Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss
| Vorlage: | 2015/0547 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Südstadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0547 10 öffentlich Dez. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan): "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2015 10 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtan- gente“, Karlsruhe-Durlach als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 7). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 16.09.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Planung ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Realisierung der Mul- tienergietankstelle an der Südtangente in Karlsruhe-Durlach. Vorhabenträger ist die Total Deutschland GmbH, die die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans durch die Stadt Karlsruhe beantragt hat. Der Bebauungsplan ermöglicht an der B 3 im Einmündungsbereich der Fiduciastraße, unweit des Autobahnanschlusses Karlsru- he-Mitte, die Errichtung der Multienergietankstelle. Die Tankstelle soll eine Versorgung des Kfz- Verkehrs mit allen derzeit üblichen Kraftstoffen (Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe, Flüssiggas, Erdgas) ermöglichen, außerdem ist eine Stromzapfsäule vorgesehen. Darüber hinaus wird die Tankstelle Wasserstoff als Treibstoff anbieten und in diesem Zusammenhang ein bedeutender Schritt zum Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Baden-Württemberg sein, insbesondere in der Technologieregion Karlsruhe. Am zukünftigen Standort werden außerdem die Errichtung einer Waschhalle sowie drei Lkw-Stellplätze geplant. Das Vorhaben wird von Bund und Land gefördert, Betreiber der Anlage wird die Total Deutsch- land GmbH sein. Der Flächennutzungsplan 2010 des NVK stellt das Plangebiet als „geplante Sonderbaufläche - Tankstelle“ dar. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das 0,78 ha große Plangebiet befindet sich derzeit im Außenbereich in Karlsruhe-Durlach an der B 3, direkt neben dem dort schon vorhandenen Umspannwerk. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs. Das Plangebiet ist bisher durch offene Ackerflächen geprägt und unversiegelt, mit Ausnahme der Zufahrtsstraße zum Umspannwerk. Im Böschungsbereich zur B 3 befindet sich derzeit eine Baumreihe, im südlichen Bereich des Plangebietes eine Baum-/Strauchhecke. Der Boden des Plangebietes ist durch sandig/kiesigen Untergrund mit geringer Lössauflage ge- prägt, wasserundurchlässige Schichten sind nicht vorhanden. Zwischen April und Juni 2014 wurden die Betroffenheiten artenschutzrelevanter Arten nach § 44 BNatSchG untersucht. Die Untersuchungsergebnisse und die Gutachten sind Teil des Umweltberichtes. Hinweise auf Alt- lasten liegen nicht vor, das Gebiet ist in erheblichem Umfang durch die Lärm- und Schad- stoffimmissionen der Bundesstraße belastet. Die Auswirkungen der Planungen auf die nördlich der B 3 befindlichen Wohnnutzungen wurden im Rahmen der Umweltprüfung in einem Schall- technischen Gutachten untersucht (Stand 04/2015). Die Flächen des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe, die betroffene Teilfläche des Flurstückes 63296 wird an die zukünftige Vorhabenträgerin verpachtet werden. Planungskonzept Der Bebauungsplan ermöglicht dem Vorhabenträger die Errichtung einer Multienergietankstelle mit Shopgebäude und Waschhalle, es wird eine direkte Anbindung an die B 3 bestehen. Südlich der B 3 ist ein Grünstreifen vorgesehen, die vorhandene Baumreihe soll erhalten bleiben. Im Osten und Süden soll das Plangebiet durch eine frei wachsende, landschaftstypische Hecke be- grünt werden. Innerhalb des vorgesehenen Baufensters ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Multienergietankstelle“ vorgesehen. Über den Tankstellenbetrieb hinaus werden ein Shopgebäude, eine Waschhalle sowie ein für die Bereitstellung der alternativen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Brennstoffe erforderliches Technikgebäude errichtet, Pkw- und Lkw-Stellplätze werden zugelas- sen. Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Gebäudehöhe, die Höhe der freistehenden Wer- beanlagen sowie durch die Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt. Die GRZ wird mit 0,8 festgesetzt. Erschließung Aufgrund des direkten Anschlusses an die B 3 unweit des Autobahnanschlusses ist das Gebiet für den motorisierten Individualverkehr entsprechend seiner Zweckbestimmung sehr gut ange- bunden. Infolge des geplanten Ausbaus des bestehenden Knotenpunktes Wirtschafts- weg/Fiduciastraße/B 3 wird eine optimale Anbindung des Vorhabens an das bestehende Stra- ßenverkehrsnetz geschaffen. Die aufgrund des Vorhabens entstehenden zusätzlichen Belastun- gen kann das vorhandene Verkehrsnetz aufnehmen, die Auswirkungen werden im Umweltbe- richt dargestellt. Die fußläufige Erreichbarkeit des Plangebietes ist durch eine signalisierte Fußgängerfurt vorge- sehen, wodurch die Tankstelle mit Shopgebäude an den bestehenden Rad- und Fußweg ent- lang der B 3 angebunden wird. Der Vorhabenträger wird drei Lkw- und elf Pkw-Stellplätze (davon einen Parkplatz für Menschen mit Behinderungen) errichten. Eine Anbindung an den ÖPNV ist aufgrund der Zweckbestim- mung des Vorhabens nicht erforderlich. Die Versorgung des Plangebiets mit Energie und Wasser ist gesichert, die Planung der Einzelhei- ten bleibt insoweit der Objektplanung vorbehalten. Die Abwasserentsorgung erfolgt über den bestehenden Mischwasserkanal an der westlichen Grundstücksgrenze. Das erforderliche Lei- tungsrecht ist in der Planskizze enthalten. Unbelastetes Niederschlagswasser von den Dachflächen soll vor Ort über Mulden/Mulden- Rigolen-Systeme zur Versickerung gebracht werden, wofür Retentionsflächen eingerichtet wer- den. Gestaltung Das zu errichtende Shopgebäude und die Waschhalle werden ein Flachdach erhalten, das mit einer Dachbegrünung zu versehen ist, die Überdachung der Tankanlage soll eine Photovoltaik- anlage erhalten. Die Werbeanlagen bestehen aus einem Preisanzeiger mit einer maximalen Hö- he von 9,0 m außerhalb des Baufensters, an der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Ein- fahrtsschild errichtet werden. Die sonstigen Werbeanlagen befinden sich am Shopgebäude, dort wird insbesondere ein Schriftzug des Vorhabenträgers angebracht werden. Die Realisierung des Vorhabens ist mit Eingriffen in Umweltbelange verbunden. Im Zuge der Planung wird ein Großteil der vorhandenen Baum-/Strauchhecke entfallen, im Gebiet werden ca. 4.700 m² bisher unversiegelter Flächen versiegelt. Diese Eingriffe werden auf Grundlage des Karlsruher Modells bilanziert, die Bilanzierung ist Bestandteil des Umweltberichts. Gebietsintern werden straßenbegleitende Grünflächen ausgewiesen, außerdem werden kleinere private Grün- flächen im Bereich der Tankstelle und die Begrünung des Shopdaches realisiert. Das Gebiet wird zum geplanten Landschaftsschutzgebiet im Süden und Osten hin durch eine frei wachsende landschaftstypische Hecke abgeschirmt. Auch diese Maßnahmen werden im Umweltbericht bilanziert. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der erforderliche Ausgleich für die Eingriffe wird teilweise durch die grünordnerischen Maß- nahmen im Bereich der Tankstelle selbst sowie durch externe Ausgleichsflächen aus dem Öko- konto der Stadt Karlsruhe erbracht. Im Bereich des Artenschutzes werden im Bebauungsplan Vermeidungs- und Minimierungsmaß- nahmen festgesetzt (z. B. abgeschirmte, insektenfreundliche Beleuchtung, Bauzeitenregelun- gen), um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Darüber hinausgehende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen oder CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich. Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Multienergietankstelle werden Lärm- und Ge- ruchsemissionen entstehen, die auf die Wohnnutzungen im Norden des Plangebiets allerdings keine Auswirkungen haben werden, da diese bereits durch Lärmschutzwälle von der B 3 und dem Plangebiet abgeschirmt sind. Mehrbelastungen sind nicht zu erwarten. Die in diesen Ge- bieten geltenden Immissionswerte der TA-Lärm werden eingehalten, insoweit wird auf das schalltechnische Gutachten des Büros für Umwelttechnik, Elfriede Jäger, Espenau, verwiesen. Im Umweltbericht sind die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt dargestellt, der Umweltbericht ist Gegenstand der Planbegründung, auf diesen wird ebenfalls verwiesen. Die wesentlichen Umweltauswirkungen liegen im Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, im Verlust von Brutlebensraum von Brutvögeln und in der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen der Bilanzie- rung nach dem Karlsruher Modell erfasst und durch geeignete grünordnerische Maßnahmen im Gebiet und die Verbuchung von Ausgleichsflächen kompensiert. Die Bilanzierung als Bestandteil des Umweltberichts kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung aller Schutzgüter umweltverträglich ist. Der Vorhabenträger hat sich im Durchführungsvertrag zur Durchführung des Vorhabens und der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Bebauungsplan gegenüber der Stadt verpflichtet. Wegen der weiteren Einzelheiten der Planung wird auf den anliegenden Entwurf des Bebau- ungsplans einschließlich der schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, Hinweise und örtli- chen Bauvorschriften sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan verwiesen. Im Nachgang zur Auslegung hat sich herausgestellt, dass die Führung der Zufahrtsstraße nach Osten verschwenkt werden muss, dies ist der Zaunanlage des Umspannwerkes geschuldet, die sich zum Teil auf dem städtischen Grundstück befindet. Infolge der geringfügigen Verschwen- kung mussten die Standorte von drei Bäumen entlang der Zufahrt nach Osten verschoben wer- den. Ein weiterer Baumstandort wurde im Bereich des Fußgängerweges ebenfalls nach Osten verschoben. Diese Änderungen betreffen die Grundzüge der Planung nicht, weshalb eine er- neute Auslegung nicht erforderlich war. I. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Als Verfahrensschritte fanden zunächst die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die von beteiligten Trä- gern erhobenen Anregungen und Einwendungen wurden in einer Synopse den Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes gegenübergestellt. Die abwägenden Antworten des Stadtplanungsam- tes waren als Anlage 1 der Vorlage für den Einleitungs- und Auslegungsbeschluss für die Ge- meinderatssitzung vom 19.05.2015 (Vorlage Nr. 2015/0240) beigefügt. Im Rahmen der frühzei- tigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich diverse Einwender geäußert, die in den nördlich der B3 befindlichen Wohngebieten ortsansässig sind. Die abwägenden Antworten zu diesen Ein- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 wendungen wurden in einer weiteren Synopse den Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes gegenübergestellt, diese Synopse war der Gemeinderatsvorlage für den Einleitungs- und Ausle- gungsbeschluss vom 19.05.2015 als Anlage 2 beigefügt. Insoweit wird auf die Gemeinderats- vorlage vom 19.05.2015 (2015/0240) verwiesen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. In der Zeit vom 19.06. bis 03.08.2015 lag der Bebauungsplanentwurf öffentlich aus, außerdem erhielten die Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. In den als Anlage 1 (Trägerbeteiligung) und Anlage 2 (Öffentlichkeitsbeteiligung) der hiesigen Vorlage beigefügten Synopsen sind die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes zu den eingegangenen Stellungnahmen enthalten. Beide Anlagen sind Gegenstand der Vorlage, auf deren Inhalt ergänzend verwiesen wird. Im Rahmen der zweiten Trägerbeteiligung wurden die weiteren Stellungnahmen so, wie aus der Anlage 1 ersichtlich, berücksichtigt, ansonsten wurden die Anregungen zur Kenntnis genom- men. Im Rahmen der Auslegung haben sich weitere zehn Einwender geäußert. Einer der Einwender legte eine Unterschriftenliste mit etwa 300 Unterschriften vor, die sich den Einwendungen an- schließen und sich gegen eine solche Tankstelle aussprechen. Die Unterschriftenliste wurde in Kopie übermittelt. Es handelt sich ausweislich der Adressen im Wesentlichen um Anwohner aus den nördlich an die Südtangente angrenzenden Wohngebieten im Stadtteil Durlach. Sowohl in der frühzeitigen Behördenbeteiligung als auch im Rahmen der Auslegung hat sich als Schwer- punkt der Einwendungen die zu erwartende Verkehrszunahme und die dadurch ausgelösten Mehrbelastungen der angrenzenden Wohngebiete durch Lärmimmissionen und Schadstoffbe- lastungen herausgestellt. Gerügt wird zunächst, dass es bessere Alternativstandorte für eine Tankstelle im Hinblick auf deren Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer gäbe. Unter Berücksichtigung des Flächennut- zungsplans, der den gewählten Standort bereits als Tankstelle ausweist, ist dies unzutreffend. Geeignetere Standorte im weiteren Umfeld sind nicht vorhanden. Deshalb handelt es sich, ins- besondere bei dem gewählten Standort, im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Tankstelle um die vorzugswürdigste Variante. Soweit die Einwender befürchten, dass durch die Tankstelle eine Mehrbelastung der nördlichen Wohnbereiche infolge einer Verkehrserhöhung auf der B3 zu erwarten sei, ist dem die durchgeführte Verkehrsuntersuchung entgegenzuhalten. Aufgrund der durchgeführten Verkehrserhebungen am Knotenpunkt Südtangente/B3/Fiduciastraße hat die Errichtung der Multifunktionstankstelle aufgrund der erheblichen Vorbelastungen nur eine geringe und damit nicht erhebliche Zunahme des Verkehrs zur Folge. Dies gilt auch, soweit die Anwohner befürchten, dass die vorgesehenen Lkw-Stellplätze in er- heblichem Umfang Schwerlastverkehr anziehen würden. Dem ist entgegenzuhalten, dass ledig- lich 3 Lkw-Stellplätze eingerichtet werden. Darüber hinaus stehen für den Schwerlastverkehr keine weiteren Stellplätze zu Verfügung. Das Abstellen von 3 Lkw nebst An- und Zufahrt wird sich nicht merklich auf den Immissionseintrag in den nördlichen Wohngebieten auswirken. Die Befürchtung, die Tankstelle könne sich zu einem Rasthof für den Schwerlastverkehr entwickeln, ist aufgrund der tatsächlichen Flächensituation auszuschließen. Die Problematik widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge in der Umgebung des Plangebietes lässt sich im Bebauungsplanverfahren nicht lösen. Insoweit ist ergänzend auf den Umweltbericht zu verweisen. Aufgrund nur geringer Verkehrszunahmen werden die bereits vorhandenen Lärmimmissionen der B3 nicht nennens- wert erhöht werden. Das zu diesem Zweck eingeholte Lärmgutachten bestätigt dies und ge- langt zu dem Ergebnis, dass die Tankstelle bei ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb in Übereinstimmung mit der TA Lärm 24 Stunden täglich betrieben werden kann. Soweit die Ein- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 wender Zweifel an der Methodik des Schallschutzgutachtens erheben, werden diese nicht wei- ter begründet. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind die angewandte Untersuchungsmethodik und die Verkehrserhebung nicht zu beanstanden. Soweit die Einwender Geruchs- und Schadstoffimmissionen beim Betrieb der Tankstelle zu Las- ten der angrenzenden Wohngebiete befürchten, ist dem entgegenzuhalten, dass bei der Beur- teilung der Luftqualität vor allem die Stickstoffdioxidbelastung beachtlich ist. Entsprechend der geltenden Klimafunktionskarte ist in dem betroffenen Abschnitt der Südtangente mit einer sig- nifikant hohen Stickstoffdioxidbelastung zu rechnen. Die Strömungsrichtung der vorhandenen Flurwinde wirkt einer Schadstoffakkumulation in der Umgebung des Plangebietes entgegen. Die Wohnbebauung befindet sich in einem so großen Abstand zu dem Plangebiet, dass vor allem dort nicht mit einer Zunahme der Geruchs- und Schadstoffimmissionen nach Realisierung des Vorhabens zu rechnen ist. Die im Bereich der Planung vorhandene Frischluftschneise wird nicht unterbrochen, da die Dimensionierung des Bauwerkes nicht so groß ist, dass eine derartige Un- terbrechungswirkung zu befürchten ist. Die Einwender rügen weiterhin, dass mit Lichtemissionen zu rechnen sei, insbesondere nachts. Dies habe nachteilige Auswirkungen auf das Umfeld des Plangebietes. Dem ist entgegenzuhal- ten, dass der Bebauungsplan in Ziffer I.13 Regelungen zur Beleuchtung der Tankstelle trifft, diese Festsetzungen begrenzen die Beleuchtung und stellen sicher, dass keine Blendwirkung auf Wohngebiete und öffentliche Verkehrsflächen ausgeht, die Regelungen zur Beleuchtung sollen darüber hinaus negative artenschutzrechtliche Auswirkungen vermeiden. Als eher grundsätzliches Argument gegen die städtebauliche Erforderlichkeit der geplanten Multienergietankstelle wird eingewandt, dass es im Stadtgebiet keinen Bedarf für eine derartige Anlage gäbe, insbesondere der Bedarf für eine Wasserstofftankstelle sei nicht ersichtlich. Her- kömmliche Tankstellen befänden sich in ausreichender Zahl im Stadtgebiet. Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass der Flächennutzungsplan an Ort und Stelle bereits die Ausweisung ei- ner Sonderfläche für eine Tankstellennutzung enthält. Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Stadt Karlsruhe, den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Baden-Württemberg und insbeson- dere in der TechnologieRegion Karlsruhe auszubauen. Die geplante Multienergietankstelle, die alle derzeit verfügbaren Kraftstoffe anbietet, ist dabei ein wichtiges Projekt, an dessen zeitnaher Realisierung ein städtebauliches Interesse besteht. Nur bei einer zeitnahen Realisierung können die Fördergelder des Landes genutzt werden, um dazu beizutragen, die TechnologieRegion nachhaltig zu stärken. Das Plangebiet befindet sich in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Durlacher Wald“. Mehrere Einwender befürchten, dass sich der Betrieb der Tankstelle negativ auf das Wasserschutzgebiet, insbesondere das Grundwasser auswirken könne. Dem ist entgegenzuhal- ten, dass der Vorhabenträger die Anforderungen des Wasserschutzes zwingend einzuhalten hat und zwar unabhängig vom Bebauungsplan. Darauf wird in den Hinweisen gesondert Bezug genommen. Die geltenden Schutzgebietsverordnungen sind zu beachten, die darin aufgezeig- ten Verbote und Hinweise sind uneingeschränkt gültig, auch darf das Grundwasser nicht verun- reinigt oder nachteilig verändert werden. Dies gilt sowohl für die Bauphase als auch für den späteren Betrieb der Anlage. Zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser ist eine mediendichte Fahrbahn im Bereich der Tankflächen vorgesehen. Darüber hinaus ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, die vor der Ausführung des Vorhabens einzuholen ist. In dieser Genehmigung werden die Anforderungen des Wasserschutzes konkretisiert und abgearbeitet. Dies ist deshalb nicht Aufgabe der Bauleitplanung. Schließlich wenden sich die Einwender gegen das Vorhaben im Hinblick auf mögliche Auswir- kungen auf das im Westen des Vorhabens liegende FFH-Gebiet „Oberwald und Alb in Karlsru- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 he“. Mögliche Auswirkungen wurden im Rahmen der sog. Natura 2000-Vorprüfung abgearbei- tet. Etwaige Auswirkungen auf Natur und Landschaft wurden im Umweltbericht beschrieben und berücksichtigt. Die Eingriffe werden durch geeignete Maßnahmen entsprechend § 15 BNatSchG kompensiert. Auch durch die Nähe der Tankstelle zum vorhandenen Umspannwerk und der B 3 als Hauptverkehrsader werden die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes weit- gehend minimiert. Im Einzelnen wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen, in der alle Ein- wendungen dargestellt und abgearbeitet werden. Die Einwendungen konnten, soweit sie nicht in der Planung berücksichtigt wurden, unberücksichtigt bleiben. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat das Verfahren einen Stand erreicht, der den Satzungsbeschluss rechtfertigt. Bestandteil des Gemeinderatsbe- schlusses ist der Bebauungsplan mit allen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nebst Begründung und Umweltbericht. Diese Unterlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachfolgenden Beschluss zufassen: Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und in den Anlagen zu dieser Vorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe-Durlach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe-Durlach, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 LBO in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 22.05.2014 in der Fassung vom 24.08.2015 und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Be- bauungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 24.08.2015 und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vor- habens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „M ultienergietankstelle an der Südt angente“, Karlsruhe - Durlach Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB Offenlage im Stadtplanungsamt vom 19.06.2015 – 03.08.2015 VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung 1 Handwerkskammer Karlsruhe 10.07.2015 Keine Anregungen oder Bedenken Kenntnisnahme 2 IHK Karlsruhe 29.06.2015 Nach Überprüfung der uns überlassenen Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass die IHK Karlsruhe zu dem oben genannten Bebauungsplan keine Bedenken oder Anregungen mehr vorzubringen hat. Wir begrüßen die Planung ausdrücklich, da durch sie die Attraktivität des Wirtschafts- und Energiestandorts Karlsruhe und damit der Standort TechnologieRegion Karlsruhe insgesamt gestärkt wird. Kenntnisnahme 3 Landkreis Karlsruhe - Gesundheitsamt 13.07.2015 Nach Überprüfung der zur ö ffentlichen Auslegung gedachten Planunterlagen haben sich aus Sicht unseres Amtes keine neuen Bedenken oder Anregungen ergeben. Kenntnisnahme 4 Nachbarschafts- verband Karlsruhe 10.06.2015 Der aktuelle Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt für den vorgesehenen Bereich „Sonderbaufläche in Planung“ mit der Zweckbestimmung Tankstelle dar. Die Planung ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes stimmt der Planung zu. Kenntnisnahme Bitte informieren Sie uns, sobald die Satzung des Bebauungsplanes beschlossen ist. Wir werden dann die Darstellung des Flächennutzungsplanes von „geplante Sonderbaufläche“ in „bestehende Sonderbaufläche“ aktualisieren. Dieses wird im Zuge der nächsten Aktua-lisierung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes geschehen. Kenntnisnahme, Verwaltung wird beauftragt, nach Satzungs-beschluss den Nachbarschafts-verband Karlsruhe zu informieren. 