Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe gemäß des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)
| Vorlage: | 2015/0564 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.12.2015 2015/0564 3 öffentlich Dez. 3 Bestellung einer/eines kommunalen Behindertenbeauftragten in Karlsruhe gemäß des Lan- des-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 29.07.2015 5 vorberaten Personalausschuss 01.12.2015 7.1 vorberaten Gemeinderat 15.12.2015 3 genehmigt Antrag an den Gemeinderat Der Beirat für Menschen mit Behinderungen favorisiert die Variante II, das heißt die hauptamtli- che Variante zu 100 Prozent mit einem Menschen mit oder ohne Behinderung und einem Sekre- tariatsanteil von 20 Prozent. Der Sozialausschuss hat sich am 29. Juli 2015 ebenso wie der Personalausschuss am 1. Dezem- ber 2015 mehrheitlich allerdings für die Variante III ausgesprochen. Diese Variante ist aus förder- rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Ausschreibung einer Vollzeitstelle notwendig ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Stellenteilung für Menschen mit Behinderungen. D. H. sofern sich ein Mensch mit Behinderung bewirbt und dieser aufgrund der Beeinträchtigung mindestens 70 Prozent beschäftigt werden kann, kann ihm/ihr im Umfang von bis zu 30 Prozent eine Assistenz oder ein Sekretariat zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat favorisiert diese Lösung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 111.660 Euro 72.000 Euro 39.660 Euro 39.660 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 5000.1020 Kontenart: 40/42 ISEK Karlsruhe 2020 – relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja Abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das neue Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 17. Dezember 2014 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungs- gesetz - L-BGG) beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Bestellung einer/eines kommunalen Behinderten- beauftragten vor. Laut § 15 L-BGG ist diese/dieser weisungsunabhängig. Die Bestellung soll von jeder Kommune und jedem Landkreis erfolgen. Es obliegt der Kommune bezie- hungsweise dem Landkreis, eine hauptamtliche oder eine ehrenamtliche Besetzung der Stelle vorzunehmen. Bei einer hauptamtlichen Bestellung erhält eine Kommune bezie- hungsweise ein Landkreis monatlich 6.000 Euro, bei einer ehrenamtlichen Besetzung eine Kostenerstattung in Höhe von 3.000 Euro monatlich. Die Stelle soll nach Aussagen des Sozialministeriums Baden-Württemberg noch im Jahr 2015 besetzt werden. Aufgaben der Beauftragten/des Beauftragten sind gemäß dem Gesetz: Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann, das heißt, eine Anlaufstelle für Men- schen mit Behinderungen und deren Angehörige, Stärkung der Sensibilisierung vor Ort für die Belange von Menschen mit Behinderun- gen, Beratung der Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinde- rungen, Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Das Sozialministerium von Baden-Württemberg gab am 28. April 2015 eine „Verwal- tungsvorschrift zur Kostenerstattung und Zuwendungsgewährung für Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei den Stadt- und Landkreisen (VwV kommunale Behindertenbeauftragte)“ heraus, die am 1. Mai 2015 in Kraft trat. Diese Verwaltungsvorschrift legt Folgendes fest: Empfänger der Kostenerstattungen, Antragsteller und Anstellungsträger der kom- munalen Behindertenbeauftragten sind die Stadt- und Landkreise Ein Mindestanforderungsprofil für hauptamtliche Behindertenbeauftragte Voraussetzungen beim Stadt- bzw. Landkreis - Schaffung einer zusätzlichen Stelle, - Teilung der Stelle zum Beispiel durch zwei Menschen mit Behinderungen ist mög- lich, - Sicherstellung der vollständigen Beschäftigung mit dem im L-BGG beschriebenen Aufgabengebiet (keine zusätzliche Betrauung mit Aufgaben der laufenden Sozi- alverwaltung oder Ähnlichem) Beirat für Menschen mit Behinderungen In der Sitzung des Behindertenbeirates am 13. März 2015 wurde über das Landes- Behindertengleichstellungsgesetz diskutiert und folgender Beschluss gefasst: "Der Beirat befürwortet die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Es wird die hauptamtliche Variante favorisiert. Die Bestellung soll bei gleicher Eignung und Befähigung durch einen Menschen mit einer Beeinträchtigung/ Behinderung oder Erfahrungen aus diesem Bereich erfolgen. Der Behindertenbeirat wünscht die Beteiligung bei der Stellenbesetzung dieser neuen Stelle". Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Kommunale/r Behindertenbeauftragte/Beauftragter in Karlsruhe In der Sitzung des Sozialausschusses am 6. Mai 2015 gründete Bürgermeister Dr. Lenz eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Sozialausschusses, Ämtern der Stadtverwaltung und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Auswahl einer Variante zur Umsetzung des L-BGG §15 in Karlsruhe. Bei der hauptamtlichen Besetzung ist gemäß VwV auch die Besetzung der Stelle mit einem Menschen mit Behinderung mit 70 Prozent und einer Sekretariatskraft mit 30 Prozent (Variante III) möglich. Diese Position wird zunächst als befristetes Arbeitsverhältnis von zwei Jahren vereinbart. (Vergleiche Paragraf 31 TVöD). Von der Arbeitsgruppe wird die Bestellung einer/eines hauptamtlichen, weisungsunab- hängigen kommunalen Behindertenbeauftragten mit BA-Abschluss