Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)

Vorlage: 2015/0651
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.11.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2015

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Märkte
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. Seite 55), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491,492) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 15. Dezember 2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Gebührennummern des Gebührenverzeichnisses 2 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste werden wie folgt geändert: „Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201 Tageszulassung Tagesplatzbeschicker qm/Tag 0,98 Euro Auslagen von Dauerbeschickern qm/Tag 0,51 Euro 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag qm/Monat 2,40 Euro 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr qm/Monat 3,40 Euro 2 Markttagen qm/Monat 3,40 Euro 3 Markttagen und mehr qm/Monat 4,00 Euro 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 Euro 2 Markttagen pauschal 3,50 Euro 3 Markttagen pauschal 5,00 Euro Christbaumverkauf 204 für die Saison qm 2,00 Euro Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Geb.-Nrn. 201-204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen.“ Artikel 2 Die Gebührennummer 332 des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste wird wie folgt geändert: „Gebühren für Spezialmärkte 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 19,44 Euro“ Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2 Märkte
    Extrahierter Text

    Anlage 2 2016 2017 141.834,38 € 145.380,24 € 71.913,78 € 72.273,35 € 7.844,00 € 7.844,00 € Ergebnisausgleich 2012 (Überdeckung) -8.763,66 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2014 (Unterdeckung) 15.966,69 € 3.297,60 € 228.795,19 € 228.795,19 € -20.000,00 € -20.000,00 € 208.795,19 € 208.795,19 € 204.935,00 € 204.935,00 € Unterdeckung -3.860,19 € -3.860,19 € Kostendeckungsgrad 98,15% 98,15% Bezeichnungsonstige Erträge Teilhaushalt 7200 - Märkte GesamtaufwandGebührenbedarf nach Berücksichtigung ErgebnisausgleichGebührenaufkommen Wochenmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Wochenmärkte Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und VersorgungsaufwendungenAufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen + ILV + ZGKAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)

  • Anlage 3 Märkte
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    Gebührenkalkulation Wochenmärkte:Anlage 3 Geb.Nr.BezeichnungGebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu *) Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201Tageszulassung Tagesplatzbeschickerqm4.0000,98 €3.920,00 € Auslagen von Dauerbeschickernqm6.1000,51 €3.111,00 € Zwischensumme7.031,00 € 202Dauerzulassung bei einen Wochenmarkt mit 1 Markttagqm17.5202,40 €42.048,00 € 1 Markttag (Freitag oder Sams- tag) bei Märkten mit 3 Markt- tagen und mehrqm4.3203,40 €14.688,00 € 2 Markttagenqm13.0803,40 €44.472,00 € 3 Markttagenqm23.4004,00 €93.600,00 € Zwischensumme194.808,00 € 203Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttagpauschal1322,50 €330,00 € 2 Markttagenpauschal1323,50 €462,00 € 3 Markttagenpauschal2765,00 €1.380,00 € Zwischensumme2.172,00 € 204Christbaumverkauf für die Saisonqm4622,00 €924,00 € SUMME 204.935,00 € prozentuale Veränderung 18,41% *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in qm (bzw. Stückzahl bei Eckplätzen) als Jahressumme dar.

