Kontrollierte und lizenzierte Abgabe von Cannabis, Gründung eines "Runden Tisches Cannabis"

Vorlage: 2015/0606
Art: Antrag
Datum: 20.10.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 28

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • KULT-Kontrollierte Abgabe von Cannabis
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KULT) Stadtrat Max Braun (KULT) KULT-Gemeinderatsfraktion vom 16. Oktober 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0606 28 öffentlich Kontrollierte und lizenzierte Abgabe von Cannabis, Gründung eines „Runden Tisches Cannabis“ 1. Die Stadtverwaltung stellt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin- produkte (BfArM) einen Antrag auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten. 2. Die Stadt Karlsruhe initiiert einen „Runden Tisch Cannabis“ im Sinne eines Expertengremiums. An diesem sollen Suchthilfeexperten, Mediziner, Sozial- pädagogen, Polizei, engagierte Bürger, die sich in die Thematik eingearbeitet haben, sowie Stadträt(inn)e(n) mitarbeiten. Nach BtMG §3 sind Ausnahmen vom generellen Verbot für Cannabisprodukte mög- lich. Die Stadt Karlsruhe möge prüfen, ob sie durch ein wissenschaftliches oder sonstiges öffentliches Interesse begründen kann, die kontrollierte und lizensierte Ab- gabe von Cannabisprodukten zu ermöglichen. Gegenwärtig wäre ein solches Pilotprojekt ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Karlsruhe. Wie bei dem sehr erfolgreichen und inzwischen verstetigten Projekt der kontrollierten Heroinabgabe könnte Karlsruhe hier Vorreiter einer Freigabe von Can- nabisprodukten zu medizinischen Zwecken sein. Zudem beschritte die Stadt Karlsru- he neue Wege in der Drogenaufklärung, Suchtbekämpfung und im Kampf gegen ille- galen Drogenhandel. Cannabisprodukte gelten in weiten Bevölkerungskreisen als Genussmittel. Zwar sind bei Missbrauch auch psychische Störungen und körperliche Begleiterscheinungen möglich, doch hat Cannabis bei geeigneter Dosierung positive Wirkungen, beispiels- weise in der Schmerztherapie und als mildes, nebenwirkungsarmes Psychopharma- ka, z.B. beim Tourette-Syndrom. Beide Konsumentengruppen eint das Problem ihrer Kriminalisierung durch die aktu- elle Gesetzeslage, egal ob sie aus Genuss oder aus medizinischen Gründen zur Droge greifen. Bei suchtkranken Cannabiskonsumenten verschärft die Illegalität die psychische Belastung. Doch auch Konsumenten, die aus medizinischen Gründen zu Cannabisprodukten greifen, beispielsweise Krebs- oder Epilepsiepatienten, werden Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ kriminalisiert. Medizinisches Cannabis ist in Deutschland in der Regel nicht oder nur mit sehr rarer Ausnahmegenehmigung zu beziehen. Ziel des Antrags ist es, eine regulierte und kontrollierte Abgabe von Cannabisproduk- ten in Karlsruhe zu ermöglichen. Ein „Runder Tisch Cannabis“ soll hier Aufklärung leisten. Statt pauschaler Kriminalisierung soll das Gremium über die negativen und positiven Seiten von Cannabis aufklären. Dabei sollen sowohl die gesundheitlichen Risiken, als auch die positiven Wirkungen von Cannabis im medizinischen Bereich vermittelt werden. Erfahrungswerte entkräften die Befürchtung, dies führe zu einem stärker verbreiten- den Konsum von Cannabis, gerade unter Jugendlichen. Es zeigte sich in einigen Bundesstaaten der USA, dass der Cannabiskonsum nach Freigabe und kontrollierter Abgabe tendenziell sogar zurückging. Auch im europäischen Raum, beispielsweise den Niederlanden und Portugal, wurden solche Entwicklungen sichtbar. Eine regu- lierte und kontrollierte Abgabe hat zudem den Vorteil, dass es gesundheitsschädliche Beimischungen in Cannabisprodukten ausschließt und schädliche Auswirkungen des Konsums reduziert. Eine solche Abgabe von Cannabisprodukten trocknet auch den vorhandenen Schwarzmarkt aus und entzieht kriminellen Strukturen den Profit. Die aktuelle Verfol- gung und Ahndung auch kleiner Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) binden Ressourcen bei Polizei und Justiz, die dann an anderer Stelle verfüg- bar wären. Zusätzlich werden durch eine staatlich regulierte und lizenzierte Abgabe von Can- nabisprodukten Steuereinnahmen erzielt und neue Wirtschaftszweige erschlossen. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2015

  • Stellungnahme TOP 28
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    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion vom: 16.10.2015 eingegangen: 16.10.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0606 28 öffentlich Dez. 3 Kontrollierte und lizensierte Abgabe von Cannabis, Gründung eines "Runden Tisches Cannabis" 1. Die Stadtverwaltung stellt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) einen Antrag auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Ab- gabe von Cannabisprodukten. Eine Antragsstellung auf Erlaubnis zu einer kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten wird aufgrund der aktuellen Rechtslage vom BfARM abgelehnt werden und ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. 