Befristete Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2015/0545 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.11.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 09.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17. Plenarsitzung Gemeinderat 24.11.2015 2015/0545 31 öffentlich Befristete Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe 1. Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse gibt es derzeit a) bei der Karlsruher Stadtverwaltung b) bei den städtischen Gesellschaften (bitte pro Gesellschaft ) (in absoluten Zahlen und Prozentanteil der jeweilig Beschäftigten) 2. In welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten werden befristete Arbeits- verhältnisse seitens der Stadt und seitens der städtischen Gesellschaften ab- geschlossen? 3. Wie wird die Befristung der Arbeitsverhältnisse je begründet? 4. Gibt es bei der Stadtverwaltung oder bei den städtischen Gesellschaften Ar- beitsverhältnisse, bei denen sog. Ketten-Befristungen vorliegen - also bei de- nen nach Ablauf der Frist der Beschäftigung sich ein weiteres befristetes Ar- beitsverhältnis anschließt? a) Wenn ja: In welchen Bereichen v.a. gibt es solche Ketten-Befristungen und wie wer- den sie begründet? 5. Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil der Beschäftigten, die nach Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhal- ten? a) bei der Stadtverwaltung b) bei den städtischen Gesellschaften (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent, bei b) je pro Gesellschaft Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 6. Teilt die Stadt die Auffassung, dass befristete Beschäftigung v. a. in mittleren und unteren Entgeltbereichen zu vermeiden bzw. abzulehnen ist? 7. Teilt die Stadt die Auffassung, dass eine einigermaßen verlässliche und siche- re Lebensgestaltung (Familie, soziales Umfeld, Vereinstätigkeiten usw.) mit dem Ausgeliefertsein an befristete Beschäftigungsverhältnisse v.a. in mittleren und unteren Entgeltbereichen auf Dauer verunmöglicht wird? Die Zahl unsicherer Arbeitsverhältnisse ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Fast 2,8 Millionen Beschäftigte haben inzwischen nur noch einen befristeten Job. Bei vielen, die über Jahre in befristete Beschäftigung hineingezwungen sind, führt die daraus resultierende Unsicherheit auf Dauer zu Stress-, Verschleiß- und Krankheits- symptomen, wie andere Formen prekärer Beschäftigung auch (Leiharbeit usw.). unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. November 2015 Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 09.09.2015 eingegangen: 09.09.2015 Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0545 31 öffentlich Dez. 2 Befristete Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe Die Grundlagen zur Beantwortung der Fragen standen dem Personal- und Organisationsamt nur teil- weise zur Verfügung. Die erforderlichen Informationen bezüglich der Gesellschaften mussten deshalb eingeholt werden. Die Antworten der Beteiligungen und Gesellschaften auf die jeweiligen Punkte der Gemeinderatsan- frage können der beiliegenden Anlage entnommen werden. Hier die jeweiligen Antworten der Stadtverwaltung: 1. a) Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse gibt es derzeit? Insgesamt sind bei der Stadt Karlsruhe 412 Personen befristet beschäftigt (Stand 31.08.2015). Der Prozentanteil von befristeten Beschäftigungsverhältnissen beträgt, bei einer Anzahl von 5.622 aktiv tätigen Beschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten, damit 7,3 %. 2 . In welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten werden befristete Arbeitsverhältnisse seitens der Stadt abgeschlossen? 3. Wie wird die Befristung der Arbeitsverhältnisse begründet? Es gibt in allen städtischen Dienststellen befristet Beschäftigte, unabhängig von der Tätigkeit. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und individuell. Hierbei ist zwischen zwei verschiedenen Anlässen zu unterscheiden: 1.) Das Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),insbesondere wenn o der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (z.B. Krankheit, Elternzeit, Sonderurlaub, Erwerbsminderungsrente auf Zeit usw.) o der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht (z.B. Saison- arbeit, befristete Projekte, befristet geschaffene Stellen u.ä.). 2.) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Dies wird nur vereinzelt genutzt. Bei Stellen, die (vorerst) befristet zu besetzen sind, wird dies bereits in der Stellenausschreibung benannt. Seite 2 4. Gibt es bei der Stadtverwaltung Arbeitsverhältnisse, bei denen sog. Ketten-Befristungen vorliegen – also bei denen nach Ablauf der Frist der Beschäftigung sich ein weiteres be- fristetes Arbeitsverhältnis anschließt? Wenn ja: In welchen Bereichen v.a. gibt es solche Ketten-Befristungen und wie werden sie begründet? Sogenannte Kettenbefristungen gibt es bei der Stadtverwaltung nur, wenn der sachliche Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG nach Ablauf einer Befristung erneut befristet besteht (z.B. Verlängerung einer Elternzeit, einer Beurlaubung, einer Krankheitsvertretung oder eines Projektes), unabhängig vom Bereich oder der Tätigkeit. Handelt es sich um eine Befristung ohne sachlichen Grund (§14 Abs. 2 TzBfG), so darf die kalen- dermäßige Befristung des Arbeitsvertrags höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt darf aber ein Gesamtbefristungszeitraum von maximal zwei Jahren nicht überschritten werden. Die Stadtverwaltung Karlsruhe unterrichtet die befristet beschäftigten Arbeitnehmer gem. der Vor- schrift des § 18 TzBfG über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, durch die Veröffentlichung der stadtinterne Stellenausschreibungen im städtischen Intranet und per Aushang. 5. Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil der Beschäftigten, die nach Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten (in absoluten Zahlen und in Prozent)? a) Bei der Stadtverwaltung gab es im Jahr 2015 bis zum Auswertungstag 14.09.2015 103 auslaufende Arbeitsverhältnisse; davon sind 19 Personen ausgeschieden. 84 Mitarbeitende wechselten von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, damit ca. 81%. 6. Teilt die Stadt die Auffassung, dass befristete Beschäftigungen v. a. in mittleren und unte- ren Entgeltbereichen zu vermeiden bzw. abzulehnen sind. Befristungen finden nur aus den in Punkt 2./3. genannten Gründen statt – unabhängig von der Entgeltgruppe. 7. Teilt die Stadt die Auffassung, dass eine einigermaßen verlässliche und sichere Lebensge- staltung (Familie, soziales Umfeld, Vereinstätigkeiten usw.) mit dem Ausgeliefertsein an befristete Beschäftigungsverhältnisse v. a. in mittleren und unteren Entgeltbereichen auf Dauer verunmöglicht werden? Die Stadt Karlsruhe teilt diese Auffassung. Es ist ihr als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes wichtig, ihren Beschäftigten eine verlässliche und sichere Lebensgestaltung zu ermöglichen. Befris- tete Arbeitsverhältnisse sind jedoch aufgrund der unter Punkt 2./3. benannten Sachgründe (in Ver- bindung mit dem Stellenkontingent) in gewissem Umfang unumgänglich. Durch den Vorrang der internen Stellenausschreibung vor einer externen Ausschreibung gelingt es insbesondere auch für befristet Beschäftigte Perspektiven zu bieten. Grundsätzlich werden befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so früh wie möglich über den weiteren Verlauf bzw. über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert.