  • Anlage 4 Märkte
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    Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung Geb.Nr. Bezeichnung Bsp. Gebühren- bemessung Gebühr alt Gebühr neu pro Monat pro Standtag pro Monat pro Standtag Tageszulassung 18 m² m²/Tag 0,84 € 0,98 € 1 15,12 € 17,64 € 1 Markttag 18 m² m²/Monat 2,10 € 2,40 € 1 37,80 € 9,45 € 43,20 € 10,80 € 2 Markttagen 18 m² m²/Monat 2,90 € 3,40 € 2 52,20 € 6,53 € 61,20 € 7,65 € 3 Markttagen 18 m² m²/Monat 3,30 € 4,00 € 3 59,40 € 4,95 € 72,00 € 6,00 € 1 Markttag 1 pauschal 2,50 € 2,50 € 1 2,50 € 2,50 € 2 Markttagen 1 pauschal 3,50 € 3,50 € 1 3,50 € 3,50 € 3 Markttagen 1 pauschal 5,00 € 5,00 € 1 5,00 € 5,00 € Christbaumverkauffür die Saison 252 m² m² 1,79 € 2,00 € 451,08 € 504,00 € Standgebühr -alt- Standgebühr -neu- 18 m² m²/Tag 0,51 € 0,51 € 1 9,18 € 9,18 € Tageszulassung - Auslagen von DauerbeschickerDauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr 18 m² m²/Monat 2,70 € 3,40 € 48,60 € 12,15 € 61,20 € 15,30 € Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit Markttage/ Woche bzw. Anzahl/ Monat 204203202201 1 Anlage 4 % Veränd. 16,67%14,29%17,24%21,21% 0,00%0,00%0,00% 11,73% 0,00% 25,93%

  • Anlage 5 Märkte
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    Gebührenvergleich Anlage 5 mit den Städten Heidelberg, Freiburg und StuttgartStand: August 2015(netto/Monat) Karlsruhe (alt) Karlsruhe (neu) Heidelberg Freiburg Stuttgart 2,90 €/qm2,90 €/qm4,06 €/qm 2,00 - 11,60 €/qm 8,08 - 10,00 €/lfdm 16,16 - 20,00 €/lfdm Die Stadt Heidelberg berechnet laufende Meter, alle anderen Städte Quadratmeter. Bei den Städten Heidelberg und Freiburg werden Unterscheidungen getroffen je nach Platzlage (Attraktivität), Sortiment, Wochentagen undErzeuger oder Händler. In beiden Städten gibt es darüber hinaus nur Tagesgebühren sowohl für den Tagesplatz als auch für die Dauerbeschickung, welche zum Vergleich mit Karlsruhe entsprechend auf einen Monat hochgerechnet wurden. Daraus ergeben sich die obigen Gebührenspannen. 24,24 - 30,00 €/lfdm 6,00 - 34,80 €/qm 5,80 €/qm TPL 4,00 - 23,20 €/qm 0,51 - 0,84 €/qm 0,51 - 0,98 €/qm 1,06-5,19 €/lfdm 0,50 - 2,90 €/qm 1 Tag 2,10 - 2,70 €/qm 2,40 - 3,40 €/qm 3 Tage 3,30 €/qm 4,00 €/qm 2 Tage 2,90 €/qm 3,40 €/qm

  • Anlage 6 Märkte
    Extrahierter Text

    Anlage 6 2016 2017 5.988,56 € 6.138,27 € 4.444,11 € 4.466,33 € 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2012 (Unterdeckung) 1.148,79 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2013 (Unterdeckung) 1.304,77 € 163,44 € Ergebnisausgleich 2014 (Unterdeckung) 0,00 € 2.118,20 € 12.886,23 € 12.886,24 € 0,00 € 0,00 € 12.886,23 € 12.886,24 € 10.886,40 € 10.886,40 € Unterdeckung -1.999,83 € -1.999,84 € Kostendeckungsgrad 84,48% 84,48% Bezeichnungsonstige Erträge Teilhaushalt 7200 - Märkte GesamtaufwandGebührenbedarf nach Berücksichtigung ErgebnisausgleichGebührenaufkommen Kunsthandwerkermarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Kunsthandwerkermärkte Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und VersorgungsaufwendungenAufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen + ILV + ZGKAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)

  • Anlage 7 Märkte
    Extrahierter Text

    Anlage 7 Berechnung der Gebühren Geb.Nr. Gebühr -alt- a) Gebühr -neu- b) prozentuale V eränderung b) zu a) Gebühren- messzahl *) A ufkommen - alt - Aufkommen - neu - 332 15,55 € 19,44 € 25% 560 8.708,00 € 10.886,40 € Berechnung der Gebühren hier: Kunsthandwerkermärkte Teilhaushalt 7200 - Märkte Bezeichnung Kunsthandwerkermarkt

