E-Mobilität der städtischen Fahrzeugflotte
| Vorlage: | 2015/0538 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Stupferich, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2015
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 03.09.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 20.10.2015 2015/0538 14 öffentlich E-Mobilität der städtischen Fahrzeugflotte Die Freien Wähler hatten im April 2014 auf eine Anfrage vom Februar des gleichen Jahres als Antwort zur Umstellung auf umweltfreundliche Antriebsarten von Dienst- fahrzeugen der Stadt und ihrer angeschlossenen Gesellschaften die Bevorzugung des Erdgasantriebes bekommen. Den damals gemachten Angaben nach erzeugen die im Einsatz befindlichen Fahrzeuge rund 900 to CO2 im Jahr. Dazu stellen sich folgende Fragen: 1. Wie hoch ist der Energieverbrauch bei der Komprimierung von Erdgas zu Flüs- sigtreibstoff (CNG)? 2. Wie viel CO2 und NOx werden bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 10.000 Km p.a. bei Verwendung des Erdgasantriebes frei gesetzt? 3. Hat sich die Fahrzeugbeschaffungspolitik in der Zwischenzeit zu Gunsten des Elektroantriebes gewandelt und wenn Nein, was sind die Hinderungsgründe? 4. Welche Erfahrungen wurden mit bereits in Betrieb befindlichen E-Mobilen ge- macht? 5. Ist ein Einsatz des E- Antriebs für Linienbusse der VBK auf schwach belasteten Zubringerlinien zur Straßenbahn in Erwägung gezogen? 6. Wie viele Wagenkilometer werden auf den Linien 21 und 22 nach Grötzingen, 23 nach Stupferich, 24 zum Bergwald, 26 zum Geigersberg, 27 nach Grünwet- tersbach, 31 zur Waldstadt und 42 zum Gottesauer Platz pro Jahr geleistet und wie viele Personen werden pro Jahr dabei befördert. 7. Wie hoch ist dabei der Kraftstoffverbrauch der eingesetzten Dieselbusse auf den vorgenannten Linien und deren Ausstoß an CO2 und NOx? 8. Haben Stadt und VBK in einer Wirtschaftlichkeits- und Umweltbelastungsrech- nung die verschiedenen Antriebsarten miteinander verglichen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 9. Wurde in Erwägung gezogen, für die Umrüstung Fördermittel aus dem Bundes- programm " Living Lab BW mobil", das für die Region Karlsruhe und Stuttgart gedacht ist, zu erhalten. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Begründung: In dem im Februar 2012 vorgestellten Klima-Schutzprogramm will die Stadt Karlsru- he bis 2050 klimaneutral werden. Darin werden vor allem die Privathaushalte gefor- dert. Wir Freien Wähler sind der Auffassung, dass auch die Verwaltung mit ihren Dienstfahrzeugen, die eine durchschnittliche Laufleistung von rund 10.000 km p.a. haben und die VBK mit ihren Linienbussen einen erheblichen Beitrag zur Reduzie- rung der schädlichen Treibhausgase leisten können. Erst diesen Sommer haben die G7-Staatschefs bekräftigt, dass "tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen" erforderlich sind. In den letzten Jahren ist die Speicherkapazität der Batterien erheblich verbessert worden, zumal bei einer durchschnittlichen Fahrleistung der Dienst-PKW von rund 50 km pro Tag die jetzige Batterietechnik ausreichend erscheint. Auch auf dem Bussektor hat sich hier sehr viel getan. Es gibt einige Anbieter von batteriegespeisten Elektrobussen, insbeson- dere Midibussen, wie sie für die schwach belasteten Berg-Strecken um Durlach her- um als geeignet erscheinen. Selbst im Berufs- und Schülerverkehr sind diese Linien unserer Beobachtungen zufolge kaum mit mehr als 10 Personen besetzt. Neben der hohen Anfahr- und Bremsbeschleunigung, kann der bei Talfahrt produzierte Strom in