5 Deutsche Telekom Technik GmbH 20.07.2015 Wie aus dem beigefügten TK – Lagepl an ersichtlich, befindet sich im Be- bauungsplangebiet keine Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom. Für eine rechtzeitige Planung und Bauvorbereitung der TK-Versorgung durch die Dt. Telekom (Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Ver- und Entsorger) bitten wir, den Beginn, Umfang und Ablauf der Baumaßnahmen (Bauzeitenplan) so früh als Kenntnisnahme Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Telekom verständigt. Seite 2 – Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung möglich, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, mitzuteilen. Die Beauftragung der Dt. Telekom zur TK-Versorgung erfolgt via Bauherrenberatung. 6 Transnet BW 23.06.2015 220-kV-Leitung Oberwald – Karlsruhe Ost, Anlage 5290 Wir haben bei der Durchsicht der Unterlagen festgestellt, dass unsere Belange berücksichtigt wurden. Sowohl im Plan als auch im Textteil wurde unsere o.g. Höchstspannungsleitung entsprechend bedacht. Von Seiten der TransnetBW GmbH gibt es deshalb keine Bedenken gegen den Bebauungsplan vorzubringen. Kenntnisnahme 7 VBK Karlsruhe GmbH 15.06.2015 Die Verkehrsbetriebe haben gegen dieses Vorhaben keine Einwände. Kenntnisnahme 8 ZJD Immissionsschutz-behörde 20.07.2015 Die von uns zuletzt mit Schreiben vom 06.03.2015 angeregten Ergänzungen der Planbegründung sind leider nur zum Teil umgesetzt worden, jedoch nicht in der Ausführ lichkeit wie vom Stadtplanungsamt mit Schreiben vom 10.04.2015 in Aussicht gestellt. Kenntnisnahme, die Punkte werden in den Umweltbericht eingearbeitet. Die Passage in Ziffer 3.5 der Planbegründung, in der das Umspannwerk als einwirkende Lärmbelastung für das Plangebiet zwar erwähnt ist, aber nicht aufgezeigt wird, wie dieser Konflikt in der Planung bewältigt wird, ist unverändert geblieben. Die Passage Ziffer 3.5 wird wie folgt ergänzt: Auf das Gebiet wirken die Lärm- und Schadstoffimmissionen der vorhandenen Bundesstraße B 3 sowie des Umspannwerks ein. Bei dem Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Tankstelle“ handelt es sich jedoch um keine schützenswerte Nutzung, da keine Wohnnutzung und Arbeitsplätze im Freien vorhanden sind. Die genannten einwirkenden Belastungen sind daher vernachlässigbar . Auch der Umweltbericht enthält hierzu entgegen der Zwischennachricht vom April keine Darlegungen. Die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen werden unter dem Schutzgut Mensch im Umweltbericht geson- Seite 3 – Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Träger öffentlicher Belange Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung dert betrachtet und ergänzt. Die im Schallgutachten genann-ten Schallschutzmaßnahmen werden im Vorhaben- und Erschließungsplan unter Punkt 2.6 aufgeführt. Der Umweltbericht bezieht sich für die Verkehrslärmzunahme auf ein uns nicht vorliegendes Gutachten (UWB Jaeger, 2015), das die gemachten Aussagen („keine wahrnehmbare Vers tärkung der Immissionen“) stütze, die aber im Umweltbericht nur vage wieder gegeben sind. Wir regen daher nochmals an, die erwartete Verstärkung auch zu beziffern, damit die vermutlich zutreffend gezogenen Schlüsse nachvollzogen werden können. Erkennbar sollte auch sein, ob es durch den Betrieb der Tankstelle Geräuschspitzen gibt (z.B. Türenschlagen o.ä.), die nicht durch den Verkehrslärm der Südtangente überdeckt werden. Das Gutachten wurde dem ZJD – Immissionsschutz vorgelegt, die Übernahme der Aussagen in den Umweltbericht wurde abgestimmt. Die Aussagen wurden im Umweltbericht unter Punkt 1.2.1 ergänzt. Karlsruhe, den 24.08.2015
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „M ultienergietankstelle an der Südt angente“, Karlsruhe - Durlach Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB Offenlage im Stadtplanungsamt vom 19.06.2015 – 03.08.2015 VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Stellungnahmen der Öffentlichkeit Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse 1 Einwender 1 Karpatenstraße 30.07.15 Hiermit möchte ich eine Stellungnahme zur MET abgeben: 1) Das Gelände auf der die MET entstehen soll ist gesunder Ackerboden für Gemüsebau welcher auch bewässert werden kann Die Umsetzung des Vorhabens, egal an welcher Stelle, hat stets Eingriffe in Natur und Landschaft und einen gewissen Flächenverbrauch zur Folge. Auch an alternativen Standorten findet sich sehr guter Ackerboden. Im Rahmen der Planung war die Stadt daher sehr bemüht, die Eingriffe weitestgehend zu minimieren und das Vorhaben räumlich zu begrenzen. Die Flächenversiegelung wird im Rahmen der Eingriffsregelung und der zuge-hörigen Bilanzierung im Umweltbericht behandelt und durch umfassende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie es das Bundesnaturschutzgesetz § 15 vorschreibt, ausgeglichen. Die Umsetz-ung erfolgt über entsprechende Fest-setzungen im Bebauungsplan. 2) In der Klimafunktionenkarte von Urban Voids wir dieses Gelände als Frischluftschneise für Durlach und Aue ausgewiesen Die Tankstelle ist mit den geplanten und im Bebauungsplan festgesetzten Aus-maßen kein so groß dimensioniertes Bauwerk, das die Frischluftschneise unterbrechen würde. Dies ist das Ergebnis des Umwelt-berichts, in dem das Schutzgut Klima behandelt wird. Die vorhabenbezogenen Wirkungen auf das Schutzgut Klima werden im Rahmen der Bilanzierung Seite 2 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse berücksichtigt, hier wird entsprechend des Karlsruher Modells ein Zuschlag bei der Beeinträchtigung vergeben. 3) Fußgängerüberweg – bei 12 – 15.000 KfZ ist hier noch mehr Rückstau für die Autofahrer, als er heute schon ist. Zur Überprüfung und Sicherstellung des künftigen Verkehrsflusses wurde eine Verkehrliche Standortbeurteilung erarbeitet und die künftige Verkehrs-knotenpunktbelastung betrachtet. Ergebnis ist, dass die Fußgänger-Furt in das bestehende Phasenwechselschema integriert werden kann und die Verkehrsströme am Knotenpunkt verkehrstechnisch abgewickelt werden können. 4) Es wurden über 300 Unterschriften gesammelt die sich dagegen ausgesprochen haben. Ein Tankstellenstandort wird immer umstritten sein und es gibt keinen Standort bei dem es keine Betroffenheiten gibt. Der geplante Standort in Durlach erfüllt jedoch die Kriterien des übergeordneten Planungs-rechts und bietet sich deshalb dem interessierten Investor als geeignet an. Da diese Kreuzung eine wichtige Verbindungsachse in KA-Aue ist, sollte nicht noch ein belastendes Objekt entstehen. Ich bitte die Planer im Sinne unserer Zukunft ein brachliegendes Gelände dafür zu suchen, damit Aue als „Gemüsegarten für Karlsruhe“ erhalten bleibt, denn durch das evtl. entst ehende Baugebiet Oberer Säuterich verlieren die Gärtner noch weiteres wertvolles und gesundes Ackergelände. Zum Schluss möchte ich erwähnen, dass ich nicht gegen eine MET bin, sondern das Gelände auf dem diese entstehen soll zu „kostbar“ für dieses Vorhaben ist. Der Standort der Tankstelle ist aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Karlsruhe entwickelt. Weitere Standorte für Tankstellen sind in der übergeordneten Planungsebene nicht verzeichnet. Es spricht also vieles für diesen Standort, so dass er entwickelt werden soll, zumal der „landwirtschaftliche“ Flächenverlust minimal ist. 2 Einwender 2 Ernst-Barlach 30.07.15 Wie bereits schon auf der letzten Bü rgeranhörung in Durlach-Aue deutlich gemacht, betrachte ich das Bauvorhaben der Tankstelle an diesem Knotenpunkt gegenüber einem Wohngebiet als unzumutbar und Eine Entwicklung einer Tankstelle an anderer Stelle ist auch nicht konfliktfrei möglich. Am genannten Standort am Seite 3 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Straße unverständlich. Zumal es an den neuen Autobahnanschluss NORD eine idealere Lage und Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer gibt. Diese ist für keinen Anwohner störend und fügt sich in das Landschafts- und Stadtbild nahtlos ein. Autobahnanschluss NORD ist das übergeordnete Planungsrecht für die Entwicklung einer Tankstelle nicht gegeben. Es sprechen viele Faktoren auch für den Standort an der B 3, so dass dieser entwickelt werden soll. Der Stand-ort der Tankstelle ist aus dem Flächen-nutzungsplan der Stadt Karlsruhe ent-wickelt. Des Weiteren steht ein Investor für den Standort an der B 3 zur Verfü-gung, die Planungsvoraussetzungen sind gegeben und die Eingriffe in Natur und Landschaft sind auf ein Minimum reduziert. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass die ausgewiesenen Duschmöglichkeiten für die Fernfahrer nur der Anfang zu einem LKW-Rasthof (Autohof) ist. Eine Entwicklung der Tankstelle zu einem Autohof ist am geplanten Standort schon allein aus Platzgründen nicht möglich, hierfür ist das Plangebiet zu klein. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beschreibt das geplante Vorhaben „Multi-energietankstelle“ mit drei LKW-Stell-plätzen und Duschmöglichkeiten. Ein Ausbau dieser ist nicht geplant und wie erwähnt aus Platzgründen nicht realisier-bar. Es werden derzeit seitens des Betreibers Überlegungen angestellt, die Aufenthalts-zeit / Parkzeit für die LKWs zu begrenzen. Seite 4 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Schon heute parken zu viele LKW’s auf den umliegenden Parkplätzen und teilweise auch schon direkt im Wohngebiet. Dies ist nicht hinnehmbar und stellt auch ein Versäumnis der Stadt Karlsruhe dar. Damit werden sich an diesen Stellen fast immer Kriminalität und Prostitution weiter entwickeln. Hier sehe ich keine Möglichkeit dies zu regulieren oder gar zu verhindern. Sicherlich werden Sie verstehen, dass solche NEUERUNGEN nicht zu Steigerung der Wohn- und Lebensqualität beitragen; da es ja die Entscheider und Städteplaner nicht unmittelbar „betrifft“! Der Bebauungsplan weist drei Stellplätze für LKWs aus, auf denen die Fahrzeuge abgestellt werden können. Widerrechtlich außerhalb des Plangebiets abgestellte Fahrzeuge sind die Angelegenheit des Ordnungsamtes und stehen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung. Die Probleme mit den widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen im und um das gegenüberliegende Wohngebiet sind schon derzeit vorhanden und stehen nicht mit der Ansiedlung einer Tankstelle im Zusammenhang. Es war auf dieser Info-Veranstaltung auch durchaus für alle Anwesenden erkennbar, dass sich diese geplante Tankstelle für ein Gemeinderatsmitglied in Durlach sogar privat „positiv“ auf seine Wohnlage im Blumenwinkel auswirken wird. So werden künftig für eine der beiden etablierten Tankstellen in der Killisfeldstraße nicht genug Kunden übrig bleiben und eine Schließung absehbar sein. Hierdurch wird das Wohngebiet aufgewertet und die leidige Waschanlage sicherlich geschlossen, welches wiederum den Lärmpegel deutlich senkt. Diese Art von Einflussnahme durch persönlichen Vorteil ist nicht akzeptabel!!! Die Auswirkungen der geplanten Tankstelle auf die bestehenden Tankstellen sind nicht belegbar und absehbar. Sollten sich Vorteile für die Anwohner in Gebieten bestehender Tankstellen durch evtl. Schließungen ergeben, so würden sich die Auswirkungen auf alle Anwohner und nicht nur für eine einzige Person ergeben. Von einer Befangenheit oder gar Vorteilnahme einer einzelnen Person kann somit nicht die Rede sein. 3 Einwender 3 Tiroler Straße 03.08.15 Wie bereits schon auf der letzten Bü rgeranhörung in Durlach-Aue deutlich gemacht, betrachte ich das Bauvorhaben der Tankstelle gegenüber einem Wohngebiet als unzumutbar und unverständlich. Zumal es an dem neuen Autobahnanschluss NORD eine idealere Lage und Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer gibt. Diese ist fü r keinen Anwohner störend und fügt sich in das Landschafts- und Stadtbild nahtlos ein. Als ob Durlach noch eine weitere Tankstelle nötig hätte... Am genannten Standort am Autobahnanschluss NORD ist das übergeordnete Planungsrecht für die Entwicklung einer Tankstelle nicht gegeben. Anders stellt sich die Situation am Standort an der B3 dar. Es spricht also vieles für diesen Standort an der B3, so dass er entwickelt werden soll. Die Entwicklung einer Tankstelle an anderer Stelle ist auch nicht konfliktfrei möglich. Seite 5 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Des Weiteren steht ein Investor für den Standort an der B 3 zur Verfügung und die Planungsvoraussetzungen sind gegeben. Zudem die Waschanlage und die SB-Saugereinheiten, welche bis 22h betrieben werden eine unzumutbare Lärmbelästigung durch den Reinigungsvorgang sowie durch di e Musik der Fahrzeuge bei offenen Türen darstellt. Im Schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan wurde dargelegt, dass die Anforderungen der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und damit keine unzumutbare Lärmbelästigung vom Vorhaben ausgeht. Die Aussagen und Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens werden ausführlicher in das Planwerk übernommen. Schalltechnische Minimierungsmaßnahmen werden in den Vorhaben- und Erschließungsplan, welcher die Bedingungen zur Umsetzung des Vorhabens definiert, aufgenommen. Des weiteren möchte ich anmerken, dass die Installation dieser Tankstelle in einem NATURSCHUTZGEBIET ein Schlag ins Gesicht und eine bodenlose Frechheit ist. Das Plangebiet liegt in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet nach dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs und damit auch nicht in einem Naturschutzgebiet. Durlach wird allgemein als die GRÜNE LUNGE von Karlsruhe bezeichnet. Dies scheint wohl einige Herren im Gemeinderat nicht zu interessieren. Ich fordere Sie hiermit auf, das Bauvorhaben ab sofort fallen zu lassen, den Standort an der Autobahnausfahrt NORD neu zu beleuchten und bedanke mich schon heute für Ihre Ein- und Weitsicht. Kenntnisnahme, am Standort Karlsruhe-Durlach wird aus genannten Gründen weiter festgehalten. 4 Einwender 4 Schlesier Straße 27.07.15 Wir hatten schon in unserem letzten Einwand auf die fast unerträgliche Lärmbelästigung durch die Autobahnen und die Südtangente hingewiesen. Wir möchten Sie bitten, bei Ihren Messungen zukünftig die Für den Bebauungsplan wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem die vorhabenbezogenen Seite 6 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse unterschiedlichen Windrichtungen zu berücksichtigen und die Messungen auch an Tagen mit Extremverkehr vorzunehmen. Aus unserer Sicht ist die Lärmbelästigung gerade im Säuterich in den letzten Jahren stetig angestiegen und teilweise ist schlafen im Sommer nur mit geschlossenem Fenster möglich. Das ist natürlich für uns immer noch eines der Hauptargumente gegen eine 7/24 Tankstelle!! Lärmbelastungen berechnet wurden. Ergebnis ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens die Anforderungen der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und die Lärmbelastung unter der Irrelevanzgrenze der TA Lärm bleibt. Erforderliche schalltechnische Minimierungsmaßnahmen werden in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen und sind so Bedingung für die Umsetzung der Tankstelle. Im Plangebiet besteht derzeit schon durch die B3 sehr viel Lärm. Durch das Vorhaben „Tankstelle“ entsteht keine Mehrbelastung für die umliegenden Wohngebiete. Hauptbelastung bleibt auch nach Realisierung der Multienergiestation der Lärm, der von der B3 ausgeht. Der vorhabenbezogene Lärm der Tankstelle wird vom Lärm der Straße „geschluckt“. Unbekannt war für uns auch, dass zu der geplanten Tankstelle auch Duschen für die LKW Fahrer gehören, d. h. es gibt nicht wie bei einer normalen Tankstelle nur Toiletten, was natürlich für uns den Rückschluss ergibt, dass es sich hier doch um einen geplanten Autohof (auch wenn man das Wort nicht direkt ausspricht) mit erhöhtem LKW Verkehr handelt. Eine Entwicklung der Tankstelle zu einem Autohof ist am geplanten Standort allein aus Platzgründen nicht möglich, hierfür ist das Plangebiet zu klein. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beschreibt das geplante Vorhaben „Multienergietankstelle“ mit drei LKW-Stellplätzen und Duschmöglichkeiten. Ein Ausbau dieser ist nicht geplant und wie erwähnt aus Platzgründen nicht realisierbar. Seite 7 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Die LKW Stellplätze werden mit der geplanten Anzahl von 3 Stück nicht ausreichen und die LKWs werden au f die umliegenden Möglichkeiten (wahrscheinlich die Zufahrtsstraße zum Oberwaldstadion) ausweichen und das Tag und Nacht ohne Unterbrechung. Wenn Sie sich die aktuelle Situation derzeit auf den Rasthöfen anschauen, dann werden Sie sicher verstehen, dass wir an dieser Stelle mit einem unglaublichen Aufkommen an LKWs rechnen, die hier ihre Pausen verbringen. Das ist für uns aber nicht ertragbar. Diese Tankstelle gehört direkt an die Autobahn mit direkter Zu- und Abfahrt und nicht an eine Kreuzung in der Nähe eines Wohngebiets und eines mit Bebauungsplan neu ausgewiesenen Wohngebiets. Schon derzeit werden verstärkt die Grünflächen nahe des Lärmschutzwalls als LKW Abstellplätze benutzt und fragen Sie doch mal bei den Anwohnern nach, die werden Ihnen bestätigen, dass ein LKW nicht geräuschlos an- und abfährt. Der Bebauungsplan weist drei Stellplätze für LKWs aus, auf denen die Fahrzeuge abgestellt werden können. Weitere LKW-Stellplätze sind aufgrund des Platzmangels auf dem Gelände nicht unterzubringen. Das Plangebiet ist äußerst begrenzt, und zum Schutz der Landschaft und des Bodens auf ein Minimum ausgelegt. Widerrechtlich abgest ellte Fahrzeuge im Umfeld des Plangebiets sind die Angelegenheit des Ordnungsamtes und stehen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung. Außerdem sind die Probleme mit den widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen im und um das gegenüberliegende Wohngebiet schon derzeit vorhanden und stehen nicht mit der Ansiedlung einer Tankstelle im Zusammenhang. Das Ordnungsamt wird sich in Absprache mit der Stadtverwaltung in Zukunft verstärkt um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kümmern. Ich hoffe, dass Sie die Entscheidung noch einmal überdenken und einer alternativen Planung einer Tankstelle oder eines Autohofs mit direkter Zufahrt von der Autobahn den Vorzug geben. Kenntnisnahme, am Standort Karlsruhe-Durlach wird aus genannten Gründen weiter festgehalten. 5 Einwender 5 Karpatenstraße 03.08.15 Hiermit lege ich gegen die geplante Bebauung der Multienergietankstelle an der Südtangente in Durlach Widerspruch ein. Derzeit kann ich es nicht nachvollziehen, weshalb Durlach eine weitere Tankstelle benötigen soll. Verfügt der Stadtteil Aue allein über 4 Tankstellen. Die Darstellung, dass die Tankstelle für die Wasserstofffahrzeuge benötigt wird , halte ich als vorgeschoben. Hintergrund meines Gedankens ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass bestehende Tankstellen nicht mit einer weiteren Zapfsäule nachgerüstet werden können, an der ei ne Wasserstoffbetankung möglich Mit der TOTAL Deutschland GmbH konnte die Stadt Karlsruhe einen Investor finden, mit dem gemeinsam das Modellprojekt für die Wasser-stofftankstelle in der Technologieregion Karlsruhe realisiert werden kann. Die geplante Tankstelle dient der Versorgung mit allen derzeit gängigen Kraftstoffen und dem Ausbau der Wasserstoffin- Seite 8 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse ist. Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, würde dies bedeuten, dass das gesamte Tankstellennetz neu zu bauen wäre. Dies würde sicherlich von den Ölkonzernen verhindert werden. Meiner Ansicht nach möchte Total eine weitere Tankstelle im Raum Karlsruhe (unmittelbar an der Autobahn) eröffnen und die Förderungen der Baukosten unter dem Deckmantel Wasserstofft ankstelle generieren. frastruktur. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es auch verständlich, dass für die Umsetzung des Modellprojektes Wasserstofftankste lle das Angebot auf die anderen gängigen Kraftstoffe erweitert werden muss. Der Standort in Karlsruhe-Durlach ist aufgrund des gegebenen übergeordneten Planungsrechtes für die Umsetzung geeignet. Weiterhin halte ich es für bedenklich, gute Ackerfläche in diesem Maße für unsere künftigen Generationen unbrau chbar zu machen. Die Bebauung der Fläche diente bisher zur Versorgung von Karlsruher Bürgern mit frischem Gemüse und Obst. Nicht nur Lebensmittel, auch der Eingriff in die gewachsene Artenvielfalt sollte Berücksichtigung finden. So werden Tiere durch eine 24 h Beleuchtung irritiert und der Lebensraum von Insekten meines Erachtens beeinträchti gt. Vor diesem Hintergrund sehe ich es als Bürger der Stadt Karlsruh e und Familienvater von drei Kindern als äußerst bedenklich, Profit gegen Gesundheit zu tauschen Der Stadt Karlsruhe ist bewusst, dass mit der Realisierung der Tankstelle am geplanten Standort hochwertige landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen wird und sie ist daher sehr bemüht, den Eingriff auf das unabdingbare Maß zu beschränken. Der Eingriff, der durch das Vorhaben entsteht, wird im Rahmen des Umwelt-berichts beschrieben, gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einer Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung bilanziert und mittels geeigneter Maßnahmen ausgeglichen. Hierbei wird im Sinne der Landwirtschaft auf Ökokontoflächen der Stadt zurückgegriffen, um den Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche gering zu halten. Des Weiteren ist vorgesehen, den hochwertigen Oberboden zur Bodenver-besserung auf andere umliegende landwirtschaftliche Produktionsflächen aufzubringen. Darüber hinaus wird in einer arten-schutzrechtlichen Prüfung der spezielle Artenschutz berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Vermeidungs- und Seite 9 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Minimierungsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Als weiteren bedenklichen Punkt führe ich an, dass sich durch die geplante Tankstelle die Frischluftzufuhr in Aue und Durlach verschlech-tern wird. Im Rahmen des Vortrages zum Thema Bebauung in der Fiduciastraße wurde anhand von Schaubildern erklärt, wie die Bebauung erfolgen soll. Bei der Präsentation wurde veranschaulicht, dass der Wind geradezu von der Seite kommt, wo die Tankstelle gebaut werden soll. Somit werden weitere schädliche Emissionen durch startende und wartende Autos von der Tankstelle in die Luftversorgung der Wohngebiete gelangen. Auf die Gesundheit der Kinder und der Zukunft von Karlsruhe wird hier meiner Ansicht nach nicht genügend eingegangen. Die Tankstelle ist mit den geplanten und im Bebauungsplan festgesetzten Ausmaßen kein so groß dimensioniertes Bauwerk, das die Frischluftschneise unterbrechen würde. Dies ist das Ergebnis des Umwelt-berichts, in dem das Schutzgut Klima behandelt wird. Die Tankstelle hat daher keine erheblichen negativen Auswirkungen, weshalb nicht näher auf die Gesundheit der Kinder und der Zukunft von Karlsruhe eingegangen werden muss. Problematisch sehe ich auch die meiner Ansicht nach erhöhte Lärm-belästigung durch die Tankstelle. Wurde doch im Rahmen der Präsen-tation von Total noch davon gesprochen, dass der zunehmende Verkehr nicht deutlich spürbar und der Lärmschutz optimal im Säuterich sei, musste ich auf der Veranstaltung am 29.07.2015 von der Stadt Karlsruhe (Stadtplanungsamt) wahrnehmen, da ss die Lärmbelästigung nach deren Messung schon heute grenzwertig ist. Hier stellt sich für mich die Frage, wie die Kommunikation innerhalb der Bereiche abläuft und wie unter-schiedliche Gutachten erstellt werden. Ist es oft nicht so, dass Gutachter vom Auftraggeber bezahlt werden, die bestimmte Interessen verfolgen? Für den Bebauungsplan wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem die vorhabenbezogenen Lärmbelastungen berechnet wurden. Ergebnis ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens die Anforderungen der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und die Lärmbelastung unter der Irrelevanzgrenze der TA Lärm bleibt. Erforderliche schalltechnische Minimierungsmaßnahmen werden in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen und sind so Bedingung für die Umsetzung der Tankstelle. Im Plangebiet besteht derzeit schon durch die B3 sehr viel Lärm. Durch das Vorhaben „Tankstelle“ entsteht keine Mehrbelastung für die umliegenden Seite 10 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Wohngebiete. Hauptbelastung bleibt auch nach Realisierung der Multienergiestation der Lärm, der von der B3 ausgeht. Der vorhabenbezogene Lärm der Tankstelle wird vom Lärm der Straße (B3) „geschluckt“. Die Tankstelle hat somit keine spürbaren Auswirkungen auf den bestehenden Lärm. Die Gutachten werden von unabhängigen Gutachtern erstellt, die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Geprüft wird das Gutachten von der Immissionsschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe. Ich hoffe, Sie können meine Bedenken zur Bebauung der Tankstelle verstehen. Meines Erachtens sollte man sich auch mal auf seine eigene Wahrnehmung verlassen und sich selbst ein Bild davon machen, was Sinn und was keinen Sinn macht. Nur weil ein Bebauungsplan vor etlichen Jahren eine Bebauung einer Tankstelle vorsah und der Gemeinderat darüber vor Jahren abgestimmt hat, is t aus heutiger Sicht kritisch zu prüfen, ob die Entscheidungen von damals auch heute noch die richtigen sind oder ob Entscheidungen zum Wohle der Menschen verändert werden müssen. Gutachten sind nicht immer das richtige Mittel, um gute Entscheidungen zu treffen. Sie machen es dem Entscheider nur leichter, sich aus der Verantwortung zu ziehen, da man si ch auf etwas berufen kann, was man selbst nicht erstellt hat. Kenntnisnahme. Die Stadt Karlsruhe hält am erklärten Ziel fest, eine Tankstelle am vorgesehenen Standort zu ermöglichen. Die einschlägigen Gutachten sprechen nicht dagegen. 