Sozialer Arbeitsmarkt in Karlsruhe (Gesamtkonzept Arbeit) - 1. Fortschreibung

Vorlage: 2015/0682
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Sozialer Arbeitsmarkt
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0682 15 öffentlich Dez. 3 Sozialer Arbeitsmarkt in Karlsruhe (Gesamtkonzept Arbeit) - 1. Fortschreibung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 25.11.2015 1 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 15 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Aufsichtsrat der AFB und im Sozialaus- schuss die Fortschreibung des Gesamtkonzepts Arbeit. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2016: 600.000 Euro 2016: 600.000 Euro 600.000 Euro Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.57.10.05 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit AR AFB Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gesamtkonzept Arbeit 1. Fortschreibung Einleitung Die Integration von Leistungsberechtigten der Existenzsicherungssysteme in den Ar- beitsmarkt stellt für die Stadt Karlsruhe auch nach Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) im Jahr 2005 ein vorrangiges Ziel dar. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist, trotz der guten konjunkturellen Situation und der bemerkenswert niedrigen Arbeitslosenzahl, seit 2010 sogar angestiegen. In der Etatberatung des Gemeinderats vom März 2013 wurden, jeweils mit Sperrver- merk, für das Jahr 2013 300.000 Euro und für die folgenden Jahre 600.000 Euro für die kommunale Arbeitsförderung Langzeitarbeitsloser bewilligt. Mit dem im Juli 2013 aufgelegten Gesamtkonzept Arbeit wurde ein Prozess der kom- munalen Arbeitsförderung fortgeführt und weiterentwickelt, der in Karlsruhe bereits eine lange Tradition hat. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert kommunaler Arbeits- förderung und die Bereitschaft aller Karlsruher Akteure, sich für arbeitslose Menschen zu engagieren. Am 22. Oktober 2013 verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe einstimmig das Gesamtkonzept Arbeit. Die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH (AFB) wurden mit der Koordinierung des Gesamtkonzepts betraut. Die Koordinierungsstelle ist seit dem 1. Februar 2014 besetzt. Dem Wunsch des Gemeinderats entsprechend liegt der Schwerpunkt des Gesamtkonzepts auf den Beschäftigungsangeboten für Langzeitar- beitslose. Die folgenden Ausführungen ziehen eine erste Zwischenbilanz und beziehen sich auf die bislang im Gesamtkonzept umgesetzten Maßnahmen. Außerdem werden die noch zu bearbeitenden Ziele beleuchtet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Ziele des Gesamtkonzepts Arbeit Der Karlsruher Arbeitsmarkt ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wichtige Aufgabengebiete sind unter anderem die Sicherung von Fachkräften, die Ausbildungsbefähigung junger Menschen am Übergang von Schule/Beruf, die Anerkennung nicht in Deutschland er- worbener Abschlüsse sowie die Entwicklung eines in seinen Teilbereichen (1., 2. und 3. Arbeitsmarkt) durchlässigen Arbeitsmarktes, um Karlsruhe als Wirtschaftsstandort wei- ter attraktiv zu halten. Als operative Ziele wurden formuliert:  Verbesserung der notwendigen Informationsgrundlagen auf sozialräumlicher Ebene,  Klärung der Rolle der relevanten Akteure im Leistungssystem,  Optimierung von Aufbau- und Ablaufstrukturen in und zwischen den Organisa- tionen/Abteilungen zur Verbesserung der teilräumlichen Steuerung,  Stärkung der strategischen Steuerung durch die Implementierung entsprechen- der Steuerungselemente wie Zielvereinbarungen, Kennzahlen etc.,  Einbindung von „Betroffenen“ in die Bedarfs- und Instrumentenplanung,  Weiterentwicklung des „Instrumentensets“ in Richtung sozialräumliche und ziel- gruppenspezifische Steuerung,  Einrichtung von Beschäftigungsangeboten für Langzeitarbeitslose. An der Ausgangslage für das Gesamtkonzept hat sich nichts geändert. Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung in den vergangenen Jahren konnten viele Arbeitslo- se auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Nur die Langzeitarbeitslosen konnten nicht von dieser positiven Entwicklung profitieren. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Erschwerend kam hinzu, dass die Förderungen von Benachteiligten und Langzeitarbeits- losen durch das Jobcenter Stadt Karlsruhe (Jobcenter) aufgrund der Einsparungen bei den Eingliederungsmaßnahmen und der Instrumentenreform seit 2010 kontinuierlich zurückgefahren wurden. Die Kommunen sind daher stärker gefordert, so auch der Städtetag: „Die sozialen Folgen dieser Ausrichtung der Arbeitsförderung und der damit verbunde- nen Ausgrenzung von benachteiligten Personengruppen vom Arbeitsmarkt sind unkal- kulierbar und treffen vor allem die Kommunen vor Ort, langfristig aber auch das Ge- meinwesen insgesamt. (...) Angesichts der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit und der damit verbundenen sozialen Folgen sehen die Städte in der Bekämpfung der Langzeit- arbeitslosigkeit eine herausragende Aufgabe für die Zukunft.“ 1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik richtet sich vor allem an Menschen mit guten Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt. Für die Schwächsten unter den Langzeitarbeitslosen, zum Bei- spiel psychisch Kranke, chronisch Suchtkranke, Wohnungslose oder benachteiligte Frauen, gibt es immer weniger oder gar keine Angebote mehr. Für diese Menschen muss die „öffentlich geförderte Beschäftigung“ (ögB) weiterentwickelt werden, so der Deutsche Städtetag. „Solche Angebote können dazu beitragen, sich dem 1. Arbeits- markt wieder anzunähern. Und für Menschen, die dort nicht mehr Fuß fassen können, sind sie eine Alternative zu Ausgrenzung und sozialer Isolation.“ 2 Definition der Arbeitsmarktformen Für eine Beschäftigungsförderung im Rahmen des sozialen Arbeitsmarktes ist es von Bedeutung, zwischen den verschiedenen Formen des Arbeitsmarktes zu unterscheiden. 1 Positionspapier Deutscher Städtetag 2013. 2 Deutscher Städtetag 2014. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Es wird unterschieden zwischen 1. Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich be- gründeten Bedarf nach Arbeitskräften (Arbeitsplatzangebote) von Unternehmen (Ar- beitgeber) mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) zusam- menführt, und dem 2. (staatlich gefördertem) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarkt- politische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzu- bieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen. 3 Zumeist werden die verrichteten Tätigkeiten von einer institutionellen Trägerschaft im Rahmen offizieller Beschäftigungsprogramme organisiert, zum Beispiel in Form von Ar- beitsgelegenheiten (AGH), die mit einer Mehraufwandsentschädigung abgegolten wer- den. Der Begriff 2. Arbeitsmarkt ist nicht abschließend und allgemein anerkannt defi- niert. Dementsprechend richtet sich der Fokus des 3. Arbeitsmarktes auf einen eng definier- ten Personenkreis, der aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen Problemla- gen trotz intensiver vermittlerischer Bemühungen weiterhin arbeitslos ist. Aufgrund der vielfältigen Einschränkungen haben diese Personen in absehbarer Zeit kaum Chancen auf eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Für diese Gruppe von langzeiterwerbslosen Leistungsbeziehern kann die gesellschaftli- che Teilhabe eingeschränkt sein. „Dies betrifft neben dem sozialen Status, der in unse- rer Gesellschaft stark durch die Erwerbsarbeit bestimmt wird, den Verlust von Zeitstruk- turen und sozialen Kontakten wie auch des Gefühls, ein nützliches Mitglied der Gesell- schaft zu sein. Auch die materiellen Einschränkungen bei längerem Leistungsbezug können die gesellschaftliche Teilhabe einschränken.“ 4 Freiwilligkeit ist ein weiteres wesentliches Abgrenzungsmerkmal zu Eingliederungs- maßnahmen des 2. Arbeitsmarkts, bei denen Pflichtverletzungen (zum Beispiel Abbruch der Maßnahme, Verweigerung der Teilnahme etc.) zu Sanktionen führen können. Ziel eines 3. Arbeitsmarktes ist es, den arbeitslosen Menschen unter möglichst realisti- schen Arbeitsbedingungen und mit langfristiger Perspektive eine sinnvolle Tätigkeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten anzubieten, um Stabilisierung, soziale Teilhabe, Erhalt oder Weiterentwicklung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Dabei ist die Durchlässig- keit in den 2. und 1. Arbeitsmarkt weiter gegeben. Bisherige Studien zur öffentlich geförderten Beschäftigung weisen darauf hin, dass eine angestrebte Teilhabeverbes- serung erst bei einer längerfristigen Förderung erreicht werden kann. 5 3 Gesamtkonzept Arbeit 2013. 4 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB-Stellungnahme 1/2015. 5 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB-Stellungnahme 1/2015 (Christoph et al.). Ergänzende Erläuterungen Seite 6 2. Sozialer Arbeitsmarkt in Karlsruhe - Dritter Arbeitsmarkt Vielen Teilnehmenden der Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes gelingt, trotz regelmäßiger, motivierter Mitarbeit und aufgrund ihrer komplexen Problemlagen und Vermittlungshemmnisse, im Anschluss an die Beschäftigungsmaßnahmen der Sprung in den 1. Arbeitsmarkt nicht. In den vergangenen Jahren hat der Bund die Unterstützung von benachteiligten und langzeitarbeitslosen Menschen massiv gekürzt. Von 2010 bis 2014 sind die Ausgaben für Eingliederungsleistungen des Jobcenters von 15,9 Millionen um 53 Prozent auf 7,59 Millionen im Jahr 2014 zurückgegangen. Viele Menschen werden gar nicht mehr gefördert. