Fortschreibung der Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von "Ganztagsangeboten für Grundschulkinder"
| Vorlage: | 2015/0625 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0625 17 öffentlich Dez. 3 Fortschreibung der Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von "Ganztagsangeboten für Grundschulkinder" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 30.10.2015 2 vorberaten Gemeinderat 24.11.2015 17 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Fortschreibung der Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsan- geboten für Grundschulkinder“. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 126.514 € pro Jahr für Ganztagsgrundschulen 10.200 € pro Jahr 116.314 € pro Jahr -- Haushaltsmittel stehen für 2016 zur Verfügung Kontierungsobjekt: 1.400.21.10 Kontenart: 4000.0000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Allgemeines: Ausgangspunkt dieser Vorlage ist der Projektauftrag des ehemaligen Oberbürgermeister Fenrich vom Oktober 2011, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Karlsruher Schulen zu Ganztags- schulen sowie der zeitlich begrenzten Ausweitung von Schülerhortplätzen und der Ergänzenden Betreuung, unter Berücksichtigung inklusiver Aspekte, zu erstellen. Der Projektauftrag wurde von seinem Nachfolger, Oberbürgermeister Dr. Mentrup bestätigt. Dieser Auftrag wurde im Jahre 2011 unter den Gesichtspunkten erteilt, dass es keine Ausbauressourcen für weitere Hortplätze gibt, eine Umfrage des Amtes für Stadtentwicklung aus den Jahren 2010/11 ergab, dass in den folgenden Jahren ein erheblicher Fehlbedarf an Plätzen in Schülerhorten und an Ganztags- grundschulen zu verzeichnen sein wird. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung wurde die Fortschreibung notwendig. Dabei wurden die Rahmenkonzeption und Richtlinie zu einem Dokument zusam- mengefasst, gestrafft, präziser formuliert und um weitere Aspekte ergänzt. Hinzu kamen durch die zwischenzeitlich erfolgte Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz erforderliche Ak- tualisierungen. Die vorliegende erste Fortschreibung wurde von der Projektgruppe, bestehend aus Vertretungen der Stadt Karlsruhe (Dezernat 3, Schul- und Sportamt, Sozial- und Jugendbehörde, Stabsstelle Projektcontrolling, Stadtkämmerei, Personal- und Organisationsamt, Amt für Stadtentwicklung, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft), des Staatlichen Schulamts Karlsruhe, der Pädagogi- schen Hochschule Karlsruhe, der Gesamtelternbeiräte der Schulen und der Kindertageseinrich- tungen, des Behindertenbeirats, der geschäftsführenden Schulleitungen und des Stadtjugend- ausschuss Karlsruhe e.V. erstellt. Probleme ergaben sich im Bereich Personal beispielsweise bei der Personalbemessung. Änderungsvorschläge wurden in einer Unterarbeitsgruppe „Ganztags- schulen-Personalfragen“, bestehend aus den involvierten städtischen Ämtern erörtert und Än- derungsvorschläge mehrheitlich beschlossen, die in die Fortschreibung eingeflossen sind. Sachstand: Folgende Ziele und Maßnahmen werden auf Grundlage dieser Konzeption, die im Gemeinderat am 19. November 2013 einstimmig beschlossen wurde, umgesetzt. Dazu gehören folgende sieben Aspekte: 1. Durch die Verzahnung der Bereiche Bildung und Betreuung soll ein erfolgreicher Verlauf der Bildungsbiographien der Schulkinder erreicht werden. 2. Die Ganztagschule ist das Basismodell der Schulkindbetreuung. Dies bedeutet, dass zuerst geprüft wird, ob der Betreuungsbedarf durch eine Ganztagsschule abgedeckt werden kann. 3. Durch die zusätzlichen von der Stadt oder einem freien Träger angebotenen Betreuungs- module, bei Bedarf täglich bis mindestens 17.30 Uhr sowie Angebote in den Ferien wäh- rend sieben Wochen, ist die Ganztagsschule ein verlässlicher Partner mit dem Schwerpunkt Bildung. 4. Lehrkräfte und qualifiziertes pädagogisches Personal arbeiten als Team zusammen. Dabei stellt die Kommune oder ein freier Träger der Jugendhilfe zur Unterstützung qualifiziertes pädagogisches Personal für die Zeiten von 12 bis 16 Uhr, bei Bedarf bis 17.30 Uhr bereit, um gemeinsam zum Wohle der Kinder wirken zu können. 5. Die traditionelle Halbtagsschule mit Verlässlicher Grundschule bietet weiterhin die Ergän- zende Betreuung bis 13 oder bis 14 Uhr an. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 6. Horte bleiben weiterhin bestehen und können bei dringendem Betreuungsbedarf punktuell ausgebaut werden. 7. Nur die Horte auf dem Gelände von Schulen, die mit dem Ganztagbetrieb starten, werden sukzessive abgebaut, da parallele Angebote aus strukturellen und finanziellen Gründen nicht sinnvoll sind. Seit dem Schuljahr 2015/16 sind 17 der 44 Grundschulen Ganztagsschulen. Dies entspricht ei- ner Quote von 38 Prozent. Zwei dieser Schulen sind verbindliche Ganztagschulen. Neben dem Schul- und Sportamt sind der Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V. und der Caritasverband Karlsruhe e. V. Kooperationspartner der Schulen. Das Amt für Stadtentwicklung führt im Oktober 2015 eine weitere Umfrage zu Betreuungsbe- darf im Grundschulalter durch. Die erste Befragung erfolgte im Schuljahr 2010/11. Ergänzungen der Konzeption: Im Folgenden sind die Änderungen/Ergänzungen aufgeführt, die für die Konzeption von größe- rer Bedeutung sind. Vor allem im Bereich Personal wurde ein Fortschreibungsbedarf festgestellt. Daher wurden folgende Ergänzungen in dieser Fortschreibung vorgenommen: a. In diesem Kontext hat die AG „Ganztagsgrundschule-Personalfragen“, in der unter ande- rem alle relevanten städtischen Ämter vertreten sind, mehrheitlich beschlossen, den Perso- nalschlüssel in der Flexiblen Nachmittagsbetreuung im Anschluss an den Ganztagsunter- richt zu erhöhen. Für die kostenpflichtige Module 1 (16 - 17.30 Uhr) und Modul 2 (bei Be- darf ab 17.30 Uhr) wird der Personalschlüssel dem des Horts angeglichen. Für maximal 28 Kinder stehen zwei Fachkräfte, für 29 -53 drei und ab 54 Kinder vier Fachkräfte zur Verfü- gung. b. Die Leitungs- und Koordinationsstelle wurde auf Leitungsaufgaben zugeschnitten. Die Be- zahlung der Leitungskraft richtet sich dabei nach der Anzahl der zu betreuenden Gruppen. c. Die Personalkosten der freien Träger werden jetzt generell zu 100 Prozent erstattet. Bisher wurden zunächst nur 88 Prozent erstattet. Die verbleibenden 12 Prozent wurden im Rah- men der Endabrechnung erstattet, sofern der Ausgleich eines Defizits erforderlich war. Die Abrechungspraxis hat gezeigt, dass für die Anbieter ein Defizit entsteht und sie somit stets die 100-Prozent-Kostenerstattung beanspruchen können. Die Festsetzung der 100-Prozent- Regelung führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Stadt und den freien Trägern. d. Das Modell eines Übergangssystems wurde aus der Konzeption herausgenommen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Übergang in die Ganztagsschule ohne Zwischenschritte er- folgt. Sollten Übergangsregelungen erforderlich sein, werden diese je nach Bedarf vor Ort festgelegt. e. Sollten Betreuungsplätze vor Ort nicht in ausreichendem Maße vor Ort vorhanden sein, können auch weitere Hortgruppen eingerichtet werden. f. Horte, die sich auf dem Gelände einer Ganztagsschule befinden, laufen aus, um Doppel- strukturen auf einem Areal zu vermeiden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Die direkten finanziellen Auswirkungen betreffen die Punkte: a. die Erhöhung des Personalschlüssels der flexiblen Nachmittagsbetreuung im Rahmen dieser Konzeption b. die Vergütung bei Ausübung von Leitungsfunktionen Für die Berechungen wurden verschiedene Parameter zugrunde gelegt. Für die kommenden Jahre ergibt sich pro Jahr voraussichtlich folgender, zusätzlicher Finanzierungsbedarf: a. Erhöhung des Personalschlüssels Pro Schule wird zusätzlich eine Kraft von 16 - 17.30 Uhr benötigt mit einer Bezahlzeit von 7,5 Stunden pro Woche. Bei derzeit 17 Ganztagsgrundschulen beträgt der Mehraufwand aktuell pro Jahr 17x7,5 Stunden x 38 Wochen = 4845 Stunden pro Jahr. Das entspricht bei einer Bezahlung in der Entgeltgruppe S06 einem Mehraufwand /Kosten von circa 170.000 € pro Jahr b. Leitungsfunktionen Als Ausgangsfaktoren werden bei der Berechung des Mehraufwands bei der Eingruppierung der Mittelwert zwischen S10 und S13 = 58.050 € pro Person, die 39 Stundenwoche sowie zu- sätzlich 5 Stunden für die Leitungsfunktion zugrunde gelegt. Bei der Berechung des Mehrauf- wands - 58.050 € : 39x5 = 7.442 € pro Person - ergibt sich bei 17 Leitungsstellen ein Mehraufwand/Kosten von circa 126.514 € pro Jahr Voraussichtliche Mehrkosten pro Jahr: 296.514 € pro Jahr Nicht berücksichtigt sind die Mehrkosten, die sich aus dem Tarifabschluss vom 30.09.2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ergeben. Mit Blick auf die Haushaltsstabilisierung kann die unter a. beschriebene Maßnahme derzeit nicht umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die zweite Kraft bei einer Betreuung ab 16 Uhr an eingruppigen Standorten zunächst ehrenamtlich organisiert werden soll. Kosten ohne die unter a. beschriebene Maßnahme: Voraussichtliche Mehrkosten pro Jahr mit Maßnahme a. 296.514 € pro Jahr abzüglich der Kosten für Maßnahme a. 170.000 € pro Jahr Zwischensumme: 126.514 € pro Jahr abzüglich reduzierte Einnahmen durch Elternentgelte 10.200 € pro Jahr (Annahme: eine Gruppe à 20 Kinder an zwei Schulen; Elternentgelt für Erstkind: 30 € pro Kind) voraussichtlichen Mehrkosten pro Jahr: 116.314 € pro Jahr Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Schulbeirat, die Fortschreibung der Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015
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Stadt Karlsruhe Dez .3/Schul- und Sportamt/Sozial- und Jugendbehörde GANZTAGSANGEBOTE FÜR GRUNDSCHULKINDER RAHMENKONZEPTION UND RICHTLINIE 1. Fortschreibung September 2015 Anlage
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GANZTAGSANGEBOTE FÜR GRUNDSCHULKINDER RAHMENKONZEPTION UND RICHTLINIE 1. Fortschreibung September 2015 2 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 3 Zusammenfassung 4 1. Ausgangslage 5 2. Ziele und Maßnahmen 8 3. Sachstand und Umsetzungsschritte 9 3.1 Situation der Kinder und Jugendlichen 10 3.2 Inklusion 11 3.3 Beteiligungsprozesse 12 3.3.1 Veranstaltungen 12 3.3.2 Eltern 12 3.4 Einrichtung von Ganztagsgrundschulen 13 3.5 Zukünftige Schul- und Betreuungsstruktur in Karlsruhe 14 3.5.1 Graphische Darstellung 16 4. Standards 17 4.1 Allgemeine Grundsätze 17 4.2 Zuständigkeiten 18 4.3 Personal 18 4.3.1 Personalbemessung für Erzieher/innen 18 4.3.2 Zusammenfassung - Personalbemessung/Gruppengrößen der 20 verschiedenen Betreuungsformen 5. Förderung 21 5.1 Allgemeines 21 5.2 Fördervoraussetzungen 21 5.3 Entgelttabellen 22 5.3.1 Entgelttabellen für Betreuungsangebote 22 5.3.2 Entgelttabellen für Ferienangebote 23 6. Zuschussgewährung 23 6.1 Personalkostenzuschüsse 23 6.1.1 für Erzieher/innen 23 6.1.2 für Hauswirtschaftskräfte 24 6.1.3 Vorgaben für die Abrechnungen 24 6.2 Abrechungsmodalitäten 25 7. Raumbedarf und finanzielle Auswirkungen 26 3 Einleitung Im November 2013 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe die Rahmenkonzeption und Richtlinie "Ganztagsangebote für Grundschulkinder" einstimmig beschlossen. Ziel dieser Rahmenkonzeption und Richtlinie ist nicht nur die Gewährleistung einer räumlichen und zeitlichen Versorgung, sondern die Entwicklung eines Konzeptes für Karlsruhe, das langfristig Ganztagsangebote für Grundschulkinder regelt. Derzeit liegt die Koordination der Ganztagsangebote für Grundschulkinder beim Schul- und Sport- amt. Neben dem Schul- und Sportamt können auch freie Träger der Jugendhilfe Koope- rationspartner der Ganztagsgrundschulen sein. Die Schulkindbetreuung spielt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine grundle- gende Rolle. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel und zunehmend durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 6-jährige wird auch in den nächsten Jahren der Bedarf an Schulkindbetreuung steigen. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 stellt in diesem Kontext fest: „Bildung ist die Voraussetzung für Integration, Chancengerechtigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Gute Bildungseinrichtungen und flexible Be- treuungsangebote sind zudem wichtige Faktoren für Familienfreundlichkeit und letztlich für die Attraktivität Karlsruhes als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Im Bereich der Kin- dertagesstätten sind ganztägige Angebote bereits der Regelfall. Um den Bedarf danach befriedigen zu können, müssen bedarfsorientiert Ganztagsangebote, zuerst im Grund- schulbereich und im zweiten Schritt im Sekundarbereich, angeboten werden. Um dies erreichen zu können, müssen verschiedene Anbieter, vor allem im städtischen Bereich, verstärkt zusammenarbeiten. Zu beachten ist bei allen Überlegungen der Bereich der Inklusion. Nach § 24 „Bildung“ der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem. Das Recht auf inklusive Beschulung ist ein unerlässlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption (siehe Kapitel 3.2). Angestrebt wird mittel- bis langfristig die Entwicklung und schrittweise Umsetzung eines aufeinander abgestimmten Konzepts von Bildung, Erziehung und Betreuung mit dem Ziel, den individuellen Erfolg der Lernlaufbahn von Kindern und Jugendlichen in Karlsru- he zu verbessern. Die Stadt Karlsruhe hat sich im Rahmen der Bildungsplanung u. a. zum Ziel gesetzt, die Zahl der Ganztagsgrundschulen und der Ganztagsangebote weiter zu erhöhen.“ Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Rahmenkonzeption und der Richtlinie wurden diese in einem Dokument zusammengefasst, gestrafft, überarbeitet und präziser formuliert. 4 Zusammenfassung Die bestehenden, vielfältigen Angebote für die Schulkindbetreuung haben sich in der Vergangenheit durch den ständig steigenden Bedarf je nach Stadtteil sehr unterschied- lich entwickelt. Eine Abstimmung bzw. Koordination von Angeboten der verschiedenen Anbieter erfolgte nicht, da aufgrund der zugrunde liegenden Gesetze und Richtlinien unterschiedliche Zuständigkeiten sowohl auf Landesebene als auch in der Kommune bestehen. Der Ausbau der Ganztagsangebote hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Angebote der Jugendhilfe wie beispielsweise bei den Hort- und Tagesgruppen. Die Stadt Karlsruhe verfolgt folgende Ziele: Mithilfe von Verzahnung der Bereiche Bildung und Betreuung soll ein erfolgreicher Verlauf der Bildungsbiographien der Schulkinder erreicht werden. Langfristiges Ziel ist ein abgestimmtes und übersichtliches Angebot der Einrichtun- gen mit Ganztagsangeboten für Grundschulkinder. Grundsätzlich soll die Ganztagsschule das Basismodell für die Schulkindbetreuung sein. Es wurde ein einheitliches Gebührensystem für die Schulkindbetreuung in Ergän- zung zum Ganztagsbetrieb (inklusive Mittagessen) entwickelt, das transparent, überschaubar und nachvollziehbar ist. Lehrkräfte und qualifiziertes pädagogisches Personal arbeiten als Team zusammen. Dabei stellt die Kommune oder ein freier Träger zur Unterstützung qualifiziertes pä- dagogisches Personal für die Zeiten von 12 bis 16 Uhr, bei Bedarf bis 17.30 Uhr be- reit, um gemeinsam als Tandem zum Wohle der Kinder wirken zu können. Das künftige System der Ganztagsangebote ist klar strukturiert: Die traditionelle Halbtagsschule mit Verlässlicher Grundschule bleibt bestehen und bietet eine Ergänzende Betreuung bis maximal 14 Uhr an. Die Schülerhorte bieten an Standorten ohne Ganztagsschule ein Ganztagsangebot und bleiben bestehen soweit dies zur Deckung des Bedarfs notwendig ist. Ganztagsschulen bieten mit dem Schul- und Sportamt oder gemeinsam mit einem anerkannten Träger der Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes, verlässliches und qualita- tives Ganztagsangebot. Ferienangebote gehören zum Standardangebot der Ganz- tagsschule. Übergangslösungen müssen gefunden werden. Die Stadt Karlsruhe hat für dieses neue System einheitliche und nachvollziehbare Struk- tur (Standards) entwickelt, die für alle Beteiligten gültig sind. Um für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Verlässlichkeit über die schulischen und kommunalen Ganztagsangebote zu schaffen, werden diese „aus einer Hand“ koordi- niert. Erste Anlaufstelle ist die jeweilige Schulleitung. Ausführliche Informationen zu Be- treuungsangebote für Grundschulkinder enthält auch die Broschüre des Schul- und Sportamtes “Schulische Bildung und Betreuungsangebote“. 5 1. Ausgangslage Der Ausbau der Ganztagsgrundschulen wird nicht so schnell erfolgen, wie es notwendig wäre, um den bestehenden und den zu erwartenden Bedarf an Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten abzudecken. Anders als im Kindergartenbereich sind Familien in der Grundschule durch den Schulbezirk grundsätzlich an eine Schule gebunden und damit auf das vorhandene Angebot angewiesen. Das bestehende Angebot der Schulkindbetreuung ist historisch gewachsen und hat sich unter dem Druck des massiv steigenden Bedarfs weiterentwickelt. Da eine Verknüpfung der Systeme Schule und Jugendhilfe strukturell bis 2009 nur in loser Form bestand, hat auch jedes System für sich auf die gesellschaftlichen, politischen und ortsbezogenen Bedarfe reagiert. In Karlsruhe gibt es mehrere Neubaugebiete, durch die sich die Nach- frage nach Schulkindbetreuungsplätzen weiter erhöhen wird. Dem gegenüber steht eine Organisationsstruktur auf Landes- und Kommunalebene, die die Zuständigkeiten in un- terschiedliche Systeme aufgegliedert hat. 1) nicht lehrendes pädagogisches Personal (Quelle: SJB - Jugendhilfeplanung) Aktuell gibt es vier verschiedene Formen, in denen Grundschulkinder im Rahmen der Schule und zusätzlichen Betreuungen versorgt werden. Diese sind in den Stadtteilen und an den Schulen in unterschiedlichem Maße vorhanden. Zuständigkeiten: Kommune - Land BW Regierungspräsidium Staatliches Schulamt Grundschulen Stadt Karlsruhe Dezernat 3 Land BW Schul- und Sportamt Sozial- und Jugendbehörde - Schülerhort - Ausstattung der Schule - Ganztagsschule - Hort an der Schule - Personal - Flexible Nachmittagsbetreuung - Schulsozialarbeit * Hausmeisterpersonal - Verlässliche Grundschule * Erziehungspersonal 1) - Jugendbegleiterprogramm * Sekretariatspersonal - Kooperationen mit außerschulischen Partnern * Reinigungskräfte Abb. 1 6 a) Hort/Hort an der Schule Der Hort oder Hort an der Schule ist ein Angebot der Jugendhilfe auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe, das die Betreuung und Förderung von Kindern in Tagesangeboten regelt. „Der Förderauftrag umfasst Er- ziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotiona- le, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.....“ (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Die Horte bieten ein verlässliches Ganztagsangebot im Anschluss an die Regelschule von Montag bis Freitag bis 17 Uhr inklusive Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, pädago- gischen Freizeit- und Bildungsangeboten und Ferienprogramm an. An manchen Stand- orten wird die Frühbetreuung von 7.30 bis 8.30 Uhr vom Hort übernommen. Horte ha- ben eigene Gruppenräume, die nicht unbedingt an oder in einem Schulgebäude liegen. Erst in den letzten Jahren wurden die Horte verstärkt an beziehungsweise in den Schu- len auf- und ausgebaut. Horte bedürfen einer Betriebserlaubnis durch den KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg). Dadurch sind die Standards für ein pädagogisches Grundkonzept, Personal - analog des Fachkräftekatalogs des KVJS für die Kindertages- betreuung -, Raum- und Gruppengröße festgelegt. Die Betreuungszeiten betragen in der Regel 5 Stunden täglich außerhalb des Unterrichts. 26 Schließtage sind im Jahr fest- gelegt. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1,5 Fachkräfte pro Gruppe. Die Finanzierung erfolgt entsprechend der Förderrichtlinien durch Zuschüsse des Landes, der Kommune und durch Elternbeiträge. Träger der Schülerhorte in Karlsruhe ist über- wiegend die Stadt selbst. b) Verlässliche Grundschule/Ergänzende Betreuung Die Ergänzende Betreuung (EB) ist ein Baustein der Verlässlichen Grundschule. Als addi- tives Angebot zu dem Unterrichtsblock von 8:30-12:10 Uhr, der vom Lehrpersonal ver- bindlich abgedeckt wird, deckt die EB verlässlich die Zeiträume 7:30-8:30 und 12-13 oder 14 Uhr ab. Das Angebot kann von den Familien, entsprechend des individuellen Bedarfs genutzt werden. Die Betreuung findet in der Schule, teilweise in gesonderten Räumen oder Klassenzimmern, aber nur während der Unterrichtstage statt. In der Regel gibt es kein Mittagessen, keine Ferienbetreuung und keine Hausaufgabenbetreuung. Träger des Angebotes ist fast ausschließlich die Stadt Karlsruhe, Schul- und Sportamt. Es gibt keine dem Hortangebot vergleichbaren Richtlinien für Gruppengröße, Räume und Personal, aber eine durch den Gemeinderat beschlossene Konzeption. In Karlsruhe wird das Angebot von pädagogischen Fachkräften bei einer Regelgruppengröße von maximal 25 Kindern durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse des Landes nach Förderrichtlinie, der Kommu- ne und Elternentgelte. Grundschulen, die sich aufgrund der Gesetzesänderung zu Ganz- tagsschulen entwickeln, erhalten keine Landesförderung mehr für die Ergänzende Be- treuung. Bestehende Angebote an Schulen, die sich nicht aufgrund der neuen Gesetzes- lage zu Ganztagsschulen entwickelt haben, werden im Wege des Bestandschutzes wei- terhin gefördert. 7 c) Flexible Nachmittagsbetreuung Die Flexible Nachmittagsbetreuung (Flex.NB) wird auf Wunsch der Eltern und der Schule vor Ort eingerichtet und stellt ein Betreuungsangebot dar, das eine flexibel nutzbare Ergänzung zu der EB während des Nachmittags ist. In Karlsruhe ist diese Art der Nach- mittagsbetreuung in den letzten Jahren wegen des steigenden Betreuungsbedarfes stark gewachsen. Hauptanbieter dafür sind die Kinderstadtkirche e.V. und Klever (beim Stadt- jugendausschuss e. V. Karlsruhe angesiedelt). Auch hierfür gibt es keine speziellen Standards zu Räumen, Ausgestaltung und Personal. Das Angebot findet in Räumlichkeiten der jeweiligen Schule statt. In der Regel werden pädagogische Fachkräfte eingesetzt. Häufig sind ein Mittagessen und Hausaufgabenbe- treuung im Angebot enthalten. Eine Ferienbetreuung gibt es nur in Einzelfällen oder wird stadtteilübergreifend vom Träger angeboten. Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse des Landes nach Förderrichtlinie und durch El- ternbeiträge. Grundschulen, die sich aufgrund der Gesetzesänderung zu Ganztagsschu- len entwickeln, erhalten keine Landesförderung mehr für die Flexible Nachmittagsbe- treuung. Bestehende Angebote an Schulen, sich nicht aufgrund der neuen Gesetzeslage zu Ganztagsschulen entwickelt haben, werden im Wege des Bestandschutzes weiterhin gefördert. d) Ganztagsschule Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2014 eine Änderung des Schulge- setzes beschlossen. Dabei wurde unter anderem die Ganztagsgrundschule gesetzlich verankert. Ganztagsschulen können auf Antrag des Schulträgers, im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen, auf Basis eines pädagogischen Konzeptes in ver- bindlicher Form oder in Wahlform eingerichtet werden. In der verbindlichen Form neh- men alle Schüler/innen der Schule am Ganztagsbetrieb teil. In der Wahlform besteht die Möglichkeit zur Teilnahme. Dies bedeutet, dass ein Ganztags- und ein Halbtagsangebot bestehen. Diese Möglichkeit betrifft die Grundschulen und die Grundstufe der Förder- schulen. Der Ganztagsbetrieb laut Schulgesetz an Grundschulen und Grundstufen von Förder- schulen kann für drei Tagen à sieben Zeitstunden (sechs zusätzliche Lehrerwochenstun- den für den Ganztagsbetrieb), an drei Tagen à acht Zeitstunden (neun zusätzliche Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb), an vier Tagen à sieben Zeitstunden (acht zusätzliche Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb) und an vier Tagen à acht Zeitstunden (zwölf zusätzliche Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb) be- antragt werden. Grundsätzlich können Schulen zur Einbindung außerschulischer Partner bis zu 50 % ih- rer Lehrerwochenstunden-Zuweisung, die sie für den Ganztagsbetrieb erhalten, moneta- risieren. Für die Zeiten des verbindlichen Ganztagsbetriebs gilt die Schulgeldfreiheit. Für das Mit- tagessen kann ein Entgelt erhoben werden. Zu beachten ist, dass für die Einrichtung von Ganztagsschulen ein zeitlicher Vorlauf für den Schulträger und die Schulverwaltung erforderlich ist. 8 2. Ziele und Maßnahmen Mit der Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes „Ganztagsangebote für Grund- schulkinder“ will die Stadt Karlsruhe die nachstehenden Ziele durch nachfolgende Maß- nahmen erreichen, die alle als gleichwertig anzusehen sind: I. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. II. Ein verbesserter Bildungserfolg der Schulkinder soll durch die Verzahnung der Be- reiche „Bildung“, „Erziehung“ und „Betreuung“ erreicht werden. III. Die sozialintegrative Bedeutung von Lern-, Betreuungs- und Spielorten in der Stadtentwicklung soll durch das neu entwickelte System der Ganztagsangebote für Grundschulkinder gestärkt werden. IV. Eine städtische Organisationseinheit mit Entscheidungsbefugnissen auf Planungs- ebene für alle involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulkindbe- treuung soll konzipiert und eingerichtet werden. Diese Organisationseinheit über- nimmt die Aufgaben der zentralen, städtischen Koordination in enger Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt. V. Langfristiges Ziel ist ein abgestimmtes und übersichtliches Angebot der Einrichtun- gen mit Ganztagsangeboten für Grundschulkinder. VI. In der künftigen Gesamtkonzeption ist die Ganztagsschule das Basismodell der Ganztagsangebote. Alle weiteren Partner, die sich bisher in diesem Bereich enga- gieren, gestalten gemeinsam mit der Schule dieses Ganztagsangebot mit dem Ziel, verlässliche Angebote in den Bereichen Bildung, Erziehung und Betreuung zu ge- währleisten. VII. Im Rahmen der Ganztagsgrundschule können neben städtischen Angeboten auch die Angebote freier Träger, wenn sie den vorgegebenen Standards entsprechen, in den jeweiligen schulischen Konzeptionen berücksichtigt werden. Die Angebote müssen nicht nur in der Schule, sondern können auch im Umfeld der Schule statt- finden. VIII. Es ist ein einheitliches Gebührensystem für die Schulkindbetreuung in Rahmen der Ganztagsgrundschule entwickelt worden, das transparent, überschaubar und nachvollziehbar ist. IX. Die Verwirklichung beziehungsweise die Ausweitung von Inklusion im Rahmen der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote ist ein unverzichtbarer Bestandteil aller Maßnahmen. 