Rahmenbedingungen erfolgreicher Inklusion in Kindertagesstätten

Vorlage: 2015/0575
Art: Anfrage
Datum: 24.09.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2015

    TOP: 22

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Rahmenbedingungen Inklusion
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 22.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 20.10.2015 2015/0575 22 öffentlich Rahmenbedingungen erfolgreicher Inklusion in Kindertagesstätten 1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe besuchen derzeit die Kindertagesstätten in Karlsruhe? 2. Wie haben sich die Kinderzahlen an den drei Karlsruher Schulkindergärten jeweils in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie werden sie sich aufgrund der Inklusion voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickeln? 3. Welche Kindertagesstätten in Karlsruhe haben sich zu „Inklusiven Kindertages- stätten“ mit einem entsprechenden Profil und personeller Zusammensetzung im Team in den letzten Jahren gegründet bzw. weiterentwickelt? 4. Wie hoch ist der Anteil der Kindertagesstätten in Karlsruhe, die die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen, um Kinder mit unter- schiedlicher Behinderung wohnortnah zu integrieren? 5. Welche Pläne und Maßnahmen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um die inklusive Entwicklung der Karlsruher Kindertagesstätten zu unterstützen? 6. Wie haben sich die Pauschalen für die pädagogischen Hilfen und die begleiten- den Hilfen für Kinder mit Behinderungen in den Karlsruher Kindertagesstätten in den letzten Jahren entwickelt? 7. Wie hoch sind sie im landesweiten Vergleich bzw. im Städtevergleich? 8. Sieht die Stadt Karlsruhe einen Anpassungsbedarf bei den pädagogischen Hilfen und bei den begleitenden Hilfen und wird sie ihn ggf. umsetzen? Aufgrund der Elternwünsche und des gesellschaftlichen Bewusstseinswandels ist es immer selbstverständlicher geworden, dass Kinder mit und ohne Behinderungen ge- meinsam den Kindergarten besuchen. Mit dieser Anfrage wollen die GRÜNEN erfah- ren, welche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Inklusion in den Kindertages- stätten in Karlsruhe bereits bestehen, welcher Handlungsbedarf für Verbesserungen besteht und wie ihm Rechnung getragen werden soll. Die Regelungen für die Grundausstattung von integrativen Gruppen sind in den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kin- derkrippen“ enthalten. Für Kinder mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe gibt es Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ einen höheren Fachkräfte-Personalschlüssel. Außerdem gibt es zusätzliche Mittel für pädagogische Hilfen und begleitende Hilfen. 2015 wurde der Personalschlüssel für Fachkräfte erhöht. Bereits beim ersten Kind mit Behinderung gibt es einen Fachkräftezuschlag von 0,1 und für vier Kinder einen Zuschlag von 0,4. Dagegen wurden die Pauschalen für die pädagogischen Hilfen und die begleitenden Hilfen (Eingliederungshilfe) seit 2012 nicht mehr angehoben. Da die individuelle Alltagsbegleitung für Kinder mit Behinderungen sehr wichtig ist, wollen wir GRÜNE von der Stadt wissen, ob es einen Anpassungsbedarf bei den pä- dagogischen Hilfen und begleitenden Hilfen gibt und ob diesem ggf. Rechnung ge- tragen wird. Neben der personellen Ausstattung müssen die Einrichtungen aber auch räumlich und sächlich inklusiv ausgestattet werden. Dazu gehört u. a. die Barrierefreiheit. unterzeichnet von: Renate Rastätter Bettina Lisbach Joschua Konrad Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 9. Oktober 2015

