Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ausweisung eines Fehlbetrages nach § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung über 2.238.260 Euro
| Vorlage: | 2015/0633 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0633 15 öffentlich Dez. 3 Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ausweisung eines Fehlbetrags nach § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung über 2.238.260 Euro Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.11.2015 15 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat genehmigt die als Anlage 1 beigefügten überplanmäßigen Aufwen- dungen für das Haushaltsjahr 2015 für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger. Nachdem außer den genannten Positionen nach derzeitigem Stand keine weiteren Deckungsmittel vorhanden sind, beschließt der Gemeinderat, im Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag nach § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Höhe von 2.238.260 Euro auszuweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 11.666.000 Euro 9.427.740 Euro Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: siehe Erläuterungen Kontenart: siehe Er- läuterungen Ergänzende Erläuterungen: zusätzlich Ausweisen eines Fehlbetrags von 2.238.260 Euro. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach derzeitigem Stand werden im Bereich der Betriebskostenzuschüsse für Kinderta- gesstätten, Kinderkrippen und Schülerhorte freier Träger bis 31. Dezember 2015 vo- raussichtlich rund 2.238.260 Euro zusätzlich benötigt (siehe Anlage 2). Zwar gibt es innerhalb der einzelnen Kontierungsobjekte erhebliche Über- und Unterschreitungen der jeweiligen Haushaltsplanansätze, allerdings beschränkt sich der Fehlbetrag aufgrund der Deckungsfähigkeit der einzelnen Kontierungsobjekte auf Netto 2.238.260 Euro. Hintergründe hierfür sind u.a. enorme Nachzahlungen bei der Abrechnung der Ver- wendungsnachweise für Fachpersonalkosten-, Erstkinderbeitragssenkungs- u. Ge- schwisterkinderzuschüsse aus dem Vorjahr sowie dadurch bedingte höhere Abschlags- zahlungen im Jahr 2015. Letztendlich gründen sich diese zusätzlichen Aufwendungen größtenteils auf die im Jahr 2014 von den freien Trägern nicht abgerufenen Haushalts- mittel von rund 2.660.000 Euro. Einige Träger von Kindertageseinrichtungen haben es versäumt, bereits im Jahr 2014 Angleichszahlungen aufgrund gestiegener Aufwendun- gen zu beantragen. Allein die Kath. Gesamtkirchengemeinde hat Nachzahlungen im Jahr 2015 für das Jahr 2014 von über 1.200.000 Euro erhalten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt die als Anlage 1 beigefügten überplanmäßigen Aufwen- dungen für das Haushaltsjahr 2015 für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger. Nachdem außer den genannten Positionen nach derzeitigem Stand keine weiteren Deckungsmittel vorhanden sind, beschließt der Gemeinderat, im Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag nach § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Höhe von 2.238.260 Euro auszuweisen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. November 2015
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 15 der Tagesordnung: Förderung von Kindertageseinrichtungen - Aus- weisung eines Fehlbetrages nach § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung über 2.238.260 Euro Vorlage: 2015/0633 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die als Anlage 1 zur Vorlage 2015/0633 beigefügten überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 für die Förderung von Kindertageseinrichtungen freier Träger. Nachdem außer den genannten Positionen nach derzeitigem Stand keine weiteren Deckungsmittel vorhanden sind, beschließt der Ge- meinderat, im Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag nach § 84 Abs. 1 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg in Höhe von 2.238.260 Euro auszuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf: Da sehe ich auch nur gelbe Karten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Dezember 2015