Nachhaltige Vergabekriterien
| Vorlage: | 2015/0534 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.09.2015 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2015
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 31.08.2015 eingegangen: 31.08.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0534 31 öffentlich Dez.1 Nachhaltige Vergabekriterien - Kurzfassung - Zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien sieht der Gesetzesentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) vor, dass unter Beachtung des Ziels der wirt- schaftlichen Beschaffung nachhaltige Vergabekriterien bei der öffentlichen Beschaffung stärker Berücksichtigung finden. In den Vergaben der Stadt Karlsruhe gehören nachhaltige Vergabekri- terien bereits heute zum Standard. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung entwickelt eine Strategie zur weiteren Umsetzung und dauerhaften Weiterentwicklung nachhaltiger Vergabekriterien (ökologische, regionale, soziale und faire Kriterien) für alle Beschaffungen und Vergaben in den städtischen Ämtern. In den von den verschiedenen Vergabestellen der Stadt Karlsruhe durchgeführten Vergabever- fahren sind standardmäßig -entsprechend den jeweiligen Beschaffungsgegenständen- nachhal- tige Vergabekriterien bereits heute enthalten. Sie werden im Rahmen der Leistungsbeschrei- bung, als Eignungskriterium, als Zuschlagskriterium und als Ausführungsbedingung für den Auftrag verankert. So werden bei Dienstleistungsaufträgen die Bieter aufgefordert, sich schriftlich zur Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) zu verpflichten. Bei Lieferleistungen spielen umweltfreundliche Produkte eine wichtige Rolle. Hier sind nachhal- tige Vergabekriterien wie z.B. Produkte aus fairem Handel, Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen, Umweltzeichen wie „Blauer Engel“, „Energy Star“ oder „FSC-/PEFC-Label“, CE-Kennzeichnung, Einsatz von Recylingprodukte, Angaben zu Emissions- und Energiever- brauchswerte formuliert. Bei den öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben im VOB-Bereich (Bauleistungen) spielen nachhaltige Vergabekriterien ebenfalls bereits heute eine große Rolle. So wird z.B. die Energie- effizienz und Langlebigkeit von Produkten oder Bauvorhaben besonders beachtet. Auch Be- triebskosten (z.B. Energieverbrauch von Pumpen und anderen maschinellen Anlagen) werden berücksichtigt. Mit dem weiteren Aufbau und Ausbau der Zentralen Vergabestelle für VOL- und VOF-Vergaben (ohne Architekten- und Ingenieurleistungen) wird die Stadt Karlsruhe auch die Umsetzung und dauerhafte Weiterentwicklung nachhaltiger Vergabekriterien stärken können. Durch die Ver- pflichtung, dass alle Dienststellen ihre Liefer- und Dienstleistungsbeschaffungen ab 10.000 Euro über die Zentrale Vergabestelle abwickeln müssen, werden nachhaltige Vergabekriterien in den Beschaffungsvorgängen Berücksichtigung finden. In einem ersten Zwischenschritt werden alle EU-weiten Ausschreibungsverfahren der städtischen Dienststellen aus dem VOL- und VOF- Bereich ab April 2016 über die Zentrale Vergabestelle abgewickelt. Darüber hinaus ist die Zentrale Vergabestelle als Ansprechpartnerin der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung (KNB) in Bonn benannt worden. Damit besteht zukünftig auch die Möglichkeit, Schulungsangebote für nachhaltige öffentliche Beschaffung in verschiedenen Be- reichen anzubieten. Auch die dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe „Gesamtstädtischer Einkauf/Beschaffungs- management“ im Rahmen des Haushaltsstabilisierungsprozesses und die Weiterentwicklung der Zentralen Vergabestelle zu einer Vergabe- und Beschaffungsstelle werden weitere Ansatzpunkte bringen, um nachhaltige Vergabekriterien im Beschaffungsprozesses der Stadt Karlsruhe zu vertiefen. In der Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe sind nachhaltige Vergabekriterien bereits verankert. Zu beachten gilt es aber, dass das Kriterium „regional (oft in