Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss

Vorlage: 2015/0528
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Rintheim, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Satzungsbeschluss Südwestl Untermühlsiedlung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0528 8 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach hier: Satzungsbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 29.09.2015 8 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe S. 12). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 100.000,00 € für Schallschutzmaß- nahmen Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 16.09.2015 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung Gegenstand der Bauleitplanung ist die Ansiedlung der Firmenzentrale eines in Karlsruhe ansäs- sigen Unternehmens an der Entwicklungsachse Durlacher Allee im Bereich der südwestlichen Untermühlsiedlung. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Das Plan- gebiet befindet sich im Westen Durlachs im Gewann Untermühl und umfasst ca. 5,96 ha, die sich auf 4 Flurstücke verteilen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebietes ist der zeichne- rische Teil des Bebauungsplans. Das Verfahren ist aufgrund der bisherigen Verfahrensschritte soweit fortgeschritten, dass der Satzungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst werden kann. Ziel der Bauleitplanung: Als wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Karlsruher Stadtzentrum und dem Durlacher Stadtteilzentrum haben die an der Durlacher Allee befindlichen Flächen eine hohe städtebauli- che Bedeutung. Die bisherige Brachfläche stand im Fokus stadtplanerischer Überlegungen ent- lang dieser Entwicklungsachse. Die bisher weitgehend unbebauten Grundstücksflächen, die überplant werden, stehen in städtischem Eigentum. Die zentrale Lage des Areals in Verbindung mit den vorhandenen Erschließungsbedingungen eignet sich besonders für eine hochwertige und repräsentative gewerbliche Bebauung. Aufgrund dieser Standortvoraussetzungen besteht das Interesse der dm-Drogeriemarkt GmbH & Co. KG, auf dem betreffenden Areal den Neubau einer Firmenzentrale zu realisieren. Die Ansiedlung der Firmenzentrale war Gegenstand eines Gutachterverfahrens mit dem Ziel der Realisierung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Gebäudeensembles mit signifikanter Architektur. Zur Umsetzung des Siegerentwurfes ist die Aufstellung des Bebauungsplans zur Sicherung der städtebaulichen Ent- wicklung erforderlich. Bestandssituation: Das Gebiet war bisher unbeplant, der Flächennutzungsplan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) weist im Gebiet östlich der Alten Karlsruher Straße eine gemischte Baufläche und für die westlich dieser Straße gelegenen Flächen gewerbliche Bauflächen aus. Der Bebau- ungsplan setzt als zulässige Art der baulichen Nutzung auf diesen Flächen ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest, in dem nur gewerbliche Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören und die auch in einem Mischgebiet zulässig wären. Der Bebauungsplan ist deshalb aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Oberrheingrabens auf der Kinzig-Murg-Rinne. Der Baugrund besteht oberflächennah aus ton-schluffigen Schwemmsedimenten, die teilweise or- ganisch durchsetzt sind oder torfartige Strukturen aufweisen. Unter den Deckschichten befin- den sich eiszeitliche, grundwasserführende Kies- und Sandschichten. Die tieferen Schichten sind durch Tone und Tonmergel geprägt. Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Hardtwald, der nächste lokale Vorfluter ist die ca. 500 m nordöstlich des Plangebietes verlaufende, in nördliche Richtung entwässernde Pfinz sowie der am östlichen Rand des Plangebietes verlaufende Tiefen- talgraben als Gewässer II. Ordnung. Der derzeit noch verdolte Tiefentalgraben verbleibt in öf- fentlicher Hand. Das Plangebiet wurde bisher als Ackerland genutzt, derzeit befindet sich auf den Flächen noch eine kleereiche Grünlandeinsaat. Die westlichen Flächen werden von Feldhecken umgeben, in denen nicht heimische Arten sowie Ziergehölze wachsen, der östliche Bereich ist von Saumvege- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 tation und Fettwiesen umgeben. Dort befinden sich Hausgärten, ein Spielplatz, ein Bolzplatz und ein Basketballplatz. Das Plangebiet ist – abgesehen von untergeordneten baulichen Anla- gen – unbebaut. Im Westen wird das Plangebiet von der A5/Autobahnauffahrt Karlsruhe- Durlach und im Norden von Sonderbauflächen der Autobahnpolizei begrenzt. Im Norden des Plangebietes befindet sich außerdem die Autobahnmeisterei Karlsruhe mit zugehörigen Be- triebswohnungen. Östlich an die Autobahnmeisterei angrenzend befindet sich Wohnbebauung, die Untermühlsiedlung grenzt mit ihrer Bebauung entlang der Pfarrer-Blink-Straße an das Plan- gebiet an. Südlich grenzt das Plangebiet an die Durlacher Allee, auf deren gegenüberliegender Seite befindet sich die Dornwaldsiedlung. Das Plangebiet wird von der B 10 aus Richtung Karlsruhe über die Johann-Strauß-Straße er- schlossen werden, die am nördlichen Rand der Dornwaldsiedlung verläuft. Aus Durlach kom- mend wird das Gebiet über eine zu modifizierende Abfahrt von der Durlacher Allee erschlossen. Aufgrund der fehlenden Querungsmöglichkeiten (Straßenbahntrasse) ist eine anderweitige Er- schließung des Baugebiets derzeit nicht realisierbar. Die Straßenbahnhaltestelle „Untermühl- straße“ befindet sich auf der Durlacher Allee und sichert die ÖPNV-Anbindung fußläufig. Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Straßenverkehrsflächen sowie die Baugrundstücke befinden sich noch in städtischem Eigentum. Letztere wird der künftige Bauherr von der Stadt erwerben. Das Plangebiet ist in erheblichem Umfang vorbelastet. Aufgrund der Lage an der A5, der Auto- bahnausfahrt und der Durlacher Allee sind die Flächen im zukünftigen Geltungsbereich des Be- bauungsplans Lärmbelastungen von ca. 60 bis 75 dB(A) tagsüber und 55 bis 70 dB(A) nachts ausgesetzt. Diese Werte wurden in einem Schallgutachten ermittelt, auf das ergänzend verwie- sen wird. Aus dem eingeholten Klimagutachten geht hervor, dass die Wiesen- und Landwirtschaftsflächen des Plangebietes tagsüber als Ventilationsflächen wirken, über die regionale und überregionale Bodenluftströmungen durchgreifen können, was sich zu Gunsten des angrenzenden Wohnge- bietes Untermühlsiedlung auswirkt. Die bioklimatische Situation im Bereich der Untermühlsied- lung ist - bezogen auf das gesamte Karlsruher Stadtgebiet - eher günstig. Sowohl die gebietsin- ternen Freiflächen als auch die benachbarten Freiräume sorgen für thermische Ausgleichswir- kungen, die den sogenannten Wärmeinseleffekten entgegenwirken. Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaubbelastungen wurde untersucht. Diese werden im Untersuchungsgebiet derzeit nur im Fahrbahnbereich der A5 überschritten. Entlang der Durla- cher Allee bewegen sich die Jahresmittelwerte etwa bei 62 bis 68 % des Grenzwertes. Die für Stickstoffdioxidbelastungen geltenden Grenzwerte werden eingehalten. Ein Altlastenverdacht liegt für die zu überplanenden Flächen nicht vor, Hinweise auf Belastun- gen mit Kampfmitteln wurden bei den im Mai 2013 durchgeführten Oberflächensondierungen nicht gefunden. Sämtliche umweltrelevanten Daten sind im Umweltbericht zusammengefasst, der Teil der Plan- begründung ist. Planungskonzept: Das Plangebiet gliedert sich in zwei Bereiche, die durch die Alte Karlsruher Straße getrennt wer- den. Im östlichen Bereich wird das Verwaltungsgebäude der zukünftigen Firmenzentrale entste- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 hen, die westlich der Alten Karlsruher Straße gelegenen Flächen bleiben im wesentlichen der Errichtung eines Parkhauses in Gestalt eines „grünen Hügels“ vorbehalten. Das Verwaltungsgebäude wird in einem ersten Bauabschnitt um acht Innenhöfe angeordnet, die geplante wabenförmige Struktur kann sowohl in südlicher als auch in nördlicher Richtung um weitere vier Innenhofbereiche erweitert werden. Der Haupttrakt des Verwaltungsgebäudes soll viergeschossig ausgebildet werden, nach Osten in Richtung Untermühlsiedlung bleibt das Gebäude dreigeschossig. Die neue Firmenzentrale soll im ersten Bauabschnitt ca. 1.500 Arbeits- plätze und im Endausbauzustand ca. 2.500 Arbeitsplätze beherbergen. Zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem westlichen Teil des Plangebietes soll eine reprä- sentative Platzanlage entstehen, die Alte Karlsruher Straße verbleibt im Eigentum der Stadt und wird durch eine Überdachung über einen Verbindungsweg zwischen beiden Anlagen über- spannt. Eine Durchfahrhöhe von 4,70 m wird freigehalten. Die Oberflächen der Straßen und der Platzfläche werden einheitlich gestaltet. Die planerische Konzeption erfordert die Verkürzung der Rampe zur Durlacher Allee, wodurch die Neigung etwas steiler als bisher wird. Um den bar- rierefreien Zugang von der Haltestelle „Untermühlstraße“ zu gewährleisten, wird eine separate, maximal um 6 % geneigte Rampe errichtet. Westlich der Rampe werden 30 Park-und-Ride- Plätze errichtet, die die bisher vorhandenen 47 Parkplätze an der Alten Karlsruher Straße erset- zen. Am östlichen Rand des Plangebietes wird der bisher verdolte Tiefentalgraben freigelegt und naturnah ausgestaltet werden, zu diesem Zweck wird ein wasserrechtliches Genehmigungsver- fahren durchgeführt. Der Bebauungsplan soll den städtebaulichen Rahmen vorgeben, um die vorgelegte Planungs- konzeption des vom Investor beauftragten Planungsbüros umzusetzen. Die mit der Planung verfolgten Planungsziele werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem künftigen Bauherrn abgesichert. Art und Maß der baulichen Nutzung: Festgesetzt wird für die Bauflächen ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe). Abweichend von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden Lagerhäuser und Lagerplätze, Tankstellen, Ver- gnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie alle Arten des Sexgewerbes und auch des Einzelhandels mit Ausnahme von Läden zur Versorgung des Gebiets mit überwiegen- den nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,8 festgesetzt. Über eine Flächenbaulast, in der das ge- samte Gewerbegebiet westlich und östlich der Alten Karlsruher Straße in Bezug genommen wird, wird dies abgesichert. Als zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) wird 1,1 festgesetzt. Gara- gengeschosse werden nicht angerechnet. Dieser Wert bewegt sich unterhalb der aus § 17 Abs. 1 BauNVO für Gewerbegebiete geltenden Obergrenze von 2,4. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus Wandhöhen fest, deren Bezugshöhe die Oberfläche des Fertigfußbodens im Erdgeschoß der Gebäude bildet. Die Wandhöhen tragen einer dem Umfeld angemessenen Höhenentwicklung der Gebäude Rechnung. Die Wandhöhe wird in Rich- tung Untermühlsiedlung um 4 m reduziert. Im Bereich des Haupttrakts bewegt sich die Wand- höhe bei 20,50 m, im Bereich des Parkhauses bei 23 m. Diese Höhenentwicklung ist in Anbe- tracht des vorhandenen Umfeldes städtebaulich angemessen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Aufgrund der geplanten Gebäudekubatur wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung zu errichten. Um die Freiflächenstruktur des Gebiets zu sichern, sind Nebenanlagen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen für Nebenanlagen zulässig. Eine Ausnahme gilt lediglich für technische Einrichtungen und Versorgungsanlagen, die auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind. Erschließung: Das Plangebiet ist durch den nahen Durlacher Bahnhof und die Haltestelle „Untermühlstraße“ auf der Durlacher Allee an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Bis zur Errichtung eines Vollknotens auf der Durlacher Allee bleibt diese Situation unverändert. Das Verkehrsnetz ist in der Lage, das prognostizierte Verkehrsaufkommen auch nach der geplanten Bebauung des Gebietes zu be- wältigen. Es wird zusätzlich angestrebt und geprüft, ob die verkehrliche Situation zukünftig durch die Realisierung eines sogenannten „Vollknotens“ mit Lichtsignalanlage weiter verbessert werden kann, die entsprechenden Planungen sind allerdings nicht Gegenstand dieses Verfah- rens. Bis zur Realisierung eines Vollknotens wird der Verkehr die vorhandenen Verkehrswege nutzen. Insbesondere die zu erwartenden Mehrbelastungen in der Johann-Strauß-Straße von ca. 1.500 KfZ/24 h kann das Straßensystem aufnehmen. Der ruhende Verkehr wird durch die beabsichtigten ebenerdigen Stellplätze im Freien sowie die Stellplätze innerhalb der geplanten Parkgeschosse aufgenommen. Der Endausbauzustand sieht die Schaffung von bis zu 1.000 Stellplätzen vor. In den Parkgeschossen werden auch die erfor- derlichen Fahrradstellplätze nachgewiesen. Das Plangebiet ist über die entlang der Durlacher Allee verlaufenden Geh- und Radwege über das Hauptradwegenetz der Stadt Karlsruhe zu erreichen. Aus Richtung Durlach führt eine Weg- verbindung in die Untermühlsiedlung, die auch zukünftig als Fuß- und Radwegeverbindung erhalten bleiben soll. Die barrierefreie Erschließung von und zur Durlacher Allee ist gewährleis- tet. Ver- und Entsorgung: Die Energieversorgung des Plangebietes erfolgt über die in der Alten Karlsruher Straße befindli- chen Leitungssysteme, die eine entsprechende Leistungsfähigkeit besitzen. Entsprechendes gilt für die Wasser- und Gasversorgung. Eine Fernwärmeleitung existiert nicht. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung zur Versorgung des Plangebietes wird derzeit geprüft. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über einen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße. Dieser mündet südlich des Gebiets in den Landgraben. Über diesen Kanal wird auch die Untermühlsiedlung entwässert. Der durch das Grundstück ver- laufende Tiefentalgraben ist auf einer Länge von derzeit 120 m vollständig verrohrt. Der Tiefen- talgraben wird als offener Bachverlauf mit einem gegenüber der Verdolung vergrößerten Ab- fluss- und Retentionsvolumen ausgebaut. Über ein Auslaufbauwerk im Norden des Plangebiets wird der Tiefentalgraben weiter bis zur Alten Karlsruher Straße entwässert. Der Umbau des Ge- wässers II. Ordnung bedarf eines wasserrechtlichen Antragsverfahrens. Das derzeitige Entlas- tungssystem für den Hochwasserfall kann grundsätzlich beibehalten bleiben, das Wasser des Tiefentalgrabens kann in diesem Fall parallel zur Durlacher Allee über das Baugrundstück abflie- ßen. Dieser Notüberlauf wird über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt gesi- chert. Der offen zu legende Tiefentalgraben wird naturnah ausgestaltet und ökologisch aufge- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 wertet, einschließlich der westlichen und östlichen Gewässerrandstreifen. Der Bereich des Tie- fentalgrabens wird im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Infolge der beabsichtigten extensiven und intensiven Begrünung der Dachflächen, Innenhöfe und umlaufenden Bereiche sowie die Freilegung des Tiefentalgrabens wird sich die zu erwar- tende abfließende Niederschlagswassermenge reduzieren. Das Niederschlagswasser im östlichen Bereich des Plangebietes wird auf dem Grundstück gesammelt und in Gräben und unterirdi- schen Staukanälen zurückgehalten und anschließend gedrosselt in den Tiefentalgraben abge- geben. Westlich der Alten Karlsruher Straße wird das Niederschlagswasser auf dem Grundstück ge- sammelt, in umlaufenden Gräben und unterirdischen Staukanälen zurückgehalten und gedros- selt dem öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße zugeführt werden. Diese Maßnahmen begrenzen den Abflussbeiwert der Gesamtfläche auf 0,5. Im Bereich der Innenhö- fe soll durch Retentionsmulden und Rigolen zusätzliches Retentionsvolumen geschaffen wer- den. Das für 5- und 100-jährige Regenereignisse erforderliche Rückhaltevolumen kann im Rah- men der Ausführungsplanung umgesetzt werden. Die Abfallentsorgung ist über die Alte Karlsruher Straße gesichert. Gestaltung: Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes soll die Zulässigkeit von Werbeanlagen entsprechend der im Stadtgebiet üblichen Standards geregelt werden. Um einen aufgelockerten und durchgrünten Gebietscharakter zu erhalten, sind als Einfriedung nur He- ckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen zulässig, in die ein max. 2 m hohes Drahtge- flecht eingezogen werden kann. Mauern zur Einfriedung und zur Geländemodellierung sind lediglich bis zu einer Höhe von 1 m zulässig. Entlang der Alten Karlsruher Straße werden Mau- ern als Einfriedung ausgeschlossen. Außenantennen und Dachaufbauten sind nur mit einem Abstand zulässig, der dem Maß der Überschreitung des oberen Fassadenabschlusses entspricht. Die gestalterische Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage der vom Investor vorgelegten Planungskonzeption wird im städtebaulichen Vertrag abgesichert. Das Planungskonzept erfüllt folgende gestalterische Anforderungen: Das Verwaltungsgebäude wird aus einem wabenförmigen System von Innenhöfen und Büroflä- chen bestehen, das sich in Gestalt eines modularen Grundrasters den natürlichen Gegebenhei- ten des Grundstücks anpasst. Die Dachflächen werden im Bereich des Verwaltungsgebäudes zu 45 % extensiv begrünt. Das Verwaltungsgebäude kann ausgehend von einem ersten Bauabschnitt in nördliche und südliche Richtung erweitert werden, dies kann stufenweise erfolgen. Alle Bürogeschosse des Verwaltungstrakts erhalten umlaufende Balkone, wodurch die natürli- che Belüftung des Gebäudes über die umlaufenden raumhohen Fenstertüren gewährleistet wird. An der Außenseite dieser Balkone können Verschattungsvorrichtungen angebracht wer- den. Größere unstrukturierte Glasfassaden sowie Durchsichten oder Übereckverglasungen sind nicht vorgesehen. Vogelschlag kann dadurch vermieden werden. Auf dem Grundstücksteil westlich der Alten Karlsruher Straße entsteht der Gebäudekomplex mit den Stellplatzflächen, der bis zur Autobahn ansteigt, dadurch entsteht die Optik eines leich- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 ten nach Westen ansteigenden Streuobstwiesenhügels. Die Dachflächen des grünen Hügels westlich der Alten Karlsruher Straße werden zu 80 % intensiv begrünt. Umweltbelange: Die am westlichen Gebietsrand als Grünfilter zur Autobahn vorhandene Feldhecke mit Bäumen bleibt dauerhaft erhalten. Infolge der Bebauung abgängige Exemplare der Bepflanzung sind durch Neupflanzungen zu ersetzen. Die in Folge der Bebauung zu versiegelnden Böden verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filterpuffer für Schadstoffe. Die geplanten Bau- maßnahmen verändern außerdem die lokalen Kaltluftbewegungen, die mit regionalen Nord- ostwinden verbunden sind. Im Bereich der umliegenden Wohnbebauung in der Untermühlsied- lung wird es zu einer geringfügigen Reduktion der Windgeschwindigkeit kommen, so dass die Belüftungsintensität leicht abnehmen wird. Das Landschaftsbild, das bisher durch die offene Fläche geprägt ist, wird durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werden. Nachteilige Auswirkun- gen werden sich auch durch eine Zunahme des Verkehrs im und um das Plangebiet ergeben. Die zu erwartende Zusatzbelastung durch die zukünftige Firmenzentrale wird auf insgesamt 1.625 Fahrten jeweils im Ziel- und Quellverkehr pro Werktag prognostiziert. Die im Gebiet ge- plante Drogeriemarktfiliale wird bis zu 300 Fahrten je Werktag generieren. Der Basketballplatz, der Bolzplatz und der Spielplatz, die sich bisher im Süden des Plangebiets befanden, entfallen. Artenschutz/Vermeidungsmaßnahmen: Die zu erwartenden artenschutzrechtlichen Belange wurden im Rahmen einer speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung abgearbeitet. Eine artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie wurde im Januar 2015 auf Basis von Bestandserfassungen der Jahre 2013 und 2014 erstellt. Danach befinden sich keine streng geschützten Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Streng geschützte Tierarten wurden in Gestalt der Zwerg- und der Breitflügelfledermaus – beides gebäudebewohnende Fledermausarten – festgestellt. Diese Fledermausarten nutzen das Untersuchungsgebiet als Jagdhabitat oder als Flugroute. Ak- tuelle Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind im Plangebiet auszuschließen. Lediglich eine als Winterquartier geeignete Quartiermöglichkeit wurde vorgefunden. Darüberhinaus wurden Brut- vorkommen von 21 Vogelarten innerhalb des Plangebietes nachgewiesen. Um die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermei- den, schlägt die Verträglichkeitsstudie vor, die Baumhöhlen vor der Fällung zu kontrollieren und die Rodungsarbeiten zeitlich zu beschränken. Unter Beachtung dieser Maßnahmen ist sicherzustellen, dass vorhabenbedingte Individuenver- luste vermieden werden, die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten gewahrt bleibt und eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populati- on auszuschließen ist. Im Bereich der Außenbeleuchtung sollen insektenfreundliche Lampen Verwendung finden, um die Anlockwirkung und das Tötungsrisiko für Insekten zu verringern. Kompensationsmaßnahmen: Nach der Umsetzung der Planung werden noch etwa 2.400 m² Freiflächen unversiegelt bleiben. Die zu errichtenden baulichen Anlagen werden zu einer Versiegelung im Plangebiet auf einer Fläche von 43.000 m² führen. Die auf den Freiflächen anzulegenden Stellplätze werden auf einer Fläche von etwa 5.000 m² teilversiegelt und übergrünt. Die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld der Gebäude, die intensive Begrünung der Parkgeschosse mit einer Obst- Ergänzende Erläuterungen Seite 8 baumwiese und die Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenbeläge mindern die Auswir- kungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden erheblich. Den Belangen des Klimaschutzes wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption Rechnung getragen. Insbesondere die in sich aufgelockerte Bauweise mit Innenhöfen, die Ober- flächenbegrünung der Freiflächen, der Dachflächen sowie die zu erhaltenden Bäume sichern einen größtmöglichen Grünanteil im Plangebiet. Die vorgesehene Regenwasserrückhaltung wird das örtliche Klima positiv beeinflussen. Die Planung regenerativer Energiegewinnungsanlagen schafft die Voraussetzungen für den Einsatz klimaschonender Technologie. Die vorgesehene Wärmedämmung wird den Bedarf an Klimatisierung verringern und im Winter Heizenergie ein- sparen. Die abgestufte Bauweise und die verbleibende Grünzone im östlichen Bereich des Plan- gebietes sichern das bodennahe Durchgreifen der vorhandenen Höhenwinde. Die Formgebung der Parkgeschosse gewährleistet eine intensive Belüftung des Straßenraums im Bereich der Al- ten Karlsruher Straße und wirkt einer übermäßigen Aufheizung entgegen. Negative Auswirkun- gen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt sind deshalb nicht zu befürch- ten. Aus klimaökologischer Sicht ergeben sich insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf das Stadtklima, eine klimarelevante Erhöhung der Immissionsbelastung ist ebenfalls nicht zu befürchten. Die Formgebung der zukünftigen Baukörper sowie die weitgehende Erhaltung der Feldhecken und Grünbereiche an den Rändern des Plangebietes werden dazu führen, dass die Veränderung des Landschaftsbildes nur geringfügig wahrzunehmen ist. Das Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreis- lauf nach dem Karlsruher Modell wird durch die naturnahe Umgestaltung der Alb im Bereich der Raffinerie sowie durch das Pflanzen von 15 Eschen zwischen der Pfarrer-Blink-Straße und dem Tiefentalgraben kompensiert. Wegen der weiteren Einzelheiten ist auf den Umweltbericht zu verweisen. Der auf den bisherigen Grünflächen vorhandene Kleinkinderspielplatz wird auf eine Fläche am östlichen Ende der Pfarrer-Blink-Straße verlegt, der Bolzplatz entfällt ersatzlos, der vorhandene Bolzplatz an der Ecke Pfarrer-Blink-Straße/Elfmorgenbruch soll infolgedessen aufgewertet wer- den. Lärmschutz Das Plangebiet sowie die umliegenden Quartiere sind schon jetzt in erheblichem Umfang lärm- belastet. Dies resultiert aus der Lage des Plangebietes zwischen der Autobahn und der Durla- cher Allee, von diesen Verkehrswegen wirken in erheblichem Umfang Immissionen auf das Plangebiet und die umliegenden Zonen ein. Die innerhalb und außerhalb des Bebauungsplan- gebietes zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden im Wege einer schalltech- nischen Untersuchung prognostiziert. Aufgrund der vorhandenen Verkehrslärmsituation ergeben sich im Bereich des Bebauungsplans vermutlich Überschreitungen der Orientierungswerte aus der DIN 18005 (Schallschutz im Städ- tebau). Aufgrund der beabsichtigten Anordnung der Baukörper werden sich im Inneren der Gebäude mit Aufenthaltsnutzung aufgrund der abschirmenden Wirkung der Gebäudehülle keine Überschreitungen dieser Orientierungswerte ergeben. Für einzelne nach außen und in Richtung der Verkehrswege ausgerichtete Gebäudefronten sind geringfügige Überschreitungen zu erwarten. Aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der Alten Karlsruher Straße und der Ram- pe zur Autobahn scheiden aufgrund des extrem ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses aus. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind aus Gründen der Belichtung, der Belüftung und des Sied- Ergänzende Erläuterungen Seite 9 lungsbilds im Verhältnis zum Wirkungsgrad nicht sinnvoll, weshalb die Einhaltung der Orientie- rungswerte durch die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Form gedämmter Außenbauteile realisiert werden wird. Außerhalb des Plangebietes wird aufgrund der Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs eine Erhö- hung der Lärmbelastung im Bereich der Dornwaldsiedlung von maximal 0,3 dB(A) für die Er- schließung des Plangebietes über die Johann-Strauß-Straße prognostiziert. Die festzustellenden Erhöhungen für die südlich der Johann-Strauß-Straße befindlichen Wohn- gebäude bewegen sich in einem akustisch nicht oder nur kaum wahrnehmbaren Bereich. Gleichwohl wird dieser Erhöhung durch passive Schallschutzmaßnahmen zugunsten der Eigen- tümer der angrenzenden Gebäude Rechnung getragen, soweit diese von den Eigentümern be- antragt werden. Es handelt sich um insgesamt 3 Gebäude, bei denen passiver Schallschutz im 3. und 4. Stockwerk vorzusehen ist, wodurch eine maßgebliche Verminderung der Lärmbelastung bewirkt wird. Die Belange des Denkmalschutzes sind dabei zu berücksichtigen. Im Bereich der Untermühlsiedlung ergeben sich durch die Abschirmungswirkung der Baukörper wahrnehmbare Verminderungen der Verkehrslärmbelastung, vor allem im Hinblick auf den Ver- kehrslärm der Autobahn. Während der Bauphase ist nicht mit Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm für die Nutzungen im Umfeld des Plangebiets zu rechnen. Dies gilt für die Richt- werte sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum. Im Ergebnis ist weder für die geplanten Nutzungen im Plangebiet noch für die angrenzende Nutzung mit unzumutbaren Lärmbeein- trächtigungen zu rechnen, soweit die empfohlenen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Auswirkungen der Planung auf sämtliche Umweltbelange sind Gegenstand einer Umwelt- prüfung, aus der sich die Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen für die betroffenen Umweltgüter ergeben, der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, auf die insoweit ergänzend verwiesen wird. Zu verweisen ist außerdem auf die schalltechnische Untersuchung, die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie sowie die eingeholte Klimastudie. Kosten: Die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten, insbesondere in Gestalt der Öffnung des Tiefentalgrabens und des Umbaus der Alten Karlsruher Straße bis zum Anschluss an die Durlacher Allee, regelt der städtebauliche Vertrag. Die Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen, die derzeit mit 200.000,00 Euro für Schallschutzfenster für die Gebäude in der Johann-Strauß-Straße veranschlagt werden, werden zwischen der Stadt und dem zukünftigen Bauherrn hälftig geteilt, die Kosten sind in die zukünf- tigen Haushaltsplanungen einzustellen. Die diesbezüglichen vertraglichen Regelungen enthält der städtebauliche Vertrag. Auf den anliegenden zeichnerischen Teil des Bebauungsplans, seine Begründung und die textli- chen Festsetzungen wird ergänzend verwiesen. I. Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Beteiligung der Öffentlichkeit Als vorbereitende Verfahrensschritte wurden eine Behördenbeteiligung sowie eine Öffentlich- keitsbeteiligung vor der Auslegung des Planentwurfs durchgeführt. Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Hinsichtlich des Ergebnisses wird auf die Gemeinderatsvorlage für den Auslegungsbeschluss vom 24.03.2015 nebst dortigen Anlagen 1 und 2 verwiesen, die eine synoptische Gegenüber- stellung der in diesen Beteiligungsschritten eingegangenen Stellungnahmen mit den abwägen- den Antworten des Stadtplanungsamtes enthalten. In der Zeit vom 22. Mai bis 22. Juni 2015 lag der Bebauungsplan öffentlich aus, außerdem er- hielten die Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. In der als Anlage 1 beigefügten Synopse sind die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes zu den eingegangenen Stellungnahmen ent- halten. Anlage 1 ist Gegenstand dieser Vorlage, auf ihren Inhalt wird ergänzend verwiesen. Einen Schwerpunkt der Einwendungen von Anwohnern aus der Untermühl- und Dornwaldsied- lung bilden die Erhöhungen der Lärmimmissionen in der Dornwaldsiedlung. Die Bedenken rich- ten sich gegen die Zunahme des Verkehrs in der Johann-Strauß-Straße sowie in der Lortzing- straße und in der Hans-Pfitzner-Straße. Die Methoden und Ergebnisse des Lärmgutachtens wer- den in Zweifel gezogen. Darauf ist zu erwidern, dass an der durchgeführten Methodik des Gutachtens aus Sicht der Stadtverwaltung keine Bedenken bestehen. Insbesondere die angewandten Untersuchungsme- thoden und die in Bezug genommenen Zeiträume, für die die Verkehrsbelastungen ermittelt wurden, werden plausibel und nachvollziehbar dargestellt. Die ermittelten Lärmbelastungen erfordern keine planungsrechtlichen Festsetzungen für aktive oder passive Schallschutzmaß- nahmen für Bestandsnutzungen im oder außerhalb des Plangebiets. Gleichwohl wurden vor- sorglich für die in der Johann-Strauß-Straße gelegenen Wohnhäuser die sogenannten Fassa- denpegel berechnet. Auf der Basis der angewandten Untersuchungsmethodik ist die Kosten- übernahme für die Anbringung passiven Schallschutzes auf Antrag bei diesen Gebäuden nach Maßgabe der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes zu gewähren. Danach ergab sich ein Höchstpegel von 69/59 dB(A) im Tages- /Nachtzeitraum, der nur in den Obergeschossen der betroffenen Gebäude ermittelt werden konnte. Von den Bewohnern der Untermühlsiedlung wird die Befürchtung geäußert, der Schalleintrag in die vorhandene Siedlungsstruktur durch die vorhandenen Verkehrswege würde aufgrund der Kubatur der zu errichtenden Gebäude verstärkt. Dem ist entgegenzuhalten, dass aus Sicht der Planer im Gegenteil von einer abriegelnden Wirkung der zukünftigen Bebauung auszugehen ist, d. h. die Lärmsituation in der Untermühlsiedlung, bezogen auf die vorhandenen Verkehrswege, wird sich nicht verschlechtern, sondern eher verbessern. Ein weiterer Kern der Einwendungen ist die künftige Dimensionierung des Park-and-Ride-Platzes mit nur noch 30 Plätzen. Die Verringerung der Zahl der Stellplätze von derzeit 47 auf die vorge- sehenen 30 Plätze führe zu einem erhöhten Parkplatzsuchverkehr in den umliegenden Siedlun- gen, insbesondere soweit die zukünftige Haltestelle Untermühlstraße auch durch die Stadtbahn- linien S4 und S5 bedient werde. Dem ist entgegenzuhalten, dass nach Einschätzung der Ver- kehrsplanung weiträumige Verlagerungen des Parkplatzsuchverkehrs von Berufspendlern wahr- scheinlicher sind. Es ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass die betroffenen Pendler längere Fußwege in der unmittelbaren Umgebung der Haltestelle in Kauf nehmen werden. Im näheren Umfeld des Vorhabens ist darüberhinaus mittelfristig ein neuer Park-and-Ride-Platz im Bereich der ehemaligen B10 auf Höhe des Bahnhofs Durlach mit Anbindung an die Gleise der Stadtbahn geplant, der das Angebot an Stellplätzen in diesem Bereich ersetzen bzw. erhö- Ergänzende Erläuterungen Seite 11 hen soll. Sollte sich trotzdem ein Mehrbedarf im Planungsgebiet ergeben, müsste eine Erweite- rung des Park-and-Ride-Platzes im Plangebiet geprüft werden. Weiterhin wird eingewandt, die beabsichtigte Umgestaltung der Haltestelle Untermühlstraße sei unzureichend, zu fordern sei ein kurzfristiger, barrierefreier Umbau der Haltestelle. Dem ist ent- gegen zu halten, dass die Haltestelle außerhalb des Plangebiets liegen wird und die Umgestal- tung der Haltestelle deshalb ein separates Verfahren erfordert, das sich an das Bebauungsplan- verfahren anschließen und von den Verkehrsbetrieben initiiert werden muss. Entsprechendes gilt für die mögliche Errichtung des sogenannten Vollknotens im Kreuzungsbe- reich der Alten Karlsruher Straße mit der Durlacher Allee, der ebenfalls nicht vom hiesigen Ver- fahren umfasst ist. Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragestellungen können im vorliegenden Bebauungsplanverfahren nicht abschließend gelöst werden. Wie bereits nachge- wiesen wurde, ist der beabsichtigte Anschluss des Gebiets an die vorhandene Verkehrsinfra- struktur in der Lage, die zu erwartenden Verkehrsbelastungen aufzunehmen. Sämtliche Fragen der Verkehrsführung außerhalb des eigentlichen Plangebiets, insbesondere im Bereich des Voll- knotens, müssen einer gesonderten Planung vorbehalten bleiben, insbesondere die Bahntrasse sowie die Ausgestaltung des Autobahnanschlusses unterliegen einem vom Bebauungsplan nicht umfassten Rechtsregime. Die eingegangenen Stellungnahmen setzen sich neben der Verkehrslärmbelastung mit mögli- chen Schäden an benachbarten Gebäuden infolge der Baumaßnahmen auseinander. Befürchtet wird, dass durch Eingriffe in das Grundwasserregime statische Probleme an der Bebauung in der Alten Karlsruher Straße und der Pfarrer-Blink-Straße verursacht werden könnten. Sichergestellt werden muss, dass durch die zukünftige Bebauung die Standfestigkeit von Nachbargebäuden nicht beeinträchtigt wird. Das ist aber vordringlich eine Frage des Baugenehmigungsverfahrens, der Bebauungsplan kann dazu keine konkreten Regelungen treffen. Im Baugenehmigungsver- fahren ist die Gefährdung der Statik umliegender Gebäude in die Prüfung mit einzubeziehen. Nach dem Stand der derzeitigen Planung wird das geplante Verwaltungsgebäude im Schutz eines wasserdichten Baugrubenverbaus erfolgen, so dass der Wasserspiegel nur innerhalb der Baugrube abgesenkt werden muss, Beeinträchtigungen der Nachbarschaft sind dadurch nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die nicht in der Planung berücksichtigten Einwendungen konnten im Ergebnis unberücksichtigt bleiben, diesbezüglich ist ergänzend auf die Synopse (Anlage 1) zu verweisen. Grundsätzliche Bedenken gegen die Planung ergeben sich daraus nicht. II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat das Verfahren einen Stand erreicht, der den Satzungsbeschluss rechtfertigt. Bestandteil des Gemeinderatsbe- schlusses ist der Bebauungsplan mit allen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen nebst Begründung, Hinweisen und Umweltbericht. Diese Unterlagen sind der Vorlage als Anlage bei- gefügt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachfolgenden Beschluss zu fassen: Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksichtigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und den Anlagen zu dieser Vorlage darge- stellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplans sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeich- nung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 22.05.2013 in der Fas- sung vom 13.08.2015, und sind Bestandteil dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungs- planes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 13.08.2015 und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvor- schriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015

  • Anlage 1 Beteiligung Öffentlichkeit
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach hier: Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffent- licher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen: Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ...................................................................................................... 1 Barbara Parr, Dornwaldstr. 21, 10.06.2015 .................................................................................................... 1 Dr.-Ing. Thomas Parr, Dornwaldstr. 21, 10.06.2015 ........................................................................................ 4 Ralf-Peter Wenzel, Pfarrer-Blink-Str.7, 17.06.2015 ......................................................................................... 6 Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung e.V., 07.03.2015 ..................................................... 9 Unterzeichnerliste der Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung e.V., 18.06.2015 ................ 13 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ........................................................................... 15 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 26.05.2015 ................ 15 Handwerkskammer Karlsruhe, 03.06.2015 .................................................................................................. 16 Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, 19.06.2015 ................................................................................ 16 LRA Karlsruhe, Gesundheitsamt, 12.06.2015 ............................................................................................... 17 Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 21.05.2015 ............................................................................................ 17 Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 46, 28.05.2015 ............................................................................. 18 Deutsche Telekom Technik GmbH, 24.06.2015 ............................................................................................ 18 VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 22.06.2015 ................................................................................... 19 Vermögen und Bau, Amt Karlsruhe, 22.06.2015 .......................................................................................... 20 Zentraler Juristischer Dienst, Immissionsschutzbehörde, 22.06.2015 .......................................................... 21 Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde, 17.06.2015 ........................................................................... 21 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Stellungnahme der Stadtplanung Barbara Parr, Dornwaldstr. 21, 10.06.2015 nach ausführlichem Lesen des Verkehrs- und Schalltechnischen Gutachtens des Ingeni- eurbüros Koehler & Leutwein stellt sich mir die Frage nach der Datenbasis für diese Gut- achten. Es wurde an einem einzigen Tag der Verkehr gezählt und zusammen mit anderen Verkehrsdaten der Stadt Karlsruhe eine Ver- kehrs-Simulation gerechnet. Aus diesen Be- rechnungen wurden dann auch die schall- technischen Berechnungen generiert, die die Belastung für die Bewohner zeigen sollen. Wenn also an diesem einen Tag 20 Autos mehr durch die Johann-Strauß-Straße ge- fahren wären, wären dann auch die Ergeb- nisse für die Schallberechnungen andere? Die Erhebung von Verkehrsdaten zur Er- mittlung von Analyse- und Prognosebelas- tung basiert in der Regel auf Zählungen an einem Tag, überwiegend sogar nur über Zeiträume von 2 x 4 Stunden eines Tages. Die Verkehrsbelastungen über 24 Stunden ergeben sich aus Hochrechnungsfaktoren, die über eine Vielzahl von Vergleichszäh- lungen über 24 Stunden in den letzten Jah- ren ermittelt wurden und anerkannter Stand der Technik sind. Für die Erstellung von Prognosen kann auch sinnvoll sein, Be- lastungszahlen aus Verkehrszählungen von anderen Tagen mit zu berücksichtigen und somit plausible Werte zu erhalten. Die Zäh- lungen werden dabei an Dienstagen oder - 2 - Da die Belastung an dieser Straße sowieso schon sehr hoch ist und nahe an dem Schwellwert liegen, an dem die Stadt Lärm- schutzmaßnahmen ergreifen muss, zweifele ich den Wert dieses Gutachtens stark an. Deshalb fordere ich, dass in der Johann- Strauß-Straße in den Häusern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, in der Lortzingstr.20 und in den Häusern in der Hans-Pfitzner-Str. 28 und 30 (siehe auch Bebauungsplan 4.9.1.Lärm) in al- len Stockwerken in der Nordfassade Lärm- schutzfenster eingebaut werden. Der Lärm entsteht an der Quelle, also an den vorbei- fahrenden Autos, die von den Bewohnern sehr wohl wahrgenommen werden, anders als im Gutachten behauptet. In den beiden Gutachten sind viele Details, Donnerstagen, d.h. Tagen mit einem typi- schen durchschnittlichen Verkehrsaufkom- men durchgeführt. Für die Prognosebelas- tungen von Verkehrszahlen, die auch schall- technischen Untersuchungen zu Grunde ge- legt werden, wird eine Durchschnittsbelas- tung als Mittel über das gesamte Jahr er- stellt. Tägliche Schwankungen mit 20 Fahr- zeugen oder mehr sind dabei in der Regel nicht maßgeblich und führen zu keinerlei Änderung der ermittelten Beurteilungspe- gel der Lärmbelastungen. Durch die Veränderung der Lärmbelastung im Umfeld des Bebauungsplangebietes entstehen, unabhängig von der Erschlie- ßungsvariante, keine Erhöhungen von über 3 dB(A) bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte der 16. BIm- SchV. Die Kriterien der TA-Lärm für Lärm- schutzmaßnahmen sind damit nicht erfüllt. Eine erhöhte Abwägungsrelevanz im Be- bauungsplanvorhaben ist damit nicht ange- zeigt. Es werden keine Festsetzungen von aktiven oder passiven Schallschutzmaß- nahmen außerhalb des Bebauungsplange- bietes erforderlich. Allerdings ist der Bereich der Dornwald- siedlung erheblich vorbelastet und durch den vom dm-Neubau ausgelösten zusätzli- chen Verkehr von Lärmsteigerungen be- troffen. Um gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse zu sichern, wurden die Gebäu- de ermittelt, die von einer Lärmerhöhung betroffen sind. Für diese Gebäude wurden die Fassadenpegel berechnet. Auf der Grundlage der gewählten Untersuchungs- methodik gewährt die Stadt Karlsruhe Kos- tenübernahme für diese Gebäude und Fas- sadenbereiche passive Schallschutzmaß- nahmen auf Antrag nach Maßgabe der VLärmSchR 97. Die Vergabe erfolgte dabei ab einem durch die Rechtsprechung definierten Höchstpe- gel in Höhe von 69/59 dB(A) im Tages- /Nachtzeitraum, der im vorliegenden Fall nur in den Obergeschossen ermittelt wur- de. - 3 - wie z.B. Straßennamen, falsch und lassen auf eine wenig sorgfältige und ungenaue Arbeit des Gutachterbüros schließen. Der im Bebauungsplan im Punkt „4. Pla- nungskonzept" angesprochene P+R- Parkplatz reicht mit 30 Plätzen bei weitem nicht aus. Der heutige P+R-Parkplatz mit 47 Parkplätzen ist jetzt schon voll ausgelastet und reicht an manchen Tagen nicht aus. Des- halb ist eine Reduzierung der Parkmöglich- keiten um 36% nicht hinnehmbar. Es müssen in diesem Bereich mindestens so viele Park- möglichkeiten geschaffen werden wie bisher, denn sonst ist mit erheblichem Suchverkehr in den Siedlungen zu rechnen. Dieser Such- verkehr nach Parkplätzen wird sich erst recht einstellen, wenn an der Haltestelle Unter- mühlstraße auch die S4 und S5 halten wer- den. Die im Punkt 4.5.1.