  • Stellungnahme TOP 22
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Renate Rastätter (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Joschua Konrad (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 22.09.2015 eingegangen: 29.09.2015 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2015 2015/0575 22 öffentlich Dez. 3 Rahmenbedingungen erfolgreicher Inklusion in Kindertagesstätten 1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe besuchen derzeit die Kin- dertagesstätten in Karlsruhe? 130 Kinder aus Karlsruhe und 32 Kinder aus Durlach besuchen eine Kindertagesstätte und erhalten gleichzeitig Leistungen aus der Eingliederungshilfe (Stand Januar 2015). 2. Wie haben sich die Kinderzahlen an den drei Karlsruher Schulkindergärten je- weils in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie werden sie sich aufgrund der Inklusion voraussichtlich in den nächsten Jahren entwickeln? Anzahl der Kinder in den öffentlichen Schulkindergärten der Stadt Karlsruhe Die Zahlen der Kinder in den öffentlichen Schulkindergärten sind in den letzten fünf Jah- ren stabil. Das Angebot wird von den Eltern weiterhin nachgefragt. Das Angebot der Schulkindergärten richtet sich an Kinder mit sonderpädagogischem För- derbedarf, wenn der Förderbedarf im allgemeinen Kindergarten auch mit einer Eingliede- rungshilfe nicht erfüllt werden kann. Die Aufnahme erfolgt auf Wunsch mit Einverständnis der Eltern. Aufnahmevoraussetzung ist die Begutachtung einer Sonderpädagogischen Be- ratungsstelle. Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt durch das Staatliche Schulamt Karlsruhe bis zur Erreichung der Schulpflicht. Wie sich die zukünftige Belegung vor dem Hintergrund der Zunahme von Inklusion in den Kindertagesstätten entwickelt, wird beobachtet. Ein Rückgang der Belegung ist denkbar, aber nicht wahrscheinlich. Schul- jahr Schulkindergarten An der Alb für geistig behinderte Kinder Schulkindergarten Kieselstein mit dem Förder- schwerpunkt Hö- ren und Sprache Schulkindergarten Mannheimer Straße für körperbehin- derte Kinder gesamt 2011/12 24 35 7 66 2012/13 23 37 7 67 2013/14 22 37 4 63 2014/15 24 35 5 64 2015/16 24 35 5 64 Seite 2 3. Welche Kindertagesstätten in Karlsruhe haben sich zu „Inklusiven Kindertages- stätten“ mit einem entsprechenden Profil und personeller Zusammensetzung im Team in den letzten Jahren gegründet bzw. weiterentwickelt? Folgende Kindertagesstätten haben ein inklusives Profil mit entsprechendem Konzept:  Kinderhaus Agnes (katholisch)  Element-i Kinderhaus Südstadtstrolche (Kind und Beruf gGmbH)  Kita im Lebenshilfehaus (Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V.)  Villa im Zaubergarten (Reha-Südwest gGmbH)  Im Weiherwald (AWO Karlsruhe gGmbH)  Kita An der Tagweide (evangelisch)  Kita les Explorateurs (AWO Karlsruhe gGmbH)  Kenntucky Allee 120 (städtisch). 4. Wie hoch ist der Anteil der Kindertagesstätten in Karlsruhe, die die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen, um Kinder mit unterschied- licher Behinderung wohnortnah zu integrieren? Das vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Konzept zur Fortsetzung der Integration zur Inklusion durch stadtteilorientierte Schwerpunkteinrichtungen (INE) wurde umgesetzt. Das bestehende INE-Netzwerk wird jedoch nicht weiter ausgebaut, da die Schaffung von Schwerpunkteinrichtungen dem Grundprinzip von Inklusion als gleichberechtigter Teilha- be aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, zuwiderläuft. Vielmehr sollen langfristig in allen Karlsruher Kindertageseinrichtungen die strukturellen Bedingungen so ausgestaltet werden, dass Inklusion in allen Kindertageseinrichtungen praktiziert werden kann. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Einrichtungen integrative Gruppen, in denen Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden. Außerdem findet in vielen Kindertagesstätten die sogenannte Einzelintegration statt. In manchen Ein- richtungen findet Inklusion von Kindern mit einer Behinderung erstmals statt, in den meis- ten Einrichtungen wird Inklusion schon seit langem praktiziert. Insgesamt werden in Karlsruher Kindertageseinrichtungen für Vorschulkinder 193 Kinder mit Behinderung betreut. Über die Barrierefreiheit von Kindertagesstätten in Karlsruhe liegen bisher keine umfas- senden Daten vor. Die Norm DIN 18024, Teil 2 zum barrierefreien Bauen schreibt aller- dings auch beim Bau von Kindertagesstätten vor, dass die Nutzer des Gebäudes in die La- ge versetzt werden müssen, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Das gilt insbesondere für Rollstuhlbenutzer, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschä- digte, Gehbehinderte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, ältere Menschen, Kinder sowie für klein- und großwüchsige Menschen. Diese Norm findet bei Baumaßnahmen für Karlsruher Kindertageseinrichtungen Anwendung. Seite 3 5. Welche Pläne und Maßnahmen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um die inklu- sive Entwicklung der Karlsruher Kindertagesstätten zu unterstützen?  