Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

Vorlage: 2015/0660
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Friedhofs- und Bestattungsamt
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlagenübersicht Friedhof
    Extrahierter Text

    Anlagenübersicht Anlage 1 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 2 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung - Berechnung der Gebühren- obergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2016 Anlage 3 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen, Grüfte u.a. Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Anlage 7 Berechnung der Bestattungsgebühren mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 7 a - 7 f Anlage 8 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen Anlage 10 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 11 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 12 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH6900 Anlage 13 Seit 01.01.2015 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 14 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)

  • Anlage 1 Friedhof
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Daue r der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre560,00560,000,000,00 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)700,00700,000,000,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld350,00350,000,000,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder - feld des Hauptfriedhofes81,0081,000,000,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym755,00755,000,000,00 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab500,00500,000,000,00 1.2.2Urnenreihengrab anonym696,00696,000,000,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr ) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern67,0067,000,000,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,0047,000,000,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen110,00110,000,000,00 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,0090,000,000,00 2.2Urnenwahlgrab62,0062,000,000,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,0042,000,000,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften127,00127,000,000,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung63,0063,000,000,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 221,00221,000,000,00 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 139,00139,000,000,00 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)190,00190,000,000,00 3.4.22. Größe (zweitürig)316,00316,000,000,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)442,00442,000,000,00 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.120,001.120,000,000,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren709,00709,000,000,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg469,00469,000,000,00 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre846,00846,000,000,00 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren710,00710,000,000,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht au f 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,0090,000,000,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,00295,000,000,00 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 295,00295,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,00236,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre43,0043,000,000,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,0021,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 1 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte249,00249,000,000,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße107,00107,000,000,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uh r60,0060,000,000,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn - und Feiertagen100,00100,000,000,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes160,00160,000,000,00 4.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,0057,000,000,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre663,00663,000,000,00 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00527,000,000,00 4.5.2Einstellen und Warten90,0090,000,000,00 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezei t3.277,003.277,000,000,00 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezei t2.549,002.549,000,000,00 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.549,002.549,000,000,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.185,002.185,000,000,00 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung249,00249,000,000,00 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.456,001.456,000,000,00 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 331,00331,000,000,00 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung225,00225,000,000,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 272,00272,000,000,00 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts320,00320,000,000,00 6.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahre n 6.1- an Wegen4.310,004.310,000,000,00 6.2- in Feldern5.740,005.740,000,000,00 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet.