ÖPNV angesprochene Umgestaltung der Haltestelle „Untermühl- straße" ist unzureichend und unvollständig. Bei diesem Thema werden die beiden Sied- lungen schon seit vielen Jahren immer wie- der vertröstet, weshalb ich jetzt eine sehr schnelle barrierefreie Umgestaltung der Hal- testelle einfordere. Ich bitte um ein zügiges Verfahren mit frühzeitiger öffentlicher Bür- gerbeteiligung in Form einer öffentlichen Veranstaltung. Bezüglich der falsch geschriebenen Stra- ßennamen wurde einmal ein ü statt ein u verwendet und das andere Mal ein r verges- sen. Dies sind Ungenauigkeiten in der Dar- stellung, ein inhaltlicher Fehler lässt sich davon jedoch in keiner Weise ableiten. Es ist davon auszugehen, dass es bei einer Verringerung der Stellplätze des P+R- Parkplatzes zu weiträumigeren Verlagerun- gen kommt, da diese in der Regel von Pendlern angefahren werden, die täglich die gleiche Routenwahl aufweisen. Sobald also bekannt wird, dass der Park und Ride Parkplatz ab einer gewissen Zeit voll ist, werden die später eintreffenden Pendler an Haltestellen mit weiteren Park und Ride Stellplätzen ausweichen und keine länge- ren Fußwege durch Parken in der Nachbar- schaft in Kauf nehmen. Im näheren Umfeld ist mittelfristig ein neuer P+R-Platz im Be- reich der ehemaligen B 10 auf Höhe des Bahnhofs Durlach mit direkter Anbindung an die Gleise der Stadtbahn geplant, der in Teilen die Plätze im Bereich der Dornwald- und Untermühlsiedlung ersetzen soll. Sollte sich dennoch ein Mehrbedarf im Planungs- gebiet herausstellen, so kann eine Erweite- rung im Bereich des P+R-Platzes geprüft werden. Die Umgestaltung der Haltestelle „Unter- mühlstraße“ war schon vor Aufstellung des B-Plans „Südwestliche Untermühlsiedlung“ beabsichtigt und wurde von der KVV be- trieben. Die genaue Lage der Haltestelle muss allerdings auch die zukünftige Ver- kehrsführung berücksichtigen. Die Planung der Haltestelle liegt bei der KVV, die barrie- refreien Zugänge zur Haltestelle über die Durlacher Allee sind Bestandteil dieser Hal- testellenplanung. Da die Haltestelle selbst in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum geplanten Neubaugebiet steht, wird diese weiterhin – wie bisher auch – Be- standteil der parallel erfolgenden Haltestel- lenplanung durch die Verkehrsbetriebe und eigenen Verfahrens sein. Sie ist nicht Be- standteil dieses Bebauungsplans. - 4 - Durch die Grundwasserabsenkung beim Bau der Unterführung am Bahnhof kam es zu Schäden an mehreren Häusern in der Unter- mühlsiedlung. Während der Gründungs- und Bauphase des Verwaltungsgebäudes soll deshalb in regelmäßigen, monatlichen Ab- ständen kontrolliert werden, ob die Bausub- stanz der Häuser der Untermühlsiedlung nicht leidet. Dazu ist eine vorherige Be- standsaufnahme erforderlich. Der Bebauungsplan trifft keine Regelung zur vertikalen Tiefe baulicher Anlagen. Eventuell vorhandene Konflikte wären im Baugenehmigungsverfahren zu bewältigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Vor- habensplanung sind jedoch keine Konflikte zu erwarten. Der Bau des Verwaltungsge- bäudes wird nach Angaben des Vorhaben- trägers im Schutz eines wasserdichten Baugrubenverbaus erfolgen. Der Wasser- spiegel wird dann nur innerhalb der Bau- grube abgesenkt. Der Einfluss auf den Grundwasserstand außerhalb ist sehr ge- ring (wenige Zentimeter Absenkung). Der „Parkhügel“ ist derzeit ohne UG geplant und erfordert keine Maßnahmen zur Was- serhaltung. Vorsichtshalber sollen die Be- standsgebäude in unmittelbarer Nachbar- schaft zum geplanten Verwaltungsgebäude vor Beginn der Bauarbeiten gutachterlich aufgenommen und dokumentiert werden (Bestandsicherung). Nachweislich durch das Bauvorhaben verursachte Schäden werden vom Verursacher behoben. Dr.-Ing. Thomas Parr, Dornwaldstr. 21, 10.06.2015 nach Durchsicht der „Verkehrlichen Untersu- chung" des Ingenieurbüros Koehler & Leut- wein vom Januar 2015 habe ich einige Fragen und Anmerkungen dazu. Auf Seite 6 unten wird ein „U-Turn in Rich- tung Durlach" erwähnt. In den Anlagen A1, A2, B1 und B2 zeigt der Pfeil des Verkehrs- stromes U-Turn am untersuchten Vollknoten von Durlach kommend als Linksabbieger aber in Richtung Domwaldsiedlung gegen- über der Rampe Alte-Karlsruher-Straße. Was ist mit diesem U-Turn gemeint? In keiner mir bisher zugänglichen Information ist dieser Abzweig erwähnt. In den Anlagen D1, D2 und D3 ist eine Hein- rich-Hübsch-Straße aufgeführt. Soweit ich Die Fragen und Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen und nachfolgend be- antwortet. Mit dem U-Turn ist das Wenden von Dur- lach kommend in Richtung ehemalige B 10 Richtung Grötzingen gemeint. Durch die Erstellung des U-Turns kann gegebenen- falls Verkehr aus der Ortslage Durlach auf bestehende Umgehungsstraßen verlagert werden. In dem Programm zur Leistungs- fähigkeitsberechnung wird der U-Turn mit einem Linksabbiegen über 180 Grad tech- nisch bedingt als Linksabbieger dargestellt. Damit ist selbstverständlich kein direkter Anschluss an die Dornwaldsiedlung ge- meint. Tatsächlich wurde in der Knotenpunktbe- zeichnung der Straßenname redaktionell - 5 - weiß, gibt es zurzeit in Karlsruhe keine Stra- ße mit diesem Namen. Soll hier eine neue Straße gebaut werden und wenn ja wo? Im Gutachten wird die Taktzeit der Stadt- bahn S4 mit 10 Minuten und der S5 mit 20 Minuten angegeben. In Wirklichkeit ist es genau umgekehrt. Weiterhin werden in den Anlagen 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 jeweils die Straßen Anton-Bruckner- Straße und Brüchlestraße falsch benannt. Wie sorgfältig ist das gesamte Gutachten er- stellt, wenn so viele Fehler enthalten sind? Auch wenn Sie entgegnen, dass der Bau des Vollknotens nicht Sache des vorliegenden Bebauungsplans ist, ist die vorliegende „Ver- kehrliche Untersuchung" Bestandteil des Be- bauungsplans und insofern sollten die Fragen in diesem Zusammenhang geklärt werden. Die Reduzierung der Park+ Ride-Plätze von heute 47 auf künftig nur noch 30 Stellplätze ist nicht akzeptabel. Bereits heute sind die vorhandenen Plätze sehr häufig voll belegt, so dass eine Verringerung um 36% zu einem erhöhten Parkplatzsuchverkehr führen wird. Die Parksituation in der Alten Karlsruher Straße, der Johann-Strauß-Straße und wahrscheinlich noch weiter in beide Siedlun- gen hinein wird sich deutlich verschlechtern. Die Anzahl der geplanten Park+ Ride-Plätzen sollte unbedingt erhöht werden. Während der Bauzeit wird der heutige Park+ Ride- Parkplatz ganz geschlossen. Welche Lösung ist für diese Zeit geplant? Das obige Gutachten kommt im Punkt 6, Zu- falsch dargestellt. Die Leistungsfähigkeits- berechnungen sind dennoch korrekt. Da die Berücksichtigung von Durchfahrts- und Räumzeiten der Straßenbahn bezüg- lich der Leistungsfähigkeit prozentual er- folgte, ist es ohne Belang ob die S 4 oder die S 5 im 10 oder 20 Minuten Takt fährt. Insgesamt basieren die Leistungsfähig- keitsberechnungen auf einer korrekten An- nahme von durchfahrenden Stadtbahnen. Die dargestellten Untersuchungen zum „Vollknoten“ sind unabhängig vom Bebau- ungsplanverfahren als belastbar anzuse- hen. Es ist davon auszugehen, dass es bei einer Verringerung der Stellplätze des P+R Park- platzes zu weiträumigeren Verlagerungen kommt, da Park und Ride Plätze in der Re- gel von Pendlern angefahren werden, die täglich die gleiche Routenwahl aufweisen. Sobald also bekannt wird, dass der Park und Ride Parkplatz ab einer gewissen Zeit voll ist, werden die später eintreffenden Pendler an Haltestellen mit besserem Park und Ride Stellplatzbedarf ausweichen. Ins- gesamt verringert sich die Anzahl verfügba- rer P+R-Stellplätze im Umfeld nicht, da mittelfristig ein neuer P+R-Platz im Bereich der ehemaligen B10 auf Höhe des Bahnhofs Durlach mit direkter Anbindung an die Glei- se der Stadtbahn geplant ist, der in Teilen die Plätze im Bereich der Dornwald- und Untermühlsiedlung ersetzen soll. Sollte sich dennoch ein Mehrbedarf im Planungsge- biet herausstellen, so kann eine Erweite- rung im Bereich des P+R-Platzes geprüft werden. Für die Umsetzung der Planung liegen heu- te noch keine Bauphasenpläne vor. Eine Lö- sung kann deshalb heute noch nicht be- - 6 - sammenfassung zu der Feststellung, „dass unter Berücksichtigung des derzeitigen Ver- kehrsnetzes deutliche Verkehrszunahmen im Bereich der Domwaldsiedlung vor allem in der Johann-Strauß-Straße entstehen wer- den." Im Gegenzug: „Ein Vollanschluss der Alten Karlsruher Straße an die Durlacher Al- lee führt zu deutlichen Entlastungen im Be- reich der Domwaldsiedlung insbesondere im Zuge der Johann-Strauß-Straße." Auf diesem Gutachten basiert das Schall- technische Gutachten. Darin steht die Aus- sage, dass es in der Johann-Strauß-Straße zu einer Erhöhung der Lärmbelastung von 0,5 dB(A) kommen wird und „dass diese Erhö- hungen auf Grund der Geringfügigkeit nicht wahrgenommen werden." Wie vertragen sich die beiden Aussagen von einer deutlichen Verkehrszunahme einerseits und von gering- fügigen Erhöhungen der Lärmbelastung, die angeblich nicht wahrgenommen werden, andererseits? Reichen die geplanten Maß- nahmen hinsichtlich einer Verbesserung der Schalldämmung in der Johann-Strauß- Straße aus? Ich würde mich über eine Antwort zu diesen Fragen freuen. In einem solchen Schreiben sehe ich auch einen Ausdruck, wie ernst die Verwaltung das Thema Bürgerbeteiligung nimmt. nannt werden. Eine Zunahme der Verkehrsbelastungen in der Johann-Strauß-Straße bei dem derzei- tigen Verkehrsnetz ergibt sich durch die notwendige Zufahrt von Süden oder Wes- ten über die Durlacher Allee, von der dann aus ein Rechtsabbiegen über die Johann- Strauß-Straße in die Alte Karlsruher Straße erforderlich ist, um zum neuen dm- Verwaltungsgebäude zu gelangen. Bei Er- stellung eines Vollknotens würde eine Lichtsignalanlage mit einem neu errichte- ten Linksabbiegestreifen auf der Durlacher Allee errichtet, der dann die Verkehrsbezie- hung mit mehrmaligen Rechtsabbiegen in die Johann-Strauß-Straße erspart. Der entstehende Lärm steigt nicht propor- tional mit dem Verkehrsaufkommen. Eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens bedeutet eine Erhöhung der Lärmpegel um 3 dB(A). Die nur geringfügige Erhöhung der Lärmbelastung gegenüber einer deutlichen Zunahme der Verkehrsbelastungen auf der Johann-Strauß-Straße ergibt sich außer- dem aus der Tatsache, dass die Lärmbelas- tung für Gebäude in der Johann-Strauß- Straße zu großen Teilen durch die Lärmemissionen der BAB 5 und der Durla- cher Allee bedingt sind. Auf diesen hochbe- lasteten Straßenzügen ergibt sich durch das dm-Verwaltungsgebäude nur eine un- maßgebliche Erhöhung der Gesamtbelas- tung. Die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt durch den Gemeinderat, der alle Belange unter- und gegeneinander abzuwägen hat, nicht durch die Verwaltung. Die Einwender werden ordnungsgemäß über das Ergebnis der Abwägung informiert. Ralf-Peter Wenzel, Pfarrer-Blink-Str.7, 17.06.2015 Durch die Bebauung sind Eingriffe im Grundwasserregime notwendig. Bei Torf- schichten und Gleyboden sind Schäden an Der Bebauungsplan trifft keine Regelung zur vertikalen Tiefe baulicher Anlagen. Eventuell vorhandene Konflikte wären im - 7 - der Bebauung in der Alten Karlsruhe Straße und der Pfarrer-Blink-Straße nicht auszu- schließen. Die Stadt Karlsruhe und oder dm muss die Haftung übernehmen. Die Bebauung bis 26,5m Höhe entspricht nicht der Prämisse der ortsüblichen Bebau- ung und ist abzulehnen. Dieser riesige Querriegel verhindert Sonnen- licht und Luftaustausch in der Wohnsiedlung. Baugenehmigungsverfahren zu bewältigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Vor- habensplanung sind jedoch keine Konflikte zu erwarten. Der Bau des Verwaltungsge- bäudes wird nach Angaben des Vorhaben- trägers im Schutz eines wasserdichten Baugrubenverbaus erfolgen. Der Wasser- spiegel wird dann nur innerhalb der Bau- grube abgesenkt. Der Einfluss auf den Grundwasserstand außerhalb ist sehr ge- ring (wenige Zentimeter Absenkung). Der „Parkhügel“ ist derzeit ohne UG geplant und erfordert keine Maßnahmen zur Was- serhaltung. Vorsichtshalber sollen die Be- standsgebäude in unmittelbarer Nachbar- schaft zum geplanten Verwaltungsgebäude vor Beginn der Bauarbeiten gutachterlich aufgenommen und dokumentiert werden (Bestandsicherung). Durch das Bauvorha- ben verursachte Schäden werden vom Ver- ursacher behoben. Das Plangebiet war aus städtebaulichen Gründen (z.B. Nähe zur BAB5, Erschlie- ßungssituation) im FNP teilweise als ge- plante Mischbaufläche und als geplante Gewerbefläche festgesetzt und somit nicht für die gleichförmige Fortsetzung der an- grenzenden Wohnbebauung vorgesehen. Mit dem Entwurf wurde auf den umgeben- den Bestand eingegangen, so dass typische Gewerbebauten nicht vorgesehen sind. Auch wurde die Wohnbebauung angemes- sen berücksichtigt, u.a. dadurch, dass ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GEe) festgesetzt wurde, in dem nur mit dem Wohngebiet verträgliche Nutzungen zuläs- sig sind. Für die Entwicklung des Gebietes als GEe werden die Höhenbeschränkungen im B-Plan angesichts des Abstandes der geplanten Gebäude zur Wohnbebauung und der Höhenlage des Umfeldes (die Dur- lacher Allee liegt z.B. ca. 5m höher) für an- gemessen erachtet. Die Verschattung der bestehenden Nach- barbebauung wurde anhand einer Verschat- tungsstudie überprüft. Eine nennenswerte Verschattung der benachbarten Wohnge- bäude ist nicht zu erwarten. Die kli- - 8 - (über 80% sind Süd-Südwest Wetterlagen im Jahr.) Zu der Verkehrslärmbelastung durch den Zu- und Abfahrtsverkehr an der Johann-Strauß- Straße kommt noch die Schallreflexion der Durlacher Allee durch dieses Gebäude hinzu. Die Fein- und Mittelstaubbelastung durch mehr als 140 000 Fahrzeuge pro Tag auf der BAB wird in der Wohnsiedlung verteilt. An der Dachabrisskante des Querriegels (trotz Dachbegrünung) entstehen Turbulenzen, die zur verstärkten Deposition der Stäube in der Siedlung führen. Durch die geplante Bebauung wird der Lärmeinfall in den Siedlungskörper durch die Schneise Alte Karlsruhe Straße verstärkt. Parkplatzprobleme in der Dornwald- und Un- termühlsiedlung sind vorherbestimmt. (Teil- arbeitsplätze, zu geringe Anzahl geplanter Parkplätze, usw. aber vor allem durch kein Verkehrskonzept von Seiten der Stadt Karls- ruhe.) ma ökologischen Untersuchungen zum Bebauungsplan zeigen, dass sich aus der geplanten Bebauung (Betrachtung der ma- ximal m öglichen Bauwerksh öhen) keine gravierenden klimatischen Negativeffekte ergeben. In der Schallausbreitungsberechnung wur- den die Schallemissionen aller umgeben- den maßgeblichen Verkehrsemittenten be- rücksichtigt. Weiterhin wurden Schallrefle- xionen in dem Schallberechnungspro- gramm ebenfalls simuliert, um ein mög- lichst realistisches Prognoseergebnis zu er- zielen. Aufgrund des vorhandenen Gelän- deverlaufs ist nicht mit maßgeblichen Schallreflexionen der geplanten Gebäude auf die Gebäude an der Johann-Strauß- Straße zu rechnen. Die durchgeführten numerischen Ausbrei- tungsrechnungen zu lufthygienischen As- pekten der Planung, die auch die Verkehrs- belastung auf der BAB 5 berücksichtigen, lassen im Bereich des Planungsumfeldes keine Feinstaubbelastungen (PM10, PM2.5) erwarten, die über den Grenzwerten der 39. BImSchV liegen. Den Ausbreitungsrech- nungen liegen mikroskalige Windfeldsimu- lationen zu Grunde, die auch Beschleuni- gungseffekte an Dachkanten und Gebäu- deecken berücksichtigen. Die Ergebnisse zeigen keine signifikante Beaufschlagung der benachbarten Wohnbebauung durch eine verstärkte Deposition durch Stäube. Durch die geplante Bebauung entsteht grundsätzlich eine Abschirmung der lärmin- tensiven BAB 5. Die für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind im Rahmen des Bauge- nehmigungsverfahrens auf der Grundlage der aktuellen Landesbauordnung und der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsmi- nisteriums über die Herstellung notwendi- ger Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund der Vorhabensplanung ist es möglich im End- ausbau bis zu 1.000 Stellplätze herzustel- len. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung - 9 - ist es jedoch nicht unwahrscheinlich, dass ein großer Teil der Mitarbeiter nicht mit dem Kfz anreisen wird. Parkplatzprobleme in der Dornwald- und in der Untermühlsiedlung werden aufgrund des vorgesehenen Parkplatzkonzeptes nicht gesehen. Ein zu hohes Stellplatzan- gebot kann wiederum zu mehr Verkehr füh- ren. Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung e.V., 07.03.2015 Der Karlsruher Gemeinderat und der Ort- schaftsrat Durlach haben dem Bebauungs- plan Südwestliche Untermühlsiedlung zuge- stimmt. Dazu möchten wir, die Bürgerge- meinschaft Untermühl- und Domwaldsied- lung eV, Stellung beziehen. Wir nehmen als Grundlage die Beschlussvorlage, die dem Ortschaftsrat und dem Gemeinderat vorge- legen hat. „Westlich der Rampe werden 30 Park und Ri- de -Plätze errichtet, welche die bisher vor- handenen 47 Parkplätze an der Alten Karls- ruher Straße ersetzen". Schon jetzt reichen die vorhandenen Parkplätze oft nicht aus, gegenüber (also dort, wo dann der Haupt- eingang von der dm-Zentrale sein wird) par- ken sehr oft kleine und große LKWs und die PKWs, die auf dem Parkplatz nicht mehr un- terkommen. Die Reduzierung um 36% der Parkmöglichkeiten auf dem P+R-Parkplatz ist für uns nicht hinnehmbar. Das wird den Parkdruck in unseren Siedlungen deutlich er- höhen. Die nun hundert Jahre alten Siedlun- gen fassen kaum die Anzahl der parkenden Autos der Anwohner. Wenn an der Haltestel- le Untermühlstraße auch die S 4 und S 5 - Bahnen halten werden, wollen hier noch mehr ÖPNV-Kunden parken, da die Parksitu- ation am Durlacher Bahnhof begrenzt ist, wie Sie selber in ihrer Grobanalyse vom April 2014 festgestellt haben. Deshalb fordern wir für den endgültigen Bebauungsplan eine deutliche Erhöhung der Zahl der P+R- Parkplätze. „Um den barrierefreien Zugang zu der Halte- stelle „Untermühlstraße" zu gewährleisten, Es ist davon auszugehen, dass es bei einer Verringerung der Stellplätze des P+R Park- platzes zu weiträumigeren Verlagerungen kommt, da Park und Ride Plätze in der Re- gel von Pendlern angefahren werden, die täglich die gleiche Routenwahl aufweisen. Sobald also bekannt wird, dass der Park und Ride Parkplatz ab einer gewissen Zeit voll ist, werden die später eintreffenden Pendler auf Haltestellen mit besserem Park und Ride Stellplatzbedarf ausweichen. Mit- telfristig ist ein neuer P+R-Platz im Bereich der ehemaligen B10 auf Höhe des Bahnhofs Durlach mit direkter Anbindung an die Glei- se der Stadtbahn geplant, der in Teilen die Plätze im Bereich der Dornwald- und Un- termühlsiedlung ersetzen soll. Sollte sich dennoch ein Mehrbedarf im Planungsge- biet herausstellen, so kann eine Erweite- rung im Bereich des P+R-Platzes geprüft werden. Der barrierefreie Zugang zur Straßenbahn- - 10 - wird eine maximal 6% geneigte Rampe er- richtet." und „Die barrierefreie Erschließung von und zur Durlacher Allee ist gewährleis- tet". Das Problem des barrierefreien Zugangs zur Haltestelle ist im Bebauungsplan teilwei- se angesprochen, an anderer Stelle wird da- rauf verwiesen, dass das nicht zu diesem Be- bauungsplan gehört und deshalb nicht näher ausgeführt wird. Das ist für uns eine mehr als unbefriedigende Situation. Wir befürchten, dass diese Planungen ohne unsere Einbezie- hung stattfinden und wir keinerlei Einfluss haben. Aber das wenige, was im Bebauungs- plan zu diesem Thema erwähnt ist, ist eher unvollständig und lässt viele Fragen offen. Schon in unserer ersten Stellungnahme ha- ben wir Fragen dazu gestellt, die nicht voll- ständig beantwortet wurden. Es ging um die Frage, ob die barrierefreie Rampenanlage, die den geplanten P+R-Parkplatz mit der Durlacher Allee verbindet, auch einen barrie- refreien Zugang zur Straßenbahnhaltestelle ermöglicht. Es wurde an anderer Stelle (in der Anlage 2, Straßenbahnhaltestelle) aus- geführt, dass die ebenerdige Anbindung an eine Haltestelle in der ganzen Stadt Standard sei und gut funktioniere. Das mag an ande- ren Stellen funktionieren. Nirgends ist jedoch in 50 Meter entfernt die Autobahnauffahrt auf die A5! Die Vorstellung, dort mit einem Rollstuhl oder Rollator ebenerdig zur Halte- stelle hinüberzukommen, ist einfach absurd. Das bedarf gründlicher Planung unter Einbe- ziehung der Bevölkerung - möglichst bald, und nicht erst, wenn die dm-Zentrale steht. Die Frage der Verkehrsführung (Vollknoten oder andere Möglichkeiten) ist ja auch von diesem Bebauungsplan getrennt worden. In der Bauphase werden die Autos und LKW sicher durch die Johann-Strauß-Straße (in Ermangelung einer schnellen anderen Stra- ßen-Führungslösung) rollen und dort den schon jetzt sehr hohen Lärmpegel erhöhen und zu erheblichen Feinstaubimmissionen führen. haltestelle auf Seiten der Untermühlsied- lung wird in diesem Bebauungsplan mit ge- regelt, da er in unmittelbaren Zusammen- hang zur neu geplanten Straßenführung auf dieser Seite steht. Es wurde sicherge- stellt, dass man vom geplanten P+R- Parkplatz das Niveau des nördlichen Geh- weges entlang der Durlacher Allee barriere- frei erreichen kann. Ansonsten war die Um- gestaltung der Haltestelle „Untermühlstra- ße“ schon vor Aufstellung des B-Plans „Südwestliche Untermühlsiedlung“ beab- sichtigt und wurde von der KVV betrieben. Die genaue Lage der Haltestelle muss aller- dings auch die zukünftige Verkehrsführung berücksichtigen. Die Planung der Haltestel- le liegt bei der KVV, die barrierefreien Zu- gänge zur Haltestelle über die Durlacher Al- lee sind Bestandteil dieser Haltestellenpla- nung. Da die Haltestelle selbst in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum ge- planten Neubaugebiet steht, wird diese weiterhin – wie bisher auch – Bestandteil der parallel erfolgenden Haltestellenpla- nung durch die Verkehrsbetriebe und eige- nen Verfahrens sein. Sie ist nicht Bestand- teil dieses Bebauungsplans. Der B-Plan be- hindert weder die Planung des barrierefrei- en Zugangs zur Dornwaldsiedlung noch die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelle, sondern schafft in seinem Geltungsbereich die notwendigen Voraussetzungen für eine insgesamt stimmige Erschließungssituati- on. Das vorhandene Verkehrsnetz ist in der La- ge, das prognostizierte Verkehrs- aufkommen auch nach einer Bebauung des Plangebiets zu bewältigen. Die Stadt Karls- ruhe ist allerdings bestrebt, die verkehrliche Situation durch die Realisierung eines sog. „Vollknotens“ mit Lichtsignalanlage weiter zu verbessern. Entsprechende Planungen werden bereits bearbeitet und sollen im Zuge eines eigenen Verfahrens weiter vo- rangetrieben werden. - 11 - In der Beschlussvorlage steht dazu: "Gleich- wohl wird dieser Erhöhung durch passive Schallschutzmaßnahmen Rechnung getra- gen, zu denen sich der Investor in dem abzu- schließenden städtebaulichen Vertrag ver- pflichten wird, zugunsten der Eigentümer der angrenzenden Gebäude. Es handelt sich um insgesamt 3 Gebäude, bei denen passiver Schallschutz im 3. und 4. Stockwerk vorzuse- hen ist, nur dort ist eine Erhöhung der Lärm- pegel zu erwarten." Der größte Lärmpegel ist einfach an der Quelle zu erwarten und es ist nicht einzusehen, dass die unteren Stockwerke, an denen die Autos vorbeifah- ren, keine Schallschutzfenster erhalten sol- len. Das klingt in unseren Ohren wie Hohn. Sie können den Investor genauso verpflich- ten, in allen Stockwerken Schallschutzfens- ter einzubauen. Es ist uns außerdem aufgefallen, dass in dem Bebauungsplan aufgelistet ist, dass die Häu- ser im 2.0G und 3.0G die Schallschutzfenster Die Fragen zur Verkehrsführung außerhalb des eigentlichen