Antrag der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. für ein Bürgerzentrum in der Nordweststadt
| Vorlage: | 2015/0650 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.11.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt, Weststadt |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 10. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.12.2015 2015/0650 3 öffentlich Dez. 2 Antrag der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. für ein Bürgerzentrum in der Nordweststadt Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2015 3 genehmigt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss nimmt das Konzept für ein Bürgerzentrum in der Nordweststadt zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung für die Fortführung des „Schaufenster Nordwest“, der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. ab 1. Dezember 2015 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 1.310 Euro (15.720 Euro pro Jahr) zu gewähren. Im Falle einer höheren Nebenkostenabrechnung wird eine Übernahme-Obergrenze der Nebenkosten von maximal 3,50 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zu- schusshöhe auf Grundlage des Verwendungsnachweises 2016 zu prüfen und die Zuschusshöhe für 2017 neu vorzuschlagen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.310 € für 2015 15.720 € für 2016 20172016 1.310 € für 2015 15.720 € für 2016 Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.120.51.10.01.02 Kontenart: 43000000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Bürgergemeinschaft Nordweststadt hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach den Bedarf nach einem Bürgerzentrum an die Stadt herangetragen (zuletzt 2011, 2012 und 2013) und das Fehlen eines identitätsstiftenden Zentrums sowie geeigneter Treffpunkte bemängelt. Das als Stadtteilprojekt im Rahmen des 300. Stadtgeburtstags geförderte „Schaufenster Nord- west“ wurde als Probelauf genutzt, um den Bedarf an einem Bürgerzentrum zu eruieren und den Betrieb zu erproben. Seit der Eröffnung des auf einer Containermodul-Bauweise beruhenden „Schaufenster Nord- west“ am 28. März 2015 haben zahlreiche Aktivitäten und Angebote dort stattgefunden, die von der Bürgergemeinschaft oder von Kooperationspartnerinnen und -partnern ins Leben geru- fen wurden. Die Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. möchte nun das „Schaufenster Nordwest“ am Walther-Rathenau-Platz zum vorläufigen Bürgerzentrum für die Nordweststadt weiterent- wickeln und hat eine entsprechende Konzeption vorgelegt und einen Mietkostenzuschuss bean- tragt (s. Anlage). Die Bürgergemeinschaft hat darüber hinaus beim Bauordnungsamt die Ver- längerung der Baugenehmigung für die als „Schaufenster Nordwest“ genutzten Container be- antragt. Mittel- bis langfristiges Ziel der Bürgergemeinschaft ist es, eine dauerhafte Lösung für ein Bürgerzentrum in zentraler Lage im Stadtteil zu finden. Der vorliegende Antrag entspricht den Richtlinien für die Förderung von Bürgerzentren (Gemeinderatsbeschluss vom 3. Februar 2015). Bislang fanden folgende Aktivitäten und Angebote regelmäßig im „Schaufenster Nordwest“ statt (http://www.ka-nordweststadt.de): Elterncafé, Bürgersprechstunde der Bürgergemein- schaft, Seniorentreff, Bücherregal, Kurs Modedesign, Häkel- und Strickkurs. Darüber hinaus wurde und wird das „Schaufenster Nordwest“ unter anderem für Flohmärkte, Marktfrühstücke, Kreativangebote für Kinder, Lesungen, Vorträge, Ausstellungen, private Feiern und Vorstands- sitzungen von Vereinen genutzt. Viele Angebote wurden erst durch das Schaufenster Nordwest möglich und werden von den Bürgerinnen und Bürgern als große Bereicherung wahrgenom- men. So wird das neu etablierte und vom Kinderbüro mit einer Honorarkraft geförderte Eltern- café sehr gut angenommen. Wöchentlich treffen sich zwischen acht und zwölf Eltern mit klei- nen Kindern; einmal monatlich wird eine Referentin oder ein Referent zu Themen der Elternbil- dung eingeladen. Die im Hinblick auf die unsichere Zukunftsperspektive der Containerlösung begonnene Suche nach anderen Räumlichkeiten im Stadtteil für das Elterncafé verlief bislang ergebnislos. Über die Betreuung des im Schaufenster eingerichteten offenen Bücherregals hat sich eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren zusammengefunden, die einen regelmäßigen Senioren- treff ins Leben rufen möchte. Auch die regelmäßige Bürgersprechstunde des Bürgervereins hat es in dieser Form zuvor nicht gegeben. Das ebenfalls neu begründete Marktfrühstück bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Während