Dauerhafte Einrichtung der kommunalen Grundbucheinsichtstelle Karlsruhe-Stadt
| Vorlage: | 2015/0562 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0562 8 öffentlich Dez. 2 Dauerhafte Einrichtung der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt: Dauerhafte Einrichtung der zunächst befristet geschaffenen Planstellen im Umfang von ins- gesamt 1,25 VZW für die Grundbucheinsichtsstellen Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 27.10.2015 7 vorberaten Gemeinderat 24.11.2015 8 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die dauerhafte Einrichtung der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt und ab 01.01.2016 die Umwandlung der befristet geschaffenen Planstellen in dauerhafte Planstel- len im Umfang von 0,25 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Neureut sowie von 1,0 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 17.550 € (KA-Neureut) 70.200 € (KA-Stadt) rd. 1.500 € rd. 8.800 € 16.050 € (KA-Neureut) 61.400 € (KA-Stadt) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstellen: 1001.6000 6200.6120 Kontenart: 40000000 Ergänzende Erläuterungen: Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen der Grundbuchreform werden bzw. wurden die staatlichen Grundbuchämter suk- zessive in mehrere zentrale Amtsgerichte eingegliedert. Dabei war die Verlagerung der staatli- chen Grundbuchämter im Stadtgebiet Karlsruhe zum Amtsgericht Maulbronn ab Januar 2015 vorgesehen. Um eine ortsnahe Einsichtsmöglichkeit in das Grundbuch aufrecht zu erhalten, wurde vom Gemeinderat am 20.05.2014 nach Vorberatung im Personalausschuss am 11.04.2014 u.a. die vorläufige Einrichtung einer kommunalen Grundbucheinsichtsstelle Karlsru- he-Stadt ab 01.01.2015 beschlossen, mit der Vorgabe, über den endgültigen Fortgang je nach Inanspruchnahme im Spätjahr 2015 zu entscheiden. Damit einhergehend wurde eine für das Jahr 2015 befristete Planstelle mit 1,0 VZW (Ratsschreiber/-in) geschaffen. Des Weiteren wurde mit gleicher Vorlage vom Gemeinderat beschlossen, für die Grundbuchein- sichtsstelle Karlsruhe-Neureut eine Planstelle mit 0,25 VZW befristet für die Zeit vom 01.05.2014 bis 31.12.2015 einzurichten. Auch dort existiert bereits seit 2005 eine Einsichtsstel- le, nach dem das Grundbuchamt Neureut aufgelöst wurde. Außerdem wurden mit der damaligen Beschlussvorlage nach organisatorischer Bewertung durch das Personal- und Organisationsamt für die seit April 2013 beim Stadtamt Durlach einge- richteten Grundbucheinsichtsstelle ab 01.05.2014 dauerhaft 0,5 VZW in A 9 mD geschaffen. Im August 2015 fand nunmehr durch das Personal- und Organisationsamt eine Evaluation der Grundbucheinsichtsstellen Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Neureut statt. Es ist festzustellen, dass beide von den Bürgerinnen und Bürgern rege und konstant in Anspruch genommen werden. Die Untersuchung ergab, dass der seinerzeit angenommene zusätzliche Stellenbedarf von 0,25 VZW für den Bereich KA-Neureut bzw. 1,0 VZW für den Bereich KA-Stadt der tatsächlichen Inanspruchnahme entspricht. Der damit verbundene zeitliche Aufwand der Mitarbeitenden für die Aufgabenwahrnehmung wurde methodisch ermittelt. Die Stellenschaffungen in genannter Höhe wurden dadurch belegt bzw. sind aus organisatorischer Sicht begründet. Die Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen liegt im Ermessen einer Gemeinde und erfolgt durch Rechtsverordnungen des Justizministeriums Baden-Württemberg mit Zustimmung der Gemeinde, die bereits bei der Stadtverwaltung für die Bereiche Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe- Neureut sowie für das Stadtamt Durlach existieren. Die durch diesen Bürgerservice anfallenden Kosten der Einrichtung, Unterbringung und des laufenden Betriebs sind von der Gemeinde zu tragen. Die sich bei Betrieb einer Grundbuchein- sichtsstelle ergebenden laufenden Einnahmen aus der Erteilung von Ausdrucken aus dem Elekt- ronischen Grundbuch decken allerdings die entstehenden Personalkosten nur zu einem gerin- gen Anteil. Die Kommunen erhalten von den zur Staatskasse erhobenen Gebühren für die Ertei- lung von Abschriften aus dem Grundbuch sowie von den Ausdrucken aus dem maschinell ge- führten Grundbuch einen Anteil von 5,- € der Gebühr des einzelnen Geschäfts. Diese beträgt für unbeglaubigte Abschriften 10,00 € und für beglaubigte Abschriften 20,00 €. Die jährlichen Einnahmen belaufen sich auf insgesamt rd. 14.000 € für alle drei Grundbucheinsichtsstellen. Zur Aufrechterhaltung des sehr gut angenommenen Bürgerservices schlägt die Verwaltung die dauerhafte Einrichtung der seit 2015 existierenden Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt bzw. die damit einhergehende dauerhafte Stelleneinrichtung von 1,0 VZW vor. Außerdem schlägt die Verwaltung für den Bereich Karlsruhe-Neureut die dauerhafte Stelleneinrichtung von 0,25 VZW vor. Diese Maßnahme wirkt sich nicht auf den Stellenbestand bzw. auf die Personalkosten aus. Sie wurde in o.g. Umfang im Rahmen des Doppelhaushalts 2015/16 bereits berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat beschließt die dauerhafte Einrichtung der Grundbucheinsichtsstelle Karls- ruhe-Stadt. 2. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat ab 01.01.2016 die Umwandlung der befristet geschaffenen Planstellen in dauerhafte Planstellen im Umfang von 0,25 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Neureut sowie von 1,0 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Dauerhafte Einrichtung der kommunalen Grund- bucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt: Dauerhafte Einrichtung der zunächst befristet geschaffenen Planstellen im Um- fang von insgesamt 1,25 VZW für die Grundbucheinsichtsstellen Karlsruhe- Stadt und Karlsruhe-Neureut Vorlage: 2015/0562 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die dauerhafte Einrichtung der Grundbucheinsichtsstel- le Karlsruhe-Stadt. 2. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat ab 01.01.2016 die Umwandlung der be- fristet geschaffenen Planstellen in dauerhafte Planstellen im Umfang von 0,25 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Neureut sowie von 1,0 VZW in A 9 mD für die Grundbucheinsichtsstelle Karlsruhe-Stadt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Dem haben Sie einstimmig zugestimmt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Dezember 2015