-
Extrahierter Text
CRücksprach Lbeteil. ~ Info L~Schlusszchg. Eingang3 O. :- AL~ f.--01.21 ~02 1-,03L_3 Lj04LJ4 STADT KARLSRUHE Personal- und OrgCinisati 1 AE StN RS (/l- i- (/. Stk. Beschluss: 1. Dezerna~a.zum Weiteren: 2. Austrag a us S tk-Verzeichnis (QZ: 88)j(J... , 3. Z. d. A. 25. 09.2015 Gesehen Dez.410 k Das Er~ebnis der Umfrage bei den Gesellschaften istaus der beigefügten Tabelle einschließlich Anlagen 1 und 2 e rsichtlich. GemeinderatsanfrageDIE LINKE"Befristete Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe (vorlagie Nr. 85582015) h ier: Ergebnis Gesellschaften Karlsruhe, 25.09.2015 B R2021 G:\StK\#0200 Abt. 2\Beteiligungen\Allgemein\2015\GR-Anfrage DIELINKEB efristete Beschäftigung.docx 11 c c ~ c .. ~ ~ N E .~ 1 c: 0 " "#."#."#. ~ ~ ; "#. ~ .. 0 00 '" '" ~ .. ~ ~ ec ~ ~ "#. '" 0- e: ~ 'ii S 1l I 0 .§_ ~ " RR ~ .I> 0 .:J "#. 0 ~ " " ':J -e '" 0 "#. "#.~ ~ ~ ~ ~ " '" ",' ec l(l '" .. "#. !:! "#. r-; 5" ;;f m' m "#. N m 0 ::f e- ggg " > >> ~ .. " " " "0 ii- ~ ~ ~ ~ ~ "" 0 s: C " ~ .; t ~ ~ N :E ... ... ... .1;> " .. " i .g 't ~' :c " " " ~ 1! .. .g .>: :: :: :: ... .. 0 ~ e: ~ ~ l " e: e: e: ~ -s " .<:.s:s: ~ " " " ~ e i!. uu .!;! ~ " " " ,._ "' '" .~.~ c c 1;01;0 1;0 .. .29 "" .z ,~ !;; ~ ~ .~ .~ -5 c '" ~ ,~ .. ~ " ;; .~ zz .2 ~~ " .~ .!!9 ~ ~ :c ~ i 't; -e ~ ~ C C " ~ 0; 0; 0; ~ .. .I> " .I>.I> .I> I .~ !;; j, " '" '"'" E ~ " " " !; .. .<: -ti-ti-ci .I> .<:.<:s: " " ~ " ~ " .. " .. .- t .... C "0 C .!! :~ ~ s: g c ~ ~ 5 .s c i :;:, e .., -" 't " 3i3i c: 1; ~ E l > .I> "' e: ~ c § s .<:.s:.~ -5 " c " 3i .5 .~ ~ 5 '" ~ " .~ c .~ .. "" zz ,g .<: ~ V, c E ~ C " 1 c ~ ~ BB _g " ~ 1 'ij E ~ 11 .~ :c c E ~ i15 2 :c c ~ .; -5 .ll .>: .ll " ~ c ~ .!:i. ~ ~ 'E " .9! ~ -" i .c " N "" ~ ... ... ... .~ ~ .~ -g " "0 C "0 C gj, " " :: 0 ~ 0 ~ c } .. :: .~ c 0 .. .. ~ ~ e: :ii":ii" ~ .~ e: e: e: ~ " i " ~ "" 1: " " " " .~ i!. ~l ~ 1; " " i!. ... 'c ~ -'i "'"' öD~ 1;01;0 .<: ... .~ ~ ,~ g- c' ~ öD .~ ,~ ~ ,~ ~ " ;; "0"0 " ~ .5 ~ 't 'c "0 .29 c ! § 1!' .; .. .. 1l c " " ~ t .!:i. ~ 0; 0; 0; " :g ~ .I>.... ~ .~ " .I>.I>.D ~ ~ ~ 1!' " -5 ~ ~ ~ ~ "0 " " " "0 ~ .<: -'i ~ -g.<:.<:.<: " II " " ;~ ~ " " ";;; "' " .~ j ~ ~ ~ .. .. .. " '" ;;; " " .<: " c .... '; .. "0 0 1;' C "' ~ "' ffi " ~ !;; ~ c ~ ~ 1 1 ~ .,; ~ .. "0 1 ~ "0 :~ C .. 0 " ~ c ~ ~ c .. ;i ... 2 ~ ce: ~ ~ I § E .!; c.~ ·0 .~ ·0 .. " t "0 " ~ C .I> C ~ ~ "" ~ ~ ~ ~ ~ .<: " ,~ '"'" " > ..t ~ .~ '" 0.0. .~ '; .J!-ci-ci '" ~ " .!i ~~ ~ ] "0 N ~ I!) E N 0 'c .~ .Q g 'c C I .~ c ~ " c e " c " g c c E ~.. c " c ~ c ~ l< >:: .~ .<: ~ ~ " .~ i:. ~ " 'E " ~ Ci. "0 1: § 'e 0 '\- "0 ] i!. iil ~ .li> ~ ! .!i -E .!!! ~ c ~ " <t c' " " ~ .. ~ c .~ i c ~ " ::; " N ~ .g ~ " 3: ...: ~ ... ... ... " "' :E :2 -e >~ : gj, " l 1l '" " .<: .. " ~' ~ .. .. .<: .