Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
| Vorlage: | 2015/0576 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 22.09.2015 eingegangen: 22.09.2015 Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0576 33 öffentlich Dez. 1 Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen 1. Gibt es bei der Stadt ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Aus- gleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden? Wenn ja: Ist dieses im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes oder auf freiwilliger Ba- sis öffentlich über das Internet zugänglich? Bei der Stadt werden derzeit zwei „Ausgleichsflächenkataster“ geführt. Zum näheren Verständnis der folgenden Ausführungen ist vorab anzumerken, dass es verschiedene Arten von Kompensationsmaß- nahmen gibt. Zu unterscheiden sind dabei Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von naturschutz- rechtlichen Eingriffen (in der Regel im Außenbereich) nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Bauge- setzbuch (BauGB). Bereits seit längerer Zeit existiert ein städtisches Kompensations- und Ökokontokataster, welches vom Gartenbauamt verwaltet wird. Es wurde seitens der Stadt in Eigeninitiative geschaffen, um den Über- blick über die verschiedenen Flächen im Stadtgebiet zu behalten. Es hat den Anspruch, alle Arten von Kompensationsmaßnahmen (sowohl nach BNatSchG als auch BauGB) sowie Ökokontoflächen zu um- fassen. Es ist in das städtische Geodateninformationssystem integriert und für die städtischen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter einsehbar, nicht jedoch für die Öffentlichkeit. Seit dem 01.04.2011 existiert ein landeseinheitliches Kompensationsverzeichnis, in das die unteren Naturschutzbehörden Maßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verpflichtend eintragen müssen. Es wurde geschaffen, um Vollzugsdefiziten bei der Umsetzung von Kompensa- tionsmaßnahmen entgegenzuwirken. Das Verfahren ist in der Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) geregelt. Die Datenhaltung erfolgt bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Organisatorisch wird das Kataster vom Umwelt- und Ar- beitsschutz gepflegt. Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung der Gemeinde konnten bis- her freiwillig in das Verzeichnis eingetragen werden. Seit der Novelle des Naturschutzgesetzes Baden- Württemberg vom 23.06.2015 müssen auch Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde für Bebauungs- pläne in das Kompensationsverzeichnis eingetragen werden, soweit diese außerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans liegen. Rechtskräftig festgesetzte Maßnahmen seit dem 01.04.2011 sind im Internet öffentlich einsehbar (http://www.karlsruhe.de/b3/ natur_und_umwelt/naturschutz/komp- nat.de). Für behördliche Nutzer des Intranets des Landes sind auch ältere oder nachrichtlich über- nommene Maßnahmen erkennbar, soweit diese ins System eingepflegt wurden. Das Kompensations- verzeichnis ist eng mit dem Ökokontokataster verknüpft, in das alle Ökokontomaßnahmen nach der Ökokontoverordnung (ÖKVO) des Landes eingetragen werden müssen. Kommunale Ökokontomaß- nahmen können ebenfalls eingetragen werden. Seite 2 Die beiden Kataster sind organisatorisch und technisch voneinander getrennt. Zwischen den verschie- denen Systemen erfolgt ein Informationsaustausch auf Arbeitsebene, jedoch kein automatisierter Ab- gleich. Seitens des Forstes wurden Kompensationsmaßnahmen im Wald bisher weitestgehend dem Garten- bauamt gemeldet. Zum 01.09.2015 wurde beim Forstamt eine Funktionsstelle (Bereich Waldökologie und Waldnaturschutz) neu geschaffen. Zum Aufgabenbereich der neuen Stelle gehört u. a. auch, eine Übersicht speziell über die Kompensationsflächen im Wald zu erstellen und mit den Daten des Gartenbauamts abzugleichen und Unstimmigkeiten oder Lücken in der Abstimmung auf Ämterebene zu bereinigen. Parallel zur digitalen Überarbeitung ist eine Zustandserfassung vor Ort vorgesehen. 2. Ist der Stadt bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren auf Karlsru- her Gemarkung festgesetzt wurden und welche davon umgesetzt wurden? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht. Im städtischen Ausgleichskataster sind dem Gartenbauamt gemeldete Kompensationsmaßnahmen seit 1994 erfasst. Im naturschutzrechtlichen Kompensationsverzeichnis sind die dem Umwelt- und Arbeits- schutz bekannten Kompensationsmaßnahmen seit 01.04.2011 verzeichnet. Darüber hinaus wurden im naturschutzrechtlichen Kompensationsverzeichnis auch wesentliche Maßnahmen vor 2011 hinter- legt. Aktenmäßig sind sämtliche Kompensationsmaßnahmen erfasst. Für eine entsprechende Übersicht müssen die Akten und die Kataster abgeglichen und ggf. Informationen zusammengeführt werden. Dies war in der Kürze der Zeit und auch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. 3. Ist der Stadt bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht. Mit dem Bebauungsplan Nordtangente-Ost (1994) wurden auch die notwendigen Ausgleichsflächen ausgewiesen. Da diese Straße nur teilweise gebaut wurde, sind die Ausgleichsmaßnahmen auch nur in dem entsprechenden Umfang umgesetzt worden. Für die übrigen Maßnahmen sind lediglich die Flä- chen gesichert. Eine tabellarische Übersicht kann gesondert zur Verfügung gestellt werden. Soweit in weiteren Einzelfällen Maßnahmen noch nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden, liegen hierzu keine zentralen tabellarischen Übersichten vor. Den Einzelfällen wird aus den jeweiligen Akten nachgegangen. 4. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und an- derer Planungen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt wer- den? Im Falle von Angebotsbebauungsplänen werden die Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Flächen im Zuge der allgemeinen Umsetzung des Bebauungsplans vom Gartenbauamt (Innenbereich) sowie Liegenschaftsamt bzw. Forstamt (Außenbereich) umgesetzt und anschließend gepflegt. In zwei Fällen (Im Winterrot, Killisfeld-/Wachhausstraße) sind, für Ausgleichsflächen für Eingriffe durch Private, Tei- leigentümergemeinschaften gebildet worden, in deren Auftrag und auf deren Kosten das Gartenbau- amt die Umsetzung durchgeführt und die Pflege organisiert hat. Bei vorhabenbezogenen Bebauungs- plänen wird die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag geregelt und bei der Abnahme im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens im Plangebiet geprüft. Seite 3 Im Falle von Planfeststellungsverfahren wird nach der Planfeststellung ein landschaftspflegerischer Ausführungsplan erstellt und umgesetzt, der auch die Ausgleichsflächen umfasst. Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden die Flächen im städtischen Eigentum den zuständigen Ämtern (z. B. Liegen- schaftsamt, Gartenbauamt, Tiefbauamt) zur Pflege übergeben. Im Falle von Bundesstraßen (z. B. Um- gehung Wolfartsweier, Nordtangente) ist die Stadt auch für die Pflege dieser Flächen zuständig. Für naturschutzrechtliche Eingriffe im Außenbereich geschieht die Überprüfung seitens der Natur- schutzverwaltung inzwischen in der Regel durch eine externe ökologische Baubegleitung, die auch einen Bericht über die Anlage der Ausgleichsmaßnahmen vorlegt, im Übrigen durch den Umwelt- und Arbeitsschutz. Die verwaltungsmäßige Kontrolle erfolgt über eine Wiedervorlage- und Abfragefunkti- on im Landeskompensationsverzeichnis. 5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass der nach Naturschutzrecht vorgeschriebene funktionale Ausgleich für einen Eingriff in Natur und Landschaft auch tatsächlich stattfindet? Bei der Angebotsbebauungsplanung liegt die Verantwortung für die Umsetzung bei der Stadt selbst. Die Maßnahmen werden so durchgeführt wie festgesetzt. Die technischen Ämter stimmen sich mit den Fachämtern Gartenbauamt und Umwelt- und Arbeitsschutz ab. Bei vorhabenbezogenen Bebau- ungsplänen wird der Vorhabenträger zu solchen Maßnahmen verpflichtet. Bei Plänen aus jüngerer Zeit wird zur Kontrolle der Wirksamkeit ein Monitoring durch Fachgutachter festgeschrieben. Für Eingriffe im Außenbereich werden in der Regel externe Fachbüros beauftragt, die vom Umwelt- und Arbeitsschutz begleitet werden. Diese Büros haben die Durchführung zu bestätigen. Eine Kontrol- le durch den Umwelt- und Arbeitsschutz erfolgt stichprobenartig. Weiterhin ist in vielen Fällen die Vorlage eines Monitoringberichts geschuldet und umzusetzende Maßnahmen werden gegebenenfalls angepasst. 