Fortführung des Projektes Baden-Airpark
| Vorlage: | 2015/0688 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.11.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 1 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
17967 Vereinbarung 31.07.2015 Anlage Fortführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung vom 30. Juli 2003 (Urkunde Nr. 1587/2003 des Notars Dr. Hägele, Stuttgart) zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr und das Finanzministerium der Flughafen Stuttgart GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer sowie einen Gesellschafterbeschluss der Baden-Airpark GmbH mit dem Sitz in Rheinmünster Mit Urkunde des Notars Dr. Joachim Hägele mit dem Amtssitz in Stuttgart vom 30. Juli 2003, Urkundenrolle Nr. 1587/2003, haben das Land Baden-Württemberg, die Flughafen Stuttgart GmbH sowie der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH eine Rahmenvereinbarung (im folgenden nur noch „Rahmenvereinbarung“) mit dem Ziel, das Projekt Baden-Airpark in seiner Gesamtheit erfolgreich weiterzuführen, abgeschlossen. Gesellschafter der Baden-Airpark GmbH (im folgenden „BAG“) mit einem Stammka- pital von € 25.050.000,00 sind mit einem Geschäftsanteil von € 16.491.000,00 = 65,83 % die Flughafen Stuttgart GmbH (im folgenden „FSG“) sowie mit zwei Ge- schäftsanteilen von € 209.000,00 und € 8.350.000,00 = 34,17 % die Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH (im folgenden „BTG“). 17967 Vereinbarung 31.07.2015 In Ziff. 4 dieser Rahmenvereinbarung ist festgelegt, dass sich die Gesellschafter der BAG rechtzeitig über einen nach dem Jahr 2015 vorgesehenen Weiterbetrieb des Baden-Airpark verständigen. Ferner ist in Ziff. 5 der vorgenannten Rahmenvereinba- rung vereinbart, dass im Falle des einvernehmlichen Weiterbetriebs die Beteiligungs- verhältnisse durch eine entsprechende Kapitalaufstockung der FSG von rd. 9 Mio. Euro in 74,9 % (FSG) zu 25,1 % (BTG) geändert werden soll und dass, wenn und soweit ein darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf besteht, FSG und BTG die dann erforderlichen Zuschüsse im Verhältnis 3/4 (FSG) zu 1/4 (BTG) leisten. Dies voraussetzend schließen die Parteien unter Einbeziehung der Vorbemerkung als Vertragsbestandteil nachfolgende Fortführungsvereinbarung: 1. Gemäß Ziff. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung war das von der FSG ausgereichte verzinsliche Gesellschafterdarlehen in Höhe von ca. € 50 Mio. zum 01.08.2003 in eine „einseitige unverzinsliche Kapitalrücklage der FSG“ umzuwandeln und fer- ner waren – gem. Ziff. 2 – zur Fortentwicklung der Baden-Airpark GmbH seitens der FSG und der BAG in den Jahren 2003 bis 2015 in jährlich gleichen Teilbeträ- gen insgesamt weitere € 114 Mio. im Verhältnis 2/3 (FSG) zu 1/3 (BTG) der Kapi- talrücklage zuzuführen. Eine Aufstellung der Stammeinlage und Kapitalrücklage, wie sie sich in der BAG- Bilanz per 31.12.2015 darstellt, ist als Anlage 1 zu dieser Urkunde beigefügt. Hie- raus ergibt sich auch, dass seitens der BAG noch eine Forderung aus einem nicht eingezahlten Anteil der BTG in Höhe von € 134.462,00 zuzüglich per 31.12.2015 gebuchter Zinsen von € 53.838,62 besteht. Hierzu wird seitens der Vertragsschließenden festgehalten, dass die BAG derzeit eine weitere Zuführung zur Kapitalrücklage nicht mehr benötigt, weswegen die BTG keine weitere Einzahlung mehr vornehmen möchte. Da im Falle eines Ver- zichts seitens der BAG auf die bisher noch nicht erfolgte Einzahlung durch die 17967 Vereinbarung 31.07.2015 BTG die FSG ungleich behandelt wäre, erfordert dies einen Ausgleich. Hierzu fas- sen die Gesellschafter der BAG im Anschluss an diese Vereinbarung einen ge- sonderten Gesellschafterbeschluss. 2. In Ausführung zu Ziff. 4 der Rahmenvereinbarung sind sich die Gesellschafter darüber einig, den Baden-Airpark auch über das Jahr 2015 hinaus weiterzubetrei- ben. 3. Ziff. 5 der Rahmenvereinbarung sieht für den Fall des einvernehmlichen Weiterbe- triebes eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse durch eine entsprechende Ka- pitalaufstockung der FSG von rd. 9 Mio. € in 74,9 % (FSG) zu 25,1 % (BTG) vor. Außerdem wird in Ziff. 5 festgehalten, dass wenn und soweit ein darüber hinaus- gehender Finanzierungsbedarf bestehen sollte, FSG und BTG die dann erforderli- chen Zuschüsse im Verhältnis 3/4 (FSG) zu 1/4 (BTG) leisten. Alle Beteiligten stellen hierzu fest, dass eine weitere Kapitalaufstockung und damit eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse für die Fortführung weder erforderlich ist noch von den Beteiligten gewünscht wird, somit es bei den bestehenden Betei- ligungsverhältnissen von 65,83 % (FSG) zu 34,17 % (BTG) verbleibt. Soweit durch die Umwandlung des FSG Gesellschafterdarlehens und der seit 2003 jährlichen disquotalen Zuführung zur Kapitalrücklage durch die Gesellschafter (FSG: 66,7 % statt 65,8 % und BTG 33,3 % statt 34,17%) insgesamt die Kapitalrücklage disquotal dotiert ist, fassen die Gesellschafter der BAG im Anschluss an diese Vereinbarung einen ge- sonderten Gesellschafterbeschluss. Ebenso sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass seitens der BAG bei der jetzt beschlossenen einvernehmlichen Fortsetzung kein über die bisher erbrachten Mit- tel hinausgehender Finanzierungsbedarf mehr besteht. Sollte sich dennoch in Zu- kunft entgegen dieser Annahme ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf stellen, sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass dies dann nur noch quotal, d.h. 65,83 % (FSG) und 34,17 % (BTG) erfolgt. Ein Anspruch der BAG wird hierdurch nicht be- gründet. 