Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Golfanlage Batzenhof", Karlsruhe-Hohenwettersbach: Satzungsbeschluss
| Vorlage: | 2015/0569 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2015 2015/0569 2 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Golfanlage Batzenhof", Karlsruhe-Hohenwettersbach: Satzungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 20.10.2015 2 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe- Hohenwettersbach als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut (siehe S. 9). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 13. und 14.10.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Bauleitplanung ist die Errichtung einer Golfanlage in einem etwa 127,2 ha gro- ßen Plangebiet in Karlsruhe auf der Gemarkung der Ortsteile Hohenwettersbach und Stupferich im Bereich des sogenannten "Batzenhofs". Aufgestellt werden soll ein vorhabenbezogener Be- bauungsplan mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), Vorhabenträger sind Herr Car- lo Baron von Maffei sowie die Kögler GbR. Die Vorhabenträger haben am 01.06.2007 die Ein- leitung des Verfahrens beantragt. Das Verfahren ist aufgrund der durchgeführten Verfahrens- schritte so weit gediehen, dass das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss über den vorhaben- bezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) abgeschlossen werden kann. Naturräumliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich auf einer Kuppe am westlichen Rand des Kraichgaus. Umfang und Lage des Plangebietes ergeben sich aus der beigefügten Planskizze, auf die ergänzend Bezug genommen wird. Die Flächen wurden bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände fällt von sei- nem höchsten Punkt (dem sog. Köpfle) nach Osten, Süden und Westen hin ab. Der höchste Punkt liegt auf 260 m ü. NN, der tiefste bei 225 m ü. NN. Aufgrund der vorhandenen Morpho- logie ist das Gelände für die Errichtung von Golfbahnen besonders geeignet. Aufgrund der vor- herrschenden klimatischen Gegebenheiten kann das Gelände über einen Zeitraum von etwa neun Monaten des Jahres, nämlich von März bis November, bespielt werden. Die Böden des Plangebietes bestehen überwiegend aus Lehm, Löss und Lösslehm des Quartärs in einer mittleren Verdichtungsempfindlichkeit. Im Gebiet besteht eine mittlere bis hohe Was- sererosions- und Verschlämmungsgefahr, entlang der Bundesautobahn A 8 erfolgen verkehrs- bedingt hohe Schadstoffeinträge in den Boden. Im Plangebiet befinden sich zwei durchlaufende Wassergräben (Hurenklamm- und Tiefentalgraben), es handelt sich dabei um Gewässer der II. Ordnung i.S.d. Wasserrechts. Diese Gewässer sollen einschließlich der erforderlichen seitlichen Schutzstreifen nicht in die Golfplatznutzung einbezogen werden. Detaillierte Regelungen dazu enthält der Durchführungsvertrag. Planungskonzept Das Plangebiet befindet sich zum überwiegenden Teil im Eigentum der Vorhabenträger (Baron von Maffei 93,61 ha und Kögler GbR 26,14 ha). Die übrigen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe (7,45 ha) sowie weiterer Privatpersonen. Die Flächen im Eigentum der Vor- habenträger wurden 2011 über einen Erbbaurechtsvertrag einem Golfanlagenbetreiber für 65 Jahre überlassen. Das Vorhaben ist als Landschaftsgolfplatz geplant, dies hat zur Folge, dass etwa 1/3 der Fläche intensiv genutzt werden, während 2/3 einer extensiven Nutzung zugeführt werden. Das Pla- nungskonzept sieht vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung und den Betrieb einer Golfanlage mit Parkplätzen und Clubhaus zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird vorwiegend als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Golfplatz" ausgewiesen. Die im Bereich der Villa Maffei vorhandene Grünfläche wird als private Grünfläche ohne Golfnutzung festgesetzt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan lässt nur die Errichtung eines Golfplatzes mit seinen erfor- derlichen Bestandteilen zu, zwei kleinere Teilflächen sind als Sondergebiete Landwirtschaft und Golf ausgewiesen. Auf diesen beiden Flächen liegen bereits vorhandene bauliche Anlagen, die Ergänzende Erläuterungen Seite 3 zum Teil für die Golfplatznutzung und zum Teil zur Aufrechterhaltung der dort befindlichen landwirtschaftlichen Nutzungen benötigt werden. Das Clubhaus sowie die für die Pflege des Golfplatzes notwendigen Geräte werden in für diese Zwecke gewidmeten, neuen oder umzubauenden Stallgebäuden und Scheunen des Batzenho- fes untergebracht. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Abschlaghütte an der Driving Range (Übungsanlage) geplant, außerdem sollen vier Wetterschutzhütten in Holzkonstruktion errichtet werden. In sämtlichen Gebäuden findet keinerlei Wohnnutzung statt. Die Planung sieht als wei- tere bauliche Einrichtung die Anlage eines Parkplatzes mit 160 Kfz-Stellplätzen im Bereich des Batzenhofes in der Nähe des künftigen Clubhauses vor. Erschließung Die Erschließung des Geländes durch den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt über den Ortsteil Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich. Der motorisierte Individualverkehr wird die Anlage über ein dreistrahliges Zufahrtswegesystem anfahren, und zwar über die Erschlie- ßungsstraße Ochsenstraße von Palmbach aus, über Hohenwettersbach und über den Thomas- hof. Die bisherige Beschilderung dieser landwirtschaftlichen Wege wird entsprechend geändert. Die Erschließung der Golfanlage von der Autobahnausfahrt erfolgt über die L 609 Richtung Palmbach, dann über eine vorhandene Brücke über die Autobahn in nördliche Richtung zum Batzenhof. Von Karlsruhe kommend, erfolgt die Erschließung des Batzenhofes über die Linden- straße und den Batzenhofweg sowie vom Thomashof aus über die Straße Am Thomashäusle. Sämtliche Wald-, Spazier- und Radwege im Bereich des zukünftigen Golfplatzes bleiben der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich. Die Golfanlagen halten den aus Sicherheitsgründen erforderlichen Abstand zu diesen Wegen ein und zwar so, wie das Sicherheitsgutachten des Herrn Dipl.-Ing. Rainer Martin vom 12.12.2009/25.04.2013 dies vorsieht. Im Bereich der geplan- ten Zufahrt Ochsenstraße werden entlang der westlichen Weggrenze Verbreiterungen von 1,5 m und im Abstand von 150 m, beginnend ab der Brücke über die BAB 8 bis zum Batzenhof, Ausweichbuchten von 2,0 m Breite angelegt. Die Zufahrtswege, insbesondere von Hohenwet- tersbach kommend, müssten teilweise noch ertüchtigt werden. Die Versorgung der Anlage mit Trinkwasser wird über das örtliche Leitungsnetz erfolgen. Für die Bewässerung der Golfanlage wird vorbehaltlich einer noch einzuholenden wasserrechtlichen Genehmigung Grundwasser aus einem 2012 dafür angelegten Brunnen entnommen, ergän- zend dazu wird Wasser von den Dächern des Batzenhofes gesammelt und in den geplanten Speicherteich zur Bewässerung der Golfanlage weitergeleitet. Eine Bewässerung des Grüns, der Abschläge und ggf. der Spielbahnen über eine Versenkberegnungsanlage ist von Mai bis An- fang Oktober beabsichtigt. Die Entnahme der benötigten Wassermengen erfordert ein geson- dertes Wasserrechtsverfahren, das die Vorhabenträger beantragen werden. Die Entwässerung des Batzenhofes erfolgt über eine von den Vorhabenträgern zu erstellende Abwasserleitung, das Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergeset- zes zur Versickerung gebracht werden. Die ausreichende Stromversorgung und die Abfallent- sorgung sind gesichert. Gestaltung Der zukünftige Golfplatz wird aus einer Übungswiese (Driving Range) mit verschiedenen Übungseinrichtungen (Sandbunker, Grüns etc.) zum Erlernen der Spieltechniken bestehen, außerdem einem Golfplatz mit 18 Spielbahnen (Clubplatz) und einem Golfplatz mit 9 Spiel- bahnen (Kurzplatz). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die unbebauten Flächen sind naturnah zu erhalten und dauerhaft zu pflegen. Das dem Vorha- ben zugrundeliegende Gestaltungskonzept sieht vor, die vorhandene Topographie nur gering- fügig an die Erfordernisse des Spielbetriebs anzupassen und die entstehende Biotopstruktur durch den Besatz mit Hecken, Laubbäumen und Obsthochstämmen zu verbessern. Es ist dar- über hinaus beabsichtigt, thematische Schwerpunkte zu bilden und Fernsichtbezüge in die die Anlage umgebende Landschaft zu schaffen, um die hohe Erholungsqualität des Gebiets zu si- chern. Zur Art, Lage und Unterhaltung der beabsichtigten Pflanzungen werden im vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, die die landschaftliche Gestaltung der Flä- chen auf Dauer sichern. Aufgrund der topographisch günstigen Lage des Gebiets werden nur kleinflächige Geländever- änderungen erforderlich. Grüns, Abschläge, Sandbunker, Spielbahnen und Teiche werden durch Oberflächenmodellierungen der natürlichen Geländehöhe angepasst bzw. auf dem Bestand aufgebaut. Diese richten sich nach den spieltechnischen Erfordernissen; im unmittelbaren Mas- senausgleich wird Boden ab- oder aufgetragen werden. Für die Landschaft untypische Gelände- formen werden nicht entstehen. Der erforderliche Aushub für die Speicherteiche wird zur Ge- staltung eines Lärmschutzwalls entlang der Autobahn verwendet. Die entstehenden Oberflächengewässer (Speicherteiche und wechselfeuchte Flächen) werden naturnah errichtet. Zur Einleitung und Sammlung des Dränagewassers der Grüns und Abschläge werden mehrere der Topographie angepasste, reinigungsaktive Flut- und Versickerungsmulden erstellt. Die Kfz-Stellplätze werden mit wasserdurchlässigen Belägen versehen, das Oberflä- chenwasser aus der Umgebung des Kantenbuckels wird mittels eines Fanggrabens und mehre- rer Trockenmulden entlang des Batzenhofwegs abgefangen. Die vorhandene Fauna wird durch die erforderlichen Baumaßnahmen nur unwesentlich beein- trächtigt, der Bestand bleibt zu einem großen Teil erhalten. Umweltbelange Die Errichtung der Golfanlage ist zwangsläufig mit Eingriffen in die bestehende Natur und Land- schaft verbunden. Die Folgen dieser Eingriffe waren unter Abwägung der öffentlichen und pri- vaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB zu erfassen und zu bewerten, die erforderlichen Kom- pensationsmaßnahmen sind dem gegenüber zu stellen. Insgesamt wird die Golfanlage zu einer Aufwertung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen führen. Dies ist in erster Linie durch Ausgleichsmaßnahmen bedingt, die die umfangreiche Schaffung von Wildge- hölzhecken sowie die Extensivierung und Ausmagerung der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen zur Folge haben werden, außerdem werden in erheblichem Umfang Baumpflan- zungen erfolgen. Die zu erwartenden Eingriffe können durch die beabsichtigten Maßnahmen vollständig kompensiert werden, so dass ein Punkteüberschuss in der Ökopunktebilanz nach dem Karlsruher Modell zu erwarten ist. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden Vermeidungs- bzw. Minderungs-, Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen ermittelt, die in der Planung und der Entwurfsbearbeitung berücksichtigt wur- den. Die zu erwartenden Eingriffe auf die Schutzgüter "Mensch", "Klima und Luft" sowie "Kul- tur- und Sachgüter" sind im Umweltbericht unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Ver- meidungs- und Minimierungsmaßnahmen als im Ergebnis unerheblich einzustufen. Für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Geologie und Boden, Wasser und Landwirtschaft kann durch die vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen ein unmittelbarer Ausgleich im Plangebiet realisiert werden, der insgesamt zu der bereits erwähnten Aufwertung der Flächen führen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Wegen der weiteren Einzelheiten ist auf den ausführlichen Umweltbericht zu verweisen, der dem Bebauungsplanentwurf als Anlage 1 beigefügt ist. Als Ausfluss der Umweltprüfung wur- den in Ziffer 1.5 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans umfangreiche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, insbesondere in Form vorgezogener Ausgleichsmaß- nahmen/CEF-Maßnahmen (CEF). Zur Durchführung dieser vorgezogenen Ausgleichsmaßnah- men haben sich die Vorhabenträger im Durchführungsvertrag gegenüber der Stadt Karlsruhe verpflichtet. Entsprechendes gilt für die im Rahmen der Projektrealisierung erforderlichen, weite- ren Maßnahmen zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft unterhalb der baupla- nungsrechtlichen Festsetzungsschwelle. Die Vorhabenträger haben sich im Durchführungsvertrag gegenüber der Stadt Karlsruhe zur Errichtung des Vorhabens verpflichtet. I. Bisherige Verfahrensschritte/Raumordnung Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde im Jahr 2006 ein Raumordnungsver- fahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorangestellt, in dem die Eignung des Standortes für eine Golfanlage geprüft wurde. Das Raumordnungsverfahren hatte zum Er- gebnis, dass dem Vorhaben verbindliche Ziele der Raumordnung nicht entgegenstehen und die Grundsätze der Raumordnung ordnungsgemäß gegeneinander und untereinander abgewogen wurden. Die Maßgaben der raumordnerischen Beurteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind in die Planung eingeflossen. Der Flächennutzungsplan, der im Wege einer Einzeländerung angepasst wurde, weist das Plan- gebiet mittlerweile als Grünfläche (Sport - Golf)/Grünfläche Sonderbaufläche (Sport) aus. Das Vorhaben wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Die Flächen lagen bisher im Außenbereich, die Aufstellung des Bebau- ungsplans war zur Schaffung des notwendigen Baurechts grünordnerisch und städtebaulich erforderlich. II. Ergebnisse der Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 26.08.2013 bis 21.10.2013 Im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung wurden der Umweltbericht erstellt, eine Abschät- zung des Verkehrsaufkommens und des Stellplatzbedarfs vorgenommen, eine hydrogeologische Stellungnahme eingeholt, eine Bewertung der Golfanlage anhand des Karlsruher Modells durchgeführt, die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen geprüft und ein Sicherheitsgutachten erstellt. Diese Prüfungen sind als Anlagen 1 bis 12 Gegenstand des Bebauungsplans. In der Zeit vom 26.08.2013 bis 21.10.2013 fand eine Behördenbeteiligung auf der Basis der Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans vom 20.08.2013 statt. Dies führte zu umfassenden Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange. Zu diesen Stellungnahmen hat das Stadtplanungsamt in einer Synopse, die der obigen Vorlage als Anlage 1 beigefügt war, Stel- lung genommen. Diese Synopse enthält die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes zu den in diesem Rahmen erfolgten Anregungen. Die damaligen Anregungen sind weitgehend in den Planentwurf eingeflossen. Der Gemeinderat hat anschließend am 16.12.2014 den Einlei- tungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. III. Anhörung der Ortschaftsräte Die Ortschaftsräte in Hohenwettersbach, Stupferich, Durlach und Wettersbach wurden vor dem Einleitungs- und Auslegungsbeschluss angehört. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Nach Anhörung des Ortschaftsrates Stupferich hat dieser am 25.06.2014 seine Zustimmung zum Einleitungs- und Auslegungsbeschluss abgelehnt und einen Verzicht auf die Zufahrt durch das Naherholungsgebiet Ochsenstraße gefordert. Daraufhin wurde das nach § 16 Abs. 2 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Stupferich in die Stadt Karlsruhe vom 01.01.1972 vor der Beschlussfassung erforderliche Vermittlungsverfahren durchgeführt. Am 20.11.2014 fand die Sitzung des zu diesem Zweck einberufenen Vermittlungsausschusses statt. Teilgenommen haben der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, der Ortsvorsteher der Ort- schaft Stupferich sowie jeweils drei Mitglieder des Gemeinderats und des Ortschaftsrats. Der Ausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung den Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut an- genommen: "Der Vermittlungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Einleitung des Verfah- rens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Golfanlage Batzen- hof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB)" Aufgrund der Befürchtungen des Ortschaftsrates, die Zuwegung zum Golfplatz über die Zufahrt Ochsenstraße könne durch die befürchtete Verkehrszunahme die Naherholungsfunktion der betroffenen Flächen stören, sicherte der Oberbürgermeister den Mitgliedern des Ausschusses zu, dass die Stadtverwaltung eingreifen werde, wenn der Verkehr das erwartete Maß über- schreiten sollte - es also zu einem überhöhten Verkehrsaufkommen, zu hohen Fahrgeschwin- digkeiten oder übermäßigen Schleichverkehren unter Berücksichtigung der Brücke als besonders kritischem Punkt komme. Ggf. werde die Verwaltung Beschilderungen und auch Abschrankun- gen sowohl im Bereich der Zufahrt als auch des Parkplatzes in Betracht ziehen und vornehmen. Zunächst müsse aber die tatsächliche Verkehrsentwicklung im Bereich sämtlicher Zufahrtswege, also auch der Zufahrten über den Thomashof und durch Hohenwettersbach evaluiert werden, um einseitige Belastungen zu vermeiden und den Verkehr möglichst schonend auf die betroffe- nen Zufahrtswege zu verteilen, um die Interessen der betroffenen Anlieger angemessen berück- sichtigen zu können. IV. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lag anschließend in der Zeit vom 23.02. bis 23.03.2015 zu jedermanns Einsichtnahme aus. In dieser Zeit fand außerdem die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen der erneuten Trägerbeteiligung sind Stellungnahmen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, des BUND, dem Landratsamt, der Netze GmbH, des Polizeipräsidiums, des Regio- nalverbands Mittlerer Oberrhein, des Wasserzweckverbands und der unteren Umweltbehörden sowie der unteren Denkmalschutzbehörde eingegangen. In der als Anlage 1 zur hiesigen Vor- lage erstellten Synopse sind die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamts zu den einge- gangenen Stellungnahmen enthalten. Die für die Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU abgegebene Stellungnahme des BUND richtet sich grundsätzlich gegen die Errichtung eines neuen Golfplatzes im Stadtgebiet. Dafür bestehe kein Bedarf. Deshalb fehle es an der städtebaulichen Erforderlichkeit. Dem ist entge- genzuhalten, dass eine Bedarfsprüfung im Sinne einer Alternativenprüfung im Bebauungsplan- verfahren nicht stattfinden kann. Die Planung eines Golfplatzes bzw. die Einleitung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanverfahrens erfolgte auf Antrag des Vorhabenträgers, der Ge- meinderat hat die Einleitung des Verfahrens am 16.12.2014 förmlich beschlossen. Städtebauli- che Gründe, die der Errichtung des Golfplatzes auf den betroffenen Flächen entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Das Risiko der wirtschaftlichen Tragbarkeit des Vorhabens übernimmt der Vorhabenträger. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Nach Auffassung der Naturschutzverbände ist die vorliegende Planung mit erheblichen Eingrif- fen in die Landschaftsstruktur und die Funktionalität der Oberfläche verbunden, die der Planung entgegenstehen. Die Errichtung der Golfanlage zerstöre die vorhandene, bisher durch Ag- rarnutzungen geprägte Landschaft, eine Aufwertung erfahre das Gelände durch die Golfplatz- nutzung nicht. Dem ist entgegenzuhalten, dass die vorliegende Planung geeignet ist, die be- troffenen Flächen als Naturraum aufzuwerten. Beabsichtigt ist es u. a., über 50.000 Bäume und Sträucher anzupflanzen, wodurch die vorhandene Feinstaub- und Lärmbelastung durch die an- grenzende Autobahn reduziert werden kann. Das Kleinklima auf den Flächen wird sich verbes- sern, die vorhandenen belasteten Böden werden in ganzjährig hochwertig begrünte Flächen umgewandelt. Die bisher infolge der landwirtschaftlichen Nutzung vorhandene Gefahr der Bo- denerosion auf diesen Flächen wird erheblich vermindert. Die Naturschutzverbände bezweifeln, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die Betroffenheiten insbesondere des Artenschutzes ausreichend sind. Diese Kritik erweist sich bei näherer Betrachtung als unbegründet. Insbesondere nach Auffassung der unteren Naturschutz- behörde sind die durchgeführten Erhebungen der für den Artenschutz relevanten Sachverhalte ausreichend ermittelt worden. Die einzelnen Artenschutzmaßnahmen im Hinblick auf die jeweils betroffenen Arten werden in der Synopse detailliert dargestellt, insoweit wird auf die weiteren Einzelheiten verwiesen. Die vorgeschlagenen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen zur Minimie- rung der Umweltauswirkungen sind ausreichend und hinreichend aussagekräftig dargelegt und festgesetzt worden. Die Hinweise der Naturschutzverbände zur Ausgestaltung der Beleuch- tungskörper und der Wahl der Leuchtmittel sind berechtigt und wurden in der Planung weitge- hend berücksichtigt. Die Anregungen der sonstigen Träger der öffentlichen Belange wurden weitgehend in der Pla- nung berücksichtigt, wegen der Einzelheiten ist ebenfalls auf Anlage 1 zu verweisen. Im Rahmen der Offenlage haben sich insgesamt 13 Einwender zur Bauleitplanung geäußert. Es handelt sich in der Mehrzahl um Anwohner aus dem Bereich des Thomashofs, die Betroffenhei- ten als Anlieger einer der drei zukünftigen Zufahrten zum Golfplatzgelände geltend machen. Die Einwendungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf zwei Problemkreise: Zunächst richten sich die Einwendungen gegen die mit der Anlage des Golfplatzes verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Qualität der Flächen als Naherholungsgebiet würde verlo- ren gehen, mit der Eigenart der Landschaft sei die Umwandlung der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in eine Golfanlage nicht vereinbar. Das weitere zentrale Anliegen der Einwender ist die Befürchtung, dass die Festsetzung der Stra- ße „Am Thomashäusle“ als Zufahrt zum Batzenhof aus Kapazitäts- und Ausbaugründen nicht geeignet sei, den zu erwartenden Verkehr aufzunehmen. Der Betrieb des Golfplatzes führe zu einer unzumutbaren Erhöhung der Lärm- und Schadstoffimmissionen im Bereich des Thomashofs. Befürchtet wird darüberhinaus, dass die mehrgliedrige Zufahrtssituation innerhalb der zukünftigen Golfanlage geeignet ist, bei Stausituationen auf der Autobahn Schleichverkehre zu verursachen und aufzunehmen, um die Autobahn zu umfahren. Die Einwendungen sowie die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes zu diesen Ein- wendungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse enthalten, auf die zunächst verwie- sen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Soweit die Einwender die mit der Anlage des Golfplatzes verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und der Landschaft beanstanden, ist dem zu entgegnen, dass aufgrund der vor- liegenden Planung davon auszugehen ist, dass insgesamt eine Aufwertung der Flächen, insbe- sondere in ökologischer Hinsicht, zu erwarten ist. Der Wert der Flächen als Erholungsgebiet wird ebenfalls nicht gemindert, die vorhandenen Wege bleiben den Naherholungsuchenden als sol- che Erhalten. Die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen werden durch die Anlage des Golfplatzes, der damit verbundenen möglichst naturnahen Oberflächengestaltung und den be- absichtigten Anpflanzungen eine Aufwertung im Verhältnis zu bisherigen, einseitigen landwirt- schaftlichen Nutzung, erfahren. Auch dies wird den Erholungswert der Flächen begünstigen. Soweit sich die Einwendungen der Anwohner mit denen des BUND im Rahmen der Trägerbetei- ligung decken, wird ergänzend auf die obigen Ausführungen verwiesen. Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Artenschutz- und sonstigen Naturschutzbelange hinreichend ermittelt und im Verfahren abgearbeitet wurden, die mit der Planung verbundenen Eingriffe in den Natur- haushalt werden angemessen ausgeglichen. Auch wurden die raumordnerischen Belange be- rücksichtigt, eine Wirtschaftlichkeits- oder Effizienzprüfung im Hinblick auf das geplante Vorha- ben findet im Bebauungsplanverfahren nicht statt. Die diesbezüglichen Einwendungen waren deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Verkehrssituation im Bereich des Thomashofs wird sich infolge des Betriebs des Golfplatzes verändern. Der Erschließung des Golfplatzes durch den Individualverkehr liegt die aus der Planskizze ersichtliche dreistrahlige Wegeverbindung zugrunde. Der Abschätzung des Verkehrs- aufkommens nach der Methode Bosserhoff liegt die Überlegung zugrunde, dass sich der Ver- kehr voraussichtlich auf alle drei Zufahrten gleichmäßig verteilen wird. Die Überlegungen der Anwohner, dass die Straße „Am Thomashäusle“ als Hauptzufahrt den überwiegenden Teil des Verkehrs aufzunehmen hätte, sind derzeit spekulativ und können deshalb der Verkehrsschät- zung nicht zugrunde gelegt werden. Auf der Basis einer gleichmäßigen Verteilung des Zu- und Abfahrtsverkehrs wurde im Rahmen der Verkehrsschätzung eine Mehrbelastung der Straße „Am Thomashäusle“ mit ca. 155 Fahrzeugen pro Tag ermittelt und zwar an Samstagen und Sonntagen. Unter der Woche ist mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von 93 Fahrzeugen zu rechnen. Die zu erwartenden Verkehrsbelastungen sind voraussichtlich unerheblich und den Anwohnern im Bereich des Thomashofs in der Gesamtbetrachtung deshalb zumutbar. Schwer- lastverkehr ist nicht in messbarem Umfang zu erwarten. Die Zufahrtswege werden entspre- chend beschildert werden, so dass Durchgangsverkehr bzw. Umgehungsverkehr auszuschließen ist. Im laufenden Betrieb ist das dann messbare Verkehrsaufkommen zu evaluieren, sollten sich erhebliche und unzumutbare Erhöhungen des Verkehrsaufkommens ergeben, muss insoweit nachgesteuert werden, Maßnahmen in Vorgriff auf spekulative Verkehrsannahmen können jedoch nicht getroffen werden. Im Ergebnis konnten alle Einwendungen, soweit sie nicht in die Planung aufgenommen wurden, unberücksichtigt bleiben. V. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat das Verfahren einen Stand erreicht, der den Satzungsbeschluss rechtfertigt. Bestandteil des Gemeinderatsbe- schlusses ist der Bebauungsplan mit allen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nebst Begründung und Umweltbericht. Diese Unterlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Anregungen zum Bebauungsplanentwurf unberück- sichtigt zu lassen, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und den Anlagen zu die- ser Vorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe- Hohenwettersbach, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 LBO in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 07.02.2008 in der Fassung vom 15.09.2015 und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Be- bauungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 15.09.2015 und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vor- habens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Oktober 2015
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Entwurf Fassung 15.09.2015 Vorhabenträger: Carlo Baron von Maffei Spitalhof 1, 76228 Karlsruhe-Hohenwettersbach Kögler GbR Batzenhof, 76227 Karlsruhe-Hohenwettersbach Planverfasser: Planungsbüro Reinhold Weishaupt Freier Landschafts-Architekt Echterdinger Str. 111, 70794 Filderstadt Seite 2 von 79 Verfahrensvermerke/Ausfertigung Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO am 16.12.2014 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO vom 23.02.2015 bis 23.03.2015 Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO am .......................... Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Karlsruhe, .......................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der Bekanntmachung am .......................... Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) ab .......................... Seite 3 von 79 Inhaltsverzeichnis Seite Verfahrensvermerke/Ausfertigung 2 Inhaltsverzeichnis 3 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 6 1. Aufgabe und Notwendigkeit 6 2. Bauleitplanung 6 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung 6 2.2 Verbindliche Bauleitplanung 6 3. Bestandsaufnahme 7 3.1 Räumlicher Geltungsbereich 7 3.2 Naturräumliche Gegebenheit, Bodenbeschaffenheit 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung 8 3.4 Eigentumsverhältnisse 8 3.5 Belastungen 8 4. Planungskonzept 8 4.1 Art der baulichen Nutzung 9 4.2 Maß der baulichen Nutzung 9 4.3 Erschließung 9 4.3.1 ÖPNV 9 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr 10 4.3.3 Ruhender Verkehr 10 4.3.4 Geh- und Radwege 10 4.3.5 Ver- und Entsorgung 10 4.4 Gestaltung 11 4.5 Grünordnung/Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen 12 4.5.1 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 12 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft 12 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen 12 4.6 Immissionen 13 5. Umweltverträglichkeitsuntersuchung/Umweltbericht 13 6. Sozialverträglichkeit 13 7. Statistik 13 7.1 Flächenbilanz 13 7.2 Geplante bzw. bestehende Bebauung 14 7.3 Bodenversiegelung 14 8. Kosten 14 9. Durchführung 14 Seite 4 von 79 Seite B. Hinweise (beigefügt) 15 1. Versorgung und Entsorgung 15 2. Entwässerung 15 3. Regenwasserversickerung 15 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale 16 5. Baumschutz 16 6. Klimaschutz 16 7 Altlasten 16 8. Erdaushub/Auffüllungen 17 9. Private Leitungen 17 10. Barrierefreies Bauen 17 C. Verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften 18 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 18 1.1 Art der baulichen Nutzung 18 1.1.1 Private Grünfläche – Golfplatz 18 1.1.2 Sondergebiete – Landwirtschaft und Golf 18 1.1.3 Flächen für Stellplätze, Grundstückszufahrten 18 1.1.4 Nebenanlagen 19 1.1.5 Flächen für Leitungsrecht 19 1.2 Maß der baulichen Nutzung 19 1.3 Abweichende Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 19 1.4 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 19 1.5 Bepflanzung – Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft 20 1.5.1 Maßnahmen 20 1.5.2 Zuordnung 24 1.6 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen 24 1.7 Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 24 2. Örtliche Bauvorschriften 24 2.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 24 2.1.1 Wandhöhe, Gebäudehöhe 24 2.1.2 Dächer 25 2.2 Werbeanlagen und Automaten 25 2.3 Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 25 2.3.1 Einfriedigungen 25 2.3.2 Aufschüttungen und Abgrabungen 25 2.3.3 Abfallbehälterstandplätze 26 2.3.4 Stellplätze 26 2.4 Außenantennen, Satellitenempfangsanlagen 26 Seite 5 von 79 Seite 2.5 Niederspannungsfreileitungen 26 2.6 Niederschlagswasser 26 2.7 Beleuchtungsanlagen 26 3. Sonstige Festsetzungen 26 4. Nachrichtlich übernommene Festsetzungen 26 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 26 Unterschriften 28 Anlage 1 – Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch 29 1. Projektbeschreibung 29 2. Wirkfaktoren des Projekts 29 3. Untersuchungsrahmen 30 4. Umwelt und ihre Bestandteile 34 5. Umweltauswirkungen des Projekts und deren Bewertung (unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) 43 6. Maßnahmen zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen 49 7. Entsorgung, Klimaschutz 52 8. Alternativen, Nullvariante 53 9. Monitoring 54 10. Allgemein verständliche Zusammenfassung 55 11. Bodenarten 55 Anlage 2 – Abschätzung von Verkehrsaufkommen und Stellplatzbedarf 57 Anlage 3 – Hydrogeologische Stellungnahme 58 Anlage 4 – Karlsruher Modell 63 Anlage 5 – Anhang Artenschutzmaßnahmen 66 Anlage 6 – Bestandsplan 77 Anlage 7 – Sicherheitsgutachten 79 Anlage 8 – Plan “Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht“ Anlage 9 – Plan “Zufahrtswege“ Anlage 10 – Plan “Entwässerung“ Anlage 11 – Plan “Dachflächenwasserableitung“ Anlage 12 – Plan “Detail Schutzhütten und Brücken“ Seite 6 von 79 A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die Vorhabenträger Carlo Baron von Maffei aus Hohenwettersbach sowie die Erbengemeinschaft Kögler vom Batzenhof beabsichtigen auf Flächen der Gemarkung der Stadt Karlsruhe, Ortsteil Hohenwettersbach und Stupferich – eine 27-Loch- Golfanlage (18 + 9) mit Übungsanlage und Clubhaus inclusive Restaurant zu errichten. Die gesamte Anlage ist als Landschaftsgolfplatz geplant. Dies bedeutet eine intensive Nutzung des Geländes von einem Drittel und eine extensive Nutzung von zwei Dritteln der Gesamtfläche. Diese Anlage trägt zur Steigerung des sportlichen Angebots in der Stadt Karlsruhe bei. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorangestellt wurde 2006 ein Raumordnungs- verfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung, bei dem in erster Linie die Eignung dieses Standorts überprüft wurde. Prüfgegenstand waren die Ziele und die Grundsätze der Raumordnung. Die raumordnerische Prüfung hatte zum Ergebnis, dass unter Einhaltung bestimmter Maßgaben die verbindlichen Ziele der Raumordnung dem Vorhaben nicht entgegenstehen und die Grundsätze der Raumordnung sachgemäß gegeneinander und untereinander abgewogen sind. Die Maßgaben der raumordnerischen Beurteilung sind in die aktuelle Planung integriert. Im Flächennutzungsplan (Einzeländerung des Flächennutzungsplanes FNP 2010) ist das Plangebiet als Grünfläche (Sport – Golf)/Grünfläche Sonderbaufläche (Sport) dargestellt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Gebiet existiert bisher kein Bebauungsplan. Seite 7 von 79 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 127,20 ha große Planungsgebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt in Karlsruhe zwischen den Ortsteilen Hohenwettersbach und Stupferich. Gegenüber der Fläche im vorangegangenen Raumordnungsverfahren (ca. 115 ha) hat sich die Gesamtfläche um ca. 12,20 ha vergrößert. Begründet ist dies durch: – Einbeziehung von ca. 1,40 ha landwirtschaftlicher Fläche in den Gewannen Kantenbuckel und Brunnenfeld, – ca. 2,35 ha Flächenzuteilung aus dem Flurbereinigungsverfahren in den Gewannen Über der Ochsenstraße und Ochsenstraße, – Berücksichtigung der Zufahrtsstraße von Palmbach mit ca. 0,10 ha, – Einbeziehung von ca. 0,75 ha Gartenanteil beim Schloss Hohenwettersbach, – Hinzuziehen von ca. 0,90 ha landwirtschaftliche Fläche im Gewann Brunnenwiese, – Einbeziehung von ca. 3,60 ha Wald in den Gewannen Mittlere und Vordere Hurenklamm sowie Batzenhofwiese, – Einbeziehung von ca. 5,65 ha landwirtschaftliche Fläche nördlich des Dachsbauweges, – Wegfall von ca. 2,35 ha Landschaftsschutzgebiet im Gewann Ettlinger Forlen und – Wegfall von ca. 0,20 ha landwirtschaftlicher Fläche im Gewann Brunnenwiese und Unteres Batzenhoffeld. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheit, Bodenbeschaffenheit Das Plangebiet liegt auf einer Kuppe am westlichen Rand des Kraichgaus. Es wird geprägt durch intensive agrarische Nutzung. Die Morphologie des Geländes im Plangebiet ist leicht bewegt. Das Gelände fällt vom Hochpunkt (Köpfle) nach Osten, Süden und Westen hinab. Der Hochpunkt liegt auf 260 m ü. NN, der Tiefpunkt bei 225 m ü. NN. Das Gelände eignet sich sehr gut für die Erstellung von Golfbahnen. Das Plangebiet liegt im Bereich des gemäßigten Klimas von Mitteleuropa. Das Sommer- klima ist vergleichsweise häufig trockenwarm, in den Niederungen mitunter aber auch schwül. Die Winter sind überwiegend mild. Die Dauer der Bespielbarkeit beträgt mindestens neun Monate (März bis November). Die Böden des Plangebietes bestehen vorwiegend aus Lehm, Löss und Lösslehm des Quartärs und weisen eine mittleren Verdichtungsempfindlichkeit auf. Laut Landschaftsplan besteht hier eine mittlere bis hohe Anfälligkeit für Wassererosion und Verschlämmung, eine hohe Kationenaustauschkapazität des Bodenprofils bis maximal 10 dm, hoher Schadstoffeintrag entlang der Bundesautobahn A 8 sowie überwiegend Ackernutzung in wassererosionsgefährdeten Bereichen. Zwei den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchlaufende Wassergräben (Hurenklamm- und Tiefentalgraben) sind laut LUBW als Gewässer II. Ordnung ausgewiesen. Der Gewässerrandstreifen beträgt beidseitig (ab Böschungsoberkante) 10 m. Die Gewässerrandstreifen sind gemäß dem Wassergesetz für Baden-Württemberg vom 01.01.2014 auszuführen. Seite 8 von 79 Neue, die beiden Wassergräben querende Brücken und Einleitungen bedürfen vorab einer wasserrechtlichen Genehmigung. Schutzbedürftiger Bereich für die Landwirtschaft ist von der geplanten Golfanlage nicht betroffen. Diese Flächen liegen außerhalb des Plangebietes. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Nahezu die Gesamtfläche des Planungsgebietes wird landwirtschaftlich genutzt. Lediglich 15,35 ha von 127,20 ha entfallen auf nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auf dem geplanten Golfgelände befinden sich außer den Gebäuden des Batzenhofes und der Villa Maffei keine weiteren Gebäude. Das sogenannte Schloss (Herrenhaus des Schilling von Cannstattischem Gutes) befindet sich außerhalb des Planungsgebietes. Schloss (Spitalhof 1) sowie Villa Maffei (Lindenstr. 24) sind gem. §§ 2, 28 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) als Kulturdenkmäler ausgewiesen. Die Erschließung des Batzenhofes erfolgt zurzeit vorwiegend über die Ochsenstraße (von Palmbach) sowie über den Batzenhofweg (von Hohenwettersbach) und über die Straße “Am Thomashäusle“ (vom Thomashof). 3.4 Eigentumsverhältnisse 119,75 ha des Planungsgebietes befinden sich im Eigentum der beiden Vorhabenträger Carlo Baron von Maffei (93,61 ha) und der Erbengemeinschaft Kögler (26,14 ha). Die restliche Fläche von 7,45 ha befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe (Ochsenstraße und Weg Thomashof) sowie mehrerer Privatpersonen (Villa Maffei, landwirtschaftliches Gelände entlang Autobahn). 3.5 Belastungen Gemäß Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind im Gewann Dreispitz Bombenblindgänger aus dem zweiten Weltkrieg festgestellt worden. Suche und Bergung der Kampfmittel wird gegen Kostenerstattung vom Kampfmittelbeseitigungs- dienst übernommen. Wahrscheinliche (stoffliche) Vorbelastungen des Bodens beruhen im Planungsgebiet im Wesentlichen auf Schadstoffeinträgen durch den Straßenverkehr und die landwirt- schaftliche Nutzung. Über die tatsächliche Belastung im Planungsgebiet liegen keine Angaben vor. Eine hohe Immissionsbelastung geht von der Bundesautobahn A 8 aus. Im Nahbereich zur Autobahn (Entfernung kleiner ca. 500 m) wird die für Sport- und Freizeitanlagen angestrebte maximale Lärmbelastung von 55 dB (A) tags deutlich überschritten. Der Erholungsfaktor in diesem Gebiet wird hierdurch stark eingeschränkt (Landschafts- zerschneidung, Lärmbelästigung, visuelle Störung). 4. Planungskonzept Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erstellung und den Betrieb einer Golfanlage mit Parkplätzen und Clubhaus, deren Geltungsbereich aus dem zugehörigen Plan ersichtlich ist, geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine objektorientierte Planung. “Baurechte“ werden nur für die hier dargestellte Golfanlage geschaffen. Seite 9 von 79 4.1 Art der baulichen Nutzung Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird über- wiegend als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz ausgewiesen. Lediglich die Grünfläche bei der Villa Maffei wird als private Grünfläche ohne Golfnutzung ausgewiesen. Zulässig ist nur die Errichtung eines Golfplatzes mit seinen Bestandteilen. Zwei kleinere Bereiche sind als Sondergebiete Landwirtschaft und Golf ausgewiesen. In diesen befinden sich die bestehenden baulichen Anlagen, die zum Teil für die Golfplatznutzung und zum Teil für die Weiterführung der landwirtschaftlichen Nutzung benötigt und teilweise umgebaut werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Clubhaus sowie die zur Pflege des Golfplatzes notwendigen Geräte werden in für diesen Zweck neu oder umzubauenden Stallgebäuden und Scheunen des Batzenhofes untergebracht (Gebäude 10, 11 und 12). Außer einer Abschlaghütte an der Driving Range (Übungsanlage) und vier Wetterschutzhütten in Holzkonstruktion werden keine weiteren Gebäude auf dem Golfgelände erstellt. In den Gebäuden 10, 11 und 12 sind keine Wohnnutzungen vorgesehen. Gebäude 10: Vorhandene Scheune/Remise soll zum Gerätehaus für den Golfbetrieb neu oder umgebaut werden. Gebäude 11: Vorhandene Scheune/Remise soll zum Golfclubhaus neu oder umgebaut werden. Clubräume, Golfshop, Restaurant, Terrasse, Nebenräume, Sozialräume, Duschen, WC, Umkleiden, Lager. Gebäude 12: Vorhandenes Stallgebäude soll zum Gerätehaus für den Golfbetrieb neu oder umgebaut werden. Die Nutzungen der Gebäude 11 und 12 können getauscht werden. Folgende neue Gebäude sind vorgesehen: – Eine Abschlaghütte auf dem Übungsgelände zum Schutz vor Regen, insbesondere bei der Durchführung von Golfkursen. – Vier Schutzhütten auf dem Golfplatz, versehen mit Blitzschutzeinrichtungen (siehe Anlage 12). Eine weitere Einrichtung für den Betrieb der Golfanlage ist ein notwendiger Parkplatz mit 160 Stellplätzen. 4.3 Erschließung 4.3.1 ÖPNV Hohenwettersbach ist hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen: Buslinie 24 (Hohenwettersbach), Buslinie 47 (Grünwettersbach) und Buslinie 23 (Thomashof, Stupferich). Seite 10 von 79 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Es wurden mehrere Erschließungsvarianten untersucht, von denen drei im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen sind (dreistrahliges Zufahrtsweg- System): “Erschließung Ochsenstraße“, “Erschließung Hohenwettersbach“ und “Erschließung Thomashof“. Die Beschilderung der landwirtschaftlichen Wege wird für künftige Zufahrtswege geändert. Erschließung Ochsenstraße Die Erschließung des Batzenhofes erfolgt von der Bundesautobahn-Ausfahrt kommend zunächst über die L 609 Richtung Palmbach, dann auf einer vorhandenen Brücke über die Autobahn und weiter in nördliche Richtung über einen landwirtschaftlichen Weg, der geringfügig ausgebaut werden muss, zum Batzenhof. Erschließung Hohenwettersbach Die Erschließung des Batzenhofes erfolgt von Karlsruhe kommend über die Lindenstraße und den Batzenhofweg zum Batzenhof. Erschließung Thomashof Die Erschließung des Batzenhofes erfolgt von Karlsruhe kommend vom Thomashof aus über die Straße “Am Thomashäusle“ zum Batzenhof. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die notwendigen Parkplätze (160 Stück) sind im Bereich des Batzenhofes in der Nähe des künftigen Clubhauses geplant. 4.3.4 Geh- und Radwege Sämtliche Wander-, Spazier- und Radwege bleiben der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich. Zu den Wegen wird ein Sicherheitsabstand gemäß den Gutachten “Zu Sicherheitsaspekten in Bezug auf die öffentlichen Wege im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Golfanlage Batzenhof Karlsruhe- Hohenwettersbach“ von Dipl. Ing. Rainer Martin vom 12.12.2009 und 25.04.2013 (Anlage 7) eingehalten. In dem Bereich der geplanten Zufahrt Ochsenstraße wird der Weg einseitig um 1,5 m zwischen der Bundesautobahnbrücke und der Einmündung in den Batzenhofweg verbreitert. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Die Trinkwasserleitung wird an das örtliche Leitungsnetz angeschlossen. Für die Bewässerung der Golfanlage wird vorbehaltlich einer wasserrechtlichen Genehmigung Grundwasser aus einem 2012 erstellten Brunnens entnommen (siehe dazu Anlage 3 Hydrogeologische Stellungnahme zur geplanten Erschließung von Grundwasser zu Brauchwasserzwecken für die Golfanlage Batzenhof vom Regierungspräsidium Freiburg vom 08.06.2006). Ergänzend hierzu wird Wasser von den Dächern des Batzenhofes gesammelt und in den großen Speicherteich zur Bewässerung der Golfanlage weitergeleitet (siehe Anlage 11). Bewässert werden Grüns, Abschläge und bei Bedarf auch Spielbahnen über eine Versenkberegnungsanlage von Mai bis maximal Anfang Oktober. Die zur Beregnung benötigte Wassermenge wird in einem gesonderten Wasser- rechtsverfahren beantragt. Seite 11 von 79 Entwässerung Die Entwässerung des Batzenhofes (Schmutzwasser) kann nur über eine vom Vorhabenträger zu erstellende private Druckentwässerungsanlage in Richtung Hohenwettersbach, entlang des Batzenhofweges mit Einleitung in den Mischwasser- kanal in der Straße “Im Rosengarten“ erfolgen (Länge ca. 1 km). Alternativ ist die Ableitung des Schmutzwassers auch in Richtung Windelbachstraße (Stuferich) möglich. Die Herstellung der Druckentwässerungsanlage obliegt dem Vorhabenträger auf dessen Kosten. Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt durch einen Anschluss an das vorhandene örtliche Stromnetz. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt durch das Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe. Der Abfallbehälterstandplatz muss mit dessen Fahrzeugen problemlos erreichbar sein. Rückwärtsfahren ist dabei auszuschließen. 4.4 Gestaltung Der geplante Golfplatz besteht aus: – einer Übungswiese (Driving Range) mit verschiedenen Übungseinrichtungen (Sandbunker, Grüns etc.), die zum Erlernen und Verbessern der Spieltechnik dienen, – einem Golfplatz mit 18 Spielbahnen (Clubplatz) und – einem Golfplatz mit 9 Spielbahnen (Kurzplatz). Die unbebauten Flächen (Rauheflächen) sind als natürliche Fläche zu erhalten und dauerhaft zu pflegen. Das Gestaltungskonzept für den Golfplatz sieht vor, die Topographie durch nur geringfügige Änderungen an die Erfordernisse des Spielbetriebes anzupassen und durch den gezielten, sparsamen Einsatz von Hecken, einzelnen Laubbäumen und Obsthochstämmen die Biotopstruktur zu verbessern. Dabei werden thematische Schwerpunkte gebildet und Fernsichtbezüge in die umgebende Landschaft erhalten, sodass die hohe Erholungsqualität des Gebietes gesichert wird. Durch klare Festsetzungen zu Art, Lage und Unterhaltung der Pflanzungen soll die landschaftliche Gestaltung auf Dauer in der geplanten Form erhalten bleiben. Auf Grund der topographisch relativ günstigen Geländeform werden auf der Golfplatzfläche von 127,20 ha nur kleinflächige Geländeveränderungen vorgenommen. Grüns, Abschläge, Sandbunker, Spielbahnen und zwei Teiche werden durch Oberflächenmodellierung der natürlichen Geländehöhe angepasst bzw. auf dem bestehenden Gelände aufgebaut. Modellierungen richten sich nach den spiel- technischen Erfordernissen, wobei im Massenausgleich Boden abgetragen und aufgetragen wird (Abtrag = Auftrag). Landschaftsuntypische Geländeformen werden unterlassen. Der Aushub der Speicherteiche für die Bewässerungsanlage wird zur Gestaltung eines Lärmschutzwalles entlang der Bundesautobahn A 8 wieder verwendet. Oberflächengewässer (Speicherteiche und wechselfeuchte Flächen) werden naturnah hergestellt. Für das Einleiten und Sammeln von Dränagewasser der Grüns und Abschläge werden mehrere der Topographie angepasste, reinigungsaktive Flut- und Versickerungsmulden erstellt. Um die Reduzierung des anfallenden Niederschlags- wassers im Bereich der Stellplätze möglichst gering zu halten, werden diese mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Oberflächenwasser vom Gelände des Seite 12 von 79 Kantenbuckels wird mittels eines Fanggrabens und mehreren Trockenmulden entlang des Batzenhofweges abgefangen. Die Größe der Flut- und Versickerungsmulden (für das Einleiten von Drainagewasser der Greens und Abschläge) ist der Anlage 10 zu entnehmen. Geplant ist, das vorhandene Landschaftsbild zu erhalten, punktuelle Anpflanzungen vorzunehmen und durch Schaffung von neuen Vegetationsstrukturen eine Vernetzung zwischen vorhandenen und neuen Vegetationsstrukturen herzustellen. Die dafür verwendeten Arten orientieren sich an der potenziell natürlichen Vegetation dieses Raumes. Vorhandene Bäume und Sträucher werden durch die zu erwartenden Baumaßnahmen zum Großteil erhalten; sie werden mit Pflanzbindungen geschützt. Durch die Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen Einrichtungen inner- halb des Plangebietes soll ebenfalls die Einbindung in das vorhandene Landschaftsbild gewährleistet werden. 4.5 Grünordnung/Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen 4.5.1 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Der vorhabenbezogene Bebauungsplan legt die Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (Pflanzgebote 1-6) sowie die zu verwendenden Gehölzarten (Pflanzenlisten Bäume und Sträucher) verbindlich fest. Das Pflanzen außerhalb dieser Flächen und Einzelstandorte ist unzulässig. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Die Folgen eines Eingriffs in Natur und Landschaft müssen für die Abwägung der unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange nach § 1 (7) BauGB im zu erwartenden Ausmaß erfasst und bewertet und den ebenfalls zu erwartenden Folgen von Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt werden (§ 1 (6) 7 i.V.m. § 1a (3) BauGB), siehe dazu Umweltbericht (Anlage 1). 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Zu diesem Zweck wurde eine Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung im Rahmen des Umweltberichts (Anlage 1) erstellt. Die wesentlichen Aussagen sind als Festsetzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen. Diese Festsetzungen dienen dem Ausgleich und ermöglichen die Gestaltung entsprechend der landschaftsbaulichen Konzeption. Ausgleichsmaßnahmen umfassen die umfangreiche Schaffung von Wildgehölzhecken sowie die Extensivierung und Ausmagerung der landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Baumpflanzungen kommen hinzu. Für einzelne Tier- und Pflanzenarten, auf die sich die geplante Umgestaltung der Landschaft negativ auswirkt, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) geplant. Grundlage hierfür ist die “Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus 31.10.2012). Der Eingriff kann durch die genannten Maßnahmen vollständig kompensiert werden. Durch die Errichtung des Golfplatzes entsteht ein erheblicher Punkteüberschuss in der Wertpunkte-Bilanz nach dem Karlsruher Modell (siehe Anlage 4). Insgesamt erfolgt eine Aufwertung des Geländes um ca. 67 Prozent. Seite 13 von 79 4.6 Immissionen Die Immissionen durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr und den Pflegebetrieb, der mit dem Einsatz eines landwirtschaftlichen Maschinenparks vergleichbar ist, sind insgesamt noch als verträglich einzustufen. 5. Umweltverträglichkeitsuntersuchung/Umweltbericht Im Rahmen des Umweltberichts, der auf den Ergebnissen der Umweltverträglichkeits- untersuchung basiert, wurden Vorschläge für Vermeidungs- bzw. Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erbracht. Hierbei sind Maßnahmen zur Verminderung des Eingriffs in der Planung und bei der Entwurfsbearbeitung berücksichtigt. Eingriffe auf die Schutzgüter “Mensch“, “Klima und Luft“ sowie “Kultur- und Sachgüter“ sind unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen als unerheblich einzustufen. Für die verbleibenden Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Geologie und Boden, Wasser und Landschaft) kann durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen (Extensivierung, optische Einbindung etc.) ein Ausgleich im Gebiet realisiert werden. Insgesamt erfolgt eine erhebliche Aufwertung (siehe Anlage 4). Der Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage 1). 