2. Die Stadt Karlsruhe initiiert einen „Runden Tisch Cannabis“ im Sinne eines Exper- tengremiums. An diesem sollten Suchthilfeexperten, Mediziner, Sozialpädagogen, Polizei, engagierte Bürger, die sich in die Thematik eingearbeitet haben, sowie Stadträt(inn)e(n) mitarbeiten. Die Initiierung eines „Runden Tisches Cannabis“, der sich mit der gesamten Thematik aus- einandersetzt und die Bedeutung für Karlsruhe diskutiert, ist im Hinblick auf die derzeit in Öffentlichkeit und Fachwelt intensiv geführte Diskussion wünschenswert. Deshalb wird sich im kommenden Jahr ein Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses (früher Drogenkom- mission) mit dieser Thematik befassen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1. Nach der derzeit geltenden Gesetzeslage kann eine Ausnahmegenehmigung nach BtMG § 3 nur in begründeten Ausnahmefällen für schwer erkrankte Menschen aus medizinischen Grün- den erteilt werden. Das BtMG sieht eine generelle Erlaubnis nicht vor. Ebenso ist der Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken mit dem Schutzzweck des BtMG nicht vereinbar. Ein vergleichbarer Antrag des Bezirksamtes Friedrichshain- Kreuzberg wurde am 30.09.2015 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgelehnt. Im Gegensatz zu dem mittlerweile verstetigten Modellversuch zur Heroinabgabe, dessen Ziel eine wichtige lebensverlängernde Substitutionsbehandlung schwer suchtkranker Menschen war, handelt es sich bei der anvisierten Zielgruppe in der Mehrheit um Konsumenten ohne Suchter- krankung. Auch in der Gruppe der suchtkranken Cannabiskonsumenten (das Risiko liegt hier bei ca. 5 - 8 % der Konsumenten) ist die Brisanz geringer, da ein Mortalitätsrisiko aufgrund einer Cannabisüberdosierung nicht gegeben ist. Die Möglichkeit, Cannabis aus medizinischen Gründen zu nutzen kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragt werden. Derzeit wurden 588 Ausnahmegenehmi- gungen für eine Behandlung mit Cannabisblüten erteilt. Weitere 5.000 - 10.000 Patienten werden mittels einer ärztlichen Verschreibung mit Medika- menten auf Cannabisbasis behandelt. Die Kosten einer solchen Behandlung liegen zwischen 250 - 400 € im Monat. Die Kostenübernahme wird in der Regel von den gesetzlichen Kranken- kassen abgelehnt. Die Wirksamkeit von Cannabis ist mittlerweile bei einer Vielzahl von Erkran- kungen nachgewiesen. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf. Laut der Stellungnahme des Polizeipräsidiums Karlsruhe zum vorliegenden Antrag liege der Schwerpunkt der Strafverfolgung nicht in der Verfolgung der Konsumenten, sondern in der Verfolgung der Dealer. Mit der Einrichtung einer Cannabisabgabestelle für Konsumenten wür- den damit weder Ressourcen freigesetzt, noch kriminellen Strukturen der Profit entzogen. Viel- mehr sei zu befürchten, dass ein Tourismuseffekt eintreten würde. Auch würde, wie das Beispiel Niederlande zeige, der illegale Drogenmarkt weiter bestehen. zu 2. Das Thema Cannabis wird derzeit in der Öffentlichkeit, der Fachwelt und bei anderen Kommu- nen intensiv und kontrovers diskutiert. Diese Diskussion wird nicht zuletzt aufgrund weltweiter Entwicklungen wie der Legalisierung von Cannabis in einzelnen Staaten der USA und in Uru- guay, aber auch durch aktuelle Forschungsergebnisse zur Wirksamkeit von Cannabis als Medi- zin, zum jetzigen Zeitpunkt wieder geführt. Erste Ergebnisse der Diskussion in der Fachwelt finden sich zum Beispiel in einer aktuellen Stel- lungnahme der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) vom September 2015. Die DHS fordert zum Einen die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur umfänglichen Über- prüfung der derzeit geltenden Bestimmungen der Cannabispolitik auf ihre erwünschten und unerwünschten Folgen. Zum Anderen fordert sie auch die begrenzte, kontrollierte und wissen- schaftlich begleitete Durchführung von Modellprojekten zur Erforschung von Alternativen zur derzeitigen Verbotpraxis und Möglichkeiten der kontrollierten Abgabe (http://www.dhs.de/dhs- stellungnahmen.html). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bei der diesjährigen Jahrestagung der Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohl- fahrtspflege in Baden Württemberg e.V. nannte der stellvertretende Vorsitzende Oliver Kaiser die wichtigsten, von den Fachleuten der ambulanten Suchthilfe formulierten Ziele im Umgang mit Cannabis:  Schutz vor Gefährdung durch den Konsum insbesondere für Kinder und Jugendliche  Reduzierung des Konsums durch die Regulierung von Angebot und Nachfrage  Intensivierung der Prävention, Behandlung und Forschung  Vermeidung der Kriminalisierung der Konsumenten Auf kommunaler Ebene fand im Mai 2015 ein erstes Treffen deutscher Städte zum Thema "Drogenpolitischer Umgang mit dem Thema Cannabis" statt, bei dem auch Karlsruhe vertreten war. Das Ergebnis dieses ersten Treffens wurde in folgender Erklärung zusammengefasst: "Das Thema Cannabis betrifft in unterschiedlicher Weise viele Menschen. Die Kommunen sind daher vor besondere Herausforderungen gestellt. Die lebendige und intensive Diskussion zu Fragestellungen, Problemen und Handlungsbedarfen hat verdeutlicht, dass Cannabis trotz un- terschiedlicher Ausgangssituationen für viele Städte ein Thema ist, zumal sich die Drogenprob- lematik vor allem in den urbanen Zentren konzentriert. Wichtige Themen für die Vertreterinnen und Vertreter der Städte sind die Stärkung des Jugend- schutzes, die Gestaltung von Prävention und der medizinischen Anwendung von Cannabis so- wie die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Regulierungsmodellen. Alle Teilnehmenden be- werteten den gegenseitigen Austausch als sehr positiv und halten eine interkommunal abge- stimmte Drogenpolitik, die nicht an Stadtgrenzen halt macht, für sinnvoll und notwendig." Obwohl im Vergleich zur Situation anderer teilnehmender Städte, wie z.B. Berlin, die Problema- tik in Karlsruhe rund um das Thema Cannabis bei Weitem nicht so dramatisch ist, steigt die Nachfrage nach dem von der Drogenberatung angebotenen Kurs "Reset C" für erstauffällige jugendliche Konsumenten deutlich. Die aktuelle öffentliche Debatte verunsichert Eltern, Lehrer und Mitarbeitende in der Jugendar- beit. Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche nach einer klaren Haltung und einem an- gemessenen Umgang mit Jugendlichen im Bezug auf das Thema Cannabis. Ein "Runder Tisch Cannabis" könnte hier eine wichtigen Beitrag leisten und zur Versachlichung der Thematik beitragen. Aus Sicht der Verwaltung sollten an diesem Runden Tisch Suchthilfeex- perten, Mediziner, Mitarbeitende der Jugendhilfe, Polizei, sowie Stadträtinnen und Stadträte mitarbeiten. Insofern wird sich im kommenden Jahr ein Unterausschuss des Jugendhilfeaus- schusses (früher Drogenkommission) mit dieser Thematik befassen.

