Sanierungsgebiet "SSP Mühlburg" Änderung der Satzung (Befristung)
| Vorlage: | 2015/0627 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „SSP Mühlburg“ vom 22. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 8. April 2008 Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep- tember 2004 (BGBl. I Seite 2414) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, ber. S. 698), einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 24. November 2015 folgende Ände- rungssatzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Befristung der Sanierung § 2 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SSP Mühlburg vom 22.Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 8. April 2008 wird wie folgt geändert: Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 befristet. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den 24. November 2015 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Extrahierter Text
Ludwig- 6RSKLHQVWUDH :HLQEUHQQHUVWUDH 6WUDH Marum Kaiserallee 5KHLQVWUDH 5KHLQVWUDH +DUGWVWUDH +DUGWVWUDH 0 25 50 75 100 m S:\p6115\Sanierung\San_Muehlburg\04_Satzungsbeschluss_Muehlburg\CAD\151012_Grundplan_sc_.DWG Abgrenzung Sanierungsgebiet 6630KOEXUJ(Satzungsbeschluss) Gebietsabgrenzung SSP Gebiet
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0627 4.1 öffentlich Dez. 6 Sanierungsgebiet "SSP Mühlburg" Änderung der Satzung (Befristung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.11.2015 4.1 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet „SSP Mühlburg“ die als Anlage beigefüg- te zweite Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „SSP Mühlburg“ vom 22.05.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.04.2008. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nachdem im Sanierungsgebiet SSP Mühlburg weitere, wichtige Maßnahmen noch nicht ab- schließend durchgeführt werden konnten bzw. derzeit noch in Ausführung sind, wie z. B. der Umbau der Wichernstraße sowie der vorgesehene Umbau der Weinbrennerstraße, wird eine Verlängerung der Ausführungszeit der Maßnahmen erforderlich. Auch der vorgesehene Erwerb eines neu zu bauenden Bürgerzentrums mit angeschlossener Stadtteilbibliothek und weitere, zu erwartende private Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet bedingen eine Verlänge- rung. Bereits mit Sachstandsbericht vom 20.10.2014 an das Land wurde die Erfordernis der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes im Rahmen der Städtebauförderung über 2015 hin- aus beantragt. Diesem Verlängerungsantrag wurde seitens des Landes entsprochen, so dass der Bewilligungszeitraum für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme bis Ende 2017 verlängert wurde. Die aktuell bestehende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SSP Mühlburg enthält in § 2 eine Befristung der Sanierung und damit zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bis zum Ablauf des 31.12.2015. Diese Befristung ist formell mit einer zweiten Änderungssatzung zur Sanierungssatzung bis zum Ablauf des 31.12.2018 zu verlän- gern. Die Verlängerung über den Zeitpunkt der Bewilligung hinaus dient der nachfolgenden Aufbereitung der Maßnahmen und Abrechnung gegenüber dem Land im Rahmen der Städte- bauförderung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet „SSP Mühlburg“ die als Anlage beigefüg- te zweite Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „SSP Mühlburg“ vom 22.05.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.04.2008. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4.1 der Tagesordnung: Sanierungsgebiet „SSP Mühlburg“: Änderung der Satzung (Befristung) Vorlage: 2015/0627 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Sanierungsgebiet „SSP Mühlburg“ die als Anlage zur Vorlage 2015/0627 beigefügte zweite Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „SSP Mühlburg“ vom 22.05.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.04.2008. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4.1 zur Behandlung auf: Hier geht es vor allem um eine Veränderung in der Befristung. Ich sehe nur gelbe Kar- ten, einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 1. Dezember 2015