FSC-Zertifizierung im Karlsruher Wald
| Vorlage: | 2015/0600 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 15.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0600 26 öffentlich FSC-Zertifizierung im Karlsruher Wald 1. Die Stadtverwaltung berichtet, welche Erfahrungen mit der von der Landesregie- rung 2013 eingeführten FSC-Zertifizierung im Karlsruher Staatswald gemacht wurden und welche Auswirkungen sich hieraus auf den Zustand der betreffenden Wälder ergeben. 2. Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit die bisherigen Erfahrung und veränderte Rahmenbedingungen eine FSC-Zertifizierung auch für den Karlsruher Kommu- nalwald sinnvoll und realisierbar erscheinen lassen. 3. Das Ergebnis der Prüfung und mögliche finanzielle Auswirkungen werden im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beraten. 2012 hat die Landesregierung beschlossen, den Staatswald in Baden-Württemberg nach den Richtlinien des Forest Stewardship Council (FSC) bewirtschaften und zerti- fizieren zu lassen. Die Umsetzung erfolgt seit 2013. Ziel war und ist, das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung unserer Wälder zu stärken. Die Grüne Fraktion hält es für sinnvoll, öffentlich über die im Karlsruher Staatswald mit der FSC-Bewirtschaftung gemachten Erfahrungen zu informieren und die Ergeb- nisse zu diskutieren. Dabei ist zu prüfen, inwieweit eine FSC-Zertifizierung auch für den Karlsruher Stadtwald Synergien bringen kann. Bereits 2013 hatte die Grüne Gemeinderatsfraktion dies in einem Gemeinderatsantrag angeregt. Das Bürgermeis- teramt stand einer FSC-Zertifizierung damals grundsätzlich positiv gegenüber, sah aber Probleme in der Umsetzung. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Im Rahmen des Doppelhaushalts 2015/16 hat nun der Gemeinderat die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle für Naturschutz im Wald beschlossen. Die mittler- weile eingestellte Fachkraft könnte die Umstellung auf eine FSC-Bewirtschaftung auch im Karlsruher Stadtwald unterstützen. Der Karlsruher Kommunalwald ist bisher nach PEFC zertifiziert, so dass eine Umstel- lung gemäß den etwas strengeren FSC-Kriterien mit vertretbarem Mehraufwand möglich sein sollte. Neben den positiven ökologischen und sozialen Wirkungen einer naturnahen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Waldbewirtschaftung erhofft sich die Grüne Gemeinderatsfraktion von der FSC-Zertifizierung auch einen Werbeeffekt für die Vermarktung von Holz aus Karlsruher Wäldern. Das FSC-Siegel ist für viele um- weltbewusste Verbraucher eine wichtige Orientierungshilfe beim Einkauf. Hintergrund: Das Zertifikat des Forest Stewardship Council beruht auf dem weltweit bedeutendsten Nachhaltigkeitsstandard für Waldflächen. Die Bewertungskriterien umfassen dabei gleichermaßen wirtschaftliche, soziale und umweltrelevante Aspekte. Zu den Prinzipien des FSC zählen u.a. die Gewährleistung der Biodiversität und Schutzfunktionen des Waldes, die soziale und ökonomische Absicherung der im Wald Beschäftigten sowie eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Zoe Mayer Renate Rastätter Johannes Honné Joschua Konrad Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 13.10.2015 eingegangen: 13.10.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich : 15.12.2015 2015/0600 26 öffentlich Dez. 5 FSC-Zertifizierung im Karlsruher Wald - Kurzfassung - Der Stadtwald Karlsruhe wird schon bisher nachhaltig und naturnah bewirtschaftet. Seit 2001 ist er nach den „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“ (PEFC) Standards zertifiziert. Eine zusätzliche Zertifizierung nach den „Forest Stewardship Council“ (FSC) Standards würde diese umfassend nachhaltige Art der Waldbewirtschaftung besonders hervorheben mit zusätzlichen Schwerpunkten im sozialen und ökologischen Bereich. Die FSC- Zertifizierung würde für eine positive Außenwirkung der Stadt Karlsruhe sorgen und könnte zusätzlich als Marketing-Instrument genutzt werden. Das Zertifizierungsverfahren, die jährlichen Audits sowie Änderungen in der Art der Bewirtschaftung (z. B. Stilllegung von 5 % der Waldfläche) erfordern indes zusätzlichen finanziellen Aufwand. Erfahrungen aus dem Staatswald und anderen Kreisen zeigen, dass durch FSC-zertifiziertes Holz derzeit kein Mehrerlös erzielt wird. Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung. Zur Deckung der notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen wären vorrangig Mittel des Fachamtes, des Fachdezernats und nachrangig Deckungsmittel des allgemeinen Haushalts heranzuziehen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) ca. 14.000 € 2.000 € Haushaltsmittel : stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung berichtet, welche Erfahrungen mit der von der Landesregierung 2013 eingeführten FSC-Zertifizierung im Karlsruher Staatswald gemacht wurden und welche Auswirkungen sich hieraus auf den Zustand der betreffenden Wälder ergeben. Allgemeine Informationen: Auszüge aus der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag der Abg. Hans-Peter Storz u. a. SPD zum Thema Erfahrungen aus der Forest Stewardship Council (FSC) - Zertifizierung im landeseigenen Staatswald und weitere Perspektiven (siehe Anlage 1: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15/5570): "[...] ForstBW ist seit dem 16. Mai 2014 der größte FSC-zertifizierte Forstbetrieb in Deutschland. Der Staatswald mit 320.000 ha wurde als Ganzes und in einem Schritt zertifiziert und verfügt damit im bundesweiten Vergleich über ein Alleinstellungsmerkmal. Da bereits gute Voraussetzungen für eine FSC-Zertifizierung vorlagen, waren die zusätzlich notwendigen Schritte für ForstBW vergleichsweise problemlos in das bestehende System zu integrieren. Die FSC-Zertifizierung des Staatswaldes in Baden-Württemberg hat zu einer weiteren Qualitätsentwicklung in der Waldbewirtschaftung geführt, indem die bestehenden Abweichungen im Zertifizierungsprozess beseitigt wurden und nun höhere Qualitätsstandards gelten als bisher. Beispielhaft hierfür stehen der Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie die Weiterentwicklung der Waldentwicklungstypen im Staatswald. Mit der FSC-Zertifizierung im Staatswald werden dauerwaldartige Mischwaldstrukturen mit hoher ökologischer und ökonomischer Wertschöpfung angestrebt und flächige Kahl- und Räumungshiebe unterlassen [...]". "[...] Im Jahr 2013 sind für das Erstaudit Kosten in Höhe von 34.000 € entstanden. Im Jahr 2014 sind bisher Kosten von 3.700 € für ein Nachaudit anlässlich des Abschlusses der Anpassungsphase angefallen. Ferner wird jährlich für die Vereinsmitgliedschaft bei FSC- Deutschland ein Beitrag von 1.850 € entrichtet. Gegenwärtig lässt sich ein eventuell zusätzlicher Aufwand im Forstbetrieb für die Einführung und Umsetzung von FSC im Staatswald Baden-Württemberg nicht quantifizieren. Weiterführende Aussagen können erst nach einer mehrjährigen Umsetzungsphase der FSC- Zertifizierung im Forstbetrieb erfolgen [...]". "[...] Mit der FSC-Zertifizierung rückten Artenschutz und Biodiversität stärker in den Fokus der Waldbewirtschaftung. Besonders hervorzuheben ist die Orientierung der Waldbewirtschaftung an einem Leitbild naturnaher Waldökosysteme, die sich im Hinblick auf Baumartenzusammensetzung, Vorratsentwicklung, Dynamik und Struktur den natürlichen Waldgesellschaften annähern. Zusätzlich dienen Alt- und Totholzstrukturen durch die gezielte Ausweisung von bis zu 10 Habitatbäumen je Hektar sowie ein Netz von ungenutzten Referenzflächen dem Prozessschutz und damit der Artenvielfalt in besonderer Weise. Die neue Waldentwicklungstypenrichtlinie im Staatswald Baden-Württemberg orientiert sich zudem am gemischten Dauerwald und verzichtet auf Kahl- und großflächige Räumungshiebe. Hierdurch werden die Wälder älter, strukturreicher und vielfältiger. Der grundsätzliche Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie das Belassen des Nichtderbholzes im Wald führt zu einer weiteren Erhöhung der Biodiversität. Auf diese Weise wird auch der Nachhaltigkeit der Nährstoffkreisläufe in besonderer Weise Rechnung getragen [...]". Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Erfahrungen aus dem Staatswald - Betriebsteil Stadtkreis Karlsruhe Die Zertifizierung des Staatswaldes wird durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zentral gesteuert und verwaltungsmäßig betreut, daher kann das Forstamt hinsichtlich des Verwaltungsaufwands keine Angaben machen. Im vom städtischen Forstamt betreuten Staatswald ergeben sich zusätzliche Dokumentationspflichten. Der sehr umfassende Arbeitsauftrag mit Ergebniswürdigung, der gemeinsam mit den Mitarbeitern besprochen wird, sorgt für eine Bewertung der durchgeführten Maßnahmen und sichert die laufende Überprüfung von Qualitätsstandards. Konkrete Auswirkungen auf den Zustand des Staatswaldes im Stadtkreis Karlsruhe lassen sich innerhalb dieser kurzen Zeitspanne nicht feststellen. Für die wirkungsvolle Bekämpfung von Neophyten wie der Spätblühenden Traubenkirsche vor allem im Hardtwald müssen wirkungsvolle Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gefunden werden, sonst ist eine natürliche Verjüngung naturnaher und standortsgerechter Wälder nicht mehr möglich. 2. Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit die bisherigen Erfahrungen und veränderte Rahmenbedingungen eine FSC-Zertifizierung auch für den Karlsruher Kommunal- wald sinnvoll und realisierbar erscheinen lassen. Da der Stadtwald schon bisher nachhaltig und naturnah bewirtschaftet wird und seit 2001 nach den PEFC-Standards zertifiziert ist, ist die zusätzliche Zertifizierung nach den FSC-Standards wie im Staatswald sinnvoll und aus fachlicher Sicht wünschenswert und realisierbar. Das Zertifizierungsverfahren, die jährlichen Audits sowie Änderungen in der Art der Bewirtschaftung (z.B. Stilllegung von 5 % der Waldfläche) erfordern zusätzlichen finanziellen Aufwand. Aufgrund von Erfahrungsberichten zur FSC-Zertifizierung des Kommunalwaldes aus anderen Stadt- und Landkreisen (Stadt Heidelberg, Landkreis Heilbronn) ergeben sich für den Stadtwald Karlsruhe folgende Einschätzungen: Erstaudit: 3.000 bis 4.000 € zuzüglich Verwaltungs-/Personalkosten für mehrtägige Vorbereitung und Durchführung des Erst-Audits sowie für die Stakeholderbefragungen (z. B. Naturschutz- verbände). Hier ist noch einmal mindestens mit Kosten in gleicher Höhe zu rechnen. Das Erst- Audit dauert etwa fünf Tage unter Beteiligung der Amtsleitung, der Revierleiter und des Forstamtsbüros. Jährliche Kosten: Laut FSC Deutschland fallen für die Zertifizierung des Stadtwaldes Karlsruhe Kosten von durchschnittlich jährlich rund. 2.000 € an. Das sind Gesamtkosten von rund 10.000 € für eine Zertifikatslaufzeit von 5 Jahren. Hinzu kämen eigene Verwaltungs-/Personalkosten für die Vorbereitung und Durchführung des jährlichen Audits. Zum Vergleich: Die direkten Kosten der PEFC Zertifizierung im Stadtwald Karlsruhe belaufen sich derzeit auf 416 €/Jahr. Die Verwaltungs-/Personalkosten liegen auf niedrigem Niveau, da ein Audit nur alle 3-5 Jahre im Stadtwald stattfindet. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Folgende Anforderungen sind für den Stadtwald relevant und werden die Waldbewirtschaftung beeinflussen: Die Größe von Kahlschlägen ist auf maximal 0,3 Hektar begrenzt. Auch bisher wird bereits weitgehend auf großflächige Kahlschläge verzichtet. Da die Verjüngung von Lichtbaumarten (Eiche, Kiefer, Lärche, Pappel) allerdings ausreichend große Freiflächen erfordert, müssen hier ggf. bei FSC Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Die Stilllegung von 5 % der Waldfläche als sogenannte Referenzflächen bietet die Möglichkeit,natürliche Prozesse zuzulassen und zu beobachten (Prozessschutz). Die Stadt verzichtet damit aktiv auf den Holzerlös. Für die Bekämpfung von Neophyten, insbesondere der Spätblühenden Traubenkirsche wurden bisher keine wirkungsvollen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gefunden. Die mechanische Bekämpfung wird zu höheren Kosten mit ggf. schlechteren Ergebnissen führen. FSC hat festgelegt, dass die Wildbestände dahingehend angepasst werden, dass Waldverjüngung ohne Einzel- oder Flächenschutz möglich ist. Durch die intensive Erholungs- und Freizeitnutzung des Stadtwaldes ist die Bejagung enorm schwierig. Im Einzelfall wird es deshalb auch weiterhin notwendig sein, Verjüngungsflächen durch Einzel- oder Flächenschutz (Zaun) vor Wildverbiss zu schützen. Inwieweit diese Sondersituation im stadtnahen Wald vom Zertifizierer akzeptiert wird, ist ungewiss. Im schlimmsten Fall droht bei wiederholt festgestelltem übermäßigem Wildverbiss der Entzug des Zertifikats. Ein Vergleich der jeweiligen Kriterien für eine FSC- und eine PEFC-Zertifizierung (zusammenfassende Gegenüberstellung der TU Darmstadt) ist für Interessierte zur Vertiefung als Anlage 2 beigefügt. Auswirkungen und Synergien durch die gemeinsame FSC-Zertifizierung in Staats- und Stadtwald sind nicht zu erwarten, da die Audits unabhängig voneinander durchgeführt werden. Der Staatswald im Stadtkreis als einer von 44 Betriebsteilen im Land wird nicht jedes Jahr auditiert, während im FSC-zertifizierten Stadtwald ein jährliches Audit stattfindet. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die gleichen Firmen das Audit durchführen. In der Wahl der Zertifizierungsfirmen ist der Waldbesitzer frei. Auch hinsichtlich der Holzvermarktung sind keine Synergieeffekte zu erwarten. Erfahrungen aus dem Staatswald und anderen Kreisen zeigen, dass durch FSC-zertifiziertes Holz kein Mehrerlös erzielt wird. 3. Das Ergebnis der Prüfung und mögliche finanzielle Auswirkungen werden im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beraten. Das Thema wird voraussichtlich im AföE am 10.03.2016 behandelt.
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 5570 30. 07. 2014 Antrag der Abg. Hans-Peter Storz u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Erfahrungen aus der Forest Stewardship Council (FSC)- Zertifizierung im landeseigenen Staatswald und weitere Perspektiven Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich der Prozess der FSC-Zertifizierung im landeseigenen Staatswald ge- staltet hat; 2. welche grundsätzlichen Abweichungen vom FSC-Standard sich im Rahmen der Zertifizierung ergeben haben; 3. welche betrieblichen Veränderungen beim Landesbetrieb ForstBW notwendig waren, um die Zertifizierung zu erhalten; 4. welche Kosten 2013 und 2014 durch die Zertifizierung und bereits getätigte Maßnahmen im Forstbetrieb zur Anpassung an den FSC-Standard angefallen sind; 5. in welchem Maße der Artenschutz und die Biodiversität im Rahmen der FSC- Zertifizierung des Staatswaldes Baden-Württemberg gestärkt werden; 6. welche Reaktionen sie bisher auf die erfolgreiche FSC-Zertifizierung erhalten hat; 7. wie sich der Prozess der FSC-Zertifizierung bundesweit im Staats-, Körper- schafts- und Privatwald entwickelt und entwickelt hat; Eingegangen: 30. 07. 2014 / Ausgegeben: 26. 08. 2014 Landtag von Baden-WürttembergDrucksache 15 / 5570 2 8. welches vorläufige Fazit sie aus der bislang durchgeführten Zertifizierung zieht. 29. 07. 