die Batterien eingespeist werden, benötigen diese Busse ein geringeres Lichtraum- profil, was in den oftmals zugeparkten engen Strassen von Vorteil ist. Sie sind fast geräuschlos und entwickeln keine CO2 - NOx- Emissionen, weil die Stadt Karlsruhe und die VBK nur "grünen Strom" beziehen, mit denen auch die Batterien geladen werden. Die Freien Wähler halten daher eine Umstellung auf elektrische Antriebe auch für die städtischen Dienstfahrzeuge und Linienbusse der VBK in der "Stadt der Innovationen" für dringend geboten. unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 9. Oktober 2015
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 03.09.2015 eingegangen: 03.09.2015 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2015 2015/0538 14 öffentlich Dez. 5 E-Mobilität der städtischen Fahrzeugflotte 1. Wie hoch ist der Energieverbrauch bei der Komprimierung von Erdgas zu Flüs- sigtreibstoff (CNG)? Der Energieaufwand zur Verdichtung des Gases (CNG = Compressed Natural Gas) auf den Enddruck von 250 bar hängt wesentlich von der Höhe des Eingangsdrucks ab. Die- ser variiert je nach Netzanschlussmöglichkeit der Erdgastankstelle in der Regel von 20 mbar bis 16 bar. Die durchschnittliche elektrische Leistungsaufnahme eines Verdichters liegt bei einem Eingangsdruck von 20 mbar bei ca. 0,37 kWh/m³ Erdgas, bei einem Ein- gangsdruck von 16 bar bei ca. 0,15 kWh/m³ Erdgas. Bei einem üblichen Flaschenvolu- men eines Fahrzeugtanks von 2 x 55 l = 110 l können bei einem Tankvorgang ca. 25 m³ getankt werden. An einer Erdgastankstelle mit einem Eingangsdruck von 20 mbar wer- den somit für ein durchschnittliches Kfz ca. 9,25 kWh elektrische Energie für die Ver- dichtung des Gases benötigt. 2. Wie viel CO2 und NOx werden bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 10.000 Km p.a. bei Verwendung des Erdgasantriebes freigesetzt? Die Freisetzung von Emissionen ist zum einen abhängig von der Motorleistung, zum anderen abhängig vom Verbrauch des jeweiligen Fahrzeugs. Bei einer CO2-Emission von 2.790 g pro kg Erdgas und einem durchschnittlichen Verbrauch von 5 kg pro 100 km ergeben sich ca. 140 g/km CO2. Näherungsweise entstehen damit bei 10.000 km Lauf- leistung 1.400 kg CO2. NOx-Emissionen sind bei einem Ottomotor - um einen solchen handelt es sich bei einem Erdgasmotor - aufgrund des ihm eigenen Verbrennungsprozesses von untergeordneter Bedeutung und durch nachgeschaltete Katalysatoren auf ein Minimum reduziert. Spezi- fische Emissionsdaten liegen nicht vor. In der Schadstoffklasse EURO 6 dürfen 60 mg/km NOx emittiert werden. Damit kann bei 10.000 km Laufleistung von einer NOx-Emission von ca. 0,6 kg ausgegangen werden. 3. Hat sich die Fahrzeugbeschaffungspolitik in der Zwischenzeit zu Gunsten des Elektroantriebes gewandelt und wenn Nein, was sind die Hinderungsgründe? 350.000 € des städtischen Fahrzeugbeschaffungsprogramms 2015/2016 sind für den Aufbau ein- und zweispuriger Elektromobilität, sowie den Aufbau einer Ladeinfrastruk- Seite 2 tur im städtischen Fuhrpark zweckgebunden. Vor diesem Hintergrund wurde unter der Federführung des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) gemeinsam mit den Stadtwerken ei- ne Projektgruppe zur Konzeptentwicklung und Umsetzung der Maßnahme geschaffen. Angedacht ist der Einsatz von E-PKW für das städtische Poolsharing und leichten E-Nutzfahrzeugen im gewerblichen Bereich, sowie die Ausweitung des Einsatzes von Pedelecs. Denkbar ist auch der Einsatz von elektrifizierten Nutzfahrzeugaufbauten, z.B. in der Abfallsammlung. Hierzu haben bereits