Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder) "Bellenkopf/Rappenwört": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vorhaben an das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe

Vorlage: 2015/0635
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.10.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Beschlossen mit geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Bellenkopf-Rappenwört
    Extrahierter Text

    Stellungnahme von ... Paginiernummer von ... bis ... Bauordnunqsamt 1 - 1 Natur- und Bodenschutzbehörde 2-7 Naturschutzbea uftr agter 8 -10 Umwelt- und Arbeitsschutz 11 - 62 Tiefbauamt 63 - 67 Forstamt 68 - 80 Liegenschaftsamt81 - 84 Gartenbauamt85 - 99 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH 100 - 108 VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH109 - 109 Forstamt110-116 Naturfreunde OG Karlsruhe eV117-117 Ski-Club Karlsruhe eV 118-119 Kanuclub Maxau Karlsruhe eV120 -121 Rheinbrüder Karlsruhe eV 122 - 124 (für die Kanuvereine auf Rappenwört) Nachbarschaftsverband Karlsruhe125-126 Regionalverband Mittlerer Oberrhein 127 - 129 (Anlage zur Gemeinderatsvorlage, Sitzung vom 24.11.2015) Verzeichnis der Stellungnahmen Antrag des Landes Baden-Württembergzur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder)"Bellenkopf/äappenwört": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vorhaben an das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe Sie e rreichen uns mit allen Stadtbahn- und Straßenbahnlinien (außer S 3 und 6) , HaltestelleMarktplatz· Anlage: 1 Ordner Mit der Genehmigung bitten wir u m Überlassung vo n 2 Plansätzen (baurechtlicher T eil). (§~ Köller Spätestens 10 Tage vor Beginn der Bauarbeiten ist dem B auordnungsamt Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des ö rtlichen Bauleiters sc hriftlich mitzuteilen. Die Bauleitererklärung ist vom B auleiter als auch vom Bauherren zu u nterzeichnen. Eine Baufreigabe kann ohne dieseErklärung nicht ausgestellt werden. Vor B aufreigabe ist der statische Nachweis e inschließlich K onstruktionszeichnungen in doppelter Fertigung demBauordnungsamt vorzulegen. Die notwendige Prüfung derStatik ggf. mit Überwachungsauftrag wird durch das Bauordnungsamt veranlasst. Erst n ach Vorlage der bautechnischen Prüfbestätigung des beauftragten Prüfingenieurs kann die Baufreigabe (Roter Pu nkt) erteilt werden. Gegen die geplante Maßnahme bestehen a us bauordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken. GrundstückKarlsruhe, Hermann-Schneider-Allee GemarkungKarlsruhe Flurstück VorhabenDurchführung e ines wasserrechtlichen P lanfeststellungsverfahren nach§68 WHG für den Bau und B etrieb d es Retentionsraum "Bellenkopf/Rappenwört" Ihr Zeichen Aktenzeichen03911-11-02 Antragstellervertr.d. Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 5, Referat 53.1 Karl-Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe 19.06.2015 Datum Mou.Mi8 -12Uhr 0014 - 17Uhr Öffnungszeiten: Sachbearbeiter/in:Herr Köller Zimmer:0410 Telefon0721/133:6362 Telefax0721/133-6309 E-Mail: helmar.koeller@boa.karlsruhe.de (nur für fo rmlosen Schriftverkehr) Zentraler Ju ristischer Di enst Herr P oguntke Technisches Rathaus Lammstraße 7 Stadt Karlsruhe, Bauordnungsamt,76124Karlsruhe, AZ03911-11 Karlsruhe Bauordnungsamt OC00000001 Stadt Karlsruhe Darüber hinaus fügen wir die Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten der Stadt Karlsruhe vom 09.07.2015 als Anlage bei. Dieser macht bei verschiedenen Punkten Op- timierungsbedarf geltend, insbesondere bei der Vermeidung und Minimierung von Ein- griffen für Bestandteile des Vorhabens, die nicht primär der Errichtung des Retentions- raums selbst dienen, sondern sich mittelbar aus der Hochwasserschutzplanung ergeben (z.8. Ausgestaltung Hermann-Schneider-Allee, Schutz des Rheinstrandbads und der Ver- einsanlagen). Wir verweisen daher auf die Ihnen vorliegende umfassende fachliche Stellungnahme des Umwelt- und Arbeitsschutzes vom 07.07.2015, Roh, bzgl. der - naturschutzfachlichen Belange: Stellungnahme Ökologie, S. 2-29 - bodenschutzfachlichen Belange: Stellungnahme Bodenschutz, S. 30-34 Diese beinhaltet zahlreiche fachlichen Anmerkungen und Hinweise und macht Ergän- zungs- und Modifizierungsbedarf in Einzelpunkten geltend. 1. Allgemeines Gegen den Bau und Betrieb des Polders11Bellenkopf/Rappenwört bestehen nach Aus- wertung der fachlichen Gutachten und Stellungnahmen keine grundsätzlichen Einwen- dungen. Teilweise wurde unserer Stellungnahme vom 15.03.2012 bzw. den dieser zu- grunde liegenden fachlichen Hinweisen und Forderungen der Fachdienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz (Stellungnahme vom 09.01.2012, Hh) Rechnung getragen. In zahlrei- . chen Einzelaspekten bestehen seitens unserer Fachdienststelle jedoch weiterhin divergie- rende Auffassungen zur überarbeiteten Planung. Zu den Antragsunterlagen nehmen wir als untere Natur- und Bodenschutzbehörde wie folgt Stellung: Planfeststellungsverfahren nach§68 WHG für den Bau und Betrieb des Retenti- onsraums "Bellenkopf/Rappenwört" auf den Gemarkungen Rheinstetten, Karls- ruhe und Au am Rhein 'hier: Stellungnahme zur 2. Anhörung Träger öffentlicher Belange; Ihr Schreiben vom 01.06.2015, Az. 691.171/24 Zentraler Juristischer Dienst z. Hd. Herrn Poguntke Zentraler Juristischer Dienst Natur- und Bodenschutzbehörde Karlsruhe, den 15.07.2015 Az.: 364.521.0020 Ba R 3041 Ob dies für alle Teilaspekte des Vorhabens gelten kann, ist ausweislich der FachsteIlung- nahmen (vgl. Ausführungen des Naturschutzbeauftragten bzw. des Umwelt- und Ar- beitsschutzes 5.3) zu hinterfragen. Darin wird das Fehlen einer echten Alternativenprü- fung verschiedener Projektteile (Bootshafen, Wildrettungsinseln, Binnenentwässerungs- graben Drainage Rheinparkplatzes) bemängelt. Inwieweit hier eingriffsminimierte Pla- nungsvarianten möglich sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Grundsätzlich verlangt die Alternativenprüfung, dass zur Minimierung der Beeinträchtigungen auch gewisse Abstri- che am Zielerreichungsgrad hinzunehmen sind. Eine Zulassung des Projekts ist ausschließlich über eine Abweichungsentscheidung (Aus- nahmeverfahren) nach§34 Abs. 3-5 BNatSchG möglich. Voraussetzung hierfür sind das Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interessens sowie das Fehlen zumutbarer Alternativen. Die Entscheidung hierüber trifft die Zulassungsbehörde. Die Ausführungen zum Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen (siehe u.a. S. 101 ff. Erläuterungsbericht) erscheinen uns für die Polderplanung an sich plausibel. Auch die Wahl der Variante eines gesteuerten Polders mit ökologischen Flutungen halten wir vor diesem Hintergrund für nachvollziehbar. Im Vergleich zur Beurteilung bei der ersten Trägerbeteiligung, bei der nur für einen Le- bensraumtyp und zwei Arten im FFH-Gebiet erhebliche Beeinträchtigungen prognosti- ziert wurden und für das Vogelschutzgebiet nicht von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen wurde, sind nun erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten, für - FFH-Lebensraumtypen: 3140 Kalkreiche, nährstoffarme 5tillgewässer; 6210 Kalk- Magerrasen; 6510 Magere Flachland-Mähwiesen - FFH-Arten: Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Gelbbauchunke, Kammmolch, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Heldbock, Hirschkäfer, 5charlachkäfer, Schmale Windelschnecke, Bauchige Windelschnecke, Zierliche Tellerschnecke und Grünes Besenmoss - Vogelarten nach Vogelschutz-RL: Neuntöter, Zwergdommel, Wasserralle, Wen- dehals, Zwergtaucher. 2. Natura 2000-Verträglichkeit (FFH-und Vogelschutzgebietel Ausweislich der Fachgutachten (Anlage 9 Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung) ist für zahlreiche Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet 7015 .Rheinniederunq von Wintersdorf bis Karlsruhe" und des Vogelschutzgebiets .Rheinniederunq Elchesheim - ·Karlsruhe" mit Verschlechterungen zu rechnen: Für den Großteil kann durch 5chutz- und Kompensationsmaßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele i.5.d. FFH-Richtlinie vermieden werden. Problematisch ist dabei die Prognoseunsicherheit zahlreicher Entwicklungen, so dass mit "Worst-Case" -Annahmen gearbeitet werden muss. Rechtlich ist dies grundsätzlich zulässig. (BVerwG Urt. v. 17.01.2007, 9 A 20.05 - Westumfahrung Halle - Rd-Nr. 52 ff., NuR 2007, 336). Allerdings erfordert dies ein um- fassendes 5chutzkonzept und Risikomanagementsystem, mit begleitenden Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen. Größtenteils handelt es sich bei den vorgenannten Punkten um fachliche Vorschläge, die wir im Einzelnen nicht bewerten können und die letztlich in der Gesamtabwägung be- trachtet werden müssen. Wir beschränken uns daher auf naturschutzrechtliche Ausfüh- rungen zum Vorhaben: 000J000003 - 2- Soweit Auswirkungen auf die Naturschutzgebiete11Burgau " und" Fritschlach" themati- siert werden, verweisen wir auf die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Verfahrensrechtlich wird die Befreiung nach§54 Abs. 3 NatSchG BW n.F.(§79 Abs. 4 NatSchG BW a.F.) durch eine andere Genehmigung ersetzt, wenn diese mit Zustimmung der Naturschutzbehörde ergeht. Der besondere Zustimmungsvorbehalt zugunsten der Höheren Naturschutzbehörde nach§3 der Schutzgebietsverordnung ist zu beachten. Wenngleich das Vorhaben positive Auswirkungen im Sinne des ursprünglichen Schutz- zwecks der Erhaltung der "Rest-Aue" hat, kommt es insbesondere durch die Eingriffe und zusätzliche technische Überprägung des Gebiets (Spundwände, Dammschüttungen, Errichtung der Ein- und Auslassbauwerke, Inanspruchnahme von Gehölzbeständen und Auwald, etc.) zu Beeinträchtigungen, die nur über vorgenannte Ausnahmen (entspricht inhaltlich der Befreiung nach§67 BNatSchG) zugelassen werden können (UVS, Kap. 8- 30.1.3.1, S. 1006; LBP Kap. 10-13.3.2., S. 422). Die Antragsunterlagen enthalten Aus- führungen zu den Ausnahme-/Befreiungsanträgen. Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit(§3 LSG-VO) bzw. des öffentlichen Interesses(§67 Abs. 1 BNatSchG) sind bei der Hochwasserschutzmaßnahme u.E. demnach gegeben. 3. Sonstige Schutzgebiete Der Retentionsraum liegt insbesondere auch im Geltungsbereich des Landschaftsschutz- gebiets11Rheinaue" vom 9. September 1975. Nach§3 der LSG-VO sind im Schutzgebiet Änderungen verboten, welche die Landschaft verunstalten oder die Natur schädigen oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Maßnahmen, die solche Wirkungen haben kön- nen, unterliegen der Erlaubnispflicht. In Fällen, in denen negative Auswirkungen nicht abgewendet werden können und das Vorhaben im Widerspruch zu den Schutzzwecken der Landschaftsschutzgebietsverordnung steht, ist es nach§7 LSG-VO möglich durch die untere Naturschutzbehörde "in besonderen Fällen, namentlich, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit vorliegen, mit Zustimmung des Regierungspräsidi- ums als höhere Naturschutzbehörde Ausnahmen von§3zuzulassen ". Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass nach§34 Abs. 5 BNatSchG die Eu-Kommission über die notwendigen Kohärenzsicherungsmaßnahmen zur Sicherung des11Natura-200011-Schutzqebietsnetzes zu unterrichten' ist.. Insoweit bei der Alternativenprüfung zum Thema Höherlegung Hermann-Schneider- Allee kritisiert wird, dass diese hauptsächlich auf den Kostenaufwand abzielt(9,7Mio. EURfür Variante C: Höherlegung mittels Damm gegenüber 19,8 Mio. EURfür Variante D: Höherlegung mittels Aufständerung), ist einzuräumen, dass finanzielle Erwägungen durchaus ausschlaggebend sein dürfen (BVerwG Urt. v. 17.01.2007, 9 A 20.05 - West- umfahrung Halle - Rd-Nr. 140 ff., NuR 2007,336). 00000000U4 -3- In der Umweltverträglichkeitsstudie wird zudem auf eine längere (u.U. Jahrzehnte dau- ernde) Anpassungszeit der Lebensräume und Arten verwiesen. Dies scheint im Wider- spruch mit den technischen Anforderungen zum zwingenden und möglichst zeitnahen Probestau nach DIN 19700 zu stehen. Anmerkung: Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen und Betriebsreglement Ausweislich der Ausführungen zum Betriebsreglement für den Probestau und die Ein- führung der Ökologischen Flutungen (Ziffer 7.1.4.3. Erläuterungsbericht, S. 137) erfolgt ein vierstufiges Vorgehen: 1. Probestau (Stufe I) bei Rheinwasser-Abflussvon2.500 m3/s 2. Ökologische Flutungen: ganzjährig ungesteuert bis max. 2.500 m3/s 3. Probestau (Stufe 11)bei Rheinwasser-Abfluss von 3.600 m3/s 4. Ökologische Flutungen bis max. 4.000 m3/s Nach§58 Abs. 3 Nr. 8 d) des neuen NatSchG BWvom13.07.2015 (in Kraft getreten am 14.07.2015) ist für die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen für streng ge- schützte Arten, die höhere Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55) zuständig. Bei der gleichzeitigen Betroffenheit streng und (nur) besonders geschütz- ter Arten, fällt dies insgesamt in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. - Arten des Anhangs IV FFH-RL:Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fran- senfledermaus, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Klein- abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wildkatze, Mauereidechse, Zauneidechse, Gelbbauchunke, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Moorfrosch, Springfrosch, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Zierliche Moosjungfer, Heldbock, Zierliche TeIler- schnecke - Europäische Vogelarten nach Vogelschutz-RL:Dorngrasmücke,Eisvogel, Feldsperling, Fitis, Flussuferläufer, Goldammer, Grauschnäpper, Grauspecht, Grünspecht, Kuckuck, Mittelspecht, Neuntöter, Pirol, Rohrammer, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sumpfmeise, Sumpfrohrsänger, Teichhuhn, Turteltaube, Wald- laubsänger, Waldschnepfe, Wasserralle, Wendehals, Zwergdommel, Zwergtau- cher sowie der Gruppen der Bodenbrüter und Wasservögel bzw. Rast- und Win- tergäste. Infolge der neueren Rechtsprechung (BVerwG Urt. v. 14.07.201l 9A 12.10 - "Ortsum-' gehung Freiberg" und BVerwG Urt.v.08.01.20149 A 4.13 - "A 14 Magdeburg") wird nun aber nicht mehr nur für drei Arten die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme nach§45 Abs. 7 BNatSchG gesehen, sondern insgesamt für folgende Arten: 4. Speziell~s Artenschutzrecht(§44 BNatSchGff.l Ausweislich der Fachgutachten (Anlage 11 Artenschutzverträglichkeits-Untersuchung) kann für manche der betroffenen Arten durch Vermeidungsmaßnahmen sowie vorge- zogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände i.S.d.§44 Abs. 1 BNatSchG verhindert werden, so dass für diese Arten eine Planung in die artenschutzrechtliche Legalausnahme nach§44 Abs. 5 BNatSchG anzunehmen ist. Diese Maßnahmen müssen als zwingende Genehmigungs- voraussetzungen in den Planfeststellungsbeschluss übernommen und deren Durchfüh- rung durch eine qualifizierte ökologische Baubegleitung gewährleistet werden. -4- In den Antragsunterlagen (Anlage 10 Landschaftspflegerischer Begleitplan) wird ein ausführliches Maßnahmen konzept zum Eingriffsausgleich dargelegt. Der Stellungnahme der Fachdienststelle sind zahlreiche Einzelanmerkungen zu den Kompensationsmaß- nahmen zu entnehmen, auf die wir hier im Detail verweisen. Offenbar wurden verschie- dene Vorschläge für die Modifizierung von Kompensationsmaßnahmen bzw. deren ein- griffsnähere räumliche Verortung im Stadtkreis Karlsruhe (z.B. im Gewann Füllbruch, im NSG Fritschlach) nicht oder nicht vollständig aufgegriffen. Wir sprechen uns grundsätz- lich dafür aus, eingriffsnahe Kompensationsmaßnahmen zu prüfen. Es ist aber einzu- räumen, dass aus naturschutzrechtlicher Sicht nach§15 Abs. 2 BNatSchG grundsätzlich der gesamte Naturraum 3. Ordnung (Nördlicher Oberrhein) für die Lokalisierung von Kompensationsmaßnahmen in Frage kommt. 5. Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung Die Rechtsprechung hat zwischenzeitlich anerkannt, dass gezielte ökologische Flutungen von Retentionsräumen sowohl ein eigenständiger Eingriff i.S.d.§14 Abs. 1 BNat5chG wie auch eine Vermeidungsmaßnahme sein können, da sie einerseits wiederkehrend und wegen ihrer relativen Seltenheit neue Beeinträchtigungen verursachen, andererseits aber helfen, dass sich überflutungstolerante Gemeinschaften in Flora und Fauna etablie- ren (BVerwG, B. v.19.09.2014, 7 B 7.14 - Rückhalteraum Elzmündung, Rn. 14ff.). Gleichzeitige dürfen auch Maßnahmen ergriffen werden, die zunächst eine Beeinträch- tigung darstellen, wenn damit ein naturschutznäheres Endziel erreicht werden soll. (BVerwG, a.a.O., Rn. 18). Sollte eine entsprechende zeitliche Taktung nicht möglich sein, wäre bei einer vorheri- gen Flutung des Polders unseres Erachtens grundsätzlich die Probefüllung wiederum nur bei Erteilung einer entsprechenden artenschutzrechtlichen Ausnahme nach§45 Abs. 7 BNatSchG durch die höhere Naturschutzbehörde zulässig. Da für zahlreiche Arten, für die bisher die Vermeidung von Verbotstatbeständen prognostiziert wurden, nun eine artenschutzrechtliche Ausnahme beantragt wird, erübrigt sich für diese die Prüfung . womöglich. Wir stellen jedoch anheim dies nochmals im Detail mit dem Regierungsprä- sidium abzustimmen. Sofern für nach§44 BNatSchG geschützte Arten bereits die ökologischen Flutungen bzw. der Probebetrieb des Polders zu Beeinträchtigungen führen würde, muss die zeitli- che Planung des Baus und des Probebetriebs so koordiniert werden, dass die jeweils er- forderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) bis zu diesem Zeitpunkt nachweislich wirksam sind, bevor mit entsprechenden Flutungen begonnen werden kann. Andernfalls greift die Legalausnahme des§44 Abs. 5 BNatSchG nicht. Für uns ist auch nach Überarbeitung der Antragsunterlagen nicht transparent, ob dies si- chergestellt ist. Denn ein Flutungsregime in Abhängigkeit der Wirksamkeit der Arten- schutzmaßnahmen wird laut Unterlagen erst ab Stufe 4, also nach erfolgten Probeflu- tungen, ausdrücklich installiert. - 5- Anlage: Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten vom 09.07.2015 7. Kompensationsverzeichnis Die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sind gemäß§2 Abs. 3 und 5 Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) durch den Vorhabenträger bzw. das von ihm beauftragte Fachbüro unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung mittels elekt- ronischer Vordrucke in das Verzeichnis einzutragen. Dem Amt für Umwelt- und Arbeits- schutz ist die zugehörige elektronische Ticket-Nummer mitzuteilen sowie im weiteren Verlauf der Stand der Umsetzung anzuzeigen. Es wird gebeten,. der Vollständigkeit halber auch die festgesetzten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die Artenschutzmaßnahmen (CEF- und/oder FCS-Maßnahmen) einzutragen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat vorgeschlagen, gemeinsam abgestimmte Stel- lungnahme zu diesem Themenbereich zu erstellen und als .Biotoprnodule" in die jewei- ligen Gesamtstellungnahmen zu integrieren (Koordinator beim RP, Ref. 55 Herr Wütz, Tel. 926-3113). Soweit die Beeinträchtigungen durch Anlage eines gleichartigen Biotops ausgeglichen werden können, ist eine Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG möglich. Soweit nur eine anderweitige Kompensation erfolgt, ist eine Befreiung nach § 67 BNatSchG not- wendig. Zu beachten ist, dass es Zuständigkeitsüberschneidungen gibt: Für Waldbiotope nach§30a LWaldG ist die Forstbehörde zuständig, für Offenlandbiotope nach § 30 BNatSchG/§33 NatSchG die untere Naturschutzbehörde. In beiden Konstellationen ist aber abweichend die Höhere Naturschutzbehörde zuständig, wenn die Biotope in Natur- schutzgebieten liegen. Eine derartige Differenzierung ist den Antragsunterlagen nicht ohne weiteres zu entnehmen. Eswird daher um eine differenzierte Aufschlüsselung der betroffenen Biotope bezogen auf die Lage im Stadt-/Landkreis und Naturschutzgebiet etc. gebeten, ebenso wie um Benennung der Art der Beeinträchtigung und ggf. des vorgesehenen Ausgleichs (vgl. Ausführungen Umwelt- und Arbeitsschutz zu Kap. 10- 6.10.4.1 +2 LBP). 6~Biotopschutz Gemäß den Antragsunterlagen ist mit dem Verlust bzw. einer Beeinträchtigung ver- schiedener gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG BW n.F. (§ 32 NatSchG BW a.F.) zu rechnen. - 6- 1 Für das Stadtgebiet Karlsruhes stellt sich nach wie vor die Frage, warum die Herrmann- Schneider-Allee (HSA) höhergelegt werden muss. Das unter dem Gesamterläuterungs- bericht abgelegten Dokument ,,1-7.3.4-1 Höherlegung HSA", welches hierfür werben will, kann hinsichtlich der dort aufgemachten Rechnung nicht überzeugen. Die Aussage, dass gerade die Kosten in der "Nullvariante" (HSA verbleibt in ursprünglicher Höhe) am höchsten sein sollen, ist nicht nachvollziehbar, denn wie der .Barwert" in Tabelle 1, zustande kommt, wird nicht erklärt. Für wie viele Jahre hat man hier die Unterhaltunqskosten in die Zukunft geplant, nur um eine möglichst hohe Summer zu erhalten? Wer in die Unterlagen schaut hat eher den Eindruck, dass mit dem Umfang vor allem eines erreicht wird: die Abwägung einer wirklich bestmöglichen, sich auf den Hochwasserschutz beschränkenden Variante wird durch die immer weiter steigende Unübersichtlichkeit behindert. Wertungen und Prognosen widersprechen sich, mal wird ein Worst-case-Szenario angenommen, dann wieder nicht. Z.8. spielt in der Beurteilung der Beeinträchtigung wertvoller Pflanzenvorkommen durch das Vorhaben plötzlich der IIWorst case" keine Rolle mehr! im Schreiben des ZJD vom 8. Juni 2015 zu o.g. Vorhaben wird um Prüfung und Stellungnahme mit Frist bis zum 10. Juli 2015 gebeten. Mehrfach heben die Verantwortlichen in der Presse hervor, dass die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren "Polder Bellenkopf/Rappenwört" nun 35 Ordner umfassen (früher 26). - Als ob das ein Qualitätskriterium wäre! Sehr geehrte Damen und Herren, Polder "Bellenkopf/Rappenwört" - Antrag auf Planfeststellung 2. Stellungnahme des Naturschutzbeauftragteni.R.der Anhörung der Träger öff. Belange Karlsruhe, den 9. Juli 2015 Stadt Karlsruhe Zentraler juristischer Dienst .. Naturschutzbehörde Dr. Robert Trusch Naturschutzbeauftragter der Stadt Karlsruhe cloStaatliches Museum für NatUrkunde Karlsruhe Erbprinzenstr. 13 76133 Karlsruhe 0000000003 2 Trotzdem ist eine erste vollständige Retention ohne vorherige ökologische Flutung. so wie für das Werst-case-Szenario angenommen, abzulehnen. Es müssen zunächst Jahrzehnte mit ökologischen Flutungen vergehen, damit sich Flora und Fauna umstellen können. Hier kann die Steuerbarkeit des Polders, für die man sich entschieden hat, positiv für den Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere eingesetzt werden. Entsprechendes ist in den Unterlagen festzuschreiben. Wozu plant man, wiederum mit erblichen Eingriffen verbunden, die Anlage von Wildrettungsinseln? Dies erscheint als Augenwischerei. Qagdbares Wild hat eine Lobby), denn den Tod all der anderen im Überflutungsgebiet lebenden Tiere und Pflanzen nimmt man im Retentionsfall in Kauf. Das Wiederbesiedeln wird für bestimmte Arten nicht mehr möglich sein, sie werden im Gebiet verschwinden. Das darf in den Unterlagen ruhig ehrlich dargestellt werden. zumal es auch Chancen für die Natur in der neuen Landschaft geben wlrd, Was ist aus Gründen des Hochwasserschutzes wirklich nötig. und was sind Kompromisse. die schon im Vorfeld im Zuge von Absprachen eingegangen wurden? Diese Frage ist zu stellen. Höherlegung der HSA, Parkplatzdrainierung. Bootshafen im Rappenwörter Altrhein haben aus Sich des NB nichts mit dem Hochwasserschutz zu tun und liefern somit auch keine solide Grundlage für die erforderlichen Befreiungen, welche für die Baumaßnahmen durch RP und UNS zu erteilen sein werden. Das Drainieren des Parkplatzes am Rheinstrand-Schwimmbad wird ebenfalls abgelehnt, zumal hier im Bereich der Eichen Lösungen vorgeschlagen werden ("Handaushub"), die weder umsetzbar noch glaubhaft sind. Machen denn die Dränrohre um jede Wurzel einen Bogen? Wer je selbst im Bereich von Baumwurzeln gegraben hat wird verstehen. dass dies undurchführbar ist ohne die Bäume zu schädigen. schon beim Bau und auch nachher durch die Entwässerung. Wenn es sogar möglich ist, in der Nordsee im Wattenmeer Gleisanlagen zu unterhalten, dann wird dies auch in der HSA möglich sein, zumal dort die Straßenbahntrasse - wenn man auf die Höherlegung verzichtet - an nur 7 Tagen im Jahr überflutet sein wird. Das Argument der Verkehrsbetriebe, keine Betriebserlaubnis zu erhalten, erscheint an den Haaren herbeigezogen. Auch für Rheinstrandbad, Kanuten und Bewohner wird sich eine Lösung finden lassen, die an den prognostizierten 7 Tagen Überflutung pro Jahr akzeptabel ist, ohne die jetzt geplanten massiven Eingriffe in Natur und Landschaft. Insbesondere die Verbreiterung des Dammes der HSA wird zu erheblichem Verlust an wertvollem Wald führen, durch die Arbeiten werden Vorkommen geschützter Arten zerstört oder beeinträchtigen werden. Aus Gründen des Hochwasserschutzes im Rahmen des IRP ist die Höherlegung jedenfalls nicht erforderlich und wird hier abgelehnt. 0000000009 3 Dr. Robert Trusch Naturschutzbeauftragter Mit freundlichen Grüßen Besonders vor dem Hintergrund der Nichtausgleichbarkeit des Gesamteingriffs (s.o.), fordere ich hier nochmals ein Denken in größerem Zusammenhang: Es muss darum gehen, außerhalb des Überflutungsraumes und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Planungsgebiet einen wirklichen Ausgleich für die in Zukunft durch den Polder verdrängte Flora und Fauna zu schaffen. Um sinnvollen Ausgleich im Karlsruher Stadtgebiet zu schaffen, muss man sich der schwierigen Aufgabe stellen, z.B. die Fritschlach langfristig zu renaturieren. Lebensräume müssen großflächig zur Verfügung gestellt werden, sonst funktionieren sie nicht! Vor allem sollte man großflächig (Mäh-)Wiesen fördern, die einst in diesem Raum reichlich vorhanden waren (vgl. meine erste Stellungnahme zum "Bau und Betrieb des Polders "Bellenkopf/Rappenwört" vom 29. Februar 2012). Wiederholt weise ich darauf hin, dass das System der Binnenentwässerungsgräben als unnötig erachte. Sie führen zu riesigen Eingriffen. Besser wäre es, damit positiv umzugehen, dass das Gebiet Kastenwört-Fritschlach wieder nässer wird. Ein damit verbundener langfristiger Rückgang der gegenwärtigen Nutzung wäre naturschutzfachlich zu begrüßen. Insbesondere ist der .Binnenentwässerunqsqraben" im Bereich des Waldgebietes Kastenwört und an der Fritschlach unnötig und muss entfallen. Durch Verzichten auf die Gräben ergibt sich im Übrigen weiteres Potenzial zur Minimierung des Eingriffes durch den Polder. Thema "Entschlammen des Federbachs": was passiert mit dem Aushub, der von manchen Gebietskennern als nSondermüll" bezeichnet wird? Diese insgesamt positive Maßnahme ist kritisch durch die entsprechende Fachabteilunge zu begleiten. Es wird ausgeführt, dass die Landschaft durch den Polder gewinne ... - etwa durch die Spundwände?! Das kann nicht nachvollzogen werden. Aus Sicht des NB werden Ausnahmen und Befreiungen notwendig werden; z.B. werden die Brennen auf Rappenwört als geschützte Biotope durch den Betreib des Polders langfristig vernichtet werden. Die (sowieso notwendige) zweimalige jährliche Dammpflege kann als Kompensationsmaßnahme hierfür nicht akzeptiert werden, ein besserer Ausgleich wird gefordert, z.B. durch adäquate Aufwertungen im NSG Burgau. Als zusätzliche Kompensationsmaßnahme wird der Rückbau der "Nato-Rampe" und -Straße in der' Burgau vorgeschlagen. Umsiedelungen von Tieren und Pflanzen sind hingegen so selten erfolgreich, dass sie abzulehnen sind (Geldverschwendung). 00000J0010 Seitensder Gewerbeaufsicht gibt es zu dem Vorhaben keine Anregungen und Be- denken. unter 2.: StellungnahmeÖkologie inkl. NebenbestimmungenS.2-29 unter 3.: StellungnahmeBodenschutzinkl. NebenbestimmungenS.30-34 unter 4.: StellungnahmeAbfall / Altlasten inkl. Nebenbestimmungen S.34-40 unter 5.: StellungnahmeGrundwasserinkl. NebenbestimmungenS.40-45 unter 6.: StellungnahmeOberflächenwasserinkl. Nebenbestimmungen S.46-51 Die Stellungnahmender einzelnen Fachbereichefinden sichwie folgt: Dievorgelegten Antragsunterlagen umfassenim Vergleich zu der ersten Anhörung Träger Öffentlicher Belange zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, in Teilen werden die Inhalte der Stellungnahme vom 09.01.2012 aufgegriffen, in wesentli- chen Teilen nicht,.in den folgenden Fachbeiträgenwird darauf hingewiesen, Defi- zite fließen tw. in die Nebenbestimmungenein. EineergänzendeGrundlage für die folgende Stellungnahme ist das Schreibendes UA vom 09.01.2012 Hh an ZJD. Am 15.05.2015 wurden UA die Unterlagen für die Erarbeitung einer Stellungnah- me für das Projekt Bellenkopf / Rappenwört zugesandt, mit dem Schreibenvom 01.06.2015 erhielten wir die Aufforderung, Anregungen und Einwendungen zu formulieren. UA möchte eingangs darauf hinweisen, dass eine detaillierte Erfas- sungIBeurteilung aller Beiträge in der zur Verfügung gestellten Zeit unter Berück- sichtigung der weiteren Aufgaben nicht möglich ist.. 1. Allgemeine Anmerkungen Antrag des Landes Baden - Württemberg, vertreten durch das Regierungs- präsidium Karlsruhe, Ref. 53.1 auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach§68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau und Betreib des Retentionsraumes "BellenkopfIRappenwört" mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten, Karlsruhe, und Au am Rhein Az.: 691.171/24 r--~'~~~;~:::-:~-,:-~~~--~"~.,.- \ ,S~dG,hc..,lsru'vl t~lnJId'l ')l!(j':~; \ Vtv~L'!~ . .i ....,.... "'~ ba:0'JU~~ ZJD OOOOOJUUi1 Umwelt- und Arbeitsschutz Roh R-3122 07.07.2015 Az.: Die weitere Prognoseunsicherheit "EinschleppenIEinwandern von Arten" wird nur ganz kurz angeschnitten und nicht weiter verfolgt, obwohl aktuelle Kenntnisse über Neobiotika vorliegen. Als Beispielsei der Kalikokrebs(Orconectes immunis; genannt, der sich in der Rheinaueauch bei Karlsruheausbreitet und dem durch ein geändertes/ vergrößertes Überflutungsregime ein deutlich größeresAreal zur Ver- fügung gestellt würde. Die in den naturschutzrechtlichen Prüfverfahren bzql. ein- zelner Arten und Biotop-ILebensraumtypenprognostizierte Entwicklung blendet diesePrognoseunsicherheitaus. Eineweitere Prognoseunsicherheitliegt insbesonderein den nicht kalkulierbaren Folgen des Klimawandels, dessen aktuelle Entwicklungsmodelle u.a. höhere Nie- derschlägeim Winter vorhersagen. Hierzu gibt es- was nachvollziehbarist - keine Lösungsansätze. Gemäß UVS ist die Grundlage der einzelnenPrüfwerkedas Worst Case- Szenario. 2. Erstnach etlichen Jahrzehnten erfolgt eine Retentionsflutung innerhalb der Ve- getationsperiode,beide Stufen desProbebetriebsfanden im Winter statt. Die ungesteuerten Ökologischen Flutungen ermöglichten eine langsame, schritt- weiseAnpassungder Schutzgutausprägungen....(Best Case-Szenario). 1. Retentionsflutung in der ersten Vegetationsperiodenach Inbetriebnahme des Polders. Der Polder wird zu der für die SchutzgütersensibetstenZeit im größtmöglichen Umfang geflutet. Eserfolgte keine Anpassung durch Ökologische Flutungen. Die überflutungsempfindlichen Schutzgutausprägungen werden auf der größtmögli- chenFlächeim größtmöglichen Umfang beeinträchtigt(Worst Case-Szenario). DemThemaPrognoseunsicherheitenwidmet sichdie UVSin klaren Worten (5.35): Anlassder zu beurteilenden Unterlagen ist die Umsetzungder Hochwasserschutt- maßnehme "Polder Bellenkopf ( Rappenwört". Die Antragsunterlagen umfassen die mit Bautätigkeiten verbundenen bau- und anlagebedingten Maßnahmen bzw. Beeinträchtigungen ebenso wie die betriebsbedingten Maßnahmen, Wirkungen bzw. Beeinträchtigungen. Während die ersten durch einen Flächenansatz(Bsp.: bebaute Flächenoder Baunebenflächensind einfach in m2zu erfassen) klar ab- grenzbarsind, sind Überflutungsflächen zwarrnodellhaftdarstellbar, offen bleiben aber zahlreiche beurteilungsrelevante Fragen: Wann (Jahreszeit)und wie lange finden die ersten Retentionsflutungen statt? War eine Anpassung durch ökologi- scheFlutungenmöglich? ..... 2. Stellungnahme Ökologie 2.1 Allgemeine Beurteilung incl. Prognoseunsicherheiten Die formulierten Nebenbestimmungenbeziehensich lediglich auf die Maßnahmen, die auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhedurchgeführt werden. Maßnahmen in ande- ren TeilendesVorhabensbereichessowie außerhalbdes Plangebietes(z.B.Ettlingen) bleiben unbeachtet. 00000000'12 - 2 - Esfehlt - ebenso wie in der UVS- eine Darstellung der Arten des Artenschutzpro- gramms Baden - Württembergs und eine Gesamtbeurteilung hinsichtlich deren Beeinträchtigung durch das Vorhaben im Worst Case-Szenarium.Als Arten zu er- wähnen sind das Hohe Veilchen(Viola etetiot),der Schlitzblatt-Hahnenfuß(Ra- DasVorkommen der "Brennen" stellt für das Schutzgut Boden in ihrer Entstehung und Ausprägung eine landschaftsgeschichtliche Urkunde und damit eine Besonderheit dar. Das Vorkommen der "Brennen" ist besonders hervorzuheben und entsprechendauszugleichen. Gemäß Gesamterläuterungsberichtbeinhaltet das Planungsgebietkeine Biotopty- pen mit hervorragender Bedeutung für den Naturschutz. DieseEinschätzungkann nicht geteilt werden, die Brennen sind natürliche Trockenstandorte in der Aue, deren Ausprägung auf der Rappenwörter Inseleinzigartig und durch das geplante Projekt massivgefährdet ist. Auch bei der besonderen Einschätzungfür das Land- schaftsbildwerden die Brennennicht wie erforderlich gewürdigt. 2.3 Anmerkungen Gesamterläuterungsbericht Fürdie Höherlegung der Hermann - Schneider- Allee wird keine Alternativenprü- fung vorgelegt, sondernein"Abriss des Planungsprozesses", der eine Kosten- INutzenübersicht beinhaltet. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz wünscht daher eine Darstellung der ausschließlichfür die Umsetzung des avisiertenHochwasserschutzeserforderlichen Projektteile.da für diese das für naturschutzrechtliche Befreiungs-IAusnahmela- gen erforderliche übergeordnete öffentliche Interessevorhanden ist und die Alter- nativen aufgezeigt werden. Alle anderen Projektteile sind einzeln zu beurteilen. FolgendeProjektteilesind gemeint: • Bootshafenan der Altrheinbrücke in einer Breite von 12m und einer Länge von 40m • Wildrettungsinseln • BinnenentwässerungsgrabenIm Kastenwört sowie an Extensivierungsflä- chen im Fritschlachbogen • Vollständige Drainagedes Rheinparkparkplatzes Die Änderung bzw. Reduzierung dieser Vorhabensbestandteile birgt ein erhebli- ches Minimierungspotential für alle Schutzgüter, das so weit wie möglich unter Berücksichtigungdes Gebotesder Eingriffsminimierung auszuschöpfenist. Die aktuell vorgelegten Antragsunterlagen beinhalten noch immer Projektteile oh- ne erkennbareAlternativenprüfung. 2.2 Umfang der Antragsunterlagen Unter Berücksichtigungdes Wost Case-Szenariosund der Prognoseunsicherheiten mussdaher die Fragegestellt werden, ob Entwicklungsvorhersagenfür Arten und Biotope bzw. Lebensraumtypensolide getätigt und ob cef-Maßnahmen formuliert werden können. OOOOC·JOO'13 - 3 - Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden - Württemberg hat 2014 eine neueBiotopkartierungfür Karlsruhe durchführen lassen, die Da- ten werden ab Jahresmitte 2015 vorliegen und sind unbedingt im Rahmen der Polderplanung zu berücksichtigen. Zwischen Gesamterläuterungsbericht und UVS bestehen zahlreiche Überschnei- dungen, Letztere ist deutlich detaillierter, daher erfolgen zu diesem Werk spezielle Anmerkungen. 2.4 Anmerkungen zu der UVS Der Gesamterläuterungsbericht greift den positiven Gedanken des Gesamtprojek- tes auf und weist auf die Minimierung und Minderung von Eingriffen durch ökolo- gische Flutungen hin und prognostiziert unter der Bedingung der vorangegange- nen ökologischen Flutungen keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Re- tentionsflutungen. Diese Herangehensweise entspricht aber nicht dem in der UVS zugrunde gelegten Worst (ase-Szenario, sondern eher dem Best (ase-Szenario. • Neureut Füllbruch (kleinflächig, tw. Privateigentum) • Neureut Wässerung(städtischesEigentum tw. eventuell Anrechnung im Bebauungsplanverfahren11Neues Fußballstadion im Wildpark", weiterhin Flächen in Landes- oder Privateigentum) • bundeseigener Wald zwischen Kentucky-Allee und Linkenheimer Landstra- ße, eventuell mittlerweile Eigentum Stadt Karlsruhe, Bestand: Schwerpunkt Robinie • bundeseigener Wald nördlich Pionierhafen, Schwerpunkt Robinie Als Ausgleich für die Umwandlung des Waldes ist eine klassische Erstaufforstung von 4,8 ha auf der Rheinschanzinsel vorgesehen. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz wünscht einen Waldausgleich in Karlsruhe im Umfang des WaIdein- griffs in Karlsruhe (siehe auch Stn. Umwelt- und Arbeitsschutz vom 09.01.2012). Hierbei sind keine klassischen Erstaufforstungen landwirtschaftlicher oder sonstiger Flächen zu präferieren, sondern Sukzessionsstadien landwirtschaftlich genutzter Flächen oder die Optimierung / der Neuaufbau von Wald auf Flächen minderer Qualität. Folgende Beispiele werden genannt: Ein detailliertes Risikomanagement ist die Grundlage für die naturschutzrechtlichen Prüfverfahren, dennoch soll es gemäß Erläuterungsbericht erst nach der PIanfest- stellung erfolgen. Diese Vorgehensweise birgt beurteilungsrelevante Unsicherhei- ten. Sollte dennoch auf dieser Grundlage eine Genehmigung erteilt werden, sind alle Ausführunqsplanunqen mit naturschutzrechtlicher und -fachlicher Relevanz auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe dem Umwelt- und 'Arbeitsschutz vorzulegen. nunculuspolyanthemossubsp.polyanthemphy//os)oder der Arznei-Haarstrang (Peucedanum off),deren Vorkommen hier noch natürlich sind. Die Bestände die- ser Arten wurden in den vergangenen Jahren mit Mitteln aus der Naturschutzver- waltung fördernd gepflegt. o0 0 0 8 UU 0 'I 4 - 4- DieSchutzgüter BiotopeIBiologische VielfaltIBiotopverbunderhalten im Falle des Eintretens des Worst Case - Szenariums eine starke Beeinträchtigung durch Einbußen der Vielfalt der Arten sowie durch Einbußen der Ökosystemvielfalt. Vor allem der Verlust der Brennen, die in einer dynamischen Aue natürlich sind, in Der Federbach ist ein langsam fließendes Gewässer der Randsenke mit stellenweise ausgeprägter Strömung, kiesiger Untergrund ist punktuell vorhanden. Das Einbrin- gen von Kies mag eine Strukturanreicherung sein, die aber nur vorübergehenden Charakter haben wird, da der Schlamm im Oberlauf erhalten bleibt. Nach Auffas- sung des UA ist daher zu klären wie eine positive Wirkung langfristig aufrecht zu erhalten ist. DieEntschlammung von Teilen des Federbachesist als Projekt in die Maß- nahmenliste eingeflossen. Vorgesehen ist neben der Entschlammung das Einbrin- gen von Kies. Da der Federbach aus seinem Oberlauf eine erhebliche Belastung mitführt I-führte, muss eine Belastung des Schlamms zugrunde gelegt werden. Hieraus resultieren Unklarheiten, für die die Planungsunterlagen keine Lösungen bieten. Offene Fragen sind: Sind die Belastungen des Schlammes bekannt? Wie soll der Schlamm entsorgt werden? Wie wird sichergestellt, dass kein Schlamm in den Unterlauf abgeleitet wird? Können Belastungen für das NSGILSG.Burqau"bzw. das Natura 2000 - Gebiet ausgeschlossen werden? Im gesamten Planungsgebiet sind7,5 km Sammel-, Druck- Pumpleitungenge- plant, der Anteil auf der Gemarkung Karlsruhe ist nicht bekannt, wegen des Ent- wässerungssystems im Fritschlachbogen kann er nicht gering sein. Eine detaillierte Darstellung des Eingriffs durch den Leitungsbau, ebenso die Formulierung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen, die ggf. auch bei einem temporären Eingriff anfallen, ist nicht erkennbar. Das laut UVS in Planung befindliche Maßnahmenkonzept zurSanierung des KnielingerSees ist seit Frühjahr 2015 vollständig umgesetzt und in Funktion. Der angeblich 2011 abgeschlosseneManagementplan für das FFH- Gebiet DE 7014-341.Rhelnniederunqzwischen Wintersdorf und Karlsruhe"sowie das Vogelschutzgebiet DE 7015-44111Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe" liegt noch nicht vor. Dies ist von Bedeutung, da davon auszugehen ist, dass zahlreiche der beschriebenen Kompensationsmaßnahmen im Managementplan Erhaltungs- maßnahmen und somit nicht als Kompensationsmaßnahme anzuerkennen wären. Lediglich bei Entwicklungsmaßnahmen wäre dies möglich. Lösbar ist das Problem, indem die Unterteilung in Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen jetzt erfolgt und in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet wird. Verdeutlicht werden kann das Problem anhand der Dammpflege, deren ökologisch korrekte Umsetzung schon jetzt inder Hand des Landes Baden - Württemberg liegt. Diese bestehende Verpflichtung kann nach Auffassung der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeits- schutz nicht in die positive Kompensation einfließen, schon gar nicht dann, wenn für die Darstellung der Kompensation der einfache Flächenansatz ohne Bewertung der Biotoptypen erfolgt (siehe unten). - 5 - Für das Planungsgebiet als Bestandteil zweier Natura 2000 - Gebiete liegt kein Managementplan vor, in dem wären viele nun vorgesehenen Maßnahmen als Er- haltungsmaßnahmenvorgesehen,d.h. siewären alsAusgleich nicht anzurechnen. Dem Maßnahmenkonzept im LBPliegen diverseAnnahmen zugrunde, so z.B. die, dass Maßnahmen zur Sicherung der Erholungsfunktion im Polder aus§26 BNatSchGund somit aus der Zweckbestimmung eines Landschaftsschutzgebietes abgeleitet werden können. Diese Einschätzungwird nur so lange geteilt, wie es sich um die ruhige, nicht an bauliche Anlagen und kommerzielle Projekte gebun- dene Erholungsnutzungenhandelt. Allgemein 2.6 Anmerkungen zum landschaftspflegerischer Begleitplan (lBP) • Der Bunker im Stumpendeichwurde vor einigen Jahrenfür Fledermäuseop- timiert, mit dem Ergebnis,dassein Quartiernachweisdes BraunenLangohrs gelang. • Für die Erweiterung des Sportzentrums Fritschlach (ca. Fist. Nr. 18116) musste eine Natura 2000 - Verträglichkeitsprüfung angefertigt werden (MAILÄNDER CONSULTGmbH im Auftrag Stadt Karlsruhe,Umwelt- und Arbeits- schutz 2015). Im Ergebniskonnten Vorkommen vonVertigo angustiorin sehr guter Individuenzahl(77 - 88 Individuen/ O,25m2)festgestellt werden. EinVorkommen vonVertigo mou/insianahingegen war nur durch einzelne Individuen nachweisbar, wobei durch die einjährige Untersuchung nur ein kurzer Aspekt erfasst wurde, der Gutachter schließt einen guten Lebens- raum für die BauchigeWindelschneckenicht aus. Nach derzeitigem Sachstandwird das Sportzentrum Fritschlachauf der un- tersuchten, naturschutzfachlich hochwertigen Fläche nicht erweitert und der Bestandbleibt erhalten. Für diesen Fallsollte für den Verlust der Win- delschnecken-Flächenim Polder nahe diesesVorkommens eine Kompensa- tionsmaßnahme durchgeführt, bzw. die Flächen könnten eventuell durch Änderung des Mahdregimesetc. aufgewertet werden. • Für die Groppe, deren Schutz mit V20 eine Vermeidungsmaßnahmeerfor- dert, wurden keine Hinweisein der Artenschutzprüfung gefunden. .. Beide Prüfwerke wurden nicht im Detail bearbeitet. Folgende Informationen sind aber nach Auffassung der Stadt Karlsruhe,Umwelt- und Arbeitsschutzzu berück- sichtigen: 2.5 Anmerkungen zur Artenschutzprüfung und zur Natura 2000 - Ver- träglichkeitsprüfung der durch den PolderdynamikgemindertenAue aber keineZukunft haben werden, wiegt schwer, da ein natürlicher Trockenstandort der Rheinaueentfallen wird. Die Kompensationdurch Mahd der Hochwasserdämmeist nur bedingt geeignet, die- sem Verlust entgegenzuwirken. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz for- dert daher gerade für diesen Verlust einen speziellenAusgleich, der durch Maß- nahmenim NSG.Burqau" möglich wäre (s.u.). - 6 - Zu 10-3.2 Entschlammung eines Abschnittes des Neuen und des Alten Fe- derbaches Eswird nicht bezweifelt, dass die Entschlammung positive Wirkung haben kann. Wegen der Belastungdes Federbachesmusseine Freisetzungbelasteter Sedimente Die.Überquerungshilfeam binnenseitigen Graben 3 wird ebenfalls nicht als Minde- rungsmaßnahmeanerkannt, da die Notwendigkeit für diesen Graben im Bereich des Waldes sowie im Bereichvon Wiesen, die als Naturschutzkompensationsmaß- nahme angelegt wurden, nicht erkannt wird. Hier wäre die bessereMinderungs- maßnahmeein Verzicht auf den Binnenentwässerungsgraben. Die Maßnahmen zur Wildrettung werden ebenfalls nicht als naturschutzfachliche Minderungsmaßnahme anerkannt (siehe auch Stellungnahme vom 09.01.2012), mit jedem Hügel ist ein Eingriff in das Landschaftsbildsowie in die Schutzgüter Boden und Arten / Biotope verbunden. Rettungshügel 8 und 9 liegen wie ein Fremdkörper inmitten der Rappenwörter Insel. Sollten aus Tierschutzgründen - dies sollte dann auch so benannt werden - Rettungshügel dringend erforderlich sein,sind sie unmittelbar an der Spundwand anzulegen. Auch die unter 10-5.1 beschriebenen,durch Ökologische Flutungen vermiedenen Eingriffe in Natur und Landschaftwerden nicht vermieden, wenn die Worst Case- Annahme für die Gesamtbeurteilung des Vorhabens zum Tragen kommt. Diese Auswirkungen müssen unter Worst Case- Betrachtung als gesetzt angenommen werden. Die unter di-eserRubrik genannte unqesteuerteÖkologische Flutung wäre als Min- . derungsmaßnahmeanzuerkennen, wenn die Ökologische Flutung gesichert wäre. GemäßUVSS.36 wird als Beurteilungsgrundlagefür das Gesamtprojekt der Worst Case angelegt, der die spontane ganzjährige Retention ohne Anpassung mittels Ökologischer Flutungen umfasst. Die durchaus positiv zu bewertenden Ökologi- schenFlutungen können demnach erst nach der ersten Retention, im Worst Case- Fallin der frühen Vegetationsperiode und lang andauernd, zum Tragen kommen. Die Minderungsmaßnahmekann somit nicht anerkannt werden, da sie nicht dem geplanten/ beantragten Betriebsmanagemententspricht. In diesem Punkt existiert eine Unstimmigk-eitzwischen LBPund UVS.Die in dem LBPbeschriebeneVorge- hensweise(Funktionserfüllung der Ausgleichsmaßnahmengemäß Ergebnissendes ökologischen Monitorings, dann Probebetrieb 1+beschränkte Ökologische Flu- tung, danach Probebetrieb2+ÖkologischeFlutung) wäre naturschutzfachlich an- zuerkennen. Zu 10-2.1Vorhabensbestandteile zur Vermeidung und Minderung von Ein- griffen in Natur und Landschaft Zur besserenNachverfolgung wird im Folgendendie Nummerierung des LBPauf- gegriffen. Esfehlt eine Aufteilung des Eingriffs / Ausgleichs bezogen auf die jeweilige Ge- markung. O 0 0 .'