Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutzbeauftragte/-r für die Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2015/0637
Art: Antrag
Datum: 27.10.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 25

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Kommunale Tierschutzbeauftragte
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Oktober 2014 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0637 25 öffentlich Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutzbeauftragte/-r für die Stadt Karlsruhe 1. Die Stadt Karlsruhe richtet die Stelle eines/einer (ehrenamtlichen) kommunalen Tierschutzbeauftragte/n ein. 2. Der/Die Tierschutzbeauftragte berichtet einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit. Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staats- ziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evalu- iert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden. Eine ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter wäre An- sprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger/-innen und auch für Tierschutzverei- ne. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung und Bürger- schaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsru- he hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises 2012 unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist. Mit einem/einer ehrenamtlichen kommunalen Tierschutzbeauftragte/-n sehen die GRÜNEN keine Konkurrenz zu den ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Die Naturschutzbeauftragten sind zuständig für alle Angelegenheiten des Artenschutzes. Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte dagegen ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der/die Tierschutzbeauftragte sollte ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhän- gig arbeiten. Aufgabenfelder des/der Tierschutzbeauftragten könnten sein:  Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden  Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes in Karlsruhe  Ansprechpartner/-in für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen  Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden  Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger/-innen für den Karlsruher Tierschutzpreis  Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen. Der/Die Tierschutzbeauftragte berichtet einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Zoe Mayer Renate Rastätter Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2015

  • Stellungnahme TOP 25
    Extrahierter Text

    Erneute Stellungnahme zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 23. Oktober 2014 eingegangen: 23. Oktober 2014 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0637 25 öffentlich Dez. 2 Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutzbeauftragte/-r für die Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat AföE 16.12.2014 12.03.2015 26 1 AföE 29.10.2015 5 Gemeinderat 24.11.2015 26 Antrag an den Gemeinderat Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 7.200 - 12.000.- € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Bürgergesellschaft Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Vorbemerkung Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragte am 23.10.2014, die Stelle eines/-r kommu- nalen (ehrenamtlichen) Tierschutzbeauftragten einzurichten. In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2014 wurde das Thema zur Behandlung in den Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. In der Stellungnahme des Ordnungs- und Bürgeramtes, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen zum Tagesordnungspunkt 1 (Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutz- beauftragte/-r für die Stadt Karlsruhe) der Sitzung des AföE am 12.03.2015, hatte die Fachab- teilung empfohlen den Antrag abzulehnen. In der anschließenden Diskussion auf der Aus- schusssitzung haben sich die Mitglieder des Ausschusses für eine erneute Prüfung des Sachver- haltes ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, notwendige Qualifikationen und mögli- che Aufgaben eines/-r ehrenamtlichen kommunalen Tierschutzbeauftragten, gemeinsam mit Karlsruher Tierschutzorganisationen zu erarbeiten. Am 12.05.2015 fand eine gemeinsame Arbeitsbesprechung des Ordnungs- und Bürgeramtes, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (OA7) mit Karlsruher Tierschutzorga- nisationen statt, um ein entsprechendes Aufgaben- und Qualifikationsportfolio zu erarbeiten. Als Vorbereitung für dieses Arbeitsgespräch hatte OA7 einen Fragebogen entworfen, der den eingeladenen Tierschutzorganisationen zugeschickt wurde. In diesem Fragebogen sollten die Tierschutzorganisationen Angaben zur Qualifikation, den Aufgaben, dem zeitlichen Aufwand und der Vergütung machen und vor der Veranstaltung an OA7 zurücksenden. Die ausgefüllten Fragebögen wurden von OA7 ausgewertet und dienten als Besprechungsgrundlage am 12.05.2015. Von den insgesamt sieben eingeladenen Tierschutzorganisationen haben an der Besprechung fünf Organisationen sowie Vertreter des Forstamtes und der unteren Jagdbehörde teilgenom- men. 2. Ergebnis der gemeinsamen Besprechung der Verwaltung mit Tierschutzorganisati- onen