<: Vi " " J!! E e: e: e: .~ ~ ,._ 1] .~ ;::\ "0 " c 2 C ~ " " " :t: ,f! .~ "' .I> " " ~ .~ ~ ~ ~ -5 i!. '" ~ Si ~ .. 't c 1;01;0 " c ~ c 'e ] ] ~ ~ ,~ .!!9 .I> g .~ § "'" ~ 2- ~ ;~ ~ .:0 1 .Q C I!) " J!!I ~ .... c .~ E Vi L ::; ~ " 0; " ~ Cl l c ~ ~ 9 ........ 1!' .I>.I>.I> -5 ~ .~ .<: c c ~ " " "ti.~ ~ ~ " ~ ~ ~ ~ ~ 0; "' c c'c'c' c ~ '" 0 ] il ] j ] " " .. .. .~ c !:! " 1: 1: .§ t! ~ !l' " ~ " " ~ ~ > " "- "0t ~ ~ ~ .., "0 C II c " ] ~ ~ " c 0 " t .~'" 'e ~ ~ " E ~ ~~~ ~ ~ ~ e cc " .~ Cl "0 § l< " ~ ~ " ~ -ci ~ l< ~ c .~ -5 I 31 'ö ~ " 0 " ~ 1! E .S ~ ~ ffi 10 ~ ,; 8 ~ c c .<: .~ .!! " " ~ " ~ .~ " 0; c' ~t:: .:: 1;' J -5 -5 co ~.J! 1l .~ .~ c ! ~ 10 .0 " ~ .I> ! " ~ :1& c 0;.<: ~ ~ ~ ".<: .!! 10 .~ ~ "' "' .!i ~ 0- ~ ~ ~ ~ ~ t ~ ~ ;~ " ~ .. 1i ~ ~ ~ ·1 ~ t " .Q ~ ! .. ;;; '5 . &~ ~ E > .~ I!) ~ .~ .~ cc ~ '" '" Vi ~ '" ~ '" mm N '" N <Xl '" ..0 "#. m ;::\ " N' ~' ~'~' m' ~f ~f c m'm' '" ~ a; .~ Q c ~ N :!l g) :!l '" N ~ .... .... '" .. " ;l; '" 0 " '" NN ~ '" a; :I: .I> :I: " E .0 C I!) E ~ :I: 1! .0 :I: c I!) :I: ~ .D ] .D . .0 E E ~ -§ E ~ I!) I!) .<: ~ I!) ~ '" I!) ~ c ~ 1! zz .~ .~ ~ :J :J -5 .<: "" Z Z ~ '" ~ jj > :I: :I: co 1: ~ 0 0 ~ I!) ~ ~ . .<: ~ ~ .<: E I!) ~ z ~ '" ~ ~ :I: "" "" "" :;; ~ '" -5 ~ " 1:: "" '" ~ cl cl ~ w :E 0 ~ co ~~ ~ '" > ~ ~ "" '" '" > " >> "" "" ;;;: ::;: ...N '" .. '" '" " "' '" ~ ... N ~ m ;!; ~ '" ... ... ... ... c QJ ~ tU .s: u ~ QJ '" QJ CJ ,!!! s: ~ .c " QJ c b.O ~ .29 ... ~ w ~ ....... "' QJ ~ .s: .~ :::J ;; ... "' '" ~ ~ "i: c :::l tU ~ Ci ::.=:: ~ .. +' fi "'C ~ tU +' ~ V') 0 ... !f: QJ .~ "'C ~ 'CU J!!I ~ .c .. b.O c ~ ~ s: ~ :::J ~ ,~ .li .:::: " :tU 0 ~ .s: 0 u ~ '" $. QJ <.!J ce QJ +' QJ .. '" 'i: - QJ ce ....... QJ ~ s: :J QJ Ci QJ b.O tU ... - s: tU '" .. tU ... QJ "'C s: QJ E QJ CJ , "f' .... N .... .... .s .. e " .., C :~ ~ c .~ z ,~ t:: .CI Q) ~ W '" Q) .J: ::J "- 111 "i: tU ~ +' "'0 tU +' V) "- Q) "'0 Q) .CI b.O t:: ::J b.O ~ :tU .J: U 111 Q) CO Q) +' Q) +' 111 'i: .... Q) CO '" Q) ..:.=: t:: ~ Q) es Q) b.O tU "- .... t:: tU 111 +' tU "- Q) "'0 t:: 'Qj E Q) C) -N Q) +' 'Qj V) -
-
Extrahierter Text
StädHsches KJlnlkumKarlSl\JhegGmbH •MoIlkewa6e90 •76133KariSl\Jhe Teleronzentr.lle:0721 9 74-0 •www.ldIo1l<um·ka~stUhe.de Al:ademlscheslehtl<rankenhaus derUnlve<sit~tFrelburg AufSiclllStatsvotsitzen<ler: BOrgermelster Klaus Stapl Geschllrtsrilhrer:DlpI.·Betr1ebswtrtMar1<usHemlng, Prof.Or.Hans'}urgen Hennes Sitzder Gesellschaft:Karisruhe;RegISIergerIChtMannheim,HRB106805 51, 511lK'tdTram 2 Haltestellen; Moltkestr.l8eundKu6maulstra6e BereichZeitverträge [abs.] [%] SKKÄrztlicher Bereich 381 59,9 Pflegebereich101 4,7 Med. Techn: Bereich 71 10,9 Wirtschaftsbereich16 4,3 VerwaltlJng, Technik u .a.15 39' SummeSKK 584 13,9 KVOReinigungsdienst.29 13,4 MVZ0 0,0 Sehr~eehrter Herr Bäuerlein,...'