Arbeitsförderung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
| Vorlage: | 2015/0641 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 27.10.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0641 36 öffentlich Arbeitsförderung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1. Mit wie vielen arbeitsuchenden Personen, die aufgrund der Verkürzung der entsprechenden Fristen für Asylbewerber/innen in den Jahren 2016 und 2017 Zugang in den Karlsruher Arbeitsmarkt erhalten wollen, rechnet die Agentur für Arbeit Karlsruhe,? 2. Wird die Agentur für Arbeit Karlsruhe sofort nach einer Asylantragstellung von Asylbewerber/innen mit der Prüfung der jeweiligen Berufsabschlüsse beginnen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie hat sich die Agentur für Arbeit Karlsruhe auf die Notwendigkeit von Nachqualifizierung vorbereitet? 4. Wird der erleichterte Zugang von Asylbewerber/innen auf den deutschen Arbeitsmarkt zu einer Mehrbelastung der Arbeitsagentur Karlsruhe (z. B. in den Bereichen: Beratung, Kompetenzermittlung und Förderung) führen? Wenn ja, hat die Arbeitsagentur Karlsruhe hierzu Vorsorge getroffen? 5. Wird die Arbeitsagentur Karlsruhe für Asylbewerber/innen Sprach-und Orientierungskurse anbieten? Wenn ja, wie viele Eingliederungsmittel hat die Arbeitsagentur Karlsruhe speziell für die neuen Aufgaben im Bereich der Sprachförderung von Asylbewerber/innen in ihren Haushalt für die Jahre 2016/2017 bereitgestellt? Werden Asylbewerber/innen Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen (ESF-BAMF-Kursen) erhalten? 6. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsagentur über die rechtliche Situation und die Möglichkeiten der Beratung und Förderung von Asylbewerber/innen informiert und geschult? 7. Welche Förderinstrumente, die speziell auf die Bedürfnisse der Asylbewerber/innen abgestimmt sind und somit etwa sprachliche Barrieren berücksichtigen, existieren bereits und welche zusätzlichen Förderinstrumente soll es in Zukunft geben? Der Bundestag und Bundesrat haben Erleichterungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht be- schlossen. Sie traten mit ihren überwiegenden Regelungen am 1. Januar 2015 in Kraft. Hür- den bei der Suche nach Arbeit für Asylbewerber/innen wurden gesenkt. Asylsuchende und geduldete Ausländer/innen können sich weniger eingeschränkt im Bundesgebiet bewegen. Dazu wurde die sogenannte Residenzpflicht gelockert. Diese wird grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet aufgehoben. Gleichzeitig soll aber weiterhin gewährleistet werden, dass die sozialen Aufgaben zwischen den Ländern gerecht verteilt werden. Dazu wird für Asylbewerber/innen und Geduldete, de- Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Wohnsitz festgelegt, an dem Sozialleistungen erbracht werden. Die Anfrage soll darüber aufklären, inwieweit die Arbeitsagentur Karlsruhe auf die speziellen Bedürfnisse von Asylbewerber/innen eingestellt ist, die sich entschieden haben, ihren bishe- rigen Lebensmittelpunkt nach Karlsruhe zu verlegen. Darüber hinaus soll die Anfrage sowohl Aufschluss über derzeitige sowie künftige Aktivitäten der Arbeitsagentur Karlsruhe im Be- reich Arbeitsförderung von Asylbewerber/innen geben. Um den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge zu erleichtern, sind nach Ansicht der GRÜNEN- Gemeinderatsfraktion eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen: So sollen Asylbewerber/innen direkt nach ihrer Ankunft Deutsch lernen können. Dafür müs- sen sie einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen bekommen, noch während ihr Antrag bearbeitet wird. Die Möglichkeit sich zu verständigen ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Potenziale sollen so früh wie möglich erfasst werden. Je länger die Wartezeiten sind, desto höher ist die Gefahr einer De-Qualifizierung. Qualifikationen und Kompetenzen der Asylsu- chenden müssen frühestmöglich von speziell geschulten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Arbeitsagentur Karlsruhe aufgenommen werden, um sie passgenau vermitteln oder för- dern zu können. Um einen Arbeitsplatz zu finden, der den tatsächlichen Qualifikationen entspricht, müssen im Ausland erworbene Berufsabschlüsse bei uns unbürokratisch anerkannt werden. Wenn be- stimmte Teilqualifikationen fehlen, sollten diese schnell und unkompliziert nachgeholt werden können. Asylbewerber/innen und Flüchtlinge haben einen Beratungsanspruch in Jobcentern und Ar- beitsagenturen wie andere Arbeitsuchende auch. Damit sie davon tatsächlich profitieren können, muss es dort ausreichend qualifiziertes Personal und Dolmetscher geben. unterzeichnet von: Michael Borner Joschua Konrad Dr. Ute Leidig Bettina Lisbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 27.10.2015 eingegangen: 27.10.