17967 Vereinbarung 31.07.2015 4. Die Beteiligten halten ferner fest, dass hinsichtlich der Zuordnung der durch Um- wandlung des FSG-Gesellschafterdarlehens gebildeten Kapitalrücklage in Höhe von € 50 Mio. unterschiedliche Auffassungen zwischen den Gesellschaftern der BAG bestehen. Die FSG ist der Auffassung, dass diese Kapitalrücklage der FSG zu 100 % zusteht; die BTG ist der Auffassung, dass sie an der Kapitalrücklage in Höhe von € 50 Mio. entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis am Stammkapital (= 34,17 %) beteiligt ist. Die Gesellschafter verständigen sich darauf, diese Frage derzeit nicht zu klären. Jeder Gesellschafter behält sich aber vor und ist jederzeit berechtigt, eine Klärung herbeizuführen. Die Gesellschafter verzichten in diesem Zusammenhang – solange gesetzlich zulässig – auf die Einrede der Verjährung. 5. Im Übrigen bleibt es bei den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung. Sodann fassen die FSG und BTG als Gesellschafter der BAG nachstehenden Gesellschafterbeschluss Am Stammkapital von € 25.050.000,00 der Baden-Airpark GmbH mit Sitz in Rhein- münster sind beteiligt die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) mit einem Geschäftsan- teil von € 16.491.000,00 und die Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH mit zwei Geschäftsanteilen von € 209.000,00 und € 8.350.000,00. Es wird festgestellt, dass mit den Erschienenen Ziff. 3 und 4, handelnd für die FSG, und dem Erschienenen Ziff. 5, handelnd für die BTG, das gesamte Stammkapital ver- treten ist. Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen beschließen die Gesellschafter der Ba- den-Airpark GmbH was folgt: 1. Die Gesellschafter sind sich darüber einig, dass für den Weiterbetrieb der Baden- Airpark GmbH eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse durch eine Kapitalauf- stockung der FSG von rd. 9 Mio. € in 74,9 % (FSG) zu 25,1 % (BTG) weder erfor- derlich noch gewünscht ist. 17967 Vereinbarung 31.07.2015 Die Gesellschafter sind sich ferner darüber einig, dass derzeit eine weitere Aufsto- ckung der Kapitalrücklage nicht erforderlich ist, mithin der noch nicht eingezahlte Anteil der BTG in Höhe von € 134.462,00 zuzüglich per 31.12.2015 gebuchter Zinsen von € 53.838,62 nicht benötigt wird. 2. Die Gesellschafter halten fest, dass durch die Umwandlung des FSG Gesellschaf- terdarlehens in Höhe von € 50 Mio. und der seit 2003 jährlich disquotalen Zufüh- rung zur Kapitalrücklage durch die Gesellschafter (FSG: 66,7 % statt 65,83 % und BTG 33,3 % statt 34,17%) die Kapitalrücklage am 31.12.2015 disquotal dotiert ist. Die Gesellschafter halten ferner fest, dass sich diese disquotale Dotierung im Falle eines Verzichts auf den noch nicht eingezahlten Anteil der BTG in Höhe von € 134.462,00 zuzüglich per 31.12.2015 gebuchter Zinsen von € 53.838,62 weiter er- höht. Die Gesellschafter fassen deshalb folgende Beschlüsse: a) Die noch offene Einzahlungsverpflichtung der BTG auf die Kapitalrücklage in Höhe von € 134.462,00 zuzüglich per 31.12.2015 gebuchter Zinsen von € 53.838,62 entfällt. Zum Ausgleich einer hierdurch bedingten weiteren Erhöhung der disquotalen Dotierung der Kapitalrücklage wird die FSG ermächtigt, zulas- ten der Kapitalrücklage € 376.601,24 zu entnehmen. Die Gesellschafter halten hierzu fest, dass es die wirtschaftliche Situation der BAG problemlos ermöglicht, die Kapitalrücklage wie vorstehend beschlossen zu ermäßigen und den aus der Bindung frei gewordenen Betrag an die FSG aus- zukehren, ohne dass dadurch das Stammkapital verletzt und die Liquidität der BAG gefährdet wird. b) Die Gesellschafter halten ferner fest, dass hinsichtlich der Zuordnung der durch Umwandlung des FSG-Gesellschafterdarlehens gebildeten Kapitalrücklage in Höhe von € 50 Mio. unterschiedliche Auffassungen bestehen. Die FSG ist der 17967 Vereinbarung 31.07.2015 Auffassung, dass diese Kapitalrücklage der FSG zu 100 % zusteht; die BTG ist der Auffassung, dass sie an der Kapitalrücklage in Höhe von € 50 Mio. entspre- chend ihrem Beteiligungsverhältnis am Stammkapital (= 34,17 %) beteiligt ist. Die Gesellschafter verständigen sich darauf, diese Frage derzeit nicht zu klä- ren. Jeder Gesellschafter behält sich aber vor und ist jederzeit berechtigt, eine Klärung herbeizuführen. Die Gesellschafter verzichten in diesem Zusammen- hang – solange gesetzlich zulässig – auf die Einrede der Verjährung. Die bis 31.12.2015 über diese € 50 Mio. hinausgehenden Zuführungen zur Ka- pitalrücklage abzüglich der Entnahme durch die FSG gemäß vorstehend lit. a) stehen den Gesellschaftern im Verhältnis der tatsächlich zugeführten Beträge in die Kapitalrücklage zu. Etwaige weitere Zuführungen zur Kapitalrücklage ab 01.01.2016 erfolgen ausschließlich quotal. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0688 13 öffentlich Dez. 1 Fortführung des Projektes Baden-Airpark Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2015 10 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 13 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Projekts Baden-Airpark (Flughafen Karls- ruhe/Baden-Baden mit Gewerbepark Baden-Airpark) unter den genannten Bedingungen zu und ermächtigt die Verwaltung bzw. die Vertreter in den beschlussfassenden Gremien der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH, der Baden-Airpark GmbH und des Zweckver- bandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen, die entsprechenden Erklärungen zum Abschluss der Fortführungsvereinbarung zu der Änderung der Kostenquote bei der Straßenbaulast/Bebauungsplankosten sowie zur Aufstellung des Investitionsprogramms abzugeben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit BTG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einleitung Mit der Konversion Söllingen Anfang der 90er Jahre eröffnete sich für die Region die Chance, den ehemaligen kanadischen Militärflughafen Söllingen in einen Gewerbepark mit Regional- flughafen umzuwandeln, den heutigen Baden-Airpark mit dem Flughafen Karlsruhe/Baden- Baden. a) Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden Der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden hat sich als dritter Verkehrsflughafen in Baden- Württemberg international etabliert. Mit z. Zt. rund 1 Mio. Passagieren liegt er auf Rang 17 der Verkehrsflughäfen in Deutschland. Neben den üblichen Charterdestinationen rund ums Mittelmeer werden innerdeutsch Linienflüge nach Berlin und Hamburg angeboten. Hinzu kommen weitere Linienverbindungen in europäische Städte wie z. B. Rom, Barcelona und London sowie die seit Ende Juni bestehenden Verbindung nach Istanbul mit Turkish Airlines, die zahlreiche Weiterverbindungsmöglichkeiten insbesondere in den asiatischen Raum ermöglicht. Das Einzugsgebiet umfasst in einem Umkreis von einer Stunde Autofahrt 5 Mio. Menschen, die den Baden-Airpark nutzen können. b) Gewerbepark Baden-Airpark Der Gewerbepark Baden-Airpark umfasst ein luft- und landseitiges Gewerbegebiet mit rd. 100 ha Netto-Gewerbefläche. Es haben sich mittlerweile rd. 140 Firmen angesiedelt mit rd. 2.500 Arbeitsplätzen. Ein erheblicher Teil der zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen sind aktuell noch nicht dauerhaft vermarktet. Die Zielsetzung besteht nach wie vor darin, insgesamt bis zu 5.000 Arbeitsplätze auf dem Baden-Airpark zu schaffen. c) Baden-Airpark GmbH/Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH Die Baden-Airpark GmbH ist die Betreibergesellschaft für den Baden-Airpark. Gesellschafter sind die Flughafen Stuttgart GmbH mit 65,83 % und die Baden Airpark Beteiligungsgesell- schaft GmbH mit 34,17 %. In der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH sind die Kommunen (Städte Karlsruhe, Baden-Baden, Rheinau und Bühl, die Landkreise Karlsruhe und Rastatt und die Belegenheitsgemeinden Rheinmünster und Hügelsheim) Gesellschafter. d) Zweckverband Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen (Zweckverband) Der Zweckverband ist der öffentlich-rechtliche Zusammenschluss der regionalen Kommunen (Städte Karlsruhe, Baden-Baden, Ettlingen und Bühl, die Landkreise Karlsruhe und Rastatt, die Belegenheitsgemeinden Rheinmünster und Hügelsheim und seit 2010 die Gemeinde Sinzheim). Seine wesentlichen Aufgaben sind die Wahrnehmung des Planungsrechts sowie der Ver- und Entsorgung für den Baden-Airpark. Zudem hat der Zweckverband die in den Anfangsjahren gewährten Finanzhilfen für die Konversion, insbesondere 10,6 Mio. Euro regionale Investitionszuschussmittel, verwaltet. Der Zweckverband finanziert sich aus dem Grund- und Gewerbesteueraufkommen aus dem Baden-Airpark, das von den Belegenheits- gemeinden an den Zweckverband abzuführen ist. Das Gesamtsteueraufkommen ist in den letzten Jahren mit der erfolgreichen gewerblichen Entwicklung deutlich gestiegen und be- trug die letzten fünf Jahre im Durchschnitt 1,3 Mio. Euro pro Jahr. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Zweckverband hat bisher seine Jahresüberschüsse stets an die Verbandsmitglieder ent- sprechend dem in der Zweckverbandssatzung verankerten Verteilerschlüssel ausgeschüttet. Von 1998 bis 2014 betrug die Gesamtausschüttung rd. 9,4 Mio. Euro. Der Anteil der Stadt Karlsruhe daran belief sich auf 2.129.000 Euro. e) Rahmenvereinbarung vom 30. Juli 2003 Die zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Flughafen Stuttgart GmbH und der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH abgeschlossene Rahmenvereinbarung vom 30. Juli 2003 ist ein wichtiger Grundpfeiler des Projektes Baden-Airpark und auch Zeugnis des gemeinsamen Willens der politisch wie wirtschaftlich Verantwortlichen und der sie tragenden Gremien und Körperschaften, „das Projekt Baden-Airpark in seiner Gesamtheit erfolgreich weiter zu führen“. Dies schloss rechtliche Verpflichtungen ein, bis 2015 er- hebliche Finanzierungsbeiträge für das Investitionsprogramm zu erbringen. Es wurde von vornherein ausgeschlossen, dass die Gesellschafter für Betriebsverluste einstehen müssen. In den Jahren 2003 bis 2015 wurden insgesamt 114 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Infrastruktur des Gewerbeparks Baden-Airpark und des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden zur Verfügung gestellt. 76 Mio. Euro leistete davon das Land Baden-Württemberg, 38 Mio. Euro die Gesellschafter der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH entsprechend deren Geschäftsanteilen. Fortführung des Projektes Baden-Airpark (Flughafen und Gewerbepark) Mit Blick auf das Auslaufen der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2003 zum 31. Dezember 2015, in der sich die Gesellschafter u. a. verpflichtet hatten, sich rechtzeitig über einen nach dem Jahr 2015 vorgesehenen Weiterbetrieb des Projekts Baden-Airpark zu verständigen, wird vorgeschlagen, den Baden-Airpark mit o. g. Grundstruktur und Ausrichtung weiterzuführen. Mit dem Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden haben die Region Mittlerer Oberrhein und die TechnologieRegion Karlsruhe eine wirtschaftlich wichtige Verkehrs- infrastruktur. Der Gewerbepark Baden-Airpark bietet insbesondere große zusammenhängende Gewerbeflächen sowie die Anbindung an alle wichtigen Verkehrsträger. Beide Bereiche haben sich seit der Gründung im Jahr 1996 sehr positiv entwickelt. Um eine fundierte Entscheidung für die Fortführung der Baden-Airpark GmbH treffen zu können, hat der Aufsichtsrat ein entsprechendes Gutachten bei der Firma McKinsey in Auftrag gegeben. Wesentliche Ergebnisse von McKinsey, lt. Gutachten 2014 Die Baden-Airpark GmbH hat bis 2025 eine gute Geschäftsperspektive und eine ausreichende Finanzausstattung. Haupttreiber der Umsatzentwicklung ist der Anstieg der Passagierzahlen. Das Basisszenario (Moderates Wachstum auf Marktniveau) geht davon aus, dass sich die Fluggastzahlen bis auf 1,15 Mio. im Jahr 2025 steigern. Das Gesamtergebnis bleibt trotz rückläufigem EBITDA stabil. Für spätere Investitionen verbleibt