\,..... ,'u'"0 , ;7 :u·I',I . '"JU - 7 - Zu 10-4.18 V18: Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen Zu 10-4.13 V 13: Belassen geschädigter Bäume nach Flutungen UA empfiehlt, geschädigte Bäume mit Habitatstrukturen oder -potential auch an Wegen zu belassen. Nur zwingende Verkehrssicherheitsgründe sollen ein Fällen ermöglichen. In den Bestand fallende Bäume sind zu erhalten. Ebenso ist vor einer Fällung im Einzelfall zu prüfen, ob Teile des Habitatbaumes erhalten werden kön- nen. • Eswird ein solides Monitoring von Spezialisten für die jeweilige Art vorge- nommen. • Eswerden für das Experiment keine Schädigungen von Bäumen oder ande- ren Vegetationstypen in Kauf genommen (z.B. Anbohren von Eichen zum Einsetzen von Eiern oder Puppen des Heldbockes). • Die sehr experimentellen Schnecken-Umsiedlungen sollten nach Möglich- keit in Bereichen erfolgen, von denen Vorkommen bekannt sind. Zu emp- fehlen für die Windelschnecken sind Flächen in der Fritschlach, nahe der Windelschneckenvorkommen auf den potentiellen Erweiterungsflächen des Sportzentrums. • Anstelle des Umsiedelns von Arten wie Wiesenknopf-Ameisenbläuling emp- fehlen wir den Mähgutübertrag in Kombination mit dem Übertrag einer zu- sammenhängenden Vegetationsschicht. ,. Zu 10-4.7 V7: Umsiedlung von Tieren Zu 10-4.8 V8: Umsiedlung von Pflanzen Die Umsiedlung von Tieren wird korrekt als Experiment dargestellt und ist daher nicht als Vermeidungsmaßnahme anzuerkennen. Die experimentelle und vermut- lich auch kostenträchtige Umsiedlung sollte nur unter folgenden Vorgaben mög- lich sein: Zu 10-4.4 V4: Belassen von Brut-, Verdachts- und Potentialbäumen des Heldbockes Als besondere Maßnahme zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs im Bereich von Heldbockeichen wird der Verzicht auf Ablagerungen im Traufbereich der Eiche genannt. Dies wird grundsätzlich zum Schutz von Habitatbäumen oder anderen zu erhaltenden Bäumen gefordert. Zu 10-4 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Na- tur undLandschaft Zu 10-3.3 Dynamisierung der Grundwasserstände im Kastenwört Der Aussage steht der Binnenentwässerungsgraben im Inneren Kastenwört nord- östlich der Gemarkungsgrenze entgegen, ein Verzicht auf den Entwässerungsgra- ben würde eventuell eine stärkere Dynamisierung bewirken. und deren Einspülen über das Naturschutzgebiet.Burqau"in die Alb vermieden werden. OOOQ:~'OUI3 - 8- Zu 10-6.10.2 Eingriffe in Landschaftsschutzgebiete nach§26 BNatSchG Gemäß§26 BNatSchGdienen Landschaftsschutzgebietenicht nur der Erholung, sondern auch der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzesvon Lebensstättenund Lebensräumenbestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenar- ten sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistori- schen Bedeutung der Landschaft ... Esist also ein Gebiet, das zunächst die Land- Zu 10-6.8 Ergebnisse der Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung Auch die Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung legt die positive Wirkung der Ökologischen Flutung zugrunde, nicht den Worst (ase, dessen positive Wir- kung auf das Erreichender Erhaltungs-und Entwicklungszieledes FFH- Gebietsin Fragezu stellen ist. Zu 10-6.4+.7: Eingriffe in das Schutzgut Landschaft RedaktionellerHinweis: Die Eingriffe sind zweimal unterschiedlich beschrieben. Zu 10-6.2, 6.4 u.a. Verbleibende Eingriffe In Natur und Landschaft Anlagebedingte Eingriffe: Der Eingriff über 30m in den naturnahen Abschnitt des Rappenwörter Altrheins zwecksAnlage von Bootsliegeplätzenist ein Eingriff, dessenNotwendigkeit hinter- fragt wird. Alternativ könnten die Boote im Südwesten des Altrheins im Bereich der Bootshäuserangelegt werden. Zu 10-4.19 Ökologische Baubegleitung Die ökologische Baubegleitung ist keine Vermeidungsmaßnahme, sondern stellt zunächst die korrekte Umsetzung naturschutzfachlicher und -rechtlicher Geneh- migungstatbeständesicher. Die in den Antragsunterlagen beschriebeneKompetenz der ökologischen Baube- gleitung geht weit über eine derartige Sicherstellunghinaus. Sie umfasst Aktivitä- ten, die in einer korrekten und soliden Ausführungsplanung vorab abzuarbeiten und ggf. im Detail zu genehmigen sind. Die Vorlage und Genehmigung der Aus- führungsplanung wird daher von der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz gefordert. Die Aktivitäten der Ökologischen Baubegleitung, die auf der Grundlage der abge- stimmten und genehmigten Ausführungsplanung arbeitet, sind durch Protokolle dem Umwelt- und Arbeitsschutzder Stadt mitzuteilen. Zu 10-4.18 V23 Optimierung der Flächendrainage im Rheinpark Im Traufbereichder Eichenist auf Drainagerohrezu verzichten, es ist sehr unwahr- scheinlich, dass schon beeinträchtigte Eichen die Absenkung des Grundwasser- spiegelsverkraften (gerade dies wird als Hauptgrund für dasAbsterben der Eichen im Hardtwald angesehen). DasVorgehen bei der Entnahmevon Sedimentenund Vegetation könnte optimiert werden, indem große Roste unter das Entnommene gelegt werden. So wird die Möglichkeit, dassEier,Larveetc. in dasGewässerzurückgelangen,optimiert. oC0 0=.J0 0'I 9 -9 - Zu 10-7.1 Grundzüge der Maßnahmenplanung zur Kompensation von Ein- griffen Die Planung des Wasserwerks Kastenwört wurde außerhalb des LBPnicht weiter berücksichtigt, vor allem nicht bei der Ermittlung der Eingriffsschwere unter der Berücksichtigungder Summation mit weiteren Eingriffen. Esbesteht demnach kei- Auf dieserGrundlage können befreiungsrelevanteNebenbestimmungenformuliert werden.. • Aktuelle Biotopnummer und Beschreibungdes Biotops • Angabe durch welchen Projektbestandteildas Biotop betroffen ist • Angabe, ob eine Zerstörung oder erheblicheBeeinträchtigungvorliegt • Möglichkeit zur Schaffung einesErsatzbiotopes • Darstellung des überwiegend öffentlichen Interessesfür das beeinträchti- gende Projekt • Konkreter Eingriff/Ausgleich Daein erheblicherTeil der geschützten Biotope außerhalbdes Naturschutzgebietes. 11Fritschlach11liegt, ist eine Befreiung von den Vorgaben des Biotopschutzeserfor- derlich. Um diese Befreiung bearbeiten zu können, sind folgende Angaben erfor- derlichbezogenauf den StadtkreisKarlsruhe(ggf. tabellarisch): Zu 10-6.10.4.1+2 Eingriffe in geschützte Biotope laut amtlicher Kartierung sowie Eingriffe in weitere geschützte Biotope Entgegen der Darstellung in den Antragsunterlagen wurde für das Stadtgebiet Karlsruhe 2014 eine aktuelle Biotopkartierung im Auftrag der LUBW unter fachli- cher Betreuung eines von der LUBW beauftragten Büros durchgeführt. Diese steht demnächst zur Verfügung und ist anstelle der veralteten und überholten Kartie- rung als.Grundlage zu verwende.n... Bei den geschützten Biotopen laut amtlicher Kartierung ist die untere Naturschutz- behörde in folgendem Fall zuständig: Die Biotope nach§30 BNatSchGund§33 NatSchGliegen außerhalb der NSG- Befreiungen nach§67 BNatSchG,es liegt eine nicht ausgleichbareBeeinträchti- gung vor, d.h. a) Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines nach§30 Abs. 2 S. 1 BNatSchGoder§33 Abs. 1 NatSchGLV.m.§30 Abs. 2 S. 2 BNatSchGgesetzlich geschütztenBiotops b) fehlende Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigung durch Schaffung eines Ersatz- biotops c) Befreiungaus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,§67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG:öffentliches Interessean effektivem Hochwasserschutzkann als überwiegend gegenüber dem Interessean der Erhaltung des Biotops angesehen werden d) Sicherstellungdes Eingriffsausgleich(vgl.§67 Abs. 3 S.2 BNatSchG) e) ggf. Nebenbestimmungen(§67 Abs. 3 S. 1 BNatSchG),z.B. zur Sicherungdes Eingriffsausgleichs schaft schützen soll (Name!) und die Erholung ermöglicht. Dies sollte korrigiert werden. - 10- Die Verwendung von Heudrusch für die Dammbegrünung wird grundsätzlich be- grüßt. Da Heudrusch zumindest in gewissem Maße lagerfähig ist und der Umbau der Dämme in Abschnitten erfolgt, ist die Aussage nicht nachvollziehbar, dass Heudrusch nicht in ausreichendem Maße gewonnen werden könne. Weiterhin gibt es auch außerhalb der Vorhabensfläche Dämme mit hervorragender Vegetation, die für die Heudruschgewinnung geeignet wären und in der Pflegeverantwortung des Landes liegen (z.B. Hochwasserdamm westlich der MiRO, Vorkommen von Peucedanum off.). Zu 10-7.2.1 K01 Entwicklung und Pflege von Magerwiesen als Dammgrün- land Der positive Ansatz, artenreichen, naturschutzfachlich wertvollen Oberboden für die Abdeckung der neuen Dämme zu verwenden, wird befürwortet. Die Auswahl der "geeigneten" Dammabschnitte kann aber nicht Aufgabe der ökologischen Baubegleitung sein, sondern muss aus der Biotoptypenbewertung hervorgehen und ist in der der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden vorzulegenden Ausfüh- rungsplanung zu konkretisieren. Zu 10-7.2 Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Naturhaushaltsfunk- tionen im Offenland Stattdessen unterbreitete der Umwelt- und Arbeitsschutz den Vorschlag, die Nato- Straße und die Nato-Rampe im NSG.Burqau"zurückzubauen. Diese Maßnahme birgt erhebliches Kompensationspotential für die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Erholung, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt und Biotopverbund. Die Maßnahme "Rückbau der Nato-Rampe" ist mittlerweile als Entwicklungsmaß- nahme eingeflossen in den .Unterheltunqsplan Rhein - Berücksichtigung ökologi- scher Belange bei der Unterhaltung" BUNDESAMTFÜRGEWÄSSERKUNDEKOBLENZim Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamtes Mannheim 2015. Auf diese äußerst sinnvolle Maßnahme wird im Folgenden mehrfach hingewiesen, sie sollte in höchs- ter Priorität umgesetzt werden, leider ist sie nicht Gegenstand der Antragsunterla- gen. In einigen Informationsveranstaltungen wurde betont, das neue Kompensations- konzept sei mit der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Der beauftragte Planer hatte Kon- takt mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, von dort wurden auch Maßnahmenvor- schläge unterbreitet. Der Vorschlag bezog sich speziell auf die Fläche des NSG / LSG.Burqau"zwischen B10, Wikingerstr. und Kleingartenanlage "Am Kastanien- baum". Inhaltlich umfasste der Vorschlag Maßnahmen zur Aufwertung des Karnrnrnolchqewässers.Die nun formulierten Maßnahmenvorschläge für Mager- wiesen; Eidechsen und Streuobstwiesen sind nicht abgestimmt, wurden UA aber in der Mail vom 29.01.2015 mitgeteilt. In dieser Mail erhielt UA auch die Rückmel- dung, eine Aufwertung des Kammmolchbiotopes würde aus Kostengründen zu- rückgestellt. In der Antwortmail vom 05.02.2015 an den Planer, Herrn Himmler, wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Kompensationsmaßnahmen nicht kommentiert werden, da sie gar nicht zur Diskussion standen. ne Notwendigkeit, bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen die Planung des Wasserwerkes zu berücksichtigen. 0000:J0021 - 11 - Zu 10-7.2.3.4K09 Entwicklung und Pflege von Magerwiesen Die für die Entwicklung und pflege von Magerwiesen vorgeschlagene Grundstücke . in der Fritschlach (östlich Binnenentwässerungsgraben) und südlich des Waidweges sind für diese Biotoptypen wenig geeignet. Derzeit befinden-sichdort Äcker oder Zu 10-7.2.3.2 K07 Wiederherstellung von Nasswiesen aus Brachen Das vorgeschlagene Grundstück FI.-Nr. 17797 ist in Teilen für diese Maßnahme geeignet. Allerdings sieht der Maßnahmenplan eine kleine Fläche vor, die schon als Nasswiese kartiert wurde. Besser geeignet wäre der als Garten genutzte Grund- stücksteil. Zu 10-7.2.3.1 K06Wi~derherstellungvon Magerrasen aus Brachen Die Wiederherstellung eines Magerrasens aus einer Brache im NSG.Burqau "ist mit einem großen Eingriff verbunden und naturschutzfachlich nur bedingt zu be- fürworten: • Esfehlt eine solide Darstellung des Ist-Zustandes, d.h. mind. Kartierung der Vögel und Reptilien. • Die Maßnahme entspricht nicht dem Pflegeplan für das NSG, eine Begrün- dung für die Abweichung bezogen auf das Schutzgebiet, nicht auf den Pol- der, ist erforderlich. • Das Entfernen alter urwüchsiger Feld-Ahorne und Eichen wird naturschutz- fachlich nicht befürwortet, diese Gehölze sind zu erhalten. • Eine Beweidung mit Ziegen unmittelbar neben der B10 wird abgelehnt, die- se Weidetierart ist nahe einer derart stark befahrenen Straße zu unterneh- mungslustig. • Der Magerrasen würde sehr isoliert liegen, es ist darzustellen, in welchem Magerrasen-ITrockenbiotopverbund diese Flächen liegen würden. .. Gegen die vorgeschlagene Maßnahme bestehen keine Bedenken, allerdings ist die Maßnahme kein Ersatz für die Beeinträchtigung der wertvollen Magerrasen der Brennen. Letztere sind natürliche Trockenstandorte in der Rheinniederung, die ein exquisites Arteninventar umfassen, das durch eine weitere Besonderheit, nämlich die Verzahnung mit Saumstrukturen und lichten, alten und vermutlich natürlichen Kiefernwäldern geprägt ist. Da diese Situation nicht durch die Anlage von Damm- grünland kompensiert werden kann, fordert UA die Aufwertung einer vergleichba- ren Situation im NSG/LSG.11Burgau ". Die dortige Brenne hat derzeitnlchtdie Qua- lität der Rappenwörter Brenne, unterliegt aber keiner großflächigen und kontinu- ierlichen Pflege. Die Aufwertungsmöglichkeiten sollten im Rahmen dieses Verfah- rens eruiert werden. Zu 10-7.2.2 K02 Entwicklung und Pflege von Magerrasen als Dammgrün- land . Die Brennen in Rappenwört unterliegen einem jährlichen Pflegeregime, das als Ökokontomaßnahme (Baurecht) gesichert ist. Störzeiger gehen kontinuierlich zu- rück. Es ist davon auszugehen, dass diese Flächen zum Zeitpunkt der Maßnah-. menumsetzung als Spenderflächen geeignet sein werden. Wegen der äußerst ho- hen Artenzahl sind die Brennen ebenso wie die Rappenwörter Saumvegetation für die Heudruschgewinnung zu nutzen. OOOOCG0022 - 12 - Zu 10.7.3.4 KW3 Förderung und Belassen von Alteichen Zu 10.7.3.1 KW1 Anpassung von Waldbeständen. 'Hier wird dervereinzelteAnbau der Schwarznussin Erwägung gezogen, UA lehnt dies im Rahmender Kompensation entschiedenab, da sie hier keine heimischeArt ist. Zu 10-7.3 Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Naturhaushaltsfunk- tionen im Wald Zu 10-7.2.5.6 K018 Anlage von Stein- und Totholzhaufen (Lese)Steinhaufensind ein für die RheinniederunglandschaftsuntypischesElement und werden auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe nicht befürwortet. Stattdes- sen sind Maßnahmen durchzuführen, die sich gefällig in die Landschaft einfügen und mit den derzeitigen Biotoptypen vergleichbarsind (Zauneidechsenhaben der- zeit keine Steinhaufen, sondern strukturierte, deckungsreicheGebiete). Von einer Zauneidechsenmaßnahmewird in dem Areal des NSG .Burqau11auch abgeraten, da angrenzend ein großer Bestand der konkurrenzstärkeren Mauereidechsevor- kommt. 'Zu10.;.7.2.5.1K013Pflanzunqvon Feldhecken, Feldgehölzen und Gebü- schen Im Rahmen dieser Kompensationsmaßnahmeist eine Pflanzung in der östlichen Exklaveim NSG .Burqau" vorgesehen. Da der Bereich schon mit Gehölzen be- standen ist, wird das komplette Entfernen des Bestandesnicht befürwortet, besser wäre K014 (Aufwertung durch Anpflanzung). Um eine derartige Maßnahme festsetzen zu können, ist die Erfassung der Aus- gangssituationbzql. der Arten und Biotoptypen ind. Berechnungerforderlich. Zu 10-7.2.4.4 K012 Anlage und Pflege von Streuobstwiesen. Die Maßnahme in dem NSG·.Burqau" wird von UA in Fragegestellt. Der P.flege- plan für das Natur- und Landschaftsschutzgebietsieht für diesen BereichSukzessi- onsflächenvor. Zwar handelt es sich in Gebietsteilenum altes Gartengelände, von .dem noch eingewachseneZäune und einige Ziergehölzezeugen. Eswar aber nie klassischesStreuobstwiesengebiet,das nun'zu aktivieren wäre. Stattdessenkonnte sich durch Sukzessionein aktivitätsarmes Gebiet entwickeln. Genaue Artener- kenntnisse insbesonderebzgl. der Vögel liegen nicht vor, der Kammmolch wird noch immer nur vermutet. Zu 10-7.2.4.2 K010 Anlage und Pflege von Magerrasen Zur.Anlagedes Magerrasensist Heudruschvon geeigneten Flächenin Karlsruhezu verwenden, Spenderflächenstehen zur Verfügung,Absprachenmit dem Umwelt- und Arbeitsschutzder Stadt sind gewünscht. Gärten, kleinere Wiesenanteile werden den Fettwiesen mittlerer Standorte zuge- ordnet. Anstelle der Magerwiesen sind hier Fettwiesen mittlerer Standorte zu er- warten. Auch wären an dieserStelleStreuobstbeständegut geeignet. O 0 O ·U"r,~.\rU'c- -.!I ., ,.,I,)r i..iUUL,..) - 13 - Zu 10-7.4.3 KG3 Anlage von Kleingewässer-Systemen für Pionierarten Die Umsiedlung von Moosen wird ebenso wenig befürwortet wie die der anderen Pflanzen. Derartige Vorgehensweisen sind in der Regel nicht zielführend. Zu 10-7.4.2 KG2 Anlage von grundwasserbeeinflussten Teichen in der Alt- aue Der Anpflanzung von Tausendblatt-Arten wird nicht zugestimmt, auch anderer Gewässerbepflanzung (ausgenommen die genannten Gehölze) nicht. Neben der Grundwasserhaltung ayf Grundstück Fist. Nr. 17807 bzw. 17808 be- findet sich eine kleine Wiese mit Teufelsabbiss, dem vermutlich letzten Vorkom- men in Karlsruhe. Esmuss gewährleistet sein, dass diese Wiese keine Beeinträchti- gung durch die Grundwasserhaltung erfährt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Teiche eingezäunt werden sollen. Etliche Teiche in Karlsruhe, mit und ohne Grundwasserhaltung, naturnah oder technisch geprägt sind nicht eingezäunt. So ist die Zugänglichkeit für Tiere gewährleistet, die Einbindung in die freie Landschaft ist wesentlich gefälliger. Zu 10-7.4.1 KG1 Optimierung der Teiche zur Grundwasserhaltung Der Bepflanzung von Flachuferabschnitten wird nicht zugestimmt, das einzig Inte- ressante an den Gewässern ist die spontane Vegetationsentwicklung. Um unter- schiedliche Sukzessionsstadien zu gewinnen ist zu prüfen, ob die Gewässer zeitlich versetzt angelegt werden können. Für UA nicht erkennbar ist die Gestaltung des Grabensystems. Auch dieses könnte durch differenzierte Gestaltung unter Wahrung der technischen Anforderungen eine Bereicherung sein. Zu 10-7.4 Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Naturhaushaltsfunk- tionen der GewässerundVerlandungsbereiche .. Zu 10-7.3.4 KW4 Belassen und Fördern von Kiefern Die Maßnahme wird im Bereich der Brennen von der Stadt Karlsruhe schon umge- setzt. Sie wird grundsätzlich befürwortet, Einwände bestehen lediglich beim Rin- geln von Kiefern zur Förderung des Totholzes. Sollte wider Erwarten ein Mangel an Totholz für den Erzfarbenen Nadelholz-Prachtkäfer vorhanden sein, kann aus- nahmsweise Kiefernholz aus einer nahen Durchforstung an geeigneter Stelle abge- lagert werden. Auf das Ringeln ist zu verzichten. .Alteichen genießen im Karlsruher Stadtwald einen hohen Stellenwert, deren Be- deutung als Habitatbaum wird berücksichtigt. Der Schutz von Eichen ist besonders ausgeprägt, wenn Lebensstätten in den Bäumen bekannt sind, seien es Lebensstät- ten von xylobionten Käferarten, Fledermäusen oder Vögeln. Die Stadt Karlsruhe hat daher beschlossen, das auf die Landeswaldflächen bezogene Alt- und Totholz- konzept auf den Stadtwald zu übertragen. Die unter KW3 beschriebenen Maß- nahmen werden im Prinzip so schon umgesetzt. Eine Überarbeitung dieser Kom- pensationsmaßnahme hinsichtlich der Darstellung des wirklich Neuen für die Stadt Karlsruhe ist erforderlich. - 14- Zu 10-8.2.1 Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem landschaftsschutzge- biet "Rheinaue" §3 der Schutzgebietsverordnungvom 9. September 1975 wird korrekt zitiert. Dar- über hinaus regelt§4, welche Maßnahmen der Erlaubnisbedürfen. Zu 10-8.1.1 Vereinbarkeit der Maßnahmen mit .dem NSG "Burgau" Die Neuanlage der Biotoptypen Magerrasen, Streuobstwiesen und Feldheckenin dem Naturschutzgebietsteil zwischen Wikingerstr. und B10 entspricht grundsätz- lich der Schutzgebietsverordnung. Dennoch befürwortet UA die Magerrasen an der Stelle nicht, da diese Biotopflächen isoliert liegen würden. Deutlich besserge- eignet wären Maßnahmen südlich des Knielinger Sees(Brennen, Flächenunter der Hochspannungsleitungund Nato-Rampe/-Straße). Ein Kompromisswäre sicherlich eine geringere Kastendichte, dafür sollte die Käs- ten aberjährlich kontrolliert und gereinigt werden. Das zahlreiche Aufhängen von Fledermauskästenmag für die Erhaltung einiger Fledermausartenförderlich sein. Für das Landschaftsbildist es alles andere als ein Gewinn, wenn jeder neue Baum mit einem Kasten versehen wird. Die Nutzung einer derartigen Kastendichtewird darüberhinausbezweifelt. 10-7.5.5 KQ5 Verbesserung des Quartierangebots für Fledermäuse im Of- fenland durch Kästen Gegen die Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.Allerdings wird die Notwendigkeit im NSG .Burqau" nicht gesehen. Die dort vorgesehenenMaß- nahmen werden in dem Umfang nicht befürwortet, demnach sind auch die Fle- dermauskästennicht erforderlich. In der Burgau befinden sich im Umfeld' der ge- planten Maßnahmenfläche zahlreiche alte und höhlenreiche Strukturen, die als Quartierangebotegeeignet sind. Zu 10-7.5.1 KQ1 Verbesserung des Quartierangebots für Fledermäuse im Wald durch Kästen und künstliche Baumhöhlen Das Anbohren gesunder Bäume zwecks Anlage von Fledermaushöhlenlehnt UA ab. Stattdessenempfehlen wir dringend das Bergenvon Höhlen von Bäumen, die ohnehin gefällt werden müssen. Zu 10-7.5 Bereitstellung künstlicher Quartiere und Nisthilfen Zu 10-7.4.6 KG6 Anlage von Ufer-Schilfröhricht Das flächige Abschieben von Oberboden in einer Tiefe von 0,5 bis1m zwecksAn- lage von Uferschildwird von UA nicht befürwortet. Die Aufwertung des Gebietes ist qrundsätzlichsinnvoll, möglich ist dies durch Entfernen der auf Gartennutzung hinweisenden Baulichkeiten und der Auffüllungen. Ein flächiges Abtragen des Areals ist hingegen sehr künstlich. Daspunktuelle Anpflanzen von autochthonem Schilf ist nur nach vorheriger Absprache mit der Stadt Karlsruhe, UA auf im Rah- men der Abrissarbeitenentstandenen Senkenmöglich. - 15 - • Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, große Schneise • Dämme am Naturschutzzentrum • Spundwand für den Rheinpark Zu 10-12.3 Gegenüberstellung für das Schutzgut Landschaft Der Aussage für das Schutzgut Landschaft liegt die Annahme zugrunde, dass die Umgestaltung des Landschaftsraumes zu einem Polder mit hohem Anteil an Öko- logischen Flutungen positiv wahrgenommen wird bzw. faktisch positiv ist. Bei der verbal-argumentativen Beurteilung fehlen zunächst folgende Eingriffe in das Land- schaftsbild : Der Eingriff / Ausgleich bezieht sich auf das Gesamtprojekt, zu wünschen ist aller- dings eine Darstellung, aus der der Eingriff / Ausgleich bezogen auf das Gebiet der Stadt Karlsruhe dargestellt wird. Zu 10-12 Gegenüberstellung EingriffIAusgleich Die Anforderungen des Landeswaldgesetzes bewirken Neuaufforstungen innerhalb und außerhalb des Polders. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz hinterfragt die Notwendigkeit der klassischen Aufforstungen, einmal auf der Rheinschanzinsel, zum anderen im Bereich Waidweg bzw. in der Fritschlach. UA möchte den Vor- schlag unterbreiten, zumindest die Karlsruher Flächen über Sukzession landwirt- schaftlicher Flächen und punktuelle Anpflanzung von Bäumen wie z.B. Wildobst, das sich auch landschaftlich gut einfügen würde, in Wald zu überführen (ver- gleichbare Vorgehensweise wie bei den Aufforstungen11Neues Fußballstadion im Wildpark). Diese Art der Aufforstung könnte dann auch als naturschutzfachliche Kompensation anerkannt werden. Zu 10-11 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Um- wandlung für die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes nach§9 LWaldG Die Erlaubnis der Umsetzung der Einzeimaßnahmen sollte somit an die zwingende Notwendigkeit gebunden sein. UA sieht nicht bei allen Maßnahmen die zwingende Notwendigkeit der Umsetzung im Zusammenhang mit dem Polder, die Beispiele sind oben genannt. Es wird anerkannt, dass dem Schutzgebiet zuträgliche Maßnahmen durchgeführt werden. Deren Ziel ist aber nicht die Aufwertung des Gebietes, sondern der Aus- gleich eines erheblichen Eingriffs, der umfangreiche Baumaßnahmen umfasst und als weitere Beurteilungsgrundlage das worst-case Szenario in Form einer Re- tentionsflutung hat. Diese geplanten Maßnahmen sind geeignet, die Landschaft zu verunstalten (z. B. technische Bauwerke wie Dämme, Einlaufbauwerke, Zäune etc.) oder die Natur zu schädigen (die Retention kann erhebliche Tötungen von Tieren und erhebliches Absterben von Vegetation bewirken) und den Naturgenuss beein- trächtigen (technische Bauwerke mindern den Naturgenuss, Hochwasser mindert Zuqänqlichkeit).Die qenannten Maßnahmenbedürfendaher der Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde . OOOJC'JOU26 - 16 - 10-12.5 Gegenüberstellung für das Schutzgut Tiere Diese Gegenüberstellung in Tab. 10-12.5-1 basiert ebenfalls auf einer Gegenüber- stellung "beeinträchtigter" und "gewonnener" Fläche für das Schutzgut Tiere. Hierbei wird übersehen, dass artenschutzrelevante Maßnahmen auch ohne vorhe- rigen Eingriff und daraus entstandene Ausgleichsverpflichtungen durchgeführt werden können (z. B. pflege der Brennen und Belassen von Alteichen) und im Vor- habensbereich durchgeführt werden. Weiterhin werden der beim Schutzgut "Tie- re" besonders ausgeprägte Timelag, die große Prognoseunsicherheit bzgl. des Ge- lingens der Anpassung an die ökologischen Flutungen, die Prognoseunsicherheit Nicht nachvollziehbar ist die kartografische Darstellung und somit auch Bewertung der Brennen als Hainbuchen-Eichen-Bestand mittlerer Standorte. Nach Auffassung von UA sind sie den Trockenwäldern zuzuordnen. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz fordert wie bei allen anderen Außen- bereichsvorhaben in Baden - Württemberg für die Berechnung des Eingriffs / Aus- gleichs die Anwendung des Bewertungsverfahrens der LUBW (2009) bzw. der Ökokonto-Verordnung (2010). Die alleinige Darstellung der Bilanzierung (Tab. 10- 12.4-2) mit dem Ergebnis, dass ein Plus von 2,8 Mio - Ökopunkten vorliegt, ist nicht ausreichend. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz hatte in der Stel- lungnahme vom 09.01.2012 schon darauf hingewiesen, dass die Bewertung ein- zelner Biotoptypen in Frage zu stellen und nicht nachvollziehbar ist. Die nun vorge- legten Unterlagen erlauben keine Beurteilung, ob die damaligen Einwände berück- sichtigt wurden. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz fordert dbzgl. eine Ergänzung. Zu 10.12.4 Gegenüberstellung für das Schutzgut PflanzenIBiotope Diese Gegenüberstellung in Tab. 10-12.4-1 basiert auf einem einfachen Flächen- ansatz, der die Fläche des Eingriffs der Fläche der Kompensation / günstigen Vor- habenswirkung gegenüberstellt. Nicht berücksichtigt wird hierbei der positive Aus- gangszustand, die negative Wirkung des Worst Case, d.h. die "spontane Retenti- on" sowie letztendlich der vollkommen unbestimmte und nicht vorhersehbare Ti- melag. Die günstige Vorhabenswirkung ist weiterhin ein subjektiver Bewertungs- ansatz, der keine Entscheidungsgrundlage ist. Diese Beeinträchtigungen des Schutzgutes "Landschaft" sind ebenso wenig aus- gleichbar wie eine 4m hohe Spundwand. Weiterhin fehlt bei der Beurteilung die sehr lange Bauphase, in der große Teile des Polders durch das Bild einer" Großbaustelle in der freien Landschaft" geprägt sind. Diese und die schon im Text genannten Eingriffe sind dauerhaft. • Bau der technischen Bauwerke Ein- und Auslaufbauwerke, Pumpwerke, An- rampungen, Binnenentwässerungsgraben • Zäune in der freien Landschaft • Verlust eines die Rappenwörter Rheininsel prägenden und einzigartigen Landschaftsbildes, nämlich das der Brennen - 17 - Für den Fall, dass Fledermäuse, Vögel oder andere wildlebende Tiere bzw. deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z. B. Nester, Höhlen) im Vorfeld oder während der Fällung von Gehölzen gesichtet werden, ist die Maßnahme sofort abzubrechen und es ist umgehend der Umwelt- und Arbeitsschutz, Ökologie (Frau Rohde, Tel. 133-3122 oder das Sekretariat 133-3101) zu informieren. Falls wider Erwarten ein Eingriffe in Gehölzbestände dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Feb- ruar vorgenommen werden. Eingriffe in den Gehölzbestand sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. • Nebenbestimmungen zum Schutz von Gehölzen oder allgemein zum Schutz Gehölz gebundener Arten Das Monitoring, die pflege und die Erhaltung der Nisthilfen und Kästen sowie der Eisvogel-Steilwände obliegen dem Vorhabensträger so lange, bis gutachterlich de-· ren Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist. Das Maßnahmenpaket für das NSG / LSG.Burqau"ist zu überarbeiten mit dem Maßnahmenschwerpunkt südlich und südwestlich des Knielinger Sees (Brennen, unter den Hochspannungsleitungen, Rückbau der Nato-Straße und -rampe). A"e Ausführungsplanungen mit naturschutzfachlicher und -rechtlicher Relevanz auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe sind dem Umwelt- und Arbeitsschutz vor Genehmi- gung vorzulegen. • Allgemeine Nebenbestimmungen: 2.7 Wir bitten um Übernahme folgender Nebenbestimmungen: NachforderungenIÜberarbeitungen: • Überarbeitung des Kompensations- Konzeptes unter Berücksichtigung von Pflichtaufgaben wie z.B. Erhaltungs- oder Gestaltungsmaßnahmen • Überarbeitung des Kompensationskonzpetes, Prüfung weiterer Maßnah- men im NSG/ LSG .Burqau " • Überprüfung der Möglichkeit, Aufforstungsflächen auf Sukzessionsflächen zu gewinnen • Darlegung Eingriff / Ausgleich auf der Grundlage der Ökokonto-VO Baden- Württemberg • Auflistung der beeinträchtigten und / oder zerstörten geschützten Biotope außerhalb des NSG .Fritschlach" auf der Grundlage der aktuellen Kartie- rungind.der Notwendigkeit für des Eingriffs. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz würde es begrüßen, wenn deutlich dargestellt würde, dass die Brennen als primärer Trockenstandort in der Aue ein- zigartig und - gerade auch aus faunistischer Sicht - nicht ersetzbar sind. bzgl. der ersten Retentionsflutung sowie der experimentelle Charakter einiger Kompensationsmaßnahmen nicht berücksichtigt. OCOJ000023 - 18 - Bei der Anpflanzung von Gehölzen ist zertifiziertes gebietsheimisches Pflanzgut aus dem Vorkommensgebiet 4.2. "Oberrheingraben" (ehemals Herkunftsregion 6 LUBW) zu verwenden. Bei Ansaaten ist Heudrusch von Karlsruher Spenderflächen oder zertifiziertes gebietsheimisches Saatgut aus der Karlsruher Umgebung, mindes- tens der Herkunftsregion 6 LUBW zu verwenden. Bei Lieferengpässen sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist bei Gehölzen auf vergleich- bare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abwei- Bäume:Feld - Ahorn(Acer campestre)Frischezeiger, Schwarz -'Erle(AInus glutino- sa)Nässezeiger, Hängebirke(Betu/a pendu/a),Hainbuche(Carpinus betulus,Ge- wöhnl.Esche(Fraxinusexcelsion,Zitter-Pappel(Populus tremula)Frischezeiger, Vo- qel-Kirsche(Prunus avium)Frischezeiger, Stiel - Eiche(Quercusrobun,Trockenheits- / Frischezeiger, Silber - Weide(Salix alba)Feuchte-INässezeiger), Purpur - Weide (Salixpurpurea),Feld-Ulme(Vlmusminoi), Sträucher:Hainbuche(Carpinusbetatus;Roter Hartriegel(Cornus sanguinea), Gewöhnliche Hasel(Corylus ave//ana),Gew. Pfaffenhütchen(Euonymus europeeusi Frischezeiger, Gewöhnl. Liguster(Ligustrum vu/gare),Schlehe(Prunus spinosa),Ech- te Hundsrose(Rosa canina),Wolliger Schneeball(I/Jburnum lantana)Trockenheits-I Frischezeiger; Zur Einbindung von Bauwerken in der freien Landschaft ist innerhalb einer Pflanzpe- riode nach z. B. Fertigstellung der Baumaßnahme eine Anpflanzung mit Gehölzen vorzunehmen. Geeignete Gehölze sind: Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes möglichst gering zu halten, ist von der Verwendung hochglänzender oder spiegelnder Baumaterialien und Farben fü r Außenfassaden und Dächer abzusehen. Empfohlen wird die Verwendung minerali- scher Farben, die matt und natürlich wirken. Um die Intensität bzw. die starke Strahlung der Farbe auszuschließen, ist ein Hellbezugswert der Farbe von weniger als 50%zu verwenden. • Gestaltung von Gebäuden oder GebäudeteilenILandschaftsbild Bei der Bauausführung sind die Vorgaben der DIN 18920 sowie der RAS-LP4 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnah- men zu beachten. Der Aushub von Boden, die Lagerung von Material und/oder die Befahrung der Flä- che habenaußerhalbdes Bereichs der Baumkronen (ausgenommen bereits versie- gelte Flächen) zu erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass keine Bäume geschädigt werden (z. B. durch Fällung, Schnitt, Wurzelschädigung, Verdichten des Bodens im Wurzelbereich, Einbringen von Fremdstoffen). Vorhandensein von Fledermäusen erst bei Fällung oder erfolgter Fällung entdeckt wird, sodass eine Beeinträchtigung der Tiere zu befürchten steht, ist für Sofortmaß- nahmen zudem die Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Nordbaden, (An- sprechpartnerin: Frau Monika Braun 0721 - 1752165) zu informieren. - 19 - • Kompensationsverzeichnis Der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz ist eine geeignete Person zu be- nennen, die die ökologische Baubegleitung vornimmt. Die ökologische Baubeglei- tung betreut die Umsetzung des Gesamtprojektes incl. aller Vermeidungs-, Minimie- rungs- und Kompensationsmaßnahmen. Erst mit Umsetzung und nachgewiesener Funktion aller Maßnahmen incl. Konfliktmanagementmaßnahmen endet die Aufga- be der ökologischen Baubegleitung. Abweichungen von den genehmigten Kon- fliktmanagementmaßnahmen sind bezogen auf die Stadt Karlsruhe mit dem Um- welt- und Arbeitsschutz abzustimmen. Für die ökologische Baubegleitung sind For- mulare zu verwenden, diese sind vor, während und nach Beendigung der Maßnah- me zuzuschicken. • Ökologische Baubegleitung Die Auflagen der Baugenehmigung sind den ausführenden Firmen mitzuteilen und deren Einhaltung hat die Bauleitung zu überprüfen. Die Gebäude/ die Anlagen dürfen nur für die bestimmungsgemäße Nutzung ver- wendet werden. Insbesondere dürfen keine Werbeanlagen angebracht werden. Glasfassaden oder spiegelnde Bauelemente sind so auszuführen, dass das Risiko von Vogelschlag minimiert wird (z.B. Verwendung von Vogelschutzglas). Die Maßnah- men sind im Detail vor Ausführung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe, Bereich Ökologie abzustimmen. Essind insektenfreundliche LED-Lampen für die Außenbeleuchtung von Gebäuden zu verwenden. Alternativ können Natriumniederdruck oder -dampflampen verwen- det werden. Die Beleuchtung von Wegen über das jetzige Maß hinaus (Stand 07.2015) ist nicht gestattet. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind Ansaaten nur gemäß des Kompensati- onskonzeptes vorzunehmen. Offene BodensteIlen sind der Selbstbegrünung zu überlassen. Bei dennoch dringend erforderlichen Ansaaten ist eine speziell zusam- mengestellte Saatgutmischung autochthoner Arten des Naturraumes unter Berück- sichtigung des Standortes zu verwenden. Die Artenzusammensetzung ist mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Bereich Ökologie abzustimmen. Bei den Bäumen ist ausschließlich Hochstammware der Art zu verwenden. Zucht- formen wie Pyramiden- oder Kugelformen oder spezielle Züchtungen und Kreuzun- gen dürfen nicht gepflanzt werden. Dem Umwelt- und Arbeitsschutz ist vor Ausschreibung der Anpflanzungsmaßnah- men ein Eingrünungs- und Gestaltungsplan zur Prüfung vorzulegen. chungen von den Pflanzlisten nur nach Rücksprache mit der Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz. OCOJ~J(j030 - 20- Wildrettungsinseln sind an vorbelasteten Stellen anzuordnen, ein geändertes Kon- zept ist Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz vorzulegen. .. Für die Verfüllung des Grabens zum Ententeich ist im Rahmen der Baumaßnahme anfallendes Material zu verwenden, Begrünungen z.B. durch Ansaaten erfolgen nicht. Im Falle der Umsetzung der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist diese mit Leiteinrichtungen und in Abständen von rund 30 m mit Unterquerungen auszustat- ten. Die Oberkante der Leiteinrichtungen entspricht der Wasserspiegellage bei Rheinabflüssen von 4.000 m3 /5,die Sohlhöhen der Wasserspiegellage bei Rheinab- flüssen von 3.600 m3/s bzw. 8,21 m am Pegel Maxau. Die Ausführungsplanung ist unter Beteiligung der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz zu erarbeiten. Am Graben 3 sind Wegüberquerungen um zwei Meter zu verbreitern, zu begrünen und extensiv zu pflegen. Abschnitte ohne Wegüberquerungen sind mit fünf Meter breiten und begrünten Überquerungshilfen für Tiere zu versehen. Anpassungen an das Gewässernetz im Polder werden im Rahmen der Ausführungs- planung im Detail mit der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Polder sowie auf den für Gestaltungs- oder Kompensationsmaßnahmen (auch cef) genutzten Flächen durchzuführen, sofern diese für die Entwicklung der prognostizierten Biotoptypen erforderlich sind. Hierzu zählt auch die ggf. erforderliche Beseitigung/Bekämpfung von Neobiotika. Der Probestau entspricht dem Worst Case (hoher Wassereinstau ohne vorherige ökologische Anpassung) und sollte aus ökologischer Sicht erst erfolgen, wenn die Anpassung durch die ökologische Flutung sowie alle cef-Maßnahmen in ihrer Funk- tionalität gutachterlieh bestätigt wurden. •Spezielle Nebenbestimmungen aus der Vorhabensbeschreibung Die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sind gemäß§2 Abs. 3 und 5 Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) durch den Vorhabenträger bzw. das von ihm beauftragte Fachbüro unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung mittels elektronischer Vordrucke in das Verzeichnis einzutragen. Dem Amt für Um- welt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe ist die zugehörige elektronische Ticket- Nummer mitzuteilen (Frau Rohde) sowie im weiteren Verlauf der Stand der Umset- zung anzuzeigen. Link zum Zugang für Vorhabenträger:http://rips-dienste.lubw.baden- wuerttemberg.de/rips/eingriffsregelung/apps/login.aspx?serviceID=34) Hinweis: Eswird gebeten, der Vollständigkeit halber auch die festgesetzten Vermei- dungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die Artenschutzmaßnahmen (CEF- und/oder FCS-Maßnahmen) einzutragen. 00000;J0031 - 21 - Für das Landschaftsschutzgebiet.Rheinaue"ist eine Erlaubnis zur Durchführung der Maßnahmen bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Karlsruhe zu bean- tragen. Für das Stadtgebiet Karlsruhe ist die aktuelle Biotopkartierung 2014 zu berücksich- tigen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden für die folgenden Arten ange- nommen, eine Ausnahme nach §44 BNatschG ist bei der Höheren Naturschutzbe- hörde zu beantragen: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleinabendsegler, Kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wildkatze, Dorngrasmü- cke, Eisvogel, Feldsperling, Fitis, Flussuferläufer, Goldammer, Grauschnäpper, Grauspecht, Grünspecht, Kuckuck, Mittelspecht, Neuntöter, Pirol, Rohrammer, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sumpfmeise, Sumpfrohrsänger, Teichhuhn, Turtel- taube, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Wasserralle, Wendehals, Zwergdommel, Zwergtaucher, ungefährdete Bodenbrüter und Wasservögel, Rastvögel und Winter- gäste, Mauereidechse, Zauneidechse, Gelbbauchunke, Kammmolch, Kleiner Was- serfrosch,Knoblauchkröte, Laubfrosch, Moorfrosch, Springfrosch, Dunkler Wie- senknopf-Ameisenbläuling, Zierliche Moosjungfer, Heldbock und Zierliche TeIler- schrecke. Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiet 7015-441 .Rheinniederunq Elchesheim - Karlsruhe" sind nicht auszuschließen, eine Ausnahme nach §34 Abs. 3 BNatSchG ist für folgende Arten bei der Höheren Naturschutzbehörde zu beantragen: Neuntöter, Zwergdommel, Wasserralle, Wendehals, Zwergtaucher. Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes 7015-341 .Rheinnlederunq von Wintersdorf bis Karlsruhe11sind nicht auszuschließen, eine Ausnahme nach §34 Abs. 3 BNatSchG ist für folgende Lebensraumtypen und Arten bei der Höheren Natur- schutzbehörde zu beantragen: LRT314.0 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen LRT6210 Kalk-Magerrasen LRT6510 Magere Flachland-Mähwiesen Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Gelbbauchunke, Kammmolch, Dunkler Wie- senknopf-Ameisenbläuling, Heldbock, Hirschkäfer, Scharlachkäfer, Schmale WindeI- schnecke, Bauchige Windelschnecke, Zierliche Tellerschnecke, Grünes Besenmoos Für die Entschlammung des Federbaches ist darzulegen, dass neqative Beeinträchti- gungen der Alb und des NSG / LSG.Burqau"ausgeschlossen werden. Ein schlüssi- ges Entsorqunqskonzept ist vorzulegen, die Maßnahme ist im Detail mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz zu erarbeiten.. Die Wege auf den Dämmen erhalten eine wassergebundene Decke oder eine Schot- terdecke. Bzgl. der zwingend erforderlichen Gräben zur Binnenentwässerung ist deren Gestal- tung mit Flachwasserzonen / abgeflachten Böschungen zu prüfen (z.B. landseitige Böschungen in öffentlichem Eigentum).. - 22 - V8: Umsiedlungen einzelner Pflanzenarten sind nicht gestattet. Umsiedelungen größerer Vegetationsbestände sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Um- welt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe und unter Vqrlage eines sinnhaften Monitoringkonzeptesrnöqlich. V7: Umsiedelungen streng geschützter Arten sind zu vermeiden und nur in begrün- deten Fällen nach Vorlage eines positiv beschiedenen Ausnahmeantrages des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe sowie eines mit der Naturschutzverwaltung abgestimm- ten Monitoringkonzeptes möglich. V6: Stammabschnitte mit für Fledermäuse geeigneten Höhlen sind zu bergen und an Stellen außerhalb des bau- und anlagebedingten Wirkraumes an Bäumen zu fi- xieren. V5: Heldbock besiedelte Abschnitte von gefällten Eichen sind im Rheinpark in auf- rechter Position an dort vorhandenen Bäumen mit gleicher Exposition wie am natür- lichen Standort zu fixieren. V4: Heldbockbrut und -verdachtsbäume im Abschnitt des HWD XXV wenig süd- lich des Rheinparks Rappenwört (zwischen Damm km 16+630 und 16+640), im nördlichen Abschnitt des HWD XXV zwischen den Bauwerken 4 und 5 (zwischen Damm km 18+110 und 18+150 sowie zwischen 18+450 und 18+500) und am HWD XXVI amSüdranddes Kastenwört (bei Damm km 6+220) sind zu schüt- zen durch Einbau einer Wurzelschutzfolie und Begrenzung des Dammquerschnittes. Alle Heldbock geeigneten Bäume sind vor der Fällung auf Heldbockbesiedelung zu überprüfen. Die Maßnahme ist auch durchzuführen bei neu festgestellten Held- bockeichen. V3: An die Baufelder grenzende Teile naturschutzfachlich besonders bedeutender Flächen sind durch Bauzäune, Absperrbänder oder Baumschutzmaßnahmen vor Schädigungen zu sichern. DIN-Vorschriften zum Baumschutz sind einzuhalten. Die Baufirmen sind in die Arbeit unter naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gesichts- punkten einzuweisen. Die Auflagen der Baugenehmigung sind den ausführenden _Firmen mitzuteilen und deren Einhaltung hat die Bauleitung zu überprüfen. V2: Die Baustellen ind. der Baustelleneinrichtungsflächen sind vor deren Einrichtung hinsichtlich Amphibien und Reptilien abzusuchen, deren sicheres Verbringen ist zu gewährleisten und die Vorhabensfläche ist mit einer Amphibien- und Reptiliensperre zu versehen. Der Vorhabensträger hat deren Funktion sicherzustellen. V1: Die Hochwasserdämme sind entsprechend ihrer Wertigkeit beginnend mit dem Damm mit geringster Wertigkeit auszubauen, ein Konzept ist Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz vorzulegen. •Spezielle Nebenbestimmungen aus der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung (Bezeichnung gemäß LBP): O O ·0'l:-'1 - \ '0·'-' I00...;U~~ - 23 - V22: Bei Bauarbeiten im Bereich eines Gewässerbettes, z.B. Neubau der Rheinsträß- lebrücke, wird durch die Errichtung von Sedimentsperren der Eintrag von Sedimen- ten in angrenzende Gewässer vermieden. Die nähere Ausqestaltunq der Maßnah-· V21: Die Furt 33 am Rappenwörter Altrhein ist so anzulegen, dass keine wertvollen Gehölze oder anderen Pflanzenbestände geschädigt werden. V20: Die Ausweichhabitate für die Groppe sind im Detail mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe abzustimmen. V18: Aus Gewässern entnommene Sohlsedimente oder Vegetation sind mindestens einen Tag lang am Ufer auf Abtropfrosten zu belassen. V15: Die Teiche zur Grundwasserhaltung werden mit Vorrichtungen ausgestattet, die ein Ansauqen von Wasserlebewesen oder Formen von diesen verhindern. Die Bauweise ist im Detail mit Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutzabzustirn- men. V14: Pappeln mit Habitatfunktion sind aus der forstlichen Nutzung zu entlassen. An Wegen sind sie wie unter V13 zu behandeln. V13: Das Fällen von Habitatbäumen aus Verkehrssicherheitsgründen ist nur zulässig, wenn andere Maßnahmen wie Sperren eines Weges, Sichern durch Kronenentlas- tung oder Stützkonstruktionen oder Stummeln nicht möglich sind. V11 und V12: Am HWD XXVI auf Höhe des Naturschutzgebiets .Fritschlach" sowie den daran anschließenden Teilen des Kleingartengebiets (ca. 450 Ifm Damm- länge) sind störungsintensive Arbeiten beim Ausbau des HWD XXVI im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Oktober ausgeschlossen. Im Südwestteil des Kastenwört sind Baumaßnahmen an der Querung der Ahorn- richtstätt mit dem Stanqenwasser bzw. Nutzung der Ahornrichtstätt als Baustraße außerhalb der Wochenstubenphase der Kleinen Bartfledermaus auszuführen (Mai bis August). In der Flugzeit des Heldbocks (Ende April bis Ende Juli) werden für die Bautätigkei- ten keine künstlichen Lichtquellen in Abständen<100 m von Heldbockeichen ge- nutzt. Die Baumaßnahmen im Bereich des naturfernen Stillgewässers (Gewässer Nr. 11) sind im Zeitraum zwischen Ende Oktober und Mitte Februar durchzuführen. Die BaumaBnahmen im Bereich des Tümpels am luftseitigen Dammfuß des HWD XXV im Robustatod (Gewässer Nr. 14) erfolgen im Zeitraum zwischen Ende Oktober und Anfang März. Die Baumaßnahmen im Bereich der Senke nördlich des Kleingartengebiets Fritschlach (Gewässer Nr. 77) erfolgen im Zeitraum zwischen Ende Oktober und Mit- te Februar. V10: Auf Grundstück Flurstück Nr. 19530 ist ein Sichtschutz zum Schutz der Was- servögel anzulegen. Der Sichtschutz ist nach Beendigung der Maßnahme zu entfer- nen. Eine Begrünung der beeinträchtigten Fläche erfolgt nicht. 