Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe-Innenstadt Ost/Oststadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 2015/0686
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Innenstadt-Ost, Knielingen, Neureut, Nordweststadt, Oststadt, Rintheim, Waldstadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage Fußballstadion im Wildpark
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0686 10 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe - Innenstadt Ost/Oststadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 15.12.2015 10 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Fuß- ballstadion im Wildpark“, Karlsruhe – Innenstadt Ost/Oststadt (Beschluss mit vollständigem Wortlaut Seite 13). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.200.000,00 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Berücksichtigung der Kosten erfolgt in den kommenden Haushaltsplanun- gen ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sport, Freizeit und Gesundheit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Ziel der Bauleitplanung ist die Umgestaltung des Stadiongeländes im Wildpark zur Ermögli- chung des Um- bzw. Neubaus des Wildparkstadions und der angrenzenden Flächenkulisse. Das vorhandene Stadion entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Fußballarena, der schlechte Bauzustand des Stadions erfordert den Umbau des Bestands bzw. den Neubau eines Stadions. Das zukünftige Plangebiet ist bisher unbeplant, um die im obigen Rahmen er- forderlichen Arbeiten durchführen zu können, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im Zuge der Verwirklichung des geplanten Vorhabens sind die umliegenden Flä- chen, so wie aus der Planskizze ersichtlich, einzubeziehen. Beabsichtigt ist darüberhinaus eine Verbesserung der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie der für die sportliche Nutzung erfor- derlichen Flächen im Umfeld des Stadions. Aus beiden Erfordernissen ergibt sich der derzeitige Umgriff der Planung. Die Planung ist mit der übergeordneten Raumplanung vereinbar. Im Regionalplan des Regional- verbandes Mittlerer Oberrhein grenzt nördlich, westlich und südlich des Stadions ein regionaler Grünzug an, der in Teilbereichen überbaut werden soll. Zur Kompensation dieses Eingriffs wird die im südöstlichen Bereich des Plangebietes festgelegte Siedlungsfläche reduziert und dem regionalen Grünzug zugeordnet. Dies wird über einen raumordnerischen Vertrag zwischen Stadt und Regionalverband abgesichert. Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt das Plangebiet als Sport- fläche, Grünfläche und Wald dar. Der Bebauungsplan wird zukünftig ein Sondergebiet für Sport, Sport- und Spielflächen sowie Wald festsetzen, was nicht den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) entspricht. Deshalb ist die Änderung des FNPs notwendig, dies geschieht parallel zum Bebauungsplanverfahren. Das Stadiongelände befand sich im Landschaftsschutzgebiet. Die Verordnung über das Land- schaftsschutzgebiet wurde mittlerweile mit Ausnahme einer Waldfläche um den Bereich der Biberburg aufgehoben. Das ca. 30,9 ha umfassende Plangebiet befindet sich in Karlsruhe, Innenstadt Ost/Oststadt im Hardtwald. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes wird der zeichnerische Teil des Bebauungsplans sein, die der Entwurf der Planskizze - auf die insoweit Bezug genommen wird - widerspiegelt. Das Areal liegt am südlichen Rand des Hardtwaldes, die Flächen befinden sich im Naturraum der Niederterrasse, die durch leichte, sandige Böden gekennzeichnet ist, auf denen sich von Kiefern und Eichen geprägte Wälder entwickelt haben. Die vorhandenen Sport- und Erschließungsflächen sind von Waldflächen umgeben, die Flächen innerhalb des Plangebiets sind durch Baumgruppen gegliedert, es umfasst außerdem Teile gartenhistorischer Anlagen (Fasanengarten, Biberburg). Das Plangebiet umfasst das bisherige Stadion und wird im Norden begrenzt durch den Birken- parkplatz und den Adenauerring. In der nordwestlichen Grenze wird das Plangebiet durch die Friedrichstaler Allee und im Südosten durch die Lärchenallee begrenzt. Im Süden bildet das Ge- lände des SV Germania mit den vorhandenen Vereinsgebäuden und Trainingsplätzen den Ab- schluss. Im zukünftigen Plangebiet befinden sich derzeit neben dem Stadion noch vier weitere Trainingsplätze sowie die Spielstätte der 2. Mannschaft, eine Drei-Feld-Sporthalle sowie ein klei- nerer Trainingsplatz, außerdem ein Nachwuchsleistungszentrum und ein Fanshop. Schließlich sind noch Tennisplätze sowie eine Sportstätte des KIT inklusive Vereinshaus sowie auf landesei- genen Flächen ein Kompostplatz vorhanden. Die Flächen des Plangebietes befinden sich mit Ausnahme der landeseigenen Flächen im Eigen- tum der Stadt. Planungskonzept: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der Bebauungsplan soll Baurecht für einen Stadionbaukörper für 35.000 Zuschauer mit einer Höhe von maximal 30 m schaffen, für ein Parkdeck in Stadionnähe für 1.000 Stellplätze mit einer maximalen Höhe von 12 m sowie die Option für ein weiteres Parkdeck für ca. 1.600 Stell- plätze mit einer maximalen Höhe von 7 m auf dem sog. Birkenparkplatz. Im westlichen Bereich des Stadionareals soll eine Stellplatzfläche für 40 Busstellplätze für auswärtige Gäste entstehen, die über den Adenauerring angefahren werden kann und fußläufig über ein Brückenbauwerk an den Gästefanblock im Stadion angebunden werden soll. Südlich an diese Stellplatzflächen angrenzend wird der Bebauungsplan Flächen für den Bau einer Spielstätte für die 2. Mannschaft sowie im weiteren Anschluss daran einen Trainingsplatz ausweisen. Insgesamt sollen sieben Trainingsplätze sowie eine Fitness-Trainingsfläche im Plan- gebiet ermöglicht werden. Wegen der Einzelheiten ist auf die beigefügte Planskizze zu verwei- sen. Das Nachwuchsleistungszentrum und die Drei-Feld-Mehrzweckhalle bleiben erhalten, angemes- sene Entwicklungsflächen werden vorgesehen. Aufstellflächen für Polizei, Rettungskräfte, Feuerwehr und sonstige Dienste sind neben der be- stehenden Sporthalle vorgesehen, der TV-Compound kann optional südlich der Haupttribüne oder an anderer Stelle im Stadionbereich angesiedelt werden. Die um den Stadionbaukörper verbleibenden Freiflächen sollen Raum für die interne Infrastruktur, ggf. für weitere Stellplätze, aber auch für Nebenanlagen lassen. Die im südlichen Bereich des Plangebietes vorhandenen Flächen des FC Germania werden gesichert. Art und Maß der baulichen Nutzung Die besondere Zweckbestimmung der geplanten baulichen Nutzungen, insbesondere als Spiel- stätte für die 1. Fußballmannschaft des derzeitigen Hauptnutzers und auch die sonstigen Mann- schaften des Vereins erfordert die Festsetzung eines „sonstigen Sondergebietes“ nach § 11 Abs. 1 BauNVO. Ausgewiesen werden wird ein Sondergebiet (SO) „Sport“, das der Unterbrin- gung des Fußballstadions, der notwendigen Trainingsmöglichkeiten und der zugehörigen Stell- plätze dient. Das Sondergebiet wird in die Teilsondergebiete Nr. 1 bis 7 untergliedert, denen unterschiedliche Funktionsbereiche zugeordnet werden. Die verbleibenden Flächen werden als Sport- und Spielflächen bzw. Erschließungsflächen festgesetzt. Die Flächen innerhalb der Son- dergebietsausweisung in Nr. 1 bis 7 lassen eine 100 %ige Versiegelung zu, mit Ausnahme der Baumscheiben für die innerhalb der Flächen befindlichen Bäume. Im Einzelnen sind innerhalb der Teilsondergebiete folgende Nutzungen vorgesehen: SO 1 Stadion Im SO 1 ist die Errichtung des Stadiongebäudes mit Nebengebäuden und Erschließungsflächen zulässig. Zulässige Nutzungsart ist ein Fußballstadion, das für kirchliche, kulturelle, soziale, ge- sundheitliche und sonstige sportliche Zwecke und sonstige Veranstaltungen genutzt werden kann. Damit im Zusammenhang stehende Anlagen, Betriebe, sonstige Nutzungen, Nebenanla- gen und Einrichtungen, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie sonstige Anlagen und Einrich- tungen für die Verwaltung, Schank- und Speisewirtschaften, ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m² (oder alternativ dazu zwei Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von maximal 400 m²), Handwerksbetriebe sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sollen zulässig sein. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz der umlie- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 genden Stadtteile und der vorhandenen FFH-Kulisse werden Musik- oder Konzertveranstaltun- gen außerhalb geschlossener Räume nicht zulässig sein. Die überbaubare Grundfläche beträgt im SO 1 44.000 m² zzgl. 10 % Flächen für Nebenanla- gen. Als Höhenbegrenzung für den Stadionbaukörper werden maximal 30 m zugelassen, dies entspricht der Höhe der umliegenden Baumwipfel, die Höhe der Nebenanlagen ist auf 5 m be- schränkt. SO 2 Parkdeck und Trainingsfläche Im SO 2 wird ein Parkdeck mit ca. 1.000 Stellplätzen mit Anbindung über den Adenauerring und die Lärchenallee vorgesehen. Als zulässige Nutzungsarten werden ein Parkhaus, Stellplätze, Flächen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke festgesetzt. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist die Höhe des Parkdecks auf 12 m begrenzt, damit der An- flug von Fledermäusen nicht beeinträchtigt wird, aber auch um eine klare städtebauliche Unter- ordnung der Nebengebäude gegenüber dem Stadionbau zu erreichen. Als Grundfläche für das Gebäude sind maximal 7.300 m² zulässig. SO 3 Parkierungsanlage Birkenparkplatz Der Bebauungsplan sieht im SO 3 eine ebenerdige Stellplatzanlage mit 700 Stellplätzen oder ein Parkdeck mit bis zu 1.600 Stellplätzen vor. Die zulässigen Nutzungen entsprechen den Festset- zungen im SO 2. Die maximale Parkdeckhöhe darf 7 m betragen. Das Gebäude liegt nördlich des Adenauerringes und verlässt den unmittelbaren Kontext des Stadions. Um unzumutbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu vermeiden, erfolgt die obige Höhenbegrenzung. Als überbaubare Fläche sind 20.000 m² vorgesehen. SO 4 Busstellplatz Gäste Diese Fläche sieht die Errichtung eines Busstellplatzes für ca. 40 Gästebusse mit einer separaten Ein- und Ausfahrt über den Adenauerring vor. Auf dieser Fläche sollen neben den Stellplätzen Nutzungen, die damit unmittelbar in Zusammenhang stehen, zugelassen werden, wie etwa Kioske und sanitäre Anlagen. Die Fläche wird über einen Fußgängersteg an das Stadion ange- bunden, über den der Gästeblock erreichbar sein wird. Die baulichen Anlagen auf dieser Fläche sind auf kleinere Gebäude beschränkt, die insgesamt überbaubare Grundfläche beträgt deshalb nur 150 m². Als bauliche Anlage ist außerdem noch der Brückenfuß für den Fußgängersteg ins Stadion vorgesehen. SO 5 Spielstätte 2. Mannschaft Im SO 5 ist die Errichtung eines Stadiongebäudes mit einer Kapazität von 2.000 bis 5.000 Zu- schauern möglich. Die überbaubare Grundfläche wird auf 2.000 m² beschränkt, um die Errich- tung eines Tribünenbauwerks zu ermöglichen. SO 6 Aufstellflächen Stadion Diese Flächen sind als Aufstellflächen für Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und sonstige Dienste vorgesehen und können außerhalb des Stadionbetriebes für andere Zwecke genutzt werden. Bauliche Anlagen sind auf dieser Fläche nicht zulässig. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 SO 7 Drei-Feld-Sporthalle und Nachwuchsleistungszentrum Im SO 7 sind Gebäude für Spiel, Sport, Training und zugehörige Nebenanlagen zulässig, die maximale Größe der überbaubaren Grundfläche wird auf 4.500 m² festgesetzt. Sport- und Spielflächen Die verbleibenden Flächen, soweit es sich nicht um Verkehrs- und Erschließungsflächen handelt, dienen als Trainingsgelände für sportliche Nutzungen. Bei diesen Flächen sollen bauliche Anla- gen eine untergeordnete Rolle spielen und beschränken sich auf den vorhandenen Bestand. Eine Erweiterung des Bestandes ist lediglich für das im südlichen Bereich des Plangebietes be- findliche Vereinsgebäude vorgesehen, dessen Geschossfläche auf maximal 1.800 m² beschränkt wird. Vorgesehen ist die Ausweisung eines entsprechenden Baubereichs. Verkehrliche Erschließung Im Rahmen der Bauleitplanung kommt den verkehrlichen Belangen in und um das Plangebiet wesentliche Bedeutung zu. Zur Umsetzung der Planung wurde ein Verkehrskonzept entwickelt, dem eine Analyse der derzeitigen Verkehrssituation vorausging. Aufgrund empirischer Erhebun- gen an unterschiedlichen Spieltagen wurde die Anfahrts- und Parkraumsituation untersucht. Darauf aufbauend wurden die wesentlichen Anforderungen an ein tragfähiges Verkehrskonzept definiert und mit den Sicherheitsorganen, den Fanvertretern und dem Hauptnutzer abgestimmt. Die Planung umfasst die Infrastrukturflächen im Nahbereich des Stadions, die gesamtstädtische sowie die überregionale Erschließung. Ziel des Verkehrskonzeptes ist es dabei, ein insgesamt nachhaltiges Mobilitätskonzept unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte zu entwickeln. Anzustreben ist ein dezentrales Parkraumsystem, das die vorhandenen Parkhauska- pazitäten im Stadionumfeld aber auch der Innenstadt einbindet, um Ressourcen zu schonen und unnötige Kosten für Parkhausbauten zu vermeiden. Anzustreben ist, dass sich die bisheri- gen Fußgängerströme von Norden und Westen in Richtung Süden verlagern, insbesondere mit dem Ziel, die Fanströme (Heimfans/Auswärtsgäste) zu trennen und um entsprechende Konflikt- potentiale zu minimieren. Mobilitätseingeschränkte Besucher werden über ein Shuttlebussystem von den ÖPNV- Haltestellen Durlacher Tor und Mühlburger Tor zum Stadion gefahren. Die Gästefans sollen über ein Transferbussystem über den Adenauerring zum Hauptbahnhof geführt werden. Auf diesem Wege sollen über den Adenauerring auch Privat-Pkws und Reisebusse der Gäste geleitet werden. In östlicher Richtung ist eine Umfahrung des Birkenparkplatzes vorgesehen, damit die Gästefans über die Theodor-Heuss-Allee und die Waldstadt zur L 550 gelangen können. Das Plangebiet ist über die Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen Durlacher Tor, Kronenplatz und Marktplatz an den ÖPNV angebunden, diese befinden sich in einer Entfernung von 1.100 bis 1.300 m vom Stadion. Über diese Haltestellen sind annähernd alle Linien des KVV erreichbar. Das Plangebiet ist über die Hauptverkehrsstraßen Adenauerring und Theodor-Heuss-Allee an das örtliche und überörtliche Straßennetz angebunden. Es ist für Fußgänger und Radfahrer ebenfalls über den Adenauerring und die Theodor-Heuss-Allee erschlossen, außerdem bestehen Anbindungen in Richtung Innenstadt über die Lärchenallee und die Friedrichstaler Allee. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Der beim Betrieb des Stadions zu erwartende ruhende Kfz-Verkehr soll neben den Parkflächen auf dem Stadiongelände selbst auch Parkraumangebote im Umfeld des Stadions mit einbezie- hen. Aus ökologischen und wirtschaftlichen Erwägungen heraus soll es vermieden werden, über die notwendigen Stellplätze hinaus Parkmöglichkeiten anzubieten. Aufgrund der besonderen Nutzung des Plangebiets sieht das Verkehrskonzept zur zeitlichen Entzerrung des Kfz-Verkehrs ein dezentrales Parkraumangebot von ca. 3.000 Stellplätzen vor. Nach der Landesbauordnung (LBO) wären rechnerisch 4.500 Stellplätze erforderlich. Eine derart hohe Zahl an Stellplätzen für nur wenige Tage der Vollauslastung im Jahr bereitzustellen, erscheint nicht vertretbar, weil im Umfeld des Stadions ein Potential von etwa 3.000 Stellplätzen vorhanden ist, so dass eine Aus- weisung von 1.500 Stellplätzen im Plangebiet ausreichend ist. Soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe oder Gründe des sparsamen Flächenumgangs dies rechtfertigen, eröff- net die LBO die Möglichkeit, die Zahl der Stellplätze einzuschränken. Aufgrund der vorstehen- den Überlegungen werden deshalb 1.500 Stellplätze festgesetzt. Sollte sich beim Betrieb des Stadions herausstellen, dass tatsächlich ein höherer Bedarf an Stellplätzen besteht, könnten im Plangebiet weitere 1.400 Stellplätze durch Errichtung des Parkdecks auf dem Birkenparkplatz sowie der Nutzbarmachung kleinerer für Stellplätze geeigneter weiterer Flächen generiert wer- den. Von dieser Berechnung nicht umfasst sind die ohnehin vorgesehenen Stellplätze für Gäste- busse und die Aufstellflächen für Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr und sonstige Dienste. Für den Fahrradverkehr werden Fahrradabstellanlagen für ca. 3.000 Fahrräder vorgesehen. Ver- und Entsorgung Die im Plangebiet vorhandenen Leitungstrassen sind durch Leitungsrechte zugunsten der Ver- sorgungsträger gesichert, während der Umbaumaßnahmen erforderliche Leitungsverlegungen werden in Abstimmung mit den Leitungsträgern erfolgen. Die ausreichende Versorgung des Geländes mit Strom, Gas und Wasser ist gewährleistet. Das Stadion wird mit Fernwärme ver- sorgt. Entsprechendes gilt für die Gaststätte als auch die Rasenheizung. Das Entwässerungskon- zept sieht die Regenwasserspeicherung und -nutzung sowie die Versickerung über die belebte Oberbodenschicht oder einen gleichwertigen Ersatz vor. Beabsichtigt ist, das zu erwartende Regenwasser nach Möglichkeit an Ort und Stelle wieder zu verwenden. Die das Stadion umge- benden Erschließungsflächen sind soweit wie möglich wasserdurchlässig zu gestalten. Gestaltung Zur Realisierung des Stadionumbaus wird ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Deshalb beschränken sich die Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan auf die Festsetzung von Baugrenzen und der maximalen Bauhöhe sowie Vorgaben für Werbeanlagen, die alle zu- künftigen Entwürfe beachten müssen. Werbeanlagen sollen ausschließlich auf den Außenfassa- den des Stadions und der Nebengebäude sowie im Innenraum des Stadions zulässig sein. Die Erschließungsflächen sowie Frei- und Grünflächen sollen aus Sicherheitsgründen und aus op- tisch-ästhetischen Gründen von Werbeanlagen weitgehend freigehalten werden. Das zulässige Maß der Werbeanlagen wird auf 6 % der Flächen der Außenfassade beschränkt, aus Gründen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes sind Werbeanlagen mit greller Signalwirkung oder pulsierendem, blinkendem Licht sowie von Skybeamern oder Ähnliches unzulässig. Die aus sicherheits- und betriebstechnischen Gründen erforderlichen Einfriedungen sollen mög- lichst transparent als offene Metallzäune ausgebildet werden, die in Hecken, Büsche oder ande- re Grünbestände integriert werden sollen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Umweltbelange Von der Stadionnutzung sowie insbesondere der Lage des Plangebietes im Wildpark, der sich innerhalb eines regionalen Grünzuges befindet, sind in erheblichem Umfang Umweltbelange betroffen. Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt sind Gegenstand der Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist im Umweltbericht als integraler Teil der Planbegründung umfassend dargestellt. Im Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Fauna und Flora, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur und sonstige Sachgüter unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen untereinander eingehend beschrieben und bewertet. Auf den vollstän- digen Inhalt des Umweltberichtes wird verwiesen, die Umweltauswirkungen sind deshalb in dieser Gemeinderatsvorlage nur kursorisch dargestellt. Flora und Fauna Die im Bebauungsplan enthaltenen zukünftigen Ausweisungen für Bauwerke sowie Erschlie- ßungs- und Sportflächen verursachen Eingriffe in die vorhandenen Strukturen der Waldflächen und Baumgruppen. Auf der Grundlage der betroffenen Biotoptypenbewertung, der Erhebung von Habitatbäumen sowie des Baumschutzes können die Eingriffe weitgehend minimiert wer- den. Es wurden dafür folgende planerische Maßnahmen ergriffen:  Stadion-Vorplatz, Adenauerring: Erhalt von drei Baumgruppen, darunter Habitatbäume.  Umfahrung Stadion: Erhalt von Baumgruppen, darunter Habitatbäume.  Parkdeck im Osten: Anpassung von Lage, Zuschnitt und Zufahrten zur Freihaltung einer Grünachse entlang Lärchenallee und für den Erhalt von Habitatbäumen.  Parkierungsanlage Birkenparkplatz: Anpassung von Flächenzuschnitt und Umfahrung für den Erhalt von markanten Bäumen, darunter Habitatbäume.  Busstellplatz Gäste: Nutzung bisheriger Trainingsplatz/Spielstätte 2. Mannschaft; Anpas- sung von Lage, Flächenzuschnitt und Zufahrten zur Freihaltung einer Grünachse entlang der Friedrichstaler Allee und des Adenauerrings (Erhalt von Baumgruppen, darunter Ha- bitatbäume).  Spielstätte 2 Mannschaft: Anpassung der Lage zum Erhalt benachbarter Baumgruppen, darunter Habitatbäume.  Aufstellfläche Stadion: Nutzung bisheriger Trainingsplatz, Anpassung Zufahrt zum Erhalt von Baumgruppen, darunter Habitatbäume.  Trainingsplätze: Anpassung der Lage zum Erhalt des Eidechsenhabitats, Beschränkung der Anzahl der Kunstrasenflächen auf zwei Trainingsplätze. Geprüft werden mussten insbesondere die artenschutzrechtlichen Belange im Hinblick auf et- waige Verbotstatbestände aus § 44 Abs. 1 i. V. m. mit Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Aus diesem Grund wurde eine artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie beauf- tragt, die im Ergebnis umfangreiche Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zum vorgezoge- nen Ausgleich vorschlägt, um diese Verbotstatbestände auszuschließen. Diese Maßnahmen werden in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie und dem Umweltbericht ausführlich beschrieben. Als streng geschützte Tierarten werden Zauneidechse, Mauereidechse, Heldbock und Eremit sowie mindestens sechs Fledermausarten ausgewiesen. Um die Spielstätte der 2. Mannschaft regelkonform errichten zu können, müssen drei Verdachtsbäume für ein mögliches Heldbockaufkommen gefällt werden. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung des Regierungs- präsidiums Karlsruhe erforderlich, die beantragt ist. Zur Vermeidung und Minderung der Eingrif- fe wird der Bebauungsplan Festsetzungen für folgende Maßnahmen treffen, soweit sich diese nicht unmittelbar aus den Verbotstatbeständen des § 44 BNatschG ergeben: Ergänzende Erläuterungen Seite 8  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Held- bocks und des Eremiten.  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauer- eidechsen.  Einzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremiten sowie sonstiger zu erhaltender Bäume während der Bauphase.  Einsatz einer Innenbeleuchtung im Stadion.  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insek- ten für die geplanten Flutlichtanlagen.  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insek- ten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung.  Verwendung von reflexionsarmen Techniken für die Photovoltaikanlage auf dem Stadi- ondach (z. B. Wafer-Module sowie Metallbauteile mit einer reflexionsarmen Farblackie- rung).  Einzäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zaun- und Mauereidechsen sowie der Ersatzhabitate.  Fang und Umsiedlung von Zaun- und Mauereidechsen. Dabei müssen die Mauereidech- sen eingriffsnah in ein in sich geschlossenes Areal umgesiedelt werden, da auch al- lochthone Individuen ermittelt wurden, die nicht verbreitet werden sollen.  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkungen bei der Durchführung von Rodungsarbei- ten.  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bei der Rodung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions.  Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vor der Fällung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäuden.  Bauzeitenbeschränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Abschie- bens von Oberboden.  Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Beräumung des Baufelds in Sport- und Spielfläche 2 (s. Maßnahmenplan).  Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremiten während der Bauphase.  Vermeidung von Vogelschlag von Glasfassaden durch Verwendung von Vogelschutzglas und architektonischen Gestaltungsmaßnahmen. Die erforderliche Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Ist- und des Plan-Zustands für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreis- lauf. Diese wurden nach dem Karlsruher Modell bewertet, insoweit ist auf den Umweltbericht zu verweisen. Die Umsetzung der naturschutzfachlichen und –rechtlichen Forderungen folgt den vorgeschla- genen Überwachungsmethoden aus dem Umweltbericht. Innerhalb des Bebauungsplans befinden sich ca. 11,7 ha Wald im Sinne des Landeswaldgeset- zes. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Baumbestand. Von diesen Flächen wird der Bereich um die sogenannte „Biberburg“ (2,1 ha) auch zukünftig als Wald festgesetzt. Die übrigen Flä- chen werden umgewandelt, dafür ist ein Ausgleichsflächenbedarf von bis zu 5,5 ha erforderlich. In dieser Größenordnung stehen Flächen in den Gemarkungen Durlach und Neureut zur Verfü- gung. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Das Plangebiet ist umgeben von Natura-2000-Gebieten. Um erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen, wurde eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Untersucht wurde insbesondere eine Beeinträchtigung der Natura-2000-Gebiete FFH-Gebiet 6916-342 „Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“ und Vogelschutzgebiet 6916-441 „Hardtwald nördlich von Karlsruhe“. Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurde das Gebiet im Umkreis von 1.000 m rund um das Stadiongelände als potentieller Wirkungsbereich des Vorhabens be- rücksichtigt. Wegen der Einzelheiten wird auf die durchgeführte Untersuchung verwiesen. Für einen Teil der betroffenen Arten können Beeinträchtigungen durch das Vorhaben prinzipiell ausgeschlossen werden, da weder aktuelle Vorkommen noch Flächen mit Erhaltungszielen im Untersuchungs- raum liegen. Als relevante Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind insbesondere die Flä- cheninanspruchnahme, zusätzliche Lärmimmissionen sowie mögliche Störungen durch die An- wesenheit einer größeren Anzahl von Menschen zu betrachten. Flächenverluste für die maßgeb- lichen Schutzgebietsbestandteile sind nicht erwarten. Durch die Veränderungen der Beleuch- tungseinrichtungen am Wildparkstadion und den umliegenden Flächen wird es voraussichtlich zu einer Reduktion der bisher schon vorhandenen Störeinflüsse durch Lichteinwirkungen kom- men. Die in den an das Plangebiet angrenzenden Schutzgebieten vorhandenen Lebensstätten des Hirschkäfers und des Heldbocks sowie der angetroffenen Spechtarten werden nicht beein- trächtigt, die Eingriffe in Teilbereiche des Neuntöterreviers werden sich voraussichtlich nicht negativ auf den Erhaltungszustand der Population auswirken, da innerhalb des insgesamt sehr weitläufigen Reviers geeignete Nist- und Nahrungshabitate in ausreichendem Umfang erhalten bleiben. Im Ergebnis sind deshalb keine erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“ und des Vogelschutzgebietes „Hardtwald nördlich von Karls- ruhe“ einschließlich seiner Erweiterungen zu erwarten. Altlasten Im Bereich der vorhandenen Stadionwälle und der nachweisbaren Auffüllungen im Umfeld der Stadions ist mit Belastungen zu rechnen, die bei der Umlagerung bzw. Abfuhr des Materials zu untersuchen und zu berücksichtigen sind. Vor der Versickerung von Niederschlagswasser ist deren Schadlosigkeit nachzuweisen, ggf. ist ein Bodenaustausch vorzunehmen. Lärm Im Zusammenhang mit der Planung wurde eine schalltechnische Untersuchung beauftragt. Die- se kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch die zukünftige Verkehrserzeugung in und um das Plangebiet gegenüber der bestehenden Situation nur in geringem Umfang Veränderungen der Lärmbelastung auf öffentlichen Verkehrsflächen ergeben werden. Deshalb ist nicht mit abwä- gungsrelevanten Erhöhungen der Geräuschbelastung durch Verkehrslärm im Umfeld des Stadi- ons zu rechnen. Dies gilt insbesondere im Regelbetrieb bei Pflichtspielen an Samstagnachmitta- gen. In der Umgebung des Stadions sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Sportanlagenlärm zu erwarten. Etwas anderes gilt für den Spielbetrieb innerhalb der Ruhezeiten der 18. BImSchV abends von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr und an Sonntagnachmittagen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, in diesen Zeiträumen sind Überschreitungen der Immissionswerte zu erwarten, vor allem im Bereich des Klosterwegs und der Hagsfelder Allee. Obwohl es sich dabei immissionsschutzrechtlich um so- Ergänzende Erläuterungen Seite 10 genannte seltene Ereignisse handeln dürfte, sind insoweit organisatorische bzw. bauliche Schall- schutzmaßnahmen erforderlich. Beim Stadionneubau ist ein Schallschutzkonzept zu erstellen, das folgende Vorgaben zur berücksichtigen hat:  Die Öffnung über dem Spielfeld sollte möglichst klein ausgebildet werden.  Ebenso sollten die Öffnungen der seitlichen Fassaden möglichst gering sein oder gege- benenfalls für die nach Osten zu der sensiblen Wohnnutzung hingerichteten Fassaden geschlossen oder mit schalldämmender Wirkung ausgeführt werden.  Die zukünftig noch zu erstellende Beschallungsanlage ist hinsichtlich ihrer Richtwirkung in der Weise zu optimieren, dass keine Schallabstrahlung nach außen erfolgt, sondern diese auf die Zuschauerbereiche ausgerichtet ist. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist davon auszugehen, dass es vorhabenbedingt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Mensch kommen wird. Klima Die baulichen Veränderungen innerhalb der Vorhabenflächen werden lokale klimatische Aus- wirkungen haben. Diese können jedoch durch die Gestaltung der Oberflächenstruktur der zu verwendenden Bauteile abgemildert werden, um eine reduzierte Wärmespeicherung zu erzie- len. Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt sind nicht zu erwarten, da das Plangebiet eine vergleichsweise geringe Kaltluftproduktionsrate hat und die südlich an das Plangebiet angrenzenden Waldbestände als Barriere wirken. Vorhaben- bedingt wird es zu keiner über den vorhandenen Bestand hinausgehenden geschlossenen Be- bauung kommen. Zwischen den Gebäuden bleiben hinreichend große Abstände, um ein bo- dennahes Durchgreifen von Winden zu ermöglichen. Auch die erhöhte Stadionkapazität und die damit verbundene Zunahme des Verkehrs wird infolge des beabsichtigten Verkehrskonzepts nicht zu negativen klimatischen Auswirkungen führen. Kosten Die mit der Planung verbundene Kostenlast der Stadt wird nach derzeitiger Schätzung in etwa 2.200.000,00 Euro betragen. Die Kosten sind in der Haushaltsplanung der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Berechnung der Kosten in Ziff. 8 der Begründung des Bebauungsplans verwiesen. Auf den anliegenden zeichnerischen Teil des Bebauungsplans, seine Begründung und die textli- che Festsetzung wird ergänzend verwiesen. Ebenso auf die artenschutzrechtliche Untersuchung, die Natura-2000-Verträglichkeitsstudie, die schalltechnische Untersuchung sowie das Verkehrs- konzept. I. Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie Beteiligung der Öffentlichkeit Als vorbereitende Verfahrensschritte wurden zwei Behördenbeteiligung sowie eine Öffentlich- keitsbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahme wurden in der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Synopse den abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes gegenüberstellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Soweit die Anregungen nicht in die Planung eingeschlossen sind, konnten diese unberücksich- tigt bleiben. Wegen der Einzelheiten wird auf die anliegende Synopse verwiesen. Zur Planung geäußert haben sich das Bundesamt für Infrastruktur, Deutsche Telekom, Netzpro- duktion GmbH, das Forstamt Karlsruhe, der BUND, Landesnaturschutzverband BW, das Land- ratsamt Karlsruhe, der Nachbarschaftsverband, das Polizeipräsidium Karlsruhe, die Regierungs- präsidien Freiburg und Karlsruhe, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Stadtwerke Karlsru- he, die Verkehrsbetriebe, Vermögen und Bau Baden-Württemberg und die unteren Verwal- tungsbehörden der Stadt Karlsruhe. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Ent- wurf des Bebauungsplans „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe – Innenstadt Ost/Oststadt vom 22.05.2015 in der Fassung vom 11.11.2015 wiedergibt. Das Verfahren hat einen Stand erreicht, das den förmlichen Auslegungsbeschluss rechtfertigt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Auf Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Verfahrens- schritte ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe – Innenstadt-Ost/Oststadt mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.05.2015 in der Fassung vom 11.11.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf auf- nehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wie- derholen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2015

  • GR_Vorlage_Anlage1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Bebauungsplanverfahren „Fußballstadion im Wildpark“ Karlsruhe -Innenstadt Ost hier: Stellungnahmen aus der 2. Behördenbeteiligung Bundesamt für Infrastruktur, 09.06.2015............................................................................................... 1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, 08.07.2015 ......................................................................... 1 Forstamt Karslruhe, 21.07.2015 ............................................................................................................ 2 BUND, Landesnaturschutzverband BW, 24.07.2015 .............................................................................. 3 Landratsamt Gesundheitsamt, 08.07.2015 ............................................................................................ 6 Nachbarschaftsverband, 02.07.2015 ..................................................................................................... 6 Polizeipräsidium Karlsruhe, 27.07.2015 ................................................................................................. 7 Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion, 09.07.2015 .................................................................... 7 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 - Straßenwesen und Verkehr 22.06.2015 ................................. 8 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21 - Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz, 06.07.2015 ..... 8 Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 55 Naturschutz und Recht, 29.06.2015 ........................................ 9 Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 13.07.2015 ................................................................................. 9 Stadtwerke Karlsruhe - Netzservice, 30.06.2015 .................................................................................... 9 Verkehrsbetriebe, 07.07.2015 .............................................................................................................. 11 Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Immobilienmanagement, 07.07.2015 ................................. 11 Zentraler Juristischer Dienst - Immissionsschutzbehörde, 07.07.2015 .................................................. 13 Zentraler Juristischer Dienst - Naturschutzbehörde, 03.07.2015 .......................................................... 14 Zentraler Juristischer Dienst - Denkmalschutzbehörde, 06.07.2015 ..................................................... 19 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Behörden und ande- rer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Bundesamt für Infrastruktur, 09.06.2015 Nach den vorliegenden Unterlagen wird da- von ausgegangen, dass die baulichen Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m über Grund nicht über- schreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden, sind in jedem Fall die Planungsunter- lagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Bei der o.a. Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr keine Bedenken. Die maximale Gebäudehöhe ist auf 30 m festgesetzt. Hinweis wurde an das Bauordnungsamt zur Beachtung weitergegeben. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, 08.07.2015 Im Planbereich befinden sich Telekommunika- tionsanlagen der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Anlagen Da das bestehende Leitungsnetz im Hin- blick auf das vorhandene Stadion ausge- legt ist, wird sich im Zuge des Neubaus - 2 - müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Für die zukünftige Erweiterung bzw. Ände- rung des Telekommunikationsnetzes sind in allen Verkehrswegen geeignete und ausrei- chende Trassen für die Unterbringung der Te- lekommunikationsanlagen der Telekom vorzu- sehen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekom- munikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnah- men der anderen Leitungsträger ist es not- wendig, dass Beginn und Ablauf der Erschlie- ßungsmaßnahmen im Bebauungs- plangebiet der Deutschen Telekom so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schrift- lich angezeigt werden. eine Anpassung nicht vermeiden lassen. Dies wird in Absprache und Abstim- mung mit den jeweiligen Leitungsträ- gern erfolgen. Forstamt Karlsruhe, 21.07.2015 Unter 4.5.6 der Begründung wird der Um- gang mit Wald im Plangebiet behandelt. Ent- gegen der im Entwurf angegebenen Waldflä- che (8,5 ha) gelten im Plangebiet rund 11,7 ha als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG). Die Begründung wurde entsprechend korrigiert. Der Hinweis auf die verbleibende Waldfläche um die Biberburg sollte um deren Größe ( ca. 2,1 ha) ergänzt werden. Damit liegt die um- zuwandelnde Fläche bei maximal 9,2 ha. Ge- mäß § 9 Abs.1 LWaldG ist bis zu einer Fläche von 10 ha eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 3c UVPG durchzuführen. Die untere Forstbehörde geht davon aus, dass die Vor- prüfung durch den umfangreichen Umweltbe- richt weitestgehend abgedeckt ist. Die Begründung wurde wunschgemäß angepasst. Kenntnisnahme Die im Rahmen der Bauleitplanung anderwei- tig geplante Nutzung von Waldflächen bedarf der Prüfung durch die höhere Forstbehörde (§10 LWaldG). Hierfür ist ein Antrag auf Waldumwandlungserklärung beim Regie- rungspräsidium Freiburg zu stellen. Das städtische Liegenschaftsamt ist mit der Beantragung der Waldumwand- lungserklärung in Freiburg beauftragt. Bei den zur Ersatzaufforstung vorgesehenen Flächen (rund 9 ha) handelt es sich zum Teil um Sukzessionsflächen in einem frühen Sta- dium. Um diese Flächen für den forstrechtli- Die kompletten 9 ha werden nicht für die Ersatzaufforstung benötigt. Als we- niger geeignet stellte sich der Kolben- garten in Knielingen heraus. Dieser wird - 3 - chen Ausgleich zu sichern, empfiehlt die unte- re Forstbehörde schnellstmöglich für die ge- samten 9 ha eine Aufforstungsgenehmigung bei der unteren Landwirtschaftsbehörde zu beantragen. Die Flächen, die bei der Umset- zung des Projekts "Fußballstadion im Wild- park" nicht benötigt werden, können als vor- gezogene Ersatzaufforstungen für andere städtische Projekte angerechnet werden. deshalb aus der Liste der möglichen Er- satzaufforstungsflächen gestrichen. BUND, Landesnaturschutzverband BW, 24.07.2015 Grundsätzliches: Grundsätzlich begrüßen die Naturschutzverbände eine Lösung (Sanie- rung oder Neubau) im Bestand gegenüber ei- nem Stadionneubau auf freier Fläche. Die vorgelegte Planung stellt sich als fundiert und als auf die Belange des Natur- und Umwelt- schutzes intensiv eingehend dar. Als Ergebnis erscheint es möglich, dass durch die Planung der tradierte Charakter eines Stadions "im Wildpark" erhalten werden kann. Planungskonzept: Die Bestimmung von Tabuzonen und zu erhaltenden Habitatbäu- men und deren Berücksichtigung im Pla- nungsprozess stellt eine große Qualität der Planung dar. Bei der Durchsicht der vorgelegten Unterlagen fiel allerdings auf, dass zwar im Vorentwurf des Bebauungsplans den Tabuzonen und zu erhaltenden Habitatbäumen Rechnung getra- gen wird, der Gestaltplan allerdings deutlich gegen diese Vorgaben verstößt. Im Gestalt- plan beansprucht die Spielstätte für die 2. Mannschaft Tabuflächen und überplant als unbedingt zu erhalten gekennzeichnete Habi- tatbäume. Der vorliegende Gestaltplan ist deshalb zu verwerfen und gemäß den Vorga- ben des Bebauungsplanentwurfs neu zu ferti- gen. Ein Bedarf für die offenbar dort vorgese- hene Vergrößerung der Spielstätte der 2. (!) Mannschaft ist nicht nachzuvollziehen. In ei- nem etwaigen Bedarfsfall einer größeren Spielstätte durch die 2. Mannschaft wäre das neue Stadion zu nutzen. Die Stadt hat intensiv geprüft, ob sich ein regionalligafähiges Stadion für die 2. Mannschaft unter Erhalt der geschütz- ten Habitatbäume realisieren lässt. Dafür wird es notwendig, dass der DFB bei der Lizenzierung des Stadions Aus- nahmen von den Regelgrößen des Sportfeldes zulässt. Hiervon kann leider nicht ausgegangen werden. Die Alternative wurde im Gestaltplan schon aufgegriffen und wird nun in der Tat weiterzuverfolgen sein. Hierzu führt die Stadt mit dem Regierungspräsidium Gespräche, ob eine Ausnahmegenehmi- gung erteilt wird, wenn eine Lizensie- rung für die Spielstätte anders nicht er- langt werden kann. Nach Möglichkeit soll dies jedoch vermieden werden. In der Tat hatte die 2. Mannschaft des - 4 - KSC zuletzt 2012 in der Regionalliga Süd gespielt und ein Wiederaufstieg ist deshalb nicht auszuschließen. Der KSC führt hierzu aus: Die Spiele der 2. Mannschaft können nicht im Wild- parkstadion durchgeführt werden, da neben den hohen Kosten für die Durch- führung eines Spiels die Abnutzung des Rasens zu einem unverhältnismäßig ho- hen Aufwand führen würde. Zudem ist durch die kurzfristige Terminierung der DFL für die Spiele der 1. und 2. Bundes- liga nicht sichergestellt, dass keine Kolli- sion von Spielen entsteht. Darüber hin- aus spielen die Mannschaften der U17 und U19 derzeit in der Junioren Bundes- liga, so dass auch aus diesem Spielbe- trieb ein zweites Stadion mit korrekten Maßen nach DFL-Standards vorhanden sein muss. Ein angemessener Schutz der Habitatbäume und Tabuzonen vor schädlichen Einwirkungen (Verkehr, Imbissbuden ...) ist gestalterisch und durch regelmäßige Kontrollen sicherzustellen. Dies liegt im Aufgabenbereich der Stadt und wird erfolgen. Reptilien: Ein Umsiedeln der kartierten Ei- dechsen in den Bereich anderer Eidechsenpo- pulationen ist aufgrund des Vorkommens al- lochthoner Tiere unbedingt zu verhindern. Ein Maßnahmenkonzept im direkten räumlichen Verbund mit dem Eingriffsort ist anzuwenden. Es wird ein sich planerisch in bestehende Strukturen (Grenzlinien, Säume und Wegrän- der) einbindendes Maßnahmenkonzept statt der Anlage synthetischer Eidechsenlebens- räume "nach Schema F" angeregt. Methodik: Die Naturschutzverbände halten die Anwendung der Ausarbeitung Praxisorien- tierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen" von Laufer (2014) für geboten. Insgesamt stellt sich der Umgang mit streng geschützten Reptilienarten in Karlsruhe – auf- grund der Befassung verschiedener Ämter - als wenig transparent dar. Dies wird beachtet. Hier geht es um die Mauereidechsen. Diese sollen im Umfeld des jetzigen Vorkommens bleiben und nicht weiter umgesiedelt werden. Dies wird ebenfalls beachtet. Die Kom- pensationsmaßnahmen werden wie vor- geschlagen nicht „nach Schema F“ an- gelegt, sondern gerade in Säumen und Wegrändern. Kenntnisnahme Die Stadt bemüht sich um größtmögli- che Transparenz. Die Naturschutzver- bände können sich jederzeit beim Um- welt- und Arbeitsschutz informieren. - 5 - Im konkreten Vorhaben wie auch in Bezug auf diverse zurückliegende Eingriffe und zugehö- rig Maßnahmen halten die Naturschutzver- bände den Nachweis des Erfolges sowie je- weils ein angemessenes Risikomanagement für geboten (siehe folgender Unterpunkt). Erfolgskontrolle und Pflege Der Erfolg des Artenschutzkonzepts und der weiteren vorgesehenen Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen ist durch ein angemessenes Konzept zur Erfolgskontrolle nachzuweisen. Für die Pflege von Maßnahmenflächen (bei- spielsweise für Eidechsen) sind verbindliche Vorgaben zu Art, Umfang und Zeitpunkte sowie eine verbindliche, dauerhafte Finanzie- rung festzuschreiben. Dies ist im Rahmen des Monitorings ge- regelt und wird unter Regie des Umwelt- und Arbeitsschutzes durchgeführt. Dies ist Teil der Unterhaltung der Flä- chen, die durch die Stadt gewährleistet wird. Die Finanzierung ist durch die Stadt gewährleistet. Verkehr Zum Parken erneuern die Naturschutzverbän- de ihre Stellungnahme: Der Parkplatz Birken- wäldchen ist nach unserer Auffassung heute eine akzeptable Nutzung des Waldrandes mit wassergebundener Oberfläche und lockeren Birkenbeständen, die eine gute Ergänzung sind zum Hardtwald mit den dort vorherr- schenden Kieferbeständen. Dieser Charakter des Platzes ist zu erhalten, weil er auch als Flohmarktplatz häufig benutzt wird aus des- sen Verlegung andernfalls neue Flächenan- sprüche erwachsen würden. Veränderungen sind sicherlich möglich, jedoch keinesfalls die Errichtung eines Parkhauses. Eine Verände- rung des Modal Split weg von der Anfahrt mit dem PKW hin zu einer noch stärkeren Nut- zung des Öffentlichen Verkehrs respektive An- reise zu Fuß oder mit dem Rad ist anzustre- ben. Eine Stärkung des ÖV gegenüber dem MIV muss als Zielvorgabe in der Planung ver- ankert werden. Um zukünftig wildes Parken im Hardtwald zu verhindern, ist ein Kontroll- regime mit ausreichender Personalausstattung sowie entsprechender Sanktionierung ver- bindlich festzuschreiben. Das sieht die Stadt Karlsruhe auch so. Deshalb wird von ihr auch kein Parkhaus auf dem Birkenparkplatz finanziert. Al- lerdings wird dort trotzdem Planungs- recht für ein Parkdeck geschaffen, falls sich wider Erwarten erweisen sollte, dass das Verkehrskonzept hier nicht tragfähig sein sollte- Davon geht die Stadtplanung allerdings nicht aus. Für die Flohmarktnutzung werden sich sicher andere geeignete Plätze finden lassen. Erneute Flächenansprüche er- wachsen hieraus sicher nicht. Eine Stärkung des Umweltverbundes ist Zielsetzung des Verkehrskonzeptes und hierin verankert. Planungsrechtliche Festsetzungsnot- wendigkeiten ergeben sich hierdurch nicht. Die Personalausstattung ist eine politi- sche Entscheidung und keine Maßnah- me, die im Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Die beschriebene Vorge- hensweise ist von der Stadt so vorgese- hen. Aufforstungsflächen Insbesondere die Aufforstungsflächen 3a und Das Grünland wurde 2014 aktuell neu - 6 - 3b werden kritisch gesehen. Insgesamt ist im Raum Karlsruhe kein quantitativer Mangel an Waldlebensräumen festzustellen. Statt einer Aufforstung sollte stattdessen eine qualitative Aufwertung bestehender Waldbiotope erfol- gen. Konkret ist befindet sich ausweislich der Grünlandkartierung im Regierungsbezirk Karlsruhe aus dem Jahr 2007 eine als Nass- wiese kartierte Fläche im Bereich der geplan- ten Aufforstung. Für viele Tierarten stellt die Verzahnung von Grünland und Gehölzbioto- pen eine essenzielle Habitatausstattung dar. Statt einer Aufforstung im Bereich "Oberer Damm" sollte vielmehr die Offenhaltung for- ciert werden, dann die schon gegebene Prä- senz und ein weiteres Vordringen von Gehöl- zen ohnehin festzustellen sind. Eine Auffors- tung in diesem Bereich würde die durch den bestehenden Extensivierungsvertrag gemach- ten naturschutzfachlichen Aufwertungen zu- nichtemachen. Auch im Bereich des Kolbengartens sollte ei- ner Umwandlung des bestehenden Ackers in Grünland einer Aufforstung vorgezogen wer- den. Alternativ erscheint hier die Einbezie- hung in das Beweidungsregime der "Waid" als naturschutzfachlich denkbar. bewertet. Die Fläche, die aufgeforstet werden soll ist weder eine Nasswiese noch eine Wiese, die sich in hochwerti- ges Grünland entwickeln lässt. Da nicht alle Flächen tatsächlich für die Aufforstung benötigt werden, wurde die Liste insgesamt noch einmal reduziert. Dabei wurde der Kolbengarten aus der Liste der Flächen für eine mögliche Er- satzaufforstung herausgenommen. Landratsamt Gesundheitsamt, 08.07.2015 Aus hygienischer Sicht bestehen keine Beden- ken, wenn die geltenden Rechtsverordnungen über Wasser, Abwasser, Emission und Immis- sion eingehalten werden. Kenntnisnahme Nachbarschaftsverband, 02.07.2015 Der Flächennutzungsplan des Nachbarschafts- verbandes stellt auf der geplanten Fläche "Grünfläche" mit Zweckbestimmung Sport- platz dar. Das Wildparkstadion selbst ist als "Sonderbaufläche" mit Zweckbestimmung Sport dargestellt. Der Birkenparkplatz, auf dem eine Parkpalette geplant ist, wird im FNP als "Wald" dargestellt. Der Entwurf für den Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" ist nicht aus dem FNP entwickelt. Kenntnisnahme - 7 - Auf Antrag der Stadt Karlsruhe wird deshalb derzeit der Flächennutzungsplan im Parallel- verfahren geändert. Der abschließende Be- schluss zur Einzeländerung des FNP soll am 12.10.2015 in der Verbandsversammlung ge- fasst werden. Danach ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Polizeipräsidium Karlsruhe, 27.07.2015 Seitens des Polizeipräsidiums Karlsruhe beste- hen keine Bedenken hinsichtlich des hier vor- gelegten Bebauungsplanes. Anregungen / Hinweise: Die Anbindung der Busstellplätze Gäste" an den Adenauerring erfolgt über den dort ver- laufenden Geh- und Radweg. Es wird emp- fohlen, an den Einmündungen zum Adenau- erring, ausreichende Sichtfenster zu schaffen, da vorhandener Baumbestand die Sicht auf querende Fahrzeuge und Fußgänger deutlich beeinträchtigen könnte. Der vorhandene Baumbestand steht aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zur Disposition. Ein Auslichten des Un- terholzes wird geprüft. Hinsichtlich den signalgeregelten Querungs- möglichkeiten über den Adenauerring (Stu- tenseer Allee und Theodor-Heuss-Allee) wird angemerkt, ob diese bei entsprechendem Ausbau der Parkierungsanlage Birkenpark- platz (Parkdeck, ca. 1600 Stellplätze, zuzüg- lich Fahrradabstellplätze) ausreichend dimen- sioniert sind? Aufgrund der Beibehaltung der Sper- rung ist im Spielfall ein Queren des Ade- nauerrings ohne Signalanlage möglich. Verkehrsregelungen sind nicht Bestand- teil des Bebauungsplans und werden hiervon unabhängig getroffen. Bezüglich der angedachten Fahrradabstell- plätze im Bereich der Parkierungsanlage Bir- kenparkplatz wird empfohlen, diese in ausrei- chender Anzahl in überdachter Form anzubie- ten. Überdachungen der Fahrradabstellanla- gen werden in Anbetracht der vermut- lich nur 17mal im Jahr erfolgenden Nut- zung für unverhältnismäßig gehalten. Regierungspräsidium Freiburg, Forstdirektion, 09.07.2015 Im Plangebiet befinden sich rd. 11,7 ha Wald- flächen (Holzboden- und Nichtholzbodenflä- chen). Den größten Anteil machen mit 3,8 ha der bewaldete Teil südöstlich des Stadionge- bäudes sowie mit 2,8 ha der Birkenparkplatz aus. Der Waldabschnitt entlang der Fried- richstaler Allee sowie des jetzigen Amateur- stadions umfasst eine Fläche von 1,6 ha. Ten- Kenntnisnahme - 8 - nisplätze und Vereinsgelände der Sportverei- nigung Germania gelten ebenfalls als Wald (Nichtholzboden, ca, 4,0 ha). Der Bereich Fa- sanengarten / Biberburg soll mit rd. 2,1 ha auch weiterhin als Waldfläche dargestellt werden. Mit Ausnahme des Waldbereichs Fasanengar- ten / Biberburg ist für die Inanspruchnahme von Waldflächen eine Waldumwandlungser- klärung nach § 10 LWaldG (max. 9,5 ha) bei der höheren Forstbehörde des RP Freiburg zu beantragen. Dabei ist gemäß § 3c UVPG eine standortsbezogene bzw. allgemeine Vor- prüfung des Einzelfalls durchzuführen Der Antrag auf die notwendige Wald- umwandlungserklärung wird derzeit der Stadt vorbereitet und dann in Freiburg eingereicht. Die Waldumwandlungser- klärung soll bis zum Satzungsbeschluss vorliegen. Die standortbezogene Vorprüfung wird durch die Umweltprüfung zum Bebau- ungsplan mit abgedeckt. Bei einem Gespräch am 10.10.2014 beim Stadtplanungsamt wurden zusammen mit der höheren Forstbehörde die Ausgleichsfaktoren für die Inanspruchnahme der Waldflächen festgelegt. Hieraus ergibt sich ein Ausgleichs- bedarf von bis zu 5,5 ha. In Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe wurden geeignete Flächen in einem Umfang von rd. 9 ha identifiziert, die sich in einem frühen Sukzessionsstadium be- finden oder durch ergänzende Pflanzungen in Wald überführt werden können. Erforderlich sind entsprechende Aufforstungsgenehmi- gungen, die dem Antrag auf Waldumwand- lungserklärung beizufügen sind. Die Flächen für die Ersatzaufforstung wurden nach einer erneuten Überprü- fung inzwischen auf die notwendigen 5.5 ha reduziert. Aufforstungsgenehmigungen werden derzeit beauftragt. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 4 - Straßenwesen und Verkehr 22.06.2015 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 21 - Raumordnung, Baurecht, Denkmal- schutz, 06.07.2015 Die Planung berührt in nördlicher, westlicher und südlicher Richtung einen regionalen Grünzug. Teilbereiche dieser Flächen sollen zukünftig überbaut werden. Ein flächenglei- cher Ausgleich soll durch ein Zuschlagen von derzeitigen regionalplanerischen Siedlungsflä- chen südöstlich des Stadions erfolgen, was über einen raumordnerische Vertrag mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein geregelt Der raumordnerische Vertrag ist inzwi- schen geschlossen. - 9 - wurde. Belange der Raumordnung sind darüber hin- aus nicht betroffen. Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 55 Naturschutz und Recht, 29.06.2015 Nach kursorischer Durchsicht der Planunterla- gen stimmt das Referat der Planung zu. Be- lange der höheren Naturschutzbehörde sind (mit Ausnahme der sehr zu begrüßenden Er- weiterung der Natura-2000-Kulisse) aus ihrer Sicht nicht betroffen. Kenntnisnahme Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 13.07.2015 Zur Regelung der vorhandenen Konflikte zwi- schen Stadionplanung und Freiraumfestle- gungen im Regionalplan wurde in Abstim- mung zwischen dem Regionalverband und der Stadt Karlsruhe ein raumordnerischer Ver- trag erstellt, der die Kompensation des zur Realisierung des vorgelegten Bebauungsplans notwendigen Eingriffs in den regionalen Grünzug beinhaltet. Der Bebauungsplanentwurf entspricht den Vorgaben aus der genannten öffentlichrechtli- chen Vereinbarung. Unter der Voraussetzung der Unterzeichnung des Vertrages wird der Planung zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Plan- zeichnung die Zahl der Fahrspuren auf dem Adenauerring nicht darstellt. Im Hinblick auf die Vereinbarungen, die eine Beibehaltung des derzeitigen Ausbaus des Adenauerrings mit 2 mal 2 Fahrspuren (siehe Ziff. 11,1 des raumordnerischen Vertrags) beinhalten, wird davon ausgegangen, dass diese Regelung in der Umsetzung des Verkehrskonzepts beach- tet wird. Der raumordnerische Vertrag ist inzwi- schen geschlossen. An der Anzahl der Fahrspuren des Ade- nauerrings wird sich durch den Bebau- ungsplan nichts ändern. Stadtwerke Karlsruhe - Netzservice, 30.06.2015 Zustimmung zur Planung unter Einhaltung der folgenden Auflagen: Stromversorgung: 20-kV-Kabel dürfen we- der freigelegt, noch über- bzw. unterpresst werden. Wenn nicht vermeidbar, sind vorab Für alle Leitungsarten gilt: Da das bestehende Leitungsnetz im Hin- blick auf das bestehende Stadion ausge- legt ist, wird sich im Zuge des Neubaus - 10 - die Stadtwerke zu kontaktieren. Gas- und Wasserversorgung: Entlang des Adenauerrings liegt die Wasserversorgungslei- tung des gesamten Gebiets. Falls daran Um- bauarbeiten erforderlich werden, Bitte um frühzeitige Abstimmung. Öffentliche Straßenbeleuchtung: Beste- hende Versorgungsleitungen sind nach vo- rangegangener Leitungserhebung zu beach- ten und zu schützen. Eine Erweiterung bzw. Anpassung der bestehenden Beleuchtungsan- lage ist mit der Abteilung Straßenbeleuchtung abzustimmen. Kommunikations- und Informationstech- nik: Im Plangebiet sind teilweise erdverlegte CU-FM-Kabel sowie LWL-Leerrohrtrassen vor- handen. Diese sind zu sichern, zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Ein Er- weitern oder Anpassen der bestehenden Tras- sen ist rechtzeitig abzustimmen. Fernwärmeversorgung: Im dargestellten Gebiet des Bebauungsplanes ist Infrastruktur der Fernwärme vorhanden. Die Bestandstras- sen der Fernwärme sind im Bebauungsplan zu sichern. Sollte der Umbau unter Spielbetrieb stattfin- den, wird die Versorgung (Rasenheizung, Haupttribüne und Gaststätte) weiterhin ge- währleistet sein müssen, zumindest die Ra- senheizung. Bei einem Umbau ist daher ein Versorgungskonzept zu erstellen. Hierzu ist sehr frühzeitig mit den Stadtwerken Kontakt aufzunehmen. Teilweise liegen Spielflächen (8.3, 8.4, 8.5) über den Fernwärmetrassen. Es ist frühzeitig zu klären, ob eine Umverlegung notwendig und technisch möglich ist. Die Vorlaufzeit für die vorab genannten Maßnahmen beträgt mindestens 1 Jahr. Grundsätzlich gilt: Fernwärmeleitungen dür- fen nicht überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Neu zu pflanzen- de Bäume müssen zur Infrastruktur der Fern- wärme einen Mindestabstand von 2,5 m ein- halten. eine Anpassung nicht vermeiden lassen. Dies wird in Absprache und Abstim- mung mit den jeweiligen Abteilungen der Stadtwerke erfolgen. Die vorhandenen Leitungstrassen wer- den bis zu den jeweiligen Übergabe- punkten auf den nicht öffentlichen Grundstücken als Leitungsrechte im Be- bauungsplan gesichert. Hiervon soll ein Abweichen in Abstimmung mit dem Lei- tungsträger möglich sein. Verortete Pflanzgebote, die die beste- hende Leitungsführung beeinträchtigen könnten, sind im Bebauungsplan nicht vorgesehen. - 11 - Verkehrsbetriebe, 07.07.2015 Der Text zu den Punkten 4.2 sowie 4.2.1 der Begründung ist nicht zutreffend bzw. nicht ausreichend präzise. Für die verschiedenen Verkehrsangebote per Bus, muss eine klare Unterscheidung getroffen werden, da für sie jeweils ein anderes Verkehrskonzept vorzuse- hen ist:  Reisebusse der Gästefans,  polizeibegleitete Transferbusse vom/zum Hbf für kritische Gästefans  Shuttlebusse von Durlacher und Mühlbur- ger Tor für den Antransport der Heimfans. Die polizeibegleiteten Gästefantransferbusse sollen auf demselben Areal (S0 4) wie deren Reisebusse abgestellt werden. Allerdings ist im Bebauungsplan für die Transferbusse kein Ab- fertigungsbereich innerhalb dieses Geländes dargestellt. Ebenso ist keine Aufstellfläche für nachrückende Transferbusse enthalten. Auch andere, für die sichere Abwicklung des Rück- transfers notwendige Bereiche fehlen in der Planung. Für die Shuttlebusse zum Antransport der Heimfans sind auch für die Busse vom Durla- cher Tor kommend am Adenauerring Bedarfs- haltestellen entlang des Birkenparkplatzes vorzusehen (bisher nur in Gegenrichtung ein- gezeichnet). Des Weiteren ist eine Wende- möglichkeit auf dem Adenauerring für Stan- dardbusse zu berücksichtigen. Bei der weiteren Planung der verkehrlichen Abwicklung der verschiedenen Busangebote sowie der entsprechend notwendigen Flächen ist die Fachabteilung V1-BA der VBK zu betei- ligen. Die Thematik ist vollumfänglich bekannt. Die präzisierte Darstellung befindet sich im Verkehrskonzept (Kapitel 3.8). Die Unterscheidung in die verschiedenen Verkehrsangebote ist dort zu finden. In der Begründung zum Bebauungsplan befindet sich lediglich eine Zusammen- fassung des Verkehrskonzepts. Ein Bebauungsplan legt solche Details grundsätzlich nicht fest, sondern schafft nur die bodenrechtlichen Voraussetzun- gen hierfür. Deshalb ist im Bebauungs- plan für den Parkplatz keinerlei Auftei- lung vorhanden. Die Fläche ist frei ver- fügbar. Die betriebliche Organisation liegt im Ermessen der Beteiligten und kann flexibel gehandhabt werden. Dies deckt auch die Vorstellungen der Ver- kehrsbetriebe mit ab. Der Bebauungsplan macht hier für die Tage mit Heim-Liga-spiele keine speziel- len Aussagen für den Adenauerring. An diesen Tagen ist im Bereich des Adenau- errings ausreichend Platz für Bedarfshal- testellen in beide Richtungen. Beim Ausbau des Vorplatzes werden diese Be- lange berücksichtigt. Eine Beteiligung der VBK ist vorgesehen. Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Immobilienmanagement, 07.07.2015 Verweis auf Schreiben vom 19.11.2013, 20.08. und 24.10.2014 sowie 2.3.2015 und die Schreiben des KIT vom 28.07. 2014 und 16.2.2015. In diesen Schreiben wurde insbesondere dar- gelegt, dass die für den Neubau des Wild- Die Stadt Karlsruhe steht mit dem Land in Verhandlungen über den Grund- stückskauf und die möglichen Ersatzflä- chen für die bisherigen Nutzungen. Zur Forderung nach Ausgleich der weg- fallenden Entwicklungsfläche: Der Flächennutzungsplan stellt zwei - 12 - parkstadions benötigten landeseigenen Flä- chen nur zur Verfügung gestellt werden kön- nen, wenn die nutzungsmäßigen und strate- gischen Belange des Landes und des KIT be- rücksichtigt werden. Gleichzeitig wurde die Stadt um Vorschläge gebeten wo ein baupla- nungsrechtlich abgesichertes Ersatzgelände zur Verfügung gestellt wird und in welcher Weise ein Ausgleich für die wegfallenden Entwicklungsflächen seitens der Stadt Karls- ruhe geschaffen wird. Für die Verlagerung der Funktionalität gibt es zwar erste Vorschläge der Stadt zu denen auch Stellung bezogen wurde. Ein Vorschlag zu einem Ausgleich für den Wegfall der Entwicklungsflächen steht je- doch noch aus. Um einen unnötigen Zeit- druck zu vermeiden, bitten wir darum, die Vorschläge nunmehr zeitnah zu unterbreiten bzw. zu konkretisieren. größere geplante "Sonderbauflächen" mit der Zweckbestimmung Universität als Entwicklungsfläche für das KIT dar. Die Fläche südöstlich des Wildparkstadi- ons mit den Tennisplätzen des KIT ge- hörte auch bisher nicht zu den Entwick- lungsflächen und war im FNP auch nicht als Entwicklungsfläche, sondern als "Grünfläche Sportplatz" dargestellt. Aus einer Umnutzung für Sportflächen resultiert deshalb auch kein Anspruch wegen Wegfalls als Entwicklungsfläche. Mehrere Ersatzmöglichkeiten für die bisherige sportliche Nutzung des KIT im Plangebiet sind in der konkreten Prü- fung. Dabei muss unterschieden wer- den, in die notwendigen Plätze für den Lehrbetrieb und die reinen „Freizeit- sportangebote“. Die Plätze für den Lehrbetrieb sind zwingend zu ersetzen Neues Baurecht für die Universität wird derzeit im Bereich Campus Süd und im Bereich der Kasernen in Rintheim durch Ausweisung entsprechenden Planungs- rechts geschaffen. Zudem wurde auch um die Berücksichtigung der Belange des Landes im Hinblick auf das Verkehrs- und Parkkonzept gebeten. Diese Belange sind nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei sind insbesondere folgende Punkte her- vorzuheben: Nach dem Verkehrskonzept sollen sich die Fußgängerströme nicht mehr nach Norden und Westen des Stadions, sondern in Rich- tung Süden orientieren. Dem Sachstandbe- richt von Oktober 2014 ist zu entnehmen, dass sich die Zahl der Fußgänger, die den Heimweg durch den Schlosspark antreten, von ca. 2200 auf ca. 4000 erhöht. Somit wird sich auch die Anzahl der Fußgängerströme im Schlossgarten erhöhen, mit der zwangsläufi- gen Folge einer zunehmenden Vermüllung und verstärktem Vandalismus mit entspre- chenden Kosten für das Land. Der Begrün- dung des Bebauungsplanes ist nicht zu ent- nehmen, durch welche Maßnahmen diesen Folgen des höheren Fußgängeraufkommens Es handelt sich in der Tat um wichtige, fußwegige Verbindungen, die Bestand- teil des Verkehrskonzepts sind. Der Ausgleich der Folgen bzw. mögliche Maßnahmen sind vertraglich zu regeln. Gespräche hierzu finden mit dem Land statt. - 13 - entgegen gesteuert werden soll. Laut der Begründung des Bebauungsplanes befindet sich im Umfeld des Stadions ein zu- sätzliches Potential von ca. 3000 Stellplätzen. Ausweislich der Karte 4 des Sachstandberich- tes vom Oktober 2014 sind darin 500 Stell- plätze auf dem Campus Süd enthalten. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass eine Nutzung des Campus Süd als Parkraum nicht möglich ist. Das Verkehrskonzept muss ent- sprechend geändert werden. Nach den bisherigen Aussagen des Lan- des war nicht davon auszugehen, dass die Nutzung des Campus Süd ausge- schlossen ist. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass hier die Verkehrssiche- rungspflicht sowie das Thema Vermül- lung und Erhalt der betroffenen Ver- kehrsflächen im Vorfeld vertraglich zu regeln seien. Es handelt sich hier nicht um ein neues Vorgehen, sondern um jahrelang geübte Praxis. Das Gelände des KIT ist aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit zu Zeiten außerhalb des Hochschulbetriebs für die Öffentlichkeit auch mit dem Pkw zugänglich. Die Nutzbarkeit ist ein wichtiger Teil des Mobilitätskonzeptes und wird deshalb bis zum Satzungsbeschluss erneut ver- handelt. Hinsichtlich des Birkenparkplatzes wird daran erinnert, dass in dem Stellplatznachweis des KIT Stellplätze auf diesem Standort nachge- wiesen sind und auf diesen Nachweis nicht verzichtet werden kann. Bei einem Verkauf des Parkplatzes von der Staatsforstverwaltung an die Stadt müssen 600 Stellplätze durch Ein- tragung einer Baulast als Stellplatznachweis für das KIT gesichert werden, oder für den Stellplatznachweis des KIT eine andere Lösung gefunden werden. Die Eintragung der Baulast im Rahmen der Kaufverhandlungen stellt planungs- rechtlich kein Problem dar, da hier von unterschiedlichen Nutzungszeiten aus- gegangen werden kann. Zentraler Juristischer Dienst - Immissionsschutzbehörde, 07.07.2015 Nach der schalltechnischen Untersuchung werden Immissionen künftig in ähnlicher Grö- ßenordnung erwartet wie beim bisherigen Stadionbetrieb. Bei Spielen werktags außer- halb der Ruhezeiten (z. B. Samstagsspiele, die bis 20 Uhr beendet sind) können die Immissi- onsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutz- verordnung (18. BImSchV), die in der Bauleit- planung mittelbare Anwendung findet, zuver- lässig eingehalten werden. Kenntnisnahme - 14 - Das Gutachten zeigt auch, dass die Immissi- onsrichtwerte bei Spielen in den Ruhezeiten bzw. in der Nachtzeit, (u.a. bei Spielen werk- tags nach 20 Uhr oder an Sonntagnachmitta- gen) einhaltbar sind, wenn bei der weiteren Stadionplanung ein Schallschutzkonzept be- stimmte Maßnahmen, die beispielhaft aufge- zeigt werden, vorsieht. Diese sind auch unter Ziffer 4.6.2 in die Bebauungsplan-Begründung übernommen worden. Kenntnisnahme Im Unterschied zum bestehenden Stadion, das als sog. „Altanlage“ die Privilegierung nach § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV genießt, gel- ten für den Stadionneubau die Immissions- richtwerte der 18. BImSchV in vollem Umfang einschließlich der niedrigeren Richtwerte wäh- rend der Ruhezeiten. Die Berücksichtigung von bis zu 18 Veranstaltungen als sog. seltene Ereignisse nach § 5 Abs. 5 der 18. BImSchV kann dabei lediglich bewirken, dass keine Be- triebszeitbeschränkung erfolgt. Sonstige (bau- liche, technische oder organisatorische) Schutzmaßnahmen zur Richtwerteinhaltung sind im Zuge der weiteren Detailplanung des Stadions unbedingt auch für die seltenen Er- eignisse zu treffen. Kenntnisnahme Das aktuelle Schallgutachten, das die grund- sätzliche Einhaltbarkeit der Richtwerte auf- zeigt, ist für das Bebauungsplanverfahren aus- reichend, da die detaillierte Einhaltung der 18. BImSchV erst im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Empfehlung einer Fort- schreibung des Gutachtens für den Bauantrag sowie die Berücksichtigung der Empfehlungen aus Ziffer 4.6.2 der Bebauungsplanbegrün- dung bei der weiteren Planung, den Verträgen und Ausschreibungen. Kenntnisnahme Zentraler Juristischer Dienst - Naturschutzbehörde, 03.07.2015 1. Allgemeines Die Planung wurde im Vorfeld eng mit der un- teren Naturschutzbehörde und der Fach- dienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz abge- stimmt. Bis auf einige kleinere Korrekturen und Ergänzungen werden die Unterlagen als aussagekräftig und ausreichend erachtet. Der - 15 - Planung kann aus Sicht des Natur- und Bo- denschutzes zugestimmt werden. Hinsichtlich naturschutzfachlicher Details bit- ten wir um Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz mit folgenden rechtlichen Anmerkungen:  Vorgaben zur baulichen Umsetzung (z.B. Details der ökologischen Baubegleitung) müssen erst auf Ebene des (Bau-) Geneh- migungsverfahrens verbindlich festgesetzt werden. Die artenschutzrechtliche Maß- nahmenplanung muss wegen ihrer zeitli- chen Abläufe mit ausreichendem Vorlauf zu einem Genehmigungsverfahren durch- geführt und überwacht werden. Daher macht es Sinn, diese Aspekte im Grundsatz im Bebauungsplan aufzunehmen. Kenntnisnahme  Es wäre sinnvoll, die Maßnahmen, welche planextern durchgeführt werden, in einer ergänzenden Darstellung / Beschreibung zu fixieren. Die „Kompensationsmaßnah- men“ für die Änderung der LSG- Verordnung (s.u.) sind hierfür aber ent- behrlich. Sämtliche verortete Maßnahmen sind in den Anlageplänen zum Umweltbericht exakt verortet. Auf diese wird in den Festsetzungen verwiesen. Eine zusätzli- che Darstellung könnte hier nur eine reine Wiederholung sein. 2. Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt" Die Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) "Nördliche Hardt" vom 03.10.1980 wurde durch Verordnung vom 15.06.2015 geändert (Inkrafttreten am 28.07.2015). Im überwiegenden Teil erfolgte eine Aufhebung der LSG-VO. Das LSG besteht lediglich im Be- reich der Biberburg nördlich der Lärchenallee fort. Die entsprechende Flächendarstellung im Bebauungsplan ist „Wald“. Eine Kollision der Schutzgebietsverordnung mit der Planung be- steht damit nicht (mehr). Kenntnisnahme 3. Natura-2000-Schutzgebiete Da eine erhebliche Beeinträchtigung der um- liegenden Natura-2000-Gebiete nicht auszu- schließen war, wurde eine Natura-2000- Verträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des BNatschG durchgeführt. Die spätere Frei- stellung des § 34 Abs. 8 BNatSchG von weite- Eine Zusammenfassung aus der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie wird in die Begründung übernommen. - 16 - ren Prüfungen auf Genehmigungsebene greift auch nur, wenn im Bebauungsplan die Natu- ra-2000-Verträglichkeit abgearbeitet wurde. Die „Natura 2000-Verträglichkeitsstudie“ kommt zu dem Ergebnis, dass bei Beachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaß- nahmen keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete zu befürchten ist (S. 135). Diese Einschätzung wird geteilt. Es ist zu be- achten, dass das Regierungspräsidium als hö- here Naturschutzbehörde gemäß § 72 Abs. 3 Nr. 5 NatSchG B.W. bei der Verträglichkeits- prüfung explizit zu beteiligen ist. 4. Artenschutzrecht Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Danach kommt es bei Beachtung von Vermeidungs- und Minimie- rungsmaßnahmen und vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahmen nicht zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote, sondern liegt eine Planung in die artenschutz- rechtliche Legalausnahme (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) vor. Wesentlicher Bestandteil des Vermeidungs- konzeptes ist der Erhalt von Habitatbäumen (für geschützte Käfer und Fledermäuse). In diesem Zusammenhang wurde der im Verfah- ren geäußerten Forderung nach entsprechen- den Baumerhaltungsgeboten Rechnung ge- tragen. Soweit sich Vermeidungs- und Mini- mierungsmaßnahmen auf die Reduzierung von Licht-, Schalleinwirkungen oder Vermei- dung von Vogelschlag durch Fassadengestal- tung etc. beziehen, sind diese Punkte bei der weiteren Planung zu beachten. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen werden für Zaun- und Mauereidechse, gebäude- und baumbewohnenden Fledermausarten sowie höhlen- und nischenbrütenden Vogelarten notwendig. Bei der Umsetzung sind zeitlicher Vorlauf und zeitliche Taktung von essentieller Bedeutung. Kenntnisnahme 5. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Die Bewertung und Berechnung erfolgte auf Basis des „Karlsruher Modells“. Die Kompen- - 17 - sationsmaßnahmen wurden in enger Abstim- mung mit unserer Fachdienststelle entwickelt und decken nach fachlicher Einschätzung den Kompensationsbedarf i.H.v. 57.855 Wert- punkten. Nicht ersichtlich ist, ob die Flächenverfügbar- keit für die Maßnahmen bereits im Einzelnen gewährleistet ist. Nach dortigem Kenntnis- stand sind hauptsächlich Waldflächen im Lan- deseigentum betroffen. Bei einigen Maßnah- men werden auch Flächen im Umfeld von Sportanlagen-/ Nutzungen im Hardtwald um- fasst (z.B. Aufwertung von Böschungsberei- chen bei Sportplätzen). Eine grundsätzliche Bereitschaft wurde seitens der Forstverwal- tung geäußert. Im weiteren Verfahren muss hier auf die verbindliche Bereitstellung der Flächen geachtet werden. Dies ist bekannt. Es wird darauf geach- tet. 6. Einzelanmerkungen a) Planungsrechtliche Festsetzungen und örtli- che Bauvorschriften  Ziffer 4.4. Festlegung von Anpflanzungen Die beiden letzten Sätze des Unterkapitels („Zum Schutz von ...] beziehen sich auf vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und scheinen systematisch zum Kapitel 6 zu gehören.  Ziffer 5.5. Beleuchtungseinrichtungen Hinsichtlich der Beschreibung artenschutz- verträglicher Strahler mit verringerter An- lockwirkung wäre vorzuziehen auf die Nennung einer bestimmten Firma bzw. ei- nes bestimmten Fabrikats zu verzichten und stattdessen die entsprechenden tech- nischen Kenndaten für insektenfreundliche Leuchtkörper zu nennen.  Ziffer 6.1. Ausgleichsmaßnahmen (allge- mein) Es sollte hier auch begrifflich und gliederungstechnisch zwischen den vorge- zogenen Ausgleichsmaßnahmen nach Ar- tenschutz (CEF-Maßnahmen) und den Ausgleichsmaßnahmen zum Eingriffsaus- gleich unterschieden werden. Zwar erfüllen einige Maßnahmen multifunktional beide Funktionen, rechtlich besteht aber ein Un- terschied. Die CEF-Maßnahmen sind zwin- Dies ist richtig. Dort kommen sie inhalt- lich noch einmal vor und wurden des- halb an dieser Stelle gestrichen. Die Firma ist nur beispielhaft genannt. Selbstverständlich sind auch Strahler gleicher Qualität von anderen Herstel- lern möglich. Die Festsetzung wird entsprechend ge- ändert. Den Vorschlägen wird entsprochen. - 18 - gend vor dem Eingriff durchzuführen. Die Maßnahmen sollten eindeutig durch Ver- weis auf die jeweiligen Ausführungen im Umweltbericht beschrieben werden.  Ziffer 6.1. Ausgleichsmaßnahmen Als vor- gezogene Ausgleichsmaßnahme für Brut- vögel wird das Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussper- ling und Star genannt. Dies entspricht Maßnahme 2-3 im Kapitel 5.2 des Um- weltberichts (S. 166). In der speziellen Ar- tenschutzprüfung wird im Kapitel 7 „Maß- nahmen“ (S. 342) allerdings vom Bedarf vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für Haussperling, Kleiber und Star gesprochen. Womöglich wurde das Teilgutachten noch nicht aktualisiert. Wir bitten hier eine Klä- rung mit dem Gutachter herbeizuführen. b) Begründung und Hinweise  Ziffer 4.5. Grünordnung /Artenschutz etc. Das „Umweltkapitel“ der Begründung enthält keinen Hinweis auf die umliegen- den und zu einem geringen Teil (entlang Friedrichstaler Allee und Stutenseer Allee) im Plangebiet liegenden Natura-2000- Gebiete. Dies sollte noch ergänzt werden.  Ziffer 4.5.4. Vermeidungs- und Verminde- rungsmaßnahmen Hier könnte auch die Höhenbeschränkung der Gebäude aufge- nommen werden, soweit sie aus Minimie- rungsgesichtspunkten erfolgt (vgl. Höhen- beschränkung aufgrund Fledermauskorri- dor SO 2)  Ziffer 4.5.5. Ausgleichsmaßnahmen: Für die Kompensationsmaßnahme Aufwertung Lebensraum „Bodensaure Eichenwälder“ sollte ebenfalls ein direkter Verweis auf den Umweltbericht aufgenommen wer- den. Es bietet sich an, die Aufwertungs- maßnahmen für die Zauneidechse als mul- tifunktionale Maßnahme sowohl für den klassischen Eingriffsausgleich als auch für den vorgezogenen Ausgleich nach Arten- schutz zu kennzeichnen. c) Umweltbericht  Einleitung Tabelle 1.3.1. S. 15: Die Ände- Das Gutachten wird überprüft und an- gepasst. Dies wurde ergänzt. Die weiteren Höhenbegrenzungen er- folgen lediglich aus städtebaulichen Gründen. Dies ist in der Begründung auch ausgeführt. Dem Vorschlag wird gefolgt. - 19 - rung der Landschaftsschutzgebietsverord- nung ist systematisch unter der Tabellen- zwischenüberschrift „Regionalplan Mittle- rer Oberrhein“ aufgelistet. Sie stellt aber ein eigenständiges Verfahren dar. Inhaltlich ist der Aussage, dass das Gesamtplange- biet aus dem LSG entlassen wird, nicht mehr aktuell. Ein kleiner Bereich (um die Biberburg) verbleibt im LSG. In der aus- führlichen Darstellung auf S. 112 ist es verbal korrekt dargestellt.  Kapitel 4 Konfliktanalyse, Abbildung 4.7.- 1, S. 113: Bei der Kartendarstellung der LSG-Aufhebung gibt es eine geringfügige Diskrepanz in der Darstellung. Im Nordos- ten verbleibt der Fortsatz zur Theodor- Heuss-Allee im Schutzgebiet (Die Grenze verläuft auch hier entlang der gelb gestri- chelten BPlan-Abgrenzung). 7. Sonstiges Der Naturschutzbeauftragte hat sich mit Stel- lungnahme vom 29.06.2014 geäußert, aber mit Ausnahme der o.g. Unstimmigkeit (siehe Ausführungen 4. Artenschutzrecht) keine Be- denken geäußert. Wurde korrigiert. Das wurde korrigiert. Kenntnisnahme Zentraler Juristischer Dienst - Denkmalschutzbehörde, 06.07.2015 Im Bebauungsplanentwurf ist die „Biberburg“ (siehe Planungskonzept, Ziffer 4.5.6) aufge- führt. Der Erhalt dieses Kulturdenkmals, wel- ches zur Sachgesamtheit „Schlossbezirk und Schlossgarten“ gehört, ist durch die Auswei- sung des umliegenden Bereichs als Waldflä- che gesichert. Kenntnisnahme Nicht aufgeführt ist hingegen das Kultur- denkmal „Fasanengartenmauer“ - ebenfalls Bestandteil der o. g. Sachgesamtheit. Diese Mauer verläuft entlang der Lärchenallee und endet innerhalb des Geltungsbereichs des Sondergebiets SO 1 (hier: Erschließungsflä- che). Das Vorliegen der Denkmaleigenschaft bedeutet, dass die Mauer an Ort und Stelle erhalten werden muss und insoweit in die Planung zu integrieren ist. Darüber hinaus sind die Belange des Denkmalschutzes nicht berührt. Die Kennzeichnung wird vorgenommen.