  • Protokoll TOP 28
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    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 28 der Tagesordnung: Kontrollierte und lizenzierte Abgabe von Canna- bis, Gründung eines „Runden Tisches Cannabis“ Antrag der Stadträte Lüppo Cramer und Max Braun (KULT) sowie der KULT- Gemeinderatsfraktion vom 16. Oktober 2015 Vorlage: 2015/0606 Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung und Verweisung an den Jugendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Braun (KULT): Die Historie von Cannabis erstreckt sich über Tausende von Jahren. Bereits damals benutzten Hochkulturen in Indien, China, Afrika und Mitteleuro- pa Cannabis als zeremonielles Rauschmittel. 1929 wurde Cannabis dann nach einem Beschluss der Genfer Opiumkonvention in Deutschland verboten. Obwohl 18 der 19 teilnehmenden Staaten keine Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum von Can- nabis vermelden konnten. Davor war es in Apotheken erwerbbar. Wieso gibt es das Cannabis-Verbot heute noch? Der Besitz einer sehr kleinen Menge ist immerhin nicht mehr strafbar. Klar ist, wer kiffen will, kommt auch an Gras, fast überall und auch in Karlsruhe. Ob das im Schlossgarten ist, nachts beim Feiern in der Disco, mitten in der Innenstadt oder leider auch auf irgendeinem Schulhof. Eine Vielzahl von Dealern und Kleinkriminellen bringt Tag für Tag ihr grünes Kraut samt Zusätzen an den Mann. Schnell verdientes Geld, ist es doch möglich, mit Cannabis – wenn auch illegal – ein deutlich besseres Geschäft zu machen, als es mit einem normalen Angestelltenjob je denkbar wäre. Der Großteil dieser Menschen schreckt nicht davor zurück, das Rauschmittel mit schwe- reren und billigeren Substanzen zu verunreinigen, um den Profit noch mehr zu steigern. - 2 - Der Endnutzer ist es am Ende, der die Leiden des gestreckten Cannabis trägt. Man kann davon ausgehen, dass rund die Hälfte des sich im Umlauf befindlichen Haschisch und Marihuana verunreinigt wurde. Würden wir Cannabis lizenziert an unsere Bürger abge- ben, hätten wir die Kontrolle über die Substanz und somit auch die Verbraucherklarheit über die Inhaltsstoffe des Rauschmittels. Wie jede Droge, hat auch Cannabis Nebenwirkungen. Die sind aber nach Auffassung der Universitätsprofessoren aus Karlsruhe und Dresden, Dirk Lachenmeier und Jürgen Rehm, weitaus geringer als z. B. bei Alkohol, der in unserer Gesellschaft anerkannten Droge. Dies geht aus einer Studie der beiden vom Februar d. J. hervor. Wer also ge- sundheitliche Bedenken in die Debatte einbringt, verschließt entweder die Augen vor der Realität oder hat schlichtweg keine Ahnung von der Materie. Wer weiterhin das Cannabis-Verbot befürwortet, nimmt wissentlich in Kauf, dass es auf dem Schwarz- markt keinen Verbraucher- und keinen Jugendschutz gibt. Dass die Drogenpolitik der Bundesrepublik massiv gescheiter ist, liegt auf der Hand. Da- zu braucht man nur die Entwicklung der Zahl der Konsumenten in Deutschland betrach- ten. Gerade im Jugendalter ist leider oft genau das cool, was verboten ist. Wirft man einmal einen Blick in die Niederlande, nach Portugal, Uruguay, Colorado und wie die Staaten alle heißen, die sich diesen Vorstoß schon trauten, erkennt man, dass die Zahl der Konsumenten nach dem Beschluss zur legalen Ausgabe in jedem dieser Länder um mindestens 4 % abnahm. Ich möchte, dass verstanden wird, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion nicht um eine Marketingmaßnahme à la „Fangt doch alle an zu kiffen“ geht. Es geht vielmehr darum, nicht jeden Konsumenten zu kriminalisieren und sie vor ge- sundheitlichen Schäden durch Zusätze im Stoff zu bewahren. Auch hätte die Polizei wieder mehr Ressourcen frei, um wirkliche Kriminalität zu bekämpfen, muss sie sich doch zunehmend mit immer mehr Kleinstdelikten im Zusammenhang mit Cannabis herumschlagen. Dies geht aus einer Anfrage meiner Fraktion vom 17.03.2015 hervor. Die damit verbundenen Kosten wären in Aufklärung und Suchtprävention deutlich bes- ser investiert. Außerdem würde uns eine legale, besteuerte Abgabe hohe Einnahmen in die Kassen spülen, was gerade zum jetzigen Haushaltsstabilisierungsprozess passen würde. Ich verstehe nicht, aus welchem Grund man einem Erwachsenen verbieten sollte, nach getaner Arbeit einen Joint zu rauchen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird dieser nicht ausrasten, um sich schlagen, einen Wutanfall bekommen oder sonst irgendje- mandem in irgendeiner Form Schaden zufügen. Allerhöchstens wird er in einen tiefen Schlaf verfallen. Ganz anders sieht es hier schon bei Alkoholkonsumenten aus. Aber das wissen Sie selbst am Besten. Am Ende, aber nicht zuletzt, möchte ich erinnern, dass Cannabis bei diversen