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: – Ausweisung von Abstandsflächen zwischen Spielbahnen und Wanderwegen – Einsatz schadstoffarmer Maschinen in der Bauphase und der Pflege (entsprechend dem Stand der Technik) – Optische Einbindung mit landschaftsgerechten Vegetationsstrukturen – Begrünung des Parkplatzes – Beschränkung der gepflegten Rasenflächen auf ein Mindestmaß 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz – Sondergebiet Golf ca. 6.200 m² 0,50 % – Sondergebiet Landwirtschaft ca. 12.700 m² 1,00 % – Private Grünfläche ca. 258.500 m² 20,30 % (Spielbahnen, Abschläge, Hindernisse, Grüns) – Private Grünfläche ca. 810.120 m² 63,70 % (Rauheflächen) – Landwirtschaftsflächen ca. 16.900 m² 1,30 % – Feldlerchenfenster ca. 56.500 m² 4,50 % – Verkehrsflächen, Parkplatz, Wege ca. 30.900 m² 2,40 % – Gebäude außerhalb der Sondergebiete, Hütten ca. 500 m² 0,10 % – Wasserfläche (Wassergräben, Teiche) ca. 14.500 m² 1,10 % – Waldflächen ca. 65.180 m² 5,10 % Gesamtfläche ca. 1.272.000 m² 100,00 % Seite 14 von 79 7.2 Geplante bzw. bestehende Bebauung Die notwendigen Gebäude für den Betrieb der Golfanlage im Sondergebiet Golf (Clubhaus, Gebäude für Pflegemaschinen, Gebäude für Sportgeräte) werden als Um-/Neubau der bestehenden Gebäude erstellt. Neue Bauten auf der privaten Grünfläche (Golfplatz) sind lediglich eine Abschlaghütte auf dem Übungsgelände sowie vier Schutzhütten (ca. 280 m², 0,05 % der Gesamt- fläche). 7.3 Bodenversiegelung Gesamtfläche ca. 1.272.000 m² 100,00 % Derzeitige Versiegelung ca. 22.240 m² 1,80 % (Asphaltwege und –flächen, Gebäude) Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zusätzlich versiegelte Fläche: – Zufahrt Ochsenstraße incl. Parkplatz ca. 1.950 m² 0,20 % – Zufahrt Hohenwettersbach ohne Parkplatz ca. 2.720 m² 0,25 % – Zufahrt Thomashof ohne Parkplatz ca. 0 m² 0,00 % – Hütten ca. 280 m² 0,05 % Bodenversiegelungen werden auf das notwendige Maß begrenzt. Neuversiegelungen erfolgen lediglich auf Straßenverkehrsflächen sowie bei der Abschlaghütte und den Schutzhütten. Die Stellplätze selbst werden mit wasser- durchlässigen Belägen ausgeführt. 8. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Karlsruhe entstehen keine Kosten. 9. Durchführung Die Gesamtfläche der Golfanlage ist im Besitz von zwei Eigentümern. Es ist geplant, das Gelände langfristig (65 Jahre) an einem neuen Vorhabenträger (= künftiger Betreiber) zu verpachten. Die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen werden für die Golfanlage umgestaltet. Nach Aufgabe der Golfnutzung werden sämtliche im Boden befindliche Anlagen, die einer landwirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen, wieder entfernt. Da sämtliche Grundstücke in der Verfügungsgewalt der Vorhabensträger liegen, sind bodenordnerische Maßnahmen wie Baulandumlegung oder Grenzregelung nicht erforderlich. Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt. Seite 15 von 79 B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine eventuelle Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer selbst entsprechend zu schützen. 3. Regenwasserversickerung Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gemäß § 46 (3) Wassergesetz Baden- Württemberg über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht beseitigt werden. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung, zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde ist über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde erfolgen. Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser wird in den auf der Batzenhofwiese liegenden (bestehenden) Teich eingespeist (Überlauf in den vorhandenen Wassergraben entlang des Batzenhofweges). Von diesem Teich wird das Niederschlagswasser in den großen Speicherteich zur Bewässerung der Golfanlage weitergeleitet. Das Dachflächenwasser wird ausschließlich zur Grünflächenbewässerung genutzt, da es mikrobiologisch und chemisch verunreinigt sein kann. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Seite 16 von 79 Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, zum Beispiel als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen (Neckar), zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eventuell vorhandene Kleindenkmale (zum Beispiel Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Klimaschutz Bezüglich des Einsatzes erneuerbarer Energien erfolgt eine Überprüfung im Rahmen des Bauantrages für den Bau des Clubhauses, siehe dazu Umweltbericht (Kapitel 7.). Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz, EWärmeG) wird verwiesen. 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstr. 14, 76133 Karlsruhe, zu melden. Seite 17 von 79 8. Erdaushub/Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 (4) und § 39 LBO). Seite 18 von 79 C. Verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen – Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). – Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg vom 08.08.1995 i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). Textfestsetzungen In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 Private Grünfläche – Golfplatz Als Art der baulichen Nutzung werden eine private Grünfläche mit der Zweck- bestimmung Golfplatz sowie eine private Grünfläche ohne Golfnutzung festgesetzt. Zulässig ist nur die Errichtung eines Golfplatzes mit seinen Bestandteilen. Dazu gehören 27 Golfbahnen mit Abschlägen und Grüns, Hindernisse (Sandbunker), Wege sowie Übungsflächen (Driving Range) und Übungsgrüns (Pitching, Putting, Chipping). Außerdem sind Wasserflächen (Teiche) erlaubt. Ebenfalls zulässig sind der Um-/Neubau vorhandener Gebäude im Sondergebiet Golf für gastronomische Zwecke und der für den Golfbetrieb erforderlichen Einrichtungen sowie Stellplätze und Nebenanlagen. Maßgebend hierfür sind die zeichnerischen Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 1.1.2 Sondergebiete – Landwirtschaft und Golf Das Hofgut Batzenhof wird in die Sondergebiete Landwirtschaft und Golf umgewandelt. Zulässig ist ein Um-/Neubau der bestehenden Gebäude im Sondergebiet Golf. 1.1.3 Flächen für Stellplätze, Grundstückszufahrten Stellplätze sind nur an den im zeichnerischen Teil ausgewiesenen Flächen und innerhalb der ausgewiesenen Baubereiche zulässig. Ein- bzw. Ausfahrten sind nur an den im zeichnerischen Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgewiesenen Flächen zulässig. Seite 19 von 79 1.1.4 Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der ausgewiesenen Baubereiche zulässig. Zulässig sind eine Abschlaghütte für die Übungsanlage mit maximal 200 m² Grundfläche sowie vier Schutzhütten für den Wetterschutz (Holzbauweise, Höhe 3 m, Ziegeldeckung) mit je maximal 20 m² Grundfläche. Die mobilen WC-Container sind in die Wetterschutz- hütten zu integrieren. Sonstige Nebenanlagen sind unzulässig. 1.1.5 Flächen für Leitungsrecht lr 1 = Leitungsrecht zu Gunsten der Netze BW GmbH Links und rechts der 110-kV-Leitung Oberwald-Söllingen ist die Fläche mit einem Schutzstreifen von je 15 bis 17 m mit Leitungsrecht belastet. Innerhalb des Bereiches ist keine Bebauung und eine sonstige Nutzung nur in beschränkter Weise im Einvernehmen mit der Netze BW GmbH zulässig. lr 2 = Leitungsrecht zu Gunsten des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz Links und rechts der Versorgungsleitung DN 250 (Achse) ist die Fläche mit einem Schutzstreifen von je 3 m mit Leitungsrecht belastet. Der Bereich ist von jeglicher Bebauung, Aufschüttung, Abgrabung und Bepflanzung frei zu halten. 1.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die im zeichnerischen Teil des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes ausgewiesenen Baugrenzen, Gebäudehöhen und die jeweilige Wandhöhe festgesetzt. 1.3 Abweichende Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird offene Bauweise festgesetzt. Für die Gebäude werden im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Baugrenzen für die Gebäude festgesetzt. Diese umschließen die maximal überbaubare Grundfläche. Bezüglich der Abschlaghütte und den vier Schutzhütten sind die gekennzeichneten Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes maßgebend. 1.4 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Pflanzgebote sind in den zeichnerischen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verbindlich dargestellt (Pflanzgebote 1-6). Das Pflanzen außerhalb dieser Flächen und Einzelstandorte ist unzulässig. Das Entwicklungsziel der dargestellten Roughs (Pflanzgebot 6) sind Wiesen – keine Säume oder Brachestadien. Die Flächen sind ein- bis zweimal im Jahr zu mähen. Das Mähgut ist abzuräumen. Die Hardroughs im Bereich des Oberen Batzenhoffeldes sind als Nahrungshabitat zu gestalten. Hier ist mittels einer blütenreichen Wildblumenmischung aus Seite 20 von 79 gebietsheimischen Arten eine einschürige Extensivwiese zu entwickeln. Die Mischung ist fachmännisch zu erstellen und muss den in Anhang 2 und 3 gelisteten Anforderungen entsprechen. Es ist gebietsheimisches Saatgut zu verwenden. Im Bereich des Oberen Batzenhoffeldes dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Bestehende Gehölze können erhalten werden. Bei Baumpflanzungen ist der Regelabstand von 2,50 m zu Versorgungsleitungen einzuhalten. Leitungsstraßen sind zum Schutz der Leitungen und zur freien Zugänglichkeit von jeglicher Bepflanzung frei zu halten. 1.5 Bepflanzung – Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Festgesetzt werden Vermeidungs- (V), Ausgleichs- (A), Gestaltungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF). 1.5.1 Maßnahmen Vermeidungsmaßnahmen (V) V 1: Die nach § 32 NatSchG Baden-Württemberg geschützten Biotope sind zu erhalten. V 2: Der Gehölzbestand ist weitgehend zu erhalten. V 3: Die Ampferwiesen für den Feuerfalter sind zu erhalten. V 4: Um eine Erhöhung des Tötungsrisikos von Zauneidechsen durch den Verkehr auf dem Parkplatz zu vermeiden, sind zu dessen Abgrenzung im Westen auf gesamter Länge Gabionen zu errichten. V 5: Das Feldgehölz an der Straße “Am Thomashäusle“ (in Höhe des Abschlags von Spielbahn 4) ist Brutstätte der Gebirgsstelze und als solche zu erhalten. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (VA) VA 1: Die von der Planung nicht betroffenen Flächen (wie z. B. Batzenhofwiese) sind zu erhalten und in ihrer Entwicklung hin zu einer artenreichen, standorttypischen Wiese mit offenen Bodenstellen für Reptilien zu fördern. Ausgleichsmaßnahmen (A) A 1: Der entfallende Feldweg entlang der Batzenhofwiese ist zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen zu rekultivieren. Zur Wiederherstellung der natürlichen Boden- funktionen sind die eingetretenen Bodenverdichtungen mit geeignetem, mechanischem Gerät in Form einer Tiefenlockerungsmaßnahme (mindestens 60 cm) zu beseitigen. Sofern keine humose Oberbodenschicht erkennbar ist, ist eine Andeckung mit mindestens 20 cm humushaltigem Oberboden durchzuführen. Dazu ist ortseigener Oberboden aus dem Plangebiet zu verwenden. Anschließend ist eine standorttypische, artenreiche Wiese anzulegen. A 2: Es sind standorttypische Sträucher und Bäume zu pflanzen. Die Arten ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Legende). A 3: Es sind standorttypische, artenreiche Wiese anzulegen. Die Arten ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Legende). Seite 21 von 79 A 4: Die vorhandene Batzenhofwiese ist mit pflegearmen Obsthochstämmen zu ergänzen. Die Arten ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Legende). Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen (AG) AG 1: Die bestehenden Gehölzgruppen/-reihen sind mit standorttypischen Arten zu ergänzen. Die Arten ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Legende). AG 2: Die Zufahrt Ochsenstraße ist mit Obstbäumen zu bepflanzen. Die Arten ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Legende). AG 3: Im Birkenwäldle ist die Umwandlung der nicht standortgerechten Aufforstung (Nadelwaldbestände) in einen Bestand aus einheimischen, standortgerechten Laubbäumen unter Einhaltung von § 15 LWaldG BW – Beschränkung von Kahlhieben – in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde durchzuführen. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen (CEF) Die nachfolgend festgesetzten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind ein Jahr vor Baubeginn des Golfplatzes fertig zu stellen. Die Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen sind durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen. Gegebenenfalls sind auf Anweisung der ökologischen Baubegleitung Modifikationen an den CEF-Maßnahmen durchzuführen, um deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. CEF 1: Schutzzone für den Neuntöter Im Gewann Hintere Hurenklamm ist eine Hecke in einer Gesamtlänge von 100 m und einer Breite von. 10 bis 15 m (Breite gemessen ohne begleitende Krautsäume) mit dornenreichen Abschnitten anzulegen. Es sind folgende Arten zu berücksichtigen: Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hundsrose (Rosa canina) und Himbeere (Rubus idaeus). Auf eine unterschiedliche Wuchshöhe der Arten ist zu achten. Bei Schlehe und Weißdorn sind Pflanzgrößen größer als 100-150 cm zu verwenden. Große Überhälter sind jedoch nur als Ausnahme in die Hecke einzubringen. Es ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6/7 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 7 sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichungen von den Pflanzlisten nur nach Rücksprache mit dem Umweltamt zugelassen. Die Pflanzung hat in der Vegetationsruhe in der frostfreien Zeit zu erfolgen und muss ein Jahr vor Baubeginn des Golfplatzes fertig gestellt sein. Alle 4-5 Jahre ist jeweils 1/3 des Bestandes zu schneiden oder auf den Stock zu setzen. Entlang der Hecke sind beidseitig 2-5 m breite blütenreiche Säume anzulegen. Hierzu ist eine Einsaat mit einer Mischung gebietsheimischen Saatgutes vorzunehmen. Die Krautsäume entlang der Hecke sind jeweils zur Hälfte einmal im Jahr im Herbst zu mähen, im folgenden Jahr die andere Hälfte. Die Schutzzone umfasst den Bereich von mindestens 50 m um die Hecke herum. Hier ist eine standorttypische Wiese mit autochthonem Saatgut anzulegen, die nur alle ein bis zwei Jahre im Herbst zu mähen ist. CEF 2: Schutzzone für das Braunkehlchen Zum Schutz des Braunkehlchens ist eine Schutzzone einzurichten und vor dem Betreten zu bewahren. In der Schutzzone sind folgende Strukturen zu erhalten, die sich Seite 22 von 79 hauptsächlich im südlichen Bereich der Maßnahmenfläche befinden: – die vorhandenen Zaunpfähle, – die ausdauernde, staudenreiche Vegetation (mit Wuchshöhen bis zu 1,5 m), – Saumvegetation und – extensiv genutzte Wiesenabschnitte, die höchstens einmal pro Jahr gemäht werden. Die Strukturen mit geringerer Habitateignung (zwei- bis dreischürige Wiesen, Obstplantage etc.) sind umzugestalten. Es ist ein Mosaik aus einschürigen Mähwiesen und Wiesenbrachestreifen mit Staudenvegetation anzulegen. Der Flächenanteil der Mähwiesen und der Brachestreifen muss dabei jeweils die Hälfte betragen. Die endgültige Fläche muss abhängig von den vorhandenen Habitatstrukturen im Zuge einer ökologischen Baubegleitung abgegrenzt werden. Die Mähwiesen sind mit einer blütenreichen Wiesenmischung einzusäen. (siehe Anlage 5, Anhang 2). Im Jahr der Ansaat ist ein früher Pflegeschnitt durchzuführen. Danach hat die Mahd einmal jährlich nicht vor Ende August zu erfolgen. Die Mischung der Brachestreifen muss ebenfalls blütenreich sein und niederwüchsige krautige Pflanzen (20-40 cm) sowie hochwüchsige Arten (1,0- 1,5 m) enthalten (siehe Anlage 5, Anhang 3). Vom Brachestreifen wird jährlich ab Anfang September jeweils nur ein Viertel der Fläche gemäht, im folgenden Jahr das nächste Viertel usw. Im 5. Jahr beginnt der Durchgang wieder von vorne. Die Mischungen sind fachmännisch zu erstellen. Für alle Saatgutmischungen ist ein Herkunftsnachweis der Herkunftsregion 7 “Süddeutsches Hügel- und Bergland“ zu erbringen. Die Schutzzone ist durch einen Zaun aus runden Holzpfosten mit zwei- bis dreifacher waagerechter Drahtbespannung gegen Betreten zu schützen. Die Höhe der Holzpfosten beträgt 1,5 m. De r oberste Draht ist in einer Höhe von 1,2 m anzubringen. Zulässig ist ein abschließbares Tor im Zaun, das Zutritt für die Durchführung von Habitatpflege- maßnahmen gewährt. Der Zaun ist mit Waldrebe (Clematis vitalba) und Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum) als Sichtschutz zu beranken. Die maximale Höhe der Berankung beträgt 1,5 m. Im Randbereich der Schutzzone sind auf der gesamten Länge im Abstand von ca. 15-20 m in einer Reihe 15 künstliche Singwarten (Rundholzpfähle) anzubringen, Höhe ca. 1,5 m. Die landschaftsbaulichen Maßnahmen müssen im Zeitraum von Anfang September bis Mitte Februar erfolgen und ein Jahr vor Baubeginn des Golfplatzes fertig gestellt sein. Die Schutzzone darf in der Zeit von Anfang April bis Mitte August nicht betreten oder in sonstiger Weise beunruhigt werden. CEF 3: Schutzzone für den Schwarzmilan Um die Schutzzone des Schwarzmilans sind Aufforstungen mit gebietsheimischen Gehölzen durchzuführen. Pflegeeinsätze, insbesondere Gehölzschnitt, müssen im Zeitraum von Oktober bis Ende Januar stattfinden. Die Rodung sowie Ersatzaufforstung wird in einem gesonderten Umwandlungsverfahren beantragt. Die Schutzzone darf in der Zeit von Anfang Februar bis Mitte Juli nicht betreten oder in sonstiger Weise beunruhigt werden. CEF 4: Schutzzone für den Steinkauz Zum Schutz des Steinkauzes ist eine Schutzzone einzurichten und vor dem Betreten zu bewahren. Der Baumbestand auf der Wiese ist durch Anpflanzungen von Obstbaum- hoch stämmen im Bereich der Schutzzone zu erweitern (vorzugsweise Apfel, Birne, Kirsche). Die Zahl der Bäume ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen. Der Abstand zwischen benachbarten Bäumen muss 10-15 m betragen. Die Jungbäume Seite 23 von 79 werden bis zu einem Alter von 10 Jahren jährlich gedüngt und im Sommer regelmäßig gewässert sowie einem jährlichen Erziehungsschnitt unterzogen. Ab dem 10. Jahr ist alle 3-5 Jahre ein Pflegeschnitt durchzuführen. Die Wiese in der Schutzzone ist zweimal pro Jahr zu mähen und das Mähgut von der Fläche abzuräumen. Die Mahd hat hierbei Ende Juni und Mitte August zu erfolgen. Abweichungen können ausnahmsweise von der Naturschutzverwaltung auf Einzelantrag hin zugelassen werden. Die Schutzzone des Steinkauzes ist nach Süden durch einen Zaun aus runden Holzpfosten mit zwei- bis dreifacher waagerechter Drahtbespannung gegen Betreten zu schützen, falls erforderlich mit Tür. Die Höhe der Holzpfosten beträgt 1,5 m. Die Schutzzone darf in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang August nicht betreten oder in sonstiger Weise beunruhigt werden. CEF 5: Höhlen- und Gebäudebrüter Für die Höhlenbrüter sind insgesamt 19 Nistkästen anzubringen und zwar 15 an den Bäumen der Batzenhofwiese, im Gehölz am Nordrand des Oberen Batzenhoffeldes (Driving Range) und im Gehölz in der Mittleren Hurenklamm. Für die Gebäudebrüter sind 4 Nistkästen an den nördlichen Gebäuden des Batzenhofes anzubringen. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 5, Anhang 5, zu entnehmen. Alle Nisthilfen sind dauerhaft zu belassen und zu unterhalten. CEF 6: Zwergfledermaus An den nördlichen Gebäuden des Batzenhofes sind zwei Fledermausflachkästen anzubringen, dauerhaft zu belassen und zu unterhalten. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 5, Anhang 6, zu entnehmen. CEF 7: Feldlerche Im Gewann 30 Morgen ist ein Acker anzulegen, auf dem lediglich Getreide und Hackfrüchte in Fruchtfolge angebaut werden. Andere Bewirtschaftungen, insbesondere der Anbau von Mais, sind un zulässig. Im nordöstlichen Teil des Ackers werden zwei blüten- und nektarreiche Brachestreifen in Nordwest-Südost Richtung von 6 m Breite und mindestens 200 m Länge im Abstand von 50 m zueinander angelegt. Ein Abstand von mindestens 25 m zur im Westen des Ackers befindlichen Baumkulisse ist einzuhalten. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann die Lage der Streifen variieren Es muss eine Initialsaat mit einer blütenreichen Mischung erfolgen um Dominanzbestände von Ackerunkräutern zu vermeiden und einen blütenreichen Bestand zu gewährleisten. Die Ansaatmischung ist fachmännisch zu erstellen (siehe Anlage 5, Anhang 4). Die Ansaat muss auf mindestens der Hälfte der Fläche der Brachestreifen erfolgen. Die Brachestreifen im Gewann 30 Morgen sind alljährlich zu mähen. Zugleich ist das Mähgut aufzunehmen und abzutransportieren. Im Rahmen des Risikomanagements ist festzulegen, in welchem Turnus die Streifen mindestens umzubrechen bzw. räumlich zu verschieben sind, um die Entwicklung eines dichten, wiesenähnlichen Bestandes zu verhindern. Am Rand der Brachestreifen sind 6 Pfähle von etwa 1,5 m Höhe einzurichten. Im nordöstlichen Bereich des Ackers sind 6 Feldlerchenfenster anzulegen von jeweils ca. 10 m Länge und doppelter Maschinenbreite. Die Anlage erfolgt durch Anheben der Drillmaschine bei der Einsaat und zwischen Fahrgassen. Die Lage kann innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ackers variieren. Abstände zu Feldrändern sowie zu Waldrändern und Feldhecken von mindestens 25 m sind einzuhalten. CEF 8: Dicke Trespe Südlich des Batzenhofhohlweges ist ein extensiv zu bewirtschaftender Acker (0,6 ha) mit Wintergetreide, insbesondere Dinkel, anzulegen. Die Aussaat des Dinkels erfolgt in Seite 24 von 79 “weiter Reihe“, der Reihenabstand darf 45 cm nicht unterschreiten. Auf Pestizideinsatz, insbesondere gegen einkeimblättrige Arten, ist zu verzichten und die Bewirtschaftung erfolgt bodenschonend. Zur Gründüngung können Leguminosen in die Fruchtfolge integriert werden. Auf lange Sicht kann eine geringe Düngung mit Mist oder Kompost stattfinden. Von etwa 30 % der Dicken Trespe sind jährlich die Samen abzusammeln. Davon ist etwa die Hälfte bis 2/3 bei der Einsaat im Herbst punktuell mit Schwerpunkt im Ackerrandbereich auszubringen. Die Ausbringung des Saatgutes erfolgt etwa zeitgleich mit der Aussaat des Dinkels. Der verbleibende Anteil dient als Reservesaatgut und ist trocken zu lagern. Saatgut verschiedener Jahre ist getrennt zu lagern. Die Neueinsaat des Dinkels muss mit vorjährigem Saatgut des Ackers erfolgen, in dem die Samen der Dicken Trespe enthalten sind. Im Rahmen eines Monitorings ist zu überprüfen, ob die Dicke Trespe auf den Schlägen ohne manuelle Einsaat vorkommt. Sollte dies der Fall sein, kann künftig auf eine manuelle Einsaat verzichtet werden. 1.5.2 Zuordnung Dem Eingriff im Plangebiet werden die Ausgleichsmaßnahmen insgesamt zugeordnet. 1.6 Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Bodenauf- und -abtrag sind nur zulässig im Bereich der Abschläge, Grüns, Spielbahnen und Sandbunker sowie im Bereich der Speicherteiche, des Parkplatzes und für die Außenanlagen des Clubhauses. Der Auf- und Abtrag darf dabei 2,00 m nicht überschreiten. Böschungen sind landschaftsgerecht mit einer Neigung von maximal 1 : 3 auszubilden. Bei Erdaufschlüssen muss zum Schutz des Grundwasserspeichers eine ausreichende Überdeckung mit belebtem Oberboden gewährleistet sein. Ein Ausgleich der auf- und abzutragenden Erdmassen ist innerhalb des Geltungsbereichs sicher zu stellen. Entlang der Bundesautobahn A 8 im Gewann Hintere Hurenklamm ist die Schüttung eines Lärmschutzwalles zulässig. Zulässig ist auch Erdmaterial aus der näheren Umgebung, das in Art und Zusammen- setzung dem vor Ort geogen vorhandenen Boden entspricht. Die Geländegestaltung hat nach Maßgabe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu erfolgen. Bei der Herstellung ist die Untere Bodenschutzbehörde frühzeitig zu beteiligen. Zu beachten sind die Maßgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bzw. der DIN 19731. 1.7 Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Bestandteile des Bebauungsplanes “Golfanlage Batzenhof“ sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Anlagen 1 bis 12. 2. Örtliche Bauvorschriften 2.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 2.1.1 Wandhöhe, Gebäudehöhe Als Wandhöhe gilt das Maß der Hinterkante des erschließenden, öffentlichen Gehwegs (Erschließungsstraße) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut (bis zum oberen Abschluss der Wand). Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. Die Gebäudehöhe ist das Maß zwischen der Höhe der Gehweghinterkante des erschließenden Weges und dem höchsten Punkt des Daches. Seite 25 von 79 2.1.2 Dächer Für das Clubhaus, die Gebäude für Pflegemaschinen und Gebäude für Sportgeräte sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von maximal 45° zulässig. Für die Abschlaghütte und die vier Schutzhütten sind nur Satteldächer mit einer Neigung von maximal 25-35° zulässig. Die Dachdeckung erfolgt mit Ziegeln in rotbrauner oder brauner Farbe. 2.2 Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen und Automaten sind genehmigungspflichtig. Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in der Vorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig. – Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, – sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind unzulässig. 2.3 Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 2.3.1 Einfriedigungen Einfriedungen sind unzulässig mit Ausnahme von Zäunen zum Schutz vor Betreten der Schutzzonen von Braunkehlchen und Steinkauz sowie der Gehölze im Bereich der Driving Range. 2.3.2 Aufschüttungen und Abgrabungen Auf die Pflicht zur Beachtung von § 1 des Bundesbodenschutzgesetzes wird verwiesen. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Grundsätze des sparsamen und schonenden Umgangs mit Boden sind zu beachten (§ 1a (2) Baugesetzbuch, §§ 1, 2 (1) Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz). Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und zu schützen und wieder zu verwenden (§ 202 Baugesetzbuch). Die Bodenarbeiten müssen von einem Bodensachverständigen begleitet und überwacht werden. Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Fundstellen (z. B. Mauern, Gruben, Brandschichten) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg im Regierungs- präsidium Stuttgart, Archäologische Denkmalpflege, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen (Neckar) , unverzüglich zu benachrichtigen. Auf § 20 Denkmalschutzgesetz wird verwiesen. Seite 26 von 79 2.3.3 Abfallbehälterstandplätze Abfallbehälterstandplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Sie sind, sofern diese von den öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar sind, mit einem Sichtschutz zu versehen, der zu begrünen ist oder durch bauliche oder sonstige Maßnahmen verdeckt herzustellen. 2.3.4 Stellplätze Die Stellplätze sind ausschließlich aus wasserdurchlässigen Materialien herzustellen. 2.4 Außenantennen, Satellitenempfangsanlagen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satelliten- empfangsanlage zulässig. Auf den Hütten sind weder Außenantennen noch Satellitenempfangsanlagen zulässig. 2.5 Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen und Dachständer sind unzulässig. Die Verkabelung der Elektrohausanschlüsse ist bei sämtlichen Gebäuden zwingend. 2.6 Niederschlagswasser Niederschlagswasser von befestigten Flächen ist – soweit i. S. § 46 b (3) Wassergesetz Baden-Württemberg schadlos möglich – über Versickerungsmulden zur Versickerung zu bringen oder zu verwenden (z. B. zur Grünflächenbewässerung). Die Mulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der "Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V." Arbeitsblatt DWA-A 138 zu bemessen. 2.7 Beleuchtungsanlagen Flutlichtanlagen zur Verlängerung der abendlichen Spieldauer sind unzulässig. Eine Beleuchtung der Zufahrtswege ist ebenfalls unzulässig. Der Parkplatz muss aus Sicherheitsgründen beleuchtet werden. 3. Sonstige Festsetzungen Die Anlagen 1 bis 12 sind bindender Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 4. Nachrichtlich übernommene Festsetzungen Gemäß 9 (6) i.V.m. (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind entlang der Bundesautobahn auf eine Entfernung von 100 m Werbeanlagen jeglicher Art unzulässig, sofern diese von der Autobahn aus einzusehen sind. 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (siehe nachfolgender Ausdruck) beinhaltet die zeichnerischen Festsetzungen. A 8 A 8 K 9652 A 8 K 9652 A 8 A 8 A 8 L 623 A8 A 8 L 623 K 9 6 53 A 8 A 8 9 65 3 9653 96 5 3 9653 98184 97035/1 98408 8 1528 81 52 3 9 8 16 8 97036 98 4 0 4 98001/1 8 0 7 8 6 75074 9 3269 93 2 7 0 9 3271 935 37 98382 53012/8 81748 8 1 74 9 81 750 81 7 51 94 5 63 97037 80 04 2 / 6 90008 7 0122/1 90052/2 90055/1 98383/1 75250 /4 8 1 5 1 9 98383 98864/1 81 8 4 1 5 3012/10 90052/ 1 90055/2 8 003 6 94977 94728 94715 97092 97029 8 0 0 37 90029/1 9 3 60 7 9 361 2 93613 8 1 764 8 00 38/ 1 93 5 38 90014 8 0 0 3 8 9 3621 9 3 6 22 9 3 6 2 5 75070 75228 90084 90080 98235 81 779 8 1 7 8 0 8 1 7 8 1 75229 8 1 7 8 2 53012/7 9 0 002 / 5 90002/4 97038 900 4 8 97032 92350/2 90011 942 23/3 97069 94725 9 8 19 8 97035 9820 0/ 1 98 19 9/1 94 9 9 3 9 49 9 2 8 0 0 4 8 807 8 6 / 1 75 2 52 98405 8 0 08 1 81763 97046 97047 98051 98299/1 97055 97056 97057 97080 / 1 97050 97043/1 97049 97043 97009 98043 75045 98102/5 98383 97051 75228 97093 75073 98104/42 98104/41 75229 98 102/2 98242 97052/1 98 102/4 97053/1 97059 97061 98051/1 97006 98001/10 98302/3 75073 98001 97008 97019 75228 97004 98302 97062 9706 3 97065 97062/1 98369 9 7 0 5 4 /1 97003 75072 98302/4 98302/2 98117/3 97041 97042/1 97080 97001/1 97010 97053 98104/13 97066 97067 97042 98102/1 97039 97068 97070 98399 97048 97040 98407 98278 98279 98280 98287 98298 98249 98274 98275 98299 98251 98358 98250 98252 98277 98284 98359 98102/5 98285 98286 98253 98360 98361 98276 98254 98255 98368 98370 98362 98300 98354 98294 98295 98367 98291 98292 98371 98372 98366 98355 98104 /26 98289 98409 98356 98357 98297 98363 98296 98246 98245 98283 75073 9828 8 98293 98 290 98301 75045 97045 98298/1 98302/1 98281 98282 98365 98364 800 4 2 / 5 8 00 42 / 1 81 7 69 / 1 8 176 9 94353 80 0 4 2 / 7 81 51 8 8 0 080 81 5 1 6/1 8 1 51 6 /2 81 7 68/1 8 151 6/ 5 8 17 3 4 8 0001 75045 8 0 0 4 2 / 2 818 4 3 94523/1 81059/1 81 738 81739 81740 8 1 7 41 8 1 5 30 8 1846 8 152 9 94353 81 737 817 6 5 8 0 0 0 1 8 1 7 4 7 818 4 2 94523/1 8 1 845 8 0 042 / 8 81 7 35 8 1 7 36 81 5 16 8 18 4 4 8 00 7 7 8 1 76 6/ 1 94353 8 0 07 8 8 15 1 6/ 4 945 2 3/1 81766/2 80042/ 3 8 1 76 6 8 1 7 68 8 1 0 5 9 80 0 79 8 1767 8 0784 8 0 0 42 / 4 8 1 7 7 0 / 1 8 177 0 8 1 77 1 80783 817 76 8 0 0 39 8 07 8 4 / 1 8 17 7 2 8 1 7 73 81 0 6 1 817 77 8 1 7 77/ 1 8 1 778 810 5 9/ 3 8 177 8 /1 8 17 7 7 / 4 81 77 8/ 2 8 1 7 7 9 / 2 81780/2 9 5 137 8 177 7 /3 9 5 13 8 81772/1 81763/1 8 00 4 1 8004 0 81745 81516/ 3 8 1742 81743 81744 8 1 51 7 94 48 3 9 4 483/1 9 44 8 4 8 1 780/1 9 4 4 85 9 4 456 9291 6 94 5 52 9 4 5 5 3 92 6 86 9 4 554 92 6 87 9 4 4 2 4 92 689 9269 0/ 1 9 269 3 /1 929 17 9 26 9 3/2 9 4 3 7 5 92695 92 67 0 92 6 71 9 26 6 9 9 4 5 24 / 2 92 6 6 5/1 9 4 452 9 4 45 3 9 445 4 9 445 5 9 29 27 9 292 8 929 2 9 92 668 9 2 891 9 292 0 9 2 89 2 92 92 2 9 289 3 92 923 92924 9 2 92 5 9 2 926 9 455 5 95117 95 112/1 81 7 7 6/2 92854 8 1 77 6/ 3 81763 81764 9266 7 94376 94377 94378 9 44 6 6 926 7 9 92 68 0 92 6 81 9 2 6 6 2 /2 9 2 6 82 92662/3 926 8 3 9 2663 92 6 85/1 94523/1 94379 94380 94381 94382 94383 94384 945 2 3/1 92912/1 9 2 91 3 9 2 91 5 92918/1 9 4465 92918/2 9 2 91 9 9 4 5 5 0 945 5 1 9 2664 943 75 92659 92660 92 6 6 2/1 9 2 6 61 92674 92675 92676 9 2930 92931 92 6 56 92933 9265 8 92934 9 4 42 4 9 2935 9 2 90 6 9 2 9 36 9 2 907 9454 6 9 2 90 8 94548 9 2 9 0 9 92 9 10 9 291 1 9 2677 9 2678 9 446 4 9 4 472 / 1 94 47 3/ 1 9 4 4 7 5 / 1 9 4 4 7 6/ 1 944 77/ 1 9 2 6 9 8 9 454 9 9 2696 94 3 7 4 9 4 47 3 9 4 475 9 4 4 7 7 94 5 5 7/ 2 9 4 5 24/1 9 4 476 92653 8 1 776 / 1 9 2 6 5 4 8 1 77 7 / 5 92655 8 1 77 7 / 2 8177 9 /1 9 45 57 / 1 92 6 99 92700 9 27 0 1/ 1 9 27 0 1/ 2 81 7 81 / 1 929 0 0 92 9 01 929 02 92904 94467 9 4385 92905 9 446 8 94386 94387 94388 94 4 60 9 44 6 1 9 44 6 2 944 63 9 51 9513 3 9 5132 95131 95130 95 129 9 27 0 2 9 5128 9 4 39 2 92704/1 9 51 2 7 92 706 9 5 1 2 6 9 4 3 8 9 927 0 7 95115/1 94 39 0 95114 9 4 4 69 9 4 3 9 1 95125 9 5 1 24 9 44 7 0 9512 3 94 471 95122 944 72 95121 9512 0 9 5 1 16 95113 95115 94523 9 4 5 2 5 94524 9 26 51/1 95112 9 4 52 2 9 4 393 9 4 47 8 943 94 9 4 463 94 395 928 9 5 94 396 9 2 8 9 6 9439 7 9 2 8 97 94 3 98 92 8 98 9 4 399 92 899 81 7 7 4 944 57 94 458 9 4 4 59 9 4 5 2 3 /2 9 44 79 9448 0 94 481 9 4 482 81 775 817 75/1 9 26 94 95 119 94557 94 4 0 3 92341/ 1 94 4 0 4 94 40 5 9 44 06 928 61 92861/1 9 4407 9 2 86 2 94 408 92 8 6 3 /1 92 865 94 528 94529 9 3 42 5 934 27 94 494 94 49 5 94 4 9 6 9 449 7 94 4 9 8 9 2622 / 1 9 44 10 94 411 944 09 9 4 4 99 94500 9 285 6 94501 92858 94375 9 4502 928 5 9 945 0 3 9 2 86 0 9 2 85 5 9 28 5 4 94560 9 2 6 21 9 2 7 14 9 2 7 1 5 9271 6 94 443 92 620 9 4 4 4 4 9 44 4 5 9444 6 94448 9 4 449 9 44 5 0 944 5 1 9 2739 / 1 9 2 7 39 / 2 9 274 0 9 2 7 4 1 9 2 74 2 944 47 9 4 56 3 9 2 613 92 61 6 92 61 7 94530 92619 94 525 94 5 23 9 2 6 0 9 9 2 6 1 1 9 2 6 12 928 81/ 1 92882/1 9 27 17 927 18 9 2 719/1 9 2 71 9 / 2 9 2 7 2 0 9272 1 94 4 27 94 4 28 94 429 92743 92 8 79/2 9 2 8 83 93428 9 288 4 94526 9 2885 928 8 8/ 1 92890 9 4 440 94 441 9 44 4 2 9 2 7 4 4 92745 92 7 4 6 92747 927 48 94 43 6 94 43 7 9 44 38 9443 9 944 12 944 13 94 4 14 94 415 94 4 1 5 / 1 94486 92 71 1 94487 92 71 2 9448 8 9271 2/1 92645 9 4 48 9 9 27 13 9 2 64 6 9 2 64 7 / 1 9 2 6 4 8 9 4430 944 31 9 4432 94433 94 43 4 98125/5 9443 5 9 2874 / 2 9 28 7 5 9 28 7 6 928 78 92 8 7 9/ 1 9 4 491 944 92 94 4 90 9 2640 9 2641 92 6 42 92643 9 2 6 3 8 926 39 927 27 92728 92 729 9 2730 945 2 4 927 2 2/1 9 2753 9 2 7 2 4 92754 92 725 92756 9 2 7 26 9275 8 /1 92 749 9 2 751/ 1 9 4 5 2 7 9 4504 9 2 8 54 9454 2 94543 92456 / 1 94544 92458/ 1 94545 92 4 59 92460 92 6 36/1 9 26 3 6 / 2 9 2637 92760 92 7 6 3 9 2764 9 4 50 5 94 506 9 45 0 7 9 2 633/1 92453 92454 9 2732 9 2 7 3 3 9 2734 9 2735 9 2 736 92 737 92 73 8 94 5 4 1 9 2 6 2 7 9 2 628 9262 9 92 6 31 / 1 92632 94 53 6 9 4537 9453 8 9 45 3 9 94540 9 28 6 6/1 928 6 8 92 8 69/1 927 08 9286 9/2 927 09 928 7 0 9 2 7 1 0 92873 928 71 9 2 8 7 2 9 28 74 / 1 9 4 424 9 2 894 9 4 5 3 1 9 2 623 94 532 9 44 93 9 2 48 5 92624 9 4533 9285 7 /1 92625 9453 4 9 2857 / 2 94 5 3 5 94547 94522 92622/2 9 4 4 00 944 01 94 40 2 92436 9243 7 9243 9/1 92 439/2 92439/3 933 48 / 1 9 2 29 1 9 2 292 9 22 9 3 92294 9 33 4 7 9 24 8 4 9 4 914 92484/1 9 334 4 94915 92487 9 33 45 92 48 8 933 4 6 92 489 9 4 4 2 3 9 2 49 0 92442 98125/4 93437 9 33 6 1 94524 9 3362 9 3 36 3 93364 9 33 65 93 36 6/ 1 93367 93438 9246 9 92 4 70 924 71 9 2593 9 336 6 / 2 9 25 94 92443/4 92443/3 92444 92445 924 46/1 92426 92505 94522 92425 9 2 2 95 924 7 8 92 296 94512 924 7 9/ 1 9 2 2 9 7 94 51 3 9247 9 /2 9 32 6 6/ 1 922 9 8 9 4 514 92 4 81 93266/ 2 922 99/ 1 92482 9 3267 92 30 2 9 2483 93268 9 2 4 2 3 9 2424 9 344 1 934 4 2 9 260 7 9260 8 924 2 2 92 421 9437 5 9 8 1 35 93 443/2 9 3446 9 34 44 /1 9250 1 9245 1 / 1 92502 9 2 452 92452/ 1 9442 5 92 303 944 26 92 466 9 23 0 5 / 1 944 2 4 933 5 8 9335 9 9 3360 93430 92491/1 92491/3 93 43 0 / 1 9 2 49 5 9 3431 93 4 33 9 34 34 93 4 35 9 8 1 34 92491/2 9 8 1 3 3 93 429 92 506 92507 92509 92 514 92 515 9491 3 925 93 92 49 6 9 3 35 7 9249 7 9 3 4 4 1 / 1 92449 9344 2 / 1 92450 9 24 51 92446/2 9244792448 9 8 1 32 98125/3 9 2 47 3 9 2474 92443/2 92476 92477 9 334 0 93608/ 1 92 6 0 3 93 6 10 9 2 60 5 /1 94 41 6 936 1 1 94417 94 418 92604 94420 98125/3 94 421 9451 5 9 3 447/1 9 4516 9 36 2 8 9 3 630 9 3 440 92602 /1 93 4 43/ 3 93373/2 92 47 2 93377 9 4 423/ 1 9 2461 933 7 4 92432 92433/1 92434 93 3 75 93444/2 934 4 6/ 1 9243 3 /2 93 3 7 8 92601 9 260 2 93 44 8 / 3 93449/1 933 4 3/4 93 3 43/ 5 94517 98125/1 98125/2 9 2 599 9 2 600 94 51 8 9 4 523 9 45 1 9 9 4 422 924 6 2 92463 92 464 9 2 465 9 2467 92468 9 3368 9 3 369 92 430 93370 92 431 9 26 0 5 9 33 5 4 9 3 355 98225 94 5 2 0 9 2427 924 28/ 1 9 4 50 8 94509 9 452 1 945 10 9 4511 98145 9259 6 /1 92 59 8 93 371 933 7 2/1 933 72/ 2 93373/1 9 3 348/2 933 56 93 3 4 9 92435/1 92435/2 9 3 4 3 6 981 31 9 3629 92288 9 2 2 8 9 92290 9 8 1 3 0 9 361 5 93 61 6/1 9 36 1 9/1 93 620 924 99 9 2 500 925 03 92 504 9 2498 925 1 6 9 2517 9 487 6 94937 9 4 9 3 8 98190 949 0 3 9 4 926 94 93 4 94 935 94875 934 5 3 9345 4 9 4 5 2 4 92310 /1 9 2 3 12/1 92 312 / 2 92313 92314 9231 0 /2 9 4 9 33 94 9 0 5 9 3 4 5 6 /1 9 4 906 9 4 93 0 9 49 3 1 90029/7 94 932 90029 / 9 53012/13 9488 8 94907 9 4 904 94 908 949 3 6 94 9 09 9 4 9 39 94 8 9 4 9494 0 9 23 1 5 9 2 31 6 92420 94883 94885 9 48 86 92418 9241 9 9492 9 9 2 30 6 923 07 9 2 3 0 8 92309 53012/15 94 9 10 9 49 11 9 4 9 12 94917 94918 9 3447 93 4 51 9 241 7/1 9 4 941 9 488 9 948 9 1 53012/27 94 8 82 9 4 893 9 49 01 94 9 0 2 93527/1 53012 53012/ 30 94884 93339 94887 98190 90083 98228 94 874 94 879 53012/31 9 48 9 8 53012/32 92518/1 94 8 9 9 92518/ 2 94900 92519 925 20 /1 92411 9 2 4 1 2 9 24 1 3 9241 4 /1 924 16 942 2 3/1 94872 9 4 925 9 4 92 4 94 873 9 489 5 94 8 96 948 97 94881 9 4 892 9241 0/ 1 9 34 48 /2 9 344 9 9 3 450 93 45 2 9 4 920 94922 9 4 923 9 3 341 92407 93343 / 1 92408 93343/2 92409 93343 / 3 9241 0 92317 934 5 7 934 5 0 /1 9 49 2 7 92 5 22 / 1 93 4 60 92 5 24 53012 92525 / 1 98213 98150 98149 98148 98147 98146 9 8145/1 98144 98143 98142 /1 98139/2 98140 98137 98136 98139 / 1 92341 98138 94 9 1 6 94 9 2 1 94 9 19 9 4 8 6 2 9 4 877 98190 9 4 92 8 98151 94839 98152 9815 3 98155 98157 98158 98160/1 98161 90 0 2 9 / 2 2 94860 9252 5 / 1 3 9 4 84 1 9 4 8 5 2 9 4 85 1 948 7 8 9 252 5 / 4 94 8 64 94 86 9 9 2 52 5 / 9 9 4840 94838 93 5 3 2 / 1 935 3 2/2 93 5 34/1 93533 935 3 1 9 3530 93 52 8 94867 9 4 86 6 935 3 4 / 2 93536 94 98 1 9 5 09 6 9 2 52 5 /6 925 2 5/7 90029/26 9 0 0 29 / 3 5 949 80 9 4837 94942/1 9 0029 / 36 94836 9252 5/8 9 4 8 36/1 94 849 94 83 5 9 4 75 7 94944 94 758 9 4 75 9 94 9 7 9 9 4 8 5 0 94890 94 9 78 9 2525/10 9 494 2 94943 90029 / 20 92 5 2 5/ 14 95088 900 29 /21 92525 / 15 94870 948 7 1 9 4 880 9 5 077 95 0 7 6 9 5 075 95080 95079 9 48 6 1 9 5074 94 86 8 948 5 5 94 8 65 95081 9 2 52 5 / 11 9 4 85 6 948 57 94858 9 485 9 9252 5 /1 2 9240 6 98191 94223/4 9 8 212 9 8 2 1 1 98225/6 9 82 10 95077/1 9 8 2 0 9 9 8 2 0 8 9 8 207 53012/26 9 485 3 9 4 8 54 98 2 0 6/1 92525/5 9 0029/25 9 0 029 / 39 9 2 52 5/ 3 9 25 2 5/ 2 94863 900 2 9/23 90029/2 4 94801 94 806 9 4 9 88 94991 98 1 8 7 94991/ 1 98 1 8 5 /1 9 002 8 92529/ 7 98162 98163 98164 90 029/5 9818 1 9 4845 94 7 60 94 7 61 94762 9 4 763 9484 4 94946 94741 9 5 092 9 4 843 9 484 2 94 7 5 2 947 53 94 7 5 4 9 0 029/2 94982 9 5 085 94982/1 9 4 83 4 94 9 82 / 2 94 8 33 950 91 9 0 0 29 / 3 2 9 002 9/ 33 94 84 7 9 0029 / 34 9482 8 9002 9 /19 9 48 2 9 9 4 83 2 9002 9/ 16 9 0029 / 1 7 9494 5 9240 4 92 40 3 9 0029/29 9 00 29/ 3 0 9 48 2 2 9 0 0 2 9 / 3 1 94848 94 84 6 950 83 94 8 0 7 94 8 23 9 4 83 0 9 5087 9483 1 95086 9 47 50 9 5084 9475 1 95082 90002/7 90002/8 9 0029 / 3 7 9 0 029/ 3 8 9480 8 9 4748/1 92525/16 92525 / 17 92 40 1 9482 1 94990 94 8 04 948 0 5 98195 98197 94985 98194/1 98196/1 98196/2 9 0 0 2 9 / 18 90029/27 9 8 20 4 9 820 1 98 20 2 / 2 98 20 2/1 9 820 0/ 2 90 0 29/1 5 9 0029/4 9 0 029 / 28 9480 2 94803 94749/1 9 4 7 56 9 4755 94987 94986 94 7 4 9 94984 947 4 8 9 48 09 9 0036 94810 9 0 001 / 1 1 9473 2 9 00 37 94 731 9 4 8 1 1 9 8167 93 33 5 90029/10 98170/1 9 8 171 98 17 2/1 98173 98176/1 98178 92 3 50/ 1 98179 9818 0 98182 9 8174 /1 93336 90024 90025 947 40 94 7 3 3 94743 94 744 9 0 0 36/1 9 5093 9 5 094 9 4 73 4 947 35 94745 94742 94726 947 29 9003 0 9 3 3 3 6/1 93 33 5 /1 90031 94722 94 69 8 90002/1 9 0 0 83 9 0 029 / 1 94736 9 0 0 3 2 9 4 8 2 5 94 7 23 948 2 6 9 4746 9 4 737 9 4 7 24 9481 2 9 4814 95090 948 1 6 94 818 95089 90 002 /6 94738 9 4 82 4 9 0033 90 03 4 9 4817 9 2 5 6 9 925 6 6 94747 9 4 8 20 9 0 035 9 482 7 90 0 26 9 0 027 9 4 81 9 9 4 989 9481 5 925 7 1 92570 9 008 2 9 0 0 82/ 1 9 0 0 4 1 90056 925 7 3 9 0 010 90039/2 90042 900 0 9/2 925 7 2 9 00 4 3 900 81 90040/1 9 0 02 2/ 2 9 0 01 5 9 48 1 3 90047 9004 4 900 22 90022/1 9 0045 9 004 6 94727 9 00 3 9 /3 90 018 947 3 9 94689 90009/1 9 0009 9 2 574 92 56 8 90 040 9003 7 /1 9257 5 98126 Spitalhof T a lst ra ß e Alter Weinberg Spitalhof Batzenhofweg Reihenstraße Kirchplatz Hintere Spitalstraße Am Vogelhäusle Lindenstraße Hirschweg Batzenhofweg Seegasse Rosengarten T al straße Batzenhofweg K ar ls b a d er Str a ße Auf der Römerstraße Stupfericher Weg Am Thomashäusle Pfefferäckerstraße Am Sch l eifw eg P al mb ache r S t r aß e Hinterm Zaun Am I l l wig Hinterm Zaun Obere Gaß R i e slingst raße A m Ha n g Windelbachstraße Silv a nerstraße Si l vaners tr aß e Karl s bad e r Straße Palmbach e r S tra ße S t u t en p ferchs t ra ß e Ruländerstraße Ka r l s b ad er Straße Stupferiche r Weg K K K K Lustgartenhalle Dachsbauweg Schule im Lustgarten Rückhaltebecken Rückhaltebecken Flurneuordnung Karlsruhe-Stupferich (A8) lr 2 S S S S A Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Gas Gas Gas Wasser Abwasser lr 1 lr 1 ENBW 110 kV Hohenwettersbach Palmbach Stupferich A 8 Grünwettersbach 64075 64054 64053 64057 64058 64069 64068 64012 64079 64066 64051 64082/3 64082/5 64082/1 64072 64082 64049 64082/4 64082/2 64071 98117/2 64078 64079 64076 64209 64055 64077 64070 64074 64073 64050 64067 64058 64064 Lindenstraße 9435 4 98402 98398 98384 98385 Batzenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraße Ochsenstraße Ochsenstraße Lindenstraße Batzenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraße Palmbach Stupferich Hohenwettersbach Stupferich Stupferich Hohenwettersbach A' A A' A 220 220 220 220 220 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 270 270 270 270 270 270 270 220 260 6 2 2 3 7 7 3 4 8 8 15 4 5 11 14 13 12 10 16 17 5 6 18 9 DR 9 1 1 Oberes Batzenhoffeld Rippertäcker Über der straße Ochsen- Brunnenfeld Igelseck Brunnenwiese Dreispitz Kantenbuckel Kantenbuckel Ober dem Steinbacher Weg Winterrot Mittlere Hurenklamm Am neuen Weg Birkenwäldle Ober dem Wettersbacher Weg Unter dem Wettersbacher Weg Ettlinger Forlen Zennerklamm Schneckenhardt Ober dem Wettersbacher Weg Am Schleifweg Am Ettlinger Weg Am alten Am Welschenweg Illwig Am Welschenweg Windelbach Pfefflingen Pfefferäcker Rippertfeld Am Thomashäusle Lange Wittumäcker An der Klam Rippertäcker Am Ettlinger Weg Herrenweg Rippertfeld An der Ochsenstraße An der Ochsenstraße Ochsenstraße beim Schleifweg Ettlinger Weg Am Thomashäusle Batzen hofweg Batzenhofwiese Ochsenstraße Hurenklamm Hintere Hurenklamm Vordere Dicke Trespe Oberes Batzenhoffeld Feldlerchenfenster (siehe Detail) Unteres Batzenhoffeld Gut Batzenhof Mittlere Hurenklamm Villa Maffei Grünfläche Private LW L St LW LW B M 1 B M 1 D SO Landwirtschaft SO Golf D D 2 1 3 CEF 3CEF 3 CEF 1 CEF 1 CEF 4+5 CEF 4+5 CEF 2 CEF 2 CEF 2 CEF 2 CEF 5+6 CEF 8 CEF 6 CEF 7 Anschluss Schmutzwasserkanal Bestehende Gewässer II. Ordnung Bestehende Wassergräben Amphibienschutz Grenze des räumlichen Geltungs- Bebauungsplansbereichs des vorhabenbezogenen Flächen für die Landwirtschaft S Abgrabungen Nutzung Westen hin Gabionen zu errichten. zugunsten der Allgemeinheit Auf der gesamten Länge des Parkplatzes sind nach Land- und Forstwirtschaft, Fuß- und Radweg Verkehrsflächen StraßenverkehrsflächenBaugrenzeZweckbestimmung Golfplatz SondergebietPrivate Grünfläche Zeichenerklärung St Private Stellplätze Ein- bzw. Ausfahrt Abgrenzung unterschiedlicher Flächen für Aufschüttungen und Flächen für Wald Abgang durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. Abgang durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. Berankter Zaun SchutzzaunPflanzbindung 1: Erhalt von Bäumen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Flächen zwischen den Spielbahnen sind als extensive Pflanzgebot 6: Extensive Wiesen Pflanzenliste 1 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Begrünung der Stellplätze ist pro angefangenen fünf Pflanzgebot 5: Bäume auf Stellplatzflächen offenen Gewässers ist über geeignete Initialpflanzungen mit und Offenland als zusätzlicher Biotopverbund zu entwickeln drei Jahren, sind diese Übergangsbereiche zwischen Wald der Mahd im Saumbereich auf einen Turnus von zwei bis Durch geeignete Pflegemaßnahmen, wie der Reduzierung Pflanzungen aus Sträuchern der Pflanzenliste 2 anzulegen. innerhalb der gekennzeichneten Bereiche aufgelockerte Zur Ausbildung gestaffelter, strukturreicher Waldränder sind Baumgruppen mit naturraumtypischen Arten der Wiesen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten; für Einsaaten (extensive Wiesen) ist standortheimisches Saatgut zu verwen- den, Schnitt zweimal jährlich (Ende Juni und Ende September). Pflanzgebot 4: Uferbepflanzung Innerhalb einer mindestens 2 m breiten Uferzone des regional gewonnenem Pflanzgut ein Schilf- und Röhrrichtgürtel auszubilden. Pflanzgebot 2: Einzelbäume An markanten Punkten sind Einzelbäume und Pflanzenliste 1 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzgebot 3: Waldrandbereiche und dauerhaft zu erhalten. Plätzen mindestens ein hochstämmiger Laubbaum der Pflanzbindung 2: Erhalt von Gehölzen Alle Pflanzungen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Alle Pflanzungen sind zu unterhalten, zu pflegen und bei der Mahd im Saumbereich auf einen Turnus von zwei bis Auslichten von kurzen Teilabschnitten und die Reduzierung Innerhalb der gekennzeichneten Bereiche sind mindestens Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft M 1 Maßnahme 1: Biotopschutz Die Flächen für den Biotopschutz sind zu erhalten und zu entwickeln sowie in Absprache mit der Naturschutzbehörde zu pflegen. Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ObstbäumeMittelkronige Laubbäume Hecken mit Bäumen und Sträuchern Großkronige Laubbäume Pflanzgebot 1: Wildgehölzhecken 5 m breite, geschlossene Gehölzpflanzungen aus ausschließlich standortheimischen Bäumen und Sträuchern der Pflanzenlisten 1 und 2 zu pflanzen. Durch geeignete Pflegemaßnahmen, wie turnusmäßiges drei Jahren, sind diese Hecken als zusätzlicher Biotopverbund zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Verbindlich zu beachtende Pflanzenlisten in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrand krankheit genannten Gehölze, dürfen nicht Gehölze, die als Zwischenwirt für Erkrankungen im Obst- und Gartenbau gelten, speziell die Züchtungen und Kreuzungen. keine Zuchtformen wie Pyramiden- oder Kugelformen oder spezielle, widerstandsfähige Pflanzenmaterial auszuwählen. Bei Bäumen ist lediglich Hochstammware zu verwenden, gepflanzt werden. Für Pflanzungen (Gehölze, Hecken, Einzelbäume) ist standortheimisches Pflanzenliste 1: Bäume Pflanzenliste 1: Bäume Pflanzenliste 2: Sträucher Wasserflächen RauheflächenPrivate Grünflächen Spielbahnen, Abschläge, Hindernisse, Grüns Private Grünflächen Teiche werden in Lage und Größe festgesetzt. Sie sind naturnah anzulegen und entsprechend landschaftsgerecht einzubinden. Abschlaghütte in Holzkonstruktion 200 m². Die maximal überbaubare Grundfläche GR beträgt Traufhöhe (TH max.): 3,40 m Satteldach, Dachneigung: 25°-35° Schutzhütten in Holzkonstruktion je 20 m². Die maximal überbaubare Grundfläche GR beträgt Traufhöhe (TH max.): 2,10 m Satteldach, Dachneigung: 25°-35° Straßenbegrenzungslinie SO Wandhöhe, Gebäudehöhe GH WH 250 LandschaftsschutzgebietBestehende Gebäude mit beidseitigem Gewässerrandstreifen zu belastende Flächen die dem Denkmalschutz unterliegen Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten Gesamtanlagen (Ensembles), Bestehende Flurstücksnummern Bestehende Höhenlinien Bestehende Flurstücksgrenzen Versorgungsleitung unterirdisch Versorgungsleitung oberirdisch 97042/1 Stadtteilgrenze § 32-Biotop B Nachrichtliche Übernahme Satteldach, Dachneigung DN SD A Fraxinus excelsior Fagus sylvatica Carpinus betulus Betula pendula Alnus glutinosa Acer campestre Quercus robur Quercus petraea Prunus avium Pomus, diverse Ulmus minor Gemeine Esche Rotbuche Hainbuche HängebirkeSchwarzerleFeldahorn Stieleiche TraubeneicheVogelkirsche Obstbäume Feldulme Prunus spinosa Ligustrum vulgare Euonymus europaeus Corylus avellana Cornus sanguinea Carpinus betulus Rosa canina SchleheGemeiner Liguster Gew. Pfaffenhütchen Gemeine Hasel Roter Hartriegel HainbucheHundsrose L D runden Holzpfosten mit dreifacher, waag- rechter Drahtbespannung herzustellen. Die Höhe beträgt 1,5 m. Beim Zaun für die Braunkehlchen ist die Höhe der Drahtbe- ist, die nicht höher als 1,5 m werden sollen. der Zaun mit Rank pflanzen zu beranken spannung auf 1,0 m zu beschränken, weil Braunkehlchen und Steinkauz sind aus Die Zäune am Rande der Schutzzonen für CEF 1-8 Maßnahme 2: CEF-Maßnahmen Verlust der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhe- Als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen für den zu stellen. Diese Maßnahmen sind spätestens ein Jahr vor Baubeginn fertig (GÖG 31.10.2012) anzulegen, zu pflegen und zu bewirtschaften. nahmen (CEF) gem. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung stätten sind vorgezogene artenschutzbezogene Ausgleichsmaß- BrückenFlut- und Versickerungsmulde Trockenmulden Schmutzwasserkanal Legende Maßnahmen LW Satzungsbeschluss gemäß Öffentliche Auslegung gemäß Verfahrensvermerke / Ausfertigung Einleitungs- und Auslegungs- abamamam 23.03.201523.02.2015..............................................................................16.12.2014 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Karlsruhe, .......................... Dr. Frank Mentrup In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Beim Stadtplanungsamt zu vombis beschluss gemäß § 12 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. OberbürgermeisterLBO) mit der Bekanntmachung Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 jedermanns Einsicht bereit- gehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) Übersicht Stadtplan-Ausschnitt UnmaßstäblichKarlsruhe, 07.02.2008 Stadtplanungsamt:Planverfasser:Reinhold Weishaupt PlanungsbüroFreier Landschafts-Architekt Echterdinger Str. 111, 70794 Filderstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Golfanlage Batzenhof Karlsruhe-HohenwettersbachEntwurf / M 1 : 5000 Vorhabenträger:Carlo Baron von Maffei Spitalhof 1, 76228 Karlsruhe-Hohenwettersbach Kögler GbR Batzenhof, 76227 Karlsruhe-Hohenwettersbach N WO S Fassung vom 15.09.2015 100 Vorhandenes Wohnhaus Vorhandenes Wohnhaus Vorhandenes Stallgebäude Vorhandene Scheune / Remise Vorhandene Scheune / Remise Vorhandene Reithalle Vorhandenes Technikgebäude Vorhandene Scheune / Remise soll zum Golfclubhaus neu- oder soll zum Gerätehaus für den soll zum Gerätehaus für den umgebaut werden werdenGolfbetrieb neu- oder umgebaut werdenGolfbetrieb neu- oder umgebaut Vorhandene Scheune / Remise Vorhandene Scheune / Remise Vorhandenes Stallgebäude GolfLandwirtschaftVorhandenes Wohnhaus GebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäudeGebäude 23456789 101112 1 Trafostation (nicht in Betrieb) 13 SOSO CEF 5+6 12. Gebäude für Pflegemaschinen 11. Clubhaus mit Gastronomie GRZ = 0.3 (Grundflächenzahl) WH 7.50 m als HöchstgrenzeDN = maximal 45 ° SD = Satteldach 10. Gebäude für Sportgeräte Gut Batzenhof M 1 : 2000 Gliederung zulässiger Nutzungen Festsetzung innerhalb 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 SO Golf D SO Landwirtschaft 240 250 Feldlerchenfenstern mit 2 Brachestreifen und Acker / Wintergetreide CEF 7 Feldlerchenfenster M 1 : 5000 10,00 Randstreifen Randstreifen 10,00 (vorhanden) Fahrweg 3,00 Asphalt Asphalt Ausweichbucht Fahrweg 3,001,502,00 Verbreiterung Fahrweg Schnitt A - A', Ochsenstraße (M 1 : 100) VerkehrsflächenSchnitt Gewässer II. Ordnung (M 1 : 400) Ausweichbucht, jeweils im Abstand von 150 m (M 1 : 400) 1,50 (neu) Belag 231 Zufahrt Hohenwettersbach Zufahrt Thomashof Zufahrt Ochsenstraße
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Extrahierter Text
