Bebauungsplan "Nördlich der New-Yorker-Straße (Merkur Akademie)", Karlsruhe Neureut: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
| Vorlage: | 2015/0629 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Neureut, Nordstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt KarlsruheAnlage 1 Stadtplanungsamt Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut Zusammenfassung der im Rahmen derBeteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGBabgegebenen Stellungnah- men StellungnahmeBehörden undTräger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanung Bundesamt f.Infrastruktur,Umweltschutz u.Dienstleistungender Bundeswehr, 29.7.2015 Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass die baulichenAnlagen- einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30über Grund nicht über- schreiten. Sollte diese Höhe (30 in über Grund) überschrittenwerden,wird gebeten injedemEinzelfalldie Planungsunterlagen- vor Erteilung einerBaugenehmigung-noch- mals zur Prüfung zuzuleiten.Bei der o.a. Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr keine Bedenken. Die maximal zulässigeWandhöhe im Plangebietbe- trägt15 m (siehe Planzeichnung). Daher ist davon auszugehen, dass es mit denAuflagen seitens des Bundesamtes keinen Interessenskonflikt gibt. Das Bauordnungsamt erhielt von dieser Stellung- nahme eine Kopie mit der Bitte um Beachtung im betreffenden Baugenehmigungsverfahren. Landratsamt, Karlsruhe,Gesundheitsamtvom 10.8.2015 Nach Überprüfung der zur Öffentlichen Aus- legung gedachten Planungsunterlagen haben sich aus Sicht unseresAmtes keine neuen Be- denken oder Anregungen ergeben. Im Rahmen der seinerzeitigen Stellungnahme vom 3.4.2013 äußerte das Landrastamt, dass aus hygie- nischer Sichtkeine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. RegierungspräsidiumStuttgart,Landesamt für Denkmalpflegevom7.8.2015 Bau und Kunstdenkmalpflege:Belange der Bau und Kunstdenkmalpflege sind, soweit dies aus den Plan unterlagen ersichtlich ist, nicht direktbetroffen. Archäologische Denkmalpflege:Wir bitten folgenden Hinweis auf die Regelungen der § 20 und 27 DSchG in die Planung aufzuneh- men: Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Be- funde entdecktwerden,ist dies gemäß § 20 DieZiffer 4 der Hinweisewurde entsprechend er- gänzt. BPL "Nördlich der New-York-Straße"Anlage 1 -2- StellungnahmeBehörden undTräger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanung DSchG umgehend einer Denkmalschutzbe- hörde oder der Gemeindeanzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Me- tallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde(Gräber, Mauerreste Brandschichten, auffälligeErdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des viertenWerktages nach der An- zeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehördemit einer Verkürzung der Frist einverstanden Ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ( 27 DSchG)wird hingewiesen. Bei der Siche- rung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mitkurzfristigen Leer- zeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlichin Kenntnisge- setztwerden. Regierungspräsidium, Referat46Luftfahrtvom30.7.2015 Von dem im Betreff genannten Bauvorhaben sind luftrechtliche Belange nicht betroffen, sofern eine maximale Gebäudehöhe von 140m ü NN nicht überschritten wird. O. a. Sachverhalt ist gem. der uns vorgeleg- ten Planung (Nördlich der New-York-Str. (Merkur Akademie) vom 28.05.2015) gege- ben. Sofern für das Bauvorhaben die Stellung von Kränen erforderlich Ist, welche eine Höhe von 140m ü. NN überschreiten, ist hierfür gem. §17 Luftverkehrs-Gesetz (LuftVG) unse- re Zustimmung erforderlich. Die derzeitige Bezugshöhe im Bereich der New- York-Straße liegt bei ca.114,05 m ü NN. Die maxi- mal zulässige Wandhöhe beträgt 15 m. Nach derzei- tigem Kenntnisstand übersteigt somit die Gebäude- höhe nicht das genannte Maß von 140m ü NN, es liegt im Bereich von ca. 129 m ü NN. Das Bauordnungsamt erhielt von dieser Stellung- nahme eine Kopie mit der Bitte um Beachtung im betreffenden Baugenehmigungsverfahren. Vermögen und Bau Baden-Württembergvom6.8.2015 Landeseigene Grundstückeoder sonstige Rechte des Landes sind nach denbeigelegten Ausführungen zum Bebauungsplan von der Planung nicht betroffen.Gegen die o. a. Pla- nung bestehen seitens des Landes Baden- Württemberg(Liegenschaftsverwaltung) da- her grundsätzlichkeine Bedenken. Hierbei gehen wirdavonaus, dass das Land durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplanshin- sichtlich der Rekultivierung der landeseigenen Teilfläche des ehemaligenParkplatzes unmit- telbar westlich des Akademiegeländes bzw. Die Grundstücke des Landes werden für die Aus- gleichsmaßnahmen nicht herangezogen. Der Aus- gleich erfolgt insgesamt auf den Grundstücken der Merkurakademie. BPL "Nördlich der New-York-Straße"Anlage 1 -3- StellungnahmeBehörden undTräger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanung zu Ausgleichsleistungen nicht in Anspruch genommen wird. Regierungspräsidium,Kampfmittelbeseitigungsdienstvom 30.7.2015 Aufgrund der ausgedehnten Kampfhandlun- genund schweren Bombardierungen,wäh- rend des zweiten Weltkriegs stattfanden, ist es ratsam, im Vorfeld von jeglichen Bau(planungs)maßnahmen eine Gefahrenver- dachtserforschung in FormeinerAuswertung von Luftbilder der Alliiertendurchzuführen. Alle nicht vorab untersuchtenBauflächen sind daher als potenzielleKampfmittelverdachts- flächen einzustufen.Seit dem 02.01.2008 kann derKampfmittelbeseitigungsdienstBa.- WüallerdingsLuftbildauswertungen für Dritte zur Beurteilung möglicher Kampfmittelbelas- tungen von Grundstücken nur noch auf ver- traglicher Basiskostenpflichtig durchführen. Diese Auswertung kann bei uns mittels eines Vordruckes beantragt werden. Die dafürbe- nötigten Formular können unter www.rp- stuttgart(> Service-> Formulare undMerk- blätter) gefunden werden.Die momentane Bearbeitungszeithierfür beträgt ca.20 Wo- chen ab Auftragseingang. Unter Ziffer 3.5.3 der Begründung ist folgender Hinweis enthalten: „Im Plangebiet ergeben sich nach Luftbildauswer- tungen Anhaltspunktefür einen Kampfmittelver- dacht. Vor Eingriffen in den Boden sollte daher der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu Rate gezogen werden. Näheres ist im Baugenehmigungsverfahren zu regeln.“ Das Bauordnungsamt erhielt von dieser Stellung- nahme eine Kopie mit derBitte um Beachtung im betreffenden Baugenehmigungsverfahren. StadtwerkeKarlsruhe, Netzservice vom 28.7.2015 Allgemeine Informationen und Voraus- setzungen für die Gültigkeit der Stel- lungnahme: Die Stellungnahme bezieht sich auf die vom Anfragenden eingereichten Unterlagen. Eine Überprüfung der eingearbeiteten Leitungs- und Anlagenbestände, auf Vollständigkeit undRichtigkeit, erfolgte durch uns nicht. Fehlbeurteilungen aufgrund mangelhafter Unterlagen desAntragstellers gehen ebenso wenig zu unseren Lastenwie ein daraus resul- tierenderMehraufwand des Antragstellers. Die Vorgaben unserer Leitungsschutzanwei- sung-siehewww.netzservice-swka.de.Plan- auskunft-Schutzanweisung-sind grundsätz- lich einzuhalten. Abweichungen sind nur nachvorheriger Abstimmung mit den unten genannten Ansprechpartnern zulässig.Zu un- . Das Plangebiet ist über die Erzberger Straße er- schlossen. Erforderliche Ergänzungen bezüglich Ver- sorgung mit den verschiedenen Medien sindvor Aufnahme von Bautätigkeitendurch den Grund- stückseigentümer in Abstimmung mit den Stadtwer- ken durchzuführen. Das Bauordnungsamt erhielt von dieser Stellung- nahme eine Kopie mit der Bitte um Beachtung im betreffenden Baugenehmigungsverfahren. BPL "Nördlich der New-York-Straße"Anlage 1 -4- StellungnahmeBehörden undTräger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanung seren Versorgungssystemen sind bei allen Maßnahmen sicherheitsrelevante lichteMin- destabstände einzuhalten. Eine tabellarische Übersicht erhalten Sie alsAnlage A. Stromversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu.Es befinden sich ledig- lich 20kV Versorgungskabel im südlichen Teil des Flurstücks 5775/10, vonder Erzberger- straße kommend bis zur Transformatorensta- tion H383.110-und 20-k V-Kabel dürfen weder freigelegt, noch über-bzw. unterpresst werden. Sollte sich diesnicht vermeiden las- sen, Ist vorab unsere Abteilung Netzbetrieb, Herr Nagel (Tel. 0721 599-4121)oder Herr Schützendübel (Tel. 0721 599-4137), zur Ab- stimmung eventuell notwendigerSiche- rungsmaßnahmen zu kontaktieren. Als Vor- laufzeit in Bereichen mit 110-kV-Kabeln sind 6Wochen, in Bereichen mit 20-kV-Kabeln 2 Wochen einzuplanen. Bei einer Beschädigung dieserKabel Ist neben einem immensen wirt- schaftlichen Schaden eine akute Lebensge- fahr gegeben. Gas-und Wasserversorgung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Öffentliche Straßenbeleuchtung Wir stimmen der geplanten Maßnahme ohne weitere Auflagen zu. Kommunikations-und Informationstech- nik Wir stimmen der geplanten Maßnahme unter Einhaltung der folgenden Auflagen zu.Auf der im Lageplan eingezeichneten Fläche be- finden sich mehrere Trassen mit Informations- kabeln der Stadtwerke Karlsruhe. Diese müs- sen gesichert werden. Fernwärmeversorgung Der Maßnahme stimmen wir grundsätzlich zu.Die Baugrube ist so herzustellen, dass die BPL "Nördlich der New-York-Straße"Anlage 1 -5- StellungnahmeBehörden undTräger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanung Infrastruktur der Fernwärme nichtgefährdet oderbeschädigt wird. Der Betrieb ist rechtzei- tig hierzu einzubinden.Folgende grundsätzli- che Schutzmaßnahmen sind zu beachten: Fernwärmeleitungen dürfen nicht überbaut oder im Trassenbereich mit Bäumen bepflanzt werden. Neu zu pflanzende Bäume müssen zur Infra- struktur der Fernwärme einen Mindestab- stand von2,5 m einhalten.Außerhalb dieses Mindestabstandes Ist bei der Wahl des Stan- dortes folgendes zu berücksichtigen. Das Wurzelwerk des Baumes darf auf keinen Fall in die Leitungszone eingreifen. Kann dies grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, ist ein Durchwurzelungsschutz auf Kosten des Verursachers einzubauen.Alternativ sind Baumarten zu wählen, bei denen aufgrund der Kronenbreite und damit derMächtigkeit des Wurzelwerkes eine Durchwurzelung der Leitungszone sicher ausgeschlossenwerden kann.Sollten großkronige Bäume gepflanzt werden, ist der Abstand zur Leitung und da- mit dieStandortwahl entsprechend der zu erwartenden Krone zu vergrößern.Hierbei Ist folgendes Vorgehen zu beachten:Die beste- hende Leitung wird vom Verursacher erho- ben. Bei unsicherer Leitungslage und Tiefe sind Suchschlitze zu veranlassen.Der Einbau eines kreisförmigen Wurzelschutzes hat bis zu einer Tiefe von O,5m unter derLeitungssohle zu erfolgen. Dabei muss der wurzelfreie lichte seitliche Mindestabstand von 1,5 mzur Lei- tung eingehalten werden.Es ist sicher zu stel- len, dass im Falle einer Havarie die Leitungs- zone zugänglich ist undebenfalls ein Aus- tausch der Fernwärme Infrastruktur in beste- hender Trasse gegeben Ist.Fernwärmeleitun- gen dürfen auf einer Länge von mehr als 2.0 m nicht freigelegt werden.DerFernwärmebe- trieb, Tel: 599 3136, ist rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten oberhalb, unterhalboder neben Fernwärme-Trassen zu informieren.Im Heiz- betrieb Ist eine Überdeckungshöhe von min. 0.60 m einzuhalten.Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen Abstimmung und schriftlichen Genehmigungdes Fernwärme Netzbetriebes.Die Leitungsschutzanweisung BPL "Nördlich der New-York-Straße"Anlage 1 -6- StellungnahmeBehörden undTräger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Stadtplanung der Stadtwerke Karlsruhe ist zu beachten.Bei unsicherer Leitungslageist die tatsächliche Lage der Fernwärme durch Suchschlitze zu erheben.Die Fernwärmeleitungen sind mit entsprechenden Maßnahmen, gegen Beschä- digung zuschützen.Zur Einholung einer Ab- stimmungsbescheinigung sind Mehrsparten- pläne vorzulegen. Trinkwassergewinnung Seitens des GF-TT bestehen keine Einwände gegen den uns vorliegende Bebauungsplan ,,Nördlich der New-York-Straße (Merkur Aka- demie)” in Karlsruhe-Neureut in der Fassung vom28.05.2015.Das Baufeld befindet sich außerhalb der Schutzgebiete und Zuströmbe- reiche unsererWasserwerke.Aus den uns vorliegenden Unterlagen sind keine Konflikte mit der Trinkwassergewinnung derStadtwer- ke Karlsruhe GmbH ersichtlich. Dingliche Sicherung Bezüglich der Formulierung der Texte für dingliche Sicherungen sowie derAnfertigung der entsprechenden Pläne bitten wir um Kon- taktaufnahme zu unserer Abteilung N-LD, Herrn Schumacher (Tel. 0721 599-4845) oder Frau Döbelin (Tel. 0721 599-4815). NachbarschaftsverbandKarlsruhe vom23.09.2015 Der gültigeFNP 2010 des NVK Karlsruhe weist für den Planunsgbereich zum einen gemischte Baufläche4 (östlich) und Wohn- baufläche (westlich) aus. Grundsätzlich gilt das Vorhaben als aus dem FNP 2010 entwi- ckelt. Im Zuge der FNP-Fortschreibung wird der Fläche die Nutzung „Einrichtung für Ge- meinbedarf-Schule“ zugewiesen, um das Pro- jekt gänzlich abzusichern. ---
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Nördlich der New- York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut beigefügt: Begründung und Hinweise -Entwurf- BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -2- Inhaltsverzeichnis: A.Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)....................4 1.Aufgabe und Notwendigkeit...................................................................4 2.Bauleitplanung.........................................................................................4 2.1Vorbereitende Bauleitplanung....................................................................4 2.2Verbindliche Bauleitplanung......................................................................4 3.Bestandsaufnahme..................................................................................4 3.1Räumlicher Geltungsbereich......................................................................4 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich...............................................................4 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung..................................5 3.4Eigentumsverhältnisse...............................................................................5 3.5Belastungen...............................................................................................5 3.5.1Altlasten.....................................................................................................5 3.5.2Immissionen...............................................................................................6 4.Planungskonzept.....................................................................................7 4.1Art der baulichen Nutzung.........................................................................7 4.2Maß der baulichen Nutzung.......................................................................7 4.3Bauweise...................................................................................................8 4.4Garagen / Carports, Tiefgaragen, Nebenanlagen, Stellplätze...................8 4.5Erschließung..............................................................................................8 4.5.1Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV).................................................8 4.5.2Motorisierter Individualverkehr...................................................................8 4.5.3Ruhender Verkehr.....................................................................................8 4.5.4Geh-und Radwege....................................................................................8 4.5.5Ver-und Entsorgung..................................................................................8 4.6Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen................................................8 4.6.1Dächer.......................................................................................................8 4.6.2Werbeanlagen und Automaten..................................................................9 4.6.3Unbebaute Flächen...................................................................................9 4.6.4Tiefgaragen...............................................................................................9 4.6.5Einfriedungen...........................................................................................10 4.6.6Niederschlagswasser...............................................................................10 5.Umweltbericht..........................................................................................10 6.Sozialverträglichkeit.................................................................................10 7.Statistik...................................................................................................11 7.1Flächenbilanz...........................................................................................11 7.2Geplante Bebauung.................................................................................11 7.3Bodenversiegelung..................................................................................11 8.Kosten....................................................................................................11 Anlage 1.Umweltbericht..........................................................................................12 B.Hinweise.................................................................................................13 1.Versorgung und Entsorgung....................................................................13 2.Entwässerung..........................................................................................13 BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -3- 3.Niederschlagswasser...............................................................................13 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale....................................................14 5.Baumschutz.............................................................................................14 6.Altlasten...................................................................................................15 7.Erdaushub / Auffüllungen........................................................................15 8.Private Leitungen.....................................................................................15 9.Barrierefreies Bauen................................................................................15 10.Erneuerbare Energien.............................................................................15 11Artenschutz..............................................................................................15 12Unbebaute Grundstücksflächen...............................................................16 BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -4- A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1.Aufgabe und Notwendigkeit Bei der „Merkur Akademie International“ handelt es sich um eine gemeinnützige Schule in freier Trägerschaft mit staatlich anerkannten allgemeinbildenden und beruflichen Schulzweigen.DerKarlsruherStandort derMerkurAkademiebefin- det sich im Stadtteil Neureutan der Erzbergerstraße 147 undumfasstein ca. 1,2 ha großes Grundstückworauf ein moderner Schulkomplex auf Grundlage einer Baugenehmigung nach § 34 BauGB errichtetund 2007 in Betrieb genommen worden ist.Im Jahr 2012 ist ein 2. Bauabschnitt ergänzt worden. Die Akademie hat von der VolkswohnungKarlsruheGmbHfür die Ergänzung der vorhandenen schulischen Einrichtungenim westlichen Anschluss an dasbebaute Arealweitere Grundstücksflächen im Umfang von ca. 0,8 haerworben. Als kurz- fristiges Vorhaben sollen dort zwei Schulsportplätzeals Allwetter-Flächen mitver- sickerungsfähigem Tartanbelag und ca. 4,50m hohem Ballfangzaunerrichtet werden. Mittelfristig ist eine bauliche Erweiterung des Schulkomplexes geplant. DieplanungsrechtlichenGrundlagenfür die Erweiterungsvorhaben werdenüber den Bebauungsplan„Nördlich der New-York-Straße (MerkurAkademie)“schaf- fen, dessen Regelungen sich auch aufdie Bestandsgebäudebeziehen. 2.Bauleitplanung 2.1Vorbereitende Bauleitplanung Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (FNP 2010) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist die Fläche für die Merkurakademie als gemischte Flächebzw.Wohn- baufläche dargestellt.Mit der Festsetzung einesSondergebietes fürKultur, Sport und Wohnen (Wohnenindessen westlicher Teilfläche),kanndie Planungalsaus dem Flächennutzungsplan entwickeltangesehen werden. 2.2Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet giltbislang nochkein Bebauungsplan. 3.Bestandsaufnahme 3.1Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 2,0ha große Planungsgebietzählt zumKarlsruherStadtteil Neureutund liegtnördlich der New-York-Straße,zwischen der Erzbergerstraße und dem „Al- ten Flugplatz“.Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz,na- turschutzrechtlicher Ausgleich Das Plangebiet grenzt an seiner Nordseite direkt an das FFH-Gebiet und Natur- schutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“. Der östliche Teil des Gebiets ist bereits heu- te mit Schuleinrichtungen bebaut, auf dem westlichen Teil befinden sich großflächig hochwertige Bestände von Sandrasenund Ruderalvegetation.Das Institut für Bota- nik und Landschaftskunde, Karlsruhe, hathierzueinenUmweltbericht mitEingriffs-/ Ausgleichsbewertung,FFH-Verträglichkeitsprüfungund speziellerArtenschutzprü- fungerarbeitet, auf den verwiesen wird. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -5- Es kommt dabei zu dem Ergebnis, dass dieBestände von Sandrasen und Ruderal- vegetationdurchaus hochwertig,für den Schutzzweck des Gebiets jedoch nicht vonerheblicher Bedeutung sind. Ebenso hat das Gebiet eine wichtige Bedeutung für Tierartengilden xerothermer Standorte.Auch diese sind für den Schutzzweck des Gebietsallerdingsnur von nachrangiger Relevanz. Aufgrund einer früheren Bebauung der Fläche sind die Bodenverhältnisse stark gestört, weswegen dieses Schutzgut lediglich eine geringe Funktionserfüllung besitzt. Eine Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen des Natura-2000- Gebietes kann bei Durchführung der dargestellten Maßnahmen gewährleistet werden. DieseMaßnahmen stellen zugleich sicher, dass Eingriffe in den Natur- haushalt nahezu vollständig kompensiert werden. Sie umfassen insbesonderedie vorgezogene Entwicklung von Sandrasen, die zugleich Lebensraum für Tierarten- gilden xerothermer Standorte darstellen,durch Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes unmittelbar westlich des Akademiegeländes sowie durch Abtrag von drei Aufschüttungsflächen und Entbuschung im NSG nördlich des Planungsge- biets. Die Maßnahmen führen auch zur Aufwertung des Bodens durch dieWie- derherstellung eines Sonderstandortes für die naturnahe Vegetation. Spezielle Ar- tenschutzmaßnahmen betreffen insbesondere die Eidechsen durch Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung sowie durch Wiederherstellung temporär in An- spruch genommener, kleiner Habitatflächen. Die Minimierung von Lichtemissio- nen kommt Fledermäusen und nachtaktiven Insekten zugute. Für den Teilbereich SO1 wird kein Ausgleichserfordernis gesehen. Die dortigen Flä- chen sind schon heute weitgehend bebaut. Das Maß der Versiegelung wird durch die Festsetzung einer GRZ von 0,6nicht erhöht werden. Es werden dem gegenüber nun sogar von Bebauung freizuhaltende Flächen festgesetzt, die eine unerwünschte Inanspruchnahme weitere Grundstücksflächen verhindern. 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Auf dem östlichen Teil des Geltungsbereichs steht der vorhandene Schulkomplex, erschlossen über die Erzbergerstraße. Die Akademie besteht aus einem an der Erzbergerstraße gelegenen Hauptgebäude,woransichein Schul-und Sporttrakt mitsüdlich vorgelagerten Frei-und Pausenflächen anschließt. In diesem Abschnitt befindensich aucheine Umspannstation und ein kleiner Betriebsschuppenauf dem Privatgrundstück.Die Grundstücksflächen nördlich der Akademie und die geplanten Erweiterungsflächen bis zum„AltenFlugplatz“ sind unbebaut. 3.4Eigentumsverhältnisse Die Flächen im Plangebiet befinden sichimEigentum der MerkurAkademie (Flst. Nr. 5775/3 (Schulgebäude),5775/4 bis 5775/7 sowie 5775/11 (unbebaut)). 3.5Belastungen 3.5.1Altlasten DasGelände liegt in einem Bereich, der beim Umwelt-und Arbeitsschutz unter der Objektnummer 02143 „AS US-Kaserne Shopping-Center“ erfasst ist. Ein Teil- bereich liegt des Weiteren im Bereich der Obj.-Nr. 01345 „AA Bowlingcenter“. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -6- Das Gelände wurde bis zur Bebauung Anfang der 1980er Jahre vor allem mit Bauschutt, Schlacken und Sperrmüll aufgefüllt. Der Beginn des Ablagerungszeit- raumes ist nicht bekannt. Im Rahmen von Untersuchungen (1985 und 1995) wurden anthropogene Auffül- lungen bis in Tiefen von 2,5 m angetroffen. Die Qualität der Auffüllmaterialien wurde nicht bestimmt. Technische Untersuchungen im Jahr 2003 bis in eine Tiefe von ca. 1 m u. GOK ergaben eine Belastung des Auffüllmaterials mit Schwermetallen und PAK. Eluat- untersuchungen zur Feststellung derLöslichkeit wurden nicht durchgeführt. Ein Teil der Auffüllungen wurde vermutlich im Zuge der Bebauung des Geländes mit dem Bowling-Center ausgehoben und damit die nördlich und westlich gele- genen Erdwälle aufgeschüttet. 2001 wurde das Gelände rückgebaut.Unterlagen über den Rückbau liegen der Altlastenbehörde nicht vor. Aufgrund der lückenhaften Datenlangewirdhinsichtlich eventuell noch vorhan- dener Auffüllungen vor einer Neubebauung des Geländes durch einen Sachver- ständigen ein Aushub-und Entsorgungskonzept zu erstellen und der Altlasten- behörde vorzulegensein.In Abhängigkeit der Planung der Außenanlagen sind eventuell wirkungsbezogene Untersuchungen erforderlich.Näheres hierzu wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Schadstoffhaltiges Bodenmaterialwirdim Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (Bundesbo- denschutzgesetz-BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Landes zur Ausführung des Bundesbodenschutzgesetzes und zur Änderungabfallrechtli- cher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Landes-Bodenschutz-und Altlas- tengesetz-LBodSchAG vom 14. Dezember 2004) zu betrachtensein.Näheres wird gegebenenfallsmit der Altlastenbehörde abgestimmt. 3.5.2Immissionen Zur Klärung derFrage,in wie weit eine Wohnnutzung in der Umgebung des Plangebiets durch ImmissionenausNutzungen im Plangebiet insbesondere die of- fenen Sportanlagen beeinträchtigt werden könnte,istein schalltechnisches Gut- achten erarbeitetworden(Koehler+LeutweinGmbH& Co. KG). Demnach haben die geplanten schulischen Nutzungen-insbesondere auch die geplanten Schulsportplätze-auf die bestehende Wohnnutzung an der Flugha- fenstraße im Tageszeitraum(gemäß TA-Lärm zwischen6:00-22:00 Uhr)keine unzumutbarenImmissionen zur Folge. Ein Spielbetrieb im Nachtzeitraum ist je- doch auszuschließen. Die Flächen südlich der New-York-Straße sollen künftig als gemischte Bauflächen oder allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden; die vorliegenden städte- baulichen Vorentwürfe sindhinsichtlich der Art der Nutzung noch zu konkretisie- ren.Um diedort angestrebtestädtebauliche Entwicklung ohne erheblich nachtei- lige Einwirkungen durch den Spielbetrieb auf den Sportflächen der Merkur Aka- demieweiterverfolgenzu können, wird derSpielbetrieb auf den Tageszeitraum BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -7- außerhalb der Ruhezeiten(werktags7:00-20:00 Uhr)begrenzt. Die bestehen- denSportanlagen im SO1 sollen nach der Schaffung neuer Sportanlagen im SO2 zurückgebaut werden, um die Immissionsbelastung ebenfalls zu begrenzen. 3.5.3Kampfmittel Im Plangebiet ergeben sich nach Luftbildauswertungen Anhaltspunkte für einen Kampfmittelverdacht.Vor Eingriffen in den Boden sollte daher der Kampfmittel- beseitigungsdienst zu Rate gezogen werden. Näheres ist im Baugenehmigungs- verfahren zuregeln. 4.Planungskonzept Für diebauliche Erweiterung der MerkurAkademiesieht diePlanung eine „Spie- gelung“ der vorhandenen Bebauung um die Nord-Süd-Achsevor. Dadurchwer- den–wie heute schon der vorhandene Schulkomplex–auch die Erweiterungs- bauten durch ihre Lageaufder Nordseite des Areals die Emissionen der südlich gelegenen Frei-und Sportflächen gegenüber der bestehenden Wohnbebauung an der Flughafenstraße abschirmen. Zwischen demNaturschutzgebiet„Alter Flugplatz“ und den überbaubaren Flä- chender MerkurAkademie wird eine„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“bauplanungsrechtlich ge- sichert.Weitere Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Ziffer 5 der Festsetzungen) sind ebenfalls in die Planung eingeflossen. 4.1Art der baulichen Nutzung Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung entsprechen dem städtebauli- chen Ziel, das Plangebiet als Schulstandort mit ergänzenden Sport-und Kulturein- richtungenim Sinne eines umfassenden schulischen Bildungsanliegenszu entwi- ckeln(Anlagen für kulturelle Zwecke, Büro-und Verwaltungsgebäude, offene Anlagen für sportliche Zweckesowie Kindertagesstätten). Zur Wahrung flexiblerOptionen sollen dem Schulbetriebauch Wohngebäude mit Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Aufsichts-und Bereit- schaftspersonen-auch Lehrpersonal-sowie fürStudierende und Schülerzuge- ordnet werden können.Die Wohnnutzung wird auf dieim Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche vorgesehenenGrundstücksflächenim Teilbereich SO 2be- schränkt. Im Plangebietergibt sich ein Nutzungsspektrum, welches keinem herkömmlichen Gebietstyp der Baunutzungsverordnung entspricht und insofern die Festsetzung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO erfordert.Das Sondergebiet wird unter- teilt in die Teilbereiche SO1 (bestehende Akademie) und SO2 (Erweiterung). 4.2Maß der baulichen Nutzung Die Bestandsgebäude zeigen eine im Hinblick auf die umgebenden, großzügig bemessenen Frei-und Straßenräume (Alter Flugplatz und Erzbergerstraße) ange- messene Höhenentwicklung.Die Gebäudehöhe des bestehenden Schulkomple- xes wird deshalb auch füreinekünftige Bebauungals Maximum festgesetzt. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -8- Die weiterenParameter zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl GRZ =0,6, Geschoßflächenzahl GFZ=1,2)entsprechen denVorgaben der Baunut- zungsverordnung für Mischgebiete. 4.3Bauweise Im Plangebiet gilt die abweichende Bauweise. Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand ohne die in der „offenen“ Bauweise einzuhaltende Längenbe- schränkung von max. 50m zu errichten. 4.4Garagen / Carports, Tiefgaragen,Nebenanlagen, Stellplätze Mit Blick auf das großzügig dimensionierte Baufenster sindGaragen / Carports, Tiefgaragen sowie Nebenanlagen (nach § 14 BauNVO) nur innerhalb überbauba- rer Flächen und nicht auch noch in den Zonenzwischen Baugrenze und Grund- stücksgrenze zulässig. OffeneStellplätze sind in den überbaubaren Flächen und in den entsprechend festgesetzten Flächen entlang der New-York-Straße zulässig. 4.5Erschließung 4.5.1Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist über die Stadtbahnlinie in der Erzbergerstraßesehr gutan das städtische ÖPNV-Netz angeschlossen. 4.5.2Motorisierter Individualverkehr Das Areal ist für den motorisierten Individualverkehrüber die Erzbergerstraße er- reichbar. 4.5.3RuhenderVerkehr DieBaubereiche sind ausreichend groß bemessen, umprivate Parkierung und die Fahrradabstellplätze auf dem Privatgrundstück nachweisenzu können. 4.5.4Geh-und Radwege Geh-und Radwege verlaufen in der Erzbergerstraße. 4.5.5Ver-und Entsorgung Das Plangebiet ist an die Fernwärme angeschlossen. Die Abfallentsorgung für die Bestandsgebäude der Merkur Akademie Internatio- nal (MAI) erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Abfallwirtschaft zentral auf der Südseite des Gebäudes (Bauabschnitt1) unter Nutzung der MAI-internen Erschlie- ßungsstraße (parallel zur New-York-Straße). DieEntwässerung des Plangebiets erfolgt imMischsystem. 4.6Äußere Gestaltungder baulichen Anlagen 4.6.1Dächer Im Hinblick auf die besondere städtebauliche Situation am Rande des Naturschutz- gebietswerdenimPlangebietBaukörper miteinfachen, prägnantenKubaturenan- BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -9- gestrebt. Diese Absicht soll durch die Festsetzung eines Flachdachs unterstützt wer- den. Das Flachdach ist aus wasserwirtschaftlichen und stadtklimatischen Gründen zu begrünen. Dachaufbauten können die äußere Wirkung der Gebäude beeinträchtigen und sind deshalb abgesehen vonAnlagen zur solaren Energiegewinnung undtechnisch not- wendigen Aufbautennicht zulässig.Die zulässigen Aufbautensind von der Fassa- denfront zurück zusetzen,um sie im öffentlichen Raum so wenig wie möglich in Er- scheinung treten zu lassen. 