00000000::>4 - 24- K04: Auf Grundstück Flurstück Nr. 19530 ist die schattenseitige, starkwüchsige Böschung in der letzten Mai-Dekade zu mähen. Zwischen dem 15. und dem 25. Juni eines Jahres wird der schwächere Aufwuchs der sonnenseitigen Böschung ge- mäht. Die zweite Mahd der schattenseitigen Böschung erfolgt in der letzten Au- gust-Dekade, jene der südlich exponierten Böschung zwischen dem 15. und dem 25. September. Das Mähgut ist jeweils abzutransportieren. Bei der Mahd der sonnenseitigen Böschungen sind pro 100 Ifm jeweils 10 Ifm als Altgrasinseln zu belassen, bei der zweiten Mahd bleiben insbesondere solche Stellen stehen, in denen der Echte Haarstrang gehäuft auftritt. Auf den schattenseitigen Böschungen erfolgt vor der zweiten Jahresmahd eine Kontrolle, ob sich ggf. der Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling angesiedelt hat. Der Große Wiesenknopf ist an einigen Stellen der Maßnahmenabschnitte vorhanden, Werden Ansiedlungen des Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings festgestellt, so erfolgt K02: Als Kompensation für den Verlust / die Beeinträchtigung der Brenne auf der _. Rappenwörter Insel ist die Brenne im NSG/ LSG.Burqau"aufzuwerten. K01: Für die Wiederandeckung der Deiche ist sandiges Bodenmaterial (mit allenfalls nur schwach lehmigen oder schluffigen Beimischungen) in einer Mächtigkeit von 20 cm (im horizontalen Bereich der Berme 10 cm) zu verwenden. Die Deckschicht ist aus humusarmem Sand mit geringen Lehm- und Schluffanteilen auszuführen. Der Oberboden der derzeitigen Dämme mit artenreichem Bewuchs ohne naturschutz- fachlich problematische Arten (v.a. Goldruten) ist für die Abdeckung zu verwenden. Er ist vorrangig auf den Dammabschnitten im Offenland, im Wald auf den flache- ren und dadurch stärker besonnten Dammflanken auszubringen. Das Grünland ist anzusäen, es ist Heudrusch zu verwenden, der vor Ort, auch auf den Brennen oder auf vergleichbaren Dämmen z.B. im LSG .Vorderau11oder am Klärkanal an der Wässerung gewonnen wird. Die Einsaat handelsüblichen Saatgutes ist nicht gestattet. Das Grünland ist zweimal zu mähen, das Mähgut ist abzutransportieren. Eine Dün- gung erfolgt nicht. Die erste Mahd erfolgt zwischen Mitte Mai und Ende Juni, die zweite Mahd zwischen Mitte September und Mitte Oktober. Abweichungen, die '2.B. von Entwicklungsstadien nach der Neuanlage abhängen, sind zwischen ökolo- gischer Baubegleitung und der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz zu be- sprechen. V24: Die Spundwand der Rheinparkumschließung ist so einzubauen, dass keine Ha- bitatbäume zu fällen sind, ggf. bewegt sich das Trägergerät zum Einbau" der Spundwand in der Achse der Spundwand (Vor-Kopf-Arbeiten). V23: Die Sammelleitung der Flächendrainage im Rheinpark ist so zu verlegen, dass eine Beeinträchtigung der Habitatbäume unterbleibt. Die flächige Absenkung des Geländes um 0,5 m zum Aufbringen einer Dränschicht aus Kies spart den Traufbe- reich der Habitatbäume aus, an eventuell und nur ausnahmsweise betroffenen Baumwurzeln ist händisch zu arbeiten. me erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. OOOJCUuO:)S - 25 - K012: Auf den Grundstücken Flurstück Nr. 16869, 17383 und 19531/1 sind auf einer Fläche von ca.10ha Streuobstwiesen anzulegen, eine weitere, ca. 0,5 ha große Flächeist als Ersatzfür die Flächeim NSG.Burqau"zu finden. Die Bepflanzung ist mit alten, gebietstypischenSorten hochstämmigen Apfel- und Birnbäumenvorzunehmen. Pro Hektar sind 30 Bäume in unmittelbaren Abständen . zu pflanzen. K011: Auf den Grundstücken Flurstück Nr. 17155, 17156, 17157, 17158, 17159, 17160,17248,17249,17250,17251,17252,17253,17254, 17255, 17265, 17266, 17267, 17270, 17271 sind bauliche Anlagen wie Hütten, Zäune und Weg- befestigungen zurückzubauen, die Flächen sind zu entsiegeln. Gebietsfremde Ge- hölze sowie Nieder- und Mittelstamm-Obstbäume sind zu beseitigen. Hochstämmi- ge Obstbäume sind zu belassen. Absterbende Bäume sind als stehendes Totholz zu belassen, Silber-Weiden nach vorheriger artenschutzrechtlicher Überprüfung zu- rückgeschnitten werden .. Tiefgelegene Teile der Fläche sind mit bis ca. 0,5 m tiefen, landschaftsangepassten Senken anzulegen. Die Anlage des Grünlandes erfolgt mittels im NSG .Fritschlach" gewonnenen Heu- drusches. An die Maßnahmenflächen grenzende, kleine Goldruten-Bestände sind im Zeitraum vom Rückbau der Kleingärten bis zum Rasenschluss des anzulegenden Grünlands mehrfach jährlich vor dem Aufblühen zu mähen. Eine Abzäunung ist nur dann vorzunehmen, sofern die Grundstücke unberechtigt der Abfallentsorgung dienen (fakultativ). Dauerhaft ist das Grünland als einschürige Mahd im Spätsommer mit Abtransport des Mähgutes zu beschränken. Die Mahdtermine werden auf Grundlage eines Mo- nitorings zur Vegetationsentwicklung optimiert. K010: Auf Grundstück Flurstück Nr. 17383 ist ein Magerrasen mit in Karlsruhe ge- wonnenem Heudrusch anzulegen. K09: .Auf den GrundstückenFlurstück Nr, 17154, 1?155, 17156, 17157, 17158, 17159, 17160, 17247, 17248, 17249, 17250, 17251, 17252, 17253, 17254, 17255, 17256, 17257, 17267, 17268, 17269, 17270 und 16869 auf der Ge-- markung Karlsruhe wird anstelle der geplanten Magerwiese eine Fettwiese mittlerer Standorte und/oder eine Streuobstwiese angelegt. Die Zusammensetzung und die Qualität des Saatgutes ist mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz abzu- stimmen. K07: Auf dem Grundstück Flurstück Nr. 17797 ist eine Nasswiese wiederherzustel- len. Die Maßnahme bezieht sich nicht nur auf den jetzt schon wiesenartigen Teil des Grundstücks, sondern auch auf den Gartenanteil die zweite Mahd der betreffenden Abschnitte erst im Anschluss an jene der südlich exponierten Böschung, d.h. Ende September / Anfang Oktober. Auf Grundlage eines Monitorings ist das Mahdregime in den Folgejahren zu opti- mieren. - 26- KW5: An möglichst vielen Dammfußbereichen sind Pappel-Bestände in Auwald um- zubauen. Pappeln sind zu kappen, um deren Artenschutzfunktion zumindest vo- rübergehend zu erhalten. Stiel-Eichen sind unterzubauen. Zu verwenden ist autoch- thones Pflanzgut unterschiedlicher Pflanzqualität (Größe der Bäume). KW4: Auf den trockenen Standorten des Rappenwört (Brennen) sind 10 hiebreife Kiefern pro Hektar aus der Nutzung auszusparen und dem natürlichen Absterben zu überlassen. Auf das Ringeln gesunder Kiefern zur Förderung des Totholzes ist zu verzichten. Sollte wider Erwarten ein Mangel an Totholz für den Erzfarbenen Nadel- holz-Prachtkäfer vorhanden sein, kann ausnahmsweise Kiefernholz aus einer nahen Durchforstung an geeigneter Stelle abgelagert werden. Ein Abgleich dieser Maß- nahme mit den schon durchgeführte ist wegen der Umsetzung des Pflegeplanes für die Brennen und des Alt- und Totholzkonzeptes in den Karlsruher Stadtwäldern er- forderlich. KW3: Im gesamten Polder sind Alteichen zu fördern und zu belassen, indem sie von beschattenden Berg-Ahornen oder Eschen freigestellt werden und / oder im Sinne des Alt- und Habitatbaumkonzeptes aus der forstlichen Nutzung genommen wer- den. Auch ein Teil der jüngeren Eichen ist als Artenschutz Z - Baum aus der forstli- chen Nutzung zu nehmen. Ein Abgleich der Maßnahmen im Polder mit den schon festgesetzten in Karlsruhe ist wegen der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes in den Karlsruher Stadtwäldern erforderlich. KW2: In den baumfreien Zonen am Fuß der Umschließungsdämme des Polders, wo naturnahe Waldbestände angrenzen sowie entlang des Waidwegs (Entsiegelungs- flächen) sind Waldränder anzuleqen. Zu verwenden ist autochthones Pflanzmaterial. das truppweise gepflanzt wird. Zu verwenden sind Weißdorn, Feld-Ulme, Hartriegel, Pfaffenhütchen, Wasser-Schneeball sowie auf hoch gelegenen bzw. trockenen Standorten auch Hasel, Liguster, Wolliger Schneeball, Kreuzdorn und Berberitze. Am Waidweg ist ein 1 - 1,5 m breiter Streifen zum verbleibenden Weg von Be- pflanzung freizuhalten, ebenso bleiben regelmäßig Pflanzlücken von 3 - 5 m Länge, in Abständen von ca. 15 - 25 m werden Wild-Birnen und Wild-Äpfel eingebracht. KW1: Für als Kompensation angerechnete waldbauliche Maßnahmen sind nur standortheimische Baumarten zu verwenden. KOl8: Auf den Grundstückes Flurstücke 17269, 17270, 17250, 17251, 17156 und 17157 sind landschaftstypische Strukturen für Zauneidechsen anzulegen. Ein modi- fiziertes Konzept ist der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz vorzulegen. K013: Auf den Grundstücken Flurstücke Nr. 16869, 17130,17131,17132,17133, 17134,17135,17136,17137,17138,17139,17140,17141, 17142, 17143, 17144,17145,17146,17147,17383und 19531/1 sind 5 bis 10 m breite Feldge- hölze, Feldhecken und Gebüsche aus autochthonem Pflanzmaterial von Hartriegel, Hasel und Sal-Weide, Pfaffenhütchen, Weißdorn und Schlehe zu pflanzen. Die Wiese ist als Magerwiese mittlerer Standorte mittels Heudrusch anzulegen. Im Saatgut sind Obergräser und bei hoher Nährstoffverfügbarkeit besonders konkur- renzstarke Kräuter auszuschließen. O 0 0 J ,.,""":,';U'. ,..., IVU U'J,' - 27 - KQ3: An Bäumen höher gelegener Waldbestände der Grundstücke Flurstücke Nr. 19530, 19479, 19529, 19531, 19527 und 19527/4 Gemarkung Karlsruhe sind Nistkästen für Vögel folgender Arten anzubringen: Starenkästen, Nistkästen für Kleinvögel, Halbhöhlen-Nistkästen, Spalthöhlen für Baumläufer. Das Anbringen der KQ2: In das Pumpwerk Nord werden 5 Fledermausfassadenröhren eingebaut (jw. 47cm x 20cm x 12 cm) mit 2x 15 cm Einflugweite). KQ1: In den Gewannen Mahdschlägles, Sauschlag, Stangenwasser, Forlenschlag, Speckschlut, Rappenwört, Oberwald und Großgrund sind Fledermauskästen, - höhlen, -großraumhöhlen sowie geborgene.Bestandshöhlen"gemäß Vorgabe und Absprache mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe auszubringen. Der Vorhabensträger stellt die Kontrolle und die Pflege der Höhlen sicher. KG6: Auf den Grundstücken Flurstücke Nr. 17130, 17131, 17132, 17133, 17134, 17134/1,17135,17136,17137,17138,17139,17140,1714t 17142, 17143, 17144, 17145, 17146, 17147 und 17148 sind Rückstände der Gartennutzung zu entfernen, punktuell kann dabei Boden ausgehoben werden und nach Absprache mit der Stadt Karlsruhe, UA eine Initialpflanzung von Schilf vorgenommen werden. KG3: Auf den Grundstücken Flurstück Nr. 17130, 17131, 17132, 17133, 17134/1, 17155,17156,17157,17158,17159,17160,17248,17249, 17250, 17251, 17252, 17270 und 17271 sind Kleingewässer anzulegen, nicht heimische Gehölze sind zu entfernen. Auf Anpflanzungen ist zu verzichten. KG2: Auf den Grundstücken Flurstück Nr. 16869, 17140, 17141, 17142, 17143, 17144 und 17145, alle auf Gemarkung Karlsruhe, sind grundwasserbeeinflusste Teiche in der Altaue anzulegen. Es erfolgen keine Anpflanzungen, außer von au- tochthonen Stiel-Eichen, Feld-Ahornen, Hainbuchen am Nordufer. KG1: Auf den Grundstücken Flurstück Nr. 17286, 17288, 17270, 17271, 17272, 17273, 17243, 17244, 17178, 17179, 17180, 17181, 16997, 16998, 16999, 17807, 17808 und 18024 sind die Gewässer zur Grundwasserhaltung zu optimie- ren, indem Flachuferabschnitte angelegt, ausgewählte, mit Stadt Karlsruhe, Um- welt- und Arbeitsschutz abgestimmte Abschnitte mit einer Eisvogelwand oder her- überhängenden Gehölzen versehen und zwingend erforderliche Wasserbausteine mit Kies überdeckt werden. Auf eine Einzäunung der Teiche ist zu verzichten. Die Teiche sind zur Förderung unterschiedlicher Sukzessionsstadien zeitlich versetzt anzulegen. Auf Grundstück Fist. Nr. 17807 bzw. 17808 sind vegetationskundliche Dauerbe- obachtungsfläche anzulegen, um eine durch die Grundwasserhaltung hervorgeru- fene Veränderung zu dokumentieren und erforderliche Sicherungsmaßnahmen fest- legen zu können. KW9: Im Kastenwört, Teil des NSG .Fritschlach" sind die forstlichen Maßnahmen u.a. durch Entwicklung eines Stieleichen-Hainbuchen-Waldes sowie Nichtnutzung eines 20m-Radius / Trägerbaum an das Grüne Besenmoos anzupassen. OOOO~G[JUj8 - 28- Eine Auflistung der beeinträchtigten und1oder zerstörten geschützten Biotope au- ßerhalb des NSG .Fritschlach" auf der Grundlage der aktuellen Kartierungind.der Notwendigkeit für des Eingriffs ist der unteren Naturschutzbehörde als Grundlage für eine mögliche Befreiung vorzulegen. Zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- oder Er- holungsfunktionen des Waldes nach§9 LWaldG sind Waldentwicklungen aus Suk- zessionsflächen gegenüber klassischen Aufforstungen zu bevorzugen. ME1, ME2+M3: Die Laufstrecken .Federbachrunde" , "Um den Bellenkopf" und "Um den Fermasee" bzw. neu "ZumFermasee"sind hochwassersicher zu führen, wegebauliche Maßnahmen, d.h. Wegausbesserungen1-erhöhungen sind nicht zu- lässig. KS2: Der Waidweg ist auf 480m Länge bzw. 1640m2zu entsiegeln. KS1: Die B 36 nördlich der Gemarkungsgrenze Karlsruhe1Rheinstetten bis zur Rheinstrandsiedlung ist mit Wildtierquerungshilfen (drei Rohrdurchlässen mit einem Durchmesser von 90cm) zu versehen, Absprachen bzgl. der genauen Lage, straßen- seitiger Anrampungenetc,und einer Besucherlenkung im Hochwasserfall sind mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz erforderlich. KQ6: Am Teich D2 nördlich des Kleingartengebietes Fritschlach und dem nördlichen Rappenwörter Altrhein ist jeweils eine Eisvogelsteilwand durch lotrechtes Abstechen der Böschungskanten anzulegen. KQ5: In den Streuobstwiesen sowie zahlreich an Bäumen der neu angelegten Baumreihen und Baumgruppen werden unter Beachtung des Landschaftsbildes und Verzicht der Maßnahme im NSG/LSG.Burqau11'10 Fledermauskästen pro Hektar angebracht, die Kästen sind zu kontrollieren und zu pflegen. KQ4: An Bäumen im Offenland auf den Grundstücken Flurstücke Nr. 17383 und 19531/1sind 3 Nistkästen für den Wendehals und 4 für den Feldsperling aufzuhän- gen. Das Anbringen der Nistkästen ist mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Ar- beitsschutz im Vorfeld abzustimmen Nistkästen ist mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz im Vorfeld abzu- stimmen. OOOJ:G[J(J~9 - 29 - 10-7.2.4.3Anlage und Pflege von Nasswiesen(Maßnahme K011) Für die Funktion "Sonderstandort für die naturnahe Vegetation" kann, entsprechend der Arbeitshilfe der LUBW11Bodenschutz2411,bei einer Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Verhältnisse eine Aufwertung um eine oder zwei Wertstufen erreicht werden, wenn durch die Wiederherstellung des ursprünglichenWasserhaushaltswieder eine hohe oder sehr hohe Bedeutung des Bodensals Standort für naturnahe Vegetation erreicht werden kann. Dies kann nach Prüfung der ursprünglichen, vor der Gebietsentwässerungvorherrschenden Zu 10-7.2 Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Naturhaushaltsfunktionen im Offenland Die geplanten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmensind zusätzlith auf die Vorschlägefür die Aufwertung von Böden als "Sonderstandort für die naturnahe Vegetation" im Kapitel 5.2.2 der Arbeitshilfe der LUBW "Bodenschutz 24" abzugleichen und gegebenenfalls um den Wertgewinn für das Schutzout Boden zu ergänzen. Zu 10-7.1 Grundzüge der Maßnahmenplanung zur Kompensation von Eingriffen Die Entsiegelungsmaßnahme"NATO-Straße/-Rampe"ist wegen dem bedeutenden Wertgewinn von 16 Ökopunkten pro Quadratmeter aus Bodenschutzsichtebenfalls unbedingt weiter zu verfolgen. Gerade die Bilanz Neuversieqelunq-Entsieqelunq zeigt, wie schwierig es ist, geeignete Entsiegelungsflächenzu ermitteln, um für das Schutzgut Boden einen Ausgleich zu erzielen und Bodenfunktionen wiederherzustellen. Die Anregung der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, als Ausgleichsmaßnahme vorhandene Altablagerungen als anthropogen gestörte Flächenzur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen abzugraben und mit kulturfähigem Bodenmaterial aufzufüllen, wurde in der weiteren Planung leider nicht weiter verfolgt. Wir halten dies, unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzung der Flächen,weiterhin für eine sinnvolleMaßnahme. Zu 10-7Kompensation der Eingriff in Natur und landschaft Die geplanten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind auf die Maßnahmen im Kapitel 5.2.2 der Arbeitshilfe der LUBW "Bodenschutz 24" zur Aufwertung von Böden als "Sonderstandort für die naturnahe Vegetation" zu prüfen und zu ergänzen. 3.1Anmerkungen zum lBP Zu 10-2.1 Vorhabensbestandteile zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und landschaft Die Schüttung für die Wildrettungshügel ist mit einem Eingriff, vorwiegend in natürlich gewachsene Böden verbunden. Zur Eingriffsminimierung sind die Rettungshügelmöglichst den vorgesehenenEingriffsbereichenund damit gestörten Bodenverhältnissenzuzuordnen. 3. Stellungnahme Bodenschutz OOOJ~>~u040 - 30- Die Bilanzierung ist jedoch nicht vollständig. Eskann nicht nachvollzogen werden, obdiein. denAntragsunterlagen aufgeführtenBau- und Kompensationsmaßnahmen,die in das Schutzgut Boden eingreifen, vollständig in die Berechnung eingegangen sind. Für eine vollständige und richtige Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung sind jedoch sämtliche Minimierungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmendie einen Eingriff in das Schutzgut Boden darstellenzur Vervollständigungzu berechnen (z. B.KG6 "Anlage von Ufer-Schilfröhricht). Zu 10-12.2Gegenüberstellung für das Schutzgut Boden Für das Schutzgut Boden wurden die Unterlagen wie gefordert, um die Eingriffs- /Ausgleichsberechnungnach der Arbeitshilfe der LUBW"Bodenschutz 24" ergänzt. Auf der Grundlage der vorliegenden Bodenkarte (solum 200gb) und der Bodenbewertung nach "Bodenschutz 23" wurde der Eingriff in den Boden durch die geplanten Bau- und teilweise durch die Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen in der Tabelle 10-12.2-2 "Eingriffs-/Ausgleichsbilanzfür das Schutzgut Boden" nach der Eingriffsform (Überdeckung, Bodenabtrag,Versiegelungetc.) bilanziert. Zu 10-7.4.6Anlage von Ufer-Schilfröhricht (Maßnahme KG6) Das flächige Abschieben von Oberboden in einer Tiefe von 0,5 bis 1m zwecks Anlage von Uferschilf wird von UA nicht befürwortet, es verringert die natürlichen Bodenfunktionen erheblich und stellt einen weiteren Eingriff in das Schutzgut Bodendar. Die Aufwertung des Gebietes ist grundsätzlich sinnvoll, möglich ist dies durch Entfernen der auf Gartennutzung hinweisenden Baulichkeiten und der Auffüllungen. Ein flächiges Abtragen des Areals ist hingegen sehr künstlich. Das punktuelle Anpflanzen von autochthonem Schilf ist nur nach vorheriger Absprache mit der Stadt Karlsruhe, UA auf im Rahmen der Rückbauarbeiten entstandenen Senkenmöglich. 10-7.4.3Anlage von Kleingewässer-Systemen für Pionierarten (Maßnahme KG3) Ebenso können nach der Arbeitshilfe der LUBW "Bodenschutz 24" durch Maßnahmen zur Nutzungsextensivierung auf Flächen mit einer hohen bis sehr hohen Bewertung für die Funktion "Sonderstandort für die naturnahe Vegetation" 0,75 Wertstufen/3 ÖPangerechnetwerden. Zu 10-7.4 Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von . Naturhaushaltsfunktionen der Gewässer und Verlandungsbereiche Auf ein zusätzliches Ausheben von natürlich gewachsenem Boden und damit , einem weiteren Eingriff ist unbedingt zu verzichten. Die TümpelfTeichesind in den Bereichen,in denen Baulichkeiten(Gartenhütten, Wegbefestigungen etc.) entfernt werden anzulegen, so kann zusätzlich der Aufwand für eine Rekultivierung vermiedenwerden. Bodenverhältnissebelegt und entsprechend als Ausgleichsmaßnahme bilanziert werden. OOOJCJG041 - 31 - Bei der Überarbeitung der Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden kann zudem berücksichtigt werden: ~Die Arbeitshilfe der LUBW "Bodenschutz 24" lässt für die Funktion ""}jJ..J.Ausqleichskörper im Wasserkreislauf" bei einer Nutzungsänderung in Wald ~~grundsätzlich eine Aufwertung von 0,33 Wertstufen/1,33 Ökopunkte zu. Bei einer Umwandlung von Ackerflächen in Wald auf einer Flächevon16,79 ha ist bei uaverschlämmungsempfindlichenBöden und in Überschwemmungsgebieten l1t.alj(innerhalb HQ 10) eine Aufwertung von 0,75 Wertstufen/3 Ökopunkten pauschal AeulJlJ1flmöglich. Durch die Verringerung der Verschlämmungsneigung wird eine VVII~tVerbesserung des Wasseraufnahmevermögens erreicht. Die Aufforstungsflächen ~1Mkönnen dahingehend bilanziert und der Gewinn an Wertstufen/Ökopunkten in der BIEingriffs/Ausgleichsbilanz ergänzt werden. 11:3.'~fInsgesamt werden durch die Planung 25,58 ha Fläche von der Nutzung als Acker in 0{~~'~JGrünland oder Wald umgewandelt. Die Flächengr"öße der Umwandlung von Acker ,.. in Grünland beträgt, nach Abzug der Flächen die in Wald umgewandelt werden, tt - \demnach 8,79 ha. Verschlämmungsempfindliche Böden können durch die ~. Bei der Überarbeitung der Bilanzierung kann zudem Folgendes berücksichtigt werden: Die Arbeitshilfe der LUBW "Bo'denschutz2411lässt für die Funktion .Ausqleichskörperim Wasserkreislauf" bei einer Umwandlung von Ackerflächen in Wald im Überschwemmungsgebiet eine Aufwertungvon0,75 Wertstufen beziehungsweise 3 Ökopunkten zu. Voraussetzung hierfür ist, dass die Böden höchstens mit der Wertstufe 3 für die Funktion.Ausqleichskörperim Wasserkreislauf" bewertet sind. Im Bereich der Hochwasserdämme, als technische Bauwerke, ist durch die technischen Vorgaben nur eine Andeckung mit 0,20 m humushaltigem Oberboden möglich. Daher erhalten die Dammflächen, wie im LBP beschrieben, nur die geringste Restfunktion an natürlichen Bodenfunktionen. An Bauwerken (z. B. Umschließung Rheinpark, Gewässerränder etc.), die geringere technische Anforderungen besitzen, kann durch die Herstellung einer mächtigeren Rekultivierungsschicht eine höherwertige Verbesserung der Bodenfunktionen erreicht werden. Die unterschiedlich zu erreichende Wertstufe von 1 (ab 20 cm) bis zu 3 (ab 80 cm) kann, mangels ausführlicher Darstellung, in der Bilanzierung nicht nachvollzogen werden und muss ebenfalls überarbeitet werden. Die Eingriffs-/Ausgleichstabelle ist aufgrund fehlender Eingangsdaten in Form von Auflistung der jeweiligen Maßnahmen und Angabe der Flächengrößennicht vollständig und damit nicht abschließend prüfbar.Auf der Basis der vorliegenden Karte (UVS, Schutzgut Boden: Auswirkungen 8-6-3) sind sämtliche Eingriffe mit Nennunq der genauen Maßnahmen sowie Angabe der jeweiligen Flächengrößen (Versiegelung, Teilversiegelung, temporäre Beeinträchtigung etc.) zu ergänzen. Dazu sind auch für die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen "Entsiegelung von Flächen11die Einzelflächen unter Angabe der Folgenutzung aufzulisten. Die Entsiegelungsflächen sind zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionennach fachlichen Vorqaben, die im Rahmen der Ausführungsplanung (Bodenschutzkonzept) auszuarbeiten sind, herzustellen. OOOOJ·jG042 - 32 - Zur Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit Böden und Bodenmaterial ist während der BauzeiteineBodenkundliche Baubegleitungmit bodenkundlichem Sachverstand einzustellen. Die Bodenkundliche Baubegleitung begleitet und überwacht während der Bauzeit die Vorgaben zur Umsetzung des Entsiegelungsflächen sind durch die vollständige Beseitigung der ortsfremden Materialien sowie Beseitigung von Bodenverdichtungen und Einbau von ortsähnlichem Bodenmaterial in ihrem natürlichen Vorkommen wiederherzustellen. Die Vorgaben hierfür sind im Bodenschutzkonzept auszuarbeiten und durch die BodenkundlicheBaubegleitungzu überwachen und zu dokumentieren. Es ist einBodenschutzkonzeptzur Reduzierung der baubedingten Bodenbeeinträchtigungen durch einen schonenden Umgang mit dem Boden (DIN 19731 und BVB Merkblatt, Band 2 .Bodenkundliche Baubegleitung BBB") mittels geeigneter Maßnahmen (bodenschonende Planung, Festlegung von Transportrouten und Baunebenflächen, Einrichtung Baustelleneinrichtungsflächen auf befestigten Flächen, Verwendung Baggermatten, Vorgaben an das Befahren des Bodens in Abhängigkeit der Bodenfeuchte, Lagerung humushaitiger Oberboden, Rückbau von Flächenbefestigungen, Tiefenlockerungsmaßnahmen, Herstellungdurchwurzelbarer Bodenschicht, etc.) zu erstellen. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind in dem Konzept auszuarbeiten und mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutzabzustimmen. Bei der Durchführung der Baumaßnahmenund während des Betriebs des Polders sind die folgenden Vorgaben zu beachten: 3.2 Nebenbestimmungentürdas Schutzgut Boden Es wurden, gegenüber der vorherigen Planung, zusätzliche Flächen für die temporäre Bautätigkeiten in Kauf(>10 ha) genommen. Über ein entsprechendes Konzept zur bodenschonenden Umsetzung (siehe Forderung eines Bodenschutzkonzepts in den Nebenbestimmungen) sind die bauzeitbedingten Auswirkungen zu minimieren und zu begrenzen. Die aufgeführten .Leitungsverlegungen (7,5 km Sammel-, Druck- und Pumpenleitungen)sind alstemporärer Eingriff ebenfallszu bilanzieren. Die Verlegung von Dränageleitungen, sofern außerhalb von bestehendenoder neu anzulegenden Wegen, ist in die Eingriffsbilanzierung aufzunehmen. Für die Drainagen ist eine Bewertung der Böden mit der geringsten Restfunktion anzusetzen. Die Flächendränageauf dem Parkplatz Rheinpark ist hinsichtlich des Eingriffs in den Boden ebenfalls zu beschreiben und in die Bewertung aufzunehmen. Die Böden sind durch die Parkplatznutzung (Verdichtung, Schotterung) bereichsweisezwar vorgestört, dieHächendränaqestellt jedoch einen erweiternden Eingriff dar. - 33 - OCOGC:Ju043 Verbesserungdes Wasseraufnahmevermögensbei der Umwandlung in Grünland )'~ mit 0,75 Wertstufen/3 ÖP angerechnet werden. Die hierfür in Frage kommenden Flächensind anhand der Bodenkartezuzuordnen und zu bilanzieren. - Aufstellung, welche Massen bei den Einzeimaßnahmenanfallen und ob dieseabgefahren oder umgelagert werden sollen - Angaben zu Bereitstellungsflächen - geplante Bodenuntersuchungen (Anzahl der Proben/Sondierungen,Analy- senumfang etc.). Dies gilt für Umlagerungsmaterial,für Fremdmaterialund • Aus fachtechnischer Sicht ist von einem Sachverständigenein Boden-/Massen- management-Konzept zu erstellen, das mindestens folgende Punkte beinhal- tet: FolgendeNebenbestimmungensind in der weiteren Planungumzusetzen: Im Rahmender Maßnahme werden sowohl innerhalb des Poldersals auch außer- halb ca. 1,3 Millionen Kubikmeter Boden bewegt (1-7.5). Während zum Beispiel bei den Dammniederlegungen Boden anfällt, wird bei den Dammneubauten (inkl. Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee)beziehungsweise bei den Dammer- tüchtigungen Bodenmaterialbenötigt. 4.1 Boden-/Massenmanagement 4. Stellungnahme Abfall! Altlasten Fürdie Kontrolle des Eintragsvon Schwebstoffen und Schadstoffkonzentrationen in die Böden des Retentionsraumsist einMonitoringdurchzuführen. Esist dazu ein Konzept über die Durchführung von regelmäßigenUntersuchungenim Bereichder Einlass-undAuslassbauwerkesowieaufausgewählten Bodendauerbeobachtungsflächen zu erstellen. In dem Konzept sind die ausgewählten Flächen zu beschreiben, deren Daten zusammenzustellen, die Häufigkeit der geplanten Kontrolluntersuchungen sowie der Untersuchungsumfang auszuarbeiten.Das Monitoringkonzept ist mit den zuständigen Unteren Behörden abzustimmen. Im Rahmen des begleitenden Monitorings sind sämtliche Daten zu dokumentieren und in geeigneter Form den Unteren Bodenschutzbehörden zur Verfügung zu stellen. Abgrabungen des Bodens für TümpelfTeiche/Senkensind in den Bereichen, in denen Baulichkeiten(Gartenhütten, Wegbefestigungen etc.) entfernt werden und der Bodenbereitsvorgestört ist, anzulegen. Im Rahmen des Boden-/Massenmanagementkonzepts ist eine möglichst hochwertige Verwendung von anfallendem, kulturfähigem Bodenmaterial in Abstimmung mit der BodenkundlicheBaubegleitungzu erarbeiten. Fürdie Bereiche, auf denen eine Bodenschicht zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen hergestelltwerden soll (z. B. UmschließungRheinpark)oder Rekultivierungsflächen (Entsiegelung),ist geeignetesBodenmaterialdafür vorzusehen. Bodenschutzmanagementkonzepts und dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen(Entsieglung,etc.). - 34- • Die Rückbaumaßnahmen sind nach dem Abschluss von dem Sachverständigen zu dokumentieren. In dem Bericht sollen neben einer verbalen Beschreibung der Maßnahme Analysenergebnisse, Fotos und Lagepläne enthalten sein. Die Dokumentation sowie eine tabellarische Zusammenstellung der Entsorgungs- mengen inkl. der entsprechenden Entsorgungswege sind der Stadt Karlsruhe, • Das Konzept für die Bauwerke im Stadtkreis Karlsruhe ist in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz zu erstellen. - Auflistung der anfallenden Rückbaumaterialien Darstellung der geplanten Bausubstanzuntersuchungen Bauablauf bei der Separierung der Abfälle Gutachterliche Überwachung der Rückbaumaßnahmen - Angabe zu den geplanten Entsorgungswegen der jeweiligen Abfälle • Aus fachtechnischer Sicht ist von einem Sachverständigen ein Rückbau- und Entsorgungs-Konzept zu erstellen, das mindestens folgende Punkte beinhaltet: FolgendeNebenbestimmungensind in der weiteren Planung umzusetzen: Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden diverse Bauwerke rückgebaut. Dies um- fasst unter anderem verschiedeneBunkeranlaqen,die drei bisher vorhandenen Ein- /Auslassbauwerke im Damm XXV, Werkstätten, Lager, Gartenhäuser und den Rückbau der Hermann-Schneider-Allee. 4.2 Rückbau von Bauwerken • Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme sind die Massenbewegungen von dem Sachverständigen zu dokumentieren. In dem Bericht sollen neben einer verba- len Beschreibung der Maßnahme u. a. Massenbilanzen, Analysenergebnisse, Fotos, Lagepläne und Schnitte enthalten sein. Die Dokumentation sowie eine tabellarische Zusammenstellung der Entsorgungsmengen inkl. der entspre- chenden Entsorgungswege sind der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeits- schutz vorzulegen. Die Dokumentation ist als Papierversion sowie digital im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. • Das Konzept ist für den Bereich des Stadtkreises Karlsruhe in Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz zu erstellen. für Material, das entsorgt wird (inkl. Schlämme aus Altem und Neuem Fe- derbach) Regelskizzen (Schnitte für die Einbaukonfiguration), welche Materialqualität in welcher Lage bei den Dämmen/Rampen verwendet werden soll - Angaben, welche Materialqualität bei den restlichen Maßnahmen einge- baut wird (z.B.Kellerverfüllungen, Dränagen, Verfüllung von Rohrleitungs- gräben) geplante Entsorgungswege für die Materialien, die abgefahren werden gutachterliehe Überwachung und Dokumentation des Boden-/Massen- managements. - 35 - AA Waidweg, Obj.-Nr. 00018 Hinsichtlich des Bearbeitungsstandes der Fläche haben sich zwischenzeitlich Ände- rungen ergeben. • Aus fachtechnischer Sicht ist noch zu prüfen, wie sich die verschiedenen Schutzmaßnahmen im Umfeld der Fläche AA Fritschlach Nr. 32, Obj.-Nr. 00397 (Dränage Kleingartenanlagen, Graben 3 ete.) auf den derzeitigen Zu- stand auswirken (z. B. Schadstoffverschleppung). FolgendeNebenbestimmungist in der weiteren Planung umzusetzen: Nach Aussage des Gutachters sollen die erforderlichen Maßnahmen im Zuge der Ausführungsplanung mit den zuständigen Stellen abgestimmt und umgesetzt werden. Aus der GrundwassermodelIierung ergibt sich dammnah ein Einstau von bis zu 100 cm (Anlage 6, Kapitel 6-11 .8).·Sowohl aus Sicht des Gutachters als auch aus behördlicher Sicht besteht weiterer Handlungsbedarf. AA Fritsch/ach Nr.32,Obj.-Nr. 00397 Hinsichtlich des abfallrechtlichen Handlungsbedarfes gibt es von Seiten der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz keine Ergänzungen. Die anfallenden Massen und geplanten Untersuchungen sind in das Boden- /Massenmanagement-Konzept aufzunehmen. Aus der GrundwassermodelIierung ergibt sich ein zusätzlicher Einstau von 10 cm. Wir schließen uns der Aussage des Gutachters an, dass es derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf gibt. AA Fritsch/ach Nr. 120, Obj.-Nr. 00402 Hinsichtlich des abfallrechtlichen Handlungsbedarfes gibt es von Seiten der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz keine Ergänzungen. Die anfallenden Massen und geplanten Untersuchungen sind in das Boden- /Massenmanagement-Konzept aufzunehmen. Auf fachtechnischer Sicht kann der weitere Handlungsbedarf wie folgt abgeschätzt werden: In der Genehmigungsplanung (3.1-3.6.2) werden die Flächen beschrieben, die von Baumaßnahmen und/oder Grundwasserstandsänderungen betroffen sind. Des Weiteren wird der weitere Handlungsbedarf dargestellt. Die restlichen, im Boden- schutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfassten Flächen werden nicht weiter erwähnt. 4.3 Altlasten Umwelt- und Arbeitsschutz vorzulegen. Die Dokumentation ist als Papierversi- on sowie digital im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. OOOGCJ0046 - 36- AA Rheinhafen, Obj.-Nr. 04193 Hinsichtlich des abfallrechtlichen Handlungsbedarfes gibt es von Seiten der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz keine Ergänzungen. Die anfallenden Massen und geplanten Untersuchungen sind in das Boden- /Massenmanagement-Konzept aufzunehmen. • Im Bereich der Fläche ist eine Ammonium-Fahne bekannt. Aus fachtechnischer Sicht ist noch zu prüfen, wie sich die verschiedenen Schutzmaßnahmen im Umfeld der Fläche AA Alter Federbach, Obj.-Nr. 00095 (Grundwasserhaltung EnBW, Graben 3 etc.) auf den derzeitigen Zustand auswirken (z. B. Schad- stoffversch leppu ng)." FolgendeNebenbestimmungist in der weiteren Planung umzusetzen: Aus der Grundwassermodellierung ergibt sich im Vergleich zum Ist-Zustand kein höherer Einstau. Sowohl aus Sicht des Gutachters als auch aus behördlicher Sicht besteht kein weiterer Handlungsbedarf. AA Alter Federbach, Obj-Nr. 00095 Hinsichtlich des abfallrechtlichen Handlungsbedarfes gibt es von Seiten der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz keine Ergänzungen. Die anfallenden Massen und" geplanten Untersuchungen sind in das Boden- /Massenmanagement-Konzept aufzunehmen. • Aus fachtechnischer Sicht ist jedoch noch zu prüfen, wie sich die verschiede- nen' Schutzmaßnahmen im Umfeld der Fläche AA Waidweg, Obj.-Nr. 00018 (Grundwasserhaltung HUH, Graben 3, Grundwasserhaltung Daxlanden 4 etc.) auf den derzeitigen Zustand auswirken (z. B. Schadstoffverschleppung). FolgendeNebenbestimmungist in der weiteren Planung umzusetzen: Aus der GrundwassermodelIierung ergibt sich ein zusätzlicher Einstau von 20 cm. Wir schließen uns der Aussage des Gutachters an, dass es derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf gibt. Nach Aussage des Gutachters ist die Fläche durch Baumaßnahmen nicht betroffen, so dass kein abfallrechtlicher Handlungsbedarf besteht.' Die Altablagerung hat das Beweisniveau4mit dem Handlungsbedarf Kontrolle und dem Kriterium " Überwachung des hinzunehmenden Schadens" erreicht. Die weitere Überwachung erfolgt im Rahmen eines MNA-Konzeptes über einen Zeit- raum vonzunächst5Jahren. MikrobiologischeAbbauversuchebelegen, dasseine Schadstoffminderung auf na- türliche Prozessezurückzuführen ist. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dasseine quasi-stationäreBelastungsfahneanzunehmen ist. oooq~·J0047 - 37 - Die Spiegelstriche eins und drei können aus fachtechnischer Sicht - vorbehaltlich der oben geforderten Ergänzungen - als abgearbeitet angesehen werden. Zu den - Beeinflussung von Flächen des Bodenschutz- und Altlastenkatasters infolge von Grundwasserstandsänderungen. - Beeinflussung von Flächen des Bodenschutz- und Altlastenkatasters infolge von Schutzmaßnahmen (Grundwasserhaltungen, Dränagen, Teiche, Graben 3) - Beeinflussung von Flächen des Bodenschutz- und Altlastenkatasters infolge von Baumaßnahmen - Beeinflussung von Flächen des Bodenschutz- und Altlastenkatasters durch Ausgleichsmaßnahmen Weitere Hinweise In unserer Stellungnahme zur früheren Version der Antragsunterlagen wurden un- ter anderem Ergänzungen zu folgenden Fragestellungen gefordert: • Esist noch eine gutachterliche Aussage über die Fläche AA Fritschlach Nr. 121, Obj.-Nr. 00403 zu treffen, ob sich aus dem zusätzlichen Einstau ein weiterer Handlungsbedarf ergibt und ob es einen baulichen Eingriff gibt. FolgendeNebenbestimmungist in der weitere Planung umzusetzen: In der Beschreibung der betroffenen Altlasten (3.1-3.6.2) wird diese Fläche jedoch nicht aufgeführt. AA Fritschlach NT.121,Obj.-NT. 00403 Aus der GrundwassermodelIierung geht hervor, dass die Fläche im Vergleich zum Ist-Zustand im Falle einer Retention bis zu 20 cm eingestaut werden kann (Abbil- dung 6-11.8-8). • Esist noch eine gutachterliche Aussage über die Fläche AA Fritschlach Nr. 107, Obj.-Nr. 00401 zu treffen, ob sich aus dem zusätzlichen Einstau ein weiterer Handlungsbedarf ergibt und ob es einen baulichen Eingriff gibt. FolgendeNebenbestimmungist in der weiteren Planung umzusetzen: In der Beschreibung der betroffenen Altlasten (3.1-3.6.2) wird diese Fläche jedoch nicht aufgeführt.. AA Fritschlach Nr. 107, Obj.-Nr. 00401 Aus der Grundwassermodeliierung geht hervor, dass die Fläche im Vergleich zum Ist-Zustand im Falle einer Retention bis zu 20 cm eingestaut werden kann (Abbil- dung 6-11.8-6) .. Aus der Grundwassermodeliierung ergibt sich im Vergleich zum Ist-Zustand kein höherer Einstau. Sowohl aus Sicht des Gutachters als auch aus behördlicher Sicht besteht kein weiterer Handlungsbedarf. - 38- FolgendeNebenbestimmungist in der weiteren Planung umzusetzen: Die Auflistung der Altlasten beruht auf den Ausführungen in der Genehmigungs- planung. In der Genehmigungsplanung werden jedoch nur die Flächen aufgeführt, die von Baumaßnahmen und/oder Grundwasserstandsänderungen betroffen sind. Daher ist die Liste nicht vollständig. 4.5 Umweltverträglichkeitsstudie, 8-6.2 Bestand, Punkt Altlasten • ifnRahmen der Maßnahme anfallendeAbfälle(z. B. Asphalt, Gleisschotter, . Unterbau) sind in das Rückbau- und Entsorgungskonzept der Gesamtmaß- nahme aufzunehmen. • Sämtliche Erdbewegungen sowie Aussagen zu Materialqualität, Einbauort etc. im Zuge der Höherlegung der Straße sind in das Boden-/Massenmanagement- Konzept mit aufzunehmen. Aus fachtechnischer Sicht sind im Zuge des Plangenehmigungsverfahrens folgende Nebenbestimmungenumzusetzen: 4.4 Plangenehmigungsverfahren Hermann-Schneider-Allee (Anlage 3.6) • Des Weiteren sind noch Aussagen aufzunehmen, ob und in wie weit die ge- planten Ausgleichsmaßnahmen die im Bodenschutz- und Altlastenkataster er- fassten Flächen betreffen. • Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse sind ggf. weitere erforderliche Maß- nahmen wie z. B. ein Monitoring oder die Aufbereitung abzuleiten. Es sind jedoch auch weitere Flächen erfasst, bei denen der Verdacht einer Grundwasserverunreinigung nicht ausgeschlossen werden kann (z. B. im Be- reich der Grundwasserhaltung Daxlanden 4). Dies gilt insbesondere für die Flächen AA Waidweg (00018), AA Federbach (00095), AA Fritschlach Nr. 32 (00397) und AA Fritschlach Nr. 52 (00398-001) bei denen bereits eine Grundwasserverunreinigung bekannt ist. • Eine Vielzahl der geplanten Schutzmaßnahmen (Grundwasserhaltungen, Drä- nagen, Teiche, Graben 3) liegt im Bereich der im Bodenschutz- und Altlasten- kataster erfassten Flächen. Aus fachtechnischer Sicht ist noch zu überprüfen, ob der Betrieb der Schutzmaßnahmen eine Schadstoffverschleppung nach sich ziehen kann. Daher sind folgendeNebenbestimmungenin der weiteren Planung umzusetzen: Punkten zwei und vier finden sich in der Genehmigungsplanung keine Ausführun- gen. - 39- • Die bei den Bohrungen (Baugrundaufschlüsseund Grundwassermessstellen) angetroffene Schichtenfolge ist durch eine geologische Aufnahme zu do- kumentieren. • Die Erkundungsbohrungen sowie der Bau der Grundwassermessstellen/ Pegelsind plan- und bedingungsgemäß nach den allgemein anerkannten Regelnder Technik durchzuführen. Aus fachtechnischerSicht werden für die Baugrundaufschlüsse und die Grund- wassermessstellen folgenden Bedingungen und Auflagen empfohlen: Im Rahmender Ausführungsplanung sind noch weitere Baugrundaufschlüssege- plant. Weiterhin sind noch innerhalb sowie außerhalb des Polderraums58 neue Messstellen(22 Pegelzur Poldersteuerung(Oberflächengewässer),33 Steuerpegel der Grundwasserhaltungsmaßnahmenund 22 den Grundwasserstand messende Beweissicherungspegel)geplant. 5.1 Baugrundaufschlüsse und GrundwassermessstellenIPegel 5. Stellungnahme Grundwasser • EntsprechendeMaßnahmen inkl. Monitoringprogramm sind in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutzzu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. • Beim Betriebszustand "Ökologische Flutungen" sind die Auswirkungen bei unterschiedlichen Rheinabflüssen zu prüfen. Hierzu würden sich z. B. die ge- planten Probestaus zur Einführung der ökologischen Flutungen eignen (1- 7.1.4). • Aus fachtechnischer Sicht sind die Auswirkungen der verschiedenen Betriebs- zustände (insbesondere ökologische Flutungen und Retention) auf die Altlas- ten zu prüfen. Ein besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf mögliche Schadstoffverschleppungen durch den Betrieb der Schutzmaßnah- men (Grundwasserhaltungen, Graben 3, Teiche etc.) zu leqen. Folgende Nebenbestimmungen sind in der weiteren Planung umzusetzen; Von einer Steuerungsgruppe wurden von Planungsseite verschiedene Betriebszu- stände bei unterschiedlichen Randbedingungen definiert (1-7.1.3). • Im Rahmen der UVS sind jedoch für die Bodenbewertung im Rahmen der Ein- griff-/Ausgleichs-Betrachtung alle im Bodenschutz- und Altlastenkataster er- f~ssten Flächen zu berücksichtigen. 4.6 Monitoring nach Abschluss der Baurnaßnahmen - 40- Grundwasserentnahmen sowie das Einbringen von Stoffen sind wasserrechtliche Tatbestände .. Die folgenden Bedingungen und Auflagen stellen zunächst einen Rahmen für die Errichtung der Bauwerke im Grundwasser dar. Detailunterlagen sind im Zuge der Ausführungsplanungen der Stadt Karlsruhe -. Zentraler Juristischer Dienst -Wasserbehörde (76124 Karlsruhe) noch vorzulegen Die Ein- und Auslaufbauwerke sowie die Pumpwerke sollen im Schutz von Spund- wandkästen mit einer Betonsohle errichtet werden. Es ist geplant, den Rheinpark mit einer Spundwandmauer und das Naturschutzzentrum mit einem Ringdamm zu umschließen. 5.2 Baurnaßnahmen • Der Antragsteller haftet für alle Schäden die infolge der Bohrarbeiten und des Grundwassermessstellenbetriebes entstehen. • Falls Grundwassermessstellen stillgelegt werden, sind sämtliche Messstel- leneinrichtungen zu beseitigen und die Bohrlöcher mit einwandfreiem Ma- terial (z.B. Kies) zu verfüllen. Im Bereich vorhandener bindiger Schichten muss wieder bindiges Material (z.B. Quellton) eingebaut werden. Die Stillle- gung ist der Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe) (umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de) anzuzeigen. • Die Fertigstellung der Bohrungen im Bereich des Stadtgebietes Karlsruhe ist der Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe) (umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de) anzuzeigen. Mit der Anzeige sind für die Baugrundaufschlüsse und die Grundwassermessstellen folgende Unter- lagen Geweils in Papier und als pdf-Format) vorzulegen: oSchichtenverzeichnis nach geltender DIN oFlurkarte bzw. Lageplan mit Angabe der tatsächlichen Bohrpunkte o Angabe der Bohrpunkte nach Gauß-Krüger-Koordinaten oAngabe der geodätischen Höhe (m NN) oAusbauplan der Grundwassermessstellen • Die Grundwassermessstellen sind durch verschließbare Deckel zu sichern. • Das Lagern von wassergefährdenden Stoffen im Bereich der Baugrundauf- schlüsse und der Grundwassermessstellen ist verboten. • Die Bohrungen, die nicht zu Messstellen ausgebaut werden, sind mit Bohr- gut bzw. mit einwandfreiem Material (z.B. Kies/Sand) wieder zu verfüllen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass im Bereich vorhandener bindi- ger Schichten wieder bindiges Material ordnungsgemäß eingebaut wird. • Falls im Zuge der Bohrmaßnahmen Hinweise auf Untergrundverunreinigun- gen (ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen o.ä.) festge- stellt werden, so ist im Bereich des Stadtgebietes Karlsruhe die Stadt Karls- ruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz (umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de) zu informieren und ggf. mit dieser die weiteren Maßnahmen abzustimmen. OCOJCJG051 - 41 - Für weitere ggf. erforderliche temporäre Grundwasserhaltungen (oder Einbringen von Stoffen in das Grundwasser) im Zuge der Baumaßnahmen, z.B. Verlegung von Hinweise: Der Antragsteller haftet für alle eventuellen Schäden, die auf die Verbau-, Unter- wasserbeton-, Wasserhaltungs- und Versickerungsmaßnahmen zurückzuführen sind. • Die bauausführende Firma und die Bauleitung sind von den Bedingungen und Auflagen dieser Entscheidung in Kenntnis zu setzen und zur Einhaltung aufzufordern. • Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Dienststellen ist jeder-. zeit Zutritt zu gestatten und Einblick in das Betriebstagebuch zu gewähren. • Die entnommenen Wassermengen (einmaliges Auspumpen der einzelnen Gruben und jeweilige Restwassermenge) sind durch geeignete Mess- einrichtungen zu erfassen und nach Beendigung der Maßnahme der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - Wasserbehörde - schriftlich mitzu- teilen. • Der Verbleib des anfallende Wassers der Restwasserhaltungen ist im Zuge der Detailplanunqen mit der Stadt Karlsruhe -Zentraler Juristischer Dienst - Wasserbehörde - (zjd@karlsruhe.de) abzustimmen. • Es ist davon auszugehen, dass das aus der abgedichteten Baugrube ent- nommene Wasser chemisch belastet ist und nicht ohne Behandlung wie- derversickert oder abgeleitet werden kann. Das beim Leerpumpen der ab- gedichteten Baugruben anfallende Wasser (Lenzwasser) ist nach Erteilung der noch bei der Stadt Kerlsruhe - Tiefbauamt -Stadtentwässerung (tba@karlsruhe.de) zu beantragenden Einleitgenehmigung in den städti- schen Misch-/Schmutzwasserkanal einzuleiten bzw. über Tankwagen zu entsorgen. • Für alle zum Einsatz kommenden Stoffe, die sich im Grundwasserbereich befinden, sind im Zuge der Detailplanungen der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristischer Dienst - Wasserbehörde - rechtzeitig vor Baubeginn Unbedenk- lichkeitsbescheinigungen von unabhängigen Gutachtern vorzulegen. • Für die Herstellung der Dichtwände zur seitlichen Umschließung der Bau- gruben sowie für zusätzliche Dichtungen der Spundschlösser, für die Sohlabdichtung und die Sohlverankerungen dürfen.nur grundwasserver- trägliche Materialien verwendet werden.. • Die Vorhaben sind plan- und bedingungsgemäß nach den DIN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. und das Einvernehmen mit dieser herzustellen. Daraus werden sich weitere, zu- sätzlich zu den folgend genannten Bedingungen und Auflagen, ergeben: OCOuC0u052 - 42 - • Die Brunnenschächte sind yvasserundurchlässig auszuführen und mit einer tagwasserdichten, verschließbaren Abdeckung zu versehen. Durchbrüche in den Vorschachtwänden und in der Sohle müssen abgedichtet werden. • Falls im Zuge der Brunnenbaumaßnahmen Hinweise auf Untergrundverun- reinigungen (ungewöhnliche Färbungen und/oder Geruchsemissionen o.ä.) festgestellt werden, so ist unverzüglich die Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz - (umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de) zu informieren und ggf. mit dieser die weiteren Maßnahmen abzustimmen. • Die Anlagen sind plan- und bedingungsgemäß nach den allgemein aner- kannten Regeln der Technik auszuführen und zu betreiben. Für die Grundwasserhaltungen Karlsruhe-Daxlanden 4, RDK-Gelände und HUH- Gelände der EnBW AG werdenBrunnenerforderlich. Für die Errichtung und den Betrieb der Brunnen werden folgenden Bedingungen und Auflagen empfohlen: • Nach Fertigstellung ist der Stadt Karlsruhe - Umwelt - und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe) ein Übersichtsplan mit den tatsächlich angelegtenGrä- ben, Drainagen, Pumpenschächten und Teichen vorzulegen. • Der Umgang und das Lagernvonwassergefährdenden Stoffen in Bereichen der Gräben, Drainagen, Pumpenschächten, Pumpwerken sowie der Teiche sind grundsätzlich verboten. • Das Errichten bzw. Erweitern der Gräben, Drainagen und der Teiche ist mit gebotener Sorgfalt auszuführen und so zu betreiben, dass das Grundwasser nicht verunreinigt wird. Für die Errichtung und den Betrieb derGräben, Drainagenund derTeichewer- de~ folgenden Bedingungen und Auflagen empfohlen: Durch den geplanten Betrieb des Rückhalteraums wird es zeitweise auch zu einem zusätzlichen Anstieg der Grundwasserstände außerhalb des Polderraums kommen sowie in dem umschlossenen Rheinpark und dem Naturschutzzentrum. Es sind Grundwasserhaltungsmaßnahmen durch Gräben, Drainagen mit Pumpenschäch- ten bzw. Pumpwerken, Teichen und Brunnen geplant. Das anfallende Wasser soll über Pumpwerke in den Polderraum bzw. in Gewässer (z.B. Alten Federbach) ein- geleitet werden. 5.3 Grundwasserhaltungen im Betrieb des Polders - 43- CCOJCuGO~3 Abwasser- und Trinkwasserleitungen, Einbau von Pumpenschächten, Errichtung vonBrückenwiderlagern oder Brückenpfeiler, die Errichtung des Erweiterungsge- bäudes des Naturschutzzentrums (wasserdichtes Untergeschoss) usw. ist im Rah- men der Ausführungsplanung rechtzeitig vor Baubeginn ein gesonderter Wasser- rechtsantrag mit detaillierten Unterlagen bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristi- scher Dienst / Wasserbehörde (76124 Karlsruhe) (zjd@karlsruhe.de) zu stellen. • Die geplanten Grundwasserabsenkungen im Bereich Karlsruhe-Daxlanden 4, RDK-Gelände und HUH-Gelände der EnBW AG befinden sich im Umfeld von bekannten Altlasten und Altlastverdachtsflächen. Dies erfordert eine analytische Begleitung der Brunnen-Grundwasserhaltungen. Zu Beginn der Grundwasserförderungen in den jeweiligen Brunnen und da- nach wöchentlich bis zur Außerbetriebnahme der Brunnen sind durch ein anerkanntes Labor Wasserproben aus jedem Brunnen zu entnehmen und grundsätzlich auf folgende Parameter zu untersuchen: - Farbe (qualitativ) - Geruch (qualitativ) - Trübung (qualitativ) - Temperatur - pH-Wert - el. Leitfähigkeit -Doe • Der Beginn jeder Grundwasserentnahme aus einem oder mehreren Brun- nen ist der Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe) (umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de) mitzuteilen. • Die entnommene Wassermenge ist an jedem Brunnen durch einen Wasser- zähler (Durchflusssummenzähler) oder durch einen Betriebsstundenzähler zu ermitteln. • Der Umgang und das Lagern von wassergefährdenden Stoffen im Bereich der Brunnen sind verboten. • Die Abgabe von Grundwasser aus diesen Anlagen an Dritte ist nicht zuläs- sig. • Das geförderte Grundwasser darf nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden. • Nach Fertigstellung der Brunnen sind der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juristi- scher Dienst / Wasserbehörde (76124 Karlsruhe) (zjd@karlsruhe.de) und dem - Umwelt - und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe) ) (umwelt- arbeitsschutz@karlsruhe.de) folgende Unterlagen (ieweilsinPapier und als pdf) vorzulegen: oSchichtenverzeichnis nach geltender DIN für jeden Brunnen oFlurkarte bzw. Lageplan mit Angabe der tatsächlichen Lage der Brunnen o Angabe der Brunnenstandorte nach Gauß-Krüger-Koordinaten oAusbauplan der jeweiligen Brunnen • An Zapfstellen ist ein Schild mit der Aufschrift "Kein Trinkwasser" anzu- bringen. - 44- OCOOC0uOS4 • Der eigentliche Brunnen ist ca. 30 cm über die Schachtsohle hochzuführen und mit einer dichten Abdeckung zu versehen. Zur Überprüfung der Grundwasserqualitätinnerhalb des Poldersist ein regelmäßi- ges Grundwasser-Monitoring erforderlich. Nach Rücksprachemit den Stadtwerken wird von dort ein Überwachungsprogramm in mehreren Messstellen mit einem großen Untersuchungsumfanggefordert. Grundwasserqua/ität(nur als Hinweis für ZJD) • Bei der Stilllegung eines Brunnenssind sämtliche Brunneneinrichtungen zu beseitigen und das Bohrloch mit einwandfreiem Material (z.B. Kies)zu ver- füllen. Für die Abdichtung der obersten 2 m ist geeignetes Material (bindi- ger Boden, Bentonit o.