Vergabe der Leistung Einsammlung und Transport von kommunalen Abfällen in vier Ortschaften der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2015/0654
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • GR Einsammlung Transport kommunale Abfälle
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0654 20 öffentlich Dez. 5 Vergabe der Leistung Einsammlung und Transport von kommunalen Abfällen in vier Ort- schaften der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AUG 18.11.2015 9 vorberaten Hauptausschuss 08.12.2015 21 Vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 20 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistung Einsammlung und Transport von kommuna- len Abfällen in vier Ortschaften der Stadt Karlsruhe zu. Der Änderung der operativen Durchfüh- rung der Leistung in Stupferich und Wolfartsweier wird zugestimmt. Für diese Ortschaften ergibt sich keine Leistungsänderung bei der Abholung im Voll- bzw. Teilservice. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalku- latorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folge- einsparungen) 536.328,85 €/Jahr über Erhebung von Müllgebühren Aufwand durch Erhebung von Müllge- bühren gedeckt. Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.700.53.70.01.01 132.000 Kontenart: Gruppe 42900000 Ergänzende Erläuterungen: Kostenstelle: 1.700.53.70.03.01 38.500 1.700.53.70.05.01 172.000 Aufwand im Rahmen der Müllgebühren 1.700.53.70.07.01 58.500 gedeckt 70006130 136.500 ISEK Karlsruhe 2020 – relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 10.11. Wolfartsweier,18.11. Stupferich Abstimmung mit städtischen Gesell- schaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe hat mit zwei privaten Entsorgungsunternehmen Verträge  zur Einsammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall und Wertstoffen vom 28.01.2011 sowie  zur Einsammlung und Transport von Sperrmüll und Altholz vom 24.01.2011 in den Stadtteilen Grötzingen, Wettersbach, Hohenwettersbach und Wolfartsweier abgeschlos- sen. Die Kosten betrugen im Jahr 2014 432.098,62 € netto, (514.197,36 € brutto) für die Ein- sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall und Wertstoffen. Die Einsammlung und der Transport von Sperrmüll und Altholz kostete im Jahr 2014 34.288,34 € netto (40.803,13 € brut- to). Beide Verträge laufen zum 31. Dezember 2015 aus. Mit der Durchführung der erforderlichen EU-weiten Neuausschreibung im offenen Verfahren nach VOL/A-EG wurde die Firma „teamwerk AG“ aus Mannheim beauftragt. Folgende Lose wurden gebildet: In einzelne Lose der Ausschreibung wurde anstatt der Ortschaft Wolfartsweier die Ortschaft Stupferich aufgenommen. Ausschlaggebend war, dass Wolfartsweier deutlich besser als Stupfe- rich in die eigene Abfallsammlung des AfA integriert werden kann. Der örtliche Personalrat hat dieser Änderung zugestimmt. Der Zentrale Juristische Dienst hat die Änderung geprüft und keine Bedenken hierzu. Die Ort- schaftsräte Wolfartsweier und Stupferich wurden über die Änderung der operativen Durchfüh- rung der Leistung informiert und angehört. Für diese Ortschaften ergibt sich keine Leistungsän- derung (Stupferich weiterhin Abholung im Vollservice, Wolfartsweier weiterhin Abholung im Teilservice). Los 4 wurde in der Anfangsphase der Aufstellung der städtischen Papiertonne von eigenen Sammelfahrzeugen des AfA abgefahren, wurde aber aufgrund der einheitlichen Leistung in den genannten Stadtteilen ebenfalls ausgeschrieben. Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall in den Ortschaften Grötzingen, Ho- henwettersbach, Wettersbach und Stupferich Los 2: Einsammlung und Transport von Wertstoffen in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich Los 3: Einsammlung und Transport von Bioabfall in den Ortschaften Grötzingen, Ho- henwettersbach, Wettersbach und Stupferich Los 4: Einsammlung und Transport von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich Los 5: Einsammlung und Transport von Sperrmüll in den Ortschaften Grötzingen, Ho- henwettersbach, Wettersbach und Stupferich Ergänzende Erläuterungen Seite 3 II. Ausschreibungsgrundlagen und Vertragslaufzeiten Das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe (AfA) hat am 01.07.2015 im Supplement zum Amtsblatt der EU im offenen Verfahren unter der Nr. 2015/S 124-227580 nach VOL/A-EG die Leistungen zur „Einsammlung und Transport von kommunalen Abfällen in vier Ortschaften der Stadt Karlsruhe“ ausgeschrieben. Die Vergabe war als Einzellosvergabe konzipiert. Während der Angebotsfrist wurden verschiedene Aufklärungsfragen gestellt, die sämtlich ent- sprechend sachbehandelt wurden. Das Ende der Angebotsfrist war in dem Ausschreibungsverfahren auf den 11.08.2015 um 10:00 Uhr festgelegt. Die Angebotseröffnung war in den Vergabeunterlagen auf den 11.08.2015 um 10:30 Uhr festgesetzt. Die Öffnung der Angebote wurde gemäß § 17 VOL/A-EG durchgeführt und dokumentiert. Vier Bieter haben fristgerecht ein Angebot abgegeben. Es wurde in der ersten Wertungsstufe geprüft, ob zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 19 Abs. 3 lit. a) bis g) VOL/A-EG vorliegen. Zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne la- gen hinsichtlich des Angebotes eines Bieters vor. Das durch den Bieter eingereichte Angebot war mit einer Änderung der Vergabeunterlagen