Südumfahrung Hagsfeld

Vorlage: 2015/0568
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.09.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: abgesetzt

Zusätzliche Dateien

  • Umfahrung Hagsfeld_neues Verfahren
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich : 24.11.2015 2015/0568 21 öffentlich Dez. 6 Südumfahrung Hagsfeld Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.11.2015 21 abgesetzt Antrag an den Gemeinderat Verwaltung und Gemeinderat gingen bei der Beschlussfassung im April 2014 zugunsten der Variante 1b davon aus, dass diese ohne ein Planverfahren auf Grundlage des bestehenden Bebau- ungsplans umsetzbar sei. Nach vertiefter Prüfung und Einholung eines Rechtsgutachtens zeigte sich jedoch, dass auch diese Variante neues Planrecht erfordert. Daher muss die Variantengegen- überstellung nochmals erfolgen und ein erneuter Gemeinderatsbeschluss getroffen werden. Auf Grundlage des neuen Kenntnisstandes beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, ein förmliches Planfeststellungsverfahren für die Südumfahrung Hagsfeld in der Variante 1b einzuleiten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Externe Kosten für Vorbereitung und Durchführung eines Planverfahren: ca. 525.000 € - - Haushaltsmittel stehen teilweise zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP 1.610.51.10.05 Kontenart: 429100000 Ergänzende Erläuterungen: Ggf. sind – je nach Fortschritt des Projekts –Budgetumsetzungen notwendig ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterung Seite 2 Zusammenfassung Laut Rechtsgutachten von Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vom 28.04.2015 zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung der Südumfahrung Hagsfeld auf der Grundlage des Bebauungsplanes „Nordtangente-Ost/Autobahnzubringer Nord“ vom 05.07.1994 sei für eine Südumfahrung Hagsfeld – auch für die sog. Variante 1b - ein Planverfahren notwendig, da die beabsichtigten Änderungen wesentlich sind und im erheblichen Maße öffentliche Belange berühren (z.B. wegen des ebenerdigen Anschlusses an die Elfmorgenbruchstr.). Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass im Hinblick auf Eigentumsbetroffenheiten sowie Lärmauswirkungen und lufthygienische Auswirkungen der Änderungen, Rechte anderer beeinflusst werden. Schließlich sei noch nicht geklärt, ob die Änderungen UVP-pflichtig sind, weil sie erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können. Hier ist zu berücksichtigen, dass sich die Rechtslage seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts erheblich verschärft hat. Verwaltung und Gemeinderat gingen bei der Beschlussfassung im April 2014 davon aus, dass die Variante 1b ohne ein Planverfahren auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans umsetzbar sei. Wie zuvor ausgeführt, zeigte sich jedoch, dass auch diese Variante neues Planrecht erfordert. Daher muss die Variantengegenüberstellung nochmals erfolgen (s. Seite 4 - 5). Bei der Südumfahrung handelt es sich um ein Großprojekt mit vergleichsweise hohen Bau- kosten, da die Bahnschienen mit einer Grundwasserwanne unterquert werden müssen. Demzufolge ist der Nutzen-Kosten-Faktor für das Straßenstück nicht sehr hoch. Kosten können verringert werden, wenn die Grundwasserwanne minimiert und mit einem ebenerdigen Anschluss an die Haid-und-Neu-Straße angeschlossen wird (Variante 2, Seite 5). Dennoch wird empfohlen, die Variante 1b mit teilplanfreiem Anschluss weiterzuverfolgen, da die Option der Weiterführung bis zur Theodor-Heuss-Allee erhalten bleibt (Variante 1b, Seite 4). Die Finanzierung der Umfahrung muss über den