ä.) zu verwenden. Die Stilllegung ist der Stadt Karls- ruhe - Zentraler Juristischer Dienst / Wasserbehörde (76124 Karlsruhe) (zjd@karlsruhe.de)und dem Karlsruhe- Umwelt- und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe)(umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de)anzuzeigen. • Zur Bestimmung der tatsächlichen Einflussbereiche(Reichweite), die durch die einzelnen Grundwasserhaltungen in den Brunnen entstehen, sind vor, während sowie nach dem Betrieb der Brunnen Grundwasserstandmessun- gen (Stichtagsmessungen)im Umfeld der Brunnen erforderlich. Eine Aus- wertung dieser ist in Form eines Grundwassergleichenplanesmit der Mel- dung der Entnahmemengen der Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeits- schutz (76124 Karlsruhe)(umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de)vorzulegen. • Die entnommenen Wassermengen der einzelnen Brunnen sind schriftlich festzuhalten und jeweils nach Außerbetriebnahme der Brunnen der Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe) (umwelt- arbeitsschutzeskarlsruhe.de)vorzulegen. NachVorlage und Auswertung mehrerer Untersuchungsergebnisse ist in Abstimmung mit der der Stadt Karlsruhe - Umwelt- und Arbeitsschutz (76124 Karlsruhe)(umwelt- arbeitsschutz@karlsruhe.de) ggf. eine Anpas- sung des Monitoringprogramms für einige Brunnen möglich. Die Untersuchungsergebnisse mit Probenahmeprotokoll sind der Stadt Karlsruhe- Umwelt- und Arbeitsschutz- zeitnah mitzuteilen. -Ammonium - Eisen,Mangan - Schwermetalle - Arsen - Mineralölkohlenwasserstoffe(MKW) - PolycyclischearomatischeKohlenwasserstoffe(PAK)nach EPA - NSO-Heterozyklen - Benzol,Toluol, Ethylbenzol,Xylole (BTEX) - Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) (inklusive Vinylchlorid (VC) - Methyl-tert-butylether (MTBE) - Ethyl-tert-butylether (ETBE) OCOJ~G(JUS5 - 45 - • Baurestmassen und Abfälle aller Art sind fachgerecht zu entsorgen. • Im Falle eines Unfalls müssen austretende Stoffe schnell und zuverlässig er- kannt, zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden (z.B. durch Auf- bringen von Bindemitteln, das Einbringen von Gewässersperren). • Wir empfehlen Baugeräte einzusetzen, die mit Biostoffen, Biohydrauliköl und Bioschmiermitteln betrieben werden. • Esdürfen keine wassergefährdenden Stoffe ( Schmier-, Treibstoffe) ins Gewäs- ser gelangen. Die eingesetzten Maschinen sind auf Dichtheit der Hydraulik- und Kraftstoffleitungen zu prüfen. • Grundsätzlich sind bei allen Bautätigkeiten Vorkehrungen zu treffen,'dass kein Fremdmaterial (Bauschutt, Schadstoffe ...) in das Gewässer gelangt bzw. ver- bleibt. Bau • Der Beginn der Ausführung und die Fertigstellung sind dem Umwelt- und Ar- beitsschutz der Stadt Karlsruhe (FAX. 133-3109) anzuzeigen. Nach Fertigstellung sind dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe Bestandspläne zu übersenden. • Der Polder ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein Wir bitten, folgende Nebenbestimmungen in die Entscheidung aufzunehmen. Nach DIN 19700 handelt es sich bei dem geplanten Polder um ein Hochwasser- rückhaltebecken im Nebenschluss. Die Bemessung des Polders erfolgte über Modellberechnunqen. Dabei wurden so- wohlOberflächengewässer als auch das Grundwasser betrachtet. Die Angaben zu den Modellberechnungen erscheinen plausibel. Der geplante Polder umfasst eine Fläche von 510 ha mit einem Retentionsvolumen von 14 Mio. m3.Er wird zum Rhein hin durch den Trenndamm XXV sowie den rückwärtigen Dämmen XXVI und XXVa begrenzt und über fünf Aus- und Einlass- bauwerke gesteuert. Im Verbund mit weiteren Retentionsräumen soll der Polder zum Schutz gegen ein 200-jährliches Hochwasserereignis am Rhein unterhalb der Staustufe Iffezheim beitragen. Der Polder.Bellenkopf/kappenwört"ist für einen Rheinwasser-Abfluss am PegelMaxauvon 5.000 m3/s, entsprechend einem Was- serstand von 9,22 m, ausgelegt. 6. Stellungnahme Oberflächenwasser OOOuC,JÜUS6 - 46- • Für den Polder sind jährliche Anlagenschauen durchzuführen. • Essind ein Betriebsleiter und ein Stauwärter zu benennen. • Der Betrieb ist in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren. • Mit Fertigstellung des Polders muss eine Betriebsvorschrift vorliegen. Die Be- triebsvorschrift enthält mindestens o Betriebsplan, o Hochwassermelde- und Alarmplan, oDienstanweisungen für Betriebssysteme, oBedienungsanleitungen, oWartungs- und Instandhaltungsanweisungen für alle Anlagenteile, oÜberwachungsanleitung, oAnweisungen für den Gefahrenfall, • Der Betrieb der Anlage umfasst den Probestau, die Inbetriebnahme und Nor- malbetrieb mit den ungesteuerten ökologischen Flutungen, den Retentionsfall sowie die Wartung und Instandhaltung. • Die Funktionsfähigkeit des Polders ist durch Eigenkontrollen des Betreibers re- gelmäßig auf der Grundlage der Betriebsvorschrift zu überprüfen. Betrieb des Polders • Die Arbeiten erfordern den Einsatz von sachkundigem Personal sowie geeigne- ten Arbeitsgeräten. Zweckentsprechende Sicherheitsausrüstungen sind zur Ver- fügung zu stellen. • Eine ordnungsgemäße und fachkundige Bauleitung ist jederzeit zu gewährleis- ten. • Die Lagerung. der Baustoffe ist so zu organisieren, dass kein Eintrag in das Ge- wässer durch Wind erfolgen kann. • Zur Vermeidung von Abschwemmungen sind die unmittelbaren Uferzonen täg- lich von Baustoffen und Abfällen zu räumen. • Für die Lagerung der Baustoffe und Abfälle bzw. für die Baurestmassentren- nung, die meistens vor Ort erfolgt, sind geeignete und ökologisch verträgliche Flächen in der Nähe der Baustelle"ZUnutzen. • Bauhilfseinrichtungen sind im Falle von Hochwässern bei Verklausungsgefahr und nach Bauvollendung vollständig aus dem Gewässerbett zu entfernen; auf- gelassene Objekte und Anlagen sind ebenfalls vollständig zu entfernen. • Baustoffe und Baumaterial sind derart zu lagern, dass keine Abschwemmungen durch Hochwasser erfolgen. OCOJl:jÜ057 - 47 - • Das Abflussprofil ist stets von Geschwemmsel, Auflandungen und sonstigen Hindernissen freizuhalten. • Für den Bemessungsabfluss ist ein ausreichender Querschnitt einschließlich Schwimmhöhe bzw. Freibord vorzusehen. • Die Kreuzungsbauwerke sind zu unterhalten und zu warten. Der Berechtigte haftet für die Standsicherheit. Bei oberirdischen Gewässerkreuzungen sind folgende Punkte zu beachten: • Der Berechtigte hat für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu sorgen, die Betriebsfähigkeit ist durch regelmäßige Wartung und Kontrolle zu erhalten. • Beschädigungen an Böschungen und/ oder der Gewässersohle sind unmittel- bar und fachgerecht zu beseitigen. • Zur Vermeidung von Beschädigungen ist ein Abstand von mindestens 1,50 m zwischen der Gewässersohle und der Oberkante der Einbauten im Bereich des Gewässers erforderlich. Bei"unterirdischen Gewässerkreuzungen sind außerdem folqendePunkte zu beach- ten: • Die Gewässer sind möglichst senkrecht zur Fließrichtung zu kreuzen. Errichtung von baulichen Anlagen an Gewässern: Gewässerkreuzungen • Der Probestau ist in einem Protokoll zu dokumentieren. • Das detaillierte Programm zum Probestau mit Termin ist mit der Unteren Was- serbehörde, TBA und UA abzustimmen. Nach DIN 19700 ist nach Fertigstellung der Anlage ein Probestau durchzuführen. Der Probestau erfolgt in 2 Stufen. Stufe 1 bei einem Abfluss 'Ion ca. 2.500 m3/s mit einem Teileinstau im Mittel bis 106,60 m+NN, Stufe 2 Abfluss von ca. 3.600rnvs mit einem Teileinstau im Mittel bis 107,70 m+NN. Das Konzept für den Probestau liegt den Unterlagen bei. Durch den Probestau werden die Funktionsfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit sowie die Tragsicherheit der Anlage nachgewiesen. Probestau • Die Öffentlichkeit ist über mögliche Folgen bei Versagen des Polders zu infor- mieren. • Einjährlicher Sicherheitsbericht ist der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. - 48- 1Gewässer:hier sowohlOberflächenwasser alsauch Grundwasser 2n: Häufigkeit in 1/a D: Dauerin Minuten Niederschlagswasser der Dachflächen der Gebäude sowie der Betriebs- und Au- ßenflächen soll z.T.vorOrt versickern, in den Polder bzw. in ein Gewässer eingelei- tet werden. Die Bemessung des Regenwasserabflusses erfolgt mit einer Bemessungsregen- spende rn=O.5.D=15min2=152,6 I/s*ha. Im Stadtkreis wird zur Einleitung in ein Gewässer die Bemessungsregenspende rn=l, D=15min=115 I/s*ha herangezogen. Aus Sicht des UA bestehen jedoch keine grundsätzlichen Einwände gegen die be- antragte Bemessung. Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer1 Hinweis: Aus fachtechnischer Sicht ist der beste wirtschaftliche und natürliche Schutz für den Dammkörper ist eine gut gepflegte, dauerhafte, geschlossene und dichte.Grasnarbe auf den Böschungen, die am besten auf einem bindigen, mindes- tens 20 cm starken Oberbodenauftrag gedeiht. • Durch die geplante Ausbildung als Magerwiese (Entwicklung und Pflegevon Magerwiesen als Dammgrünland, Maßnahme KO1) darf die Funktionsfähigkeit und Standfestigkeit des Dammes nicht beeinträchtigt werden. • Die Dämme sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Hinweis: Esist zu prüfen, ob die Gewässer in das AWGN (Amtliches Digitales Was- serwirtschaftliches Gewässernetz) übernommen werden sollen. • Gewässerschauen sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen durchzufüh- ren. • Gewässer sind durch Gewässerrandstreifen zu schützen. • Essind möglichst natürliche Baustoffe zu verwenden. • Die Gewässer und Gräben sind so naturnah wie möglich aus- bzw. neu zu bauen. • Detailunterlagen sind im Zuge der Ausführungsplanungen der Stadt Karlsruhe - Zentraler juristischer Dienst -Wasserbehörde (76124 Karlsruhe) vorzulegen und das Einvernehmen mit dieser herzustellen. Daraus werden sich weitere Bedin- gungen und Auflagen ergeben. Aus- und Neubau vonGewässernIGräben und Dämmen - 49 - 3WHG §54 (1) Abwasser ist 2. das von Niederschlägen aus dem Bereich vonbebautenoder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Im Idealfall ist ein Gewässerbett als offene, heterogene Sohle mit der Möglichkeit zur Substratumlagerung ausgebildet. Entschlammung Federbach, Graben • Im Falle eines eingetretenen Schadensereignisses ist zur unmittelbaren Gefah- renabwehr die Feuerwehrleitstelle bei der Branddirektion der StadtKerlsruhe (Tel. 0721/133-3750), der Notruf 112 oder die örtliche Polizeidienststelle um- gehend zu verständigen. • .Der Berechtigte ist verpflichtet, die Anlage auf eigene Kosten zu ändern oder zu verlegen, wenn dies aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. • Der von der Niederschlagswassereinleitung beeinflusste Gewässerbereich ist regelmäßig in Augenschein zu nehmen und auf Auffälligkeiten wie z.B. Abla- gerungen, An- und Abschwemmungen, Geruch und Färbung durchzuführen. • Die baulichen Anlagen sind regelmäßig durch einfache Sichtprüfungen auf Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. • Das in das Gewässer einzuleitende Abwasser- muss eine solche Beschaffenheit aufweisen, dass im Gewässer lebende Organismen nicht geschädigt werden, die Selbstreinigungskraft nicht gestört und der Gemeingebrauch am Gewässer nicht beeinträchtigt wird. • Eine Versickerung von Niederschlagswasser darf nur über einebelebte Boden- schichtvon mind. 30 cm humushaltigem Oberboden (Mutterboden) und eine Rasendecke erfolgen; hochwüchsige und tiefwurzelnde Pflanzen sind nicht ge- eignet. • In das Gewässer darf nurnicht schädlich verunreinigtes Niederschlags- wassereingeleitet werden. Schmutzwasser darf nicht eingeleitet werden. • Die Regenwassereinläufe sind plan- und bedinqunqsqernäß, entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben.. Für die Niederschlagswasserbeseitigung gelten folgende Nebenbestimmungen: • Die Grundstücksentwässerungspläne sind in Absprache mit dem TBA! ES (Herr Ferreira)den neuen Verhältnissen anzupassen. • Der Antragsteller hat bei der Unteren Wasserbehörde (ZJD) zu prüfen, ob für die Ableitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer derzeit gültige Wasser- rechte im Plangebiet bestehen und wie im weiteren damit verfahren wird. 0000800060 - 50- /ß Hacker Allgemeiner Hinweis Seit Anfang 2013 gilt als Höhenbezug in den meisten Bundesländern (auch in Ba- den-Württemberg) Normalhöhennull (NHN). In der vorliegenden Planung wird noch Bezug auf Normalnull (NN) genommen. • Für das Herstellen und Betreiben von Hafen- und Umschlagsanlagen, Lande- und Anleqestellen, Lade- und Löschplätzen und Werftanlagen sind Detailunter- lagen im Zuge der Ausführungsplanungen der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juris- tischer Dienst-vvasserbehörde(76124 Karlsruhe) vorzulegen und das Einver-· nehmen mit dieser herzustellen. Daraus können sich Bedingungen und Aufla- gen ergeben. Hafenanlage, Stege, Anlegestellen • Verwirbelungen sowie negative Auswirkungen auf den Gewässerunterlauf sind durch geeignete technische Maßnahmen zu vermeiden. • Die Entschlammung ist in enger Abstimmung mit dem Gewässerunterhalter, der Unteren Wasserbehörde und UA zu planen und durchzuführen. • Der Entsorgungsweg ist vor der Entnahme anhand der Untersuchungsergebnis- se in Abstimmung mit der Abfallrechtsbehörde und UA festzulegen. • Das Baggergut ist vor der Entnahme zu beproben und zu untersuchen. Beprobungs- und Untersuchungsumfang sind im Vorfeld mit der Stadt Karlsru- helUA abzustimmen. Wir schlagen folgende Nebenbestimmungen vor: Das Gewässersediment ist häufig mit Schwermetallen sowie organischen und sau- erstoffzehrenden Ablagerungen belastet. Die Entschlammung stellt während der Umsetzung zunächst einen Eingriff in das Ökosystem dar. Dann ist aber eine nachhaltige Verbesserung zu erwarten. OCOJC80061 - 51 - Teilzeit: Montag bis Donnerstag vormittags Tel.: +49721 133-3147 Fax: +49721133-3109 E-Mail: kerstin.be..m@ua.karlsruhe.de Internet :www.karlsruhe.de/umwelt Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstr. 14 76131 Karlsruhe Kerstin Bellm Freundliche Grüße Insgesamt werden durch die Planung 31.9 ha Fläche durch die Maßnahme "Offenhaltung der Kulturlandschaft" von der Nutzung als Acker in Grünland umgewandelt. Verschlämmungsempfindliche Böden können durch die Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens bei der Umwandlung in Grünland mit 0,75 Wertstufen/3 ÖP angerechnet werden. Die hierfür in Frage kommenden Flächen sind anhand der Bodenkarte zuzuordnen und zu bilanzieren. Die Arbeitshilfe der LUBW11Bodenschutz 24" lässt für die Funktion .Ausqleichskörper im Wasserkreislauf" bei einer Nutzungsänderung in Wald grundsätzlich eine Aufwertung von 0,33 Wertstufen/1 ,33 Ökopunkte zu. Bei einer Umwandlung von Ackerflächen in Wald auf einer Fläche von 25,58 ha ist bei verschlämmungsempfindlichen Böden und in Überschwemmungsgebieten (innerhalb HQ10) eine Aufwertung von 0,75 Wertstufen/3 Ökopunkten pauschal möglich. Durch die Verringerung der Verschlämmungsneigung wird eine Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens erreicht. Die Aufforstungsflächen können dahingehend bilanziert und der Gewinn an Wertstufen/Ökopunkten in der Eingriffs/Ausgleichsbilanz ergänzt werden. ... Bei der Überarbeitung der Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden kann zudem folgendes berücksichtigt werden: Zu 10-12.2 Gegenüberstellungfürdas Schutzgut Boden Hallo Herr Poguntke, bitte eine 'kleine Änderung, wenn es noch geht, wegen falscher Flächengrößen, zum Schutzgut Boden noch berücksichtigen: Kerstin Belim/UAlStadt_Karlsruhe/de Reinhold Poguntke/ZJO/Stadt_Karlsruhe/de@Stadt_Karlsruhe, Ulrike Rohde/UA/Stadt__Karlsruhe/de@Stadl_Karlsruhe Von: An: Kopie: O ( '"r) ..' ,~r . .-,(l -:,---~--_.'-""~-'.'--.-'1 JvU 0',)l; ....:().iStadtK2.r::':i,(C, I ~~hdl.t !...'1.: , '-.l .i...I !~ IRP Retentionsraum BellenkoPf/Rappenwört_BodensCh6i~~:. - -'. - __'_J Kerstin Bellm An: Reinhold Poguntke- 15.07.201509:06 Kopie:Ulrike Rohde Durch die Erhöhung des Hauptdammes XXVI wird im Katastrophenfall (Bruch des Rheinhauptdammes südlich von Karlsruhe) der Wasserspiegel im Bereich der Hermann-Schneider-Allee erhöht. Um einer Verschlechterung entgegen zu wirken ist unmittelbar südlich der H-S-A, analog der Situation in Rheinstetten, hier eine Möglichkeit zur aktiven Dammöffnung im Katastrophenfall vorzusehen. Der Schieber im Unterhaupt des Federbachdükers soll auf die Nordseite des Hafens verlegt werden um die Zugangsmöglichkeiten über öffentliche Straßen sicherzustellen. Außerdem ist dort die unmittelbare Kontrolle des Wasserspiegels im Unterlauf des Federbaches möglich, zur eventuellen Nachregelung der Schieberstellung. Im Fachbericht steht mehrmals .der Federbach durchfließt den Knielinger See". Dies stimmt so nicht mehr. Im Rahmen der Sanierung des Knielinger Sees wird der, Federbach in einem Bypass am See vorbeigeführt. Der Umbau des Knielinger Sees wurde in die Betrachtung nicht aufgenommen. Evtl. werden bei erhöhter Ableitung von Wasser aus dem Polder über den Federbachdüker Anpassungsarbeiten am Trennbauwerk und Auslaufbauwerk des Knielinger Sees erforderlich. Kostenträger wäre das Land. I. Gewässer Bitte beachten sie die eingebrachten Hinweise und Anregungen der technischen Bereiche des Tiefbauamtes und berücksichtigen sie diese in der weiteren Verfahrensbearbeitung. Stellungnahme des Tiefbauamtes Durchführung eines wasserrechtlichen Planfestellungsverfahrens Polder Bellenkopf/Rappenwört Betreff : (Herr Poguntke)Zentraler Juristischer Dienst Vorgang Nr. : 2011-50034 Verfahrerisstand : Stellungnahme zum Verfahren Verfahrensart : Planfeststellungsverfahren -"f.l.,Y ... OCOJu[,}ÜOb3 Beteiligung des Tiefbauamtes als Träger öffentlicher Belange an dem nachfolgenden Rechtsverfahren. Tiefbauamt Koordinierung Der Schmutzwasserkanal ist unter dem Durchlass in einem Rohrsystem zu verlegen, dies gilt auch im HSA 4. Der Schmutzwasserkanal ON 300 AZ ist im Bereich der Durchlässe in einem Doppelrohrkanal zu verlegen, sodass zu einem späteren Zeitpunkt ein Ziehen der Leitung unter den Durchlässen möglich ist. Hierzu sind unmittel vor und nach dem Durchlass Schachtbauwerke auf die bestehende Leitung einzubauen. Diese Maßnahme ist unabhängig von der Erhöhung des Dammes zu sehen. Grundsätzlich sind alle entwässerungstechnischen Einrichtungen, die die Stadt Karlsruhe (Stadtentwässerung) übernehmen soll, nach städtischen Standards zu planen und zu bauen. Betrieb Pumpwerk Nord: Die Schaltpunkte und der Betrieb des Pumpwerkes Nord müssen sicherstellen, dass der Abfluss aus dem RKB Vordere Waid ohne Rückstau im Alten Federbach zu jedem Betriebszustand gewährleistet ist. Die für die Stadtentwässerung wichtige Vereinbarung zwischen Land und Stadt Karlsruhe wurde nicht fortgeschrieben. Die angesprochene Vereinbarung zum Naturschutzzentrum Zitat:Die Bauabwicklung wird zwischen dem Vorhabensträger des Polders und dem Träger des Naturschutzzentrums in der den Planfeststellungsunterlagen beigefügten Vereinbarung geregeltist dem TBA nicht bekannt. 11.Stadtentwässerung Der Durchlass 3.4 zur Querung des Grabens 3 mit der Hermann-Schneider-Allee soll mit einem Dammbalkenverschluss ausgerüstet werden. Dieser ermöglich die Nutzung der H-S-A als Querdamm im Katastrophenfall. Eine naturnahe Gestaltung der neuen Gräben mit einer festgeschriebenen Böschungsneigung von 1:2 ist nur schwer vorstellbar. Es ist nicht plausibel warum das Land der Übertragung der Unterhaltungslast der Bootsanlegestellen von der Stadt Karlsruhe auf einen Dritten zustimmen muss. Bei der Aufzählung der durch den Vorhabensträger zu unterhaltenden Gewässer (Fachbericht Seite 165) werden vorrangig Gewässer auf Rheinstettener Gemarkung erwähnt. Sie ist zu ergänzen um den Tierheimgraben und die anderen Gräben im Zusammenhang mit der Grundwasserhaltung. Bei der Entschlammung des Federbaches muss sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Schad- oder Nährstoffe freigesetzt werden und in die Alb gelangen können. Die Bedienung der Dammscharten im Polder bzw. Rheinpark wird die Stadt Karlsruhe übernehmen. Dazu ist es notwendig, dass alle Dammscharten im stadtweit einheitlichen System (EKO-System) gebaut werden um einen unproblematischen Aufbau im Einsatzfall (selten, unbekanntes Personal...) sicherstellen zu können. OOOüCuü064 Der geplante Grundwasseranstieg im Rheinpark bis Geländeoberkante ist eindeutig in den Vorlagen darzustellen und durch das Land mit den Vereinen zu kommunizieren. Der Betrieb und die Unterhaltung der Flächendrainage im Parkplatz Rheinpark ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Parkplatzes und den Naturschutzauflagen problematisch. Betrieb und Unterhaltung der Flächendrainagen sollen beim Land verbleiben. Der Betrieb und Unterhaltung der Pumpwerke im Rheinpark können durch das Tiefbauamt Bereich Stadtentwässerung nur übernommenen werden, wenn diese nach städtischem Standard gebaut werden. Die Zufahrt zu den Pumpwerken ist umzugestalten, sodass eine Anfahrt mit Mobilkran und Lkw möglich ist. Die Wegbreite muss min 3,5 m betragen. Die Ausführungspläne sind mit dem Tiefbauamt Bereich Stadtentwässerung abzustimmen. Die umfangreichen Leitungs- und Kanalverlegung sind mit den Leitungsträgern zu koordinieren. Für die Bedienmannschaft muss ein hochwasserfreier Zugang zu den Pumpwerken sichergestellt werden. Der Betrieb der Anlagen wird nicht durch das Tiefbauamt Bereich Stadtentwässerung übernommen. Die Machbarkeit der Verlegung im Straßenbereich Daxlanden kann anhand der vorgelegten Pläne nicht beurteilt werden. Der geplante Grunderwerb durch das Land im Straßenbereich ist sicher nicht möglich. Die umfangreichen Leitungs- und Kanalverlegung sind mit den Leitungsträgern zu koordinieren. Die Lage der Schaltschränke ist nicht festgelegt, evtl. erforderliche Trafostandorte sind nicht erkennbar. Die Gestaltung ist mit der Stadt abzustimmen. Einer Verlegung von Steuerleitungen und Stromzuführungen (Kabeln) im Straßenbereich wird nicht zugestimmt. In der Vereinbarung sind evtl. erforderliche Umlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen zu klären. Spätere Änderungen oder Unterhaltungsarbeiten an diesen Einrichtungen gehen zu Lasten des Vorhabensträgers. Über die Anlagen, die vom Land hergestellt werden, sind vier Wochen nach Fertigstellung Abrechnungspläne an das Tiefbauamt zu übergeben aus denen Höhe und Lage der Anlagenteile ersichtlich sind, sie dienen zur nachrichtlichen Übernahme in die städtischen Katasterwerke. Eigentümer der Anlagen bleibt das Land. Grundwasserhaltung im Gebiet Fritschlach und Daxlanden. Die Pumpwerke im Bereich Naturschutzzentrum können von der Stadtentwässerung nicht übernommen werden und sind an den Betreiber der Anlage zu übergeben. Der Betrieb sollte schon alleine aus Haftungsgründen beim Eigentümer der Liegenschaft verbleiben. Für die neue Schmutzwasserentsorgung (Druckentwässerung) ist ein Entwässerungsgesuch beim Tiefbauamt einzureichen. Die Bauabwicklung wird zwischen dem Vorhabensträger des Polders und dem Träger des Naturschutzzentrums in der den Planfeststellungsunterlagen beigefügten Vereinbarung geregelt. Das Ersatzpumpwerk "ON 2000" für das wegfallende PW 26 an der Altrheinbrücke ist nach städtischem Standard herzustellen. Planunterlagen sind in den Antragunterlagen nicht vorhanden. Schaltkasten und Stromzuführung sind hochwasserfrei auszuführen. OOOOCLJCJ065 Die Breite des Bestandes beträgt 7 m Fahrbahnbreite. Es ist zumindest eine lichte Breite zwischen den Geländern von 7 m ist wieder auszuführen. Diese Brücke stellt die Verbindung zwischen "Nato-Rampe" und Hafengebiet dar. Große Schwertransporte die auf dem Wasserweg antransportiert werden, müssen auf dieser Route in den Hafen bzw. in die Stadt gelangen. Für die neue Brücke muss die aktuelle Norm für die Lastannahmen verwendet werden, d.h. gem. EC2 bzw. DIN EN 1990 und DIN EN 1991 (LM1). Waidwegbrücke mit Einlaufamgrünen Wasser (K 2.01) Auf der Westseite ist eine Böschungstreppe vorzusehen. Eine Rahmenbrücke wäre das sinnvollste Bauwerk an dieser Stelle. Die geplanten Lager sind schlecht erreichbar und die Lagerbank wird im Polderfall überflutet und verschmutzt. Altrheinwegbrücke (K 2.02): Es sind zusätzliche Leerrohre als "Reserve" vorzusehen. Eine Entwässerung der Brücke über die Schienen ist zu berücksichtigen. Das Freibord beträgt ca. 30 cm statt der geforderten 50 cm. Nach Beschreibung der Maßnahme erfolgt die Hauptzufahrt ins Gelände über diese Brücke. Die Bestandsbrücke ist auf 16 t Gewicht beschränkt. Im Bauablauf muss die Erneuerung dieser Brücke als erste Maßnahme erfolgen, oder eine Behelfsbrücke mit ausreichender Tragfähigkeit errichtet werden. Für die neue Brücke muss die aktuelle Norm für die Lastannahmen verwendet werden, d.h. gem. EC2 bzw. DIN EN 1990 und DIN EN 1991 (LM1). Außerdem sind die Lasten aus dem Straßenbahnverkehr zu berücksichtigen. Altrheinbrücke (Hermann-Schneider-Allee) (K 3.02): Die Brücke muss min. 0,50 m Freibord erhalten. Eine Rahmenbrücke wäre das sinnvollste Bauwerk an dieser Stelle. Die geplanten Lager sind schlecht erreichbar und die Lagerbank wird im Polderfall überflutet und verschmutzt. Eine Entwässerung ist vorzusehen (evtl. Pflasterrinne an der NO-Ecke). Rheinsträßlebrücke(M2.01): Folgende bestehenden Ingenieurbauwerke sind von der Planung betroffen: 111.Konstruktiver Ingenieurbau: OOOJCJ0066 TBA LA. Wir gehen davon aus, dass folgende Bauwerke nicht in der Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Karlsruhe übergehen: Grünbrücke 3.1 und 3.2 (Graben 3 unterhält RP) Brückensteg Fermasee (liegt zu 90% in Rheinstetten) barrierefreier Steg zum NaZKa (unterhält NaZKa) Die Unterhaltung der 13 Durchlässe ist dem TBA abzulösen. Für alle Durchlässe wird eine Mindesthöhe von 2,30 m gefordert, so dass sich nach Einbau der Wasserbausteine eine lichte Höhe von 2,00 m ergibt. Eine Prüfung, Reinigung und Unterhaltung der Bauwerke mit einer Spannweite von 5 bis 7m ist ansonsten nicht zweckmäßig durchführbar. Auf den Bauwerken ist ein Randbalken mit Holmgeländer anstelle der Schutzplanken vorzusehen. Außerdem wird eine direkt befahrene Betondecke der vorgesehenen Überschüttung vorgezogen. Durchlässe Schlutenverbindung Fermasee,Querung Neuburgweierer Sträßle Querung Rheinsträßle Nr.4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4,,6, 4.7 Bei allen vier Durchlässen werden Randkappen bzw. ein Gesimsbalken zur Verankerung der Schutzeinrichtungen erforderlich werden. Entlang des Geh- und Radweges muss ein Geländer als Absturzsicherung angeordnet werden. Durchlaß Hermann-Schneider-Allee: OCOJCJGU67 VolksbankKarlsruhePostbankKartsruheBBBankKarlsruhe IBAN: DE74 6619 0000 0010 011019IBAN : DE18 6601 00750000003756IBAN: DE55 6609 08000002412705 arc:GENODE61KAlaic:PBNKDEFF660src :GENODE61BBB SparkasseKarlsruheEtilingen IBAN: DE66 6605 0 101 0009000969 aic:KARSDE66XXX anbei die Stellungnahme des Forstamtes als untere Forstbehörde (uFB) und Trägeröffentli- cher B elange (TöB) z um oben g enannten Antrag. In di esem Zusammenhang wirdauch auf die StellungnahmederuFBvom 1 7.02.2012 zur erstenFassung der P Ianfeststellungsunter- lagen verwiesen.In Zi ffer 1und 2 der damaligen Stellungnahme wurden allgemeine A n- merkungen zum Projekt ausgeführt sowie die B etroffenheit d es Waldes' dargestellt.Diese beiden Textpassagen gelten auch aus heutiger Sicht weiterhin. Was die Betroffenheit des Waldes angehtmit kleineren flächenmäßigen Veränderungen.Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass auch in dieser S tellungnahme alsTöB gelegentliche Hinweise aus privat- rechtlicher Si cht der Waldbesitzer enthalten sind (siehe Stellungnahme vom 22.07.2015, Az.8961.40-568) Sehr g eehrte Damen und Herren, Antrag des landes Baden-Württemberg, vertreten durch das RPKarlsruhe, Referat 53.1, auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für den Bau und Betrieb des Retentionsraums "Bellenkopf / Rappenwört" mit zugehö- rigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten, Karlsruhe und Au am Rhein 06.08.2015 Az.:8961.40-613 BusLinie 73: • Kirchfeld Nord" Haltestelle: Am Kanalweg E-Mail: ulrich.kienzler @fa.karlsruhe.de Telefon 0721/133-7350 Telefax 0721n5099086 Zimmer: 3b Sachbearbeiter/in: Herr K ienzier Stadt Karlsruhe Zentraler JuristischerDienst Karl-Friedrich-Straße10 76133 Karlsruhe Stadt Karlsruhe, Forstamt, 76124 Karlsruhe Waldzentrum Linkenheimer Allee 10 76131 Karlsruhe OCOQCG(J(J0Q Stadt Karlsruhe Forstamt , , - Im LBPwird ausgeführt, dass der Stieleichen-Ulmen-Auewald um 140 ha im Polder zuneh- men soll. Wir weisen darauf hin, dass es diesen Waldtyp in der Wirklichkeit überhaupt nicht gibt. Esist eine pflanzensoziologische definierte Waldgesellschaft, die alleine schon deshalb völlig praxisfremd ist, weil die Ulmen nahezu komplett dem Ulmensterben zum Opfer gefallen sind. Hier wird gefordert, dass die Bezeichnung entsprechend angepasst wird, um den tatsächlich angestrebten Waldzustand wiederzugeben. Die uFBgeht davon aus, dass Stieleichen-reiche Hartholz-Auewälder gemeint sind. Vermeidungsmaßnahmen Als wichtigste Vermeidungsmaßnahme wird die Wiederherstellung von natürlichen Aue- verhältnissen durch die ökologischen Flutungen genannt. Dies hat zur Folge, dass die jetzt vorhandenen standortgerechten Wälder zu standortangepassten Auewäldern umgebaut werden müssen. Dieser Umbau wird mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen und einen 11neuen11Wald schaffen, der den ökologischen und sozialen Funktionen vermutlich gerecht werden wird. Die ökonomische Funktion des Waldes wird jedoch in ganz erheblichem Um- fang abnehmen. Nach Durchsicht der Unterlagen kommt man zu dem Schluss, dass die ökonomische Funktion des Waldes für den Waldbesitzer nahezu komplett wegfällt. Eine Forstwirtschaft mit dem Ziel der Holzproduktion (was aus klima- und umweltpolitischen Gründen sehr sinnvoll ist) ist praktisch nicht mehr möglich, weil zu viele Restriktionen auf allen Waldflächen im Polder bestehen. Dieser Verlust der ökonomischen Funktion ist dem Waldbesitzer angemessen und auf Dauer zu entschädigen. Wegen der besonderen Be- triebsbedingungen müssen hierfür neue Bewertungsverfahren herangezogen werden. In Hinblick auf den Betrieb des Polders wird angemerkt, dass es sich beim Polder11Beilen- kopf / Rappenwört11um einen Retentionsraum handelt, der weitestgehend an das natürli- che System der Hochwasserdynamik angeschlossen ist. Dies ist bisher einmalig bei allen Retentionsräumen in Baden-Württemberg und hat erhebliche Auswirkungen auf Wald, Landschaft und Erholung. Bei ökologischen Flutungen wird im Maximalfall eine Wasser- spiegellage erreicht, die nur 40 cm unterhalb der Retentionsflutung liegt! Die Stellungnahme bezieht sich insbesondere auf den Gesamterläuterungsbericht (GEB), den landschaftspflegerischen Begleitplan und die darin enthaltenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Eine Sichtung aller Planfeststellungsunterlagen war innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht leistbar. O0 0 "~"i: .,U ,. () UV...;Uü.) - 2 - Kritisch gesehen werden die Aussagen auf Seite13des LBP;die hier genannten günstigen Auswirkungen, insbesondere der ökologischen Flutungen, gehen zu Lasten einer über viele Jahrzehnte entwickelten naturnahen Kulturlandschaft mit naturnahen Waldökosystemen, die eine in der UVS nachgewiesene sehr hohe Biodiversität aufweisen. Auch die in diesem Zusammenhang genannten naturschutzfachlichen Aufwertungen gegenüber dem Ist- Zustand sind eher langfristig zu sehen und führen zu negativen Konsequenzen an anderer Stelle, z. B. bei der Ertragsfähigkeit der Wälder. Eine hohe Ertragsfähigkeit und hohe Holz- prod uktion ist letztendlich auch für den Klimaschutz unter dem Aspekt der COi-Bindung von großer Bedeutung. Insgesamt sind die in Kapitel10-4genannten Maßnahmen zur Vermeidung und Minde- rung von Eingriffen in den Naturhaushalt also sehr11Ökologie-Iastig11und schränken die Nutzungsmöglichkeiten der Wälder langfristig in erheblichem Umfang ein. Die damit ver- bundenen negativen Umwelt-Wirkungen, z. B. in Form von fehlender C02-Bindungskraft werden in den Unterlagen nicht dargestellt. Bei der Optimierung der technischen Planung zur Vermeidung von Eingriffen ist auf Seite 9 des LBPgenannt, dass die Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes festge- legt werden. Hier fordern wir eine Erweiterung auch auf die Belange des Waldes und der Walderhaltung. Wegüberguerungen. Wildrettungshügel: Als Vermeidungsmaßnahme wird die Verbreiterung der Überquerungen über die Gräben2 und 3 genannt. Die vorgesehene Verbreiterung um2m erscheint zu gering. Um eine sinn- volle Wirkung als11Grünbrücken11zu gewährleisten müssen mindestens 5 m zusätzliche Verbreiterung erfolgen. Auch die eingeplanten Wildrettungshügel sind mit einer Fläche von 100qm extrem klein gehalten. Eswird angezweifelt, dass bei dieser Größe die Wirksamkeit dieser Wildrettungshügel gegeben ist. Allgemein wird angemerkt, dass an 9 Tagen im Jahr im Durchschnitt die Abflussmenge über2.500cbm/sec. liegt, wodurch die Wälder und Polderflächen auf ca.350ha überflu- tet werden. In dieser Zeit geht die Erholungsfunktion dieser Flächen komplett verloren. Vermutlich werden sich die Zeiträume aber zeitlich weiter ausdehnen, da nach den Über- flutungen die Wege erst einmal geräumt werden müssen. OCOG~;~0070 - 3 - Maßnahme V6. Umlagerung von Baumhöhlen': Die Orte müssen mit der uFB/ Waldbesitzer abgestimmt werden. Ferner muss sichergestellt werden, dass nach Ende der Wirksamkeit der Maßnahme durch den Projektträger sämtli- che Befestigungen entfernt werden. Auch hier gilt, dass die Verkehrssicherungspflicht wäh- rend der Maßnahme beim Projektträger liegt. Maßnahme V5. Verbringen gefällter Bäume: Hier wird nur ausgeführt, dass die Bäume / Stämme im Rheinpark an stehenden Bäumen angebracht werden sollen. Hier ist eine Abstimmung mit der uFB notwendig, falls die Maßnahmen im Wald stattfinden sollen. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht gilt der Hinweis unter V4. Zu den Vermeidungsmaßnahmen im Einzelnen: Maßnahme V4. Belassenvon Heldbockbäumen: Die uFB war an der Auswahl der zu belassenden Heldbockbäume nicht beteiligt. Die größte Häufung befindet sich im Bereich der Spundwand Rappenwört. Die dort stehenden Altei- chen werden in Zukunft erhebliche Verkehrssicherungsprobleme zur Folge haben. Hier ist es notwendig, dass duaerhaft Verkehrssicherungs-Maßnahmen an den zu belassenden Heldbockbäumen zu Lasten des Projektträgers gehen. Zudem fordern wir ergänzende Hin- weise über den Umgang mit liegendem Totholz, das evtl. zum Abflusshindernis wird. Dies gilt für alle Maßnahmen, bei denen es um Belassenvon Totholz oder Stilllegung ganzer Waldflächen geht. Bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung fehlt aus der Sicht der uFB eine Alternativenprüfung für den Ausbau des Damms XXV. Der Verzicht auf einen Ausbau oder eine alternative Dammertüchtigung durch andere bautechnische Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau einer zusätzlichen Spundwand würden erhebliche Minderungen bei der Wald- inanspruchnahme möglich machen. Hier muss dargestellt werden, warum diese alternati- ven Maßnahmen nicht möglich sind bzw. nicht untersucht wurden und der Damm kom- plett neu gebaut werden soll. - 4- Die in Kapitel 10-6.7 genannten verbleibenden Folgen für die Landschaft sind erheblicher als in den Unterlagen dargestellt. Die Landschaft wird auf großer Fläche technisch über- prägt, was erhebliche und dauerhafte Auswirkungen auf die Landschaft hat. Um diese, Verbleibende Eingriffe (Kapitel 10-6): Die dauernde Flächeninanspruchnahme von 83,62 ha durch den Bau des Polders ist ex- trem hoch. Sie widerspricht den Zielen des Landes, die Flächeninanspruchnahme soweit wie möglich zu reduzieren. In Kapitel 10-6.5 ist ausgeführt, dassdauerhaft 30,62 ha Waldverloren gehen. Die Wald- verluste entstehen vor allen Dingen durch die Verbreiterung der Dämme. Zur Reduzierung der dauerhaften Waldumwandlungen fordern wir einen Flächen schonenderen Ausbau des Damms XXV. Zusätzlich sollen11,1 ha Wald temporärin Anspruch genommen werden durch Baunebenflächen. Die uFBfordert diese temporäre Waldinanspruchnahme komplett zu streichen.'Die Baunebenflächenmüssenan anderen, ökologisch weniger sensiblen Stei- len eingerichtet werden. Temporäre Waldinanspruchnahmen für Baunebenflächen werden abgelehnt. Zu Kapitel 10-4.19 (Ökologische Baubegleitung) fordern wir eine enge Kooperation mit der uFB bzw. dem zuständigen Revierleiter soweit Wald betroffen ist. Maßnahme V 14. Belassenvon Pappeln: Hier zeigt sich die hohe Artenschutz-Bedeutung alter (Hybrid-)Pappeln für bestimmte Tier- artengruppen. Die uFBweist deshalb darauf hin, dass auch beim Umbau der Bestände ent- sprechende Pappelanteile wieder neu gepflanzt werden müssen, damit auch hier die Nach- haltigkeit dieser Artenschutz-Funktion genau wie bei der Eiche gewährleistet bleibt. OOOü~GGU'/2 Maßnahme V13. Belassenvon geschädigten Bäumen nach Flutungen: Da diese Maßnahme im gesamten Wald der Risikoklassen 3 - 5 durchgeführt werden sol- len, wird es bei notwendigen Arbeiten in diesen Waldbeständen erhebliche negative Aus- wirkungen auf die Arbeitssicherheit geben. Die geschädigten Bäume sollten deshalb mög- lichst in Gruppen zusammengefasst werden, die entsprechend markiert werden. Nur dann sind diese Gefahrenbäume auch entsprechend erkennbar. Auf die oben erwähnte Proble- matik der Abflusshindernisse wird verwiesen. -5 - KW2. Anlage von Waldrändern: Nach der baumfreien Zone am Dammfuß soll in einem 6,5 m breiten Streifen ein Wald- mantel bzw. Waldrand als baumfreie Zone entstehen. Bäume sind dort nicht zulässig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Waldränder auf Dauer einen erheblichen Pflege- aufwand erfordern, um darin hochwachsende Bäume, die sich natürlich verjüngen, immer .. dem Waldbesitzer angemessen zu entschädigen. Die Anpassung der Waldbestände wird über mehrere Jahrzehnte andauern und einen sehr hohen Aufwand mit sich bringen, da der Umbau kleinflächig und standortangepasst je nach Schadensverlauf erfolgen wird. Künstliche Verjüngung ist mit Naturverjüngung zu kombinieren. Insbesondere die an vielen Stellen genannte Stieleiche wird nur mit sehr auf- wendigen Kulturen umsetzbar sein. Die Kosten für Pflanzungen und Pflege der jungen Waldbestände sind neben den Ertragsausfällen durch den Projektträger zu tragen bzw. Kompensationsmaßnahmen(Kapitel 10-7): KW1 . Anpassung von Waldbeständen an wiederkehrende Überflutungen: Auf über 83 ha werden die Waldbestände im Polder zu über 40%geschädigt sein. Basis ist das Fachgutachten "Waldbauliche Möglichkeiten der Bestandesentwicklung (Anlage 8.1-2). Die hier formulierten Ziele sind rein auf die Waldfunktionen Ökologie und (in gerin- gem Umfang) Erholung ausgerichtet. Forstwirtschaftliche Belange und die Nutzfunktion des Waldes fehlen. Der angestrebte Waldumbau bedeutet letztendlich die Aufgabe einer forstlichen Nutzung im Polder. Dies ist dem Waldbesitzer in voller Höhe und auf Dauer zu entschädigen (siehe oben). Als uFBsehen wir hier einen eklatanten Widerspruch zur Grundaussage, nach der der Wald im Polder auch künftig alle Waldfunktionen erfüllen wird. In Kapitel 10-6.10.6 sind die Eingriffe in Biotopschutzwälder und Schonwälder dargestellt. Eszeigt sich hier, dass die Auswirkungen auf diese geschützten Waldbestände erheblich sein werden. Alle baubedingten Eingriffe müssen in diesen geschützten Waldbeständen auf Null reduziert werden. negativen Auswirkungen tatsächlich auszugleichen, müssen an anderer Stelle Erholungs- räume deutlich aufgewertet werden. Dieser Aspekt fehlt in den Antragsunterlagen. - 6- KW3. Förderung und Belassenvon Alteichen: Insgesamt ist diese Maßnahme auf 143 ha Wald geplant in Wäldern. mit hohen Eichenan- teilen. Relativ gesehen sind die Eichenanteile in den derzeit vorhandenen Wäldern recht niedrig und dürften unter 10%liegen. Das heißt im Umkehrschluss, dass alle alten Eichen über 80 Jahre erhalten bleiben müssen und künftig einer Nutzung entzogen sind. Das Vor- handensein dieser Alteichen ist das Ergebnis der naturnahen Forstwirtschaft in den vergan- genen Jahrzehnten! Eszeigt jedoch nur ein temporäres Bild des Waldes. Im Übrigen ist dieses Bild auch kein Naturwald-Bild, sondern Ergebnis einer Jahrhunderte langen Bewirt- schaftung mit einer intensiven Förderung der Eiche. Die Erhaltung der Eiche ist langfristig in der Aue auch nur mit hohem Aufwand und permanenter pflege dauerhaft zu gewährleis- ten. In einer natürlichen Waldentwicklung in der Aue hätte die Eiche nur auf kleinen Flä- chen eine natürliche Verjüngungsmöglichkeit und eine dauerhafte Chance gegenüber an- deren Baumarten. Die Funktionserhöhung der Eichen durch eine LichtsteIlung erhöht unter dem Strich die Waldflächenverluste und reduziert weiter die Ertragsfähigkeit. Insgesamt sollen 600 Eichen dem Zerfall überlassen werden, was aus Klimaschutzsicht kontraproduktiv ist und mittelfris- tig mögliche Probleme als Abflusshindernisse schafft. Die Unterlagen enthalten keine Aus- sagen, wer die Kontrolle der Markierungen und die Markierung der Bäume selbst über- nimmt. Auch hier sollte aus Gründen der Verkehrssicherung und des Arbeitsschutzes eine Clusterung der zu erhaltenden Eichen erfolgen. Esist ausgeführt, dass die baumfreie Zone während der Bauphase als Baunebenfläche ge- nutzt werden soll. Das bedeutet, dass diese Flächen vorher komplett gerodet werden müs- sen. Dies wird abgelehnt, da es zu unnötigen Waldumwandlungen führt (siehe S. 5). Mög- lichst sollte der Waldrand aus dem bestehenden Wald heraus entwickelt werden durch den sukzessiven Auszug von hoch gewachsenen Bäumen. Damit ist die Reduzierung der tem- porären Waldumwandlungsfläche als Vermeidungsmaßnahme möglich. wieder zu entnehmen. Dieses idealisierte Bild eines Waldrandes wird nur durch aufwendige und dauerhafte Pflegemaßnahmen zu erhalten sein. Der Aufwand muss durch den Projekt- träger finanziert oder dem Waldbesitzer entschädigt werden. OOOü~OCJurj4 -7 - Bereitstellung künstlicher Quartiere und Nisthilfen (Kapitel 10-7.5): KQ1. Verbesserung Quartierangebot Fledermäuse im Wald durch Kästen und künstliche Baumhöhlen: Auf der gesamten Waldfläche im Polder sollen 2.000 Fledermaus-Kästen und 200 künstli- che Baumhöhlen für einen Zeitraum von 25 - 30 Jahren angebracht werden. Diese Maß- nahme ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine sinnvolle Waldbewirtschaftung nicht mehr KW8. Waldumbau zu Hainsimsen-Buchen-Wald: Diese Maßnahme ist auf bis zu 3 Flächen im Hardtwald bei Ettlingen vorgesehen. Hier wäre auch denkbar eine der Flächen im Stadtwald Karlsruhe (Oberreuter Hardtwald) anzulegen. KWS. Waldumbau zum Auewald: Hier ist ausgeführt, dass gemäß DIN 19712 beidseits der Dämme im Abstand von 30 m keine Pappeln mehr stehen dürfen. Die11naturfernen11Pappelbestände (warum sind dann die alten Pappeln für den Artenschutz so wertvoll?) sollen nicht gerodet, sondern in mög- lichst großer Höhe abgeschnitten werden. Wir weisen darauf hin, dass die Pappeln dann vermutlich wieder austreiben werden und das Ziel der Maßnahme nicht erreicht wird. Die Maßnahme als solche ist in keiner Weise verständlich und nachvollziehbar, da sich die Wurzeln der Pappeln nicht weiter entwickeln als die von Weiden oder anderen Bäumen. Sind hier nur Hybridpappeln gemeint oder auch autochtone Pappeln wie die Schwarz- oder die Silberpappel? Eine schädigende Wirkung des Dammes auch bei einem geringeren Ab- stand als 30 m wird nicht gesehen. Im Übrigen wird die Wiederbepflanzung nach dem (möglichen) Auszug der Pappel nicht als Kompensation angesehen, sondern die Wiederauf- forstung von Waldflächen ist eine Pflicht des Waldbesitzers. Der geplante weitständige Ei- chenanbau wird grundsätzlich so akzeptiert, es stellt sich aber die Frage, was mit der sich einstellenden natürlichen Verjüngung auf der Fläche passiert. Darunter sind sicher auch einheimische Pappelarten (z.B. Aspe) und Weiden oder andere Baumarten. Hier fehlen Aussagen, wie dann mit diesen Flächen verfahren werden soll. KW4. Förderung und Belassenvon Kiefern: In den markierten Flächen sind bereits sehr viele Kiefern durch Trockenheit und nachfol- genden Prachtkäferbefall abgestorben. Das künstliche Einleiten von Absterbeprozessen durch Ringeln von lebenden Kiefern wird nachdrücklich abgelehnt. OCOJ~GGU'/5 - 8 - PAMINA-Radweg: Als Kompensation für die erheblich reduzierte Erholüngsnutzung im Polder wird vorge- schlagen, dass der PAMINA-Radweg mit einer Brücke über die Rheinhafen-Einfahrt verlän- gert und durchgängig gemacht wird (siehe S. 6 oben). Die Einrichtung einer IRP- Informationsstelle gleicht die erhebliche reduzierte Flächenzugänglichkeit im Wald durch die Überflutungen und die damit verbundene Verkleinerung des Erholungsraums bei wei- tem nicht aus. Als Beispiel wird nur angeführt, dass der beliebte Waldweg am Rappenwör- ter Altrhein an bis zu 125 Tagen im Jahr nicht begehbar sein wird! Maßnahmen zur Sicherstellung der Erholungsmöglichkeiten: Die uFB geht davon aus, dass die Laufstrecken vom Projektträger oder den Vereinen ausge- schildert werden und diese auch die Unterhaltung übernehmen. Essollte das Ziel verfolgt werden, dass auf diesen ausgewiesenen Strecken keine organisierten Großveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern erfolgen. Sonstige Kompensationsmaßnahmen (Kapitel 10-7-6): KS2, Teilrückbau des Waidwegs: Aus forstlicher Sicht wird der Teilrückbau des Waidwegs mitgetragen. Der Waidweg muss aber weiterhin als Haupt-Forstweg nutzbar sein. Esmuss durch den Vorhabensträger si- chergestellt sein, dass der Waidweg keine militärische Bedeutung als Zufahrt zur Nato- Rampe mehr besitzt. K03, V.erbesserung Brutplatzangebot für höhlenbrütende Vögel durch künstliche Nisthilfen im Wald: Auch hier sollen auf der gesamten Waldfläche im Polder 200 Nistkästen verteilt werden. Es wird bezweifelt, dass diese den genannten Zweck im Hinblick auf die genannten Zielarten erfüllen werden, Aus den Erfahrungen langjähriger Nistkastenkontrollen im Wald kann ab- geleitet werden, dass die meisten Nistkästen von.Allerwelts" -Arten oder von Siebenschlä- fern besiedelt werden. Ansonsten gilt das unter der Maßnahme KQ1 Gesagte zum Thema Waldbewirtschaftung. möglich ist! Nach diesem Zeitraum ist sicherzustellen, dass die Entfernung der Kästen und des Befestigungsmaterials durch den Vorhabensträger erfolgt. OCOu~JLJU/G - 9- Ebenso fehlen in den Antragsunterlagen Aussagen, ob innerhalb des"Stadtkreisesandere landeseigene Flächen möglicherweise für Ersatzaufforstungen zur Verfügung stehen. Es wird lediglich angemerkt, dass die fehlende Ersatzaufforstungsfläche von 4,81 ha auf der Rheinschanzinsel bei Philippsburg erbracht werden sollen. Esfehlt jedoch auch hier der Nachweis, dass diese Ersatzaufforstungen dort tatsächlich auch umsetzbar sind. Dieser Nachweis ist ggfs. noch zu erbringen. Leider sind die Ersatzaufforstungen auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe mit etwa 5,5 ha relativ gering. Esist zu vermuten, dass im Stadtkreis die umzuwandelnde Fläche einen we- sentlich größeren Umfang einnimmt. Aus der Sicht der uFB ist es deshalb dringend erfor- derlich, alle genannten Ersatzaufforstungsflächen im Stadtkreis auch umzusetzen. Leider sagt der Vorhabensträger nichts aus über Möglichkeiten von Ersatzaufforstungen im Gewann11Füllbruch11auf Gemarkung Neureut innerhalb der Stadt Karlsruhe. Dieser Such- raum wurde bereits im ersten Verfahren eingebracht. Zwischenzeitlich fanden diesbezüg- lich auch Gespräche mit dem Vorhabensträger statt. Anscheinend haben diese keinen Ein- gang in die Antragsunterlagen gefunden. Hier sollte unbedingt noch einmal nachgehakt werden, ob sich dort nicht doch Möglichkeiten von Ersatzaufforstungen ergeben. "3r· Der Ersatzaufforstungsbedarf wird mit 30,62 ha beziffert. Leider enthält der LBPkeine Aus- eh .sagen wie sich die zu ersetzenden Waldflächen auf die Gemarkungen bzw. die einzelnen Waldbesitzer verteilen. Die uFB bittet hier um Erstellung einer Flächenübersicht durch den Projektträger, aus der diese Informationen hervorgehen. Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nach§9 Landeswaldgesetz: Esstellt sich hier die Frage, warum der Maßnahmenträger nur die Umwandlung im Hinblick auf die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes erwähnt.§9 macht grundsätzlich keine Differenzierung bezüglich der unterschiedlichen Waldfunktionen. Auch die Ersatzauf- forstungen werden neben der Schutz- und Erholungsfunktion auch der ökonomischen, d. h. der Nutzfunktion des Waldes dienen müssen. Fallsdas nicht so gedacht ist, muss der Wegfall der ökonomischen Funktion auf den Ersatzaufforstungsflächen dem WaIdeigen- tümer entschädigt werden. OOOü~~UU'/7 - 10- Vorschläge für weitere Kompensationsmaßnahmen: Nachdem im Zuge der Wiederherstellung auetypischer Verhältnisse auch vermehrt Silber- weiden angepflanzt werden sollen, wäre auch die Wiederaufnahme des Kopfweidenbe- Gegenüberstellung für das Schutzgut Tiere (Kapitel 10-12.5): Untersuchungen über Auswirkungen auf die größeren und auch jagdbaren Tiere, z. B. Rehwild, Schwarzwild, Fuchs, Dachs sind leider nicht erfolgt. Esist davon auszugehen, dass auf diese Arten ebenfalls Auswirkungen vorhanden sind. Zum Beispiel wird sich Schwarz- wild im Fallevon Überflutungen im Polder vermehrt in der angrenzenden Feldflur aufhal- ten. Dort kann es als Folge zu erheblichen Wildschäden kommen. Die Auswirkungen auf die Bejagbarkeit, auf die Wildschadenssituation und auf die Jagdnutzung bzw. Jagdpacht sind weiter zu untersuchen und müssen in die vertraglichen Regelungen mit den Gemar- kungsgemeinden aufgenommen werden. Auch in diesem Kapitel wird wieder deutlich, dass die Produktionsfunktion der Wälder künftig nahezu auf der gesamten Fläche nicht mehr gegeben ist. Das Ziel, alle WaIdfunkti- onen zu erhalten, ist damit verfehlt. Eine deutliche Aussage zu diesem Tatbestand fehlt in den Antragsunterlagen völlig. einnehmen können. Auch die Eschewird wegen des Eschetriebsterbens dort keine großen Flächenanteile erhalten können. Um die Eiche auf diesen großen Flächen in nennenswerten Anteilen zu kultivieren, bedarf es erheblicher finanzieller Aufwendungen über einen langen Zeitraum, denen keine Erlöse gegenüberstehen. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die Wuchsdynamik der Eiche im Vergleich zu vielen anderen Baumarten der Aue sehr gering ist und deshalb über einen langen Zeitraum die Eichenanteile herausgepflegt wer- den müssen. Diese Pfleqephase kann sich über mehrere Jahrzehnte hin erstrecken. Gegenüberstellung für das Schutzgut Pflanzen / Biotope (Kapitel 10-12.4): In der rechnerischen Gegenüberstellung scheinen die Eingriffe kompensiert. Der WaIdum- bau wird jedoch einige Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Nicht akzeptabel ist zudem die Behauptung, dass auf 72,5 ha ein Eichen-Ulmen-Wald entstehen wird. Wie bereits erwähnt existiert diese Waldgesellschaft nur in der Theorie der Pflanzensoziologen, nicht aber in der Wirklichkeit. Ziel sollten eichenreiche Laubbaummischbestände sein. Die Ulme wird in die- ser Waldgesellschaft wegen des Ulmensterbens keine nennenswerten Baumartenanteile OCOJ~JuU/8 - 11 - • GEB S. 180: Beschilderungen müssen landschaftsverträglich gestaltet werden; die Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht im Umkreis einer Baumlänge von Beschilderungen ist Sache des Projektträgers. Die genauen Aufstellorte im Wald sind mit dem Forst abzustimmen. • GEBs.280: Die ökologische Langzeitbeobachtung muss die Waldentwicklung ein- beziehen unter Beteiligung des Forstes und der Waldbesitzer. • Forst braucht Zugang zu allen Wegen innerhalb Wald. • Der Waldrandweg zwischen dem Kastenwört und der Fritschlach außerhalb des Polders muss an den neuen Hochwasserdamm XXVI angebunden werden. • Innerhalb des Polders müssen die Rückegassen ggf. an veränderte Forstweg- Situationen angeschlossen werden. • Kritisch gesehen wird die Verlegung des Neuburgweierer Sträßle nördlich der Fe- derbachbrücke (Weganpassung 4). Hier ist noch einmal darzustellen, warum nicht die bestehende Wegtrasse ertüchtigt werden kann. • GEB S. 38: hier fehlt die Forsteinrichtung als bedeutende Fachplanung für die Wäl- der des Landes und der kommunalen Waldbesitzer. • GEB S. 79: hier ist von vereinzelten Vorkommen von Wildschweinen die Rede; tat- sächlich hat die Population der Wildschweine in den letzten Jahren deutlich zuge- nommen und ist im Polderraum zum Standwild geworden. • GEBS. 94: Lehmböden sind nicht nur günstige Waldstandorte für die Forstwirt- schaft, sondern es sind die besten Standorte! • GEB S. 158: Wie sieht die genannte Liniendränage entlang der Spundwand aus? • Alle neu zu bauenden Brücken müssen für Langholzfahrzeuge und Schwerlastver- kehr ausgelegt sein (z.B. Rheinsträßlebrücke, Altrheinbrücke, Altrheinwegbrücke, Waidwegbrücke) • Alle Furten müssen für Langholzfahrzeuge und Schwerlastfahrzeuge befahrbar sein. • Alle Durchlässe müssen für Langholzfahrzeuge und Schwerlastfahrzeuge befahrbar sein. Weitere Anmerkungen / Forderungen: - 12 - triebs in bestimmten Bereichen möglich. Diese traditionelle Waldnutzung im Rheinauewald könnte durchaus als Kompensationsmaßnahme Anerkennung finden. Der Kopfweidenbe- trieb hat ja im Auewald eine jahrhundertlange Tradition. OOOü~GlJU/9 Ulrich Kienzier Mit freundlichen Grüßen Unverzichtbar erscheint aus unserer Sicht bei derart massiven Eingriffen in Natur, Land- schaft und Wald über eine Bauzeit von 6 Jahren eine intensive und transparente Informati- onsstrategie für Bevölkerung und Verbände durch den Projektträger. OCOJCJUUCO - 13 - Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sollten - insofern sie in unmittelbarer Nähe der Maßnahem zu erfolgen habe - möglichst auf Grünflächen und nicht auf ausgewiesenen Ackerflächen vorgenommen werden, da sie den landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes weiterhin als Produktionsfaktor pferhalten bleiben sollen und nur noch in sehr beschränktem Umfang vorhanden sind. Die in Karlsruhe ansäs- sigen Landwirtschaftsbetriebe sind zunehmend durch den Verlust von reinen Ackerböden Die aktuell vorgelegte Planung des landschaftspflegerischen Begleitplans zeigt insbesonde- re im Bereich Fritschlach erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Beispielsweise werden Äcker zur Etablierung von Streuobstbeständen herangezogen, bzw. durch die An- lage von Gehölzstreifen in einer für die Bewirtschaftung und Agrarstruktur äußerst un- günstigen Weise zerschnitten. Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 02.03.2012 ist erneut anzumerken, dass die Be- lange der Landwirtschaft unmittelbar durch das Vorhaben oder durch Ausgleichsmaßnah- men und Ersatzaufforstungen betroffen sind. Um einen korrekten Interessenausgleich bei diesem Vorhaben von überregionaler Bedeutung herbeizuführen, ist es aus Sicht der unte- ren Landwirtschaftsbehörde nach wie vor geboten, Maßnahmen zu Lasten landwirtschaftli- cher Flächen, in maßgeblichem Umfang auch auf Nachbargemarkungen und nicht über- wiegend auf Karlsruher Gebiet vorzunehmen. Der Stadtkreis ist als Oberzentrum für die Region durch verschiedene Planungen unterschiedlicher Vorhabenträger ohnehin bereits stark eingebunden, insofern sind Ausgleichsmaßnahmen für dieses überregionale Projekt auch im nicht unmittelbaren Umfeld aus Sicht der Unteren Landwirtschatsbehörde mit Blick auf die Agrarstruktur im Stadtkreis durchaus gerechtfertigt, zielführend und wünschens- wert. 1.) STN als Träger öffentlicher Belange - Untere Landwirtschaftsbehörde Planfeststellung zum Polder Bellenkopf/Rappenwört Stellunqnähmedes Liegenschaftsamts L:\Orthmann\home-CO\Liegenschaften\Abteilung\Politische Gremien_Stellungnahmen allgemein\2015-07 Stellungnahme IRP.doc 23.07.2015 Liegenschaftsamt Cornelia Orthmann, R2300 Az: 612.71 ULB Stellungnahmen OCOlJJLJUUU1 Abschließend ist nochmals zu betonen, dass es sich bei der Schaffung des Polders mit dem geplanten Rückhaltevolumen von ca. 14 Mio m3um eine überregionale Maßnahme han- delt und aus Sicht der Unteren Landwirtschaftsbehörde darauf zu achten ist, dass die vor- geschlagenen Kompensationsmaßnahmen, sofern es sich nicht um CEF-Maßnahmen han- delt, nicht maßgeblich auf Karlsruher Gebiet realisiert werden. Auch ist bei der dauerhaften und vorübergehenden Inanspruchnahme für eine angemesse- ne Entschädigung der Landwirte Sorge zu tragen. Weiter ist zu gewährleisten, dass die Zu- fahrt und die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen sowohl während als auch nach Abschluss der Baumaßnahme jederzeit mit entsprechenden, großräumigen landwirt- schaftlichen Maschinen möglich ist. Soweit keine Alternativen für die Umwandlung von Acker- in Grünland besteht, sollte die Ertragsfähigkeit des Bodens berücksichtig werden, da die vorgesehene Neueinsaat durch Heudrusch oder autochthones Saatgut die teilweise seit Jahrzehnten in den Böden vorhan- denen Gräser etc., die bisher durch die landwirtschaftliche Nutzung nicht zum Vorschein kamen, nur über einen langen Zeitraum und mit großem Arbeits- und Kostenaufwand er- folgreich unterdrückt werden können. Die Unterhaltungs- und Pflegekosten der .geplanten Ausgleichsmaßnahmen muss vom Vorhabenträger dauerhaft übernommen werden. Die Neuanlage von Streuobstwiesen sowie die Anlegung der geplanten Teiche in der Fritschlach sind kritisch zu betrachten. Auch hier ist der Eingriff auf Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Produktion dienen zu bevorzugen. Alternativ wird angeregt, z.B. alte Streuobstbestände durch Neupflanzung aufzuwerten. Die geplante Zersplitterung vorhandener landwirtschaftlicher Flächen durch Heckenpflan- zung o.ä., wie sie durch die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Fritschlach vorgesehen ist, wird als unverhältnismäßig eingestuft und widerspricht nach u.E. dem Grundsatz des§15 Abs. 3 BNatSchG. Die Maßnahmen sollten sich mehr an be- reits vorhandenen Strukturen orientieren und eher in Übergangsbereichen oder Randlagen vorgenommen werden. Damit wäre auch weiterhin eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Bewirtschaftung der Flächen möglich. -2 - gefährdet, obwohl der Wunsch auf regionale Nahrungsversorgung sowohl von der Politik als auch von der Bevölkerung angeführt wird.0 C 0ÜC GuU 02 Durch die Maßnahme dürfen keine zusätzlichen Verkehrssicherungspflichten für die Stadt entstehen. Beispielsweise sollten zusätzliche Gehölzstreifen als Ausgleichsmaßnahme so platziert werden, dass diese möglichst nicht entlang von Wegen liegen. Weitere Verkehrs- sicherungsmaßnahmen müssen in erster Linie durch den Vorhabenträger wahrgenommen werden. Die dauerhafte Pflege von Ausgleichsmaßnahmen ist generell durch den Vorhabenträger zu leisten und darf nicht der Stadt als Eigentümer etwaiger Ausgleichsflächen angelastet werden, hierfür bestehen derzeit keinerlei personelle wie finanzielle Ressourcen. Ausgleichsmaßnahmen : Bestehende Ausgleichsmaßnahmen für andere Projekte (z.B. Rheinhafendampfkraftwerk, Fist. 195~/1 Gem. KA) sind zu berücksichtigen. Flächeninanspruchnahme: Für die dauerhaften und vorübergehenden Flächeninanspruchnahmen sowie bei einem zu erwartenden Wertverlust von Flächen ist eine angemessene Entschädigung durch den Vorhabenträger vorzunehmen. Auch während der Baumaßnahme ist ein angemessener Zugang zu den angrenzenden Flächen mit für die Bewirtschaftung notwendigen Arbeitsge- räten sicherzustellen. ... Esist differenziert darzustellen, welche Erwerbe für die Maßnahme zwingend notwendig - z.B. für Bauwerke - und welche wünschenswert sind, um Schadensregulierungen etc. zu vermeiden. Die Stadt bittet für die städtischen Flächen um adäquates Tauschgelände im Stadtkreis. Flächenerwerb durch den Vorhabenträger: Die Stadt Karlsruhe in ihrer Eigentümerfunktion begrüßt die Maßnahme des Hochwasser- schutzes generell. In Ergänzung der Stellungnahme vom 02.03.2012 sind die nachfolgen- den Punkte zu berücksichtigen. 2.) STN als Eigentümer OOOJCJuUL3 -3 - ) I:~~gef.Zift'lI am z.d.A. (ULBStellungnahmen ~612.71) .. a.) sofort, Abstimmungsgespräch mit RP b.)6 Monate (Sachstand) - 4 -r~fl:R:,~PB14 1';1 ( ~, Beschluss:.):.1... :.:;}f!~; I·~IV~ 1. Kopie an: ZJD, - vorab per Mail an Fr. B. Schleicher, Hr.R. Poguntke1l!::!!.~~~~':!.:.crDjen3tI 2. Kopie L1 z.K.--" 3. WV Der Ausbau und der Betrieb des Retentionsraumes bewirken eine nachhaltige Veränderung des Erscheinungsbildes der Rheinauenlandschaft innerhalb des Vorhabengebietes Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Auswir- kungen auf das Kulturdenkmal Rheinpark Rappenwört 1. Beeinträchtigungen von Naturhaushalt , Landschaftsbild und Erholungsfunktionen, Ziele der Landschafts- und Freiraumplanung Grundsätzlich möchten wir explizit darauf hinweisen, dass die Ordnerstruktur leider nur schwer handhabbar ist und dass es viel Mühe macht, die relevanten Aussagen zu den einzelnen Projekten des Vorhabens zusammenzutragen. Diese Schwierigkeit haben nach unseren Beobachtungen vor allem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der Offenlage die sie betreffenden Informationen auffinden möchten. Erschwerend ist es, dass kein synoptischer Plan vorliegt, der die Bauwerke und die Einzeimaßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung im Zusammenhang darstellt. Auch sind die einzelnen Maßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung mitunter zu generalisiert dargestellt und können somit nach unserem derzeitigen Erkenntnisstand nicht immer abschließend beurteilt werden. Da wesentliche Punkte unserer Stellungnahme vom 31.01.2012 zur ersten Anhörung des Vorhabens auch nach teilweiser Überarbeitung durch den Vorhabenträger noch relevant sind, haben wir unsere nachfolgende Stellungnahme synoptisch aufgebaut. Das heißt, die relevanten Aussagen aus der ersten Stellungnahme sinddunterlegt. Die Anmerkungen zur aktuellen Fassung der Unterlagen 2015 sind rot gesetzt. Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 - Landesbetrieb Gewässer-, auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach§68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bau und Betrieb des Retentionsraums.Bellenkopf/Rappenwört"mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemar- kungen Rheinstetten (Landkreis Karlsruhe), Karlsruhe und Au am Rhein (Landkreis Rastatt) 16.07.2015 Zentraler Juristischer Dienst auf einen Farbdruck verzichtet werden) Bitte beim LESENbeachten: Zur besseren Lesbarkeit wurden die vom GBA als GELB unterlegt bezeichneten Textpassagen doppelt unterstrichen(so konnte Ressourcenschonend Eingearbeitet sind die Ergänzungen des GBA vom 25.08.2015 (siehe folgende Anlage) R. Poguntke/ZJD Stadt Karlsruhe Gartenbauamt hz/rnr/as, 6722/6729 Az. 691.512 OCOü~UGUU5 • Die Struktur;erungderLandschaft und des Rheinparks ist vorrangig in den Eingriffsbereichen zu optimieren Dabei sollen landschaftsgerechte und zum Rheinpark passende Gestaltungselemente verwendet werden • Die technischen Bauwerke und deren Umfeld sind durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen in die Landschaft und in die örtliche Situation einzubinden Barrierewirkungen sind zu minimieren • Der Zugang zum Naturschutzzentrum ist in der Örtlichkeit signifikant auszuformen und mit didaktischen Stationen im Sinne eines Auenerlebnispfades zu thematisieren Nur durch einen entsprechenden Aufforderunqscharakter" des Zugangsweges können die durch die Eindeichungsmaßnahmen entstehenden Barrierewirkungen kompensiert werden Grundsätzlich müssen aus landschaftsplanerischer Sicht folgende Aspekte der weiteren Überarbeitung und planerischen Vertiefung des Vorhabens zugrunde gelegt werden' Insgesamt sieht das Gartenbauamt bei den in den Antragsunterlagen dargestellten Bewertungen der Eingriffe in den Naturhaushalt das Landschaftsbild und in die Erholungseignung sowie bei Art und Umfang der daraus entwickelten Vermeidungs- Kompensations- und Entwicklungsrnaßnahmen noch Ergänzungsbedarf. Die aus unserer Sicht erforderlichen weiteren Maßnahmen sind in den folgenden Abschnitten mit eingearbeitet Das Landschaftsbild wird im Wesentlichen durch die neuen bzw zu ertüchtigenden technischen Bauwerke sowie durch die mit den Flutungen einhergehenden großflächigen Veränderungen des vertrauten Waldbildes verändert. Die Eingriffe in die eingewachsenen Auenwälder werden ( .) über mehrere Jahrzehnte deutlich spürbar bleiben· bis sich die neu begründeten Wälder entwickelt haben In den Rheinpark wirken die Baurnaßnahmen zu seiner Umschließung und zur Grundwasserhaltung ein. Mit dem Ausbau des polders sind zudem großflächige Auswirkungen auf die Erholungs- eignung verbunden DasVorhaben liegt innerhalb des überregionalen Erholungsraums des PAMINA-Rheinparks und mit seinem nördlichen Teil innerhalb des Landschaftsparks Rhein einem der Leitprojekte des Karlsruher Masterplans 2015 (KaMaP) bzw dessen Fortschreibung im Iqtegrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 (lSEK).Mit diesem. die gesamte Karlsruher Rheinaue umfassenden Projekt verfolgt die Stadt Karlsruhe sowohl eine Aufwertung der Erholungs- qualität entlang des Rheins als auch eine Stärkung der Ökologischen potenziale dieses Landschaftsraumes. Auf der Grundlage eines Besucherlenkungskonzeptes werden die Naherholungsein- richtungen vorrangig entlang des Rheindamms konzentriert Der Rheinpark Rappenwört mit dem Rheinstrandbad dem Naturschutzzentrum und den Kanusportvereinen bildet als Rheinauenerlebnispark einen der Erholungsschwerounkte innerhalb des Landschaftsparks Rhein Im Bereich des Bades besteht zudem eine starke Nachfrage nach einem dauerhaften öffentlichen Zugang an den Rhein der bislang nur außerhalb der Badesaison möglich ist. Die mit den ökologischen Flutungen verbundenen weiträumigen Einschränkungen der Waldzugänglichkejt wird diese Nachfrage sicherlich noch verstärken - 2 - OCOu~u(JUü6 Durch die Verbreiterung der Hochwasserdämme HW XXV und HW XXVI entstehen erhebliche Waldverluste sowie erhebliche Eingriffe in die vorhandenen Vegetationsbestände bzw. in die vorhandene landschaftliche Situation. Die breiten Dammquerschnitte in Verbindung mit den beidseitigen Schutzstreifen werden künftig als trennende Schneisen wahrgenommen. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind erheblich. Aus diesen Gründen sind im Sinne der Eingriffsverminderung für beide Dämme Alternativen zu untersuchen und zu bewerten mit dem Ziel, sowohl die Dammquerschnitte als auch die Breite der nicht bepflanzbaren Schutzstreifen zu minimieren (z.B. optimierte Dichtverfahren bzw. eine in den Dammkörper eingebrachte durchlaufende Spundwand). Dadurch könnte 2.1 Präzisierung (...) In den Plänen des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP Anlage 10) sind umfangreiche lineare Schutzmaßnahmen in schutzwürdigen Bereichen dargestellt (V3 Bauzäune) Unklarheiten verbleiben entlang der Baubereiche aufgrund der maßstabsbedingten Ungenauigkeiten(1:2 500) Besonders im Bereich des Rheinparks ist vielfach zu unbestimmt und daher nicht abschließend zu beurteilen in welchem Umfang Maßnahmen insbesondere zum Erhalt markanter Einzelbäume im Wald und Freiflächen vorgesehen realistisch und zielfÜhrend sind W Ziel muss sein. in den Wald- und Freiflächen baubedingte Eingriffe weiter zu vermindern Daher sind auf der Basisvon Baumaufmaßen Ergänzungen Präzisierungen und Festlegungen im Einvernehmen mit den zuständigen städtischen Fachämtern vorzunehmen Als Ergebnis sollten parallel zur Ausführungsplanung für Bereiche hoher Relevanz detaillierte Baueinrichtungspläne erarbeitet werden' sie mÜssen in geeignetem Maßstab (1'500) verbindliche Festlegungen zum Schutz wertvoller Strukturen. insbesondere markante Baumbestände beinhalten Einer verbesserten Darstellung bedürfen ebenso die erforderlichen Ersatzpflanzungen bzw Neugestaltungsmaßnahmen Ein zusätzlicher Abgleich mit der Bewertung baubedingter Eingriffe im LBPist baubegleitend vorzusehen um jeweilige Anforderungen an die Wiederherstellung bzw Kompensation aktuell anzupassen und zu dokumentieren Die laut Unterlage vorgesehene Ökologische Baubegleitung ist in diesem Zusammenhang unerlässlich und verbindlich festzulegen 2. Anforderungen an die Projektoptimierung, Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Gestaltungserfordernisse • Um eine Akzeptanz in der Bevölkerung für die Polderbaumaßnahme und deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Ökologie zu erreichen ist eine entsprechende Informationsstrategie insbesondere an den Eingriffsstellen angezeigt. • Entfallende bzw nur noch eingeschränkt nutzbare Naherholungsangebote sind durch geeignete neue Einrichtungen zu ersetzen • Kompensationsmaßnahmen sind möglichst multifunktional und orientiert an den landschafts- und freiraumplanerischen Leitbildern und landschaftlichen Gegebenheiten vorzusehen· sie sollten möglichst handhabbare Unterhaltungsanforderungen auslÖsen. Die Funktionsfähigkeit und Unterhaltung ist langfristig zu sichern OCOOCuGOu7 - 3- c) Brücke über den Altrhein (siehe auch 2.4) 2.2 Polderraum a) Fuß- und Radwegtrasse nördlich Pumpwerk-Nord Entlang des Rheinhauptdammes verlaufen die übergeordneten Radwegeverbindungen der Veloroute Rhein und des PAMINA-Rheinparks. Dje Planung des Vorhabenträgers sieht abweichend von den Darstellungen des Bebauunqsplanes Fettweisstraße 65. Rheinhafendampfkraftwerk und der begleitenden Grünplanung eine Fuß- und Radwegeführunq unmittelbar westlich an das Gewerbegebjet vor Die Rheinauenwälder können somit erst bei Stromkjlometer 358 5 erreicht werden Der B-plan legt eine Trassierung weiter westlich fest. Diese ist zu Übernehmen und an den Damm Nr XXVI anzubinden damit Nutzende auf kurzem Wege auf den Rheinhauptdamm Nr XXV gelangen kÖnnen. Wegen der übergeordneten Funktion muss auch während des Bauablaufs sichergestellt werden dass die Radwegeverbindung durchgängig nutzbar ist Die geplante neue Wegeführung zur Anbindung auf das Kraftwerksgelände (LBP- Maßnahme ME4) muss an die im B-Plan 776 gesicherte Wegetrasse anschließen; im Lageplan 3.3-.1.2-9 ist dies auch so vermerkt. Die Darstellung im LBP,Seite 377 weicht aber davon ab. Somit sehen wir weiterhin Anpassungsbedarf in der Unterlage; der Radweganschluss ist eindeutig und durchgängig zeichnerisch darzustellen. Die neue Trassierung ist auch rechtlich in geeigneter Weise zu sichern (z.B. Dienstbarkeit, Vereinbarung). Ferner muss die Option zum Anschluss der westlichen Trasse auf Damm XXV nach Norden auch zukünftig möglich bleiben, um eine von der Stadt anvisierte Brückenquerung über den Hafeneingang entsprechend anschlieBen zu können. Die im Bauabwicklungsplan (Anlage 3.3-1.33) dargestellten Bauabwicklungsflächen entlang der Hermann-Schneider-Allee sind aus landschaftsgestalterischen Gründen nicht akzeptabel, da dadurch die ohnehin schon durch das Vorhaben stark verbreiterte straBenbegleitende Schneisein Teilbereichen zusätzlich ausgeweitet wird. Hinzu kommen die vermeidbare Inanspruchnahme von erholungswirksamen, intakten und ökologisch wertvollen Waldflächen und die nachhaltige Beeinträchtigung der Bodenstruktur. Besonders gravierend ist der Eingriff im Bereich des Kulturdenkmals Rheinstrandbad Rappenwört am StraBenbahnkreisel. Dort würde nach der Planung eine wichtige und intakte Randkulisse für das Gartendenkmal entfallen mit langfristig grundlegend negativen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Gesamtanlage . Auch die punktuellen Baustelleneinrichtungsflächen entlang des Hochwasserdamms XXV sind ähnlich zu beurteilen. Die durchgehende Waldrandkulisse würde dort nachteilig und mit längerfristiger Wirkung aufgerissen. Insgesamt sind daher unter den Gesichtspunkten der Eingriffsvermeidung und der Eingriffsminimierung in Absprache mit den betroffenen Dienststellen der Stadt Karlsruhe alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die ggf. eine andere Baustellenlogistik bedingen. Die die HW-Dämme XXV und XXVI begleitenden BaustraBen erscheinen in Teilabschnitten überdimensioniert zu sein. Hier bedarf es ebenfalls einer Überarbeitung im vorgenannten Sinne. Bei unvermeidbaren Arbeiten am Rande der Altrheinarme und bereits bestehender Wasserflächen ist zumindest ein gewässerbegleitender Ufergehölzstreifen zu erhalten. Die Breite ist je nach örtlicher Situation und den Bewuchsverhältnissen festzulegen. Siehe auch unsere Anmerkungen zu Grundwasserhaltung/Drainagesystem). zudem der Umfang der nur erschwert realisierbaren Ersatzaufforstungsflächen reduziert werden. OCOJJuQOu8 -4- a) Spundwand mit Überfahrten(siehe auch Planungsskizzen des Gartenbauamtes) Zur Umschließung des Kulturdenkmals ist eine 3 bis 4 Meter hohe Spundwand vorgesehen Wir bitten zu Überprüfen ob entlang der Spundwand die HÖhe des vorgesehenen Freibordes zurückgenommen werden kann. Da eine stabile Spundwand im Unterschied zu einem Erddamm bei Wellenschlag schadlos überspült werden kann kÖnnte das eingedrungene Wasser über die vorgesehene Wasserhaltung zügig wieder ausgeleitet werden Bereits eine HÖhenreduzierung um 0 30 m würde positiv in Erscheinung treten und den Umfang der notwendigen Gestaltungsmaßnahmen minimieren Diese Änderung wäre im Sinne einer Projektoptimierung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes anzuerkennen. Die geplante Spundwand verläuft teilweise innerhalb des geschlossenen Waldverbandes abseits der Wanderwege Im Umfeld der Straßenbahnwendeschleife (Rondell) im Übergang zur Hermann-Schneider-Allee und entlang des Parkplatzes für die Badbesucher wirkt die Wand unvermittelt in voller HÖhe in den Öffentlichen Freiraum ein Zudem soll die Überfahrt zum Naturschutzzentrum mit einer zusätzlichen Stützwand abgefangen werden Der Über- gang scheint aufarund der kurzen Abwicklungslänge die Kriterien der Barrierefreiheit nicht ausreichend zu erfüllen Vorrangig in diesen Abschnitten sind gestalterische Maßnahmen zur Verkleidung der Stahlwand bzw Modifizierungen erforderlich' • Vorgeschlagen wird ein rhythmischer Wechsel aus Gabionenwänden. aus Berankungshilfen mit begleitender Strauchbepflanzung und aus Bodenmodeliierungen die aus den Erdrampen für die Überführungswege entwickelt werden • An der Überleitung der Hermann-Schneider-Allee in das Rondell mÜssenwegen der unmittelbaren Nähe zur Straße zusätzlich Bäume gepflanzt werden Nur so kann die Spundwand dort einigermaßen befriedigend kaschiert werden Diese Maßnahmen zur Begrünung sollen vereinbarungsgemäß von der Stadt Karlsruhe finanziert werden • Die Überführung zum Naturschutzzentrum kann nur befriedigend ausgeformt und barrierefrei entwickelt werden indem auf die zusätzliche Stützmauer verzichtet der Weg gefällig in eine ErdmodelIierung mit mäßigen Böschungsneigungen eingebunden und in den oberen 0 8 Metern (Freibord) eine Dammscharte eingebaut wird Dort sollte auf eine parallele Führung des Pflegeweges verzichtet werden indem dieser ebenfalls über die 2.3 Bereich Rheinpark Rappenwört Die Antragsunterlagen orientieren sich weitgehend an der 2008 vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegten Variante 7. Diese berücksichtigt grundsätzlich die Belange des Kulturdenkmals Rheinstrandbad Rappenwört und fand im Grundsatz die Zustimmung des Gemeinderats. Die nun vorliegende detaillierte Darstellung der Bauwerksausformungen und deren Lage erfordern jedoch gewisse Korrekturen Diese sind einerseits zur befriedigenden Einbindung der Bauwerke in das Qrtsbild erforderlich. zum anderen dienen sie der besseren Anbindung des sich positiv weiter entwickelnden Naturschutzzentrums an die Öffentliche Verkehrs- erschließung und an das Areal am Rheinstrandbad Durch die Erhöhung der Brücke und des Hochwasserdamms XXVI wird die Übergangs- situation zwischen den Saumseen und dem Auewald stark verändert. Markante den Weg begleitende GehÖlze entfallen Dieser Bereich muss noch vertieft werden. damit die stark begangene Fußwegeverbindung aus Daxlanden über die Saumseen an den Rhein in diesem Abschnitt wieder neue Qualitäten gewinnt (Bepflanzungen u ä als Kompensation) Da der Dammbereich im Regelfall nicht bepflanzt werden kann, sind geeignete Maßnahmen zur günstigen Anbindung des Weges und Gestaltung des Umfeldes (v.a Gehölzpflanzungen) vorzusehen. -5 - OOOG~J~UU9 Umschließung NAZ mit Überfahrung' Das hochwasserfreie Umfeld des Zentrums wird im Vergleich zum Bestand erheblich verkleinert Die wichtigen Außenbezüge und Außenaktivitäten - besonders bei den regelmäßigen publikumswirksamen Veranstaltungen - erscheinen künftig nicht mehr b) Naturschutzzentrum Karlsruhe Das Naturschutzzentrum Karlsruhe (NAZ) ist in besonderem Maße vom Ausbau des Retentionsraumes betroffen Daraus ergeben sich Einschränkungen und Nachteile aber auch Chancen Diese sollten als Kompensationsmaßnahmen genutzt und im Rahmen des Vorhabens umgesetzt werden um die Attraktivität der Einrichtung sowie deren künftige Bedeutung und pädagogische Aufgabe im Retentionsraum zu stärken Der Vorhabenträger hat die Übergangssituation von der Hermann-Schneider-Allee zum Naturschutzzentrum entsprechend unseren Vorschlägen überarbeitet. Nicht berücksichtigt wurden die Vorschläge für Dammscharten beim Übergang am Naturfreundehaus (PW Rheinpark Süd) sowie beim Übergang in das eingedeichte Areal des Naturschutzzentrums. Diese Scharten sind ebenfalls dringend erforderlich, um die Querungen für den Erholungs- und Besucherverkehr zu erleichtern, den Umfang der Auffüllungen zu minimieren und damit auch den Eingriffsumfang zu verringern. Beim Naturschutzzentrum kommt hinzu, dass durch die gebäudenahe Eindeichung die optische Wirkung um das Baudenkmal stark verfremdet wird. Ein Wegezugang auf Höhe des künftigen Innenbereichs würde diese Beeinträchtigung entschärfen. Über die Unterhaltung der Schutzeinrichtungen besteht seitens der Stadt Karlsruhe Gesprächsbereitschaft . Wir gehen davon aus, dass die von der Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt erarbeiteten Begrünungsmaßnahmen entlang der Spundwände (Gabionen/Rankdrähte/Erdbewegungen in Verbindung mit der notwendigen Bepflanzung) vom Vorhabenträger überprüft wurden und in der vorgeschlagenen Form realisierbar sind. Dies muss in der Planfeststellung ausdrücklich vermerkt werden. Kostenträger der Maßnahmen soll vereinbarungsgemäß die Stadt Karlsruhe sein. In den Planquerschnitten ist für begleitende Bepflanzungen der Spundwände mehrfach der Begriff "immergrünes Buschwerk" eingetragen (z.B. Plan 3.3-6.1-3_110); diese Einengung auf immergrüne Gehölze wäre nicht fachgerecht und missverständlich. Esgenügt der Begriff "Gehölzpflanzung ", Details zur Pflanzenauswahl werden in der Ausführungsplanung festgelegt und abgestimmt. • Entlang der Nordseite der Hermann-Schneider-Allee und in Höhe des Rondells (östlich der Eiswiese) muss die Spundwand um 2 Meter nach Norden abgesetzt werden damit die zuvor beschriebenen BegrÜnungsmaßnahmen realisierbar sind • Der Pflegeweg zwischen dem Naturfreundehaus und dem Rondell sollte um mindestens o5 Meter auf mindestens 4 5 Meter Abstand von der Spundwand abgerückt werden damit sich die dort vorgesehene durchgehende Strauchreihe frei entfalten kann und nicht in das Wegeprofil einwächst • Auf der Polderinnenseite ist entlang der gesamten Spundwand eine durchgehende. einreihige Strauchpflanzung vorgesehen Erdmodellierung geführt wird In diesem Bereich muss die Spundwand teilweise um mehrere Meter nach Osten abgerückt werden. um die Voraussetzungen für eine weiche Modellierung des Geländes zu schaffen Nur auf diese Weise kann ein einladendes Entree zum Naturschutzzentrum das künftig hinter der Spundwand liegen wird ausgefQrmt werden -6- OOOu~\.)ÜU90 clErschließungs- und Gestaltungskonzept für den Bereich der Kanuyereine Die Gebäude und Freiflächen der Kanuvereine am Altrhein bilden den südlichen Abschluss der Erholungseinrichtungen im Rheinpark Aus städtischer Sicht hat dieser Bereich eine Zugangssteg: Der vom Vorhabenträger geplante Steg ist ein unverzichtbarer Beitrag für die zukünftige Erreichbarkeit des NAZ Unzureichend ist aus unserer Sicht die vorgesehene Breite von nur 1.20 m: aus Gründen der Sicherheit und der Attraktivität sind mindestens 2.00 m angemessen. Über die geplante reine Verbindungsfunktion hinaus sehen wir die Chance und Anforderung den Steg im Rahmen des IRp-projektes gezielt als Element der Naturerfahrung und Umweltbildung zu profilieren Hierfür spricht auch der Kontext des Leitprojektes ..Rheinauenerlebnisparks" im Karlsruher Masterplan 2015 sowie seine Einbettung im Erholungskonzept Rheinauen (RPFreiburg) Der Steg sollte mit mehreren Stationen11 versehen werden. die das Erleben der Auenlandschaft mit den dynamischen Abläufen im polder durch Angebote zum Spiel·und der Informationsvermittlung fÖrdern Erste Ideenskizzen dazu hat das Gartenbauamt in Abstimmung mit dem NAZ entwickelt Der Rheinauen-Erlebnis-Steg" kÖnnte so zu einem neuen Anziehungspunkt im Rheinpark entwickelt werden Wir sehen hierin einen wichtigen Baustein den infolge des Polders bedingten Attraktivitätsverlust insbesondere nach der Beseitigung der Wildgehege zu begegnen Diese ist als Maßnahme zur Sicherstellunq der Erholungsnutzungen im Sinne UVPGeinzubeziehen (vgl Nr 3) SieheAussagen zu11Spundwand mit Überfahrten11.Die unveränderte Breite des Zugangssteges halten wir weiterhin auch unter den Aspekten der Verkehrssicherheit für nicht ausreichend. Er muss mindestens die Breite erhalten, die für die Behindertenrampe an der Wendeschleife vorgesehen ist. ausreichend Raum zu finden. Zudem wird der unmittelbare Eingangsbereich mit Parkplätzen belegt Der Zugang erfolgt über eine gestalterisch unbefriedigende Rampe die senkrecht auf die einer Warft ähnlichen Eindeichung gerichtet ist Besucher mÜssen die gesamte HÖhedes Dammes Überwinden um dann wieder um ca. 1 Meter auf das Niveau des Naturschutz- zentrums herunter zu gelangen. Dies und die unter 2 3a beschriebene Barriere am Rondell beeinträchtigen den Aufforderungscharakter des Zugangs in das Naturschutzzentrum Essollte daher geprüft werden ob durch eine Erweiterung des Ringdamms die notwendigen Außenflächen bereitgestellt werden kÖnnen Ersatzweise kÖnnten zumindest weitere ebenerdige Nutzflächen durch eine Ausweitung der bei den Parkplätzen vorgesehenen Gabionenrrrockenmauern auf die gesamte West- und SÜdseiteder Eindeichung gewonnen werden Die Stellplätze sollten auf die Nordseite des Gebäudes verlegt werden da dort keine Außenaktivitäten vorgesehen sind Besucherstellplätze sollten ausschließlich auf dem Gelände des aufzugebenden Forststützpunkts angeboten werden (ca 20 Stellplätze. allerdings in optimierter Form mit beidseitiger Parkierung entlang der Fahrgasse Zur Aufwertung des NAZ-Eingangs ist ebenfalls eine Dammscharte notwendig die es ermÖglicht. unmittelbar auf die HÖhedes Gebäudeumfeldes zu gelangen. Die Besucher bewegen sich dann zielgerichteter auf das Zentrum zu die vorgelagerte Rampe kann verkürzt werden Der Weg auf der Rampe sollte aus Sicherheitsgründen 4.00 m breit ausgebildet werden (erhÖhtes Besucheraufkommen bei Veranstaltungen) Das Gelände sollte möglichst transparent und unauffällig eingefriedet werden. Schließlich muss das von der Stadt Karlsruhe gebaute Hochwasserexperimentierfeld in gleicher Qualität am neuen Standort wieder hergestellt werden OOOJuJüO~l - 7 - Von der Stadt Karlsruhe/Gartenbauamt im Einvernehmen mit den Vereinen erarbeitete Erschließungs- und Gestaltungskonzept (Stand Januar 2012) muss in die Vorhabenplanung integriert und planfestgestellt werden. Die immer noch in den Planunterlagen dargestellten Stellplätze entlang des Fuß- und Radweges entlang des Altrheinarmes (Südseite der Vereinsanlagen) widersprechen der mit den Vereinen abgestimmten Planung und müssen Dabei ergeben sich folgende Anforderungen' • Überprüfung der geplanten Leitungstrassen entsprechend der Anmerkungen des Tiefbauamtes' bei erforderlichen Anpassungen sind die im Konzept vorgesehenen Baumpflanzungen und Maßnahmen des Baumschutzes zu berücksichtigen • Optimierung und Anpassung des Bauablaufs sowie des Flächenbedarfs zur Baueinrichtung in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen und städtischen Dienststellen Ziel ist die Störungen der Erholungsnutzung bzw der Erreichbarkeit zu minimieren. die Nutzbarkeit aufrechtzuerhalten und das Areal frÜhzeitig wiederherzustellen bzw neu zu gestalten. • Konfliktmindernde Neuorganisation der Erschließung und des ruhenden Verkehrs' Stellplätze für Vereinsmitglieder werden - im Unterschied zur IRP-Planung - nicht mehr entlanö des Altrheins angeboten sondern nördlich und westlich der Vereinsgebäude • Besucherlenkung' Der Weg am Altrhein steht vorrangig Fußgängern zur Verfügung' der PAMINA- RadwegNelo[Qute wird auf den nördlichen Weg verlagert Für Kfz soll nur das Be-I Entladen von Booten an den Vereinshäusern zulässig sein • Neugestaltung des Areals im Anschluss an vorhabensbedingte Eingriffe' Gestalterische Aufwertung und Bearünung von Freiflächen Diese Konzeptinhalte sind in vollem Umfang als Folgenbewältigung der Vorhabensauswirkungen zu werten' vom Vorhabenträger ist daher eine Übernahme dieser Inhalte und entsprechende Änderung und Präzisierung der bisherigen Planung für diesen Bereich einschließlich eines Abgleichs mit den technischen und ökologischen Belangen zu fordern Das Gartenbauamt hat sich mit den Möglichkeiten der Eingriffsminderung sowie der Eolgenbewältigung befasst Als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses mit den ansässigen Kanuvereinen und städtischen Dienststellen wurde ein Erschließungs- und Gestaltungskonzept entwickelt (vgl Anlage1)'eS'setzt folgende Planungsziele um' Un~ureichend sind die Planungsdarstellungen insbesondere im Hinblick auf • den Umgang mit vorhandenem Altbaumbestand Möglichkeiten fÜr deren Erhalt. geeignete Schutzmaßnahmen (vgl pkt 21)sowie • Eestlegungen zur Neugestaltung insbesondere Bearünung des Areals große Bedeutung zum einen für die vereinsgebundene Naherholunq zum anderen bildet er aufgrund der Anbindung des rechtsrheinischen stark frequentierten PAMINA-RadfernwegsJ Veloroute das Entree in den Rheinpark auf dessen ausgewogene und landschaftsgerechte Gestaltung Wert zu legen ist Infolge der baulichen Bestandteile des Vorhabens - im Wesentlichen Bauwerk 3 Spundwand entlang des Altrheins Pumpwerk Rheinpark Süd umfangreiche unterirdische Leitungstrassen - sind hier gravierende Veränderungen absehbar. Die Planung entlang des Altrheins sieht eine Absenkung und Natursteinverblendung der Spundwand vor so dass Blickbeziehungen zum Gewässer und Auwald erhalten bleiben - 8- Siehe auch Aussagen zu11Bauabwicklung11 • Wir gehen davonaus,dass, dass die Realisierung der erforderlichen Baumreihe im nördlichen Bereich der Wendeschleife nun nach dem Abrücken der Spundwand möglich ist. Die Bäume sind in der landschaftspflegerischen Begleitplanung verbindlich darzustellen. Die Kosten für die Pflanzung und für die Pflege würde vereinbarungsgemäß die Stadt Karlsruhe übernehmen. Die entlang der Hermann-Schneider-Allee vorgesehenen Stieleichenreihen sollen im Abstand von ca. 20 Metern als Hochstämme gepflanzt werden. Durch den vergrößerten Baumabstand wird sichergestellt, dass sich ein artenreicher Waldsaum ausbilden kann und dass sich zugleich die gestalterisch gewünschte Leitstruktur entlang der Straße herausbildet. e) Hermann-Schneider-Allee Die zielgerichtet gefÜhrte Hermann-Schneider-Allee ist Bestandteil der Rheinparkplanung aus den späten 20er Jahren des 20 Jahrhunderts Die seinerzeit im Rahmen der so genannten Volksparkbewequng entstandenen parks und Erholungsanlagen sind durch eine klare Eormensprache gekennzeichnet Dies ist auch im Rheinpark Rappenwört noch deutlich spürbar. Mit der Höherlegung entsteht ein im Schnitt mehr als 2 m hoher Straßendamm Die Baumaßnahme bedingt. dass die Waldränder spürbar zurückgenommen werden mÜssen Die dabei entstehende Schneisenwirkung muss durch grüngestalterische Maßnahmen minimiert werden Wir schlagen vor. die Waldränder mit jeweils einer durchlaufenden Stieleichenreihe neu auszuformen Mit diesen klaren Strukturelementen kÖnnen der geradlinig auf das Bad hinführende Straßenraum wieder gestaltet und das Dammbauwerk eingebunden werden. Neben ihrer im Alter malerischen Wuchsform bieten die Bäume langfristig Habitatpotenziale für gefährdete Tierarten sowie ein Standort fÜr künftige Alteichenentwicklungen in Rappenwört. Die Bäume sollten im Abstand von ca 15 Metern als Hochstämme vorzugsweise in mittlerer HÖhe der neuen Straßenböschungen gepflanzt werden Im Abschnitt außerhalb der Waldlage. östlich der AltrheinbrÜcke. weist der straßen- begleitende Baumbestand immer wieder LÜcken auf Einzelne Altbäume (Überwiegend Eichen)deuten auf eine frÜher durchgehende Bepflanzung hin Die bestehenden LÜcken sollen ebenfalls mit Eichen bepflanzt werden. damit mittelfristig wieder ein einladendes Straßenbild entsteht. das die Besucher an den Rhein heranfÜhrt SieheAussagen zu11Spundwand mit Überfahrten11 • d) Pumpwerk Rheinpark Süd, Überfahrt Spundwand Unmittelbar östlich der Vereinshäuser ist bau- und anlagebedingt der Verlust von mindestens 2 000m2Waldfläche zu erwarten Die gravierenden Eingriffe in die Waldkulisse sind durch Optimierungen und Schutzmaßnahmen zu vermindern' nach unserer Einschätzung ist durch Lageanpassung des Schalt-/Steuergebäudes und der Verkehrsfläche u a der Erhalt einer markanten Eiche nahe des Gebäudes der Naturfreunde e V. mÖglich Auch die Optimierungsmöglichkeiten der Überfahrt Waldlehrofad11zum Baumschutz sind auf Basis von Aufmaßen zu prüfen daher entfallen. Essind Stellplätze nördlich der Vereinsgebäude in ausreichender Anzahl nachgewiesen. Im Bauablauf ist die rechtzeitige Herstellung von Ersatzstellplätzen im nördlichen Bereich vor Eingriffen südlich der Vereinshäuser zu berücksichtigen. Nördlich des Bootshauses des Karlsruher Turnverein e.v. verläuft eine geplante Drainageleitung im Bereich eines erhaltenswerten Baumes; durch Anpassungen ist der Erhalt zu sichern. OCOG~~JljO~3 - 9- DieseAnforderungen gelten immer noch, da die dargestellten Gebäude- und Bauwerksausformungen den im Rheinpark zu stellen Anforderungen noch nicht entsprechen (stadtnaher NaherholungsschwerpunktiLandschaftsschutzgebieti Denkmalschutz). Insbesondere dieqroßflächiqenSpundwände des Bauwerks 3 wirken sehr stärend und beeinträchtigen das Landschaftsbild in einem der Erholungsschwerpunkte des Rheinparks Rappenwört. Diese sind durch geeignete Maßnahmen zu kaschieren bzw. zu verkleiden. 2.4 Bauwerke Die Bauwerke mÜssen durch eine landschaftsverträgliche Formgebung und Farbgestaltung in das Umfeld eingepasst werden Dabei sind in besonderem Maße auch die Belange der stadtnahen Erholung zu berücksichtigen Eswird dringend empfohlen über eine Mehrfachbeauftragung mindestens aber durch die Einbindung eines Architekturbüros eine ortsspezifische Gestaltung sowie durchgängige gestalterische Leitlihien im Sinne einer homogenen Eormensprache für die Bauwerke zu finden und umzusetzen (Hinweis' Ein gutes Ergebnis wurde seinerzeit auf diesem Wege für die Gestaltung des Hafensperrtors im Karlsruher Rheinhafen erzielt) Ein Baumaufmaß liegt nicht vor. Damit sind Art und Umfang des möglichen Eingriffs in die Substanz immer noch nicht beurteilbar. Dieser Punkt muss zwingend vor der Planfeststellung mit der Stadt Karlsruhe abgestimmt werden. Dies gilt ebenso für Ersatz- bzw. zusätzliche Baumpflanzungen. Esist zu prüfen, ob die Drainagen weniger tief verlegt werden können um den Eingriff in den Baumwurzelbereich zu minimieren. Im Rahmen der Detailplanung für das Drainagesystem ist ein Gutachten eines Baumsachverständigen zu beauftragen, der in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe die notwendigen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen für die Bäume erarbeitet. Rondell' Innerhalb der Gehölzfläche muss der Verlauf des Entwässerungsgrabens überarbeitet werden da in der geplanten Form der raumbildende Gehölzrand auf voller Länge aufgerissen würde Eswird vorgeschlagen den Graben als Stich bei Erhalt der alten Eiche ins Zentrum des Rondells zu führen f)Grundwasserhaltung, Drainagesystem Parkplatz Bad: Die Drainageleitung ist grundsätzlich baumSChonend in weitest möglichem Abstand zu den Bäumen zu verlegen Zur abschließenden Beurteilung der Maßnahme ist noch ein genaues Baumaufmaß zu erstellen die möglichen Eingriffe sind darzustellen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt den Gehölzbestand auf dem Parkplatz zu ergänzen Dies ist bei der endgültigen Festlegung der Leitungstrassen zu berücksichtigen Im Bereich des Badparkplatzes muss die geplante Drainageleitung im Mindestabstand von 4,5 Metern zur Spundwand verlegt werden um Wurzeleinwuchs aus der Spundwand- begrünung zu verhindern Im Rahmen der Ausführungsplanung sind in Abstimmung mit dem Forstamt und dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe die Pflanzbereiche vor Ort festzulegen, mit dem Ziel, erhaltenswerte Waldbäume in das Bepflanzungskonzept zu integrieren. Die neuen Bäume werden in den Waldverband einbezogen und sollen mit möglichst geringem Abstand zum Dammböschungsfuß gepflanzt werden (max. 5 Meter). Die Kosten der Pflanzungen einschließlich der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. C ( '11 .,-r , .••-r . v' • ;i :i ;;li1CJ .1 ""...... ...J ...Jv.,J/·j - 10- b) Maßnahmen zur Sicherstellung von Erholungsfunktionen (UVPG) Rheinzugang - Steg Rheinstrandbad: Zur Kompensation der großflächigen Einschränkungen der Begehbarkeit des Polders während der ökologischen Elutungen (65 bis 125 Tage im Jahr) ist das Angebot eines neuen ganzjährig nutzbaren Zugangs an den Rhein gut geeignet Damit wÜrde einem bereits bestehenden BedÜrfnis (siehe oben) entsprochen und zudem ein wirksamer Beitrag zur Besucherlenkung aber auch zur Akzeptanz des Vorhabens in der Bevölkerung geleistet werden kÖnnen. 3.3 Weitergehende Kompensationserfordernisse Im Ergebnis Unserer vorgenannten Einschätzungen verbleiben zusätzliche Erfordernisse für die Kompensation bzw Eolgenbewältigung fÜr den Erholungsraum' die folgenden LÖsungsansätzesind daher im Verfahren weiter zu verfolgen Auch wenn die bislang angestrebten Aufforstungsflächen nördlich des Vorhabens nicht realisierbar erscheinen, müssen wir eine Aufforstung östlich des Hochwasserdamms aus den vorgenannten Gründen entschieden ablehnen. Aus Gründen des Landschaftsbildes kritisch einzuschätzen ist zudem die angrenzend geplante Entwicklung einer Streuobstwiese. Allenfalls denkbar ist eine lockere Gruppierung aus wenigen, einzelnen Obstbaumgruppen, um den hier gegebenen offenen Landschaftscharakter zu erhalten. 3. Anforderungen an die Kompensation,· Modifikation und Ergänzung von Kompensationsmaßnahmen (...) 3.2Einzeimaßnahmen a) Ersatzaufforstung Fritschlach, KW1 (Flurstück 19531/1) Die in der Eritschlach vorgesehene Teilaufforstung würde zu einer nachteiligen Überformung des derzeitigen Landschaftsbildes führen Signifikant. wie sonst an keiner Stelle im Karlsruher Stadtgebiet bildet sich dort die waldbestandene Altrheinschlinge mit der Gestadekante weithin sichtbar in der Landschaft ab Zudem würde die dem Damm vorgelagerte GehÖlzkulisse den vom Dammweg aus bestehenden Weitblick in die Eeldflur und auf die Vorbergzone vollständig verdecken. W Dfe zur Wildrettung in der Eritschlach zu schaffenden Deckungsmöglichkeiten dürfen den Blick in die freie Landschaft nicht verstellen Denkbar ist eine trittsteinähnliche Struktur aus Gebüschgruppen die das Wild zum Wald hin leitet Wichtig ist dass die ausgeprägte Geländemorphologie aus weitgezogenen Senken und RÜckendabei nicht überformt wird und große LÜcken als Sichtfenster offen bleiben Im Erläuterungstext zum landschaftspflegerischen Begleitplan wird auf Seite 10 (landschaftliche Einbindung ... und weiterer baulicher Anlagen) darauf verwiesen, dass im Rahmen der Ausschreibungen der Objektplanung Vorgaben zur landschaftlichen bzw. zur landschaftsgerechten Einbindung bestimmt werden. Dies ist zu unbestimmt. Zumindest müssen die gestalterischen Leitlinien und die architektonischen Anforderungen an eine gute und den jeweiligen örtlichen Erfordernissen gerecht werdende Einbindung der Bauwerke bereits mit der Planfeststellung formuliert und verbindlich fixiert werden. - 11 - An die Gestaltung der Altrheinbrücke über die Hermann-Schneider-Allee sind aus den gleichen Gründen hohe Anforderungen zu stellen. gez. Kern Alle darÜber [die Gestaltungsmaßnahmen an den Spundwänden im Rheinpark] hinausgehenden zuvor (in Pkt 3.3) beschriebenen Maßnahmen sind als aus unserer Sicht erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzrnaßnahmen bzw zur Sicherstellunq der Erholunqsmöglichkeiten vom Vorhabenträger auszuführen und zu finanzieren Inhaltliche Details zur Vereinbarung zwischen Stadt und Land (Entwurf Stand 2011) werden zu einem späteren Zeitpunkt näher betrachtet und ggf. präzisiert. 