  • Anlage 2 Friedhof
    Extrahierter Text

    Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2016 Anlage 2 Bezeichnung Reihengräber Wahlgräber Kolumbarien Baumpatenschaften Leichenhallen Trauerhallen Grabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen 153.664,72 € 353.760,32 € 323.503,78 € 18.913,83 € 8.257,47 € 45.076,07 € 278.800,82 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 8.000,00 € 500,00 € 12.750,00 € 500,00 € 12.100,00 € 230.995,12 € 7.750,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 0,00 € 5.856,00 € 188.022,00 € 0,00 € 73.310,29 € 280.948,33 € 18.942,00 € Umlagen + ILV + ZGK 484.909,21 € 2.136.354,98 € 493.898,68 € 6.037,27 € 119.451,85 316.273,73 € 159.230,99 € Gesamtkosten 646.573,92 € 2.496.471,30 € 1.018.174,46 € 25.451,09 € 213.119,61 € 873.293,25 € 464.723,81 € Verwaltungsgebühren 1.500,00 € Privatrechtliche LeistungsentgelteErstattungenErträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.500,00 € 0,00 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Fixkostenzuschuss 73.310,29 € 280.948,32 € Ergebnisausgleich 2011 (restlich) 19.439,27 € 98.925,28 € 5.260,12 € Ergebnisausgleich 2012 (teilweise) 8.567,64 € 60.000,00 € -7.629,80 € -11.454,68 € 517,97 € Ergebnisausgleich 2013 (teilweise) -28.646,61 € 3.927,92 € 492,52 € -436,70 € Ergebnisausgleich 2014 (teilweise) -3.927,92 € -34,24 € 366,27 € Gebührenbedarf 618.567,01 € 2.426.192,63 € 958.174,46 € 24.992,81 € 147.439,12 € 602.299,61 € 459.016,15 € Gebührenaufkommen 610.646,00 € 2.417.610,00 € 956.126,00 € 24.973,95 € 147.400,00 € 601.800,00 € 458.482,00 € Kostendeckungsgrad 98,72% 99,65% 99,79% 99,92% 99,97% 99,92% 99,88% Bezeichnung Leichenträger Einäscherungen Urnenbeisetzungen Aus-/Umbett.Erd Aus-/Umbett.Urne Gesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen 251.410,92 € 308.025,17 € 256.209,39 € 9.496,59 € 19.326,58 € 2.026.445,64 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 1.500,00 € 324.500,00 € 250,00 € 0,00 € 0,00 € 598.845,12 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) 2.381,00 € 126.579,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 696.038,62 € Umlagen + ILV + ZGK 95.046,48 € 329.126,25 € 156.160,24 € 4.677,62 € 6.127,57 € 4.307.294,86 € Gesamtkosten 350.338,40 € 1.088.230,42 € 412.619,62 € 14.174,21 € 25.454,15 € 7.628.624,24 € Verwaltungsgebühren 73.500,00 € 75.000,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.000,00 € 4.000,00 € Erstattungen 0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren) 0,00 € 77.500,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 79.000,00 € Einbezogener Ergebnisausgleich:Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen 354.258,61 € Ergebnisausgleich 2011 (restlich) 71.151,26 € 194.775,93 € Ergebnisausgleich 2012 (teilweise) 8.831,78 € 81.916,52 € 7.970,86 € 38,31 € -1.674,62 € 147.083,98 € Ergebnisausgleich 2013 (teilweise) 1.329,32 € 349,04 € -22.984,51 € Ergebnisausgleich 2014 (teilweise) -1.137,06 € -416,16 € 45,09 € -5.104,02 € Gebührenbedarf 342.643,68 € 857.662,64 € 403.319,44 € 14.203,02 € 27.083,68 € 6.881.594,25 € Gebührenaufkommen 342.358,00 € 852.952,94 € 403.250,00 € 14.201,00 € 27.025,00 € 6.856.824,89 € Kostendeckungsgrad 99,92% 99,45% 99,98% 99,99% 99,78% 99,64% Jüdische Friedhöfe (-64.053,84 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände, Ehrengräber (-735.222,24 €) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-18.447,66 €)

  • Anlage 3 Friedhof
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    Anlage 3 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2016646.573,92 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift )-19.439,27 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-8.567,64 Euro Gebührenbedarf 2016618.567,01 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 560,74560,006.800190.400,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 700,93700,0060016.800,00 über 10 Jahre (Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier ) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld383,13350,0058513.650,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahren im 108,4081,001.27017.145,00 Kleinkinderfeld 1.1.5Erwachsene und Kinder 755,97755,001003.775,00 über 10 Jahre anonym 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengräbe r500,87500,0012.500312.500,00 1.2.2Urnenreihengräber anonym696,09696,001.62056.376,00 Gebührenaufkommen gesam t610.646,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-7.921,01 Kostendeckungsgrad98,72% noch zu verrechnen: 9.800,00 Euro -9.417,24 Euro -3.901,99 Euro * Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahr e Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahr e Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift)

  • Anlage 4 Friedhof
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    Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20162.496.471,30 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift )-98.925,28 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift )28.646,61 Euro Gebührenbedarf 20162.426.192,63 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten-aufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro 2.1.1Erdbestattungswahlgrab67,2667,0027.5001.842.500,00 an Wegen und in Feldern 2.1.1.1 jede weitere Grabstätte47,4747,002.00094.000,00 2.1.2an bevorzugten Plätzen110,73110,00758.250,00 2.1.2.1 jede weitere Grabstätte90,9590,00504.500,00 2.2Urnenwahlgrab62,0562,007.500465.000,00 2.2.1 jede weitere Grabstätte42,2742,00803.360,00 Gebührenaufkommen gesam t2.417.610,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-8.582,63 Kostendeckungsgrad 99,65% noch zu verrechnen: 25.982,78 Euro -52.000,00 Euro -91.848,97 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift)

  • Anlage 5 Friedhof
    Extrahierter Text

    Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen, Grüfte u.a. Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20161.018.174,46 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-60.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-3.927,92 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )3.927,92 Euro Gebührenbedarf 2016958.174,46 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Gebühren- Gebühren-Vorschlag Grabstätten-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Multiplikato r neu Euro Urnennischen 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften127,31127,007.230918.210,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennisch e ohne Neubelegung63,6663,005315,00 3.2im Obergeschoß des Bürklinschen Mausoleum221,80221,008418.564,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklinschen Mausoleum139,91139,00152.085,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)190,31190,00407.600,00 3.4.22. Größe (zweitürig)316,29316,00247.584,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)442,28442,0041.768,00 Gebührenaufkommen gesam t956.126,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2.048,46 Kostendeckungsgrad99,79% noch zu verrechnen: 31.163,78 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)