Krankhei- ten eine heilende und schmerzstillende Wirkung hat. Doch da die Preise in Apotheken den Schwarzmarktpreis um ein Vielfaches übertreffen, zwingen wir selbst die legal rau- chenden Patienten wieder zurück in die Illegalität. - 3 - Ich hoffe, genügend Gründe zumindest für einen runden Tisch genannt zu haben. Die- sen einzurichten ist notwendig, wenn man mittelfristig die Chance auf das Erteilen einer Ausnahmegenehmigung nutzen will. So habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion einen Antrag entworfen, der nicht jeden Konsumenten pauschal kriminalisieren soll. Eine An- tragsformulierung, der jeder, der sich liberal nennt, genauso wie jeder, der sich für eine Endkriminalisierung ausspricht, zustimmen müsste. Ich verstehe auch das Argument, dies sei ein bundespolitisches Thema und hätte nichts im Gemeinderat verloren. Allerdings ist es hier wie so oft: Wenn der Bund nichts tut, müssen die Kommunen reagieren. Die Antwort der Verwaltung, dass eine Antragsstel- lung aus rechtlichen Gründen zwingend vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medi- zinprodukte abgelehnt würde, kann ich so nicht hinnehmen. Natürlich würde ein An- trag unserer Stadt genauestens überprüft. Doch wenn ein öffentliches oder wissen- schaftliches Interesse vorliegt, ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein ähnlicher Antrag vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurde zwar abgelehnt. Die Berliner haben allerdings wichtige Unterlagen nicht mit eingereicht. Ein Antrag allein von der Stadt als Träger ist natürlich nicht ausreichend. Anträge von allen am Betäubungsmittelverkehr Teilnehmenden, also Abgabestellen, Anbauer, Hersteller, Erwerber, müssten eingereicht werden. Auch ob ein öffentliches oder wissenschaftli- ches Interesse vorliegt, müsste ebenfalls genauestens und detailliert begründet werden. Auch das blieb beim Antrag des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg aus. Eine weitere Entscheidungshilfe gaben die Berliner, weil sie forderten, Bezirksfremde und Besucher vom Erwerb auszuschließen, obwohl genau dieser Personenkreis die meis- ten Konsumenten in diesem Bezirk stellt. Auch hier sei gesagt, dass keiner dieser Perso- nengruppen den Hauptkonsum der Karlsruher darstellt. Weiter müsste ein Konzept zur Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs erarbeitet werden, in dem beispielsweise auch Überlegungen zu einer Zuverlässigkeits- prüfung der Erwerber getätigt werden müssen. Alle diese Vorgaben ließen sich meines Erachtens erfüllen, wenn man gemeinsam in Form eines runden Tisches über diese be- rät. So lange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bringt es selbstverständlich auch nichts, einen Antrag beim Bundesinstitut einzureichen. Aus diesen Gründen möchte ich die erste Ziffer unseres Antrags heute noch nicht ab- stimmen lassen. Da uns Punkt 2, die Einrichtung eines runden Tisches in Form einer Drogenkommission, vorab von der Stadtverwaltung zugesagt wurde, hoffen wir, hier alle Voraussetzungen in Kooperationen mit Suchthilfeexperten, Medizinern, Sozialpä- dagogen, der Polizei sowie mit engagierten Bürgern, die sich mit der Thematik ausken- nen, erfüllen zu können, und einen für alle Fraktionen akzeptablen Vorstoß beim Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte machen zu können. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Ein bisschen Ahnung von der Materie haben hier im Saal doch einige. Das muss man sicher sagen. Über Punkt 1 soll jetzt nicht abgestimmt werden. Trotzdem sollte man sicherlich das Eine oder Andere noch dazu sagen. So, wie es im Moment hier rüberkam, scheint es so, Herr Braun, dass Cannabis unproblematisch sei. So eng kann man es nicht sehen. Na- - 4 - türlich haben wir Probleme mit Alkohol. Wir haben auch Probleme mit Nikotin. Es gibt dort Missbrauch, der auch für die Gesellschaft negative Probleme hervorruft. Warum ein neues Problem anfangen? Dies sind zwei Bereiche, die wir als Kultur mit uns schleppen. Im Gegensatz zum Alkohol sehe ich auch bei der Situation mit Cannabis noch etwas anderes. Genussmittel steht hier. Der Genuss ist einerseits eine High- Situation, er hat aber auch ganz erhebliche Auswirkungen als psychoaktive Substanz auf das Gehirn. Es gibt schon nach kurzer Zeit Probleme im Kurzzeitgedächtnis. Es ist, wenn man Berichte aus Joint-Runden hört, oft ein ganz nettes Spielchen, weil der eine oder andere gar nicht mehr weiß, was er vor fünf oder zehn Minuten erzählt hat. Das macht oftmals sehr lustige Sachen. Es ist auch – das sollte man ganz deutlich betonen – bei jungen Menschen bis 18, 19 Jahre, bis die Gehirnreifung vervollständigt ist, ein großes Problem der Schädigung der Entwicklung, die dadurch