Plangebietes, insbesonde- re des Vollknotens, wurden in öffentlicher Sitzung des Ortschaftsrates Durlach am 15.07.2015 als Vorberatung für den Pla- nungsausschuss im September behandelt. Vorbehaltlich der Entscheidung des Pla- nungsausschusses im September 2015 wurde ein Stufenkonzept zur Umsetzung empfohlen, das sowohl einen barrierefreien Ausbau der Haltestelle, eine Aufrichtung der Autobahnausfahrt und einen Bahn- übergang zur möglichen Realisierung des Vollknotens beinhaltet. Da gutachterlich nachgewiesen wurde, dass sich die Schall- und Verkehrsbelastung auch ohne den Vollknoten in einem zumut- baren Bereich bewegen, hat sich die Stadt dafür entschieden, das B-Plan-Verfahren „südwestliche Untermühlstraße“ vorzuzie- hen. Um die Anwohner zu schützen, kön- nen die geringen Mehrbelastungen zudem Schallschutzfenster reduziert werden, für die auf Antrag die Kosten übernommen werden. Die mit entsprechend hohen Lärmbelastungen betroffenen Fassadenbe- reiche, in denen der Einbau von Schall- schutzfenstern eine maßgebliche Vermin- derung der Lärmbelastung bewirken kann, wurden gutachterlich ermittelt. Die Zusage von passiven Lärmschutzmaßnahmen in der Johann-Strauß-Straße erfolgte in den Obergeschossen, da hier die höchsten Be- lastungen vorliegen werden, die sich über- wiegend aus den Lärmemissionen von BAB 5 und Durlacher Allee ergeben. Die Vergabe erfolgt dabei ab einem durch die Recht- sprechung definierten Höchstpegel in Höhe von 69/59 dB(A) im Tages-/Nachtzeitraum, der im vorliegenden Fall nur in den Oberge- schossen ermittelt wurde. Im Bebauungsplan wird die übliche Be- zeichnung EG, 1.OG, 2.OG, etc. verwendet, in der gutachterlichen Ermittlung der Not- wendigkeit passiven Lärmschutzes wird die Bezeichnung Stockwerk verwendet. Stockwerk 3 entspricht dem 2.OG, usw. Es - 12 - erhalten sollen und in der Beschlussvorlage im 3. und 4.0G - da widersprechen sich Be- schlussvorlage und Bebauungsplan. Das große Thema Lärm drückt uns sehr, zu- mal im März noch große Mengen an Bäumen im Elfmorgenbruch gefällt worden sind und damit der Lärmpegel in der Untermühlsied- lung weiter gestiegen ist. Wir hoffen auf schnelle Aufforstung mit Bäumen und Bü- schen - oder ist dieses Fällen der Bäume eine vorbereitende Maßnahme zum Bau einer Lärmschutzwand, welche die Bürgergemein- schaft schon unglaublich lange fordert? Wir wagen das kaum zu hoffen, würden jede Art von Lärmschutzwand nehmen, auch die preiswerteste Lösung! Es ist jetzt noch so, dass man neben dem zukünftigen Parkhaus- hügel von dm freie Sicht auf die Autobahn hat (sozusagen in Verlängerung der Alten Karlsruher Str. zur Autobahn und dem real- Markt hin). Diese Lärmbelastung ist nicht zumutbar, denn wir haben auch gegenüber dem Lärm, der von der Autobahn zu uns dringt, keinerlei Schutz. Selbst wenn Sie ar- gumentieren, dass der Bau einer Lärm- schutzwand eine Bundesangelegenheit oder Sache des Regierungspräsidiums ist, so füh- len wir uns doch in diesem Punkt schon lange allein gelassen und erfahren keinerlei Unter- stützung von der Stadt! Abschließend möchten wir feststellen, dass wir verstehen können, dass Sie den Bebau- ungsplan nur auf die Grundstücke beschränkt haben, die dm bebauen will. Nur so be- kommt dm die Planungssicherheit, die man für solch ein Projekt braucht. Damit bleiben aber alle Probleme, die uns betreffen, wie Verkehrsführung, Lärm und barrierefreie Haltestelle außen vor. Wir Bürger befürch- ten, dass wir bei diesen Planungen, die Stadt, Land und Bund betreffen, nicht in ausrei- chendem Maße einbezogen werden. gibt keinen Widerspruch zw. B-Plan und Schallgutachte. Fällungen im Elfmorgenbruch erfolgen au- ßerhalb des Bebauungsplanverfahrens. Die Stellung einer Lärmschutzwand zur Auto- bahn ist ebenfalls nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass es durch die geplanten Baukörper des Verwaltungs- gebäudes und des Parkhauses zu einer deutlichen Abschirmung der Lärmemissio- nen der Autobahn kommt, die zu einer merkbaren Verminderung der Lärmbelas- tung in der Untermühlsiedlung führen wird. Zielsetzung des Bebauungsplans ist es, ein Gewerbegebiet zwischen Durlacher Allee und Untermühlsiedlung auszuweisen. Die Probleme, die hierdurch entstehen, sollen auch nach Möglichkeit im Bebauungsplan gelöst werden. Das Instrumentarium des Bebauungsplans wäre jedoch überfordert, hiermit auch alle anderen Probleme unter- schiedlichster Ursache in der Umgebung zu lösen. Zum Teil geschieht dies ja schon in den zuvor beschriebenen Verfahren. Zum Teil muss dies aber auch weiterhin in der Ortspolitik bearbeitet werden und dort nach Lösungen gesucht werden. Im Rah- men dieser Verfahren und über den Ort- schaftsrat werden die Bürger immer wieder einbezogen sein. - 13 - Unterzeichnerliste der Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung e.V., 18.06.2015 „Es ist wichtig für mich, dass wegen der ho- hen Lärmbelastung in der Johann-Strauß- Straße in den Häusern Nr.1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und in der Hans-Pfitzner-Str.28 und 30 (siehe Bebauungsplan 4.9·.1 Lärm) in allen Stockwerken Lärmschutzfenster eingebaut werden. Der Lärm entsteht an der Quelle, al- so an den vorbeifahrenden Autos. Der Parkplatz ist schon jetzt voll ausgelastet und reicht an manchen Tagen nicht aus. Des- halb ist eine Reduzierung der Parkmöglich- keiten um 36 % wie vorgesehen, nicht hin- nehmbar. Es müssen in diesem Bereich min- destens so viele Parkmöglichkeiten geschaf- fen werden wie bisher, denn sonst ist mit er- heblichem Suchverkehr in den Siedlungen zu rechnen. Die im Punkt 4.5.1.ÖPNV angesprochene Umgestaltung der Haltestelle „Untermühl- straße" ist unzureichend und unvollständig. Dieses Thema drückt uns in den Siedlungen schon seit vielen Jahren, weshalb ich jetzt ei- ne sehr schnelle barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle einfordere. Und um ein zügi- ges Verfahren mit frühzeitiger öffentlicher Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Veranstaltung bitte. Maßgebliche Lärmerzeuger sind die BAB 5 und die Durlacher Allee. Daher fallen die höchsten Pegel in den Obergeschossen an. Welche Stockwerke durch das Neubauge- biet betroffen sein werden, wurde gut- achterlich ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass es bei einer Verringerung der Stellplätze des P+R Park- platzes zu weiträumigeren Verlagerungen kommt, da Park und Ride Plätze in der Re- gel von Pendlern angefahren werden, die täglich die gleiche Routenwahl aufweisen. Sobald also bekannt wird, dass der Park und Ride Parkplatz ab einer gewissen Zeit voll ist, werden die später eintreffenden Pendler an Haltestellen mit besserem Park und Ride Stellplatzbedarf ausweichen. Mit- telfristig ist ein neuer P+R-Platz im Bereich der ehemaligen B10 auf Höhe des Bahnhofs Durlach mit direkter Anbindung an die Glei- se der Stadtbahn geplant, der in Teilen die Plätze im Bereich der Dornwald- und Un- termühlsiedlung ersetzen soll. Sollte sich dennoch ein Mehrbedarf im Planungsge- biet herausstellen, so kann eine Erweite- rung im Bereich des P+R-Platzes geprüft werden. Der barrierefreie Zugang zur Straßenbahn- haltestelle auf Seiten der Untermühlsied- lung wird in diesem Bebauungsplan mit ge- regelt, da er in unmittelbaren Zusammen- hang zur neu geplanten Straßenführung auf dieser Seite steht. Es wurde sicherge- stellt, dass man vom geplanten P+R- Parkplatz das Niveau des nördlichen Geh- weges entlang der Durlacher Allee barriere- frei erreichen kann. Ansonsten war die Umgestaltung der Hal- testelle „Untermühlstraße“ schon vor Auf- stellung des B-Plans „Südwestliche Unter- mühlsiedlung“ beabsichtigt und wurde von - 14 - Auch bei der Planung eines evtl. Vollknotens, die im Punkt „4.5.2. Motorisierter Individual- verkehr" angesprochen wird, wünsche ich ein frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer öffentlichen Veranstaltung. Durch die Grundwasserabsenkung beim Bau der Unterführung am Bahnhof kam es zu Schäden an mehreren Häusern. Während der Gründungs- und Bauphase des Verwaltungs- gebäudes soll deshalb in regelmäßigen mo- natlichen Abständen kontrolliert werden, dass die Bausubstanz der Häuser der Unter- mühlsiedlung nicht leidet. Dazu ist eine vor- herige Bestandsaufnahme erforderlich. der KVV betrieben. Die genaue Lage der Haltestelle muss allerdings auch die zu- künftige Verkehrsführung berücksichtigen. Die Planung der Haltestelle liegt bei der KVV, die barrierefreien Zugänge zur Halte- stelle über die Durlacher Allee sind Be- standteil dieser Haltestellenplanung. Da die Haltestelle selbst in keinem unmit- telbaren Zusammenhang zum geplanten Neubaugebiet steht, wird diese weiterhin – wie bisher auch – Bestandteil der parallel erfolgenden Haltestellenplanung durch die Verkehrsbetriebe und eigenen Verfahrens sein. Sie ist nicht Bestandteil dieses Bebau- ungsplans. Der B-Plan behindert weder die Planung des barrierefreien Zugang zur Dornwald- siedlung noch die barrierefreie Ausgestal- tung der Haltestelle, sondern schafft in sei- nem Geltungsbereich die notwendigen Vo- raussetzungen für ein insgesamt stimmige Erschließungssituation. Der geplante Vollknoten ist nicht Gegen- stand des B-Plans „Südwestliche Unter- mühlsiedlung“. Die Beteiligung der Öffent- lichkeit wird ordnungsgemäß im betreffen- den Verfahren erfolgen. Der Bau des Verwaltungsgebäudes wird im Schutz eines wasserdichten Baugrubenver- baus erfolgen. Der Wasserspiegel wird dann nur innerhalb der Baugrube abgesenkt. Der Einfluss auf den Grundwasserstand außer- halb ist sehr gering (wenige Zentimeter Ab- senkung). Der „Parkhügel“ ist ohne UG ge- plant und erfordert keine Maßnahmen zur Wasserhaltung. Vorsichtshalber sollen die Bestandsgebäude in unmittelbarer Nach- barschaft zum geplanten Verwaltungsge- bäude vor Beginn der Bauarbeiten gut- achterlich aufgenommen und dokumen- tiert werden (Bestandsicherung). Eine mo- natliche Kontrolle wird nicht für erforder- lich erachtet, sogenannte Zwischensiche- rungen können bei wichtigen Bauzwischen- stände im Bedarfsfall erfolgen. Nachweis- lich durch das Bauvorhaben verursachte - 15 - Entlang des Tiefentalgrabens wäre es wün- schenswert, wenn ein Weg die öffentliche Begehbarkeit des Naherholungsgebietes ermöglichen würde, dies ist in den Plänen bisher nicht ersichtlich. Die Verlegung des Spielplatzes ist für mich wichtig, jedoch bin ich nicht einverstanden, dass der Sportplatz ersatzlos wegfällt, denn Sportplätze haben wir in der Umgebung zu wenige. Wir bitten darum, die dm-Parkplätze kosten- frei an die Mitarbeiter zu geben, denn wir be- fürchten einen enormen Parkdruck in den Siedlungen. Schäden werden vom Verursacher beho- ben. Ein öffentlicher Spazierweg entlang des geöffneten Tiefentalgrabens ist nicht mög- lich. Hierfür benötigte Flächen stehen nicht zur Verfügung. Für den entfallenden Sportplatz wird die bestehende Anlage an der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße aufgewertet und er- tüchtigt. Andere Flächen für einen zusätzli- chen Bolzplatz stehen leider nicht zur Ver- fügung. Im B-Plan-Verfahren werden die Rahmen- bedingungen geschaffen, um im Bauge- nehmigungsverfahren Stellplätze in ausrei- chender Anzahl nachweisen zu können. Für die Regelung des innerbetrieblichen Um- gangs mit den Stellplätzen gibt es auf B- Plan-Ebene keine Rechtsgrundlage. Derzeit beabsichtigt dm nach eigenen Angaben, den Mitarbeitern die Stellplätze kostenfrei anzubieten. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange Stellungnahme der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 26.05.2015 Nach den mir vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30m über Grund nicht über- schreiten. Sollte die Höhe (30 m über Grund) überschritten werden, bitte ich in jedem Ein- zelfall mir die Planungsunterlagen - vor Ertei- lung einer Baugenehmigung - nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Bei der o.a. Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr keine Be- denken. Auf eine Beteiligung im weiteren Verfahren kann verzichtet werden. Hinweis: Es sind von den militärischen Liegenschaften Die maximal zulässige Höhe baulicher An- lagen beträgt 26,50 m bezogen auf die Be- zugshöhe. Durch Kamine darf diese Höhe im Bedarfs- fall ausnahmsweise überschritten werden, wenn nachgewiesen wird, dass dies für eine schadlose Ableitung der Abluft erforderlich ist. Die Anregung wird an die Baugenehmi- gungsbehörde weitergegeben. - 16 - ausgehende Lärmimmissionen am Tag und zur Nachtzeit im Sinne des Bundesimmissi- onsschutzgesetzes zu erwarten. Es wird da- rauf hingewiesen, dass Beschwerden und Er- satzansprüche, die sich auf die von der Bun- deswehrliegenschaft / Standortübungsplatz / Flugplatz ausgehenden Emissionen wie Schießbetrieb etc. beziehen, nicht anerkannt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass von den militärischen Liegenschaften ausge- hende Lärmimmissionen am Tag und zur Nachtzeit im Sinne des Bundesimmissions- schutzgesetzes zu erwarten sind und dass sich die Bundeswehr gegen Beschwerden und Ersatzansprüche verwahrt. Handwerkskammer Karlsruhe, 03.06.2015 zum oben genannten Bebauungsplan hat die Handwerkskammer Karlsruhe keine Anre- gungen oder Bedenken vorzubringen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Handwerkskammer Karlsruhe zum oben genannten Bebauungsplan keine Anregun- gen oder Bedenken vorzubringen hat. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, 19.06.2015 Nach eingehender Prüfung Ihrer Unterlagen ergeben sich unsererseits weiterhin keine Einwände gegen den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes. Die IHK Karlsruhe be- grüßt insbesondere den geplanten Bau eines Vollknotens zur Bewältigung des zukünftigen Verkehrsaufkommens. Auch die mit dem Ausbau verbundene Verschwenkung der Au- tobahnausfahrt erachten wir als notwendig. Ferner möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass im Hinblick auf die potenzielle Ansied- lung eines großflächigen Einrichtungshauses am Weinweg möglicherweise weitere ver- kehrsinfrastrukturelle Anpassungen an der Durlacher Allee vorzunehmen sind. Die Stra- ße ist die wichtigste Verbindungsachse zwi- schen dem Stadtzentrum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach und von entspre- chend großer Bedeutung für den innerstädti- schen Verkehr. Die Ansiedlung zweier großer Gewerbebetriebe bedingt dabei eine massive Zunahme des Verkehrsaufkommens, die in den künftigen Planungen Berücksichtigung finden sollte. Darüber hinaus erachten wir die Zulässigkeit von Werbeanlagen im Rah- men eines abgestimmten Werbekonzeptes für sinnvoll. Dabei möchten wir im Besonde- ren die Potenziale hervorheben, die sich an- gesichts der Lage des Plangebietes an einer Es wird zur Kenntnis genommen, dass die IHK Karlsruhe keine Einwände gegen B- Plan vorzubringen hat. - 17 - der zentralen überregionalen Verkehrsachse sowie der bundesweiten Bekanntheit des Vorhabenträgers im Hinblick auf das Standortmarketing für die Stadt Karlsruhe ergeben. LRA Karlsruhe, Gesundheitsamt, 12.06.2015 nach Überprüfung der zur öffentlichen Aus- legung gedachten Planungsunterlagen ha- ben sich aus Sicht unseres Amtes keine neu- en Bedenken oder Anregungen ergeben. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich für das LRA Karlsruhe, Gesundheitsamt, keine neuen Bedenken oder Anregungen ergeben. Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 21.05.2015 der Flächennutzungsplan des Nachbar- schaftsverbands Karlsruhe stellt auf der ge- planten Fläche westlich der „Alte Karlsruher Straße“ „ Gewerbliche Baufläche" in Planung dar. Der Teil östlich der „Alte Karlsruher Straße“ wird als „Gemischte Baufläche'' in Planung dargestellt. Im Norden schließt sich eine „Sonderbaufläche“ der Bundespolizei an. Wie in der Begründung zum Bebauungs- planentwurf beschrieben. soll als Art der bau- lichen Nutzung ein ,,eingeschränktes Gewer- begebiet" (GEe) festgelegt werden. Die Ein- schränkung bedeutet. dass im GEe nur sol- che gewerblichen Nutzungen zulässig sind. die das Wohnen nicht wesentlich stören und somit in einem Mischgebiet zulässig wären. Der Bebauungsplanentwurf „Südwestliche Untermühlsiedlung " ist somit aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt. Die Planungs- stelle stimmt den Planungen zu. Bitte informieren Sie uns, sobald die Satzung des Bebauungsplans beschlossen ist. Wir werden die Darstellung des Flächennut- zungsplanes von „geplanter Baufläche'' in ,,bestehende Baufläche" aktualisieren. Die- ses wird im Zuge der nächsten Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungs- planes geschehen. Eine Einbeziehung der „Sonderbaufläche'' der Bundespolizei (Flst-Nr. 55511) für die Planung der Firmenzentrale des Drogerie- marktes "dm" wäre nicht aus dem Flächen- Es wird zur Kenntnis genommen, dass der NVK den Bebauungsplanentwurf „Süd- westliche Untermühlsiedlung " als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ansieht und die Planungsstelle den Planungen zu- stimmt. Der Nachbarschaftsverband wird durch das Stadtplanungsamt informiert, sobald der Bebauungsplan in Kraft getreten ist. Das Flst.-Nr. 55511 ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans. - 18 - nutzungsplan entwickelt. Hierfür wäre eine Einzeländerung des Flächennutzungsplanes notwendig. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 46, 28.05.2015 bez. des uns vorgelegten Bebauungsplans vom 22.05.2015 bestehen luftrechtlich keine Bedenken. Eine ggf. erforderliche endgültige Stellungnahme unsererseits kann erst abge- geben werden, sobald uns die finale Bauaus- führungsplanung vorliegt. Die Dokumente Bebauungsplan-Entwurf (2fach), Umweltbe- richt erhalten Sie in den kommenden Tagen per Post zurück. Die Planfertigung „Bebau- ungsplan Südwestliche Untermühlsiedlung vom 22.05.2015" werden wir zur Akte neh- men. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sei- tens des RP Karlsruhes keine luftrechtlichen Bedenken gegen die Planung bestehen. Deutsche Telekom Technik GmbH, 24.06.2015 Im Planbereich befindet sich Telekommuni- kationsinfrastruktur. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommuni- kationslinien jederzeit möglich ist. Insbeson- dere müssen Abdeckungen von Abzweigkäs- ten und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten werden, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabel- ziehfahrzeugen angefahren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bau- ausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausfüh- rung vorhandenen Telekommunikationsli- nien der Telekom informieren. Die Kabel- schutzanweisung der Telekom ist zu beach- ten. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekom- munikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnah- men der anderen Leitungsträger ist es not- wendig, dass Beginn und Ablauf der Er- schließungsmaßnahmen im Bebauungs- plangebiet der Deutschen Telekom Technik Abstimmungen zur Telekommunikati- onsinfrastruktur erfolgen im Zuge der Aus- führungsplanung. Für den rechtzeitigen Ausbau des Tele- kommunikationsnetzes sowie die Koordi- nierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträ- ger wird rechtzeitig mit der Telekom Kon- takt aufgenommen. - 19 - GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Bitte berücksichtigen Sie unsere Kontaktadressen: Deutsche Telekom Technik GmbH Postfach 10 01 64, 76231 Karlsruhe koordinierungpti31ka@telekom.de VBK Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, 22.06.2015 wir bedanken uns für die Beteiligung am o.g. Verfahren. Nach interner Prüfung der Unter- lagen ist uns aufgefallen, dass die Punkte, die wir bereits in unserer Stellungnahme vom 20.10.2014 an das Stadtplanungsamt ge- schickt hatten, nur unzureichend in dem ausgelegten Bebauungsplan berücksichtigt sind. Dies betrifft insbesondere unsere Hinweise zur B+R-Anlage sowie zur Wegeführung für Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Personen von und zur Haltestelle. Dies sollte unserer Auffassung nach nochmals überar- beitet werden. Wir bitten Sie, unsere Anre- gungen zu beachten und um weitere Beteili- gung an dem Verfahren. Auszug aus Stellungnahme vom 20.10.2015: a) Barrierefreiheit Für mobilitätseingeschränkte P+R-Nutzer ist der barrierefreie Zugang o.k., nur muss auch eine sichere Fahrbahnquerung im Einmün- dungsbereich der Durlacher Allee dargestellt werden. Für Bewohner der Untermühlsiedlung ist der barrierefreie Zugang eher umwegig - er setzt zudem ein mehrmaliges Queren der Fahrbahnen voraus. Wir regen an, diesen Punkt nochmals auf Verbesserungspotential zu überprüfen. Die Querung des Einmündungsbereichs der Alten Karlsruher Straße an die Durlacher Allee ist abhängig vom Erschließungskon- zept, insbesondere der Frage, ob der Voll- knoten zur Realisierung gelangt. Wenn der Vollanschluss realisiert wird, ist in Folge auch eine Signalisierung des gesamten Knotenpunktes und auch der fraglichen Querung der Alten Karlsruher Straße vor- gesehen, wobei die Querung dann sehbe- hindertengerecht signalisiert wird. Falls der Vollanschluss nicht realisiert werden kann, ist auch keine Signalisierung der fraglichen Querung möglich. Wegen des dann nicht benötigten Linkseinbiegestreifens von der Rampe kommend kann in diesem Bereich eine Querungshilfe z.B. in Form einer Mitte- linsel vorgesehen werden, um das Queren - 20 - d ) B+R: Wir bitten zu prüfen, ob im unmittelbaren Einmündungsbereich der Zufahrt zur Durla- cher Allee eine überdachte Fahrradabstellan- lage errichtet werden kann. Um die betrieblichen und bahnspezifischen Be- lange für den Standort der Haltestelle „Un- termühlstraße“ zu berücksichtigen, bitten wir bei der Planung des Vollknotens um direkte Beteiligung der VBK. mobilitätseingeschränkter Personen zu er- leichtern. Die barrierefreie Erschließung ist für Be- wohner der Untermühlsiedlung umwegig. Alternative Anordnungen einer Rampenan- lage für den barrierefreien Zugang wurden geprüft, wobei sich die vorliegende Lösung als beste Variante bestätigt hat, da neben der Anbindung der Untermühlsiedlung auch der P+R-Platz barrierefrei angebunden werden kann. Eine überdachte B+R-Anlage wird befürwortet und könnte auf der Fläche östlich der Einmündung der Alten Karlsru- her Straße in die Durlacher Allee vorgese- hen werden. Im Zuge der Planung des Vollknotens und der Haltestelle wird die VBK einbezogen. Beide Maßnahmen sind kein Gegenstand der vorliegenden Bebauungsplanung. Vermögen und Bau, Amt Karlsruhe, 22.06.2015 Der o. g. Bebauungsplan grenzt an das lan- deseigene Grundstück Flurstück Nr. 55511 der Gemarkung Karlsruhe-Durlach. Auf die- sem Grundstück ist das Autobahnpolizeire- vier Karlsruhe untergebracht. Vorbehaltlich der Einigung mit der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG für die dem Land entste- henden Beeinträchtigungen, insbesondere über folgende Punkte  Kosten für die Verlegung des Landeplat- zes  Einigung über die Entwässerung  Beim „Landeplatz“ handelt es sich rechtlich lediglich um eine bestehende Landemöglichkeit, die nicht als Lande- platz gesichert ist und insofern auch nicht in der Bauleitplanung zu berück- sichtigen war. Sofern diese Möglichkeit entfallen sollte, erwächst hieraus kein Anspruch auf Ersatz.  