  • Anlage 6 Friedhof
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    Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201625.451,09 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-492,52 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )34,24 Euro Gebührenbedarf 201624.992,81 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren- Gebühren-VorschlagGrabstätten- obergrenze obergrenzeneu Multiplikato r Geb.Nr. Bezeichnungnettobrutto brutto EuroEuroEuro 6.1Baumpatenschaft an Wegen3.622,154.310,354.310,00145 6.2Baumpatenschaft in Feldern4.829,535.747,145.740,00150 Gebührenaufkommen gesam t 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-18,86 Kostendeckungsgrad 99,92% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )3.128,00 Euro Anlage 6 Gebühren- aufkommen neu netto Euro 10.503,36 14.470,59 24.973,95

  • Anlage 7 Friedhof
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    Anlage 7 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 7a bis 7f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle90,0090,0090,0090,0090,00 Benutzung der Trauerhalle295,00295,00295,00295,00236,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges350,00175,0087,00 die Überführung be einer Feuer- bestattung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium43,0021,00 Öffnen und Schließen des Grabe s385,00149,0056,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes183,00183,00 Einäscherung des Verstorbenen228,00114,00 und Aufbewahrung der Urne7,007,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.120,00846,00709,00710,00469,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.120,00846,00709,00710,00469,00 Erhöhung/Senkung (-) in Euro0,000,000,000,000,00 Anlage 7 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 7a bis 7f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte249,00249,00 Grabaushub über Normalgröß e107,00107,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit60,0060,00 an Werktagen bis 20.00 Uhr - nach 20.00 Uhr sowie an100,00100,00 Sonn- und Feiertagen Benutzung des Sektionsraumes160,00160,00 Durchführung amtsärztliche Leichenschau57,0057,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassun g Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume7a147.400,00147.439,12 Trauerhallen7b601.800,00602.299,61 Grabaushub (Erd)7c458.482,00459.016,15 Leichenträger7d342.358,00342.643,68 Einäscherungen7e852.952,94857.662,64 Urnenbeisetzungen7f403.250,00403.319,44 2016Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-6.137,69 Kostendeckungsgrad99,78% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 354.258,61 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 7a + 7b) Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze.

  • Anlage 7a Friedhof
    Extrahierter Text

    Anlage 7 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2016213.119,61 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-73.310,29 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012(Lastschrift )7.629,80 Euro Gebührenbedarf 2016147.439,12 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1 /Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung90,0290,001.620145.800,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhall e 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr60,0060,005300,00 4.4.3.2nach 20.00 Uhr sowie an Sonn -100,00100,005500,00 und Feiertagen 4.4.4Benutzung des Sektionsraume s160,00160,005800,00 Gebührenaufkommen gesam t147.400,00 2016 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-39,12 Kostendeckungsgrad 99,97% noch zu verrechnen: -6.929,79 Euro -4.653,06 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )-1.905,49 Euro Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 73.310,29 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) . Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift)

  • Anlage 7b Friedhof
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    Anlage 7 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2016873.293,25 Euro Zuschuss zu den Fixkosten-280.948,32 Euro abzgl. sonstige Erlöse -1.500,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift )11.454,68 Euro Gebührenbedarf 2016602.299,61 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1 /Durchführung einer Trauerfeier.295,24295,002.040601.800,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zu r Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahr e 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung295,24295,0000,00 4.2.2Kinder bis 10 Jahre 4.1.3Erdbestattung295,24236,0000,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesam t601.800,00 2016 Über-/Unterdeckung(-) in Euro-499,61 Kostendeckungsgrad 99,92% noch zu verrechnen: -11.454,68 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )-1.129,35 Euro Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder , = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 280.948,32 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) . Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)

