Demokratie-Reform Baden-Württemberg - Auswirkungen auf die Kommunen

Vorlage: 2015/0693
Art: Anfrage
Datum: 18.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 46

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FW-Demokratie-Reform
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 14.11.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0693 46 öffentlich Demokratie-Reform Baden-Württemberg - Auswirkungen auf die Kommunen A. Welche Informationen liegen der Verwaltung hinsichtlich der am 14.10.2015 im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedeten „Demokratie-Reform“ vor? B. Wie wird die Umsetzung der „Demokratie-Reform“ für Karlsruhe erfolgen? 1. Bei der Umsetzung der Transparenz? 2. Bei der Umsetzung der Einwohneranträge und Einwohnerversammlun- gen bei denen Bürger jetzt eigene Themen auf die Agenda ihres Ge- meinderates setzen können? C. Welche Auswirkungen wird der „Einwohnerantrag“ auf das Antragsrecht auf das Antragsrecht der Gemeinderatsmitglieder haben? 1. Ist durch diese Regelung das Antragsrecht nur für Fraktionen hinfällig geworden? D. Wie werden die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt über ihre neuen Rechte informiert? Zehn Jahre hat der Verein „Mehr Demokratie“ für eine umfassende „Demokratie- Reform“ in Baden-Württemberg gekämpft. Nun hat der Landtag am 14.10.2015 die sogenannte „Demokratie-Reform“ auf kommunaler Ebene endlich beschlossen, wo- nach neue Regelungen zu Bürgerbegehren & Bürgerentscheiden verabschiedet wur- den, die aller Voraussicht nach am 01.12.2015 in Kraft treten. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2015 Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme TOP 46
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 14.11.2015 eingegangen: 15.11.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0693 46 öffentlich Dez. 1 Demokratie-Reform Baden-Württemberg - Auswirkungen auf die Kommunen A. Welche Informationen liegen der Verwaltung hinsichtlich der am 14.10.2015 im Land- tag von Baden-Württemberg verabschiedeten „Demokratie-Reform“ vor? Am 14. Oktober 2015 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften geschlossen. Die geänderte Gemeindeordnung trat nach Veröffentlichung im Gesetz- blatt für Baden-Württemberg am 30. Oktober 2015, S. 870 ff., am 1. Dezember 2015 in Kraft. Mittlerweile liegt der Verwaltung ein Entwurf (Stand 13. November 2015) der Hinweise des Städ- tetags Baden-Württemberg zur Umsetzung des geänderten Gesetzes vor. Diese werden derzeit ausgewertet. Die Verwaltung steht im Austausch mit verschiedenen Kommunen Baden- Württembergs. B. Wie wird die Umsetzung der „Demokratie-Reform“ für Karlsruhe erfolgen? 1. Bei der Umsetzung der Transparenz? Nach der Gesetzesbegründung sollen die Vorschriften zu einer Fortentwicklung bei der Trans- parenz der örtlichen Verwaltung führen und betreffen unter anderem die Veröffentlichung von Informationen im Internet, in der Regel öffentliche Vorberatung in Ausschüssen, Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, etc. Sämtliche Vorschriften der neuen Gemeindeordnungen werden für Karlsruhe umgesetzt werden. 2. Bei der Umsetzung der Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, bei denen Bürger jetzt eigene Themen auf die Agenda ihres Gemeinderates setzen können? Auch die Vorschriften zu Einwohneranträgen und Einwohnerversammlungen, §§ 20 a, 20 b Gemeindeordnung (neu) werden umgesetzt. Sind bisher beide Beteiligungsmöglichkeiten auf Bürger und Bürgerinnen der Stadt begrenzt, so können künftig alle Einwohnerinnen und Ein- wohner diese nutzen. Auch wurde die Zahl der erforderlichen Unterschriften für einen Einwoh- nerantrag oder für eine Einwohnerversammlung gesenkt. Die Beteiligungsinstrumente selbst waren jedoch bereits bisher in der Gemeindeordnung vorge- sehen. Seite 2 C. Welche Auswirkungen wird der „Einwohnerantrag“ auf das Antragsrecht auf das An- tragsrecht der Gemeinderatsmitglieder haben? 1. Ist durch diese Regelung das Antragsrecht nur für Fraktionen hinfällig geworden? Durch die Regelung des Einwohnerantrages ist das Antragsrecht für Fraktionen nicht hinfällig geworden. Die neue Gemeindeordnung formuliert ausdrücklich in § 24 Abs. 3, dass „eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen können, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. Ein Vier- tel der Gemeinderäte kann in Angelegenheiten im Sinne von Satz 1 verlangen, dass dem Ge- meinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird.“ Wenn das Recht, einen Antrag im Gemeinderat zu stellen, bisher einem Viertel der Gemeinde- räte zustand, so wird hierfür künftig ein Sechstel der Gemeinderäte ausreichend. Auch den Fraktionen steht das Antragsrecht zu, § 34 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung (neu). Ein Antragsrecht für Einzelmitglieder im Gemeinderat sieht auch die neue Gemeindeordnung nicht vor. Insofern ist auch das Antragsrecht für Fraktionen nicht hinfällig geworden. D. Wie werden die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt über ihre neuen Rech- te informiert? Im Januar erfolgt zunächst im Rahmen des Workshops zur Ratsarbeit eine Information an die Ge- meinderätinnen und Gemeinderäte über die neuen Regelungen der Gemeindeordnung. Danach werden Informationen zur neuen Gemeindeordnung auf der Internetseite der Stadt Karls- ruhe veröffentlicht werden.

  • Protokoll TOP 46
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 47. Punkt 46 der Tagesordnung: Demokratie-Reform Baden-Württemberg - Auswir- kungen auf die Kommunen Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 14. November 2015 Vorlage: 2015/0693 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 46 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Januar 2016