Potentiale der Ökokonten-Verordnung nutzen

Vorlage: 2015/0532
Art: Anfrage
Datum: 01.09.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2015

    TOP: 12

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Ökokonten-Verordnung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Sibel Uysal (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20.08.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 16. Plenarsitzung Gemeinderat 20.10.2015 2015/0532 12 öffentlich Potentiale der Ökokonten-Verordnung nutzen 1. Welche Maßnahmen und mit wie vielen Punkten wurden in den letzten beiden Jahren auf dem städtischen Ökokonto und dem Ökokonto des Landes einbezahlt? 2. Wie wird entschieden, auf welches Konto diese Maßnahmen gutgeschrieben werden? 3. Sieht die Stadt Potential, dass in Verbesserungsmaßnahmen für die Ökologie bereits heute vorab investiert wird um Ökopunkte zu erhalten - als Beispiel sei die weitere Renaturierung der Alb genannt - unabhängig vom Bedarf als Ausgleich für andere Projekte ? Begründung: Freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung natürlicher Lebensräume oder in größerem Umfang als erforderlich ausgeführte Ausgleichsmaßnahmen werden als Punkte auf einem Ökokonto gutgeschrieben. Die Stadt schreibt sowohl Punkte auf dem städtischen Ökokonto im Wesentlichen für das Baurecht, als auch auf dem Landes-Ökokonto, hauptsächlich für den Naturschutz, gut. Die Punkte auf dem Landeskonto werden jährlich verzinst und können gehandelt werden. Das Landes-Ökokonto weist derzeit lediglich zwei Maßnahmen der Stadt Karlsruhe aus. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler Michael Zeh Sibel Uysal Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Oktober 2015

  • Stellungnahme TOP 12
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Parsa Marvi (SPD) Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadträtin Sibel Uysal (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.08.2015 eingegangen: 20.08.2015 Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 20.10.2015 2015/0532 12 öffentlich Dez. 6 Potentiale der Ökokonten-Verordnung nutzen 1. Welche Maßnahmen und mit wie vielen Punkten wurden in den letzten beiden Jahren auf dem städtischen Ökokonto und dem Ökokonto des Landes einbezahlt? Auf dem Ökokonto des Landes wurden für die Gemarkung Karlsruhe folgende Maßnahmen einge- stellt: 15.01.2012: Lebensraumaufwertung in der Alb, 84.265 Punkte 24.04.2015: Erweiterung und Optimierung einer Amphibienschutzanlage an der B 3, 1.532.000 Punkte In das städtische Ökokonto wurden 2013 folgende Maßnahmen eingebucht: Bebauungsplan Zimmerstraße, Hauptfeuerwache, Umwandlung völlig versiegelter Fläche in Grün- fläche mit Wiese und Bäumen, 4461 Punkte. Naturnahe Umgestaltung der Pfinz zwischen B 3 und B 10 im Zufahrtsohr, 459 Punkte. 2014 wurden nur Maßnahmen ausgebucht. Die Punktwerte vom Landesökokonto sind nicht mit denen des städtischen Ökokontos vergleich- bar. 2. Wie wird entschieden, auf welches Konto diese Maßnahmen gutgeschrieben werden? Laut der gültigen Dienstanweisung des Oberbürgermeisters werden Maßnahmen der Stadtverwal- tung dem städtischen Ökokonto gutgeschrieben. Die Maßnahmen im Landeskonto wurden von den Stadtwerken und vom Land eingebucht. 3. Sieht die Stadt Potentiale, dass in Verbesserungsmaßnahmen für die Ökologie bereits heute vorab investiert wird um Ökopunkte zu erhalten – als Beispiel sei die weitere Rena- turierung der Alb genannt – unabhängig vom Bedarf als Ausgleich für andere Projekte? Vorabinvestitionen der Stadtverwaltung werden bisher dem städtischen Ökokonto gutgeschrieben. Das Landesökokonto wird von der Stadtverwaltung noch nicht genutzt. Derzeit gilt noch die städtische Organisations- und Dienstanweisung des Oberbürgermeisters über die Einrichtung eines Ökokontos bei der Stadt Karlsruhe vom Dezember 2001. Diese Dienstanwei- Seite 2 sung war seinerzeit eine fortschrittliche Regelung. Durch die neuere Entwicklung, insbesondere durch die Einführung der Ökokonto-Verordnung sowie der Kompensationsverzeichnis-Verordnung des Landes und Änderungen im Landesnaturschutzgesetz haben sich mittlerweile veränderte Rah- menbedingungen ergeben. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung mit Mitgliedern aus Zentraler Juris- tischer Dienst (untere Natur- und Bodenschutzbehörde), Gartenbauamt, Umwelt- und Arbeits- schutz sowie Forst befasst sich damit mit dem Ziel, diese Instrumente optimal zu nutzen. Es ist vor- gesehen, das Ergebnis in der Februar-Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit zu prä- sentieren.

  • Protokoll TOP 12
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 16. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 20. Oktober 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 12 der Tagesordnung: Potentiale der Ökokonten-Verordnung nutzen Anfrage der Stadträte Parsa Marvi, Dr. Raphael Fechler und Michael Zeh, der Stadträtin Sibel Uysal (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20. August 2015 Vorlage: 2015/0532 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. November 2015