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits- markt, das zum 1. April 2012 in Kraft trat, verschärften sich die Bedingungen für Teil- nahmemöglichkeiten an Beschäftigungsmaßnahmen. In den Regelungen für die AGH nach § 16d SGB II heißt es: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in AGH zugewiesen werden. Der Zeitraum be- ginnt mit Eintritt in die erste AGH.“ Quelle: Vorlage Sozialausschuss, Jahresbilanz Jobcenter Stadt Karlsruhe 2014 Zielgruppe für den 3. Arbeitsmarkt sind dementsprechend arbeitslose SGB II- Leistungs- berechtigte mit langem Leistungsbezug, die trotz intensiver vermittlerischer Bemühun- gen und vielfältiger Eingliederungsmaßnahmen nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden konnten und die freiwillig Beschäftigungsangebote am 3. Arbeitsmarkt anneh- men, um wieder an unserer Gesellschaft teilhaben zu können. Die Stadt Karlsruhe ist hier aktiv geworden und hat Verantwortung übernommen. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 2.1 Dritter Arbeitsmarkt in Karlsruhe - Bedarf und Zielgruppen Der Bedarf für die Beschäftigungsangebote für Langzeitarbeitslose ist nach wie vor ge- geben. Auch im Jahr 2015 sind rund 40 Prozent der arbeitslosen SGB II-Kunden lang- zeitarbeitslos (2.460 Personen). Karlsruhe, Stadt (Gebietsstand Juni 2015) Juni 2015 1 - unter 2 Jahre2 - unter 3 Jahre3 - unter 4 Jahre 4 Jahre und länger 12345 Langzeitarbeitslose insgesamt 2.460 1.133 539 269 484 Männer 1.329 605 297 153 252 Frauen 1.131 528 242 116 232 15 - 24 Jahre 56 48 **- 25-49 Jahre 1.465 721 311 162 248 50Jahre und älter 939 364 **236 Ausländer 658 338 148 59 104 Alleinerziehende 329 153 60 51 59 Keine Angabe Alleinerziehend ----- Schwerbehindert 229 92 55 28 49 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1.471 699 304 168 277 mit abgeschlossener Berufsausbildung 916 397 219 96 195 Ohne Angabe zur Berufsausbildung 73 37 16 5 12 Erstellungsdatum: 03.07.2015, Statistik-Service Südwest, Auf tragsnummer 208412© Statistik der Bundesagentur f ür Arbeit Insgesamt *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Bestand an Langzeitarbeitslosen im SGB II Langzeitarbeitslos davon ... arbeitslos 19,68 Prozent (484 Personen) sind länger als vier Jahre arbeitslos. Von diesen 484 Per- sonen haben 277 Personen (= 57 Prozent) keine abgeschlossene Berufsausbildung und 236 Personen (= 49 Prozent) sind älter als 50 Jahre. Da die Vermittlungschancen bei der Kombination der Vermittlungshemmnisse Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifika- tion und Alter nahezu aussichtslos sind, ist ein weiterer Anstieg der Personen, die länger als vier Jahre arbeitslos sind, zu befürchten. Die Zahlen verdeutlichen allerdings auch die strukturelle Problemlage der Langzeitarbeitslosigkeit, aus der sich der Bund zurückzog, und die Notwendigkeit des 3. Arbeitsmarktes in Karlsruhe. Trotzdem wurden die Ein- gliederungsmittel des Jobcenters von 2010 bis 2014 mehr als halbiert. 2.2 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Karlsruhe 2.2.1 Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Seit 2007 hat der Gemeinderat Mittel für 42 Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der psychosozialen Betreuung beim Jobcenter geschaffen, die nach § 16a SGB II bei fünf verschiedenen Trägern (AFB, AWO, Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation, Diakonie, SOZPÄDAL) durchgeführt werden. Hierfür ste- hen insgesamt jährlich 200.000 Euro aus kommunalen Finanzmitteln bereit. Ziel dieses Angebots ist es, Menschen, die für eine allgemeine AGH aufgrund ihrer mul- tiplen Einschränkungen (noch) nicht in Frage kommen, durch intensive Beratung und Unterstützung für allgemeine Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters vorzubereiten Ergänzende Erläuterungen Seite 8 und so die Möglichkeit einer Integration am Arbeitsmarkt zu verbessern oder wieder herzustellen. Eine langfristige Beschäftigung (12 Monate mit Verlängerungsoption) ist möglich. Die Teilnehmenden waren in der Regel zunächst in einer AGH beschäftigt und hatten die maximale individuelle Förderdauer erreicht. Eine Weiterbeschäftigung soll nun eine Tagesstrukturierung bieten und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. verbessern. Die monatliche Maßnahmenkostenpauschale liegt mit 150 Euro höher als die Pauscha- len für die Maßnahmen des Gesamtkonzepts Arbeit (120 Euro). Das liegt daran, dass nach Teilnahmetagen der Teilnehmenden „spitz“ abgerechnet wird, wie dies bei der Einführung der Förderung auch bei den AGH üblich war. Mittlerweile werden die Maß- nahmenpauschalen sowohl für die Maßnahmen des Gesamtkonzepts nach § 16a SGB II und auch der jobcenterfinanzierten AGH nach § 16d SGB II pauschal pro bewilligtem Platz bezahlt. Grund hierfür ist unter anderem der geringere Verwaltungsaufwand und daraus resultierende geringere Platzpauschalen. Diese decken auch die Anlaufkosten (vom Kennenlernen bis zur Beschäftigung) ab und ermöglichen eine große Bandbreite an Angeboten sowie die Erprobung innovativer Ansätze. Durch die pauschalierte Vergü- tung entstehen den Trägern außerdem keine finanziellen Nachteile bei Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt und der damit einhergehenden Lücke bei der Platzbesetzung. Ein „negativer Klebeeffekt“ ist damit ausgeschlossen. Insgesamt präferieren daher auch die Träger der Maßnahmen die Pauschalierung. Die Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmenden beträgt zwei Euro je geleisteter Stunde. 2.2.2 Rechtliche Voraussetzungen für ein kommunales Beschäftigungsangebot Das Rechtsgutachten der Hochschule Kehl ergab, dass die Einrichtung kommunaler Ar- beitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im Rahmen der psychosozialen Betreuung nach § 16a SGB II grundsätzlich möglich ist. Damit wurde der Stadt Karls- ruhe die Einrichtung Beschäftigung schaffender Maßnahmen für einen 3. Ar- beitsmarkt ermöglicht und die teilweise Schließung der vom Bund erzeugten Lücke im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt realisierbar. Voraussetzungen sind, dass die angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und die Teilnahme freiwillig erfolgt. Eine Verdrän- gung regulärer Beschäftigung ist zu vermeiden. Je näher Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt liegen desto größer ist jedoch die Wirkung im Hinblick auf eine spätere Integration in den regulären Arbeitsmarkt oder eine Verbesserung der Teilhabe (zum Beispiel Christoph et al. 2015; Hohmeyer/Wolff 2012). Um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung zu entkräften, wurde im Rahmen der strategischen Partnerschaft ein lokaler Konsens über die Beschäftigung von benachtei- ligten Arbeitslosen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsorganisationen im Stadtgebiet Karlsruhe mit den regionalen Arbeitsmarktpartnern (Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft und Gewerkschaften) hergestellt. Im Arbeitskreis des Stadtkreises Karlsruhe für den Europäischen Sozialfonds in Baden- Württemberg und das Gesamtkonzept Arbeit (Arbeitskreis ESF und GK-Arbeit für den Stadtkreis Karlsruhe) wird unter Beteiligung der lokalen Arbeitsmarktpartner entschie- Ergänzende Erläuterungen Seite 9 den, inwieweit die Voraussetzungen der Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität vor- liegen. 2.2.3 Umsetzung des Karlsruher Beschäftigungsangebots Unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, die die Integration erschweren, wur- den Angebote geschaffen, die die Teilnehmenden stabilisieren, Beschäftigungsfähigkeit (wieder-) herstellen und fördern. Die Angebote reagieren auf Fortschritte in der Be- schäftigungsfähigkeit und enthalten auch eine Durchlässigkeit in reguläre Beschäfti- gung. Die Maßnahmenträger bieten niederschwellige, zielgruppenorientierte Tätigkeiten. Die Maßnahme berücksichtigt die spezifischen Problemlagen der Teilnehmenden. Individu- elle Förderpläne für die Teilnehmenden sind Grundlage des Beschäftigungsangebots. Gefördert werden die unmittelbar mit dem Maßnahmenangebot (berufspraktischer Ein- satz mit Mehraufwandsentschädigung) zusammenhängenden Aufwendungen (sozial- pädagogische Betreuung/Arbeitsanleitung), mit 120 Euro pro Teilnehmendenplatz und Monat. Die Teilnehmenden erhalten eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von zwei Euro pro Stunde. Die wöchentliche Beschäftigungszeit liegt zwischen 15 und 30 Stunden. Maßnahmenträger und Einsatzstellen Nach dem ersten Förderaufruf vom 12. November 2013 wurden bei sieben Trägern ins- gesamt 109 Maßnahmenplätze für den Zeitraum 1. März 2014 bis 30. April 2015 durch die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe bewilligt. Bereits nach vier Monaten konnten 81 Prozent der bewilligten Plätze besetzt werden. Am Ende des Bewilligungs- zeitraumes waren es 95 Prozent. Dies ist ein großer Erfolg, wenn man bedenkt, dass alle Teilnehmenden freiwillig in den Projekten arbeiten. Träger Projektname Plätze ab 01.03.2014 Teilnehmende 30.04.2015 Auslastung AFB gGmbH TArGes 40 46 115 % AWO gGmbH Arbeitsprojekt 30 27 90 % Caritasverband KommBe 10 8 80 % Diakonisches Werk KommBe 10 7 70 % Heimstiftung KommBe 7 7 100 % Internationaler Bund KommBe 10 9 90 % Sozpädal e.V. Mobile Mieterhil- fe 2 0 0 % 109 104 95 % Für die Förderperiode vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 konnten zehn Anträge von acht Trägern mit insgesamt 150 Teilnahmeplätzen bewilligt werden. Ein neuer Träger und drei Maßnahmen kamen hinzu. Es gibt nun auch zielgruppenspezifische Angebote für Frauen, für Menschen mit Suchtproblemen und im Rahmen der Straßensozialarbeit. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Träger Projektname Plätze ab 01.05.2015 Teilnehmende 30.06.2015 Auslastung AFB gGmbH TArGes 40 42 105 % AFB gGmbH Frauen kreativ 12 11 92 % AWO gGmbH Arbeitsprojekt 30 28 93 % Caritasverband KommBe 8 7 88 % Diakonisches Werk KommBe 8 6 75 % Diakonisches Werk Streetwork 10 9 90 % Heimstiftung KommBe 15 12 80 % Internationaler Bund KommBe 10 8 80 % Initial e.V. ComeBack 15 11 73 % Sozpädal e.V. Mobile Mieterhil- fe 2 1 50 % 150 135 90 % Die Einsatzstellen decken ein breites Beschäftigungsspektrum ab. Beschäftigungsmög- lichkeiten gibt es zum Beispiel bei  haustechnischen, hauswirtschaftlichen und sozialfürsorgerischen Tätigkeiten,  Grünpflegearbeiten,  Werkstätten (Montage, Schreinerei, Schneiderei, Möbellager, Fahrradwerkstatt),  Städtischen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen. Durch die Fortführung der bestehenden Maßnahmen wurde ein kontinuierliches Ange- bot für die Teilnehmenden geschaffen. „Hinter dem Begriff des sozialen Arbeitsmarktes verbirgt sich ein arbeitsmarktpolitischer Ansatz, der mithilfe des längerfristigen Ein- satzes öffentlich geförderter Beschäftigung auch dieser Gruppe von Arbeitslosen Be- schäftigungsperspektiven eröffnen möchte. Dabei soll zwar eine mögliche spätere In- tegration in den 1. Arbeitsmarkt nicht aus dem Blick geraten, im Vordergrund steht je- doch - angesichts des Fokus auf Langzeitarbeitslose mit sehr geringen Arbeitsmarkt- chancen - die Milderung von Teilhabedefiziten, die durch den langfristigen Wegfall von Erwerbsarbeit entstehen können.“ 6 Mit der Einrichtung der kommunalen Beschäftigungsangebote im Rahmen des Gesamt- konzepts Arbeit und der Maßnahmen zur Tagesstrukturierung nach § 16a SGB II (Punkt 2.2.1) wurden für den angesprochenen Personenkreis gleichartige Beschäftigungsmög- lichkeiten mit dem Ziel der Stabilisierung und Tagesstrukturierung geschaffen. Kosten- träger ist in beiden Fällen die Stadt Karlsruhe. Im Hinblick auf eine transparente Pla- nung, klare Steuerung und ein einheitliches Berichtswesen wird geprüft, ob die Zusam- menlegung der Maßnahmen möglich ist. Es wird angestrebt, die Maßnahmenkosten- pauschale zu vereinheitlichen und auf 130 Euro festzusetzen. 6 IAB-Kurzbericht 3/2015, Kupka/Wolff 2013: 71. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 2.2.4 AG Praxissteuerung Ein Grund für die erfolgreiche Umsetzung ist die sehr gute Zusammenarbeit in der AG Praxissteuerung, die jährlich zwei bis drei Mal zusammenkommt. Die Arbeitsgruppe wurde im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit gegründet und stellt eine Besonderheit in der Zusammenarbeit von Jobcentermitarbeitern, Maßnahmenträgern und Koordinie- rungsstelle dar. Hier findet ein offener und von gegenseitiger Wertschätzung geprägter Austausch statt. Die Kombination ermöglicht eine effiziente Verwendung der Mittel und hohe Auslastung der Maßnahmenplätze. 2.2.5 Wirkung Juni 2010 Juni 2011 Juni 2012 Juni 2013 Juni 2014 Juni 2015 Arbeitslose im Stadtkreis 9.031 8.436 8.276 8.335 8.299 8.478 SGB II-Kunden 6.147 6.210 5.994 5.873 5.876 6.005 hiervon Anteil SGB II- Langzeitarbeitslose 2.286 2.316 2.452 2.461 2.534 2.460 Quelle: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende- SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html Weitere Daten über die Evaluation der Maßnahme finden sich im Anhang. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit seit der Implementierung des Gesamtkonzepts und der Einrichtung von Beschäf- tigungsangeboten annähernd unverändert geblieben. Stand Juni 2015 wurden 176 Teilnehmende gezählt. Würde man diese Teilnehmenden analog zu den durch das Job- center finanzierten „Ein-Euro-Jobbern“ aus der Arbeitslosenstatistik herausnehmen, wäre im Juni 2015 ein Rückgang bei den Langzeitarbeitslosen in Karlsruhe um 7,2 Prozent auf 2.284 Personen zu verzeichnen. Dadurch konnte der Anstieg auf den Stand vom Juni 2010 gebremst werden. Die offizielle Arbeitslosenstatistik berücksichtigt diesen Rückgang nicht. Grund hierfür ist, dass die Teilnehmenden an der Maßnahme des Gesamtkonzepts Arbeit und der Tagesstrukturierung im Jobcenter weiter den Status „arbeitslos“ behalten, obwohl beispielsweise Arbeitslose, die länger als 42 Tage ar- beitsunfähig erkrankt sind, aus der Statistik herausgenommen werden. Die Stadt Karls- ruhe fordert, die spezielle Förderung nach § 16a SGB II in der Statistik entsprechend abzubilden. Das wesentliche Ziel des Gesamtkonzepts, den Rückzug des Bundes aus der Förderung von Langzeitarbeitslosen weitgehend zu kompensieren und den betroffenen Menschen Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, konnte erreicht werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Finanzierungsproblematik der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen Bei der Besetzung der Angebote für den 3. Arbeitsmarkt in Karlsruhe wurde deutlich, dass insbesondere Angebote, die sehr geringe Fähigkeiten voraussetzen, gut besetzt werden können. Um solche niederschwelligen Beschäftigungsangebote unterbreiten zu können, unterhalten Träger wie die AWO Karlsruhe gGmbH mit ihrem Arbeits- und Be- schäftigungsprojekt, Initial e.V. und die AFB eigene Montage- und Betriebsbereiche mit Anleitungspersonal, in denen sinnvolle Beschäftigung angeboten werden kann. Diese können ohne zusätzliche Zuschüsse über die vom Gesamtkonzept gewährten Träger- pauschalen nicht existieren, da der betroffene Personenkreis infolge der geringen Leis- tungsfähigkeit zu geringe Erträge erwirtschaftet. Daher wird das Arbeits- und Beschäftigungsprojekt der AWO Karlsruhe gGmbH und das Projekt „Sozialer Garten“ von Initial e.V., die bisher noch über regionale ESF-Mittel ko- finanziert werden, künftig - nach Wegfall der ESF-Förderung und Aufhebung des Sperr- vermerks - über freiwillige Leistungen der Stadt Karlsruhe finanziert. Beide Projekte sind sehr stark auf extrem schwache, arbeitsmarktferne Personen fokussiert. Die entspre- chenden Mittel wurden im Doppelhaushalt 2015/2016 bereitgestellt und stellen damit eine Erweiterung des Gesamtkonzepts Arbeit durch institutionelle Förderung bzw. Pro- jektförderung dar. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und eine effektive Steuerung zu ermöglichen wird das Controlling (Verwendungsnachweise) und Berichtswesen bei der Koordinierungs- stelle Gesamtkonzept Arbeit verankert. Der Aufsichtsrat der AFB wird regelmäßig wie bisher über den aktuellen Sachstand und die Entwicklung unterrichtet. Durch diese fachliche Stellungnahme über den Bedarf und den Verwendungszweck bzw. -nachweis ist eine fachgerechte Entscheidungsgrundlage für die Mittelverwendung gegeben. Die strategische Steuerung erfolgt auch zukünftig über die regelmäßige Fortschreibung des Gesamtkonzepts Arbeit. 3 Zweiter Arbeitsmarkt 3.1 Jobcenter Das Jobcenter Stadt Karlsruhe ist für die Gewährung von Leistungen der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig. Dem Jobcenter steht zur Aufga- benerfüllung ein jährliches Budget, das sich aus Verwaltungskosten und Eingliederungs- leistungen zusammensetzt, zur Verfügung. 2010 betrug das Eingliederungsbudget 16,7 Millionen Euro. Aktuell stehen 9,8 Millio- nen Euro zur Verfügung. Davon werden allerdings 1,9 Millionen Euro in den Verwal- tungshaushalt umgeschichtet. Die Eingliederungsmittel wurden damit mehr als halbiert. Die geschäftspolitischen Ziele und Ausrichtungen sind im Arbeitsmarkt- und Integrati- onsprogramm des Jobcenters beschrieben. Hierbei kommt insbesondere der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen/Langzeitleistungsbezieher eine besondere Bedeutung zu. Diese Zielgruppe konnte von der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt kaum profitieren und wurde vom allgemeinen Arbeitsmarkt abgekoppelt. Der Bestand der langzeitarbeitslo- sen Personen ist seit 2010 auf durchschnittlich rund 2.500 Menschen angestiegen. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Der Arbeitsmarkt im Stadtgebiet Karlsruhe ist vor allem geprägt durch die Bereiche In- formation/Kommunikation, Dienstleistungen, Gesundheitswesen, Handel und Verwal- tung. Das verarbeitende Gewerbe hat im Stadtgebiet nur einen Anteil an allen Beschäf- tigten von circa 15 Prozent. In den vergangenen Jahren war außerdem ein deutlicher Rückgang an Helferstellen zu verzeichnen. Für Fachkräfte mit abgeschlossener Be- rufsausbildung stehen die Integrationschancen deutlich besser als für ungelernte Helfer. Das Jobcenter setzt auf Qualifizierungsmaßnahmen, um den Kundinnen und Kunden berufliche Kenntnisse für den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Besonders Qualifizierungs- maßnahmen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, werden angestrebt und gefördert. Diese abschlussorientierten Maßnahmen können sowohl einen Beitrag zur Deckung des zukünftig weiter steigenden Fachkräftebedarfs leisten, als auch eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigung ermöglichen. Neben den Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen nutzt das Jobcenter auch alle anderen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Zum Beispiel werden Beschäfti- gungen durch Eingliederungszuschüsse gefördert, wenn eine in der Person liegende Minderleistung vorliegt. Seit Juli 2015 beteiligt sich das Jobcenter auch an dem ESF Bundesprogramm für Lang- zeitarbeitslose, hier sollen 50 marktferne Kundinnen und Kunden in den Arbeitsmarkt integriert und auch während der Beschäftigung nachgehend durch einen Coach beglei- tet werden. Bislang konnten drei Teilnehmende für das Programm gewonnen werden. Insgesamt ist dies ein langwieriger Prozess, der insbesondere in der Arbeitgeberakquise viel Informations- und Überzeugungsarbeit erfordert. Gefördert und finanziert wird das Projekt über den Europäischen Sozialfonds. Das Jobcenter hat sich auch für die Teil- nahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beworben; allerdings hierfür leider keinen Zuschlag erhalten. Für marktferne Kundinnen und Kunden werden unter Berücksichtigung der gesetzli- chen Regelungen auch AGH angeboten, hierfür stehen dem Jobcenter circa 360 Plätze jährlich zur Verfügung. Tatsächlich besetzt sind hiervon durchschnittlich 270 Plätze. Zusätzlich zu den Eingliederungsleistungen des Bundes stehen auch flankierende Ein- gliederungsmaßnahmen aus kommunalen Mitteln zur Verfügung. Hier engagiert sich die Stadt Karlsruhe in den Bereichen Betreuung minderjähriger Kinder oder häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtbera- tung. Für 2016 geht das Jobcenter davon aus, dass finanzielle Mittel in etwa gleicher Höhe wie im Jahr 2015 für Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen werden. Dem Ge- samtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen zu unterstüt- zen. Das Jobcenter empfiehlt, in der Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe, ein Vor- schlagsrecht bei Stellenbesetzungsverfahren einfacher Helferstellen im kommunalen Bereich einzurichten. Damit erhalten gut geeignete Langzeitarbeitslose, die bei einem Ergänzende Erläuterungen Seite 14 offenen Auswahlverfahren eventuell nicht zum Zug kämen, die Möglichkeit, an Stellen- besetzungsverfahren teilzunehmen. In Mannheim wird beispielsweise bei einfachen Tä- tigkeiten zunächst von einer Ausschreibung abgesehen und stattdessen der Arbeitge- berservice der Agentur für Arbeit und das Jobcenter um Vorschläge gebeten. Erst wenn innerhalb von 14 Tagen keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber vorgeschlagen werden, wird extern ausgeschrieben. Damit kann die Stadt im Falle von erfolgreichen Vermittlungen Kosten der Unterkunft einsparen. 3.2 Alleinerziehende Die Datenanalyse der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl identifizierte die Ziel- gruppe der Alleinerziehenden als relevante Zielgruppe für die Integration in den Ar- beitsmarkt. In den vergangenen Jahren blieb die Zahl der Alleinerziehenden im Stadtgebiet Karlsru- he konstant und unterlag kaum Schwankungen. Alle hier abgebildeten Zahlen beziehen sich auf den Rechtskreis SGB II (endgültige Daten für den Juni 2015 lagen zu Redakti- onsschluss noch nicht vor). Juni 2014 Insgesamt Alleinerziehende Anteil Alleiner- ziehende in % Bedarfsgemeinschaften 11.030 2.198 19,9 % Erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte 13.937 2.134 15,3 % Arbeitslose SGB II- Leistungsberechtigte 5.876 712 12,1 % Langzeitarbeitslose SGB II- Leistungsberechtigte 2.534 338 13,3 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Obwohl die Angebote für den 3. Arbeitsmarkt auch Alleinerziehenden offen stehen, stehen Alleinerziehende nicht vorrangig im Focus für den 3. Arbeitsmarkt, sondern für andere Unterstützungsleistungen beispielsweise bei der Kinderbetreuung oder Qualifi- zierung. Vor diesem Hintergrund wurde in einem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Thema „Teilzeitausbildung“ vom 1. Juli 2014 gefordert, dass am Sozialraum Oberreut mit einem statistisch hohen Anteil an Alleinerziehenden untersucht werden sollte, wel- che unterstützender Angebote es bedarf, um junge Mütter für eine Teilzeitausbildung zu aktivieren. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Juni 2014 Insgesamt Alleinerziehende Anteil Alleiner- ziehende in % Arbeitslose SGB II- Leistungsberechtigte 5.876 712 12,1 % davon unter 25 Jahre 369 19 5,15 % davon 25 bis unter 35 Jahre 1.417 239 16,9 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Von den 712 Alleinerziehenden arbeitslosen SGB II-Leistungsberechtigten kommen 63 Personen (= 1,1 Prozent der 5.876 arbeitslosen SGB II-Leistungsberechtigten) aus Ober- reut. Der Anteil der arbeitslosen SGB II-Leistungsberechtigten unter 30 Jahren in Ober- reut ist so gering, dass der Wert aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen wird. Die Datenlage zeigt, dass ein sozialraumorientierter Projektansatz nicht sinnvoll sein dürfte. Im Gegensatz zum Gutachten von Prof. Dr. Kopnarski, in dem alleinerziehende Leis- tungsbezieher ausgewertet wurden, sind die Arbeitslosenzahlen wesentlich niedriger. 7 Grundsätzlich aber bestehen Unterstützungsbedarfe für alle Alleinerziehenden, da sie im Alltag besondere Herausforderungen zu bewältigen haben, die sich aus der Familien- form ergeben. Dazu gehören vor allem:  Organisation der Kinderbetreuung (Kindertagesstätte, Hort),  Organisation der Kinderbetreuung während der Ferien, Krankheitszeiten,  Organisation der Kinderbetreuung in Randzeiten,  Gefühl der Überforderung (Doppelbelastung, Alleinverantwortung),  Konflikt, eine gute Mutter/ein guter Vater und berufstätig zu sein,  fehlende Mobilität (starke Ortsgebundenheit vor allem bei Alleinerziehenden mit Schulkindern). Wichtigste Voraussetzung für den Schritt in Richtung Erwerbstätigkeit ist die Organisa- tion der Kinderbetreuung. Anmeldung für Kindertageseinrichtungen im Hauptverga- beverfahren (Plätze ab September) erfolgt über das „smart KITA“ Portal bis 14. Februar eines Jahres. Unterjährig ist dies ebenfalls über das KITA Portal für freie/freiwerdende Plätze möglich. Wird die Betreuung in Randzeiten notwendig oder fehlt ein passender KiTa-Platz, ist die Vermittlung einer Tagesmutter (Kindertagespflege) über den Pflege- kinderdienst des Jugendamts möglich. Besonders schwierig ist es, kurzfristig einen Platz zu erhalten. Hier muss vorausschauend geplant werden. 7 Integration Langzeitarbeitsloser, Analyse der Arbeitsmarkt- und Sozialhilfedaten (2013). Ergänzende Erläuterungen Seite 16 Teilzeitausbildung Das Jobcenter versucht, die (Allein-)Erziehenden bereits frühzeitig zu erreichen und zu informieren. Spezialisierte persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner so- wie die Beauftragte für Chancengleichheit informieren über Angebote (insbesondere auch über die Teilzeitausbildung) und Unterstützungsmöglichkeiten. Eine erste Kontakt- aufnahme erfolgt, wenn das Kind 6 Monate alt ist. Es gilt jedoch eine Nichtaktivie- rungsphase bis das Kind drei Jahre alt ist. Auf freiwilliger Basis können bereits vorher Angebote angenommen werden (siehe auch Punkt 5.1 ESF-Projekt „BOBiE“). Mögliche Gründe, warum die Teilzeitausbildung nicht in größerem Umfang angenom- men wird, sind:  Die Teilzeitausbildung verlangt eine weitaus größere Einsatzbereitschaft, Motiva- tion und gutes privates Netzwerk, als es bei einer Vollzeitausbildung der Fall wä- re.  Mit der Aufnahme der Ausbildung endet der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG. Kommt es zu Verzögerungen bei der Bewilligung der Leistungen (zum Beispiel durch eine Unterhaltsprüfung) oder zu einer Ablehnung, wird dies zur existenzi- ellen Bedrohung und kann zum Abbruch der Ausbildung führen.  Eine weitere Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben, besteht in der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme nach §§ 81 ff SGB III (FbW). Diese Maßnahmen müssen zertifiziert sein, daher sind sie nicht für alle Arbeitgeber geeignet. Bei einer Teilzeitumschulung wird die entsprechende Maßnahme auf 2/3 der regulären Ausbildungsdauer verkürzt. Dies allein kann schon zu Problemen führen, da dennoch das Ausbildungsziel erreicht werden muss. Weitere Voraussetzungen, zum Beispiel Berufserfahrung, erfüllten nur wenige Alleinerziehende.  Vorteil: Wird die Teilzeitausbildung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert, besteht grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II und auf Über- nahme der Weiterbildungskosten.  Bereits berufstätige Alleinerziehende sind angesichts der großen Belastung und Unsicherheit nicht bereit auf ihr Erwerbseinkommen zu verzichten und bevorzu- gen eine Teilzeitarbeit mit geringerer Arbeitszeit.  