Fächerbad 2. Bauabschnitt - Voraussetzungen für Fördermittel des Bundes
| Vorlage: | 2015/0678 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.11.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 3 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0678 17.1 öffentlich Dez. 3 Fächerbad 2. Bauabschnitt – Voraussetzungen für Fördermittel des Bundes Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bäderausschuss 19.11.2015 2 Vorberaten Gemeinderat 24.11.2015 17.1 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Für die Antragstellung zur Bezuschussung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist die Vorlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses not- wendig. Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt bei Erhalt der Fördermittel garantiert umgesetzt wird, noch nicht begonnen wurde und keine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme besteht. Des Weiteren ist ein Haushaltsbe- schluss beizufügen. Der Gemeinderat verpflichtet sich bei Aufnahme der Maßnahme in das För- derprogramm diese in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufzunehmen. Weitergehende haus- haltsrechtliche Schritte werden durch die Verwaltung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vor- gelegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 5,2 Mio. € 2,34 Mio. € 2,86 Mio. € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Bei Fördermittelgewährung sind APLVE u. HH Mittel in 2017/18 bereitzustellen. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Fächerbad Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß der am 23. Juli 2013 und 17. Dezember 2013 im Gemeinderat beschlossenen 2. Fort- schreibung des Bäderkonzepts wird das Fächerbad entsprechend seiner Stellung als Schwer- punktbad saniert und zu einem Kombibad weiterentwickelt. Damit wurde die am 19. Februar 2008 vom Gemeinderat genehmigte Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und den seinerzeitigen Vereinsgesellschaftern erfolgreich umgesetzt. Die Finanzierung der Sanierung und Weiterentwicklung des Fächerbads bedingte eine Ände- rung der Gesellschafterstruktur. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 17. Dezember 2013 übernahm die Stadt Karlsruhe zum 1. Januar 2014 100 % der Gesellschaftsanteile. Derzeit wird der erste Bauabschnitt (25m Becken mit Cabriodach, ein Lehrschwimm- und Kurs- becken, Umkleide- und Sanitärbereich) realisiert. Die Eröffnung ist für Herbst 2016 geplant. Stand heute können, nachdem über 95% des Gesamtleistungsumfangs vergeben sind, die Kos- ten von knapp unter 14,5 Mio. € eingehalten werden. Der zurzeit sich in Planung befindende zweite Bauabschnitt umfasst insbesondere die Sanierung des bestehenden Umkleide- und Sanitärtraktes sowie den Umbau des Eingangsbereichs, der Gastronomie und des Personalbereichs. Kurzfristig ergibt sich nun die Möglichkeit einer Bezu- schussung durch Bundesmittel. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Förderung der Sanie- rung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruk- tur) in Höhe von 140 Mio. Euro veranschlagt. Die Auslobung des Förderprogrammes erfolgte im Sommer 2015. Die Konkretisierung der Fördervoraussetzungen wurde jedoch erst relativ spät veröffentlicht. 100 Mio. Euro dieses Investitionsprogrammes stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf die Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Förder- zeitraum ist 2016 bis 2018. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Kommunen waren aufgerufen, geeignete Projekte dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bis zum 13. November 2015 vorzuschlagen. Das Projekt muss im Rahmen des Förderprogramms von der Stadt mitfinanziert werden. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 4 Mio. Euro liegen. Der Grundsatz sieht die Aufteilung 45 v. H. Bund und 55 v. H. Stadt vor. Bei der Stadt Karlsruhe erfüllt der 2. Bauabschnitt des Fächerbades die Voraussetzungen für die Förderung durch das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Die Stadt Karlsruhe könnte für dieses Projekt bei Gesamtkosten von 5,2 Mio. Euro eine Förde- rung von 2,34 Mio. Euro erhalten. Um diese Förderung des Bundes erhalten zu können, ist es erforderlich, diese Maßnahme vor- zuziehen und im Haushalt der Stadt in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 mit den je- weiligen Investitionszuschüssen an das Fächerbad zu berücksichtigen. Jahr Bundesmittel Euro Kommunale Eigenmittel Euro Gesamtsumme / Pro- jektkosten Euro € 2016 90.000 110.000 200.000 2017 990.000 1.210.000 2.200.000 2018 1.260.000 1.540.000 2.800.000 gesamt 2.340.000 2.860.000 5.200.000 Sollte die Stadt Karlsruhe keine Zusage für die Förderung erhalten, wird die Maßnahme 2. Bau- abschnitt Fächerbad weiterhin als Bestandteil der Investitionsliste 2017-2025 behandelt. Für die Antragstellung zur Bezuschussung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist die Vorlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses not- wendig. Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt bei Erhalt der Fördermittel garantiert umgesetzt wird, noch nicht begonnen wurde und keine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme besteht. Des Weiteren ist ein Haushaltsbe- schluss beizufügen. Der Gemeinderat verpflichtet sich bei Aufnahme der Maßnahme in das För- derprogramm diese in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufzunehmen. Weitergehende haus- haltsrechtliche Schritte werden durch die Verwaltung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vor- gelegt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Da der Beschluss zur Ergänzung der Antragsunterlagen nur bis zum 4. Dezember 2015 nachge- reicht werden kann, ist eine Behandlung des Themas in der Sitzung des Gemeinderats am 24. November erforderlich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Bäderausschuss – Für die Antragstellung zur Bezuschussung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist die Vorlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses not- wendig. Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt bei Erhalt der Fördermittel garantiert umgesetzt wird, noch nicht begonnen wurde und keine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme besteht. Des Weiteren ist ein Haushaltsbe- schluss beizufügen. Der Gemeinderat verpflichtet sich bei Aufnahme der Maßnahme in das För- derprogramm diese in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufzunehmen. Weitergehende haus- haltsrechtliche Schritte werden durch die Verwaltung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vor- gelegt. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. November 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 17.1 der Tagesordnung: Fächerbad 2. Bauabschnitt - Voraussetzungen für Fördermittel des Bundes Vorlage: 2015/0678 Beschluss: Für die Antragstellung zur Bezuschussung beim Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit ist die Vorlage eines entsprechenden Gemeinderats- beschlusses notwendig. Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt bei Erhalt der Fördermittel garantiert umgesetzt wird, noch nicht begonnen wurde und keine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme besteht. Des Weiteren ist ein Haushaltsbeschluss beizufügen. Der Gemeinderat verpflichtet sich bei Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm diese in den Doppelhaushalt 2017/2018 aufzunehmen. Weitergehende haushaltsrechtliche Schritte werden durch die Verwaltung zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bäderausschuss: Eine geniale Chance, die wir nutzen möchten. Das sehen Sie auch alle so. Jetzt drücken wir alle die Daumen, dass das funktioniert. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 26. November 2015