1 Stadt Karlsruhe Anlage 1 Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Zusammenfassung der im Rahmen der Offenlage geäußerten Anregungen Träger öf- fentlicher Belange Stellungnahme Behörden und städtische ÄmterAbwägung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen Bei der geplanten Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr keine Bedenken. Nach den vor- liegenden Unterlagen wird davon ausgegangen, dass die baulichen Anlagen - einschließlich unter- geordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Auf eine Beteili- gung im weiteren Verfahren kann verzichtet wer- den. Sollte die Höhe von 30 m über Grund überschrit- ten werden, wird gebeten, in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Bauge- nehmigung nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Die Annahme ist richtig. Siehe hierzu die Plan- zeichnung des VbB, die für die bestehenden Gebäude Nr. 10 Gebäude für Sportgeräte, Nr. 11 Clubhaus mit Gastronomie und Nr. 12 Ge- bäude für Pflegemaschinen folgende Festset- zungen trifft: Wandhöhe WH = 7,50 als Höchstgrenze Satteldach SD mit Dachneigung max. 45°. Das Bauordnungsamt erhielt von dieser Stel- lungnahme eine Kopie mit der Bitte um Be- achtung im betreffenden Baugenehmigungs- verfahren. BUND Die Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU nehmen wie folgt Stellung: Es wird verwiesen auf ihre Stellungnahme vom 14.05.2006 im Raum- ordnungsverfahren gem. §§ 18, 19 LPlG / Stel- lungnahme an die Obere Raumordnungsbehörde, ihre Stellungnahme vom 12.11.2010 an den Nachbarschaftsverband Karlsruhe zur Einzelände- rung nach § 3 (2) BauGB d. Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (KA- 796 „Golfplatz Batzenhof“ sowie die gemeinsame Stellungnahme zum „Vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Golfanlage Batzenhof“, vom 11.01.2013. Die in den vorliegenden Stellung- nahmen von uns getroffene naturschutzrechtliche Bewertung des Vorhabens, insbesondere die darin aufgeführten grundsätzlichen Einwände haben auch in der vorliegenden Form keine Berücksichti- gung gefunden. Sie werden deshalb voll aufrecht erhalten. Wie bisher lehnen die Naturschutzver- bände die Errichtung eines Golfplatzes im vorge- sehenen Gebiet aufgrund der Unvereinbarkeit mit übergeordneten und naturschutzrechtlichen Vor- gaben ab. Insbesondere sind folgende Festsetzun- gen aus unserer Sicht zu beanstanden; sie werden im Rahmen dieser Stellungnahme deshalb noch- Standort, Bedarf, Beeinträchtigungen wurden im vorgelagerten Raumordnungsverfahren umfangreich behandelt. Die raumordnerische Beurteilung wurde 2007 positiv entschieden. Insofern erübrigt sich eine nochmalige Behandlung der Grundsatzfragen Standort, Bedarf, Beeinträchtigungen im Vor- habenbezogenen Bebauungsplan. Das Thema Artenschutz wurde einer umfang- reichen „Speziellen artenschutzrechtlich Prü- fung“ unterzogen (SAP). Sämtliche Vorgaben und Empfehlungen aus dieser Prüfung wurden durch Festsetzungen im VbB gesichert. Die Umsetzung ist zudem durch ein festgesetztes Monitoring und Maß- gaben im Durchführungsvertrag gewährleistet. 2 mals aufgeführt: 1. Nach § 2a BauGB sind kom- munale Planungsträger zur Umsetzung der Vor- gaben aus § 1 a, Ziff. 2 BauGB verpflichtet, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einen Be- darfsnachweis zu führen. Für den vorliegenden Plan fehlt ein Bedarfsnachweis. Vielmehr wird nach wie vor als Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB behauptet, die Anlage trage zur Steige- rung des sportlichen Angebots in der Stadt Karls- ruhe bei. Dem ist in seiner allgemeinen Aussage nicht zu widersprechen, jedoch wird hier die Be- gründung ad absurdum geführt, indem man ein Angebot schafft und damit einen begründenden Bedarf erzeugen möchte. Eine Steigerung des sportlichen Angebotes ist auch deshalb unwahr- scheinlich, da es in Karlsruhe bereits einen Golf- platz gibt, der dem derzeitigen Bedarf offensicht- lich gerecht wird. Zahlreiche Golfplätze befinden sich außerdem in geringer Entfernung. Eher stellt also sich eine Überversorgung durch Golfplätze in der Region dar. Golf ist in Deutschland insbeson- dere wegen der hohen Kosten/Mitgliedsbeiträge in keinster Weise ein Massensport, bleibt einer zahlungskräftigen Elite vorbehalten und kann deshalb nicht auf Privilegierung setzen. Es fehlen in der Begründung demnach verlässliche und be- lastbare Zahlen/Analysen z.B. über Auslastung (Überlastung?) des Golfplatzes Scheibenhardt so- wie der umliegenden Golfplätze. Anfragen von Golfspielern über eine mögliche Mitgliedschaft in einem noch neu zu gründenden Golfclub Hohen- wettersbach „Golferpotenzial“ (Golf-Interessen- ten ca. 0,6 %) auf der Basis der Bevölkerungs- struktur sowie der bereits organisierten Golfer und daraus folgend die wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Golfplatzes (bei erforderlichen ca. 800 Mitgliedern). Die Planung ist mit erheblichen Eingriffen in die Landschaftsstruktur und die Funktionalität der Oberfläche verbunden. Grundzüge eines Allge- meininteresses, die akzeptiert werden könnten, sind nicht vorhanden. Insbesondere der gegen- über dem Jetztzustand ganz erheblich sich stei- gernde Publikumsverkehr, die Belastung durch Kraftfahrzeuge sowie der durch den Betrieb der gastronomischen Anklagen zu erwartende Effekt führen in dem derzeit noch relativ ruhigen, der stillen Erholung vorbehaltenen Fläche zu Verlär- mung, Beunruhigung und Vertreibung der Tier- welt und eine Verdrängung bzw. des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs. Hier geht es darum landwirtschaftlich gute bis hochwertige Böden bzw. zusammenhängende und betriebswirtschaftlich hervorragende Flächen, Die Berechnung von Eingriff und Ausgleich nach dem Karlsruher Modell ergibt einen Punkteüberschuss von 438 597,59 Punkten. Insofern handelt es sich hier unwiderlegbar um eine positive ökologische Gesamtbilanz und nicht um eine negative. Der Mehrwert der Landschaft durch die Golf- anlage (neben der sechsspurigen Bundesau- tobahn A 8 mit täglich 80 000–100 000 Fahr- zeugen) ergibt sich durch die Umwandlung von Acker in Grünland und durch umfangrei- chen Anpflanzungen. Eine Einbeziehung des Mehrwertes für die Landschaft fehlt in der Stellungnahme der Na- turschutzverbände völlig. So werden künftig über 50 000 Bäume und Sträucher gepflanzt. Neben der Feinstaub und Lärm produzierenden Autobahn A 8 wird eine grüne Lunge entstehen. Jeder Baum nimmt Kohlendioxid auf, gibt Sauerstoff ab, feuchtet die Luft und filtert sie von Schadstoffen. Hinweis: Ein Laubbaum bindet pro Tag 13 – 18 kg Kohlendioxid und produziert 700 l Sau- erstoff, zudem bindet er pro Jahr 100 kg Fein- staub. Die umfangreichen Anpflanzungen tragen nicht nur zur Verbesserung des Kleinklimas bei, sondern leisten auch einen Beitrag zur Lärmmilderung. Auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem industriellen Maisanbau sowie die da- durch mit Folie belasteten Böden fehlt in der Stellungnahme der Naturschutzverbände völ- lig. Die belasteten (offenen) Böden werden künf- tig ganzjährig in Grünland umgewandelt. Da- durch verbessert sich ebenfalls nicht nur das 3 die von vielen Menschen als Erholungsraum ge- nutzt werden, den Partikularinteressen einer Min- derheit zu opfern. Der Gesamteindruck sowie der Charakter eines agrarisch geprägten Umfeldes am Rande eines teilweise noch ländlichen Siedlungs- raumes sowie eines unter Denkmalschutz stehen- den Hofes wird grundlegend zerstört durch die Schaffung einer durch standortfremde Einrichtun- gen und Anpflanzungen (Unterstellhütten, Ab- schlagfelder, Kurzrasen, Parkplätze) sowie durch Geländemodellierung geprägten Kunstlandschaft. Es entsteht ein Wechsel aus kurz geschorenen Greens, Spielbahnen und Sandbunkern, künstli- chen Teichen und Roughs, deren Größe, Ausprä- gung und Zuschnitt nicht natürlich sind sondern am Reißbrett entworfen wurden. Die Spielflächen selbst bestehen aus artenarmem und naturfernem Rasen. Der regelmäßige Schnitt erschwert das Le- ben für einen Großteil der wirbellosen Tiere. So können die Spielflächen für die einheimische Fau- na und Flora ein Hindernis darstellen (Barriere- effekt, Verinselung) und dadurch die empfindli- chen Zusammenhänge eines Ökosystems stören. Dies kann bei aller Landschaftskosmetik durch Feldhecken, Baumpflanzungen etc. niemals die traditionelle Landschafts- und Nutzungsstruktur ersetzen. Die Behauptung, durch den Golfplatz entstünden „angenehm erlebbare Räume“ (für wen eigentlich?) kann nur auf der Basis von Hei- mat- und Naturferne und funktionalistischem Denken entstehen. Hierzu trägt auch die Befesti- gung und der Kfz-gerechte Ausbau der bislang als land-/forstwirtschaftliche Fahrwege ausgebildeten Zufahrtswege mit einer damit einhergehenden zu- sätzlichen bzw. Neuversiegelung bei. Die Bezeich- nung „Landschaftsgolfplatz“ ist deshalb irrefüh- rend und suggeriert eine harmonische Einbindung in die Landschaft bzw. einen landschaftsgerechten Betrieb der Anlage. Auch die mit dem Betrieb und der Pflege der Anlage insbesondere in Ortsnähe verbundenen Immissionen sind durchaus nicht mit dem im Prinzip nur selten erfolgenden Maschi- neneinsatz im Landwirtschaftsbetrieb zu verglei- chen. Insbesondere das Mähen der Greens (das ja zwangsläufig außerhalb der Spielzeiten, also mor- gens oder abends erfolgen muss) stellt ein erhebli- ches Lärmpotenzial dar, das weithin wirkt. Zur Beurteilung des Landschaftsbildes ist zu sagen, dass ein Golfplatz zwangsläufig einen Fremdkör- per in der traditionellen (Kultur)-Landschaft dar- stellt. Es erscheint uns deshalb nicht zulässig, im Sinne einer Gesamtbetrachtung von einer deutli- chen Aufwertung der Landschaft bzw. des Land- schaftsbildes zu sprechen. Die Behauptung, da- Kleinklima, sondern auch das Wasserhalte- vermögen der Böden wesentlich. Auch die derzeit vorhandene Erosion der Böden wird dadurch unterbunden. Stellungnahme: Zu Ziffer 5 (Erstellt vom Gutachter Prof. Dr. Detzel „Spe- zielle artenschutzrechtliche Prüfung“) Steinkauz Maßnahme Die Streuobstwiesen Bestände innerhalb der Schutzzone für den Steinkauz werden vollum- fänglich erhalten. Es wird ein Zaun installiert damit diese Streuobstbestände nicht von Golfspielern be- gangen werden. Die Vermeidungsmaßnahme V6 wird als aus- reichend erachtet, um insbesondere während der Balzzeit und der Aufzuchtzeit der Jungtie- re die notwendige Ruhe zu gewährleisten. Braunkehlchen Maßnahme Zum Schutz des Braunkehlchen Vorkommens wurden detaillierte Maßnahmen dargelegt: (C1, C2, C3 und V2). Die Flächen für den Schutz des Braunkehl- chens sind zweigegliedert. Die Roughs werden mit einer blütenreichen Wildblumenmischung aus gebietsheimischen Arten eingesät und zur einschürigen Exten- sivwiese entwickelt. Bestehende Gehölze wer- den erhalten, neue Anpflanzungen sind nicht durchzuführen. Dies stellt eine deutliche Verbesserung der jet- zigen Nahrungssituation für das Braunkehl- chen dar. Die zweite Maßnahme für das Braunkehlchen dient der Aufwertung des Brutreviers. Hier 4 durch werde auch die Naherholung nachhaltig (!) aufgewertet teilen wir nicht. 2. Der Golfsport ist die flächenintensivste Sportart. Ein Golfer benötigt für sein Hobby im Schnitt ca. 1.100 m² Fläche (zum Vergleich: ein Fußballer be- nötigt nur 70 m²). 120 ha entsprechen etwa 150 Fußballfeldern. Damit reichen Golfplätze allein schon durch ihre Größe über den privatwirtschaft- lichen Bereich hinaus und greifen tief in öffentli- che Belange und Interessen der Allgemeinheit hinein; sie stehen beim außerlandwirtschaftlichen Flächenbedarf an erster Stelle. Der projektierte Golfplatz ist zudem erheblich größer als die Viel- zahl der bestehenden Plätze (im Schnitt 73,6 ha bei einer 18 – Loch Anlage). Überdies wurde die Fläche gegenüber dem Raumordnungsverfahren nochmals um 12,20 ha vergrößert, was nur z.T. begründbar ist. Damit ist das Privatgelände Golf- platz ein Eigentum mit Verpflichtung gegenüber öffentlichen Belangen, insbesondere dem Land- schaftsschutz. Golfplätze beanspruchen neben der freien Landschaft öffentliche Güter, z.B. Wasser in erheblichen Mengen. Da für den Fall, dass nicht ausreichend Grundwasser zur Verfügung steht vorsorglich auch die Entnahme aus der öffentli- chen Wasserversorgung vorgesehen ist, kann auch insofern von einer Inanspruchnahme öffentlicher Güter über das übliche Maß hinaus ausgegangen werden (Trinkwasser zur Bewässerung). Es ist des- halb aus unserer Sicht sehr bedenklich wenn die Freizeitnutzung von Wenigen über die aktuellen und zukünftigen Potentiale von Lebensgrundlagen der Allgemeinheit gestellt wird. 3. Die Landwirtschaft unserer Region ist auf solche zusammenhängenden Flächen dieser Güte ange- wiesen, junge Landwirte suchen dringend nach tragfähigen Existenzgrundlagen. Gerade zusam- menhängende Flächen sind wirtschaftlich von großem Vorteil. Diese Standortbedingungen sind im Raum Karlsruhe kaum vorhanden. Einzig im Bereich Batzenhof / Lamprechtshof liegen solche wirtschaftlich guten Schläge. Die betriebswirt- schaftlichen Voraussetzungen sind deshalb im Be- reich Batzenhof als landwirtschaftlich ideal zu be- zeichnen. Darum muss eine Bewertung der Acker- flächen im Hinblick auf die Notwendigkeit zum Überleben der örtlichen Landwirtschaft, sowie der Notwendigkeit der Flächen zur Versorgung der Bevölkerung mit regional erzeugten Produkten er- folgen. Eine Aufwertung ergäbe sich allerdings auch durch die Umstellung der intensiven agrari- schen Nutzung auf ökologische Bewirtschaftungs- formen; hierzu bedarf es aber keines Golfplatzes. werden gezielt Singwarten ausgebracht (C3) und eine Schutzzone (C1) angelegt, um Stö- rungen des zu landwirtschaftlich genutzten Flächen hin orientierten Brutreviers zu mini- mieren. Ein Heckenzaun (C1) grenzt diese Schutzzone gegenüber den Spielbahnen ab. Zudem ist als Vermeidungsmaßnahme (V2) vorgesehen, während der empfindlichen Zei- ten des Braunkehlchens keine Baumaßnahmen durchzuführen. Feldhase Der Feldhase ist keine Art, die in einer arten- schutzrechtlichen Prüfung zu behandeln wäre. Nutzung von Roughs für den Artenschutz Roughs werden generell auf Golfplätzen für Artenschutzmaßnahmen heran- gezogen. So u. a. zum Schutz des Steinschmätzers (Nah- rungshabitat), oder als Lebensraum für Repti- lien. Diese Strukturen sind deutliche Optimie- rungsflächen im Vergleich mit den aktuell vor- handenen Intensiv-Maisanbauflächen. Beleuchtung des Parkplatzes Zur Anwendung kommen LED-Leuchten. Mit diesen Leuchten können Licht, Beleuch- tungsdauer und zu beleuchtende Flächen problemlos geregelt werden. Die Höhe der Be- leuchtungskörper wird auf das lt. Straßen- verkehrsordnung für PKW-Stellplätze zulässige Maß beschränkt. Im Gegensatz zur angrenzenden Bundesau- tobahn A 8, die in der Nacht ein durchge- hendes Lichtband darstellt, beschränkt sich der PKW-Verkehr am Batzenhof in der Nacht auf eine begrenzte Anzahl von zu- und ab- fahrenden Einzelfahrzeugen. Bewässerungsteiche Zur Unterbindung einer Ansiedlung von Am- 5 4. Im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit stellt die Anlage eine Benachteiligung und Belastung der ortsansässigen Bevölkerung dar, da sie nur ei- nem verschwindend kleinen Teil nützt, im Gegen- teil jedoch zum allergrößten Teil von ortsfremden Personen genutzt wird. Durch vorher nicht vor- handenen Ziel- und Quellverkehr, regelmäßigen Spielbetrieb sowie den Wirtschaftsbetrieb entsteht eine deutliche Belastung. Hohenwettersbach selbst kennt fast keinen Durchgangsverkehr und ist zumindest im Bereich Linden- straße/Batzenhofweg absolut ruhig und verkehrs- arm. Belästigungen und Belastungen durch Lärm der Anwohner sowie Verkehrsgefährdungen (en- ge Straßenführung, unübersichtliche Einmün- dungen; Grundschulkinder, Kirchgänger) sind un- ausweichlich. Gleiches gilt für die beiden anderen Zufahrtswege, insbesondere den Thomashofweg, die gerade an Wochenenden von Spaziergängern mit Kindern und Radfahrern genutzt werden. Der autogerechte Ausbau für die prognostizierten 450 Fahrzeuge/Tag stellt ein erhebliches Störungspo- tenzial auch für den Gesamtcharakter des Pla- nungsgebietes dar, der bisher nur durch sehr we- nige Kfz bzw. landwirtschaftliche Maschinen ge- prägt ist. Hierzu trägt auch der entsprechend groß dimensionierte Parkplatz bei, der an dieser Stelle trotz Eingrünung als Fremdkörper und Störfaktor wirkt ebenso wie die Befestigung der Zufahrts- wege und die erforderliche Neuanlage von paral- lelen Fußwegen. Die Tatsache dass Hohenwet- tersbach „hervorragend an den Öffentlichen Per- sonennahverkehr angeschlossen ist“ ändert an den von uns befürchteten Auswirkungen nichts, da Golfer aller Erfahrung nach nahezu ausschließ- lich mit dem eigenen PKW anfahren. Es ist des- halb zu erwarten, dass in Spitzenzeiten die vorge- sehenen 160 Parkplätze nicht ausreichen und Er- satzabstellplätze auf den umliegenden Feldern oder am Wegrand gesucht werden, so dass Kon- flikte mit Fußgängern und Radfahrern vorpro- grammiert sind. Die Anlage des Golfplatzes be- deutet somit eine grundlegende Veränderung der bisherigen Raumnutzung zu Lasten der allgemei- nen Bevölkerung. 5. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz, insbesondere die Anlage von Feldhecken müssen in ihrer Wirkung grundsätzlich hinterfragt werden. Der Spielbetrieb wirkt zwei- fellos als Störfaktor, so dass auf der einen Seite bisherige Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten bzw. Niederwild verschwinden (Steinkauz, Braunkehlchen, Feldhase), andererseits neue Arten phibien wird eine Amphibienleiteinrichtung um die Bewässerungsteiche herum erstellt. Da dies keine Maßnahme des Artenschutz- rechts darstellt, wird sie auch nicht in der SAP aufgeführt. CEF 1: Schutzmaßnahme für den Neuntöter Auch der Gutachter ist an einem Schutz des Neuntöters interessiert. CEF 3: Schutzzone für den Schwarzmilan Die neuen zu erwartenden Störungen durch die Golfspieler sind höchstens als mäßig stö- rungsintensiv einzustufen. Der Schwarzmilan ist durchaus auch von Brutstandorten be- kannt, in deren unmittelbaren Nähe frequen- tierte Rad- und Fußwege verlaufen. Die räumliche Nähe zum Parkplatz der Bunde- sautobahn verdeutlicht die mäßige Empfind- lichkeit des Schwarzmilans zusätzlich. CEF 5: Höhlen- und Gebäudebrüter Ein Ausgleich oder eine Vermeidungsmaß- nahme kann vom Gutachter nur dann verlangt werden, wenn tatsächlich eine Beein- trächtigung zu erwarten ist. Die ist für die hier angeführten Arten nicht erkennbar. 6 sich nicht ansiedeln werden. Auch die zwischen den Spielbahnen befindlichen Roughs können deshalb in nur begrenztem Maße für den Arten- schutz wirksam werden (Extensivierung). Beobach- tungen an anderen Golfplätzen (z.B. Johannesthal / Königsbach-Stein) zeigen dies deutlich; i.d.R. profitieren nur Allerweltsarten, z.B. Gebüschbrüter wie Amsel oder Mönchsgrasmücke davon. Aus unserer Sicht würde sich allenfalls die Anlage der Lerchenfenster deutlich abseits der Spielfelder po- sitiv auswirken. Als bedenklich werden in diesem Zusammenhang auch die Beleuchtung des Park- platzes sowie die Scheinwerfer der Fahrzeuge an- gesehen, die zusätzliche Lichtimmissionen inmit- ten einer allenfalls durch die Hofbeleuchtung er- hellten Agrarlandschaft bedeuten. Die Auswir- kungen auf die Insektenfauna sind mit Sicherheit erheblich. Unerlässlich wären deshalb insekten- freundliche Lampen (Natriumdampfhochdruck- lampe/SE/ST-Lampen, die einen niedrigen Strah- lungsanteil im kurzwelligen Bereich haben. Uner- lässlich ist die Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insek- ten sowie der Einbau von Zeitschaltuhren und Dämmerungsschaltern um Energie zu sparen und nachtaktive Insekten zu schonen. Durch die An- lage von Bewässerungsteichen wird die Ansied- lung von Amphibien begünstigt. Diese halten sich nicht nur im Wasser auf, sondern werden insbe- sondere zur Laichzeit auch von ihren Überwinte- rungsgebieten (bes. Wald) zu den Laichgewässern und zurück wandern. Sie sind dann sowohl auf den Zufahrtsstraßen durch Fahrzeuge wie den Spielbahnen gefährdet (Mähbetrieb), zumal die Greens an einigen Stellen bis an die Teiche heran- reichen. Es fehlt ein entsprechendes Management für diesen Fall (zeitliche Fahreinschränkungen ins- besondere im Bereich des Birkenwäldchens bei Wanderungen); durch konsequente Umgebung der Teiche mit Roughs könnte den Amphibien zu- sätzlicher Schutz vor der Zerhäckselung geboten werden. Nachfolgend machen wir noch ergän- zende Ausführungen/Vorschläge zu den Vorgezo- genen Artenschutzmaßnahmen / Ausgleichsmaß- nahmen (CEF-Maßnahmen) CEF 1: Schutzmaß- nahmen für den Neuntöter: Zu begrüßen ist dass die Feldhecke nun gegenüber früheren Planungen in einer größeren Breite (10 – 15 m) sowie ein entsprechend er Saum und eine Schutzzoneaus- gebildet werden sollen. CEF 3: Es wird bezweifelt dass die Schutzzone für den Schwarzmilan kon- krete Erfolge zeitigt, da dieser doch empfindlich auf die zu erwartenden vielfältigen Störungen reagiert und vermutlich nicht (mehr?) zur Brut 7 schreitet. CEF 5: Höhlen- und Gebäudebrüter: Es sollten weitere Nisthilfen für Mehlschwalben an geeigneten Außenstellen der Gebäude sowie für Rauchschwalben z.B. in der Reithalle) angeboten werden. Ebenso ist zu prüfen ob ein Nistkasten für die Schleiereule im Inneren der Scheune ange- bracht werden kann. Die übrigen CEF- Maßnahmen werden für den Fall der Ge- nehmigung des Golfplatzes als unabdingbar und sinnvoll angesehen, auch wenn ihre langfristige Wirkung stark bezweifelt wird (s.o.). Zusammen- fassend ist für die Naturschutzverbände festzuhal- ten, dass sich durch den Bebauungsplan kein nachvollziehbarer Mehrwert für die Landschaft und das ökologische Potenzial ergibt; es sind im Gegenteil erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie verschiedene Schutzgüter zu erwarten. Ein Nutzen ist für die umliegenden Ort- schaften und Karlsruhe nicht ersichtlich. Insgesamt beurteilen die Verbände die vorgelegte Planung als negativ und lehnen sie wegen der negativen ökologischen Gesamtbilanz deshalb ab. Landratsamt-Gesundheitsamt 23.02.2015 Nach Überprüfung der zur öffentlichen Auslegung gelangten Planungsunterlagen hat sich aus der Sicht unseres Amtes eine neue Anregung erge- ben. Für die hygienische Bewertung und Qualität des Beregnungswassers durch den Speicherteich ist die DIN 19650 "Bewässerung, Hygienische Be- lange von Bewässerungswasser" vom Februar 1999 anzuwenden. Für die Erstellung der Speicherteiche ist gemäß den Regelungen im Durchführungsvertrag ein gesonderter „Antrag auf wasserrechtliche Er- laubnis“ beim ZJD (Wasser-, Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde) zu beantragen. Der Hinweis des Gesundheitsamtes wird dabei berücksichtigt. Landratsamt-Flurneuordnung 23.02.2015 Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Einwendungen. Das Flurneuordnungsverfahren Karlsruhe - Stupfe- rich (A 8) ist inzwischen abgeschlossen (Schluss- feststellung vom 06.06.2014). Der neue Rechtszu- stand ist bereits mit Wirkung vom 01.04.2011 eingetreten. Eine weitere Beteiligung an der Auf- stellung des Bebauungsplanes ist nicht mehr not- wendig. Hinweis: Das Kartenmaterial des Bebauungsplan- entwurfs entspricht nicht dem aktuellen Kataster- stand nach Abschluss der Flurbereinigung. Der VbB innerhalb des „Räumlichen Geltungs- bereichs des VbB“ ist davon nicht betroffen. Nach Auskunft der Flurneuordnungsbehörde am 21.04.2015 ist nur das Kartenmaterial au- ßerhalb des „Räumlichen Geltungsbereichs des VbB“ vom aktuellen Katasterstandnach Abschluss der Flurbereinigung (06.06.2014) betroffen, jedoch nicht das Kartenmaterial in- nerhalb des „Räumlichen Geltungsbereichs des VbB“. Insofern erübrigen sich Änderungen des VbB. Netze GmbH 25.02.2015 Nach dem uns übersandten Übersichtsplan führt in dem betroffenen Bereich unsere 110-kV-Lei- tung mit einem Schutzstreifen von je 15 m - 17 m links und rechts der Leitungsachse. Der Lageplan der genannten Leitungsanlage ist als Anlage bei- gefügt. Die Flurstücke im Bereich der 11O-kV-Leitung sind dinglich gesichert. Nach dem Dienstbar- keitswortlaut dürfen Baulichkeiten im Leitungs- Der Leitungsschutzstreifen ist in den VbB Plan- teil eingetragen sowie im VbB Textteil ergänzt worden. 8 schutzstreifen nicht erstellt und Leitungsgefähr- dende Verrichtungen nicht vorgenommen wer- den. Gegen eine Unterbauung von Freileitungen sprechen nicht nur städtebauliche Gesichtspunkte, es bestehen auch sicherheitstechnische Bedenken und ferner entstehen uns nicht unerhebliche be- triebliche Nachteile. Hierzu kommt, dass die immer konzentriertere Flächennutzung gravierende Erschwernisse bei In- standhaltungsarbeiten an den Leitungen zur Folge hat, durch die uns beträchtliche Mehraufwendun- gen entstehen. Außerdem zeigt sich in zuneh- mendem Maße, dass im Zuge des gewandelten Umweltbewusstseins zahlreiche Grundstücksei- gentümer, denen die bauliche Nutzung eines Lei- tungsschutzstreifens gestattet wird, sich nachträg- lich gegen den Bestand der jeweiligen Leitungs- anlage wenden, ohne hierfür sachlich begründete Argumente anführen zu können. Wir sind deshalb aus guten Gründen nachhaltig bemüht, die Schutzstreifen unserer Leitungsanlagen von Be- bauung und sonstiger einschränkender Nutzung freizuhalten. Die Freihaltung des Leitungsschutz- streifens unserer Leitungsanlage liegt somit nicht nur in unserem Interesse, sondern auch im Inte- resse der Grundstückseigentümer. Wir bitten Sie daher, den Leitungsschutzstreifen von einer Bebauung freizuhalten und im Textteil zum Bebauungsplan aufzunehmen, dass innerhalb der mit Leitungsrecht bezeichneten Fläche [110 - kV] eine Bebauung nicht und eine sonstige Nut- zung nur in beschränkter Weise im Einvernehmen mit der Netze BW zulässig ist. Bei Anpflanzungen im Bereich unserer Leitungs- anlage bitten wir zu beachten, dass Bäume und Sträucher stets einen Mindestabstand von 5 m von den Leiterseilen der Hochspannungsleitung haben müssen. Um später wiederkehrende Au- sästungen bzw. die Beseitigung einzelner Bäume zu vermeiden, bitten wir, dies bereits bei der Pflanzenauswahl zu berücksichtigen. Als Anlage haben wir ergänzend ein Informati- onsblatt über Auswirkungen, die im Nahbereich unserer Freileitungen auftreten können, beige- fügt. 9 Polizeipräsidium In der oben angeführten Angelegenheit darf ich auf die Stellungnahme des Polizeipräsidium Karls- ruhe vom 19.09.2013, Az. Verk/BPL/Karlsruhe- Hohenwettersbach/2013-09/558, verweisen, die die Themen: Prognostizierte Verkehrsverteilung, Abmessungen Ausweichbuchten, Parkstände und Fahrgassen, Zufahrt Thomashof, Zufahrt Batzen- hof betrafen. Es bestehen keine weiteren Anregungen oder Be- denken. Prognostizierte Verkehrsverteilung Das geschätzte Verkehrsaufkommen für die geplante Golfanlage beträgt in 24 Stunden (mit Hin- und Rückfahrt der Besucher) ca. 467 PKW. Verteilt auf drei Erschließungszufahrten ergibt dies pro Zufahrt ein prognostiziertes Ver- kehrsaufkommen (mit Hin- und Rückfahrt) von ca. 155 PKW. (Siehe dazu Abschätzung von Verkehrsaufkommen VbB Textteil S. 57.) Abmessungen Ausweichbuchten, Parkstände und Fahrgassen Die geplanten Abmessungen betragen: Ausweichbuchten: Länge 10m, Breite 2 m. Parkstände: Länge 5 m, Breite 2,5 m. Fahrgassen: Breite 6 m. Zufahrt Thomashof Die Straßenränder der Zufahrt erhalten auf der Gesamtlänge beidseitig 50 cm breit Schotter- rasen. Zusätzlich werden einseitig fünf Aus- eichbuchten erstellt (Breite Zufahrt + Aus- weichbucht = 5 m). Zufahrt Batzenhofweg Der Batzenhofweg wird 3 m breit ausgebaut (asphaltiert) und mit fünf Ausweichbuchten (Breite 2 m) versehen. Die Straßenränder er- halten beidseitig 50 cm breit Schotterrasen. Der Nahbereich zum parallel laufenden Bach- brett wird mit Findlingen abgesichert. Sichtfelder und Sichtdreiecke (Bereich Batzen- hof) werden freigehalten. Siehe hierzu VbB Anlage 9 Zufahrtswege. Regionalverband Mittlerer Oberrhein Mit Schreiben vom 8.10.2013 hatten wir uns zu den Planungsinhalten geäußert. Nach Prüfung der erneut vorgelegten Planunterlagen (Fassung vom 23.12.2014) stellen wir fest, dass unsere Anre- gungen keine Berücksichtigung gefunden haben. Teil A. Begründung (S. 6) Ziffer 7.2 Geplante bzw. bestehende Bebau- ung. Die Fläche der Abschlaghütte und der vier Schutzhütten beträgt zusammen 280 m². Diese Fläche wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe (Abt. 2) nicht beanstandet. 10 Wir verweisen deshalb nochmals auf unsere Stel- lungnahme vom 8.10.2013 und bitten um Be- rücksichtigung. A Begründung, Ziffer 4.2.2 Motorisierter Verkehr. Es gibt nun drei Zufahrten, im Vorentwurf 07.02.2008 waren es zwei. Die raumordnerische Beurteilung geht bei der Bewertung von einer Zu- fahrt Ochsenstraße aus. Die beiden anderen Zu- fahrten sind damit nicht vereinbar. Eine Begrün- dung für die Abweichung ist im aktuellen VbB nicht enthalten. VbB-Planteil Wasserflächen. Es wird um Beachtung der raumordner. Beurtei- lung gebeten, der nur ein Teich zugrunde liegt. C Verbindliche Festsetzungen, Ziffer 2.3.1 Einfrie- digungen. Gemäß dem Sicherheitsgutachten sind Zäune und Schutznetze nicht erforderlich. Es wird gebeten, die Festsetzungen entsprechend anzu- passen. Im geringen Umfang sind im Bereich der Schutzzonen Zäune vorgesehen. Mit den Anga- ben zur Lage und Höhe wurde unserem Wunsch entsprochen. Folgenutzung: Gemäß raumordnerischen Beurtei- lung ist eine Festsetzung aufzunehmen, dass das Gelände nach Aufgabe der Golfnutzung wieder in landwirtschaftliche Nutzung geführt wird. Teil A. Begründung (S. 6) 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Golfanlage befindet sich flächenmäßig großteils auf Gemarkung Hohenwettersbach und nur zu einem geringen Teil auf Gemar- kung Stupferich. Zur Minderung der Ver- kehrsbelastung auf Gemarkung Stupferich ist der Verkehr deshalb auf drei Zufahrten (Och- senstraße, Batzenhofweg und Thomashofweg) aufgeteilt. Betreff: VbB Planteil (S. 27) Anzahl, Lage, Größe und Form der Teiche sind in Abstimmung mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe festgelegt worden. Betreff: C. Verbindliche Festsetzungen (S. 18) 2.3.1 Einfriedigungen Einfriedigungen sind unzulässig mit Ausnahme von Zäunen zum Schutz vor Betreten der Schutzzonen von Braunkehlchen und Stein- kauz sowie der Gehölze im Bereich der Driving Range. Der Rückbau mit seinen einhergehenden Ver- pflichtungen ist detailliert im Durchführungs- vertrag, wie nachfolgend erläutert, geregelt. Vor Beginn der Bodenarbeiten und sämtlicher Änderungsmaßnahmen des Geländes und sei- nes Grünbestandes sind detaillierte Bestands- erhebungen in Form von Schnitten, Höhenlini- enplänen und Beschreibung des Zustandes der Flächen durchzuführen und der Stadt zu übergeben. Zur bodenschonenden Umsetzung der Bodenarbeiten ist vorab ein Bodenschutz- Managementkonzept zu erstellen und mit der Stadt (Amt für Umwelt u. Arbeitsschutz) abzu- stimmen. Der bei der Herstellung der Golfspielanlagen anfallende, humushaltige Oberboden (Mutter- boden) ist in Abstimmung mit der Stadt (Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz) vorrangig in- nerhalb des Plangebietes zur Bodenverbesse- rung aufzubringen. Falls innerhalb des Plan- gebietes keine Möglichkeiten bestehen, sind geeignete Flächen zur Bodenverbesserung au- ßerhalb des Plangebietes zu ermitteln. Wird die Golfplatznutzung ganz oder in Teilen dauerhaft (länger als ein Jahr) aufgegeben, ist das Gelände in den Zustand für eine landwirt- 11 schaftliche Nutzung oder landwirtschaftlich nutzbar zurückzuführen und soweit notwen- dig, Mutterboden mindestens in der bisher vorhandenen Güte aufzutragen. Die Flächen sind zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen ordnungsgemäß zu rekulti- vieren (Beseitigung von Untergrundverdich- tungen, Wiederaufbau von kulturfähigem Un- tergrund, Andeckung mit humosem Ober- bodenmaterial). Der ursprüngliche Ausgangs- zustand des Bodens und des Oberflächen- wasserabsflusses ist hierbei in bestmöglichem Maß unter bodenkundlicher und ökologischer Baubegleitung auf Kosten des Vorhabenträ- gers wieder herzustellen. Wasserzweckverband 24.03.2015 Von dem geplanten Golfplatz Batzenhof sind zwei bestehende Leitungen des Verbandes betroffen. 1. Versorgungsleitung DN 65 in der Straße vom Thomashäusle zum Batzenhof. Der Batzenhof wird über diese Verbandsleitung mit Trinkwasser der Stadtwerke Karlsruhe versorgt. Da In dem vor- liegenden Plan keine Angaben über den prognos- tizierten Verbrauch der geplanten Vereinsanlage im Batzenhof gemacht wurde, können wir keine Aussage darüber treffen, ob die bestehende Lei- tungsdimension DN 65 dafür ausreicht. Wir mel- den Bedenken an, dass diese Leitung für eine größere Gaststätte und Sanitäranlagen mit Du- schen nicht ausreicht. Keinesfalls kann eine Löschwasserversorgung über diese Leitung ge- währleistet werden. 2. Versorgungsleitung DN 250 in der Lindenstraße kommend vom Hochbehälter Reichenbach über Grünwettersbach zum Übergabeschacht Hohen- wettersbach. Die Versorgungsleitung DN 250 ist im Bebauungsplan nicht eingezeichnet. Hier gilt zu beachten, dass diese Leitung einen breiten Schutzstreifen (jeweils 3 Meter rechts und links der Leitungsachse) hat, welcher von jeglicher Be- bauung, Aufschüttung, Abgrabung und Bepflan- zung freizuhalten ist. Im Bebauungsplan ist auf der bestehenden Lei- tungstrasse eine Baumallee eingezeichnet, welche dem vorgenannten Schutzstreifen anzupassen ist. Versorgungsleitung DN 65 Nach Auskunft des künftigen Vorhabenträgers der „Golfanlagen Weiland Investment GmbH & Co. KG“ ist der Leitungsdurchmesser DN 65 für die künftige Nutzung ausreichend bemessen (Spitzenbedarf 2,5 l/Sek.).Sollte der Leitungs- querschnitt nicht ausreichen werden Alternati- ven überprüft, z. B. Verstärkung der Versor- gungsleitung, Erstellung eines Zwischenbehäl- ters, Verwendung von Brunnenwasser als Grauwasser. Die Versorgungsleitung DN 65 ist in den VbB Planteil eingetragen worden. Versorgungsleitung DN 250 Die Versorgungsleitung ist einschließlich 6 m Schutzstreifen (jeweils 3 m rechts und links der Leitungsachse) in den VbB Planteil eingtragen und der VBB Textteil ist ergänzt worden. Der Leitungsplan ist von Ingenieurbüro Leuze aus Karlsruhe übermittelt worden. Vom Ingenier- büro Leuze erfolgte folgender Hinweis: „Bei der von Ihnen angefragten WV Leitung DN 250 handelt es sich um eine Leitung aus ca. 1892. Die in unseren Plänen dargestellte Lage wurde aus alten Handskizzen übernommen und ist daher mit Sicherheit ungenau.“ Anmerkung: Im Zusammenhang mit der DN 250 Leitung ist auch die vermutete Flächenbe- grenzung der Kampfmittel aus dem 2. Welt- krieg eingetragen worden. ZJD-Immissionsschutzbehörde 16.03.2015 Leider wurde die seit 2008 mehrfach geäußerte Wohnbereich im Clubhaus 12 Anregung, die Ziffer 4.6 der PIanbegründung bzw. die sonstigen Planinhalte zum Schall- Immissionsschutz näher zu konkretisieren, nicht aufgegriffen. Auch wenn im Ergebnis vermutlich weder die Ver- kehrsbelastungen in der Umgebung durch den Zu- und Anfahrtsverkehr noch die Vorbelastungen im Plangebiet der Planung entgegenstehen, wäre es aus unserer Sicht zumindest dienlich, wenn diese näher beschrieben bzw. quantifiziert wären. Aus Ziffer 4.2 -Maß der baulichen Nutzung- der Begründung des VbB geht hervor, dass ein Wohnbereich im Clubhaus nicht vorgesehen ist. Der Text ist mit folgendem Hinweis ergänzt worden: „In den Gebäuden 10, 11 und 12 sind keine Wohnnutzungen vorgesehen.“ Konkretisierung der Immissionszusatzbelas- tung Die Ausführungen in der Begründung (A) Zif- fer 4.6 (Seite 13) – Immissionen – sind in der Anlage 1 Umweltbericht, Kapitel 5.5 (S. 47) – Klima und Luft – weiter konkretisiert worden. Bestandswohnungen Umliegende Wohnungen befinden sich im lin- ken Flügel des denkmalgeschütztenBatzenho- fes (Gebäude 3) und in den beiden angren- zenden Gebäuden 1 und 2. Diese Wohnberei- che liegen ca. 100 m vom geplanten Clubhaus entfernt und werden durch den rechten Flügel des Batzenhofes gegenüber dem Clubhaus komplett abgeschirmt. Insofern ist für umlie- gende Wohnungen auch keine zusätzliche Lärmbelastung zu erwarten. Das Thema Immissionsbelastung ist in der vor- gelagerten „Raumordnerischen Beurteilung“ 2007 abgehandelt und die Belastungen als ge- ring eingestuft worden. Auszug Ziffer 3.1 der „Raumordnerischen Be- urteilung“: In der Gesamtabwägung sind die Belastungen für die Anwohner durch die Auswirkungen des Golfplatzes im Hinblick auf die bereits be- stehenden Vorbelastungen aus raumordneri- scher Sicht als gering einzustufen. Das Thema Immissionsvorbelastung ist im VbB Textteil abgehandelt worden. Auszug Ziffer 3.5 VbB Begründung: Eine hohe Immissionsbelastung geht von der Bundesautobahn A 8 aus. Im Nahbereich zur Autobahn (Entfernung kleiner ca. 500 m) wird die für Sport- und Freizeitanlagen angestrebte maximale Lärmbelastung von 55 dB (A) tags deutlich überschritten. Der Erholungsfaktor in diesem Gebiet wird hierdurch stark einge- schränkt (Landschaftszerschneidung, Lärmbe- lästigung, visuelle Störung). Das Thema Verkehrsbelastung ist in der Anla- ge 2 zum VbB Textteil abgehandelt. Bei dieser Berechnung handelt es sich um ab- 13 solute Spitzenwerte, die ausschließlich am Wochenende, d. h. Samstag und Sonntag und in der Spielsaison zwischen April und Septem- ber, erreicht werden können. Bei einem ange- nommenen Verkehrsaufkommen von 467 Fahrzeugen verteilen sich diese in der Abfolge auf die Zufahrten Palmbach, Hohenwetters- bach und Thomashof. Das sind am Wochenende pro Zufahrt ca. 155 Fahrzeuge. Unter der Woche, d. h. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, reduziert sich das Verkehrsaufkommen für die 18 Loch Anlage auf 133 Fahrzeuge und für die 9-Loch- Anlage auf 80 Fahrzeuge. Insgesamt, einschl. sonstiger Fahrzeuge, handelt es sich dabei um 279 Fahrzeuge. Das sind unter der Woche pro Zufahrt ca. 93 Fahrzeuge. Durch die Spielzeit der Golfspieler von 4 – 5 Stunden auf der 18 Loch Anlage und von 2 – 2,5 Stunden auf der 9 Loch Anlage verteilt sich das tägliche Verkehrsaufkommen über den ganzen Tag, d. h. von morgens bis abends. Insofern ist, verteilt auf drei Zufahr- ten, von einer geringen Lärmbelastung auszu- gehen. Zum Thema Belastung durch Pflegearbeiten und Spielbetrieb. Rasen- und Wiesenflächen werden in der Ve- getationsperiode zwischen April und Septem- ber gemäht. Von ca. 127 ha Golfanlage Ge- samtflächen werden ca. 106 ha gemäht. Davon: Grüns alle 1 – 2 Tage, d.h. ~ 1,4 ha Vorgrüns alle 3 – 4 Tage, d.h. ~ 0,5 ha Abschläge alle 3 – 4 Tage, d.h. ~ 0,7 ha Spielbahnen wöchentlich, d.h. ~ 32 ha Roughs 2 x jährlich, d.h. ~ 72 ha (Wiese) Aus der Auflistung ist zu erkennen, dass es sich bei der Belastung durch Mäharbeiten um ein Ereignis handelt das maximal 1 x am Tag punktuell bzw. überhaupt nur 2 x im Jahr (Roughs) auftreten kann. Zudem müssen die eingesetzten Maschinen und Geräte die erfor- derlichen gesetzlichen Anforderungen er- füllen. Insofern ist die Belastung durch Pfle- gemaschinen bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen als gering einzustufen. Zur weiteren Pflege des Rasens gehört eine Be- wässerung. Eventuelle Lärmbelästigungen hie- raus sind jedoch so gering, dass diese ohne Bedeutung sind. 14 Zum eigentlichen Spielbetrieb: Auf einer 18 Loch Anlage können 72 Personen (pro Spielbahn max. 4 Personen) und auf einer 9-Loch-Anlage 36 Personen (pro Spielbahn max. 4 Personen) gleichzeitig spielen. Diese Personen verteilen sich auf eine Fläche von 127 ha. Die Lärmauswirkungen durch den ei- gentlichen Spielbetrieb, die nur aus dem Schlagen des Golfballes bestehen, sind eben- falls so gering, dass diese insgesamt als äu- ßerst gering einzustufen sind. ZJD-Wasser- und Abfallbehörde 20.03.2015 Für folgende Vorhaben müssen rechtzeitig vorher die Anträge durch den Vorhabenträger bei der unteren Wasserbehörde des Zentralen Juristischen Dienstes gestellt werden: •Die Entwässerung über Versickerungsmulden (auch Drainagewasser der Spielflächen) bedarf ei- ner wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasser- haushaltsgesetzes. •Die Errichtung von Brücken über dem Huren- klammgraben und dem Tiefentalgraben stellen Anlagen im Sinne des § 28 Wassergesetz dar. •Die Wasserentnahme aus Brunnen §9 WHG (evtl. UVPG). Auch das Aufstauen, Ableiten und Umleiten von Grundwasser bedarf einer Erlaub- nis. •Wasserentnahme aus oder eine Wassereinleitung in den Hurenklammgraben oder den Tiefentalgra- ben (auch Noteinlauf). •Errichtung von zwei Teichen § 67 Abs. 2 Was- serhaushaltsgesetz - Die Herstellung eines Gewäs- sers. (Prüfung § 2 Abs. 2 WG / Ansonsten Plan- feststellung oder Plangenehmigung) Hinweise: Die Vorschriften / Verbote über die Gewässer- randstreifen nach § 29 Wassergesetz / § 38 Was- serhaushaltsgesetz sind für Gewässer 2. Ordnung zu beachten. (z.B. der Einsatz von Düngemitteln- und Pflanzenschutzmittel ist im Bereich von fünf Metern verboten - keine Düngung und kein Ein- satz von Herbiziden oder Fungiziden). Das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutz- gesetz - PflSchG) ist beim Einsatz von Spritzmit- teln zu beachten. Anmerkung: Seite 15 Punkt 3. und Seite 26 Punkt 2.6: Nicht § 45 Abs. 3 sondern § 46 Abs.3 Wassergesetz. Die rechtzeitige Antragstellung auf wasser- rechtliche Erlaubnis wird vom Vorhabenträger beachtet. Die genannten Anträge für die ein- zelnen wasserrechtlichen Erlaubnisse sind Be- standteil des Durchführungsvertrages zwi- schen dem Vorhabenträger und der Stadt Karlsruhe. Die Anträge zählen mit zu den Durchführungsverpflichtungen des Vorhaben- trägers. Die beiden das Gebiet durchlaufenden Gräben sind im zeichnerischen Teil mit Gewässerrand- streifen eingezeichnet und in der Begründung unter Ziffer 3.2 aufgeführt. Vorschriften, Verbote und Gesetze werden beachtet. VbB Textänderung bei den Hinweisen unter Ziffer 3 –Regenwasserversickerung- ist § 46 auf Seite 15 und auf Seite 26 unter Ziffer 2.6 – Niederschlagswasser- geändert worden. ZJD-Untere Denkmalschutzbehörde Änderungen unter Ziffer 2.3.2 der Festsetzungen Der VbB Textteil A, Hinweise Ziffer 4 - Ar- 15 und unter Ziffer 4 der Hinweise: Anstelle: „... der Denkmalpflege des Regierungs- präsidiums Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe...“ ist „...dem Landesamt für Denkmalpflege Baden- Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen...“ einzufü- gen. Anstelle: „Jede Veränderung ist mit dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe abzustimmen.“ ist „Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsi- dium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege ab- zustimmen.“ einzufügen. Teil C, Ziffer 2. 3.2. Anstelle: „...Landesdenkmalamt, Abt. Archäologi- sche Denkmalpflege...“ ist „...Landesamt für Denkmalpflege Baden- Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart, Archäologische Denkmalpflege, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen...“ einzufügen. chäologische Funde, Kleindenkmale - (Seite 16) und Teil C, Festsetzungen, Ziffer 2.3.2 - Aufschüttungen und Abgrabungen - (Seite 25) ist entsprechend geändert worden.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Anlage 2 Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Zusammenfassung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Ab- satz 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen Folgende Anregungen wurden vorgebracht Abwägung B1 Privater 20.03.2015 Verkehr Gegen die Zufahrt zur Golfanalge Batzenhof über die Straße Am Thomashäusle lege ich Ein- spruch ein. Diese Straße=Weg ist ein Naherho- lungsgebiet für Durlach und Umgebung ersten Ranges! Als fast ebener u. befestigter Weg ist er bei jedem Wetter für Fußgänger, Radfahrer, Jogger, Familien mit Kinderwagen und Dreirä- dern, Senioren mit Gehwagen u. Rollstühle ge- eignet, Kinder lernen Fahrradfahren. Der jetzige Verkehr der Bewohner des Batzenhofes und der Kunden des Hofladens geht an die Grenze des Erträglichen, mehr Verkehr ist nicht ertrag- bar. Die Interessen von Spaziergängern u. Au- tofahrern sind hier nicht vereinbar. In dem Buch „Durlachs historische Bauten“ schreibt Jan-Dirk Rausch: „Die Pappelallee auf dem Weg zum Batzenhof ist ein Paradies für Fuß- gänger“. Das muss erhalten bleiben. Die Benutzung der Zufahrtswege ist wie bisher für alle Verkehrsteilnehmer möglich. Durch die Anlage von mehreren Ausweichbuchten wird davon ausgegangen, dass unter gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer die Verkehrsfläche ausreicht, wenn sich Fußgänger und Kfz-Verkehr in diesem Bereich begegnen. B2 Privater 22.03.2015 Verkehr Nicht selten können wir einen Fahrzeugstau durch das Dorf beobachten, der u. a. durch die angrenzende Autobahn verursacht wird. Daher werden die Wege und teilweise Wiesenflächen im Plangebiet als Ausweichmöglichkeit von den Kindern zum Spiel genutzt. Zukünftig sol- len diese Flächen der Zufahrt und dem Gelände des Golfplatzes dienen. Ein erhöhtes Verkehrs- aufkommen durch den Golfplatz bleibt nicht aus. Ein gefahren freies Spiel der Kinder wird nicht mehr gegeben sein. Die Zufahrten sind derzeit zum Teil als landwirt- schaftliche Wege, Am Thomashäusle als Straße ausgewiesen und dienen heute schon den Be- wohnern des Batzenhofes, Besuchern und Landwirtschaftlichem Verkehr. Daher wird wie andernorts auch von allen Verkehrsteilnehmern erwartet, dass sie aufmerksam das Geschehen im Verkehrsraum beobachten und aufeinander Rücksicht nehmen. Es sind keine Spielstraßen, auch wenn in diesem Bereich die Wege unter- schiedlich genutzt werden. Die zusätzliche Ver- kehrsbelastung durch Golfspieler wird auf dem umliegenden Hauptverkehrsstraßennetz der Hö- henstadtteile nicht als Mehrverkehr spürbar sein. Sie ist jedenfalls von den bestehenden Zufahrt- straßen, unabhängig von der Verkehrsvertei- lung, aufnehmbar. Ausreichend geplante Aus- weichbuchten können auch von Fußgängern genutzt werden, wenn PKW’s vorbeifahren. - 2 - Natur Der landwirtschaftlichen Nutzraum sowie das Naturerholungsgebiet sind aufrecht zu erhal- ten. Daher die Bitte, den Bebauungsplan „Gol- fanlage Batzenhof“ nicht zu erlassen. Durch die geplanten Begrünungs-, Bepflan- zungs- und Ersatzmaßnahmen bleibt der Natur- raum auch als Naherholungsgebiet erhalten. B3 Privater 22.03.2015 Verkehr Zufahrt über die Straße "Am Thomashäusle", wird abgelehnt. Im Bereich der Autobahnan- schlussstelle Karlsbad gibt es bereits mehrere zum Teil asphaltierte Wirtschaftswege, durch deren Ausbau der Golfplatz Batzenhof er- schlossen werden kann, ohne die Ortsdurch- fahrten Thomashof, Stupferich und Durlach zu berühren. Die Eingriffe auf die Schutzgüter "Mensch" sind erheblich. Die Belastung der Anwohner des Thomashofs wird im BPL ignoriert. Die Abschätzung des Verkehrsaufkommens ist für den Einzelfall fehlerhaft und berücksichtigt außerdem weder Gastronomiebetrieb noch Lie- ferverkehr und Baustellenverkehr. Die Vorgaben des Raumordnungsverfahrens mit nur einer Erschließungsstraße (Ochsen- straße) werden vollständig ignoriert. Bei dem angesprochenen Wirtschaftswegesystem handelt es sich ausschließlich um landwirtschaft- liche Wege. Hier hätten in engeren Abschnitten Ausweichbuchten angelegt werden müssen, die nur durch Inanspruchnahme von landwirtschaftli- chen Flächen möglich gewesen wären. Das im VbB geplante dreistrahlige Anbindesystem der Golfanlage Batzenhof über Ochsenstraße, Lindenstraße und Pappelallee geht davon aus, dass der zusätzliche Verkehr sich voraussichtlich gleichmäßig auf die 3 Zufahrten verteilt. Ca. 155 Fahrzeuge pro Tag stellen aus Sicht der Verkehrs- planung für diesen Bereich keine erhebliche Be- lastung dar. Siehe hierzu in der Anlage A) die Skizze „Verkehrsnetz“ Die Abschätzung des Verkehrsaufkommens (siehe VbB Anlage 2) basiert auf der Berechnung Bosser- hoff (Integration von Verkehrsplanung und räumli- che Planung).In der VbB Anlage 2 sind ausschließ- lich Spitzenwerte angegeben, die an Wochenen- den erreicht werden. Detailliert sieht die Berechnung Bosserhoff fol- gendermaßen aus: 18 Loch Anlage: Tägliche Besucher: 75 – 100 Spitzentag: Wochenende Täglicher Spitzenwert: 100 – 200 9-Loch-Anlage: Tägliche Besucher: 60 Spitzentag: Wochenende Täglicher Spitzenwert: 100 Hofanlage: Anwohner + tägliche Besucher: 50 (eigener Schätzwert) Besetzungsgrad pro Pkw: 1,5 Personen Das heißt: Tägliches Verkehrsaufkommen unter der Wo- che: (Montag – Freitag) (100 + 60 + 50) x 2* ) : 1,5 = 280 PKW Verteilt auf 3 Zufahrten sind dies pro Zufahrt 93 Fahrzeuge. - 3 - Die Strecke wird als Schleichweg genutzt, wenn die BAB 8 dicht ist. Tägliches Verkehrsaufkommen am Wochen- ende: (Samstag und Sonntag) (200 + 100 + 50) x 2* ) : 1,5 = 467 PKW Verteilt auf 3 Zufahrten sind dies pro Zufahrt 155 Fahrzeuge. * ) x 2 = Hin- und Rückfahrt Reduziert auf das Verkehrsaufkommen ausschließ- lich auf die Golfanlage (ohne Hofanlage) ergeben sich folgende Werte: An Wochentagen: 210 Fahrzeuge, das sind 71 Fahrzeuge pro Zufahrt. An Wochenenden: 400 Fahrzeuge, das sind 133 Fahrzeuge pro Zufahrt. Anmerkung: Für die Berechnung des Verkehrsaufkommens für eine Golfanlage im Landkreis Esslingen (Kirch- heim-Wendlingen) sind vom Ing. Büro Bender und Stahl aus Ludwigsburg vier Golfanlagen be- fragt worden. Öschberghof (27 Loch), Lieben- stein (27 Loch), Monrepos (9 Loch) und Möns- heim (18 Loch). Das Ergebnis ist nahezu identisch mit der vorge- legten Berechnung nach Bosserhoff. Insofern kann das berechnete Verkehrsaufkommen nicht als unrealistisch, sondern als realistisch betrachtet werden. Die Machbarkeit des Ausbaues der Zufahrtsstraße durch die Pappelallee ist bereits 2004 im Rahmen des Raumordnungsverfahrens vom Stadtpla- nungsamt Bereich Verkehr untersucht und für re- alisierbar befunden worden. (5 Ausweichbuchten, stellenweise Verbreiterung der Straße auf 4 m und im Bereich der Ausweichbuchten auf 5 m.) Im Rahmen des Durchführungsvertrages ist vom Vorhabenträger dazu die technische Planung zu erbringen. Die für den Ausbau zur Verfügung ste- hende Breite zwischen den Bäumen ist am 22.04.2015 an 10 verschiedenen Stellen gemes- sen und der Ausbau für realisierbar befunden worden. Der befürchtete Schleichverkehr zur Autobahn wird mittels Beschilderung (keine Durchfahrt, An- lieger zum Batzenhof frei) unterbunden. Sollten nach Inbetriebnahme der Golfanlage erhebliche Schleichverkehre auftreten, werden weitere Maß- nahmen geprüft und ergriffen werden um diese Verkehre zu unterbinden. Die Zufahrt zur Baustelle wird im Rahmen des Bauvertrages geregelt (keine Zufahrt über den Thomashof). - 4 - Natur/Erholung Das Gebiet um den Thomashof wird als Naher- holungsgebiet durch Wanderer, Spaziergänger, Jogger, Walker und Radfahrer genutzt. Ein täg- liches Mähen des Golfplatzes morgens und abends führt ebenfalls zu einer Lärm- u. Ab- gasbelästigung für Mensch und Natur. Im Re- gionalplan Mittlerer Oberrhein ist der gesamte Golfplatzbereich als schutzwürdiger Bereich für die Erholung ausgewiesen. Standort, Bedarf, Beeinträchtigungen wurden im vorgelagerten Raumordnungsverfahren geprüft und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Die raumordnerische Beurteilung wurde 2007 po- sitiv entschieden. Auch heute gibt es schon Lärm- belastungen der BAB und der landwirtschaftli- chen Maschinen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Mähmaschinen, die bei Golf- plätzen zum Einsatz kommen, dem Stand der Technik entsprechen und besser lärmgedämmt arbeiten als landwirtschaftliche Maschinen. B4 Privater 22.03.2015 Der Bebauungsplan "Golfanlage Batzenhof" soll nicht erlassen werden. Verkehr Hilfsweise keine Zufahrt über Am Thomas- häusle. Die Straße Am Thomashäusle soll nach der Wohnbebauung mit einer Schranke verse- hen werden, Zugang erhalten Forst- und Landwirtschaft. Die Zufahrt über Hohenwettersbach genügt, hilfsweise über die Ochsenstraße. Die Straße Am Thomashäusle gehört zum Schulweg der Kinder und hat keinen Gehweg. Aufgrund der parkenden Fahrzeuge bleibt nur noch ca. 2,50 m für Fußgänger und Verkehr, mit dessen Zu- nahme wird der Missstand weiter verschärft. Spaziergänge verlieren ihre Erholungsfunktion. Im hinteren Teil der Straße spielen die Kinder häufig, da eine andere Fläche hierfür in ange- messener Entfernung nicht vorhanden ist. So- fern die Straße als Zufahrt für den Golfplatz benutzt wird, ist diese Nutzung nicht mehr möglich. Allgemein Der Bebauungsplan ist nicht erforderlich. Es besteht kein städtebauliches Interesse an ei- nem weiteren Golfplatz auf Karlsruher Gemar- kung. Zum einen gibt es bereits genügend Golfplätze und zum anderen werden nur pri- vate Interessen verfolgt. Die Begründung bis- her lautet lediglich, dass die Golfanlage zum sportlichen Angebot der Stadt Karlsruhe bei- trägt. Dies ist aber gar nicht erforderlich. Er- schwerend kommt hinzu, dass durch die An- lage des Golfplatzes andere sportliche Aktivitä- ten verdrängt werden. Derzeit wird das Gebiet durch Jogger, Radfahrer, Spaziergänger u. a. genutzt. Später ist die Nutzung einigen Weni- gen vorbehalten. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen Gem. § 1 Abs. 5 BauGB sollen landwirtschaft- Die Zufahrten dienen heute schon den Bewoh- nern des Batzenhofes, Besuchern und Landwirt- schaftlichem Verkehr. Zum Verkehrsaufkommen wird auf die Antwort zu B3 verwiesen. Die Straße am Thomashof ist kein ausgewiese- ner Schulweg und keine Spielstraße. Bei gegen- seitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilneh- mer und Einhaltung des Tempolimits wird die Breite als ausreichend angesehen. Es ist ausdrückliches Ziel der Planung, den Nah- erholungsraum weiterhin für Fußgänger, Rad- fahrer usw. offen zu halten. Daher sind z. B. Einzäunungen nicht zulässig und die Wege durch das Gebiet bleiben geöffnet. Siehe hierzu die Antwort zu B 3: - 5 - lich genutzte Flächen nur im notwendigen Um- fang für andere Nutzungsarten vorgesehen und in Anspruch genommen werden. Durch dieses Schutzgebot werden die Belange der Landwirtschaft besonders hervorgehoben. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich ge- nutzter Fläche ist im vorliegenden Fall nicht ausreichend begründet. Bodenqualität Auch der Bodenschutz ist nicht berücksichtigt. Der Boden im Plangebiet ist von sehr guter Qualität und für den Ackerbau hervorragend geeignet, da er sehr fruchtbar ist. Diesen Bo- den nicht für den Anbau von Nahrungsmitteln zu nutzen ist eine Vergeudung von Ressour- cen. Bei der Abwägung sollte auch beachtet werden, dass nicht lokale Anbaufläche vernich- tet wird. Es ist auch nach einer eventuellen Beendigung der Golfplatznutzung nicht einfach möglich zur Landwirtschaft zurück zu kehren. Landschaftsschutz Auch der Landschaftsschutz spricht gegen den Erlass des Bebauungsplanes "Golfanlage Bat- zenhof". Die Eigenart der Landschaft, die ge- prägt ist von teilweise großflächigem Ackeran- bau und Obstbäumen, geht verloren. Ein Golf- platzgelände ist eine völlig künstliche Welt, die mit der ursprünglichen und bodenständigen Nutzung nichts mehr gemeinsam hat. Verlust von Naherholungsgebiet Es gingen Freizeit-, Erlebnis- und Spielflächen für die Allgemeinheit zugunsten einer Minder- heit verloren. Beispielsweise werden die Äcker nach der Ernte und vor der Aussaat als Dra- chenflugflächen von unseren Kindern und An- deren genutzt. Wir gehen außerdem häufig im Gebiet joggen und Radfahren, dies in einem Die Golfanlage führt zu einer Aufwertung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutz- ten Flächen. Dies ist in erster Linie durch Aus- gleichsmaßnahmen bedingt, die die umfangrei- che Schaffung von Wildgehölzhecken sowie die Extensivierung und Ausmagerung der bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen zur Folge haben werden, außerdem werden in er- heblichem Umfang Baumpflanzungen erfolgen. Im Rahmen des Umweltberichtes wurde das Schutzgut Boden ebenso betrachtet wie die üb- rigen wichtigen Faktoren. Die Folgen der ge- planten Eingriffe waren unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu erfassen und zu bewerten, die erforderlichen Kompensa- tionsmaßnahmen sind dem gegenüber zu stel- len. Die zu erwartenden Eingriffe können durch die beabsichtigten Maßnahmen vollständig kompensiert werden, so dass ein Punkteüber- schuss in der Ökopunktebilanz nach dem Karls- ruher Modell zu erwarten ist. Für den Fall, dass der Golfplatz aufgegeben wird sind im Durchführungsvertrag genaue Re- geln, Verpflichtungen enthalten, u. a. die Ent- fernung aller ortsfremden Anlagen, Bodenma- terialien und technischen Vorrichtungen wie Drainagen, Wasserleitungen, Wetterschutz- und Abschlaghütten. Die Flächen sind zur Wieder- herstellung der natürlichen Bodenfunktion ord- nungsgemäß zu rekultivieren usw. um den ur- sprünglichen Ausgangszustand des Bodens und des Oberflächenwasserabflusses wieder herzu- stellen mit Ausnahme aller CEF-Maßnahmen, die dauerhaft bestehen bleiben. Durch die Anlage vielfältiger Pflanzungen und den zukünftig „grünen“ Freiflächen, die dem natürlichen Charakter der Landschaft entspre- chen, wird die Eigenart der Landschaft trotz Golfnutzung erhalten und die Entwicklung ins- besondere an den Rändern durch standortge- rechte Pflanzungen und Ansaaten von Wiesen gefördert. Siehe hierzu die Antworten zu B1 und B2. - 6 - Golfplatz zu tun, hat nicht den gleichen Erho- lungswert wie bisher. Wir haben außerdem die Einwendungen von B9 vom 22.03.2015 unterzeichnet und ma- chen uns auch diese Einwendungen zu eigen. B5 Privater 21.03.2015 Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Golfanlage Batzenhof" erhe- ben wir Einwendung. Insbesondere die Planung der Zufahrten lehnen wir ab und beantragen eine Neuregelung des Zufahrtsystems. Im Be- reich der Autobahnanschlussstelle Karlsbad gibt es bereits mehrere zum Teil asphaltierte Wirt- schaftswege durch deren Ausbau ein Golfplatz Batzenhof erschlossen werden kann, ohne die Ortsdurchfahrten Stupferich, Durlach und Ho- henwettersbach zu berühren.Es ist dabei völlig unerheblich, dass die Erschließung für einen Golfplatz auf der Gemararkung. Hohenwetters- bach über die Gemarkung Stupferich erfolgen würde. Durch die bisher geplante dreistrahlige Erschließung versucht der Planersteller Gemar- kungen gleichmäßig zu belasten. Gemarkungen sind aber keine Schutzgüter. Sehr wohl aber sind Menschen und Umwelt schützenswert. Die Eingriffe auf die Schutzgüter „Mensch" sind erheblich und nicht wie im BPL Seite 13 „ ... als unerheblich einzustufen...“. Die Umwelt- auswirkungen des Projekts u. deren Bewertung sind unzureichend, fehlerhaft u. unvollständig berücksichtigt. Die Belastung der Anwohner des Thomashofs wird im Bebauungsplan voll- ständig ignoriert. Die Abschätzung des Verkehrsaufkommens ist für den Einzelfall fehlerhaft u. berücksichtigt außerdem weder Gastronomiebetrieb, Liefer- noch Baustellenverkehr. Die Vorgaben des Raumordnungsverfahrens mit nur einer Erschließungsstraße - Ochsenstraße - werden vollständig ignoriert. Der gesamte Golfplatzbereich ist im Regionalplan als schutzwürdiger Bereich für die Erholung aus- gewiesen. Eine sachliche u. nachvollziehbare Begründung für das dreistrahlige Zufahrtssys- tem ist nicht vorhanden. Verkehr Die Straße Am Thomashäusle ist die direkte Zu- fahrt zum Batzenhof. Derzeit ist die Verkehrs- belastung nur tagsüber. Abends u. vor allem nachts ist es völlig ruhig. Durch die geplante Siehe Stellungnahme zu B3. Bei dem angesprochenen Wirtschaftswegesys- tem handelt es sich ausschließlich um landwirt- schaftliche Wege. Hier hätten in engeren Ab- schnitten Ausweichbuchten angelegt werden müssen, die nur durch Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen möglich gewesen wären. Die Baustellenverkehre sind auf die Bauphase beschränkt. Danach wird dieser Verkehr dauer- haft keine Rolle mehr spielen. Diese müssen aber während der Bauzeit über die bestehenden Zufahrten abgewickelt werden. Dabei ist beab- sichtigt, den Baustellenverkehr nicht über Am Thomashäusle zu führen. Siehe Stellungnahme zu B1, B2 und B3. Siehe hierzu die Anlage A „Verkehsnetz“, aus welchem gemäß den Erhebungen der Stadt Karlsruhe die Verkehrsbelastungen der angren- - 7 - Zufahrt zum Golfplatz mit Gastronomiebetrieb durch die Wohnbebauung des Thomashofs kommt es ganztägig und insbesondere an den Wochenenden u. bis in die späten Abendstun- den zu starkem Durchgangsverkehr im Bereich der Wohnbebauung mit hoher Lärmemissionen u. starkem Schadstoffausstoß. Weder im Kapi- tel "Eingriffe auf die Schutzgüter Mensch" noch bei der Betrachtung der Umweltauswir- kungen des Projekts u. deren Bewertung noch in der Anlage "Abschätzung des Verkehrsauf- kommens" wird der Baustellenverkehr durch an- u. abfahrende Baustellen-LKW, der Liefer- verkehr für Golfplatz mit Gastronomie eben- falls durch Lastkraftwagen, sowie der PKW- Verkehr durch die Gastronomie bis in die spä- ten Abendstunden berücksichtigt. Natur / Erholung Das Wegenetz am Thomashof wird stark von Radfahrern, Wanderern, Joggern, Walkern und Spaziergänger frequentiert. Durch den ständi- gen Autoverkehr entsteht hier eine perma- nente Beeinträchtigung des Erholungswertes. Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein ist das Gebiet als schutzbedürftiger Bereich für die Er- holung ausgewiesen. Die schmale Straße Am Thomashäusle ist völlig ungeeignet, um durchfahrenden LKW-Verkehr, sei es Baustellen oder Lieferverkehr sowie den PKW-Verkehr aufzunehmen. Es gibt keinen Geh- oder Radweg, auf den Anwohner u. Er- holungssuchende ausweichen können. Schon jetzt ist die Verkehrssituation an manchen Ta- gen kritisch. Durch das dreistrahlige Zufahrtskonzept wird außerdem der bereits jetzt herrschende, Schleichverkehr zwischen Thomashof, Palm- bach und Hohenwettersbach weiter erleichtert. Bei Stau auf der BAB 8, der wiederum häufig Umfahrung und Stau in der Ortsdurchfahrt Stupferich verursacht, herrscht bereits heute ein erheblicher Schleichverkehr direkt an unse- rer Haustür vorbei, der von den Behörden völ- lig ignoriert wird.Die Zufahrten zum Batzenhof sind auf Erschließung eines landwirtschaftli- chen Betriebs ausgelegt. Die geplante Zufahrt Nr. 2 von Hohenwettersbach ist derzeit mit Verkehrszeichen für den Autoverkehr gesperrt, was aber regelmäßig und folgenlos missachtet wird. zenden Straßen hervor geht. Daraus resultiert die Auffassung, dass das Verkehrsnetz die zu- sätzlichen Verkehre durch Golfspieler aufneh- men kann. Die Verkehrserhebungen betrachten besonders die Spitzenzeiten des Sportbetriebes, die an Wochenenden angenommen werden. Unter der Woche wird es deutlich weniger Fahrbewegun- gen geben. Der Baustellenverkehr ist auf die Bauphase be- schränkt und wird gemäß der Regelung im Durchführungsvertrag nach Abstimmung mit Tiefbauamt und Straßenbehörde geregelt wer- den und nicht über Am Thomashof geführt. Dem dreistrahligen Zufahrtskonzept liegt die im weiteren Bebauungsplanverfahren vertiefte Verkehsabschätzung zu Grunde. Dabei ermögli- chen alle drei Zufahrten über die vorhandenen Straßen jeweils einen direkten Zugang zur Gol- fanlage. Dies setzt selbstverständlich eine ent- sprechende Wegweisung an den Zufahrten vo- raus, welche von den Vorhabenträgern auch so beabsichtigt sind, um von vornherein "Umweg- fahrten" auszuschließen. Der Charakter der Zufahrtsstraßen soll und wird sich im Vergleich zu heute durch den Betrieb der Golfanlage nicht verändern, auch wenn im Bereich der verlängerten Ochsenstraße (zwi- schen der Brücke über die Autobahn und Bat- zenhof) eine Wegverbreiterung und Ausweich- buchten im Abstand von 150 m geplant sind. Dies ist hier aufgrund der topografischen Situa- tion und der größeren Länge des Zufahrtsweges - 8 - Durch die Möglichkeit des Rotationsgolfs, wer- den viele Golfer von den nördlich gelegenen Golfplätzen kommen und die Ortsdurchfahrt Durlach stärker nutzen, als die anderen beiden Zufahrten. Während der Bebauungsplanent- wurf fälschlicherweise von einer gleichmäßigen Nutzung der Zufahrten ausgeht. Die Firma Weiland betreibt außerdem eine eigene Bau- unternehmung mit Firmensitz in Mannheim. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch die eigenen Baustellenfahrzeuge von Norden über die Ortsdurchfahrt Durlach anfahren wer- den. Bei dem geplanten Restaurant ist davon auszugehen, dass es bis in die späten Abend- stunden geöffnet ist (s. z.B. die Weiland-Gol- fanlage http://golf-absoute.de/dackenheim an- lage/restaurant, Öffnungszeiten von 10-23 Uhr), was zusätzlich zu erheblicher Belastung für Mensch u. Umwelt auch in den Abend- stunden führt. Üblicherweise werden auf Golfplätzen auch Turniere, vornehmlich an den Wochenenden gespielt. An den Wochenenden herrscht aber auch ein erhebliches Aufkommen an Erho- lungssuchenden, die sich laut Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich aufhalten wollen. Die Belastung durch Turniere ist weder beim KFZ-Aufkommen noch beim Parkplatz- konzept in irgendeiner Form berücksichtigt. Im Regionalplan vom 13. März 2002, Stand Juli 2006 heißt es unter 3.3.4.2. Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung "...In den schutzbe- dürftigen Bereichen für die Erholung in ihrem Bestand zu sichern und qualitativ zu verbes- sern..." Aus der Raumnutzungskarte des Regi- onalplans ist eindeutig ersichtlich, dass es sich bei dem gesamten Gebiet um einen schutzbe- zum Batzenhof sinnvoll und landschaftsverträg- lich. Diesbezüglich ist auf die Verkehrserhebungen zu verweisen, darüber hinausgehende Befürch- tungen erscheinen derzeit spekulativ und sind im Betrieb zu eruieren. Die Beschilderung wird bei Inbetriebnahme der Golfanlage nach Abstimmung mit der Stadt (Tiefbauamt und Straßenverkehrsbehörde) ge- mäß den Regelungen im Bebauungsplan und im Durchführungsvertrag vom Vorhabenträger neu hergestellt werden. Der vom Golfplatz ausgehende Verkehr ist ge- mäß der Verkehrsabschätzung an den Wo- chenenden am stärksten. Dies kommt der Situa- tion insofern entgegen, als an den Wochenta- gen auf den Straßen nur eine geringe Mehrbe- lastung zu erwarten ist und an den Wochenen- den die bestehende Grundbelastung auf deut- lich niedrigerem Niveau liegt, als dies an Werk- tagen der Fall ist. Bei Turnieren verhält es sich ähnlich wie an den Spitzentagen. Hier liegt es schon im ureigensten Interesse des Veranstalters, den Spielbetrieb mit verstärktem personellem Aufwand optimal ab- zuwickeln und durch gezielte Informationen die Teilnehmer verträglich zu lenken u. die Nach- barschaft in Kenntnis zu setzen. Es sind ausrei- chend Stellplätze geplant. Gemäß der Ver- kehrsabschätzung wurde die Anzahl der Stell- plätze großzügig dimensioniert, die dabei da- von ausgeht, dass bis zu 70% der Fahrzeuge an einem Nachmittag eintreffen werden, somit haben sich 233X70%= 160 Stellplätze ergeben, die nachgewiesen werden. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanver- fahren wurde im Jahr 2006 ein Raumordnungs- verfahren mit integrierter Umweltverträglich- keitsuntersuchung vorangestellt, in dem die Eignung des Standortes für eine Golfanlage ge- prüft wurde. Das Raumordnungsverfahren hat- te zum Ergebnis, dass dem Vorhaben ver- bindliche Ziele der Raumordnung nicht entge- - 9 - dürftigen Bereich für Erholung handelt. Darauf wird in der Planung in keiner Weise Rücksicht genommen. Wir verweisen hier auch auf §4 des Landesplanungsgesetzes (LpIG), in dem es heißt: "Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung": (1) Ziele der Raumordnung eines für verbindlich erklär- ten Entwicklungs- oder Regionalplans sind von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsa- men Planungen und Maßnahmen zu beachten. Wir verweisen hier auch auf §4 des Landes- planungsgesetzes (LpIG), in dem es heißt: Bin- dungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung. (1) Ziele der Raumordnung eines für verbindlich erklärten Entwicklungs- oder Regionalplans sind von öffentlichen Stel- len bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten ... ". Vorhandener Baumbestand Darüber hinaus ist die vorgesehene Zufahrt Nr. 3 (über Thomashof) noch in einem weiteren Punkt fehlerhaft geplant. Der Platz zwischen dem bestehenden Baumbestand (Pappeln und Linden) reicht in keiner Weise aus, die Straße zu erweitern, um Schotterrasenbankett und Entwässerung anzulegen, ohne das Wurzel- werk der Bäume zu beschädigen (siehe beige- fügte Skizze (Vergleich Plan u. Realität am Bei- spiel Zufahrt 3 - Thomashof). Die in Anlage 2 dargestellte Abschätzung des Verkehrsaufkommens ist völlig, unzureichend und fehlerhaft. Die tatsächlichen Breiten sind unmaßstäblich eingezeichnet, um einen Vergleich zu ermögli- chen. Auf Seite der Pappeln kann kein Schot- terrasenbankett angelegt werden, ohne die Wurzeln der Bäume zu schädigen. Die Straße genstehen und die Grundsätze der Raumord- nung ordnungsgemäß gegeneinander und un- tereinander abgewogen wurden. Die Maßga- ben der raumordnerischen Beurteilung des Re- gierungspräsidiums Karlsruhe sind in die Pla- nung eingeflossen. Die Planung ist mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung vereinbar. Im Durchführungsvertrag ist festgelegt, dass vom Vorhabenträger die Ausbaupläne zu er- stellen sind, und diese vor Beginn der Erschlie- ßungsarbeiten der schriftlichen Zustimmung der Stadt bedürfen. Die für den Ausbau zur Verfügung stehende Breite zwischen den Bäumen ist am 22.04.2015 an zehn verschiedenen Stellen gemessen und der Ausbau für realisierbar befunden worden. Die Breite zwischen den Bäumen ist sehr unter- schiedlich. Aus diesem Grund ist im Schnitt C-C eine ca. Breite von 6-7 m angegeben. Das Schotterrasenbankett ist ein durchlässiger und tragfähiger Belag, der besser als Asphalt Oberflächenwasser aufnehmen kann. Die Flä- chen werden unter fachlicher Aufsicht angelegt werden, so dass eine Schädigung der Baum- - 10 - müsste also auf die Seite der Winterlinden ver- schwenkt werden, wobei dort ein Graben be- steht. Auch dann reicht die Breite nicht aus, um eine Entwässerungsmulde anzulegen. Ein Abstand von 6-7 Meter kann mit dem beste- henden Baumbestand nicht erreicht werden. Der Planskizze bezieht sich sichtlich nicht auf den Abstand Stamm-Stamm, so dass der Ein- druck entsteht, dieser wäre noch größer. wurzeln ausgeschlossen ist. Die ökologischen Belange während der jeweili- gen Bauphase werden im gesamten Plangebiet durch eine ökologische Baubegleitung über- wacht und dokumentiert. Das alles findet zudem in enger Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Gartenbauamt statt, welches seit einigen Jahren die Pflege und Entwicklung der Pappelallee übernommen hat. B6 Privater 22.03.2015 Gegen den Bebauungsplan "Golfplatz Hohen- wettersbach" erhebe ich folgende Einwendun- gen: 1. Die Zufahrt Nr. 3 zum geplanten Golfplatz über die Straße Am Thomashäusle ist völlig un- zureichend und stellt auch für die Bauphase keinen geeigneten Zugang dar. 2. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen während der Spielzeit ist nicht nachvollziehbar dargestellt. 3. Die Zugänglichkeit der "nicht Golf spielen- den" Bevölkerung zu den öffentlichen Spazier- und Radwegen ist nicht mehr gewährleistet. Begründung: zu 1.: Die als Zufahrt 3 geplante Straße Am Thomashäusle weist nicht die nötige Breite auf, um einen Begegnungsverkehr zuzulassen. Schon heute ist es schwierig, wenn sich zwei PKW begegnen; ein aneinander vorbeifahren eines PKW und eines LKW ist ausgeschlossen und hat in der Vergangenheit schon wieder- holt zu Unfällen mit Sachschäden geführt (Au- to/Mauer). Bei einem regen LKW-Verkehr wäh- rend der Bauphase kommt es mangels Aus- weichmöglichkeiten unweigerlich zu einem Rückstau auf der stark befahrenen Rittnertstr., bspw. wenn Anwohner versuchen, in die Stra- ße Am Thomashäusle einzubiegen. Es besteht nicht im Entferntesten die Notwen- digkeit eines dreistrahligen Zufahrtssystems. Dem Erfordernis der Raumordnung wäre mit einer Zufahrt über die Ochsenstraße Genüge getan. Dass es sich bei der Zufahrt Nr. 3 um eine Straße durch ein Wohngebiet handelt, wird im Bebauungsplan an keiner Stelle er- wähnt. Der Plan weckt im Gegenteil auf den ersten Blick den Eindruck, als würde die ei- gentliche Zufahrt erst später, nach der Wohn- bebauung beginnen. Die Anwohner wurden im Vorfeld weder informiert, noch angehört, noch auf irgendeine andere Art und Weise einbezo- Siehe Stellungnahme zu B3. Siehe Stellungnahme zu B 3. Die Zugänglichkeit bleibt erhalten. Siehe hierzu Begründung Ziffer 4.3.4 Geh- und Radwege: „Sämtliche Wander-, Spazier- und Radwege bleiben der Öffentlichkeit uneingeschränkt zu- gänglich“ und die Festsetzungen in der Plan- zeichnung zum VbB. Diesbezüglich ist auf die Verkehrserhebungen zu verweisen. Die Bauphase stellt wie bei jedem Bauvorhaben im bebauten Bereich eine vorübergehende Situ- ation dar, die gemäß den Regelungen des Durchführungsvertrages nach Abstimmung mit der Stadt durch einen Bauvertrag mit dem Er- bauer der Anlage geregelt wird. Die drei Zufahrtswege sind schon heute vor- handen und werden durch entsprechende Be- schilderung auf direktem Weg zum Golfgelände führen und somit Umwegfahrten verhindern. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öf- fentlichkeit wurde vom Planungsbüro Weis- haupt das Planungskonzept vorgestellt und mit - 11 - gen, sondern haben ganz zufällig von der ge- planten Zufahrt an ihrer Haustür vorbei erfah- ren. Überhaupt wird das "Schutzgut" Mensch in der gesamten Planung grob vernachlässigt, da angeblich "unerheblich". zu 2.: Die Schätzung des zukünftigen Ver- kehrsaufkommens ist mangel-u. fehlerhaft. Zunächst wird fälschlicherweise von einer gleichmäßigen Verteilung des Verkehrssauf- kommens auf alle drei Zufahrten ausgegangen. Das wäre möglicherweise der Fall gewesen, wenn die erwartete Klientel sich aus Karlsruhe und der näheren Umgebung zusammensetzen würde. Dem ist aber nicht so. Aufgrund des Rotationsgolfkonzeptes des Investors Weiland sind die Hauptströme der Spieler aus dem Rhein-Main-Gebiet zu erwarten. Diese nehmen die Ausfahrt Karlsruhe-Nord und gelangen dann über die ohnehin stark befahrene Ritt- nertstr. durch das Wohngebiet am Thomashof und durch die Pappelallee zur Golfanlage. Das- selbe gilt erschwerend auch für die Baufahr- zeuge der Firma Weiland, egal an welchem Stück des Golfplatzes sie gerade arbeiten. Sie werden garantiert den kürzesten Weg wählen. Und sollte mit der Erschließung über die Zu- fahrt 3 begonnen werden, bedeutet das folg- lich mindestens drei Jahre Bauverkehr an einer Zufahrt. Das ist definitiv unzumutbar und eine Benachteiligung für die Anwohner und würde einer richterlichen Überprüfung nicht standhal- ten! Diese Tatsachen sind den Planern auch nicht erst seit gestern bekannt. Auch die Höhe der prognostizierten Fahrbe- wegungen entspricht nicht der Kapazität die- ses 27-Loch-Platzes. Entweder ist er ausgelas- tet oder überflüssig. Außerdem bleiben zusätz- liche PKW-Fahrten gänzlich unberücksichtigt: Schleichverkehr, Restaurantzulieferer (Lebens- mittel, Getränke, Wäsche) Restaurantbesucher, Golfplatzmitarbeiter etc. zu 3.: Unter Ziffer 1. Aufgabe und Notwendig- keit (VbB Seite 6) des beabsichtigten Golfplatz- baus steht: "Steigerung des sportlichen Ange- bots". Das ist nicht der Fall. Für einige - größ- tenteils auswärtige Golfspieler- wird jegliche weitere sportliche Betätigung der Karlsruher Bevölkerung in ihrem bisherigen Naherho- lungsgebiet vereitelt. Die Bevölkerung verliert den Bürgern diskutiert. Dabei wurde ausführlich auf die verkehrlichen Belange eingegangen und eine Prüfung der geäußerten Anregungen zu- gesagt. Nach dem Prüfergebnis kristallisierte sich das dreistrahlige Erschließungssystem als das vernünftigere heraus, zumal ja alle drei Er- schließungswege existieren und von den Be- wohnern und Besuchern des Gebietes schon heut genutzt werden. Auch insoweit ist auf die durchgeführten Ver- kehrserhebungen zurückzugreifen. Die darüber hinaus gehenden Befürchtungen sind zwar ver- ständlich, aber derzeit spekulativ und können deshalb nicht verifiziert werden, weshalb auch eine Berücksichtigung in der Verkehrserhebung nicht erfolgen konnte. Auch in soweit ist auf die durchgeführten Ver- kehrserhebungen zurückzugreifen. Die darüber hinausgehenden Befürchtungen sind zwar ver- ständlich, aber derzeit spekulativ und können deshalb nicht verfiziert werden, weshalb auch eine Berücksichtigung in der Verkehrserhebung nicht erfolgen konnte. Die natürliche Eigenart der Landschaft wird er- halten und im Gegenteil durch Anpflanzungen verschiedenster Art verbessert. Dabei gibt es gemäß Empfehlungen des Gartenbauamtes von Pflanzungen freigehaltene Sichtachsen, die Ausblicke über das Gelände gewähren und den Spaziergängern Einblicke in das Spielgeschehen auf den Golfanlagen ermöglichen und somit - 12 - einen Großteil ihrer natürlichen Umgebung bzw. ihres Bewegungsraumes. "Golfer" blei- ben vorzugsweise unter sich. Unter Ziffer 4.3.4 (Seite 10) im VbB heißt es: "Sämtliche Wander-, Spazier- und Radwege bleiben der Öffentlichkeit uneingeschränkt er- halten". Wie aber kann die Pappelallee gleich- zeitig als Hauptzufahrtsstraße zum Golfplatz und als zentrale Achse der Zuwegung ins Nah- erholungsgebiet, d.h. zu den angeblich zu er- haltenden Wander-, Spazier- und Radwegen fungieren? Die Pappelallee ist seit jeher das Herzstück der umliegenden Spazierwege. Soll- te sie wegfallen, ist der Zugang in das gesamte Naherholungsgebiet unmöglich und somit für die Öffentlichkeit verloren. Die Pappelallee soll laut Plan zudem für den Zu- u. Abfahrtsverkehr zur Golfanlage verbreitert werden, um den Be- gegnungsverkehr zu ermöglichen. Da der Ab- stand zwischen den Baumreihen nicht aus- reicht, um dies störungsfrei zu gewährleisten, werden die Pappeln u. auch die neu gepflanz- ten Winterlinden zugunsten der Golfplatzzu- fahrt gefällt werden. Die offensichtlich falschen Maße für den Ausbau des Thomashofwegs sind da nur ein zusätzliches Täuschungsmanö- ver in der Planung. Der Verlust der Pappelallee (oder auch Winterlindenallee) als Wahrzeichen des Karlsruher Naherholungsgebietes ist gera- dezu tragisch. Ich beantrage eine Überprüfung der Zufahrts- regelung und die uneingeschränkte Erhaltung sämtlicher Wander-, Spazier- und Radwege und den Zugang hierzu für die Öffentlichkeit. Die Straße Am Thomashäusle sollte nach der Wohnbebauung in eine Sackgasse enden. den Bewegungsraum bereichern. Die Benutzung der Zufahrtswege ist wie bisher auch für alle Verkehrsteilnehmer möglich. Durch ausreichend vorgesehene Ausweichbuch- ten wird davon ausgegangen, dass unter ge- genseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteil- nehmer die Verkehrsfläche ausreicht, wenn sich Fußgänger unterschiedlichster Art und Kfz-Ver- kehr in diesem Bereich begegnen. Die Pappelallee erhält seitlich Entwässerungs- mulden und ein Schotterrasenbankett. Die ge- planten Ausweichstellen sind an den Stellen vorgesehen, an denen heute schon landwirt- schaftliche Wege abzweigen / einmünden oder zwischen den Pappeln genügend Raum dafür vorhanden ist. Es ist nicht beabsichtigt Bäume in diesem Bereich zu fällen, es sei denn sie sind abgängig. Dann werden diese selbstverständlich durch Neuanpflanzungen ersetzt werden, wie schon heute auch. Die Zufahrten sind derzeit teilweise als landwirt- schaftliche Wege gekennzeichnet und dienen heute nicht nur den Bewohnern des Thomasho- fes und des Batzenhofes, Besuchern sondern auch Landwirtschaftlichem Verkehr. Eine Sack- gassenregelung wäre hier nicht das richtige Mittel und auch nicht zweckmäßig im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Verkehr, der auch mit Aufnahme der Golfanlage weiter bestehen wird. Ausreichend geplante Ausweichbuchten dienen der Verträglichkeit der Nutzungswün- sche der verschiedenen Nutzer untereinander. Auch hier gilt das Gebot gegenseitiger Rück- sichtnahme. B7 Privater 19.03.2015 Verkehr: Gleichlautend wie B3, B 5 Natur / Erholung: Gleichlautend wie B3, B 5 Durch die geplante Zufahrt zum Golfplatz mit Gastronomiebetrieb durch die Wohnbebauung des Thomashofs kommt es an der Einmündung Rittnertstraße und der Straße Am Thomas- Siehe Stellungnahme zu B3. Es entstehen durch die Inbetriebnahme der Golfanlagen an den Zufahrtsbereichen keine nennenswerten Zunahmen, da die Golfspieler nur nach zugeteilten Spielzeiten am Spielort - 13 - häusle ganztägig bis in die späten Abendstun- den zu Abbiegeverkehr im Bereich der Wohn- bebauung. Durch abbremsende und beschleu- nigende Fahrzeuge entstehen zusätzlich Lärm- emissionen und Schadstoffausstoß. Weder im Kapitel "Eingriffe auf die Schutzgüter Mensch" noch bei der Betrachtung der Umweltauswir- kungen des Projekts und deren Bewertung noch in der Anlage "Abschätzung des Ver- kehrsaufkommens" wird der Baustellenverkehr durch an- u. abfahrende BaustellenLKW, der Lieferverkehr für den Golfplatz mit Gastrono- mie ebenfalls durch LKW, sowie der PKW-Ver- kehr durch die Gastronomie bis in die späten Abendstunden berücksichtigt. Durch das dreistrahlige Zufahrtskonzept wird außerdem der bereits jetzt herrschende Schleichverkehr zwischen Thomashof, Palm- bach u. Hohenwettersbach weiter erleichtert. Jeweils bei Stauungen auf der BAB 8, die wie- derum häufig Umfahrung u. Stau in der Orts- durchfahrt Stupferich verursachen, herrscht be- reits heute ein erheblicher Schleichverkehr der von den Behörden vollständig ignoriert wird. Die Zufahrten zum Batzenhof waren auf Er- schließung eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgelegt. Die geplante Zufahrt 2 von Hohen- wettersbach ist derzeit mit Verkehrszeichen für den Autoverkehr gesperrt, was aber regelmä- ßig u. folgenlos missachtet wird. ankommen und dies sich über den Tag auf die drei Zufahrten verteilen wird. Durch die Spielzeit der Golfspieler von 4-5 Stunden auf der 18 Loch Anlage und von 2-2,5 Stunden auf der 9 Loch Anlage verteilt sich das tägliche Verkehrsaufkommen über den ganzen Tag, d. h. von morgens bis abends. In- sofern ist, verteilt auf drei Zufahrten, von einer geringen Lärmbelastung auszugehen. Die Zufahrten werden durch den Vorhabenträ- ger nach Abstimmung mit Tiefbauamt und Straßenverkehrsbehörde entsprechend neu be- schildert werden. B8 Privater 23.03.2015 Gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans"Golfanlage Batzenhof" habe ich Einwendungen zu mehreren Ausführungen im Bebauungsplan selbst sowie zu den vorge- legten Gutachten. Zusammengefasst beziehen sich diese auf Beeinträchtigungen gegen mich als Anwohner, sowie gegen Eingriffe in die Na- tur sowie Einwendungen welche im Bebau- ungsplanentwurf sowie den zugehörigen Gut- achten nicht oder nur unzureichend Berück- sichtigung finden. Die Einwendungen erhebe ich als direkt betrof- fener Anwohner im Bereich der Zufahrt zur geplanten Golfanlage als auch als Betroffener durch die Eingriffe in die Natur und meinen Er- holungsbereich. Ich wohne gegenüber der Zu- fahrt Am Thomashäusle. Ich möchte an dieser Stelle vorausschicken dass ich nach Stupferich auf den Thomashof gezogen bin unter der An- nahme dass es sich bei dem Wohngebiet um ein Naherholungsgebiet mit landwirtschaftli- chem Charakter handelt und dem Vertrauen darauf dass dieser Charakter nicht durch pri- vatwirtschaftliche Interessen nachhaltig verän- Siehe Stellungnahme zu B3 und B 5. - 14 - dert werden kann. Die Errichtung eines Golf- platzes auf 127 Hektar mit 18-Lochanlage, ei- ner 9- Lochanlage sowie Gastronomie stellt für mich einen erheblichen Eingriff in den Charak- ter dieses Wohn- u. Erholungsgebietes dar. Im Einzelnen erhebe ich Einwendungen wie folgt: Verkehrsbeeinträchtigung sowie Ein- schränkungen der Wander- u. Spazierwege Unter 5. Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird der Eingriff auf "Mensch" als unerheblich eingestuft. Dieser Feststellung möchte ich als Betroffener entschieden widersprechen. Verkehrsaufkommen im Allgemeinen Die Ermittlung des Verkehrsaufkommens wur- de m. E. auf Basis einer lebensfernen Auf- fassung ermittelt. Die Besetzung mit 1,5 Per- sonen pro Fahrzeug erscheint zu hoch, Fahr- zeugbewegungen auf einen Zeitraum von 24 Stunden zu beziehen für eine Tageslichtsport- art wie Golf wohl eher realitätsfern. Vielmehr muss auf die Spitzenzeiten referenziert wer- den. Diese werden sich dann auf das Wochen- ende beziehen, wenn die Zuwege gleichzeitig von den Spaziergängern und Wanderern fre- quentiert werden. Eine realitätsnähere Betrach- tung wäre es, 500 Fahrzeugbewegungen dann auf einen Zeitraum von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends zu beziehen. Dies wäre dann eine Fahrzeugbewegung alle 90 Sekunden. Ich wohne angrenzend zur Kreuzung Thomas- häusle. Insoweit sehe ich dass neben den Spa- ziergängern u. Wanderern - zu denen ich mich auch zähle - aus der unmittelbaren Nachbar- schaft auch viele Gruppen anreisen. Am Wo- chenende findet mit dem ÖPNV ein regelrech- ter Reiseverkehr von Wanderern statt. Ein- stiegspunkt zu den Wanderungen ist dabei im Wesentlichen der Zugang über das Thomas- häusle, da sich zum einen in unmittelbarer Umgebung Parkplätze befinden. Zum anderen hält die Buslinie die Stupferich mit Durlach ver- bindet direkt am Zugang. Unter 4.3.4. Geh- und Radwege wird ange- führt dass sämtliche Wander-, Spazier- und Radwege der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich bleiben. Dies ist nachvollziehbar in- soweit als der Zugang weiterhin bestehen bleibt. Die Nutzung für Zwecke des Wanderns oder Spazierengehens wird hinsichtlich der Verkehrsbelastung durch PKW nur noch stark eingeschränkt möglich sein. Eine gleichzeitige Nutzung derselben Wege durch Spaziergänger und Fahrzeuge erscheint mir nur möglich wenn die Wege so breit sind dass alle ungehindert Zur Vermeidung von Wiederholungen ist auf die Ausführungen unter B 3 zu verweisen. Nach der vorliegenden Verkehrsschätzung ist die Zu- fahrt geeignet, den An- und Abfahrtsverkehr aufzunehmen. Unzumutbare Beeinträchtigun- gen der Anlieger sind nicht zu befürchten. Durch die Spielzeit der Golfspieler von 4 – 5 Stunden auf der 18 Loch Anlage und von 2 – 2,5 Stunden auf der 9 Loch Anlage verteilt sich das tägliche Verkehrsaufkommen über den ganzen Tag, d. h. von morgens bis abends. In- sofern ist, verteilt auf drei Zufahrten, von einer geringen Lärm- und Verkehrsbelastung auszu- gehen. Es ist nur mit wenig Mehrverkehr auf den Zu- fahrtsstraßen zu rechnen, der von diesen auf- genommen werden kann. Der Charakter der Zufahrtsstraßen soll und wird sich im Vergleich zu heute nicht verändern. Daher ist z. B. der Bau von separaten Fahrrad- und Fußgänger- streifen abgesehen worden, welche den "un- passenden und unerwünschten" Charakter ei- ner Hauptverkehrsstraße bewirken würden. Es wird lediglich im Bereich der verlängerten Och- senstraße (zwischen der Brücke über die Auto- bahn und Batzenhof) eine Wegverbreiterung - 15 - durchpassen. Aber auch dann muss von einer erheblichen Einschränkung der Wanderfreude ausgegangen werden durch das ständige pas- sieren von Fahrzeugen. Verkehrsaufkommen- im Speziellen für den Zugang über den Thomashof Aus all dem oben genannten ergibt sich dass der Zugang Richtung Batzenhof über den Thomashof heute im Wesentlichen durch Wanderer, Spaziergänger sowie Jogger ge- nutzt wird. Autoverkehr über die Zufahrt wird bereits heute als störend empfunden, da er- kennbar ist, dass der Weg als Schleichstrecke zum Abkürzen verwendet wird und eben nicht als Zufahrt für Anwohner. Fehlende Geschwin- digkeitsbeschränkungen sowie der enge Weg und wenige Ausweichmöglichkeiten für Fuß- gänger machen die Strecke bereits heute an Wochenenden mit regem Wanderverkehr zu einer gefährlichen PKW Route. In der Anlage wird die Wegstreckenbreite Baum zu Baum mit ca. 6-7m angegeben. In der Realität ist der Abstand deutlich kürzer. Die asphaltierte Wegbreite wird mit 3 m angege- ben. Diese 3 m müssen sich heute bereits Fuß- gänger und Fahrzeuge teilen. Es kann angenommen werden, dass bei freier Wahlmöglichkeit der Zufahrt die Golfspieler sich zu mindestens 50% für die Zufahrt vom Thomashof entscheiden. Die Zufahrt über Ho- henwettersbach wohl nur für Spieler der nä- hesten Umgebung in Betracht kommt. Da der Betreiber auch Spieler seiner anderen Golfan- lagen ansprechen möchte werden viele über die Autobahn kommen. Von diesen Anreisen- den werden sich wahrscheinlich die Hälfte über die Zufahrt Palmbach entscheiden, die andere über den Thomashof. Somit erhöht sich das heutige Verkehrsaufkommen zu Spitzenzeiten am Wochenende um eine erweiterte Frequen- tierung von einem Fahrzeug alle 180 Sekunden (50% von 500 Fahrzeugen innerhalb von 12 Stunden). Berücksichtigt ist hier noch nicht das Verkehrsaufkommen für die geplante Gastro- nomie, welches zu weiteren Belastungen dann bis etwa 23 Uhr führen wird. Ich möchte hier auch einwenden, dass die Verteilung des be- rechneten Verkehrsaufkommens über die drei Zufahrten bislang noch nicht vorgenommen wurde. Gegen diese übermäßige Nutzung der Zufahrt über den Thomashof habe ich Einwen- dungen. Da sich eine gemeinsame Nutzung des Weges für Fahrzeuge und Fußgänger ohne erhebliche Beeinträchtigung für die Fußgänger nicht darstellen lässt - der Weg ist zu schmal - und Ausweichbuchten im Abstand von 150 m geben, weil dies hier aufgrund der topografi- schen Situation und der größeren Länge des Zu- fahrtsweges zum Batzenhof sinnvoll ist. Die verkehrliche Entwicklung wird nach Inbe- triebnahme der Golfanlagen beobachtet und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt macht es kei- nen Sinn. Siehe hierzu die Ausführungen unter Ziffer B 5. - 16 - schlage ich deshalb vor die Zufahrt für Nicht- anwohner komplett ausnehmen zu lassen und nur für Anwohner freizugeben. Um die Ge- fährdung für Fußgänger weiterhin zu minimie- ren schlage ich darüber hinaus vor die Ge- schwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. Dies würde auch helfen die Verkehrsbelastung über die K9654- die bereits heute während des Berufsverkehrs erheblich ist - nicht auch noch auf das Wochenende, wenn die Anwohner sich zu Hause befinden, auszuweiten. Gegenüber der Beeinträchtigung und Gefähr- dung der Fußgänger erscheint es mir die ver- tretbarere Lösung zu sein den Verkehr von Durlach und der Autobahn kommend komplett über die Brücke von Palmbach zu führen, wo- bei von Durlach kommen der PKW-Verkehr auch die Alternative über Hohenwettersbach hat. Beschilderungen sollten aufgestellt wer- den welche diese beiden Zufahrten klar aus- weist. Der Wanderweg ab Brücke Palmbach wäre dann eingeschränkt. Dies erscheint aber insoweit vertretbar als sich 80% des Fußgän- geraufkommens ohnehin über den Einstieg Thomashof bewegt. Diese Lösung würde dann auch die Interessen beider Seiten best mög- lichst berücksichtigen. Dieser Vorschlag bezieht sich bereits auch auf die zu erwartende Baumassnahme. So ist der PKW-Verkehr über den Thomashof schon schwierig. Eine permanente Nutzung durch LKW (Baufahrzeuge u. Lieferverkehr) über die Strecke sollte erst gar nicht erwogen werden. Hier sollte ausschließlich die Zufahrt über Palmbach geführt werden. Eingriffe und Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft In der Ziffer 2. Bauleitplanung wird unter 2.1. Vorbereitende Bauleitplanung dargelegt, dass das Bauvorhaben unter dem Flächennutzungs- plan FNP 2010 dargestellt werden kann. Diese Behauptung zweifel ich an und erhebe den Einwand dass es sich bei der ausgewiesenen Fläche um zum Teil Landschaftsschutzgebiet handelt. Dies wird durch den Umweltbericht (Anlage 1) unter 4. Umwelt und ihre Bestand- teile so auch wiedergegeben wenn etwa dar- auf hingewiesen wird dass das Gebiet eine wichtige Erholungsfunktion hat und als schutzwürdiger Bereich für die Erholung aus- gewiesen ist. Die Zuordnung zu einem beson- ders schützenswertem Naturgut lässt sich auch daran erkennen dass die einzelnen ökologi- schen Tragfähigkeitsstudien (TFS) dem ausge- Das umliegende Verkehrsnetz kann das geringe Verkehrsaufkommen durch Golfspieler aufneh- men, egal welcher der drei Wege genommen wird. Siehe hierzu die in der Anlage A darge- stellten Verkehrsmengen. Am Wochenende ist der übliche Verkehr geringer, so dass der Mehr- verkehr der Golfspieler am Wochenende sich nur unwesentlich bemerkbar machen wird. Eine zielgerichtete Beschilderung ist mit dem Vorha- benträger im Durchführungsvertrag vereinbart und wird in Abstimmung mit Tiefbauamt und Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Grünfläche-Golf dar. Das Vorhaben wird somit aus dem Flächennut- zungsplan entwickelt und ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Die Flächen lagen bisher im Außenbereich, die Aufstellung des Bebauungsplans war zur Schaf- fung des notwendigen Baurechts grünordne- risch und städtebaulich erforderlich. - 17 - wiesenen Gebiet ein hohes oder sogar sehr hohes Schutzgut zuweisen. Inwieweit bei- spielsweise die darin ausgewiesene besondere Bedeutung für die regionale Naherholung bei dem o. a. Verkehrsaufkommen aufrechterhal- ten soll wird weder im Bebauungsplanentwurf dargestellt noch ist dies durch die allgemeine Verkehrsauffassung nachvollziehbar. Der Golfplatz befindet sich auf einem der Hö- hengebiete der Stadt Karlsruhe. Wasserversor- gung aber auch Grundwasserschutz sind für diese Region eine besondere Herausforderung und werden in der Tragfähigkeitsstudie Wasser dementsprechend auch mit einer hohen Emp- findlichkeit ausgewiesen. Bekanntermaßen be- nötigen Golfplätze insbesondere in der regen- armen Sommerzeit einen hohen Wasserbedarf. Ein durchschnittlicher Golfplatz (70-80 ha) be- nötigt hier etwa 35.000 m³ Wasser im Jahr. Der überdimensioniert geplante Golfplatz so- mit erheblich mehr. Der Bebauungsplanent- wurf nimmt hier nicht genauer Stellung dazu wie das Wassermanagement des Golfplatzes im Detail aufgebaut ist. Bereits unter 4.3.5 Ver- und Entsorgung wird an mehreren Stellen auf noch ausstehende Genehmigungen, etwa zur Grundwasserentnahme oder eines Wasser- rechtsverfahrens hingewiesen. Detaillierte Aus- führungen darüber wo und wie der Wasserbe- darf in Spitzenzeiten gedeckt wird, wie sich die Wasserentnahme auf den Grundwasserspiegel auswirkt, welche Folgen die Bewässerung ha- ben wird sind bislang nicht gemacht worden. Da die schwierige Grundwasserversorgung in dem Gebiet bekannt ist habe ich insoweit be- rechtigte Zweifel dass eine abschließende und tragfähige Untersuchung existiert die die nachhaltigen Folgen für diese extensive Nut- zung berücksichtigt. Aus den unter "C. 1.5. Bepflanzung - Aus- gleich von Eingriffen in Natur u. Landschaft" ist aus den vorgezogenen Ausgleichmaßnah- men zu entnehmen dass die Eingriffe in die Tierwelt erheblich sind. So werden acht CEF angeführt zur Umsiedlung oder Schaffung von Schutzräumen von Spezien. Hier wende ich ein, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung in den Bestand dieser und anderer Arten durch die angeführten Maßnahmen nicht verhindert wird. Durch die deutliche Änderung des Cha- rakters dieses Mikrogebietes werden sich zwangsläufig auch Auswirkungen in die Arten- vielfalt sowie den Bestand ergeben. Für den Anlage und den Betrieb der geplanten Bewässerungsanlage des Golfgeländes sind ins- gesamt fünf Wasserrechtsverfahren durchzu- führen. Die grundsätzliche Möglichkeit einer geplanten Wasserentnahme wurde mittels Bo- denbeprobung bis in eine Tiefe von 250 m durchgeführt. Es ist demnach grundsätzlich möglich Wasser aus einem Brunnen für die Be- regnung der Anlagen zu entnehmen. Das Was- ser wird in zwei geplante Speicherteiche ge- pumpt und zur Beregnung genommen. Zusätz- lich wird das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser gesammelt und ebenso zur Be- wässerung verwendet werden. Im Rahmen der vom Vorhabenträger noch durchzuführenden Wasserrechtsverfahren wird die Ausführung, die Anlage und der Betrieb im Detail geprüft und geregelt werden. Aktuell geht der Vorhabenträger davon aus, dass die bestehende Versorgungsleitung mit der Be- zeichnung DN 65 für die künftige Nutzung aus- reichend bemessen ist (Spitzenbedarf 2,5 l/sec.). Die Versorgungsleitung wurde in den zeichneri- schen Teil eingearbeitet. Darüber hinaus be- steht eine weitere Leitung DN 250 in der Lin- denstraße, kommend vom Hochbehälter Rei- chenbach über Grünwettersbach zum Überga- beschacht Hohenwettersbach. Die im Umweltbericht aufgeführten Beeinträch- tigungen durch den Bau der Golfanlagen füh- ren im Ergebnis zu den geplanten acht CEF- Maßnahmen. Um die Maßnahmeneffizienz zu erfassen u. zu bewerten ist im Rahmen des Ar- tenschutzes vom Vorhabenträger ein drei- bis fünf-jähriges Monitoring durchzuführen. Dieses beginnt mit der Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen zum Funktionsausgleich und der Vermeidungsmaßnahmen und beinhaltet jährli- che Erfassungen zu den betroffenen Arten. Da- bei steht im Vordergrund, mögliche Verände- rungen hinsichtlich Bestandsgröße und -gefüge zu erkennen und maßnahmenbezogen zu be- werten. Z. B. hat die Einsaat der rauen Flächen zwischen den Golfbahnen bereits vor Aufnah- - 18 - Infragestellung des Bedarfs und damit ver- bundenen Folgekosten A 1. Aufgabe und Notwendigkeit: Steigerung des sportlichen Angebots der Stadt Karlsruhe Die Golfanlagen in der näheren Umgebung klagen bereits heute über eine schwer darstell- bare Wirtschaftlichkeit aufgrund der geringen Spielerzahl. Inwieweit dann eine überdimensi- oniert geplante Golfanlage am Batzenhof sich wirtschaftlich darstellen lässt - neben einer 18- Lochanlage wird auch eine 9-Lochanlage ge- plant - erscheint mir nicht plausibel. Auch wenn ein Rückbau bei einer Stilllegung vorgesehen ist darf angezweifelt werden ob die Rückbauverpflichtung aufgrund der dann bestehenden Liquiditätslage überhaupt umge- setzt wird. Das Risiko der Kostenübernahme hat dann ggf. durch die Gemeinde Hohenwet- tersbach oder die Stadt Karlsruhe zu erfolgen. Da sich die genutzte Fläche mit 127 ha deut- lich über dem Durchschnitt von 70-80 ha einer Golfanlage befindet sind dann auch die zu er- wartenden Kosten für den Rückbau deutlich höher anzusetzen. Dieses Risiko ist m. E. noch überhaupt nicht berücksichtigt worden. me des Spielbetriebes mit autochthonem Saat- gut zu erfolgen. Dabei wird durch alle Maßnahmen zusammen dauerhaft (also auch nach einer Aufgabe der Golfplatznutzung) eine Verbesserung der Situa- tion erreicht werden. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Vorhabens ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfah- rens. Der Vorhabenträger ist nach Einschätzung in der Lage, das Vorhaben zu realisieren. Die Rückbauverpflichtung, die Bestandteil des Durchführungsvertrages ist, trifft den Vorha- benträger uneingeschränkt. B9 Privater 23.03.2015 Einwendungen gegen das 3-strahlige Zufahrts- konzept Die Wegbreite der Zufahrt Am Thomashäusle über die Pappelallee ist mit einer Spurbreite von 3 m für die gleichzeitige Nutzung von Fußgängern und PKW völlig unzureichend. Das zu erwartende erheblich erhöhte Verkehrsauf- kommen (bis zu 500 Fahrzeuge pro Tag) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Golfan- lage wird die Nutzung für Fußgänger völlig unmöglich machen. Hinzu kommt zusätzlich ein erhebliches Verkehrsaufkommen in der Bauphase durch Baustellenfahrzeuge sowie im Betrieb durch Lieferfahrzeuge. Die Verkehrs- belastung erhöht sich bis in die Nachtstunden durch den Betrieb der geplanten Gastronomie. Die Vorgaben des Raumordnungsverfahrens mit nur einer Erschließungsstraße (Ochsen- straße) werden vollständig ignoriert. Eine sach- liche und nachvollziehbare Begründung für das 3-strahlige Zufahrtskonzept ist nicht vorhan- den. Siehe Stellungnahme zu B3. Es ist nur mit wenig Mehrverkehr auf den Zu- fahrtsstraßen zu rechnen, der von diesen auf- genommen werden kann. Der Charakter der Zufahrtsstraßen soll und wird sich im Vergleich zu heute nicht verändern. Daher ist der Bau von separaten Fahrrad- und Fußgängerstreifen nicht vorgesehen, welche den "unpassenden und unerwünschten" Charakter einer Hauptver- kehrsstraße bewirken würden. Es wird lediglich im Bereich der verlängerten Ochsenstraße (zwi- schen der Brücke über die Autobahn und Bat- zenhof) eine Wegverbreiterung und Ausweich- buchten im Abstand von 150 m geben, weil dies hier aufgrund der topografischen Situation und der größeren Länge des Zufahrtsweges zum Batzenhof sinnvoll ist. Im Bereich der Pa- pelallee wird es Auseichbuchten an den Stellen geben, an denen es aufgrund einmündender Wege und breiteren Abständen zwischen den Bäumen möglich ist. - 19 - Einwendungen gegen Eingriffe in das Naher- holungsgebiet Thomashof/Pappelallee Der gesamte Golfpatzbereich ist im Regional- plan als schutzwürdiger Bereich für Erholung ausgewiesen. Durch die zu erwartende Ver- kehrsbelastung wird das Naherholungsgebiet Thomashof nachhaltig gestört. Fußgängern, Radfahrern, Joggern, Reitern und Walkern wird eine Nutzung nicht mehr möglich sein. Eine gleichzeitige Nutzung der Straße Am Thomashäusle durch PKW u. Fußgänger ohne erhebliche Gefährdung der Fußgänger ist nicht möglich. Dies zeigt bereits die aktuelle Gefahr- dungslage der Fußgänger mit dem jetzt statt- findenden Verkehr zum Batzenhof. Unser vom gesamten Umkreis genutztes Naherholungsge- biet darf nicht einem fahrlässig geplanten Zu- fahrtskonzept zum Opfer fallen. Ich fordere daher eine Durchfahrtsbeschränkung (Anlie- gerstraße ausschließlich für Anwohner) für die Strasse Am Thomashäusle. Der Baustellenverkehr ist nur zeitweise und ist daher nicht von Relevanz. Im Rahmen der vorgeschalteten Verfahren wur- de der Umnutzung in eine Golfanlage zuge- stimmt, der FNP entsprechend geändert. Die Weiterführung der Reitnutzung obliegt den Ei- gentümern. Dem Zufahrtskonzept liegen genaue Verkehrs- erhebungen zugrunde, die es aus heutiger Sicht für möglich erachten, dass es ein verträgliches Miteinander aller Verkehsrteilnehmer in diesem Bereich geben kann. Es gibt die Zusage, dass die Entwicklung in diesem Bereich beobachtet wird und wenn erforderlich verkehrslenkende Maßnahmen eingeführt werden. B10 Privater 23.03.2015 Wir erheben Einwendung gegen die Aufstel- lung des vorhaben bezogenen Bebauungsplans "Golfanlage Batzenhof". Insbesondere sind wir mit der geplanten Zufahrtsregelung nicht ein- verstanden und möchten eine Überarbeitung der Planung erreichen: Verkehr siehe Schreiben zu B3, B 5 In direkter Nähe des geplanten Golfplatzes bei der Autobahnanschlussstelle Karlsbad gibt es bereits zum Teil asphaltierte Wirtschaftswege, die durch einen Ausbau zur Erschließung ge- nutzt werden könnten, ohne dass dazu die Ortsdurchfahrten Stupferich, Durlach u. Ho- henwettersbach genutzt werden müssen. Es ist uns unverständlich, warum die Verkehrsbelas- tung hier auf die Anwohner verteilt werden soll, anstatt einen direkten Zugang vorzusehen, der ohne diese Nachteile auskommt. Natur / Erholung Erhebliche Beeinträchtigung eines Naherho- lungsgebiets. Durch den Verkehr vom u. zum geplanten Golfplatz ist die Nutzung dieses att- raktiven Naherholungsgebiets nur noch unter ständiger Aufmerksamkeit auf das Verkehrsge- schehen möglich, da Fußgänger die Fahrbahn mitbenutzen müssen. Weiterhin ist die freie Betretung des Land- schaftsraums zum einen dadurch einge- Siehe Stellungnahme zu B3. Diese Situation stellt sich heute schon so dar und wird durch den geringen Mehrverkehr nicht wesentlich verändert. Es ist ausdrückliches Ziel, alle Wege uneinge- schränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu - 20 - schränkt, dass eine offensichtliche, kommerzi- elle Nutzung des Geländes stattfindet und so- mit eine Hemmschwelle für Nicht-Golfspieler entsteht, das Gelände zu durchqueren, zum anderen besteht auf den Wegen inmitten des Golfplatzes ein subjektives Gefährdungsgefühl, unabhängig aller Gutachten, die sich mit Un- fallwahrscheinlichkeiten befassen. Damit ist zu erwarten, dass eine Nutzung des Areals als Erholungsraum in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist. Rückbau nur eingeschränkt möglich. Entgegen der Vorgabe, nach Aufgabe der Nutzung als Golfplatz das Areal wieder als landwirtschaftli- che Fläche zur Verfügung zu stellen, lassen sich die Folgen der für die Gestaltung des Golfplat- zes geplanten Erdbewegungen nicht mehr rückgängig machen. In der Beschlussvorlage der 56. Plenarsitzung des Karlsruher Gemein- derats von 16.12.2008 heißt es dazu: Die Fest- stellung im zusammenfassenden Umweltbe- richt (Schutzgüter Boden Wasser), dass die na- türlichen Bodenfunktionen durch die Umnut- zung grundsätzlich nicht beeinträchtigt wer- den, ist nicht korrekt. Es wird empfohlen, die beiden einleitenden Sätze in der Erläuterung zu diesen Schutzgütern wie folgt zu formulieren: Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um Böden mit höchster Leistungsfähigkeit ihrer natürliche Bodenfunktionen. Durch die Gestal- tung der Golfanlage werden die Bodenverhält- nisse baubedingt vorübergehend beeinträchtig und bereichsweise verändert. In Teilflächen gehen die Bodenfunktionen durch Abgrabung und Überformung vollständig verloren. Bei den Böden handelt es sich um gute bis sehr gute Ackerböden, die gemäß der Flurbilanz der "Vorrangflur Stufe I" zugehörig sind. Ein vollständiger Rückbau ist daher nicht mög- lich, da die vorherige Bodenqualität nicht wie- derhergestellt werden kann. Die Bodenverdich- tung durch den Einsatz schwerer Baumaschi- nen ist dabei noch nicht berücksichtigt. stellen, wie heute auch schon. Im Rahmen eines Sicherheitsgutachtens wurde geprüft, ob eine Gefährdung der Fußgänger durch das Golfspiel besteht. Es kam zu dem Er- gebnis, dass bei Einhaltung von Mindestab- ständen zwischen den Wegen und den Berei- chen der Abschläge und Golfbahnen eine Ge- fährdung von Spaziergängern ausgeschlossen werden kann. Die Bahnen und Abschläge wur- den entsprechend angeordnet. Dazu kommt noch die Verpflichtung des Golfplatzbetreibers, alle Spieler auf die Vorrangigkeit der Sicherheit der Nutzer der angesprochenen öffentlichen Wege hinzuweisen. Vor Beginn der Bodenarbeiten u. sämtlicher Änderungsmaßnahmen des Geländes u. seines Grünbestandes sind detaillierte Bestandserhe- bungen in Form von Schnitten, Höhenlinienplä- nen u. Beschreibung des Zustandes der Flächen durchzuführen u. der Stadt zu übergeben. Zur bodenschonenden Umsetzung der Bodenarbei- ten ist vorab ein Bodenschutz- Management- konzept zu erstellen u. mit der Stadt (Amt für Umwelt u. Arbeitsschutz) abzustimmen. Der bei der Herstellung der Golfspielanlagen anfallende, humushaltige Oberboden (Mutter- boden) ist in Abstimmung mit der Stadt (Amt für Umwelt- u. Arbeitsschutz) vorrangig inner- halb des Plangebietes zur Bodenverbesserung aufzubringen. Falls innerhalb des Plangebietes keine Möglichkeiten bestehen, sind geeignete Flächen zur Bodenverbesserung außerhalb des Plangebietes zu ermitteln. Der Rückbau bei Aufgabe der Golfanlagen ist im Durchführungsvertrag detailliert geregelt. Wird die Golfplatznutzung ganz oder in Teilen dauerhaft (länger als ein Jahr) aufgegeben, ist das Gelände in den Zustand für eine landwirt- schaftliche Nutzung oder landwirtschaftlich nutzbar zurückzuführen und soweit notwendig, Mutterboden mindestens in der bisher vorhan- denen Güte aufzutragen. Die Flächen sind zur Wiederherstellung der na- türlichen Bodenfunktionen ordnungsgemäß zu rekultivieren (Beseitigung von Untergrundver- dichtungen, Wiederaufbau von kulturfähigem Untergrund, Andeckung mit humosem Ober- bodenmaterial). Der ursprüngliche Ausgangs- zustand des Bodens u. des Oberflächen- wasserabsflusses ist hierbei in bestmöglichem Maß unter bodenkundlicher u. ökologischer Baubegleitung auf Kosten des Vorhabenträgers wieder herzustellen. - 21 - Planung der Zufahrt über den Thomashof. Die in den Planunterlagen genannten Maße für den Ausbau des Thomashofwegs sind falsch, was anhand einer Begehung einfach überprüft werden kann. Es liegt keinesfalls ein Abstand von 6 bis 7 m zwischen den Baumreihen vor, wie die Planskizze nahelegen möchte; selbst von Stamm zu Stamm gemessen liegt der Ab- stand bei ca. 5,50 m. Die östliche Baumreihe (in den letzten Jahren gepflanzte Winterlinden) ist durchgängig 1,80 m vom Asphaltrand ent- fernt, westlich bei den Pappeln sind es 0,60 bis 0,80 m bei einer Straßenbreite von ca. 3,00 m. Sollte also wie geplant beidseitig ein Schotter- rasenbankett von 0.50 m sowie ein Entwässe- rungsgraben angelegt werden, bedeutet das für die Pappeln als Flachwurzler einen massiven Eingriff ins Wurzelwerk, so dass der Verlust der Pappelallee als charakteristisches Land- schaftsmerkmal des Karlsruher Höhenzugs droht. Lärmschutz Aus der Planung geht hervor, dass im Bereich der Autobahn ein Lärmschutzwall geplant ist. Hier besteht die Gefahr, dass durch diesen Wall der geplante Golfplatz in direkter Umge- bung zwar geschützt wird, der abgeleitete Schall sich dafür aber in einiger Entfernung um so stärker auswirkt, mithin die Siedlung "Tho- mashof" künftig eine stärkere Lärmbelastung erfahren würde. Wir ersehen aus der Planung nicht, dass dieser Punkt geprüft und berück- sichtigt wurde. Weiterhin ist davon auszugehen, dass der ge- plante Golfplatz wie üblich zweimal täglich gemäht werden muss, und dies zu Zeiten ohne Golfbetrieb, d.h. am frühen Morgen und am späten Abend. In der Planung wird auch das nicht besonders berücksichtigt, außer der pau- schalen und für uns Anwohner inakzeptablen Aussage, dass ein "unerheblicher Resteingriff" vorliegt, bei dem keine Maßnahmen ergriffen werden müssen (vgl. Tabelle 6.3 Seite 51 Fas- sung vom 23.12.14). In der Planung wird dazu vermerkt, dass der mit der Pflege des Golfplat- zes verbundene Lärm mit dem Einsatz eines landwirtschaftlichen Maschinenparks ver- gleichbar" ist. Dazu ist anzumerken, dass be- reits jetzt zur Erntezeit für den Zeitraum einiger Tage ein solcher Lärmpegel in den frühen Morgenstunden herrscht. Bei Ersatz der Land- wirtschaft durch den geplanten Golfplatz wä- Die Entwicklung und die Unterhaltung der Pap- pelallee wird seit Jahren durch das Gartenbau- amt durchgeführt. Die Baumstandorte sind un- terschiedlich im Grünstreifen angepflanzt, so dass es kein einheitliches Abstandsmaß im ge- samten Bereich der Pappelallee gibt. Es variiert zwischen 6-7 m. Die im Schnitt C-C eingetragene Entwässe- rungsmulde und Schotterrasenfläche sind mit dem Tiefbauamt und Gartenbauamt abge- stimmt. Der jeweilige Ausbau muss gemäß den Festlegungen im Durchführungsvertrag vorab von der Stadt (Tiefbauamt, Straßenverkehrsbe- hörde und Gartenbauamt) genehmigt werden. Alle Maßnahmen werden durch eine ökologi- sche Baubegleitung betreut, so dass davon aus- zugehen ist, dass der Bestand der Pappelallee durch die Anlage von Entwässerungsmulde und Schotterrasenflächen nicht gefährdet ist. Ab- gängige Pappeln werden nach dem Pflanzkon- zept durch Neuanpflanzungen ersetzt, wie bis- her auch. Die Entfernung zwischen der Bebauung am Thomashof und der BAB ist sehr groß, sie liegt zwischen 1800 m, 2000 m u. 2400 m (siehe hierzu Anlage B), so dass davon auszugehen ist, dass sich die Lärmsituation durch den geplanten Wall im Bereich Thomashof nicht ändern wird. Im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktions- planes 2015 der Stadt Karlsruhe sind ebenso keine Lärmminderungsmaßnahmen für den Thomashof vorgesehen. Rasen- und Wiesenflächen werden in der Vege- tationsperiode zwischen April und September gemäht. Von ca. 127 ha Golfanlage Gesamtflä- chen werden ca. 106 ha gemäht. Davon: Grüns alle 1 – 2 Tage, d.h. ~ 1,4 ha Vorgrüns alle 3 – 4 Tage, d.h. ~ 0,5 ha Abschläge alle 3 – 4 Tage, d.h. ~ 0,7 ha Spielbahnen wöchentlich, d.h. ~ 32 ha Roughs 2 x jährlich, d.h. ~ 72 ha (Wiese) Aus der Auflistung ist zu erkennen, dass es sich bei der Belastung durch Mäharbeiten um ein Ereignis handelt das maximal 1 x am Tag punk- tuell bzw. überhaupt nur 2 x im Jahr (Roughs) auftreten kann. Zudem müssen die ein- gesetzten Maschinen und Geräte die erfor- derlichen gesetzlichen Anforderungen, also ent- sprechend lärmgedämmt sein, erfüllen. Insofern ist die Belastung durch Pflegemaschinen bei - 22 - ren wir somit einem vergleichbaren Lärmpegel dann über den vollen Betriebszeitraum von März bis November ausgesetzt. Wasserversorgung/Bewässerung Aus der vorliegenden Planung entnehmen wir, dass die Wasserversorgung des geplanten Golfplatzes noch nicht definitiv geregelt ist. Es ist zwar die Vornahme einer Probebohrung be- legt (die erheblich tiefer als vorgesehen aus- geführt werden musste, um Grundwasser nachzuweisen), nicht aber welche Schüttung daraus im Dauerbetrieb zu erwarten ist, sollte auf Basis dieser Bohrung ein Brunnen angelegt werden. Die Planung geht hier pauschal davon aus, dass in Verbindung mit dem, Auffangen von Regenwasser eine ausreichende Versor- gung des Golfplatzes gewährleistet ist, ohne dass aber hierzu ein Nachweis vorliegt, z.B. langjährige zu erwartende Niederschlagsmen- gen in Gebiet. Dazu wird auf das Gutachten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 8.6.2006 verwiesen, das jedoch schreibt "Bohrungen oder andere Aufschlüsse, die genauere Auskunft über den Aufbau des Untergrundes geben könnten, liegen dem LGRB nicht vor", "über die Ergiebigkeit des Buntsandsteinaquifers können keine genauen Angaben gemacht werden" u. vor allem "auf die Erforderlichkeit eines wasserrechtlichen Verfahrens wird hingewiesen". Wir befürch- ten, dass im bekannt wasserarmen Gebiet des geplanten Golfplatzes eine nicht geringe Ein- trittswahrscheinlichkeit einer nicht ausreichen- den Wasserversorgung besteht, so dass ein Anschluss an das Netz der Stadtwerke erfor- derlich wird, mit allen verbundenen Folgekos- ten - Ausbau der Versorgungsleitungen etc. - die letztlich von uns Bürgern aufzubringen sind. Zusammenfassend stellen wir daher fest: Die Eingriffe auf die Schutzgüter "Mensch" sind erheblich und nicht wie im Bebauungsplan als unerheblich einzustufen. Die Umweltaus- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen als gering einzustufen. Zur weiteren Pflege des Ra- sens gehört eine Bewässerung. Eventuelle Lärmbelästigungen hieraus sind jedoch so ge- ring, dass diese ohne Bedeutung sind. Für die Arbeitszeiten auf den Golfanlagen gilt auch hier der sogenannte Tagzeitraum. Das heißt auch die Mäharbeiten sind nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Zu diesen Zeiten ist auch der Geräuschpegel der Autobahn am größten, so dass auch hier davon ausgegangen werden kann, dass der Lärm insgesamt nicht wesentlich durch den Betrieb von Rasenmähern erhöht wird. In dem bereits niedergebrachten 250 m tiefen Brunnen wurde bei einem durchgeführten Pumpversuch eine Ergiebigkeit des angetroffe- nen Grundwasserleiters von 3-4 l/s ermittelt. Für den eigentlichen Betrieb des Brunnen ist ein ei- genständiges, vom Bebauungsplan unabhängi- ges, Wasserrechtsverfahren durch den Vorha- benträger zu beantragen. Sollte aus dem Brunnen dauerhaft nicht ausrei- chend Grundwasser gefördert werden können, ist eine Entnahme aus dem Trinkwassernetz der Stadtwerke Karlsruhe vorgesehen. Aktuell geht der Vorhabenträger davon aus, dass die bestehende Versorgungsleitung mit der Bezeichnung DN 65 für die künftige Nutzung ausreichend bemessen ist (Spitzenbedarf 2,5 l/sec.). Die Versorgungsleitung wurde in den zeichnerischen Teil eingearbeitet. Darüber hin- aus besteht eine weitere Leitung DN 250 in der Lindenstraße, kommend vom Hochbehälter Rei- chenbach über Grünwettersbach zum Überga- beschacht Hohenwettersbach. Erforderlicher Leitungsaus- bzw. –umbau geht voll zu Lasten des Vorhabenträgers. Siehe hierzu die Stellungnahme zu B 3. - 23 - wirkungen des Projekts u. deren Bewertung sind unzureichend, fehlerhaft u. unvollständig berücksichtigt. Die Belastung der Anwohner des Thomashofs wird im Bebauungsplan voll- ständig ignoriert. Die Abschätzung des Verkehrsaufkommens ist fehlerhaft u. berücksichtigt weder Gastrono- miebetrieb, Liefer- noch Baustellenverkehr. Die Vorgaben des Raumordnungsverfahrens mit nur einer Erschließungsstraße - Ochsenstraße - werden vollständig ignoriert. Der gesamte Golfplatzbereich ist im Regional- plan als schutzwürdiger Bereich für die Erho- lung ausgewiesen. Eine sachliche u. nachvoll- ziehbare Begründung für das dreistrahlige Zu- fahrtssystem ist nicht vorhanden. Vorhandener Baumbestand: Gleichlautender Text wie unter B5 B11 Privater 23.03.2015 Verkehr Der Golfplatz benötigt zumindest zukünftig ei- ne Zufahrt auf der Begegnungsverkehr prob- lemlos möglich ist. Dazu muss eine räumlich getrennte Wegführung für Rad- und Fuß- gängerverkehr geschaffen werden. Alle 3 be- stehenden Zufahrten sind für landwirtschaftli- chen Verkehr geplant und ausgelegt. Keine ist für die geplante Verkehrsbelastung annähernd geeignet. Die Zufahrt sollte daher bereits zu Beginn endfällig erstellt werden, sinnvoller weise parallel zur Autobahn - evtl. mit eigenem Anschluss. Bedarf Es gibt bereits ausreichend Möglichkeiten in der näheren Umgebung Golfsport zu betrei- ben. Hierfür beste landwirtschaftliche Produk- tionsflächen zu vernichten erscheint uns nicht sinnvoll. Einer der wichtigsten Ansätze für die Bewältigung der ökologischen Zukunftsprob- leme ist die Produktion von Waren, vor allem Nahrungsmitteln in Kreislaufwirtschaft u. mit kurzen. Transportwegen. Die Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen schränkt die künf- tigen Möglichkeiten für eine stadt- u. bevölke- rungsnahe Nahrungsmittelproduktion ein u. wir vergeben wichtige Optionen für die Zu- kunft. Es ist nur mit wenig Mehrverkehr auf den Zu- fahrtsstraßen zu rechnen, der von diesen auf- genommen werden kann. Der Charakter der Zufahrtsstraßen soll und wird sich im Vergleich zu heute nicht verändern. Daher ist der Bau von separaten Fahrrad- und Fußgängerstreifen nicht vorgesehen, welche den "unpassenden und unerwünschten" Charakter einer Hauptver- kehrsstraße bewirken würden. Es wird lediglich im Bereich der verlängerten Ochsenstraße (zwi- schen der Brücke über die Autobahn und Bat- zenhof) eine Wegverbreiterung und Ausweich- buchten im Abstand von 150 m geben, weil dies hier aufgrund der topografischen Situation und der größeren Länge des Zufahrtsweges zum Batzenhof sinnvoll ist. Der Wegeausbau obliegt dem Vorhabenträger und ist vor Beginn der Baumaßnahmen mit der Stadt abzustim- men. Der Vorhabeträger hat eine Nutzungsänderung für das Plangebiet beantragt. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde grundsätzlich die Möglichkeit als Standort für eine Golfanlage geprüft. Die raumordenerische Beurteilung und die anschließende Änderung des Flächennut- zungsplanes hatten zum Ergebnis, dass hier der Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in eine Golfanlage zugestimmt wurde. - 24 - B12 Privater 23.03.2015 Verkehr Die gefahrlose Nutzung der öffentlichen Wege durch Spaziergänger, Fahrradfahrer und Jogger muss gewährleistet werden. Asphaltierte Wege sollen daher anstelle eines 50 cm breiten beidseitigen Bankettes, einen einseitigen ein Meter breiten Streifen erhalten. Siehe Stellungnahme zu B1, B2 und B3. Das Si- cherheitsgutachten ergab, dass bei Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände zwischen den Abschlägen und den Wegen, keine Gefahr für die Fußgänger besteht. Die Abschlags- punkte und der Verlauf aller Golfbahnen wur- den unter diesem Gesichtspunkt untersucht und im zeichnerischen Teil des VbB entspre- chend angeordnet. Bei den Wegen Nr. 2 und Nr. 3 werden lediglich seitlich Entwässerungsmulden und Schotterra- senbankett angelegt um sowenig wie möglich Eingriffe in das Gelände bzw. die Baumwurzeln zu haben. Der Charakter der Wege soll so wie er ist beibehalten werden. B 13 Privater 22.03.2015, nochmals per Fax am 21.04.2015 Gleichlautendes Schreiben wie B3 und B5 Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Golfanlage Batzenhof" erhe- ben wir Einwendungen. Insbesondere die Pla- nung der Zufahrt über die Straße Am Thomas- häusle lehnen wir ab und beantragen eine Neuregelung des Zufahrtsystems. Im Bereich der Autobahnanschlussstelle Karls- bad gibt es bereits mehrere zum Teil asphal- tierte Wirtschaftswege durch deren Ausbau der Golfplatz Batzenhof erschlossen werden kann, ohne die Ortsdurchfahrten Thomashof, Stupfe- rich und Durlach zu berühren. Es ist dabei völlig unerheblich, dass die Er- schließung für einen Golfplatz auf der Gemar- kung Hohenwettersbach über die Gemarkung Stupferich erfolgen würde. Durch die bisher geplante dreistrahlige Erschließung versucht der Planersteller u. E. Gemarkungen gleichmä- ßig zu belasten. Gemarkungen sind aber keine Schutzgüter, sehr wohl aber Menschen und Umwelt. Siehe Stellungnahme zu B3 und B5. Das bestehende Zufahrtssystem ist ausreichend, den Mehrverkehr durch die Golfplatznutzung aufzunehmen. Siehe hierzu die in der Anlage B dargestellten Verkehrsdaten an den Knoten- punkten, die für die Zufahrten zum Plangebiet relevant sind. Verkehrsnetz Stadtplanungsamt Karlsruhe 7.500 Kfz/Tag 9.000 Kfz/Tag 10.000 Kfz/Tag 7.300 Kfz/Tag G G G O O O L L L F F F - - - P P P L L L A A A T T T Z Z Z 1 2 3 A 8 1870,95 m 2028,36 m 2469,51 m 1011,17 m ±
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Extrahierter Text
Seite 29 von 79 Anlage 1 Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch 1. Projektbeschreibung Die Vorhabenträger Carlo Baron von Maffei sowie Erbengemeinschaft Kögler beabsichtigen auf einem 127,20 ha großen Gelände – auf Flächen der Stadt Karlsruhe, zwischen den Ortsteilen Hohenwettersbach und Stupferich, im Bereich des Batzenhofes – eine 27-Loch-Golfanlage (18-Loch-Clubanlage und 9-Loch-Öffentliche Anlage) zu errichten. Die Grundstücke des Golfgeländes befinden sich im Besitz von zwei Eigentümern. Nahezu die Gesamtfläche der geplanten Golfanlage wird landwirtschaftlich genutzt. Lediglich 15,35 ha von 127,20 ha entfallen auf nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen. Es handelt sich dabei um: – Waldflächen ca. 5,15 ha – Rasenflächen und Gärten ca. 5,25 ha – Asphaltwege und -flächen ca. 1,70 ha – Graswege ca. 1,20 ha – Schotterwege und -flächen ca. 0,90 ha – Gebäude ca. 0,50 ha – Wassergräben und Teiche ca. 0,15 ha – § 32-Biotope ca. 0,50 ha Geplant ist ein Golfplatz mit 18 Spielbahnen mit einer Gesamtlänge von ca. 6.050 m sowie ein Golfplatz mit 9 Spielbahnen mit einer Gesamtlänge von ca. 1.700 m. Die gesamte Anlage ist als Landschaftsgolfplatz geplant. Die reine Spielfläche einschließlich Übungsanlage beträgt ca. 30,00 ha, d.h. ca. 25,00 % der Fläche werden für Golfspielbahnen beansprucht. Das Clubhaus ist beim Batzenhof geplant. Dafür wird ein bestehendes Gebäude umgebaut oder neu erstellt. Es wurden mehrere Erschließungsvarianten untersucht, von denen drei im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen sind (dreistrahliges Zufahrtsweg- System): “Erschließung Ochsenstraße“, “Erschließung Hohenwettersbach“ und “Erschließung Thomashof“. Die notwendigen Parkplätze (160 Stück) werden im Bereich des Batzenhofes in der Nähe des künftigen Clubhauses angelegt. 2. Wirkfaktoren des Projekts 2.1 Allgemein Durch das Golfplatzvorhaben können mögliche Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild auftreten. Diese Projektwirkungen, unterteilt nach folgenden Wirkungsgruppen, müssen zur Bestimmung und Bewertung der Beeinträchtigungen ermittelt und dargestellt werden: – Anlagebedingt – Baubedingt – Betriebsbedingt Seite 30 von 79 2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren – Flächenbeanspruchung (Versiegelung) durch Straßen/Zufahrt, Gebäude etc. – Flächenumwandlung durch Nutzungsänderung und Modifikation der Vegetationsstrukturen von Nebenflächen (ausgenommen Versiegelung) – Barrierewirkung/Zerschneidung mit einer Durchtrennung von funktionalen Zusammenhängen (zum Beispiel Fauna, Kaltluftströme) und den zugehörigen Sekundärwirkungen – Visuelle Wirkungen durch Veränderung der Oberflächengestalt (zum Beispiel Abgrabungen, Aufschüttungen) sowie Beeinträchtigung gewohnter Sichtbeziehungen 2.3 Baubedingte Wirkfaktoren – Bodenverdichtung durch Baustelleneinrichtung, Baustraße, Baubetrieb, Baufahrbetrieb oder Lagerflächen für anfallende Überschussmassen sowie Veränderung der Nutzung und der Vegetationsstrukturen ohne Versiegelung (Flächenumwandlung) – Schadstoffemissionen (Abgase) und Lärm durch Baustellenverkehr sowie Unfallgefahr (zum Beispiel Versickerung von Gefahrenstoffen für Grundwasser) – Visuelle Wirkungen während der Bauphase 2.4 Betriebsbedingte Wirkfaktoren – Direkte Störung durch Unfälle, Erschütterung etc. – Optische Störung durch Bewegung, Licht sowie Störung durch Lärm – Störung durch Erholungsnutzung – Schadstoffemissionen (zum Beispiel Luftschadstoffe, Gefahrenstoffe für Grundwasser, Schadstoffe durch Streusalz etc.) – Flächenumwandlung auf Grund von Verdichtung durch Nutzung nicht versiegelter Grundstücksflächen als Lager- oder Parkplätze – Entnahme von Grundwasser 3. Untersuchungsrahmen 3.1 Inhaltliche und räumliche Abgrenzung 3.1.1 Allgemeine Methodik Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Erstellung eines Umweltberichts in Zusammenhang mit der geplanten Golfanlage Batzenhof in Karlsruhe. Im Rahmen der Bebauungsplanung sind gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung auf der Grundlage des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem sogenannten Umweltbericht darzulegen und in die Abwägung einzustellen. Der Umweltbericht soll – eine frühzeitige Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens vornehmen, – die Öffentlichkeit über die Folgen informieren, – die Unterlagen der Trägerbeteiligung ergänzen und – die Entscheidungsgrundlage des Kommunalparlaments erweitern. Seite 31 von 79 Im Rahmen des Umweltberichts sind Vorschläge für Vermeidungs- bzw. Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erbringen. Hierbei sind Maßnahmen zur Ver- minderung des Eingriffs in der Planung und bei der Entwurfsbearbeitung berücksichtigt. 3.1.2 Lage Das für die Golfanlage vorgesehene Gelände liegt südöstlich von Karlsruhe (auf Gemarkung der Stadt) in einem vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebiet. Es ist im Norden und Süden von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im Osten begrenzt die Kreisstraße (K 9654) und im Westen die Bundesautobahn (A 8) das Gebiet. Angrenzend im Nordwesten und Nordosten liegen die Stadtteile Hohenwettersbach und Thomashof. Der Stadtteil Stupferich liegt im Südosten in einer Entfernung von ca. 400 m. Eine direkte Berührung mit der Ortslage Stupferich besteht nicht. Die nachfolgende Karte ist im Maßstab 1 : 50000. Der rote Kreis kennzeichnet die Lage des Planungsgebietes. Seite 32 von 79 3.2 Angewandte Untersuchungsmethoden 3.2.1 Leitbilder und Zielsysteme Die Leitbilder und Zielsysteme sind abgeleitet aus gesetzlichen Vorgaben sowie übergeordneten Programmen: – Landesentwicklungsplan BW 2002 (LEP) – Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 – Landschaftsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010 – Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010 – § 1 Naturschutzgesetz (einschließlich Zielvorstellungen) mit Ergänzung des Wasserschutz- und Bodenschutzgesetzes Das Planungsgebiet ist im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 als Bereich mit ausgeräumten Fluren ausgewiesen. Hier sollen Biotope in einem angemessenen Flächenanteil neu angelegt werden. Bei der Umsetzung der Golfplatzplanung wird dieser Vorgabe ausreichend Rechnung getragen. Des Weiteren ist im Regionalplan der Untersuchungsraum fast zur Gänze mit einem regionalen Grünzug durchzogen. Die Ausweisung regionaler Grünzüge dient dem Ziel, größere, zusammenhängende Teile der freien Landschaft zur Sicherung ihrer ökologischen und sonstigen Freiraumfunktionen zu schützen. Dieses Ziel und die Golfplatzplanung stehen nicht im Widerspruch zueinander. Ein kleinerer Teil im Westen ist im Regionalplan als Grünzäsur festgelegt. Grünzäsuren verbinden die Freiräume zu beiden Seiten der Entwicklungsachsen und anderer dicht aufeinander folgender Siedlungsgebiete miteinander. Entwicklungsziele für den Bereich “Hohenwettersbach/Grünwettersbach“ sind Immissionsschutz (Verkehr), gute Böden und Produktionsfläche für Aussiedler. Diese sollen im Rahmen der Bauleitplanung zu Grunde gelegt werden. Das gesamte Planungsgebiet liegt außerdem im schutzbedürftigen Bereich für die Erholung (Regionalplan). Es wird von mehreren Rad- und Wanderwegen durchzogen, welche auch in Zukunft öffentlich genutzt werden können. Im Landschaftsplan 2010 ist der Großteil des Planungsgebietes als Defizitbereich des Biotopschutzes (intensiv genutzte Landschaftsbereiche mit geringer Strukturdichte) ausgewiesen. Lediglich die Grünfläche westlich des Batzenhofes ist ein Landschaftsbereich mit mittlerer Naturschutzfunktion. Die Golfanlage wird im südlichen Teil (Nähe Bundesautobahn A 8) vom Landschaftsschutzgebiet “Stupfericher Wald – Schönberg“ berührt. Der Schutzzweck sind die Erhaltung naturnaher Wälder, die Sicherung extensiv genutzter Streuobstwiesen im Biotopverbund mit Feldhecken und Waldrandbereichen sowie der Schutz von Feldflur und Wiesenvegetation. Ein Widerspruch der Planung zum Schutzzweck besteht nicht. Außer einer Feldhecke (Rippertäcker) im Osten des Planungsgebietes befinden sich noch zwei weitere, gesetzlich geschützte Biotope (Feldgehölze und Feldhecke, Autobahnunterführung Lindenstr./Dreispitz) im Südwesten des Golfgeländes. Die als § 32-Biotope geschützten Feldhecken und Feldgehölze am Rande des Gebietes sind von der Planung nicht betroffen. Die Streuobstbestände südlich des Batzenhofes sind von der Biotopkartierung Baden- Württemberg erfasst. Auch wenn diese Biotope nicht gesetzlich geschützt sind, ist der ökologische Wert (Stufe 3, Biotopwert gut) hieraus ersichtlich. Seite 33 von 79 Zielkonzept des Landschaftsplanes: – Sicherung/Wiederherstellung des naturräumlichen Zusammenhangs – Suchraum für Kompensationsflächen mit besonderer Eignung zur Durchführung von Ersatzmaßnahmen – Aufwertung der Flur durch Extensivierung der Ackernutzung, Anlage von Gras-/ Krautsäumen, Ergänzungspflanzungen in Streuobstwiesen bzw. Neuanlage oder Pflanzung von Feldgehölzen, Heckenstreifen und Baumreihen – Überwiegend grünstrukturarme Ackerflur – Entwicklung naturnaher, gliedernder Landschaftselemente (Landschaftspflegerische Zielkonzeption). Den genannten Zielen wird mit der vorliegenden Planung in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Außer am Ortsrand von Stupferich (Wohnbebauung, Kleingartenanlage) sind im rechts- kräftigen Flächennutzungsplan 2010 keine weiteren Baugebiete ausgewiesen. Der konkrete Standort steht nicht im Konflikt mit Siedlungserweiterungsmöglichkeiten der Ortsteile Hohenwettersbach und Stupferich, die für eine Siedlungsentwicklung laut Regionalplan oder Flächennutzungsplan vorgesehen wären. Die vorliegende Planung schließt an die bestehende Ortslage von Hohenwettersbach und die Bundesautobahn A 8 an, wodurch eine Zersiedlung der Landschaft vermieden wird. Im Flächennutzungsplan (Einzeländerung des Flächennutzungsplanes FNP 2010) ist das Plangebiet als Grünfläche (Sport – Golf)/Grünfläche Sonderbaufläche (Sport) dargestellt. 3.2.2 Raumordnungsverfahren Ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde im März 2006 eingereicht und im August 2007 mit einer positiven raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen. In erster Linie wurde hierbei die Eignung dieses Standorts überprüft. Prüfgegenstand waren die Ziele und die Grundsätze der Raumordnung. 3.2.3 Prüfmethodik Der landespflegerische Fachbeitrag wurde unter Berücksichtigung von geltendem Recht, übergeordneten Programmen, vorhandenen Karten bzw. Grunddaten und aktuellen Kartierungen des Planungsbüros Weishaupt erstellt. Folgende weitere Unterlagen liegen dem Umweltbericht zugrunde: – Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zur geplanten Golfanlage Batzenhof (Detzel & Matthäus 31.10.2012) – Hydrogeologische Stellungnahme (Regierungspräsidium Freiburg 08.06.2006) 3.2.4 Festsetzungen Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden Maßnahmen festgelegt mit dem Ziel, die Belange von Naturschutz, Umweltvorsorge, Erholung und Landschaftsbild nachhaltig zu gewährleisten. Die erforderlichen Maßnahmen werden im Textteil und Lageplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erläutert und begründet sowie als rechtliche Festsetzungen übernommen. Seite 34 von 79 3.2.5 Schwierigkeiten Bei der Zusammenstellung der Angaben sind Schwierigkeiten hinsichtlich der Grundwasserentnahme aufgetreten. Insgesamt wurden zwei Erkundungsbohrungen (2009 und 2012) durchgeführt. Erst die zweite Erkundungsbohrung erbrachte den erwünschten Erfolg. Ein Pumpversuch über 46 Stunden erbrachte Fördermengen zwischen 12 und 15 cbm/Std. 4. Umwelt und ihre Bestandteile 4.1 Mensch Die Bestandskriterien beim Schutzgut Mensch beziehen sich auf die angrenzenden Siedlungsbereiche und dessen Umfeld, welches für die Naherholungsnutzung im Wohnumfeld von Bedeutung ist. Die Erholungsnutzung wird durch den Erlebniswert des Landschaftsraumes und im Besonderen durch das vorhandene Wegenetz bestimmt. Das Stadtzentrum Karlsruhe liegt ca. 8 km Luftlinie von der geplanten Golfanlage entfernt. Die am Nächsten liegenden Siedlungsbereiche sind die Ortsteile Hohenwettersbach, unmittelbar an das Golfgelände angrenzend, sowie Thomashof, ca. 250 m, und Stupferich, ca. 400 m Luftlinie vom Golfgelände entfernt. Das Gebiet zwischen den Ortsteilen stellt für die Bevölkerung eine wichtige Erholungs- funktion dar (naturbezogene Erholung). Es ist mit mehreren attraktiven Rad- und Wanderwegen durchzogen. Im Regionalplan ist das Gebiet als schutzbedürftiger Bereich für die Erholung ausgewiesen. 4.2 Tiere und Pflanzen Nach dem Natura 2000 Konsultationsverfahren enthält das Untersuchungsgebiet keine Natura 2000 Gebiete. Nordöstlich des Thomashofes ist laut Landschaftsplan ein Fauna- Flora-Habitat-Gebiet (FFH) gemeldet. Eine hohe Trennwirkung – Immissions- und Lärmbelastung – geht von der Bundesautobahn A 8 aus (vergleiche Landschaftsplan 2010). Die Ermittlung des Bestandes erfolgte durch die “Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus“. Nachfolgend (in Kursivschrift) Auszug aus der “Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Golfanlage Batzenhof“ 31.10.2012. Bestandsbeschreibung Pflanzen Der überwiegende Teil des Plangebietes besteht aus einer ausgeräumten Ackerlandschaft, welche durch Mais- (v. a. Speisemais) und Getreideanbau dominiert wird. Der Brennesselbewuchs der Ackersäume, das Fehlen von Kräutern in den Schlägen sowie die Erosionsrinnen auf den Feldern, insbesondere im Bereich des Folienanbaus des Maises, dokumentieren die intensive Bewirtschaftungsweise und die starke Eutrophierung. Die Ackerbegleitvegetation der Getreidefelder im Osten des Gebiets zeichnet sich durch Vorkommen der Dicken Trespe (Bromus grossus) aus. Weitere Offenlandstrukturen im Gebiet sind Mähwiesen und, im Umfeld des Seite 35 von 79 Batzenhofes, Pferdeweiden. Teilweise sind durch die intensive Beweidung und Überdüngung der Koppeln Geilstellen ausgebildet. Das Untersuchungsgebiet wird von temporär wasserführenden Gräben durchzogen. Im Randbereich des Grabens der sich im Anschluss an die westliche Koppel befindet, existiert ein Seggenried. Die Agrarlandschaft ist von verschiedenartigen Gehölzstrukturen mit überwiegend linienhaften Charakter durchsetzt. Im südlichen Bereich erstreckt sich orthogonal zum Ochsenweg eine etwa 100 m lange Feldhecke aus Weiden, Birnen, Kirschen, Äpfel und Holunder. In unmittelbarer Umgebung hierzu verläuft längs der entlang der A8 eine weitere Feldhecke mit Echter Kastanie und Ahornarten in der Baumschicht. Südwestlich des Batzenhofes quert der Batzenhofweg einen wasserführenden Graben der aufgrund des Sohl- und Uferwandverbaus als unnatürlich anzusprechen ist. Entlang diesem erstreckt sich ein Eichen- und Birkensaum. Zwischen Graben und Autobahn zieht sich ein etwa 35 m breites Feldgehölz. Das Artenspektrum ist mit Lärche, Eberesche, Birke, Eiche, Holunder, Buche und Erle als standortsuntypisch zu bezeichnen. Nördlich des Batzenhofwegs schließt sich an den Graben ein Gehölzbestand mit Vorkommen der invasiven Pflanze Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis). Entlang der Lindenstraße verläuft direkt an einer Unterführung der Autobahn eine nach § 32 NatSchG eingestufte Feldhecke. Viele der Gehölzsäume weisen Eutrophierungszeiger wie z. B. Brombeere, Brennnesseln und Wasserdost auf. Nördlich des Batzenhofes befinden sich eine Obstplantage mit niederstämmigen Apfelbäumen und einer dichten, blütenarmen Krautschicht sowie eine Allee aus alten Pappeln und jungen Linden. Auf den als Pferdkoppeln genutzten Grünlandflächen westlich des Batzenhofes besteht ein überalterter und pflegebedürftiger Streuobstbestand. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen die höhlenreichen Bäume eine wertvolle Struktur dar. Entlang der Ochsenstraße südlich des Batzenhofes existieren Obstbäume (Apfel, Walnuss u. a.) die teilweise erst wenige Jahre alt sind. Tiere Im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung im Jahr 2012 beschränkten sich die Erfassungen auf die europarechtlich geschützten Arten der Gruppen Vögel, Fledermäuse, Schmetterlinge und Reptilien. Eine aktuelle Bestandsbeschreibung der Arten die nicht europarechtlich geschützt sind kann nicht gegeben werden. Die Angaben zu Wildbienen und Tagfaltern basieren auf Kartierungen des Jahres 2008. Die Aviafuna des Plangebiets ist insgesamt als artenreich einzustufen und von einer Vielzahl unterschiedliche Strukturen nutzende Arten geprägt. Auf den weitläufigen Ackerflächen sowie auf den Wiesen und der Brachefläche im Osten finden sich geeignete Habitatbedingungen für bodenbrütende Offenlandarten wie Feldlerche und Schafstelze. Die brachliegenden Pferdekoppeln östlich des Batzenhofes bieten Lebensraum für das Braunkehlchen. Die Gehölzbestände werden von typischen Zweigbrütern wie Goldammer, Klappergrasmücke und Neuntöter besiedelt. Größere Feldgehölze werden darüber hinaus von Greifvögeln (Schwarzmilan und Mäusebussard) und anderen zweigbrütenden Arten der Halboffenlandschaft und des Waldes (z. B. Waldohreule, Sing- und Wacholderdrossel) als Bruthabitat genutzt. Besondere Bedeutung kommt den überalterten Streuobstbeständen sowie der Pappelallee zu. Sie bieten Quartiere für Höhlen-, Halbhöhlen- und Nischenbrüter wie beispielsweise Steinkauz, Feldsperling, Tannenmeise und Star. Die baulichen Anlagen des Batzenhofes dienen Gebäudebrütern (z. B. Haussperling und Rauchschwalbe) als Nistplatz. Insektenfressende Arten profitieren hier vom reichhaltigen Nahrungsangebot. Die Gilde der Stauden- und Röhrrichtbrüter wird durch den Sumpfrohrsänger Seite 36 von 79 repräsentiert, der in den feuchten und gebüschreichen Randbereichen des zentral im Untersuchungsgebiet gelegenen Feldgehölzes brütet. Im Bereich des Batzenhofes existieren Quartiere der Zwergfledermaus. Die als weitverbreitet anzusprechende Art kommt häufig im Siedlungsraum vor und bezieht üblicherweise Quartiere an Gebäuden. Der Nachweis beschränkt sich auf Tagesquartiere und Jagdhabitate, es ist jedoch wahrscheinlich, dass an den weiteren Gebäuden Winterquartiere und Wochenstuben zu finden sind. Das Jagdhabitat erstreckt sich über die bauliche Anlagen des Batzenhofes und die Pappelallee. An der Böschung südlich des Batzenhofes existiert eine Teilpopulation der Zauneidechse. Die Tiere nutzen das vorhandene Brombeergebüsch sowie kleine Aufschichtungen aus Reisig und trockener Vegetation als Versteckmöglichkeiten. Zur Eiablage wird das grabbare Bodensubstrat der Böschung genutzt. Die Zauneidechse überwintert im Boden – ausgehend von bestehenden Hohlräumen (verlassene Nagerbauten) graben sich die Tiere in das Erdreich der Böschung ein. Die Wildbienenfauna wird von anspruchslosen und weit verbreiteten Arten geprägt. Einzig die Art “Halictus scabiosae“ ist deutschlandweit als gefährdet eingestuft. Die Artenzusammensetzung bestätigt die Habitateinschätzung, eines für Wildbienen strukturarmen Geländes, mit wenig blütenreich Pflanzenvorkommen und nur begrenztem Nistplatzpotenzial im Totholz der Streuobstbestände. Insgesamt wird das Untersuchungsgebiet aus diesen Gründen als von geringer Bedeutung für die Wildbienenfauna eingestuft. Die im Frühjahr und Frühsommer fliegenden Schmetterlingsarten wurden nicht erfasst. Insgesamt wurden im Jahr 2008 zwölf Tagfalterarten nachgewiesen, darunter der große Feuerfalter. Letzterer konnte im Jahr 2012 trotz gezielter Suche nicht nachgewiesen werden. Die weiteren Arten sind Ubiquisten, die relativ geringe Ansprüche an ihr Habitat stellen. Sie profitieren von den eutrophierten Hochstaudenfluren, den Säumen der Maisäcker und Wälder sowie dem Bewuchs an den Gräben. Die anderen Arten besiedeln die Wiesen und Streuobstwiesen, sowie die grasbewachsenen Streifen zwischen den Äckern und in der Obstplantage. Das Vorkommen des Waldbrettspiels, dessen Raupen an Birken fressen, hebt die Bedeutung der Birkenallee hervor. Nach Bundesartenschutzverordnung unterliegt der Große Feuerfalter dem strengen Artenschutz und das Kleine Wiesenvögelchen dem besonderen. Alle anderen Arten sind nicht geschützt. 4.3 Geologie und Boden Im Planungsgebiet tritt zum Großteil Lehm, Löss und Lösslehm des Quartärs auf. Des Weiteren sind im Westen (Richtung Hohenwettersbach) Ablagerungen in den Talauen, ebenfalls des Quartärs, vorhanden. Auf einer kleineren Fläche (südöstlich des Batzenhofes) ist Unterer Muschelkalk des Trias gegeben. Die Bodentypen sind im Planungsgebiet vorwiegend Parabraunerde sowie vereinzelt Parabraunerde und Pseudogley-Parabraunerde. Parabraunerde hat ihren Ursprung im eiszeitlich aufgewehten Löss, der durch Verwitterung verlehmt ist. Bei den Böden handelt es sich um gute bis sehr gute Ackerböden, die gemäß der Flurbilanz der “Vorrangflur Stufe I“ zugehörig sind. Hierzu zählen nach dem Flurbilanz- Merkblatt des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden- Württemberg “landbauwürdige“ Flächen mit geringer Hangneigung (unter 12 %) und auch Flächen, die wegen ihrer Lage zum Betrieb oder ihrer besonderen Eignung für den Anbau von Intensivkulturen wie Reben, Obst, Hopfen, Spargel, Gemüse und Tabak für Seite 37 von 79 den ökonomischen Landbau und die Ernährungssicherung unverzichtbar und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung unbedingt vorzubehalten sind. Fremdnutzungen, zum Beispiel als Bauland, Verkehrsflächen u. a. m., müssen ausgeschlossen bleiben. Nach den Daten der Reichsbodenschätzung sind folgende, unterschiedliche Bodenarten vorhanden: – Grünland – Sandiger Lehm (L) – Acker – Sandiger Lehm aus Löss und Lösslehm (sL, Lö) – Acker – Lehm aus Verwitterung mit sehr geringem bis geringem Steinanteil (L, V) – Acker – Lehm aus Löss und Lösslehm (L, Lö) – Acker – Lehm aus Löss und Lösslehm/Verwitterung (L, LöV) – Acker – Schwerer Lehm aus Verwitterung (LT, V) Den größten Flächenanteil stellen hierbei die Lehmböden dar. Sandige Lehme und schwere Lehme sind in einem geringeren Anteil vorhanden. Der relativ hohe Tongehalt (30–44 %) des anstehenden Lehmbodens, der anhand der abschlämmbaren Teilchen (<10 μm) ermittelt wird, ist verbunden mit einem relativ hohen Feinporenanteil. Dies führt zu einer eingeschränkten Wasserdurchlässigkeit und Luftkapazität, wodurch die Ertragsfähigkeit der anstehenden Böden vermindert wird, obwohl sie im Allgemeinen über eine ausreichende Basen- und Nährstoffkapazität verfügen. Wahrscheinliche (stoffliche) Vorbelastungen des Bodens beruhen im Planungsgebiet im Wesentlichen auf Schadstoffeinträgen durch den Straßenverkehr und die landwirtschaftliche Nutzung. Über die tatsächliche Belastung im Planungsgebiet liegen keine Angaben vor. Die Wertigkeit und ökologische Bedeutung der Böden wird sowohl durch die geologischen Gegebenheiten als auch durch die hydrologischen, lokalklimatischen Verhältnisse und die Nutzung bestimmt. Böden sind Teil des Naturhaushaltes und können auf Grund ihrer Beschaffenheit die ökologischen Funktionen als Naturkörper nach § 1 Bodenschutzgesetz (BodSchG) von Baden-Württemberg erfüllen: A. Lebensraum für Bodenorganismen B. Standort für die natürliche Vegetation C. Standort für Kulturpflanzen D. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf E. Filter und Puffer für Schadstoffe F. Landschaftsgeschichtliche Urkunde Die Leistungsfähigkeit eines Bodens ist dabei sein Vermögen, mit dem er diese Funktionen erfüllen kann. A. Lebensraum für Bodenorganismen Die Leistungsfähigkeit von Böden als Lebensraum für Bodenorganismen wie z. B. Mikroorganismen, Würmer, Käfer und Kleinsauger orientiert sich am Artenspektrum (Erhalt der natürlichen Vielfalt), dem flächenhaften Vorkommen (Seltenheit/Häufigkeit) von Lebensräumen für unterschiedliche Biozönosen und der Ursprünglichkeit der Lebensräume (Grad der Hemerobie). Hierbei müssen die Regenerationsfähigkeit und Veränderungen der standortspezifischen Abbauleistung berücksichtigt werden. Die Datenlage für eine Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden als Lebensraum für Bodenorganismen ist derzeit nicht hinreichend, sodass sie hier auch nicht bewertet wird. Seite 38 von 79 B. Standort für die natürliche Vegetation Die Leistungsfähigkeit von Böden als Standort für die natürliche Vegetation in vielfältigen Pflanzengesellschaften ist insbesondere durch die Ausprägung der Standorteigenschaften bestimmt. Veränderungen der Standortseigenschaften bewirken Änderungen in den Artenanteilen oder sogar in der Artenzusammensetzung. Mit hoher Leistungsfähigkeit bewertet sind Böden, die aus landwirtschaftlicher Sicht eine extreme Ausprägung von Standorteigenschaften aufweisen, da sie Lebensraum für seltene und damit besonders schutzwürdige Pflanzengesellschaften bieten. Diese Böden sind in der Reichsbodenschätzung mit niederen Acker- und Grünlandzahlen bewertet. Da der Großteil der Böden im Planungsgebiet mit relativ hohen Acker- oder Grünlandzahlen (36–78) bewertet sind, weisen sie keine extremen Standorteigenschaften auf. Sie sind deshalb nicht als potenzielle Standorte für seltene Pflanzen anzusprechen und folglich hier mit mittlerer bis sehr geringer Leistungsfähigkeit einzustufen. C. Standort für Kulturpflanzen Als Standort für Kulturpflanzen (Nahrungspflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Gemüse/ Futterpflanzen wie Gras, Klee, Rüben/Rohstoffe wie Holz und Faserpflanzen, z. B. Flachs und Hanf) ist die Leistungsfähigkeit eines Bodens durch die natürliche Ertragsfähigkeit bestimmt. Sie wird durch die Acker- und Grünlandzahlen der Reichsbodenschätzung ausgedrückt Aus landwirtschaftlicher Sicht beste Böden (hohe Ertragsfähigkeit) werden hier mit der Wertzahl 100 (hohe Leistungsfähigkeit) bewertet. Die Standorteignung für Sonderkulturen, die spezifische Ansprüche an Klima, Exposition oder Böden stellen, sowie die Standortgunst auf Grund der Verfügbarkeit von Beregnungswasser werden bei der Bodenschätzung im Allgemeinen nicht berücksichtigt. Auf Grund der Einstufung der meisten Böden des Planungsgebietes mit den Acker- oder Grünlandzahlen 36 bis 78 ergibt sich, dass diese breit gefächert als ungünstige, mittelmäßige und günstige Standorte für Kulturpflanzen anzusehen sind. Die anstehenden Böden weisen demnach eine geringe bis hohe Eignung hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit als Standort für Kulturpflanzen auf. D. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserspeicher, Abflussverzögerung, Grundwasserneubildung) ist durch das Aufnahmevermögen (mögliches Infiltrationsvermögen) von Niederschlag und die Abflussverzögerung bzw. -verminderung (mögliche Speicherleistung) bestimmt. Die Böden sind mit Hilfe des Klassenzeichens der Reichsbodenschätzung einzustufen. Die Leistungsfähigkeit der anstehenden Böden als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist nach ihrer Beschaffenheit gering bis sehr hoch zu bewerten. E. Filter und Puffer für Schadstoffe Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Filter und Puffer für anorganische und organische Schadstoffe ist durch die Mobilität der Schadstoffe im Boden bestimmt. Diese ist wiederum von der Bodenbeschaffenheit und vom pH-Wert abhängig. Filter- und Pufferwirkung bedeutet, dass die Schadstoffe im Boden an das Substrat gebunden und zum Teil durch Bakterien und Pilze abgebaut werden. Dadurch gelangen sie nicht in Nahrung, Futter, Wasser oder Luft. Seite 39 von 79 Für die Bewertung der Böden wurde der so genannte Ziel-pH-Wert für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Baden-Württemberg als Schätzgröße angenommen, da konkrete Daten nicht vorliegen. Damit können die anstehenden Böden ihre Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe mit einer im Durchschnitt geringen bis hohen Leistungsfähigkeit erfüllen. F. Landschaftsgeschichtliche Urkunde Die Böden des Planungsgebietes weisen keine natur- oder kulturgeschichtlichen Elemente (naturgeschichtliche geologisch-bodenkundliche Besonderheiten, kulturgeschichtliche Zeugnisse spezielle Bewirtschaftungsformen und Bodendenkmäler wie z. B. Siedlungsreste) auf und haben somit keine Bedeutung in ihrer Funktion als landschaftsgeschichtliche Urkunde . Seite 40 von 79 Zusammenfassung (B. bis F.) Zusammenfassend stellen die Böden des Planungsgebietes wenig bedeutende Standorte bis hin zu Standorten mit sehr hoher Bedeutung für die Landwirtschaft und den Bodenschutz dar (siehe nachfolgende Tabellen). Hierbei entspricht die Bewertungsklasse 1 einer sehr geringen und die Bewertungsklasse 5 einer sehr hohen Leistungsfähigkeit des Bodens zur Erfüllung der jeweiligen Bodenfunktion. Funktion Bewertungsklasse Ökologische Funktion GRÜNLAND Sandige Lehme ACKER Sandige Lehme aus Löss und Lösslehm ACKER Lehme aus Verwitterung mit sehr geringem bis geringem Steinanteil B. 1-2 1-2 2-3 C. 3-4 3-4 2-3 D. 4-5 3-4 2 E. 4 4 2-3 F. 1 1 1 Zusammen- fassung (Bedeutung für die Landwirt- schaft und den Boden- schutz) Standorte sehr hoher Bedeutung bis Standorte hoher Bedeutung Standorte hoher Bedeutung bis Standorte bedeutend Standorte bedeutend bis Standorte wenig bedeutend Seite 41 von 79 Funktion Bewertungsklasse Ökologische Funktion ACKER Lehme aus Löss und Lösslehm ACKER Lehme aus Löss und Lösslehm/ Verwitterung ACKER Schwere Lehme aus Verwitterung B. 1-3 1-3 3 C. 2-4 2-4 2 D. 2-3 2-3 2 E. 3-4 2-4 4 F. 1 1 1 Zusammen- fassung (Bedeutung für die Landwirt- schaft und den Boden- schutz) Standorte hoher Bedeutung bis Standorte bedeutend Standorte bedeutend Standorte bedeutend 4.4 Wasser Grundwasser Bezüglich des Grundwassers sind für das Planungsgebiet keine Aussagen im Landschaftsplan getroffen. Wichtige Grundwasservorkommen in der Region liegen in der Rheinebene. Hydrogeologische Karten für diesen Raum wurden laut Auskunft des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg nicht erstellt. Seite 42 von 79 Die Ergiebigkeit des vorhandenen Grundwasserleiters wurde 2012 mittels einer Erkundungsbohrung auf Gemarkung Hohenwettersbach (Flurstück 98229) festgestellt. Im Planungsgebiet liegen weder ein Wasserschutz- noch ein Überschwemmungsgebiet. Oberflächenwasser Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich ein Fließgewässer (Tiefentalgraben) und mehrere Wassergräben, die zumindest zeitweise Wasser führen. Über die Güteklasse und den morphologischen Zustand des Fließgewässers sind im Landschaftsplan keine Angaben enthalten. An der K 9653 (Ortseingang Stupferich) und am Ortsrand von Hohenwettersbach befindet sich außerhalb des Planungsgebietes jeweils ein Regenrückhaltebecken. 4.5 Klima und Luft Das Planungsgebiet liegt in einem Klimatop der Bergzone mittlerer Höhenlage und ist Teil eines großräumigen Kaltluft-/Frischluftsammelgebietes. Die mittlere Lufttemperatur (Jahr) beträgt 11,1 °C. Mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 2,5 bis 3 m/s folgt die Windrichtung überwiegend der großräumigen Strömung (Südwest, weniger häufig Nordost). Im Durchschnitt fallen 658,8 mm Niederschlag pro Jahr. Mit seiner Höhenlage zwischen 225 und 260 m ü. NN liegt das Gebiet im Bereich des gemäßigten Klimas von Mitteleuropa. Das Sommerklima ist vergleichsweise häufig trocken-warm, in den Niederungen mitunter aber auch schwül. Die Winter sind überwiegend mild. Entlang der Bundesautobahn A 8 besteht eine hohe Belastung der Luft durch Abgase. Die Auswirkungen der Schadstoffbelastungen reichen weit in das Planungsgebiet hinein. 4.6 Landschaft Naturräumlich zählt das Planungsgebiet zum westlichen Pfinzgau. Die potenzielle natürliche Vegetation im Planungsgebiet sind mäßig artenreiche bis artenarme Buchenwälder auf Löss und Lösslehm über Buntsandstein. Als “potenzielle natürliche Vegetation“ wird diejenige Pflanzengesellschaft bezeichnet, die sich unter den heutigen Klimabedingungen auf einem bestimmten Standort bei gedachtem Aufhören der Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, als Endstadium der Entwicklung einstellen würde. Der Landschaftsraum ist geprägt durch eine intensive Agrarnutzung. Im Landschaftsplan ist der Großteil des Untersuchungsraumes als Defizitbereich des Biotopschutzes (intensiv genutzte Landschaftsbereiche mit geringer Strukturdichte) ausgewiesen. Lediglich die Grünfläche westlich des Batzenhofes ist ein Landschafts- bereich mit mittlerer Naturschutzfunktion. Der Regionalplan charakterisiert das Gebiet vorwiegend als Bereich mit ausgeräumten Fluren. Im Süden wird das Planungsgebiet von der Grenze des Landschaftsschutzgebietes “Stupfericher Wald – Schönberg“ berührt. Die Fläche liegt nahe der Bundesautobahn A 8 und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Erholungsfaktor wird durch die angrenzende Bundesautobahn A 8 stark eingeschränkt (Landschaftszerschneidung, Lärmbelästigung, visuelle Störung). Seite 43 von 79 4.7 Kultur- und Sachgüter Kulturdenkmale Auf dem geplanten Golfgelände befinden sich außer den Gebäuden des Batzenhofes und der Villa Maffei keine weiteren Gebäude. Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) sind die Gebäude 33-37 des Batzenhofes. Siedlungs- oder Gebäudereste im Gelände sind nicht bekannt. Kulturlandschaft Die weitgehend ausgeräumte Landschaft ist Zeugnis einer historischen Landnutzungsform. Außer der Ochsenstraße im Norden (Feldweg von Durlach zum Batzenhof) und den beiden Wegeverbindungen vom Thomashof bzw. von Hohenwettersbach zum Batzenhof sind keine weiteren historischen Wegeverbindungen bekannt. 4.8 Wechselwirkungen (Kapitel 4.1 bis 4.7) Aus der Beschreibung der projektbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbereiche geht bereits hervor, dass direkte Beeinflussungen eines Landschaftsfaktors indirekte Beeinflussungen anderer Landschaftsfaktoren zur Folge haben können. Erhebliche, indirekte Auswirkungen sind auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes nicht zu erwarten. Im Folgenden werden die im Hinblick auf einzelne Umweltbereiche zu erwartenden Wechselwirkungen exemplarisch beschrieben. – Die direkte Beeinträchtigung der Pflanzenwelt des Untersuchungsgebietes durch das Entfernen von vorhandenen Pflanzenbeständen (Acker, Grünland) bewirkt eine indirekte Beeinträchtigung der auf diese Pflanzenbestände angewiesenen Tierwelt. – Die Verdichtung von Boden im Zuge von Erdbauarbeiten beeinflusst die Lebens- bedingungen für Bodenorganismen, indem Wasser- und Lufthaushalt des Bodens verändert werden. – Die Beeinträchtigung bestimmter Tierarten (Vögel, Kleinsäuger) durch die von den Menschen ausgehende Beunruhigung von Flächen wirkt sich auf weitere Tierarten aus, welche Bestandteil der gleichen Nahrungskette sind. – Abtrag und Auftrag von Boden im Rahmen von Geländemodellierungen verändern die Standortbedingungen für die spontane oder angepflanzte Vegetation in den betroffenen Bereichen. 5. Umweltauswirkungen des Projekts und deren Bewertung (unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen) 5.1 Mensch Für das Schutzgut “Mensch“ können folgende Beeinträchtigungen entstehen: – Einschränkungen des Naturerlebnisses – Vorübergehende Beeinträchtigung des Erholungssuchenden durch Baumaschinen während der Bauzeit – Einschränkung der freien Betretung des Landschaftsraumes – Lärmbelastung durch Zunahme des Kfz-Verkehrs – Lichtemission zu- und abfahrender Kraftfahrzeuge Seite 44 von 79 Zum Schutz der Spaziergänger/Wanderer erfolgt eingriffsmindernd die Ausweisung von Abstandsflächen zwischen Spielbahnen und Wegen. Grundlage für die Abstandsflächenplanung ist das Gutachten “Zu Sicherheitsaspekten in Bezug auf die öffentlichen Wege im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Golfanlage Batzenhof Karlsruhe-Hohenwettersbach“ von Dipl. Ing. Rainer Martin vom 12.12.2009: – Ausweisung von Spazier- und Radwegen – Dichte Abpflanzung der Parkbuchten mit Bäumen und Sträuchern zur Verminderung der Lichtemission Während Grünlandflächen für den Spaziergänger und Wanderer in den Zeiträumen nach der Mahd zugänglich sind, können Ackerflächen auf Grund der Bewirtschaftung nicht betreten werden (§ 37 NatSchG). Diese Einschränkung betrifft auch die Spielbahnen der geplanten Golfanlage in der Zeit zwischen Mai und Oktober. Sämtliche Wander- und Radwege hingegen sind für den Benutzer weiterhin ungehindert betretbar. Wirtschafts- feldwege werden aufgelöst. Einschränkungen und Gefährdungen sind als gering einzustufen. Die vorhabensbedingten verkehrlichen Auswirkungen des Golfprojekts sind insgesamt noch als verträglich einzustufen (Zunahmeprognose bis zu 470 Kfz/Tag). 