  • Anlage 8 Märkte
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    Anlage 8 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Bis zum Jahr 2006 wurde zur Ermittlung des Zinssatzes zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten ein Mischzinssatz angewendet, der das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital über einen Zeitraum von 10 Jahren widerspiegeln sollte. Beim Fremdfinanzierungsanteil wurden dabei die neu aufgenommenen Kredite während des Betrachtungszeitraums zu Grunde gelegt. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Darlehensaufnahmen gekommen ist, die „alte“ Berechnungsformel aber auch Daten zur Zinshöhe aus solchen Jahrgängen enthielt, hat dies zu einer gewissen Unschärfe des Marktzinssatzes geführt. Um in Zukunft auf einen möglichst realistischen Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Kosten zurückgreifen zu können und gleichzeitig im Sinne der Gebührenkontinuität wenig Schwankungen im Zinsniveau zu haben, wurde nun ein möglichst einfacher und transparenter Weg zur Zinsermittlung gewählt. Zukünftig wird allein der gewichtete (Zins-)Mittelwert aller tatsächlich zu einem festgelegten Stichtag vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten der Stadt Karlsruhe Grundlage zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten sein. Dabei wird die bereits getilgte Kredithöhe berücksichtigt, so dass eine möglichst aktuelle, exakte und transparente Basis zur Berechnung vorliegt. Zum Stichtag 11.04.2014 hielt die Stadt Karlsruhe insgesamt 51 Kredite, deren Nominalhöhe 265.200.424,79 Euro betrug. Davon waren bereits 138.333.258,38 Euro getilgt, so dass sich auf den Restbestand von 126.867.166,41 Euro eine rechnerische Durchschnittsverzinsung von 4,363% ergab. Für den Doppelhaushalt 2015/16 wird daher weiterhin ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.

  • Anlage 9a Märkte
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    Anlage 9a Wochenmarktgebühren und Wochenmarktgebühren und Zuweisung von Standplätzen Zulassung von Standplätzen 201 Tageszuweisung 201 Tageszulassung Tagesplatzbeschicker qm/Tag 0,84 € Tagesplatzbeschicker qm/Tag 0,98 € Auslagen von Dauerbeschicker qm/Tag 0,51 € Auslagen von Dauerbeschickern qm/Tag 0,51 € 202 Dauerzuweisung bei einem 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit Wochenmarkt mit 1 Markttag qm/Mona t 2,10 € 1 Markttag qm/Mona t 2,40 € 1 Markttag (Freitag oder Samstag) 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen qm/Mona t 2,70 € bei Märkten mit 3 Markttagen qm/Mona t 3,40 € oder mehr oder mehr 2 Markttagen qm/Mona t 2,90 € 2 Markttagen qm/Mona t 3,40 € 3 Markttagen oder mehr qm/Mona t 3,30 € 3 Markttagen oder mehr qm/Mona t 4,00 € 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 € 1 Markttag pauschal 2,50 € 2 Markttagen pauschal 3,50 € 2 Markttagen pauschal 3,50 € 3 Markttagen oder mehr pauschal 5,00 € 3 Markttagen oder mehr pauschal 5,00 € alt neu A U S Z U G A U S D E M G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S 2 Z U § 1 D E R G E B Ü H R E N S A T Z U N G D E R S T A D T K A R L S R U H E F Ü R M Ä R K T E U N D V O L K S F E S T E vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2014 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2014) vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2015 Anlage 9a Christbaumverkauf Christbaumverkauf 204 Für die Saison qm 1,79 € 204 Für die Saison qm 2,00 € Umsatzsteuer Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Geb.-Nrn. 201-204 wird die Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Geb.-Nrn. 201-204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen.

