Änderungsantrag AfD: Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0580 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 29.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 28.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0580 5 öffentlich Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf soll mit folgenden Änderungen verabschiedet werden: a) Ersetze in § 1 Grundsätze (2) "10 %" durch " 5 %" b) Ersetze in § 3 Sachkostenbudget den gesamten Absatz (2) durch folgende Formulierung: "(2) Der Sockelbetrag ist wie folgt festgelegt: Für Fraktionen, Gruppierungen unterhalb Fraktionsstärke und Einzelstadträte jeweils 8.000 €." c) Ansonsten bleibt der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf unverändert. Zu a): Bei der letzten Satzungsänderung war es für die großen Fraktionen ganz wichtig ge- wesen, die Möglichkeit zu erhalten, Sachmittel in Personalmittel umzuwandeln. Gleichzeitig wurden die Personalmittel erhöht, alles mit der Begründung, mehr Per- sonal käme der Qualität der Arbeit der Fraktionen im Gemeinderat und damit allen Bürgern zugute. Nun sind anscheinend doch nicht alle Personalmittel zum Wohle der Karlsruher Be- völkerung durch zusätzlichen Personaleinsatz aufgebraucht worden. Wie sonst ist es zu erklären, dass nun Personalmittel in Sachmittel umgewandelt werden sollen? Gemäß der bisherigen Argumentation ist dies jedoch nicht im Sinne der Karlsruher Bürger. Daher ist diese Umwandlung auf 5 % der Personalkosten zu begrenzen. Sachverhalt / Begründung: - 2 - Für die großen Fraktionen bedeuten diese 5 % jeweils bereits mehr als € 10.000 zusätzliche Sachmittel pro Jahr. Das ist mehr als genug. Im Übrigen sei hier auf die Antwort der Stadtverwaltung zum Änderungsantrag der CDU, SPD, KULT und FDP verwiesen, denen selbst 10 % nicht reichen: "Bereits ei- ne Verrechnungsmöglichkeit der Personalkosten in Höhe von 10 % führt dazu, dass die Sachkostenbudgets sich bei den großen und mittleren Fraktionen zwischen 62 % und 96 % steigern können. Bei einer Verrechnungsmöglichkeit von 15 % wäre die Folge, dass sich bei den großen und mittleren Fraktionen das mögliche Sachkosten- budget gegenüber dem originären Ansatz im Durchschnitt mehr als verdoppeln wür- de (bis zu 143 % Zuwachs).“ Zu b): In § 3 Sachkostenbudget ist klar festgelegt, dass sich das Sachkostenbudget aus zwei Komponenten zusammensetzt: einem Sockelbetrag für die Ausgaben die unab- hängig von der Anzahl der Mitglieder der Fraktion oder Gemeinderats-Gruppierung sind, und einem jährlichen Pro-Kopf-Betrag, mit dem die von der Anzahl der Mitglie- der abhängigen Sachkosten zu bestreiten sind (§ 3 (3)). Daher gibt es keinen Grund, aus dem der Sockelbetrag von der Anzahl der Mitglieder der Gruppierung abhängen sollte. Die bisherige Praxis, bei der der Sockelbetrag in einer beliebigen Festlegung schritt- weise mit der Anzahl der Mitglieder abhängt, widerspricht dem Gleichbehandlungs- grundsatz. Dies ist nicht zulässig, insbesondere, wenn es dabei gängige Praxis ist, die Anzahl der Mitglieder, bis zu der der jeweils höhere Betrag als Sockelbetrag aus- gezahlt wird, ja nach Wahlergebnis und je nach betroffener Partei in die eine oder andere Richtung zu verschieben, wie es z. B. zu Beginn dieser Legislaturperiode zu Gunsten der Grünen praktiziert wurde. Nach der Satzung der Stadtverwaltung beläuft sich der Sockelbetrag für den Ge- meinderat in Summe auf € 76.000. Mit der hier vorgeschlagenen Änderung be- kommt jede Gruppierung denselben Sockelbetrag von jährlich € 