in Sozialarbeit, Sozi- ologie, Pädagogik, Jura, Architektur oder einem vergleichbaren Abschluss mit Bera- tungserfahrungen und -kompetenzen in E 11 angeregt. Die Vielfalt der Aufgaben, das geforderte Fachwissen wie auch die Präsenz erfordern eine hauptamtliche Besetzung. Das zukünftige Aufgabengebiet der/des weisungsunabhängigen kommunalen Behinder- tenbeauftragten in Karlsruhe stellt sich folgendermaßen dar: - Als Obfrau/Obmann wird die Beratung von Betroffenen und Angehörigen bearbeitet - Aufgrund der Weisungsunabhängigkeit wird hier - nach der Einarbeitung - die Ge- schäftsführung des ebenfalls weisungsunabhängigen Beirates für Menschen mit Be- hinderungen angesiedelt - Erstellung eines Jahresberichts in Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen Es bedarf der engen Zusammenarbeit zwischen dem Beirat für Menschen mit Behinde- rungen, der Koordination für Behinderte und der/dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Um dieses zu gewährleisten, wird die Ansiedlung der Stelle in der Sozi- al- und Jugendbehörde empfohlen. Finanzielle Auswirkungen der Stellenneuschaffung Variante I Ehrenamtlich Variante II Hauptamtlich Variante III Hauptamtlich Monatliche Pauschale 1.000 Euro Gehalt Arbeitsvertrag E 11 AG-Brutto (inklusive Gemeinkosten und allgemeiner Ausstattung) 100 % Gehalt Arbeitsvertrag E 11 AG-Brutto 70 % = jährliche Ausgaben 12.000 Euro 86.300 Euro 60.410 Euro Hauptamtliche Sekretariatskraft (inklusive Gemeinkosten und allgemeiner Ausstattung) 50 % 30.900 Euro 20 % 12.360 Euro 30 % 18.540 Euro Miete, Reisekosten laut KVJS 1 9.000 Euro 9.000 Euro 9.000 Euro 1 Siehe Vorgaben KVJS, Kommunaler Versorgungsverbund Jugend und Soziales, Kosten eines Arbeitsplat- zes. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Variante I Ehrenamtlich Variante II Hauptamtlich Variante III Hauptamtlich Öffentlichkeitsarbeit 1.000 Euro 1.000 Euro 1.000 Euro Fortbildung 1.000 Euro 1.000 Euro 1.000 Euro Veranstaltungen 2.000 Euro 2.000 Euro 2.000 Euro Summe 55.900 Euro 111.660 Euro 91.950 Euro Einnahmen vom Land Baden- Württemberg 36.000 Euro 72.000 Euro 72.000 Euro Verbleibende Kosten für die Stadt Karlsruhe 19.900 Euro 39.660 Euro 19.950 Euro Umsetzungsschritte 1. Die Stadt Karlsruhe setzt das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz um, in dem eine Beauftragte/ein Beauftragter weisungsunabhängig für die Belange von Men- schen mit Behinderungen von der Stadt Karlsruhe als Anstellungsträger bestellt wird (Variante III) 2. Die Bestellung erfolgt im Rahmen einer hauptamtlichen Besetzung in Teilzeit (70 % einer Vollzeit-Stelle) unter Zuordnung einer Sekretariatskraft mit 30 %-Stellenanteil. Die Stelle wird vorzugsweise mit einem Menschen mit Behinderung besetzt. 3. Die Ausschreibung der Stelle einer/eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen erfolgt umgehend durch die Stadt mit Verweis auf § 15 L-BGG 4. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird beim Auswahlverfahren beteiligt Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Beirat für Menschen mit Behinderungen favorisiert die Variante II, das heißt die hauptamtliche Variante zu 100 Prozent mit einem Menschen mit oder ohne Behinde- rung und einem Sekretariatsanteil von 20 Prozent. Der Sozialausschuss hat sich am 29. Juli 2015 ebenso wie der Personalausschuss am 1. Dezember 2015 mehrheitlich allerdings für die Variante III ausgesprochen. Diese Vari- ante ist aus förderrechtlichen Gründen nicht möglich, da die Ausschreibung einer Voll- zeitstelle notwendig ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Stellenteilung für Menschen mit Behinderungen. D. H. sofern sich ein Mensch mit Behinderung bewirbt und dieser aufgrund der Beeinträchtigung mindestens 70 Prozent beschäftigt werden kann, kann ihm/ihr im Umfang von bis zu 30 Prozent eine Assistenz oder ein Sekretariat zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat favorisiert diese Lösung. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 15. Dezember 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 19. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 15. Dezember 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Bestellung einer/eines kommunalen Behinderten- beauftragten in Karlsruhe gemäß des Landes-Behindertengleichstellungs- gesetzes (L-BGG) Vorlage: 2015/0564 dazu: Änderungsantrag der Stadträtinnen Bettina Lisbach und Renate Rastätter, der Stadträte Alexander Geiger und Michael Borner (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 15. Dezember 2015 Vorlage: 2015/0745 Beschluss: Der Beirat für Menschen mit Behinderungen favorisiert die Variante II, das heißt die hauptamtliche Variante zu 100 Prozent mit einem Menschen mit oder ohne Behinde- rung und einem Sekretariatsanteil von 20 Prozent. Der Sozialausschuss hat sich am 29. Juli 2015 ebenso wie der Personalausschuss am 1. Dezember 2015 mehrheitlich allerdings für die Variante III ausgesprochen. Diese Va- riante ist aus förderrechtlichen Gründen nicht möglich, da die Ausschreibung einer Voll- zeitstelle notwendig ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Stellenteilung für Menschen mit Behinderungen. D. h. sofern sich ein Mensch mit Behinderung bewirbt und dieser aufgrund der Beein- trächtigung mindestens 70 Prozent beschäftigt werden kann, kann ihm/ihr im Umfang von bis zu 30 Prozent eine Assistenz oder ein Sekretariat zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat favorisiert diese Lösung. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: einstimmig angenommen Änderungsantrag: mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss und im Personalausschuss: - 2 - Ebenfalls aufgerufen ist der Änderungsantrag der Grünen. Ich darf Herrn Bürgermeister Lenz hier um seine Einstimmung in das Thema bitten. Bürgermeister Lenz: Lassen Sie mich doch aus dem Änderungsantrag gleich einen Satz zitieren: „In Karlsruhe wird schon lange auf verschiedenen Themenfeldern die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen vorangetrieben“. Herr Stadtrat Geiger, genauso ist es. Weil er sich gemeldet hat, habe ich ihn jetzt direkt an- gesprochen. Sorry, Herr Stadtrat Borner. Wir blicken ja schon viele Jahrzehnte, wie wir meinen und wie Sie sicherlich auch der Ansicht sind, auf eine erfolgreiche Arbeit in die- sem Feld zurück. Ich möchte zunächst gar nicht mal so weit zurückgehen. Es ist wenige Tage her, dass wir eine Neuerung in diesem Saal hier feiern durften, nämlich die Verlei- hung des ersten Inklusionspreises. Dies ist quasi der neueste, der aktuellste Höhepunkt einer Entwicklung. Lassen Sie mich kurz Revue passieren lassen. Vor zwei Jahren haben wir bereits zehn Jahre Beirat für Menschen mit Behinderungen gefeiert. Andere Kommunen in Baden- Württemberg haben diesen Beirat noch gar nicht, richten ihn erst ein. Auch da waren wir die erste Stadt Baden-Württembergs mit diesem Beirat. Wie es immer Gepflogenheit ist, das zeigt auch das Engagement und die Beratungskompetenz unseres Beirates, freue ich mich, dass Sie, die Vorsitzende, an der Spitze auch heute dieser Debatte wie- der folgen, liebe Frau Schönfeld und herzlich willkommen liebe Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen. Lassen Sie mich noch ein paar Jahrzehnte zurückge- hen. Vor über drei Jahrzehnten haben wir bereits einen Koordinatorin/eine Koordinator für das Behindertenwesen in der Sozial- und Jugendbehörde angesiedelt - klar, wei- sungsabhängig. In der Jetztzeit hat nunmehr die nicht mehr neue - aber seit vier Jahren neue - Landesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht zur Bestellung eines kommu- nalen Behindertenbeauftragten, der eben weisungsunabhängig sein soll. Diese Neue- rung hat in diesem Feld für Karlsruhe einigen Beratungsbedarf - wie wir meinen - not- wendig gemacht. Das war auch sinnvoll und ganz klar als erster Ansprechpartner natür- lich der Beirat für Menschen für Behinderungen. Aus dem Sozialausschuss heraus haben wir eine Arbeitsgruppe gegründet. Herzlichen Dank für das Engagement den beteiligten Stadträtinnen und Stadträten, die in zwei Sitzungen etwas vorbereitet hatten für den Sozialausschuss und letztendlich für den Personalausschuss, was so in letzter Konse- quenz von den beiden Ausschüssen nicht befürwortet wurde. Es wurde nämlich in der Arbeitsgruppe eigentlich die 100-Prozent-Lösung, eine Vollzeitstelle einzurichten, be- schlossen. Sie wissen, man bekommt, das ist das sehr Positive an der Stelle, von der Landesregierung nicht nur die Aufgabe, sondern Konnexitätsprinzip hier mal vollendet an der Stelle, auch das entsprechende Geld, einen entsprechend hohen Zuschuss dazu, also nicht nur Kommunalisierung einer Aufgabe, sondern entsprechender finanzieller Ausgleich, sei es, dass man eine ehrenamtliche oder eine hauptamtliche Kraft einstellt. Jetzt kommt die Crux, die Entwicklung der letzten Tage oder auch von gestern und heute. Ihr Änderungsantrag, verehrte Stadträtinnen und Stadträte der Grünen, trifft jetzt im Moment deswegen ins Schwarze und ins volle, weil wir nämlich rechtlich nach den Förderrichtlinien gar keine 70-Prozent-Stelle ausschreiben dürfen. Insofern würden wir Ihnen heute - damit verweise ich auf die Tischvorlage - eine Beschlussänderung vor- legen, die von heute Morgen stammt. Es ist in den Förderrichtlinien nicht ausdrücklich verboten, deswegen hat unsere Kreativität eigentlich an der Stelle das richtige Maß aller - 3 - Ausschüsse und aller Beratenden gefunden. Dennoch ist es nun doch so nach einem Anruf im Sozialministerium, wir müssen quasi 100 Prozent ausschreiben, können aber gleichwohl, je nach Bewerberinnen- und Bewerberlage und wie sich die Gespräche entwickeln und wie wir in Teilzeit ausschreiben, tatsächlich auf die 70:30-Prozent-Regel kommen, die bislang favorisiert war. Strich drunter: Wir würden Ihnen nunmehr vorschlagen, 100 Prozent auszuschreiben, an der Stelle Ihrem Antrag dann folgen. Die Tischvorlage erläutert die Beschlussvorlage. Sie haben es ja vor sich liegen. Insofern ein positives Fazit. Herzlichen Dank für die Be- reitschaft, für diese Innovation, die sehr gut mit der Tradition von Karlsruhe an der Stel- le zu verbinden ist, hier einen neuen Weg zu gehen. Herzlichen Dank für die Aufmerk- samkeit. Der Vorsitzende: Damit haben Sie die veränderte Beschlussvorlage auch schon gleich mit angeführt. Ich hatte das vergessen. Wir können damit in die Diskussion einsteigen. - Frau Stadträtin Dogan. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Uns wurden jetzt in kurzer Zeit verschiedene Verwal- tungsvorlagen, wie es der Herr Bürgermeister ausgeführt hat, vorgelegt. Wenn Sie sa- gen, Herr Bürgermeister, dass sich der Antrag der Grünen-Fraktion mit dem, was allein rechtlich möglich wäre, deckt, dann erlaube ich mir auf eine Feinheit hinzuweisen. Die Verwaltung hat in der jetzt uns heute per Tischvorlage ausgelegten Beschlussvorlage durchaus darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit einer Stellenteilung bestünde für Menschen mit Behinderung, sofern sich ein Mensch mit Behinderung bewirbt mit einer Beschäftigungsmöglichkeit von 70 Prozent und zusätzlich eine weitere Stelle von bis zu 30 Prozent, die mit einer Assistenz oder Sekretariat ausgefüllt werden könnte. Der Ge- meinderat hat vor allem in zwei Gremien, im Sozialausschuss als auch Personalaus- schuss, genau diese Möglichkeit favorisiert, die sich nämlich deckungsgleich mit der Variante III zeigt, mit der wir uns beschäftigt haben. Wir haben dies ausführlich in den beiden Fachgremien erörtert, haben uns auch mit dem Vorschlag oder der Favorisierung des Behindertenbeirates, dem ich hier für unsere Fraktion danken möchte für die Mühe und die Vorarbeit, die geleistet wurde und die vielen Anregungen und Hinweise, die uns weitergeholfen haben. Allerdings sehen wir eben auch die Wichtigkeit, diese Stelle doch vielleicht mit einer Person zu besetzen, die eine Behinderung hat und sich insofern mit dieser sehr komplexen und vielschichtigen Aufgabe bestens befassen kann, sich an- ders eindenken kann. Wir sehen auch nach wie vor einen finanziellen Aspekt, der natür- lich bedauerlich ist, wenn man es in so einem Bereich ansprechen muss, aber es bleibt nicht aus, da wir uns ja in einer sehr starken Sparphase gerade befinden, dass eben bei der hauptamtlichen Stellenbesetzung von 100 Prozent diese Variante II für unseren städtischen Haushalt eine Mehrbelastung von fast 20.000 Euro jährlich bedeuten wür- de. Wir sehen auch nicht die dringende Notwendigkeit einer Besetzung mit 100 Prozent, denn wir haben einen Behindertenbeirat, der sich außerordentlich mit diesen Aufgaben befasst. Wir haben weitere Stellen und auch personell besetzt in der Verwaltung, die sich um diese Belange ebenfalls ausführlich kümmern und meinen, dass für die Aufga- benzuweisung, die nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz definiert sind, nämlich die Sicherstellung, Beratung der Stadt- und Landkreise, in diesen Bereichen die - 4 - Zusammenarbeit der Verwaltung und die Stärkung der Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dass diese im Rahmen einer 70-Prozent-Stellung lieber durch eine 30-Prozent-Assistenzstelle für Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben bestens ausgefüllt werden kann. Insofern würden wir doch den Antrag der Grünen- Fraktion, bei dem wir eben doch feine Unterschiede zu der Verwaltungsvorlage sehen, ablehnen wollen und die Verwaltungsvorlage aber mit der Maßgabe, dass die Verwal- tung das, was wir im Gemeinderat vorzugsweise präferieren, nämlich diese Variante III, die Stelle mit einem Menschen mit Behinderung zu 70 Prozent zu besetzen und zusätz- lich eine 30-Prozent-Stelle der Assistenz umzusetzen, zu befürworten. Stadträtin Melchien (SPD): Ich kann mich meiner Kollegin der CDU-Fraktion anschlie- ßen. Die SPD-Fraktion stimmt heute, nach mehrfacher Beratung und Diskussion der Vorlage der Verwaltung zu, jetzt nicht dem Änderungsantrag, wir sehen das ja ähnlich. Wir begrüßen dabei ausdrücklich die Einrichtung der Stelle eines weisungsunabhängi- gen kommunalen Behindertenbeauftragten. Ebenso teilen wir auch die Auffassung, dass diese Position hauptamtlich besetzt werden soll. Wir vertreten allerdings ebenso nicht die Meinung, dass eine 100-Prozent-Stelle plus eine weitere Sekretariatsstelle ein- gerichtet werden sollte. Auch wir teilen Ihre Worte, Herr Bürgermeister Lenz, dass wir in Karlsruhe durchaus stolz sein können, Vorreiter in der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderungen zu sein, u. a. mit unserem bereits im Jahr 2003 eingerichteten Beirat. Da waren wir baden-württemberg-weit die ersten, die hier wirklich Wegweisendes ent- schieden haben. Seitdem wird kontinuierlich und professionell an einer Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt gearbeitet, um diesem gemeinsamen Ziel, das auch im Grundgesetz verankert ist, einer gleichberechtigten Teilhabe näher zu kommen und das hoffentlich bald zu erreichen. Durch die Einrichtung der Stelle einer Behindertenkoordinatorin sorgen wir auch schon im hauptamtlichen Bereich dafür, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt ernstgenommen werden. Mit Blick auf die aktuelle Situation und die bereits bestehenden Ressourcen sind auch wir überzeugt, dass die Einrichtung eines Behindertenbeauftragten insgesamt mit einer Stelle und keinem weiteren Stellenanteil die richtige Entscheidung wäre. Wir hoffen also auch, genau wie es die CDU schon gesagt hat, dass es uns gelingen wird, im Auswahl- verfahren geeignete Bewerber zu finden aus dem Kreis der Menschen mit Behinderun- gen, die sich hierfür befähigt fühlen. Es ist schon schade, dass wir so stark beraten ha- ben in den Ausschüssen und jetzt die Sachlage einfach nicht klar war, weil wir uns dadurch auch bei vielen Schritten unnötigerweise noch ein bisschen länger aufgehalten haben. Wir sind jetzt eh schon relativ spät. Eigentlich sollte die Stelle 2015 eingerichtet werden, jetzt sind wir Ende 2015. Wir finden es auch richtig, dass jetzt heute der Be- schluss erfolgt. Wie gesagt, würden wir es ebenso favorisieren, wenn wir es schaffen, hierfür einen geeigneten Menschen mit Behinderung zu gewinnen. Natürlich möchten aber auch wir dem Beirat für Menschen mit Behinderungen Dank und Anerkennung für das großartige Engagement ausdrücken. Wir arbeiten sehr gerne mit dem Beirat zu- sammen, schätzen die Arbeit wirklich in hohem Maße, auch wenn wir heute mit kleinen Änderungen der Vorlage zustimmen. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Mit dem heutigen Beschluss zur Bestellung einer oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten setzen wir nicht einfach nur eine Verpflichtung - 5 - aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz um. Wir von der Grünen-Fraktion sind überzeugt, heute eröffnet sich uns die Chance, die bisher schon geleistete gute Arbeit, die auch schon gewürdigt wurde und die auch gerne mitwürdige, in Karlsruhe auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft weiter zu stärken. Ich bin mir sicher, der gesamte Gemeinderat ist sich einig, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen haben es verdient, dass sie mitten im Leben stehen können, sie haben ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe. Deshalb dürfen wir nicht nachlassen, die verbliebenen Barrierehemmnisse und Vorbehalte abzubauen. Mit dem Thema wei- sungsunabhängige kommunale Behindertenbeaufragte hat sich der Gemeinderat im November 2014 auf Grünen-Initiative frühzeitig beschäftigt. Ich möchte auch die Gele- genheit nutzen, mich bei den Akteuren der Verwaltung, aus den Gemeinderatsfraktio- nen, dem Beirat für Menschen mit Behinderungen und den Verbänden zu bedanken für die konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit in den Vorbereitungsrunden für diesen Beschluss. Trotz dieser guten Vorarbeit haben wir jetzt einen Änderungsantrag eingebracht. Wir glauben, die jetzt angestrebte Stellenausstattung mit einer 70-Prozent-Stelle für den oder die Beauftragte und eine Assistenzkraft mit 30 Prozent greift zu kurz und wird der Vielfalt der Aufgaben und der geforderten Präsenz an den oder die kommunale Behin- dertenbeauftragten nicht gerecht oder vor allem nicht ausreichend gerecht. Unser An- trag begehrt, der ursprünglichen Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Bestellung dieses kommunalen Behindertenbeauftragten zu folgen und für sie oder ihn eine Vollzeitstelle zu schaffen, ergänzt um eine 20-prozentige Assistenz. Es ist wahr, es macht keinen Unterschied für das Abrufen der Landesförderung für die Beschäftigung eines hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, ob wir das 70:30-Modell fahren oder das 100-Prozent-Modell fahren. Es gibt vom Land 72.000 Euro Zuschuss für diese Stellenschaffung im Jahr. Hier setzt nach unserer An- sicht dann die politische Bewertung ein, denn es steht uns natürlich frei zu entscheiden, ob wir Mehrkosten tragen wollen, um eine vollumfänglichere Ausstattung der Stelle zu bewerkstelligen. Jetzt gab es ja Neuerungen, die Kollegen sind auch schon darauf ein- gegangen. Im Hinblick auf die Ausschreibung wird jetzt eine 100-Prozent-Stelle auch ausgeschrieben und sofern sich ein Mensch, der fachlich geeignet ist und eine aner- kannte Behinderung hat, das dann auf das 70:30-Modell zu schrumpfen. Hier habe ich ein gewisses Problem damit. Was machen wir denn, wenn sich ein fachlich geeigneter behinderter Mensch bewirbt auf die 100-Prozent-Stelle und fühlt sich befähigt, die 100- Prozent-Stelle auch tatsächlich auszuführen? Sagen wir ihm dann, weil du eine aner- kannte Behinderung hast, reduzieren wir das dann auf 70 Prozent? Das finde ich äu- ßerst schwierig, so zu verfahren. Wenn wir die 100-Prozent-Stelle ausschreiben und es würde sich ein Mensch mit Behinderung, der fachlich geeignet ist, darauf bewerben und gewillt sein, auch tatsächlich 100 Prozent auszuüben, glaube ich nicht, dass es nachvollziehbar begründbar ist, warum wir dann wieder auf 70 Prozent runtergehen. Es ist auch so, dass es eine Vorarbeit gab im Hinblick auf die Tätigkeitsfelder des kom- munalen Behindertenbeauftragten oder der kommunalen Behindertenbeauftragten, auch gerade in Abgrenzung zur bisherigen Tätigkeit der Behindertenkoordinatorin, die weisungsgebunden ist, und des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Hier wurde sehr genau darauf geachtet, dass die Überlappungsbereiche möglichst klein sind und - 6 - sich keine Doppelstrukturen bilden. Ich führe einfach mal aus, was wir in der Vorbera- tung für Tätigkeitsfelder gesehen haben: - Der oder die kommunale Behindertenbeauftragte soll Ombudsperson sein für die Betroffenen und ihre Angehörigen. - Er oder sie soll für die Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behin- derungen hauptverantwortlich sein. - Er oder sie soll Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention initiieren. - Er oder sie wird maßgeblich in die Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinde- rungen eng eingebunden. - Er oder sie soll Stellungnahmen zu Verwaltungsvorlagen schreiben, die es uns im Gemeinderat möglich machen, die Belange für Menschen mit Behinderungen bestmöglichst in die Abwägung unserer Entscheidungen einbeziehen zu können. Wir alle hier wissen, wie viele Verwaltungsvorlagen es gibt, die Themen behandeln, die auch Menschen mit Behinderungen betreffen. Wenn wir alle die Überzeugung teilen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen teilhaben sollen, ergibt sich zwingend daraus, dass alle kommunalen Entscheidungen auch die Menschen mit Be- hinderungen betreffen. Das ist eine anspruchsvolle, höchst vielschichtige Aufgabe, die aus unserer Sicht eine Vollzeitstelle rechtfertigt. Wir glauben, dass gerade in der Etablie- rungsphase und aufgrund der vielfältig schon vorhandenen Aktivitäten in Karlsruhe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mehr als genug Tätigkeitsfelder und Anfragen für den Ombudsmann oder die Ombudsfrau eingehen werden. Von daher halten wir die knapp 20.000 Euro kommunalen Mehrausgaben in dieser fachlichen Hin- sicht für gerechtfertigt. Die Verwaltung hat auch schon freundlicherweise auch in der neuen Vorlage die finanziellen Auswirkungen für diese 100-plus-20-Variante berück- sichtigt. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, wir alle werden auch zukünftig das uns Möglichste tun, um eine vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderun- gen in Karlsruhe zu erreichen. Ich möchte schließen mit einem Zitat eines Menschen, der sich viele Gedanken zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gemacht hat, dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker: „Was wir zu lernen haben ist so schwer, bedarf deshalb steten Einsatzes und ist doch so einfach und klar. Es ist normal, verschieden zu sein“. In diesem Sinne rufe ich Sie auf, nutzen wir unsere politi- schen Möglichkeiten und schaffen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Start der oder des kommunalen Behindertenbeauftragten. Stadtrat Lancier (KULT): Die KULT-Fraktion begrüßt grundsätzlich mit Freude die rela- tiv schnelle Einrichtung einer solchen Stelle eines kommunalen Beauftragten für Men- schen mit Behinderungen, die angesichts des Verwaltungsaktes, der damit verbunden ist und der Diskussion, die damit im Vorfeld verbunden war, wie wir finden, durchaus zeitnah stattfindet. Insofern sind wir froh, dass wir an dieser Stelle, wohl auch im Ver- gleich mit anderen Städten, relativ weit vorne mit dabei sind, Menschen mit Behinde- rungen die entsprechende Unterstützung zu gewähren. - 7 - Die sehr kurzfristige neue Vorlage hat mich ein bisschen aus dem Konzept gebracht. Grundsätzlich sehen wir die Möglichkeit jemanden mit Behinderung einzustellen, der die Vollzeitstelle nutzen will, ja nicht als Problem. Die Vorlage lässt mich nicht erkennen, dass hier eine Möglichkeit für jemanden mit einer entsprechenden Behinderung, wenn auch qualifiziert, sich bewirbt, das dann automatisch zu einer 70-Prozent-Beschäftigung führt. Das steht nach meinem Erkennen in dieser Vorlage nicht drin. Insofern spricht nichts dagegen, jemanden dann auch als 100-Prozent-Beschäftigten einzustellen. Von daher sehen wir die Vorlage von der Verwaltung durchaus als Möglichkeit, wie die Stadt mit einem gewissen Eigenbeitrag eine sehr hohe Leistung auf dieser Stelle ermög- lichen kann, wenn sowohl diese 70:30-Prozent-Lösung als auch die 100-Prozent-Lösung durchgeführt wird. Auch die Teilung der Stelle bedeutet ja eine gewisse Mehrbelastung, wenn ich das richtig durchgerechnet habe auf die Schnelle, ungefähr 6.000 Euro im Jahr. Im anderen Fall sind es 28.000 Euro. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, dass wir nach der zweijährigen Zeit, die diese Stelle erst mal befristet eingerichtet wird, einen weiteren Beschluss fassen, der eine entsprechende Assistenz dann auch noch er- möglicht. Von daher sehe ich den Vorschlag, der von den Grünen stammt, als eine gute Möglichkeit, die Arbeit wirklich gründlich durchzuführen und die Bedingungen herzu- stellen. Wir stimmen dieser Vorlage soweit zu, aber wenn es nicht reicht, sind wir auch mit der zu erwartenden Zustimmung zu der Vorlage von der Verwaltung schon mal so- weit sehr zufrieden, dass wir hier unsere Hausaufgaben in der Angelegenheit gemacht haben. Stadtrat Jooß (FDP): Natürlich sind auch wir für den hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten, aber nach unserer Ansicht reichen 100 Prozent aus. Wenn 100 Prozent ausgeschrieben werden müssen, müssen wir das eben machen, aber dann muss die Arbeit im Sekretariat in den 100 Prozent dabei sein. Ich will jetzt nur einmal aus meinem Leben kurz berichten. Das ist ein Fachmann oder eine Fachfrau, die das mit dem Behindertenbeauftragten macht. Ich habe in der Back- stube gebacken, mein Job, und musste nebenbei noch Buchführung machen, die gan- zen Gesetzessachen durcharbeiten, Wärme/Kälte messen, alles Mögliche musste ich machen. Von daher kann ich das von dem Behindertenbeauftragten auch verlangen, dass er andere Arbeiten auch macht. Wir sind dafür, nur 100 Prozent dafür auszuge- ben. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir sind natürlich für die Schaffung eines kommu- nalen Behindertenbeauftragten. Wir haben es auch dementsprechend in den beiden Ausschusssitzungen diskutiert. Ich habe an beiden Ausschusssitzungen teilgenommen und muss sagen, ich muss mich jetzt doch ziemlich wundern. Wir sitzen da in diesen Ausschusssitzungen und debattieren lang und breit, vorher haben sich andere Gruppie- rungen Gedanken gemacht von den Behinderten, für die wir auch dankbar sind, und dann kriegen wir hier in der Sitzung präsentiert, dass ein Telefonanruf jetzt alles geän- dert hat. Da muss man sich natürlich fragen, warum hat man diesen Telefonanruf nicht getätigt, bevor man das Thema in die Ausschüsse gebracht hat. Vor diesem Hintergrund werden wir natürlich für den Antrag, der jetzt von CDU und SPD