Gluten- und laktosefreie Mahlzeiten in Kitas, Schülerhorten und Schulen in Karlsruhe

Vorlage: 2015/0603
Art: Anfrage
Datum: 15.10.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 35

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Gluten- und laktosefreie Mahlzeiten
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 13.10.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0603 35 öffentlich Gluten- und laktosefreie Mahlzeiten in Kitas, Schülerhorten und Schulen in Karls- ruhe 1. Trifft es zu, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt in Schülerhorten in Karlsru- he gluten- und laktosefreie Mahlzeiten anzubieten? 2. Ist sich die Stadt Karlsruhe bewusst, bzw. hat die Stadt Kenntnisse, dass es sich bei Unverträglichkeiten von Gluten und/oder Laktose um Krankheitsbilder handelt, die a) in der Bevölkerung weit verbreitet sind b) oft lebenslang bestehen bleiben und, wenn nicht mit entsprechender Diät usw. gegengesteuert wird, zu schwersten Folgekrankheiten wie Diabetes und Darmkrebs führen können? 3. Kann die Stadt die Auffassung teilen, dass ein fehlendes Angebot an geeigne- ten Mahlzeiten für Kinder mit den oben genannten Krankheitsbildern in Kitas, Schülerhorten und Schulen eine Diskriminierung darstellt, die dem Inklusions- gedanken entgegen steht? Wenn nein warum nicht? 4. Trifft folgendes zu: In Schülerhorten in Karlsruhe müssen Eltern jahrelang das dortige Mittagessen mit bezahlen, auch wenn dieses Mittagessen grundsätz- lich nicht wahrgenommen werden kann – weil das betreffende Kind an einer Unverträglichkeit von Gluten und/oder Laktose leidet? 5. Trifft es zu, dass die Stadt Karlsruhe gegenüber Eltern dahingehend argumen- tiert, dagegen ließe sich nichts machen, weil der Gemeinderat für Schülerhor- te ein pauschales Nutzungsgeld beschlossen hat, welches sowohl Betreuung als auch Verpflegung abdeckt? 6. Sollte es nicht stattdessen Aufgabe der Stadtverwaltung sein, den Gemeinde- rat auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und für Kinder, die aus Krankheits- gründen das Mittagessen grundsätzlich nicht wahrnehmen können (z. B. we- gen Gluten- und/oder Laktose-Unverträglichkeiten), eine entsprechend flexib- le, eltern- und kinderfreundliche Regelung zu erarbeiten und diese dann dem Gemeinderat vorzulegen? Wenn nein: warum nicht? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 7. In wie weit kommen in Karlsruhe Caterer für Mittagessen an Kitas, Schülerhor- ten und Schulen ihrer Kennzeichnungspflicht nach (Inhaltsstoffe bzw. Allerge- ne in den Mahlzeiten): a) An wie vielen Ausgabestellen (Kitas, Schülerhorte, Schulen) liegen diese Kennzeichnungen vor? b) An wie vielen Ausgabestellen (s.o.) liegen sie nicht vor? 8. Trifft es zu, dass es für Eltern derzeit oft nicht möglich ist, eine vorzeitige In- formation (via Internet oder mail) über den Speiseplan in Schülerhorten zu er- halten, z. B. um sich über mögliche Unverträglichkeiten seitens ihrer Kinder rechtzeitig zu informieren? a) Sieht die Stadt eine Notwendigkeit, hier mehr Flexibilität und Entgegen- kommen von Caterern zu verlangen und wird sie entsprechend tätig wer- den? Wenn nein: warum nicht? 9. Trifft es zu, dass auch in Kitas und Schulen in Karlsruhe keine gluten-und lak- tosefreien Mahlzeiten angeboten werden? Wenn nein: wo wird angeboten, wo nicht? 10. Ist die Stadtverwaltung bereit, Konzepte zu erarbeiten, wie laktose- und glu- tenfreie Mahlzeiten bedarfsgerecht in Kitas, Schülerhorten und Schulen in Karlsruhe angeboten werden können? Wenn nein, warum nicht? 11. Wie unterstützt bzw. berät die Stadtverwaltung Eltern von Kindern mit Lakto- se- und/oder Gluten-Unverträglichkeiten in Kitas, Schülerhorten, Schulen in Karlsruhe? Gluten- oder Laktose-Unverträglichkeit (oft kombiniert) ist eine schwere gesundheitli- che Einschränkung, die, wenn sie nicht richtig behandelt wird, zu schweren Folgeer- krankungen wie Diabetes und Darmkrebs führen kann. Die wichtigste Gegenmaß- nahme ist, Lebensmittel mit diesen Inhaltsstoffen zu meiden. Kinder und Jugendli- che, die an diesen Unverträglichkeiten leiden, brauchen in Kitas, Schülerhorten und Schulen ein bedarfsgerechtes Angebot an gluten- und laktosefreien Mahlzeiten. Erst recht insofern Kitas und Schulen immer mehr zu Ganztageseinrichtungen werden. Für dieses Ziel sind Konzepte zu erarbeiten. Ein „Geht nicht“ halten wir für unange- Sachverhalt / Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ messen, es wäre eine Option der Diskriminierung der mit diesen Krankheiten ge- schlagenen Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2015