  • AB_Begründung
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe – Innenstadt Ost/Oststadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung / Regionalplan ............................................................... 5 2.1 Regionalplan .............................................................................................. 5 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 5 2.3 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 7 3.5 Belastungen ............................................................................................... 7 3.5.1 Altlasten ..................................................................................................... 7 4. Planungskonzept ..................................................................................... 8 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung .......................................................... 9 4.2. Verkehrliche Erschließung ....................................................................... 13 4.2.1 ÖPNV ...................................................................................................... 15 4.2.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 15 4.2.3 Geh- und Radwege .................................................................................. 15 4.2.4 Ruhender Verkehr ................................................................................... 15 4.3 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 16 4.4 Gestaltung ............................................................................................... 17 4.4.1 Dachform und Dachaufbauten ................................................................. 17 4.4.2 Werbeanalgen ......................................................................................... 17 4.4.3 Fassaden ................................................................................................. 18 4.4.4 Sonstige Gestaltung ................................................................................ 18 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz / Wald 18 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 19 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................... 19 4.5.3 Artenschutz .............................................................................................. 20 4.5.4 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ...................................... 21 4.5.5 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................... 22 4.5.6 Wald ........................................................................................................ 23 4.5.7 Ökologische Baubegleitung / Monitoring ................................................. 23 4.6 Natura-2000-Schutzgebiete ..................................................................... 23 4.6.1 Bestandssituation und Ausgangszustand ................................................ 24 4.6.2 Konfliktanalyse......................................................................................... 25 4.7 Weitere umweltbezogene Aspekte .......................................................... 27 4.7.1 Altlasten ................................................................................................... 27 4.7.2 Schall ....................................................................................................... 27 4.7.3 Klima, Luft ................................................................................................ 28 5. Umweltbericht ........................................................................................ 29 6. Flächenbilanz ......................................................................................... 29 7. Bodenordnung ....................................................................................... 29 8. Kosten zu Lasten der Stadt (überschlägig) .......................................... 30 Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 3 - 9. Finanzierung .......................................................................................... 30 10. Beipläne und Anlagen zur Begründung .............................................. 30 B. Hinweise ................................................................................................. 31 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 31 2. Entwässerung .......................................................................................... 31 3. Niederschlagswasser ............................................................................... 31 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 32 5. Baumschutz ............................................................................................. 32 6. Altlasten ................................................................................................... 32 7. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 33 8. Private Leitungen ..................................................................................... 33 9. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 33 10. Erneuerbare Energien ............................................................................. 33 Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Im Februar 2007 beschloss der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Karlsru- her Sportclub den Umbau des Wildparkstadions Karlsruhe in ein reines Fußball- stadion. Das bestehende Stadion ist den Anforderungen an eine moderne Fuß- ballarena nicht mehr gewachsen. Der schlechte Bauzustand der Tribünenanlage, der unvollständige Witterungsschutz der Nord- und Südtribüne sowie eine zu ge- ringe Zahl an Logen, machen den Umbau bzw. den Neubau des Wildparkstadi- ons notwendig. Das neue Stadion soll ein Fassungsvermögen von rund 35.000 Zuschauern haben und den Sicherheitsbestimmungen des DFB hinsichtlich des Stadionbetriebs und dessen Erschließung entsprechen. Nach Infragestellen des Standorts Wildpark und Betrachtung der Standortalterna- tiven Untere Hub, Gleisbauhof/ Durlacher Allee und Mastweide in den Jahren 2008 und 2009 erfuhr die Diskussion um ein Neues Fußballstadion, welches hö- heren Ansprüchen an Komfort und Sicherheit gerecht wird, im Jahr 2013 eine Neuauflage. In drei Foren wurde im Zeitraum April bis Juli 2013 der damalige Planungsstand aufgearbeitet und mit den aktuellen Anforderungen an ein mo- dernes Fußballstadion abgeglichen. Vor allem die Bewertung der Standortalterna- tiven Wildpark, Mastweide und Untere Hub war erneut Thema. Als zentrale As- pekte in der Entscheidung für einen zukunftsfähigen Standort haben sich neben der Vermarktung des Stadions die Themenbereiche Verkehr und Sicherheit her- ausgestellt. Unter Beteiligung von Sicherheitsbehörden, Fanverbänden und Ver- einsakteuren wurden für alle Standorte die Potenziale im Bereich Sicherheit und Verkehr diskutiert, insbesondere die Erreichbarkeit des Stadions sowie die dafür zu schaffende oder aufzuwertende Infrastruktur, die Fantrennung mit An- und Abreise der Gästefans, die Parkierungsproblematik sowie die Entfluchtung und der Zugang zu Rettungswegen. Im Juli 2013 wurden die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen zu den 3 optionalen Standorten Untere Hub, Mastweide und Wildpark in einem öffentlichen Forum vorgestellt. In einem Gespräch zwischen Vertretern des Karlsruher SC und der Stadt Karlsruhe am 09.10.2013 hat das Prä- sidium des Karlsruher SC zugunsten einer schnelleren und realitätsnäheren Ver- besserung der Strukturen im Spielbetrieb die Diskussion um die autobahnnahen Standorte aufgegeben und Bereitschaft erklärt, sich konstruktiv an Planungen und Diskussionen um ein „Neues Fußballstadion im Wildpark“ zu beteiligen. In der Sitzung am 17.12.2013 hat der Gemeinderat eine abschließende Standor- tentscheidung für das Fußballstadion im Wildpark getroffen und die Verwaltung beauftragt die Planungen für ein neues Fußballstadion am Standort Wildpark zu vertiefen und zu einem entscheidungsreifen Abschluss zu bringen sowie alterna- tiv die Kosten, Chancen und Grenzen einer Generalsanierung aufzuzeigen; des Weiteren die Verhandlungen mit dem Karlsruher SC über die künftige Nutzung und Finanzierung eines Fußballstadions im Wildpark zu führen. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 5 - Der Gemeinderat hat sich dann im Oktober 2014 für den Neubau des Stadions entschieden. Für das bestehende Wildparkstadion besteht bisher noch kein Planungsrecht. Für den Neubau des Stadions und für die damit verbundene dringend notwendige Verbesserung der Infrastruktur werden Flächen benötigt, die über den heute be- stehenden Umfang hinausgehen und für die Baurecht erst geschaffen werden muss. Hierfür wird ein Bebauungsplan für das Gesamtareal aufgestellt, der die Flächen für das Stadion und anhängige Nutzungen, Trainingsplätze sowie Er- schließungsflächen und Stellplätze umfasst. 2. Bauleitplanung / Regionalplan 2.1 Regionalplan Im derzeit gültigen Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13.03.2002 ist nörd- lich, westlich und südlich des Stadions ein regionaler Grünzug dargestellt. Davon sollen Teilbereiche künftig überbaut werden. Zur Kompensation des Eingriffs des Regionalen Grünzugs soll die im Regionalplan im südöstlichen Bereich festgelegte Siedlungsfläche flächengleich reduziert und dem Regionalen Grünzug zugeschla- gen werden. Dies wird über einen Raumordnerischen Vertrag mit dem Regional- verband Mittlerer Oberrhein geregelt. 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP 2010) des Nachbarschaftsverban- des Karlsruhe ist das Plangebiet als Sportfläche, Grünfläche und Wald dargestellt. Der Bebauungsplan soll in Zukunft Sondergebiet Sport, Sport- und Spielflächen sowie Wald ausweisen. Dies entspricht nicht der derzeitigen Darstellung im Flä- chennutzungsplan. Damit wird eine Änderung des FNP im Parallelverfahren not- wendig. 2.3 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet gibt es bisher noch keinen Bebauungsplan. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 30,9 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Innenstadt-Ost/ Ost- stadt nördlich des Karlsruher Schlosses im Hardtwald. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe – Innenstadt Ost/Oststadt. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Stadionareal liegt am südlichen Rand des Hardtwaldes, dem zusammenhän- genden Waldgebiet, das sich ausgehend vom Karlsruher Schlosspark nach Nord- osten erstreckt. Die Hardtebene gehört zum Naturraum der Niederterrasse; kenn- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 6 - zeichnend sind leichte, sandige Böden, auf denen sich von Kiefern und Eichen geprägte Wälder entwickelt haben. Die Sport- und Erschließungsflächen sind von Waldflächen umgeben; markante Baumgruppen gliedern das Gelände und tra- gen zum besonderen Gebietscharakter bei. Als weitere Besonderheiten reichen die gartenhistorischen Anlagen des Schloss- parkgebietes mit dem Fasanengarten und der Biberburg bis in den Geltungsbe- reich hinein. Das Plangebiet wird zudem durch zwei Wegeachsen der so genann- ten Schlossstrahlen eingerahmt. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan beinhaltet eine detaillierte Bestandserfas- sung und -bewertung der Gegebenheiten. Integriert ist die Abhandlung der Be- lange des Artenschutzes. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Wildparkstadion ist ein Fußballstadion und Mittelpunkt einer Anlage aus mehreren Sport- und Übungsplätzen, einer Tennisanlage und weiterer Sportstät- ten sowie einzelner Nebengebäude (Nachwuchsleistungszentrum, Dreifeld- Sporthalle und Fanshop) im Karlsruher Hardtwald. Das Stadionareal ist über den Adenauerring, die Friedrichstaler Allee und die Lärchenallee sowie über den Schlosspark angebunden. Das Stadion wurde im Jahr 1955 an Stelle des alten FC-Phönix-Sportplatzes von 1921 gebaut und verfügte ursprünglich über 55.000 Plätze. Diese Zahl wurde mehrfach durch geänderte Vorschriften reduziert und durch Umbauten erweitert, aktuell verfügt es über ca. 30.000 Sitz- und Stehplätze. Anfang der 1990er Jahre wurde mit dem Bau einer neuen Haupttribüne (Architekten Thomas Großmann und Lucy Hillebrand) die bis heute letzte große bauliche Änderung am Stadion vorgenommen (6400 Sitzplätze sowie 24 Business-Logen). Die ursprüngliche Nutzung als Leichtathletikstadion findet nicht mehr statt, da in Vorbereitung des geplanten Umbaus zu einem reinen Fußballstadion eine Rasen- heizung installiert und die Laufbahnen teilweise entfernt wurden. Es ist Eigentum der Stadt Karlsruhe und wird an dessen Hauptnutzer, die Fußballabteilung des Karlsruher SC verpachtet. Das Plangebiet umfasst im Norden Teile des Adenauerrings und den Birkenpark- platz, im Nordwesten einen Teil der Friedrichstaler Allee und im Südosten einen Teil der Lärchenallee. Im Süden umfasst das Plangebiet das Gelände des SV Ger- mania mit den Vereinsgebäuden und zwei Trainingsplätzen, im Südosten die Tennisplätze sowie eine Sportstätte des KIT inklusive eines Vereinshauses mit zentraler funktionaler Bedeutung für den Sportbetrieb der Universität. Auf diesen landeseigenen Flächen befindet sich derzeit außerdem ein Kompostplatz. Im Plangebiet befinden sich südlich und nordwestlich des Stadions vier Trainingsplät- ze. Die Spielstätte 2. Mannschaft befindet sich am Adenauerring neben dem Sta- dion und ein kleiner Trainingsplatz neben der Dreifeld-Sporthalle. Neben dem Stadionkörper befinden sich außerdem noch das Nachwuchsleistungszentrum und der Fanshop auf dem Stadionareal. Das hinsichtlich Artenschutz und Baumschutz mit wertvollem Bäumen geprägte Gelände erzeugt den besonderen Charakter des "Stadions im Wald". Der Wald der denkmalgeschützten Biberburg ergänzt diese Situation vortrefflich. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 7 - 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet liegt – soweit es sich um die bisherigen Flächen des Wildparksta- dions handelt – im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Flächen des FC Germania und die übrigen notwendigen Flächen des Plangebiets liegen im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. 3.5 Belastungen 3.5.1 Altlasten Im Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Flächen, die im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst sind Der Bereich des Stadion- körpers und die unmittelbare Umgebung einschließlich des bestehenden Busparkplatzes sind unter der Bezeichnung "AA Wildparkstadion 11 unter der Objekt-Nr.: 04486 im Verzeichnis erfasst. Die Fläche zwischen dem 2. und 3. Fußballfeld im Bereich der Trainingsplätze und das Teilstück der Friedrichstaler Al- lee von diesem Bereich bis zum Adenauerring sind unter der Bezeichnung "AA Friedrichstaler Allee 11 unter der Objekt-Nr. 04495 ebenfalls im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme für eine mögliche Ertüchtigung und Sanie- rung des Stadions wurden im Jahr 2006 umwelt- und geotechnische Untersu- chungen durch das Ingenieurbüro Dr. -Ing. Orth GmbH durchgeführt. Bei den Untersuchungen wurden 8 Rammkernsondierungen von der Wallkrone bis in den gewachsenen Boden niedergebracht und chemisch untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Wälle durchgehend aus Auffüllmaterial, vorwiegend Krieqs- schutt, bestehen. Es handelt sich um inhomogene Auffüllungen von Bauschutt unterschiedlichster Qualität hinsichtlich der bautechnischen Eignung und der chemischen Beschaffenheit. Die abfalltechnischen Untersuchungen haben ergeben, dass das Material im ab- fallrechtlichen Sinne nicht frei verwertbar ist. Die Einschränkungen ergeben sich hauptsächlich durch die Belastung mit Polycyclischen Aromatischen Kohlenwas- serstoffen (PAK) und untergeordnet mit Schwermetallen. Bei den abfallrechtlichen Untersuchungen im Rahmen der Ertüchtigung der Wel- lenbrecher innerhalb der letzten beiden Jahre und bei weiteren detaillierten Un- tersuchungen der Wälle im Sommer 2014, wurden die zuvor geschilderten Er- gebnisse bestätigt. Der Bereich des bestehenden Busparkplatzes für Gästefans wurde im Rahmen der Um- und Neubauarbeiten durch das Ingenieurbüro Roth & Partner im Jahr 2008 umwelt- und geotechnisch untersucht. Hierbei wurden Auffüllungen bis 1,30 m Mächtigkeit festgestellt. Auch in diesen Auffüllungen wurden PAK nachgewie- sen, die eine uneingeschränkte Verwertung im abfallrechtlichen Sinn nicht zu las- sen. Im Rahmen von Bautätigkeiten im Bereich der Wälle und im Bereich von nach- gewiesenen anthropogenen Auffüllungen im Umfeld des Stadions ist Material, welches zur Umlagerung oder Abfuhr anfällt, in jedem Fall gesondert abfalltech- nisch zu untersuchen. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist ein umfassendes Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen und mit der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 8 - Im Falle einer geplanten Versickerung von Niederschlagswasser ist die Schadlosig- keit der Versickerung nachzuweisen, gegebenenfalls ist in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe ein Bodenaustausch im Versickerungsbereich erforderlich. Für den Bereich des Spielfeldes liegen Erkundungsergebnisse bezüglich der Qua- lität des Auffüllmaterials bis zu einer Tiefe von 0,7 m vor. Eine Abgrenzung in die Tiefe hat bisher nicht stattgefunden. Für diesen Bereich gilt die Empfehlung, eine weitere Untersuchung bis zum gewachsenen Boden in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz durchzuführen. 4. Planungskonzept Die Verwaltung hat mit dem Karlsruher SC als derzeitigen Hauptnutzer alle An- forderungen an das Raum- und Flächenprogramm abgestimmt. Die Richtlinien von DFB und DFL wurden als Ausgangsrichtlinie angenommen, mit Hilfe externer Stadionplaner auf Seiten der Stadt und des Vereins und im Vergleich mit anderen vergleichbaren Stadien wurde ein solider Stadionansatz konzeptioniert. Das Anforderungsprofil zum Stadionneubau soll den Aspekten eines wirtschaftli- chen und die Umwelt schützenden Baus und Betriebs genügen. Dazu wurde formuliert, dass man die übergeordneten Ziele eines klimaneutralen Stadions, ei- nes überdurchschnittlich geringen Energiebedarfs und der ökonomischen, ökolo- gischen sowie sozialen Nachhaltigkeit verfolgt. Das Büro Albert Speer und Partner (AS&P) wurde Anfang April 2014 zur Detaillie- rung der diskutierten Planungsansätze beauftragt, die mit der Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Bedingungen des Ortes und des Denkmalschutzes im Bereich der Lärchenallee und des Fasa- nengartens sowie der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes weiterentwickelt wurden. Die zentralen Themenbereiche Verkehr und Sicherheit, die bereits im Standort- vergleich besondere Aufmerksamkeit erhielten, wurden fundiert weiter bearbei- tet. Dazu hat man insbesondere die Vertreter der Polizei und der Rettungsdienste eingebunden und deren Belange mit eingearbeitet. Der Bebauungsplan schafft Baurecht für einen Stadionbaukörper (Kapazität Zu- schauer: 35.000, Höhe: maximal 30 m), ein Parkdeck direkt in Stadionnähe süd- östlich des Stadions (ca. 1.000 Stellplätze, Höhe: maximal 12 m) und die Option für ein weiteres Parkdeck (ca. 1.600 Stellplätze, Höhe: maximal 7 m) auf dem Bir- kenparkplatz nördlich des Adenauerrings. Die für die auswärtigen Gäste vorgesehene Stellplatzfläche (40 Busstellplätze) liegt im westlichen Bereich des Stadionareals und ist über eine Ein- und eine Aus- fahrt an den Adenauerring angebunden und über ein Brückenbauwerk (einge- haust) mit dem Gästefanblock im Stadion verbunden. Die Gästefanaufstellfläche ist bei Risikospielen komplett abgeschirmt und der Zutritt der Gästefans zum Sta- dionbaukörper führt über einen eingehausten Steg zum Gästefanblock. (Die Ent- scheidung zur Anordnung des Gästefanblocks und der Busparkplätze im Nord- westen (nicht wie bisher im Osten) basiert auf empirischen Untersuchungen zu Fanströmen und Verkehrsteilnehmern an Spieltagen und zielt auf eine Entschär- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 9 - fung der Konfliktsituationen. Sie wird von allen Beteiligten, auch den Fanvertre- tern getragen.) Südlich dieser Flächen ermöglicht der Bebauungsplan den Bau einer Spielstätte für die zweite Mannschaft und im Anschluss daran einen Trainingsplatz. Insgesamt sind sieben Trainingsplätze sowie eine Fitnesstrainingsfläche im Plan- gebiet vorgesehen: - ein bestehender Trainingsplatz südlich der Spielstätte 2. Mannschaft - ein bestehender Trainingsplatz südlich des Stadions, (mögliche Erweiterung auf das Maß 105 x 68 m bei Ersatz der davon betroffenen Bäume an anderer Stelle) - ein bestehender Trainingsplatz südlich des Stadions - Nutzung einer bestehender Sportanlage (KIT) sowie ein neuer Trainingsplatz südlich der Biberburg - zwei Trainingsplätze auf dem Gelände des SV Germania - eine Fitnesstrainingsfläche nördlich bzw. südlich des Parkdecks im Sonderge- biet 2 Das Nachwuchsleistungszentrum und die Drei-Feld Mehrzweckhalle bleiben er- halten und erhalten angemessene Entwicklungsflächen. Die Aufstellfläche für Polizei, Rettung, Feuerwehr und sonstige Dienste ist neben der bestehenden Dreifeldsporthalle vorgesehen, der TV-Compound kann in opti- mierter Entfernung südlich der neuen Haupttribüne aber auch an anderer Stelle im Stadionbereich untergebracht werden. Südlich der Haupttribüne sind auch weitere Stellplätze für Mannschaftsbusse und für Verein und Spieler möglich. Freiflächen rund um den Stadionkörper bieten Raum für die interne Infrastruktur, weitere Stellplätze, aber auch für Nebenanlagen wie Kioske und ähnliches. Auf dem Gebiet des FC Germania sollen die baulichen Möglichkeiten erhalten bleiben. Vereinsheim und Nebenanlagen zum Sportbetrieb werden hier gesichert. 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Der mittlere und nördliche Bereich des Plangebiets dient überwiegend dem Fuß- ballspielen und dort vor allem als Spielstätte für die 1. Mannschaft des derzeiti- gen Hauptnutzer KSC, aber auch für die sonstigen Mannschaften des Vereins. Diese Nutzung unterscheidet sich wesentlich von den Baugebieten nach den 2 bis 10 BauNVO, weshalb nach § 11 Abs. 1 BauNVO die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ möglich und notwendig wird. Es wird ein Sondergebiet "Sport" ausgewiesen, welches der vorrangig der Unter- bringung eines Fußballstadions mit Nebennutzungen, der für den Verein not- wendigen Trainingsmöglichkeiten und der zugehörigen Stellplätze dient. Dabei wird das Sondergebiet in einzelne Teilbereiche (SO 1-7) untergliedert, abhängig von den unterschiedlichen Funktionen, die diesen Teilbereichen zugewiesen wer- den sollen und von den unterschiedlichen Bebaubarkeiten. Dabei wird in dem festgesetzten "Sondergebiet 1 (SO 1)" ein Fußballstadion zu- gelassen, dass außerhalb von Fußballspielen im Stadion auch für kirchliche, kultu- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 10 - relle, soziale, gesundheitliche und sonstige sportliche Zwecke sowie für sonstige Veranstaltungen genutzt werden kann. In dem festgesetzten "Sondergebiet 2, 3, 4, 6 (SO 2, SO 4 ..)" sind die hierzu ge- hörenden Stellplätze und Aufstellflächen zugelassen, und zwar auf den Flächen des SO 2 und SO 3 ebenerdig oder als Parkdeck, auf SO 4 und SO 6 als reine ebenerdige Stellplatzflächen. Im Stadion werden vor allem die Bundesliga- und übrigen Pflichtspiele des Hauptnutzers stattfinden, je nachdem ob sich der Verein in der 1. oder 2 Bundes- liga befindet. Die Definition des Sondergebietes 1 lässt hierfür alle "stadionspezi- fischen" Folgenutzungen, wie z. B. Verwaltungseinrichtungen (z. B.: Vereinsge- schäftsstelle), ein (bis max. 800 m² Verkaufsfläche) oder zwei (bis je max. 400 m² Verkaufsfläche) Einzelhandelsbetriebe (z. B.: Fanshops), Schank- und Speisewirt- schaften (z. B.: Dauerhafte oder temporäre Stadiongastronomie), Gesundheit (z. B.: Physiotherapeutische Einrichtungen) zu. Darüber hinaus sind zeitlich außerhalb des "Fußballbetriebes" im gesamten Son- dergebiet 1, konkret innerhalb der Räumlichkeiten des Stadions, auf dem Spiel- feld, den Zuschauerrängen und auf dem Stadionvorfeld kirchliche, kulturelle, so- ziale, gesundheitliche und sonstige sportliche Nutzungen sowie sonstige Veran- staltungen zulässig. Das Stadion ist dabei aber nicht allein auf die Durchführung von Großveranstal- tungen, mit Ausnahme der Fußballspiele selbst, ausgerichtet. Das geplante Stadi- on soll später an Nicht-Spieltagen vielmehr als Business-Center dienen. Unter Bu- siness-Center ist vor allem die Haupttribüne mitsamt all ihrer Räume zu verste- hen, die für Kongresse, Tagungen etc. genutzt werden soll. Diese werden in der Regel aber nicht im Stadioninneren oder auf dem Stadionrasen stattfinden, son- dern im Businessbereich also in geschlossenen Räumen des Stadions. Die Nutzer werden wie in anderen Bundesligastätten vornehmlich zum einen Sponsoren und Partner des Vereins, die ihre Logen regelmäßig für Meetings nutzen sein. Zum anderen sollen die Räume des Stadions auch weiteren "vereinsexternen" Nutzern zur Verfügung stehen. Der große Businessbereich soll außerhalb der Spieltage vermarktet werden, um die vorhandene Fläche ökonomisch effizient zu nutzen. Die einem Fußballspiel vergleichbaren Musik- oder Konzertveranstaltungen im Freien sind nicht zulässig, um die Belastungen für die angrenzenden Stadtteile nicht zu erhöhen. Für alle Baugrundstücke ist eine 100%-ige Versiegelung – ausgenommen der Baumscheiben für die Bäume - vorgesehen, da die Freiflächen, die von einer Be- bauung freizuhalten sind, aus arten- und naturschutzrechtlichen Gründen als Grünflächen auf dem Stadiongelände explizit ausgewiesen werden und nicht über eine Verhältniszahl Teil der Baugrundstücke bleiben. Es wird deshalb für alle Baugrundstücke eine GRZ von 1,0 festgelegt. Die Größe der Grundflächen, die mit Gebäuden überbaubar ist, wird für die ein- zelnen Sondergebietsflächen jeweils getrennt festgesetzt und diesen zugeordnet. Im Einzelnen sind innerhalb der Sondergebiete folgende Nutzungsmöglichkeiten und das entsprechende Maß der baulichen Nutzung vorgesehen: Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 11 - Sondergebiet Sport SO 1: Stadion Stadiongebäude (Kapazität 35.000 Zuschauer) mit Nebengebäuden und Erschlie- ßungsflächen: Stadionerschließung und Rettungsumfahrung Spielfeld (Erhalt des bestehenden Spielfelds) Zulässige Nutzungen: Fußballstadion, das auch für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sonstige sportliche Zwecke sowie für sonstige Veranstaltun- gen genutzt wird, mit dem Stadion und mit dessen Nutzungen in unmittelbaren Zusammenhang stehende Anlagen, Betriebe, sonstige Nutzungen, Nebenanlagen und Einrichtungen, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie sonstige Anlagen und Einrichtungen für die Verwaltung, Schank- und Speisewirtschaften, ein Einzel- handelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² oder zwei Einzelhandels- betriebe mit einer Verkaufsfläche bis je 400 m², Handwerksbetriebe, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen des Fußballstadions. Ausgeschlossen werden zum Schutz der umliegenden Stadtteile mit Wohnnut- zungen und zum Schutz des FFH-Gebietes und aus Gründen des speziellen Ar- tenschutzes Musik- oder Konzertveranstaltungen außerhalb von geschlossenen Räumen des Fußballstadions. Maß der baulichen Nutzung: Die überbaubare Grundfläche soll hier 44.000 m² betragen, zusätzlich 10 % für Nebenanalgen, um hier ausreichend Spielraum für den Stadionbau zu geben. Als Höhe für das Stadion sind maximal 30 m vorgese- hen. Dies entspricht der Höhe der Baumwipfel, um das Stadion landschaftlich in den Wald zu integrieren. Die Höhe der Nebenanlagen wird entsprechend ihrer Art auf 5 m beschränkt. Sondergebiet Sport SO 2: Parkdeck und Trainingsfläche Parkdeck mit ca. 1000 Stellplätzen mit Anbindung über Adenauerring und Lär- chenallee. Zulässige Nutzungen: Parkhaus, Stellplätze, Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke Maß der baulichen Nutzung: Die Höhe des Parkdecks wird aus artenschutzrechtlichen Gründen auf maximal 12 m begrenzt, um den freien Anflug der Fledermäuse auf ihre Überwinterungs- kolonie in 16 m Höhe nicht zu beeinträchtigen, aber auch um eine klare Unter- ordnung der Nebengebäude gegenüber dem Stadionbau zu erreichen. Dies gilt deshalb als einheitliches Höchstmaß für die Nebengebäude im Stadionumfeld. Als Grundfläche für das Gebäude werden maximal 7300 m² festgelegt. Diese Grundfläche wird notwendig, um bei der Einschränkung der Parkdeckhöhe auf 12 m, die notwendige Stellplatzzahl unterzubringen. Die Lage des Parkdecks im Baubereich ist noch offengehalten. Aus artenschutz- rechtlicher Sicht ist eine östlichere Lage zu bevorzugen, da das geplante Parkhaus von der festgestellten Überwinterungskolonie in Baum-Nr. 135 sowie den poten- ziellen Wochenstubenquartieren in Baum-Nr. 129 und Baum-Nr. 135 abgerückt wird. (s. Umweltbericht S. 177) Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 12 - Sondergebiet Sport SO 3: Parkierungsanlage Birkenparkplatz Ebenerdige Stellplatzanlage mit ca. 700 Stellplätzen oder Parkdeck mit bis zu 1600 Stellplätzen. Zulässige Nutzungen: Parkhaus, Stellplätze, Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke. Maß der baulichen Nutzung: Hier soll die Parkdeckhöhe: max. 7 m betragen, da das Gebäude jenseits des A- denauerrings bereits den Kontext des Stadion verlässt und hier eher einen Fremd- körper in der Hardtwald-Umgebung darstellt, mit dem eine starke Beeinträchti- gung des Landschaftsbildes einhergeht und eine mögliche Beeinträchtigung des angrenzenden Schutzgebietes durch Beschattung. Das Parkdeck, sofern es tat- sächlich benötigt wird, sollte deshalb maximal 3-geschossig ausfallen. Vorzuzie- hen wäre eine ebenerdige Parkierung unter weitgehendem Erhalt der bestehen- den Bäume. Die maximale überbaubare Fläche von 20.000 m² lässt eine fast vollständige Überbauung des Platzes zu. Sondergebiet Sport SO 4 Busstellplatz Gäste Diese Fläche westlich des Stadions ist als Busstellplatz für ca. 40 Gästebusse vor- gesehen. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt räumlich getrennt über den Adenauer- ring. Von diesem Stellplatz ist eine Überführung für die Gästefans direkt ins Sta- dion vorgesehen. Zulässige Nutzungen: Stellplätze und mit dieser Nutzung in unmittelbaren Zusammenhang stehende Nebengebäude (Kioske, Sanitäranlagen), Flächen für sportliche, kirchliche, kultu- relle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Außerdem soll von hier aus ein Fuß- gängersteg zum Stadion ermöglicht werden, über den die Gäste direkt ins Stadi- on gelangen können. Barrierefrei soll der Zugang aber auch zusätzlich ebenerdig erfolgen können. Maß der baulichen Nutzung: Die baulichen Anlagen beschränken sich hier auf wenige kleinere Gebäude. Die überbaubare Grundfläche wird deshalb auf 150 m² beschränkt, die Gebäudehö- he entsprechend auf 5 m. Sondergebiet Sport SO 5 Spielstätte 2. Mannschaft Stadiongebäude (Kapazität 2000 – 5000 Zuschauer) mit Nebengebäuden und Er- schließungsflächen Zulässige Nutzungen: Fußballstadion für 2000 – 5000 Zuschauer, mit dem Stadi- on und mit dessen Nutzungen in unmittelbaren Zusammenhang stehende Anla- gen. Maß der baulichen Nutzung Die Größe der Grundflächen wird auf das notwendige Maß für die Tribünenbau- werke mit maximal 2.000 m² beschränkt. Die maximale Höhe der baulichen An- lagen beträgt wie für die anderen Nebengebäude 12 m. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 13 - Sondergebiet Sport SO 6 Aufstellflächen Stadion Die Fläche ist vorgestehen als Aufstellfläche für Polizei, Rettung, Feuerwehr und sonstige Dienste, kann aber außerhalb des Stadionbetriebes auch für andere Zwecke Verwendung finden. Zulässige Nutzungen: Stellplätze, Flächen für sportliche, kirchliche, gesundheitliche, kulturelle, soziale und sonstige sportliche Zwecke Maß der baulichen Nutzung Die Flächen werden als Stellplatzflächen befestigt. Bauliche Anlagen sind hier nicht vorgesehen. Sondergebiet Sport SO 7 Dreifeld Sporthalle und Nachwuchsleistungs- zentrum Zulässige Nutzungen Gebäude und Flächen für Spiel, Sport, Training und zugehörige Nebenanlagen (Sanitär) Maß der baulichen Nutzung Um hier weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, wird die Größe der maxi- malen Grundfläche auf 4.500 m² festgelegt. Die maximale Höhe der baulichen Anlagen beträgt wie für die anderen Nebengebäude 12 m. Sport-und Spielflächen Diese Flächen dienen als Trainingsplätze und liegen auf dem Gelände des SV Germania sowie des Stadions. Bauliche Anlagen spielen hier nur eine sehr unter- geordnete Rolle und beschränken sich auf die derzeit im Bestand befindlichen Vereinsgebäude des FC Germania, die über einen reinen Bestandsschutz hinaus ein Baurecht erhalten, das aber entsprechend dem heutigen Bestand auf eine Ge- schossfläche von 1800 m² beschränkt wird, was im Bezug auf die Flächen des SV Germania einer GFZ von 0,06 entspricht, womit der Charakter der Trainingsflä- chen insgesamt als Grünflächen erhalten bleibt. Die Lage dieser baulichen Anlage wird durch die Ausweisung eines Baubereichs gesichert. Zulässige Nutzungen Sport und Spiel mit Erschließungsflächen, Vereinsheim mit Gaststätte, Wohnen im Zusammenhang mit der Vereinsnutzung, Nebenanlagen, die der Sportnut- zung dienen, Sporthalle, Umkleideräume und Sanitäranlagen 4.2. Verkehrliche Erschließung Für die verkehrlichen Belange rund um das Wildparkstadion wurde durch die Verkehrsabteilung des Stadtplanungsamtes ein Verkehrskonzept (Stand Septem- ber 2014) erarbeitet. Diesem ging zunächst eine detaillierte Analyse der heutigen Verkehrssituation vo- raus. Mittels empirischer Erhebungen an unterschiedlichen Spieltagen (starkes Be- sucheraufkommen, Risikospiel, weniger stark frequentiertes Spiel) wurde insbe- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 14 - sondere die Anfahrts- und Parkraumsituation verschiedener Verkehrsteilnehmer (MIV, ÖPNV, Fußgänger, Fahrrad) untersucht. Auf der Bestandsanalyse aufbauend wurden die wesentlichen Anforderungen für ein zukunftsfähiges Verkehrskonzept definiert und mit den Sicherheitsorganen, den Fanvertretern und dem KSC als derzeitigem Hauptnutzer abgestimmt. Die Planung betrachtet die Infrastrukturflächen im Nahbereich des Stadions, die ge- samtstädtische sowie die überregionale Erschließung. Ziel des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes ist es, an dem Standort "Wildpark" die bestehenden Nachteile möglichst zu minimieren und ein tragfähiges, zeitge- mäßes und nachhaltiges Mobilitätskonzept unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Sicherheit und Fantrennung zu entwickeln. Dabei werden auch wei- tere Potenziale der Stadt, z. B. bzgl. der Aktivierung freier Parkkapazitäten im Stadionumfeld und in der Innenstadt oder bzgl. des Radverkehrs, besser integriert als bisher. Es wurde ein dezentrales Parkraumsystem erarbeitet. Dieses sieht vor, die vor- handenen Parkhauskapazitäten im Stadionumfeld und der Innenstadt einzubin- den und damit Ressourcen zu schonen sowie unnötig hohe Kosten, etwa für neue Parkhausbauten, die dann nur an Heimspieltagen des KSC ausgelastet wä- ren, zu vermeiden. Die im Stadtgebiet vorhandenen Parkhäuser, die an Spieltagen nicht voll ausge- lastet sind, sollen über das städtische Parkleitsystem integriert werden. Die Park- hausbetreiber haben zudem bereits ihre Bereitschaft signalisiert, über attraktive Fußballspieltarife einen weiteren Anreiz für Stadionbesucher zu schaffen. Gleich- zeitig sollen die Abstellmöglichkeiten für Pkw im Norden und Westen des Stadi- ons reduziert und mit Kosten belegt werden. Durch das neue Parkierungssystem werden sich die starken Fußgängerströme nicht mehr nach Norden und Westen des Stadions, sondern in Richtung Süden orientieren. Auch die wiedereröffnete Haltestelle am Durlacher Tor wird diesen Trend verstärken. Des Weiteren werden die Gästefanaufstellfläche im Norden des Stadions und der Haupteingang der Heimfans innenstadtnah im Südosten des Stadions angeordnet. Damit wird das Zusammentreffen der unterschiedlichen Fanströme im Wesentlichen vermieden und das bestehende Sicherheitsrisiko mi- nimiert. Vor allem für mobilitätseingeschränkte Stadionbesucher fahren ausgehend von den Haltestellen Durlacher Tor und Mühlburger Tor Shuttlebusse der VBK direkt zum Stadion. Die Route der Transferbusse wird wie bisher weiterhin in Abstim- mung mit der Polizei erfolgen. Eine grundsätzlich mögliche Anfahrts-/Abfahrtsroute der VBK-Transferbusse für die Gästefans zum Hauptbahnhof ist über den Adenauerring nach Westen ge- plant. Die gleiche Abfahrtsrichtung ist auch für die Route West der Gästefans in privaten Pkw oder Reisebussen vorgesehen. Diese führt zur Linkenheimer Land- straße und über die B36 und die B35 zur A5 Anschlussstelle Bruchsal. Die Route Ost, die zur gleichen Anschlussstelle führt und daher ebenfalls für alle nördlich von Karlsruhe beheimateten Gästefans relevant ist, sieht eine Umfah- rung des Birkenparkplatzes vor, um über die Theodor-Heuss-Allee und die Wald- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 15 - stadt zur L550 zu gelangen. Der erste Abschnitt dieser Route soll außerdem be- nutzt werden, um die beiden Anschlussstellen Karlsruhe Nord und Karlsruhe Dur- lach zu erreichen. 4.2.1 ÖPNV Das Plangebiet wird über die Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen Durlacher Tor, Kronenplatz und Marktplatz angebunden, die sich in 1,1 bis 1,3 km Entfer- nung zum Stadion befinden. Hier verlaufen fast sämtliche Linien des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV), welche große Teile der Region ohne notwendige Um- stiege erschließen. Die Haltestellen sind fußläufig gut erreichbar. Im Spielfall bieten zudem Shuttle-Busse der Verkehrsbetriebe Fahrgästen von den Haltestellen Durlacher Tor und Mühlburger Tor eine Anbindung direkt an das Stadion. Hierfür sind im Vorfeld des Stadions barrierefrei Bedarfshalte für Busse vorgesehen. 4.2.2 Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist über die Hauptverkehrsstraßen Adenauerring und Theodor- Heuss-Allee an das örtliche und überörtliche Straßennetz angeschlossen. Der A- denauerring ist vierstreifig mit je zwei Fahrstreifen pro Richtung ausgebaut, die Theodor-Heuss-Allee zweistreifig mit je einem Fahrstreifen pro Richtung. 4.2.3 Geh- und Radwege Entlang des Adenauerrings sind beidseitig Geh- und Radwege vorhanden. Auf der Südseite ist ein getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen, auf der Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Entlang der Theodor-Heuss-Allee existieren ostseitig getrennte Geh- und Radwege. Weiterhin bestehen Anbindungen über die Lärchenallee und Friedrichstaler Allee. Über den Adenauerring bestehen im Bereich der Theodor-Heuss-Allee und der Stutenseer Allee zwei signalgeregelte Querungsmöglichkeiten. 4.2.4 Ruhender Verkehr Das Angebot für den ruhenden Kfz-Verkehr setzt sich aus mehreren Komponen- ten zusammen und bezieht neben den Parkflächen auf dem Gelände selbst auch verschiedene Parkraumangebote im Umfeld des Stadions mit ein. Bei der Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze auf dem Gelände selbst und in der Umgebung war vor allem die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf lei- tend. Es soll dabei aus ökologischen und wirtschaftlichen Erwägungen vermieden werden, ein höheres Angebot an Stellplätzen zu schaffen als notwendig. Aufgrund der besonderen Nutzung des Plangebietes als Fußballstadion mit kon- zentrierten Zu- und Abgangsströmen sieht das Verkehrskonzept zur zeitlichen Entzerrung des Kfz-Verkehrs ein dezentrales Parkraumangebot vor, das unter an- derem auch die öffentlichen Parkbauten mit freien Kapazitäten integriert (ca.3000 Stellplätze). Nach den Ausführungsvorschriften zur Landesbauordnung wären auf den Bau- grundstücken selbst ca. 4.500 Stellplätze für ein Stadion dieser Größenordnung erforderlich. Eine so hohe Anzahl für nur wenige Tage im Jahr bereitzustellen und Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 16 - zu unterhalten erscheint nicht vertretbar, aber auch nicht notwendig, da im Um- feld ein großes zusätzliches Potential an Stellplätzen (ca. 3000 lt. Verkehrskon- zept) vorhanden ist. Damit wäre eine Ausweisung von 1500 Stellplätzen auf den Baugrundstücken des Sondergebiets ausreichend. Die Landesbauordnung (LBO) eröffnet die Möglichkeit, die Stellplatzverpflichtung einzuschränken, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe oder Gründe sparsamer Flächennutzung dies rechtfertigen. Dies ist hier gegeben. Eine so hohe Anzahl von Stellplätzen in unmittelbarerer Nähe zum Stadion würde den Verkehrsfluss vor und nach einem Spiel stark erschweren. Brachliegende Stell- platzflächen sind städtebaulich nicht sinnvoll und widersprechen dem Ziel des sparsamen Umgangs mit dem Boden. Es wird deshalb die Anzahl der bauord- nungsrechtlich notwendigen Stellplätze für das Sondergebiet Sport auf 1500 festgesetzt. Sollte sich beim Betrieb des Stadion später erweisen, dass diese Anzahl nicht aus- reicht, sind auf dem Gelände trotzdem noch weitere Potentiale vorhanden. Insge- samt bietet das Sondergebiet Potential für bis zu 2900 Stellplätze, so dass hier auf zusätzlichen Bedarf reagiert werden kann. Es sind folgende Parkraumangebote möglich:  Stellplätze in einem Parkdeck bis 12 m Höhe (bis ca.1.000 Plätze) im südöstli- chen Bereich des Plangebietes mit Anbindung an das Straßennetz über den Adenauerring und die Lärchenallee  Stellplätze auf dem Birkenparkplatz (als Parkdeck bis ca. 1600 Stellplätze, ebenerdig 700 Stellplätze) mit Anbindung über den Adenauerring und die Theodor-Heuss-Allee Weitere Stellplatzpotentiale befinden sich auf dem Gesamtgelände verteilt. Daneben gibt es noch Flächen für Stellplatz-Sondernutzungen:  Stellplätze für Gästebusse im nordwestlichen Bereich des Plangebietes, ausge- legt für ca. 40 Reisebusse mit zwei Anbindungen an den Adenauerring  Aufstellflächen für Rettungsfahrzeuge, Polizei, Feuerwehr und sonstige Diens- te mit Anbindung über die Friedrichstaler Allee Für den Radverkehr werden auf dem Gelände selbst sowie im nahen Umfeld und insbesondere im Bereich der einzelnen Zugänge Radabstellanlagen für ca. 3.000 Fahrräder geschaffen. 4.3 Ver- und Entsorgung Die vorhandenen Leitungstrassen im Gebiet werden bis zu den heutigen Überga- bestellen durch ein Leitungsrecht zu Gunsten der Versorgungsträger geschützt. Da sich das bestehende Leitungsnetz an dem vorhandenen Stadion orientiert, wird jedoch teilweise eine Verlegung in Abstimmung mit den Leitungsträgern notwendig und zugelassen. Versorgung mit Strom, Gas, Wasser Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser ist gewährleistet. Das bisherige Sta- dion ist über eine kundeneigene Übergabestation mit Strom aus dem Mittelspan- nungsnetz versorgt. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 17 - Im Planbereich befinden sich zwei Grundwasserentnahmebrunnen sowie ein Tiefbauamtspegel (Lageplan). Die Brunnen sowie der Tiefbauamtspegel sind wäh- rend Baumaßnahmen zu sichern. Bei einer Verlegung ist ein Wasserrechtsverfah- ren erforderlich. Sofern die Brunnen nicht mehr benötigt werden, müssen sie sachgerecht stillgelegt werden. Fernwärmeversorgung Das Wildparkstadion wird mit Fernwärme versorgt. Sowohl die Gaststätte als auch die Rasenheizung und die weitere Infrastruktur des Wildparkstadions wer- den mittels Fernwärme beheizt. Diese Art der Beheizung findet ihre Würdigung in den erneuerbaren Wärmegesetzen des Bundes und des Landes, ebenso in der Energieeinsparverordnung (EnEV): Entwässerung Ein Konzept zur Regenwasserspeicherung und -nutzung sowie zur Versickerung wurde erarbeitet und stellt drei Varianten möglicher Maßnahmenkombinationen dar. Dabei ist zu beachten, dass die Versickerung grundsätzlich über die belebte Oberbodenschicht oder einen gleichwertigen Ersatz (DIBt – Zulassung des Um- weltministeriums BW oder der bayerischen LfU) erfolgt. Es ist geplant, das anfal- lende Regenwasser nach Möglichkeit an Ort und Stelle wiedereinzusetzen. Zur möglichen Versickerung von Niederschlagswasser und den daraus resultie- renden ökologischen Vorteilen sind die das Stadion umgebenden Erschließungs- flächen so weit als möglich wasserdurchlässig zu gestalten. 4.4 Gestaltung Die Planung des Stadions wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ausge- schrieben und soll eine innovative zukunftsweisende Architektur ermöglichen. Um dies in der Realisierung gewährleisten zu können, wurden keine Vorschriften über die Gestaltung des künftigen Stadiongebäudes entwickelt. Durch die Fest- setzung von Baugrenzen und einer maximalen Bauhöhe sowie Vorgaben über Werbeanlagen kann eine ausreichende Einfügung in das Gebiet erreicht werden. 4.4.1 Dachform und Dachaufbauten Die Dachform des Stadionkörpers ist abhängig von dem Gebäudeentwurf und der Stadionkonstruktion und wird deshalb nicht festgesetzt. Die Flachdächer der Nebengebäude sind bei den Parkhäusern funktional bedingt: hier befindet sich das oberste offene Parkdeck. Die übrigen Nebengebäude wie beispielsweise Fanshops, Kioske und das Nachwuchsleistungszentrum fügen sich durch eine gleiche Grundkubatur in das Ensemble der Nebengebäude ein. Aus Gründen des Artenschutzes soll die Dachkonstruktion des Stadions so gestal- tet werden, dass die Integration einer Flutlichtanlage möglich ist. Mit dem Ziel der Klimaneutralität soll die Dachkonstruktion des Stadions auch die Nutzung von Photovoltaikanlagen ermöglichen. Aus gestalterischen Gründen sollen Dachaufbauten möglichst vermieden werden 4.4.2 Werbeanalgen Werbeanlagen sollen ausschließlich auf den Außenfassaden des Stadions und der Nebengebäude sowie im Innenraum des Stadions ermöglicht werden, da die Er- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 18 - schließungsflächen sowie Frei- und Grünflächen aus Sicherheitsgründen und op- tisch-ästhetischen Gründen von Werbeanlagen freigehalten werden sollen. Aus- genommen bleiben hiervon auf den Sondergebietsflächen Fahnen und ähnlichen Einrichtungen. Das Maß der zulässigen Werbeanlagen wird auf 6% der Außenfassade des Stadi- ons beschränkt, da das Erscheinungsbild des prestigeträchtigen Stadionbaus im Wildpark nicht durch ein hohes Maß an Werbefläche geschmälert werden soll. Vergleichbare Stadien bedeutender Fußballvereine entsprechen diesem optischen Anspruch. Für die weiteren Gebäude auf dem Stadiongelände werden untergeordnete Wer- beflächen reglementiert. Aus Gründen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes sind Werbeanlagen an dem Stadionstandort im FFH-Gebiet mit greller Signalwirkung oder pulsieren- dem, blinkendem Licht sowie von Skybeamern und Ähnlichem unzulässig. Werbeanlagen dürfen die Höhe des Gebäudes nicht überschreiten, da hier die zu- lässigen Gebäudehöhen gelten. 4.4.3 Fassaden Die Nachhaltigkeit des Planungsansatzes soll sich über ein energieeffizientes Fas- sadenkonzept und einen generell ressourcenschonenden Konzeptansatz zeigen. Als Fassadenmaterialen sollen deshalb möglichst ökologische Baustoffe eingesetzt werden, die den energetischen Standards der städtischen Leitlinie „Energieeffizi- enz und Nachhaltiges Bauen“ entsprechen. Aus Gründen des Artenschutzes empfiehlt der Umweltbericht, für die Fassaden keine hochglänzenden oder spiegelnden Baumaterialien oder Farben einzusetzen und mineralischer Farben zu verwenden. Die Fassade des Stadionkörpers ist abhängig von dem Gebäudeentwurf und der Stadionkonstruktion. Siehe hierzu auch die Ausführungen zum Thema Schall (4.6.2) 4.4.4 Sonstige Gestaltung Aus sicherheits- und betriebstechnischen Gründen müssen bestimmte Bereiche des SO Sport eingefriedet werden, die aus gestalterischen Gründen und aus Gründen der Transparenz als offene Metallzäune ausgebildet werden sollen. Aus Gründen der gestalterischen Qualifizierung des Fußballstadions im Wildpark, sollen Nebenanlagen wie Einfriedungen und Einrichtungen der Müllentsorgung in Hecken, Büsche oder andere Grünbestände integriert werden. Erschließungs- und Freiflächen sollen aus Sicherheitsgründen möglichst freigehal- ten werden. Darüber hinaus sprechen gestalterische Gründe für die Integration aller erforderlichen Versorgungseinrichtungen, wie z. B. Netztrafostationen in die Gebäude. 4.5 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz / Wald Der Umweltbericht zum Bebauungsplan beinhaltet die Dokumentation von Be- standserfassung und -bewertung der Gegebenheiten. Auf dieser Basis wurde ei- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 19 - ne Bilanzierung von planungsbedingten Eingriffen und den Kompensationsmaß- nahmen erstellt. Voraus ging eine Anpassung der Planung zur Vermeidung bzw. Minderung absehbarer Eingriffe. 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Grundlegendes Ziel der Grünplanung ist die Sicherung und Wiederherstellung des Gebietscharakters, der wesentlich von umgebenden Waldflächen und gliedern- den Baumgruppen bestimmt ist. Wesentliche Strukturen für die Grünplanung sind die Rahmen gebenden Schlossstrahlen (Lärchenallee und Friedrichstaler Al- lee) sowie die Flächen entlang des Adenauerrings. Hier werden begleitende Grünachsen in ausreichender Breite gesichert. Als zusammenhängende Waldflä- che wird der Bereich der Biberburg südlich des Stadions erhalten. Auch innerhalb des Areals werden gliedernde Baumgruppen planungsrechtlich mit dem zeichne- rischen Erhaltungsgebot gesichert. Um den Planungsprozess nicht von vornherein zu sehr einzuschränken, sind auch innerhalb der Baufenster erhaltenswerte Bäume ausgewiesen, die bei den einzel- nen Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Der Bebauungsplan beinhaltet keine zeichnerischen Festsetzungen für Bepflan- zungen, um die Zuordnung der Flächenfunktionen nicht frühzeitig einzuschrän- ken. Mit der Ausgestaltung des Stadionkörpers und der umgebenden Erschlie- ßung sollen im Stadionumfeld zusätzliche Baumgruppen nach Maßgabe eines Gestaltungskonzeptes vorgesehen werden, soweit die Erschließungs- und Sicher- heitsanforderungen zum Stadionbetrieb dies zulassen. Ferner werden textliche Festsetzungen zur Begrünung von Parkierungsflächen getroffen. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Ausweisung der erforderlichen Flächen für Bauwerke, Erschließung und Sportflächen bedingt unvermeidbare Eingriffe in vorhandene Strukturen an Wald- flächen und Baumgruppen. Zur Vermeidung und Minderung der Eingriffe wur- den in intensiver Abstimmung der Planungsbeteiligten Optimierungen erarbeitet. Als Grundlagen wurden die Biotoptypenbewertung, die Erhebung von Habitat- bäumen (Artenschutz) sowie eine Baumbewertung nach Kriterien des Baum- schutzes (Erscheinungsbild, Vitalität) einbezogen. So konnten Informationen über die vorrangig zu erhaltenden Flächen und Gehölzstrukturen (Baumgruppen / Ein- zelbäume) einbezogen werden. Eine Darstellung beinhaltet der Umweltbericht; zusammenfassend konnten folgende Optimierungen erreicht werden:  Stadion-Vorplatz, Adenauerring: Erhalt von drei Baumgruppen, darunter Habi- tatbäume.  Umfahrung Stadion, Erhalt von Baumgruppen, darunter Habitatbäume.  Parkdeck im Osten: Anpassung von Lage, Zuschnitt und Zufahrten zur Freihal- tung einer Grünachse entlang Lärchenallee und für den Erhalt von Habitat- bäumen  Parkierungsanlage Birkenparkplatz: Anpassung von Flächenzuschnitt und Um- fahrung für den Erhalt von markanten Bäumen, darunter Habitatbäumen.  Busstellplatz Gäste: Nutzung bisheriger Trainingsplatz/Spielstätte 2. Mann- schaft; Anpassung von Lage, Flächenzuschnitt und Zufahrten zur Freihaltung Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 20 - einer Grünachse entlang Friedrichstaler Allee und Adenauerring (Erhalt von Baumgruppen, darunter Habitatbäume)  Spielstätte 2. Mannschaft: Anpassung der Lage zum Erhalt benachbarter Baumgruppen darunter Habitatbäumen)  Aufstellfläche Stadion: Nutzung bisheriger Trainingsplatz, Anpassung Zufahrt zum Erhalt von Baumgruppen, darunter Habitatbäume  Trainingsplätze: Anpassung der Lage zum Erhalt des Eidechsenhabitats, Be- schränkung der Anzahl der Kunstrasenspielflächen auf zwei Trainingsplätze. 4.5.3 Artenschutz Zur Prüfung, ob durch die Realisierung des Bebauungsplans Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ausgelöst werden, wurde eine artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie beauftragt. In seiner Studie kommt das Büro Spang, Fischer, Natzschka GMBH zusammenfas- send zu folgendem Ergebnis: „Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nach den Ergebnissen der Bestandserfassungen 2014 auszuschließen. Als streng geschützte Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden Zau- neidechse (Lacerta agilis), Mauereidechse (Podarcis muralis), Heldbock (Cerambyx cerdo) und Eremit (Osmoderma eremita) sowie mindestens sechs Fledermausar- ten nachgewiesen. Vorkommen weiterer Fledermausarten sind aufgrund der Ha- bitateignung möglich und werden daher ebenfalls in der vorliegenden Studie be- trachtet. Darüber hinaus wurden Brutvorkommen von 33 Vogelarten innerhalb des Untersuchungsgebiets festgestellt. Um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhin- dern, sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung (Maßnahmen-Nr. 1-1 bis 1-6, 1-8 bis 1-13 sowie 1-15 bis 1-18) und zum vorgezogenen Ausgleich (Maßnahmen- Nr. 2-2 bis 2-4) erforderlich. Diese werden in den Kapiteln 5.1 und 5.2 des Um- weltberichts (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015b) anhand von Maß- nahmenblättern ausführlich beschrieben. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens gehen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Zaun- und Mauereidechse, gebäude- und baumbewohnenden Fledermausar- ten sowie höhlen- und nischenbrütenden Vogelarten verloren. Zur Bereitstellung geeigneter Ersatzhabitate für Zaun- und Mauereidechsen werden mehrere Teilflä- chen innerhalb des Planungsgebiets sowie im angrenzenden Hardtwald und Fa- sanengarten gemäß der ökologischen Ansprüche der Arten als Lebensräume auf- gewertet (Maßnahmen-Nr. 2-4 und 2-5). Für die vom Vorhaben betroffenen Fle- dermäuse und Brutvögel werden als Ausweichmöglichkeiten Fledermauskästen beziehungsweise Nistkästen ausgebracht (Maßnahmen-Nr. 2-2 und 2-3). Die Um- setzung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erfolgt frühzeitig (spätestens im Jahr vor dem Beginn der Rodungsarbeiten beziehungs- weise dem Rückbau von Gebäuden). Damit wird gewährleistet, dass die Ersatz- habitate zum Zeitpunkt der Umsiedlung von Zaun- und Mauereidechsen eine op- timale Habitatstruktur aufweisen und dass stets eine ausreichende Anzahl an Quartier- und Nistmöglichkeiten für die vom Vorhaben betroffenen Fledermäuse Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 21 - und Brutvögel im räumlichen Zusammenhang vorhanden ist, auf welche diese ausweichen können. Unter Berücksichtigung der im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen wird sichergestellt, dass vorhabensbedingte Individuenverluste vermieden werden, die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleibt und eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population einer Art durch vorhabensbedingte Störungen auszuschließen ist. Das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ist damit auszuschließen. Eine Ausnahme hiervon stellt die Spielstätte der 2. Mannschaft dar. Um hier die nach dem Stadionhandbuch des DFB notwendigen Regelmaße einhalten zu können, müssen drei Verdachts- bäume des Heldbocks gefällt werden. Hierfür hat die Stadt Karlsruhe eine Aus- nahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. Ansonsten sind Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist als Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens nicht erforderlich. 4.5.4 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Zur Vermeidung oder Minderung eines Eingriffs werden Festsetzungen zu den nachfolgenden im Umweltbericht beschriebenen Maßnahmen getroffen.  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen  Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits sowie von sonstigen zu erhaltenden Bäumen während der Bauphase  Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung  Verwendung von reflexionsarmen Techniken für die Photovoltaikanlage auf dem Stadiondach (z. B. Wafer-Modulen sowie Metallbauteilen mit einer refle- xionsarmen Farblackierung)  Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zaun- und Mauerei- dechsen sowie der Ersatzhabitate  Fang und Umsiedlung von Zaun- und Mauereidechsen. Dabei müssen die Mauereidechsen eingriffsnah in ein in sich geschlossenes Areal umgesiedelt werden, da auch allochthone Individuen ermittelt wurden, die nicht verbrei- tet werden sollen. Direkt aus den Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG ergeben sich die folgenden im Umweltbericht näher beschriebenen Maßnahmen: Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 22 -  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Rodung von Habi- tatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions  Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vor der Fällung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäuden  Bauzeitenbeschränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Abschiebens von Oberboden  Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Beräumung des Baufelds in Sport- und Spielfläche 2 (s. Maßnahmenplan)  Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase  Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden durch Verwendung von Vogel- schutzglas und architektonischen Gestaltungsmaßnahmen 4.5.5 Ausgleichsmaßnahmen Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands der Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Diese wurden nach der Methodik des Karlsruher Modells bewertet. (s. Umweltbericht) Ausgleichsmaßnahmen im Einzelnen:  Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" (Umweltbericht Maßnahme-Nr. 2-1),  Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse (Umweltbericht Maß- nahme-Nr. 2-4),  Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsge- mäße Bewaldung (Umweltbericht Maßnahme-Nr. 2-6)  Ersatz für einen Heldbockbrutbaum und für zwei Heldbockverdachtsbäume (Umweltbericht Maßnahme-Nr. 2-7). Für das Fällen der drei artenschutzrechtlich relevanten Heldbockeichen sollen drei Eichen im Nördlichen Hardtwald aus der forstlichen Nutzung herausgenommen werden. Durch die Herausnahme „werden für den Heldbock innerhalb seines Verbreitungsschwerpunktes in Baden-Württemberg langfristig geeignete Brut- bäume gesichert. Die Wahrscheinlichkeit einer Besiedlung wird durch die Exposi- tion von Brutholz der zu entnehmenden Bäume Nr. 39, 39a und 39b erhöht. Die dabei entstehende zeitliche Lücke wird durch die umfangreiche, über den eigent- lichen Kompensationsbedarf hinausgehende Aufwertung von Beständen Boden- saurer Eichenwälder auch unter besonderer Berücksichtigung des Heldbock- Vorkommens im Hardtwald nördlich Karlsruhe aufgewogen.“ (S. Umweltbericht S. 104) Durch diese Maßnahmen- wird der Eingriff hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf nach derzeitigem Planungsstand rech- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 23 - nerisch vollständig kompensiert. Es ergibt sich ein Kompensationsüber-schuss von 4.930,68 Wertpunkten. Dieser Überschuss soll bestehen bleiben, um Aspekte der Auswirkungen der Planung, die in Bewertungstabellen nur unvollständig zum Ausdruck kommen, wie der zeitliche Verzug zwischen der Entfernung eines Heldbockbrutbaumes und der tatsächlichen Neubesiedlung eines aus der Nut- zung genommenen Potenzialbaumes, aufzuwiegen. 4.5.6 Wald Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind noch ca. 11,7 ha als Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) eingestuft. Hierzu gehören auch sogenannte „Nichtholzflächen“, die als Wald zu betrachten sind, unabhän- gig von einem Baumbestand (Tennisplätze und Flächen des FC Germania). Hiervon wird der Bereich um die denkmalgeschützte „Biberburg“ (ca. 2,1 ha) als Wald erhalten und auch im Bebauungsplan als Wald festgesetzt. Für die übrigen Waldflächen wird eine Waldumwandlung notwendig. Die höhere Forstbehörde hat hierfür einen Ausgleichsbedarf von bis zu 5,5 ha festgestellt. Hierfür stehen insgesamt rund 5,5 ha an geeigneten Flächen auf Gemarkung Durlach und Neureut zur Verfügung. Die für den forstrechtlichen Ausgleich vor- gesehenen Flächen werden in Kapitel 5.3 des Umweltberichts näher beschrieben. Ihre Lage ist in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 1/6 und 6/6) des Umweltberichts darge- stellt. 4.5.7 Ökologische Baubegleitung / Monitoring Um eine realistische und optimale Umsetzung der naturschutzfachlichen und - rechtlichen Anforderungen zu ermöglichen ist eine Zeitschiene notwendig Die natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen (insbesondere Vergrämungs- und Umsetzungsmaßnahmen für Eidechsen sowie die Herstellung der Umset- zungsflächen und die Anlage der Kompensationsmaßnahmen im Hardtwald) sol- len von einem fachkundigen Büro überwacht und zu kontrolliert (ökologische Baubegleitung) werden. Die Stadt Karlsruhe überwacht die erheblichen Umweltauswirkungen (Monito- ring) und nutzt hierfür die Ausführungen die vorgeschlagenen Überwachungsme- thoden des Umweltberichts und gegebenenfalls Hinweise von Seiten der be- troffenen Behörden. 4.6 Natura-2000-Schutzgebiete Da eine erhebliche Beeinträchtigung der umliegenden Natura-2000-Gebiete nicht auszuschließen war, wurde eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung durch das Büro Spang, Fischer, Natzschka GmbH nach den Vorschriften des BNatschG durchgeführt (Natura 2000-Verträglichkeitsstudie vom Juni 2015). Diese kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: Der geplante Neubau des Wildparkstadions einschließlich der Neuordnung der angrenzenden Sportanlagen und der äußeren Verkehrserschließung ist als Projekt Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 24 - im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 12 BNatSchG auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebietskulisse zu überprüfen. Der Standort des geplanten Vorhabens liegt in unmittelbarer Nähe zu folgenden Natura 2000-Gebieten:  FFH-Gebiet 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" und  Vogelschutzgebiet 6916-441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe". Dabei sind auch die 2006 unter der Bezeichnung "Nördlicher Hardtwald Ergän- zungen" (VSN-18) zur Nachmeldung vorgeschlagene Erweiterungen des genann- ten Vogelschutzgebiets zu berücksichtigen. Die genannten Natura 2000-Gebiete bilden den Beurteilungsraum der Verträg- lichkeitsstudie. Davon abweichend entspricht der Untersuchungsraum dem Be- reich, der sich aus den maximalen Reichweiten potenzieller Vorhabenswirkungen ergibt. Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wird das Gebiet im Umkreis von 1.000 m rund um das Wildparkstadion als potenzieller Wirkungsbereich des Vor- habens berücksichtigt. 4.6.1 Bestandssituation und Ausgangszustand Für das FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" und das Vogel- schutzgebiet "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" wurde im Jahr 2009 ein ge- meinsamer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. Dieser beinhaltet die Er- fassung und Bewertung der gebietsrelevanten Lebensräume und Arten von euro- päischer Bedeutung sowie Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele für die Schutzgebiete (ILN 2009). Die Erweiterungsflächen des Vogelschutzgebiets "Hardtwald nördlich von Karls- ruhe" wurden im Rahmen der Erstellung des Managementplan (MaP) für die Na- tura 2000-Gebiete 6717-341 "Lußhardt zwischen Reilingen und Karlsdorf", 6817-441 "Saalbachniederung bei Hambrücken" und 6916-441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe (Erweiterung)" untersucht. Auch hier wurden Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert (ILN 2012). Das FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" umfasst ein 4.721 ha großes Waldgebiet im Land- und Stadtkreis Karlsruhe. Im gesamten FFH- Gebiet kommen fünf Offenland-Lebensraumtypen und drei Wald- Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Darüber hinaus wurden bisher zehn Arten nach Anhang II der FFH-RL im Gebiet festgestellt. Von beson- derer Bedeutung ist das Vorkommen bodensaurer Trauben-Eichen-Buchenwälder auf Sand, die zudem einen wichtigen Lebensraum des seltenen Eichen-Heldbocks darstellen (ILN 2009). Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 25 - Die ursprüngliche Fläche des Vogelschutzgebiets "Hardtwald nördlich von Karls- ruhe" deckt mit einer Gesamtfläche von nahezu 3.155 ha in etwa die südlichen zwei Drittel der FFH-Gebietsfläche ab. Für das Gebiet nachgewiesen sind elf Vo- gelarten nach Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, darunter der landesweit vom Aussterben bedrohte Ziegenmelker. Besondere Bedeutung be- sitzt das Vogelschutzgebiet zudem für Spechte (Schwarz-, Mittel- und Grau- specht), Greifvögel und wärmeliebende Vogelarten (ILN 2009). Die insgesamt sechs zur Nachmeldung vorgeschlagenen Erweiterungsflächen um- fassen zusammen eine Fläche von 1.584 ha. Sie sind zu 95 % bewaldet und durch die Trockenheit ihrer durchlässigen Kies- und Sandböden geprägt. Sie schließen auch das NSG "Kohlplattenschlag" als bedeutenden Lebensraum ein. Für das Vogelschutzgebiet 6916-441 "Hardtwald nördlich Karlsruhe (Erweite- rung)" sind 22 Vogelarten gemeldet. Im PEPL beziehungsweise MaP sind die Erhaltungsziele für die Natura 2000Gebiete und die vorkommenden Lebensraumtypen und Arten festgelegt und entsprechenden Zieleflächen zugeordnet. Sie dienen der Einhaltung des grundsätzlichen Verschlechterungsverbotes nach Art. 6 (2) der FFH-Richtlinie und werden als maßgebliche Bestandteile der Natura 2000-Gebiete zur Prüfung der Verträglichkeit herangezogen. Neben den Bestandsdaten aus dem PEPL und dem MaP wurden die Ergebnisse zahlreicher weiterer Studien innerhalb sowie im näheren Umfeld des Wildpark- stadions ausgewertet und bei der vorliegenden Betrachtung berücksichtigt (siehe Kapitel 3.2). Die vorhandenen Daten bedurften außerdem einer Überprüfung und Aktualisierung durch ergänzende Erhebungen. Deshalb wurden die Natura 2000- relevanten Arten (Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie europäische Vo- gelarten) im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie in unmittelbar angren- zenden Gehölzbeständen 2014 erneut erfasst. Als Referenzzustand für die Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen ist die ak- tuelle Bestandssituation einschließlich bestehender Vorbelastungen, insbesondere durch verkehrsbedingte Emissionen sowie optische und akustische Störreize, zu berücksichtigen. Beurteilungsrelevant sind ausschließlich mögliche Zusatzbelas- tungen, die durch den Stadionneubau sowie die Veränderung der zugehörigen Sportanlagen und der äußeren Verkehrserschließung entstehen. 4.6.2 Konfliktanalyse Für einen Teil der Arten können Beeinträchtigungen durch das Vorhaben prinzi- piell ausgeschlossen werden, da weder aktuelle Vorkommen noch Flächen mit Erhaltungszielen im Untersuchungsraum der Verträglichkeitsprüfung liegen. Dies trifft auch für die Flächen des zur Nachmeldung vorgeschlagenen Vogelschutzge- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 26 - biets "Nördlicher Hardtwald Ergänzungen" zu. Eine Beeinträchtigung von Vogel- arten, die ausschließlich für diese Gebietserweiterung angegeben sind (beispiels- weise Rohrweihe, Rotmilan oder Wiedehopf), ist daher auszuschließen. Von den im FFH-Gebiet nachgewiesenen Lebensraumtypen nach Anhang I FFHRL kommt nur der LRT 9190 "Bodensaure Eichenwälder" im Wirkungsbereich des Vorhabens vor. Von den gemeldeten Arten nach Anhang II FFH-RL trifft dies auf Lebensstätten der Spanischen Flagge, des Hirschkäfers und des Heldbocks zu. Darüber hinaus sind (potenzielle) Brutbäume des Eremits im Gebiet zu berück- sichtigen. Da aufgrund der Habitatausstattung des Untersuchungsraums ein Vor- kommen der Bechsteinfledermaus nicht gänzlich auszuschließen ist, wurde die Art ebenfalls als prüfungsrelevant eingestuft. Im Hinblick auf das Vogelschutzgebiet besitzen nur Schwarzspecht, Mittelspecht und Neuntöter aktuelle Vorkommen innerhalb des Untersuchungsraums. Zudem sind Teilflächen des Untersuchungsraums mit dem Erhaltungsziel "Wiederherstel- lung und Sicherstellung eines langfristig überlebensfähigen Grauspechtbestands" belegt. Als relevante Auswirkungen des geplanten Stadionneubaus, der Umgestaltung der angrenzenden Sportanlagen und der veränderten Verkehrserschließung sind insbesondere Flächeninanspruchnahmen, zusätzliche Lärmemissionen sowie mög- liche Störungen durch die Anwesenheit einer größeren Anzahl von Menschen zu betrachten. Die baulichen Veränderungen durch den Stadionneubau haben keine Flächenverluste für die maßgeblichen Gebietsbestandteile zur Folge. Durch die Veränderung der Beleuchtungseinrichtungen am Wildparkstadion, dem Ama- teurstadion, den Trainingsplätzen sowie den Gebäuden und Verkehrswegen wird es voraussichtlich zu einer Reduktion der Störeinflüsse durch Licht kommen. Dies ist als lokal begrenzte, positive Wirkung des Vorhabens zu bewerten. Im Zuge der Einrichtung von Ausweichbuchen entlang der Friedrichstaler Allee werden keine LRT-Flächen mit lebensraumtypischen Habitatstrukturen bean- sprucht. Auch die dort vorhandenen Lebensstätten des Hirschkäfers und des Heldbocks sowie der genannten Spechtarten werden nicht beeinträchtigt. Die Überbauung eines Teilbereichs des festgestellten Neuntöterreviers im Bereich des Kompost- platzes wird sich nicht negativ auf den Erhaltungszustand der Population im Vo- gelschutzgebiet auswirken, da eine Aufgabe des Brutreviers nicht zu erwarten ist und innerhalb des weitläufigen Reviers geeignete Nist- und Nahrungshabitate in ausreichendem Umfang erhalten bleiben. Durch den Rückbau der Flutlichtmasten wird sich die Barrierewirkung des Stadi- ons vermindern. Dies führt zu einer verringerten Trennung von räumlich- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 27 - funktionalen Beziehungen, zum Beispiel zwischen Brut- und Nahrungshabitaten von Vögeln und ist damit als Verbesserung zu werten. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets "Hardt- wald Zwischen Graben und Karlsruhe" oder des Vogelschutzgebiets "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" einschließlich seiner Erweiterungen in ihren für die Erhal- tungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten. Sons- tige Natura 2000-Gebiete sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens ist daher aus gutachterlicher Sicht gegeben. 4.7 Weitere umweltbezogene Aspekte 4.7.1 Altlasten Im Rahmen von Bautätigkeiten im Bereich der Wälle und im Bereich von nachge- wiesenen anthropogenen Auffüllungen im Umfeld des Stadions ist Material, wel- ches zur Umlagerung oder Abfuhr anfällt, in jedem Fall gesondert abfalltechnisch zu untersuchen. Im Vorfeld der Baumaßnahme muss deshalb ein umfassendes Aushub- und Entsorgungskonzept erstellt und mit der Stadt Karlsruhe abge- stimmt werden. Vor Versickerung von Niederschlagswasser ist die Schadlosigkeit der Versickerung nachzuweisen, gegebenenfalls ist in Abstimmung mit der Stadt ein Bodenaus- tausch im Versickerungsbereich erforderlich. Insgesamt wird hierzu auf die ausführlichen Ausführungen im Umweltbericht verwiesen. 4.7.2 Schall Laut der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" (KOEHLER & LEUTWEIN 2015) ergeben sich durch die zukünftige Ver- kehrserzeugung nur in geringem Umfang Veränderungen der Lärmbelastung auf öffentlichen Verkehrsflächen gegenüber der bestehenden Situation und damit keine im Bebauungsplanverfahren abwägungsrelevanten Erhöhungen der Ge- räuschbelastung durch Verkehrslärm. Im Regelbetrieb von Pflichtspielen an Samstagnachmittagen ergeben sich für den geplanten Stadionneubau im Umfeld des Stadions keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Sportanlagenlärm. Für einen geplanten Stadionneubau entsprechend dem Bemessungsstadion und den hierzu getroffenen Annahmen bezüglich Geräuschentstehung durch Zu- schauer innerhalb und im Umfeld des Stadions ergeben sich Beurteilungspegel in gleicher Größenordnung wie für das bestehende Stadion und ebenfalls keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für den Regelbetrieb an Samstag- nachmittagen oder in Beurteilungszeiten außerhalb von Ruhezeiten entsprechend den Vorgaben der 18. BImSchV. Bei Spielbetrieb innerhalb der Ruhezeiten der 18. BImSchV abends (20:00 bis 22:00 Uhr), an Sonntagnachmittagen (13:00 bis 15:00 Uhr) oder auch im Nacht- zeitraum ergeben sich zum Teil deutliche Überschreitungen der Immissionsricht- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 28 - werte, vor allem im Bereich des Klosterwegs und der Hagsfelder Allee. Bei Wer- tung dieser Spiele als seltene Ereignisse, die entsprechend den Vorgaben der 18. BImSchV 18 Mal im Jahr genehmigungsfähig sind, ergeben sich keine Überschrei- tungen der Immissionsrichtwerte beziehungsweise den Vorgaben der 18. BIm- SchV. Hierzu sind jedoch organisatorische oder bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Grundsätzlich ist beim Stadionneubau ein Schallschutzkonzept zur Minimierung der Lärmbelastungen im Umfeld vorzusehen, das folgende Vorgaben zu berück- sichtigen hat:  Die Öffnung über dem Spielfeld sollte möglichst klein ausgebildet werden.  Ebenso sollten die Öffnungen der seitlichen Fassaden gering gewählt werden oder gegebenenfalls für die nach Osten zu der sensiblen Wohnnutzung hin- gerichteten Fassaden geschlossen oder mit schalldämmender Wirkung ausge- führt werden.  Die zukünftig noch zu erstellende Beschallungsanlage ist hinsichtlich ihrer Richtwirkung in der Weise zu optimieren, dass keine Schallabstrahlung nach außen erfolgt, sondern diese auf die Zuschauerbereiche ausgerichtet ist. Diese Maßnahmen sind im weiteren Verfahren in vertraglichen Vereinbarungen und Ausschreibungstexten zu berücksichtigen. Ausgehend von den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung ist davon auszugehen, dass es vorhabenbedingt zu keinen erheblichen Umweltauswirkun- gen für das Schutzgut Mensch kommt. 4.7.3 Klima, Luft Für das lokale Klima im Plangebiet wird es klimatisch insgesamt zu negativen Auswirkungen kommen, die vor allem durch bauliche Veränderungen innerhalb der Vorhabensflächen bedingt sind. Bezüglich der Oberflächenstrukturen wäre der Einsatz von hellen Materialien an- zustreben. Aus einer damit einhergehenden Erhöhung der Albedo folgt eine re- duzierte Wärmespeicherung. Bezogen auf den Stadionbaukörper kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Effekt positiv auf die aufzuwendende Kühlleistung auswirkt. Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innen- stadt sind nicht anzunehmen, da das Planungsgebiet eine vergleichsweise geringe Kaltluftproduktionsrate aufweist und überdies die südlich an das Planungsgebiet angrenzenden Waldbestände als Barriere wirken. Die Veränderungen der thermi- schen Umgebungsbedingungen werden durch die Festsetzung von Grünflächen mit Gehölzbeständen, die Erhaltungsbindung für Einzelbäume und Baumgruppen sowie durch Gehölzneupflanzungen abgemildert, da die Gehölze über Ihren Schattenwurf und die Transpiration einer übermäßigen Aufheizung von versiegel- ten Flächen entgegenwirken. Dabei wurde im Vorfeld bei der Planung bereits schwerpunktmäßig beachtet, den vorhandenen Baumbestand so weit wie mög- lich zu erhalten. Die Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung unterstützt eine möglichst intensive Begrünung des ganzen Bereiches und verbessert damit die örtlichen klimatischen Bedingungen. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 29 - Vorhabenbedingt kommt es außerdem nicht zu einer geschlossenen Bebauung. Zwischen den bereits vorhandenen und den geplanten Gebäuden verbleiben aus- reichend große Abstände, die ein bodennahes Durchgreifen von Winden ermög- lichen. Die Zunahme des Kfz-Verkehrs bei einer auf 35.000 Zuschauer erhöhten Stadion- kapazität kann durch einen breiten Maßnahmenfächer, dargestellt im "Verkehrs- konzept Wildparkstadion Karlsruhe" (STADTPLANUNGSAMT 2014) soweit ver- mindert werden, dass durch die Verkehrsmehrbelastung keine erhebliche Zu- nahme der Immissionsbelastung zu erwarten ist. Insgesamt wird hierzu auf die ausführlichen Ausführungen im Umweltbericht verwiesen. 5. Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechsel- wirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprü- fung ist in einem Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). Im diesem Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Fauna und Flora, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ein- schließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern be- schrieben und bewertet. In jeweils eigenen Kapitel werden darüber hinaus der planungsrechtliche Ist-Zustand, die im Planungsgebiet vorhandenen Waldbestän- de sowie die betroffenen Schutzgebiete dargestellt, mögliche Konflikte beschrie- ben und Lösungswege aufgezeigt. 6. Flächenbilanz S o n d e rg e b ie t S p o rtc a . 1 4 ,2ha46% F lä c h e n fü r S p o rt u n d S p ie lc a . 6 ,8ha22% W a ldc a . 2 ,8ha9% G rü n flä c h e n m it G e h ö lzb e s ta n dc a . 3 ,7ha12% V e rk e h rs flä c h e nc a . 3 ,4ha11% G e s a m tc a . 3 0 ,9ha100% 7. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch nicht durchzuführen. Vielmehr sollen die noch notwendigen Grundstücke vom Land direkt erworben werden. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 30 - 8. Kosten zu Lasten der Stadt (überschlägig) G ru n d e rw e rb fü r ö ffe n tlic h e F lä c h e nc a . 200.000 E U R H e rs te llu n g U m fa h ru n g B irk e n p a rk p la tzc a . 500.000 E U R S tä d tis c h e n M a ß n a h m e n d e r G rü n o rd n u n g (o h n e S p o rtflä c h e n u n d B a u fe ld fre im a c h u n g /R o d u n g e n ), M a ß n a h m e n z u m B a u m s c h u tz u n d e rs tm a lig e B a u m p fle g e c a . 500.000 E U R N a tu rs c h u tz re c h tlic h e A u s g le ic h s m a ß n a h m e n , A rte n s c h u tz re c h tlic h e (C E F -) M a ß n a h m e n , E rs a tz a u ffo rs tu n g e n c a . 1 .0 0 0 .0 0 0 E U R G e s a m tc a . 2 .2 0 0 .0 0 0 E U R Kosten zur Anpassung des Adenauerrings sind zurzeit noch nicht abschätzbar, da diese im Wesentlichen von einer späteren Ausführungsplanung abhängig sein werden. 9. Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksich- tigen. 10. Beipläne und Anlagen zur Begründung Zur Erläuterung sind der Begründung folgende Pläne und Anlagen beigefügt:  Gestaltplan Karlsruhe, 11. November 2015 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 31 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand- platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver- sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Stra- ßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maß- nahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts- gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits- blatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Künstliche Sub- strate können anstelle der belebten Bodenzone eingesetzt werden, wenn diese eine Zulassung des Umweltministeriums BW, des DIBt oder der bayerischen LfU nachweisen können und der Einsatz entsprechend den in der Zulassung definier- ten Bedingungen erfolgt. Insbesondere soll dargestellt sein, dass Einbau, Betrieb und Wartung nach den Vorgaben der Zulassung erfolgen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öf- fentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versicke- rungsmulde hergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bau- vorschriften). Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regener- eignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentli- che Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei an- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 32 - stehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versi- ckerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions- schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys- tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar- chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Mel- dung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidi- um einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur- steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi- gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) und die "Richtlinie zum Schutz von städtischen Bäumen, Sträuchern und Grünflächen bei Baumaßnahmen" (Stadt Karlsruhe, Gartenbau- amt 2014). verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11..2015 - 33 - verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Anfallender Mutterboden ist zu sichern und bevorzugt auf dem Grund- stück zur Andeckung zu verwenden. Bei Auffüllungen mit Fremdmaterial sind die Bestimmungen nach dem Kreislauf- wirt-schafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG vom 27. September 1994) und im weiteren nach den o. g. bodenschutzrechtlichen Vorgaben maßgebend. Bei Verdacht auf Schadstoffeinträge oder Verunreinigungen ist das Bodenmateri- al auf dem Grundstück nach bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (Bundes- Bodenschutzgesetz -BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Landes zur Ausführung des Bundesbodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtli- cher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften Landes-Bodenschutz- und Altlas- tengesetz -LBodSchAG vom 14. Dezember 2004) BBodSchG) zu betrachten Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er- neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er- neuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen.

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    Bebauungsplan „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe – Innenstadt Ost/Oststadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen.............................................................. 4 1. Art der baulichen Nutzung .............................................................................. 4 1.1. Sondergebiet „Sport“ ..................................................................................... 4 1.1.1 Sondergebiet 1 (SO 1): .................................................................................... 4 1.1.2 Sondergebiet 2 und 3 (SO 2, 3): ...................................................................... 5 1.1.3 Sondergebiet 4 und 6 (SO 4, 6): ..................................................................... 5 1.1.4 Sondergebiet 5 (SO 5): .................................................................................... 5 1.1.5 Sondergebiet 7 (SO 7): .................................................................................... 6 1.2 Flächen für Sport und Spiel ............................................................................. 6 2. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 6 2.1 Sondergebiet 1 (SO 1): .................................................................................... 6 2.2 Sondergebiet 2 (SO 2): .................................................................................... 6 2.3 Sondergebiet 3 (SO 3): .................................................................................... 6 2.4 Sondergebiet 4 (SO 4): .................................................................................... 7 2.5 Sondergebiet 5 (SO 5): .................................................................................... 7 2.6 Sondergebiet 7 (SO 7): .................................................................................... 7 2.7 Flächen für Sport-und Spiel ............................................................................. 7 3. Bauweise / Überbaubare Flächen ..................................................................... 7 4. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ............................................. 7 4.1 Erhalt und Anpflanzen von Bäumen ................................................................ 7 4.2 Freiflächen, Grünflächen mit Gehölzbestand, Wald ......................................... 8 4.3 Fassaden- und Dachbegrünung ....................................................................... 8 4.4 Festlegungen zu Anpflanzungen ..................................................................... 9 4.5 Sportflächen ................................................................................................... 9 5. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ............................................... 9 5.1 Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits ....................................................................... 9 5.2 Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen .................................................................................... 10 5.3 Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase ................................................................................. 10 5.4 Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions ................................................. 10 5.5 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwir- kung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen ..................................... 11 5.6 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwir- kung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung ....................... 11 5.7 Verwendung von reflexionsarmen Techniken für Photovoltaikanlagen auf dem Stadiondach .......................................................................................... 11 5.8 Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zaun- und Mauereidechsen sowie der Ersatzhabitate ..................................................... 11 5.9 Fang und Umsiedlung von Zaun- und Mauereidechsen .................................. 12 5.10 Langfristige eidechsen- und vögelorientierte Flächenpflege ............................ 12 6. Artenschutzrechtlich bedingte Ausgleichsmaßnahmen ................................. 12 6.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) .............................. 12 6.2 Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz für den Verlust einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Heldbocks ............................................................................ 13 7. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft .......................................... 13 Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 3 - 7.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ............................................................... 13 7.2 Zuordnung ................................................................................................... 13 8. Geh- Fahr- und Leitungsrechte ...................................................................... 13 II. Örtliche Bauvorschriften ........................................................................... 14 1. Werbeanlagen .............................................................................................. 14 1.1 Sondergebiet 1 (SO1) .................................................................................... 14 2. Dachform ..................................................................................................... 15 3. Dachaufbauten ............................................................................................. 15 4. Einfriedigungen ............................................................................................ 15 5. Begrünung ................................................................................................... 15 6. Nebenanlagen .............................................................................................. 15 7. Stellplätze ..................................................................................................... 15 8. Niederschlagswasser ..................................................................................... 15 Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 4 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1. Sondergebiet „Sport“ Das Sondergebiet " Sport" dient dem Sport und vorrangig der Unterbringung eines multifunktional nutzbaren Fußballstadions mit der hierfür notwendigen Infrastruk- tur und den zugehörigen Stellplätzen. Das Sondergebiet ist abhängig von den je- weiligen Funktionen und Bebauungen, die dort angeordnet und zulässig sein wer- den, in einzelne Bereiche (Sondergebiete 1-7) untergliedert: 1.1.1 Sondergebiet 1 (SO 1): Das "Sondergebiet 1 (SO 1)" dient vor allem der Unterbringung eines Fußballstadi- ons, das auch für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sonstige sportli- che Zwecke sowie für sonstige Veranstaltungen genutzt wird. Zulässig sind:  ein Fußballstadion  einem Fußballstadion dienende Anlagen, Betriebe, sonstige Nutzungen, Neben- anlagen und Einrichtungen,  Anlagen für sonstige gewerbliche, sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, die den Nutzern, Besuchern, Kunden und Beschäftigten eines Fußballstadions dienen,  Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke  Büro- und Verwaltungsgebäude sowie sonstige Anlagen und Einrichtungen für die Verwaltung eines Fußballstadions,  Schank- und Speisewirtschaften, die den Nutzern, Besuchern, Kunden und Be- schäftigten des Fußballstadions dienen, Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 5 -  ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 m² oder zwei Ein- zelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche bis je 400 m² mit Warensortimenten, die im Zusammenhang mit den im Stadion stattfindenden Nutzungen stehen,  Handwerksbetriebe, die der Stadionanlage dienen,  Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen des Fußballstadions  Stellplätze Zulässig ist auch die Nutzung der genannten Anlagen für kirchliche, kulturelle, sozi- ale, gesundheitliche und sonstige sportliche Zwecke und für sonstige Veranstaltun- gen. Musik oder Konzertveranstaltungen - auch ohne elektronische Verstärkung - au- ßerhalb von geschlossenen Räumen des Fußballstadions, sind nicht zulässig. 1.1.2 Sondergebiet 2 und 3 (SO 2, 3): Die "Sondergebiete 2 und 3 (SO 2, 3)" dienen der Unterbringung von Stellplätzen für das gesamte Sondergebiet „Sport“ sowie für Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Zulässig sind:  ebenerdige Stellplätze,  Parkdecks  Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke 1.1.3 Sondergebiet 4 und 6 (SO 4, 6): Die "Sondergebiete 4 und 6 (SO 4, 6)" dienen der Unterbringung von Stellplätzen für das gesamte Sondergebiet „Sport“ sowie für Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke Zulässig sind:  ebenerdige Stellplätze,  bauliche Anlagen für eine Fußgängerbrücke zum Stadionbau im SO 1.  Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke 1.1.4 Sondergebiet 5 (SO 5): Das "Sondergebiet 5 (SO 5)" dient der Unterbringung eines Stadiongebäudes (Ka- pazität 2000 – 5000 Zuschauer) mit Nebengebäuden und Erschließungsflächen Zulässig sind:  Fußballstadion für 2000 – 5000 Zuschauer und mit dem Stadion und dessen Nutzungen in unmittelbaren Zusammenhang stehende Anlagen  Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 6 - 1.1.5 Sondergebiet 7 (SO 7): Das "Sondergebiet 7 (SO 7)" dient der Unterbringung von Gebäuden und Flächen für Spiel, Sport, Training und zugehörige Nebenanlagen (Sanitär), kirchliche, ge- sundheitliche, kulturelle, soziale und sonstige sportliche Zwecke Zulässig sind:  Gebäude für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwe- cke  Flächen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke 1.2 Flächen für Sport und Spiel Die Flächen dienen dem Vereins- und Freizeitsport sowie als dem Stadion zugeord- nete Trainingsflächen. Zulässig sind:  Flächen für Sport und Spiel  Vereinsheim, Gaststätte, Wohnen im Zusammenhang mit der Vereinsnutzung, Nebenanlagen, die der Sportnutzung dienen, Sporthalle, Umkleideräume und Sanitäranlagen 2. Maß der baulichen Nutzung Generell gilt für die als Sondergebiet ausgewiesenen Flächen eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Baumscheiben der zu erhal- tenden oder zu pflanzenden Bäume. Die zulässige Grundfläche der Gebäude wird, sofern benötigt, im Bezug auf die jeweilige Sondergebiets- (SO1, SO2, ...) fläche festgesetzt. 2.1 Sondergebiet 1 (SO 1): Die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen wird auf maximal 44.000 m ² festgesetzt. Diese darf für Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO um bis zu 10 % überschritten werden. Die maximale Höhe für den Stadionbau beträgt 30 m, die maximale Höhe der sons- tigen Nebenanlagen 5 m. Dabei gilt als Bezugshöhe die derzeitige Geländehöhe im Umfeld des Stadions von 115,0 m üNN 2.2 Sondergebiet 2 (SO 2): Die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen wird auf maximal 7.300 m ² festgesetzt. Die maximale Höhe für ein Parkdeck beträgt 12 m. 2.3 Sondergebiet 3 (SO 3): Die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen wird auf maximal 20.000 m ² festgesetzt. Die maximale Höhe für ein Parkdeck beträgt 7 m. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 7 - 2.4 Sondergebiet 4 (SO 4): Die Größe der Grundflächen für bauliche Anlagen als Gebäude wird auf maximal 150 m ² festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe beträgt für bauliche Anlagen als Gebäude 5 m. 2.5 Sondergebiet 5 (SO 5): Die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen wird auf maximal 2.000 m² festgesetzt. Die maximale Höhe der baulichen Anlagen beträgt 12 m. 2.6 Sondergebiet 7 (SO 7): Die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen wird auf maximal 4.500 m² festgesetzt. Die maximale Höhe der baulichen Anlagen beträgt 12 m. Dabei ist ei- ne Beschattung von Habitatbäumen des Heldbocks auszuschließen. 2.7 Flächen für Sport-und Spiel Zulässig ist eine maximale Geschossfläche von 1.800 m². Die maximale Gebäude- höhe beträgt 12 m. 3. Bauweise / Überbaubare Flächen Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise ohne Längenbeschränkung. Ei- ne Bebauung ist nur innerhalb der ausgewiesenen Baugrenzen möglich. Dabei ha- ben die in der Planzeichnung mit Erhaltungsgebot festgesetzten Bäume unter Maßgabe von Ziffer 4.1 gegenüber einer Bebauung Vorrang. 4. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 4.1 Erhalt und Anpflanzen von Bäumen Bäume, die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot (Artenschutz und Baumschutz) dargestellt sind, sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und während der Bauarbeiten gemäß DIN 189202 "Schutz von Bäumen, Pflanzen- beständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und RAS-LP4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen ...bei Baumaßnahmen“ vor Beeinträchtigungen zu schützen. Sie sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen gemäß den Festlegungen zur Anpflanzung (4.4) zu ersetzen, so dass Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung erhalten werden. Insbesondere sind auch die in- nerhalb der Baufenster als erhaltenswert ausgewiesenen Bäume bei den einzelnen Bauvorhaben zu berücksichtigen. Ausnahme: Bäume die im Bereich der Sondergebietsflächen in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot (Baumschutz) dargestellt sind können aus planerischen Notwendigkeiten entfallen. In diesem Fall sind als Ersatz bei Bäumen der Kategorie 1 (besonders erhaltenswert) drei vergleichbarer Laubbäume und bei Kategorie 2 ein vergleichbarer Laubbaum gemäß den Festlegungen zur Anpflanzung (4.4) im Plan- gebiet zu pflanzen. Die Bodenverhältnisse im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind entsprechend der vegetationstechnischen Erfordernisse herzustellen bzw. zu erhalten. Im Bereich von Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 8 - Baumgruppen ist ergänzend dazu der Erhalt zusammenhängender offener Grünflä- chen sicherzustellen. Bei Bestandsbäumen mit Erhaltungsgebot sind in den Freiflächen der Sondergebiete neue Bodenbefestigungen im Traufbereich mit einem Mindestabstand von 5m zum Stammfuß zulässig. Durch geeignete Bauweisen gemäß dem Stand der Technik sind hierbei Beeinträchtigungen der Vitalität der Bäume zu vermeiden bzw. zu vermin- dern. Auf Parkierungsflächen ist pro 10 Stellplätzen ein mittel- bis großkroniger Laub- baum gleichmäßig angeordnet zwischen den Stellplätzen zu pflanzen. Bereits vor- handene Bäume sind hierauf anzurechnen. Die Freiflächen im Umfeld des Stadions (SO 1) sind mit zusätzlichen Baumgruppen zu begrünen, soweit dies mit den Anforderungen an die Sicherheit und für die Er- schließung des Stadionbetriebs vereinbar ist. Alle Bäume,, die sich innerhalb von Vorhabensflächen beziehungsweise außerhalb der Tabuflächen (siehe Plan 5.1-1 zum Umweltbericht) befinden, sind vor Baubeginn und während der Bauzeit durch die Errichtung von Bauzäunen vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen. 4.2 Freiflächen, Grünflächen mit Gehölzbestand, Wald Alle Flächen, die nicht für Erschließung und Belange der Sicherheit und des Betriebs befestigt werden müssen, sind als Grünflächen zu erhalten oder anzulegen und fachgerecht zu unterhalten. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Le- bensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten. Zum Schutz von Zaun- und Mauereidechsen, Fledermäusen und Vögeln sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie den angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds und des Fasanengartens (Robinson-Spielplatz) vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Diese müssen vor Umsetzung der Baumaßnahme wirksam sein. Die in der Planzeichnung als Grünflächen mit Gehölzbestand und als Wald festge- setzten Flächen sind nach ihrer Art sachgerecht zu pflegen und zu erhalten. Dabei sind die Festlegungen zu Anpflanzungen (4.4) zu beachten. 4.3 Fassaden- und Dachbegrünung Mindestens 50 % der Fassadenflächen von Parkdeck-Gebäuden (SO 2 und SO 3) und 25 % der Gebäude in Sondergebiet 7, sofern sie neu gebaut oder wesentlich verändert werden, sind dauerhaft durch geeignete Kletterpflanzen zu begrünen. Die vegetationstechnischen Erfordernisse sind bei der Fassadengestaltung und -konstruktion zu berücksichtigen. Flachdächer und flach geneigte Dächer – mit Ausnahme des Stadiondachs - sind bis zu einer Neigung von 15° mit einer extensiven Dachbegrünung mit einem Sub- strataufbau von mindestens 10 cm zu versehen. Die Dachfläche ist mit einer stand- ortgerechten Gräser- / Kräutermischung anzusäen oder mit standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla- gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 9 - 4.4 Festlegungen zu Anpflanzungen Für Gehölzanpflanzungen, Dachbegrünungen und Wiesenansaaten außerhalb der Sondergebiete und Sport- und Spielflächen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Her- kunftsgebiet 6 "Oberrheingraben" unter Berücksichtigung des Naturraums und des speziellen Standorts zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Für die festgesetzten Gehölzpflanzungen gelten folgende Mindestqualitäten:  Einzelbäume (Laubbäume): Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammum- fang mindestens 20 bis 25 cm,  Laubbäume in flächigen Pflanzungen: Heister, 3 x verpflanzt, Höhe mindestens 200 bis 250 cm und  Sträucher: 2 x verpflanzt, mit Ballen, Höhe mindestens 60 - 100 cm. Bei anzupflanzenden Bäumen außerhalb flächiger Pflanzungen ist lediglich Hoch- stammware zu verwenden. Zuchtformen, wie Pyramiden- oder Kugelformensind sind außerhalb der Spiel- und Sportflächen sowie der Sondergebiete nicht zulässig. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten. Um die Entwicklung der Bäume sicherzustellen, sind Baumgruben gemäß aktuellem Stand der Vegetationstechnik als offene Baumscheiben in einer Größe von mindes- tens 6 m² Fläche und 12 m³ Baumgruben-Volumen herzustellen. In begründeten Ausnahmefällen kann dies unterschritten werden, sofern ein Wurzelraumvolumen von mindestens 12 m³ mit Baumsubstrat sichergestellt bleibt. 4.5 Sportflächen Die Sportflächen sind mit Ausnahme von zwei Trainingsplätzen, die mit Kunstrasen angelegt werden können, mit Naturrasen anzulegen. 5. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Sämtliche festgesetzten Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Ausführun- gen im Umweltbericht auszuführen. 5.1 Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits Die im Maßnahmenplan zum Umweltbericht (5.1.2) dargestellten Tabuflächen (Umweltbericht Maßnahme 1-1 S.127)) für den Heldbock und den Eremit sind vor Baubeginn und während der Bauzeit durch Absperrung mit einen Bauzaun zu kennzeichnen und zu schützen. Innerhalb dieser Flächen sind eine Befahrung mit schwerem Gerät, der Aushub von Boden, die Zwischenlagerung von anfallendem Oberboden, die Ablagerung von Baumaterial sowie alle weiteren, im Zusammen- hang mit der Baumaßnahme erforderlichen Aktivitäten zu unterlassen. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 10 - 5.2 Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen Die im Maßnahmenplan zum Umweltbericht (5.1.2) dargestellten Tabuflächen (Umweltbericht Maßnahme 1-2 S. 130) sind zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen sind vor Baubeginn und während der Bauzeit durch Absperrung mit einen Bauzaun zu schützen. Darüber hinaus sind Reptilienschutzzäune zu errichten, um sicherzustellen, dass keine Tiere in das Baufeld einwandern und dort verletzt oder getötet werden. In- nerhalb dieser Flächen sind eine Befahrung mit schwerem Gerät, der Aushub von Boden, die Zwischenlagerung von anfallendem Oberboden, die Ablagerung von Baumaterial sowie alle weiteren, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfor- derlichen Aktivitäten zu unterlassen. Diese Flächen sind fachgerecht zu pflegen und zu unterhalten (s. Umweltbericht zu Maßnahme 1-2 S. 130). 5.3 Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase Alle vom Heldbock besiedelten Brutbäume und Verdachtsbäume, die sich innerhalb von Vorhabensflächen beziehungsweise außerhalb der Tabuflächen (siehe Plan 5.1- 1 zum Umweltbericht) befinden, sind vor Baubeginn und während der Bauzeit durch die Errichtung von Bauzäunen vor baubedingten Beeinträchtigungen zu schützen. Die Zäune sind in einer Entfernung von 5 m zum Stamm aufzustellen. (Umweltbericht Maßnahme 1-8 S. 140) 5.4 Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions Die ca. 70 m hohen Flutlichtmasten des Stadions sind zurückzubauen und durch ei- ne unter der Tribünenüberdachung angebrachte (innenliegende) Beleuchtung zu ersetzen. (Umweltbericht Maßnahme 1-10 S. 144) Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 11 - 5.5 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwir- kung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen Die vorhandenen, teils veralteten Flutlichtanlagen sind zurückzubauen. Für neue Flutlichtanlagen im Bereich des Sondergebiets 5 und auf den Flächen für Sport und Spiel sind Planflächenstrahler, welche bei horizontaler Ausrichtung maximal 3 % Streulicht in den oberen Halbraum emittieren (verringerter Anlockwirkung auf In- sekten) einzusetzen. Die Strahler werden nicht oder nur in dem Maße geneigt, wie es zur vollständigen Ausleuchtung des Spielfelds erforderlich ist (maximal 5° über der Horizontalen). Sofern die Strahler geneigt werden, sind zusätzlich Blenden zu installieren, um den Streulichtanteil weiter zu reduzieren. Die lichttechnischen Ab- deckungen müssen einen hohen Transmissionsgrad aufweisen und mindestens 70 % des von den Hochdruckentladungslampen emittierten UV-Lichts absorbieren. Zu- sätzlich muss das Leuchtengehäuse vollständig geschlossen sein, um nicht zur In- sektenfalle zu werden. Sollten zum Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme pra- xistaugliche Flutlichtsysteme mit geringerer Anlockwirkung auf Insekten (zum Bei- spiel LED - Flutlichtsysteme für Sportanlagen) verfügbar sein, so sind diese zu ver- wenden. (Umweltbericht Maßnahme 1-11 S. 145) 5.6 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwir- kung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung Bei Änderungen in der vorhandenen Straßen- und Gebäudebeleuchtung sind, aus- schließlich insektenfreundliche Beleuchtungseinrichtungen in Form von LED- Leuchten einzusetzen. Dabei sind warm-weiße oder neutral-weiße LED-Leuchten mit einer Lichttemperatur von unter 5000 Kelvin zu verwenden. Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angren- zende Gehölzbestände ausleuchten. (Umweltbericht Maßnahme 1-12 S. 147) 5.7 Verwendung von reflexionsarmen Techniken für Photovoltaikanlagen auf dem Stadiondach Sofern auf dem Stadiondach (SO 1) Photovoltaikmodule angebracht werden, sind diese gemäß dem Stand der Technik reflexionsarm auszuführen (z. B. durch die Verwendung von sogenannten Wafer-Modulen aus amorphem Silizium). Auch bezüglich anderer Bauteile ist grundsätzlich auf spiegelnde oder reflektieren- de Materialien zu verzichten. (Umweltbericht Maßnahme 1-14 S. 151) 5.8 Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zaun- und Mau- ereidechsen sowie der Ersatzhabitate Zauneidechsen- und Mauereidechsenhabitate innerhalb der SO 1, 2 und 3 sowie der Flächen für Sport- und Spiel und von Zaun- und Mauereidechsen besiedelte Ha- bitate, die zwar keinen baulichen Veränderungen unterliegen, jedoch unmittelbar an Vorhabensflächen angrenzen sind im Frühjahr vor dem Baubeginn nach den Maßgaben des Umweltberichts mit Reptilienschutzzäunen zu umgeben (siehe Maßnahmenplan zum Umweltbericht (5.1.2) 1-15, 1-16). Anschließend sind die innerhalb der Baufelder vorkommenden Zaun- und Mauerei- dechsen zu fangen und in eigens für diese Art hergerichtete Ersatzhabitate umzu- siedeln. (siehe Umweltbericht Maßnahmen-Nr. 1-17, 1-18, 2-4, 2-5). Die an die Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 12 - Vorhabensflächen angrenzenden Schutzzäune sind während der Bauzeit zu erhal- ten. Die Ersatzhabitate in den westlich, nördlich und nordöstlich an das Planungsgebiet angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds (siehe Pläne 5.1-2 und 5.2-1 zum Umweltbericht) sind im Vorfeld der Umsiedlung zu gestalten, zu pflegen und eben- falls mit Reptilienschutzzaun zu umgeben. (Umweltbericht Maßnahme 1-15 und 1- 16 S. 152) 5.9 Fang und Umsiedlung von Zaun- und Mauereidechsen Im Jahr vor dem Baubeginn sind die auf den jeweiligen Baufeldern vorkommenden Zaun- und Mauereidechsen entsprechend der Beschreibung des Umweltberichtes auf die Ersatzhabitate umzusiedeln. Dabei sind die Mauereidechsen eingriffsnah in ein in sich geschlossenes Areal umzusiedeln. (Umweltbericht Maßnahme 1-17 und 1-18 S. 158) 5.10 Langfristige eidechsen- und vögelorientierte Flächenpflege Die Tabuflächen sowie die Ersatzhabitate sind langfristig durch Pflege zu erhalten. Hierbei sind folgende Maßgaben zu beachten:  Jährlich abgestufte Mahd mit Mähgutabtransport auf jeweils einem Drittel der Habitatfläche für Eidechsen oder  alle Teilflächen werden durch eine jährlich durchzuführende zweimalige Mahd mit einem Balkenmähgerät offengehalten. Die Mahd erfolgt zeitlich abgestuft auf jeweils 50 % der Fläche (Staffelmahd mit insgesamt 4 Mähterminen) zur Entwicklung eines kleinräumigen Vegetationsmosaiks aus kurzgrasigen Pflan- zenbeständen und höheren Krautschichten. Unerwünschter Gehölzaufwuchs wird bei Bedarf mittels eines Freischneiders beseitigt.  Gelegentlicher Rückschnitt der Brombeergestrüppe im Winter bei Bedarf, um einer weiteren Verbuschung der Flächen entgegenzuwirken. Die Brombeerge- strüppe sollten dabei im aktuell vorhandenen Umfang erhalten werden. 6. Artenschutzrechtlich bedingte Ausgleichsmaßnahmen Sämtliche festgesetzten Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Ausführun- gen im Umweltbericht auszuführen. 6.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Als vorzeitiger Ausgleich im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatschG sind nach den Vorga- ben des Umweltberichts folgende Maßnahmen durchzuführen:  Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten (Umweltbericht Maßnahme 2-2 S. 167)  Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star (Umweltbericht Maßnahme 2-3 S. 170)  Aufwertung von Lebensräumen für die Zaun- und Mauereidechsen (Umweltbe- richt Maßnahme 2-4 und 2-5 S. 172) Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 13 - 6.2 Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz für den Verlust einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Heldbocks Für den Verlust eines Heldbockbrutbaumes sowie zweier Heldbockverdachtsbäume (Baum Nrn. 39, 39a und 39b) sind im Nördlichen Hardtwald drei heimische Eichen aus der Nutzung zu nehmen und als Heldbockbrutbäume zu entwickeln. (Umwelt- bericht Maßnahme Unmittelbar im Anschluss der Entnahme der Bäume ist das Brutholz an den künftigen Brutbäumen exponiert. 7. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Sämtliche festgesetzten Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Ausführun- gen im Umweltbericht auszuführen. 7.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Das verbleibende Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflan- zen, Tiere und Wasserkreislauf ist gemäß Umweltbericht durch die Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" (Umweltbericht Maßnahme 2-1 S. 164) und die Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsgemäße Bewaldung (Umweltbericht Maßnahme 2-6 S. 180) zu kompen- sieren. 7.2 Zuordnung Den Eingriffsgrundstücken werden die in Ziffer 6.1 aufgeführten Maßnahmen ins- gesamt zugeordnet. 8. Geh- Fahr- und Leitungsrechte Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzten Flächen sind mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunst en der jeweiligen Leitungsträger und der Stadt Karlsruhe zu belasten. Die Flächen für Geh-Fahr- und Leitungsrechte sind von jegli- cher baulichen Nutzung und von der Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 3,50 m von der Leitungsachse einzu- halten. In Absprache mit den Leitungsträgern sind Überbauungen ausnahmsweise möglich. Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 14 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Werbeanlagen Werbeanlagen dürfen die Höhe des Gebäudes, an dem sie befestigt sind, nicht überschreiten. Unzulässig sind  Werbeanlagen mit greller Signalwirkung, wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwer- bung, Skybeamer oder Ähnliches.  Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Ein- richtungen bestimmt sind  Werbeanlagen in öffentlichen Verkehrsflächen und auf Grünflächen  Freistehende Werbeobjekte. Ausgenommen hiervon sind auf den Sonderge- bietsflächen Fahnen und ähnliche Einrichtungen an Masten. 1.1 Sondergebiet 1 (SO1) Werbeanlagen sind ausschließlich auf den Außenfassaden des Stadions und der Nebengebäude sowie im Innenraum des Stadions zulässig. An der Außenfassade des Stadions sind nur Werbeanlagen für veranstaltungsbezo- gene Werbung und Sponsorenwerbung als Schriftzug zulässig. Der Anteil der Wer- beanlage an der Außenfassade ist auf 6 % der Fassadenfläche des Stadions be- schränkt. Für die Nebengebäude gilt die Regelung unter 1.3 1.2 Sondergebiete 2 und 3 (SO 2 und SO 3) Werbeanlagen sind nur am Gebäude im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig.  Einzelbuchstaben bis max. 0,80 m Höhe und Breite,  sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 2,00 m². 1.3 Sonstige Gebäude Werbeanlagen sind nur am Gebäude im Erdgeschoss und nur unter Einhaltung fol- gender Größen zulässig.  Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite,  sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². Bpl Fußballstadion im Wildpark 11.11.2015 - 15 - 2. Dachform Die Dächer der Nebengebäude sind als Flachdächer auszubilden. Die Dachkonstruktion des Stadions ist so zu gestalten, dass die Integration einer Flutlichtanlage möglich ist sowie die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf dem Stadiondach. 3. Dachaufbauten Über der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe sind keine technischen Aufbauten (z. B. Flutlichtanlagen oder Beleuchtungskörper) zulässig, ausgenommen Dachauf- bauten für sicherheitstechnische Einrichtungen bis 2,5 m Höhe und deren notwen- dige Beleuchtungsanlagen. 4. Einfriedigungen Im SO Sport sind Einfriedungen im sicherheitstechnisch notwendigen Umfang zu- lässig und als offene Metallzäune auszubilden. 5. Begrünung Einfriedungen und Einrichtungen der Müllentsorgung sind in Hecken, Büsche oder andere Grünbestände zu integrieren, soweit es die sicherheitstechnischen Bestim- mungen der Polizei zulassen. 6. Nebenanlagen Alle erforderlichen Versorgungseinrichtungen, wie z. B. Netztrafostationen sind an geeigneter Stelle innerhalb der Gebäude unterzubringen. 7. Stellplätze Für das Plangebiet wird festgesetzt, dass die Stellplatzverpflichtung nach 37 Abs. 1 Landesbauordnung auf 1500 Stellplätze eingeschränkt wird. 8. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist soweit sachgerecht möglich wasserdurchlässig auszuführen. Karlsruhe, 22. Mai 2015 Fassung vom 11. November 2015 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner

  • Umweltbericht_Fassung_2015_11_06
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Umweltbericht Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe Projektleitung: Hans-Joachim Fischer (Dipl.-Biol.) Projektbearbeitung: Katharina Krug (Dipl.-Biogeogr.) Katrin Kubiczek (Dipl.-Biol.) Fabian Schütt (M. Sc. Geogr.) Walldorf, im November 2015 Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz Altrottstraße 26 Markgrafenstr. 14 69190 Walldorf 76131 Karlsruhe Tel.: 0 62 27 / 83 26 - 0 Fax: 0 62 27 / 83 26 - 20 info@sfn-planer.de www.sfn-planer.de Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................................. 5 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele des Bebauungsplans .............................. 5 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen ......................... 7 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan ................................................. 12 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt ................................. 19 2.1 Planungsrechtlicher Ist-Zustand ............................................................................. 19 2.2 Boden ...................................................................................................................... 20 2.3 Wasser .................................................................................................................... 29 2.4 Klima und Luft ......................................................................................................... 32 2.5 Fauna und Flora ...................................................................................................... 37 2.6 Wald ........................................................................................................................ 64 2.7 Schutzgebiete ......................................................................................................... 70 2.8 Biologische Vielfalt .................................................................................................. 74 2.9 Landschaftsbild ....................................................................................................... 76 2.10 Mensch .................................................................................................................... 80 2.11 Kultur- und sonstige Sachgüter............................................................................... 84 3 Status quo-Prognose ............................................................................................ 85 4 Konfliktanalyse...................................................................................................... 87 4.1 Planungsrecht ......................................................................................................... 90 4.2 Boden ...................................................................................................................... 92 4.3 Wasser .................................................................................................................... 96 4.4 Klima und Luft ......................................................................................................... 99 4.5 Fauna und Flora .................................................................................................... 101 4.6 Wald ...................................................................................................................... 112 4.7 Schutzgebiete ....................................................................................................... 113 4.8 Biologische Vielfalt ................................................................................................ 120 4.9 Landschaftsbild ..................................................................................................... 121 4.10 Mensch .................................................................................................................. 122 4.11 Kultur- und sonstige Sachgüter............................................................................. 123 4.12 Wechselwirkungen ................................................................................................ 124 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt ..................................................................................................... 125 5.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................................... 127 5.2 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................ 164 5.3 Forstrechtlicher Ausgleich ..................................................................................... 181 5.4 Ausgleich für die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ............... 187 5.5 Weitere Empfehlungen zur Optimierung der Planung .......................................... 187 6 Planungsalternativen .......................................................................................... 195 7 Gesamtbewertung ............................................................................................... 199 8 Sonstige Angaben .............................................................................................. 203 8.1 Methodik der Umweltprüfung ................................................................................ 203 8.2 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen ............................................... 204 9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................... 207 10 Literatur ................................................................................................................ 211 11 Anhang ................................................................................................................. 217 1 Einleitung 5 1 Einleitung 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele des Bebauungsplans Das bestehende Wildparkstadion ist den Anforderungen an eine moderne Fußball- arena nicht mehr gewachsen. Der schlechte Bauzustand der Tribünenanlage, der unvoll- ständige Witterungsschutz der Nord- und Südtribüne sowie eine zu geringe Zahl an Lo- gen machen einen Neubau notwendig, welcher das vorhandene Stadion am selben Standort ersetzen soll. Dabei soll die Stadionkapazität von derzeit 32.000 auf bis zu 35.000 Zuschauer erhöht und das derzeit offene Gebäude durch einen neuen Baukörper ersetzt werden. Darüber hinaus muss das neue Stadion den Sicherheitsbestimmungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) hinsichtlich des Stadionbetriebs und dessen Er- schließung entsprechen (STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2015b). Hauptnutzer des Sta- dions ist der Karlsruher Sportclub e.V. (KSC). Für das Wildparkstadion besteht bisher noch kein Planungsrecht. Daher wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der sowohl die Fläche für das neue Stadion als auch die Flä- chen für anhängige Nutzungen, Trainingsplätze sowie Erschließungsflächen und Stell- plätze umfasst (STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2015b). Die verschiedenen Vorhabensflächen sind im Bebauungsplan als Sondergebiete Sport und als Sport- und Spielflächen festgesetzt. Die räumliche Abgrenzung des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans (ca. 30,3 ha) sowie der Vorhabensflächen sind in Abbildung 1.1-1 dargestellt. In Zusammenhang mit dem Stadionneubau wird eine Verbesserung der äußeren Verkehrserschließung des Stadions angestrebt. Vorgesehen sind die Bereitstellung zu- sätzlicher Parkplätze und Warteflächen sowie eine bedarfsgerechte Neuordnung der be- nötigten Erschließungsstrukturen. Darüber hinaus wurden bei der Planung die aktuellen Sicherheitsanforderungen an ein modernes Stadion berücksichtigt, beispielsweise hin- sichtlich der Entfluchtung sowie des Zugangs zu Rettungswegen. Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen ei- ne Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt- auswirkungen ermittelt werden. Sie werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dabei sind die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a zu berücksichti- gen. Eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes erfolgt in Kapitel 1.2. 1 Einleitung 6 Abbildung 1.1-1. Übersicht über die Vorhabensflächen (Sondergebiete Sport / Sport- und Spielflä- chen) im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 1 Einleitung 7 1.2 Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen Die folgende Darstellung benennt gemäß Anlage 1 zum Baugesetzbuch (BauGB) diejenigen gesetzlichen und planerischen Grundlagen beziehungsweise deren Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" von Bedeu- tung sind.  Baugesetzbuch (BauGB) Die in § 1 (6) Nr. 7 BauGB genannten und zu berücksichtigenden Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im vorliegenden Fall  die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,  die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,  umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,  umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,  die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,  die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,  die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson- dere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie  die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Zu berücksichtigen sind außerdem die Belange der Freizeit und Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 (6) Nr. 3 und 5 BauGB). Nach § 1a (2) BauGB soll mit Grund und Boden schonend umgegangen werden, die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umge- nutzt werden. Die Vermeidung und der Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen nach § 1 (6) Nr. 7a bezeichneten Bestandteilen sind in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a (3) BauGB). 1 Einleitung 8  Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen (BIm- SchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) Im BImSchG ist der Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelt- einwirkungen (Immissionen) sowie die Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Im- missionen geregelt. Dabei sind im Rahmen der vorliegenden Planung insbesondere fol- gende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften relevant:  TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft),  TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm),  1. BImSchV (Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen) sowie VwV zur 1. BImSchV,  16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung),  22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft),  24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung). Im Zusammenhang mit dem Lärmschutz sind ferner die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) relevant.  Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generatio- nen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Ab- sätze so zu schützen, dass  die biologische Vielfalt,  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Re- generationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land- schaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§ 1 (1) BNatSchG). Daneben sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichti- gen.  Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundes-Bodenschutz- und Alt- lastenverordnung (BBodSchV) Zweck und Ziel dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodeneinwirkungen abzuweh- 1 Einleitung 9 ren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG).  Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz Baden-Württemberg Zweck des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es, durch eine nachhaltige Ge- wässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestanteil des Naturhaushalts, als Lebens- grundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). Das Gesetz gilt für Oberflächengewässer und das Grund- wasser beziehungsweise Teile dieser Gewässer. Neben dem Zweck und den Zielen des Wasserhaushaltsgesetzes sind gemäß § 1 Absatz 2 des Wassergesetztes Baden-Württemberg (WG) zusätzlich folgende Grundsät- ze zu beachten:  Sparsamer und effizienter Umgang mit dem Allgemeingut Wasser,  Schutz von Gewässern vor stofflichen Belastungen,  Berücksichtigung des Klimaschutzes und die Anpassung an Folgen des Klima- wandels.  Regionalplan Mittlerer Oberrhein Laut Raumnutzungskarte des derzeit gültigen Regionalplanes Mittlerer Oberrhein vom 13.03.2002 liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Regionalen Grünzug, der große Teile des Hardtwalds nördlich von Karlsruhe umfasst (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 2003). In weiten Teilen deckungsgleich ist die Darstellung der Waldflächen als schutzbedürftiger Bereich für die Erholung. Von den ge- nannten Ausweisungen ausgenommen ist die südöstliche Teilfläche des Geltungsbe- reichs, die als bestehende Siedlungsfläche dargestellt ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt vollständig im Landschaftsschutz- gebiet "Nördliche Hardt". Als weiteres Schutzgebiet ist in der Raumnutzungskarte ein Wasserschutzgebiet dargestellt, dessen südliche Grenze entlang des Adenauerrings und damit im Geltungsbereich des Bebauungsplans verläuft. Aufgrund einer Neuabgrenzung der Schutzzonen im Zuge der Ausweisung des Wasserschutzgebietes WW Hardtwald der Stadt Karlsruhe (WSG-Nr. 212010, Verordnung vom 17.05.2006) verläuft die Grenze des Wasserschutzgebietes mittlerweile ca. 300 m nordöstlich des Adenauerrings und damit außerhalb des Geltungsbereichs. 1 Einleitung 10  Landschaftsplan und Flächennutzungsplan  Landschaftsplan 2010 Der Landschaftsplan 2010 (NVK 2004) ist als landschaftsökologischer und land- schaftsgestalterischer Beitrag in den FNP eingeflossen. Leitbild für den Landschaftsraum der Hardtebenen (Niederterrasse), innerhalb dem sich das Planungsgebiet befindet, sind mit Landschaftselementen strukturierte, mehr oder weniger offene Flurbereiche im Wech- sel mit naturnahen, großen Waldflächen. Wesentlich für eine an diesem Leitbild orientier- te Entwicklung sind ökologische Verbesserungen intensiv genutzter Flächen, beispiels- weise durch eine flächenschonende Siedlungsentwicklung, die Einrichtung beziehungs- weise der Erhalt von Altholzinseln, die Entwicklung naturnaher Waldbestände sowie die Ausbildung natürlich gestufter Waldränder. Die Niederterrasse kann gemäß des Land- schafstplans 2010 bevorzugt der flächenschonenden Siedlungsentwicklung dienen, aus- gedehnte Waldungen sollen jedoch als historische und landschaftstypische Nutzungen erhalten bleiben und klare Grenzen für die Siedlungsentwicklung bilden.  Fortschreibung des Landschaftsplans Der Landschaftsplan wird derzeit fortgeschrieben, liegt aktuell jedoch noch nicht als veröffentlichte Fassung vor. Nach schriftlicher Auskunft von Herrn Müller, Gartenbau- amt der Stadt Karlsruhe, vom 27.03.2015, kann das Leitbild für den Landschaftsraum Hardtwald im Landschaftsplan 2030 folgendermaßen zusammengefasst werden: Leitbild für den Landschaftsraum Hardtwald ist ein ökologisch hochwertiger, natur- naher Eichenmischwald mit einem Mosaik aus dichten Gehölzbeständen sowie lichten und offenen Bereichen, der zum einen als wichtiges Naherholungsgebiet für den Men- schen, zugleich aber auch als wertvoller Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenar- ten dient. Die Gehölzbestände weisen eine unterschiedliche Altersstruktur und einen ho- hen Anteil an Alt- und Totholz auf und verfügen über eine gut entwickelte Kraut- und Strauchschicht sowie vielfältig strukturierte Wald- und Waldinnenränder mit teilweise brei- ten Säumen. Neben einer naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft spielen bei der Verwirklichung dieses Leitbilds auch die im Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet genannten Maßnahmen zur Stärkung der Lebensraumsituation eine Rolle. Im urban beeinflussten Bereich sollen darüber hinaus auch historische Aspekte (Schloss- strahlen mit Alleen, Römerstraße, alte Schießanlagen, einzelne Kulturdenkmäler) erleb- bar gemacht werden.  Flächennutzungsplan 2010 Auf kommunaler Ebene sind die planerischen Ziele und Vorgaben im Flächennut- zungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) dargestellt (NVK 2004). 1 Einleitung 11 Die Flächen im Umfeld des Stadions sind als Grünflächen, teilweise mit Sportplätzen (Fußball-, Tennis- und sonstige Sportplätze), der nördlich des Adenauerrings gelegene Birkenparkplatz als Waldfläche ausgewiesen. Das bestehende Stadiongebäude ist als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Sport" dargestellt (Abbildung 2.1-1). Abbildung 2.1-1. Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (3. Aktualisierung, Stand Januar 2012). (Online unter: http://geodaten.karlsruhe.de/nvk/?level=4&svoff=luftbilder_2009_nvk&svon=fnp_2010, zuletzt abgerufen am 27.11.2014). Darüber hinaus sind im Flächennutzungsplan (FNP) die an das Planungsgebiet angrenzenden Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" sowie Vogelschutzgebiet "Hardtwald nördlich von Karlsruhe") sowie die Gren- zen des Landschaftsschutzgebiets "Nördliche Hardt" dargestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt innerhalb des genannten Landschaftsschutzgebiets. 1 Einleitung 12 1.3 Umweltziele und ihre Berücksichtigung im B-Plan Die in den verschiedenen Fachgesetzen und Fachplänen dargestellten Umweltzie- le werden im Bebauungsplan durch eine im Vorfeld erfolgte Optimierung der Planung, Festsetzungen, sowie umfangreiche Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaß- nahmen berücksichtigt (siehe Tabelle 1.3-1). Tabelle 1.3-1. Art der Berücksichtigung von Umweltzielen im Bebauungsplan. Umweltbezogene Zielsetzung Berücksichtigung im Bebauungsplan Baugesetzbuch (BauGB) Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die sozi- ale, wirtschaftliche und umweltschüt- zende Anforderungen auch in Verant- wortung gegenüber künftigen Genera- tionen miteinander in Einklang bringt, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, Förde- rung des Klimaschutzes (§ 1 (5) BauGB) Ziel eines klimaneutralen Stadions mit ausgeglichener CO 2 -Bilanz durch geschickte Kombination örtlich vor- handener Energieträger (Fernwärme, Solarenergie, na- türliche Wärmequellen) sowie Bezug von Ökostrom, kon- tinuierliche Dokumentation des Energiehaushalts. Ziel eines überdurchschnittlich geringen Energiebedarfs durch Umsetzung von Suffizienz- und Effizienzmaßnah- men (z. B. hochgedämmte Gebäudehülle, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Begrenzung der Kühllasten durch Verschattungen sowie Begrenzung der konditionierten Bereiche, Verwendung von LED-Leuchtmitteln, Ein- schränkung des Energiebedarfs). Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit durch Ressourcen schonende Nutzung der baulichen und technischen An- lagen (z. B. Verwendung nachwachsender Rohstoffe bzw. wieder verwertbarer Baustoffe, Wartungs- und Pfle- gefreundlichkeit sowie leichte Rückbaubarkeit der Bau- teile, Verringerung des Wasserkonsums durch Verwen- dung örtlicher Niederschlagserträge, Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Nutzung von ÖPNV). schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendi- ge Maß; landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flä- chen sollen nur im notwendigen Um- fang umgenutzt werden (§ 1a (2) BauGB) Deutliche Reduktion der Flächeninanspruchnahme durch Ausweisung von Tabuflächen (Festsetzung im Bebau- ungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand und Wald- flächen). Beschränkung der Bodenversiegelung innerhalb der Vorhabensflächen auf das unabdingbare Maß, z. B. durch weitgehende Beschränkung von Bebauung und Versiegelung auf die Bereiche der Siedlungs- und Infra- strukturflächen; Minimierung des Versiegelungsanteils durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, wie Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), sowie Anlage von Baumscheiben. Vermeidung und Ausgleich voraus- sichtlich erheblicher Beeinträchtigun- gen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (§ 1a (3) BauGB) Im Rahmen des Umweltberichts wird der Nachweis ge- führt, dass durch geeignete Vermeidungs- und Vermin- derungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen be- züglich der betrachtungsrelevanten Schutzgüter gegen- über dem Ist-Zustand keine Verschlechterung auftritt. 1 Einleitung 13 Fortsetzung Tabelle 1.3-1. Umweltbezogene Zielsetzung Berücksichtigung im Bebauungsplan Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und sonstigen Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelteinwir- kungen (§ 1 BImSchG). Verringerung von Emissionen durch den Kfz-Verkehr durch Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Nutzung des ÖPNV. Verminderung von Schallemissionen durch Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens wurde geprüft, ob die in der 18. BImSchV (Sportanlagenlärm- schutzverordnung) angegebenen schalltechnischen Im- missionsrichtwerte überschritten werden. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen, so dass die biologi- sche Vielfalt, die Leistungs- und Funk- tionsfähigkeit des Naturhaushalts so- wie die Vielfalt, Eigenart und Schön- heit sowie der Erholungswert von Na- tur und Landschaft auf Dauer gesi- chert sind (§ 1 (1) BNatschG) Deutliche Reduktion der Flächeninanspruchnahme sowie Verringerung naturschutzrechtlicher Konflikte durch Ausweisung von Tabuflächen (Festsetzung im Bebau- ungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand und Wald- flächen), Optimierung von geplanten Zuwegungen, Park- flächen, Gebäudeausrichtungen etc. unter Miteinbezie- hung der Ergebnisse der Bestandserhebungen 2014 (Anpassung von Lage, Größe und Zuschnitt der im Be- bauungsplan dargestellten Vorhabensflächen), Erhaltung von Einzelbäumen (diese sind im Bebauungsplan mit ei- nem Erhaltungsgebot belegt). Dadurch z. B. Schutz von sämtlichen Brut- und Ver- dachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits sowie von Habitatbäumen mit Nachweisen einer Fledermaus- besiedlung, Erhaltung des überwiegenden Teils der Po- tenzialbäume für den Heldbock sowie des überwiegen- den Teils der Höhlenbäume mit geeigneten Quartiermög- lichkeiten für Fledermäuse und höhlenbrütende Vogelar- ten, Erhaltung zahlreicher, nach Kriterien des Baum- schutzes besonders erhaltenswerter Einzelbäume, Erhal- tung von geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten inner- halb des Brutreviers eines Neuntöters, Schutz besonders individuenreicher Vorkommen von Zaun- und Mauerei- dechse, Verringerung des Kompensationsbedarfs in Hin- blick auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, insbeson- dere durch Minimierung des Eingriffs in Gehölzbestände, Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschafts- bilds. Gemäß Bebauungsplan sind die als "zu erhaltend" ge- kennzeichneten Bäume dauerhaft zu erhalten, fachge- recht zu pflegen und bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. Gegebenenfalls sind spe- zielle, sich aus dem Artenschutzrecht ergebende Vorkeh- rungen zu beachten, wie beispielsweise eine Abzäunung oder die Vermeidung einer direkten Anstrahlung. Im Traufbereich der Bäume sind Aufschüttungen, Abgra- bungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Daneben werden Pflanzgebote festgelegt, die u. A. die Qualität des Pflanzguts regeln (z. B. Verwendung von mittel- bis großkronigen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 20 - 25 cm für Neupflanzungen). Für den Verlust von Bäumen werden Ersatzpflanzungen vorge- nommen (z. B. werden die bei der Erweiterung des Trai- ningsplatzes 5 in Sport-und Spielfläche 1 entfallenden Bäume im Verhältnis 1 : 3 ersetzt). Hinsichtlich des Baumschutzes ist auch die Karlsruher Baumschutzsat- zung (Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von 1 Einleitung 14 Fortsetzung Tabelle 1.3-1. Umweltbezogene Zielsetzung Berücksichtigung im Bebauungsplan Grünbeständen vom 12.10.1996) zu berücksichtigen. Weiterhin sind gemäß Bebauungsplan mindestens 25 % der Fassadenflächen der Parkdeck-Gebäude (Sonder- gebiete Sport 2 und 3) sowie eventuell vorgesehene Neubauten in Sondergebiet Sport 7 dauerhaft durch ge- eignete Kletterpflanzen zu begrünen. Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Der Geltungsbereich des Bebauungs- plans liegt nahezu vollständig im Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt". Die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 03.10.1980 wird in einem Parallelverfahren (Rechtsver- ordnungsverfahren nach § 74 Naturschutzgesetz Baden- Württem-berg) geändert. Hierbei wird der Teilbereich zwischen der Friedrichstaler Allee, der Straße "An der Fasanengartenmauer", der Lärchenallee und dem Ade- nauerring, einschließlich des nordöstlich des Adenauer- rings gelegenen Birkenparkplatzes, aus dem Schutzge- biet entlassen. Der aus dem Schutzgebiet entlassene Teilbereich befindet sich im südöstlichen Teil des LSG und umfasst nahezu die Gesamtfläche des Planungsge- biets. Ausgenommen hiervon sind lediglich der Waldbe- stand östlich des Kompostplatzes sowie der Parkwald im Bereich der Biberburg. Diese zusammenhängende Wald- fläche bleibt weiterhin Bestandteil des Landschafts- schutzgebiets "Nördliche Hardt". Zur Stärkung des Schutzgebietssystems wird das bishe- rige Landschaftsschutzgebiet "Lutherisch Wäldele" an der Alb beim Rheinhafen in die Natura-2000- Gebietskulisse (FFH-Gebiet "Oberwald und Alb") aufge- nommen, obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Kompen- sation besteht. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Nachhaltige Sicherung und Wieder- herstellung der Bodenfunktionen, hier- zu: Abwehr schädlicher Bodenverän- derungen, Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen, Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden; so weit wie möglich Ver- meidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 1 BBodSchG) Deutliche Reduktion der Flächeninanspruchnahme durch Ausweisung von Tabuflächen (Festsetzung im Bebau- ungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand und Wald- flächen). Beschränkung der Bodenversiegelung innerhalb der Vorhabensflächen auf das unabdingbare Maß, z. B. durch weitgehende Beschränkung von Bebauung und Versiegelung auf die Bereiche der Siedlungs- und Infra- strukturflächen; Minimierung des Versiegelungsanteils durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, wie Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), sowie Anlage von Baumscheiben. Sicherung des anfallenden Mutterbodens. Verwendung des vor Ort anfallenden Erdaushubs, sofern dieser frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen ist, für ggf. erforderliche Geländeauffüllungen. Hinweis im Bebauungsplan, dass im Zuge des Bauvor- habens ggf. festgestellte Bodenbelastungen unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, gemel- det werden. Betrachtung des Schutzguts Boden in einem gesonder- ten Bodengutachten mit Dokumentation und Bewertung der Befunde. 1 Einleitung 15 Fortsetzung Tabelle 1.3-1. Umweltbezogene Zielsetzung Berücksichtigung im Bebauungsplan Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) Schutz von Gewässern (Oberflächen- gewässer und Grundwasser) als Bes- tanteil des Naturhaushalts, als Le- bensgrundlage des Menschen, als Le- bensraum für Tiere und Pflanzen so- wie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung (§ 1 WHG) Sparsamer und effizienter Umgang mit dem Allgemeingut Wasser, Schutz von Gewässern vor stofflichen Belastun- gen, Berücksichtigung des Klima- schutzes und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (§ 1 (2) WG ) Beschränkung der Bodenversiegelung innerhalb der Vorhabensflächen auf das unabdingbare Maß, z. B. durch weitgehende Beschränkung von Bebauung und Versiegelung auf die Bereiche der Siedlungs- und Infra- strukturflächen; Minimierung des Versiegelungsanteils durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, wie Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), sowie Anlage von Baumscheiben. Dadurch Erhöhung des Retentionsvermögens. Versickerung von unbedenklichem Niederschlagswasser über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Ressourcen schonende Nutzung der baulichen und technischen Anlagen (z. B. Verringerung des Wasser- konsums durch Verwendung örtlicher Niederschlagser- träge). Denkmalschutzgesetz (DSchG) Schutz und Pflege der Kulturdenkma- le, Überwachung des Zustands der Kulturdenkmale, Abwendung von Ge- fährdungen, Bergung von Kulturdenk- malen (§ 1 (1) DSchG) Hinweis im Bebauungsplan, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze, die gegebenenfalls im Zuge der Baumaßnahme entdeckt werden, gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regie- rungspräsidium gemeldet werden. Hinweis im Bebauungsplan, dass eventuell vorhandene Kleindenkmale (z. B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) unverändert an ihrem Standort belassen und vor Beschädigungen ge- schützt werden. Der Fasanengarten ist nach § 28 des Denkmalschutzge- setzes (DSchG) als Kulturdenkmal einzustufen. Der nördliche Teil dieser gartenhistorischen Anlage mit der Biberburg liegt zwar innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, wurde im Bebauungsplan jedoch als Waldfläche ausgewiesen. Innerhalb dieser Fläche wer- den keine baulichen Veränderungen erfolgen. Regionalplan Mittlerer Oberrhein Erhaltung des Regionalen Grünzugs als großflächiger, zusammenhängen- der Teil der freien Landschaft für öko- logische Funktionen oder für Frei- raumnutzungen einschließlich der Er- holung (Der westliche Teil des Planungsge- biets liegt gemäß des derzeit gültigen Regionalplans Mittlerer Oberrhein vom 13.03.2002 innerhalb des Regionalen Grünzugs, während der südöstliche Teil im Regionalplan als Siedlungsflä- che dargestellt ist.) Im Zuge des Vorhabens werden Teilbereiche des Regio- nalen Grünzugs überbaut. Zur Kompensation des Eingriffs in den Regionalen Grün- zug soll die Siedlungsfläche im Südosten flächengleich reduziert und dem Regionalen Grünzug zugeschlagen werden. Dies wird über einen raumordnerischen Vertrag mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein geregelt. Durch den Ausgleich des Flächenverlusts sowie durch den sparsamen Umgang mit vorhandenen Grünflächen durch die weitgehende Beschränkung von Bebauung und Versiegelung auf Bereiche der Siedlungs- und Infra- strukturflächen wird gewährleistet, dass im südlichen Teil des Planungsgebiets ein zusammenhängendes Band an Grünflächen zwischen den im Westen angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds sowie den im Südwesten und Südosten angrenzenden Freiflächen des Schloss- gartens und des Fasanengartens erhalten bleibt. Dieses kann weiterhin wichtige Ausgleichsfunktionen für das Siedlungsgebiet übernehmen (Biotopvernetzung, Frei- raumnutzungen, Erholungsfunktion). 1 Einleitung 16 Fortsetzung Tabelle 1.3-1. Aufgrund der kompakten Anordnung der künftigen Bau- flächen in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Stadion sowie die Gewährleistung einer guten Durchgrünung des Gebiets durch Schutz und Erhaltung von Gehölzbestän- den wird eine geschlossene Bebauung zwischen dem Adenauerring und dem Stadtgebiet vermieden. Landschaftsplan Leitbild für den Landschaftsraum Hardtwald ist ein naturnaher Eichen- mischwald, der zum einen die Funkti- on als Naherholungsgebiet für den Menschen erfüllt, zum anderen als Lebens- und Rückzugsraum für be- drohte Tier- und Pflanzenarten dient. Darüber hinaus sollen auch histori- sche Aspekte erlebbar gemacht wer- den (eine ausführliche Darstellung des Leitbilds findet sich in Kapitel 1.2). Durch die weitgehende Beschränkung von Bebauung und Versiegelung auf Bereiche der Siedlungs- und Infra- strukturflächen, die Ausweisung von Tabuflächen (Fest- setzung im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölz- bestand und Waldflächen), die Optimierung von geplan- ten Zuwegungen, Parkflächen, Gebäudeausrichtungen etc. (Anpassung von Lage, Größe und Zuschnitt der im Bebauungsplan dargestellten Vorhabensflächen) sowie die Erhaltung von Einzelbäumen (diese sind im Bebau- ungsplan mit einem Erhaltungsgebot belegt), werden Eingriffe in Gehölzbestände auf ein Mindestmaß redu- ziert. Der im FFH-Gebiet ausgeprägte Lebensraumtyp 9190 "Bodensaure Eichenwälder" wird durch das Vorha- ben nicht beeinträchtigt. Insbesondere der Schutz der im Planungsgebiet vorkommenden heimischen Eichen in ih- rer Funktion als Brut- und Potenzialbäume für den Held- bock sowie gezielte Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 9190, durch den der aus dem Vorhaben resultieren- de Kompensationsbedarf u. A. ausgeglichen werden soll, trägt zur Verwirklichung des Leitbilds eines ökologisch hochwertigen, naturnahen Eichenmischwalds bei. Wie bei der Berücksichtigung der Ziele des Denkmal- schutzes bereits dargestellt wurde, wird die gartenhisto- rische Anlage des Fasanengartens mit der Biberburg durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Ebenfalls von kulturhistorischer Bedeutung sind die Schlossstrahlen (Friedrichstaler Allee, Lärchenallee), welche die westli- che beziehungsweise südliche Grenze des Planungsge- biets bilden, sowie die Fasanengartenmauer. Entlang der Friedrichstaler Allee und der Lärchenallee wurde im Be- bauungsplan jeweils ein durchgängiges Band von Grün- flächen mit Gehölzbestand ausgewiesen. Dadurch wird eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds vermieden und der Gebietscharakter nachhaltig gesichert. Die Fa- sanengartenmauer wird erhalten. Lediglich am nordöstli- chen Rand von Sport- und Spielfläche 2 wird ein schma- ler Durchgang zu den geplanten Trainingsplätzen ange- legt. 1 Einleitung 17 Fortsetzung Tabelle 1.3-1. Flächennutzungsplan Erhaltung des im Regionalplan darge- stellten Regionalen Grünzugs, insbe- sondere Sicherung des Hardtwalds als große, zusammenhängende Waldflä- che (Der Birkenparkplatz ist im derzeit gül- tigen Flächennutzungsplan 2010 als "Waldfläche" dargestellt. Die übrigen Flächen innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans sind mit Ausnahme des Stadions, welches als "Sonderbaufläche" mit der Zweckbe- stimmung "Sport" ausgewiesen ist, als "Grünflächen Sportplatz" dargestellt.) Wie bei der Berücksichtigung der Ziele des Regional- plans bereits dargestellt wurde, wird durch den sparsa- men Umgang mit den vorhandenen Grünflächen (weit- gehende Beschränkung von Bebauung und Versiegelung auf Bereiche der Siedlungs- und Infrastrukturflächen), si- chergestellt, dass die Ausgleichsfunktion des Regionalen Grünzugs erhalten bleibt. Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfah- ren geändert. Die Flächen, die für Parkpaletten vorgese- hen sind, oder bei denen die Errichtung von Gebäuden ermöglicht werden soll, werden hierbei in "Sonderbauflä- chen" mit entsprechender Zweckbestimmung geändert. Dies betrifft die im BPlan festgesetzten Sondergebiete Sport 2 und 7, die bislang als "Grünflächen Sportplatz" dargestellt waren, sowie das Sondergebiet Sport 3 (Bir- kenparkplatz), das bislang als "Waldfläche" ausgewiesen war. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 19 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 2.1 Planungsrechtlicher Ist-Zustand Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fußballstadion im Wildpark" liegt ge- mäß der Raumnutzungskarte des Regionalplans Mittlerer Oberrhein von 2003 in einem Regionalen Grünzug. Darüber hinaus befindet sich das Planungsgebiet innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Nördliche Hardt". Für die künftige Bebauung werden Flächen beansprucht, die im Flächennutzungsplan als Waldflächen oder Grünflächen ausgewie- sen sind (siehe Kapitel 1.2). Für das bestehende Wildparkstadion existiert bisher noch kein verbindlicher Bau- leitplan. Um den Neubau des Stadions und die damit verbundene dringend notwendige Verbesserung der Infrastruktur realisieren zu können, wird daher ein Bebauungsplan auf- gestellt, der die Flächen für das Stadion einschließlich der anhängigen Nutzungen, die Trainingsplätze sowie die Erschließungsflächen und Stellplätze umfasst (STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2015b). Die aus den Umweltzielen der übergeordneten Pläne sowie der Aufstellung des Bebauungsplans resultierenden Zielkonflikte sowie die parallel zur Aufstellung des Be- bauungsplans erforderlichen Verfahren (raumordnerischer Vertrag mit dem Regionalver- band Mittlerer Oberrhein, Änderung des FNP) werden in Kapitel 4.1 diskutiert. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 20 2.2 Boden 2.2.1 Bodenkundliche Untersuchung  Methodik  Bodenkundliche Untersuchungen durch das Büro Solum Das Schutzgut Boden wurde vom Büro Solum, Büro für Boden + Geologie, in ei- nem gesonderten Gutachten betrachtet (SOLUM 2015). Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt. Die Geländeansprache der Bodenformen richtete sich nach dem Symbolschlüssel Bodenkunde des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (STORCH & VILLINGER 1995) und nach der Kartieranleitung KA5 (ARBEITSGRUPPE BODEN- KUNDE 2005). Die Böden wurden mittels 45 Bohrstocksondierungen bis maximal 2 m Tie- fe erfasst. Für jede Bohrstocksondierung wurden unter anderem Morphologie, Nutzung, Mächtigkeit der Bodenhorizonte (jeweils mit Angaben zu Bodenart, Kalkgehalt, Kiesgeh- alt, Humusgehalt, Feuchtestufe, effektiver Lagerungsdichte und hydromorphen Merkma- len), Bodentyp, Substratformel und geologischer Profiltyp in einem Formblatt aufgenom- men. Die nach § 2 des Bundesbodenschutzgesetzes geschützten Bodenfunktionen wur- den unter Anwendung des vom Umweltministerium Baden Württemberg heraus- gegebenen Leitfadens (LUBW 2010) bewertet.  Datenrecherche Um die Bodenfunktionen im Bereich der Sportplätze, bei denen keine Bodenan- sprache mittels Bohrstocksondierungen möglich war, besser bewerten zu können, erfolg- te eine Datenrecherche. Hierzu wurden sach- und ortskundige Personen (Herr Ulrich, Karlsruher Sport-Club e. V., Herr Wiedemann, Schul- und Sportamt Stadt Karlsruhe, Herr Reinle, Tiefbauamt Stadt Karlsruhe, Frau Huhn, Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karls- ruhe) zum Bodenaufbau befragt. Die Angaben wurden bei der Bewertung der Bodenfunk- tionen nach LUBW (2010) vom Büro Solum berücksichtigt. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 21  Ergebnisse  Bodenkundliche Untersuchungen durch das Büro Solum Im Untersuchungsgebiet wurden elf Bodeneinheiten unterschieden. Die Lage der kartierten Bodeneinheiten ist in Anlage 1.1 des Bodengutachtens dargestellt (SOLUM 2014). Bodeneinheit 1 (Gesamtfläche ca. 4,2 ha) beinhaltet vor allem Braunerden sowie Bänderbraunerden, welche örtlich podsoligen Oberboden (Bleichkörner) aufweisen. Der Bodenaufbau besteht aus schluffig-anlehmigem, kiesigem Sand (Decklage) in einer Mächtigkeit von etwa 0,3 - 0,6 m über kiesigem Sand bis sandigem Kies. Auffällig sind die nach der Entkalkung des Sediments durch Tonverlagerung entstandenen, sehr dün- nen Tonanreicherungsbänder, die teilweise bis in den Kieskörper reichen. Die Bodenein- heit umfasst insgesamt zwölf Teilflächen. Die beiden größten Teilflächen befinden sich nördlich und westlich der Tennisplätze sowie östlich des Kompostplatzes und nehmen gemeinsam eine Fläche von ca. 2,2 ha ein. Jeweils kleinere Teilflächen wurden nordöst- lich und südöstlich des Birkenparkplatzes, im Bereich des Stadionvorplatzes, am westli- chen Rand der Sportplätze nahe der Friedrichstaler Allee sowie teilweise auch zwischen diesen Sportplätzen und nordöstlich des Amateurstadions festgestellt. Bodeneinheit 2 (Gesamtfläche ca. 0,5 ha) besteht aus Braunerden und Bänder- braunerden bis Bänderparabraunerden aus schluffig-lehmigem Sand (Flugsand) in einer Mächtigkeit von etwa 0,3 - 0,6 m über Sand über sandigem Kies. Auch hier finden sich Tonanreicherungsbänder im Untergrund. Die Bodeneinheit wurde lediglich östlich an- grenzend an die Tennisplätze festgestellt. Bodeneinheit 3 (Gesamtfläche ca. 3,7 ha) beschreibt oberflächlich gestörte Bö- den, bei denen die ursprünglich vorhandenen Braunerden aus Rheinkies in der Regel ge- ringmächtig durch eine Kulturschicht (Auffüllung) überdeckt sind, deren Mächtigkeit etwa 0,3 m, selten bis 0,6 m beträgt. Es handelt sich um überwiegend natürliches Bodenmate- rial, örtlich mit Fremdbestandteilen (zum Beispiel Ziegelbruch). Als Bodentyp wurde Auf- füllung über Braunerde kartiert. Zu dieser Bodeneinheit zählen mehrere kleinere Teilflä- chen, die vor allem im Bereich einiger Sport- und Trainingsplätze erfasst wurden (Trai- ningsplätze 5 und 7 des KSC sowie die nordöstlich und südöstlich des Vereinsgeländes der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. gelegenen Sportplätze). Weitere Teilflächen befinden sich südlich und zwischen den Tennisplätzen, entlang der Fasanengartenmauer am südlichen Rand des Wildparkgeländes sowie nördlich, westlich und südlich angren- zend an den KIT-Sportplatz. Bodeneinheit 4 (Gesamtfläche ca. 2,8 ha) besteht in der Regel aus über 1 m mächtigen, aufgefüllten Substraten aus überwiegend natürlichem Material (tiefer Auffül- lungsboden) mit unterschiedlichem Kiesanteil, örtlich mit Anteilen von Ziegelbruch, teil- weise Holzkohle. Aussagen über eine eventuelle Vorbelastung der Bodensubstrate kön- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 22 nen nicht getroffen werden. Zu Bodeneinheit 4 gehören Flächen im Bereich der Ersatz- aufforstung südöstlich des Kompostplatzes an der Lärchenallee, die Spielfläche des KIT- Sportplatzes, die Spielfläche des Amateurstadions, kleinere Flächen rund um den an der Friedrichstaler Allee gelegenen Sportplatz der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. sowie der nordwestlich der Fasanengartenmauer gelegene Sportplatz der Sportvereini- gung Germania 1887 e. V. Bodeneinheit 5 (Gesamtfläche ca. 2,9 ha) beschreibt Böden im Bereich von Ver- kehrsinfrastruktur. Dazu zählen neben Teilflächen im Bereich des Adenauerrings, der Friedrichstaler Allee, der Stutenseer Allee und der Lärchenallee auch Teile des Birken- parkplatzes, Zufahrten, Straßen und sonstige versiegelte Flächen innerhalb des Wild- parkgeländes sowie die Zuwegungen im Bereich des Kompostplatzes und der Tennis- plätze. Die Böden sind meist deutlich anthropogen überprägt (Aufschüttungen, Abgra- bungen, Verdichtung etc). Bodeneinheit 6 (Gesamtfläche ca. 3,9 ha) umfasst die Spielfläche des Stadions sowie der Trainingsplätze 3 (Kunstrasen), 4 und 6 (Kunstrasen) des KSC und die Ten- nisplätze. Sportplätze verfügen in der Regel über einen eigenen Bodenaufbau, mit dem Ziel, eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit und hohe Vegetationsfreudigkeit zu ge- währleisten. Die Böden sind entsprechend umgestaltet und überprägt. Sportplätze mit weitgehend natürlichen Bodenverhältnissen werden unter Bodeneinheit 3, Sportplätze mit Auffüllungen in Bodeneinheit 4 geführt. Bodeneinheit 7 (Gesamtfläche ca. 6,4 ha) beschreibt asphaltierte Bereiche, die Bodeneinheit 8 (Gesamtfläche ca. 0,8 ha) wurde Gebäuden zugeordnet. Bodeneinheit 9 (Gesamtfläche ca. 3,9 ha) beinhaltet Flächen, die im Altlastenka- taster der Stadt Karlsruhe geführt sind. Zu dieser Bodeneinheit zählen die Stadionwälle sowie der "L"-förmige Bereich an der Friedrichstaler Allee und zwischen den Trainings- plätzen 3 und 4 des KSC. Bei letztgenanntem handelt es sich um die bekannte Ablage- rung "AA Friedrichstaler Allee" (Objekt Nr. 04496), für die eine historische Untersuchung vorliegt. Die Grenzen wurden unverändert in die Bodenkarte übernommen. Die Abgren- zung der Ablagerung "AA Wildpark" (Objekt Nr. 04486) ist nicht durch technische Erkun- dungen gesichert (Auskunft Umweltamt Stadt Karlsruhe). Bekannt sind die abfallrechtli- chen Belastungen in den Tribünenwällen, für die eine geotechnische Erkundung vorliegt (siehe Kapitel 2.2.2). Während der bodenkundlichen Kartierarbeiten 2014 / 2015 wurden weitgehend natürliche Bereiche innerhalb der Verdachtsfläche auskartiert und abge- grenzt. Des Weiteren wurden versiegelte und bebaute Flächen separat ausgewiesen. Bodeneinheit 10 (Gesamtfläche ca. 0,7 ha) beinhaltet den Kompostplatz (Erdaus- hubdeponie) im südwestlichen Teil des Untersuchungsgebiets. Bodeneinheit 11 (Gesamtfläche ca. 0,6 ha) umfasst die Biberburg. Der Bodenauf- bau der Parkanlage ist durch Modellierungsarbeiten (Abgrabungen, Aufschüttungen) großflächig verändert. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass überwiegend das vor 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 23 Ort vorhandene, natürliche Bodenmaterial für die Geländegestaltung verwendet wurde. Ein Kontaminationsverdacht besteht nicht. Der Versiegelungsgrad dieser Fläche wird auf 10 % geschätzt. Die stichprobenartige Überprüfung der Bodenacidität ergab, dass die pH-Werte der Ober- und Unterböden natürlicher Standorte aufgrund der tiefreichenden Entkalkung des sehr durchlässigen, sand- und kiesreichen Substrats im sehr stark sauren bis stark sau- ren Bereich liegen. Die anthropogen beeinflussten Böden weisen durch die Beimengung von Fremdbestandteilen in der Regel höhere pH-Werte auf. Untersuchungen hinsichtlich möglicher Schadstoffgehalte wurden nicht durchgeführt. Bei keiner der Bohrungen wurde Grundwasser angetroffen.  Ergebnisse der Datenrecherche zum Bodenaufbau der Sportplätze Nach dem Ergebnis der Datenrecherche (Befragung sach- und ortskundiger Per- sonen) können die Sportplätze, welche vom Büro Solum der Bodeneinheit 6 zugeordnet wurden, hinsichtlich der Erfüllung der Bodenfunktionen nochmals in zwei verschiedene Untereinheiten eingeteilt werden:  Sportplätze mit Rollrasen, Drainage und Rasenheizung (Spielfeld des Stadions, Trainingsplatz 4 des KSC) sowie  Kunstrasenplätze (Trainingsplätze 3 und 6 des KSC). Im Bereich des Spielfelds des Stadions wurde Rollrasen auf einer ca. 25 cm mäch- tigen mutterbodenähnlichen Tragschicht (Gemisch aus Sand und Oberboden) aufge- bracht. Sie soll ein gutes Anwachsen des Rollrasens gewährleisten. Darunter befindet sich eine 12 cm mächtige Drainschicht aus Kiessand. In etwa 24 cm Tiefe wurden die Leitungen der Rasenheizung verlegt (mündliche Mitteilung von Herrn Wiedemann, Schul- und Sportamt, vom 18.12.2014 sowie schriftliche Mitteilung von Herrn Reinle, Tiefbau- amt, vom 19.12.2014). Das Niederschlagswasser versickert flächig über die Rasendecke. Nur das Überschusswasser wird über Rigolen weiterversickert (schriftliche Mitteilung von Frau Huhn, Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, vom 21.10.2014). Hierzu wird das Niederschlagswasser in einer um das Spielfeld laufenden Muldenrinne gesammelt. Nach einer Filterung wird es einem Rigolensystem unter dem Spielfeld zugeführt. Nieder- schlagswasser der ehemaligen Leichtathletikanlagen wird über Rinnen und Abläufe in Si- ckerschächte abtransportiert (schriftliche Auskunft von Herrn Reinle, Tiefbauamt, vom 12.01.2015). Das Niederschlagswasser der Tribünen wird über ein Mulden-Rigolen- System versickert (schriftliche Mitteilung von Frau Huhn, Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, vom 21.10.2014). Ein vergleichbarer Aufbau aus Rollrasen, Tragschicht, Drainschicht und Rasenhei- zung ist bei Trainingsplatz 4 (südlich des Kunstrasenplatzes) vorhanden (mündliche Mit- teilung von Herrn Wiedemann, Schul- und Sportamt, vom 18.12.2014). Wie bei Trai- ningsplatz 1 versickert das Niederschlagswasser auch hier flächig über die Rasendecke. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 24 Lediglich das Überschusswasser wird über Rigolen weiterversickert (schriftliche Mittei- lung von Frau Huhn, Umwelt- und Arbeitsschutz Stadt Karlsruhe, vom 21.10.2014). Bei den Trainingsplätzen 3 (südwestlich des Amateurstadions) und 6 (südwestlich des Stadions) handelt es sich um Kunstrasenplätze. Nach Auskunft von Herrn Reinle, Tiefbauamt Stadt Karlsruhe, werden Kunststoffrasenfelder in wasserdurchlässiger Bau- weise hergestellt. Der Abfluss des Niederschlagwassers erfolgt weitestgehend über eine flächenhafte Versickerung. Bezüglich der Funktionserfüllung kann ein Kunststoffrasenfeld daher mit einem gut gepflegten Rasenspielfeld verglichen werden. Der Kunstrasen wird auf einer elastischen Schicht verlegt, die in der Regel auf einer gebundenen Tragschicht (wasserdurchlässiger Asphalt) eingebaut wird. Aus Kostengründen kann der Einbau auch direkt auf einer ungebundenen Tragschicht (Schottertragschicht) erfolgen (schriftliche Mitteilung von Herrn Reinle, vom 19.12.2014). Letzteres trifft im vorliegenden Fall zumin- dest auf Trainingsplatz 3 nicht zu. Nach Auskunft von Herrn Wiedemann, Schul- und Sportamt, wurde hier der Kunstrasen auf eine Asphaltschicht aufgebracht. Darunter be- findet sich ein Kieskörper, der als Drainage dient. Diese könnte eventuell an die Kanalisa- tion angeschlossen sein (mündliche Mitteilungen von Herrn Wiedemann, Schul- und Sportamt, vom 18.12. und 12.01.2014). Der Aufbau des Trainingsplatzes 6 ist weder dem Schul- und Sportamt noch dem Tiefbauamt bekannt. Nach Angaben des KSC ist bei die- sem Platz jedoch ebenfalls eine Drainage vorhanden (schriftliche Mitteilung von Herrn Ul- rich, KSC, vom 16.01.2015). Die Trainingsplätze 5 (Trainingsplatz südwestlich des Stadions) und 7 (Trainings- platz westlich der Drei-Feld-Sporthalle) gehören nach Auskunft von Herrn Wiedemann zum Altbestand. Hier ist von einem natürlichen, weitgehend unveränderten Bodenaufbau auszugehen. Ein Bodenabtrag, eine Bodenumlagerung oder ein Bodenauftrag haben wahrscheinlich nicht stattgefunden. Es wurden weder Drainagen noch eine Rasenhei- zung eingebaut. Lediglich die Rasenfläche wurde mittels Einsaat hergestellt (mündliche Mitteilung von Herrn Wiedemann, Schul- und Sportamt, vom 18.12.2014). Die Anfrage beim KSC bestätigte diese Angaben. Demnach sind die Böden seit 40 Jahren unverän- dert und es wurden weder Drainagen noch Rasenheizungen eingebaut (schriftliche Mit- teilung von Herrn Ulrich, KSC, vom 16.01.2015). Diese Angaben stehen im Einklang mit den Ergebnissen der bodenkundlichen Untersuchung durch das Büro Solum, das die beiden Trainingsplätze der Bodeneinheit 3 (Böden mit weitgehend ungestörten Boden- verhältnissen) zugeordnet hat. Der Rasenplatz der Sportvereinigung Germania 1887 e. V., der sich unmittelbar nordwestlich der Fasanengartenmauer befindet, wurde nach Auskunft des KSC vor ca. 10 Jahren neu angelegt. Eine Drainage wurde dort vermutlich ebenfalls nicht eingebaut (schriftliche Mitteilung von Herrn Ulrich, KSC, vom 16.01.2015). Die Untersuchungser- gebnisse des Büros Solum, nach denen es sich bei dem dort anstehenden Boden um ei- ne mächtige Auffüllung handelt (Bodeneinheit 4), bestätigen dies. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 25 2.2.2 Geotechnische Untersuchung der Stadionwälle Zur Qualität der in den Erdwällen des Stadiongebäudes verarbeiteten Materialien und Böden liegen Ergebnisse von geotechnischen und umwelttechnischen Untersuchun- gen aus den Jahren 2006 und 2014 vor. Methodik und Ergebnisse dieser Untersuchun- gen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt.  Methodik Die geotechnischen Erkundungen (Maschinenkernbohrungen, Baggerschürfen) wurden sowohl 2006 als auch 2014 durch die Dr.-Ing. Orth GmbH, Karlsruhe, durchge- führt. Die zur umwelttechnischen Beurteilung erforderlichen chemischen Untersuchungen wurden jeweils von dem Chemischen Labor Dr. Vogt, Karlsruhe, vorgenommen. Koordi- nation, Auswertung, Darstellung und Bewertung der Ergebnisse in einem zusammenfas- senden Bericht oblag der Dr.-Ing. Orth GmbH.  Vorerkundung im Jahr 2006 Im zweiten Halbjahr 2006 wurden die Tribünenwälle des Wildparkstadions in Karls- ruhe im Auftrag des Tiefbauamtes geotechnisch und umwelttechnisch vorerkundet (DR.- ING. ORTH GMBH 2006a, 2006b). Auf der Wallkrone des nördlichen und südlichen Ringwalls wurden jeweils vier Rammkernbohrungen sowie vier Rammsondierungen mit einer schweren Rammsonde durchgeführt. Die Rammkernbohrungen wurden bis 11 m unter Ansatzhöhe niederge- bracht. Von den acht Rammsondierungen mussten zwei wegen Sondierhindernissen (großblockiger Bauschutt) abgebrochen werden. Die Tiefen der restlichen Sondierungen betragen 13 m (DR.-ING. ORTH GMBH 2006a). Die Aufschlussarbeiten im Bereich der Gegentribüne wurden aufgrund des Spiel- betriebs zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und die Ergebnisse daher in einem Ergänzungsbericht dokumentiert (DR.-ING. ORTH GMBH 2006b). Die beiden Rammkern- bohrungen auf der Wallkrone wurden jeweils 11 m tief niedergebracht.  Detailliertere Untersuchungen im Jahr 2014 In Ergänzung zu den im Jahr 2006 durchgeführten Bohrungen wurden 2014 auf der Wallkrone zwölf weitere Maschinenkernbohrungen mit Ausführungstiefen von 6 m bis 25 m unter Ansatzpunkt abgeteuft und umwelttechnisch ausgewertet. Die Außenseiten der Wälle, welche im Rahmen der Vorerkundungen im Jahr 2006 bislang nicht erfasst worden waren, wurden durch das Anschürfen an 13 Stellen mit Hilfe eines Mobilbaggers untersucht. Zusätzlich erfolgte eine Einstufung des anstehenden Materials in die Verwer- tungsklassen gemäß VwV Boden 2007 (DR.-ING. ORTH GMBH 2014). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 26 Da die Untersuchungsergebnisse von 2014 die Ergebnisse der vorangegangen Untersuchungen bestätigen, werden im Folgenden nur die Ergebnisse aus dem Jahr 2014 zusammenfassend dargestellt.  Ergebnisse der Maschinenkernbohrungen auf der Wallkrone Im Rahmen der 2014 durchgeführten Maschinenkernbohrungen wurde festgestellt, dass die Wälle mit Bauschutt und mit von Bauschutt durchsetztem Erdaushub geschüttet wurden. Die Bauschuttanteile bestehen überwiegend aus Sandsteinbruchstücken, Zie- gelsteinen, Betonbrocken und Ziegelscherben. Außerdem sind Beimengungen von Mar- mor-, Keramik- und Steinzeugfliesen sowie Glas, Metall, Kabel und untergeordnet auch Kunststoff enthalten. Die Materialien der Wälle A (Gästetribüne im Nordwesten), E (Gäs- tetribüne im Südosten) und D (Gegentribüne) weisen visuell auffällige Bereiche mit höhe- ren Brandschuttanteilen auf. Bei der chemischen Untersuchung wurden PAK (polyzyklische aromatische Koh- lenwasserstoffe) und im Eluat erhöhte Sulfatgehalte sowie einzelne Schwermetalle, wie Quecksilber, Blei, Kupfer und Zink, festgestellt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass ca. 86 % der im Rahmen der Erkundung umweltchemisch untersuchten Materialien aus den Bohrungen BK 1 bis BK 12 der Verwertungsklasse Z2 und > Z2 nach VwV Boden 2007 zuzuordnen sind. Unterhalb der aufgefüllten Schichten der Wälle, das heißt in einer Tiefe von ca. 9,0 m bis 9,8 m unter der Wallkrone, sind die natürlich anstehenden Böden offenbar nicht durch Verschleppungen von Schadstoffen verunreinigt.  Ergebnisse der Schürfarbeiten auf den Außenseiten der Wälle Die Außenseiten der Wälle bestehen unterhalb der ca. 20 bis 40 cm mächtigen Mutterbodendecke aus aufgefüllten, meist schwach bindigen Böden (Kiesen und San- den), die teils sehr stark mit Bauschuttanteilen durchsetzt sind. Dieser Bauschutt besteht überwiegend aus Sandsteinbruchstücken, Ziegelsteinen und Betonbrocken, be- reichsweise in Blockgröße. Teilweise wurden in den Schürfen Fliesen- und Keramik- scherben sowie Glas und Kabelreste angetroffen. Nach den Ergebnissen chemischer Untersuchungen ist es auffällig, dass die Pro- ben aus den Außenseiten der Wälle keine Auffälligkeiten bei den Sulfat-Gehalten im Eluat aufweisen und deshalb deutlich weniger den Verwertungsklassen Z2 und > Z2 nach VwV Boden 2007 zuzuordnen sind. Der Anteil dieser Proben beträgt knapp 50 %. Bei den Schürfen wurden jedoch erhöhte PAK-, Quecksilber-, Blei- und Kupfer-Gehalte fest- gestellt (DR.-ING. ORTH GMBH 2014). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 27  Bewertung Die Bewertung der Bodenfunktionen der kartierten Bodeneinheiten erfolgte durch SOLUM (2014) unter Anwendung des Leitfadens "Bewertung von Böden nach ihrer Leis- tungsfähigkeit" (LUBW 2010) und der Broschüre "Böden als Archive der Natur- und Kul- turgeschichte" (LUBW 2008). Sie ist zusammen mit der Gesamtbewertung der Boden- einheiten in Tabelle 2.2-1 dargestellt. Nach LUBW (2010) wurden die Bodenfunktionen entsprechend ihrer Leistungs- fähigkeit in folgende Bewertungsklassen eingeteilt:  Bewertungsklasse 0 = versiegelte Böden  Bewertungsklasse 1 = gering  Bewertungsklasse 2 = mittel  Bewertungsklasse 3 = hoch  Bewertungsklasse 4 = sehr hoch Die Wertstufe der jeweiligen Bodeneinheit (Gesamtbewertung) wurde nach LUBW (2010) über das arithmetische Mittel der Bewertungsklassen der Bodenfunktionen "natür- liche Bodenfruchtbarkeit", "Ausgleichkörper im Wasserkreislauf" sowie "Filter und Puffer für Schadstoffe" ermittelt. Die Bodenfunktion "Sonderstandort für naturnahe Vegetation" wird nicht berücksichtigt. Gemäß LUBW (2010) geht diese nur bei einer Einstufung in Bewertungsklasse 4 in die Gesamtbewertung ein. Auch die Funktion "Archive der Natur- und Kulturgeschichte" wird nicht in die Ge- samtbewertung der Böden einbezogen. Dies ist gemäß den Bewertungsregeln in der Broschüre "Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte" (LUBW 2008) nur bei ho- hen Bewertungsklassen (Stufe 4) erforderlich. Im Vorhabensbereich trifft dies auf keine der Bodeneinheiten zu. Tabelle 2.2-1. Bewertung der Bodenfunktionen der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Bo- deneinheiten sowie Gesamtbewertung der Bodeneinheiten nach LUBW (2010 / 2008). * = Suchräume für Sonderstandorte für naturnahe Vegetation ** = arithmetischer Mittelwert der Bewertungsklassen der Bodenfunktionen "natürliche Boden- fruchtbarkeit", "Ausgleichkörper im Wasserkreislauf" sowie "Filter und Puffer für Schadstoffe" Boden- einheit Sonder- standort für naturnahe Vegetation natürliche Boden- fruchtbar- keit Ausgleichs- körper im Wasser- kreislauf Filter und Puffer für Schad- stoffe Archive der Natur- und Kulturge- schichte Gesamtbe- wertung** (Wertstufe) 1 3* 2 4 1 1 2,33 2 3* 3 4 1 1 2,67 3 <3 1 4 1 0,5 2,00 4 0 1 3 1 0 1,50 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 28 Fortsetzung Tabelle 2.2-1. Boden- einheit Sonder- standort für naturnahe Vegetation natürliche Boden- fruchtbar- keit Ausgleichs- körper im Wasser- kreislauf Filter und Puffer für Schad- stoffe Archive der Natur- und Kulturge- schichte Gesamtbe- wertung** (Wertstufe) 5 0 1 3 1 0 1,50 6 0 0 2 1 0 1,33 7 0 0 0 0 0 0,00 8 0 0 0 0 0 0,00 9 0 0 1 1 0 0,67 10 0 0 1 1 0 0,67 11 <3 1 4 1 1* 2,00 Die Wertstufen der für die Gesamtbewertung maßgeblichen Bodenfunktionen (na- türliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie Filter und Puffer für Schadstoffe) nach LUBW (2010) wurden gemäß der methodischen Vorgaben in STADT KARLSRUHE (2006), wie folgt, in die Wertzahlen des Karlsruher Modells umgerech- net:  Wertstufe 0 = Wertzahl 0,00,  Wertstufe 1 = Wertzahl 0,35,  Wertstufe 2 = Wertzahl 0,70,  Wertstufe 3 = Wertzahl 1,05,  Wertstufe 4 = Wertzahl 1,40. Demnach ergibt sich die in Tabelle 2.2-2 dargestellte Bewertung der Bodenfunktio- nen. Tabelle 2.2-2. Bewertung der Bodenfunktionen der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Bo- deneinheiten nach dem Karlsruher Modell. Bodeneinheit natürliche Boden- fruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Filter und Puffer für Schad-stoffe 1 0,70 1,40 0,35 2 1,05 1,40 0,35 3 0,35 1,40 0,35 4 0,35 1,05 0,35 5 0,35 1,05 0,35 6 0,00 0,70 0,35 7 0,00 0,00 0,00 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 29 Fortsetzung Tabelle 2.2-2. Bodeneinheit natürliche Boden- fruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Filter und Puffer für Schadstoffe 8 0,00 0,00 0,00 9 0,00 0,35 0,35 10 0,00 0,35 0,35 11 0,35 1,40 0,35 Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden ist in Tabelle 4.2-1 in Kapitel 4.2, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen, darge- stellt. Die Gesamtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. 2.3 Wasser  Oberflächenwasser Im Untersuchungsgebiet finden sich keine Oberflächengewässer, Quellen oder sonstigen Grundwasseraustritte (NVK 2014).  Grundwasser Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der Niederterrasse und liegt in- nerhalb der hydrogeologischen Einheit "Quartäre / Pliozäne Sande und Kiese im Ober- rheingraben (GWL)" (Daten- und Kartendienst der LUBW http://udo.LUBW.baden- wuerttemberg.de/public/index.xhtml, zuletzt abgerufen am 07.11.2014). Im Untergrund stehen mächtige quartäre Ablagerungen des Rheins an, welche sich überwiegend aus Kies und Sand zusammensetzen und einen regional bedeutsamen Grundwasserkörper darstellen. Die Grundwasserfließrichtung verläuft auf der rechtsrhei- nischen Seite generell von Südost nach Nordwest (NVK 2004b). Infolge der hohen Durchlässigkeit der Grundwasserleiter, des geringen Grund- wasserflurabstands sowie der überwiegend unbelasteten Grundwasserqualität und der hohen Nachfrage wird der Sicherung des Grundwasservorkommens des Naturraums "Hardtebenen" eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Flächeninanspruchnahme sollte daher beschränkt und Austräge aus dem Boden ins Grundwasser minimiert werden (LUBW 2015). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 30 Gemäß Landschaftsplan 2010 (NVK 2004b) besteht für das Gebiet des Nachbar- schaftsverbandes eine sehr gute Grundwasserqualität, insbesondere in den Schutzgebie- ten der Wasserwerke und in den Umlandgemeinden, und das Grundwasser steht auf- grund der hydrogeologischen Situation in ausreichender Menge zur Verfügung.  Wasserschutzgebiete Das ca. 200 m nordöstlich des Planungsgebiets gelegene Wasserschutzgebiet der Stadt Karlsruhe, WW Hardtwald (WSG-Nr. 212010) befindet sich außerhalb des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans (Daten- und Kartendienst der LUBW unter http://udo.LUBW.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml, zuletzt abgerufen am 07.11.2014).  Wasserschutzwald Die im Westen an das Planungsgebiet angrenzenden Teilbereiche des Hardtwalds südlich des Adenauerrings sowie Teilbereiche der im Süden angrenzenden Parkanlagen des Schlossgartens und des Fasanengartens sind gemäß Landschaftsplan 2030 als Wasserschutzwald ausgewiesen. Innerhalb des Planungsgebiets gehören auch die Ge- hölzbestände, welche die Sportplätze nordwestlich des Stadions umgeben, zu dieser Schutzkategorie (NVK 2014). Wasserschutzwälder zählen zu den Waldflächen mit besonderen Funktionen, al- lerdings ohne rechtsförmliche Ausweisung. Wegen ihrer besonderen Wirkungen und Leistungen werden sie neben den Waldflächen mit förmlich festgesetzter Zweckbindung nach Landeswaldgesetz (LWaldG) ebenfalls im Rahmen der Waldfunktionenkartierung erfasst und kartographisch ausgewiesen (Infothek ForstBW, online unter: http://www.waldnaturschutz-forstbw.de/page511.html, zuletzt abgerufen am 10.04.2015). Gemäß Landschaftsplan 2010 handelt es sich hierbei insbesondere um Bereiche, in denen keine Wasserschutzgebiete vorhanden sind, jedoch eine Gefahr für die Verun- reinigung des Grundwassers besteht. Im Waldboden wird versickerndes Niederschlags- wasser mechanisch und biologisch-chemisch gereinigt. Darüber hinaus wird der Oberflä- chenabfluss aufgrund der hohen Speicherkapazität der Waldböden erheblich verzögert und vermindert. Die Wälder tragen somit zum einen zur Reinhaltung des Grundwassers bei, zum anderen besitzen sie eine ausgleichende Wirkung auf den Wasserhaushalt (NVK 2004b).  Ergiebigkeit des oberen Grundwasserleiters und Durchlässigkeitsbeiwert Die Ergiebigkeit der hydrogeologischen Einheit im Bereich Karlsruhe wird als hoch (0,05 - 0,01 m³ / s bei einer Grundwasserabsenkung von 1 m) bewertet (LUBW 2015). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 31 Bei der geotechnischen Untersuchung zur Ertüchtigung der Wellenbrecher im Tri- bünenbereich des Stadions hat die DR.-ING. ORTH GMBH im Jahr 2010 mehrere Bagger- schürfe im Stadioninnenraum am Fuße der Stehtribünenwälle angelegt. Die dabei festge- stellten Körnungslinien wurden nach HAZEN, nach BEYER und nach SEILER ausgewertet und ein Durchlässigkeitsbeiwert von 7 ∙ 10 -4 m / s ≤ k f ≤ 1 ∙ 10 -3 m / s berechnet, was den Werten für Sandkies bis Mittelsand entspricht. Böden aus diesem Material weisen ein gu- tes Versickerungsvermögen auf.  Grundwasserflurabstände Aus dem Landschaftsplan 2030 (NVK 2014b) lässt sich ein Grundwasserflurab- stand von 5 - 20 m im Bereich des westlich angrenzenden Hardtwalds ablesen. In den östlich und südlich an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Gehölzbeständen sind teilweise geringere Werte (maximal 5 m) zu verzeichnen. Im Untersuchungsgebiet beträgt der Grundwasserflurabstand auch bei sehr hohen Grundwasserständen mehr als 4,5 m. Dies stellt für die Versickerung von Niederschlagswasser günstige Verhältnisse dar (DR.- ING. ORTH GMBH 2010). Als ungefährer Bezugspunkt für die Ermittlung des Grundwasserflurabstands kann die Messung der Geländehöhe (114,42 m NHN) an der Oberfläche eines Schachtes im Bereich des KSC-Fanshops dienen (Telefonische Auskunft von Herrn Fischer, Tiefbau- amt Karlsruhe am 18.11.2014). Zu beachten bleibt jedoch, dass die Geländehöhe inner- halb des Untersuchungsgebiets variiert. Im Westen des Stadiongebäudes befindet sich die Grundwassermessstelle (T401) des Tiefbauamts Karlsruhe. Hier wurde am 06.06.1983 der maximale Grundwasserstand von 110,06 m NHN und am 02.07.1974 der minimale Pegel von 106,96 m NHN gemes- sen (Telefonische Auskunft von Herrn Fischer, Tiefbauamt Karlsruhe am 13.11.2014). Die für eine Kanalbaustelle im Bereich des Wildparkstadions ausgewerteten Grundwas- serganglinien mit einer Beobachtungsdauer von über 30 Jahren haben einen mittleren Grundwasserstand von 109,0 m NHN ergeben (DR.-ING. ORTH GMBH 2010).  Versickerungsfähigkeit und Grundwasserneubildung Derzeit versickert das Niederschlagswasser der Spielfläche des Stadions sowie von Trainingsplatz 4 (Sportplätze mit Rollrasen, Drainage und Rasenheizung) flächig über die Rasendecke. Lediglich das Überschusswasser wird über Rigolen abgeleitet. Seit der Neugestaltung der Wellenbrecher im Tribünenbereich des Stadions im Jahr 2011 wird auch das Niederschlagswasser der Tribünen des Stadions über ein Mulden-Rigolen- System versickert (E-Mail von Frau Huhn, Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz am 21.10.2014). Bei den Kunstrasenplätzen (Trainingsplätze 3 und 6) erfolgt der Abfluss des Nie- derschlagwassers ebenfalls weitestgehend über eine flächenhafte Versickerung. Nach 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 32 Auskunft von Herrn Reinle, Tiefbauamt Karlsruhe, können dies Flächen hinsichtlich der Funktionserfüllung mit einem gut gepflegten Rasenspielfeld verglichen werden. Im Unter- grund verfügen beide Plätze wahrscheinlich über einen Kieskörper, der als Drainage dient. Diese könnten eventuell an die Kanalisation angeschlossen sein (mündliche Mittei- lungen von Herrn Wiedemann, Schul- und Sportamt, vom 18.12. und 12.01.2014 sowie schriftliche Mitteilung von Herrn Ulrich, KSC, vom 16.01.2015). Bezüglich der Naturrasenspielflächen (Trainingsplätze 2, 5 und 7) ist ebenfalls von einer flächenhaften Versickerung auszugehen. Drainagen sind nicht vorhanden (mündli- che Mitteilung von Herrn Wiedemann, Schul- und Sportamt, vom 18.12.2014). Die Grundwasserneubildungsrate für unbefestigte Flächen beträgt im Unter- suchungsgebiet 10 - 12 l / s pro km² (NVK 2004b).  Bewertung Die Bewertung des Schutzguts Wasser erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Wasser ist in Tabelle 4.3-1 in Kapitel 4.3, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen, dargestellt. Die Gesamtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. 2.4 Klima und Luft  Bestand Großräumig ist das Untersuchungsgebiet dem Klimaraum "Südwestdeutschland" und hier dem Klimabezirk "Hardtebenen" innerhalb der "Oberrheinischen Tiefebene" zu- geordnet. Es handelt sich um einen klimatologischen Gunstraum, für den hohe Jahres- mitteltemperaturen und geringe Niederschlagsmengen charakteristisch sind (LUBW 2015). Kennzeichnend für das Klima im Raum Karlsruhe sind zudem die hohen mittleren Jahrestemperaturen (9,8 °C) und die geringen Temperaturschwankungen im Jahresver- lauf (Januar 0,9 °C, Juli 19,1 °C) (NVK 2004b).  Bioklima Zur Bewertung des Bioklimas und der Charakterisierung unterschiedlicher Land- schaften wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) die 30-jährigen Mess- und Bewer- tungsdaten der synoptischen Wetterstationen des DWD mit dem Klima-Mitchel-Modell analysiert. Daraus lässt sich ableiten, wie häufig an den jeweiligen Stationen im Mittel Wärmebelastung im Sommerhalbjahr beziehungsweise Kältereiz im Winterhalbjahr zu erwarten ist. In Karlsruhe wurde im Zeitraum von 1971 bis 2000 eine durchschnittliche 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 33 Anzahl von lediglich 0 - 5 Tagen mit Kältereiz, allerdings 35,1 - 37,5 Tage mit Wärmereiz verzeichnet (Klimaatlas der LUBW http://www2.LUBW.baden-wuerttemberg.de/ public/abt5/klimaatlas_bw/bioklima/index.html, zuletzt abgerufen am 07.05.2015, NVK 2014). Waldgebiete haben hierbei eine ausgleichende Wirkung. Durch den Schutz vor di- rekter Strahlung schwächen sie die Wärmebelastung im Sommer ab. Im Winter wirken sie einer zu starken Auskühlung aufgrund der Verringerung der Windgeschwindigkeit entgegen (Klimaatlas der LUBW http://www2.LUBW.baden-wuerttemberg.de/public/ abt5/klimaatlas_bw/bioklima/index.html, zuletzt abgerufen am 07.05.2015. Die an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzenden Waldbestände des Hardtwalds sowie des Schloss- und Fasanengartens sind gemäß Landschaftsplan 2030 als Waldklimatope einzustufen. Diese weisen einen stark gedämpften Tagesgang von Temperatur und Feuchte auf, sind Orte der Frisch- und Kaltluftproduktion und über- nehmen eine Filterfunktion hinsichtlich Luftschadstoffen, wie Stäuben und Schadgasen (NVK 2014). Aufgrund der Lage des Untersuchungsgebiets zwischen Hardtwald im Norden und den Parkanlagen (Schlossgarten und Fasanengarten) im Süden ist davon auszugehen, dass dieser Bereich im Vergleich zur Karlsruher Innenstadt insbesondere an heißen Sommertagen ein günstigeres Bioklima aufweist, obwohl das Kaltluftliefervermögen der umgebenden Waldbestände mit einem mittleren Kaltluftstrom pro Rasterzelle von < 350 m³ / s, das der Trainingsplätze im westlichen Teil des Untersuchungsgebiets sowie des Schlossgartens mit 350 bis 700 m³ / s, als gering bis mittel zu bewerten ist (NVK 2011, NVK 2014) (Abbildung 2.4-1). In Verbindung mit überwiegend schlechten regionalen Durchlüftungsverhältnissen im Raum Karlsruhe (Klimaatlas der LUBW http://www2.LUBW.baden-wuerttemberg.de/ public/abt5/ klimaatlas_bw/bioklima/ index.html, zuletzt abgerufen am 07.05.2015) kommt es im Sommer teilweise zu einer erhöhten Ozonbelastung. Der Jahresmittelwert für Ozon lag im Jahr 2010, gemessen an der Messstation "Karlsruhe-Mitte", bei 37 μg / m³ (Luftda- ten Messungen im Portal Luft der LUBW http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/ messwerte/langzeit /history_data/hstatDDEBW001O3JMW.htm, zuletzt abgerufen am 07.05.2015). Im gesamten Oberrheintal kommt es mit 225 Tagen im Jahr häufig zu Inversions- wetterlagen, die die Anreicherung von Luftschadstoffen begünstigen können (Klimaatlas der LUBW http://www2.LUBW.baden-wuerttemberg.de/public /abt5/klimaatlas_bw/ bioklima/ index.html, zuletzt abgerufen am 07.05.2014, NVK 2014)  Luftaustausch Entscheidend für gute Durchlüftungsverhältnisse sind geringe Inversions- häufigkeiten in Verbindung mit hohen Windgeschwindigkeiten. Solche Bedingungen herr- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 34 schen insbesondere in höhergelegenen und windstarken Regionen vor (Klimaatlas der LUBW http://www2.LUBW.baden-wuerttemberg.de/public /abt5/klimaatlas_bw/bioklima/ index.html, zuletzt abgerufen am 07.11.2014). Im Zeitraum zwischen 1971 bis 2000 wur- de für Karlsruhe eine hohe Anzahl an Tagen (225 Tage/Jahr) mit Inversionswetterlage und geringen Windgeschwindigkeiten (4,75 - 5,00 m/sec) verzeichnet (NVK 2014) (Abbil- dung 2.4-2). Demnach bestehen für das Untersuchungsgebiet schlechte Durch- lüftungsverhältnisse. Gemäß Landschaftsplan 2030 sind innerhalb des Untersuchungsgebiets keine Kaltluftleitbahnen und -abflussbahnen vorhanden (NVK 2014). Der umliegende Hardtwald dient dennoch der Unterstützung stadtökologischer Funktionen, wie der Klimasteuerung, der Luftregeneration und der Immissionsminderung (ILN 2009). Die Hauptstromrichtung der Flurwinde des westlich an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Walds verläuft in Richtung Südwest (NVK 2014).  Luftschadstoffe Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) lag 2013 an der Hintergrundmess- station "Karlsruhe-Nordwest" in der Daimlerstraße (ca. 4 km westlich des Untersu- chungsgebiets) bei 23 μg/m³ und damit unterhalb des Grenzwerts von 40 μg/m³. Der 1h- Mittelwert von 200 μg/m³ darf pro Kalenderjahr maximal 18 Mal überschritten werden. Dies war in den Jahren 2002 bis 2012 nicht der Fall. Gemessen an der Verkehrsmesssta- tion "Reinhold-Frank-Straße" (etwa 2 km südwestlich des Untersuchungsgebiets) lag der NO 2 -Wert im Jahr 2013 mit 48 μg/m³ oberhalb des Grenzwerts, der 1h-Mittelwert von 200 μg/m³ wurde hingegen nicht überschritten (LUBW 2014a). In der Analyse-Karte Nr. A 7 für das Schutzgut Klima und Luft des Landschafts- plans 2030 (NVK 2014, Vorabzug: Stand 14.04.2014) werden für den Adenauerring bei austauscharmen Wetterlagen Stickstoffdioxid-Immissionen von > 80μg/m³ angegeben (NVK 2014).  Feinstäube Der Jahresmittelwert für Feinstaub PM 2,5 betrug im Jahr 2013 an der Messstation "Reinhold-Frank-Straße" 15 μg/m³, an der Messstation "Karlsruhe-Nordwest" 14 μg/m³. Beide Werte lagen damit unterhalb des Jahresmittelgrenzwerts von 25 μg/m³ (UMWELT- BUNDESAMT 2014). Gemäß UMWELTBUNDESAMT (2014) wurde im Jahr 2013 auch der Feinstaubgrenz- wert PM 10 (Jahresmittelgrenzwert: 40 μg/m³) sowohl an der Messstelle "Reinhold-Frank- Straße" als auch an der Messstelle "Karlsruhe-Nordwest" mit 23 μg/m³ beziehungsweise 19 μg/m³ nicht überschritten. Die Tage der Überschreitungen im Jahr 2013 lagen mit 13 Tagen (Messstelle "Reinhold-Frank-Straße") beziehungsweise 7 Tagen (Messstelle "Karlsruhe-Nordwest") im Rahmen des zulässigen Grenzwerts (35 Tage / Jahr). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 35 Für das Untersuchungsgebiet selbst sind keine Daten hinsichtlich der Feinstaubbe- lastung vorhanden. Abbildung 2.4-1. Klimafunktionskarte im Bereich Karlsruhe-West. Quelle: Ökologische Tragfähig- keitsstudie für den Raum Karlsruhe (NVK 2011). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 36 Abbildung 2.4-2. Darstellung von Wärmebelastung, Windgeschwindigkeiten sowie Anzahl der Ta- ge mit Inversionswetterlagen innerhalb des Gesamtgebiets des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (die Lage des Untersuchungsgebiets ist mit einem schwarzen Pfeil gekennzeichnet). Quelle: Land- schaftsplan 2030 (NVK 2014, Vorabzug, Stand: 14.04.2014). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 37  Bewertung Die Bewertung des Schutzguts Klima erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Klima ist in Tabelle 4.4-1 in Kapitel 4.4, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflä- chen, dargestellt. Die Gesamtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. 2.5 Fauna und Flora 2.5.1 Fauna Die Methodik und die Ergebnisse der faunistischen Erhebungen werden in der ar- tenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015b) sowie in den zugehörigen Bestandsplänen ausführlich dargestellt. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse kurz zusammengefasst. Die Bewertung des Schutzguts Tiere erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Tiere ist in Tabelle 4.5-1 in Kapitel 4.5, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflä- chen, dargestellt. Die Gesamtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. 2.5.1.1 Fledermäuse  Ergebnisse der Bestandserfassung  Baumbewohnende Fledermausarten Im Rahmen der Erfassung von potenziellen Fledermausquartieren wurden 190 Habitatbäume mit insgesamt mindestens 296 Quartiermöglichkeiten im Untersuchungs- gebiet festgestellt. Bei der Überprüfung derjenigen Quartiermöglichkeiten, die sich innerhalb von Vor- habensflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden (insgesamt 112 Struk- turen), hinsichtlich ihrer Eignung beziehungsweise aktuellen Besiedlung konnten insge- samt zwei Lebendfunde nachgewiesen werden:  In einer Spechthöhle an Baum-Nr. 135 (Linde in dem Waldbestand im Bereich der Tennisplätze) wurden mehrere Individuen einer größeren Fledermausart vorgefun- den. Aufgrund der abgegebenen Laute sowie des Zeitpunkts des Nachweises (An- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 38 fang November 2014) wird vermutet, dass es sich um eine Überwinterungskolonie des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) oder des Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri) handelt.  Unter einer abgelösten Rindenplatte an Baum-Nr. 41a (abgestorbene Rotbuche östlich des Amateurstadions) wurde am 18.09.2014 von Herrn Müller, Gartenbau- amt Karlsruhe, ein Einzeltier einer nicht näher bestimmten Fledermausart vorge- funden. Darüber hinaus wurden an vier Habitatbäumen Hinweise auf eine aktuelle oder erst kurz zurückliegende Nutzung in Form von Fledermauskot und / oder starkem Fle- dermausgeruch sowie dunklen Verfärbungen an der Innenwand der Höhlen festgestellt:  Die Kotfunde an Baum-Nr. 41a, an dem ein Einzeltier nachgewiesen wurde (siehe oben) lassen lediglich auf eine Quartiernutzung durch Einzeltiere schließen.  An einem Eichenstumpf westlich des Kunstrasenplatzes südlich des Amateurstadi- ons wurde an Baum-Nr. 56 ebenfalls Fledermauskot nachgewiesen. Hierbei ist, wie oben beschrieben, eine Quartiernutzung lediglich durch Einzeltiere anzuneh- men.  Eine Spechthöhle an Baum-Nr. 129 (Linde innerhalb des Waldbestands im Bereich der Tennisplätze) wurde vermutlich als Wochenstubenquartier genutzt. Die Struk- tur eignet sich zudem als Winterquartier.  Eine weitere Spechthöhle an Baum-Nr. 135, bei dem bereits der Lebendnachweise einer größeren Fledermausart erbracht wurde (siehe oben), wurde vermutlich ebenfalls als Wochenstubenquartier genutzt und eignet sich zugleich als Winter- quartier. Damit sind insgesamt fünf Quartiermöglichkeiten als Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten baumbewohnender Fledermausarten einzustufen.  Rufaufzeichnungen an Baum-Nr. 135 Im Umfeld von Baum-Nr. 135, an welchem Sozialrufe von Fledermäusen festzu- stellen waren, wurden ab dem 22.11.2014 über einen Zeitraum von zwei Wochen drei Batcorder zur akustischen Erfassung von Fledermäusen ausgebracht. Anhand der aufgezeichneten Dateien mit Fledermausrufen konnten folgende vier Arten zweifelsfrei anhand ihrer spezifischen Rufeigenschaften bestimmt werden:  Großer Abendsegler,  Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus),  Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und  Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus). Die Auswertung der Rufaufzeichnungen bestätigt das Ergebnis der Überprüfung der Quartiermöglichkeiten an Baum-Nr. 135, dass sich in der Spechthöhle ein Überwinte- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 39 rungsquartier des Großen Abendseglers befindet. Die Rufnachweise von drei weiteren Fledermausarten in unmittelbarer Nähe des Quartieres, darunter auch Sozialrufe, erhöht die Bedeutung des Baumquartiers, da es entweder von weiteren Arten zur Überwinterung oder zusätzlich als Durchzugsquartier genutzt wird.  Gebäudebewohnende Fledermausarten Im Rahmen der Erfassung von Quartiermöglichkeiten gebäudebewohnender Fle- dermäuse wurden an beinahe allen überprüften Gebäuden Quartiermöglichkeiten festge- stellt (Plan 5.1-2). Lediglich am Fanartikel-Shop, dem Containergebäude der KSC- Geschäftsführung, dem Gebäude des Jugendleistungszentrums sowie der Dreifeld- Sporthalle waren keine geeigneten Quartiermöglichkeiten zu sehen. Das Wildparkstadion weist besonderes viele Quartiermöglichkeiten unterschiedli- cher Art auf. An dem aus Fertigbauteilen bestehenden Oberrang der Haupttribüne sind auf der Unterseite horizontale Fugen zwischen den Bauteilen vorhanden. Diese für spal- tenbewohnende Fledermausarten geeigneten Quartiermöglichkeiten erstrecken sich, so- fern sie nicht stellenweise abgedichtet sind, über den gesamten Oberrang. Darüber hin- aus bestehen an der Haupttribüne kleine Hohlräume in der Stahlträgerkonstruktion, hinter Blechverkleidungen und in Sichtmauerwerken sowie hinter Deckenverschalungen. Die Eignung und tatsächliche Nutzung dieser Quartiermöglichkeiten durch Fleder- mäuse konnte anhand von zahlreich vorgefundenen Kotkrümeln und Nahrungsresten be- legt werden. Am häufigsten konnten Kotkrümel gefunden werden, die mit hoher Wahr- scheinlichkeit von Zwergfledermäusen stammen. Diese befanden sich an zahlreichen Stellen am Boden, auf Brüstungen und Simsen oder hafteten an Scheiben. Ähnlich viele Nachweise gelangen hinsichtlich einer Besiedlung durch Langohrfle- dermäuse, wobei diese Gattung seltener anhand von Kotkrümeln, sondern häufiger durch arttypisch abgetrennte Insektenreste unter Hangplätzen festgestellt wurde. An einer weiteren Stelle am Boden fanden sich einige Kotkrümel einer größeren Fledermausart, wahrscheinlich der Breitflügelfledermaus. Die Gegentribüne weist vor allem Quartiermöglichkeiten im Holzunterbau des Oberranges, in Hohlräumen der Stahlträgerkonstruktion und hinter der Außenverscha- lung des Gebäudes auf. Funde von Kotkrümeln von Langohrfledermäusen auf einem Fenstersims im Oberrang belegen die Eignung und Nutzung dieses Gebäudes als Nah- rungshabitat. Außerdem sind die Strukturen zumindest für Einzeltiere als Zwischenquar- tier oder Hangplatz während der Nahrungssuche geeignet. Außerhalb des Stadions dominieren Spaltenquartiermöglichkeiten hinter umlaufen- den (Attika-)Verkleidungen aus Blech an Gebäuden mit Flachdächern. Dieser Quartiertyp findet sich an zahlreichen Gebäuden am Eingang West sowie am Eingang Ost, an Sani- tärgebäuden sowie an Imbissbuden verteilt über das Wildparkgelände. Seltener kommen 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 40 Quartiermöglichkeiten in Dachhohlräumen sowie am Dachgebälk kleinerer Gebäude vor, wie beispielsweise den Funktionsgebäuden neben der Dreifeld-Sporthalle. Allen Quartiermöglichkeiten gemeinsam ist, dass sie die Quartieransprüche von Spaltenbewohnern, wie den bereits oben genannten Arten, erfüllen. Quartiermöglichkei- ten für Arten, die große Dachstühle nutzen, wie das Große Mausohr, sind an den unter- suchten Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs nicht vorhanden.  Rote Liste- und Schutzstatus Innerhalb des Untersuchungsgebiets kommen mindestens sechs Fledermausarten vor (Tabelle 2.5-1). Da sowohl bei den Baumquartieren als auch bei den Gebäuden nicht alle Quartiermöglichkeiten kontrolliert werden konnten und wegen des Vorhandenseins sehr unterschiedlich ausgeprägter Nahrungshabitate, ist innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit Vorkommen weiterer Arten zu rechnen. Tabelle 2.5-1. Rote Liste- und Schutzstatus der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fleder- mausarten. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D 1 RL Ba-Wü 2 Schutz- status FFH Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 s IV Großer Abendsegler Nyctalus noctula V I s IV Braunes/ Graues Langohr Plecotus auritus/ austri- acus V / 2 3 / 1 s IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - I s IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - 3 s IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D G s IV Kategorien der Roten Listen: 1 RL D: MEINIG et al. (2009), 2 RL BW: BRAUN & DIETERLEN (2003): 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet - = nicht gefährdet G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes I = gefährdete wandernde Art V = Vorwarnliste D = Daten unzureichend Schutzstatus: s = streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG FFH IV: Art in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 41 Mit Ausnahme der Zwerg- und der Rauhautfledermaus sind alle nachgewiesenen Arten in der Roten Liste Deutschlands aufgeführt (MEINIG et al. 2009). Landesweit wer- den alle nachgewiesenen Arten in der Roten Liste gelistet (BRAUN & DIETERLEN 2003). Darüber hinaus werden alle heimischen Fledermausarten in Anhang IV der FFH- Richtlinie geführt und sind damit nach § 7 Abs. 2 BNatschG streng geschützt. 2.5.1.2 Zauneidechse  Ergebnisse der Bestandserfassung Eine hohe bis sehr hohe Individuendichte der Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde im nördlichen Teil des Birkenparkplatzes sowie an den angrenzenden Waldrändern, an den südexponierten Böschungen des Wildparkstadions, an den Gehölzrändern südlich der Tennisplätze, im Bereich des Kompostplatzes und in den Randbereichen des KIT- Sportplatzes festgestellt. Die als geeignet einzustufenden Habitate in der nordwestlichen Hälfte des Untersuchungsgebiets, zum Beispiel im Bereich der Sportplätze östlich der Friedrichstaler Allee, waren hingegen nur spärlich besiedelt (siehe Plan 5.1-3 der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie). Insgesamt wurden 211 eindeutig unterscheidbare Individuen der Zauneidechse nachgewiesen, darunter 104 adulte (46 Männchen, 40 Weibchen und 18 weitere adulte Tiere, deren Geschlecht nicht bestimmt werden konnte) sowie 41 subadulte, 28 juvenile und 38 hinsichtlich Alter und Geschlecht nicht bestimmte Individuen. Der Bestand der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet wird auf insgesamt 612 adulte Individuen geschätzt. Diese verteilen sich wie folgt auf die in Abbildung 2.5-1 dar- gestellten Erfassungseinheiten:  Kompostplatz: 132 Adulti,  Birkenparkplatz: 112 Adulti,  Tennisplätze: 108 Adulti,  Stadionböschungen: 88 Adulti,  KIT-Sportplatz: 84 Adulti,  übriges KSC-Gelände: 36 Adulti,  Wald östlich Kompostplatz: 28 Adulti,  Friedrichstaler Allee: 12 Adulti,  Vorkommen außerhalb des Geltungsbereichs: 12 Adulti. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 42 Abbildung 2.5-1. Erfassungseinheiten Bestand Zauneidechse.  Rote Liste- und Schutzstatus Die Zauneidechse wird sowohl in der Roten Liste Baden-Württembergs (LAUFER 1999) als auch in der Roten Liste Deutschlands (BFN 2009) unter Kategorie V (Art der Vorwarnliste) geführt (Tabelle 2.5-2). Sie ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43 EWG) aufgelistet und daher bundesweit streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand wird in Baden-Württemberg als ungünstig bis unzureichend eingestuft (www.LUBW.baden- wuerttemberg.de). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 43 Tabelle 2.5-2. Rote Liste- und Schutzstatus der Zauneidechse. Dt. Name Wissenschaftl. Name RL D 1 RL BW 2 Schutzstatus FFH Zauneidechse Lacerta agilis V V s IV Kategorien der Roten Listen: 1 Deutschland: BFN (2009), 2 Baden-Württemberg: LAUFER (1999) V = Vorwarnliste Schutzstatus: s = streng geschützte Art nach BNatSchG FFH: IV = Art nach Anhang IV FFH-Richtlinie 2.5.1.3 Mauereidechse  Ergebnisse der Bestandserfassung Im Bereich des Kompostplatzes nördlich der Lärchenallee wurde ein individuenrei- ches Vorkommen der Mauereidechse (Podarcis muralis) festgestellt (siehe Plan 5.1-3 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie). Der anfängliche Verdacht, dass neben der "Ostfranzösischen Linie", die im Ober- rheingebiet heimisch ist, auch allochthone Individuen in der Mauereidechsenpopulation vorkommen, wurde durch eine Auswertung von Fotos gefangener Individuen durch Herrn Dr. Schulte, Universität Trier, bestätigt. Die meisten der gefangenen Tiere wiesen deutli- che Merkmale der "Südalpen-Linie" auf. Daneben war bei jeweils einem Tier nicht auszu- schließen, dass es sich um Exemplare der "Westfranzösischen Linie" beziehungsweise der "Romagna-Linie" handelt. Da dies jedoch zweifelsfrei nur mit einer genetischen Un- tersuchung belegt werden kann, wurde eine Sequenzierung der mitochondrialen DNA basierend auf Abstrichen der Mundschleimhaut durchgeführt. Hierbei wurde nachgewie- sen, dass sich unter den gefangenen Tieren sowohl Exemplare der heimischen "Ostfran- zösische Linie" als auch der allochthonen "Südalpen-Linie" befinden. Es ist davon auszu- gehen, dass sich bereits Hybride ausgebildet haben. Insgesamt wurden 260 eindeutig unterscheidbare Individuen der Mauereidechse festgestellt, darunter 102 adulte (45 Männchen, 35 Weibchen und 22 weitere adulte Tie- re, deren Geschlecht nicht bestimmt werden konnte) sowie 85 subadulte, 57 juvenile und 16 hinsichtlich Alter und Geschlecht nicht bestimmte Individuen. Der Bestand der Mauereidechse im Untersuchungsgebiet wird auf insgesamt 612 adulte Individuen geschätzt. Diese verteilen sich wie folgt auf die in Abbildung 2.5-2 dar- gestellten Erfassungseinheiten:  Kompostplatz: 420 Adulti,  KIT-Sportplatz: 124 Adulti, 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 44  Fasanengartenmauer: 32 Adulti,  Wald östlich Kompostplatz: 24 Adulti,  Stadionböschungen: 12 Adulti. Abbildung 2.5-2. Erfassungseinheiten Bestand Mauereidechse. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 45  Rote Liste- und Schutzstatus Die Mauereidechse wird in der Roten Liste Baden-Württembergs (LAUFER 1999) unter Kategorie 2 (stark gefährdet), in der Roten Liste Deutschlands (BFN 2009) unter Kategorie V (Art der Vorwarnliste) geführt (Tabelle 2.5-3). Sie ist in Anhang IV der FFH- Richtlinie (RL 92/43 EWG) aufgelistet und daher bundesweit streng geschützt. Ihr Erhal- tungszustand wird in Baden-Württemberg als günstig eingestuft (www.LUBW.baden- wuerttemberg.de). Tabelle 2.5-3. Rote Liste- und Schutzstatus der Mauereidechse. Dt. Name Wissenschaftl. Name RL D 1 RL BW 2 Schutzstatus FFH Mauereidechse Podarcis muralis V 2 s IV Kategorien der Roten Listen: 1 Deutschland: BFN (2009), 2 Baden-Württemberg: LAUFER (1999) V = Vorwarnliste 2 = stark gefährdet Schutzstatus: s = streng geschützte Art nach BNatSchG FFH: IV = Art nach Anhang IV FFH-Richtlinie 2.5.1.4 National geschützte Reptilien- und Amphibienarten  Ergebnisse der Bestandserfassung Im Rahmen der Bestandserfassung der Zauneidechse wurden folgende, auf natio- naler Ebene besonders geschützte Reptilien- und Amphibienarten durch Zufallsbeobach- tungen an den Gehölzrändern nördlich und südlich der Lärchenallee, westlich der Fried- richstaler Allee sowie entlang der Mauer am südlichen Rand des KSC-Geländes nach- gewiesen (Abbildung 2.5-3):  Blindschleiche (Anguis fragilis): jeweils ein adultes Exemplar am 17.04. sowie am 16.07.2014,  Grasfrosch (Rana temporaria): vier subadulte Exemplare am 16.07.2014 sowie ein subadultes Exemplar am 23.07.2014 und  Erdkröte (Bufo bufo): acht juvenile Exemplare am 16.07.2014 sowie ein juveniles Exemplar am 23.07.2014. Bezüglich der Blindschleiche ist eine Fortpflanzung innerhalb des Untersuchungs- gebiets mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Die Art gilt als eurytop und nutzt da- her eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Lebensräume. Bevorzugt wird in der Regel offe- nes bis halboffenes, strukturreiches Gelände mit einer gewissen Bodenfeuchtigkeit, ho- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 46 her und deckungsreicher Gras- und Krautvegetation, nahe gelegenen Gebüschen und Hecken sowie zahlreichen Versteckmöglichkeiten in sonnenexponierter Lage (LAUFER et al. 2007). Geeignete Habitate stellen daher insbesondere Gehölzränder, aber auch lichte- re Bereiche innerhalb von Waldbeständen dar. Ein derartiges Habitatangebot ist im Un- tersuchungsgebiet an zahlreichen Stellen gegeben. Für Amphibien sind hingegen keine geeigneten Laichgewässer innerhalb des Un- tersuchungsgebiets vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass die festgestellten Arten die im Untersuchungsgebiet ausgebildeten Habitate, vor allem die Wald- und Gehölzbe- stände, außerhalb der Fortpflanzungszeit als Landlebensraum nutzen. Als mögliches Laichgewässer kommt gegebenenfalls der Ententeich im Schlossgarten in Frage. Er liegt in einer Entfernung von ca. 250 m, wurde hinsichtlich seiner Eignung als Laichhabitat je- doch nicht überprüft. Weitere Gewässer befinden sich in mindestens 2 km Entfernung zum Untersuchungsgebiet. Potenzielle Wanderkorridore zwischen diesen Gewässern und dem Untersuchungsgebiet werden durch Bereiche mit hoher Barrierewirkung (Stra- ßen mit hohem Verkehrsaufkommen, wie Adenauerring oder Willy-Brandt-Allee / L 506, sowie Siedlungsgebiete) zerschnitten, so dass ein Austausch von Amphibien nicht zu er- warten ist. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 47 Abbildung 2.5-3. Im Rahmen der Bestandserfassung der Zauneidechse festgestellte, auf nationa- ler Ebene besonders geschützte Reptilien- und Amphibienarten.  Rote Liste- und Schutzstatus Blindschleiche, Erdkröte und Grasfrosch gelten auf Bundesebene als ungefährdet (BFN 2009). In der Roten Liste Baden-Württembergs (LAUFER 1999) sind Erdkröte und Grasfrosch in der Kategorie V (Arten der Vorwarnliste) eingestuft. Die Blindschleiche ist 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 48 hingegen auch auf Landesebene ungefährdet (Tabelle 2.5-4). Sämtliche europäische Reptilien- und Amphibienarten sind in Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzver- ordnung (BArtSchV) aufgeführt und damit auf nationaler Ebene besonders geschützt. Tabelle 2.5-4. Rote Liste- und Schutzstatus der im Untersuchungsgebiet festgestellten national ge- schützten Reptilien- und Amphibienarten. Dt. Name Wissenschaftl. Name RL D 1 RL BW 2 Schutzstatus Blindschleiche Anguis fragilis * * b Erdkröte Bufo bufo * V b Grasfrosch Rana temporaria * V b Kategorien der Roten Listen: 1 Deutschland: BFN (2009), 2 Baden-Württemberg: LAUFER (1999) V = Vorwarnliste * = ungefährdet Schutzstatus: b = besonders geschützte Art nach BNatSchG 2.5.1.5 Holzkäfer  Ergebnisse der Bestandserfassung  Heldbock Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet 38 aktuelle Brutbäume sowie 22 Ver- dachtsbäume des Heldbocks (Cerambyx cerdo) nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurden fünf ehemalige Brutbäume (entwurzelte, am Boden liegende Eichen mit Bohrlö- chern und Fraßgängen) sowie 134 Potenzialbäume erfasst, bei denen aufgrund benach- barter, bereits besiedelter Bäume eine künftige Besiedlung als sehr wahrscheinlich gelten kann (siehe Plan 5.1-4 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie).  Eremit Im Untersuchungsgebiet wurden drei Bäume mit Verdacht auf voluminöse Mulm- höhlen festgestellt (siehe Bäume-Nr. 10, 11 und 53 in Plan 5.1-4 der artenschutzrechtli- chen Verträglichkeitsstudie). Da bei Baum-Nr. 53 im Zuge einer Verkehrssicherungsmaßname die Krone zu- rückgeschnitten werden musste, wurde die an diesem Baum festgestellte Mulmhöhle am 23.10.2014 im Vorfeld der Maßnahme von Herrn Dipl.-Biol. Claus Wurst hinsichtlich einer 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 49 aktuellen Besiedlung durch den Eremit (Osmoderma eremita) untersucht. Hierbei wurden sowohl am Stammfuß als auch in der Höhle Larvenkot und Junglarven vorgefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Eremit zuzuordnen sind (WURST 2014). Ob sich die beiden anderen Höhlen an den Bäumen Nr. 10 und 11 als Brutsubstrat für den Eremit eignen, kann ebenfalls nur durch eine eingehendere Überprüfung festge- stellt werden. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung ist jedoch nicht anzunehmen, da sich diese Bäume außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Fußballstadion im Wildpark" befinden.  Rote Liste- und Schutzstatus Der Heldbock ist sowohl bundes- als auch landesweit vom Aussterben bedroht (Kategorie 1; BFN 1998 und BENSE 2002) (siehe Tabelle 2.5-5). Der Eremit wird auf Bun- des- und auf Landesebene als stark gefährdet (Kategorie 2) eingestuft. Als Arten des An- hangs IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43 EWG) sind Heldbock und Eremit in Deutschland streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand wird in Baden-Württemberg als ungünstig- schlecht bewertet (www.LUBW.baden-wuerttemberg.de). Tabelle 2.5-5. Rote Liste- und Schutzstatus der im Untersuchungsgebiet festgestellten streng ge- schützten Holzkäferarten. Dt. Name Wissenschaftl. Name RL D 1 RL BW 2 Schutzstatus FFH Heldbock Cerambyx cerdo 1 1 s IV Eremit Osmoderma eremita 2 2 s IV Kategorien der Roten Listen: 1 Deutschland: BFN (1998), 2 Baden-Württemberg: BENSE (2002) 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet Schutzstatus: s = streng geschützte Art nach BNatSchG FFH: IV = Art nach Anhang IV FFH-Richtlinie 2.5.1.6 Europäische Vogelarten Im Rahmen der Revierkartierung im Zeitraum vom 06.03. bis zum 01.07.2014 wur- den insgesamt 48 Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Für 33 Arten lie- gen Beobachtungen vor, die eine Einstufung als Brutvogel rechtfertigen. Der von diesen Arten gebildete Gesamtbrutbestand umfasst 331 Reviere. Elf Arten sind als Nahrungs- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 50 gast, vier Arten als Durchzügler zu werten. Die Revierzentren der als Brutvogel eingestuf- ten Arten sind in Plan 5.2-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellt. Eine Zusammenstellung der nachgewiesenen Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus, zur Einstufung in den Roten Listen Deutschlands und Baden-Württembergs sowie zum Status und zur Häufigkeit im Untersuchungsgebiet enthält Tabelle 2.5-6. Darin ist auch die Anzahl der 2014 festgestellten Brutreviere im Untersuchungsgebiet aufge- führt. Tabelle 2.5-6. Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus, zur Gefährdung nach den Roten Listen Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) und Baden- Württembergs (HÖLZINGER et al. 2007) sowie zum Status und zur Häufigkeit im Untersuchungsge- biet (Legende siehe Tabellenende). Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz- status Rote Liste Status im Untersuchungsge- biet D BW Brutvogel (Anzahl Brutreviere) Nahrungs- gast Durch- zügler Amsel Turdus merula b 13 Bachstelze Motacilla alba b 4 Blaumeise Parus caeruleus b 21 Buchfink Fringilla coelebs b 27 Buntspecht Dendrocopos major b 8 Eichelhäher Garrulus glandarius b 3 Fitis Phylloscopus trochylus b V 1 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla b 15 Girlitz Serinus serinus b V 11 Grauschnäpper Muscicapa striata b V 1 Grünfink Carduelis chloris b 6 Grünspecht Picus viridis b, s (Sp. 3) 1 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros b 5 Haussperling Passer domesticus b V V 6 Heckenbraunelle Prunella modularis b 5 Kernbeißer Coccothraustes coc- cothraustes b 2 Kleiber Sitta europaea b 16 Kohlmeise Parus major b 28 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b 31 Mittelspecht Dendrocopos medius b, s (Sp. 3) V 2 Nachtigall Luscinia megarhynchos b 1 Neuntöter Lanius collurio b V 1 Pirol Oriolus oriolus b V V 3 Rabenkrähe Corvus corone corone b 7 Ringeltaube Columba palumbus b 13 Rotkehlchen Erithacus rubecula b 25 Singdrossel Turdus philomelos b 5 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 51 Fortsetzung Tabelle 2.5-6. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz- status Rote Liste Status im Untersuchungsge- biet D BW Brutvogel (Anzahl Brutreviere) Nahrungs- gast Durch- zügler Sommer- goldhähnchen Regulus ignicapilla b 6 Star Sturnus vulgaris b V 27 Stieglitz Carduelis carduelis b 3 Sumpfmeise Parus palustris b 6 Zaunkönig Troglodytes troglodytes b 16 Zilpzalp Phylloscopus collybita b 12 Bluthänfling Carduelis cannabina b V V v Dohle Corvus monedula b 3 m Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus b V m Mäusebussard Buteo buteo b, s (A) h Mauersegler Apus apus b V m Nilgans Alopochen aegyptiacus b v Schwanzmeise Aegithalos caudatus b v Schwarzspecht Dryocopus martius b, s (Sp. 3) h Stockente Anas platyrhynchos b v Turmfalke Falco tinnunculus b, s (A) V v Waldkauz Strix aluco b, s (A) v Klappergrasmücke Sylvia curruca b V v Schwarzmilan Milvus migrans b, s (A) v Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix b 2 v Wintergoldhähnchen Regulus regulus b v Gesamt: 48 Arten 3 15 331 11 4 Legende: Schutzstatus: b besonders geschützte Art s streng geschützte Art, da gelistet in: (A) Anhang A der EG-Artenschutzverordnung (EG-VO 338/97) (Sp. 3) Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Rote Liste Gefährdungsstatus: 2 stark gefährdet 3 gefährdet V Arten der Vorwarnliste Häufigkeit im Untersuchungsgebiet (Nahrungsgäste / Durchzügler): v vereinzelt (1-3 Beobachtungen) m mehrfach (4-10 Beobachtungen) h häufig (> 10 Beobachtungen) 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 52  Gefährdung Mit Bluthänfling (Carduelis cannabina), Haussperling (Passer domesticus) und Pi- rol (Oriolus oriolus) wurden drei Arten nachgewiesen, die in der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands in der Vorwarnliste 1 (Kategorie V) geführt werden (SÜDBECK et al. 2007). Während Haussperling und Pirol 2014 aktuelle Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet aufwiesen, trat der Bluthänfling hier lediglich als Nahrungsgast auf. Auf Landesebene werden 15 der nachgewiesenen Arten in der aktuellen Roten Liste der Brutvogelarten (HÖLZINGER et al. 2007) geführt. Unter diesen befinden sich 13 Arten der Vorwarnliste. Als Brutvögel einzustufen sind Fitis (Phylloscopus trochylus), Gir- litz (Serinus serinus), Grauschnäpper (Muscicapa striata), Haussperling, Mittelspecht (Dendrocopos medius), Neuntöter (Lanius collurio), Pirol und Star (Sturnus vulgaris), während Bluthänfling, Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Mauersegler (Apus apus) und Turmfalke (Falco tinnunculus) als Nahrungsgäste auftraten. Die Klappergras- mücke (Sylvia curruca) ist aufgrund einer einmaligen Beobachtung hingegen als Durch- zügler einzustufen. Die Dohle (Corvus monedula), die landesweit als "gefährdet" (Katego- rie 3) gilt, wurde mehrfach bei der Nahrungssuche im Untersuchungsgebiet beobachtet. Der "stark gefährdete" (Kategorie 2) Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix) ist aufgrund einer einmaligen Beobachtung als Durchzügler einzustufen.  Schutzstatus Alle europäischen Vogelarten sind sowohl bundes- als auch europaweit besonders geschützt. Mäusebussard (Buteo buteo), Turmfalke, Schwarzmilan (Milvus migrans) und Waldkauz (Strix aluco) sind in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung (EG-VO 338/97) aufgeführt und zählen damit zu den nach europäischem Recht streng geschützten Arten. Grünspecht (Picus viridis), Mittelspecht und Schwarzspecht (Dryocopus martius) sind in Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gelistet und damit auf nationaler Ebene streng geschützt. Von den drei Spechtarten wurden 2014 Brutvorkom- men von Grünspecht und Mittelspecht im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Schwarz- specht, Mäusebussard und Turmfalke traten lediglich als Nahrungsgäste auf. Der Schwarzmilan wurde auf dem Durchzug beobachtet.  Natura 2000-relevante Arten Mittelspecht, Schwarzspecht und Neuntöter sind nicht nur artenschutzrechtlich re- levant, sondern als Arten, die für das für das Vogelschutzgebiet "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" gemeldet sind, auch im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015a) zu betrachten. 1 Für Arten der Vorwarnliste ist bei Fortbestehen bestandsreduzierender Einwirkungen in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich (SÜDBECK et al. 2007). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 53 Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden zwei Brutpaare des Mittelspechts im Un- tersuchungsgebiet nachgewiesen. Die vermuteten Zentren der Brutreviere befinden sich westlich der Friedrichstaler Allee auf Höhe des Amateurstadions sowie im Bereich des Fasanengartens (siehe Plan 5.2-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie). Ei- ne Brut innerhalb des Vorhabensbereichs kann für 2014 ausgeschlossen werden. Aller- dings befinden sich bei dem Brutpaar westlich der Friedrichstaler Allee Teile des Brutre- viers innerhalb des Vorhabensbereichs. Darüber hinaus wurden an einer Rot-Eiche (sie- he Baum-Nr. 34 in Plan 5.1-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie) in dem Gehölzbestand westlich des Amateurstadions im Rahmen der Baumhöhlenerfassung mehrere Initialhöhlen festgestellt. Diese wurden von dem Mittelspecht im Zuge der Brut- saison stetig erweitert, so dass dieser Baum als potenzieller Brutbaum einzustufen ist. Im Bereich des Kompostplatzes im südlichen Teil des Untersuchungsgebiets konn- te anhand der Beobachtung von mehreren flüggen Jungvögeln eine erfolgreiche Brut des Neuntöters nachgewiesen werden. Der Schwarzspecht brütet zwar nicht innerhalb des Untersuchungsgebiets, jedoch in unmittelbarer Nähe. Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden zwei Brutpaare festge- stellt, deren Revierzentren sich westlich der Friedrichstaler Allee sowie im Bereich des Schlossgartens befanden (siehe Plan 5.2-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeits- studie). Das Brutpaar westlich der Friedrichstaler Allee wurde regelmäßig bei der Nah- rungssuche im Untersuchungsgebiet beobachtet. Von den zahlreichen, bei der Erfassung von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse und höhlenbrütende Vogelarten festgestellten Spechthöhlen waren vier dem Schwarzspecht zuzuordnen. Sie befinden sich am Stamm von Baum-Nr. 72, 78 und 96 (siehe Plan 5.1-1 der artenschutzrechtlichen Verträglich- keitsstudie). 2.5.2 Flora  Methodik Die Biotoptypen des Untersuchungsgebiets wurden zwischen dem 11.07. und dem 23.07.2014 flächendeckend erfasst. Die Klassifizierung der Biotoptypen erfolgte nach dem Biotoptypenschlüssel der Naturschutzverwaltung des Landes Baden-Württemberg (LUBW 2009). In der Bestandsbeschreibung folgt die Kodierung der Biotoptypen, jeweils in Klammern und fettgedruckt, direkt auf deren Benennung. Die Nomenklatur kennzeichnender Pflanzenarten richtet sich nach der Florenliste von Baden-Württemberg (LFU 1998). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 54  Bestand Das Untersuchungsgebiet ist gekennzeichnet durch kleinräumig wechselnde Bio- toptypen. Ein Großteil des Gebiets besteht aus versiegelten Flächen und Sportplatzanla- gen, die zum Teil von größeren Baumbeständen mittleren Alters umgeben sind. Angren- zend an das Untersuchungsgebiet liegt das FFH-Gebiet 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe", zu dem die Waldbestände jenseits der Friedrichstaler Allee be- ziehungsweise der Stutenseer Allee nordwestlich des Birkenplatzes sowie südöstlich der Theodor-Heuss-Allee gehören. Weitere größere Gehölzbestände im Untersuchungsge- biet befinden sich im Bereich der Tennisplätze, an die sich im Südwesten der Parkwald des Fasanengartens und der Biberburg anschließt. Den Biotoptypenbestand prägende Elemente sind darüber hinaus der Birkenparkplatz im Norden, der Kompostplatz im Sü- den, die südlich daran angrenzende Aufforstungsfläche, die Fasanengartenmauer, die den südwestlichen Teil des Untersuchungsgebiets vom Wildparkgelände abgegrenzt, sowie die stellenweise artenreiche Fettwiese auf den Böschungen des Stadions. Folgen- de Biotoptypen können im Einzelnen unterschieden werden (siehe Plan 2.5-1):  Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen Das Zentrum des Untersuchungsgebiets wird dominiert durch von Bauwerken be- standene Flächen (60.10), besonders durch das zentral gelegene Wildparkstadion, aber auch durch zahlreiche weitere Gebäude, die den Sportstätten und Vereinen zugehörig sind. Dazu zählen unter anderem das Jugendleistungszentrum, die Drei-Feld-Sporthalle und der KSC-Fanshop südwestlich des Stadions, das KSC-Clubhaus südlich des Stadi- ons sowie die Vereinsheime des Tennisclubs im Südosten und der Sportvereinigung Germania Karlsruhe e. V. im Südwesten des Untersuchungsgebiets. Des Weiteren befin- den sich auf dem Wildparkgelände viele kleinere Gebäude oder dauerhaft aufgestellte Container mit Sanitäreinrichtungen, Kassenhäuschen, Imbissbuden und Lagermöglich- keiten. Große Teile des Gebiets, besonders im unmittelbaren Stadionumfeld, bestehen aus völlig versiegelten Straßen oder Plätzen (60.21) und bieten somit keinen Lebens- raum für Pflanzen. Auch die Kunstrasenplätze (Trainingsplatz Nr. 3 nordwestlich sowie Trainingsplatz Nr. 6 südwestlich des Stadions) wurden diesem Biotoptyp zugeordnet, da auf ihnen, ebenso wie auf asphaltierten oder bebauten Flächen, keinerlei Pflanzenbe- wuchs möglich ist. Ein ebenfalls großer Anteil der Fläche besteht aus gepflasterten Stra- ßen oder Plätzen (60.22). Auf stark befahrenen und häufig betretenen Bereichen findet sich kein Pflanzenaufwuchs. Weniger intensiv genutzte und gepflegte Bereiche, beson- ders in den Randbereichen der Sportplätze, sind hingegen mit annueller Ruderalvegeta- tion bewachsen oder weisen Elemente von lückigen Trittpflanzengesellschaften auf. Glei- ches gilt für Wege oder Plätze mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (60.23). In den Waldbeständen sind vielerorts unbefestigte Wege (60.24) vorhanden. Des Weite- ren gibt es mehrere kleinere Lagerplätze (60.41), auf denen Geräte, Grasschnitt, Schutt, 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 55 Sportplatzbeläge oder Sand gelagert werden, weshalb sie keinen oder nur spärlichen Pflanzenwuchs aufweisen. Die Lagerplätze befinden sich südwestlich von Trainingsplatz 3, südwestlich des KSC-Fanshops, unmittelbar südlich des Stadions, südöstlich des Trai- ningsplatzes 5 sowie auf dem Gelände des Tennisclubs und auf dem Kompostplatz. Südwestlich des Stadions liegt eine kleine Grünfläche (60.50). Die beiden dem Stadion vorgelagerten Gebäudeteile weisen in den einstöckigen Teilbereichen jeweils ei- nen verwilderten Dachgarten (60.54) auf, der größtenteils mit Efeu (Hedera helix) be- wachsen ist. Ein Großteil der Bäume im Bereich des Parkplatzes südwestlich des Stadi- ons sowie entlang dessen Umfahrung ist einzeln oder in Zweiergruppen in Baumschei- ben (60.52) eingefasst. Auf dem Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. im südwestlichen Teil des Untersuchungsgebiets ist ein kleiner Nutzgarten (60.61) zum Gemüseanbau angelegt. Auf dem Gelände befinden sich außerdem zwei Ziergärten (60.62). Vor dem Gebäude der Drei-Feld-Sporthalle wurde ein weiterer Ziergarten mit Rasen, Hecken und kleineren Ziergehölzen angelegt.  Wälder Am nordwestlichen und nordöstlichen Rand des Untersuchungsgebiets sind dem Hardtwald zugehörige Waldbestände ausgebildet, die dem Traubeneichen-Buchen-Wald (55.50) zuzuordnen sind. Dieser wächst auf den sandigen Böden der Tieflagen, beson- ders in der Oberrheinebene. Die Bestände liegen zum größten Teil außerhalb des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans und sind Bestandteil des FFH-Gebiets 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe". Zu den dominierenden Baumarten zählen Hainbuche (Carpinus betulus) und Trauben-Eiche (Quercus petraea) sowie in geringerem Umfang auch Stiel-Eiche (Quercus robur). Darüber hinaus kommen Rotbuche (Fagus sylvatica) und in wechselnden Anteilen auch Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) und ältere Ei- chen vor. Sämtliche Bestände im Untersuchungsgebiet sind in der Strauch- und Kraut- schicht mehr oder weniger stark mit Neophyten, besonders der Späten Trauben-Kirsche (Prunus serotina), dem Kleinblütigen Springkraut (Impatiens parviflora) sowie der Ameri- kanischen Kermesbeere (Phytolacca americana) durchsetzt. Der für diesen Biotoptyp charakteristische Gewöhnliche Besenginster (Cytisus scoparius) fehlt in den meisten Be- reichen. Als kennzeichnende Arten des Traubeneichen-Buchen-Waldes wurden in der Krautschicht unter anderem Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia), Weiches Honig- gras (Holcus mollis), Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) und Hain-Veilchen (Viola riviniana) nachgewiesen. Außerdem treten Vielblütige Weißwurz (Polygonatum multiflo- rum) und Gewöhnlicher Hohlzahn (Galeopsis tetrahit) auf. Die weniger sandigen Standorte südwestlich des Sportplatzes des Männerturnver- eins Karlsruhe 1881 e.V. (MTV) sowie im Bereich der Tennisplätze sind durch Hainbu- chen-Stieleichenwald (56.12) gekennzeichnet. Auch hier finden sich markante ältere Ei- chen. Des Weiteren wurden Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Spitz-Ahorn (Acer pla- tanoides) und Hainbuche festgestellt. Letztere tritt jedoch teilweise in den Hintergrund. In 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 56 der Strauchschicht dominiert auch hier die Späte Trauben-Kirsche. Zusätzlich kommen heimische Arten, wie Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Gewöhnliches Pfaffenkäpp- chen (Euonymus europaeus) und Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), vor. Regelmä- ßig eingestreut ist auch die Eibe (Taxus baccata), besonders in dem Waldbestand rund um die Tennisplätze stocken mehrere größere Exemplare dieser Art. Östlich des Haupteingangs bis zum Eingang Ost erstreckt sich zwischen Stadion und Adenauerring ein vorwiegend von Laubbäumen gebildeter Gehölzbestand (59.10). In dem schmalen Streifen wachsen Spitz-Ahorn, Hainbuche, Rotbuche, Feld-Ahorn (Acer campestre), Rot-Eiche (Quercus rubra) und vereinzelt Sträucher (Schwarzer Holunder, Gewöhnliches Pfaffenkäppchen, Späte Trauben-Kirsche). Im spärlichen Unterwuchs fin- den sich Brombeere (Rubus sectio Rubus), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum), Kleinblütiges Springkraut und Efeu. Im Untersuchungsgebiet sind mehrere Mischbestände mit überwiegendem Laub- baumanteil (59.21) vorhanden, die alle einen vergleichbaren Aufbau aufweisen. Sie lie- gen zwischen der Biberburg und dem Kompostplatz, südlich der Lärchenallee, westlich der Friedrichtaler Allee, nordwestlich und südöstlich des Birkenplatzes, zwischen dem Adenauerring und dem Amateurstadion sowie zwischen dem Adenauerring und dem Busparkplatz am Eingang Ost. Gemeinsam mit heimischen Edelhölzern wurden hier Rot- Eichen, Grüne Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Wald-Kiefer, Gewöhnliche Fichte (Picea abies), Kanadische Hemlock (Tsuga canadensis) und Robinie (Robinia pseu- doacacia) festgestellt. Die Strauchschicht ist meist spärlich ausgebildet und besteht aus Schwarzem Holunder, Rotem Hartriegel sowie Später Trauben-Kirsche. In der Kraut- schicht wächst teils großflächig die Brombeere. In den ähnlich aufgebauten Mischbeständen mit überwiegendem Nadelbaumanteil (59.22) tritt meist die Wald-Kiefer als dominierende Baumart auf. Im Unterwuchs wurden Salbei-Gamander und Amerikanische Kermesbeere angetroffen. Mischbestände mit ho- hem Nadelbaumanteil befinden sich südwestlich des MTV-Geländes, nordwestlich und südöstlich des Birkenparkplatzes, südlich der Lärchenallee auf Höhe des KIT- Sportplatzes, westlich des Haupteingangs sowie großflächig westlich der Friedrichstaler Allee. Teile der Bestände sind trittbeeinflusst, besonders jener westlich des Hauptein- gangs. Südöstlich der Theodor-Heuss-Allee stockt ein kleiner Ahorn-Bestand (59.14) mit Spitz-Ahorn. Am östlichen Rand des Kompostplatzes ist außerdem ein schmaler Bestand aus Robinien (59.17) vorhanden. Im Bereich des Fasanengartens und der Biberburg ist ein Parkwald (59.50) angelegt, der unter anderem aus alten Eiben, Immergrünem Buchs (Buxus sempervirens), alten Trauben-Eichen, Linden (Tilia spec.) und Hainbuchen be- steht. Alle im Untersuchungsgebiet vorhandenen Wälder sind gekennzeichnet durch eine teils artenarme, mit invasiven Neophyten durchsetzte und teils von Brombeeren überwu- cherte Krautschicht. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 57  Gehölzbestände und Gebüsche An den fächerförmig zum Schloss angeordneten Straßen und Wegen prägen häu- fig Alleen (45.11) mit teilweise altem Baumbestand das Landschaftsbild. Der Geltungsbe- reich des Bebauungsplans wird sowohl im Westen als auch im Südosten von diesen so- genannten "Schlossstrahlen" begrenzt. Die Lärchenallee am südöstlichen Rand des Gel- tungsbereichs ist ausschließlich mit heimischen Lärchen (Larix decidua) bepflanzt, Lü- cken im Baumbestand wurden kürzlich wieder bestockt. Die Baumreihen an der Friedrich- taler Allee weisen durch den Verlust zahlreicher Einzelbäume unterschiedlich große Lü- cken auf, die zum Teil durch Nachpflanzungen geschlossen wurden, aber dennoch deut- lich in Erscheinung treten. An der Artenzusammensetzung sind unter anderem Rot- Eichen, Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) und Winter-Linde (Tilia cordata) beteiligt. Die Stellplätze auf dem nordöstlich des Adenauerrings gelegenen Birkenparkplatz werden durch mehrere Baumreihen (45.12), die überwiegend aus älteren Hänge-Birken (Betula pendula) bestehen, untergliedert. Die Baumreihen weisen jedoch teilweise Lü- cken auf. Neben Birken finden sich Feld-Ahorn, Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Win- ter-Linde. Weitere im Untersuchungsgebiet vorhandene Baumreihen bestehen aus Win- ter-Linde, Hainbuche, Ahornblättriger Platane (Platanus hispanica), Berg-Ahorn, Feld- Ahorn sowie Sal-Weide (Salix caprea). Größere Baumreihen befinden sich entlang des Radwegs an der Theodor-Heuss-Allee und des Adenauerrings, zudem sind die Sport- plätze teilweise durch Baumreihen untereinander oder von den Zufahrtswegen abge- grenzt. Die Bereiche zwischen den Sportplätzen sind geprägt durch Baumgruppen (45.20), die überwiegend aus heimischen Arten, wie Stiel-Eiche, Trauben-Eiche, Hainbuche, Rosskastanie, Rotbuche und Waldkiefer, bestehen. Aber auch nichtheimische Arten, wie Robinie, Rot-Eiche und Späte Trauben-Kirsche, sind an der Artenzusammensetzung be- teiligt. Die Bestände stocken meist auf geschotterten Flächen oder weisen im Unter- wuchs grasreiche Ruderalvegetation auf, in der unter anderem Knoblauchsrauke, Wie- sen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Schöllkraut (Chelidonium majus), Große Brennnes- sel (Urtica dioica) und Trittzeiger, wie Breit-Wegerich (Plantago major), Vogel-Knöterich (Polygonum aviculare) und Weiß-Klee (Trifolium repens), auftreten. Des Weiteren sind mehrere Bereiche mit Brombeergestrüppen (43.11) bewachsen. Sie bilden beispielsweise einen Saum zwischen dem Birkenplatz und dem MTV-Gelände. Größere Bestände wurden auch auf dem Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. sowie im südwestlichen Teil des Untersuchungsgebiets im Bereich des Kom- postplatzes und des KIT-Sportplatzes kartiert. Die beiden letztgenannten Flächen sind durch einen spärlichen Heckenzaun (44.30) aus Gewöhnlichem Liguster (Ligustrum vulgare), Gewöhnlichem Pfaffenkäpp- chen, Robinie und Brombeere getrennt. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 58 Die Sandsteinmauer, die den südwestlichen Teil des Untersuchungsgebiets vom Wildparkgelände abgegrenzt, ist größtenteils mit Efeu-Beständen (43.52), Beständen des Wilden Weins (43.53) sowie Lianen- und Kletterpflanzenbeständen (43.50) bewachsen. Darüber hinaus sind dort Gestrüppe aus Brombeere, Rotfrüchtiger Zaunrübe (Bryonia di- oica), Davids Fliederspeer (Buddleja davidii) und Windender Osterluzei (Aristolochia macrophylla) ausgebildet. Zwischen Birkenplatz und Theodor-Heuss-Allee befindet sich eine lockere Feldhe- cke (41.20) aus Liguster, Schwarzem Holunder, Gewöhnlichem Pfaffenkäppchen, Später Trauben-Kirsche, Spitz-Ahorn und Amerikanischer Kermesbeere mit grasreichem rudera- lem Unterwuchs. Hier wurden beispielsweise Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Große Brennnessel und Spreizende Melde (Atriplex patula) in der Krautschicht festge- stellt. Am Adenauerring, südöstlich des Osteingangs, wurde eine kurze und flache He- ckenanpflanzung mit naturraum- und standortuntypischer Artenzusammensetzung aus Ziersträuchern (44.21) angelegt. Dieser Biotoptyp ist auch zwischen den Tennisplätzen ausgebildet. Hier wurden Immergrüner Buchs und Eiben auf Zierrasen gepflanzt.  Gehölzarme terrestrische Biotoptypen Ein Großteil der im Untersuchungsgebiet vorhandenen gehölzarmen Biotoptypen besteht aus den Fußballrasen der Sportplätze. Bis auf das Spielfeld des KIT-Sportplatzes im südlichen Teil des Untersuchungsgebiets wurden diese als Zierrasen (33.80) einge- stuft. Rasen, die einen hohen Anteil an Trittzeigern, wie Breit-Wegerich, Weiß-Klee und Vogel-Knöterich, und wenige offene Bodenstellen aufweisen, wurden als Trittrasen (33.71) bewertet. Zu ihnen zählen neben dem Rasen des KIT-Sportplatzes auch die stark trittbeeinflussten Bereiche des Birkenplatzes und mehrere kleinere Bereiche auf oder im näheren Umfeld des Geländes der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. Bei noch stär- kerem Tritteinfluss und einem sehr hohen Anteil an offenen Bodenstellen wurden die Flä- chen als lückige Trittpflanzenbestände (33.72) eingestuft, etwa in den südlichen Berei- chen des Birkenplatzes, im Umfeld der Trainingsplätze sowie in Pflasterfugen. Ein zum Untersuchungszeitpunkt stark verdorrter Bestand nördlich und östlich des Trainingsplat- zes 3, der nahezu ausschließlich aus Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata) besteht, wur- de allgemein als Trittpflanzenbestand (33.70) erfasst. Auf drei ehemals versiegelten Flächen im Bereich von Verkehrsinseln des Ade- nauerrings auf Höhe des Birkenparkplatzes wächst auf der brüchigen Asphaltschicht vorwiegend Spitz-Wegerich. Da die aufkommende Vegetation bereits einen Deckungs- grad von ca. 20 % erreicht hat, wurden diese Flächen dem Biotoptyp Ruderalvegetation (35.60) zugeordnet. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 59 Die begrünten Böschungen des Wildparkstadions wurden als Fettwiesen mittlerer Standorte (33.41) erfasst. Sie werden mehrfach im Jahr gemäht und weisen besonders in den unteren, trittbeeinflussten Bereichen einen hohen Anteil an ruderalen Arten und Stör- zeigern, wie Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis), Japanischer Staudenknöte- rich (Reynoutria japonica), Gewöhnliches Eisenkraut (Verbena officinalis) und Einjähriger Feinstrahl (Erigeron annuus), auf. Neben den kennzeichnenden Arten der Fettwiesen, wie Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Knäuelgras, Echtes Wiesenlabkraut (Ga- lium mollugo), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense) und Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), kommt auch Luzerne (Medicago sativa agg.) in relativ hohen De- ckungsgraden vor. Dennoch sind besonders die Bereiche im Nordosten, Osten und Süd- osten relativ artenreich und weisen auch einige Magerkeitszeiger, wie Wiesen- Glockenblume (Campanula patula), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Gewöhnli- chen Hornklee (Lotus corniculatus), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Kleinen Wiesenknopf (Sanguisorba minor) und Gewöhnlichen Wiesenbocksbart (Tragopogon pratensis), auf. Die stärker beschatteten Bereiche im Westen und Nordwesten sind deut- lich grasreicher. Häufig ist im Untersuchungsgebiet Ruderalvegetation ausgebildet, insbesondere an gestörten Standorten sowie im Unterwuchs der Baumgruppen. Eine große und arten- reiche Fläche mit annueller Ruderalvegetation (35.61) wurde im zentralen Bereich des Kompostplatzes kartiert. Häufige Arten sind hier Gewöhnlicher Beifuß, Weißer Gänsefuß (Chenopodium album), Kanadischer Katzenschweif (Conyza canadensis), Kompass- Lattich (Lactuca serriola), Gewöhnliches Eisenkraut und Taube Trespe (Bromus sterilis). Auf bereits vor längerer Zeit am Rande des Kompostplatzes abgelagerten Haufen aus Pflanzenabfällen entwickelte sich ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (35.63) mit Großer Klette (Arctium lappa), Gewöhnlicher Zaunwinde (Calyste- gia sepium), Geflecktem Schierling (Conium maculatum) und Großer Brennnessel. Durch die Kleinräumigkeit der abgelagerten Komposthügel sind diese beiden Biotoptypen hier jedoch nicht klar zu trennen. Eine ähnliche Artenzusammensetzung wie auf dem Kom- postplatz findet sich auf der im Süden angrenzenden, nicht gepflegten Aufforstungsflä- che. Hier werden die Jungbäume von der Ruderalvegetation überragt. Ein größerer Bestand an grasreicher ausdauernder Ruderalvegetation (35.64) liegt zwischen dem Birkenplatz und der Theodor-Heuss-Allee. Unter und zwischen den teil- weise spontan aufgewachsenen Gehölzen wurden neben Gräsern beispielsweise Ge- wöhnlicher Beifuß, Spreizende Melde, Breit-Wegerich und verschiedene Feldgetreidear- ten erfasst. Die Böschungen zwischen den Sportplätzen im westlichen Teil des Wildpark- geländes weisen ebenfalls oft diesen Biotoptyp auf. Sie sind zudem durch Strickstoffzei- ger, wie Große Brennnessel, gekennzeichnet. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 60  Terrestrisch-morphologische Biotoptypen Im Untersuchungsgebiet sind in drei Bereichen verfugte Mauern (23.51) aus Sand- stein vorhanden. Die Mauer entlang der Theodor-Heuss-Allee ist kaum bewachsen, ver- einzelt finden sich Efeu, Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianum) und Taube Trespe an Mauerfuß und Mauerkrone. Ähnlich ist die Artenzusammensetzung an der Mauer auf dem Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. Die Fasanen- gartenmauer, die den südwestlichen Teil des Untersuchungsgebiets vom Wildparkgelän- de abgegrenzt, weist eine hohe Anzahl brüchiger Verfugungen auf und ist teilweise auf der Mauerkrone mit einem Maschendrahtzaun erhöht, so dass im Vergleich zu den bei- den anderen Standorten mehr Möglichkeiten für Bewuchs vorhanden sind. Hier wachsen Efeu, Wilder Wein (Parthenocissus spec.), Rotfrüchtige Zaunrübe, Davids Fliederspeer, Windende Osterluzei, Mauerraute (Asplenium ruta-muraria) und Schöllkraut vom Mauer- fuß bis auf die Krone beziehungsweise über den aufgesetzten Maschendrahtzaun. Auch im Bereich des Kompostplatzes ist der Mauerfuß bewachsen, durch die Brombeerge- strüppe aber kaum zugänglich. An den Böschungen des Wildparkstadions und den Tribünen des Amateurstadions wurden Treppen (23.52) angelegt, die kaum Pflanzenaufwuchs aufweisen. Hier sind die Pflasterfugen und die teils aufgebrochene Teerdecke mit einjähriger Ruderalvegetation bewachsen. Zu den häufigen Arten zählen Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Einjähriger Feinstrahl und Echter Steinklee (Melilotus officinalis). Als Sandfläche (21.52) wurde eine selten genutzte Weitsprunganlage am östlichen Rand des Sportplatzes der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. eingeordnet.  Bewertung Die Bewertung des Schutzguts Pflanzen erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Die Biotoptypen wurden hierbei entweder nach der Ausprä- gung der natürlichen Pflanzengesellschaft und den Feuchtigkeitsverhältnissen beurteilt oder bei Gehölzbeständen nach dem Anteil heimischer, standorttypischer Pflanzenarten sowie dem Alter der Bestände. Zusätzlich wurden Vorkommen von Rote Liste-Arten be- rücksichtigt. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen ist in Tabelle 4.5-2 in Kapitel 4.5, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen, dar- gestellt. Die Gesamtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 61 2.5.3 Besonders geschützte Biotope Als besonders geschützte Biotope gelten alle nach § 30 BNatschG (Bundesnatur- schutzgesetz), § 32 NatSchG (Naturschutzgesetz Baden-Württemberg) und § 30a LWaldG (Landeswaldgesetz) geschützten Biotope. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich keine ge- schützten Biotope. Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind demnach auszuschlie- ßen. Nördlich des Adenauerrings im Bereich der Kreuzung mit der Friedrichstaler Allee befindet sich das insgesamt 0,8 ha große geschützte Waldbiotop "Tiervorkommen an der Friedrichstaler Allee" (Biotop-Nr. 269162123400), angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Bei diesem Biotop handelt es sich um einen Waldbestand, der Alt- eichen als Überhälter aufweist und einen Lebensraum für den Heldbock darstellt. Als vor- kommende Baumarten werden im Erhebungsbogen Hainbuche, Wald-Kiefer, Trauben- Eiche und Rot-Eiche genannt. Den Unterwuchs bilden Brombeere, Schwarzer Holunder und Efeu. Im näheren Umfeld befinden sich zudem die Waldbiotope "Eichenwald südlich A- denauerring" (Biotop-Nr. 269162123199), "Eichenwald am Adenauerring" (Biotop-Nr. 269162123198) und "Wald mit seltenen Tieren westlich Rintheim" (Biotop-Nr. 269162126076). Die genannten Biotope sind in der Abbildung 2.5-4 dargestellt. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 62 Abbildung 2.5-4. Darstellung der Lage geschützter Biotope im Umfeld des Untersuchungsgebiets. 2.5.4 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse Teile des im Nordwesten an die Friedrichstaler Allee angrenzenden Waldbestands sowie des Walds südöstlich des Birkenparkplatzes sind gemäß dem Pflege- und Entwick- lungsplan für das FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" (ILN 2009) dem Lebensraumtyp 9190 "Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen" zuzuordnen 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 63 (Abbildung 2.5-5). Weitere gemeldete Lebensraumtypen kommen innerhalb des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans nicht vor. Als lebensraumtypische Arten (BUND 2010), welche in Anhang II und / oder IV der FFH-Richtlinie gelistet sind und im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommen können, gelten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), Kleiner Abendsegler, Großer Abendseg- ler, Heldbock und Hirschkäfer (Lucanus cervus). Abbildung 2.5-5. Vorkommen des Lebensraumtyps-Nr. 9190 "Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen" im Umfeld des Wildparkstadions (ILN 2009). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 64 2.6 Wald Der Hardtwald erstreckt sich als breites Band zwischen Rastatt im Süden und Gra- ben-Neudorf im Norden (BLUM 2004). Im Hardtwald bestimmen die Kiefer und zuneh- mend auch Buchen und Eichen den Waldaufbau (NVK 2004).  Waldflächen gemäß Landeswaldgesetz Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind 8,5 ha als Waldfläche nach dem Landeswaldgesetz (LWaldG) anzusprechen (schriftliche Mitteilung von Herrn Müller, Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe, vom 21.10.2014). Den größten Anteil machen mit 3,8 ha der bewaldete Teil südöstlich des Stadion- gebäudes sowie mit 2,8 ha der Birkenparkplatz aus (Abbildung 2.6-1). Der Waldabschnitt entlang der Friedrichstaler Allee sowie nördlich des jetzigen Amateurstadions umfasst ei- ne Fläche von 1,6 ha. Südlich des Kompostplatzes wurde eine ca. 0,3 ha große Auffors- tungsfläche als Ausgleich für die Errichtung einer neuen Sporthalle am Engler-Bunte- Ring auf dem Campus Süd des KIT hergestellt (siehe SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2009c). Die Tennisplätze sowie das Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. einschließlich der zugehörigen Sportplätze gelten darüber hinaus als Wald / Nicht- holzbodenflächen nach LWaldG (insgesamt 4,0 ha). Die genaue Lage der Flächen ist in Abbildung 2.6-1 dargestellt. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 65 Abbildung 2.6-1. Darstellung der gemäß LWaldG als Wald (Holz- und Nichtholzboden) geltenden Flächen (die Daten wurden vom Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe am 21.10.2014 zur Verfügung gestellt). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 66  Forsteinrichtungsdaten Der Waldbestand östlich des Kompostplatzes (ausgenommen des Parkwalds im Bereich der Biberburg) soll entsprechend den Forsteinrichtungsdaten zu einem extensiv bewirtschafteten Mischwald entwickelt werden. Hinsichtlich der Baumartenzusammenset- zung wird eine Dominanz der Trauben-Eiche angegeben (40 %). Weitere häufige Arten sind mit einem Anteil von jeweils 20 % Hainbuche und Rot-Eiche. Darüber hinaus sind Robinie, Winter-Linde, Spitz-Ahorn und Berg-Ahorn mit jeweils 5 % an der Artenzusam- mensetzung beteiligt. Für die restlichen Waldbereiche innerhalb des Geltungsbereichs liegen keine Fors- teinrichtungsdaten vor. Die unmittelbar südlich der Lärchenallee angrenzenden Waldbestände des Fasa- nengartens und des Schlossgartens sowie der Waldbestand südöstlich der Theodor- Heuss-Allee weisen im Vergleich zu dem Waldbestand östlich des Kompostplatzes ge- mäß der Forsteinrichtungsdaten deutlich höhere Anteile nicht heimischer oder standort- untypischer Gehölze auf (zum Beispiel die Rot-Eiche mit Anteilen von 30 % bis 85 %, der Spitz-Ahorn mit Anteilen von bis zu 40 % sowie die Robinie mit Anteilen von bis zu 10 %), während naturraumtypische Arten, wie Trauben-Eiche und Hainbuche, maximal nur 5 % erreichen. Westlich der Friedrichstaler Allee wird als landesweiter Waldentwicklungstyp Trau- beneichen-Mischwald, in Bereichen, in denen die Wald-Kiefer dominiert, Buchen- Nadelbaum-Mischwald genannt. Erstgenannte weisen nach den vorliegenden Forstein- richtungsdaten bereits heute einen hohen Anteil der Trauben-Eiche (80 %) auf. In letzte- ren findet sich die Wald-Kiefer mit Anteilen von 50 %. Auch die Hainbuche nimmt in die- sen ansonsten von Nadelgehölzen dominierten Bereichen mit 20 % einen hohen Anteil ein. Die Kiefernbestände sollen mittels Femelbetrieb bewirtschaftet werden. Der nordwestlich des Birkenparkplatzes angrenzende Bestand enthält mit 35 % ei- nen hohen Anteil an Douglasien. Daneben sind Rotbuche und Trauben-Eiche mit jeweils 20 % sowie die Waldkiefer mit 15 % vertreten.  Forstliche Standortkartierung Für die im Westen an die Friedrichtstaler beziehungsweise Stutenseer Allee an- grenzenden Waldbestände des Hardtwalds, den Waldbestand südöstlich der Theodor- Heuss-Allee, den Waldbestand östlich des Kompostplatzes sowie die südlich der Lär- chenallee und südwestlich des Ahawegs angrenzenden Gehölzbestände des Schlossgar- tens und des Fasanengartens liegen Daten aus der forstlichen Standortkartierung vor (Abbildung 2.6-2). Die angesprochenen Waldbereiche gehören zu der regionalen Standorteinheit "mäßig trockener Kiessand (historisch)". Aus der Standortkartierung geht weiterhin her- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 67 vor, dass es sich um einen Buchen-Traubeneichenwald handelt, welcher eine ebene Ge- ländemorphologie aufweist. Die Humusform wurde als Moder definiert und der Wasser- haushalt als mäßig trocken bei einem nicht vernässenden Wassereinfluss auf die Öko- Serie. Gegenüber Stürmen gilt dieser Wald als stabil. Abbildung 2.6-2. Waldbestände, für die Daten aus der forstlichen Standortkartierung vorliegen (Datengrundlage: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 68  Waldfunktionenkartierung Der Waldbestand östlich des Kompostplatzes einschließlich des Parkwaldes rund um die Biberburg ist in der Waldfunktionenkartierung als Erholungswald, Klimaschutz- wald und Immissionsschutzwald ohne rechtsförmliche Ausweisung erfasst. Gleiches gilt für die südlich der Lärchenallee und südwestlich des Ahawegs angrenzenden Flächen des Schlossgartens, des Fasanengartens sowie des Campus Süd des KIT, den Waldbe- stand, der sich südöstlich der Theodor-Heuss-Allee erstreckt, sowie die im Westen an die Friedrichtstaler beziehungsweise Stutenseer Allee angrenzenden Waldbestände des Hardtwalds. Entlang der Friedrichtstaler und der Stutenseer Allee befinden sich jeweils nur schmale Teilbereiche dieser Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans (Abbildung 2.6-3). Mit Ausnahme der südlich des Wildparkstadions gelegenen Waldbestände sind al- le genannten Bereiche auch nach § 33 des LWaldG als Erholungswald geschützt. Den übrigen, gemäß LWaldG als Waldbestände klassifizierten Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (siehe Abbildung 2.6-1) sind nach den von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt, Freiburg, zur Verfügung gestellten digi- talen Daten keine Waldfunktionen zugeordnet. Die im Westen an das Planungsgebiet angrenzenden Teilbereiche des Hardtwalds südlich des Adenauerrings sowie Teilbereiche der im Süden angrenzenden Parkanlagen des Schlossgartens und des Fasanengartens sind im Landschaftsplan 2030 (NVK 2014) als Wasserschutzwald dargestellt. Innerhalb des Planungsgebiets gehören auch die Ge- hölzbestände, welche die Sportplätze nordwestlich des Stadions umgeben, zu dieser Schutzkategorie (siehe auch Kapitel 2.3). Da hinsichtlich der Ausweisung als Wasser- schutzwald keine digitalen Daten vorliegen, ist diese Waldfunktion nicht in Abbildung 2.6- 3 dargestellt. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 69 Abbildung 2.6-3. Darstellung der Waldfunktionen innerhalb sowie im näheren Umfeld des Pla- nungsgebiets (Datengrundlage: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg im Breisgau). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 70 2.7 Schutzgebiete Die Staaten der Europäischen Union haben das Ziel, mit dem Aufbau eines zu- sammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dieses Schutzgebietssystem mit der Bezeichnung Natura 2000 umfasst FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete. Die an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Wald- und Gehölzbestände des Schlossgartens, des Fasanengartens und des Hardt- walds sind Bestandteile des FFH-Gebiets 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" und des Vogelschutzgebiets 6916-441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" (Abbildung 2.7-1). 2.7.1 FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" Von dem FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" (Schutzgebiet- Nr. 6916-342), das eine Gesamtgröße von mehr als 4.700 ha umfasst (ILN 2009), befin- den sich jeweils nur schmale Teilbereiche entlang der Friedrichstaler Allee und der Stu- tenseer Allee innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Der Bereich entlang der Friedrichstaler Allee beläuft sich auf etwa 8.256 m², der Bereich an der Stutenseer Al- lee nordwestlich des Birkenparkplatzes auf etwa 562 m² (Abbildung 2.7-1). Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind die Eichen- und Buchen- wälder des FFH-Gebiets "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe", vor allem ältere Eichenbestände sowie das Mosaik aus dichtem Waldbestand, lichten und offenen Berei- chen, Fließ- und Stillgewässern. Für den Heldbock ist der Hardtwald der bedeutendste Lebensraum in Baden-Württemberg (ILN 2009). Eine ausführliche Beschreibung des FFH-Gebiets "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" erfolgt in der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. 2015b). 2.7.2 Vogelschutzgebiet "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" Das Vogelschutzgebiet (VSG) 6916-441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" setzt sich aus dem vormals bestehenden VSG 6916-303 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" und den im Jahr 2006 zur Nachmeldung vorgeschlagenen Teilflächen "Nördlicher Hardt- wald Ergänzungen" (VSN-18) zusammen. Es ist zu großen Teilen deckungsgleich mit dem oben beschriebenen FFH-Gebiet. Dementsprechend ist das Gebiet ebenfalls gekennzeichnet durch ein Mosaik aus dichtem Waldbestand, lichten und offenen Bereichen sowie Fließ- und Stillgewässern. Bedeutsam für die Avifauna ist zudem die aufgelassene, renaturierte Kiesgrube (Kohlplattenschlag) mit ausgedehnten Flachwasserzonen, Steilufern und Inseln. Das VSG weist den größten 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 71 Ziegenmelker-Brutbestand im Land auf sowie bedeutende Brutvorkommen des Schwarz- spechts und der Hohltaube (ILN 2009). Eine ausführliche Beschreibung des Vogelschutzgebiets "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" erfolgt in der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. 2015b). Abbildung 2.7-1 Darstellung der Lage des FFH-Gebiets 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" und des Vogelschutzgebiets 6916-441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe". 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 72 2.7.3 Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt" Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Nördliche Hardt" (Schutzgebiets-Nr. 2.12.005, siehe Abbil- dung 2.7-2). Gemäß § 3 der Schutzgebietsverordnung vom 03.10.1980 besteht der we- sentliche Schutzzweck des Gebiets darin, das größte zusammenhängende Waldgebiet im Stadtkreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlos- senen Lebensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften des Buchen-Eichenwalds und seiner Folgetypen auf der Niederterrasse zu erhalten. Gleichzeitig soll damit ein hervor- ragender Erholungsraum, der in unmittelbarer Stadtnähe die kulturhistorisch bedeutsa- men Anlagen des Schlossgartens und des Fasanengartens mit der Bocksblöße ein- schließt, nachhaltig gesichert werden. Das Schutzgebiet dient zugleich wesentlich der Unterstützung stadtökologischer Funktionen, wie der Klimasteuerung, der Luftregenerati- on, der Immissionsminderung, und ist zugleich Rückzugsraum der aus dem städtischen Bereich weitgehend verdrängten Flora und Fauna. 2.7.4 Weitere Schutzgebiete Naturschutzgebiete sowie weitere Schutzgebiete sind vom Vorhaben nicht betrof- fen (Daten- und Kartendienst der LUBW http://udo.LUBW.baden-wuerttemberg.de/public/ pages/map/default/index.xhtml, zuletzt abgerufen am 21.11.2014). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 73 Abbildung 2.7-2. Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans innerhalb des Landschafts- schutzgebiets "Nördliche Hardt", Schutzgebiets-Nr. 2.12.005. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 74 2.8 Biologische Vielfalt Nach BNatSchG § 7 (1) ist die biologische Vielfalt (Biodiversität) die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt (Artenvielfalt) sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen (Strukturvielfalt). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist Teil der alten Kulturlandschaft der Niederterrasse, deren Freiräume insbesondere durch den ausgedehnten, geschlossenen Hardtwald und landwirtschaftlich genutzte Flächen, beispielsweise zwischen Neureut und Nordweststadt und beiderseits der Bundesstraße 36, geprägt sind (NVK 2004b).  Bewertung der biologischen Vielfalt gemäß ökologischer Tragfähigkeitsstudie im größeren räumlichen Zusammenhang Im stark generalisierten Maßstab der ökologischen Tragfähigkeitsstudie (NVK 2011) wird die Empfindlichkeit des Schutzguts biologische Vielfalt (diese entspricht zu- gleich der Wertigkeit des Schutzguts) im Planungsgebiet als "mäßig" (Kategorie 2) einge- stuft. Die an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzenden Waldbestände des Hardtwalds, des Fasanengartens und des Schlossgartens werden hingegen mit "sehr hoch" (Kategorie 4) bewertet. Da als räumlicher Zielmaßstab für die ökologische Tragfä- higkeitsstudie die Flächennutzungsplanebene diente, können diese Angaben zwar Hin- weise darauf geben, ob eine erhöhte Empfindlichkeit zu erwarten und ein Eingriff in das Schutzgut gegebenenfalls als erheblich einzustufen ist, auf Ebene der verbindlichen Bau- leitplanung ist die Interpretationsgenauigkeit jedoch eingeschränkt, was eine genauere Betrachtung erforderlich macht.  Differenzierte Bewertung der biologischen Vielfalt im Planungsgebiet Bei der Beurteilung der Biodiversität innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans können die Gehölz- und Grünlandbiotoptype von den Biotoptypen der Sied- lungs- und Infrastruktur sowie den terrestrisch-morphologischen Biotoptypen unter- schieden werden. Gehölzbiotope stellen durch den Schichtaufbau aus Kraut-, Strauch- und Baum- schicht viele verschiedene Lebensräume zur Verfügung und fördern so die Artenvielfalt. Die Gehölzbiotope innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans bestehen zu ei- nem größeren Teil aus naturfernen Mischwaldbeständen mit einem hohen Anteil gesell- schaftsfremder Arten. Die Krautschicht ist relativ artenarm, von invasiven Neophyten durchsetzt und teilweise von Brombeeren überwuchert (siehe Kapitel 2.5.2). Alle Gehölz- und Waldbestände weisen jedoch zahlreiche alte Bäume auf und sind totholzreich, dementsprechend stellen sie einen geeigneten Lebensraum für holzbewoh- nende Käferarten, wie Heldbock und Hirschkäfer, baumbewohnende Fledermausarten sowie für frei- und höhlenbrütende Vogelarten dar (siehe Kapitel 2.5.1). Im Rahmen der 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 75 Brutvogelkartierung wurden überwiegend störungsunempfindliche, typische Vogelarten der Wälder, wie Buchfink (Fringilla coelebs), Kleiber (Sitta europaea), Kohlmeise (Parus major), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) und Rotkehlchen (Erithacus rubecula), so- wie ein hoher Anteil an Kulturfolgern, beispielsweise Amsel (Turdus merula), Bachstelze (Motacilla alba), Grünfink (Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) und Haussperling, festgestellt. Dies zeigt, dass der Brutvogelbestand des Untersu- chungsgebiets stark durch die Lage am Siedlungsrand geprägt wird und daher Arten mit hoher Störungstoleranz vorherrschen. Mit insgesamt 33 im Untersuchungsgebiet nach- gewiesenen Brutvogelarten, die - mit Ausnahme von Bachstelze und Hausrotschwanz - allesamt innerhalb der Wald- und Gehölzbestände brüten, ist die Artenvielfalt der Avifau- na in den Gehölzbiotopen lediglich als durchschnittlich zu bewerten. Die Artenvielfalt von Grünlandbiotoptypen hängt im Wesentlichen von ihrer Nut- zungsintensität ab. Der Großteil der innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans kartierten Grünlandbiotope wird als Fußballplatz genutzt. Demzufolge handelt es sich um Zierrasen oder Flächen mit Trittpflanzenbestand, deren floristisches Arten- spektrum stark eingeschränkt ist. Zusätzlich spielen Störeinflüsse, wie Nährstoffeintrag oder Trittbelastung, oder eine große Rolle. Insgesamt tragen diese Flächen daher nur in äußerst begrenztem Maß zur Artenvielfalt von Lebewesen höherer trophischer Ebenen (beispielsweise Insekten oder Reptilien) bei. In den Randbereichen, insbesondere dort, wo Säume und Gehölzränder ausgeprägt sind, konnten jedoch Zauneidechsen nachge- wiesen werden. Die Stadionböschungen sind als Fettwiesen anzusprechen. Aufgrund der häufigen Mahd sowie weiterer Störeinflüsse ist das Artenspektrum hier jedoch ebenfalls verarmt, häufig sind Störzeiger und Ruderalarten, stellenweise aber auch Magerkeitszeiger anzu- treffen. Mit Ausnahme des nachgewiesenen Vorkommens von Zaun- und Mauereidech- sen sowie Insekten, welche die Nahrungsgrundlage für die Eidechsen darstellen, ist die- ser Bereich für die Fauna von untergeordneter Bedeutung. Davon abzugrenzen ist der Kompostplatz und die daran angrenzenden Bereiche, die mit verschiedenen Arten der Ruderalvegetation und Habitatstrukturen, wie der Fasa- nengartenmauer, Sand- und Steinschüttungen sowie Böschungen aus abgelagertem Kompostmaterial, einen Lebensraum für Zaun- und Mauereidechsen sowie deren Nah- rungsgrundlage bilden. Ruderalflächen können zu einer Steigerung der Artenvielfalt bei- tragen, da hier meist von der Umgebung abweichende Bedingungen herrschen. Viele Pflanzen und Tiere schätzen das oftmals trockene und warme Mikroklima. Terrestrisch-morphologische Biotoptypen tragen je nach ihrer Bauweise und dem betriebenen Pflegeaufwand unterschiedlich stark zur Biodiversität von Flora und Fauna bei. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Mauern und Treppen weisen insgesamt kaum Pflanzenbewuchs auf, können aber vor allem den nach- gewiesenen Mauereidechsen als Sonnenplatz oder Versteckmöglichkeit dienen. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 76 Mit dem Stadiongebäude, weiteren Vereinsgebäuden, den zahlreichen Wegen und Straßen sowie den vorhandenen Kunstrasenplätzen machen Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastruktur einen großen Anteil der Fläche innerhalb des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans aus. Auch wenn die Gebäude Versteck- und Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse und Nistplätze für Brutvögel bieten, tragen diese Biotoptypen nur in gerin- gem Maße zu einer Erhöhung der biologischen Vielfalt bei. Insgesamt wirkt sich die Lage des Untersuchungsgebiets im Übergangsbereich zwischen dem Hardtwald und dem Siedlungsgebiet positiv auf die biologische Vielfalt aus. Ohne die vorhandenen Austauschmöglichkeiten mit den angrenzenden Wald- und Gehölzbeständen des Hardtwalds sowie des Schloss- und Fasanengartens (beispiels- weise, wenn das Gebiet innerhalb des Siedlungsbereichs läge oder sich benachbart zu einer intensiv genutzten Agrarlandschaft befände) wäre eine deutlich geringere biologi- sche Vielfalt im Untersuchungsgebiet zu erwarten. 2.9 Landschaftsbild  Methodik Gemäß der methodischen Empfehlungen der LFU (2005) werden innerhalb des Planungsgebiets unterschiedliche visuelle Landschaftsbildeinheiten voneinander abge- grenzt und bewertet. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung und das verfügbare Ortholuftbild als Grundlage für die Abgrenzung und Bewertung der Land- schaftsbildeinheiten herangezogen. Die Abgrenzung visueller Landschaftsbildeinheiten erfolgt anhand folgender Krite- rien (angelehnt an HOISL, NOHL & ZEKORN-LÖFFLER 1992):  Raumeinheiten ähnlicher geomorphologischer und standörtlicher Ausprägung,  gleichartige strukturelle Ausstattung, einheitliche Rhythmik von Strukturen (Relief, Wasser, Vegetation, Nutzung). (Der Betrachter kann ein Grundmuster erkennen, das er, wenn es unvollständig ist, selbst vervollständigen kann) und  raumbegrenzende Elemente (sichtbegrenzende Raumkanten, wie Dämme und Siedlungsränder), Elemente, die die Raumwirkung unterbrechen, wie zum Beispiel viel befahrene Straßen. Landschaftsbildelemente sind die Strukturelemente der Landschaft. Sie werden als unterste, kleinräumigste Betrachtungsebene zur Darstellung des Landschaftsbilds her- angezogen. Die Elemente können raumbegrenzend, flächenhaft wirksam oder raumglie- dernd sein. Raumbegrenzende Elemente oder Raumkanten begrenzen das Sichtfeld des Be- trachters (zum Beispiel Wald- und Siedlungsränder, Dämme). 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 77 Flächenhaft wirksame Landschaftsbildelemente sind zum Beispiel Wasser-, Acker- und oft auch Waldflächen. Raumgliedernde Elemente strukturieren den Raum. Sie können zu einem gewis- sen Grad auch raumbegrenzend wirken, beinhalten aber eine Durchlässigkeit gegenüber dem Betrachter. Sie können linien- oder punktförmig oder kleinflächig ausgebildet sein. Raumgliedernd wirken zum Beispiel kleine Fließgewässer, Hecken, Baumreihen, Wege und Leitungen. Die Bewertung des Landschaftsbilds erfolgt in Anlehnung an den fünfstufigen Be- wertungsschlüssel in LFU (2005).  Bestand und Bewertung Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans können sechs Landschafts- bildeinheiten (LBE) voneinander abgegrenzt werden (Abbildung 2.9-1). Im Zentrum des Planungsgebiets dominiert das Stadiongebäude das Landschafts- bild (LBE 1). Die nordwestlich des Stadiongebäudes entlang der Friedrichstaler Allee be- findlichen Fußballplätze einschließlich des Vereinsgeländes der Sportvereinigung Ger- mania 1887 e. V. sind durch Bäume und Gehölze voneinander abgetrennt und weisen damit wenige landschaftstypische Elemente auf (LBE 2). Im Vergleich hierzu ist der südwestlich des Stadions gelegene Bereich mit den derzeitigen Trainingsplätzen 5 und 6 des KSC offener und weniger strukturiert (LBE 3). Durch die Fasanengartenmauer, die entlang des südöstlichen Rands von LBE 3 verläuft, werden Sichtbeziehungen zu dem angrenzenden Kompostplatz und dem KIT-Sportplatz verhindert. Dieser Bereich wurde als weitere Landschaftsbildeinheit abgegrenzt (LBE 4). Die Landschaftsbildeinheit süd- östlich des Stadiongebäudes ist durch einen hohen Anteil an Wald- und Gehölzbestän- den einschließlich des Parkwalds im Bereich der Biberburg geprägt, was zur Aufwertung des Landschaftsbildes beiträgt (LBE 5). Nördlich des Adenauerrings befindet sich der Birkenparkplatz, welcher aufgrund der Strukturierung (mehrere, durch Baumreihen von- einander abgegrenzte Parkreihen) und Begrenzung durch den Adenauerring von den an- deren Landschaftsbildeinheiten zu unterscheiden ist (LBE 6). Die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ist in Tabelle 2.9-1 dargestellt. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 78 Abbildung 2.9-1. Abgrenzung der Landschaftsbildeinheiten innerhalb des Planungsgebiets. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 79 Tabelle 2.9-1. Bestand und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten (LBE). LBE 1: Stadiongebäude Die Landschaftsbildeinheit umfasst das Stadiongebäude, welches von der Stadionböschung, einigen Parkmöglichkeiten und Zuwegungen umgeben ist. Sehr geringe Ausprägung von Eigenart und Vielfalt: struktur- und ar- tenarme, ausgeräumte Landschaftsteile, kaum verschiedenartige Nut- zungen und bis auf die vorhandenen Einzelbäume keine Elemente mit landschaftstypischem und -prägendem Charakter. Siedlungsnähe (< 1 km von Siedlungsrand entfernt) und v. a. bei Spielbetrieb stark frequentiert. Strukturarme Fläche mit starker Überformung, Zerschneidung und Stö- rungen (z. B. Lärm), Merkmale des Naturraums fehlen. Wertstufe sehr gering (E) LBE 2: Sportplätze nordwestlich des Stadiongebäudes, Vereinsgelände Germania und Fried- richstaler Allee Die Sportplätze nordwestlich des Stadiongebäudes entlang der Fried- richstaler Allee einschließlich des Vereinsgeländes der Sportvereini- gung Germania 1887 e. V. unterscheiden sich von dem Bereich süd- westlich des Stadions dadurch, dass die einzelnen Flächen durch Ge- hölzbestände voneinander abgegrenzt und damit weniger einsehbar sind. Innerhalb dieser Gehölzbestände findet sich darüber hinaus ein hoher Anteil standorttypischer heimischer Arten, wie Stiel-Eiche, Trau- ben-Eiche, Hainbuche und Rotbuche. Die Friedrichstaler Allee wird gesäumt von einem teilweise alten Baumbestand und trägt als historisch erlebbares Element (fächerför- mig zum Schloss angeordnete Wege) zur Aufwertung des Land- schaftsbilds bei. Mittlere Ausprägung von Eigenart und Vielfalt: zwar sind wenige bis einige Strukturen sowie Elemente mit landschaftstypischem und -prägendem Charakter in Form von Einzelbäumen und Gehölzbestän- den, welche die Sportplätze umgeben, sowie in Form der Friedrichsta- ler Allee vorhanden und die Gehölzbestände tragen zur Erhöhung der Artenvielfalt bei (z. B. als Lebensraum für Fledermäuse und Vögel), je- doch ist die Nutzungsvielfalt gering und die anthropogene Überfor- mung deutlich spürbar. Charakteristische Merkmale des Naturraums sind noch vorhanden, je- doch erkennbar überprägt beziehungsweise gestört. Wertstufe mittel (C) LBE 3: Sportplätze südwestlich des Stadiongebäudes Die Sportplätze südwestlich des Stadiongebäudes sind aufgrund ihres offenen Charakters als eigene Landschaftsbildeinheit zu werten. Geringe Ausprägung von Eigenart und Vielfalt: wenige Strukturen und einförmige Nutzung, bis auf die Baumgruppe im südwestlichen Teil sind keine Elemente mit landschaftstypischem und -prägendem Cha- rakter vorhanden, anthropogene Überformung deutlich spürbar. Die Fasanengartenmauer am südöstlichen Rand der Fläche trägt als historisch erlebbares Element nur in geringem Maße zur Aufwertung des Landschaftsbilds bei. Überformte Fläche mit überwiegend einförmiger Nutzung; einige weni- ge landschaftstypische Merkmale sind aber noch vorhanden. Wertstufe gering (D) LBE 4: Kompostplatz, KIT-Sportplatz und Lärchenallee Der südöstlich an die Fasanengartenmauer angrenzende Kompost- platz sowie der KIT-Sportplatz sind vorwiegend durch Ruderalvegeta- tion geprägt. Im Osten und Süden sind die Flächen von Waldbestän- den umgeben. Die Fläche ist nur von Süden her einsehbar. Die Lärchenallee wird gesäumt von einem teilweise alten Baumbe- stand und trägt als historisch erlebbares Element (fächerförmig zum Schloss angeordnete Wege) zur Aufwertung des Landschaftsbilds bei. Mittlere Ausprägung von Eigenart und Vielfalt: zwar sind wenige bis einige Strukturen sowie Elemente mit landschaftstypischem und Wertstufe mittel (C) 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 80 Fortsetzung Tabelle 2.9-1. -prägendem Charakter in Form Gehölzbeständen, welche die Flächen umgeben, sowie in Form der Lärchenallee vorhanden, die Habitataus- stattung trägt zur Erhöhung der Artenvielfalt bei (z. B. als Lebensraum für Reptilien und Vögel) und die Nutzungsvielfalt ist als mäßig zu be- werten, jedoch sind der Kompostplatz und der KIT-Sportplatz umzäunt und daher nicht zugänglich. Die anthropogene Überformung ist deut- lich spürbar. Charakteristische Merkmale des Naturraums sind noch vorhanden, je- doch erkennbar überprägt beziehungsweise gestört. LBE 5: Gehölzbestände und Tennisplätze südöstlich des Stadiongebäudes Die Wald- und Gehölzbestände südöstlich des Stadiongebäudes wei- sen einen Mischwaldbestand mit überwiegendem Laubbaumanteil so- wie einen angelegten Parkwald mit Eiben, Buchs, alten Trauben- Eichen und Hainbuchen auf. Die Tennisplätze sind vollständig von den Gehölzen umschlossen und von außen kaum einsehbar. Mittlere Ausprägung von Eigenart und Vielfalt: zwar sind wenige bis einige Strukturen sowie Elemente mit landschaftstypischem und -prägendem Charakter in Form von Wald- sowie Parkwaldbeständen, von denen jener im Bereich der Tennisplätze als standorttypischer Hainbuchen-Stieleichenwald einzustufen ist (wenngleich die Wertigkeit aufgrund des Vorkommens nicht heimischer Arten, wie der Späten Trauben-Kirsche, geringer anzusetzen ist), sowie in Form der Lär- chenallee vorhanden und die Habitatausstattung trägt zur Erhöhung der Artenvielfalt bei (z. B. als Lebensraum für Fledermäuse, Reptilien und Vögel), jedoch ist die anthropogene Überformungen durch die Tennisplätze deutlich spürbar und der Waldbestand im Bereich der Tennisplätze ist nicht durch ein Wegenetz erschlossen (Trampelpfade sind vorhanden). Charakteristische Merkmale des Naturraums sind noch vorhanden, je- doch erkennbar überprägt beziehungsweise gestört. Wertstufe mittel (C) LBE 6: Birkenparkplatz Der Birkenparkplatz ist durch einzelne Parkreihen, die von Baumreihen begrenzt werden, gekennzeichnet. Geringe Ausprägung von Eigenart und Vielfalt: bis auf die Baumreihen, die im Landschaftsplan 2010 (Karte Landespflegerische Zielkonzepti- on) als wichtige innerstädtische Baumreihen gekennzeichnet sind, die jedoch vorwiegend aus nicht standorttypischen Hänge-Birken beste- hen, sind keine Elemente mit landschaftsprägendem Charakter vor- handen, geringe Nutzungs- und Artenvielfalt, anthropogene Überfor- mung deutlich spürbar. Geringe Aufenthaltsqualität, die nur durch die Nutzung als Flohmarkt- standort aufgewertet wird. Überformte Fläche mit überwiegend einförmiger Nutzung; einige weni- ge landschaftstypische Merkmale sind aber noch vorhanden. Wertstufe gering (D) 2.10 Mensch  Methodik Angaben zur Erholungsqualität des Untersuchungsgebiets, welche im vorliegenden Fall dem Schutzgut Mensch zugeordnet wurde, wurden aus dem Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK 2004b) sowie der ökologischen Tragfähigkeits- studie für den Raum Karlsruhe (NVK 2011) entnommen. Die hierin enthaltenen Darstel- 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 81 lungen sind jedoch stark generalisiert und daher nicht ohne weiteres auf die Ebene des Bebauungsplans übertragbar. Gleiches gilt für den Landschaftsplan, dessen Generalisie- rungsgrad und Bezugsraum (Gesamtgebiet des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe) je- nem der ökologischen Tragfähigkeitsstudie entspricht. Aus diesem Grund wird hinsicht- lich der Erholungsqualität innerhalb des Planungsgebiets eine detailliertere Betrachtung vorgenommen. Diese berücksichtigt die Darstellungen in Kapitel 2.9 hinsichtlich Bestand und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten. Neben der Erholungsqualität werden auch die vorhandenen und künftig möglichen Schalleinwirkungen infolge von Geräuschemissionen durch den Verkehr sowie durch Sportereignisse im Wildparkstadion in Zusammenhang mit dem Schutzgut Mensch be- trachtet. Hierzu werden die Ergebnisse des Schallgutachtens (KOEHLER & LEUTWEIN 2015) herangezogen.  Bestand und Bewertung  Bestand und Bewertung der Erholungsqualität gemäß Landschaftsplan im größe- ren räumlichen Zusammenhang Das Wildparkstadion ist umgeben vom Hardtwald, der auf großer Fläche als Erho- lungswald der Stufe 1 ("Intensiverholungswälder", in denen die Erholungsfunktion eine so große Bedeutung hat, dass sie die Waldbewirtschaftung stark beeinflusst) ausgewiesen ist. Der Hardtwald besitzt zwar nur eine eingeschränkte natürliche Attraktivität für Erho- lungssuchende, die Nähe zum Quellgebiet Karlsruhe macht ihn dennoch zum wichtigen Naherholungsraum. Hinzu kommt, dass die meist ebene Lage und die ganzjährig gute Tragfähigkeit der Wege bequeme Spaziergänge, Wanderungen und Radtouren ermögli- chen (NVK 2004b). Die südlichsten, mit zahlreichen Sportanlagen durchsetzten Teilflächen des Hardt- walds sind im Landschaftsplan 2010 als Landschaftsbereich mit mittlerer bis hoher Eig- nung 2 für Naturerlebnis und Erholung bewertet. Ausschlaggebend hierfür sind die noch mehr oder weniger zusammenhängenden Waldflächen als naturnahe Elemente und die große Anzahl an vorhandenen Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Nicht nur das Wild- parkstadion, auch die Sportanlagen des nordöstlich gelegenen MTV und des Karlsruher Turnvereins sind in diesem Bereich Karlsruhes landschaftsprägend. Darüber hinaus sind zahlreiche Rad- und Wanderwege, Spielplätze, Parkplätze, Gaststätten und Schutzhütten vorhanden. Als herausragender Bestandteil gehört zu diesem Landschaftsbereich auch das Karlsruher Schloss mit den zugehörigen Garten- und Parkanlagen (NVK 2004b). 2 Die Einstufung der Eignung eines Landschaftsraums für Naturerlebnis und Erholung erfolgte mit Hilfe einer vierstufigen Skala (nicht vorhanden, mittel bis gering, hoch bis mittel, sehr hoch bis hoch) unter Berücksichtigung der Kriterien Landschaftsbild mit Eigenart, Vielfalt, Naturnähe, Er- schließung sowie belastende Faktoren. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 82 Innerhalb des Planungsgebiets zählen zu den gemäß Landschaftsplan mit mittel bis hoch bewerteten Flächen auch die Waldbestände im Bereich der Tennisplätze und der Biberburg sowie die von Gehölzbeständen umgebenen Sportplätze nordwestlich des Stadions, wie Karte 3.10 "Erholungsvorsorge" des Landschaftsplans (NVK 2004b) zu entnehmen ist. Das Stadiongebäude ist im Landschaftsplan als Siedlungsfläche dargestellt, wäh- rend die übrigen Teilbereiche innerhalb des Planungsgebiets als nicht zugänglich ge- kennzeichnet sind. Diese nicht zugänglichen Flächen weisen gemäß Landschaftsplan keine Eignung für Naturerlebnis und Erholung auf (NVK 2004b, siehe Karte 3.10 "Erho- lungsvorsorge"). Dem Adenauerring kommt in diesem Landschaftsbereich eine zerschneidende Wirkung zu. Durch Lärmbelästigung und visuelle Störung durch mehr als 10.000 Kfz/Tag ergibt sich für das Gebiet eine hohe Vorbelastung (NVK 2004b, siehe Karte 3.10 "Erho- lungsvorsorge").  Bestand und Bewertung der Erholungsqualität gemäß ökologischer Tragfähigkeits- studie im größeren räumlichen Zusammenhang Gemäß der ökologischen Tragfähigkeitsstudie (NVK 2011) wird dem Schutzgut Freiraum und Erholung im gesamten Planungsgebiet eine "mäßige" Empfindlichkeit be- ziehungsweise Wertigkeit zugeschrieben (Kategorie 2). Die Flächen sind demnach für die lokale Naherholung von allgemeiner Bedeutung. Die an den Geltungsbereich des Bebau- ungsplans angrenzenden Wald- und Gehölzbestände des Hardtwalds, des Schlossgar- tens und des Fasanengartens sind im Gegensatz hierzu von besonderer (Kategorie 3 "hoch") oder herausragender (Kategorie 4 "sehr hoch") Bedeutung sowohl für die lokale als auch die regionale Naherholung.  Bestand und Bewertung der Erholungsqualität innerhalb des Planungsgebiets Das Wildparkgelände selbst wird für Trainingszwecke (Fußball) und sportliche Ver- anstaltungen genutzt. Da es sich vorwiegend um anthropogen überformte Flächen mit le- diglich vereinzelten landschaftstypischen Merkmalen (beispielsweise die Baumgruppen im nordwestlichen Teil des Wildparkgeländes) handelt (siehe Kapitel 2.9) und Teile des Geländes zumindest zeitweise nicht zugänglich sind, ist es für die Erholungsnutzung durch Spaziergänger und Fahrradfahrer von untergeordneter Bedeutung. Für sportlich Aktive sowie an Sportereignissen interessierte Menschen nimmt es hingegen einen ho- hen Stellenwert ein. Die im Südosten an das Wildparkgelände angrenzenden Bereiche innerhalb des Planungsgebiets (KIT-Sportplatz, Kompostplatz sowie Waldbestand im Bereich der Ten- nisplätze) sind, mit Ausnahme des Parkwalds im Bereich der Biberburg, für die Erho- lungsnutzung ebenfalls von geringer Bedeutung. Der KIT-Sportplatz und die Tennisplätze 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 83 können zwar von Studierenden genutzt werden und weisen für diese Nutzergruppe auf- grund der unmittelbar angrenzenden Wald- und Gehölzbestände eine hohe Aufenthalts- qualität auf. Sie sind jedoch, wie der Kompostplatz, von Zäunen umgeben und damit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Waldbestand im Bereich der Tennisplätze ist außerdem nicht durch Wege erschlossen, lediglich Trampelpfade sind vorhanden (siehe Kapitel 2.9). Der Parkwald im Bereich der Biberburg wird von Erholungssuchenden hingegen gerne genutzt. Der lichte Gehölzbestand ist von zwei Wegen umgeben, die zum Wild- parkgelände hin führen. Auch zu den Parkanlagen des Schlossgartens und Fasanengar- tens bestehen Verbindungswege, die der Erschließung der Erholungslandschaft dienen. Die Sitzgelegenheit innerhalb des angelegten Parkwalds mit Eiben, Buchs, alten Trau- ben-Eichen und Hainbuchen lädt zum Verweilen ein. Die Friedrichstaler Allee und die Lärchenallee, welche das Planungsgebiet nach Westen beziehungsweise Südosten hin begrenzen und teilweise von alten Baumbestän- den gesäumt werden, weisen für Erholungssuchende ebenfalls eine hohe Bedeutung auf, insbesondere für Spaziergänger und Radfahrer. Beide Alleen zählen zu den fächerförmig zum Schloss angeordneten sogenannten "Schlossstrahlen" und machen somit auch his- torische Aspekte erlebbar (siehe Kapitel 2.9). Die Lärchenallee reicht ausgehend vom Schlosspark bis hin zur Grabkapelle jenseits des Adenauerrings, die Friedrichstaler Allee führt mitten durch den Hardtwald bis nach Friedrichstal und verbindet somit das Untersu- chungsgebiet mit diesem wichtigen Naherholungsgebiet.  Bestand und Bewertung von Schallwirkungen Aussagen über die derzeit vorhandenen Schalleinwirkungen auf das Umfeld des Bebauungsplangebiets gehen aus dem aktuellen Schallgutachten (KOEHLER & LEUTWEIN 2015) hervor. Dabei wurden sowohl die von Sportanlagen ausgehenden als auch die durch den Verkehr erzeugten Geräuschemissionen ermittelt. Neben den genannten Lärmemittenten wurden die umgebende Bebauung und die topographischen Verhältnisse zur Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung und Reflexionen in die Berechnungen einbezogen. Die Beurteilungspegel wurden dabei als höchste Fassadenpegel an maß- geblichen Immissionsorten der unterschiedlichen Stockwerke sowie als flächige Lärmver- teilung mit Lärmisophonen in einer Höhe von 4,0 m dargestellt. Als Ergebnis des Schallgutachtens ist festzuhalten, dass die in der 18. BImSchV angeführten Immissionsrichtwerte derzeit weder durch die von den Sportanlagen ausge- henden Geräuschemissionen noch durch den Verkehrslärm überschritten werden. 2 Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands Umwelt 84 2.11 Kultur- und sonstige Sachgüter Der an das Untersuchungsgebiet angrenzende Schlossgarten als "Ort der Erho- lung" ist gemäß Landschaftsplan 2030 als Kultur- und Sachgut einzustufen (NVK 2014). Gemäß der schriftlichen Stellungnahme von Herrn Keller des Regierungs- präsidiums Karlsruhe vom 16.06.2014 gilt der Fasanengarten mit der "Bocksblöse" nach § 28 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) als Kulturdenkmal. Zugehörig sind das Fasa- nengarten-Schlösschen, zwei chinesische Pavillons sowie der innerhalb des Geltungsbe- reichs befindliche "Biberpark" (im Umweltbericht als "Biberburg" bezeichnet). Eine erdverlegte Stromtrasse verläuft südlich der Friedrichstaler Allee sowie ent- lang der Fasanengartenmauer bis zur Verlängerungsachse der Stutenseer Allee, wo sie sich in Richtung Norden zum Stadion und über die Friedrichstaler Allee bis zum Birken- parkplatz fortsetzt. Weitere Stromtrassen befinden sich rund um das Gelände der Sport- vereinigung Germania 1887 e. V., der zweiten, vierten und sechsten Parkreihe des Bir- kenparkplatzes sowie im und um den Gebäudebereich des Stadions. Abgesehen von der Trasse entlang der Friedrichstaler Allee (Hochspannungskabel) handelt es sich um ver- legte Nieder- und Mittelspannungskabel. Zudem verläuft im äußersten Süden des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans sowie entlang der Verlängerung der Stutenseer Allee bis zum Stadiongebäude eine Wasserleitung (schriftliche Auskunft der Stadtwerke Karls- ruhe, Netzservice GmbH, vom 17.11.2014). Weitere Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind das Stadiongebäude sowie weitere Vereinsgebäude, die Sportgaststätte, die Tennisplätze des KIT südöstlich des Stadions, die vier Sportplätze entlang der Friedrichstaler Allee, ein weiterer Sportplatz der Sportvereinigung Germania 1887 e. V., drei Fußballplätze südlich des Stadions, der KIT Sportplatz und der Birkenparkplatz. Zudem verläuft nördlich des Stadiongebäudes der Adenauerring, der das Untersuchungsgebiet teilt. Weitere Straßen und Wege verlaufen rund um das Stadion sowie längs durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans (Stutenseer Allee und deren Verlängerung). 3 Status quo-Prognose 85 3 Status quo-Prognose Bei Nicht-Durchführung der Planung ist ein Fortbestand der beschriebenen Be- standssituation (vergleiche Kapitel 2) zu erwarten. Da das Gebiet stark durch die menschliche Nutzung geprägt ist (beispielsweise vorwiegend intensive Pflegemaßnahmen im Bereich der Sportplätze innerhalb des Wild- parkgeländes sowie an den Böschungen des Stadions, forstwirtschaftliche Nutzung der Waldbestände innerhalb sowie angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungs- plans, hohes Verkehrs- und Personenaufkommen im Zuge von Veranstaltungen sowie durch die Erholungsnutzung) ist eine natürliche Entwicklung von Biotoptypen nur in sehr geringem Umfang zu erwarten. Der anthropogene Einfluss wäre auch in Zukunft deutlich spürbar. Bei den intensiv gepflegten Flächen wird beispielsweise das Aufkommen von Gehölzen durch natürliche Sukzession unterbunden. Andere Teilbereiche, wie der Kom- postplatz, unterliegen einer stetigen Veränderung durch Auf- und Abtrag sowie Umlage- rung von Boden, Pflanzenmaterial, Steinen und dergleichen und sind daher durch Ru- deralvegetation geprägt. Der menschliche Einfluss in Form von Trittbelastung, dem Ein- trag von Nährstoffen sowie der Umlagerung von Material ist in vielen Bereichen erkenn- bar, so zum Beispiel anhand des Vorkommens von Trittpflanzenbeständen, Störzeigern, Ruderalvegetation oder Stickstoffzeigern, wie der Brennnessel, auch im Unterwuchs von Gehölzbeständen. Innerhalb der Waldbestände im südlichen Teil des Planungsgebiets, aber auch in den an das Planungsgebiet angrenzenden Waldbeständen des Hardtwalds sowie des Schloss- und Fasanengartens, ist zudem eine weitere Ausbreitung der als invasive Art eingestuften Späten Trauben-Kirsche anzunehmen. Für den Heldbock verschlechtert sich die Situation in den angrenzenden Waldbe- ständen des Hardtwalds zunehmend, da die dort vorhandenen, als Brutbäume genutzten Eichen häufig bereits ein hohes Alter aufweisen und langfristig aufgrund altersbedingter Ausfälle nicht mehr als Lebensstätte für die Art zur Verfügung stehen. Beispielsweise konnten im Bereich der Friedrichstaler Allee mehrere Eichen, die bei vorhergehenden Untersuchungen noch als Brutbäume erfasst wurden, im Rahmen der Bestandserfassung 2014 nicht mehr nachgewiesen werden. Wahrscheinlich mussten diese im Zuge von Ver- kehrssicherungsmaßnahmen beseitigt werden. Aufgrund des hohen Populationsdrucks dringt die Art zunehmend in weniger geeignete Gehölzbestände ein und nimmt dort man- gels des Vorhandenseins von Altholz sogar schwache Eichen als Brutbäume an, wie die Ergebnisse der Bestandserfassung 2014 eindrücklich belegen. Besonders problematisch ist laut PEPL die klaffende Alterslücke zwischen den nach und nach absterbenden Alt- bäumen und den jüngeren Eichenbeständen. Sogar die Nutzung der nicht heimischen Rot-Eiche wurde im Rahmen der Bestandserhebungen zum PEPL vereinzelt nachgewie- sen, was ebenfalls dem hohen Populationsdruck geschuldet ist (ILN 2009). Künftig ist deshalb davon auszugehen, dass die im Planungsgebiet zahlreich vorhandenen Potenzi- albäume, unter denen sich auch jüngere Eichen befinden, vom Heldbock besiedelt wer- 3 Status quo-Prognose 86 den. Die jungen Gehölze können jedoch voraussichtlich nur kurze Zeit als Brutbäume dienen. Die Sicherung der Eichen im Rahmen der Ausweisung von Tabuflächen ist daher von hoher Bedeutung für den Erhaltungszustand der Populationen dieser Art. Unabhängig vom Vorhaben des Neubaus des Karlsruher Wildparkstadions ist eine Aufrüstung der vorhandenen Flutlichtanlagen an die Anforderungen der DIN EN 12193 für den Wettkampf- und den Trainingsbetrieb vorgesehen (schriftliche Mitteilung Herr Ul- rich, KSC, vom 16.03.2015). Demnach ist für den Wettkampfbetrieb, der beispielsweise Regionalligaspiele umfasst, eine mittlere horizontale Beleuchtungsstärke von 200 Lux, für den Trainingsbetrieb eine mittlere horizontale Beleuchtungsstärke von 75 Lux erforder- lich. Die geforderte Ausleuchtungsstärke wird von den vorhandenen Flutlichtanlagen auf den Trainingsplätzen 2, 3, 5 und 6, welche mit Natrium-Dampflampen bestückt sind, der- zeit nicht erreicht. Wie in der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015a) und der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015b) dargestellt, werden durch die erforderliche Aufrüs- tung der Flutlichtanlagen trotz der höheren Beleuchtungsstärke Auswirkungen von Lichtemissionen auf prüfungsrelevante Arten vermindert, da aufgrund des künftigen Ein- satzes von Planflächenstrahlern ein deutlich geringerer Streulichtanteil resultiert. Bezüglich der Schallimmissionen im Umfeld des Planungsgebiets sind ohne Um- setzung des Vorhabens künftig keine Veränderungen zu erwarten. Die im Ist-Zustand vorhandenen Schallwirkungen wurden im Rahmen des Schallgutachtens ermittelt (KOEHLER & LEUTWEIN 2015). Aus diesem geht hervor, dass sowohl hinsichtlich der von den Sportanlagen ausgehenden Geräuschemissionen als auch durch den Verkehrslärm keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV vorliegen. 4 Konfliktanalyse 87 4 Konfliktanalyse  Optimierung der Planung auf Grundlage der Ergebnisse der faunistischen Erhebungen Bereits im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans wurden durch eine intensi- ve Abstimmung zwischen allen Planungsbeteiligten zahlreiche Optimierungen in der Pla- nung vorgenommen, die zu einer Vermeidung und Verminderung vor allem naturschutz- rechtlicher Konflikte beitragen. Insbesondere durch die Einbeziehung der Ergebnisse der faunistischen Erhebungen 2014 wurde im Verlauf des Planungsprozesses eine deutliche Reduktion der Flächeninanspruchnahme erzielt. Von entscheidender Bedeutung waren hierbei die Ausweisung von Tabuflächen für Heldbock und Eremit (Maßnahme 1-1) sowie für Neuntöter, Zaun- und Mauereidechsen (Maßnahmen 1-2) und deren Festsetzung im Bebauungsplan als Grünflächen mit Ge- hölzbestand und Waldflächen. Diese Maßnahmen werden in Kapitel 5.1 ausführlich in Form von Maßnahmenblättern beschrieben. Daneben spielen aber auch weitere Optimierungen, beispielsweise hinsichtlich ge- planten Zuwegungen, Parkflächen und Gebäudeausrichtungen, eine wichtige Rolle. Die- se im Zuge der Abstimmungen zwischen den Planungsbeteiligten erreichten Optimierun- gen lassen sich wie folgt zusammenfassen:  Sondergebiet Sport 1  Die derzeit vorhandenen, rund 70 m hohen Flutlichtmasten des Stadions, die weit über die umgebenden Gehölzbestände hinausragen, werden zurückgebaut.  Im Bereich des Stadion-Vorplatzes am Adenauerring werden drei Baumgruppen erhalten. Unter ihnen befinden sich neben einem Verdachtsbaum des Heldbocks und einem Baum mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse insbeson- dere zahlreiche heimische Eichen, die künftiges Besiedlungspotenzial für den Heldbock bieten, sowie mehrere Bäume, die vom Gartenbauamt nach Kriterien des Baumschutzes als besonders erhaltenswert eingestuft wurden (siehe Plan 4-1).  Die geplante Rettungsumfahrung südlich des Stadions wurde so ausgerichtet, dass mehrere Habitatbäume, darunter ein Heldbock-Brutbaum (Baum-Nr. 54 a), ein Potenzialbaum für den Heldbock, der zugleich über geeignete Quartiermöglich- keiten für baumbewohnende Fledermausarten oder höhlenbrütende Vogelarten verfügt (Baum-Nr. 122), zwei weitere Bäume mit geeigneten Quartiermöglichkeiten (Bäume-Nr. 124 und 133) sowie mehrere vom Gartenbauamt als besonders erhal- tenswert eingestuften Einzelbäume erhalten werden können (siehe Plan 4-1 und Plan 5.1-1). 4 Konfliktanalyse 88  Sondergebiet Sport 2  Im nordwestlichen Teil der ursprünglich für die Errichtung des Hospitality- Parkdecks vorgesehenen Fläche (siehe Masterplan, Stand: 28.05.2014) wurden von Fledermäusen genutzte Quartiermöglichkeiten festgestellt (Überwinterungsko- lonie in Baum-Nr. 135, potenzielle Wochenstubenquartiere in den Bäumen-Nr. 129 und 135, siehe Tabelle 5.1-2 sowie Pläne 5.1-1 und 7.1-1 der artenschutzrechtli- chen Verträglichkeitsstudie). Aufgrund der ansonsten unvermeidbaren Beeinträch- tigungen von Lebensstätten europarechtlich streng geschützter Arten wurde dieser Bereich im Bebauungsplan von der Vorhabensfläche (Sondergebiet Sport 2) aus- gespart und als Grünfläche mit Gehölzbestand festgesetzt.  Zusätzlich wurde die Höhe des Parkdecks auf maximal 12 m begrenzt, so dass auch künftig ein freier Anflug an die in 16 m Höhe gelegene Spechthöhle am Stamm von Baum-Nr. 135, in der die oben genannte Überwinterungskolonie im November 2014 festgestellt wurde, gewährleistet ist.  Gegenüber der Darstellungen im Masterplan (Stand: 28.05.2014), der im Bereich des Sondergebiets Sport 2 neben der Errichtung eines Parkdecks eine Fläche für die perspektivische Erweiterung der Trainingsnutzung vorsah (Neuanlage eines Trainingsplatzes mit einer Größe von 105 m x 68 m), wird im Bebauungsplan auf einen weiteren Trainingsplatz dieser Größe verzichtet. Dadurch konnte die Flä- cheninanspruchnahme von mindestens 1,6 ha (Fläche für das Parkhaus, den Trai- ningsplatz sowie die dazwischenliegenden Bereiche ohne Zufahrten) auf nunmehr 1,2 ha (Gesamtfläche des Sondergebiets Sport 2 einschließlich der Zuwegungen vom Adenauerring und der Lärchenallee) verringert werden. Stattdessen ist eine kleinere Trainingsfläche vorgesehen (bei Variante 1 beträgt deren Grundfläche 2.700 m², bei Variante 2 beläuft sie sich auf 3.000 m²).  Darüber hinaus wurden die Zuwegungen vom Adenauerring und der Lärchenallee so ausgerichtet, dass eine möglichst geringe Anzahl an Bäumen im Zuge des Vor- habens beseitigt werden muss.  Außerdem wurde die Vorhabensfläche ca. 17 m von der Lärchenallee und 40 m vom Fahrradweg am Adenauerring abgerückt, um die zwischen den Tennisplätzen und der Lärchenallee sowie den Tennisplätzen und dem Adenauerring vorhande- nen Gehölzbestände erhalten zu können (im Masterplan betrugen die Abstände unter Berücksichtigung der Fläche für die perspektivische Erweiterung der Trai- ningsnutzung jeweils ca. 8 m beziehungsweise 15 m). Dadurch können mehrere Habitatbäume mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse und höhlen- brütende Vogelarten erhalten und Beeinträchtigungen der am südlichen Gehölz- rand vorkommenden Zauneidechsen vermieden werden. Zusätzlich verringert sich hierdurch der Kompensationsbedarfs für die Rodung von Waldflächen, da ein ge- ringerer Anteil des Waldbestands in Anspruch genommen wird. Durch Beibehal- tung des Gehölzgürtels entlang der Lärchenallee werden außerdem Beeinträchti- 4 Konfliktanalyse 89 gungen des Landschaftsbilds vermieden und Verbindungsstrukturen und Leitlinien, beispielsweise für jagende Fledermäuse, erhalten.  Sondergebiet Sport 3  Der Zuschnitt des Sondergebiets Sport 3 (Parkierungsanlage Birkenparkplatz) so- wie die geplante Umfahrung am nordöstlichen Rand der Fläche wurden so ange- passt, dass nicht in den angrenzenden Gehölzbestand, in dem unter anderem mehrere Brutbäume des Heldbocks sowie ein Vorkommen der Zauneidechse nachgewiesen wurden, eingegriffen wird.  Sondergebiet Sport 4  Die Zuwegungen (räumlich getrennte Ein- und Ausfahrt) vom Adenauerring zu dem geplanten Busstellplatz in Sondergebiet Sport 4 wurden so gelegt, dass im Zuge des Vorhabens keine der hier zahlreich vorkommenden heimischen Eichen, die Potenzialbäume für den Heldbock darstellen, beseitigt werden müssen.  Sondergebiet Sport 6  Die Zufahrt zur geplanten Aufstellfläche für Polizei, Rettung und Feuerwehr in Sondergebiet Sport 6 wurde so angepasst, dass weder Heldbockbrut- und Ver- dachtsbäume noch Potenzialbäume für den Heldbock beeinträchtigt werden.  Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Neben den zuvor beschriebenen Optimierungen in der Planung werden bei der Bewertung des Planzustandes der Schutzgüter die in Tabelle 4-1 dargestellten Vermei- dungs- und Verminderungsmaßnahmen berücksichtigt. Diese sind in Kapitel 5.1 ausführ- lich in Maßnahmenblättern beschrieben. Tabelle 4-1. Übersicht der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. Maßnahme-Nr. Bezeichnung 1-1 Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits 1-2 Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen 1-3 Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten 4 Konfliktanalyse 90 Fortsetzung Tabelle 4-1. Maßnahme-Nr. Bezeichnung 1-4 Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Rodung von Habitat- bäumen sowie dem Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions 1-5 Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vor der Fällung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäuden 1-6 Bauzeitenbeschränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Abschiebens von Oberboden 1-7 Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Beräumung des Baufelds in Sport- und Spielfläche 2 1-8 Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase 1-9 Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase 1-10 Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions 1-11 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen 1-12 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung 1-13 Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden durch Verwendung von Vogel- schutzglas und architektonischen Gestaltungsmaßnahmen 1-14 Verwendung von Wafer-Modulen sowie Metallbauteilen mit einer reflexionsar- men Farblackierung für die Photovoltaikanlage auf dem Stadiondach 1-15 Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zauneidechse sowie der Ersatzhabitate 1-16 Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mauereidechse sowie der Ersatzhabitate 1-17 Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen 1-18 Fang und Umsiedlung von Mauereidechsen 4.1 Planungsrecht  Regionalplan Der westliche Teil des Planungsgebiets liegt gemäß des derzeit gültigen Regional- plans Mittlerer Oberrhein vom 13.03.2002 innerhalb eines Regionalen Grünzugs (verglei- che Kapitel 1.2). Teilbereiche hiervon werden im Zuge des Vorhabens überbaut. Zur Kompensation des Eingriffs in den Regionalen Grünzug soll die Siedlungsflä- che im Südosten flächengleich reduziert und dem Regionalen Grünzug zugeschlagen werden. Dies wird über einen raumordnerischen Vertrag mit dem Regionalverband Mittle- rer Oberrhein geregelt (schriftliche Mitteilung von Frau Rahmann, Stadtplanungsamt Karlsruhe, vom 26.03.2015). 4 Konfliktanalyse 91 Durch den Ausgleich des Flächenverlusts sowie den sparsamen Umgang mit vor- handenen Grünflächen durch die weitgehende Beschränkung von Bebauung und Versie- gelung auf Bereiche der Siedlungs- und Infrastrukturflächen wird gewährleistet, dass im südlichen Teil des Planungsgebiets ein zusammenhängendes Band an Grünflächen zwi- schen den im Westen angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds sowie den im Süd- westen und Südosten angrenzenden Freiflächen des Schlossgartens und des Fasa- nengartens erhalten bleibt. Dieses kann weiterhin wichtige Ausgleichsfunktionen für das Siedlungsgebiet übernehmen (Biotopvernetzung, Freiraumnutzungen, Erholungsfunkti- on). Aufgrund der kompakten Anordnung der künftigen Bauflächen in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Stadion sowie die Gewährleistung einer guten Durchgrünung des Ge- biets durch Schutz und Erhaltung von Gehölzbeständen wird eine geschlossene Bebau- ung zwischen dem Adenauerring und dem Stadtgebiet vermieden.  Flächennutzungsplan Die Flächen im Umfeld des Stadions sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP 2010) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK 2004a) als Grünflächen, teil- weise mit Sportplätzen (Fußball-, Tennis- und sonstige Sportplätze), der nördlich des Adenauerrings gelegene Birkenparkplatz als Waldfläche ausgewiesen. Das bestehende Stadiongebäude ist als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Sport" dargestellt (vergleiche Kapitel 1.2). Der Bebauungsplan soll in Zukunft Sondergebiete Sport, Sport- und Spielflächen sowie Wald ausweisen. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Sondergebiete Sport ent- sprechen nicht der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan. Damit wird eine Än- derung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig (schriftliche Mitteilung von Frau Rahmann, Stadtplanungsamt Karlsruhe, vom 26.03.2015). Hierbei werden die Bereiche, welche gemäß Bebauungsplan für Parkpaletten be- stimmt sind (Sondergebiete Sport 2 und 3) im Flächennutzungsplan als "Sonderbauflä- chen" mit entsprechender Zweckbestimmung ausgewiesen. Diese waren bislang entwe- der als "Grünflächen Sportplatz" oder als "Waldflächen" (Birkenparkplatz) dargestellt. Sondergebiet Sport 7 wird im Flächennutzungsplan, wie das Stadion, als Sonderbauflä- che mit der Zweckbestimmung "Sport" ausgewiesen, da hier die Errichtung weiterer Ge- bäude ermöglicht werden soll. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist diese weitge- hend versiegelte Fläche als "Grünflächen Sportplatz" dargestellt. Bezüglich der im Bebauungsplan im südlichen und westlichen Teil des Planungs- gebiets ausgewiesenen Sport- und Spielflächen, der Sondergebiete Sport 4 (geplanter Busstellplatz) und Sport 5 (künftiges Amateurstadion) sowie des als Waldfläche ausge- wiesenen Bereichs zwischen dem Kompostplatz und den Tennisplätzen sind keine Ände- rungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Sie werden dort weiterhin als Grünflächen dargestellt. 4 Konfliktanalyse 92 Da außerdem die regionalplanerischen Vorgaben zu berücksichtigen sind, besteht auch auf der Ebene des Flächennutzungsplans die Zielsetzung, den im Regionalplan dargestellten Regionalen Grünzug zu erhalten. Wie bei der Berücksichtigung der Ziele des Regionalplans bereits dargestellt, wird durch den sparsamen Umgang mit den vorhandenen Grünflächen (weitgehende Be- schränkung von Bebauung und Versiegelung auf Bereiche der Siedlungs- und Infrastruk- turflächen), sichergestellt, dass die Ausgleichsfunktion des Regionalen Grünzugs erhal- ten bleibt. 4.2 Boden  Vorgehensweise bei der Bewertung des Plan-Zustands Die Bewertung des Schutzguts Boden erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Im Folgenden werden die Vorgaben des Stadtplanungsamts hinsicht- lich der Beschaffenheit der Vorhabensflächen (Sondergebiete Sport, Sport- und Spielflä- chen) im Plan-Zustand, die der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zu Grunde liegen, dargestellt.  Sondergebiete Sport Nach den Vorgaben des Stadtplanungsamts soll bei den Sondergebieten Sport der "worst-case", der in einer vollständigen Versiegelung dieser Flächen besteht, angenom- men werden. Ausnahmen hiervon stellen lediglich die geplanten Rasenflächen des Sta- dions und des künftigen Amateurstadions sowie Baumscheiben dar, die im Bereich der im Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot belegten Bäume herzustellen sind. Die Größe der Rasenfläche des Stadions ist hierbei mit 8.855 m², die des Ama- teurstadions mit 8.800 m² anzusetzen. Für die Baumscheiben wurde ein Wert von 520 m² vorgegeben, der sich auf die zu erhaltenden Bäume in den Sondergebieten Sport 1 (Sta- dion) und 4 (bisher Trainingsplatz 2 KSC) verteilt. Entsprechend der Anzahl der in den jeweiligen Flächen zu erhaltenden Bäume wurden die Fläche für die Baumscheiben an- teilig zu 90 % (468 m²) dem Sondergebiet Sport 1 und zu 10 % (52 m²) dem Sonderge- biet Sport 4 zugeschlagen. Grundlage für die Bewertung des Plan-Zustands der drei zuvor genannten Flä- chentypen (vollständig versiegelte Bereiche, Baumscheiben und Rasenflächen) waren die Werte der verschiedenen Bodenfunktionen der im Planungsgebiet vorhandenen Bo- deneinheiten 5, 6, 7 und 8 (vergleiche SOLUM 2015). Hierbei wurde folgende Zuordnung getroffen:  Baumscheiben  Bodeneinheit 5 (anthropogen überprägte Böden)  Rasenflächen Stadion / Amateurstadion  Bodeneinheit 6 (Sportplatz) 4 Konfliktanalyse 93  vollständig versiegelte Bereiche  Bodeneinheiten 7 und 8 (versiegelte Flächen und Gebäude)  Sport- und Spielflächen Bei den Sport- und Spielflächen ist nach Auskunft des Stadtplanungsamts von ei- nem Versiegelungsgrad von jeweils 12 % auszugehen. Dieser Anteil berechnet sich bei den Sport- und Spielflächen 2 und 3 ausgehend von der Gesamtfläche der jeweiligen Vorhabensfläche. Das Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. im südwestlichen Teil von Sport- und Spielfläche 1 verbleibt hingegen im Bestand. Es um- fasst eine Fläche von 7.216 m². Diese ist von der Gesamtfläche der Vorhabensfläche (46.815 m²) abzuziehen. Die versiegelten Bereiche werden dann auf Grundlage der übri- gen Fläche (39.599 m²) errechnet. Darüber hinaus sind zwei Kunstrasenplätze mit einer Fläche von insgesamt 15.250 m² zu berücksichtigen, wobei noch nicht endgültig feststeht, in welcher Sport- und Spielfläche diese entstehen sollen. Um eine Bilanzierung nach Vorhabensflächen vor- nehmen zu können, wurde angenommen, dass sich einer der Kunstrasenplätze in Sport- und Spielfläche 1, der andere in Sport- und Spielfläche 2 befindet und beide Plätze je- weils eine Flächen von 7.625 m² einnehmen. Bezüglich der restlichen Flächen (Gesamtfläche abzüglich versiegelte Bereiche, Kunstrasenplätze sowie bei Sport- und Spielfläche 1 auch abzüglich des Vereinsgelän- des der Sportvereinigung Germania 1887 e. V.) wurde davon ausgegangen, dass diese im Plan-Zustand als Rasenflächen vorliegen. Grundlage für die Bewertung des Plan-Zustands der drei zuvor genannten Flä- chentypen (vollständig versiegelte Bereiche, Kunstrasenplätze und Rasenflächen der üb- rigen Trainingsplätze) waren die Werte der verschiedenen Bodenfunktionen der im Pla- nungsgebiet vorhandenen Bodeneinheiten 4, 6, 7 und 8 (vergleiche SOLUM 2015). Hierbei wurde folgende Zuordnung getroffen:  Rasenfläche der Trainingsplätze in Sport- und Spielfläche 1 und 2  Bodenein- heit 4 (mächtige Auffüllung)  Kunstrasen und Rasenfläche des Trainingsplatzes in Sport- und Spielfläche 3  Bodeneinheit 6 (Sportplatz)  vollständig versiegelte Bereiche  Bodeneinheiten 7 und 8 (versiegelte Flächen und Gebäude) Bei dem Trainingsplatz in Sport- und Spielfläche 3 sind derzeit eine Drainage und eine Rasenheizung vorhanden. Bei der Bilanzierung wird davon ausgegangen, dass die- ser Trainingsplatz künftig nicht verändert wird. Er wird daher sowohl im Ist- als auch im Plan-Zustand der Bodeneinheit 6 zugeordnet, die auch Kunstrasenplätze mit einschließt. Gegenüber den Trainingsplätzen mit natürlichem Bodenaufbau sind die Bodenfunktionen, insbesondere die natürliche Bodenfruchtbarkeit, bei dieser Bodeneinheit eingeschränkt. 4 Konfliktanalyse 94 Die übrigen Trainingsplätze innerhalb der Sport- und Spielflächen wurden von SOLUM (2015) im Ist-Zustand den Bodeneinheiten 3 (flache Auffüllung auf Braunerde) und 4 (mächtige Auffüllung) zugeordnet. Für den Plan-Zustand wird angenommen, dass alle Plätze in der geringer bewerteten Bodeneinheit 4 einzustufen sind.  Konfliktanalyse Eine Versiegelung von Böden führt zum vollständigen Verlust sämtlicher Boden- funktionen. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Plan-Zustand 163.424 m² vollständig versiegelt (Bodeneinheiten 7 und 8). Hierzu zählen beispielsweise das künftige Stadiongebäude, die Tribünen des Amateurstadions, Plätze, Parkdecks, weitere Gebäude im Umfeld des Stadions, Verkehrswege, Zufahrten, Zuwegungen und Treppen. Zu den teilversiegelten Flächen gehören in der Regel gepflasterte Bereiche. Über den Umfang solcher Flächen liegen derzeit keine Angaben vor. Im vorliegenden Fall kön- nen die Kunstrasenplätze dieser Kategorie zugeordnet werden. Pflanzenwuchs ist hier nicht mehr möglich, jedoch werden die Beläge in wasserdurchlässiger Bauweise herge- stellt, so dass die darunterliegenden Bodenhorizonte Teile ihrer Funktionen als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe weiterhin er- füllen können. Die Trainingsplätze mit Naturrasen, die künftig über Drainagen und Ra- senheizungen verfügen werden, sind hinsichtlich dieser beiden Bodenfunktionen gleich zu bewerten. Daher sind sie gemeinsam mit den Kunstrasenplätzen in der Bodeneinheit 6 zusammengefasst. Diese nimmt im Plan-Zustand eine Fläche von insgesamt 41.133 m² ein. Unversiegelt bleiben im Plan-Zustand mit nicht überplanten Bereichen und neu an- gelegten, unversiegelten Freiflächen 98.358 m². Darunter fallen beispielsweise die Ra- senflächen der Trainingsplätze in den Sport- und Spielflächen 1 und 2 (Bodeneinheit 4), Baumscheiben (Bodeneinheit 5) sowie unveränderte Flächen, die im Ist-Zustand den Bo- deneinheiten 1 bis 5 zugeordnet wurden. Diese Bereiche erfüllen sämtliche Bodenfunkti- onen (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puf- fer für Schadstoffe), jedoch in unterschiedlichem Umfang. Im Plan-Zustand ebenfalls als unversiegelt einzustufen sind nicht überplante Restflächen der Bodeneinheiten 9 (Flä- chen Altlastenkataster) und 10 (Erdaushubdeponie). Im Gegensatz zu den anderen un- versiegelten Flächen ist hier jedoch keine natürliche Bodenfruchtbarkeit ausgebildet. Durch die Ausweisung von Tabuflächen und deren Festsetzung im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand oder Waldflächen, in denen keine baulichen Verän- derungen erfolgen werden, sowie die Beibehaltung des Vereinsgeländes der Sportverei- nigung Germania 1887 e. V. im südwestlichen Teil des Planungsgebiets im Bestand, werden die Wirkungen des Vorhabens hinsichtlich des Schutzguts Boden deutlich ver- mindert. 4 Konfliktanalyse 95 Darüber hinaus werden Bebauung und Versiegelung weitestgehend auf Bereiche der Siedlungs- und Infrastrukturflächen beschränkt. Auch die Erhaltung zahlreicher Einzelbäume, für die Baumscheiben angelegt wer- den sollen, trägt zur Verminderung des Eingriffs in das Schutzgut Boden bei. Zusätzlich wird im Bebauungsplan die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, wie Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), festgesetzt. Dadurch kann der Versiegelungsanteil verringert werden. Diese Maßnahme kann auf Grundlage des derzeitigen Planungsstands jedoch nicht quantifiziert werden und wird daher bei der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nicht berücksichtigt. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden ist in Tabelle 4.2-1, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen, dargestellt. Die Ge- samtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. Tabelle 4.2-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden nach dem Karlsruher Modell. Vorhabensfläche Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Sondergebiet Sport 1 3998,63 674,45 -3324,18 Sondergebiet Sport 2 1260,47 0,00 -1260,47 Sondergebiet Sport 3 1736,58 0,00 -1736,58 Sondergebiet Sport 4 1184,49 6,07 -1178,43 Sondergebiet Sport 5 783,21 616,00 -167,21 Sondergebiet Sport 6 411,11 0,00 -411,11 Sondergebiet Sport 7 267,40 0,00 -267,40 Sport- und Spielfläche 1 5025,46 4134,67 -890,80 Sport- und Spielfläche 2 1555,03 1343,42 -211,61 Sport- und Spielfläche 3 504,77 447,16 -57,61 Der größte Kompensationsbedarf ergibt sich aufgrund der Größe der Fläche sowie des hohen Versiegelungsgrads bei Sondergebiet Sport 1 (Stadion). Die Rasenfläche des Stadions und die Bereiche mit Baumscheiben mindern den Eingriff in das Schutzgut Bo- den. Dies gilt auch für Sondergebiet Sport 4, da in dieser Vorhabensfläche ebenfalls Bäume erhalten werden. Bei den Sondergebieten Sport 2, 3, 6 und 7 ist hingegen von ei- ner vollständigen Versiegelung auszugehen, weshalb die Flächen im Plan-Zustand den Wert "Null" aufweisen. Bei den Sport- und Spielflächen ist der Kompensationsbedarf bei Fläche 1 am höchsten. Wie bei Sondergebiet Sport 1 ist dies vorwiegend auf die Größe dieser Fläche zurückzuführen. 4 Konfliktanalyse 96 4.3 Wasser  Vorgehensweise bei der Bewertung des Plan-Zustands Die Bewertung des Schutzguts Wasser erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Grundlage für die Ermittlung der Wertzahlen für das Schutzgut Wasser waren hierbei die Biotoptypen. Im Ist-Zustand wurde dafür die Biotoptypenkartie- rung herangezogen (siehe Plan 2.5-1), im Plan-Zustand wurden die beim Schutzgut Flora in Kapitel 4.5.2 genannten Biotoptypen zugrunde gelegt. Die verschiedenen Biotoptypen werden hinsichtlich des Schutzguts Wasser jeweils unterschiedlich bewertet. So weisen versiegelte Flächen keine Funktionserfüllung auf (Wertzahl "0,00"), während Waldbeständen aufgrund der permanenten, starken Verduns- tung eine Wertzahl von "1,50" zugewiesen wurde. Eine durchschnittliche Bedeutung für den Wasserkreislauf besitzen Zierrasen oder Trittpflanzenbestände. Da die Verdunstung auf diesen Flächen zeitweise gedrosselt ist, wurde bei ihnen eine Wertzahl von "1,00" angesetzt. Eine mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung wurde für Fettwiesen, Ru- deralvegetation und kleiner Gehölzbestände, wie Feldhecken, Brombeergestrüppe, Al- leen und Einzelbäume, angenommen. Diesen wurde eine Wertzahl von "1,20" zugeord- net.  Konfliktanalyse Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Plan-Zustand 163.424 m² vollständig versiegelt (siehe Kapitel 4.2). Eine Versiegelung von Böden führt zu einer Verhinderung der Versickerung von Niederschlagswasser. Durch die Ausweisung von Tabuflächen und deren Festsetzung im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand oder Waldflächen, in denen keine baulichen Verän- derungen erfolgen werden, sowie die Beibehaltung des Vereinsgeländes der Sportverei- nigung Germania 1887 e. V. im südwestlichen Teil des Planungsgebiets im Bestand, werden die Wirkungen des Vorhabens hinsichtlich des Schutzguts Wasser deutlich ver- mindert. Darüber hinaus werden Bebauung und Versiegelung weitestgehend auf Bereiche der Siedlungs- und Infrastrukturflächen beschränkt. Diese weisen bereits im Ist-Zustand einen hohen Versiegelungsgrad auf oder sind aufgrund des anthropogenen Einflusses, zum Beispiel infolge von Trittbelastung oder intensiver Pflege, im Hinblick auf den Was- serkreislauf von geringer Bedeutung, wie beispielsweise Zier- oder Trittrasen. Auch die Erhaltung zahlreicher Einzelbäume, für die Baumscheiben angelegt wer- den, trägt zur Verminderung des Eingriffs in das Schutzgut Wasser bei. 4 Konfliktanalyse 97 Zusätzlich wird im Bebauungsplan die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, wie Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), festgesetzt. Dadurch kann der Versiegelungsanteil und damit der Eingriff in das Schutzgut Wasser verringert werden, da eine Infiltration von Niederschlagswasser ermöglicht wird. Diese Maßnahme kann auf Grundlage des derzeitigen Planungsstands jedoch nicht quantifiziert werden und wird daher bei der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nicht berücksichtigt. Im Auftrag des Stadtplanungsamts wurde eine Entwässerungskonzeption erstellt. In dieser Studie werden drei verschiedene Varianten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Eine endgültige Entscheidung, welche dieser Varianten umge- setzt werden soll, liegt bislang noch nicht vor (schriftliche Mitteilung von Frau Heck, Tief- bauamt, vom 27.04.2015). Alle Varianten sehen eine Umstellung des Entwässerungssystems vom Mischsys- tem auf das Trennsystem vor. Das im Bereich der Rasenflächen anfallende Regenwas- ser kann weiterhin flächenhaft versickern. Die drei Varianten unterscheiden sich hinsicht- lich folgender Punkte:  Variante 1  dezentrale, flächenhafte Versickerung auf den Rasenflächen,  technische Vorbehandlungen des auf den Dachflächen des Stadions sowie der Parkdecks anfallenden Niederschlagswassers mittels Filtersubstrat (Versickerung durch vliesummantelte Kunststoff-Rigolenboxen),  Entwässerung der Stadionumfahrung möglichst in angrenzende Grünflächen,  Verbleib der Zufahrten im Mischsystem aufgrund der erhöhten Belastung.  Variante 2  Speicherung des anfallenden Regenwassers des Stadiondaches mit anschließen- der Nutzung als Beregnungswasser für die Rasenflächen,  Regenwasser, welches das Speichervolumen übersteigt, wird im Planungsgebiet versickert,  ansonsten Versickerung mit technischer Vorbehandlung (Birkenparkplatz) bezie- hungsweise dezentrale Versickerung wie bei Variante 1.  Variante 3  Speicherung des anfallenden Regenwassers des Stadiondaches mit anschließen- der Nutzung als Beregnungswasser für die Rasenflächen,  Regenwasser, welches das Speichervolumen übersteigt, wird über die Kanalisati- on abgeleitet, 4 Konfliktanalyse 98  ansonsten Versickerung mit technischer Vorbehandlung (Birkenparkplatz) bezie- hungsweise dezentrale Versickerung wie bei Variante 1. Bei Variante 1 wird nahezu das gesamte Niederschlagswasser (teilweise mit tech- nischer Vorbehandlung) versickert. Lediglich Oberflächenwasser von stärker befahrenen Straßen wird über das Kanalsystem abgeleitet. Der Unterschied zu den Varianten 2 und 3 besteht darin, dass bei diesen das auf dem Stadiondach anfallende Regenwasser zunächst gesammelt und später zur Bereg- nung der Rasenflächen genutzt wird. Dadurch kann dieses Wasser zur Grundwasser- neubildung beitragen. Vorteilhaft ist auch, dass die Entnahme von Beregnungswasser aus Brunnen oder aus dem Trinkwassernetz deutlich reduziert wird. Bei allen drei Varianten wird der größte Teil des anfallenden Niederschlagswas- sers der Grundwasserneubildung zugeführt und lediglich stärker belastetes Wasser über das Kanalsystem abgeleitet. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Wasser ist in Tabelle 4.3-1, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen, dargestellt. Die Ge- samtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. Tabelle 4.3-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Wasser nach dem Karlsruher Modell. Vorhabensfläche Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Sondergebiet Sport 1 7.928,10 2.102,70 -5.825,40 Sondergebiet Sport 2 1.829,50 0,00 -1.829,50 Sondergebiet Sport 3 3.172,72 60,96 -3.111,76 Sondergebiet Sport 4 2.107,24 10,40 -2.096,84 Sondergebiet Sport 5 1.758,82 1.584,00 -174,82 Sondergebiet Sport 6 601,80 0,00 -601,80 Sondergebiet Sport 7 384,22 65,76 -318,46 Sport- und Spielfläche 1 8.409,18 7.766,86 -642,32 Sport- und Spielfläche 2 3.568,64 2.760,50 -808,14 Sport- und Spielfläche 3 1.330,96 1.149,84 -181,12 Wie beim Schutzgut Boden (siehe Kapitel 4.2) ergibt sich der höchste Kompensa- tionsbedarf bei Sondergebiet Sport 1 (Stadion), da dieses eine große Fläche einnimmt und im Plan-Zustand einen hohen Versiegelungsgrad aufweist. Die Rasenfläche des Stadions und die Bereiche mit Baumscheiben mindern den Eingriff in das Schutzgut Wasser zwar, jedoch geht mit den Fettwiesen auf der Stadionböschung ein Biotoptyp ver- 4 Konfliktanalyse 99 loren, der aufgrund der gleichmäßigen Verdunstung eine überdurchschnittliche Bewer- tung hinsichtlich des Wasserkreislaufs besitzt. Ähnlich ist der vergleichsweise hohe Kompensationsbedarf bei Sondergebiet Sport 2, 3 und 4 zu erklären, da hier im Zuge des Vorhabens für den Wasserkreislauf bedeu- tende Biotoptypen (Waldbestände, Baumgruppen und Baumreihen) oder Einzelbäume beseitigt und größere Bereiche mit Zierrasen oder Ruderalvegetation versiegelt werden. Bei Sondergebiet Sport 5 ist der Kompensationsbedarf vergleichsweise gering, da die Rasenfläche des Spielfelds des künftigen Amateurstadions (8.800 m²) nahezu 90 % dieser 10.100 m² großen Vorhabensfläche einnimmt und hier weiterhin die Infiltration von Niederschlagswasser sowie Verdunstung möglich ist. Bei den Sondergebieten Sport 2 und 6 ist von einer vollständigen Versiegelung auszugehen, weshalb die Flächen im Plan-Zustand den Wert "Null" aufweisen. Die Son- dergebiete Sport 3 und 7 sind zwar im Plan-Zustand ebenfalls vollständig versiegelt, je- doch trägt hier die Erhaltung von Einzelbäumen zu einer erhöhten Verdunstung und da- mit zu einer Verminderung des Eingriffs in das Schutzgut Wasser bei. Dies gilt auch für Sondergebiet Sport 4, da in dieser Vorhabensfläche ebenfalls Bäume erhalten werden. Bei den Sport- und Spielflächen ist der Kompensationsbedarf bei den Flächen 1 und 2 aufgrund der zusätzlichen Versiegelung, dem Verlust von Rasenflächen und Ru- deralvegetation sowie der Anlage von Kunstrasenplätzen am höchsten. 4.4 Klima und Luft  Vorgehensweise bei der Bewertung des Plan-Zustands des Schutzgutes Kli- ma Die Bewertung des Schutzguts Klima erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Grundlage für die Ermittlung der Wertzahlen für das Schutzgut Klima waren hierbei die Biotoptypen. Im Ist-Zustand wurde dafür die Biotoptypenkartierung her- angezogen (siehe Plan 2.5-1), im Plan-Zustand wurden die beim Schutzgut Flora in Kapi- tel 4.5.2 genannten Biotoptypen zugrunde gelegt.  Konfliktanalyse Den vorhabenbedingten Verbesserungen für das Schutzgut Klima, die durch Um- setzung betreffender Umweltziele, wie sie in Tabelle 1.3-1 in Kapitel 1.3 aufgeführt sind, erreicht werden, stehen negative Auswirkungen gegenüber, die vor allem durch bauliche Veränderungen innerhalb der Vorhabensflächen bedingt sind. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Klima nach dem Karlsruher Modell ist in 4 Konfliktanalyse 100 Tabelle 4.4-1, getrennt nach den Vorhabensflächen, dargestellt. Die Gesamtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. Tabelle 4.4-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Klima nach dem Karlsruher Modell. Vorhabensfläche Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Sondergebiet Sport 1 5.747,23 1.989,54 -3.757,69 Sondergebiet Sport 2 1.343,07 0,00 -1.343,07 Sondergebiet Sport 3 2.756,38 45,72 -2.710,66 Sondergebiet Sport 4 1.858,35 9,36 -1.848,99 Sondergebiet Sport 5 415,17 1.584,00 +1.168,83 Sondergebiet Sport 6 530,64 0,00 -530,64 Sondergebiet Sport 7 225,10 49,32 -175,78 Sport- und Spielfläche 1 6.065,98 5.589,76 -476,22 Sport- und Spielfläche 2 3.174,95 1.249,20 -1.925,75 Sport- und Spielfläche 3 1.302,24 1.149,84 -152,40 Der höchste Kompensationsbedarf unter den Vorhabensflächen ergibt sich auf- grund der Größe der Fläche sowie des hohen Versiegelungsgrads bei Sondergebiet Sport 1 (Stadion). Die Rasenfläche des Stadions sowie die Baumscheiben um die zu er- haltenden Bäume mindern den Kompensationsbedarf für das Schutzgut Klima. Letzteres gilt auch für Sondergebiet Sport 4, da im östlichen Teil dieser Vorhabenfläche Bäume er- halten werden. Bei den Sondergebieten Sport 2 und 6 ist von einer vollständigen Versie- gelung auszugehen, weshalb die Flächen im Plan-Zustand den Wert "Null" aufweisen. Die Sondergebiet Sport 3 und 7 sind zwar im Plan-Zustand ebenfalls vollständig versie- gelt, jedoch trägt hier die Erhaltung von Einzelbäumen zu einer Verminderung des Ein- griffs in das Schutzgut Klima bei. Bei Sondergebiet Sport 5 (künftiges Amateurstadion) wird im Vergleich zum Ist-Zustand eine Aufwertung hinsichtlich des Schutzguts Klima er- zielt, da die dort vorhandene Kunstrasenfläche durch eine Rasenfläche ersetzt wird. Bei den Sport- und Spielflächen ist der rechnerisch ermittelte Kompensationsbe- darf für das Schutzgut Klima bei Fläche 2 am höchsten. Dies ist vor allem durch den um- fangreichen Verlust von Ruderalvegetation zu erklären. Bei Sport- und Spielfläche 1 füh- ren der Verlust von Baumreihen und Baumgruppen sowie die geplante Versiegelung zu einem Kompensationsbedarf von rund 500 Punkten. Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innen- stadt sind nicht anzunehmen, da das Planungsgebiet eine vergleichsweise geringe Kaltuftproduktionsrate aufweist und überdies die südlich an das Planungsgebiet angren- zenden Waldbestände als Barriere wirken. Die Veränderungen der thermischen Umge- bungsbedingungen werden durch die Festsetzung von Grünflächen mit Gehölzbestän- 4 Konfliktanalyse 101 den, die Erhaltungsbindung für Einzelbäume und Baumgruppen sowie durch Gehölz- neupflanzungen abgemildert, da die Gehölze über Ihren Schattenwurf und die Transpira- tion einer übermäßigen Aufheizung von versiegelten Flächen entgegenwirken. Vorha- benbedingt kommt es außerdem nicht zu einer geschlossenen Bebauung. Zwischen den bereits vorhandenen und den geplanten Gebäuden verbleiben ausreichend große Ab- stände, die ein bodennahes Durchgreifen von Winden ermöglichen. Die Zunahme des Kfz-Verkehrs bei einer auf 35.000 Zuschauer erhöhten Stadion- kapazität kann durch einen breiten Maßnahmenfächer, dargestellt im "Verkehrskonzept Wildparkstadion Karlsruhe" (STADTPLANUNGSAMT 2014) soweit vermindert werden, dass durch die Verkehrsmehrbelastung keine erhebliche Zunahme der Immissionsbelastung zu erwarten ist. 4.5 Fauna und Flora 4.5.1 Fauna 4.5.1.1 Eingriffsregelung  Vorgehensweise bei der Bewertung des Plan-Zustands Die Bewertung des Schutzguts Tiere erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Grundlage für die Ermittlung der Wertzahlen für das Schutzgut Tiere waren hierbei die Biotoptypen. Im Ist-Zustand wurde dafür die Biotoptypenkartierung her- angezogen (siehe Plan 2.5-1), im Plan-Zustand wurden die beim Schutzgut Flora in Kapi- tel 4.5.2 genannten Biotoptypen zugrunde gelegt. Die verschiedenen Biotoptypen werden hinsichtlich des Schutzguts Tiere jeweils unterschiedlich bewertet. Versiegelte Flächen, wie Straßen, Plätze oder von Bauwerken bestandene Flächen, bieten keinen Lebensraum für Tiere (Wertzahl "0,00"), während beispielsweise gepflasterte Flächen mit spärlicher Vegetation, unbefestigte Wege, Baum- scheiben und Zierrasen eine geringe Funktionserfüllung (Wertzahlen von "0,10" bis "0,50") aufweisen. Günstiger zu bewerten sind Biotoptypen, wie Trittpflanzenbestände, Ruderalvegetation sowie verschiedene Gehölzbestände, denen Wertzahlen von ≥ "0,60" zugewiesen wurden. Bei der Bewertung der Gehölzbestände wurden Kriterien berück- sichtigt, die zu einer Auf- oder Abwertung der Wertzahl für das Schutzgut Tiere führen. Positiv wirkt sich beispielsweise aus, wenn vorwiegend heimische Arten an der Artenzu- sammensetzung beteiligt sind, eine Besiedlung durch Rote-Liste-Arten, wie den Held- bock, vorliegt oder Baumhöhlen vorhanden sind. Bei den Einzelbäumen werden solche mit großem Stammdurchmesser höher bewertet als jüngere Gehölze. Zu einer Abwertung 4 Konfliktanalyse 102 führt beispielsweise das Vorkommen nicht heimischer Arten oder Störeinflüsse, wie die Lage unmittelbar neben einem Sportplatz oder an einer Straße. Die Gehölzbestände wei- sen daher, je nach Ausprägung der auf- oder abwertenden Kriterien, eine breite Wert- spanne von "0,60" bis "1,30" auf.  Konfliktanalyse Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind vor allem die Gehölz- bestände für das Schutzgut Tiere von Bedeutung. Sie weisen teilweise ein höheres Alter auf und verfügen daher über besiedlungsrelevante Strukturen, wie Baumhöhlen, abste- hende Rinde und morsches Holz. Somit bieten sie Lebensraum für holzbewohnende Kä- ferarten, wie Heldbock und Eremit, zahlreiche Vogelarten, insbesondere aus den Brutgil- den der Höhlen- und Freibrüter, sowie Fledermäuse. Darüber hinaus weist das Planungsgebiet große Populationen von Zaun- und Mauereidechse auf. Besonders individuenreiche Vorkommen wurden auf dem Kompost- platz und in der Ruderalvegetation angrenzend an den KIT-Sportplatz im südlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans nachgewiesen. Der Eingriff in das Schutzgut Tiere wurde durch die am Anfang von Kapitel 4 dar- gestellten Optimierungen in der Planung sehr stark reduziert. Dies war insbesondere deshalb möglich, da bei der Abstimmung zwischen den Planungsbeteiligten die Ergeb- nisse der faunistischen Erhebungen berücksichtigt und die für die Fauna besonders wert- vollen Bereiche durch Ausweisung von Tabuflächen für Heldbock und Eremit (Maßnah- me-Nr. 1-1) sowie für Neuntöter, Zaun- und Mauereidechsen (Maßnahme-Nr. 1-2) vor baubedingten Beeinträchtigungen geschützt sind. Auch die Optimierung von geplanten Zuwegungen, Parkflächen und Gebäudeausrichtungen erfolgte vor dem Hintergrund ar- tenschutzrechtlicher Belange. Auch die Erhaltung zahlreicher Einzelbäume, für die Baumscheiben angelegt wer- den, trägt zur Verminderung des Eingriffs in das Schutzgut Tiere bei. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Tiere ist in Tabelle 4.5-1, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen, dargestellt. Die Ge- samtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang. Tabelle 4.5-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Tiere nach dem Karlsruher Modell. Vorhabensfläche Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Sondergebiet Sport 1 4.428,51 424,76 -4.003,75 Sondergebiet Sport 2 1.160,84 0,00 -1.160,84 Sondergebiet Sport 3 2.104,45 66,04 -2.038,41 Sondergebiet Sport 4 969,02 6,24 -962,78 Sondergebiet Sport 5 556,03 352,00 -204,03 4 Konfliktanalyse 103 Fortsetzung Tabelle 4.5-1. Vorhabensfläche Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Sondergebiet Sport 6 270,67 0,00 -270,67 Sondergebiet Sport 7 216,97 54,63 -162,34 Sport- und Spielfläche 1 3.535,40 2.952,62 -582,78 Sport- und Spielfläche 2 3.008,82 707,70 -2.301,12 Sport- und Spielfläche 3 349,61 255,52 -94,09 Bei den Sondergebieten Sport 1, 2 und 3 beläuft sich der Kompensationsbedarf auf rund 1.000 bis 4.000 Punkte. Diese vergleichsweise hohen Werte ergeben sich vor- wiegend durch den Verlust von Waldbeständen, Baumgruppen und Baumreihen. Aber auch der Verlust von Lebensräumen der Zauneidechse (Fettwiesen an den Stadionbö- schungen in Sondergebiet Sport 1, Zierrasen im Bereich der Tennisplätze in Sonderge- biet Sport 2 sowie Trittrasen und grasreiche Ruderalvegetation auf dem Birkenparkplatz in Sondergebiet Sport 3) spielt eine nicht unbedeutende Rolle. Der Kompensationsbedarf bei den Sondergebieten Sport 4 und 6 resultiert hingegen aus der nahezu vollständigen Versiegelung der dort vorhandenen Zier- und Trittrasen. Bei Sport- und Spielfläche 1 führen vor allem der Verlust von Baumreihen und Baumgruppen sowie die geplante Versiegelung zu einem Kompensationsbedarf von rund 600 Punkten hinsichtlich des Schutzguts Tiere. Der zweithöchste Kompensationsbedarf aller Vorhabensflächen ist bei Sport- und Spielfläche 2 festzustellen und durch den um- fangreichen Verlust von Ruderalvegetation als Lebensraum von Zaun- und Mauereidech- sen zu erklären.  Kompensationsmaßnahmen Die aus der baurechtlichen Eingriffsregelung (§ 1 Abs. 3 BauGB) resultierenden Ausgleichserfordernisse werden durch folgende, in Kapitel 5.2 in Maßnahmenblättern näher beschriebenen Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen:  Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" (Maß- nahme-Nr. 2-1),  Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse (Maßnahme-Nr. 2-4),  Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsgemäße Bewaldung (Maßnahme-Nr. 2-6) sowie  Ersatz für einen Heldbockbrutbaum und für zwei Heldbockverdachtsbäume (Maß- nahme-Nr. 2-7). Ein weiterer Kompensationsbedarf für das Schutzgut Tiere besteht nicht. 4 Konfliktanalyse 104 Durch die Aufwertung des Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" wer- den charakteristische Arten dieses Lebensraumtyps gefördert. Zu diesen zählen bei- spielsweise Grauspecht und Bechsteinfledermaus. Sie profitieren von der Zurückdrän- gung der Späten Trauben-Kirsche, da durch die Auslichtung der im Unterwuchs häufig massiv auftretenden invasiven Art lichtere Bereiche geschaffen werden und damit die Qualität der Nahrungshabitate verbessert wird. Die Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse entlang von Waldrändern sowie auf kleinen Waldwiesen in den nördlich und westlich angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds beinhaltet neben dem Einbringen von Totholzstrukturen auch extensivere Pflegemaßnahmen sowie die Zurückdrängung nicht heimischer Gehölze, wie der Späten Trauben-Kirsche und der Robinie. Dies kommt nicht nur den Zauneidechsen zugute, sondern auch zahlreichen Insektenarten, die auf artenreiche und nicht durch intensive Pflege (zum Beispiel in Form von Mulchen) gestörte Waldsäume oder Totholzvorräte an- gewiesen sind. Außerdem stellen die künftigen Eidechsenhabitate auch geeignete Le- bensräume für weitere Reptilienarten dar. Die Totholzstrukturen bieten darüber hinaus Versteck- und Unterschlupfmöglichkeiten für wandernde Amphibien. Durch die Überführung früher Sukzessionsstadien in Waldflächen in Ergänzung mit Pflanzungen heimischer Baumarten, wie der Stiel-Eiche und Wildobstarten, verbessert das Lebensraumangebot für zahlreiche Artengruppen, die innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans beispielsweise durch Verluste von Gehölzen betroffen sind. Hier sind vor allem Vogelarten der Wälder und des Halboffenlandes, Fledermäuse und Insekten anzuführen. Letztere werden insbesondere durch die Aufwertung eines bereits vorhandenen Waldrandes gefördert. Darüber hinaus profitieren von den Aufforstungs- maßnahmen aber auch Reptilien und Amphibien sowie weitere zahlreiche Wirbellose. Durch die Herausnahme dreier Eichen im Nördlichen Hardtwald aus der forstlichen Nutzung werden für den Heldbock innerhalb seines Verbreitungsschwerpunktes in Ba- den-Württemberg langfristig geeignete Brutbäume gesichert. Die Wahrscheinlichkeit ei- ner Besiedlung wird durch die Exposition von Brutholz der zu entnehmenden Bäume Nr. 39, 39a und 39b erhöht. Die dabei entstehende zeitliche Lücke wird durch die umfangrei- che, über den eigentlichen Kompensationsbedarf hinausgehende Aufwertung von Be- ständen Bodensaurer Eichenwälder auch unter besonderer Berücksichtigung des Held- bock-Vorkommens im Hardtwald nördlich Karlsruhe aufgewogen. 4.5.1.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung Unter Berücksichtigung der folgenden, in Kapitel 5.1 in Form von Maßnahmenblät- tern dargestellten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ist das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG für Fledermäuse, Reptilien, holzbewohnende Käferarten sowie europäische Vogelarten auszuschließen: 4 Konfliktanalyse 105  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits (Maßnahme-Nr. 1-1),  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen (Maßnahme-Nr. 1-2),  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Ro- dungsarbeiten (Maßnahme-Nr. 1-3),  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Rodung von Habitatbäu- men sowie dem Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions (Maßnahme- Nr. 1-4),  Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vor der Fäl- lung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäuden (Maßnahme-Nr. 1-5),  Bauzeitenbeschränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Ab- schiebens von Oberboden (Maßnahme-Nr. 1-6),  Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits wäh- rend der Bauphase (Maßnahme-Nr. 1-8),  Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachtsbäumen des Held- bocks und des Eremits während der Bauphase (Maßnahme-Nr. 1-9),  Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions (Maßnahme-Nr. 1-10),  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen (Maßnahme-Nr. 1-11),  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung (Maßnahme-Nr. 1-12),  Verwendung von Vogelschutzglas für Glasfassaden (Maßnahme-Nr. 1-13),  Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zauneidechse sowie der Ersatzhabitate (Maßnahme-Nr. 1-15),  Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mauereidechse sowie der Ersatzhabitate (Maßnahme-Nr. 1-16),  Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen (Maßnahme-Nr. 1-17) sowie  Fang und Umsiedlung von Mauereidechsen (Maßnahme-Nr. 1-18). Bezüglich der Überprüfung des möglichen Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG wird auf die Ausführungen in der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015b) ver- wiesen. Dort erfolgt die Überprüfung mit Hilfe der vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg empfohlen Formblätter zur speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung (saP). 4 Konfliktanalyse 106 4.5.1.3 Auswirkungen auf Habitatbäume Unter dem Begriff Habitatbäume werden in der vorliegenden Studie zunächst sämtliche Bäume, die eine Besiedlung durch europäisch streng geschützte Tierarten aufweisen oder bei denen zumindest Hinweise auf eine solche Besiedlung festgestellt wurden, verstanden. Dazu zählen Brut- und Verdachtsbäume holzbewohnender Käferar- ten sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten von baumbewohnenden Fledermausarten und europäischen Vogelarten. Sie werden in Plan 5.1-1 als Bäume der Kategorie 1 dar- gestellt. Bezüglich der Habitatbäume der Kategorie 1 ist eine direkte Schädigung von Fort- pflanzungs- und Ruhestätten europäisch streng geschützter Tierarten auszuschließen. Sämtliche dieser Bäume liegen entweder im Bereich der ausgewiesenen Tabuflächen oder sind im Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot (mit Ausnahme von Baum Nr. 39, Nr. 39a und Nr. 39b) belegt (siehe Maßnahme-Nr. 1.1). Neben zahlreichen Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits befinden sich darunter auch alle Bäume mit Nachweisen einer Fledermausbesiedlung sowie ein Baum, der als Ruhestätte eines Waldkauzes dient. Durch Errichtung von Bauzäunen wird gewährleistet, dass die Stämme durch Baufahrzeuge nicht beschädigt werden und keine Beeinträchtigung des Wurzelbereichs von Habitatbäumen erfolgt (siehe Maßnahme-Nr. 1.1 und Maßnahme-Nr. 1-8). Ebenfalls unter dem Begriff Habitatbäume gefasst werden Bäume, bei denen we- der Nachweise noch Hinweise auf eine Besiedlung durch europäisch streng geschützte Tierarten vorliegen, die jedoch geeignete Strukturen aufweisen, die eine künftige Besied- lung erwarten lassen. Hierzu gehören Höhlenbäume mit geeigneten Quartiermöglichkei- ten für baumbewohnende Fledermausarten oder höhlenbrütende Vogelarten und Eichen, die ein künftiges Besiedlungspotenzial für Holzkäfer aufweisen. Diese Bäume werden in Plan 5.1-1 als Bäume der Kategorie 2 eingestuft. Artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände werden bei deren Rodung zwar nicht unmittelbar ausgelöst, eine Erhaltung der Bäume ist aber in Hinblick auf die Zukunftsperspektive der Arten von Bedeutung. Die in Kategorie 2 eingestuften Bäume werden zum überwiegenden Teil ebenfalls durch die bei den Bäumen der Kategorie 1 angeführten Maßnahmen sowohl vor direkten als auch indirekten Beeinträchtigungen geschützt. Lediglich vier Bäume mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse werden im Zuge des Vorhabens beseitigt. Durch eine Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Rodung von Habitatbäu- men (Maßnahme-Nr. 1-4) sowie die Kontrolle und den Verschluss von Quartiermöglich- keiten für Fledermäuse vor der Fällung von Habitatbäumen (Maßnahme-Nr. 1-5) werden Störungen und ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen baumbewohnender Fledermausarten vermieden. Von den 135 im Untersuchungsgebiet erfassten Potenzial- bäumen für den Heldbock werden voraussichtlich lediglich drei Eichen im Bereich der Tennisplätze sowie zwei kleinere Eichengruppen für die Errichtung der Zuschauertribü- nen des künftigen Amateurstadions beseitigt. 4 Konfliktanalyse 107 Auch eine graduelle Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch mittelbare Einwirkungen (Lichtimmissionen), wird durch geeignete Maßnahmen vermie- den. Hierzu zählen die Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachts- bäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase (Maßnahme-Nr. 1-9), der Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions (Maßnahme-Nr. 1-10), die Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die ge- planten Flutlichtanlagen (Maßnahme-Nr. 1-11) und die Verwendung von Beleuchtungs- einrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäude- beleuchtung (Maßnahme-Nr. 1-12). Durch die geplanten Maßnahmen zum Erhalt der Habitatbäume kann nicht nur ei- ne Auslösung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausge- schlossen werden, sondern auch eine Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" im Hinblick auf Vorkom- men des Heldbocks und des Eremits. Zugleich werden die Zukunftsaussichten für die holzbewohnenden Käferarten und das Angebot an Quartiermöglichkeiten für baumbe- wohnende Fledermausarten sowie an Nistmöglichkeiten für höhlenbrütende Vogelarten aufrechterhalten. 4 Konfliktanalyse 108 4.5.2 Flora 4.5.2.1 Eingriffsregelung  Vorgehensweise bei der Bewertung des Plan-Zustands Die Bewertung des Schutzguts Pflanzen erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Im Folgenden werden die Vorgaben des Stadtplanungsamts hinsichtlich der Beschaffenheit der Vorhabensflächen (Sondergebiete Sport, Sport- und Spielflächen) im Plan-Zustand, die der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zu Grunde liegen, dar- gestellt.  Sondergebiete Sport Wie beim Schutzgut Boden (siehe Kapitel 4.2) dargestellt, wird gemäß den Vorga- ben des Stadtplanungsamts von einer vollständigen Versiegelung dieser Flächen ausge- gangen (mit Ausnahme der Rasenflächen des Stadions [8.855 m²] und des künftigen Amateurstadions [8.800 m²] sowie der Baumscheiben, die in Sondergebiet Sport 1 insge- samt 468 m², in Sondergebiet Sport 4 insgesamt 52 m² einnehmen). Grundlage für die Bewertung des Plan-Zustands der drei zuvor genannten Flä- chentypen (vollständig versiegelte Bereiche, Baumscheiben und Rasenflächen) war die Bewertung der Biotoptypen (Schutzgut Pflanzen) nach dem Karlsruher Modell. Hierbei wurde folgende Zuordnung getroffen:  Baumscheiben  Biotoptyp 33.71 (Trittrasen)  Rasenflächen Stadion / Amateurstadion  Biotoptyp 33.80 (Zierrasen)  vollständig versiegelte Bereiche  Biotoptyp 60.21 (völlig versiegelte Straße oder Platz)  Sport- und Spielflächen Bei den Sport- und Spielflächen sind, wie beim Schutzgut Boden (siehe Kapitel 4.2), ebenfalls die Vorgaben des Stadtplanungsamts zu berücksichtigen (Versiegelungs- grad von 12 %, Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. verbleibt im Bestand, zwei Kunstrasenplätze mit einer Fläche von insgesamt 15.250 m²). Um eine Bi- lanzierung nach Vorhabensflächen vornehmen zu können, wird, wie in Kapitel 4.2 darge- stellt, davon ausgegangen, dass sich einer der Kunstrasenplätze in Sport- und Spielflä- che 1, der andere in Sport- und Spielfläche 2 befindet. Bei den restlichen Flächen wird angenommen, dass diese im Plan-Zustand als Rasenflächen vorliegen. 4 Konfliktanalyse 109 Grundlage für die Bewertung des Plan-Zustands der drei zuvor genannten Flä- chentypen (vollständig versiegelte Bereiche, Kunstrasenplätze und Rasenflächen der üb- rigen Trainingsplätze) war die Bewertung der Biotoptypen (Schutzgut Pflanzen) nach dem Karlsruher Modell. Hierbei wurde folgende Zuordnung getroffen:  Rasenfläche der Trainingsplätze in Sport- und Spielfläche 1, 2 und 3  Biotoptyp 33.80 (Zierrasen)  Kunstrasen  Biotoptyp 60.21 (völlig versiegelte Straße oder Platz)  vollständig versiegelte Bereiche  Biotoptyp 60.21 (völlig versiegelte Straße oder Platz) Die verschiedenen Biotoptypen sind hinsichtlich des Schutzguts Pflanzen jeweils unterschiedlich zu bewerten. Versiegelte Flächen, wie Straßen oder Plätze, oder von Bauwerken bestandene Flächen, bieten keine Möglichkeiten für Pflanzenbewuchs (Wert- zahl "0,00"). Die Kunstrasenplätze wurden demselben Biotoptyp wie versiegelte Bereiche zugeteilt, da sie ebenfalls keinen Pflanzenwuchs ermöglichen. Gegenüber den Spielfeld- rasen des Stadions und des künftigen Amateurstadions innerhalb der Sondergebiete Sport werden die Trainingsplätze in den Sport- und Spielflächen geringfügig besser be- wertet (Wertzahl "0,20" statt "0,10"), da sie - mit Ausnahme des Trainingsplatzes in Sport- und Spielfläche 3 - im Plan-Zustand voraussichtlich weder über eine Rasenheizung noch eine Drainage verfügen werden. Eine geringe Funktionserfüllung (Wertzahlen von "0,10" bis "0,50") weisen gepflas- terte oder unbefestigte Flächen, die zumindest spärlichen Pflanzenwuchs ermöglichen, die Zierrasen der Sportplätze und angrenzende Trittpflanzenbestände, die durch gestörte und / oder artenarme Pflanzengesellschaften gekennzeichnet sind sowie Nutz- und Zier- gärten auf. Auch den Fettwiesen an den Stadionböschungen wurde eine geringe Funkti- onserfüllung zugeschrieben, da sie stellenweise durch Störzeiger und Ruderalarten ge- prägt sind und lediglich eine mittlere Artenvielfalt besitzen. Bestände von Ruderalvegeta- tion wurden hingegen mit einer Wertzahl von "1,00" bewertet, da sie im vorliegenden Fall durchschnittlich artenreich sind. Wie beim Schutzgut Tiere wurden bei der Bewertung der Gehölzbestände Kriterien berücksichtigt, die zu einer Auf- oder Abwertung der Wertzahl für das Schutzgut Pflanzen führen. Positiv wirkt sich demnach aus, wenn vorwiegend heimische Arten, wie Stiel- Eiche, Trauben-Eiche, Hainbuche und Linde, an der Artenzusammensetzung beteiligt sind oder Altholz vorhanden ist. Auch bei den Einzelbäumen werden ältere Gehölze bes- ser bewertet als jüngere. Zu einer Abwertung führen beispielsweise Vorkommen nicht heimischer Arten, wie Platane, Robinie und Späte Trauben-Kirsche, oder nicht standort- typischer Arten. Die Gehölzbestände weisen daher, je nach Ausprägung der auf- oder abwertenden Kriterien, eine breite Wertspanne von "0,40" bis "1,40" auf. 4 Konfliktanalyse 110  Konfliktanalyse Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind vor allem die Gehölz- bestände für das Schutzgut Pflanzen von Bedeutung, insbesondere jene, die ein höheres Alter aufweisen und bei denen heimische und standorttypische Arten an der Artenzu- sammensetzung beteiligt sind. Der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen wurde durch die am Anfang von Kapitel 4 dargestellten Optimierungen in der Planung sehr stark reduziert. Da die im Planungsge- biet vorhandenen Gehölzbestände für das Schutzgut Tiere von herausragender Bedeu- tung sind (siehe Kapitel 4.5.1), wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der faunisti- schen Erhebungen ein sehr großer Anteil dieser Bestände im Zuge der Abstimmung zwi- schen den Planungsbeteiligten als Tabuflächen ausgewiesen und damit vor baubeding- ten Beeinträchtigungen geschützt. Auch die Erhaltung zahlreicher Einzelbäume trägt zur Verminderung des Eingriffs in das Schutzgut Pflanzen bei. So werden Bebauung und Versiegelung weitestgehend auf Bereiche der Sied- lungs- und Infrastrukturflächen beschränkt. Diese weisen nur eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen auf. Die Bewertung des Schutzguts Pflanzen erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006). Die Biotoptypen wurden hierbei, wie zuvor dargestellt, entwe- der nach der Ausprägung der natürlichen Pflanzengesellschaft beurteilt oder, bei Gehölz- beständen, nach dem Anteil heimischer, standorttypischer Pflanzenarten sowie dem Alter der Bestände. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen ist in Tabelle 4.5-2, getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen, dargestellt. Die Gesamtbilanz für das Planungsgebiet findet sich in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im An- hang. Tabelle 4.5-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen nach dem Karlsruher Modell. Vorhabensfläche Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Sondergebiet Sport 1 4.124,68 589,48 -3.535,20 Sondergebiet Sport 2 1.072,80 0,00 -1.072,80 Sondergebiet Sport 3 1.580,52 76,20 -1.504,32 Sondergebiet Sport 4 740,94 3,12 -737,82 Sondergebiet Sport 5 259,32 176,00 -83,32 Sondergebiet Sport 6 148,86 0,00 -148,86 Sondergebiet Sport 7 176,90 70,10 -106,80 Sport- und Spielfläche 1 2.103,82 1.537,64 -566,18 Sport- und Spielfläche 2 2.115,54 277,60 -1.837,94 Sport- und Spielfläche 3 205,08 127,76 -77,32 4 Konfliktanalyse 111 Da die unterschiedlichen Biotoptypen beim Schutzgut Pflanzen nach ähnlichen Kri- terien bewertet wurden wie beim Schutzgut Tiere, ist eine vergleichbare Verteilung des Kompensationsbedarfs über die verschiedenen Vorhabensflächen festzustellen. So ist der Kompensationsbedarf bei den Sondergebieten Sport 1, 2 und 3 mit rund 1.000 bis 3.500 Punkten am höchsten, was hauptsächlich auf den Verlust von Waldbeständen, Baumgruppen und Baumreihen zurückzuführen ist. Erneut spielt aber auch der Verlust von Grünlandbeständen (Fettwiesen an den Stadionböschungen in Sondergebiet Sport 1 sowie Trittrasen und grasreiche Ruderalvegetation auf dem Birkenparkplatz in Sonderge- biet Sport 3) eine Rolle. Der Kompensationsbedarf bei den Sondergebieten Sport 4 und 6 resultieren ebenfalls aus der nahezu vollständigen Versiegelung der dort vorhandenen Zier- und Trittrasen. Jedoch schlägt die Beseitigung von Waldbeständen in Sondergebiet Sport 4 sowie von Baumgruppen in Sondergebiet Sport 5 deutlicher zu Buche als beim Schutzgut Tiere. Bei Sport- und Spielfläche 1 führen vor allem der Verlust von Baumreihen und Baumgruppen sowie die geplante Versiegelung zu einem Kompensationsbedarf von rund 600 Punkten. Der zweithöchste Kompensationsbedarf aller Vorhabensflächen ist, wie beim Schutzgut Tiere, bei Sport- und Spielfläche 2 festzustellen und durch den umfang- reichen Verlust von Ruderalvegetation zu erklären.  Kompensationsmaßnahmen Die aus der baurechtlichen Eingriffsregelung (§ 1 Abs. 3 BauGB) resultierenden Ausgleichserfordernisse werden durch folgende, in Kapitel 5.2 in Maßnahmenblättern näher beschriebenen Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen:  Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" (Maß- nahme-Nr. 2-1) sowie  Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse (Maßnahme-Nr. 2-4) sowie  Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsgemäße Bewaldung (Maßnahme-Nr. 2-6). Ein weiterer Kompensationsbedarf für das Schutzgut Pflanzen besteht nicht. Durch die Maßnahmen zur Aufwertung des Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" werden Beeinträchtigungen der heimischen Flora durch gebietsfremde Ar- ten, wie Späte Trauben-Kirsche, Kleinblütiges Springkraut, Späte Goldrute (Solidago gi- gantea), Amerikanische Kermesbeere und Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos), ver- ringert. Insbesondere die massive Ausbreitung der Späten Trauben-Kirsche führt dazu, dass die Naturverjüngung gesellschaftstypischer Arten aufgrund der hohen Konkurrenz deutlich reduziert ist. Außerdem ist vorgesehen, die Verjüngung von Stiel- und Trauben- Eichen zu fördern. Durch den Engerlingsbefall des Waldmaikäfers (Melolontha hippocas- tani) verursachte Ausfälle sollen hierbei durch das gezielte Einbringen von Pflanzmaterial mit stärkerem Wurzelwerk im Flugjahr des Maikäfers sowie eine Bewässerung der Ge- 4 Konfliktanalyse 112 hölzpflanzungen in Trockenperioden verringert werden. Darüber hinaus werden die Ge- hölzsäume durch Pflanzung von Strauchgruppen aus standortheimischen Arten, wie Weißdorn (Crataegus spec.) und Schlehdorn (Prunus spinosa), aufgewertet. Die Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse entlang von Waldrändern sowie auf kleinen Waldwiesen in den nördlich und westlich angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds wirkt sich ebenfalls positiv auf das Schutzgut Pflanzen aus. Aufgrund der in diesen Habitaten erforderlichen extensiveren Pflegemaßnahmen (Verzicht auf Mul- chen, zweischürige Staffelmahd mit insgesamt vier Mähterminen, bei denen ein Balken- mäher zum Einsatz kommt und jeweils nur rund 50 % der Fläche gemäht werden) ist von einer Erhöhung der Artenvielfalt auszugehen. Auch in den Ersatzhabitaten für die Zauneidechse ist ein gezieltes Zurückdrängen nicht heimischer Gehölzarten, wie der Späten Trauben-Kirsche oder der Robinie, vorgesehen. Durch die Überführung früher Sukzessionsstadien in Waldflächen wird der Verlust von Gehölzbeständen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes kompen- siert. Das gezielte Einbringen heutzutage seltener Baumarten in der Aufforstungsfläche "Auf der Hochstätt" fördert zugleich die Artenvielfalt, während die Maßnahmenfläche auf Gemarkung Wolfartsweier auch eine Förderung rückgängiger Biotopstrukturen darstellt. 4.5.2.2 Auswirkungen auf Bäume nach der Bewertung des Gartenbauamts Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe hat nach Kriterien des Baumschutzes (Er- scheinungsbild, Größe, Vitalität und Entwicklungsperspektive am Standort) eine Bewer- tung von Einzelbäumen vorgenommen (siehe Plan 4-1). Hierbei werden besonders erhal- tenswerte Einzelbäume (Kategorie 1) von grundsätzlich erhaltenswerten Einzelbäumen (Kategorie 2) unterschieden. Der überwiegende Teil der als besonders erhaltenswert eingestuften Einzelbäume ist im Bebauungsplan mit einem Erhaltungsgebot belegt. Auch zahlreiche der vom Gar- tenbauamt in Kategorie 2 eingestuften Bäume werden erhalten. Durch die im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans zwischen den Planungsbeteiligten abgestimmten Opti- mierungen konnte, wie am Anfang von Kapitel 4 geschildert, eine deutliche Reduktion der Flächeninanspruchnahme erreicht werden, von der auch die hinsichtlich des Baumschut- zes relevanten Bäume profitieren. 4.6 Wald Die untere und höhere Forstbehörde (vertreten durch Herrn Kienzler beziehungs- weise Herrn Hudelmaier) haben bei einem Ortstermin einen forstrechtlichen Ausgleichs- bedarf von bis zu 5,5 ha festgestellt (schriftliche Mitteilung von Herrn Struck, Forstamt, Stadt Karlsruhe, vom 02.04.2015). Für die Inanspruchnahme von Waldflächen gemäß 4 Konfliktanalyse 113 LWaldG (siehe Kapitel 2.6) ist ein forstrechtlicher Ausgleich gemäß § 9 LWaldG zu er- bringen. Es ist vorgesehen, den Verlust an Waldflächen gemäß des Schreibens des Minis- teriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) vom 31.03.2014 in erster Linie durch Überführung von Flächen, die sich in einem frühen Suk- zessionsstadium befinden, in eine ordnungsgemäße Bewaldung zu kompensieren. Hier- für stehen insgesamt rund 5,5 ha an geeigneten Flächen auf Gemarkung Durlach und Neureut zur Verfügung. Der Antrag auf Waldumwandlung ist bei der höheren Forstbehörde (Forstdirektion Freiburg, Referat 82) zu stellen. Gemäß § 10 LWaldG ist die Genehmigungsfähigkeit be- reits im B-Plan-Verfahren zu prüfen und gegebenenfalls durch eine Waldumwandlungs- erklärung in Aussicht zu stellen. Die für den forstrechtlichen Ausgleich herangezogenen Flächen werden in Kapitel 5.3 näher beschrieben. Ihre Lage ist in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 1/6 und 6/6) dargestellt. 4.7 Schutzgebiete  Natura 2000-Gebiete Die Überprüfung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele der an das Planungsgebiet angrenzenden Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiet 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" sowie Vogelschutzgebiet 6916- 441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe") erfolgt im Rahmen einer Natura 2000- Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. 2015b). Der Untersuchungsraum der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie ist durch die maximalen Wirkreichweiten des Vorhabens definiert. Nur innerhalb dieses Raums sind Auswirkungen des Vorhabens, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Natura 2000- Gebiete führen können, grundsätzlich möglich. Von den für das FFH-Gebiet gemeldeten Lebensraumtypen nach Anhang I FFH- RL besitzt lediglich der LRT 9190 "Bodensaure Eichenwälder" Vorkommen innerhalb des oben genannten Untersuchungsraums. Zu den prüfungsrelevanten Arten zählen im vor- liegenden Fall die holzbewohnenden Käferarten Eremit, Hirschkäfer und Heldbock sowie die Schmetterlingsart Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria). Aufgrund der vor- handenen Habitateignung wurde darüber hinaus die Bechsteinfledermaus berücksichtigt, obwohl für sie keine Nachweise innerhalb des Untersuchungsraums vorliegen. Bezüglich der für das Vogelschutzgebiet gemeldeten Arten wurden Schwarz- specht, Mittelspecht und Neuntöter innerhalb des Untersuchungsraums nachgewiesen. Darüber hinaus sind Teile des Untersuchungsraums mit Erhaltungszielen für den Grau- 4 Konfliktanalyse 114 specht (Picus canus) belegt, weshalb dieser ebenfalls als prüfungsrelevante Art behan- delt wurde. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu berücksichtigen. Dies sind im vorliegenden Fall:  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits (Maßnahme-Nr. 1-1),  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters (Maßnahme-Nr. 1-2),  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Ro- dungsarbeiten (Maßnahme-Nr. 1-3),  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Rodung von Habitatbäu- men sowie dem Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions (Maßnahme- Nr. 1-4),  Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vor der Fäl- lung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäuden (Maßnahme-Nr. 1-5),  Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Beräumung des Baufelds in Sport- und Spielfläche 2 (Maßnahme-Nr. 1-7),  Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits wäh- rend der Bauphase (Maßnahme-Nr. 1-8),  Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachtsbäumen des Held- bocks und des Eremits während der Bauphase (Maßnahme-Nr. 1-9),  Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions (Maßnahme-Nr. 1-10),  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen (Maßnahme-Nr. 1-11),  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung (Maßnahme-Nr. 1-12) sowie  Verwendung von Vogelschutzglas für Glasfassaden (Maßnahme-Nr. 1-13). Mögliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele der Natura 2000- Gebiete werden im vorliegenden Fall vor allem dadurch vermieden, dass die in den Schutzgebieten vorhandenen Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten in der Um- gebung des Stadions von einer Flächeninanspruchnahme weitgehend ausgenommen bleiben. Abgesehen von drei Ausweichbuchten entlang der Friedrichstaler Allee, durch welche jedoch keine lebensraumtypischen Habitatstrukturen in Anspruch genommen werden, sind keine direkten Eingriffe zu verzeichnen. Darüber hinaus soll im Zuge der Schaffung eines dezentralen Parkangebots das Abstellen von Fahrzeugen in den Alleen des Hardtwalds sowie an Waldrändern künftig deutlich reduziert werden (STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2014). Aus der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie geht hervor, dass unter Berücksichti- gung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erhebliche Beeinträchtigungen der 4 Konfliktanalyse 115 Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets und des Vogelschutzgebiets auszuschlie- ßen sind (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. 2015b). 4 Konfliktanalyse 116  Landschaftsschutzgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt vollständig im Landschaftsschutz- gebiet "Nördliche Hardt" (Schutzgebiets-Nr. 2.12.005, siehe Abbildung 2.7-2 in Kapitel 2.7.3). Dieses umfasst mit einer Fläche von insgesamt 1.887 ha insbesondere den Hardtwald als das größte zusammenhängende Waldgebiet auf Karlsruher Gemarkung. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 03.10.1980 wird im einem Parallel- verfahren (Rechtsverordnungsverfahren nach § 74 Naturschutzgesetz Baden-Württem- berg) geändert. Hierbei wird der Teilbereich zwischen der Friedrichstaler Allee, der Stra- ße "An der Fasanengartenmauer", der Lärchenallee und dem Adenauerring, einschließ- lich des nordöstlich des Adenauerrings gelegenen Birkenparkplatzes, aus dem Schutz- gebiet entlassen. Der aus dem Schutzgebiet entlassene Teilbereich befindet sich im süd- östlichen Teil des LSG und umfasst nahezu die Gesamtfläche des Planungsgebiets. Ausgenommen hiervon sind lediglich der Waldbestand östlich des Kompostplatzes sowie der Parkwald im Bereich der Biberburg. Diese zusammenhängende Waldfläche bleibt weiterhin Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets "Nördliche Hardt" (Abbildung 4.7-1). Zur Stärkung des Schutzgebietssystems wird im Gegenzug das bisherige Land- schaftsschutzgebiet "Lutherisch Wäldele" an der Alb beim Rheinhafen in die Natura- 2000-Gebietskulisse (FFH-Gebiet "Oberwald und Alb") aufgenommen, obwohl keine ge- setzliche Pflicht zur Kompensation besteht (ZJD, STADT KARLSRUHE 2015) (siehe Kapitel 5.4). 4 Konfliktanalyse 117 Abbildung 4.7-1. Teilbereich des Planungsgebiets, der aus dem Landschaftsschutzgebiet "Nördli- che Hardt" entlassen wird. Gemäß § 3 der Schutzgebietsverordnung vom 03.10.1980 besteht der wesentliche Schutzzweck des Gebiets darin, das größte zusammenhängende Waldgebiet im Stadt- kreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlossenen Le- bensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften des Buchen-Eichenwalds und seiner Folgetypen auf der Niederterrasse zu erhalten. Gleichzeitig soll damit ein hervorragender Erholungsraum, der in unmittelbarer Stadtnähe die kulturhistorisch bedeutsamen Anlagen des Schlossgartens und des Fasanengartens mit der Bocksblöße einschließt, nachhaltig gesichert werden. Das Schutzgebiet dient zugleich wesentlich der Unterstützung stadt- 4 Konfliktanalyse 118 ökologischer Funktionen, wie der Klimasteuerung, der Luftregeneration, der Immissions- minderung, und ist zugleich Rückzugsraum der aus dem städtischen Bereich weitgehend verdrängten Flora und Fauna. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks des LSG "Nördliche Hardt" in- folge der Entlassung des oben genannten Teilbereichs aus dem Schutzgebiet ist, wie im Folgenden dargelegt wird, auszuschließen.  Erhaltung des größten, zusammenhängenden Waldgebiets im Stadtkreis Karlsruhe in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlossener Lebensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften des Buchen-Eichenwalds Wie bereits bei der Konfliktanalyse hinsichtlich der übergeordneten Planungen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) dargestellt, werden Bebauung und Versiegelung weitestgehend auf Bereiche der Siedlungs- und Infrastrukturflächen beschränkt. So wird beispielsweise das bisherige Stadion durch einen neuen Baukörper an Ort und Stelle er- setzt (Sondergebiet Sport 1). Die Errichtung von Parkdecks erfolgt ebenfalls auf teilweise stark anthropogen überprägten Bereichen: zum einen auf dem bereits im Ist-Zustand zu großen Teilen versiegelten Birkenparkplatz (Sondergebiet Sport 3), zum anderen im Be- reich der Tennisplätze. Das im Bereich der Tennisplätze ausgewiesene Sondergebiet Sport 2 wurde in seiner Lage und Ausrichtung so angepasst, dass sich der Eingriff über- wiegend auf die vorhandenen Tennisplätze beschränkt und ein möglichst geringer Anteil der umgebenden Waldflächen betroffen ist. Zugleich werden größere zusammenhängende Gehölzbestände und Einzelbäume, die insbesondere hinsichtlich europäisch streng geschützter Arten von Bedeutung sind, in großem Umfang durch die Ausweisung von Tabuflächen (Festsetzung im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand oder Waldflächen) sowie die Belegung von Einzel- bäumen mit einem Erhaltungsgebot geschützt. Letztere umfassen beispielsweise sämtli- che Brut- und Verdachtsbäume des Heldbocks sowie alle Bäume mit Hinweisen auf eine Besiedlung durch Fledermäuse. Aber auch zahlreiche weitere Bäume, die beispielsweise ein künftiges Besiedlungspotenzial für den Heldbock aufweisen oder über geeignete Quartiermöglichkeiten für höhlenbrütende Vogelarten und baumbewohnende Fleder- mausarten verfügen, werden erhalten. Insgesamt werden von den 190 innerhalb des Un- tersuchungsgebiets erfassten Habitatbäumen lediglich vier Bäume mit geeigneten Quar- tiermöglichkeiten für Fledermäuse sowie von den 135 erfassten Potenzialbäumen für den Heldbock lediglich zwei kleinere Eichengruppen in Sondergebiet Sport 5 für die Errich- tung der Zuschauertribünen des künftigen Amateurstadions sowie voraussichtlich drei Ei- chen innerhalb Sondergebiet Sport 2 (bisher Tennisplätze) beseitigt. Insgesamt wird durch diesen sparsamen Umgang mit vorhandenen Grünflächen gewährleistet, dass im südlichen Teil des Planungsgebiets ein zusammenhängendes Band an Grünflächen zwischen den im Westen angrenzenden Teilbereichen des Hardt- walds sowie den im Südwesten und Südosten angrenzenden Freiflächen des Schloss- 4 Konfliktanalyse 119 gartens und des Fasanengartens erhalten bleibt. Dieses kann weiterhin wichtige Aus- gleichsfunktionen für das Siedlungsgebiet übernehmen (Biotopvernetzung, Freiraumnut- zungen, Erholungsfunktion). Aufgrund der kompakten Anordnung der künftigen Bauflä- chen in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Stadion sowie die Gewährleistung einer guten Durchgrünung des Gebiets durch Schutz und Erhaltung von Gehölzbeständen wird eine geschlossene Bebauung zwischen dem Adenauerring und dem Stadtgebiet vermie- den. Der Charakter des in Wald und Grünzüge eingebetteten Stadions bleibt somit auch zukünftig erhalten. Der Schutzzweck der Erhaltung eines großen zusammenhängenden Waldgebiets wird somit auch durch Entlassung von Teilgebieten aus dem LSG nicht beeinträchtigt. Die Flächen innerhalb des Planungsgebiets, von denen insbesondere die Gehölzbestän- de mit teilweise altem Baumbestand von hoher Bedeutung sind, dienen weiterhin als Le- bensraum für geschützte Arten, wie holzbewohnende Käferarten, baumbewohnende Fle- dermäuse und europäische Vogelarten.  Nachhaltige Sicherung eines hervorragenden Erholungsraums Die aus dem Schutzgebiet entlassenen Teilbereiche des Planungsgebiets sind überwiegend von geringer Bedeutung für die Erholungsnutzung (vergleiche Kapitel 2.10). Sie werden fast ausschließlich für Trainingszwecke und sportliche Veranstaltungen ge- nutzt (Wildparkgelände, KIT-Sportplatz, Tennisplätze) und sind (zumindest zeitweise) nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Letzteres trifft auch auf den Kompostplatz zu. Durch die Entlassung dieser Teilbereiche aus dem LSG treten keine Verluste hervorra- gender Erholungsräume und damit keine Beeinträchtigungen des Schutzzwecks des LSG ein. Der Parkwald im Bereich der Biberburg, der eine hohe Bedeutung für die Erho- lungsnutzung aufweist und auch von kulturhistorischer Bedeutung ist, sowie der Waldbe- stand östlich des Kompostplatzes verbleiben hingegen im LSG. Sie sind im Bebauungs- plan als Waldflächen ausgewiesen und unterliegen keinen baulichen Veränderungen. Die aus dem Schutzgebiet entlassenen Teilbereiche der Friedrichstaler Allee und der Lärchenallee, welche ebenfalls eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung besit- zen (vergleiche Kapitel 2.10), werden durch die Erhaltung von durchgängigen Gehölzgür- teln (Ausweisung im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand) in ihrer Funkti- on als Erholungsräume nicht nachteilig verändert. So werden beispielsweise Sichtbezie- hungen zu dem geplanten Parkdeck in Sondergebiet Sport 2 aufgrund der Erhaltung der südlich der Tennisplätze gelegenen Baumgruppen an der Lärchenallee sowie des Wald- bestands am Adenauerring eingeschränkt. Die Funktion als vernetzende Elemente zwi- schen den Parkanlagen des Schloss- und Fasanengartens und den angrenzenden Nah- erholungsgebieten im Hardtwald bleibt weiterhin unverändert bestehen. 4 Konfliktanalyse 120  Unterstützung stadtökologischer Funktionen Die Teilbereiche innerhalb des Planungsgebiets sind hinsichtlich der Unterstützung stadtökologischer Funktionen von geringer Bedeutung. Wie in Kapitel 2.5.4 dargestellt, ist beispielsweise das Kaltluftliefervermögen als gering einzustufen. Die angrenzenden Waldbestände des Hardtwalds sowie des Schloss- und Fasanengartens, die ebenfalls Bestandteile des LSG sind, weisen diesbezüglich eine wesentlich höhere Bedeutung auf. Die Teilaufhebung hat daher keinen oder allenfalls einen äußerst geringfügigen Einfluss auf stadtökologische Funktionen, wie Klimasteuerung und Luftregeneration. Die günsti- gen klimatischen Einflüsse der im LSG verbleibenden Flächen von 1.858 ha, die über- wiegend Waldflächen beinhalten, werden aufrechterhalten. Da überdies größere zusammenhängende Gehölzbestände sowie zahlreicher Ein- zelbäume innerhalb des Planungsgebiets erhalten werden, können diese weiterhin im bisherigen (vergleichsweise geringen) Umfang weiterhin stadtökologische Funktionen er- füllen und so beispielsweise zur Immissionsminderung (Filterung von Luftschadstoffen, wie Stäuben und Schadgasen) oder zu einer erhöhten Verdunstung beitragen. 4.8 Biologische Vielfalt Eine eigenständige Bewertung des Schutzgutes biologische Vielfalt ist nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006) nicht vorgesehen. Die für die biologische Vielfalt ausschlaggebenden Parameter Arten- und Strukturvielfalt gehen über die Mög- lichkeit der Vergabe von Zuschlagsfaktoren in die Bewertung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen ein. Vorhabenbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind somit im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erfasst. Bei Umsetzung sämtlicher konfliktvermeidender Maßnahmen und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (vergleiche Kapitel 5.1 und 5.2) verbleiben keine erheblichen Be- einträchtigungen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und es kommt insbesondere nicht zu einer vorhabenbedingten Auslösung von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG beziehungsweise erheblichen Beeinträchtigungen der für die angren- zenden Natura 2000-Schutzgebiete gemeldeten Lebensraumtypen und Arten aufgestell- ten Erhaltungsziele. Darüber hinaus wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass bei Anpflanzungen aus- schließlich standortheimisches Pflanz- und Saatgut zu verwenden ist (siehe Kapitel 5.5). Insgesamt sind nachteilige erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt im Gebiet somit auszuschließen. 4 Konfliktanalyse 121 4.9 Landschaftsbild Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens wird das Landschaftsbild sowohl innerhalb der aus dem LSG entlassenen Teilbereiche als auch in den an das Planungsgebiet an- grenzenden Bereichen des LSG nicht erheblich beeinträchtigt. Das Landschaftsbild innerhalb der im Planungsgebiet voneinander abgrenzbaren Landschaftsbildeinheiten ist vorwiegend den Wertstufen "sehr gering" bis "gering" zuzu- ordnen (vergleiche Kapitel 2.9). Im Vergleich zum Ist-Zustand ist bezüglich dieser mit "sehr gering" bis "gering" bewerteten Flächen keine Verschlechterung zu erwarten. So wird beispielsweise der derzeit vorhandene Baukörper durch ein kompakteres Stadion- bauwerk, das eine vergleichbare Größen- und Höhenentwicklung aufweist, ersetzt. Die vorhandenen, rund 70 m hohen Flutlichtmasten werden im Zuge des Vorhabens zurück- gebaut. Damit werden Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds im Vergleich zum Ist- Zustand sogar verringert. Lediglich die Landschaftsbildeinheiten 2 (Sportplätze nordwestlich des Stadionge- bäudes, Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. und Friedrichstaler Allee) und 4 (Kompostplatz, KIT-Sportplatz und Lärchenallee) sind als "mittel" zu bewer- ten (vergleiche Kapitel 2.9). Diese Einstufung ist vor allem auf die vorhandenen Gehölz- bestände und Alleen mit teilweise altem Baumbestand zurückzuführen, die als Elemente mit landschaftstypischem und -prägendem Charakter, aufgrund ihrer gliedernden Wir- kung sowie durch eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu einer Aufwertung des Land- schaftsbilds beitragen. Die beschriebenen Gehölzbestände und Alleen werden durch das Vorhaben jedoch nicht beeinträchtigt. Der Charakter des in den Wald und Grünzüge ein- gebetteten Stadions bleibt somit auch zukünftig erhalten. So werden beispielsweise die Baumgruppen, welche die Sportplätze im westlichen Teil des Planungsgebiets umgeben, im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbe- stand ausgewiesen und damit unverändert erhalten. Auch entlang der Friedrichstaler Al- lee und der Lärchenallee wird das Landschaftsbild durch Erhaltung von durchgängigen Gehölzgürteln (Ausweisung im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand) nicht nachteilig verändert. Durch die Erhaltung der südlich der Tennisplätze gelegenen Baum- gruppen an der Lärchenallee sowie des Waldbestands am Adenauerring in einem 40 m breiten Streifen werden Sichtbeziehungen zu dem geplanten Parkdeck in Sondergebiet Sport 2 eingeschränkt. Auch durch die geplante Eingrünung des Parkdecks werden Be- einträchtigungen des Landschaftsbilds vermieden. Aufgrund des bereits erwähnten Rückbaus der vorhandenen Flutlichtmasten des Stadions, die mit 70 m Höhe weit über die umgebenden Gehölzbestände hinausragen und damit weithin sichtbar sind, werden Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds in den an das Planungsgebiet angrenzenden Bereichen im Vergleich zum Ist-Zustand verringert. 4 Konfliktanalyse 122 4.10 Mensch Vorhabenbedingt wird es - abgesehen von einer vorübergehenden verstärkten Einschränkung der Zugänglichkeit des Wildparkgeländes während der Bauphase sowie vorübergehenden Schallemissionen durch Maschinen und Fahrzeuge im Baustellenbe- reich - an der bereits im Ist-Zustand untergeordneten Bedeutung für die Erholungsqualität für Spaziergänger und Fahrradfahrer keine nachteiligen Auswirkungen geben. Diesen nachteiligen Auswirkungen steht eine vorübergehende Erhöhung der At- traktivität der Baustelle gegenüber. Mit Abschluss der Bauphase werden die Sportanla- gen für sportlich Aktive sowie für an Sportereignissen interessierte Menschen einen ge- genüber dem Ist-Zustand höheren Stellenwert besitzen. Laut der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" (KOEHLER & LEUTWEIN 2015) ergeben sich durch die zukünftige Verkehrserzeu- gung nur in geringem Umfang Veränderungen der Lärmbelastung auf öffentlichen Ver- kehrsflächen gegenüber der bestehenden Situation und damit keine im Bebauungsplan- verfahren abwägungsrelevanten Erhöhungen der Geräuschbelastung durch Verkehrs- lärm. Im Regelbetrieb von Pflichtspielen an Samstagnachmittagen ergeben sich für den geplanten Stadionneubau im Umfeld des Stadions keine Überschreitungen der Immissi- onsrichtwerte für Sportanlagenlärm. Für einen geplanten Stadionneubau entsprechend dem Bemessungsstadion und den hierzu getroffenen Annahmen bezüglich Geräuschentstehung durch Zuschauer in- nerhalb und im Umfeld des Stadions ergeben sich Beurteilungspegel in gleicher Größen- ordnung wie für das bestehende Stadion und ebenfalls keine Überschreitungen der Im- missionsrichtwerte für den Regelbetrieb an Samstagnachmittagen oder in Beurteilungs- zeiten außerhalb von Ruhezeiten entsprechend den Vorgaben der 18. BImSchV. Bei Spielbetrieb innerhalb der Ruhezeiten der 18. BImSchV abends (20:00 bis 22:00 Uhr), an Sonntagnachmittagen (13:00 bis 15:00 Uhr) oder auch im Nachtzeitraum ergeben sich zum Teil deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte, vor allem im Bereich des Klosterwegs und der Hagsfelder Allee. Bei Wertung dieser Spiele als seltene Ereignisse, die entsprechend den Vorgaben der 18. BImSchV 18 Mal im Jahr genehmi- gungsfähig sind, ergeben sich keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bezie- hungsweise den Vorgaben der 18. BImSchV. Hierzu sind jedoch organisatorische oder bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Minimierung betriebsbedingter Lärmbelastungen im Umfeld des Stadions sind beim Stadionneubau folgende Vorgaben zu berücksichtigen:  Die Öffnung über dem Spielfeld sollte möglichst klein ausgebildet werden.  Ebenso sollten die Öffnungen der seitlichen Fassaden gering gewählt werden oder gegebenenfalls für die nach Osten zu der sensiblen Wohnnutzung hingerichteten 4 Konfliktanalyse 123 Fassaden geschlossen beziehungsweise mit schalldämmender Wirkung ausge- führt werden.  Die zukünftig noch zu erstellende Beschallungsanlage ist hinsichtlich ihrer Richt- wirkung in der Weise zu optimieren, dass keine Schallabstrahlung nach außen er- folgt, sondern diese auf die Zuschauerbereiche ausgerichtet ist. Diese Maßnahmen sind im weiteren Verfahren in vertraglichen Vereinbarungen und Ausschreibungstexten zu berücksichtigen. Ausgehend von den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung ist davon auszugehen, dass es vorhabenbedingt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Mensch kommt. 4.11 Kultur- und sonstige Sachgüter Die Biberburg im südlichen Teil des Planungsgebiets ist Bestandteil des als Kultur- denkmal nach § 28 DSchG einzustufenden Fasanengartens. Der Parkwald im Bereich der Biberburg sowie die westlich und östlich angrenzenden Gehölzbestände wurden im Bebauungsplan als Waldflächen ausgewiesen. In diesen werden keine baulichen Verän- derungen erfolgen. Zugleich verbleiben diese Teilbereiche innerhalb der Gebietsabgren- zung des Landschaftsschutzgebiets "Nördliche Hardt" und werden nicht, wie die übrigen Teilbereiche des Planungsgebiets, aus dem Schutzgebiet entlassen. Gemäß der schriftli- chen Stellungnahme von Herrn Keller, Regierungspräsidium Karlsruhe, vom 16.06.2014, bestehen aus Sicht der Bau- und Kunstdenkmalpflege keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Eine erhebliche Beeinträchtigung von Kulturgütern ist dem- nach auszuschließen. Auf Grundlage des derzeitigen Planungsstands können keine Veränderungen hin- sichtlich der im Planungsgebiet vorhandenen Stromtrassen und Wasserleitungen abgelei- tet werden. Diese sind voraussichtlich Gegenstand der Detailplanung. Das vorhandene Stadion wird sukzessive zurückgebaut und durch einen neuen Stadionkörper ersetzt. Dieser bietet mehr Raum (Erhöhung der Zuschauerkapazität auf 35.000) und wird zudem den höheren Ansprüchen an Komfort und Sicherheit gerecht. Im Zuge des Vorhabens werden zusätzliche Parkmöglichkeiten (Parkdecks in Sondergebie- ten Sport 2 und 3), Aufstellflächen für Polizei, Rettung, Feuerwehr und sonstige Dienste (Sondergebiet Sport 6) sowie ein Busparkplatz für Gästefans (Sondergebiet Sport 4) ge- schaffen. Die geplanten baulichen Veränderungen sind erforderlich, um zum einen den erhöhten Anforderungen an die Sicherheit zu genügen (Fantrennung, Entfluchtung, Zu- gang zu Rettungswegen), zum anderen um eine Verbesserung der derzeit unbefriedi- genden Verkehrssituation zu erzielen (Verbesserung der Erreichbarkeit des Stadions, Schaffung zusätzlicher Parkflächen, Förderung des ÖPNV sowie des Radverkehrs etc.). 4 Konfliktanalyse 124 Der Sportplatz des KIT sowie die Tennisplätze gehen im Zuge des Vorhabens ver- loren. Die entfallenden Sportstätten werden jedoch im näheren Umfeld des Stadions durch gleichwertige Flächen ersetzt. Der Verlust der innerhalb des Wildparkgeländes entfallenden Trainingsmöglichkei- ten im Bereich des geplanten Busstellplatzes in Sondergebiet Sport 4 (derzeit Trainings- platz 2) sowie im Bereich der Aufstellfläche für die Polizei in Sondergebiet Sport 6 (der- zeit Trainingsplatz 7) werden ebenfalls durch die Neuanlage von Trainingsplätzen (zwei größere in Sport- und Spielfläche 2 sowie ein kleinerer innerhalb Sondergebiet Sport 2) kompensiert. Auf dem Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen. Auch die Dreifeld-Sporthalle, das Jugendleis- tungszentrum und der Fanshop bleiben bestehen. Kleinere Gebäude im Umfeld des Sta- dions, wie beispielsweise Kassenhäuschen und Kioske, werden voraussichtlich ebenfalls teilweise zurückgebaut, jedoch durch neue Gebäude ersetzt. Insgesamt kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Sachgütern somit ausge- schlossen werden. 4.12 Wechselwirkungen Die projektbedingten Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den einzel- nen Schutzgütern führen können, wurden direkt bei der Analyse der Schutzgüter darge- stellt und beurteilt. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 125 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswir- kungen auf die Umwelt Nachfolgend werden die Maßnahmen erläutert, die zur Vermeidung und Verminde- rung sowie zum Ausgleich vorhabensbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft erfor- derlich sind. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt mit Hilfe einheitlicher Maßnahmenblätter. Jeder Maßnahme ist eine zweiteilige Nummer zugeordnet, die im Kopf der Maßnahmen- blätter angegeben ist. Zur Unterscheidung von Vermeidungs- / Verminderungsmaßnah- men und Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen sind die Maßnahmen in den Maßnahmenblät- tern dabei mit unterschiedlichen Ziffern im ersten Nummernteil gekennzeichnet:  Maßnahmen 1-1 bis 1-18: Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Schadensbegrenzung,  Maßnahmen 2-1 bis 2-7: Ausgleichsmaßnahmen, einschließlich funktionserhalten- der Maßnahmen. Neben den Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG stehen, sind auch alle Maßnahmen berücksich- tigt, die auf vorhabensbedingte Konflikte hinsichtlich der Natura 2000-Gebiete und / oder auf artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 BNatSchG zurückzuführen sind. Die Zuord- nung der Maßnahmen zu diesen unterschiedlichen Sachverhalten ergibt sich aus den je- weils angekreuzten Kurzbezeichnungen der Maßnahmen unter Punkt 1. Die Kurzbe- zeichnungen stehen hierbei für folgende Maßnahmentypen:  Vermeidung Natura 2000 = Maßnahme zur Schadensbegrenzung,  Vermeidung Artenschutz = Konfliktvermeidende Maßnahme, Verminderungsmaß- nahme, artbezogene Schutzmaßnahme im Hinblick auf die Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG,  CEF Artenschutz = Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme i. S. d. § 44 (5) BNatSchG = funktionserhaltende Maßnahme = Maßnahme zur Sicherung der durchgängigen ökologischen Funktionsfähigkeit ("continuous ecological functionality"),  Vermeidung Eingriffsregelung = Vermeidungsmaßnahme i. S. d. § 15 (1) BNatSchG,  Ausgleich Eingriffsregelung = Ausgleichsmaßnahme i. S. d. § 15 (2) BNatSchG,  Ersatz Eingriffsregelung = Ersatzmaßnahme i. S. d. § 15 (2) BNatSchG. Die zugeordneten Konflikte / Beeinträchtigungen werden jeweils unter Punkt 2 ge- nannt. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind in Plan 5.1-2, die Aus- gleichsmaßnahmen in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 1/6 bis 6/6) dargestellt. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 126  Allgemeine Hinweise zur Maßnahmenumsetzung Alle Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden so frühzeitig wie mög- lich umgesetzt. Grundlage für die Umsetzung ist eine qualifizierte Ausführungsplanung. Die Umsetzung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erfolgt unter einer ökologischen Baubegleitung, die in unmittelbarer Verbindung mit der Bauleitung steht und in Bezug auf die von ihr zu überwachenden Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde weisungsbefugt ist. Die Durchführung der Baumaßnahme muss dem Stand der Technik entsprechen. Folgende DIN, technischen Regelwerke, Richtlinien und Verordnungen werden ange- wendet:  DIN 18915: "Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten" (2002),  DIN 18920: "Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflan- zenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" (2014),  RAS-LP 2: "Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege, Ab- schnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung" (1993),  RAS-LP4: "Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege, Ab- schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaß- nahmen" (1999),  ZTV-Baumpflege: "Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege" (2006),  Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe (Fassung vom 29.01.2002) sowie die An- wendungshinweise zur Baumschutzsatzung von Juni 2010 und  BBodSchV: "Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung" (1999). Die Einhaltung dieser Normen liegt in der Verantwortung der örtlichen Bauleitung. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 127 5.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Maßnahme-Nr.: 1-1 Bezeichnung: Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Ver- dachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits Plan: 5.1-1, 5.1-2, 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Heldbock, Eremit). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Imagines des Heldbocks und des Eremits sowie ihrer Entwicklungsformen (Eier, Larven, Puppen) (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Vermeidung der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Heldbocks und des Eremits durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Imagines und / oder Entwicklungsformen, durch Störungen von Individuen sowie durch die Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten. Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf: Verminderung des Eingriffs in die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Was- serkreislauf. Schutzgut Landschaftsbild: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Die in Plan 5.1-1 dargestellten Tabuflächen für den Heldbock und den Eremit, welche sämtliche im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brut- und Verdachtsbäume der bei- den Käferarten beinhalten, werden durch eine Absperrung mittels Bauzaun eindeutig ge- kennzeichnet (siehe Plan 5.1-2). Die Bäume 39, 39a und 39b werden sofern bauzeitlich erforderlich temporär bis zu deren Fällung geschützt. Innerhalb der Tabuflächen sind eine Befahrung mit schwerem Gerät, der Aushub von Boden, die Zwischenlagerung von anfallendem Oberboden, die Ablagerung von Bauma- terial sowie alle weiteren, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erforderlichen Akti- vitäten zu unterlassen. Auf diese Weise können Beeinträchtigung des Wurzelbereichs von Habitatbäumen des Heldbocks und des Eremits, beispielsweise infolge von Bodenverdichtungen, sowie di- rekte Beschädigungen der Stämme durch Fahrzeuge vermieden werden. Zusätzlich können dadurch Störungen der Käfer während der Flugzeit, beispielsweise durch die Bewegungen von Menschen und Maschinen im Nahbereich der Bäume, ausgeschlossen werden. Die Tabuflächen umfassen sowohl größere, zusammenhängende Wald- und Gehölzbe- stände innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (beispielsweise die Baum- 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 128 Maßnahme-Nr.: 1-1 Bezeichnung: Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Ver- dachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits Plan: 5.1-1, 5.1-2, gruppen, welche die Trainingsplätze im Westen umgeben, oder der Waldbestand west- lich der Tennisplätze sowie im angrenzenden FFH-Gebiet), als auch Einzelbäume oder Baumgruppen innerhalb des Planungsgebiets (zum Beispiel die Einzelbäume am Ade- nauerring, im Bereich der geplanten südlichen Umfahrung des Stadions (Sondergebiet Sport 1) und auf dem Birkenparkplatz (Sondergebiet Sport 3) sowie die Baumgruppe an der nordwestlichen Stadionböschung (Sondergebiet Sport 1) oder südöstlich der derzei- tigen Trainingsplätze 5 und 6 (Sport- und Spielfläche 1). Im Verlauf des Planungsprozesses wurden die größeren, zusammenhängenden, als Ta- buflächen ausgewiesenen Wald- und Gehölzbestände im Bebauungsplan als Grünflä- chen mit Gehölzbestand oder als Waldflächen festgesetzt (siehe zeichnerischer Teil des Bebauungsplans, STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2015a). In diesen werden keine bauli- chen Veränderungen stattfinden. Somit konnte eine deutliche Reduktion der Flächenin- anspruchnahme erzielt werden. Darüber hinaus wurden alle im Tabuflächenplan in Kategorie 1 eingestuften Bäume (Brut- und Verdachtsbäume des Heldbocks oder des Eremits [mit Ausnahme der Bäume Nr. 39, 39a und 39b], Habitatbäume mit Nachweisen einer Fledermausbesiedlung sowie Ruhestätte eines Waldkauzes) sowie der überwiegende Teil der in Kategorie 2 eingestuf- ten Bäume (Potenzialbäume für den Heldbock sowie Höhlenbäume mit geeigneten Quar- tiermöglichkeiten, bei denen aber keine Hinweise auf eine Besiedlung festgestellt wur- den) mit einem Erhaltungsgebot belegt. Im Bebauungsplan sind sie als "zu erhaltende Bäume (Stufe 1)" gekennzeichnet. Somit sind auch diese Bäume, welche sich nicht in- nerhalb der im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen mit Gehölzbestand oder Waldflächen, sondern innerhalb der Vorhabensflächen befinden, geschützt. Weitere Bäume wurden vom Gartenbauamt anhand der Kriterien Erscheinungsbild / Größe, Vita- lität und Entwicklungsperspektive am Standort als besonders erhaltenswerte Einzelbäu- me eingestuft. Sie werden im Bebauungsplan als "zu erhaltende Bäume (Stufe 2)" ge- führt und sind ebenfalls weitgehend geschützt. Bezüglich dieser innerhalb der Vorha- bensflächen gelegenen Bäume sind die Maßnahmen-Nr. 1-8 und 1-9 zu beachten. Neben dem Heldbock und dem Eremit profitieren auch andere Arten beziehungsweise Artengruppen von der Ausweisung von Tabuflächen: So wird beispielsweise das Angebot an Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermausarten und das Angebot an Nistmöglichkeiten für höhlenbrütende Vogelarten aufrechterhalten. Aber auch andere Vogelarten aus der ökologischen Gilde der Freibrü- ter und der Bodenbrüter können weiterhin innerhalb dieser Flächen brüten. Durch die Errichtung von Bauzäunen ist außerdem eine Beeinträchtigung der innerhalb von Tabuflächen gelegenen Teilbereiche der CEF-Maßnahmenflächen für die Mauerei- dechse auszuschließen. Beispielsweise kann auf diese Weise gewährleistet werden, dass keine Beschädigung von Reptilienschutzzäunen durch Baufahrzeuge erfolgt. Die CEF-Maßnahmenflächen befinden sich am westlichen Rand des Planungsgebiets sowie südlich des Stadions und grenzen unmittelbar an Vorhabensflächen an (siehe Plan CEF- Maßnahmenplan). 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Errichtung von Bauzäunen erfolgt vor Baubeginn. Die Schutzmaßnahmen sind wäh- rend der gesamten Bauphase zu beachten. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die Tabuflächen sind in Plan 5.1-1, die Lage der zu errichtenden Bauzäune in Plan 5.1-2 dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Instandhaltung der Bauzäune. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 129 Maßnahme-Nr.: 1-1 Bezeichnung: Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Ver- dachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits Plan: 5.1-1, 5.1-2, 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Sicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine ökolo- gische Baubegleitung. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr. 1-8, 1-9, 1-10, 1-11, 1-12. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 130 Maßnahme-Nr.: 1-2 Bezeichnung: Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen Plan: 5.1-1, 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach VRL (Neuntöter). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen der Zaun- und der Mauerei- dechse sowie ihrer Entwicklungsformen (Eier) (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zaun- und der Mauereidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Neuntöters durch die teilweise Beseiti- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie durch mögliche Störungen während des Brutgeschäftes und der Jungenaufzucht. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Zauneidechsen und Mauereidechsen durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen sowie durch die Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Vermeidung von Störungen der Zauneidechse und der Mauereidechse. Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf: Verminderung des Eingriffs in die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Was- serkreislauf. Schutzgut Landschaftsbild: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Um den Eingriff in Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zaun- und der Mauereidechse zu verringern, wurden die Habitate nördlich der Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT- Sportplatz, Kompostplatz), in denen besonders individuenreiche Vorkommen der beiden Arten festgestellt wurden, als Tabuflächen ausgewiesen. Die genaue Lage der Tabuflä- chen ist in Plan 5.1-1 dargestellt. Sie umfassen die grasreiche, von Brombeergestrüppen durchsetzte Ruderalflur nördlich des KIT-Sportplatzes, den nördlichen Teil des Kompost- platzes sowie die daran angrenzenden Bereiche der Fasanengartenmauer. Im Verlauf des Planungsprozesses wurden diese Tabuflächen im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand festgesetzt (siehe zeichnerischer Teil des Bebauungs- plans, STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2015a). In diesen werden keine baulichen Verän- derungen stattfinden. Somit konnte eine deutliche Reduktion der Flächeninanspruch- nahme sowie eine Verringerung des Kompensationsbedarfs erzielt werden. Die Tabuflächen werden durch eine Absperrung mittels Bauzaun eindeutig gekennzeich- net (siehe Plan 5.1-1). Darüber hinaus sind Reptilienschutzzäune zu errichten, um sicherzustellen, dass keine Tiere in das Baufeld einwandern und dort verletzt oder getötet werden. Diese Maßnah- men werden, getrennt nach Zaun- und Mauereidechse, in separaten Maßnahmenblättern beschrieben (siehe Maßnahmen-Nr. 1-15 und 1-16). Innerhalb der Tabuflächen sind eine Befahrung mit schwerem Gerät, der Aushub von Boden, die Zwischenlagerung von anfallendem Oberboden, die Ablagerung von Bauma- terial sowie alle weiteren, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erforderlichen Akti- 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 131 Maßnahme-Nr.: 1-2 Bezeichnung: Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen Plan: 5.1-1, 5.1-2 vitäten zu unterlassen. Auf diese Weise können ein Töten oder Verletzen von Individuen der Zaun- und der Mauereidechse sowie ihrer Entwicklungsformen (Eier), Störungen sowie eine Beschädi- gung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten innerhalb der Tabuflächen vermieden werden. Zusätzlich profitiert auch der Neuntöter von der Ausweisung dieser Tabuflächen. Inner- halb des 2014 im nordwestlichen Teil des Kompostplatzes nachgewiesenen Reviers bleiben dadurch geeignete Nist- und Nahrungshabitate erhalten. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Errichtung von Bauzäunen erfolgt vor Baubeginn. Die Schutzmaßnahmen sind wäh- rend der gesamten Bauphase zu beachten. Die Pflege der Flächen ist unter Punkt 6 dargestellt und erfolgt dauerhaft. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die Tabuflächen sind in Plan 5.1-1, die Lage der zu errichtenden Bauzäune in Plan 5.1-2 dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Instandhaltung der Bauzäune. Die Flächen werden unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche des Neuntöters sowie der Zaun- und der Mauereidechse gepflegt. Die Pflege der in Plan 5.1-1 dargestellten Teilflächen 1, 2 und 3, welche auch künftig als Lebensräume für Neuntöter, Zauneidechse und Mauereidechse dienen sollen, erfolgt durch eine zeitlich abgestufte einschürige Mahd. Pro Jahr wird hierbei jeweils nur eine der drei Teilflächen gemäht, so dass sich für die einzelnen Teilflächen ein dreijähriger Turnus ergibt. Ausgenommen ist hiervon lediglich ein ca. zwei bis drei Meter breiter Streifen rund um die beiden geplanten Trainingsplätze. Dieser kann regelmäßig auch mehrmals im Jahr gemäht werden. Die Brombeergestrüppe, welche dem Neuntöter als künftige Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten dienen können und den Eidechsen Versteckmöglichkeiten sowie Rückzugsmög- lichkeiten zur Thermoregulation bieten, werden im jetzigen Zustand erhalten. Ein gele- gentlicher Rückschnitt der Brombeergestrüppe im Winter kann bei Bedarf vorgenommen werden, um einer weiteren Verbuschung der Flächen entgegenzuwirken. Die Brombeer- gestrüppe sollten allerdings im aktuell vorhandenen Umfang erhalten werden. Durch die Maßnahme wird sichergestellt, dass für den Neuntöter, bei dem ein Teil der innerhalb des Revierzentrums vorhandenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten beseitigt wird, weiterhin geeignete Nistmöglichkeiten innerhalb seines Reviers zur Verfügung ste- hen. Darüber hinaus kann somit die Lebensraumeignung für Zaun- und Mauereidechsen langfristig aufrechterhalten werden. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Sicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine ökolo- gische Baubegleitung. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-3, 1-6, 1-7, 1-15, 1-16, 1-17, 1-18, 2-4, 2-5. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 132 Maßnahme-Nr.: 1-3 Bezeichnung: Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Bechsteinfledermaus) und nach VRL (Mittelspecht, Schwarzspecht, Neuntöter). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Brutvögeln beziehungsweise des Beschä- digens und Zerstörens ihrer Entwicklungsformen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung des Tötens und Verletzens von Fledermäusen in Sommerquartieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen von Fledermäusen in Wochenstubenquartieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen der Zauneidechse und der Mau- ereidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von im Untersuchungsgebiet brütenden Vo- gelarten durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen sowie die Beschä- digung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Vermeidung von Störungen des Brutgeschäftes und der Jungenaufzucht der im Untersu- chungsgebiet brütenden Vogelarten. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch ein mögliches Tö- ten oder Verletzen von Individuen sowie durch erhebliche Störungen während der Wo- chenstubenzeit. Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Zauneidechsen und Mauereidechsen durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen. Vermeidung der Beseitigung von Habitaten prüfungsrelevanter Arten in Gehölzbestän- den während der Vegetationsperiode gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Die erforderlichen Rodungsarbeiten werden im Winterhalbjahr (zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar) und damit außerhalb der Lege-, Brut- und Aufzuchtzeit nachgewiese- ner Vogelarten durchgeführt. Um ausschließen zu können, dass innerhalb des künftigen Baufelds erneut Vogelarten aus den ökologischen Gilden der Freibrüter und der Bodenbrüter brüten (beispielsweise der Neuntöter, der als Nisthabitate Dornensträucher oder Brombeergestrüppe nutzt, oder das Rotkehlchen, das sein Nest im Schutz von Sträuchern am Boden anlegt), sind im Zuge der Rodungsarbeiten auch Sträucher und Gehölzjungwuchs zu entfernen. Bezüglich der von Zaun- und Mauereidechsen besiedelten Habitate sind folgende Ein- schränkungen zu beachten: In Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz), Sondergebiet Sport 2 (bisher Tennisplätze) und Sondergebiet Sport 3 (Birkenparkplatz) werden bereits im Win- terhalbjahr vor der Umsiedlung der Zaun- und Mauereidechsen gezielt einzelne Gehölze (insbesondere Strauchgruppen, Gebüsche sowie Brombeergestrüppe sowie gegebenen- falls einzelne Bäume) entfernt oder zurückgeschnitten (zum Beispiel tief beastete Bäu- me), um das Fangen zu erleichtern (siehe Maßnahmen-Nr. 1-17 und 1-18). Diese Arbei- ten werden motormanuell ausgeführt. Es kommen keine schweren Geräte zum Einsatz. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 133 Maßnahme-Nr.: 1-3 Bezeichnung: Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten Der Abtransport des Holzes und des Schnittguts erfolgt über die vorhandenen befestig- ten Wege, um im Boden überwinternde Zaun- und Mauereidechsen nicht zu beeinträch- tigen. Die Maßnahmen zur Vorbereitung der Fangflächen werden im Zuge der Ausfüh- rungsplanung konkretisiert und im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung umge- setzt. Das Roden von Wurzelstöcken erfolgt erst nach Abschluss der Umsiedlung (siehe Maß- nahme-Nr. 1-6). Die Rodung der übrigen Gehölze in den von Zaun- und Mauereidechsen besiedelten Habitaten erfolgt erst im Winterhalbjahr nach Abschluss der Umsiedlung (zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar). 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme In den von Zaun- und Mauereidechsen besiedelten Habitaten erfolgt die Entfernung oder der Rückschnitt einzelner Gehölze bereits im Winterhalbjahr vor der Umsiedlung (zwi- schen dem 1. Oktober und Ende Februar). Die übrigen Rodungsarbeiten werden im Win- terhalbjahr nach Abschluss der Umsiedlung durchgeführt. Bezüglich der übrigen Gehölzbestände, in denen keine Besiedlung durch Zaun- und Mauereidechsen festgestellt wurde, erfolgen die Rodungsarbeiten im Winterhalbjahr vor Baubeginn (zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar). 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme auf allen von der Rodung von Gehölzbeständen betroffenen Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Die im Winterhalbjahr vor der Umsiedlung von Zaun- und Mauereidechsen durchzufüh- renden Fällungsarbeiten in den von Zauneidechsen und Mauereidechsen besiedelten Habitaten, die zur Vorbereitung der Fangflächen dienen, müssen im Zuge der Ausfüh- rungsplanung konkretisiert und im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung umgesetzt werden, um ein Töten oder Verletzen von im Boden überwinternden Tieren ausschließen zu können. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-4, 1-6, 1-10, 1-11, 1-12, 1-13, 1-14, 1-15, 1-16, 1-17, 1-18. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 134 Maßnahme-Nr.: 1-4 Bezeichnung: Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Ro- dung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäude- bestandteilen des Stadions Plan 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Bechsteinfledermaus). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens baumbewohnender Fledermausarten in Winter- quartieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen baumbewohnender Fledermausarten während der Winterruhe (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen baumbewohnender Fledermausarten durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen sowie durch erhebliche Störungen während der Winterruhe. Vermeidung von Störungen gebäudebewohnender Fledermausarten während nahezu der gesamten Aktivitätsphase, insbesondere während der Wochenstubenzeit. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Rodungsarbeiten Die Fällung von Bäumen mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermausarten wird vorsorglich im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Oktober durchgeführt. In diesem Zeitraum befinden sich die Fledermäuse in der Regel noch nicht im Winter- schlaf und sind in der Lage, ihre Quartiere bei Störungen, z. B. durch Erschütterungen bei Baumfällungen, rechtzeitig zu verlassen und einen Quartierwechsel durchzuführen. Stamm- oder Astabschnitte, die geeignete Quartiermöglichkeiten aufweisen, werden bei der Fällung von Habitatbäumen gesichert und an geeigneten Stellen in der näheren Um- gebung ausgebracht. Dadurch kann deren Funktion als potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte möglichst lange aufrechterhalten werden. Die Maßnahme betrifft Baum-Nr. 8 (Hänge-Birke) in Sondergebiet Sport 3 (Birkenpark- platz), Baum-Nr. 35 (Hainbuche) in Sondergebiet Sport 4 (westliche Zuwegung zum ge- planten Busstellplatz) sowie die Bäume-Nr. 123 (Linde) und 131 (Linde) in Sondergebiet Sport 1 (geplante Umfahrung südöstlich des Stadions). Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions Der Rückbau der Haupt- und der Gegentribüne des Stadions erfolgt im Zeitraum zwi- schen dem 1. Oktober und Ende Februar. Da im Gebäudebereich des Stadions keine Strukturen festgestellt wurden, die sich als Überwinterungsquartiere für Fledermäuse eignen, können zu dieser Zeit erhebliche Störungen überwinternder Tiere sowie ein vor- habensbedingtes Töten oder Verletzen von Individuen a priori ausgeschlossen werden. Aufgrund der zeitlichen Beschränkung auf den Zeitraum Herbst / Winter sind außerdem Störungen während nahezu der gesamten Aktivitätsphase, insbesondere während der Wochenstubenzeit, auszuschließen. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Rodungsarbeiten erfolgen im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Oktober. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 135 Maßnahme-Nr.: 1-4 Bezeichnung: Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Ro- dung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäude- bestandteilen des Stadions Plan 5.1-2 Die im Zuge der Rodung von Habitatbäumen beseitigten Stamm- und Astabschnitte mit geeigneten Quartiermöglichkeiten werden unmittelbar nach der Fällung der jeweiligen Bäume in der näheren Umgebung ausgebracht. Der Rückbau der Haupt- und der Gegentribüne des Stadions erfolgt im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar. 5 Lage der Maßnahme Die von Rodungsmaßnahmen betroffenen Habitatbäume innerhalb der Vorhabensflä- chen sowie die Haupt- und die Gegentribüne des Stadions sind in Plan 5.1-2 dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Die Fällung von Bäumen mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermausarten erfolgt im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung. Hierbei werden auch die Ausbringungsorte für die geborgenen Strukturen festgelegt. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-3, 1-5. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 136 Maßnahme-Nr.: 1-5 Bezeichnung: Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fle- dermäuse vor der Fällung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von kleineren Gebäuden Plan 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Bechsteinfledermaus). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen baumbewohnender Fledermaus- arten in Übergangsquartieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen baumbewohnender Fledermausarten durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen in Übergangsquartieren. Vermeidung der Störung baumbewohnender Fledermausarten in Übergangsquartieren. Vermeidung von Störungen gebäudebewohnender Fledermausarten während der Aktivi- tätsphase, insbesondere während der Wochenstubenzeit. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Fällung von Habitatbäumen Bäume, die geeignete Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermausarten aufweisen, werden vorsorglich im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Oktober gefällt. In diesem Zeitraum befinden sich die Fledermäuse in der Regel noch nicht im Winterschlaf und sind in der Lage, einen Quartierwechsel durchzuführen (siehe Maßnahme-Nr. 1-4). Unmittelbar (ca. 1 bis 2 Wochen) vor der Fällung wird kontrolliert, ob die erfassten Quar- tiermöglichkeiten von Fledermäusen als Übergangs- oder Überwinterungsquartiere ge- nutzt werden. Die visuelle Überprüfung der Quartiere erfolgt unter Einsatz geeigneter Hilfsmittel (ausziehbare Leiter, Endoskop, Baumhöhlenkamera mit Beleuchtung). Sofern eine Kontrolle mittels Leiter nicht möglich ist, kommt, je nach Erreichbarkeit der Quar- tiermöglichkeit, entweder ein Hubsteiger zum Einsatz oder die Höhle wird durch einen Baumkletterer überprüft. Sofern hierbei Tiere festgestellt werden, werden die Bäume erst dann gefällt, wenn die Fledermäuse das Quartier verlassen haben. Unbesiedelte Quartiere werden unmittelbar nach der Kontrolle mit einer stabilen Kunst- stofffolie verschlossen, um eine Besiedlung bis zur Fällung ausschließen zu können. Die Folie hängt mindestens 40 cm ab der Unterkante des Einschlupfs herab und wird ober- halb und seitlich der Höhlenöffnung mit Nägeln befestigt. Auf diese Weise können gege- benenfalls in der Höhle befindliche und bei der Kontrolle nicht festgestellte Tiere die Höh- le verlassen, aber nicht wieder hineingelangen. Im Vorfeld werden geeignete Ersatzquartiere in räumlicher Nähe ausgebracht (siehe Maßnahme-Nr. 2-2). Die Maßnahme betrifft Baum-Nr. 8 (Hänge-Birke) in Sondergebiet Sport 3 (Birkenpark- platz), Baum-Nr. 35 (Hainbuche) in Sondergebiet Sport 4 (westliche Zuwegung zum ge- planten Busstellplatz) sowie die Bäume-Nr. 123 (Linde) und 131 (Linde) in Sondergebiet Sport 1 (geplante Umfahrung südöstlich des Stadions). Rückbau von kleineren Gebäuden im Umfeld des Stadions Bei den kleineren Gebäuden im Umfeld des Stadions, die im Zuge des Vorhabens besei- tigt werden (zum Beispiel Sanitäranlagen, Verkaufsstände, Kassenhäuschen), wurden im 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 137 Maßnahme-Nr.: 1-5 Bezeichnung: Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fle- dermäuse vor der Fällung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von kleineren Gebäuden Plan 5.1-2 Gegensatz zum Stadion keine Hinweise auf eine Besiedlung durch Fledermäuse festge- stellt. Potenzielle Winterquartiere sind hier ebenfalls nicht vorhanden. Ein Rückbau kann im Winter somit ohne die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen erfolgen. Nach vorheriger Kontrolle und Verschluss der Quartiermöglichkeiten, können die Gebäu- de auch während der Aktivitätsphase der Fledermäuse zurückgebaut werden, sofern bei deren Überprüfung keine Besiedlung festgestellt wird. Ist dies jedoch der Fall, können die betreffenden Gebäude erst zurückgebaut werden, sobald die Tiere das Quartier gewech- selt haben. Unbesiedelte Quartiere werden unmittelbar nach der Kontrolle verschlossen, um eine er- neute Besiedlung bis zur Beseitigung des Gebäudes ausschließen zu können. Alternativ können die Gebäude unmittelbar nach der Kontrolle unter Aufsicht einer ökolo- gischen Baubegleitung zurückgebaut werden, sofern keine Besiedlung festgestellt wur- de. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Unmittelbar vor der Fällung der Habitatbäume, die im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Okto- ber durchgeführt werden muss, beziehungsweise dem geplanten Rückbau von kleineren Gebäuden. 5 Lage der Maßnahme Die von Rodungsmaßnahmen betroffenen Habitatbäume innerhalb der Vorhabensflä- chen sowie die für gebäudebewohnende Fledermausarten geeigneten kleineren Gebäu- de sind in Plan 5.1-2 dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Im Frühjahr des Jahres vor dem Baubeginn wird überprüft, ob die 2014 in Gehölzbestän- den erfassten Quartiermöglichkeiten noch vorhanden sind und ob sich neue geeignete Strukturen gebildet haben. Neu hinzugekommene Strukturen sowie 2014 erfasste und im Rahmen der Baumhöhlenkontrolle als nicht geeignet eingestufte Strukturen werden zur Wochenstubenzeit (erneut) hinsichtlich ihrer Eignung sowie einer aktuellen Besiedlung überprüft. Gegenstand dieser Untersuchungen sind lediglich die innerhalb von Vorha- bensflächen gelegenen Wald- und Gehölzbestände. Die 2014 festgestellten Quartiermöglichkeiten in Gebäuden, die im Zuge des Vorhabens zurückgebaut werden, werden im Jahr vor dem Baubeginn ebenfalls erneut hinsichtlich einer Besiedlung überprüft. Die erneute Überprüfung dient der Ermittlung der unmittelbar vor der Fällung zu kontrol- lierenden Habitatbäume sowie des tatsächlichen Bedarfs an Fledermauskästen, die als Ersatzhabitate ausgebracht werden (siehe Maßnahme-Nr. 2-2). 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Umsetzung der Maßnahme durch fachkundige Personen. Dokumentation der Ergebnisse der Baumhöhlenkontrolle. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-3, 1-4, 2-2. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 138 Maßnahme-Nr.: 1-6 Bezeichnung: Bauzeitenbeschränkung bezüglich des Entfernens von Wur- zelstöcken und des Abschiebens von Oberboden Plan 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen der Zauneidechse und der Mau- ereidechse sowie deren Entwicklungsformen (Eier) (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Zauneidechsen und Mauereidechsen durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen. Vermeidung von Störungen der Zauneidechse und der Mauereidechse. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Die Wurzelstöcke der im Winterhalbjahr vor der Umsiedlung gefällten Bäume in den Teil- bereichen der Vorhabensflächen, welche von Zaun- und Mauereidechsen besiedelt sind, werden erst nach Abschluss der Umsiedlung entfernt, um eine Verletzung oder Tötung von Tieren sowie deren Entwicklungsformen zu vermeiden. Gleiches gilt für die Beräu- mung von Baufeldern, beispielsweise das Abschieben von Oberboden. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Nach erfolgter Umsiedlung der in Vorhabensflächen vorhandenen Zaun- und Mauerei- dechsen (frühestens voraussichtlich Ende Juni im Jahr der Umsiedlung [siehe Maßnah- men-Nr. 1-17 und 1-18], spätestens unmittelbar vor Beginn der Baufeldfreimachung). 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme auf allen von der Rodung von Gehölzbeständen betroffenen und von Zaun- und Mauereidechsen besiedelten Flächen innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans (siehe Plan 5.1-1). 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Sofern die Beräumung des Baufelds erst mehrere Wochen bis Monate nach Abschluss der Umsiedlung erfolgt, werden die Bereiche, in denen Zaun- und Mauereidechsen abge- fangen wurden, unmittelbar vor dem Roden der Wurzelstöcke sowie dem Abschieben von Oberboden erneut auf gegebenenfalls verbliebene oder wieder eingewanderte Exemplare der Arten kontrolliert. Werden hierbei noch einzelne Individuen festgestellt, werden diese gefangen und ebenfalls in die zuvor hergerichteten Ersatzhabitate ver- bracht (siehe Maßnahmen-Nr. 2-4 und 2-5). 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr. 1-3, 1-15, 1-16, 1-17, 1-18, 2-4, 2-5. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 139 Maßnahme-Nr.: 1-7 Bezeichnung: Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Beräumung des Bau- felds in Sport- und Spielfläche 2 Plan 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach VRL (Neuntöter). 2.2 Artenschutz - 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Neuntöters während des Brutgeschäf- tes und der Jungenaufzucht durch mögliche Störungen. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Wie bei Maßnahme-Nr. 1-3 beschrieben, werden die erforderlichen Rodungsarbeiten (einschließlich der Beseitigung von Sträuchern und von Gehölzjungwuchs) im Winter- halbjahr (zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar) und damit außerhalb der Lege-, Brut- und Aufzuchtzeit des Neuntöters durchgeführt. Auch die Beräumung des Baufelds, insbesondere die Beseitigung von Kompostablage- rungen und sonstigen Ablagerungen im Bereich des derzeitigen Kompostplatzes sowie das Abschieben von Oberboden, erfolgt außerhalb der Fortpflanzungszeit des Neuntö- ters, um eine Störung des Brutgeschäfts zu vermeiden. In Baden-Württemberg trifft der Neuntöter frühestens Ende April / Anfang Mai am Brut- platz ein. Die meisten Jungvögel schlüpfen gegen Mitte bis Ende Juni (HÖLZINGER 1997). Die Maßnahmen zur Beräumung des Baufelds können somit bis spätestens Mitte April, dann erst wieder ab frühestens Mitte Juli durchgeführt werden. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Beräumung des Baufelds bis spätestens Mitte April, dann erst wieder ab frühestens Mitte Juli. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb Sport- und Spielfläche 2 (siehe Plan 5.1-1). 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Das erneute Aufkommen der Brombeere sollte nach der Beräumung des Baufelds ver- mieden werden, um eine Brut des Neuntöters ausschließen zu können. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahme-Nr.: 1-2. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 140 Maßnahme-Nr.: 1-8 Bezeichnung: Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase Plan: 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Heldbock, Eremit). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Imagines des Heldbocks und des Eremits sowie ihrer Entwicklungsformen (Eier, Larven, Puppen) (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Vermeidung der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Heldbocks und des Eremits durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Imagines und / oder Entwicklungsformen, durch Störungen von Individuen sowie durch die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflan- zungs- und Ruhestätten. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Alle vom Heldbock besiedelten Brutbäume sowie alle Verdachtsbäume, die sich inner- halb von Vorhabensflächen beziehungsweise außerhalb der Tabuflächen (siehe Plan 5.1-1) befinden, werden während der gesamten Bauphase durch die Errichtung von Bauzäunen vor baubedingten Beeinträchtigungen geschützt. Die Zäune werden in einer Entfernung von 5 m zum Stamm aufgestellt. Dadurch kann si- chergestellt werden, dass Beeinträchtigung des Wurzelbereichs von Habitatbäumen des Heldbocks, beispielsweise infolge von Bodenverdichtungen durch Befahrung mit schwe- rem Gerät oder durch Ablagerung von Baumaterial, sowie direkte Beschädigungen der Stämme durch Fahrzeuge vermieden werden. Aber auch Störungen der Käfer, bei- spielsweise durch die Bewegungen von Menschen und Maschinen im Nahbereich der Bäume, können auf diese Weise ausgeschlossen werden. Zusätzlich sind neben der Abzäunung der Brut- und Verdachtsbäume die einschlägigen Normen, Richtlinien und technischen Regelwerke zu beachten (Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920, RAS-LP4 und ZTV-Baumpflege). Die Maßnahme betrifft Baum-Nr. 15 (Eiche) unmittelbar nordöstlich des Sondergebiets Sport 1 (Baumreihe zwischen Rad- und Fußgängerweg im Bereich des Stadionvorplat- zes), Baum-Nr. 16 (Eiche) in Sondergebiet Sport 3 (Birkenparkplatz) sowie Baum-Nr. 54a (Eiche) in Sondergebiet Sport 1 (geplante Umfahrung südöstlich des Stadions). Die drei im Zuge der Bestandserfassung 2014 festgestellten Brut- und Verdachtsbäume des Eremits befinden sich außerhalb von Vorhabensflächen. Sollten im Jahr vor dem Baubeginn jedoch Brut- und Verdachtsbäume des Eremits innerhalb von Vorhabenens- flächen festgestellt werden, ist die Maßnahme auf diese Bäume auszuweiten (siehe auch Punkt 7). 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Während der gesamten Bauphase. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 141 Maßnahme-Nr.: 1-8 Bezeichnung: Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase Plan: 5.1-2 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme bei sämtlichen Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks (und des Eremits), die sich innerhalb von Vorhabensflächen befinden (siehe Plan 5.1-1). 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Instandhaltung der Bauzäune. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Im Jahr vor dem Baubeginn wird im Anschluss an die Flugzeit des Heldbocks (ca. ab Mit- te Juli) überprüft, ob neben den bereits 2014 erfassten Brut- und Verdachtsbäumen in- zwischen weitere Eichen Hinweise auf eine Besiedlung durch die Art aufweisen. Erneut zu überprüfen sind lediglich die innerhalb von Vorhabensflächen gelegenen Potenzial- bäume (siehe Plan 5.1-1). Hierbei werden auch potenzielle Habitatbäume des Eremits kontrolliert, sofern sich diese innerhalb der Vorhabensflächen befinden. Im Rahmen der Bestandserfassung 2014 konnte im Geltungsbereich des Bebauungsplans zwar lediglich ein Brutbaum der Art nachgewiesen werden (dieser befindet sich in einer Tabufläche), jedoch liegen Hinweise vor, dass der Eremit auch weniger voluminöse Mulmkörper, beispielsweise größere Fraßgänge des Heldbocks, in denen sich bereits Mulmtaschen ausgebildet haben, als Brutsubstrat nutzt (mündliche Mitteilung von Dipl.-Biol. Claus Wurst vom 12.12.2014). Sollten zusätzliche Brut- und Verdachtsbäume des Heldbocks oder des Eremits festge- stellt werden, ist die Maßnahme auf diese Bäume auszuweiten. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Sicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine ökolo- gische Baubegleitung. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-1, 1-9, 1-10, 1-11, 1-12. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 142 Maßnahme-Nr.: 1-9 Bezeichnung: Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Ver- dachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase Plan: 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Heldbock, Eremit, Hirschkäfer). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Imagines des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Vermeidung der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Heldbocks, des Eremits und des Hirschkäfers durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Imagines, durch Störungen von Individuen sowie durch die Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Während der Flugzeit des Heldbocks (Ende Mai bis Mitte Juli) wird bezüglich aller vom Heldbock besiedelten Brutbäume sowie aller Verdachtsbäume eine direkte Anstrahlung im Zuge von Bauarbeiten vermieden, so dass eine Anlockung in den Baustellenbereich sowie damit einhergehende Tötungen oder Verletzungen beziehungsweise Störungen auszuschließen sind. Die Bäume 39, 39a und 39b werden sofern bauzeitlich erforderlich temporär bis zu deren Fällung geschützt. Von der Maßnahme profitiert auch der Eremit, der in Baum-Nr. 53 (siehe Plan 5.1-2) nachgewiesen wurde. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Während der Flugzeit des Heldbocks (Ende Mai bis Mitte Juli). 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme bei sämtlichen Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Im Jahr vor dem Baubeginn wird im Anschluss an die Flugzeit des Heldbocks (ca. ab Mit- te Juli) überprüft, ob neben den bereits 2014 erfassten Brut- und Verdachtsbäumen in- zwischen weitere Eichen Hinweise auf eine Besiedlung durch die Art aufweisen. Erneut zu überprüfen sind lediglich die innerhalb von Vorhabensflächen gelegenen Potenzial- bäume (siehe Plan 5.1-1). Hierbei werden auch potenzielle Habitatbäume des Eremits kontrolliert, sofern sich diese innerhalb der Vorhabensflächen befinden. Im Rahmen der Bestandserfassung 2014 konnte im Geltungsbereich des Bebauungsplans zwar lediglich ein Brutbaum der Art nachgewiesen werden (dieser befindet sich in einer Tabufläche), jedoch liegen Hinweise vor, dass der Eremit auch weniger voluminöse Mulmkörper, beispielsweise größere 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 143 Maßnahme-Nr.: 1-9 Bezeichnung: Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Ver- dachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase Plan: 5.1-2 Fraßgänge des Heldbocks, in denen sich bereits Mulmtaschen ausgebildet haben, als Brutsubstrat nutzt (mündliche Mitteilung von Dipl.-Biol. Claus Wurst vom 12.12.2014). Sollten zusätzliche Brut- und Verdachtsbäume des Heldbocks oder des Eremits festge- stellt werden, ist die Maßnahme auf diese Bäume auszuweiten. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-1, 1-8, 1-10, 1-11, 1-12. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 144 Maßnahme-Nr.: 1-10 Bezeichnung: Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions Plan: 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Heldbock, Eremit, Hirschkäfer). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Imagines des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Vermeidung der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Heldbocks, des Eremits und des Hirschkäfers durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Imagines, durch Störungen von Individuen sowie durch die Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Vermeidung einer Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten von Fledermäusen. Verminderung der Störung von lichtmeidenden Fledermausarten (insbesondere waldbe- wohnende Arten). Verminderung der Störung von Vögeln durch Lichtemissionen. Verringerung der Anlockwirkung auf Insekten. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Die ca. 70 m hohen Flutlichtmasten des Stadions werden zurückgebaut und durch eine unter der Tribünenüberdachung angebrachte (innenliegende) Beleuchtung ersetzt. Im Vergleich zum Ist-Zustand wird dadurch insbesondere der hohe Streulichtanteil im Um- feld des Stadions deutlich verringert. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Der Zeitpunkt des geplanten Neubaus des Stadions steht noch nicht fest. Grundsätzlich ist jedoch von einer maximal 2 - 2,5 jährigen Bauphase auszugehen. 5 Lage der Maßnahme Das Stadion befindet sich in Sondergebiet Sport 1 (siehe Plan 5.1-2). Die Lage der vier Flutlichtmasten, die zurückgebaut werden sollen, ist ebenfalls in Plan 5.1-2 dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-1, 1-3, 1-8, 1-9, 1-11, 1-12, 1-14. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 145 Maßnahme-Nr.: 1-11 Bezeichnung: Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen Plan: 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Heldbock, Eremit, Hirschkäfer). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Imagines des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Vermeidung der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Heldbocks, des Eremits und des Hirschkäfers durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Imagines, durch Störungen von Individuen sowie durch die Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Vermeidung einer Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten von Fledermäusen. Verminderung der Störung von lichtmeidenden Fledermausarten (insbesondere waldbe- wohnende Arten). Verminderung der Störung von Vögeln durch Lichtemissionen. Verringerung der Anlockwirkung auf Insekten. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Die vorhandenen, teils veralteten Flutlichtanlagen werden aufgrund der Änderungen in der Flächennutzung zurückgebaut (Flutlichtanlage im Bereich des bisherigen Trainings- platzes 2) oder durch neuere Anlagen (Flutlichtanlagen im Bereich der bisherigen Trai- ningsplätze 3, 5 und 6) ersetzt. Auch die übrigen Trainingsplätze sollen künftig mit Flut- lichtanlagen ausgestattet werden. Bei den geplanten Flutlichtanlagen im Bereich des künftigen Amateurstadions (Sonder- gebiet Sport 5) sowie im Bereich der künftigen Trainingsplätze (Sport- und Spielflächen 1, 2 und 3) kommen Planflächenstrahler zum Einsatz, welche bei horizontaler Ausrich- tung maximal 3 % Streulicht in den oberen Halbraum emittieren. Die Strahler werden au- ßerdem nicht oder nur in dem Maße geneigt, wie es zur vollständigen Ausleuchtung des Spielfelds erforderlich ist (maximal 5° über der Horizontalen). Dadurch wird gewährleis- tet, dass lediglich das Spielfeld, nicht aber die umgebenden Gehölzbestände beleuchtet werden. Sofern die Strahler geneigt werden, werden zusätzlich Blenden installiert, um den Streulichtanteil weiter zu reduzieren. Die lichttechnischen Abdeckungen sollten ei- nen hohen Transmissionsgrad aufweisen und mindestens 70 % des von den Hochdru- ckentladungslampen emittierten UV-Lichts absorbieren. Insgesamt wird dadurch die An- lockwirkung auf nachaktive Insekten sowie deren Fressfeinde reduziert. Zusätzlich sollte das Leuchtengehäuse vollständig geschlossen sein, um nicht zur Insektenfalle zu wer- den. Sollten zum Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme praxistaugliche Flutlichtsysteme mit geringerer Anlockwirkung auf Insekten (zum Beispiel LED - Flutlichtsysteme für Sportanlagen) verfügbar sein, so sind diese zu verwenden. Die Betriebszeiten der geplanten Flutlichtanlagen sind zeitlich begrenzt: Ihr Einsatz ist 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 146 Maßnahme-Nr.: 1-11 Bezeichnung: Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen Plan: 5.1-2 lediglich von Mitte September bis Ende Mai erforderlich. Im Zeitraum von Anfang Juni bis Anfang September ist aufgrund der Tageslängen davon auszugehen, dass keine Kunst- lichtbeleuchtung der Trainingsplätze benötigt wird. Die Flutlichtanlagen werden spätes- tens um 22.00 Uhr ausgeschalten. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Der genaue Zeitpunkt der Errichtung von neuen Flutlichtanlagen steht noch nicht fest. Grundsätzlich ist jedoch von einer maximal 2 - 2,5 jährigen Bauphase auszugehen. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahme-Nr. 1-1, 1-3, 1-8, 1-9, 1-10, 1-12, 1-14. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 147 Maßnahme-Nr.: 1-12 Bezeichnung: Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebe- leuchtung 1 Art der Maßnahme  Vermeidung Natura 2000  Vermeidung Eingriffsregelung  Vermeidung Artenschutz  Ausgleich Eingriffsregelung  CEF Artenschutz  Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Heldbock, Eremit, Hirschkäfer). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Imagines des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vermeidung von erheblichen Störungen des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Vermeidung der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Heldbocks und des Eremits (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Heldbocks, des Eremits und des Hirschkäfers durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Imagines, durch Störungen von Individuen sowie durch die Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Vermeidung einer Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten von Fledermäusen. Verminderung der Störung von lichtmeidenden Fledermausarten (insbesondere waldbe- wohnende Arten). Verminderung der Störung von Vögeln durch Lichtemissionen. Verringerung der Anlockwirkung auf Insekten. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Sofern im Zuge der Umsetzung des Vorhabens Änderungen in der vorhandenen Stra- ßen- und Gebäudebeleuchtung vorgesehen sind, kommen ausschließlich insekten- freundliche Beleuchtungseinrichtungen in Form von LED-Leuchten zum Einsatz. Diese weisen eine stark gerichtete Lichtabstrahlung auf, so dass unerwünschtes Streu- licht weitestgehend vermieden werden kann. Darüber hinaus emittieren sie kein UV- Licht, wodurch eine deutliche Verminderung der Anlockwirkung auf nachaktive Insekten sowie deren Fressfeinde erzielt werden kann. Ein weiterer Vorteil der LED's liegt in der geringen Wärmeabstrahlung. Verbrennungen von Insekten am Gehäuse der Leuchte oder an frei exponierten LED's sind somit auszuschließen. Dennoch sollten die Leuch- tengehäuse vollständig geschlossen sein, so dass Insekten nicht in das Gehäuse gelan- gen und dort verenden. Bevorzugt verwendet werden warm-weiße oder neutral-weiße LED-Leuchten mit einer Lichttemperatur von unter 5000 Kelvin. Gemäß EISENBEIS & EICK (2011) fliegen Insekten diese Leuchtentypen signifikant weniger an als beispielsweise kalt-weiße LED-Leuchten, Leuchtstoffröhren, Metallhalogen-Dampflampen, Natriumdampf- und Quecksilberdampf- Hochdrucklampen. Die Leuchten sollten außerdem so ausgerichtet sein, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölzbestände ausleuchten. Dies ist insbesonde- re bezüglich der geplanten Beleuchtung eines Weges innerhalb des Schlossparks von Bedeutung. Hier sind ausschließlich Straßenlampen zu verwenden, die Licht lediglich nach unten emittieren, so dass keine (potenziellen) Brutbäume der für das FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" gemeldeten holzbewohnenden Käferarten 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 148 Maßnahme-Nr.: 1-12 Bezeichnung: Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebe- leuchtung (Heldbock, Eremit, Hirschkäfer) angestrahlt werden. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Nicht bekannt. Grundsätzlich ist jedoch von einer maximal 2 - 2,5 jährigen Bauphase auszugehen. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-1, 1-3, 1-8, 1-9, 1-10, 1-11, 1-14 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 149 Maßnahme-Nr.: 1-13 Bezeichnung: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden durch Verwen- dung von Vogelschutzglas und architektonischen Gestal- tungsmaßnahmen Plan: 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach VRL (Mittelspecht, Schwarzspecht). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Brutvögeln (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von im Untersuchungsgebiet brütenden Vo- gelarten durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Sofern bei den geplanten Parkhäusern in Sondergebiet Sport 2 (Parkdeck und Trainings- fläche) und Sondergebiet Sport 3 (Parkierungsanlage Birkenparkplatz) oder den übrigen Funktionsgebäuden großflächige, unstrukturierte Glasfassaden, Bereiche mit Durchsich- ten oder Übereckverglasung o. ä. vorgesehen sind, wird das Risiko von Vogelschlag durch die Verwendung eines Vogelschutzglases, beispielsweise der BIRDprotect- Produktelinie der Firma Glas Trösch AG, anderen speziellen Gläsern oder durch archi- tektonische Gestaltungsmaßnahmen reduziert. Alternativen für vogelfreundliches Bauen mit Glas sind beispielsweise: - geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes oder bedrucktes Glas (Punktras- ter, Bedeckung mind. 25 %), - möglichst reflexionsarmem Glas (Reflexionsgrad max. 15 %) sowie - Milchglas, Kathedralglas, Glasbausteinen und Stegplatten. Zu den architektonischen Gestaltungsmaßnahmen, die das Risiko von Vogelschlag ver- ringern, zählen unter anderem: - eine Unterteilung der Fenster mit Sprossen, - die Verwendung von Oberlichtern statt seitlichen Fenstern bei Gebäuden mit Flachdächern sowie - die Errichtung geneigter Glasflächen anstelle von senkrechten Glasflächen. Bei der Planung der Gebäude sind die Hinweise in der Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" zu berücksichtigen (SCHMID et al. 2012). Dort wird der aktuelle Kenntnisstand hinsichtlich der Vermeidung von Vogelkollisionen mit Glasflächen umfas- send dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Insgesamt wird durch diese Maßnahmen das Risiko von Vogelschlag deutlich reduziert und somit eine signifikante Erhöhung des Verletzungs- oder Tötungsrisikos vermieden. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Der genaue Zeitpunkt der Errichtung der geplanten Parkhäuser sowie weiterer Funkti- onsgebäude steht noch nicht fest. Grundsätzlich ist jedoch von einer maximal 2 - 2,5 jäh- rigen Bauphase auszugehen. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 150 Maßnahme-Nr.: 1-13 Bezeichnung: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden durch Verwen- dung von Vogelschutzglas und architektonischen Gestal- tungsmaßnahmen Plan: 5.1-2 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahme-Nr.: 1-3. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 151 Maßnahme-Nr.: 1-14 Bezeichnung: Verwendung von Wafer-Modulen sowie Metallbauteilen mit ei- ner reflexionsarmen Farblackierung für die Photovoltaikanla- ge auf dem Stadiondach Plan: 5.1-2 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz - 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Verminderung von Störungen der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Sofern auf dem Stadiondach (Sondergebiet Sport 1) Photovoltaikmodule angebracht werden, werden hierfür sogenannte Wafer-Module aus amorphem Silizium verwendet. Aufgrund der Farbgebung und der Oberflächenstruktur weisen sie im Vergleich zu Dünn- schicht-Modulen, welche sich durch eine dunklere Grundfärbung und in der Regel glatte Glasoberflächen auszeichnen, ein deutlich geringeres Spiegelungsvermögen auf. Durch Verwendung reflexionsarmer Farblackierungen bei Metallbauteilen, wie Trägern oder Halterungen, können Reflexionen und damit einhergehende Blendwirkungen erheb- lich vermindert werden. Auch bezüglich anderer Bauteile ist grundsätzlich auf spiegelnde oder reflektierende Ma- terialien zu verzichten. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Der Zeitpunkt des geplanten Neubaus des Stadions steht noch nicht fest. Grundsätzlich ist jedoch von einer maximal 2 - 2,5 jährigen Bauphase auszugehen. 5 Lage der Maßnahme Das Stadion befindet sich in Sondergebiet Sport 1 (siehe Plan 5.1-2). 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-3, 1-10, 1-11, 1-12. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 152 Maßnahme-Nr.: 1-15 Bezeichnung: Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zau- neidechse sowie der Ersatzhabitate Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen der Zauneidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Zauneidechsen durch ein mögliches Tö- ten oder Verletzen von Individuen. Vermeidung von Störungen der Zauneidechse. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Zäunung der Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zauneidechse Die Zauneidechsenhabitate, welche sich innerhalb der Sondergebiete Sport 1 (Stadion), 2 (bisher Tennisplätze) und 3 (Birkenparkplatz) sowie der Sport- und Spielfläche 2 (bis- her KIT-Sportplatz, Kompostplatz) befinden, und von Zauneidechsen besiedelte Habita- te, die zwar keinen baulichen Veränderungen unterliegen, jedoch unmittelbar an Vorha- bensflächen angrenzen, werden im Frühjahr vor dem Baubeginn mit Reptilienschutzzäu- nen umgeben (siehe Plan 5.1-2). Anschließend werden die innerhalb der Baufelder vorkommenden Zauneidechsen ge- fangen und in eigens für diese Art hergerichtete Ersatzhabitate umgesiedelt (siehe Maß- nahmen-Nr. 1-17 und 2-4). Nach Abschluss der Umsiedlung können die Reptilienschutzzäune im Bereich der Fang- flächen teilweise abgebaut werden. Um zu vermeiden, dass Zauneidechsen aus be- nachbarten, vom Vorhaben nicht betroffenen Habitaten einwandern und durch die Bau- arbeiten gestört beziehungsweise verletzt oder getötet werden, sind die Reptilienschutz- zäune im Bereich von angrenzenden besiedelten Habitate beizubehalten. Die Sicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine ökologi- sche Baubegleitung. In Sondergebiet Sport 5 sowie Sport- und Spielfläche 1 kann auf das Aufstellen von Rep- tilienschutzzäunen verzichtet werden. Hier gelang im Rahmen der Bestandserfassung jeweils der Nachweis einer einzelnen Zauneidechse. An der Böschung nördlich des Trai- ningsplatzes 3 (Sondergebiet Sport 5) wurde ein hinsichtlich Alter und Geschlecht nicht näher bestimmtes Individuum festgestellt. Am nördlichen Rand des Wurfplatzes der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. (Sport- und Spielfläche 1) wurde ein Jungtier be- obachtet. Die übrigen Nachweise innerhalb Sport- und Spielfläche 1 befinden sich in Flä- chen, in denen keine baulichen Veränderungen stattfinden werden, so dass dort eine Beeinträchtigung von Zauneidechsen auszuschließen ist. Vor Baubeginn wird geprüft, ob in den von baulichen Veränderungen betroffenen Bereichen Zauneidechsen vorhanden sind. Falls Tiere nachgewiesen werden, werden diese ebenfalls gefangen und umgesie- delt. Da der Bauablauf derzeit nicht im Detail bekannt ist, wird die genaue Lage der Reptilien- schutzzäune im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert. Aufgrund der unterschiedli- chen räumlichen Gegebenheiten in den Vorhabensflächen (teilweise steile Böschungen, 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 153 Maßnahme-Nr.: 1-15 Bezeichnung: Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zau- neidechse sowie der Ersatzhabitate Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) Unwegsamkeit durch dichten Aufwuchs, Besiedlung nur in Teilbereichen etc.) sind je- doch folgende Aspekte zu berücksichtigen: Sondergebiet Sport 1 (Stadion) Im Bereich der Stadionböschungen ist das Aufstellen von Reptilienschutzzäunen ledig- lich entlang der vorhandenen Metallzäune auf der Böschungskrone erforderlich. Dadurch wird verhindert, dass Tiere während des Abfangens auf die andere Zaunseite gelangen und nicht mehr gefangen werden können. Entlang der Treppenaufgänge sowie am Bö- schungsfuß kann auf eine Errichtung von Reptilienschutzzäunen verzichtet werden, da auszuschließen ist, dass die Zauneidechsen größere asphaltierte Bereiche überqueren. Da das Abfangen der Tiere in den dicht besiedelten süd- beziehungsweise südostexpo- nierten Teilen der Stadionwälle aufgrund der steilen Böschungen erschwert wird, kann der Fangerfolg durch Aufstellen zusätzlicher Fangzäune sowie das Eingraben von Fan- geimern erhöht werden. Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz) Im Bereich des derzeitigen KIT-Sportplatzes wurden zwar nur einzelne Zauneidechsen innerhalb des künftigen Baufelds nachgewiesen. Da die im Norden, Süden und Westen angrenzenden, überwiegend von grasreicher Ruderalflur geprägten Bereiche jedoch dicht von der Zauneidechse besiedelt sind (siehe Plan 5.1-3), wurden sie als Tabuflä- chen ausgewiesen. Daher ist zum einen die Errichtung von Bauzäunen erforderlich (sie- he Maßnahme-Nr. 1-2). Sofern die Baumaßnahme innerhalb der Aktivitätsperiode der Zauneidechse (in der Regel frühestens ab Mitte März bis Ende September / Anfang Ok- tober) erfolgt, ist zum anderen die Errichtung von Reptilienschutzzäunen notwendig, um sicherzustellen, dass keine Tiere in das Baufeld einwandern und dort verletzt oder getö- tet werden. Das künftige Baufeld im Bereich des Kompostplatzes und der südlich angrenzenden Er- satzaufforstung wird ebenfalls mit Reptilienschutzzäunen umgeben. Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte sowie der teilweise schweren Begehbarkeit des Geländes durch hoch- und dichtwüchsige Ruderalvegetation sowie steile Böschungen sollte die Fangflä- che durch weitere Reptilienschutzzäune in mehrere Teilbereiche untergliedert werden. Durch das Eingraben von Fangeimern kann der Fangerfolg wesentlich erhöht werden. Bei den im Norden und Süden angrenzenden Tabuflächen sind Bauzäune zu errichten (siehe Maßnahme-Nr. 1-2). Sondergebiet Sport 2 (bisher Tennisplätze) Bei den Tennisplätzen sind lediglich die besiedelten Teilhabitate mit Reptilienschutzzäu- nen zu umgeben. Diese befinden sich insbesondere in weniger gepflegten beziehungs- weise seltener betretenen, von Hecken und Strauchpflanzungen geprägten Teilbereichen innerhalb des Geländes. Die südexponierten lichten Gehölzbestände zwischen Sonder- gebiet Sport 3 und der Lärchenallee sind im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölz- bestand ausgewiesen und unterliegen daher keinen baulichen Veränderungen. Da sie jedoch dicht von Zauneidechsen besiedelt sind, werden sie ebenfalls mit Reptilien- schutzzäunen umgeben, um sicherzustellen, dass keine Tiere in das Baufeld einwandern und dort verletzt oder getötet werden. Sondergebiet Sport 3 (Birkenparkplatz) Im Bereich des Birkenparkplatzes ist das Aufstellen von Reptilienschutzzäunen insbe- sondere an den im Nordwesten und Nordosten angrenzenden Gehölzrändern erforder- lich, um ein Einwandern von Zauneidechsen aus benachbarten, vom Vorhaben nicht be- troffenen Habitaten zu vermeiden. Gezäunt werden sollte darüber hinaus die Fläche mit grasreicher Ruderalvegetation am südöstlichen Rand des Birkenparkplatzes (siehe Plan 2.5-1). Die Baumreihen im Bereich der Stellplätze müssen nicht gezäunt werden, da das Abfangen aufgrund der Übersichtlichkeit des Geländes auch ohne Reptilienschutzzäune 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 154 Maßnahme-Nr.: 1-15 Bezeichnung: Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zau- neidechse sowie der Ersatzhabitate Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) möglich ist und weitgehend ausgeschlossen werden kann, dass Zauneidechsen die offe- nen asphaltierten Flächen überqueren. Zäunung der Ersatzhabitate für die Zauneidechse Die Ersatzhabitate in den westlich, nördlich und nordöstlich an das Planungsgebiet an- grenzenden Teilbereichen des Hardtwalds (siehe Pläne 5.1-2 und 5.2-1, Blattschnitte 2/6 bis 5/6) werden im Vorfeld der Umsiedlung ebenfalls mit Reptilienschutzzaun umgeben. Um ein Abwandern der umgesiedelten Zauneidechsen und dadurch die Störung von Tie- ren in angrenzenden Habitaten zu verhindern, bleiben diese bis mindestens nach der ersten Eiablage (mindestens bis Ende Mai) des auf die Umsiedlung folgenden Kalender- jahrs aufgestellt. Die Sicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine ökologi- sche Baubegleitung. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Zäunung der Fangflächen und der Ersatzhabitate: Im Vorfeld der Umsiedlung, spätes- tens bis Februar / März. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Vorhabensflächen im Geltungsbereich des Be- bauungsplans (Fangflächen) beziehungsweise in den westlich, nördlich und nordöstlich an das Planungsgebiet angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds (Ersatzhabitate). Die Lage der Vorhabensflächen und der Ersatzhabitate ist in den Plänen 5.1-1 und 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Regelmäßige Überprüfung der Reptilienschutzzäune hinsichtlich ihrer Funktionstüchtig- keit (mindestens einmal pro Woche). Reparieren beziehungsweise erneutes Abdichten der Reptilienschutzzäune bei Bedarf. Tägliche Überprüfung der Fangeimer sowie Entnahme und Umsiedlung gefangener Tiere (an Tagen mit Temperaturen über 20 °C ist eine mehrfache Überprüfung erforderlich). Verschließen der Eimer während Fangpausen und über Nacht. Tägliche Überprüfung der Fangeimer hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit. Gegebenen- falls Ausbringen neuer Deckel, sofern diese beschädigt sind, nicht mehr vollständig schließen oder abhandengekommen sind. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Sicherung der fachgerechten Aufstellung der Reptilienschutzzäune und der Fangei- mer erfolgt durch eine ökologische Baubegleitung. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr. 1-2, 1-3, 1-6, 1-17, 2-4. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 155 Maßnahme-Nr.: 1-16 Bezeichnung: Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mau- ereidechse sowie der Ersatzhabitate Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen der Mauereidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Mauereidechsen durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen. Vermeidung von Störungen der Mauereidechse. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Zäunung der Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mauereidechse Die Mauereidechsenhabitate, welche sich innerhalb des Sondergebiets Sport 1 (Stadion) und der Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz) befinden, sowie von Mauereidechsen besiedelte Habitate, die zwar keinen baulichen Veränderungen un- terliegen, jedoch unmittelbar an Vorhabensflächen angrenzen, werden im Frühjahr vor dem Baubeginn mit Reptilienschutzzäunen umgeben (siehe Plan 5.1-2). Anschließend werden die innerhalb der Baufelder vorkommenden Mauereidechsen ge- fangen und in eigens für diese Art hergerichtete Ersatzhabitate umgesiedelt (siehe Maß- nahmen-Nr. 1-18 und 2-5). Nach Abschluss der Umsiedlung können die Reptilienschutzzäune im Bereich der Fang- flächen teilweise abgebaut werden. Um zu vermeiden, dass Mauereidechsen aus be- nachbarten, vom Vorhaben nicht betroffenen Habitaten einwandern und durch die Bau- arbeiten gestört beziehungsweise verletzt oder getötet werden, sind die Reptilienschutz- zäune im Bereich von angrenzenden besiedelten Habitate beizubehalten. Die Sicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine ökologi- sche Baubegleitung. Da der Bauablauf derzeit nicht im Detail bekannt ist, wird die genaue Lage der Reptilien- schutzzäune im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert. Aufgrund der unterschiedli- chen räumlichen Gegebenheiten in den Vorhabensflächen (teilweise steile Böschungen, Unwegsamkeit durch dichten Aufwuchs etc.) sind jedoch folgende Aspekte zu berück- sichtigen: Sondergebiet Sport 1 (Stadion) Im Bereich der Stadionböschungen ist das Aufstellen von Reptilienschutzzäunen ledig- lich entlang der vorhandenen Metallzäune auf der Böschungskrone erforderlich. Dadurch wird verhindert, dass Tiere während des Abfangens auf die andere Zaunseite gelangen und nicht mehr gefangen werden können. Entlang der Treppenaufgänge sowie am Bö- schungsfuß kann auf eine Errichtung von Reptilienschutzzäunen verzichtet werden, da auszuschließen ist, dass die Mauereidechsen größere asphaltierte Bereiche überqueren. Da das Abfangen der Tiere in den dicht besiedelten süd- beziehungsweise südostexpo- nierten Teilen der Stadionwälle aufgrund der steilen Böschungen erschwert wird, kann der Fangerfolg durch Aufstellen zusätzlicher Fangzäune sowie das Eingraben von Fan- 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 156 Maßnahme-Nr.: 1-16 Bezeichnung: Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mau- ereidechse sowie der Ersatzhabitate Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) geimern erhöht werden. Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz) Im Bereich des derzeitigen KIT-Sportplatzes wurden zwar nur einzelne Mauereidechsen innerhalb des künftigen Baufelds nachgewiesen. Da der im Norden angrenzende, über- wiegend von grasreicher Ruderalflur geprägte Bereich sowie die Fasanengartenmauer jedoch dicht von der Mauereidechse besiedelt sind (siehe Plan 5.1-3), wurden sie als Tabuflächen ausgewiesen. Daher ist zum einen die Errichtung von Bauzäunen erforder- lich (siehe Maßnahme-Nr. 1-2). Sofern die Baumaßnahme innerhalb der Aktivitätsperio- de der Mauereidechse (in der Regel frühestens ab Mitte März bis Anfang Oktober) er- folgt, ist zum anderen die Errichtung von Reptilienschutzzäunen notwendig, um sicher- zustellen, dass keine Tiere in das Baufeld einwandern und dort verletzt oder getötet wer- den. Das künftige Baufeld im Bereich des Kompostplatzes und der südlich angrenzenden Er- satzaufforstung wird ebenfalls mit Reptilienschutzzäunen umgeben. Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte sowie der teilweise schweren Begehbarkeit des Geländes durch hoch- und dichtwüchsige Ruderalvegetation sowie steile Böschungen sollte die Fangflä- che durch weitere Reptilienschutzzäune in mehrere Teilbereiche untergliedert werden. Durch das Eingraben von Fangeimern kann der Fangerfolg wesentlich erhöht werden. Bei den im Norden und Süden angrenzenden Tabuflächen sind Bauzäune zu errichten (siehe Maßnahme-Nr. 1-2). Zäunung der Ersatzhabitate für die Mauereidechse Die Ersatzhabitate, die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie in dessen näheren Umfeld liegen (siehe Pläne 5.1-2 und 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6), werden im Vorfeld der Umsiedlung ebenfalls mit einem Reptilienschutzzaun umgeben. Um ein Abwandern der umgesiedelten Mauereidechsen und dadurch die Störung von Tieren in angrenzenden Habitaten zu verhindern, bleiben diese bis mindestens nach der ersten Eiablage (mindestens bis Ende Mai) des auf die Umsiedlung folgenden Kalender- jahrs aufgestellt. Die Sicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch eine ökologi- sche Baubegleitung. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Zäunung der Fangflächen und der Ersatzhabitate: Im Vorfeld der Umsiedlung, spätes- tens bis Februar / März. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Vorhabensflächen und Ersatzhabitate im Gel- tungsbereich des Bebauungsplans beziehungsweise in den Ersatzhabitaten, die sich im näheren Umfeld des Planungsgebiets befinden. Die Lage der Vorhabensflächen und der Ersatzhabitate ist in den Plänen 5.1-1 und 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Regelmäßige Überprüfung der Reptilienschutzzäune hinsichtlich ihrer Funktionstüchtig- keit (mindestens einmal pro Woche). Reparieren beziehungsweise erneutes Abdichten der Reptilienschutzzäune bei Bedarf. Tägliche Überprüfung der Fangeimer sowie Entnahme und Umsiedlung gefangener Tiere (an Tagen mit Temperaturen über 20 °C ist eine mehrfache Überprüfung erforderlich). Verschließen der Eimer während Fangpausen und über Nacht. Tägliche Überprüfung der Fangeimer hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit. Gegebenen- falls Ausbringen neuer Deckel, sofern diese beschädigt sind, nicht mehr vollständig schließen oder abhandengekommen sind. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 157 Maßnahme-Nr.: 1-16 Bezeichnung: Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mau- ereidechse sowie der Ersatzhabitate Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Sicherung der fachgerechten Aufstellung der Reptilienschutzzäune erfolgt durch eine ökologische Baubegleitung. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr. 1-2, 1-3, 1-6, 1-18, 2-5. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 158 Maßnahme-Nr.:1-17 Bezeichnung: Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen der Zauneidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Zauneidechsen durch ein mögliches Tö- ten oder Verletzen von Individuen. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Von der Freimachung der Baufelder in Vorhabensflächen innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans sind schätzungsweise ca. 290 adulte Individuen der Zauneidechse betroffen 3 . Diese verteilen sich über die verschiedenen Vorhabensflächen wie folgt: - Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz): 138 Tiere, - Sondergebiet Sport 1 (Stadion): 88 Tiere, - Sondergebiet Sport 2 (bisher Tennisplätze): 32 Tiere 4 , - Sondergebiet Sport 3 (bisher Birkenparkplatz): 28 Tiere sowie - Sondergebiet Sport 5 (künftiges Amateurstadion): 4 Tiere. Die dort vorkommenden Tiere werden zur Vermeidung von Individuenverlusten im Jahr vor dem Baubeginn in der jeweiligen Vorhabensfläche (je nach Witterung frühestens ab Mitte März) abgefangen und auf artgerecht aufgewertete Ersatzhabitate im räumlichen Zusammenhang umgesiedelt (siehe Maßnahme-Nr. 2-4 sowie Pläne 5.1-2 und 5.2-1, Blattschnitte 2/6 bis 5/6). Die herzustellenden Ersatzhabitate liegen in den westlich, nördlich und östlich an das Planungsgebiet angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds. Als Ersatzhabitate vorge- sehen sind ausschließlich gut besonnte Saumbereiche entlang von Wegen und Alleen sowie kleine Waldwiesen auf Lichtungen oder an Wegrändern (siehe Maßnahme-Nr. 2-4). Der Fang der Zauneidechsen erfolgt vorzugsweise per Schlinge durch sachkundige Be- arbeiter mit Praxiserfahrung. Darüber hinaus werden Fangeimer entlang der Reptilien- schutzzäune im Bereich des Kompostplatzes, der südlich daran angrenzenden Ersatz- aufforstung sowie der Stadionböschungen eingegraben (siehe Maßnahme-Nr. 1-15). Die gefangenen Zauneidechsen werden ohne Zwischenhälterung auf den Umsiedlungs- flächen ausgesetzt. Die Umsiedlung soll möglichst unmittelbar nach dem Einsetzen der ersten Aktivität (je nach Witterung frühestens ab Mitte März) beginnen, so dass eine ho- he Anzahl an adulten Tieren noch vor der Eiablage (bis ca. Ende Mai) umgesiedelt wer- 3 Zur Ermittlung der Anzahl an betroffenen adulten Tieren, die für die Abschätzung des Flächenbe- darfs an Ersatzhabitaten ausschlaggebend ist, wurden die adulten Tiere, welche im Rahmen der Bestandserfassung 2014 in Vorhabensflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungs- plans nachgewiesen wurden, ausgezählt und diese Anzahl mit den in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellten Faktoren multipliziert. 4 inklusive vier Tieren auf einem Grünstreifen am Adenauerring 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 159 Maßnahme-Nr.:1-17 Bezeichnung: Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) den kann. Hierdurch wird der Erfolg der Maßnahme deutlich erhöht: Zum einen steht den adulten Tieren ein längerer Zeitraum zur Verfügung, um sich bis zur Winterruhe an das neue Habitat zu gewöhnen, zum anderen kann die Eiablage in den Ersatzhabitaten er- folgen, so dass die in den Ersatzhabitaten schlüpfenden Jungtiere von Beginn an auf das neue Habitat geprägt werden. Darüber hinaus verringert sich der Aufwand für die Um- siedlung von Jungtieren, wenn diese in dem neuen Habitat schlüpfen. Die Umsiedlung kann bei anhaltend trockener und warmer Witterung innerhalb eines Zeitraums von ca. zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden. Der Fangerfolg kann durch bedarfsweise Mahd aufkommender Vegetation, die parallel zum Fang der Tiere und im Beisein einer ökologischen Baubegleitung erfolgen sollte, wesentlich erhöht wer- den. Zusätzlich sollten bereits im Winterhalbjahr vor der Umsiedlung in Sport- und Spiel- fläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz), Sondergebiet Sport 2 (bisher Tennisplät- ze) und Sondergebiet Sport 3 (bisher Birkenparkplatz) gezielt einzelne Gehölze (insbe- sondere Strauchgruppen, Gebüsche sowie Brombeergestrüppe) entfernt oder zurückge- schnitten werden (zum Beispiel tief beastete Bäume) (siehe auch Maßnahme-Nr. 1-3 "Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsar- beiten") und dichter Aufwuchs, vor allem Ruderalvegetation im Bereich des Kompost- platzes und der Ersatzaufforstung, partiell gemulcht oder gemäht werden, da dies das Fangen im darauffolgenden Frühjahr wesentlich erleichtert. Die Maßnahmen zur Vorbe- reitung der Fangflächen werden im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert und im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung umgesetzt. Sowohl die Fang- als auch die Umsiedlungsflächen werden vor Beginn der Umsiedlung (bis spätestens Mitte März) mittels eines geeigneten Reptilienschutzzauns umzäunt (sie- he Maßnahme-Nr. 1-15 sowie Pläne 5.1-2 und 5.2-1, Blattschnitte 2/6 bis 5/6). Durch die Zäunung der Fangflächen wird das Abfangen der Zauneidechsen erleichtert und gleichzeitig verhindert, dass Tiere in angrenzende, bereits besiedelte Habitate ab- wandern und es dort zu Störungen infolge eines erhöhten Konkurrenzdrucks kommt. Durch die Zäunung der Umsiedlungsfläche wird die Rückwanderung umgesiedelter Tiere verhindert. Der Zaun bleibt bis nach der ersten Eiablage des auf die Umsiedlung folgen- den Kalenderjahrs (mindestens bis Ende Mai) und damit erfolgter Prägung der Zau- neidechsen an den neuen Lebensraum aufgestellt. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Im Jahr vor dem Baubeginn, je nach Witterung frühestens ab Mitte März (unmittelbar zu Beginn der Aktivitätsperiode der Zauneidechse) bis voraussichtlich Ende Mai. Die Um- siedlung muss spätestens bis zum Beginn der Baufeldfreimachung abgeschlossen sein. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme in allen von der Baufeldfreimachung betroffenen Vorhabens- flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, die von der Zauneidechse besiedelt sind. Die Lage der zu errichtenden Reptilienschutzzäune sowie der Umsied- lungsflächen ist in den Plänen 5.1-1 und 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Bei unzureichendem Fangerfolg aufgrund anhaltend ungünstiger Witterung ist eine Ver- längerung des angestrebten, oben genannten Abfangzeitraums vorzunehmen. Sofern die Maßnahmen zur Beräumung der Baufelder (Rodung von Wurzelstöcken, Ab- schieben von Oberboden) erst mehrere Wochen bis Monate nach Abschluss der Um- siedlung erfolgen, werden die betroffenen Habitate unmittelbar vor dem Roden der Wur- zelstöcke sowie dem Abschieben von Oberboden erneut auf gegebenenfalls verbliebene oder wieder eingewanderte Exemplare der Zauneidechse kontrolliert. Werden hierbei noch einzelne Individuen festgestellt, werden diese gefangen und ebenfalls in die zuvor hergerichteten Ersatzhabitate verbracht (siehe auch Maßnahme-Nr. 1-6 "Bauzeitenbe- schränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Abschiebens von 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 160 Maßnahme-Nr.:1-17 Bezeichnung: Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) Oberboden"). 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Durchführung des Abfangens und der Umsiedlung durch fachkundige Personen. Doku- mentation des Fangerfolges mit Angabe von Altersklasse, Größe und Geschlecht der ge- fangenen Zauneidechsen. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr. 1-2, 1-3, 1-6, 1-15, 2-4. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 161 Maßnahme-Nr.:1-18 Bezeichnung: Fang und Umsiedlung von Mauereidechsen Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vermeidung des Tötens und Verletzens von Individuen der Mauereidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Mauereidechsen durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Individuen. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Von der Freimachung der Baufelder in Vorhabensflächen innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans sind schätzungsweise ca. 300 adulte Individuen der Mauer- eidechse betroffen 5 . Diese verteilen sich über die verschiedenen Vorhabensflächen wie folgt: - Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz): 288 Tiere sowie - Sondergebiet Sport 1 (Stadion): 12 Tiere. Die dort vorkommenden Tiere werden zur Vermeidung von Individuenverlusten im Jahr vor dem Baubeginn in der jeweiligen Vorhabensfläche (je nach Witterung frühestens ab Mitte März) abgefangen und auf artgerecht aufgewertete Ersatzhabitate im räumlichen Zusammenhang umgesiedelt (siehe Maßnahme-Nr. 2-5 sowie Pläne 5.1-2 und 5.2-1, Blattschnitte 4/6 und 5/6). Die herzustellenden Ersatzhabitate befinden sich innerhalb des Planungsgebiets im Be- reich von Sport- und Spielfläche 1 (bisher Vereinsgelände Germania, Trainingsplätze 5 und 6 KSC) sowie in den im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen mit Gehölzbe- stand und Waldflächen. Darüber hinaus stehen drei Teilflächen unmittelbar angrenzend an den Robinson-Spielplatz südlich des Planungsgebiets zur Verfügung (siehe Maß- nahme-Nr. 2-5). Der Fang der Mauereidechsen erfolgt vorzugsweise per Schlinge durch sachkundige Bearbeiter mit Praxiserfahrung. Darüber hinaus werden Fangeimer entlang der Reptili- enschutzzäune im Bereich des Kompostplatzes, der südlich daran angrenzenden Er- satzaufforstung sowie der Stadionböschungen eingegraben (siehe Maßnahme-Nr. 1-16). Die gefangenen Mauereidechsen werden ohne Zwischenhälterung auf den Umsiedlungs- flächen ausgesetzt. Die Umsiedlung soll möglichst unmittelbar nach dem Einsetzen der ersten Aktivität (je nach Witterung frühestens ab Mitte März) beginnen, so dass eine ho- he Anzahl an adulten Tieren noch vor der Eiablage (bis ca. Ende Mai) umgesiedelt wer- den kann. Hierdurch wird der Erfolg der Maßnahme deutlich erhöht: Zum einen steht den adulten Tieren ein längerer Zeitraum zur Verfügung, um sich bis zur Winterruhe an das neue Habitat zu gewöhnen, zum anderen kann die Eiablage in den Ersatzhabitaten er- folgen, so dass die in den Ersatzhabitaten schlüpfenden Jungtiere von Beginn an auf das 5 Zur Ermittlung der Anzahl an betroffenen adulten Tieren, die für die Abschätzung des Flächenbe- darfs an Ersatzhabitaten ausschlaggebend ist, wurden die adulten Tiere, welche im Rahmen der Bestandserfassung 2014 innerhalb der künftigen Baufelder nachgewiesen wurden, ausgezählt und diese Anzahl mit den in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellten Faktoren multipliziert. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 162 Maßnahme-Nr.:1-18 Bezeichnung: Fang und Umsiedlung von Mauereidechsen Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) neue Habitat geprägt werden. Darüber hinaus verringert sich der Aufwand für die Um- siedlung von Jungtieren, wenn diese in dem neuen Habitat schlüpfen. Die Umsiedlung kann bei anhaltend trockener und warmer Witterung innerhalb eines Zeitraums von ca. zwei bis drei Monaten abgeschlossen werden. In der Regel muss je- doch davon ausgegangen werden, dass in Abhängigkeit von der Witterung und aufgrund der zunehmenden Scheu der Tiere ein längerer Gesamtzeitraum erforderlich ist. Der Fangerfolg kann durch bedarfsweise Mahd aufkommender Vegetation, die parallel zum Fang der Tiere und im Beisein einer ökologischen Baubegleitung erfolgen sollte, wesent- lich erhöht werden. Zusätzlich sollten bereits im Winterhalbjahr vor der Umsiedlung in Sport- und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz) gezielt einzelne Gehölze (insbesondere Strauchgruppen, Gebüsche sowie Brombeergestrüppe) entfernt oder zu- rückgeschnitten werden (zum Beispiel tief beastete Bäume) (siehe auch Maßnahme-Nr. 1-3 "Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Ro- dungsarbeiten") und dichter Aufwuchs, vor allem die Ruderalvegetation im Bereich des Kompostplatzes und der Ersatzaufforstung, partiell gemulcht oder gemäht werden, da dies das Fangen wesentlich erleichtert. Die Maßnahmen zur Vorbereitung der Fangflä- chen werden im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert und im Rahmen einer öko- logischen Baubegleitung umgesetzt. Sowohl die Fang- als auch die Umsiedlungsflächen werden vor Beginn der Umsiedlung (bis spätestens Mitte März) mittels eines geeigneten Reptilienschutzzauns umzäunt (sie- he Maßnahme-Nr. 1-16 sowie Pläne 5.1-2 und 5.2-1, Blattschnitte 4/6 und 5/6). Durch die Zäunung der Fangflächen wird das Abfangen der Mauereidechsen erleichtert und gleichzeitig verhindert, dass Tiere in angrenzende, bereits besiedelte Habitate ab- wandern und es dort zu Störungen infolge eines erhöhten Konkurrenzdrucks kommt. Durch die Zäunung der Umsiedlungsfläche wird die Rückwanderung umgesiedelter Tiere verhindert. Der Zaun bleibt bis nach der ersten Eiablage des auf die Umsiedlung folgen- den Kalenderjahrs (mindestens bis Ende Mai) und damit erfolgter Prägung der Mauerei- dechsen an den neuen Lebensraum aufgestellt. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Im Jahr vor dem Baubeginn, je nach Witterung frühestens ab Mitte März (unmittelbar zu Beginn der Aktivitätsperiode der Mauereidechse) bis voraussichtlich Ende Mai. Die Um- siedlung muss spätestens bis zum Beginn der Baufeldfreimachung abgeschlossen sein. 5 Lage der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme in allen von der Baufeldfreimachung betroffenen Vorhabens- flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, die von der Mauerei- dechse besiedelt sind. Die Lage der zu errichtenden Reptilienschutzzäune sowie der Umsiedlungsflächen ist in den Plänen 5.1-1 und 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) darge- stellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Bei unzureichendem Fangerfolg aufgrund anhaltend ungünstiger Witterung ist eine Ver- längerung des angestrebten, oben genannten Abfangzeitraums vorzunehmen. Sofern die Maßnahmen zur Beräumung der Baufelder (Rodung von Wurzelstöcken, Ab- schieben von Oberboden) erst mehrere Wochen bis Monate nach Abschluss der Um- siedlung erfolgen, werden die betroffenen Habitate unmittelbar vor dem Roden der Wur- zelstöcke sowie dem Abschieben von Oberboden erneut auf gegebenenfalls verbliebene oder wieder eingewanderte Exemplare der Mauereidechse kontrolliert. Werden hierbei noch einzelne Individuen festgestellt, werden diese gefangen und ebenfalls in die zuvor hergerichteten Ersatzhabitate verbracht (siehe auch Maßnahme-Nr. 1-6 "Bauzeitenbe- schränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Abschiebens von Oberboden"). 8 Angaben zur Maßnahmensicherung 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 163 Maßnahme-Nr.:1-18 Bezeichnung: Fang und Umsiedlung von Mauereidechsen Plan-Nr.: 5.1-2, 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) Durchführung des Abfangens und der Umsiedlung durch fachkundige Personen. Doku- mentation des Fangerfolges mit Angabe von Altersklasse, Größe und Geschlecht der ge- fangenen Mauereidechsen. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr. 1-2, 1-3, 1-6, 1-16, 2-5. 164 5.2 Ausgleichsmaßnahmen Maßnahme-Nr.: 2-1 Bezeichnung: Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Ei- chenwälder" Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz - 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biodiversität: Ausgleich für den Eingriff in die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Schutzgutübergreifende Kompensation: Ausgleich für den Eingriff in die Schutzgüter Boden, Klima und Wasserkreislauf gemäß des Karlsruher Modells. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" in der Er- fassungseinheit 2-6916-342-2003 wird gemäß des Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für das FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" (ILN 2009) ins- gesamt als beschränkt (C) bewertet. Daher sind im PEPL Entwicklungsmaßnahmen dar- gestellt, die zur Verbesserung des Erhaltungszustands beitragen sollen. Die dort für die Maßnahmenflächen "w6" beschriebenen Maßnahmen werden im vorlie- genden Fall zum Ausgleich des Kompensationsbedarfs in ausgewählten Teilflächen der Erfassungseinheit 2-6916-342-2003 umgesetzt. Die neun zur Aufwertung vorgesehenen Teilflächen erstrecken sich über eine Fläche von insgesamt ca. 41,8 ha. Die nördlichsten Teilflächen befinden sich beim Rosenhof südlich der Rintheimer Querallee auf Gemar- kung Neureut sowie südwestlich von Waldstadt nördlich der Rintheimer Querallee. Nach Süden hin reichen die zur Aufwertung vorgesehenen Teilflächen bis zum Ahaweg nörd- lich des Schlossparks (siehe Plan 5.2-1, Blattschnitte 2/6 bis 5/6). Innerhalb der Erfassungseinheit 2-6916-342-2003 sind Beeinträchtigungen durch nicht- heimische invasive Arten, wie die Späte Trauben-Kirsche (Prunus serotina), sowie durch den Engerlingsbefall des Waldmaikäfers (Melolontha hippocastani) vorhanden. Diese führen teilweise zu Ausfällen gesellschaftstypischer Arten. So fehlt beispielsweise die Ei- che im Zwischen- und Unterstand weitestgehend. Auch die Naturverjüngung ist bei den gesellschaftstypischen Arten aufgrund der hohen Konkurrenz durch die Späte Trauben- Kirsche und der Fraßschäden durch den Maikäfer vergleichsweise gering. Hinzu kom- men Beeinträchtigungen durch weitere nicht heimische Arten, wie Kleinblütiges Spring- kraut (Impatiens parviflora), Späte Goldrute (Solidago gigantea), Amerikanische Ker- mesbeere (Phytolacca americana) und Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) sowie durch zahlreiche Nährstoffzeiger. Gemäß PEPL zählen zu den Entwicklungsmaßnahmen in der Maßnahmenfläche w6: - Zurückdrängung der Späten Trauben-Kirsche (manuell, motormanuell, maschinell, ergänzend oder alternativ durch Beweidung), - Förderung der natürlichen und künstlichen Verjüngung der Eiche, - Erhöhung des Totholzvorrates durch Belassen von Altholzinseln in ausgewählten 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 165 Maßnahme-Nr.: 2-1 Bezeichnung: Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Ei- chenwälder" Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) Eichenwäldern der Verjüngungsphase (Gehölzbestände ≥ 100 Jahre, diese erstre- cken sich innerhalb der Erfassungseinheit 6916-342-2003 über eine Fläche von insgesamt 3,0 ha) sowie - zusätzlicher Nutzungsverzicht im Altholz, Belassen von Bäumen mit geringer Vitali- tät und Verzicht auf das Aufarbeiten von stehendem und liegendem Totholz. Um Neophyten, wie die Späte Trauben-Kirsche, die Späte Goldrute, das Kleinblütige Springkraut oder das Land-Reitgras, zurückzudrängen sollen die Pflanzen manuell, mo- tormanuell, durch Beweidung oder maschinell entfernt werden. Zu beachten ist, dass das Wurzelwerk möglichst vollständig entfernt wird, um erneute Austriebe weitestgehend zu vermeiden. Gute Erfolgsaussichten bestehen, wenn die Maßnahme über mehrere Jahre hinweg sorgfältig durchgeführt wird. Bereits zum Baum herangewachsene Späte Trau- ben-Kirschen werden abgesägt. Die knollenbildende Amerikanische Kermesbeere wird ebenfalls manuell entfernt. Bei der Zurückdrängung der Neophytenvorkommen durch Beweidung, sollten, um unter- schiedliche Schädigungen an Gehölzen zu erzielen (zum Beispiel Laub- und Knospen- fraß, Schälen der Rinde gemischte Herden mit Haustierrassen mit unterschiedlichen Fraßpräferenzen zum Einsatz kommen. Von der Zurückdrängung der Trauben-Kirsche profitieren charakteristische Arten des Le- bensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder", die in ihren Habitatansprüchen auf lich- te Waldbestände angewiesen sind, beispielsweise Grauspecht und Bechsteinfleder- maus. In Beständen, in denen die Späte Trauben-Kirsche bereits erfolgreich zurückgedrängt wurde, sowie in weiteren lichten Beständen wird die Naturverjüngung gesellschaftstypi- scher Arten durch Pflanzung standortheimischer Eichen gefördert. Bevorzugt zu verwen- den ist hierbei aufgrund der standörtlichen Bedingungen (vorwiegend sandige und tro- ckene Böden) die Trauben-Eiche (Quercus petraea). Je nach Ausprägung der Standort- faktoren, beispielsweise in Bereichen mit lehmigen Böden oder feuchteren Senken, ist die Stiel-Eiche (Quercus robur) zu verwenden. Zum Schutz der Jungbäume vor Wildver- biss werden Tubex-Röhren mit Pflöcken verwendet. Um Fraßschäden durch den Maikäfer vorzubeugen, wird hochwertiges Pflanzmaterial mit stärkerem Wurzelwerk verwendet. Darüber hinaus erfolgt die Pflanzung ausschließlich in Flugjahren des Maikäfers. Um Trocknisschäden vorzubeugen werden die Pflanzungen bei Bedarf bewässert. Auf eine chemische Bekämpfung des Maikäfers wird verzichtet. Zusätzlich werden die Gehölzsäume durch Pflanzung von Strauchgruppen aus standort- heimischen Arten, wie Weißdorn (Crataegus spec.) und Schlehdorn (Prunus spinosa) aufgewertet. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Maßnahme ist zeitnah umzusetzen. Der Erfolg der Maßnahme ist dauerhaft sicher- zustellen. 5 Lage der Maßnahme Die verschiedenen Teilflächen der Erfassungseinheit 2-6916-342-2003 befinden sich nördlich, westlich und östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und sind in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Nicht erforderlich. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Nicht erforderlich. 166 Maßnahme-Nr.: 2-1 Bezeichnung: Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Ei- chenwälder" Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahme-Nr. 2-4. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 167 Maßnahme-Nr.: 2-2 Bezeichnung: Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für ge- bäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vorsorgliche Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungs- relevanter Arten nach Anhang II FFH-RL (Bechsteinfledermaus). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vorgezogener Ausgleich für die Beschädigung oder Zerstörung von (potenziellen) Fort- pflanzungs- und Ruhestätten gebäudebewohnender und baumbewohnender Fleder- mausarten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von gebäudebewohnenden und baumbe- wohnenden Fledermausarten durch die Beseitigung von (potenziellen) Fortpflanzungs- und Ruhestätten. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Wie in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellt, wird der überwie- gende Anteil der Bäume mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermausarten erhalten (vergleiche SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015b). Lediglich vier Bäume mit geeigneten Quartiermöglichkeiten werden im Zuge des Vorha- bens beseitigt (Bäume-Nr. 8, 35, 123 und 131, siehe Plan 5.1-2). Eine aktuelle Besied- lung konnte bei diesen Bäumen 2014 nicht nachgewiesen werden. Vorsorglich wird je- doch angenommen, dass im Zuge der Rodung Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen beseitigt werden (worst-case-Betrachtung). Darüber hinaus wird auch bei allen nicht kontrollierten Bäumen mit entsprechenden Strukturen im Sinne einer worst-case-Betrachtung davon ausgegangen, dass die erfass- ten Quartiermöglichkeiten geeignet und besiedelt sind und somit im Zuge der Rodung Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen verloren gehen. Dies betrifft die Bäume-Nr. 99, 100, 102, 103, 118, 121, 138. Somit ist von einem Verlust von insgesamt 11 potenziellen Quartierbäumen für baumbe- wohnende Fledermausarten auszugehen. Die festgestellten Strukturen an den betroffe- nen Bäumen sind ausschließlich als Sommerquartiere geeignet. Potenzielle Winterquar- tiere sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Für gebäudebewohnende Fledermausarten gehen die im Gebäudebestand des Wild- parkstadions vorhandenen Quartiermöglichkeiten zunächst verloren, stehen nach Ab- schluss der Bauarbeiten aber voraussichtlich in ähnlichem Umfang wieder zur Verfü- gung. Eine Nutzung durch Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und eine Langohrart wurde festgestellt. Darüber hinaus werden mehrere kleinere Gebäude im Umfeld des Stadions im Zuge des Vorhabens beseitigt (zum Beispiel Sanitäranlagen, Verkaufsstände, Kassenhäuschen). Hier wurde zwar keine aktuelle Besiedlung nachgewiesen. Jedoch wird, wie bei den Quartiermöglichkeiten in Gehölzbeständen, im Sinne einer worst-case-Betrachtung da- von ausgegangen, dass durch den Rückbau dieser Gebäude Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten von Fledermäusen verloren gehen. Potenzielle Winterquartiere sind nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht betroffen. Der Verlust von 11 potenziellen Quartierbäumen und von zahlreichen Quartiermöglich- keiten im Gebäudebestand des Stadions sowie in mehreren kleineren Gebäuden im Um- 168 Maßnahme-Nr.: 2-2 Bezeichnung: Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für ge- bäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) feld des Stadions wird durch die Ausbringung von 82 Fledermauskästen aus Holzbeton ausgeglichen. Hierzu werden 16 Rundkästen und 66 Flachkästen in Wald- und Gehölz- beständen innerhalb sowie unmittelbar angrenzend an das Planungsgebiet sowie an Gebäuden auf dem Wildparkgelände ausgebracht (siehe Plan 5.2-1, Blattschnitte 4/6 und 5/6). Da der Ermittlung des Bedarfs an Ersatzquartieren die Bestandserfassung von 2014 so- wie eine worst-case-Betrachtung zu Grunde liegen, bis zum Beginn der Baumaßnahmen jedoch Änderungen in der Quartiernutzung sowie gegebenenfalls konkretere Angaben zum Bauablauf vorliegen, wird eine Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs an Ersatz- quartieren empfohlen (siehe Punkt 8). Durch die Anbringung verschiedener Kastentypen wird gewährleistet, dass die zur Ver- fügung gestellten Ersatzquartiere unterschiedliche Funktionen erfüllen (Sommer-, Über- gangs- und Winterquartiere). Darüber hinaus werden hierdurch auch die voneinander abweichenden Quartieransprüche der im Gebiet nachgewiesen beziehungsweise poten- ziell vorkommenden Fledermausarten (Höhlenbewohner, Spaltenbewohner) berücksich- tigt. Die Kästen werden innerhalb der Gehölzbestände in Gruppen zu je 5 Kästen in mindes- tens 3 m Höhe, vorzugsweise entlang von Waldwegen, Waldrändern und lichten Gehölz- beständen, aufgehängt. Im westlichen Teil des Planungsgebiets bieten sich hierfür bei- spielsweise die Baumgruppen rund um die Trainingsplätze und entlang der Friedrichsta- ler Allee sowie der Waldbestand zwischen dem Adenauerring und dem künftigen Bus- stellplatz an. Geeignete Standorte im südöstlichen Teil des Planungsgebiets befinden sich innerhalb der Waldbestände zwischen der Biberburg und den Tennisplätzen sowie östlich der Tennisplätze und im Bereich der Baumgruppen an der Lärchenallee. Der lich- te Waldbestand zwischen dem Leichtathletikplatz des KIT sowie dem Adenauerring un- mittelbar südöstlich des Planungsgebiets ist ebenfalls geeignet. Des Weiteren sind Fle- dermauskästen an Gebäuden innerhalb des Wildparkgeländes auszubringen. Hierfür kommen beispielsweise das Vereinsgebäude der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. in Sport- und Spielfläche 1 sowie die Dreifeld-Sporthalle und das Jugendleistungszent- rum in Sondergebiet Sport 7 in Frage. Die genauen Ausbringungsorte der Kästen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Mögliche Ausbringungsorte sind in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) dargestellt. Die Bäume-Nr. 129 und 135 (Linden im Bereich der Tennisplätze), in denen eine Über- winterungskolonie (Baum-Nr. 135) sowie potenzielle Wochenstubenquartiere (Bäume-Nr. 129 und 135) nachgewiesen wurden, werden vorhabensbedingt nicht beeinträchtigt. Da sich jedoch zwei der zuvor genannten Bäume mit geeigneten Quartiermöglichkeiten, die im Zuge des Vorhabens beseitigt werden, in räumlicher Nähe zu diesen Habitatbäumen befinden (Bäume-Nr. 123 und 131, ebenfalls Linden), wird durch die Bereitstellung von Fledermauskästen innerhalb des Waldbestands im Bereich der Tennisplätze auch der Verbund an geeigneten Quartiermöglichkeiten aufrechterhalten beziehungsweise ver- bessert. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird durch die frühzeitige Ausbringung der Kästen (spä- testens im Jahr vor dem Beginn der Rodungsarbeiten beziehungsweise dem Rückbau von Gebäuden) gesichert. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Durchführung der Maßnahme spätestens im Jahr vor Beginn der Rodungsarbeiten be- ziehungsweise dem Rückbau von Gebäuden. 5 Lage der Maßnahme, Eigentümer Umsetzung der Maßnahme innerhalb der im Bebauungsplan als Waldbestand ausgewie- senen Fläche östlich von Sondergebiet Sport 2 (bisher Tennisplätze), innerhalb der im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbestand ausgewiesenen Flächen im nord- westlichen und südöstlichen Teil des Planungsgebiets, innerhalb des Waldbestands zwi- schen dem Leichtathletikplatz des KIT sowie dem Adenauerring unmittelbar südöstlich des Planungsgebiets sowie im Gebäudebestand innerhalb des Wildparkgeländes (siehe 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 169 Maßnahme-Nr.: 2-2 Bezeichnung: Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für ge- bäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) Plan 5.2-1, Blattschnitte 4/6 und 5/6). 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Jährliche Kontrolle und Reinigung der Fledermauskästen über einen Zeitraum von min- destens 5 Jahren nach erfolgter Ausbringung. Beschädigte oder abhanden gekommene Fledermauskästen werden ersetzt. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Soweit bei der Kontrolle der Fledermauskästen im Rahmen des Monitorings festgestellt wird, dass die Ersatzquartiere nicht angenommen werden, werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde weitere lokale Maßnahmen zur Lebensraumaufwertung ergriffen. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Absicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme durch eine ökologische Bau- begleitung. Baubegleitende und nachfolgende Kontrolle der Fledermauskästen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Die Ergebnisse des Monitorings werden in Form eines jährli- chen Berichts dokumentiert. In Abhängigkeit von der Zielerreichung der Maßnahme kann auf die Bestandserfassungen im 3. und 4. Jahr verzichtet werden. Die Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Ersatzquartiere wurden auf Grund- lage der Bestandserfassung 2014 ermittelt. Darüber hinaus liegt der Ermittlung eine worst-case-Betrachtung zu Grunde (siehe Punkt 3). Zur Evaluierung des tatsächlichen Bedarfs an Fledermauskästen wird die erneute Überprüfung der vorhandenen und als geeignet eingestuften Quartiermöglichkeiten, die im Zuge des Vorhabens beseitigt wer- den, hinsichtlich ihrer Besiedlung sowie die Erfassung und Überprüfung neu entstande- ner Quartiermöglichkeiten empfohlen. Dies sollte spätestens im Jahr vor der Durchfüh- rung der Rodungsarbeiten beziehungsweise dem Rückbau von Gebäuden erfolgen, so dass die erforderlichen Ersatzquartiere noch im selben Jahr ausgebracht werden kön- nen. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahme-Nr. 1-5. 170 Maßnahme-Nr.: 2-3 Bezeichnung: Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitt 4/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vorgezogener Ausgleich für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der europäischen Vogelarten Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der europäischen Vogelarten Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star durch die Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Aufrechterhaltung des Angebots an Nistmöglichkeiten für die o. g. Nischen-, Halbhöhlen- und Höhlenbrüter im räumlichen Zusammenhang. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Um den Verlust von Nistmöglichkeiten europäischer Vogelarten innerhalb von Sonder- gebiet Sport 1 im Zuge des Rückbaus des Stadiongebäudes (betroffen sind hiervon je- weils zwei Brutpaare der Bachstelze und des Hausrotschwanzes sowie sechs Brutpaa- ren des Haussperlings) beziehungsweise im Zuge baubedingter Rodungsmaßnahmen (betroffen ist ein Brutpaar des Stars) auszugleichen, werden Nistgelegenheiten ausge- bracht, die auf die ökologischen Ansprüche der Arten abgestimmt sind: - Für den Star sind spezielle Starenhöhlen mit einem Durchmesser des Brutinnen- raums von 14 cm und einer Fluglochweite von 45 mm zu verwenden. - Für die Bachstelze und den Hausrotschwanz werden Halbhöhlen oder Dreiviertel- höhlen mit einer zur Hälfte beziehungsweise zu drei Vierteln geschlossenen Vor- derwand ausgebracht. Die Halbhöhlen sollten über einen Brutraumeinsatz verfü- gen, damit ein Schutz vor Prädatoren gewährleistet werden kann. - Für den Haussperling werden spezielle Sperlingskolonien, die jeweils drei Brut- paaren eine Nistgelegenheit bieten, ausgebracht. Die verloren gehenden Nistmöglichkeiten werden im Verhältnis 1:2 ersetzt. Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs sind hierbei die Ergebnisse der Bestandserfassung 2014. Demnach sind insgesamt 2 Nistkästen für den Star, jeweils 4 Nistkästen für Bachstelze und Hausrotschwanz sowie 4 Sperlingskolonien, die insgesamt 12 Brutpaaren des Haussperlings eine Nistgelegenheit bieten, auszubringen. Die Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz und Haussperling werden im Gebäude- bestand im Umfeld des Stadions ausgebracht. Hierfür kommen beispielsweise das Ver- einsgebäude der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. in Sport- und Spielfläche 1 so- wie die Dreifeld-Sporthalle und das Jugendleistungszentrum in Sondergebiet Sport 7 in Frage (siehe Plan 5.2-1, Blattschnitt 4/6). Die Kästen sollten idealerweise ost- oder süd- ostexponiert in ca. 3 m Höhe unter einem Dachvorsprung im Halbschatten aufgehängt werden. Die beiden Nistkästen für den Star werden innerhalb der im Bebauungsplan als Grünflä- che mit Gehölzbestand ausgewiesenen Fläche nordöstlich von Sondergebiet Sport 6 ausgebracht (siehe Plan 5.2-1, Blattschnitt 4/6). Als Ausbringungsorte sollten bevorzugt 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 171 Maßnahme-Nr.: 2-3 Bezeichnung: Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitt 4/6) randständige Bäume gewählt werden. Dort sind die Kästen in mindestens 3 m Höhe auf- zuhängen. Die genauen Ausbringungsorte der Kästen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird durch die frühzeitige Ausbringung der Kästen (spä- testens im Jahr vor dem Beginn der Rodungsarbeiten beziehungsweise dem Rückbau von Gebäuden) gesichert. Da der Ermittlung des Bedarfs an Nistkästen die Bestandserfassung von 2014 zu Grun- de liegt, bis zum Beginn der Baumaßnahmen jedoch Änderungen in der Nutzung von Nistmöglichkeiten sowie gegebenenfalls konkretere Angaben zum Bauablauf vorliegen, wird eine Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs an Nistkästen empfohlen (siehe Punkt 8). 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Durchführung der Maßnahme spätestens im Jahr vor Beginn der Rodungsarbeiten be- ziehungsweise dem Rückbau von Gebäuden. 5 Lage der Maßnahme, Eigentümer Umsetzung der Maßnahme innerhalb der im Bebauungsplan als Grünfläche mit Gehölz- bestand ausgewiesenen Fläche nordöstlich von Sondergebiet Sport 6 sowie im vorhan- denen Gebäudebestand in Sondergebiet Sport 7 und auf dem Vereinsgelände der Sportvereinigung Germania 1887 e. V. (siehe Plan 5.2-1, Blattschnitt 4/6). 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Jährliche Kontrolle und Reinigung der Nistkästen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach erfolgter Ausbringung. Beschädigte oder abhanden gekommene Nistkästen werden ersetzt. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Soweit bei der Kontrolle der Nistkästen im Rahmen des Monitorings festgestellt wird, dass die Nistkästen nicht angenommen werden, werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde weitere lokale Maßnahmen zur Lebensraumaufwertung für die be- troffenen europäischen Vogelarten ergriffen. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Absicherung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme durch eine ökologische Bau- begleitung. Baubegleitende und nachfolgende Kontrolle der Nistkästen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren. Die Ergebnisse des Monitorings werden in Form eines jährlichen Berichts dokumentiert. In Abhängigkeit von der Zielerreichung der Maßnahme kann auf die Bestandserfassungen im 3. und 4. Jahr verzichtet werden. Die Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Nistkästen wurden auf Grundlage der Bestandserfassung 2014 ermittelt. Darüber hinaus liegt der Ermittlung eine worst- case-Betrachtung zu Grunde (siehe Punkt 3). Zur Evaluierung des tatsächlichen Bedarfs an Nistkästen wird die erneute Überprüfung des Stadions und weiterer Gebäude, die im Zuge des Vorhabens zurückgebaut werden, sowie der entfallenden Habitatbäume mit Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter und gegebenenfalls neu entstandener Nistmöglichkei- ten hinsichtlich einer aktuellen Nutzung empfohlen. Dies sollte spätestens im Jahr vor der Durchführung der Rodungsarbeiten beziehungs- weise dem Rückbau von Gebäuden erfolgen, so dass die erforderlichen Nistmöglichkei- ten noch im selben Jahr ausgebracht werden können. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: - 172 Maßnahme-Nr.: 2-4 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vorgezogener Ausgleich für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biodiversität: Aufrechterhaltung des Habitatangebots für die Zauneidechse im räumlichen Zusammen- hang. Ausgleich für den Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Schutzgutübergreifende Kompensation: Ausgleich für den Eingriff in die Schutzgüter Boden, Klima und Wasserkreislauf gemäß des Karlsruher Modells. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Für den Verlust von Lebensstätten der Zauneidechse innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans werden mehrere Teilflächen in den westlich, nördlich und östlich an das Planungsgebiet angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Zauneidechse aufgewertet. Diese sind in Plan 5.2-1 (Blattschnit- te 2/6 bis 5/6) dargestellt. Als Ersatzhabitate vorgesehen sind ausschließlich gut besonnte Saumbereiche entlang von Wegen und Alleen sowie kleine Waldwiesen auf Lichtungen oder an Wegrändern. Folgende Teilflächen stehen im Einzelnen zur Verfügung: - Vereinsgelände des Schützenvereins an der Kurzen Allee, - Waldränder und Wiesen nordöstlich des Rosenhofs an der Eggensteiner Allee, - Magerrasen auf dem Gelände des Waldzentrums und unmittelbar nördlich davon gelegene Wegränder an der Linkenheimer Allee, - Waldrand unmittelbar westlich an den Parkplatz des Waldzentrums angrenzend, - Waldwiese und Weihnachtsbaumkultur östlich des Waldzentrums, - Wald- und Wegränder sowie Böschungen auf den Vereinsgeländen des Karlsruher Turnvereins 1846 sowie der Spielvereinigung Olympia-Hertha Karlsruhe e. V. an der Grabener Allee sowie angrenzende Bereiche, - Waldwiesen südwestlich von Waldstadt nahe der Theodor-Heuss-Allee, - Wald- und Wegränder an der Büchiger Allee, - Waldränder unmittelbar westlich, nördlich und östlich des Adenauerrings, - Wegränder an der Friedrichstaler Allee nördlich des Adenauerrings, - Waldwiesen und Wegränder zwischen der Linkenheimer und der Friedrichstaler Al- lee südlich des Adenauerrings, - Waldwiesen und Wegränder im Bereich der Grabkapelle östlich des Adenauer- rings. Die aufgewerteten Flächen dienen der Umsiedlung der Zauneidechsen, die im Frühjahr des Jahres vor dem Baubeginn in den jeweiligen Vorhabensflächen (je nach Witterung frühestens ab Mitte März bis voraussichtlich Ende Mai) zur Vermeidung von Individuen- verlusten in den besiedelten Teilhabitaten im Geltungsbereich des Bebauungsplans ab- 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 173 Maßnahme-Nr.: 2-4 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) gefangen werden (siehe Maßnahme-Nr. 1-17). Die Herstellung der Ersatzhabitate erfolgt frühzeitig, so dass die Wirksamkeit der Maß- nahme bis zur Umsiedlung gewährleistet ist (Umsetzung der Maßnahme spätestens bis Ende Februar des Jahres, in dem die Umsiedlung erfolgen wird). In den vom Vorhaben betroffenen Teilhabitaten innerhalb des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans sind nach dem Ergebnis der Bestandserfassung 2014 insgesamt ca. 290 adulte Zauneidechsen vorhanden (siehe Maßnahme-Nr. 1-17). Bei einer Mindestgröße des Lebensraums adulter Tiere von 150 m 2 nach LUBW (2014b) ist für die Umsiedlung eine Fläche von ca. 4,35 ha erforderlich. Einige der Teilflächen weisen bereits im Ist-Zustand eine Lebensraumeignung für die Zauneidechse auf. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass zumindest Teilberei- che von der Zauneidechse besiedelt sind. Dies ist vor Beginn der Aufwertung der Teilflä- chen zu überprüfen (siehe Punkt 8). Um sicherzustellen, dass der erforderliche Flächen- bedarf von 4,35 ha dennoch gedeckt werden kann, wurde vorsorglich die Verfügbarkeit von Flächen in Umfang von insgesamt 7,7 ha abgeklärt. Die Teilflächen werden insbesondere durch Herstellung von Totholzstrukturen in ihrer Lebensraumeignung für die Zauneidechse aufgewertet. Aufgrund der günstigen thermi- schen Eigenschaften (rasche Erwärmung, schnelles Abtrocknen, gute Isolation gegen einen kalten Untergrund, lange Speicherung der Wärme) werden diese von Zauneidechsen überproportional häufig genutzt (BLANKE 2010). Darüber hinaus sollen nicht heimische Gehölzarten, wie Späte Trauben-Kirsche und Ro- binie, zurückgedrängt und im Zuge der Pflegemaßnahmen gezielt weitere Neophyten, wie die Amerikanischen Kermesbeere oder die Späte Goldrute, beseitigt werden. Durch eine partielle Auflichtung von Teilbereichen kann außerdem eine bessere Beson- nung erreicht werden. Dies trägt zur Entwicklung einer artenreicheren Krautschicht sowie einer arten- und individuenreicheren Insektenfauna bei, so dass das Nahrungsangebot für die Zauneidechse verbessert wird. Die unmittelbar an Wegrändern gelegenen Teilflächen sollen optisch ansprechend ge- staltet werden. Deshalb wird die Herstellung der folgenden, linear angeordneten Struktu- ren empfohlen, die im Auftrag der Volkswohnung GmbH, Karlsruhe, bereits in einem Grünzug in dem Wohngebiet "Kirchfeld Nord" in Neureut realisiert wurden: - ca. 60 cm hohe Holzstammmauern aus aufgeschichteten Stammstücken von Ge- hölzen mit rauer Borke, insbesondere Robinie, hinterfüllt mit sandigem Substrat, als Sonnplätze und Versteckmöglichkeiten, - senkrecht eingebaute Robinienstammstücke als zusätzliche Sonnplätze, - Sträucherhecken aus gebietsheimischen Arten, als Rückzugsmöglichkeit zur Ther- moregulation sowie zur Sicherung eines reichhaltigen Nahrungsangebots, - aufgeschichtete Reisigstapel als Versteckmöglichkeiten (diese werden in Lücken in den Sträucherhecken eingebracht) sowie - Sand-Kies-Linsen als frostsichere Winterquartiere. Bezüglich der abseits der Wegränder gelegenen Teilflächen, insbesondere den Wald- wiesen sowie auf dem Vereinsgelände des Schützenvereins und dem Gelände des Waldzentrums, werden darüber hinaus folgende Habitatstrukturen geschaffen: - Steinschüttungen (5,0 m x 2,0 m) aus grobem Kies (die Korngrößen und das Mi- schungsverhältnis werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt) mit südlich vorgelagerten Sandlinsen und Reisigabdeckung, die mindestens 1,0 m tief in die Erde eingebracht werden, als frostsichere Überwinterungsquartiere, Sonn-, Ver- steck- und Eiablageplätze sowie - Totholzstrukturen aus Wurzelstubben oder Stammabschnitten von Gehölzen mit rauer Borke, insbesondere Robinie, auf einem Sandbett (5,0 m x 5,0 m), das min- destens 1,0 m tief in die Erde eingebracht wird, und einer isolierenden Schicht aus Häckselgut als frostsichere Überwinterungsquartiere, Sonn-, Versteck- und Eiabla- geplätze. Die Anzahl sowie die genaue Lage der Habitatstrukturen werden im Zuge der Ausfüh- 174 Maßnahme-Nr.: 2-4 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) rungsplanung konkretisiert. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Herstellung der Ersatzhabitate erfolgt frühzeitig, so dass die Ausgleichsflächen zum Zeitpunkt der Umsiedlung eine optimale Habitatstruktur für die Zauneidechse aufweisen und damit die Wirksamkeit der Maßnahme gewährleistet ist (Umsetzung der Maßnahme spätestens bis Ende Februar des Jahres, in dem die Umsiedlung erfolgen wird). Insbesondere die Pflanzung der Sträucherhecken sollte möglichst frühzeitig vor Beginn der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Optimal ist der Zeitpunkt unmittelbar nach dem Laubfall im Herbst, da die Gehölze dann noch im selben Jahr ein Wurzelsys- tem ausbilden können und zu Beginn der kommenden Vegetationsperiode keiner auf- wändigen Pflege bedürfen. Sofern die Strauchgruppen erst unmittelbar vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Jahr der Umsiedlung gepflanzt werden, ist bei trockener Wit- terung eine regelmäßige Wässerung erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Sträu- cher gut anwachsen und zum Zeitpunkt der Umsiedlung ihre Funktion als Versteckmög- lichkeit und Rückzugsmöglichkeit zur Thermoregulation erfüllen können. 5 Lage der Maßnahme Die Lage der verschiedenen Teilflächen in den westlich, nördlich und östlich an das Pla- nungsgebiet angrenzenden Teilbereichen des Hardtwalds, die als Ersatzhabitat für die Zauneidechsen aufgewertet werden, sind in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) darge- stellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Alle Teilflächen werden durch eine jährlich durchzuführende zweimalige Mahd mit einem Balkenmähgerät offengehalten. Die Mahd erfolgt zeitlich abgestuft auf jeweils 50 % der Fläche (Staffelmahd mit insgesamt 4 Mähterminen) zur Entwicklung eines kleinräumigen Vegetationsmosaiks aus kurzgrasigen Pflanzenbeständen und höheren Krautschichten. Unerwünschter Gehölzaufwuchs wird bei Bedarf mittels eines Freischneiders beseitigt. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Da einige der zur Verfügung stehenden Teilflächen eine Lebensraumeignung für die Zauneidechse aufweisen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zumindest Teilberei- che dieser Flächen bereits besiedelt sind. Dies ist frühzeitig vor Beginn der Maßnah- menumsetzung zu überprüfen. Sofern sich hierbei herausstellt, dass einzelne Teilflächen besiedelt sind und keine Aufnahmekapazität für weitere Tiere besteht, werden sie ver- worfen. Soweit im Rahmen des Monitorings der Zauneidechsenpopulation (s. u.) - trotz der er- griffenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme - im Vergleich mit dem Ausgangsbestand langfristig abnehmende Bestandszahlen zu verzeichnen sind, können in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde weitere lokale Maßnahmen zur Aufwertung von Le- bensräumen für die Zauneidechse ergriffen werden. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Sicherung der baulichen Umsetzung der CEF-Maßnahme erfolgt durch eine ökolo- gische Baubegleitung. Die Entwicklung der Zauneidechsenpopulation im Bereich der verschiedenen Teilflächen wird durch ein Monitoring über einen Zeitraum von fünf Jahren erfasst. Hierzu werden die Umsiedlungsflächen jährlich im Rahmen von sechs Begehungen im Zeitraum von April bis August kontrolliert und alle Zauneidechsenindividuen gezählt sowie nach Geschlecht und Alter (adult, subadult und juvenil) unterschieden. Die Ergebnisse jedes Monitorings werden in Form eines kurzen Berichts dokumentiert. In Abhängigkeit von der Zielerrei- chung der Maßnahme kann auf die Bestandserfassungen im dritten und vierten Jahr ver- zichtet werden. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 175 Maßnahme-Nr.: 2-4 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 2/6 bis 5/6) 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-2, 1-15, 1-17, 2-1. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 177 Maßnahme-Nr.: 2-5 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Vorgezogener Ausgleich für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Mauereidechse (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Aufrechterhaltung des Habitatangebots für die Mauereidechse im räumlichen Zusam- menhang. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Für den Verlust von Lebensstätten der Mauereidechse im Bereich des Kompostplatzes, des KIT-Sportplatzes und der südlichen Stadionböschung werden mehrere Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie drei Teilflächen unmittelbar angrenzend an den Robinson-Spielplatz als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Mauereidechse aufgewertet. Diese sind in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) dargestellt. Da innerhalb der Population Vorkommen allochthoner Individuen nachgewiesen wurden, wurden ausschließlich Ersatzhabitate gewählt, die sich in oder im näheren Umfeld des Planungsgebiets befinden, um eine Beeinträchtigung von Vorkommen der heimischen genetischen Linie zu vermeiden. Neben den Teilflächen in unmittelbarer Nähe des Robinson-Spielplatzes südlich des Planungsgebiets stehen innerhalb des Planungsgebiet folgende Teilflächen in Sport- und Spielfläche 1 (bisher Vereinsgelände Germania, Trainingsplätze 5 und 6 KSC) sowie in den im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen mit Gehölzbestand und Waldflä- chen zur Verfügung: - Parkanlage mit lichtem Gehölzbestand und gut besonnten Böschungen im Bereich der Biberburg (im Bebauungsplan als Waldfläche ausgewiesen), - lichte Baumbestände mit grasreicher Ruderalvegetation und Trittrasen zwischen der Friedrichstaler Allee und den Sondergebieten Sport 4, 5 und 6 sowie der Sport- und Spielfläche 3 einschließlich des Lagerplatzes zwischen Sondergebiet Sport 5 und Sport- und Spielfläche 3 (im Bebauungsplan als Grünflächen mit Gehölzbe- stand ausgewiesen), - lichter Baumbestand südöstlich der derzeitigen Trainingsplätze 5 und 6 des KSC (im Bebauungsplan als Grünfläche mit Gehölzbestand ausgewiesen) sowie an- grenzende Trittpflanzenbestände südöstlich von Trainingsplatz 6 in Sport- und Spielfläche 1, - schmaler Grünstreifen am westlichen Rand des Vereinsgeländes der Sportvereini- gung Germania 1887 e. V. sowie Böschung zwischen dem derzeitigen Trainings- platz 7 des KSC und dem Fußballplatz der Sportvereinigung Germania 1887 e.V. in Sport- und Spielfläche 1, - Zierrasen nordwestlich der Fasanengartenmauer auf Höhe des Vereinsgeländes der Germania in Sport- und Spielfläche 1, - Gehölzrandstreifen entlang der Lärchenallee zwischen Kompostplatz und Biber- burg und - Teilbereiche der Kleingartenanlage südwestlich der Fasanengartenmauer. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 178 Maßnahme-Nr.: 2-5 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) Die aufgewerteten Flächen dienen der Umsiedlung der Mauereidechsen, die im Frühjahr des Jahres vor dem Baubeginn in den jeweiligen Vorhabensflächen (je nach Witterung frühestens ab Mitte März bis voraussichtlich Ende Mai) zur Vermeidung von Individuen- verlusten in den besiedelten Teilhabitaten im Geltungsbereich des Bebauungsplans ab- gefangen werden (siehe Maßnahme-Nr. 1-18). Die Herstellung der Ersatzhabitate erfolgt frühzeitig, so dass die Wirksamkeit der Maß- nahme bis zur Umsiedlung gewährleistet ist (Umsetzung der Maßnahme spätestens bis Ende Februar des Jahres, in dem die Umsiedlung erfolgen wird). In den vom Vorhaben betroffenen Teilhabitaten innerhalb des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans sind nach dem Ergebnis der Bestandserfassung 2014 insgesamt ca. 300 adulte Mauereidechsen vorhanden (siehe Maßnahme-Nr. 1-18). Bei einer Mindestgröße des Lebensraums adulter Tiere von 80 m 2 nach LUBW (2014b) wäre für die Umsiedlung eine Fläche von ca. 2,4 ha erforderlich. Das Vorkommen weist allerdings einen hohen Anteil an allochthonen Individuen auf (sie- he Kapitel 2.5.13). Durch Hybridisierungen kann es zu einem Verlust der genetischen Vielfalt und dem Zurückdrängen der heimischen genetischen Linie kommen. Würden diese Erkenntnisse im Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt und gebietsfremde Linien einer heimischen Art als invasiv eingestuft, wäre eine weitere Ausbreitung allochthoner Vorkommen gemäß § 40 BNatSchG zu verhindern (SCHULTE et al. 2011). In Abstimmung mit Frau Rohde, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, wurde daher ein mi- nimaler Flächenansatz von 50 m² pro Individuum gewählt. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist dies vertretbar, da die Mauereidechse in ihrem Ursprungshabitat eine noch hö- here Siedlungsdichte aufweist. So wurden in dem 1,45 ha großen Untersuchungsgebiet für die Mauereidechse (siehe Plan 5.1-3 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstu- die, SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015b) unter Berücksichtigung eines Faktors von 6 zur Schätzung des tatsächlichen Bestands insgesamt 486 adulte Individuen nachge- wiesen, was einer Siedlungsdichte von knapp 30 m² pro Adulti entspricht. Nach dem Ergebnis der Bestandserfassung 2014 sind die zur Aufwertung vorgesehenen Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht von der Mauereidechse be- siedelt. Bezüglich des Robinson-Spielplatzes ist eine Besiedlung aufgrund fehlender Ha- bitatstrukturen, die sich als Sonnplätze und Überwinterungsquartiere eignen, ebenfalls auszuschließen. Die Teilflächen können durch Herstellung der im Maßnahmenblatt für die Zauneidechse dargestellten Habitatstrukturen (siehe Maßnahme-Nr. 2-4) in ihrer Lebensraumeignung für die Mauereidechse aufgewertet werden. Da Mauereidechsen im Vergleich zur Zauneidechse steinige Substrate als Sonnplätze und Versteckmöglichkeit präferieren, sollte eine höhere Anzahl an Steinschüttungen oder vergleichbaren Strukturen, wie bei- spielsweise Lesesteinmauern, angelegt werden. Diese sollten ebenfalls mindestens 1 m tief in die Erde eingebracht werden, um Frostsicherheit im Winter zu gewährleisten. Die Anzahl sowie die genaue Lage der Habitatstrukturen werden im Zuge der Ausfüh- rungsplanung konkretisiert. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Herstellung der Ersatzhabitate erfolgt frühzeitig, so dass die Ausgleichsflächen zum Zeitpunkt der Umsiedlung eine optimale Habitatstruktur für die Mauereidechse aufweisen und damit die Wirksamkeit der Maßnahme gewährleistet ist (Umsetzung der Maßnahme spätestens bis Ende Februar des Jahres, in dem die Umsiedlung erfolgen wird). Insbesondere die Pflanzung der Sträucherhecken sollte möglichst frühzeitig vor Beginn der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Optimal ist der Zeitpunkt unmittelbar nach dem Laubfall im Herbst, da die Gehölze dann noch im selben Jahr ein Wurzelsys- tem ausbilden können und zu Beginn der kommenden Vegetationsperiode keiner auf- wändigen Pflege bedürfen. Sofern die Strauchgruppen erst unmittelbar vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Jahr der Umsiedlung gepflanzt werden, ist bei trockener Wit- terung eine regelmäßige Wässerung erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Sträu- cher gut anwachsen und zum Zeitpunkt der Umsiedlung ihre Funktion als Versteckmög- lichkeit und Rückzugsmöglichkeit zur Thermoregulation erfüllen können. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 179 Maßnahme-Nr.: 2-5 Bezeichnung: Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) 5 Lage der Maßnahme Die Lage der verschiedenen Teilflächen innerhalb sowie südlich des Planungsgebiets, die als Ersatzhabitat für die Mauereidechsen aufgewertet werden, sind in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 4/6 und 5/6) dargestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Alle Teilflächen werden durch eine jährlich durchzuführende zweimalige Mahd mit einem Balkenmähgerät offengehalten. Die Mahd erfolgt zeitlich abgestuft auf jeweils 50 % der Fläche (Staffelmahd mit insgesamt 4 Mähterminen) zur Entwicklung eines kleinräumigen Vegetationsmosaiks aus kurzgrasigen Pflanzenbeständen und höheren Krautschichten. Unerwünschter Gehölzaufwuchs wird bei Bedarf mittels eines Freischneiders beseitigt. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Soweit im Rahmen des Monitorings der Mauereidechsenpopulation (s. u.) - trotz der er- griffenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme - im Vergleich mit dem Ausgangsbestand langfristig abnehmende Bestandszahlen zu verzeichnen sind, können in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde weitere lokale Maßnahmen zur Aufwertung von Le- bensräumen für die Mauereidechse ergriffen werden. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Sicherung der baulichen Umsetzung der CEF-Maßnahme erfolgt durch eine ökolo- gische Baubegleitung. Die Entwicklung der Mauereidechsenpopulation im Bereich der verschiedenen Teilflä- chen wird durch ein Monitoring über einen Zeitraum von fünf Jahren erfasst. Hierzu wer- den die Umsiedlungsflächen jährlich im Rahmen von sechs Begehungen im Zeitraum von April bis August kontrolliert und alle Mauereidechsenindividuen gezählt sowie nach Geschlecht und Alter (adult, subadult und juvenil) unterschieden. Die Ergebnisse jedes Monitorings werden in Form eines kurzen Berichts dokumentiert. In Abhängigkeit von der Zielerreichung der Maßnahme kann auf die Bestandserfassungen im dritten und vierten Jahr verzichtet werden. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 1-2, 1-16, 1-18. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 181 Maßnahme-Nr.: 2-6 Bezeichnung: Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in ei- ne ordnungsgemäße Bewaldung Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 1/6 und 6/6) 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 - 2.2 Artenschutz - 2.3 Eingriffsregelung Ersatz für den Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Schutzgutübergreifende Kompensation: Ersatz für den Eingriff in die Schutzgüter Boden, Klima und Wasserkreislauf gemäß des Karlsruher Modells. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Insgesamt stehen für die Überführung früher Sukzessionsstadien in eine ordnungsge- mäße Bewaldung 3 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von 5,5 ha zur Verfügung, die zugleich dem forstrechtlichen Ausgleich dienen: - Die Stilllegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" befindet sich auf der Gemarkung Durlach südöstlich des Planungsgebiets und umfasst insgesamt 1,4 ha, die sich auf drei Flurstücke verteilen. Auf Flurstück-Nr. 52786/1 entfallen 0,29 ha Aufforstungsfläche, auf Flurstück-Nr. 52793 befinden sich 0,83 ha und auf Flurstück- Nr. 52785 0,28 ha Aufforstungsfläche. Die gesamte Aufforstungsfläche befindet sich bereits in einem frühen Sukzessionsstadium und wird mit Wildapfel, Wildbirne, Vo- gelkirsche und Elsbeere im Weitverband (10 x 10 m) aufgeforstet. Die Restbesto- ckung erfolgt durch natürliche Sukzession. - Die Aufforstungsfläche "Oberer Damm" befindet sich auf Gemarkung Neureut nord- westlich des Planungsgebiets und weist insgesamt 3,6 ha auf. 2,5 ha Aufforstungs- fläche entfallen dabei auf die Flurstück-Nr. 10437 und 1,1 ha auf die Flurstück-Nr. 10458/1. Die Aufforstungsfläche "Oberer Damm" weist ebenfalls ein frühes Sukzes- sionsstadium auf und wird mit Stieleichen im Weitverband (10 x 10 m) aufgeforstet. Die Restbestockung erfolgt durch natürliche Sukzession. - Die Aufforstungsfläche "Wolfartsweier" auf Gemarkung Durlach liegt nordwestlich des Planungsgebiets und umfasst 0,5 ha, die sich in Waldrandlage befinden (Flur- stücknummern sind auf Grund eines Flurneuordnungsverfahrens nicht verfügbar). Die Waldrandflächen befinden sich in einem frühen Sukzessionsstadium und sollen weiterhin der natürlichen Sukzession überlassen werden. Eine aktive Aufforstung ist nicht erforderlich. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Ab Winterhalbjahr 2016/17. 5 Lage der Maßnahme Die Lage der Flächen südöstlich sowie nordwestlich des Planungsgebiets, die als Auf- forstungsflächen zur Verfügung stehen, sind in Plan 5.2-1 (Blattschnitte 1/6 und 6/6) dar- gestellt. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen Jährlich sind je Aufforstungsfläche zwei Durchgänge zur Förderung der Naturverjüngung und Kultursicherung ausreichend. Zum Schutz der aufgeforsteten jungen Stiel-Eichen 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 182 Maßnahme-Nr.: 2-6 Bezeichnung: Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in ei- ne ordnungsgemäße Bewaldung Plan-Nr.: 5.2-1 (Blattschnitte 1/6 und 6/6) und Wildobstbäumen vor Verbiss werden Wuchshüllen an den Stämmen angebracht. 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die Maßnahmensicherung übernimmt die jeweils zuständige untere Forstbehörde bzw. der zuständige Revierleiter. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr.: 2-1, 2-4. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 183 Maßnahme-Nr.: 2-7 Bezeichnung: Ersatz für einen Heldbockbrutbaum und für zwei Heldbock- verdachtsbäume Plan: ohne Plandarstellung 1 Art der Maßnahme Vermeidung Natura 2000 Vermeidung Eingriffsregelung Vermeidung Artenschutz Ausgleich Eingriffsregelung CEF Artenschutz Ersatz Eingriffsregelung 2 Zugeordnete Konflikte / Beeinträchtigungen, Zielsetzung 2.1 Natura 2000 (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015a) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele prüfungsrelevanter Ar- ten nach Anhang II FFH-RL (Heldbock). 2.2 Artenschutz (vgl. Spang. Fischer. Natzschka. GmbH 2015b) Ersatz für den Verlust einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Heldbocks (Brutbaum Nr. 39 b sowie Verdachtsbaum Nrn. 39 und 39a) (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Vermeidung des Tötens von Larven des Heldbocks (Eier, Larven, Puppen) (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). 2.3 Eingriffsregelung Schutzgüter Tiere und Biodiversität: Ersatz für den Verlust eines Brutbaums des Heldbocks (Baum Nr. 39b) und für den Ver- lust zweier Verdachtsbäume (Nrn. 39 und 39a). Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Heldbocks durch ein mögliches Töten oder Verletzen von Entwicklungsformen. 3 Beschreibung der Maßnahme inklusive Maßnahmenumfang Für den Verlust eines Heldbockbrutbaumes sowie zweier Heldbockverdachtsbäume (Baum Nrn. 39, 39a und 39b) sind im Nördlichen Hardtwald in Abstimmung zwischen dem Land Baden-Württemberg als Eigentümer sowie dem städtischen Forstamt und dem Umwelt- und Arbeitsschutz drei heimische Eichen aus der Nutzung zu nehmen und als Heldbockbrutbäume zu entwickeln. Der Standort der noch nicht offensichtlich vom Heldbock besiedelten Eichen sollte für ei- ne Besiedlung durch diese Art geeignet sein und zugleich keine künftige Gefährdung der Verkehrssicherheit erkennen lassen. Erforderlichenfalls ist der Standort durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten. Vorzugsweise ist eine Gruppe von Eichen auszuwählen. Der Brusthöhendurchmesser der künftigen Heldbockbrutbäume sollte denjenigen des Brut- baumes Nr. 39b (0,45 m) deutlich überschreiten, um eine länger langandauernde Be- siedlung zu ermöglichen. Unmittelbar im Anschluss der Entnahme der Bäume Nrn. 39, 39a und 39b wird das Brut- holz ausreichend dimensioniert und möglichst schonend an den künftigen Brutbäumen exponiert. 4 Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme Die Auswahl der Eichen und die Herausnahme aus der forstlichen Nutzung erfolgt mit dem erforderlichen Vorlauf zur Entnahme der Bäume Nrn. 39, 39a und 39b. Die scho- nende Verbringung und Exposition des Brutholzes an den Starkeichen erfolgt unmittelbar im Anschluss an die schonende Entnahme der Bäume Nrn. 39, 39a und 39b. 5 Lage der Maßnahme Nördlicher Hardtwald, Gemarkung Karlsruhe. 6 Erforderliche Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen In Abhängigkeit des Aufwuchses ist ein Freistellen der Eichen erforderlich (Beseitigung von Gehölzunterwuchs, der zu einer beeinträchtigenden Beschattung der zukünftigen Brutbäume führt). 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 184 Maßnahme-Nr.: 2-7 Bezeichnung: Ersatz für einen Heldbockbrutbaum und für zwei Heldbock- verdachtsbäume Plan: ohne Plandarstellung 7 Hinweise zum Risikomanagement, soweit erforderlich Nicht erforderlich. 8 Angaben zur Maßnahmensicherung Die künftigen Heldbockbrutbäume sind dauerhaft als solche zu kennzeichnen und deren Standorte in die Forsteinrichtungsdaten aufzunehmen. Ihr Erhalt ist bis zu deren natürli- chen Verfall zu gewährleisten. Die Entnahme und Exposition des entnommenen Brutholzes erfolgt unter ökologischer Baubegleitung. 9 Wirksam in Verbindung mit Maßnahme: Maßnahmen-Nr. 1-1. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 185 5.3 Forstrechtlicher Ausgleich Wie in Kapitel 4.6 dargestellt, liegt der forstrechtliche Kompensationsbedarf für den Verlust von Waldflächen gemäß LWaldG bei ca. 5,5 ha. Dieser soll in erster Linie durch Überführung von Flächen, die sich in einem frühen Sukzessionsstadium befinden, in eine ordnungsgemäße Bewaldung kompensiert werden (schriftliche Mitteilung von Herrn Struck, Forstamt, Stadt Karlsruhe, vom 02.04.2015). In Abstimmung zwischen dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, dem zentralen juristischen Dienst, dem Liegenschaftsamt und dem Forstamt der Stadt Karlsruhe sowie dem Regierungspräsidium Freiburg wurden geeignete Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich in einem Umfang von 5,5 ha identifiziert, die sich in einem solchen frühen Suk- zessionsstadium befinden oder durch ergänzende Pflanzungen in Wald überführt werden können. Die einzelnen Flächen mit den zugehörigen vorgesehen Maßnahmen sind in Ta- belle 5.3-1 und in Maßnahme-Nr. 2-6 aufgelistet. Ihre Lage ist Plan 5.2-1 (Blattschnitte 1/6 und 6/6) zu entnehmen. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 186 Tabelle 5.3-1. Forstrechtliche Ersatzaufforstungsflächen (gemäß Angaben des Forstamtes Karls- ruhe vom 02.04.2015). [ha] [%] 1a 52786/1 Durlach 0,38 0,29 75% Acker durch Stilllegung Wiese entstanden, gemäß FNP Fläche für Ver- und Entsorgung 1b 52793 Durlach 1,10 0,83 75% Acker durch Stilllegung Wiese entstanden, gemäß FNP Fläche für Ver- und Entsorgung 1c 52785 Durlach 0,37 0,28 75% Acker durch Stilllegung Wiese entstanden, gemäß FNP Fläche für Ver- und Entsorgung 2a 10437 Neureut 6,3 2,5 40% im nordöstli- chen Teil Extensivierungsvertrag mit Landwirt bis Dezember 2016 bereits vorhandene Sukzessionsflächen werden angerechnet (1,6 ha), Restfläche (ca. 0,9 ha), Vorschlag RP Freiburg: Aufforstung im Weitverband (10 x 10 m) mit Stieleiche - Restbestockung durch natürliche Sukzession 2b 10458/1 Neureut 2,6 1,1 43% Arrondierung der bereits bewaldeten Fläche (Sukzession, Ergänzung mit Stieleiche im Weitverband mit 10 x 10 m) 3 Flurneuordnung Wolfartsweier diverse, neue Karte im Rahmen Flurneuor dnungsver fahrens in Arbeit Durlach 0,5 0,5 100% Waldrand Fläche z. T. in frühem Sukzessionsstadium, keine aktive Aufforstung erforderlich Nr. Flächen hervorragend geeignet, z. T. bereits Sukzession vorhanden, Vorschlag RP Freiburg: Aufforstung in Weitverband (10 x 10 m) mit Wildapfel, Wildbirne, Vogelkirsche, Elsbeere - Restbestockung durch natürliche Sukzession Ergebnisse des Ortstermins mit dem RP Freiburg, höhere Forstbehörde Bemerkungen / Bewertungen Aufforstungspotential Oberer Damm Stilllegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" Beschreibung Ist-Zustand Flächengröße Gesamt- fläche [ha] Gemar- kung Flurstück- Nr. Bezeichnung der Fläche 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 187 5.4 Ausgleich für die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 03.10.1980 wird in einem Parallel- verfahren (Rechtsverordnungsverfahren nach § 74 NatSchG) geändert. Hierbei sollen die Flächen im Planungsgebiet - mit Ausnahme des Waldbestands östlich des Kompostplat- zes sowie des Parkwalds im Bereich der Biberburg - aus dem Landschaftsschutzgebiet "Nördliche Hardt" entlassen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks ist auszuschließen (siehe Kapitel 4.7). Eine gesetzliche Pflicht zur Kompensation, insbesondere in Form eines Flächen- ausgleichs, besteht nicht. Ungeachtet dessen wird zur Stärkung des Schutzgebietssys- tems das bisherige Landschaftsschutzgebiet "Lutherisch Wäldele" an der Alb südlich des Rheinhafens in die Natura 2000-Gebietskulisse (FFH-Gebiet "Oberwald und Alb") aufge- nommen (ZJD, STADT KARLSRUHE 2015). Bei dem ca. 10 ha großen Landschaftsschutzgebiet im Stadtteil Daxlanden handelt es sich um einen Überrest der Überflutungsaue der Alb. Das Gebiet ist größtenteils be- waldet. Die früher teilweise vorhandenen Wirtschaftspappelbestände wurden in der Ver- gangenheit teilweise geschlagen. Dafür wurden standorttypische Weiden und Erlen ge- pflanzt, so dass sich wieder ein naturnaher Auenwald entwickeln kann. Trotz der isolier- ten Lage weist das Gebiet aufgrund des alten Baumbestands eine hohe naturschutzfach- liche Bedeutung auf. Besonders hervorzuheben sind die kleinflächigen Alteichenbestän- de, die unter anderem Lebensstätten des Heldbocks sind. Für diesen stellt das Gebiet im Biotopverbund ein wichtiges Trittsteinbiotop dar. Die vom Neubau des Wildparkstadions betroffenen lokalen Populationen des Heldbocks profitieren zwar nicht von dieser Maß- nahme, jedoch können für die Art im Gesamten positive Effekte erzielt werden (ZJD, STADT KARLSRUHE 2015). 5.5 Weitere Empfehlungen zur Optimierung der Planung  Sondergebiet Sport 2 (bisher Tennisplätze) Hinsichtlich der Anordnung des geplanten Parkdecks sowie der Trainingsfläche in Sondergebiet Sport 2 wurden bislang zwei Varianten in Erwägung gezogenen. Bei Vari- ante 1 befindet sich das Parkhaus (6.500 m²) im westlichen, die Trainingsfläche (2.700 m²) im östlichen Teil von Sondergebiet Sport 2. Bei Variante 2 ist die Anordnung umge- kehrt, die Grundflächen - sowohl des Parkhauses (7.300 m²) als auch der Trainingsfläche (3.000 m²) - jedoch größer. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist Variante 2 zu bevorzugen, da das geplante Parkhaus von der festgestellten Überwinterungskolonie in Baum-Nr. 135 sowie den po- tenziellen Wochenstubenquartieren in Baum-Nr. 129 und Baum-Nr. 135 (siehe Kapitel 2.5.1.1) abgerückt wird. Auf diese Weise ergeben sich im unmittelbaren Umfeld der Fort- 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 188 pflanzungs- und Ruhestätten geringere Veränderungen in der Habitatausstattung: Der im Südwesten angrenzende offene Bereich des Tennisplatzes wird durch eine für Trainings- zwecke genutzte Grünfläche ersetzt. Darüber hinaus ist auch künftig ein freier Anflug zu den vorhandenen Baumhöhlen möglich, während bei Variante 1 ein bis zu 12 m hohes Parkdeck direkt an die zu erhaltenden Gehölzbestände angrenzen würde. Insgesamt ist dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass die 2014 genutzten Strukturen aufgegeben werden, deutlich geringer.  Sondergebiet Sport 3 (Birkenparkplatz) Sofern möglich, sollte eine ebenerdige Stellplatzanlage mit ca. 700 Stellplätzen der Option für die Errichtung eines Parkdecks mit ca. 1.600 Stellplätzen auf zwei bis drei Ebenen vorgezogen werden, da hierdurch zum einen die Gehölzbestände erhalten wer- den können, zum anderen eine maximale Besonnung der angrenzenden Lebensräume der Zauneidechse sowie der Brutbäume des Heldbocks - auch bei tiefem Sonnenstand - gewährleistet ist.  Sport-und Spielfläche 2 (bisher KIT-Sportplatz, Kompostplatz) Der Durchgang an der Fasanengartenmauer zwischen Sport- und Spielfläche 2 und dem Wildparkgelände sollte am östlichen Rand der Vorhabensfläche und somit au- ßerhalb der Tabufläche für den Neuntöter sowie für Zaun- und Mauereidechsen angelegt werden, um Beeinträchtigungen zu minimieren (siehe Abbildung 5.5-1). Der vorhandene Heckenzaun zwischen den beiden geplanten Trainingsplätzen in Sport- und Spielfläche 2, der im Untersuchungsjahr 2014 häufig vom Neuntöter als An- sitzwarte genutzt wurde, sollte erhalten werden. Ein schmaler Durchgang als Verbindung zwischen den beiden Sportplätzen sollte möglichst abseits der Tabufläche angelegt wer- den (siehe Abbildung 5.5-1). 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 189 Abbildung 5.5-1. Empfehlungen hinsichtlich der Zuwegung zu Sport- und Spielfläche 2 sowie der Erhaltung des Heckenzauns zwischen den geplanten Trainingsplätzen.  Empfehlungen für Festsetzungen im Bebauungsplan Die in den Kapiteln 5.1 und 5.2 dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt sind gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB (Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft) als Festsetzungen in den Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" aufzunehmen. Daneben werden im Folgenden Empfehlun- gen für weitere Festsetzungen gegeben, die ebenfalls zu einer Vermeidung oder Vermin- derung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt beitragen können.  Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen (§ 9 (1) Nr. 25a und b BauGB) Für Gehölzanpflanzungen, Dachbegrünungen und Wiesenansaaten außerhalb der Sport- und Spielflächen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 "Oberrhein- graben" unter Berücksichtigung des Naturraums und des speziellen Standorts zu ver- wenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzlisten den Liefer- angeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichungen von den Pflanzlisten nur nach Rück- 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 190 sprache mit dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe, vorzunehmen und gegebenenfalls der Kompensationsbedarf erneut zu berechnen. Für die festgesetzten Gehölzpflanzungen gelten folgende Mindestqualitäten:  Einzelbäume (Laubbäume): Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang mindestens 18 bis 20 cm,  Laubbäume in flächigen Pflanzungen: Heister, 3 x verpflanzt, mit Ballen, Höhe mindestens 250 bis 300 cm und  Sträucher: 2 x verpflanzt, mit Ballen, Höhe mindestens 60 - 100 cm. Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware zu verwenden. Zucht- formen, wie Pyramiden- oder Kugelformen, sowie spezielle Züchtungen und Kreuzungen werden seitens des Amts für Umwelt und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe, abgelehnt. Im Traufbereich der Bäume plus 1,5 m sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen unzulässig. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanz- periode ein gleichartiger Laubbaum zu pflanzen. Die im Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzten Bäume und Habitate gemäß Tabuflächenplan (Plan 5.1-1) und zeichnerischem Teil des Bebauungsplans (STADTPLA- NUNGSAMT KARLSRUHE 2015a) sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und während der Bauarbeiten gemäß DIN 189202 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" vor Beeinträchtigungen zu schützen. Bei Abgang sind die Bäume gleichartig in der vorgegebenen Mindestqualität (siehe oben) zu ersetzen. Freiflächen sind im Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere naturnah zu gestalten. Zum Schutz von Zaun- und Mauereidechsen, Fledermäusen und Vögeln sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie den an- grenzenden Teilbereichen des Hardtwalds und des Fasanengartens (Robinson- Spielplatz) vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Diese müssen vor Um- setzung der Baumaßnahme wirksam sein.  Dachbegrünung Flachdächer und flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 15° sind mit einer extensiven Dachbegrünung mit einem Substrataufbau von mindestens 10 cm zu verse- hen. Die Dachfläche ist mit einer standortgerechten Gräser- / Kräutermischung anzusäen oder mit standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen.  Beleuchtung Die Art der Außenbeleuchtung ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und hat in- sektenfreundliche Leuchtmittel (LED, siehe Maßnahme-Nr. 1-12 "Verwendung von Be- 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 191 leuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung") zu berücksichtigen.  Fassadengestaltung Es sollten keine hochglänzenden oder spiegelnden Baumaterialien oder Farben an der Außenfassade eingesetzt werden. Empfohlen wird die Verwendung mineralischer Farben, die matter und natürlicher wirken. Um die Intensität beziehungsweise die starke Strahlung der Farbe auszuschließen, ist ein Hellbezugswert der Farbe von weniger als 50 % zu verwenden.  Bodenschutz Der Anfall von überschüssigem Bodenaushub ist durch planerische und gestalteri- sche Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Überschüssiger unbelasteter Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung einer Verwertung zuzuführen. Falls Auffälligkeiten oder anthropogene Beimengungen festgestellt werden, ist der Aushub repräsentativ zu untersuchen und für eine Entsorgung außerhalb des Planungs- gebiets eine abfallrechtliche Einstufung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe, abzustimmen. Für eine Umlagerung auf dem Grundstück sind boden- schutzrechtliche Vorgaben maßgebend. Erforderliche Bodenarbeiten sind zur Vermeidung von Bodenschäden bodenscho- nend durchzuführen. Die Vorgaben der DIN 19731 sowie die DIN 18915 sind anzuwen- den. Humoser Oberboden ist zu Beginn der Baumaßnahme entsprechend seiner Mäch- tigkeit abzuschieben und ordnungsgemäß auf Mieten nicht höher als 2,00 m zu lagern. Die Oberbodenmieten sind trapezförmig zu profilieren und bei einer Lagerdauer länger als ein halbes Jahr ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung (unter Berücksichtigung der Folgenutzung) anzusäen. Kulturfähiger Unterboden ist ebenfalls getrennt auszubauen und in Mieten zu lagern. Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass betriebsbedingte unvermeidliche Bo- denbelastungen (zum Beispiel Verdichtungen) auf das engere Baufeld beschränkt blei- ben. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Oberboden ist generell nicht zulässig. La- gerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen sollten möglichst auf bestehende Verkehrs- flächen beziehungsweise befestigte Wege begrenzt werden, um Beeinträchtigungen der Vegetation und des Boden zu minimieren. Darüber hinaus sollten möglichst Maschinen zum Einsatz kommen, bei denen eine geringe Bodenverdichtung zu erwarten ist (Ketten- fahrzeuge, leichtes Gerät). Der bei den Bauarbeiten angefallene Oberboden sowie der kulturfähige Unterbo- den sind auf dem jeweiligen Grundstück zur Herstellung von Vegetationsflächen, wenn 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 192 möglich, wieder aufzutragen. Gegebenenfalls sind vorab Maßnahmen zur Beseitigung von Untergrundverdichtungen erforderlich. Bei erforderlichen Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebiets darf der Oberboden des Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für Auffüllungen ist vorzugweise Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden und mit dem Oberboden wieder anzudecken. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge be- ziehungsweise Vermischungen mit Bodenmaterial auszuschließen sind.  Schutz des Grundwassers durch dezentrale Versickerung von Niederschlags- wasser Unbedenkliches Niederschlagswasser, beispielsweise von Dachflächen, Hof- und Garagenzufahrten, soll ortsnah versickert werden. Hierzu sind begrünte, naturnah gestal- tete Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht (mindestens 30 cm mächtige Ober- bodenschicht) anzulegen. Künstliche Substrate können anstelle der belebten Bodenzone eingesetzt werden, wenn diese eine Zulassung  des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,  des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder  des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) nachweisen können und der Einsatz entsprechend den in der Zulassung definier- ten Bedingungen erfolgt. Insbesondere soll dargestellt sein, dass Einbau, Betrieb und Wartung nach den Vorgaben der Zulassung erfolgen. Die Bodenversiegelung ist auf ein unvermeidliches Maß zu beschränken. Flächen- befestigungen sollen, soweit die Nutzung der Flächen dem nicht entgegensteht, wasser- durchlässig und begrünt gestaltet werden (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengitterstei- ne, Rasenfugenpflaster). Auch der Unterbau ist entsprechend wasserdurchlässig herzu- stellen. Insbesondere Fußwege und gering frequentierte Pkw-Parkplätze, Einfahrten, Hof- flächen etc. sind wasserdurchlässig zu gestalten. Stellplatzanlagen sind einzugrünen und mit Pflanzstreifen zu gliedern. Zum Schutz von Boden und Grundwasser sind Dachflächen aus unbeschichteten Metallen (Kupfer, Zink und Blei) unzulässig. 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 193  Schutz des Grundwassers durch Nutzung von Niederschlagswasser als Brauch- wasser Das in Zisternen gesammelte, unbedenkliche Niederschlagswasser wird, wie in dem Entwässerungskonzept dargestellt, zur Beregnung der Rasenflächen verwendet. Gegebenenfalls kann dieses Wasser auch als Brauchwasser (z. B. Gartenbewässerung, Toilettenspülung, etc.) verwendet werden. Hierbei sind die hygienischen Auflagen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) und der Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu be- rücksichtigen. Darüber hinaus ist die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwas- ser gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig. Die hierfür erforderlichen Leitungen sind farblich zu kennzeichnen und dürfen gemäß den Bestimmungen der Trinkwasser- verordnung an keiner Stelle an das öffentliche Netz angekoppelt sein.  Lärm Das im Entwurf vorliegende Schallgutachten des Büros KÖHLER & LEUTWEIN (2015) wird derzeit überarbeitet. Nach schriftlicher Auskunft des Amts für Umwelt- und Arbeits- schutz, Stadt Karlsruhe, vom 12.05.2015, ist vorgesehen, in dem Schallgutachten eben- falls ein Kapitel mit Empfehlungen für Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Sobald die Informationen vorliegen, werden sie an dieser Stelle ergänzt.  Festsetzungen zu Maßnahmen außerhalb des Planungsgebiets 1. Für die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Nördliche Hardt" sind als "Kompensationsmaßnahme" die Erweiterung des FFH-Gebiets "Oberwald und Alb", die Aufwertung des Hardtwalds und die Prüfung eines neuen Landschaftsschutzgebiets "Neureuter Feldflur" vorgesehen. 2. Für die Waldumwandlung sind Aufforstungen im Sinne der Weiterentwicklung von junger Sukzession und ergänzender Anpflanzungen sowie klassische Auf- forstungen außerhalb des Planungsgebiets in Durlach und Neureut vorgese- hen (siehe Maßnahme-Nr. 2-6 und Plan 5.2-1, Blattschnitte 1/6 und 6/6). 3. Als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme im FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" sind Verkehrslenkungsmaßnahmen durch- zuführen, die das Parken in den Hardtwaldalleen sowie im Waldsaum des A- denauerringes verhindern. 4. Als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme sind Aufwertungen des Waldbestands durch Neophytenbekämpfung und Verwendung hochwertigen Pflanzguts im Hardtwald nördlich und westlich und östlich des Planungsgebie- tes vorzunehmen (Maßnahme-Nr. 2-1: Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder"). 5 Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt 194 5. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die sich aus der Artenschutzge- setzgebung ableiten, sind Maßnahmen für Zaun- und Mauereidechsen im Be- reich der Hardtwaldalleen, auf Vereinsgeländen und in unmittelbarer Umge- bung des Robinson-Spielplatzes (Maßnahmen-Nr. 2-4 und 2-5: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse, Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse) sowie für Fledermäuse (Maßnahme-Nr. 2-2: Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten) und Vögel (Maßnahme-Nr. 2-3: Aufhän- gen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star) durchzuführen. Diese Maßnahmen müssen vor Umsetzung der Baumaßnah- me wirksam sein.  Ökologische Baubegleitung Dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe, ist eine geeignete Per- son zu benennen, die die ökologische Baubegleitung vornimmt. Die ökologische Baube- gleitung betreut die Umsetzung des Gesamtprojekts einschließlich aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Erst mit Umsetzung und nachgewiesener Funktion aller Maßnahmen einschließlich der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen en- det die Aufgabe der ökologischen Baubegleitung. Für die ökologische Baubegleitung können Formulare bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Markgrafenstr. 14, 76131 Karlsruhe) angefordert werden. Diese oder andere geeignete Formulare sind vor, während und nach Beendigung der Maßnahme zuzuschicken. 6 Planungsalternativen 195 6 Planungsalternativen Als mögliche Standorte für das künftige Fußballstadion wurden neben dem Wild- parkgelände mehrere Planungsalternativen hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit durch die Albert Speer & Partner GmbH, Frankfurt a. M, geprüft, darun- ter die Standorte "Untere Hub" und "Mastweide" (AS & P 2013). Als zentrale Aspekte in der Entscheidung für einen zukunftsfähigen Standort haben sich neben der Vermarktung des Stadions, der entstehenden Kosten und der schnellen Umsetzbarkeit des Vorhabens die Themenbereiche Verkehr und Sicherheit herausge- stellt. Unter Beteiligung von Sicherheitsbehörden, Fanverbänden und Vereinsakteuren wurden für alle Standorte die Potenziale im Bereich Sicherheit und Verkehr diskutiert. Zentrale Themen dieser Gespräche waren die Erreichbarkeit des Stadions sowie die da- für zu schaffende oder aufzuwertende Infrastruktur, die Fantrennung mit An- und Abreise der Gästefans, die Parkierungsproblematik sowie die Entfluchtung und der Zugang zu Rettungswegen (STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2015b).  Bewertung der Standortalternative "Untere Hub" Die "Untere Hub" ist im Regionalplan "Mittlerer Oberrhein" (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 2003) als Grünzäsur ausgewiesen, die südlich angrenzende "Len- zenhub" ist Teil des regionalen Grünzuges. Beide Flächen wurden als überschwem- mungsgefährdete Bereiche bei Katastrophenhochwasser (Vorbehaltsgebiet) gekenn- zeichnet. Für eine Bebauung der "Unteren Hub" würde ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan erforderlich (AS & P 2013). Die Flächen der Standortoption weisen aufgrund der naturräumlichen Ausstattung und der vorhandenen Freizeiteinrichtungen eine mittlere Bedeutung für die freiraumbezo- gene Erholungsnutzung auf. Insbesondere im nördlichen Bereich der "Unteren Hub" exis- tieren in Teilen geschützte Biotopflächen nach § 24a NatSchG Baden-Württemberg, die eine hohe ökologische Wertigkeit aufweisen. Das vorhandene Offenland fungiert als Kalt- luftentstehungsgebiet. Durch lokale Windsysteme wird die Luft nachts als Kaltluftzustrom in die überwärmten Siedlungsbereiche Durlach und die Oststadt transportiert. Durch eine Bebauung würde sich die Reichweite der Frisch- und Kaltluftquelle reduzieren, so dass sich für die angrenzenden Stadtteile eine höhere Wärmebelastung ergeben würde (AS & P 2013). Das Grundwasser steht in der "Unteren Hub" teilweise bis zum Geländeniveau an. Somit wäre für eine Realisierung eines Stadionneubaus voraussichtlich eine Aufschüt- tung des Gebiets beziehungsweise die Anhebung der geplanten Baustrukturen notwen- dig, um sehr seltene, aber grundsätzlich mögliche Überschwemmungen im Zuge von Ext- remwetterlagen zu vermeiden (AS & P 2013). 6 Planungsalternativen 196  Bewertung der Standortalternative "Mastweide" Bei der Standortalternative "Mastweide" ist nach AS & P (2013) insbesondere zu berücksichtigen, dass entlang der Bundesautobahn gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bundesfern- straßengesetz ein 40 m breiter Streifen als Bauverbots- sowie ein 100 m breiter Streifen als Baubeschränkungszone eingehalten werden muss. Ähnlich verhält es sich bezüglich einzuhaltender Abstandsflächen gegenüber der nördlich gelegenen Bundesstraße B10 (Bauverbotszone 20 m, Genehmigungsvorbehalt 40 m). Aufgrund der relativ geringen Grundstücksgröße ergäbe sich dementsprechend ein stark begrenzter Bauraum für einen Stadionneubau. Außerdem wäre eine frühzeitige Einbindung der Autobahndirektion in die weiteren Verfahrensschritte erforderlich (AS & P 2013).  