2014 Storz, Käppeler, Kopp, Reusch-Frey, Rolland SPD Begründung Unser Staatswald übernimmt eine Vorbildfunktion in der baden-württembergi- schen Waldbewirtschaftung. Aus diesem Grund hat das Land in seinem Staatswald die FSC-Zertifizierung durchgeführt, die nun im Mai 2014 erfolgreich abgeschlos- sen wurde. Im Rahmen der Zertifizierung wurden sowohl ökologische als auch so- ziale (Arbeitssicherheit und die Gesundheitsvorsorge der Forstbeschäftigten) und ökonomische Kriterien von unabhängigen externen Auditoren begutachtet. Die Ergebnisse aus der Begutachtung des größten FSC-zertifizierten Waldbesitzers in Deutschland müssen nun ausgewertet werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 21. August 2014 Nr. Z(52)-0141.5/413 F nimmt das Ministeri- um für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich der Prozess der FSC-Zertifizierung im landeseigenen Staatswald ge- staltet hat; Zu 1.: Der Prozess der FSC-Zertifizierung der Waldbewirtschaftung im Staatswald wurde am 16. Mai 2014 erfolgreich abgeschlossen und lässt sich in drei wesentliche Pha- sen untergliedern: Auditierung, Anpassung und Umsetzung. Auditierungsphase: Im Frühsommer 2012 wurde von der Zertifizierungsstelle LGA InterCert GmbH mit dem Voraudit die grundsätzliche Zertifizierungsfähigkeit geprüft. Das Voraudit beinhaltete die Vor-Prüfung der Betriebsleitung und der Betriebsteile bei zwei un- teren Forstbehörden. Parallel wurden in einer schriftlichen Befragung potenzielle Stakeholder beteiligt. Zudem wurde mit einer Pressemitteilung über den Prozess informiert und zur breiten Beteiligung am Zertifizierungsprozess des Staatswaldes aufgerufen. Die formale „Stakeholder-Konsultation“ wurde mit einer öffentlichen Veranstaltung abgeschlossen. Das Voraudit hatte zum Ergebnis, dass ForstBW grundsätzlich zertifizierungsfähig ist. Im Frühherbst 2012 eröffnete die Zertifizierungsstelle LGA InterCert GmbH mit dem Hauptaudit eine intensive Überprüfung der bestehenden forstlichen Standards im Staatswald Baden-Württemberg. Neben der Prüfung aller führungsrelevanter Prozesse in der Betriebsleitung wurden acht Betriebsteile bei den unteren Forstbe- hörden auditiert. Zu den Prüfungen vor Ort wurden weitere Stakeholder hinzuge- zogen und befragt. Hierzu hatte die Zertifizierungsstelle LGA InterCert GmbH in den regionalen Zeitungen informiert. Die Betriebsleitung von ForstBW wurde im Januar 2013 über das Ergebnis des Hauptaudits informiert. Demnach waren vor einer FSC-Zertifikatsübergabe an Landtag von Baden-WürttembergDrucksache 15 / 5570 3 ForstBW vier Hauptabweichungen zu schließen. Weitere zwölf Nebenabweichun- gen sollen bis zum nächsten Audit beseitigt werden. Der Auditbericht wurde unter folgendem Link: http://fsc.force.com/servlet/servlet.FileDownload?file=00P4000 000OWfreEAD veröffentlicht. Anpassungsphase: In der Anpassungsphase wurden von ForstBW Lösungswege für die Haupt- und Nebenabweichungen erarbeitet. In einem intensiven Austausch mit der Zertifizie- rungsstelle, FSC-Deutschland und FSC-International wurden alle Abweichungen bis zum April 2014 abgearbeitet und insbesondere die vier Hauptabweichungen erfolgreich geschlossen. Umsetzungsphase: Seit der Zertifikatsvergabe am 16. Mai 2014 gilt bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes in Baden-Württemberg der FSC-Standard. Die Betriebsleitung hat die Betriebsteile sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die notwendigen Änderungen ausführlich informiert. Gesamtbewertung des Prozesses: ForstBW ist seit dem 16. Mai 2014 der größte FSC-zertifizierte Forstbetrieb in Deutschland. Der Staatswald mit 320.000 ha wurde als Ganzes und in einem Schritt zertifiziert und verfügt damit im bundesweiten Vergleich über ein Allein- stellungsmerkmal. Da bereits gute Voraussetzungen für eine FSC-Zertifizierung vorlagen, waren die zusätzlich notwendigen Schritte für ForstBW vergleichsweise problemlos in das bestehende System zu integrieren. Die FSC-Zertifizierung des Staatswaldes in Baden-Württemberg hat zu einer wei- teren Qualitätsentwicklung in der Waldbewirtschaftung geführt, indem die beste- henden Abweichungen im Zertifizierungsprozess beseitigt wurden und nun höhere Qualitätsstandards gelten als bisher. Beispielhaft hierfür stehen der Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie die Weiterentwicklung der Waldent- wicklungstypen im Staatswald. Mit der FSC-Zertifizierung im Staatswald werden dauerwaldartige Mischwaldstrukturen mit hoher ökologischer und ökonomischer Wertschöpfung angestrebt und flächige Kahl- und Räumungshiebe unterlassen. 2. welche grundsätzlichen Abweichungen vom FSC-Standard sich im Rahmen der Zertifizierung ergeben haben; Zu 2.: Im Rahmen des Hauptaudits wurden vier grundsätzliche Hauptabweichungen fest- gestellt, die sich mit einer noch nicht ausreichenden Kommunikation (Mitarbeiter- information), der noch nicht FSC-konformen Beschreibung von schützenswerten Wäldern, der nicht abschließend geregelten FSC-Logoverwendung sowie dem noch stattfindenden Einsatz von chemischen Bioziden auseinandersetzten. Als Nebenabweichungen wurden bspw. eine verbesserungswürdige Kontrolle der Arbeiten im Wald, die bessere Integration sozialer Auswirkungen der Waldbe- wirtschaftung in die forstliche Planung, die teilweise Nutzung von Nichtderbholz (Vollbaumnutzung), die mancherorts überhöhten Wildbestände und erfolgte Kahl- oder Räumungshiebe sowie Bodenbearbeitungen genannt. 3. welche betrieblichen Veränderungen beim Landesbetrieb ForstBW notwendig waren, um die Zertifizierung zu erhalten; Zu 3.: Für eine Erteilung des FSC-Zertifikats mussten die vier Hauptabweichungen ge- schlossen werden. Die Abweichungen „Information der Mitarbeitenden“, „FSC- konforme Schutzgebietsbeschreibungen“ und „Logoverwendung“ konnten ohne betriebliche Veränderungen abgearbeitet werden, indem entsprechende Schulun- gen, Beschreibungen der schützenswerten Wälder gegenüber der Zertifizierungs- Landtag von Baden-WürttembergDrucksache 15 / 5570 4 stelle LGA InterCert GmbH und eindeutige Regelungen zur Logoverwendung durchgeführt bzw. umgesetzt wurden. Im Kontext mit der Hauptabweichung „Einsatz chemischer Biozide“ hat sich ForstBW verpflichtet, zukünftig auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Waldwirtschaft zu verzichten. Hierzu wurde ein betriebliches Ma- nagementkonzept ausgearbeitet, das die wirkungsvollen Elemente eines integrier- ten Waldschutzes beinhaltet. Der Schwerpunkt dieses Konzepts liegt in vorbeu- genden Maßnahmen, die waldbauliche, biologische und mechanisch/technische Maßnahmen sinnvoll und effektiv miteinander kombinieren, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu unterbinden. Weiterhin werden in der Holzvermarktung die betrieblichen und logistischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Schutz- spritzungen von lagerndem Stammholz zukünftig nicht mehr notwendig sind. Mit dem Einführungsschreiben zur FSC-Zertifizierung wurden die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter über diese Maßnahmen ausführlich unterrichtet. 4. welche Kosten 2013 und 2014 durch die Zertifizierung und bereits getätigte Maßnahmen im Forstbetrieb zur Anpassung an den FSC-Standard angefallen sind; Zu 4.: Im Jahr 2013 sind für das Erstaudit Kosten in Höhe von 34.000 € entstanden. Im Jahr 2014 sind bisher Kosten von 3.700 € für ein Nachaudit anlässlich des Ab- schlusses der Anpassungsphase angefallen. Ferner wird jährlich für die Vereinsmit- gliedschaft bei FSC-Deutschland ein Beitrag von 1.850 € entrichtet. Gegenwärtig lässt sich ein eventuell zusätzlicher Aufwand im Forstbetrieb für die Einführung und Umsetzung von FSC im Staatswald Baden-Württemberg nicht quantifizieren. Weiterführende Aussagen können erst nach einer mehrjährigen Um- setzungsphase der FSC-Zertifizierung im Forstbetrieb erfolgen. 