Änderungsantrag GRÜNE: Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen
| Vorlage: | 2015/0579 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 29.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0579 15 öffentlich Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen Auf Seite 3 der Vorlage über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Men- schen werden im Punkt 3 - Intensivierung der Missbrauchskontrollen – im ersten Ab- satz die Worte „Abgleich des Abhol- und Zielortes mittels GPS“ gestrichen. Dem Text wird hinzugefügt: „Eine Erfassung von Abhol- und Zielorten mittels GPS, um diese im Bedarfsfall ab- gleichen zu können, erfolgt erst, wenn die durch den Beirat für Menschen mit Behin- derungen angeforderte Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis kommt, dass dies unbedenklich umgesetzt werden kann.“ Der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat in seinen Sitzungen vom 22. Mai und 03. Juli diesen Jahres kritisiert, dass die Orte von Beginn und Ende der Beförde- rungen mittels GPS-Technik ermittelt und festgehalten werden sollen, weil aus die- sen Informationen Bewegungsprofile einzelner oder mehrerer Personen abgeleitet werden können. Um überprüfen zu lassen, ob bei einem solchen Vorgehen die datenschutzrechtli- chen Bestimmungen eingehalten werden, wurde der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Im Sozialausschuss am 29.Juli wurde mündlich zugesagt, GPS-Daten erst dann zu erheben, wenn diese Stellungnahme vorliegt. Eine schriftliche Gemeinderatsvorlage soll dem Stand der aktuellen Vereinbarungen entsprechen unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Alexander Geiger Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 25. September 2015
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 25.09.2015 eingegangen: 25.09.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0579 15 öffentlich Dez. 3 Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen - Kurzfassung - Die Beschlussvorlage der Neufassung der Richtlinie über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen wird abgeändert. Die unter Ziffer 3 aufgeführte Kontroll- maßnahme "Abgleich des Abhol- und Zielortes mittels GPS" wird erst dann eingeführt, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte keine fachlichen Bedenken äußert. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlun- gen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 198.000 Euro freiw. Leistung 900.000 Euro gesetzl. Leistung 27.360 Euro 1.070.640 Euro Haushaltsmittel Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die geplanten Kontroll- und Präventionsmaßnahmen wurden vor der Sitzung des Sozi- alausschusses am 29. Juli 2015 mit dem Zentral Juristischen Dienst, der Datenschutzbe- auftragten und dem Rechnungsprüfungsamt eingehend erörtert. Insbesondere wurden auch die datenschutzrechtlichen Bedenken des Beirats für Menschen mit Behinderun- gen hinsichtlich einer GPS-gestützten Erfassung des Abhol- und Zielorts aufgenommen, und mit Schreiben vom 30.07.2015 wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz um eine fachliche Einschätzung gebeten. Auf die Umsetzung dieser strittigen Kontroll- maßnahme wird von Seiten der Sozial- und Jugendbehörde solange verzichtet, bis eine fachliche Stellungnahme vorliegt. In der Sitzung des Sozialausschusses am 29. Juli 2015 wurden die Mitglieder von Seiten der Sozial- und Jugendbehörde mündlich über diese Entscheidung informiert. Die Vor- lage beinhaltet fälschlicher Weise unter Ziffer 3 noch als Kontrollinstrument den "Ab- gleich des Abhol- und Zielortes mittels GPS". In den zu beschließenden Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen ist unter Ziffer 12.1 dieses Kontrollinstrument bereits gestrichen. Die Beschlussvorlage kann ergänzt werden. Folgende Ergänzung wird vorgeschlagen: „Eine Erfassung von Abhol- und Zielorten mittels GPS, um diese im Bedarfsfall abglei- chen zu können, erfolgt erst, wenn die durch die Datenschutzbeauftragte der Stadt Karlsruhe angeforderte Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis kommt, dass dies unbedenklich umgesetzt werden kann.“