städtischen Haushalt erfolgen und eine Bezuschussung über GVFG-Mittel für die Baukosten beantragt werden. Grundsätzlich ist der Streckenabschnitt förderfähig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jedoch darauf hinge- wiesen, dass sich für Projekte in dieser Größenordnung nur geringe Chancen auf eine Aufnahme in das Förderprogramm abzeichnen (vgl. GR-Vorlage 2014/0494, Mai 2014). Außerdem ist zu beachten, dass noch nicht bekannt ist, ob auch nach 2019 über GVFG-Mittel kommunale Straßen bezuschusst werden. Eine Vollfinanzierung aus dem städtischen Haushalt kann also notwendig werden. Die externen Kosten für ein Planverfahren (Gutachten, Untersuchungen...) liegen bei 525.000 €, welche in den folgenden 5,5 Jahren auf den städtischen Haushalt zukämen. Die Baukosten lägen je nach Variante bei 35 bis 80 Mio. € (s. Seite 4 - 5). Welches Planverfahren gewählt wird, ein ergänzender/ändernder Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren (für Teilbereiche mit Beschränkung der Änderungen auf ein Minimum oder für den kompletten Bereich zwischen Elfmorgenbruchstr. und Haid-und-Neu- Straße), ist zeitlich und vom Aufwand her gesehen relativ unerheblich. Die Untersuchungs- anforderungen sind in beiden Planformen im Wesentlichen die gleichen und ergeben sich aus den einschlägigen Fachgesetzen BImSchG, BNatSchG. Beim Bebauungsplan bliebe die Stadt Karlsruhe „Herrin des Verfahrens“ (mit Gemeinderatsbeschluss), beim Planfeststellungsverfahren läge die Verfahrensdurchführung beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Erstellung der Planungen und Gutachten verbleibt jedenfalls in der Zuständigkeit der Stadt, da es sich um ein kommunales Bauvorhaben handelt (Klassifizierung als Gemeindestraße). Bis zu einem Baubeginn ist bei beiden Verfahren mit 4,5 Jahren zur rechnen, mit Prüfung von Anschlussvarianten Technologiepark mit 5,5 Jahre (s. Seite 6 - 9). Ergänzende Erläuterung Seite 3 Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, da hier die größere Rechtssicherheit liegt und weil das Verfahren zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe erstellt wird, man dieses also „mit im Boot“ hätte (s. Seite 6) . Ein möglicher zusätzlicher nördlicher Anschluss an den Technologiepark ist im Zusammen- hang mit der Umfahrung Hagsfeld zu sehen. Eine Prüfung von Anschlussmöglichkeiten würde einen Vorlauf von einem Jahr benötigen, da Verkehrsuntersuchungen, Abschätzungen des Verkehrsaufkommens, Machbarkeitsstudien und Abwägungsmaterial erstellt werden müssen (z. B. könnte es sinnvoll werden, die Straßenbahn für einen Anschluss Technologiepark tiefer zu legen.) Außerdem ist bei einem nördlichen Anschluss auch der Bebauungsplan Technologiepark betroffen, d.h. dieser müsste zusätzlich angepasst werden, was die Betroffenheit erhöht. Der aktuelle Sachstand zur Umfahrung Hagsfeld wird auch bei einer Bürgerinformation in Hagsfeld am 18. November 2015 von Herrn Bürgermeister Dr. Frank Mentrup und der Stadtverwaltung vorgestellt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Anschluss TPK ? Vari anten f ür ei ne Sü d umfah run g Hag sfe ld . I. Variante 1a/b Südumfahrung: Planung mit möglichst wenig Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan Hinweise/Bemerkungen  Der bestehende Bebauungsplan wird nur in Teilbereichen geändert. Die Änderungen werden mit einem Planverfahren über den bestehenden Bebauungsplan gelegt. Ziel ist es, möglichst wenig vom rechtskräftigen Bebauungsplan abzuweichen.  Dadurch bleiben die Optionen der Fortführung Richtung Theodor-Heuss-Allee und des vierstreifigen Ausbaus laut rechtskräftigem Bebauungsplan bestehen.  