Seit Januar 2014 gibt es den Runden Tisch Inklusion in Kindertageseinrichtungen (Ele- mentarbereich), zu dem pädagogische Fachkräfte, Fachberatungen, Trägervertretun- gen, Mitarbeitende der einschlägigen städtischen Fachdienststellen und andere Inte- ressierte eingeladen werden. Hier werden die Herausforderungen und die Gelingens- faktoren für erfolgreiche Inklusion in Kindertagesstätten erarbeitet.  Die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Kindergärten und Kindertageseinrich- tungen wird in Karlsruhe durch Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von finan- ziellen Pauschalen gefördert. Es gibt sowohl Pauschalen für die pädagogischen Hilfen als auch für begleitende Hilfen für Kinder mit Behinderungen.  Daneben erhalten die Einrichtungen, die eine oder mehrere integrative Gruppen füh- ren, einen Personalzuschlag von 0,1 Fachkräften pro betreutes Kind mit anerkannter Behinderung. Diese Praxis hat sich in Karlsruhe bewährt.  Die Erzieherinnen und Erzieher aller Träger werden als Fachleute zu dem jährlich statt- findenden Elternforum Inklusion eingeladen. Hier werden Fragen der Eltern zur inklusi- ven Bildung beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule beantwortet. 6. Wie haben sich die Pauschalen für die pädagogischen Hilfen und die begleitenden Hilfen für Kinder mit Behinderungen in den Karlsruher Kindertagesstätten in den letzten Jahren entwickelt? Die integrative Förderung in Form der Pauschalen kann als Einzelintegration in integrativen Gruppen oder in integrativen Kindertageseinrichtungen erfolgen. 130 Kinder aus Karlsruhe und 32 Kinder aus Durlach erhalten heute Leistungen aus der Eingliederungshilfe in Form der pädagogischen oder/und begleitenden Hilfen (Stand Janu- ar 2015). Diese Praxis hat sich in Karlsruhe bewährt. Karlsruhe Durlach Einzelintegration Pädagogische + begleitende Pauschale 850,00 Euro 21 Kinder 11 Kinder Pädagogische + begleitende Hilfe (Regelgruppe/verl. Öffnungszeiten) 355,00 Euro + 460,00 Euro 27 Kinder 9 Kinder Nur pädagogische Hilfe 460,00 Euro 33 Kinder 11 Kinder Nur begleitende Hilfe 355,00 Euro (Regelgruppe/verl. Öffnungszeiten) 4 Kinder 1 Kind Nur begleitende Hilfe 390,00 Euro (Ganztageseinrichtung) 4 Kinder Integrative Einrichtungen Gruppenpauschale 850,00 Euro 41 Kinder Summe 130 Kinder 32 Kinder Seite 4 Die Pauschale für eine pädagogische Hilfe in Höhe von derzeit 460,00 Euro wurde zum 1. Januar 2003 festgesetzt und ist seitdem nicht erhöht worden. Eine Anpassung der Pauschale für die begleitende Hilfe in Höhe von derzeit 355,00 Euro bzw. 390,00 Euro erfolgte zuletzt im Jugendhilfeausschuss am 15. Februar 2012, das heißt die Pauschale wurde, differenziert nach den unterschiedlichen Betreuungszeiten der Einrichtungen, von damals 308,00 Euro auf die oben genannten Beträge erhöht. Die da- malige Anpassung dieser Pauschalen wurde mit dem Wegfall der Zivildienstleistenden zum 31. Dezember 2011 begründet, die durch Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst nicht ausreichend ersetzt und nur mit Freiwilligen nach dem Jugendfreiwilligendienstge- setz oder durch Honorarkräfte kompensiert werden können. 7. Wie hoch sind sie im landesweiten Vergleich bzw. im Städtevergleich? In den mit Karlsruhe vergleichbaren baden-württembergischen Kommunen werden eben- falls Pauschalen gewährt. Lediglich die Stadt Mannheim weicht davon ab und bezahlt Stundensätze nach dem individuellen Hilfebedarf eines Kindes. Diese Abrechnungsform ist allerdings sehr kostenintensiv. Ein Vergleich mit den anderen baden-württembergischen Städten und dem Landkreis Karlsruhe ergibt folgendes Bild: Pädagogische Hilfe Begleitende Hilfe Stadt Freiburg 510,00 Euro 550,00 bis 750,00 Euro Stadt Stuttgart 460,00 Euro Gestaffelt nach Öffnungszeit: 205,00 Euro 308,00 Euro 410,00 Euro Stadt Heidelberg 460,00 Euro 308,00 Euro Stadt Pforzheim 460,00 Euro 308,00 Euro Landkreis Karlsruhe 460,00 Euro 308,00 Euro Stadt Karlsruhe 460,00 Euro 355,00 bis 390,00 Euro 8. Sieht die Stadt Karlsruhe einen Anpassungsbedarf bei den pädagogischen Hilfen und bei den begleitenden Hilfen und wird sie ihn ggf. umsetzen? Mit der Erhöhung und Zweiteilung der Pauschalen für begleitende Integrationshilfe zum 1. März 2012 wurde in Karlsruhe schon damals ein Stand erreicht, der auch heute noch über dem Landesdurchschnitt liegt. Für eine Anpassung der Pauschalen besteht kein Sachgrund. Nach Auskunft der genannten Städte und des Landkreises Karlsruhe fordern die dortigen Einrichtungen keine Anhebung dieser Pauschalen.

  • Protokoll TOP 22
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Oktober 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 22 der Tagesordnung: Rahmenbedingungen erfolgreicher Inklusion in Kindertagesstätten Anfrage der Stadträtinnen Renate Rastätter und Bettina Lisbach sowie der Stadträte Joschua Konrad und Alexander Geiger (GRÜNE) vom 22. September 2015 Vorlage: 2015/0575 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2015