5.2 Tiere und Pflanzen Die Golfanlage Batzenhof wird auf einer Fläche von 127,20 ha geplant. Ungefähr 1/3 dieser Fläche wird intensiv gepflegt und ist dem Spielbetrieb vorbehalten. 2/3 davon, die sogenannten Roughs, werden extensiv gepflegt und nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten gestaltet. Das heißt, dass für eine landschaftlich sinnvolle und landschaftsästhetische Einbindung des Platzes die Spielbahnen dementsprechend weit auseinander gezogen und dadurch große zusammenhängende Freiflächen geschaffen wurden. Diese Freiflächen (Roughs) können als Rückzugsbereiche für die Fauna fungieren. Je größer ein Rough ist, desto besser ist es als Rückzugsgebiet geeignet. Durch den hohen Flächenanteil der Roughs und durch die Ruhezeiten des Spielbe- triebes ist eine Querung der Golfanlage für Wirbeltiere gewährleistet. Auch eine Querung für wirbellose Tiere ist in der extensiv genutzten Krautschicht jederzeit möglich. Grundlage für erforderliche Maßnahmen ist die “Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus 31.10.2012). Da gleichzeitig auf der gesamten Golfanlage (127,20 ha) nur 108 Golfer (72 auf der 18-Loch-Anlage und 36 auf der 9-Loch-Anlage) gleichzeitig spielen können, ist die Beeinträchtigung durch Lärm als unerheblich einzustufen. Dies betrifft auch den erforderlichen Pflegebetrieb. Die Auswirkungen sind mit dem Betrieb einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung vergleichbar. Verbleibende, erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch der ankommende und abgehende Kfz-Verkehr sowie der Betrieb im Bereich des Clubhauses. Seite 45 von 79 5.3 Geologie und Boden Für das Schutzgut “Boden“ können folgende Beeinträchtigungen entstehen: – Bodenabtrag und -auftrag – Bodenerosion und -verdichtung während der Bauphase – Bodenversiegelung sowie Flächenumwandlung – Schadstoffakkumulation durch den Betrieb der Golfanlage Für den Spielbetrieb auf der Golfanlage sind, in Golfregeln und Wettspielbedingungen, festgelegte Spielelemente (Grüns, Abschläge, Hindernisse) erforderlich. Die Baukörper dieser Spielelemente werden ausschließlich durch Erdmodellierungen erstellt. Durch die notwendigen Erdmodellierungen (Abtrag/Auftrag) erfolgt ein Eingriff in das Schutzgut “Boden“. Bei den Eingriffen handelt es sich um punktuelle Maßnahmen (Grüns, Abschläge, Sandbunker, Teiche, Zufahrt, Parkplätze und zum Teil Spielbahnen). Für Grüns und Abschläge werden ebene bis schwach geneigte Flächen hergestellt; für Sandbunker, Teiche und Flut- und Versickerungsmulden Bodenvertiefungen. Sämtliche Erdbaumaßnahmen werden durch Massenausgleich im Gelände (Abtrag = Auftrag) hergestellt. Der Oberboden wird dabei abgetragen, seitlich gelagert und nach Beendigung der Modellierungsarbeiten wieder aufgetragen. Die unterschiedlichen Bodenarten (laut Reichbodenschätzung) bleiben getrennt und werden beim Bau der Anlage nicht vermischt. Nach Ablauf der Pachtzeit (in der Regel 30 Jahre) kann, im Bedarfsfall, der Urzustand (Ackerland) wieder hergestellt werden, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften einer Rekultivierung nicht entgegenstehen. Eine Gefährdung, die von stofflichen Belastungen auf den Boden und seine physikalischen und chemischen Eigenschaften ausgehen könnte, wird für das geplante Vorhaben als untergeordnet eingeschätzt, sofern die Düngung der Spielbahnen sich nach dem Bedarf des Grünaufwuchses richtet und rechtzeitig vor Vegetationsende eingestellt wird. Nach einer Anlaufzeit ist eine weitere N-Düngung voraussichtlich nicht mehr oder nur in sehr geringen Mengen nötig, da der Aufwuchs auf den Spielbahnen verbleibt. Im Bereich der Rauheflächen (Roughs) wird auf Düngemittelgaben komplett verzichtet. Die Düngemittelgaben im Bereich der intensiv genutzten Grüns und Abschläge (ca. 2,20 ha von 127,20 ha) sind im Allgemeinen wesentlich höher als auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wird jedoch die Gesamtfläche betrachtet, so ist z. B. der Einsatz von N-Dünger pro Hektar auf einer Golfanlage mehr als um die Hälfte geringer als auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auf Grüns und Abschlägen (ca. 1,80 % der Gesamtfläche) kann bei einem Befall mit Schädlingen auch der Einsatz von Fungiziden oder Herbiziden erforderlich werden. Eine Gefährdung des Grundwassers durch den Eintrag von Dünge- und Pflanzen- schutzmitteln ist jedoch zum einen von der Art und Mächtigkeit der das Grundwasser schützenden Bodenschichten, zum anderen von der eingesetzten Menge an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln abhängig. Die Auswaschung von Nitrat in das Grundwasser ist insbesondere bei Verwendung von Langzeitdüngern sehr gering. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Rasenflächen ist gesetzlich geregelt. Er bedarf in Baden-Württemberg einer Ausnahmegenehmigung. Seite 46 von 79 Zur Minimierung des Eingriffs werden folgende Maßnahmen ergriffen: – Vermeidung/Minimierung von Erosion und Bodenverdichtung durch Abschieben von Oberboden im Bereich der Baumaßnahmen und vorübergehendes Lagern auf Mieten. – Festlegung von Baustraßen, um das Ausmaß der Bodenverdichtung möglichst gering zu halten. – Anpassung der Spielelemente (Grüns, Abschläge, Sandbunker, Teiche und z. T. Spielbahnen) an das Relief- dadurch Reduzierung der Erdmodellierungen auf ein Minimum, wobei abgetragener Boden an anderer Stelle wieder aufgetragen wird, ohne dass ein Erdmassenüberschuss entsteht. – Verhinderung der Schadstoffakkumulation (Düngung und Einsatz von Pflanzen- schutzmitteln) durch Ableitung und Klärung des Dränagewassers (aus Grüns und Abschlägen) mittels Flut- und Versickerungsmulden. Unvermeidbare, baubedingte Beeinträchtigungen wie Bodenerosion und -verdichtung können nach Durchführung eingriffsmindernder Maßnahmen nicht mehr als nachhaltig wirksam bezeichnet werden. Die allgemeinen Effekte durch die Umwandlung der Flächen von landwirtschaftlicher Nutzung in eine Golfanlage bringen bezüglich der Bodenfunktionen ebenfalls keine erheblichen und nachteiligen Beeinträchtigungen. Es ist sogar davon auszugehen, dass eine gewisse Regenerierung des Bodenlebens unter Dauergrünland stattfinden wird. Die Bilanz kann damit als ausgeglichen gelten. Der Eingriff durch Bodenversiegelung (u. a. Verlust offener Bodenfläche durch Parkplatz, Abschlaghütte und Schutzhütten) stellt jedoch eine verbleibende Beeinträchtigung dar und bedarf eines Ausgleichs. 5.4 Wasser Für das Schutzgut “Wasser“ können folgende Beeinträchtigungen entstehen: – Schadstoffeintrag in das Grundwasser – Schadstoffeintrag in das Oberflächenwasser – Verminderung des Retentionsvermögens – Einschränkung des Grundwasserneubildungsvermögens – Höhere Abwassermengen – Grundwasserabsenkung durch Entnahme von Grundwasser Zur Bewässerung ist eine Grundwasserentnahme vorgesehen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Wasserbedarf auf jeden Fall durch Wasser aus dem Leitungsnetz (Trinkwasser) gedeckt werden. Die zur Beregnung benötigte Wassermenge wird in einem gesonderten Wasserrechtsverfahren beantragt. Umweltauswirkungen einer Grundwasserentnahme können nur geschätzt werden. Bei einer Entnahmetiefe von mindestens 70 m sind jedoch keine Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt und andere Schutzgüter zu erwarten. Dasselbe gilt analog für die Entnahme von Trinkwasser. Zur Feststellung der Grundwasserverhältnisse und zur Bemessung der für die Brauchwasserförderung benötigten Brunnen wurden von der Bohrgesellschaft Gungl aus Renningen eine Erkundungsbohrung sowie ein Kurzpumpversuch durchgeführt. Das Bohrloch befindet sich im Nahbereich des Batzenhofes, ungefähr bei den Gauß- Krüger-Koordinaten 3462920 (Rechtswert) und 5424863 (Hochwert) auf rund 248 m NN. Die Erkundungsbohrung wurde im Zeitraum zwischen 10. Und 25. Januar 2012 bis in eine Tiefe von 249,5 m durchgeführt. Seite 47 von 79 Der Kurzpumpversuch erbrachte Fördermengen zwischen 12 und 15 cbm/Std. Bei andauernder Grundwasserentnahme kann die förderbare Wassermenge größer oder kleiner ausfallen. Dies ist erst nach einer dauerhaften Entnahme eindeutig abschätzbar. Die ermittelte Fördermenge deckt den Bedarf zur Beregnung der Golfanlage. Laut Hydrogeologische Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB, Regierungspräsidium, Abteilung 9) vom 08.06.2006 (Anlage 3) gibt es aus hydrogeologischer Sicht keine Bedenken gegen die Erschließung des Grundwasserstockwerkes. Zur Minimierung des Eingriffs werden folgende Maßnahmen ergriffen: – Keine Entwässerung der Grüns oder Abschläge in das Gelände oder in vorhandene Oberflächengewässer. – Einsatz von Langzeitdüngern und reduzierte Düngung bei der Pflege des Golfplatzes. – Sammeln und Klären des Dränagewassers in Flut- und Versickerungsmulden (Reduzierung des Schadstoffeintrages in das Grundwasser, Verhinderung höherer Abwassermengen) Die Gefahr des Schadstoffeintrages in das Grund- und Oberflächenwasser wird durch die genannten Maßnahmen auf ein unerhebliches Ausmaß reduziert. Eine Verminderung des Retentionsvermögens durch Anlage, Bau und Betrieb des Golfplatzes kann zu jeder Zeit ausgeschlossen werden. Das Retentionsvermögen wird sich – ebenso wie das Grundwasserneubildungs- vermögen – durch den im Zuge der Golfanlage erhöhten Dauergrünlandanteil verbessern statt verschlechtern. 5.5 Klima und Luft Für das Schutzgut “Klima und Luft“ können durch Emissionen (Baumaschinen, Zunahme des Kfz-Verkehrs, Pflegefahrzeuge etc.) Beeinträchtigungen entstehen. Des Weiteren kann durch Versiegelung ein Verlust von Kaltluftproduktionsflächen entstehen. Zur Minimierung des Eingriffs werden folgende Maßnahmen ergriffen: – Einsatz von schadstoffarmen Baumaschinen. – Einsatz von Pflegemaschinen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Durch Baumaschinen verursachte Konflikte treten auf Grund der zeitlichen Begrenzung nicht nachhaltig auf. Die Emissionen durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr beim Betrieb der Golfanlage sind insgesamt noch als verträglich einzustufen. Die Immissionswerte dürften dabei weit unter den Grenzwerten der TA-Luft oder den MIK-Werten liegen. Der Einsatz von Pflegemaschinen, der mit dem Einsatz eines landwirtschaftlichen Maschinenparks vergleichbar ist, wird zu keiner messbaren Luftbelastung führen und sich im Rahmen der vorhandenen Belastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung bewegen. Nur ein äußerst geringer Flächenanteil wird einer Versiegelung zugeführt. Hingegen wird durch den Bau der Golfanlage ackerbaulich genutzte Fläche in Rasen bzw. Wiese umgewandelt, sodass dadurch mit einer Erhöhung der Kaltluftproduktion zu rechnen ist. Seite 48 von 79 5.6 Landschaft Zur Beurteilung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Eingriffen muss außer dem “Landschaftsbildwert“ auch die visuelle Verletzlichkeit analysiert werden. Diese ist u. a. abhängig vom Relief, der Vegetationsdichte und der Kleingliedrigkeit in der Landschaft. Die visuelle Verletzlichkeit ist umso größer, je besser man eine Landschaft überschauen kann und je höher ihr Landschaftswert ist. Auf Flächen der Golfanlage wird durch Schaffung von Rasenflächen ein bislang nicht vorhandenes Landschaftsbildelement eingefügt. Auffällig sind die Rasenflächen insofern, als sie im Gegensatz zu Wiesen und Äckern keiner jahreszeitlichen Rhythmik unterliegen. Eingriffsmindernd werden folgende Maßnahmen ergriffen: – Beschränkung der ständig gepflegten Rasenflächen auf das notwendigste Mindestmaß. – Schutz und Erhalt vorhandener Gehölze. – Schaffung von neuen Gehölzstrukturen. – Verwendung von autochthonem Saatgut (in Roughbereichen). – Erhalt von Rad- und Wanderwegen. – Erhalt der wesentlichen Sichtbeziehungen zur umgebenden Landschaft. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplante Golfanlage insofern gegeben ist, als der Charakter der Landschaft verändert wird. Entscheidend ist dabei die optisch wahrnehmbare Funktionalität der Flächen. Der Eindruck der traditionellen Agrarlandschaft (Acker/Wiese) geht verloren. Jedoch integriert die Golfanlage ehemals (und in der Region zum Teil noch vorhandene) naturraumtypische Landschaftselemente wie Wald, Obstwiesen, Feldgehölze/Hecken und Einzelbäume, sodass für den Menschen aus ausgeräumten Ackerflächen angenehm erlebbare Räume mit unterschiedlichen Vegetationsstrukturen entstehen (Kompensationsmaßnahme). Das Planungsgebiet wird somit nicht nur vom Landschaftsbild, sondern auch für die Naherholung nachhaltig aufgewertet. Verbleibende Umweltkonflikte sind deshalb nicht zu erwarten. Seite 49 von 79 5.7 Kultur- und Sachgüter Eingriffe in Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Die Gebäude 33-37 des Batzenhofes werden keiner Golfnutzung zugeführt. Dies betrifft auch die als Kulturdenkmal ausgewiesenen Gebäude Villa Maffei (Lindenstr. 24) und das außerhalb des Planungsgebietes liegende Schloss (Spitalhof 1). Durch die geplante Golfanlage werden keine Eingriffe in historische Landnutzungs- formen vorgenommen. Insofern sind keine projektbedingten Auswirkungen zu erwarten. Der Fund von Bodendenkmalen im Rahmen von Erdarbeiten kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Sichtbeziehungen zum denkmalgeschützten Batzenhof (von vorhandenen Wegen aus) werden durch die geplante Golfanlage nicht beeinträchtigt. Zur Minimierung des Eingriffs werden folgende Maßnahmen ergriffen: – Bei Funden von Bodendenkmalen wird die zuständige Denkmalschutzbehörde benachrichtigt. – Verzicht von Abgrabungen im Fundbereich. Erhebliche Umweltkonflikte in Zusammenhang mit den Kultur- und Sachgütern sind durch die eingriffsmindernden Maßnahmen ausgeschlossen. 6. Maßnahmen zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen 6.1 Art und Ausmaß von unvermeidbaren, erheblichen Beeinträchtigungen Gemäß den Ausführungen in den Kapiteln 5.1 bis 5.7 sind unter Berücksichtigung der beschriebenen Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen für folgende Schutzgüter zu erwarten: – Tiere und Pflanzen – Geologie und Boden – Wasser – Landschaft Diese Beeinträchtigungen werden insbesondere durch folgende Wirkfaktorengruppen verursacht: – Emissionen: Stoffliche Emissionen, Erschütterungen, Lärm, Licht und Bewegung – Versiegelung/Überbauung – Zerschneidungs- und Trenneffekte: Trennung funktionaler Zusammenhänge akustischer, baulicher, klimatischer und visueller Art Seite 50 von 79 Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der zu erwartenden, erheblichen Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der in Kapitel 5. beschriebenen Minimierungsmaßnahmen, bezogen auf die o.g. Schutzgüter. Wirkfaktoren- gruppe Betroffene Schutzgüter Emissionen Versiegelung/ Überbauung Zerschnei- dungs- und Trenneffekte Tiere und Pflanzen Geologie und Boden Wasser Landschaft Zu erwartende, erhebliche Beeinträchtigungen 6.2 Ausgleichsmaßnahmen Das rein landwirtschaftlich genutzte Gelände mit fehlendem Gehölzanteil bietet derzeit keine Vielfalt an Biotopstrukturen. Bei einer späteren Nutzung des Gebietes als Golfplatz kann ca. zwei Drittel der Fläche extensiv genutzt und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere aufgewertet werden. Hierbei wird der Maßnahmenkatalog der “Gruppe für ökologische Gutachten“, Detzel & Matthäus, Stuttgart, vom Oktober 2012 umgesetzt. Der Eingriff durch Bodenversiegelung (Verlust offener Bodenfläche durch Zufahrt, Wege, Parkplatz, Abschlaghütte und Schutzhütten) ist nur durch Kompensationsmaßnahmen (Extensivierung der landw. Flächen auf ca. zwei Dritteln der Fläche) ausgleichbar. Zum Ausgleich der Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes (insbesondere dem vermehrten Oberflächenabfluss durch die zusätzliche Flächenversiegelung) wird das Wasserhaltevermögen im Untersuchungsgebiet durch die ganzjährige Grünlandnutzung erhöht. Durch die optische Einbindung der Bauwerke in die Umgebung mit landschaftsgerechten Vegetationsstrukturen ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als ausgeglichen anzusehen. Seite 51 von 79 6.3 Tabellarische Gegenüberstellung der erheblichen Umweltbeeinträchtigungen und der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen Betroffenes Schutzgut Wirkfaktoren Eingriff Vermeidung/ Minimierung Ausgleich/ Ersatz Resteingriff Menschen Lärm- und Lichtemissio- nen; Zerschnei- dungs- und Trenneffekte Lärmbelastung und Licht- emissionen durch Verkehrs- zunahme und Baumaschinen; Einschränkung des Natur- erlebnisses Ausweisung von Abstandsflächen zwischen Spielbahnen und Wanderwegen --- unerheblicher Resteingriff unerheblicher Resteingriff Tiere und Pflanzen Flächenum- wandlung, Versiegelung Verlust bzw. Veränderung von Lebens- raum und Nahrungs- flächen für diverse Tierarten; Artenrückgang und Arten- verdrängung Erhalt und Schutz von bestehenden Vegetations- strukturen; nur bestandserhal- tende Düngung, Maßnahmen der “Gruppe für ökologische Gutachten“, Detzel & Matthäus vom Oktober 2012 (siehe Kapitel 5.2) Flächenum- wandlung von Acker in extensive Nutzung; Schaffung von Lebensraum, Maßnahmen- katalog der “Gruppe für ökologische Gutachten“, Detzel & Matthäus vom Oktober 2012 (siehe SAP) --- Geologie und Boden Schadstoff- emission; Flächenum- wandlung, Versiegelung Verdichtung in der Bauphase (begrenzt); Versiegelung durch Parkplatz, Abschlaghütte, Schutzhütten und Teiche Fachgerechte Zwischenlage- rung; Reduzie- rung der Erd- modellierungen auf ein Minimum Extensivierung von intensiv ackerbaulich genutzten Flächen --- Wasser Schadstoff- emission; Flächenum- wandlung, Versiegelung; Grundwasser- entnahme Verdichtung in der Bauphase (begrenzt); Versiegelung durch Parkplatz, Abschlaghütte, Schutzhütten und Teiche Fachgerechte Zwischenlage- rung; Herrichten der bauzeitlich begrenzt in Anspruch genommenen Flächen Extensivierung von intensiv ackerbaulich genutzten Flächen --- Seite 52 von 79 Betroffenes Schutzgut Wirkfaktoren Eingriff Vermeidung/ Minimierung Ausgleich/ Ersatz Resteingriff Klima und Luft Schadstoff- emission; Versiegelung Schadstoff- emissionen durch Verkehrs- zunahme und Bau-/Pflege- maschinen Einsatz schadstoffarmer Maschinen in der Bauphase und der Pflege (entsprechend dem Stand der Technik); Begrünung des Parkplatzes --- unerheblicher Resteingriff unerheblicher Resteingriff Landschaft Zerschnei- dungs- und Trenneffekte Nutzungs- änderung durch Flächenum- wandlung; optische Beein- trächtigung Erhalt der wesentlichen Sichtbe- ziehungen; Schutz und Erhalt vorhandener Gehölze; Beschränkung der gepflegten Rasenflächen auf ein Mindestmaß Optische Einbindung mit landschafts- gerechten Vegetations- strukturen --- Kultur- und Sachgüter --- Fund von Bodendenk- malen Einschalten der Denkmalschutz- behörde bei Bedarf; Verzicht von Abgra- bungen im Fundbereich --- unerheblicher Resteingriff unerheblicher Resteingriff 7. Entsorgung, Klimaschutz 7.1 Abfälle und Abwässer Ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist durch folgende Entsorgungs- einrichtungen gesichert. Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaftsbetriebe des Landkreises Karlsruhe. Über Kanalnetz und Klärwerk der Stadt Karlsruhe ist die Abwasserentsorgung gewährleistet. 7.2 Erneuerbare Energien Die Nutzung erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel durch Sonnenkollektoren, ist möglich. Eine Überprüfung erfolgt im Rahmen des Bauantrages für den Bau des Clubhauses. Seite 53 von 79 7.3 Effiziente Energienutzung Mit Hilfe einer Energiebilanz, die auf der Energieeinsparverordnung (EnEV) beruht, kann ermittelt werden, inwieweit und welche Energiesparmaßnahmen in Frage kommen. Hierbei sind zum Beispiel folgende Maßnahmen möglich: – Holzpelletheizung – Regenwassernutzung – Energiesparende Haustechnik – Optimierung der Wärmedämmmaßnahmen Eine Überprüfung erfolgt im Rahmen des Bauantrages für den Bau des Clubhauses. 8. Alternativen, Nullvariante 8.1 Alternativen Hinsichtlich der Zufahrt wurden im Laufe der Planungsphase unterschiedliche Varianten untersucht. Hierbei wurde die aktuelle Lösung (dreistrahliges Zufahrtsweg-System) auf Grund folgender Kriterien favorisiert: – Geringe Neuversiegelung durch Nutzung vorhandener Straßen und Wege – Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die umliegenden Ortschaften Planungsziel ist es, vorhandene Substanzen (Straßen, Gebäude) zu nutzen und in die Planung einzubeziehen. Dies entspricht einem vom Bund für Umwelt und Naturschutz veröffentlichten Anforderungskatalog für Golfplätze. 8.2 Nullvariante Gegenstand der Status quo-Prognose ist die Abschätzung der voraussichtlichen Entwicklung des Untersuchungsraumes bei Verzicht auf das geplante Projekt. Diese Vorausschau ist notwendig, um dem Zustand des Untersuchungsraumes nach Verwirklichung und Etablierung des Projektes eine sogenannte Nullvariante vergleichend gegenüberstellen zu können. Betrachtet wird ein Zeitraum von10-15 Jahren. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Flächen weiterhin landwirtschaftlich (Acker/Grünland) bewirtschaftet werden. Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: – Mensch: In Bezug auf die Erholungsnutzung sind keine Veränderungen zu erwarten. – Tiere und Pflanzen: Am bisherigen Artenspektrum der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen des Planungsgebietes dürften sich kaum Veränderungen einstellen. – Geologie und Boden: Es ist davon auszugehen, dass die stoffliche Belastung des Bodens durch Düngung weiterhin bestehen bleibt. – Wasser: In Bezug auf stoffliche Einträge werden sich keine Änderungen ergeben. Seite 54 von 79 – Klima und Luft: In Bezug auf Schadstoffemission werden sich innerhalb des Planungsgebietes kaum Änderungen ergeben. Entlang der Randbereiche (Autobahn, Kreisstraße) ist jedoch mit einer Zunahme der Emissionen zu rechnen. – Landschaft: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind keine wesentlichen Veränderungen des Landschaftsbildes zu erwarten. – Kultur- und Sachgüter: Es sind keine Veränderungen zu erwarten. 9. Monitoring 9.1 Monitoring Um die Maßnahmeneffizienz zu erfassen und zu bewerten ist im Rahmen des Artenschutzes ein 3- bis 5-jähriges Monitoring durchzuführen. Dieses beginnt mit der Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen zum Funktionsausgleich und der Vermeidungsmaßnahmen und beinhaltet jährliche Erfassungen zu den betroffenen Arten. Dabei steht im Vordergrund, mögliche Veränderungen hinsichtlich Bestandsgröße und -gefüge zu erkennen und maßnahmenbezogen zu bewerten. Als Referenzwert werden die im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung ermittelten Daten und Erkenntnisse herangezogen. Die Ergebnisse sind in einem jährlichen Ergebnisbericht aufzubereiten und zu dokumentieren sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzustellen. Nach drei Jahren entscheidet auf Grundlage der bis dahin zusammen- getragenen Ergebnisse die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit Umwelt und Arbeitsschutz darüber, ob von einer Fortsetzung des Monitorings Abstand genommen werden kann. Um auch bei einer unzureichenden Maßnahmeneffizienz die kontinuierliche Erfüllung der ökologischen Funktionalität im räumlichen Zusammenhang sicher stellen zu können, sind gegebenenfalls begleitende Korrektur- und Ergänzungsmaßnahmen vorzusehen, die bei Fehlentwicklungen durchgeführt werden können. Über das Erfordernis befindet die Untere Naturschutzbehörde. 9.2 Überwachungsmaßnahmen Erhebliche Umweltauswirkungen, die bei der Bauausführung auftreten können, betreffen gemäß Kapitel 6.1 die Schutzgüter – Tiere und Pflanzen – Geologie und Boden – Wasser – Landschaft Bezüglich des Schutzgutes “Tiere und Pflanzen“ sollte eine Überwachung der Maßnamen durch die Naturschutzverwaltung im Rahmen einer einmaligen Begehung pro Jahr erfolgen. Die Geländegestaltung hat nach Maßgabe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im weiteren Genehmigungsverfahren zu erfolgen, wobei die Untere Bodenschutzbehörde frühzeitig zu beteiligen ist. Die Bodenarbeiten müssen von einem Bodensachverständigen begleitet und überwacht werden. Seite 55 von 79 In den ersten drei Betriebsjahren sollte jährlich im Mai dem Dränagewasser, welches aus der Golfanlage abfließt, eine Probe durch den Betreiber der Golfanlage entnommen werden. Diese ist auf Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Das Ergebnis und die Probeentnahmestelle ist dem Landratsamt mitzuteilen. 10. Allgemein verständliche Zusammenfassung Im Rahmen des Umweltberichts wurden Vorschläge für Vermeidungs- bzw. Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erbracht. Hierbei sind Maßnahmen zur Verminderung des Eingriffs in der Planung und bei der Entwurfsbearbeitung berücksichtigt. Eingriffe auf die Schutzgüter “Mensch“, “Klima und Luft“ sowie “Kultur- und Sachgüter“ sind unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen als unerheblich einzustufen. Für die verbleibenden Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Geologie und Boden, Wasser und Landschaft) kann durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen (Extensivierung, optische Einbindung etc.) ein Ausgleich im Gebiet realisiert werden. Die Wertpunkte-Bilanz nach dem Karlsruher Modell ergibt insgesamt einen Punkteüberschuss von 438.597,59. Die Grundwasserthematik kann erst im Wasserrechtsverfahren abschließend geklärt werden – siehe Kapitel 5.4. 11. Bodenarten Der nachfolgende Plan, der auf den Daten der Reichsbodenschätzung basiert, bezieht sich auf die Ausführungen in Kapitel 4.3. Seite 56 von 79 Bodenarten Golfanlage Batzenhof Karlsruhe-Hohenwettersbach Bodenarten der Reichsbodenschätzung Kartengrundlagen Sandiger Lehm Sandiger Lehm aus Löss und Lösslehm Lehm aus Verwitterung mit sehr geringem bis geringem Steinanteil Lehm aus Löss und Lösslehm Lehm aus Löss und Lösslehm/Verwitterung Schwerer Lehm aus Verwitterung Geltungsbereich Landschaftsschutzgebiet Stadtteilgrenze Versorgungsleitung oberirdisch Seite 57 von 79 Anlage 2 Abschätzung von Verkehrsaufkommen und Stellplatzbedarf Verkehrserzeugende Komponenten Die Verkehrserzeugung resultiert aus drei Nutzungen: – 18-Loch-Anlage 1 200 Besucher/24 Stunden (Wochenende) – 9-Loch-Anlage 1 100 Besucher/24 Stunden (Wochenende) – Wandern/Spazieren 2 50 Besucher/24 Stunden (Wochenende) Für alle drei Komponenten gilt: – Bemessungsgrundlage für die Anzahl der Stellplätze ist die maximale Belastung, also am Wochenende, nachmittags. Analog der Projektbeschreibung wird hierfür 70 % der täglichen Besucher angesetzt. – Besetzungsgrad der Pkw: 1,5 Personen. – Beschäftigtenverkehr tritt kaum auf und wird vernachlässigt. Ermittlung des erzeugten Verkehrsaufkommens Das gesamte Neuverkehrsaufkommen der Anlage incl. Hin- und Rückfahrt der Besucher ergibt mit den obigen Annahmen (200+100+50) x 2 : 1,5 = 467 Pkw/24 Stunden. Bemessung der Stellplätze Mit den obigen Annahmen (insgesamt 350 Besucher täglich, davon 70 % am Nachmittag) wird der Stellplatzbedarf auf (200+100+50) x 0,7 : 1,5 = 163 Stellplätze geschätzt. 1 Bosserhoff: “Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“ aus Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 42, Wiesbaden, 2000 2 Eigener Schätzwert Seite 58 von 79 Anlage 3 Hydrogeologische Stellungnahme Das nachfolgende Schreiben –Hydrogeologische Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 08.06.2006 (Seiten 59-62) – bezieht sich auf die Ausführungen in Kapitel 4.3.5 der Begründung. Seite 59 von 79 Seite 60 von 79 Seite 61 von 79 Seite 62 von 79 Seite 63 von 79 Anlage 4 Karlsruher Modell Die Wertpunkte-Bilanz nach dem Karlsruher Modell (Seite 65) zeigt, dass insgesamt ein Punkteüberschuss von 438.597,59 gegeben ist. Die Berechnung für das Schutz “Boden“ erfolgte nach der Arbeitshilfe “Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (Seite 64). Seite 64 von 79 Seite 65 von 79 Seite 66 von 79 Anlage 5 Anhang Artenschutzmaßnahmen A Ökologische Baubegleitung Die Maßnahmen des speziellen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG müssen fachkundig begleitet werden. Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die Beratung bei der Umsetzung der CEF- Maßnahmen und deren Erfolgskontrolle bzw. Modifikation und die Berichtspflicht gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde. B Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Die Wirksamkeit dieser Ausgleichsmaßnahmen muss vor Baubeginn nachgewiesen werden mit Hilfe eines Monitorings (siehe Abschnitt E). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen 1 Jahr vor Baubeginn des Golfplatzes fertig gestellt sein: Folgende Maßnahmen, deren genaue Lage im Bebauungsplan dargestellt ist, sind erforderlich. B1 Anlage von dornenreichen Hecken für den Neuntöter (im Artenschutzgutachten Maßnahmen C6, Seite 76 und V4, Seite 69) B1.1 Im Gewann Hintere Hurenklamm ist eine Hecke anzulegen (Gesamtlänge 100 m, Breite von ca. 10-15 m (ohne Krautsäume) mit dornenreichen Abschnitten und aus standorttypischen und standortgerechten Arten. Es sind folgende Arten zu berücksichtigen: Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hundsrose (Rosa canina) und Himbeere (Rubus idaeus). Zudem ist auf eine unterschiedliche Wuchshöhe der Arten zu achten. Bei Schlehe und Weißdorn sind Pflanzgrößen größer als 100-150 cm zu verwenden. Große Überhälter sind jedoch nur als Ausnahme in die Hecke einzubringen. Es ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6/7 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei Lieferengpässen für das Herkunftsgebiet 6 sind die Pflanzlisten den Lieferangeboten anzupassen oder es ist auf vergleichbare Forstware auszuweichen. Sollte auch diese nicht verfügbar sein, sind Abweichungen von den Pflanzlisten nur nach Rücksprache mit dem Umweltamt und gegebenenfalls neuer Berechnung des Kompensationsbedarfes vorzunehmen. Die Pflanzungen erfolgen in der Vegetationsruhe in der frostfreien Zeit. Pflege der Hecke: alle 4-5 Jahre ist jeweils 1/3 des Bestandes zu schneiden oder auf Stock zu setzen. B 1.2 Entlang der Hecke müssen beidseitig 2-5 m breite blütenreiche Säume angelegt werden. Hierzu ist eine Einsaat mit einer Saatgutmischung gebietsheimischen Saatgutes durchzuführen. Die Säume sind jeweils zur Hälfte einmal im Jahr im Herbst zu mähen, im folgenden Jahr die andere Hälfte. B 1.3 Die Schutzzone umfasst den Bereich von mindestens 50 m um die Hecke herum. Hier ist eine standorttypische Wiese mit autochthonem Saatgut anzulegen. Die Wiesenmahd darf nur in der Zeit von Anfang August bis Ende Februar durchgeführt werden. Sie erfolgt jährlich oder alle zwei Jahre. Seite 67 von 79 B2 Schutzzone für das Braunkehlchen östlich des Batzenhofes von ca. 1,2 ha (im Artenschutzgutachten Maßnahmen C1, Seite 72 und C3, Seite 74) B2.1 Die Schutzzone wird durch einen Zaun aus runden Holzpfosten mit zwei- bis dreifacher waagerechter Drahtbespannung gegen Betreten geschützt. Ein Tor im Zaun gewährleistet die Passierbarkeit zum Zweck von Habitatpflegemaßnahmen. Der Zaun ist mit Clematis vitalba (Waldrebe) und Lonicera periclymenum (Waldgeißblatt) zu beranken damit er als Sichtschutz wirkt. Die Holzpfosten sollen 1,5 m hoch sein um als Singwarte dienen zu können. Der oberste Zaundraht ist in einer Höhe von 1,2 m anzubringen, wodurch die Höhe auch ohne Pflege auf die erforderlichen 1,5 m begrenzt wird. B2.2 Die landschaftsbaulichen Maßnahmen (B2.3 bis B2.5) bei der Anlage der Schutzzone für das Braunkehlchen östlich des Batzenhofes (wie Errichtung eines Zaunes, von Singwarten, Pflanzen einer Hecke, Einsaat) müssen im Zeitraum von Anfang September bis Mitte Februar erfolgen. B2.3 Im Bereich der Schutzzone sind folgende Strukturen zu erhalten, die sich hauptsächlich im südlichen Bereich der Maßnahmenfläche befinden: – die vorhandenen Zaunpfähle (z.B. die Koppelpfähle) – die ausdauernde, staudenreiche Vegetation (mit Wuchshöhen bis zu 1,5 m), wie sie beispielsweise in der offen gelassenen Koppel und den daran angrenzenden Flächen zu finden ist – Saumvegetation – extensiv genutzte Wiesenabschnitte die höchstens einmal pro Jahr gemäht werden. B2.4 Die Strukturen mit geringerer Habitateignung (zwei- bis dreischürige Wiesen, Obstplantage etc.) müssen umgestaltet und umgenutzt werden. Es ist ein Mosaik aus einschürigen Mähwiesen und Wiesenbrachestreifen mit Staudenvegetation anzulegen. Der Flächenanteil der Mähwiesen und der Brachestreifen muss dabei jeweils die Hälfte betragen (jeweils 6.000 m²). Die endgültige Fläche muss abhängig von den vorhandenen Habitatstrukturen im Zuge einer ökologischen Baubegleitung abgegrenzt werden. Die Mähwiesen sind mit einer blütenreichen Wiesenmischung einzusäen (Anhang 2). Einmal jährlich, nicht vor Ende August, muss die Mahd erfolgen. Im Jahr der Ansaat ist ein früher Pflegeschnitt durchzuführen. Die Mischung der Brachestreifen muss ebenfalls blütenreich sein und niederwüchsige krautige Pflanzen (20-40 cm) sowie hochwüchsige Arten (1,0-1,5 m) enthalten (Anhang 3). Die Mischungen sind fachmännisch zu erstellen. Für alle Saatgutmischungen ist ein Herkunftsnachweis der Herkunftsregion 7 “Süddeutsches Hügel- und Bergland“ zu erbringen. Vor dem Ausbringen der Ansaatmischungen ist das Saatbeet vorzubereiten. Vom Brachestreifen wird jährlich ab September jeweils nur 1/4 der Fläche gemäht, im folgenden Jahr das nächste Viertel und so weiter. Im fünften Jahr beginnt der Durchgang wieder von vorne. B2.5 Im Randbereich der Schutzzone sind auf der gesamten Länge im Abstand ca.15-20 m in einer Reihe 15 künstliche Singwarten anzubringen (Höhe ca. 1,5 m). B3 Gestaltung der Roughs als Nahrungshabitat für das Braunkehlchen auf mindestens 2 ha (im Artenschutzgutachten Maßnahme C2, Seite 73) Die Hardroughs im Bereich des Oberen Batzenhoffeldes sind als Nahrungshabitat zu gestalten. Hier ist mittels einer blütenreichen Wildblumenmischung aus gebietsheimischen Arten eine einschürige Extensivwiese zu entwickeln. Die Mischung ist fachmännisch zu erstellen und muss den in Anhang 2 und 3 gelisteten Anforderungen entsprechen. Es ist gebietsheimisches Saatgut zu verwenden. Seite 68 von 79 Im Bereich des Oberen Batzenhoffeldes dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Bestehende Gehölze können erhalten werden. B4 Schutzzone für Schwarzmilan (im Artenschutzgutachten Maßnahme V5, Seite 70 und V1, Seite 68) Um die Schutzzone des Schwarzmilans sind Aufforstungen mit gebietsheimischen Gehölzen durchzuführen. Die Begrünung sollte nach forstlichen Grundsätzen (Begrünung mit ca. 5.000 Pflanzen/ha, Pflanzgröße mindestens 80 cm) mit einem Rotbuchenanteil von mindestens 40 % erfolgen (vgl. Waldentwicklungstyp Buchen-Laubwald-Mischwald des Landesbetrieb Forst Baden- Württemberg). Für ausreichend Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss ist zu sorgen. Pflegeeinsätze im Bereich der Schutzzone für den Schwarzmilan (insbesondere Gehölzschnitt) müssen im Zeitraum von Oktober bis Ende Januar stattfinden. B5 Schutzzone für Steinkauze (im Artenschutzgutachten Maßnahmen V6, Seite 70 und C7, Seite 77) B5.1 Die Schutzzone des Steinkauzes ist nach Süden durch einen an die Landschaft angepassten Zaun (falls erforderlich mit Tür) aus runden Holzpfosten mit dreifacher waagerechter Drahtbespannung herzustellen. Die Höhe beträgt 1,5 m. Der Zaun ist mit einheimischen Pflanzen zu beranken. B5.2 Der Baumbestand auf der Wiese ist durch Anpflanzungen von Obstbaumhochstämmen im Bereich der Schutzzone zu erweitern (vorzugsweise Apfel, Birne, Kirsche). Die Zahl der Bäume ergibt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen. Der Abstand zwischen benachbarten Bäumen muss 10-15 m betragen. Die Jungbäume werden bis zu einem Alter von 10 Jahren jährlich gedüngt und im Sommer regelmäßig gewässert sowie einem jährlichen Erziehungsschnitt unterzogen. Ab dem 10. Jahr wird alle 3-5 Jahre ein Pflegeschnitt durchgeführt. Der Erziehungs- und Pflegeschnitt erfolgt im Zeitraum von Oktober bis Anfang Februar. Abgestorbene Bäume sollen nachgepflanzt werden. B 5.3 Das Grünland in der Schutzzone ist dauerhaft zweimal pro Jahr zu mähen und das Mahdgut von der Fläche abzuräumen. Die Mahd hat hierbei Ende Juni und Mitte August zu erfolgen. Abweichungen können ausnahmsweise von der Naturschutzverwaltung auf Einzelantrag hin zugelassen werden. B6 Maßnahmen für Feldlerche (im Artenschutzgutachten Maßnahmen C4, Seite 74 und C5, Seite 75) und Schafstelze (im Artenschutzgutachten Maßnahmen C3, Seite 74 und C4, Seite 74) B6.1 Im Gewann 30 Morgen ist ein Acker anzulegen (auf 5 ha, Lage siehe Plan), auf dem lediglich Getreide und Hackfrüchte in Fruchtfolge angebaut werden. Andere Bewirtschaftungen, insbesondere der Anbau von Mais, sind unzulässig. B6.2 Im nordöstlichen Teil des Ackers werden zwei blüten- und nektarreiche Brachestreifen in Nordwest- Südost-Richtung angelegt von 6 m Breite und mindestens 200 m Länge im Abstand von 50 m zueinander. Ein Abstand von mindestens 25 m zur im Westen des Ackers befindlichen Baumkulisse ist einzuhalten. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann die Lage der Streifen variieren. Es muss eine Initialsaat mit einer blütenreichen Mischung erfolgen, um Dominanzbestände von Ackerunkräutern zu vermeiden und einen blütenreichen Bestand zu gewährleisten. Die Ansaat- mischung ist fachmännisch zu erstellen (Anhang 4). Die Ansaat muss auf mindestens der Hälfte der Fläche der Brachestreifen erfolgen. Seite 69 von 79 Die Brachestreifen sind alljährlich zu mähen. Zugleich ist das Mähgut aufzunehmen und abzutransportieren. Im Rahmen des Risikomanagements ist festzulegen, in welchem Turnus die Streifen mindestens umzubrechen bzw. räumlich zu verschieben sind, um die Entwicklung eines dichten, wiesenähnlichen Bestandes zu verhindern. B6.3 Am Rand der Brachestreifen sind 6 Pfähle von etwa 1,5 m Höhe einzurichten. B.6.4 Im nordöstlichen Bereich des Ackers sind 6 Feldlerchenfenster anzulegen (jeweils ca. 10 m Länge und doppelte Maschinenbreite). Die Anlage erfolgt durch Anheben der Drillmaschine bei der Einsaat und zwischen Fahrgassen. Die Lage kann innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ackers variieren. Abstände zu Feldrändern sowie zu Waldrändern und Feldhecken (mindestens 25 m) sind einzuhalten. B7 Erhalt der Brutstätte der Gebirgsstelze (im Artenschutzgutachten Maßnahme V3, Seite 69) Das Feldgehölz im Oberen Batzenhoffeld am Weg “Am Thomashäusle“ (siehe Maßnahmenkarte) muss erhalten werden. B8 Nistkästen für Vögel (im Artenschutzgutachten Maßnahme C8, Seite 78) und Zwergfledermäuse (im Artenschutzgutachten Maßnahme C9, Seite 79) B8.1 Es sind Vogelnistkästen anzubringen, dauerhaft zu belassen und zu unterhalten, wie im Anhang 5 beschrieben. B8.2 Es sind zwei Fledermausflachkästen anzubringen, dauerhaft zu belassen und zu unterhalten, wie im Anhang 6 beschrieben B9 Acker für Dicke Trespe (im Artenschutzgutachten Maßnahme C10, Seite 79) Südlich des Batzenhofhohlweges ist ein Acker (0,6 ha) mit Wintergetreide (insbesondere Dinkel) anzulegen. Die Aussaat des Dinkels erfolgt in “weiter Reihe“ (der Reihenabstand darf 45 cm nicht unterschreiten). Das gesammelte autochthone Saatgut der Dicken Trespe ist im Herbst punktuell mit Schwerpunkt im Ackerrandbereich auszubringen. Die Ausbringung des Saatgutes erfolgt etwa zeitgleich mit der Aussaat des Dinkels. Der Dinkel-Acker (südlich des Batzenhofhohlweges) wird extensiv bewirtschaftet. Auf Pestizid- einsatz (insbesondere gegen einkeimblättrige Arten) wird verzichtet und die Bewirtschaftung erfolgt Boden schonend. Zur Gründüngung können Leguminosen in die Fruchtfolge integriert werden. Auf lange Sicht kann eine geringe Düngung mit Mist oder Kompost stattfinden. Von etwa 30 % der Dicken Trespe sind jährlich die Samen abzusammeln. Davon ist etwa die Hälfte bis 2/3 bei der Einsaat im Herbst, wie oben beschrieben, auszubringen. Der verbleibende Anteil dient als Reservesaatgut und wird trocken gelagert. Saatgut verschiedener Jahre ist getrennt zu lagern. Die Neueinsaat des Dinkels muss mit vorjährigem Saatgut des Ackers erfolgen, in dem die Samen der Dicken Trespe enthalten sind. Im Rahmen eines Monitorings wird überprüft, ob die Dicke Trespe auf den Schlägen ohne manuelle Einsaat vorkommt. Seite 70 von 79 C Vorgaben für Bauarbeiten C1 Die Schutzzone für den Steinkauz darf in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang August nicht betreten oder in sonstiger Weise beunruhigt werden (im Artenschutzgutachten Maßnahme V6, Seite 70). C2 Arbeiten an der Außenfassade des für die Pflegemaschinen vorgesehenen Gebäudes im äußersten Südwesten des Batzenhofes müssen von Anfang November bis Ende Februar durchgeführt werden und vor Beginn der Bauarbeiten muss eine fachliche Kontrolle der für Winterquartiere von Zwergfledermäusen relevanten Strukturen durch die ökologische Baubegleitung durchgeführt werden. Ein Ergebnisbericht hierzu ist der Naturschutzverwaltung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. (Im Artenschutzgutachten Maßnahme V7 und V8, Seite 70) C3 Während der Baumaßnahmen am Parkplatz ist eine Reptilienbarriere zwischen Baufeld und Habitat zu errichten und seitlich daneben ein Bauzaun und während der Bauzeit funktionsfähig zu unterhalten. Auf der gesamten Länge des Parkplatzes sind nach Westen hin Gabionen zu errichten. (Im Artenschutzgutachten Maßnahme V9, Seite 71) C4 Folgende Maßnahmen dürfen nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Mitte Februar durchgeführt werden: Schnitt und Rodung von Gehölzen, Abriss von Gebäuden. Erdarbeiten in den Offenlandbereichen und die Anlage von Roughs und Greens können in Absprache mit der ökologischen Baubegleitung auch zu anderen Zeiten erfolgen (im Artenschutzgutachten Maßnahme V1, Seite 68). C5 Sämtliche bauliche Maßnahmen auf dem Oberen Batzenhoffeld müssen im Zeitraum zwischen Anfang September und Mitte Februar, außerhalb der sensiblen Zeiten des Braunkehlchens, stattfinden (im Artenschutzgutachten Maßnahme V2, Seite 68). D Betretungsverbote – Die Schutzzone für das Braunkehlchen östlich des Batzenhofes, darf in der Zeit von Anfang April bis Mitte August nicht betreten oder in sonstiger Weise beunruhigt werden (im Artenschutzgutachten Maßnahme V2, Seite 68). – Die Schutzzone des Schwarzmilans darf von Anfang Februar bis Mitte Juli nicht betreten werden (im Artenschutzgutachten V5, Seite 70). – Die Schutzzone für den Steinkauz darf in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang August nicht betreten oder in sonstiger Weise beunruhigt werden (im Artenschutzgutachten V6, Seite 70). E Monitoring Um die Maßnahmeneffizienz zu erfassen und zu bewerten ist im Rahmen des Artenschutzes ein 3- bis 5-jähriges Monitoring durchzuführen. Dieses beginnt mit der Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen zum Funktionsausgleich und der Vermeidungsmaßnahmen und beinhaltet jährliche Erfassungen zu den betroffenen Arten. Dabei steht im Vordergrund, mögliche Veränderungen hinsichtlich Bestandsgröße und -gefüge zu erkennen und maßnahmenbezogen zu bewerten. Seite 71 von 79 Als Referenzwert werden die im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung ermittelten Daten und Erkenntnisse herangezogen. Die Ergebnisse sind in einem jährlichen Ergebnisbericht aufzubereiten und zu dokumentieren sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzustellen. Nach drei Jahren entscheidet auf Grundlage der bis dahin zusammengetragenen Ergebnisse die Untere Naturschutz- behörde in Abstimmung mit Umwelt und Arbeitsschutz darüber, ob von einer Fortsetzung des Monitorings Abstand genommen werden kann. Um auch bei einer unzureichenden Maßnahmeneffizienz die kontinuierliche Erfüllung der ökologischen Funktionalität im räumlichen Zusammenhang sicher stellen zu können, sind gegebenenfalls begleitende Korrektur- und Ergänzungsmaßnahmen vorzusehen, die bei Fehlentwicklungen durchgeführt werden können. Über das Erfordernis befindet die Untere Naturschutzbehörde. Anhang 1 Vorgaben des Landes zu gebietsheimischen Gehölzen Herkunftsgebiet 7 Süddeutsches Hügel- und Bergland Bäume Feldahorn (Acer campestre) Frischezeiger, Schwarzerle (Alnus glutinosa) Nässezeiger, Hängebirke (Betula pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Vogelkirsche (Prunus avium) Frischezeiger, Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), Feld-Ulme (Ulmus minor). Sträucher: Hainbuche (Carpinus betulus), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Gemeine Hasel (Corylus avellana), Gew. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Frischezeiger, Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina) Trockenheits-/ Frischezeiger Mindestqualität der Sträucher: verpflanzte Sträucher, 2 x v, Höhe 60 - 100 cm Mindestqualität der Bäume: Hochstamm, 3 x v, Stammumfang 16 / 18 od. 18 / 20 Anhang 2 Braunkehlchenwiesenmischung Anforderungen: – Die Mischung muss an den Standort angepasst sein (Exposition, Boden, Höhenstufe). – Mahd jährlich im August/September. – Blütenreichtum. – Deckung bietende Arten (z. B. Wiesenstorchschnabel). – Keine Ackerunkräuter (Ackerkratzdistel etc.). Ansaatstärke: 3,0 g/m 2 Kräuteranteil: 47 % Ansaatfläche: ca. 6.000 m² Seite 72 von 79 Art Saatstärke g/100 m² Achillea millefolium 5,0 Anthriscus sylvestris 5,0 Betonica officinalis 4,0 Campanula rapunculus 0,5 Carum carvi 4,0 Centaurea jacea 8,0 Centaurea scabiosa 8,0 Daucus carota 5,0 Galium mollugo 6,0 Geranium pratense 6,0 Heracleum spondylium 7,0 Hypochoeris radicata 2,0 Knautia arvensis 8,0 Leucanthemum ircutianum 8,0 Lotus corniculatus 2,0 Medicago lupulina 2,0 Papaver rhoeas 15,0 Pastinaca sativa 6,0 Plantago lanceolata 4,0 Prunella vulgaris 6,0 Ranunculus acris 4,0 Rumex acetosa 3,0 Silene latifolia 5,0 Silene vulgaris 5,0 Tragopogon pratensis 8,5 Trifolium pratense 3,0 140,0 Art Saatstärke g/100 m² Gräser Anthoxanthum odoratum 55,0 Arrhenatherum elatius 20,0 Cynosurus cristatus 50,0 Poa pratensis 35,0 160,0 Gesamt 300,0 Seite 73 von 79 Anhang 3 Braunkehlchenbrachemischung Anforderungen: – Die Mischung muss an den Standort angepasst sein (Exposition, Boden, Höhenstufe) – Mahd alle 4 Jahre. – Niederwüchsige (ca. 20-40 cm) in Kombination mit hochwüchsigen Pflanzen (1,0-1,5m). – Arten, die als Singwarte dienen, z. B. mehrjährige “hochwüchsige“ Arten oder einjährige Arten, die bis zum nächsten Jahr stehen bleiben, wenn sie abgestorben sind wie beispielsweise Wiesenbärenklau. – Blütenreichtum. – Keine Ackerunkräuter (Ackerkratzdistel etc.). – Bei den niederwüchsigen Arten müssen Deckung bietende Arten (z.B. Wiesenstorch- schnabel) enthalten sein. Ansaatstärke: 3,0 g/m 2 Ansaatfläche: 6.000 m² Art Saatstärke g/100 m² Achillea millefolium 5,0 Agrimonia eupatoria 12,0 Alliaria petiolata 6,0 Anthriscus sylvestris 8,0 Ballota nigra 4,0 Barbarea vulgaris 4,0 Betonica officinalis 4,0 Campanula rapunculus 0,5 Carum carvi 4,0 Centaurea jacea 8,0 Centaurea scabiosa 6,0 Daucus carota 5,0 Dipsacus sylvestris 3,0 Epilobium hirsutum 1,0 Galium mollugo 6,0 Geranium pratense 8,0 Heracleum spondylium 5,0 Hypericum maculatum 8,0 Hypochoeris radicata 3,0 Knautia arvensis 5,0 Leucanthemum ircutianum 8,0 Linaria vulgaris 2,0 Lotus corniculatus 2,0 Medicago lupulina 2,0 Papaver rhoeas 15,0 Pastinaca sativa 5,0 Picris hieracoides 4,0 Plantago lanceolata 2,0 Plantago media 4,0 Prunella vulgaris 6,0 Ranunculus acris 4,0 Rumex acetosa 3,0 Rumex acetosella 6,0 Seite 74 von 79 Art Saatstärke g/100 m² Scrophularia nodosa 3,0 Silene latifolia 5,0 Silene vulgaris 7,0 Tragopogon pratensis 4,0 Trifolium campestre 2,0 Trifolium pratense 3,0 Verbascum thapsus 5,5 Vicia cracca 2,0 Agrostis capillaris 40,0 Anthoxanthum odoratum 60,0 Gesamt 300,0 Anhang 4 Feldlerchenbrachemischung Anforderungen: – Die Ansaatstärken sind nicht zu hoch zu wählen, um möglichst lockere und lichtdurchlässige Bestände zu erhalten. – Blütenreichtum. – Gebietsheimische Pflanzen (Region 9). – Keine/wenige horstbildenden Arten. – Arten mit großen Samen. Bei einer Ansaat der u. g. Mischung auf der gesamten Fläche der Brachestreifen (= 2 x 6 x 200 m) kann die Ansaatstärke optional auf die Hälfte reduziert werden. Ansaatstärke: 2,0 g/m² Ansaatfläche: 2.400 m² Art Saatstärke g/100 m² Anthemis arvensis 2,0 Campanula rapunculoides 0,5 Centaurea cyanus 34,5 Centaurea scabiosa 15,0 Cichorium intybus 12,0 Consolida regalis 25,0 Daucus carota 10,0 Echium vulgare 10,0 Fagopyrum esculentum 2,0 Knautia arvensis 2,0 Lithospermum officinale 2,0 Malva sylvestris 12,0 Medicago sativa 5,0 Onobrychis viciifolia 17,0 Silena alba 10,0 Silene noctiflora 3,0 Tragopogon pratensis 15,0 Verbascum lychnitis 10,0 Seite 75 von 79 Art Saatstärke g/100 m² Verbascum nigrum 10,0 Viola arvensis 3,0 Gesamt 200,0 Anhang 5 Vogelnistkästen Anforderungen: Es sind Nisthilfen für die Höhlenbrüter an den Bäumen der Batzenhofwiese, am Gehölzbestand östlich des Batzenhofes auf dem Oberen Batzenhoffeld bzw. im Bereich des Feldgehölzes auf der Mittleren Hurenklamm mit einem Mindestabstand von 50 m zu Siedlungs- und Verkehrsflächen zu installieren. Die Auswahl geeigneter Standorte und das Ausbringen der Nisthilfen erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Folgende Hinweise sind zu beachten: – Sinnvollerweise werden die Nistkästen nach Osten, also entgegen der Wetterseite, ausgerichtet. Dabei ist jedoch wichtig, dass eine freie Einflugmöglichkeit für die Vögel besteht und die Nisthilfe nicht längere Zeit der prallen Sonne ausgesetzt ist. Auch darf der Kasten nicht nach hinten überhängen, da ansonsten Regen eindringen kann. – Zwischen Nistkästen gleicher Bauart sollte, je nach Nahrungsangebot, ein Mindest- abstand von 10-20 m eingehalten werden (Ausnahme bei Koloniebrütern wie dem Star). Die Nisthilfen für die Gebäudebrüter werden an den nördlichen Gebäuden des Batzenhofes installiert. Sie müssen unter Dachvorsprüngen/Balkonen etc. angebracht werden, um guten Wetterschutz zu gewährleisten Umfang: Zeitpunkt der Durchführung: Vor Beginn der Baumaßnahmen. Die Nistkästen können ganzjährig angebracht werden, wobei eine Installation im Winter (Dezember/Januar) zu empfehlen ist. Unterhaltungspflege: Die Nistkästen werden einmal jährlich im Spätherbst gesäubert, auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft und ggf. repariert/ersetzt. Seite 76 von 79 Anhang 6 Fledermausnistkästen Anforderungen: An den nördlichen Gebäuden des Batzenhofes werden zwei Fledermauskästen angebracht. Ein Mindestabstand von 50 m zu vielbefahrenen Verkehrsflächen ist einzuhalten. Sinnvollerweise werden die Quartierhilfen nach Osten, also entgegen der Wetterseite, ausgerichtet. Dabei ist jedoch wichtig, dass eine freie Einflugmöglichkeit für die Fledermäuse besteht und die Quartierhilfe nicht längere Zeit der prallen Sonne ausgesetzt ist. Auch darf der Kasten nicht nach hinten überhängen, da ansonsten Regen eindringen kann. Die Auswahl geeigneter Standorte und das Ausbringen der Nisthilfen erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Umfang: Zeitpunkt der Durchführung: Vor Beginn der Baumaßnahmen. Die Nistkästen können ganzjährig angebracht werden, wobei eine Installation im Winter (Dezember/Januar) zu empfehlen ist. Unterhaltungspflege: Die Nistkästen werden einmal jährlich im Spätherbst gesäubert, auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft und ggf. repariert/ersetzt.