4.6.2Werbeanlagen und Automaten Zur Vermeidung einer schädlichen Umweltbeeinflussung durch die Lichtemissio- nen bestimmter Werbeanlagen wird eine Verwendung von wechselndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches ausgeschlos- sen. Die weiteren Vorschriften entsprechen den üblichen städtischen Festsetzun- gen für Kerngebiete, deren Standardssich am besten für dasgeplanteSonderge- biet in seiner städtebaulich hochwertigen Lageeignen. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrich- tungen bestimmt sind und das Erscheinungsbild des Plangebiets mit unangemesse- ner Dominanz prägen könnten sindunzulässig. 4.6.3Unbebaute Flächen Zur Begrenzung des Versiegelungsgrades sind notwendige Befestigungen was- serdurchlässig auszuführen. Dies gilt auch für die Feuerwehrzufahrt. Zur Unter- stützung der Grundwasserneubildunginnerhalb der Grünfläche nördlich der Ge- bäude (M1) ist die Anlage einer bis zu 320m²großen Versickerungsmulde für Niederschlagswasser zulässig. Zur weitmöglichen Erhaltung von Biotop-und Bo- denfunktionen sind erforderlichen Zufahrtsflächen entlang der westlichen und nördlichen Gebäudefronten alsmaximal5,00 m breite Schotterrasenflächen an- zulegen und derSelbstbegrünungzu überlassen. Nicht zulässig ist die Verwen- dung von Ansaatmischungen. Die Mahd erfolgt nach Bedarf.Um die städtebau- lich-gestalterische Wirkung des Straßenraums und der Gebäudefronten entlang der Erzberger-und New-York-Straße sowie das Erscheinungsbild des Plangebiet zum angrenzenden Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz“nicht zu beeinträchtigen dürfen die sog. „Vorgärten“ (das sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grundstücksbreite zwischenöffentlichen Verkehrsflächenund der Bau- grenzeliegen) nicht als Arbeits-, Abstell-oder Lagerflächen genutzt werden.Flä- chen für offene Stellplätze sind allerdings in den im zeichnerischen Teil entspre- chend festgesetzten Flächen zulässig. Abfallbehälterstandplätzesind,sofern sie von den öffentlichen Straßen und We- gen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 4.6.4Tiefgaragen Tiefgaragen sind zurGewährleistungderRetentionswirkungund Grüngestaltung mit geeigneten Erdaufbauten zu versehen. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -10- 4.6.5Einfriedungen Mit Ausnahme der technisch erforderlichen Einzäunung der Sportplätze (bis 4,50 m Höhe)und des Zauns zum Naturschutzgebietist als Einfriedung nurDrahtge- flecht bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zulässig. 4.6.6Niederschlagswasser Zur Erhaltung des lokalen Wasserkreislaufs istunbedenklichesNiederschlagswas- ser in einer Mulde auf der Fläche M1 zur Versickerung zu bringen, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist. 4.6.7 Freileitungen, Antennen Freileitungen werden ebenso wie individuelle Außen-bzw. Satellitenantennen aus stadtgestalterischen Gründenausgeschlossen. Pro Gebäude ist allerdings eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 4.7Klimaschutz Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rahmen der städ- tebaulichen Gesamtkonzeption Rechnung getragen. Entsprechend dem städtebauli- chen Konzept können die Gebäude mit Rücksicht auf die Gegebenheiten im Plange- biet mit nur geringfügiger Abweichung von der Nord-Süd-Orientierung ausgerichtet werden, die eine effiziente Nutzung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien ermöglicht. Durch die Zulässigkeit von Anlagen zur regenerativen Energie- gewinnungermöglichtder BauleitplandieNutzung klimaschonender Technologien. Die zulässigen Gebäude-und Dachformen begünstigen kompakte Bauformen mit guten A / V–Verhältnissen (Das A / V–Verhältnis eines Gebäudes ist das Verhältnis seiner Außenfläche A (Fassaden, Dach, etc.) zu seinem Volumen V). Die zu begrü- nenden Flachdächer können durch Wasserspeicherung und Verdunstung sowie durch ihre Luft reinigende Wirkung das Mikroklima positiv beeinflussen.Die festge- setzte Oberflächenbegrünung der Freiflächen und die zu erhaltenden Bäume sichern den Grünanteil im Gebiet. 5.Umweltbericht Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechsel- wirkungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung,deren Ergebnis im Umweltbe- richt dargestellt wird. Der Umweltbericht ist gesonderter Teil dieser Begründung. Auf die Anlage zur Begründung wird verwiesen. 6.Sozialverträglichkeit Schon der bestehende Schulbau ist sowohl innerhalb der Gebäude als auch in den Außenräumen barrierefrei, übersichtlich und damit für die Nutzer so sicher und komfortabel wie möglich konzipiert worden. Derselbe Qualitätsanspruch wird auch an weitere Neubauten gestellt werden. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -11- 7.Statistik 7.1Flächenbilanz Sondergebiet 1 ca. 1,25 ha 62,99% darin enthalten Maßnahme M1: 1326 m² darin enthalten Fläche f.offene Stellplätze: ca.345 m² Sondergebiet 2 ca. 0,73 ha 37,01% darin enthalten Maßnahme M1: 1183 m² darin enthalten Maßnahme M2: 1067 m² darin enthalten Fläche f.offene Stellplätze: ca.150 m² Gesamt ca. 1,98 ha 100,00% 7.2Bebauung Sondergebiet Bruttogeschossfläche Sondergebiet 1Baugrundstück 1,11 ha8010,24m² Sondergebiet 2Baugrundstück 0,51 ha3654,72 m² 7.3Bodenversiegelung 1 Derzeitige Versiegelungca.0,76ha38,14% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Flächeca.1,3ha65,49% Hinweise: -In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege undMulden vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. -In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8.Kosten Die Kosten sind in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Schulträger bzw. Ei- gentümer geregelt. Der Stadt entstehen durch denBebauungsplankeine Kosten. Karlsruhe,08.04.2013 Fassung vom28.05.2015 Stadtplanungsamt Prof. Dr. Karmann-Woessner 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal über- baubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderenzur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -12- Anlage 1.Umweltbericht Siehe Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichs-Bewertung, FFH-Verträglichkeitsprü- fung und Spezieller Artenschutzprüfung des Instituts für Botanikund Landschafts- kunde, Karlsruhe vom20.05.2015. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -13- B.Hinweise 1.Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl.Stei- gung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2.Entwässerung Bei Ausbildung einerSockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferlie- gende Grundstücks-und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmender Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3.Niederschlagswasser Die Niederschlagswasserversickerung muss schadlos erfolgen. Eine Nieder- schlagswasserversickerung überschadstoffbelasteteAuffüllungen ist grund- sätzlich nicht möglich, da eine derartige Versickerung nur über unbelastetem Untergrund (Nachweis der Z0-Qualität) zulässig ist. Sofern anthropogene Be- einträchtigungen des Untergrundes vorhanden sind, andererseits aber eine Versicherung vorgesehen werden soll, ist in Abstimmungmit der Stadt Karls- ruhe, Amt für Umwelt-und Arbeitsschutz ein Austausch dieses Materials er- forderlich. Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaus- haltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisati- on ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vor- schriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist ge- mäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abflussin das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden ver- sickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmuldehergestellt werden (Konkretes siehe Begründung und örtliche Bauvorschriften). BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -14- Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größe- rer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infek- tionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf kei- ne Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale Sollten.beiderDurchführunqvorgesehener Erdarbeitenarchäologische Fun- deoderBefundeentdeckt werden,istdiesgemäß§20DSchGumgehend einerDenkmalschutzbehörde oderderGemeinde anzuzeigen. Archäologi- sche Funde(Steinwerkzeuge, Metallteile,Keramikreste, Knochen,etc.)oder Befunde (Gräber,Mauerreste,Brandschichten, auffälligeErdverfärbungen, etc.)sindbiszumAblaufdesvierten WerktagesnachderAnzeigeinunver- ändertemZustandzuerhalten,sofernnichtdieDenkmalschutzbehörde mitei- nerVerkürzungderFristeinverstanden ist.AufdieAhndungvonOrdnungs- widrigkeiten (§27DSchG) wirdhingewiesen.BeiderSicherungundDoku- mentationarchäologischer Substanzistzumindest mit kurzfristigenLeerzei- tenimBauablaufzurechnen.AusführendeBaufirmensolltenschriftlichin Kenntnis gesetzt werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mitder Denkmalschutzbehördeabzustimmen. 5.Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -15- 6.Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt-und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131Karlsruhe, zu melden. Das Plangelände sowie die nördlich angrenzende, als weitere Ausgleichsflä- che vorgesehene Fläche liegen in einem Bereich der beim Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe unter der Objektnummer 02143 „AS US-Kaserne Shopping-Center“ (AS=Altstandort) erfasst ist. Ein Teilbereich liegt des Weiteren im Bereich der Obj.-Nr. 01345 „AA Bowlingcenter“ (AA=Altablagerung). Vor der Umsetzung von Bau-oder Kompensationsmaßnahmen sind die erfor- derlichen Arbeiten (z. B. Erdbewegungen, Abgrabungen) im Vorfeld mit der Stadt Karlsruhe, Altlastenbehörde abzustimmen. Die erforderlichen abfallrechtlichen und/oder bodenschutzrechtlichen Untersu- chungen sind im Vorfeld ebenfalls mit der Stadt Karlsruhe, Altlastenbehörde, abzustimmen. 7.Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern.Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 8.Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9.Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4und §39 LBO). 10.Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes(EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11.Artenschutz Bei Gehölzfällarbeiten sind die gesetzlichen Fristen nach §39 (5) BNatSchG einzuhalten. Ebenso ergeben sich aufgrund der möglichen Funktion der Flä- chen als Teilhabitat von Eidechsen zeitliche Einschränkungen (Juli bis August) sowie zusätzliche Vorkehrungen (vgl. Maßnahmen zur Vergrämung von Ei- dechsen). BPL "Nördl.New-York-Str.": Begründung,HinweiseFassung:28.05.2015 -16- 12.Artenempfehlung für Bäume Es wird die Pflanzung folgender Baumarten empfohlen, die in Anbetracht der kleinenFlächen auch schwachwüchsig sein können. Hänge-Birke (Betula pendula) Trauben-Eiche (Quercus petraea) Hainbuche (Carpinus betulus) Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) Feld-Ahorn (Acer campestre) Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Nördlich der New- York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf- BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -2- Inhaltsverzeichnis: I.Planungsrechtliche Festsetzungen..........................................................3 1.Art der baulichen Nutzung..........................................................................3 2.Maß der baulichen Nutzung........................................................................3 3.Abweichende Bauweise..............................................................................3 4.Garagen / Carports, Tiefgaragen, Nebenanlagen, Stellplätze........................4 5.Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft...........................................................................................4 5.1Festsetzungen von dauerhaften Maßnahmen im Plangebiet.........................4 5.1.2Von Bebauung freizuhaltende Fläche (M1, s. zeichnerischer Teil).................4 5.1.3Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes (M2, s. zeichnerischer Teil)......5 5.1.4 Errichtung eines Zauns an der Grenze zum Naturschutzgebiet....................5 5.1.5Extensive Dachbegrünung...........................................................................5 5.2Festsetzungen von Maßnahmen im Plangebiet vor einer Inanspruchnahme der Flächen.................................................................................................5 5.3Dauerhafte Maßnahmen außerhalb des Plangebiets (nachrichtlich)..............6 5.4Vorbereitende Maßnahmen außerhalb des Plangebiets (nachrichtlich)..........7 5.5Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen gem. § 9 (1a) BauGB......................7 6.Ökologische Baubegleitung, Monitoring......................................................7 7.Erhalt und Anpflanzung von Bäumen..........................................................8 8.Immissionsschutz........................................................................................8 II.Örtliche Bauvorschriften.........................................................................9 1.Äußere Gestaltung baulicher Anlagen.........................................................9 1.1Dächer........................................................................................................9 2.Werbeanlagen und Automaten.....................................................................9 3.Unbebaute Flächen.....................................................................................9 3.1Wasserdurchlässige Beläge auf Sport- und Hofflächen.................................9 3.2Versickerungsmulde....................................................................................9 3.3Schotterrasen umlaufend um das Gebäude...............................................10 3.4Vorgärten.................................................................................................10 3.5Abfallbehälterstandplätze..........................................................................10 4.Tiefgaragen..............................................................................................10 5.Einfriedigungen.........................................................................................10 6.Außenantennen........................................................................................10 7.Niederspannungsfreileitungen...................................................................10 8.Niederschlagswasser.................................................................................10 BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -3- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen -Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Ge- setz vom20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zu- letzt geändert durch Gesetz vom11. 06. 2013 (BGBl.I S.1548). -Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch das Gesetzvom 11.11.2014(GBl. S.501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I.Planungsrechtliche Festsetzungen 1.Art der baulichen Nutzung Sondergebiet (SO) fürKultur, Sport, und Wohnen Das Sondergebiet wird unterteilt in die TeilbereicheSO1(bestehende Akademie) und SO2 (Erweiterung). Im Teilbereich SO1 sind zulässig: -Anlagen für kulturelle Zwecke -Büro- und Verwaltungsgebäude -Kindertagesstätten Im Teilbereich SO2 sind zulässig: -Anlagen für kulturelle Zwecke -Büro- und Verwaltungsgebäude -OffeneAnlagen für sportliche Zwecke auf der im zeichnerischen Teil festge- setzten „Fläche für Sportanlagen“. -Kindertagesstätten -Wohngebäudemit Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Aufsichts- und Bereitschaftspersonen- auch Lehrpersonal- sowie fürStudie- rende oder Schüler. 2.Maß der baulichen Nutzung Als Wandhöhe gilt das Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs bis zum oberen Abschluss der Wand. Die Wandhöhe wird in der jewei- ligen Gebäudemitte gemessen. 3.AbweichendeBauweise Es gilt die offene Bauweise ohne Längenbeschränkung. BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -4- 4.Garagen /Carports, Tiefgaragen,Nebenanlagen, Stellplätze Garagen / Carports, Tiefgaragen sowie Nebenanlagen (nach § 14 BauNVO)sind nur innerhalb überbaubarer Flächen zulässig.OffeneStellplätze sindsowohlin den überbaubaren Flächenals auchin den entsprechend festgesetzten Flächen entlang der New-York-Straße zulässig sind. 5.Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft Nachfolgend werden innerhalb des Plangebiets Maßnahmen festgesetzt, die dauerhaft umzusetzen sind (Ziffer5.1), und solche, die auf Flächen vor deren baulicher Inanspruchnahme erforderlich sind (Ziffer5.2). Die Maßgabe Ziffer 5.1.1 ist ab Rechtskraft des Bebauungsplanes für Neubauten bzw. neu installierte Beleuchtungseinrichtungen zu beachten. Die MaßnahmenZiffer5.1.2, 5.1.3 und 5.1.4 sind durchzuführen sobald die in SO2 festgesetzte Fläche für Sportanlagen ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden soll. Die Maßnahme Ziffer 5.1.5 ist zu beachten sobald Dachflächen im Plangebiet neu hergestellt werden sollen. Zusätzlich werden externe,durch einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB gesicherteMaßnahmen nachrichtlich aufgeführt, die entweder dauerhaft notwendig sind(Ziffer5.3) oder in Vorbereitung der dauerhaften Maßnahmen erfolgen müssen (Ziffer5.4). Deren Durchführung wird erforderlich sobald im SO2 über die Sportflächen hinaus ganz oder teilweise in weitere bebaubare Grundstücksflächen eingegriffen werden sollen. 5.1Festsetzungenvon dauerhaften Maßnahmen im Plangebiet 5.1.1Minimierung der Lichtimmission (Fledermäuse, Insekten) Eine Beleuchtung von offenen Sportanlagen ist nicht zulässig. Die Außenbeleuchtung der Freiflächen entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze ist insektenschonend (Verwendung von nach unten abstrah- lenden Leuchtmitteln mit geringem UV- und Blauanteil im Lichtspektrum) umzu- setzen. Durch bauliche oder technische Maßnahmen sind die Lichtemissionen der Innen- beleuchtung nach Norden und Westen (in Richtung Naturschutzgebiet) soweit zu minimieren, dass die Verträglichkeit für das angrenzende Naturschutzgebiet ge- währleistet ist. Dies ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. 5.1.2Von Bebauung freizuhaltende Fläche (M1, s. zeichnerischer Teil) Die Fläche M1 ist durch Selbstbegrünung als Extensivrasen anzulegen, damit sich aufgrund der trockenwarmen Verhältnisse wertgebende Pflanzen- und Insekten- arten der Sand- und Magerrasen etablieren. Unzulässig ist die Verwendung von Ansaatmischungen jeglicher Art. Der Boden ist nicht zu meliorieren. Die Mahd er- folgt nach Bedarf. Die Fläche ist weder zu bewässern noch zu düngen. Die Errich- BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -5- tung einer Versickerungsmulde (siehe ZifferII.3.2 der örtlichen Bauvorschriften) ist zulässig. Gehölze dürfen nicht gepflanzt werden. Der Status als Extensivrasen ist durch entsprechende Pflege auf Dauer zu gewährleisten. 5.1.3Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes (M2, s. zeichnerischer Teil) Auf der Fläche M2 sind sämtliche Befestigungen zu entfernen und bis auf den ge- wachsenen Boden abzutragen. Die aufgekommenen Gehölze sind in Absprache mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe zu entfernen. Soweit dabei Geländevertie- fungen entstehen, entscheidet die untere Naturschutzbehörde nach Vorabstim- mung, ob diese belassen werden können, oder ob eine Wiederanfüllung auf das na- türliche Geländeniveau notwendig ist. Die Durchführung sowie die möglicherweise notwendige Beschaffung geeigneten Bodenmaterials ist mit dem Umwelt- und Ar- beitsschutz der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Anfallendes belastetes Bodenmaterial, ortsfremdes Material und die anfallende Biomasse (v.a. Gestrüpp, Gehölz) sind sachgerecht zu entsorgen. Die Vegetationsentwicklung wird der spontanen Begrü- nung überlassen, Einsaaten sind zu unterlassen.Der Status als Sand- und Magerra- sen bodensaurer Standorte ist durch entsprechende Pflege auf Dauer zu gewährleis- ten. 5.1.4Errichtung eines Zauns an derGrenze zum Naturschutzgebiet Am Nordrand des Planungsgebiets ist auf der Grenze zum Naturschutzgebiet (NSG) ein einfacher, 1,75 m hoher Zaun zu errichten (Wildschutzzaun). Der Zaun darf nicht bepflanzt werden und ist dauerhaft zu sichern und zu unterhalten. 5.1.5 Extensive Dachbegrünung Dachflächen sind dauerhaft extensiv zu begrünen. Die Vegetationstragschicht ist mit mind. 10 Zentimeter Mächtigkeit und mit sandig- kiesigem Substrat auszu- führen. Soweit der vor Ort anfallende, sandig-kiesige Aushub nicht belastet ist, kann dieser hierfür verwendet werden. Der Unterbau ist mit einer Drainage- schicht zu versehen. Die initiale Begrünung hat mit Sedum-Sprossen der Arten Sedum acre undS. sexangulare sowie durch Einbringen von Samen typischer Sandrasenarten, wie sie im Planungsgebiet vorkommen, zu erfolgen. Hierfür ist an geeigneten Stellen im Umfeld mit Vorkommen der Arten (Absprache mit Um- weltamt der Stadt Karlsruhe) der Oberboden 5 Zentimeter tief abzuschälen (Min- destmenge 0,1m³) und an mehreren Stellen auf dem Dach auszubringen. Nicht zulässig ist eine Ansaat mit einer handelsüblichen Ansaatmischung. 5.2Festsetzungen von Maßnahmen im Plangebiet vor einer Inanspruchnah- me der Flächen Flächenpflege bis zur Bebauung Die Baugrundstücke sind ab sofort bis zu ihrer Inanspruchnahme so zu bewirtschaf- ten, dassdie wertgebende Flora und Fauna erhalten bleiben.Dies bedeutet, es dür- fen auf den Flächen keine Einsaaten oder Pflanzungen erfolgen. Da auf dem tro- cken-warmen, mageren Standort nicht mit einer üppigen Vegetationsentwicklung zu rechnen ist, ist die Fläche höchstens einmal im Jahr im Spätsommer (Au- gust/September) zu mähen oder zu mulchen, wenn die vermutlich aufkommenden BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -6- hochwüchsigen Stauden (Verbascum spec., Oenothera spec. u.a.), die wertvolle Nektarpflanzen für Insekten darstellen, weitgehend verblüht sind. Soweit sich keine Gehölze entwickeln, ist auch die Pflege im mehrjährigen Turnus möglich. 5.3Dauerhafte Maßnahmen außerhalb des Plangebiets (nachrichtlich) Auf dem Flurstück 5775/4 nördlich des Plangebiets sind durch Wiederherstellung von naturnahen Bodenverhältnissen durch Entbuschung und Renaturierung von Aufschüttungsflächen Sandrasen und Magerrasen bodensaurer Standorte zu entwi- ckeln. Das Flurstück 5775/4 liegt im Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ und im FFH-Gebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“. Im Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet wird für diese Fläche eine Entwicklung zum FFH-Lebensraumtyp „Artenreiche Borstgrasrasen„ (*6230) angestrebt. Die nachfolgend näher beschrie- benen Maßnahmen sind deshalb in enger Abstimmung mit der unteren und höhe- ren Naturschutzbehörde durchzuführen. Auf Flurstück 5775/4 befinden sich drei Haufwerke im FFH-/ Naturschutzgebiet (2160 m²). Diese sind bis auf den gewachsenen Boden abzutragen. Die entspre- chenden abfallrechtlichen Untersuchungen sind im Vorfeld mit der Abfallrechtsbe- hörde der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Die dadurch entstehende Sohle ist im Hin- blick auf die in den Haufwerken enthaltenen Belastungen zu untersuchen, um si- cherzustellen, dass aus öffentlichrechtlicher Sicht kein weiterer Handlungsbedarf be- steht. Soweit dabei Geländevertiefungenentstehen, entscheidet die Naturschutzverwal- tung nach Vorabstimmung, ob diese belassen werden können, oder ob eine Wie- deranfüllung auf das natürliche Geländeniveau notwendig ist. In letzterem Falle ist zu eruieren, ob beim Aushub der Baugrube für das Gebäude entsprechendes Mate- rial anfällt und dieses Verwendung finden kann. Der zentrale Bereich auf Flurstück 5775/4 nordöstlich an die große Aufschüttung an- schließend ist aktuell großflächig mit Gestrüpp bewachsen (1.137m²). In diesem Be- reich sind das vorhandene Gestrüpp und künftig aufkommende Bäume und Sträu- cher zu entfernen, inklusive Ausgrabung der Wurzelballen der größeren Gehölze. Einzelne ältere Bäume können gemäß einzuholender Vorgaben der Naturschutz- verwaltung im Gebiet belassen werden. Kleinflächig sind Anhäufungen ortsfremden Materials vorhanden. Diese sind im Zuge der Rodungsarbeiten ebenfalls zu entfer- nen. Das Flurstück liegt in einem Bereich der bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Objektnummer 02143 AS “US-Kaserne Shopping-Center“ erfasst ist. Vor der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen sind die erforderli- chen Arbeiten (z. B. Erdbewegungen, Abgrabungen) im Vorfeld mit Altlastenbehör- de der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Eventuell anfallendes belastetes Bodenmateri- al, ortsfremdes Material und die anfallende Biomasse (v.a. Gestrüpp, Gehölz) sind sachgerecht zu entsorgen. Die Vegetationsentwicklung wird der spontanen Begrünung überlassen, Einsaaten sind zu unterlassen. Zur Offenhaltung der entbuschten Fläche und zur Entwicklung von höherwertigen Sandrasen und bodensauren Magerrasen muss auf die Erstpflege auf Dauer eine re- gelmäßige Mahd folgen, um das erneute Aufkommen von Gehölzen zu verhindern. BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -7- Diese sollte in den ersten Jahren mindestens zweimal jährlich erfolgen, anschließend einmal jährlich. Alternativ können die Flächen extensiv beweidet werden. Für die vorliegende Fläche ist 5 Jahre lang ein Monitoring durchzuführen, im Zuge dessen ein Bewirtschaftungskonzept zu entwickeln ist Die Erstbegehung hat in dem auf die Herstellung folgenden Jahr zu erfolgen. Das Konzept ist zudem mit den übri- gen Pflegemaßnahmen auf dem Alten Flugplatz abzustimmen, beispielsweise durch die Einbindung der Fläche in das angrenzende Beweidungsregime. 5.4Vorbereitende Maßnahmen außerhalb des Plangebiets (nachrichtlich) Zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung von Eidechsen sindauf Flächen mit Eidechsenvorkommen Erdarbeiten oder ähnliche eidechsengefährdende Zugriffe erst nach Vergrämung der Tiere zulässig. Die Fläche darf nur im Winter gerodet werden. Sodann ist zu Vergrämen dergestalt, dass entweder im Zeitfenster im April / Mai oder im Zeitfenster Juli / August vom Südrand her sukzessive und pro Tag in einer Breite von maximal 3Metern mit einer lichtundurchlässigen Folie abgedeckt wird. DieFolie muss seitlich mehrere Meter über die Maßnahmenbereiche hinausreichen, da nicht auszuschließen ist, dass Tiere in der Randzone der Folie verbleiben. Die Ar- beiten dürfen nur bei warmer, trockener Witterung durchgeführt werden, wenn die Tiere mobil sind. Frühestens eine Woche nach Bedeckung der gesamten Fläche kön- nen erstmals Erdarbeiten durchgeführt werden. Die Folie darf hierbei erst unmittel- bar vor Beginn der Erdarbeiten beseitigt werden, damit keine Tiere zurückwandern. Die Durchführung der Maßnahmeist von einer herpetologisch ausgebildeten Fach- kraft zu begleiten und deren Vorgaben sind zu befolgen. VorBeginn der Arbeiten sind die Flächen nochmals in Augenschein zu nehmen um den Erfolg des Vergrä- mens zu verifizieren und weitergehende Umsiedlungsvorkehrungen zu treffen, sollte dies erforderlich sein um einer Tötung von wider erwarten noch vorhandenen Indi- viduen zu vermeiden. 5.5Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen gem. § 9 (1a) BauGB Die unter Ziffer 5.1 und 5.2 aufgeführten Maßnahmen werden den Eingriffen in die als Flächen für Sportanlagen festgesetzten Grundstücksteilen zugeordnet. Die nach- richtlich in den Bebauungsplan aufgenommen durch städtebaulichen Vertrag gesi- cherten Maßnahmen nach Ziffer 5.3 und 5.4 werden den übrigen Grundstücksflä- chen im SO2 zugeordnet. 6.Ökologische Baubegleitung, Monitoring Die natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind von einem fachkundigen Büro zu überwachen und zu kontrollieren (ökologische Baubegleitung). Die Maß- nahmen sind zu dokumentieren und die Protokolle dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Insbesondere die Entwicklung der Sandrasen ist in den ersten fünf Jahren nach dessen Anlage einmal jährlich vegetationskundlich zu erfassen. Die sich möglicherweise aus dem Monitoring ergebendenManagement- änderungen sind nach Absprache mit der Naturschutzverwaltung umzusetzen. BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -8- 7.Erhalt und Anpflanzung von Bäumen Die im zeichnerischen Teil als zu erhaltend festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu si- chern. Abgängige Exemplare sind durch Neupflanzungen von Bäumen gemäß den Hinweisen zur Anpflanzung (siehe Hinweise Ziffer 12.) zu ersetzen. 8.Immissionsschutz AufoffenenSportflächen istderSpielbetrieb nurwerktagsimZeitraumvon7:00 bis 20:00 Uhr zulässig. Die offenen Sportanlagen im Bereich SO1 genießen Bestandsschutz. Sie sind mit Er- richtung und Inbetriebnahme offener Sportanlagen im SO2 zurückzubauen. BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -9- II.Örtliche Bauvorschriften 1.Äußere Gestaltungbaulicher Anlagen 1.1Dächer Zulässig sindbegrünteFlachdächer. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla- gen zur solarthermischen Nutzung zulässig. Sie sind so anzuordnen, dass die Dach- fläche darunter begrünt bleibt. Außer Anlagen zur solaren Energiegewinnungsindnur technisch notwendige Auf- bauten zulässig.Lüftungsauslässe bis max. 0,60m sind in einem Abstand von min- destens 1 m zur Außenfassade zulässig. Sonstige technisch notwendige Aufbauten sind in einem Abstand von mindestens 5 m zur Außenfassade und bis zu einer Höhe von 3,50 m zulässig. 2.Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nurstraßenseitigam Gebäude, im Erdgeschoss und 1. Ober- geschoss, nicht in der Vorgartenzone und unter Einhaltung folgender Größen zu- lässig: -Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite, -sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei- chen) bis zu einer Fläche von 1,00qm, -die Oberkante der Anlage darf maximal 8 m ab Gehweghinterkantenicht überschreiten. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Sky- beamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrich- tungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3.Unbebaute Flächen 3.1Wasserdurchlässige Beläge auf Sport- und Hofflächen Offene Sportflächen sind in offenporigem Tartanbelag anzulegen. Alle notwen- digerweise zu befestigenden Flächen sind versickerungsfähig auszuführen. Dies gilt auch für die Feuerwehrzufahrt. 3.2Versickerungsmulde Innerhalb der Fläche M1 ist die Anlage einer bis zu 320m² großen Versicke- rungsmulde für Niederschlagswasser zulässig (vgl.Ziffer4.6.6 der Begründung), wenn die Schadlosigkeit nachgewiesen werden kann. BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -10- 3.3Schotterrasen umlaufend um das Gebäude Erforderlichen Zufahrtsflächen entlang der westlichen und nördlichen Gebäude- fronten sind als maximal 5,00 m breite Schotterrasenflächen anzulegen und der Selbstbegrünung zu überlassen. Die Verwendung von Ansaatmischungen ist un- zulässig Die Mahd hat nach Bedarf zu erfolgen. 3.4Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grundstücks- breite zwischenöffentlichen Verkehrsflächen und der Baugrenze / Baulinie liegen. Die Benutzung der Vorgärten als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zu- lässig. Flächen für offene Stellplätze sind in den im zeichnerischen Teil entspre- chend festgesetzten Flächen zulässig. 3.5Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind, sofernsie von denöffentlichen Straßen und We- gen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen ist. 4.Tiefgaragen Tiefgaragen sind für Strauchpflanzungen mit einem Erdaufbau von mind. 0,60m über Dränschicht und im Bereich von Bäumen mit mind. 0,90m über Dränschicht auf einer Fläche von mindestens 5 x 5 m zu versehen. Es muss Anschluss für die Baumwurzeln an die angrenzenden Vegetationsflächenbestehen.Im Bereich der Baumbeete ist eine automatische Bewässerung vorzusehen. Wenn ein Dachbegrü- nungssystem mit Bewässerung vorgesehen wird, können geringere Aufbauhöhen als Ausnahme zugelassen werden. 5.Einfriedigungen Als Einfriedungen– mit Ausnahme des unter ZifferI.5.1.4 festgesetzten Zauns zum Naturschutzgebiet- ist nur Drahtgeflecht bis zu einer Höhe von max. 2.00 m zulässig. Sportplätze dürfen innerhalb der überbaubaren Flächen mit Ballfang- zäunen bis zu einer Höhe von 4.50 m eingefriedet werden. 6.Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zulässig. 7.Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 8.Niederschlagswasser UnbedenklichesNiederschlagswasserist in einergeeigneten Muldeauf der Fläche M1zur Versickerung zu bringen, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist. BPL "Nördlich New-York-Str.": Festsetz. u. örtl. Bauvorschr.Fassung: 28.05.2015 -11- Karlsruhe,08.04.2013 Fassung vom28.05.2015 Stadtplanungsamt Prof.Dr.Karmann-Woessner
