Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0653 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0653 21 öffentlich Dez. 5 Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigun- gen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2015 18 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 21 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss der Vergabe der Dienstleistung „Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe“ an die Ölschadenzentrale Karlsruhe, Ottostr. 6, 76227 Karlsruhe für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2017 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Ölschadenzentrale Karlsruhe den Zuschlag im Gesamtwert von ca. 580.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 580.000 € brutto, für drei Jahre inkl. Ver- längerungsoption ungsoption 178.500 € brutto für drei Jahre inkl. Verlän- gerungsoption 59.500 € brutto Haushaltsmittel stehen für 2016 in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.700.54.50.01.01.01 Kontenart: 42900000 Ergänzende Erläuterungen: Der Stadt entstehen Kosten i.H. von ca. 178.500 € brutto für Fälle unbekannter Verursacher und Fälle, die durch städtische Fahrzeuge verursacht werden. Die Fälle mit bekannten Verursachern i.H. von ca. 401.500 € brutto haben keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Karlsruhe ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigun- gen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsru- he wurde für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2017 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr europaweit ausgeschrieben. Eine erneute Ausschreibung vor dem Ende des bisherigen Ver- trages am 30.05.2016 wurde durch die Auflösung der BWBB Ölschadenzentrale aufgrund eines Gesellschafterwechsels zum 31.12.2015 vorzeitig notwendig. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 14.08.2015. Nach Ablauf der Angebots- frist am 06.10.2015 lag nur ein Angebot der Ölschadenzentrale Karlsruhe vor. Die formale, rechnerische sowie fachliche Prüfung dieses Angebotes verlief beanstandungsfrei, alle erforderlichen Nachweise zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Bieters wurden erbracht. Aus der alten Gesellschaft mit vier Gesellschaftern ist ein Gesellschafter ausgeschie- den, ein neuer eingetragen. Der Auftragnehmer hat seine Vertragsleistungen in der Vergangen- heit vollständig und zuverlässig erbracht. Die Leistungsfähigkeit der neuen Gesellschaft ist daher aus Sicht des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) nicht anzuzweifeln. Daher soll der Auftrag zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen auf Verkehrsflächen in Karlsruhe an die Ölschadenzentrale, Ottostr. 6, 76227 Karlsruhe vergeben werden. Die Auswertung des Angebotes erfolgte unter Zugrundelegung von durchschnittlichen Erfah- rungswerten der letzten drei Jahre, sowie folgender Vorgaben: Beseitigung grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen im Nassreinigungs- verfahren Ca. 140 - 150 Einsätze im Jahr Dienstbereitschaft des Auftragnehmers von 0 - 24 Uhr Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, Erfüllung des im Leistungsverzeichnis enthaltenen Anforderungskataloges Abtretung städtischer Ansprüche direkt an den Auftragnehmer, Geltendmachung und Beitreibung von Forderungen erfolgen vom Auftragnehmer direkt beim Verursacher Verfahren und Leistungsverzeichnis wurden aufgrund der guten Erfahrungswerte von der letz- ten Ausschreibung übernommen. Diese erfolgte in Abstimmung mit dem Zentralen Juristischen Dienst sowie der Zentralen Vergabestelle des Hauptamtes. Die Ölschadenzentrale Karlsruhe hat ein Haupt- als auch ein gefordertes Nebenangebot abge- geben. Das Hauptangebot beinhaltet eine Einzelfallabrechnung für alle bekannten, sowie auch für alle unbekannten Verursacher. Bei bekannten Verursachern rechnet das Unternehmen auf Grundlage von durch das Amt für Abfallwirtschaft unterzeichneten Abtretungserklärungen un- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 mittelbar mit dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung ab. Damit sind die hierfür anfallenden Kosten nicht haushaltsrelevant. Durch städtische Fahrzeuge oder unbekannte Verursacher verursachte Schadensfälle haben in den Jahren 2013 und 2014 durchschnittlich zu Kosten in Höhe von ca. 69.000 € brutto p.a. geführt, die jeweils als Einzelfälle abgerechnet wurden. Beim eingereichten Nebenangebot sol- len die städtischen Fahrzeuge, sowie die nicht ermittelbaren, unbekannten Verursacher pau- schal mit 59.500 € brutto pro Jahr vergütet werden. Daraus ergibt sich derzeit eine Ersparnis in Höhe von ca. 9.500 € brutto p.a. im Vergleich zu 2013 und 2014. Das Nebenangebot stellt somit die derzeit wirtschaftlichste Variante dar. Bei Zuschlagserteilung an die Ölschadenzentrale Karlsruhe fallen für die Stadt Karlsruhe haus- haltsrelevante Ausgaben in Höhe von 59.500 € brutto jährlich an, welche Verunreinigungen unbekannter Verursacher, sowie städtischer Fahrzeuge und von der Stadt Karlsruhe wirtschaft- lich genutzter Fahrzeuge abdecken. Die durch bekannte Verursacher verursachten Schadensfälle mit einem Volumen von ca. 133.800 € brutto jährlich (Durchschnitt der letzten drei Jahre) sind aufgrund der unmittelbaren Geltendmachung der Forderung des Auftragnehmers beim Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung nicht haushaltsrelevant. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss 1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Beseitigung von Öl- spuren an die Ölschadenzentrale Karlsruhe, 76227 Karlsruhe für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2017 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, der BWBB Ölschadenzentrale den Zuschlag im Gesamtwert von ca. 580.000 Euro brutto (inkl. Verlängerungsoption ) zu erteilen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Be- triebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sons- tigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe Vorlage: 2015/0653 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der Vergabe der Dienstleistung zur Beseitigung von Ölspuren an die Ölschadenzentrale Karlsruhe, 76227 Karlsruhe für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2017 mit Verlängerungsop- tion für ein weiteres Jahr zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, der BWBB Ölschadenzentrale den Zuschlag im Gesamtwert von ca. 580.000 Euro brutto (inkl. Verlängerungsoption) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Da gab es noch eine Frage aus dem Hauptausschuss. Ich weiß nicht, ob sie Ihnen vor- liegt. Den Grünen liegt es vor. Da ging es um die Frage, warum die Feuerwehr das nicht macht. Ich bitte um das Kartenzeichen. Die Information war ausreichend, ich sehe nur gelbe Kärtchen. Ich sehe nur Zustimmung. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2016