Finanzielle Entschädigung für Eltern infolge streikbedingter Schließtage städtischer Kindertageseinrichtungen

Vorlage: 2015/0623
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.10.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Grünwinkel, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Oberreut, Rintheim, Südstadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 13

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Kita-Streik
    Extrahierter Text

    Streiktage (inkl. Warnstreiks) in städtischen Kindertageseinrichtungen Do, 19.03.15 Mi, 08.04.15 Mo, 20.04.15 Fr, 08.05.15 Mo, 11.05.15 Di, 12.05.15 Mi, 13.05.15 Mi, 20.05.15 Do, 21.05.15 Do, 28.05.15 Summe der teilnehmenden Einrichtun g en 32 30 26 26 37 37 37 25 33 19 Streik-ta g e Betriebskita x x x x x x 6 Kita Am Rüppurrer Schloss x x x x x x x x 8 Kita Blücherstraße x x x xxxxxxx10 Kita Blütenweg x x x x x x x 7 Kita Frühlingstraße x x x xxxxxxx10 Kita Haid-und-Neu-Straße x x x xxxxxxx10 Kita Hohenwettersbach x x x xxxx x 8 Kita Kentuckyallee x x x xxxx xx 9 Kita Knielingen x x x xxxxxx 9 Kita Oberreut, Bonhoefferstraße x x x xxxxxxx10 Kita Staudingerstraße x x xxxx xx 8 Kita Sybelstraße x x x xxxxxxx10 Kita Thomas-Mann-Straße x x x xxxxxx 9 SH an der Hardtschule x x x 3 SH Baumeisterstraße x x x xxxxxxx10 SH Blütenweg x x xxxx x 7 SH Breite Straße x x x xxxxxxx10 SH Forststraße Rintheim x x x xxxx 7 SH Frühlingstraße x x x xxxxxxx10 SH Grünwinkel, Koelreuterstraße x x x xxxxxx 9 SH Hopfenstraße 0 SH Kanalweg x x x x x x 6 SH Knielingen x x x xxxxxx 9 SH Nordstadt, Rhode-Island-Allee x x xxxx x 7 SH Albert-Braun-Str. x x x xxxxxxx10 SH Scheffelstraße xxxxx 5 SH Sophienstraße 0 SH Tilsiter Straße (Ernst-Reuter-Schule) x x x xxxxxx 9 SH Weinbrennerstraße x x x x x x 6 Hort Riedschule xxxxxx 6 Hort Südstadt (Kinderinsel) xxxxx 5 Hort Nordstadt (Husky) xxxxxxx 7 Kita Wettersbach x x x xxxxxxx10 SH Neureut xxx 3 SH Grötzingen xxx 3 SH Weiherhof/ Grazer Straße x x xxxxx 7 SH Weiherhof/ Schloss-Schule x xxxxx 6 SH Weiherhof/ Haupthaus x x xxxxx 7 Kita Wolfartsweier x x x xxxxxxx10 Kita Grötzingen, Obere Setz x x x xxxxxxx10 Heilpädagogischer Hort Nelkenstraße x x xxxx 6 Kiga Lußstraße 0 Kita Ellmendingerstr. 0 Kiga Dornwald 0 Summe: 302 Anlage 1