Erprobungen stattgefunden, weitere Erprobungen sind angedacht, bzw. bereits bei den entsprechenden Aufbau- und Fahr- zeugherstellern angefragt. Bei den Stadtwerken Karlsruhe (SWK) werden derzeit fünf Elektrofahrzeuge (Efz) genutzt. Ein überzeugendes Argument für die Verwendung des Elektroantriebs ist der aktive Bei- trag zum Umwelt- und Klimaschutz, der sich durch die Aufladung der Batterie mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen erreichen lässt. Dies ist allerdings mit höheren Kosten verbunden. Problematisch aus Sicht der Umwelt ist derzeit die Entsorgung der Batterien. Hinderlich für die Beschaffung einer größeren E-Flotte für die Stadt Karlsruhe sind tech- nische Kriterien (zu geringe Reichweiten, Betriebssicherheit, Zuladung) und die hohen Anschaffungskosten. Dies gilt auch für die Stadtwerke. Bei den Stadtwerken werden für Entstördienst und Rufbereitschaft Efz als Dienstfahrzeug daher derzeit nicht genutzt. Die dringend notwendige Erneuerung des städtischen Fuhrparks lässt sich mit den der- zeitigen Anschaffungskosten für E-Fahrzeuge und den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht realisieren. 4. Welche Erfahrungen wurden mit bereits in Betrieb befindlichen E-Mobilen ge- macht? Derzeit ist bei der Fahrbereitschaft im Rathaus ein E-Smart im Einsatz, der sich grund- sätzlich im Alltagsbetrieb bewährt hat. Aufgrund seiner geringen Passagierkapazität ist dessen Einsatzspektrum begrenzt, was sich in seiner relativ geringen Laufleistung widerspiegelt. Vom Fuhrparkmanagement des AfA wurden in der Vergangenheit mehr- fach E- und Hybrid-Fahrzeuge in unterschiedlichen Bereichen der städtischen Verwal- tung zu Testzwecken bereitgestellt. Die grundsätzlich positiven Erfahrungen hieraus fließen mit den Erfahrungen der Stadtwerke in das gemeinsame E-Mobilitätsprojekt ein. Die bei den Stadtwerken gemachten Erfahrungen sind grundsätzlich positiv, es sind je- doch zum Teil signifikante Reichweitenminderungen im Winterbetrieb durch Kapazitäts- verluste der Batterien und den Betrieb notwendiger elektrischer Verbraucher wie Be- leuchtung, Heizung und Scheibenwischer festzustellen. Seit 2010 testen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke verschiedene Fahrzeugmodelle (z.B. Toyota Prius Plug-In Hybrid, VW e-Up, Peugeot iOn) auf ihre All- tagstauglichkeit im betrieblichen Ablauf. Bereits gute Erfahrungen werden mit Pedelecs (Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h) gemacht, die seit 2013 bei unterschiedlichen Dienststellen der städtischen Verwaltung und den Stadtwerken für Dienstfahrten innerhalb Karlsruhes zur Verfügung stehen. Seite 3 Des Weiteren beabsichtigt die Stadtreinigung des AfA die Mitwirkung im Expertenrat eines vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) () geplanten Projektes zur Untersuchung der Einsatzpotenziale von Lastenrädern in kommunalen Stadtreini- gungsunternehmen. Auch ein praktischer Einsatz in der Stadtreinigung ist beabsichtigt. 5. Ist ein Einsatz des E-Antriebs für Linienbusse der VBK auf schwach belasteten Zubringerlinien zur Straßenbahn in Erwägung gezogen? Die wurde für verschiedene Linien in Erwägung gezogen und geprüft. Auf Grund der technisch bedingten, geringen Flexibilität (Einsatzmöglichkeiten auf anderen Li- nien, Schienenersatzverkehr) nicht vorhandenen Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und der geringen Reichweiten, im Vergleich zu konventionellen Bussen wurde der Einsatz von Elektrobussen nicht weiter in Erwägung gezogen. Ergänzend kann erwähnt werden, dass der Test