Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte)
| Vorlage: | 2015/0652 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 20102011201220132014 Großmarkt - € 11.758,91 € - € - € 9.756,58 €- Wochenmärkte - € - € 8.763,66 € - € 19.264,29 €- Kunsthandwerkermärkte - € - € 1.148,79 €- 1.468,21 €- 2.118,20 €- Jahrmärkte - € - € - € - € 5.818,38 €- Christkindlesmarkt - € - 7.982,00 € - 14.951,22 € - 69.193,26 € -€ Gesamt- € 3.776,91 € 7.336,35 €- 70.661,47 €- 36.957,45 €- 20102011201220132014 Großmarkt - € 2.002,33 € - € - € - € Wochenmärkte - € - € - € - € - € Kunsthandwerkermärkte - € - € -€ - € -€ Jahrmärkte - € - € - € - € - 5.818,38 € Christkindlesmarkt - € - 7.982,00 € - 14.951,22 € - 69.193,26 € - € Gesamt - € 5.979,67 €- 14.951,22 €- 69.193,26 €- 5.818,38 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich und der Neukalkulation der Gebühren für Wochenmärkte und Kunsthandwerkermärkte 2016 (siehe gesonderte Gemeinderatsvorlage)
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0652 16 öffentlich Dez. 4 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2015 14 Vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 16 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Ver- rechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - - - - Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: - Ergänzende Erläuterungen: - ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergeben, sind nach § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kos- tenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei den Gebühren für das Marktamt (Teilhaushalt 7200) bestehen aus Vorjahren folgende Kos- tenüber- (+) bzw. Kostenunterdeckungen (-): 2011 + 3.776,91 € 2012 - 7.336,35 € 2013 - 70.661,47 € 2014 - 36.957,45 € Maßgebend für die Ermittlung der oben genannten Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunter- deckungen ist das jeweilige Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der in die Gebührenkal- kulation bzw. in den Verrechnungsbeschluss eingestellten Kostenüber- und Kostenunterde- ckungen aus Vorjahren. Der Ergebnisausgleich berücksichtigt die gebührenrelevanten Bereiche Großmarkt, Jahrmärkte und Kirchweihen sowie Christkindlesmarkt. Die in den Bereichen der Wochenmärkte und Kunsthandwerkermärkte entstandenen Unterdeckungen sind im Rahmen der jeweiligen Gebüh- renneukalkulation durch gesonderte Gemeinderatsvorlage berücksichtigt. Im Hinblick auf die durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehene Verrechnung der Vorjah- resergebnisse schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor: 1. Die im Bereich Großmarkt noch bestehende Überdeckung aus 2011 in Höhe von 11.758,91 € kann zum Teil mit einer Unterdeckung aus dem Jahr 2014 von 9.756,58 € ver- rechnet werden. Die dann noch bestehende Überdeckung 2011 von 2.002,33 € ist gemäß § 14 Abs. 2 KAG spätestens im Jahr 2016 auszugleichen. 2. Die bestehende Unterdeckung 2014 in Höhe von 5.818,38 € im Bereich Jahrmärkte und Kirchweihen ist spätestens im Jahr 2019 auszugleichen. 3. Die im Bereich Christkindlesmarkt bestehende Unterdeckung 2011 in Höhe von 7.982,00 € ist spätestens im Jahr 2016 und die Unterdeckung 2012 in Höhe von 14.951,00 € im Jahr 2017 auszugleichen. Eine weitere Unterdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von 69.193,26 € ist im Jahr 2018 auszugleichen. 4. Die derzeit gültigen Gebührensätze für die Jahrmärkte und Kirchweihen gelten in gleicher Höhe auch für das Jahr 2016. Die Wochenmarktgebühren und Gebühren für Kunsthand- werkermärkte wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 neu kalkuliert. Die Verwaltung wird außerdem im Jahr 2016 die Gebührensätze für den Großmarkt und den Christkindlesmarkt neu kalkulieren und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorlegen. Nach der Verrechnung stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage) wie folgt dar: 2010 0,00 € 2011 - 5.979,67 € 2012 - 14.951,22 € 2013 - 69.193,26 € 2014 - 5.818,38 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlagenen Ver- rechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunter- deckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gem. § 14 Abs. 2 KAG für THH 7200 Märkte) Vorlage: 2015/0652 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – der vorgeschlage- nen Verrechnung der Kostenunter- bzw. Kostenüberdeckungen bei den Märkten zu. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Er stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Dem stimmen Sie alle so zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2016