Alle teilnehmenden Tierschutzorganisationen haben sich für die Einrichtung der Stelle eines/-r Tierschutzbeauftragten ausgesprochen. Über deren Aufgaben und Befugnisse herrschten jedoch unterschiedliche Auffassungen. Einig waren sich die Tierschutzorganisationen sowie die Verwal- tung, dass folgende Qualifikationen vorhanden sein sollten:  Kenntnisse im Tierschutz-, Naturschutz- und Artenschutzrecht,  Grundkenntnisse in Biologie und Tiergesundheit (Veterinärmedizin),  Kenntnisse über Anforderungen an die Tierhaltung,  soziale, psychologische (z. B. Gesprächsführung, Fähigkeit zur Moderation) und pädagogi- sche Kompetenzen sowie  Empathie für Mensch und Tier. Die notwendigen Kenntnisse werden in Seminaren der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbund in Neubiberg bei München und in Weidefeld/Schleswig-Holstein vermittelt. Zertifikate oder Bescheinigungen der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes könnten als Nachweis für eine hinreichende Qualifikation für die Auswahl der Bewerberin / des Bewerbers zugrunde gelegt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als mögliche Aufgaben werden übereinstimmend folgende angesehen:  Öffentlichkeits- und Pressearbeit in allen Belangen des Tierschutzes,  Durchführung von Schulungen und Informationsveranstaltungen über Tierschutzrecht und Anforderungen an die Tierhaltung in Bildungseinrichtungen (insbesondere in Schulen und Kindergärten),  Beratung von Tierhaltern über die art- und verhaltensgerechte Haltung von Tieren,  Beteiligung an der Vergabe des Tierschutzpreises der Stadt Karlsruhe und  Information der zuständigen Behörde über möglicherweise nicht artgerechte Tierhaltungen und „Entgleisungen“ in der Tierhaltung (sogenannte Animal Hoarding-Problematik). Nach übereinstimmender Auffassung der am Gesprächskreis teilnehmenden Tierschutzorganisa- tionen sind für die qualifizierte Aufgabenerfüllung gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsma- terie, in Biologie und Tiergesundheit sowie soziale und menschliche Kompetenzen (sog. „soft skills“) unabdingbar. Dies sollte sich in einer adäquaten finanziellen Entschädigung widerspie- geln, auch wenn die Tätigkeit nur ehrenamtlich ausgeübt wird. Die Tierschutzorganisationen bewerten eine Aufwandsentschädigung von 600 – 1000.- € pro Monat (analog Stadt Mann- heim) als angemessen. Hinweise: In der Höhe der Aufwandsentschädigung spiegeln sich jene Zeitanteile der Mitarbeiter nicht wider, die durch die Einführung eines Tierschutzbeauftragten auf Verwaltungsseite gebunden werden. Erfahrungen aus anderen Projekten (Taubenkonzept, Katzenschutz) lassen erwarten, dass dies bis zu 25% Stellenanteile einer Vollzeitkraft sein können. Am 26.05.2015 wurde das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) verkündet (Gbl. Nr. 10, Seite 317). Durch dieses Gesetz erhalten Tierschutzorganisationen Kompetenzen, die von den Karlsruher Tier- schutzorganisationen auf der gemeinsamen Arbeitsbesprechung als mögliche Aufgaben und Rechte eines kommunalen Tierschutzbeauftragten diskutiert wurden (z. B. Stellungnahme zu Verwaltungsverfahren, Erlaubnissen und Genehmigungen, Informations- und Auskunftspflich- ten der Behörde). Der auf der Arbeitsbesprechung durch die Tierschutzorganisationen geäußerte Vorschlag, einen kommunalen Tierschutzbeauftragten für Nachkontrollen im Auftrag der zuständigen Behörde einzusetzen, kann von Seiten der Verwaltung nicht unterstützt werden. Dies würde den Aufbau von Doppelstrukturen bedeuten, ist datenschutzrechtlich nicht umzusetzen und mit keinem Mehrwert für den Tierschutz verbunden, da sämtliche Kontrolltätigkeiten bereits durch die Be- hörde übernommen werden. In dem von OA7 entworfenen Fragebogen zu der gemeinsamen Arbeitsbesprechung mit den Tierschutzorganisationen wurde unter anderem auch die Betreuung von Wildtieren als mögli- ches Aufgabenfeld eines/-r Tierschutzbeauftragten genannt. Gemäß Neufassung des Landes- jagdgesetzes (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 12.11.2014, § 61) soll bei den unte- ren Jagdbehörden die Stelle eines Wildtierbeauftragten eingerichtet werden. Konkrete Aufga- ben und Umfang der Tätigkeiten sollen in einer noch zu erlassenden Durchführungsverordnung des Landes näher geregelt werden. 3. Empfehlung der Verwaltung Alle die unter Nummer 2 genannten möglichen Aufgaben werden bereits heute schon von spe- zialisierten Veterinärmedizinern des Ordnungs- und Bürgeramtes geleistet. Insofern sieht die Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Verwaltung weiterhin keinen nennenswerten Mehrwert für den Tierschutz durch die Einrich- tung eines/-r kommunalen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Zusammenhang mit Beratungen zum Haushaltsstabilisie- rungsprozess der Gemeinderat in der Plenarsitzung am 28.04.2015 beschlossen hat, neue Auf- gaben nur nach Aufzeigen einer fristgerechten nachhaltigen Finanzierung zu übernehmen; es sei denn, es handelt sich um Aufgaben im gesamtstädtischen Interesse und der Gemeinderat beschließt einen Verzicht auf eine Gegenfinanzierung. Die Verwaltung empfiehlt daher, von der Einrichtung eines/einer kommunalen (ehrenamtlichen) Tierschutzbeauftragten abzusehen.