Die ehemals quer über das zukünftige dm-Grundstück verlaufende Abwasser- leitung vom Flurstück Nr. 55511 wurde - 21 -  Baumfällarbeiten / Feuerwehrumfahrung hat das Land Baden-Württemberg (Liegen- schaftsverwaltung), vertreten durch unsere Dienststelle als Grundstückseigentümer, ge- gen das Bauvorhaben der dm-drogerie markt GmbH &. Co. KG grundsätzlich keine Ein- wendungen, sofern die baurechtlichen Vor- gaben, insbesondere die gesetzlichen Grenz- abstände, eingehalten werden. in die Planung einbezogen. Der Wasser- abfluss wird sowohl technisch als auch rechtlich über die Eintragung eines ent- sprechenden Leitungsrechtes gesichert.  Baumfällarbeiten und ggf. erforderliche Inanspruchnahmen kleiner Randflächen des Flurstücks Nr. 55511 für die Feuer- wehrumfahrt sind nicht Gegenstand des B-Plans. Vertragliche Regelungen hierzu erfolgen außerhalb dieses B-Plan- Verfahrens und sind nicht abwägungs- relevant. Zentraler Juristischer Dienst, Immissionsschutzbehörde, 22.06.2015 Im Zuge der Trägeranhörung hatten wir an- geregt, die Geräusch-Auswirkungen der Pla- nung auf die Umgebung ergänzend mit einer tabellarischen Übersicht nummerierter Im- missionsorte mit Gebietseinstufung und An- gaben zu Schallpegeln (vorher/nachher) zu ergänzen. auch weil die Pegelangaben in den DIN A4-Karten schwer lesbar sind. Da das Schallgutachten den im Zuge der Auslegung an uns übersandten Gutachten nicht beigefügt war, konnten wir nicht verifi- zieren, ob diese Anregung umgesetzt ist und möchte diese daher nochmals erneuern. So- fern die schalltechnische Untersuchung ge- genüber der uns bekannten Version vom Sommer 2014 nochmals fortgeschrieben wurde, bitten wir um Überlassung eines Exemplars für unsere Unterlagen. Vielen Dank. In der schalltechnischen Untersuchung mit Fassung vom Januar 2015 wurden entspre- chend der Forderung im Zuge der Träger- anhörung auf dem maßgeblichen Anlagen die Gesamtverkehrsbelastungen oder Ver- gleichsfälle auf den Anlagentabellen mit ausgegeben die an den maßgeblichen Im- missionsorten für jedes Gebäude Beurtei- lungspegel im Tages- und Nachtzeitraum angegeben. Die Gutachten sind nicht Teil der Bebau- ungsplanunterlagen. Auf Wunsch werden sie jedoch zur Verfügung gestellt, was in- zwischen geschehen ist. Zentraler Juristischer Dienst, Wasserbehörde, 17.06.2015 Unter Punkt 6.6 der Planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften ist die Anlage eines Teiches mit einer Fläche von 590 m² vorgeschrieben. Nach unserem letzten Kenntnisstand ist die Umsetzung ei- ner Teichfläche von Seiten der Fachbehörden zwar gewünscht jedoch vom Vorhabenträger Der Teich ist von dm gewünscht. Er wird auch auf den im Umweltbericht ermittelten Ausgleich angerechnet. Deshalb werden die Festsetzungen unverändert beibehal- ten. - 22 - nicht mehr zwingend vorgesehen, da er sich optisch nicht wie gedacht einfügen lässt. Dieser Punkt sollte daher optional formuliert werden Stadtplanungsamt Karlsruhe, 13. August 2015

  • Anlage 2 Festsetzungen
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Karlsruhe – Durlach - Entwurf – GERHARDT.stadtplaner.architekten Fassung: 13.08.2015 Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 3 1. Art der baulichen Nutzung 3 2. Maß der baulichen Nutzung 4 2.1 Geschoßflächenzahl (GFZ) 4 2.2 Bezugshöhe (BZH) 4 2.3 Wandhöhe (WH) 4 2.4 Zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen 4 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 4 3.1 Abweichende Bauweise 4 3.2 Überbaubare Grundstücksflächen 4 4. Stellplätze und Garagen, Carports 4 5. Nebenanlagen 5 6. Grünordnerische Festsetzungen 5 6.1 Flächen mit Pflanzerhaltung 5 6.2 Dachbegrünung 5 6.3 Dächer von Tiefgaragen und Innenhöfe 5 6.4 Gestaltung der Freiflächen 5 6.5 Gestaltung von Flächen für die Feuerwehr 6 6.6 Anlage eines Teichs 6 6.7 Gestaltung der privaten Pkw-Stellplätze 6 6.8 Gestaltung der Verkehrsflächen 6 6.9 Gestaltung des Tiefentalgrabens 6 6.10 Artenverwendungsliste 7 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8 8. Schallschutz 8 9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 9 II. Örtliche Bauvorschriften 10 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 10 1.1 Dächer 10 2. Werbeanlagen 10 3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze 10 3.1 Einfriedigungen 10 3.2 Abfallbehälterstandplätze 11 4. Außenantennen 11 5. Niederspannungsfreileitungen 11 III. Nachrichtliche Übernahmen 11 1. Wasserschutzgebiet 11 Anlage 1: Lage der externen Kompensationsmaßnahmen 12 BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen - Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. 06. 2013 (BGBl. I S. 1548). - Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fas- sung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501). In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Zulässig sind • Gewerbebetriebe und öffentliche Betriebe, die das Wohnen nicht we- sentlich stören, • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, • Anlagen für sportliche Zwecke, Ausnahmsweise können zugelassen werden • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Be- triebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Nicht zulässig sind • Lagerhäuser und Lagerplätze, • Tankstellen, • Vergnügungsstätten, • Bordelle bordellartige Betriebe, Etablissements der gewerblichen Woh- nungsprostitution und alle anderen Arten des Sexgewerbes. • Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden zur Versorgung des Gebiets mit überwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 4 - 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Geschoßflächenzahl (GFZ) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben die Flächen von Garagenge- schossen und Flächen von Stellplätzen und ihren Zufahrten in Vollgeschossen unberücksichtigt. 2.2 Bezugshöhe (BZH) Die Wandhöhen sind auf die im zeichnerischen Teil festgesetzte Bezugshöhe BZH (in Meter über Normalhöhennull) zu beziehen. 2.3 Wandhöhe (WH) Die Wandhöhe WH ist das Maß zwischen der BZH und Oberkante Flachdach bzw. Attika. Die maximal zulässige Wandhöhe (WH) ist im zeichnerischen Teil festgesetzt. Die tatsächliche WH darf von technisch notwendigen Dachaufbauten (z.B. Aufzugsüberfahrten, Lüftungsanlagen, eingehausten technische Anlagen und Klimageräten, etc.) um maximal 3,50 m überschritten werden. 2.4 Zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen Sonstige bauliche Anlagen im Geltungsbereich westlich der Alten Karlsruher Straße dürfen eine maximale Höhe von 26,50 m, östlich der Alten Karlsruher Straße von 24,00 m - bezogen auf die BZH - nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen durch Kamine überschritten werden, wenn nachgewiesen wird, dass dies für eine schadlose Ableitung der Abluft erforderlich ist. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise In der abweichenden Bauweise sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Eine Längenbeschränkung für Gebäude besteht nicht. 3.2 Überbaubare Grundstücksflächen Unterirdische bauliche Anlagen dürfen die festgesetzten Baugrenzen bis zu 3,50 m überschreiten. 4. Stellplätze und Garagen, Carports Innerhalb von Baugrenzen sind Stellplätze nur in Gebäuden zulässig. Abwei- chend hiervon sind auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST1“ Stellplätze ohne Einhausung zulässig. Außerhalb von Baugrenzen sind nur nicht eingehauste Stellplätze auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST2“ zulässig. Einzelne Garagen / Carports sind unzulässig. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 5 - 5. Nebenanlagen Nebenanlagen - ausgenommen der erforderlichen Zugänge und Zufahrten - sind nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten überbaubaren Flä- chen und innerhalb der Flächen für Nebenanlagen zulässig. Technische Einrichtungen und Versorgungsanlagen i.S.v. § 14 Abs. 2 BauN- VO (z.B. Kabelschränke, etc.) sind auch außerhalb überbaubarer Flächen zu- lässig. Auf der im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzten Teilfläche von ST2 (Fläche PKT) sind außer den nicht eingehausten Stellplätzen Anlagen von Post- und Paketdiensten zulässig (z.B. eine „Packstation“). 6. Grünordnerische Festsetzungen 6.1 Flächen mit Pflanzerhaltung Die Feldhecke mit Bäumen auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flä- chen mit Pflanzerhaltung ist dauerhaft zu sichern. Abgängige Exemplare sind durch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern für Freiflächen gemäß Ar- tenverwendungsliste zu ersetzen. 6.2 Dachbegrünung Die Dachflächen von Gebäuden östlich der Alten Karlsruher Straße sind zu mindestens 45 % extensiv mit einem artenreichen trockenen Extensivrasen zu begrünen. Die Substratstärke muss eine Stärke von mindestens 15 cm auf- weisen. Die Dachflächen von Gebäuden westlich der Alten Karlsruher Straße sind zu mindestens 80 % intensiv zu begrünen. Es sind Wiesenflächen aus autoch- thonem Saatgut, bestehend aus in Karlsruhe heimischen Arten, anzulegen. Die Wiesenflächen sind mit mindestens 25 Obstbäumen (Hoch- und Halb- stämme) mit einem Stammumfang von mindestens 14 - 16 cm zu bepflanzen. Es sind mindestens vier verschiedene Obstsorten und verschiedene Sorten innerhalb einer Art zu pflanzen. Die Substratstärke muss im Bereich der Baumpflanzungen eine Stärke von mindestens 60 cm (zuzüglich einer Draina- geschicht von 30 cm), im Bereich der Wiesenflächen von mindestens 20 cm aufweisen. 6.3 Dächer von Tiefgaragen und Innenhöfe Die nicht überbauten Dachflächen von Tiefgaragen und die Innenhöfe von Gebäuden sind mindestens zu 50% mit Stauden, Gräsern, Einzelsträuchern und Bäumen als Grünfläche anzulegen. Die Substratstärke von Tiefgaragen- dächern muss mindestens 30 cm, im Bereich der Baumpflanzungen mindes- tens 60 cm betragen. 6.4 Gestaltung der Freiflächen Zur Begrünung der Freiflächen um die Gebäude sind mindestens 50 % ein- heimische, standortgerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) aus regiona- ler Herkunft zu verwenden. Es sind Sträucher für Freiflächen gemäß Arten- verwendungsliste zu pflanzen. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 6 - Auf den Freiflächen westlich der Alten Karlsruher Straße sind mindestens 50 Bäume für Freiflächen, auf den Freiflächen östlich der Alten Karlsruher Straße mindestens 7 Bäume für Freiflächen gemäß Artenverwendungsliste aus regionaler Herkunft zu pflanzen (Stammumfang der Bäume: 16 – 18 cm). 6.5 Gestaltung von Flächen für die Feuerwehr Flächen für die Feuerwehr sind als Schotterrasen anzulegen oder mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen. 6.6 Anlage eines Teichs Es ist ein Teich mit einer Fläche von ca. 590 m² mit unterschiedlich tiefen Ge- wässerbereichen anzulegen und mindestens 50 % der Ufer mit Arten der feuchten Hochstaudenflur und Sträuchern für Freiflächen (s. 6.10) sowie mit Tauch- und Schwimmblattvegetation zu bepflanzen. Es sind einheimische, standortgerechte Arten aus regionaler Herkunft zu verwenden. 6.7 Gestaltung der privaten Pkw-Stellplätze Private ebenerdige Pkw-Stellplätze im Freien sind - soweit keine Gefahr des Eintrags wassergefährdender Stoffe besteht und es aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht anders geboten ist - mit wasserdurchlässiger Ober- fläche herzustellen und mit einem Baum je fünf Stellplätzen zu übergrünen. Die Größe der offenen Baumscheiben beträgt mindestens 10 m². Innerhalb überbaubarer Flächen sind auch Bäume in Pflanzkübeln zulässig. Die Anzahl der für die Übergrünung der Stellplätze gepflanzten Bäume kann auf die An- zahl der zu pflanzenden Bäume auf den Freiflächen angerechnet werden. 6.8 Gestaltung der Verkehrsflächen Zur Begrünung der Verkehrsgrünflächen sind mindestens 50 % einheimische, standortgerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) aus regionaler Herkunft zu verwenden. Es sind Sträucher für Freiflächen und mindestens 15 Bäume für Freiflächen gemäß Artenverwendungsliste aus regionaler Herkunft zu pflanzen. Für die Bäume sind offene Baumscheiben von mind. 10 m² sowie eine mit Substrat nach FLL zu verfüllende Baumpflanzgrube von mind. 12 m³ Größe und einer Tiefe von 1,50 m vorzusehen. Eine teilweise Überbauung der offenen Baumscheibe ist möglich, wenn der zu überbauende Teil der Baum- pflanzgrube mit verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt wird. Erforderlichenfalls sind im überbauten Bereich Belüftungsrohre vorzusehen. Der Stammumfang hat 20 – 25 cm Umfang zu betragen, die Bäume sind mit einem Dreibock und Arbo-Flex Stammschutzfarbe zu versehen. 6.9 Gestaltung des Tiefentalgrabens Der verdohlte Tiefentalgraben ist zu öffnen und entsprechend der Festsetzun- gen im zeichnerischen Teil an den östlichen Rand des Grundstücks zu verle- gen (Ausführung gemäß Wasserrechtsverfahren). Die Ufer sind mit einheimischen, standortgerechten Arten der feuchten Hoch- staudenflur gemäß Artenverwendungsliste zu bepflanzen. Die Bepflanzung soll punktuell erfolgen, so dass auch offene Abschnitte bestehen bleiben, auf denen eine natürliche Sukzession stattfinden kann. Am östlichen Grabenufer BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 7 - des geöffneten Tiefentalgrabens sind zur Beschattung des Gewässers min- destens 25 Bäume für den geöffneten Tiefentalgraben gemäß Artenverwen- dungsliste aus regionaler Herkunft zu pflanzen (Stammumfang 16 - 18 cm). Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt 1.50 m. Weiden sind als Steckhölzer aus der Umgebung (Kinzig-Murg-Rinne) zu pflanzen. Das westli- che Ufer bleibt zur Grabenunterhaltung frei von Gehölzen. Zur Begrünung der übrigen öffentlichen Grünflächen sind mindestens 50 % einheimische, standortgerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) aus regio- naler Herkunft zu pflanzen (Sträucher für Freiflächen gemäß Artenverwen- dungsliste). 6.10 Artenverwendungsliste Sträucher für Freiflächen Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula al- nus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds- Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Bäume für Freiflächen Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Populus tremu- la), Silber-Pappel (Populus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) und Winter-Linde (Tilia cordata). Arten der feuchten Hochstaudenflur Mädesüß (Filipendula ulmaria), Echter Baldrian (Valeriana officinalis), Sumpf- Storchschnabel (Geranium palustre), Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybri- dus), Rossminze (Mentha longifolia) und Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palust- ris), Sumpf-Ziest (Stachys palustris), Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Gewöhnli- cher Blutweiderich (Lythrum salicaria), Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia), Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum), Echter Beinwell (Symphytum officinale), Geflügelte Braunwurz (Scrophularia umbrosa), Krause Distel (Carduus crispus), Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica), Wald- Storchschnabel (Geranium sylvaticum), Weiße Pestwurz (Petasites albus), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum), Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum). Bäume für den geöffneten Tiefentalgraben Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Sal-Weide (Salix caprea), Mandel-Weide (Salix triandra) und Korb- Weide (Salix viminalis). BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 8 - 7. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft Vermeidungsmaßnahme Im Außenbereich sind insektenfreundliche Lampen mit geringer Anlockwirkung zu verwenden, beispielsweise mit LED-Leuchtmitteln. Externe Kompensationsmaßnahmen (siehe Anlage 1) Das verbleibende Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf von (im Endausbau insgesamt 7.213,20 Wertpunkten nach dem Karlsruher Modell) ist gemäß Umweltbericht (Spang. Fischer. Natzschka. GmbH / Walldorf / 2015) durch die 2012 / 2013 bereits er- folgte naturnahe Umgestaltung der Alb nördlich von Karlsruhe innerhalb des Gewässerabschnitts 1+980 bis 3+380 sowie durch das Pflanzung von 15 Eschen am offenen Tiefentalgraben zu kompensieren. Östlich der nach Norden verlängerten Pfarrer-Blink-Straße sind mittig zwi- schen dem Wegrand und der Böschungsoberkante 15 Straßenbäume (Eschen, Stammumfang 20-25 cm) zu pflanzen und zwar am Grabenabschnitt zwischen der Öffnung des Tiefentalgrabens im Süden und der Steinernen Brücke im Norden. Der Abstand der Bäume untereinander beträgt 10 m, ver- einzelt vorhandene Pappeln sind zu erhalten und im Pflanzschema zu berück- sichtigen. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden für die maximal zulässige Be- bauung ermittelt. Es ist im Baugenehmigungsverfahren des jeweiligen Bauab- schnittes zu prüfen, dass der tatsächlich verursachte Eingriff ausgeglichen ist. 8. Schallschutz Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 8 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 1989) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzu- halten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpe- gelbereich nach den Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 und der VDI Richtli- nie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Lärmpegelbereichen. Für Räume mit Schlaf- oder Aufenthaltsnutzung sind ab dem Lärmpegelbereich IV Lüf- tungsanlagen mit geringem Eigengeräusch vorzusehen. Ausnahme: Sofern für die einzelnen Gebäudefronten im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschir- mende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend gerin- gere Schalldämmmaße berücksichtigt werden. Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, VDI 4100 und VDI 2719 „Schall- dämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“ liegen beim Stadt- planungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstr. 7, 1. OG, Zimmer 113/114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienst- stunden eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Ber- lin). BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 9 - 9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Flächen (A), die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Lei- tungsträger und der Stadt Karlsruhe zu sichern sind Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzten Flächen sind mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der jeweiligen Leitungsträger und der Stadt Karlsruhe zu belasten. Die Flächen für Geh- Fahr- und Leitungsrech- te sind von jeglicher baulichen Nutzung und von der Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 3,50 m von der Leitungsachse einzuhalten. Ausnahmsweise sind Überbauungen in Absprache mit den Leitungsträgern möglich. Baumpflanzungen sind nur in Absprache mit den Leitungsträgern möglich, wenn die Abstände gemäß dem „Merkblatt für Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ beachtet werden. Außerdem muss eine ggf. erforderliche Befahrbarkeit gewährleistet sein. Fläche (B), die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe zu sichern ist Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzte Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Karlsruhe zu belasten. Die Fläche ist gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen an die Umlegung und Öffnung des Tiefentalgrabens zu gestalten. Im Falle einer Überflutung des geöffneten Tiefentalgrabens ist eine Notentlastung über diese Fläche zur Alten Karlsruher Straße hin in das städtische Kanalnetz sicher zu stellen. Bauliche Anlagen sind hier nur in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe möglich. Fläche (C), die mit Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu sichern ist Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzte Fläche ist mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belasten Fläche (D), die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des jeweili- gen Eigentümers der Grundstücke Flst. Nr. 49157 und 49157/28 und der Stadt Karlsruhe zu sichern ist Die im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzte Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Flst. Nr. 49157 und 49157/28 und der Stadt Karlsruhe zu belas- ten. Die Flächen für Geh- Fahr- und Leitungsrechte sind von jeglicher bauli- chen Nutzung und von der Nutzung als Lagerfläche frei zu halten. Bei der An- pflanzung von Bäumen ist ein Abstand von 3,50 m von der Leitungsachse ein- zuhalten. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 - 10 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind begrünte Flachdächer. Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Dachaufbauten haben zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachatti- ka) überschreiten (X ≥ Z; s. Beispielskizze). Abb. 1: Beispielskizze Mindestabstand der Dachaufbauten zu Außenfassaden 2. Werbeanlagen Werbeanlagen sind auf den Baugrundstücken nur am Ort der Leistung am Gebäude, bis zur maximal festgesetzten Wandhöhe, nicht in der Vorgartenzo- ne und nur unter Einhaltung folgender Größen zulässig: - Einzelbuchstaben bis max. 1 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und der- gleichen) bis zu einer Fläche von 2 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Werbeanlagen können zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Werbeanlagenkonzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fixiert wird. 3. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze 3.1 Einfriedigungen Als Einfriedungen sind nur Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen zulässig, in die ein maximal 2,00 m hohes Drahtgeflecht eingezogen werden kann. Zusätzlich zu im zeichnerischen Teil festgesetzten Stützmauern sind im Gel- tungsbereich Mauern bis 1,00 m Höhe zulässig. Maßgeblich ist die durch-

  • Anlage 3 Lageplan externe Maßnahmen
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  • Anlage 4 Begründung
