Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Projektumsetzung in Karlsruhe

Vorlage: 2015/0556
Art: Anfrage
Datum: 17.09.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • CDU-Kommunalinvestitionsgesetz
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Dr. Klaus Heilgeist (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 15.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0556 32 öffentlich Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Projektumsetzung in Karlsruhe 1. Nach welchem Verfahren werden die Mittel auf die Städte und Gemeinden in Baden- Württemberg verteilt? 2. In welcher Höhe erhält Karlsruhe Mittel aus dem Investitionsprogramm? 3. Für welche Projekte werden die pauschal zugewiesenen Mittel in Karlsruhe einge- setzt? Bitte Projekte einzeln mit Gesamtkosten und Zuschussbetrag nach THH auf- führen. 4. Liegen ausreichend kostenkontrollierte und umsetzungsreife Projektplanungen vor, um die Fördermittel in vollem Umfang abzurufen? 5. Müssen Fördermittel aufgrund fehlender Projekte abgelehnt bzw. zurückerstattet werden? 6. Erhält die Stadt Karlsruhe Fördermittel aus dem Teilbereich "Ausbau der Breitband- versorgung"? Falls nein, warum nicht? Sachstand/Begründung: Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten 248 Millionen Euro aus dem Ge- setz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitions- förderungsgesetz) des Bundes. Die Kommunen erhalten davon 168 Millionen Euro als pau- schale Zuweisungen (Städtetag Baden-Württemberg, AZ 900 - R 25843/2015 vom 26.06.15). Weitere Mittel in Höhe von jeweils 40 Millionen Euro werden für den Ausbau der Breitband- versorgung verwendet und über den Ausgleichsstock an die Kommunen verteilt. Die pauschal zugewiesenen Mittel dürfen nur für definierte Investitionsbereiche (z. B. Kran- kenhäuser, Lärmbekämpfung insbesondere an Straßen, energetische Sanierung von Einrich- tungen der Schulinfrastruktur und sonstiger Infrastruktur) eingesetzt werden, an denen sich die Gemeinde mit Eigenmitteln beteiligen muss. Im Hinblick auf die Haushaltssituation der Stadt Karlsruhe ist es von Interesse, ob die Fördermittel in vollem Umfang in Anspruch ge- nommen werden, für welche Projekte die Mittel eingesetzt werden sollen und inwieweit Mittel für den Teilbereich "Ausbau der Breitbandversorgung" bezogen werden können. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Dr. Klaus Heilgeist Dr. Albert Käuflein Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2015

  • Stellungnahme TOP 32
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 15.09.2015 eingegangen: 15.09.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0556 32 öffentlich Dez. 4 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Projektumsetzung in Karlsruhe 1. Nach welchem Verfahren werden die Mittel auf die Städte und Gemeinden in Baden- Württemberg verteilt? Anspruchsberechtigt sind Kommunen mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft und / oder über- durchschnittlicher Arbeitslosenzahl. Über eine unterdurchschnittliche Steuerkraft verfügen die Kommunen, deren Steuereinnah- men netto zuzüglich den Schlüsselzuweisungen nach § 5 Absatz 2 und 3 des Finanzaus- gleichsgesetzes (FAG) abzüglich der als Kommune zu zahlenden Finanzausgleichumlage den gemäß dem FAG ermittelten Bedarf im Vergleich zum Landesdurchschnitt unterdurchschnitt- lich decken. Über eine überdurchschnittliche Anzahl Arbeitsloser verfügen Kommunen, deren Arbeitslosen- zahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl über dem Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt. Die Höhe der Zuwendung, die der jeweiligen Kommune zur Verfügung steht (Budget), be- stimmt sich jeweils nach der Abweichung vom Durchschnitt bezogen auf die Einwohnerzahl der Kommune. Die Zuwendungen werden als Festbetrag gewährt. 2. In welcher Höhe erhält Karlsruhe Mittel aus dem Investitionsprogramm? Die Stadt Karlsruhe erhält zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) als Zuwen- dungsbudget nach pauschalen Maßstäben 5.819.304,41 Euro. 3. Für welche Projekte werden die pauschal zugewiesenen Mittel in Karlsruhe einge- setzt? Bitte Projekte einzeln mit Gesamtkosten und Zuschussbetrag nach THH auffüh- ren. Nach der Verwaltungsvorschrift VwV-KInvFG des Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des Innenministeriums vom 25. August 2015 entscheidet der Zuwendungsempfänger darüber, welche Einzelmaßnahmen im Rahmen der förderfähigen Zwecke mit den zur Verfügung ste- henden Pauschalen finanziert werden. Die Zuwendungsempfänger melden den Regierungspräsidien bis zum 31. Januar 2016 (Aus- schlussfrist), ob sie am Programm teilnehmen und in welchem Umfang sie das ihnen zur Ver- fügung stehende Budget in Anspruch nehmen. Seite 2  Gesamtkosten Technisches Rathaus Sanierung Küche und Kantine Gesamtkosten netto lt. Projektvorstellung vom 07.10.2014 in Höhe von 4,76 Mio. Euro  Technisches Rathaus Fassadensanierung Gesamtkosten lt. Projektvorstellung vom 07.10.2014 in Höhe von 7,258 Mio. Euro. Der genaue Zuschussbetrag wird noch mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Des Weite- ren sind mindestens 10 Prozent Eigenanteil der Kommune zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, den Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2015 über die Verwendung der Projektmittel beschließen zu lassen. 4. Liegen ausreichend kostenkontrollierte und umsetzungsreife Projektplanungen vor, um die Fördermittel in vollem Umfang abzurufen? Ja, die unter Ziffer 3 dargelegten Projekte sind kostenkontrolliert und im Doppelhaushalt 2015/16 und in der Mittelfristigen Finanzplanung eingeplant. 5. Müssen Fördermittel aufgrund fehlender Projekte abgelehnt bzw. zurückerstattet werden? Nein. 6. Erhält die Stadt Karlsruhe Fördermittel aus dem Teilbereich „Ausbau der Breitband- versorgung“? Falls nein, warum nicht? Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH engagiert sich nicht am Markt der Breitbandversorgung für den Massenmarkt. Es kann jedoch gesagt werden, dass die Breitbandversorgung in Karlsruhe (50 Mbit und mehr) durch Anbieter wie z.B. DTAG oder unitymedia (früher KabelBW) über- wiegend als gut beurteilt wird. Die Finanzhilfen werden grundsätzlich auch für Infrastrukturinvestitionen im Bereich Informati- onstechnologie gewährt, allerdings beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Bereich der Höhenstadtteile („Bergdörfer“) in diesem Sinne als ländliche Gebiete angesehen werden kann, jedoch besteht im Hinblick auf die aktuell positive Entwicklung der Versorgungssituation in diesem Bereich und den Ausbauaktivitäten von verschiedenen Betreibern kein akuter Hand- lungsbedarf. Offen ist derzeit allerdings, ob die Stadt Karlsruhe eigene Investitionen in die Breitbandversorgung tätigen muss, um die angestrebten Versorgungsziele zu erreichen. In ei- ner Besprechung mit Netzbetreibern Anfang Oktober hat sich ergeben, dass diese 2015/2016 umfangreiche Verlegungsmaßnahmen vornehmen. Damit wäre ein letztlich steuerfinanziertes kommunales Engagement nicht notwendig. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat über die weitere Entwicklung berichten.

  • Protokoll TOP 32
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 32 der Tagesordnung: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Projek- tumsetzung in Karlsruhe Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch, Dr. Klaus Heilgeist und Dr. Albert Käuflein (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 15. September 2015 Vorlage: 2015/0556 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Dezember 2015