der Bau- phase der evangelischen Kirche wird das Schaufenster Nordwest zudem auch von kirchlichen Gruppen genutzt. Künftig sollen bestehende Kooperationen (Elterncafé, katholische Seelsorge- einheit St. Konrad-Heiligkreuz, Trauernetzwerk Nordwest, Automeile im Husarenlager) vertieft und neue Kooperationspartnerinnen und -partner gewonnen werden. Kurzfristig stehen Raumalternativen im Stadtteil nicht zu Verfügung. Zuletzt hat sich das Raum- angebot im Stadtteil weiter reduziert, zum einen durch den Abriss der neben dem Haus Bethle- hem gelegenen Cafeteria, die zurückliegend von der Bürgergemeinschaft für Veranstaltungen genutzt wurde, zum anderen durch die Fusion der evangelischen Petrus- und Jakobusgemeinde: Auf dem Gelände der abgerissenen Jakobuskirche ist die evangelische Grundschule entstanden, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 die Petruskirche wird durch einen im Vergleich zum bisherigen Gebäude kleineren Neubau er- setzt, der sich gerade im Bau befindet. Der auf dem Schulgelände der Werner-von-Siemens be- findliche Jugendtreff kann von schulfremden Gruppen nicht genutzt werden. Die Nutzung schu- lischer Räume ist i.d.R. ebenfalls nicht möglich, da nicht-schulische Veranstaltungen häufig nicht mit den Arbeitszeiten der Hausmeister und den Zeitabläufen der Gebäudereinigung kompatibel sind. Die evangelische Kirche hat bislang angedeutet, dass die neu entstehenden Räumlichkei- ten durch die Aktivitäten der fusionierten Gemeinde voraussichtlich gut ausgelastet sein wer- den. Die Räume der katholischen Kirche weisen einen Sanierungsbedarf auf und sind zudem relativ stark durch Aktivitäten der Kirchengemeinde belegt. Lediglich die Aula der Fachschule für Sozialpädagogik nutzt die Bürgergemeinschaft gelegentlich für größere Veranstaltungen. Gera- de für Gruppen zwischen 20 und 50 Personen fehlen jedoch geeignete Räume im Stadtteil. Möglicherweise ist eine dauerhafte Lösung im Rahmen der voraussichtlich anstehenden Verän- derungen im schulischen und sozialen Bereich der Nordweststadt realisierbar. Als Träger des „Schaufenster Nordwest“ als vorläufigem Bürgerzentrum fungiert die Bürgerge- meinschaft. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Gründung eines Träger- und Fördervereins denkbar. Der Betrieb des „Schaufenster Nordwest“ erfolgt ehrenamtlich durch die Mitglieder der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. Die bisherige Finanzierung des „Schaufenster Nordwest“ als Stadtteilprojekt im Rahmen des Stadtgeburtstags war bis Ende November 2015 befristet. Der Vermieter der Containermodule hat eine Mietverlängerung zu den bisherigen Konditionen in Aussicht gestellt. Die Bürgergemeinschaft hat darüber hinaus beim Sozialministerium Baden-Württemberg eine Projektförderung im Landesprogramm „Gemeinsam sind wir bunt“ zur Umsetzung der Enga- gementstrategie Baden-Württemberg bewilligt bekommen. Für die Koordinierung und Umset- zung der beantragten Projekte (Ausbau des Ehrenamts im Stadtteil, Qualifizierungsangebote für Jugendliche und Gewinnung von Jugendlichen für bürgerschaftliches Engagement) wird die Bürgergemeinschaft Nordweststadt für die Laufzeit des Projekts von einem Jahr mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr eine geeignete Fachkraft in Teilzeit einsetzen. Die genannten Projekte sollen schwerpunktmäßig im „Schaufenster Nordwest“ umgesetzt werden und das dortige Angebotsspektrum noch erweitern. Ziel dabei ist es nicht zuletzt, weiteres Engagement für das Bürgerzentrum zu gewinnen. Die Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. beantragt einen Mietzuschuss in Höhe von 15.720 Euro, der wie folgt ermittelt wurde: Das „Schaufenster Nordwest“ besteht aus einem Veranstal- tungsraum von 54 m², einem Küchen- und Sanitärbereich von 18 m² sowie einem Lagerraum von 8 m². Insgesamt ergibt sich somit eine Nutzungsfläche von 80 m.² Die Mietkosten belaufen sich inklusive Nebenkosten aktuell auf 18.392,05 Euro p.a. Gemäß der bei der Stadt üblichen Mietobergrenze von 12 Euro pro Quadratmeter, die auch für in Container ausgelagerte Kindergärten zugrunde gelegt wird, wurde der Zuschussbetrag für Miet- und Mietneben- sowie Reinigungskosten in Höhe von 15.715,20 Euro (gerundet 15.720 Euro) wie folgt berechnet: Miete, 80 m² à 12 Euro pro m² 11.520,00 € p.a. Mietnebenkosten, 80 m² à 2 Euro pro m² 1.920,00 € p.a. Maximale Reinigungskosten, 80 m² à 2,37 Euro pro m² 2.275,20 € p.a. Gesamt 15.715,20 € p.a. Zuschussbetrag (gerundet) 15.720,00 € p.a. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. beabsichtigt, die bei Bewilligung des Zuschussbe- trags noch bestehende Finanzierungslücke in Höhe von ca. 2.670 Euro p.a. aus Rücklagen der Bürgergemeinschaft, Mieteinnahmen und durch die Akquise von Sponsorengeldern zu schlie- ßen. Auf Grundlage des Verwendungsnachweises 2016 sollte die Zuschusshöhe überprüft und ge- gebenenfalls angepasst werden, dies auch vor dem Hintergrund, dass aktuell noch keine Erfah- rungen mit der Elektroheizung im „Schaufenster Nordwest“ und den hierdurch verursachten Kosten vorliegen. Die Verwaltung empfiehlt für den Fall, dass die Nebenkosten höher als die veranschlagten 2 Euro pro Quadratmeter sein sollten, eine Übernahme-Obergrenze der Neben- kosten von maximal 3,50 Euro pro Quadratmeter festzulegen. Aus Sicht der Verwaltung ist gerade in einem Stadtteil, der wie die Nordweststadt über kein gewachsenes Zentrum verfügt, ein Bürgerzentrum von großer Bedeutung, zumal das Engage- ment für ein Bürgerzentrum im Stadtteil sehr hoch ist. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt das Konzept für ein Bürgerzentrum in der Nordweststadt zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung für die Fortführung des „Schaufenster Nordwest“, der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. ab 1. Dezember 2015 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 1.310 Euro (15.720 Euro pro Jahr) zu gewähren. Im Falle einer höheren Nebenkostenabrechnung wird eine Übernahme-Obergrenze der Nebenkosten von maximal 3,50 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zu- schusshöhe auf Grundlage des Verwendungsnachweises 2016 zu prüfen und die Zuschusshöhe für 2017 neu vorzuschlagen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. November 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 10. Sitzung Hauptausschuss Termin: 8. Dezember 2015, 17:30 Uhr öffentlich Ort: Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Antrag der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. für ein Bürgerzentrum in der Nordweststadt Vorlage: 2015/0650 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt das Konzept für ein Bürgerzentrum in der Nordweststadt zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung für die Fortfüh- rung des „Schaufenster Nordwest“, der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e. V. ab 1. Dezember 2015 einen Zuschuss in Höhe von monatlich 1.310 Euro (15.720 Euro pro Jahr) zu gewähren. Im Falle einer höheren Nebenkostenabrechnung wird eine Übernahme- Obergrenze der Nebenkosten von maximal 3,50 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschusshöhe auf Grundlage des Verwendungsnachwei- ses 2016 zu prüfen und die Zuschusshöhe für 2017 neu vorzuschlagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadträtin Melchien (SPD) erklärt, sie und ihre Fraktion unterstützen die Vorlage und den Antrag der Nordweststadt für ein Bürgerzentrum. Es sei ihr Wunsch, flächendeckend in der Stadt Bürgerzentren anbieten zu können. Besonders positiv hebt sie den moderaten und rea- listischen Zuschuss hervor. Sie freue sich auf und über das Bürgerengagement in der Nord- weststadt. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU) führt aus, der Antrag entspreche dem beschlossenen Konzept zur Förderung von Bürgerzentren in den Stadtteilen. Seine Fraktion empfinde allerdings die Obergrenze für die Heizungskosten als zu hoch. Er frage sich, ob für die teure Elektroheizung eine andere Lösung gefunden werden könne. Stadtrat Konrad (GRÜNE) gibt an, man freue sich über den guten Verlauf und bedanke sich bei der Bürgergemeinschaft, auch für das finanzielle Engagement. Das Konzept sei überzeu- - 2 - gend. Bezüglich der Neben- und Reinigungskosten interessiere ihn jedoch, ob die aufgeführ- ten Zahlen die maximale Obergrenze darstellen. Stadtrat Kalmbach (GfK) erläutert, in der Nordweststadt gebe es sehr viele aktive Bürgerin- nen und Bürger, die förmlich nach einem Bürgerzentrum drängen. In anderen Stadtteilen sei dies nicht gegeben. Deswegen schätze er das Ziel, einer flächendeckenden Einführung von Bürgerzentren, als schwierig ein. Es hänge immer vom entsprechenden Engagement der je- weiligen Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils ab. Da jedoch in der Nordweststadt alle Vo- raussetzungen vorliegen, gebe er dem Antrag gerne statt. Der Vorsitzende antwortet auf die Frage von Stadtrat Konrad, dass die angegebenen Kosten die Maximalwerte seien. Er stellt, nach dem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Vorlage zur Abstimmung und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. Januar 2016