stattfinden kann. Auch wissen wir, dass in dieser Phase die Rezeptoren, für die Cannabis da ist, wesentlich empfindlicher sind als in späteren Zei- ten. Der Punkt, dass es selbstverständlich ist, Cannabis zu nehmen, kann zu langfristigen sozialen und gesundheitlichen Schäden führen. Ich sehe im Moment keinen Grund, eine lizenzierte Freigabe zu machen, wie es heißt. Es wird auch immer wieder betont, dass es für medizinische Zwecke da sein könnte. Das ist wieder ein anderer Punkt, über den man reden kann. Sie wissen auch, Herr Braun, dass jetzt gerade auf Bundesebene – da gehört das ganze Thema eigentlich hin – die Drogenbeauftragte der Bundesregierung dabei ist, Aktivitäten zu entwickeln, wie man für Schwerkranke und für diejenigen, die medizinisch auf solche Substanzen angewiesen sind, eine Lösung finden kann. Das ist im Moment ganz aktuell in der Diskussion. Zum Punkt 2, der noch abgestimmt werden soll, kann man sicher sagen, das ist Aufga- be des Jugendhilfeausschusses. Brauche ich einen runden Tisch oder reichen die bishe- rigen Einrichtungen, die wir haben? Ich denke aber, es sollte dann nicht nur um Canna- bis gehen. Es gibt Ecstasy, Cristal Med usw. Wenn man Drogenprävention, wenn man die Problematik Drogen anspricht, gehören auch diese Themen dazu. Denn wenn man Cannabis alleine nimmt, haben wir wenig gewonnen, wenn man einen runden Tisch macht, der aus Fachleuten bestehen soll. Der Jugendhilfeausschuss soll sicherlich ent- scheiden, machen wir einen runden Tisch und in welcher Art und Weise machen wir den runden Tisch. Stadträtin Melchien (SPD): Den zweiten und jetzt einzig verblieben Punkt des Antrags der KULT-Gemeinderatsfraktion, diesen runden Tisch, dieses Expertengremium einzu- richten, unterstützt die SPD-Gemeinderatsfraktion. Die Thematik betrifft verschiedene Lebensbereiche und Fragestellungen. Das zeigen auch die Aussagen meiner Vorredner. Ich würde auch davon absehen, dieses Expertengremium jetzt noch zu überfrachten mit weiteren Themen. Sicher kann das im Jugendhilfeausschuss diskutiert werden. Aber ich würde davon absehen. Allein jetzt haben wir schon einige Fragestellungen aufgegriffen. Ich denke, wir sollten uns in einem angemessenen Rahmen mit dem Thema beschäfti- gen und nicht hier nach 4 ½ Stunden. Deswegen unterstützen wir das Ansinnen. - 5 - Dann wünschen wir uns aber auch eine Weitergabe dieser Erkenntnisse, die dann hof- fentlich gewonnen werden und der Einschätzung der Experten in Karlsruhe an die Ver- antwortlichen, die tatsächlich über das Thema zu entscheiden haben, nämlich insbe- sondere die gewählten Vertreter auf Bundesebene. So lange es im Deutschen Bundes- tag keine Mehrheit zur rechtlichen Änderung in dem Bereich gibt, hat natürlich auch ein Antrag der Stadtverwaltung keine Aussicht auf Erfolg. Das hat Herr Braun auch schon bestätigt. Wie wir vor Ort dann mit dem Thema weiter verfahren, sollte meines Erachtens dann auch von den Beratungen dieses Expertengremiums abhängen und von den Erkenntnis- sen, die da gewonnen werden. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Von der Intention her teilen wir das Anliegen des Antrags. Wir freuen uns auch, dass eine ausgewogene und ordentliche gute Stellungnahme der Verwaltung dabei herausgekommen ist. Es ist natürlich klar, wir haben keine Gesetzge- bungskompetenz. Aber schon heute gibt es viele Cannabis-Konsumentinnen und –Konsumenten, egal, aus welcher Schicht, in welchem Alter und auch aus welcher Par- tei. Das muss uns bewusst sein. Wir müssen mit dieser Situation umgehen. Wir können nicht aus ideologischen Gründen oder um konservative Menschen anzusprechen sagen, wir tabuisieren das, wir kriminalisieren das und schieben es damit in eine Ecke, wo am Ende die Schäden größer sind, als sie es wären, wenn wir einfach eine offene Politik damit betreiben würden. Alkohol und Nikotin haben schwerwiegende körperliche Folgen. Das ist weithin be- kannt. Das körperliche Risiko bei Cannabis ist hauptsächlich der Tabakrauch. Es gibt soziale Folgen beim Alkoholismus, die weitreichend bekannt sind. Natürlich sollte nie- mand verschweigen, dass das Risiko von sozialen Folgen auch bei Cannabis da ist. Die Gefahren beim Konsum müssen allen bewusst sein, z. B. ist bei Jugendlichen die Folge einer Psychose vorhanden. Das ist ein Problem. Deshalb soll der Jugendschutz gewahrt werden. Bei Erwachsenen gibt es keine Studie, die das belegt. Der so genannte Abhän- gigkeitspotentialindex endet bei Heroin mit 3,0, darunter stehen dann Tabak mit 2,21, Alkohol mit 1,93 und Cannabis mit 1,51. Nun wollen wir nicht ein weiteres Problem schaffen, Herr Stadtrat Dr. Müller. Aber wir sehen nicht ein, dass die großen Probleme nicht wirklich herzhaft angegangen werden, weil es