6 Einwender 6 03.08.15 Mit meinem Schreiben möchte ich meinen Unmut über die geplante Multienergietankstelle an der Südtangente in Höhe Umspannwerk zum Ausdruck bringen. Unverständlich und nicht nachvollziehbar, hier wird gesunder unbelasteter Ackerboden, auf dem bis dato die Gemüsebauern aus Aue für die Karlsruher Region gesundes Biogemüse angebaut haben, rücksichtslos zerstört. Es wird in Kauf genomme n, dass hier eine naturzerstörende Multienergietankstelle ihren Platz einnehmen soll. Passt hier eine Der Stadt Karlsruhe ist bewusst, dass mit der Realisierung der Tankstelle am geplanten Standort hochwertige landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen wird und ist daher sehr bemüht, den Eingriff auf das unabdingbare Maß zu beschränken. Der Eingriff, der durch das Vorhaben Seite 11 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Multienergietankstelle in das Landschaftsbild? entsteht, wird im Rahmen des Umwelt-berichts beschrieben, gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einer Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung bilanziert und mittels geeigneter Maßnahmen ausgeglichen. Hierbei wird im Sinne der Landwirtschaft auf Ökokontoflächen der Stadt zurückgegriffen, um den Verbrauch landwirtschaftlicher Fläche gering zu halten. Des Weiteren ist vorgesehen, den hochwertigen Oberboden zur Bodenver-besserung auf andere umliegende landwirtschaftliche Produktionsflächen aufzubringen. Auch das Schutzgut Landschaftsbild wird im Rahmen des Umweltberichts behandelt. Im Plangebiet ist das Landschaftsbild aufgrund der bestehenden B 3 und des benachbarten Umspannwerkes schon vorbelastet. Zur Minimierung des Eingriffs durch die Tankstelle sind des Weiteren umfassende Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen. Ich kann mich noch gut an die Zeit der Bebauung des Zündhütle erinnern, da hat die Stadt Aufstände propagiert und Bauherren wegen der Farbgestaltung ihrer Ziegeldächer und Farbgestaltung ihrer Wohnhausfassaden das Leben schwer gemacht. Für den Oberen Säuterich plant die Stadt eine erweiterte Wohnbebauung, hier sollen direkt hinter dem Lärmschutzwall Mehrfamilienhäuser erbaut werden. Wer möchte gegenüber eine r Multienergietankstelle gerne wohnen? Für die Fiduciastraße haben Studenten vom KIT einen Entwurf für Wohnbebauung und einen Boulevard den Anwohnern aus Aue vorgestellt! Die Bürger in Durlach und Aue bedanken sich für die Aufwertung Ihres Wohngebietes. Die Bebauung des Zündhütle und auch das studentische Projekt des KIT stehen nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bebauungsplan. Derzeit besteht noch kein Bebauungsplan für das neu geplante Baugebiet. Bei einer Bebauung des Oberen Säuterich wird im Rahmen des dafür notwendigen Bauleit-planverfahrens die Verträglichkeit mit der Multienergietankstelle geprüft. Mögliche schädliche Auswirkungen der Multiener-gietankstelle auf das künftige Wohngebiet werden in diesem Zusammenhang Seite 12 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse erfasst. 7 Einwender 7 Im Säuterich 02.08.15 Hiermit widerspreche ich dem vorgelegten Bebauungsplan. Das bestehende Verkehrsaufkommen bewegt sich bereits jetzt schon über dem Limit. In unmittelbarer Nähe befinden sich genug Tankstellen. Viele Discounter bieten Elektrozapfsäulen zur Betankung während des Einkaufes an. Im Rahmen der Verkehrlichen Standort-beurteilung und des schalltechnischen Gutachtens wurden die Auswirkungen, die durch den zusätzlichen Kundenverkehr der geplanten Tankstelle entstehen, untersucht. Beide Gutachten zeigen auf, dass durch den zusätzlichen Verkehr keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Wohnbebauung zu befürchten sind. Mit der TOTAL Deutschland GmbH konnte die Stadt Karlsruhe einen Investor finden, mit dem gemeinsam das Modellprojekt für die Wasser-stofftankstelle in der Technologieregion Karlsruhe realisiert werden kann. Die geplante Tankstelle dient der Versorgung mit allen derzeit gängigen Kraftstoffen und dem Ausbau der Wasserstoffin-frastruktur und ist in dieser Form nicht in Karlsruhe vorhanden. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es auch verständlich, dass für die Umsetzung des Modellprojektes Wasserstofftankstelle das Angebot auf die anderen gängigen Kraftstoffe erweit ert werden muss. Der Standort in Karlsruhe-Durlach ist aufgrund des gegebenen übergeordneten Planungsrechtes für die Umsetzung geeignet. Zum bereits bestehenden Lärmpegel (Südtangente, Umspannwerk, Autobahn, Umgehungsstraße Wolfartsweier, Fiduciastraße) werden weitere gesundheitsgefährdende Geräus chquellen hinzukommen, da die Multienergietankstelle Total 24 Stunden betrieben wird und zusätzlich 3 Stellplätze für LKW zur Verfügung gestellt werden, die im Sommer und im Der Stadt Karlsruhe ist bewusst, dass das Umfeld des Plangebiets mit hohen Lärmimmissionen von umliegenden Straßen und Autobahnen belastet ist. Für den vorliegenden Bebauungsplan Seite 13 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Winter je nach Bedarf mit Aggregaten versorgt werden. Auch die nächtliche Dauerbeleuchtung darf nicht außer Acht gelassen werden. Unsere grüne Lunge und unsere artenreiche Tierwelt befindet sich in Gefahr. wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem die vorhabenbezogenen Lärmbelastungen berechnet wurden. Ergebnis ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens die Anforderungen der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissions-schutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und die Lärmbelastung unter der Irrelevanzgrenze der TA Lärm bleibt. Erforderliche schalltechnische Minimierungsmaßnahmen werden in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen und sind so Bedingung für die Umsetzung der Tankstelle. Im Plangebiet besteht derzeit schon sehr viel Lärm. Durch das Vorhaben „Tankstelle“ entsteht keine Mehrbelastung für die umliegenden Wohngebiete. Hauptbelastung bleibt auch nach Realisierung der Multienergiestation der Lärm, der von der B3 ausgeht. Der vorhabenbezogene Lärm der Tankstelle wird vom Lärm der Straße „geschluckt“. Im Umweltbericht und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt und geprüft. Ergebnis dieser Prüfung sind Vorgaben zur Beleuchtung der Tankstelle. So wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass nur insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet werden dürfen und die Beleuchtung nach unten gerichtet sein Seite 14 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse muss. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Tierwelt und Blendwirkung auf Verkehr und umliegende Bebauung wird somit ausgeschlossen. Auch bei der Herstellung eines Fußgängerüberweges sehe ich eine Problematik, da auf der gegenüberliegenden Seite der Tankstelle am Schutzwall schon 3 LKW Parkplätze vorgesehen sind. Auch den zu erwartenden Rückstau auf der Südtange nte sollte man in Betracht ziehen . Die Forderung nach einem Fußgänger-überweg an dieser Stelle kommt von der Verkehrsrunde und ist politisch gewünscht. Zur Überprüfung und Sicherstellung des künftigen Verkehrsflusses wurde eine Verkehrliche Standortbeurteilung erarbeitet und die künftige Verkehrs-knotenpunktbelastung betrachtet. Ergebnis ist, dass die Fußgänger-Furt in das bestehende Phasenwechselschema integriert werden kann und die Verkehrsströme am Knotenpunkt verkehrstechnisch abgewickelt werden können. Von den benannten drei LKW-Stell-plätzen gegenüber der geplanten Tank-stelle ist der Stadt Karlsruhe nichts bekannt. Der Betreiber Total versteckt hinter der Aussage, umweltschonende Kraftstoffe bereit zu stellen, vom KIT geförderte Technologien umzusetzen und mit seinem Partner Daimler an der Umsetzung zu arbeiten, den wahren Grund der Baumaßnahmen. An 1. Stelle steht der wirtsc haftliche Nutzen dieses Projekts. Nicht umsonst werden auch für LKW und Benzinfahrzeuge Zapfsäulen angeboten. Das widerspricht gänzlich der umweltschonenden Aussage, die am 11.06.2015 von der Firma Total getroffen wurde. Und so ganz nebenbei gibt es für das Vorhaben noch einen Zuschuss (ca. 48% der Bausumme) von der öffentlichen Hand. Selbstverständlich ist der erhoffte wirtschaftliche Nutzen für die Projektträger / Investoren der Anreiz für Investitionen. Mit der TOTAL Deutschland GmbH konnte die Stadt Karlsruhe einen Investor finden, mit dem gemeinsam das Modellprojekt für die Wasser-stofftankstelle in der Technologieregion Karlsruhe realisiert werden kann. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es auch verständlich, dass für die Umsetzung des Modellprojektes Wasserstofftankstelle Seite 15 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse das Angebot auf die anderen gängigen Kraftstoffe erweit ert werden muss. Zuschüsse von der öffentlichen Hand gibt es für die Wasserstofftechnologie, da sich ein solches Modellprojekt ohne Zu-schüsse für Investoren nicht lohnen würde. 8 Einwender 8 Im Säuterich 03.08.15 Hiermit widerspreche ic h dem vorgelegten Bebauungsplan. Den wirtschaftlichen Nutzen des Projekts sehe ich nur bei dem Betreiber Total und dem Partner Daimler - Lärmpegel (der jetzt schon we it über dem erträglichen ist) Für den Bebauungsplan wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem die vorhabenbezogenen Lärmbelastungen berechnet wurden. Ergebnis ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens die Anforderungen der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissions-schutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und die Lärmbelastung unter der Irrelevanzgrenze der TA Lärm bleibt. Erforderliche schalltechnische Minimierungsmaßnahmen werden in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen und sind so Bedingung für die Umsetzung der Tankstelle. Im Plangebiet besteht derzeit schon durch die B3 sehr viel Lärm. Durch das Vorhaben „Tankstelle“ entsteht keine Mehrbelastung für die umliegenden Wohngebiete. Hauptbelastung bleibt auch nach Realisierung der Multienergiestation der Lärm, der von der B3 ausgeht. Der vorhabenbezogene Lärm der Tankstelle wird vom Lärm der Straße „geschluckt“. Seite 16 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse - Bebauung im Wasserschutzgebiet Der Bebauungsplan liegt in der Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald. Im Bebauungsplan sind Bestimmungen zum Schutzgebiet aufgenommen. Zur Vermeidung von Einträgen ins Grundwasser ist eine mediendichte Fahrbahn im Bereich der Tankflächen vorgesehen (vgl. Anhang zum Bebauungsplan). Die wasserrechtliche Genehmigung für die Tankstelle wird nicht auf Ebene der Bauleitplanung, sondern im Rahmen des Bauantrags behandelt. Dort werden die Bestimmungen und Regelungen zum Wasserschutz konkretisiert. Die Anforderungen an den Wasserschutz werden im Bebauungsplan eingehalten. - Weiter steigendes Verkehrsaufkommen durch 24 Stunden Betrieb Der durch das Vorhaben bedingte zusätzliche Lärm hat wie bereits oben dargelegt keine spürbaren Auswirkungen auf die umliegenden Wohnnutzungen. Zur Überprüfung und Sicherstellung des künftigen Verkehrsflusses wurde eine Verkehrliche Standortbeurteilung erarbeitet und die künftige Verkehrsknotenpunktbelastung betrachtet. Ergebnis ist, dass die Verkehrsströme am Knotenpunkt verkehrstechnisch abgewickelt werden können. - In unmittelbarer Nähe befinden sich 2 Tankstellen Die geplante Tankstelle dient der Versorgung mit allen derzeit gängigen Kraftstoffen und dem Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Eine solche Tankstelle ist im Umfeld nicht vorhanden. Seite 17 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse 9 Einwender 9 Karpatenstraße 02.08.15 Gegen den o.g. Bebauungsplanentwurf erhebe ich folgende Einwände: 1. Bereits vor über 25 Jahren wurde die schon damals an dieser Stelle vorgesehene Bebauung mit einer Tankstelle von den Anwohnern abgelehnt! Im Rahmen einer Ortsbegehung mit den damals verantwortlichen Funktionsträgern der Stadt Karlsruhe (die Fraktionsvorsitzenden z.B. Herr Rü ssel, Prof. Mürb, Gartenbaudirektor Schmidt u.a.) kam man zu dem Entschluss, dass eine Tankstelle an dieser Stelle nicht zu befürworten sei. Umso verwunderlicher ist die Tatsache, dass diese Fläche für eine Sondernutzung durch eine Tankstelle niemals aus dem Flächennutzungsplan entfernt wurde und nun „still und heimlich“ wieder im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan auftaucht und trotz erheblicher Einwände umgesetzt werden soll. Im Flächennutzungsplan legt die Stadt fest, welche Teile der Gemeindefläche für welche Nutzungsarten vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regionalpläne, die für Karlsruhe vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein aufgestellt werden, und dient als Grundlage für einzelne Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan unterliegt ebenso wie ein Bebauungsplan einem ordentlichen Bauleitplanverfahren mit Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Auch hier erfolgt die Abwägung der verschiedenen Interessen und Belange im Rahmen des Verfahrens und es wurde als richtig erachtet, im Flächennutzungsplan an geplanter Stelle eine Tankstelle auszuweisen. 2. Die Schutzgutkarten der Stadt Karlsruhe weisen den zu bebauenden Bereich und die Umgebung als besonders schützenswert aus. Die Grundwasserempfindlichkeit wird hier als hoch eingestuft – eine Bebauung mit einer Tankstelle und den damit verbundenen Gefahren für das Grundwasser an dieser Stelle ist aus m.S. also grob fahrlässig. Sämtliche Kartierungen der Ökologisc hen Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe von 2011 weisen den zu bebauenden Bereich in einer Schutzzone liegend aus. Der Bebauungsplan liegt in der Schutzzone IIIB des Wasserschutz-gebietes Durlacher Wald. Im Bebauungs-plan sind Bestimmungen zum Schutzgebiet aufgenommen. Zur Vermeidung von Einträgen ins Grundwasser ist eine mediendichte Fahrbahn im Bereich der Tankflächen vorgesehen (vgl. Anhang zum Bebauungsplan). Die wasserrechtliche Genehmigung für die Tankstelle wird nicht auf Ebene der Bauleitplanung, sondern im Rahmen des Bauantrags behandelt. Dort werden die Bestimmungen und Regelungen zum Wasserschutz konkretisiert. Seite 18 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Die Anforderungen an den Wasserschutz werden im Bebauungsplan eingehalten. 3. Schutzgut Klima / Lufthygiene: hier möchte ich Sie auch auf ein aktuelles Gutachten des KIT, welches im Auftrag der Stadt Karlsruhe für eine Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung der Fiduciastraße erstellt wurde, hinweisen! Diese Studie verw eist auf die besondere Wichtigkeit des gesamten Gebietes südlich der Südtangente als Frischluftschneise und Belüftung für den Stadtteil Aue! Auch dies steht einer Bebauung mit einer Tankstelle entgegen – die durch die Fa. TOTAL beauftragten Gutachten haben all diese Schutzgutkarten der TFS 2011 ergebnisorientiert zu ihren Gunsten „schöngerechnet“. Das Schutzgut Klima wird im Rahmen des Umweltberichts behandelt, die vorhabenbezogenen Wirkungen auf das Schutzgut Klima werden im Rahmen der Bilanzierung berücksichtigt, hier wird entsprechend des Karlsruher Modells ein Zuschlag bei der Beeinträchtigung vergeben. Die Tankstelle ist mit den geplanten und im Bebauungsplan festgesetzten Ausmaßen kein so groß dimensioniertes Bauwerk, das die Frischluftzufuhr für Durlach und Aue unterbrechen würde. Die Schutzgüter werden im Umweltbericht hinlänglich behandelt. 4. Allerdings weist dieser Bereich auch eine besonders hohe NO2-Immission auf – eine Tankstelle, die weiteren Verkehr anzieht und zu einer weiteren Erhöhung dieser Werte beiträgt, ist also auch aus diesem Grund nicht verantwortbar. Entsprechend der Klimafunktionskarte ist an diesem Abschnitt der Südtangente keine signifikant hohe NO 2 -Belastung zu erwarten. Die von Süd nach Nord verlaufende Strömungsrichtung lokal vorherrschender Flurwinde wirkt einer Schadstoffakkumulation entgegen. Des Weiteren befindet sich die Wohnbebauung in einem ausreichend großen Abstand zu dem Plangebiet. 5. Die Klimafunktionskarte rechnet dem Bereich einen hohen Stellenwert als Ausgleichsraum für das Kaltluftliefervermögen zu (s. dazu S. 73 TFS) Die Tankstelle würde direkt in der Hauptströmungsrichtung mit hohem Volumenstrom errichtet. Auch dies ist klimaökologisch eine Katastrophe! Aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und Gebäudehöhe ist nicht davon auszugehen, dass die Multiener-gietankstelle einen merklich negativen Einfluss auf die Frischluftzufuhr der Wohnbebauung östlich der Fiduciastraße haben wird. 6. Dass dieser Bereich bereits heute im besonderen Maße lärmbelastet Für den Bebauungsplan wurde ein Seite 19 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse ist, haben ebenfalls die o.a. Studien des KIT belegt. Eine Tankstelle würde zusätzlich erheblichen Verkehr auch von der Autobahn anziehen. schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem die vorhabenbezogenen Lärmbelastungen inklusiv dem zu erwartenden Kundenverkehr berechnet wurden. Ergebnis ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens die Anforderungen der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und die Lärmbelastung unter der Irrelevanzgrenze der TA Lärm bleibt. Erforderliche schalltechnische Minimierungsmaßnahmen werden in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen und sind so Bedingung für die Umsetzung der Tankstelle. Im Plangebiet besteht derzeit schon durch die B3 sehr viel Lärm. Durch das Vorhaben „Tankstelle“ entsteht keine Mehrbelastung für die umliegenden Wohngebiete. Hauptbelastung bleibt auch nach Realisierung der Multienergiestation der Lärm, der von der B3 ausgeht. Der vorhabenbezogene Lärm der Tankstelle wird vom Lärm der Straße „geschluckt“. Die rechtlichen Anforderungen an den Schallschutz werden eingehalten. 7. Im heute landwirtschaftlich genutzten Bereich befinden sich Bewuchsinseln (Hecken, Sträucher, Bäume, auch Totholz), die Rückzugs- und Brutstellen aufweisen. Dort angesiedelt sind diverse Brutvögel aber auch Spechte. Diverse Raubvögel sind hier heimisch und würden durch eine Tankstelle mit 24h Betrieb erheblich gestört. Bereits die überflüssige Leuchtreklame der Stadtwerke an dieser Stelle hat zu einer Störung z.B. der Fledermauspopulation geführt. Der Eingriff, der durch das Vorhaben entsteht, wird im Rahmen des Umweltberichts beschrieben, gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einer Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung bilanziert und mittels geeigneter Maßnahmen ausgeglichen. Seite 20 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Die im Gebiet vorkommenden Brutvögel wurden durch einen Biologen im Gebiet erfasst und im Tierökologischen Gutachten dargestellt. Dieses Gutachten stellt die Grundlage für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung dar. Hierin wird geprüft, ob durch den Bau der Tankstelle erhebliche Wirkungen und Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG) auf die artenschutzrechtlich relevanten Tierarten zu erwarten sind. Im Bebauungsplan sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbe-stände Regelungen zu Bauzeiten und zur Beleuchtung getroffen (Abschirmung gegen die Landschaft, Abstrahlung nach unten, insektenfreundliche Beleuchtung). 