Es bestehen immer noch Schwierigkeiten Ausbildungsbetriebe zu finden, die be- reit sind, einen Teilzeitausbildungsplatz anzubieten. Durch entsprechende Unterstützungsangebote könnte das Interesse an Teilzeitausbil- dung gegebenenfalls erhöht werden. Unterstützungs- und Beratungsbedarf besteht nach Aussage des Jobcenters aber unabhängig davon, in welchem Stadtteil die Alleiner- ziehenden wohnen. Hier sieht man - mit Ausnahme der Kinderbetreuung - keinen stadtteilbezogen Bedarf. Ergänzende Erläuterungen Seite 17 Individuelle Angebote könnten sein:  Einzelberatungen (Coaching), um im Einzelfall auf die Probleme eingehen zu können,  langfristige Betreuung, da die in Maßnahmen des Jobcenters üblichen sechs Mo- nate zu kurz sind, um Veränderungen zu bewirken,  langsamer, „sanfter“ und flexibler Einstieg in Maßnahmen, um Überforderung zu vermeiden,  Angebot einer flexiblen Kinderbetreuung in Notfällen und Randzeiten (trägerun- abhängige Anlaufstelle),  alternative Angebote und Beratungen für Alleinerziehende, die keine Teilzeitaus- bildung anstreben,  unbürokratische und unbefristete Gewährung von Hilfeleistungen zur Überbrü- ckung bis zur Bewilligung von BAB- und BAföG-Leistungen,  langfristige Betreuung und Unterstützung während der Teilzeitausbildung (be- stehende Platzkapazitäten sind ausgeschöpft), da eine Förderung durch das Job- center bei BAB- oder BaföG-Anspruch nicht mehr möglich ist. Die Stadt Karlsruhe unterstützt das Projekt Teilzeitausbildung für junge Mütter und Vä- ter (CJD) mit jährlich 45.990 Euro aus freiwilligen Leistungen. 4. Erster Arbeitsmarkt 4.1 Wirtschaftsförderung Die Kernaufgaben der Wirtschaftsförderung Karlsruhe liegen in der Betreuung und Be- gleitung von Karlsruher Unternehmen und Existenzgründungen, der Sicherstellung eines an der Nachfrage ausgerichteten Gewerbeflächen- und Infrastrukturangebotes und der Entwicklung und Begleitung von Kompetenznetzwerken und Clustern. Diese eröffnen den Unternehmen Perspektiven auf dem nationalen und internationalen Markt. In der Kooperation mit Kammern, Hochschulen und Institutionen zum Nutzen der Unterneh- men werden damit letztlich optimale Voraussetzungen für Unternehmen, Fachkräfte aber auch für Auszubildende oder un- und angelernte Erwerbspersonen geschaffen. Im Interesse der hier ansässigen Unternehmen ist es notwendig, das in Karlsruhe vor- handene Potential an Arbeits- und Fachkräften zu analysieren, die Unternehmens- und Beschäftigungsstruktur genau zu betrachten, um so auf die Bedürfnisse und Anforde- rungen von Unternehmensseite reagieren zu können. Wie im vorherigen Abschnitt dieses Berichts bereits erwähnt, ist seit Jahren ein Rück- gang an Helferstellen zu verzeichnen. Gerade dies aber sind jene Stellen, die für Perso- nen, die aus dem 3. und 2. Arbeitsmarkt in den 1. Arbeitsmarkt übergehen sollen und wollen, am ehesten in Frage kommen. Im Gespräch mit Unternehmen und Personalver- antwortlichen wird allerdings deutlich, dass es selbst bei den bestehenden Stellen im Helferbereich teilweise schwierig ist, geeignetes Personal zu finden. Dies sollte von den Akteuren des Arbeitsmarktes wie Kammern, Jobcenter und Agentur für Arbeit sowie den Bildungsträgern zum Anlass genommen werden, sich vor allem zusammen mit den Ergänzende Erläuterungen Seite 18 in Karlsruhe ansässigen Unternehmen über die Konzipierung von Qualifizierungsmaß- nahmen auszutauschen, um so passgenaue Lösungen erarbeiten zu können. Eine Zusammenarbeit beziehungsweise Vernetzung zwischen Wirtschaftsförderung und der gemeinsamen Einrichtung (gE) Jobcenter Stadt Karlsruhe erfolgt aktuell lediglich im Sinne des Austauschs auf Ebene des Arbeitskreises ESF und GK-Arbeit und den Arbeits- treffen zu dem hier vorliegenden Gesamtkonzept Arbeit. Eine Zusammenarbeit auf Grundlage gemeinsamer Maßnahmen und Projekte, insbesondere für die im Gesamt- konzept Arbeit beschriebene Zielgruppe, besteht momentan nicht. Bei den Themen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Nachqualifizierung bei Teilanerkennung besteht seit einiger Zeit eine Vernetzung zwischen den Akteuren des Arbeitsmarktes und der Verwaltung. Anerkennungsberatung ist in Karlsruhe in vielfältiger Weise vorhanden. Je nach erlern- tem Beruf der Migrantinnen und Migranten sind unterschiedliche Stellen für das Verfah- ren zur Anerkennung des Abschlusses zuständig (beispielsweise AWO Karlsruhe gGmbH, IQ Netzwerk Baden-Württemberg, HWK, IHK). Keine klare Regelung hingegen gibt es im Umgang mit dem Thema Nachqualifizierung bei Teilanerkennung und deren Finanzierung bei Bedarf. Von den beratenen Personen stellten allerdings nur wenige tatsächlich einen Antrag auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses. Als Gründe hierfür können vor allen Dingen das zeit- und oft auch kostenintensive Verfahren und bei zu erwartenden Teil- anerkennung kostspielige Nachqualifizierungsmaßnahmen genannt werden, sofern die- se nicht bei Anspruch von der gE Jobcenter oder Arbeitsagentur oder bei Erwerbstätig- keit vom Arbeitgeber finanziert werden. Hier sieht die Wirtschaftsförderung Karlsruhe Handlungsbedarf im Sinne der Beschleunigung von Anerkennungs- und Nachqualifizie- rungsverfahren und bei der Klärung von Finanzierungsmöglichkeiten. Dieser Themenkomplex gewinnt nun gerade hinsichtlich des aktuellen Zustroms von Flüchtlingen weiter an Wichtigkeit. Eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene soziale Integration und damit auch für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese Tatsache gilt natürlich für alle arbeitslosen Personen, unabhängig von deren Nationalität und Staatsangehörigkeit. Letztlich versteht sich die Wirtschaftsförderung Karlsruhe als Koordinierungs- und Ver- mittlungsstelle, welche die Bedarfe und Nöte der am Standort Karlsruhe ansässigen Fir- men in Bezug auf Themen des Arbeitsmarktes aufgreift, die entsprechenden Akteure in Form von „runden Tischen“ oder Arbeitskreisen zusammen bringt, um dann in einem gemeinsamen Prozess zielgruppenspezifische Lösungen erarbeiten zu können. Der di- rekte Austausch der Wirtschaftsförderung mit Unternehmen und Personalverantwortli- chen muss weiter intensiv vorangetrieben werden, um die Bedarfsseite weiter zu analy- sieren. Dies wiederum kann in einem weiteren Schritt dazu beitragen, dass sich so die geeigneten Netzwerkpartner für Projekte und Maßnahmen herauskristallisieren, sei es im Sinne der Bekämpfung des Fachkräftemangels oder der Integration von (Langzeit)- Arbeitslosen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern in den hiesigen Arbeitsmarkt. Ergänzende Erläuterungen Seite 19 4.2 Personaleinstellungen bei der Stadt Karlsruhe Ziel der Einrichtung von Inklusionsarbeitsplätzen Die Stadt Karlsruhe plant in Kooperation mit sozialen Trägern (KVJS, Integrationsfach- dienst, Arbeitsagentur und AFB) im Rahmen eines – nunmehr bis 2020 verlängerten - Sonderprogrammes für Schülerinnen und Schüler Beschäftigungsmöglichkeiten in Dienststellen zu finden, die wegen einer wesentlichen Lern- oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, eine reguläre Ausbildung zu absolvieren. Diese Jugendlichen können jedoch praktische Leistungen erbringen und sollen diese Tätigkeiten gerade nicht in Werkstätten, sondern in Betrieben ausführen. Begonnen wird dabei zunächst mit einer BvE-Maßnahme (berufsvorbereitende Einrich- tung für Menschen mit Lernbehinderung). Hier handelt es sich um ein Praktikum von vier Wochen bis drei Monaten, bei dem eine Lehrkraft der Gewerbeschule Durlach (Ko- operationsschule) unterstützt. Danach kann sich eine bis zu 18-monatige berufliche Maßnahme KOBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemei- nen Arbeitsmarkt) anschließen. Dabei sind die Jugendlichen zwei Tage in der Berufs- schule (Gewerbeschule Durlach) und drei Tage im Betrieb. Diese Maßnahme wird voll finanziert durch die Arbeitsagentur. Als Unterstützung fungiert ebenfalls ein „Jobcoach“ der Gewerbeschule Durlach. Nach erfolgreichem Praktikum erfolgt im An- schluss eine befristete Beschäftigung bei den AFB (ein bis maximal zwei Jahre). Danach soll sich die Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe anschließen. Ziel wird ein sozialversi- cherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Förderung von maximal 70 Prozent auf dann extra geschaffenen Inklusionsstellen sein. Gestartet wird jetzt zunächst mit ein bis zwei Personen. Gesucht werden Einsatzfelder mit einfachen wiederkehrenden Arbeiten. Die Profile der Personen werden vom Perso- nal- und Organisationsamt beim Integrationsfachdienst angefragt. Danach wird gezielt mit den in Frage kommenden Dienststellen Kontakt aufgenommen. Somit besteht ein ausreichender Zeitraum, die Personen zu integrieren, im Arbeitsum- feld zu erleben und zu erproben und auch den Betreuungsaufwand abzuschätzen. Erst nach Auswertung dieser Erfahrungen können die Erstellung eines Einsatzkonzeptes und die Schaffung von planmäßigen Inklusions- und Betreuungsstellen durch den Gemein- derat erfolgen. Vorschlagsrecht bei einfachen Helferstellen für gE Jobcenter Stadt Karlsruhe Nur wenige einfache Helferstellen werden bei der Stadtverwaltung Karlsruhe extern ausgeschrieben. Sie sind oft Einsatzfelder für erkrankte Mitarbeitende aus den unteren Entgeltgruppen, insbesondere aus dem gewerblich-technischen Bereich, für die im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX) neue „leidensgerechte“ Einsatzbereiche zu finden sind. Es wäre bei pas- senden Helferstellen vorstellbar, der gE Jobcenter Stadt Karlsruhe vor einer externen Stellenausschreibung ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Sollte sich eine vorgeschlagene Person in der persönlichen Vorstellung als qualifiziert erweisen, könnte zur Erprobung Ergänzende Erläuterungen Seite 20 hinsichtlich der Arbeitsleistung und der Integration in das kollegiale Umfeld ein zu- nächst befristetes Arbeitsverhältnis begründet werden. 