gesellschaftlich nicht opportun ist, aber dieses offenbar kleinere Problem des- halb in eine Ecke geschoben wird. Ein riesiges Problem ist die Kriminalisierung. Das Kau- fen in geringen Mengen ist straffrei, während jemand, wenn er selbst Cannabis anbaut, sofort rechtlich Probleme bekommt. Deshalb kaufen die Leute ein und haben damit keine Kontrolle über die Inhaltsstoffe. Darin befinden sich Blei, Glassplitter oder, was vor allem in den USA häufig ist, Amphetamine, die dazu führen, dass letzten Endes die- se Leute von einer hochgradig abhängig machenden Droge, die auch so starke körperli- che Folgen hat, dass sie häufig zum Tode führt, süchtig gemacht werden. Es ist eine direkte Folge dessen, dass es keine Kontrolle des Staates darüber gibt. Das sind alles Dinge, die man auch vor allem in Schulen stärker besprechen sollte. Denn auch Jugendliche kommen an Cannabis ran, kommen auch an andere Drogen ran. Sie - 6 - müssen aufgeklärt werden, anstatt dass man so ein Thema tabuisiert, damit sie bewusst damit umgehen und bestenfalls verzichten. Die mangelnde Erfolgsaussicht dieses Antrags wurde von der Bundesstelle so bestätigt. Friedrichshain-Kreuzberg hat zwei Jahre lang an einem Antrag gearbeitet, der danach mehr oder weniger im Papierkorb gelandet ist. Natürlich wollen wir hier kein Geld zum Fenster herauswerfen. Aber wir sehen diesen runden Tisch als eine sehr gute Maßnah- me, um dieses Thema unaufgeregt und sachlich zu diskutieren und gemeinsam zu einer guten Lösung zu kommen, wie man Cannabis auch perspektivisch entkriminalisieren kann. Stadtrat Høyem (FDP): Ich möchte gerne mit Ihnen vier Erfahrungen und Überlegun- gen teilen: als Schulleiter, als Däne, als Deutscher und als FDP-Politiker. Vor einigen Jahren saß ich in meinem Schulleiterbüro mit 18 Cannabis-Tüten auf mei- nem Schreibtisch. Jede Cannabis-Tüte war sehr professionell gepackt und mit folgen- dem Text in deutsch, englisch und französisch versehen: „Nur zum persönlichen Kon- sum, nicht konfiszieren“. Einer unserer Schüler war Drogendealer. In 31 Jahren als Schulleiter in vier verschiedenen Ländern habe ich selbstverständlich viele Drogenkon- sumenten und von Zeit zu Zeit auch Drogendealer als Schüler gehabt. Als dieser junge Mann von der Schule verwiesen war und das Jugendamt und die Polizei die Aufklärung und Betreuungsarbeit begonnen hat, habe ich versucht, meine Berufserfahrung mit Drogen zu überdenken. Ich kann das in zwei Punkten formulieren. Falls ein Schulleiter, eine Schulleiterin meint, dass man in seiner oder ihrer Schule keine Drogen hat, dann ist meine Erfahrung, dass er oder sie unerlaubt naiv ist oder ein Lügner. Im KULT-Antrag werden zwei Gruppen von Cannabis-Konsumenten genannt. Ich kenne die beiden. Cannabis-Produkte gelten in weiten Bevölkerungskreisen als Genussmittel. Ich kenne diese Droge. Missbrauch, auch psychische Störungen und körperliche Begleit- erscheinungen sind möglich. Ja, ich kenne diese Gruppe. Die Cannabisdiskussion wird immer in den Schulen von der ersten Gruppe begonnen. Ressourcenstarke Schüler, die ohne Probleme von Zeit zu Zeit Cannabis genießen. Aber die Unkosten, die Leiden be- zahlen nicht die ressourcenstarken sondern die ressourcenschwachen Schüler. Für die erste Gruppe ist es eine intellektuelle Luxusdebatte, für die zweite Gruppe eine Lebens- katastrophe. Im Zentrum Kopenhagens liegt der so genannte Freistaat Christiania. Eine Gruppe jun- ger intellektueller Individualisten und Visionäre hat 1971 als Protest gegen das Estab- lishment Christiania illegal etabliert. Einer von vielen Slogans war „Freies Haschisch“. Christiania hat als spannendes Experiment angefangen. Viele der Initiatoren waren mei- ne Freunde und Kollegen. Diese Gruppen sind alle seit vielen Jahren wieder von Christi- ania weg. Gerade für diese ressourcenstarke Gruppe war es nur ein interessantes Lu- xusexperiment. Heute ist Christiania ein Tourismusmagnet. In der Pusher Street verkauft man offen und illegal Cannabis in allen verschiedenen Qualitäten für viele Millionen Euro jährlich. Aber Christiania selber ist längst ein Zentrum für Kriminalität, Drogenab- hängigkeit und auch deprimierende Schicksale. Als Experiment von Ressourcenstarken angefangen, die Unkosten und Leiden bezahlen wieder die Ressourcenschwachen. - 7 - Ich bin jetzt deutscher Staatsbürger. Ich bewundere, wie Deutschland und auch Karls- ruhe sich die Vergangenheit ausarbeitet. Aber ein interessantes Thema ist auch heute tabu: Drogen im Krieg. Wir wissen, dass Drogen in allen Kriegen, insbesondere im Viet- nam-Krieg, eine Rolle gespielt haben. Ich lese gerade das Buch „Der totale Rausch, Drogen im Dritten Reich“ von Norman Ohler. Viele ressourcenstarke Ärzte und Offiziere haben mit der