  • Anlage 9b Märkte
    Extrahierter Text

    Anlage 9b Gebühren für Spezialmärkte Gebühren für Spezialmärkte 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 15,55 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 19,44 € alt neu A U S Z U G A U S D E M G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S 3 Z U § 1 D E R G E B Ü H R E N S A T Z U N G D E R S T A D T K A R L S R U H E F Ü R M Ä R K T E U N D V O L K S F E S T E vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Dezember 2014 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2014) vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2015

  • Anlagenübersicht Märkte
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    Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Anlage 2 Berechnung des Gebührenbedarfs für Wochenmärkte Anlage 3 Gebührenkalkulation Wochenmärkte Anlage 4 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung bei Wochenmärkten Anlage 5 Gebührenvergleich mit den Städten Heidelberg, Freiburg und Stuttgart bei Wochenmärkten Anlage 6 Berechnung des Gebührenbedarfs für Kunsthandwerkermärkte Anlage 7 Gebührenkalkulation Kunsthandwerkermärkte Anlage 8 Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten Anlage 9a Synopse zu Gebührenverzeichnis 2 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste (Wochenmarktgebühren) Anlage 9b Synopse zu Gebührenverzeichnis 3 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste (Gebühren für Spezialmärkte)

  • GR Marktsatzung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0651 5 öffentlich Dez. 4 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindles- markt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis AföE 02.12.2015 1 vorberaten Hauptausschuss 08.12.2015 5 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 5 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 02.12.2015 und im Hauptausschuss am 08.12.2015 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochen- märkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980 zuletzt geändert am 16. Dezember 2014 b) im Bereich Wochenmärkte die Verrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2012 in Höhe von + 8.763,66 Euro mit dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2014 in Höhe von - 19.264,29 Euro sowie die Einbeziehung des dann noch bestehenden gebühren- rechtlichen Ergebnisses 2014 in Höhe des Teilbetrages von - 7.203,03 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 und in Höhe des Teilbetrages von - 3.297,60 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 2) c) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse 2012 und 2013 in Höhe von - 2.453,56 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 und die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse 2013 und 2014 in Höhe von - 2.281,64 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 6) d) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2016 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) - ca. 34.000 Euro- - - Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.720.57.30.06.01 + 1.720.57.30.06.07 Kontenart: 4420.0000 Ergänzende Erläuterungen: Es werden jährliche Mehrerträge von ca. 34.000 € erwartet. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Die Wochenmarktgebühren (Gebührenverzeichnis 2) sowie die Gebühren für Kunsthand- werkermärkte (Gebührenverzeichnis 3) sollen geändert werden. Änderungen im Text der Ge- bührensatzung sowie am Gebührensystem sind nicht vorgesehen. Redaktionell wurden im Be- reich der Wochenmarktgebühren lediglich die Bezeichnungen einiger Gebührentatbestände aktualisiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Der Gemeinderat hat zuletzt zum 1. Juli 2008 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses für Wochenmarktgebühren beschlossen. Dabei wurde ein Kostendeckungsgrad von 92,56 Pro- zent festgelegt. Bei der nun erstellten Neukalkulation für die Wochenmarktgebühren wurde der gestiegene Per- sonalaufwand ebenso berücksichtigt, wie die seit 2014 baustellenbedingt gesunkenen Erträge im Bereich der Tagesauslagen für Dauerbeschicker. Hier schlägt sich insbesondere nieder, dass die Beschickerinnen und Beschicker des Blumenmarktes auf der Ersatzfläche am Friedrichsplatz eine deutlich kleinere Fläche zusätzlich auslegen können als auf dem Marktplatz. Es ist aber davon auszugehen, dass nach der Rückverlegung auf den Marktplatz hierfür wieder höhere Erträge erzielt werden können. Im Bereich der Dauerzulassungen sind Anzahl und Umfang der Beschickung stabil geblieben, obwohl sich die wirtschaftliche Situation auf den Wochenmärkten für die Beschickerinnen und Beschicker weiterhin schwierig gestaltet, beispielhaft sei hier der Preisdruck der Discounter oder auch die Möglichkeit der Bestellung von Lebensmitteln über das Internet genannt. Dennoch war es im Rahmen der Neukalkulation Ziel der Verwaltung, auch vor dem Hintergrund des Haushaltsstabilisierungsprozesses, wieder einen höheren Kostendeckungsgrad nahe der 100 Prozentmarke anzustreben, was sich in einem Kostendeckungsgrad von 98,15 Prozent jeweils für 2016 und für 2017 niederschlägt. Entsprechend der bei der letzten Gebührenkalkulation getroffenen Maßgabe und auch, um einen gewissen Lenkungseffekt zu erzielen, wurde dabei darauf geachtet, dass die Steigerung bei den Gebühren für Beschickerinnen und Beschicker, die sich bei mehrtägigen Wochenmärk- ten lediglich auf die starken Tage (Freitag oder Samstag) konzentrieren, höher ausfällt, als bei Beschickerinnen und Beschickern, die durch permanente Anwesenheit zum Gelingen eines Marktes beitragen. Um die Dauerzulassungsinhaberinnen und –inhaber nicht noch weiter zu belasten, hat die Verwaltung keine