Ein separates parallel laufendes Verfahren (voraussichtlich. Planfeststellungsverfahren) für die laut Bebauungsplan vorgesehene Verschwenkung der Straßenbahntrasse ist notwendig. Skizze/Planfall  Diese Variante weicht nur in geringem Ausmaß vom bestehenden Bebauungsplan ab. Die Straßentrasse wird unter der Haid-und-Neu- Straße hindurchgeführt und schließt mit einem nördlichen Anschluss-Ohr an diese an. Baukostenschätzung  Variante 1a: 80 Mio. € brutto (Stand 2010/2012) ohne Anschluss Technologiepark TPK Grundwasserwanne ist für eine 4-streifige Straße konzipiert.  Variante 1b: 65 Mio. € brutto (Stand 2010/2012) ohne Anschluss Technologiepark Grundwasserwanne ist für eine 2-streifige Straße konzipiert mit reduziertem Querschnitt ohne Standstreifen  Mit Anschluss Technologiepark können sich die Kosten erheblich erhöhen (z. B. Tieferlegung Straßenbahn) Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Anschluss TPK ? II. Variante 2 Südumfahrung: Umplanung für den kompletten Bereich zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße mit (starken) Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan Hinweise/Bemerkungen  Der bestehende Bebauungsplan würde für den kompletten Bereich von Elfmorgenbruchstraße bis Haid-und-Neu-Straße aufgehoben und überplant werden.  Die Optionen der Fortführung Richtung Theodor-Heuss-Allee und des vierstreifigen Ausbaus sind dadurch nur schwer erreichbar.  Es muss sich nicht eng an den noch bestehenden Bebauungsplan gehalten werden, daher kann die Planung ergänzt bzw. angepasst werden z.B.  Aufrichtung des Kreisverkehrs an der Elfmorgenbruchstraße  ebenerdiger Anschluss an Haid-und-Neu-Straße  Verbleib der Haid-und-Neu-Straße und Straßenbahngleise auf der bestehenden Achse.  Wenn die Straßenbahntrasse nicht verschoben wird, entfällt auch die Notwendigkeit eines Planverfahrens hierfür. Skizze/Planfall  Die Variante 2 schließt mit einem ebenerdigen Knotenpunkt an die Haid-und-Neu-Straße an. Dadurch verkürzt sich die erforderliche Länge der Grundwasserwanne. Baukostenschätzung  35 Mio. € brutto (Stand 2010/2012) ohne Anschluss Technologiepark TPK Grundwasserwanne ist für eine 2-streifige Straße konzipiert mit reduziertem Querschnitt ohne Standstreifen  Mit Anschluss TPK können sich die Kosten er- heblich erhöhen (z.B. Tieferlegung Straßen- bahn) Ergänzende Erläuterungen Seite 6 P l a n ve r f a h r e n f ü r e i n e Südum f a h r u n g Ha g s f e l d . Für jede Variante wäre ein Bebauungsplan- oder ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, um Baurecht zu erhalten. Vom Aufwand und vom Zeitbedarf unterscheiden sich die Verfahren kaum. Die Untersuchungsanforderungen sind im Wesentlichen in beiden Planformen die gleichen und ergeben sich aus den einschlägigen Fachgesetzen BImSchG, BNatSchG. Die Fristen im Verfahrensablauf unterscheiden sich nur geringfügig. Auf den folgenden Seiten 7 und 8 sind exemplarisch Zeitabläufe dargestellt. Bis zu einem möglichen Baubeginn sind bei beiden Verfahren mindestens 4,5 Jahre einzuplanen. Wenn die Prüfung eines nördlichen Anschlusses an den Technologiepark erfolgen soll, ist ein zusätzlicher Vorlauf von einem Jahr einzurechnen, womit ein möglicher Baubeginn dann bei 5,5 Jahren läge. Auch relativ unerheblich für den Zeitbedarf und den Aufwand ist es, ob der gesamte Teilbereich zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und- Neu-Straße großzügig überplant oder ob sich möglichst eng an den bestehenden Bebauungsplan gehalten wird. Die erforderlichen Untersuchungen z.B. bezüglich Artenschutz, Lärmschutz und verkehrliche Auswirkungen müssen jedenfalls