9 3. Sachstand und Umsetzungsschritte „Bildung ist keine exklusive Angelegenheit der Schule. Bildung ist eine Lebensaufgabe, die nicht auf unmittelbar verwertbare Fertigkeiten zu reduzieren ist. Sie beinhaltet die Aneignung reflexiver und sozialer Kompetenzen, die es insbesondere ermöglichen, ver- antwortlich zu handeln und Gesellschaft mitzugestalten“. (AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -, Berlin 2006) Vor dem Hintergrund dieses Bildungsbegriffs wurde diese Rahmenkonzeption und Richt- linie für die Schulkindbetreuung entwickelt, die notwendige Eckpunkte definiert, um eine optimale Verknüpfung der bestehenden Systeme und Angebote zu erreichen. Abb. 2 (Quelle: SJB - Jugendhilfeplanung) Erläuterungen: SJB Sozial- und Jugendbehörde SuS Schul- und Sportamt HGW Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft SPC Stabsstelle Projektcontrolling Sozialministerium Beteiligte Akteure Sozialministerium Kultusministerium Stadtverwaltung: (Dez 3) SJB, SuS, HGW, SPC Politische Gremien: Jugendhilfe- ausschuss, Schulbeirat, Gemeinderat Elternver- tretung Staatliches Schulamt Bündnis für Familie Freie Träger Familien Schulen Schulsozialarbeit Horte Vereine Sozialer Dienst Kinder- und Jugendhäuser Sozialraum Kommune Land BW Pädagogische Hochschule Regierungspräsidium Jugendamt 10 3.1 Situation der Kinder und Jugendlichen Bei der Entwicklung eines ganztägigen Bildungs- und Betreuungskonzeptes darf der Blickwinkel der Kinder nicht außer Acht gelassen werden. Schule ist sowohl für die El- tern als auch für die Kinder ein sehr wichtiges Thema und ein maßgeblicher Aspekt im Familienleben. Der (Ganztags-)Schulalltag stellt für die Kinder in vielerlei Hinsicht eine große Herausfor- derung dar. Bislang stehen die Aspekte Bildungserfolg der Kinder im schulischen Rah- men und die Abdeckung von Betreuungszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus. Die Ausdehnung des Unterrichts und der zeitliche Verbleib der Schulkinder in den be- stehenden Gebäuden allein erfüllen allerdings nicht den notwendigen Rahmen für eine positive Entwicklung mit einer erfolgreichen Bildungsbiographie. Kinder im Grundschulalter brauchen für ihre geistige, körperliche und emotionale Ent- wicklung entsprechende Rahmenbedingungen. Das gilt sowohl für Räume als auch für Inhalte und die zeitliche Gestaltung. Entwicklungsrelevante Lebensbedürfnisse der Kinder wie Bewegung, selbst organisiertes Lernen und selbst bestimmter Austausch mit Gleichaltrigen müssen bei den Konzepten und Angeboten Berücksichtigung finden. „Kinder sind grundsätzlich von sich aus wissensdurstig. Sie wollen die Welt entdecken und Neues lernen. Die geistige Entwicklung ist eng mit der körperlichen Entwicklung und damit mit ausreichender Bewegung und Körpererfahrungen verknüpft. Dazu gehört es, sich mit Gleichgesinnten in unbeobachteten, selbstgewählten Aktivitäten auszupro- bieren und dabei auch Grenzen auszutesten“. (Quelle: Themenheft 08, Oggi Enderlein, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Ideen für mehr! Ganztägig Lernen) Durch die veränderten Lebensbedingungen können ganztägige Lern- und Betreuungs- angebote eine gute Möglichkeit sein, Rahmen- und Entwicklungsbedingungen zu schaf- fen und zu bieten, die in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen heute nicht mehr selbstverständlich sind. Gerade in Städten sind Bewegungsräume für Kinder häufig ein- geschränkt und ein automatisches Treffen der Kinder nicht gegeben. Gleichzeitig sollte noch genügend Raum vorhanden sein währenddessen Kinder ihre Zeit autonom und selbst bestimmt gestalten können. Erfahrungen jenseits der Kontrolle und Betreuung von Erziehungspersonal müssen möglich sein. Ein Konzept, das ausreichende Bewegungsmöglichkeiten, unterschiedliche Lernformen und verschiedene Möglichkeiten des Sozialen Miteinanders und einer individuellen Ent- wicklung und Förderung ermöglicht, unterstützt die Entwicklung der Kinder. Eine Ver- lässlichkeit des Zeitrahmens, der Bezugspersonen und einem gleichwertigem Miteinan- ders aller Akteure inklusive der Eltern ist notwendig, um für die Kinder einen erforderli- chen Rahmen mit Orientierung und Geborgenheit zu garantieren. 11 3.2 Inklusion Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 durch Deutschland gibt der Artikel 24 - Bildung das Ziel einer gemeinsamen Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen auch für Schulen in Deutsch- land vor. Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Inklusion beschränkt sich dabei nicht nur auf die Schulen. Inklusion bedeutet dabei Achtung und Respekt vor allen Men- schen, unabhängig welchen Alters, Hautfarbe, Rasse, Geschlechts, Religion, mit und ohne Handicap und die vollständige, uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu jeder Zeit und an jedem Ort. Auch wenn in Karlsruhe ein differenziertes System von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten besteht, haben sich seit vielen Jahren verschiedene Formen integrativer und inklusiver Beschulung entwickelt und werden stetig ausgebaut. Die Stadt Karlsruhe und das Staatliche Schulamt werden das „Gemeinsam Lernen“ von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung weiter unterstützen und aktiv be- gleiten, wenn dies von den Eltern gewünscht wird. Bisher wurden vier „Elternforen Inklusion“ unter Einbindung aller Beteiligten durchge- führt. Die Eltern formulierten dabei folgende Wünsche: Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Suche nach der „richtigen Schule“ für ihr Kind sowie bei den Antragsformalitäten und den Anmeldungen Verbesserung des Übergangs Kindergarten-Schule Verbesserung des Übergangs Grundschule-Weiterführende Schule Als Ergebnis der ersten Elternforen wurde die Einrichtung eines „Runden Tisches Inklusi- on“ beschlossen mit dem Ziel, den Weg der Inklusion transparent und durchschaubar für die Eltern und alle beteiligten Ämter und Institutionen zu gestalten. Als ein Ergebnis wurde ein Ablaufschema des Einschulungsprozesses mit allen Beteiligten erarbeitet. Ziel war es, den Eltern deutlich zu machen, zu welchem Zeitpunkt idealerweise einzelne Schritte/Überlegungen angestellt werden müssen, damit die Einschulung der Kinder reibungsloser verlaufen kann. Gewünschtes Ziel ist es, dass die Schulbegleitungen der Kinder nicht nur im Rahmen des Unterrichts, sondern auch - beim Mittagessen - Freitagnachmittags (nach dem offiziellen Ende der Ganztagsgrundschule) - ab 16 Uhr und - in den Ferien (7 Wochen) anwesend sind und somit als Ansprechparter/in zur Verfügung stehen. 12 3.3 Beteiligungsprozesse 3.3.1 Veranstaltungen Für die verschiedenen Professionen - Lehrerschaft, Hortpersonal, Betreuungskräfte im Rahmen der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung, Verwal- tungspersonal - die im Rahmen der Schulkindbetreuung tätig sind sowie mit Elternver- tretungen wurden vom Schul- und Sportamt im Jahre 2012 zwei Workshops „Zusam- menarbeit von Schule und Jugendhilfe“ veranstaltet. Ziel war gegenseitiges Kennenler- nen und ein Austausch über die jeweiligen Aufgaben, Anforderungen und Vorgaben. Gemeinsam wurden wichtige Aspekte und Anforderungen erarbeitet und dargestellt, welche Schritte notwendig sind, um sinnvoll zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten zu können. Die umfangreichen Anregungen und Hinweise können zu folgenden sechs Schwer- punktaussagen zusammengefasst werden: (1) Eine begrenzte Flexibilität im Hinblick auf eine verpflichtende Verbindlichkeit ist konzeptionell erforderlich. (2) Eine verbindliche und festgeschriebene Kooperationsstruktur der Institutionen muss abgestimmt sein. (3) Es dürfen nur Fachkräfte eingesetzt werden. (4) Es muss zu festen Zeiten Austausch- und Kooperationsgespräche auf Augenhöhe stattfinden. (5) Es sollte eine zentrale Koordinierungsstelle für die kommunalen Angebote ge- schaffen werden bzw. Ansprechpersonen genannt werden für - städtische Gesamtangebote - schulische Angebote pro Schule bzw. im Stadtteil. Diese müssen abgestimmt sein, wobei die Angebote aus „einer Hand“ erfolgen sollten. Auf schulischer Seite ist zu beachten, dass die Grundlage für alle Ganztagsangebote das jeweili- ge pädagogisches Konzept darstellt. (6) Einheitliche Rahmenbedingungen der kommunalen Angebote sollten für folgen- de Bereiche vorgegeben werden: - Zielvorgaben - Gebühren/Preise - Förderungen - Zuständigkeiten 3.3.2 Eltern Der Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe führte in Abstimmung mit dem Schul- und Sportamt eine Online-Umfrage (07.01. - 30.01.2013) auf seiner Homepage durch, um die Anforderungen bzw. Einstellungen der Eltern zum Thema Ganztagsschule aufgrund der damaligen Bedingungen zu erheben. Bei der Fortschreibung dieser Rahmenkonzeption und Richtlinie waren der Gesamtel- ternbeirat der Schulen in Karlsruhe (GEB) und der Gesamtelternbeirat Karlsruher Kinder- tageseinrichtungen (GKK) beteiligt. 13 Die Stadt wird eine weitere Umfrage zum Betreuungsbedarf im Grundschulalter - Ganz- tagsgrundschule, Ergänzende Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Schülerhort, Flexible Nachmittagsbetreuung und Tagespflege - im Herbst 2015 durch- führen. 3.4 Einrichtung von Ganztagsgrundschulen In Karlsruhe gibt es 44 öffentliche Grundschulen. Seit dem Schuljahr 2014/15 sind 14 der 44 Grundschulen Ganztagsgrundschulen. Dies entspricht einem Anteil von 31 %. Die Stadt Karlsruhe ist bei 9 Schulen der Kooperationspartner, bei 5 Schulen ist es ein freier Träger der Jugendhilfe. Die Grundschule am Wasserturm (ehemals Südstadt-Ost) wurde als erste Schule in Karls- ruhe in verbindlicher Form eingerichtet. Dies bedeutet, dass es dort keine Halbtagsschule gibt. Für das Schuljahr 2015/16 werden für 3 weitere Grundschulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagszügen gestellt. Damit sind dann 17 Schulen Ganztagsgrundschulen. Dies entspricht einer Quote von 38 %. Kooperationspartner wird an diesen Schulen jeweils ein Träger der freien Jugendhilfe sein. Mit der Heinrich-Köhler-Schule kommt eine weite- re Ganztagsschule in verbindlicher Form hinzu. Für das Schuljahr 2016/17 ist geplant, weitere Ganztagsgrundschulen einzurichten. Soll- te dies der Fall sein, wird sich die Quote der Ganztagsgrundschulen weiter erhöhen. Das neue Schulgesetz sieht auch vor, dass Grundstufen von Förderschulen in den Ganz- tagsbetrieb überführt werden können, analog den Bedingungen für Grundschulen. Erste konkrete Wünsche liegen vor. Es ist geplant, Gespräche mit diesen Schulen, gemeinsam mit der Staatlichen Schulverwaltung, zu führen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt die Ganztagsschule umfassend durch zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen unterstützt - Tandem Lehrer/in+Erziehr/in -, um die Qualität einer Ganztagsschule weiter zu steigern, soll keine Monetarisierung der zu- sätzlichen Lehrerwochenstunden erfolgen. Ziel ist es, durch die Zusatzleistungen allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Ausgangsbedingungen für den beruflichen Wer- degang zu ermöglichen. Damit dieses Ziel erreicht wird, muss eine umfassende Verzah- nung der Bereiche Bildung, Betreuung und Erziehung gewährleistet sein. Daher bean- tragt die Stadt Karlsruhe gegenwärtig nur das Modell der Ganztagsschule "4 Tage à 8 Zeitstunden". Somit ist auch die durchgehende Lehrerversorgung bis 16 Uhr gewährleis- tet. 14 3.5 Zukünftige Schul- und Betreuungsstruktur in Karlsruhe Durch das angestrebte Ziel, dass die Ganztagsgrundschule grundsätzlich das Basismodell der Schulkindbetreuung sein soll, ergibt sich gegenwärtig folgende Schul- und Betreu- ungsstruktur: - Halbtagsschulen Das Angebot der traditionellen Halbtagsgrundschule besteht weiterhin. Sollte sich nach dem Unterricht Betreuungsbedarf ergeben, gibt es folgenden Möglichkeiten: Die Betreuung vor und nach der Halbtagsschule erfolgt durch eine „Ergänzende Be- treuung“ vor dem Unterricht von 7.30 - 8.30 Uhr und nach dem Unterricht bis 13 oder bis 14 Uhr; an einzelnen, bestehenden Standorten mit Mittagessen. Das Mittagsessensangebot im Rahmen der Ergänzenden Betreuung läuft an Ganz- tagsgrundschulen entsprechend aus. Übergangslösungen sind im Einzelfall zu prüfen. Sollte Betreuungsbedarf nach 14 Uhr bestehen, kann die Ganztagsschule oder je nach Standort, die Flexible Nachmittagsbetreuung besucht werden. Der Besuch der Halbtagsschule mit anschließendem Hort ist möglich, soweit der Be- darf besteht und/oder an diesem Schulstandort keine Ganztagsschule vorhanden ist. Horte sollen aufgrund der personellen und räumlichen Gegebenheiten grundsätzlich nicht weiter ausgebaut werden. Im Einzelfall, wenn Betreuungsplätze fehlen, ist dies aber denkbar. Horte, die sich auf dem Gelände einer