  • Anlage 7c Friedhof
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    Anlage 7 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2016464.723,81 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2011(Gutschrift )-5.260,12 Euro Ergebnisausgleich 2012(Gutschrift )-517,97 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Lastschrift )436,70 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift )-366,27 Euro Gebührenbedarf 2016459.016,15 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre385,27385,00940361.900,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahr e149,83149,003447,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu56,0456,00156,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld de s Hauptfriedhofes 4.4.1 /Tiefergraben einer Grabstätte/249,71249,0038595.865,00 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegun g 4.4.2Grabaushub über Normalgröße107,02107,002214,00 Gebührenaufkommen gesam t458.482,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-534,15 Kostendeckungsgrad99,88% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )5.900,00 Euro

  • Anlage 7d Friedhof
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    Anlage 7 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2016350.338,40 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-8.831,78 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )1.137,06 Euro Gebührenbedarf 2016342.643,68 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von de r Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 Jahr e350,06350,00940329.000,00 4.1.2Kinder bis 10 Jahre175,03175,002350,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre87,5287,00187,00 Verbringen des Sarges von de r Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erw. und Kinder über 10 Jahre43,7643,0030012.900,00 4.2.2Kinder bis 10 Jahre21,8821,00121,00 Gebührenaufkommen gesam t342.358,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-285,68 Kostendeckungsgrad 99,92% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )6.831,78 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )4.838,53 Euro

  • Anlage 7e Friedhof
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    Anlage 7 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20161.088.230,42 Euro abzgl. sonstige Erlöse-77.500,00 Euro Ergebnisausgleich 2011 (Gutschrift )-71.151,26 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-81.916,52 Euro Gebührenbedarf 2016857.662,6 4Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren- VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeneu voraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälleneu netto Geb.Nr. BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestattete r 4.2.1Erw. und Kinder über 10 Jahre192,01228,49228,003.870741.478,99 4.2.2Kinder bis 10 Jahre96,00114,25114,00195,80 4.2.1 /Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts.6,407,627,003.87022.764,71 4.4.5Durchführung Amtsärztliche Leichenschau48,5057,7257,001.85088.613,45 Gebührenaufkommen gesam t852.952,94 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-4.709,70 Kostendeckungsgrad 99,45% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )81.916,52 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )147.901,01 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift )19.397,36 Euro

  • Anlage 7f Friedhof
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    Anlage 7 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2016412.619,62 Euro abzügl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-7.970,86 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-1.329,32 Euro Gebührenbedarf 2016403.319,4 4Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1 /Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder de m Krematorium zum Grab. Bei-183,02183,001.950356.850,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts320,28320,0014546.400,00 Gebührenaufkommen gesam t403.250,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-69,44 Kostendeckungsgrad99,98% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )20.000,00 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift )1.005,05 Euro

  • Anlage 8 Friedhof
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    Anlage 8 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201614.174,21 Euro abzgl. sonstige Erlös e0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Gutschrift )-38,31 Euro Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )-349,04 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )416,16 Euro Gebührenbedarf 201614.203,02 Euro Berechnung des Gebührenaufkommen s Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1.1Umbettung Verstorbener 5.1.1.1 Umbettung vor Ablauf der Ruhezei t3.277,623.277,0013.277,00 5.1.1.2 Umbettung nach Ablauf der Ruhezei t2.549,262.549,0012.549,00 5.1.1.3 Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.549,262.549,0012.549,00 5.2.1Ausgrabung Verstorbener zu r Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung, oder zur Wiederbestattung im 2.185,082.185,0024.370,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereit s Bestatteten1.456,721.456,0011.456,00 Gebührenaufkommen gesam t14.201,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2,02 Kostendeckungsgrad99,99% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift )44,00 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Lastschrift )-397,00 Euro

  • Anlage 9 Friedhof
    Extrahierter Text

    Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 201625.454,15 Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00 Euro Ergebnisausgleich 2012 (Lastschrift)1.674,62 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift)-45,09 Euro Gebührenbedarf 201627.083,68 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag voraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.3.1Umbettung einer Urne331,88331,004013.240,00 5.3.1.1 Umbettung einer Urne im Zu- sammenhang mit einer weiteren Bestattung225,20225,00255.625,00 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts.272,61272,00308.160,00 Gebührenaufkommen gesam t27.025,00 2016neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-58,68 Kostendeckungsgrad99,78% noch zu verrechnen: Ergebnisausgleich 2013 (Gutschrift)516,36 Euro Ergebnisausgleich 2014 (Gutschrift)40,00 Euro