.. zu derl Punkten 1) bis5)der o.g. Anfrage nachstehend die Stellungnahme des Städtil'chen Klinikums:..' Zu Fr go 1'.' Im Beteich des Klinikums' (SKK) werden aktuellinsgesamt 584 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Dies entspricht ,einem.IAnteiivon 13,9% an der Gesamtzahl der Beschäftigten.. Die Karlsruher Versorgungsdienste (KVD) beschäftigt derzeit 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. 13,4% der Beschäftigten in befristeten Arbeitsverhältnissen. Zu Frage 2).' Der Eil satz erfolgt in den folgenden Bereichen: Ihre NachrichtUnsere NachrichtDatum. I22.09.2015·. Anfraqe der Gemeinderatsfraktion .Die Linke" vom 09.09.2015 zum Thema: Befristet Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe Bearbeiter Thomas Weber Tel. 0721974-1400, Fax-1439 thomas.webertäklinikum-karlsruhe.de Herr Udo Bäuerlein Stadtrmmerei über Dez. 5 Geschäftsbereichsleiter Thomas Weber Geschäftsbereich 2 Personalabteilung ·~, 'i.....Stä1tischeS~linikum Karlsruhe ~'9. ':~.f~ . I··. Städtisch~s Klinikum, Postfach 6280, 76042 Karisruhe Geschäftsbereich2,Personalabteilung Zu Fr~ge4)....... In allen Bereichen kommt es zu mehrfach befristeten Arbeitsverhältnissen. Bereich BefristungsgrOnde SKKÄrztlicherBereich Arzte In der Weiterbildung (nach dem Gesetz zur Belrtslung von Ar~tlnnen und Arz.te In derWeilerbiklung) Vertretungin der Schutzfristund der Elternzeit Vertretungbei Sonderurlaubzur Kindererziehung PflegebereichVertretung In der Schutzfrist und der Elternzelt Vertretung bel Sonderurlaub zur Klnd.ererzlehung SonstigeBeurlaubungen Med:Techn. Bereich -Vertretung In der Schutzfrist und der Elternzelt Vertretung bel Sonderurlaub zur KIndererziehung nachdemTzBfG zur Erprobung AushilfstätigkeiVAufgabenvon begrenzterDauer Wirtschaftsbereich nach dem TzBfG zur Erprobung VertretungIn der Schutzfristund der Elternzeit Vertretungbei Sonderurlaubzur Kindererziehung. Verwaltung,Techniku.a.Vertretung In der Schutzfrist und der Elternzelt Vertretung bel Sonderurlaub zur KIndererziehung nachdein TzBfG.zur Erprobung AushilfstätigkeiVAufgabenvon begrenzterDauer Proiektbefristuna KVDReinigungsdienst nach dem TzSfG zur Erprobung Zu Fr ge 3).... In denl genannten Bereichen erfolgt die Befristung mit unterschiedlichen Begrün- dunger. Sofern einer der GrUnde mit großem Abstand am häufigsten auftritt, so ist er Hervorgehoben:. Zu Frage 4a)... Au(Gr~nd der Sachlage bei der Vertretung von Beschäftigten in Schutzfrist, EI- ternzef bzw. in Sonderurlaub zur Kindererziehung können mehrere aneinander anschließende befristete Arbeitsverhältnisse erforderlich werden. Dies betrifft hauptsf\chlich die Bereiche, in denen eine geringe Fluktuation auftritt (häufig auch auf Grund der geringen Zahl der dort Beschäftigten). Hier