  • Finanzielle Entschädigung Kita-Streik
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0623 13 öffentlich Dez. 3 Finanzielle Entschädigung für Eltern infolge streikbedingter Schließtage städtischer Kinder- tageseinrichtungen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 11.11.2015 5 vorberaten Gemeinderat 24.11.2015 13 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss eine freiwillige finanzi- elle Entschädigung an die Eltern/Zahlungspflichtigen infolge streikbedingter Schließtage städti- scher Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte. Die Entschädigung wird taggenau entsprechend der streikbedingten Schließtage der jeweiligen Einrichtung berechnet und ab einem Gesamterstattungsbetrag für den gesamten Zeitraum des Arbeitskampfes von mindestens 20 € pro Kind gutgeschrieben bzw. ausbezahlt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Mehreinnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 230.000 € (Mindererträge) 0 € 230.000 € 0 € Kontierungsobjekte: Sachkonto 33000000, PSP 1.500.36.50.01.01.21 50% Mindererträge/ 1.500.36.50.01.02.13 50% Mindererträge (Rückzahlung von Benutzungsentgelten) Durch die reduzierten Personalkosten kann die Entschädigung dargestellt werden. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die städtischen Kindertageseinrichtungen wurden, wie in Anlage 1 aufgeführt, bestreikt. Inklusive der Warnstreiks fiel bis einschließlich 28. Mai 2015 an bis zu zehn Tagen die Betreuung von Kin- dern in städtischen Kindertageseinrichtungen aus. Die Eltern der Kinder mussten dadurch tage- weise bzw. fortlaufend andere Betreuungslösungen finden und zum Teil Urlaubstage oder unbe- zahlten Urlaub nehmen oder andere Personen mit der Betreuung der nicht versorgten Kinder be- auftragen. Durch eine finanzielle Entschädigung auf freiwilliger Basis, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, soll den betroffenen Familien die durch den Streik entstandene Belastung ausgegli- chen werden. Mit dieser finanziellen Entschädigung werden alle Streiktage (inklusive Warnstreiks) im Zeitraum März bis Mai 2015 abgedeckt. Alle eventuell noch kommenden weiteren Streiktage sollen eben- falls taggenau rückerstattet werden. Die finanzielle Entschädigung betrifft nur die vertraglich vereinbarten Benutzungsentgelte. Sofern Eltern, motiviert durch den Streik, die Benutzungsentgelte nicht in vollem Umfang beglichen ha- ben und deshalb ein Verzugsschaden nach § 288 BGB und eventuell Gebühren für ein gerichtli- ches Mahnverfahren festgesetzt wurden, werden dieser Verzugsschaden und die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren durch die Regelung dieser Vorlage nicht ausgeräumt und sind weiterhin zu begleichen. Die finanzielle Entschädigung wird taggenau berechnet. Eine zunächst ins Auge gefasste weitrei- chendere Pauschalierung, z. B. in Form der Erstattung eines hälftigen Monatsbetrags an alle El- tern wird nicht empfohlen, da die Spanne der ausgefallenen Betreuungstage je nach Einrichtung derzeit zwischen null und zehn Tagen liegt. Die taggenaue finanzielle Entschädigung wird wie folgt berechnet: Das monatlich zu zahlende Betreuungsentgelt wird durch 19 durchschnittliche Betriebstage ge- teilt und mit der Anzahl der streikbedingten Schließtage multipliziert. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird die Entschädigung erst ab einem Gesamterstat- tungsbetrag für den gesamten Zeitraum des Arbeitskampfes von mindestens 20 € pro Kind an die Eltern/Zahlungspflichtigen gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die streikbedingten Schließtage werden individuell je Kindertageseinrichtung ermittelt. Bei der Berechnung des Entschädigungsbetrags werden nur diejenigen Streiktage gezählt, an denen das Kind auch tatsächlich zu betreuen war. Für Tage, an denen ein Kind während der Arbeitskampf- maßnahmen als entschuldigt gemeldet war, erhalten die Eltern keine streikbedingte Entschädi- gung. Zahlungspflichtige, deren Kind/Kinder zwischenzeitlich ausgeschieden sind, wird der Entschädi- gungsbetrag auf das Girokonto erstattet. Allen anderen Eltern wird – zur Reduzierung des Ver- waltungsaufwandes – die Entschädigung gutgeschrieben und mit den Forderungen der Folgemo- nate verrechnet. Von dem monatlich zu zahlenden Betreuungsentgelt werden eventuell gewährte Kostenüber- nahmen nach SGB II oder SGB VIII abgezogen, sofern die Kostenübernahme der Abteilung Kin- dertageseinrichtung zum Zeitpunkt der Berechnung bekannt ist. Nach einer bereits vollzogenen Gutschrift/Erstattung werden eventuelle für den Streikzeitraum rückwirkend bewilligte Kosten- übernahmen nicht mehr in Abzug gebracht. Ebenfalls, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird die Entschädigung auch an die Eltern gewährt, welche die Notfallbetreuung in An- spruch nahmen. Mit der Abwicklung der Entschädigung wird die Verwaltung erst nach Abschluss der Arbeits- kampfmaßnahmen beginnen, wenn die genaue Anzahl der Streiktage feststeht und nachdem der Gemeinderat dieser Vorlage zugestimmt hat. Die Eltern/Zahlungspflichtigen werden von der Verwaltung unmittelbar im Anschluss an den Be- schluss des Gemeinderats über die Details der Rückerstattung informiert. Für die Abwicklung der Entschädigung werden nach Streikende ca. drei bis vier Monate benötigt. Die Kosten für die Entschädigung für zehn Streiktage betragen rund 230.000 €. Sie werden im Ergebnishaushalt als Ertragsminderung abgewickelt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist der 28. Mai 2015 der letzte bekannte Streiktag im Jahr 2015. Mittlerweile haben die Verhandlungs- partner einen Tarifkompromiss erzielt, so dass weitere Streiktage unwahrscheinlich sind. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss eine freiwillige finanzielle Entschädigung an die Eltern/Zahlungspflichtigen infolge streikbedingter Schließtage städtischer Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte. Die Entschädigung wird taggenau entsprechend der streikbedingten Schließtage der jeweiligen Einrichtung berechnet und ab einem Gesamterstattungsbetrag für den gesamten Zeitraum des Arbeitskampfes von mindestens 20 € pro Kind gutgeschrieben bzw. ausbezahlt. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015

  • Protokoll TOP 13
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 13 der Tagesordnung: Finanzielle Entschädigung für Eltern infolge streikbedingter Schließtage städtischer Kindertageseinrichtungen Vorlage: 2015/0623 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - eine freiwil- lige finanzielle Entschädigung an die Eltern/Zahlungspflichtigen infolge streikbedingter Schließtage städtischer Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte. Die Entschädigung wird taggenau entsprechend der streikbedingten Schließtage der jeweiligen Einrichtung berechnet und ab einem Gesamterstattungsbetrag für den ge- samten Zeitraum des Arbeitskampfes von mindestens 20 € pro Kind gutgeschrieben bzw. ausbezahlt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: Da sehe ich auch keine Wortmeldungen oder doch? - Jetzt sind doch n alle Hände Kärt- chen gekommen, also einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Dezember 2015