  • Anlage 10 Friedhof
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    Anlage 10 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wurden dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die „alte“ Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Marktzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zinsermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 11.04.2014 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 51 Kredite, deren Nominalhöhe 265.200.424,79 Euro betrug. Davon waren bereits 138.333.258,38 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 126.867.166,41 Euro eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 4,363% ergab. Für den Doppelhaushalt 2015/16 wird daher weiterhin ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 11 Friedhof
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    Anlage 11 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze KostenKostenÄnderung Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestandalt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab2.709,00 2.709,000,00 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.680,00 1.680,000,00 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.143,00 2.143,000,00 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische3.443,00 3.443,000,00 mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld1.059,00 1.059,000,00 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.848,00 1.848,000,00 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.108,00 1.108,000,00 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau (o.Verw.Geb. ) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,292,00292,000,00 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,235,00235,000,00 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb. ) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.658,00 1.658,000,00 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlic h Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab1.953,00 1.953,000,00 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.)

  • Anlage 12 Friedhof
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    Anlage 12 2011201220132014 Reihengräber19.439,27 € 18.367,64 €9.417,24 €- 3.901,99 €- Wahlgräber98.925,28 € 25.982,78 €80.646,61 €- 91.848,97 €- Kolumbarien-60.000,00 €35.091,70 € 3.927,92 €- Baumpatenschaften- € 0,00 €3.620,52 € 34,24 €- Leichenhallen- € -14.559,59 €4.653,06 €- 1.905,49 €- Trauerhallen- € -22.909,36 €-€ 1.129,35 €- Grabaushub5.260,12 € 6.417,97 €436,70 €- 366,27 € Leichenträger- € 15.663,56 €4.838,53 € 1.137,06 €- Einäscherungen71.151,26 € 163.833,04 €147.901,01 € 19.397,36 € Urnenbeisetzungen- € 7.970,86 €21.329,32 € 1.005,05 € Aus-/Umbett.Erd-38,31 €393,04 € 813,16 €- Aus-/Umbett. Urne--1.674,62 €516,36 € 85,09 € Gesamt194.775,93 € 259.130,59 €118.536,87 € 83.844,41 €- 2011201220132014 Reihengräber- € 9.800,00 €9.417,24 €- 3.901,99 €- Wahlgräber- € 25.982,78 €52.000,00 €- 91.848,97 €- Kolumbarien- € 0,00 €31.163,78 € - € Baumpatenschaften- € 0,00 €3.128,00 € - € Leichenhallen- € -6.929,79 €4.653,06 €- 1.905,49 €- Trauerhallen- € -11.454,68 €-€ 1.129,35 €- Grabaushub- € 5.900,00 €-€ - € Leichenträger- € 6.831,78 €4.838,53 € - € Einäscherungen- € 81.916,52 €147.901,01 € 19.397,36 € Urnenbeisetzungen- € 0,00 €20.000,00 € 1.005,05 € Aus-/Umbett.Erd- € 0,00 €44,00 € 397,00 €- Aus-/Umbett. Urne- € 0,00 €516,36 € 40,00 € Gesamt- € 112.046,61 €141.521,38 € 78.740,39 €- Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich

  • Anlage 13 Friedhof
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    Anlage 13 Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr der Ruhezeit4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte249,00 1.1Erdbestattungsreihengrab 4.4.2Grabaushub über Normalgröße107,00 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre560,004.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 700,004.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) an Werktagen bis 20.00 Uhr60,00 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld350,004.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- und Feiertagen100,00 feld des Hauptfriedhofes81,004.4.4Benutzung des Sektionsraumes160,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 755,004.4.5Durchführung amtsärztliche Leichenschau 57,00 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab500,004.5Besondere Gebühren 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-696,004.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 2Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesKarlsruhe beigesetzt wird an einem Wahlgrab (pro Jahr)4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre663,00 2.1Erdbestattungswahlgrab4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren527,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern67,004.5.2Einstellen und Warten90,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen110,005Umbettungen / Ausgrabungen 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00 2.2Urnenwahlgrab62,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.277,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.549,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften127,005.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung63,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.549,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums221,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums139,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 3.4.1- 1. Größe (eintürig)190,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)316,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.185,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)442,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung249,00 4Bestattungsgebühren5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.456,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.120,005.3Umbettung von Urnen 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren709,005.3.1Umbettung einer Urne 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg469,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe331,00 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 4.2Feuerbestattungsgebühren Bestattung225,00 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre846,00 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren710,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht aufauswärts272,00 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle90,005.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts320,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre295,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre295,006.1- an Wegen4.310,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg236,006.2- in Feldern5.740,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des7.Sonstige Gebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre43,00Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren21,00entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 16.12.2014, gültig ab 01.01.2015