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Umweltbericht zum Bebauungsplan „Nördlich der New-York- Straße (Merkur Akademie)“ Karlsruhe - Neureut mit o Eingriffs- / Ausgleichsbewertung o FFH-Verträglichkeitsprüfung o Spezielle Artenschutzprüfung Auftraggeber: Merkur Akademie International Erzbergerstraße 147 76149 Karlsruhe Auftragnehmer: THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE Kalliwodastraße 3 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 - 9379386 Telefax: 0721 - 9379438 E-Mail: info@botanik-plus.de Bearbeitung: Diplom-Geoökologe Peter Vogel Diplom-Geoökologin Annegret Wahl unter Mitarbeit von Diplom-Biologe Erwin Rennwald, Rheinstetten Stand: 20. Mai 2015 Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................................. 5 1.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................ 5 1.2 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 5 1.2.1 Umweltbericht ..................................................................................................... 5 1.2.2 FFH-Verträglichkeitsprüfung ............................................................................... 6 1.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................ 6 1.3 Übergeordnete Planungen ........................................................................................ 6 1.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................ 6 2 Methodik ............................................................................................................... 6 2.1 Allgemeine Vorgehensweise ..................................................................................... 6 2.2 Abgrenzung des Untersuchungsraums ...................................................................... 7 2.3 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern ......................................................... 8 2.4 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie ...................................... 8 3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ............................................... 9 3.1 Biotoptypen, Pflanzen ................................................................................................ 9 3.1.1 Zierrasen (33.80) ................................................................................................ 9 3.1.2 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (35.62) .................... 9 3.1.3 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (35.63) .......... 10 3.1.4 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) ......................................... 10 3.1.5 Magerrasen bodensaurer Standorte (36.40) ..................................................... 10 3.1.6 Sandrasen (36.62) ............................................................................................ 11 3.1.7 Gebüsch aus nicht heimischen Arten (43.10) .................................................... 12 3.1.8 Gestrüpp (43.10) ............................................................................................... 12 3.1.9 Einzelbaum, Baumgruppe, Baumreihe (45.10 - 45.30) ...................................... 12 3.1.10 Sukzessionswald aus Laubbäumen (58.10) ................................................... 13 3.1.11 Schotterfläche (60.23), Völlig versiegelte Fläche (60.21) ............................... 13 3.2 Tierartengilden ........................................................................................................ 14 3.3 Boden ...................................................................................................................... 14 3.4 Wasserkreislauf ....................................................................................................... 15 3.5 Klima ....................................................................................................................... 15 3.6 Landschaftsbild und Erholung ................................................................................. 16 3.7 Biotopverbund ......................................................................................................... 16 3.8 Mensch .................................................................................................................... 16 3.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ...................................................... 17 4 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung .................... 18 4.1 Wirkungsfaktoren .................................................................................................... 18 4.2 Wirkungen auf Biotoptypen, Pflanzen ...................................................................... 18 4.3 Wirkungen auf Tierartengilden ................................................................................ 19 4.4 Wirkungen auf den Boden ....................................................................................... 20 4.5 Wirkungen auf den Wasserkreislauf ........................................................................ 20 4.6 Wirkungen auf das Klima ........................................................................................ 20 4.7 Wirkungen auf Landschaftsbild und Erholung ......................................................... 20 4.8 Wirkungen auf den Biotopverbund .......................................................................... 20 4.9 Wirkungen auf den Menschen ................................................................................. 21 4.10 Gesamtbilanz des Eingriffs ................................................................................... 21 Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 3 4.11 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................. 22 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung ............................................................................ 22 5.1 Wirkungspotenzial der Planung ............................................................................... 22 5.1.1 Flächenentzug .................................................................................................. 22 5.1.2 Veränderung der mikroklimatischen Gegebenheiten ......................................... 23 5.1.3 Nicht stoffliche Einwirkungen ............................................................................ 24 5.1.4 Stoffliche Einwirkungen ..................................................................................... 24 5.1.5 Barrierewirkung ................................................................................................. 24 5.2 Beschreibung des Natura 2000-Gebiets .................................................................. 24 5.2.1 Lage, abiotische Faktoren ................................................................................. 24 5.2.2 Biotop- und Lebensraumtypen .......................................................................... 25 5.2.3 Erhaltungsziele ................................................................................................. 25 5.3 Untersuchungsraum und Untersuchungsrahmen .................................................... 26 5.3.1 Untersuchungsraum .......................................................................................... 26 5.3.2 Untersuchungsrahmen ...................................................................................... 26 5.4 Auswirkungen des Vorhabens ................................................................................. 27 5.4.1 Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen ........................................................ 27 5.4.2 Auswirkungen auf Lebensstätten von FFH-Arten und europäischen Vogelarten29 5.4.3 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................................ 30 5.4.4 Berücksichtigung von Summationswirkungen ................................................... 31 5.5 Beurteilung der Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens ................................... 31 6 Spezielle Artenschutzprüfung .......................................................................... 32 6.1.1 Vorhabensbeschreibung und Wirkungspotenzial .............................................. 32 6.1.2 Ermittlung untersuchungsrelevanter Arten ........................................................ 32 6.2 Maßnahmen ............................................................................................................ 33 6.2.1 Konfliktvermeidende Maßnahmen ..................................................................... 33 6.2.2 Funktionserhaltende Maßnahmen ..................................................................... 34 6.2.3 Maßnahmen des Risikomanagements .............................................................. 34 6.3 Artenschutzrechtliche Gesamtbewertung ................................................................ 34 7 Bedeutung des Projekts für die betroffenen Schutzgebiete .......................... 35 7.1 Naturschutzgebiet ................................................................................................... 35 7.2 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und nach § 32 NatSchG ........................ 35 8 Maßnahmenkonzept .......................................................................................... 36 8.1 Planinterne Maßnahmen (dauerhaft) ....................................................................... 36 8.2 Planinterne Maßnahmen (temporär) ........................................................................ 39 8.3 Planexterne Maßnahmen (dauerhaft) ...................................................................... 40 8.4 Planexterne Maßnahmen (temporär) ....................................................................... 42 8.5 Maßnahmenübersicht .............................................................................................. 43 9 Ökologische Baubegleitung, Monitoring ......................................................... 45 10 Zusammenfassung ......................................................................................... 46 11 Literatur und Arbeitsgrundlagen ................................................................... 47 12 Anhang ............................................................................................................ 50 12.1.1 Einzelbögen Vogelarten ................................................................................. 50 12.1.2 Sammelbogen Vogelarten ............................................................................. 74 Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 4 12.1.3 Einzelbögen Eidechsen.................................................................................. 75 12.1.4 Sammelbogen Fledermäuse .......................................................................... 78 12.2 Insektengruppen, Nachweise von den Flächen nördlich des Planungsgebiets ..... 79 12.2.1 Tagfalter ........................................................................................................ 79 12.2.2 Heuschrecken und Fangschrecken ................................................................ 79 12.2.3 Prachtkäfer .................................................................................................... 80 12.2.4 Stechimmen (nur RL-Arten) ........................................................................... 81 Beilagen: Bestands- und Maßnahmenplan M 1:2.000 (DinA4) Flächenaufschlüsselung nach Bebauung M 1:1.000 (LENNERMANNARCHITEKTEN) 2 Exceldateien zur Bewertung von Planung und Kompensationsmaßnahmen nach Karlsruher Modell Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 5 1 Einleitung Die MERKUR AKADEMIE INTERNATIONAL plant am Standort in Karlsruhe, Erzbergerstraße, eine bauliche Erweiterung nach Westen. Das INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE, Karlsruhe, wurde von der Akademie im November 2012 mit der Erstellung eines Umweltberichts im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beauftragt. 1.1 Grundzüge der Planung Das Planungsgebiet liegt nördlich der New-York-Straße und westlich der Erzbergerstraße in Karlsruhe, Neureut. Es grenzt unmittelbar südlich an das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ an (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE 2010, 2013). Ziele und Zweck der Schutzgebiete sind Kapitel 5 und 7 zu entnehmen. Die Planung sieht eine Erweiterung des Akademie-Geländes nach Westen um etwa 115 Meter vor. Die Grundstückstiefe beträgt wie im östlich anschließenden Bereich etwa 65 Meter. Diese Planungsfläche umfasst 7.510 m². Eine Karte mit der Flächenaufschlüsselung nach Bebauung des Planungsgebiets (LENNERMANNARCHITEKTEN 2013) findet sich in der Beilage. Zunächst vorgesehen ist die Errichtung eines Spielfeldes (1.014 m², offenporiger Tartanbelag) im Süden des Planungsgebiets längs der New-York-Straße. Zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden soll ein Schulgebäude (3.232 m², Dachbegrünung). Die Gebäudenordseite liegt in der Flucht der vorhandenen Gebäude. Ebenso entspricht die Gebäudehöhe von etwa 13 Metern derjenigen der Gebäude im Ostteil. Der südöstliche Teil des Planungsgebiets soll mit versickerungsfähigem Pflaster befestigt werden (1.046 m²). Entlang der West- und Nordseite des Gebäudes wir ein 5 Meter breiter Streifen als Schotterrasen angelegt (875 m²). Die nördliche Randzone bleibt unbebaut und wird als Extensivrasen entwickelt. Diese Fläche umfasst zusammen mit einer 320 m² großen Versickerungsmulde 1.221 m². 1.2 Gesetzliche Grundlagen 1.2.1 Umweltbericht Den rechtlichen Rahmen des Umweltberichts bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fas- sung durch Bekanntmachung vom 23. September 2004. Nach § 2 Absatz 4 des Gesetzes wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraus- sichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht dargestellt werden. Nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie § 21 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Nach § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt der Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Mögliche Festsetzungen werden in § 9 BauGB (Inhalt des Bebauungsplans) aufgeführt. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 6 1.2.2 FFH-Verträglichkeitsprüfung Nach § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG vom 10.11.2007) sind unter anderem Lebensräume des Anhangs I sowie die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten vor Schädigungen zu bewahren. 1.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung Nach § 44 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebenden Tieren oder besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nach Ziff. 2 ist es verboten, wild lebende streng geschützte Arten sowie europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich hierdurch der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Nach Ziff. 3 ist es untersagt, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß trotz Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird. Soweit erforderlich, können zur Wahrung der ökologischen Funktion auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. 1.3 Übergeordnete Planungen Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 2010a) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist das Planungsgebiet als gemischte Fläche und Wohnbaufläche dargestellt. Der Landschaftsplan (NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE 2010b) weist die Fläche als sonstige Fläche mit Entwicklung zur Siedlungsfläche aus. Die vorliegende Planung ist somit aus dem Flächennutzungsplan und Landschaftsplan entwickelt. 1.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“ wird der Merkur Akademie International eine bauliche Erweiterung und ein Ausbau ihres schulischen Angebots ermöglicht. Bei der „Merkur Akademie International“ handelt es sich um eine gemeinnützige Schule in freier Trägerschaft mit staatlich anerkannten allgemeinbildenden und beruflichen Schulzweigen. Für diese geplante bauliche Erweiterung standen keine alternativen Flächen im Besitz der Merkurakademie und in direkter Nachbaschaft zum bestehenden Schulgebäude zur Verfügung, die aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden können. 2 Methodik 2.1 Allgemeine Vorgehensweise Grundlage des Berichts bilden die 2010 von VOGEL & RENNWALD vorgelegten naturschutzfach- lichen Untersuchungen mit FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtlicher Prüfung und Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 7 überschlägiger Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Biotope. Untersuchungs- gegenstand war damals neben den in der vorliegenden Studie betrachteten Flächen außerdem der Einflussbereich eines zwischenzeitlich errichteten Gebäudes weiter östlich. Da sowohl die baulichen Maßnahmen wie auch die Kompensationsmaßnahmen für diesen Planungsabschnitt abgeschlossen sind (vgl. VOGEL 2013), werden sie hier nicht mehr aufgeführt. Die vorhandenen naturschutzfachlichen Daten werden im Rahmen des Umweltberichts auf der Grundlage der fortgeschriebenen Planung aktualisiert und konkretisiert. Erforderlich ist außer- dem eine Bilanzierung des Eingriffs anhand des "Karlsruher Bilanzierungsmodells" (HENZ 2006). Dementsprechend werden neben dem Schutzgut Biotope auch die Schutzgüter Tiere, Boden, Wasserkreislauf und Klima berücksichtigt. Des Weiteren werden konkrete Ausgleichsmaßnahmen in Art und Umfang dargestellt und bilanziert. Ausgearbeitet werden die artenschutzrechtlich erforderlichen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, die bisher nur grob skizziert waren. Da kurzfristig lediglich die Flächen für das Spielfeld im Süden des Planungsgebiets in Anspruch genommen werden, ist für den übrigen Gebietsteil ein temporäres Pflegemanagement erforder- lich. Dieses hat zum Ziel, für wertgebende Flora und Fauna günstige Bedingungen zu erhalten / zu schaffen, ohne dass hierdurch zukünftig zusätzliche naturschutzfachliche oder -rechtliche Restriktionen zu Lasten des Planungsträgers entstehen (vgl. Kapitel 8). 2.2 Abgrenzung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum umfasst neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplans den Bereich nördlich hiervon bis an die Grenze der Wohnbebauung an der Flughafen-Straße. Im Osten schließen die Untersuchungsflächen mit der Erzbergerstraße ab, im Süden bildet die New-York-Straße die Grenze. Nach Westen reichen sie bis zur östlichen Einzäunung des Alten Flugplatzes, beziehungsweise für die Fauna hierüber nochmals etwa 100 Meter hinaus. Der engere Untersuchungsraum umfasst den für eine zusätzliche Bebauung zur Verfügung stehende Westteil des Planungsgebiets von 7.510 m². Er wird im Folgenden mit „Westerweiterung“ bezeichnet. Abbildung 1: Westerweiterung - engerer Untersuchungsraum des Planungsgebiets Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 8 2.3 Untersuchungsmethoden zu den Schutzgütern Biotoptypen, Pflanzen: Die Zuordnung der Biotoptypen richtet sich nach dem Biotopdaten- schlüssel der Naturschutzverwaltung (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEM- BERG 2009). Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem "Karlsruher Modell" (HENZ 2006) sowie nach dem Biotoptypen-Bewertungsverfahren der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Fauna: Im Zuge von Geländeerhebungen wurden im Jahr 2010 Eidechsen (2 Durchgänge) und Vögel (4 Durchgänge) erfasst. Im Hinblick auf weitere Artengruppen wurden Erhebungen von RENNWALD (1997) sowie von RENNWALD & DOCZKAL (2009) ausgewertet. Weitere in Betracht kommende Artengruppen werden anhand der Habitatausstattung berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf Tierartengilden quantitativ nach dem "Karlsruher Modell" (HENZ 2006). Boden: Die Beschreibung des Bodens stützt sich auf eine Auswertung der Geologischen Karte (THÜRACH 1912) und auf eigene Geländebeobachtungen. Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem Entwurf der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2011) sowie nach dem "Karlsruher Modell" (HENZ 2006). Wasserhaushalt: Die Beschreibung des Wasserhaushalts wird aus den Daten der Geologi- schen Karte (THÜRACH 1912) abgeleitet. Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem "Karlsru- her Modell" (HENZ 2006). Klima: Die Beschreibung des Klimas erfolgt anhand allgemeiner Grundlagenkenntnisse. Die Bewertung erfolgt quantitativ nach dem "Karlsruher Modell" (HENZ 2006). Landschaft: Zur Beschreibung des Landschaftsbilds werden die Ausstattung mit naturraum- typischen Strukturmustern sowie das Ausmaß vorhandener Störungen beziehungsweise die Störempfindlichkeit herangezogen. Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Mensch: Die Beschreibung erfolgt anhand der eigenen Geländebegehung sowie anhand der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung (KOEHLER & LEUTWEIN 2013), des Sachstands- berichts über Bodenerkundungen (DENZEL S. & DOBRINSKI 2003) und des Altlastenkatasters der Stadt Karlsruhe. Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Sind im Gebiet nicht betroffen. Das Schutzgut wird nicht weiter behandelt. 2.4 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung der Studie Die Datenlage über vorhandene Altlasten im Planungsgebiet ist lückig. Vor Umsetzung der planexternen Ausgleichsmaßnahmen sind die Flächen diesbezüglich zu untersuchen, um anfallendes belastetes Material fachgerecht zu entsorgen und ggf. weitere Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ergreifen. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 9 3 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter erfolgt für die Westerweiterung sowie für die Flächen im näheren Umfeld der Planung. 3.1 Biotoptypen, Pflanzen 3.1.1 Zierrasen (33.80) Lage Zierrasen befinden sich im bereits erschlossenen Teil des Akademiegeländes und werden im Osten der Westerweiterung kleinflächig in Anspruch genommen. Beschreibung Typische Arten sind Echter Rotschwingel (Festuca rubra), Kriechender Klee (Trifolium repens), Hopfenklee (Medicago lupulina), Breit-Wegerich (Plantago major), Kleine Brunelle (Prunella vulgaris) und Kleiner Klee (Trifolium dubium). Bewertung Die von der Planung betroffenen Zierrasenbestände stellen eine junge Einsaat dar und sind von sehr geringer Bedeutung mit einer Wertzahl von 0,2 (Biotopwert nach ÖKVO = 4 Öp/m²). 3.1.2 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte (35.62) Lage Ein großer Teil der Flächen der Westerweiterung wird von ausdauernder Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte eingenommen. Eine große Fläche grenzt nördlich hieran an. Beschreibung Die Vegetation ist lückig bis mäßig dicht und mittelhochwüchsig. Wärmeliebende Ruderalarten sind Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis), Natternkopf (Echium vulgare), Wilde Resede (Reseda lutea), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum), Mehlige Königskerze (Verbascum lychnitis), Gewöhnliche Hundszunge (Cynoglossum officinale), Kanadischer Katzenschweif (Conyza canadensis) und Sand-Wegerich (Plantago arenaria). Als weitere Art ist das Kriechende Fingerkraut (Potentilla reptans) häufig, das über seine Ausläufer schnell vege- tationsarme Flächen erobern kann. Sein Vorkommen deutet auf zeitweilige Staufeuchte infolge einer anthropogenen Bodenverdichtung hin. Gleiches gilt für das Niedrige Fingerkraut (Poten- tilla supina), das allerdings nur in geringer Menge gefunden wurde. Wiederum verbreitet ist das Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea) - eine typische Magerrasenart. Weitere häufige Arten sind Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Gundelrebe (Glechoma hederacea), Persischer Ehrenpreis (Veronica persica) und Weicher Storchschnabel (Geranium molle). Reichlich ver- treten sind Sandrasenarten, jedoch nicht in dem Umfang wie in den Sandrasenbeständen selbst (vgl. Kapitel 3.1.6). Bewertung Die Bestände sind durchschnittlich artenreich, der Standort ist trocken und es kommen verein- zelt 1-3 Rote-Liste-Arten vor. Die Wertzahl liegt damit bei 1,3 (Biotopwert nach ÖKVO = 22 Öp/m²). Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 10 3.1.3 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte (35.63) Lage Kleine Bestände von Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte kommen unter Baum- gruppen im Osten der Westerweiterung vor. Beschreibung Die Bestände sind mäßig artenarm. Typisch sind Große Brennnessel (Urtica dioica), Knotige Braunwurz (Scrophularia nodosa), Gewöhnliche Nelkenwurz (Geum urbanum), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum) und Hain-Rispen- gras (Poa nemoralis). Bewertung Mäßige Artenzahl, mittlere Feuchteverhältnisse und Fehlen von Rote-Liste-Arten ergeben eine Wertzahl von 0,5 (Biotopwert nach ÖKVO = 11 Öp/m²). 3.1.4 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) Lage Im Gebiet der Westerweiterung kommen mehrere kleinere Flächen mit grasreicher aus- dauernder Ruderalvegetation vor. In den angrenzenden Bereichen liegen nur kleine Flächen. Beschreibung Die Bestände im Planungsgebiet sind zumeist mäßig dicht bis dicht und mittelhochwüchsig. Vorherrschende Arten sind Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) und Behaarte Segge (Carex hirta). Hinzu kommen Hundszahn (Cynodon dactylon), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perfo- ratum), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans) und Silber-Fingerkraut (Potentilla argen- tea) sowie untergeordnet trockenheitsliebende Ruderalarten, zum Beispiel Gewöhnliche Nacht- kerze (Oenothera biennis) und Natternkopf (Echium vulgare). Vertreten sind außerdem Sand- rasenarten, jedoch deutlich seltener wie in den Sandrasenbeständen selbst (vgl. Kapitel 3.1.6). Auf den Flächen nördlich der Merkur Akademie sind mit Weichem Honiggras (Holcus mollis), Weicher Trespe (Bromus hordeaceus) und Rotem Straußgras (Agrostis capillaris) weitere Grä- ser vertreten. Vor allem diese Bestände sind außerdem zum Teil mit Brombeere (Rubus fruti- cosus s. l.) oder Kratzbeere (Rubus caesius) beziehungsweise mit Sträuchern und Baumjung- wuchs durchsetzt und zeigen dementsprechend Übergänge zu den Biotoptypen Gestrüpp und Gebüsch. Bewertung Die Bestände sind etwas unterdurchschnittlich artenreich, der Standort ist trocken und es kommen vereinzelt 1-3 Rote-Liste-Arten vor. Die Wertzahl liegt damit bei 1,1 (Biotopwert nach ÖKVO = 22 Öp/m²). 3.1.5 Magerrasen bodensaurer Standorte (36.40) Lage Im Gebiet der Westerweiterung liegen keine Magerrasen. Mehrere Flächen des Biotoptyps befinden sich in einiger Entfernung nördlich bis nordöstlich. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 11 Beschreibung Die Bestände sind überwiegend niedrig- bis mittelhoch- und recht dichtwüchsig. Kleinere Flä- chen weisen einen lückigeren Bewuchs auf. Typische Arten sind Echter Ehrenpreis (Veronica officinalis), Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella), Silber-Fingerkraut (Potentilla neumanni- ana), Kleine Pimpernell (Pimpinella saxifraga), Hasenbrot (Luzula campestris) Echter Rotschwingel (Festuca rubra), Schafschwingel (Festuca ovina s. l.) und Rotes Straußgras (Agrostis capillaris). Die Bestände sind allesamt ruderalisiert. Typische Ruderalarten sind unter anderem Behaarte Segge (Carex hirta), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum) und Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis). Auf einer Teilfläche wachsen mit Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Mäusewicke (Ornithopus perpusillus) und Trespen-Federschwingel (Vulpia bromoides) einige wertgebende Sandrasenarten. Eine unter dem Schirm einer alten Zerr-Eiche (Quercus cerris) gelegene Fläche ist wiederum artenarm und nur als Magerrasen- fragment zu betrachten. Hier hat das Hain-Rispengras (Poa nemoralis) eine hohe Deckung. Bewertung Die Bestände sind überwiegend mäßig artenarm bis artenarm, der Standort ist trocken. Auf einer der Flächen kommen vereinzelt 1-3 Rote-Liste-Arten vor. Die Wertzahl liegt damit je nach Bestand zwischen 0,7 und 1,3 und (Biotopwert nach ÖKVO = 18-25 Öp/m²). 3.1.6 Sandrasen (36.62) Lage Eine große Sandrasenfläche liegt innerhalb der Westerweiterung. Kleine Flächen grenzen unmittelbar hieran an (Rabatte entlang der New-York-Straße). Beschreibung Die Vegetation ist zumeist niedrigwüchsig und lückig. Unter den typischen Sandrasenarten sind verbreitet bis zerstreut vertreten: Trespen-Federschwingel (Vulpia bromoides), Nelken- Schmielenhafer (Aira caryophyllea), Hügel-Vergissmeinnicht (Myosotis ramosissima), Sand- Hornkraut (Cerastium semidecandrum), Quendel-Sandkraut (Arenaria serpyllifolia), Gewöhnli- cher Reiherschnabel (Erodium cicutarium), Frühlings-Hungerblümchen (Erophila verna), Drei- finger-Steinbrech (Saxifraga tridactylites), Gewöhnlicher Ackerfrauenmantel (Aphanes arvensis) und Kleiner Sauerampfer (Rumex acetosella). Selten zu finden sind Früher Schmielenhafer (Aira praecox), Sand-Vergissmeinnicht (Myosotis stricta), Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima), Mäusewicke (Ornithopus perpusillus), Sand-Wicke (Vicia lathyroides), Kahles Bruch- kraut (Herniaria glabra), Acker-Schmalwand (Arabidopsis thaliana), Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare) und Hasen-Klee (Trifolium arvense). Ein größerer Teil der Bestände weist Übergänge zur ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte auf, was sich am Vorkommen von Gewöhnlicher Nachtkerze (Oenothera biennis), Natternkopf (Echium vul- gare), Mehliger Königskerze (Verbascum lychnitis), Kanadischem Katzenschweif (Conyza canadensis), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum) und Sand-Wegerich (Plantago are- naria) zeigt. Teilweise bestehen auch Übergänge zur grasreichen ausdauernden Ruderal- vegetation, insbesondere bei stärkerem Auftreten von Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) und Behaarter Segge (Carex hirta). Weit verbreitet ist das Kriechende Fingerkraut (Potentilla reptans). Die Art kann sich mit ihren Ausläufern schnell auf vegetationsarmen Rohboden- flächen ausbreiten, ist aber für Sandrasenstandorte eher untypisch. Ihr üppiges Vorkommen ist ein Indiz für Bodenverdichtung und zeitweilige Staufeuchte durch Befahren. Hierauf ist wahr- scheinlich auch das häufige Vorkommen des Niederliegenden Mastkrauts (Sagina procum- bens) zurückzuführen. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 12 Bewertung Die Bestände sind mäßig artenreich, weisen aber zahlreiche typische wie auch wertgebende Arten auf und stehen daher in ihrer Qualität den Beständen des Alten Flugplatzes nur wenig nach. Es kommen in geringer Menge bis zu vier gefährdete Arten vor. Ungünstig zu werten sind die nicht optimalen Standortvoraussetzungen (verdichteter Boden) und die Ruderalisierung. Die Wertzahl liegt bei 1,6 (Biotopwert nach ÖKVO = 28 Öp/m²). Kleine Bestände an der Straße (außerhalb des Geltungsbereichs) sind fragmentarisch entwickelt und durch Tritt oder Beschattung beeinträchtigt. Die Wertzahl liegt hier bei 1,0 (Biotopwert nach ÖKVO = 20 Öp/m²). 3.1.7 Gebüsch aus nicht heimischen Arten (43.10) Lage Gebüsch aus nicht heimischen Arten befindet sich auf einer Aufschüttung, die nördlich klein- flächig in das Planungsgebiet ragt. Beschreibung Vorherrschende Arten sind Feuerdorn (Pyracantha spec.) und Niedrige Purpurbeere (Sympho- ricarpos cf. chenaultii), die einen dichten Bewuchs bilden und vermutlich beide mit dem auf- geschütteten Erdreich auf die Fläche gelangt sind. Bewertung Die Bestände sind wegen des Vorherrschens nicht heimischer Arten von sehr geringer Bedeu- tung (Wertzahl 0,3; Biotopwert nach ÖKVO = 6 Öp/m²). 3.1.8 Gestrüpp (43.10) Lage Gestrüpp nimmt große Flächen nördlich des Geltungsbereichs der Planung ein und ragt klein- flächig in den Planungsbereich selbst hinein. Beschreibung Die Bestände werden größerenteils von der Brombeere (Rubus fruticosus) aufgebaut, auf einem kleineren Teil der Flächen dominiert die Kratzbeere (Rubus caesius). Als Begleitarten treten zumeist nur wenige Ruderalarten auf, die vor allem die noch etwas lückigeren Rand- zonen einnehmen. Teilflächen sind mit verschiedenen Laubgehölzen durchsetzt. Als Verwil- derung beziehungsweise Kulturrelikt kommen Bibernell-Rose (Rosa pimpinellifolia) und Wein- Rose (Rosa rubiginosa) vor. Bewertung Die Bestände sind artenarm und weisen keine wertgebenden Arten auf. Sie sind daher von geringer Bedeutung (Wertzahl 0,5; Biotopwert nach ÖKVO = 9 Öp/m²). 3.1.9 Einzelbaum, Baumgruppe, Baumreihe (45.10 - 45.30) Lage Der Geltungsbereich wie auch die umgebenden Flächen sind zumeist spärlich mit Einzel- bäumen, Baumgruppen und Baumreihen bewachsen. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 13 Beschreibung Im Gebiet der Westerweiterung stehen mehrere gepflanzte Exemplare der Bastard-Platane (Platanus hispida). Die Bäume wurden seit langem nicht geschnitten, ihre Äste reichen zum Teil bis auf den Boden. Im Westteil des Planungsbereichs stehen außerdem einige spontan aufgewachsene Bäume von Robinie (Robinia pseudoacacia), Später Traubenkirsche (Prunus serotina), Eschen-Ahorn (Acer negundo) und Kirschpflaume (Prunus cerasifera). Nördlich des Planungsgebiets kommen gelegentlich Rot-Eiche (Quercus rubra), Stiel-Eiche (Quercus robur) und Hänge-Birke (Betula pendula) vor. Bewertung Die Bäume haben in aller Regel keine wertgebende Funktion, sondern verursachen durch Beschattung und Eintrag von Laubstreu tendenziell sogar Beeinträchtigungen der überschirm- ten Biotope. Eine eigene Bewertung des Baumbestands erfolgt nicht, vielmehr wird dieser bei der Bewertung der überschirmten Biotope berücksichtigt. 