Ganztagsgrundschule befinden, laufen mit dem Start der Ganztagsgrundschule aus. - Ganztagsschulen Grundlage des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungssystems ist die Ganztagsgrund- schule in verbindlicher oder in Wahlform je nach gesetzlichen Möglichkeiten. Die Schule entwickelt ein pädagogisches Leitbild und ein Konzept mit allen Beteilig- ten, das folgende Punkte berücksichtigt: - Alle bisher vor Ort beteiligten Professionen/Institutionen werden gemeinsam in die Entwicklung der Konzeption einbezogen unter Berücksichtigung der Aspekte wie Rhythmisierung des Tagesablaufs, Gesundheit, Bewegung, Essen, Raumkon- zeption/Ausgestaltung der Räume, Personalkonzeption/Zuständigkeiten. - Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung. - Die Schulen schließen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Partner, die die Rechte, Pflichten, Aufgaben und Kommunikationsstrukturen definiert. - Alle Partner werden zu regelmäßigen Gesprächen in der Schule eingeladen Das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungskonzept im Rahmen der Ganztagsschule besteht aus folgenden Modulen: offener Beginn Die Betreuung vor dem Unterricht - Beginn in Abstimmung zwischen Eltern und Schulleitung - wird von der Schule sichergestellt. Dadurch gibt es keine geteilten Arbeitszeiten für das pädagogische, nicht lehrende Betreuungsperso- nal. 15 Unterricht (Abdeckung durch die Schule) Mittagspause mit Mittagessen (je nach Bedarf/Konzeption zwischen 12 und 14 Uhr) Die Stadt stellt in der Regel die Räumlichkeiten und das Küchenpersonal zur Verfügung. Je nach Konzeption kann auch ein „freier Träger“ Kooperationspartner der Schule sein, der auch die pädagogische Betreuung während der Mittagspause gewährleistet. Unterricht; Erweitertes Bildungsangebot (je nach Bedarf/Konzeption zwischen 14 und 16 Uhr) Grundsätzlich wird diese Zeit durch Lehrkräfte abgedeckt. Je nach Konzeption kann diese Zeit durch die städtische Fachkraft oder durch die Mitarbeiter/innen eines „freien Trägers“ im Rahmen eines festgelegten Stundenkontingents als gemeinsames Tandem mit abgedeckt werden. Die verpflichtenden Angebote enden um 16 Uhr. Betreuung nach dem Ende der Ganztagsschule - Zusatzmodul 1 (optional) (je nach Bedarf/Konzeption zwischen 16 und 17.30 Uhr) Grundsätzlich kann diese Zeit - kostenpflichtig - durch städtische Fachkräfte oder Mitarbeiter/innen der „freien Träger“ gestaltet werden. Betreuung nach dem Ende der Ganztagsschule - Zusatzmodul 2 (optional) (je nach Bedarf/Konzeption ab 17.30 bis circa 18.30 Uhr (in Ausnahmefällen) Grundsätzlich kann diese Zeit - kostenpflichtig - durch städtische Fachkräfte oder Mitarbeiter/innen der „freien Träger“ gestaltet werden. Betreuung in den Ferien Ferienangebote in einem Großteil der Ferien gehören zum Standardangebot der Kommune. Es gibt es Betreuungsangebote während 7 Wochen in den Fe- rien. Sollte darüber hinaus Betreuungsbedarf in den Ferien bestehen, infor- miert die Leitungskraft des Kooperationspartners die Eltern über entsprechen- de, bereits bestehende Angebote in der Stadt Karlsruhe. Anmerkung: Die genannten Zeiträume für die einzelnen Angebotsbänder sind ein Orien- tierungsrahmen. Örtliche Anpassungen können aufgrund der individuellen Konzepte vorgenommen werden. Jede Ganztagsschule erhält ein Sachkostenbudget für das Ganztagsangebot in Höhe von 3.000 € pro Schuljahr. Hierzu gehören beispielsweise Verbrauchsmaterial und Spielmaterial. Ausgaben für Geräte, die einen Anschaffungspreis von 150 € im Ein- zelfall übersteigen, werden bei Bedarf und auf Antrag der Schulleitung finanziert und sind Eigentum der Schule. 3.5.1 Graphische Darstellung Struktur Halbtagsschule Struktur Ganztagsschule Hortstruktur (Bestand) Ergänzende Betreuung (kostenpflichtig) - bei Bedarf - Frühbetreuung ab 7.30 Uhr bis Unterrichtsbe- ginn Unterricht - verlässliche Grundschule - Ergänzende Betreuung (kostenpflichtig) - bei Bedarf - nach dem Unterricht - bis 13 Uhr oder - bis 14 Uhr (eventuell mit Mittagessen) Flexible Nachmittagsbetreuung (kosten- pflichtig) - je nach Standort - Sie ergänzt beziehungsweise ersetzt die Ergän- zende Betreuung. Betreuungszeiten und -entgelte hängen vom Anbieter ab. Keine Ferienangebote im Rahmen der Halb- tagsschule. Im Rahmen der Flexiblen Nach- mittagbetreuung ist dies je nach Konzepti- on der Anbieter denkbar (kostenpflichtig). offener Beginn - Uhrzeit je nach Konzeption der Schule Ergänzende Betreuung (kostenpflichtig) - bei Bedarf - Frühbetreuung - je nach Konzeption ab 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn rhythmisierte Ganztagsschule Unterricht - verlässliche Grundschule - Mittagsband/Mittagessen - Mittagessen (kostenpflichtig) - maximal 3,50 € pro Tag Hortangebote (kostenpflichtig) - Mittagessen rhythmisierte Ganztagsschule Zusatzmodule (Karlsruher Modell - kostenpflichtig) - bei Bedarf Zusatzmodul 1 (kostenpflichtig) von 16 - 17.30 Uhr - bei Bedarf Zusatzmodul 2 (kostenpflichtig) ab 17.30 Uhr (Ausnahme) kostenpflichtige Ferienangebote (Karlsruher Modell) Hortangebote (kostenpflichtig) - Hausaufgabenbetreuung - umfangreiche Angebote bis 17 Uhr Ferienangebote (Im Hortpreis enthalten) 16 4. Standards 4.1 Allgemeine Grundsätze Um alle Angebote vergleichbar und transparent zu machen, werden folgende Stan- dards/verbindliche Regelungen/Grundsätze festgelegt: I. Bis zur Einrichtung eines abgestimmten Gesamtsystems müssen Übergangslösun- gen erarbeitet werden. II. Aufgrund der personellen und räumlichen Gegebenheiten werden Horte grund- sätzlich nicht weiter ausgebaut. Die zeitlich begrenzte Ausweitung von Plätzen in bestehenden Schülerhorten kann im Einzelfall wegen akut fehlender Betreuungs- plätze notwendig sein. Horte, die sich auf dem Gelände einer Ganztagsgrund- schule befinden, laufen mit dem Start der Ganztagsgrundschule aus. III. Die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen kann nur schrittweise und in Ab- stimmung aller Beteiligten erfolgen. IV. Die einzelnen Konzeptionen bei Ganztagsgrundschulen dürfen nicht ausschließ- lich auf eine einzige Profilbildung ausgerichtet sein. Damit soll ein vielfältiges Bil- dungsangebot ermöglicht werden. Diese Angebote können an der Schule sowie bei den Kooperationspartnern erfolgen. V. Die Schulleitungen bestimmen einen Kooperationspartner (Stadt oder freier Trä- ger), der die Fördervoraussetzungen erfüllt (siehe Ziffer 5.2) und alle benötigten Module abdeckt und dessen Konzeption mit dem Schulkonzept der Ganztags- schule konform ist. Der freie Träger muss anerkannter Träger der Jugendhilfe sein (s. KVJS - Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaften der obersten Landesjugendbehör- den vom 14.04.1994). Eine Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich. VI. Das Schul- und Sportamt schließt mit den freien Trägern einen Vertrag, der die jeweiligen Pflichten und Rechte - Leistungen des Trägers, Kündigungsfristen und anderes - im Rahmen der Ganztagsschule regelt. VII. Es wird grundsätzlich qualifiziertes Betreuungspersonal, analog des Fachkräfteka- talog des KVJS für die Kindertagesbetreuung, eingesetzt. Nachschulungen von bereits in Gruppen tätigem Personal sind möglich. Diese müssen innerhalb eines halben Jahres erfolgen. VIII. Personalschlüssel und Regelgruppengrößen wurden verbindlich festgelegt (siehe Kapitel 4.3. Personal IX. Die Angebote sind vom Schulbeginn bis 16 Uhr (je nach Konzeption) kostenfrei. Für das Mittagessen entstehen Kosten von max. 3,50 € pro Essen/Tag in der Ganztagsschule. X. Kostenpflichtig sind die Angebote vor Unterrichtsbeginn (außer Ganztagsgrund- schule) und nach 16 Uhr - je nach Konzeption XI. Die Entgelte für zusätzliche Zusatzmodule 1 und 2 sind bei allen Anbietern im Rahmen der Ganztagsgrundschule einheitlich. XII. Für Entgelte gelten Geschwisterkindregelungen, die für alle Anbieter und Betreu- ungssysteme, die in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind, verbindlich sind. 17 18 4.2 Zuständigkeiten Die Entwicklung der Konzeptionen vor Ort wird vom Staatlichen Schulamt und den involvierten Ämtern der Stadt Karlsruhe begleitet. Die Verantwortung für die außerunterrichtlichen Angebote kann dem Träger über- tragen werden, der im Rahmen des Ganztagsschulangebotes an der Schule mitarbei- tet. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung. Es erfolgt eine gesamtstädtische Koordination und eine Abstimmung der Angebote vor Ort. Alle beteiligten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Planungsebene im Bereich der „Schulkindbetreuung“ werden in einer Organisationseinheit zusammen- geführt. Dies bedarf im Vorfeld einer organisatorischen Betrachtung des POA in Zu- sammenarbeit mit den beteiligten Dienststellen. 4.3 Personal Grundsätzlich ist zu prüfen, ob städtisches Personal, das bereits in der Schulkindbe- treuung eingesetzt ist, in das neue System integriert werden kann. Hierzu sind die Betroffenen und die Personalvertretung rechtzeitig einzubeziehen. Grundlage sind die jeweils gültigen arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen. Eine Nachqualifizierung von Personen, die bereits in der Schulkindbetreuung mitar- beiten wird ermöglicht. (Details müssen noch erarbeitet werden). Die Vergütung des gesamten eingesetzten Fachpersonals erfolgt analog der jeweils gültigen Tarifverträge. Sollte es keine entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geben, wird dies durch diese Rahmenkonzeption/Richtlinie verbindlich geregelt. 4.3.1 Personalbemessung für Erzieher/innen Die einheitliche Arbeitszeit aller Erzieher/innen mit den Kindern (Arbeit am Kind) geht von 12-16 und bei Bedarf bis 17.30 Uhr oder im Einzelfall über 17.30 Uhr hin- aus. Hinzu kommt die Vor- und Nachbereitungszeit sowie Vertretungszeiten. Die Betreuungszeiten in den Ferien liegen zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr. Die Eingruppierung erfolgt bis S06 (Stand: 08/2015). Folgende Leitungsstunden pro Schule können zu der wöchentlichen Arbeitszeit hin- zukommen: - ab 1. Gruppe = + 5 Stunden Bezahlzeit - Eingruppierung der Leitungskraft: pro Klassen/Gruppen einer Ganztagsgrund- schule Anzahl Klassen/Gruppen 1 2 3 4 5 6 7 8 Eingruppierung Stand: 08/2015 S7 S7 S10 S13 S13 S15 S15 S16 19 Für jede Ganztagsgruppe/-klasse wird grundsätzlich eine pädagogische Fachkraft eingesetzt. Die Zuweisung der Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher erfolgt analog der zusätzli- chen Zuweisung der 12 Lehrerwochenstunden. - bis 24 Schülerinnen = 1 Erzieher/in (sofern eine Lehrerzuweisung erfolgt. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt auch keine Erziehungskraft zum Einsatz) - 25-28 Schülerinnen = 1 Erzieher/in - 29-53 Schülerinnen = 2 Erzieher/in - 54-78 Schülerinnen = 3 Erzieher/in - 79-103 Schülerinnen = 4 Erzieher/in - 104-128 Schülerinnen = 5 Erzieher/in 4.3.2 Zusammenfassung - Personalbemessung/Gruppengrößen der verschiedenen Betreuungsformen Art des Angebots Zeitrahmen Betreuungsschlüssel Anmerkungen Ganztagsschule - vor Unterrichtsbeginn - Flexible Nachmittagbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule - Module 1 und 2 (Modell Stadt Karlsruhe) Ferien (7 Wochen) je nach Stundenplan 16 - 17.30 Uhr ab 17.30 Uhr 7.30 - 16 Uhr 2 Kräfte für maximal 28 Kinder; 3 Kräfte für maximal 53 Kinder; ab 54 Kinder 4 Kräfte 2 Kräfte für maximal 23 Kinder; 3 Kräfte für 40 Kinder Betreuung durch die Lehrerschaft Da im Regelfall mehrere Angebote gleichzeitig stattfinden, werden die Gruppengrößen in der Realität kleiner sein. Ergänzende Betreuung - 7.30 - 8 Uhr - bis 13 Uhr oder - bis 14 Uhr 1 Kraft für 25 Kinder Verlässlichen Grundschule von 8.30 Uhr bis 12 Uhr; verbindliche Abde- ckung durch Lehrpersonal Flexible Nachmittagsbetreuung Ferien nach dem Unterricht keine Vorgaben falls angeboten - keine Vorgaben Hort - vor Unterrichtsbeginn Ferien (Annahme: 26 Schließtage) - 7.30 - 8.30 Uhr (nicht an allen Standor- ten) - 12 bis 17 Uhr Im Angebot enthalten 1,5 Kräfte pro Gruppe 20 5 Förderung 5.1 Allgemeines Aufgrund der steigenden Nachfrage an „Betreuungsplätzen für Grundschulkinder“ wurden die nachfolgenden Förderbedingungen für alle Anbieter festgelegt. Sie er- gänzen das Ganztagsschulangebot, definieren Fördermodule und legen Entgelte fest. Grundlage sind die zurzeit gültigen Förderungsrichtlinien/-bedingungen von Ganztagsschulen bzw. Betreuungsangeboten für Schulen durch das Land Baden- Württemberg. Für Grundschulen die sich zu Ganztagsschulen entwickeln, können keine Zuschüsse mehr für Angebote im Rahmen der Ergänzenden Betreuung und für die Flexible Nachmittagsbetreuung beantragt werden. Die Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“ nach dieser Rah- menkonzeption und Richtlinie ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Karlsruhe und kann durch Aufhebung bzw. Änderung jederzeit widerrufen werden. 