Ergebnis der Ausschreibung des städtischen Sprachbildungsprogramms 2015-2017
| Vorlage: | 2015/0565 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2015 2015/0565 4 öffentlich Dez. 3 Ergebnis der Ausschreibung des städtischen Sprachbildungsprogramms 2015-2017 Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 22.07.2015 3 vorberaten Migrationsbeirat 08.10.2015 1 vorberaten Gemeinderat 20.10.2015 4 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Migrations- beirat die als Anlage beigefügte Liste für die Fortschreibung der Förderung von insgesamt 34 Kindertageseinrichtungen nach den „Förderrichtlinien für Sprachbildung in Kindertageseinrich- tungen in Karlsruhe“. Im Fall der Bewilligung noch zu stellender Anträge für das "Bundespro- gramm Sprachkitas" durch die 14 Kindertageseinrichtungen, für die derzeit eine städtische För- derung ab dem 01.01.2016 vorgesehen ist, wird der Bund die Förderung übernehmen. 2. Der Gemeinderat beschließt, dass von den für die Sprachbildung im Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossenen HH-Mitteln 15.400 Euro für das Haushaltsjahr 2015 und 138.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 in den Personalhaushalt übertragen werden (gemäß Anlage). Im Umfang dieser Gelder werden ab 01.09.2015 zwei 0,5 VZW und ab 01.01.2016 jeweils vier 0,5 VZW, somit insgesamt 3,0 VZW in S08 befristet bis 31.08.2017 für die Sprachbildung in städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2015: 486.740 Euro 2016: 782.000 Euro --- 2015: 486.740 Euro 2016: 782.000 Euro --- Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.85 Kontengruppe: 40 und 43 Ergänzende Erläuterungen: siehe Vorlage Seite 5 Die Haushaltsmittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage In der Sitzung vom 21.10.2014 hat der Gemeinderat die Fortschreibung der „Förder- richtlinien für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“ unter Verlänge- rung der Förderung der bereits geförderten 20 Kindertageseinrichtungen sowie die Aufnahme der durch das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" bis 31.12.2015 geförderten 14 Kindertageseinrichtungen aus Karlsruhe ab 01.01.2016 beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Verlängerung der Förderung in die Haushaltsplanung mit aufzunehmen und den Personalbedarf für die Umsetzung der Richtlinien und die Entwicklung eines Sprachbil- dungskonzeptes zu ermitteln und bereitzustellen. Die Fortschreibung der Förderrichtlinien für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe umfasst folgende Kernpunkte: Laufzeit der neuen Richtlinie vom 01.09.2015 bis 31.08.2017 Verlängerung der Laufzeit der Förderung für die 20 Einrichtungen, die bereits ab 01.09.2012 durch die Stadt gefördert werden, bis 31.08.2017 Aufnahme von maximal 14 neuen, bisher durch das Bundesprogramm geförder- ten Einrichtungen, frühestens nach Auslaufen der Bundesförderung, ab 01.01.2016 Weiterführung des Qualitätszirkels "Sprachbildung" über den neuen Förderzeit- raum mit allen bezuschussten Einrichtungen Verminderung des jährlichen Förderbetrages von 25.000 Euro auf 23.000 Euro Am 23.06.2015 hat die Internetredaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend per Pressemitteilung Nr. 053/2015 mitgeteilt, dass das Bundespro- gramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" ab dem 01.01.2016 durch ein neu- es Bundesprogramm "Sprachkitas" ersetzt wird. Das neue Programm soll an die erfolg- reichen Ansätze des Vorläufers anknüpfen und zudem auf den Bereich inklusiver Bil- dung ausgeweitet werden. Zusätzlich zur Finanzierung einer halben Stelle für eine Fachkraft für sprachliche Bildung besteht die Möglichkeit, eine halbe Stelle für eine Fachberatung für einen Verbund von 10-15 Sprachkitas zur Qualitätsentwicklung einzu- setzen. Für die Umsetzung des Programms stellt der Bund von 2016 bis 2019 jährlich bis zu 100 Mio. Euro bereit. Vor diesem Hintergrund ist die im Oktober 2014 beschlossene Übernahme der bislang über das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" geförderten Kindertageseinrichtungen in die Fortschreibung des städtischen Sprachbildungspro- gramms nicht mehr erforderlich. Die betreffenden Kindertageseinrichtungen werden zur Antragstellung für das Bundesprogramm "Sprachkitas" aufgefordert, welche aktuell jedoch noch nicht möglich ist. Bei denjenigen Kindertageseinrichtungen, deren Anträ- gen stattgegeben wird, erübrigt sich eine Förderung durch die Stadt Karlsruhe. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ausschreibung für den Förderzeitraum 01.09.2015 bis 31.07.2017 Der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe hatte in der Folge das vom Gemein- derat beschlossene Vorgehen dahingehend für unzulässig erklärt, dass die bislang von der Stadt Karlsruhe und vom Bund geförderten Einrichtungen nicht per se weiter geför- dert werden dürfen, sondern allen Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe die Möglich- keit offenstehen muss, an einem Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Die Ausschreibung erfolgte in den Monaten März-April 2015. Von den adressierten 191 Kindertageseinrichtungen wurden über deren Träger für 34 Kindertageseinrichtungen Anträge auf Förderung der Sprachbildung eingereicht, die sich wie folgt auf die Träger aufteilen: Katholische Kirche: 16 Anträge Evangelische Kirche: 6 Anträge Stadt Karlsruhe: 6 Anträge AWO Karlsruhe gGmbH: 2 Anträge educcare gGmbH: 2 Anträge Pro Liberis gGmbH: 2 Anträge Von den 20 Kindertageseinrichtungen, die seit 01.09.2012 städtisch gefördert werden, haben 18 erneut einen Antrag auf Förderung ab 01.09.2015 eingereicht. Von den 14 bislang vom Bund geförderten Kindertageseinrichtungen haben acht einen Antrag auf Förderung ab 01.01.2016 gestellt. Unter den Anträgen befinden sich auch acht Kinder- tageseinrichtungen, die bis dato weder von der Stadt Karlsruhe noch vom Bund geför- dert worden sind. Gemäß den Förderrichtlinien müssen die antragstellenden Kindertageseinrichtungen folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Einrichtung ist in der Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe berücksichtigt. In der Einrichtungskonzeption ist Sprachbildung als Bestandteil vorgesehen. Die Einrichtung arbeitet auf der Grundlage eines Sprachbildungskonzepts, in das Kinder mit dem Eintritt in die Einrichtung einbezogen sind und das die Zusam- menarbeit mit den Eltern vorsieht. Diese Konzeption ist bei Antragstellung vorzu- legen. Die Einrichtung verfügt - ohne Schulkinder - über insgesamt mindestens 35 ge- nehmigte Plätze. Die Einrichtung betreut Kinder mit besonderem Sprachbildungsbedarf. Die An- zahl der Kinder mit besonderem Sprachbildungsbedarf ermittelt die Einrichtung selbst anhand Sprachstandserhebungen. Der verwendete Sprachstandstest muss geeignet sein. Der Antragsteller erklärt, dass eine Leitungskraft in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Weiterentwicklungsaufgaben zur Verfügung steht. Die Einrichtung erklärt die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Qualitätszirkel „Sprachbildung“. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die genannten Voraussetzungen wurden bei allen eingereichten Anträgen erfüllt. Bei sieben Kindertageseinrichtungen, welche kein Sprachbildungskonzept vorgelegt haben (vgl. Anlage), befindet sich dieses in Erarbeitung oder das bestehende Konzept wird derzeit aktualisiert. Die Konzepte müssen der Sozial- und Jugendbehörde spätestens am 14.08.2015 vorliegen. Da die Anzahl der Anträge mit den 34 zur Verfügung stehenden Förderplätzen überein- stimmt, könnten grundsätzlich alle Anträge bewilligt werden. Den 18 Kindertagesein- richtungen, die seit September 2012 städtisch gefördert worden sind, wird eine Fort- schreibung der Förderung ab 01.09.2015 gewährt. Diejenigen acht Kindertageseinrichtungen, die noch bis Ende 2015 eine Förderung vom Bund erhalten, werden aufgefordert, Anträge für das neue Bundesprogramm "Sprach- kitas" zu stellen. Falls diese nicht bewilligt werden sollten, werden die Einrichtungen ab 01.01.2016 mit städtischen Mitteln weiter gefördert. Bei den acht Kindertageseinrichtungen, die bislang weder von der Stadt Karlsruhe noch vom Bund eine Förderung der Sprachbildung erhalten haben, ist eine zeitliche Staffe- lung des Förderbeginns erforderlich, da noch zwei Förderplätze ab dem 01.09.2015 und sechs Förderplätze ab dem 01.01.2016 zur Verfügung stehen. Diese Staffelung erfolgt nach der Höhe der Quote an Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf. Folglich