5. Weitere Förderungen 5.1 Förderung mit regionalen ESF-Mitteln Die regionale ESF-Geschäftsstelle ist die Schnittstelle zwischen:  Projektträgern,  Antragstellern,  dem Arbeitskreis und dessen Mitgliedern,  der Landeskreditbank Baden-Württemberg und  dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg. Regelmäßige Kontakte mit allen Beteiligten sowie die Beratung der Projektträger und potentiellen Antragstellern auch in der Phase der Projektkonzeptionierung, vor der end- gültigen Antragstellung und während der Projektlaufzeit gewährleisten die Erfüllung der ESF-Ziele. Die ESF-Geschäftsstelle ist bei der AFB angesiedelt. Das Sozialministerium bezuschusst die Geschäftsstelle mit jährlich 18.000 Euro. Die Kofinanzierung in gleicher Höhe erfolgt über den Betriebskostenzuschuss der Stadt Karlsruhe an die AFB. Der ESF-Arbeitskreis Stadt Karlsruhe ist zuständig für:  die Erstellung und Veröffentlichung einer regionalen Strategie,  die inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge und Erstellung einer Vor- schlagsliste,  die Weiterleitung der Vorschlagsliste an die Landeskreditbank Baden- Württemberg als Bewilligungsstelle,  die Ergebnissicherung und Begleitung laufender Projekte,  sowie für die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit des ESF in Karlsruhe. Dem ESF-Arbeitskreis steht jährlich ein regionales Budget aus ESF-Mitteln des Landes in Höhe von 440.000 Euro für Projekte in Karlsruhe zur Verfügung. Im Förderzeitraum von 2008 bis 2014 wurden insgesamt 46 regionale Projekte mit 2.623 Teilnehmenden ge- fördert. Dafür wurden circa 7,57 Millionen Euro (darunter 2,97 Millionen Euro ESF- Mittel und 1,13 Millionen Euro kommunale Mittel) aufgewendet. Das bedeutet, dass mit 15 Cent kommunalen Mitteln 85 Cent Fremdmittel akquiriert wurden. 8 Seit Januar 2014 ist der ESF-Arbeitskreis auch zuständig für Projektanträge im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit der Stadt Karlsruhe und nennt sich nun Arbeitskreis ESF und GK-Arbeit. Bei der Entwicklung der ESF-Strategie werden die Zielsetzungen des Gesamtkonzepts Arbeit berücksichtigt. Damit ist eine enge Abstimmung gewährleistet. Beide Förder- schienen sind gegenseitig kofinanzierungsfähig. Für die Finanzierung von ESF-Projekten sind nationale Kofinanzierungsmittel in Höhe von mindestens 50 Prozent notwendig. 8 Quelle: Analyse esf-Team Dr. M. Putzing, Institut für sozialökonomische Strukturanalysen-SÖSTRA (Ber- lin). Ergänzende Erläuterungen Seite 21 Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die 2015 geförderten ESF-Projekte: Regionale ESF- Projekte Träger Zielgruppe Platzzahl AWOrks AWO Karlsruhe gGMBH Langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungs- hemmnissen Kofinanzierung GK-Arbeit 30 Bleib dran AFB gGmbH Jugendliche in handwerklichen Berufsausbildungen, deren Ausbildungsverhältnisse ge- fährdet sind 12 BOBiE – Berufliche Orientierung in der Elternzeit CJD Frauen und Männer in Eltern- zeit, insbesondere Alleinerzie- hende und mit Migrationshin- tergrund 12 Café Initial Initial e.V. Langzeitarbeitslose - insbeson- dere Frauen mit Migrationshin- tergrund 44 Der grüne Kompass Initial e.V. Langzeitarbeitslose mit Sucht- hintergrund 55 Frauen kreativ AFB gGmbH Langzeitarbeitslose Frauen, die überwiegend älter als 45 sind Kofinanzierung GK-Arbeit 14 In der lokalen ESF-Strategie für 2016 stehen Projekte für langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Alleinerziehende, Frauen mit Migrationshinter- grund, ältere Arbeitslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte und Personen rumänischer Herkunft sowie zugewanderte Frauen im Mittelpunkt. Zweiter Förderschwerpunkt 2016 bildet die Unterstützung schulverweigernder und schulschwänzender Jugendlicher so- wie jugendlicher Flüchtlinge. 5.2 Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH (AFB) Die AFB ist seit 1988 die Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Karlsruhe. Als soziales Tochterunternehmen mit einem vielseitigen Beschäftigungs- und Beratungsangebot insbesondere für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf und für Ar- beitslose zur Eingliederung ins Arbeitsleben ist ihr Ziel, diesen Menschen im Rahmen der politischen, gesetzlichen und finanziellen Vorgaben bestmögliche Hilfestellung und Un- terstützung zu geben und sie für Arbeit oder Ausbildung zu befähigen. Die AFB unterstützen im Rahmen der arbeitsweltbezogenen Schulsozialarbeit Ju- gendliche an staatlichen beruflichen Schulen in Karlsruhe. Dabei steht in den berufsvor- bereitenden Schularten die Erreichung des Schulabschlusses und der Übergang in Aus- bildung oder Beruf im Mittelpunkt sowie bei den Berufsschulklassen im Rahmen einer dualen Ausbildung die Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen und die Verhinde- Ergänzende Erläuterungen Seite 22 rung von Ausbildungsabbrüchen. Leider konnte trotz der positiven Resonanz der Ausbildungsbetriebe eine institutionelle Förderung durch die IHK/HWK bislang nicht erreicht werden. Der Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter erfolgt vor Ort in den durch die AFB betreuten Schulen. Ergänzt wird die arbeitsweltbezogenen Schulso- zialarbeit durch begleitende Angebote für spezielle Zielgruppen wie zum Beispiel Mig- ranten oder potentielle Ausbildungsabbrecher. Seit einigen Monaten ist die Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter der AFB stark von der wachsenden Zahl unversorgter minderjähriger Flüchtlinge ge- prägt. Deshalb werden die AFB ihre langjährige Erfahrung und ihr Know-How im Be- reich „Übergang Schule/Beruf“ künftig gerne zur Integration dieser jungen Menschen in den Arbeitsmarkt einbringen. Gleichzeitig wird sich die AFB an der Ausschreibung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen BW für „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ beteiligen. Gefördert wird ein „Kümmerer“, der geeignete junge Flüchtlinge und Asyl- bewerber mit Bleibeperspektive identifiziert, sie betreut und in betriebliche Praktika und Ausbildungen vermittelt sowie die Ausbildungsbetriebe unterstützt. Grundsätzlich wird es wichtig sein, den Unterstützungsbedarf für Flüchtlinge im Bereich Arbeitsaufnahme und auf Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse zu erhe- ben, um in Zeiten knapper Ressourcen Fördermittel gezielt und effizient einzusetzen. Die Werkstätten und Betriebe der AFB bieten Arbeitsplätze für die befristete, geförderte Beschäftigung arbeitsloser, insbesondere schwervermittelbarer Menschen. Mit dieser Arbeit erhalten die Teilnehmenden in Beschäftigungsmaßnahmen und geförderten Zeit- verträgen Tagesstrukturierung und Stabilisierung, aber auch die Möglichkeit sich fachli- che Kenntnisse und soziale Fähigkeiten (wieder-)anzueignen. Dabei sind folgende Ar- beitsbereiche vorhanden:  Fahrradwerkstatt: Gespendete Räder werden recycelt oder zu Fahrrädern aus zweiter Hand aufbereitet und verkauft.  Montagebetrieb: Hier werden Kleinteile im Metall-, Kunststoff- und Alumini- umbereich bearbeitet. Entgraten, montieren, verpacken (eher einfache manuelle Arbeiten) in Kleinserien.  Baugruppe: Entrümpeln, Demontieren, Rückbauen, Transportieren, Verputzen, Renovieren. Arbeiten, die Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, wohnungslosen Menschen oder einfach städtischen Einrichtungen zu Gute kommen.  Möbellager: Gut erhaltene gespendete Gebrauchtmöbel, Wohnaccessoires, Kleidung, Schuhe und Taschen aus zweiter Hand werden aufgearbeitet und ver- kauft. Möbelspenden aus dem Stadtgebiet Karlsruhe werden kostenlos abgeholt.  Ökogruppe: Die Arbeiten im Freien umfassen z.B. Wildkrautbeseitigung von Hand in Karlsruher Landschaftsschutzgebieten, Pflege verwahrloster Sportanla- gen oder Grünpflegearbeiten auf brachliegenden Flächen der Stadt Karlsruhe oder im eigenen AFB-Garten. Ergänzende Erläuterungen Seite 23  Schneiderei: Im Auftrag von Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Museen, ge- meinnützigen und städtischen Einrichtungen werden einfache Änderungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt oder Einzelteile sowie Kleinserien gefertigt. Pro- dukte sind Fingerpüppchen, Stofftransparente, Matchsäcke, Kinderfaschingskos- tüme, Stofftaschen aus gespendeten Stoffen und vieles mehr.  