Verbindung mit Ortansässigkeit)“ aus vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Sicht als besonders kritisch gilt. Der Vergabegrundsatz der „Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung“ aus dem EU-Recht muss auch bei Verfahren im nationalen Bereich eingehalten werden. Spielräume eröffnen sich bei Beschränkten Ausschrei- bungen oder Freihändigen Vergaben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Über die einzelnen Umsetzungsschritte und den Sachstand wird in den betreffenden Fachausschüssen regelmäßig berichtet. Der Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) arbeitet auf Grundlage des genannten Antrags der Grü- nen-Gemeinderatsfraktion vom 19.12.2013 an einer aktuellen Bestandsaufnahme zum The- menkomplex "Soziale und nachhaltige Vergabe in der Karlsruher Stadtverwaltung". Für die - angesichts der dezentralen Beschaffungsstruktur in der Stadtverwaltung - aufwändige Erhebung wurde eine Fragebogenaktion im gesamten Kämmereibereich inkl. der städtischen Schulen und Gesellschaften durchgeführt. Zwischenzeitlich erlaubt eine Rücklaufquote von rd. 84 Prozent bei Dienststellen und Ortsverwaltungen sowie rd. 55 Prozent bei den städtischen Schulen jedoch repräsentative Rückschlüsse. Von den städtischen Gesellschaften beteiligten sich leider bislang nur neun an der Umfrage. Auf Grundlage der Umfrageergebnisse werden derzeit mit ausgewählten Dienststellen, in deren Verantwortungsbereich wesentliche Beschaffungsaufgaben und / oder die Erarbeitung von Rahmenverträgen für die Gesamtverwaltung liegen, weitergehende Interviews durchgeführt, um die Erhebung zu komplettieren. Im Ergebnis dieser Bestandsaufnahme werden Verbesserungspotenziale im Sinne einer nachhal- tigen Beschaffung aufgezeigt. Hierbei zeichnet sich bereits ab, dass zu deren Erschließung struk- turelle Weiterentwicklungen und insbesondere die Festlegung verbindlicher Handlungsrichtli- nien für die Beschaffenden unabdingbar sein werden. Wichtige Schlüsselfunktionen haben da- bei zentrale Beschaffungs- und Vergabestellen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz wird gemeinsam mit diesen die inhaltlichen Anforderungen für nachhaltige Vergaben erarbeiten. Da nachhaltige Vergabekriterien bereits Gegenstand der Ausschreibungsverfahren der verschie- denen Vergabestellen der Stadt Karlsruhe sind, wäre eine Berichterstattung in den entsprechen- den Fachausschüsse bei wesentlichen Änderungen oder zu besonderen Anlässen sinnvoll. Das Umweltamt und das Hauptamt/Zentrale Vergabestelle werden in den entsprechenden Fachaus- schüssen berichten. 3. Die Verwaltung prüft, in welchem Umfang die städtischen Gesellschaften zu einer nachhaltigen Vergabe und Beschaffung verpflichtet werden können. Gesellschaften mit überwiegender städtischer Beteiligung sind ebenso wie Gebietskörper- schaften öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB) und müssen bei Beschaffungsvorgängen das Vergaberecht beachten. Die städtischen Eigengesellschaften sind daher grundsätzlich öffentlicher Auftraggeber. Somit können grundsätzlich die von der Stadt Karlsruhe aufgestellten Vergabekriterien (ökologische, regionale, soziale und faire Kriterien), sofern sie rechtskonform sind, auch auf die Gesellschaften übertragen werden. 4. Nachhaltige Vergabe und Beschaffung wird in der Fortschreibung von ISEK 2020 als Zielvorgabe festgeschrieben. Das Amt für Stadtentwicklung weist daraufhin, dass das Vergabewesen nicht Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020 (ISEK) ist, weil es sich beim ISEK um ein Strategie- und Zielkonzept handelt, das nicht das „stadtinterne“ Verwaltungshandeln im Allge- meinen bzw. das Vergabewesen im Besonderen abbildet.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 31.08.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0534 31 öffentlich Nachhaltige Vergabekriterien 1. Die Verwaltung entwickelt eine Strategie zur weiteren Umsetzung und dauerhaf- ten Weiterentwicklung nachhaltiger Vergabekriterien (ökologische, regionale, so- ziale und faire Kriterien) für alle Beschaffungen und Vergaben in den städtischen Ämtern. 