erhalten die beiden Kindertageseinrichtungen mit der höchsten Bedarfsquote eine Förderung ab September 2015. Die übrigen sechs Kindertageseinrichtungen werden genauso wie die oben genannten acht bislang bereits mit Bundesmitteln geförderten Kindertageseinrichtungen aufgefor- dert, Anträge für das neue Bundesprogramm "Sprachkitas" zu stellen und erhalten bei Nichtbewilligung eine städtische Förderung ab Januar 2016 (vgl. Anlage). Die in der Anlage beigefügte Auflistung der Kindertageseinrichtungen, für die ein An- trag auf Förderung der Sprachbildung ab dem 01.09.2015 beziehungsweise ab dem 01.01.2016 gestellt wurde, ist absteigend sortiert nach Höhe der Quote an Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf. Finanzielle Auswirkungen Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 21.10.2014 nach Vorberatung im Jugend- hilfeausschuss und Migrationsbeirat die Fortschreibung der Sprachbildungsrichtlinie so- wie die Verlängerung der Bezuschussung von 20 Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2015 und die Aufnahme von weiteren 14 Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2016 beschlossen und die notwendigen Finanzmittel in den Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt. Für die Sprachbildungskräfte in den städtischen Einrichtungen sind von den hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln von 486.740 Euro im Jahr 2015 und 782.000 Euro im Jahr 2016 (PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.85, Sachkonto: 43000000) folgende Mittel für Personalaufwendungen umzuschichten: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Zeitraum Einrichtung Kostenstelle Aufwendungen 2015 Aufwendungen 2016 01.09.2015 (Verlängerung) Kita Haid- und Neustraße 5030.6059 7.700 Euro 23.000 Euro 01.09.2015 (Verlängerung) Kita Blücherstraße 5030.6053 7.700 Euro 23.000 Euro 01.01.2016 (neu) Kita Frühlingstraße 5030.6052 0 Euro 23.000 Euro 01.01.2016 (neu) Kita Obere Setz 5070.6034 0 Euro 23.000 Euro 01.01.2016 (Übernahme aus Bundesförderung) Kita Kentuckyallee 5030.6060 0 Euro 23.000 Euro 01.01.2016 (Übernahme aus Bundesförderung) Kita Sybelstraße 5030.6056 0 Euro 23.000 Euro gesamt 15.400 Euro 138.000 Euro (Sachkonto für Personalaufwendungen städtische Einrichtungen: 40000000) Die Gesamtsumme der Aufwendungen für die Sprachbildungskräfte in den städtischen Einrichtungen beläuft sich für die Jahre 2015 und 2016 auf 153.400 Euro. Falls die noch zu stellenden Anträge der städtischen Kindertageseinrichtungen „Frühlingstraße“, "Obere Setz", "Kentuckyallee" und "Sybelstraße" für das "Bundesprogramm Sprach- kitas" bewilligt werden, ergeben sich hieraus für das Jahr Einsparungen für Personal- aufwendungen in Höhe von 92.000 Euro. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Migrations- beirat die als Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste für die Fortschreibung der Förderung von insgesamt 34 Kindertageseinrichtungen nach den „Förderrichtlinien für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“. Im Fall der Bewilligung noch zu stellender Anträge für das "Bundesprogramm Sprachkitas" durch die 14 Kindertageseinrichtungen, für die der- zeit eine städtische Förderung ab dem 01.01.2016 vorgesehen ist, wird der Bund die Förde- rung übernehmen. 2. Der Gemeinderat beschließt, dass von den für die Sprachbildung im Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossenen HH-Mitteln 15.400 Euro für das Haushaltsjahr 2015 und 138.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 in den Personalhaushalt übertragen werden (gemäß Anla- ge). Im Umfang dieser Gelder werden ab 01.09.2015 zwei 0,5 VZW und ab 01.01.2016 je- weils vier 0,5 VZW, somit insgesamt 3,0 VZW in S08 befristet bis 31.08.2017 für die Sprach- bildung in städtischen Kindertageseinrichtungen eingerichtet. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Oktober 2015