4. Kosten Hinweis: In den Unterlagen UVS und LBPist vielfach der Begriff" Kleingartengebiet" verwendet; dabei ist meist das Gartenhausgebiet in der Fritschlach (südliche Hermann-Schneider-Allee) gemeint, das aber keine Kleingartenanlagen umfasst. Im Bebauungsplan Fritschlach (Nr. 681) sind11Sondergebiete Gartenhausgebiet11festgesetzt. Kleingärten: Für den anlagebedingten Verlust einiger Parzellen in der KGA "Hintere Waid" sollen gemäß UVS Ersatzparzellen in der Anlage bereitgestellt werden; sofern noch nicht erfolgt, sind hierfür entsprechende Vereinbarungen mit dem Verein zu treffen. Informationsangebote Schautafeln Die Ziele des Polderbetriebs und die Maßnahmen zu dessen Realisierung sollten beim Bad. beim Naturschutzzentrum und an den Ein- und Auslassbauwerken in Form von Infotafeln erläutert werden FÜrdiese ist abgestimmt mit der Stadt Karlsruhe ein durchgängiges Erscheinungsbild zu entwickeln Besucherlenkung' Am Ententeich. Im Umfeld des Naturschutzzentrums und der Vereine sollen in begrenztem Umfang ergänzende Angebote fÜr ruhige landschaftsbezogene Erholungsformen mit Auenbezug angeboten werden. Diese Standorte unterstützen die Besucherlenkung. in dem sie den direkten Weg von Daxlanden bzw aus der Fritschlach an den Rhein begleiten Zuganqssteg Nazka: s. Nr. 2.3b) Ein Steg mit Verweilorten der auf Höhe der Kanuvereine vom Rheindamm XXV bis an das Rheinufer reicht würde diese Funktionen gut erfüllen sowie abwechslungsreiche Ausblicke in die Rheinauenlandschaft und deren Gewässerdynamik gewähren. Durch die Aufständerung wird der Wasserabfluss des Rheins nicht behindert Der Steg ist auf Freiflächen im sÜdlichen Teil des Rheinstrandbades vorgesehen.Die Realisierung ist nicht mit Eingriffen in geschützte Teile der Aue verbunden Dieser Steg sollte aufgrund der tief greifenden Veränderungen der Erholungsfunktionen als Maßnahme zur Sicherstellung der Erholungsnutzungen im Sinne UVPGvom Vorhabenträger finanziert werden bzw. sollte im sachlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben über Förderprogramme des Landes BW erstellt werden. - 12 - g:\gba\_pl\produkte\sp\051plfv retentionsraum bellenkopf irp\planfeststellungs-verfahren-2015\stellungnahme15-07-2015- qba.docx labam: ~. 0000000097 -13- z.d.A. (Papier zurück an Hz) z.K.:HH. Weindei, Hölzer, Stähler Stadtplanungsamt Forstamt Tiefbauamt, Bereich Gewässer Umwelt- und Arbeitsschutz Verteiler: Die vorgesehenen Stieleichenreihen sollen im Abstandvonca. 20 Metern als Hochstämme gepflanzt werden. Durch den vergrößerten Baumabstand wird sichergestellt, dass sich ein artenreicher Waldsaum ausbilden kann und dass sich zugleich die gestalterisch gewünschte Leitstruktur entlang der Straße herausbildet. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind in Abstimmung mit dem Forstamt und dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe die PflanzbereichevorOrt festzulegen, mit dem Ziel, Zu 2.3 e) (Seite 9): Bitte den zweiten Satz im zweiten Absatz (Die alleeartigen .... enthalten) streichen und durch folgende Formulierung ersetzen: Aus diesen Gründen sind im Sinne der Eingriffsverminderung für beide Dämme Alternativen zu untersuchen und zu bewerten mit dem Ziel, sowohl die Dammquer- schnitte als auch die Breite der nicht bepflanzbaren Schutzstreifen zu minimieren (z.B. optimierte Dichtverfahren bzw. eine in den Dammkörper eingebrachte durchlaufende Spundwand). Dadurch kann zudem der Umfang der nur erschwert realisierbaren Ersatzaufforstungsflächen reduziert werden. Zu 2.1 (Seite 3): Durch die Verbreiterung der Hochwasserdämme HW XXV und HW XXVI entstehen erhebliche Waldverluste sowie erhebliche Eingriffe in die vorhandenen Vegetations- bestände bzw. in die vorhandene landschaftliche Situation. Die breiten Dammquer- schnitte in Verbindung mi den beidseitigen Schutzstreifen werden künftig als trennende Schneisen wahrgenommen. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind erheblich. Im Nachgang zu unserer Stellungnahmevom16.07.2015 bitten wir noch folgende Ergänzungen bzw. Präzisierungen aufzunehmen (bitte in die roten Textpassagen einfügen): Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungs- präsidium Karlsruhe, Referat 53.1 - Landesbetrieb Gewässer-, auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrensnach§68 Wasserhaushalts- gesetz (WHG) für den Bau und Betrieb des Retentionsraums "Bellenkopfl Rappenwört" mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten (landkreis Karlsruhe), Karlsruhe und Au am Rhein (Landkreis Rastatt) Zentraler Juristischer Dienst R. Poguntke/ZJD 25.08.2015 Zur besseren Lesbarkeit wurden diese Änderungen in die Stellungnahme vom 16.07.2015 des GBA eingearbeitet! Stadt Karlsruhe Gartenbauamt hz/as, 6722 Az.: 691512 Bitte beim LESEN beachten: g:\gba\_pl\produkte\sp\051plfv retentionsraum bellenkopf irp\planfeststellungs-verfahren-2015\ergänzendestellungnahme 24.08.2015-Qba.docx lab am: Tiefbauamt, Bereich Gewässer Umwelt- und Arbeitsschutz z.d.A. (Papier zurück an Hz)nach Scan durch Registratur z.K. HH. Kern, Weindei, Müller, Hölzer, Stähler Stadtplanungsamt Forstamt i. A. T. Henz Dies ist zu unbestimmt. Zumindest müssen die gestalterischen Leitlinien und die architektonischen Anforderungen an eine gute und den jeweiligen örtlichen Erforder- nissen gerecht werdende Einbindung der Bauwerke bereits mit der Planfeststellung formuliert und verbindlich fixiert werden. Zu 2.4 (Seite 10) Im Erläuterungstext zum landschaftspflegerischen Begleitplan wird auf Seite 10 (landschaftliche Einbindung '" und weiterer baulicher Anlagen) darauf verwiesen, dass im Rahmen der Ausschreibungen der Objektplanung Vorgaben zur landschaftlichen bzw. zur landschaftsgerechten Einbindung bestimmt werden. erhaltenswerte Waldbäume in das Bepflanzungskonzept zu integrieren. Die neuen Bäume werden in den Waldverband einbezogen und sollen mit möglichst geringem Abstand zum Dammböschungsfuß gepflanzt werden (max..... Meter). Die Kosten der Pflanzungen einschließlich der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sind vom Vorhabensträger zu übernehmen. SWIFT-ßICKARSDE66 IBANDE54660 501 010 108044 199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-ID DEOS02200000182918 Stadtwerke Karlsruhe N etzservice GmbH Geschäftsführung: Dr.-Ing. M ichael Be cker HRB701670 Mannheim -TSM"-) ~ StRO~G....sT/ASSUt Der Vereinbarungsumfangist auf geeignete Weise zukonkretisieren. 1.2 Änderungen der Grundwasserstände In die Planung und Dimensionierung de r Versorgungseinrichtungen der SWKjSWKNflossenunter anderem die zu erwartenden Grundwasserstände e in. Diesewerden sich durch das.Polder verändern, was mehrere Auswirkungen mit sich b ringen kann. 1.1 Vereinbarung zwischen d em Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe Aus den Entwurfsunterlagenzur Planfeststellung geht nicht hervor, ob in d ie Abstimmungen zur Vereinbarung zwischen demVorhabenträger und der Stadt Karlsruhe auch städtische Beteiligungsgesellschaftenwie die SWK,bz w. deren TochtergesellschaftSWKN,m it e inbezogenwaren. So enthält§8 d ie nicht ei ndeutige Formulierung "Wasserversorgungsanlagend er Stadt", während di e weiteren Sparten (Strom, St raßenbeleuchtung, Telekommunikation, Gas, Fernwärme) nicht angesprochen wurden. im Folgenden erhalten Sie dieausführliche Stellungnahme der strategischen Netzplanung der Stadtwerke KarlsruheNetzserviceGmbHund derAbteilung Trinkwassergewinnungder Stadtwerke KarlsruheG mbH. Gegenstandder Stellungnahme Gegenstanddieser Stellungnahme sind die i m Zusammenhangmit d em Bauund demBetrieb des Polderszu erwartenden Auswirkungen auf die bestehenden V ersorgungsinfrastrukturen d er Stadtwerke Karlsruhe GmbH(SWK) und der Stadtwerke Karlsruhe NetzserviceGmbH (SWKN),sowie ergänzendeAnmerkungen zu den Inhalten der zurVerfügunggestellten Unterlagen. Die Stellungnahme ist u ntergliedertin einen allgemeinen Teil und zwei fachspezifischeTeile für die Sparten öffentliche T rinkwasserversorgungund öffentliche St romversorgung. 1 Allgerneiner T eil Im allgemeinen T eil werden ausschließlich Aspekte beleuchtet, die Berührpunkte zu mehr a ls e iner Einzelsparteder SWKjSWKNbeinhalten. SehrgeehrteDamen u nd Herren, Stellungnahme zum Planfeststellungs-Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe, für den Polder Bellenkopf/Rappenwört, vom 04.05.2015, Aktenzeichen 53.1b/8961.24/453-2/PFV 29.07.2015Datum koordini erung@netzservice-swka.de KontaktEgbertGroß,Tel. 0 721 599-3819 Michael Brendel,Tel. 0721 599-3811 LandratsamtKarlsruhe Amt fürUmwelt- und Arbeitsschutz 76137 Karlsruhe UnserZeichen V217-2015 StadtwerkeKarlsruhe Netzservice GmbH, N-WA, 76127Karlsruhe OCOüCOOiOO netzservice tilmd·<STADTWERKE KARLSRUHE SWIFT-ßICKARSDE66 IBANDES4660501010108044199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-ID DEOS02200000182918 Stadtwerke Karlsruhe Neuservice G mbH Geschäftsführung: ' Dr.-Ing. M ichael Becker HRB701670 Mannheim • In Gebieten mit, gegenüber dem derzeitigen Zustand, steigenden oder länger a ndauerndenhohen Grundwasserständen steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei Neuanschlüssen. planmäßigen Erneuerungen sowiebei Reparaturen Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich bzw. gegenüber demderzeitigenZustand aufwändigerwerden. • Durch, gegenüber demjetzigen Zustand, häufigere oder längere Einwirkung v on Grundwasser auf -metallische Gas- und Wasserleitungen (Werkstoffe duktiles Gusseisen und Stahl) sinkt deren technischeLebensdauer. Die Ausprägung der finanziellen Auswirkungen kann zum aktuellenPlanstand nicht beziffert werden, wird aber vonuns weiteruntersuchtund erforderlichenfalls erneut angesprochen. 1.3 Neue Versorgungsinfrastrukturen 1.3.1 Fahrleitungsmasteder V erkehrsbetriebeKarlsruhe in der Hermann-Schneider-Allee Die Statik der Fahrleitungsmasteist so auszulegen, dassdie Freilegung von daran vorbeiführenden Versorgungsleitungen zu jedem Zeitpunkt m öglich ist, ohne die Standsicherheit der Maste zugefährden. 1:3.2 ~~or~i!1!erte ,(erlegung von Hüls- u !1~ Schutzrohren Zum Beispiel im Zusammenhang mit der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee oder mit de r Herstellung der benötigtenStromanschlüsse für die verschiedenenPolder-Bauwerke werden Hüls- und Schutzrohrverlegungen für die Versorgungsinfrastrukturen verschiedenerLeitungsträger notwendig werden. Im Sinne einer Aufwands- und somit Kostenmlnlrnierung solltendiese Verlegungen unter Federführung des Vorhabenträgers zwischen den betroffenen Leitungsträgern koordiniertund i n d ie Ausführungsplanungen aufgenommen werden. 1.3.3 Neue Versorgungsanschlüsse für Bauwerke des Polders Die ergänzenden Bedingungen der SWK zur allgemeinen Verordnung f ür die Versorgungmit Trinkwasser (AVBWasserV) beinhaltenunter anderemdie Begrenzung dermaximal - zulässigenLängen von Anschlussleitungen auf 20m.-Auf Grund der deutlich größerenEntfernungen der Pumpwerke Nord und Rheinpark Nord zuden bestehenden Versorgungsinfrastrukturensind hier durch denVorhabenträger Wasserschächte mit Messungund daran anschließenden Privatleitungen vorzusehen. Maßnahmen zur Aufrechterhaltungder Wasserqualität'bei geringeroderfehlender Abnahme· sindim Zuge der Ausführungsplanung mit unserer Abteilung Inneninstallation (N-ZI) abzustimmen. Im Bereich der Stromyersorgung bezieht sich die Obergrenze der Anschlusslängenmit ebenfalls 2 0m auf den Bereich innerhalb des Kundengrundstücks.Die Gesamt-Zuleitungen können im Rahmender Grenzwertenach anerkannten Regeln der T echnik, durchauslänger sein. 1.2.2 A uswirkungen auf Versorgungsleitungen Vorhabenbedingt sind Änderungen d er Grundwasserstände mit finanziellen Auswirkungen für die SWK bzw. die SWKN zu erwarten: DieKostentragung für eventuelle Vorabmaßnahmen bzw, für eine eventuelle Schadensbehebung, die wir nicht auf Seiten SWK/SWKN sehen, ist zuregeln. 1.2.1 Auswirkungen auf Wanddurchführungen Es besteht g rundsätzlich die Gefahr, dass durch bestehende Wanddurchführungen für Versorgungsleitungen. insbesondere bei länger andauernden und/oder höheren Grundwasserständen, Wasserdurchtritte auftreten. In diesen Fällenist damit zu rechnen, dass e ine kostenlose Behebung sowie ggf. 'Schadensersatz von den Eigentümern der Objekte eingefordert werdenwird. Der Gefahr könnte ausgewichen werden, indem die Wanddurchführungen vorabertüchtigtwerden.Hierfür wärenwiederum detaillierteAufnahmen der Höhenlagen der Durchführungensowie der Abgleich mit denzu erwartenden<Grundwasserständen erforderlich. OCOOOOCJ101- netzservice STADTWERKE KARLSRUHE Seite 2 von 9 SWIFT-BICKARSDE66 IBAND E54660501010108044199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe E ttlingen Gläubiger·1DDE0502200000182918 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice G mbH Geschäftsführung: Dr.-Ing. Michael Becker HRB 7Ö1670Mannheim 1.4 StillzulegendeVersorgungsanschlüsse Gemäß Unterlagen werden e inige bauliche Objekte, die über b estehende Versorgungsanschlüsse verfügen, im Zuge der Umsetzung des Projekts rückgebaut. Die -\fersorgungsanschlüsse müssen daher vorab stillgelegt werden. Beispielhaft seien im Bereich der Zufahrt zum Naturschutzzentrumder Wasseranschluss für den Stützpunkt der Forstverwaltung sowie ein Anschluss mit Wasserschacht, etwa i n M itte der Zufahrtsstrecke, genannt. Die Kostentragung für die Stilllegungen, die wir nicht auf Seiten'SWK/SWKN sehen, ist zu regeln. 1.5 Anpassungen bestehenderVersorgungseinrichtungen Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes werden Anpassungen der bestehenden Infrastrukturen notwendig werden. Sei es im Zusammenhang mit Baufeldfreimachungen oder auch a uf Grund eventuell fehlender Trassenalternativen, z. B. für Drainageleitungen oder Pumpenschächte. Bei d en Anpassungsmaßnahmenist im Einzelfall zu p rüfen, ob eine zeitweise Unterbrechung der betroffenen Versorgungseinrichtungen unter Aufrechterhaltung der Versorgung e rfolgen kann. W o d ies nicht der Fall ist, sind geeignete provisorische Lösungen abzustimmen . . Bei Maßnahmenim Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen, die der Beleuchtungspflicht unterliegen, werden provisorische Beleuchtungsanlagen, ggf. in i terativer undvom Baufortschritt abhängiger Anpassung, benötigt werden . . Unsere bestehendenTelekommunikationsanlagenwerden wir, analog der Vorgehensweise bei der öffentlichen Stromversorgung, im Einzelfall auf notwendige Anpassungsmaßnahmenüberprüfen. Die Kostentragung für d ie A npassungsaufwände und für eventuell notwendige Provisorien, die wir nicht au f Seiten S WK/SWKN sehen, ist zu regeln. 1.6 DinglicheSicherung bestehender Versorgungseinrichtungen Bei eventuellen Grundstücksverkäufen durch die Stadt Karlsruhe sind alle V ersorgungseinrichtungen, die s ich innerhalb der betroffenenGrundstückebefinden, dinglichzusichern. Die entsprechenden Dienstbarkeitsverhandlungen sind d urch den Vorhabenträger zuführen. Alternativ kann individuell geprüft werden, ob sich eine Anpassung bestehender Versorgungseinrichtungen als sachdienlicher und vorteilhaft erweisen könnte. I n di esem Falle.gelten dieunter Punkt 1.5 getroffenen Aussagen. 1.7 Dokumentation der Betriebseinrichtungen (vor allem Rohrleitungen und Kabel) Die vom Land verlegtenBetriebseinrichtungen sind aufgeeignete Weise so zu dokumentieren, dass SWK/SWKNlangfristig dieseDaten abrufen können (z.B. zur Erhebung des F remdbestands bei Planung eigener Baumaßnahmen). 2 Trinkwasserversorgung 2.1 Trinkwassergewinnung Das Vorhaben befindet sichzum größten Teil in d er Schutzzone 111 AdesWasserschutzgebiets Kastenwört der Stadtwerke Karlsruhe. Der Wasserrechtsantragzur Entnahme von Grundwasser undzum Bau eines Wasserwerks im Kastenwört i st derzeit a usgesetzt, da von den Stadtwerken Karlsruhe momentan andere Alternativen zur Deckung des zukünftigenTrinkwasserbedarfs verfolgt werden. Es ist jedochnicht auszuschließen, dass zueinem zukünftigen Zeitpunkt wieder aufden Standort Kastenwört zumZweckder Trinkwassergewinnung zurückgegriffen werden' muss. Daher ist für das Geschäftsfeld Trinkwasser d er Stadtwerke Karlsruhe die A uswirkungen des Vorhabens a uf die Beschaffenheit des Grundwassersund der Böden im bestehenden Wasserschutzgebiet von hohem Interesse. Die Stadtwerke Karlsruhe befürworten deshalb insbesondere auch die A uswahl der Variante 2 des Retentionsraums. OCOOJOcrl U2 netzservice STADTWERKE KARLSRUHE Seite 3 von 9 SWIF'f-BICKARSDE66 IBAND E54660501010108044199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-ID DE0502200000182918 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Geschäft;sführung: Dr.-Ing. Michael Becker HRB7 01670 Mannheim --TSM"-") ~ 5lROM GA.SWAS5!.R Es wird v orgeschlagen, beide Grundwassermessstellen während des B etriebs des Retentionsraums zunächst einmal j ährlich,nach zehn Jahrenalle zweiJahre zu beproben.Zusätzlichsollen beide Grundwassermessstellen jeweils nacheiner R etentionsflutung des R etentionsraums innerhalb von 14 Tagen beprobt werden.. Abbildung: VorgeschlageneStandorte der beiden Grundwassermessstellen 2.1.1 Wirkung des Vorhabens a uf die Beschaffenheit des G rundwasser Durch den "Betrieb des Polders werden erhebliche Rheinwasseranteile, die signifikante Schadstofffrachten mitsich bringen können,in d en Grundwasserleiter infiltrieren. Im Rahmen einer w orst-case-Betrachtung muss a ngenommen werden, dass dieim Rheinwassergelöst vorliegendenSchadstoffe bei der Infiltration in . das Grundwasser während einerFlutungdes Retentiqnsraums nicht in der Bodenzone zurückgehalten werden, sondern v ollständig in dasGrundwasser gelangen. Die Einschätzung der UVS (S. 212), dass"die p otentielle Veränderung der G rundwasserbeschaffenheit bzw. der G rundwasserqualitätdurchden Eintrag von S chad-stoffen aus dem Rheinwasser als untergeordnet eingestuft" wird, wirdnicht geteilt. Es ist dementgegen davon auszugehen,dassinsbesondere entlang der Wasserseite der Hochwasserdämme des Retentionsraums während einer Flutungsignifikante Mengen Rheinwasser in dasGrundwasser infiltrieren und damit zusammenhängend ein Eintragvon Schadstoffen in denGrundwasserleiter zwangsläufig ist. Daher w ird gefordert, die während des Betriebs des Retentionsraums unvermeidlichen Schadstoffeinträgein den Grundwasserleiter mittels eines Beweissicherungs-programms zu dokumentieren. Konkret wird hierfür vorgeschlagen, an geeigneterStelle zwei Grundwassermessstellenmit Filterstrecken im oberen Grundwasserleiter (OGWL) zu e rrichtenund r egelmäßig zu beproben. oc0000erl 03 ' netzservice STADTWERKE KARLSRUHE Seite 4von9 SWIFT-BICKARSDE66 IBAND E54660501010 1 08044 1 99 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-Iü DE0502200000182918 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice G mbH Geschäftsführung: Dr-Ing. Michael Becker HRB701670 Mannheim ---TSM~ ~ Si1l:0M C.,.t.SVlA5.~EII Als Parameterumfangwird die oben genannteParameterlisteder Grundwasserunter-suchungen vorgeschlagen. Diese Boden-Dauerbeobachtungsflächensollten ebenfalls während des Betriebs des Retentionsraums zunächst jährlich, nach zehn J ahren alle zwei J ahre, und zusätzlich nach j eder Retentionsflutun& beprobt werden. Eine der Dauerbeobachtungsflächensollte an einem häufig überfluteten Standort i m Retentionsraum in der Nähe des Hochwasserdamms sein ( z.B. in derNähe der obenvorgeschlagenen Standortefürdie Grundwassermessstellen).Für diesen Standort wird erwartet, dass verhältnismäßig viel Rheinwasser während e iner H utung durch den Boden ins Grundwasser gelangt.Eine weitere Oauerbeobachtungsfläche sollte an einem Standortim Retentionsraum sein, an dem eine hohe Sedimentation zu er-wartenist. Di es i st ein h äufig überfluteter Standort mit möglichst geringer Fließgeschwlndlgkeit, der sich im Idealfall bei sinkendem Hochwasserstand im Retentions-raum in einer abflusslosen S enke befindet. . I zur Die Parameterlisteist in regelmäßigen Abständen auf derGrundlage neuer Erkennt-nisse Belastungssituation des Rheins (beispielsweise dokumentiert in den AWBR-Jahresberichten) a nzupassen. 2.1..2INirkungdesVorha~e'l~ auf d .!eBelastungssituationvonBöden Bezüglich der Wirkung der Flutungen auf Böden h aben Untersuchungen ergeben, dass Böden häufig überfluteter Standorte teilweise deutlich höhere Schadstoffgehalte aufweisen als Böden nicht überfluteter Standorte. U m die Auswirkungen der Flutungen auf die Böden zu dokumentieren, wird d ie Einrichtung von mindestenszwei Dauerbeobachtungsflächen gefordert, an d enen regelmäßig Bodenproben zu analysieren sind. • Diglyme, T riglyme • Süßstoffe (Acesulfam, Cyclamat, Saccarin, Sucralose) • Melamin • Benzotriazole oPer- und Polyfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) • Komplexbildner (EDTA, DTPÄ, NTA) • MTBE, ETBE • PAK(EPA-Liste) • HCB • Pflanzenschutzmittel und derenMetabolite (inkl. Atrazin, AMPA, DMS, DPC) eMedikamentenrückstände(inkl.Carbamazepin, Diclofenac, Sulfarnethoxazol, Atenol, Metoprolol, Sotalol, Metformin, Guanylharnstoff) oRöntgenkontrastmittel (inkl. Amidotrizoesäure,lomeprol, lopamidol, lopromid) • Gadolinium • PCBs oAdsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) • Adsorbierbare organische Schwefelverbindungen (AOS) eCKWs Als Parameterumfang der B eprobung wird vorgeschlagen: • Chlorid oC0ÜC0G.~l0 4 netzserVIce STADTWERKE KARLSRUHE Seite 5 von 9 5WIFT-BICKARSDE66 IBANDE54 660501010108044199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-ID O E0502200oo0182918 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Geschäftsführung: Dr.-Ing. Michael Becker HRB701670 M annheim 2.3.3 Durchlässe undUnterquerungshilfen in derHermann-Schneider-Allee • Im Bereich der vier Durchlässe schlagen wir d ie Verlegung eines langgestreckten Schutzrohres mit Oberkanten i n Höhe der Regelverlegetiefe vor.Die B iegeradien des Schutzrohres müssten so gering sein, da ss a uch ein n achträglicher E inzug e iner PE-Leitung möglich ist (R eparaturfall). • Da bei Wasserrohrbrüchen mit großen Austrittsmengen die Wasserleitung am Ortsende Daxlandens abgeschiebert werden müsste, könnte durch die Schadstelle Polderwasser in die Wasserleitung eindringen. Wir schlagen daher beidseits der Durchlässeden Einbau von Schiebern und Hydranten vor. Dadurch könnten evtl.betroffene Leitungsabschnitte bessereingegrenzt und einfacher gereinigt werden. Zudem wird der Aufbau von N otversorgungsleitungenerleichtert. • Im Bereich der Unterquerungshilfenhalten wir lediglich kurze Schutzrohrabschnitte für erforderlich. 2.3.4 Durchdringung Spundwandumschließungdes Rheinparks • I n den Antragsunterlagen wurden keine e ntsprechendenDetailzeichnungen gefunden. Wir bitten im Rahmen d er A usführungsplanung, dieseDetails mit uns abzustimmen. , '-I Brücke(erforderliche Schutzrohrd urchmesser, Frostschutz, Herausziehen und späteren Wiedereinfädeln der Leitung im • Wasserleitungin der geplanten konstruktive Details, Strecken zum Schadensfall) 2.3.2 Überquerung des Grabens 3 • Eine Bauwerkszeichnungder Überquerung haben wir nicht gefunden. GemäßLängsschnitt der . Hermann-Schneider-Allee sc-heint derDurchlass·3.4- in G raben 3 eine Überdeckung von weniger-als l,20m zuhaben. H ier schlagen wir den E inbau 'eines Schutzrohres in der Deckedes Durchlasses zur Aufnahme unserer Wasserleitung vor. • Erstellung provisorische Wasserversorgung vor dem Abbruch der bestehendenBrücke (ggf. Frostschutzthematik beachten) 2.2 Bestehende Eigenwasserversorgungsanlagen In derFritschlachist von bestehenden Eigenwasserversorgungsanlagen für die Wohnhäuser im Osten sowie evtl. für die dort befindlichen Gartenhäuser auszugehen. Sofern durchBau und Betrieb des Polders e in Weiterbetrieb der Eigenwasserversorgungsanlagennicht mehr zulässig .sein sollte, könnte eine Situation entstehen, in der die SWK versorgungspflichtig würden.In diesemFall müsstenteure Versorgungs- und Anschlussleitungen in einem dünn besiedelten Gebiet mit geringem Wasserbedarf verlegt werden. Die Kosten dieser Arbeiten sind im Ereignisfall vom Vorhabenträger zu übernehmen, ggf. anfallende Kostenbeteiligungen der Grundstückseigentümer können davonabgesetzt werden. 2.3Umlegungenim B ereich der Hermann-Schneider-Allee Im Zuge der H öherlegung der Allee soll die bestehendeWasserversorgungsleitungumgelegt werden. Wir setzen voraus, dass d ieseUmlegung, einschließlich aller Provisorien, a uf Kosten des Vorhabenträgers erfolgt. Im Rahmen d er Ausführungsplanungbitten wir, unsere Belange ausreichend zu berücksichtigen und 'uns frühzeitig in die Planungen einzubinden. FolgendePunkte sind diesbezüglich aufgefallen: 2.3.1 Altrheinbrücke 2.1.3 Entschädigungenund Vereinbarungen Die Stadtwerke Karlsruhebitten um Berücksichtigung derForderungeiner Entschädigung bzw. e iner Beteiligung an den Bau- und Betriebskosten der Wasseraufbereitung, falls das Wasserwerk Kastenwört künftig realisiert werden sollte. Seite 6 von 9 oC 0ÜU 0(J'J0 5 netzservice STADTWERKE KAALSRUHE SWIFT-BICKARSDE66 IBANDE54660501 0 10 108 044 199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-ID DE0502200000182918 Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Geschäftsführung: Dr.-Ing. Michael Becker HRB701670Mannheim ~ ~ 5HrOM GAi w.\S\l1ll: • Rheinpark/N812 Die N etzstation N812 wird über einen 20-kV-Ringaus e inem Umspannwerk der SWKNversorgt. Durch die Ringstruktur ist die Versorgung auch bei A usfall einer Ringhälfte weitergewährleistet.Allerdings liegen im Bereich der Hermann-Schneider-Allee beide R inghälften i n e inem gemeinsamen Kabelgraben. Dies verschlechtert die A usfallsicherheit, i nsbesondere b ei Beeinflussungenvon außen (z. B. d urch .Baggerbiss"), immens. ImZusammenhangmit der Höherlegungder H ermann-Schneider-Alleesollten daher die Ringhälften getrennt und beidseitig der Straße verlegt w erden. Bei einem Komplettausfall des versorgenden Umspannwerks der S WKN bzw. b ei einem Ausfall des Umspannwerks .D axlanden" des vorgelagerten NetzbetreibersTransnet BWwäre die leitungsgebundeneVersorgungj edoch unweigerlich unterbrochen. 3.1.2 Spannungsqualität und leistungsbedarfe Auffällig am beschriebenenStromversorgungskonzept ist de r Umstand dass, a usgehend von drei 2 0-kV- Stationen (die bestehenden N409 und N812 sowie eine neu zuerrichtende Station), d ie E nergieüber w eite Strecken (teils über l km luftlinie)in Ni ederspannungtransportiert werden soll. Verbindliche Netzberechnungen k önnenauf Grund n ochnicht vorliegender t echnischer Detaildaten noch nichtangestellt werden. Eine Abschätzung ist ab er durchaus möglich u nd dürfte eher kritisch a usfallen. Bedingt durch die hohenleitungsimpedanzenwerden u. A. schlechte S pannungsqualitäten ( hoher Spannungsfall) an den Verbrauchsstellen zu erwartensein, die zwar möglicherweise noch im technisch machbaren Rahmenliegen, a ber voraussichtlich nicht konform mit e inschlägigenRi ctltlinien seinw erden. Ob die an den Anschlussorten benötigten A nschlussleistungenausdem bestehenden 20-kV-Netz der SWKN bereitgestellt werden k önnen, o der ob Netzerweiterungen über dasgenannte Maß hinaus notwendig werden, kann erst nach Vorliegen d etaillierter Angaben über das e lektrische Verhalten (insbesondereder Pumpen)beantwortet werden. 3.1.3 Ausfallsicherheit/Notstromkonzept Die folgenden A bschnitte konzentrieren sich auf dieindividuellen 20-kV-Versorgungsanschlüsseder drei Abnahmestellen R heinpark,F ritschlach und Pumpwerk Nord. F ür alle drei Be reicheg ilt, dassvon dort ausd ie Verbrauchseinrichtungenüber Niederspannungskabel versorgt w erden, die z. B . p arallel zu den Druckleitungen derGrundwasserhaltungen verlegt werden sollen.Hierbei ist zu beachten, dass eine Versorgungü ber jeweils zwei Kabelzwar eine gewisse'Redundanzundsomit Ausfallsicherheit bietet, die aber nur zu relativen Vorteilen führt, falls b eide Kabel inräumlicherNähe liegen unddaher gemeinsam "angreifbar" sind. .l 3 Stromversorgung 3.1 Geplante Stromversorgungsanlagen 3.1.1 Begrifflichkeit.Netzstation"für das Pumpwerk Nord Sowohl i m Gesamterläuterungsbericht (GEB) a ls auch im Fachbericht (FB) ist bei der Versorgung des Pumpwerkes Nord v on einer neuen " Netzstation" d ie Rede,v on der aus die Weiterleitung der Energie in Niederspannung erfolgen soll. In diesem Zusammenhang ist zukonkretisieren, was mit demBegriff "Netzstation" gemeint ist. Werwird Eigentümer di eser Station sein, wer wird für Unterhalt und B etrieb der Station inklusive d er Nebenaggregate( z. B . N otstromanlagen) verantwortlichsein? Bei einer N etzstation im eigentlichen Sinnei st der Netzbetreiber sowohl für die Station selbst wie a uch f ür das daran angeschlossene Niederspannungsnetzzuständig.Dies b edeutet, dassau f Netzbetreiberseite Kabel,Montagematerialien, ete. in ausreichendem Maße vorgehalten werden m üssen.Sollte d iese Variante B estandteil de r P lanungen sein, so ist d ie SWKNzwingend rechtzeitig i n die weiteren Planungsprozessemit einzubeziehen. Bei einer anschlussnehmereigenenTrafostation hingegen enden die Z uständigkeit u nd das Eigentum des Netzbetreibers an der eingangsseitigen 20-kV-Schaltanlageder Station. Die S tation selbst inklusive aller abführenden Kabelund Anlagen steht bei dieser Variante im Eigentum und i n Zuständigkeit des Anschlussnehmers. ne~~~~(FU~e STADTWERKE KARLSRUHE Seite7von9 SWIFT-BICKARSOE66 IBANOE54660501010 108 044199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-IOOE0502200000182918 Stadtwerke KarlsruheNetzservice GmbH Geschäftsführung: Or.-Ing. Michael Becker HRB701670 Mannheim • Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört Die Grundwasserpumpen im Naturschutzzentrum werdenlaut GEB, Kapitel 7.3.4.3.3,"zweiseitig aus dem eigenenNiederspannungsnetz" versorgt. Somit ist innerhalb des Zentrums - eine trassen ungleiche Verlegung vorausgesetzt- eine redundante Versorgung gegeben. Diese Redundanzwird allerdings durch den Umstand ausgehebelt, dass das Naturschutzzentrumselbstlediglich überein Niederspannungskabel v ersorgt wird, dessen L änge mehr als 800m beträgt. Da dieses Kabel über die Netzstation N812im Rheinpark versorgt wird, treffen darüber hinaus auch die unter 2.3.1 genanntenUmstände z.u. eFritschlach/N409 Die Netzstation 409 wird über ein 20-kV-Stichkabel aus der ca. 700m entfernten N408 versorgt. Bei einem 20-kV-Kabelfehler zwischen diesenStationen, bei einem Komplettausfall des versorgenden Umspannwerks der S WKN b zw. bei einem Ausfalldes Umspannwerks.Daxlanden" desvorgelagerten Netzbetreibers Transnet B W wäre d ie Versorgung unweigerlich unterbrochen. • Pumpwerk Nord Die neu zu errichtende20-kV-Station beim Pumpwerk Nord wird gemäß GEB und FB durch die SWKN am Mittelspannungsnetz angeschlossen. Dies erfolgt durch Einschleifung in einen Mittelspannungsring. Die kostengünstigste Anschlussvarianteist dabei, b eide Ringhälften ineinem gemeinsamen Kabelgraben zu _verlegen. Allerdings erhöhtdies d ie Gefahr der Beschädigung durchFremdeinwirkung. Aus diesem Grund sollte die nächstteurere Variante, die VerlegunginräumlichgetrenntenGräben,zur Anwendung kommen. Bei einem Komplettausfall des v ersorgenden Umspannwerks der SWKN bzw. bei einem Ausfall des Umspannwerks .Daxlanden"desvorgelagerten NB Transnet BW wäredie V ersorgung jedoch unweigerlich unterbrochen und müsste vom geplanten Notstromaggregatübernommen werden. 3.2 Bestehende Stromversorgungsinfrastrukturen Bedingt durch die sich änderndenGrundwasserverhältnisse sind n eben d en neu zuerrichtenden auchdie bestehendenStromversorgungsanlagendahingehend zu überprüfen, ob sie ausreichend gegen eindringendes Wasser geschützt sind. Als diesbezüglicheSchwachstellen sind inerster Linie alle Arten von Hauseinführungenzu nennen. Diese liegen.i.beiGebäuden die. über Erdkabel .aus dem.Niederspannungsnetzversorgt,werden, in der Regel mindestens O,6munter GO.K.Bei MittelspannungsanlagenmindestensO,8m. Die Gebäudeeinführungen sind nicht gegenanstehendes Wasser ge sichert. Die Überprüfung istz. B . im' Bereich des umschlossenen Rheinparks oder' im Bereich derInsel Aubügel dringend erforderlich, da hier gemäß GEB, K apitel 7.3.4.1.2, "im Bereichdes Waldes, der Eiswiese und des Straßenbahnkreisels [...] ein Grundwasseranstiegbis a n d ie Geländeoberfläche zugelassen"wird. Im Gebiet der Fritschlach befindet sich ein Niederspannungs-Verteilnetz, das in der H auptsacheder Stromversorgung von Gartengrundstücken dient. Die Errichtung dieses Verteilnetzwurde unter heute nicht mehr gültigen Randbedingungen- d er monopolistisch organisierten Energiewirtschaft - beschlossen und durchgeführt. V or dem Hintergrund der heute gültigen Randbedingungen- als zentrales Element sei hier d ie Anreizregulierungsverordnung(ARegV) genannt, welche die Netzbetreiber zu detailliertenBeurteilungen d er Wirtschaftlichkeit einzelnerMaßnahmen zwingt - würde die Errichtung heute wohl nicht mehr erfolgen Es gilt zu prüfen, welche Anpassungsmaßnahmen notwendig sind, um die Anlagen auch bei steigenden Grundwasserspiegeln weiter b etreiben zu können.Hierfür ist zunächst die höhenmäßige Erfassung aller potenziell betroffenen Kabelverteiler, Hausanschlusssäulen, e te. notwendig. Diese Daten sind i m zweiten Schritt mit d en zu erwartenden (Grund-)Wasserständen zuvergleichen. Auf dieseWeisekönnen Einzeimaßnahmen für jeden Anlagenteil abgeleitet werden. .. OOOOOOO'j 07 netzservice STADTWERKEKARLSRUHE Seite 8VOll9 SWIFT-BICKARSDE66 IBANDES466050.1010108044199 Bankverbindung: SparkasseKarlsruhe Ettlingen Gläubiger-Iü DEOS02200000182918 Stadtwerke K arlsruhe Netzservice GmbH Geschäftsführung: Dr.-Ing. Michael Becker HRB701670Mannheim ) ~~~ i. A . Michael Br endel Während d ie A ufwände der A npassungsmaßnahmendurch den Vorhabenträger zu übernehmen sind, liegen die Betriebs- un d U nterhaltskosten auf Seiten der SWKN.S ollten diese Kostensich durch die ermittelten notwendigen Anpassungengegenüber d er aktuellen Situation deutlich erhöhen, muss innerhalb der SWKN überden Weiterbetrieb oder die A ufgabe desV erteilnetzes in d er F ritschlachentschieden werden. 3.3 Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee Im Z uge der H öherlegung der Allee s ollen die bestehenden Stromversorgungsleitungen erneuert werden. Wie bereits unter 2.3.1 a ngesprochen sollten dabei die beiden Ri nghälften räumlich getrennt a uf beiden Straßenseiteoverlegt werden, um eine höhere Ausfallsicherheit z u erzielen. Konstruktiv z u berücksichtigen sind insbesonderedie Möglichkeiten zur Leitungsverlegungin d en B ereichen der vier Durchlässe,da hier gemäß Planunterlagen n ur geringe Überdeckungshöhengegebensein werden. In diesen B ereichen könnte es sinnvoll sein, geeignete Leerrohre in d ie Brückenbauwerkez u int egrieren. Auch die 'Einbringung von Leerrohrreserven, für im Havariefall eventuell kurzfristig erforderliche zusätzliche Leitungsverlegungen,wäre v orteilhaft. 4 Abschließende A nmerkung Auf G rund d er Ko mplexität und der weitreichenden p eripheren Auswirkungen d es Gesamtprojekts s owie der zum aktuellen Stand noch f ehlenden Detailkonzepte kann nicht garantiert werden, dass in dieser Stellungnahme a lle wichtigen Aspekte Berücksichtigung fanden. Die Beurteilungen wurdenjedoch nach bestem Wissen undGewissen d urchgeführt und sollen d em Zweck di enen, hilfreiche Hinweise für die weiteren Planungenzu lie fern. Gernestehen wir für Rückfragensowie s elbstverständlichfür tiefer gehende Beurteilungen zu gegebenerZeit zur Ve rfügung. OOOLJuUCrl08 netzservice STADTWERKE KARLSRUHE Seite9 von9 Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe/Eltiingen IBAN: DE26 6605 0101 0010339901 BIC: KARSDE66 Geschäflsführer: Dr. Alexander Pischon/Ascan Egerer Vorsitzender des Aufsichlsrats: OberbürqerrneisterDr. FrankMenlrup s.v . ~~ Flrmensitz: Tullastraße 71.76131 Karlsruhe HRB 107847 Arntsqericht Mannhelm VBK - VerkehrsbetriebeKarlsruhe GmbH Mit freundlichen Grüßen • Im vorliegenden Antrag wurde die Neuplanung der Gleise nicht inallen P länen dargestellt. Wir bitten f ür den B eschlussdie Pläne auszutauschen, sodass die geplante L age der Gleisanlagen sichtbar i st. • Die Haltestelle .Altrheinbrücke" ist regulär zubeleuchten. NachE-Bau-Richtlinie muss bei Dun- kelheit eine Beleuchtung vorhanden und eingeschaltet sein.Einem Verzicht a uf Beleuchtung kann daher nicht zugestimmt werden (Text S eite 8). • Die in dem Antragdargestellte P lanungwurdeeng mit den VBK abgestimmt, von daher haben wir grundsätzlich keine Einwände.Der Gleisbau a uf d er Brücke sowie derNachweisdes Geotextils und seiner Lageunter d em Gleis sindnoch imRahmender Ausführungsplanungim Detail abzu- stimmen. die VBK nehmen zu dem imBetreff genannten Antrag Stellung wie folgt: Sehr geehrte Frau Schlichting, sehr geehrte Damen und Herrn, Antrag desLandes Baden-Württemberg, vertreten durch dasRegierungspräsidium Karlsruhe, Referat 5 3,1 -Landesbetrieb Gewässer-, auf Durchführung eines wasserrechtlichenPIanfest- stellungsverfahrensnach§68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) f ür denBau und B etrieb des Retentionsraums'BellenkopfIRappenwört' mit zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Ne- beneinrichtungenauf d en GemarkungenRheinstetten (Landkreis Karlsruhe), Karlsruheund Au amRhein ( Landkreis Rastatt) IhreNachricht vom 12.05.2015, Aktenzeichen: 51.14004-691.172-2484512 Karlsruhe.06.08.2015T+1\9(0)72161075100 F +49 (0)721 6 1075109 Dr. Reinhard Bickelnaupt. V2-PUBi/May reinhard.bickelhaupl.kansruhe.de Landratsamt Karlsruhe Amt fü r Umwelt und Arbeitsschutz Verwaltungsverfahren Wasser- undBodenschutzrecht Beiertheimer Allee 2 76137 K arlsruhe VBK GmbH. Postfach1140.76001 Karlsruhe Tullaslraße 71.76131 Kartsruhe,Germany, T +49 (0) 7216107-0. F +49 (0 ) 7216107-5009 info@vbk.kansruhe.de, www.vbk.lnlo TramI,2. 6 und S4, S5.Haltestelle: TullastraßeNerkehrsbetriebe V2-PL ~f9§l@em VBK/ Bewegt alle. VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH OCOOOCJC)./U9 Volksbank KarlsruhePostbankKarlsruheBBBank Karlsruhe IBAN:DE746 619000000100 11019IBAN: DE1866 01 00750000003756IBAN: DE5566090800 0 002 412705 eic:GENODE61KA1sie:PBNKDEFF660sic :GENODE61BBB SparkasseKarlsruheEttlingen IBAN:DE666 605010100 09000969 arc.KARSDE66XXX unter Bezug auf die umfangreichen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahrennimmt das Forstamt ausTermingründen zunächst Stellung zu den privatrechtlichen Aspekten d er Stadt Karlsruhe als betroffenerWaldbesitzer, damit die E inwendungsfrist gewahrt werden kann. Die S tellungnahme al s TÖB wirdin Kürze nachgereicht. Die Stadt Karlsruhe i st al s W ald besitzer besondersvom Bau des Poldersbetroffen, da nahe- zu d ie gesamten Stadtwald-Distrikte Rappenwört und Großgrund mit einer derzeitigen Waldfläche v on ca. 203 ha betroffen sind. Aussagen z u damit verbundenenEntschädigun- genund vereinbarunqen sind im Gesamterläuterungsbericht(GEB) un ter Kapitel11(ab Sehr geehrteDamen undHerren, Antrag des landes Baden-Württemberg, vertreten durch das RPKarlsruhe, Referat 53.1, auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für den Bau- und Betrieb des Retentionsraums "Bellenkopf / Rappenwört" mitzuge- hörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten, Karlsruhe und Auam Rhein 22.07.2015 Az.: 8 961.40-568 Bus Linie73: "Kirchfeld N ord" HaI testelle: Am Kanalweg E-Mail: ulrich.kienzler @fa.karlsruhe.de Telefon 0 721/133-7350 Telefax 072ln5099086 Zimmer: 3 b Sachbearbeiterlin: Herr K ienzier ~ I27.J~~ Zentrale:Juristischer DienstJ .~. :.r6~\A.~\~ . ZJD Stadt K arlsruhe,Forstamt,76 124 Karlsruhe Karlsruhe Waldzentrum LinkenheimerAllee 10 76131Karlsruhe. OCOOOGül10 ~Stadt Karlsruhe Ö~Forstamt {//i ~J' Während die ökologischen Funktionen durch die Rückführung großer Waldflächen zu einer rezenten Aue langfristig verbessert werden können, gibt es auch im Bereich der sozialen Funktionen des Waldes als Erholungs- und Freizeitraum erhebliche Einschränkungen. Diese sind vor allem dadurch verursacht, dass der Polderraum zu bestimmten Zeiten auf großen Flächen nicht mehr betreten werden kann (siehe z.B. S. 175: die Furten 33 und 35 haben Besucherlenkungsfunktion und sind an 114 bzw. 87 Tagen unter Wasser!). Insofern wird sich in den übrigen Bereichen im Überflutungsfall der Erholungsdruck verstärken, was wie- derum negative Auswirkungen auf die ökologische Funktion der Wälder haben kann. Eine Kompensation für die Einschränkungen der sozialen Funktion der Wälder im Polder ist kaum möglich. Überlegenswert wäre deshalb, ob nicht die Brücke über den Rheinhafen eine adäquate Kompensationsmaßnahme wäre um Nachteil bei der Erholungsfunktion wirksam auszugleichen. Das Forstamt sieht die dringende Notwendigkeit, die Belange des Stadtwaldes in die noch abzuschließende Grundsatzvereinbarung zwischen Land und Stadt Karlsruhe mit aufzu- nehmen. Dies ist dringend erforderlich, um mittel- und langfristige erhebliche ökonomische Nachteile für die Stadt als Waldbesitzer auszugleichen. der, die auch unter klimapolitischen Gesichtspunkten eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt, wird künftig nur noch in äußerst eingeschränkten Rahmen möglich sein. Insofern werden nach Bau des Polders nicht mehr alle Waldfunktionen zu erfüllen sein. Insbesonde- re die für den Waldbesitzer wichtige wirtschaftliche Funktion der hochproduktiven Aue- Wälder geht nahezu komplett verloren.Der Verlust der Holzproduktionsfunktion der Wälder sowie die Wirtschaftserschwernisse und Mehraufwendungen sind dem Waldbesitzer angemessen und dauerhaft zu entschädigen. Seite 283) zu finden. Dort wird darauf hingewiesen, dass eine waldbauliche Nutzung in- nerhalb des Stadtwaldes auch weiterhin möglich sein wird. Der Begriff der waldbaulichen Nutzung ist für uns nicht nachvollziehbar, gemeint ist vermutlich eine forstliche Nutzung zur Holzproduktion. Einschränkend wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Umstel- lung bei der Waldbewirtschaftung erforderlich werden wird. Insgesamt ist nach Durchsicht der Planfeststellungs-Unterlagen festzustellen, dass eine erhebliche Extensivierung der Waldwirtschaft im Polderraum festgeschrieben wird. Die Holzproduktionsfunktion der Wäl- - 2 - Als Kompensationsmaßnahmen sind auch aktive Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des Stadtwaldes genannt, wie z. B. die Anlage von Waldmänteln oder auch das Aufhängen von Vogelnistkästen. Hier ist in der Vereinbarung mit der Stadt Karlsruhe zu klären, wer die notwendige und dauerhafte Pflege dieser Kompensationsmaßnahmen durchführt. 2. Bei derEntschädigung der Nutzfunktion des Waldessind auch die Folgen aller öko- logischen Maßnahmen im Wald (Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen) sowie mögliche Ertragsverluste z.B. durch Grundwassereinflüsse außerhalb des Polderraumes (z.B. am Zusammenfluss Fritschlachwasser/Alter Federbach) zu beachten. Auch diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung der Nutzfunktion und damit auf Dauer zu wirtschaftlichen Einbußen beim Waldbesitzer. An dieser Stelle wird angemerkt, dass im Kap. 9.3.4 die landwirtschaftliche Nutzung angesprochen ist. Ein entsprechendes Kapi- tel zur Forstwirtschaft fehlt, obwohl die forstwirtschaftliche Nutzung im Polder ganz er- heblich eingeschränkt sein wird. te pauschale Entschädigungsmodell des Ministeriums für Ländlichen Raum wird als Basis für die Entschädigungsberechnung grundsätzlich abgelehnt. Dieses Entschädigungsmo- dell trifft nicht die Auswirkungen auf den Wald im Polder Bellenkopf / Rappenwört. Diese Sichtweise des Forstamtes wurde bereits in den zurückliegenden Sitzungen des Gesprächskreises11Wald11gegenüber dem Planungsträger geäußert. Die dort vertrete- nen Forstleute hatten übereinstimmend angemerkt, dass das aktuell vorliegende Ent- schädigungsmodell den kommunalen Waldbesitzern nicht zur Anwendung empfohlen werden kann. Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 53.3, sagte die Überarbeitung des Entschädigungsmodells im letzten Treffen des Gesprächskreises "Wald11am 03.02.2014 zu. Dem Forstamt ist bisher kein aktualisiertes Entschädigungsmodell be- kannt. Diesessoll erst im Herbst 2015 vorliegen. 1.Entschädigung für die weitgehend wegfallende Nutzfunktion des Stadtwaldes in den Distrikten Großgrund und Rappenwört auf einer Fläche von aktuell ca. 203 ha. Das bisher für ähnliche Fälle bei Wald in anderen Retentionsräumen des IRPangewand- Folgende Punkte müssen aus der Sicht des Forstamtes in dieGrundsatzvereinbarung zwingend aufgenommen werden: - 3 - 5.Waiderschließung: Die Säuberung/Unterhaltung der Waldwege muss nach einer Überflutung durch oder im Auftrag des Projektträgers erledigt wird. Esist davon auszugehen, dass nach Über- flutungen Schlickablagerungen auf den Wegen zu finden sind, die dann wiederum zu erheblichen Klagen der Waldbesucher führen. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die im Polder angelegten Wege LKW- befahrbar sind (Kurvenradien für Langholzfahrzeuge). Dies gilt auch für die auszufüh- renden Furten und Brücken, die entsprechend schwere Lasten tragen müssen (mind. 40 to). 4.Holzlagerung: Da innerhalb des Hochwasserpolders keine Holzlagerung mehr stattfinden darf, werden durch den Projektträger in Abstimmung mit dem Forstamt Holzlagerplätze außerhalb des Polderraumes angelegt. Die Anlage und dauerhafte Unterhaltung dieser Holzlager- plätze muss durch den Projektträger erfolgen oder der Mehraufwand bei Holztransport muss dem Waldbesitzer entschädigt werden. Zeitraum zusätzliche Aufwendungen der Stadt Karlsruhe im Hinblick auf Planung, Or- ganisation und Durchführung der Waidumbaumaßnahmen erfordern. Auch dieser Mehraufwand muss in die Entschädigungsberechnung mit einfließen. Im Worst-Case- Szenario wird die Fläche für einen Waldumbau auf85Hektar geschätzt. Bei einem vor- sichtig geschätzten Aufwand bis zu einer gesicherten Waldkultur von15.000 €kann das einen finanziellen Aufwand von 1,3 Mio.€bedeuten! 