6. Wie wird sichergestellt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Pflege der Ausgleichsflä- chen erfolgt, so dass die Ausgleichsfläche dauerhaft ihre Funktion erfüllen kann? Im Rahmen der Bauleitplanung werden innerstädtisch die erforderlichen Pflegemaßnahmen von den städtischen Fachämtern erfüllt oder externe Aufträge vergeben. Bei vorhabenbezogenen Bebauungs- plänen wird der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auch zur notwendigen Pflege der Aus- gleichsmaßnahmen verpflichtet. Für naturschutzrechtliche Eingriffe im Außenbereich wird auch die erforderliche Pflege im Rahmen von Nebenbestimmungen in Genehmigungsentscheidungen oder Verträgen festgelegt. Erfolgskontrollen durch den Umwelt- und Arbeitsschutz erfolgen im Rahmen gegebener Kapazitäten. Teils ist die Vorla- ge eines Monitoringberichts geschuldet und umzusetzende Maßnahmen werden gegebenenfalls an- gepasst 7. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen erfolgt? Primär wird dies durch die Darstellung der Ausgleichsflächen im städtischen Geodateninformationssys- tem, in dem die planungsrelevanten Flächendaten zusammengefasst werden und auf das alle planen- den Stellen unmittelbaren Zugriff haben, gewährleistet. Im Übrigen wird dies durch Abstimmung von Planungen mit den Fachdienststellen und gegebenenfalls den Abgleich der parallel geführten Kataster untereinander gewährleistet. 8. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet und wird hierfür qualifiziertes Personal eingesetzt? Seite 4 Für regelmäßige bzw. umfassende Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplanverfahren fehlt Personal. Die Überwachung erfolgt im Rahmen des Möglichen durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der jeweils zuständigen Ämter. Bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich die entscheidende Behörde für die Überwachung und den Vollzug der Auflagen zuständig. Aufgrund der Fachkenntnisse wird dies aber regelmäßig durch den Umwelt- und Arbeitsschutz direkt durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen auch hier nur im Rahmen der verfügbaren begrenzten Kapazitäten. In beiden Ämtern sind qualifizierte Fachkräfte mit diesen Aufgaben betraut. 9. Was unternimmt die Stadtverwaltung in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden? Im Rahmen von Bebauungsplänen und Planfeststellungsverfahren für städtische Vorhaben obliegt die Verantwortung der Stadt selbst, dies durch organisatorische und dienstliche Anweisungen sicherzu- stellen. Die Umsetzung von Maßnahmen in Bebauungsplanverfahren für private Eingriffe auf privaten Aus- gleichsflächen (Einzelhäuser im Wohngebiet) kann sich schwierig gestalten. Bei neuen Planungen wird ein solches Vorgehen deshalb nicht mehr vorgesehen. Im Fall des Wohngebiets „Im Jäger“ wurde in einem aufwändigen Verfahren nach § 178 BauGB für alle Grundeigentümer ein individuelles Pflanz- gebot erlassen. Die Verfahren endeten damit, dass die betroffenen Eigentümer gemeinschaftlich eine Ackerfläche erwarben und dort die Streuobstwiese anlegten, die sie im eigenen Garten nicht haben wollten. In einem anderen Fall, Rehbuckel II, konnten die Auflagen nicht durchgesetzt werden, da nicht genügend Kapazitäten bestanden, alle Fälle zu verfolgen. Bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich die entscheidende Genehmigungsbehörde für die Überwachung und den Vollzug der Auflagen zuständig. Werden im Rahmen der fachlichen Kontrollen durch den Umwelt- und Arbeitsschutz Missstände bei der Umsetzung festgestellt, werden diese der zuständigen Genehmigungsbehörde gemeldet, die in der Regel in Abstimmung mit dem Zentralen Juristischen Dienst als untere Naturschutzbehörde und dem Umwelt- und Arbeitsschutz auf die Nachbesserung hinwirkt und gegebenenfalls notwendige Vollzugsmaßnahmen trifft. Soweit die untere Naturschutzbehörde selbst den Eingriff zugelassen hat, entscheidet sie unmittelbar selbst über entsprechende Anordnungen.