muss gegebenenfalls ein Ar~eitsPlatz nach Ende der Kindererziehungszeit zur Verfügung gestellt wer.;. den können, Daher erfolgt die Befristung in diesen Bereichen exakt parallel zur Beurlaubunq (der erste Zeitvertrag wird zur Vertretung für die Dauer' der Schutz- frist a~geschlossen, der nächste für die Elternzeit-Vertretung, ein weiterer Zeit- vertra~ schließt sich bei der Verlängerung der Elternzeit bzw. bei Gewährung von Sonderurlaub zur Kindererziehung an)... I. Imgro~en Bereich des Pflege- und Funktionsdienstes kann die Vertretungskraft in der ~egel nach einer einmaligen Befristung auf eine im Rahmen der Fluktuati- .on frei~_eworden'e,unbefristete Stelle umgesetzt werden. Zu weiteren Befristun- gen ko1mmtes in diesen Berei~hen, wenn die Leistungen der Mitarbeiterin bzw. des Mi1tarbeitersMängel aufweisen, die einer unbefristeten Weiterb-eschäftigung entgegenstehen.. . Bereich unbefristet befristet 'beendet . gesamt SKK Arztlicher Bereich11 67 . 12 90 Pflegebereich36155 56. Med. Techn. Bereich1321 3 37 Wirtschattsbereich21 2 5 Verwaltung, Technik u.a. 3 418 Summe SKK 6510823196 KvO Reinigungsdienst1721 20 I . Eine+eitere Beschäftigung in ein~m befristeten Arbeitsverhältnis wird anqebo-. ten, sofern zum Beispiel eine Aufgabe von befristeter Dauer (Projekt) nicht inner- halb der vorhergesehenen Zeit zum Abschluss gebracht werden kann. Im Wi1schaftsbereich und der KVD erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Anschluss an den ersten Zeitvertrag nicht uneingeschränkt positiv beurteilt werdetn eine weitere Bewährungschance in Form eines erneut befristeten Ar- beitsvsrhältnisses.... B~i der Befristung für Ärzte in der Weiterbildung ergeben sich Mehrfachbefristun-. gen, sofern die Ausbildung in der vorgesehenen Zeit nicht abgeschlossen werden. konnt" ZuFr~ge5)........ Imtautedes Jahres2015wurde bei196Beschäftigungsverhältnissen im Bereich des S~K das zunächst vereinbarte Vertragsende erreicht, davon wurden65(ent- sprich~ 33,2%) unbefristet fortgesetzt und108mit einem erneut befristeten Ar- beitsvrrhältnis verlängert. 23 Arbeitsverhältnisse wurden mit dem Ablauf der Ver- tragszeit beendet... . .. Im Beteich der KVD wurde bei20Arbeitsverhältnissen das Vertragsende er..; reicht.17Beschäftigungsverhältnisse (entspricht85;0%)wurden unbefristet fort- gesetzt.... Im E+elnen stellt sich die Situation wie folqt dar: AbSChließend weisen wir darauf hin,' dassim Klinikum alle neu zu b~setzenden Stellerl betriebsintern ausgeschrieben werden, sodass allen befristet Beschäftig- ten g~~ndsätzliCh die Möglichkeit zur Bewerbung gegeben ist. Bei der Stellenbe- setzunl9 werden befristet Beschäftigte bei der Vergabe von unbefristeten Stellen . bei en,sprechender Leistung, Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt. Falls Si weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Herrn Weber (Tel.: 974. 1. 1400)IVerbindung... _ - I reln