Änderungen bei den Gebühren für die Tagesauslagen sowie den Eckplatzzuschlägen vorgesehen. Die Gebühren für Kunsthandwerkermärkte wurden vom Gemeinderat am 28. Juni 2011 erstmals mit einem Kostendeckungsgrad von 99,91 % beschlossen. Die damals kalkulierte Zahl der jährlich 500 vergebenen laufenden Meter wird mittlerweile mit ca. 560 laufenden Metern zwar deutlich überschritten, allerdings ist auch der Personal- und Sachaufwand höher als damals kalkuliert. Somit sind Unterdeckungen aus den Jahren 2012 bis 2014 in Höhe von insgesamt 4.735,20 Euro auszugleichen, die in die Gebührenkalkulation mit aufzunehmen sind. Dadurch würde sich die Gebühr pro laufendem Meter bei einem vollen Kos- tendeckungsgrad um 48 Prozent von 15,55 Euro auf 23,01 Euro jeweils zuzüglich Mehrwert- steuer erhöhen. Um die erfolgreiche Entwicklung der Kunsthandwerkermärkte nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung eine Deckelung der Gebührenerhöhung bei 25 % auf 19,44 Euro zuzüglich Mehr- wertsteuer pro laufendem Meter vor. Der Kostendeckungsgrad beträgt dann 84,48 Prozent je- weils für 2016 und für 2017. Für die Jahre 2018 ff. soll wieder eine Gebührenneukalkulation durchgeführt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Änderungen bei den Wochenmarktgebühren und den Gebühren für Kunsthandwerkermärk- te sollen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Änderungssatzung zur Gebührensatzung liegt als Anlage 1 bei. Personal-, Sachaufwand und kalkulatorische Kosten: Der jeweils auf die Wochen- und Kunsthandwerkermärkte entfallende Anteil des Personalauf- wands basiert auf dem für das Jahr 2014 aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Marktamtes. Dies gilt ebenfalls für den Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrech- nungen und zentrale Gemeinkosten enthält. Die kalkulatorischen Kosten im Bereich der Wochenmarktgebühren wurden konkret aus den zu erwartenden Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen der dem Produkt zugeordneten An- lagen ermittelt. Im Bereich der Gebühren für Kunsthandwerkermärkte fallen keine kalkulatori- schen Kosten an, weil hier keine Investitionen getätigt wurden. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulation mit ein. Bei den Personal- und Sachaufwendungen wurden allge- meine Kostensteigerungen berücksichtigt (vgl. Anlagen 2 und 6). Gebührenaufkommen (Anlagen 3 und 7): Das ermittelte Gesamtgebührenaufkommen basiert auf einer unter den aktuellen Gegebenhei- ten zu erwartenden jährlichen Beschickeranzahl und damit den entsprechend zugeteilten Flä- chen bei Wochenmärkten bzw. laufenden Metern bei Kunsthandwerkermärkten. Für den Bereich der Wochenmarktgebühren sind zur Verdeutlichung zu den Auswirkungen Be- rechnungsbeispiele (Anlage 4) sowie ein Gebührenvergleich mit anderen Städten (Anlage 5) dargestellt. Kostendeckungsgrad Wochenmärkte: Die Entwicklung des Kostendeckungsgrades der Wochenmärkte stellt sich seit 2012 wie folgt dar: 2012 104,76 Prozent 2013 92,69 Prozent 2014 84,64 Prozent Auf die obigen Ausführungen zur Entwicklung im Bereich der Wochenmärkte wird verwiesen. Der bislang vom Gemeinderat beschlossene Kostendeckungsgrad beträgt 92,56 Prozent. Nach der Neukalkulation ergibt sich für die Jahre 2016 und 2017 je ein Kostendeckungsgrad von 98,15 Prozent (Anlage 2). Kostendeckungsgrad Kunsthandwerkermärkte: Die Entwicklung des Kostendeckungsgrades der Kunsthandwerkermärkte stellt sich seit 2012 wie folgt dar: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2012 84,33 Prozent 2013 84,07 Prozent 2014 78,98 Prozent Bislang war vom Gemeinderat in diesem Bereich ein Kostendeckungsgrad von 99,91 Prozent beschlossen. Für die Jahre 2016 und 2017 ergibt sich ein neuer Kostendeckungsgrad von je 84,48 Prozent. Die Verwaltung empfiehlt, diese Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil größere Gebühren- steigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlagen 2 und 6) den Beschickerinnen und Beschi- ckern insbesondere der Kunsthandwerkermärkte nicht zugemutet werden können. Die vorgesehene Neukalkulation der Gebühren für die Großmärkte (Gebührenverzeichnis Nrn. 101-115) soll im Laufe des ersten Halbjahres 2016 beschlussreif vorgelegt werden. Die Verrechnung der Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung für die Bereiche Großmarkt, Jahr- märkte und Kirchweihen sowie Christkindlesmarkt wird mit separater Vorlage ebenfalls dem Gemeinderat in der Sitzung vom 15.12.2015 nach Vorberatung im Hauptausschuss am 08.12.2015 zur Entscheidung vorgelegt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 02.12.2015 und im Hauptausschuss am 08.12.2015 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980 zuletzt geändert am 16. Dezember 2014, b) im Bereich Wochenmärkte die Verrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2012 in Höhe von + 8.763,66 Euro mit dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2014 in Höhe von - 19.264,29 Euro sowie die Einbeziehung des dann noch bestehenden gebührenrechtlichen Ergebnisses 2014 in Höhe des Teilbetrages von - 7.203,03 Euro in die Gebührenkalkulati- on 2016 und in Höhe des Teilbetrages von - 3.297,60 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 2), c) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse 2012 und 2013 in Höhe von - 2.453,56 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 und die Ein- beziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse 2013 und 2014 in Höhe von - 2.281,64 Eu- ro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 6). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 d) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2016. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 4. Dezember 2015

