Änderungsantrag CDU: Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen
| Vorlage: | 2015/0585 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 29.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU) Stadträtin Rahsan Dogan (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 29.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0585 15 öffentlich Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, Punkt 8.1. der Richtlinien über den Beförde- rungsdienst für schwerbehinderte Menschen dahingehend anzupassen, dass zeitlich begrenzte kurze Pausen zwischen Start- und Zielpunkt möglich sind, ohne dass ab dem Zeitpunkt der kurzen Unterbrechung die Fahrt als weitere Einzelfahrt abzurech- nen ist. Sachverhalt/Begründung: Gerade diejenigen Menschen, die auf den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Men- schen angewiesen sind, sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, sie sind unter Umständen darauf angewiesen eine solche Fahrt auch für eine kleine aber nötige Erledigung zu nutzen. Wer den Fahrer um einen kurzen Stopp bitten muss, um zum Beispiel Geld abzu- heben oder einen Brief einzuwerfen, der sollte nicht aufgrund dieser kurzen Unterbrechung gezwungen sein, die Fahrt ab diesem Zeitpunkt als weitere Einzelfahrt abrechnen zu müs- sen. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dr. Thomas Müller Dr. Rahsan Dogan Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 29. September 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 29.09.2015 eingegangen: 29.09.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0585 15 öffentlich Dez. 3 Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen - Kurzfassung - Die Beschlussvorlage der Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen wird derzeit nicht abgeändert. Mit den Beförderungsunternehmen und dem Beirat für Menschen mit Behinderung wird der Begriff "Kurze Unterbrechung" definiert und sodann in die Verträge und in die Richtlinie aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlun- gen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 198.000 Euro freiw. Leistung 900.000 Euro gesetzl. Leistung 27.360 Euro 1.070.640 Euro Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die unter Ziffer 8.1. der Beförderungsrichtlinien zitierten Fahrtunterbrechungen zwi- schen Start- und Zielort müssen mit den an dem Beförderungsdienst beteiligten Unter- nehmen und dem Bereit für Menschen mit Behinderungen dahingehend diskutiert wer- den, wie der Begriff "kurze Unterbrechung" zu definieren ist. Dieser Sachverhalt ist noch abschließend zu klären, weshalb dem Änderungsantrag aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht zugestimmt werden kann.