  • Stellungnahme TOP 35
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 13.10.2015 eingegangen: 13.10.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0603 35 öffentlich Dez. 3 Gluten- und laktosefreie Mahlzeiten in Kitas, Schülerhorten und Schulen in Karlsruhe 1. Trifft es zu, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, in den Schülerhorten in Karlsruhe gluten- und laktosefreie Mahlzeiten anzubieten? Nein, dies trifft nicht zu. Das Angebot von gluten- und laktosefreien Mahlzeiten hängt von ört- lichen Begebenheiten, vom organisatorischen Aufwand und dem Essensanbieter ab. Die Frage kann also nicht generell beantwortet werden - die äußeren Rahmenbedingungen sind dabei immer zu berücksichtigen. 2. Ist sich die Stadt Karlsruhe bewusst, bzw. hat die Stadt Kenntnisse, dass es sich bei Unverträglichkeiten von Gluten und/oder Laktose um Krankheitsbilder handelt, die a) in der Bevölkerung weit verbreitet sind b) oft lebenslang bestehen bleiben und, wenn nicht mit entsprechender Diät usw. gegengesteuert wird, zu schwersten Folgekrankheiten wie Diabetes und Darm- krebs führen können? Im Schul- und Sportamt und auch in der Abteilung Kindertageseinrichtungen ist man sich bewusst, dass Lebensmittelunverträglichkeiten ernstzunehmende Krankheiten sind. In den Karlsruher Schulen wird für betroffene Kinder individuell mit den Eltern und im gemeinsa- men Austausch mit den Caterern nach Lösungen gesucht, den Kindern mittags eine warme Mahlzeit anbieten zu können. An manchen Schulen kann zum Beispiel bereits glutenfreies Essen angeboten werden. Ebenso stehen in den Mensen zum Teil Mikrowellengeräte zur Verfügung, in denen mitgebrachtes Essen der betroffenen Kinder erwärmt werden kann. In den Kindertageseinrichtungen der Stadt besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass mitge- brachtes Essen von den jeweiligen Hauswirtschaftskräften bzw. vom pädagogischen Perso- nal erwärmt und den Kindern serviert wird. Des Weiteren achtet das pädagogische Personal sehr darauf, dass die Kinder keine für sie unverträglichen Nahrungsmittel zu sich nehmen. 3. Kann die Stadt die Auffassung teilen, dass ein fehlendes Angebot an geeigneten Mahlzeiten für Kinder mit den oben genannten Krankheitsbildern in Kitas, Schülerhor- ten und Schulen eine Diskriminierung darstellt, die dem Inklusionsgedanken entgegen steht? Wenn nein: warum nicht? Die Kinder erleben in der Kita, den Schülerhorten und Schulen aus unterschiedlichen Gründen (kulturell, religiös, krankheitsbedingt), dass Kinder nicht alle Nahrungsmittel zu sich nehmen können. Die Einrichtungen vermitteln eine Atmosphäre und Kultur von Toleranz und Vielfalt und wirken diskriminierenden Äußerungen nachdrücklich entgegen. Seite 2 4. Trifft Folgendes zu: In Schülerhorten in Karlsruhe müssen Eltern jahrelang das dortige Mittagessen mitbezahlen, auch wenn dieses Mittagessen grundsätzlich nicht wahrge- nommen werden kann - weil das betreffende Kind an einer Unverträglichkeit von Glu- ten und/oder Laktose leidet? Ein separates Essensgeld wurde bisher nicht erhoben, da die Verpflegung von Kindern nicht ge- trennt von der Betreuungsleistung gesehen wird. Da nicht alle gereichten Lebensmittel Gluten und/oder Laktose enthalten, können die Kinder zumindest teilweise an den gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen. Beim "Ferienkochen" achtet das Personal darauf, ein entsprechendes alternatives Gericht zu kochen, so dass alle Kinder an den Mahlzeiten teilnehmen können. 5. Trifft es zu, dass die Stadt Karlsruhe gegenüber Eltern dahingehend argumentiert, dagegen ließe sich nichts machen, weil der Gemeinderat für Schülerhorte ein pauscha- les Nutzungsgeld beschlossen hat, welches sowohl Betreuung als auch Verpflegung abdeckt? Siehe Antwort zu Frage 6. 