Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an bzw. zum Erwerb von Windpark-Projektgesellschaften (GmbH & Co. KGs)

Vorlage: 2015/0529
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.11.2015

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • GR-Grundsatzbeschluss Windkraft
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr. TOP: Verantwortlich: 24.11.2015 2015/0529 18 öffentlich Dez. 4 Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an bzw. zum Erwerb von Windpark- Projektgesellschaften (GmbH & Co. KGs) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 27.10.2015 12 vorberaten Gemeinderat 24.11.2015 18 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der SWK – Stadtwerke Karlsruhe GmbH an entsprechenden Windpark-Projektgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zu. Diese Zustimmung ist zeitlich auf den 31.12.2017 und betragsmäßig auf eine Investitionssumme von 40 Mio. Euro bei einem Eigenkapitaleinsatz von maximal 10 Mio. Eu- ro beschränkt. Sie erlischt spätestens dann, wenn das Ausbauziel für Windkraftanlagen von 50 MW erreicht ist. 3. Die Geschäftsführung der SWK ist verpflichtet, nach jedem Erwerb das Bürgermeisteramt der Stadt Karlsruhe unverzüglich zu unterrichten. Dieses unterrichtet dann den Gemeinderat. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit SWK – Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Ausgangslage Aus dem Bereich der SWK kam der Wunsch auf, für einen beschleunigten Erwerb von Beteili- gungen den hierfür – auch – erforderlichen Genehmigungsbeschluss des Gemeinderats als „Vorratsbeschluss“ einzuholen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hält einen solchen Vorratsbeschluss (VB) für grundsätzlich möglich; die nachfolgenden Ausführungen wurden mit ihr abgestimmt. II. Rahmendaten der SWK – Stadtwerke Karlsruhe GmbH 1. Anlass Zur Planung und zum Bau eines Windparks wird i.d.R. bereits in einem sehr frühen Stadium vom Projektentwickler eine Projektgesellschaft (PG) gegründet. Potentielle Investoren können sich dann an dieser PG beteiligen oder die PG im Ganzen erwerben. Gleiches gilt für Windparks, die sich bereits im Bau befinden oder schon fertig gestellt sind. Diese werden dann relativ kurz- fristig in einem Bieterverfahren als Ganzes oder in Teilen verkauft. Das bedeutet aber auch hier, dass die SWK als neue Gesellschafterin in eine bestehende Projektgesellschaft eintreten muss. Dazu braucht die SWK einen Beschluss des Aufsichtsrats und nach den Vorgaben der Stadtver- waltung sowie des Regierungspräsidiums auch einen Gemeinderatsbeschluss. Die Stadtwerke Karlsruhe haben sich im letzten Jahr vergeblich um den Erwerb von zwei Wind- parks in Kerzenheim und Oberkochen des Projektierers juwi bemüht. In der Regel sind die Kauf- interessenten aufgefordert, ein indikatives Gebot gegenüber dem Projektierer abzugeben. Der Meistbietende erhält dann die ausführlichen Unterlagen zur Prüfung und gibt daraufhin ein verbindliches Kaufgebot ab. Kurz nach Erhalt des Zuschlags müssen dann bereits die ersten Zah- lungen geleistet werden, da der Projektierer mit der Genehmigung und den Gutachten bereits in Vorleistung ging. Ein verbindliches Angebot kann seitens der Stadtwerke Karlsruhe jedoch nur unter Gremienvor- behalt abgegeben werden. Je nach zeitlicher Abfolge der Sitzungen und den entsprechenden Vorlaufzeiten kann das einen Zeitraum von mehreren Wochen bis hin zu Monaten in Anspruch nehmen. Dies kann dazu führen, dass die Stadtwerke beim Erwerb eines Windparks allein aus zeitlichen Zwängen nicht zum Zuge kommen, selbst wenn die SWK das höchste Gebot abgege- ben hätten. Um schneller agieren zu können, wird vorgeschlagen, dass die Stadtwerke sich ohne formalen Gremienbeschluss des Hauptausschusses und des Gemeinderates im Einzelfall an solchen PGs beteiligen können, wenn verbindliche Mindestanforderungen erfüllt sind. 2. Prämissen des Aufsichtsrats (AR) für eine Beteiligung 1. Die Beteiligung an Projekten zur Sicherstellung von Strombezug aus regenerativer Wind- energie dient der Sicherstellung der Versorgungssicherheit und somit einem öffentlichen Zweck. 