  • Protokoll TOP 25
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 25 der Tagesordnung: Kommunale/-r (ehrenamtliche/-r) Tierschutzbeauf- tragte/-r für die Stadt Karlsruhe Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer, Renate Rastätter und des Stadtrats Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Oktober 2014 Vorlage: 2015/0637 Beschluss: mehrheitlich abgelehnt Abstimmungsergebnis: 27 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, ansonsten Ja-Stimmen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Borner (GRÜNE): In Karlsruhe gibt es zwar Amtsveterinärinnen und Amtsve- terinäre, doch decken diese nur einen kleinen Bereich im Tierschutz ab, den der Kon- trolle. Direkt gefördert wird der Tierschutz dadurch nicht, sondern nur überprüft. Ich möchte versuchen, Ihnen das Dilemma an einem Beispiel näher zu bringen. Vor ca. 2 Wochen hatten wir in der Gartenhalle eine Terrarienmesse. Mitglieder unserer Frakti- on konnten dort eine Vielzahl an tierschutzrechtlichen Verstößen feststellen. Ich nehme an, dass unser Brief diesbezüglich bei Ihnen, Herr Erster Bürgermeister Jäger, und bei Ihnen, Frau Bürgermeisterin Luczak-Schwarz, bereits angekommen ist. Aber was kann ein Tierschutzbeauftragter in einem solchen Fall unternehmen? Ein Tierschutzbeauftrag- ter könnte schon frühzeitig an den Terrarienaussteller herantreten und für Verbesserun- gen sorgen, währen der Amtstierarzt diese Möglichkeit nur am Tag der Kontrolle hat, so wie an jenem Tag. Der Tierschutzbeauftragte könnte den Amtstierarzt bei seiner Be- gutachtung unterstützen. Dieses Beispiel ließe sich durchaus auf andere tierschutzrelevante Gebiete ausdehnen. Wir hören immer wieder von Problemen in der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwal- tung und Karlsruher Tierschutzvereinen. Daher halten diese weiterhin auch nach den - 2 - Gesprächen mit der Stadtverwaltung an der Forderung nach einem Tierschutzbeauf- tragten fest. Dieser Forderung wollen wir uns anschließen und beantragen daher die Einführung eines kommunalen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten für die Stadt Karlsruhe. Da wir aber nun die Mehrheiten kennen, wollen wir trotzdem positiv in die Zukunft schauen und vertrauen der Verwaltung auf die im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen in Aussicht gestellten runden Tische zwischen der Stadtverwaltung und den Tier- schutzvereinen. Wir beantragen jetzt keinen Tierschutzbeirat, sondern vielleicht unter- schwellig diese Zusammenarbeit, die in der Vergangenheit schon sehr oft war und wie- der aufgenommen werden sollte. Stadtrat Döring (CDU): Herr Borner hat es gerade angesprochen: Momentan über- nehmen den Job in Karlsruhe Profis, nämlich Veterinäre. Der Hintergrund war: In Mannheim wurde probiert, so etwas einzuführen. Aber das hat schlussendlich nicht geklappt, weil nämlich gerade eine professionelle Aufgabenwahrnehmung für diese Bereiche notwendig ist. Die Stadt Mannheim hat es probiert und ist kläglich gescheitert, weil die Anforderungen an die ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit und auch der Fachkenntnis so hoch sind, dass es einfach aus unserer Sicht keinen Sinn macht, einen Ehrenamtlichen zwischen zerstrittenen Tier- schutzorganisationen und der Verwaltung zu zerreiben, wenn man doch gleich mit den entsprechenden Stellen in der Verwaltung sprechen kann. Sie haben es vorhin so schön ausgeführt, was der alles machen könnte. Jetzt hat die grün-rote Landesregierung extra einen Landestierschutzbeauftragten eingeführt, der solche Aufgaben komplett abdeckt. Da frage ich mich, warum sollen wir bei einer an- gespannten Haushaltssituation eine unnötige Doppelstruktur schaffen? Das erschließt sich mir und meiner Fraktion in keinstem Sinne. Deswegen werden wir den Antrag ab- lehnen. Stadträtin Fischer (SPD): Herr Borner hat schon den Weg aufgezeigt, von dem wir ihn auch im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen überzeugen