Bewertung der Standortalternative "Wildpark" Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin des Standortes "Wildpark". Teilbereiche des Planungsgebiets sind gemäß des Regionalplans "Mittlerer Oberrhein" (REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN 2003) Bestandteil eines "Regionalen Grünzugs". Das zu untersu- chende Areal befindet sich zudem innerhalb eines großflächigen Landschaftsschutzge- biets. Die westlich und nördlich angrenzenden Bereiche sind als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen (siehe Kapitel 1.2 und 2.7). Wesentliche Restriktionen für den Standort "Wildpark" ergeben sich aufgrund der Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiets "Nördliche Hardt". Innerhalb des Land- schaftsschutzgebiets sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets ver- ändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Errichtung baulicher Anlagen nach Landesbauordnung ist im Landschaftsschutzgebiet zwar nicht grundsätzlich ausge- schlossen, sie ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und steht unter dem ausdrücklichen Erlaubnisvorbehalt der unteren Naturschutzbehörde (AS & P 2013). Die Flurstücke im westlichen Teil des Planungsgebiets sind Bestandteile des FFH- Gebiets 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" und des Vogelschutzge- biets 6916-441 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe". Zum Schutz der Natura 2000-Gebiete ist gemäß § 34 BNatSchG eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, soweit Projekte oder Pläne verwirklicht werden sollen, die geeignet sind, ein Schutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen (AS & P 2013). Darüber hinaus unterliegen Eingriffe in den als Waldflächen gemäß LWaldG aus- gewiesenen Bereichen den Vorgaben des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg und sollten weitestgehend vermieden werden (AS & P 2013). 6 Planungsalternativen 197  Begründung der Wahl des Standorts "Wildpark" Obwohl die beiden Planungsalternativen "Untere Hub" und "Mastweide" aufgrund ihrer Nähe zur Autobahn eine bessere Vermarktungsmöglichkeit aufweisen, wurde die Diskussion um die autobahnnahen Standorte aufgegeben zugunsten einer schnelleren und realitätsnäheren Verbesserung der Strukturen im Spielbetrieb am Standort "Wild- park" (STADTPLANUNGSAMT KARLSRUHE 2015b). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die weitaus höheren Kosten, die die Realisierung des Stadions an den anderen Standorten verursacht hätten, sowie die bes- sere Verfügbarkeit der notwendigen Flächen auf dem Wildparkgelände. Auch die ver- kehrliche Anbindung spielte dabei eine Rolle. In der Summe sprachen mehr Gründe für das Wildparkgelände als für die anderen Standorte (schriftliche Mitteilung von Frau Rah- mann, Stadtplanungsamt Karlsruhe, vom 31.03.2015). Die Belange des Arten- und Naturschutzes werden bei der weiteren Planung und Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt. 7 Gesamtbewertung 199 7 Gesamtbewertung Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands unter Berück- sichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.  Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf Die Bilanzierung erfolgte für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf unter Anwendung der Methodik des Karlsruher Modells (Stadt Karlsruhe 2006). Die Bewertung ist in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang dargestellt. Eine Über- sicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zeigt Tabelle 7-1. Hierbei ist zu beachten, dass sich bei der Bilanzierung nach Vorhabensflächen in der Summe ein geringfügig höherer Kompensationsbedarf als bei der Gesamtbilanz für das Planungsgebiet ergibt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Flächengrößen der Biotoptypen, welche in vollen Quad- ratmetern in die Bilanz eingehen, bei der Bilanzierung nach Vorhabensflächen für jedes Teilgebiet auf- oder abgerundet werden mussten, während dies bei der Gesamtbilanz pro Biotoptyp nur ein einziges Mal erforderlich war. Tabelle 7-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf nach dem Karlsruher Modell. Vorhabensfläche Schutzgüter Summe Boden Klima Pflanzen Tiere Wasser- kreislauf Sondergebiet Sport 1 Ist-Zustand 3.998,63 5.747,23 4.124,68 4.428,51 7.928,10 26.227,15 Plan-Zustand 674,45 1.989,54 589,48 424,76 2.102,70 5.780,93 Differenz -3.324,18 -3.757,69 -3.535,20 -4.003,75 -5.825,40 -20.446,22 Sondergebiet Sport 2 Ist-Zustand 1.260,47 1.343,07 1.072,80 1.160,84 1.829,50 6.666,68 Plan-Zustand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Differenz -1.260,47 -1.343,07 -1.072,80 -1.160,84 -1.829,50 -6.666,68 Sondergebiet Sport 3 Ist-Zustand 1.736,58 2.756,38 1.580,52 2.104,45 3.172,72 11.350,65 Plan-Zustand 0,00 45,72 76,20 66,04 60,96 248,92 Differenz -1.736,58 -2.710,66 -1.504,32 -2.038,41 -3.111,76 -11.101,73 Sondergebiet Sport 4 Ist-Zustand 1.184,49 1.858,35 740,94 969,02 2.107,24 6.860,04 Plan-Zustand 6,07 9,36 3,12 6,24 10,40 35,19 Differenz -1.178,43 -1.848,99 -737,82 -962,78 -2.096,84 -6.824,86 7 Gesamtbewertung 200 Fortsetzung Tabelle 7-1. Vorhabensfläche Schutzgüter Summe Boden Klima Pflanzen Tiere Wasser- kreislauf Sondergebiet Sport 5 Ist-Zustand 783,21 415,17 259,32 556,03 1.758,82 3.772,55 Plan-Zustand 616,00 1.584,00 176,00 352,00 1.584,00 4.312,00 Differenz -167,21 +1.168,83 -83,32 -204,03 -174,82 +539,45 Sondergebiet Sport 6 Ist-Zustand 411,11 530,64 148,86 270,67 601,80 1.963,08 Plan-Zustand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Differenz -411,11 -530,64 -148,86 -270,67 -601,80 -1.963,08 Sondergebiet Sport 7 Ist-Zustand 267,40 225,10 176,90 216,97 384,22 1.270,59 Plan-Zustand 0,00 49,32 70,10 54,63 65,76 239,81 Differenz -267,40 -175,78 -106,80 -162,34 -318,46 -1.030,78 Sport- und Spielfläche 1 Ist-Zustand 5.025,46 6.065,98 2.103,82 3.535,40 8.409,18 25.139,84 Plan-Zustand 4.134,67 5.589,76 1.537,64 2.952,62 7.766,86 21.981,55 Differenz -890,80 -476,22 -566,18 -582,78 -642,32 -3.158,30 Sport- und Spielfläche 2 Ist-Zustand 1.555,03 3.174,95 2.115,54 3.008,82 3.568,64 13.422,98 Plan-Zustand 1.343,42 1.249,20 277,60 707,70 2.760,50 6.338,42 Differenz -211,61 -1.925,75 -1.837,94 -2.301,12 -808,14 -7.084,56 Sport- und Spielfläche 3 Ist-Zustand 504,77 1.302,24 205,08 349,61 1.330,96 3.692,66 Plan-Zustand 447,16 1.149,84 127,76 255,52 1.149,84 3.130,12 Differenz -57,61 -152,40 -77,32 -94,09 -181,12 -562,54 Gesamt -58.299,29  Weitere Schutzgüter Für die Schutzgüter biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter ergeben sich, wie in den Kapiteln 4.8 bis 4.11 dargestellt, keine erhebli- chen Umweltauswirkungen.  Kompensationsbedarf Der Kompensationsbedarf für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf beträgt insgesamt 58.315,92 Wertpunkte (siehe Tabelle 11-1 im An- hang). 7 Gesamtbewertung 201  Ausgleichsmaßnahmen In Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz soll der Kompensati- onsbedarf vorwiegend durch Umsetzung der im PEPL dargestellten Entwicklungsmaß- nahmen für den Lebensraumtyp 9190 "Bodensaure Eichenwälder" ausgeglichen werden. Dies ist aus naturschutzfachlicher Sicht gerechtfertigt, da bei den verschiedenen Schutz- gütern insbesondere der Verlust von Gehölzbeständen im Planungsgebiet zu einem ho- hen Kompensationsbedarf führt (vergleiche Kapitel 4.2 bis 4.5). Zusätzlich spielt auch der Verlust von Lebensräumen der Zauneidechse eine bedeutende Rolle bei der Entstehung des Kompensationsbedarfs. Daher wurden im vorliegenden Fall folgende Maßnahmen bei der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (siehe Tabelle 7-2) berücksichtigt:  Maßnahme-Nr. 2-1: Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Ei- chenwälder",  Maßnahmen-Nr. 2-4: Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechsen,  Maßnahme-Nr. 2-6: Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsgemäße Bewaldung sowie  Maßnahme-Nr. 2-7: Ersatz für einen Heldbockbrutbaum und für zwei Heldbockver- dachtsbäume. Tabelle 7-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz der Ausgleichsmaßnahmen nach dem Karlsruher Modell. Ausgleichsmaßnahme Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Maßnahme-Nr. 2-1 (Aufwertung des FFH- Lebensraumtyps 9190 "Bo- densaure Eichenwälder") 413.930,10 464.573,40 50.643,30 Maßnahme-Nr. 2-4 (Aufwertung von Lebensräu- men für die Zauneidechse) 45.209,72 48.486,32 3.276,60 Maßnahme-Nr. 2-6 (Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsgemäße Bewal- dung) 48.568,00 57.880,00 9.312,00 Maßnahme-Nr. 2-7 (Ersatz für einen Heldbock- brutbaum und für zwei Held- bockverdachtsbäume) 226,80 241,50 14,70 gesamt 507.934,62 571.181,22 63.246,60 7 Gesamtbewertung 202  Gesamtbewertung Durch die Maßnahmen-Nr. 2-1, 2-4, 2-6 und 2-7 wird der Eingriff hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf nach derzeitigem Pla- nungsstand rechnerisch vollständig kompensiert. Es ergibt sich ein Kompensationsüber- schuss von 4.930,68 Wertpunkten. Dieser Überschuss soll bestehen bleiben, um Aspekte der Auswirkungen der Planung, die in Bewertungstabellen nur unvollständig zum Aus- druck kommen, wie der zeitliche Verzug zwischen der Entfernung eines Heldbockbrut- baumes und der tatsächlichen Neubesiedlung eines aus der Nutzung genommenen Po- tenzialbaumes, aufzuwiegen. Sollte sich der Kompensationsbedarf ändern, können auch die übrigen in Kapitel 5.2 dargestellten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Kompensation herange- zogen werden. Dies sind:  Maßnahme-Nr. 2-2: Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für ge- bäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten,  Maßnahme-Nr. 2-3: Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star sowie  Maßnahme-Nr. 2-5: Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse. 8 Sonstige Angaben 203 8 Sonstige Angaben 8.1 Methodik der Umweltprüfung Die Methodik der Umweltprüfung folgt der ökologischen Wirkungsanalyse. Sie um- fasst und strukturiert die Arbeitsschritte von der Systembeschreibung (Ist-Zustand) bis zur Bewertung von Auswirkungen (Prognose und Bewertung). Die Aufbereitung und Dar- stellung aller Ergebnisse und die Beschreibung und Bewertung von Empfindlichkeiten so- wie von Wirkungs- und Konfliktbereichen erfolgen jeweils separat für die einzelnen Schutzgüter und beinhalten auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für das Schutzgut Boden wurden ein Bodengutachten des Büros Solum, Büro für Boden + Geologie (SOLUM 2015), sowie die geotechnischen Gutachten der DR.-ING. ORTH GMBH (2006 a und b, 2010 UND 2014) herangezogen. Für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft wurde neben der geotechnischen Untersuchung im Zuge der Ertüchtigung der Wellenbrecher (DR.-ING. ORTH GMBH 2010) unter anderem auf Daten des NACHBARSCHAFTSVERBANDS KARLSRUHE - PLANUNGSSTELLE (NVK 2004a und b, NVK 2011 und NVK 2014), der LUBW (Daten- und Kartendienst, LUBW 2008, LUBW 2010, LUBW 2014 und LUBW 2015), des Klimaatlas der LUBW sowie Daten des UMWELTBUNDESAMTS (2014) zurückgegriffen. Die Erfassung der Flora und Fauna im Untersuchungsgebiet wurde von der SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH (2015 a und b) durchgeführt. Der nördliche Teil des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans "Fußballstadion im Wildpark" wurde bereits im Zuge der Erstellung einer Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2007) und einer artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2008) für den damals geplanten Umbau des Wildparkstadions unter- sucht. Die vorhandenen Daten bedurften jedoch einer Überprüfung und Aktualisierung durch ergänzende Erhebungen. Für die naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Neubaus des Wildparkstadions wurde darüber hinaus auf die Ergebnisse zahlreicher Un- tersuchungen aus den Vorjahren im näheren Umfeld des Wildparkstadions zurückgegrif- fen (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2009a - d, 2010, 2011a und b). Zusätzlich stan- den Daten von WURST (2009, 2014) sowie aus dem Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6916-342 "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" und das SPA-Gebiet 6916-303 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe" (ILN 2009) zur Verfügung. Für die Beurteilung vorhandener sowie künftig möglicher Schalleinwirkungen wur- de ein Schallgutachten des Büros KOEHLER & LEUTWEIN (2015) erstellt. Dessen Ergebnis- se bei der Wirkungsprognose hinsichtlich des Schutzguts Mensch berücksichtigt wurde. Informationen zu Kultur und sonstigen Sachgütern stammen vom NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE - PLANUNGSSTELLE (NVK 2014), dem Regierungs- präsidium Karlsruhe (schriftliche Stellungnahme von Herrn Keller vom 16.06.2014) und der Stadtwerke Karlsruhe, Netzservice GmbH (schriftliche Auskunft vom 17.11.2014). 8 Sonstige Angaben 204 8.2 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen Nach § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorher- gesehene Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maß- nahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Dabei nutzt sie Hinweise von Fachbehörden zu mögli- chen unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt, über die die Gemeinden nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bauleitplans von den Behörden unterrichtet werden (§ 4 (3) BauGB). Die Hinweise der Fachbehörden werden in die Endfassung des Umweltberichts aufgenommen. Die Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des betrachte- ten Vorhabens auf die Umwelt umfasst zwei wesentliche Aspekte:  Die Überwachung der Umsetzung und Pflege sowie der Funktion der planinternen und planexternen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation der durch das Vorhaben entstehenden erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- güter und  die Überwachung unvorhergesehener erheblicher Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt.  Überwachung der planinternen und planexternen Maßnahmen zur Vermei- dung und Verminderung sowie zum Ausgleich  Umweltbaubegleitung Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt unter Beteiligung einer Umweltbaubeglei- tung. Die für die Umweltbaubegleitung Verantwortlichen sind beratend tätig, um eine auf- lagen- und gesetzeskonforme Umsetzung des Vorhabens sowie eine vollständige Um- setzung der gesetzten Standards zu erreichen. Sie dient insbesondere der Vermeidung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, wie Schäden an europarechtlich geschützten Arten und Bodenschäden.  Baubegleitung bei der Umsetzung von Vermeidungs- und Verminderungsmaß- nahmen sowie der Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen Die Umsetzung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie die Her- stellung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt unter einer naturschutzfachlich kundigen Baubegleitung. Um die Funktionsfähigkeit der CEF-Maßnahmen zu belegen und gegebenenfalls Maßnahmenergänzungen vorzunehmen, wird ein Monitoring über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt. 8 Sonstige Angaben 205  Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen Die Gemeinde gewährleistet bei der Realisierung des Vorhabens die Einhaltung der relevanten Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes(BImSchG) sowie sei- ner Verordnungen (BImSchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anlei- tungen (TA). Diese Vorschriften dienen dem Schutz des Menschen, der Tiere und Pflan- zen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen (siehe Kapitel 1.2). Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die relevanten Vorschriften des Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Wassergesetzes Baden- Württemberg (WG) eingehalten werden (siehe Kapitel 1.2). Die Durchführung der Baumaßnahme muss dem Stand der Technik entsprechen. Daher sind die einschlägigen DIN, technischen Regelwerke, Richtlinien und Verordnun- gen anzuwenden. Die Einhaltung dieser Normen liegt in der Verantwortung der örtlichen Bauleitung (siehe Kapitel 5). Die Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen wird durch ein Monitoring überwacht. So- fern sich der Bestand der vom Vorhaben betroffenen Tierarten trotz der ergriffenen vor- gezogenen Ausgleichsmaßnahme ungünstig entwickelt oder sich die Habitateignung ver- schlechtert, greifen die Maßnahmen des Risikomanagements. In Abstimmung mit der un- teren Naturschutzbehörde werden dann weitere lokale Maßnahmen zur Aufwertung von Lebensräumen ergriffen. 9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 207 9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplans "Fußballstadion im Wildpark" plant die Stadt Karlsruhe die Errichtung eines neuen Fußballstadions im Wildpark. Übergeordnete Ziele sind hierbei ein klimaneutrales Stadion, ein überdurchschnittlich geringer Energiebedarf sowie die ökologische Nachhaltigkeit. In Zusammenhang mit dem Stadionneubau wird außerdem eine Verbesserung der äußeren Verkehrserschließung angestrebt. Vorgese- hen sind die Bereitstellung zusätzlicher Parkplätze und Warteflächen und eine bedarfsge- rechte Neuordnung der benötigten Erschließungsstrukturen, wobei auch der Fuß- und Radverkehr sowie die Nutzung des ÖPNV gefördert werden sollen. Da für das bestehende Wildparkstadion bisher kein Planungsrecht vorliegt, wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der das Stadion sowie die Flächen für anhängige Nutzungen, Trainingsplätze, Erschließungsflächen und Stellplätze umfasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über eine Fläche von rund 30 ha und beinhaltet neben dem Wildparkgelände auch den südlich daran angrenzenden Bereich bis zur Lär- chenallee sowie den nordöstlich des Adenauerrings gelegenen Birkenparkplatz. Im vorliegenden Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft, Fauna und Flora, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wech- selwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. In je- weils eigenen Kapitel werden darüber hinaus der planungsrechtliche Ist-Zustand, die im Planungsgebiet vorhandenen Waldbestände sowie die betroffenen Schutzgebiete darge- stellt, mögliche Konflikte beschrieben und Lösungswege aufgezeigt. Bereits im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans wurden durch eine intensi- ve Abstimmung zwischen allen Planungsbeteiligten zahlreiche Optimierungen in der Pla- nung vorgenommen, die zu einer Vermeidung und Verminderung vor allem naturschutz- rechtlicher Konflikte beitragen. Wesentlicher Bestandteil war hier vor allem die Auswei- sung von Tabuflächen beziehungsweise deren Festsetzung im Bebauungsplan als Grün- flächen mit Gehölzbestand oder Waldflächen sowie die Erhaltung zahlreicher Einzelbäu- me. Dadurch konnten bei nahezu allen Schutzgütern, besonders jedoch bei Flora und Fauna, die Folgen des Eingriffs deutlich vermindert werden. Die beschriebenen Optimie- rungen sowie die vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden in der Konfliktanalyse bei der Bewertung des Planzustandes der Schutzgüter berücksich- tigt. Zu den geplanten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umgesetzt werden, zählen:  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits,  Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen, 9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 208  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Ro- dungsarbeiten,  Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Rodung von Habitatbäu- men sowie dem Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions,  Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vor der Fäl- lung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäuden,  Bauzeitenbeschränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Ab- schiebens von Oberboden,  Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Beräumung des Baufelds in Sport- und Spielfläche 2,  Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits wäh- rend der Bauphase,  Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachtsbäumen des Held- bocks und des Eremits während der Bauphase,  Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions,  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen,  Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung,  Verwendung von Vogelschutzglas für Glasfassaden,  Verwendung von Wafer-Modulen sowie Metallbauteilen mit einer reflexionsarmen Farblackierung für die Photovoltaikanlage auf dem Stadiondach,  Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zauneidechse sowie der Ersatzhabitate,  Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mauereidechse sowie der Ersatzhabitate,  Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen sowie  Fang und Umsiedlung von Mauereidechsen. Für bestimmte Tierarten beziehungsweise Tiergruppen ist darüber hinaus die Um- setzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um das Habitatangebot im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich aufrecht zu erhalten. Im Einzelnen sind folgen- de Maßnahmen vorgesehen:  Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten,  Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star  Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse sowie  Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse. 9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 209 Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands der Schutzgü- ter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Diese wurden nach der Methodik des Karlsruher Modells bewertet. Bei der Bilanzierung werden die vorgesehenen Kom- pensationsmaßnahmen berücksichtigt. In Kapitel 4 erfolgt die Bewertung getrennt nach den verschiedenen Vorhabensflächen (Sondergebiete Sport, Sport- und Spielflächen), die Gesamtbilanz ist in den Tabellen 11-1 bis 11-6 im Anhang dargestellt. Der Kompensationsbedarf für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf beträgt insgesamt 58.316 Wertpunkte. Durch die Aufwertung des FFH- Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder", die Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse, die Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsgemäße Bewaldung sowie durch den Ersatz des Heldbockbrutbaum und der zwei Heldbockverdachtsbäume wird der Eingriff vollständig kompensiert. Für die Schutzgüter biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. 10 Literatur 211 10 Literatur ARBEITSGRUPPE BODENKUNDE (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung. 5. 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Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden*, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf (Gesamtbilanz). * Die Wertpunkte der verschiedenen Bodeneinheiten im Ist- und im Plan-Zustand sind in einer gesonderten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden (Tabelle 11-2) dargestellt. Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014) m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Sandfläche 33,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten0,050,33 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,100,66 Bewertung in Anlehnung an die Vegetation, bietet für Tiere keinen dauerhaften Lebensraum 0,100,66 Fläche ohne Oberflächenabfluss 0,402,644,29 Verfugte Mauer 312,00 Höhere Fugenvegetation 0,106,24 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört0,2012,48 Bewertung in Anlehnung an die Vegetation, bedingt als Lebensraum für Tiere geeignet0,2012,48 Völlig versiegelte Fläche 0,000,0031,20 Treppe (Stadion, Vereinsgelände Germania)1.152,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Völlig versiegelte Fläche 0,000,000,00 Treppe mit Ruderalarten (Amateurstadion) 1.524,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten0,0515,24 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,1030,48 Bewertung in Anlehnung an die Vegetation, bietet für Tiere keinen dauerhaften Lebensraum 0,1030,48 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,2060,96137,16 Fettwiese mittlerer Standorte (Stadionböschung) 7.645,00 Kleine, eher trockene Verkehrsgrünflächen (Rasen, Bodendecker) 0,50764,50 Ausprägung Pflanzengesellschaften: Störzeiger und Ruderalarten, stellenweise aber auch Magerkeitszeiger -> Grundwert artenarm (0,30) und artenreicher (0,70) gemittelt 0,50764,50 Tierartengilde Grünland: Wiese, trocken, 10 - 20 Arten -> Grundwert: 0,5, Bodenart: sandig + 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30, Störeinflüsse - 0,10 0,801.223,20 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201.834,804.587,00 Trittpflanzenbestand (zwischen Amateurstadion und Kunstrasenplatz)1.144,00 Öffentliche Grünflächen 0,90205,92 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört 0,2045,76 Tierartengilde Grünland: Wiese, trocken, 10 - 20 Arten -> Grundwert: 0,50, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0,100,70160,16 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00228,80640,64 Trittrasen (Birkenparkplatz, östlich des Stadions, KIT- Sportplatz, Vereinsgelände Germania)18.030,00 Öffentliche Grünflächen 0,903.245,40 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,301.081,80 Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30, Störeinflüsse, Nutzung als Sportplatz, im Parkplatzbereich - 0,20, Flächengröße > 5-20 ha + 0,200,602.163,60 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,003.606,0010.096,80 Lückiger Trittpflanzenbestand (insbesondere im Bereich des Birkenparkplatzes, südöstlich der Trainingsplätze 5 und 6 sowie östlich der Dreifeld- Sporthalle)3.005,00 Öffentliche Grünflächen 0,90540,90 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,30180,30 Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0,10 0,50300,50 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00601,001.622,70 Zierrasen (insbesondere Trainingsplätze - ausgenommen Kunstrasenplätze, Trainingsplatz 4 und Stadion - sowie Bereiche auf dem Vereinsgelände Germania und entlang des Adenauerrings)43.554,00 Öffentliche Grünflächen 0,907.839,72 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört 0,201.742,16 Grünlandart: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Flächengröße > 5-20 ha + 0,20, Störeinflüsse, teilweise Nutzung als Sportplatz - 0,10 0,403.484,32 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,008.710,8021.777,00 Zierrasen (Bereich zwischen den Tennisplätzen) 1.116,00 Öffentliche Grünflächen 0,90200,88 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört 0,2044,64 Grünlandart: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Flächengröße > 5-20 ha + 0,20, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste- Arten, vereinzelt + 0,10, 0,60133,92 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00223,20602,64 Zierrasen (Spielfelder des Stadions und von Trainingsplatz 4) 14.842,00 Öffentliche Grünflächen 0,902.671,56 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört, eingebaute Rasenheizung -> - 0,10 0,10296,84 Grünlandart: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Flächengröße > 1-5 ha + 0,10, Störeinflüsse, Nutzung als Sportplatz - 0,20, 0,20593,68 Zeitweise gedrosselte Verdunstung, -> eingebaute Drainage, Überschusswasser wird über Rigolen versickert -> - 0,100,902.671,566.233,64 Ruderalvegetation (im Bereich des Adenauerrings) 272,00 Wiesenbrachen 1,1059,84 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,0054,40 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Störeinflüsse: Straßen zweiseitig parallel zu bandartiger Struktur - 0,400,6032,64 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2065,28212,16 Annuelle Ruderalvegetation (Kompostplatz) 1.713,00 Wiesenbrachen 1,10376,86 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,00342,60 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,30445,38 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,20411,121.575,96 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (Kompostplatz und südlich des Amateurstadions)6.640,00 Wiesenbrachen 1,101.460,80 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,001.328,00 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,301.726,40 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201.593,606.108,80 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (Biberburg, südöstlich des Birkenparkplatzes und im Bereich des KIT-Sportplatzes und des Sportplatzes südlich des Kompostplatzes) 7.988,00 Wiesenbrachen 1,101.757,36 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,001.597,60 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 1,101.757,36 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201.917,127.029,44 Feldhecke (Birkenparkplatz) 122,00 Wiesenbrachen, zu großen Teilen angrenzend an grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 1,1026,84 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch 1,0024,40 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote- Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,7017,08 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2029,2897,60 Brombeer-Gestrüpp 646,00 Wiesenbrachen, zu großen Teilen angrenzend an grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 1,10142,12 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch 1,00129,20 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich und angrenzend an Sportplätze - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,7090,44 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,20155,04516,80 Kronen- fläche Bäume FlächeSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 11 Anhang 221 Fortsetzung Tabelle 11-1. Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014) m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Lianen- oder Kletterpflanzenbestand 55,00 Versiegelte Fläche aller Art, angrenzend an völlig versiegelte Straße oder Platz, da durch den Pflanzenbewuchs jedoch höher wertig erfolgt ein Zuschlag + 0,50 0,505,50 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,303,30 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,404,40 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,0011,0024,20 Efeu-Bestand 804,00 Einzelbäume in der Stadt, zu großen Teilen Angrenzend an eine Allee 0,90144,72 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,3048,24 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,80128,64 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00160,80482,40 Bestand des Wilden Weins 82,00 Öffentliche Grünflächen, zu großen Zeilen angrenzend an Zierrasen 0,9014,76 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,304,92 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 0,609,84 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,0016,4045,92 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung (Tennisplätze und im Bereich des Adenauerrings)552,00 Öffentliche Grünfläche, angrenzend an Zierrasen 0,9099,36 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,9099,36 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Störeinflüsse, angrenzend an Tennisplätze - 0,10, Vorkommen von 1- 3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,3033,12 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,20132,48364,32 Heckenzaun (Kompostplatz) 90,00 Wiesenbrachen, zu großen Teilen angrenzend an grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 1,1019,80 Gehölzherkunft: halb heimisch, halb fremdländisch 0,7012,60 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> nicht heimisch (Grundwert: 0,30) und heimische Arten (Grundwert: 0,70) -> Grundwert gemittelt: 0,5, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,300,7012,60 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2021,6066,60 Allee 6.137,00 Einzelbäume in der Stadt 0,901.104,66 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,901.104,66 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Störeinflüsse, Straße einseitig - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste- Arten, vereinzelt + 0,100,70859,18 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201.472,884.541,38 Baumreihe 5.054,00 Einzelbäume in der Stadt 0,90909,72 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,90909,72 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,100,90909,72 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201.212,963.942,12 Baumgruppe 16.198,00 Einzelbäume in der Stadt 0,902.915,64 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,902.915,64 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,301,153.725,54 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,203.887,5213.444,34 Traubeneichen-Buchen- Wald (Friedrichstaler-Allee) 345,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,3089,70 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,101,1075,90 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße einseitig, an flächiger Struktur - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste- Arten, in Gruppen + 0,30 0,9565,55 Permanente, starke Verdunstung 1,50103,50334,65 Hainbuchen-Stieleichen- Wald (Tennisplätze) 15.801,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,304.108,26 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,101,103.476,22 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Grundwert: 0,30) und heimische Arten (Grundwert: 0,70) -> Grundwert gemittelt: 0,5, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,301,053.318,21 Permanente, starke Verdunstung 1,504.740,3015.642,99 Laubbaum-Bestand (nordöstlich des Stadions) 3.015,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30, vergleichsweise geringe Größe - 0,101,20723,60 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 1,10663,30 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße zweiseitig - 0,20, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,05633,15 Permanente, starke Verdunstung 1,50904,502.924,55 Robinien-Bestand (nördlich des Kompostplatzes) 335,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung, grenzt an den Mischbestand mit überwiegendem Laubanteil 1,3087,10 Gehölzherkunft: fremdländisch, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 0,4026,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 0,6040,20 Permanente, starke Verdunstung 1,50100,50254,60 Mischbestand mit überwiegendem Laubbaumanteil (nördlich des Kompostplatzes und des Amateurstadions, Im Bereich des Adenauerrings und des Birkenparkplatzes)16.328,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,304.245,28 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 1,103.592,16 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße einseitig und / oder angrenzend an Sportplätze - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote- Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,254.082,00 Permanente, starke Verdunstung 1,504.898,4016.817,84 Mischbestand mit überwiegendem Nadelbaumanteil (östlich des Amateurstadions und im Bereich des Adenauerrings) 4.351,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,301.131,26 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 1,10957,22 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße einseitig und / oder angrenzend an Sportplätze / Parkplatz - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,75652,65 Permanente, starke Verdunstung 1,501.305,304.046,43 Parkwald (Biberburg) 2.179,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,30566,54 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholzbestand + 0,50, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 1,40610,12 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 1,05457,59 Permanente, starke Verdunstung 1,50653,702.287,95 Von Bauwerken bestandene Fläche31.717,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Völlig versiegelte Fläche 0,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz51.037,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Völlig versiegelte Fläche 0,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Kunstrasensportplätze) 14.341,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Versiegelte Fläche (Kunstrasen) 0,000,00 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,10286,82 Zeitweise gedrosselte Verdunstung, -> Abschlag aufgrund des Kunstrasenbelags -> - 0,100,902.581,382.868,20 Gepflasterte Straße oder Platz5.130,00 Durch häufiges Befahren ohne Pflanzenbewuchs0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar0,10102,60 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit0,20205,20307,80 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Kronen- fläche Bäume Fläche Boden auf Basis WE 0-4 11 Anhang 223 Fortsetzung Tabelle 11-1. Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014) m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Gepflasterte Straße oder Platz mit Ruderalvegetation (im Bereich des Amateurstadions und der Tennisplätze)674,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten 0,056,74 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär 0,1013,48 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,1013,48 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,2026,9660,66 Gepflasterte Straße oder Platz mit Trittzeigern (südlich und westlich des Stadions) 2.205,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Trittpflanzen bewachsen 0,0522,05 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär 0,1044,10 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,1044,10 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,2088,20198,45 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter14.446,00 Durch häufiges Befahren ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,10288,92 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,20577,84866,76 Unbefestigter Weg oder Platz 424,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten0,054,24 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,108,48 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,108,48 Zeitweise vegetationsbedeckte Fläche mit offenem Boden 0,8067,8489,04 Lagerplatz 870,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Lagerplatz von Gartenabfällen, Schutt und Sportplatzbelägen, Kann von Tieren z.B. als Versteckmöglichkeit genutzt werden 0,1017,40 Zeitweise gedrosselte Verdunstung1,00174,00191,40 Kleine Grünfläche 86,00 Kleine Verkehrsgrünflächen (Rasen, Boden Decker) 0,508,60 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,305,16 Tierartengilde Grünland: Wiese mit < 10 Arten -> Grundwert: 0,30, Störeinflüsse Straßen dreiseitig, Fläche < 5 ha - 0,300,000,00 Zeitweise gedrosselte Verdunstung1,0017,2030,96 Baumscheibe 364,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Mit Erde bedeckt, kann insbesondere für Arthropoden einen Lebensraum darstellen0,107,28 Fläche ohne Oberflächenabfluss0,4029,1236,40 Dachgarten 18,00 Dachbegrünung mit 25 cm Schichtaufbau 0,602,16 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,301,08 Tierartengilde Gärten / Parks: überwiegend Wiese < 10 Arten 0,301,08 Zeitweise gedrosselte Verdunstung1,003,607,92 Nutzgarten 45,00 Gärtnereifreiland 0,706,30 Ausprägung Gärten: Zierpflanzen, evtl. Gemüse 0,504,50 Tierartengilde Gärten / Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation überwiegend heimische Gehölzarten -> Grundwert: 0,35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen -> Grundwert: 0,150,504,50 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2010,8026,10 Ziergarten 491,00 Gärtnereifreiland 0,7068,74 Ausprägung Gärten: Zierpflanzen, evtl. Gemüse 0,5049,10 Tierartengilde Gärten / Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation überwiegend heimische Gehölzarten -> Grundwert: 0,35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen -> Grundwert: 0,150,5049,10 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,20117,84284,78 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 10) 30 Einzelbäume in der Stadt 0,905,40 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch1,006,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, Straße einseitig - 0,101,006,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,207,2024,60 Einzelbaum (Linde Objekt ID: 32) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, mittleres Alter + 0,201,2018,96 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70 0,7011,06 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9663,20 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 8) 95 Einzelbäume in der Stadt 0,9017,10 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5028,50 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen (Heldbock- Brutbaum) + 0,30, Straße einseitig - 0,101,3024,70 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2022,8093,10 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 12) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5033,90 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, mit Baumhöhlen (Eignung unbekannt) + 0,05, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0, 100,8519,21 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,12100,57 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 29) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5033,90 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0, 10 1,0022,60 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,12103,96 Einzelbaum (Ulme Objekt ID: 30) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, aber nicht standorttypisch -> Grundwert: 0,90, Altholz + 0,501,4031,64 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, mit Baumhöhle, diese allerdings ungeeignet + 0,00, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0, 100,8018,08 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,1297,18 Einzelbaum (Roteiche Objekt ID: 15) 254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz + 0,501,0050,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30 0,3015,24 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2060,96172,72 Einzelbaum (Roteiche Objekt ID: 16) 201 Einzelbäume in der Stadt 0,9036,18 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz + 0,501,0040,20 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30 0,3012,06 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2048,24136,68 Einzelbaum (Ahorn Objekt ID: 24) 154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5046,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Straße einseitig - 0,10 0,8024,64 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2036,96135,52 Einzelbaum (Ahorn Objekt ID: 27) 177 Einzelbäume in der Stadt 0,9031,86 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5053,10 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Straße einseitig - 0,10 0,8028,32 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2042,48155,76 Einzelbaum (Pappel Objekt ID: 17) 201 Einzelbäume in der Stadt 0,9036,18 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5060,30 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90 0,9036,18 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2048,24180,90 Einzelbaum (Roteiche Objekt ID: 1) 254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz + 0,501,0050,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Störeinflüsse, Birkenparkplatz - 0, 100,2010,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2060,96167,64 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 28) 254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5076,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen (Heldbock- Brutbaum) + 0,30, Störeinflüsse, Birkenparkplatz - 0,101,3066,04 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2060,96248,92 Einzelbaum (Ulme Objekt ID: 31) 254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5076,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90 0,9045,72 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2060,96228,60 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 45) 13 Einzelbäume in der Stadt 0,902,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,002,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,102,86 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,203,1210,92 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 32)19 Einzelbäume in der Stadt 0,903,42 Gehölzherkunft fremdländisch 0,501,90 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,200,76 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,204,5610,64 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 43) 20 Einzelbäume in der Stadt 0,903,60 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,004,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,104,40 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,204,8016,80 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 57)28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,005,60 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,206,7222,96 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 54)28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,005,60 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,206,7222,96 TiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Kronen- fläche Bäume Fläche Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 11 Anhang 225 Fortsetzung Tabelle 11-1. Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014) m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 52)28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,005,60 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,206,7222,96 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 46) 28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,106,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,206,7223,52 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 34)28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft fremdländisch 0,502,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,201,12 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,206,7215,68 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 29)28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft fremdländisch 0,502,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,201,12 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,206,7215,68 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 33)38 Einzelbäume in der Stadt 0,906,84 Gehölzherkunft fremdländisch 0,503,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,201,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,209,1221,28 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 47) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters +0,20 1,2012,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 1,1011,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0044,00 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 41) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters +0,20 1,2012,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 1,1011,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0044,00 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 35) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters +0,200,707,00 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,202,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0030,00 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 31) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters +0,200,7011,06 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,203,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9647,40 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 39)113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0022,60 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,204,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2027,1274,58 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 30)113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0022,60 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,204,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2027,1274,58 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 28)113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0022,60 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,204,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2027,1274,58 Einzelbaum (Linde Objekt ID: 53) 154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5046,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,8024,64 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2036,96135,52 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 40)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 36)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 25)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 24)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 50) 177 Einzelbäume in der Stadt 0,9031,86 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5053,10 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,8028,32 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2042,48155,76 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 38)201 Einzelbäume in der Stadt 0,9036,18 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0040,20 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,208,04 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2048,24132,66 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 23)201 Einzelbäume in der Stadt 0,9036,18 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0040,20 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,208,04 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2048,24132,66 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 58) 254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5076,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,8040,64 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2060,96223,52 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 27)254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0050,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,2010,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2060,96167,64 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 14) 154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0030,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, Störeinflüsse, angrenzend an Tennisplatz - 0, 10 1,0030,80 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2036,96126,28 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 4) 2 Einzelbäume in der Stadt 0,900,36 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,000,40 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,600,24 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,200,481,48 Einzelbaum (Roteiche Objekt ID: 13, Neuaustrieb)5 Einzelbäume in der Stadt 0,900,90 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,500,500,50 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Störeinflüsse, angrenzend an Stadion - 0, 100,200,20 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,201,202,80 Einzelbaum (Birke Objekt ID: 33) 10 Einzelbäume in der Stadt 0,901,80 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,002,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,601,20 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,202,407,40 Einzelbaum (Birke Objekt ID: 6) 20 Einzelbäume in der Stadt 0,903,60 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,004,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,602,40 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,204,8014,80 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 7) 28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,603,36 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,206,7220,72 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 34) 13 Einzelbäume in der Stadt 0,902,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,002,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Stadion angrenzend - 0, 10 0,601,56 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,203,129,62 Einzelbaum (Ahorn Objekt ID: 23) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0010,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Stadion angrenzend - 0, 10 0,606,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0037,00 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 25) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0010,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, 0,707,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0038,00 TiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Kronen- fläche Bäume Fläche Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 11 Anhang 227 Fortsetzung Tabelle 11-1. Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014) m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 22) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0015,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, 0,7011,06 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9660,04 Einzelbaum (Birke Objekt ID: 35) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0015,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,609,48 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9658,46 Einzelbaum (Bergahorn Objekt ID: 11) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5033,90 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Sportplätze angrenzend - 0,10 0,8018,08 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,1299,44 Einzelbaum (Spitzahorn Objekt ID: 19) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5033,90 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Sportplätze angrenzend - 0,10 0,8018,08 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,1299,44 Einzelbaum (Birke Objekt ID: 2) 154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5046,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,8024,64 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2036,96135,52 Einzelbaum (Birke Objekt ID: 5) 154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5046,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,8024,64 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2036,96135,52 Einzelbaum (Rosskastanie Objekt ID: 9)254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0050,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90 0,9045,72 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2060,96203,20 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 36) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0015,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Verdachtsbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,1017,38 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9666,36 Einzelbaum (Bergahorn Objekt ID: 38) 28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Parkplatz angrenzend - 0, 10 0,603,36 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,206,7220,72 Einzelbaum (Ahorn Objekt ID: 37) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0010,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,606,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0037,00 Einzelbaum (Linde, Objekt ID: 51) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, mittleres Alter + 0,201,2018,96 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,609,48 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9661,62 Einzelbaum (Linde Objekt ID: 60) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5033,90 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,6013,56 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,1294,92 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 61)50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0010,00 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,202,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2012,0033,00 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 48) 13 Einzelbäume in der Stadt 0,902,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,002,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Stadion angrenzend - 0, 10 0,601,56 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,203,129,62 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 44) 13 Einzelbäume in der Stadt 0,902,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,002,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Stadion angrenzend - 0, 10 0,601,56 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,203,129,62 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 42) 7 Einzelbäume in der Stadt 0,901,26 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,001,40 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Stadion angrenzend - 0, 10 0,600,84 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201,685,18 Summe302.912,004.625,3315162,015387,3536.802,5423.898,0028.748,6047.237,42161.861,26 TiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Kronen- fläche Bäume Fläche Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen 11 Anhang 229 Fortsetzung Tabelle 11-1. m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Sandfläche 0,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten0,050,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,100,00 Bewertung in Anlehnung an die Vegetation, bietet für Tiere keinen dauerhaften Lebensraum 0,100,00 Fläche ohne Oberflächenabfluss 0,400,000,00 Verfugte Mauer 191,00 Höhere Fugenvegetation 0,103,82 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört0,207,64 Bewertung in Anlehnung an die Vegetation, bedingt als Lebensraum für Tiere geeignet0,207,64 Völlig versiegelte Fläche 0,000,0019,10 Treppe43,00Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00Versiegelte Fläche0,000,00Versiegelte Fläche0,000,00Völlig versiegelte Fläche0,000,000,00 Treppe mit Ruderalarten 617,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten0,056,17 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,1012,34 Bewertung in Anlehnung an die Vegetation, bietet für Tiere keinen dauerhaften Lebensraum 0,1012,34 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,2024,6855,53 Fettwiese mittlerer Standorte 0,00 Kleine, eher trockene Verkehrsgrünflächen (Rasen, Bodendecker) 0,500,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: Störzeiger und Ruderalarten, stellenweise aber auch Magerkeitszeiger -> Grundwert artenarm (0,30) und artenreicher (0,70) gemittelt 0,500,00 Tierartengilde Grünland: Wiese, trocken, 10 - 20 Arten -> Grundwert: 0,5, Bodenart: sandig + 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30, Störeinflüsse - 0,10 0,800,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,200,000,00 Trittpflanzenbestand 24,00 Öffentliche Grünflächen 0,904,32 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört 0,200,96 Tierartengilde Grünland: Wiese, trocken, 10 - 20 Arten -> Grundwert: 0,50, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0,100,703,36 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,004,8013,44 Trittrasen 2.039,00 Öffentliche Grünflächen 0,90367,02 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,30122,34 Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30, Störeinflüsse, Nutzung als Sportplatz, im Parkplatzbereich - 0,20, Flächengröße > 5-20 ha + 0,200,60244,68 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00407,801.141,84 Lückiger Trittpflanzenbestand 1.117,00 Öffentliche Grünflächen 0,90201,06 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,3067,02 Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0,100,50111,70 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00223,40603,18 Zierrasen 39.537,00 Öffentliche Grünflächen 0,907.116,66 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört 0,201.581,48 Grünlandart: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Flächengröße > 5-20 ha + 0,20, Störeinflüsse, teilweise Nutzung als Sportplatz - 0,100,403.162,96 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,007.907,4019.768,50 Zierrasen (Bereich zwischen den Tennisplätzen) 12,00 Öffentliche Grünflächen 0,902,16 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört 0,200,48 Grünlandart: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Flächengröße > 5-20 ha + 0,20, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste- Arten, vereinzelt + 0,10, 0,601,44 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,002,406,48 Zierrasen (Stadion, Amateurstadion und TP4) 24.083,00 Öffentliche Grünflächen 0,904.334,94 Ausprägung Pflanzengesellschaften: gestört, eingebaute Rasenheizung -> - 0,10 0,10481,66 Grünlandart: Vielschnittrasen, artenarm -> Grundwert: 0,30, Flächengröße > 1-5 ha + 0,10, Störeinflüsse, Nutzung als Sportplatz - 0,20, 0,20963,32 Zeitweise gedrosselte Verdunstung, -> eingebaute Drainage, Überschusswasser wird über Rigolen versickert -> - 0,100,904.334,9410.114,86 Ruderalvegetation 272,00 Wiesenbrachen 1,1059,84 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,0054,40 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Störeinflüsse: Straßen zweiseitig parallel zu bandartiger Struktur - 0,400,6032,64 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2065,28212,16 Annuelle Ruderalvegetation 12,00 Wiesenbrachen 1,102,64 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,002,40 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,303,12 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,202,8811,04 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte1.022,00 Wiesenbrachen 1,10224,84 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,00204,40 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,30265,72 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,20245,28940,24 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 4.181,00 Wiesenbrachen 1,10919,82 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,00836,20 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 1,10919,82 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201.003,443.679,28 Feldhecke 0,00 Wiesenbrachen, zu großen Teilen angrenzend an grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 1,100,00 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch 1,000,00 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote- Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,700,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,200,000,00 Brombeer-Gestrüpp 584,00 Wiesenbrachen, zu großen Teilen angrenzend an grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 1,10128,48 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch 1,00116,80 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich und angrenzend an Sportplätze - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,7081,76 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,20140,16467,20 Lianen- oder Kletterpflanzenbestand 0,00 Versiegelte Fläche aller Art, angrenzend an völlig versiegelte Straße oder Platz, da durch den Pflanzenbewuchs jedoch höher wertig erfolgt ein Zuschlag + 0,50 0,500,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,300,00 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,400,00 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,000,000,00 Efeu-Bestand 519,00 Einzelbäume in der Stadt, zu großen Teilen Angrenzend an eine Allee 0,9093,42 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,3031,14 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 0,8083,04 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,00103,80311,40 Bestand des Wilden Weins 0,00 Öffentliche Grünflächen, zu großen Zeilen angrenzend an Zierrasen 0,900,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,300,00 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 0,600,00 Zeitweise gedrosselte Verdunstung 1,000,000,00 Hecke mit naturraum- oder standortuntypischer Artenzusammensetzung 141,00 Öffentliche Grünfläche, angrenzend an Zierrasen 0,9025,38 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,9025,38 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Störeinflüsse, angrenzend an Tennisplätze - 0,10, Vorkommen von 1- 3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,100,308,46 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2033,8493,06 Heckenzaun 11,00 Wiesenbrachen, zu großen Teilen angrenzend an grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 1,102,42 Gehölzherkunft: halb heimisch, halb fremdländisch 0,701,54 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> nicht heimisch (Grundwert: 0,30) und heimische Arten (Grundwert: 0,70) -> Grundwert gemittelt: 0,5, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,300,701,54 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,202,648,14 Allee 6.102,00 Einzelbäume in der Stadt 0,901.098,36 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,901.098,36 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Störeinflüsse, Straße einseitig - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste- Arten, vereinzelt + 0,100,70854,28 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,201.464,484.515,48 Baumreihe 1.803,00 Einzelbäume in der Stadt 0,90324,54 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,90324,54 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,100,90324,54 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,20432,721.406,34 Baumgruppe 10.530,00 Einzelbäume in der Stadt 0,901.895,40 Gehölzherkunft: heimisch aber nicht standorttypisch 0,901.895,40 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, im Parkplatzbereich - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,301,152.421,90 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,202.527,208.739,90 Summe NFWK TiereWasserkreislauf FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenFlächePlanung (Stand: 05.11.2015) Kronen- fläche 11 Anhang 231 Fortsetzung Tabelle 11-1. m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Traubeneichen-Buchen- Wald 345,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,3089,70 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,101,1075,90 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße einseitig, an flächiger Struktur - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste- Arten, in Gruppen + 0,30 0,9565,55 Permanente, starke Verdunstung 1,50103,50334,65 Hainbuchen-Stieleichen- Wald 8.907,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,302.315,82 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,101,101.959,54 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Grundwert: 0,30) und heimische Arten (Grundwert: 0,70) -> Grundwert gemittelt: 0,5, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,301,051.870,47 Permanente, starke Verdunstung 1,502.672,108.817,93 Laubbaum-Bestand 69,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30, vergleichsweise geringe Größe - 0,101,2016,56 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 1,1015,18 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße zweiseitig - 0,20, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,0514,49 Permanente, starke Verdunstung 1,5020,7066,93 Robinien-Bestand 213,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung, grenzt an den Mischbestand mit überwiegendem Laubanteil 1,3055,38 Gehölzherkunft: fremdländisch, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 0,4017,04 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert: 0,30, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 0,6025,56 Permanente, starke Verdunstung 1,5063,90161,88 Mischbestand mit überwiegendem Laubbaumanteil 15.601,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,304.056,26 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,101,103.432,22 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße einseitig und / oder angrenzend an Sportplätze - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote- Liste-Arten, in Gruppen + 0,301,253.900,25 Permanente, starke Verdunstung 1,504.680,3016.069,03 Mischbestand mit überwiegendem Nadelbaumanteil 1.542,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,30400,92 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters + 0,20, Neophyten in der Strauchschicht - 0,101,10339,24 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Störeinflüsse, Straße einseitig und / oder angrenzend an Sportplätze / Parkplatz - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,100,75231,30 Permanente, starke Verdunstung 1,50462,601.434,06 Parkwald 2.179,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung 1,30566,54 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholzbestand + 0,50, Neophyten in der Strauchschicht - 0,10 1,40610,12 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Gehölzzustand: Altholz, Totholz, Hochstubben + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt + 0,10 1,05457,59 Permanente, starke Verdunstung 1,50653,702.287,95 Von Bauwerken bestandene Fläche1.861,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Völlig versiegelte Fläche 0,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz157.802,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Völlig versiegelte Fläche 0,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Kunstrasenplätze) 15.250,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Versiegelte Fläche (Kunstrasen) 0,000,00 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,10305,00 Zeitweise gedrosselte Verdunstung, -> Abschlag aufgrund des Kunstrasenbelags -> - 0,100,902.745,003.050,00 Gepflasterte Straße oder Platz603,00 Durch häufiges Befahren ohne Pflanzenbewuchs0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar0,1012,06 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit0,2024,1236,18 Gepflasterte Straße oder Platz mit Ruderalvegetation 539,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten0,055,39 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,1010,78 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,1010,78 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,2021,5648,51 Gepflasterte Straße oder Platz mit Trittzeigern 17,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Trittpflanzen bewachsen0,050,17 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,100,34 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,100,34 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,200,681,53 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter4.264,00 Durch häufiges Befahren ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,1085,28 Beläge mit geringer Wasserdurchlässigkeit 0,20170,56255,84 Unbefestigter Weg oder Platz 58,00 Rasenfugenpflaster -> Grundwert: 0,05, da mit Ruderalarten0,050,58 Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,101,16 Größtenteils versiegelte Fläche und für Tiere vor allem als Vernetzungselement nutzbar 0,101,16 Zeitweise vegetationsbedeckte Fläche mit offenem Boden 0,809,2812,18 Lagerplatz 493,00 Versiegelte Flächen aller Art 0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Lagerplatz von Gartenabfällen, Schutt und Sportplatzbelägen, Kann von Tieren z.B. als Versteckmöglichkeit genutzt werden 0,109,86 Zeitweise gedrosselte Verdunstung1,0098,60108,46 Kleine Grünfläche 0,00 Kleine Verkehrsgrünflächen (Rasen, Boden Decker) 0,500,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,300,00 Tierartengilde Grünland: Wiese mit < 10 Arten -> Grundwert: 0,30, Störeinflüsse Straßen dreiseitig, Fläche < 5 ha - 0,300,000,00 Zeitweise gedrosselte Verdunstung1,000,000,00 Baumscheibe 0,00 Versiegelte Fläche 0,000,00 Ohne Pflanzenbewuchs 0,000,00 Mit Erde bedeckt, kann insbesondere für Arthropoden einen Lebensraum darstellen0,100,00 Fläche ohne Oberflächenabfluss0,400,000,00 Dachgarten 0,00 Dachbegrünung mit 25 cm Schichtaufbau 0,600,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,300,00 Tierartengilde Gärten / Parks: überwiegend Wiese < 10 Arten 0,300,00 Zeitweise gedrosselte Verdunstung1,000,000,00 Nutzgarten 45,00 Gärtnereifreiland 0,706,30 Ausprägung Gärten: Zierpflanzen, evtl. Gemüse 0,504,50 Tierartengilde Gärten / Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation überwiegend heimische Gehölzarten -> Grundwert: 0,35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen -> Grundwert: 0,150,504,50 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2010,8026,10 Ziergarten 285,00 Gärtnereifreiland 0,7039,90 Ausprägung Gärten: Zierpflanzen, evtl. Gemüse 0,5028,50 Tierartengilde Gärten / Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation überwiegend heimische Gehölzarten -> Grundwert: 0,35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen -> Grundwert: 0,150,5028,50 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2068,40165,30 Einzelbaum (Linde Objekt ID: 32) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, mittleres Alter + 0,201,2018,96 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70 0,7011,06 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9663,20 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 8) 95 Einzelbäume in der Stadt 0,9017,10 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5028,50 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen (Heldbock- Brutbaum) + 0,30, Straße einseitig - 0,101,3024,70 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2022,8093,10 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 12) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5033,90 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, mit Baumhöhlen (Eignung unbekannt) + 0,05, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0, 100,8519,21 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,12100,57 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 29) 113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5033,90 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, Störeinflüsse, angrenzend an Sportplatz - 0, 10 1,0022,60 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2027,12103,96 PflanzenTiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Planung (Stand: 05.11.2015) Kronen- fläche Fläche Boden auf Basis WE 0-4 Klima 11 Anhang 233 Fortsetzung Tabelle 11-1. m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Einzelbaum (Ahorn Objekt ID: 27) 177 Einzelbäume in der Stadt 0,9031,86 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5053,10 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Straße einseitig - 0,10 0,8028,32 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2042,48155,76 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 28) 254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5076,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen (Heldbock- Brutbaum) + 0,30, Störeinflüsse, Birkenparkplatz - 0,101,3066,04 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2060,96248,92 Einzelbaum (Ulme Objekt ID: 31) 254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5076,20 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90 0,9045,72 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2060,96228,60 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 45) 13 Einzelbäume in der Stadt 0,902,34 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,002,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,102,86 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,203,1210,92 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 32)19 Einzelbäume in der Stadt 0,903,42 Gehölzherkunft fremdländisch 0,501,90 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,200,76 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,204,5610,64 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 43) 20 Einzelbäume in der Stadt 0,903,60 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,004,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,104,40 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,204,8016,80 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 46) 28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,106,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,206,7223,52 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 34)28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft fremdländisch 0,502,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,201,12 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,206,7215,68 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 29)28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft fremdländisch 0,502,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,201,12 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,206,7215,68 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 33)38 Einzelbäume in der Stadt 0,906,84 Gehölzherkunft fremdländisch 0,503,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,201,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,209,1221,28 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 47) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters +0,20 1,2012,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 1,1011,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0044,00 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 41) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Bestand mittleren Alters +0,20 1,2012,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Potenzialbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 1,1011,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0044,00 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 35) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters +0,200,707,00 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,202,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0030,00 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 31) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Bestand mittleren Alters +0,200,7011,06 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,10 0,203,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9647,40 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 39)113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0022,60 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,204,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2027,1274,58 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 30)113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0022,60 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,204,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2027,1274,58 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 28)113 Einzelbäume in der Stadt 0,9020,34 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0022,60 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,204,52 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2027,1274,58 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 40)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 36)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 25)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 24)154 Einzelbäume in der Stadt 0,9027,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0030,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,206,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2036,96101,64 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 50) 177 Einzelbäume in der Stadt 0,9031,86 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholz + 0,501,5053,10 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0, 10 0,8028,32 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2042,48155,76 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 38)201 Einzelbäume in der Stadt 0,9036,18 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0040,20 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,208,04 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2048,24132,66 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 23)201 Einzelbäume in der Stadt 0,9036,18 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0040,20 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,208,04 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2048,24132,66 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 27)254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0050,80 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,2010,16 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2060,96167,64 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 25) 50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0010,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, 0,707,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2012,0038,00 Einzelbaum (Hainbuche Objekt ID: 22) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0015,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, 0,7011,06 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9660,04 Einzelbaum (Rosskastanie Objekt ID: 9)254 Einzelbäume in der Stadt 0,9045,72 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0050,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten (dick) -> Grundwert 0,90 0,9045,72 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2060,96203,20 Einzelbaum (Eiche Objekt ID: 36) 79 Einzelbäume in der Stadt 0,9014,22 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,0015,80 Tierartengilde Gehölze: heimisch (Eiche, Weide, Weißdorn) -> Grundwert: 1,10, 1-3 Rote-Liste-Arten, vereinzelt (Heldbock- Verdachtsbaum) + 0,10, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,101,1017,38 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,2018,9666,36 Einzelbaum (Bergahorn Objekt ID: 38) 28 Einzelbäume in der Stadt 0,905,04 Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,005,60 Tierartengilde Gehölze: heimisch alle Arten -> Grundwert 0,70, Störeinflüsse, Parkplatz angrenzend - 0, 10 0,603,36 In etwa gleichmäßige Verdunstung 1,206,7220,72 Einzelbaum (Platane Objekt ID: 61)50 Einzelbäume in der Stadt 0,909,00 Gehölzherkunft fremdländisch -> Grundwert: 0,50, Altholz +0,501,0010,00 Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch -> Grundwert 0,30, Störeinflüsse, Straße angrenzend - 0,100,202,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung1,2012,0033,00 Summe302.913,002.951,119.445,923.250,2425.051,6914.228,6216.968,9831.648,78103.545,33 Summe Boden15.647,26 Planung (Stand: 05.11.2015) Kronen- fläche Fläche Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Fortsetzung Tabelle 11-1. m²m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bilanz Bestand Wertpunkte4.625,3315.162,015.387,3536.802,5423.898,0028.748,6047.237,42161.861,26 Planung Wertpunkte2.951,119.445,923.250,2425.051,6914.228,6216.968,9831.648,78103.545,33 Zwischensumme-1.674,23-5.716,10-2.137,11-11.750,85-9.669,38-11.779,62-15.588,64-58.315,92 m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m²/5 Aufwertung LRT 9190491.848,000,000,000,000,000,000,000,0059.621,76 CEF-Maßnahmenflächen für die Zauneidechse49.071,000,000,000,000,000,000,000,003.276,60 Ergebnis540.919,00-1.674,23-5.716,10-2.137,11-11.750,85-9.669,38-11.779,62-15.588,644.582,44 Summe NFWKFP TiereWasserkreislauf Boden Pflanzen PflanzenTiereWasserkreislauf Ausgleichs-maßnahmen FlächeKlima Summe NFWKFP Planung (Stand: 05.11.2015) Kronen- fläche Fläche Boden auf Basis WE 0-4 Klima 11 Anhang 235 Tabelle 11-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden. Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014)m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZ x m² Bodeneinheit 1 (Braunerde, überwiegend kiesig)41.626,000,701.942,551,403.885,090,35971,276.798,91 Bodeneinheit 2 (Braunerde, überwiegend sandig)5.358,381,05375,091,40500,120,35125,031.000,23 Bodeneinheit 3 (Auffüllung (flach) auf Braunerde)36.501,310,35851,701,403.406,790,35851,705.110,18 Bodeneinheit 4 (Auffüllung (mächtig))28.225,820,35658,601,051.975,810,35658,603.293,01 Bodeneinheit 5 (Anthropogen überprägte Böden)29.440,400,35686,941,052.060,830,35686,943.434,71 Bodeneinheit 6 (Sportplatz)38.922,850,000,000,701.816,400,35908,202.724,60 Bodeneinheit 7 (Versiegelte Flächen)64.429,100,000,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 8 (Gebäude)7.598,200,000,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 9 (Flächen Altlastenkataster)38.865,730,000,000,35906,870,35906,871.813,73 Bodeneinheit 10 (Erdaushubdeponie)7.211,980,000,000,35168,280,35168,28336,56 Bodeneinheit 11 (Parkanlage "Biberburg")4.733,940,35110,461,40441,830,35110,46662,75 Summe302.913,714.625,3315.162,015.387,3525.174,70 Summe Boden25.174,70 m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZ x m² Bodeneinheit 1 (Braunerde, überwiegend kiesig) 29.217,000,701.363,461,402.726,920,35681,734.772,11 Bodeneinheit 2 (Braunerde, überwiegend sandig) 3.349,001,05234,431,40312,570,3578,14625,15 Bodeneinheit 3 (Auffüllung (flach) auf Braunerde) 5.764,000,35134,491,40537,970,35134,49806,96 Bodeneinheit 4 (Auffüllung (mächtig)) 36.580,000,35853,531,052.560,600,35853,534.267,67 Bodeneinheit 5 (Anthropogen überprägte Böden) 11.443,000,35267,001,05801,010,35267,001.335,02 Bodeneinheit 6 (Sportplatz) 41.133,000,000,000,701.919,540,35959,772.879,31 Bodeneinheit 7 (Versiegelte Flächen) 161.366,000,000,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 8 (Gebäude) 2.058,000,000,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 9 (Flächen Altlastenkataster) 5.767,000,000,000,35134,560,35134,56269,13 Bodeneinheit 10 (Erdaushubdeponie) 1.705,000,000,000,3539,780,3539,7879,57 Bodeneinheit 11 (Parkanlage "Biberburg") 4.533,000,35105,771,40423,080,35105,77634,62 Summe302.915,002.958,699.456,043.254,7915.669,52 Summe Boden15.669,52 Bilanz Bestand Wertpunkte4.625,3315.162,015.387,3525.174,70 Planung Wertpunkte2.958,699.456,043.254,7915.669,52 Zwischensumme-1.666,64-5.705,97-2.132,56-9.505,17 Fläche m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZ x m²/5 0,000,000,000,00 0,000,000,000,00 Ergebnis0,00-1.666,64-5.705,97-2.132,56-9.505,17 Summe NF Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 WKFP Summe NFWKFP Boden Boden auf Basis WE 0-4 Ausgleichsmaßnahmen Fläche Fläche Planung (Stand: 05.11.2015) 11 Anhang 237 Tabelle 11-3. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für Maßnahme-Nr. 2-1 (Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder"). Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014)m²m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² LRT 9190 (Erfassungseinheit 2-6916-342- 2003) ohne Maßnahme 394.613,71 Zusammenhänge nder Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgun g -> Grundwert: 1,30 1,30102.599,57 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, gestufter Altersaufbau + 0,30, Aufwuchs von Störzeigern: Späte Traubenkirsche, Kleinblütiges Springkraut, Späte Goldrute, Amerikanische Kermesbeere und Land-Reitgras, Beeinträchtigung durch die Späte Traubenkirsche wird als bestandsgefährdend (Verdrängung der Verjüngung heimischer Baumarten) eingeschätzt, sowie Beeinträchtigungen durch Engerlingsfraß des Maikäfers - 0,30 1,0078.922,74 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Habitatbäume + 0,05, Totholz + 0,20, Störeinflüsse, Straße einseitig, an flächiger Struktur - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,1590.761,15 Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,50118.384,11390.667,57 LRT 9190 (Erfassungseinheit 2-6916-342- 2003) ohne Maßnahme 23.497,50 Zusammenhänge nder Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgun g -> Grundwert: 1,30 1,306.109,35 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, gestufter Altersaufbau + 0,30, Aufwuchs von Störzeigern: Späte Traubenkirsche, Kleinblütiges Springkraut, Späte Goldrute, Amerikanische Kermesbeere und Land-Reitgras, Beeinträchtigung durch die Späte Traubenkirsche wird als bestandsgefährdend (Verdrängung der Verjüngung heimischer Baumarten) eingeschätzt, sowie Beeinträchtigungen durch Engerlingsfraß des Maikäfers - 0,30 1,004.699,50 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Habitatbäume + 0,05, Totholz + 0,20, Störeinflüsse, Straße einseitig, an flächiger Struktur - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen + 0,30 1,155.404,43 Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,507.049,2523.262,53 Summe 418.111,22108.708,9283.622,2496.165,58125.433,36413.930,10 m²m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² LRT 9190 (Erfassungseinheit 2-6916-342- 2003) nach Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen (w6) 394.613,71 Zusammenhänge nder Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgun g -> Grundwert: 1,30 1,30102.599,57 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, gestufter Altersaufbau + 0,30, Entwicklungsmaßnahme ist die Zurückdrängung der Späten Traubenkirsche (keine Bestandsgefährdung mehr) -> +0,10, es verbleiben vermutlich dennoch weitere Störzeiger -> - 0,10, entsprechend den Entwicklungsmaßnahmen soll die Verjüngung der Eichen gefördert werden -> +0,10, Verringerung der Beeinträchtigungen durch Engerlingsfraß des Maikäfers (Pflanzmaterial mit stärkerem Wurzelwerk, Pflanzungen nur im Flugjahr des Maikäfers, Bewässerung) - > +0,10 1,50118.384,11 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Habitatbäume -> + 0,05, Totholz -> + 0,20, Störeinflüsse, Straße einseitig, an flächiger Struktur -> - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen - > + 0,30, entsprechend den Entwicklungsmaßnahmen soll die Verjüngung der Eichen gefördert werden -> +0,10 1,2598.653,43 Permanente, starke Verdunstung 1,50118.384,11438.021,22 Kronen- fläche Bäume Kronen- fläche Bäume WasserkreislaufSumme Summe Planung (Stand: 05.11.2015) FlächeKlimaPflanzenTiere FlächeKlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 11 Anhang 239 Fortsetzung Tabelle 11-3. m²m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² LRT 9190 (Erfassungseinheit 2-6916-342- 2003) nach Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen (w6) 23.497,50 Zusammenhänge nder Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgun g -> Grundwert: 1,30 1,306.109,35 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, gestufter Altersaufbau + 0,30, Entwicklungsmaßnahme ist die Zurückdrängung der Späten Traubenkirsche (keine Bestandsgefährdung mehr) -> +0,10, es verbleiben vermutlich dennoch weitere Störzeiger -> - 0,10, Verringerung der Beeinträchtigungen durch Engerlingsfraß des Maikäfers (Pflanzmaterial mit stärkerem Wurzelwerk, Pflanzungen nur im Flugjahr des Maikäfers, Bewässerung) - > +0,10, entsprechend den Entwicklungsmaßnahmen soll die Verjüngung der Eichen gefördert werden -> +0,10 1,507.049,25 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Habitatbäume -> + 0,05, Erhöhung des Totholzanteils - > + 0,30, Störeinflüsse, Straße einseitig, an flächiger Struktur -> - 0,10, Vorkommen von 1-3 Rote-Liste-Arten, in Gruppen -> + 0,30, entsprechend den Entwicklungsmaßnahmen soll die Verjüngung der Eichen gefördert werden -> +0,10 1,356.344,33 Permanente, starke Verdunstung 1,507.049,2526.552,18 Summe 418.111,22108.708,92125.433,36104.997,75125.433,36464.573,40 Bilanz Bestand Wertpunkte 108.708,9283.622,2496.165,58125.433,36413.930,10 Planung Wertpunkte 108.708,92125.433,36104.997,75125.433,36464.573,40 Zwischensumme 0,0041.811,128.832,170,0050.643,30 m²m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m²/5 0,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,00 Ergebnis 0,000,0041.811,128.832,170,0050.643,30 Kronen- fläche Bäume Kronen- fläche Bäume Tiere Tiere WasserkreislaufSumme Ausgleichsmaßnahmen FlächeKlimaPflanzen Planung (Stand: 05.11.2015) FlächeKlimaPflanzenWasserkreislaufSumme 11 Anhang 241 Tabelle 11-4. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für Maßnahme-Nr. 2-4 (Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse). Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Dezember 2014)m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Aufwertung Randstreifen mit Totholzstrukturen 9.088,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,302.362,88 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, 0,701.272,32 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, zur Sicherheit wird ein vereinzeltes Vorkommen von Rote Liste Arten (Zauneidechse) angenommen, eine Überprüfung kann erst im Frühjahr erfolgen -> + 0,101,101.999,36 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,502.726,408.360,96 Aufwertung Randbereiche mit Totholzstrukturen, zusätzlich extensive Pflege der restlichen Wiesenfläche 27.347,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,307.110,22 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, 0,703.828,58 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, zur Sicherheit wird ein vereinzeltes Vorkommen von Rote Liste Arten (Zauneidechse) angenommen, eine Überprüfung kann erst im Frühjahr erfolgen -> + 0,101,106.016,34 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,508.204,1025.159,24 Aufwertung Randstreifen mit Totholzstrukturen, zusätzlich Extensivierung der Pflege der restlichen Wiesenfläche und Entfernung nicht Heimischer Gehölzarten (z.B. Späte Traubenkirsche) 2.340,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30608,40 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, 0,70327,60 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, zur Sicherheit wird ein vereinzeltes Vorkommen von Rote Liste Arten (Zauneidechse) angenommen, eine Überprüfung kann erst im Frühjahr erfolgen -> + 0,101,10514,80 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,50702,002.152,80 Aufwertung Randstreifen mit Totholzstrukturen, zusätzlich Entfernung nicht Heimischer Gehölzarten (z.B. Säte Traubenkirsche) 6.345,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,301.649,70 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, 0,70888,30 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, zur Sicherheit wird ein vereinzeltes Vorkommen von Rote Liste Arten (Zauneidechse) angenommen, eine Überprüfung kann erst im Frühjahr erfolgen -> + 0,101,101.395,90 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,501.903,505.837,40 Aufwertung mit Totholzstrukturen, zusätzlich teilweise Auflichtung des Robinienbestandes 2.341,00 Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30608,66 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, 0,70327,74 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, zur Sicherheit wird ein vereinzeltes Vorkommen von Rote Liste Arten (Zauneidechse) angenommen, eine Überprüfung kann erst im Frühjahr erfolgen -> + 0,101,10515,02 Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,50702,302.153,72 Aufwertung mit Totholzstrukturen, zusätzlich Entwicklung Richtung Magerrasen 1.610,00 Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30418,60 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, trocken -> + 0,20 0,90289,80 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, zur Sicherheit wird ein vereinzeltes Vorkommen von Rote Liste Arten (Zauneidechse) angenommen, eine Überprüfung kann erst im Frühjahr erfolgen -> + 0,101,10354,20 Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,50483,001.545,60 Summe49.071,0012758,466934,3410795,6214721,3045209,72 FlächeSummeKlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 11 Anhang 243 Fortsetzung Tabelle 11-4. Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Planung (Stand: 05.11.2015) m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Aufwertung Randstreifen mit Totholzstrukturen 9.088,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,302.362,88 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, 0,701.272,32 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Umsiedlung mehrerer Zauneidechsen (1-3 Rote Liste Arten, in Gruppen) -> + 0,30, Einbringen von Totholzstrukturen -> + 0,05 1,352.453,76 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen -> Permanente, starke Verdunstung 1,502.726,408.815,36 Aufwertung Randbereiche mit Totholzstrukturen, zusätzlich extensive Pflege der restlichen Wiesenfläche 27.347,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,307.110,22 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, Erhöhung der Artenvielfalt durch Pflegemaßnahmen -> +0,10 0,804.375,52 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Umsiedlung mehrerer Zauneidechsen (1-3 Rote Liste Arten, in Gruppen) -> + 0,30, Einbringen von Totholzstrukturen -> + 0,05 1,357.383,69 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,508.204,1027.073,53 Aufwertung Randstreifen mit Totholzstrukturen, zusätzlich Extensivierung der Pflege der restlichen Wiesenfläche und Entfernung nicht Heimischer Gehölzarten (z.B. Späte Traubenkirsche) 2.340,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30608,40 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, Erhöhung der Artenvielfalt durch extensivierte Pflege -> +0,10, Zurückdrängen nicht heimischer Gehölzarten -> + 0,100,90421,20 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Umsiedlung mehrerer Zauneidechsen (1-3 Rote Liste Arten, in Gruppen) -> + 0,30, Einbringen von Totholzstrukturen -> + 0,05 1,35631,80 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,50702,002.363,40 Aufwertung Randstreifen mit Totholzstrukturen, zusätzlich Entfernung nicht Heimischer Gehölzarten (z.B. Säte Traubenkirsche) 6.345,00 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,301.649,70 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, Zurückdrängen nicht heimischer Gehölzarten -> + 0,10 0,801.015,20 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Umsiedlung mehrerer Zauneidechsen (1-3 Rote Liste Arten, in Gruppen) -> + 0,30, Einbringen von Totholzstrukturen -> + 0,05 1,351.713,15 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,501.903,506.281,55 Aufwertung mit Totholzstrukturen, zusätzlich teilweise Auflichtung des Robinienbestandes 2.341,00 Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30608,66 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, teilweise Auflichtung des Robinienbestandes und damit Entfernung einer fremdländischen Gehölzart -> + 0,050,75351,15 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Umsiedlung mehrerer Zauneidechsen (1-3 Rote Liste Arten, in Gruppen) -> + 0,30, Einbringen von Totholzstrukturen -> + 0,05 1,35632,07 Einzelne Kleinstrukturen, Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,50702,302.294,18 Aufwertung mit Totholzstrukturen, zusätzlich Entwicklung Richtung Magerrasen 1.610,00 Bewertung wie die umliegenden Flächen: Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30418,60 Ausprägung Pflanzengesellschaften, zwischen artenarm und durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 0,70, trocken -> + 0,20, durch Pflegemaßnahmen Entwicklung Richtung Magerrasen (erhöhte Artenvielfalt) -> + 0,101,00322,00 Tierartengilde Grünland, Bewertung wie Wiesenbrache 1-2 jährig -> Grundwert: 1,00, Umsiedlung mehrerer Zauneidechsen (1-3 Rote Liste Arten, in Gruppen) -> + 0,30, Einbringen von Totholzstrukturen -> + 0,05 1,35434,70 Bewertung wie die umliegenden Flächen: Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,50483,001.658,30 Summe49.071,0012.758,467.757,3913.249,1714.721,3048.486,32 Bilanz Bestand Wertpunkte12.758,466.934,3410.795,6214.721,3045.209,72 Planung Wertpunkte12.758,467.757,3913.249,1714.721,3048.486,32 Zwischensumme0,00823,052.453,550,003.276,60 SummeTiereWasserkreislaufKlimaPflanzen 11 Anhang 245 Tabelle 11-5. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für Maßnahme-Nr. 2-6 (Überführung von Flächen in frühen Sukzessionsstadien in eine ordnungsgemäße Bewaldung). Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: 02.04.2015)m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² 1a Stillegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" 2.900,00 zusammenhängende Wiesenflächen, Wiesenbrachen -> Grundwert: 1,101,101.826,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 1,001,00580,00 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, >5 Jahre mit <30% Gehölzanteil -> Grundwert: 1,20 1,20696,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung -> Grundwert: 1,201,20696,003.798,00 1b Stillegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" 8.300,00 zusammenhängende Wiesenflächen, Wiesenbrachen -> Grundwert: 1,101,101.826,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 1,001,001.660,00 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, >5 Jahre mit <30% Gehölzanteil -> Grundwert: 1,20 1,201.992,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung -> Grundwert: 1,201,201.992,007.470,00 1c Stillegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" 2.800,00 zusammenhängende Wiesenflächen, Wiesenbrachen -> Grundwert: 1,101,10616,00 Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich -> Grundwert: 1,001,00560,00 Tierartengilde Grünland: Wiesenbrache, >5 Jahre mit <30% Gehölzanteil -> Grundwert: 1,20 1,20672,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung -> Grundwert: 1,201,20672,002.520,00 14.000,00 Wiesen im Wechsel mit Wald/Hecken/ Feldgehölzen/ Wiesenbrachen -> Grundwert: 1,10 1,103.080,00 Gehölzbestände: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,002.800,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch -> Grundwert: 0,70 Vorkommen von Schlehe und Holunder -> Grundwert: 0,90, Durchschnittl. Grundwert: 0,80 + Flächengröße 1- 5 ha -> Zuschlag: 0,10 0,902.520,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung -> Grundwert: 1,20 1,203.360,0011.760,00 11.000,00 zusammenhängende Wiesenflächen -> Grundwert: 1,10 1,102.420,00 Ausprägung Pflanzengesellschaft: durchschnittlich, artenreich -> Grundwert: 1,00 1,002.200,00 Tierartengilde Grünland: Wiese in extensiver Nutzung -> Grundwert: 1,10 1,102.420,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung -> Grundwert: 1,201,202.640,009.680,00 2b Oberer Damm 11.000,00 Wiesen im Wechsel mit Wald/Hecken/ Feldgehölzen/ Wiesenbrachen -> Grundwert: 1,10 1,102.420,00 Gehölzbestände: heimisch, standorttypisch, -> Grundwert: 1,00 1,002.200,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch -- > Grundwert: 0,70, Vorkommen von Schlehe und Holunder -> Grundwert: 0,90, Durchschnittl. Grundwert: 0,80 + Flächengröße 1- 5 ha -> Zuschläge: 0,100,901.980,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung -> Grundwert: 1,20 1,202.640,009.240,00 3 Flurneuordnung Wolfartsweier 5.000,00 Wiesen im Wechsel mit Wald/Hecken/ Feldgehölzen/ Wiesenbrachen -> Grundwert: 1,101,101.100,00 Waldrand, heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 1,001.000,00 Tierartengilde Gehölze: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 0,70, Vorkommen von Schlehe, Hasel, Holunder etc. -> Grundwert: 0,90, Durchschnittl. Grundwert: 0,800,80800,00 In etwa gleichmäßige Verdunstung -> Grundwert: 1,20 1,201.200,004.100,00 Summe55.000,0013.288,0011.000,0011.080,0013.200,0048.568,00 Summe 2a Oberer Damm FlächeKlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 11 Anhang 247 Fortsetzung Tabelle 11-5. m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² 1a Stillegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" 2.900,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30754,00 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,30 1,30754,00 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Hochstammobstbäume -> Grundwert: 0,90, Durchschnittl. Grundwert: 0,80 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,100,90522,00 Permanente, starke Verdunstung 1,50870,002.900,00 1b Stillegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" 8.300,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,302.158,00 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,30 1,302.158,00 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Hochstammobstbäume -> Grundwert: 0,90, Durchschnittl. Grundwert: 0,80 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,100,901.494,00 Permanente, starke Verdunstung 1,502.490,008.300,00 1c Stillegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" 2.800,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,30728,00 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,30 1,30728,00 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Hochstammobstbäume -> Grundwert: 0,90, Durchschnittl. Grundwert: 0,80 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,100,90504,00 Permanente, starke Verdunstung 1,50840,002.800,00 2a Oberer Damm 25.000,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,306.500,00 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 + gestufter Altersaufbau - >Zuschlag: 0,30 1,306.500,00 Tierartengilde Gehölze: Stieleiche - > Grundwert: 1,10 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,10 + Flächengröße 1-5 ha -> Zuschläge: 0,101,306.500,00 Permanente, starke Verdunstung 1,507.500,0027.000,00 2b Oberer Damm 11.000,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,302.860,00 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 + gestufter Altersaufbau - >Zuschlag: 0,30 1,302.860,00 Tierartengilde Gehölze: Stieleiche - > Grundwert: 1,10 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,10 + Flächengröße 1-5 ha -> Zuschlag: 0,101,302.860,00 Permanente, starke Verdunstung 1,503.300,0011.880,00 3 Flurneuordnung Wolfartsweier 5.000,00 Zusammenhängender Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,30 1,301.300,00 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00 + gestufter Altersaufbau - >Zuschlag: 0,30 1,301.300,00 Tierartengilde Gehölze: heimische Arten -> Grundwert: 0,70, Schlehe, Holunder etc. -> Grundwert: 0,90, Durschnittl. Grundwert: 0,80 + gestufter Altersaufbau -> Zuschlag: 0,100,90900,00 Permanente, starke Verdunstung 1,501.500,005.000,00 Summe55.000,0014.300,0014.300,0012.780,0016.500,0057.880,00 Bilanz Bestand Wertpunkte13.288,0011.000,0011.080,0013.200,0048.568,00 Planung Wertpunkte14.300,0014.300,0012.780,0016.500,0057.880,00 Zwischensumme1.012,003.300,001.700,003.300,009.312,00 m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m²/5 0,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,00 Ergebnis0,001.012,003.300,001.700,003.300,009.312,00 WasserkreislaufSummeTiere Ausgleichsmaßnahmen FlächeKlimaPflanzen TiereWasserkreislaufSumme Planung (Stand: 05.11.2015) FlächeKlimaPflanzen 11 Anhang 249 Tabelle 11-6. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für Maßnahme-Nr. 2-7 (Ersatz eines Heldbockbrutbaums und zweier Heldbockverdachtsbäume). Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand: Oktober 2015)m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Ersatz für ein Heldbockbrutbaum und zwei Heldbockverdachtsbäume 210,00 Zusammenhängen der Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,301,3054,60 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholzbestand + 0,30 1,3054,60 Eiche -> Grundwert: 1,10, Altholz, Totholz + 0,20 1,3054,60 Permanente, starke Verdunstung -> Grundwert: 1,50 1,5063,00226,80 Summe 210,0054,6054,6054,6063,00226,80 m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Ersatz für ein Heldbockbrutbaum und zwei Heldbockverdachtsbäume 210,00 Zusammenhängen der Wald mit durchschnittlicher Wasserversorgung -> Grundwert: 1,301,3054,60 Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch -> Grundwert: 1,00, Altholzbestand + 0,30 1,3054,60 Eiche -> Grundwert: 1,10, Altholz, Totholz + 0,20, Baumhöhlen, Faulstellen, Saftfluss + 0,05, 1-3 Rote-Liste-Arten in Gruppen + 0,30 1,6569,30 Permanente, starke Verdunstung 1,5063,00241,50 Summe 210,0054,6054,6069,3063,00241,50 Bilanz Bestand Wertpunkte 54,6054,6054,6063,00226,80 Planung Wertpunkte 54,6054,6069,3063,00241,50 Zwischensumme 0,000,0014,700,0014,70 m²BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m²/5 0,000,000,000,000,00 0,000,000,000,000,00 Ergebnis 0,000,000,0014,700,0014,70 Summe Planung (Stand: 05.11. 2015) Kronen- fläche Bäume KlimaPflanzenTiere Kronen- fläche Bäume KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf Ausgleichsmaßnahmen FlächeKlimaPflanzen WasserkreislaufSumme TiereWasserkreislaufSumme