3. Der notwendigeWaldumbau(siehe Forstrisikoanalyse) wird über einen sehr langen Insbesondere die Anlage von Waldmänteln hat dauerhaft einen enormen Pflegeauf- wand zur Folge, da im Bereich dieser Waldmäntel keine hoch wachsenden Bäume akzeptiert werden. Die Pflegeeingriffe sind auch notwendig, um die ökologische Wer- tigkeit der Waldmäntel auf Dauer zu sichern. Ansonsten würden sich die Waldmäntel zu senkrechten Waldträufen entwickeln. - 4- 8.ForststützpunktRappenwört: Die Verlagerung des städtischen Forststützpunktes Rappenwört ist ein Entgegenkom- men der Stadt gegenüber dem Projektträger. Leider fehltunter der Auflistung der sons- tigen Sachgüter auf S. 93 des GEB dieser Forststützpunkt. Dafür wird er im Kapitel Inf- rastruktur auf S. 99 erwähnt, dafür fehlen dort die Wildgehege. Geplant ist die Verla- gerung des Stützpunktes an den Waidweg auf einem städtischen Grundstück. Das Forstamt geht davon aus, dass die Errichtung des Forststützpunktes als privilegierte Nut- zung im Außenbereich zulässig ist. Parallel zum Planfeststellungsverfahren muss durch den Projektträger die Zulässigkeit im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden. Die Verlagerung des Stützpunktes ist unverzichtbar um die Bewirtschaftung des StadtwaI- des im Bereich der Rheinaue sicherzustellen. Der Forststützpunkt muss funktional und der Größe nach dem jetzigen Stützpunkt ent- sprechen. Das Forstamt ist frühzeitig in die konkreten Planungsüberlegungen einzube- ziehen. Der jetzige Stützpunkt kann erst aufgegeben werden, wenn der Ersatzbau am 7.Wegfall WildgehegeRappenwört: Das Forstamt bedauert nach wie vor, dass durch den Bau des Polders die beliebten Wildgehege im Rappenwört ersatzlos wegfallen. Innerhalb des PIanfeststellungsverfah- rens ist eine Verlagerung an andere Standorte nicht vorgesehen. Das Forstamt weist darauf hin, dass von politischer Seite ((DU-Fraktion) eine Verlagerung der Gehege im- mer wieder gefordert wird. Im Falle einer solchen - aus politischer Sicht - gewünschten Verlagerung würden die Kosten hierfür komplett bei der Stadt bleiben. In die Vereinbarung ist aufzunehmen, dass der Abschuss des Gehegewildes einschließ- lich Vermarktung oder Entsorgung und / oder deren Umsetzung in andere Gehege so- wie der Abbau der Gehege (Zäune und Futterhütten) Aufgabe des Projektträgers ist. 6.SinkenderJagdwert: Während des Baus und des Betriebs des Polders wird es erhebliche Einschränkungen der Jagd geben. Esist zudem damit zu rechnen, dass es hochwasserbedingte Wildverluste geben wird. Beide Faktoren reduzieren den Jagdwert erheblich. Hierfür ist der Stadt als Eigenjagdbesitzerin eine entsprechende Entschädigung zu gewähren. Diese kann ggfs. in die Gesamtentschädigung eingerechnet werden. -5 - Wer beseitigt nach ökologischen Flutungen oder nach einem Retentionsfall mögliche Abflusshindernisse ? Wer prüft nach ökologischen Flutungen oder nach einem Retentionsfall die Wege im Hinblick auf einen verkehrssicheren Zustand? - Wer ist für die Entsorgung von Abfällen und Müll zuständig, der bei Überflutungen in die Auewälder eingeschwemmt werden? - Auf den Seiten 201 ff. wird die Bauabwicklung mit einer Zeitdauer von 6 Jahren angegeben. Wer ersetzt die Ertragsausfälle durch nicht mögliche forstliche Maß- nahmen während dieser langen Bauphase? - Instandsetzung aller Hauptwege und ggf. untergeordneter Wege nach der Bauphase Entschädigungen für temporär genutzte Baunebenflächen im Wald 9. Im Vertrag muss auch geregelt sein, dass durch den Bau und den Betrieb des Polders neu entstehendeVerkehrssicherungspflichtenim Wald vom Projektträger dauerhaft zu übernehmen sind. Solche Verkehrssicherungspflichten ergeben sich z. B. als Folge der Aufstellung von Informationstafeln, in deren Umfeld dann regelmäßige Verkehrssi- cherungskontrollen durchgeführt werden müssen. Auf Wunsch des Projektträgers kann diese Aufgabe ggfs. auch durch das Forstamt erfolgen. Dieser Zusatzaufwand müsste dann auch in die Entschädigungsberechnung eingehen. Aus privatrechtlicher Sicht ergeben sich noch weitere klärungsbedürftige Fragen, die in die Grundsatzvereinbarung eingearbeitet werden müssen: punktes Sache des Projektträgers ist. Die Formulierung auf S. 178ff11Neubau unter Kos- tenbeteiligung des Landes in Höhe des gesetzlichen Entschädigungsanspruchs11lässt ei- nen zu großen Spielraum für Zusatzkosten seitens der Stadt. Die Neubaukosten werden erheblich über dem Wert der aktuellen Gebäude liegen, da bei einem Neubau zahlrei- che öffentlich-rechtliche Vorgaben auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit zu beach- ten sein werden. Ziel der Verhandlungen mit dem Land muss sein, dass der Projektträ- ger die Neubaukosten übernimmt. Dafür stellt die Stadt das Grundstück zur Verfügung. C C 0 ', - - ~ I1IJLJ UU'1~i5 -6- Waidweg bezugsfertig ist. Im Vertrag ist festzulegen, dass die Verlagerung des Stütz- Ulrich Kienzier Abschließend bittet das Forstamt darum, in die weiteren Gespräche über die Inhalte der . Grundsatzvereinbarung im Hinblick auf den betroffenen Stadtwald einbezogen zu werden. zu entschädigen. Eswird noch einmal darauf hingewiesen, dass das Forstamt die derzeitige Version des MLR-Entschädigungsmodells zur Anwendung nicht empfehlen kann. Insbeson- dere sollte von Seiten der Stadt angestrebt werden, keine einmalige Entschädigung durch den Projektträger zu vereinbaren, sondern einedauerhafte, jährliche Entschädigungs- zahlungauszuhandeln. Dies ist aus Sicht des Forstamtes zwingend notwendig, um die auf lange Dauer entstehenden jährlichen Ertragsverluste und Mehrkosten im Forsthaushalt ab- decken zu können. Die Auflistung der privatrechtlichen Aspekte zeigt, dass der Bau und Betrieb des Polders innerhalb des Stadtwaldes für die Stadt als Waldbesitzer erhebliche Mehraufwendungen, Mindererlöse und zusätzliche Aufgaben bedeutet. Diese sind der Stadt als Waldbesitzerin - Zu prüfen ist bezüglich des Rückbaus des Waidweges von 7m Breite auf 3,5m Breite, ob es hier noch bestehende vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt gibt im Hinblick auf eine militärische Nutzung(11Nato-Straße11) -7 - Mitfreun~~nGr~ - }/A~ unser Verein ist Erbbauberechtigter des Grundstückes im Grundbuch von Karlsruhe Blatt 69731131650, Hermann-Schneider-Allee 49 und möchten daher zu dem O.g.Planfeststellungsverfahren fiir dieses Anwesen wie folgt Stellung nehmen: Aufgrund der Spundwand und dem dazugehörigen Arbeitsweg, sowie evtl. Leitungstrassen wird unser Grundstück gemindert. Wie bereits in früheren Ausfiihrungenvorgebracht, erwarten wir dafiir entsprechende Ausgleichsflächen. Desweiteren fallen unser Spielplatz und ein Verkaufsstand des Gartenwirtschafts- betriebes in das Baugelände, für die wir Ersatz bzw. Wiederherstellung geltend machen. Die Bootstreppen in den Altrhein sind neueren Datums und müssen ausgebaut und entsorgt werden, wofiir wir die Kosten anmelden. Unser Regenwasser wirdjetzt in separater Leitung in den Altrhein geleitet. Durch die Spundwand muß diese Leitung zu der nördlich unseres Grundstückes geplante Pumpstation Süd umgeleitet werden. Inwieweit die Abwasserleitung auf unserem Grundstück zum städtischen Kanalnetz in den Bereich der Bauarbeiten fällt und daher neu verlegt werden muss, ist nicht ersichtlich. Wir erwarten, dass die Umlegungskosten der Leitungen aufgenommen werden. Die Einfriedigung unseres Grundstückes muss aufgrund der Bauarbeiten neu erstellt werden. Diese Kosten machen wir ebenfalls geltend. In früheren Gesprächen bzw. in der Planung des Gartenbauamtes waren fiir uns Parkplätze an der Grenze zum Freibad Rappenwört vorgesehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese auch in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Während der Bauarbeiten auf unserem Grundstück ist der Wirtschaftsbetrieb sehr eingeschänkt und unter Umständen auch ausgeschlossen. Dazu hat unser Pächter bereits vorsorglich Entschädigung angemeldet. Wir bitten um Prüfung, ob wir dazu verpflichtet sind bzw. wir diese dann entschädigt bekommen. Wir erwarten vor dem Beginn der Bauarbeiten auf dem Grundstück eine Beweissicherung unseres Gebäudes mit der Feststellung des Ist- Zustandes des gesamten Anwesen. Die Bauarbeiten sind eine wesentliche Einschränkung unserer Vereinsaktivitäten, sowie des Wirtschafts- betriebes, welche daher zeitlich auf eine Minimum beschränkt sein sollen. Unsere Bootsplatzinhaber sind durch die Baumaßnahme auch wesentlich eingeschränkt und zukünftig mit erheblichen Mehraufwand zur Ausübung ihres Kanusportes gezwungen, da unser direkter Zugang zum Altrhein wegfällt. Nach Beendigung der Bauarbeiten erwarten wir eine Neuvermessung des Grundstückes. Wir bitten unsere vorgenannten Anmerkungen im weiteren Verlauf zu berücksichtigen. Sehr geehrte Damen und Herren, 76124 Karlsruhe Zentralen Juristischen Dienst Stadtplanungsamt STADT KARLSRUHE Ortsgruppe Karlsf-ll!!ßß.,JI.-, i~l: Naturl/reunde Ortsgruppe Kar/smlte e.V.i,~",'"',. ','"-I'cL P"= "i HAUSVERWALTUNG: Postfach 210131,76151Karlsriilte..c_..,.,.,',~_ . . _._. .: .. ~ .. :...:.~.j ("t~~~(t,IV'~~t.. '\dtlJ:Cl..r:ungSi:lmt ~.3 __.l~Ä·;_;::_.:_.:.·-r:'-'~Ir-HA USVERW ALTUNG ~;l\~~~-itm~;;:~~~=hrer: \ i-~_J_-Heinrich-Spachholz-Str.Y Ipc"FirA~-~lV\!vL76185Karlsruhe \ _~_.._L_._..~: ~.-~ •.oE/ef?ll+Fax: 07211503053 -:::f...t...s:(-~~... :\.\/v,\·t!.··lI: eeneossesioweb.de ~ ~1Js..VJ ..Karlsruhe, 25.7.2015 Hochwasser-Retentionsraum Bellenkop~ppenwört Stellungsnahme zum PlanfeststeUungsverfahren Grundstück Karlsruhe, Hermann-Schneider-Allee 49 NaturFreunde UlIUUuUU Gläubiger-ID des Ski-Club Karlsruhe eV.:DE79 SCK 00000 308074 Sparkasse Karlsruhe Kto 917 698 3 BlZ 660501 01 SIC: KARSDE66XXISAN: DE09 66050101 0009176983 Volksbank Karlsruhe Kto 317 462SlZ 661 90000 BIC: GENODE61KA1 IBAN: DE34 661900000000317462 Sehr geehrte Damen und Herren, die Kanu-Vereine auf Rappenwört haben Herrn Jochen Horstmann einstimmig zu Ihrem Spre- cher im Namen des Kanu-Kreises Karlsruhe gewählt. Er wurde von den jeweiligen einzelnen Vorständen der Vereine bevollmächtigt, diese in Angelegenheiten des PIanfeststellungsverfah- rens Retentionsraum Bellenkopf - Rappenwört vollständig zu vertreten. Dennoch möchten wir - damit nicht eventuell irgendwelche Versäumnisse auftreten - die Be- lange des Ski-Club Karlsruhe e.v. mit unserem Bootshaus Hermann-Schneider-Allee 49 d auf Rappenwört nochmals einzeln geltend machen wie folgt: • Die Regenwasserableitung der Vereine in das Altwasser bleibt im Wesentlichen bestehen. Zusätzlich wird ein Pumpenschacht im Weg an der Grenze KTVI Rheinbrüder erstellt (An- lage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.4.1.4), von dem aus das Regenwasserbei ho- hen Wasserständen in das Altwasser gefördert wird. Die Leitungsanschlüsse beim Grund- stück des SCK (Ski-Club Karlsruhe e.v.) sind nicht dargestellt und sollten nachgetragen werden. Die vollkommene Übernahme der Anschlusskosten wird gefordert_ • An 10 wesentlichen Bauwerken im Polderraum werden Ein- und AussatzsteIlen für die Kanuten mit 2 m breiten Wegen und Treppen vorgesehen (Anlage 1, Gesamt- erläuterungsberichtZift.7.3.5.9). Der SCK stimmt den Vorhaben zu. Die vorgese- henen Wegeführungen müssen jedoch teilweise bei der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den Vereinen verbessert werden. • Die Antragsunterlagen gehen vom derzeitigen Bestand der Freiflächen bei den Vereinsanlagen aus. Sie berücksichtigen nicht die Freiflächenplanung von 2012 des Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe. Die Vereine erwarten die Übernahme und Umsetzung dieser Planung durch den Träger des Vorhabens. Planfeststellungsverfahren Retentionsraum Bellenkopf - Rappenwört hier Maßnahmen, die den Ski-Club Karlsruhe e.v. mit dem Bootshaus Hermann-Schneider- Allee 49 d, 76189 Karlsruhe unmittelbar betreffen Kopie zur Kenntnis auch an den Zentralen juristischen Dienst, Stadtplanungsamt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Lammstr. 7 Karlsruhe, 23. Juli2015 Datei: dk 150723 lRA KA - Planfeststellung Retentionsraum An das Landra amt Karlsruhe Dezernat V Amt für U elt und Arbeitsschutz Beierth mer Allee 2 7613 Ski-Club Karlsruhe e V Postfach 111 349 76063 Karlsruhc www.ski-dub-karlsruhe.de Vorsitzender Dieter König, Hermann-Hesse-Str. 14, 76189 Karlsruhe Ski SnowboardTennisKanu WildwasserWandernGymnastikMarkwaldhütte ~O-LtOÜJG0'1'j8 Ski -CIubKarI5ruh e e.V. Dieter Köni VorsitzendEASk"c;mJf/o',Karlsruhee.V. im Voraus unseren Dank, mit freundlichem Gruß •. ' .. ...... ~._"!-.._ .:.-:\~..'" • Die Bauzeit beträgt mindestens 6 Jahre. Es wird in räumlich und zeitlich getrennten.":.'.()Jl,;J.fiI,'" Abschnitten gebaut. An fast allen Neu- und Umbauten werden Lagerflächen in un-UI.;g mittelbarer Nähe der Vereinsanlagen erforderlich (Anlage 1, Gesamterläuterungs- bericht liff. 7.4). Bevor die Spundwand und die Kanäle auf der südlichen Seite der Vereinshäuser erstellt werden, müssen die Parkplätze auf der nördlichen und west- lichen Seite der Vereinshäuser gemäß der Freiflächenplanung des GBA KA gebaut und nutzbar sein. • lurBeweissicherung während der Bauphase wird der Istzustand der betroffenen Gebäude dokumentiert (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht liff. 9.2). Die Verei- ne erwarten dies für alle ihre baulichen Anlagen. • Der Pamina-Radweg führt an der südlichen Seite der Vereinshäuser vorbei (Anlage 10, Landschaftspflegerischer Begleitplan,lift.10-10.4, Lage). Die Festlegung des Gartenbau- amtes und des Schul- und Sportamtes KA von 2011, den Radweg zwingend auf der nördli- chen Seite vorbei zu führen, ist nicht berücksichtigt. Die Vereine erwarten die Übernahme und Umsetzung dieser Vorgabe. • Im Landschaftspflegerischen Begleitplan fehlt ein Kapitel zum Kanusport im Reten- tionsraum völlig. Der offizielle Kanuwanderweg des Landes BW ist in den Maß- nahmen zur Sicherstellung der Erholungsmöglichkeiten nicht aufgeführt (Anlage 10, Landschaftspflegerischer Begleitplan, liff. 10-10). Schon 2011 haben die Ka- nuvereine gefordert, dass der Kanusport und der offizielle Kanuwanderweg in das Vorhaben aufgenommen werden. Zudem wurden am Bellenkopf-Durchlass Ein- und Aussatztreppen zwischen Rhein und Altwasser zusammen mit einem ca. 8 m breiten Landstreifen als Rastplatz für die Kanuten erwartet. Die Kanuvereine erwar- ten auch namens aller Kanuwanderer, dass ihre Feststellungen und Einwendungen berücksichtigt werden. Wir schließen uns den Ausführungen von Jochen Horstmann im Namen des Kanu-Kreises Karlsruhe damit unmittelbar an und sind - zur Vereinfachung des Schriftverkehrs - auch damit einverstanden, dass Antworten und Stellungnahmen unmittelbar auch über ihn stattfinden. OOOCCGO'l'i9 Seite2von 2 Ski-Club Karlsruhe - Schreiben vom23.07.2015 3. Der Keller des unseres Vereinsheims wird verfüllt. Als Ersatz wird ein Anbau erstellt. Aufsteigende Feuchtigkeit wird durch eine horizontale Feuchtigkeitssperre unterbunden. Die Haustechnik wird an das neue Gebäude angepasst. Im Anbau wird zusätzlich ein Lagerraum für die mobilen Aufsatzelemente der Spundwand entlang unseres Vereinsheims erstellt (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.4.1.3 und Ziff. 7.3.4.1.5).Der KMK stimmt dem Vorhaben unter der Bedingung der vollständigen Kostenübernahme zu. 2. Die Schmutzwasserleitung unseres Vereinsheims im Weg entlang des Altwassers wird teilweise neu verlegt (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.4.1.4). Der Leitungsanschluss des Vereinsgrundstückes ist nicht dargestellt und sollte nachgetragen werden. Die vollkommene Übernahme der Anschlusskosten durch den Träger des Vorhabens ist Voraussetzung für eine Zustimmung .des KMK. 1. Die Grundwasserabsenkunqim Bereich unseres Vereinsheims wird durch Drainagestränge und Sammelleitungen in den öffentlichen Wegen durchgeführt und zum Pumpwerk Süd südöstlich des Hauses der Naturfreunde e. V. geleitet (Anlage 1.,Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.4.1.2). Die dadurch erreichte Absenkung konnte in den Unterlagen nicht gefunden werden und sollte uns mitgeteilt werden. Eine Verlegung der Leitungen näher zu dem Gebäude hin würde bei Hochwasser die Absenkung des Wasserspiegels unter den Fußböden des Vereinsheims erhöhen und wird deshalb erwartet. Eine Zustimmung des KMK zu Art und Umfang der Grundwasserabsenkung kann erst nach vollständiger Vorlage der grafischen und hydrologischen Angaben erfolgen. Wir nehmen hierzu wie folgt Stellung, soweit die Planung uns betrifft: Die Antragsunterlagen des Landes BaWü, vertreten durch das RP Karlsruhe, liegen z. Zt. im Stadtplanungsamt Karlsruhe aus. Sehr geehrte Damen und Herren, Hier: Stellungnahme desKanuclub Maxau Karlsruhe e.V. zum Planfeststellungsverfahren im Juni 2015 durch das LRA Karlsruhe Geplanter Hochwasser-Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört Karlsruhe, den 22. Juli 2015 76124 Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst. Stadtplanungsamt Karlsruhe Lammstr. 7 KMKe.V. Andreas Kienzier • August-Kutterer-Str.15 • 76189 Karlsruhe KANUCLUB MAXAU KARLSRUHEs.v, MITGLIED DES DEUTSCHEN KANUVERBANDES 1. Vorsitzender: Andreas Kienzier • Tel.: 0721 /69 60 10 Kanuclub MaxauBootshaus:Hermann-Schneider-Allee 49a • 76189 Karlsruhe Karlsruhee.V.Bankverbindung: IBAN: DE74 6605 0101 0009 0126 59 •ercKARSDE66 Gläubiger-Ident-Nr.:DE79KMK00000596455 www.kanuclub-maxau.de ! o0 0 GljLJ0 " 2 0 1.Vorsitzender Mit freundlichen Grüßen Sollten Sie Rückfragen oder Hinweise haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 9. An 10 wesentlichen Bauwerken im Polderraum werden Ein- und AussatzsteIlen für die Kanuten mit 2 m breiten'Wegen und Treppen vorgesehen (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.5.9). Unser Verein stimmt dem Vorhaben zu. Die vorgesehenen Wegeführungen müssen jedoch teilweise bei der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den Kanuvereinen verbessert werden. Der KMK fordert als Voraussetzung für die Ausführungsplanung eine fachliche Beteiligung in Form von Ortsbegehung und Gespräch mit Planer und Planfeststeller. Die Ergebnisse sollen verbindlich sein und in die Planunterlagen einfließen. 8. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan fehlt ein Kapitel zum Kanusport im Retentions- raum völlig. Der offizielle Kanuwanderweg des Landes BW ist in den Maßnahmen zur Sicherstellung der Erholungsmöglichkeiten nicht aufgeführt (Anlage 10, Landschafts- pflegerischer Begleitplan, Ziff. 10-10). Schon 2011 haben die Kanuvereine gefordert, dass der Kanusport und der offizielle Kanuwanderweg in das Vorhaben aufgenommen werden. Zudem wurden am Bellenkopf - Durchlass Ein- und Aussatztreppen zwischen Rhein und Altwasser zusammen mit einem ca. 8 m breiten Landstreifen als Rastplatz für die Kanuten erwartet. Unser Verein erwartet auch namens aller Kanuwanderer, dass ihre Feststellungen und Einwendungen berücksichtigt werden. 7. Der Pamina-Radweg führt an der südlichen Seite unseres Vereinsheims vorbei (siehe Anlage 10, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Ziff. 10-10.4, Lage). Die Festlegung des Gartenbauamtes und des Schul- und Sportamtes KA von 2011, den Radweg zwingend auf der nördlichen Seite vorbei zu führen, ist nicht berücksichtigt! Wir erwarten auch hier die Übernahme und Umsetzung dieser Vorgabe. 6. Zur Beweissicherung während der Bauphase soll der Istzustand der betroffenen Gebäude dokumentiert werden (siehe Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 9.2). Wir erwarten dies für alle unsere baulichen Anlagen. ~ 4, Die Antragsunterlagen gehen vom derzeitigen Bestand der Freiflächen bei den Vereinsanlagen aus. Sie berücksichtigen nicht die Freiflächenplanung von 2012 des Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe. Unser Verein erwartet die Übernahme und Umsetzung dieser Planung durch den Träger des Vorhabens, 5. Die Bauzeit soll mindestens 6 Jahre betragen und es soll in räumlich und zeitlich getrennten Abschnitten gebaut werden. Dabei werden an fast allen Neu- und Umbauten Lagerflächen in unmittelbarer Nähe erforderlich (siehe Anlage 1, GesamterläuterungsberichtZiff.7.4). Bevor die Spundwand und die Kanäle auf der südlichen Seite unseres Vereinsheims erstellt werden, müssen die Parkplätze auf der nördlichen Seite unseres Vereinsheims gemäß der Freiflächenplanung des GBA KA gebaut und nutzbar sein. Auf der bestehenden Parkfläche sind alle Baumstubben zu roden, um künfÜgPark- und'Ranqiervorqänqe nichtzu behindern. Deo LiLILJLI '1L'I .seite2 - an den Zentralen Juristischen Dienst, Stadtplanungsamt Karlsruhe, 22,07,2015 - Die Schmutzwasserleitung der Vereinshäuser im Weg entlang des Altwassers wird teilweise neu verlegt (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.4.1.4).Oie Leitungs- anschlüsse der Vereinsgrundstücke sind nicht berücksichtigt. - Die Regenwasserableitung der Vereine in das Altwasser bleibt im Wesentlichen bestehen. Zusätzlich wird ein Pumpenschacht im Weg an der Grenze KTVI Rheinbrüder erstellt (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.4.1.4), von dem aus das Regenwasser bei hohen Wasserständen in das Altwasser gefördert wird. Die Leitungs- anschlüsse der Vereinsgrundstücke sind nicht berücksichtigt. - Die Leitungstrasse für Grundwasser und die Zufahrt zum Pumpwerk führen entlang der Spundwand, teilweise über das Grundstück der Naturfreunde e. V. (Lageplan110 02 GF10_CLD 01). Der Verein erwartet eine geeignete Ersatzfläche und eine neue Einfriedung entlang dieser Zufahrt. Das Grundstück muss neue ausgesteint und im Grundbuch eingetragen werden. - Die Grundwassabsenkung im Bereich der Vereinshäuser wird durch Drainagestränge und Sammelleitungen in den öffentlichen Wegen durchgeführt und zum Pumpwerk Süd südöstlich des Hauses der Naturfreunde e. V. geleitet (Anlage 1, Gesamterläuterungs- bericht Ziff. 7.3.4.1.2). Die dadurch erreichte Absenkung konnte in den Unterlagen nicht gefunden werden. Eine Verlegung der Leitungen näher zu den Gebäuden hin würde bei Hochwasser die Absenkung des Wasserspiegels unter den Fußböden der Vereinshäuser erhöhen. Stellungnahme: - Über die Vereinbarung der Kanuvereine mit dem RP KA vom 21.05.2014 hinaus wurde die Anregung der Kanuvereine noch nachträglich berücksichtigt, den Durchlass im Scheitel um 15 cm anzuheben, damit das Bauwerk mit Kanus im langjährigen Mittel an 270 Tage pro Jahr durchfahren werden kann (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.3.2.4). Die Kanuvereine begrüßen die modifizierte Planung. Die Unterlagen (35 Ordner - Stand März 2015) wurden von den Kanuvereinen auf Rappenwört eingesehen. Sie nehmen hiermit Stellung, soweit die Planung für sie von Bedeutung ist. Das Vorhaben und die Pläne werden auch auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter "Aktuell/Bekanntmachungen" veröffentlicht. Die Antragsunterlagen des Landes BW, vertreten durch das RP Karlsruhe, werden z. Zt. Im Stadtplanungsamt KA, Lammstr. 7 durch den Zentralen juristischen Dienst KA .ausgelegt (Frist bis 20.07.15). Jeder, dessen Belange berührt werden,.kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Stellungnahme der Kanuvereine auf Rappenwört zum Planfeststellungsverfahren im Juni 2015 durch das LRA Karlsruhe oC 0·u·"J(~u""1 ", ') u '- ,_ Geplanter Hochwasser-Retentionsraum Bellenkopfl Rappenwört 2 - Zur Beweissicherung während der Bauphase wird der Istzustand der betroffenen Gebäude dokumentiert (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht liff. 9.2). Die Vereine erwarten dies für alle ihre baulichen Anlagen. - Die Bauzeit beträgt mindestens 6 Jahre. Es wird in räumlich und zeitlich getrennten Abschnitten gebaut. An fast allen Neu- und Umbauten werden Lagerflächen in unmittelbarer Nähe erforderlich (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht Ziff. 7.4). Bevor die Spundwand und die Kanäle auf der südlichen Seite der Vereinshäuser erstellt werden, müssen die Parkplätze auf der nördlichen und westlichen Seite der Vereinshäuser gemäß der Freiflächenplanung des GBA KA gebaut und nutzbar sein. - Die Antragsunterlagen gehen vom derzeitigen Bestand der Freiflächen bei den Vereinsanlagen aus. Sie berücksichtigen nicht die Freiflächenplanung von 2012 des Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe. Die Vereine erwarten die Übernahme und Umsetzung dieser Planungen. - Die Hermann-Schneider-Allee wird vom Hauptdamm XXVI an der Altwasserbrücke bis zur Umschließung des Rheinparks bei den Parkplätzen des Rheinstrandbades um ca. 2,10 m angehoben. Sie ist bis zu einem Pegel Maxau 8,53 m (10 jähriges Hochwasser 4000m3/s) allgemein nutzbar (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht lift. 7.3.4.2.1). Die Vereine stimmen dem Vorhaben zu. - An 10 wesentlichen Bauwerken im Polderraum werden Ein- und AussatzsteIlen für die Kanuten mit 2 m breiten Wegen und Treppen vorgesehen (Anlage 1, Gesamterläuter- ungsbericht lift. 7.3.5.9). Die Vereine stimmen den Vorhaben zu. Die vorgesehenen Wegeführungen müssen teilweise bei der Ausführungsplanung verbessert werden. - Vor den Vereinshäusern werden zwei jeweils 12 m breite Bootstreppen zum Altwasser erstellt. Sie haben 3 m breite Durchgänge in der Spundwand, die bei Hochwasser geschlossen werden (Anlage 1, Gesamterläuterungsbericht liff. 7.3.5.9). Die Vereine stimmen dem Vorhaben zu. - Die rheinseitige Bootsanlegestelle der Kanuvereine wird abgebrochen und eine neue, 25 m lange in ca. 50 m Entfernung vom Bauwerk 3 gebaut (Anlage 1, Gesamterläuter- ungsberichtlift.7.3.5.9). Die Vereine stimmen dem Vorhaben zu. - Der Keller des Kanuklubs Maxau wird verfüllt. Als Ersatz wird ein Anbau erstellt. Aufsteigende Feuchtigkeit wird durch eine horizontale Feuchtigkeitssperre unterbunden. Die Haustechnik wird an das neue Gebäude angepasst. Im Anbau wird zusätzlich ein Lagerraum für die mobilen Aufsatzelemente der Spundwand entlang der Vereinshäuser erstellt (Anlage 1, Gesamterläuterungsberichtlift.7:3.4.1.3 und liff. 7.3.4.1.5).Der KKM stimmt dem zu. - Der Kellerraum der Rheinbrüder e. V. wird mit lustimmung des Vereins nicht geschützt. Der Nutzungsausfall wird abgegolten. Die dort vorhandene Haustechnik wird an anderer Stelle im Gebäude neu erstellt. Aufsteigende Feuchtigkeit wird durch eine horizontale Feuchtigkeitssperre unterbunden (Anlage 1, Gesamterläuterungsberichtlift.7.3.4. 1.3). 3 Naturfreunde Karlsruhe e.V., Ski-Club Karlsruhe e. V., LRA Karlsruhe, Herr Schneider, BW Kanuverband, Herr Meyer, Kanuklub Karlsruhe- Maxau,Karlsruher Turnverein 1846, Polizeisportverein Karlsruhe,Rheinbrüder Karlsruhe e.V., z.d.AdJ ~")iA ,UiMrtlJ,u{dwta(#c.:r-;L ~ rw.. ~O. ~~~v1UVD1 (»(JAJw\d»~q .;oJJlu,J d',~1CU W~14~~t.~t~1(irM~dJ1) ,,&~v(41,f~~i~t ~Crk"t:w~Aq)· Per Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme an: aufgestellt: 10.07.2015 Jochen Horstmann, (Rheinbrüder Karlsruhe e. V.) Sprecher der Kanuvereine auf Rappenwört Die Kanuvereine auf Rappenwört bitten die Stadt Karlsruhe diese Stellungnahme im laufenden Planfeststellungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und in die eigene Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren mit aufzunehmen. - Zentraler juristischer Dienst Karlsruhe - Tiefbauamt Karlsruhe (Schreiben vom 06.12.2011) - Gartenbauamt Karlsruhe (Schreiben vom 06.12.2011) - Schul- und Sportamt Karlsruhe (Schreiben vom 01.12.2011) Die Kanuvereine auf Rappenwört geben diese Stellungnahme an die folgenden Abteilungen der Stadt Karlsruhe per Mai! weiter und verweisen auf ihre früheren diesbezüglichen Schreiben: Anmerkungen zum weiterem Vorgehen: - Im Landschaftspflegerischen Begleitplan fehlt ein Kapitel zum Kanusport im Retentionsraum völlig. Der offizielle Kanuwanderweg des Landes BW ist in den Maßnahmen zur Sicherstellung der Erholungsmöglichkeiten nicht aufgeführt (Anlage 10, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Ziff. 10-10). Schon 2011 haben die Kanuvereine gefordert, dass der Kanusport und der offizielle Kanuwanderweg in das Vorhaben aufgenommen werden. Am Bellenkopf- Durchlass werden Ein- und Aussatztreppen zwischen Rhein zum Altwasser zusammen mit einem ca. 8 m breiten Landstreifen als Rastplatz für die Kanuten erwartet. - Der Pamina-Radweg führt an der südlichen Seite der Vereinshäuser vorbei (Anlage 10, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Ziff. 10-10.4, Lage). Die Festlegung des Gartenbauamtes und des Schul- und Sportamtes KA von 2011, den Radweg zwingend auf der nördlichen Seite vorbei zu führen, ist nicht berücksichtigt. Die Vereine erwarten die Umsetzung dieser Vorgabe. Im F lächennutzungsplan2010ist d ie Polderfläche in g eeigneter Weise nachrichtlich zu übernehmen. Der Landschaftsplan2010beinhaltet bereits eine Darstellung der P olderfläche als geplantes Überschwemmungsgebiet, dies wird in der la ufenden F ortschreibung des Landschaftsplanes entsprechend b eibehalten. Aus Sicht d es NVK als Träger der Flächennutzungs- undLandschaftsplanung sind keine darüber hinaus gehenden Aspekte beizutragen. Zu den D arstellungen indie- sen Planwerken folgende Hinweise: wir d anken für die Beteiligung an der erneuten Anhörung zum PIanfeststellungsver- fahren. DerNachbarschaftsverband Karlsruhe ( NVK) schließt sich dabei den derzeitigen undkünftigen Stellungnahmen der vom V orhaben direkt betroffenen Mitgliedsge- meinden Rheinstetten und Karlsruhe a n. ) Sehr geehrteDamen und Herren, Antrag des Landes Baden-Württemberg, auf Durchführung eines wasserrecht- lichen Planfeststellungsverfahrens nach§68 Wasserhaushaltsgesetz für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes.Beltenkopf/Rappenwörth"mit zuge- hörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkun- gen Rheinstetten, Karlsruhe und Au am Rhein hi er: Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Datum 14.08.2015 Datum/Zeichen Ihres SchreibensUnser Zeichen 12.05.2D1!5./5.f14:0'04-.691.172-2484512VSt Tel.-Durchwahl 133-6119 Zimmer Sachbearbeiter/in Viola:Steinmetz 1. Landratsamt Karlsruhe Amt für U mwelt und Arbeitsschutz Beiertheimer Allee 2 76137Karlsruhe Karlsruhe, Rathaus Marktplatz Telefon 0721/133-61 10 Telefax 0721/133-61 09 E-Mail info@ nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Kernarbeitszeit 8.30-12.00 Uhr, 14.00-15.30Uhr Haltestelle Marktplatz Aktuelle Hinweise zum Fahrplan er- halten Sie im Internetunter www.kvv.de Nachbarschaftsverband Karlsruhe Planungsstelle, 76124 Karlsruhe Beschluss: Planungsstelle Nachbarschaftsverband Karlsruhe O n0 /)U . :'~l .., ()r V~IuUI4..J ;.tcJh_ NVK-Planungss~elle: LA. Leitung der Planurigsst.vor Abgang z. K. x stellv. Leitung Planungsst.vor Abgang z.K. Leitung der Planungsst.nach Abgang z.K. stellv. Leitung Planungsst.nach Abgang z.K. 5.z. d. A. 690.02.04 4.Austrag NVK-Nr. 700 S('llhe 19.~d915 ZentraferJuristischerDienst Kopie z. K. an Herr Hans-Jörg Knecht (ZJD) Herr Hans-Volker Müller (GBA) Frau Heike Dederer (StPla) 3. 2.Nachricht hiervon an: - Stadt Rheinstetten, Rathaus, Badener Str. 1, 76287 .Rheinstetten , m. d. B. dem N\(K die Stellungnahme der Stadt Rheinstetten zukommen zu lassen - Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, 76124 Karlsruhe, , m. d. B. dem NVK die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe nach Gemeinderatsbe- schluss zukommen zu lassen Mit freundlichen Grüßen Wir bitten Sie daher uns zu gegebener Zeit über den Fortgang des Pianfeststel- lungsverfahrens zu informieren. OCOUuU01L6 RegionalverbandM ittlererOberrhein . Körperschaftd esöffentlichen Rechts' H AUSDERREGION·Baumeisterstraße2· 76137Karlsruhe Telefon ojzr 35502-0'Telefax07 2135502-22.www.region-karlsruhe.de· rvmo@region-karlsruhe.de SparkasseKarlsruhe. IBAN:DE106605 010' 0009403460' BIC:KARSDE66 Um d ie P lanungen und den B au der noch ausstehenden Maßnahmen ohne weiteren Ver- zug fortsetzen zu können, bittet der Regionalverband Mittlerer Oberrhein das Land Baden- Württemberg, ausreichende Haushaltsmittel inden kommenden J ahren b ereitzustellen. . Die Wiederherstellung des vertraglich vereinbarten Hochwasserschutzesist für den L e- bens- und Wirtschaftraum Oberrhein von hoher B edeutung. Zuletzt h aben sich diePla- nungsausschüsseder R egionalverbände Südlicher Oberrhein und Mittlerer Oberrheinin einer gemeinsamen Sitzung a m3.07.2014in Breisach über d en Stand der Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms informiert und auf einer E xkursion einenÜberblick über die Baumaßnahmen am Rückhalteraum Kulturwehr Breisach verschafft. Mit der geplanten Fer- tigstellungdes Polders Rheinschanzinsel im Jahr2015wird in d er Region Mittlerer Ober- rhein ein weiterer wichtiger Baustein für den H ochwasserschutz am Oberrhein realisiert .. Die Fortsetzung desPlanfeststellungsverfahrens zum Polder Bellenkopf/Rappenwört sowie die imJahr2014begonnenen Vorbereitungen zur Vorbereitung desPIanfeststellungsver- fahrens zum Rückhalteraum Elisabethenwört werdenausdrücklich begrüßt. In seiner öffentlichen Sitzung am24.06.2015hat der Planungsausschuss desRegional- verbandesMittlerer Oberrhein die folgende Stellungnahme beschlossen: vielen Dank für die Übersendungder Pl anunterlagen bzw.der DVD z u dem o.g. Wasser- rechtsantrag . Sehr geehrte Frau Schlichting, Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahrennach§68 Wasserhaushaltsgesetzfür den Bau und Betrieb des Retentionsraumes.Bellenkopf/Rappenwört"auf denGe- markungen Rheinstetten, Karlsruhe und Au am Rhein Tel.:0721 35502-39 Tilo Wiedemann Kontakt: 6.8.3.109/1 Ihr Zeichen 51.14004-691.172- 2484512 Ihre Nachricht vom 12.05.2015 Unser Zeichen' Datum 26.06.2015 1. Landratsamt Karlsruhe Amt für Umwelt undArbeitsschutz Frau Schlichting 76137Karlsruhe Regionalverband Mittlerer Oberrhein Baumeisterstraße 2 ·76137 Karlsruhe REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN OOOOJO(j-ji7 In einer Machbarkeitsstudie zur Anlieferung von Baumaterialien durch Schiffe im Bereich des alten Zollhauses werden Kriterien für die im Rahmen der Ausführungsplanung zu tref- fenden Entscheidung genannt. Wir bitten darum, bei der Entscheidungsfindung auch mög- liche positive Wirkungen einer Anlieferung über den Wasserweg gegenüber einer Anliefe- rung auf der Straße, wie z.B. die Entlastung der Ortslagen von Forchheim, Mörsch und Neuburgweier von Lärm- und Schadstoffimmissionen, einzubeziehen. In den ergänzten Antragsunterlagen ist die vom Regionalverband im Bereich des Rhein- parks Rappenwört gewünschte Prüfung einer Dammlösung anstelle der Spundwand ent- halten. Aus den Darstellungen geht hervor, dass die Spundwandlösung aus naturschutz- fachlicher Sicht nach Abwägung aller Gesichtspunkte günstiger zu bewerten ist. Die ge- plante Spundwand befindet sich nach dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 in einem Regionalen Grünzug. Regionale Grünzuge sind als großflächige, zusammenhängende Tei- le der freien Landschaft für ökologische Funktionen oder für Freiraumnutzungen ein- schließlich der Erholung zu erhalten. Die Inanspruchnahme für bauliche Anlagen ist mög- lich, wenn ihre Realisierung der genannten Zielsetzung nicht entgegensteht. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Rheinparks Rappenwört für die Naherholung sind daher be- sondere Anforderungen an die Gestaltung der Abtrennung zu stellen. Die Vorschläge des Regionalverbands zur Sicherstellung der Erholungsmöglichkeiten (Ver- legung einer Laufstrecke und Umbenennung einer weiteren Laufstrecke) sind in die über- arbeiteten Antragsunterlagen aufgenommen worden. Die Kosten für die Änderung der Info- tafel und der Wegweiser werden vom Vorhabenträger übernommen. Aus der nun vorliegenden Variantenbetrachtung zum Verlauf der Hochwasserschutzdam- mes südlich des Fermasees geht hervor, dass die im .Rahrnenkonzept des Landes Baden- Württemberg zur Umsetzung des Integrierten Regionalplans" (1996) enthaltene Trassen- führung aus heutiger Sicht wegen des hohen Konfliktpotential mit streng geschützten Le- bensräumen und Arten naturschutzrechtlich nicht zulässig ist, da naturverträglichere Vari- anten grundsätzlich möglich sind. Die in den Antragsunterlagen zur ersten Anhörung ent- haltene Dammtrasse nutzt weitgehend die alte Dammfläche XXVa. Allerdings würde der bisherige Damm komplett entfernt, durch einen breiteren neuen Damm ersetzt und gering- fügig von der Bebauung Neuburgweiers verschoben werden. Dadurch würden Waldflächen verloren gehen und zu Dammflächen werden. Nach der ersten Anhörung wurde vom Vor- habenträger geprüft, welche größtmögliche Verschiebung weg von der Bebauung Neu- burgweiers unter Beachtung sowohl wasservvirtschaftlicher wie auch naturschutzfachlicher und -rechtlicher Vorgaben möglich ist. Die in den Antragsunterlagen enthaltene Damm- trasse ist im Mittel ca. 55 m weiter von Neuburgweier verschoben. Gemäß der Umweltver- träglichkeitsstudie sind bei der Dammtrasse aus der ersten Anhörung und auch bei der ak- tuell beantragten Dammführung vor allem Biotoptypen von allgemeiner Bedeutung betrof- fen. Die Antragsvariante ist daher mit der regionalplanerischen Festlegung als Regionaler Grünzug vereinbar. Zu den überarbeiteten Antragsunterlagen nehmen wir im Einzelnen wie folgt Stellung: - 2 - OCOJl.iGGI23 Zen:ral2(,Iunstis". :enst Stadt Karlsruhe, Zentraler juristischer DienstpOl - Stadtverwaltung Rheinstetten, Postfach 22 31, 76282 Rheinstett Gemeinde Au am Rhein.' Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1, Herr Kugele Regierun spräsidium Karlsruhe, Referat 21, Herr Busch 2. Nachricht von Ziffer 1 an Stadt Karlsruhe 2 9.juni2015 Mit freundlichen Grüßen Wir bitten, dass bei den im Zuge des Polderbaus durchgeführten Maßnahmen auf Gemar- kung Au am Rhein sowie einer mögliche Anlieferung von Baumaterialien durch Schiffe das Einvernehmen mit der Gemeinde Au am Rhein hergestellt wird. - 3- OOOJGGCJ1L9

  • Bellenkopf-Rappenwört
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0635 7 öffentlich Dez. 1 Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasserrechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder) "Bellenkopf/Rappenwört": Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vorhaben an das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 12.11.2015 1 vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Nat.beirat 18.11.2015 3 vorberaten Gemeinderat 24.11.2015 7 zugestimmt (modifizierter Be- schlussantrag) Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Karlsruhe stimmt im Grundsatz dem Bau des Hochwasserrückhalteraums Bellen- kopf/Rappenwört zu. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Forderungen geknüpft: a) Abschluss eines Vertrages/einer Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger, dem Land Baden- Württemberg, vertr. d. d. Regierungspräsidium, und der Stadt Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) und den Stadtwerken Karlsruhe (StW) über den Bau, Betrieb und die Finanzie- rung des Hochwasserrückhalteraums und seiner Folgemaßnahmen vor Erlass des Planfeststel- lungsbeschlusses b) Angemessene Berücksichtigung der Einwendungen und Anregungen der Stadt Karlsruhe im Plan- feststellungsverfahren zum Antrag vom 4. April 2011 in der Fassung der 2. Trägeranhörung Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Antragsgegenstand/Projektbeschreibung Das Land Baden-Württemberg plant im Rahmen des „Integrierten Rheinprogramms“ (IRP) die Schaffung des Hochwasserrückhalteraums „Bellenkopf/Rappenwört“. Das erforderliche Rückhaltevolumen beträgt 14 Mio. m³ und soll gemarkungsübergreifend auf den Gebieten der Stadt Karlsruhe, der Stadt Rheinstetten und der Gemeinde Au am Rhein erbracht werden. Das Vorhaben hat die Gremien der Stadt Karlsruhe bereits mehrfach beschäftigt. Zur Grobplanung und zur Frage der Betriebsweise des Rückhal- teraums hat sich der Gemeinderat am 23.01.2007 für den Betrieb eines steuerbaren Polders ausgesprochen. Das Land Baden- Württemberg ist diesem Vorschlag gefolgt und hat dies im wasserrechtlichen Planfeststellungsantrag entsprechend berücksich- tigt. Ein gesteuerter Rückhalteraum kann kontrolliert über Ein- und Auslassbauwerke ge- füllt und entleert werden. Hinsichtlich des Projektzieles Hochwasserschutz können damit die besten Ergebnisse erzielt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei Schiffshavarien und sonstigen Kontaminationen im Rhein durch das Schließen des Polders einen Schadstoffeintrag in den Rückhalteraum zu verhindern. Damit ist gleichzeitig der Boden, insbesondere aber das Grundwasser, auch in seiner Funktion als Trinkwasservorrat für künftige Generationen, besser vor Verunreinigungen ge- schützt. Da die großen Hochwasserereignisse relativ selten vorkommen, würden sie zu großen Schäden am Naturhaushalt führen, wenn der Polder ausschließlich bei einem vorher- gesagten Hochwasser geöffnet würde. Zwischen zwei Hochwasserereignissen könnte sich auch keine angepasste ökologische Struktur entwickeln, da die zeitlichen Abstän- de zu groß wären. Deshalb werden ungesteuerte ökologische Flutungen vorgesehen, damit sich überflutungstolerante Lebensgemeinschaften innerhalb des Polders entwi- ckeln. Das Reglement sieht vor, dass der Polder grundsätzlich „offen“ ist und bis zu einem vorhergesagten Abfluss von mehr als 4 000 m 3 /s am Pegel Maxau eine ungesteuerte Flutung stattfindet. Ein Abbruch der ökologischen Flutung mit vorübergehender Ent- leerung des Polders und anschließendem Hochwassereinsatz als Hochwasserrückhal- teraum wird nach den Prognosen in den Antragsunterlagen nur etwa ein- bis zweimal in zehn Jahren vorkommen. Die Hochwasserflutung setzt dann bei Überschreitung des Abflusses von 4 500 m 3 /s ein. Ein Raumordnungsverfahren wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe für nicht er- forderlich erachtet. Die geplante Einrichtung eines Polders bedarf jedoch gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung. Das Landratsamt Karlsruhe führt als zuständige untere Wasserbehörde das Planfeststel- lungsverfahren durch. Vor Einreichung der Pläne im Planfeststellungsverfahren erhielt die Stadt Karlsruhe im Jahre 2008 die Gelegenheit, Stellung zur seinerzeitigen Detailplanung zu nehmen. Das Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Land hatte verschiedene Varianten untersucht und intern eine bestimmte Ausführung bevorzugt (sog. Variante 5), die aus Sicht der Stadt Karlsruhe problematisch war. Kri- tisch aus Sicht der Stadt Karlsruhe war zum einen die von der Planung vorgesehene Bebauung der großen Wiese vor Rappenwört, die sog. „Eiswiesen“. Die Eiswiesen sind Teil des denkmalrechtlich geschützten Ensembles Rappenwört. Zum anderen war die geplante Überflutung großer Parkplatzbereiche vor dem Rheinstrandbad Rappenwört ebenfalls kritisch zu sehen. Auf städtische Anregung wurde die sog. „Variante 7“ entwickelt, die eine großzügige- re Umschließung von Rappenwört vorsah. Danach waren die Eiswiesen und ein großer Teil der Parkplätze vor den Überflutungen geschützt. Zugunsten der Berücksichtigung der Variante 7 bei der weiteren Planung war die Stadt Karlsruhe zu Zugeständnissen bereit, die im Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2008 fixiert sind. Mit der Variante 7 ist unter anderem der ersatzlose Wegfall der Wildgehege und die Übernahme der Ge- staltungsmaßnahmen an den Spundwänden verbunden. Die Variante 7 wurde schließlich vom Land Baden- Württemberg dem Antrag auf Plan- feststellung im April 2011 zugrunde gelegt. Im Rahmen der Anhörung der Stadt Karlsruhe als Gemeinde hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.05.2012 eine umfassende Stellungnahme verabschiedet, deren Inhalte in dem Verfahren zu berücksichtigen waren. Die Stadt Karlsruhe hat im Weite- ren als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gegenüber der verfahrensführenden Wasser- behörde beim Landratsamt Karlsruhe Stellung bezogen. Ein Planfeststellungsverfahren entfaltet Konzentrationswirkung und schließt alle ande- ren erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen mit ein. Im konkreten Fall wer- den nicht nur der Bau von Dämmen und Ein- und Auslass-Bauwerken mitbeantragt, sondern auch alle sonstigen erforderlichen Veränderungen: Brücken, Durchlässe, Tei- che, Dränagen, Straßenbau, Baustelleneinrichtungen, Umwandlung von Waldflächen, Aufforstung, naturschutzrechtliche Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen, Abbruch, Rückbau und Neubau (Ersatzbauten) verschiedener Gebäude, Betrieb des Polders und vieles mehr. Die Antragsunterlagen wurden in der Folge vom Vorhabenträger umfangreich überar- beitet, Wünsche und Anregungen und Forderungen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und ggfs. berücksichtigt. Die Überarbeitung der Antragsunterlagen war insbesondere erforderlich, um die nach Antragstellung ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss BVerwG 7 B 6/14 vom 19.09.2014 sowie die Urteile BVerwG 9 A 12/10 vom 14.07.2011 und BVerwG 9 A 4/13 vom 08.01.2014), zum Natur- und Artenschutz ausreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde die Überarbeitung auch dazu genutzt, die naturschutzfachliche Datengrundlage zu aktualisieren. Mit seinem Schreiben vom 04.05.2015 und der Übergabe der fortgeschriebenen An- tragsunterlagen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe für den Vorhabenträger Land Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Baden-Württemberg das Landratsamt um Fortführung des Planfeststellungsverfahrens gebeten. Die Wasserbehörde beim Landratsamt Karlsruhe hat sodann am 12.05.2015 die 2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingeleitet und auch den betroffenen Gemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Öffentlichkeit war aufgefordert, im Rahmen der zwischen dem 19.06.2015 und 20.07.2015 erfolgten öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen die eigenen (pri- vaten) Interessen geltend zu machen. Es bestand bis zum 03.08.2015 die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen. An diese Ausschlussfrist war allerdings auch die Stadt Karlsruhe gebunden, ausge- nommen in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange (TöB). Die Stellungnahmen der städtischen Ämter und Gesellschaften (siehe Anlagen) wurden (fristwahrend) im öffentlichen Anhörungsverfahren innerhalb der vorgegebenen Frist als Einwendungen ins Planfeststellungsverfahren eingebracht. Der Planfeststellungsbehörde war gleichzeitig mitgeteilt worden, dass die Wirksamkeit der vorgelegten Stellungnahme der Gemeinde unter dem Vorbehalt einer entspre- chenden Beschlussfassung des Gemeinderates am 24.11.2015 stehe und insoweit „vorläufig“ sei. Im Rahmen dieser Gemeinderatsvorlage ist es nicht möglich, auf alle Aspekte des Vor- habens einzugehen. Für die Einzelheiten wird auf den vom Vorhabenträger übersand- ten Datenträger (DVD) verwiesen, der alle Antragsunterlagen (35 Antragsordner) ent- hält. Gem. Vorabstimmung wird dem Gemeinderat je Fraktion und Einzelstadträ- tin/Einzelstadtrat mit der Vorlage der Verwaltung jeweils eine DVD übergeben, indivi- duellen Wünschen nach einer darüber hinausgehenden Anzahl von Datenträgern wurde entsprochen. II. Auswirkungen der Planung und Anregungen der Stadt Karlsruhe im laufenden Planfeststellungsverfahren Das Projekt ist aus Sicht der Stadt Karlsruhe aus verschiedenen Perspektiven zu beur- teilen: 1. als betroffene Gebietskörperschaft 2. als Grundstückseigentümerin 3. als staatliche untere Verwaltungsbehörde Zu Ziffer 1 und 2: Hier entscheidet der Gemeinderat über die einzubringenden Anregungen und Beden- ken, zu denen die Verwaltung die nachfolgenden Vorschläge unterbreitet. In diesem Zusammenhang wird auch eine sog. Grundsatzvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe abzuschließen sein, die weitere Ein- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 zelheiten hinsichtlich der Bauabwicklung, des Betriebs und der Unterhaltung des Pro- jektes, auch unter Einbeziehung fiskalischer Aspekte, regeln wird. Soweit im Folgenden hierzu Ausführungen gemacht werden, haben diese für das Landratsamt Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde lediglich den Charakter von Hinweisen, sie sind also formal nicht Gegenstand des jetzt vom Land beantragten Planfeststellungsbeschlusses. Für die Stadt Karlsruhe bleiben die Verhandlungen über diese Grundsatzvereinbarung offen bzw. noch zurückgestellt, soweit sie sich nicht bereits durch vorausgegangene Beschlüsse gebunden hat. Eine Entwurfsfassung (Stand Januar 2011) ist den wasser- rechtlichen Antragsunterlagen beigefügt, weitere inhaltliche Abstimmungen bis hin zur Erstellung eines Schlussentwurfs werden in den nächsten Monaten folgen. Auf Arbeitsebene werden Gespräche auf der Basis eines bereits in Teilen fortgeschriebenen Entwurfs vom Juni 2015 stattfinden. Vor der Unterzeichnung der genannten Grundsatzvereinbarung wird eine Beschluss- fassung des Gemeinderates über diesen Vertragsentwurf erfolgen. Zu Ziffer 3: Soweit Beiträge in der Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde zum Planfeststel- lungsverfahren einzubringen sind, nimmt der Oberbürgermeister diese Aufgabe in ei- gener Zuständigkeit wahr und informiert den Gemeinderat über die Aspekte und fach- lichen Einzelheiten der Beteiligung. Diese sind nicht Gegenstand der Beschlussfassung durch den Gemeinderat, sind aber gleichwohl für die Entscheidungsfindung relevant und werden in der Vorlage nachfolgend dargestellt bzw. liegen im Entwurf als Anlage der Vorlage bei. Die Größe und die Komplexität des geplanten Vorhabens bringen es mit sich, dass beteiligte städtische Dienststellen auch zum vorliegenden Antrag Einwendungen und Anregungen vorgebracht haben, deren Auflistung und Bewertung jedoch den Rahmen einer gemeinderätlichen Vorlage sprengen würden. Im Folgenden werden daher nur einige wesentliche Gesichtspunkte ausdrücklich ge- nannt und im Übrigen auf die einzelnen Stellungnahmen verwiesen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass einige (Fach)Dienststellen sich im Weiteren (noch) auf ihre Stellungnahme im 1. Anhörungsverfahren 2011/2012 beziehen. Diese Stellungnahmen sind, soweit sie noch relevant erscheinen, den aktuellen Äußerungen jeweils beigeheftet. 1. Planungshoheit der Stadt Durch die beantragte Planfeststellung des Hochwasserrückhalteraumes wird insbeson- dere die Planungshoheit der Stadt Karlsruhe betroffen. Im Gebiet befinden sich der Rheinpark Rappenwört, das Naturschutzzentrum und die Hermann-Schneider-Allee sowie der Landschaftspark Rhein. Die Schutzmaßnahmen für diese Einrichtungen wur- den in zahlreichen Gesprächen mit dem Regierungspräsidium verhandelt. Die Be- schlüsse des Gemeinderates sind in die jetzige Planung des Regierungspräsidiums ein- geflossen. Bereits in der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 04.01.2012 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 war zum Ausdruck gekommen, dass aus Sicht der Stadtplanung gegen die Planung des Landes Baden-Württemberg zum genannten Retentionsraum keine Bedenken bestehen. Dies hat sich der Gemeinderat mit seinem Beschluss vom 15.05.2012 zu eigen gemacht. 2. Wasserwirtschaft Durch den Betrieb des Polders kann es zu erhöhten Grundwasserständen kommen. Deshalb werden Wasserhaltungsmaßnahmen u. a. in Daxlanden, in der Kleingartenan- lage südlich der Hermann-Schneider-Allee und im Gartenhausgebiet Fritschlach vorge- sehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass durch die Grundwasserhaltungen keine Bausubstanz beeinträchtigt wird. Den Betroffenen war im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Anliegen und Forderungen, so z.B. hinsichtlich einer Beweissicherung, als Einwendung zu formulie- ren und ins Verfahren einzubringen. Für die weiteren Einzelheiten der städtischen Aspekte wird auf die anliegende Stellungnahme des Umwelt- und Arbeitsschutzes vom 07.07.2015 verwiesen. 