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    Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“ Karlsruhe – Durlach - Entwurf - Fassung vom: 13.08.2015 GERHARDT.stadtplaner.architekten beigefügt: Begründung und Hinweise BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................. 5 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 5 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 5 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit ............................. 5 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 6 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 7 3.5 Belastungen ............................................................................................... 7 4. Planungskonzept ..................................................................................... 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ....................................................................... 10 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 11 4.3 Bauweise, überbaubaren Flächen ........................................................... 12 4.4. Nebenanlagen ......................................................................................... 12 4.5. Erschließung ............................................................................................ 13 4.5.1 ÖPNV ...................................................................................................... 13 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 13 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 14 4.5.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 14 4.6. Ver- und Entsorgung ................................................................................ 15 4.6.1 Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme .......................................... 15 4.6.2 Entwässerung .......................................................................................... 15 4.6.3 Tiefentalgraben ........................................................................................ 15 4.6.4 Niederschlagswasser ............................................................................... 16 4.7 Gestaltung ............................................................................................... 17 4.8 Grünordnung / Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen / Artenschutz .............................................................................................. 19 4.8.1 Flächen mit Pflanzerhaltung .................................................................... 19 4.8.2 Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ............................................... 19 4.8.3 Artenschutz / Vermeidungsmaßnahmen .................................................. 20 4.8.4 Kompensationsmaßnahmen .................................................................... 21 4.9 Belastungen ............................................................................................. 23 4.9.1 Lärm ........................................................................................................ 23 4.9.2 Luft ........................................................................................................... 25 5. Umweltbericht ........................................................................................ 25 6. Sozialverträglichkeit .............................................................................. 25 7. Statistik ................................................................................................... 26 7.1 Flächenbilanz........................................................................................... 26 7.2 Zulässige Bebauung ................................................................................ 26 7.3 Bodenversiegelung .................................................................................. 26 8. Bodenordnung ....................................................................................... 26 9. Kosten und Finanzierung ...................................................................... 27 BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 3 - B. Hinweise ................................................................................................. 28 1. Versorgung und Entsorgung .................................................................... 28 2. Entwässerung .......................................................................................... 28 3. Niederschlagswasser ............................................................................... 28 5. Baumschutz ............................................................................................. 29 6. Altlasten ................................................................................................... 29 7. Erdaushub / Auffüllungen ........................................................................ 30 8. Private Leitungen ..................................................................................... 30 9. Barrierefreies Bauen ................................................................................ 30 10. Erneuerbare Energien ............................................................................. 30 11 Artenschutz .............................................................................................. 30 BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Die Durlacher Allee ist die wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Stadt- zentrum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach. Über die Durlacher Al- lee verlaufen nicht nur überörtliche und stadtinterne KFZ-Verkehre, sondern auch wichtige Straßenbahnlinien, beidseitige Radwege des städtischen Rad- wege-Hauptnetzes und begleitende Gehwege. Den an dieser wichtigen Verkehrsachse gelegenen Flächen kommt hohe städ- tebauliche Bedeutung zu, was schon lange Gegenstand planerischer Überle- gungen ist und zuletzt bei einer intensiv geführten Leitbild-Diskussion im Rahmen der „Planungswerkstatt Durlacher Allee“ im Jahr 2013 deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Eines der Entwicklungspotenziale entlang dieser Achse liegt zwischen der Au- tobahn A5 und der Untermühlsiedlung am Rande des Stadtteils Durlach. Es handelt sich um ca. 5 ha große, weitgehend unbebaute Grundstücksflächen in städtischem Eigentum, die von der Alten Karlsruher Straße in einen westlichen und einen östlichen Abschnitt geteilt werden. Die zentrale und öffentlichkeits- wirksame Lage des Areals mit seinen ausgezeichneten Erschließungsbedin- gungen eignet sich bestens für eine hochwertige, repräsentative gewerbliche Bebauung. Aufgrund der guten Standortvoraussetzungen besteht das Interesse der dm- drogerie markt GmbH + Co. KG, auf dem betreffenden Areal den Neubau der Firmenzentrale zu errichten. Bisher sind die verschiedenen Unternehmensbe- reiche der Firma aufgrund des stetigen Unternehmenswachstums auf mittler- weile sieben Standorte innerhalb Karlsruhes verteilt worden. Die baulichen Gegebenheiten an diesen Standorten verhindern moderne und wirtschaftliche Betriebsabläufe und erschweren die Kommunikation. Mit der Realisierung eines Neubaus sollen alle Unternehmensbereiche zu- sammengeführt, die betrieblichen Abläufe optimiert, vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze ermöglicht werden. Die auf dem Areal an der Durlacher Allee in Betracht kommende Ansiedlung war Gegenstand eines Gutachterverfahrens. Ziel der Auslobung war die Pla- nung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Ge- bäudes mit signifikanter Architektur. Die im Siegerbeitrag entwickelte Konzep- tion des Architekturbüros LRO Lederer Ragnarsdottir Oei GmbH & Co.KG ist Grundlage der geplanten baulichen Umsetzung. Als bauplanungsrechtliche Grundlage einer gewerblichen Ansiedlung an der Durlacher Allee und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ord- nung ist für das Projekt die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 5 - 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe stellt für die Flächen im Gebiet östlich der alten Karlsruher Straße ge- plante gemischte Bauflächen und für die Flächen westlich der Straße geplante gewerbliche Bauflächen dar. Im Bebauungsplan soll als Art der baulichen Nut- zung ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ (GEe) festgesetzt werden. Die Einschränkung bedeutet, dass im GEe nur solche gewerblichen Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören und somit in einem Mischgebiet zulässig wären. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, den Be- bauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen, weil die Abweichung von der im FNP festgesetzten Entwicklungsfläche für ein Mischgebiet unerheblich ist. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Im Plangebiet gilt bislang kein Bebauungsplan. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 5,96 ha große Plangebiet liegt im Westen des Karlsruher Stadtteils Durlach im Gewann Untermühl. Es umfasst neben den Flurstücken 49157/21 und 49157/25 auch Teile der Flurstücke 49166/1 (Alte Karlsruher Straße) und 45322/3 (Durlacher Allee). Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Oberrheingrabens auf der Kinzig- Murg-Rinne. Die Kinzig-Murg-Rinne ist eine geologisch junge Oberflächen- struktur, die von heute weitgehend verlandeten, ehemaligen Fließgewässern geprägt ist. Der natürlich anstehende Baugrund besteht oberflächennah aus tonig-schluffigen Schwemmsedimenten, die teilweise organisch durchsetzt oder torfig ausgebildet sind. Unter den bindigen Deckschichten folgen eiszeit- liche, Grundwasser führende Kiese und Sande der so genannten „oberen kie- sig-sandigen Abfolge“. Bedingt durch die Lage im Bereich einer tektonischen Randscholle fehlen ältere eiszeitliche Sedimentabfolgen. Ab etwa 13 - 15 m Tiefe (etwa 100 m NHN) folgen tertiäre Ablagerungen in großer Mächtigkeit (mehrere 100 m). Diese Sedimente sind geprägt von Tonen und Tonmergeln. Untergeordnet kommen Schichten aus Feinsand und Kalksandstein vor. Zum Teil können auch Gips- oder Anhydritlagen vorkommen. Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Hardtwald (WSG-Nr. 212010). Nächste lokale Vorfluter sind die ca. 500 m nordöstlich des Standortes gelegene, in nördliche Richtung entwässernde BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 6 - Pfinz sowie der zukünftig am östlichen Grundstücksrand verlaufene Tiefental- graben (Gewässer II. Ordnung). Derzeit verläuft der verdolte Tiefentalgraben (Gewässer ll. Ordnung) über das Flurstück 49157/21 und quert südlich der Durlacher Allee den Landgraben. Das Gewässer muss gemäß Wassergesetz auch künftig in öffentlicher Hand bleiben. Nach den vorliegenden Grundwasserdaten geht das Bodengutachten (GHJ, Karlsruhe / 2013) für das Gebiet von folgenden Wasserständen aus: Minimaler Grundwasserstand = 111,3 m NHN (Normalhöhennull), mittlerer Grundwas- serstand = 112,7 m NHN, maximaler Grundwasserstand = 114,00 m NHN. Im Bodengutachten wird darauf hingewiesen, dass der Wasserstand vor Ort durch eine Dauerentnahme von Grundwasser beeinflusst würde. Die Beendi- gung der Grundwasserförderung wird zu einem Anstieg des Grundwassers führen, der nicht exakt zu quantifizieren ist. Es wird deshalb empfohlen, für Baumaßnahmen einen Sicherheitszuschlag von 1,0 m zu wählen, um allge- meinen, langfristigen und durch den Wegfall der Dauerentnahme verursachten Grundwasserstandsänderungen gerecht zu werden. Unter Einbeziehung die- ses Sicherheitszuschlags ergibt sich ein Bemessungsgrundwasserstand HGW von 115,0 m NHN. Auf den bis vor kurzem als Ackerland genutzten Flächen des Plangebiets ist kleereiche Grünlandeinsaat ausgebracht worden. Der westliche Gebietsab- schnitt wird von Feldhecken umgeben, in denen auch nicht-heimische Arten, wie Eschen-Ahorn und Robinien, sowie Ziergehölze wachsen. Der östliche Abschnitt wird vorwiegend von nitrophiler Saumvegetation und Fettwiesen umgeben. Dort befinden sich auch Hausgärten, ein Spielplatz und ein Bolz- platz mit Basketballplatz zwischen Baumreihen und Feldhecken. Im Rahmen des Klimagutachtens erfolgt in sommerlichen Strahlungsnächten die mobile und stationäre Erfassung (Messbeginn Station Alte Karlsruher Straße: 06.05.2013) des ortsspezifischen Temperatur- und Windfeldes. Die Daten bilden die Grundlage für numerische Modellrechnungen, die Aufschluss über die klimaökologischen Folgeerscheinungen der geplanten Flächenum- widmung geben. Eine ausführliche Darstellung erfolgt im Umweltbericht. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Areal ist, abgesehen von Einfriedungen, Befestigungen und kleineren baulichen Anlagen für den Sportplatz und den Spielplatz, unbebaut. Im Westen wird das Plangebiet von der A 5 / Autobahnauffahrt KA-Durlach und im Norden von Sonderbauflächen der Autobahnpolizei begrenzt. Die Au- tobahnpolizei verfügt auf ihrem Grundstück über eine Hubschrauberlandemög- lichkeit, die allerdings kein Hubschrauberlandeplatz i.S.d. § 6 LuftVG und den §§ 38-53 LuftVZO ist. Daher unterliegt der geplante Neubau keinen luftrechtli- chen Baueinschränkungen, die im Bebauungsplan zu berücksichtigen wären. Im Norden des Plangebiets befindet sich auch das Areal der Autobahnmeiste- rei Karlsruhe mit zugehörigen betriebsbezogenen Wohnungen. Östlich der Au- tobahnmeisterei liegt nördlich der Alten Karlsruher Straße eine Wohnsiedlung. Im Osten grenzt das Wohngebiet der Untermühlsiedlung mit den westlich der Pfarrer-Blink-Straße gelegenen Grundstücken an das Plangebiet. Südlich des BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 7 - Geltungsbereichs verläuft die Durlacher Allee; südlich der Durlacher Allee liegt das Wohngebiet der Dornwaldsiedlung. Das Plangebiet wird aus Richtung Stadtmitte / Autobahn kommend nach Ab- zweig von der B 10 über die durch die Dornwaldsiedlung führende Johann- Strauß-Straße erschlossen. Von ihr zweigt die Alte Karlsruher Straße ab und führt unter der Unterführung der Durlacher Allee hindurch ins Plangebiet bis zur Untermühlsiedlung. Aus der Gegenrichtung, von Durlach kommend, wird das Gebiet über eine Abfahrt von der Durlacher Allee zur Alten Karlsruher Straße mit ca. 5,00 m Höhendifferenz erschlossen. An dieser Verbindung liegt ein bestehender Park+Ride-Parkplatz mit 47 Stellplätzen. Dieser direktere Anschluss kann nur von Durlach aus und in Richtung Stadt- mitte genutzt werden („rechts rein / rechts raus“). Damit handelt es sich nicht um einen im straßenplanungstechnischen Vokabular so bezeichneten „Voll- knoten“. Aufgrund der fehlenden Querungsmöglichkeit über die in Mitte der Durlacher Allee verlaufende Straßenbahntrasse sind keine Zufahrten aus Richtung Stadtmitte / Autobahn und keine Abfahrten in Richtung Durlach mög- lich. Allerdings verfügt das Plangebiet mit dem Anschluss an die Durlacher Al- lee schon heute über eine nahezu direkte Autobahnanbindung. Die unmittelbar gegenüber der Abfahrt von der Durlacher Allee zur Alten Karlsruher Straße gelegene Straßenbahnhaltestelle „Untermühlstraße“ sichert die ÖPNV-Anbindung. Über Treppenabgänge von der Haltestelle sind die Alte Karlsruher Straße und die Untermühl- bzw. Dornwaldsiedlung erreichbar. Der Durlacher Bahnhof ist vom Plangebiet aus über die Stadtbahn oder zu Fuß gut erreichbar. 3.4 Eigentumsverhältnisse Sowohl die öffentlichen Straßenverkehrsflächen als auch die künftigen Bau- grundstücke befinden sich in städtischem Eigentum. Die Karlsruher Straße, der geplante neue Park+Ride-Parkplatz und die Rampe zwischen Durlacher Allee und Alter Karlsruher Straße bleiben auch künftig öffentliche Verkehrsflä- che, während die Baugrundstücksflächen vom Investor erworben werden. 3.5 Belastungen Aus dem Schallgutachten (Koehler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015) werden zusammenfassend folgende bestehende Lärmbelastungen des Gebietes ersichtlich: Durch die direkte Lage an der A 5, der Autobahnausfahrt Karlsruhe Durlach und der Durlacher Allee im Süden sind die Flächen im Gel- tungsbereich Lärmbelastungen von ca. 60– 75 dB(A) im Tageszeitraum und 55 – 70 dB(A) in der Nacht ausgesetzt. Das Plangebiet ist, abgesehen von ei- nem Kinderspielplatz und einem Bolzplatz direkt unterhalb der Böschung der Durlacher Allee an der Alten Karlsruher Straße unbebaut. Da der Bolzplatz von der bestehenden Wohnbebauung relativ weit entfernt ist, wird die von ihm ausgehende Lärmbelastung im Verhältnis zum umgebenden Verkehrslärm als unbedeutend eingeschätzt. Aus dem Klimagutachten (Ökoplana, Mannheim / 2014) geht zusammenfas- send folgende klimatische Ausgangssituation hervor: Die Wiesen und Land- wirtschaftsflächen des Planungsgebietes „Südwestliche Untermühlsiedlung“ fungieren am Tag als Ventilationsflächen, über welchen regionale und überre- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 8 - gionale Luftströmungen bodennah durchgreifen können. Hierdurch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im angrenzenden Wohngebiet Untermühlsiedlung intensiviert. Die bioklimatische Situation im Bereich der Untermühlsiedlung ist daher bezogen auf das Karlsruher Stadtge- biet recht günstig. Neben den gebietsinternen Freiflächen sorgen insbesonde- re die großzügigen Hausgärten sowie die benachbarten Freiräume (Elfmor- genbruch, Kleingärten Rennichwiesen/Gewanne Lenzenhub / Untere Hub) für thermische Ausgleichswirkungen. Ausgeprägte Wärmeinseleffekte werden un- terbunden. Die Feinstaubbelastung wird im Klimagutachten (Ökoplana, Mannheim / 2014) ebenfalls beleuchtet. Die Immissionsberechnungen für PM2.5 („National Air Quality“-Standard for Particulate Matter, kurz als PM-Standard bezeichnet) dokumentieren, dass der ab 2015 geltende Grenzwert von 25 μg/m³ im Unter- suchungsgebiet im Ist-Zustand nur im Fahrbahnbereich der A 5 erreicht wird. Entlang der Durlacher Allee werden im Straßenraum PM2.5-Jahresmittelwerte von max. 16,6 – 18,0 μg/m³ berechnet. Im Planungsgebiet „Gewerbegebiet Untermühlsiedlung“ sind PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 15,6 – 17,0 μg/m³ zu erwarten. Der Grenzwert wird somit zu ca. 62 - 68 % erreicht. Auch für die Stickstoffdioxidbelastung werden sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbelastung im Bereich der Gebäude ein- gehalten. Für einen Altlastenverdacht auf den Flächen liegen keine Hinweise vor. Im Rahmen der Baugrunderkundung (GHJ, Karlsruhe) wurden im Mai 2013 an zwanzig Erkundungsstellen Oberflächensondierungen durchgeführt. Diese ergaben keine Hinweise auf Belastungen mit Kampfmittel, so dass die betref- fenden Stellen für die Baugrunderkundung freigegeben werden konnten. Die Untersuchungen ersetzen jedoch keine flächige Untersuchung vor Baubeginn. Die umweltrelevanten Belange werden in einem Umweltbericht zusammenge- fasst. Auf den Bericht als separate Anlage zur Begründung wird verwiesen. 4. Planungskonzept Auf den Flächen östlich der Karlsruher Straße soll nach derzeitiger Planung das Verwaltungsgebäude der künftigen dm - Firmenzentrale entstehen, wäh- rend der westliche Bereich in überwiegendem Umfang der Bereitstellung von Parkgeschossen vorbehalten bleibt (siehe auch Lageplanskizze auf der fol- genden Seite; weitere Erläuterungen unter Kapitel 4.7). Neben der Parkierung sind westlich der Alten Karlsruher Straße Flächen geplant, die z.B. für einen im raumordnerischen Sinn kleinflächiger Drogeriemarkt, eine Fahrradparkan- lage und ggfls. eine Kindertagesstätte sowie Dienstleistungsangebote ver- wendet werden können) Der Dachbereich der Parkgeschosse wird intensiv übergrünt und landschaftlich gestaltet, daher die Bezeichnung „Grüner Hügel“. Bei dem Verwaltungsgebäude werden die Büroflächen im ersten Bauabschnitt um eine Abfolge von acht Innenhöfen gruppiert. Die wabenförmige Struktur kann in südliche und nördliche Richtung um weitere vier Höfe erweitert wer- den. Die Wandhöhen werden differenziert: Der Haupttrakt ist viergeschossig geplant. Im Osten, Richtung Untermühlsiedlung, bleibt das Gebäude dreige- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 9 - schossig. In der neuen Firmenzentrale können im ersten Bauabschnitt ca. 1.500 Arbeitsplätze, im Endausbau ca. 2.500 untergebracht werden. Zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem „Grünen Hügel“ westlich der Al- ten Karlsruher Straße entsteht eine repräsentative Platzanlage. Die Straße bleibt in öffentlichem Eigentum und kann von einer Überdachung des Verbin- dungswegs zwischen den beiden Gebäudeanlagen überspannt werden. Die lichte Durchfahrhöhe von ≥ 4,70 m ist freizuhalten. Für Straße und Platz ist ei- ne durchgehende Gestaltung der Oberflächen vorgesehen, wobei der Verlauf der Straßenführung deutlich erkennbar bleiben muss. Die Konzeption erfordert eine Verkürzung der Rampenlänge zur Durlacher Allee, wodurch sie etwas steiler wird. Um den barrierefreien Zugang von der Haltestelle „Untermühlstraße“ dennoch zu sichern, wird eine maximal 6 % geneigte Rampenanlage von der Durlacher Allee über die neu geplanten P+R-Parkplatzanlage hinunter auf den Vorplatz führen. Die neu geplanten 30 P+R – Parkplätze ersetzen die durch die Umgestaltung der Abfahrtsrampe von der Durlacher Allee zur Alten Karlsruher Straße entfal- lenden 47 Parkplätze. Im Abschnitt zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Untermühlsiedlung wird der Tiefentalgraben freigelegt und naturnah gestaltet. Als Angebotsbebauungsplan gibt der Bebauungsplan "Südwestliche Unter- mühlsiedlung" einen planungsrechtlichen Rahmen vor. Die Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage der Planungskonzeption des Architekturbüros LRO Lederer Ragnarsdottir Oei GmbH & Co.KG wird flankierend in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Investor ab- gesichert. Lageplanskizze ohne Maßstab (Quelle: LRO, Stand 06.02.2015) BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 10 - 4.1 Art der baulichen Nutzung Die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe) gewährleistet den geplanten Umfang betrieblicher Tätigkeit und sichert die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung. Folgende Nutzungen sind entsprechend der von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Gewerbegebiete vorgesehenen Nutzungen im Plangebiet all- gemein zulässig: • Gewerbebetriebe und öffentliche Betriebe, allerdings mit der Beschrän- kung auf Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören (GEe), • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, • Anlagen für sportliche Zwecke, Ausnahmsweise können ebenso entsprechend der BauNVO zugelassen wer- den • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Be- triebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Abweichend von den laut BauNVO für Gewerbegebiete vorgesehenen Nut- zungen werden die nachfolgenden Nutzungen ausgeschlossen (§ 1 Abs. 5 BauNVO): • Lagerhäuser und Lagerplätze, • Tankstellen, • Vergnügungsstätten, • Bordelle, bordellartige Betriebe, Etablissements der gewerblichen Woh- nungsprostitution und alle anderen Arten des Sexgewerbes. • Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden zur Versorgung des Gebiets mit überwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten Betriebe des Einzelhandels, ausgenommen Läden mit überwiegend nahver- sorgungsrelevanten Sortimenten werden ausgeschlossen um zu verhindern, dass es zu einer Schwächung von Zentren kommt, an denen der Einzelhan- deln bevorzugt anzusiedeln ist. Eine dm-Filiale bleibt als Drogeriemarkt mit nahversorgungsrelevantem Sortiment zulässig. Eine Ansiedlung von Bordellen, bordellartige Betrieben, Etablissements der gewerblichen Wohnungsprostitution und anderer Arten des Sexgewerbes kann in benachbarten Wohnquartieren zu Imageverfall, massiver Wertminde- rung als Wohnstandort und Verdrängung der Wohnnutzung führen. Um einer negativen Veränderung des Gebietscharakters in der Untermühlsiedlung und Dornwaldsiedlung vorzubeugen, werden die o.g. Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen. Auch Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, können sich auf das Plangebiet und seine Umgebung negativ auswirken und werden daher ausge- schlossen. Die Verhinderung des sog. „Trading-Down-Effekts“ (Verringerung BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 11 - des städtebaulichen Qualitätsniveaus, negativer Nutzungswandel, Imagever- lust) ist mit Blick auf die angestrebte hohe städtebauliche Qualität des Stand- orts und mit Rücksicht auf die angrenzenden Wohnsiedlungen gerechtfertigt. Die Ansiedlung von Tankstellen ist an dieser Stelle weder aus städtebaulich - gestalterischen Gründen noch mit Blick auf mögliche Nutzungskonflikte zur geplanten hochwertigen Büronutzung erwünscht. Darüber hinaus ist eine Tankstellenanlage angesichts der örtlichen Topgrafie kaum sinnvoll anzuord- nen. Lagerhäuser und Lagerplätze werden ausgeschlossen, weil auf dem repräsen- tativen Standort eine angemessene Nutzungsintensität mit hochwertiger Be- bauung realisiert werden soll. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl GRZ, die Geschoßflächenzahl GFZ, die Bezugshöhe BZH, die maximal zulässigen Wandhöhen entsprechend den Festsetzungen im zeichnerischen Teil und durch die zulässige Höhe sonstiger baulicher Anlagen bestimmt. Die festgesetzte GRZ von 0,8 entspricht dem in § 17 BauNVO für ein Gewer- begebiet maximal zulässigen Wert. Da es sich bei den Baugrundstücken öst- lich und westlich der Alten Karlsruher Straße um Teilflächen für dasselbe Vor- haben handelt, kann die Summe der privaten Grundstücksflächen über eine Flächenbaulast bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche angerechnet werden. Es ist insofern nicht problematisch, wenn die GRZ bezogen auf nur eine Teilfläche überschritten wird, solange dies durch ein geringeres Maß der baulichen Nutzung auf der anderen Teilfläche ausgeglichen wird. Wegen der starken Eingrünung (insbesondere auch der intensiven Dachbe- grünung des Parkhaushügels) ist es auch unschädlich, mit Stellplätzen und ih- ren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen An- lagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, Überschreitungen der GRZ de jure in geringfügigem Ausmaß zuzulassen (§ 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO). Bauliche Anlagen in Form künstlicher Wasserflächen sind nicht auf die Grund- fläche anzurechnen, weil sie naturnah gestaltet werden. Außerdem wird der Eingriff in den Boden durch andere naturnahe Funktionen der Wasserflächen aufgewogen. Mit Schotterrasen oder einem wasserdurchlässigen Belag befes- tigte Flächen (z.B. Feuerwehrumfahrt) sind auch nicht auf die Grundfläche an- zurechnen, weil die Befestigung der Flächen keine Versiegelung darstellt. Bei der Ermittlung der GFZ bleiben die Flächen von Garagengeschossen und die Flächen von Stellplätze und ihre Zufahrten in Vollgeschossen gemäß § 21a Abs., 4 Nr. 3 BauNVO unberücksichtigt da auf diesen im „grünen Hügel“ unter einem intensiv begrünten und ökologisch hochwertigen Landschaftsdach die notwendige Anzahl an Stellplätzen weitaus verträglicher mit der Umge- bung untergebracht werden können als in einem herkömmlichen Gebäude. Unter dieser Voraussetzung geht die derzeitige Planung bezogen auf die Summe der privaten Grundstücke maximal von einer GFZ von 1,1 aus. Dieser im zeichnerischen Teil festgesetzte Wert liegt deutlich unter der gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO für Gewerbegebiete angegebenen Obergrenze von 2,4. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 12 - Die Wandhöhen sind auf eine im zeichnerischen Teil festgesetzte Bezugshöhe zu beziehen, die der geplanten Höhe des Erdgeschoß-Fertigfußbodens ent- spricht. Die maximal zulässigen Wandhöhen sichern eine mit dem Umfeld ver- trägliche Höhenentwicklung der Gebäude im Geltungsbereich. Gleichzeitig gewährleisten sie die Umsetzung der geplanten Gebäudekonzeption und se- hen dafür eine gewisse Toleranz vor. Die im zeichnerischen Teil festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhen sind angemessen und in einem städtebaulich vertretbaren Maß gewählt. Zur Untermühlsiedlung wird ein großer Gebäude- abstand eingehalten und die maximal zulässige Wandhöhe wird auf der Ost- seite (drei geplante Geschosse) gegenüber dem Hauptgebäudetrakt (vier ge- plante Geschosse) um 4,00 m reduziert Eine Überschreitung der Wandhöhe durch technische Bauteile ist für die Um- setzung der zukünftig zu präzisierenden Gebäudetechnik notwendig (z.B. für Aufzugsüberfahrten, Lüftungsanlagen, eingehauste technische Anlagen und Klimageräte, etc.). Damit auch bei Unterschreitungen der maximal zulässigen Wandhöhen keine unverhältnismäßig hohen Dachaufbauten möglich sind, darf nur die tatsächlich gebaute Wandhöhe um maximal 3,50 m mit technisch not- wendigen Dachaufbauten überschritten werden. Abgesehen von Kaminen dürfen sonstige bauliche Anlagen im Geltungsbe- reich westlich der Alten Karlsruher Straße eine maximale Höhe von 26,50 m, östlich der Alten Karlsruher Straße von 24,00 m bezogen auf die BZH nicht überschreiten. Dadurch soll die Höhenentwicklung baulicher Anlagen im Ge- werbegebiet insgesamt beschränkt werden. Technische Anlagen, wie bei- spielsweise Funkmasten oder Flutlichtanlagen aber auch selbständige Ne- benanlagen sollen nicht über die zulässige Höhe von Gebäuden herausragen, um die städtebauliche Einbindung des neuen Gewerbegebietes in die Umge- bung der benachbarten Wohngebiete zu gewährleisten. Für die Energieversorgung der geplanten Gebäude gegebenenfalls erforder- lich Kamine dürfen die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen überschrei- ten, wenn nachgewiesen wird, dass dies für eine schadlose Ableitung der Ab- luft erforderlich ist. Die Höhenbeschränkung soll die Energieversorgung des Gebiets nicht einschränken. 4.3 Bauweise, überbaubaren Flächen In der offenen Bauweise nach BauNVO sind Gebäude mit einer Maximallänge von 50 m mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Im geplanten GEe sind al- lerdings längere Gebäude geplant, weshalb eine abweichende Bauweise fest- gesetzt wird. In der abweichenden Bauweise sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand ohne Längenbeschränkung zu errichten. Unterirdische bauliche Anlagen dürfen die festgesetzten Baugrenzen bis zu 3,50 m überschreiten, weil sie oberirdisch nicht als Gebäude in Erscheinung treten und dadurch die Freiflächenstruktur des Gebietes nicht gefährden. 4.4. Nebenanlagen Um die Freiflächenstruktur des Gebietes zu sichern, sind Nebenanlagen - ausgenommen der erforderlichen Zugänge und Zufahrten - nur innerhalb der im zeichnerischen Teil festgesetzten überbaubaren Flächen und innerhalb der Flächen für Nebenanlagen zulässig. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 13 - Mit Blick auf technische Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Bebauungs- planaufstellung noch nicht hinreichend bekannt sein können, werden techni- sche Einrichtungen und Versorgungsanlagen i.S.v. § 14 Abs. 2 BauNVO (z.B. Kabelschränke, etc.) auch außerhalb überbaubarer Flächen zugelassen. Um die Freiflächenstruktur des Gebietes zu sichern sind wegen der guten Er- reichbarkeit nur auf der im zeichnerischen Teil entsprechend festgesetzten Teilfläche von ST2 (Fläche PKT) auch Anlagen von Post- und Paketdiensten zulässig (z.B. eine „Packstation“). 4.5. Erschließung 4.5.1 ÖPNV Das Plangebiet ist über den nahegelegenen Durlacher Bahnhof und die Halte- stelle „Untermühlstraße“ an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Um eine Lösung mit „Vollknoten“ nicht zu behindern, wird die dann außerhalb dieses Bebau- ungsplans barrierefrei auszubauende Haltestelle in Richtung Durlach direkt auf die östliche Seite des angedachten Knotens verschoben werden. Dort soll sie künftig über Treppen und barrierefreie Wegeverbindungen mit der tiefer liegenden Plangebietsebene und der Dornwaldsiedlung vernetzt werden. Der barrierefreie Zugang nördlich der Durlacher Allee wird im Rahmen dieses Be- bauungsplans über eine Rampenanlage gewährleistet, die auch den neuen Park + Ride – Parkplatz anbindet. 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr Das vorhandene Verkehrsnetz ist in der Lage, das prognostizierte Verkehrs- aufkommen auch nach einer Bebauung des Plangebiets zu bewältigen. Die Stadt Karlsruhe ist allerdings bestrebt, die verkehrliche Situation durch die Realisierung eines sog. „Vollknotens“ mit Lichtsignalanlage weiter zu verbes- sern. Entsprechende Planungen werden bereits bearbeitet und sollen im Zuge eines eigenen Verfahrens weiter vorangetrieben werden. Der Vollknoten würde aus Richtung Stadtmitte einen direkten Abbiegeverkehr von der Durlacher Allee ins Plangebiet ermöglichen und die Einbiegebezie- hung vom Plangebiet in Richtung Durlach herstellen. Die Einbiegevorgänge aus dem Plangebiet Richtung Autobahn und aus Durlach Richtung Plangebiet sind heute bereits gewährleistet. Die Durlacher Allee soll zur Realisierung des Vollknotens umgebaut werden. Eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung besteht im Umbau der Auto- bahnausfahrt Richtung Karlsruhe-Durlach. Um auf der Durlacher Allee die notwendige Aufstelllänge für Fahrzeuge zu schaffen, die aus Richtung Auto- bahn und Stadtmitte links in das Plangebiet abbiegen, müsste die Autobahn- Ausfahrtsstrecke aus ihrem bisher weitgehend geraden Verlauf verschwenkt („aufgerichtet“) werden. Für diese Maßnahmen an der Autobahnausfahrt sind Verhandlungen mit dem Straßenbaulastträger erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren wird unab- hängig davon betrieben, um die Realisierung des Bauvorhabens im Plange- biet zu ermöglichen. Bis zur Realisierung eines Vollknotens wird der Verkehr zum Plangebiet und aus dem Plangebiet hinaus die bisherigen Verkehrswege nutzen. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 14 - Die dadurch bedingte Zunahme des Fahrverkehrs ist Gegenstand von ver- kehrstechnischen und schallschutztechnischen Untersuchungen (Büro Koeh- ler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015). Im Bereich der Dornwaldsiedlung prognostiziert das Verkehrsgutachten bei Um- setzung der Planung eine Mehrbelastung der Johann-Strauss-Straße von ca. 1.500 Kfz/24 h durch den in das geplante Gewerbegebiet einfahrenden Verkehr. Die Verkehrszunahme wird als vom Straßensystem leistbar eingestuft und ist mit Blick auf die Bedeutung des geplanten Vorhabens für den Wirtschafts- standort Karlsruhe unvermeidbar. 4.5.3 Ruhender Verkehr Innerhalb von Baugrenzen sind Stellplätze nur in Gebäuden zulässig. Abwei- chend hiervon sind auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST1“ Stellplätze ohne Einhausung zulässig. Außerhalb von Baugrenzen sind nur nicht eingehauste Stellplätze auf den im zeichnerischen Teil festgesetzten Flächen „ST2“ zulässig. Einzelne Garagen / Carports sind unzulässig. Aufgrund des hohen Siedlungsdrucks auf Karlsruhe sollen Stellplätze nur ein- geschränkt ebenerdig ausgebildet werden. Stattdessen ist es Ziel der Festset- zung, zu erreichen, dass Stellplätze möglichst innerhalb der Gebäude durch zusätzliche Geschosse ohne zusätzliche resultierende Grundfläche geschaf- fen werden. Ebenerdige Stellplätze im Freien sind daher nur in begrenztem Umfang innerhalb hierfür festgesetzten Flächen zulässig. Dadurch kann eine effiziente Ausnutzung der gewerblichen Baufläche gesichert werden. Ein großer Teil der erforderlichen Fahrrad- und Pkw-Stellplätze werden beim Vorhaben von dm in Parkgeschossen westlich der Alten Karlsruher Straße nachgewiesen. Das Parkierungsangebot kann entsprechend dem Stellplatz- bedarf durch einen zweiten Bauabschnitt des sog. „Grünen Hügels“ erweitert werden. Die Verbindung zur Durlacher Allee erfolgt ohne Überfahrt der zentra- len Platzanlage. Die Ein- und Ausfahrt der Parkgeschosse des „Grünen Hü- gels“ erfolgt in den im zeichnerischen Teil festgesetzten Bereichen für Ein- und Ausfahrten oder auf dem Grundstück des Investors. Im maximalen End- ausbau können bis ca. 1.000 Stellplätze zur Verfügung stehen. 4.5.4 Geh- und Radwege Das Plangebiet ist über die beidseitig der Durlacher Allee verlaufenden Geh- und Radwege des Hauptradwegenetzes von Karlsruhe gut zu erreichen. Von Durlach kommend führt ein Weg in die Untermühlsiedlung, der auch künftig als Fuß- und Radwegeverbindung erhalten bleibt. Eine neue barrierefreie Er- schließung ist zur Verbindung des höher gelegenen Straßenniveaus der Dur- lacher Allee und der tiefer liegenden Grundstücke im zeichnerischen Teil fest- gesetzt. Die barrierefreie Rampenanlage erschließt auch den öffentlichen Park + Ride – Parkplatz. Von Karlsruhe kommend können Fußgänger und Radfahrer das Gebiet derzeit über einen Abzweig erreichen, der sie von der Durlacher Allee hinunter auf die Johann-Strauss-Straße führt. Von dort kann man in die Alte Karlsruher Straße abbiegen, und befindet sich nach dem Un- terqueren der Durlacher Allee direkt im Plangebiet. Nach der in einem separa- ten Verfahren geplanten Verlegung der Straßenbahnhaltestelle soll auch auf BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 15 - der Südseite der Durlacher Allee eine zusätzliche barrierefreie Wegeverbin- dung zur tiefer liegenden Alten Karlsruher Straße entstehen. 4.6. Ver- und Entsorgung 4.6.1 Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme Entlang der Alten Karlsruher Straße und dem Flurstück 49157/21 liegen ein Datenkabel, eine Telefonleitung, eine Leitung für die Straßenbeleuchtung und eine Stromleitung. Die Stromversorgung kann aus den umliegenden Strom- versorgungsleitungen im Plangebiet erfolgen. Nach Auskunft der Stadtwerke ist die ausreichende Leistung zum Betreiben von Trafostationen gewährleistet. Es befinden sich einige Gas- und Wasserleitungen auf bzw. unmittelbar neben den beiden Grundstücksteilflächen. Im Einzelnen handelt es sich um die Was- serleitung DN 600 im Westen des Flurstücks 49157/25, die unter die Alte Karlsruher Straße verlegt wurde. Außerdem gibt es die Wasserleitung DN 150 im Nordosten von Flurstück 49157/25. Die Gas- und Wasserleitungen im Sü- den des Flurstücks 49157/21 wurden auf einer Teillänge von ca. 90 m für den geplanten Kanalbau des Tiefbauamts in eine etwas weiter südlich gelegene Trasse verlegt. Im Gehweg westlich des Flurstücks 49157/21 befinden sich Gas- und Wasserleitungen, im Gehweg nördlich des Flurstücks 49157/21 eine Gasleitung. Die Versorgung der geplanten Bebauung mit Wasser und Gas ist somit gesi- chert. Es gibt derzeit keine Fernwärmeleitung direkt im Plangebiet. Zurzeit wird ge- prüft, ob die Versorgung des im Bebauungsplan liegenden Vorhabens mit Fernwärme möglich ist. 4.6.2 Entwässerung Das anfallende Schmutzwasser (SW) wird in den Mischwasserkanal der Alten Karlsruher Straße eingeleitet. Dieser Kanal stellt gleichzeitig die Hauptlei- tungsanbindung der Untermühlsiedlung dar. Er mündet in den Landgraben südlich des Gebietes. 4.6.3 Tiefentalgraben Durch das Grundstück 49157/21 verläuft der Tiefentalgraben als Gewässer II. Ordnung auf einer Länge von ca. 120 m vollständig verrohrt und damit na- turfern. Das Gewässerbett muss laut Wassergesetz in öffentlicher Hand blei- ben. Eine Überbauung mit Gebäuden ist nicht möglich. Der Tiefentalgraben soll zur Vergrößerung der überbaubaren Gewerbegebietsfläche verlegt und entlang der östlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 105 m ge- öffnet werden. Der offene Bachverlauf weist ein vergrößertes Abfluss- und Re- tentionsvolumen auf. Der Schacht WB233 wird in südlicher Richtung verscho- ben. Ein Anschlusskanal sichert den Wasserabfluss zum geöffneten Tiefental- graben. Über ein Auslaufbauwerk im Norden des Plangebietes fließt der Tie- fentalgraben in seinem heutigen verrohrten Zustand weiter bis zur Alten Karls- ruher Straße und weiter nordwärts. Für die Umlegung und Öffnung des Tiefen- talgrabens wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Wasserrechtsan- trag gestellt. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 16 - Im Hochwasserfall wird das heutige Entlastungssystem, ausgehend vom Schacht WB233 grundsätzlich beibehalten. Steigt das Hochwasser über die Höhe des Schachtes von 115,06 m ü. NHN, so läuft der Tiefentalgraben ent- lang der Südgrenze des Grundstücks 49157/21 über. Das Wasser des Tiefen- talgrabens kann, ausgehend vom neu gebauten Schacht WB233, parallel zur Durlacher Allee zur Alten Karlsruher Straße hin über das Baugrundstück ab- fließen. Das Wasser gelangt von dort ins Entwässerungssystem der Alten Karlsruher Straße, das in den Landgraben mündet. Die erforderlichen Flächen für diesen Notüberlauf werden im zeichnerischen Teil bauplanungsrechtlich durch ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadt Karlsruhe und darüber hinaus durch ein paralleles Wasserrechtsverfahren gesichert. Mit ei- ner gezielten Anpassung der Böschungsoberkanten und der geringfügigen Er- höhung des Überlaufs im Schacht WB233 wird die Abflusskapazität des Tie- fentalgrabens leicht erhöht und die Hochwassersicherheit der östlich angren- zenden Grundstücke gesteigert. Der offen gelegte Tiefentalgraben wird naturnah gestaltet und ökologisch auf- gewertet. Die westlichen und östlichen Gewässerrandstreifen sind mit einer Breite von jeweils ca. 5,00 m geplant. Das gesamte städtische Grundstück wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt. 4.6.4 Niederschlagswasser Gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versi- ckert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder was- serrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche Belange entgegenstehen. Der Bebauungsplan trifft keine konkreti- sierenden Festsetzungen bezüglich der Entsorgung des Niederschlagswas- sers. Das Regenwasser versickert zurzeit oder gelangt über die Straßenentwässe- rung der Alten Karlsruher Straße in das städtische Kanalsystem der Stadt Karlsruhe. Mit der Neugestaltung steht zusätzlich die Möglichkeit der Entwäs- serung in den heute verrohrten und künftig abschnittsweise offen gelegten Tie- fentalgraben zur Verfügung. Ist eine Einleitung in den Tiefentalgraben nicht möglich (z.B. aus Gründen der Entfernung / Leitungsführung, etc.), kann das anfallende Niederschlagswasser über Retentionsbauwerke (Staukanäle) in den öffentlichen Abwasserkanal oder kleinräumig in angrenzende Grünflächen entwässert werden. In der Planung für die neue dm-Firmenzentrale ist folgendes vorgesehen: Durch die extensive und intensive Begrünung der Dachflächen, Innenhöfe und umlaufenden Bereiche, wird die abfließende Niederschlagswassermenge maßgeblich reduziert. Niederschlagswasser von nicht überbauten Flächen wird, soweit zulässig und technisch möglich, direkt zur Versickerung gebracht. Die Uferbereiche um den Tiefentalgraben werden direkt in diesen entwässert. Das abfließende Niederschlagswasser aus dem Baugebiet östlich der Alten Karlsruher Straße wird auf dem Grundstück gesammelt, in Gräben und unter- irdischen Staukanälen rückgehalten und gedrosselt in den Tiefentalgraben abgegeben. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 17 - Das abfließende Niederschlagswasser aus dem Projektbereich westlich der Alten Karlsruher Straße („Grüner Hügel“) wird ebenfalls auf dem Grundstück gesammelt, in umlaufenden Gräben und unterirdischen Staukanälen rückge- halten und gedrosselt dem Tiefentalgraben zugeführt. Mit den beschriebenen Maßnahmen wird der Abflussbeiwert der Gesamtfläche auf 0,5 begrenzt. Im Bereich der Innenhöfe kann durch Retentionsmulden oder Rigolen zusätzliches Retentionsvolumen geschaffen werden. Für die bei- den Baugebiete (ohne öffentliche Straßen) berechnet sich für ein 5-jährliches Regenereignis ein Retentionsvolumen von insgesamt ca. 650 m³ und für ein 100-jährliches Regenereignis ein Retentionsvolumen von insgesamt ca. 1.450 m³. Das erforderliche Volumen kann durch technische Bauwerke (Be- cken, Staukanäle) oder durch Mulden geschaffen werden. Die rechnerischen Nachweise für die erforderlichen Rückhaltevolumina haben im Rahmen der Ausführungsplanung zu erfolgen. 4.6.5 Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung ist über die Alte Karlsruher Straße möglich. Derzeit ist die Abfallsammlung für die neue dm-Firmenzentrale im Bereich der Anliefe- rung im Südosten des westlichen Teilgrundstücks geplant. Da die Zufahrt und der Bereich der Anlieferung für LKWs ausgelegt werden, ist auch die Befahr- barkeit für Müllfahrzeuge gegeben. Von der öffentlichen Verkehrsfläche der Al- ten Karlsruher Straße ist der Anlieferungsbereich jedoch deutlich weiter als 15 m entfernt. Eine Abholung vom Anlieferungsbereich ist somit nicht selbstver- ständlich. Deshalb wurde mit dem Amt für Abfallwirtschaft die Übereinkunft ge- troffen, dass die Abholung des Mülls vom geplanten Anlieferungsbereich trotz der größeren Entfernung erfolgt. 