Drogen Pervitin experimentiert und – ich zitiere: Ein großer Teil der Offi- ziere haben Pervitin mit sich getragen. Aber die Leidenden waren wieder die ressour- censchwachen Soldaten. Ich zitiere: Die Frage lautet nicht, Pervitin einzuführen oder nicht, sondern wie bekommt man die Benutzung wieder in die Hand. Pervitin wird mas- senhaft verwendet. Der letzte FDP-Bundesparteitag hat mit einer Mehrheit einem Antrag der JuLis zuge- stimmt, der ungefähr den gleichen Inhalt hat wie dieser Antrag von KULT. Ich habe es als Parteimitglied sehr unangenehm erlebt. Die Landespartei-FDP in Baden- Württemberg teilt nicht die Meinung des Bundesparteitags. Unsere Fraktion hat nichts gegen einen runden Tisch. Wir könnten der Verwaltung gerne folgen. Ich denke, dass man in diesem Kreis auch die Erfahrungen von Jugendrichtern und Jugendschöffen ein- bringen sollte. Cannabisprodukte gelten in weiten Bevölkerungskreisen als Genussmittel. Für diese res- sourcenstarke Gruppe ist die Debatte eine Luxusdebatte. Aber den Preis und die Leiden bezahlen die ressourcenschwachen Gruppen bei Missbrauch mit psychischen Störungen und körperlichen Begleiterscheinungen, nämlich die 5 – 8 % suchtkranken Can- nabiskonsumenten. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Auch diese Debatte wird immer sehr stark ideo- logisch geführt. Auch wenn alle Beteiligten sagen, es ist nicht so. In den wissenschaftli- chen Erkenntnissen steht nun einmal fest, dass – das wurde in vielen Äußerungen und Gedanken heute schon erwähnt – Alkohol einen weit höheren Schaden für die Men- schen hat, als z. B. der Konsum von Cannabis. Ich gebe dem Kollegen Dr. Müller Recht, Rauschmittel gehören unter das Jugendschutzgesetz. Dazu gehören Alkohol, Zigaret- ten, Nikotin, Cannabis und andere auch. Aber zu sagen, die eine ist die böse Droge und die andere ist nun einmal die, bei der sich dann eher der konservative Teil der Gesell- schaft das Recht auf Rausch nehmen darf, weil es aus irgendeinem Grund die gute Droge ist. Nein, es ist nicht die gute. Sie ist nun einmal etabliert. Damit wird viel Geld verdient. Die Industrie funktioniert in diesem Bereich. Pflänzchen – das wissen viele aus der Studentenzeit – kann man im WG-Zimmer anpflanzen. Das geht mit den anderen Drogen nicht ganz so einfach. Da kann man nicht so leicht kontrollieren. Es ist auch ein schönes, dickes Geschäft, das hier gemacht wird. Aber: Wer es ernst meint mit der Gesundheit, gerade von Jugendlichen, der kann nicht die eine Droge verbieten und die andere freigeben. Das geht nicht. Das ist eine Dop- pelmoral. Gerade junge Menschen sind kritisch, wenn die ältere Generation mit ihrer Doppelmoral kommt, den Alkohol schluckt. Wir haben genug Alkoholiker. Einmal Alko- holiker, immer Alkoholiker. Das ist nicht beherrschbar. Ein Alkoholiker muss sich zwin- gen, dem Alkohol fern zu bleiben. Jemand, der ein paar Mal Gras geraucht hat, von mir aus auch fünf Jahre lang, hat die Möglichkeit, davon wegzukommen. Ich will damit nicht sagen, dass Cannabis keine Droge ist. Ich will damit nur sagen, die Doppelmoral, - 8 - die wir in der Diskussion haben, ist falsch, löst die Probleme nicht und führt eher dazu, dass junge Menschen sagen, denen zeige ich es, ich rauche meine Tüte, während die sich mit irgendeinem billigen Fusel die Birne zuhauen. Wir sollten einmal sachlich über dieses Thema reden. Ich finde es gut, wenn es einen runden Tisch gibt. Kollege Dr. Müller, wenn wir jetzt verschiedene andere Drogen mit hineinpacken sollen – wir können gerne über alle reden -, muss auch Alkohol und Niko- tin mit auf den Tisch und nicht nur die, die man als verboten betrachtet. Eine Erkenntnis ist, weil es immer heißt „Einstiegsdroge“: Das ist Humbug, das ist er- wiesen. Nur, wenn Sie Cannabis in der Illegalität lassen, dann verursachen wir mit unse- rem Verbot, dass die anderen Mittel mit Cannabis zusammengebracht werden, weil dann vielleicht die gleichen Dealer auftauchen und dann verschiedene Dinge verkaufen. Lassen Sie uns das einfach trennen. Wir entkriminalisieren Cannabis. Wir klären dazu auf, packen auch Dinge ins Jugendschutzgesetz und gehen damit vernünftig um, wenn wir Kampagnen wie z. B. mit den rauchfreien Kneipen und Restaurants machen. Wie viele Rufe habe ich gehört, als wir diskutiert haben, raus mit dem Nikotin aus den Loka- len und Restaurants, damit wir einmal mit den kleinen Kindern dort hinein gehen und unsere Kleider sauber halten können. Wie viele haben aufgeschrien. Heute sagt keiner mehr etwas dagegen. Alle Kneipen machen ihr Geschäft und alle sind froh, dass die Luft besser ist. Lassen Sie uns einmal unkompliziert in diese Debatte hinein gehen, sachlich ran gehen, weniger emotional, weniger ideologisch, sondern eher