  • Anlage 14 Friedhof
    Extrahierter Text

    Anlage 14 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 16. Dezember 2014 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2014) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491, 492), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung ihres Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Ba- den-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Anlage 14 § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedho- fes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, Anlage 14 i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.November 1987 außer Kraft. (Die letzte Fassung vom 16. Dezember 2014 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft)

  • GR Friedhofsgebühren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0660 9 öffentlich Dez. 5 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 02.12.2015 5 vorberaten Hauptausschuss 08.12.2015 9 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 9 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - a) die in Anlage 2 vorgenommene Verrechnung und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2011 bis 2014 in die Gebührenkalkulation 2016, gem. Anla- ge 2 b) die Weitergeltung der derzeit gültigen Gebührensätze für das Friedhof- und Bestat- tungswesen in gleicher Höhe auch für das Jahr 2016. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2015 hat der Gemeinderat eine Neufassung des Gebührenverzeichnisses beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Bestattungsgebühren für Erd- bestattungen von Kindern bis 2 Jahre sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. Um die Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2011 - 2014 auszugleichen, ist für 2016 eine erneute Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Durch diese Verrechnung können die Nutzungsrechtsgebühren für Gräber und die Bestattungsgebühren kon- stant auf dem Niveau des Jahres 2015 gehalten werden. In den angeschlossenen Berechnungen (Anlage 3 - 9) sind die nach den Vorschriften des § 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung aus- gewiesen. Sie enthalten weitgehende Kostendeckungen unter Berücksichtigung des Ergebnis- ausgleichs 2011 ff. Der Kostendeckungsgrad für die Nutzungsrechtsgebühren für Kinder- und Kleinkindergräber liegt wie bisher zwischen 75 % und 92 %. Der Kostendeckungsgrad für die Bestattung von Kindern bis 2 Jahre beläuft sich wie bisher auf ca. 88 %. Im Hinblick auf die Ergebnisse der einzelnen Produktgruppen, die gegenseitig nicht verrechnet werden dürfen, schlägt die Verwaltung vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2011 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von +194.775,93 Euro bei der Gebührenkalkula- tion 2016 zu berücksichtigen. Ferner soll die Kostenüberdeckung aus 2012 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von +147.083,98 Euro, die Kostenüber- und -unterdeckung aus 2013 mit einem Teilbetrag von saldiert -22.984,51 Euro und die Kostenüber- und -unterdeckung aus 2014 mit einem Teilbetrag in Höhe von saldiert -5.104,02 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 einbezogen werden (Anlage 12). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2012, saldiert +112.046,61 Euro, des noch offenen Ergebnisausgleichs 2013 saldiert +141.521,38 Euro und des noch offenen Ergebnisausgleichs 2014 saldiert -78.740,39 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestset- zung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2016 auf 354.258,61 Euro. Damit können die Gebühren für die Benutzung der Kapellen- und Leichenhal- len auf dem Niveau des Jahres 2015 gehalten und die bisherigen Belegungen in etwa erreicht werden. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostener- mittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation -24.769,36 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch Rundungsdifferenzen sowie fehlende Kostendeckung bei Kin- derbestattungen und Kindergräbern zusammen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 1,14 Mio. Euro. Das Anlagekapital wird seit dem 01.01.2007 mit 4,5 % verzinst (vgl. Anlage 10). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - a) die vorgeschlagene Verrechnung und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckun- gen der Jahre 2011 bis 2014 in die Gebührenkalkulation 2016, gem. Anlage 2. b) dass die derzeit gültigen Gebührensätze für das Friedhof- und Bestattungswesen in gleicher Höhe auch für das Jahr 2016 gelten. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015

  • GR Protokoll TOP 9
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage: 2015/0660 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrich- tungen und im Hauptausschuss - a) die vorgeschlagene Verrechnung und Einbeziehung der Kostenüber- und Unter- deckungen der Jahre 2011 bis 2014 in die Gebührenkalkulation 2016 gemäß Anlage 2 zur Vorlage 2015/0660. b) dass die derzeit gültigen Gebührensätze für das Friedhof- und Bestattungswesen in gleicher Höhe auch für das Jahr 2016 gelten. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Dem stimmen Sie auch zu. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Januar 2016