8. In den Bewuchsinseln konnten auch schon Marder, Füchse und Feldhasen beobachtet werden sowie besonders geschützte Kriechtiere wie die Smaragdeidechse oder die gewöhnliche Weinbergschnecke. Dies wurde in dem Gutachten der Fa. Total nicht erwähnt, obwohl diese Tiere nach dem Bundesartenschutz beson ders geschützt sind. Auch kommen hier diverse Falter und sonstige Insekten vor. Hierzu wurde in den Gutachten nichts erwähnt. All dies e Tiere würden der Tankstelle wegen geopfert. Im Rahmen des Tierökologischen Gutachtens wurden artenschutzrechtlich relevante Tierarten, die im Plangebiet vorkommen, erfasst bzw. mittels einer Potentialanalyse abgeprüft. Die Ergeb-nisse des Tierökologischen Gutachtens werden im Umweltbericht und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und es werden die Wirkungen des Vorhabens auf Flora und Fauna geprüft. Sich daraus ergebende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnah-men werden im Bebauungsplan formuliert und festgesetzt. Somit kann sicher gestellt werden, dass die Wirkungen des Vorhabens auf die Pflanzen- und Tierwelt verträglich sind und mögliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vermieden werden. Seite 21 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse 9. Im Bereich der Stadt Karlsruhe gi bt es bereits 15 Elektrotankstellen, weitere werden bereits in verschie denen Parkhäusern angeboten. Auch gibt es bereits eine Wasserstofftan kstelle – diese wird von der EnBW betrieben und ist nahe der Autobahn an der Durlacher Allee gelegen. 10. 2014 wurde nur eine Handvoll Wasserstofffahrzeuge im gesamten Bundesgebiet zugelassen, dabei handelte es sich jeweils um sog. Flottenfahrzeuge. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Fa. TOTAL mit 48 Prozent der Baukosten vom Land BW mit Steuermitteln gefördert werden soll für eine Handvoll über das gesamte Bundesgebiet verteilte Fahrzeuge. Nach Einschätzung diverser Verkehrsexperten und auch des ADAC ist nicht davon auszugehen, dass sich die Wa sserstofffahrzeuge am Markt durchsetzen werden. Derz eit sind diese Fahrzeuge in der Anschaffung (billigste Serienvariante von Toyota liegt beim Einstiegsmodell bei 78.500€!) viel zu teuer und werden auch aus diesem Grund nicht auf die notwendige Akzeptanz bei den Verbrauchern stoßen. Eine Multienergietankstelle ist also, auch nach Einschätzung anderer Kraftstoffhersteller, derzeit und in absehbarer Zukunft eine überflüssige Investition und an dieser Stelle ökologisch sogar schädlich. 11. Hier liegt der Verdacht nahe, dass zu Lasten der Ökologie für den Stadtteil Aue die Fa. TOTAL sich einfach einen weiteren Standort in Karlsruhe sichern möchte und dieser zu einem erheblichen Teil auch noch aus unseren Steuergeldern finanziert werden soll. Es ist ein dringendes Anliegen der Stadt Karlsruhe, den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Baden-Württemberg und insbesondere in der Technologieregion Karlsruhe voranzubringen. Die Multienergietankstelle, die alle derzeit gängigen Kraftstoffe anbietet, ist dabei ein wichtiges Projekt, an dessen zeitnaher Realisierung seitens der Stadt großes Interesse besteht. Durch die zeitnahe Realisierung können Fördergelder des Landes abgerufen werden, die dazu beitragen, die Technologieregion Karlsruhe nachhaltig für die Zukunft zu stärken. Hinweise zur künftigen Entwicklung der E-Mobilität können im Rahmen der Bauleitplanung nicht gewertet werden. 12. Die Planungen für diese Tankstelle sehen eine unnötig hohe Zahl von LKW Standplätzen vor. Die Anwohner des Säuterich sind bereits seit geraumer Zeit zum „Geheimtipp“ fü r zahlreiche LKW-Fahrer geworden, die hier ihre Fahrzeuge auch im abs oluten Halteverbot parken oder auch auf der Wiese im Kreuzungsbereich Fiduciastr./Südtangente. Auch aus diesem Grund ist eine Tankstelle an diesem Standort abzulehnen. Der Bebauungsplan weist drei Stellplätze für LKWs aus, auf denen die Fahrzeuge abgestellt werden können. Widerrechtlich abge stellte Fahrzeuge außerhalb des Plangebiets sind die Angelegenheit des Ordnungsamtes und stehen nicht im Zusammenhang mit der vorliegenden Bauleitplanung. 13. In der Vergangenheit war der Stadtteil durch eine zunehmende Straßenprostitution belastet – eine Tankstelle und LKW-Standplätze würden dieses Problem wieder verstärken. Das Umfeld des Plangebiets liegt nicht im Sperrbezirk der Stadt Karlsruhe. Seitens des Tankstellenbetreibers wird gegen Prostitution auf dem Gelände der Tankstelle vorgegangen. Seite 22 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse 14. Da keine der Tankstellen im Bereich Aue als Ersatz geschlossen wird, ist die Multienergietankstelle völlig überflüssig. Auch sollten Tankstellen im Wohngebiet generell vermieden werden und es sollte schon gar nicht eine neue Tankstelle unmittelbar an das Wohngebiet angegliedert werden, wobei in diesem Fall auch noch eine 24-Stunden-Öffnungszeit erlaubt werden soll. Und dies direkt in der Frischluftschneise! Die geplante Tankstelle dient der Versorgung mit allen derzeit gängigen Kraftstoffen und dem Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Eine solche Tankstelle ist im Umfeld nicht vorhanden. Generell können nach der Baunutzungs-verordnung Tankstellen im Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden (vgl. § 4 BauNVO). Der vorgesehene Standort befindet sich jedoch weder im noch in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet. Der Flächennutzungsplan weist ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Tankstelle aus, daher ist der Standort der Tankstelle durchaus geeignet. Wie bereits dargestellt ist die Tankstelle mit den geplanten und im Bebauungsplan festgesetzten Ausmaßen kein so groß dimensioniertes Bauwerk, das die Frischluftzufuhr für Durlach und Aue unterbrechen würde. 15. Die Fiduciastraße wird auch in Zukunft nicht 4-spurig ausgebaut werden. Da insoweit Verkehrsströ me zukünftig auch anders geleitet werden sollen (Bebauung entlang der Fiduciastraße), ist eine Tankstelle an o.g. Standort in Zukunft vielleicht auch obsolet. Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mein Appell an die Entscheidungsträger: Traurig genug, dass Flächennutzungspläne offensichtlich nur fortgeschrieben werden, ohne zu prüfen, wie die heutigen und zukünftigen Gegebenheiten aussehen, z.B. dass aktualisierte Klimafunktionskarten und Lärmaktionspläne keine entsprechende Berücksichtigung finden. Auch mit der Multienergietankstelle läuft Karlsruhe a.m.S. Gefahr, einem „Schwabenstreich“ aufzusitzen – zwar gut gemeint, aber schädlich in der Wirkung. Kenntnisnahme. Die Stadt Karlsruhe hält aus den genannten Gründen am erklärten Ziel fest, eine Tankstelle am vorgesehenen Standort zu ermöglichen. 10 Einwender 10 30.07.15 Die Stadt Karlsruhe hat am 13.02.2015 den Vorhabenbezogenen Kenntnisnahme Seite 23 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Karpatenstraße Bebauungsplan Multienergiet ankstelle an der Südtangente, Durlach im Amtsblatt veröffentlicht und die Auslage des Planes verfügt, sodann einen Bebauungsplanentwurf vorgelegt. Den gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingelegten Widerspruch dehne ich nunmehr auf den Bebauungsplan aus. Im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es derzei t 45 Tankstellen, die Ottokraftstoffe und Dieselkraftstoffe sowie zu etwa einem Drittel Gasbetankung anbieten. Stromzapfstellen sind bereits in hohem Maße über das Stadtgebiet verteilt. Und es gibt, entgegen den Aussagen in der Informationsveranstaltung der Total Deutschland GmbH bereits eine Wasserstofftankstelle an der Durl acher Allee, nahe der Autobahn. In den Planunterlagen wird nach wie vor über die Aufgabe und Notwendigkeit einer zusätzlichen Tankstelle keine konkrete Aussage getroffen. Aus der Informationsveranstaltung der Total Deutschland GmbH konnte nur der Schluss gezogen werden, dass es nicht um die Schaffung einer überwiegend mit umweltschonenden Kraftstoffen bestückten Tankstelle geht, sondern dass die Zuschüsse zu dieser Tankstelle ausschlaggebend für die Expansionspolitik dieses Energiekonzerns sind. Ansonsten würde keine Unterstützung, schließlich 48% der Baukosten bezahlt? Bereits heute ist bekannt, dass Wass erstoffkraftfahrzeuge wohl nur in den Gedanken der Automobilfirmen eine Rolle spielen. Bisher gibt es nur bei Toyota ein Serienfahrzeug, welches dieser Tage für den Einstiegspreis von 78.500 € auf den deutschen Markt kommt. Zwar gibt es weitere Hersteller aus dem asiatischen Raum, aber eine Serienreife ist derzeit nicht gegeben. Wie im Übrigen auch nicht bei Mercedes. Dort geht man frühestens 2017 an den Start. Fahrzeuge sind zwar auf dem Wege, aber an ein Serienfahrzeug und dies zu einem auch für den Normalbürger erschwinglichen Preis wird es wohl in den nächsten 10 Jahren nicht geben. Auch führende deutsche Experten, allen voran der Auto-Experte Ferdinand Dudenhöfer, der das CAR-Institut der Ruhr-Universität Duisburg-Essen leitet, äußert sich in einem Artikel des Handelsblattes vom 01.01.2015, Autor Frank G. Heide, entsprechend. Er geht davon aus, dass vor 2025 kein elementarer Fortschritt erzielt werden wird und bis dahin der Entwicklungsvorteil der Gas- und Stromfahrzeuge zum Aus für das Wasserstofffahrzeug führt, da diese einfach wirtschaftlicher Das übergeordnete Pl anungsrecht sieht am Standort ein Sondergebiet „Tankstelle“ vor. Dies bedeutet, dass am Standort eine „normale“ Tankstelle mit den gängigen Kraftstoffen entstehen könnte. Mit der TOTAL Deutschland GmbH konnte die Stadt Karlsruhe einen Investor finden, der neben den etablierten Kraftstoffen auch auf neue Technologien setzt. Es ist ein dringendes Anliegen der Stadt Karlsruhe, den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Baden-Württemberg und insbesondere in der Technologieregion Karlsruhe voranzubringen. Die Multienergietankstelle, die alle derzeit gängigen Kraftstoffe anbietet, ist dabei ein wichtiges Projekt, an dessen zeitnaher Realisierung seitens der Stadt großes Interesse besteht. Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur ist für die Landesregierung von Baden-Württemberg ein großes Anliegen, daher wird der Ausbau bezuschusst. Durch die zeitnahe Realisierung können Fördergelder des Landes abgerufen werden, die dazu beitragen, die Technologieregion Karlsruhe nachhaltig für die Zukunft zu stärken. Hierfür ist der im Flächennutzungsplan Seite 24 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse hinsichtlich Anschaffung und Unterhalt sind. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass weitere Hersteller sich vom Wasserstoffkraftfahrzeug zurückgezogen haben und außer Total die weiteren Ölmultis kein Interesse an dieser Technologie zeigen. Insoweit ist der Wasserstoff lediglic h das Feigenblatt, welches der Firma Total dazu dient, eine ganz normale Tankstelle in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet im Säuterich zu errichten. vorgesehene Standort aus Sicht der Stadt ideal. Hinweise zur künftigen Entwicklung der E-Mobilität können im Rahmen der Bauleitplanung nicht gewertet werden. Im Rahmen der Planung wurden diverse Gutachten erstellt, die von der Firma Total Deutschland in Auftrag gegeben wurden. Tierökologisches Gutachten: In 3 Begehungen – am 21.03., 09.05. und 17.06.2014, über deren zeitlichen Umfang in dem Gutachten keine Aussage getroffen wurde, wurde festgestellt, dass 31 Vogelarten im Planungsgebiet und der unmittelbaren Umgebung leben und brüten. Hiervon sind 2 Vogelarten als „besonders schützenswert einzustufen“. Dies wurde bisher nicht in ausreichendem Maße gewürdigt. Zu Säugetieren wurden keinerlei Erhebungen durchgeführt, sondern es wurden lediglich statistische Werte und Annahmen zu Grunde gelegt, so dass hier von einem erheblichen Mangel des Gutachtens ausgegangen werden muss. Das Tierökologische Gutachten stellt die Ergebnisse der Erfassungen vor Ort zusammen, die die Grundlagen für die artenschutzrechtliche Prüfung bilden. In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird überprüft, ob für die artenschutzrechtlich relevanten Arten Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vorliegen. Der Untersuchungsrahmen der saP wurde vom Zentralen Juristischen Dienst – Natur- und Bodenschutzbehörde – im Rahmen der Beteiligung nach § 4(1) BNatSchG in der Stellungnahme vom 15.07.2014 festgelegt. Erfassungen zu Säugetieren sind im vorliegenden Planfall nicht notwendig, da aufgrund einer Potentialanalyse Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Verkehrsrechtliche Standortbeurteilung Einerseits wurde die letzte Verkehrszählung vom 30.11.2005 benannt, die etwa 28.000 Fahrzeuge an der B3 in dem Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr nennt sowie 16.000 Fahrzeuge auf der Fiducia-Straße Richtung Westen und 800 Fahrzeuge (diese Aussage ist schlichtweg falsch) Richtung Osten. Das Gutachten bezieht sich auf die letzte Verkehrszählung von 2005 und nennt folgende Zahlen: „Im 16-Stunden-Intervall sind auf der B3 in Richtung Westen ca. 28.000 Kfz im Querschnitt erfasst worden. Die B3 in östlicher Richtung besitzt eine Querschnittsbelastung von ca. 15.000 Seite 25 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Kfz/16 Std., die Fiduciastraße in Richtung Norden ca. 16.000 Kfz/16 Std. Der südli-che Arm spielt mit rund 800 Kfz/16 Std. eine untergeordnete Rolle. Es herrscht eine starke Übereckbeziehung von Norden nach Westen und in der Gegenrichtung mit insgesamt ca. 15.000 Kfz in 16 Stunden vor.“ (Verkehrliche Standortbeurteilung, Seite 11) Von 800 Fahrzeugen in Richtung Osten ist im Gutachten nichts genannt, weshalb diese Aussage nicht nachvollzogen werden kann. Auf Grund einer einzigen Stichprobe nzählung am 19.11.2014 von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr, der Standort der Zählung wurde nicht benannt, geht das Gutachten davon aus, dass sich das Verkehrsaufkommen nur marginal verändert habe. Ob diese Aussage korrekt ist, muss bezweifelt werden, da sich seit dem Jahr 2005 nicht nur da s Gewerbegebiet Killisfe ld, sondern auch die Büroanlagen am Rande von Durlach vergrößert haben und auch die Wohnbebauung in den zu erreichenden Vororten deutlich zugenommen hat. Vor diesem Hintergrund ist das Gutachten m.E. von falschen Zahlen ausgegangen, da keine ordentliche Verkehrszählung über einen repräsentativen Zeitraum vorgenommen wurde. Da die Daten der Verkehrszählung zum Bearbeitungszeitpunkt neun Jahre alt waren, war es zweckmäßig, diese mittels einer Stichprobenzählung entsprechend dem HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) Fassung 2005 zu überprüfen. Die Methode, mittels Stichprobenzählung Daten der Verkehrszählungen zu überprüfen, ist durchaus gängig und wurde im vorliegenden Fall gemäß dem HBS angewandt. Es wurde an einem Mittwoch außerhalb der Schulferien zu den Spitzenstunden am Knotenpunkt gezählt. Die Zählungen weisen eine hohe Übereinstimmung mit marginalen Veränderungen im Vergleich zu den Daten aus dem Jahr 2005 auf. Daher wurden die Zahlen dem Gutachten zu Grunde gelegt. Von Seiten der Stadt wird ein Fußgängerüberweg gefordert, der an der Kreuzung Südtangente / Fiduciastraße anzulegen ist. Gemäß Gutachten ist der Fußgängerüberweg einzurichten, nur um „den Bewohnern der Wenn es zum Bau des Lärmschutzwalles kommt, wird der Fußgängerweg im Zuge der Planung berücksichtigt. Die fußläufige Seite 26 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse anliegenden Wohngebiete die Möglic hkeit zu geben, den Tankstellenshop zu erreichen“. Dieser Fußgängerüberweg wird, wenn der Obere Säuterich erschlossen und lt. Planung der Lärmschutzwall bis zur Oskar-Ulmer-Brücke geschlossen wird, letztendlich zu eine r Sackgasse, wenn nicht ein Geh- / Fahrweg bis zur Schlesierstraße erstellt wird. Ob es sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, wenn man bedenkt, dass derzeit ca. 700 Jugendliche das O berwaldstadion zu Trainingszwecken besuchen und sicherlich sodann an dem Shop vorbei die Kreuzung überqueren. Verbindung bleibt sicher gestellt. Gerade weil viele Jugendliche das Oberwaldstadion zu Trainingszwecken besuchen, ist es sinnvoll, eine sichere Querung der B3 bei der Tankstelle einzurichten. Denn die Jugendlichen werden bei Bedarf mit oder ohne Fußgängerquerung zur Tankstelle laufen. Durch den Fußgängerüberweg wird sichergestellt, dass die Straße gefahrlos gequert werden kann. Probleme wird es hinsichtlich de s Rückstaus auf die Südtangente geben, damit wird zumindest gerechnet. Der Erlachseeweg wird nicht nur von den Tankstellenbesuchern genutzt, sondern auch von dem sehr mitgliederstarken Auer Fußballverein und der dortige Parkplatz ist auch Ausgangspunkt für viele Sporttreibende oder Wanderer im Oberwald. Bedingt durch diese Tatsache werden öfters 6 Fahrzeuge oder mehr vor der Ampel stehen und die Zufahrt zur T ankstelle blockieren, wodurch ein Rückstau auf die Südtangente, wie im Gutachten beschrieben, öfters gegeben sein wird. Der bestehende und hinzukommende Verkehr des Erlachseewegs wurde in der verkehrlichen Standortbeurteilung geprüft. Entspreche nde Anforderungen wurden im Konzept berücksichtigt. Sollte dennoch mehr Verkehr als angenommen entstehen, wäre u.a. denkbar, den Zufahrtsbereich zur Tankstelle durch eine Beschilderung (Hinweisschild „Bei ROT: Zufahrt zur Tankstelle freihalten“) zu ergänzen, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren. Schalltechnisches Gutachten Festzuhalten ist: Die Multienergietankstelle erhält 3 Ottokraftstoff-, 4 Diesel-, 1 Wasserstoff-, 1 Erdgas-, 1 Flüssiggas-Zapfsäule lt. Gutachten. Vermisst habe ich die Zapfsäule für Strom in dem Gutachten. Das Gutachten stützt sich auf die TA Lärm 1998 und bezieht sich auf drei Immissionsorte: äußere Wohnreihe Ka rpatenstraße 10/10a, Kleingärten und Umspannwerk. Aktuelle Erhebungen an diesen Orten wurden allerdings nicht vorgenommen. Auch bezieht sich das Gutachten nur auf die Auswirkungen der Tankstelle. Die weiteren Lärm- und Immissionsquellen werden außer Acht gelassen, die da sind die Autobahn, die Umgehungsstraße Wolfartsweier, die Im schalltechnischen Gutachten zum vorliegenden Bebauungsplan wird nur der vorhabenbezogene, neu entstehende Lärm betrachtet und wie sich dieser auf die bestehende Situation auswirkt. Hierbei ist die Zapfsäule für Strom nicht aufgeführt, da zum einen noch nicht sichergestellt ist wann und wohin diese Zapfsäule kommen wird und zum anderen von dieser kein Lärm ausgeht. (Ähnlich wie bei der Ladung elektrischer Geräte zu Hause). Seite 27 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Südtangente, das Umspannwerk und die Fiduciastraße. Durch den Betrieb erhöht sich der bereits überproportionale und gesundheitsgefährdende Lärmpegel – ausgelöst durch die hinzukommenden An- und Abfahrgeräusche nicht nur auf dem Tankstellengelände, sondern auch an den Ampeln, durch das Türenschlagen, gelegentliches Hupen et c. entsteht weiterer Lärm - 7 Tage die Woche, Tag und Nacht, zumal diese Tankstelle speziell auch für die Betankung von LKW’s ausgelegt ist. Die bestehenden Lärm- und Immissionsquellen (Autobahn, Umgehungsstraße Wolfartsweier, Südtangente, Umspannwerk, Fiducia-straße) sind nicht Angelegenheit des vorliegenden Bebauungsplanes. Für den Bebauungsplan wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem die vorhabenbezogenen Lärmbelastungen (sämtliche vom Vorhaben ausgehende Emissionen) berechnet wurden. Ergebnis ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens die Anfor-derungen der TA-Lärm (Technische An-leitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und die Lärmbelastung unter der Irrelevanz-grenze der TA Lärm bleibt. Erforderliche schalltechnische Minimierungsmaßnahmen werden in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen und sind so Bedingung für die Umsetzung der Tankstelle. Im Plangebiet besteht derzeit schon durch die B3 sehr viel Lärm. Durch das Vorhaben „Tankstelle“ entsteht keine Mehrbelastung für die umliegenden Wohngebiete. Hauptbelastung bleibt auch nach Realisierung der Multienergiestation der Lärm, der von der B3 ausgeht. Der vorhabenbezogene Lärm der Tankstelle wird vom Lärm der Straße „geschluckt“. Die rechtlichen Anforderungen an den Schallschutz werden eingehalten. Seite 28 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Auch hinzu kommt eine weitere Verunreinigung der hier schon stark mit Schadstoffen belasteten Luft und mit einsetzender Dunkelheit eine weitere beständig und extrem strahlende Lichtquelle. Entsprechend der Klimafunktionskarte ist an diesem Abschnitt der Südtangente keine signifikant hohe NO 2 -Belastung zu erwarten. Die von Süd nach Nord verlau-fende Strömungsrichtung lokal vor-herrschender Flurwinde wirkt einer Schadstoffakkumulation entgegen. Des Weiteren befindet sich die Wohnbebauung in einem ausreichend großen Abstand zu dem Plangebiet. Im Bebauungsplan sind Regelungen zur Beleuchtung der Tankstelle getroffen. Diese begrenzen die Beleuchtung und stellen sicher, dass von der Tankstelle keine Blendwirkung auf die Wohngebiete und öffentlichen Verkehrsflächen ausgeht. Ich darf an dieser Stelle nochmals dar auf hinweisen, dass in unmittelbarer Nähe ausreichend Tankstellen und Wa schmöglichkeiten vorhanden sind, 4 Tankstellen (AGIP, Jet, EFA und eine freie Tankstelle) sowie die Shell- Tankstelle an der B3. Drei Tankstellen verfügen über eine Waschhalle und einen Shop, es gibt einen Waschplatz und zwei Waschstraßen. Die Situation ist bekannt, der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Am 29.07.2015 fand eine Veranstaltun g der Stadt Karlsruhe statt, in welcher Vertreter der Stadt Karlsruhe, Herr Bürgermeister Obert, Frau Wagner vom Stadtplanungsamt und Vertreter des KIT zugegen waren. Hintergrund der Veranstaltung war, eine eventuelle Umgestaltung der Fiduciastraße, was sich positiv auf den Lärmpegel vor Ort auswirke. Wie den zahlreichen Teilnehmern offenbart wurde, hat der Lärmpegel in unserem Stadtteil bedingt durch den Verkehrslärm der Autobahn, der Umgehungsstraße Wolfartsweier, der Südtangente, des Umspannwerkes und der Fiduciastraße Maße angenommen, die eine erhebliche Gesundheitsgefährdung beinhalten. Hier bei verweisen die Vertreter der Stadt auf den Lärmkartierungsplan, aus welchem dies abzuleiten ist. Auch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Flugverkehr über unseren Ortsteilen zugenommen hat. Die bestehenden Lärmschutzwälle sind nach Aussagen der Vertreter der Die Veranstaltung (Bürgerworkshop: Die Fiduciastraße als Stadtboulevard?) am 29.07.2015 steht nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bebauungsplan. Die Stadt Karlsruhe ist sich bewusst, dass das Umfeld des Plangebiets entlang der Fiduciastraße und der B3 stark mit Lärmemissionen des umgebenden Verkehrs belastet ist und die Lärmschutzwälle unzureichend sind. Jedoch ändert sich durch die geplante Tankstelle nichts an der Lärmsituation vor Ort. Seite 29 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse Stadt und auch des KIT vollkommen unzureichend, da zu weit von den Häusern weg und zu nieder erstellt. Im schalltechnischen Gutachten zum vorliegenden Bebauungsplan werden nur der vorhabenbezogene, neu entstehende Lärm inklusiv dem zu erwartenden Kundenverkehr betrachtet und wie sich diese auf die bestehende Situation auswirken. Die bestehenden Lärm- und Immissionsquellen (Autobahn, Umgeh-ungsstraße Wolfartsweier, Südtangente, Umspannwerk, Fiduciastraße) sind nicht Angelegenheit des vorliegenden Bebauungsplanes. Ergebnis des Gutachtens ist, dass bei Umsetzung des Vorhabens die Anforderungen der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – nach Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) erfüllt werden und die Lärmbelastung unter der Irrelevanzgrenze der TA Lärm bleibt. Durch das Vorhaben „Tankstelle“ entsteht keine Mehrbelastung für die umliegenden Wohngebiete. Hauptbelastung bleibt auch nach Realisierung der Multienergiestation der Lärm, der von der B3 ausgeht. Der neue vorhabenbezogene Lärm der Tankstelle wird vom Lärm der Straße „geschluckt“ und ist für die Anwohner nicht wahrnehmbar. Die rechtlichen Anforderungen an den Schallschutz werden eingehalten. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu infam, mitten in die Frischluftschneise für Aue und Durlach noch eine Tankstelle zu setzen, die 24 Stunden geöffnet hat und beständig Lärm abstrahlt. Die Tankstelle ist mit den geplanten und im Bebauungsplan festgesetzten Ausmaßen kein so groß dimensioniertes Bauwerk, das die Frischluftschneise Seite 30 - Synopse Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB VbB „Multienergietankstelle an der Südtangente“ Karlsruhe - Durlach www.gansloser.de Nr Bürger Datum Art der Einwände / Bedenken und Hinweise / Empfehlungen Umsetzung - Erläuterung der Stichworte am Ende der Synopse unterbrechen würde. Dies ist das Ergebnis des Umweltberichts, in dem das Schutzgut Klima behandelt wird. Die vorhaben-bezogenen Wirkungen auf das Schutzgut Klima werden im Rahmen der Bilanzierung berücksichtigt, hier wird entsprechend des Karlsruher Modells ein Zuschlag bei der Beeinträchtigung vergeben. Lebensmittelgeschäfte gibt es im St adtteil übrigens ausreichend, sodass ein zusätzlicher Tankstellenshop für die ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln für die Bevölkerung nich t erforderlich ist. Insoweit könnte man sich den Fußgängerüberweg und zusätzliche Geh- und Fahrwege dorthin sparen. Die Tankstelle dient vorwiegend der Versorgung mit Treibstoffen. Der Tankstellenshop gehört dabei ins Planungskonzept des Investors und dient nicht der Nahversorgung (Lebensmittelversorgung) angrenzender Wohngebiete. Da ein solcher Shop auch fußläufige Kundschaft anzieht, ist eine Fußgängerquerung der B3 aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll und notwendig. Wie Ihnen bekannt, wurden in einer ersten Unterschriftenaktion ca. 300 Unterschriften von Gegnern dieser Tank stelle vorgelegt. Bis heute erfolgte hierauf keine Reaktion. Auch wurden die Bürger nicht einmal gehört, wie dies in dieser Stadt guter Brauch war, zumindest als 1994 das Thema Tankstelle nach einer Ortsbegehung mit Bürgermeistern, Fachleuten der Stadt und auch unseren Vertretern im Stadtrat auf der gegenüberliegenden Seite aus den gleichen Gründen abgelehnt wurde. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte zum einen mittels den rechtlich vorgesehenen Verfahrensschritten nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB und zum anderen durch eine Bürgerinformationsveranstaltung im Juni 2015. Die dabei vorgetragenen Äußerungen sowie die Unterschriften-aktion wurden zur Kenntnis genommen und für den Fortgang des Planungs-prozesses aufbereitet. 11 Einwender 11 Göllnitzer Straße 31.07.15 Identisches Schreiben wie Einwender 10 s.o. Karlsruhe, den 24.08.2015