favorisiert wurde, stimmen und der Verwaltungsvorlage, so wie sie jetzt vorliegt, zustimmen. Wir haben uns in den Ausschüssen schon Gedanken gemacht. Wir haben - 8 - uns aus gutem Grund für diese 70:30-Prozent-Regelung entschieden. Einerseits wollen wir natürlich Kosten sparen - wir sparen ja an allen anderen Ecken und Enden auch -, auf der anderen Seite wollten wir, dass es eine oder ein Behinderter wird, der die Stelle bekommt. Deswegen wollten wir, dass es als 70-Prozent-Stelle besetzt wird. Wenn jetzt die rechtlichen Regelungen anders sind, gehe ich davon aus, dass es in der Verwal- tungsvorlage berücksichtigt wird und am Ende doch unserem gemeinsamen Willen Ge- nüge getan werden kann, dass nämlich eine Behinderte oder ein Behinderter zu 70 Pro- zent eingestellt wird und da mit 30 Prozent unterstützt wird. Stadträtin Zürn (Die Linke): Ich möchte noch einmal für den Antrag der Grünen vo- tieren, den wir sehr gut finden und den wir mitgehen. Uns ist das Votum des Beirates für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig. Ich glaube, die wissen, was sie meinen, wenn sie sagen, dass eine 100-Prozent-Stelle dort das Richtige wäre. Das einzi- ge Argument, was ich hier gehört habe, wäre diese 20.000 Euro einzusparen. Das reicht uns nicht aus, weil diese Inklusion, wie es ein Menschenrecht ist und wie wir sie auch umsetzen wollen und müssen, die wird in Zukunft Geld kosten. Wir wissen das eigentlich, und wir sind unserem Beirat sehr dankbar für diese viele ehrenamtliche Ar- beit, die er leistet. Wir müssen da irgendwie Taten folgen lassen. Für uns ist diese Voll- zeitstelle jetzt eine Tat, die folgen muss. Wir können den Beirat nicht immer nur loben, sondern wir müssen auch einmal anerkennen, dass es eine lange Liste gibt von Forde- rungen, von Maßnahmen, die einfach nicht umgesetzt sind. Wir müssen die umsetzen. Dazu brauchen wir bezahlte Stellen. Insofern kommt für uns dieser Antrag von den Grünen genau richtig. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. - Herr Stadtrat Geiger. Stadtrat Geiger (GRÜNE): Nur noch Fragen zur Klärung im Hinblick auf die Beschluss- vorlage, weil dort nicht explizit drinsteht, dass wir jetzt die Variante II sozusagen wäh- len, weil sie eine Vollzeitstelle aber keine ergänzende 20-Prozent-Sekretariatstelle schaf- fen wollen. Was mir immer noch nicht klar ist, ist die Frage, die ich jetzt aufgeworfen habe im Hinblick auf arbeitsrechtliche Regelungen. Ich verweise hier auf das allgemeine Gleichstellungsgesetz, inwiefern es sein kann, dass wir eine Stelle ausschreiben, z. B. zu 100 Prozent, weil wir es müssen, es bewirbt sich ein Mensch ohne Behinderung und ein Mensch mit Behinderung, wir nehmen ihn aus fachlichen Gründen, weil er geeignet ist und auch dann noch dieses besonderes Merkmal hat, dass er ein volles Verständnis für Menschen mit Behinderungen hat, weil er selbst eine Behinderung hat und sagen ihm dann, aber für dich gehen nur 70 Prozent. Das ist mir jetzt irgendwie nicht klar gewor- den, wie das rechtlich gehen soll. Der Vorsitzende: Dazu sagt jetzt Herr Bürgermeister Lenz etwas. Bürgermeister Lenz: Den stellen wir dann tatsächlich zu 100 Prozent ein. Da liegen Sie völlig richtig. Trotzdem versuchen wir dem Mehrheitswillen und der Arbeitsgruppe, letztendlich den beiden Ausschüssen, Folge zu leisten. Wenn es aber nicht geht, geht es nicht. Insofern ist es tatsächlich wie es ist und wie Sie es in der neuen Beschlussvorlage jetzt vor sich liegen haben. Wir warten die Bewerberlage ab, sagen Ihnen aber zu, wie bereits im bisherigen transparenten und kommunikativen Stil auch schon zugesagt, die - 9 - Ausschreibung kommt noch einmal ins Gremium und das Verfahren selbst auch. Die Beteiligung des Beirates ist bei der Personalauswahl dann auch gewährleistet. Es ist wie immer bei neuen Dingen. Es ist wichtig, dass wir heute den Beschluss fassen. Da sind wir uns ja alle einig. Es ist ein wichtiger Fortschritt für die Jahrzehnte geleistete Arbeit, ein Rest, nicht Risiko, sondern es sind Dinge, die wir eben nicht vorhersehen können. Dazu gehört eben die Bestellung, die Personalauswahl, wer bewirbt sich und wie be- wirbt er sich. Insofern gehen wir dann den Schritt an der Stelle wie in der Vergangen- heit konsequent und kompetent an. Da mache ich mir an der Stelle eigentlich keine Sorgen. Ich bin ganz froh, dass wir von Anfang an, von der ersten Sitzung der Arbeits- gruppe bis hin zum Personalausschuss, bis heute im Gemeinderat uns einig sind. Das ist landesweit überhaupt nicht üblich. Dafür auch noch mal herzlichen Dank. Das ist eh- renamtlich in Karlsruhe nicht zu bewerkstelligen. Das machen andere Städte in Baden- Württemberg anders. Herr Stadtrat Dr. Schmidt, was nicht im Gesetz steht, muss nicht unbedingt dann verbo- ten sein. Ich habe es vorhin angedeutet mit der Kreativität. Glauben Sie mir, die Dezer- nentinnen und Dezernenten, im Sozialausschuss, ob im Städtetag, tauschen sich auch aus. Mir ist nie begegnet, ach was ist das für eine Idee, die geht doch gar nicht. Inso- fern habe ich es jetzt als Positivum genommen, dass wir alle gemeinsam über ein drei- viertel Jahr zumindest mehrheitlich zufrieden waren mit 70:30 im Blick auf die Haus- haltsstabilisierung. Jetzt hat es sich tatsächlich gestern so ergeben; es ist halt so. Ich bin froh, dass es noch rechtzeitig zum heutigen Gemeinderat, auch wenn es jetzt ein biss- chen kompliziert