Sanierungsgebiet "Alter Schlachthof" (im Programm Stadtumbau West) Änderung der Satzung (Befristung)
| Vorlage: | 2015/0626 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0626 5 öffentlich Dez. 6 Sanierungsgebiet "Alter Schlachthof" (im Programm Stadtumbau West) Änderung der Satzung (Befristung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.11.2015 5 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet „Alter Schlachthof“ (im Programm Stad- tumbau West) die als Anlage beigefügte zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festle- gung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Si- cherung der Stadtumbaumaßnahmen vom 11.12.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.04.2008. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ schreiten weiterhin gut voran. Allerdings werden die Arbeiten in den jetzt mit bisheriger Satzung auf den 31.12.2015 befristeten Durchführungszeitraum nicht abgeschlossen werden können. Es wurde daher bereits mit Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag an das Land vom 20.10.2014 die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes im Rahmen der Städte- bauförderung über 2015 hinaus beantragt. Der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes wur- de zwischenzeitlich seitens des Landes bis zum 30.04.2018 zugestimmt, so dass nunmehr for- mell mit einer zweiten Änderungssatzung zur vorgenannten Satzung die Frist bis zum Ablauf des 31.12.2018 zu verlängern und anzupassen ist. Die Verlängerung über den Zeitpunkt der Bewilligung hinaus dient der nachfolgenden Aufbereitung der Maßnahmen und Abrechnung gegenüber dem Land im Rahmen der Städtebauförderung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) die als Anlage beigefügte zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen vom 11.12.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.04.2008. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015
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0 10 20 30 40 50 26630 3447 5286 8148 31002 26806 31003 4206 8146 24601 26629 24602 855 42823 8149 30443 8150 5287 5199 3434 47 51 23e 23 1 12 10 8 29 15 4 8 7 7a 39 9 37 39 41 43 39 53 15 55 13 2 3 17b 61 6 1 49 59 4 35 25 23c 21a 23a 45 3 65 47 74 7 37 49 23f 23d 57 5 17c 5 7 11 80 57 17 21 11 10 9 88 13 71 58 11 33 45 27 19 13 67 69 5 5a 76 55 31 29 31 35 23b 6 17a 17 59 35 78 36 15 11 7 31 31a 9 12 86 84 82 53 6916 090 00 9HLOFKHQVWUDH 6FKODFKWKDXVVWUDH Am Schloss Gottesaue Alter Schlachthof Alter Schlachthof Ostring Alter Schlachthof Alter Schlachthof Alter Schlachthof 7XOODVWUDH +DL]LQJHUVWUDH 0HSODW] Durlacher Allee Alter Schlachthof Durlacher Allee 6HXEHUWVWUDH Durlacher Allee *HUZLJVWUDH Schloss Gottesaue Landgraben Landgraben B 10 6WlGWLVFKH9HUNHKUVEHWULHEH Landgraben Substage Tollhaus Abgrenzung SUW - Gebiet "Alter Schlachthof"(Satzungsbeschluss) GebietsabgrenzungStadtumbaugebiet S:\p6115\Sanierung\San_AlterSchlachthof\04_Satzungsbeschluss_AlterSchlachthof\CAD\151012_Grundlplan_sc.dwg
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen vom 11. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 8. April 2008 Aufgrund von § 171 d Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, ber. S. 698), einschließlich späterer Ände- rungen und Ergänzungen, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 24. November 2015 fol- gende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Befristung der Sanierung § 3 der Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Pro- gramm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaßnahmen vom 11. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 8. April 2008 wird wie folgt geändert: Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Karlsruhe, den 24. November 2015 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Sanierungsgebiet „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West): Änderung der Satzung (Befristung) Vorlage: 2015/0626 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für das Stadtumbaugebiet „Alter Schlachthof“ (im Pro- gramm Stadtumbau West) die als Anlage zur Vorlage 2015/0626 beigefügte zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung des Stadtumbaugebietes „Alter Schlachthof“ (im Programm Stadtumbau West) und Sicherung der Stadtumbaumaß- nahmen vom 11.12.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.04.2008. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Auch das hat überwiegend etwas mit Fristen zu tun. Hier sehe ich auch nur gelbe Kar- ten, damit einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 1. Dezember 2015