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Extrahierter Text
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe – Durlach Entwurf Vorhabenträgerin: TOTAL Deutschland GmbH Jean‐Monnet Str.2 10557 Berlin Planverfasser: Ingenieurbüro Gansloser GmbH &Co. KG Robert‐Bosch‐Str. 1 89568 Hermaringen Telefon: 07322 – 9622 – 0 Fax: 07322 – 9622‐50 E‐Mail: info@gansloser.de www.gansloser.de - 2 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch ........................................ 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ....................................................................................... 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme ................................................................................ 4 3.1 Räumlicher Geltungsbereich ..................................................................... 4 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................... 5 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................. 5 3.5 Belastungen ............................................................................................ 5 4. Planungskonzept ................................................................................... 5 4.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................................... 6 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 6 4.3 Erschließung ........................................................................................... 6 4.3.1 ÖPNV ..................................................................................................... 6 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 6 4.3.3 Nichtmotorisierter Individualverkehr......................................................... 6 4.3.4 Ruhender Verkehr ................................................................................... 6 4.3.5 Ver‐ und Entsorgung ................................................................................ 7 4.4 Gestaltung .............................................................................................. 7 4.5 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............... 8 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen ....................................................................... 8 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft ............................................................... 8 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................... 8 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz ............................................................. 8 4.6 Belastungen ............................................................................................ 9 5. Umweltbericht ....................................................................................... 9 6. Statistik ................................................................................................. 9 6.1 Flächenbilanz .......................................................................................... 9 6.2 Bodenversiegelung 1 ............................................................................... 10 7. Kosten ................................................................................................. 10 8. Durchführung ....................................................................................... 10 B. Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 11 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................... 11 2. Entwässerung ....................................................................................... 11 3. Niederschlagswasser ............................................................................. 11 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 12 5. Baumschutz .......................................................................................... 12 6. Altlasten ............................................................................................... 12 7. Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 13 8. Private / öffentliche Leitungen ................................................................ 13 9. Sicherheitsvorschriften bei der Bauausführung ........................................ 13 10. Barrierefreies Bauen .............................................................................. 14 - 3 - 11. Erneuerbare Energien ............................................................................ 14 12. Wasserschutzzone ................................................................................. 14 C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 15 I. Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 15 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 15 2. Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 15 3. Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 15 3.1 Höhe der baulichen Anlagen ................................................................... 15 3.2 Grundflächenzahl .................................................................................. 16 4. Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 16 5. Nebenanlagen ....................................................................................... 16 6. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind ...................................... 16 6.1 Sichtfeld ............................................................................................... 16 6.2 Anbauverbot ......................................................................................... 16 7. Verkehrsflächen .................................................................................... 16 8. Grünflächen / Pflanzgebote .................................................................... 16 8.1 Grünflächen .......................................................................................... 16 8.2 Pflanzgebote ......................................................................................... 17 8.3 Dachbegrünungen ................................................................................. 18 8.4 Ansaaten .............................................................................................. 18 9. Artenschutzbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ...... 18 10. Entwässerung ....................................................................................... 18 11. Leitungsrecht ........................................................................................ 19 12. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft .................................... 19 13. Außenbeleuchtung ................................................................................ 19 II. Örtliche Bauvorschriften ....................................................................... 20 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ............................................... 20 1.1 Dächer .................................................................................................. 20 1.2 Fassaden / Außenwände ........................................................................ 20 2. Werbeanlagen ....................................................................................... 20 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 20 IV. Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 21 Unterschriften ................................................................................................ 26 Anlagen 1. Umweltbericht ..................................................................................... 27 2. Vorhaben‐ und Erschließungsplan ........................................................ 40 2.1 Übersichtsplan ...................................................................................... 41 2.2 Leitungs‐ und Erschließungsplan ............................................................ 42 2.3 Bestandsplan ........................................................................................ 43 2.4 Projektpläne ......................................................................................... 44 2.4.1 Grundriss .............................................................................................. 44 2.4.2 Ansichten.............................................................................................. 45 2.4.3 Details .................................................................................................. 46 2.5 Fahrbahnbeschreibung .......................................................................... 48 2.6 Schallschutzmaßnahmen für einen 24‐Stunden‐Betrieb ........................... 50 - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch 1. Aufgabe und Notwendigkeit Mit dem Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“ soll direkt an der B 3 im Einmündungsbereich der Fiduciastraße unweit des Autobahnan‐ schlusses Karlsruhe‐Mitte eine Multienergietankstelle ermöglicht werden. Pla‐ nungsrechtlich wird das Vorhaben in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt. Das Plangebiet liegt südlich der B 3. Die Tankstelle wird eine Versorgung mit allen derzeit üblichen Kraftstoffen ( Ot‐ tokraftstoffen, Dieselkraftstoffen, Flüssiggas, Erdgas) bereitstellen und eine La‐ demöglichkeit über eine Stromzapfsäule bieten. Des Weiteren bietet die Tankstelle als eine der wenigen Tankstellen in der Tech‐ nologieregion Karlsruhe Wasserstoff als Treibstoff an und stellt an diesem ver‐ kehrsstrategisch wichtigen Punkt einen bedeutenden Schritt bei Ausbau der Was‐ serstoffinfrastruktur in Baden‐Württemberg dar. Am Standort sind außerdem eine Waschhalle und drei LKW‐Standplätze geplant. Das Projekt wird vom Bund und dem Land Baden‐Württemberg gefördert. Be‐ treiber der Anlage ist die TOTAL‐Deutschland GmbH. Als Partner steht Daimler zur Verfügung, welcher die Investitionen der Wasserstofftankstelle übernimmt. Mögliche weitere Partner sind ggf. KIT, Sunpower und die EnBW. Als Investor steht die TOTAL‐Deutschland GmbH zur Verfügung. Der geplante Standort an der B3 neben dem Umspannwerk bietet sich für eine Tankstelle an, da zum einen eine sehr gute Verkehrsanbindung besteht und zum anderen keine Wohngebiete von der Autobahn her durchfahren werden müssen, um zur Tankstelle zu gelangen. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Im gültigen Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe ist der Planbereich als „geplante Sonderbaufläche – Tankstelle“ dargestellt. Der Be‐ bauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans liegen keine beste‐ henden Bebauungspläne zu Grunde. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 0,78 ha große Plangebiet liegt in Karlsruhe – Durlach an der B 3 direkt ne‐ ben dem Umspannwerk und umfasst Teilflächen der Flurstücke 63296 und 63079/1 (Verkehrsfläche – B 3). Die Flurstücke 63296, 63079/1 (Verkehrsfläche – B 3) und 63297 (Umspannwerk) grenzen an das Plangebiet an. - 5 - Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Plangebiet ist geprägt von offenen Ackerflächen und ist größtenteils unver‐ siegelt. Nur die Zufahrtsstraße am Umspannwerk ist voll versiegelt. Im Bö‐ schungsbereich zur B 3 steht eine Baumreihe, im südlichen Teil ist ein Wiesen‐ streifen mit einer Baum‐/ Strauchhecke vorhanden. Der höchste Grundwasserstand wurde bei 115,02 m+NHN gemessen. Im Bereich der bestehenden Erschließungsstraße im Westen des Plangebiets liegen Bohrpro‐ file aus dem Jahr 2011 vor. Demnach kennzeichnet sich das Gebiet durch sandig / kiesigen Untergrund mit geringer Lössauflage. Wasserundurchlässige Schichten zeigen die Profile nicht auf. Zur Prüfung von Betroffenheiten artenschutzrelevanter Arten nach §44 BNatSchG wurden zwischen April und Juni 2014 u.a. faunistische Kartierungen (Vögel) durchgeführt und eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Vor‐ haben erstellt. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht und im Bebauungsplan berücksichtigt. Das Tierökologische Gutachten (Kartierung) und die spezielle artenschutzrechtli‐ che Prüfung sind Anlage des Bebauungsplans. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt und ist auf Höhe der Fiduciastraße an die B 3 angebunden. 3.4 Eigentumsverhältnisse Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Die Teilfläche des Flst. 63296 wird an die TOTAL Deutschland GmbH verpachtet. 3.5 Belastungen Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. Auf das Gebiet wirken die Lärm‐ und Schadstoffimmissionen der vorhandenen Bundesstraße B 3 sowie des Umspannwerks ein. Bei dem Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Tankstelle“ handelt es sich jedoch um keine schützenswerte Nutzung, da keine Wohnnutzung und Arbeitsplätze im Freien vorhanden sind. Die genannten einwirkenden Belastungen sind daher vernachlässigbar. 4. Planungskonzept Im Plangebiet soll eine Multienergietankstelle mit Shopgebäude und Waschhalle errichtet werden. Anbindung besteht an die B 3. Parallel zur B 3 ist ein Grünstrei‐ fen geplant, die bestehende Baumreihe wird erhalten. Der Grünstreifen umfasst in etwa den Bereich des Anbauverbots an die B 3. Des Weiteren wird das Gebiet im Osten und Süden durch eine frei wachsende, landschaftstypische Hecke ein‐ gegrünt. - 6 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets (SO) mit der Zweckbestimmung „Multienergietankstelle“. Zum Betrieb gehören die Tankstel‐ le, ein Shopgebäude und eine Waschhalle sowie die für die Bereitstellung der al‐ ternativen Brennstoffe erforderlichen Technikgebäude. Im festgesetzten Gebiet sind Pkw‐ und Lkw‐Stellplätze zugelassen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Gebäudehöhe, die Höhe freiste‐ hender Werbeanlagen sowie durch die Grundflächenzahl festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 festgesetzt. 4.3 Erschließung 4.3.1 ÖPNV An den öffentlichen Personennahverkehr wird das Gebiet nicht angeschlossen. Hierfür besteht auf Grund der geplanten Nutzung keine Notwendigkeit. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Mit direktem Anschluss an die B 3 unweit des Autobahnanschlusses Karlsruhe‐ Mitte ist das Gebiet für den motorisierten Individualverkehr gut angebunden. Mit dem geplanten Ausbau des bestehenden Knotenpunkts Wirtschaftsweg / Fi‐ duciastraße / B3 im südlichen Bereich ergibt sich eine optimale Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz. Erforderliche Sichtfelder sind im zeichnerischen Teil eingetragen. Durch das Vorhaben werden zusätzliche Belastungen erwartet. Der Neuverkehr durch das Bauvorhaben wird mit 100 Kunden je Spitzenstunde angenommen, die sich, bedingt durch die Lage des Knotenpunkts zur Stadt Karlsruhe, voraussicht‐ lich mehrheitlich in Richtung Westen und Norden orientieren werden. Die Bewertung der zusätzlichen Belastungen erfolgt im Umweltbericht unter Punkt 1.2.1 der Anlage. Die verkehrliche Standortbeurteilung wurde in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe erarbeitet. 4.3.3 Nichtmotorisierter Individualverkehr Durch eine signalisierte Fußgängerfurt, die in die bestehende Signalisierung inte‐ griert wird, wird die Tankstelle mit Shopgebäude an den bestehenden Rad‐ und Fußweg entlang der B3 angebunden. Somit wird auch die fußläufige Erreichbar‐ keit sichergestellt. 4.3.4 Ruhender Verkehr Die Planung sieht drei Lkw‐ und elf Pkw‐Stellplätze (davon ein Behindertenpark‐ platz) für das Abstellen der Fahrzeuge während der Nutzung des Shopgebäudes und für das Personal vor. Von den Stellplätzen darf keine Blendwirkung auf die B3 ausgehen. Durch ent‐ sprechende Pflanzungen kann dies vermieden werden. - 7 - 4.3.5 Ver‐ und Entsorgung Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Im Bereich des Plangebiets verlaufen verschiedene Stromleitungen der Stadtwer‐ ke Karlsruhe. Nach Absprache mit den Stadtwerken erfolgt die konkrete Planung zum Anschluss der Stromleitung im Rahmen der Objektplanung. Für die bestehenden Stromleitungen der Stadtwerke Karlsruhe wird ein Lei‐ tungsrecht erforderlich. Dies ist in der Planzeichnung festgesetzt. Seitens der Stadtwerke Karlsruhe bestehen keine Gas‐ / Wasserleitungen im Plangebiet. In Absprache mit den Stadtwerken erfolgt die konkrete Planung des Gas‐ und Wasseranschlusses im Rahmen der Objektplanung. Entwässerung Das anfallende Schmutzwasser und Oberflächenwasser (ausgenommen der Dachflächen) wird in den Mischwasserkanal an der westlichen Grundstücksgrenze eingeleitet, ggf. ist eine gedrosselte Regenwassereinleitung über einen privaten Stauraumkanal erforderlich. Für den Mischwasserkanal der Stadt Karlsruhe wird ein Leitungsrecht erforder‐ lich. Dies ist in der Planzeichnung festgesetzt. Unbedenkliches Niederschlagswasser der Dachflächen soll, wenn möglich, ent‐ sprechend den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes vor Ort über Mulden / Mulden‐Rigolen ‐Systeme zur Versickerung gebracht werden. Hierzu wird eine Re‐ tentionsfläche auf der privaten Grünfläche an der B3 vorgesehen. Von dieser Flä‐ che muss ein Notüberlauf an den geplanten Mischwasserkanal hergestellt wer‐ den. Auf Grund der vorliegenden Bohrprofile ist davon auszugehen, dass eine Sicker‐ fähigkeit gegeben ist. Im Rahmen weiterer Baugrunduntersuchungen sollte die Sickerfähigkeit in den weiteren Bereichen des Plangebiets geprüft werden. Im Rahmen des Bauantrags wird in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe ein Regenwasserkonzept erarbei‐ tet. 4.4 Gestaltung Dächer Das Shopgebäude sowie die Waschhalle erhalten ein Flachdach, wobei auf dem Shopgebäude eine Dachbegrünung mit Schichtaufbau 12cm erfolgt. Weiterhin ist eine Überdachung der Tankplätze vorgesehen. In das Tankdach wird nach Möglichkeit eine Photovoltaikanlage integriert. Werbeanlagen Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des 20 Meter breiten Grünstreifens zur B3 soll ein Preisanzeiger mit max. 9 Metern Höhe erstellt wer‐ den. Sichtbehinderungen gehen von diesem nicht aus. An der westlichen Grundstücksgrenze im Bereich der Zufahrt auf das Grundstück soll ein Einfahrtsschild errichtet werden. - 8 - Weitere Werbeanlagen sind nur am Shopgebäude vorgesehen. Am Dach soll der TOTAL‐Schriftzug inkl. eines Hinweisschilds für die Tankmöglichkeit für Lkws er‐ stellt werden. Das Gebäude soll ein umlaufendes Dachband erhalten. Am Shopgebäude sind weitere informative Beschriftungen vorgesehen. Stellplätze Stellplätze nehmen nur eine untergeordnete Rolle ein. Sie werden sich an der Ge‐ staltung der weiteren Außenflächen orientieren und, wo möglich, in wasserdurch‐ lässiger Bauweise (Pflaster) gebaut. 4.5 Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünplanung, Pflanzungen Im Sinne der gebietsinternen Kompensation und zur Eingrünung sind im Gebiet straßenbegleitende Grünflächen parallel zur B 3 vorgesehen. Des Weiteren sind kleine private Grünflächen im Bereich der Tankstelle und die Begrünung des Shopdaches geplant. Die Abschirmung des Gebiets zum geplanten Landschafts‐ schutzgebiet im Süden und Osten hin ist über eine freiwachsende landschaftsty‐ pische Hecke zu gestalten. Die Maßnahmen sind im Umweltbericht beschrieben und bilanziert. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Im Zuge der Planung entfällt der Großteil der vorhandenen Baum‐/Strauchhecke. Des Weiteren werden insgesamt ca. 4.700 qm neu versiegelt. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird auf Grundlage des Karlsruher Modells bilanziert. Die Bilanzierung ist Bestandteil des Umweltberichts (siehe Anlage 1.4). 