  • Plan 1
    Extrahierter Text

    Sta nd : 11.2015 1.30 2.30 2.00 2.10 1.70 0.90 1.00 1.00 1.50 1.70 1.50 1.80 1.80 2.20 1.90 2.00 2.10 1.10 0.90 0.60 0.60 0.80 0.80 2.20 0.40 0.40 0.30 0.70 0.80 2.00 1.80 0.50 2.30 1.50 1.80 0.80 0.90 1.40 1.00 0.70 1.50 1.10 1.10 1.00 3.40 1.20 1.80 1.30 0.90 1.00 1.80 1.80 1.50 1.50 1.80 1.50 1.30 1.20 0.60 1.50 1.50 1.00 0.80 1.20 1.20 1.00 0.60 1.30 1.10 0.20 1.40 1.40 1.80 2.00 1.30 2.00 1.80 1.50 1.30 1.50 0.40 1.50 1.20 1.90 3.80 1.20 1.60 1.00 1.30 1.60 1.80 1.80 1.30 1.30 1.60 1.40 1.50 0.30 0.40 0.70 0.40 0.20 0.25 0.20 0.25 1.20 1.70 0.45 1.80 0.40 0.60 0.20 1.40 1.30 0.40 1.30 1.70 1.00 1.40 1.80 0.70 0.90 1.30 0.40 0.40 1.80 0.30 1.30 1.20 1.30 1.30 1.30 1.20 1.20 1.40 1.40 1.20 1.40 0.60 1.20 1.40 1.20 1.30 1.40 0.50 0.40 1.70 1.70 1.40 1.50 1.50 2.00 0.90 0.50 4.50 0.20 1.00 1.00 1.50 0.60 1.50 1.70 0.90 1.20 1.50 0.20 0.50 0.20 1.50 1.60 1.70 1.30 0.20 1.40 1.10 1.10 1.50 1.40 1.40 1.30 1.20 1.60 1.80 1.00 0.50 0.60 0.60 0.20 2.40 1.20 1.50 1.40 2.00 1.30 2.40 0.75 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1.60 1.20 1.20 3.00 1.40 1.00 1.00 1.10 1.00 2.00 2.40 1.40 1.00 1.20 1.00 1.20 1.20 1.00 1.00 1.20 1.30 2.00 3.00 1.00 1.10 1.80 3.00 1.00 1.101.10 1.20 2.50 2.00 1.40 2.20 1.30 1.50 1.40 1.20 3.00 1.20 1.10 1.10 1.60 1.10 1.40 1.40 3.00 1.80 3.30 1.80 2.00 1.10 1.00 1.20 1.80 1.30 1.30 1.60 1.30 2.20 1.50 1.00 1.20 1.40 1.60 1.70 1.20 1.60 1.60 1.50 1.80 1.30 1.30 1.10 1.70 1.60 1.00 1.20 1.30 1.70 1.50 1.30 1.80 1.50 1.50 2.10 1.40 1.80 1.10 1.00 1.10 2.50 1.20 1.00 1.10 1.10 1.40 1.30 3.60 1.20 1.10 1.70 1.30 1.20 1.60 1.20 1.00 1.10 3.00 2.40 1.00 1.40 1.50 1.20 1.20 1.00 1.60 m ehrere B%%252sc he keine Bewertung keine Bewertung ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ t ~ t Hb Hb Ei Li Ah Li Li Li Li Li Ah Hb Hb Ki Ki Hb Bu Hb Hb Ah Ah Ei Ei Ei Hb Ei Ei Ei Hb Ki Hb Hb Bu Ah Ki Ei Ka Li Ka Hb Li Hb Hb Ah Ei Ei Ei Ka Ka Ka Li Li Li Li Hb Ah Li Ei Ei Ei Ei Hb Hb Hb Hb Ei Ei Ei Ei Ei Ah Ah Hb Ul Ah Ul Ei Ei Ei Hb Li Ah Hb Hb Hb Hb Li Ei Hb Hb Ei Bu Hb Li Ul Li Hb Le Le Le Ah Ei Li Li Ah Ei Li Hb Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Bu Bu Ei Ah Ah Ei Ei Ei Ei Pa Ei Ei Ei Ei Hb Ei Ei Bu Bu Bu Bu Bu Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ka Ei Bu Ei Ah Ah Ei Ei Li Ei Ei Ul Ei Bu Bu Bu Bu Bu Bu Ah Ul Ul Ei Li Li Hb Ei Ah Ah Ei Li Li Bu Bu Ei Ah Ei Ei Ei Ei Ei Ei Ah Ei Ah Ah Ah Ah Hb Hb Hb Hb Li Hb Hb Hb Hb Li Li Hb Li Ta Li Li Hb Li Li Ta Li Li Ka Ul Ah Hb Ah Ei Li Ah Ei Ei Ei REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi Rob Rob Rob REi REi REi Rob Pla Pla Pla Pla Pla Pla REi REi REi REi REi REi Rob Rob Rob REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi REi Pla Pla Pla Pla Pla Pla REi REi REi Pappel Hb Hb Ei Ei Hb Hb REi REi REi P la ngröße: 106,5 x 97,0 c m P la ninha lt: P la n: 4-1 Auftra ggeb er: Auftra gnehm er: Antra gsteller: P la nverfa sser: Da tum : No v. 2015 Da tei: Sta d t Ka rlsruhe Um welt- und Arb eitssc hutz M a rkgra fenstr. 14 76131 Ka rlsruhe Ba um sc hutz (Bewertung Ga rtenb a ua m t) Ka rtengrund la ge: Liegensc ha ftsa m t, Sta d t Ka rlsruhe Ba um b ewertung: Ga rtenb a ua m t, Sta d t Ka rlsruhe (letzte Änd erung a m 23.01.2015) Altrottstr. 26 69190 Walldorf Tel.: (06227) 8326-0 Fax: (06227) 8326-20 e-mail: info@sfn-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH M a ßsta b : 1 : 1.000 Legende P la n_4-1_Ba um b ewertung_GBA.m xd Baumschutz (Bewertung Gartenbauamt) Kriterien: Ersc heinungsb ild /Größe, V ita lität, Entwic klungsp ersp ektive a m Sta nd o rt Hinweis: Bewertet wurd en vo rra ngig d ie Ba um sta nd o rte in p la nungsreleva nten Bereic hen ± ALK-Da ten Geltungsb ereic h d es Beb a uungsp la ns "Fußb a llsta d io n im W ild p a rk" P ro jekt:Beb a uungsp la n "Fußb a llsta d io n im W ild p a rk" – Um weltb eric ht Baumarten Ei REi Bu Ah Hb Li Ro b Ka Ki Ul P a P la Ta t Eic he (Stiel- / Tra ub eneic he) Ro teic he Buc he Aho rn Ha inb uc he Lind e Ro b inie Ro ßka sta nie Kiefer Ulm e P a p p el P la ta ne Eib e To tb a um (Qua rtierstrukturen) Ka tego rie 1: b eso nd ers erha ltenswerte Einzelb äum e Ka tego rie 2: grund sätzlic h erha ltenswerte Einzelb äum e Ba um grup p e, Zusa m m enfa ssung o hne Einzelb ewertung (grund sätzlic h erha ltenswert) V ita lität b eeinträc htigt, erkennb a re V o rsc häd en ~ W ic htige Leitstrukturen d er Grüno rd nung (Sc hem a tisc h): Gehölzgürtel entla ng d er Sc hlo ssstra hlen und a m Ad ena uerring. Als Gehölzkulisse b eso nd erer Bed eutung m öglic hst ho m o gen erha lten und entwic keln; einzelne Unterb rec hungen sind a n geeigneten, ko nfliktärm eren Bereic hen m öglic h. Aufm a ß Liegensc ha ftsa m t, Sta nd Ja n/2015 Ba um sta nd o rt, Sta m m um fa ng in c a . 1 m Höhe, Kro nenra d ius gesc hätzt, innerha lb d er W a ld fläc hen ist kein Aufm a ß erfo lgt; ka nn b ei Bed a rf ergänzt werd en 1,40

  • Plan 2
    Extrahierter Text

    2 6 3 7 5 1 4 9 8 39 47 31 40 37 36 15 14 20 18 17 19 12 11 10 13 16 57 55 54 56 59 58 22 21 23 53 52 50 42 41 24 38 33 35 51 43 27 44 29 26 45 32 49 25 30 48 46 28 48a 39a 39b 44a 28a 40a 54a 2 4 3 5 1 6 9 7 8 25 26 29 24 2728 30 1813 21 12 20 10 22 11 17 19 16 14 23 31 94 89 74 47 92 38 48 64 87 93 88 75 37 69 32 97 58 86 79 72 76 91 85 95 50 96 54 90 59 15 51 62 63 78 73 77 35 68 39 65 67 41 70 42 84 66 52 43 71 33 80 44 83 56 98 61 60 40 46 99 57 49 36 45 53 34 55 82 81 42a 49e 49d 49c 49b 49a 46a 41a 47a 120 154 141 139 133 121 124 152 150 159 125 178 174 11 0 11 9 11 4 153 140 131 138 122 151 156 160 126 180 177 173 157 11 8 11 2 127 144 135 129 11 3 111 161 166 169 171 172 176 181 11 6 128 134 143 132 11 7 155 164 165 167 179 162 142 123 136 130 11 5 145 163 168 170 175 148 104 109 137 105 147 149 108 107 106 146 101 103 100 102 69 Legende Hinweis: Folgende Bäume wurden im November 2014 und im Januar 2015 vor Ort mit der Baumvermessung abgeglichen und sind lagegenau: Bäume mit Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse: 14, 15, 33-37, 39-41, 41a, 42, 43, 45, 46, 46a, 47, 47a, 48, 49, 49a-d, 55, 57, 58, 60, 61, 65-68, 70, 71, 80-84, 99-102, 104-148, 153, 154 Habitatbäume Heldbock: 15-17, 24-28, 28a, 29, 30, 33-39, 39a, 39b, 40, 40a, 44, 44a, 45-49, 52-54, 54a, 55 Alle übrigen Bäume sind nicht lagegenau. Empfehlungen für die Planung Vorschlag für Zufahrt Adenauerring (Ziel: Erhaltung möglichst vieler Eichen als Habitatbäume und Perspektivbäume für den Heldbock) Prüfung ob die Erhaltung von Einzelbäumen oder Baumgruppen (Eichen) möglich ist Flächen mit sehr hohem (vorgezogenem) Kompensationsbedarf, sofern ein Eingriff erfolgt Brutrevier des Neuntöters sowie sehr individuenreiche Populationen der Zauneidechse und der Mauereidechse Tabuflächen Heldbock / Eremit (Gehölzbestand mit Brut-, Verdachts- und / oder Potenzialbäumen oder einzelstehende Verdachtsbäume) FFH-Gebiet "Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe" Bäume mit Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse Baumstandort 1 Baum-Nr. (siehe Tabelle 5.1-2 in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie) Habitatbäume Heldbock Eiche To t h o l z Brutbaum ehemaliger Brutbaum Verdachtsbaum Potenzialbaum Baum-Nr. (siehe Tabelle 5.1-9 in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie) 1 Baumbewertung Kategorie 1: Bäume müssen erhalten werden, da bei deren Rodung die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden können (Brut- und Verdachtsbäume des Heldbocks oder des Eremits / Habitatbäume mit Nachweisen einer Fledermausbesiedlung / Ruhestätte eines Waldkauzes) Habitatbaum mit Nachweis einer Fledermausbesiedlung, der Baum muss jedoch aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden Kategorie 2: Bäume sollten möglichst erhalten werden. Die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG werden zwar nicht ausgelöst, die Bäume weisen jedoch ein künftiges Besiedlungspotenzial auf (Potenzialbäume für den Heldbock / Höhlenbäume mit geeigneten Quartiermöglichkeiten, bei denen aber keine Hinweise auf eine Besiedlung festgestellt wurden) Untersuchungsgebiet Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fußballstation im Wildpark" Stand: 11.2015 Plangröße: 116,0 x 89,0 cm Planinhalt: Plan: 5.1-1Auftraggeber: Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Plan_5-1-1_Baumbewertung_Tabuflaechen.mxd Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe Artenschutz: Habitatbäume und Tabuflächen Grundlage: Digitales Orthophoto, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Altrottstr. 26 69190 Walldorf Tel.: (06227) 8326-0 Fax: (06227) 8326-20 e-m ail: info@sfn-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 1.000 Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Datei:

  • Plan 3
    Extrahierter Text

    Stand: 11.2015 15 16 54a 1-11-9 1-161-17 1-11 1-15 1-6 1-7 1-18 1-11 1-6 1-13 1-11-9 1-11 1-11 1-11-9 1-41-5 1-15 1-17 1-61-13 1-81-9 1-81-9 1-81-9 1-41-5 1-41-5 1-6 1-10 1-14 1-13 1-15 1-17 1-61-13 1-11-9 Sondergebiet Sport 1 Sport- und Spielfläche 2 Sondergebiet Sport 2 Sondergebiet Sport 3 Sondergebiet Sport 4 Sondergebiet Sport 5 Sondergebiet Sport 6 Sondergebiet Sport 7 Sport- und Spielfläche 1 Sport- und Spielfläche 3 1-13 1-11-9 3 2 1 3 1-6 1-6 1-91-1 1-13 1-13 1-4 1-4 1-15 1-16 1-17 1-18 1-41-10 1-41-10 1-41-10 1-41-10 1-41-5 1-5 1-5 1-5 1-5 1-11-9 1-5 1-5 1-15 1-15 1-15 1-15 1-15 1-15 1-15 1-16 1-16 1-16 1-16 1-16 1-16 1-16 1-16 1-16 1-16 1-2 1-9*1-1* 8 35 131 123 Plangröße: 116,0 x 89,0 cm Planinhalt: Plan: 5.1-2Auftraggeber: Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Plan_5-1-2_Maßnahmen_Vermeidung.mxd Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Grundlage: Digitales Orthophoto, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Altrottstr. 26 69190 Walldorf Tel.: (06227) 8326-0 Fax: (06227) 8326-20 e-m ail: info@sfn-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 1.000 Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Datei: Legende Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fußballstation im Wildpark" Mit Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen belegte Vorhabensflächen im Bebauungsplan Sondergebiete Sport 1, 2, 3, 5, und 7 Sport- und Spielflächen 1, 2 und 3 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten (keine Plandarstellung) 1-3 Bauzeitbeschränkung bezüglich der Beräumung des Baufeldes in Sport- und Spielfläche 2 1-7 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die geplanten Flutlichtanlagen 1-11 Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf Insekten für die Straßen- und Gebäudebeleuchtung (keine Plandarstellung) 1-12 Verwendung von Wafer-Modulen sowie Metallbauteilen mit einer reflexionsarmen Farblackierung für die Photovoltaikanlagen auf dem Stadiondach 1-14 1 Teilflächen 1, 2 und 3 der Maßnahme 1-2 Bauzaun zum Schutz der Tabuflächen für Neuntöter, Zaun- und Mauereidechsen Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen (siehe Plan 5.1-1) 1-2 Pflege der Teilflächen 1, 2 und 3 im dreijährigen Turnus unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche des Neuntöters sowie von Zaun- und Mauereidechsen Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen 1-17 Fang und Umsiedlung von Mauereidechsen 1-18 Rückbau der vorhandenen Flutlichtmasten Einsatz einer Innenbeleuchtung des Stadions 1-10 Bauzeitenbeschränkung bezüglich des Entfernens von Wurzelstöcken und des Abschiebens von Oberboden 1-6 Habitate der Zaun- und / oder der Mauereidechse mit Gehölzbestand Planung Sondergebiet Sport Sport- und Spielfläche Geh- und Radweg Öffentliche Verkehrsfläche Öffentliche Verkehrsfläche, Verkehrsgrün Flächen für Wald Grünfläche mit Gehölzbestand Eiche, Verdachtsbaum Eiche, Brutbaum Baum-Nr. (siehe Maßnahmenblatt 1-8) 1 Bauzaun zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks Abzäunung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase (Einzelbäume außerhalb der Tabuflächen) 1-8 Vom Vorhaben betroffene Teilhabitate der Zauneidechse Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Zauneidechse 1-15 Zäunung der Ersatzhabitate der Zauneidechse (die übrigen Ersatzhabitate im Umfeld des Planungsgebiets sind in Plan 5.2-1 dargestellt) Vom Vorhaben betroffene Teilhabitate der Mauereidechse Zäunung der vom Vorhaben betroffenen Teilhabitate der Mauereidechse 1-16 Zäunung der Ersatzhabitate der Mauereidechse (die übrigen Ersatzhabitate im Umfeld des Planungsgebiets sind in Plan 5.2-1 dargestellt) Bauzeiten- und Ausführungsbeschränkung bezüglich der Rodung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von Gebäudebestandteilen des Stadions 1-4 Kontrolle und Verschluss von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vor der Fällung von Habitatbäumen sowie dem Rückbau von kleineren Gebäuden 1-5 Haupt- und Gegentribüne des Stadions mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für gebäudebewohnende Fledermausarten Hänge-Birke Hainbuche Kleinere Gebäude mit geeigneten Quartiermöglichkeiten für gebäudebewohnende Fledermausarten Linde 1 Baum-Nr. (siehe Maßnahmenblätter 1-4 und 1-5) Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden durch Verwendung von Vogelschutzglas und architektonischen Gestaltungsmaßnahmen 1-13 Bauzaun zum Schutz der Tabuflächen für Heldbock und Eremit Ausweisung von Tabuflächen zum Schutz von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits (siehe Plan 5.1-1) * temporärer Schutz bis zur Fällung der Bäume 1-1 Eiche, Brutbaum Eiche, Verdachtsbaum Eremit Brutbaum Totholz, Brutbaum Vermeidung der direkten Anstrahlung von Brut- und Verdachtsbäumen des Heldbocks und des Eremits während der Bauphase * temporärer Schutz bis zur Fällung der Bäume 1-9

  • Plan 4
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    Stand: 11.2015 Fläche 2b Oberer Damm Fläche 2a Oberer Damm ± Plangröße: 97,0 x 73,0 cm Planinhalt: Plan: 5.2-1 (1/6) Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Datei: Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen Grundlage: Digitale Orthophotos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Altrottstr. 26 6919 0 Wal ldorf Tel .: (06227) 8326 -0 Fax.: (06227) 8326-20 e-mail: inf o@sf n-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 5.000 Plan_5-2-1_Maßnahmen_Ausgleich_DDP.mxd Auftraggeber:Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe 1 2 3 4 5 6 Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus D S, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community ± Übersichtsplan (1:100.000) Blattschnitt 1 / 6 Legende 02.0004.000 Meter Ausgleichsmaßnahmen NummerBezeichnung Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse2-4 Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten 2-2 Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" 2-1 Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star 2-3 Flurstücksgrenzen Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse2-5 Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich Aufwertung kleinflächiger Lebensräume für die Mauereidechse in der Kleingartenanlage 2-5 ^_

  • Plan 5
    Extrahierter Text

    Stand: 11.2015 ± Plangröße: 97,0 x 73,0 cm Planinhalt: Plan: 5.2-1 (2/6) Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Datei: Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen Grundlage: Digitale Orthophotos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Altrottstr. 26 6919 0 Wal ldorf Tel .: (06227) 8326 -0 Fax.: (06227) 8326-20 e-mail: inf o@sf n-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 2.500 Plan_5-2-1_Maßnahmen_Ausgleich_DDP.mxd Auftraggeber:Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe 1 2 3 4 5 6 Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus D S, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community ± Übersichtsplan (1:100.000) Blattschnitt 2 / 6 Legende 02.0004.000 Meter Ausgleichsmaßnahmen NummerBezeichnung Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse2-4 Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten 2-2 Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" 2-1 Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star 2-3 Flurstücksgrenzen Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse2-5 Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich Aufwertung kleinflächiger Lebensräume für die Mauereidechse in der Kleingartenanlage 2-5 ^_

  • Plan 6
    Extrahierter Text

    Stand: 11.2015 ± Plangröße: 97,0 x 73,0 cm Planinhalt: Plan: 5.2-1 (3/6) Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Datei: Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen Grundlage: Digitale Orthophotos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Altrottstr. 26 6919 0 Wal ldorf Tel .: (06227) 8326 -0 Fax.: (06227) 8326-20 e-mail: inf o@sf n-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 2.500 Plan_5-2-1_Maßnahmen_Ausgleich_DDP.mxd Auftraggeber:Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe 1 2 3 4 5 6 Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus D S, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community ± Übersichtsplan (1:100.000) Blattschnitt 3 / 6 Legende 02.0004.000 Meter Ausgleichsmaßnahmen NummerBezeichnung Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse2-4 Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten 2-2 Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" 2-1 Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star 2-3 Flurstücksgrenzen Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse2-5 Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich Aufwertung kleinflächiger Lebensräume für die Mauereidechse in der Kleingartenanlage 2-5 ^_

  • Plan 7
    Extrahierter Text

    Stand: 11.2015 ^_ ± Plangröße: 97,0 x 73,0 cm Planinhalt: Plan: 5.2-1 (4/6) Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Datei: Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen Grundlage: Digitale Orthophotos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Altrottstr. 26 6919 0 Wal ldorf Tel .: (06227) 8326 -0 Fax.: (06227) 8326-20 e-mail: inf o@sf n-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 2.500 Plan_5-2-1_Maßnahmen_Ausgleich_DDP.mxd Auftraggeber:Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe 1 2 3 4 5 6 Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus D S, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community ± Übersichtsplan (1:100.000) Blattschnitt 4 / 6 Legende 02.0004.000 Meter Ausgleichsmaßnahmen NummerBezeichnung Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse2-4 Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten 2-2 Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" 2-1 Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star 2-3 Flurstücksgrenzen Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse2-5 Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich Aufwertung kleinflächiger Lebensräume für die Mauereidechse in der Kleingartenanlage 2-5 ^_

  • Plan 8
    Extrahierter Text

    Stand: 11.2015 ± Plangröße: 97,0 x 73,0 cm Planinhalt: Plan: 5.2-1 (5/6) Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Datei: Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen Grundlage: Digitale Orthophotos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Altrottstr. 26 6919 0 Wal ldorf Tel .: (06227) 8326 -0 Fax.: (06227) 8326-20 e-mail: inf o@sf n-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 2.500 Plan_5-2-1_Maßnahmen_Ausgleich_DDP.mxd Auftraggeber:Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe 1 2 3 4 5 6 Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus D S, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community ± Übersichtsplan (1:100.000) Blattschnitt 5 / 6 Legende 02.0004.000 Meter Ausgleichsmaßnahmen NummerBezeichnung Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse2-4 Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten 2-2 Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" 2-1 Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star 2-3 Flurstücksgrenzen Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse2-5 Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich Aufwertung kleinflächiger Lebensräume für die Mauereidechse in der Kleingartenanlage 2-5 ^_

  • Plan 9
    Extrahierter Text

    Stand: 11.2015 Fläche 1a Stilllegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" Fläche 1b Stilllegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" Fläche 1c Stilllegungsfläche Eisenhafengrund "Auf der Hochstätt" Fläche Nr. 3 Flurneuordnung Wolfartsweiher ± Plangröße: 97,0 x 73,0 cm Planinhalt: Plan: 5.2-1 (6/6) Auftragnehmer: Projekt: Antragsteller:Planverfasser:Datum: Nov. 2015 Datei: Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark" - Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen Grundlage: Digitale Orthophotos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Altrottstr. 26 6919 0 Wal ldorf Tel .: (06227) 8326 -0 Fax.: (06227) 8326-20 e-mail: inf o@sf n-planer.de Spang. Fischer. Natzschka. GmbH Maßstab: 1 : 5.000 Plan_5-2-1_Maßnahmen_Ausgleich_DDP.mxd Auftraggeber:Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe 1 2 3 4 5 6 Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, Earthstar Geographics, CNES/Airbus D S, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community ± Übersichtsplan (1:100.000) Blattschnitt 6 / 6 Legende 02.0004.000 Meter Ausgleichsmaßnahmen NummerBezeichnung Aufwertung von Lebensräumen für die Zauneidechse2-4 Ausbringen von Ersatzquartieren (Fledermauskästen) für gebäudebewohnende und baumbewohnende Fledermausarten 2-2 Aufwertung des FFH-Lebensraumtyps 9190 "Bodensaure Eichenwälder" 2-1 Aufhängen von Nistkästen für Bachstelze, Hausrotschwanz, Haussperling und Star 2-3 Flurstücksgrenzen Aufwertung von Lebensräumen für die Mauereidechse2-5 Flächen für den forstrechtlichen Ausgleich Aufwertung kleinflächiger Lebensräume für die Mauereidechse in der Kleingartenanlage 2-5 ^_

  • Protokoll TOP 10
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe - Innenstadt-Ost/Oststadt: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2015/0686 Beschluss: Auf Grundlage der gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) bereits erfolgten Verfah- rensschritte ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe - Innenstadt-Ost/Oststadt mit der Auslegung des Bebauungsplan- entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzusetzen. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 22.05.2015 in der Fas- sung vom 11.11.2015 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Be- bauungsplanentwurf aufnehmen und zu diesem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich bin überrascht. Ich habe gedacht, es kommt noch etwas vorher. (Der Vorsitzende: Wenn Sie Sachvortrag wünschen - wir sind auf alles vorberei- tet.) Nein, nein, vielen Dank Herr Oberbürgermeister. Wir haben hier den Bebauungsplan vor uns, über 300 Seiten lang, für das neue Fußball- stadion im Wildpark. Mit dem können wir es kurz machen, denn auf diesem Plan wird meiner Ansicht nach so detailliert wie menschenmöglich diese komplexe Bebauung auf - 2 - dem geplanten Areal auch wirklich erläutert und im Detail darstellt. Die Verteilung der Sport-, Spiel- oder Sonderflächen wurde natürlich richtigerweise im Vorfeld mit dem zukünftigen Nutzer, dem KSC, auch abgeklärt. Somit ist das Ganze - unserer Meinung nach - auch sehr zielführend. Den Umweltbelangen wurde, das finde ich eindrucksvoll, in einer vorbildlichen Art und Weise hier Rechnung getragen. In weiß jetzt also, in wel- chen Habitatbäumen der Heldbock haust und welcher auch weg muss, wo die anderen dann verlegt werden müssen aufgrund des Spielfeldes der zweiten Mannschaft, das ja verlegt werden musste. Ich weiß aber auch, welche Bauhöhen jetzt für die Parkdecks notwendig sind, dass die Fledermäuse direkt in der Einflugschneise wieder reinfliegen können, und dass es sogar besser ist, wenn ein neues Stadion kommt, weil die Flut- lichtmasten weg sind. Für uns war es aber besonders wichtig, vor allem im Bebauungsplan das eine größere Problem noch zu beseitigen, das ist mittlerweile - unser Meinung nach - auch beseitigt, dass der Flächentausch bzw. die Verlagerung der Tennisplätze mit dem KIT ebenfalls auch geklärt ist, sie werden in diesen Zwischenraum kommen. Von daher ist die Zu- stimmung von uns zu dem Bebauungsplan natürlich da, da dies aber auch sicherlich natürlich ein weiterer Mosaikstein ist auf dem Weg zu einem neuen Stadion und ich mal davon ausgehe, dass vor allem der eine oder andere, der jetzt nicht so in Richtung Stadion tendiert, auch darauf eingehen wird, möchte ich dies doch auch vielleicht kurz noch mal tun. Unserer Ansicht nach gibt es einen Letter of Intent, in dem sich die Stadt und der KSC auf die Eckpunkte des Neubaus auch geeinigt hat. Das haben wir hier auch schon mehrfach besprochen. Es ist eine ganz solide und gute Grundlage, auf der wir hier wei- ter arbeiten können. Es ist allen bekannt, dass die Gesamtkosten bei ca. 88 Millionen liegen, wobei da, da passt es dann auch, was Herr Zeh vorhin mal süffisanterweise an- gesprochen hat, dass 77 Millionen in den folgenden 35 Jahren durch Mietzahlungen vollständig vom KSC refinanziert werden sollen. Was da jetzt anders ist im Verhältnis zu dem jetzigen, Herr Zeh, ist, dass die berechnete Miete in diesem Fall auch im Bereich des Benchmark von anderen Zweitligavereinen liegt. Sie ist mit einigen Ausnahmen, wo mal eine erste Liga oder auch mal eine dritte Liga geplant ist, auf dem Zweitliganiveau auch kalkuliert worden. Das ist doch mal eine solide Maßnahme, mit der man auch rechnen kann. Eine Sanierung des Stadions, was der eine oder andere immer vergisst, was dann anste- hen würde, würde 45 Millionen kosten. Die würden zum Großteil komplett an der Stadt hängen bleiben, weil eben dann nicht diese Miete erzielt werden kann, sondern wir befinden uns dann in einer ganz anderen Möglichkeit. Diese Möglichkeit, dann in ei- nem sanierten 50 Jahre alten Stadion zu spielen, bietet nicht nur dem KSC nicht mal die Möglichkeit eine Miete zu zahlen, sondern er ist vor allem dort definitiv nicht mehr konkurrenzfähig, wenn wir heute sehen - ich nehme mal Darmstadt raus von der ersten Liga -, dass fast alle Stadien in der zweiten Liga und mittlerweile sogar schon die Dritt- ligastadien alle umgerüstet werden. Daraus folgt, auch für den einen oder anderen, der es nicht wahrhaben will: Ein Neubau ist auch für die Stadt wirtschaftlicher und für den KSC die bessere Lösung. - 3 - Auf die ganze Problematik sind wir bereits eingegangen. Was jetzt noch eventuell ge- klärt werden muss, ob die Altlasten beseitigt werden müssen im Bereich der Wälle oder sonst irgendwas, das ist relativ klar. Für uns ist es einfach wichtig. Da ist es nicht zielfüh- rend, wenn man da immer wieder mit alten Kamellen anfängt. Unseren Informationen nach ist die jetzige Miete und auch die letztjährige Miete auch bezahlt worden. Jetzt muss man sich einigen können, was mit eventuellen Altlasten noch gemacht wird. Ich denke aber auch, dass sich da der KSC sicherlich nicht sträuben wird. Die Gespräche von Stadt und KSC, das ist auch den meisten bekannt, zumindest denen in der Wildparkkommission, sind nach unserer Meinung auf der Arbeitsebene immer in sehr guter Atmosphäre gelaufen, und sie laufen auch noch. Hier gilt natürlich ein be- sonderes Dankeschön auch den Projektgruppen, die eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Jetzt gilt eigentlich nur noch eines, dass praktisch unter Einbeziehung des KSC die entsprechende funktionale Leistungsbeschreibung zeitnah zu erstellen ist und dann die weiteren Schritte angegangen werden müssten. Bis ins Frühjahr sollten dann die Fragen, die es bei so einem Projekt auch immer wieder geben wird, geklärt sein. Es ist doch logisch, dass da nicht Friede, Freude, Eierkuchen da ist, sondern dass es immer auch unterschiedliche Meinungen gibt, dass die geklärt werden können, und zwar im beiderseitigen Einvernehmen, so wie es bisher auch lief, und dass eben ein Vertrag oder mehrere Verträge, je nachdem wie es dann auch gewünscht wird, aufgrund des bishe- rigen LoI auch vorliegen. Dann sind wir auf einem guten Weg und können auch dem- nächst die entsprechende Entscheidung treffen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Stadt Karlsruhe. Das nicht nur für den Sport in unserer Stadt, wird doch mit dem Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan eines neuen Stadions am bisherigen historischen Standort im Wildpark ein weiterer Meilenstein in der Planung umgesetzt, womit es grundsätzlich die Möglichkeit gibt, den angestrebten zeitlichen Rahmen in Planung und Realisierung ein- zuhalten. Es gibt aber auch hier nicht die eierlegende Wollmilchsau; es kann sie gar nicht geben. Die vorliegende Planung ist maßvoll und orientiert sich weitgehend an den vorhandenen Bestandsflächen, dies auch, wenn in nachfolgenden Redebeiträgen einmal mehr für uns wenig nachvollziehbar, die herausragende ökologische Bedeutung des Birkenparkplatzes mit seinem standortuntypischen, teilweise schon abgängigen Baum- bestand, betont werden wird. Die nun vorliegende Planung stellt in Verweis auf die dargestellten Kompensationsmaßnahmen für die notwendigen Eingriffe in den regiona- len Grünzug unter der weitgehendsten Wahrung umwelt- und naturrechtlicher Belange den bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Anforderungen und Inte- ressen an den Standort und seine Nutzung dar. Die einzige Alternative hierzu, wäre auf die Planung in der Gesamtheit zu verzichten oder sich für eine unwirtschaftliche und somit wenig nachhaltige kleinteilige Lösung zu entscheiden. Das regionale Dauerthema, Neubau eines Fußballstadions in Karlsruhe, kann zeitnah zu einem guten Ende geführt werden, aber nur dann, wenn sich alle an dem Prozess Betei- ligten in dem gleichen Maße ihrer Verantwortung und Rolle bewusst werden, wie es die Verantwortlichen auf städtischen Seite in Verwaltung und Politik bisher getan haben. Immer neue Forderungen im Verfahren von Seiten der Vereinsführung unseres KSC’s sind hier weder im Rahmen der Planung, noch im Sinne der Vertrauensbildung hilfreich, führen sie doch vielmehr zu unnötigen Irritationen und Verzögerungen im Verfahren. - 4 - Wer sich an anderen Stellen den Gesetzen der Marktwirtschaft verpflichtet fühlt, muss sich auch hier bewusst sein, dass Bauherr und somit Herr des Verfahrens nur der sein kann, der auch die Geldmittel zur Verfügung stellt, in dem konkreten Fall die Fächer GmbH als städtische Gesellschaft. Wie bei anderen Planungen der Vergangenheit auch liegt es im ureigenen Interesse der Fächer GmbH und somit der Stadt als Bauherr, mit dem KSC als zukünftigem Pächter und Nutzer in Planung und Gestaltung eng zusam- men zu arbeiten. Das Wissen und die Expertise der Verantwortlichen des KSC sind hier wichtig und unabdingbar, aber wie bei anderen Planungen auch sollte sich jeder am Verfahren Beteiligte, auch die Vereinsführung des KSC, bewusst sein, welche Forderun- gen angemessen und realistisch sind. Dies auch im Hinblick auf die Wahrung der urei- genen Interessen des Vereins. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich auch in der Vergangenheit schon mehrfach zu Karlsruhe als Standort für den Profifußball bekannt und verschiedentlich die Bereitschaft signalisiert, die erforderlichen Investitionen zu tätigen, dies auch mit Blick auf die Möglichkeit einer realistischen Refinanzierung der Investition. Es ist aber allgemein bekannt, dass Ressourcen endlich sind. Das gilt nicht nur für finanzielle Res- source, sondern auch für die Ressource Geduld. Die SPD-Fraktion trägt die Beschlussvor- lage vollumfänglich mit. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung liegt der Ball nun vor- nehmlich in der Hälfte des KSC. Ich appelliere an die dort verantwortliche Vereinsfüh- rung: Nehmen Sie den Ball auf, überreizen Sie nicht das Blatt, vergeben Sie nicht eine große Chance für den KSC und den Fußball in Karlsruhe. Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch wir GRÜNE stehen weiterhin zu Umbau und Sanie- rung des Wildparks am jetzigen Standort, weil er einfach verkehrsgünstig gelegen ist und keine Versiegelung auf der grünen Wiese nötig wäre, obwohl wir jetzt an den Un- terlagen sehen, dass da im Naturschutz schon einiges ist, was da auch kaputt gemacht wird. Andererseits sehen wir eben auch deutlich, dass die Verwaltung sich sehr bemüht hat, möglichst viel an naturschutzrelevanten Dingen zu erhalten, insbesondere viele Ha- bitatbäume, aber einige müssen eben trotzdem fallen. Das muss man dann auch wirk- lich hinnehmen, wenn man sieht was wäre, wenn auf der grünen Wiese irgendwo neu gebaut würde. Das Verkehrskonzept ist auch so gut, dass es eigentlich schon jetzt, zu- mindest in Teilen, umgesetzt werden könnte. Ich kann es immer nur wiederholen. Der Birkenparkplatz ist auch nach dem städtischen Verkehrskonzept nicht notwendig. Ich sage nicht, der ist extrem wichtig für den Naturschutz, ich sage nur, es ist unnötig, die- se Fläche zu versiegeln und da eine zweistöckige Parkpalette hinzubauen. Das ist unser Problem bei dieser ganzen Sache. Ich betone noch einmal: Heute geht es jetzt nur um den Bebauungsplan. Es geht noch nicht darum, ob nachher der Neubau auch finanziert werden kann. Das ist eben eine Sache, die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nochmal überlegt werden muss, denn es geht doch um sehr große Beträge. Wir haben im Tagesordnungspunkt zum Haushalt gehört, 13 Jahre lang der KSC seine Miete eben nicht bezahlt. Ich höre jetzt gerade, dieses Jahr hat er sie bezahlt. Ich weiß es nicht. Aber 13 Jahre lang hat er sie nicht - zumindest nicht komplett - bezahlt. Da ist die Frage, wie verlässlich ist so ein Partner. Ich kenne vom Präsidenten des KSC nur die Aussage, dass der KSC finanziell nicht in der Lage ist, zu den Konditionen, die die Stadt anbietet, die Miete für das neue Stadion, die dann anfällt, zu bezahlen. Ich habe einfach noch nichts anderes gehört, - 5 - auch wenn jetzt in der letzten Zeit weitere Verhandlungen gelaufen sind. Auch da ist die Frage, können wir uns darauf verlassen, dass genügend Geld nachher kommt, wenn wir so eine Riesensumme investieren. Heute geht es aber um den Bebauungsplan. Aus den genannten Gründen enthalten wir uns dabei. Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion wird heute dieser Vorlage zustimmen. Meine Fraktion ist nicht bereit, in irgendwelche Aufgeregtheiten heute einzutreten wie meine Vorredner in meinem engeren Umfeld hier bei der CDU und bei der FDP. Das steht doch gar nicht an. Die Stadt geht heute wieder ihren Weg, alle Dinge so in die Richtung zu bringen, dass das, was sich der Verein vorstellt, mit der Stadt zusammen gemacht wer- den kann. Das ist für uns das Entscheidende. Wir sind die verlässlichen Partner, wir sind die Verlässlichen, die den Weg so gehen, wie wir es die ganzen Jahre gemacht haben. Alles andere, wo es Probleme gab, lag nicht an der Stadtverwaltung und liegt auch nicht am Gemeinderat. Der Schwur sozusagen kommt erst noch, wenn es dann ins De- tail geht. Ich weiß nicht so viel wie der Herr Kollege Fechler, was er so alles in Richtung KSC hier genannt hat, welche Schwierigkeit es da gibt. Meiner Fraktion ist da nichts bekannt. Wir werden es abwarten, stimmen heute zu und werden dann sehen. Wenn es konkret um den Bau geht, um die konkreten Summen, werden wir sicher auch ge- nauer nachfragen und gucken, wo, wie und welche Schrauben gestellt werden. Aber heute Zustimmung. Stadtrat Hock (FDP): Kollege Cramer hat gerade gesagt, die FDP wäre aufgeregt. Die FDP ist überhaupt nicht aufgeregt, weil sie diesem Auslegungsbeschluss heute gerne zustimmen wird. Wenn man sich die Vorlage und die ganzen Unterlagen, die man be- kommen hat, mal durchgeschaut hat, dann hat man einiges an Zeit gebraucht und hat auch festgestellt, dass nur ein Baum weg muss, ein Baum. Deshalb muss ich ganz ehr- lich sagen, die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter, die an dieser Vorlage mitgearbeitet haben, haben hier ein Projekt für uns geplant, das bis ins kleinste Detail beleuchtet wurde. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir so bis in das kleinste Detail, in Kleinigkei- ten wie z. B. Eidechse und Käfer, gegangen sind. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich war auch etwas erschrocken. Ich sage das ganz offen und ehrlich. Man ist erschlagen, wenn man diese Vorlage durchgearbeitet und alles angeschaut hat. Zum Schluss musste ich es weg legen. Das ist der absolute Wahnsinn. Von daher gesehen, wenn wir dieses Stadi- on dann irgendwann effektiv zusammen mit dem KSC auf den Weg bringen, dann können wir eines für uns auf jeden Fall ganz klar sagen: Wir haben alles getan, dass keiner sagen kann, wir hätten irgendeinen Falter vergessen. Haben wir nicht, definitiv nicht. Von daher gesehen bin ich der Verwaltung sehr dankbar, und ich bin heute völlig unaufgeregt, dass wir diesen Beschluss gerne mitgehen, auch gerne mit der CDU zu- sammen mitgehen. Da bekennen wir uns und stellen und gerne auf die aufgeregte Sei- te. Nein, wir glauben, dass wir das zusammen mit dem KSC hinbekommen. Das ist der wichtigste Punkt, dass der KSC auch weiß, das man jetzt zusammen diesen Weg be- schreiten muss und nicht in verschiedene Richtungen abdriften darf. Durch diesen Letter of Intent haben wir schon eine Grundlage geschaffen, auf der wir uns abarbeiten müs- sen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das zusammen auch hinbekommen. Deshalb heute von meiner Fraktion auch noch den Appell an den KSC: Wir, hier zu- sammen mit der Verwaltung, haben jetzt eine Grundlage, auf der wir aufbauen kön- nen. Bitte lieber KSC, lasst uns das nicht zerreden, lasst uns den Weg zusammen be- - 6 - schreiten. Wir werden 2019 mit Minimum einem Zweitligisten in einem neuen Stadion spielen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von der AfD, nicht nur im Gemeinderat, sondern in ganz Karlsruhe, stehen natürlich zum KSC. Emotional sind wir ganz klar auf der Seite vom KSC. Rational ist es aber so, dass wir die Verantwortung tragen für die ganze Stadt. Wir haben an mehreren Stellen hinterfragt, wie das Finanzierungskonzept dieses Stadions überhaupt funktionieren soll. Dieses Problem besteht nach wie vor. Wir wissen nicht, wie das alles funktionieren soll, wie ein Stadion gebaut werden soll bei dem noch nicht klar ist, was es überhaupt kostet, den Baugrund zur Verfügung zu stellen, wo die- se ganzen Risiken im Projekt drinstecken. Damit haben wir immer noch ein großes Prob- lem. Zum anderen sehen wir auch nicht ein, wieso auf dem Birkenparkplatz ein Park- deck entstehen muss. Das sind die Fragen, die wir immer noch haben und deswegen können wir ein Vorantragen dieses Verfahrens nicht mittragen. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Die Frage ist hier nicht, ob es schön ist oder nice to have, ein Stadion ja oder nein. Die Frage ist doch, dass wir seit Wochen hier über Konsolidierung und sparen sprechen, nur beim Stadion eben nicht. Da werden doch von den meisten Fraktionen hier die Kosten schöngeredet. Das, was am meisten zu kri- tisieren ist, ist ja nicht, dass der Wunsch da ist, ein Stadion zu bauen, sondern dass letztlich der Bevölkerung vorgegaukelt wird, man hätte jetzt die Lösung der Finanzie- rung. Wir strecken zwar das Geld vor, aber es kommt alles zurück, obwohl wir wissen, der KSC hat in der Vergangenheit die Miete ja nicht zahlen können, und er wird sie in der Zukunft nicht zahlen. Trotzdem versucht jede Fraktion auf ihre Weise mit ihrem Hin- tergrund eine Argumentation zu finden, wie denn die Finanzierung angeblich jetzt funktioniert. Man habe jetzt eine andere Grundlage für die Finanzierung genommen, von der zweiten Liga aus betrachtet. Trotzdem kann der KSC es nicht bezahlen, soll er das Geld denn drucken? Vielleicht ruft er beim Draghi an, vielleicht druckt der auch Geld und schickt ihm etwas. Wir wissen ganz genau, es wird wieder nicht passieren. Wir werden in nichtöffentlicher Sitzung Geld zuschießen, wir werden es wieder kaschie- ren. Am Ende kommt genau das heraus, was wir jetzt haben. Wenn der Gemeinderat ehrlich sein will, würde er der Stadtbevölkerung sagen: Leute, wir wollen es trotzdem haben, weil, weil, weil. Da kann man Argumente finden. Aber dieses Schönreden, dieses Kaschieren und dieses einfach Unwahre, ist nicht korrekt. Wir sollten langsam mal aufhören. Überzeugen Sie die Bevölkerung inhaltlich, warum Sie ein Stadion wollen und warum Sie sagen, uns ist es wert, das zu finanzieren, auch wenn wir an anderer Stelle jetzt konsolidieren und kürzen. Das wäre ehrlich. Das sollten Sie tun. Diese Schönrederei sollte endlich mal aufhören. Der Hauptnutzer ist der KSC. Es ist nicht nur der Hauptnutzer, er wird zu 98 % der Nutzer sein. Deshalb sind wir nach wie vor der Meinung und sagen ja zu einem Stadion, wenn der KSC bereit ist, den grö- ßeren Teil der Summe selbst zu tragen und nicht der kommunale Haushalt. Dann sagen wir ja und unterstützen dieses Projekt. Weil es aber nicht so ist, weil nur dahin geführt wird, genau das zu tun, dass am Ende ein neues Stadion zu Lasten des Haushaltes steht und wir auch später die Pflege des Stadions finanzieren werden, können wir heute nicht zustimmen. - 7 - Stadtrat Wenzel (FW): Das Verfahren Richtung Fußballstadion Wildpark nimmt seinen Lauf. Diesen will ich an dieser Stelle, also heute, nicht bremsen. Ganz unaufgeregt stimme ich daher dem Auslegungsbeschluss zu. Schauen wir mal, wie der Kaiser sagen würde, falls er noch Kaiser ist, wie es weitergeht. Der Vorsitzende: Bevor wir in die zweite Runde einsteigen, lassen Sie mich hier noch ein paar Dinge erklären. Zum einen haben wir heute keinen Beschluss, irgendwelches Geld auszugeben, um ein Stadion zu bauen, sondern wir schaffen heute die Vorausset- zung dafür, dass durch eine Bebauungsplanänderung ein solches Stadion, vor allem aber auch das nötige neue Sicherheitskonzept, auf dem Gelände überhaupt realisierbar ist. Dieses neue Sicherheitskonzept erfordert es, dass wir die Fankurven tauschen, dass wir neue Parkplätze ausweisen, dass wir mit dem Gästeparkplatz an einer ganz anderen Stelle eine ganz andere Voraussetzung schaffen, dass wir Trainingsflächen verlagern, dass wir ein Spielfeld verlagern und all diese Dinge. Das müssten wir sinnvollerweise auch tun, wenn wir gar kein neues Stadion bauen würden, weil die Sicherheitslage so auf Dauer auch von Polizei und anderen nicht mehr akzeptiert werden würde. Dafür schaffen wir heute die Voraussetzung. Wie das neue Stadion aussieht, was da was kos- tet, selbst wenn wir es nur sanieren würden, bräuchten wir trotzdem diese Änderung des Bebauungsplans, um das ganze Umfeld zu sortieren. Deswegen hat das erst einmal primär mit dem, was wir sanieren, neu bauen, zu welchem Preis auch immer, nichts zu tun. Herr Stadtrat Fostiropoulos, hier ist weder gegaukelt, noch gelogen, noch unehrlich ge- arbeitet worden. Wenn Sie hier unterstellen, dass es keine Unterstützung der Bevölke- rung für dieses Vorhaben gibt, das der Gemeinderat beschlossen hat, dann verstehe ich nicht, worauf Sie das begründen. Ich kann im Moment keine Gruppe erkennen, die den Nachweis führen kann, auch wenn sie sich noch so sehr bemüht hat, die uns im Mo- ment nicht glaubt, dass wir es hier ehrlich meinen, dass wir hier ein vernünftiges Risiko eingehen und, und, und. Zum Schwur kommt es aber erst im nächsten Sommer, wenn dann nämlich die Ausschreibung von Ihnen beschlossen werden muss, wenn die ver- traglichen Grundlagen mit dem KSC mit beschlossen werden. Dann verpflichten Sie sich natürlich auch zu einem gewissen Zeitplan, dann verpflichten Sie sich auch zur Über- nahme von Verantwortung für eine solche nach der Ausschreibung erfolgende Umset- zung. Das ist dann der Punkt, wo es zum Schwur kommt. Was hier nun auf dem Tisch liegt folgt erst einmal der Beauftragung an die Verwaltung, die Sie auf unsere Empfehlung hin getroffen haben, dass wir sagen, dass wir es für sinnvoll halten und auch für besser, dass man an der Stelle des alten Stadions agiert und nicht eine völlig neue Location hier findet. Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern außerordentlich dankbar dafür. Herr Hock, Sie haben unglaublich recht, Sie glauben gar nicht, wie recht Sie haben, wie viel Arbeit in der Erstellung dieser Vorlage steckt. Da ist mit 11 bis 12 Projektgruppen monatelang geschafft worden, da ist man im Gebüsch rumgekrochen und hat gezählt, gemacht und getan. Es war gar nicht so leicht, die nötigen Umbauten auf diesem Gelände überhaupt hinzukriegen und dabei aber dann nicht den Natur- und Artenschutz so zu beeinträchtigen, dass man es gar nicht machen darf. Ich bin ganz froh, dass es gelungen ist. Das liegt jetzt hier vor. Mehr ist es nicht, aber es ist schon eben an der Stelle ganz schön viel, denn der ganze Prozess hätte auch schiefgehen können, wenn die Grundlagen für solch einen Bebauungsplan, - 8 - wie wir ihn hier jetzt aufstellen, nicht möglich wären zu schaffen, dann hätten wir ggf. über einen ganz neuen Standort diskutieren müssen. Genau das war etwas, was wir so auch anders versprochen haben. Dann hätten Sie uns hier in der Tat natürlich heftig kritisieren können. Ein ganz herzliches Dankeschön an der Stelle an eine wirklich un- glaublich konstruktive und aufwändige Vorarbeit in der Verwaltung. Zu den Finanzierungskonzepten, die heute eigentlich gar nicht Thema sind. Es ist das eine oder andere angesprochen worden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung, das Finan- zierungskonzept geht nicht von einer zweiten Liga aus, sondern von einer Mischung zwischen erster und zweiter Liga, so wie es den letzten 10 Jahren entspricht. Ich habe jetzt in einem Online-Magazin gelesen, dass jemand es seinen Mitgliedern versucht hat so zu erklären, dass die Stadt so was wie eine Bank sei. Am Ende würde der Verein das Stadion abbezahlen. Das ist ein dahingehend nicht so ganz glücklicher Vergleich, denn wenn ich Bauherr bin und gehe zur Bank und hole mir da das Geld, habe ich trotzdem das wirtschaftliche Risiko für meinen Bau. Hier ist es aber umgekehrt. Das wirtschaftli- che Risiko bleibt während des Baus und natürlich bis das dann über die Pacht so funkti- oniert hat, bei der Stadt. Deswegen nehmen wir uns schon das Recht heraus, dass wir die Bauherren sind und die Dinge letztendlich dann auch zu verantworten haben. Es ist auch klar, dass Refinanzierung nicht bedeuten kann, dass man nur eins zu eins das in den 20 Jahren sich wieder holt, was man jetzt als Summe ausgegeben hat, sondern wir wollen davon auch eine gewisse Verzinsung von dem, was wir einsetzen. Wir wollen natürlich in Ansätzen auch das Risiko abgebildet sehen, welches wir hier die ganze Zeit übernehmen, denn es kann uns letztlich keiner genau versprechen, wie sich der sportli- che und der sich daran anknüpfende wirtschaftliche Erfolg entwickeln. Das alles ist, Herr Fostiropoulos, in diesem Finanzierungsmodell mit drin. Da ist eine Obergrenze ein- gezogen, die auf keinen Fall überschritten werden darf. Wenn ich aber Möglichkeiten sehe, nach den Ausschreibungsergebnissen die Obergrenze zu unterschreiten, dann werden wir auch darüber dann wieder im Gemeinderat reden. Die Ausschreibungsent- scheidung ist eine, die nächstes Jahr ansteht. Die Vergabeentscheidung, zu welchem Preis, ist dann nochmal wieder ein nächster Schritt. Auch da werden Sie natürlich ent- sprechend einbezogen. Da gibt es noch ausreichend Möglichkeiten, an der einen oder anderen Stellschraube zu arbeiten. Das vielleicht noch einmal zu diesen Dingen, weil ich glaube, das klärt das noch mal. Jetzt geht es wirklich nur um die Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan über- haupt diese Dinge realisieren zu können, um nicht mehr, aber auch nicht um weniger. Wir können dann alsbald zu einer Entscheidung kommen. Jetzt habe ich noch zwei Wortmeldungen. - Herr Stadtrat Hofmann, ich glaube es hat sich erledigt. - Frau Stadträtin Lisbach. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Ich hatte mich eigentlich gemeldet, weil hier zum Teil so viele spöttische Bemerkungen kamen zum Arten- und Naturschutz. Ich möchte es ein- fach noch mal geraderichten. Sie haben da zum Teil einfach nicht so ganz verstanden, worum es geht. Wir befinden uns hier mit dem Hardtwald immerhin in einem Schutz- gebiet von europaweiter Bedeutung. Wenn man sich auf einzelne Arten fokussiert, auf irgendwelche Schmetterlinge oder Käfer, dann hat es natürlich auch einen rechtlichen Hintergrund, weil das Artenschutzrecht hier einen relativ strengen Hebel hat. Das Ent- - 9 - scheidende ist, dass diese Arten aber auch immer Hinweise darauf geben, wie wertvoll und wie selten so ein ganzer Lebensraum ist, weil das immer im Zusammenhang steht mit allem, was da kreucht und fleucht. Deswegen finden wir das einfach ganz wichtig, dass man sich auch die Mühe gibt, so was dann auch rechtssicher zu machen und hier wirklich ganz genau guckt, wo haben wir schützenswerte Arten, wo haben wir schüt- zenswerte Lebensräume und den Bebauungsplan auch wirklich genauer darauf ausrich- tet. Das war mir einfach wichtig, das noch einmal zu sagen. Noch mal zu unserer Haltung, weil wir uns heute enthalten: Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es keine städtische Aufgabe ist, ein neues Stadion zu finanzieren. Wir sind auch weiterhin, gerade jetzt vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung, nicht dafür, dass die Stadt hier das komplette Risiko trägt. Ein Risiko ist es auf jeden Fall, wie das am Ende durchgerechnet ist. Wir sehen eben auch, wenn wir Umbau und Sa- nierung machen, einen Bebauungsplan bräuchten und wären deswegen auch grund- sätzlich für eine Zustimmung rein zum Bebauungsplan durchaus offen. Wir stimmen aber eben nicht zu, weil wir meinen, dass dieses Parkdeck am Birkenparkplatz einfach unnötig und verzichtbar ist. Das ist dann der Grund für unsere Enthaltung, die wir heu- te, zumindest mehrheitlich, hier praktizieren werden. Der Vorsitzende: Zwei Hinweise. Selbst wenn es der KSC komplett finanzieren würde, bräuchten wir trotzdem die Änderung des Bebauungsplanes. Zweiter Hinweis: Wir be- schließen heute auch nicht das Parkdeck auf dem Birkenparkplatz, sondern nur die Möglichkeit, ein solches dort zu errichten. Im Moment ist unser Stand der Dinge, dass wir es eigentlich nicht brauchen. Wenn wir dann erst in der Champions League sind, brauchen wir es vielleicht. Dann brauchen wir aber den Bebauungsplan nicht wieder zu ändern, nur damit jetzt nicht der Eindruck entsteht, wir würden heute schon dieses Parkdeck als zu bauendes Gebäude hier klären. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um das Kartenzeichen. - 9 Enthaltungen, 2 Nein-Stimmen. Der Rest sind positive Voten. Ich darf mich ganz herzlich bedanken. Das ist noch einmal eine schöne Anerkennung an dieser Stelle für die Arbeit der Ver- waltung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 11. Januar 2016