-
Extrahierter Text
Karlsruhe SparkasseKarlsruhe BlZ 660 501 01 Konto Nr. 108094723 USt-ldNr. DE265072435 KEK- Karlsruher EnJgie- und KlimaschutzagenturgGmbH HRB706846 Mannhrm Geschäftsführungriur Dic' Vo"I" -j(1t * V EMAS AntwortderKEKSeite1 von 2 I23. September 2015 Zur Anlage der Gemeinreratsfraktion DIE LINKE nehmen wir wie folgt Stellung: Fragelb):Bei der KEKsind derzeit insgesamt sechs Arbeitsverhältnisse befristet geschlossen. Dies entspricht 50 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse der Gesellschaft. Frage 2: Bei allen sechs befristeten Arbeitsverhältnissen handelt es sich um ProjektsteIlen. Eine davon ih zudem befriste~ mit einer Elternzeitvertretung besetzt. Frage 3rVier der sechs befristeten Arbeitsverhältnisse bestehen seit2014und wurden mit den Stromsfar-partnern geschlossen. Diese führen seit2010kostenfreie Energieberatungen in einkom1mensschwachen Haushalten durch. Die Stromspar-Partner waren hierfür seit2010zunächst über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bei den Arbeitsförderungsbetrieben angestellt und wurden von de1 KEKbetreut. DielFörderung lief für die betreffenden Personen2014aus. Aufgrund des hohen Bedarfes an Energiebera~ung für sozial benachteiligte Zielgruppen, hatte der Gemeinderat2013 beschlossen, die Aktion fortzuführen und der KEKhierfür zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushallt zur Verfügung zu stellen. Die Zuschüsse decken die Personalkosten für 36 Monate. Daher wurden die vier Verträge mit den Stromspar-Partnern auf drei Jahre befristet geschlossen und laufen im APri! bzw. Mai2017Jus. Eine weitere befristete Stelle hat die KEKprojektbezogen2011geschlossen. Mit der Gründung der KEKwu!rde ein Stellenplan beschlossen, der fünf feste ~rbeitsverhältnisse vorsieht. Da die KEKin den ersten ahren nach der Gründung mit ihren Projekten Uberschüsse erwirtschaftet hat, konnte sie eine weitere Stelle finanzieren und damit die Zahl der durchgeführten Projekte weiter erhöhen. Vorgabe der Gesellschafter war jedoch, dass diese nicht in den Personalstamm der KEK übern9mmen, sondern IbdigliCh über die erwirtschafteten Überschüsse der KEKfinanziert wird. AUfgrurd der Projekttätigkeit der KEKist das wirtschaftliche Ergebnis nicht länger als ein Jahr planba. Aus diesem Grund wurde die Stelle zunächst auf ein halbes Jahr befristet geschlossen und Ihr Ansprechpartner: Dirk Vogeley Telefon 0721- 4808810 vogeley@kek-karlsruhe.de info@kek-karlsruhe.de www.kek-karlsruhe.de Telefon 0721- 480 88 0 Telefax 0721 - 480 8819 Gem~inderatsanfrageder Fraktion DIE LINKE:I BefrilsteteBeschäftigung bei der Stadt Karlsruhe Hebelstraße 15 76133 Karlsruhe KARlSRUHER Energie· und Klimaschutzagentur kek ·" Seite2 von 2 .