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Die Ermittlung des Flächenumfangs erfolgt durch die Bilanzierung, die Bestand‐ teil des Umweltberichtes ist (siehe Anlage 1.4). Der Ausgleich des Eingriffs wir zum Teil durch grünordnerische Maßnahmen im Bereich der Tankstelle und durch externe Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe erbracht. Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Bebauungsplan festgesetzt und im Umwelt‐ bericht beschrieben. 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs.1 BNatSchG sind im Rahmen des Bebauungsplans Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen fest‐ gesetzt (abgeschirmte, insektenfreundliche Beleuchtung, Bauzeitenregelung). Weiterer artenschutzrechtlicher Ausgleich oder vorgezogene Ausgleichsmaß‐ nahmen (CEF‐Maßnahmen) sind nicht erforderlich. - 9 - 4.6 Belastungen Durch die Errichtung und den Betrieb der Multienergietankstelle sind Lärm‐ und Geruchsimmissionen zu erwarten. Die Wohnnutzungen im Norden des Gebiets sind durch Lärmschutzwälle von der B3 und dem Plangebiet abgeschirmt, so dass auf Grund des Planvorhabens nur wenige weitere Immissionsschutzmaßnahmen zu treffen sind. Zu erwartende Emissionen bzw. Immissionen werden im Umweltbericht abge‐ handelt. 5. Umweltbericht Die Auswirk ungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwir‐ kungen sind Gegenstand einer Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist im Umweltbericht dargestellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Be‐ gründung (Anlage 1). Durch das Vorhaben kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft und zu mög‐ lichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG. Die Umweltauswirkun‐ gen liegen vor allem im Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiege‐ lung, im Verlust von Brutlebensraum von Brutvögeln und in der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen einer Bilanzierung nach dem Karlsruher Modell (S TADT KARLSRUHE, GARTENBAUAMT, 2006) erfasst und durch geeignete grünordnerische Maßnahmen im Gebiet und durch die Verbu‐ chung von Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe kompen‐ siert. Die Bilanzierung ist Bestandteil des Umweltberichts (vgl. Anlage 1.4). Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden, sind im Rahmen des Bebauungsplans Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnahmen festgesetzt. Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung al ler Schutzgüter der Umwelt gegeben. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand verblei‐ ben nach der Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind. 6. Statistik 6.1 Flächenbilanz Sondergebietca. 0,48 ha61,67% Verkehrsflächenca. 0,09 ha11,54% Grünflächen, privatca. 0,20 ha25,51% Grünflächen, öffentlichca. 0,01 ha1,28% Gesamtca. 0,78 ha100,00% - 10 - 6.2 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.0,78 ha Derzeitige Versiegelungca.0,06 ha Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.0,47 ha 7. Kosten Alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten einschließlich der Erschließungsanlagen übernimmt die Vorhabenträgerin. Der Stadt Karlsruhe ent‐ stehen keine Kosten. 8. Durchführung Alle Verpflichtungen der Vorhabenträgerin werden in einem Durchführungsver‐ trag geregelt. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 11 - B. Hinweise (beigefügt) 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Stand‐ platz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu ver‐ sehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er‐ schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor‐ handenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks‐ und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert wer‐ den. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli‐ cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberflä‐ che möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen des Vorhabenträgers selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushalts‐ gesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich‐rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Bodenschicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist gemäß Arbeits‐ blatt DWA‐A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Ein Notüberlauf in den Mischwassersammler nördlich der Tankstelle ist herzustellen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektions‐ schutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt an‐ gezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssys‐ tems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwi‐ schen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssys‐ tem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not‐ wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur - 12 - Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen‐ pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter‐ grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder ar‐ chäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmal‐ schutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2, Referat 26 – Denkmalpflege, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium ei‐ ner Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft der mittelalterlichen Wüs‐ tung „Hausen“ (Kulturdenkmal gem. § 2 DSchG). Bei Bodeneingriffen ist daher auch hier mit archäologischen Funden und Befunden – Kulturdenkmalen gem. § 2 DSchG ‐ zu rechnen. Anregung: Um allseitige Planungssicherheit zu gewährleisten und spätere Bau‐ verzögerungen zu vermeiden, sollten frühzeitig im Vorfeld der Erschließung ar‐ chäologische Voruntersuchungen durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) durchgeführt werden. Zweck dieser Vorun‐ tersuchungen ist es festzustellen, ob bzw. in welchem Umfang es nachfolgender Rettungsgrabungen bedarf. Dazu bietet das Landesamt für Denkmalpflege den Abschluss einer öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung zu den Rahmenbedingungen an, d.h. insbesondere zu Fristen für die Untersuchungen und zur Kostenbeteili‐ gung des Veranlassers. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz‐ steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natur‐ steinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädi‐ gungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Re‐ gierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein‐ trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un‐ verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. - 13 - 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremd‐ beimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundesbodenschutzge‐ setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 8. Private / öffentliche Leitungen Im Bereich des Plangebiets verlaufen diverse private Leitungen der Stadtwerke Karlsruhe. Des Weiteren ist ein öffentlicher Mischwasserkanal geplant. Diese be‐ stehenden und geplanten Leitungen werden über ein Leitungsrecht gesichert. Vorhandene Stromversorgungsleitungen der Stadtwerke Karlsruhe haben im Plangebiet in der Regel eine Tiefenlage von 0,60 m (Niederspannungskabel) und 0,80 m (Mittelspannungskabel). Genaue Lage und Höhen der Versorgungsleitungen können bei der Planauskunft der Stadtwerke in der Daxlander Straße 72, Tel 599‐4818, leitungsaus‐ kunft@netzservice‐swka.de, erhoben werden. Bei Erfordernis sind die genauen Höhenlagen unserer Versorgungsleitungen durch Suchschlitze festzustellen. 20kV‐Kabel dürfen nicht freigelegt, unter‐ oder überbohrt werden. Ist dies nicht umsetzbar, ist die Abteilung Netzbetrieb, zu verständigen, um notwendige Maß‐ nahmen (Sicherheitsabschaltungen, kontrollierte Freilegung, etc.) zu veranlassen. Die Verständigung über die Baumaßnahme in Bereichen mit 20‐kV‐Kabel muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Bei einer Beschädi‐ gung dieser Kabel ist neben einem immensen wirtschaftlichen Schaden eine aku‐ te Lebensgefahr gegeben. Entlang der Nordgrenze des Planbereichs verläuft die 220kV‐Leitung Oberwald‐ Karlsruhe Ost der TransnetBW GmbH. Der zugehörige Schutzstreifen liegt teil‐ weise innerhalb des Plangebiets und ist mit einem Leitungsrecht zu belegen. Entlang der Nordgrenze des Planbereichs verläuft 9. Sicherheitsvorschriften bei der Bauausführung Das Vorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Umspannwerk der Transnet BW. Bei der Bauausführung sind folgende Sicherheitsvorschriften zu be‐ achten: 1. Sämtliche metallische Bauteile wie Geländer, Metallleitern, Metallzäune o.ä. sollten ausreichend geerdet sein, um eine elektrostatische Aufladung im Be‐ reich der Höchstspannungsanlagen zu vermeiden 2. Da das Bauvorhaben im Bereich einer Hochspannungsanlage ausgeführt wird, ist während des Baus darauf zu achten, dass mit Baugeräten (Kran) oder ande‐ ren Gegenständen stets ein Abstand von mindestens 5 m von den stromfüh‐ renden Anlagenteilen eingehalten wird. 3. Der Bauherr bzw. die von ihm beauftragten Baufirmen haften für alle Schä‐ den, die durch ihre Bautätigkeit an den Höchstspannungsanlagen entstehen. - 14 - Der Beginn der Bauarbeiten ist der Transnet BW Betriebsstelle Daxlanden min‐ destens 14 Tage vor Baubeginn mitzuteilen. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung er‐ neuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneu‐ erbare‐Energien‐Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung er‐ neuerbarer Wärmeenergie in Baden‐Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 12. Wasserschutzzone Der Bebauungsplan liegt in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebiets Durla‐ cher Wald. Für die Nutzung und Behandlung der Flächen im Wasserschutzgebiet sind die Schutzgebietsverordnungen in der jeweils gültigen Fassung und die dort ausge‐ führten Regelungen zu beachten und die aufgezeigten Verbote und Hinweise un‐ eingeschränkt einzuhalten. Durch die Maßnahme darf das Grundwasser nicht verunreinigt bzw. nachteilig verändert werden. Der Grundwasserschutz ist unein‐ geschränkt sicherzustellen, sowohl während der Bauphase als auch während des späteren Betriebs. Das Errichten und Erweitern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist dann zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Das Versickern und Versenken von Abwasser ist verboten, ausgenommen ist das schadlose Versickern des Niederschlagswassers von Dachflächen über die beleb‐ ten Bodenschichten. Beim Erstellen und Betreiben von Versickerungsflächen ist sicherzustellen, dass in deren Bereich der Einsatz von Düngern, Pflanzenschutzmitteln und Tausalzen ausgeschlossen wird. - 15 - C. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus textlichen und zeichnerischen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt ge‐ ändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunutzungs‐ verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. 06. 2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fas‐ sung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389; 440). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen Im Rahmen der Ziffern 2 bis 12 und der Planzeichnung sind auf der Basis des Vor‐ haben‐ und Erschließungsplanes (siehe Anlage 2) ausschließlich die baulichen und sonstigen Nutzungen zulässig, zu denen sich die Vorhabenträgerin im Durchfüh‐ rungsvertrag verpflichtet. 2. Art der baulichen Nutzung Sonstiges Sondergebiet – Multienergietankstelle (§ 11 BauNVO) Zulässig sind die Anlage einer Tankstelle mit Shopgebäude und Waschhalle, die für die Bereitstellung der alternativen Brennstoffe erforderlichen Technikgebäude sowie die dazugehörige Erschließung und Anbindung an die B 3. 3. Maß der baulichen Nutzung 3.1 Höhe der baulichen Anlagen Gebäude Die Wandhöhe der Gebäude darf maximal 7,50 m betragen, gemessen senkrecht zwischen der Erdgeschossrohfußbodenhöhe und dem Schnittpunkt der Außen‐ wand mit der Oberkante der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Werbeanlagen Die maximale Höhe der freistehenden Werbeanlage darf 9,0 m über Gelände‐ oberfläche nicht überschreiten. Werbeanlagen im baulichen Zusammenhang mit Gebäuden dürfen die gebaute Wandhöhe nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon sind zwei rot beleuchtete Schriftzüge / Icons, die auf den Tankdächern bis zu einer maximalen Höhe von 7,0 m über Geländeoberfläche angebracht werden können. - 16 - 3.2 Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) des sonstigen Sondergebiets wird mit 0,8 festge‐ setzt. 4. Überbaubare Grundstücksfläche Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB festgesetzt. Bauliche Anlagen sind im sonstigen Sondergebiet, ausgenommen Verkehrswege, Parkflächen und Werbeanlagen, nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO sind außerhalb der überbauba‐ ren Grundstücksfläche nicht zugelassen. Die nach § 14 Abs. 2 BauNVO der Ver‐ sorgung dienenden Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grund‐ stücksfläche zulässig. 6. Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind 6.1 Sichtfeld Im zeichnerischen Teil ist ein Sichtfeld im Bereich der Einmündung in die B 3 ein‐ getragen. Dieses ist von allen sichtbehindernden baulichen Anlagen (auch Stell‐ plätzen) und Nutzungen freizuhalten. Bepflanzungen über 0,80 m über herge‐ stellter Fahrbahn sind unzulässig. Bäume sind nur als Hochstämme mit einem Kronenansatz von min. 2,50 m über hergestellter Fahrbahn zulässig. 6.2 Anbauverbot Gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz ist vom Fahrbahnrand einer Bundesstraße zu Hochbauten bzw. baulichen Anlagen ein Anbauverbot von bis zu 20 m einzu‐ halten. Dies ist im zeichnerischen Teil gemäß § 9 Abs. 6 BauGB dargestellt. 7. Verkehrsflächen Im zeichnerischen Teil sind öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die Auftei‐ lung ist unverbindlich. 8. Grünflächen / Pflanzgebote 8.1 Grünflächen Im zeichnerischen Teil sind private und öffentliche Grünflächen sowie Pflanzun‐ gen festgesetzt. Die Anlage von Kies‐ oder Schotterflächen ist unzulässig. Die kleinen Grünflächen innerhalb des Plangebietes, die in der Mehrzahl auch Baumstandorte sind, sind als Rasenflächen anzulegen und vor dem Überfahren auf geeignete Weise zu schützen. Die private Grünfläche entlang der Bundesstraße ist als Vegetationsfläche anzu‐ legen, gemäß Planzeichnung mit Bäumen zu bepflanzen und zu unterhalten. Die Benutzung als Arbeits‐, Abstell‐ oder Lagerfläche ist nicht zulässig. Versicke‐ rungseinrichtungen (Mulden, Mulden‐Rigolen‐Systeme) sind zulässig. - 17 - Für die Grünflächen im Süden und Osten ist ein Pflanzgebot festgesetzt (siehe Ziffer 8.2). Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und An‐ lagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und de‐ ren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. 8.2 Pflanzgebote Die Gehölze (Laubbaumhochstämme und landschaftstypische Hecke) im Plange‐ biet sind in der auf die Baumaßnahme folgenden Pflanzperiode zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzen. Die im Plan darge‐ stellten Bäume können lagemäßig den planerischen Gegebenheiten angeglichen werden. Ihre Anzahl ist bindend. Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass Bäume in mind. 3,5 Meter Entfernung von Leitungen der Versorgungsträger gepflanzt wer‐ den. Sollte dieser Mindestabstand im Einzelfall unterschritten werden, sind Schutzmaßnahmen für die Leitungen erforderlich. Für die Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m 2 und eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m 3 Größe und einer Tiefe von 1,50m vorzusehen. Die Bäume sind mit einem Dreibock und Arbo‐Flex Stammschutzfarbe zu versehen. Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der jeweiligen Art zu verwenden. Zuchtformen wie Pyramiden‐ oder Kugelformen oder spezielle wi‐ derstandsfähige Züchtungen und Kreuzungen sind nicht zugelassen. Artenliste Baumreihe Pflanzgröße , Hochstamm, 3 x v, STU 18‐20 cm Acer campestre Feld‐Ahorn Acer platanoides Spitz‐Ahorn Betula pendula Sand‐Birke Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogel‐Kirsche Quercus robur Stiel‐Eiche Sorbus aucuparia Eberesche Tilia cordata Winter‐Linde Ulmus minor Feld‐Ulme Artenliste freiwachsende, landschaftstypische Hecke Pflanzabstand: dreireihig, 1,5 m zwischen den Pflanzen, 1 m zwischen den Reihen Pflanzgröße, Strauch 2 x v, Höhe 60‐80 cm Acer campestre Feld‐Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Hasel Euonymus europaeus Pfaffenhütchen - 18 - Rosa canina Hunds‐Rose Ulmus minor Feld‐Ulme Feld‐Ahorn, Hainbuche und Feld‐Ulme sind in der Hecke nur in der mittleren Rei‐ he zu pflanzen. Für die Gehölzpflanzungen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. 8.3 Dachbegrünungen Das Dach des Shopgebäudes ist extensiv mit Gräsern und Kräutern zu begrünen und zu unterhalten. Hierfür ist ein geeignetes Substrat in einer Schichtstärke von mind. 12 cm über der Dränschicht aufzubringen und fachgerecht zu begrünen. Al‐ le Pflanzungen und Ansaaten sind dauerhaft zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und bei Ausfall in der nächstmöglichen Pflanzperiode zu ersetzen. Für die Begrünung ist zertifiziertes Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW un‐ ter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwen‐ den. Die Artenzusammensetzung ist mit dem Gartenbauamt sowie dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe abzustimmen. 8.4 Ansaaten Bei Ansaaten auf den Grünflächen ist ebenfalls zertifiziertes Saatgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des spezi‐ ellen Standortes zu verwenden. Die Artenzusammensetzung ist mit dem Garten‐ bauamt sowie dem Umwelt‐ und Arbeitsschutz abzustimmen. 9. Artenschutzbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Vermeidungs‐ und Minimierungsmaßnah‐ men durchzuführen: - Bauzeitenbeschränkung: Baufeldräumungen und Rodungen von Gehöl‐ zen sind außerhalb der Brut‐ und Jungenaufzuchtzeiten von Anfang Ok‐ tober bis Ende Februar durchzuführen - Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen durch Verwendung abgeschirmter, insektenfreundlicher Lampen (LED‐Lampen, Natriumnieder‐ drucklampen) mit nach unten gerichteter Abstrahlung. Es sind 1. Priorität: LED‐ Leuchten, 2. Priorität: Natriumniederdrucklampen zu verwenden. 10. Entwässerung Schmutzwasser sowie anfallendes Niederschlagswasser (ausgenommen der Dachflächen) ist nach Vorklärung in den Mischwasserkanal an der westlichen Grundstücksgrenze einzuleiten. Unbedenkliches Niederschlagswasser der Dachflächen ist vor Ort über Versicke‐ rungsmulden / Mulden‐Rigolensysteme zu versickern. Ein Notüberlauf in Misch‐ wasserkanal ist herzustellen. Ist auf Grund der Bodenbeschaffenheit keine Versickerung möglich, ist das unbe‐ lastete Niederschlagswasser ebenso dem Mischwasserkanal zuzuführen. - 19 - 11. Leitungsrecht Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sind Zonen eingetragen, für die ein Versorgungsleitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Karlsruhe (diverse Versor‐ gungsleitungen) und der Stadt Karlsruhe (Mischwasserkanal) dinglich gesichert werden muss. Diese Flächen sind von Bebauung freizuhalten und müssen zum Zwecke des Betriebes, der Unterhaltung und Änderung der Versorgungsanlagen einschließlich Zubehör für die Stadtwerke Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe sowie für Dritte jederzeit zugänglich sein. 12. Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Die Kompensation des Eingriffes ist über integrierte grünordnerische Maßnah‐ men (Grünflächen, Pflanzgebote und über das Ökokonto der Stadt Karlsruhe zu leisten. Dem Eingriff durch das Vorhaben werden die Flächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe auf Flurstück 63079/2, Gemarkung Durlach (Umwandlung von Acker in Streuobstwiese, 1251 Wertpunkte), Flurstücke 19218 und 19215 (Eschen‐ pflanzungen an der B36, 910 Wertpunkte), Gemarkung Karlsruhe und teilweise Flurstück 66036 (Sandrasen auf Acker, 192 Wertpunkte) für die erforderliche Kompensation zugeordnet. 13. Außenbeleuchtung Von der Beleuchtung darf keine Blendwirkung auf Wohngebiete und den öffentli‐ chen Verkehrsraum ausgehen. Die Beleuchtung der Tankstelle ist auf das notwendige Maß zu reduzieren. Für die Beleuchtung der Tankstelle sind abgeschirmte, insektenfreundliche Lampen, de‐ ren Abstrahlung nach unten gerichtet ist, zu verwenden. - 20 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Es sind ausschließlich Flachdächer und Pultdächer bis zu einer 7°‐Neigung zuläs‐ sig. Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind zulässig. Dächer aus kupfer‐, zink‐ oder bleigedecktem Metall sind nicht zulässig. Ausnah‐ men bilden beschichtete Metalldächer und solche mit feuerverzinktem Kupfer‐ blech. 1.2 Fassaden / Außenwände Grelle und leuchtende Außenfarben für die Gebäude sind nicht zulässig. 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: ‐ Einzelbuchstaben bis max. 1,5 m Höhe und Breite, ‐ sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und derglei‐ chen) bis zu einer Gesamtfläche von 13 m², wobei ein einzelnes Element nicht größer als 3 m² sein darf. Ausgenommen hiervon ist ein beleuchteter Preisanzeiger mit einer Höhe von max. 9 Metern ohne zusätzlich seitlich angebrachte Werbebotschaften auf der Anbauverbots‐Fläche. Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen) Die Anlage 2 (2.1 – 2.6) – Vorhaben‐ und Erschließungsplan – ist bindender Be‐ standteil dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. "Multienergietankstelle an der Südtangente" Karlsruhe - Durlach mit örtlichen Bauvorschriften und integriertem Grünordnungsplan Vorhabenbezogener B E B A U U N G S P L A N Stadt Karlsruhe Planverfasser Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Straße 1 89568 Hermaringen Telefon: 07322 - 9622 - 0 Telefax: 07322 - 9622 - 50 Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 INGENIEURE & PLANER Es gelten: Baugesetzbuch (BauGB)der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) Baunutzungsverordnung (BauNVO)in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung (PlanzV 90)in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) Landesbauordnung (LBO)in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358) zuletzt geändert am 11.11.2014 (GBl. Nr. 501) Stand Liegenschaftskataster:April 2014 Zeichnerischer Teil IV. Zeichnerische Festsetzungen - Planzeichnung - Vorhabenträgerin TOTAL Deutschlang GmbH Jean-Monnet-Str. 2 10557 Berlin Seite -21- Stadtplanausschnitt M 1 : 20.000 Seite -22- Pflanzgebot - Anpflanzen einer freiwachsenden Hecke zur Eingrünung des Plangebiets Dachform und 0,8 SO Höhenfest- Textteil setzung siehe Sonstige Planzeichen Füllschema der Nutzungsschablone Grundflächenzahl (GRZ) Wand- und Gebäudehöhe Zeichenerklärung Dachform und -neigung Festsetzungen: -neigung siehe Textteil Art der baulichen Nutzung SO Baugrenze Sondergebiet (§ 11 BauNVO) hier: Multienergietankstelle Öffentliche Straßenverkehrsfläche mit Straßenbegrenzungslinie Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 7 BauGB) Signaturen gemäß der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Bauweise, überbaubare Fläche, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Private Grünflächen Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB) Öffentliche Grünflächen Stellplätze LR Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB) hier: Leitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Karlsruhe, Strom, Kanal Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs.1 Nr.10 und Abs.6 BauGB) hier: Sichtfeld Baumpflanzungen pfg Schutzstreifen für Leitungen der TransNet BW (220kV Leitung Karlsruhe-Oberwald) Schutzstreifen St Seite -23- bestehende Bäume X bestehende Gebäude Katastergrenze Flurstücksnummer Hinweise Bestandshöhen Böschung bzw. Bestandsgelände 6.0 Maßzahl in Meter Bäume / Sträucher, entfallend 116.68 Mischwasserkanal Wasserschutzgebiet Durlacher Wald, Zone IIIB Regenwasserkanal Fahrbahn, Bestand Aufstellfläche für Preisanzeiger Zaun Umspannwerk (Bestand) v v Nachrichtliche Übernahme 20-Meter-Anbauverbot gemäß § 22 StrG (§ 9 Abs. 6 BauGB) Oberirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen Unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Seite -24- 20 m Anbauverbot Baum- / Strauchhecke B trg Ust Nahenhausen Dachform und 0,8 SO Höhenfest- Textteil setzung siehe -neigung siehe Textteil LR LR Sichtfeld 3/110 2.5 116.59 116.46 116.56 116.70 116.81 117.05 117.15 117.13 116.43 116.64 116.59 116.78 116.68 KD 116.45 KS 113.38 KD 116.53 KS 113.46 LR X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2.0 20.0 116.64 20.0 5.0 Fußgängerüberweg, geplant Fußgängerweg 5.0 20 m Anbauverbot pfg pfg 116.72 Bestand 116.75 Aufstell- fläche Preisan- zeiger Bundesstraße B3 Erlachseeweg 220-kV-Leitung Oberwald - Karlsruhe Ost 116.83 St St St St St St St St St St St St St St St LR v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v Schutzstreifen 116.56 X 0 m 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m M 1 : 500 (im Original) Seite -25- - 26 - Unterschriften Vorhabenträgerin: TOTAL Deutschland GmbH Jean‐Monnet Str.2 010557 Berlin .......... .................................... Thomas Kirchhoff Planverfasser: Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG Robert‐Bosch‐Straße 1 89568 Hermaringen .............................................. Ulrich Mäck, Geschäftsführer Stadtplanungsamt Karlsruhe: Prof. Dr. Anke Karmann‐Woessner Leiterin des Stadtplanungsamtes Lammstraße 7 76124 Karlsruhe .............................................. Prof. Dr. Anke Karmann‐Woessner Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 - 27 - Anlagen 1. Umweltbericht 1.1 Einleitung Das Baugesetzbuch sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in ei‐ nem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Inhalte des Umwelt‐ berichts richten sich nach der Anlage zum BauGB (§ 2a S. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB). Die Umweltbelange werden im Umweltbericht systematisch nach den Schutzgü‐ tern abgehandelt. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme mit Bewertung, die Auswir‐ kungen der Planung werden beschrieben, es werden Maßnahmen zur Vermei‐ dung, Verminderung und zur Kompensation aufgezeigt sowie eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht‐Durchführung der Planung abge‐ geben. Aufgabe der Umweltprüfung in der Bauleitplanung ist es, alle Belange des Um‐ welt‐ und Naturschutzes zusammenzuführen und den Behörden und der Öffent‐ lichkeit zur Stellungnahme vorzulegen. 1.1.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele Im Bebauungsplan wird ein sonstiges Sondergebiet, Straßenverkehrsflächen, öf‐ fentliche und private Grünflächen festgesetzt. Das Sondergebiet dient der An‐ siedlung einer Multienergietankstelle mit Shop und Waschhalle. Art des Gebiets (Inhalt, Art und Umfang) Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Mul‐ tienergietankstelle“ Verkehrsflächen (Erschließungsstraße, Fußgängerweg) Grünflächen Art der Bebauung (Ziele, Festsetzun‐ gen) Gebäude und bauliche Anlagen zur Erfüllung des Nut‐ zungszwecks „Multienergietankstelle“ Erschließung Die Erschließung erfolgt über die bestehende B 3 Flächenbedarf Geltungsbereich 0,78 ha - 28 - 1.1.2 Ziele des Umweltschutzes Bodenschutz Funktionen des Bodens sichern und wiederherstellen sparsamer Umgang mit Boden Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzen Berücksichtigung im Bebauungsplan Bodenversiegelungen und Bodeninanspruchnahme nur im notwendigen Maß Bodenversiegelung wird in der Eingriffs‐/Ausgleichs‐ regelung berücksichtigt Immissionsschutz Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Schadstoffe) Berücksichtigung im Bebauungsplan Von der Multienergietankstelle sind geringe, zusätzliche Luft‐ und Lärmimmissionen durch die Verkehrszunahme zu erwarten. Das Plangebiet liegt in einer Zone mit lokal vorherr‐ schenden Flurwinden, die von Süd und Nord verlaufen. Diese wirken einer Schadstoffakkumulation entgegen. Eine Vorbelastung des Plangebiets durch die Bundes‐ straße (Lärm und Abgase) ist gegeben. An der B3 be‐ steht ein Lärmschutzwall, zusätzliche Verminderungs‐ maßnahmen sind nicht notwendig. Wasserschutz Schutz von Grundwasser, Oberflächenwasser Erhalt der natürlichen Rückhaltefähigkeit für Nieder‐ schläge Berücksichtigung im Bebauungsplan Quellen treten im Gebiet nicht zu Tage Oberflächengewässer sind im Gebiet nicht vorhanden. Bau und Betrieb der Tankstelle nach den anerkannten Regeln der Technik. Im Bereich der Tankstelle wird eine mediendichte Fahrbahn zum Schutz vor Einträgen ins Grundwasser eingebaut (vgl. Baubeschreibung der me‐ diendichten Fahrbahn, Anlage 2.5). Schmutz ‐ und anfallendes Oberflächenwasser wird in den Mischwasserkanal eingeleitet. Unbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen wird nach Möglichkeit vor Ort versickert. Natur‐ und Land‐ schaftsschutz Artenschutz, Schutz und Erhalt von Lebensräumen Erholungsfunktion der Landschaft erhalten Ausgleich von nicht vermeidbaren Eingriffen Berücksichtigung im Bebauungsplan Artenschutzrecht wird durch die zeitliche Begrenzung zur Baufeldräumung und Gehölzrodung und Regelungen zur Beleuchtung umgesetzt. Die Fläche hat keine Erholungsfunktion, die berücksich‐ - 29 - tigt werden müsste. An das Gebiet schließt im Süden und Osten ein geplantes Landschaftsschutzgebiet an. Ausgedehnte Eingrünungen der Tankstelle in dem Be‐ reich minimieren den Konflikt. Der Eingriff in Arten und Lebensräume wird bilanziert und Ausgleichsflächen umgesetzt 1.2 Umweltauswirkungen Beschreibung der Wirkfaktoren Bei der Umsetzung der Planung sind baubedingte Auswirkungen während der Bauphase zu erwarten. Dazu gehören z.B. Lärm durch Bautätigkeit und vorüber‐ gehende Inanspruchnahme von Flächen für Materiallager und Arbeitsraum. Die baubedingten Wirkfaktoren sind auf die Phase der Bautätigkeit begrenzt, nur kurzfristig und nicht erheblich. Betriebsbedingte Auswirkungen nach dem Bau der Anlage werden durch die Fahrzeuge auftreten, die die Tankstation anfahren und durch die Beleuchtung die von der Tankstelle ausgeht. Im Gebiet besteht durch die B3 eine starke Vorbelas‐ tung, ein Lärmschutzwall zum Schutz der Wohngebiete im Norden ist vorhanden. Anlagebedingte Auswirkungen sind hauptsächlich die Versiegelung durch die Ge‐ bäude und die Erschließungsanlagen. Diese Versiegelungen werden in der Ein‐ griffs‐/ Ausgleichsbilanzierung abgearbeitet. Durch den Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage bestehen hohe potentielle Risiken für die Auslösung von Grundwasserverunreinigungen. Damit das Risiko für konkrete Verunreinigungen minimiert wird, werden die Anlagen nach den all‐ gemein anerkannten Regeln der Technik so errichtet und betrieben, dass ein bestmöglicher Grundwasserschutz sichergestellt wird. Die Fahrbahn im Wirkbereich der Abgabeeinrichtungen einschließlich der Stau‐ flächen und Abläufe wird flüssigkeitsundurchlässig und mineralölbeständig mit hohem Frost‐ und Tausalzwiderstand ausgebildet und wird über einen Leicht‐ flüssigkeitsabscheider entwässert. Niederschlagswasser, das trotz der großflächigen Tankplatzüberdachung infolge Schlagregens oder Schnee im Wirkbereich anfällt, wird über ein Rinnenband aus bauartzugelassenen Betonfertigteilen aufgefangen. Es wird über einen Leicht‐ flüssigkeitsabscheider der entsprechenden Nenngröße mit integriertem Schlammfang in die Entwässerung eingeleitet (siehe auch Baubeschreibung der mediendichten Fahrbahn, Anlage 2.5). Bei der Beurteilung der Luftqualität ist im Wesentlichen die Stickstoffdioxidbelas‐ tung zu beachten, da es in Karlsruhe an der straßennahen Luftmessstation Rein‐ hold‐Frank‐Straße zu Überschreitungen des Grenzwertes kommt und daher ein Luftreinhalte‐/ Aktionsplan erforderlich wurde. Der Bereich Durlach liegt außer‐ halb der Umweltzone von Karlsruhe, mit der der höchstbelastete Stadtinnenbe‐ reich umrissen ist. - 30 - Entsprechend der Klimafunktionskarte ist an diesem Abschnitt der Südtangente keine signifikant hohe NO2‐Belastung zu erwarten. Die von Süd und Nord verlau‐ fende Strömungsrichtung lokal vorherrschender Flurwinde wirkt einer Schad‐ stoffakkumulation entgegen. Des Weiteren befindet sich die Wohnbebauung in einem ausreichend großen Abstand zu dem Plangebiet. Hinsichtlich der Luftqualität bestehen gegenüber der Planung und des zu erwar‐ tenden Neuverkehrs keine Bedenken. Lärm Das Plangebiet wird durch die Lärmemissionen der angrenzenden B3 dominiert. Laut Lärmkartierung 2014, ist im Plangebiet mit Lärmpegel zwischen 70dB(A) und 60 dB(A) am Tag und in der Nacht zwischen 65 dB(A) und 55 dB(A) zu rech‐ nen. Die nächstgelegene Wohnbebauung, nördlich der B3, ist ca. 200 m entfernt und wird durch einen Lärmschutzwall entlang der B3 vor Lärm geschützt. Dort herr‐ schen Lärmpegel zwischen 55 dB(A) und 60 db(A) am Tag und in der Nacht zwi‐ schen 50 dB(A) und 55 dB(A). Den Hauptlärmemittent im Gebiet stellt die B3 dar, aufgrund der nur geringfügi‐ gen Zunahme des Verkehrs kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner wahrnehmbaren Verstärkung der Immissionen kommen wird. Diese Aussagen werden durch das zum Bauvorhaben erstellte Lärmgutachten (UWB JAEGER, 2015) bestätigt. Zur Lärmminderung werden verbindliche Schallschutzmaßnahmen für die Anlage im Vorhaben‐ und Erschließungsplan festgesetzt (siehe Anhang 2.6). 1.2.1 Bestandsaufnahme Bestand: Schutzgut Bemerkung aktuelle Wertigkeit Boden versiegelt wird eine intensive Ackerfläche im Einzugsbereich der Bundesstraße Bei der Fläche handelt es sich um einen Standort mit sandig‐lehmigem Boden der Niederterrasse von hoher Leistungsfähigkeit. Zur Verbesserung der Bodenfunktion "Natürliche Bodenfrucht‐ barkeit" wurde im Jahr 2007 flächig 0,20 m hu‐ mushaltiger Oberboden aus Lösslehm aufge‐ tragen. Die vorkommenden Böden erfüllen ihre Funktion als "Ausgleichskörper im Wasserkreis‐ lauf" durch das Rückhaltevermögen für Nieder‐ schlagswasser sehr gut. Außerdem weisen sie gute Filter‐ und Puffereigenschaften zur Auf‐ nahme von Schadstoffen auf. Im Rahmen der Eingriffs‐/ Ausgleichsbilanzie‐ rung wurde der Oberbodenauftrag aus dem Jahr 2007 mittels einer höheren Bewertung des Ist‐ mittlere bis hohe Bedeutung - 31 - Schutzgut Bemerkung aktuelle Wertigkeit Zustands berücksichtigt. Tiefere Schichten sind durch kiesig‐sandiges Material geprägt und sickerfähig. Tiere, Pflan‐ zen und ihre Lebensräume Baum‐/Strauchhecke als Lebensstätte vorhan‐ den keine weiteren Biotopstrukturen Mittlerer Bedeu‐ tung geringe Bedeu‐ tung Wasser Das Gebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIB Oberflächengewässer sind nicht betroffen mittlere Bedeu‐ tung der unversie‐ gelten Flächen Luft / Klima geringe klimatische Bedeutung (Ackerfläche), kein direkter Siedlungsbezug geringe Bedeutung Landschafts‐ bild / Erho‐ lung keine erkennbare Erholungsfunktion, keine typi‐ schen Elemente der regionalen Landschaft vor‐ handen, Vorbelastung durch Bundesstraße und Umspannwerk vorhanden geringe Bedeutung Kultur‐ und Sachgüter keine Bodendenkmale vorhanden keine Kulturdenkmale vorhanden geringe Bedeutung Mensch Vorbelastung des Gebiets durch Lärm‐ und Schadstoffimmissionen der vorhandenen Bun‐ desstraße B 3 sowie des Umspannwerks Keine Wohnnutzungen im Umkreis von 200 m geringe Bedeutung Bewertung: Schutzgut Beeinflussung der Schutzgüter Bemerkung / Minimierungsmaßnahmen erheb‐ lich nicht er‐ heblich/ge ring Boden X Bodenversiegelung wird in der Eingriffs‐/ Ausgleichsregelung berücksichtigt. - 32 - Schutzgut Beeinflussung der Schutzgüter Bemerkung / Minimierungsmaßnahmen erheb‐ lich nicht er‐ heblich/ge ring Wasser X Erhöhung des Abflusses durch Neuversiege‐ lung, verminderte Grundwasserneubildungs‐ rate Bodenversiegelung wird in der Eingriffs‐/Aus‐ gleichsregelung berücksichtigt. Regenwasser von Dachflächen wird vor Ort versickert, um die anfallende Menge von zu bewirtschaftendem Wasser zu reduzieren, Dachbegrünung des Shopgebäudes (Erhö‐ hung der Verdunstungsleistung, Wasser‐ rückhalt). Luft / Klima X Aufgrund der geringen Größe des Plange‐ biets und, den lokal vorherrschenden Flur‐ winden und der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung sind keine erheblichen Be‐ einträchtigungen zu erwarten. Aufgrund der relativ geringen Flächeninan‐ spruchnahme und Gebäudehöhe ist nicht da‐ von auszugehen, dass die Multienergietank‐ stelle einen merklich negativen Einfluss auf die Frischluftzufuhr der Wohnbebauung öst‐ lich der Fiduciastraße haben wird. Darüber hinaus ergeben sich durch die Bebauung kei‐ ne weiteren thermischen Belastungen in un‐ mittelbarer Umgebung. Tiere, Pflanzen und ihre Le‐ bensräume X Vermeidung von Verbotstatbeständen ge‐ mäß § 44 BNatSchG durch Bauzeitenrege‐ lung (Rodung von Gehölzen und Freimachen des Baufelds zwischen Oktober und Februar) und insektenfreundliche Beleuchtung Land‐ schaftsbild und Erho‐ lung X Pflanzung von Laubbaumhochstämmen zur Eingrünung und Gliederung des Gebiets, Ab‐ schirmung des Gebiets nach Süden und Os‐ ten über eine landschaftlich freiwachsende Hecke. Kultur‐ und Sachgüter X Keine Veränderung - 33 - Schutzgut Beeinflussung der Schutzgüter Bemerkung / Minimierungsmaßnahmen erheb‐ lich nicht er‐ heblich/ge ring Mensch X Bei dem Sondergebiet mit Zweckbestim‐ mung „Tankstelle“ handelt es sich um keine schützenswerte Nutzung, da keine Wohn‐ nutzung und Arbeitsplätze im Freien vorhan‐ den sind. Die Vorbelastungen durch das Um‐ spannwerk und die B3 auf das Gebiet sind daher vernachlässigbar. Die Geräuscheinwirkungen durch die Tank‐ stelle wurden in einem schalltechnischen Gutachten (Jaeger, 2015) abgeprüft. Schall‐ schutzmaßnahmen wurden im Gutachten formuliert und werden im Vorhaben‐ und Er‐ schließungsplan aufgenommen. (Anlage 2.6) Regionalplan: Der gesamte Bereich südlich der Südtangente ist als Grünzäsur zwischen Durlach und Wolfartsweier sowie als regionaler Grünzug zwischen der Autobahn A5 und Wolfartsweier von Bebauung freizuhalten. Das Bebauungsplangebiet ist hiervon ausgenommen. Zur Abgrenzung des Planbereichs und zur Einbindung in den Grünzug ist im Süden und Osten der Tankstelle eine frei wachsende, landschafts‐ typische Hecke und im Norden der Tankstelle sind Laubbaumhochstämme zu pflanzen. Artenschutz: Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden die Auswir‐ kungen des Vorhabens auf die planungsrelevanten Arten (Arten des Anhangs IV der FFH‐Richtlinie sowie Arten der Vogelschutzrichtlinie) geprüft. Im Rahmen von drei Begehungen wurden Brutvögel erfasst. Sonstige planungsre‐ levante (europarechtlich geschützte) Tierarten wurden im Rahmen einer Poten‐ tialanalyse abgeprüft mit dem Ergebnis, dass nur Arten der Gruppe der Fleder‐ mäuse für das Vorhaben relevant sind (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung). Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG werden im Bebauungsplan Vermeidungsmaßnahmen in Form einer Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung und Rodung der Gehölze beschränkt auf die Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar) festgesetzt. Als weitere Vermei‐ dungs‐ und Minimierungsmaßnahme ist die Tankstelle mittels abgeschirmter, in‐ sektenfreundlicher Lampen (LED, Natriumdampflampen), die nach unten gerich‐ tet sind, zu beleuchten. Nicht national / europarechtlich geschützte Arten müssen bei Konflikten im Rah‐ men der Eingriffsregelung nach Baurecht behandelt werden. Dies ist im vorlie‐ - 34 - genden Bebauungsplan nicht vertiefend weiter zu prüfen, da das Plangebiet kei‐ ne geeigneten Habitatstrukturen für relevante Tiergruppen aufweist. Das Schutz‐ gut Tiere ist im Rahmen der Bilanzierung ausreichend berücksichtigt. Natura 2000 Das Plangebiet liegt circa 800 Meter östlich des FFH‐Gebiets „Oberwald und Alb in Karlsruhe“. Im Rahmen einer Natura 2000‐Vorprüfung wurden die möglichen Beeinträchtigungen für das FFH‐Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen dargestellt und fachlich beurteilt. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Durchführung einer Verträglich‐ keitsprüfung im Sinne des §1 a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 34 BNatSchG obliegt der zu‐ ständigen Naturschutzbehörde. Lärm (vgl. UWB JAEGER, 2015) Maßgebliche Immissionsorte (Nr. 2.3 TA‐Lärm) Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermit‐ telnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Für den vorliegenden Bebauungsplan sind dies: ‐ Äußere Wohnhausreihe Karpatenstraße 10, Gebietseinstufung WA (Wohnge‐ biet), Immissionsrichtwert tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A) ‐ Kleingartengebiet nordwestlich der Kreuzung B3 – Fiduciastraße, Gebietseinstu‐ fung MI (Mischgebiet) Immissionsrichtwert tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A) ‐ Betriebsgebäude Umspannwerk, Gebietseinstufung GE (Versorgung) Immissi‐ onsrichtwert tags 65 dB(A), nachts 50 dB(A) Spitzenpegel Sowohl die typischen Spitzenpegel wie Wasserroste überfahren, Einhängen der Zapfpistolen, Wartungsdeckel der unterirdischen Vorratstanks schließen als uach die wiederkehrenden personenbezogenen Spitzenpegel erfüllen das Spitzenpe‐ gelkriterium tags und nachts. Auch das impulsartige Entlastungsgeräusch des Abblaskamins bei der Druckentlastung nach der Wasserstoffbetankung hält das Spitzenpegelkriterium an den Immissionsorten tags und nachts ein. Bei einem sog. personenbezogenen Kavalierstart eines PKW im Ein‐ und Aus‐ fahrtsbereich der Anlage sind Überschreitungen des LAFmax für das WA – von tags 85 dB(A) und nachts 60 dB(A) – im Bereich der Karpatenstraße nicht zu er‐ warten. Dies gilt auch für die Kleingartenanlage. Im Technischen Bericht L4054 der Hessischen Landesanstalt wird darauf hinge‐ wiesen, dass nur wenige Kavalierstarts – insgesamt 1% ‐ beobachtet wurden. Hierzu bleibt jedoch anzumerken, dass sicherlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch Kunden ein Kavalierstart verursacht wird. Es kann aber künfti‐ gen Tankstellenbesuchern nicht spekulativ ein StVO‐widriges Verhalten unter‐ stellt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kunden defensiv verhält. - 35 - Bei der Beurteilung von Einzelereignissen sind nur solche zu beurteilen, die beim bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage auftreten. Damit ist auch eindeutig festgelegt, dass es sich um Ereignisse handeln muss, die betriebsbedingt regel‐ mäßig wiederkehren und nicht verhaltens‐ oder zufallsbedingt sind, somit nicht Hupen, Kavalierstarts, etc. Vor‐, Zusatz‐ und Gesamtbelastung nach TA‐Lärm Nr. 2.4 Das Grundstück der geplanten Tankstelle befindet sich im Sondergebiet, westlich davon steht ein großflächiges Umspannwerk. Die vom Betriebskomplex ausge‐ henden Lärmimmissionen sind in Bezug auf das Kleingartengebiet und die nächst gelegene Außenrandbebauung der Karpatenstraße und darüber hinaus vernach‐ lässigbar. Relevante Lärmimmissionen durch andere gewerbliche Betriebe liegen im unmit‐ telbaren Einwirkungsbereich der geplanten Multienergietankstelle nicht vor. Die Abstände zur nächsten Wohnbebauung betragen 200 Meter. Verkehr Die stark befahrene B3 stellt den Hauptemittent für Lärm und Schadstoffe im Plangebiet dar. Im November 2014 fanden für die Verkehrliche Standortbeurtei‐ lung Verkehrserhebungen am Knotenpunkt Südtangenge (B3)/ Fiduciastraße statt (G ANSLOSER INGENIEURE, 2014). Die dabei erfassten Verkehrsströme werden gemäß der Berechnungsmethode im HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) auf die DTV‐Werte (durchschnittlicher täglicher Ver‐ kehr) hochgerechnet. Für die anliegenden Straßen im Plangebiet ergeben sich folgende Querschnittswerte: ‐ Südtangente westlich des Knotens: 27.800 Kfz/24h, 3,5% LKW > 3,5t ‐ Südtangente östlich des Knotens: 14.200 Kfz/24h, 4,3% LKW > 3,5t ‐ Fiduciastraße nördlich des Knotens: 16.400 Kfz/24h, 3,2% LKW > 3,5t ‐ Erlachseeweg südlich des Knotens: 700 Kfz/24h, 0,3% LKW > 3,5t Die Verkehrsspitzenstunden sind dabei vormittags von 7.30 – 8.30 Uhr und nach‐ mittags von 16.30. – 17.30 Uhr. Durch den Bau der Tankstelle werden in der Spitzenstunde zusätzlich ca. 100 Fahrzeuge prognostiziert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Spitzenstunden‐ wert aufgrund der tageszeitlichen Schwankungen der Kraftstoffpreise voraus‐ sichtlich in der Nachmittagsspitze erreicht wird. Dieser zusätzliche Verkehr ist aufgrund der bestehenden Vorbelastung von bis zu 27.800 Fahrzeugen täglich nur eine sehr geringe, nicht erhebliche Zunahme. Die im Schalltechnischen Gutachten ( UWB JAEGER, 2015) berechneten Beurtei‐ lungspegel L r der Multienergietankstelle an den maßgeblichen Immissionsorten liegen am Tag mehr als 10 dB(A) unter den jeweiligen Immissionsrichtwerten. Ei‐ ne Lärmkumulation (Nr. 7.4 Abs. 2 und 3 TA‐Lärm) ist somit ausgeschlossen. In der Nachtzeit erfüllen die berechneten Beurteilungspegel L r an den maßgebli‐ chen Immissionsorten das Kriterium ‐6 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert (Nr. 3.2.1 Abs. 2 TA‐Lärm). - 36 - Es ist ausgeschlossen, dass die anlagenbezogenen Verkehrsströme im Zusam‐ menwirken mit dem Straßenverkehr eine Erhöhung der Verkehrsgeräusche um 3 dB(A) erfüllen (Nr. 7.4 Abs. 1 und 3 TA‐Lärm). 1.2.2 Prognose Prognose bei Durchführung der Planung Innerhalb des Plangebiets gibt es keine wesentliche Verbesserung oder Ver‐ schlechterung für Tiergruppen. Durch die Eingrünung im Süden und Osten mit‐ tels einer freiwachsenden Hecke wird der Verlust der Feldhecke ausgeglichen und Brutlebensraum für störungsunempfindliche Vogelarten geschaffen. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung: Keine Veränderung im Bestand, die Fläche verbleibt als Acker in der landwirt‐ schaftlichen Nutzung. 