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Extrahierter Text
Seite 77 von 79 Anlage 6 Bestandsplan Der Bestandsplan (siehe nachfolgender Ausdruck) gibt einen Überblick über die bestehenden Nutzungen. A 8 A 8 K 9 652 A 8 K 9652 A 8 A 8 A 8 L 623 A8 A 8 L 623 K 9653 A 8 A 8 9653 9653 9653 965 3 9 8 184 9 7 035/1 9 8 4 08 81528 8 1 523 98168 97036 9 84 04 9 800 1 /1 807 86 75074 932 6 9 93270 93 271 9 3 53 7 98 382 53012/8 8 1748 81 749 81750 81751 9 45 9 7 037 80 042/6 90008 701 2 2 /1 90 052/2 90 0 5 5 /1 9 8383/1 75250/ 4 81519 9 8 383 9 8864 / 1 81841 5 3012/10 900 52/1 9005 5/ 2 8003 6 9 4977 9 4728 9471 5 97 0 9 2 9 70 2 9 80037 9002 9/1 93607 9 36 1 2 9 3613 81 76 4 80038/1 93 5 38 900 1 4 80038 9 3621 9 3 6 22 9 3 6 25 75070 752 28 900 8 4 90080 98235 81 779 81780 817 8 1 7522 9 81782 53012/7 90002/5 90002/4 9 7038 900 4 8 9 7 0 32 92350/2 90011 9 4223 /3 97069 94 7 2 5 98 1 9 8 9 7 03 5 98 200/1 98 1 9 9 /1 94 9 93 94992 80048 807 86/ 1 75252 9 8405 80081 81763 9 7 0 4 6 9 7 0 4 7 980 51 98299/ 1 9 7 0 5 5 9 7 0 5 6 97 057 97080/1 97050 9 7 0 43/1 9704 9 9 7043 97009 9 8 04 3 75 0 45 98 10 2/5 983 8 3 9 7 051 7 5 2 2 8 97 093 75 0 73 9 8104/ 4 2 9 8104/41 75 2 2 9 98102/2 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9 3 620 92499 9 2500 92503 92504 92498 92516 92517 94876 949 3 7 9 4 938 98190 94 9 0 3 9 49 2 6 94934 94 93 5 9 4875 9 3 45 3 93454 945 2 4 92310/1 9 2312 / 1 9 2312/2 92 3 13 9 2 3 1 4 923 1 0 / 2 94 93 3 94905 93 4 56 / 1 94906 9 49 30 9 4 931 90029 / 7 94932 90 0 29 / 9 5 3012/13 94888 94907 9 4904 94 9 08 94936 94909 94 9 3 9 9 4894 94 9 40 9 23 1 5 923 1 6 9 24 2 0 94883 94885 94886 92418 92 4 19 9 4 929 9 230 6 9 2 30 7 9230 8 9 2 3 09 5 3 01 2 /1 5 949 1 0 949 11 94912 94917 94918 9 3 4 47 93451 9 2 417 /1 9494 1 94889 9 4891 53 012 /27 948 82 94893 949 01 94902 93527/1 5 30 1 2/28 530 12/3 0 94884 9333 9 94887 98190 90 0 83 98228 94874 94879 5 3 0 1 2 /31 9 4898 53012/32 92518/1 9 4899 9251 8 /2 9 4900 92519 92520/1 92 4 11 92412 9 2 413 9 2414/1 92 4 16 9 42 2 3/1 9 4 87 2 9 492 5 949 2 4 94873 9 4 895 94 8 96 948 97 94 8 81 94892 92410/1 934 48 / 2 9 3 44 9 9 3 4 50 93 4 5 2 94920 94922 94923 9 3 341 9 2 4 0 7 93343/1 92408 93343/2 92409 93343/ 3 924 1 0 923 1 7 9345 7 9 3450/1 9 4927 92522/1 93460 92524 53012 92525 /1 98213 98150 98149 98148 98147 98146 9 8 145/1 9 81 44 98143 98 1 42 /1 9 8 139/2 98140 98 1 37 98 1 36 9 8 139/1 9 2 34 1 98138 94 9 16 94 921 9 4919 94862 94877 98190 9 4 9 2 8 98151 94839 98152 98153 98155 98157 98158 98160/1 98161 90029/22 94860 92525/13 94841 94 852 9 4851 948 7 8 925 25/ 4 948 6 4 94 869 92 525/9 94840 94838 935 3 2 / 1 93 5 32/2 93 5 34/1 935 3 3 93 53 1 93530 9 3 52 8 94 867 94866 935 34/2 9 3 536 94 9 81 9 5 09 6 92525/6 9252 5/7 90029/26 90029/35 94980 94837 94942/1 9 002 9/3 6 9483 6 925 2 5/8 94836/1 94849 94835 94757 9 4944 9 4758 9 4 759 94 9 79 94850 948 9 0 94 9 7 8 92525/ 10 94942 94943 9002 9/20 92525 / 1 4 95088 90029/21 9252 5/ 15 9 4 8 7 0 94871 948 8 0 95 077 95076 95075 95080 95079 948 61 9507 4 94868 94855 94 8 65 95081 9252 5 /1 1 94 856 94857 94858 94859 92525/12 9 2406 98 19 1 9 4223/4 9 821 2 98211 9 8 2 2 5 / 6 9 8 210 9 5077/1 9 8209 98 2 0 8 9 82 0 7 530 1 2 / 26 948 53 948 54 982 06 / 1 9 2525/5 900 29/25 9 0 02 9 /39 9 252 5 / 3 92 52 5/2 94863 90029/23 90029/24 94801 9 4806 94988 9499 1 9 8 1 87 94 991/1 98 1 85/1 900 2 8 9 252 9/7 9 8162 98163 98164 90029/5 98181 9 4845 9 4 76 0 947 61 9 4 76 2 9476 3 94844 94 9 4 6 9474 1 95 092 948 4 3 9 4 8 4 2 94752 947 5 3 947 5 4 90 029/ 2 94982 95085 949 82/1 94 83 4 94982 /2 94833 9509 1 9 0029 / 3 2 90 02 9/ 3 3 9 4847 9 0 02 9 /34 9 4 828 90029/19 9482 9 94832 90029/16 90029/1 7 9494 5 9 2 404 9240 3 90029/29 9 00 29/ 3 0 94 8 22 9 0 029/31 94848 9484 6 95083 94 807 94823 9483 0 95 087 94831 95086 94750 9 50 8 4 94751 9 5082 90002/7 90002/8 90029/3 7 9 0 02 9/ 38 94808 947 4 8/ 1 92525/ 16 92525/ 17 9 2401 94 8 21 94990 948 04 94805 98195 98197 9 4985 9 8 194/1 98196/1 98196/2 90029/18 90029/27 98204 9 8201 982 02/2 98 2 02/1 9820 0/2 90029/15 90029/4 90029/28 94802 94803 947 4 9 /1 94756 9 4 755 9498 7 94 9 8 6 94749 94984 94748 9 480 9 900 36 94810 9 000 1/ 11 9 473 2 90037 9473 1 9481 1 981 67 93 3 35 90029/10 9817 0/1 98171 98 172/1 98173 98176/1 98178 923 5 0/1 98179 98180 98182 98174/1 93336 90024 90025 94740 9473 3 94 743 9 4744 9 003 6/1 95093 9509 4 94734 9473 5 947 45 9 4742 94726 94 729 9003 0 93336/1 93335/1 900 3 1 9472 2 9 469 8 9 00 0 2/ 1 90083 900 29/ 1 94736 9003 2 94825 94723 94826 94746 94 737 94724 94812 9 4814 95090 94816 94818 95089 9000 2 /6 94738 94824 900 33 9 0 034 94817 9 256 9 9 2 566 9 4747 9482 0 90035 94 8 27 90026 90027 94819 949 89 9481 5 92571 92570 9 0 082 9 008 2 / 1 90041 9005 6 92 57 3 90010 9 0 0 39/2 90042 90009/2 9 25 72 900 4 3 90 0 81 90040/1 9 00 22/2 90015 94 8 13 9 0 047 9 0 0 4 4 9002 2 90 0 22/1 9 004 5 90 04 6 94 7 2 7 90039/3 90018 94739 9468 9 9 0 0 0 9/1 90009 9257 4 9 2 5 6 8 90040 90037/1 92575 98 1 26 Spitalhof Talstraße A lt er Weinbe r g Spitalh o f B at z e nh ofweg Reihenstraße Kirchpl a tz Hintere Spitalstraße Am Vogelhäusle Lindenstraße Hirschweg Batzenhofweg Seega sse Rosengarten Talstraße Batzenhofweg Karlsbader Straße Auf d e r Römerstraße Stupfericher W eg Am Thomashäusle P fe ff er ä c k erstraße Am Schleifwe g Palmbacher Straße H interm Zau n Am Illwig H in t erm Z aun O be r e G a ß Ri e sl i n gst r a ß e Am Hang Winde lb ach s traß e Silvanerstraße Silvanerstraße Karlsbader Straße Palmbacher Straße Stutenpferchstraße Ru l än d er st r a ße Karlsb ader Straße S t u pf e richer W e g K K K K L u stgart e nha l l e D achsbau w eg Schule im Lustgarten Rückhaltebecken Rückhaltebecken Flurneuordnung Karlsruhe-Stupferich (A8) lr 2 Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Gas Gas Gas Wasser Abwasser lr 1 lr 1 ENBW 110 kV Hohenwettersbach Palmbach Stupferich A 8 Grünwettersbach 64075 64054 64053 64057 64058 64069 64068 64012 64079 64066 64051 64082/3 64082/5 64082/1 64072 64082 64049 64082/4 64082/2 64071 98117/2 64078 64079 64076 64209 64055 64077 64070 64074 64073 64050 64067 64058 64064 Lindenstraße 94 3 5 4 98402 98398 9838 4 9 83 8 5 Batzenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraße Ochsenstra ße Ochsenstraß e Lindenstraße Batzenhofweg Ochsenstra ß e Ochsen straße Stupferich Hohenwettersbach Palmbach Stupferich Hohenwettersbach Stupferich 220 220 220 220 220 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 270 270 270 270 270 270 270 220 Brunnenfeld Igelseck Brunnenfeld Brunnenwiese Am Hirsch Dreispitz Kantenbuckel Kantenbuckel Mittlere Hurenklamm Ober dem Steinbacher Weg Winterrot Mittlere Hurenklamm Über der Hintere Hurenklamm Hurenklamm Vordere Am neuen Weg Birkenwäldle Ober dem Wettersbacher Weg Batzenhofwiese Unter dem Wettersbacher Weg Zennerklamm Schneckenhardt Ober dem Wettersbacher Weg Unteres Batzenhoffeld Oberes Batzenhoffeld Am Schleifweg Am Ettlinger Weg Oberes Batzenhoffeld Am alten Am Welschenweg Illwig Am Welschenweg Windelbach Pfefflingen Rippertäcker Pfefferäcker Rippertfeld Am Thomashäusle Lange Wittumäcker An der Klam Rippertäcker Am Ettlinger Weg Herrenweg Rippertfeld An der Ochsenstraße An der Ochsenstraße Ochsenstraße beim Schleifweg Ettlinger Weg straße Ochsen- Ettlinger Forlen Am Thomashäusle Batzen hofweg Villa Maffei Ochsenstraße Gut Batzenhof Gewann 30 Morgen (siehe Detail) L B B D D D Legende 5.129 m² = 0,40 % 1.272.000 m² = 100,00 % 58.536 m² = 4,60 % 210 m² = 0,02 % 11.764 m² = 0,93 % 51.282 m² = 4,03 % 52.524 m² = 4,13 % 9.201 m² = 0,72 % 17.112 m² = 1,35 % 69.353 m² = 5,45 % 995.725 m² = 78,28 % Die nachfolgenden absoluten und relativen Größenangaben beziehen sich auf die Gesamtfläche des Geltungsbereichs. Weideflächen (Pferde) Ackerflächen Rasenflächen und Gärten Schotterwege und -flächen Asphaltwege und -flächen § 32-Biotop Gebäude Geltungsbereich 1. Bestehende Nutzungen Teich Einzelbäume und Baumgruppen Waldflächen Graswege Sonderkulturflächen (Obst) B 250 Landschaftsschutzgebiet die dem Denkmalschutz unterliegen Gesamtanlagen (Ensembles), Flurstücksnummern Höhenlinien Flurstücksgrenzen Versorgungsleitung unterirdisch Versorgungsleitung oberirdisch 97042/1 Stadtteilgrenze L D 2. Kartengrundlagen 1.164 m² = 0,09 % Wassergräben, Gewässer II. Ordnung Vermutete Flächenbegrenzung zu belastende Flächen Kampfmittel Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten m. beidseitigem Gewässerrandstreifen Übersicht Stadtplan-Ausschnitt Unmaßstäblich Fassung vom 15.09.2015 Bestandsplan Golfanlage Batzenhof Karlsruhe-Hohenwettersbach Karlsruhe, 07.02.2008 Planverfasser: Reinhold Weishaupt Stadtplanungsamt: Planungsbüro Freier Landschafts-Architekt Echterdinger Str. 111, 70794 Filderstadt Entwurf / M 1 : 5000 Vorhabenträger: Carlo Baron von Maffei Spitalhof 1, 76228 Karlsruhe-Hohenwettersbach Kögler GbR Batzenhof, 76227 Karlsruhe-Hohenwettersbach N WO S 99 240 250 Gewann 30 MorgenM 1 : 5000
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Extrahierter Text
Seite 79 von 79 Anlage 7 Sicherheitsgutachten Gutachten “Zu Sicherheitsaspekten in Bezug auf die öffentlichen Wege im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Golfanlage Batzenhof Karlsruhe-Hohenwettersbach“ von Dipl. Ing. Rainer Martin vom 12.12.2009 und 25.04.2013 E-MAIL INFO@LA-MARTIN.DE WWW.GOLFGUTACHTER.DE WWW.LA-MARTIN.DE VON DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMER WESTFALEN-LIPPE ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU SPORTPLATZBAU GOLFPLATZBAU TALSTRASSE 54 45721 HALTERN / WESTF. TEL. 02364 12610 FAX 02364 5715 LANDSCHAFTSARCHITEKTEN DIPL. ING. REINER MARTIN LANDSCHAFTSARCHITEKT AKNW AGS GUTACHTEN ZU SICHERHEITSASPEKTEN IN BEZUG AUF DIE ÖF- FENTLICHEN WEGE IM BEREICH DES VORHABENBE- ZOGENEN BEBAUUNGSPLANES „GOLFANLAGE BAT- ZENHOF“ KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH. 1. Ausfertigung Gutachten Nr. 2847 vom 12.2.2009 1.0 Auftraggeberin Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Technisches Rathaus Lammstr. 7 76124 Karlsruhe Auftrag-Nr. 6100/500042071 2 Inhaltsverzeichnis 1.0 Auftraggeber 1 1.1 Auftragsgegenstand 3 1.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen 3 2.0 Ortstermin 4 2.1 Zusätzliche Vorgaben der Auftraggeberin 4 2.2 Geländebegehung 5 3.0 Allgemeines zur vorliegenden Golfplatzplanung 5 3.1 Planverfasser 5 3.2 Höhenlinien und Luftbilder 5 3.3 Höhenplanung 7 3.3.1 Beispiele schwieriger Höhensituationen 7 4.0 Flugverhalten von Bällen im Golfspiel 9 4.1 Allgemeines 9 4.2 Richtlinien, Erfahrungswerte 13 4.2.1 Sicherheitsabstände zur Bebauung und zu Straßen 15 4.2.2 Sicherheitsabstände zwischen benachbarten Spielbahnen 15 4.2.3 Abstände im Verhältnis zu Außengrenzen 16 5.0 Sicherheitsüberprüfung der geplanten Golfsportanlage 17 5.1 Innerhalb der Bahnen 17 5.2 An der Driving-Ranch 19 5.3 Im Randbereich der öffentlichen Wege 21 6.0 Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 27 3 1.1 Auftragsgegenstand Mit Schreiben vom 22.10.2008 wurde der Unterzeichner beauftragt, an Hand der vorliegenden Planung zu klären, ob die Sicherheit der Spaziergänger auf den durch die Golfsportanlage führenden öffentlichen Wege ohne Einzäu- nung gewährleistet wird. Nach der Fertigstellung des Golfplatzes soll die Bevölkerung die Wander- und Spazierwege ungefährdet nutzen können. Weiterhin soll vermieden werden, dass das Landschaftsbild durch große Ballfangzäune beeinträchtigt wird. Das Gutachten soll den oben gestellten Fragen nachgehen und weiterhin Klarheit bringen, ob auch in Zukunft ohne Ballfangzäune beim Betrieb der Golfanlage ausgekommen werden kann. Insbesondere sind folgende Fragen zu beantworten: Ist die Driving-Ranch in Länge und Breite ausreichend dimensio- niert, insbesondere im hinteren Bereich, wo sie sich verjüngt anstatt sich fächerförmig auszuweiten? Sind alle Golfbahnen und die Driving-Ranch entlang der öffentlichen Wege so positioniert, auch im Hinblick auf Geländebewegungen, Bepflanzungen und Hindernisse, dass eine Gefährdung von Spa- ziergängern durch fliegende Golfbälle weitestgehend oder gänzlich ausgeschlossen werden kann? 1.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen Mit Schreiben vom 22.08.2008 waren dem Unterzeichner bereits der Textteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Verfügung gestellt worden und Pläne, wobei feststand, dass die übersandten Pläne noch überarbeitet werden sollen. Die überarbeiteten Pläne erhielt der Unterzeichner auch als Dateien mit Schreiben vom 27.11.2008 am 3.12.2008. Auf den zur Verfü- gung gestellten DVD’s bzw. CD’s der Golfanlage, datiert vom 18.11.2008, waren weiterhin Höhenlinien und Luftbilder des in Frage stehenden Gelän- des. Und Dateien aus einer Diplomarbeit Golfanlage Batzenhof. Die Kopie eines Planausschnittes mit einer veränderten Lage der Wasser- flächen, bzw. einer Reduzierung von zwei auf drei Flächen. Am 30. Dezember 2008 wurden dem Unterzeichner weitere Formen der Höhenlinien-Datei vom Vermessungsamt der Auftraggeberin im Internet zur Verfügung gestellt. 4 2.0 Ortstermin Der Termin für die Ortsbesichtigung war auf Montag, den 26.01.2009 um 10.00 Uhr festgesetzt. Es nahmen teil: Frau Stenzel-Koop vom Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, (zeitweilig) Herr Henz vom Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe, (zeitweilig) Frau Adler-Kögler von den Vorhabenträgern, Herr Kessel vom Planungsbüro Weishaupt und der Unterzeichner. 2.1 Zusätzliche Vorgaben der Auftraggeberin Beim Gespräch vor der eigentlichen Ortsbesichtigung erläuterte der Unter- zeichner die Vorgehensweise bei der Erstellung des Gutachtens und die voraussichtliche Gliederung. In diesem Zusammenhang erklärte der Unter- zeichner u.a., dass bei Spielbahnen neben öffentlichen Wegen, Golfer und Nutzer der Wege, Sichtkontakt haben sollten. Unter Sicherheitsaspekten wäre es daher sinnvoll, in einzelnen Bereichen auf geplante Baumreihen seitlich der Wege zu verzichten. Daraufhin erklärte Herr Henz, dass die dort geplanten Baumreihen, seitlich der Bahnen 1 und 2, unabdingbarer Bestandteil der Planung seien und nicht aus sicherheitsrelevanten Gründen entfallen könnten. Das gleiche gilt für die vorhandene bzw. im Austausch befindliche Allee an der Straße Am Thomashäusle, weiterhin für den Weg südlich der Villa Maffei, als Verbindungsweg nach Grünwettersbach. Auf entsprechende Fragen nach im Gutachten zu berücksichtigenden öffent- lichen Wegen wurde von Seiten der Auftraggeberin erklärt: Die Wege vom Batzenhof in Richtung Driving-Ranch, nördlich der Driving-Ranch und west- lich der Bahnen 6 und 7 des Übungsplatzes sind Privatwege, die nicht zu berücksichtigen sind. Dieses gilt auch für den bereits in den vorliegenden Plänen gekennzeichneten Weg südlich der Batzenhofwiese. Zu berücksich- tigen sind der Weg südlich der Driving-Ranch und der unbefestigte Weg südwestlich der Bahnen 5 und 6. 5 2.2 Geländebegehung Alle sicherheitsrelevanten Flächen der geplanten Golfanlage wurden vom Unterzeichner in Begleitung von Frau Adler-Kögel und Herrn Kessel abge- fahren bzw. begangen und teilweise vom Unterzeichner anhand von vorbe- reiteten Planausschnitten mit der Planung abgeglichen. Aus einer vom Unterzeichner vorgegebenen Position, vom äußeren Rand der geplanten Bahn 1, wurden von Frau Adler-Kögler und vom Unterzeich- ner Probeschläge mit einem Holz 3 in geplanter Spielrichtung ausgeführt. 3.0 Allgemeines zur vorliegenden Golfplatzplanung 3.1 Planverfasser Die nachfolgend wiedergegebene Planung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan wurde erstellt vom Planungsbüro Reinhold Weishaupt, Echterdinger Str. 111, 70794 Filderstadt. Die Planung wird im Gutachten verkleinert und ausschnittsweise in unter- schiedlichsten Maßstäben wiedergegeben. 3.2 Höhenlinien und Luftbilder Die Daten der Höhenlinien und der Luftbilder, die ebenfalls in unterschied- lichsten Ausschnitten und Maßstäben im Gutachten wiedergegebenen Luft- bilder bzw. Höhenlinien werden verwaltet vom Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe, Landstr. 7 a, 76133 Karlsruhe. Es wird auf die Urheberrechte aller genannten Planunterlagen hingewiesen, die ebenso wie das Gutachten, nur im beauftragten Umfang veröffentlicht werden dürfen. 6 7 3.3 Höhenplanung Für die Beurteilung der Sicherheit ist die Höhenplanung in einem Gelände mit mehr oder weniger großen Höhenunterschieden von Bedeutung. Die vorliegende Planung der Golfsportanlage zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Batzenhof enthält keinerlei Angaben über die spätere Höhenpla- nung, die in einer Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung deutlich zu machen sind. Im o.a. Termin erklärte Herr Kessel, dass die vorhandenen Höhen weitgehend belassen werden. Soweit sich Höhen im Rahmen der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung gravierend verändern, werden diese Bereiche eventuell sicherheitstechnisch neu zu beurteilen sein. 3.3.1 Beispiele schwieriger Höhensituationen Wie im Vorfeld von der Auftraggeberin erkannt, liegt die geplante mittlere Wasserfläche im unten stehenden Planausschnitt innerhalb eines gut acht Meter großen Höhenunterschied des derzeitigen Geländes und ist in dieser Form nicht realisierbar. 8 Entsprechend den Vorstellungen der Auftraggeberin wurde die Vorplanung nachfolgend vorläufig geändert. 9 4.0 Flugverhalten von Bällen im Golfspiel 4.1 Allgemeines Der gerade Schlag ist im Golfsport schwer zu bewerkstelligen, da schon eine seitliche Verdrehung des Schlägerblattes im Treffmoment um ein einzi- ges Grad den Ball in seitliche Rotation versetzt und somit eine abweichende Flugbahn beschreibt. Nur wirkliche Könner sind in der Lage dies bewusst im Spiel einzusetzen, bei den Meisten ist dies der Grund für unerwünscht ab- weichende Bälle. Die wichtigsten Parameter, die die seitlichen Abweichun- gen der Flugbahn bestimmen, sind die Standposition des Spielers, die Schwungrichtung des Schlägers und die Drehung des Schlägerblattes ge- genüber der Schwungrichtung. Für Abweichungen von Golfbällen beim Schlag hat der österreichische Gut- achter Gerold Hauser ein Diagramm entworfen, das die Spielrichtung und den Abschlagplatz zeigt, sowie die möglichen Flächenabweichungen des Balles, bei einer Schlaglänge von 150, 200 und 250 m Entfernung, bei einem geübten Golfer, der Verwendung des Eisens 6, des Holzes 3 und des Drivers entsprechend. Bei männlichen Golfern mit einem Handicap von 18 verringern sich die Schlagweiten im Mittel auf 120 m, 160 m und 190 m. 10 Bei weniger guten Spielern mit einem Handicap um 30 reduziert sich die maximale Reichweite oft auf etwa 150 m auf ebenen Flächen. Bei stark ab- fallendem Gelände verlängern sich die Weiten naturgemäß und sie verkür- zen sich entsprechend bei ansteigendem Gelände. Bei den Damen verrin- gern sich die Längen zu den angegebenen Herrenweiten um etwa 20 %. Bei allen Diagrammen und bei allen Längenangaben handelt es sich grundsätz- lich um schematische Angaben bzw. Darstellungen, deren Grenzen im Ein- zelfall stark fließend sind. So gibt es z.B. den ungeübten jugendlichen Spie- ler, der zwar in der Lage ist, relativ weit abzuschlagen, dafür die größten Abweichungen beim Schlag hat, andererseits Damen mit einem hervorra- gendem Handicap, die nicht sehr weit, dafür aber fast immer gerade und ausgesprochen zielsicher spielen. Das Diagramm zeigt nicht übliche Abweichungen von der Ideallinie im Spiel, vielmehr Abweichungen, die auf Driving-Ranges festgestellt wurden. Der Hauptanteil der Bälle dürfte in den nachfolgend aufgezeigten Bereichen landen. Eindeutig sind dagegen die grundsätzlichen Aussagen innerhalb des Dia- gramms. Zum Beispiel: Ein Hook (Ball mit Linksdrift) führt zu größerer Schlaglänge und ein Slice (Ball mit Rechtsdrift) zu größerer Abweichung von der Spielrichtung. Wie weit Zäune die Flugbahnen beeinträchtigen, hängt vorrangig von der Schlägerwahl, und damit von der Entfernung zum gewünschten Ziel ab. Die nachfolgenden, ebenfalls schematischen Angaben sind u.a. insoweit nicht 11 richtig, als bei der Darstellung der Flugbahn der Ball bei den langen Schlä- gen am Ende immer ausrollt. Auch die genauen Zahlenangaben sind irrefüh- rend, die Spannweiten bei Spielern mit gleichem Handicap sind groß. Aus der Literatur: Jeder Schläger dient einem anderen Zweck und wird für das Schlagen von verschie- denen Entfernungen verwendet. Wie weit ein Ball nach dem Schlag fliegt wird vom Loft (Winkel) der Schlagfläche bestimmt. Je nach dem hat der Ball eine hohe kurze Flugkurve oder eine flache aber weite Flugbahn. Die Benennung typischer Flugbahnen: 1) PULL-HOOK 2) HOOK 3) PULL 4) FADE 5) gerader Schlag 6) PUSH 7) DRAW 8) SLICE 9) PUSH-SLICE In der Abbildung sind einige typische Flugbahnen in der Draufsicht von oben aufge- zeichnet. Wie aus der Abbildung ersichtlich, beschreiben auch in Wirklichkeit nach links abwei- chende Bahnen in der Regel niedrigere Ballkurven und errei- chen größere Weiten als nach rechts fliegende. Das liegt dar- an, dass ein einwärts verdreh- tes Schlägerblatt (geschlosse- nes Schlägerblatt) während des Treffmoments das effektive Loft verringert, wobei ein nach au- ßen gedrehtes Blatt (geöffnetes Schlägerblatt) gegensätzliches bewirkt 12 Im Gegensatz zum geraden Schlägerblatt (links) bewirkt ein geöffnetes (Mit- te) eine Erhöhung des Loftes, wobei ein geschlossenes Schlägerblatt des Loft verringert. Grundsätzlich spielt die Ausgestaltung der Spielbahnen eine mitentschei- dende Rolle für die Spielrichtung. Wichtig ist die Lage von Hindernissen wie Wasserflächen, Bunkern, Bäumen und Gehölzflächen. Ausschlaggebend ist weiterhin die Geländesituation. Für jeden nachvollziehbar ist, dass weite Abschläge mit einem Driver eine längere Flugbahn haben, wenn das Gelände in Schlagrichtung abfällt, als wenn das Gelände ansteigt. Eine Bahn die in Schlagrichtung von links nach rechts geneigt ist, bedingt z.B. eine gewünschte Schlagrichtung auf die äußerste linke Seite der Bahn, da der Ball nach dem Auftreffen wegen der Seitenneigung noch nach rechts läuft. Das heißt, die im Plan eingetragene Spielrichtung in der Mitte der Spielbahn verläuft in der Realität völlig anders. Ein Wasserhindernis vor dem Grün bedingt eine Mehrzahl von Bällen hinter dem Grün, als bei einem Grün das keinerlei Hindernisse in Front aufweist. Bunker auf der linken Seite des Grüns bedingen eine Mehrzahl von Bällen rechts neben dem Grün. Jedem Spieler unterlaufen Fehlschläge. Der entscheidende Unterschied ist, dass dem mit dem Handicap 0 dies nur äußerst selten passiert und dem mit dem Handicap 54 sehr häufig. Die Spielrichtung wird so auch von der Spiel- stärke bestimmt, da ein guter Spieler auch in der Lage ist Hindernisse zu überspielen und sich den direkten Weg zum Grün sucht (Tigerline). Der schlechtere Spieler ist gezwungen auf der Bahn zu bleiben. 13 4.2 Richtlinien, Erfahrungswerte Die FLL, Forschungsgesellschaft, Landschaftsentwicklung, Land- schaftsbau e.V., Colmantstr. 32, D 53115 Bonn, E-Mail: info@fll.de, Ho- mepage: www.fll.de, hat die Richtlinie für den Bau von Golfplätzen 2008 herausgegeben. Darin verweist sie auf den FLL-Fachbericht „Golfanlagen als Teil der Kulturlandschaft: Planung und Genehmigung“, den die FLL ge- meinsam mit dem Deutschen Golfverband e.V. im Jahre 2007 herausge- bracht hat. Nachfolgende Zitate und Originalwiedergaben aus dieser Richtli- nie erfolgen mit Zustimmung der FLL. In der vorliegenden Planung des Büros Weishaupt wird bereits auf die FLL- Richtlinie hingewiesen bzw. zeichnerisch dargestellt. Grenze des räumlichen Geltungs- Bebauungsplans bereichs des vorhabenbezogenen Spiellinie und Spielrichtung Legende 65189 Wiesbaden). Landschaftsbau e.V. (FLL), Colmantstr. 32, 53115 Bonn; Deutscher Golf Verband e.V. (DGV), Viktoriastr. 16, K u ltu r lan d schaft", Ausgabe 2007 (Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Sicherheitsorientierte Empfehlungen aus dem FFL-Fachbericht "Golfanlagen als Teil der Nachweis Sicherheitsabstände 14 Grenze mind. 30 m Grenze bis 30° unproblematisch mind. 50 m Abschläge in Richtung einer Grenze a) Paralleler Spielbahnverlauf Abstände im Innenverhältnis von Spielbahnen zueinander Von der Grenze wegführende Spielbahnen Parallel zur Außengrenze verlaufende Spielbahnen Gr e n z e mind. 60 m mind. 30 m mind. 30 m b) Das Verhältnis von Grüns zu den nächsten Abschlägen Bei den Zeichnungen unter der Überschrift „Abstände im Innenverhältnis von Spielbahnen zueinander a) Paralleler Spielballverlauf“ wird ein Abstand von mindestens 50 m zwi- schen den Spiellinien dargestellt. Die Empfehlungen aus dem FLL-Bericht sind unter Sicherheitsabstände zwischen benachbarten Spielbahnen weiter unten im Wortlaut wiedergegeben. Dort heißt es u.a. „Zwischen benachbar- ten Spielbahnen ist normalerweise ein Sicherheitsabstand von bis zu 40 m zwischen den Spielbahnrändern zu berücksichtigen, ...“ In der Richtlinie heißt es unter 3.1.2 Sicherheitsabstände: 15 4.2.1 Sicherheitsabstände zur Bebauung und zu Straßen Vielfach grenzen Teile von Golfanlagen an Bebauung und an Straßen an. Ein etwaiges Risiko hängt entscheidend von der Schlagrichtung der Spiel- bahnen ab und muss bereits bei der Planung der Anlage berücksichtigt wer- den. Eine Gefährdung ist in erster Linie nur bei paralleler Ausrichtung der Spielbahnen zu Straßen, Wegen und ähnlichem gegeben. In einem solchen Fall hat es sich bisher als zweckmäßig erwiesen, vom Rand der betreffen- den Spielbahn aus einen Sicherheitsabstand von mindestens 45 m einzuhal- ten, es sei denn, ein dichter Gehölzbestand, Erdwälle, Fangnetze oder ähn- liches lassen einen geringeren Abstand zu. 4.2.2 Sicherheitsabstände zwischen benachbarten Spielbahnen Zwischen benachbarten Spielbahnen ist normalerweise ein Sicherheitsab- stand von bis zu 40 m zwischen den Spielbahnrändern zu berücksichtigen, um Gefährdungen von Spielern auf der Nebenbahn durch fehlgeschlagene Bälle zu vermeiden. Allerdings ist diese Distanz nur in Reichweite der Treib- schläge, d.h. in einer Entfernung von ca. 150 – 240 m vom Herrenabschlag erforderlich. An den Abschlägen ist dagegen nur ein wenige Meter breiter Pufferbereich erforderlich und vom Grünrand sind generell 30 m Abstand als ausreichend anzusehen. Unter 3.1.3 Empfehlungen für eine sicherheitsorientierte Golfanlagenpla- nung heißt es: Aus dem oben Dargestellten lässt sich ersehen, dass die Sicherheit auf Golfplätzen stets im Sinne alltagsüblicher Gefahren zu bewerten ist. Bei- spielweise lässt sich regelmäßig nicht verhindern, dass ein ungeübter Golf- spieler den ersten Schlag mit einer Abweichung von 20 m von der Idealspiel- linie auf die rechte Seite spielt und bei mangelnder Übung diesen Ball nicht mit einem anderen Schläger in Richtung Spielbahn Mitte spielt, sondern versucht, einen möglichst langen Schlag mit dem gleichen Schläger in Rich- tung Grün auszuüben. Dieser kann bei einem Fehler wie dem vorherigen dann dazu führen, dass der Ball wiederum um 20 m von der Idealspiellinie abweicht, also 40 m von derselben entfernt ist. Um derartige Verhaltensweisen zu verhindern, bedarf es nicht nur ausrei- chender Übung, sondern auch einer geschickten Gestaltung der Flächen neben den Bahnen, insbesondere wenn schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sind. 16 Es obliegt daher dem Architekten, bei der Planung von Golfplätzen – unter Berücksichtigung der jeweiligen topografischen Besonderheiten – die best- möglichen Sicherheitsbedingungen zu kalkulieren. Das betrifft selbstver- ständlich auch den Raum hinter einem Grün. Einen wichtigen Teil der Verantwortung trägt allerdings nach wie vor der Golfspieler, dem die Rücksichtnahme auf dem Golfplatz obliegt. In der Folge werden daher Minimalkriterien genannt, die selbstverständlich nur bei ent- sprechend geeigneter Topografie ausreichen. So kann ein 30 m Sicher- heitsabstand von einem Abschlag zur Bebauung nur dann richtig sein, wenn durch Erdwälle oder Bepflanzung ein Abweichen irregulär geschlagener Bälle verhindert wird. Ist dieses nicht möglich oder liegt die Bebauung weit unterhalb des Abschlages, ohne dass ausreichende Sicherheitsvorkehrun- gen möglich sind, so sind die Abstände entsprechend zu vergrößern. 4.2.3 Abstände im Verhältnis zu Außengrenzen Für parallel zur Außengrenze verlaufende Spielbahnen sollen die Abstände nach Möglichkeit im Abschlagsbereich mindestens 30 m, im Bereich der Spiellinie der Drive-Landezone mindestens 60 m und vom Grünrand bis zur Grenze mindestens 30 m betragen. Neben den topografischen Verhältnis- sen und der Erkennbarkeit der Grenzlinie sind u.a. vorherrschende Wind- verhältnisse zu berücksichtigen. Zu Straßen und stark frequentierten Wegen sind die oberen Werte als Mindestabstände zu sehen. Liegt an einer Außengrenze ein parallel geführtes Dogleg (stark abknicken- de Spielbahn), so muss die mögliche Abkürzung den Mindestabständen gerecht werden. Außerdem ist die Hindernisgestaltung so zu wählen, dass besonders lange Drives keine Abkürzung und damit Grenzunterschreitung ergeben. Die Idealspiellinie als Bezugsgröße sollte dabei den geplanten Rand der an der angrenzenden Nutzung benachbarten Spielbahn eindeutig definieren. (Beispielsweise bei 50 m Spielbahnbreite: 45 m Sicherheitsab- stand + 25 m als halbe Bahnbreite = 70 m zur Grenze von der Idealspielli- nie). Für den Unterzeichner ist für die möglichst große Vermeidung potentieller Gefahren die eindeutige Erkennbarkeit dieser, einmal für die Golfer, zum anderen für die Nutzung querender oder seitlich verlaufender öffentlicher Wege, von entscheidender Bedeutung. Hierbei ist der Sichtkontakt aus- schlaggebend. Das heißt, auf den Flächen zwischen Wegen und Spielbah- nen die parallel verlaufen, sind Pflanzungen generell fehl am Platze. Neuan- 17 pflanzungen sind kein Mittel zum Schutz vor fliegenden Golfbällen, da sie erst nach Jahren ihre Funktion erfüllen. Eine zusätzliche Sicherheit für die Nutzer der Wege, parallel zu den Spiel- bahnen, bieten von vorneherein vorgesehene Ausgrenzen. Soweit die Aus- bereiche auch für gute Golfspieler nicht überspielbar sind, beeinflussen sie nachhaltig die Spielrichtung. 5.0 Sicherheitsüberprüfung der geplanten Golfsportanlage Sicherheitsfragen an Golfplätzen nehmen durch die ständig wachsende Zahl und den sprunghaften Anstieg der Golfspieler zu. Auf dem eigentlichen Golfplatz werden, abgesehen von wenigen Ausnahmen, ausschließlich Spie- ler mit Platzreife zugelassen. Selbst bei Golfplätzen, die von der Anlage her gewisse potentielle Gefahren in sich bergen, bedeuten kein Risiko, wenn sich alle streng an die Golfetikette halten. Bei der Vielzahl der neuen Golfer kommt es vor, dass in Einzelfällen Platzreifeprüfungen vielleicht nicht die Bedeutung zugemessen wird, die ihnen zukommt, und somit erhöht sich auch hier die Gefahr. Um so wichtiger ist es, dass bei Neuanlagen von Plät- zen, bei der Planung mögliche Gefahren ausgeschlossen werden. 5.1 Innerhalb der Bahnen Die Überprüfung der vorgelegten Planung lässt unter den vorgenannten Aspekten keine Gefährdung der Golfspieler auf dem Hauptplatz und dem Übungsplatz erkennen. Dies gilt unter dem Vorbehalt der Höhensituation, die bei der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung der Anlagen zu Änderungen führen kann. Nicht zwingend erforderlich, aber der zusätzlichen Sicherheit dienlich wären zusätzliche Pflanzungen zwischen den Bahnen. Diese führten bei der teil- weise „ausgeräumten“ Landschaft nicht nur zu einem optisch und ökologisch positivem Aspekt, 18 sondern hätten auch positive Wirkung auf die Sicherheit, da bahneneinrah- menden Pflanzungen zu erhöhter Konzentration der Golfspieler führen und damit zu geringeren Abweichungen der Flugbahnen der geschlagenen Bälle von der Ideallinie. Grundsätzlich ist zu sagen, dass zwischen benachbarten Bahnen der im FLL Bereich empfohlene Abstand nicht unbedingt eingehalten werden muss, da Golfspieler mit Platzreife die Golfregeln, die sog. „Etikette“ beherrschen müssen. Bei strikter Einhaltung der Etikette, mit deren feststehenden Si- cherheitsregeln und Rücksichtsnahmen, kann es theoretisch grundsätzlich nicht zu Unfällen unter Spielern kommen, auch nicht bei sehr engen gegen- einander laufenden Bahnen. Allerdings sollte, wie in den Empfehlungen erwähnt, der Abstand im üblichen Landebereich der Herrenabschläge, also ab 150 m bis maximal 240 m, „bis zu 40 m“ breit sein. Der Unterzeichners empfiehlt daher die Mindestabstän- de der Bahnränder auf 30 m zu vergrößern. 19 5.2 An der Driving-Ranch Von der geplanten Driving-Ranch, mit einer Länge von mehr als 250 Metern, gehen, trotz der sich verjüngenden Form, keine ungewöhnlichen Gefahren aus. Auch wenn die Driving-Ranch vom südlich verlaufenden öffentlichen Weg hin abfällt, sind die Nutzer des Weges nicht gefährdet. Allenfalls wer- den wegen des Gefälles ausrollende Golfbälle in die geplante Pflanzung vor den vorhandenen Bäumen rollen. In der Praxis wird daher ein niedriger Zaun (1,20 m hoch und eingewachsen) sinnvoll sein, um den Verlust von Golfbäl- len in diese Vegetationsflächen zu vermeiden. 20 21 5.3 Im Randbereich der öffentlichen Wege Die Bahn 1 beinhaltet in der geplanten Form ein potentielles Sicherheitsrisi- ko. Der östlich verlaufende, von Spaziergängern stark frequentierte Weg, liegt innerhalb des Gefahrenbereiches in den letzten beiden Dritteln der Bahn. Das nach Osten ansteigende Gelände veranlasst die Golfer, auf die linke Seite der Bahn zu spielen. Im weiteren Verlauf der Bahn ist daher die voraussichtliche Spiellinie, im Gegensatz zu der gezeichneten, näher am öffentlichen Weg als zulässig. 22 23 24 25 Hier ist eine Umplanung erforderlich in der gewährleistet ist, dass der Ab- stand zwischen dem Spielbahnrand und dem Wegerand mindestens 45 m beträgt. Der Abstand zwischen einer direkten Spiellinie und dem Wegrand muss mindestens 65 m betragen. Im Abstand von 30 m von der Straße soll- te parallel zu dieser eine „Ausgrenze“ vorgegeben werden. Hindernisse wie Bunker o.ä. sind im Bereich des Grüns nur auf der wegzugewandten Seite der Spielbahn vorzusehen. Bei der Bahn 14 sollte statt des Mindestabstandes von 30 m zwischen Grün und Weg ein Mindestabstand von 45 m aus Sicherheitsgründen vorgegeben werden. Eine Ausgrenze im Abstand von 20 m parallel zum Weg wird vom Unterzeichner aus Sicherheitsgründen als sinnvoll angesehen. Hindernisse, wie Bunker o.ä., am Ende der Spielbahn, bzw. im Grünbereich, sollten nur auf der Seite zum Weg hin eingebaut werden. 26 Auch bei der Bahn 17 empfiehlt der Unterzeichner eine Ausgrenze der Spielbahn, parallel zum Weg, im Abstand von 30 m. Statt des Mindestab- standes von 30 m zwischen Grün und Weg sollte ein Mindestabstand von 45 m aus Sicherheitsgründen vorgegeben werden. Von den geplanten Kurzbahnen des Übungsplatzes, parallel zum öffentli- chen Weg, gehen keinerlei erkennbare Gefahren aus. 27 6.0 Zusammenfassende Beantwortung der Fragen Die vorliegende, in Frage stehende Planung der Golfsportanlage, im Stadi- um der Vorplanung, kommt nach den unter 5.3 aufgeführten Änderungen, ohne Zäune aus. Ballfangzäune, die das Landschaftsbild beeinträchtigen, werden auf Grund der Planung nicht erforderlich. Die Driving-Ranch ist in ihrer Lage ausreichend dimensioniert. Ein niedriger, 1,20 m bis 1,50 m hoher Zaun, im unteren Teil der Driving-Ranch, vor der geplanten Pflanzung, oberhalb des öffentlichen Weges ist nicht erforderlich, wäre jedoch zu empfehlen, um zu verhindern, dass einzelne weit geschla- gene Bälle, auf Grund des Gefälles, in die Pflanzung rollen. 28 Alle Golfbahnen und die Driving-Ranch entlang der öffentlichen Wege sind, innerhalb der Planung, nach Berücksichtigung der Punkte unter 5.3 so ge- plant, dass eine Gefährdung von Spaziergängern durch fliegende Golfbälle weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Gänzlich auszuschließen ist vom Grundsatz her nichts. Allerdings kann der Unterzeichner die folgende weitgehende Aussage machen: Wenn bei der weiteren Planung die aufgeführten Änderungen berück- sichtigt werden, und die Sicherheitsaspekte beachtet werden, gehen von der Anlage nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Gefahren aus, die über die „entfernt und denkbaren Gefährdungsmöglichkeiten“ hinausgehen. Es werden keine Zäune, Schutznetze o.a. erforderlich. Auch wenn die Wirksamkeit der Ausgrenzen (Out of bounds) umstritten ist, empfiehlt der Unterzeichner dieses Mittel innerhalb der Planung, im Bereich der parallel zu öffentlichen Wegen verlaufende Spielbahnen, zur zusätzli- chen Sicherheit einzusetzen. Selbstverständlich gehört zur Minimierung von Risiken die Beachtung der Anforderung an die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des späteren Golfclubs, des Betreibers, sowie Dritter. Hierzu wird neben entsprechender Pflege und Wartung u.a. gehören, dass alle Spieler (auch Greenfee-Spieler, die zum ersten Mal auf der Anlage spielen) auf die Vorrangigkeit der Sicher- heit der Nutzer, der angesprochenen öffentlichen Wege, hinzuweisen sind. Die öffentlichen Wege innerhalb bzw. am Rand der Golfanlage sind entspre- chend zu beschildern. Haltern am See, den 12.02.2009 gez. Reiner Martin 2 Inhaltsverzeichnis 1.0 Auftraggeber 1 1.1 Auftragsgegenstand 3 1.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen 3 2.0 Planverfasser 3 2.1 Übersichtspläne 3 3.0 Flugverhalten von Bällen im Golfspiel 6 4.0 Vergleich der geänderten Planung 10 4.1 Bahn 1 10 4.1.1 Bahn 2 13 4.2 Bahn 14 14 4.3 Bahn 17 15 4.4 Kurzbahnen 16 5.0 Zusammenfassung 19 3 1.1 Auftragsgegenstand Entsprechend dem Angebot vom 5. 02. 2013, zu Sicherheitsaspekten in Bezug auf öffentliche Wege im Bereich des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes „Golfanlagen Batzenhof“, wurde der Unterzeichner mit Schreiben vom 12.03.2013 beauftragt, an Hand der geänderten Planung zu klären, ob die Sicherheit der Spaziergänger, auf den durch die Golfsportan- lage führenden öffentlichen Wege, durch die geänderte Lage der Spielbah- nen gewährleistet wird. 1.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen Neben gefalteten Planpausen wurde dem Unterzeichner mit e-mail vom 01. 02.2013 eine jpg-Datei des angesprochenen Bebauungsplanes zur Verfü- gung gestellt, in der Fassung vom 14.12. 2012. 2.0 Planverfasser Die nachfolgend wiedergegebene Planung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan wurde erstellt vom Planungsbüro Reinold Weishaupt, Echter- dinger Str. 111, 70794 Filderstadt. Die Planung wird im Gutachten verklei- nert und ausschnittsweise in unterschiedlichsten Maßstäben wiedergege- ben. Es wird auf die Urheberrechte der Planunterlagen hingewiesen, die ebenso wie das Gutachten, nur im beauftragten Umfang veröffentlicht werden dür- fen. 2.1 Übersichtspläne Auf den nachfolgenden Seiten werden die ursprüngliche Planung und die angesprochene neue Fassung dargestellt 4 2009 5 2012 6 3.0 Flugverhalten von Bällen im Golfspiel Um dieses Ergänzungsgutachten auch ohne das Erstgutachten für Laien verständlich zu machen, wird dieser Abschnitt erneut dargestellt. Der gerade Schlag ist im Golfsport schwer zu bewerkstelligen, da schon eine seitliche Verdrehung des Schlägerblattes im Treffmoment um ein einzi- ges Grad den Ball in seitliche Rotation versetzt und somit eine abweichende Flugbahn beschreibt. Nur wirkliche Könner sind in der Lage dies bewusst im Spiel einzusetzen, bei den Meisten ist dies der Grund für unerwünscht ab- weichende Bälle. Die wichtigsten Parameter, die die seitlichen Abweichun- gen der Flugbahn bestimmen, sind die Standposition des Spielers, die Schwungrichtung des Schlägers und die Drehung des Schlägerblattes ge- genüber der Schwungrichtung. Für Abweichungen von Golfbällen beim Schlag hat der österreichische Gut- achter Gerold Hauser ein Diagramm entworfen, das die Spielrichtung und den Abschlagplatz zeigt, sowie die möglichen Flächenabweichungen des Balles, bei einer Schlaglänge von 150, 200 und 250 m Entfernung, bei einem geübten Golfer, der Verwendung des Eisens 6, des Holzes 3 und des Drivers entsprechend. Bei männlichen Golfern mit 7 einem Handicap von 18 verringern sich die Schlagweiten im Mittel auf 120 m, 160 m und 190 m. Bei weniger guten Spielern mit einem Handicap um 30 reduziert sich die maximale Reichweite oft auf etwa 150 m auf ebenen Flächen. Bei stark ab- fallendem Gelände verlängern sich die Weiten naturgemäß und sie verkür- zen sich entsprechend bei ansteigendem Gelände. Bei den Damen verrin- gern sich die Längen zu den angegebenen Herrenweiten um etwa 20 %. Bei allen Diagrammen und bei allen Längenangaben handelt es sich grundsätz- lich um schematische Angaben bzw. Darstellungen, deren Grenzen im Ein- zelfall stark fließend sind. So gibt es z.B. den ungeübten jugendlichen Spie- ler, der zwar in der Lage ist, relativ weit abzuschlagen, dafür die größten Abweichungen beim Schlag hat, andererseits Damen mit einem hervorra- gendem Handicap, die nicht sehr weit, dafür aber fast immer gerade und ausgesprochen zielsicher spielen. Das Diagramm zeigt nicht übliche Abweichungen von der Ideallinie im Spiel, vielmehr Abweichungen, die auf Driving-Ranges festgestellt wurden. Der Hauptanteil der Bälle dürfte in den nachfolgend aufgezeigten Bereichen landen. Eindeutig sind dagegen die grundsätzlichen Aussagen innerhalb des Diag- ramms. Zum Beispiel: Ein Hook (Ball mit Linksdrift) führt zu größerer Schlag- länge und ein Slice (Ball mit Rechtsdrift) zu größerer Abweichung von der Spielrichtung. 8 Wie weit Zäune die Flugbahnen beeinträchtigen, hängt vorrangig von der Schlägerwahl, und damit von der Entfernung zum gewünschten Ziel ab. Die nachfolgenden, ebenfalls schematischen Angaben sind u.a. insoweit nicht richtig, als bei der Darstellung der Flugbahn der Ball bei den langen Schlä- gen am Ende immer ausrollt. Auch die genauen Zahlenangaben sind irrefüh- rend, die Spannweiten bei Spielern mit gleichem Handicap sind groß. Aus der Literatur: Jeder Schläger dient einem anderen Zweck und wird für das Schlagen von verschiedenen Entfernungen verwendet. Wie weit ein Ball nach dem Schlag fliegt wird vom Loft (Winkel) der Schlagfläche bestimmt. Je nach dem hat der Ball eine hohe kurze Flugkurve oder eine flache aber weite Flugbahn. Die Benennung typischer Flug- bahnen: In der Abbildung sind einige typische Flugbahnen in der Draufsicht von oben aufge- zeichnet. Wie aus der Abbil- dung ersichtlich, beschreiben auch in Wirklichkeit nach links abweichende Bahnen in der Regel niedrigere Ballkurven und erreichen größere Weiten als nach rechts fliegende. Das liegt daran, dass ein einwärts verdrehtes Schlägerblatt (ge- schlossenes Schlägerblatt) während des Treffmoments 9 1) PULL-HOOK 2) HOOK 3) PULL 4) FADE 5) gerader Schlag 6) PUSH 7) DRAW 8) SLICE 9) PUSH-SLICE das effektive Loft verringert, wobei ein nach außen gedreh- tes Blatt (geöffnetes Schläger- blatt) gegensätzliches bewirkt Im Gegensatz zum geraden Schlägerblatt (links) bewirkt ein geöffnetes (Mit- te) eine Erhöhung des Loftes, wobei ein geschlossenes Schlägerblatt des Loft verringert. Grundsätzlich spielt die Ausgestaltung der Spielbahnen eine mitentschei- dende Rolle für die Spielrichtung. Wichtig ist die Lage von Hindernissen wie Wasserflächen, Bunkern, Bäumen und Gehölzflächen. Ausschlaggebend ist weiterhin die Geländesituation. Für jeden nachvollziehbar ist, dass weite Abschläge mit einem Driver eine längere Flugbahn haben, wenn das Gelände in Schlagrichtung abfällt, als wenn das Gelände ansteigt. Eine Bahn die in Schlagrichtung von links nach rechts geneigt ist, bedingt z.B. eine gewünschte Schlagrichtung auf die äußerste linke Seite der Bahn, da der Ball nach dem Auftreffen wegen der Seitenneigung noch nach rechts läuft. Das heißt, die im Plan eingetragene Spielrichtung in der Mitte der Spielbahn verläuft in der Realität völlig anders. Ein Wasserhindernis vor dem Grün bedingt eine Mehrzahl von Bällen hinter dem Grün, als bei einem Grün das keinerlei Hindernisse in Front aufweist. Bunker auf der linken Seite des Grüns bedingen eine Mehrzahl von Bällen rechts neben dem Grün. 10 Jedem Spieler unterlaufen Fehlschläge. Der entscheidende Unterschied ist, dass dem mit dem Handicap 0 dies nur äußerst selten passiert und dem mit dem Handicap 54 sehr häufig. Die Spielrichtung wird so auch von der Spiel- stärke bestimmt, da ein guter Spieler auch in der Lage ist Hindernisse zu überspielen und sich den direkten Weg zum Grün sucht (Tigerline). Der schlechtere Spieler ist gezwungen auf der Bahn zu bleiben. 4.0 Bewertung und Vergleich der geänderten Planung 4.1 Bahn 1 Die Bahn 1 beinhaltete in der ursprünglich geplanten Form ein potentielles Sicherheitsrisiko. Der östlich verlaufende, von Spaziergängern stark fre- quentierte Weg, lag innerhalb des Gefahrenbereiches in den letzten beiden Dritteln der Bahn. Das nach Osten ansteigende Gelände veranlasst die Gol- fer, auf die linke Seite der Bahn zu spielen. Im weiteren Verlauf der Bahn war daher die voraussichtliche Spiellinie, im Gegensatz zu der gezeichne- ten, näher am öffentlichen Weg als zulässig. Während die ursprüngliche Planung im Bereich der Wegebiegung eine po- tentielle Gefährdung beinhaltete, 11 wurde diese durch die Verlegung der Bahn beseitigt. Wegen des ansteigenden Geländes kann der äußere Bogen hier nicht er- reicht werden. 12 Neben der Verbreiterung des Abstandes ist entscheidend, dass die Bunker links des Grüns zu einem Anspielen des Grüns entsprechend der einge- zeichneten Spiellinie auf der rechten Seite führen. Selbst bei einer nahen Lage des Balles zur Straßenseite hin ist eine normale Gefahr auszuschlie- ßen. 13 4.1.1 Bahn 2 Bei der Bearbeitung fiel auf, dass im Hauptgutachten auf die Bahn 2 im An- schluss an die Bahn 1 nicht eingegangen wurde, obwohl sie näher am Weg liegt. Nachzutragen ist, dass von der Bahn keine Gefahr ausgehen kann wegen des starken Geländeanstieges gegen die Spielrichtung. Hierdurch verkürzt sich die mögliche Schlaglänge gravierend 14 4.2 Bahn 14 Bei der Bahn 14 wurde mit der Verlängerung des Abstandes zwischen Weg und Grün die Forderung des Erstgutachtens erfüllt. Das Verlegen des Bun- kers in Richtung Weg erhöht die Sicherheit der Nutzer des angrenzenden Weges ebenfalls entscheidend. 15 4.3 Bahn 17 Bei der Bahn 17 wurde der Abstand zwischen Grün und Weg nicht, wie empfohlen, auf 45 m, sondern auf 40 m vergrößert. Dies stellt jedoch kein Problem dar, da die Änderung der Lage der Bunker am Grün zu einem vor- sichtigeren Spielverhalten in Richtung Grün führt und somit die normale Gefährdung für Nutzer des Weges ausschließt. 16 4.4 Kurzbahnen Die Kurzbahnen 3 bis 5 seitlich des öffentlichen Weges wurden verändert. 17 Sie stellen auch in der neuen Form keine Gefahr für die Benutzer des an- grenzenden Weges dar. 18 4.5 Bahn 15 Bahn 15 blieb unverändert und entspricht den Sicherheitsstandards. Ein relativ geringfügiges Verschwenken der Bahn, für das ausreichend Platz zur Verfügung steht, wird vom Unterzeichner empfohlen, da die Bahn in Spiel- richtung geneigt ist können dort am ehesten die absoluten Weiten erreicht werden, wobei die Bälle auf der letzten Strecke nur rollen. 19 6.0 Zusammenfassung Die Prüfung der in Frage stehenden Planung der Golfsportanlagen zeigte, dass bei der Realisierung der vorliegenden Planung keine Gefahren für die Nutzer der öffentlichen Wege, über die entfernt und denkbaren Gefähr- dungsmöglichkeiten hinaus, bestehen.