3.1.10 Sukzessionswald aus Laubbäumen (58.10) Lage Kleine Bestände von Sukzessionswald ragen nördlich teils in den Geltungsbereich. Eine große Fläche liegt weiter entfernt am Nordrand des FFH-Gebiets. Beschreibung Überwiegend handelt es sich um ältere Bestände mit artenarmer Baumschicht. Zumeist kommt Robinie (Robinia pseudoacacia) oder Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) zur Dominanz. Weitere Arten sind Hänge-Birke (Betula pendula), Stiel-Eiche (Quercus robur), die mit einigen alten Bäumen vertreten ist, Rot-Eiche (Quercus rubra), Sal-Weide (Salix caprea) und Silber- Weide (Salix alba). Einige kleinere Bestände sind noch recht jung und mit Sträuchern durch- setzt, zum Beispiel Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina), und Eingriffeligem Weißdorn (Crataegus monogyna). Die Krautschicht ist artenarm und wird von nährstoffliebenden Arten gebildet. Bewertung Die Bestände werden von standortheimischen Arten aufgebaut und haben einen mittleren Bio- topwert (Wertzahl 1,0; Biotopwert nach ÖKVO = 17 Öp/m²). 3.1.11 Schotterfläche (60.23), Völlig versiegelte Fläche (60.21) Lage Schotterflächen befinden sich im Osten und Westen der Westerweiterung sowie auf dem west- lich angrenzenden ehemailgen Parkplatz. Kleine, völlig versiegelte Flächen befinden sich am Ostrand der Westerweiterung und im bereits bebauten Ostteil des Planungsgebeits.. Beschreibung Die Schotterflächen sind teils spärlich mit Ruderalarten bewachsen, teils sind sie weitgehend ohne Bewuchs. Bewertung Die Wertzahl von Schotterflächen mit Bewuchs beträgt 0,2 (Biotopwert nach ÖKVO = 4 Öp/m²), diejenige von bewuchsfreien Flächen 0,1 (Biotopwert nach ÖKVO = 2 Öp/m²). Die völlig versie- gelte Flächen sind ohne Bedeutung. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 14 3.2 Tierartengilden Beschreibung Die meisten Flächen des Planungsgebiets sind aufgrund ihres trockenen Charakters und des hauptsächlichen Bewuchses mit lückiger Ruderalvegetation und Sandrasen der Tierartengilde "Xero-Thermophile" zuzuordnen. Auf das eigentliche Planungsgebiet bezogene Erhebungen liegen lediglich zu Eidechsen und Vögeln vor. Während die Flächen für Vögel ohne besondere Bedeutung sind, wurden an mehreren Stellen am Nordrand des der Westerweiterung Teilpopulationen von Zauneidechse und Mauereidechse festgestellt, die allerdings hauptsächlich auf den Brachflächen nördlich des Planungsgebiets verbreitet sind (vgl. Kapitel 6.1.2). Diese Flächen wurden von RENNWALD & DOCZKAL (2009) hinsichtlich der Insektengruppen Tagfalter, Heu- und Fangschrecken, Prachtkäfer und Stechimmen untersucht. Listen der festgestellten Arten befinden sich im Anhang (Kapitel 12.2). Die Flächen haben sich als artenschutzfachlich sehr bedeutungsvoll erwiesen und beherbergen zahlreiche gefährdete und wertgebende Arten. Mit Abstrichen können die Ergebnisse auch auf die Flächen der Westerweiterung übertragen werden. Wertmindernd schlägt sich hier jedoch die erhebliche Bodenstörung und -verdichtung nieder, was insbesondere für bodenbewohnende Stechimmen ungünstig ist. Auch ist das Nahrungsangebot aufgrund des geringeren Blütenreichtums geringer als auf den nördlich gelegenen Flächen. Die jungen, intensiv gepflegten Zierrasenflächen im Osten des überplanten Bereichs gehören zur Tierartengilde "Gärten/Parks". Sie sind artenarm und durch Vielschnitt stark gestört. Bewertung Die zur Tierartengilde "Xero-Thermophile" gehörenden Flächen weisen einen Grundwert von 1,2 auf. Störeinflüsse durch die angrenzende Straße sind zu vernachlässigen, beziehungsweise betreffen Teilflächen, die nicht planungsrelevant sind. Ausgegangen wird von vereinzelten Vor- kommen von mehr als 10 Rote-Liste-Arten (Zuschlag 0,5). Da dies auf die enge Vernetzung mit den Flächen des Alten Flugplatzes zurückzuführen ist, wird für das entsprechende Bewer- tungskriterium kein weiterer Zuschlag vergeben (Vermeidung von Bewertungsredundanzen). Es ergibt sich damit eine Wertzahl von 1,7. Bei den verdichteten Schotterflächen besteht eine deutlich geringere Bedeutung für gefährdete Arten. Soweit sie einen gewissen Pflanzen- bewuchs aufweisen, wird eine Wertzahl von 1,0 veranschlagt. Bei bewuchsfreien Schotter- flächen wird ein Wert von 0,5 angesetzt. Die Flächen mit neu angelegten, artenarmen Vielschnittrasen sind von sehr geringer Bedeutung (Wertzahl 0,2). 3.3 Boden Beschreibung Die natürlichen Böden im Untersuchungsraum gehören zur Gruppe der Braunerden und Parabraunerden aus Flug- und Terrassensand (LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BADEN-WÜRTTEMBERG 1998). Innerhalb der Westerweiterung ist der Boden allerdings durch Umlagerung und Beimischung von sandigem und steinigem Fremdmaterial erheblich anthropogen verändert. Durch Befahren sind die Flächen zudem teilweise verdichtet. Kleinere Bereiche sind mehrere Meter hoch aufgeschüttet beziehungsweise bis zu 2 Meter tief abgegraben sowie teilweise mit Fremdmaterial wieder befüllt. Im Westen des Geltungsbereichs tritt der geschotterte Unterbau eines ehemaligen Parkplatzes zutage. Ein weiterer geschotterter Bereich liegt im Osten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 15 Nördlich des Geltungsbereichs schließen ebenfalls stark anthropogen veränderte Böden an: große Bereiche sind aufgeschüttet, Teilflächen sind abgeschoben. Erst etwas weiter nördlich haben die Böden einen naturnahen Zustand (DENZEL & DOBRINSKI 2003). Die Flurstücke 5775/4, -/6, -/11, -/5 und -/3 (teilweise) sind im Bodenschutz- und Altlasten- kataster der Stadt Karlsruhe als altlastenverdächtige Flächen registriert (mündl. Mitteilung U. Rohde, Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe). Technische Untersuchungen im Jahr 2003 bis in eine Tiefe von etwa 1 Meter ergaben eine Belastung des Auffüllmaterials mit Schwermetallen und PAK (DENZEL & DOBRINSKI 2003). Eluatuntersuchungen zur Feststellung der Löslichkeit wurden nicht durchgeführt. Ein Teil der Auffüllungen wurde vermutlich im Zuge der Bebauung des Gelän-des mit dem Bowling-Center ausgehoben und damit die nördlich und westlich gelegenen Erdwälle aufgeschüttet. 2001 wurde das Gelände rückgebaut. Unterlagen über den Rückbau liegen der Altlastenbehörde jedoch nicht vor. Bewertung Digitale Bodenkarten mit Bewertungen der Bodenfunktionen liegen für das Planungsgebiet wie auch für das weitere Umfeld nicht vor (mündl. Mitteilung Frau Bellm, Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe). Die stark anthropogenen Böden im Geltungsbereich werden entsprechend der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG 2011) und in Abstimmung mit dem Amt für Bodenschutz pauschal mit der Wertstufe 1 (geringe Funktionserfüllung) bewertet. In die Bilanztabelle des "Karlsruher Modells" (HENZ 2006) gehen die Flächen dementsprechend mit der Wertzahl 0,35 ein. Bei den mit Schotter befestigten Flächen kann im engeren Sinne nicht von Boden gesprochen werden, die Flächen werden daher mit Wertstufe 0,5 beziehungsweise mit der Wertzahl 0,18 bewertet. Unter natürlichen Bedingungen hätte der Boden aufgrund seines sehr trockenen und sehr nährstoffarmen Charakters wie die Flächen des Alten Flugplatzes eine sehr hohe Bedeutung als Sonderstandort für die naturnahe Vegetation, wie sich dies dort am Vorkommen sehr hochwertiger Vegetation trocken-warmer Sonderstandorte zeigt. 3.4 Wasserkreislauf Beschreibung Das Gebiet befindet sich in völlig ebenem Gelände. Ein Oberflächenabfluss von Nieder- schlägen findet nicht statt. Bei den nicht bereits bebauten Flächen handelt es sich überwiegend um Flächen mit dauerhaft geschlossener Vegetationsbedeckung, deren Verdunstung aufgrund des trockenen Standorts jedoch zeitweise gedrosselt ist. Untergeordnet kommen mit Schotter befestigte Flächen vor, die eine geringe oder keine Vegetationsbedeckung aufweisen. Bewertung Entsprechend des "Karlsruher Modells" (HENZ 2006) werden den verschiedenen Biotop- / Nut- zungstypen des Planungsgebiets folgende Wertzahlen zugeordnet: Die Wertzahl 1,0 für Zier- rasen, Ruderalvegetation, Sandrasen, Gebüsch, Gestrüpp und Sukzessionswald sowie die Wertzahl 0,5 für alle geschotterten Flächen. 3.5 Klima Die Flächen werden überwiegend von schütterer Vegetation eingenommen, da der Boden nur ein geringes Wasserspeichervermögen aufweist und bei trockener Witterung schnell austrock- net. Hierdurch besteht nur eine geringe temperaturdämpfende Funktion bei sommerlicher Hitze. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 16 Das Planungsgebiet grenzt zwar an die Freiflächen des Alten Flugplatzes an, gehört jedoch nicht zu der für das Stadtklima wichtigen Frisch- und Kaltluftleitbahn. Die Wertzahl für das Klima liegt damit bei 0,5. Für die Schotterflächen wird ein Wert von 0,1 veranschlagt. 3.6 Landschaftsbild und Erholung Beschreibung Der Planungsbereich stellt eine innerstädtische Brache dar. Das Relief ist durch Aufschüttungen und Abgrabungen anthropogen verändert. Der Bewuchs ist überwiegend schütter. Die vorhandenen Baumpflanzungen verstärken aufgrund ihres Pflegerückstands den Eindruck der Verwahrlosung des Geländes eher, als dass sie im positiven Sinne zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen. Im Westen befindet sich ein ehemaliger Parkplatz. Der Fahr- bahnbelag ist abgerissen und der geschotterte Unterbau tritt zu Tage. Der nördlich des Planungsgebiets gelegene Bereich stellt einen Brachekomplex mit einem Mosaik aus Gehölzen, Gestrüpp, Magerrasen und Ruderalvegetation dar. Größere Bereiche sind 3 bis 5 Meter hoch aufgeschüttet, was zum Teil durch den Bewuchs mit Gestrüpp etwas kaschiert wird. Das Gelände ist von Trampelpfaden durchzogen, es wird vornehmlich zum Ausführen von Hunden genutzt. Bewertung Der Planungsbereich hat ein stark defizitäres Landschaftsbild und ist für eine Erholungsnutzung ungeeignet. Die Flächen nördlich der Merkur Akademie besitzen wegen ihres abwechslungs- reichen Vegetationsmosaiks einen mittleren bis hohen landschaftlichen Reiz. Für die Erho- lungsnutzung breiterer Bevölkerungsschichten sind die Flächen allerdings ebenfalls nicht geeignet. Da man in dem unübersichtlichen und von außen kaum einsehbaren Gelände stets auf eine Begegnung mit frei laufenden Hunden gefasst sein muss, entsteht schnell ein Unwohlgefühl. Eine Erholungsnutzung der Flächen ist aus naturschutzfachlichen Gründen ohnedies nicht erwünscht. 3.7 Biotopverbund Eine wichtige Biotopverbundfunktion besteht zwischen den unbebauten Flächen des Planungs- gebiets und den nördlich und westlich hiervon gelegenen Flächen des Alten Flugplatzes. Bei der Pflanzenwelt bedeutsam ist dies vor allem für die Arten der Sandrasen. Die Sandrasen- bestände des Alten Flugplatzes und des Untersuchungsgebiets haben eine weitgehend identi- sche Artenausstattung mit stabilen Metapopulationen der einzelnen Arten. Eine geringere Bedeutung besteht für verschiedene Insektengruppen der Tierartengilde "Xero-Thermophile" sowie für die Bestände von Mauer- und Zauneidechse. Nach Norden (Wohnbebauung an der Flughafenstraße), Süden (hoch verdichtete, gewerblich genutzte Bebauung) sowie nach Osten (Zeilenbebauung an der Erzbergerstraße) sind hingegen keine bedeutsamen Vernetzungsfunktionen vorhanden. 3.8 Mensch Beschreibung Das Planungsgebiet liegt derzeit brach und lädt nicht zum Verweilen und Erholen der Bevölkerung ein. Aufgrund seines defizitären Landschaftsbildes ist es für die Erholungsnutzung ungeeignet. Akustische oder stoffliche Emissionen sind im Bereich der Erweiterungsflächen und der planexternen Ausgleichsflächen nicht vorhanden. Die offene und ebene Fläche besitzt Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 17 zudem keine Pufferwirkung für Schallemissionen aus der Umgebung. Durch die vormalige Nutzung durch das US-Militär ist der Untergrund teilweise vorbelastet. Im Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe sind die Flurstücke des Planungsgebiets als altlastenverdächtige Flächen eingetragen (mündl. Mitteilung U. Rohde, Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe). Schurfuntersuchungen ergaben eine geringe punktuelle Belastung der Flächen durch Blei und Benzo(a)Pyren (DENZEL & DOBRINSKI 2003). Sofern die Flächen nicht sensibler als für Wohnbebauung, bzw. nicht für einen Nutzpflanzenanbau genutzt werden, bestehen keine weiterreichenden Nutzungseinschränkungen. 3.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die verschiedenen Umweltmedien sind eng miteinander verknüpft. So führt beispielsweise der Verlust des Schutzguts Boden durch Versiegelung zu Verlust an versickerungsfähiger Oberfläche und somit zu einer geringeren Grundwasserneubildungsrate. Gleichzeitig geht mit der Versiegelung auch ein Verlust an Lebensraum für Pflanzen einher, der wiederum maßgeblich für vorhandene Tierartengruppen ist. Über die in Kapitel 3.1 bis 3.8 bereits beschriebenen Auswirkungen hinausgehend sind jedoch keine weiteren relevanten Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 18 4 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung 4.1 Wirkungsfaktoren Die potenziellen Wirkungsfaktoren der Planung werden nachfolgend aufgelistet. Soweit sie Biotope und Arten betreffen, werden sie in Kapitel 5.1 nochmals ausführlich dargestellt. Die übrigen Aspekte werden bei den nachfolgend behandelten Schutzgütern erläutert. Baubedingte Wirkungsfaktoren Lärm durch Baustelleneinrichtung und -betrieb, Ablagerungen und Stoffeinträge durch Baustelleneinrichtung und -betrieb. Anlagenbedingte Wirkungsfaktoren Biotop- und Habitatverlust durch Bebauung oder sonstige Umnutzung, Veränderung der mikroklimatischen Gegebenheiten durch Bebauung (Beschattung, Luftaustausch, Wärmeabstrahlung), Barrierewirkung durch Bebauung, Verlust oder Funktionsminderung von Flächen mit ausgleichender Wirkung auf den Wasserhaushalt und mit Bedeutung für die Grundwasserneubildung durch Versiege- lung, Störungen des Landschaftsbilds und der Erholungsfunktion infolge optischer Beein- trächtigungen durch Bebauung. Betriebsbedingte Wirkungsfaktoren Lärm durch Schulbetrieb, Störung von Biotopen und Habitaten durch Zutritt von Schülern, Störungen von oder Fallenwirkung für Tierarten durch Licht. 4.2 Wirkungen auf Biotoptypen, Pflanzen Durch Überbauung oder Umwandlung in Grünflächen gehen auf einer Fläche von 7.510 m² die derzeit vorhandenen Biotope verloren. Die zukünftige Nutzung zeigt der Plan "Flächenaufschlüsselung nach Bebauung des Planungsgebiets" (LENNERMANNARCHITEKTEN 2013, Beilage). Qualitativ wie auch quantitativ schlägt dabei vor allem der Verlust von Beständen der Biotoptypen "Sandrasen", "Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte" und "Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation" zu Buche, die eine hohe beziehungsweise eine mittlere bis hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben. Hieraus resultiert ein erheblicher Eingriff. Das bilanzielle Defizit beläuft sich auf 786 Wertpunkte nach HENZ (2006) (vgl. digitale Excel-Tabelle) beziehungsweise auf 81.351 Ökopunkte nach den Regelungen der Ökokonto-Verordnung. Ein Vergleich des Biotopwerts von Bestand und Planung zeigt Tabelle 1. Das Defizit wird durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Herstellung von Sandrasen und Magerrasen bodensaurer Standorte westlich und nördlich der Merkur Akademie) beglichen, die zugleich Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets darstellen (vgl. Kapitel 5.4.3.1). Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Kapitel 8. Unerheblich sind auch die indirekten Wirkungen der Bebauung auf die angrenzenden Flächen (Beschattung, Barriere u. a.). Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 19 Tabelle 1: Eingriffsbilanz Schutzgut Biotoptypen Biotoptyp Wertzahl 1 Ökopunkte 2 Fläche (m²) vor Bebauung Zierrasen (intensiv) 0,2 4 704 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte 1,3 22 2.121 Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte 0,5 11 452 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 1,1 22 985 Sandrasen 1,3 28 1.637 Gebüsch aus nicht heimischen Arten 0,3 6 255 Gestrüpp 0,9 9 123 Sukzessionswald aus Laubbäumen 1,0 17 284 Schotterfläche, Ruderalvegetation 0,2 4 614 Schotterfläche (vegetationsfrei) 0,1 2 213 Gepflasterter Weg oder Platz 0,0 1 122 1.488 132.425 7.510 nach Bebauung Zierrasen (extensiv) 1,0 16 901 Versickerungsmulde mit Zierrasen (extensiv) 1,0 16 320 Dachbegrünung 0,6 8 3.232 Schotterrasen 0,4 4 875 Gepflasterter Weg oder Platz 0,0 1 1.168 Tartanbelag 0,0 1 1.014 702 51.074 7.510 Defizit 786 81.351 1 nach HENZ (2006) 2 nach ÖKVO 4.3 Wirkungen auf Tierartengilden Durch die Planung kommt es zu einer deutlichen Beeinträchtigung des bislang durch die Tier- artengilde "Xero-Thermophile" geprägten Gebiets. Durch die Anlage von extensiven Zierrasen und einer Dachbegrünung mit trockenwarmen Standortverhältnissen können die Auswirkungen etwas abgemildert werden. Da die Flächen mit einer Wertzahl von 1,0 bei weitem nicht die Funktion der ursprünglichen Flächen erfüllen, verbleibt jedoch ein Defizit von 1.022 Wertpunkten. Das Defizit wird durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Herstellung von Sandrasen und Magerrasen als Lebensraum einer xero-thermophilen Tierartenggilde westlich und nördlich der Merkur Akademie) beglichen, die zugleich Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 20 erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets darstellen (vgl. Kapitel 5.4.3.1). Die Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Kapitel 8. 4.4 Wirkungen auf den Boden Anlagebedingt werden 5.294 m² anthropogen stark vorbelasteter Bodenfläche überbaut. Davon entfallen 3.232 m² auf das Gebäude sowie 2.062 m² auf Hof- und Spielfeldflächen. Durch die Dachbegrünung mit geringer Substratmächtigkeit verbleiben sehr geringfügige Funktionen von 0,18 Wertpunkten/m² (nach ÖKVO Wertstufe 0,5 = 2 Ökopunkte/m²). Auf den Hof- und Spiel- feldflächen gehen die Bodenfunktionen vollständig verloren. Auf den zukünftigen Grünflächen bleiben die Funktionen im bisherigen Umfang bestehen (0,35 Wertpunkte/m² bzw. nach ÖKVO Wertstufe 1 = 4 Ökopunkte/m²). Das planungsbedingte Defizit beträgt 226 Wertpunkte (15.530 Ökopunkte). Aufgrund der lückenhaften Datenlage hinsichtlich eventuell noch vorhandener Altlasten können die daraus resultierenden Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden sowie potentieller weiterer Auswirkungen auf Grundwasser und Mensch derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Durch ein zu erarbeitendes Aushub- und Entsorgungskonzept sowie ggf. durch Austausch von Bodenmaterial ist derzeit nicht von einer erheblichen Belastung auszugehen. 4.5 Wirkungen auf den Wasserkreislauf Eine Fläche von 2.184 m² wird mit versickerungsfähigem Pflaster- oder Tartanbelag befestigt. Bei Starkregen kommt es vermutlich zu einem lateralen Oberflächenabfluss, der in die Kanali- sation abgeführt werden muss. Die begrünten Dachflächen können in gewissem Umfang Nie- derschlagswasser zurückhalten. Der Überschuss kann vermutlich in einer Versickerungsmulde versickert werden. Ob diese realisiert werden kann ist aber noch nicht abschließend geklärt. Im Falle von chemisch belastetem Bodenmaterial ist ein Austausch von Bodenmaterial erforderlich. Das bilanzielle Defizit anhand der Flächenbeschaffenheit (Versiegelungsgrad, Vegetationsbedeckung) und ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Verbleibs des Niederschlagswassers beträgt 522 Wertpunkte. 4.6 Wirkungen auf das Klima Durch die geplante Bebauung bzw. Versiegelung gehen Flächen mittlerer Wertigkeit für den Ausgleich des Lokalklimas verloren. Die Sportflächen sowie umliegende gepflasterte Flächen verlieren somit vollständig ihre Funktion als Ausgleichskörper für das Lokalklima (Wertzahl = 0). Die geplanten extensiven Freiflächen bleiben in ihrer Wertigkeit (0,5) erhalten. Für die Dachbegrünung sowie den Schotterrasen wird ein Wert von 0,4 veranschlagt. Das bilanzielle Defizit beläuft sich auf 222 Wertpunkte. 4.7 Wirkungen auf Landschaftsbild und Erholung Aufgrund des defizitären Landschaftsbilds und mangels Bedeutung des Planungsbereichs für die Erholungsnutzung stellt die Planung keinen schwerwiegenden Eingriff dar. 4.8 Wirkungen auf den Biotopverbund Von der Planung bleiben die wichtigen Vernetzungsfunktionen der nördlich des Planungs- gebiets gelegenen Biotopflächen mit dem westlich anschließenden Areal des Alten Flugplatzes weitgehend unberührt. Durch Biotopentwicklungsmaßnahmen (Sandrasen) westlich und nördlich des Planungsgebiets werden außerdem zusätzliche Vernetzungsstrukturen geschaf- fen. Die Planung hat damit keine ungünstigen Wirkungen auf den Biotopverbund. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 21 4.9 Wirkungen auf den Menschen Die Planung greift in einen Bereich mit defizitärem Landschaftsbild und vernachlässigbarer Erholungsfunktion ein und ist dahingehend als nicht erheblich zu bewerten. Durch die Nutzung des geplanten Spielfeldes entsteht ein erhöhter Lärmpegel, der in einem schalltechnischen Gutachten untersucht wurde (KOEHLER & LEUTWEIN 2013). Für die bestehende Bebauung nördlich des Bebauungsplangebietes ist ein Spielbetrieb im Tageszeitraum außerhalb und innerhalb der Ruhezeiten (6 - 22 Uhr) ohne Einschränkungen möglich. Die vorgegebenen Orientierungs-/ Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete werden unterschritten. Für die geplanten Hochbauten im Planungsgebiet liegt die Belastung jedoch im Bereich der Überschreitungen der Immissionsrichtwerte und ist damit nur bei schuladäquater Nutzung möglich. Für den Fall einer städtebaulichen Entwicklung südlich des Plangebietes bzw. der New-York- Straße ist bei Ausweisung einer Mischgebietsnutzung ein uneingeschränkter Spielbetrieb im Tageszeitraum ebenfalls möglich, auch innerhalb der Ruhezeiten am Abend (6 - 22 Uhr). Bei Ausweisung von Wohnnutzung in einem allgemeinen Wohngebiet südlich der New-York-Straße ergeben sich bei Spielbetrieb innerhalb der Ruhezeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV, sodass bei dieser städtebaulichen Entwicklung die Einschränkung der Betriebszeit auf 20 Uhr anzustreben ist. Die Planung sieht keine Nutzung des Bodens als Anbaufläche für Nutzpflanzen oder sonstige Nutzungen vor, die sensibler als Wohnbebauung sind (DENZEL & DOBRINSKI 2003). Unter der Voraussetzung eines fachgerechten Aushub- und Entsorgungskonzeptes wird die Planung als nicht erheblich eingestuft. Die Beleuchtung der geplanten Gebäude und des Spielfeldes erhöht die Lichtemission in die südliche Umgebung. Aufgrund der bereits bestehenden Nutzungen und der geplanten baulichen Entwicklung des Gebiets südlich der New-York-Straße ist davon auszugehen, dass die Planung hier nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt. 4.10 Gesamtbilanz des Eingriffs In der nachfolgenden Tabelle 2 ist das bilanzielle Defizit in Wertpunkten nach Schutzgütern getrennt auf der Grundlage des "Karlsruher Modells" (HENZ 2006) aufgeschlüsselt. Eine weitere Differenzierung verschiedenartiger Flächen innerhalb der einzelnen Schutzgüter erfolgt in der digital beigelegten Bewertungstabelle. Für die Schutzgüter Biotoptypen und Boden erfolgt außerdem die Angabe in Ökopunkten nach den Regelungen der ÖKVO. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 22 Tabelle 2: Gesamtbilanz des Eingriffs Schutzgut Wertpunkte 1 Ökopunkte 2 Biotoptypen, Pflanzen - 786 81.351 Tierartengilden - 1.022 Boden - 226 15.350 Wasserkreislauf - 522 keine quantitative Bewertung Klima - 222 keine quantitative Bewertung Defizit -2.778 96.701 1 nach HENZ (2006) 2 nach ÖKVO 4.11 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung Es ist davon auszugehen, dass die natürliche Dynamik auf den Flächen mittelfristig keine grundlegende Veränderung der Biotoptypen verursacht, bzw. durch das Aufkommen von Gestrüpp und Gehölzen eher zu einer Verschlechterung der Biotopausstattung führt. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung 5.1 Wirkungspotenzial der Planung Bei der Darstellung des Wirkungspotenzials werden von den bei LAMBRECHT & al. (2004) sowie bei FROELICH & SPORBECK (2004) genannten Wirkungsfaktoren diejenigen diskutiert, die bei der vorliegenden Planung hinsichtlich des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets nicht von vorn herein zweifelsfrei als unerheblich zu bewerten waren. Flächenentzug (bau-, anlagebedingt) Veränderung der mikroklimatischen Gegebenheiten (anlagebedingt) Nicht stoffliche Einwirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt) Stoffliche Einwirkungen (baubedingt) Barrierewirkung (anlagebedingt) 5.1.1 Flächenentzug Ein dauerhafter Flächenentzug besteht, wenn Biotope oder Habitate überbaut oder durch Umwidmung der Nutzung so stark verändert werden, dass sie ihre Funktion hinsichtlich des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele verlieren oder nicht mehr in ausreichendem Umfang erfüllen. Bei der vorliegenden Planung werden auf Flächen unmittelbar angrenzend an den Alten Flug- platz Biotope durch Überbauung oder Umwandlung in Grünflächen (Zierrasen) dauerhaft in Anspruch genommen, die insbesondere mit den auf dem Alten Flugplatz vorkommenden FFH- Lebensraumtyp "Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis" (2330) funkti- onal verknüpft sind und die daher zur Stabilität der FFH-Lebensräume beitragen. Hierzu gehö- Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 23 ren insbesondere die Biotoptypen "Sandrasen" und "Ausdauernde Ruderalvegetation trocken- warmer Standorte". 5.1.2 Veränderung der mikroklimatischen Gegebenheiten Beschattung Eine durch Gebäude (oder auch Baumpflanzungen) hervorgerufene zusätzliche Beschattung kann zu einer verzögerten beziehungsweise geringeren Erwärmung des Standorts und damit zu einem geringeren Trockenstress für Vegetation und Tierwelt führen. Hierdurch können sich die Konkurrenzverhältnisse zum Nachteil der trockenheitsangepassten und für das FFH-Gebiet wertgebenden Biozönose verändern. Im Wirkungsbereich der Beschattung liegen mit "Sand- rasen", "Ausdauernder Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte" und "Grasreicher ausdau- ernder Ruderalvegetation" mehrere beschattungsempfindliche Biotoptypen. Als empfindliche Tierarten kommen Mauereidechse (Podarcis muralis), Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie Wildbienen vor. Im Zuge der Planung wurde die Beschattungswirkung der Gebäude vom beteiligten Planungs- büro LENNERMANNARCHITEKTEN für den 8. April, den 21. Juni und den 4. September zu den Uhrzeiten 9:28, 11:28, 13:28, 15:28, 17:28 berechnet. Für den 21. Juni (Sommersonnenwende erfolgte die Berechnung zusätzlich für die Uhrzeiten 7:28 und 19:28. Frühere oder spätere Uhr- zeiten beziehungsweise Termine sind für die Beurteilung potenzieller Wirkungen nicht relevant. In den frühen Morgen- und Abendstunden ist der Schattenwurf zwar sehr weit, jedoch ist die Strahlungsenergie der Sonne zu dieser Zeit ohnedies so gering, dass keine nennenswerten Auswirkungen auf die Standort- und Habitatverhältnisse auftreten. Auch spielt die verstärkte Beschattungswirkung während der kalten Jahreszeit für Biotope und Arten keine wichtige Rolle. Am 8. April sowie am 4. September reicht der Schattenwurf bei einer Wandhöhe von 13 Metern morgens um 9:28 Uhr 30 Meter nach Westen und 5 Meter nach Norden. Um 13:28 ist nach Westen kaum noch ein Schattenwurf vorhanden, nach Norden reicht er etwa 11 Meter weit. Um 15:28 sowie um 17:28 reicht er jeweils 13 Meter nach Norden. Zur Sommersonnenwende am 21 Juni fällt der Schatten morgens um 7:28 Uhr 18 Meter nach Süden und 39 Meter nach Westen. Um 9:28 steht die Sonne ziemlich genau im Osten und der Schattenwurf nach Westen beträgt 17,5 Meter. Um 11:28 beträgt der Schattenwurf nach Wes- ten 8 und nach Norden 4 Meter. Um 13:28 steht die Sonne im Süden und der Schatten fällt 6 Meter nach Norden. Ähnlich weit nach Norden reicht der Schatten um 15:28 und um 17:28 (bei zunehmendem Schatten nach Osten). Um 19:28 fällt der Schatten weit nach Osten und geringfügig nach Süden. Luftaustausch Durch Gebäude kann der Luftaustausch verändert werden, insbesondere wenn sie querriegel- artig zu wichtigen Luftaustauschbahnen liegen. Ein geringerer Luftaustausch führt zu einer stärkeren Erhitzung des Standorts. Allerdings ist dies nicht zwangsläufig mit einer stärkeren Verdunstung verbunden, da der geringere Wind einen gegenteiligen Effekt hat. Versiegelte Flächen führen vor allem in sommerlichen Hitzephasen aufgrund ihrer gegenüber vegetationsbedeckten Flächen höheren Wärmeabstrahlung zu einer Erwärmung des lokalen Bezugsraums. Hierdurch wird eine wärme- und trockenheitsertragende Biozönose tendenziell gefördert. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 24 5.1.3 Nicht stoffliche Einwirkungen Als relevante nicht stoffliche Einwirkungen sind Licht, mechanische Belastungen, Lärm und Bewegung zu nennen. Lichtimmission Höhere Lichtimmission als bisher sind betriebsbedingt durch die Beleuchtung der Merkur Akademie möglich. Aus früheren Untersuchungen des FFH-Gebiets sind Vorkommen licht- empfindlicher und wertgebender Nachtfalterarten bekannt, die nördlich bis unmittelbar an das Planungsgebiet heranreichen (RENNWALD 1997). Aufgrund der weiterhin hochwertigen Biotopausstattung der umliegenden Flächen ist davon auszugehen, dass sich die damals festgestellte Nachtfalterfauna nicht wesentlich verändert hat. Bewegung Von Störungen durch Bewegung (Menschen und Hunde) ist die Vogelwelt im Areal nördlich der Merkur Akademie bereits jetzt betroffen (Aufscheuchen / Beunruhigung). Durch die Planung kommt es in dem nördlich angrenzenden Teil des FFH-Gebiets zu einer Verringerung von Störungen, da der bisherige ungeregelte Zutritt (Hundehalter) deutlich erschwert wird. Lärm Der Faktor Lärm ist für die wertgebenden Artengruppen nicht relevant, da er nicht während der Nachtstunden und überwiegend südlich des geplanten Gebäudes auftreten wird. 5.1.4 Stoffliche Einwirkungen Stoffliche Einwirkungen in das FFH-Gebiet sind möglich im Zuge des Baubetriebs durch Ver- driftung von Stäuben etc. Diese sind jedoch unerheblich. Die Flächen nördlich der Merkur Akademie sind durch Eintrag von Hundekot punktuell beein- trächtigt (Eutrophierung). Durch die Planung verringert sich die Zugänglichkeit des Geländes, was zu einer Verringerung der Eutrophierung führt. 5.1.5 Barrierewirkung Die Erweiterungsbauten der Merkur Akademie liegen längs des nach Osten ausgreifenden Teils des FFH-Gebiets und bilden somit einen Querriegel in Nord-Süd-Richtung. Bedeutende Austauchbeziehungen bestehen auf dieser Achse allerdings nicht, da südlich des Akademie- Geländes nur kleine Biotopflächen liegen, die wiederum nach Westen einen direkten Anschluss an das FFH-Gebiet besitzen. 5.2 Beschreibung des Natura 2000-Gebiets 5.2.1 Lage, abiotische Faktoren Der Alte Flugplatz hat eine Länge von 1,6 Kilometern und eine Breite von durchschnittlich 500 Metern. Das Gelände liegt in einer Höhe von 113 - 116 m ü. NN und ist weithin eben, nur am Nordostrand liegt eine bis drei Meter hohe Binnendüne. Das Gebiet befindet sich auf der Niederterrasse des Rheins. Der Boden besteht aus kiesigem Grobsand. Im Nordosten des Alten Flugplatzes werden die Niederterrassensedimente von den äolischen Sedimenten der Binnendüne überdeckt, die spät- bis nacheiszeitlich entstanden ist. Der ursprünglich kalkhaltige Rheinsand wurde im Zuge der Bodenentwicklung ein bis drei Meter Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 25 tief vollständig entkalkt. Unterhalb dieser Zone folgt eine wenige Dezimeter mächtige Kalk- anreicherungsschicht ("Rheinweiß"). Etwas geringer ist die Entkalkungstiefe des Dünensandes. Durch Tonverlagerung bildeten sich hier im Unterboden eine bis mehrere schmale, schwach mit Ton angereicherte Lagen (Bodentyp Bänderparabraunerde). Der Boden trocknet wegen des geringen Feinerdeanteils schnell aus, aufgrund des hohen Quarzanteils hat er eine geringe natürliche Fruchtbarkeit. 