1.2.3 Maßnahmen a) Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung Zur Vermeidung eines Tötens oder Verletzens von Vögeln ist die Baufeldräumung und Rodung der Gehölze außerhalb der Brut‐ und Jungenaufzuchtzeit (d.h. nicht zwischen Anfang März bis Ende September) erforderlich. Die baubedingte Zer‐ störung von Brutstätten und Quartieren und eine damit verbundene Tötung po‐ tenziell anwesender Jungtiere kann so vermieden werden. Eine Gefahr für Alttiere besteht nicht, diese können problemlos ausweichen. Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von nachtaktiven Fledermäusen durch Lichtemissionen und um keine nachtaktiven Insekten aus größerer Entfernung anzulocken, sind für die Beleuchtung der Tankstelle abgeschirmte, insekten‐ freundliche Lampen, deren Abstrahlung nach unten gerichtet ist, zu verwenden. Zur Vermeidung von Einträgen ins Grundwasser wird die Fahrbahn im Bereich der Tankstelle mediendicht ausgeführt (vgl. Anlage 2.5) Zur Lärmminderung werden verbindliche Schallschutzmaßnahmen für einen Tag‐ und 24‐Stundenbetrieb im Vorhaben‐ und Erschließungsplan aufgeführt (vgl. An‐ lage 2.6) b) Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz Der Ausgleich für das Vorhaben erfolgt gebietsintern durch grünordnerische Maßnahmen: Im Gebiet ist eine private Grünfläche mit Baumpflanzungen parallel zur B3 vorge‐ sehen. Des Weiteren sind kleine private Grünflächen (Ansaat gem. textliche Fest‐ setzungen Ziff. 8.4) im Bereich der Tankstelle geplant. Auf den privaten Grünflächen sind gemäß Planzeichnung Laubbaumhochstämme an der Einfahrt zur Tankstelle und entlang der B3 zu pflanzen. Im Süden und Osten des Bebauungsplangebiets ist gemäß Planzeichnung eine freiwachsende, landschaftstypische Hecke zur Eingrünung und zur Abschirmung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet zu pflanzen. Es sind hierfür ausschließ‐ lich Arten der nachfolgenden Liste in genannter Qualität zu pflanzen. Der Pflanz‐ - 37 - abstand für Sträucher beträgt 1 Meter zwischen den Reihen und 1,5 Meter zwi‐ schen den Pflanzen in der Reihe. Die Hecke ist biotopprägend zu pflegen und im Wuchs zu fördern, bei Ausfall von Pflanzen sind diese zu ersetzen. Für die Gehölzpflanzungen ist zertifiziertes Pflanzgut aus dem Herkunftsgebiet 6 LUBW unter Berücksichtigung des Naturraumes und des speziellen Standortes zu verwenden. Bei anzupflanzenden Bäumen ist lediglich Hochstammware der jeweiligen Art zu verwenden. Zuchtformen wie Pyramiden‐ oder Kugelformen oder spezielle wi‐ derstandsfähige Züchtungen und Kreuzungen sind nicht zugelassen. Sträucher, 2 x v., 60 – 100, Pflanzabstand 1 m x 1,5 m Acer campestre Feld‐Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Corylus avellana Haselnuss Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Rosa canina Hunds‐Rose Ulmus minor Feld‐Ulme Des Weiteren werden Flächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe auf Flur‐ stück 63079/2, Gemarkung Durlach (Umwandlung von Acker in Streuobstwiese, 1251 Wertpunkte), Flurstücke 19218 und 19215, Gemarkung Karlsruhe (Eschen‐ pflanzungen an der B36, 910 Wertpunkte) und teilweise Flurstück 66036, Gemar‐ kung Karlsruhe (Sandrasen auf Acker, 192 Wertpunkte) für die erforderliche Kom‐ pensation verbucht. Damit ist der vorhabenbezogene Eingriff vollständig ausgeglichen. 1.2.4 Alternativen Da die Fläche im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche „Tankstelle“ darge‐ stellt und die Realisierung des Vorhabens auf dieser Fläche für den Investor mög‐ lich ist, wurden keine weiteren alternativen Standorte geprüft. 1.3 Zusätzliche Angaben 1.3.1 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es gab keine Schwierigkeiten bei der Erarbeitung des Umweltberichts 1.3.2 Monitoring Nach Bau und Fertigstellung der Tankstelle beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der Anlagenbetreiber die Verpflichtung, die für den Betrieb der Anlage geltenden Anforderungen einzuhalten. 1.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Multienergietank‐ stelle an der Südtangente“ in Karlsruhe‐Durlach sind insgesamt aufgrund der bis‐ herigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der starken Vorbelastung der - 38 - Fläche durch die B3 und durch die Umsetzung von Vermeidungs‐ und Minimie‐ rungsmaßnahmen von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. Die dennoch zu erwar‐ tenden verbleibenden Umweltauswirkungen sind nachstehend aufgeführt: Durch das Vorhaben gehen ca. 0,6 Hektar Fläche für Natur und Landschaft verlo‐ ren. Im Zuge der Bebauung werden ca. 0,5 Hektar Boden neu versiegelt, überbaut und ein Teil der bestehenden Baumhecke gerodet. Als Ausgleich werden im Rah‐ men des Bebauungsplans grünordnerische Maßnahmen im Gebiet und Flächen aus dem Ökokonto der Stadt Karlsruhe für die Kompensation herangezogen. Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden Betroffenhei‐ ten von Vögeln und Fledermäusen durch das Vorhaben festgestellt. Zur Vermei‐ dung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind daher Vermeidungsmaß‐ nahmen in Form einer Bauzeitenregelung und insektenfreundlichen Beleuchtung im Rahmen des Bebauungsplans festgesetzt. Durch die Bebauung des im Wasserschutzgebiet Durlacher Wald Zone IIIB liegen‐ den Gebiets mit einer Tankstelle entstehen potentielle Gefahren der Verunreini‐ gung des Grundwassers. Zur Vermeidung von Einträgen ins Grundwasser sind im Rahmen des VEP (Anlage 2.5) entsprechende Maßnahmen vorgesehen (z.B. me‐ diendichte Fahrbahn). Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der Umwelt gegeben. Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete Kompensationsmaßnahmen aus‐ gleichbar. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind. 1.3.4 Verwendete Grundlagen STADT KARLSRUHE – GARTENBAUAMT (2006): Das Karlsruher Modell zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§1a BauGB) mit integrierter Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden‐Württemberg „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN‐WÜRTTEMBERG (2001): Arten, Biotope, Landschaften – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten, Karlsruhe L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN‐WÜRTTEMBERG (2005): Bewertung der Biotoptypen Baden‐Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung, Karlsruhe L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN‐WÜRTTEMBERG (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie de‐ ren Umsetzung, Karlsruhe M INISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2011): Wirtschafts‐ funktionenkarte, Stuttgart N ACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2010): Flächennutzungsplan 2010 , Karlsru‐ he - 39 - UWB JÄGER (2015) Büro für Umwelttechnik Jäger: Schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung einer TOTAL‐Multienergietankstelle in Hinblick auf den Vorhabenbe‐ zogenen Bebauungsplan an der Südtangente in Karlsruhe‐Durlach, Espenau I NGENIEURBÜRO GANSLOSER (2014): Verkehrliche Standortbeurteilung Vorhabenbe‐ zogener Bebauungsplan „Multienergietankstation an der Südtangente“. Herma‐ ringen 1.4 Bilanzierung Die Eingriffs‐Ausgleichsbilanzierung erfolgt nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE ‐ GARTENBAUAMT, 2006). Die Bilanzierung umfasst eine digitale Tabelle (excel‐Format .xls) nach den Vor‐ gaben des Karlsruher Modells sowie einen Plan mit Flächenausweisungen. Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 - 40 - Anlage x 2. Vorhaben‐ und Erschließungsplan Bestehend aus: 2.1 Übersichtsplan 2.2 Leitungs‐ und Erschließungsplan 2.3 Bestandsplan 2.4 Projektplänen 2.5 Fahrbahnbeschreibung 2.6 Schallschutzmaßnahmen für einen 24‐Stunden‐Betrieb Das Projekt ist in der Begründung unter Ziffer 4 beschrieben Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 0 m200 m400 m600 m800 m 1 km 2.1 Übersichtsplan / Stadtplanausschnitt M 1 : 10.000 Seite -41- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach ANLIEFERUNG Gar Btrg Ust Nahenhausen ANLIEFERUNG KD 116 .45 KS 11 3.38 KD 116.5 3 KS 113.46 Bundesstraße B3 Erlachseeweg 220-kV-Leitung Oberwald - Karlsruhe Ost v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v 6.5 0.5 0.8 Schutzstreifen 2.2 Leitungs- und Erschließungsplan M 1 : 1.000 0 m20 m40 m60 m80 m 100 m Hinweis: Bestehende Versorgungsleitungen sind im näheren Umfeld des Plangebiets nicht vorhanden. Die konkrete Planung der Versorgung des Gebiets erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung. Seite -42- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach Bundesstraße B3 Erlachseeweg v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v v 0 m20 m40 m60 m80 m 100 m Umspannwerk Stadtwerke Karlsruhe Bundesstraße B3 Baum- / Strauchhecke Laubbaumhochstämme Acker Lärmschutzwall Streuobstwiese 2.3 Bestandsplan M 1 : 1.000 Seite -43- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach Zaun 0 m 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m M 1 : 500 (im Original) 2.4.1 Projektpläne - Grundriss Seite -44- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach 2.4.2 Projektpläne - Ansichten Seite -45- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach 24.08.15 2.4.3 Projektpläne - Details (1) Seite -46- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach Ansicht Nord-West Ansicht Nord-Ost (2) Ansicht Nord-Ost (1) 2.4.3 Projektpläne - Details (2) Seite -47- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach Ansicht Süd-Ost Ansicht Süd-West (2) Ansicht Süd-West (1) 2.6 Verbindliche Schallschutzmaßnahmen für einen 24-Stunden-Betrieb Seite -50- Karlsruhe, den 22.05.2014 Fassung vom 24.08.2015 Vorhaben- und Erschließungsplan "Multienergietankstelle an der Südtangente", Karlsruhe- Durlach Verbindliche Schallschutzmaßnahmen für einen 24-Stunden-Betrieb Domschachtdeckel, Wartungsdeckel im Tankfeldbereich Im Boden eingelassene Domschachtdeckel und Wartungsdeckel sind technisch so auszuführen, dass beim Überfahren keine impulsartigen Schlaggeräusche entstehen können. Weitere verbindliche Schallschutzmaßnahmen -Lärmreduzierte Kraftstoffpumpen (L P 66 db(A) in einem Meter Abstand). - Fest verankerte Schwerlastwasserablaufrinnen und Domschachtdeckel zur Vermeidung von Impuls-Geräuschen. -Der Servicebereich darf nur in der Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr geöffnet sein. - Die Waschanlage darf nur in der Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr betrieben werden. -Das Waschhallentor muss während des Wasch- und Trockenvorganges fugendicht geschlossen sein. -Eindeutige, gut sichtbare Ausschilderung des LKW-Tankbereichs (Fahrtrichtung, Tankplätze). -Keine Druckluftgeräte oder Servicegeräte mit lautem, schrillem Signalton. -Staubsauger dürfen einen Schallpegel von L P 77 dB(A) in einem Meter Entfernung zum Gerät nicht überschreiten. -Montage von Klima- und Lüftungsgeräten auf dem Shopgebäude, max. Schalldruckpegel des Gerätes L P 68 dB(A) in einem Meter Entfernung. Der Betrieb der Waschanlage an Sonn- und Feiertagen richtet sich nach den landesrechtlichen Regelungen (Behördenentscheidung). Kraftstoffversorgung / Warenversorgung Die Kraftstoffversorgung / Warenversorgung kann in dem Zeitfenster von 06.00 - 22.00 Uhr erfolgen. Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Verdichter-Maschinenraums - Der Schalldruckpegel L P darf bei einer sprialförmigen Abtastung des Verdichterraumes von innen nach außen - in einem Meter Abstand im Außenbereich - einen Wert von 74,0 dB(A) nicht überschreiten. -Die kompletten Innenflächen des Verdichterraums sind schallabsorbierend zu verkleiden. Hierbei sind EX-Schmutz Bestimmungen zu beachten. - Alle Maschinen und Aggregate sind vom Boden des Maschinenraumes schwingungsisoliert zu entkoppeln. Hierbei sind EX-Schutz Bestimmungen zu beachten. - Versorgungsleitungen / Rohre sind innerhalb des Maschinenraumes schwingungsisoliert von den Wänden, dem Dach und dem Boden zu entkoppeln. Hierbei sind EX-Schutz Bestimmungen zu beachten. -Versorgungsleitungen / Rohre, die vom Maschinenraum ins Erdreich verlegt werden, müssen schwingungsisoliert im Erdreich durch Maschinenbodendurchbrüche und Wanddurchbrüche verlegt werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich keine Schwingungen durch das Erdreich ausbreiten. Hierbei sind EX-Schutz Bestimmungen zu beachten. -Tieffrequente Geräusche zwischen 8 Hz bis 100 Hz sind ggf. durch geeignete techn. Minderungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden (s. DIN 45680, DIN ISO 226). Eine Aussage hierüber muss der Anlagenbauer vor der Montage der Wasserstoffanlage abgeben. Das Gleiche gilt auch für tonhaltige Geräusche i.S. der Nummer A 3.3.5 der TA-Lärm. -Der Impulslärmpegel L AFmax nach der Nummer 2.8 der TA-Lärm ist am Abblasrohr der Entspannungsleitung auf 90 - 100 dB(A) zu begrenzen. Weitergehende Minderungsmaßnahmen sind nach dem Stand der Technik auszuschöpfen! -Der techn. Bereich der Wasserstoff-Speichermodule, des Kompressors und des Elektrolyseurs mit Anbausystem ist - soweit technisch erforderlich - schwingungsisoliert aufzustellen. Alle Zu- und Ableitungen sind - soweit technisch erforderlich - schwingungsisoliert zu montieren. Eine Körperschallübertragung in den Boden muss ausgeschlossen sein. Hierbei sind EX-Schutz Bestimmungen zu beachten. -Kompressor und Elektrolyseur dürfen in einem Meter Abstand einen Schalldruckpegel L P von 77 dB(A) in der Mittelfrequenz von 500 Hz nicht überschreiten.
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Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsru- he-Durlach: Satzungsbeschluss Vorlage: 2015/0547 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und in den Anlagen zu dieser Vorlage dar- gestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe-Durlach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- sung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Er- gänzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan) „Multienergietankstelle an der Südtangente“, Karlsruhe-Durlach, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bau- vorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 LBO in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Re- - 2 - gelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 22.05.2014 in der Fassung vom 24.08.2015 und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 24.08.2015 und alle sonstigen Plan- unterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf: Da gab es den Wunsch auf Aussprache. – Herr Stadtrat Honné. Stadtrat Honné (GRÜNE): Es ist nicht selbstverständlich, dass die Grünen dem Neubau einer Tankstelle zustimmen. Deshalb möchte ich auch noch einmal mit etwas Grund- sätzlichem anfangen. In der modernen Verkehrspolitik geht es darum, den Kfz- und insbesondere Lkw-Verkehr möglichst zu bündeln auf Straßen, die ohnehin stark belastet sind und bei denen man gar nicht merkt, wenn da noch ein paar Autos zusätzlich fah- ren. Dadurch können eben andere Gebiete, in denen nicht so viel Verkehr herrscht, deutlich beruhigt werden. Da merkt man tatsächlich, dass die ruhiger werden. Genau das Prinzip gilt bei dieser Tankstelle hier. Die soll jetzt angelegt werden an einer Straße, die ohnehin schon stark von Verkehr belastet ist, an der B 3, wo ohnehin die Lärmbelas- tung, die Abgase und sonst was ziemlich hoch ist. Trotzdem merkt man es nicht, wenn die Tankstelle dazukommt bis auf wenige Spitzen, die man sicher zugeben muss. Es ist aber keine wesentliche starke Belastung. Im Gegenzug kann man hoffen, hoffen wir mit gewisser Begründung auch, dass andere Tankstellen verschwinden werden, die ins- besondere im Ortskern von Durlach sind. Da würden dann ganz viele Anwohner, die viel näher dran liegen an der Tankstelle, wirklich merklich entlastet. In dieser Abwägung kommen wir eben zu dem Ergebnis, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle die Tankstelle anzulegen, auch wenn wir die Sorgen der da Wohnenden durchaus verstehen können, aber es wird sich eben drastisch weniger auswirken als die Entlastung an vielen anderen Stellen. Deshalb stimmen wir dieser Vorlage so zu. Trotzdem, unabhängig davon, möchte ich das Ordnungsamt bitten, noch einmal intensiv das zu prüfen, was in den Einwendungen auch genannt wurde, dass an diversen Stellen Lkw’s illegal abgestellt werden. Das sollte jetzt eben schon unterbunden werden, erst recht dann, wenn tat- sächlich eine Tankstelle da steht, dass zumindest so etwas nicht passiert, dass es ein Rastplatz wird, was einige befürchten. Das sollte es nicht werden. Stadtrat Brenk (CDU): Es hat sich fast erledigt, da der Herr Honné mir alles vorgege- ben hat. Warum muss die Multifunktionstankstelle endgültig da raus? Wer die Situation in der Killisfeldstraße kennt, der weiß, dass wir dort zwei Tankstellen haben. Dort fah- ren Schwerlast-Lkw’s an, die von der Autobahn runterkommen. Das ist eine Belastung - 3 - für die Bürger, die nicht mehr zumutbar ist. Deshalb begrüßt es die CDU-Fraktion und folgt auch hier dem Vorschlag des Ortschaftsrates von Durlach, die dort auch einstim- mig beschlossen haben, diese Multifunktionstankstelle eben an die Südtangente zu le- gen. Die paar Bedenken, die da sind, sollten doch ausgeräumt werden. Das Wichtigste ist, die derzeitige Belastung der Bürger in der Killisfeldstraße zu reduzieren. Die CDU- Fraktion folgt deshalb dem Vorschlag der Verwaltung. Stadtrat Pfalzgraf (SPD): Auch die SPD-Fraktion wird diesem Satzungsbeschluss zu- stimmen, allerdings nicht mit Euphorie, nicht mit Feuer und Flamme, aber mit ziemlich viel Bauchschmerzen. Zustimmen werden wir deshalb, weil schlicht und einfach durch den Flächennutzungsplan eben Voraussetzungen geschaffen sind, dass man dort gar nichts anderes bauen kann. Von daher hilft, wenn man es aus rechtlicher Sicht sieht, jede Ablehnung nichts. Warum haben wir uns schwer getan? Schlicht und einfach, es fällt uns heute immer noch schwer, man weist ein Landschaftsschutzgebiet aus und nimmt aus diesem Landschaftsschutzgebiet ein Stück heraus, um dort eine Tankstelle reinzubauen. Das ist für uns nach wie vor ein Widerspruch. Aber wie gesagt, die Fakten sind geschaffen. Wir hoffen jetzt natürlich aber auch, dass in der Killisfeldstraße eine Entlastung in Zu- kunft eintreten wird, denn dort sind die Tankstellen, zumindest eine Tankstelle, buch- stäblich vor den Wohnzimmern der dortigen Anwohner. Das ist unzumutbar, das ist eine riesige Belastung. Ich gebe da dem Kollegen Brenk durchaus recht. Wir wollen aber auch, dass man die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, die dort massiv gegen diese Entscheidung angegangen sind, und die auch durchaus viele nachvollziehbare Begrün- dungen eingebracht haben, auch ein Stück weit berücksichtigt. Es sind nicht nur ein paar Argumente, Herr Kollege Brenk. Auch wir standen vor der Abwägung, was ist das Sinnvolle, was ist das Vernünftige, einmal die Fakten, zum anderen natürlich die Hoff- nung, dass in der Killisfeldstraße eine Entlastung eintritt. Insoweit sagen wir natürlich ja zu dieser Vorlage. Stadtrat Cramer (KULT): Im Gegensatz zur SPD hat meine Fraktion keine Bauch- schmerzen. Wir glauben, dass an der Südtangente eine Tankstelle notwendig ist. Ich möchte gerade Sie, Herr Pfalzgraf, daran erinnern, dass vor einigen Jahren noch der Plan bestand, auf der gegenüberliegenden Seite die Tankstelle zu installieren, da wo jetzt dann der Lärmschutzwall vor einigen Jahren geschlossen wurde. Das muss man auch den Bewohnern dort sagen. Das war an sich Beschlusslage des Gemeinderates noch unter Oberbürgermeister Prof. Dr. Seiler. Wenn wir das zurückverfolgen und se- hen, was dann doch hier im Gemeinderat, natürlich im Zusammenhang auch mit der Verwaltung, erreicht wurde, dass es nämlich in den südlichen Teil neben das Um- spannwerk jetzt gebaut wird, dann sehen wir das als einen Vorteil an. Wir glauben schon, dass es notwendig ist, dass an so einer stark befahrenen Straße eine Tankstelle einen richtigen Platz hat. Die Situation in der Killisfelstraße muss jetzt eh mal neu über- dacht werden in Bezug auf die Tankstellen. Meine Fraktion möchte jetzt keiner Tank- stelle sagen, ihr müsst da weg. Das wird dann vielleicht der Markt regeln. Der Quer- schnitt der Killisfelstraße müsste jetzt endlich mal angedacht werden, vorne die große Kreuzung, wo ich eher erwartet hätte, dass man da einen Kreisverkehr macht. Jetzt kommt er vorne an der Wachhausstaße/Killisfeldstraße, direkt vor der Fiducia - sicher auch richtig und notwendig. Da müsste man jetzt mal weiterdenken, gerade auch von - 4 - der Stadtplanung her, dass man jetzt nicht aufhört zu denken und zu planen in Rich- tung Durlach an diese Kreuzung, wo der Verkehr dort auch beeinflusst wird durch die Autofahrer, die die zwei Tankstellen in der Killisfeldstraße anfahren. Noch einmal: Wir stimmen der Vorlage ohne Bauchschmerzen zu. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortmeldungen. – Herr Stadtrat Høyem, Sie müssen einfach warten, bis wir Sie gesehen haben. Stadtrat Høyem (FDP): Das müssen Sie mit meiner Mutter und meinem Vater bespre- chen. Ich bin so klein. Die größte Bewegung in der Welt ist nicht eine politische Partei, es ist auch nicht eine religiöse Bewegung, das ist die Bewegung, das man im United Kingdom in englisch nennt: not in my backyard. In denke auf Deutsch heißt es: das Floriansprinzip. So sehen wir das, wenn ein Windrad gebaut wird, wenn ein Gefängnis gebaut wird. Wir sehen das ganz einfach auch bei einem etwas größeren Vorhaben wie einer Multienergietank- stelle. Deshalb möchte ich sagen, ich finde hervorragend in diesen Unterlagen das Er- gebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Ich finde es hervorragend, wie man mit Ernst und Geduld die Klagen, die eingegangen sind, auch behandelt, zurückgewiesen und erklärt hat. Also not in my backyard finden wir überall, auch in Durlach. Der Vorsitzende: Gibt es noch weitere Wortmeldungen, die ich übersehen habe? So was kann ja vorkommen. Das ist nicht der Fall. Keine Angst, Herr Cramer, wir haben immer genug zu denken und zu planen. Das werden wir natürlich weiter tun. Natürlich werden alle Einwendungen sehr ernst genommen, aber ein bisschen Tankstelle an der Stelle geht eben nicht, sondern es muss dann schon eine richtige Tankstelle sein. Ich finde es aber ganz wichtig, hier noch einmal auf die historische Entwicklung hinzuwei- sen und bin auch dem Ortschaftsrat außerordentlich dankbar, dass er hier auch ein kla- res Votum abgegeben hat, was doch in Anbetracht der Heftigkeit mancher Bürgerein- sprüche in anderen Situationen nicht immer so zu erwarten ist. Ich glaube auch, dass es eine gute Entwicklungsperspektive für andere Stellen bietet. Selbst wenn es nur einen großen Teil des Tankstellenverkehrs aus anderen Quartieren fernhält, ist schon etwas damit erreicht. In diesem Sinne bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. – Auch das sieht schwer nach Einstimmigkeit aus. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Oktober 2015