somit ein Finanzpolster aus dem aktuellen Barvermögen. Das Worst Case Szenario (Regression und Umsatzeinbruch) geht davon aus, dass die Flug- gastzahlen bis auf 600.000 sinken. Selbst in diesem Fall anhaltender Regression wäre die Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Finanzierung für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Best Case Szenario (Prosperität und Wachstum auf hohem Niveau) geht davon aus, dass die Fluggastzahlen bis auf 1,7 Mio. Passagiere steigen und das EBITDA im Jahre 2025 die Ab- schreibungen vollständig abdeckt. Damit wird ein positives Gesamtergebnis erreicht. Der volkswirtschaftliche Nutzen des Baden-Airpark beläuft sich je nach Szenario zwischen 200 und 300 Mio. Euro pro Jahr. Die Baden-Airpark GmbH erwirtschaftet seit dem Jahr 2004 operativ, d. h. ohne Abschreibun- gen und Zinsen, einen Überschuss zwischen 2 und 3 Mio. Euro jährlich. Aufgrund des bisher erfolgreichen Geschäftsverlaufs und der positiven Aussichten für die weitere künftige Entwick- lung dieser Basis soll die künftige Zusammenarbeit nunmehr fortgesetzt werden. Im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses wurden erforderliche Anpassungen vorgenommen und folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Flughafens mit Gewerbepark erarbeitet: a) Fortführungsvereinbarung zwischen der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH, der Baden-Airpark GmbH und dem Land Baden-Württemberg ab 1. Januar 2016 Die neue Fortführungsvereinbarung hat folgende wesentliche Inhalte: - Die Gesellschafter sind sich darüber einig, den Baden-Airpark auch über das Jahr 2015 hinaus weiter zu betreiben. - Es besteht weiter Einigkeit darüber, dass kein über die bisher von den Beteiligten er- brachten Finanzmitteln von insgesamt 114 Mio. Euro hinausgehender Finanzierungsbedarf mehr besteht. Der bisherige jährliche Zuschuss von rd. 2,9 Mio. Euro (für die Stadt Karls- ruhe als Gesellschafterin der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH rd. 1,3 Mio. Euro) entfällt damit künftig. Dies wird ermöglicht durch den ausgezeichneten Zustand der Flug- hafeninfrastruktur, der auf längere Zeit keine großen Investitionen notwendig macht, die gute Finanzausstattung und den stabilen operativen Überschuss der Gesellschaft, der die regelmäßigen Ersatzinvestitionen finanzieren kann. Sollte sich dennoch in Zukunft entgegen dieser Annahme ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, soll dieser quotal entsprechend der Gesellschaftsanteile gedeckt werden. Ein Anspruch der Baden-Airpark GmbH wird hierdurch nicht begründet. Insoweit wären hierzu dann auch die kommunalen Gremien zu beteiligen. - Die Beteiligungsverhältnisse bleiben mit 65,83 % (Flughafen Stuttgart GmbH) und 34,17 % (Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft GmbH) unverändert. Dies ist auch ein offensives Bekenntnis der Region zum Baden-Airpark. Weitere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Entwurfsfassung der Fort- führungsvereinbarung entnommen werden. b) Neuregelung Straßenbaulast und Bebauungsplankosten Der Zweckverband hat die Baden-Airpark GmbH mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen auf dem Baden-Airpark beauftragt. Er beteiligt sich bisher mit einem Drittel der tatsächlichen Kosten. Diese Kostenbeteiligung wurde neu ver- handelt. Künftig soll die Kostenerstattung pauschaliert auf 130 TEuro pro Jahr festgelegt Ergänzende Erläuterungen Seite 5 werden, was für den Zweckverband einen Mehraufwand von rd. 80 TEuro pro Jahr bedeutet. Zudem wurde die Finanzierung der außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen geregelt. Weiterhin hat die Baden-Airpark GmbH bisher die Kosten für die Erstellung von Bebauungs- plänen vollständig übernommen. Künftig soll der Zweckverband die Kosten für die Erstellung von (Änderungs-) Bebauungsplänen hälftig übernehmen, da sowohl die Baden-Airpark GmbH als auch der Zweckverband Söllingen von der planerischen Grundlage für die gewerbliche Entwicklung profitieren. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden für Planungen rd. 9.500 Euro für Planungsleistungen aufgewendet. c) Förderprogramm Gewerbeansiedlungen Ein erheblicher Teil der Nettogewerbefläche auf dem Baden-Airpark ist noch mit keiner endgültigen gewerblichen Nutzung belegt. Entweder liegen die Flächen brach oder es bestehen Zwischennutzungen. Relativ große Flächen des Gewerbegebietes sind derzeit mit großflächigen Parkierungsanlagen für Fluggäste belegt. Das Interesse der Baden-Airpark GmbH, gewinnbringend zwischengenutzte Gewerbeflächen zu vermarkten, ist daher tendenziell eher gering. Der Zweckverband dagegen hat ein großes Interesse an einer möglichst raschen und vollständigen Vermarktung, um die ursprüngliche Zielsetzung von 5.000 Arbeitsplätzen zu erreichen (aktuell rd. 2.500 Arbeitsplätze). Weiterhin können mit einer Intensivierung und Verbesserung der Gewerbeflächenvermarktung weitere Steuer- einnahmen generiert werden. Um einen Anreiz für eine möglichst schnelle, vollständige und optimale Vermarktung der Gewerbeflächen zu bieten und dadurch ggf. entstehende finanzielle Nachteile für die Baden-Airpark GmbH z. T. zu kompensieren wird vorgeschlagen, ähnlich wie das seiner- zeitige regionale Zuschussprogramm in den Anfangsjahren der Konversion Söllingen, bestimmte Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen zu fördern. Das Gesamtfördervolumen wird grundsätzlich auf 600 TEuro begrenzt. Finanziert wird dieser Betrag durch das zusätzliche Gewerbesteueraufkommen aus den Gewerbeansiedlungen ab dem Jahr 2016, wovon für die nächsten 10 Jahre ein Anteil von 50 % des zusätzlichen Gewerbesteueraufkommens einbehalten wird. Gefördert werden sollen unrentierliche Investitionen in die Infrastruktur, die in direktem Zusammenhang mit einer Gewerbe- ansiedlung stehen, insbesondere für Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen in direktem Zusammenhang mit einer Gewerbeansiedlung sowie für Parkierungsanlagen, deren Bau bei einer anderweitigen Nutzung der z. Zt. bestehenden ebenerdigen Parkplatzflächen erforderlich würde. Handlungsempfehlung und weiteres Vorgehen Zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört im Rahmen der Daseinsvorsorge auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für die Menschen in der Region und die regionale Wirtschaft. Ein solches wichtiges Infrastrukturprojekt ist der Baden-Airpark in seinem Gesamt- konzept eines Regionalflughafens mit Gewerbepark. Gerade für international agierende Unternehmen ist die Anbindung an einen Flughafen ein wichtiges Kriterium bei der Ansied- lungsentscheidung. Auch die Standortsicherung dieser Firmen und damit die Arbeitsplatz- sicherheit für die Beschäftigten hängen unter anderem vom Erhalt guter infrastruktureller Rahmenbedingungen in der TechnologieRegion Karlsruhe ab. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Die Konversion des kanadischen Militärflughafens Söllingen zum Baden-Airpark verlief als regional angelegtes Gemeinschaftsprojekt zwischen Land Baden-Württemberg und den Kommunen der Region sehr erfolgreich. Das Gutachten McKinsey zeigt, dass selbst bei ungünstigem Geschäftsverlauf für die nächsten 10 Jahre die Baden-Airpark GmbH ohne weitere finanzielle Zahlungen durch die Gesellschafter auskommen wird. Es wird daher empfohlen, dass die Stadt Karlsruhe als Mitgesellschafterin der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH diese Gesellschaft ermächtigt, die Fortführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung 2003 mit den o.g. wesentlichen Inhalten abzuschließen. Ebenso wird empfohlen, die unter 2b) und 2c) genannten Vereinbarungen zwischen dem Zweck- verband und der Baden-Airpark GmbH abzuschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Projekts Baden-Airpark (Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden mit Gewerbepark Baden-Airpark) unter den genannten Bedingungen zu und er- mächtigt die Verwaltung bzw. die Vertreter in den beschlussfassenden Gremien der Baden Air- park Beteiligungsgesellschaft mbH, der Baden-Airpark GmbH und des Zweckverbandes Gewer- bepark mit Regionalflughafen Söllingen, die entsprechenden Erklärungen zum Abschluss der Fortführungsvereinbarung zu der Änderung der Kostenquote bei der Straßenbaulast/ Bebauungsplankosten sowie zur Aufstellung des Investitionsprogramms abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen der Vereinbarungen nicht grund- sätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Fortführung des Projektes Baden-Airpark Vorlage: 2015/0688 dazu: Eigenständige Finanzierung des Baden-Airparks Ergänzungsantrag der Stadträtin Bettina Lisbach und des Stadtrats Joschua Konrad (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. Dezember 2015 Vorlage: 2015/0740 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Projekts Baden-Airpark (Flughafen Karls- ruhe/Baden-Baden mit Gewerbepark Baden-Airpark) unter den genannten Bedingungen zu und ermächtigt die Verwaltung bzw. die Vertreter in den beschlussfassenden Gremi- en der Baden Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH, der Baden-Airpark GmbH und des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen, die entsprechenden Erklärungen zum Abschluss der Fortführungsvereinbarung, zu der Änderung der Kos- tenquote bei der Straßenlast/Bebauungsplankosten sowie zur Aufstellung des Investiti- onsprogramms abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen der Vereinbarungen nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: einstimmige Zustimmung Ergänzungsantrag: 12 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen, ansonsten Ablehnung Der Vorsitzende setzt um 19:20 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesord- nungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss sowie den Ergänzungsantrag und die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Ich möchte noch einmal auf einige wesentliche Punkte kurz hinweisen: - 2 - Der Baden-Airpark ist ein Vorzeigeprojekt einer gelungenen Zusammenarbeit in der TechnologieRegion Karlsruhe, ein interkommunales Gewerbegebiet, das hervorragend funktioniert und mit dem nicht nur ein Flughafen gerettet werden konnte, sondern das auch ein regional bedeutender Wirtschaftsstandort zum gemeinsamen Nutzen aller Partner geworden ist. Entgegen der ursprünglichen Annahmen hat es sich finanziell hervorragend entwickelt. Der operative Betrieb außerhalb der Ausschreibungsverpflich- tungen ist knapp positiv. Was aber noch erfreulicher ist, ist der Gewerbepark, in dem mittlerweile 2.500 Arbeitsplätze entstanden sind. Ein großer Teil der Betriebe in diesem Gewerbepark sind flughafenaffine Betriebe, die sich ohne den Flughafen dort nicht etabliert hätten. Diese Umstände erlauben uns heute, Ihnen die Fortführung des Projekts zu empfehlen mit der gleichzeitigen Aussage, dass keine weiteren Finanzmittel mehr bereitgestellt werden müssen. Sollte dies irgendwann vielleicht doch noch einmal nötig sein, müsste man neue Beschlüsse fassen. Aber für das nächste Jahrzehnt plus/minus ist erst einmal alles – selbst, wenn es sich nicht noch verbessern sollte – abgesichert. Es ergibt sich eine geringe finanzielle Belastung über unsere Beteiligung am Zweckver- band Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen. Diese Belastung würden wir aber aus den Gewerbesteuereinnahmen nehmen, die wir gleichzeitig von dort generieren. Seit 1998 sind anteilig 2,2 Mio. Euro Gewerbesteuer an die Stadt Karlsruhe geflossen. Da wir jetzt keine jährlichen Finanzmittel mehr dort hinein geben, haben wir nur noch einen positiven Rückfluss aus dieser Investition. Wir verändern hier jetzt einige Punkte - das kennen