5. in welchem Maße der Artenschutz und die Biodiversität im Rahmen der FSC- Zertifizierung des Staatswaldes Baden-Württemberg gestärkt werden; Zu 5.: Mit der FSC-Zertifizierung rückten Artenschutz und Biodiversität stärker in den Fokus der Waldbewirtschaftung. Besonders hervorzuheben ist die Orientierung der Waldbewirtschaftung an einem Leitbild naturnaher Waldökosysteme, die sich im Hinblick auf Baumartenzusammensetzung, Vorratsentwicklung, Dynamik und Struktur den natürlichen Waldgesellschaften annähern. Zusätzlich dienen Alt- und Totholzstrukturen durch die gezielte Ausweisung von bis zu 10 Habitatbäumen je Hektar sowie ein Netz von ungenutzten Referenzflä- chen dem Prozessschutz und damit der Artenvielfalt in besonderer Weise. Die neue Waldentwicklungstypenrichtlinie im Staatswald Baden-Württemberg orientiert sich zudem am gemischten Dauerwald und verzichtet auf Kahl- und großflächige Räumungshiebe. Hierdurch werden die Wälder älter, strukturreicher und vielfälti- ger. Der grundsätzliche Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie das Belassen des Nichtderbholzes im Wald führt zu einer weiteren Erhöhung der Bio- diversität. Auf diese Weise wird auch der Nachhaltigkeit der Nährstoffkreisläufe in besonderer Weise Rechnung getragen. 6. welche Reaktionen sie bisher auf die erfolgreiche FSC-Zertifizierung erhalten hat; Zu 6.: Bislang überwiegen positive Rückmeldungen zur FSC-Zertifizierung des Staats- waldes Baden-Württemberg. Insbesondere die Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Sozialverbände begrüßen die Zertifizierung ausdrücklich. Landtag von Baden-WürttembergDrucksache 15 / 5570 5 Kritische Rückmeldungen wurden vonseiten der Energieholzbranche geäußert. 7. wie sich der Prozess der FSC-Zertifizierung bundesweit im Staats-, Körper- schafts- und Privatwald entwickelt und entwickelt hat; Zu 7.: Die FSC-zertifizierte Waldfläche nimmt bundes- und weltweit kontinuierlich zu. Für Deutschland beruhen die Zuwächse im Wesentlichen auf der FSC-Zertifizie- rung von Staatswäldern, zuletzt von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die Zahl der zertifizierten kommunalen Forstbetriebe wächst ebenfalls stetig an. Bei den privaten Forstbetrieben ist eine stagnierende Tendenz erkennbar. 8. welches vorläufige Fazit sie aus der bislang durchgeführten Zertifizierung zieht. Zu 8.: Das FSC-Zertifizierungsverfahren wurde nach knapp zwei Jahren mit der Über- gabe des FSC-Zertifikats am 16. Mai 2014 erfolgreich abgeschlossen. Die Kom- plettzertifizierung von ForstBW als dem derzeit größten nach FSC-zertifizierten Forstbetrieb mit 320.000 ha Wald ist in Deutschland einmalig. Die Impulse aus dem Zertifizierungsprozess wirken sich nachhaltig positiv auf die Qualitätsentwicklung in der Staatswaldbewirtschaftung aus. Die umfassende Parti- zipation von Stakeholdern im FSC-Zertifizierungsprozess bot vielfältige Möglich- keiten der konstruktiven Beteiligung, von der ForstBW aktuell profitiert hat und in Zukunft weiter profitieren wird. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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Anlage 2 (Zur Vertiefung für Interessierte) FSC und PEFC – Die jeweiligen Kriterien im Vergleich Sich nach den international geltenden PEFC- sowie FSC-Standards zertifizieren zu lassen, ist ein freiwilliger Akt und geschieht auf Initiative des Waldbesitzers hin. Auch wenn der Trend durch das wachsende ökologische Bewusstsein und damit die sich ändernden Marktbedingungen eindeutig dahingeht, dass sich immer mehr Unternehmen und Institutionen nach einem oder sogar beiden Labels zertifizieren lassen – geschenkt bekommen die Antragssteller nichts: Sie verpflichten sich stattdessen zu einer dezidiert umweltbewussten, nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Einhaltung grundlegender Standards. Sie unterziehen sich freiwillig bestimmten Kontrollmechanismen durch den Zertifizierer. Im Folgenden haben wir eine Übersicht zusammengestellt, der die einzelnen Kriterien, Standards und genauen Anforderungen beider Labels thematisch nebeneinander gestellt sind. In vielen Punkten formulieren die Richtlinien beider Labels ähnliche oder identische Vorgaben. In einigen Punkten sind die Vorgaben des FSC darüber hinaus noch etwas strenger als die des PEFC oder gehen weit stärker ins Detail. In beiden Fällen jedoch dient der Standards-Katalog als Grundlage einer umweltschonenden und nachhaltig angelegten Waldbewirtschaftung, die auch an die Generationen von morgen und übermorgen denkt... PEFC FSC Der PEFC wurde 1999 in Paris von elf nationalen PEFC-Körperschaften gegründet. PEFC hat 33 nationale Organisationen weltweit und ist damit die größte Dachorganisation für Waldzertifizierung. Die Kriterien für PEFC wurden nach den Entscheidungen der Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa (Helsinki 1993/Lissabon 1998) von 37 beteiligten Nationen entwickelt. Der FSC wurde 1993 in Toronto (Kanada) gegründet, als Reaktion auf den UN-Gipfel in Rio de Janeiro. Beteiligt waren Waldeigner, indigene Völker, Umweltgruppen und sozialen Verbände sowie Vertreter aus der Holzindustrie aus 25 Ländern. Sie erstellten für alle Mitglieder verbindliche Prinzipien und Kriterien für eine verantwortungsbewusste Waldbewirtschaftung entsprechend der Empfehlungen von Rio. Ziel von PEFC ist die Dokumentation, Verbesserung und Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung nach gleichsam ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Standards. Die Waldzertifizierung bietet darüber hinaus ein hervorragendes Marketinginstrument für den nachwachsenden Rohstoff Holz, das zur Verbesserung des Images der Forstwirtschaft und ihrer Marktpartner beiträgt. Damit eine PEFC-Waldzertifizierung erfolgreich ist, müssen alle weiterverarbeitenden Betriebe, die in der Produktkette (Chain of Custody, Ziel des FSC ist „Förderung einer umweltverantwortlichen, sozial verträglichen und ökonomisch tragfähigen Bewirtschaftung der WÄlder der Erde“. Der Wald als Lebensraum verschiedener Tier- und Pflanzenarten sowie als Lebensgrundlage indigener Völker muss ebenso bewahrt werden, wie die wirtschaftlichen und sozialen Interessen bei der Waldnutzung Berücksichtigung finden müssen. Der FSC schafft Bedinungen, die es der Holz- und Holz verarbeitenden Industrie ermöglichen, ihre Arbeit langfristig fortzuführen. Die kurz: CoC) eine Rolle spielen, daran mitarbeiten, dass das Holz mit PEFC- Zertifikat den Endverbraucher auch erreicht. Deshalb ist auch eine Zertifizierung der holzwirtschaftlichen Betriebe in der Produktkette notwendig. Ein gültiges Zertifikat ist die Voraussetzung für die Verwendung des PEFC-Logos. Produktkette (Chain of Custody, kurz: CoC) ist Teil der Nachhaltigkeitsidee des FSC. Produkte mit FSC-Siegel gewährleisten, dass alle Betriebe in der Produktkette (von der Rohstoffgewinnung bis zum Hersteller) zertifiziert sind. Der PEFC ist eine Organisation ohne finanzielle Interessen. Die höchste Vertretung von PEFC Deutschland ist der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat. Er hat 18 Mitglieder. Davon sind neun Waldbestizer. Die anderen neuen Sitze im Rat verteilen sich auf Vertreter der Holz- und Papierindustrie, Gewerkschaften, Vertriebsunternehmen, Umweltverbände, Verbraucherorganisationen und andere Interessengruppen. Umweltverbände und soziale Gruppen haben vier Sitze. Der FSC ist eine unabhängige Mitgliederorganisation ohne finanzielle Interessen, der