2. Der Windpark muss im „Deutschen Binnenland“ liegen. 3. Es muss, neben den eigenen Berechnungen des Projektierers, mindestens ein Windgut- achten eines unabhängigen Gutachters vorliegen. 3. Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung Es ist vorgesehen, dass sich die SWK nur an Projektgesellschaften in der Gesellschaftsform einer GmbH & Co. KG beteiligen bzw. solche erwerben, da in diesem Fall die Haftung der SWK als Kommanditist auf die Pflichteinlage d.h. die Höhe des eingezahlten Betrags beschränkt ist. Die SWK werden darauf hinwirken, dass die jeweils bestehenden Gesellschaftsverträge soweit möglich in ihren Grundzügen an den städtischen Mustergesellschaftsverträgen angepasst wer- den. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 4. Angestrebte Beschlussfassung des AR der SWK Der Aufsichtsrat ermächtigt die Geschäftsleitung, alle erforderlichen Schritte zum Erwerb bzw. zur Beteiligung an Windpark-Projektgesellschaften (GmbH & Co. KGs) einzuleiten, sofern die oben genannten Prämissen erfüllt sind. Dabei behält er sich die Beschlussfassung über die tat- sächliche Umsetzung im Einzelfall vor. III. Vorratsbeschluss der Stadt Karlsruhe Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde muss der Vorratsbeschluss sowohl zeitliche (Gül- tigkeitsdauer für zwei, drei oder mehr Jahre) als auch betragsmäßige (maximal ein, zwei oder x Mio. Euro) Vorgaben enthalten, die sich auch an der Größe und Leistungsfähigkeit der Kommu- ne orientieren müssen. Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe unterstützt die Beteiligung der SWK – Stadtwerke Karlsruhe GmbH an Projekten zur Sicherstellung von Strombezug aus regenerativer Windenergie zur Si- cherstellung der örtlichen Versorgungssicherheit. Sie stimmt der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der SWK – Stadtwerke Karlsruhe GmbH an entsprechenden Windpark- Projektgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zu. Diese Zustimmung ist zeitlich auf den 31.12.2017 und betragsmäßig auf eine Investitionssumme von 40 Mio. Euro bei einem Eigenkapitaleinsatz von maximal 10 Mio. Euro beschränkt. Sie soll spätestens dann erlöschen, wenn das Ausbauziel für Windkraftanlagen von 50 MW erreicht ist. Der Gemeinderat wird je- weils über einen abgeschlossenen Kaufvertrag unterrichtet. IV. Weiteres Verfahren Die Rückkoppelung an den Gemeinderat nach Erwerb muss sichergestellt werden. Trotz VB ist der konkrete Erwerb der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 108 GemO im Einzelfall vorzulegen, im gesamten Erwerbsprozess kann daher nur die Schleife „Genehmigung Gemeinderat mit Vorbe- ratung im Hauptausschuss“ zeitlich eingespart werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der SWK – Stadt- werke Karlsruhe GmbH an entsprechenden Windpark-Projektgesellschaften in der Rechts- form der GmbH & Co. KG zu. Diese Zustimmung ist zeitlich auf den 31.12.2017 und be- tragsmäßig auf eine Investitionssumme von 40 Mio. Euro bei einem Eigenkapitaleinsatz von ma- ximal 10 Mio. Euro beschränkt. Sie erlischt spätestens dann, wenn das Ausbauziel für Wind- kraftanlagen von 50 MW erreicht ist. 3. Die Geschäftsführung der SWK ist verpflichtet, nach jedem Erwerb das Bürgermeisteramt der Stadt Karlsruhe unverzüglich zu unterrichten. Dieses unterrichtet dann den Gemeinderat. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. November 2015