versehen, da der Bieter für sein Angebot die Annahme der Los-Gesamtvergabe unterstellte. Da in den Vergabeunterlagen in Block A Ziffer 1.8 ausdrücklich eine Einzellosvergabe vorgesehen war, führt diese Änderung an den Aus- schreibungsbedingungen zum zwingenden Ausschluss dieses Bieters gemäß § 16 Abs. 3 d) VOL/A-EG. Die Vollständigkeits- und Eignungsprüfung ergab in der zweiten Wertungsstufe keinen Zwei- fel an der finanziellen Leistungsfähigkeit der in der Wertung verbliebenen Bieter. Alle in der Wertung verbliebenen Bieter sind fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig, somit geeignet. In der dritten Wertungsstufe wurden das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Angemessenheit der Preise geprüft. Zu diesem Zwecke wurde mit dem Bestbieter der Lose 1 bis 4 am 18.08.2015 ein Bietergespräch geführt. Aufgrund seiner Angaben im Bietergespräch kann nicht von einer Unauskömmlichkeit der Angebotspreise zu den Losen 1 bis 4 ausgegangen werden. Die Angebote konnten somit in der Wertung verbleiben. Zu Los 5 wurde mit dem Bestbieter ebenfalls am 18.08.2015 ein Bietergespräch geführt. Die vom Bieter im Rahmen des Bietergesprächs erläuterten Kalkulationsdaten und angenommene Kosten- und Leistungsdaten lassen keinen Kalkulationsfehler erkennen, so dass insoweit nicht von einem Unterkostenangebot ausgegangen werden kann. Die für den Zuschlag vorgesehenen Angebote sind auskömmlich und wirtschaftlich. III. Angebotswertung Gemäß Ziffer 2.3 des Blocks A der Vergabeunterlagen sollte der Zuschlag auf das wirtschaft- lichste Angebot erteilt werden, wobei das wirtschaftlichste Angebot für die jeweiligen Lose je- nes sein sollte, welches den niedrigsten Angebotspreis, wie er sich aus den losspezifischen Preisblättern ergibt, vorweist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der Auftrag soll nach Ablauf der Rügefrist nach § 101 a GWB und Beschluss durch den Ge- meinderat zu Los 1 bis Los 4 an die Firma Kurz Entsorgung GmbH in Höhe von 171.686,44 € (brutto) für Los 1, 136.171,22 € (brutto) für Los 2, 131.852,00 € (brutto) für Los 3, 38.493,16 (brutto) für Los 4 vergeben werden. Der Auftrag zu Los 5 soll nach Ablauf der Rügefrist nach § 101 a GWB und Beschluss durch den Gemeinderat an die Firma SITA Süd GmbH in Höhe von 58.126,02 € (brutto) vergeben werden. Im Vergleich zu den Kosten des Jahres 2014 ergibt sich eine Kostenreduzierung für die Lose 1 bis 3 von 74.487,70 €/a (brutto). Auftragnehmer Los 1 bis 3 GesamtGesamt RestmüllWertstoffBioabfallRestmüllWertstoffBioabfall ALBA Nordbaden GmbH187.892,52178.467,07147.837,77514.197,36 Kurz Entsorgung GmbH171.686,44136.171,22131.852,00439.709,66 20142016 Einsammeln in € (brutto)Einsammeln in € (brutto) Kostenreduzierung-74.487,70 Im Vergleich zu den kalkulatorischen Kosten des Jahres 2015 ergibt sich eine Kostenreduzierung für das Los 4 von 52.029,25 €/a (brutto). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Einsammlung von PPK erst zu Beginn des Jahres 2015 eingeführt wurde. Die kalkulierten Kosten für die Sammlung beruhen auf Hochrechnungen des AfA anhand der bisher angefallenen Sammelkos- ten nach Einführung der städtischen Papiertonne. Auftragnehmer Los 4 AfA Kurz Entsorgung GmbH 2016 Einsammeln von PPK in € (brutto) Einsammeln von PPK in € (brutto) 90.522,42 38.493,17 2015 Kostenreduzierung-52.029,25 Die Erhöhung der Kosten im Vergleich zu 2014 für Los 5 beträgt 17.322,89 €/a (brutto). Hierbei ist zu beachten, dass sich die Leistung verändert. Gemäß Beschlussvorlage „Sperrmüllerfassung in der Stadt Karlsruhe“ hat sich der Gemeinderat am 30.06.2015 dafür ausgesprochen, künftig in jedem Stadtteil einmal pro Jahr „Straßensperrmüll“ durchführen zu lassen. Zusätzlich hat jeder Haushalt einmal pro Jahr den Anspruch, „Sperrmüll auf Abruf“ anzufordern. Da „Sperr- müll auf Abruf“ höhere Kosten verursacht, führt dies erwartungsgemäß auch in der Ausschrei- bung zu höheren Kosten. Auftragnehmer Los 5 Sita Süd GmbH Kostensteigerung17.322,89 2014 (Straßensperrmüll) 2016 Straßensperrmüll und Sperrmüll auf Abruf) in € (brutto)in € (brutto) 40.803,1358.126,02 Insgesamt ergibt sich eine Kostenreduzierung von ca. 110.000 €/a (brutto) im Vergleich zu den Vorjahren (2014 bzw. 2015) für gleiche bzw. erweiterte Leistungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im AUG am 18.11.2015 und im Hauptausschuss am 08.12.2015: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistung Einsammlung und Transport von kommuna- len Abfällen in vier Ortschaften der Stadt Karlsruhe zu. Der Änderung der operativen Durchfüh- rung der Leistung in Stupferich und Wolfartsweier wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015

  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 20 der Tagesordnung: Vergabe der Leistung Einsammlung und Transport von kommunalen Abfällen in vier Ortschaften der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2015/0654 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss – der Vergabe der Leistung Einsammlung und Transport von kommunalen Abfällen in vier Ortschaften der Stadt Karlsruhe zu. Der Änderung der operativen Durchführung der Leistungen in Stupferich und Wolfartsweier wird zuge- stimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Ich sehe nur Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2016