  • GR Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezial- märkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2015/0651 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen am 02.12.2015 und im Hauptausschuss am 08.12.2015 a) die in Anlage 1 zur Vorlage 2015/0651 beigefügte „Satzung zur Änderung der Ge- bührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980 zuletzt geändert am 16. Dezember 2014, b) im Bereich Wochenmärkte die Verrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2012 in Höhe von plus 8.763,66 Euro mit dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2014 in Höhe von minus 19.264,29 Euro sowie die Einbeziehung des dann noch beste- henden gebührenrechtlichen Ergebnisses 2014 in Höhe des Teilbetrages von minus 7.203,03 Euro in die Gebührenkalkulation 2016 und in Höhe des Teilbetrages von minus 3.297,60 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. Anlage 2 zur Vorlage 2015/0651), c) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Er- gebnisse 2012 und 2013 in Höhe von minus 2.453,56 Euro in die Gebührenkalkula- tion 2016 und die Einbeziehung der gebührenrechtlichen Ergebnisse 2013 und 2014 in Höhe von minus 2.281,64 Euro in die Gebührenkalkulation 2017 (vgl. An- lage 6 zur Vorlage 2015/0651). d) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze auch für das Jahr 2016. - 2 - Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Sie stimmen dem alle zu. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Januar 2016