2. Über die einzelnen Umsetzungsschritte und den Sachstand wird in den betref- fenden Fachausschüssen regelmäßig berichtet. 3. Die Verwaltung prüft, in welchem Umfang die städtischen Gesellschaften zu ei- ner nachhaltigen Vergabe und Beschaffung verpflichtet werden können. 4. Nachhaltige Vergabe und Beschaffung wird in der Fortschreibung von ISEK 2020 als Zielvorgabe festgeschrieben. Begründung/Sachverhalt: Mit der Einrichtung der zentralen Vergabestelle hat die Stadt Karlsruhe eine Einrichtung geschaffen, welche Handlungsrichtlinien für nachhaltige Beschaffungen und Vergaben für alle Dienststellen erarbeiten und hierzu entsprechende Vorgaben verbindlich erteilen kann. In einem stadtinternen Prozess kann so ämterübergreifend ein Kodex der Nachhal- tigkeit als Leitziel des integrierten Stadtentwicklungsprozesses für alle Bereiche erarbei- tet werden. Bereits 2013 hat die Grünen-Gemeinderatsfraktion (Antrag vom 19.12.2013) eine Be- richterstattung über die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien in Aus- schreibungen und Vergaben gefordert. Insbesondere wurde damals von den Antragstel- lern angeregt, festzulegen, welche Kriterien für die politisch Verantwortlichen – abgese- hen vom Preis- für Beschaffungen und Vergaben wichtig sind. Dies sollte auch in den Ausschussvorlagen transparent gemacht werden. Im neuesten Sachstandsbericht zur Nachhaltigkeitsentwicklung (Sachstandsbericht zur Nachhaltigkeitsentwicklung 2015, S. 2) wird für die Stadtgesellschaft die Verpflichtung formuliert, die lokale Lebensqualität unter ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zu erhöhen und dabei die Lebenschancen zukünftiger Generationen vor Ort nicht zu beeinträchtigen. Diese Ziel- vorgabe muss auch als Selbstverpflichtung der Stadt als wichtiger öffentlicher Auftrag- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ geber gelebt und sichtbar gemacht werden. Die städtische Beschaffung und Vergabe setzt damit wichtige ökonomische Impulse und steigert die Nachfrage nach nachhaltig und fair produzierten Produkten und gerecht entlohnten sozialen Dienstleistungen. Mit der Entwicklung einer städtischen Nachhaltigkeitsstrategie wären auch die städtischen Gesellschaften aufgefordert, diesem Leitbild zu entsprechen. unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Gisela Fischer Yvette Melchien Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2015
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NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 31 der Tagesordnung: Nachhaltige Vergabekriterien Antrag der Stadträte Parsa Marvi und Michael Zeh, der Stadträtinnen Gisela Fischer und Yvette Melchien (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 31. August 2015 Vorlage: 2015/0534 Beschluss: Kenntnisnahme der Antwort der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Fischer (SPD): Unser gemeinsames Ziel ist, einer umweltverträglichen und sozialen Wirtschaft ein Stück näher zu kommen. Ein Zitat unserer Wirtschaftsbürger- meisterin vor wenigen Tagen anlässlich einer internationalen Konferenz hier in Karlsru- he. Diesem Ziel sind auch wir als Stadt verpflichtet. Wir anerkennen das bisherige Be- mühen der Stadtverwaltung um mehr Nachhaltigkeit im Rahmen von Beschaffung und Vergabe. Aber wir können und müssen hier auch mehr tun. Ich habe schon erwähnt, in Teilbereichen der Verwaltung sind wir auf einem guten Weg. Es fehlt uns aber bisher eine gemeinsame Linie und Zielrichtung über die Verwal- tung hinweg. In der Antwort der Verwaltung wird die Zurückhaltung deutlich, die man hier spürt, nach dem Motto: Wir machen, was aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu tun ist. Mein Kollege Borner hat neulich gesagt, es fehlt das Herzblut bei dieser Aufgabe. Wir möchten, dass nachhaltige Vergabe und Beschaffung als Querschnittsaufgabe