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 17. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 24. November 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Bürgersaal des Rathauses Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 18 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an bzw. zum Erwerb von Windpark-Projektgesellschaften (GmbH & Co. KGs) Vorlage: 2015/0529 dazu: Anfrage der Stadträte Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto (GfK) vom 23. November 2015 Vorlage: 2015/0703 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung der SWK – Stadtwerke Karlsruhe GmbH an entsprechenden Windpark-Projektgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zu. Diese Zustimmung ist zeitlich auf den 31.12.2017 und betragsmäßig auf eine Investitionssumme von 40 Mio. Euro bei einem Eigenkapitaleinsatz von maximal 10 Mio. Euro beschränkt. Sie erlischt spätestens dann, wenn das Ausbauziel für Windkraftanlagen von 50 MW erreicht ist. 3. Die Geschäftsführung der SWK ist verpflichtet, nach jedem Erwerb das Bürgermeis- teramt der Stadt Karlsruhe unverzüglich zu unterrichten. Dieses unterrichtet dann den Gemeinderat. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Da gibt es eine Anfrage der GfK. Da müssten Sie die Stellungnahme auch zwischenzeit- lich erhalten haben. Es gibt eine Wortmeldung. - Herr Stadtrat Dr. Schmidt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich habe das Ganze schon in meiner Haushaltsrede the- matisiert und als wir es das letzte Mal beschlossen haben. Ich brauche nicht alles zu - 2 - wiederholen. Ich möchte noch eine Sache sagen, die ich dazu noch nicht gesagt habe. Im Moment werden in Baden-Württemberg ein Drittel des verbrauchten Stroms aus Kernenergie geliefert. KKP 2 und GKN 2 liefern nach wie vor ein Drittel des hier ver- brauchten Stroms. Aber nicht mehr lange. Spätestens 2019 wird KKP 2 abgeschaltet sein. Das ist der Garant für die Stabilität der Stromversorgung hier in unserem Bereich von Baden-Württemberg. Sie wissen vielleicht, dass Grafenrheinfeld, das auf der ande- ren Seite von Baden-Württemberg liegt, dieses Jahr im Mai oder ein paar Wochen spä- ter, abgeschaltet wurde. Es wird immer weniger, was hier an Grundlast zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund halte ich es für falsch, dass die Stadtwerke in Windkraft- anlagen sonst wo investieren, wo jeder weiß, dass Windkraft nur dann geliefert wird, wenn der Wind auch weht. Es gibt auch eine Studie, an die ich noch einmal erinnern möchte, von unserem grünen Landesumweltministerium vom letzten Jahr, in der aufge- zeigt wird, dass irgendwann zwischen 2018 und 2021 in unserem Bereich mit Strom- ausfällen zu rechnen ist. Deswegen ist es dringend erforderlich, dass dieses Geld eben nicht in irgendwelche Windkraftanlagen investiert wird, sondern in Maßnahmen, die hier wirklich die Versorgungssicherheit gewährleisten. Darauf sind die Bürger angewie- sen. Deswegen werden wir dagegen stimmen. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Da muss jetzt mal eine Gegenrede geführt werden, weil mir es einfach aus den Senkel geht, dass das hier immer wieder so dargestellt wird. Die Stabilität des Stromversorgungssystems in Baden-Württemberg wird auch in zehn Jah- ren gesichert sein, allein schon weil wir Kohlekraftwerke haben. Selbst wenn Sie nicht an erneuerbare Energien glauben, haben wir entsprechende Leistungen. Dazu gibt es Gaskraftwerke, die in der ganzen Bundesrepublik abgeschaltet stehen, weil sie unwirt- schaftlich sind, u. a. in Karlsruhe. Deswegen finde ich es unverantwortlich, in der Öf- fentlichkeit den Eindruck zu erwecken, wenn die Atomenergie ausläuft, haben wir hier in Baden-Württemberg ein Problem. So etwas geht gar nicht. Der zweite Punkt ist, das muss einmal als Gegenantwort gesagt werden, bei Windener- gie haben wir nachher keine Entsorgungsprobleme, aber sehr wohl bei dieser Energie, die jetzt Gott sei Dank in Deutschland ausläuft. Der Vorsitzende: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Stadtwerke nicht für die Stabilität des Stromnetzes verantwortlich sind, damit das an der Stelle jetzt nicht über- zogen wird. Damit ist die Aussprache erfolgt. Ich bitte um die Kartenzeichen. - Bei 3 Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Dezember 2015