und komplex wirkt, noch Ihnen so transparent vorgelegt werden kann. Insofern kann man jetzt auch entscheiden, denn die Vorberatungen waren entspre- chend intensiv und keinesfalls hoppla hopp. Der Vorsitzende: Ich möchte die Beschlussvorlage noch einmal präzisieren, weil es in der Tat ein bisschen schwer zu begreifen ist. Sie stellen uns jetzt das Budget zur Verfü- gung, das der Variante II entspricht. Wir könnten aus diesem Budget eine 100-Prozent- Stelle besetzen plus eine 20-Prozent-Sekretariatsstelle. Wir stellen aber auch fest, dass es der Wunsch aus den Fachausschüssen war, es ggf. über eine 70:30-Regelung hinzu- bekommen. Wenn wir nach fachlichen Kriterien den ausgewählt haben, der am geeig- netsten ist und er wäre bereit, vielleicht wünscht er es auch, möglicherweise hat er auch eine Behinderung, die es ihm sowieso sinnvoll erscheinen lässt, mit 70 Prozent statt mit 100 Prozent zu arbeiten, dann würden wir einen solchen Weg mit ihm gehen. Wenn er auf die 100-Prozent-Beschäftigung besteht, werden wir ihn zu 100 Prozent einstellen, völlig klar, denn sonst macht diese Ausschreibung ja keinen Sinn. Es ist die Paradoxie dieses Vorgangs, dass wir eine solche Konstruktion mit 70:30 wählen dürfen, trotzdem eine 100-Prozent-Stelle ausschreiben müssen, um an den vollen Landeszuschuss zu kommen. Das versuchen wir jetzt gerade hier so ein bisschen irgendwie auf die Reihe zu kriegen, um es etwas flapsig zu formulieren. Der Beschlussvorschlag weicht dahinge- hend von dem ab, was die Grünen vorschlagen, dass wir Ihnen nicht 100 Prozent zusa- gen wollen, dass wir auch zu 100 Prozent einstellen, sondern dass wir durchaus dieses Angebot machen werden. Wenn sich hier jemand findet, der sagt, das ist für ihn aus irgendwelchen Gründen auch in Ordnung, dann würden wir diesen Weg gehen, dann bräuchten wir ggf. auch keine zusätzliche 20-Prozent-Sekretariatskraft zu finanzieren, denn das können wir dann aus den 30 verbleibenden Prozent tun. Sollte es nicht so sein, brauchen wir aber das Geld, um es möglicherweise über die 100 Prozent hinaus zu - 10 - bewerkstelligen. Deswegen steht auch diese Gesamtsumme dieses Modells II in dieser Vorlage drin. Das ist der Hintergrund. Ich gebe zu, es ist ein bisschen arg verklausuliert und kam dann heute auch noch ein bisschen kurzfristig. Auch der Beschlusstext ist nicht so ganz nach- vollziehbar, wenn man die Vorgeschichte nicht kennt. Aber so ist es jetzt für alle ver- ständlich. Insofern würden wir dabei bleiben, dass wir den Änderungsantrag der Grü- nen ablehnen würden, um uns an dieser Stelle die Möglichkeit offen zu lassen. Wenn derjenige, der sich bei dem Auswahlverfahren durchsetzt, auf 100 Prozent besteht, ist es klar, dass wir ihn zu 100 Prozent einstellen müssen. Gibt es dazu jetzt noch Fragen? - Herr Lancier. Stadtrat Lancier (KULT): Es tut mir Leid. Ich habe noch eine kurze Frage zum Ver- ständnis für diese Teilung. Für mich ist nicht ganz klar, ob jetzt beispielsweise ein Mensch, der zwar qualifiziert aber nicht behindert ist und sich zu 100 Prozent bewirbt, einem qualifizierten behinderten Menschen, der sich zu 70 Prozent bewirbt, vorgezo- gen wird oder nicht. Wird dort nach der 100-prozentigen Erfüllung der Stelle gefragt oder wird dort nach der ggf. Behinderung gefragt bei ähnlicher Qualifikation. Der Vorsitzende: Die Frage, ob jemand am Ende zu 70 oder zu 100 Prozent arbeiten will, sollte bei der Auswahl keine Rolle spielen, sondern die Leute haben sich auf 100 Prozent beworben und wir gehen erst einmal von 100 Prozent aus. Wenn man sich dann den Besten ausgeguckt hat, dann kann man mit dem dann darüber reden, ob er aus welchen Gründen auch immer auch bereit wäre, mit 70 Prozent zu arbeiten. Wenn er sagt nein, meine Lebensplanung erfordert 100 Prozent oder er will es, aus welchen Gründen auch immer, dann ist das so. Ob der jetzt behindert oder nicht behindert ist, hat sicherlich eine gewisse Auswirkung darauf, dass man davon ausgeht, dass jemand, der etwas schon am eigenen Leib erlebt hat, vielleicht mit dem Thema etwas kompeten- ter umgeht. Ich sehe aber auch ausreichend Möglichkeiten als Nichtbehinderter, diese Kompetenz nachzuweisen. Von daher ist das dann kein Ko-Kriterium für die eine oder andere Seite, sondern man muss beide Kompetenzen gleichwertig versuchen nebenei- nander zu stellen. Wir können gerne in einen Dialog treten, dass wir, bevor wir eine Endauswahl treffen, wenn es denn Bewerber gibt, die sehr nahe beieinander liegen, da in irgendeiner Form, jetzt nicht in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung, dass man das mit dem einen oder anderen von ihnen noch einmal reflektiert. Ist die Beschlussvorlage, wie ich sie jetzt erläutert habe, allen klar und auch die Unter- schiede zum Änderungsantrag? Dann fangen wir mit dem Änderungsantrag der Grü- nen an, die sagen, in jedem Fall wollen wir eine 100-prozentige Besetzung dieser Stelle. Ich bitte um das Kartenzeichen. - 14 Zustimmungen, 1 Enthaltung. Der Rest ist Ableh- nung. Damit mehrheitlich abgelehnt. Jetzt kommen wir zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Da sehe ich nur gelbe Kar- ten. Damit einstimmig angenommen. Das ist insgesamt ein guter Schritt für die Stadt, der ein Stück weit vom Land hier auch in ganz erheblicher Weise erleichtert und auch vorangetrieben wurde. - 11 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 30. Dezember 2015