konnten. Natürlich hat sich in diesem Jahr etwas geändert. Die Tierschutzorganisationen haben durch das Ge- setz über Mitwirkungsrechte das Verbandslagerecht für anerkannte Tierschutzorganisa- tionen bekommen. Um insbesondere aus diesem Verbandsklagerecht der Stadt keine unnötige Arbeit zu machen, sehen wir es als wichtig und dringend an, weil ein Ge- sprächsbedarf da ist, dass verstärkt mit diesen Organisationen der Meinungsaustausch gepflegt wird, um gerade streitige Auseinandersetzungen zu verhindern. Stadtrat Hock (FDP): Kollege Döring hat schon fast alles erwähnt, was zu diesem Thema zu sagen ist. Man muss wirklich sagen, man gibt das Vertrauen, das man in un- sere Veterinärschaft hat, eigentlich teilweise ab. Man sagt, die Profis können es viel- leicht nicht so gut oder sollen dann weiterhin unterstützt werden. Man hat jetzt auch das Landesjagdgesetz geändert und hat da schon dementsprechend Vorschläge zu- sammen mit dem Tierschutz gemacht. Ich finde einfach, dass die Profis das richtig gut und professionell machen. Deshalb sieht meine Fraktion im Moment noch keinen Be- darf, hier einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten einzurichten. Da gibt es genü- gend Leute bei der Stadt, die das absolut professionell machen. Wir geben unser ganzes - 3 - Vertrauen in diese Leute. Von daher wird meine Fraktion diesem Antrag nicht stattge- ben. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte noch einmal kurz ein Auge darauf werfen, wie das Ganze abgelaufen ist. Wir haben uns praktisch ein Jahr lang im Ausschuss da- mit beschäftigt. Der Vorschlag kam, weil etliche Bürger und auch Mitglieder des Aus- schusses des Gefühl hatten, dass wir einen Ehrenamtlichen brauchen, einfach, um der Stadt Arbeit zu sparen, weil dann die Tierschutzorganisationen über eine Stimme mit der Stadt reden können. Es war nicht als Ersatz für die Veterinäre gedacht, sondern als zusätzliche Institution, die hilft, die Abläufe zu vereinfachen. Die Stadtverwaltung war zunächst skeptisch, hat aber dann Gespräche geführt mit den einzelnen Tierschutzorganisationen. Die haben sich dann im Gremium gemeinsam für die Schaffung dieses Tierschutzbeauftragten ausgesprochen. Die Stadt hat – so wie ich mich erinnere – im Ausschuss das Ganze positiv gesehen. Der einzige Grund, warum letztendlich dann doch empfohlen wurde, das Ganze abzulehnen, waren die Kosten, weil auch davon ausgegangen wurde, dass es nicht bei dem geringen Betrag dieser Aufwandsentschädigung bleibt, sondern vielleicht noch irgendwelche Infrastrukturkos- ten zusätzlich entstehen. Vor dem Hintergrund finde ich es schade, dass es jetzt nicht klappt. Ich denke, es hätte etwas geholfen. Aber wir können natürlich nicht an der einen Stelle sagen, wir müssen unbedingt Kosten sparen, und an der anderen Stelle - wenn so jemand institutionali- siert wird, dann hat er zusätzliche Kosten - muss ein Arbeitsplatz eingerichtet werden. Dann sind das natürlich Kosten, die nicht mehr negierbar sind. Deshalb sind wir jetzt an der Stelle, wo wir diese Neueinrichtung gerne hätten, aber sie aufgrund unseres eigenen Kostenzwangs letztendlich nicht durchführen können. Es ist zwar schade, aber so ist es jetzt eben. Stadtrat Borner (GRÜNE): Ich möchte noch zwei Sätze sagen zu Ihnen, Herr Döring. Mannheim ist nicht gescheitert. Mannheim hat mittlerweile einen Tierschutzbeauftrag- ten eingerichtet. Das Problem war am Anfang, dass die Hürden doch sehr hoch waren seitens der Stadtverwaltung, die es anfänglich nicht haben wollte. Das wollte ich nur noch einmal zur Klarstellung sagen. Mannheim hat einen Tierschutzbeauftragten; die fahren damit gut. Wir könnten davon profitieren. Aber es ist jetzt okay, ich sehe die Mehrheiten. Der Vorsitzende: Sie halten den Antrag aufrecht? Dann kommen wir zur Abstim- mung. 27 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, der Rest ist Zustimmung. Damit mehrheitlich abgelehnt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 21. Dezember 2015