zielgerichtet nach Lösungen su- chen. Stadtrat Kalmbach (GfK): Sie wissen sicher, in den 68er Jahren wurde relativ exzessiv gekifft, dass die damalige Kiffstärke 1/8 bis 1/10 der Stärke dessen hatte, was man heu- te konsumiert. Das war damals Kokolores. Ich habe durchaus Menschen kennen ge- lernt, die sind bei uns gestrandet, junge Leute, auch ältere, die waren völlig lebensun- tauglich. Ich sage: Alkohol kann genauso zerstören, auf eine andere Art und Weise. Ich sage immer: Beim Alkohol verwildern die Menschen, beim Cannabis-Extremkonsum werden die Leute lebensunfähig. Sie werden passiv und bekommen ihr Leben nicht mehr in den Griff. Jede Droge hat ihre eigenen Felder, wo sie etwas anrichtet. Ich habe zu viele gesehen, um das einfach nur als Genussmittel bezeichnen zu können. Ich habe zu viel gesehen, als dass ich sagen kann, eigentlich macht es fast nichts aus. Aber es gehen zu viele Leute drauf. Ihr Leben geht vor die Hunde, nur deswegen. Ich will keine Verteidigungsrede für den Alkohol halten. Aber ein Glas Rotwein am Abend oder alle paar Tage macht noch nicht süchtig. Aber eine Dosis Cannabis in der richtigen Dröhnung kann ein Menschenleben zerstören. Es kann zu Angstpsychosen führen. Das bitte ich einfach zu bedenken. Ein runder Tisch ist auf jeden Fall gut. Ein runder Tisch, bei dem man sich austauscht über die zwei Themenbereiche. Ich glaube auch nicht, dass wir alle Drogen hineinpa- cken können, sonst gibt es keine Qualität. Ich habe etwas dagegen, wenn man einfach locker, leicht in die Weltgeschichte hinein posaunt: Es ist einfach nur Genuss. Das ist es nicht. - 9 - Stadtrat Wenzel (FW): Lieber Kollege Braun, erst einmal vielen Dank, dass Sie uns eine Diskussion zu Punkt 1 Ihres Antrags erspart haben. Ich denke, es würde bis Mitternacht nicht reichen, wenn wir dies ausführlich ausdiskutiert hätten. Es gibt Leute, wie ich, die haben kein Sucht-Gen. Mir fehlt es gänzlich. Deshalb bin ich etwas ein Außenstehen- der. Aber als Vater von zwei Töchtern und Leiter von vielen Jugendgruppen ist mir das natürlich auch bekannt. Ich möchte aber noch auf einen Punkt hinweisen: Wir haben hier – und das, glaube ich, einvernehmlich – nichts dagegen, wenn wir uns an einem runden Tisch des Themas in- tensiv annehmen. Ich denke, es ist der richtige Zeitpunkt darüber zu diskutieren. Denn auch solche Länder wie die Vereinigten Staaten, die sehr konservativ sind, haben sich diesem Thema geöffnet. Warum sollen wir hier einfach zumachen? Wenn wir von Suchtmitteln reden, dann müssten wir Zucker, Schokolade und nicht nur Alkohol dazu nehmen. Das sind alles Themen. Was viel wichtiger ist, ist das Medizini- sche. Da gibt es Studien. Da bin ich überzeugt, dass Cannabis eine Alternative sein kann. Auch diesen Aspekt sollten wir mit hineinnehmen, nicht nur das Genussmittel. Den medizinischen Aspekt halte ich für viel wichtiger. Denn da fangen die Forschungen erst an. Ich denke, dass wir an einem solchen runden Tisch genau dieses Thema aufgrei- fen können. Wir werden aber durch diesen runden Tisch weder den illegalen Drogen- verkauf stoppen, noch die Bundesrepublik Deutschland zu anderen Gesetzgebungen bringen können. Aber wir können als Stadt zeigen, dass wir uns dieser Aufgabe an- nehmen und vielleicht einen Weg finden, erste schöne kleine Schritte in einem wichti- gen Thema als Signal zu senden. Ich denke, das ist eine wichtige Aufgabe. Der Vorsitzende: Rein satzungsmäßig ist es nicht möglich, Herr Braun, einfach einen Teil des Antrags wieder zurückzunehmen. Der Gemeinderat kann es tun, aber nicht der Antragsteller. Insofern wäre mein Vorschlag, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir diesen Unterarbeitskreis des Jugendhilfeausschusses machen. Das habe ich auch überall so wahrgenommen. Sie nennen es runden Tisch. Dann wird dort das Thema noch ein- mal fachlich miteinander besprochen. Dann hätten wir es sozusagen dorthin verwiesen. Dann können wir das jetzt so stehen lassen. Ich bitte aber, in diesem Arbeitskreis auch zu diskutieren, wo die kommunale Verant- wortung beginnt und wo sie endet. Das ist mir nämlich zeitweise hier in der Diskussion etwas unklar gewesen. Wir müssen uns natürlich über Drogenprävention im Rahmen unserer Aufgaben als Jugendhilfeträger austauschen. Das ist kein Thema. Aber hier ist doch eine gewisse Weltgestaltungseuphorie spürbar gewesen, wo ich nicht immer weiß, ob wir uns da nicht etwas übernehmen als Kommune, das uns jetzt auch noch alles aufzubürden. Da bitte ich einfach, dass der Arbeitskreis sich noch einmal Gedan- ken macht. Wenn Sie alle mit dem Vorgehen einverstanden wären, könnten wir den Tagesord- nungspunkt abschließen. - 10 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 21. Dezember 2015