5.2.2 Biotop- und Lebensraumtypen Auf dem Alten Flugplatz spielen Biotoptypen des Heide- und Extensivgrünlands eine vorherr- schende Rolle. Hierunter am weitesten verbreitet sind Borstgrasrasen (prioritärer FFH-Lebens- raumtyp "Artenreiche Borstgrasrasen" (6230)), die vor allem im Süden des Gebiets weithin dominant auftreten und auch im mittleren Teil große Flächen einnehmen. In der nördlichen Oberrheinebene gehören sie zu den letzten verbliebenen Beständen. Sie beherbergen etliche im Naturraum gefährdete und bemerkenswerte Pflanzenarten, beispielsweise Borstgras (Nar- dus stricta), Heide-Nelke (Dianthus deltoides) und Dreizahn (Danthonia decumbens). Eng ver- zahnt sind die Borstgrasrasen mit Magerrasen bodensaurer Standorte, in denen die genannten Arten stark zurücktreten oder fehlen, die aber ansonsten eine ähnliche Artengarnitur die auf- weisen. Im nördlichen Teil des FFH-Gebiets dominieren Sandrasen. Sie wurden hier durch das Abschieben des humosen Oberbodens während der Zeit der militärischen Nutzung des Gelän- des sowie später zum Teil auch durch die Wühltätigkeit von Kaninchen besonders gefördert. Die Sandrasen zeichnen sich durch Vorkommen zahlreicher gefährdeter und bemerkenswerter Pflanzenarten in zum Teil außerordentlich großen Beständen aus. Beispiele sind Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Silbergras (Corynephorus canescens) und Früher Schmielenhafer (Aira praecox). Im Nordosten des Gebiets liegen die Sandrasen kleinflächig auf einer Binnendüne und entsprechen damit dem FFH-Lebensraumtyp "Dünen mit offenen Grasflächen mit Cory- nephorus und Agrostis" (2330). Weiterhin kommen auf dem Flughafenareal ruderalisierte Sandrasen vor, in denen neben den typischen Sandrasenarten in größerem Umfang Störungszeiger (Eutrophierung, Brache) ver- treten sind. Vor allem in den Randzonen des Flugplatzareals kommt grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation vor, die durch Sukzession aus Magerrasen und Sandrasen hervorgegangen ist. Pionierstandorte auf jungen Abrissflächen im Südosten werden von ausdauernder Ruderal- vegetation trockenwarmer Standorte eingenommen. Im Nordosten wächst auf einem durch Kompostablagerung eutrophierten Standort nitrophytische Ruderalvegetation. Der Anteil an Gehölzen und Gestrüpp ist insgesamt gering und wurde durch Pflegemaßnahmen in den letz- ten Jahren weiter reduziert. Die größten Gehölzflächen befinden sich im mittleren Westteil sowie am Nord- und Nordostrand. 5.2.3 Erhaltungsziele Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 56, Naturschutz bestehen für das FFH-Gebiet Alter Flugplatz folgende vorläufigen Erhaltungsziele (Stand 2013): "Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis" (2330) - Erhaltung und ggf. Wiederherstellung nährstoffarmer, vollsonniger und windexponierter Verhältnisse auf meist basenarmen Flugsanden. - Erhaltung und ggf. Wiederherstellung der lebensraumtypischen Vegetation. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 26 - Erhaltung und ggf. Wiederherstellung der Lebensraumqualität für die dort natürlicher- weise vorkommenden regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten, wobei insbesondere die stärker gefährdeten und / oder seltenen Arten zu berücksichtigen sind. - Verbesserung der lebensraumtypischen Struktur. Hierzu sind v. a. der lückige Bewuchs und das Vorkommen kleinflächiger Rohbodenstellen zu zählen. - Schutz vor Herbizidanwendungen, Nährstoffeinträgen, Ablagerungen, Aufforstungen, Sandabbau, Überbauungen und Freizeitaktivitäten, die zu einer erheblichen Schädigung der Vegetationsdecke oder zu Störungen für den Lebensraumtyp charakteristischer Tier- arten führen. - Schutz vor natürlicher Sukzession und den Lebensraumtyp abbauenden Pflanzenarten. - Erhaltung und ggf. Entwicklung der Kohärenz durch Schutz vor Strukturen, die den Aus- tausch lebensraumtypischer Arten behindern sowie durch Vernetzung von kleinen und isolierten Vorkommen des Lebensraumtyps. Artenreiche Borstgrasrasen (6230) - Schutz vor Nutzungsintensivierungen und Nutzungsänderungen (z. B. Umbruch, Auffors- tung, Aufgabe der Nutzung), Nährstoffeinträgen sowie Ablagerungen (z. B. Schnittgut, garten- und landwirtschaftliche Abfälle). - Erhaltung und ggf. Wiederherstellung der Lebensraumqualität für die natürlicherweise dort vorkommenden regionaltypischen Tier- und Pflanzenarten, wobei insbesondere die stärker gefährdeten und/oder seltenen Arten zu berücksichtigen sind. - Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Erhaltungszustand. - Erhaltung des charakteristischen Vegetationsmosaiks, das neben den Borstgrasrasen auch Magerrasen sowie einzelne Gehölze, Saumbereiche und kleinflächige Störstellen mit Pionierarten enthält. - Schutz vor natürlicher Sukzession und den Lebensraumtyp abbauenden Pflanzenarten. - Erhaltung und ggf. Entwicklung der Kohärenz durch Schutz vor Strukturen, die den Aus- tausch lebensraumtypischer Arten behindern sowie durch Vernetzung von kleinen und isolierten Vorkommen des Lebensraumtyps. 5.3 Untersuchungsraum und Untersuchungsrahmen 5.3.1 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum umfasst neben dem eigentlichen Geltungsbereich der Planung die Flächen nach Norden bis an die Grenze der Wohnbebauung an der Flughafen-Straße, nach Westen etwa 100 Meter über die östliche Einzäunung des Alten Flugplatzes hinaus, nach Osten bis zur Erzberger-Straße sowie nach Süden bis zur New-York-Straße. Der engere Untersuchungsraum umfasst den für eine zusätzliche Bebauung zur Verfügung stehende Westteil des Planungsgebiets von 7.510 m² („Westerweiterung“). 5.3.2 Untersuchungsrahmen Biotoptypen Für den im Untersuchungsraum gelegenen Teil des FFH-Gebiets wurde die vorliegende Kartie- rung von Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (SCHACH & VOGEL 2008) als Datengrundlage herangezogen. Die Flächen wurden im Zuge einer eigenen Geländebegehung im Jahr 2010 im Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 27 Rahmen des Zwischenberichts zum Bauvorhaben der Merkur Akademie (VOGEL & RENNWALD 2010) nochmals begutachtet und aktualisiert, wobei Informationen zur Artengarnitur, Struktur und zum Biotopwert der einzelnen Bestände aufgenommen wurden. Die übrigen Flächen des Untersuchungsraums wurden 2010 flächendeckend im Maßstab 1.1.000 kartiert. Es ist davon auszugehen, dass die natürliche Dynamik auf den Flächen mittelfristig keine grundlegende Veränderung der Biotoptypen verursacht, bzw. durch das Aufkommen von Gestrüpp und Gehölzen eher zu einer Verschlechterung der Biotopausstattung führt. Für die Beurteilung der Eingriffserheblichkeit wurde das gesamte Flugplatzareal in die Betrachtung einbezogen. Des Weiteren flossen eigene Kenntnisse über das Umfeld des Flug- platzes (Biotopausstattung in der nördlich gelegenen Feldflur und im Bereich der Block- bebauung östlich des Flugplatzes) in die Bewertung ein. 5.4 Auswirkungen des Vorhabens 5.4.1 Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen Fazit: Potenziell erhebliche Auswirkungen auf den Schutzzweck und die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets bestehen durch die Überbauung von Flächen, die unmittelbar an das FFH-Gebiet angrenzen und die von Biotopen mit wichtiger Funktion für die Erhaltung der FFH-Lebensräume in ihrer derzeitigen Qualität eingenommen werden (vgl. Kapitel 5.4.1.1). Durch vorgezogene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.4.3.1) können erhebliche Beein- trächtigungen jedoch vermieden werden. Weitere Wirkungsfaktoren sind weder einzeln noch in ihrer summarischen Wirkung dazu geeignet, zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets zu führen (siehe nachfol- gende Ausführungen). 5.4.1.1 Flächenentzug (anlagebedingt) FFH-Lebensraumtypen Durch die Planung kommt es zu keinem Flächenentzug von FFH-Lebensraumtypen. Der nächstgelegene Bestand des FFH-Lebensraumtyps "Dünen mit offenen Grasflächen mit Cory- nephorus und Agrostis" (2330) befindet sich etwa 230 Meter nordwestlich des Planungsgebiets. Vom FFH-Lebensraumtyp "Artenreiche Borstgrasrasen" (6230) liegt der nächste Bestand etwa 250 Meter südwestlich. Biotoptypen mit funktionaler Bedeutung für FFH-Lebensraumtypen Von einem anlagebedingten Flächenverlust sind verschiedene Biotoptypen betroffen, die auf- grund ihrer funktionalen Verflechtungen von Bedeutung für die Erhaltung der FFH-Lebens- raumtypen in ihrer derzeitigen Qualität sind. Von besonderer Relevanz sind dabei die Bestände des Biotoptyps Sandrasen, die sich bei identischem Arteninventar vom FFH-Lebensraumtyp "Dünen mit offenen Grasflächen mit Cory- nephorus und Agrostis" lediglich darin unterscheiden, dass sie nicht auf Flugsand, sondern auf Niederterrassensand vorkommen. Innerhalb des FFH-Gebiets nehmen die Sandrasen eine Fläche von 98.500 m² ein. Unmittelbar östlich des Flugplatzareals kommen auf den Erweite- rungsflächen der Merkur Akademie und im unmittelbaren Umfeld in geringem Umfang weitere Sandrasenflächen hinzu. Der FFH-Lebensraumtyp umfasst hingegen nur eine Fläche von 8.000 m² (Schach & VOGEL 2008). Isoliert betrachtet wären diese Flächen mittel- bis langfristig Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 28 von Artenverarmung und Wertverlust bedroht. Für die Erhaltung des FFH-Lebensraumtyps in seiner derzeitigen Qualität spielen die weit hierüber hinausgehenden und insbesondere in den Sandrasen ansässigen Populationen der typischen Arten eine elementare Rolle. Hieraus folgt, dass bei der Beurteilung des Sandrasenverlusts hinsichtlich der FFH-Erheblichkeit der Gesamtbestand der funktional zusammenhängenden Sandrasenflächen zu betrachten und eine Einschränkung auf den eigentlichen FFH-Lebensraumtyp 2330 nicht zielführend ist. Im Zuge der Erweiterung des Areals der Merkur Akademie nach Westen gehen unmittelbar angrenzend an das FFH-Gebiet auf einer Fläche von 1.637 m² Sandrasen durch Überbauung verloren. Aufgrund ihrer Artengarnitur und ihrer Nähe zu den Beständen des Alten Flugplatzes sind diese Teil dieses Funktionsgefüges und tragen zu dessen Stabilität und Erhaltung bei. Nach der Fachkonventionen von LAMBRECHT & al. (2007) liegt die Bagatellgrenze für einen Flächenverlust des FFH-Lebensraumtyps "Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis" bei 25 m², soweit der relative Flächenverlust weniger als 1 % der Gesamtfläche des Lebensraumtyps beträgt. Bei einem relativen Verlust von mehr als 1 % ist der Verlust grundsätzlich erheblich. Der Verlust von 1.637 m² Sandrasen beträgt etwa 1,6 % seiner Gesamtfläche und ein Vielfaches der Bagatellgrenze von 25 m². Der Eingriff kann daher poten- ziell eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets verursachen. Durch vorgezogene Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.4.3.1) wird diese jedoch unterbunden. Als weitere potenzielle Beeinträchtigung kommt der Verlust von Biotopen hinzu, die mit den Sandrasen funktional verflochten sind. Bedeutsam sind dabei insbesondere die Bestände der Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte, die auf dem zur Bebauung vorgesehenen Grund- stück im Westen ebenfalls großflächig vorkommen. Die Bestände beherbergen etliche typische Sandrasenarten und tragen somit ebenfalls zur Stabilität ihrer Populationen bei. Auch Beein- trächtigungen durch den Eingriff in diese Flächen werden durch die vorgezogenen Maßnahmen vermieden. Durch die Überbauung gehen keine Flächen verloren, die für den FFH-Lebensraumtyp "Arten- reiche Borstgrasrasen" auf dem Alten Flugplatz eine wichtige Funktion haben. In den durch Überbauung betroffenen Beständen der Ruderalvegetation und der Sandrasen kommen zwar einige Magerrasenarten vor, die jedoch nicht zu den für den Flugplatz besonders wertgeben- den Arten gehören. 5.4.1.2 Veränderung der mikroklimatischen Gegebenheiten Beschattung Von Beschattung betroffene und diesbezüglich empfindlichen Biotoptypen befinden sich nörd- lich der Merkur Akademie. Es handelt sich um kleine Bestände des Biotoptyps "Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte". Die Beschattung reicht in diesem Bereich zu den als relevant betrachteten Zeiten maximal 13 Meter von der Gebäudefront nach Norden. Eine dauerhafte Verschattung findet nur in einer etwa 4 Meter breiten Zone statt. Ein gewisser Ein- fluss auf den Bewuchs durch die Beschattungswirkung ist nicht auszuschließen. Aufgrund der geringen Flächengröße hat dies aber keine nennenswerten Auswirkungen auf die FFH-Lebens- raumtypen. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 29 Luftaustausch, Wärmeabstrahlung Die Flächen nördlich der Merkur Akademie befinden sich nicht im Bereich einer wichtigen Luft- austauschbahn. Diese verläuft weiter westlich längs über das Flugplatzareal. Der Luftaustausch ist wegen des hohen Gehölzanteils und vorhandener Aufschüttungen eher eingeschränkt. Das zusätzliche Gebäude verringert den Luftaustausch tendenziell weiter. Es wird allerdings nicht davon ausgegangen, dass hierdurch eine negative Wirkung auf wertgebende Biotope entsteht. Durch die Flächenversiegelung erhöht sich die sommerliche Wärmeabstrahlung, allerdings wird dieser Effekt durch die Dachbegrünung abgemildert. Da die wertgebende Vegetation des FFH- Gebiets durch trockenheitsertragende Arten geprägt ist, hat diese Wirkung keine negativen Folgen. 5.4.1.3 Nicht stoffliche Einwirkungen Im Hinblick auf FFH-Lebensraumtypen nicht relevant. 5.4.1.4 Stoffliche Einwirkungen Stoffliche Einwirkungen im Rahmen der Planung bestehen lediglich in Form unerheblicher Ver- driftungen von Stäuben etc. während der Bauphase. Beeinträchtigungen der Flächen nördlich der Merkur Akademie durch Eintrag von Hundekot verringern sich vermutlich durch die Planung, da das Gelände hierdurch schlechter zugänglich ist. 5.4.1.5 Barriere Von der in Nord-Süd-Richtung querriegelartigen Bebauung sind keine bedeutenden Austauch- beziehungen betroffen. Da südlich des Akademie-Geländes nur kleine Biotopflächen liegen, die nach Westen einen direkten Anschluss an das FFH-Gebiet besitzen. 5.4.2 Auswirkungen auf Lebensstätten von FFH-Arten und europäischen Vogel- arten 5.4.2.1 Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Es sind keine Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie von der Planung betroffen. 5.4.2.2 Tierarten nach Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie Eidechsen Nördlich des Akademiegeländes sowie deren Erweiterungsflächen kommen lokale Populationen der Mauereidechse (Podarcis muralis) sowie der Zauneidechse (Lacerta agilis) vor. Im Bereich der Erweiterungsfläche an der Südböschung einer Aufschüttungsfläche reichen potenzielle Habitate wenige Meter in den Geltungsbereich der Planung hinein. Die Flächen werden im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme neu gestaltet (Anlage von Sandrasen, vgl. Kapitel 8). Zur Vermeidung der Tötung von Tieren werden im Vorfeld der Maßnahme entsprechende Vorkehrungen getroffen (Vergrämung für die Dauer der Herstellung, vgl. Kapitel 8). Nach Beendigung der Maßnahme sind die Flächen in gleichem Maße als Eidechsenhabitate geeignet wie zuvor, so dass die lokalen Populationen nicht beeinträchtigt werden. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 30 Fledermäuse Fledermaus-Wochenstuben oder Übertagungsstätten sind von der Planung nicht betroffen. Allerdings stellen die an die Merkur Akademie nördlich und westlich angrenzenden Flächen potenzielle Fledermausjagdhabitate dar. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungs- zustands von Fledermausarten wird unterbunden durch Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Lichtimmission in die besagten Bereiche (vgl. Kapitel 6.2.1 und 8). Der Gebäude-Neubau schirmt außerdem die Flächen nördlich der Akademie gegenüber den Lichtimmissionen aus dem Bereich südlich der Akademie ab. Sonstige Arten aus anderen Gruppen sind bei der vorliegenden Planung nicht relevant. 5.4.2.3 Europäische Vogelarten Die im Einflussbereich der Planung gelegenen Flächen des FFH-Gebiets stellen keinen wichti- gen Lebensraum von besonders wertgebenden Europäischen Vogelarten dar und die Planung führt zu keiner Beeinträchtigung des Erhaltungszustands von Europäischen Vogelarten (vgl. hierzu auch Erhebungsbögen Vogelarten, Kapitel 12.1.1, 12.1.2). Durch die Planung kommt es in dem nördlich angrenzenden Teil des FFH-Gebiets zu einer Verringerung von Störungen, da der bisherige ungeregelte Zutritt (Hundehalter) deutlich erschwert wird. Dies ist im Hinblick auf die Vogelwelt positiv zu bewerten. 5.4.3 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 5.4.3.1 FFH-Lebensraumtypen Eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Lebensraumtyps "Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis" (2330) durch Flächenentzug von Sandrasen (vgl. Kapi- tel 5.4.1.1), wird vermieden durch Wiederherstellung von Sandrasenflächen im unmittelbaren räumlichen Bezugsraum. Die wiederhergestellten Sandrasen nehmen eine größere Fläche ein als die durch die Bebauung beseitigten Bestände. Auszugehen ist weiterhin davon dass ihre Qualität derjenigen der beseitigten Bestände entspricht (s. u.). Herangezogen hierzu wird der Teil des ehemaliger Parkplatzes im Westen. Dieser weist derzeit nur eine geringe Biotop- und Habitatqualität auf und besteht überwiegend aus geschotterten Flächen. Einbezogen werden außerdem drei nördlich des Akademie-Geländes gelegenen Aufschüt- tungsflächen, die vorwiegend mit Gestrüpp sowie kleinflächig mit Sukzessionswald und Gebüsch aus nicht heimischen Arten bewachsen sind. Auch diese Fläche erfüllt derzeit keine Funktion hinsichtlich des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets. Durch Abtrag der anthropogenen Befestigungen beziehungsweise Aufschüttungen werden offene sandige Rohbodenflächen hergestellt. Auf diesen Flächen stellen sich schnell im Zuge der natürlichen Entwicklung junge Stadien der Sandrasen ein. Ein erfolgreicher Verlauf der Maßnahme ist gewährleistet. Dies zeigt sich an der schnellen Ansiedelung zahlreicher Sand- rasenarten im südöstlichen Teil des Alten Flugplatzes nach Abriss von Infrastrukturflächen vor einigen Jahren. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 31 5.4.3.2 FFH-Arten Im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme werden sehr kleinflächige Bereiche von Lebensstätten der Mauereidechse (Podarcis muralis) und der Zauneidechse (Lacerta agilis) neu gestaltet (Ent- wicklung von Sandrasen, vgl. Kapitel 8). Da die Flächen für die Arten nach der Maßnahme unmittelbar wieder zur Verfügung stehen, wird der Erhaltungszustand der Populationen nicht beeinträchtigt Beeinträchtigungen potenzieller Fledermaus-Jagdhabitate werden vermieden durch den Verzicht auf eine Beleuchtung des Spielfeldes, durch Abschaltung der Innenbeleuchtung von Räumen, die nicht der Wohnnutzung dienen nach 22°° Uhr sowie durch die Verwendung insektenschonender Beleuchtung entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze. 5.4.3.3 Europäische Vogelarten Da Maßnahmen zur Schaffung von Sandrasen im FFH-Gebiet Bruthabitate von europäischen Vogelarten betreffen könnten, erfolgen diese außerhalb der Brutsaison. Die Beseitigung von Gehölzen erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen. 5.4.4 Berücksichtigung von Summationswirkungen Die Merkur Akademie ist Bestandteil des Bebauungsplans des "Quartiers C", das sich südlich der New-York-Straße fortsetzt. Hieran südlich schließt das Baugebiet "Flugplatz Ost" an. Für die genannte Planung erfolgte eine separate FFH-Verträglichkeitsprüfung (VOGEL & RENNWALD 2011). Wie bei der Merkur Akademie kommt es dort zum Verlust von Biotopen, die für die Sicherung der FFH-Lebensraumtypen in ihrer derzeitigen Qualität von wichtiger Bedeutung sind. Im Zuge von umfangreichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden auch dort Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets vermieden, so dass keine Summationswirkungen auftreten. 5.5 Beurteilung der Natura 2000-Verträglichkeit des Vorhabens Nach dem Ergebnis der Prüfung ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des Natura-2000-Gebietes gegeben. Die Durchführung folgender Vermeidungs- und Ver- minderungsmaßnahmen bietet die Gewähr, dass erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne des § 34 BNatSchG auszuschließen sind. Entwicklung von Sandrasen im Vorgriff auf die Beseitigung von Sandrasen durch Bebauung, Beseitigung von Gehölzen und Gestrüpp im Zuge der Sandrasenentwicklung innerhalb der gesetzlichen Fristen, Minimierung der Beleuchtung zur Vermeidung einer Störung potenzieller Jagdhabitate von Fledermäusen (vgl. Kapitel 6.2.1 und 8). Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 32 6 Spezielle Artenschutzprüfung 6.1.1 Vorhabensbeschreibung und Wirkungspotenzial Vorhabensbeschreibung (vgl. hierzu Kapitel 1.1Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) Wirkungspotenzial Von den in Kapitel 4.1 genannten Wirkungsfaktoren können hinsichtlich des Artenschutzes insbesondere von Relevanz sein: Temporärer (baubedingter) oder dauerhafter (anlagebedingter) Flächenentzug durch Überbauung oder sonstige Umnutzung von Habitaten, Veränderung der mikroklimatischen Gegebenheiten durch Zunahme der Beschattung von Habitaten oder Verringerung des Luftaustauschs mit der Umgebung (anlage- bedingt), nicht stoffliche Einwirkungen durch Beleuchtung, Befahren oder Betreten sowie durch Lärm (bau-, anlage- und betriebsbedingt), stoffliche Einwirkungen durch Ablagerungen, Verunreinigungen oder temporäre Boden- befestigungen auf Habitatflächen (baubedingt), Beeinträchtigung von Austauschbeziehungen zwischen Teilhabitaten durch eine Barrie- rewirkung der Gebäude (anlagebedingt). 6.1.2 Ermittlung untersuchungsrelevanter Arten Im Zuge der Bearbeitung erfolgte im Jahr 2010 eine systematische Geländeerhebung bei der Gruppe der Reptilien (2 Durchgänge) und der Brutvögel (4 Durchgänge). Weitere Europäische Vogelarten sowie Arten nach Anhang IV aus weiteren in Betracht kommenden Gruppen werden ebenso wie sonstige national geschützte Arten auf der Grund- lage der Erhebungen von RENNWALD E. & DOCZKAL D. (2009) und anhand der Habitateignung des Gebiets abgehandelt. Es ist davon auszugehen, dass die natürliche Dynamik auf den Flächen mittelfristig keine grundlegende Veränderung der Habitatausstattung verursacht, bzw. durch das Aufkommen von Gestrüpp und Gehölzen eher zu einer Verschlechterung der Biotopausstattung führt. Reptilien Am Nordrand des Planungsgebiets wird kleinflächig in den Lebensraum lokaler Populationen der Mauereidechse (Podarcis muralis) sowie der Zauneidechse (Lacerta agilis) eingegriffen (Einzelbögen zur artenschutzrechtlichen Bewertung vgl. Kapitel 12.1.3). Zur Umgehung von Verbotstatbeständen nach § 44, Abs. 1, Nr. 1 bis 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden Maßnahmen zur Vermeidung und zur Funktionserhaltung durchgeführt (vgl. Kapitel 8). Vögel Die an die Planung angrenzenden Flächen sind insbesondere Nahrungshabitat zahlreicher Vogelarten, die jedoch allesamt nicht erheblich von der Planung betroffen sind. Weitere Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 33 Erläuterungen sind den Einzelbögen sowie dem Sammelbogen zur artenschutzrechtlichen Bewertung zu entnehmen (Kapitel 12.1.1 und 12.1.2). Fledermäuse Fledermaus-Wochenstuben oder Übertagungsstätten sind von der Planung nicht betroffen. Eine erhebliche Beeinträchtigung potenzieller Fledermausjagdhabitate auf den an die Merkur Akademie angrenzenden Flächen wird unterbunden durch verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion der Lichtimmissionen der Akademie (vgl. Kapitel 6.2.1 und 8). Der mögliche Verlust von Nahrungshabitatflächen ist in Relation zu den benachbarten aus- gedehnten Flächen des Alten Flugplatzes nur marginal. Essentielle Nahrungshabitatverluste können somit ausgeschlossen werden. Der zusätzliche Gebäude-Bestand schirmt außerdem die nördlich der Akademie gelegenen Flächen gegenüber Lichtimmissionen von der Bebauung weiter südlich ab. Ein Sammelbogen zur artenschutzrechtlichen Bewertung der Fledermäuse befindet sich in Kapitel 12.1.4. Sonstige Arten aus anderen Gruppen sind bei der vorliegenden Planung aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht relevant, da wichtige Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet fehlen, wie beispielsweise Totholz für Holzkäfer sowie stehende oder fließende Gewässer für Amphibien. Die Vorkommen der Insektengruppen nördlich des Planungsgebiets (RENNWALD E. & DOCZKAL D. 2009) sind nur bedingt auf das Planungsgebiet übertragbar, da die entsprechenden Habitatstrukturen hier aufgrund der anthropogenen Überprägung (z.B. Bodenverdichtung, geringer Blütenreichtum) abgewertet sind. 6.2 Maßnahmen 6.2.1 Konfliktvermeidende Maßnahmen Vögel Eingriffe in Gestrüpp- und Gehölzbestände zur Schaffung von Sandrasen und von Eidechsenhabitaten erfolgen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Eidechsen Zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung von Eidechsen bei Erdbewegungen im Zuge der Herstellung von Sandrasen werden die Tiere für die Zeit der Durchführung durch Vergrämung in benachbarte Habitatbereiche gelenkt (vgl. Kapitel 8). Von einer vorgezogenen Anlage eines Ausgleichshabitats kann abgesehen werden, da die umliegenden Flächen für den Zeitraum der Erdbewegungen ausreichend Kapazitäten für die vergrämten Tiere bietet. Fledermäuse Auf eine Beleuchtung des Spielfeldes im Bereich der Westerweiterung ist zu verzichten. Die Lichtemissionen der Innenbeleuchtung nach Norden und Westen (in Richtung FFH- und Naturschutzgebiet) sind nach 22°° Uhr zu vermeiden. Die Außenbeleuchtung der Freiflächen entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze ist insektenschonend (Verwendung von nach unten abstrahlenden Leuchtmitteln mit geringem UV- und Blauanteil im Lichtspektrum) umzusetzen (vgl. Kapitel 8). Beeinträchtigungen potenzieller Fledermaus- Jagdhabitate werden hierdurch vermieden. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 34 6.2.2 Funktionserhaltende Maßnahmen Eidechsen Bei der Anlage von Sandrasen (Vermeidungs- / Kompensationsmaßnahmen Biotope) durch Beseitigung anthropogener Aufschüttungen und der Entwicklung von Magerrasen durch Entbuschung nördlich der Merkur Akademie werden die dort vorhandenen Eidechsenhabitate aufgewertet (vgl. Kapitel 8). 6.2.3 Maßnahmen des Risikomanagements Eidechsen Die Vergrämungsmaßnahmen für die Eidechsen werden im Zuge einer ökologischen Baubegleitung von einer fachkundigen Person begleitet (vgl. Kapitel 9). Die Inanspruchnahme von Flächen für eine Bebauung am Nordrand des Planungsgebiets erfolgt zu einem unbestimmten späteren Zeitpunkt. Es ist nicht auszuschließen, dass Eidechsenhabitate von der Baumaßnahme betroffen werden. Vor Baubeginn sind daher die Flächen nochmals in Augenschein zu nehmen und es sind gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Tötung von Individuen zu treffen. Ökologische Baubegleitung Konfliktvermeidende und funktionserhaltende Maßnahmen sowie die übrigen Maßnahmen des Risikomanagenents werden im Zuge einer ökologischen Baubegleitung betreut, dokumentiert und dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe vorgelegt. 6.3 Artenschutzrechtliche Gesamtbewertung Unter Berücksichtigung von konfliktvermeidenden und funktionserhaltenden Maßnahmen führt das Vorhaben zu keiner Tötung oder Verletzung sowie zu keiner erheblichen Störung von wild lebenden Tieren streng geschützter Arten und Europäischer Vogelarten. Es ist damit kein Verbotstatbestand nach § 44, Abs. 1, Nr. 1 bis 3 BNatSchG gegeben. Folgende Maßnahmen dienen dazu einen Verbotstatbestand nach § 44, Abs. 1, Nr. 1 bis 3 zu vermeiden (vgl. Kapitel 8): Vergrämung möglicherweise vorkommender Individuen auf temporär von Umgestaltungs- maßnahmen betroffenen Flächen in umgebende Habitatbereiche mit ausreichender Kapazität. Vorgezogene Maßnahmen sind nicht erforderlich. Temporär entfallende Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen nach Entfernung der Aufschüttungen wieder zur Verfügung (Eidechsen). Aufwertung bestehender nicht von Umgestaltungsmaßnahmen betroffener Habitatflächen (Eidechsen). Verwendung insektenschonender Leuchtmittel als Außenbeleuchtung des rückwärtigen Gebäudeteils, Verzicht auf Beleuchtung des neuen Spielfeldes, Abschaltung der Innen- beleuchtung von Räumen, die nicht der Wohnnutzung dienen, spätestens um 22°° Uhr (Fledermäuse). Gehölzarbeiten und Geländemodellierung zur Entwicklung von Sandrasen außerhalb der Brutsaison (Vögel). Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 35 7 Bedeutung des Projekts für die betroffenen Schutzgebiete 7.1 Naturschutzgebiet Die Würdigung des Naturschutzgebiets "Alter Flugplatz Karlsruhe" (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE, ABTEILUNG 5 - UMWELT, 2010) nennt als Schutzzweck und Ziel der Unterschutz- stellung die Erhaltung, die Sicherung und die Entwicklung: 1. der besonderen geologischen, edaphischen und mikroklimatischen Gegebenheiten, d.h. auch der Erhalt nacheiszeitlich entstandener Flugsandflächen und einer Binnendüne als erd- und landschaftsgeschichtliches Dokument, 2. der Arten der Roten Liste insbesondere der Arten des Artenschutzprogramms von Baden-Württemberg (= ASP), 3. des Natura 2000-Gebietes mit seinen FFH-Lebensräumen und -Arten sowie den beson- ders und streng geschützten Vogelarten, 4. der an trockene und nährstoffarme Standorte angepassten, seltenen und zum Teil auch gefährdeten Vegetation, insbesondere der Pflanzenarten der Sand- und Magerrasen, die in einem besonders vielfältigen Mosaik unterschiedlicher Entwicklungsstadien mit weiteren Pflanzengesellschaften und Gehölzstrukturen verzahnt sind, 5. der Vielfalt an typischen, seltenen und spezialisierten Tierarten, insbesondere der an Sandböden angepassten Insektenarten sowie der auf störungsarmes, großflächiges Offenland angewiesenen Vogelarten. zu 1.: Das Projekt hat hinsichtlich der geologischen, edaphischen und mikroklimatischen Gegebenheiten keine nennenswerten Auswirkungen auf den Schutzzweck des NSGs. Das Planungsgebiet selbst wie auch der angrenzende Bereich des Schutzgebiets weist erhebliche Störungen der geologischen und edaphischen Verhältnisse auf. Die Planung führt zu keiner Verschlechterung im NSG. Die mikroklimatischen Gegebenheiten entsprechen in dem an das Planungsgebiet angrenzenden Teil des NSGs aufgrund des hohen Gehölz- und Gestrüpp- anteils nicht den extremen Verhältnissen der vegetationsarmen, durch Hitze, Trockenheit und Windexposition geprägten zentralen Bereichen des NSGs. Von Beschattung tangiert sind nur außerordentlich kleine Bereiche im nördlich an das Planungsgebiet angrenzenden Teil des NSGs, maßgebliche Veränderungen der Vegetation hierdurch sind nicht zu erwarten. zu 3. und 4: Die Planung tangiert den Schutzzweck des NSGs durch die Beseitigung von Beständen der Biotoptypen "Sandrasen" und "Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte". Diese liegen in einem unmittelbar an das NSG angrenzenden Bereich und sind mit den auf dem Alten Flugplatz vorkommenden Sandrasen und den Beständen des FFH-Lebens- raumtyps "Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis" (2330) funktional eng verflochten. Im Rahmen von vorgezogenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.4.3) werden entsprechende Sandrasenbiotope im unmittelbaren funktionalen Zusammenhang entwickelt, so dass der Schutzzweck sichergestellt ist. 7.2 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und nach § 32 NatSchG Die Sandrasen des Planungsgebiets sind nach § 30 BNatSchG geschützt, da dieser im Gegen- satz zu § 32 NatSchG Flächen auch innerhalb des Siedlungsbereichs unter Schutz stellt. Gemäß § 30 Abs. 2 können durch die Untere Naturschutzbehörde Ausnahmen zugelassen werden, wenn Beeinträchtigungen eines geschützten Biotops ausgeglichen werden können. Da Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 36 durch die Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Kapitel 8) neue Sandrasenflächen geschaffen werden, steht der Zustimmung aus fachlicher Sicht nichts im Wege. 8 Maßnahmenkonzept Im Maßnahmenkonzept werden die auf § 1 a des Baugesetzbuches (BauGB) abzustellenden Maßnahmen (Eingriffsregelung) sowie die aus § 30 Abs. 2 (besonderer Biotopschutz), § 34 (Schutzzweck und Erhaltungsziele Natura 2000) und § 44 (spezieller Artenschutz) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) resultierenden Vermeidungs- und Verminderungs- maßnahmen dargestellt. Bei den Maßnahmen für Biotope und Arten ergeben sich hinsichtlich der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben weitgehende Synergien. Die nachfolgende Gliederung erfolgt nach Maßnahmen, die im Plangebiet getroffen werden (planintern) und jenen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (planextern). Zudem wird unterschieden zwischen temporären und dauerhaften Maßnahmen. Da von der Planung kurzfristig nur ein Teil realisiert wird, werden auf den übrigen, erst später in Anspruch genommenen Flächen temporäre Maßnahmen erforderlich. Die Zuordnung zu den in der Eingriffsregelung gebräuchlichen Kategorien Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen sowie Ersatzmaßnahmen sind Tabelle 3 zu entnehmen. Bei den Maßnahmenzielen werden die jeweils relevanten gesetzlichen Aspekte in Klammern angegeben (Eingriffsregelung, besonderer Biotopschutz, Natura 2000, spezieller Artenschutz). 