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Zoe Mayer (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 22.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 19. Plenarsitzung Gemeinderat 15.12.2015 2015/0576 33 öffentlich Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen 1. Gibt es bei der Stadt ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, wel- che Ausgleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden? Wenn ja: Ist dieses im Rahmen des Umweltinformationsgesetztes oder auf freiwil- liger Basis öffentlich über das Internet zugänglich? 2. Ist der Stadt bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren auf Karlsruher Gemarkung festgesetzt wurden und welche davon umgesetzt wurden? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht. 3. Ist der Stadt bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht. 4. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden? 5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass der nach Naturschutzrecht vorgeschriebene funktionale Ausgleich für einen Eingriff in Natur und Landschaft auch tatsächlich stattfindet? 6. Wie wird sichergestellt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Pflege der Aus- gleichsflächen erfolgt, so dass die Ausgleichsfläche dauerhaft ihre Funktion erfül- len kann? 7. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen er- folgt? 8. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet und wird hierfür qualifiziertes Personal eingesetzt? 9. Was unternimmt die Stadtverwaltung in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden? Die nach Naturschutzgesetz und Baugesetz vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnah- men für Eingriffe in Natur und Landschaft dienen dem Erhalt einer lebenswerten Um- gebung für die Menschen, aber auch dem Erhalt von Lebensräumen für seltene Tiere und Pflanzen. Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg beklagt landesweit erhebliche Mängel bei der Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen. Oft wird auch die anschließend notwendige und vorgeschriebene Pflege von Ausgleichsflächen vernachlässigt. Nicht selten kommt es zu „Doppelbelegungen“, d.h. Ausgleichs- flächen werden mehrfach mit Maßnahmen belegt, um verschiedene Eingriffe auszugleichen. Die Gründe für die Fehler oder Defizite in der Umsetzung von Ausgleichs- maßnahmen sind vielfältig: Häufig fehlt das notwendige Personal zur Kontrolle und Pflege von Maßnahmen, oft fehlen aufgrund der zahlreichen Eingriffe in den Naturhaushalt geeignete Ausgleichsflächen. Deshalb ist es wichtig, die Durchführung und anschließende Pflege von Ausgleichsmaßnahmen zuverlässig zu überwachen, zu dokumentieren und die Fläche auch in den Folgejahren regelmäßig zu beobachten. Hierzu können auch die Naturschutzverbände und Ehrenamtliche beitragen, wenn das Ausgleichskataster im Internet veröffentlicht ist. Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die Situation in Karlsruhe zu bekommen und gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen zu erhalten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Zoe Mayer Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 4. Dezember 2015
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 33 der Tagesordnung: Umsetzung von naturschutzrechtlichen Aus- gleichsmaßnahmen Anfrage der Stadträtinnen Bettina Lisbach, Dr. Ute Leidig, Renate Rastätter und Zoe Mayer, der Stadträte Johannes Honné und Alexander Geiger (GRÜNE) vom 22. September 2015 Vorlage: 2015/0576 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2016