Sie – und übernehmen ein bisschen mehr Verantwortung für die Straßenlast dort, aber auch für die Entwicklung des Gebie- tes, weil es durchaus konkurrierende Interessen zwischen dem Flughafenbetrieb und der weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets gibt. Uns ist wichtig, dass wir uns auch an Investitionen beteiligen, die am Ende die Neuansiedlung wiederum auslösen oder überhaupt erst ermöglichen. Denn unser Ziel muss es sein, dort noch mehr Arbeitsplät- ze zu schaffen, noch mehr Gewerbe anzusiedeln und damit letztlich noch mehr Gewer- besteuereinnahmen zu erzielen. Das ist auch angesichts der durchaus begrenzten Ge- werbeflächen, die es in Karlsruhe-Stadt noch gibt, dann ein gelungenes Modell, weil man von Gewerbesteuereinnahmen an anderer Stelle profitieren kann. Zur Erläuterung ist mir noch einmal wichtig, bei dem Beschlusstext auf S. 1 im letzten Satz darauf hinzuweisen, dass es sich hier um drei Dinge handelt. Da fehlt ein Komma. Es ist mir noch einmal wichtig, dass Sie das richtig verstehen. Es geht um die entspre- chenden Erklärungen 1. zum Abschluss der Fortführungsvereinbarung, 2. zur Änderung der Kostenquote bei der Straßenbaulast/Bebauungsplankosten, 3. zur Aufstellung des Investitionsprogramms. Nur, dass deutlich wird, dass es hier um drei Punkte geht, die in diesem Satz hinter- einander geschachtelt sind. - 3 - Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Herr Oberbürgermeister, Sie haben schon die wichtigsten Punkte aufgeführt und haben von einem Vorzeigeprojekt gesprochen. Das ist in der Tat so. Ich möchte für meine Fraktionen sagen, der Baden-Airpark ist eine Erfolgsgeschichte, die es fortzuschreiben gilt. Der Flughafen hat sich national wie international etabliert und wird jährlich von rund 1 Mio. Passagieren genutzt. Passagiere, Geschäftsreisende aber auch viele private Personen und Familien, die den Flughafen nutzen. Bis heute ha- ben sich rund 140 Unternehmen angesiedelt. Es wurden 2.500 Arbeitsplätze geschaf- fen. Weitere Ansiedlungen sind möglich und werden in unserem Sinne angestrebt. Karlsruhe als Oberzentrum profitiert in besonderer Weise von diesem nahe gelegenen Flughafen, der Flugziele in viele Länder Europas anbietet. Denn der Flughafen ist ein wichtiger Standortfaktor für die Region und für die Stadt. Wenn ich jetzt allein an die mehrmals tägliche Verbindung von und nach Berlin denke, ist das für die Unternehmen hier in der Region, aber auch für Verwaltung und Politik nicht mehr wegzudenken. Die Linie ist wunderbar ausgelastet. Das ist wirklich ein Aushängeschild. Deswegen ist es folgerichtig, dass die Stadtverwaltung uns empfiehlt, heute die Fortfüh- rung der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2003 zu beschließen und somit eine wich- tige wegweisende Entscheidung zu treffen für die Zukunft des Flughafens. In der Ver- waltungsvorlage wird auch auf das Gutachten von McKinsey aus dem letzten Jahr ein- gegangen. Hier wird auch bestätigt, dass der Baden-Airpark eine gute Geschäftsper- spektive hat und über eine ausreichende Finanzausstattung verfügt. Diese Leitungsfä- higkeit gilt es auch in Zukunft weiter zu stärken. Hierbei sind neben der Gewinnung weiterer neuer Reiseziele und einer intensiveren Vermarktung der Gewerbeflächen, auch die noch bessere Verkehrsanbindung erforderlich. Das möchte ich für meine Fraktion heute unbedingt noch einmal unterstreichen, dass wir dringenden den Autobahnanschluss für den Flughafen brauchen. Wer in die Rich- tung fährt und sieht, wie sich die Autos durch Hügelsheim und die Gemeinden schlän- geln, das ist kein guter Zustand. Ich finde, wir sollten hier als Gemeinderat noch einmal ein Zeichen in die Richtung setzen, dass zügig eine Entscheidung herbeigeführt werden muss. Dazu gehört auch die erneute Prüfung des ÖPNV-Anschlusses. Das gehört für uns auch dazu, denn das ist überhaupt nicht befriedigend gelöst. Wir meinen, dass ein auf- strebender Flughafen, auch mit wachsenden Passagierzahlen, die Möglichkeit haben soll, eine verbesserte Anbindung des Flughafens an den ÖPNV zu bekommen. Alles in allem stimmen wir, die CDU-Fraktion, heute zu. Wir wünschen dem Baden- Airpark eine glückliche und erfolgreiche Zukunft. Stadtrat Marvi (SPD): Auch wir möchten in den Reigen des großen Lobes und der Erfolgsstory des Projekts Baden-Airpark einschwenken. Die Zahlen und Fakten sprechen für sich. Mit der Positionierung unter den TOP 17 Verkehrsflughäfen in Deutschland kann sich dieser Flughafen durchaus auch in größeren Dimensionen sehen lassen. Ich möchte aber nicht vermissen zu betonen, auf welcher Grundlage und unter welcher Voraussetzung diese Erfolgsstory möglich war. Es war nicht nur das gute Management - 4 - der Gesellschafter und des Projektes, sondern diese Erfolgsstory ist ermöglicht worden durch beträchtliche Investitionen, eine beträchtliche Anschubfinanzierung aus Mitteln der öffentlichen Hand. Da sollten wir unser eigenes Licht nicht unter den Scheffel stel- len. Wir haben gemeinsam diesen Mut aufgebracht, mit damals noch nicht ganz so günstigen Perspektiven dieses Militärgelände anzugehen und die Konversion durchzu- führen. Wir sehen es auch so, dass auf Basis dieses Gutachtens erhebliche Potentiale nach oben in den kommenden Jahren für Jobs, für zusätzliche Destinationen, für mehr Fluggäste geschaffen werden. Es hat seinen Stellenwert und seine positive Rolle ohne Zweifel für unsere TechnologieRegion. Der Streitpunkt in der Vergangenheit war jedoch – Sie wissen es -, dass unsere Fraktion skeptisch war in Bezug auf die Finanzierung, weil es für uns um die Grundsatzfrage geht, ob eine Flughafenfinanzierung in einem Ausmaß eine kommunale Aufgabe ist oder nicht eher eine Landes- oder Bundesaufgabe. Wir sagen aber, dass wir auf Basis dieser Beschlussvorlage und angesichts der exzellenten Ausgangsbedingungen für den weiteren Betrieb der zielgerichteten Investitionen in den Flughafen und den Gewerbe- park und angesichts der Tatsache, dass der jährliche Zuschuss der Stadt Karlsruhe ent- fallen wird, dieser Vorlage sehr gerne zustimmen können und wünschen dem Projekt weiterhin einen guten Verlauf. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Die GRÜNE-Fraktion sieht die Unterstützung des Regio- nalflughafens mit öffentlichen Geldern von jeher kritisch. Das ist auch immer noch so. Der Flugverkehr ist klimaschädlich, er ist mit großen Belastungen verbunden. Es ist keine öffentliche Aufgabe und schon gar nicht von einer Kommune, einen Regionalflughafen mitzufinanzieren. Jetzt kommt das Gutachten – das ist das Gute dabei – dazu, dass im Augenblick ausrei- chend Reserven vorhanden sind, die voraussichtlich auch so die nächsten 10 Jahre wohl ausreichen werden. Es ist dann auch folgerichtig, dass die neue Rahmenvereinbarung zunächst keine weiteren Zuschüsse vorsieht. Insofern ist sie für uns, so wie sie im Mo- ment auf dem Tisch liegt, zustimmungsfähig, weil keine Zuschüsse darin verankert sind. Nachdem wir jetzt so viel Geld in diesen Flughafen gesteckt haben, ist es natürlich auch sinnvoll, dass wir noch weiter mitreden und weiter mitgestalten, was die Zukunft des Airparks als Ganzes angeht. Für uns ist aber der Schwerpunkt – das haben wir vor einiger Zeit schon einmal deutlich kommuniziert – die interkommunale Gewerbeentwicklung im Airpark. Wir meinen, dass da auch eine ganze Menge Gewerbe ist, so dass sich auch welches ansiedeln kann, das unabhängig vom Flughafen ist. Insofern ist es für uns richtig, dass man jetzt in den Ge- werbepark investiert, wobei wir es schon sehr gerne gesehen hätten, dass von diesen millionenschweren Zuschüssen, die wir gegeben haben, jetzt etwas übrig ist, um ins Gewerbegebiet selbst zu investieren. Jetzt müssen wir wieder auf Gewerbesteuerein- nahmen verzichten. Aber da das nicht um sehr viel Geld geht, können wir das für heute mitgehen. Es ist sinnvoll, die Gewerbenutzung in diesem Airpark zu intensivieren, und gerade auch anstelle von großflächigen Parkplätzen eine sinnvolle Flächenpolitik und ein sinnvolles Flächenmanagement zu betreiben. Was wir aber nicht wollen, weil das in der Vorlage - 5 - angedeutet wird, jetzt möglichst schnell dort alles zubauen, denn die Flächen in unserer Region sind knapp. Auch da müssen wir aufpassen, wem wir was geben. Das muss auch eine qualitätsvolle interkommunale Gewerbeentwicklung sein. Auch darauf legen wir großen Wert bei der weiteren Entwicklung. Jetzt zum Finanziellen und warum wir diesen Änderungsantrag gestellt haben: Die Vor- lage lässt im Augenblick noch alles offen. Die sagt jetzt, 10 Jahre lang braucht man kein städtisches Geld; so weit okay. Wir schließen jetzt die Rahmenvereinbarung und danach muss gegebenenfalls neu beschlossen werden. Wir meinen aber schon, dass wir hier langfristig denken müssen. Uns ist wichtig, dass wirklich die finanzielle Unabhängig des Flughafens die Zielsetzung ist. Wir wollen heute kein öffentliches Geld für den Flugha- fen geben; und wir wollen das auch in Zukunft nicht tun. Wir wollen deswegen auch, dass der Gemeinderat die Stadt Karlsruhe als Gesellschafter auffordert, in diesem Sinne auch auf die zukünftige Entwicklung des Flughafens Einfluss zu nehmen. Diesen Auf- trag möchten wir geben. Deswegen haben wir heute diesen Änderungsantrag gestellt. Es gibt heute kein Geld. Es muss aber heute schon dem Flughafen klar gemacht wer- den, dass es auch in 10 Jahren keine zusätzlichen Investitionszuschüsse aus öffentlicher Hand geben wird. Das ist auch die Zielsetzung, die die Landesregierung verfolgt. Da sollten die Kommunen ebenso mitziehen. Deswegen bitten wir um Unterstützung für unseren Änderungsantrag. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Ich möchte beim Blick in die Geschichte etwas weiter zu- rückgreifen als 2003. Die Kanadier haben uns diesen Flughafen überlassen. Das bestand – ganz grob gesagt – aus drei Teilen. Ich sage das deshalb, weil ich der Meinung bin, dass die Stadt Karlsruhe hier vorbildlich agiert hat. Teil 1 war der Wohnungsbau. Da haben wir uns, der Konzern Stadt, mit unserer Toch- tergesellschaft Volkswohnung, hervorragend eingebracht im Sinne der Region - keines- wegs selbstverständlich -, auch mit Geld, das wir mitgebracht haben. Der zweite Punkt waren die damals potentiellen Gewerbeflächen. Dass das so etwas werden würde, war nicht absehbar. Wir sind das Risiko eingegangen; wir, die Stadt Karlsruhe. Und wir haben einen Flughafen geerbt. Die Qualität des Flughafens bestand darin, die längste Landebahn im Südwesten zu haben. Aber ansonsten war eigentlich von dem, was da war, wenig brauchbar. Man hat die Landebahn erst einmal für Verkehrsflugzeu- ge tauglich machen müssen. Die ganzen Schuppen, die dort herumstanden, sind heute auch nicht mehr da. So ganz gemähte Wiese war das nicht. Die Region hat es geschultert. Insbesondere nach 2003, nachdem – ich will diese Ge- schichte nicht vertiefen – die Region und der Flughafen Stuttgart eingestiegen sind. Man muss auch ganz klar sagen, dass es wichtig war, dass der Flughafen Stuttgart ein- gestiegen ist, weil dadurch auch eine Abstimmung des Flugverkehrs zwischen Stuttgart und Karlsruhe/Baden-Baden möglich war. Jetzt stehen wir vor einer Situation, die ich 2003 nicht geglaubt hätte. Ich habe bezwei- felt, dass es zu einem Steigflug kommt. Ich bekenne, ich habe mich geirrt. Es hat wirt- - 6 - schaftlich funktioniert. Von daher könnten wir jetzt sagen, geht das einfach so weiter. Wir werden heute auch nicht ablehnen. Aber, Frau Lisbach hat das Wort Klimaschutz verwendet. Wenn wir die Beschlüsse von Paris ernst nehmen, dann wird es in den nächsten 10 bis 20 Jahren – so genau weiß das keiner, weil es immer nationale Gesetzgebung ist – dazu kommen, dass