8.000, was für den Gemeinderat in Summe € 80.000 bedeutet, also fast den gleichen Betrag. Zu c): Auch hier sei hier auf die Antwort der Stadtverwaltung zum Änderungsantrag der CDU, SPD, KULT und FDP verwiesen. Dort heißt es unter Anderem: „Rückfragen in - 3 - der Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Rechtsamtsleitungen ergaben 2013/2014, dass sämtlich ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten als maßgebende Vorwahlzeit angesetzt wird. Änderungen dieser Betrachtungsweise sind der Verwal- tung nicht bekannt.“ Es ist also erwiesen, dass die im Änderungsantrag der CDU, SPD, KULT und FDP unter „3.“ Erhobene Forderung, die o.g. - gerade um bis zu ca. 145% erhöhten – Sachmittel noch einen Monat länger als bisher, nämlich bis 2 Monate vor den nächs- ten Wahlen zu Informations- und damit Werbezwecken für die eigene politische Ar- beit einzusetzen, nicht der gültigen Rechtslage entspricht. Die beiden Punkte „1.“ und „3.“ des Änderungsantrags der CDU, SPD, KULT und FDP bedeuten zusammengenommen für die vor uns liegenden Landtagswahlen am 13. März 2016 aber tatsächlich nahezu eine Verfünffachung des den großen Fraktionen für Informations- und damit Werbezwecken für die eigene politische Arbeit zur Verfügung stehenden Betrages, da mit dieser Änderung nicht nur die Mittel des Jahres 2015, sondern auch die Mittel des Jahres 2016 verfügbar gemacht werden. Für die Bürger dieser Stadt bedeutet dies, dass jetzt über 300.000 Euro ihrer Steuer- gelder als zusätzliche Sachmittel den Fraktionen des Gemeinderats für die Vorberei- tung der Landtagswahlen zur Verfügung gestellt werden. Da hier der Eindruck einer Selbstbedienungsmentalität entstehen kann, müssen insbesondere die beiden Punk- te „1.“ und „3.“ des Änderungsantrags der CDU, SPD, KULT und FDP abge- lehnt werden. unterzeichnet von: Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. September 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) vom: 28.09.2015 eingegangen: 28.09.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0580 5 öffentlich Dez. 1 Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) Auf die ergänzenden Erläuterungen auf Seite 2 wird verwiesen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Die beantragte Änderung des Sockelbetrags erhöht den künftigen Haushaltsan- satz um 4.000 EUR Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.100.11.10.01.90.01 Kontenart: 4430.0000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu a) Ersetze in § 1 Grundsätze (2) "10 %" durch " 5 %": Eine Verrechnungsmöglichkeit der Personalkosten in Höhe von 5 % führt dazu, dass die Sachkostenbudgets sich bei den großen und mittleren Fraktionen um 31 % und 48 % stei- gern können. Bei den fraktionslosen Mitgliedern des Gemeinderates wäre eine Steigerung um 24 % bzw. 15 % möglich. Zu b) Ersetze in § 3 Sachkostenbudget den gesamten Absatz (2) durch folgende For- mulierung: "(2) Der Sockelbetrag ist wie folgt festgelegt: Für Fraktionen, Gruppierun- gen unterhalb Fraktionsstärke und Einzelstadträte jeweils 8.000 €.": Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit, auf die bestehende Differenzierung des Sockel- betrags zu verzichten, zumal der Antrag eine weitere Erhöhung des Finanzierungsaufwands mit sich bringt. Der derzeitige mit der Fraktionsgröße prozentual ansteigende Sockelbetrag trägt insbesondere dem sich erhöhenden Koordinierungs- und Informationsaufwand Rech- nung. Dies führt nicht zu einer Ungleichbehandlung der im Gemeinderat vertretenen Grup- pierungen.