eines Volvo Hybridbusses im Strecken- netz der VBK keinen wesentlich geringeren Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu einem konventionellen Diesel-Bus ergeben hat. 6. Wie viele Wagenkilometer werden auf den Linien 21 und 22 nach Grötzingen, 23 nach Stupferich, 24 zum Bergwald, 26 zum Geigersberg, 27 nach Grünwet- tersbach, 31 zur Waldstadt und 42 zum Gottesauer Platz pro Jahr geleistet und wie viele Personen werden pro Jahr dabei befördert? Linie Wagenkilometer / Jahr Personen / Jahr 21 153.624 324.318 22 76.248 64.130 23 240.672 285.264 24 262.452 434.688 26 70.104 157.631 27 23.160 58.250 31 277.944 463.250 42 103.152 246.000 44 85.596 95.250 47 851.916 854.377 Seite 4 7. Wie hoch ist dabei der Kraftstoffverbrauch der eingesetzten Dieselbusse auf den vorgenannten Linien und deren Ausstoß an CO 2 und NO x ? Der Kraftstoffverbrauch für einzelne Linien wird bei der VBK nicht differenziert erhoben, da Busse von unterschiedlichen Herstellern bzw. Baujahren auf den jeweiligen Linien eingesetzt werden. Ein Solo-Bus mit „Euro 6 Motoren“ verbraucht dabei im Schnitt 32 bis 37 l Diesel pro 100 km, bzw. ein Gelenk-Bus mit „Euro 6 Motoren“ verbraucht im Schnitt 45 bis 50 l Diesel pro 100 km. Somit ergeben sich durchschnittlich 83 kg bis 96 kg CO 2 bei den So- lobussen pro 100 km, bzw. 117 kg bis 130 kg CO 2 pro 100 km bei den Gelenkbussen. Die Busse halten die Grenzwerte für den NO X -Ausstoß von beispielsweise 0,4 g/kWh bei Euro 6 ein. Eine spezifische Ermittlung der genauen Werte erfolgte nicht, da hierzu aufwändigere Messungen direkt an den Fahrzeugen während des Betriebes notwendig wären. Die Werte hängen vom jeweiligen Einsatzspektrum und Topographie ab und sind nicht - beispielsweise aus den Kraftstoffverbrauchswerten - zu berechnen. 8. Haben Stadt und VBK in einer Wirtschaftlichkeits- und Umweltbelastungsrech- nung die verschiedenen Antriebsarten miteinander verglichen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die verschiedenen Antriebsarten wurden insbesondere unter Wirtschaftlichkeitserwä- gungen verglichen. Elektrobusse sind aktuell 50 – 120 % (je nach Hersteller) in den An- schaffungskosten höher und besitzen bisher wesentlich geringere Reichweiten als ver- gleichbare Standardlinienbusse. Hinzu kommt, dass bei einer Beschaffung von Elektro- bussen die Infrastruktur (Ladestationen im Einsatzgebiet bzw. Werkstatt) auf den städti- schen Linien anzupassen und die notwendige Mitarbeiterqualifikation (Stichwort: „Hochspannungstechnik“) durchzuführen wäre. Weiterhin wäre ein wirtschaftlich opti- maler Einsatz der Busse nicht mehr gegeben. Durch die zuvor genannten wesentlichen Punkte ist eine Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Elektrobussen aktuell (noch) nicht gegeben und wird daher zurzeit nicht weiter verfolgt. 9. Wurde in Erwägung gezogen, für die Umrüstung Fördermittel aus dem Bundes- programm " Living Lab BW mobil", das für die Region Karlsruhe und Stuttgart gedacht ist, zu erhalten. Das zuvor genannte Förderprogramm war nicht geeignet, die Wirtschaftlichkeit des Ein- satzes von Elektrobussen – siehe Antworten unter Punkt 8 – wesentlich zu verbessern. Dies galt für viele weitere bisherige Förderprogramme in gleicher Weise.
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Oktober 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 14 der Tagesordnung: E-Mobilität der städtischen Fahrzeugflotte Anfrage des Stadtrats Jürgen Wenzel vom 3. September 2015 Vorlage: 2015/0538 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. November 2015