5.2 Fördervoraussetzungen Folgende Voraussetzungen müssen zwingend gegeben sein, um Ganztagsangebote für Grundschulkinder anbieten zu können: Die Abrufung der Landeszuschüsse ist Voraussetzung für die Gewährung des städti- schen Zuschusses für „Ganztagsangebote für Grundschulkinder“. Alle zu fördernden Gruppen sind öffentlich zugänglich. Dies bedeutet, dass alle Kin- der und Jugendliche einer Schule sich für diese Angebote anmelden können. Die Angebote sind konfessionsneutral. Der Elternbeirat der jeweiligen Schule hat von der Konzeption Kenntnis genommen. Die Schulleitung stellt im Rahmen ihrer Konzeption einen Bewilligungsantrag beim Schul- und Sportamt. Diesem Antrag liegen folgende Unterlagen bei: Betreuungskonzeption, die auch inklusive Elemente/Ansätze beinhaltet Nachweis der Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Nachweis der Anerkennung des Anbieters als Träger der Jugendhilfe Unterschriften der Schulleitung, des Anbieters und des Elternbeirats (Kenntnis- nahme) Finanzierungsplan Beschreibung der vom Träger angebotenen Leistungen Das Schul- und Sportamt entscheidet im Einvernehmen mit der Sozial- und Jugend- behörde und dem Staatlichen Schulamt über die Anträge. Alle Abrechnungs- und Zuschussmodalitäten werden vom jeweiligen Anbieter über- nommen. Das Schul- und Sportamt prüft die Anträge und ist für die Zuschussgewäh- rung zuständig. Antrags- und Abrechungsformulare sowie ein Merkblatt sind beim Schul- und Sportamt erhältlich. 21 22 5.3 Entgelttabellen Um von der Stadt Karlsruhe Fördergelder im Rahmen der Schulkindbetreuung erhalten zu können, werden folgende Entgeltgrenzen für die Ganztagsschule, die Ergänzende Betreuung und die Ferien festgelegt, die pro Schüler/in erhoben werden können: 5.3.1 Entgelttabellen für Betreuungsangebote Betreuungsangebot Entgelte pro Mo- nat 1. Kind Entgelte pro Mo- nat 2. Kind Entgelte pro Mo- nat je weiteres Kind 1. Ganztagsschule ergänzend nach 16 Uhr; kostenpflichtig Zusatzmodul 1 Zusatzmodul 2 gebührenfrei von 7.30 - 16.00 Uhr (außer Mittagessen) Zusatzmodul 1 16-17.30 Uhr (optional) 30 € 24 € 20 € Zusatzmodul 2 ab 17.30 Uhr pro Stunde (Optional im Ausnahmefall) 60 € 50 € 40 € - In diesen Entgelten ist das Mittagessen nicht enthalten. Die Monatspauschale ist un- terschiedlich und wird den Eltern direkt in Rechnung gestellt. - Der Maximalbetrag pro Essen beträgt 3,50 €. - Die Entgelte sind für 11 Monate (August ist frei) zu entrichten. 2. Ergänzende Betreu- ung (wird überwiegend durch das Schul- und Sportamt angebo- ten) Frühbetreuung ab 07.30 Uhr 10 € 6 € 4 € 12-13 Uhr 20 € 14 € 10 € 13-14 Uhr 20 € 14 € 10 € - Sollte ein Mittagessen bei der Betreuung bis 14 Uhr angeboten werden, sind die Kos- ten für das Mittagessen im Gesamtpreis inbegriffen. - Freie Anbieter können abweichende Entgelte verlangen 3. Flexible Nachmit- tagsbetreuung - Es gibt keine einheitlichen Vorgaben für Betreuungszeiten und Preisgestaltung für die Anbieter 23 5.3.2 Entgelttabellen für Ferienangebote Ferienangebote (mit Mittagessen) Entgelte pro Woche 1. Kind Entgelte pro Monat 2. Kind Entgelte pro Monat je weiteres Kind 7.30-16.00 Uhr Montag - Freitag (Keine Feiertage) 75 € 40 € 40 € - Die Ferienangebote können nur wochenweise (5 Tage) gebucht werden. Sollte sich in dieser Woche ein Feiertag sein, verringern sich die Kosten um 15 € pro Tag. 6. Zuschussgewährung 6.1 Personalkostenzuschüsse 6.1.1 für Erzieher/innen Folgende Vorgaben müssen bei der Abrechnung mittels Verwendungsnachweis zugrun- de gelegt werden: Zu den Personalkosten gehören: AG-Brutto und Beiträge für die Berufsgenossen- schaft. Die Eingruppierung und die Höhe der Vergütung des Personals richten sich nach dem TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Sozial- und Erzie- hungsdienst). Darüber hinaus gehende Vergütungen werden nicht erstattet. Es können nur Personalkostenzuschüsse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ge- währt werden, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und mindestens 10 Stunden pro Woche beschäftigt sind. Die einheitliche Arbeitszeit aller Erzieher/innen mit den Kindern (Arbeit am Kind) geht von 12-16 und bei Bedarf bis 17.30 Uhr oder im Einzelfall über 17.30 Uhr hin- aus. Hinzu kommt die Vor- und Nachbereitungszeit sowie Vertretungszeiten. Die Eingruppierung erfolgt momentan bis S06 (Stand: 08/2015) und kann abgerech- net werden. Leitungsstunden und Eingruppierung (siehe Kapitel 4.3.1) Abrechenbarer Beschäftigungsumfang - Arbeitszeiten GTGS Schulzeit + Ferien - bezahlte vertragliche Arbeitszeit bei Übernahme von vier Wochen Ferienbetreuung (40 Std./Woche, das heißt Übernahme von 160 Std./Jahr) = 3,5 Std./Woche Beispiele: Eine Erziehungskraft bis 16 Uhr übernimmt 4 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr = 22,5 Std. + 3,5 Std. = 26 Std./Woche bezahlte vertragliche Arbeitszeit. Eine Erziehungskraft bis 17.30 Uhr übernimmt 4 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr = 30 Std. + 3,5 Std. = 33,5 Std./Woche bezahlte vertragliche Ar- beitszeit. Für das Modul 1 - 16 bis 17.30 Uhr - wurde folgender Personalschlüssel festgelegt, der abrechenbar ist: - 1 bis 23 Kinder 1 Erziehungskräfte und 1 ehrenamtliche Kraft - 24 bis 47 Kinder 2 Erziehungskräfte - 48 bis 71 Kinder 3 Erziehungskräfte Die Personalkosten werden zu 100 % erstattet. 24 6.1.2 für Hauswirtschaftkräfte Folgende Vorgaben müssen bei der Abrechnung mittels Verwendungsnachweis zugrun- de gelegt werden: Der abrechenbare Stellenanteil einer Hauswirtschaftkraft für 1 Gruppe beträgt 51% analog E2Ü TVÖD. Der abrechenbare Stellenanteil einer Hauswirtschaftkraft für 4 Gruppen beträgt 69% analog E2Ü TVÖD. Die Personalkosten werden zu 100 % erstattet. 6.1.3 Vorgaben für die Abrechungen - Allgemeines Folgende Vorgaben müssen bei der Abrechnung mittels Verwendungsnachweis zugrun- de gelegt werden: Im Verwendungsnachweis müssen sämtliche Einnahmen aufgeführt werden. Je Beschäftigte/n wird ein Pauschalbetrag von je 10% der jeweiligen Personalkosten als Overheadkosten anerkannt. Eine Abschlagszahlung von jeweils 25% erfolgt am 1.11., 1.2., 1.5. und die Endab- rechung zum 1.9. eines Jahres für die Personalkosten. Die Restzahlung erfolgt im Rahmen der Endabrechung. Die Overheadkosten sind im Verwendungsnachweis aufzuschlüsseln. Eine Verrechung im Rahmen der Einnahme-/Ausgaberechung er- folgt nicht. - Im Rahmen der Zusatzmodule Die Entgelte für die Zusatzmodule (16-17.30 Uhr) sind als Einnahmen aufzuführen und gehen in die Endabrechung ein. Die Entgelte für das Zusatzmodul ab 17.30 Uhr sind aufzuführen und gehen in die Endabrechung ein. Für Kombinationsmodelle sind folgende Entgelte, analog der Richtlinie, festgesetzt: - 16-18 Uhr zusätzlich + 30 € = Gesamtentgelt: 60 € - 16-18.30 Uhr zusätzlich + 60 € = Gesamtentgelt: 90 € - Im Rahmen der Ferien Die Betreuungszeiten in den Ferien liegen zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr. Für die Nutzung von Räumlichkeiten der Schule in den Ferien muss keine zusätzliche Anmietung erfolgen. Es werden somit auch keine Mietkosten anfallen. Ferienzeiten: Der freie Träger/Stadt stellt die Ferienangebote sicher. Diese erfolgen während 7 Wochen, davon 1 Woche in den Herbstferien, 1 Woche in den Faschings- ferien, 1 Woche in den Osterferien, 1 Woche in den Pfingstferien und 3 Wochen in den Sommerferien. Sollte Betreuungsbedarf für eine 8. Woche bestehen, informiert die Leitungskraft des Kooperationspartners die Eltern über entsprechende, bereits bestehende Angebote in der Stadt Karlsruhe. Anmeldefristen: Jeweils 3 Monate vor den jeweiligen Ferien beim Träger über die Schulsekretariate. Für die Ferien steht zusätzlich ein Sachkostenbudget von 1.500 € anteilig pro Gruppe pro Jahr zur Verfügung. Je Angebotswoche können jeweils maximal 214 € abge- 25 rechnet werden. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung des Verwendungsnach- weises automatisch. Neben Sachkosten können diese Gelder auch für Eintritte ver- wendet werden. Belege sind 5 Jahre aufzubewahren, müssen aber nicht mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Pro Gruppe (1-23 Kinder) können 2 Mitarbeiter/innen abgerechnet werden. Bei einer Gruppengröße von 24-40 Kindern kann eine dritte Kraft abgerechnet werden. Ne- ben der Stammkraft kann eine weitere pädagogische Fachkraft bis S06 oder eine ge- eignete Betreuungskraft bis S04 abgerechnet werden. Wenn diese Zusatzkraft nur für die Ferien eingesetzt wird, wird diese auf dem Verwendungsnachweis - Ferien abgerechnet. Bei einer Gruppengröße unter 15 Kindern sind Zusammenlegungen von unterschied- lichen Standorten an einem Standort möglich. Neben diesen Kräften können für eventuelle Personalausfälle Abrufkräfte mit einem entsprechenden Vertrag mit 1 Stunde pro Tag bei Nichteinsatz abgerechnet werden. Pro Gruppe kann eine Abrufkraft abgerechnet werden. Der Stundensatz beträgt ma- ximal 10 €. Diese Abrufkräfte werden auf dem Verwendungsnachweis - Ferien, ent- weder für die konkrete Einsatzdauer oder für die "Bereitschaft", abgerechnet. Finanzielle Unterstützung durch den Kinderpass beziehungsweise BuT (Bildungs- und Teilhabepaket) ist denkbar. Im Rahmen des Kinderpasses gibt es Feriengutscheine in Höhe von 40 €, die vom Träger beim jfbw (Jugendfreizeit und Bildungswerk, Bürger- straße 16, 76133 Karlsruhe, 0721/133-5671) eingelöst werden können. Der Diffe- renzbetrag muss von den Eltern zugezahlt werden. Für die Teilhabe am kulturellen Leben stehen im Rahmen des BuT den Kindern 120 € im Jahr zur Verfügung, die auch für die Ferienbetreuung abgerufen werden können. Den Eltern wird für die Fe- rienbetreuung eine Rechnung gestellt, die bezahlt werden muss. Die Eltern stellen dann einen Antrag im Rahmen des BuT auf Auszahlung des Betrags im Rahmen der Teilhabe am kulturellen Leben. Für die Module 2 und eventuell 3 gibt es weder über den Kinderpass noch über BuT eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung. Die Anmeldeunterlagen werden über die Schule ausgegeben oder sind beim Schul- und Sportamt oder dem freien Träger erhältlich. Außerdem stehen sie zum Down- load im Internet. 6.2 Abrechungsmodalitäten Anhand des Planungsbogen und der Verwendungsnachweise rechnet der Anbieter mit dem Schul- und Sportamt ab. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beim Schul- und Sportamt eingereicht werden. Die Abrechnungen erfolgen vom 1.9. bis 31.8. eines Jahres für jedes Schuljahr. Der Anbieter stellt mittels des Verwendungsnachweises dem Schul- und Sportamt die Personalkosten, aufgeschlüsselt für jede Betreuungsgruppe und Betreuungstage analog Ziffer 6.1.1 in Rechnung. Eine Abrechung des Pauschalbetrags mittels Einzel- belegen erfolgt nicht. Es genügt die Bestätigung auf dem Abrechnungsformular. Die einzelnen Originalbelege müssen für den Fall einer Rechnungsprüfung fünf Jahre aufbewahrt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, für die von ihn eingesetzten Betreuungskräfte alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen vorzunehmen und die sich aus der Betreuungstätigkeit ergebenden Haftungsrisiken zu übernehmen bezie- hungsweise abzudecken. 26 7. Raumbedarf und finanzielle Auswirkungen Die Frage, welche Räume benötigt werden, steht - neben der Diskussion um die Perso- nalausstattung - im Mittelpunkt der Betrachtungen, um eine gelingende Konzeption für die Schulkindbetreuung zu entwickeln. Grundsätzlich sollen folgende Räume zur Verfügung stehen, damit gute Voraussetzun- gen im Rahmen der Schulkindbetreuung gegeben sind: Bewegungsraum Ruheraum Rückzugsmöglichkeit Gruppenräume/Differenzierungsräume Ausgabeküche, Spülküche, Speiseraum Personalraum, gesonderte Toilette Gemeinsamer Personalraum/Lehrerzimmer/Lehrerarbeitsplätze Besprechungsraum (Arztzimmer entsprechend ausgestattet) Versammlungsraum (koppelbare Räume) Hinzu kommt eine adäquate Gestaltung und Größe des Außenbereichs. Zu prüfen ist je nach Standort, ob diese Räume bereits vorhanden sind und für den Ganztagesbereich eingesetzt werden können (beispielsweise Doppelnutzungen). Finanzielle Auswirkungen des Raumprogramms: Abhängig von der örtlichen Situation und den sich daraus ergebenden baulichen Verän- derungen können die Baumaßnahmen im Bereich geringfügiger Umbauten bis zu Neu- bauten liegen. Pauschale Aussagen zu Kosten oder Kostenrichtwerten können deshalb nicht getroffen werden. Aus dem vorgeschlagenen Raumprogramm ergibt sich nicht automatisch ein Bedarf für Neubaumaßnahmen. Die vorhandenen Räume müssen gründlich unter den Gesicht- punkten ob Umbaumaßnahmen in einer sinnvollen Kosten-/Nutzenrelation umgesetzt werden können, analysiert werden. Dabei spielt beispielsweise die Prüfung der Frage, ob eine Doppelnutzungsmöglichkeit von Räumen möglich ist, eine große Rolle. Zum 1. Januar 2015 erfolgte die Novellierung der Schulbauförderungsrichtlinie. Förder- fähige Flächen für den Ganztagsbetrieb sind dort allerdings nicht berücksichtigt. Flächen bzw. Räume, die die für die Durchführung des Ganztagsbetriebs erforderlich sind, wur- den daher für die Karlsruher Schulen definiert. 