Schreinerei: Es werden Kundenaufträge von städtischen und gemeinnützigen Einrichtungen bearbeitet, die sowohl die Reparatur und Aufarbeitung von Mö- beln als auch die Herstellung einfacher Holzprodukte (Vogelhäuschen, Regale, Pinnwände etc.) umfassen. Arbeitsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus in:  Einrichtungen und Dienststellen der Stadt Karlsruhe und  einer Vielzahl von gemeinnützigen Vereinen und sonstigen öffentlichen Einrich- tungen. Auch nach der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt stehen dringend erforderliche Be- gleitangebote zum Beispiel im Projekt Durante zur Verfügung. Die AFB hatten unter anderem durch den Rückgang der Eingliederungsmittel im ver- gangenen Jahr einen erhöhten Zuschussbedarf, da nur ein Teil der Rückgänge durch die Mittel des Gesamtkonzepts aufgefangen werden konnten. Durch die Kürzung der Ein- gliederungsmittel durch die Bundesagentur für Arbeit und die Verschiebung der Schwerpunkte der Arbeitsmarktförderung in die berufliche Weiterbildung stehen viele Kommunen und kommunale Beschäftigungsgesellschaften vor vergleichbaren Proble- men. Zusammen mit der Koordinierungsstelle Gesamtkonzept Arbeit und der ESF-Geschäfts- stelle bündelt die AFB die kommunale Arbeitsmarktpolitik in Karlsruhe. Sie ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil in den Bemühungen der Stadt Karlsruhe für alle am Arbeits- und Ausbildungsmarkt Benachteiligten, die ohne diese Unterstützung keine Chance auf eine nachhaltige Integration haben. Die strategische Ausrichtung, Steuerung und Con- trollingfunktion übernimmt dabei der Aufsichtsrat der AFB. 6 Fazit Mit der Implementierung eines 3. Arbeitsmarkts ist das Gesamtkonzept Arbeit erfolg- reich gestartet. Insbesondere konnte die Einrichtung neuer Beschäftigungsangebote zur Schließung der Lücke beitragen, die durch den Rückzug des Bundes im Bereich der Ein- gliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose entstanden ist. Der Bedarf an Beschäfti- gungsangeboten ist weitgehend gedeckt, jedoch fehlen weitere Einsatzmöglichkeiten für besonders benachteiligte Menschen, die starke gesundheitliche Einschränkungen haben oder einen außerordentlich geschützten Rahmen benötigen. Hier gibt es Warte- listen für Teilnahmeinteressierte. Ein weiteres Plus des Gesamtkonzepts Arbeit ist die Initiierung der AG Praxissteuerung, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Trägern und der gE Jobcenter Stadt Karlsruhe beiträgt. Ergänzende Erläuterungen Seite 24 Um das Gesamtkonzept Arbeit gemeinsam mit den auf den unterschiedlichen Ebenen genannten Kooperationspartnerinnen und -partnern weiterzuentwickeln, setzen wir folgende Maßnahmen kostenneutral um:  einheitliche Steuerung der kommunalen Beschäftigungsangebote, insbesondere im Rahmen des § 16a SGB II (psychosoziale Betreuung)  kontinuierliche Bedarfsüberprüfung der Projektzuschüsse im Rahmen der Be- schäftigungsförderung  Dies entspräche einer Erweiterung des Aufgabengebietes des Arbeitskreises ESF und GK-Arbeit als Vorschlagsgremium für freiwillige Leistungen. Damit verbun- den wäre eine regelmäßige Neubeantragung.  Prüfung einer Kooperation der Stadt Karlsruhe bei Stellenausschreibungen im Helferbereich mit der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt und der gE Jobcenter Stadt Karlsruhe  Analyse der Angebote nach § 16a SGB II und deren Evaluation  Erhebung des Unterstützungsbedarfs für Flüchtlinge im Bereich Arbeitsaufnahme und auf Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse. Das Gesamtkonzept Arbeit wird alle zwei bis drei Jahre fortgeschrieben. Ergänzende Erläuterungen Seite 25 Anhang (Evaluation) Die im Rahmen der Maßnahmen des Gesamtkonzepts Arbeit beschäftigten Teilneh- menden sind alle langzeitarbeitslos. Die Statistik zeigt deutlich, dass der überwiegende Teil bereits seit mehr als vier Jahren arbeitslos ist (80 Prozent). Zusammen mit dem Al- ter, 56 Prozent der Teilnehmenden ist älter als 50 Jahre, bestätigen sich hier schon zwei der Vermittlungshemmnisse, die einen Einstieg ins Erwerbsleben erschweren. Hinzu kommen in 78 Prozent aller Fälle gesundheitliche Einschränkungen. Die Evaluation umfasst alle 132 Teilnehmenden, die am 1. Mai 2015 in der Maßnahme beschäftigt waren. Dauer der Arbeitslosigkeit Von den 105 Teilnehmenden, die länger als vier Jahre arbeitslos sind, sind 46,7 Prozent schon länger als 10 Jahre arbeitslos. Ergänzende Erläuterungen Seite 26 Alter bei Maßnahmeeintritt Schulbildung Berufsausbildung Ergänzende Erläuterungen Seite 27 Vermittlungshemmnisse (Stand 30. April 2015) Bei der Besetzung der Maßnahmenplätze wurde deutlich, wie ausgeprägt die Vermitt- lungshemmnisse der Betroffenen sind. Nach wie vor sind niederschwellige Angebote wie beispielsweise die AWO-Werkstatt oder der AFB-Montagebetrieb besonders ge- fragt. Folgende Vermittlungshemmnisse wurden festgestellt: Austritte bis 30. April 2015 Ursache für die Abbrüche sind überwiegend starke gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 28 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Aufsichtsrat der AFB und im Sozialausschuss, die Fortschreibung des Gesamtkonzepts Arbeit. Hauptamt – Ratsangelegenheiten 4. Dezember 2015

  • Protokoll TOP 15
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Sozialer Arbeitsmarkt in Karlsruhe (Gesamtkon- zept Arbeit) – 1. Fortschreibung Vorlage: 2015/0682 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Aufsichtsrat der Arbeitsförderungs- betriebe und im Sozialausschuss – die Fortschreibung des Gesamtkonzepts Arbeit. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Aufsichtsrat der Arbeitsförderungsbetriebe und im Sozial- ausschuss. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Wir haben bei den Haushaltsberatungen beschlossen, uns mit einem sozialen dritten Arbeitsmarkt zu beschäftigen, haben dafür auch Geld einge- stellt. Dann gab es durchaus etwas ausführlichere und heftigere Diskussionen im Sozial- ausschuss, welchen Bereich wir aufgrund des Gutachtens der Fachhochschule Kehl be- ackern wollen. Wir haben uns dann einmütig dafür entschieden, Langzeitarbeitslose in unser Blickfeld zu nehmen. Langzeitarbeitslose, vor allem mit zusätzlichem Handicap wie Alter, ge- sundheitlicher Zustand, psychischer Zustand, all diejenigen, die mit anderen Eingliede- rungsmaßnahmen nicht vermittelbar sind. Es war gut, dass wir diesen Weg eingeschlagen haben, denn dadurch ist erreichbar, dass wir für diese Menschen eine Arbeitsbeschäftigung bekommen, die auch möglichst nah an dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist, die ihnen eine gewisse Teilhabe sowohl in der Sozialintegration aber auch in der Stabilisierung des eigenen Lebens ermöglicht, im Hinblick auf Stabilisierung der Gesundheit psychisch wie körperlich. Es ist möglich, dass sie auch den Blickwinkel des zweiten oder ersten Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren, wobei wir realistisch sagen müssen, es werden viele diesen Weg nicht schaf- fen. Aber dafür ist es notwendig, dass wir den dritten Arbeitsmarkt etabliert haben. - 2 - Es ist gut, dass die Koordinierung bei den Arbeitsförderungsbetrieben liegt. Diese Koor- dinierungsstelle bewirkt, dass Doppelstrukturen vermieden werden, dass die Gelder und Mittel, die zur Verfügung stehen, gut und sinnvoll eingesetzt werden können und nicht zu viel nebeneinander her läuft. Auch die Arbeitsgemeinschaft Praxissteuerung, wo viele der Akteure, der Maßnahmenträger, die Koordinierungsstelle aber auch die Jobcenter mit am Tisch sitzen, bewirkt für uns alle, dass wir hier ein gutes Konzept mit effektiven Maßnahmen weiterentwickeln können. Dank müssen wir den Maßnahmenträgern sagen, der Koordinierungsstelle, allen, die sich daran beteiligen, auch in den Betrieben der Maßnahmenträger, aber auch an die Industrie- und Handelskammer, an die Handwerkskammer, die sich alle in diesem Feld mit einbringen und damit auch in Zukunft gewährleisten, dass wir in diesem Bereich eine sinnvolle und effektive Arbeit machen können. So soll es weitergehen. Ein Punkt aus den vielen Bereichen – die Überschrift heißt Gesamtkonzept Arbeit. Der Schwerpunkt liegt auf dem dritten Arbeitsmarkt, aber es sind noch viele andere Maß- nahmen beschrieben worden in diesem Konzept. Wir sollten vielleicht noch an eines denken, das sind die Helferstellen. Viele dieser Arbeitsverhältnisse sind geprägt von ein- fachen Tätigkeiten. Da ist der Vorschlag des Jobcenters, mit der Stadt Karlsruhe ins Ge- spräch zu kommen, um zu versuchen, dass die Menschen, die man hier schult in den Arbeitsgelegenheiten, in Zukunft auch so eine Stelle bekommen, was natürlich eine gu- te Sache wäre, wenn man Menschen, die man kennt, in solche Arbeitsverhältnisse be- kommt. Dies sollte man im Sinne meiner Fraktion weiterverfolgen, dass man hier viel- leicht zu einer Lösung kommt, um den Menschen auch langfristig eine gute Möglichkeit der Beschäftigung zu geben. Ich weiß natürlich, dass diese einfachen Arbeitsplätze oft auch gebraucht werden von den Betrieben oder auch der Stadt selbst für die Menschen, die im eigenen Betrieb aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf solche Stellen angewiesen sind. Aber es könnte durchaus sein, dass es vielleicht doch noch Möglichkeiten gibt, dass man in die- ser Art und Weise weiter verfahren kann. Noch einmal herzlichen Dank an alle, die dieses Konzept entwickelt haben, vor allem an alle Akteure, die sich in diesem Gebiet einbringen und diesen Bereich vorwärts bringen. Stadträtin Fischer (SPD): Der Kollege Thomas Müller hat das Wichtigste gesagt. Aber gestatten Sie mir noch eine kleine Vorbemerkung. Vor kurzem wurde die Stadt Karlsru- he mit dem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. Bei dieser Nominierung haben fast aus- schließlich ökologische/ökonomische Standards eine Rolle gespielt. Soziale Standards wurden nur marginal erwähnt. Für mich ist soziale Nachhaltigkeit auch ein ganz wichti- ger Faktor für das Stadtleben und die Teilhabechancen in einem sozial gerechten Miteinander. Deshalb gehört das Handlungsfeld Sozialer Arbeitsmarkt zur sozialen Nachhaltigkeit und ist ein unverzichtbarer Bestandteil und Baustein im sozialen Miteinander in unserer Stadt. Denn