8.1 Planinterne Maßnahmen (dauerhaft) Minimierung der Lichtimmission (Fledermäuse, Insekten) Maßnahme: Auf eine Beleuchtung von offenen Sportanlagen im Bereich der Westerweiterung ist zu verzichten. Die Lichtemissionen der Innenbeleuchtung nach Norden und Westen (in Richtung FFH- und Naturschutzgebiet) sind nach 22°° Uhr zu vermeiden. Die Außenbeleuchtung der Freiflächen entlang der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze ist insektenschonend (Verwendung von nach unten abstrahlenden Leuchtmitteln mit geringem UV- und Blauanteil im Lichtspektrum). Die Umsetzung ist mit dem Ressort "Umwelt- und Arbeitsschutz" der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans. Ziel: Vorsorgliche Unterbindung einer Beeinträchtigung potenzieller Fledermaus-Jagdhabitate (spezieller Artenschutz). Vermeidung einer Beeinträchtigung durch Lock- und Fallenwirkung für wertgebende Falter und Schwebfliegenarten (Natura 2000, Eingriffsregelung). Wasserdurchlässige Beläge auf Sport- und Hofflächen Maßnahme: Die Sportfläche im Süden des Planungsgebiets (1.014 m²) wird in offenporigem Tartanbelag angelegt. Die Ausführung der Hoffläche im Südosten (1.046 m²) erfolgt mit versickerungsfähigem Pflaster. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans. Ziel: Erhaltung von Versickerungsflächen mit Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt (Eingriffs- regelung). Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 37 Versickerungsmulde Maßnahme: Innerhalb der Grünfläche nördlich des Gebäudes wird, soweit dies die Bodenverhältnisse zulassen, eine 320 m² große Versickerungsmulde für Niederschlagswasser der Gebäudefläche angelegt (wird im weiteren Verfahren noch geklärt). Eine Versickerung in Bereichen mit schadstoffbelasteten Böden ist nicht möglich, hierzu ist ggf. ein Bodenaustausch erforderlich. Die Vorgehensweise ist mit dem Ressort "Umwelt- und Arbeitsschutz" der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, Fertigstellung bis spätestens 1 Jahr nach Errichtung der Hochbauten. Ziel: Erhaltung des lokalen Wasserkreislaufs (Eingriffsregelung). Schotterrasen umlaufend um das Gebäude Maßnahme: Die westlich und nördlich entlang der Gebäudefront erforderlichen Zufahrtsflächen (5 m breit, 875 m²) werden als Schotterrasen angelegt. Die Flächen werden der Selbstbegrünung überlassen. Nicht zulässig ist die Verwendung von Ansaatmischungen. Die Mahd erfolgt nach Bedarf. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, Fertigstellung bis spätestens 1 Jahr nach Errichtung der Bebauung. Ziel: Erhaltung von Biotop- und Bodenfunktionen soweit möglich (Eingriffsregelung, besonderer Biotopschutz). Bewertung: Es wird von der Entwicklung einer artenarmen Rasenfläche ausgegangen (Wertzahl 0,4; 4 Öp/m²). Extensive Dachbegrünung Maßnahme: Die Dachfläche des Neubaus (3.232 m²) wird extensiv begrünt. Die Vegetations- tragschicht ist mindestens 10 Zentimeter mächtig und besteht aus sandig-kiesigem Substrat. Soweit der vor Ort anfallende, sandig-kiesige Aushub nicht belastet ist, kann dieser hierfür verwendet werden (Empfehlung). Der Unterbau wird mit einer Drainageschicht versehen. Die initiale Begrünung erfolgt mit Sedum-Sprossen der Arten Sedum acre und S. sexangulare sowie durch Einbringen von Samen typischer Sandrasenarten, wie sie im Planungsgebiet vorkommen. Hierfür wird an geeigneten Stellen im Umfeld mit Vorkommen der Arten (Absprache mit Umweltamt der Stadt Karlsruhe) der Oberboden 5 Zentimeter tief abgeschält (Mindestmenge 0,1 m³) und an mehreren Stellen auf dem Dach ausgebracht. Nicht zulässig ist eine Ansaat mit einer handelsüblichen Ansaatmischung, da hier zumeist etliche nicht autochthone Arten (z. B. Petrorhagia saxifraga) beigemischt sind. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, Fertigstellung bis spätestens 1 Jahr nach Errichtung der Bebauung. Ziel: Wiederherstellung von Flächen mit Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt und für das Mikroklima sowie mit Biotop- und Habitatfunktionen (Eingriffsregelung, besonderer Biotopschutz). Bewertung: Es wird von der Entwicklung einer artenarmen Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte ausgegangen (Wertzahl 0,6; 8 Öp/m²). Von Bebauung freizuhaltende Fläche (Maßnahmenfläche M1) Maßnahme: Der Geländestreifen am Nordrand des Planungsgebiets wird durch Selbst- begrünung als Extensivrasen angelegt. Unzulässig ist die Verwendung von Ansaatmischungen Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 38 jeglicher Art. Der Boden wird nicht melioriert. Die Mahd erfolgt nach Bedarf, die außerhalb der Versickerungsmulde gelegene Fläche wird weder bewässert noch gedüngt. Auch werden keine Gehölze gepflanzt. Aufgrund der trockenwarmen Verhältnisse können sich wertgebende Pflanzen- und Insektenarten der Sand- und Magerrasen etablieren, wie dies auf Zierrasenflächen mit vergleichbaren Gegebenheiten in der Umgebung der Fall ist. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, Fertigstellung bis spätestens 1 Jahr nach Realisierung des ersten Bauabschnitts; Aushub der Versickerungs- mulde erst bei Errichtung der Hochbauten. Ziel: Wiederherstellung von Flächen mit Biotop- und Habitatfunktionen, Pufferfläche zum angrenzenden NSG und FFH-Gebiet, Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt und für das Mikroklima (Natura 2000, Eingriffsregelung, besonderer Biotopschutz). Bewertung: Es wird von der Entwicklung eines artenreichen Zierrasens ausgegangen, wie dieser auf extensiv genutzten Grünflächen in der Umgebung an etlichen Stellen vorhanden ist (Wertzahl 1,0; 16 Öp/m²). Errichtung eines Zauns auf NSG-Grenze Maßnahme: Am Nordrand des Planungsgebiets wird auf der Grenze zum Naturschutzgebiet (NSG) ein 1,75 m hoher, einfacher Wildschutzzaun errichtet, um eine Freizeitnutzung und Vermüllung des NSGs zu verhindern. Der Zaun ist dauerhaft zu sichern und zu unterhalten. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans. Ziel: Schutz des NSGs und FFH-Gebiets (Eingriffsregelung, Natura 2000). Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes (Maßnahmenfläche M2) Maßnahme: Im Westen des Flurstücks 5775/6 befindet sich ein Teil eines ehemaligen Parkplatzes (1.254 m²). Hier werden sämtliche Befestigungen entfernt und bis auf den gewachsenen Boden abgetragen, sowie die aufgekommenen Gehölze entfernt. Die Fällung der Gehölze erfolgt in Absprache mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe, da möglicherweise einzelne Gehölze betroffen sind, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe geschützt sind. Soweit durch die Maßnahmen Geländevertiefungen entstehen, ist zu klären, ob diese belassen werden können, oder ob eine Wiederanfüllung auf das natürliche Gelände- niveau notwendig ist. Die Durchführung sowie die möglicherweise notwendige Beschaffung geeigneten Bodenmaterials ist mit dem Ressort "Umwelt- und Arbeitsschutz" der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Das Flurstück ist im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe als altlasten- verdächtige Fläche registriert. Vor der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen sind alle Erdbewegungen und Abgrabungen mit dem Ressort „Umwelt- und Arbeitsschutz“ der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Möglicherweise sind weitere Altlastenungersuchungen vor Beginn der Erdarbeiten notwendig. Eventuell anfallendes belastetes Bodenmaterial, ortsfremdes Material und die anfallende Biomasse (v. a. Gestrüpp, Gehölz) werden sachgerecht entsorgt. Die Vegetationsentwicklung wird der spontanen Begrünung überlassen, es erfolgen keine Einsaaten. Zeitpunkt der Durchführung: Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans. Bei Gehölz- fällarbeiten sind die gesetzlichen Fristen nach §39 (5) BNatSchG einzuhalten. Ziel: Schaffung von Sandrasen und Magerrasen bodensaurer Standorte zur Erhaltung des Funktionsgefüges und der Stabilität der Sandrasenbestände des Alten Flugplatzes (Natura 2000) sowie zur Kompensation von Eingriffen in Sandrasen (Eingriffsregelung, Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 39 besonderer Biotopschutz). Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden (Eingriffsregelung). Zukünftige Pflege: Die zukünftigen Pflegeerfordernisse für die neu zu entwickelnden Sandrasenflächen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht im Detail festgelegt werden, da sie von der Geschwindigkeit der spontanen Vegetationsentwicklung abhängen. Auf vergleich- baren Flächen im Südosten des Flugplatzareals haben sich Sandrasen zunächst schütter entwickelt und es war über mehrere Jahre keine Pflege erforderlich. Für die vorliegenden Flächen wird ein Monitoring durchgeführt, im Zuge dessen ein Bewirtschaftungskonzept entwickelt wird (vgl. Kapitel 9). Die Erstbegehung erfolgt in dem auf die Herstellung folgenden Jahr. Das Konzept ist zudem mit den übrigen Pflegemaßnahmen auf dem Alten Flugplatz abzustimmen. Bewertung: Es ist davon auszugehen, dass sich innerhalb weniger Jahre Sandrasen in mindestens der Qualität wie auf den Eingriffsflächen entwickeln werden. Dies wird durch die Entfernung beschattender Gehölze begünstigt. Der Zielwert für die Vegetation wird mit 1,6 Wertpunkten beziehungsweise mit 28 Ökopunkten/m² veranschlagt. Zudem wirkt sich die Maßnahme durch die weitgehende Wiederherstellung von Sonderstandorten für die naturnahe Vegetation (nährstoffarmer, trockenwarmer Standort) positiv auf den Boden aus. Der Zielwert liegt hier bei einer Wertzahl von 1,2 Wertpunkten beziehungsweise bei 14 Ökopunkten/m². In gewissem Umfang verbessert sich auch die Situation für den Wasserhaushalt sowie in klimatischer Hinsicht. Aushub- und Entsorgungskonzept von belastetem Bodenmaterial Maßnahme: Aufgrund der lückenhaften Datenlange hinsichtlich eventuell noch vorhandener Auffüllungen ist vor einer Neubebauung des Geländes durch einen Sachverständigen ein Aushub- und Entsorgungskonzept zu erstellen und der Altlastenbehörde vorzulegen. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten (Bundes- boden¬schutzgesetz - BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Landes zur Ausführung des Bundesbodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz -LBodSchAG vom 14. Dezember 2004). In Abhängigkeit der geplanten Nutzung ist möglicherweise zusätzlich der Wirkungspfad Boden- Mensch zu untersuchen. Die Vorgehensweise ist im Vorfeld mit der Altlastenbehörde abzustimmen. Zeitpunkt der Durchführung: Vor Realisierung des Bebauungsplans. Ziel: Schutz von Boden, Grundwasser und menschlicher Gesundheit (Eingriffsregelung). 8.2 Planinterne Maßnahmen (temporär) Flächenpflege bis zur Bebauung Maßnahme: Kurzfristig wird von der Planung lediglich das Spielfeld im Süden des Gebiets realisiert. Der übrige Gebietsteil wird ab sofort bis zur Inanspruchnahme so bewirtschaftet, dass für wertgebende Flora und Fauna einerseits günstige Bedingungen erhalten bleiben, anderer- seits aus der Pflege aber in der Zukunft keine zusätzlichen naturschutzfachlichen oder - rechtlichen Restriktionen erwachsen. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 40 Auf den Flächen erfolgen keine Einsaaten oder Pflanzungen. Da auf dem trocken-warmen, mageren Standort nicht mit einer üppigen Vegetationsentwicklung zu rechnen ist, wird die Fläche höchstens einmal im Jahr im Spätsommer (August/September) gemäht oder gemulcht, wenn die vermutlich aufkommenden hochwüchsigen Stauden (Verbascum spec., Oenothera spec. u. a.), die wertvolle Nektarpflanzen für Insekten darstellen, weitgehend verblüht sind. Soweit sich keine Gehölze entwickeln, ist auch die Pflege im mehrjährigen Turnus möglich. Zeitpunkt der Durchführung: Ab sofort bis zu Inanspruchnahme der Fläche für die Bebauung. 8.3 Planexterne Maßnahmen (dauerhaft) Entwicklung von Sand- und Magerrasen im NSG Der planexterne Ausgleich des Eingriffs erfolgt durch die Entwicklung von Sandrasen und Magerrasen bodensaurer Standorte und durch die Wiederherstellung von naturnahen Bodenverhältnissen durch Renaturierung von Aufschüttungsflächen und Entbuschung nördlich des Planungsgebiets. Das Flurstück 5775/4 liegt im Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“ und im FFH-Gebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“. Im Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet wird für diese Fläche eine Entwicklung zum FFH-Lebensraumtyp „Artenreiche Borstgrasrasen“ (*6230) angestrebt (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE 2013). Als Entwicklungsmaßnahme ist eine extensive Beweidung vorgesehen. Maßnahmen: Nördlich des Planungsgebiets befinden sich auf Flurstück 5775/4 drei Auf- schüttungsflächen im FFH-/ Naturschutzgebiet (2.160 m²) (DENZEL & DOBRINSKI 2003). Diese werden bis auf den gewachsenen Boden abgetragen. Soweit dabei Geländevertiefungen entstehen, ist zu klären, ob diese belassen werden können, oder ob eine Wiederanfüllung auf das natürliche Geländeniveau notwendig ist. In letzterem Falle ist zu eruieren, ob beim Aushub der Baugrube für das Gebäude entsprechendes Material anfällt. Die Durchführung ist mit dem Ressort "Umwelt- und Arbeitsschutz" der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Der zentrale Bereich auf Flurstück 5775/4 nordöstlich an die große Aufschüttung anschließend ist großflächig mit Gestrüpp bewachsen (1.137 m²). In diesem Bereich werden das Gestrüpp und aufkommende Bäume und Sträucher entfernt, inklusive Ausgrabung der Wurzelballen der größeren Gehölze. Einzelne ältere Bäume können im Gebiet belassen werden. Kleinflächig sind Anhäufungen ortsfremden Materials vorhanden. Diese werden im Zuge der Rodungs- arbeiten ebenfalls entfernt. Das Flurstück ist im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe als altlasten- verdächtige Fläche registriert. Vor der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen sind alle Erdbewegungen und Abgrabungen mit dem Ressort „Umwelt- und Arbeitsschutz“ der Stadt Karlsruhe abzustimmen. Möglicherweise sind weitere Altlastenungersuchungen vor Beginn der Erdarbeiten notwendig. Eventuell anfallendes belastetes Bodenmaterial, ortsfremdes Material und die anfallende Biomasse (v. a. Gestrüpp, Gehölz) werden sachgerecht entsorgt. Die Vegetationsentwicklung wird der spontanen Begrünung überlassen, es erfolgen keine Einsaaten. Zeitpunkt der Durchführung: Bei Gehölzfällarbeiten sind die gesetzlichen Fristen nach §39 (5) BNatSchG einzuhalten. Ebenso ergeben sich aufgrund der möglichen Funktion der Flächen als Teilhabitat von Eidechsen zeitliche Einschränkungen (Juli bis August) sowie zusätzliche Vorkehrungen (vgl. Maßnahmen zur Vergrämung von Eidechsen). Ziel: Schaffung von Sandrasen und Magerrasen bodensaurer Standorte zur Erhaltung des Funktionsgefüges und der Stabilität der Sandrasenbestände des Alten Flugplatzes Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 41 (Natura 2000) sowie zur Kompensation von Eingriffen in Sandrasen (Eingriffsregelung, besonderer Biotopschutz). Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden (Eingriffsregelung). Zukünftige Pflege: Die zukünftigen Pflegeerfordernisse für die neu zu entwickelnden Sandrasen auf den Aufschüttungsflächen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht im Detail festgelegt werden, da sie von der Geschwindigkeit der spontanen Vegetationsentwicklung abhängen. Auf vergleichbaren Flächen im Südosten des Flugplatzareals haben sich Sandrasen zunächst schütter entwickelt und es war über mehrere Jahre keine Pflege erforderlich. Zur Offenhaltung der entbuschten Fläche und zur Entwicklung von höherwertigen Sandrasen und bodensauren Magerrasen muss auf die Erstpflege eine regelmäßige Mahd mit Abraum des Mahdguts folgen, um das erneute Aufkommen von Gehölzen zu verhindern. Diese sollte in den ersten Jahren mindestens zweimal jährlich erfolgen, anschließend einmal jährlich. Alternativ können die Flächen extensiv beweidet werden. Sollten trotz Beweidung reichlich Gehölze aufkommen sind diese durch eine zusätzliche Mahd gezielt zurückzudrängen. Für die vorliegenden Flächen wird ein Monitoring durchgeführt, im Zuge dessen ein Bewirtschaftungskonzept entwickelt wird (vgl. Kapitel 9). Die Erstbegehung erfolgt in dem auf die Herstellung folgenden Jahr. Das Konzept ist zudem mit den übrigen Pflegemaßnahmen auf dem Alten Flugplatz abzustimmen, beispielsweise durch die Einbindung der Fläche in das angrenzende Beweidungsregime (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE 2013). Bewertung: Auf der Fläche, die zur Entbuschung vorgesehen ist, wird sich bei regelmäßigem Zurückdrängen der Gestrüppvegetation ein Mosaik aus bodensaurem Magerrasen und Sandrasen entwickeln. Auf den Rekultivierungsflächen, wo Aufschüttungen entfernt wurden, ist davon auszugehen, dass sich innerhalb weniger Jahre Sandrasen in mindestens der Qualität wie auf den Eingriffsflächen entwickeln werden. Der Zielwert für die Vegetation wird für alle Flächen mit 1,6 Wertpunkten beziehungsweise mit 28 Ökopunkten/m² veranschlagt. Auf den Rekultivierungsflächen wirkt sich zudem die Maßnahme durch die weitgehende Wieder- herstellung von Sonderstandorten für die naturnahe Vegetation (nährstoffarmer, trockenwarmer Standort) positiv auf den Boden aus. Der Zielwert liegt hier bei einer Wertzahl von 1,2 Wertpunkten beziehungsweise bei 14 Ökopunkten/m². In gewissem Umfang verbessert sich auch die Situation für den Wasserhaushalt sowie in klimatischer Hinsicht. Sicherung von Eidechsenhabitaten Die möglicherweise von Eidechsen besiedelte und zur Entwicklung von Sandrasen vorgesehene Aufschüttungsfläche nördlich des Akademiegeländes stellt allenfalls einen kleinen Teil des Habitats der lokalen Populationen dar. Eine Tötung von Individuen im Zuge des Abtrags wird durch eine Vermeidungsmaßnahme (spezieller Artenschutz) unterbunden (vgl. Kapitel 8.4). Aushub- und Entsorgungskonzept von belastetem Bodenmaterial Maßnahme: Aufgrund der lückenhaften Datenlange hinsichtlich eventuell noch vorhandener Auffüllungen sind vor Durchführung der Ausgleichsmaßnahme die Haufwerke im NSG auf Altlasten zu untersuchen und durch einen Sachverständigen ein Aushub- und Entsorgungs- konzept zu erstellen und der Altlastenbehörde vorzulegen. Schadstoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten (Bundes- boden¬schutzgesetz - BBodSchG vom 17. März 1998 sowie das Gesetz des Landes zur Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 42 Ausführung des Bundesbodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften, Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz -LBodSchAG vom 14. Dezember 2004). Zeitpunkt der Durchführung: Vor Beginn der Ausgleichsmaßnahme. Ziel: Schutz von Boden, Grundwasser und menschlicher Gesundheit (Eingriffsregelung). 8.4 Planexterne Maßnahmen (temporär) Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung von Eidechsen Maßnahme: Erdverschiebungen im Bereich der abzutragenden Schutthügel am Nordrand des Planungsgebiets sind erst nach erfolgreicher Vergrämung vorkommender Eidechsen zulässig. Hierzu werden die im Winter gerodeten Flächen außerhalb der Überwinterungs- und Fortpflanzungszeit, im April / Mai oder Juli / August vom Südrand her sukzessive und pro Tag in einer Breite von maximal 3 Metern mit einer lichtundurchlässigen Folie abgedeckt. Die Folie muss seitlich mehrere Meter über die Maßnahmenbereiche hinausreichen, da nicht auszuschließen ist, dass Tiere in der Randzone der Folie verbleiben. Die Arbeiten dürfen nur bei warmer, trockener Witterung durchgeführt werden, wenn die Tiere mobil sind. Frühestens eine Woche nach Bedeckung der gesamten Fläche kann die Beseitigung der Aufschüttung erfolgen. Die Folie darf erst unmittelbar vor Beginn der Erdarbeiten beseitigt werden, damit keine Tiere zurückwandern. Die Eidechsen freien Bauflächen und Baunebenflächen sind durch einen Eidechsenzaun vor rückwandernden Tieren zu schützen. Die Durchführung der Maßnahme wird von einer herpetologisch ausgebildeten Fachkraft begleitet. Es ist nicht auszuschließen, dass auf denjenigen Flächen des Baugebiets, die erst zu einem unbestimmten späteren Zeitpunkt bebaut werden, Eidechsenhabitate in den Einflussbereich von Baumaßnahmen geraten. Vor Baubeginn sind daher die Flächen nochmals in Augenschein zu nehmen und es sind gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Tötung von Individuen zu treffen. Zeitpunkt der Durchführung: Im Vorgriff auf die Realisierung der Bebauung. Bei Gehölzfällarbeiten sind die gesetzlichen Fristen nach §39 (5) BNatSchG einzuhalten. Vergrämung im April / Mai oder Juli / August. Ziel: Vermeidung potenzieller Verluste an Eidechsen (spezieller Artenschutz). Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 43 8.5 Maßnahmenübersicht Tabelle 3: Übersicht Kompensationsmaßnahmen Maßnahme Kategorie Eingriffsregelung Zeitpunkt der Durchführung Minimierung der Lichtimmission Planintern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans Wasserdurchlässige Beläge auf Sport- und Hofflächen Planintern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans Versickerungsmulde Planintern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, bis spätestens 1 Jahr nach Errichtung von Hochbauten Schotterrasen umlaufend um das Gebäude Planintern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, bis spätestens 1 Jahr nach Bebauung Extensive Dachbegrünung Planintern dauerhaft Ausgleichsmaßnahme Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, bis spätestens 1 Jahr nach Bebauung Von Bebauung freizuhaltende Fläche Planintern dauerhaft Ausgleichsmaßnahme Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans, bis spätestens 1 Jahr nach Realisierung des ersten Bauabschnitts Errichtung eines Zauns auf NSG-Grenze Planintern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes Planintern dauerhaft Ausgleichsmaßnahme Gehölzfällarbeiten zwischen 1.10. und 28.02.; Durchführung vor jeweiligem Bauabschnitt Aushub- und Entsorgungs- konzept von belastetem Bodenmaterial Planintern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Vor Realisierung des Bebauungsplans. Flächenpflege bis zur Bebauung Planintern temporär Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Ab sofort bis zur Inanspruchnahme der Fläche für die Bebauung Entwicklung von Sand- und Magerrasen im NSG Planextern dauerhaft Ausgleichsmaßnahme Gehölzfällarbeiten zwischen 1.10. und 28.02.; Eidechsen- vergrämung April/Mai oder Juli/August; Durchführung vor jeweiligem Bauabschnitt Sicherung von Eidechsenhabitaten Planextern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Vor Beginn der Erdbewegungsarbeiten Aushub- und Entsorgungs- konzept von belastetem Bodenmaterial Planextern dauerhaft Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Vor Beginn der Ausgleichsmaßnahme Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung von Eidechsen Planextern temporär Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Vor Beginn der Bebauung Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 44 Unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleibt ein Defizit von 2.778 Wertpunkten beziehungsweise von 96.701 Ökopunkten (vgl. Kapitel 4.10). Die Kompensation erfolgt durch Maßnahmen, die in direktem räumlichen und funktionalen Zusammenhang zur Eingriffsfläche stehen. Diese sind Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes im Westen des Planungsgebiets sowie durch Abtrag von drei Aufschüttungsflächen und Entwicklung von Sand- und Magerrasen im NSG nördlich des Planungsgebiets (zusammen 4.551 m², vgl. Bestands- und Maßnahmenplan). Durch die Maßnahme wird ein Wertüberschuss von 2.626 Wertpunkten (vgl. digitale Excel-Tabelle) beziehungsweise von 123.605 Ökopunkten erzielt. Nach der Berechnung mit dem Karlsruher Modell (HENZ 2006) wird der Eingriff zu 95% kompensiert und es verbleibt ein geringfügiges Defizit von 152 Wertpunkten. Die Bilanzierung nach der ÖKVO ergibt einen Überschuss von 26.904 Ökopunkten, was einer Kompensation des Eingriffs von 128% entspricht. Das durch die Baumaßnahme hervorgerufene Defizit ist damit sowohl in Wertpunkten als auch in Ökopunkten ausgeglichen. Die Bebauung wird voraussichtlich in zwei getrennten Bauabschnitten erfolgen. Geplant ist zunächst die Realisierung des Sportplatzes im Süden auf 1.014 m² und angrenzendem Pflasterbelag auf 200 m². Erst zu einem späteren Zeitpunkt ist die Errichtung eines Gebäudes im Norden mit umgebenden Schotterrasen- und Pflasterflächen. Der ökologische Ausgleich kann gegebenenfalls in zwei Abschnitten erfolgen. Hierbei eignet sich die Entsiegelung des Parkplatzes im Westen als Ausgleich für das geplante Spielfeld und die Aufwertungs- maßnahmen im nördlich angrenzenden Naturschutzgebiet als Ausgleich für die Errichtung des Gebäudes. Um den Puffer zwischen bebaubarer Fläche und NSG bzw. FFH-Gebiet zu sichern wird die extensive Grünfläche entlang der NSG-Grenze (Maßnahme M1) mit Realisierung des Bebauungsplans eingerichtet. Der Aushub einer Versickerungsmulde erfolgt erst bei Errichtung der Hochbauten. Die Gegenüberstellung der beiden Bauabschnitte und der ökologischen Aufwertungs- maßnahmen in Wertpunkten (WP) nach Karlsruher Modell (HENZ 2006) kann Tabelle 4 entnommen werden. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 45 Tabelle 4: Geplante Bauabschnitte und zugeordnete Kompensationsmaßnahme Baumaßnahmen Spielfeld mit randlichem Pflasterbelag (1.214 m²) 1 Gebäude mit umgebenden Pflaster-, Kies- und Grünflächen (6.296 m²) 1 vor Bebauung 1.158 WP 4.835 WP nach Bebauung 72 WP 3.143 WP Defizit - 1.086 WP - 1.692 WP Kompensationsmaßnahmen Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes (1.254 m²) 1 Entwicklung von Sand- und Magerrasen im NSG (3.297 m²) 1 vor Maßnahme 557 WP 2.278 WP nach Maßnahme 1.504 WP 3.957 WP Aufwertung 947 WP 1.679 WP verbleibendes Defizit - 139 WP - 13 WP 1 Angegeben ist die Wertigkeit der Fläche in Wertpunkte nach Karlsruher Modell (HENZ 2006). 9 Ökologische Baubegleitung, Monitoring Die natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen (insbesondere Vergrämungsmaßnahmen für Eidechsen sowie die Herstellung von Sandrasenflächen) werden von einem fachkundigen Büro überwacht und kontrolliert (ökologische Baubegleitung). Die Maßnahmen werden dokumentiert und die Dokumentation wird dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe vorgelegt. Je nach Umsetzung der Baumaßnahme ist ein ökologisches Monitoring für die betroffene Eidechsenpopulation und die Entwicklung der Sandrasenflächen durchzuführen. Nach dem Vergrämen der Eidechsen für die Realisierung des Gebäudevorhabens und die Abgrabung der Aufschüttungen ist der Eidechsenbestand auf der Ausgleichsfläche dreimal im Jahr bei geeigneter Witterung zu erfassen. Die Entwicklung der Sandrasen ist jeweils ab dem ersten Jahr der Anlage über fünf Jahre einmal jährlich vegetationskundlich zu erfassen, Dauerbeobachtungsflächen werden empfohlen. Die Monitoringergebnisse sind dem Umweltamt der Stadt Karlsruhe, Fachbereich Ökologie, Frau Rohde, jährlich zur Beurteilung vorzulegen. Die sich aus dem Monitoring ergebenden Managementänderungen sind nach Absprache umzusetzen. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 46 10 Zusammenfassung Die Merkur Akademie International plant am Standort in Karlsruhe, Erzbergerstraße, eine bauli- che Erweiterung nach Westen um etwa 115 Meter. Die für die Planung in Anspruch genommene Fläche umfasst 7.510 m². Hiervon entfallen 3.232 m² auf ein Schulgebäude, 1.014 m² auf ein Spielfeld, 1.168 m² auf gepflasterte Hofflächen und 2.096 m² auf umgebende Grünflächen. Die Flächen befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutz- und FFH-Gebiet "Alter Flugplatz Karlsruhe" und werden großflächig von hochwertigen Beständen von Sand- rasen und Ruderalvegetation eingenommen, welche für den Schutzzweck des Gebiets von wichtiger Bedeutung sind. Ebenso hat das Gebiet eine wichtige Bedeutung für Tierartengilden xerothermer Standorte. Diese sind allerdings für den Schutzzweck des Gebiets nur von nach- rangiger Relevanz. Aufgrund einer früheren Bebauung der Fläche sind die Bodenverhältnisse stark gestört, weswegen dieses Schutzgut lediglich eine geringe Funktionserfüllung besitzt. Für die Flächen besteht ein Restrisiko auf Altlasten. Der überwiegend sandige Untergrund ist sehr durchlässig für Niederschlagswasser und weist ein geringes Wasserspeichervermögen auf. Bei trockener Witterung trocknet er schnell aus und besitzt dadurch nur eine geringe temperatur- dämpfende Funktion bei sommerlicher Hitze. Für die Erholungsfunktion und die allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Mensch spielt das Gebiet aufgrund des defizitären Landschafts- bilds und fehlender Nutzung derzeit nur eine untergeordnete Rolle. Die Planung greift erheblich in das Schutzgut Biotoptypen / Pflanzen ein und führt zu einer Beeinträchtigung der Fauna, insbesondere der Tierartengilde „Xero-Thermophile“. Die Böden sind aufgrund der vorhergehenden Nutzung stark vorbelastet, erfahren jedoch durch die Versiegelung eine erhebliche Abwertung. Durch die Versiegelung kommt es zu einem lateralen Abfluss des Niederschlagswassers und einer Verringerung der lokalklimatischen Ausgleichs- funktion. Für die Schutzgüter Landschaftsbild / Erholung, Biotopverbund und Mensch stellt die Planung keinen erheblichen Eingriff dar. Bei Durchführung der dargestellten Maßnahmen ist jedoch sichergestellt, dass Eingriffe in den Naturhaushalt nahezu vollständig kompensiert werden. Zugleich gewährleisten sie eine Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen des angrenzenden Natura-2000-Gebietes. Sie umfassen insbesondere die vorgezogene Entwicklung von Sandrasen, die zugleich Lebensraum für Tierartengilden xerothermer Standorte darstellen, durch Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes unmittelbar westlich des Akademiegeländes sowie durch Abtrag von drei Aufschüttungsflächen und Entbuschung im NSG nördlich des Planungsgebiets. Die Maßnahmen führen auch zur Aufwertung des Bodens durch die Wiederherstellung eines Sonderstandortes für die naturnahe Vegetation. Spezielle Artenschutzmaßnahmen betreffen insbesondere die Eidechsen durch Vermeidung einer unbeabsichtigten Tötung sowie durch Wiederherstellung temporär in Anspruch genommener, kleiner Habitatflächen. Die Minimierung von Lichtemissionen kommt Fledermäusen und nachtaktiven Insekten zugute. Kurzfristig werden lediglich die Flächen für das Spielfeld im Süden des Planungsgebiets in Anspruch genommen, die Realisierung des Gebäudes erfolgt zu einem späteren, noch nicht feststehenden Zeitpunkt. Die Rekultivierung des Parkplatzes im Westen kann dem ersten Bauabschnitt (Bau eines Spielfeldes) zugeordnet werden, die Aufwertung der Fläche im Naturschutzgebiet dem zweiten Bauabschnitt (Errichtung eines Gebäudes). Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 47 11 Literatur und Arbeitsgrundlagen BRAUN M. unter Mitarbeit von DIETERLEN F., URSEL H., KRETZSCHMAR F., MÜLLER E., NAGEL A., PEGEL E., SCHLUND W. & TURNI H. 2001: Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Baden-Württemberg. In: Braun M. & Dieterlen F. (Hrsg.) 2003: Die Säugetiere Baden- Württembergs. Band 1, Allgemeiner Teil, Fledermäuse (Chiroptera). – Verlag Eugen Ulmer 263-272; Stuttgart. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (HRSG.) 2004: Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und Muster- karten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfern- straßenbau (Musterkarten FFH-VP). – 5+84+VI+14 S. + 6 Karten; Bonn. DENZEL S. & DOBRINSKI T. 2003: Projekt: Nordriegel – Bodenerkundung New York Strasse Karlsruhe. Schürfuntersuchungen und Sachstandsbericht. – Unveröff. 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LAMBRECHT H. & TRAUTNER J. unter Mitarbeit von KOCHELKE K., STEINER R., BRINKMANN R., BERNOTAT D., GASSNER E. & KAULE G. 2007: Fachinformationssystem und Fachkonven- tionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP. Endbericht zum Teil Fachkonventionen. Schlussstand Juni 2004. – Im Auftrag des Bundesamtes für Natur- schutz. 239 S.; Hannover, Filderstadt. LAMBRECHT H., TRAUTNER J., KAULE G. & GASSNER E. unter Mitarbeit von RAHDE M., BREUNICKE M., BRINKMANN R., COLLING M., HERMANN G., KOCHELKE K., KRAMER M., MAYER J. & STEINER R. 2004: Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung. Endbericht. – Im Auftrag des Bundesamtes für Natur- schutz. 316 S.; Hannover, Filderstadt, Stuttgart, Bonn. LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BADEN-WÜRTTEMBERG (1998): Geowis- senschaftliche Übersichtskarten von Baden-Württemberg 1 : 350 000. – CD-ROM; Frei- burg i. Br. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2001: Arten Biotope, Land- schaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Allgemeine Grundlagen 1: 1-321; Karlsruhe. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2003: Handbuch zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Natura-2000-Gebiete in Baden- Württemberg. Version 1.0. – Fachdienst Naturschutz, Naturschutz Praxis, Natura 2000: 1-467; Karlsruhe. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 48 LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2005: Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung. Abgestimmte Fassung. – 65 S.; Karlsruhe. LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) 2011: Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. 