im Gesamtzusammenhang für die komplette Trasse durchgeführt werden. Daher liegt der inhaltliche Aufwand in der gleichen Größenordnung. Auch der Zeitablauf und die Fristen der neuen Verfahren sind unabhängig davon, wie groß die Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan sind. Klassischerweise werden (regionale) Straßenbaumaßnahmen mit Planfeststellungsverfahren erstellt. Kommunale Straßen können auch mit Bebauungsplänen erstellt werden. Im Unterschied zu einem Bebauungsplanverfahren bei dem die Stadt Karlsruhe „Herrin des Verfahrens“ ist, läge die Verfahrensbetreuung bei einem Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Erstellung der Planungen und Gutachten verbliebe jedenfalls bei der Stadt, da es sich um ein kommunales Bauvorhaben handelt. Vorteil eines Planfeststellungsverfahrens ist, dass ein Planfeststellungbeschluss weitergehende Rechtswirkungen als bei ein Bebauungsplan entfaltet (z.B. enteignungsrechtliche Vorwirkung, Genehmigungs-/Konzentrationswirkung bzgl. Wasserrecht, Naturschutz etc.) und schneller Rechtssicherheit erzielt wird. Gegen den Planfeststellungsbeschluss müssten Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Bebauungsplan könnte innerhalb eines Jahres mit einem Normenkontrollantrag angegriffen werden. Die im Falle eines Bebauungsplanes zusätzlich erforderlichen Genehmigungen wären einzeln anfechtbar. Der Planfeststellungsbeschluss tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb von acht Jahren mit der Durchführung des Plans begonnen wird. Auf Antrag ist eine Verlängerung um höchstens fünf Jahre möglich. Ein Bebauungsplan ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, da hier die größere Rechtssicherheit liegt und weil das Verfahren zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe erstellt wird, man dieses also „mit im Boot“ hätte. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 PLANFESTSTELLUNG – Exemplarischer Zeitablauf bis Baubeginn VERFAHREN inkl. Prüfung Anschluss Technologiepark 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate  Prüfung möglicher Varianten Anschluss Technologiepark TPK 1 Jahr Vorlauf TPK Variantenuntersuchung mind. 1 Jahr (ggf. Prüfung Tieferlegung Straba etc.) Planerstellung durch den Vorhabenträger (Stadt Karlsruhe) Scopingtermin frühzeitige Beteiligung Behörden und Träger öffentlicher Belange  Entwurfsplanung Machbarkeitsstudie liegt vor. Für Entwurfsplanung wird diese ergänzt.  Verkehrsgutachten Liegt vor, muss um Varianten Anschluss Technologiepark und ggf. um andere Varianten ergänzt werden. Ggf. wird auch eine Verkehrssimulation notwendig.  Lärmgutachten/Abgasimmissionsgutachten Erstellung neuer Gutachten.  Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Überprüfung der Auswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen jeweils für die ganze Trasse.  Landschaftspflegerischer Begleitplan Unter Berücksichtigung der UVS Einreichen des Planes bei der Anhörungsbehörde (RP Karlsruhe) Öffentliche Auslegung / Anhörungsverfahren (TÖB) Prüfung und Einarbeitung der Stellungnahmen/Einwendungen. Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann die Einarbeitung auch zeitaufwändiger sein. Weiterleitung der Anhörungsergebnisse Die Anhörungsbehörde gibt eine Stellungnahme zum Anhörungsergebnis ab und leitet fristgebunden Stellungnahmen, die Planung und nicht erledigte Einwendungen an die Planfeststellungsbehörde weiter. Erörterung Prüfung, ob Stellungnahmen/Einwendungen angemessen berücksichtigt sind. Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen /Einwendungen, kann die Prüfung und ggf. der Nachbesserungsbedarf auch viel zeitaufwändiger sein. Planfeststellungsbeschluss durch Planfeststellungsbehörde Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann der Planfeststellungsbeschluss erst später stattfinden. AUSFÜHRUNGSPLANUNG 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Genehmigungsplanung Ausführungsplanung 1,5 Jahre Finanzierungsantrag 6 - 9 Monate Finanzierungsgenehmigung Dauer derzeit nicht abschätzbar, mind. 1 Jahr (abhängig von Kapazitäten beim Regierungspräsidium Karlsruhe) bis Baubeginn: mind. 5,5 Jahre ? ? ? ? mind. 4 Jahre (inkl. Vorlauf Anschluss TPK) Ergänzende Erläuterungen Seite 8 BEBAUUNGSPLAN – Exemplarischer Zeitablauf bis Baubeginn VERFAHREN und Vorlauf Prüfung Anschluss Technologiepark 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate  Prüfung möglicher Varianten Anschluss Technologiepark TPK 1 Jahr Vorlauf TPK Variantenuntersuchung mind. 1 Jahr (ggf. Prüfung Tieferlegung Straba etc.) Aufstellungsbeschluss im GR Frühzeitige Bürger-/Trägerbeteiligung  Entwurfsplanung Machbarkeitsstudie liegt vor. Für Entwurfsplanung wird diese ergänzt.  Verkehrsgutachten Liegt vor, muss um Varianten Anschluss Technologiepark und ggf. um andere Varianten ergänzt werden. Ggf. wird auch eine Verkehrssimulation notwendig.  Lärmgutachten/Abgasimmissionsgutachten Erstellung neuer Gutachten.  Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Überprüfung der Auswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen jeweils für die ganze Trasse.  Landschaftspflegerischer Begleitplan Unter Berücksichtigung der UVS Trägerbeteiligung / Prüfung und Einarbeitung der Anregungen Offenlage Prüfung der Stellungnahmen. Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann die notwendige Überarbeitung bzw. Einarbeitung viel zeitaufwändiger sein. Satzungsbeschluss im GR Je nach Inhalt und Umfang der Stellungnahmen, kann der Satzungsbeschluss erst viel später stattfinden. AUSFÜHRUNGSPLANUNG 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate Genehmigungsplanung Ausführungsplanung 1,5 Jahre Finanzierungsantrag 6 - 9 Monate Finanzierungsgenehmigung Dauer derzeit nicht abschätzbar, mind. 1 Jahr (abhängig von Kapazitäten beim Regierungspräsidium Karlsruhe) ? mind. 4 Jahre (inkl. Vorlauf Anschluss TPK) bis Baubeginn: mind. 5,5 Jahre ? ? Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Ko sten un d Fi n anzieru ng . Die Finanzierung der Umfahrung muss über den städtischen Haushalt erfolgen und eine Bezuschussung über GVFG-Mittel für die Baukosten beantragt werden. Grundsätzlich ist der Streckenabschnitt förderfähig. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jedoch darauf hingewiesen, dass sich für Projekte in dieser Größenordnung nur geringe Chancen auf eine Aufnahme in das Förderprogramm abzeichnen (vgl. GR-Vorlage 2014/0494, Mai 2014). Außerdem ist zu beachten, dass noch nicht bekannt ist, ob auch nach 2019 über GVFG-Mittel kommunale Straßen bezuschusst werden. Eine Vollfinanzierung aus dem städtischen Haushalt kann also notwendig werden. Die externen Kosten für ein Planverfahren (Gutachten, Untersuchungen) liegen bei 525.000 €, welche in den folgenden 5,5 Jahren auf den städtischen Haushalt zukämen. Die Baukosten lägen je nach Variante bei 35 bis 80 Mio. € (s. Seite 4-5). Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Seite 10 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Auf Grundlage des neuen Kenntnisstandes beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, ein förmliches Planfeststellungsverfahren für die Südumfahrung Hagsfeld in der Variante 1b einzuleiten. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015