Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeiträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 - 10. Änderungssatzung
| Vorlage: | 2015/0630 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Än- derung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16. Ap- ril 2013 (GBI.S. 55), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabenge- setzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des FAG und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2013 (GBI.S. 491) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der zehnten Zuständigkeitsanpas- sungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), hat der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 24. November 2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. November 2014 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 48 vom 28. No- vember 2014), beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XI. ergänzt (vgl. Anlage 2). - 2 - Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 25.11.2015 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 €/m 2 €/m² 3 €/m 4 €/m² 5 €/m 6 €/m² 7 €/m² 8 €/m² 9 €/m² 10 €/m² 11 €/m² 12 €/St 13 213,50 120,20 75,10 43,70 241,20 131,80 64,90 33,50 213,50 75,10 43,70 241,20 64,90 33,50 5a 23,40 43,70 79,60 +) 43,70 213,50241,20213,50 120,20 241,20 131,80 5d 79,60+) 30,70 4 73,60 48,00 32,3047,50 79,60 +)79,60 +) Anlage 2 XI. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die ab 1.Januar 2016 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Strasse erforderlich, so wird der Einheitssatz dopp elt angesetzt. 73,00 5c,9 36,60 60,90 5b 23,40 51,10 79,60+)79,60+) 51,1051,10 51,10 12,8512,85 906,15906,15 12.11.2015
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Betonpflaster für Rinnen und Einfassungen 10/10/8 cm oder 16/16/14 cm Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Verkehrsgrün Bäume N R 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 % 13 - 0,84 - 0,17 + 2,18 - 1,13 - 0,78 - 0,15 + 2,37 - 2,05 - 0,84 + 2,18 - 1,13 - 0,78 + 2,37 - 2,05 5a + 0,43 - 0,68 + 1,14 - 0,68 - 0,84- 0,78- 0,84 - 0,17 - 0,78 - 0,15 5d + 1,14 Anlage 3 - 18,83- 18,83 XI. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die ab 1. Januar 2016 hergestellt wurden. - 9,51 - 9,51 - 0,97 + 1,14 + 5,09 - 0,97- 0,97 5c,9 + 1,10 + 0,33 + 2,22 4 + 3,95 + 7,87 + 4,42 + 1,14 + 1,14 5b + 0,43 - 0,97 + 1,14 1-3, 6,9 + 10,11 12.11.2015 Veränderungen in Prozent
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Anlage 4 Erläuterungen zur 10. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2015 als auch nach denen von 2016 wie folgt berechnet: 2015 2016 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 418.460,-- € 432.180,-- € Entwässerung 1.035 m 222.836,-- € 220.973,-- € Bordsteine 2.071 m 137.307,--€ 151.183,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 37559,-- € 38.376,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 4.755,-- € 4.868,-- € Grünflächen 259 m² 3.678,-- € 3.328,-- € Gehwege 3.191 m² 164.656,-- € 163.060,-- € Saumsteine 1.595 m 37.164,-- € 37.323,-- € Verbindungswege 150 m² 9.105,-- € 9.135,-- € Saumsteine 150 m 5.430,-- € 5.490,-- € Einzelbäume 13 Stück 14.513,-- € 11.780,-- € Beleuchtung 1.146 m 90.190,-- € 91.222,-- € 1.268.288,-- € 1.291.553,-- € davon trägt die Stadt 5 % 63.414,-- € 64.578,-- € zu verteilen 1.204.874,-- € 1.226.975,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2015 2016 13.137,-- € 13.378,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 1,83 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0630 1 öffentlich Dez. 4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 - 10. Änderungssatzung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.11.2015 1 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die 10. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006. Anpassung der Einheitssätze Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpassung der Einheitssätze an die veränderte Kosten- und Preisentwicklung handelt. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Ein- heitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen – 2,05 % und +10,11 %. Im Mittel betrachtet erhöhen sich die Einheitssätze um rund 1,51 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung erhöht sich um 1,14 %. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löhne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. 3. Verkehrsbegleitgrün Für gartenbauspezifische Leistungen ergibt sich beim Anlegen von Verkehrsgrün eine Redu- zierung von 9,51 % und bei der Pflanzung von Bäumen eine Reduzierung von 18,83 %. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 bei- gefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beige- fügten Tabelle XI. der Einheitssätze. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbei- trägen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 - 10. Ände- rungssatzung Vorlage: 2015/0630 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als An- lage 1 zur Vorlage 2015/0630 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 zur Vorlage 2015/0630 beigefügten Tabelle XI der Einheitssätze. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Da wird gleich Abstimmung gewünscht. Dann bitte ich um das Kartenzeichen. Dem stimmen Sie alle einstimmig so zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 1. Dezember 2015