Änderungsantrag AfD: Aufnahme weiterer Kita- und Hortprojekte in die Bedarfsplanung

Vorlage: 2015/0700
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Grünwinkel, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Südstadt, Südweststadt

Beratungen

Keine Beratungen verfügbar.

Zusätzliche Dateien

  • AfD-Aufnahme weiterer Kitaprojekte
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 23. November 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0700 14 öffentlich Aufnahme weiterer Kita- und Hortprojekte in die Bedarfsplanung Zusätzlich zu dem von der Verwaltung vorgelegte Antrag, 40 weitere Hortplätze in Knielingen in die Planung aufzunehmen, beschließt der Gemeinderat die Aufnahme von 20 weiteren Hortplätzen in Neureut-Kirchfeld (Moldaustr.) 40 weiteren Hortplätzen in der Südweststadt (Südendstraße) 20 weiteren Hortplätzen in der Südstadt (Marienstr./ Augartenstr./Uhlandschule) und 20 weiteren Hortplätzen in Grünwinkel bzw. Mühlburg (Hopfenstr./Koelreuterstr./Hardtstr.) in die Bedarfsplanung. Desweiteren beschließt der Gemeinderat, die Wartelisten der Schülerhorte überprü- fen zu lassen und über das Ergebnis im Schulbeirat oder Jugendhilfeausschuss zu beraten. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage zu diesem Thema vom 22.07.2015 hatte die Stadtverwaltung in der Sitzung am 29.09.2015 mit einer Auflistung der Anzahl der Kinder auf den Wartelisten der einzelnen städtischen Schülerhorte geantwortet. Die- ser Aufstellung ist zu entnehmen, dass sich offiziell in Summe 124 Kinder auf den Wartelisten der städtischen Schülerhorte befinden. Darüber hinaus hatte die Stadtverwaltung in einer Informationsveranstaltung Kirch- feld und das dort befindliche Neubaugebiet betreffend den Bedarf von 20 weiteren Hortplätzen eingeräumt. In Summe ergibt sich so ein Bedarf von offiziell 144 weiteren Hortplätzen. Mit diesem Ergänzungsantrag wird über die im Antrag der Verwaltung genannten 40 Hortplätze hinaus die Aufnahme 100 weiterer Hortplätze in die städtische Bedarfsplanung be- schlossen. Die Bereiche, in denen mit diesem Antrag die Einrichtung weiterer Hortplätze in die Planung aufgenommen werden soll, entsprechen denen, in denen nach unseren In- formationen (u.a. Gespräche mit betroffenen Eltern) tatsächlich ein Bedarf an min- destens der genannten Anzahl von Hortplätzen besteht. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Generell ist noch anzumerken, dass die tatsächliche Anzahl an zusätzlich benötigten Hortplätzen noch deutlich höher liegt als offiziell von der Stadtverwaltung spezifiziert. Allem Anschein nach werden nach gängiger Praxis Kinder von nicht berufstätigen Müttern gar nicht erst in die Warteliste aufgenommen. Dies ist insbesondere deshalb inakzeptabel, da es sich bei den davon betroffenen Familien zumeist um solche mit Migrationshintergrund handelt, deren Kinder oft genug schon nicht im Kindergarten waren und denen die zusätzliche sprachliche und gesellschaftliche Integration am Nachmittag im Schülerhort sehr helfen würde. Man muss sich schon wundern, dass man diesen Eltern die Aufnahme ihres Kindes in die Schülerhorte verweigert, wenn gleichzeitig die Einführung der Ganztagesgrundschule gerade mit der besseren In- tegration eben dieser Kinder begründet wird. Vor diesem Hintergrund beantragen wir die nochmalige Überprüfung des tatsächli- chen Bedarfs an Hortplätzen durch Abfrage der Anzahl der Kinder, die nicht auf die Wartelisten genommen wurden, obwohl ihre Eltern sie im jeweiligen Hort angemeldet haben oder anmelden wollten, und um Behandlung der so generierten Zahlen im Schulbeirat oder Jugendhilfeausschuss. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 23. November 2015

  • Stellungnahme TOP 14
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 23.11.2015 eingegangen: 23.11.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0700 14 öffentlich Dez. 3 Aufnahme weiterer Kita- und Hortprojekte in die Bedarfsplanung - Kurzfassung - Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Angelegenheit in den Jugendhilfeausschuss zu verwei- sen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß der Richtlinie für „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“, die im Gemeinde- rat am 13.11.2013 verabschiedet wurde, wird die Hortplanung unter Berücksichtigung des Ganztagsschulangebotes vorgenommen. Der Ausbau der Ganztagsschulen hat Vor- rang. Ein hortähnliches Angebot wird dabei durch zusätzliche städtische Ressourcen umgesetzt. In die Bedarfsplanung werden Horte aufgenommen, wenn kein Ganztagsschulangebot den notwendigen Bedarf an Schulkindbetreuung abdecken kann. Voraussetzung für den Betrieb eines Hortes ist die Betriebserlaubnis durch den Kommu- nalverband für Jugend und Soziales, der bestimmte Rahmenbedingungen vorschreibt, die nicht in jedem Stadtteil vorhanden sind. Die Suche nach solchen Räumlichkeiten ist in mehreren Stadtteilen im Gange, da es al- lerdings noch keine geeigneten Räumlichkeiten gibt, kann dem Antrag nicht entspro- chen werden. Außerdem werden in den nächsten Wochen die Wartelisten in den Schü- lerhorten abgeglichen, um einen möglichst objektiven Bedarf für das Schuljahr 2016/2017 festzustellen. Deshalb wird dem Gemeinderat empfohlen, die Angelegenheit in den Jugendhilfeaus- schuss zu verweisen.