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Gutachten im Auftrag der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz; 25 7., Rheinstetten, Gaggenau. RENNWALD E. 1997: §-24a-Kartierung auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe. - Unveröff. Gutach- ten im Auftrag der Stadt Karlsruhe, Erhebungsbögen, Karten, Karlsruhe. RENNWALD E. 1997: Nachtfalter im Bereich des ehemaligen Militär-Flugplatzes Karlsruhe- Neureut. - Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Karlsruhe, 53 S., Rheinstetten. RENNWALD E. & RENNWALD K. 1993: Die Vegetation am Militärflughafen Karlsruhe-Neureut - eine Dokumentation und Würdigung des gegenwärtigen Zustands. - Unveröff. Gut- achten im Auftrag der Stadt Karlsruhe, 25 S., 4 Karten, Rheinstetten. RIEGER W. 1996: Ergebnisse elfjähriger Pflegebeweidung von Halbtrockenrasen. - Natur Land- schaft 71 (1): 19-25, Stuttgart. SCHACH J. & VOGEL P. 2008: Alter Flugplatz Karlsruhe. Monitoring der Vegetation. – Unveröff. Gutachten im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz: 29 S., 1 digitale Karte; Karlsruhe. THÜRACH H. 1912: Erläuterungen zu den Blättern Karlsruhe und Daxlanden (Nr. 50 und 51). Geologische Spezialkarte des Grossherzogtums Baden. - 104 S., Heidelberg. [Unver- änderter Nachdruck als Geologische Karte 1:25.000 Baden-Württemberg, Blätter 6915 Wörth am Rhein und 6916 Karlsruhe-Nord, Stuttgart, 1985.] VOGEL P., DEMUTH S & BREUNIG T. 2000: Verträglichkeitsprüfung nach § 19c BNatSchG für den „Alten Flugplatz“ in Karlsruhe. - Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Karlsruhe, 94 S., 1 Karte, Karlsruhe. VOGEL P.& BREUNIG T. 2000: Nutzungs-, Pflege- und Entwicklungskonzept für das Gebiet „Alter Flugplatz“ (Stadt Karlsruhe). - Unveröff. Gutachten im Auftrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe, 92 S., 2 Karten, Karlsruhe. VOGEL P. 2008: Kartierung des FFH-Gebiets "Alter Flugplatz" in Karlsruhe. Unveröff. Gutachten im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 56 Naturschutz, 1 digitale Karte, Karlsruhe. VOGEL P. unter Mitarbeit von RENNWALD E. 2010: Merkur Akademie International, geplante Erweiterung. FFH-Verträglichkeitsprüfung, Spezielle Artenschutzprüfung, Eingriffs- / Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 49 Ausgleichsbewertung. - Unveröff. Gutachten im Auftrag der Merkur Akademie: 38 S., 1 Karte; Karlsruhe. VOGEL P. unter Mitarbeit von RENNWALD E. 2011: Bebauungspläne "New-York-, New-Jersey-, Delaware-Straße und "Flugplatz Ost". FFH-Verträglichkeitsprüfung, Spezielle Arten- schutzprüfung, Eingriffs- / Ausgleichsbewertung. - Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Karlsruhe, 126 S., 2 Karten, Karlsruhe. VOGEL P. 2013: Merkur Akademie International. Monitoring von vorgezogenen Ausgleichs- maßnahmen. Abschlussbericht 2012. - Unveröff. Gutachten im Auftrag der Merkur Akademie, 8 S., Karlsruhe. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 50 12 Anhang 12.1.1 Einzelbögen Vogelarten Artname: Turmfalke (Falco tinnunculus) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Der Turmfalke brütet in alten Krähennestern, in alten Baumhöhlen und nicht selten an und in Gebäuden, durchaus auch in der Stadt. Er ernährt sich hauptsächlich von Kleinsäugern, daneben auch von größeren Insekten. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 5.000-9.000 Brutpaaren vor. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Allenfalls gelegentlicher Nahrungsgast; Brut sicher deutlich außerhalb des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Sehr geringfügiger Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 51 Artname: Schwarzmilan (Milvus migrans) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 + Anh. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Der Schwarzmilan brütet in der Regel in dichten Baumgruppen oder Wäldern. Er ernährt sich zu einem nicht unerheblichen Teil von (schon zuvor toten) Fi- schen und zeigt daher eine deutliche Bindung an Gewässer. Kleinsäuger und Insekten spielen eine ganz untergeordnete Rolle, häufiger wird aber Aas (z.B. tote Kaninchen) gesucht, z. T. auch auf Müllhalden. Verbreitung in BW Die Art kommt in Deutschland mit 5.000-7.000 Brutpaaren vor, davon ein großer Teil in Baden-Württemberg. Die Art zeigt eine deutliche Konzentration auf die Oberrheinebene. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Häufiger Überflieger aber allenfalls unregelmäßiger Nahrungsgast; Brut sicher deutlich außerhalb des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 52 Artname: Grünspecht (Picus viridis) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Bevorzugt Offenlandstandorte, insbesondere Streuobstgebiete, Parkanlagen und ältere Feldgehölze, kommt aber auch in lichten Wäldern und an Waldrän- dern vor. Ernährt sich in stärkerem Maße von Ameisen als der Grauspecht und nutzt gerne magere Wiesen, Böschungen und Feldraine, aber auch alte von Ameisen besiedelte Baumstubben zur Nahrungsaufnahme. Die sehr gro- ßen Reviere (um 200 ha) hängen mit dieser speziellen Ernährungsweise zu- sammen. Verbreitung in BW In Baden-Württemberg mit ca. 8.000-10.000 Brutpaaren in allen Landesteilen. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Vermutlich gelegentlicher Nahrungsgast auf Ausgleichsmaßnahmenflächen; im N des Flugplatzareals registriert, bei der Nahrungssuche vermutlich aber auch weiter südlich zu finden. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Allenfalls temporärer Eingriff in einen sehr geringen Teil eines Nahrungsreviers. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 53 Artname: Wendehals (Jynx torquila) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 + Art. 4 Abs. 2 RL BW: 3 RL Deutschland: 2 Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand ungünstig BW ungünstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Art benötigt 2 Dinge: Von Spechten geschaffene Bruthöhlen und viele Ameisen als Nahrung. Als zugleich wärmeliebende Art besiedelt sie neben ganz lichten Wäldern vor allem abwechslungsreiche Streuobstbestände, insbesondere solche mit hohem Randlinieneffekt und dadurch auch reichlich Ameisen. Kleinräumig unterschiedliche Mahdtermine kommen der Art bei der Nahrungssuche sehr entgegen. Kleine Brachestreifen im ansonsten gemähten Bestand sind positiv zu bewerten. Aufgrund der spezialisierten Nahrung sind die Reviere auffallend groß (6-25 ha). Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit lediglich noch ca. 4.000-6.000 Brutpaaren vor, wobei vor allem warme Gegenden besiedelt werden. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Nur im Norden des Alten Flugplatzes festgestellt und dort mit Brutverdacht (Revieranzeigendes Rufen). Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Es ist kein Verlust einer Bruthöhle zu befürchten, Rodung von Gestrüppen und Entwicklung von Sandrasen (Ausgleichsmaßnahmenflächen) positiv zu werten. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 54 II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Es sind keine CEF-Maßnahmen erforderlich. Hinweis zur Erhaltung des Artvorkommens: Im N Sicherung eines weiterhin großen Offenbereichs mit ameisenreichen Komplexen aus Sandrasen und Altgrasinseln etc. Ggf. Rodung von Teilen größerer Brombeerfluren. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Artname: Wachtel (Coturnix coturnix) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 + Art. 4 Abs. 2 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise "Die Wachtel bevorzugt offenes, weiträumig extensiv genutztes Kulturland, wie Wiesen in den verschiedensten Bewirtschaftungstypen ... und Felder. Bei den Feldern werden Getreide- und Kleeäcker gerne als Brutplätze gewählt ... Be- sonders wichtig für eine optimale Habitatstruktur ist eine relativ hohe Kraut- schicht, die eine Deckung bietet" (HÖLZINGER 1987). Die Wachtel ist Boden- brüter. Verbreitung in BW Die Wachtel weist von Jahr zu Jahr starke Bestandsschwankungen auf. Für Baden-Württemberg wird ein durchschnittlicher Gesamtbestand von ca. 2000 Brutpaaren geschätzt (HÖLZINGER et al. 1996), wobei die Art außerhalb der großen Waldgebiete über alle Landesteile relativ gleichmäßig verteilt ist. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Sehr wahrscheinlicher Brutvogel im Südosten des Alten Flugplatzes weitab vom Planungsbereich. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 55 Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): keine III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 56 Artname: Turteltaube (Streptopelia turtur) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: 3 Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW ungünstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Eine in der eher feuchteren Agrarlandschaft mit Wiesen und Feldern und mit höherwüchsigen Baumgruppen (dort Brutplatz) brütende Art. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 5.000-7.000 Brutpaaren vor, wobei die Auenbereiche von Rhein und größeren Zuflüssen einen Großteil des Bestandes beherbergen. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Vermutlich regelmäßiger Nahrungsgast im N des Alten Flugplatzes; Brut sicher deutlich außerhalb des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): keine III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 57 Artname: Neuntöter (Lanius collurio) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 + Anh. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Eine wärmeliebende Art niedrigwüchsiger, gerne dorniger Hecken in Grasrainen etc.; wichtig ist ein in unmittelbarer Nähe vorhandenes großes Insektenangebot.Trocken- magere Raine spielen dabei eine besondere Rolle. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 10.000-12.000 Brutpaaren vor, mit klarem Schwerpunkt in warmen und insektenreichen, durch Gehölze (Dornsträucher) gegliederten halboffenen Landschaften. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Sehr wahrscheinlich Brutvogel auf dem Alten Flugplatz; Brut 2010 wahrscheinlich im am wenigsten gestörten Bereich im N des Alten Flugplatzes, später im gesamten Zaunbereich im Osten bei der Nahrungssuche. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Erhaltung des Zaunbereichs im E einschließlich dortiger Dornhecken. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 58 Artname: Feldlerche (Alauda arvensis) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand ungünstig BW ungünstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Feldlerche bewohnt in Süddeutschland ganz überwiegend weitgehend gehölzfreie Acker- und Wiesenlandschaften. Die Jungen werden zunächst mit Insekten gefüttert. Erwachsene Lerchen ernähren sich auch von Unkrautsamen und dergleichen. Bei 2 - 3 Bruten im Jahr schaffen es die Eltern auch bei stärkerer Störung genügend Nachwuchs großzuziehen. Wegen des sehr hohen Insektenanteils sind Sandmagerrasen-Komplexe bei ausbleibender Störung besonders dicht besiedelt. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 150.000-250.000 Brutpaaren vor, Tendenz allerdings sehr stark rückläufig. Verbreitung im Planungsbereich nein Nachgewiesen nein Potenziell vorkommend Status Sehr wahrscheinlich Brutvogel auf dem Alten Flugplatz auf gehölzarmen Flächen im Bereich des ehemaligen Flugfeldes. Im Planungsgebiet und dessen Umfeld fehlend. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Sicherung des verbleibenden FFH-Gebiets vor freilaufenden Hunden, Besucherlenkung. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 59 Artname: Nachtigall (Luscinia megarhynchos) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise In Baden-Württemberg besiedelt die Nachtigall Weidengebüsch (bes. Grauweiden), sowie Hecken am Waldrand in mehr oder weniger feuchter Lage. Sie ist dort auf ein hohes Insektenangebot angewiesen. Verbreitung in BW Die Art tritt in Baden-Württemberg in ca. 10.000-14.000 Brutpaaren auf. Sie ist in der Rheinaue weit verbreitet und mäßig häufig, kommt jedoch schon auf der Niederter- rasse nur noch spärlich vor. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Sicherer Brutvogel (mit frisch flüggen Jungen) südlich des Planungsgebiets (dichte Hecken beim Getränkemarkt). Mehrere weitere Brutpaare in dichten Sukzessionsgehölzen nördlich des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Empfehlung: Kleinflächiges Zulassen eines dichten Heckenriegels in der umgebenden Agrarlandschaft. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 60 Artname: Amsel (Turdus merula) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Amsel gehört zu den häufigsten Vogelarten des Landes und hat eine breite ökologische Valenz. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 600.000-900.000 Brutpaaren vor und gehört hier damit zu den häufigsten Arten überhaupt. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Nahrungsgast, auch Brut nicht grundsätzlich auszuschließen. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Wegfall geringer Flächen, die als Brutplätze grundsätzlich geeignet sind. Ausweichen auf Nachbarflächen aber ohne weiteres möglich. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 61 Artname: Fitis (Phylloscopus trochilus) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Der Fitis bevorzugt frei stehende Gebüsche, wie Grauweiden und Schlehen, aber auch lichte Wälder. Im Gegensatz zum Zilpzalp neigt er nicht zur Verstädterung und meidet daher Friedhöfe und Gärten weitgehend. In weiten Gebieten geht der Fitis-Be- stand infolge Ausräumung von Hecken in der Agrarlandschaft, Überführung von Nie- der- und Mittelwald in Hochwald etc. zurück. Bodenbrüter. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 80.000-120.000 Brutpaaren vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Brutverdacht im NE-Teil des Alten Flugplatzes im Bereich mit einzelnen höheren Bäumen; Brut sicher außerhalb des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 62 Artname: Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Art ist in Laubwäldern, in Streuobstgebieten und Feldgehölzen verbreitet. Boden- brüter. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 400.000-500.000 Brutpaaren im ganzen Land vor. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Starker Brutverdacht im NE-Teil des Alten Flugplatzes im Bereich mit einzelnen höheren Bäumen; Brut sicher außerhalb des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 63 Artname: Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Der Sumpfrohrsänger lebt in lockeren Röhrichten (keineswegs nur Schilf), in Hoch- staudenfluren, feuchten Brennnesselbeständen und mitunter auch in Rapsäckern. Die Nester werden in der dichten Krautschicht in 40 - 80 cm Höhe angelegt. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 25.000-35.000 Brutpaaren flächig, vor allem aber in den großen Stromtälern, vor. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Brutverdacht im N des Alten Flugplatzes außerhalb des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 64 Artname: Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Mönchsgrasmücke lebt in unterholzreichen Wäldern und ist in allen ausgedehn- ten Hecken und Gebüschen des Landes vorhanden. Künstlich angepflanzte, und da- her insektenarme Gehölze werden allenfalls zögerlich besiedelt. Im Gegensatz zur Gartengrasmücke sind bei der Mönchsgrasmücke zwei Jahresbruten die Regel. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 450.000-550.000 Brutpaaren in allen Landesteilen vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Brutverdacht im Norden des Alten Flugplatzes außerhalb des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 65 Artname: Dorngrasmücke (Sylvia communis) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Eine wärmeliebende Art niedrigwüchsiger, gerne dorniger Hecken in Grasrainen etc.; wichtig ist ein in unmittelbarer Nähe vorhandenes großes Insektenangebot. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 40.000-60.000 Brutpaaren flächig vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Sehr wahrscheinlicher Brutvogel in mehreren, über den Alten Flugplatz verteilten Paaren. Reviere auf dem Zaun im Osten im Umfeld von Rosen- und Brombeerhecken. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Erhaltung der Gebüsche und Gestrüppe im Zaunbereich im Osten. Während der Brutphase Vermeidung von Stöungen im Zaunbereich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Unter Anwendung aller voregeschlagener Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 66 Artname: Klappergrasmücke (Sylvia curruca) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Art lebt in Streuobstgebieten, Trockenhängen mit Schlehenhecken, heckenreiche Ackerlandschaften, aber auch in Parkanlagen, buschreichen Gärten und Friedhöfen in der Nähe von menschlichen Siedlungen (so vor allem in Norddeutschland). Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 20.000-26.000 Brutpaaren in allen Landesteilen vor. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Brutverdacht im N des Alten Flugplatzes außerhalb des Planungsgebiets, dort nur gelegentlicher Nahrungsgast. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 67 Artname: Blaumeise (Parus caeruleus) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Blaumeise ist sowohl im Streuobstgürtel um die Ortschaften als auch am Wald- rand und im Wald sowie - dort fast ausschließlich in Nistkästen brütend - auch inner- orts zahlreich anzutreffen. Als Höhlenbrüter ist sie auf Baumhöhlen oder Nistkästen angewiesen. Sie ernährt sich ganz überwiegend von Insekten und deren Larven. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 250.000-300.000 Brutpaaren in allen Landesteilen vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Brutverdacht im N des Alten flugplatzesd außerhalb des Planungsgebiets, in diesem nur gelegentlicher Nahrungsgast. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Allenfalls geringfügiger Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 68 Artname: Stieglitz [Distelfink] (Carduelis carduelis) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Der Distelfink besiedelt besonders die Streuobstgebiete und siedlungsnahen Bereiche. Zur Nahrungsaufnahme spielen im Hochsommer und Herbst Hochstaudenfluren und Brachäcker eine wichtige Rolle. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 50.000-70.000 Brutpaaren flächig vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Mehrfach auf dem Alten Flugplatz als Nahrungsgast registriert; Brutverdacht außerhalb des Planungsgebiets ist gegeben. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Allenfalls unbedeutende Verkleinerung eines kleinen Teils des Nahrungs- reviers. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 69 Artname: Grünfink (Carduelis chloris) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Der Grünfink lebt vor allem in Städten, Einzelhöfen, Dörfern und deren Rändern. Feldgehölze und Auwälder werden in weit geringerer Dichte besiedelt. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 280.000-340.000 Brutpaaren flächig vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Mehrfach als Nahrungsgast registriert; Brut wahrscheinlich außerhalb des Planungsbereichs. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 70 Artname: Bluthänfling (Acanthis cannabina) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Eine Art der offenen Feldfluren mit Bindung an lückige bis dichtere, warme Hochstaudenfluren (oder entsprechende Hanffelder). Oft in jungen Brachestadien trockenwarmer Ackerbereiche oder Industrieflächen. In Sandrasen-Komplexen meist an deren gestörten Rändern. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 20.000-45.000 Brutpaaren flächig vor. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Regelmäßiger Nahrungsgast auf dem Alten Flugplatz. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 71 Artname: Haussperling (Passer domesticus) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: V Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Der Haussperling ist in der Region ganz auf den menschlichen Siedlungsbereich angewiesen. Die Tiere halten sich auch bei der Nahrungssuche an die ortsnahen Bereiche. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 500.000-600.000 Brutpaaren flächig vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Mehrfach als Nahrungsgast registriert, insbesondere im SE des Alten Flugplatzes. Keine Brut im Planungsgebiet. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Allenfalls unbedeutender Verlust eines Teils von Nahrungsrevieren. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Nicht erforderlich. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 72 Artname: Rabenkrähe (Corvus corone) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: - RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Art erreicht ihre höchsten Siedlungsdichten in strukturreichen Landschaften. Sie nistet meist am Waldrand und in Feldgehölzen in höheren Bäumen. Zur Nahrungssuche dienen Äcker und (frisch gemähte) Grünlandflächen. Mit Parks kommt sie auch in das Innere von Städten. Verbreitung in BW Die Art kommt in Baden-Württemberg mit ca. 90.000-100.000 Brutpaaren vor. Verbreitung im Planungsbereich ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Dringender Brutverdacht im Sukzessionsgehölz ganz im N des Alten Flugplatzes, außerhalb des Planungsgebiets. Dort allenfalls gelegentlicher Nahrungsgast Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Insgesamt nur Verlust von unbedeutenden Teilen der Nahrungsreviere. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Vermeidung eines höheren Besucherdrucks im NE, keine freilaufenden Hunde. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 73 Artname: Dohle (Corvus monedula) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: Anh. IV FFH-RL x VS-RL Art. 1 RL BW: 3 RL Deutschland: - Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand günstig BW günstig (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Dohle siedelt zumeist in Nestern von Turmfalken oder Eulenkästen. Ihre Nahrung sucht sie auf Feldern oder eben in niedrigwüchsig-lückigen Sandrasen. Verbreitung in BW Die Art kommt in Deutschland in ca. 100.000-110.000 Brutpaaren vor, wobei sie in der Region vielerorts ganz fehlt. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen ja Potenziell vorkommend Status Sehr regelmäßig in 5-10 Individuen als Nahrungsgast im SE des Alten Flugplatzes weitab des Planungsgebiets registriert. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art keine. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Vermeidung eines höheren Besucherdrucks im SE, keine freilaufenden Hunde. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 74 12.1.2 Sammelbogen Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D RL BW BAV Status und Vorkommen im Untersu- chungsgebiet Abgrenzung der lokalen Population; Bezugsraum: lokaler Bestand Zu erwartende Wirkung Türkentaube Streptopelia decaocto V § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Mauersegler Apus apus V § Nahrungsgast Naturraum keine Girlitz Serinus serinus V § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Star Sturnus vulgaris V § Nahrungsgast Naturraum keine Buntspecht Picoides major § Nahrungsgast Naturraum keine Ringeltaube Streptopelia decaocto § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Bachstelze Motacilla alba § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Wacholderdrossel Turdus pilaris § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Kohlmeise Parus major § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Sumpfmeise Parus palustris § Nahrungsgast Naturraum keine Elster Pica pica § Nahrungsgast Naturraum allenfalls unerheblicher Verlust eines Teils eines Nahrungsreviers Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 75 12.1.3 Einzelbögen Eidechsen Artname: Zauneidechse (Lacerta agilis) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: x Anh. IV FFH-RL VS-RL Art. 1 RL BW: V RL Deutschland: 3 Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand unzureichend BW unzureichend (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Zauneidechse ist eine wärmeliebende Art, die bevorzugt in Halbtrockenrasen und anderen mageren Wiesen lebt, wo sie Insekten nachstellt. Als wichtiges Requisit dienen Steinhaufen, südexponierte Lößböschungen, Mauern mit Versteckmöglich- keiten, trockenes Holz oder dergleichen als Sonnplatz. Zur Eiablage gräbt das Weibchen eine Grube in lockeren Boden. Verbreitung in BW In der wärmeren Lagen insgesamt noch weit verbreitet, aber stark rückläufig. Verbreitung im Planungsbereich Ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Mittelstarke Kolonie, die sich über den ganzen Ostrand des Alten Flugplatzes – vom Süden bis auf die Flächen am Nordrand des Planungsgebiets – erstreckt. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Sehr kleinflächige temporäre Verluste von Lebensstätten und mögliche Tötung von Tieren durch Eingriffe in Aufschüttungsflächen am Nordrand des Planungsgebiets im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme (Schaffung von Sandrasen). Sollte es zu einigen wenigen Tötungen von Einzeltieren kommen, sind keine höheren Ausfälle als das im Naturraum Sozial-adäquate hinaus zu erwarten. Es ist keine signifikante oder nachhaltige Beeinträchtigung der lokalen Population zu erwarten. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 76 II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Unmittelbare Schaffung neuer geeigneter Frei- und Ansitzflächen im Zuge der Maßnahme. Zur Vermeidung bzw. Minimierung potenzieller Verluste sind Erdverschiebungen im Bereich möglicher Vorkommen erst nach Vergrämung der Individuen zulässig. Hierzu werden die gerodeten Flächen ab April (spätestens bis Anfang September) vom Südrand her sukzessive und pro Tag in einer Breite von maximal 3 Metern mit einer lichtundurchlässigen Folie abgedeckt. Die Folie muss seitlich mehrere Meter über die Maßnahmenbereiche hinausreichen, da nicht auszuschließen ist, dass Tiere in der Randzone der Folie verbleiben. Die Arbeiten dürfen nur bei warmer, trockener Witterung durchgeführt werden, wenn die Tiere mobil sind. Frühestens eine Woche nach Bedeckung der gesamten Fläche kann die Beseitigung der Aufschüttung erfolgen. Die Folie darf erst unmittelbar vor Beginn der Erdarbeiten beseitigt werden, damit keine Tiere zurückwandern. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Es bestehen somit keine Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatschG. Artname: Mauereidechse (Podarcis muralis) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: x Anh. IV FFH-RL VS-RL Art. 1 RL BW: 2 RL Deutschland: V Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand unzureichend BW unzureichend (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Die Mauereidechse ist eine Art trockenwarmer, besonnter, meist felsig-steiniger Standorte. Einer ihrer Primärstandorte dürfte auch auf extrem selten überschwemmten Kiesinseln des Rheins gelegen haben. Heute ist sie vor allem an Trockenmauern und entlang von Schotterbänken von Bahnlinien zu finden, sofern es dort ausreichend Insektennahrung gibt. Da die Tiere recht beweglich sind und an Felsen auch sehr gut klettern können, vermögen sie geeignete Stellen relativ rasch zu erobern. Verbreitung in BW In der wärmeren Lagen zwar insgesamt weit verbreitet, aber teilweise stark rückläufig. In und um Karlsruhe an diversen Stellen vorhanden, aber wohl nirgends in stabiler Population. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 77 Verbreitung im Planungsbereich Ja Nachgewiesen Potenziell vorkommend Status Mittelstarke Kolonie am Nordrand des Planungsgebiets. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Sehr kleinflächige temporäre Verluste von Lebensstätten und mögliche Tötung von Tieren durch Eingriffe in Aufschüttungsflächen am Nordrand des Planungsgebiets im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme (Schaffung von Sandrasen). Jedoch keine signifikante oder nachhaltige Beeinträchtigung der lokalen Population zu erwarten. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Unmittelbare Schaffung neuer geeigneter Frei- und Ansitzflächen im Zuge der Maßnahme. Zur Vermeidung bzw. Minimierung potenzieller Verluste sind Erdverschiebungen im Bereich möglicher Vorkommen erst nach Vergrämung der Individuen zulässig. Hierzu werden die gerodeten Flächen ab April (spätestens bis Anfang September) vom Südrand her sukzessive und pro Tag in einer Breite von maximal 3 Metern mit einer lichtundurchlässigen Folie abgedeckt. Die Folie muss seitlich mehrere Meter über die Maßnahmenbereiche hinausreichen, da nicht auszuschließen ist, dass Tiere in der Randzone der Folie verbleiben. Die Arbeiten dürfen nur bei warmer, trockener Witterung durchgeführt werden, wenn die Tiere mobil sind. Frühestens eine Woche nach Bedeckung der gesamten Fläche kann die Beseitigung der Aufschüttung erfolgen. Die Folie darf erst unmittelbar vor Beginn der Erdarbeiten beseitigt werden, damit keine Tiere zurückwandern. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Fazit Keine erheblichen Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten. Es bestehen somit keine Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatschG. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 78 12.1.4 Sammelbogen Fledermäuse Artname: Fledermäuse (Chiroptera: div. spec.) Schutzstatus: Gefährdungsstatus: x Anh. IV FFH-RL VS-RL Art. 1 RL BW: 1- V RL Deutschland: 1- V Charakterisierung der Art: Erhaltungszustand unbekannt BW z.T. unzureichend (grün: günstig, gelb: unzureichend; rot: schlecht) Lebensraum und Verhaltensweise Fledermäuse bewohnen sehr unterschiedliche Quartiere, sie alle benötigen aber zahlreiche Insekten als Jagdbeute. Verbreitung in BW In Baden-Württemberg treten ca. 2 Dutzend Fledermausarten auf, mit 3-6 Arten ist auch im Gebiet zu rechnen. Verbreitung im Planungsbereich Nachgewiesen Ja Potenziell vorkommend Status Unklar. Bis auf eine privat auf dem Alten Flugplatz registrierte jagende Zwergfledermaus gibt es hier noch keine systematische Arterfassung. Konfliktanalyse: Auswirkung des Vorhabens auf die Art Problematisch dürfte für einige Arten jede Form von zusätzlicher nächtlicher Beleuchtung sein. Direkte Verluste von Lebensstätten und auch Tötung von Tieren sind ausgeschlossen, da es im Planungsgsgebiet keine Quartiere gibt und Kollisionen mit neuen Baulichkeiten o.ä. nicht zu befürchten sind, weil Fledermäuse solche Baukörper orten und umfliegen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG: §44 Abs. 1 Nr. 1 (Fang, Verletzung, Tötung) §44 Abs. 1 Nr. 2 (Störung) §44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs-/Ruhestätten) I. Verbotstatbestände erfüllt? ja nein ja nein ja nein II. Artspezifische Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF): Keine Beleuchtung der rückwärtigen Gebäudeteile sowie grundsätzlich am westrand des Planungsgebiets. Keine Beleuchtung der Außensportanlagen. III. Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gestört? §44 Abs. 5, S.2 bzw. Wird der Erhaltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt? (§ 44 Abs.1, Nr. 2) ja nein ja nein ja nein IV. Verbotstatbestände weiterhin erfüllt? ja nein ja nein ja nein Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 79 Fazit Bei Einhaltung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokalen Populationen zu erwarten. 12.2 Insektengruppen, Nachweise von den Flächen nördlich des Planungsgebiets Die Untersuchung des Flugplatzbereichs nördlich der Merkur Akademie (RENNWALD & DOCZKAL 2009) lieferte folgende Rote Liste-Arten aus der Gruppe der Tagfalter (inkl. Vorwarnliste): 12.2.1 Tagfalter RL D RL BW Art nördlich Merkur Akademie 2009 V V Tintenfleck-Weißling (Leptidea sinapis / reali) Einzelnachweis, Fortpflanzung in diesem Bereich unsicher V V Kleiner Perlmutterfalter (Issoria lathonia) Einzelfund eines Falters bei Blütenbesuch, Fortpflanzung hier möglich. V V Kleiner Sonnenröschen- Bläuling (Aricia agestis) im Gebiet Eiablagebeobachtung an Geranium pusillum (Geranium molle und Erodium cicutarium wären hier auch geeignet); Beob- achtung weiterer Einzelfalter (die Art tritt auf dem restlichen Flugplatz ebenfalls nur in kleiner Anzahl auf) V Kleiner Feuerfalter (Lycaena phlaeas) in kleiner bis mittlerer Anzahl; die Eiablage erfolgt hier an schütter bewachsen Stellen mit Kleinem Sauerampfer 3 Rotbraunes Ochsenauge (Maniola tithonus) wenige Falter, Fortpflanzung kann hier als sicher gelten 12.2.2 Heuschrecken und Fangschrecken RL D RL BW Art nördlich Merkur Akademie 2009 3 V Feldgrille (Gryllus campestris) wenige Tiere im wiesenartigen Bereich direkt nördlich der Schule V Zweifarbige Beißschrecke (Metrioptera bicolor) in mittlerer Anzahl, besonders in Calamagrostis-Bereichen und deren lückigen Rändern zu Sandrasen V Weinhähnchen (Oecanthus pellucens) in mittlerer Anzahl 3 3 Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) mindestens 15 Tiere, zumeist im Übergangsbereich zwischen geschottertem Parkplatz und angrenzenden Sandhügeln 3 3 Blauflüglige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) in knapp 2-stelliger Anzahl an niedrigwüchsig-warmen Stellen mit sehr wenig Vegetation - 3 Gefleckte Keulenschrecke (Myrmeleotettix maculatus) nur wenige Tiere in lückigen Sandrasen-Bereichen Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 80 RL D RL BW Art nördlich Merkur Akademie 2009 - 3 Verkannter Grashüpfer (Chorthippus mollis) knapp 100 singende Männchen registriert; dieser sehr typische Sandrasen-Bewohner ist hier also recht stark ver- treten. 