Handyparken
| Vorlage: | 2015/0588 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.10.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.10.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 9. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.10.2015 2015/0588 5 öffentlich Dez. 6 Handyparken Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 27.10.2015 5 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss beschließt, mit der Einführung des Handyparkens noch abzuwarten und die weiteren technischen Entwicklungen diesbezüglich zu beobachten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP: 1.660.54.60 Kontenart: 42* Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Handyparken war bereits Gegenstand der Erörterung in den Sitzungen des Gemeinderates am 19.11.2013 und des Hauptausschusses am 07.10.2014. Bei der letztmaligen Behandlung dieses Themas wurden Vorbehalte von den Mitgliedern des Hauptausschusses gegen die von der Stadt vorgeschlagene Plattformlösung mit einem Registrierungsverfahren geäußert. Es wur- de befürchtet, dass durch die Registrierung die Schwelle zur Teilnahme an diesem System zu hoch gesetzt würde und damit die Akzeptanz im Gegenzug zu gering ausfiele. Allerdings ent- steht ohne ein Registrierungsverfahren ein hoher Aufwand durch den gemeindlichen Vollzugs- dienst, da in jedem Einzelfall eine telefonische Rückfrage durchzuführen ist. Dies führt zu weni- ger Kontrolltätigkeiten oder es wäre mehr Personal erforderlich. Die Verwaltung hat daraufhin eine Umfrage bei insgesamt acht Städten unterschiedlicher Grö- ßenordnung vorgenommen. Das Ergebnis dieser Umfrage ergibt kein einheitliches Bild und kei- nen eindeutigen Hinweis auf das "beste" System. Außerdem haben alle Arten dieser Systeme immer noch enorme Akzeptanzprobleme. Einige Städte (München, Stuttgart, Mannheim, Frankfurt und Freiburg) haben sich gegen das Handyparken ausgesprochen und es nicht eingeführt. Bremen und Bregenz, beide nicht im Rahmen dieser Umfrage angehört, sind bereits wieder ausgestiegen. Von den befragten Städ- ten, die diese Bezahlmöglichkeit für das Parken im öffentlichen Raum über Handys anbieten, werden Nutzungsraten von 1 - 3 % der Parkvorgänge angegeben. Nur in einem Fall (Wien), bei der die Anfrage allerdings nicht erfolgte, soll in Folge der vorgegebenen Rahmenbedingungen die Nutzungsrate über 10 % liegen. Anzumerken ist auch, dass der Überwachungsaufwand, unabhängig von dem gewählten System, deutlich höher gegenüber dem derzeitigen System mit Gebührentickets, die gut sichtbar z. B. hinter der Frontscheibe anzubringen sind, liegt. Die Folge ist, dass bei gleichbleibendem personellem Einsatz weniger Parkierungsvorgänge überwacht werden können und damit Ausfälle bei den Parkgebühren in unbekannter Höhe zu verzeichnen sein werden. Außerdem fallen bei einer Einführung des Handyparkens als Plattformlösung und parallel dazu als registrierungsfreies System einmalige Kosten von ca. 50.000 EUR an. Zusätzlich müssten, um eine Akzeptanz und Verbreitung zu erreichen, dann regelmäßige Werbungsmaßnahmen erfol- gen. Die Höhe der Werbungskosten hängen von Umfang, Art und Häufigkeit der Werbemaß- nahmen ab und können vorerst nicht beziffert werden. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfü- gung. In Anbetracht der geringen Nutzungsraten, des Aufwandes zur Einführung des Handyparkens (z. B. in Hamburg 300.000 € inkl. der Bewerbungskosten) und der geringeren Überwachungsef- fizienz gegenüber dem heutigen System empfiehlt die Verwaltung nochmals, die Entwicklungen beim Handyparken und vor allem die Bezahlmöglichkeiten in Verbindung mit Smartphones wei- terhin abzuwarten. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss beschließt, mit der Einführung des Handyparkens noch abzuwarten und die weiteren technischen Entwicklungen diesbezüglich zu beobachten. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 15. Oktober 2015
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 9. Sitzung Hauptausschuss Termin: 27. Oktober 2015, 16:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Handyparken Vorlage: 2015/0588 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, mit der Einführung des Handyparkens noch abzuwarten und die technischen Entwicklungen diesbezüglich zu beobachten. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Stadträtin Ernemann (SPD) führt aus, ihre Fraktion betreibe seit 2007 das Thema Handy- parken, welches 2013 das letzte Mal im Gemeinderat behandelt worden sei. Damals habe man in Kauf genommen, dass das Projekt verschoben wurde. Anschließend sei es im Haupt- ausschuss behandelt worden. Dort habe ihre Fraktion darum gebeten, die Vorlage noch ein- mal zu überarbeiten. Die Verwaltung habe in anderen Städten recherchiert, jetzt werde eine Analyse vorgelegt. Ihre Fraktion sei mit der jetzigen Vorgehensweise einverstanden, hoffe aber, dass die Verwal- tung zeitnah die Entwicklung beobachte. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die Vorlage zur Abstimmung und stellt einstimmige Zustimmung fest. Er schließt mit Dank den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzu- stellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:42 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 5. November 2015