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0641 36 öffentlich Dez. 3 Arbeitsförderung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1. Mit wie vielen arbeitsuchenden Personen, die aufgrund der Verkürzung der entspre- chenden Fristen für Asylbewerber/innen in den Jahren 2016 und 2017 Zugang in den Karlsruher Arbeitsmarkt erhalten wollen, rechnet die Agentur für Arbeit Karlsruhe? Die Anzahl der arbeitsuchenden Personen ist abhängig von der Entscheidungsgeschwindigkeit im Zusammenhang mit den Asylanträgen und der jeweiligen Bleibeperspektive. Nach den derzeitigen Prognosen wird es aufgrund der Zuwanderung von Flüchtlingen durchschnittlich 7 % mehr er- werbsfähige Leistungsbezieher in den Jobcentern im Laufe des Jahres 2016 geben. Die Agentur für Arbeit wird darüber hinaus bereits im laufenden Asylverfahren Potentiale für eine Arbeits- marktintegration bei den Menschen suchen, die eine große Bleibeperspektive haben. 2. Wird die Agentur für Arbeit Karlsruhe sofort nach einer Asylantragstellung von Asylbe- werber/innen mit der Prüfung der jeweiligen Berufsabschlüsse beginnen? Wenn nein, warum nicht? Die Agentur und die Jobcenter werden mit sofortigen Kompetenzfeststellungen beginnen und auch die Anerkennungsverfahren für jeweils vorliegende Berufsabschlüsse initiieren. 3. Wie hat sich die Agentur für Arbeit Karlsruhe auf die Notwendigkeit von Nachqualifizie- rung vorbereitet? Die für eine Qualifizierung bzw. Nachqualifizierung notwendigen Bildungsmaßnahmen werden so- fort nach einem notwendigen Spracherwerb an den Anfang einer Integrationsplanung gestellt. 4. Wird der erleichterte Zugang von Asylbewerber/innen auf den deutschen Arbeitsmarkt zu einer Mehrbelastung der Arbeitsagentur Karlsruhe (z. B. in den Bereichen: Beratung, Kompetenzermittlung und Förderung) führen? Wenn ja, hat die Arbeitsagentur Karlsru- he hierzu Vorsorge getroffen? Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen stellt für die Region und den regionalen Arbeits- markt eine große Chance dar, insbesondere in Zeiten des Fachkräftebedarfs und der gravierenden demografischen Veränderungen. Seite 2 Es ist jedoch auch eine große Herausforderung, die einiger Anstrengungen bedarf. Es wird aber zu keiner Mehrbelastung in den Jobcentern und der Agentur für Arbeit kommen, da bereits voraus- schauend das notwendige Personal für diese Aufgabe eingestellt und auch geschult wird. 5. Wird die Arbeitsagentur Karlsruhe für Asylbewerber/innen Sprach- und Orientierungs- kurse anbieten? Wenn ja, wie viele Eingliederungsmittel hat die Arbeitsagentur Karlsruhe speziell für die neuen Aufgaben im Bereich der Sprachförderung von Asylbewerber/innen in ihren Haushalt für die Jahre 2016/2017 bereitgestellt? Werden Asylbewerber/innen Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen (ESF-BAMF-Kursen) erhalten? Befristet bis Ende 2015 werden von der Agentur für Arbeit Basissprachkurse für Flüchtlinge bereits im laufenden Asylverfahren bei guter Bleibeperspektive (für Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Eritrea und Iran) finanziert. Derzeit geht die Agentur für Arbeit davon aus, dass hierdurch bis zu 700 Flüchtlinge im Gebiet der Agentur für Arbeit noch in diesem Jahr mit Basissprachkursen beginnen können. Im Anschluss da- ran wird eine sofortige Antragstellung für einen ESF-BAMF-Integrationskurs angestrebt, um einen durchgehenden Prozess des Spracherwerbs sicherzustellen. 6. Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsagentur über die rechtli- che Situation und die Möglichkeiten der Beratung und Förderung von Asylbewer- ber/innen informiert und geschult? Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Jobcenter werden informiert und geschult. Eine besondere Tiefe der Schulung erhalten die Mitarbeiter, die in diesem neuen Aufgabengebiet zukünftig arbeiten werden. Es bestehen für Flüchtlinge verschiedenste Angebote, die den Weg zu einer Arbeitsmarktintegrati- on begleiten. Es sind Maßnahmen im Zusammenhang mit der Heranführung an den Arbeitsmarkt, spezielle Maßnahmen für junge Flüchtlinge und auch Angebote der Vorbereitung auf eine Ausbil- dung, der Assistenz und Begleitung während einer Ausbildung. Sowohl die Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit sind somit auf die speziellen Bedürfnisse der Flüchtlinge eingestellt und mögliche Potentiale sollen so früh wie möglich, bereits im laufenden Asylverfahren, erfasst werden, damit für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration gelingt. Hierum kümmern sich speziell geschulte Mitarbeiter, die auch die Möglichkeit haben, im Einzelfall Dolmetscher zu einem Gespräch hinzuzuziehen. Hohe Priorität haben hierbei der Spracherwerb und die Teilnahme an Integrationskursen. 7. Welche Förderinstrumente, die speziell auf die Bedürfnisse der Asylbewerber/innen ab- gestimmt sind und somit etwa sprachliche Barrieren berücksichtigen, existieren bereits und welche zusätzlichen Förderinstrumente soll es in Zukunft geben? Die Förderinstrumente sind in den Antworten zu den Fragen 5 und 6 dargestellt.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 36 der Tagesordnung: Arbeitsförderung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Anfrage der Stadträte Michael Borner und Joschua Konrad sowie der Stadträ- tinnen Dr. Ute Leidig und Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 27. Oktober 2015 Vorlage: 2015/0641 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Januar 2016