be- griffen wird, gemeinsam mit dem Gemeinderat Nachhaltigkeitsziele definiert werden - 2 - und dass wir uns gemeinsam auf eine Umsetzungsstrategie festlegen, die alle Ämter auf diese Zielsetzung und Umsetzung verpflichtet. Mit der Schaffung der zentralen Vergabestelle haben wir einen guten Anfang gemacht. Es macht mich auch hoffnungsfroh, dass wir hier weitermachen können, was als Auf- gabe der zentralen Vergabestelle definiert wird und was Sie auch im Einzelnen hier schon zum Anlaufen gebracht haben. Ich habe mir auch andere Städte angeschaut, wie dort das Leitbild – es wird zum Teil als Leitbild formuliert -, auch Nachhaltigkeitsaktivitä- ten zentral bekannt gemacht wird. Es wird auch die Verwaltung auf nachhaltige Ziele verpflichtet. Wichtig ist bei all diesen Dingen, dass die Ziele und Umsetzungsschritte zentral vermittelt und veröffentlicht werden. Damit wird Fortschritt und auch Stillstand sehr deutlich und damit auch Einflussnahme möglich gemacht. Was mich ein wenig überrascht hat, ist, wie auf unseren Vorschlag reagiert wurde, die- se Zielvorgabe in die Fortschreibung des ISEK 2020 einzufügen. Ich habe ein paar Zitate aus dem ISEK und seiner Zielsetzung zusammengestellt. Da heißt es z. B., „Der inte- grierte Ansatz nimmt die ökonomische, die ökologische, die soziale und kulturelle Di- mension in gleicher Weise in den Blick und stellt ein tragfähiges Gleichgewicht her. Eine gemeinsame Handlungsgrundlage für alle Akteure der Karlsruher Stadtentwicklung soll das ISEK sein, mit Leitvorgaben werden Prioritäten gesetzt, um die vielfältigen Potentiale der Stadt im Sinne einer nachhaltigen und ausgewogenen Stadtentwicklung zu nutzen. Das ISEK formuliert Leitplanken und gibt Orientierung, nicht nur für Gemeinderat und Verwaltung, sondern auch für die Bürgerschaft.“ Also, das ISEK formuliert Leitplanken, auch für die Verwaltung. Deshalb ist mir die Antwort der Verwaltung unverständlich, wenn ausgeführt wird, ISEK sei ein Strategie- und Zielkonzept, das nicht das stadtinter- ne Verwaltungshandeln abbildet. Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung muss vielmehr zentrale Aussage jedes Stadt- entwicklungskonzepts sein. Nur wer sich selbst den gesetzten Zielen unterwirft, ist glaubwürdig. Das macht unser ISEK 2020 auch sehr deutlich. Wir bestehen deshalb da- rauf, dass bei der Fortschreibung von ISEK 2020 die organisatorischen Rahmenbedin- gungen für ein nachhaltiges Wirtschaften der Verwaltung definiert werden und dieses als gesamtstädtische Querschnittsaufgabe verankert wird. Stadträtin Mußgnug (CDU): Wer sich mit dem Vergaberecht näher beschäftigt und auch das Vergabeverfahren der Stadt Karlsruhe angeschaut hat, der ist von dieser Ver- waltungsantwort nicht überrascht. Denn sie gibt die rechtliche Lage und die täglich Pra- xis wieder. Wir haben im Vergaberecht nun einmal rechtliche Vorgaben, bei denen man ganz im Detail darauf achten muss, nicht in eine unzulässige Diskriminierung durch die Verwendung bestimmte Kriterien zu kommen. Ich denke, hier muss man sauber differenzieren, ob man die Verwaltung allgemein auf ein nachhaltiges Handeln verpflichten möchte, oder ob man das konkret in den Verga- beverfahren tun möchte. Hier bitte ich zu trennen. Unsere Fraktion ist mit der Verwal- tungsantwort sehr zufrieden, dass wir schon die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, dass wir zudem über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, hier nachhaltige Elemente in unse- ren Vergabeverfahren anwenden. Darüber ist die Dienstanweisung vorhanden. - 3 - Zum ISEK: Das ist im Prinzip genau das. Es ist eine allgemeine Vorgabe. Es geht nicht um die konkreten Vergabeverfahren. Wir möchten die Verwaltung für ihr gutes und voraussichtiges Handeln im Bereich der Vergabe loben. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Liebe SPD, wir freuen uns, dass Ihr gute Ideen erkennt und diese weiter verfolgt. Insofern freuen wir uns sehr über euren Antrag. Soziale und ökologische Politik fängt bei den Vergaben an. Wir allen wollen, dass Ver- braucherinnen und Verbraucher bewusste Entscheidungen treffen, wenn sie einkaufen gehen. An dieser Stelle kann die Stadt Karlsruhe Vorbild sein. Einen ähnlichen Antrag gab es – wie vorhin schon erwähnt – bereits von uns Grünen im Jahr 2013. Aber, wie der SPD ist auch uns aufgefallen, dass die Umsetzung einige Zeit braucht. Und das trotz einer damals positiven Antwort der Stadtverwaltung. Wir freuen uns deshalb, dass die SPD das Thema wieder in den Vordergrund rückt und schließen uns ihren Forderungen an. In Anbetracht der positiven Antwort bezüglich der Übertragbarkeit der Vorgaben auf die städtischen Gesellschaften bitten wir darum, dass dies dann auch konsequenter- weise umgesetzt wird, wenn das Konzept erarbeitet ist. Wir sind der Auffassung, dass die Vergaberichtlinien ein umfassendes Thema sind und unterstützen deshalb auch die SPD in ihrer Auffassung, dass diese ins ISEK aufgenommen werden sollten. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Prinzipiell klingt der Antrag ganz gut. Aber eigentlich sind das Dinge, die wir schon einmal beschlossen haben und die für uns eigentlich klar sind, dass wir sie so machen wollen. Von daher ist es jetzt tot geschlagene Zeit. Das hätte man auch auf anderem Wege machen können, als jetzt noch einmal einen Antrag zu stellen. Stadtrat Hock (FDP): Ich möchte es auch kurz machen für die FDP-Fraktion. Die Ver- waltungsantwort gibt vor, dass dieses, was gefordert wird, jetzt schon in der Umset- zung ist und weiter verfolgt wird. Von daher sind wir mit der Antwort der Verwaltung in diesem Bereich vollkommen zufrieden. Wir denken, dann ist der Antrag der SPD- Fraktion mit der Antwort eigentlich soweit erledigt. Aber das müssen Sie für sich selber entscheiden. Der Vorsitzende: Ich kann die Kritik, Frau Stadträtin Fischer, an unserer Antwort nicht so ganz nachvollziehen. Vielleicht fehlt unserer Antwort der euphorisierte Touch, aber es ist dennoch eine sehr sachliche Abarbeitung der Möglichkeiten, die wir bisher in un- serem Vergaberecht für diesen Bereich sehen. Ich möchte aber nicht weiter streiten wol- len, sondern Ihnen den Vorschlag machen, das Ergebnis der Arbeitsgruppe Gesamtstäd- tischer Einkauf Beschaffungsmanagement, was verbunden ist mit einer weiteren Ent- wicklung unserer zentralen Vergabe, einmal im Fachausschuss miteinander zu diskutie- ren, was ist bisher drin, was würden Sie sich noch vorstellen. Und dann aber auch, wel- che rechtlichen Beschränkungen sehen wir, die Sie vielleicht politisch nicht teilen. Aber dann muss man sich darüber einigen. Das Thema ISEK würde ich gerne vertagen, weil ich mir gar nicht so sicher bin, ob wir ISEK jetzt ständig fortschreiben, oder ob wir nicht einmal die Strategien daraus entwi- - 4 - ckeln müssen, die wir zentral die nächsten paar Jahre angehen müssen. Bestimmte Din- ge haben sich auch erledigt. Ich will das jetzt nicht vom Tisch wischen, aber lassen Sie uns jetzt konkret die Nachhaltigkeit in der Vergabe angehen. Das ist Ihr Begehr. Das tun wir dann über diese Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe wird bis nächsten Sommer, denn es geht auch um Haushaltsvorbereitung, zumindest ein erstes Zwischenergebnis haben. Dann kann man diese Dinge noch einmal miteinander besprechen. Wir nehmen das dann auf als Teil dieser Diskussion. Wär das in Ordnung? Stadträtin Fischer (SPD): Nur ein Zusatz: Mir ist ganz wichtig, wie es in anderen Städ- ten gemacht wird, dass die politischen Akteure stärker einbezogen sind, dass auch für uns alle Möglichkeiten transparent sind in allen Ausschüssen. Der Vorsitzende: Bei den grundsätzlichen Diskussionen über Vergabekriterien können wir sicherlich Transparenz herstellen in den Fachausschüssen. Bei den Vergaben selber würde ich abraten, sich da einmischen zu wollen. Sie wollen auch noch ein bisschen Freizeit haben. Damit würde ich diesen Punkt abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015