3. Sicherung der Trinkwasserversorgung der Stadt Karlsruhe Der geplante Retentionsraum befindet sich fast vollständig in der Zone III A des vom Regierungspräsidium ausgewiesenen Wasserschutzgebietes Kastenwört (LUBW/Nr.212206). Der von den Stadtwerken zunächst angestrengte Wasserrechtsan- trag zur Entnahme von Grundwasser und zum Bau eines Wasserwerks im Kastenwört ist im Einvernehmen mit den Beteiligten derzeit ausgesetzt, da von den Stadtwerken Karlsruhe - als Unternehmen der Trinkwasserversorgung – aktuell Alternativen zur Deckung des Trinkwasserbedarfs verfolgt werden. Die Stadtwerke sehen, insbesondere im Retentionsfall, durch die Infiltration von Rheinwasser, das möglicherweise signifikante Schadstofffrachten mit sich bringt, eine Gefahr für den Grundwasserleiter, weil die Bodenzone nicht in der Lage sein könnte, die gelöst vorliegenden Schadstoffe zurückzuhalten. In Bezug auf die Sicherung der Qualität des Grundwassers für Zwecke der Trinkwas- serversorgung ist es aus der Sicht der Stadt erforderlich, dass es zu wiederholten Un- tersuchungen des Grundwassers kommen muss. Die grundsätzliche Forderung wur- de vom Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz erhoben und schließlich vom Trinkwas- serversorger, den Stadtwerken Karlsruhe, näher spezifiziert. Für die weiteren Einzel- heiten der städtischen Aspekte wird auf die anliegenden Stellungnahmen des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutzes vom 07.07.2015 und der Stadtwerke vom 29.07./30.07.2015 verwiesen. 4. Rheinstrandbad Rappenwört Das Rheinstrandbad Rappenwört wird vor den vorgesehen Flutungen des Polders durch eine Spundwand geschützt. Bei der Dimensionierung der Spundwand wurden Ergänzende Erläuterungen Seite 7 die Beschlüsse der Stadt Karlsruhe berücksichtigt. Es werden auch die sog. Eiswiesen und Parkplätze vor dem Bad vor Hochwasser geschützt. Ab einem Rheinabfluss von 4 000 m³/Sek. am Pegel Maxau wird die Flutung des Polders vorbereitet und die Her- mann-Schnei-der-Allee für die öffentliche Nutzung gesperrt. In der noch auszuhan- delnden Vereinbarung mit der Stadt Karlsruhe ist ein Ausgleich für auftretende Um- satzausfälle zu finden, gewährleistet bleiben muss die Betreuung der technischen An- lagen im Bad. 5. Hermann-Schneider-Allee, Entwässerung und Polderbetrieb Die Planunterlagen für den Hochwasserrückhalteraum berücksichtigen die Wünsche der Stadt Karlsruhe, u.a. zur besseren Erreichbarkeit des Rheinparks Rappenwört, durch die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Stadt und Land gingen bei der Festlegung der Höhenlage der Hermann- Schneider- Allee vom Bemessungswasserstand Q Rhein = 5000 m³/Sek. aus. Für den Polderraum wird eine konstante Wasserspiegellage von 108,75 m zugrunde gelegt. Sollte die Her- mann-Schneider-Allee dennoch durch extreme Hochwasserstände tatsächlich überflutet werden, so müssten die notwendigen Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen vom Vorhabenträger übernommen werden. Regelungen zur Sicherstellung der Stadtentwässerung finden Eingang in die noch ab- zuschließende Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe. Der Vertrag wird Vereinbarungen zur Übertragung/Übernahme von Betriebs- und Un- terhaltungspflichten für entwässerungstechnische Einrichtungen sowie zugehörige Kostenvereinbarungen enthalten. Einzelheiten hierzu sowie zu den weiteren Anregungen des Tiefbauamtes sind der beigefügten Stellungnahme vom 08.07.2015 zu entnehmen. 6. Straßenbahntrasse Mit der Errichtung des Hochwasserrückhalteraumes ist ein grundlegender Umbau von Straßenbahn-Betriebsanlagen im dortigen Bereich verbunden. Die im Antrag darge- stellte Planung wurde eng mit den Verkehrsbetrieben abgestimmt. Weitere Einzelhei- ten sind in der Stellungnahme der Verkehrsbetriebe - VBK vom 06.08.2015 darge- stellt. Ergänzende Regelungen finden Eingang in die noch abzuschließende Vereinba- rung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe. 7. Naturschutzzentrum Karlsruhe Das denkmalgeschützte Gebäude des Naturschutzzentrums Karlsruhe (NAZKA) erhält zum Schutz einen Ringdamm um die gesamte Anlage. Die Planung berücksichtigt im Innenraum genügend Freiflächen für Aktionen und die Durchführung des pädagogi- schen Programms, die Entwicklungsziele des Naturschutzzentrums sind bei der Pla- Ergänzende Erläuterungen Seite 8 nung berücksichtigt. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger für das Polderprojekt, der Liegenschaftsverwaltung des Landes und der Stiftung „Na- turschutzzentrum Karlsruhe/Rappenwört“ wurde zwischenzeitlich rechtswirksam un- terzeichnet. 8. Eingriff in Natur und Landschaft Der Ausbau und der Betrieb des Rückhalteraumes werden eine nachhaltige Verände- rung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes bewirken. Durch die Ertüchtigung der Dämme sowie die technischen Bauwerke und den mit den Flutungen einhergehenden Waldumbau wird sich das Erscheinungsbild stark verändern. Insbesondere der Waldumbau wird sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken. Hinzu kommen die optischen Beeinträchtigungen durch Sicherungsmaßnahmen wie Spund- wand und Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee. Die Spundwand im Bereich Rheinpark Rappenwört muss gestaltet werden. Hierzu hat das Gartenbauamt bereits detaillierte Vorstellungen ausgearbeitet. Es entspricht den Absprachen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt, dass dies in den Händen des Gartenbauamtes liegen wird. Für die weiteren Einzelheiten sowie bezüglich zahlreicher weiterer Anregungen wird auf die Stellungnahmen des Gartenbauamtes vom 15.07./25.08.2015 verwiesen Aus ökologischer Sicht verspricht das geplante Projekt des Hochwasserrückhalteraums die mögliche Rückkehr zur früheren Auelandschaft, wie sie vor Begradigung des Rheins vorhanden war. Auf der anderen Seite war es bisher das Ziel, den Raum über- flutungsfrei zu halten. Deshalb konnten sich dort Arten ansiedeln, die mit regelmäßi- gen Überflutungen nicht mehr zurechtkommen. Bestimmte Pflanzen- und Tierarten werden deshalb in Zukunft im Rückhalteraum nicht mehr vorkommen. Der Retentionsraum liegt auch im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets Rhein- aue, von welchem eine Befreiung mit Zustimmung des Regierungspräsidiums erteilt werden müsste. Aus Sicht der Stadt Karlsruhe (untere Naturschutzbehörde) kann diese Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilt werden. Artenschutzrechtlich kann für viele betroffene Arten durch Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen verhindert werden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die vorliegenden Stellungnahmen der unteren Na- tur- und Bodenschutzbehörde vom 15.07.2015 sowie auf die Stellungnahme des Am- tes für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 07.07.2015 verwiesen. Der Naturschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme vom 09.07.2015 ausgeführt, dass er die Erforderlichkeit der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht erkennen kann. Die Höherlegung sei nur für den Preis massiver Eingriffe in Natur und Landschaft zu erhalten und wird deshalb von ihm abge- lehnt. Ferner empfiehlt er Anpassungen der Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere den Schwerpunkt stärker auf die Renaturierung von Flächen in der Fritschlach zu legen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 9. Auswirkungen auf den Stadt- und den Staatswald Im Planungsgebiet sind sowohl städtische Waldflächen betroffen als auch Teile des Staatswaldes. Wald ist die am stärksten vom Polder betroffene Vegetationsform. Die Anpassung an die neuen Aueverhältnisse werden mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Der Waldumbau soll sich über einen langen Zeitraum strecken, in einem frü- he(re)n Retentionsfall kann es allerdings zu plötzlichen großflächigen Schäden kom- men. In den Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium hat die Stadt Karlsruhe be- reits der Verlegung des Forststützpunktes zugestimmt. Die Kosten hierfür soll der Vorhabenträger übernehmen. Als Ausgleich für Waldflächen, die im Planungsgebiet entfallen, muss außerhalb des Polders aufgeforstet werden. Eine zwischenzeitlich eingerichtete „Arbeitsgruppe Wald“ mit dem Vorhabenträger, Vertretern des Waldbesitzes und örtlich erfahrener Forstfachleute befasst sich mit den ins Planfeststellungsverfahren eingebrachten Flä- chenvorschlägen im Suchraum innerhalb wie auch außerhalb des Stadtkreises Karls- ruhe. Hierzu und zu weiteren Einzelheiten wird auf die vorliegende Stellungnahme des Forst- amtes (als Waldbesitzer) vom 22.07.2015 und aus der Sicht der unteren staatlichen Forstbehörde (TöB) vom 06.08.2015 verwiesen. Alles Nähere findet Eingang in die noch abzuschließende Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt. 10. Landwirtschaftliche Flächen Aus Sicht der unteren Landwirtschaftsbehörde ist im Hinblick auf die notwendigen naturschutz- und forstrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, welche das überregionale Polderprojekt mit sich bringt, eine mehrfache Betroffenheit gegeben. Dabei geht es auch um eine gerechte Verteilung der dafür notwendigen Flächen zwi- schen dem Stadtkreis und den südlich angrenzenden Gemarkungen. Die Inanspruch- nahme ausgewiesener Ackerflächen erschwere den Landwirtschaftsbetrieben eine regionale Nahversorgung und entziehe ihnen so diesen Produktionsfaktor. Näheres hierzu ist der Stellungnahme des Liegenschaftsamtes (untere Landwirt- schaftsbehörde) vom 23.07.2015 zu entnehmen. 11. Kanu-Vereine (auf Rappenwört) In die Planung des Vorhabenträgers wurden alle wesentlichen Details eingearbeitet, die dem Kanu-Sport am Rhein dienen (Ein- und Aussatzstellen, Umtragungstreppen u. a.). Die Kanuvereine haben sich zu den im Antrag beschriebenen Maßnahmen Ergänzende Erläuterungen Seite 10 insgesamt zustimmend geäußert. Die Stellungnahme im Detail ergibt sich aus dem Schreiben der „Kanuvereine auf Rappenwört“ vom 10.07.2015, ergänzt um die Stellungnahme des Ski-Club Karlsru- he vom 23.07.2015. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Karlsruhe stimmt im Grundsatz dem Bau des Hochwasserrückhalteraums Bel- lenkopf/Rappenwört zu. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Forderun- gen geknüpft: a) Abschluss eines Vertrages/einer Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger, dem Land Baden-Württemberg, vertr. d. d. Regierungspräsidium, und der Stadt Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) und den Stadtwerken Karlsru- he (StW) über den Bau, Betrieb und die Finanzierung des Hochwasserrückhalte- raums und seiner Folgemaßnahmen vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. b) Angemessene Berücksichtigung der Einwendungen und Anregungen der Stadt Karlsruhe im Planfeststellungsverfahren zum Antrag vom 4. April 2011 in der Fassung der 2. Trägeranhörung. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015

  • Protokoll TOP 7
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 7 der Tagesordnung: Antrag des Landes Baden-Württemberg zur wasser- rechtlichen Planfeststellung für den Bau und Betrieb des Retentionsraums (Polder) „Bellenkopf/Rappenwört“: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Vorhaben an das verfahrensführende Landratsamt Karlsruhe Vorlage: 2015/0635 dazu: Gemeinsamer Änderungsantrag der Stadträtin Bettina Lisbach und des Stadt- rats Johannes Honné (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion, der Stadträte Lüppo Cramer und Dr. Eberhard Fischer (KULT) sowie der KULT-Ge- meinderatsfraktion, der Stadträte Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK), des Stadtrats Niko Fostiropoulos und der Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) sowie des Stadtrats Jürgen Wenzel (FW) vom 23. November 2015 Vorlage: 2015/0701 Beschluss: Die Stadt Karlsruhe stimmt im Grundsatz dem Bau des Hochwasserrückhalteraums Bel- lenkopf/Rappenwört zu. Die Zustimmung der Stadt Karlsruhe ist an folgende Forderun- gen geknüpft: a) Abschluss eines Vertrages/einer Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger, dem Land Baden-Württemberg, vertr. d. d. Regierungspräsidium, und der Stadt Karlsruhe, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) und den Stadtwerken Karlsru- he (StW) über den Bau, Betrieb und die Finanzierung des Hochwasserrückhalte- raums und seiner Folgemaßnahmen vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. b) Angemessene Berücksichtigung der Einwendungen und Anregungen der Stadt Karlsruhe im Planfeststellungsverfahren zum Antrag vom 4. April 2011 in der Fassung der 2. Trägeranhörung. Ergänzend zu und gegebenenfalls abweichend von den in der Verwaltungsvorlage ent- haltenen Stellungnahmen der städtischen Ämter, Gesellschaften und anderer Institutio- nen fordert der Gemeinderat, eine umwelt-, natur- und landschaftsverträgliche Alterna- - 2 - tive zur bisher geplanten Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdammes XXV zu suchen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit und Naturschutzbeirat: Sie kennen die Aufgabe des Landes, mit 13 Hochwasserrückhalteräumen und einem Rückstauvolumen von insgesamt 167 Millionen Kubikmetern, schädigenden Hochwas- serereignissen bis hin zu einem zweihunderjährlichen Hochwasser zu begegnen. Sie wissen auch, dass da durchaus das Land Baden-Württemberg noch etwas nachzuholen hat, wenn man die Entwicklung weiter den Rhein runter, vor allem hier auf der franzö- sischen Seite, verfolgt. Gerade heute wird der Retentionsraum Rheinschanzinsel bei Phi- lippsburg als eine dieser wichtigen Bausteine des Hochwasserschutzes vom Landesum- weltminister für den Betrieb freigegeben. Damit stehen insgesamt 7 der 13 angedach- ten Stauräume zur Verfügung. Der Polder Bellenkopf/Rappenwört, der sich von Au am Rhein bis zum Rheinhafendampfkraftwerk auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe er- streckt, befindet sich noch im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. Die Stadt Karlsru- he ist nun aufgefordert, ihre Anregungen, Bedenken und Hinweise in das wasserrechtli- che Planfeststellungsverfahren einzubringen. Der vorliegende Antrag berücksichtigt die Wünsche und Anforderungen der Stadt Karls- ruhe, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung der Erreichbarkeit des Rhein- strandbades Rappenwört für die Karlsruher Bevölkerung, gleichermaßen auch der Zu- gang zum Naturschutzzentrum. Ermöglicht wird dies durch die von der Stadt ursprüng- lich ausdrücklich gewünschte Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee als Erschlie- ßungstrasse, über die der Naherholungsraum samt Rheinstrandbad bis zum spätest- möglichen Zeitpunkt auch mit der Straßenbahn erreichbar bleibt. Der Gemeinderat - nicht in dieser Zusammensetzung, aber in der vorherigen - hat mit seinen befürwor- tenden Voten im Jahr 2007, 2008 und 2012, diesem Vorgang und diesem Verfahren den Weg geebnet. Das Regierungspräsidium hat die Antragsunterlagen hinsichtlich der geänderten ökologischen Anforderungen ergänzt, und auch die in der letzten Anhö- rung im Jahr 2011 geäußerten Einwendungen und Anregungen, soweit dies möglich war, berücksichtigt. Die Vorlage wurde nun im Planungsausschuss sowie in der gemein- samen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und des Naturschutzbeira- tes vorberaten und steht jetzt heute hier zur Abstimmung. Gleichzeitig aufrufen möchte ich den Änderungsantrag der Grünen, KULT, Die Linke, Freie Wähler und GfK vom 23.11. Er ist damit hier in die Diskussion mit eingebracht. Ich darf jetzt um Wortmeldungen bitten. - Herr Stadtrat Pfannkuch. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Für die CDU-Fraktion kann ich ankündigen, dass wir dieser vorbereiteten Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Verwaltungsverfahren des Re- gierungspräsidiums uneingeschränkt zustimmen. Uneingeschränkt ist vielleicht ein we- - 3 - nig übertrieben, nicht mit heller Begeisterung in jedem Einzelpunkt, auf den ich jetzt aber auch nicht näher eingehen möchte. Man kann schon sagen, dieses Dokument ei- ner Stellungnahme der Stadt, das doch einige Seiten umfasst, belegt, dass die Stadt in jahrelangen Verhandlungen mit dem Vorhabenträger versucht hat, technisch, aber auch landschaftsplanerisch, das herauszuholen, was für unsere Stadt von Interesse ist, immer natürlich unter Beachtung des Maßnahmenzieles. Zu dem möchte ich ganz kurz Stel- lung nehmen, weil Sie am Anfang gesagt haben, wir seien da nicht die Letzten. Ich glaube schon, dass unsere Maßnahme für den Rheinhochwasserschutz von entschei- dender Bedeutung ist. Wir können auch festhalten, dass oberhalb von Karlsruhe viele Einrichtungen abgeschlossen und fertig sind. Ich bin auch informiert, dass die französi- sche Seite hier ihre Hausaufgaben gemacht hat. Es wäre fatal zu sagen, wir können uns zurücklehnen, für uns ist sozusagen der Schutz im Großen und Ganzen erreicht, den wir für unsere Großstadt brauchen. So sehen wir das wahrscheinlich alle nicht. Ich will eigentlich nur auf diesen Änderungsantrag noch einmal näher eingehen. Über Details, die man gerne anders sehen würde, sollte man bitte schön nicht aus dem Blick lassen, dass Hochwasserschutz eine Maßnahme der Solidarität ist, vor allem mit den Unterliegern. Das duldet nun wirklich keinen weiteren Aufschub. Wir haben lange dis- kutiert. Wenn ich richtig gerechnet habe, sind das gute acht Jahre, wo wir über die Maßnahme Bescheid wissen. Es gab mehrere Möglichkeiten der Beteiligung, auch für die Bürgerschaft. Davon ist auch guter Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nicht, dass es einen wesentlichen Gesichtspunkt gäbe, der jetzt noch unberücksichtigt bliebe. In die Alternativenabwägung hat das Regierungspräsidium einige Punkte, die jetzt auch im Änderungsantrag drin sind, durchaus eingebracht. Nach eingehender Diskussion, auch in unserer Fraktion, kommen wir zu dem Schluss, dass diese Abwägung nachvoll- ziehbar ist. Eine kleine Kritik darf man vielleicht schon machen. Viele nicht ganz unwesentliche Punkte sind jedenfalls uns vor allem in der letzten Planungsausschusssitzung noch ein- mal richtig deutlich geworden. Da braucht man nicht darüber lachen. Wir haben es halt dann erst kapiert. Die FDP war früher dran. Das Regierungspräsidium hat, das könnte ich vielleicht auch so umformulieren, vielleicht diesen Gesichtspunkt aus ihrem fachli- chen Horizont zu wenig beleuchtet. Ich gehe jetzt z. B. auch auf die Höherlegung der Straßenbahntrasse nur als Beispiel ein. Es ist doch ganz wesentlich, dass die Höherle- gung jetzt auch den Sinn hat, den Abfluss des gesteuerten Hochwassers zu beschleuni- gen und zu kontrollieren. Es ist doch auch deutlich geworden, dass diese Straßen- bahntrasse, würde man sie jetzt nicht verändern, das sollen noch mal die Antragsteller des Änderungsantrages zur Kenntnis nehmen, wenn wir die so lassen würden wie sie jetzt ist, dann würden wir den Abfluss geradezu behindern. Natürlich gibt es einige von Ihnen, jetzt bitte ich einfach mal Ihre Bedenken, ob sie jetzt politisch, ideologisch oder sonstwie begründet sind will ich nicht kommentieren, zurückzustellen. Wenn man ge- steuert verfährt, so wie wir das im Grundsatzbeschluss gemacht haben, dann muss man doch ein Interesse daran haben, dass dann der Abfluss des Hochwassers, der nach un- seren Informationen durchaus im Schnitt zweimal im Jahr auftreten kann, möglichst zügig dann auch vonstatten gehen kann. Das hat uns eingeleuchtet. Was die Höherlegung der Straße angeht, auch da gilt das Gleiche. Zu Einzelheiten Ihres Änderungsantrages brauche ich nicht näher einzugehen, weil der Vorhabenträger nicht - 4 - daran gehindert ist, wesentlichen oder begründeten Einwendungen, die da mitschwin- gen, noch in seinem weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Wenn wir das Große und Ganze betrachten, dann können wir dieser Maßnahme uneingeschränkt zustimmen. Ich hoffe, dass wir damit auch einen Baustein dafür gelegt haben, dass das Land jetzt einen wesentlichen Schritt weiter und schneller in dieser Sache voranschreitet. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Im Hinblick auf die veränderten Hochwassersituationen mit dem vermehrten Auftreten von extremen Hochwassern, stellt die Schaffung eines na- turnahen Retentionsraums im Bereich Bellenkopf/Rappenwört einen wichtigen Baustein im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms zum Schutz der Bevölkerung aber auch der Wirtschaft und Landwirtschaft in den stromaufwärts gelegenen Siedlungsgebieten dar, eine Verantwortung, der wir uns als Stadt unter Abwägung wirtschaftlicher, ökolo- gischer, aber letztendlich auch denkmalpflegerischer Aspekte stellen müssen. Doch die Frage ist, was tun? Wie die Stellungnahme der Verwaltung zeigt, stellt die gewählte Variante eines gesteuerten Polders die bestmögliche Alternative hinsichtlich des Schut- zes des im Retentionsraum gelegenen Reservegebiets, Wasserschutzgebiets Kastenwört, im Havariefall dar. In den vorliegenden Planungen finden mit dem Schutz des Rheinstrandbades, mit dem umliegenden Gelände und des Naturschutzzentrums für unsere Stadt wichtige wirt- schaftliche, denkmalpflegerische, aber auch ökologische Aspekte, mit dem Erhalt des vorhandenen Eichenbestandes Berücksichtigung. Dies leider auch um den Preis der Aufgabe des Wildgeheges, was für uns als Fraktion aber viel schwerer wiegt, mit massi- ven ökologischen Eingriffen durch die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, eine Maßnahme, die wir als Fraktion unter Abwägung aller Interessen letztendlich mittragen werden, wenn auch mit deutlichem Bauchweh. Dass der Polder als technisch- wasserbauliches Bauwerk den technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen muss, kann von niemandem aus dem Haus ernsthaft in Frage gestellt wer- den. Aber auch hier sollten alternative Möglichkeiten unter Abwägung aller Interessen ernsthaft abgewogen werden. Hier sehen wir insbesondere der Ausführung und Gestal- tung des Hochwasserdammes XXV, entgegen der vorliegenden Stellungnahme, durch- aus technische DIN-konforme Alternativen, wie sie in der Stellungnahme der Stadt Rheinstetten aufgezeigt wurden. Die Binnenentwässerungsgräben entlang der Dämme XXV a und XXVI im Bereich Daxlanden sehen wir durchaus kritisch, doch tendieren wir hier im Sinne der Sicherung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen für deren Umsetzung, soweit dies auch in Rücksprache mit den Eigentümern von diesen gewünscht wird. Zusammengefasst stellt die vorliegende Planung einen deutlichen Eingriff in das vor- handene Ökosystem dar, aber ein Eingriff der an anderer Stelle durch die in der Planung umgesetzten Bausteine zur Rückführung in naturnahe Auenlandschaft als Ökosystem beitragen werden und im ökologischen Sinn auch als Gewinn betrachtet werden kön- nen. Für die von den Naturschutzverbänden eingebrachten Ergänzungen und Gesichts- punkten sind wir als Fraktion ausdrücklich sehr dankbar und haben sie als durchaus konstruktiv und bereichernd erlebt. Unter Abwägung aller Interessen von kommunaler, aber auch von landespolitischer Seite, der ökologischen, der ökonomischen, die der denkmalpflegerischen und verkehrlichen Aspekte wird meine Fraktion bis auf die ge- plante Ertüchtigung des Hochwasserdamms XXV der Stellungnahme der Verwaltung - 5 - zustimmen. Von daher beantragen wir bezüglich des vorliegenden Änderungsantrages Einzelabstimmung zu den genannten Punkten. Die im Änderungsantrag sogenannte Vor-Ort-Visualisierung halten wir für wenig wegweisend. Wenn man diesen Weg gehen sollte, sollte es eine umfassende Simulierung sein, letztendlich auch mit einer Probe- stauung. Der hier gemachte Vorschlag ist aus unserer Sicht in keinster Weise wegwei- send. Zusammengefasst werden wir mit den gemachten Einschränkungen dem Entwurf der Verwaltung zustimmen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Die Planung, die uns heute vorliegt, hat sich im Vergleich zu dem, was wir 2012 hier schon diskutiert hatten, nicht so sehr wesentlich verändert. Im Grundsatz ist es eigentlich weitgehend gleich geblieben und dementsprechend sind auch unsere Stellungnahme und auch der Änderungsantrag relativ ähnlich wie das, was wir schon vor ein paar Jahren hatten. Ich möchte noch einmal betonen, dass wir Grü- nen aus gesamtökologischer Sicht eine Dammrückverlegung befürworten würden. Wir haben das viele Jahre immer wieder eingefordert. Wir meinen, dass mit dem gesteuer- ten Polder die Entwicklungspotentiale der Aue, die möglich wäre, einfach nicht ausge- schöpft werden, und dass damit auch eine Chance auf eine echte Renaturierung, die eigentlich vom Integrierten Rheinprogramm auch gewollt war, leider vertan wird. Trotz- dem und auch da folgen wir dem, was wir auch vor drei Jahren gesagt haben, haben wir einfach leider feststellen müssen, dass eine Dammrückverlegung politisch nicht durchsetzbar ist, einfach weil da sehr große Widerstände hier waren. Wir sehen, dass der Hochwasserschutz wirklich keinen Aufschub mehr zulässt. Es ist dringlich, das ist völlig richtig. Die Zeit drängt hier. Im Zuge des Klimawandels wird sich die Situation auch noch weiter verschärfen. Deswegen gar nichts zu machen, uns hier zu verweigern, ist auch für uns keine Alternative und wir werden heute grundsätzlich den einen ge- steuerten Polder mittragen, auch wenn es wie gesagt nicht die favorisierte Variante ist, die uns hier als Planung vorliegt und die jetzt zum Tragen kommen soll. Wir meinen aber, auch wenn man sich für einen gesteuerten Polder entscheidet oder sich zu dieser Entscheidung durchringt, dass es durchaus auch noch Potential gebe, einiges an dieser Planung zu verbessern, mehr Natur, mehr Renaturierung, auch der Aue, zuzulassen. Wir meinen, dass man hier noch mal das eine oder andere wirklich ernsthaft überprüfen sollte. Das eine Thema ist deswegen auch unser Änderungsantrag, den wir hier gestellt haben. Der erste Punkt ist ja die Erhöhung der Hermann-Schneider-Allee. Hier sehen wir ein- fach, dass das ein ganz massiver Eingriff in Natur und Landschaft ist. Ich möchte auch noch einmal betonen, dass es hier wirklich um das Thema Landschaftsbild geht und was das auch bedeutet für die Menschen, die in diesem Raum ihre Erholung suchen. Die Erhöhung bedingt einfach auch eine Verbreiterung der gesamten Böschungsfläche, be- deutet Wald- und Flächenverlust und ist ein ganz massiver Eingriff in die Landschaft. Der Nutzen betrifft einfach nur wenige Tage im Jahr und ist auch extrem teuer. Wir meinen, dass man wirklich noch mal sehr ernsthaft auch Alternativen prüfen sollte. Man hat immer wieder andere Gründe angeführt, warum die Höherlegung unbedingt sein muss. Er war die Straßenbahntrasse oder eben dass unbedingt alles dann erreichbar sein muss. Jetzt argumentiert man auch mit ökologischen Gesichtspunkten, dass der Durchfluss unterhalb einer höhergelegten Hermann-Schneider-Allee verbessert ist. Das ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Heute ist technisch so viel machbar. Wenn man wirklich will, wird man da eine Möglichkeit finden, einen guten Durchfluss - 6 - auch ohne diese Höherlegung zu erreichen. Davon sind wir überzeugt. In der Abwä- gung Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild muss man doch sehen, dass man auf diesen Eingriff verzichten sollte. Wir bezweifeln auch erneut, dass eine Ertüchtigung des Hochwasserdammes XXV not- wendig ist, weil dieser direkt am Rhein gelegene Hochwasserdamm keine unmittelbare Schutzwirkung hat. Jetzt wird argumentiert, wir brauchen das aber, um den Polder dicht zu halten, damit wir den ganz leerlaufen lassen können, und dann im Hochwas- serfall wieder volllaufen lassen können. Das kann man akzeptieren. Es gibt viele Was- serbauer, die uns hier auch technische Alternativen vorgeschlagen haben, wie man ei- nen Damm auch befestigen kann, ohne ihn zu verbreitern, wie man ihn hochwassersi- cher machen kann, ohne wieder zusätzlich massiv in die Landschaft einzugreifen und zusätzliche Fläche zu verbrauchen. Wir meinen, dass man sich hier noch einmal ernst- haft Gedanken machen sollte. Es gibt da verschiedene Ansätze. Aus der Gemeinde Rheinstetten kam auch eine ähnliche Stellungnahme, auch von jemand, der sich mit diesem Thema gut auskennt. Da sollte man noch einmal ran und eine landschaftsver- träglichere und naturverträglichere Alternative zur Ertüchtigung, wenn sie denn unbe- dingt sein muss, prüfen. Wir meinen als drittes, dass man auf diese Binnenentwässerungsgräben, die einfach auch eine starke Trennwirkung u. a. auch für das Wild entfalten, auf die zum großen Teil verzichten kann, nämlich dort, wo keine Siedlungsflächen unmittelbar betroffen sind, wenn die Entwässerung wegfällt. Da steht auch so ein bisschen dahinter diese Denke. Wir sind einfach dafür, dass man der Natur und der Wiedervernässung auch einen gewissen Raum gibt und das einfach in Kauf nimmt, dass eben in einer Aue auch Flächen vernässt sind und nicht alles immer ständig reguliert und komplett trockenge- legt ist. Deswegen sind diese Gräben zum großen Teil verzichtbar. Man hat es jetzt be- grenzt versucht, den Eingriff durch ein paar Grünbrücken abzumildern. Hier sollte man noch einmal ran und das überprüfen, um auch wassergebundenere Lebensräume au- ßerhalb des Polders zuzulassen, insgesamt mehr Dynamik zuzulassen, als es bei der bis- herigen Planung der Fall war. Dann haben wir noch das Thema Umschließung des Rheinparks mit Spundwänden. Auch da meinen wir, wird ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen. Wenn man jetzt schon alle Parkplätze entwässern muss usw., sollte man sparsamer umspunden, wenn es denn schon sein muss. Es ist klar, dass das Rheinstrandbad und die Vereinsgelände dann ausgenommen bleiben müssen. Aber auch hier sollte man die Planung überarbei- ten. Wir haben den Eindruck, da die Planungen mittlerweile wahnsinnig komplex und um- fangreich sind, dass das kein Mensch schafft, das überhaupt noch vernünftig durchzu- arbeiten. So ehrlich müssen wir sein, das zu sagen. Die Bevölkerung, die da wirklich be- troffen ist, die sich in dem Gebiet erholt, die kann sich von dieser Planung eigentlich kein richtiges Bild machen. Deswegen wäre es uns wichtig - man müsste sicher diskutie- ren, ob das in der Zuständigkeit der Stadt oder des Landes liegt -, dass noch einmal eine Visualisierung vor Ort erfolgt, an repräsentativen Stellen und beispielhaft, damit die Menschen sehen können, was dort eigentlich im Augenblick geplant ist, wenn man die Hermann-Schneider-Allee erhöht, wenn man diese 4 m hohen Spundwände als massi- - 7 - ven Eingriff in die Landschaft dann auch wirklich realisiert. Wir meinen, wenn man hier der Bevölkerung auch noch einmal klar macht, was da geplant ist, kann sie sich ein Bild machen und kann sich dann auch entsprechend zu der Planung äußern und selbst ent- scheiden, was ihr lieber ist, alles trocken zu haben, was trocken sein soll oder vielleicht doch auf den einen oder anderen Eingriff in die Landschaft lieber zu verzichten, mal eine Vernässung zu bestimmten Zeiten, an bestimmten Tagen, zuzulassen, aber dafür auch mehr Naturnähe und ein schöneres Landschaftsbild zu haben. Zusammenfassend, wir gehen den Weg des gesteuerten Polders mit, aber es wäre uns wichtig, dass man noch einmal das Potential, das auch dann noch da ist, ausschöpft, das ökologische Potential, das Potential für den Erhalt des Landschaftsbildes, dass man diese verschiedenen Verbesserungsmöglichkeiten, die wir in unserem Antrag dargestellt haben, auch noch einmal ernsthaft prüft. Insgesamt geben wir aber wegen der Dring- lichkeit des Hochwasserschutzes dem Retentionsraum, der hier geplant ist, grünes Licht. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Ich nehme den Ball auf, den Kollegin Lisbach eben mit der Dringlichkeit des Hochwasserschutzes geworfen hat. Man könnte ja sagen, es ist ein zweihunderjährliches Hochwasser, da haben wir noch Zeit. Es könnte eben - ich muss es doch noch mal sagen - morgen nicht, da ist die Scheitelwelle zu weit weg, aber in einer Woche da sein. Das muss einem klar sein, dass wir in einer Woche Situationen haben könnten, wie sie an der Elbe vor ungefähr 12 Jahren passiert sind. Das wären irre Schä- den, die dann am Rhein auftreten würden. Deswegen ist eine Dringlichkeit geboten. Trotzdem ist die heutige Vorlage ein Kompromiss, ein Kompromiss zwischen unter- schiedlichen Interessen und Ansprüchen. Das eine ist eben der Hochwasserschutz, der eine hohe Priorität hat, aber wir sind natürlich auch gezwungen, den Naturschutz zu beachten. Es geht um den Erholungsanspruch unserer Bevölkerung. Das versucht so eine Vorlage abzubilden. Da komme ich zu dem Punkt, was erwartet uns denn da, wenn dieser Polder mal um- gesetzt wird. Es verändert sich gegenüber heute nur an wenigen Tagen im Jahr etwas, weil nur an wenigen Tagen im Jahr überhaupt Wasser in diesem Gebiet drinstehen wird. Noch viel seltener wird sich das Extremereignis, nämlich eine entsprechende wirk- liche Flutung, dass eben vorher die Tore geschlossen wurden und dann eingestaut wird, noch viel seltener, nämlich nur an wenigen Tagen in mehreren Jahren, stattfinden. Das muss einem bewusst sein, z. B. bei dem Argument, ist die Hermann-Schneider-Allee ein hydraulisches Hindernis für die Entwässerung. Sie ist es nur dann, Kollege Pfannkuch, wenn wenig Wasser drinsteht. Da müssen dann Maßnahmen helfen, wie sie Frau Lis- bach eben angedeutet hat, z. B. Düker. Aber die heutige Hermann-Schneider-Allee wä- re sogar eine Erleichterung in dem Katastrophenfall, wenn der Polder zugestaut ist, weil dann das Wasser viel leichter abfließen kann, viel leichter als unter der Straße durch ir- gendwelche Öffnungen, sondern über die Straße weg. Von daher gesehen muss man dieses Argument von zwei Seiten beachten: an manchen Tagen ist es ein Hindernis, an anderen Tagen wäre es keines. Unser Problem, auch das aller Antragsteller, ist: Wer kann sich das eigentlich vorstellen, was da auf uns zukommt. Daher auch der Punkt in dem Antrag, der ja schon lang ge- fordert wurde, auch von meiner Fraktion, dass wir das Ganze mal in der Landschaft vi- sualisiert, übrigens ähnlich wie man mal visualisieren sollte, wie sich der Straßendamm - 8 - zu einer möglichen zweiten Rheinbrücke in der Landschaft ausprägen würde, dass man mal in der Landschaft visualisiert, wie sich so etwas auszeichnet, wie hoch das dann wird, wie auf einmal aus einem Sträßchen, wie es die Hermann-Schneider-Allee derzeit ist, dann plötzlich ein Damm mitten in der Landschaft wird. Wenn man das dann gese- hen hat, dann könnten die Karlsruher auch sagen, gut, das gehen wir ein oder sie könnten sagen, nein, das gehen wir nicht ein. Ich will den Antrag noch einmal kurz im Einzelnen vorstellen, in dem Punkt, wer hat eigentlich welche Interessen eingebracht in diesen Kompromiss, der da vor uns liegt. Die Geschichte mit dem Hochwasserdamm XXV a, was Kollegin Lisbach eben ausführ- lich beleuchtet hat, kam vom Land. Aber fast allen anderen Wünschen kamen eigentlich von der Stadt Karlsruhe. Sachen, die das ganze Projekt übrigens massiv verteuern, die richtig Geld kosten und bei der die Antragsteller der Meinung sind, dass wir dieses Geld auch aus volkswirtschaftlicher Sicht einsparen könnten, weil sie nämlich auch Nachteile mit sich bringen, die Erreichbarkeit einer Warft, einer umschlossenen Insel Rappenwört im Hochwasserfall durch eine Straße. Das Bad ist dann ohnehin zu aus Katastrophen- schutzgründen. Also was soll das dann, oder so etwas, wie die Umspundung des Park- platzes. Ich weiß nicht, ob man sich das vorstellen kann, wenn solche Spundwände, wie sie da draußen in der Kombilösung regelmäßig eingehämmert werden, solche Metall- spunde stehen dann 2,50 m hoch aus der Landschaft rund um den Parkplatz. Der wird dann nachher kaschiert. Wollen wir so etwas, bringt uns das was, bringt es den Karls- ruhern was? Die Antragsteller sagen nein. Zumindest würden wir uns vorstellen, dass die Bürger dazu auch mal irgendwie gehört werden. Das ist in der Form nicht passiert. Es gab eine Infoveranstaltung in Daxlanden. (Zuruf) Zwei! - Kollegin Wiedemann war da, Kollege Cramer war da, Kollege Wohlfeil war da, ich war da. Ich kann Ihnen mal sagen, da waren nur Daxlander da. Das kann ich auch verstehen. Die hatten Angst um ihr Hab und Gut, um ihr Häusle, das absaufen könnte im Hochwasserfall. Es war keiner da aus dem Rest von Karlsruhe. Warum? Weil sich das niemand vorstellen kann. Wir müssten dazu einladen. Das ist eben einer der Antrags- punkte. Ein letzter Punkt, ich will es damit bewenden lassen, weil es wurde schon alles erklärt. Dazu, dass der Wildpark wegfällt, muss ich sagen: 1. sparen wir damit auch Geld, in Haushaltsstabilisierungszeiten auch ein Punkt. 2. Wildschweine kann man auch in der freien Natur relativ leicht erleben, man muss nur mal im Hardtwald joggen. Wer sie ganz nah haben will, sollte einfach mal in die Breslauer Straße ziehen. Da kann man sie jede Nacht im Vorgarten bewun- dern. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Zum ersten Mal besprochen wurde diese Angelegenheit bereits vor der Sommerpause im Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, in dem auch die meisten Fraktionen, die jetzt diesen Änderungsantrag ein- gebracht haben, vertreten sind. Deswegen wundert mich das schon ein bisschen, dass - 9 - dieser Änderungsantrag jetzt so spät kommt. Ich habe in diesem Planungsausschuss viele Dinge, die hier jetzt kritisiert werden, in Frage gestellt und von den Spezialisten vom Land umfassend Auskunft bekommen. Mein Eindruck war, das hat sich auch in den städtischen Ausschusssitzungen gezeigt, dass dieses Konzept, das jetzt entstanden ist, geplant vom Land, unter Einbringung der städtischen Interessen eine runde Sache ist und an alles gedacht wurde, um sicherzustellen, dass eben diese vielen Sonderwünsche auch Berücksichtigung finden. Wir haben da nun mal ein denkmalgeschütztes Bad, wir haben eine Straßenbahnanbindung an dieses Bad, wir haben ein Naturschutzzentrum, was ebenfalls denkmalgeschützt ist. Das sind alles Dinge, die wir nicht einfach so auf- geben können im Hochwasserfall. Es ist auch klar, Hochwasser am Rhein hat es schon immer gegeben und wird es immer wieder geben. Wir müssen gucken, dass wir uns dagegen schützen. Dieser Polder stellt in gewisser Weise auch die Wiederherstellung der Auenlandschaft dar, wie sie vor der Rheinbegradigung gewesen ist. Dazu gehört auch, dass eine freie Durchströmung des Geländes möglich ist. Genau dem würde sich ja dieser Bahndamm in den Weg stellen, wenn man nicht diese großen Öffnungen vorsehen würde. Auch das wurde erklärt, dass gerade die großen Öffnungen sinnvoll sind, um einen raschen Abfluss zu ermöglichen, und dass gerade das ökologisch sinnvoll ist, gerade das der Tierwelt entgegenkommt. Deswegen können wir als AfD dem Änderungsantrag nicht folgen. Wir bedanken uns für den ausführlichen Antrag der Verwaltung und werden diesem zustimmen. Eine Sache habe ich noch vergessen. Wir möchten allerdings dafür plädieren, dass die Gehege für Rotwild, Damwild und Wildschweine an irgendeiner anderen Stelle fortge- führt werden, wenn es sein muss auf städtischem Gebiet, vielleicht im Oberwald oder so. Wir halten es schon für wichtig, dass diese Gehege für die Stadt erhalten bleiben. Der Vorsitzende: Vielen Dank auch für die sehr abgewogene Diskussion. Wir haben in der Tat das Grundproblem, dass sich hier durch künstlichen Einfluss des Menschen eine dennoch sehr ökologisch wertvolle Landschaft entwickelt hat. Wenn wir jetzt heute über die Hermann-Schneider-Allee als Dammbauwerk mit einer Straßenbahn drauf sprechen, ist das alles aus Menschenhand entstanden. Trotzdem hat es heute einen ho- hen ökologischen Wert. Man hat sich in einer Grundsatzentscheidung für einen gere- gelten Polder entschieden, man hätte sich auch für etwas anderes entscheiden können, aber das war im Grunde dann handlungsleitend für die ganze weitere Aufstellung die- ser Planungen. Dann geht es noch darum so Dinge wie Zugangsmöglichkeiten und, und, und, gleichzeitig aber natürlich auch die ökologischen Konsequenzen oder auch die strömungstechnischen Konsequenzen genau dieser geregelten Polderlösung zu be- rücksichtigen. Ich habe mich sehr intensiv im Wahlkampf, aber auch nach dem Wahl- kampf, mit allen diesen Details beschäftigt und muss persönlich zugeben, dass es oft sehr schwer fällt zu entscheiden, ob mir die aktuell dort vorhandene Ökologie Vorrang hat oder ob ich nicht sage, okay, es ist ein massiver Eingriff, der auch zum Teil das zer- stört oder verdrängt, was im Moment dort an ökologisch wertvollen Möglichkeiten ge- schaffen wurde, aber ich habe dann im Nachhinein die Chance für andere ökologische Entwicklungen, die der ursprünglichen Auenlandschaft zumindest ein Stück näher- kommen. Das miteinander immer so aufzuwägen finde ich außerordentlich ambitioniert - 10 - und schwierig, hier eine Entscheidung zu treffen. Ich kann nachvollziehen, dass man in allen diesen Punkten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Was ich sehr wichtig finde ist aber, dass wir, das habe ich von allen Seiten gehört, zu unserer Verantwortung stehen, auch den Menschen, die weiter rheinabwärts wohnen, hier das Maximum zu bieten an Chancen, ein Rheinhochwasser so aufzunehmen, dass sie anschließend keinen Schaden nehmen. Wir profitieren hier in Karlsruhe jetzt schon wiederum von den Retentionsräumen, die weiter rheinaufwärts bereits schon umge- setzt worden sind. Herr Pfannkuch, ich weiß nicht, ob Sie es auf mich bezogen hatten, aber ich hatte inhaltlich genau das gesagt, was Sie noch einmal verstärkt haben, auf der französischen Seite oder anderswo ist man da schon wesentliche Schritte weiter. Es ist gut, dass seit wenigen Jahren jetzt endlich auch in diese Frage etwas mehr Zug reinge- kommen ist, und dass es von daher auch eine große Übereinstimmung dahingehend gibt, dass, unabhängig davon, zu welchen Mehrheiten jetzt man in den Punkten kommt, die Sache aber vorangehen muss. Das ist somit die wichtigste Botschaft an die- ser Stelle und dafür bin ich außerordentlich dankbar. Jetzt ist gerade hier die Stellungnahme zu diesem Antrag ausgeteilt worden oder konn- te ausgeteilt werden. Ich möchte es nicht inhaltlich wiedergeben, nur die Empfehlungen der Stadt noch einmal kurz zusammenfassen. Eine sinnvolle Alternative zur Höherle- gung der Hermann-Schneider-Allee zu suchen, davon raten wir Ihnen ab, weil wir das, es ist jetzt schon hin und her diskutiert worden, für die aus unserer Sicht letztlich doch beste Lösung halten, so wie es jetzt hier vorgeschlagen wird. Die umwelt-, natur- und landschaftsverträgliche Alternative zu Hochwasserdamm XXV zu suchen, würden wir fast als erledigt betrachten können, nachdem wie jetzt die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe ausfällt. Ich stelle es aber natürlich trotzdem noch mal zur Abstimmung. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich: Der Stadt ist bekannt, dass die Stadt Rheinstetten entsprechende Einwendungen erhoben und in die Abwägung eingebracht hat. Auch die Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister, im Rahmen der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange wird einen entsprechenden Vortrag bei der Planfeststellungsbehörde einbringen. Siehe Akten S. 71 - 87 der Anlage zur Vorlage der Verwaltung usw. Das ist ein Punkt, der in der Tat auch von uns aus noch einmal ganz kritisch in dieses weitere Verfahren eingebracht werden wird. Diese Binnenent- wässerungsgräben, da würden wir auch fachlich der Meinung folgen, dass die unver- zichtbar sind. Ebenso die Umschließung des Rheinparks mit Spundwänden inklusive der Parkplätze. Zu der repräsentativen Vor-Ort-Visualisierung der geplanten Maßnahmen bieten wir Ihnen an, dass wir uns dieser Sache annehmen. Ich möchte aber an der Stelle auch deutlich machen, dass es aus meiner Sicht ein fal- sches Versprechen an die Bürgerschaft wäre, jetzt durch solche Visualisierungen einen höheren Realitätsgrad abzubilden und damit aber zu suggerieren, die Bürgerinnen und Bürger könnten dann anschließend noch entscheiden, was sie wollten. Das kann nicht handlungsleitend sein. Dennoch ist es mit Sicherheit sinnvoll, wenn Sie den Eindruck haben, da ist nicht ausreichend visualisiert worden, wie das Ganze denn wird, dass man das zu gegebener Zeit noch nachholt, damit man einfach weiß, auf was man sich einzu- stellen hat. Das ist aber eine andere Sache als zu sagen, wir stellen es noch mal grund- sätzlich zur Debatte, denn mit der Stellungnahme und mit dem, was im Verfahren noch passiert, sind dann schon wesentliche Rahmenbedingungen zementiert. An einzelnen - 11 - Punkten, z. B. Hochwasserdamm oder auch kleinere Gestaltungsfragen, gibt es sicher noch ausreichende Spielräume. Da werden wir sicherlich versuchen, ganz intensiv dabei zu sein. Ich möchte mich auch bei den Naturschutzverbänden ausdrücklich bedanken. Ich hatte zwei lange Runden mit den Naturschutzverbänden und mit dem Regierungspräsidium, um mich selber überhaupt mal auf den Stand zu bringen, hier zu verstehen, warum die Dinge so sein müssen. Die Naturschutzverbände haben hier in einer großartigen Fach- lichkeit diesen Prozess begleitet, auch wenn sie sich jetzt nicht in allen Punkten natürlich am Ende durchsetzen konnten. Dann gehen wir zur Antragsabarbeitung. Ich rufe zunächst auf den gemeinsamen Än- derungsantrag. Da ist gewünscht worden, dass wir einzeln abstimmen, zumindest den Punkt 2. Ich würde es jetzt mal in drei Etappen machen, damit man da noch durch- blickt. Ich bitte jetzt also für den Punkt 1 das entsprechende Kartenzeichen. Der Punkt 1 ist die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, nur damit das da oben nachvollzo- gen werden kann. - 17 Zustimmungen, der Rest ist Ablehnung. Damit ist der Punkt 1 abgelehnt. Dann kommen wir zum Punkt 2. Das hat etwas mit der Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdammes XXV und einer entsprechenden Alternative zu tun. Das ist aus unserer Sicht durch die Stellungnahme der Verwaltung abgedeckt. Wie gesagt, wir stel- len es hier noch mal zur Abstimmung, damit wir das auf alle Fälle noch einmal verstär- ken. Da bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Da haben wir jetzt eine Mehrheit dafür. Dann würde ich die Punkte 3 bis 5 zusammen zur Abstimmung stellen und würde Sie da jetzt um das Kartenzeichen bitten, es sei denn, Sie würden das mit der Visualisierung als erledigt betrachten, wenn ich Ihnen zusage, dass wir uns der Sache annehmen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Ich hatte Ihre Erläuterung jetzt so verstanden, dass Sie das zusagen. Dann wäre das für uns in Ordnung, wenn Sie das jetzt doch nicht zusa- gen, dann möchten wir es natürlich abstimmen lassen. Der Vorsitzende: Die Verwaltung sagt zu, den Wunsch nach einer Visualisierung in das Verfahren einzubringen. Also wir sagen nicht zu, dass wir die Visualisierung machen. Da übernehmen wir dann eine Verantwortung, aber wir bringen es noch einmal verstärkt ein. Das war das, was ich Ihnen zusagen wollte. - Doch noch mal abstimmen. (Zuruf) Sie sind Antragsführerin. Wir stimmen es ab. - Es sind 14, keine 12. Hatte ich das erst auch falsch gerechnet? (Frau Becker/ZJD): Beim ersten waren es 19.) Dann sind es 14 und 5, sind 19. Dann will es kurz korrigieren bei den anderen abge- lehnten Punkten. Das war der Punkt 1. Da waren es auch 19, aber dennoch eine Mehr- heit insgesamt dagegen, so dass wir von dem Änderungsantrag nur das mit der Alter- - 12 - native zu der bisher geplanten Ertüchtigung und Verbreiterung des Hochwasserdammes XXV jetzt sozusagen anheften an das andere. Ich würde Ihnen aber vorschlagen, dass wir auch mit der Abbildung des Stimmenergebnisses die anderen Forderungen noch mal sozusagen als Anlage an unsere Stellungnahme beifügen, damit einfach noch mal unterstrichen wird, dass das Punkte sind, die doch eine hohe Sensibilität hier im Ge- meinderat haben. (Zuruf) Wir legen ein Protokoll an, dass die planungsrechtliche Behörde weiß, mit welchen Er- gebnissen die Dinge hier abgestimmt wurden. Das ist keine Empfehlung von Ihnen, es ist ganz klar, wie Sie sich entschieden haben. Darüber brauchen wir nicht zu diskutie- ren. Ich baue im Moment eine Brücke, damit auch die Aspekte entsprechend dokumen- tiert und weitergegeben werden, die heute hier zu keinen Mehrheiten kommen. Das ist völlig klar. Man kann es auch morgen in der Zeitung lesen. Es ist jetzt nicht unbedingt etwas völlig Geheimnisvolles. Jetzt kommen wir zur Beschlussvorlage, die nur dahingehend ergänzt wurde, dass die- ser eine Punkt, eine Alternative für diesen Hochwasserdamm zu suchen, was wir Ihnen sowieso schon zugesagt hatten, verändert worden ist. - 5 Gegenstimmen, der Rest Zu- stimmung. Das ist ein sehr deutliches Votum. Ich darf mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken für diese sehr ernsthafte und sehr diffe- renzierte Behandlung dieses schwierigen Themas. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. Dezember 2015