Flugverkehr entweder stärker besteuert wird oder z. B. das Flugbenzin besteuert wird. Dann wird sich die Frage, ob es weitere Steigflüge gibt, ganz neu stellen. Denn das kann heute keiner sagen. In dem Fall wird der Markt es regeln. Dann muss man das akzeptieren. Im Sinne des Klimaschutzes wäre es dann absolut die richtige Entwicklung, wenn dieser Flughafen dann vielleicht als Flughafenbetrieb eingestellt würde. Aber das können wir heute nicht absehen. Wir müssen abwarten, wie es kommt. Wir gehen den Weg jetzt mit, auch vor allen Dingen wegen dem Gewerbepark, dem Baden-Airpark, der wirklich wichtig ist für die Region. Der auch für uns wichtig ist als eine Gemeinde mit relativ geringer Gemarkungsfläche. In diesem Sinne lassen Sie uns das vorangehen. Vielleicht noch ein Wort: Wenn wir heute eine Selbstbindung beschließen, keine Zu- schüsse mehr zu geben, der nächste Gemeinderat wird meines Wissens in vier Jahren gewählt. Der kann etwas ganz anderes beschließen. Eine Langfristbindung macht kei- nen Sinn, denn das kann keiner beschließen. Stadtrat Hock (FDP): Ich sage es vorweg: Meine Fraktion ist heute auf jeden Fall zu- sammen mit der Verwaltung auf dem richtigen Weg. Dieser Flughafen hat sich die letz- ten Jahre bewährt. Er hat Arbeitsplätze geschaffen. Aber, wie Kollegin Meier- Augenstein gesagt hat, er ist schlecht an den ÖPNV angebunden. Den Autobahnan- schluss bräuchte er dringend. Das war aber auch schon Thema bei der letzten Land- tagswahl und wird auch dieses Mal Thema sein. In der Vorlage ist eines ganz wichtig. Darauf gehe ich jetzt ein. Da steht Handlungsemp- fehlung und weiteres Vorgehen. Da steht ganz klar drin, gerade für international agie- rende Unternehmen ist die Anbindung an einen Flughafen ein wichtiges Kriterium bei der Ansiedlungsentscheidung. Meine Fraktion sagt, das ist für uns ein großes Thema. Kollegin Meier-Augenstein hat auch gesagt, die Verbindung Berlin und Hamburg – das ist eine größere Verbindung – wird von den Unternehmern hier aus unserer Region stark genutzt. Wenn wir dieses nicht hätten, dann würden vielleicht einige sagen, dann wird es für unseren Betrieb immer schwieriger. Die Frage stellt sich dann, bleiben wir hier oder gehen wir weg. Deshalb gehen wir heute die Vorlage gerne so mit. Wir unterstützen dies, weil wir si- cher sind, dass es die richtige Entscheidung ist, auch zum Wohle aller Unternehmer hier aus unserer Region. Der Vorsitzende: Ich würde noch gerne zum Ergänzungsantrag der Grünen etwas sa- gen. - 7 - Die Stellungnahme der Verwaltung macht deutlich, dass wir eigentlich mit denselben Zielen agieren. Das spricht auch aus der Vereinbarung. Was langfristig ist oder nicht ist, können wir im Moment nicht entscheiden. Aber wir können natürlich sagen, wir haben vor, dass langfristig keine Zuschüsse mehr fließen. Wenn Sie erwarten, dass ich das noch einmal in der Gesellschafterversammlung artikuliere als Wunsch des Gemeindera- tes, dann können Sie es als erledigt betrachten. Das mache ich gerne, das ist kein Prob- lem. Wenn Sie erwarten, dass es dann eine Reaktion der Gesellschafter in diesem Sinne geben soll, bevor ich weitermachen darf, dann würde das neue Gremienbeschlüsse der Gesellschafter erfordern. Dann muss ich Ihnen heute raten, das abzulehnen. Insofern wäre für mich noch einmal wichtig, ob Ihnen ausreicht, dass ich das dort als Wunsch äußere, weil es auch unser Wunsch ist. Ich habe weder kurz- noch langfristig Lust, da Geld zu investieren. Wir wollen natürlich, dass es sich eigenständig finanziert. Unser Problem sind im Moment die Abschreibungen. Die sind nicht der operative Be- trieb. Dann sind das zwei Zielvorstellungen, die ich gerne dort einbringe. Wenn es aber im Sinne einer Vereinbarung mit den Gesellschaftern gemeint ist, dann können wir das hier nicht entscheiden, weil das das ganze abgestimmte Paket wieder aufbröselt. Inso- fern einfach die Bitte, wie habe ich es zu verstehen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Dazwischen. Wir hatten diese Diskussion schon im Hauptausschuss. Ich habe jetzt ganz bewusst den Antrag so formuliert, dass es nicht Bestandteil der Rahmenvereinbarung selbst ist. Die tragen wir heute mit. Aber es geht uns schon um mehr, als nur einen Boomstar hineinzubringen, der dann keinen interes- siert. Es geht darum, dass die Gesellschafter gemeinsam darauf hinwirken sollen bzw. die Stadt Karlsruhe als kleiner Gesellschafter innerhalb dieser BAG, der Flughafengesell- schaft klar zumachen, dass sie zukünftig nicht damit rechnen kann, dass es Geld geben wird. Wir hatten gerade die Diskussion, ob der Gemeinderat überhaupt etwas formulieren kann, was vielleicht erst in 10 Jahren gültig wird. Wenn es darum geht, Strategien zu entwickeln – das machen wir ständig – beschließen wir natürlich Dinge, die in die Zu- kunft gerichtet sind. Das ist hiermit gemeint. Der Flughafen muss sich darauf einstellen, auch in seiner wirtschaftlichen Entwicklung, in seiner strategischen Ausrichtung, dass er nicht damit rechnen kann – auch in 10 Jahren nicht -, dass jedes Jahr diese Investitions- zuschüsse fließen. In diesem Sinne ist es zu verstehen. Es ist schon mehr, als ein Wunsch. Es soll ein Be- schluss sein, der den Gesellschafter beauftragt, zukünftig darauf hinzuwirken. Der Vorsitzende: Dann schlage ich vor, dass wir doch darüber abstimmen und emp- fehle Ablehnung, weil ich da für andere Gesellschafter mehr oder minder einen Mitbe- schluss fassen soll. Zunächst kommt der Antrag der Grünen. Ich bitte um das Kartenzeichen. Das sind 5 Enthaltungen, 12 Zustimmungen; damit mehrheitlich abgelehnt. - 8 - Jetzt kommt die eigentliche Beschlussvorlage. Da sehe ich nur gelbe Karten. Das ist ein tolles Zeichen für den Betrieb des Flughafens, vor allem aber auch für das Gewerbege- biet dort. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Januar 2016