Menschen, die aufs Abstellgleis der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit geschoben wurden, werden wieder zurückgeholt ins soziale Leben. - 3 - Wir haben diese Aufgabe damals als freiwillige Aufgabe gemeinsam angepackt, weil sich der Bund aus der Finanzierung dieses wichtigen Arbeitsfeldes zurückgezogen hat. Heute liegt nun die 1. Fortschreibung vor. Auch unser Dank gilt an erster Stelle Ariane Neumann und ihrem Team und allen Trägern, die die konzeptionelle Arbeit geleistet und genau die Dinge auf den Weg gebracht haben, die wir uns als Gemeinderat ge- wünscht haben. Ich möchte an dieser Stelle – Thomas Müller hat es schon gesagt – auch erwähnen, ein bisschen stolz bin ich auch auf uns Kollegen aus dem Sozialausschuss, die damals ge- sagt haben, so wie ihr euch das in eurem Gutachten aus Kehl vorstellt, so haben wir uns das nicht gedacht. Wir waren uns alle einig, was wir wollten, und haben das ge- meinsam mit dem Team der Arbeitsförderungsbetriebe auf den Weg gebracht. Dafür noch einmal an alle herzlichen Dank. In dem Sinne sollten wir weitermachen. Trotzdem lautet die Frage, was ist messbarer Erfolg dieses Programms. Messbarer Erfolg ist z. B. um die 7 % weniger Langzeitarbeitslose in unserer Stadt. Menschen, die wieder eine Tagesstruktur zurückgewonnen haben, Menschen, die wieder am sozialen Leben der Stadt teilnehmen können. Es wurden im Bericht auch einige konkrete Verbesserungsvorschläge genannt. Der Kol- lege Müller hat auch da schon das Wesentliche gesagt. Ein ganz kleiner Baustein, aber sehr wichtig, ist z. B. die Verbesserung bei der Betreuung und Entlastung der Teilneh- mer in Teilzeitausbildung. Ich denke, da können wir in nächster Zeit an diese Verbesse- rungsvorschläge ran gehen. Was mir auch sehr wichtig ist: Wir dürfen weiterhin das Jobcenter und die Bundesagentur nicht aus der gemeinsamen Verantwortung entlas- sen. Wir müssen sie ständig mahnen, mit den Programmen, die es dort gibt, weiter an diesem Feld teilzunehmen, denn wir allein können das nicht schultern. Was wünsche ich mir? Vor Weihnachten darf man Wünsche äußern. Ich wünsche mir, dass bei der nächsten Nominierung der Stadt Karlsruhe für den Nachhaltigkeitspreis in der Begründung steht, trotz großer Einsparungen im städtischen Haushalt hat Karlsruhe den sozialen Arbeitsmarkt weiter ausgebaut und damit den sozialen Zusammenhang der Stadtgesellschaft nachhaltig und deutlich gesichert. Stadtrat Borner (GRÜNE): Was muss unternommen werden, wenn der Staat versagt? Dann muss die Kommune einspringen. Ein sehr gutes Beispiel ist der soziale Arbeits- markt in Karlsruhe. Schon seit Jahren werden die Eingliederungsmittel für SGB II- Leistungen gekürzt, obwohl die Zahl der Langzeitarbeitslosen hier in Karlsruhe konstant hoch ist. Hat die Stadt Karlsruhe bereits seit 2013 ein Programm mit bisher 150 Plätzen laufen, greift das in 2015 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierte Pro- gramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nur für lediglich 50 Plätze in Karlsruhe, von den bis heute nur ein Bruchteil – 3 Plätze – belegt sind. Auch keine Ruhmesleistung des Jobcenters der Stadt Karlsruhe bei den Arbeitsgelegenheiten. Von ca. 360 Plätzen, die zur Verfügung stehen, sind nur 270 durchschnittlich besetzt, und das bei 2.000 Langzeitarbeitslosen. Ich möchte aber jetzt nicht nur über das Jobcenter reden, sondern über eine Person, die Arbeitsförderung kann: Die Arbeitsförderungsbetriebe der Stadt Karlsruhe mit Frau - 4 - Neumann an der Spitze. Frau Neumann hat innerhalb kürzester Zeit einen dritten Ar- beitsmarkt für Karlsruhe aufgebaut, was Modellcharakter für viele weitere Städte Deutschlands haben könnte. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Ein besonderes Augenmerk haben wir darauf gerichtet, dass die Mitarbeitenden im so- zialen Arbeitsmarkt freiwillig, so lange, wie sie möchten, und ohne Sanktionen befürch- tend bei ihren Arbeitsstellen eingesetzt sind. Dieses Konzept – so sind wir der Meinung – hat sich überaus bewährt. Frau Fischer hat es schon gesagt: Würden unsere Arbeits- gelegenheiten bei der Statistik mitberechnet, hätten wir in diesem Segment einen Rückgang von ca. 7,2 %, was einem Stand von Juni 2010 entsprechen würde. Wir un- terstützen daher das Anliegen, dass diese Arbeitslosen aus der Statistik herausgenom- men werden. Ein besonderes Augenmerk möchte ich an die Personen richten, die mit besonderen Handicaps zu kämpfen haben. In Karlsruhe fehlen zunehmend einfachste Arbeits- bzw. Inklusionsarbeitsplätze. Hier ist Fantasie gefordert, wie wir bei der Stadtverwaltung, aber auch bei den städtischen Gesellschaften solche Arbeitsplätze schaffen könnten. Wir können uns dem Fazit der Stadt Karlsruhe anschließen, dass der dritte Arbeitsmarkt erfolgreich gestartet ist. Wir haben große Hoffnung in die Initiierung der AG Praxissteu- erung, bei der wir weitere Entwicklungschancen bei der Fortschreibung des Gesamt- konzepts Arbeit sehen. Stadtrat Braun (KULT): Maßnahmen, um Arbeitslose in den zweiten oder dritten Ar- beitsmarkt einzugliedern, haben bei der Stadt Karlsruhe hohe Priorität, eine lange Tradi- tion und ein beachtliches Budget. Die Langzeitarbeitslosen stellen jedoch weiterhin ein größeres Problem dar. Wie die Vorlage beweist, sind es hauptsächlich ungebildete Men- schen, die von dieser Problematik betroffen sind. Eine enorm wichtige Rolle spielt daher die Prävention. Wir müssen alle Menschen gleichermaßen mit guter Bildung und Ausbildung versorgen, dass ein Zustand der Lang- zeitarbeitslosigkeit gar nicht erst hergestellt wird. Das sind aber keine originär kommu- nalen Aufgaben, sie werden nur von uns als Schulträger unterstützt. Es ist also wichtig, diesem Teil unserer Gesellschaft eine noch größere Bedeutung zuzuschreiben. Um genau diesen Personenkreis wieder auf unseren Weg zu bringen, wurde das Ge- samtkonzept Arbeit aufgelegt, welches heute fortgeschrieben werden soll. Unsere Ar- beit in Sachen Eingliederung in die Arbeitswelt war bislang sehr gut. Der dritte Arbeits- markt allerdings ist seit Jahren unberechenbar. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich hier viele Menschen mit multiplen Problemlagen wie psychische Krankheiten, schwere Suchtkrankheiten als auch wohnungslose Menschen wiederfinden, die man nicht ein- fach in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern kann, sondern denen man viel mehr erst einmal eine Stütze geben muss, um diese wieder ins alltägliche Leben zurückzuführen. Hier leisten die Arbeitsförderungsbetriebe, die mit der Koordinierung des Gesamtkon- zepts beauftragt wurden, bislang hervorragende Arbeit. Gerade auch, weil der Bund die Unterstützung von benachteiligten und langzeitarbeitslosen Menschen immer weiter zurückfährt und viele Betroffene schon gar nicht mehr gefördert, sondern stattdessen - 5 - einfach fallen gelassen werden, müssen wir als Stadt Karlsruhe nun ein klares Zeichen setzen. Die Stadt Karlsruhe ist für jeden Menschen gleichermaßen verantwortlich. Es benötigen nun einmal einige Menschen mehr, die anderen eher weniger Unterstützung. Fällt die Unterstützung vom Bund über die Jobcenter, wie in der Vorlage beschrieben, immer mehr aus, müssen wir dem Ganzen eben eine höhere Bedeutung widmen. Da wir unse- re Bürger nicht einfach wie heiße Kartoffeln fallen lassen, ist die Fortschreibung des ei- gentlich sehr guten Gesamtkonzepts heute unabdingbar. Dass die Statistik der Einglie- derung von Langzeitarbeitslosen bislang keine Jubelschreie auslöst, mag zwar richtig sein, allerdings möchte ich mir gar nicht vorstellen, wie die Zahlen ohne unser Gesamt- konzept Arbeit und die gute Koordinierung der AFB sowie die gute Arbeit der verschie- denen Träger, die wir als Stadt hier leisten, aussehen würden. Auch wenn uns der Bund mal wieder im Stich lässt, so glaube ich – genauso wie meine Fraktion – an das fortzuschreibende Gesamtkonzept und eine positivere Entwicklung in den kommenden Jahren. Was wir allerdings vom Bund erwarten, ist, dass das Geld für diese Aufgaben vom Bund an die Kommunen gehen muss. Dies gilt übrigens für viele soziale Aufgaben. Wenn der Bund gesamtgesellschaftliche Leistungen endlich korrekt finanzieren würde, müssten wir nicht so einen tiefgehenden Haushaltsstabilisierungs- prozess durchlaufen. Stadtrat Jooß (FDP): In der 1. Fortschreibung des Konzepts wird deutlich, dass die Zahlen in allen Bereichen doch relativ stabil sind. Ich denke, dass das der allgemeinen guten Konjunkturlage zu verdanken ist. Das ist aber nicht nur der Wirtschaft zu verdan- ken, sondern auch unseren Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen Bereichen. Dass man einen Sockel von Langzeitarbeitslosen nicht unterschreiten kann, ist nun einmal leider Fakt. Aber - das ist besonders lobenswert – hier in Karlsruhe sind wir schon lange auf einem sehr guten Weg, z. B. mit den Arbeitsförderungsbetrieben, bei denen wir uns ganz herzlich bedanken. Das wollen wir heute fortschreiben. Da sind wir voll dabei und freu- en uns über die heutige Fortschreibung. Der Vorsitzende: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich bitte Sie um das Kartenzeichen. Das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Auch vielen Dank an die Arbeitsförderungsbetriebe und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Januar 2016