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Extrahierter Text
A 8 A 8 K 9652 A 8 K 9652 A 8 A 8 A 8 L 6 23 A 8 A 8 L 6 2 3 K 96 5 3 A 8 A 8 9 653 9 6 5 3 96 5 3 9653 5 3 01 2 /2 9 9 81 84 97035/1 98408 81 5 28 8 152 3 9 8 1 6 8 97036 9 4 55 6 984 0 4 98001/1 80786 75074 93269 9 3 270 93271 9 353 7 98382 5 30 12 / 8 8 174 8 81 749 817 50 81 7 51 9 456 3 97037 8 0042 / 6 9 00 0 8 7 0 1 2 2/1 90052/2 9 005 5 /1 98383/1 75250/ 4 8 1 51 9 5 3 0 12 /20 98383 53012/21 98864/1 8 1 841 5 301 2 /10 5 3 012/1 9005 2 / 1 90055/2 800 36 94 977 9 4 7 28 94 7 1 5 97092 97029 8 0 03 7 90029/1 9 360 7 9 3 612 936 1 3 81764 80 0 38/ 1 9 3538 9 0014 8003 8 9362 1 9362 2 53012/3 3 936 25 75070 55839 75228 9 0 084 90 08 0 9 4557 98235 817 79 81780 81781 7522 9 8 17 82 53012/7 90002/5 90 00 2/4 53012/16 9 7038 9004 8 97032 92350/2 90 0 11 9 42 23/3 97069 9472 5 98198 97035 9 8 2 0 0/1 98 1 9 9 /1 9 4 993 94992 8 0048 8 0 786/1 7 5 2 52 98405 80 0 8 1 81763 97046 97047 98051 98 299/ 1 97055 97056 97057 97080/1 97050 97043/1 97049 97043 97009 9 8 043 75045 98 102/5 98383 97051 75228 97093 7507 3 98104/42 98104/41 75229 98102/2 98242 97052/1 98102/4 97053/1 97059 97061 98051/1 97006 98001/10 98302/3 75073 98001 97008 97019 75228 9700 4 98302 97062 97063 97065 97062/1 98369 9 70 54 /1 970 03 75072 98302 /4 98302 / 2 98117/3 97041 97042/1 97080 97001/1 97010 97053 98104/13 97066 97067 97042 98102/1 97039 97068 97070 98399 97048 97040 9 8 4 0 7 98278 98279 98280 98287 98298 98249 98274 98275 98299 98251 98358 98250 98252 98277 98284 98359 98102/ 5 9828 5 98286 98253 98360 98361 98276 98254 98255 98368 983 70 98362 983 00 98354 98294 98295 98 367 98291 98292 98371 98372 98 366 98355 98104/26 9828 9 98409 98356 98357 98297 98363 98296 98246 98245 98283 750 73 9 8 2 8 8 98293 98290 98301 75045 97045 98298/ 1 98302/1 9828198 28 2 98365 98364 8 004 2 /5 80 04 2/ 1 81769/1 8 1 7 69 94 35 3 80 0 4 2 /7 8 1 5 1 8 8 0 0 80 8 1 5 16 / 1 8 1 5 1 6 / 2 81768/1 8 1516/5 8 1 734 8 0 0 0 1 75 045 800 42 /2 8184 3 94523/1 8 1059 / 1 81738 817 3 9 8174 0 817 4 1 815 3 0 81 84 6 8 1 5 2 9 94353 81737 8 1 7 6 5 8 000 1 8 1 7 4 7 81842 94523/ 1 8 1 8 45 80 0 4 2 / 8 8 1 735 8173 6 81 5 1 6 8 184 4 8 0 0 7 7 8176 6 / 1 943 53 800 7 8 81 5 1 6/4 9452 3 /1 81766/2 8 0 042 / 3 8 1 76 6 817 6 8 81059 8 0079 8 17 6 7 8078 4 8 0 0 4 2/4 81 7 70/1 81770 81771 807 8 3 81776 80039 80784/1 817 7 2 81773 8 10 6 1 81 777 81777/1 8 1 7 7 8 810 5 9/3 81778/1 8 1777/ 4 817 7 8/ 2 81779/2 81780/2 9 5 137 81777 /3 9 5 1 3 8 817 72/ 1 81763/1 8 004 1 8 00 4 0 81 745 8 1 5 16 / 3 8174 2 8 17 43 81744 81 5 17 94483 94 483 /1 94 484 8 1780/ 1 94 485 9 445 6 9 29 1 6 94552 9 455 3 9 2 6 8 6 9 4554 92687 9 4424 92689 9 269 0 /1 9269 3 / 1 92 9 1 7 926 9 3 / 2 9 4 3 75 92 6 9 5 9 2 6 7 0 9 26 71 92 669 94 5 24 / 2 9 2 66 5 /1 94452 9 4453 94 45 4 9445 5 92927 9 29 2 8 9292 9 92 6 6 8 9 2 89 1 9 2 920 9 2 89 2 92 922 928 93 92 923 9 2924 929 2 5 92 9 26 9 45 5 5 9511 7 9 5 1 1 2 /1 8 1 7 7 6/2 9 2 8 54 8 1776/ 3 81 763 817 6 4 92667 94376 94377 9 4 37 8 9 4 466 9 2 67 9 9 2 680 9268 1 926 6 2 / 2 9 2 6 8 2 9 2 6 6 2 / 3 926 8 3 9 2 6 63 92 6 8 5 / 1 9 4523/1 9437 9 9 4 3 8 0 94 38 1 9 4 38 2 9 43 83 9 4 38 4 94523/1 9 2 9 1 2/ 1 9291 3 92 915 92918/1 944 65 9 29 18/ 2 9 2 9 1 9 94 5 5 0 9 4 551 9266 4 9 4 3 75 92 6 5 9 9266 0 92662/1 9 2 661 92674 9267 5 92676 9 2 93 0 92 931 9 26 5 6 92 9 3 3 9 2 6 5 8 92 93 4 9 4 4 24 92 9 35 92906 929 3 6 92907 94546 9 2 9 0 8 94 548 92 9 09 9 2 9 10 9291 1 926 77 92678 94464 9 4 4 7 2 / 1 9 4 473 / 1 9 447 5 /1 944 7 6/1 9 447 7 / 1 9 26 9 8 94549 9 26 9 6 94374 9 4 473 9 4475 94 4 77 94 5 5 7 /2 9 4 5 2 4/1 9 44 76 92653 8 1 7 76/1 92654 817 77 / 5 9265 5 8 1 77 7 /2 8177 9/ 1 94557/1 9269 9 92700 927 01/ 1 92701/2 8 1 7 8 1 /1 92 9 00 92901 92902 9 2 90 4 9 4 4 6 7 9 4385 9 2905 9 4 46 8 94386 94387 9 4 3 8 8 9446 0 9 446 1 944 62 9446 3 9 513 6 9513 5 95134 95 1 3 3 95132 95 131 95130 9512 9 92702 951 28 9 4 3 9 2 9 2 7 04 /1 9 5127 92 7 06 9 5126 9 4 3 89 927 07 95115/1 943 90 951 14 94469 94 391 9512 5 951 2 4 9 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00 09 92 5 7 4 9256 8 90040 90 0 37 /1 9 2 575 98126 Spitalhof T a lstraße Alter Weinberg Spitalhof Batzenhofweg Reihenstraße Kirchplatz Hintere Spitalstraße Am Vogelhäusle Lindenstraße Hirschweg Batzenhofweg Se egasse Rosengarten T al straße Batzenhofweg K ar lsba d e r S t r aße Auf der Römerstraße Stupfericher Weg Am Th omash äusle Pfefferäckerstraße A m Schle i f we g P a l m b ach er Straße Hint erm Zaun A m Illw i g Hinter m Zaun O bere Gaß Rieslingstraße A m Ha n g Windelbachstraße Silvanerstraß e Si lva ne r straße Kar ls b ader St r a ße Pa l mb ac her Straße S t utenpfe rc hs t raße Rul änderstraße K arlsbader S traße Stupfericher Weg K K K K L u s t g a r t e n h a lle Dachsbauweg Schule im Lustgarten Rückhaltebecken Rückhaltebecken Flurneuordnung Karlsruhe-Stupferich (A8) Palmbach Stupferich A 8 Grünwettersbach Hohenwettersbach 64075 64054 64053 64057 64058 64069 64068 64012 64079 64066 64051 64082/3 64082/5 64082/1 64072 64082 64049 64082/4 64082/2 64071 98117/2 64078 64079 64076 64209 64055 64077 64070 64074 64073 64050 64067 64058 64064 Lindenstraße 94 35 4 98402 98398 98 3 84 983 85 Batzenhofwe g O chsenstraße Ochsenstraße Ochsenstraße O c hsenstraße Lindens traße Batzenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraße Brunnenfeld Igelseck Brunnenfeld Brunnenwiese Am Hirsch Dreispitz Kantenbuckel Kantenbuckel Mittlere Hurenklamm Ober dem Steinbacher Weg Winterrot Mittlere Hurenklamm Über d er Hintere Hurenklamm Hurenklamm Vordere Am neuen Weg Birkenwäldle Ober dem Wettersbacher Weg Batzenhofwiese Unter dem Wettersbacher Weg Zennerklamm Schneckenhardt Ober dem Wettersbacher Weg Unteres Batzenhoffeld Oberes Batzenhoffeld Am Schleifweg Am Ettlinger Weg Oberes Batzenhoffeld Am alten Igelseck Am Welschenweg Illwig Am Welschenweg Windelbach Pfefflingen Rippertäcker Pfefferäcker Rippertfeld Am Thomashäusle Lange Wittumäcker An der Klam Rippertäcker Am Ettlinger Weg Herrenweg Rippertfeld An der Ochsenstraße An der Ochsenstraße Ochsenstraße beim Schleifweg Ettlinger Weg straße Ochsen- Ettlinger Forlen Am Thomashäusle Batzen hofweg Villa Maffei Ochsenstraße Gut Batzenhof 3 2 4 1 2.3 4.3 4.4 2.2 4.2 3.1 2.1 4.1 1.3 1.4 1.2 1.1 Nr. Legende Flurstück Eigentümer VerkehrssicherungspflichtUnterhalts- und ThomashofwegBatzenhofwegWassergräbenOchsenstraße 2.34.31.34.41.42.24.21.2 BRD (Bundesstraßenverw.) BRD (Bundesstraßenverw.) 98102/56407264002 3.12.14.11.1 von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe 6407064165640786405964071640086408198042/16407364079 3241 von Maffei Stadt Karlsruhe BRD (Bundesstraßenverwaltung) Anlage 8 GOLFANLAGE BATZENHOF M 1 : 10000 KARLSRUHE PLAN NR. 95 VORHABENTRÄGER:CARLO BARON VON MAFFEI ERBENGEMEINSCHAFT KÖGLER BATZENHOF76227 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH 76228 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH SPITALHOF 1 BEARBEITETGEZEICHNETDATUMGEÄNDERTPLANGR. W W/W 42/30 29.11.12 VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ERGÄNZENDE DARSTELLUNG ZUM VORHANDENE WEGE UND GEWÄSSER FREIER LANDSCHAFTS-ARCHITEKT ECHTERDINGER STR. 111, 70794 FILDERSTADT TEL. 0711/703085, FAX 0711/703086 BEARBEITUNG: PLANUNGSBÜRO REINHOLD WEISHAUPT 15.09.15 VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTUNTERHALTS- UND N S
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Extrahierter Text
5 3 01 2 /2 9 9 81 84 97035/1 98408 81 5 28 8 152 3 9 8 1 6 8 97036 9 4 55 6 984 0 4 98001/1 80786 75074 93269 9 3 270 93271 9 353 7 98382 5 30 12 / 8 8 174 8 81 749 817 50 81 7 51 945 6 3 97037 8 0042 / 6 9 00 0 8 7 0 1 2 2/1 90052/2 9 005 5 /1 98383/1 75250/ 4 8 1 51 9 5 3 0 12 /20 98383 53012/21 98864/1 8 1 841 5 301 2 /10 5 3 012/1 90052/1 90055/2 800 36 94 977 9 4 7 28 94 7 1 5 97092 97029 8 0 03 7 90029/1 9 360 7 9 3 612 936 1 3 81764 80 0 38/ 1 9 3538 9 0014 8003 8 9362 1 9362 2 53012/3 3 936 25 75070 55839 75228 9 0 084 90 08 0 9 4557 98235 817 79 81780 81781 7522 9 8 17 82 53012/7 90002/5 90 00 2/4 53012/16 9 7038 9004 8 97032 92350/2 90 0 11 9 42 23/3 97069 9472 5 98198 97035 9 8 2 0 0/1 98 1 9 9 /1 9 4 993 94992 8 0048 8 0 786/1 7 5 2 52 98405 80 0 8 1 81763 97046 97047 98051 98 299/ 1 97055 97056 97057 97080/1 97050 97043/1 97049 97043 97009 9 8 043 75045 98 102/5 98383 97051 75228 97093 7507 3 98104/42 98104/41 75229 98102/2 98242 97052/1 98102/4 97053/1 97059 97061 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Spitalhof Batzenhofweg Reihenstraße Kirchplatz Hintere Spitalstraße Am Vogelhäusle Lindenstraße Hirschweg Batzenhofweg Se egasse Rosengarten T al straße Batzenhofweg K ar lsba d e r S t r aße Auf der Römerstraße Stupfericher Weg Am Th omash äusle Pfefferäcker s traße A m Schle i f we g P a l m b ach er Straße Hint erm Zaun A m Illw i g Hinter m Zaun O bere Gaß Rieslingstraße A m Ha n g Windelbachstraße Silvanerstraß e Si lva ne r straße Kar ls b ader St r a ße Pa l mb ac her Straße S t utenpfe rc hs t raße Rul änderstraße K arlsbader S traß e Stupfericher Weg K K K K L u s t g a r t e n h a lle Dachsbauweg Schule im Lustgarten Rückhaltebecken Rückhaltebecken Flurneuordnung Karlsruhe-Stupferich (A8) S S S S A Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Gas Gas Gas Wasser Abwasser ENBW 110 kV Hohenwettersbach Palmbach Stupferich A 8 Grünwettersbach 64075 64054 64053 64057 64058 64069 64068 64012 64079 64066 64051 64082/3 64082/5 64082/1 64072 64082 64049 64082/4 64082/2 64071 98117/2 64078 64079 64076 64209 64055 64077 64070 64074 64073 64050 64067 64058 64064 Lindenstraße 94 35 4 98402 98398 98 3 84 983 85 Batzenhofwe g Ochsens t raß e Ochsenstraße Ochsenstraße O c hsenstraße Lindens traße Batzenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraße Palmbach Stupferich Hohenwettersbach Stupferich Stupferich Hohenwettersbach 210 220 220 220 220 220 220 220 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 270 270 270 270 270 270 270 270 270 220 260 6 2 2 3 7 7 3 4 8 8 15 4 5 11 14 13 12 10 16 17 5 6 18 9 DR 9 1 1 A' A B' B C' C Oberes Batzenhoffeld Rippertäcker Über d er straße Ochsen- Brunnenfeld Igelseck Brunnenwiese Dreispitz Kantenbuckel Kantenbuckel Ober dem Steinbacher Weg Winterrot Mittlere Hurenklamm Am neuen Weg Birkenwäldle Ober dem Wettersbacher Weg Unter dem Wettersbacher Weg Ettlinger Forlen Zennerklamm Schneckenhardt Ober dem Wettersbacher Weg Am Schleifweg Am Ettlinger Weg Am alten Igelseck Am Welschenweg Illwig Am Welschenweg Windelbach Pfefflingen Pfefferäcker Rippertfeld Am Thomashäusle Lange Wittumäcker An der Klam Rippertäcker Am Ettlinger Weg Herrenweg Rippertfeld An der Ochsenstraße An der Ochsenstraße Ochsenstraße beim Schleifweg Ettlinger Weg Am Thomashäusle Batzen hofweg Batzenhofwiese Ochsenstraße Hurenklamm Hintere Hurenklamm Vordere Dicke Trespe Oberes Batzenhoffeld Feldlerchenfenster Unteres Batzenhoffeld Gut Batzenhof Mittlere Hurenklamm Villa Maffei 3 2 1 3,00 0,50 0,50 Planung:- Ausweichbuchten im Abstand von 150-150 m (bestehender Baumabstand ca. 12 m) - Seitliche Entwässerungsmulde - Schotterrrasenbankett 3 ca. 6-7 m Zufahrt Thomashof Schnitt C - C' (M 1 : 200) 2 3,00 0,50 0,50 Planung: Zufahrt Hohenwettersbach Schnitt B - B' (M 1 : 200) - Seitliche Entwässerungsmulde - Querrinnen - Schotterrasenbankett - Asphaltierung des vorhandenen Weges - Ausweichbuchten im Abstand von 150 m ca. 6 m 3,00 1,50 Planung:- Seitliche Entwässerungsmulde - Einseitige Verbreiterung um 1,50 m 3 - Ausweichbuchten im Abstand von 150 m 1 Zufahrt Ochsenstraße Schnitt A - A' (M 1 : 200) Legende Anlage 9 GOLFANLAGE BATZENHOF M 1 : 10000/200 ZUFAHRTSWEGE KARLSRUHE PLAN NR. 69 VORHABENTRÄGER:CARLO BARON VON MAFFEI ERBENGEMEINSCHAFT KÖGLER BATZENHOF76227 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH 76228 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH SPITALHOF 1 BEARBEITETGEZEICHNETDATUMGEÄNDERTPLANGR. W W/W 42/30 30.04.08 VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ERGÄNZENDE DARSTELLUNG ZUM ERSCHLIESSUNG FREIER LANDSCHAFTS-ARCHITEKT ECHTERDINGER STR. 111, 70794 FILDERSTADT TEL. 0711/703085, FAX 0711/703086 BEARBEITUNG: PLANUNGSBÜRO REINHOLD WEISHAUPT 15.09.15 N S
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Extrahierter Text
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93 6 16/1 9 3619/1 9362 0 92499 92500 9 25 0 3 92 5 0 4 92 498 9251 6 92517 94876 94937 9 4 9 3 8 98190 53 0 1 2/ 1 9 94903 9492 6 94934 9 4 9 3 5 948 7 5 9 3 45 3 9 3454 94524 923 1 0/ 1 53012/1 8 9 2 3 1 2 /1 923 1 2 / 2 9 231 3 9 231 4 9231 0 / 2 9493 3 9 4 90 5 93 456/ 1 9490 6 94930 949 3 1 90029/7 9 4 9 3 2 9002 9 / 9 5301 2 / 1 3 9 4 888 9 4 9 0 7 94 904 94 90 8 94 9 36 9 4 9 09 949 39 948 9 4 94 9 40 9 231 5 92316 92 420 94883 94885 9488 6 92 418 92419 94929 92306 9 2 3 07 9 2 3 08 9230 9 5301 2 /15 9 4910 9 4 9 11 9 4 9 1 2 9491 7 94918 9 34 4 7 9 3451 92 4 17 /1 94 9 41 948 8 9 94 891 5 3 0 1 2/27 94882 94 8 93 949 0 1 9 4902 93527/ 1 5301 2 /28 53 012 /30 9 488 4 9 3 339 9 4 887 98190 90083 98228 9 4 874 94 8 7 9 5 30 12/31 9 4 8 98 53012/32 925 18 / 1 94 899 9 2 518 / 2 9 4900 9 251 9 9 252 0 / 1 9241 1 9241 2 924 13 9 2 4 1 4/1 9 2 4 1 6 94223 / 1 94872 94 925 9 4924 94 8 73 94 89 5 9 4 8 96 9 4 897 9 4 8 81 948 92 9 24 1 0/1 93448/2 93449 934 5 0 93452 94920 94 922 9 492 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00 09 92 5 7 4 9256 8 90040 90 0 37 /1 9 2 575 98126 Spitalhof T a lstraße Alter Weinberg Spitalhof Batzenhofweg Reihenstraße Kirchplatz Hintere Spitalstraße Am Vogelhäusle Lindenstraße Hirschweg Batzenhofweg Se egasse Rosengarten T al straße Batzenhofweg K ar lsba d e r S t r aße Auf der Römerstraße Stupfericher Weg Am Th omash äusle Pfefferäckerstraße A m Schle i f we g P a l m b ach er Straße Hint erm Zaun A m Illw i g Hinter m Zaun O bere Gaß Rieslingstraße A m Ha n g Windelbachstraße Silvanerstraß e Si lva ne r straße Kar ls b ader St r a ße Pa l mb ac her Straße S t utenpfe rc hs t raße Rul änderstraße K arlsbader S traße Stupfericher Weg K K K K L u s t g a r t e n h a lle Dachsbauweg Schule im Lustgarten Rückhaltebecken Rückhaltebecken Flurneuordnung Karlsruhe-Stupferich (A8) Palmbach Stupferich A 8 Grünwettersbach Hohenwettersbach 64075 64054 64053 64057 64058 64069 64068 64012 64079 64066 64051 64082/3 64082/5 64082/1 64072 64082 64049 64082/4 64082/2 64071 98117/2 64078 64079 64076 64209 64055 64077 64070 64074 64073 64050 64067 64058 64064 Lindenstraße 94 35 4 98402 98398 98 3 84 983 85 Batzenhofwe g O chsenstraße Ochsenstraße Ochsenstraße O c hsenstraße Lindens traße Batzenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraße Brunnenfeld Igelseck Brunnenfeld Brunnenwiese Am Hirsch Dreispitz Kantenbuckel Kantenbuckel Mittlere Hurenklamm Ober dem Steinbacher Weg Winterrot Mittlere Hurenklamm Über d er Hintere Hurenklamm Hurenklamm Vordere Am neuen Weg Birkenwäldle Ober dem Wettersbacher Weg Batzenhofwiese Unter dem Wettersbacher Weg Zennerklamm Schneckenhardt Ober dem Wettersbacher Weg Unteres Batzenhoffeld Oberes Batzenhoffeld Am Schleifweg Am Ettlinger Weg Oberes Batzenhoffeld Am alten Igelseck Am Welschenweg Illwig Am Welschenweg Windelbach Pfefflingen Rippertäcker Pfefferäcker Rippertfeld Am Thomashäusle Lange Wittumäcker An der Klam Rippertäcker Am Ettlinger Weg Herrenweg Rippertfeld An der Ochsenstraße An der Ochsenstraße Ochsenstraße beim Schleifweg Ettlinger Weg straße Ochsen- Ettlinger Forlen Am Thomashäusle Batzen hofweg Villa Maffei Ochsenstraße Gut Batzenhof 3 2 4 1 2.3 4.3 4.4 2.2 4.2 3.1 2.1 4.1 1.3 1.4 1.2 1.1 Nr. Legende Flurstück Eigentümer VerkehrssicherungspflichtUnterhalts- und ThomashofwegBatzenhofwegWassergräbenOchsenstraße 2.34.31.34.41.42.24.21.2 BRD (Bundesstraßenverw.) BRD (Bundesstraßenverw.) 98102/56407264002 3.12.14.11.1 von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei von Maffei Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe 6407064165640786405964071640086408198042/16407364079 3241 von Maffei Stadt Karlsruhe BRD (Bundesstraßenverwaltung) Anlage 8 GOLFANLAGE BATZENHOF M 1 : 10000 KARLSRUHE PLAN NR. 95 VORHABENTRÄGER:CARLO BARON VON MAFFEI ERBENGEMEINSCHAFT KÖGLER BATZENHOF76227 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH 76228 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH SPITALHOF 1 BEARBEITETGEZEICHNETDATUMGEÄNDERTPLANGR. W W/W 42/30 29.11.12 VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ERGÄNZENDE DARSTELLUNG ZUM VORHANDENE WEGE UND GEWÄSSER FREIER LANDSCHAFTS-ARCHITEKT ECHTERDINGER STR. 111, 70794 FILDERSTADT TEL. 0711/703085, FAX 0711/703086 BEARBEITUNG: PLANUNGSBÜRO REINHOLD WEISHAUPT 15.09.15 VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTUNTERHALTS- UND N S A 8 A 8 K 9652 A 8 K 9652 A 8 A 8 A 8 L 6 23 A 8 A 8 L 6 2 3 K 96 5 3 A 8 A 8 9 653 9 6 5 3 96 5 3 9653 5 3 01 2 /2 9 9 81 84 97035/1 98408 81 5 28 8 152 3 9 8 1 6 8 97036 9 4 55 6 984 0 4 98001/1 80786 75074 93269 9 3 270 93271 9 353 7 98382 5 30 12 / 8 8 174 8 81 749 817 50 81 7 51 9 456 3 97037 8 0042 / 6 9 00 0 8 7 0 1 2 2/1 90052/2 9 005 5 /1 98383/1 75250/ 4 8 1 51 9 5 3 0 12 /20 98383 53012/21 98864/1 8 1 841 5 301 2 /10 5 3 012/1 9005 2 / 1 90055/2 800 36 94 977 9 4 7 28 94 7 1 5 97092 97029 8 0 03 7 90029/1 9 360 7 9 3 612 936 1 3 81764 80 0 38/ 1 9 3538 9 0014 8003 8 9362 1 9362 2 53012/3 3 936 25 75070 55839 75228 9 0 084 90 08 0 9 4557 98235 817 79 81780 81781 7522 9 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r t e n h a lle Dachsbauweg Schule im Lustgarten Rückhaltebecken Rückhaltebecken Flurneuordnung Karlsruhe-Stupferich (A8) Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Gas Gas Gas Wasser Abwasser ENBW 110 kV Hohenwettersbach Palmbach Stupferich A 8 Grünwettersbach 64075 64054 64053 64057 64058 64069 64068 64012 64079 64066 64051 64082/3 64082/5 64082/1 64072 64082 64049 64082/4 64082/2 64071 98117/2 64078 64079 64076 64209 64055 64077 64070 64074 64073 64050 64067 64058 64064 Lindenstraße 94 35 4 98402 98398 98 3 84 983 85 Batzenhofwe g Ochsens t raß e Ochsenstraße Ochsenstraße O c hsenstraße Lindens traße Batzenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraße Palmbach Stupferich Hohenwettersbach Stupferich Stupferich Hohenwettersbach 210 220 220 220 220 220 220 220 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 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Regenrückhaltebecken EZG 3 EZG 2 EZG 1 an Mischwasserkanal in Straße "Rosengarten" Anschluss Schmutzwasserkanal Batzenhof Wegquerung als Furt Ausbildung als flache, breite Mulde Querung Hochwasserentlastung / Zufahrtsweg Größe ca. 20 m², Tiefe ca. 1,0 - 1,5 m Flut- und Versickerungsmulde Fläche mit Dränage Regelentwässerung Grüns und Sandbunker Spielrichtung Grün Bunker Sammler NW80 Flut- und Versickerungsmulde Flut- und Versickerungsmulde Größe ca. 20 m², Tiefe ca. 1,0 - 1,5 m Regelentwässerung Abschläge Sammler NW80 Spielrichtung Grenze Golfanlage Vorhandene Wassergräben SchmutzwasserkanalTeiche Vorhandene vorgeprägte Abflussbahnen Wassermulde (Auffanggraben) Größe ca. 500 - 800 m², Tiefe ca. 2,0 m Einzugsgebiete 1 bis 3 Trockenmulden Legende EZG Anlage 10 GOLFANLAGE BATZENHOF M 1 : 10000 ENTWÄSSERUNG KARLSRUHE PLAN NR. 97 VORHABENTRÄGER:CARLO BARON VON MAFFEI ERBENGEMEINSCHAFT KÖGLER BATZENHOF76227 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH 76228 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH SPITALHOF 1 BEARBEITETGEZEICHNETDATUMGEÄNDERTPLANGR. W W/W 42/30 16.12.13 VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ERGÄNZENDE DARSTELLUNG ZUM ENTWÄSSERUNG FREIER LANDSCHAFTS-ARCHITEKT ECHTERDINGER STR. 111, 70794 FILDERSTADT TEL. 0711/703085, FAX 0711/703086 BEARBEITUNG: PLANUNGSBÜRO REINHOLD WEISHAUPT 15.09.15 N S A 8 A 8 K 9652 A 8 K 9652 A 8 A 8 A 8 L 6 23 A8 A 8 L 623 K 96 53 A 8 A 8 9653 9 6 53 9 653 9653 5 3 0 12 /2 9 98184 97035/1 9840 8 8 1 52 8 8 1523 9 81 6 8 97036 94 5 56 98 4 0 4 98001/1 80 7 86 75 074 93 2 6 9 9 3 2 7 0 93271 9 3537 9838 2 5 30 1 2 / 8 81748 81749 8 1 7 50 8 1 75 1 9 4 563 9 7037 800 4 2 / 6 9 0 0 0 8 70 1 22/ 1 90052/2 90055/ 1 983 8 3/1 75250/4 8 1 5 1 9 53 0 12/ 20 98 383 530 12 /21 9 8 86 4 /1 818 4 1 5 3 0 12 /10 5 3 012/1 90 052/1 90 0 5 5 / 2 80 0 3 6 94 977 9 4728 94715 97092 9702 9 8 0037 9 0029/1 9 36 0 7 93 61 2 9 36 13 8 1764 8 0 0 3 8 / 1 9 3 538 90014 8 0 0 3 8 9 36 2 1 93 62 2 5301 2 / 3 3 936 2 5 75070 5 58 3 9 75228 90 084 90 0 8 0 9 4557 98235 8 1 7 7 9 81 7 8 0 8 1 7 8 1 75229 81782 53012/7 90002/5 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enhofweg K a rl sb a d er S t r a ße Auf der Röme r straße Stupferic her Weg Am Thomashäusl e Pfefferäckerstr aß e Am S c hleifweg Palm b ach er St r a ße Hinterm Zaun Am Il l w i g Hinte r m Z aun Ob ere Gaß Riesl ingstra ß e Am H a n g Windelbac hstraße Silvane r st r aße Silv a n ers t raße Karlsbad e r S tra ße Pa l mbache r S t ra ße St ut e np f e r chstra ße Rulä n d e r s traße Kar ls ba d er St r aße Stupfericher Weg K K K K L u s t g a r t e n h a ll e Dachsbauwe g Schule im Lustgarten Rückhaltebecken Rückhaltebecken Flurneuordnung Karlsruhe-Stupferich (A8) Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Strom Gas Gas Gas Wasser Abwasser ENBW 110 kV Hohenwettersbach Palmbach Stupferich A 8 Grünwettersbach 64075 64054 64053 64057 64058 64069 64068 64012 64079 64066 64051 64082/3 64082/5 64082/1 64072 64082 64049 64082/4 64082/2 64071 98117/2 64078 64079 64076 64209 64055 64077 64070 64074 64073 64050 64067 64058 64064 Lindenstraße 94 3 5 4 984 02 98398 98 38 4 98385 Batzenhofweg Ochs e nstraße Oc h s en s tra ße O c hs e nst raß e Ochsenstr aß e Lindenstraße Bat zenhofweg Ochsenstraße Ochsenstraß e Palmbach Stupferich Hohenwettersbach Stupferich Stupferich Hohenwettersbach 210 220 220 220 220 220 220 220 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 230 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 240 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 250 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 260 270 270 270 270 270 270 270 270 270 220 260 66 1 2 3 Oberes Batzenhoffeld Rippertäcker Über d er straße Ochsen- Brunnenfeld Igelseck Brunnenwiese Dreispitz Kantenbuckel Kantenbuckel Ober dem Steinbacher Weg Winterrot Mittlere Hurenklamm Am neuen Weg Birkenwäldle Ober dem Wettersbacher Weg Unter dem Wettersbacher Weg Ettlinger Forlen Zennerklamm Schneckenhardt Ober dem Wettersbacher Weg Am Schleifweg Am Ettlinger Weg Am alten Igelseck Am Welschenweg Illwig Am Welschenweg Windelbach Pfefflingen Pfefferäcker Rippertfeld Am Thomashäusle Lange Wittumäcker An der Klam Rippertäcker Am Ettlinger Weg Herrenweg Rippertfeld An der Ochsenstraße An der Ochsenstraße Ochsenstraße beim Schleifweg Ettlinger Weg Am Thomashäusle Batzen hofweg Batzenhofwiese Ochsenstraße Hurenklamm Vordere Oberes Batzenhoffeld Feldlerchenfenster Unteres Batzenhoffeld Gut Batzenhof Mittlere Hurenklamm Villa Maffei Hintere Hurenklamm DachflächenwassersammelleitungDachflächenSpeicherteiche 1-3 Pumpanlage WassergräbenPumpleitungBrunnen Legende Anlage 11 GOLFANLAGE BATZENHOF M 1 : 10000 DACHFLÄCHENWASSERABLEITUNG KARLSRUHE PLAN NR. 98 VORHABENTRÄGER:CARLO BARON VON MAFFEI ERBENGEMEINSCHAFT KÖGLER BATZENHOF76227 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH 76228 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH SPITALHOF 1 BEARBEITETGEZEICHNETDATUMGEÄNDERTPLANGR. W W/W 42/30 16.12.13 VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ERGÄNZENDE DARSTELLUNG ZUM DACHFLÄCHENWASSER FREIER LANDSCHAFTS-ARCHITEKT ECHTERDINGER STR. 111, 70794 FILDERSTADT TEL. 0711/703085, FAX 0711/703086 BEARBEITUNG: PLANUNGSBÜRO REINHOLD WEISHAUPT 15.09.15 N S 1831418 18 314 18 350 350 5050 450 50 50 450 80 50 90 50 400500 Betonfundament Graben, Bach Baugrund Weg Geländer, Kantholz 10 x 10 cm Weichenschwellen 14 x 24 cm Doppel-T-Träger IPB 180, verzinkt Handlauf, Kantholz 10 x 12 cm Standpfosten, Kantholzbalken 18/18 cm BlitzableiterBetonfundamentDachdeckung mit Ziegeln WSP 2109080 30080 18 314 18 350 50 50 50 50 200300 90 Weichenschwellen 14 x 24 cm Betonfundament Doppel-T-Träger IPB 180, verzinkt Graben, Bach Geländer, Kantholz 10 x 10 cm Handlauf, Kantholz 10 x 12 cm Standpfosten, Kantholzbalken 18/18 cm BlitzableiterBetonfundamentDachdeckung mit Ziegeln BalkenschuheSitzbänke WSP TH 2,10 m über Gelände SD 25° 1831418 18 314 18 350 350 4040 40 40 2005050 500400 50 50 Weichenschwellen 14 x 24 cm Kantholz 10 x 10 cm Weg Graben / Bach Standpfosten, Kantholzbalken 18/18 cm Wandflächen aus Holzbrettern BetonfundamentBodenbelag aus Holzbrettern Schnitt A Schnitt A ́ Schnitt BSchnitt B ́ GR 12,25 m² Draufsicht GrundrissDetail SchutzhütteGrundrissDetail Brücke Schnitt A - A' AnsichtSchnitt B - B' Anlage 12 GOLFANLAGE BATZENHOF M 1 : 100 DETAIL SCHUTZHÜTTEN U. BRÜCKEN KARLSRUHE PLAN NR. 96 VORHABENTRÄGER:CARLO BARON VON MAFFEI ERBENGEMEINSCHAFT KÖGLER BATZENHOF76227 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH 76228 KARLSRUHE-HOHENWETTERSBACH SPITALHOF 1 BEARBEITETGEZEICHNETDATUMGEÄNDERTPLANGR. W W/W 42/30 16.12.13 VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN ERGÄNZENDE DARSTELLUNG ZUM NEBENANLAGEN FREIER LANDSCHAFTS-ARCHITEKT ECHTERDINGER STR. 111, 70794 FILDERSTADT TEL. 0711/703085, FAX 0711/703086 BEARBEITUNG: PLANUNGSBÜRO REINHOLD WEISHAUPT 15.09.15
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Oktober 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach: Satzungsbeschluss Vorlage: 2015/0569 Beschluss 1. Der Gemeinderat beschließt, die Anregungen zum Bebauungsplanentwurf unbe- rücksichtigt zu lassen, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und den An- lagen zu dieser Vorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- sung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Er- gänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan) „Golfanlage Batzenhof“, Karlsruhe-Hohenwettersbach, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bau- vorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 LBO in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Re- gelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 07.02.2008 in der Fassung vom 15.09.2015 und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die - 2 - Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 15.09.2015 und alle sonstigen Plan- unterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Ein schon vielfach vorberatendes und vordiskutiertes Thema. Da gibt es einige Wort- meldungen. - Herr Stadtrat Pfannkuch. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich neige nicht dazu, die Bedeutung von Abstimmungen dieses Hauses zu überhöhen, aber man muss schon sagen, der Golfplatz ist ein außer- gewöhnliches Verfahren in mehrerlei Hinsicht, vor allem in positiver Sicht. Das will ich mal vorausstellen. 127 Hektar sind natürlich ein Projekt in einer Größenordnung, wie wir es nicht alle Tage verabschieden. Wir behandeln eine wertvolle Natur- und Kultur- landschaft, wir optimieren diese, wie wir meinen. Der Landschaftsgolfplatz stellt aus unserer Sicht eine Bereicherung für die Attraktivität der gesamten Stadt, natürlich auch der Höhenstadtteile, dar. Das hat sich schon im Rahmenplan der Höhenstadtteile her- auskristallisiert. Dieser Golfplatz gibt Raum für eine positive Entwicklung - ich will das mal so sagen - des Vorgartens dieser Stadt. Er ist Platz für Erholung und Freizeit und für ein Naturerlebnis. Es ist eine wertvolle Aufwertung eines Gebietes, wenn wir es uns mal genau anschauen, das neben einer sehr viel befahrenen Autobahn auch erhebliche Nachteile hat. Da wird diese Planung einiges aufheben und den schon vorhandenen Erholungscharakter noch verbessern. Man muss auch vergleichen, was ist bisher? Da haben wir monostrukturierte Landwirt- schaft. Das hat zwar im Regelfall sehr imposant ausgesehen, aber die Bewirtschaftung, die Bepflanzung, die Begrünung eines Golfplatzes wird dieses qualitativ bei weitem ver- bessern. Bei allem hat man auch an viele Schutzgüter gedacht, hier insbesondere auch an den Menschen. Die Erlebbarkeit der beruhigenden Landschaft war eine der wichtigs- ten Fragen, die dann nachher auch strittig behandelt, aber wie ich meine, sehr kon- struktiv gelöst wurde. Es macht natürlich keinen Sinn, wenn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger dann Straßen erleben, weil sie viel befahren sind, nicht mehr zum spazieren gehen oder Rad fahren einladen. Es war diese Hauptproblematik in der Verkehrsfrage zu lösen. Da haben wir einen guten Kompromiss entwickelt: abwarten, beobachten und reagieren. Es ist mir sehr wichtig für meine Fraktion darauf hinzuweisen, dass diese Fra- gen in dem Durchführungsvertrag dezidiert geregelt sind, so dass niemand Sorge haben muss, dass das irgendwo einerseits von der Verwaltung übersehen werden könnte oder andererseits vom Investor dann übergangen werden könnte. Es wird sicherlich in der richtigen Art und Weise einer Beobachtung und Prüfung unterzogen werden können. - 3 - Zum Schluss möchte ich auf ein zumindest mal bedenklich stimmendes Moment hin- weisen. Wir behandeln dieses Thema, ich erinnere auch an meine ersten Ausführungen im Jahr 2007, vor eben acht Jahren, bis der erste Golfball abgeschlagen werden kann, werden 10 Jahre vorbei sein. Bei aller Gründlichkeit der Prüfung, das muss ich der Ver- waltung wirklich ins Stammbuch schreiben, hat es nirgendwo gefehlt. Bei aller Gründ- lichkeit der Prüfung muss man aber trotz allem auch ein wenig mehr an den Investor denken, der das alles erleiden muss im positiven Sinn des Wortes. Er hat durchgehalten. Dafür möchte ich an dieser Stelle auch einmal Dank sagen. Die CDU-Fraktion begleitet dieses Projekt weiterhin mit großem Einvernehmen und Unterstützung. Wir freuen uns auf die hoffentlich positive Beschlussfassung. Stadträtin Ernemann (SPD): Ich rede in Personalunion als Ortsvorsteherin wie auch als Stadträtin, erspare Ihnen also den zweiten Redebeitrag, der sich ja deckt mit dem, den ich jetzt halte. Eines der längsten Genehmigungsverfahren in der Geschichte Deutschlands für den Bau eines Golfplatzes neigt sich heute dem Ende zu. Ich rede heute hoffentlich zum letzten Mal in diesem Haus, und ich habe es schon oft getan. Ein 11 Jahre dauerndes Verfahren findet, ich hoffe mit der Zustimmung zum Satzungsbeschluss, heute ein Ende. Mit der heutigen Zustimmung wird die letzte Stufe im Bebauungsplanverfahren Golfplatz Bat- zenhof Karlsruhe-Hohenwettersbach erklommen. Nachdem das Verfahren aus unter- schiedlichen Gründen mehrfach ins Stocken geriet und das dreistrahlige Zufahrtswege- konzept immer wieder kontrovers in den Ortschaftsratsgremien diskutiert wurde, muss- te im November vergangenen Jahres ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden. Ich halte mich jetzt kurz, denn all das, was ich sagen könnte, was teilweise vom Kollegen Pfannkuch schon erwähnt wurde, kennen Sie aus meinen Redebeiträgen, zuletzt aus dem Jahre 2014. Es hat sich grundlegend nichts geändert, wie groß der Golfplatz wird, dass es ein Landschaftsgolfplatz wird, dass also die Radwege, die Spazierwege, dass das alles für die Bevölkerung erhalten wird. Hinzu kommt noch, dass 50.000 Bäume und Sträucher angebaut würden, ich wiederhole 50.000. Das ist also ein Wort. Wer in Hohenwettersbach lebt, wie ich schon seit 17 Jahren, der weiß, von was ich re- de. Ich darf Gott sei Dank vor der Grünen-Fraktion reden und weiß in etwa, was kom- men wird. Ich muss Ihnen also sagen, ich weiß nicht, wie oft Sie in Hohenwettersbach waren, ich weiß auch nicht, wie oft Sie spazieren gegangen sind, schauen Sie sich das an: Monokultur Maisanbau unter Folie, kilometerweit, so weit das Auge reicht, Folie, Flächenversiegelung, Regenwasser, kein Abfluss. Ich weiß nicht, was da wertvoller ist, der Gewinn oder der Erhalt. Nachdem das Verfahren also aus unterschiedlichen Gründen ins Stocken geraten ist, das kontrovers in den Ortschaftsräten diskutiert wurde, geht es jetzt um das dreistrahli- ge Zufahrtswegekonzept, das ich sehr gut finde. Es gibt in der Tat keine Stadt, die so ein Wegekonzept zu einem Golfplatz ausweist. Das ist in Karlsruhe einmalig. Das ist aber auch positiv, d. h. der Verkehr verteilt sich auf drei Zufahrtsstraßen. Nachdem kei- ne Einigung in den unterschiedlichen Ortschaftsratsgremien erzielt wurde, wurde der städtische Vermittlungsausschuss unter Leitung des Herrn Oberbürgermeisters einge- setzt. Der Herr Oberbürgermeister hat in diesem Vermittlungsausschuss die Bedenken eines entstehenden und befürchteten Schleichverkehrs ausgeräumt, indem er zugesagt - 4 - hat, sollte dieser Fall eintreten, wird die Stadt Maßnahmen ergreifen. Die tatsächliche Verkehrsentwicklung gilt es abzuwarten. Kein Mensch weiß, wie sich das Verkehrsauf- kommen entwickeln wird. Zu behaupten, dass die eine oder die andere Straße am stärksten belastet sein wird, ist spekulativ und kann nur vermutet werden. Darauf darf und kann man keine Entscheidungen treffen. Immerhin garantiert uns das dreistrahlige Zufahrtssystem eben die Verteilung. Wie gesagt, die Verkehrsentwicklung bleibt abzuwarten. Es gibt unterschiedliche Zah- len. Ich habe mir mal die Mühe gemacht nach Scheibenhardt runterzufahren und habe an den Wochenenden und auch unter der Woche die Parkplatzsituation dort beobach- tet. So toll ist das nicht. Ob Karlsruhe noch einen Golfplatz braucht - darüber will ich auch nicht reden, das wird auch immer von verschiedenen Fraktionen angezweifelt - liegt nicht in meiner Entscheidungsmacht. Das muss also der Investor aus wirtschaftli- chen Gesichtspunkten sehen. Er hat sich mit Sicherheit etwas dabei gedacht. Er sagt ja, Karlsruhe verträgt noch einen Golfplatz, weil die umliegenden Golfplätze - das stimmt in der Tat - überbelegt sind. All die Bedenken, die von Seiten des Bundes für Natur- schutz und auch teilweise von den Einwohnern kamen, besonders eben auch von der Grünen-Fraktion, dass also die Waldspazier- und Radwege nicht erhalten bleiben, die Landschaft - ich nenne es jetzt mal so profan - verschandelt wird, wird nicht der Fall sein. Es gibt einen Landschaftsgolfplatz, d. h. er wird sanft modelliert. Die Wege wer- den erhalten. Es wird also, ich habe sehr viel in dem Verfahren dazu gelernt, die Dicke Trespe - ich zumindest wusste bisher nicht, was die Dicke Trespe ist, es ist kein Vogel, es ist eine Pflanze - geschützt. Es wird also auch das Lerchenfenster versetzt. In einem über 20-seitigen Durchführungsvertrag, ich hatte die Ehre dabei sein zu dürfen, wie der aus- gehandelt und verfeinert wurde zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger, ist der Vorhabenträger verpflichtet worden, diese Ausgleichsmaßnahmen durchführen, und er steht im Wort. Mit dem heutigen - wie ich hoffe - positiven Beschluss geht ein langes Verfahren zu Ende, das viel Zeit und Kraft gekostet hat. Das hat mich auch die ganze politische Zeit hier in Karlsruhe, sei es im Ortschaftsrat, im Stadtrat und auch als Ortsvorsteherin, bis heute begleitet. Ich denke, dass es jetzt heute ein Ende hat. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen betroffenen Ortschaftsratsgremien bedanken, bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, für Ihre im wahrsten Sinne erfolgreiche Vermittlung im Vermitt- lungsausschuss, beim Vorhabenträger, wie der Kollege Pfannkuch schon gesagt hat, für den langem Atem, das Verfahren durchzuziehen und auch Respekt vor dem Kollegen aus Stupferich, der als Ortschaftsrat und als Stadtrat seine Entscheidung zum Wohle und im gesamtstädtischen Interesse getroffen hat und danach keinen leichten Stand hat. Die Golfanlage Batzenhof Karlsruhe-Hohenwettersbach wird, davon bin ich absolut überzeugt, nicht nur eine Bereicherung im Sport-und Freizeitangebot der Stadt Karlsru- he, es ist eine Sportart, auch wenn das der eine oder andere nicht hören will oder nicht glaubt, aber Golf ist Sport, sondern auch eine Aufwertung der gesamten Bergdörferre- gion erfahren. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu diesem Satzungsbeschluss. Stadtrat Honné (GRÜNE): Für uns ist zuerst die Frage, was auch Frau Ernemann an- gesprochen hat, ist so ein Golfplatz notwendig in Karlsruhe? Dabei geht es bei uns nicht um die unternehmerische Entscheidung, ob er sich rechnet oder nicht. Das ist tat- - 5 - sächlich die Sache des Unternehmers, aber es ist unsere Entscheidung, ob wir das der Bevölkerung zumuten wollen, es ist ja auch etwas Negatives, und ob man demgegen- über einen Golfplatz so wichtig erachtet, dass er jetzt zusätzlich eingerichtet werden muss. Da meinen wir, es gibt in der Umgebung genügend Golfplätze, die auch nicht dadurch bekannt geworden sind, dass die wegen Überfüllung geschlossen werden mussten. Insofern meinen wir, dass ein Golfplatz nicht notwendig ist. Dann wurde im- mer betont, es ist ein Landschaftsgolfplatz. Gar keine Frage, der ist besser als ein ande- rer Golfplatz ohne Landschaft. Es wird mehr getan, es sieht besser aus, es ist für die Natur auch etwas besser, aber eben nur ein bisschen besser. Dem gegenüber steht, dass wertvoller Ackerboden da verbraucht wird und eben nicht mehr der Landwirtschaft zur Verfügung steht. Was der Eigentümer damit macht ist erst einmal Sache desjenigen, der den Boden besitzt, aber ob wir einen Golfplatz zulassen wollen, ist wiederum unse- re Entscheidung. Da meinen wir, der Ackerboden ist uns einfach wichtiger. Es wurden die großen Maisfelder angesprochen. Wir könnten uns auch etwas Besseres vorstellen, einen Bioacker, der mit wechselnder Frucht belegt wird oder so etwas. Aber das ist halt nicht in unserer Hand. Dadurch, dass jetzt ein Golfplatz gemacht werden soll, ist es in unserer Hand. Dann soll ein Teil der Fläche neben diesen Inseln mit den vielen Büschen und Bäumen wirklich kahlgeschoren werden. Das kennen wir ja, ein ganz platter Rasen, der ständig gedüngt, mit Herbiziden besprüht und ständig auch gewässert werden muss, damit er überhaupt durchhält. Natürlich gibt es da auch einige Tier-und Pflanzenarten, die in diesen Inseln dazwischen überleben werden. Es gibt z. B. die Schutzzone für den Neuntöter, für das Braunkehlchen, den Schwarzmilan und den Steinkauz. Die sollen jeweils alle geschützt werden, aber nur in einem ganz eng begrenzten Gebiet, nur eine Art soll da eben hofiert werden. Natur ist etwas anderes, Natur ist Vielfalt, und die kann sich auf so einem Gelände eben nicht entwickeln. Insgesamt sind es 120 Hektar, also eine riesige Fläche. Ein wesentlicher Teil wird eben plattgemacht, modelliert, wie es po- sitiv ausgedrückt ist. Da werden schon auch Geländeveränderungen durchgeführt. Dass, was da rausgeholt wird, soll dann als Lärmschutzwall an der Autobahn abgelegt werden. Für so einen Lärmschutzwall - wohlgemerkt nicht Wand sondern Wall, der auch breit ist, da braucht man schon einiges an Material. Daran sieht man, wie viel Bo- den da jetzt hin und her bewegt werden soll. Dann wurde viel über die Anfahrt diskutiert. Es sind drei Zufahrten geplant, um den Verkehr zu verteilen. Das zeigt aber auch schon, dass die Planer keine Zufahrt für wirk- lich gut halten, sonst hätten sie ja gesagt, das ist die Zufahrt, sondern es sind alle drei eigentlich viel zu schmal und müssen verbreitert werden, Ausweichbuchten bekommen und all so was. Insgesamt zeigt das schon die Problematik, dass alle drei Zufahrten aus verschiedenen Gründen eben nur minder geeignet sind. Über welche nachher vor allem die Autos fahren werden, ist tatsächlich nicht vorhersagbar. Das ist auch so ein Prob- lem. Da müssen wir uns überraschen lassen. Klar ist aber auf jeden Fall, dass die da Wohnenden einfach beeinträchtigt werden, z. B. am Thomashäusle. Die haben auch sehr stark protestiert. Das ist eben eine sehr ruhige Wohngegend, die dann vom Auto- verkehr wesentlicher stärker durchflossen wird, aber auch etliche andere sind da betrof- fen. Dazu kommt, dass das eine sehr stark genutzte Freizeitregion ist. Die, die da Erho- lung suchen, haben erst einmal den Vorteil - Herr Pfannkuch, Sie haben es richtig ange- sprochen -, dass mehr Grün da ist. Auf jeden Fall positiv, unbestreitbar und besser als - 6 - ein Maisacker. Ich habe eine Zeitlang am Starnberger See gewohnt, da gleich in der Nähe eines solchen Golfplatzes. Da standen dann eben Schilder: Vorsicht, fliegende Golfbälle, zügig weitergehen. Natürlich gibt es Sicherheitszonen, 40 m sollen das sein zwischen den Bahnen und dem nächsten Weg. Die Golfbälle sind eben für 250 m Flugweite ausgelegt und werden am Anfang mit 100 km/h geschossen, wenn jemand richtig Drive dahinter hat. Das sind also schon Apparate, die da ankommen. Da schwingt einfach unterschwellig auch immer die Befürchtung mit, dass vielleicht doch mal ein Golfball da ankommen könnte, und dem kann man dann nicht ausweichen, wenn er von hinten oder von der Seite kommt. Beim Verkehr ist auch wichtig, es gibt 160 Stellplätze. Das ist eine ganze Menge. Da ist auch die Gefahr, dass es Durchgangsverkehr geben wird. Deshalb wurde jetzt vorge- schlagen, dass auf dem zentralen Parkplatz entsprechende Schranken aufgebaut wer- den, damit der Durchgangsverkehr dadurch verhindert wird. Es wäre ja der Gau, wenn da wirklich die Abkürzung auf dem Weg zur Autobahn gemacht würde. Das wäre eben das Minimum, dass das eben wirklich verhindert werden muss. Beim Verkehr haben wir auch noch das Problem, es gibt auch diese Gaststätte. Wie viele da wirklich hinfahren werden, ist völlig unklar. Die Gaststätte ist natürlich daran interessiert, auch bei schlech- tem Wetter Besucher zu haben und wird dafür auch einiges tun. Die kommen dann noch einmal zu denen dazu, die zum Golf spielen hinfahren werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Belastung der Bevölkerung, der Natur und der Umwelt als unverhältnismäßig hoch an und lehnen deshalb die Vorlage ab. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Die Würfel sind gefallen. Ich kann rechnen, es wird sich heute eine Mehrheit für diesen Golfplatz aussprechen. Im Gegensatz zu Kollegin Erne- mann halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass wir uns heute zum letzten Mal über den Golfplatz unterhalten. Ich sage bloß als Stichwort, wenn der erste Golfball jemandem auf den Kopf fällt oder wenn es halt doch nicht so funktioniert wie gedacht, dann wird sich doch wieder irgendein Thema hier im Gemeinderat finden. Kollege Pfannkuch, Sie sagten, abwarten, beobachten, reagieren. Wozu denn? Wir hätten jetzt schon etwas machen können im Laufe des Vermittlungsverfahrens, das aus meiner Sicht übrigens gescheitert ist, denn eine Mehrheit in Stupferich ist je bekannterweise weiter- hin gegen das Erschließungssystem. Wir hätten schon lange sagen können, nur die Gemeinde, die unbedingt den Golfplatz will, das ist nun mal Hohenwettersbach, müs- sen halt den Verkehr übernehmen. Die anderen bleiben davon verschont. Das hielte ich der Sache angemessen. Jetzt ist es halt so, ausgerechnet der Teilort, nämlich Durlach mit der Siedlung am Thomashof, die mit großer Wahrscheinlichkeit die höchste Belas- tung haben werden, von denen wird jetzt verlangt, dass sie das akzeptieren. (Zuruf Stadträtin Ernemann/SPD) Ihr gewinnt doch, deswegen kannst du doch jetzt ganz ruhig bleiben. Aber ist trotzdem eine Tatsache, dass das Erschließungssystem die Leute verärgert, die nichts davon haben. Die, die es unbedingt haben wollten, haben halt keine Nachteile. Das ist uns z. B. ein Dorn im Auge. - 7 - Das nächste ist, wie ich hörte wächst da viel Mais, übrigens bester Mais, Zuckermais. Das ist ein Mais direkt zum Essen, da werden hohe Preise dafür bezahlt, es ist kein Fut- termais. Der wird zukünftig durch ein Fairway ersetzt. Das will heißen, ich ersetze Gras durch Gras, ich ersetze Mais - ich habe es gerade mal nachgeschlagen - durch Fistuca rubra, das ist das Gras, das auf Fairways wächst. Das ist im Grunde genommen so: eine Monokultur wird durch eine andere Monokultur ersetzt, zumindest in weiten Bereichen. Es gibt natürlich, das gebe ich zu, auch Verbesserungsmaßnahmen durch Hecken. Die könnte man übrigens auch zwischen den Maisäckern anlegen und wäre eine Frage, dass man sich mit dem Landwirt einigt, der das bewirtschaftet. Beim Thema Landwirt möchte ich Kollege Honné unterstützen. Wir haben noch nicht so richtig begriffen, das kommt heute noch einmal bei einem Tagesordnungspunkt zum Thema Verlust land- wirtschaftlicher Flächen, dass wir in Deutschland landwirtschaftliche Fläche brauchen und in Zukunft brauchen werden. Wenn wir den besten Boden, den es in der ganzen Region gibt, den Boden da oben bei Hohenwettersbach rund um den Thomashof, der die höchste Bodenbewertung weit und breit hat, wenn wir den hergeben für eine Frei- zeitnutzung, dann scheint es uns wirklich nicht schlecht zu gehen. Ich sage aber, wir werden das noch bereuen. Der dritte Punkt, der meine Fraktion zur Ablehnung zwingt, ist das Thema Wasser. So ein Golfplatz lässt sich nur mit Bewässerung erhalten, insbesondere die Grüns sind ja extrem aufwändig. Selbst bis zum Rough wird Wasser gebraucht werden, damit es da oben in dieser Hanglage nicht braun aussieht. Das Gelände da oben ist bekannt was- serarm. Mit dem bisschen, was da zusammenkommt durch irgendwelche Überflu- tungsmulden oder Einleitungen wird es nicht reichen. Man wird Wasser, und zwar wahrscheinlich aus dem zweiten Grundwasserleiter holen. Das ist aus Sicht meiner Frak- tion absolut nicht akzeptabel. Die nächsten Kriege werden ums Wasser geführt werden. Das wissen wir. Deswegen ist es nicht akzeptabel, dass wir Wasser da oben in so einer schwierigen Bewässerungssituation für einen Golfplatz verwenden. Ich fasse zusammen. In der Gesamtabwägung gesellschaftliche Interessen versus private Interessen kommt meine Fraktion ganz klar zum Schluss: kein Golfplatz. Es gibt andere Golfplätze. Stadtrat Kalmbach (GfK): Auch ich möchte eine kleine Abwägung hier vornehmen. Politik ist ja Abwägung. Auf der einen Seite haben wir doch einen Golfplatz für relativ wenige Menschen auf diesem Planeten. Wir haben wenige Leute, die sich das leisten können. In der Tat geht es doch um eine relativ elitäre Geschichte. Ich habe nichts ge- gen elitäre Leute, aber wir geben hier auch etwas her für diese Bevölkerungsgruppe. Wenige Leute haben etwas davon, doch viele leiden auch darunter. Da möchte ich an der Stelle noch einmal die Verkehrssituation ansprechen. In der Tat wissen wir nicht, was genau passiert. Beobachten und reagieren hört sich alles schön an, aber wir wissen wie träge der Apparat reagiert. Wenn erst einmal etwas eingespurt ist, wie schwer das wieder zu verändern ist, wissen wir alle. Deswegen sage ich, ähnlich wie eben Ebi Fi- scher, wenn Stadtteile wirklich dafür sind, dass dieser Golfplatz gebaut werden soll, dann sollen die auch den Verkehr abwickeln. Es gab wirklich große Widersprüche aus der Bevölkerung. Die sind in diesem Sinne nicht befriedet worden, bis zum Schluss. Aus diesem Grunde, wenn man abwägt, auf der einen Seite haben wenige etwas davon, - 8 - auf der anderen Seite viele leiden darunter, können wir nur zu dem Schluss kommen: wir lehnen das Ganze ab. Stadtrat Wenzel (FW): Erstens. Ich habe in Durlach abgelehnt, auch in der Vergan- genheit, weil mir als Durlacher die Zufahrtswege über Thomashof, über die Rittnertstra- ße, die belastet ist, einfach zu viel sind. Da schließe ich mich klar dem Vorredner an: Wer bestellt, der soll auch bezahlen. Das ist aber nicht der einzige Grund. Ich möchte zusammenfassen. Sollten wir hier in Deutschland in Anbetracht wachsender Bevölke- rungszahlen nicht die landwirtschaftliche Produktion und den Erhalt der Naturräume achten, als Grün- und Rückhalteflächen, dann geht es uns nicht nur gut, sondern wir sind unverantwortlich. Ich kann einem Unternehmer nicht vorschreiben, was er auf sei- nem Gelände macht. Er hat in der Vergangenheit Monokulturen in Mais angelegt, wird jetzt eine Monokultur in Gras anlegen. Er will wirtschaftlich optimal handeln. Das ist seine Sache, aber es ist nicht Sache der Allgemeinheit. Deshalb steht hier die Entschei- dung. Ich schließe mein kurzes Statement mit den Worten aus der Stellungnahme des BUND: Die Planung ist mit erheblichen Eingriffen in die landwirtschaftliche Struktur und in die Funktionalität der Oberfläche verbunden. Oberfläche kann man nur einmal herstellen. Wir wissen es von den tropischen Regenwäldern. Wenn die Oberfläche verschwunden ist, bleibt nicht mehr viel übrig. Das kann ich mit meinem Gewissen nicht verantworten, hier mit ja zu stimmen. Die Grundzüge eines Allgemeininteresses kann ich auch nicht erkennen. Es ist ein Interesse einer kleinen Gruppe, die diesen Sport betreibt, aber kein Allgemeininteresse. Daher auch aus diesem Grund meine Entscheidung, ein klares Nein. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Zu einigen Punkten doch eine kurze Anmerkung. Herr Stadtrat Pfannkuch, Sie haben gesagt, das 10-jährige Leiden und die Ausdauer des Investors. Ich will von Seiten der Verwaltung sagen, das Leiden war ganz unsererseits. Es wäre ein falscher Eindruck, dass dieser lan- ge Zeitraum nötig gewesen wäre, um all die gründlichen Untersuchungen zu machen, zu denen Sie uns ja auch gelobt haben. Das hätte man natürlich in anderen Abstim- mungsprozessen auch mit den Interessenten dort sehr viel kürzer haben können. Von daher ist das Leiden ubiquitär an diesen 10 Jahren. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht die Tatsache der drei Zufahrten kein Versagen ist, sondern eine sehr günstige Option, weil es so nämlich möglich ist, von verschiedenen Seiten diesen Golfplatz zu erreichen. Es ist der Tat so - so habe ich es im Vermittlungsausschuss auch versprochen -, wenn sich hier eine Kon- zentration bei einer dieser Zufahrten ergibt, die dazu führt, dass das nicht mehr tragbar ist oder wenn es zu Schleichwegen kommt, dass wir dann eingreifen. Bei den Schleich- wegen habe ich die größte Befürchtung, dass das passieren könnte, wenn überhaupt was passiert. Dann lässt sich das durch eine Schranke ziemlich einfach beheben. Das ist dann kein großer Akt. Dann möchte ich noch einmal darauf hinweisen, damit da auch in der Öffentlichkeit kein falscher Eindruck entsteht, wir sind nicht die Besitzer des Bodens. Das ist ein ganz gravierendes Thema, denn wenn es ein städtischer Boden wäre, dann könnten wir auch durchaus über andere Formen landwirtschaftlicher Nutzung oder alles Mögliche disku- - 9 - tieren. Es ist aber kein städtischer Boden. Von daher geben wir keinen Boden her, son- dern wir ermöglichen eine andere Nutzung dieses Bodens, die aus unserer Sicht durch- aus landschafts- und naturkonform ist und ja auch den Bedürfnissen der Bevölkerung nachkommt, es weiter als Naherholungsgebiet zu nutzen. Von daher würde ich da jetzt auch keine Gewissensfrage sehen. Wenn es hier Wald wäre, den man abholzen müsste oder sonst etwas, wäre das aus meiner Sicht eine völlig andere Diskussion. So ist es aus unserer Sicht eben nicht. Ich halte die Argumentation für kritisch, das sage ich ganz offen, weil ein Ortsteil dafür war und andere sind dagegen, müssen wir dann an der einen Stelle eine große Zufahrt bauen, die dann sozusagen alles darüber abwickelt. Soll- ten wir diese Grundeinstellung auf viele andere Investitionsprojekte in der Stadt runter- brechen, dann haben wir immer Nachbarschaften, die dagegen sind. Wollte man es dann über die erschließen, die vielleicht dafür sind, für viele haben wir keine einzige Nachbarschaft, die dafür ist, und machen es trotzdem, kämen wir hier nicht weiter. Ich bitte hier auch ein bisschen die Vergleichbarkeit zu beachten und nicht zu leichtfertig solche Grundpositionen zu beziehen, die man schon an der nächsten Ecke gar nicht durchhalten kann, weil wir uns sonst in der Stadt gar nicht mehr entwickeln könnten. Da bitte ich einfach um ein bisschen Vorsicht. Die Stärke der Ortsteile und auch der Ortschaftsräte war eben, dass sie die Möglichkeit hatten, über einen Vermittlungsausschuss zu gehen. Das Ergebnis des Vermittlungsaus- schusses war sowohl vom Stimmenergebnis als auch von dem, was wir da miteinander besprochen hatten, eindeutig und - wie ich glaube - auch akzeptabel. Von daher ist auch aus meiner Sicht das Vermittlungsverfahren überhaupt nicht gescheitert, sondern es hat ganz regulär stattgefunden, auch wenn vielleicht manche ihre Ziele dort nicht erreicht gesehen haben. Das ist aber eine andere Bewertung, als das für gescheitert zu erklären. Das noch zu den einzelnen Punkten. Jetzt können wir in die Abstimmung gehen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt. Ich bitte um das Kartenzeichen. - 5 Ge- genstimmen auf der rechten Seite, auf der linken Seite 12 Gegenstimmen. 17 Gegen- stimmen, 1 Enthaltung, der Rest ist die Mehrheit. Ich bitte, es noch einmal auszuzählen, wir wissen ja, wer alles fehlt. Sie werden mir Recht geben, dass das dann eine mehrheit- liche Zustimmung ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Oktober 2015