2 2 Sumpfschrecke (Stethophyma grossum) Nachweis eines einzelnen Männchens, das hier am Rande des Schotterparkplatzes in einem lichten Carex hirta-Be- stand seine typischen Klicklaute (Weibchen-Suche) hören ließ. Erstnachweis für den alten Flugplatz dieser in der Re- gion sehr seltenen Nasswiesen-/Nassbrachen-Art. Bodenständigkeit hier unsicher, aber auch nicht auszu- schließen. G 2 Rotleibiger Grashüpfer (Omocestus haemorhoidalis) kein Nachweis 3 3 Gottesanbeterin (Mantis religiosa) kein Nachweis 12.2.3 Prachtkäfer RL D RL BW Art nördlich Merkur Akademie 2009 2 V Johanniskraut- Prachtkäfer (Agrilus hyperici) Ein Käfer, der sich ausschließlich in Wurzeln von Johanniskraut (Hypericum perforatum) auf warmen, meist sandigen Böden entwickelt und für den Baden-Württemberg die Hauptverantwortung für Deutschland trägt. Im Gebiet in den großen Johanniskraut-Beständen auf Sand recht zahlreich, sowohl Käfer- wie auch Larvenfunde; die Art tritt auch an anderen Stellen des alten Flugplatzes auf, hat hier aber wahrscheinlich einen ihrer Schwerpunkte. Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 81 12.2.4 Stechimmen (nur RL-Arten) RL D RL BW Art Ökologie 3 3 Andrena nana keine Angaben 3 2 Andrena pilipes früher Charakterart der Feldflur in klimatisch begünstigten Sand- und Lößgebieten, durch Intensivierung der Landwirtschaft dramatischer Bestandsrückgang; aktuell fast nur noch in Schutzgebieten regelmäßig anzutreffen, benötigt schütter bewachsene Flächen als Nistplatz V 3 Anthidium punctatum keine Angaben 3 3 Anthidium scapulare keine Angaben 3 2 Anthophora bimaculata Charakterart der Binnendünen und Flugsandfelder, in Baden-W ürttemberg weitgehend auf die Sandgebiete am nördlichen Oberrhein beschränkt, hier nur in großflächigen offenen Sandbiotopen (Sandrasen, lückige Ruderalfluren), nistet nur in höchstens sehr lückig bewachsenem Sand V 3 Anthophora furcata keine Angaben 3 2 Ceratina chalybea stark thermophile Art, in reich strukturierten Lebensräumen, nistet in dicken trockenen Brombeerranken, aktuell in Süddeutschland expansiv 3 3 Coelioxys afra keine Angaben 3 2 Colletes fodiens Hauptvorkommen in Sandgebieten, nur in offenen Sandbiotopen, nistet in vegetationsfreiem Sand, sammelt ausschließlich Asteraceen-Pollen V 3 Dasypoda hirtipes keine Angaben 3 3 Halictus leucaheneus keine Angaben 3 2 Halictus smaragdulus stark thermophile Art, die in Deutschland fast nur in Sandbiotopen vorkommt, z. Z deutlich expansiv; der Karlsruher Flugplatz ist der “klassische” Fundort in Baden- W ürttemberg (s. WESTRICH 1989) und zweifellos ein Optimallebensraum dieser submediterranen Art V 3 Hylaeus variegatus keine Angaben 3 2 Lasioglossum aeratum Charakterart großflächiger offener Sandrasen, nistet in schütter bewachsenem Sand G 2 Lasioglossum bluethgeni Vorkommen an der NW-Grenze des Gesamtverbreitungsgebiets, westasiatisch-pannonische Steppenart, z. Z. im Oberrheingraben expansiv, v. a. an klimatisch begünstigten lückigen W aldrändern, die mit Sandrasen oder Ruderalfluren verzahnt sind 3 3 Lasioglossum costulatum keine Angaben 3 2 Lasioglossum sexnotatum früher häufige Art reich strukturierter Feldfluren und W einbergslandschaften, durch Strukturwandel in der Landschaft dramatischer Bestandsrückgang, aktuell v. a. in offenen Sandbiotopen (ruderalisierte Sandrasen), auffällige Präferenz (aber keine Bindung) für Spargelblüten Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 82 RL D RL BW Art Ökologie 3 3 Megachile pilidens keine Angaben V 3 Nomada rufipes keine Angaben V 3 Nomada zonata keine Angaben 3 3 Osmia tridentata keine Angaben G 3 Sphecodes cristatus keine Angaben V 3 Sphecodes pellucidus keine Angaben - 3 Sphecodes reticulatus keine Angaben 3 2 Cerceris interrupta pontomediterrane Art, die nur in großflächigen offenen lückigen Rasen vorkommt, in Baden-Württemberg aktuell fast nur noch an wenigen Stellen der nordbadischen Sandgebiete 2 2 Cerceris sabulosa holomediterrane Art, in Baden-W ürttemberg früher häufig in den Sand- und Lößgebieten, seit den 1950er Jahren dramatischer Bestandseinbruch, in Nordbaden aktuell sonst nur noch vom Baden Air Park und den Sandhausener Dünen bekannt; das Vorkommen am Karlsruher Flugplatz ist daher in hohem Maße schutzwürdig - 3 Crabro peltarius keine Angaben G G Didineis lunicornis keine Angaben 2 2 Gorytes planifrons thermophile Art mit noch unzureichend bekannten Lebensraumansprüchen; in Baden-W ürttemberg wenige Funde v. a. in den nordbadischen Sand- und Lößgebieten, meist in reich strukturierten Biotopkomplexen, zuweilen auch im Siedlungsbereich 3 3 Harpactus laevis keine Angaben - 3 Lestica alata keine Angaben 3 2 Miscophus concolor stenotoper Bewohner sehr lückiger, klimatisch begünstigter Sandbiotope (Silbergrasfluren, Sandböschungen an südexponierten W aldrändern, etc.) - 3 Nysson maculosus keine Angaben G 3 Nysson tridens keine Angaben - 3 Oxybelus argentatus keine Angaben 2 2 Oxybelus haemorrhoidalis Charakterart der Flugsanddünen, in Baden-W ürttemberg nur in den nordbadischen Sandgebieten und hier aktuell nur noch wenige Vorkommen in den noch besterhaltenen Sandbiotopen, fast nur an kaum bewachsenen Stellen in ganz offenem Gelände (Silbergrasfluren auf Dünen!) G 2 Solierella compedita expansives mediterranes Faunenelement, das erst seit 1971 aus Deutschland bekannt ist und sich seither hier ausbreitet; stark thermophil, nur in reich strukturierten Lebensräumen, nistet in Käferfraßgängen in Totholz und in trockenen Pflanzenstängeln, zuweilen auch in der Erde. 3 3 Tachysphex tarsinus keine Angaben V 3 Ammophila campestris keine Angaben Merkur Akademie Karlsruhe Umweltbericht Westerweiterung Institut für Botanik und Landschaftskunde 83 RL D RL BW Art Ökologie G 2 Sphex funerarius mediterrane Art, sehr thermophil, war im 20. Jh. für einige Jahrzehnte in Deutschland verschollen (ausgestorben?), breitet sich seit Anfang der 1990er Jahre von Süden her wieder aus, jedoch nur in reich strukturierten, meist großflächigen Lebensräumen auf Sand- und Lößböden, nistet an vegetationsfreien Stellen im Boden 3 3 Agenioideus usurarius keine Angaben 3 3 Cryptocheilus versicolor keine Angaben - 1 Episyron albonotatum stark xerothermophile Art, die vorwiegend in offenen Sandbiotopen mit schütterem Bewuchs angetroffen wird, nach fast völligem Verschwinden seit den 1990er Jahren wieder vermehrt gefunden, die Einstufung als „vom Aussterben bedroht“ bedarf der Revision, die Art ist jedoch eindeutig an naturschutzfachlich hochwertige Lebensräume gebunden - 3 Episyron rufipes keine Angaben - 3 Evagetes dubius keine Angaben - 3 Pompilus cinereus keine Angaben - 3 Priocnemis cordivalvata keine Angaben 3 3 Priocnemis minuta keine Angaben - 3 Allodynerus delphinalis keine Angaben - 3 Vespa crabro keine Angaben M1 3a 3b M2 3a Merkur Akademie InternationalWesterweiterungKompensationsmaßnahmen Bestands- und Maßnahmenplan M 1:2.000 (DinA 4) THOMAS BREUNIG INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDSCHAFTSKUNDE Kalliwodastraße 3, 76185 Karlsruhe Tel.: 0721/9379386, Fax: 0721/9379438, e-mail: info@botanik-plus.de Bearbeitungsstand: Dezember 2014; Bearbeitung: A. Wahl Auftraggeber: Merkur Akademie InternationalErzbergerstraße 14776149 Karlsruhe Bestand Biotoptypen (Stand: 2010) 3a Entfernung AufschüttungM2 Rekultivierung Parkplatz3b EntbuschungM1 Von Bebauung freizuhaltende Fläche Fläche mit KompensationsmaßnahmenFlurstücksgrenzePlanungsfläche WesterweiterungSandrasenSandrasen, ruderalisiertMagerrasen bodensaurer StandorteMagerrasen bodensaurer Standorte ruderalisiertAusdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer StandorteGrasreiche ausdauernde RuderalvegetationRuderalvegetation frischer bis feuchter StandorteDominanzbestandZierrasenGestrüppGebüsch aus nicht heimischen StrauchartenSukzessionswald aus LaubbäumenSchotterfläche RuderalvegetationSchotterflächeVöllig versiegelte FlächeGebäudeEinzelbaum Schotterrasen 875 m 2 Zierrasen (extensiv) 901 m 2 Gepflasterter Weg 1.166 m² 4772 / 19 4772 / 17 4772 / 13 4772 / 16 4772 / 15 4772 / 30 4781 / 4 5775 /10 5669 / 3 Lagg 11 Schu Whs Gar Schu Schu Whs 3 Whs 1 New - York - Straße 5775 / 4 Erzbergerstraße 5529 5775 5 Gemarkung Karlsruhe Gemarkung Neureut 24496 13 Mainestraße 8 III FD III I FD FD I FD Flughafenstraße Weissdornweg Gemarkung Karlsruhe Gemarkung Neureut Gründach 3.232 m 2 Versickerungsmulde 320 m 2 Gesamt 7.510 m² Tartanbelag offenporig 1.014 m 2 Planinhalt: Neckarstraße 66 | 76199 KarlsruheTel : 0721 - 93516 10 | Fax : 0721 - 93516 20e-mail : info@ahs-architekten.de P R O J E K T M A N A G E M E N T A R C H I T E K T U R G E N E R A L P L A N U N G H A R T Z S C H Ö N B E R G G M B H A R C H I T E K T E N + I N G E N I E U R E Generalplanung: Erzbergerstrasse 147 76133 Karlsruhe Flurstück Nr.: 5775/3 und 5775/6 Flächenaufschlüsselung nach Bebauung des Planungsgebietes Privatschule Merkur Akademie International mit Comenius-Realschule (Ganztagsschule) Bauvorhaben: Bauherr: Merkur Akademie International M.A.I. gGmbH Erzbergerstraße 147 | D-76149 Karlsruhe Telefon 0721 -13 03 -0 | Fax: 0721 - 13 03-110 e-mail: info@merkur-akademie.de Planung: LageplanMaßstab: 1:1000 20.12.2012Lennermann l e n n e r m a n n a r c h i t e k t e n 76133 karlsruhe fax: 0721 -16176948 info@lennermannarchitekten.de kaiserstrasse 167fon: 0721 -16176947mail F.21 Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie), Karlsruhe - Neureut" Fläche Berechnung nach § 1a BauGB m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² 1 Sandrasen 121,00 0,350 2,82 0,350 2,82 0,350 2,82 0,50 12,10 1,60 38,72 1,70 41,14 1,00 24,20 124,63 2 Sandrasen 1.516,00 0,350 35,37 0,350 35,37 0,350 35,37 0,50 151,60 1,60 485,12 1,70 515,44 1,00 303,20 1.561,48 1 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standor te 879,00 0,350 20,51 0,350 20,51 0,350 20,51 0,50 87,90 1,30 228,54 1,70 298,86 1,00 175,80 852,63 2 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standor te 1.242,00 0,350 28,98 0,350 28,98 0,350 28,98 0,50 124,20 1,30 322,92 1,70 422,28 1,00 248,40 1.204,74 1 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 130,00 0,350 3,03 0,350 3,03 0,350 3,03 0,50 13,00 1,10 28,60 1,70 44,20 1,00 26,00 120,90 2 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 855,00 0,350 19,95 0,350 19,95 0,350 19,95 0,50 85,50 1,10 188,10 1,70 290,70 1,00 171,00 795,15 2 Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte 452,00 0,350 10,55 0,350 10,55 0,350 10,55 0,50 45,20 0,50 45,20 1,00 90,40 1,00 90,40 302,84 2 Gebüsch aus nicht heimischen Arten 255,00 0,350 5,95 0,350 5,95 0,350 5,95 0,50 25,50 0,30 15,30 0,30 15,30 1,00 51,00 124,95 123,00 0,350 2,87 0,350 2,87 0,350 2,87 0,50 12,30 0,90 22,14 0,70 17,22 1,00 24,60 84,87 1 Sukzessionswald aus Laubbäumen 84,00 0,350 1,96 0,350 1,96 0,350 1,96 0,50 8,40 1,00 16,80 0,70 11,76 1,00 16,80 59,64 2 Sukzessionswald aus Laubbäumen 200,00 0,350 4,67 0,350 4,67 0,350 4,67 0,50 20,00 1,00 40,00 0,70 28,00 1,00 40,00 142,00 2 Schotterfläche (bewuchsfrei) 213,00 0,180 2,56 0,180 2,56 0,180 2,56 0,10 4,26 0,10 4,26 0,50 21,30 0,50 21,30 58,79 2 Schotterfläche (mit spärlichem Bewuchs) 614 0,180 7,37 0,180 7,37 0,180 7,37 0,10 12,28 0,20 24,56 1,00 122,80 0,50 61,40 243,14 2 Zierrasen 704,00 0,350 16,43 0,350 16,43 0,350 16,43 0,50 70,40 0,20 28,16 0,20 28,16 1,00 140,80 316,80 2 Gepflasterter Weg oder Platz 122,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 7.510,00 163,01 163,01 163,01 672,64 1488,42 1947,56 1394,90 5992,56 Summe Boden 489,04 Fläche Eingriff (Planung) m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² 901,00 0,350 21,02 0,350 21,02 0,350 21,02 0,50 90,10 1,00 180,20 1,00 180,20 1,00 180,20 693,77 320,00 0,350 7,47 0,350 7,47 0,350 7,47 0,50 32,00 1,00 64,00 1,00 64,00 1,00 64,00 246,40 3232,00 0,180 38,78 0,180 38,78 0,180 38,78 0,40 258,56 0,60 387,84 1,00 646,40 0,50 323,20 1732,35 1 Fläche mit wasserdurchlässigem Pflaster- oder Tart anbelag 1158,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,30 69,48 69,48 2 Fläche mit wasserdurchlässigem Pflaster- oder Tart anbelag 1024,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,30 61,44 61,44 875,00 0,350 20,42 0,350 20,42 0,350 20,42 0,40 70,00 0,40 70,00 0,20 35,00 1,00 175,00 411,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 7.510,00 87,69 87,69 87,69 450,66 702,04 925,60 873,32 3214,69 Summe Boden 263,07 163,01 163,01 163,01 672,64 1488,42 1947,56 1394,90 5992,5 6 87,69 87,69 87,69 450,66 702,04 925,60 873,32 3214,69 -75,32 -75,32 -75,32 -221,98 -786,38 -1021,96 -521,58 -2777,87 Fläche Ausgleichsmaßnahmen (Aufwertung) m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m²/5 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ergebnis 0,00 -75,32 -75,32 -75,32 -221,98 -786,38 -1021,96 -521,58 -2777,87 1 = 1. Bauabschnitt2 = 2. Bauabschnitt Pflanzen Tiere BilanzBestand Wertpunkte Wasserkreislauf Summe Planung Wertpunkte Zwischensumme Boden Klima NF WK FP 2 Dachbegrünung2 Schotterrasen Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe 2 Zierrasen (extensiv)2 Versickerungsmulde mit Zierrasen (extensiv) Eingriff (Bestand)2 Gestrüpp Boden auf Basis WE 0-4 Klima NF WK FP Wasserkreislauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie), Karlsruhe - Neureut" Fläche Berechnung nach § 1a BauGB m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² 2 Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Stand orte auf Hügel 97,00 0,350 2,26 0,350 2,26 0,350 2,26 0,50 9,70 1,30 25,22 1,70 32,98 1,00 19,40 94,09 209,00 0,350 4,88 0,350 4,88 0,350 4,88 0,50 20,90 0,30 12,54 0,70 29,26 1,00 41,80 119,13 2 Gestrüpp 1.205,00 1,200 96,40 1,200 96,40 1,200 96,40 0,50 120,50 0,9 0 216,90 0,70 168,70 1,00 241,00 1.036,30 2 Gestrüpp auf Hügel 1.503,00 0,350 35,07 0,350 35,07 0,350 35,07 0,50 150,30 0,90 270,54 0,70 210,42 1,00 300,60 1.037,07 1 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation in Rabat te 251,00 0,350 5,86 0,350 5,86 0,350 5,86 0,50 25,10 1,10 55,22 1,70 85,34 1,00 50,20 233,43 2 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 16,00 0,350 0,37 0,350 0,37 0,350 0,37 0,50 1,60 1,10 3,52 1,70 5,44 1,00 3,20 14,88 1 Schotterfläche (bewuchsfrei) 612,00 0,180 7,34 0,180 7,34 0,180 7,34 0,10 12,24 0,10 12,24 0,50 61,20 0,50 61,20 168,91 1 Schotterfläche (mit spärlichem Bewuchs) 391,00 0,180 4,69 0,180 4,69 0,180 4,69 0,10 7,82 0,20 15,64 1,00 78,20 0,50 39,10 154,84 2 Sukzessionswald aus Laubbäumen auf Hügel 267,00 0,350 6,23 0,350 6,23 0,350 6,23 0,50 26,70 1,00 53,40 0,70 37,38 1,00 53,40 189,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 4.551,00 155,97 155,97 155,97 344,26 627,46 646,68 748,70 2835,00 Summe Boden 467,90 Fläche Planung m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m² 1254,00 1,200 100,32 1,200 100,32 1,200 100,32 0,50 125,40 1,60 401,28 1,70 426,36 1,00 250,80 1504,80 3297,00 1,200 263,76 1,200 263,76 1,200 263,76 0,50 329,70 1,60 1055,04 1,70 1120,98 1,00 659,40 3956,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 4.551,00 364,08 364,08 364,08 455,10 1456,32 1547,34 910,20 5461,20 Summe Boden 1.092,24 155,97 155,97 155,97 344,26 627,46 646,68 748,70 2835,00 364,08 364,08 364,08 455,10 1456,32 1547,34 910,20 5461,20 208,11 208,11 208,11 110,84 828,86 900,66 161,50 2626,20 Fläche Ausgleichsmaßnahmen (Aufwertung) m² WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5/3 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ WZ x m²/5 WZ x m²/5 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ergebnis 0,00 208,11 208,11 208,11 110,84 828,86 900,66 161,50 2626,20 1 = planintern (Parkplatz)2 = planextern (Dreiecksfläche im NSG) Wasserkreislauf Summe NF WK FP Boden auf Basis WE 0-4 Klima Pflanzen Tiere Bestand 2 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten auf Hüg el Boden auf Basis WE 0-4 Klima NF WK FP Pflanzen Tiere Wasserkreislauf Summe 1 Sandrasen / Magerrasen bodensaurer Standorte 2 Sandrasen / Magerrasen bodensaurer Standorte Wasserkreislauf Summe Planung Wertpunkte Zwischensumme Boden Klima NF WK FP Pflanzen Tiere BilanzBestand Wertpunkte
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0629 2 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)", Karlsruhe-Neureut: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.11.2015 2 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständi- gem Wortlaut siehe Seite 6). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 10.11.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Das Plangebiet liegt nördlich der New-York-Straße und grenzt damit an Flächen der Nordstadt, für die derzeit ein Rahmenplan „Zukunft Nord“ erstellt wird. Nördlich und westlich schließt sich das Gelände des „Alten Flugplatzes“ an. Das ca. 2,2 ha große Plangebiet befindet sich im Ei- gentum der „Merkur Akademie International“, einer gemeinnützigen Schule in freier Träger- schaft mit verschiedenen Schulzweigen. I. Anlass der Planung und wesentlicher Planinhalt Auf dem östlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs steht der bereits vor- handene Schulkomplex der „Merkur Akademie International“, der im Jahr 2007 in Betrieb ge- nommen wurde und 2012 um einen zweiten Bauabschnitt erweitert wurde. Da kein gültiger Bebauungsplan existiert, wurde damals für diesen Randbereich zur Erzbergerstraße eine Ge- nehmigung nach § 34 BauGB erteilt. Um vordringlich zwei Schulsportplätze zu errichten und mittelfristig auch eine bauliche Erweite- rung des Schulkomplexes zu ermöglichen, hat die „Merkur Akademie International“ zwischen- zeitlich weitere Grundstücksflächen im Umfang von ca. 0,8 ha erworben. Dies ist Anlass, um mit dem im Entwurf vorliegenden Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen. Dabei soll dauerhaft eine einheitliche Entwicklung des gesamten Bereichs gewähr- leistet werden, so dass auch die Bestandsgebäude in das Plangebiet einbezogen werden sollen. Diese befinden sich im Sondergebiet 1 (SO 1), die Erweiterungsfläche schließt sich westlich da- ran als Sondergebiet 2 (SO 2) an. Für die bauliche Erweiterung des Schulkomplexes soll aus städtebaulicher Sicht eine „Spiege- lung“ der vorhandenen Bebauung um die Nord-Süd-Achse ermöglicht werden. Dies hätte den Vorteil, dass auch die Erweiterungsbauten durch ihre Lage an der Nordseite des Areals die Im- missionen der südlich gelegenen Frei- und Sportflächen gegenüber der bestehenden Wohnbe- bauung an der Flughafenstraße abschirmen würden. Die Errichtung zweier Sportflächen nörd- lich der New-York-Straße in der dafür gekennzeichneten Fläche entspricht diesem Konzept und auch die im Bebauungsplanentwurf enthaltenen Baugrenzen ermöglichen eine solche Entwick- lung. Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung entsprechen dem städtebaulichen Ziel, das Plangebiet als Schulstandort mit ergänzenden Sport- und Kultureinrichtungen im Sinne ei- nes umfassenden schulischen Bildungsangebots zu entwickeln. Das vorgesehene Nutzungsspektrum entspricht keinem herkömmlichen Gebietstyp der Baunut- zungsverordnung, so dass das Gebiet als Sondergebiet für Schule, Sport, Kultur und Wohnen ausgewiesen werden soll. Um die Optionen für einen breit gefächerten Schulbetrieb zu bieten, sollen nämlich auch Wohngebäude mit Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter so- wie Aufsichts- und Bereitschaftspersonal - auch Lehrpersonal - sowie für Internatsschüler zuge- lassen werden. Die Wohnnutzung ist begrenzt auf den westlichen Teil der überbaubaren Grundstücksfläche (SO 2) und korrespondiert mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans in diesem Bereich, der dort Wohnbaufläche vorsieht. Da der östliche Teil des Plangebiets im Flächennutzungsplan als gemischte Fläche dargestellt ist, kann die angestrebte Nutzung insge- samt als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Auch das Maß der baulichen Nutzung entspricht mit einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 1,2 den Vorgaben der Baunutzungsverordnung für Mischgebiete und damit der oben dargestellten planerischen Intention. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Grundstücksflächen nördlich der vorhandenen Gebäude der Akademie und die geplanten Erweiterungsflächen sind unbebaut und grenzen an den „Alten Flugplatz“ an. Dieser ist als Naturschutzgebiet und in annähernd deckungsgleicher Abgrenzung auch als FFH-Gebiet aus- gewiesen. Der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgestellte Umweltbericht umfasst daher hinsichtlich seines Untersuchungsraumes neben dem eigentlichen Geltungsbereich der Planung auch den Bereich nördlich hiervon bis an die Grenze der Wohnbebauung der Flugha- fenstraße sowie nach Westen bis zur Einzäunung des „Alten Flugplatzes“ bzw. für die Fauna nochmals 100 m darüber hinaus. Es wurde eine Eingriffs-/Ausgleichsbewertung, eine FFH-Ver- träglichkeitsprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen. Der Gutachter kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Planung mit Blick auf das angrenzende FFH-Gebiet als verträglich angesehen werden kann, da keine erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets zu erwarten sind. In das FFH-Gebiet selbst wird nicht unmittelbar eingegriffen, sondern es beste- hen lediglich funktionale Verflechtungen zu den Sandrasenflächen im Plangebiet. Er schlägt deshalb zur Minimierung verschiedene Maßnahmen vor, die in die Festsetzungen des Bebau- ungsplanes eingeflossen sind bzw. durch städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Sie sind so konzipiert, dass sie eine Beeinträchtigung des Schutzzwecks bzw. der Erhaltungsziele des FFH- Gebiets vermeiden bzw. vermindern und zugleich auch als Ausgleichsmaßnahmen für den na- turschutzrechtlichen Eingriff im Plangebiet dienen können. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen finden die Zustimmung der höheren und unteren Naturschutzbehörde und sind vom Bauherren im Zuge der Realisierung der Eingriffe umzusetzen. Sie umfassen die Entwicklung von Sandrasen, der zugleich Lebensraum für Tierar- tengilden xerothermer Standorte darstellt, die Rekultivierung eines ehemaligen Parkplatzes un- mittelbar westlich des Akademie-Geländes sowie einer Aufschüttungsfläche unmittelbar nörd- lich hiervon. Diese Maßnahmen führen auch zur Aufwertung des Bodens durch die Wiederher- stellung eines Standortes für die naturnahe Vegetation. Da seitens der Merkur Akademie bereits dargelegt wurde, dass nicht alle durch Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen sofort realisiert werden können, soll durch Festsetzung im Bebau- ungsplan sichergestellt werden, dass die vorhandene Flora und Fauna bis zur tatsächlichen Inan- spruchnahme der Flächen in einem für das angrenzende FFH-Gebiet günstigen Zustand ver- bleibt. Aufgrund dieser voraussichtlich gestaffelten Realisierung der Vorhaben, wurden die Aus- gleichsmaßnahmen ebenfalls geteilt und den betroffenen Eingriffsflächen zugeordnet. Des Wei- teren gilt es zu erwähnen, dass zusätzlich auch auf Flächen außerhalb des Plangebietes Maß- nahmen durchgeführt werden sollen. Die Ausgleichsmaßnahmen gelten insgesamt für das SO 2, da im SO 1 eine Bebauung bereits zugelassen und realisiert ist und insofern nach § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB keine Ausgleichsverpflichtung besteht. Die im Plangebiet liegenden und durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesicherten Maßnah- men dienen zur Kompensation eines Eingriffs bei der Realisierung der Sportanlagen im Sonder- gebiet SO 2 und umfassen eine Aufwertung eines Teils der ehemaligen Parkplatzfläche (Fläche M 2 im zeichnerischen Teil der Festsetzungen) sowie die Sicherung und Erhaltung der vorhan- denen Flora und Fauna in der Randsituation zum angrenzenden FFH/NSG nördlich der geplan- ten Bebauung (Fläche M 1). Die Ausgleichsmaßnahmen sind durch entsprechende Festsetzung nach § 9 Abs. 1 a BauGB dieser Eingriffsfläche zugeordnet. Für darüber hinausgehende Eingriffe in die Baufläche des SO 2 zur Realisierung weiterer zugelassener Nutzungen, wie z. B. weitere Schulgebäude, Lehrer- oder Schülerunterkünfte werden zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen er- forderlich, die durch Aufwertungsmaßnahmen im angrenzenden FFH/NSG kompensiert werden können. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird durch städtebaulichen Vertrag zwischen der „Merkur Akademie International“ als Grundstückseigentümer und der Stadt Karlsruhe gesi- chert. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde hat den vertraglichen Regelungen ebenfalls zugestimmt. Diese Fläche kann, da sie als NSG ausgewiesen ist, auch Ergänzende Erläuterungen Seite 4 nicht einer baulichen oder andersartigen Nutzung zugeführt werden, so dass sowohl die Ver- fügbarkeit der Fläche dauerhaft gewährleistet als auch eine Einbeziehung der Fläche in das Be- bauungsplangebiet rechtlich weder möglich noch geboten ist. Die wesentlichen Inhalte der Maßnahmen außerhalb des Plangebietes sollen der Übersichtlichkeit halber und wegen ihrer engen Verknüpfung zu den durch den Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden (siehe Ziffer 5.3 und 5.4 der schriftlichen Festsetzun- gen). Über die geschilderten Maßnahmen hinaus dienen auch Dachbegrünungen und extensive Begrünungen nicht befestigter Freiflächen dem Eingriffsausgleich. Darüber hinaus ist aus naturschutzrechtlicher Sicht noch zu erwähnen, dass auch artenschutz- rechtliche Problemstellungen sich durch vorgeschlagene konfliktvermeidende und funktionser- haltende Maßnahmen lösen lassen, die ebenfalls in die Festsetzungen aufgenommen wurden. Sie betreffen insbesondere die Minimierung von Lichtemissionen, die Fledermäusen und nacht- aktiven Insekten zugute kommt. Zusätzlich soll für die durchzuführenden Maßnahmen eine ökologische Baubegleitung und ein Monitoring vorgeschrieben werden. Im Plangebiet ist ferner mit Altlasten aus der vormaligen Nutzungen durch die amerikanischen Streitkräfte zu rechnen. Hier wird im Zusammenhang mit der Neubebauung durch einen Sach- verständigen ein Aushub- und Entsorgungskonzept im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen sein. Soweit im Zuge der Ausführung naturschutzrechtlicher Maßnahmen Altlasten angetroffen werden, werden diese in Abstimmung mit der Abfall- und Altlastenbehörde ordnungsgemäß zu entsorgen sein. Die im Plangebiet zugelassenen Nutzungen sind hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen im Wesentlichen als mit der Umgebung verträglich anzusehen. Lediglich von den geplanten Schul- sportplätzen könnten erhöhte Emissionen ausgehen, die zu Beeinträchtigungen der bestehen- den Wohnnutzung an der Flughafenstraße und dem südlich der New-York-Straße gelegenen Gebiet führen könnten. Ein hierzu in Auftrag gegebenes Gutachten kommt aber zu dem Ergeb- nis, dass bei einer Beschränkung der Sportplatznutzung auf einen Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr werktags die maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV (Sport- anlagenlärmschutzverordnung) eingehalten werden. Eine zeitliche Begrenzung der Sportnut- zung wurde als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen und gewährleistet damit auch den Schutz für das südlich der New-York-Straße gelegene Gebiet, das in absehbarer Zeit einer anderen Nutzung zugeführt werden und als gemischte Baufläche oder allgemeines Wohngebiet entwickelt werden soll. Des Weiteren soll festgesetzt werden, dass mit dem Neu- bau der Sportflächen im SO 2 die dann nicht mehr benötigten alten Sportflächen der Bestands- nutzung zurückgebaut werden müssen. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie die beigefügte Begründung einschließlich des Umweltberichts und die Hinweise verwie- sen. II. Zum Verfahren sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentli- cher Belange Für das Verfahren, das im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt wird, hat der Planungsausschuss des Gemeinderats am 15.03.2013 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Aufstellung des Planes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wur- de in der Form einer Bürgeranhörung am 17.04.2013 in der Aula der Merkur Akademie Interna- tional durchgeführt. Sie diente dazu die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Die anwesenden Bür- ger interessierten sich dabei im Wesentlichen für die im Plangebiet ausgewiesenen Sportflächen Ergänzende Erläuterungen Seite 5 und wiesen auf die davon ausgehenden Lärmimmissionen hin. Im Verfahren wurde hierzu wie oben erwähnt ein Lärmgutachten eingeholt und in der Folge auch Festsetzungen zur Begren- zung des Sportbetriebs auf die Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Dies liegt innerhalb des gutachterlich ermittelten Tagzeitraums und bietet für die schulische Nutzung ausreichend Raum, was der Schulträger auch so bestätigt hat. Des Weiteren wurde die Erschließung des Plangebiets angesprochen und darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der südlich des Plangebiets gelegenen New-York-Straße um einen Privatstraße handelt. Aus diesem Grund erfolgt die Erschließung des Schulgeländes auch aus- schließlich über die Erzbergerstraße. Ob spätere bauplanungsrechtliche Veränderung südlich des Plangebietes zusätzlich Möglichkeiten der Erschließung eröffnen, bleibt abzuwarten. Die Er- schließung über die Erzbergerstraße ist auf jeden Fall gesichert. Von den Trägern öffentlicher Belange kamen zum damaligen Verfahrensstand zahlreiche Anre- gungen zur Planung, die in der Vorlage zum Auslegungsbeschluss aufgeführt und den Stellung- nahmen der Stadtplanung gegenübergestellt waren und die, soweit sie für die Planung relevant waren, auch im Bebauungsplanentwurf Berücksichtigung gefunden haben. Auf die Verwal- tungsvorlage 2015/0337 zum TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2015 wird verwiesen. Schon in dieser Gemeinderatsvorlage wurde auch hervorgehoben, dass sich sowohl die höhere als auch die untere Naturschutzbehörde intensiv mit der Planung und möglichen Beeinträchti- gungen des angrenzenden FFH/NSG auseinandergesetzt haben und es dabei gelungen sei, die städtebaulichen und naturschutzrechtlichen Erforderlichkeiten in Einklang zu bringen und in einem umfangreichen Eingriffs-Ausgleichs-Konzept zu regeln. Auf die Ausführungen unter Zif- fer I., den Umweltbericht sowie die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird hierzu ergänzend verwiesen. Diese Einschätzung bestätigt auch die im weiteren Verfahren durchgeführte erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.08.2015 bis einschließlich 18.09.2015, in der zu diesem Thema keine weiteren Anre- gungen mehr eingingen. Auch die übrigen vorgetragenen Gesichtspunkte zur Planung waren bereits im Planentwurf berücksichtigt bzw. bedürfen keiner abwägenden Entscheidung des Gemeinderates im zu fassenden Satzungsbeschluss. Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer synoptischen Gegenüberstellung der Wertungen durch die Stadtpla- nung ist in Anlage 1 beigefügt. III. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 08.04.2013 in der Fassung vom 28.05.2015 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) ein- schließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Nördlich der New- York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut, gemeinsam mit den örtlichen Bauvor- schriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung so- wie aus dem Textteil, jeweils vom 8. April 2013 in der Fassung vom 28. Mai 2015, und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und als deren Bestandteil der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB sowie alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe Neureut: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Vorlage: 2015/0629 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe-Neureut Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauord- nung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Nördlich der New-York-Straße (Merkur Akademie)“, Karlsruhe- Neureut, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeich- nung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 8. April 2013 in der Fas- sung vom 28. Mai 2015, und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Bebau- ungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB und als deren Bestandteil der Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB sowie alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). - 2 - Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Da gibt es auch den Wunsch gleich abzustimmen. Ich sehe nur gelbe Karten, also ein- stimmig dem so zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 1. Dezember 2015