Wohnraum schaffen - Leerstehende Wohnungen und Läden im Verfall angehen

Vorlage: 2015/0677
Art: Anfrage
Datum: 12.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 43

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 43
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom: 10.11.2015 eingegangen: 10.11.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0677 43 öffentlich Dez. 4 Wohnraum schaffen - Leerstehende Wohnungen und Läden im Verfall angehen 1. Sind der Stadt leerstehende und verwahrlosende Immobilien (Wohnraum, leerstehende Gewerbeflächen) bekannt? a. Werden diese dokumentiert? b. Welche Potentiale an Wohnraum ergeben sich daraus? In Einzelfällen wurden Eigentümer derartiger Immobilien auf Nachfrage über die vielfältigen Förder- möglichkeiten von Stadt und Land zur Gewinnung von Wohnraum informiert. Teilweise kam es auch zu Förderungen. Weitere Immobilien dieser Art sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Dabei ist zu beachten, dass Karlsruhe zusammen mit Heidelberg und Freiburg die geringste Leerstands- quote in Baden-Württemberg hat. So liegt z. B. der empirica-Leerstandsindex im Geschosswohnungs- bau in Karlsruhe bei rund 1 %. Für einen funktionierenden Wohnungsmarkt ist nach übereinstimmen- der Auffassung von Wohnungsmarktexperten eine Quote von 3 % erforderlich. In Anbetracht dieser Tatsache ist die Gewinnung von leerstehendem Wohnraum kein geeignetes Mittel, das zur Entspan- nung des Karlsruher Wohnungsmarkts wesentlich beitragen kann. Bei der Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum ist auch die zunehmende Gewer- beflächenknappheit in Karlsruhe zu beachten. Hier sind Einzelfallprüfungen erforderlich, da Gewerbe- objekte sich meist hinsichtlich ihrer Lage und Beschaffenheit für Wohnungen nicht eignen. Wo dies jedoch Sinn macht, haben solche Umnutzungen, zum Beispiel nach Schließung der Firma Ragolds, schon stattgefunden. 2. Wie ist die Vorgehensweise der Stadt im Blick auf diese Objekte oder bei bekanntwerden solcher? a. Sieht die Stadt Möglichkeiten in einen Dialog über die Instandsetzung und Nutzung mit den Eigentümern zu kommen? b. Sieht die Stadt Möglichkeiten um dafür Anreize zu schaffen und wenn ja, welche? c. Welche rechtlichen Möglichkeiten zum Handeln hat die Stadt? Neben der von Eigentümern nachgefragten Beratung ist die Stadtverwaltung in anderen Fällen auch gerne bereit, mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen. Dabei kann es aber immer nur darum ge- hen, für die Programme des Landes und für die die städtischen Fördermöglichkeiten im Rahmen von Wohnraum-Mobi und KaWoF aktiv zu werben. Rechtlichen Zwang zur Nutzung der Immobilien für Wohnzwecke kann die Stadt dabei nicht ausüben. Letztendlich entscheiden die Eigentümer, was mit Ihren Gebäuden geschieht. Im Fall von größeren freiwerdenden Gewerbeimmobilien werden von der Wirtschaftsförderung in aller Regel Gespräche mit den Eigentümern über mögliche Folgenutzungen geführt.

  • GfK-Wohnraum schaffen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) Stadtrat Eduardo Mossuto (GfK) vom 10.11.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0677 43 öffentlich Wohnraum schaffen - Leerstehende Wohnungen und Läden im Verfall angehen 1. Sind der Stadt leerstehende und verwahrlosende Immobilien (Wohnraum, leer- stehende Gewerbeflächen) bekannt? a. Werden diese Dokumentiert? b. Welche Potentiale an Wohnraum ergeben sich daraus? 2. Wie ist die Vorgehensweise der Stadt im Blick auf diese Objekte oder bei be- kanntwerden solcher? a. Sieht die Stadt Möglichkeiten in einen Dialog über die Instandsetzung und Nutzung mit den Eigentümern zu kommen? b. Sieht die Stadt Möglichkeiten um dafür Anreize zu schaffen und wenn ja, welche? c. Welche rechtlichen Möglichkeiten zum Handeln hat die Stadt? Begründung In Anbetracht der Wohnungsnot und der städtebaulichen Abwertung durch marode, ungenutzte Gebäude sollte die Stadt nach Meinung der GfK in ihrem möglichen, gesetz- lichen Rahmen (Baugesetz) auf die Eigentümer solcher Objekte zugehen, um im Ge- spräch Lösungen für diese Immobilien zu finden um sie einer Nutzung zuzuführen. Beispiele für marode, leerstehende Ladengeschäfte und Wohnungen finden sich dafür vermehrt in der Stadt. Die GfK wurde auf diese von verschiedenen Seiten angesprochen. Sie beeinträchtigen das Straßenbild und tragen zu einer angespannten Wohnsituation bei. Aus städtebaulicher Sicht und im Blick auf die Wohnungsknappheit sollte die Stadt hier unbedingt aktiv werden. Vorschläge diesbezüglich gibt es vom Bund und dem deut- schen Städtetag. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2015

  • Protokoll TOP 43
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 44. Punkt 43 der Tagesordnung: Wohnraum schaffen – Leerstehende Wohnungen und Läden im Verfall angehen Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK) vom 10. November 2015 Vorlage: 2015/0677 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 43 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Kalmbach (GfK): Ist Ihnen bewusst, dass die Argumentation der Verwaltung völlig falsch ist? (Der Vorsitzende: Nein!) Es wird hier argumentiert, dass der empirica-Leerstandsindex eine Rolle spielt. Der be- zieht sich aber nur auf marktaktive Wohnungen. Die Anfrage bezieht sich nicht auf marktaktive, sondern auf nicht aktive Wohnungen. Deswegen ist die Antwort falsch. Der Vorsitzende: Wir liefern die richtige nach. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Januar 2016