6. Sollte es nicht stattdessen Aufgabe der Stadtverwaltung sein, den Gemeinderat auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und für Kinder, die aus Krankheitsgründen das Mit- tagessen grundsätzlich nicht wahrnehmen können (z. B. wegen Gluten- und/oder Lak- tose-Unverträglichkeiten), eine entsprechend flexible, eltern- und kinderfreundliche Regelung zu erarbeiten und diese dann dem Gemeinderat vorzulegen? Wenn nein: warum nicht? Nach dem Schulgesetz, das den Ganztagesschulbetrieb regelt, besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Auch wenn die pädagogi- schen Konzepte der Ganztagesschulen verpflichtende Teilnahmen vorsehen, müssen Schülerin- nen und Schüler mit Unverträglichkeiten nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Es ent- stehen für die Eltern keine Kosten. Ein separates Essensgeld für die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen wurde bis jetzt nicht erhoben, da die Verpflegung von Kindern nicht getrennt von der Betreuungsleis- tung gesehen wird. Dementsprechend stellt die Stadtverwaltung bei gesonderter Verpflegung den unter Umständen anfallenden Mehraufwand der pädagogischen Fachkräfte auch nicht in Rechnung. Für Dritt- und weitere Kinder zahlen Eltern zurzeit ein Entgelt, das den Verpfle- gungsaufwand nicht abdeckt (Verpflegungsaufwand beläuft sich zur Zeit auf 70 Euro, Entgelt für Dritt- und weitere Kinder zur Zeit 49 Euro). Die Einführung eines separaten Essensgeldes hätte unter anderem zur Folge, dass Eltern für Dritt- und weitere Kinder das volle Verpfle- gungsentgelt zahlen müssten. Ein Vorstoß der Verwaltung, das Benutzungsentgelt für Dritt- und weitere Kinder auf Höhe des Verpflegungsaufwands anzuheben, wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 08.10.2014 abgelehnt. Eine Aufspaltung des Benutzungsentgelts für städtische Kindertageseinrichtungen in Betreu- ungs- und Verpflegungsentgelt ist grundsätzlich angedacht. 7. In wie weit kommen in Karlsruhe Caterer für Mittagessen an Kitas, Schülerhorten und Schulen ihrer Kennzeichnungspflicht nach (Inhaltsstoffe bzw. Allergene in den Mahl- zeiten): a) An wie vielen Ausgabestellen (Kitas, Schülerhorte, Schulen) liegen diese Kenn- zeichnungen vor? b) An wie vielen Ausgabestellen (s. o.) liegen sie nicht vor? Alle Caterer sind aufgefordert, der Kennzeichnungspflicht nachzukommen und entspre- chende Speisepläne zu erstellen. Seite 3 8. Trifft es zu, dass es für Eltern derzeit oft nicht möglich ist, eine vorzeitige Information (via Internet oder E-Mail) über den Speiseplan in Schülerhorten zu erhalten, z. B. um sich über mögliche Unverträglichkeiten seitens ihrer Kinder rechtzeitig zu informie- ren? a) Sieht die Stadt eine Notwendigkeit, hier mehr Flexibilität und Entgegenkommen von Caterern zu verlangen und wird sie entsprechend tätig werden? Wenn nein: warum nicht? Sobald der aktuelle Speiseplan vorhanden ist, wird dieser in der Einrichtung ausgehängt. Via Internet oder E-Mail ist die Versendung aus personellen Gründen nicht immer möglich. 9. Trifft es zu, dass auch in Kitas und Schulen in Karlsruhe keine gluten- und laktosefrei- en Mahlzeiten angeboten werden? Wenn nein: warum nicht? Kitas siehe Punkt 1+ 2, Schulen siehe Punkt 2. 10. Ist die Stadtverwaltung bereit, Konzepte zu erarbeiten, wie laktose- und glutenfreie Mahlzeiten bedarfsgerecht in Kitas, Schülerhorten und Schulen in Karlsruhe angebo- ten werden können? Wenn nein: warum nicht? Siehe Punkt 1. Bei den Caterern wird die Abteilung Kindertageseinrichtungen anregen, ent- sprechende laktose- und glutenfreie Mahlzeiten anzubieten. In den Schulen wird bereits auf die einzelnen Fälle eingegangen. Die Lösungen sind immer ab- hängig von der Leistungsfähigkeit des Caterers (siehe auch Punkt 2). 11. Wie unterstützt bzw. berät die Stadtverwaltung Eltern von Kindern mit Laktose- und/oder Gluten-Unverträglichkeiten in Kitas, Schülerhorten, Schulen in Karlsruhe? Den Eltern wird zugesagt, dass in den Einrichtungen darauf geachtet wird, dass die entspre- chenden Kinder keine ihnen unverträglichen Nahrungsmittel zu sich nehmen. Gegebenenfalls wird mitgebrachtes Essen gelagert und - falls erforderlich - aufgewärmt.

  • Protokoll TOP 35
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 35 der Tagesordnung: Gluten- und laktosefreie Mahlzeiten in Kitas, Schü- lerhorten und Schulen in Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 13. Oktober 2015 Vorlage: 2015/0603 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Dezember 2015