27 Folgendes Schema ist zur Ermittlung des Flächenbedarfs für selbstständige Grundschu- len zugrunde gelegt: Raumprogramm nach Schulbauförde- rung des Landes 1-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - Bereichsgröße 306 - 354 m² Info- u. Technik Bereich (ITB) Lehr- und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial- und Brennraum - 60 - 72 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter - 1 Raum 24 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen - 40 m² Mindestgröße Sekretariat - 1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum - 1 Raum 18 m² Hausmeisterdienstzimmer - 1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag - 20 v. H. = ca. 100 m² b) - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume - Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich (beispielsweise Grup- pen-/Differenzierungsraum) 1 120 (2 x 60) Küche 1 36m² Lager 1 10 - 15 m² Speiseraum 60 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum sowie Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal 1 15 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebenden Fläche (Mittelwert von SuS zugrunde gelegt) 28 Raumprogramm nach Schulbauförde- rung des Landes 2-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - Bereichsgröße 558 - 666 m² Info- u. Technik Bereich (ITB) Lehr- und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial- und Brennraum - 70 - 90 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter - 1 Raum 24 m² Stellvertreter - 1 Raum 18 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen - 42 - 56 m² Sekretariat - 1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum - 1 Raum 18 m² Hausmeisterdienstzimmer - 1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag - 20 v. H. = ca. 166 m² b) - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume - Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich (beispielsweise Grup- pen-/Differenzierungsraum) 1 120 (2 x 60) Küche 1 36m² Lager 1 10 - 15 m² Speiseraum 120 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum / Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal 1 15 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebenden Fläche (Mittelwert von SuS zugrunde gelegt) 29 Raumprogramm nach Schulbauförde- rung des Landes 3-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - Bereichsgröße 828 - 996 m² Info- u. Technik Bereich (ITB) Lehr- und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial- und Brennraum - 84 - 102 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter - 1 Raum 24 m² Stellvertreter - 1 Raum 18 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen - 72 - 96 m² Sekretariat - 1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum - 1 Raum 18 m² Hausmeisterdienstzimmer - 1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag - 10 v. H. = ca. 120 m² b) - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume - Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich (beispielsweise Grup- pen-/Differenzierungsraum) 1 120 (2 x 60) 60 Gesamt: 180 Küche 1 36m² Lager 1 10 - 15 m² Speiseraum 150 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum / Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal 1 15 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebenden Fläche (Mittelwert von SuS zugrunde gelegt) 30 Raumprogramm nach Schulbauförde- rung des Landes 4-zügige Grundschule Ganztagsbereich der Schulen in Karlsruhe a) Raumtyp Anzahl m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB): - Bereichsgröße 1080 - 1296 m² Info- u. Technik Bereich (ITB) Lehr- und Lernmittel Schülerbücherei, Ma- terial- und Brennraum - 96 - 120 m² Lehrer-/Verwaltungsbereich (LVB) Schulleiter - 1 Raum 24 m² Stellvertreter - 1 Raum 18 m² Arbeitsräume für Lehrer/innen - 96 - 128 m² Sekretariat - 1 Raum 18 m² Elternsprech-/Kranken und Arztraum - 1 Raum 18 m² Hausmeisterdienstzimmer - 1 Raum 12 m² Inklusionszuschlag - 10 v. H. = ca. 150 m² b) - Mitnutzung - Mitnutzung Sporträume - Mitnutzung der Schulküche (falls vorhanden) Zusatzräume Aufenthaltsbereich (beispielsweise Grup- pen-/Differenzierungsraum) 1 120 (2 x 60) 60 Gesamt: 180 Küche 1 36m² Lager 1 10 - 15 m² Speiseraum 150 (Andere Nutzung nach dem Essen) Werkraum Mitnutzung Kursraum / Fachräume (falls vorhanden) Schulsozialarbeit/pädagogisches Personal 1 15 a) Die bestehenden Klassenzimmer müssen in den jeweiligen Konzeptionen berücksichtigt werden. Ergänzungen in der Ausstattung der Zimmer können im Einzelfall vorgenommen werden. b) Inklusionszuschlag zur Summe der sich aus AUB, ITB und LVB ergebenden Fläche (Mittelwert von SuS zugrunde gelegt) 31 Inkrafttreten Die Rahmenkonzeption trat am 01.12.2013 in Kraft. Die Richtlinie trat 01.08.2014 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Rahmenkonzeption/Richtlinie am 1. Januar 2016 sind alle bisherigen städtischen Fördergrundsätze und -zusagen für den Bereich der Schul- kindbetreuung, mit Ausnahme der Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Schülerhorten freier Träger, gegenstandslos geworden. Stand: 3. September 2015 Karl, Ulrich Schul- und Sportamt Stadt Karlsruhe Litzler, Henrike Sozial- und Jugendbehörde Stadt Karlsruhe Raquet, Bärbel Staatliches Schulamt Karlsruhe
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 17 der Tagesordnung: Fortschreibung der Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsangeboten für Grundschulkinder“ Vorlage: 2015/0625 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Schulbeirat - die Fortschreibung der Rahmenkonzeption und Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von „Ganztagsan- geboten für Grundschulkinder“. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schulbeirat. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Berufstätige Eltern wollen ihre Kinder am Nachmittag gut betreut wissen. Vielen Familien ist dabei die Betreuung nach wie vor wichtiger als der Nachmittagsunterricht. Es gab im letzten Jahr eine Bildungsstudie von JAKO-O in Kooperation mit Emnid. Da gaben 40 % der befragten Eltern auf Nachfrage an, ihr Kind am liebsten auf eine Ganztagsschule mit freiwilligem Nachmittagsangebot schicken zu wollen. Eben gerade diese Form der Schule gibt es bei uns nicht, in anderen Bundesländern sehr wohl. In dieser Studie präferierten auch 30 % der Eltern eine Ganz- tagsschule mit verbindlichem Nachmittagsangebot, also unsere verbindliche Ganztags- schule. Weitere 30 % haben aber den Wunsch, die Kinder am Nachmittag am liebsten selbst zu Hause zu betreuen und bevorzugen eine Halbtagsschule. Das ist eine bundes- weite Studie aus dem letzten Jahr. Deswegen haben wir auch als Gemeinderat den Auf- trag an die Verwaltung gestellt und derzeit läuft wieder eine aktuelle Umfrage des Am- tes für Stadtentwicklung zum Betreuungsbedarf im Grundschulalter. Das Ergebnis liegt uns noch nicht vor. Wir meinen aber, dass es schon sinnvoll wäre, diese aktuellen Zah- len jetzt auch in die weitere Diskussion mit einfließen zu lassen. Der Kollege Detlef Hofmann hat es vorhin schon in einem anderen Zusammenhang angebracht. Wenn wir das Ergebnis haben, können wir die Schlüsse daraus ableiten und auch im Ausschuss - 2 - diskutieren. Wir meinen, dass es doch vielleicht sinnvoller wäre, mit der Fortschreibung der Rahmenkonzeption insofern noch einmal abzuwarten. Für uns, für die CDU- Gemeinderatsfraktion, ist der Wunsch der Eltern sehr wichtig. Wir nehmen die Eltern ernst, die uns vielfach sagen, sie wollen eben selbst entscheiden, ob und an welchen Tagen sie ihr Kind betreuen und wie sie es betreuen lassen. Die heute zu beschließende Fortschreibung der Rahmenkonzeption nimmt eben hierauf keine Rücksicht. Stattdessen geht die Rahmenkonzeption grundsätzlich von der Ganz- tagsschule als Basismodell für die Schulkindbetreuung aus. Diese Einschätzung können wir, die CDU-Gemeinderatsfraktion, nicht teilen. Im Übrigen, weil hier in der Vorlage das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 zitiert ist, lässt auch dieses eben andere Schlüsse zu. Ich möchte hierzu von S. 3 zitieren: „Bildung ist die Voraus- setzung für die Integration, Chancengerechtigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Gute Bildungseinrichtungen und flexible Bereuungsangebote sind zudem wichtige Faktoren für Familienfreundlichkeit und letztlich für die Attraktivi- tät Karlsruhes als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Im Bereich der Kindertagesstätten sind ganztägige Angebote bereits der Regelfall. Um den Bedarf danach befriedigen zu können, müssen bedarfsorientiert Ganztagsangebote angeboten werden.“ Zitat Ende. Dieses Zitat lässt aus unserer Sicht auch den Schluss zu, dass wir mit dem vor allem bei unseren Karlsruher Eltern sehr beliebten Schülerhort hiermit die flexible und bedarfsori- entierte Betreuung gewährleisten. Die Konzeption allerdings nimmt die Ganztagsschule als Basismodell. Das ist mal der eine Unterschied. Wir haben aber auch noch einige inhaltliche Punkte, die wir in die Diskussion mit ein- bringen möchten. Zum einen geht es um die Betreuungszeiten. Das wurde vorhin auch schon in verschiedenen Beiträgen angesprochen. Unsere Eltern schätzen, gerade bei den Schülerhorten, flexible aber auch verlässliche Betreuungszeiten von 7:30 bis 17:00 Uhr. Die Ganztagsschule bietet diese Zeiten nicht, deswegen haben wir als Kommune nochmal einen Sonderweg gewählt, indem wir eben die Randzeiten über verschiedene Modelle abdecken und auch die gleichen Betreuungszeiten anbieten. Was der Schüler- hort grundsätzlich vorsieht, die Ferienbetreuung, muss bei uns in den Ganztagsschulen nochmals separat und kostenpflichtig dazu gebucht werden. Gerade bei den Ferien ist es so, dass die Ferienbetreuung in den Ganztagsschulen eben nur die Zeit bis 16 Uhr abdeckt, nicht 17 Uhr, hier ist z. B. kein Weiterbuchen der Uhrzeit möglich und jede Woche muss separat bezahlt werden. Was uns auch verwundert, ist, dass die Ferienbe- treuung an den Ganztagsschulen nur für die Kinder zugängig ist, die auch eine Ganz- tagsschule besuchen. Was ist aber mit den Kindern, die in der Halbtagsschule sind oder die ergänzende Betreuung besuchen, deren Eltern aber auch berufstätig sind, die haben auch einen Bedarf für die Ferien, weil 12 bis 13 Wochen Ferien ein normaler Arbeit- nehmer nicht abdecken kann. Warum ist es nicht möglich, dass man diese Kinder z. B. auch in die Ferienbetreuung an den Ganztagsschulen aufnimmt. Uns wurde von einer Ganztagsschule berichtet, die in den Herbstferien sechs Kinder betreut hat mit zwei Er- zieherinnen. Klar, da geht es um die Aufsichtspflicht, es müssen zwei Personen anwe- send sein. Hier ist die Frage, ob dies sinnvoll ist. Für die Kinder natürlich eine super Sa- che, tolle Betreuung, fast schon ein bisschen exklusiv, aber wir müssen natürlich auch den finanziellen Aspekt hier nicht aus dem Auge verlieren. - 3 - Deswegen, aber nicht nur deswegen, sondern ganz grundsätzlich, möchte ich für meine Fraktion schon ankündigen, dass wir in den nächsten Tagen einen Antrag einbringen werden, der genau noch einmal eine Kostenaufstellung vornimmt, und zwar die Kos- ten, die bei der Ganztagsschule anfallen mit allem, was dazu gehört im Vergleich zum Schülerhort. Wir wollen das noch einmal genau wissen, weil uns ist eine Studie von Prognos aus dem letzten Jahr bekannt, die sich dieses Themas gewidmet hat und die festgestellt hat, dass die Ganztagsschule für die Kommune keineswegs so günstig ist, wie immer getan wird. Wir meinen, dass wir im laufenden Haushaltskonsolidierungs- prozess diese Zahlen vielleicht auch auf dem Tisch haben sollten. Ein weiterer Punkt, den wir nicht verstehen und mittragen wollen, ist das Thema Mit- tagessen, was jetzt hier in dem Konzept angesprochen ist, und zwar das Mittagessen für die ergänzende Betreuung. Bisher war es möglich, dass Kinder auch Mittagessen bekommen haben, wenn sie nur die ergänzende Betreuung gebucht hatten. Das ist jetzt zukünftig nicht mehr möglich. Hier meinen wir, sollten wir nochmal in die Diskus- sion gehen. Ein weiterer Aspekt, der Hort wurde auch schon angesprochen, ist ein An- gebot der Freien Jugendhilfe. Das bedeutet, dass finanziell schwächere Familien oder Alleinerziehende Zuschüsse beantragen können. Bei der Ganztagsschule ist es dann nicht mehr möglich, weil die Zubuchung über die Stadt ein Angebot vom Schul- und Sportamt ist. Lediglich bei der Ferienbetreuung können für einen kleinen Anteil die Bil- dungsgutscheine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen wer- den, bis zu maximal 120 Euro. Das sind aber nicht mal zwei Wochen Ferien, die dann da in Anspruch genommen werden können. Das ist für uns auch eine Sache, die nicht befriedigend gelöst ist. Zum Schluss möchte ich noch ein anderes Thema ansprechen, nämlich den Übergang in die weiterführende Schule, den wir auch nicht außer Acht lassen sollten. Wir schaffen Ganztagesbetreuung in den Kitas für Kinder ab einem Jahr, wir haben für die Grund- schulkinder die Möglichkeit, entweder über die Ganztagsschule oder über den Schüler- hort den ganzen Tag betreut zu werden. Was passiert aber dann in der fünften Klasse? Für unsere Realschulen und Gymnasien gibt es kein Konzept. Es ist alles sehr ungünstig gelöst, würde ich jetzt selbst behaupten, weil man Kinder in der fünften Klasse mit zehn Jahren nicht sich selbst überlassen kann. Auch da meinen wir, dass der Schülerhort den Vorteil bietet, weil die Kinder bis zum zwölften Lebensjahr einen Schülerhort besuchen können, also bis zum Ende der sechsten Klasse, wenn das Kind aber auf der Ganztags- schule ist, endet die Betreuung für den