alle Interessen gleichermaßen zu berücksichtigen sucht. Um dies sicherzustellen, hat der FSC ein 3-Kammer- System festgelegt, in dem Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialinteressen mit jeweils gleichem Stimmrecht vertreten sind. Dieses System wird in allen Gremien, ganz gleich ob auf nationaler oder internationaler Eben angewendet. Mitglieder – egal ob Einzelpersonen oder Vertreter von Organisationen – werden entsprechend ihrem Hintergrund einer der Kammern zugeordnet (z. B. ein Vertreter der Holzindustrie der Wirtschaftskammer). Der PEFC vergibt Zertifikate an Regionen. Die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung wird auf regionaler Ebene kontrolliert, da Nachhaltigkeitsweiser wie Biodiversität auf einzelbetrieblicher Ebene nicht überprüfbar sind. Innerhalb einer Region bilden Interessengruppen eine regionale Arbeitsgruppe, die vorhandene Daten der Betriebe dokumentiert und kontrolliert. Zu den Aufgaben der AG gehört die Erstellung eines regionalen Waldberichtes. Nach dessen Fertigstellung überprüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle die Konformität mit den Anforderungen des PEFC. Der FSC steht für eine Zertifizierung von Einzelbetrieben oder Gruppen von Forstbetrieben, die sich zusammengeschlossen haben. Die Betriebe werden einzeln und jährlich durch einen unabhängigen Zertifizierer in einem Audit vor Ort überprüft, ob sie die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Standards nach FSC einhalten. Durch den einzelbetrieblichen Ansatz findet eine klare Verantwortungszuweisung an den Waldbewirtschafter statt. Der Zertifikatshalter erhält einen Bericht, der seine forstwirtschaflichen Tätigkeiten nach den FSC-Kriterien konkret bewertet. Mit einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung erhält der Antragssteller eine PEFC-Urkunde, die seine Zertifizierung belegt. Der Waldeigentümer verpflichtet sich dadurch, Zugang zu allen Waldflächen zu gewähren und alle Informationen über diese bereitzustellen. Die Einhaltung der Standards wird stichprobenartig bei Vor-Ort-Audits durch eine unabhängige Gesellschaft geprüft. Die Vor einer erstmaligen Zertifizierung nimmt ein unabhängiger Zertifizierer ein vorherige Vor-Ort-Prüfung des jeweiligen Betriebs vor. Nach einer erfolgten Zertifizierung finden jährliche Vor-Ort-Audits in jedem Forstbetrieb statt, um zu überprüfen, dass die FSC-Standards eingehalten werden. Die Einhaltung der Standards innerhalb einer Gruppe wird durch einen Gruppenvertreter mit Hilfe eines internen Monitoringsystems sichergestellt. stichprobenartige, jährliche Prüfung umfasst stets einen repräsentativen Teil der innerhalb einer Region teilnehmenden Betriebe. Eine eigenständige Akkreditierung für das PEFC-Verfahren ist nicht vorhanden. Die vom PEFC bevollmächtigten Akkreditierer müssen jedoch internationale ISO-Standards erfüllen. Um dies sicherzustellen, müssen die Zertifizierer des PEFC bei einer nationalen Akkreditierungsstelle nach internationalen Normen für Produktzertifizierung akkreditiert sein. Eine systematische eigene Kontrolle, ob die Zertifizierer das PEFC-Verfahren vor Ort korrekt umsetzen, findet nicht statt. Der FSC akkreditiert Zertifizierungsorganisationen auf Grundlage eines Regelwerks. Die Akkreditierung erfolgt nach einer Überprüfung des Zertifizierers und einer Teilnahme an einem Vor-Audit eines zu zertifizienden Betriebs. Der FSC überprüft seine akkreditierten Zertifizierer jährlich darauf, dass sie den internationalen ISO- Anforderungen entsprechend arbeiten bzw. im Sinne des FSC Prüfungen vornehmen. Weltweit werden 200 Millionen Hektar Waldfläche nach dem PEFC-Standard bewirtschaftet. In Deutschland sind es 7,2 Millionen Hektar (Stand 2009). Mehr als 113 Millionen Hektar Wald werden nach den Prinzipien und Kriterien des FSC weltweit bewirtschaftet. In Deutschland sind rund 480.000 Hektar (Stand Mai 2009) Wald nach FSC-Kriterien zertifiziert. Nach den PEFC-Standards handelt es sich um nachhaltige Waldbewirtschaftung, wenn „die biologische Vielfalt, Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler und nationaler Eben zu erfüllen, erhalten wird und anderen Ökosystemen kein Schaden zugefügt wird“. Leitbild der angestrebten Wirtschaftswäler sind naturnahe Waldökosysteme, in denen die biologische Vielfalt und damit verbundene Werte wie Wasserressourcen, Böden und besondere Landschaften erhalten und gefördert werden. Nur ökologisch stabile Waldsysteme können nach Auffassung des FSC die Leistungsfähigkeit des gesamten Naturhaushaltes sicherstellen. Die Waldbewirtschaftung hat deshalb ausdrücklich „nach dem Vorsorgeprinzip“ zu erfolgen, umweltbeeinträchtigende Maßnahmen müssen also ausgeschlossen oder minimiert werden. Landeseigene bzw. -typische gesetzliche und beispielsweise tarifvertragliche Forderungen werden berücksichtigt. Die Prinzipien des FSC ergänzen die landeseigenen Gesetze und Bestimmungen. Der Waldbesitzer verpflichtet sich vertraglich zur Einhaltung der FSC-Standards und - Kriterien. Es sind Bewirtschaftungspläne zu erstellen, die eine dauerhafte Bewaldung garantieren. Lichtet sich der Wald, soll er mit standortgerechten Baumarten verjüngt werden. Es sollen „Mischbestände mit standortgerechten Baumarten erhalten bzw. aufgebaut werden.“ Dabei soll ein „hinreichender Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften“ angestrebt Forstbetriebe mit Betriebsplänen sind relevante und ihnen zugängliche umweltbezogene Grundlagenerhebungen sowie Raum- und Fachplanungen bekannt. Sie haben die Ergebnisse entsprechender Erhebungen zu berücksichtigen. In den Betriebsplänen sind Vorkommen und Habitate von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten beschrieben und kartiert. Naturschutzgebiete werden. Seltene Baum- und Straucharten sind zu fördern. und ähnliche Flächen sind erhoben, in Karten dokumentiert und werden berücksichtigt. Der Forstbetrieb hat sich regelmäßig Informationen zu gefährdeten Arten und Biotopen bei der zuständigen Naturschutzbehöre einzuholen. Der Bewirtschaftungsplan eines Forstbetriebs mit einer Größe von mehr als 100 Hektar muss enthalten: Flächenverzeichnis Kartenwerk Bestandesbeschreibungen oder Betriebsbeschreibung „Forst“ Alterklassenübersicht (nach Baumarten getrennt), auch Ergebnisse einer Stichprobenerhebung möglich Zuwachs und Vorratsberechnung Zieldefinition (einschließlich langfristig anzustrebendes Baumartenverhältnis) Betriebsplanung Bemessung des Nutzungssatzes Kleinere Betriebe ohne schriftliche Betriebsplanung sollen dem Zertifizierer gegenüber ihre Ziele und Planungen zur Nutzung, Pflege, Verjüngung detailliert darlegen. Die Betriebsplanung enthält klare, messbare Ziele und Maßnahmen für die mittel- und langfristige Planung gemäß den drei Säulen der Nachhaltigkeit. Notwendig ist zunächst eine Inventur (Aufnahme des Ist-Zustandes) anhand üblicher, statistisch abgesicherter Verfahren. Zur Ist-Aufnahme gehört auch die Beschreibung der Beschäftigungssituation. In der Planung wird anhand der ermittelten Daten die nachhaltige jährliche Nutzungsmöglichkeit ermittelt. Zuwachs, Dynamik sowie Vorsorgemaßnahmen zum Schuatz der Umwelt werden im Bewirtschaftungsplan festgehalten. Pläne zur Identifikation und zum Schutz gefährdeter Arten bestehen. Es werden Karten angelegt, auf denen neben den forstlichen Grunddaten auch ökologisch sensible Bereiche wie Gewässer, Feuchtgebiete, ausgewiesene Schutzgebiete usw. enthalten sind. Die Erntetechnik wird dargestellt, einschließlich der dazu notwendigen Ausrüstung. Der Bewirtschaftungsplan wird regelmäßig aktualisiert, um a) neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse einzubeziehen und b) sich ändernde ökologische, soziale und ökonomische Faktoren zu berücksichtigen (alle 10 Jahre). Es gibt keine Regelung zur Veröffentlichung der Planungsdaten. Der Waldbesitzer legt der Öffentlichkeit auf Anfrage eine Zusammenfassung der wichtigsten Teile des Bewirtschaftungsplans vor. Zur internen Dokumentation gibt es keine Ausführungen in den PEFC-Standards Die Regelungen zur innerbetrieblichen Dokumentation und Kontrolle fordern, dass diese regelmäßig und so genau durchgeführt werden, dass sich zum einen daraus ableiten lässt, ob die Richtlinien des FSC eingehalten werden und zum anderen, dass Veränderungen und Entwicklungen nachvollziehbar werden. Dazu gehören der Ertrag aus den Forstprodukten, Wachstumsraten, Veränderungen in Flora und Fauna, ebenfalls soziale Aspekte wie etwa diese die Mitarbeiter betreffenden (Beschäftigungszahl, Krankheits- und Unfallstatistiken etc.). Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Daten werden im Evaluierungsbericht ebenso dargelegt. Den Zertifizierungsstellen müssen überdies alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Produktkette (chain of custody) ermöglichen. Eine Zusammenfassung der Evaluierungsergebnisse wird am Ende jeder Planungsperiode öffentlich zugänglich gemacht. Ökologie Fremdländische Baumarten sind prinzipiell unbegrenzt möglich. Dabei ist jedoch sicherzustellen, „dass dies nicht zu einer Beeinträchtigung der Regenerationsfähigkeit anderer Baumarten und damit zu deren Verdrängung führt“. Die Baumartenwahl richtet sich nach natürlichen Waldgesellschaften. Darüber hinaus werden Bestände mit standortwidriger Bestockung langfristig wieder in naturnahe Waldbestände überführt. Standortgerechte, aber nicht zur natürlichen Waldgesellschaft gehörende Baumarten können einzeln oder auch gruppenweise beigemischt werden, solange die Entwicklung hin zu natürlichen Waldgesellschaften nicht gefährdet wird. In Erstaufforstungen dürfen keine Baumarten gepflanzt und gesät werden, „die nicht der standortsheimischen Baumartenzusammensetzung entstammen“. „Die Naturverjüngung hat Vorrang gegenüber Pflanzung und Saat.“ Beim Einsatz von Saat- und Pflanzgut ist darüber hinaus auf eine überprüfbare Herkunft zu achten. „Die natürliche Verjüngung hat Vorrang.“ Die künstliche Verjüngung beschränkt sich auf die Überführung in ökologisch stabile Waldbestände, Mischungsanreicherung, Voranbauten und Unterbauten sowie Erst- und Wiederaufforstungen, entweder nach Kalamitäten oder wenn zu erwarten ist, dass die natürlich Dynamik zu standortwidrigen, gleichaltrigen Reinbeständen führt. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nicht zum Einsatz kommen. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nicht zum Einsatz kommen. Der Einsatz von Bioziden ist möglich: „Die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel wird auf das notwendige Maß beschränkt“. „Bekämpfungsmaßnahmen unter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln finden nur als letztes Mittel (...) und ausschließlich auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens einer fachkundigen Person (Uni/FH) statt.“ Der Einsatz von chemischen Bioziden und biologischen Bekämpfungsmitteln ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind beispielsweise behördliche Anordnungen zur Schädlingsbekämpfung. Dabei muss der Biozideinsatz beim Zertifizierer angezeigt und dokumentiert sowie begründet werden. Holz, das chemisch behandelt wurde, darf erst ein halbes Jahr nach dem letzten Biozideinsatz mit dem FSC-Siegel zertifiziert werden. Düngung, die zur Steigerung des Ertrags „Bodenbearbeitungen greifen nicht in den im Wald führen soll, ist zu unterlassen. Minderalboden ein.“ Eine in Einzelfällen erforderliche Oberbodenauflockerung zur Unterstützung der Verjüngung muss kleinflächig erfolgen und dokumentiert werden. Düngung ist nicht erlaubt.. Schäden an Bestand und Boden sind zu vermeiden: durch „pflegliche Waldarbeit“ sowie beispielsweise durch Bildung eines Feinerschließungsnetzes, das einen schonenden Maschineneinsatz erlaubt. Denn eine maschinelle Bodenbearbeitung zur Pflanzung und Saat ist prinzipiell möglich. „Das Befahren zusätzlich zur Holzernte (ist jedoch) auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu begrenzen“. Der Waldboden darf nicht befahren werden. Die Befahrung ist auf Waldwege und Rückegassen beschränkt. Es muss ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz angelegt werden für eine bestand- und bodenschonende Ernte. Der Wegeneubau soll minimiert werden. Bei der Erschließung des Waldes ist „besondere Rücksicht auf Belange der Umwelt zu nehmen. Insobesondere sind schutzwürdige Biotope zu schonen.“ „Auf die geschützten Biotope und Schutzgebiete sowie gefährdete Tier- und Pflanzenarten wird bei der Waldbewirtschaftung besondere Rücksicht genommen“. Geschützte und besonders wertvolle Biotope und Flächen sind dem Waldbewirtschafter bekannt und werden dokumentiert. Der Forstbetrieb hat Vorkehrungen für den Schutz von seltenen, gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten und deren Lebensräume zu treffen. Besonders schützenswerte Wälder sollen erfasst, kartiert und durch geeignete Maßnahmen erhalten oder vermehrt werden. „Totholz und Höhlenbäume werden in angemessenem Umfang erhalten soweit dies nicht zu unverhältnismäßigen Nachteilen (...) führt.“ Horstbäume sollen belassen werden sowie Bäume mit großem Durchmesser und schlechter Qualität, einzelne gebrochene, geworfene oder abgestorbene Bäume und Höhlenbäume soweit deren Vorkommen nicht gehäuft ist, also mehr als 10 Bäume pro Hektar, und diese wirtschaftlich nicht wertvoll sind. Laut PEFC kann „ab 1 Stück starken liegenden oder stehenden Totholzes pro Hektar“ von einer guten Ausstattung gesprochen werden. Totholz und Biotopbäume spielen ansonsten in der betrieblichen Strategie keine notwendige Rolle. „Alte Bäume, Baumgruppen, das Belassen von liegendem und stehendem Totholz sowie die an die natürliche Zerfallsphase des Waldes gebundenen Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind integrale Bestandteile einer nachhaltigen naturnahen Waldwirtschaft.“ Insbesondere Hohlbäume sind von einer forstlichen Nutzung ausgenommen, sofern nicht wirtschaftlich besonders wertvolle davon betroffen sind. Durch Unwetter gestürzte und gesplitterte Bäume werden am Ort belassen. Im Bewirtschaftungsplan wird auch eine Strategie zur Erhaltung oder Anreicherung von Biotopbäumen und Totholz einbezogen. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt müsse der Waldbesitzer auf „angepasste Wildbestände“ hinwirken. Eine genauere Regelung besteht in den PEFC-Standards nicht. Die Wildbestände sind so zu regulieren, dass die Verjüngung der Baumarten natürlicher Waldgesellschaften ohne Hilfsmittel möglich wird. Dazu wird die Verbisssituation regelmäßig dokumentiert und die Abschussplanung entsprechend durchgeführt. Kahlschläge im Bodenschutzwald sind zu unterlassen. Kahlschläge müssen grundsätzlich unterlassen werden. Ausgenommen ist zum einen der Kahlschlag für eine Umwandlung statisch labiler, naturferner Bestockungen.Die planmäßige Holznutzung übersteigt nicht die nachhaltige Nutzungsmöglichkeit." Beeinträchtigung von Gewässern sind zu vermeiden, von der Neuanlage von Bewässerungseinrichtungen ist abzusehen. Der Forstbetrieb muss gewährleisten, dass keine Beeinträchtigung der Gewässer von ihm ausgeht. Zudem soll er Waldfunktionen wie etwa Wassereinzugsgebiete und Fischerei anerkennen und erhalten. Flächenentwässerungen dürfen nicht angelegt werden. Eine Vollbaumnutzung ist grundsätzlich zulässig. Das heißt, es können alle oberirdischen Baumteile genutzt werden. Eine Ganzbaumnutzung, also die Entfernung aller ober- und unterirdischen Baumteile aus dem Bestand, ist nach PEFC-Kriterien unzulässig. Nach FSC-Standards ist eine Vollbaumnutzung nicht gestattet. Nach PEFC-Kriterien müssen keine Referenzflächen angelegt werden. In FSC-Betrieben werden Referenzflächenals repräsentative Beispiele vorhandener Ökosysteme einer Landschaft dauerhaft aus der forstlichen Nutzung herausgenommen, um natürliche Prozesse langfristig beobachten und die Nutzung entsprechend anpassen zu können. Um die daraus entstehende Belastung für kleinere und private Betriebe zu reduzieren, sollen erst in Betrieben ab einer Flächengröße von 1000 Hektar bzw. aus öffentlichem Waldgebiet mindestens fünf Prozent der Betriebsfläche als Referenzfläche entwickelt werden. Ökonomie Der Waldbesitzer hat lauf PEFC auf eine hohe Wertschöpfung und ökonomischen Erfolg hinzuwirken. Denn nur durch angemessene Einkünfte könne auf lange Sicht eine umfassend nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege gewährleistet werden. Der Forstbetrieb muss seine wirtschaftliche Tragfähigkeit anstreben und die effiziente Nutzung der Produkte und Leistungen des Waldes so fördern, dass die Waldbewirtschaftung langfristig wirtschaftlich tragbar ist. Der Waldbesitzer soll seine Wälder produktorientiert, auch was Nicht-Holz- Produkte betrifft, bewirtschaften. Er ist zur Erzeugung hoher Holzqualitäten und einer breiten Produktpalette angehalten. Der Forstbetrieb erzeugt eine möglichst breite Produktpalette und hohe Holzqualitäten. Er arbeitet marktgerecht und bemüht sich, den Markt für weniger genutzte Sortimente und Baumarten zu entwickeln. Ziel ist, eine Vielfalt an Produkten zu erreichen, damit die regionale Wirtschaft nicht von einem einzelnen Waldprodukt abhängt. Abfälle sind bei der Ernte und Aufarbeitung des Holzes zu minimieren. Soziales Im Waldgebiet kommt dem Bestand angepasst forstwirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal zum Einsatz. Die Beschäftigten von Fremdfirmen, die zum Einsatz kommen, müssen eine entsprechende Qualifikation dokumentieren. In der Waldarbeit sollen solche Unternehmer und gewerbliche Selbstwerber eingesetzt werden, die ein vom PEFC anerkanntes Zertifikat besitzen. Im Wald sollen Arbeitskräfte und Unternehmer aus der Region zum Einsatz. Die anfallenden Tätigkeiten werden von fachgerecht ausgebildetem Personal ausgeführt. Für die im Forstbetrieb Beschäftigten ist die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu gewährleisten. Ihnen ist die Möglichkeit zur Aus-, Weiter- und Fortbildung einzuräumen. Im Zuge der Waldbewirtschaftung werden mindestens alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen bezüglich der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter eingehalten. Die Einhaltung wird kontrolliert. In Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl wird eine Fachkraft für Sicherheit benannt. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, regelmäßig Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren und werden darüber informiert. Die Mitarbeiter werden auf Grundlage geltender Tarifverträge beschäftigt. Sind keine vorhanden, kommen regional geltende oder vergleichbare Bestimmungen zur Anwendung. Die Beschäftigten haben ein Mitbestimmungsrecht. Der Forstbetrieb und die von ihm eingesetzten Unternehmer halten die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung ein. Forstbetriebe müssen bei Beschäftigung mindestens die tariflichen Vorgaben einhalten. Dazu gehören auch das Mitbestimmungsrecht sowie das Recht, sich Gewerkschaften – ohne nachteilige Auswirkung – anzuschließen. „Das Personal wird nach Möglichkeit ganzjährig und langfristig beschäftigt.“ Betriebsbedingter Personalabbau wird betrieblich begründet und sozial verträglich gestaltet bzw. wird mit den Betroffenen ein Sozialplan im Konsens erstellt. Soziale Auswirkungen der Waldbewirtschaftung müssen in die forstliche Planung integriert werden. beim PEFC gibt es in den Standards bezüglich dem Angebot von Praktikums- und Ausbildungsplätzen keine Regelungen. Der Forstbetrieb soll im Rahmen seiner Möglichkeiten Ausbildungs- und Praktikumsplätze für lokale Bewerber bereitstellen. „Die Öffentlichkeit hat zum Zwecke der Erholung freien Zutritt zum Wald.“ Beschränkungen sind dort möglich, wo es um den Schutz des Ökosystems geht sowie Sofern die Vielfalt des Waldes nicht beeinträchtigt wird, muss die Öffentlichkeit zum Zwecke der Erholung Zugang zum Waldgebiet haben. Der Wald kann auch von zum Schutz der Waldbesucher selbst oder auf Bewirtschaftungsflächen. Bildungseinrichtungen wie Schulen für Weiterbildung genutzt werden. Ausdrücklich Rücksicht ist auf Orte zu nehmen, die eine besondere historische, kulturelle oder religiöse Bedeutung haben. Stätten, die eine besondere kulturelle, historische oder religiöse Bedeutung haben, werden „klar identifiziert und bei der Waldbewirtschaftung geschützt“. In der deutschen Fassung findet sich, weil es keine inidigenen Völker in Deutschland gibt, keine Regelung zu diesem Punkt. Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte indigener Völker, was den Besitz, die Nutzung und Bewirtschaftung von Gebieten betrifft, sind zu berücksichtigen. In Deutschland gibt es hierzu jedoch keine nationalen Ausführungen, da es nach der Definition der UN keine indigenen Völker in Deutschland gibt. Quelle: https://www.intern.tu- darmstadt.de/dez_iv/nachhaltigkeit_2/gruene_tu_darmstadt/waldgebiete/fsc_und_pefc/z ertifizierungen_vergleich_standards.de.jsp
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 27. Punkt 26 der Tagesordnung: FSC-Zertifizierung im Karlsruher Wald Antrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Zoe Mayer und Renate Rastätter, der Stadträte Johannes Honné und Joschua Konrad (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2015 Vorlage: 2015/0600 Beschluss: Weiterbehandlung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Karlsruhe hat kürzlich den Nachhaltigkeitspreis gewon- nen. Wir waren alle gemeinsam hier sehr stolz. Jetzt wollen wir natürlich auch – wir Grünen sowieso – auf diesem erfolgreichen Weg weitergehen. Dafür muss man immer mal wieder etwas tun. Wir meinen, dass dieser Antrag auf eine Zertifizierung des Karls- ruher Waldes nach den Kriterien des Forest Stewardship Council ein weiterer Schritt in diese Richtung ist. Mit dieser FSC-Zertifizierung können wir die Nachhaltigkeit im Kom- munalwald stärken. Die naturnahe Waldwirtschaft hat dort eine besonders hohe Priori- tät. Es werden naturnahe Baumarten explizit gefördert, Naturverjüngung spielt eine sehr große Rolle. Es gibt auch zusätzliche Prozessschutzflächen in solchen zertifizierten Wäldern. Insgesamt sind einfach viele Maßnahmen dabei zur Förderung der Waldöko- logie. Im Staatswald in Baden-Württemberg wurde dieser Schritt bereits gemacht, ist auch umgesetzt für den gesamten Staatswald in Baden-Württemberg. Wie man der Vorlage entnehmen kann, läuft das alles recht problemlos und erfolgreich. Es ist jetzt an der Zeit, dass wir das auch im Kommunalwald umsetzen. Die Kosten sind – auch das ergibt sich aus der Vorlage – sehr überschaubar. Es geht hier um wenige tausend Euro pro Jahr. - 2 - Wir sehen auch gleichzeitig in dieser FSC-Zertifizierung einen großen Imagegewinn. Vielen Holzkundinnen und –kunden ist es heute auch eine ganz wichtige Frage, ob das Holz aus FSC-zertifizierten Wäldern kommt oder nicht. Wir könnten uns auch sehr gut vorstellen, das mit einer gesamtstädtischen Kampagne zu