•I ~. -:::-.:KEIK- Karlsruher Energt und KhmaschutzagenturgGmbH gez.I vogelei zweimal (2011 und 2013) auf ein weiteres bzw. drei weitere Jahre verlängert. Der derzeitige Vertrag läuft 20!l.6 aus.I Zusätzlich besteht bei der KEKderzeit aufgrund einer Elternzeitvertretung ein sechstes befristetes Arbeitsverhältnis. Dieses wurde 2014 geschlossen und endet 2015. Frage4l):Wie bereitszuFrage3erläutert wurde nur eines der befristeten Arbeitsverhältnisse bisher zweimal verlängert. Weitere Kettenverträge liegen bei der KEKnicht vor. Frage Sb):In der Vergangenheit wurden bei der KEKfür zwei Ingenieursstellen des Personalstammes insgesalnt drei befristetel Verträge geschlossen. Zwei davon wurden bereits vor Ablauf des Vertrages entfristet. Ein weiteres wurde auf Wunsch des Mitarbeiters nicht fortgeführt und neu besetzt. I DemZu~olgeentspricht drr Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse, die in ein unbefristetes umgewandelt wurden,22Prozent. KARl 5 RUHER Eneorgie· und Kllmaschulzagentur kek ,.. , Seite1vo 1 www.stadtmarketing-karlsruhe.de Nein, bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH gibt es keine Ketten-Befristungen. Zu 5 b.1. I(.(1'10/Pl;fc;",/oei~TI'hnt"7 Es wurden nach Abschluss der befristeten Verträge mehrere Mitarbeiter~übernommen. InSbesldere gilt diesfürPraktikanten und Volontäre. Eine genaue Auswertung liegt hierzu nicht vor. Zu 4. Die Befristungen werden damit begründet, dass der Stadtgeburtstag mit dem 31.12.2015endet. Weiterhi,n gibtes b efristete Verträge für Praktikanten und Volontäre. Befristungen wurden auch aufgrundl von Mutterschutzvertretungen vorgenommen. Die Mita beiter mit zeitlich befristeten Verträgen sind fast ausschließlich im Stadtgeburtstagsteam KA300 trl'ti9, einzelne Befristungen gibt es im Wissenschaftsbüro und im Sekretariat. Zu3. Zu 2. Bei der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH gibt es aktuell 26 befristete Verträge, das sind 70% aller Arbeitsv~rträge. Zu 1 b. Stellungnahme 25. September 2015 24.09. 2015 Gesehen Dez. 4 b_ Anfrage von "DIE LINKE": Befristete Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe Geschäftsführer: Norbert Käthler, Martin Wacker Amtsgericht HRB 109748 USt-ID-Nr. DE219549340 Stadtmarketing Karlsruhe GmbH Kaiserstraße 142-144 76133 Karlsruhe STADTMARKETING~ KARLSRUHE GMBH.~
-
Extrahierter Text
NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 31 der Tagesordnung: Befristete Beschäftigung bei der Stadt Karlsruhe Anfrage der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 9. September 2015 Vorlage: 2015/0545 Beschluss: Kenntnisnahme von Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Dezember 2015