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StrADn KAR&$,SWHB stadtkämmere i An die Stadtkämmerei über: J*: Dezernat 1 T' Dezernat Z X Dezernat 3 7, Dezernat4 f* Dezernat 5 f: Dezernat 6 $ 7, .9[Jtl 20i5@nz Antrag auf Genehmigung von: Bungermeister l*: Mehraufwendungen/- auszahlungen X apl./üpl. VE Für: Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Sachbearbeiter/in: Herr Büchler Haushalisjahr Telefon:Fax: 133-5014 t133-5009 E-Mail Mathias.Buechler@sjb. karlsruhe.de Sendef (Deikung Mehi4innahmen - ME oder Soerre - SP) Planungsobjekt KST.StelleiPSP-Element/ inv. Projekt ME SP Plankonto 3etrag € 1 .500.36,50.01.01.85 Sprachbildungskonzept SP4300000015.400 des Sachverhalts Bedarf bitte Zusatzblatt Em pfän ger (üpr-LlnpUEot Planungsobjekt KST. Stelle/PSP-ElemenV inv. Projekt ÜPL APL ED Plankonto Betrag € 5030.6059 Kita Haid- und Neustraße ÜP L 40000000 7.700 5030.6053 Kita Blücherstraße üp L 40000000 7.700 siehe beigefügte Beschlussvorlage (JHA vom22.07.2Q15 und GR vom 20.10.20'15) SilADU KAMSB@HB stadtkäm mere i An die Stadtkämmerei über: [- Dezernat t l* Dezernal2 J- Dezernat 4 7 Dezernat 5 X T Dezernat 3 Dezernat 6 IJ $ r. JrJtf ?ffi?s Antrag auf Genehmigung von: Für: Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Sachbearbeiter/in: Herr Büchler Bürgennreister f-.- I Mehraufwendungen/- auszahlungen X apl./üpl. VE Haushaltsjahr 133-5014 1133-5009 E-Mail Mathias.Buechler@sjb. karlsruhe.de Sender iDeekunq Mehreinilahmen - ME oder Sperre = SP) )lanungsobjekt (ST.Stelle/PSP-ElemenV nv. Proiekt ME SP PlankontoBetrag € 1 .500.36,50.01 .0'1 .85 Sprachbild u ngskonzept SP430000001 15.000 Begründung des Sachverhalts (Bei Bedarf biüe Zusatzblatt beifügen.) siehe beigefügte Beschlussvorlage (JHA vom 22.07 .2015 und GR vom 20.1 0.201 5) Empfänger (Upu,l*pueo) )lanungsobjekt (ST. Stelle/PSP-ElemenV nv. Proiekt ÜPL APL ED )lankonto Betrag € 5030.6059 Kita Haid- und Neustraße ÜP L 40000000 23.000 5030.6053 Kita Blücherstraße üp L 4000000023.000 5030.6052 Kita Frühlingsstraße ÜP L 40000000 23.000 5070.6034 Kita Obere Setz ÜP L 4000000023.000 5030.6060 Kita Kentuckyallee üp L 40000000 23.000 StADT KAm&SmUmB stadt käm me re i An die Stadtkämmerei über: J--1 Dezernat 1 Y, Dezernat 2 X l* Dezernat 4 :' Dezernat 5 T Dezernat 3 Dezernat 6 I 7, J{Ntl ?ßn5 ese ffieze Antrag auf Genehmigung von: l-- M e h ra urw" n o ffi n" n,-YYJ,*u?l fl fil** t * a p r /ü p r. vE Fü Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Sachbearbeiteriin: Herr Büchler Haushaltsjahr 133-5014 t133-5009 E-Mail Mathias"Buechler@sjb. karlsruhe.de Fax: Sender (Dec(üng Mehreihnahmen j ME odei:Speiie - SP) Planungsobjekt KST.StelleiPSP-ElemenV inv. Proiekt ME SP PlankontoBetrag € 1 .s00.36.50.01 .01 .85 Sprachbildungskonzept SP 43000000 23.000 des Sachverhalts Bei Bedarf bitte Zusatzblatt EmpfänEer (üPLA/APL/Ep) Planungsobjekt KST.Stelle/PSP-ElemenV inv. Proiekt ÜPL APL ED )lankonto Betrag € 5030.6056 Kita Sybelstraße ÜP L 4000000023.000 siehe beigefügte Beschlussvorlage (JHA vom22.07.2015 und GR vom 20.10.2015)
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Oktober 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Ergebnis der Ausschreibung des städtischen Sprachbildungsprogramms 2015 - 2017 Vorlage: 2015/0565 Beschluss 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Mig- rationsbeirat die als Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Prioritätenliste für die Fort- schreibung der Förderung von insgesamt 34 Kindertageseinrichtungen nach den „Förderrichtlinien für Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe“. Im Fall der Bewilligung noch zu stellender Anträge für das "Bundesprogramm Sprach- kitas" durch die 14 Kindertageseinrichtungen, für die derzeit eine städtische Förde- rung ab dem 01.01.2016 vorgesehen ist, wird der Bund die Förderung übernehmen. 2. Der Gemeinderat beschließt, dass von den für die Sprachbildung im Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossenen HH-Mitteln 15.400 Euro für das Haushaltsjahr 2015 und 138.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 in den Personalhaushalt übertragen wer- den (gemäß Anlage). Im Umfang dieser Gelder werden ab 01.09.2015 zwei 0,5 VZW und ab 01.01.2016 jeweils vier 0,5 VZW, somit insgesamt 3,0 VZW in S08 befristet bis 31.08.2017 für die Sprachbildung in städtischen Kindertageseinrichtungen ein- gerichtet. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Migrationsbeirat und im Jugendhilfeausschuss: Vielfach vordiskutiert. Dem stimmen Sie auch alle zu. Ich sehe keine Wortmeldungen. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 28. Oktober 2015