verbinden, dass man beispielsweise Möbel oder andere Holzprodukte explizit aus FSC-zertifizierten Wäldern beschafft. Für uns gehört all das zu einem modernen Stadt- marketing dazu, dass man auch solche Aspekte wie Nachhaltigkeit in unserem Wald mit in die Vermarktung unserer Stadt und ihrer Qualitäten aufnimmt. Es sind schon viele Kommunen – auch in Baden-Württemberg – bereits diesen Weg gegangen, beispiels- weise Freiburg, Tübingen, Heidelberg. Das sind typische Städte, die ein nachhaltiges Image bei uns haben. Sie haben ihren Stadtwald bereits so zertifiziert. Wir haben im Zuge der letzten Haushaltsberatungen mit einer großen Mehrheit eine Extrastelle für mehr Naturschutz im Wald geschaffen. Wir glauben, dass die Fachkraft, die jetzt eingestellt ist, bei der Umstellung auf den FSC-Wald unterstützen kann. Wir haben schon bei uns im Wald vieles erfolgreich auf den Weg gebracht. Wir haben ein Alt- und Totholzkonzept. Wir sind auch der Auffassung, dass an manchen Stellen gar nicht mehr so viel fehlt. Aber dort, wo wir heute schon nach den Kriterien des FSC wirt- schaften, ist gar nicht so viel zusätzlich zu tun. Da entsteht nicht viel Aufwand. Dort, wo noch etwas zu tun ist, sollte man sich an die Arbeit machen. Da ist es dann umso wich- tige, dass wir das angehen. Da hilft auch dieses regelmäßige Audit immer wieder, dass man hier Anregungen bekommt und sich immer wieder selbst überprüft in den eigenen Zielen. Unserem Antrag ist mit diesem Bericht und der Kostenaufstellung schon einmal nach- gekommen. Der nächste Schritt ist jetzt, dass wir das im Ausschuss noch einmal bera- ten, auch Kosten/Nutzen noch einmal beraten. Es wird angekündigt, dass wir im März im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen noch einmal das Ganze diskutieren können. Über die Vor- und Nachteile, die wir nicht sehen, aber sicher werden die einen oder an- deren Kolleginnen und Kollegen den Nachteil sehen, können wir dann sprechen. Wir hoffen, dass sich hier doch der Weg öffnet für eine FSC-Zertifizierung im Karlsruher Kommunalwald. Der Vorsitzende: Wenn wir uns darauf einigen können, es im Ausschuss sowieso noch einmal zu beraten, können wir uns vielleicht etwas kürzer fassen. Es geht jetzt nicht an Sie, sondern an die Wortmelder. Stadtrat Maier (CDU): Immer neue Labels, Auszeichnungen, Preise, Hauptstadtsiegel und Zertifizierungen. Alles kostet Geld, Stichwort: Haushaltskonsolidierung. Alles bindet Arbeit und Arbeitszeit der Verwaltung, Stichwort: Ohnehin schon mit Arbeitsbelastung nicht gerade wenig eingedeckte städtische Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund sollten wir vielleicht zukünftig öfter einmal vor solchen Anträgen – vor allem, wenn sie zum wiederholten Male gestellt werden – in uns gehen. In diesem konkreten Fall können wir uns aufgrund der Tatsache, dass angrenzend bzw. überlappend der Staatswald schon nach diesen Richtlinien bewirtschaftet und zertifiziert - 3 - wird, durchaus grundsätzlich vorstellen, dass es auch im Stadtwald Sinn machen könn- te. Aber vor den angesprochenen Kosten sehen wir das Ganze schwierig. Die Auswirkungen, was das Marketinginstrument für die Stadt betrifft, werten wir grundsätzlich positiv. Allerdings sollte nicht unerwähnt bleiben, dass nicht – wie von den Grünen angenommen – unbedingt Mehrerlöse beim Verkauf des dann neu zertifi- zierten Holzes erzielt werden können. Auch unter Haushaltskonsolidierungsaspekten finden wir die zu erwartenden überplanmäßigen Aufwendungen und Deckungsmittel aus dem allgemeinen Haushalt an sich für ungut. Deswegen hoffen wir noch einmal auf Klarstellung und auf die vertiefte Erörterung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Anfang nächsten Jahres. Wir gehen so mit der Verwaltungsantwort d’accord. Stadträtin Fischer (SPD): Sie haben es zu Recht gesagt, angesichts der fortgeschritte- nen Zeit. Wir unterstützen die Antwort der Verwaltung und gehen mit ihr hier einig. Frau Lisbach hat jetzt auch nichts Neues erzählt, was einen davon abbringen könnte, der Verwaltung zu folgen. Stadtrat Hock (FDP): Alle zwei Jahre grüßt das Murmeltier. Die GRÜNE-Fraktion hat diesen Antrag fast identisch schon einmal gestellt. Ich glaube, er wurde damals auch abgelehnt. Frau Kollegin Fischer hat gesagt, es wurde jetzt nichts Neues berichtet. Das ist tatsächlich so. Der Antrag ist fast identisch mit dem von vor zwei Jahren. Man muss einmal eines sagen: Jedes Zertifikat muss auch erarbeitet werden von den Leuten im Wald. Das bedeutet auch mehr Arbeit für die Leute, die Audits etc., was da alles gemacht werden muss. Und, nicht zu vergessen: Das würde Stilllegung von 5 % der Fläche bedeuten, d. h., wir bewirtschaften die nicht mehr. Dort kommt dann auch keine Einnahme mehr in diesem Bereich heraus. Meine Fraktion kann gerne im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen diese FSC- Zertifizierung Karlsruher Wald noch einmal besprechen. Aber ich kann Ihnen heute für meine Fraktion sagen, wir lehnen das ab. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte den Beitrag von Herrn Hock aufgreifen. Wir haben erst in der letzten Ausschusssitzung gehört, dass der Forst an seine Grenzen stößt, was die Bewältigung der eigenen Aufgaben angeht. Der Holzeinschlag und all das ist schwierig. Die Altersstruktur der Mitarbeiter ist auch ein Problem. Es gibt jede Menge von Problemen. Ich finde nicht, dass es eine gute Idee ist, dann noch ein weite- res Problem zusätzlich zu schaffen. Man kann trotzdem versuchen, die Bewirtschaftung entsprechend den Regeln für dieses Zertifikat zu machen. Es zwingt uns keiner, diese Regeln, die für dieses Zertifikat gelten, nicht einzuhalten. Wir können die Regeln von uns aus einhalten. Aber die zusätzliche Arbeit, die darin besteht und die zusätzlichen Kosten, die darin bestehen, das Zertifikat dann tatsächlich zu bekommen, sollten wir uns jetzt sparen. Stadtrat Mossuto (GfK): Wir bedanken uns ausdrücklich für die fundierte und um- fangreiche Antwort der Verwaltung zum Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion. - 4 - Auch wenn der Antrag Sinn macht und das FSC-zertifizierte Holz derzeit keinen Mehr- erlös erzielt, werden wir mit Rücksicht auf die vor kurzem erhaltenen Vorschläge zum Haushaltsprogramm dem Antrag nicht zustimmen. Wir folgen den Ausführungen der Verwaltung, besonders der Aussage, dass zur De- ckung der überplanmäßigen Aufwendungen vorrangige Mittel benötigt und die Mitar- beiter zusätzlich belastet werden. Meine Damen und Herren, es bietet sich Zurückhal- tung an, bis die Auswertungen über die Sparmaßnahmen und die Auswirkungen auf den Personalstand sowie Personalkosten ausgearbeitet worden sind. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt gehört, dass viele ablehnen. Die Frage wäre trotzdem, ob wir diese sehr gut bearbeitete Verwaltungsvorlage im Ausschuss für öffentliche Ein- richtungen noch einmal diskutieren. Das fände ich angemessen. Wenn Sie damit einver- standen wären, dann können wir das so machen. Wenn Sie auf Abstimmung bestehen, muss ich das machen. Es gibt den Antrag der Grünen, es im Ausschuss zu behandeln. Wenn ich das jetzt zur Abstimmung stelle und Sie darum werben, dass wir das tun, dann machen wir das. Oder wir können das noch einmal fachlich im AföE vertiefen. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Ich sehe das jetzt als einen ganz normalen Verweis. Wir haben es nicht vorberaten. Insofern ist es aus meiner Sicht gar keine Frage, dass wir das im Ausschuss weiter beraten. Der Vorsitzende: Danke, dann machen wir das so. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Januar 2016