ganzen Tag nach der Grundschulzeit. Das sind für uns einige ungelöste Themen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir hier mit dieser einseitigen Ausrichtung auf die Ganztagsschule nicht einverstanden. Wir haben teils große Bedenken. Wir haben uns im Ausschuss bei der Vorlage enthalten und haben uns entschieden, heute die Fortschreibung abzulehnen. Wir wissen natür- lich, dass sie damit nicht verhindert wird, das ist ganz klar, wir möchten aber heute ein Zeichen setzen. Stadträtin Uysal (SPD): Die heutige Fortschreibung der Rahmenkonzeption zur Förde- rung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder begrüßt die SPD-Fraktion. Seit dem Beginn dieses Prozesses im Jahr 2011 hat die Verwaltung den Gemeinderat konsequent durch Fortschreibungen des Konzepts eingebunden und die Richtlinien immer wieder verbessert. Der Ausbau der Ganztagsangebote war ein von den Menschen in Baden- - 4 - Württemberg gewünschter Prozess. Es war eine große Kraftanstrengung hier in Karls- ruhe, innerhalb weniger Jahre die Zahl der Ganztagsgrundschulen auf 17 zu erhöhen. Heute haben wir ja zwei weitere auf den Weg gebracht. Eine große Kraftanstrengung, ich sage das, weil man noch einmal zurückblicken muss. Viel zu lange waren Ganztags- grundschulen in Baden-Württemberg als Schulversuche an den Rand unserer Bildungs- landschaft gedrängt worden. Das war das Erbe von 40 Jahren CDU-Bildungspolitik in Baden-Württemberg, die nicht viel auf die Wünsche der Eltern gab. Es ist sehr lobens- wert, dass der Landtag von Baden-Württemberg nach dem Regierungswechsel endlich die Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz verankert hat. Die Unterstützung von Ganz- tagsgrundschulen von der Landesregierung hätte allerdings schon viel früher kommen müssen. Bereits in den Jahren vor 2011 war ein massiver Bedarf abzusehen. Das zeigt die hohe Nachfrage, die große Beliebtheit des städtischen Hortsystems. Mit den Horten übernahm die Stadt Karlsruhe eine Aufgabe, für die das Land zuständig ist und der sich die alte Landesregierung verweigerte. Mit der Verankerung der Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz bekennt sich die jetzige Landesregierung endlich zu dieser so dringend erforderlichen Schulform und stellt die Finanzierung sicher. Der große Bedarf an mehr Ganztagsangeboten ist der Hintergrund, vor dem 2011 der Gemeinderat den massiven Ausbau von Ganztagsgrundschulen auf den Weg gebracht hat. Damit haben wir echte Wahlfreiheit geschaffen zwischen der Ganztagsgrundschule und auch weiterhin vorhandenen Halbtagsgrundschulen. Wahl- freiheit bedeutet auch, dass wir weiterhin Hortplätze vorhalten müssen. Das tun wir auch. Gerade eben haben wir die Schaffung neuer Hortplätze beschlossen. Was aber nicht möglich sein wird, beide Systeme, die Ganztagsgrundschule und die Hortbetreu- ung, an allen Schulstandorten aufrecht zu erhalten. Wir können nicht in der gesamten Stadt zwei Systeme parallel fahren. Das wäre unglaubwürdig. Glaubwürdig dagegen ist es, den Eltern reinen Wein einzuschenken und ehrlich zu sagen, dass nicht alle Horte erhalten bleiben können. Glaubwürdig ist es, wenn wir uns dafür einsetzen, dass es für auslaufende Hortstandorte behutsame Übergangsfristen gibt. Glaubwürdig ist es, wenn wir heute, geschehen an einzelnen Horten, gezielt neue Plätze schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unbestritten, dass der Ausbau der Ganztags- grundschulen eine große Umstellung ist, bei dem es auch immer wieder Probleme gab und bis heute gibt. Ein Zurück in die Zeit vor 2011, kann und wird es nicht geben. Stattdessen müssen wir sicherstellen, dass die Ganztagsgrundschulen ein qualitativ her- vorragendes Angebot haben. Heute beschließen wir deshalb z. B. die Erhöhung des Personalschlüssels für die Nachmittagsbetreuung an Ganztagsgrundschulen. Auch müs- sen wir in Zukunft sicherstellen, dass wir vorhandene Strukturen vor Ort auch zugäng- lich für Halbtagsschüler machen. Hier möchte ich u. a. auch das Mittagessen erwähnen. Das zeigt, wir haben es hier mit einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu tun. Wenn es nötig ist, dann steuern wir wie heute nach. Das werden wir auch in Zukunft tun, denn auch wir, liebe Frau Meier-Augenstein, nehmen unsere Eltern und Schüler ernst. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Die Fortschreibung der Rahmenkonzeption und die Richtli- nie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Ganztagesangeboten für Grundschulkinder ist aus meiner Sicht ein gelungener Entwurf, den wir auch in mehreren Sitzungen vor- beraten haben, sowohl in der AG Regionale Schulentwicklung, als auch im Schulbeirat, - 5 - beides in nichtöffentlicher Sitzung. Deswegen kann ich jetzt keine Ausführungen ma- chen. Ich hätte mir aber gewünscht, dass die Gelegenheit für den fachlichen Vortrag der offenen Fragen von manchem politischen Teilnehmer dort gestellt worden wären und nicht auf den Überraschungseffekt in der Gemeinderatssitzung gesetzt wurde. Es ist so, dass selbstverständlich der zentrale Bestandteil dieser Rahmenkonzeption und der Richtlinie ist, die stärkere Verknüpfung zwischen pädagogischem Anspruch und Be- treuung sicherzustellen. Das wird überwiegend natürlich nur erfolgen können, wenn wir die Schule und die Schulträger, in dem Fall für den Grundschulbereich, mit einbin- den. Das ist ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der Ganztagsgrundschule gegen- über dem Hort, dass man hier die engere Verzahnung zwischen dem pädagogischen Anspruch und dem Betreuungsanspruch hat. Da ist noch nicht alles Gold, was glänzt. Das muss man ganz ehrlich sagen. Da stehen wir auch noch vor großen Herausforde- rungen. Wir werden in einer der nächsten Sitzungen dazu auch noch einmal einen An- trag von unserer Seite, federführend durch Frau Rastätter erarbeitet, behandeln, der darauf aufdockt, was uns der Gesamtelternbeirat als E-Mail allen zugeschickt hat, näm- lich das Thema sinnvolle Rhythmisierung und dementsprechend auch die Trennung zwi- schen Halbtagszügen und Ganztagszügen, so dass das besser gelingt. Die wesentlichen Punkte dieser Vorlage bzw. die Ergänzung sehen wir auf der S. 3. Da geht es darum, dass der Personalschlüssel aufgestockt werden soll für den Bereich der ergänzenden Betreuungsangebote an den Ganztagsgrundschulen. Da hatte ich am An- fang - das muss ich gestehen - etwas Bauchschmerzen, weil jetzt vorgesehen ist, dass neben der Fachkraft, die auf jeden Fall da sein soll, die zweite Kraft an bestimmten Standorten, die gerade im Start ist, ehrenamtlich erbracht werden soll. Das wird aber ein Übergangsstadium sein, denn die entsprechenden Gruppengrößen werden ja auch mit dem Anwachsen der Klassenstufen größer, die dann in den Ganztagszug reinkom- men, so dass sich dieses Problem tatsächlich nur übergangsweise ergibt. Es gäbe jetzt sicherlich noch viel zu sagen. Wir werden aber auf jeden Fall an der Kon- zeption dranbleiben. Ich bedaure sehr, dass Sie zu der Entscheidung kommen, bei einer Rahmenkonzeption, einem sinngebenden Rahmen, wo die Detailausgestaltung sicher- lich noch beraten werden kann und auch beraten werden wird, sich zu enthalten und damit zum Ausdruck zu bringen, dass die Ganztagsgrundschule auf jeden Fall nicht das von Ihnen gewünschte Konzept ist, um damit in gewisser Weise auch allen Eltern, die dieses Angebot wünschen, ein wenig sagen, eigentlich ist es nicht die Form, die man wählen sollte. Das finde ich schade, weil Sie haben selber für die Wahlfreiheit, die die Eltern haben sollten, gestimmt. Uns geht es darum, ein Angebot zu schaffen, das Be- darfe decken kann. Der Bedarf an Ganztagsgrundschulen in Wahlform oder auch in gebundener Form, je nachdem, was konzeptionell vor Ort gebraucht ist, ist aus unserer Sicht noch nicht vollständig gedeckt. Deswegen tragen wir diese Rahmenkonzeption mit. Sie wurde ausführlich vorberaten, und sie wird uns auch noch weiter beschäftigen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Auch wir sind mit dem Ergebnis der Vorberatungen in den Fachausschüssen zufrieden. Mit der Fortschreibung gibt es vor allem flexiblere Betreu- ungsmöglichkeiten bei den Ganztagsschulen; die Betreuungsmöglichkeiten werden ausgeweitet. Natürlich kann man in Zukunft versuchen, noch eine weitere Flexibilisie- - 6 - rung zu schaffen, aber das ist immer mit Organisations- und Kostenaufwand verbun- den. Ansonsten begrüßen wir vor allem die Einbindung von Ehrenamtlichen, wo man nicht aufgrund des Betreuungsschlüssels die Kräfte haben muss, sondern weil man ein- fach noch eine zweite Person braucht, die, falls ein Notfall eintritt, bei den Kindern bleibt. Da sehen wir das durchaus gerechtfertigt, dass man auch Ehrenamtliche hat und nicht immer zwei voll ausgebildete Pädagogen. Ansonsten möchte ich kurz noch den frommen Wunsch äußern, dass wir doch bitte möglichst bei den kommunalen Themen bleiben und nicht die Schulpolitik im Rahmen der nächsten Monate für die Wahlkampfauseinandersetzung gebraucht wird. Das wird aber wohl ein frommer Wunsch bleiben. Stadtrat Jooß (FDP): Herzlichen Dank an das Schul- und Sportamt für die ausführliche, gut verständliche und transparente Vorlage für den heutigen Tagesordnungspunkt. Wir begrüßen grundsätzlich das Angebot der Ganztagsgrundschulen, aber natürlich nicht als Regelschule, sondern wirklich in richtiger Wahlform. Bisher sind zwei als bindende Schulen vorgesehen. Wenn wir die Eltern hören, brauchen fast alle ein möglichst flexib- les Angebot, und zwar in allen Grundschulen, auch in den zukünftigen Ganztagsschu- len, denn für unsere kleinen Kinder, die Grundschüler, haben das Stichwort: kurze Bei- ne, kurze Wege. Wenn sie wählen wollen, müssen sie in jeder Grundschule das Ange- bot kriegen, das sie brauchen. Unser Ziel ist natürlich wie immer Eigenständigkeit und Eigenverantwortung für alle Schulen und für die Einbeziehung der betroffenen Eltern- schaft, wie es vorhin schon gesagt wurde. Wir wollen gleiche Ressourcen bei allen Bil- dungs- und Betreuungseinrichtungen, was die Hortsituation mit einschließt Daher für alle gleiche Ressourcen. Die Zusammenarbeit der einzelnen Ämter speziell im Bereich der Betreuung in den Ganztagsgrundschulen mit den Horten, und dass die Hortkräfte hier mit eingebunden werden, sehen wir als ein ganz tolles Ergebnis an. Vielen Dank für die gute Zusammen- arbeit. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Zunächst möchte ich Frau Meier-Augenstein für ihren guten Beitrag danken, den wir als AfD vollumfänglich mittragen. Zum Zweiten möchte ich, Herr Oberbürgermeister, auf das eingehen, was Sie vorhin gesagt haben, dass die Horte eigentlich nur eine Hilfsfunktion waren. Ich denke, dass die Historie auch der Grund dafür ist, dass Eltern, bei denen ein Elternteil nicht arbeitet, gar keinen Hortplatz bekommen und auch auf vielen Wartelisten gar nicht erst auftauchen. Nur das sind die, die es eigentlich am dringendsten bräuchten, denn in der Regel sind das die Familien mit Migrationshintergrund, bei denen die Mutter eben nicht arbeitet. Diese Leute fra- gen bei den Horten an, und es heißt jedes Mal, nein, ihr nicht. Das finde ich einen Skandal. Gerade diese Kinder bräuchten die gemeinsame Zeit mit ihren Klassenkamera- den am Nachmittag, um integriert zu werden. Das ist mit ein Grund, warum sie die Ganztagsschule einführen wollen. Es gibt viele Bereiche in der Stadt, wo es die eben noch nicht gibt. Wir haben vorhin gehört, dass es so bleiben soll, deswegen müssten die Hortplätze eigentlich noch mehr ausgebaut werden. Über das, was wir abgeleitet haben aus den Wartelisten, müssten sie noch mehr ausgebaut werden, um gerade die Kinder mit Migrationshintergrund besser integrieren zu können. Das ist die eine Sache. - 7 - Die andere Sache ist die, Kollegin Uysal. Sie haben gesagt, Sie als SPD nehmen die Wünsche der Eltern ernst und haben gesagt, dass wir heute eine Erhöhung des Perso- nalschlüssels beschließen. Der Kollege von KULT hat es auch gesagt. Es tut mir Leid. ich habe die Vorberatung im Schulbeirat anders verstanden. Was hier unter a steht, Erhö- hung des Personalschlüssels, beschließen wir heute gerade nicht. Gerade die Erhöhung des Personalschlüssels beschließen wir heute nämlich nicht. (Zurufe) Es ist so, dass die Kosten für die Ganztagsschulen tatsächlich zu hoch sind, wie es Frau Meier-Augenstein ausgeführt hat. Deswegen wird nur das, was wirklich aus juristischer Sicht notwendig ist, nämlich die Einführung der Leitungsfunktion, beschlossen. Die Er- höhung des Personalschlüssels wird aus Kostengründen nicht beschlossen. Deswegen ist das mit ein Grund, warum wir dieses Papier ablehnen. Wir werden dagegen stim- men. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Interessant ist diese Debatte immer wieder, vor allem, wenn aus diesem konservativ-liberalen Spektrum CDU/FDP ständig die Freiheit der Entscheidung diskutiert wird. Das heißt Bildung à la Carte. Die Länder dürfen ent- scheiden, wie man unterschiedlich Bildung macht. Die Eltern dürfen entscheiden, ob so oder so die Qualität der Bildung stimmt. Das ist einfach Murks. Gerade Kollege Høyem, ein FDP‘ler, könnte ein bisschen darstellen, dass manche Dinge in so einer Schule auch anders gehen, z. B. bei Ganztagsschulen. Wo steht geschrieben, dass es nach 16 Uhr keine Betreuung geben kann. Da ist doch die Frage, ob wir ein Modell finden es zu tun. Das Interessante ist, es werden immer mal die Demokratie, mal die Kosten benannt von dieser Seite des Hauses. Moment, wollen wir Qualität für unsere Kinder oder wollen wir den Euro umdrehen und dafür lieber Stadien bauen. Was ist das immer für eine Debatte in diesem Haus. Es werden ständig Argumente gesucht, nur um die Ganztagsschule zu blockieren. Ganz Europa hat Ganztagsschulen. Die ganze Wissenschaft sagt, es ist bes- ser, das Thema in der Schule, die Diskussion, zu strecken, nicht die Schüler von acht bis eins zu quetschen, hinterher zum Essen zu schicken, meistens ist das Essen schlecht, man ist hinterher träge und dann sollen sie noch Hausaufgaben machen. Heben wir doch lieber die Hausaufgaben auf. Wenn ich von der Arbeit nach Hause komme, neh- me ich in der Regel keine Hausaufgaben mit nach Hause. Warum tun es die Kinder. Ha- ben wir doch ein Ganztagsschulprogramm für die Eltern, das sind die meisten, die ganz- tags arbeiten müssen. Es sind wieder die gleichen, die sagen, geht arbeiten, wir haben Arbeit, wir brauchen Arbeitskräfte, damit dann auch noch von 17 oder 18 Uhr Betreu- ung organisiert wird. Das können wir alles tun, ist eine Frage der Organisation in der Gesellschaft, in der Kommune. Eine Frage, welche Mittel stellen wir zur Verfügung für dieses Thema. Wenn ich immer von der AfD-Seite höre, Menschen mit Migrationshintergrund, die Mamas, die zu Hause sitzen, so ein Mist. Die brauchen alle Geld, die wollen alle verdie- nen, die wollen sich auch entwickeln. Wir brauchen also Angebote, damit die Men- schen entscheiden können, dass sie ganztags arbeiten wollen. Die meisten wollen und müssen es. Wir machen nur keine vernünftigen Angebote. Ganztagsschulen haben eu- ropaweit gezeigt, dass es die richtigen Modelle sind. Wir müssen natürlich Lehrer ein- stellen, eine höhere Qualität bieten. Es wäre prima, Herr Oberbürgermeister, wir wür- - 8 - den hier auch mal diskutieren, wie wir nach 16 Uhr für eine längere Zeit eine Betreuung organisieren können für die Eltern, die eben so lange arbeiten. Ich kriege das in meinem Beruf auch mit, wie viele Frauen nur halbtags zurückkommen können, wir aber nicht alle halbtags einstellen können, sonst sitze ich nachmittags alleine im Büro, weil es kei- ne Kita oder keine Krippe gibt, diese Betreuungssysteme so verworren sind oder weil man so à la Carte denkt. Freiheit, jeder darf sich die Schule aussuchen. Am besten ha- ben wir zehn Modelle, damit alle Eltern, die irgendwie etwas überlegt haben und sa- gen, ich will diese oder jene. Das entbehrt aber jeglicher wissenschaftlichen Grundlage und Erfahrung in Europa. Stadtrat Hofmann (CDU): Eigentlich habe ich nicht gedacht, dass es da so viel Wider- spruch gibt, weil wir grundsätzlich einiges mittragen. Uns wird hier so viel vorgeworfen, woran wir alles gedacht haben. Viele haben hier einiges überhaupt nicht verstanden. Da muss man einfach noch einmal etwas dazu sagen. Wir haben nicht an jeder Schule ei- nen Hort, falls das jemand schon mal begriffen hat. Also ist es doch gar nicht machbar, dass an jeder Schule, die jetzt keine Ganztagsschule ist, eine Betreuung gewährleistet ist. Das muss man doch einfach mal sehen. Es ist nicht so. Lassen wir doch einfach mal so ein bisschen die Realität wieder rein, auch wenn man ideologisch in eine andere Richtung will, was ich durchaus auch verstehen kann, auch wenn ich es nicht für gut empfinde. Herr Geiger, was soll das denn mit dem Überraschungseffekt? Haben Sie von mir schon einmal irgendwann gehört, dass ich positiv zu der Entwicklung mit den Horten gespro- chen habe. Wir haben das immer kritisch begleitet, also ist es doch kein Überra- schungseffekt. Warum wird einem hier immer weisgemacht, dass wir nur dran denken, was jetzt für eine Wahl kommt oder so was. Wir haben das Projekt die ganze Zeit kri- tisch begleitet und werden es auch weiter tun. Wir haben die ganze Zeit kritisch gesagt, dass wir eine Wahlform wollen für die Eltern. Ich bitte, so etwas einfach zu unterlassen. Die Ganztagsschule ist ein Konzept, und wir stehen auch zur Ganztagsschule. Wir ha- ben eben zwei weitere mit verabschiedet. Es ist aber nicht allein Seligmachende. Wir sind doch nicht beknackt und sagen einmal, wir stimmen hier diesen Ganztagsschulen zu und wollen sie dann nicht. Was soll das denn. Dann müssen die Eltern sehen, dass ihr Konzept nicht gewollt wird. Wir wollen es doch noch, aber wir wollen es nicht soli- tär. Meine Güte, ehrlich. Bildung ist eine wichtige Sache. Da kann man auch mal akzeptieren, wenn einer nicht ganz der Meinung ist, ohne alles kaputt zu machen. Das finde ich einfach falsch. Man muss nicht immer alles dabei kaputt machen, sondern wir sehen es einfach differenzier- ter. Wir sehen mit Sicherheit die Ganztagsschule als einen Weg an, der auch gut ange- nommen wird. Vorhin habe ich und Frau Meier-Augenstein mehrfach, auch der Kollege von der AfD, darauf hingewiesen, dass der Elternwille auch repräsentiert sein sollte. Der ist es eben nicht. Dann wollen sie nicht zwischen zehn Möglichkeiten wählen und sich das auch nicht heraussuchen. Ich weiß nicht, wer es gesagt hat. Ob sie dann das besse- re Angebot suchen, den Hort oder, das geht nicht. Aber es muss zumindest eine Wahl- möglichkeit sein, um eben diese Erziehung und Beruf miteinander vereinbaren zu kön- nen. - 9 - Herr Wohlfeil, wenn das kein kommunales Thema ist, dann gucken Sie doch einfach mal auf S. 2 oben, da steht, dass diese Vorlage ein Projektauftrag zur Weiterentwick- lung der Karlsruher Schul- und Ganztagsschulen ist. Ist das kein kommunales Thema, was denn dann? Dann wieder ein Landtagswahlkampf hieraus zu machen, wenn man anscheinend keine Argumente mehr hat, oder was soll denn das? Ich bin gespannt, was nachher zu einem nicht kommunalen Thema wie TTIP von Ihnen gesprochen wird. (Zuruf) Na ja, okay. Das erklärt man mir dann nachher. Da bin ich jetzt nicht derjenige, der was dazu sagen kann. Kollege Fostiropoulos, der uns hier ja sein ideologisches Weltbild gerne weismachen will, natürlich wollen wir eine Qualität. Was heißt denn z. B. die linke Qualität. Die heißt doch auch, es geht nur in eine Richtung, es muss nur in diese Richtung gehen. Wir wol- len eben genau das abwarten, was uns die Eltern sagen. Wir haben von vielen Initiati- ven mittlerweile Informationen bekommen, dass die Eltern dort entsprechend andere Vorstellungen haben, dass sie es nicht in diese Schiene haben wollen, dass man nur in dem Bereich weitergeht. Wir haben einen gewissen Bereich auch mitgetragen. Nur noch einmal: Wir sind nicht dagegen. Wir wollen auch keine zehn Modelle haben. Wir wollen ein bestehendes Projekt, was wir haben, was gut funktioniert hat, denn auch Eltern sind in der Lage ihre Kinder pädagogisch wertvoll zu erziehen. Das kann nicht nur eine Schule oder ein Hort. Auch wenn das einige hier nicht wollen. Wenn wir hier wie- der zurückfinden, auch ich finde wieder langsam zurück, dass wir den anderen akzep- tieren und dem nicht immer politische Meinungsbildung vorwerfen, dann kommen wir da auch entsprechend weiter. Ich habe nicht damit angefangen, ich habe nur reagiert, Frau Melchien. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Herr Kollege Hofmann, ich habe ja gar nicht abgestritten, dass es ein kommunales Thema wäre. Ich hatte nur gemeint, dass von meinem Eindruck her zu dem Thema heute die Tonalität von meinen Vorrednern hier anders war, als ich es hier sonst gewohnt bin, und dass es wesentlich mehr Verweise von Rednern auf die jetzige und frühere Landesregierung und deren Errungenschaften gab. Ansonsten woll- te ich bei meiner zweiten Rederunde, weil eigentlich nur die Kostenfrage noch einmal aufgeworfen wurde, auf TOP 16 zurückgehen. Da hatte ich vergessen, etwas nachzu- fragen. Es werden die Minderausgaben im Endausbau genannt, wenn dann der Hort weg ist. Natürlich ist das beim Kostenvergleich auch interessant. Es wäre also ganz nett, wenn da das Schulamt noch entsprechend die Info, was die Minderausgabe im Endaus- bau dann ausmacht, entweder per Mail oder im Fachausschuss dann weitergeben könnte. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Auch der angekündigte Antrag der CDU wird dazu füh- ren, dass man sich mit der wirtschaftlichen Berechnung der verschiedenen Angebote noch einmal beschäftigt. Dann spielt es natürlich auch eine Rolle, welche Mehr- und Minderausgaben oder welche Ausgaben auch immer da dann zu berücksichtigen sind. An zwei Punkten möchte ich doch noch mal den Darstellungen widersprechen. Zum einen setzt die Fortschreibung der Rahmenkonzeption ja auf eine Rahmenkonzeption - 10 - auf, die Sie einstimmig im November 2013 beschlossen haben. Wenn Sie die jetzt hier kritisch in Frage stellen, dann stellen Sie damit etwas in Frage, was eigentlich mal Ihr Konsens war. Das kann man gerne tun, aber dann würde ich darum bitten, dass man das im Fachausschuss dann entsprechend vorberät und der Verwaltung Hinweise gibt, wenn Sie von diesem ursprünglichen Konsens abweichen. Von der Entwicklungslinie, wie sie hier beschrieben ist, weicht das in keinem Punkt von dem ab, was einmal Be- schlusslage war. Das will ich ausdrücklich sagen. Die ISEK-Passage, Frau Meier-Augenstein, die Sie zitiert haben, lese ich anders. Ich lese die ISEK-Passage so, dass es vorrangig auch um Bildung geht und einen Vorrang für Bildung, und dass man darüber hinaus bedarfsgerecht dann die Betreuung ausbauen soll. So ähnlich habe ich das verstanden. Sie interpretieren in bedarfsgerecht hinein, dass die Eltern einen Anspruch hätten, immer für einzelne Tage entscheiden zu können, ob sie Betreuung wollen oder nicht. Das widerspricht dem Bildungsauftrag, denn über die Überlegenheit eines rhythmisierten Ganztagsunterrichts gibt es auf der ganzen Welt überhaupt so gut wie keinen Dissens. Wenn wir sagen, Bildung soll im Mittelpunkt ste- hen, dann knüpft das, Herr Dr. Schmidt, an Ihr Beispiel an. Den Kinder aus Familien, von denen Sie sprechen, ist mit einer Ganztagsschule und einem entsprechenden Bildungs- angebot geholfen und nicht mit einem Hort, wo man an dem einen Nachmittag mit den Kindern zu tun hat und an dem anderen Nachmittag mit anderen Kindern, weil die große Flexibilisierung dazu führt, dass es - im schlimmsten Fall - jedes Mal wieder völlig unterschiedliche Gruppen sind. Der Hort knüpft in seiner ganzen Struktur nicht an das Bildungsangebot der Schule von morgens an und ist auch nicht mit diesem vernetzt. Insofern sind das auch zusätzliche Lernangebote, die auch ihren Wert haben. Ich will das gar nicht bestreiten, aber speziell für Kinder, die noch eine besondere Förderung und eine andere individuelle Schulgestaltung brauchen, sind sie den Ganztagsschulen eben nicht überlegen. Ich finde, wir gehen in Karlsruhe sehr behutsam mit dem Thema um. Wenn es um primär um Bildung ginge, müssten wir in einer ganz anderen und viel verbindlicheren Weise das Thema Ganztagsschule umsetzen. Wir haben hier eine ande- re Kultur der Beteiligung der Eltern. Wir haben eine andere Kultur, auf die Eltern und ihre Wünsche einzugehen. Ich warne davor, alles was Eltern Ihnen an individuellen Wünschen rückmelden, gleich als kommunale Aufgabe einer maximalen Flexibilisierung aller Betreuungsangebote zu sehen. Vieles was Sie, Frau Meier-Augenstein, angeführt haben, sind in der Tat noch Aufga- ben, die zu bewältigen sind. Man stand vor der Aufgabe, das ist nicht nur in Karlsruhe so, wenn ich Ganztagsschulen einführe und will die gleich so optimal organisieren, dass ich all das abdecke, was ich in anderen Betreuungsformen vielleicht schon gemacht ha- be, inklusive Ferienbetreuung und allem Tralala, dann würden wir noch Meilen davon entfernt sein, wenigstens tendenziell ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschu- len errichten zu können, weil wir dazu weder logistisch, noch von den Ressourcen her in der Lage wären. Von daher sind das alles wichtige Punkte. Der Gemeinderat muss sich verständigen, in welcher Priorität er diese Punkte abarbeitet, sonst werfen Sie sich gegenseitig immer nur vor, was noch nicht erreicht wurde. Dann kommen wir an der Stelle überhaupt nicht weiter. Vor allem riskieren wir, dass wir den Eindruck erwecken, als sei die Stadt Karlsruhe an der Stelle nicht gut aufgestellt. Das ist sie im Vergleich mit anderen Städten auf alle Fälle und schon länger, als das zum Teil in anderen Städten passiert ist. Da hat der ganze Gemeinderat dafür gesorgt. Hier komme ich an den Aus- - 11 - gangspunkt meiner Erläuterungen. Das zeigt sich auch in den einstimmigen Beschlüs- sen, die Sie schon gefasst haben. Jetzt ist die Ankündigung, das Thema im entsprechenden Jugendhilfeausschuss oder Schulbeirat nochmals zu vertiefen. Das hat von beidem was. Wir kommen jetzt aber zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte Sie jetzt um Ihr Kartenzeichen. - 15 Gegen- stimmen, der Rest ist Zustimmung, damit mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Dezember 2015