4.7 Gestaltung Dächer Um zu verhindern, dass Dachaufbauten störend in Erscheinung treten, haben sie zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, in dem sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschrei- ten. Werbeanlagen Zur Sicherung eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes wird die Zulässigkeit der Werbeanlagen entsprechend der allgemeinen für Gewerbe- gebiete verwendeten Standards der Stadt Karlsruhe geregelt. Bei dem konkret geplanten Projekt handelt es sich allerdings um ein einziges Vorhaben, das angesichts seiner Größe und der solitären Lage zwischen Un- termühlsiedlung und Autobahn besondere Anforderungen an Werbeanlagen hat. Dies bietet auch die Chance eines in sich stimmigen Werbekonzepts für das Gesamtgebiet wodurch ausgeschlossen werden kann, dass sich die Summe aller Werbeanlagen verschiedenster Betriebe im Gebiet negativ auf das Erscheinungsbild auswirkt. Deshalb können Ausnahmen von den Bauvor- schriften zu Werbeanlagen zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Wer- beanlagenkonzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städ- tebaulichen Vertrag fixiert wird. Einfriedigungen, Abfallbehälterstandplätze BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 18 - Für einen aufgelockerten und durchgrünten Gebietscharakter sind als Einfrie- dungen nur Heckenpflanzungen aus heimischen Laubgehölzen zulässig, in die ein maximal 2,00 m hohes Drahtgeflecht eingezogen werden kann. Zusätzlich zu im zeichnerischen Teil festgesetzten Stützmauern werden im Geltungsbe- reich Mauern zur Einfriedung und zur Geländemodellierung bis zu einer Höhe von 1,00 m ermöglicht. Entlang der Alten Karlsruher Straße werden Mauern als Einfriedungen ausgeschlossen, um den offenen und öffentlichen Charakter der Straße zu stärken. Ausnahmen von den Bauvorschriften zu Einfriedungen können ebenfalls zugelassen werden, wenn ein ganzheitliches Konzept im Einvernehmen mit der Stadt erstellt und in einem städtebaulichen Vertrag fi- xiert wird. Auch aus Gründen eines geordneten städtebaulichen Erscheinungsbildes werden Vorschriften zum Sichtschutz an öffentlich einsehbaren Abfallbehälter- standplätzen getroffen. Außenantennen, Niederspannungsfreileitungen Ebenfalls zur Wahrung eines positiven städtebaulichen Erscheinungsbilds ha- ben Außenantennen (für Rundfunk, Satelliten- und Handyempfang, etc.) zu Außenfassaden mindestens im selben Maß Abstand zu halten, wie sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses (Flachdachattika) überschreiten. An den Fassaden sind Außenantennen unzulässig. Repeater für den Handyemp- fang sind zusätzlich an Kaminen bis zur Höhe des Kamines zulässig, da sie im Zusammenhang mit diesen Anlagen keine darüber hinausgehende räumliche Wirkung entfalten. Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig, weil sie das städtebauliche Er- scheinungsbild negativ beeinflussen und nicht dem Entwicklungsziel für das Gebiet als repräsentativer Gewerbestandort entsprechen. dm – Firmenzentrale Die Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage der Planungskonzeption des Architekturbüros LRO Lederer Ragnarsdottir Oei GmbH & Co.KG wird flankierend in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Investor abgesichert werden. Nachfolgend wird der derzeitige Stand des Gestaltungskonzeptes vorbehalt- lich weiterer Änderungen beschrieben: Das Verwaltungsgebäude besteht aus einem wabenförmigen System von In- nenhöfen und Büroflächen, welches sich unter Beibehaltung eines modularen Grundrasters an die Gegebenheiten des Grundstücks anpasst. Die Dachflä- chen östlich der Alten Karlsruher Straße werden zu mindestens 45 % extensiv, die Dachflächen westlich der Alten Karlsruher Straße zu mindestens 80 % in- tensiv begrünt. Der erste Bauabschnitt des Verwaltungstrakts ist in Ost-West-Richtung orien- tiert, die weitere bauliche Entwicklung erfolgt nördlich und südlich des ersten Bauabschnitts. Die Erweiterung kann stufenweise in kleinen und größeren Ab- schnitten erfolgen. Die überbaubaren Flächen erstrecken sich im Eingangsbe- reich auch über Flächen, die mit einem Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht zu- gunsten der jeweiligen Leitungsträger und der Stadt Karlsruhe belegt sind. Das ist notwendig, weil parallel zur Alten Karlsruher Straße auf dieser Seite BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 19 - verschiedene Leitungen verlaufen, die im Bebauungsplan zu sichern sind. Gleichzeitig soll hier nicht nur ein Vordach möglich sein, sondern auch eine Treppenanlage mit zusätzlicher Rampe für den barrierefreien Zugang ins Ge- bäude. Technische und rechtliche Details dieser Nutzungsüberlagerung sind im weiteren Verfahren mit dem Leitungsträger zu klären, da eine Überbauung der Flächen nur im Einvernehmen mit dem Leitungsträger zulässig ist. Ggf. sind die Modalitäten einer Überbauung oder einer Verlegung der Leitungen im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Vom Foyer führt eine gebäudeinterne „Ma- gistrale“ bis zum Restaurant / Cafeteria auf der gegenüberliegenden, östlichen Gebäudeseite, an den die Frei- und Grünflächen des freizulegenden Tiefen- talgrabens anschließen. Alle Bürogeschosse erhalten umlaufende Balkone. Dadurch kann auch bei Regen die natürliche Belüftung über die umlaufenden raumhohen Fenstertü- ren gewährleistet werden. An der Außenseite dieser Balkone können Vorrich- tungen zur Verschattung angebracht werden. Die Planung sieht keine größe- ren unstrukturierten Glasfassaden, Bereiche mit Durchsichten oder Übereck- verglasung vor. Deshalb und durch die Anordnung von zurückliegenden Fens- tern, Balkonen, Sonnenschutzblenden etc. kann Vogelschlag vermieden wer- den. Auf dem Grundstücksteil westlich der Alten Karlsruher Straße entsteht der Gebäudekomplex mit den Parkgeschossen und ggf. der dm - Filiale, der bis zur Autobahn ansteigt und dessen Dachzonen intensiv begrünt werden. Dadurch entsteht die namensgebende Wirkung eines leichten, nach Westen ansteigenden Streuobstwiesen-Hügels. 4.8 Grünordnung / Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen / Arten- schutz 4.8.1 Flächen mit Pflanzerhaltung In den planungsrechtlichen Festsetzungen werden Flächen zur Pflanzerhal- tung festgesetzt, um die Feldhecke mit Bäumen am westlichen Gebietsrand als wichtigen „Grünfilter“ zur Autobahn dauerhaft zu sichern. Abgängige Exemplare sind durch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern zu erset- zen. 4.8.2 Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter Die von der Bebauung versiegelten Böden verlieren ihre Bodenfunktionen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. Die Versickerung von Niederschlagswasser wird vermindert und führt damit zu einem höheren Oberflächenabfluss im Gesamtgebiet. Die geplanten Baumaßnahmen verändern kleinräumig auch die lokalen Kalt- luftbewegungen, die meist mit regionalen Nordostwinden verbunden sind. Im Bereich der Wohnbebauung Untermühlsiedlung kommt es zu einer geringen Reduktion der Windgeschwindigkeiten (-0,05 bis -0,1 m/s), durch die die Belüf- tungsintensität leicht abnimmt. Durch das Vorhaben wird das Schutzguts Landschaft beeinträchtigt. Das Schutzgut Mensch wird hauptsächlich durch eine Zunahme des Verkehrs beeinflusst. Für das Gebiet wurde eine Verkehrsprognose erstellt. Die zusätz- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 20 - liche Belastung durch die dm-Firmenzentrale wird auf insgesamt 1.325 Fahr- ten jeweils im Ziel- und Quellverkehr pro Werktag geschätzt. Die angegliederte dm-Markt-Filiale wird mit einer werktäglichen Verkehrserzeugung von 300 Fahrten jeweils im Ziel- und Quellverkehr berücksichtigt. (Koehler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015). Die Sachgüter Basketballplatz, Bolzplatz und Spielplatz, die sich im Süden des Untersuchungsgebiets befinden, entfallen an dieser Stelle. Die projektbedingten Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den ein- zelnen Schutzgütern führen können, wurden direkt bei der Analyse der Schutzgüter dargestellt und beurteilt. 4.8.3 Artenschutz / Vermeidungsmaßnahmen „Die Belange des Artenschutzes wurden im Rahmen einer speziellen arten- schutzrechtlichen Prüfung (Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, SPANG. FISCHER. NATSCHKA. GMBH, Januar 2015) behandelt. Hierfür wurden im Untersuchungsbereich sowohl im Jahr 2013 als auch 2014 Be- standserfassungen durchgeführt. In der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie wurde geprüft, ob Verbots- tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG durch das Vorhaben ausgelöst werden. Dabei kamen die Gutach- ter zu folgendem Ergebnis: „Streng geschützte Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vor. Als streng geschützte Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden mit der Zwerg- und der Breitflügelfledermaus zwei gebäudebewohnende Fledermausarten festgestellt, welche die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotope als Jagdhabitate oder Flugrouten nutzten. Aktuell besiedelte Fortpflanzungs-und Ruhestätten dieser Arten sind im Untersuchungsgebiet auszuschließen. Es wurde jedoch eine als Winterquartier geeigneten Quartiermöglichkeit im Untersuchungsge- biet festgestellt. Außerdem wurden Brutvorkommen von 21 Vogelarten inner- halb des Untersuchungsgebiets nachgewiesen. Um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern, sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung erforderlich. Zur Konfliktvermeidung tragen folgende Maßnahmen bei: ▪ Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung (Maßnahme Nr. V1) und ▪ Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten (Maßnahme Nr. V2). Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen wird sichergestellt, dass vorhabensbedingte Individuenverluste vermieden werden, die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich gewahrt bleibt und eine Verschlech- terung des Erhaltungszustands der lokalen Population einer Art durch vorha- bensbedingte Störungen auszuschließen ist. Das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbin- dung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ist damit auszuschließen. Eine Ausnahme BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 21 - nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist als Voraussetzung für die Umsetzung des Vorhabens nicht erforderlich.“ Ein besonderer Hinweis zum Schutz der Avifauna gilt auch der Gefährdung, die von größeren unstrukturierten Glasfassaden, Bereichen mit Durchsichten sowie Übereckverglasung ausgeht, die nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen leiten sich direkt aus den Vorschriften des BNatSchGes ab. Eine Festsetzung wird deshalb nicht notwendig. Für den Außenbereich wird entsprechend der Empfehlung des Umweltberichts die Verwendung von insektenfreundlichen Lampen (beispielsweise mit LED- Leuchtmitteln) festgesetzt, um die Anlockwirkung und das damit vorhandene Tötungsrisiko für Insekten zu verringern. 4.8.4 Kompensationsmaßnahmen Bei einem Bebauungsplan wird im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsbetrach- tung die größtmögliche Ausnutzung zu Grunde gelegt (hier: GRZ = 0.8). Im vorliegenden Fall ist das künftige Bauvorhaben in seinen Dimensionen be- kannt, weshalb mit den konkreten Flächenwerten zu rechnen ist und jeder Bauabschnitt auszugleichen ist. Im Fall eines von der aktuellen Planung ab- weichenden Bauvorhabens wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens überprüft, ob die Bilanzierung noch schlüssig ist und die Ausgleichsmaßnah- men ggfls. aufgestockt oder vermindert werden müssen. Die aktuelle Gebäu- deplanung beansprucht eine Überbauung von 0,793 und liegt insofern sehr dicht an der maximal zulässigen GRZ von 0.8. Die Diskrepanz ist allerdings so gering, dass auch im Fall einer späteren Änderung der Gebäudeplanung nur ein unwesentlicher Mehrausgleich entstehen kann. Unversiegelt bleiben im Plan-Zustand mit nicht überplanten Bereichen und neu angelegten, unversiegelten Freiflächen ca. 12.400 m². Durch das Verwal- tungsgebäude, den „Grünen Hügel“, Plätze, Zufahrten und Verkehrsflächen sind im Plan-Zustand ca. 43.000 m² versiegelt. Die ebenerdigen Pkw- Stellplätze westlich des „Grünen Hügels“ und auf dem P+R-Parkplatz werden teilversiegelt angelegt und übergrünt; sie umfassen eine Fläche von ca. 5.000 m². Die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld der Gebäude, die intensive Begrünung der Parkgeschosse mit einer Obstbaumwiese, die Verwendung eines versickerungsfähigen Pflasterbelags für die Pkw-Stellplätze sowie die Anlage der Feuerwehrzufahrt mit wasserdurchlässigem Belag min- dern die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden. Den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtkonzeption durch einen Wechsel von kompakten Bau- körpern mit Plätzen und gebietsumfassender Begrünung für positive kleinklimati- sche Effekte Rechnung getragen. Die festgesetzte Oberflächenbegrünung der Freiflächen, der Dachflächen der nicht überbauten Tiefgaragendächer und In- nenhöfe sowie die zu erhaltenden Bäume sichern den Grünanteil im Gebiet. Be- sonders die geplanten und zu begrünenden Innenhöfe können für eine natürliche Frischluftversorgung der Innenräume sorgen und so der Klimaanpassung Rech- nung tragen. Mit dem Grünanteil steigt die Möglichkeit der Regenwasser - Rück- haltung, wodurch das Klima vor Ort positiv beeinflusst wird. Durch die Zulässig- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 22 - keit von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung schafft der Bauleitplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung klimaschonender Tech- nologien. Das Gebäude wird in Massivbauweise mit niedrigem Wärmedurch- gangskoeffizienten errichtet. Dadurch kann im Sommer der Bedarf an Klimatisie- rung verringert und im Winter effizient geheizt werden. In Bezug auf das Schutz- gut Klima wird es zu keiner erheblichen Schwächung der abendlichen Abküh- lung in der Umgebung kommen. Die geplante Abstufung der Verwaltungszent- rale im Osten auf drei Geschosse und die verbleibende Grünzone zur östlich angrenzenden Wohnbebauung von ca. 35 - 50 m Breite sichert das bodenna- he Durchgreifen des Höhenwindes auf Höhe der Pfarrer-Blink-Straße. Vorteil- haft ist auch die Formgebung des "Grünen Hügels" im östlichen Teilbereich des Vorhabensgebiets, die eine intensive Belüftung des Straßenraums der Straße "Alte Karlsruher Straße" gewährleistet und einer verstärkten Aufhei- zung des Vorhabengebiets entgegenwirkt. Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt sind nicht zu befürchten. Die Verwendung von Kohle oder Heizöl zur Energieerzeugung ist für die ge- planten Gebäude nicht vorgesehen. Insgesamt ergeben sich aus klimaökolo- gischer Sicht durch die geplante Bebauung weder erhebliche negative Auswir- kungen auf das Stadtklima noch eine erhebliche Zunahme der Immissionsbe- lastung (Ökoplana, Mannheim / 2014). An die Stelle der Ackerflächen und Grünlandbiotope tritt neben dem Verwal- tungsgebäude der "Grüne Hügel", in den Parkgeschosse, eine dm - Filiale und ggf. eine Kindertagesstätte und weitere Dienstleistungsangebote integriert werden können. Der Hügel wird mit einer Wieseneinsaat und Obstbäumen begrünt. Die Feldhecken, die das Teilgebiet West des Untersuchungsgebiets begrenzen, bleiben weitestgehend erhalten. Die Beeinträchtigung durch die Veränderung im Landschaftsbild zwischen Plan- und Ist-Zustand ist daher nicht als erhebliche Umweltauswirkung einzustufen. Das verbleibende Kompensationsdefizit bei den Schutzgütern Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf von insgesamt 7.213,20 Wertpunkten nach dem Karlsruher Modell kann gemäß Umweltbericht (Spang. Fischer. Natzschka. GmbH, Walldorf / 2015) durch die bereits 2012 / 2013 durchge- führte naturnahe Umgestaltung der Alb nördlich von Karlsruhe innerhalb des Gewässerabschnitts 1+980 bis 3+380 (6.405 Wertpunkte) sowie durch das Pflanzen von 15 Eschen zwischen der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße und dem Tiefentalgraben (864 Wertpunkte) kompensiert werden. Bei der naturnahen Umgestaltung der Alb wurde deren Lauf leicht pendelnd angelegt. Die Gewässerbreite variiert zwischen 10 und 20 m. Unter anderem wurden Strukturelemente wie Kies-Schnellen, Stammbuhnen und Flügelbuh- nen eingebaut. An Prallufern war die Uferlinie leicht mit Steinschütten zu si- chern. Stellenweise erfolgte eine initiale Pflanzung von Röhricht. Ansonsten wird die Vegetationsentwicklung der natürlichen Sukzession überlassen. Durch die beiden externen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft kann das Kompensationsdefizit vollständig ausgeglichen werden. Der Kleinkinderspielplatz soll in die Grünfläche auf die andere Seite des Weg- es an das östliche Ende der Pfarrer-Blink-Straße verlegt werden. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatzstandort gefunden werden. Deshalb wird der vor- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 23 - handene Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße Ecke Elfmorgen- bruch aufgewertet. Die Sträucher an den Straßenseiten sollen entfernt werden (verbesserte Einsehbarkeit), wobei der vorhandene Baumbestand zu schonen ist. Außerdem ist die Ausstattung mit einem besandeten Kunstrasen vorgese- hen. 4.9 Belastungen 4.9.1 Lärm Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Südwestliche Untermühlsied- lung“ wurde für die Beurteilung des Verkehrslärms sowie des Gewerbelärms innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt (Koehler & Leutwein GmbH & Co KG, Karlsruhe / 2015). Die zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden ent- sprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverord- nung) sowie der TA-Lärm (technische Anleitung Lärm) beurteilt. Zusammen- fassend kommt die Untersuchung zu folgendem Ergebnis: Es ergeben sich durch den Verkehrslärm des umgebenden Verkehrsnetzes bereits für den Analysefall im Bereich des Bebauungsplanes Überschreitun- gen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Für die Prognose - Planfälle mit bestehender Anschlusssituation oder Ausbildung eines Vollknotens ergibt sich für die geplanten Gebäude mit Aufenthaltsnut- zung innerhalb des Bebauungsplangebietes überwiegend keine Überschrei- tung der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Gewerbegebiete. Dies wird vor allem durch die geplante Errichtung von Bau- körpern mit Innenhöfen erreicht, die durch ihre Eigenabschirmung ruhige In- nenbereiche schaffen. Für einzelne nach außen und zu den Lärmemitenten gerichtete Gebäudefronten ergeben sich geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Aktive Schall- schutzmaßnahmen entlang der Karlsruher Straße und der Rampe zur BAB 5 nach Norden wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung in meh- reren Höhen untersucht. Aufgrund des Einflusses der BAB 5 ergibt sich jedoch kein gutes Kosten - Nutzen - Verhältnis. Zudem sind aus städtebaulichen Gründen wie Belichtung, Belüftung und dem erwünschten Siedlungsbild aktive Schallschutzmaßnahmen nicht sinnvoll. Somit ist die Festsetzung von passi- ven Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außen- bauteilen im Bebauungsplan notwendig. Die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan er- folgt anhand der DIN 4109 (1989, Schallschutz im Hochbau),. Die festzuset- zenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ergeben sich dabei grundsätzlich aus dem maßgeblichen „Außenlärmpegel“, der sich nach Ziff. 5.5 der DIN 4109 definitionsgemäß aus einer Überlagerung der einzelnen berechneten Beurteilungspegel im Tageszeitraum (06:00 bis 22:00 Uhr) bei einem Additi- onszuschlag von 3 dB(A) für Verkehrslärm zur Berücksichtigung der Freifeld- korrektur ergibt. Im zeichnerischen Teil sind die sich hieraus ergebenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 gekennzeichnet. Bei der Schallausbrei- tungsberechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels wurden die geplanten Baukörper nicht berücksichtigt, da der Zeitpunkt der Erstellung einzelner Bau- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 24 - abschnitte und die damit verbundene Abschirmungen nicht festgelegt ist. Es zeigt sich dabei für die geplanten Baukörper mit Aufenthaltsnutzung überwie- gend der Lärmpegelbereich IV. Durch die Eigenabschirmung der Baukörper bzw. für die Innenhöfe können im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens niedrigere Lärmpegelbereiche ermittelt werden. Die Verkehrserzeugung des Vorhabens führt zu einer Erhöhung der Lärmbe- lastung im Bereich der Dornwaldsiedlungen von ca. 0,5 dB(A) für den Fall der Beibehaltung der bestehenden Erschließung. Für den Fall der Errichtung ei- nes Vollknotens in Höhe der Alten Karlsruher Straße, was nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes ist, ergeben sich für die einzelnen Gebäudefronten in der Dornwaldsiedlung durch die Vergabe eines Signalzuschlages maximale Erhöhungen von 1,0 dB(A), jedoch auch eine teilweise Verringerung der Lärmbelastung durch die Abnahme des Durchgangsverkehrs zur Untermühl- siedlung. An keinem Immissionsort der maßgeblichen Gebäude entstehen Er- höhungen von über 3,0 dB(A) oder ein Erreichen der für die Abwägung rele- vanten Auslösewerte von 70 dB(A) im für die dm-Verkehre maßgeblichen Ta- geszeitraum. Allerdings ist der Bereich der Dornwaldsiedlung erheblich vorbe- lastet. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, wurden die Gebäude ermittelt, die von einer Lärmerhöhung durch den vom dm-Neubau ausgelösten zusätzlichen Verkehr betroffen sind. Für diese Gebäude wurden die Fassadenpegel berechnet. Auf der Grundlage der gewählten Untersu- chungsmethodik gewährt die Stadt Karlsruhe für diese Gebäude und Fassa- denbereiche passive Schallschutzmaßnahmen auf Antrag nach Maßgabe der VLärmSchR 97: Johann-Strauß-Str. 1 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 2 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 3 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 4 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 5 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 6 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 7 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 8 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 9 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 10 2. OG Nord- und Westfassade 3. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 28 2. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 30 2. OG Nord- und Westfassade Im Bereich der Untermühlsiedlung ergeben sich durch die zukünftige Abschir- mung der Baukörper wahrnehmbare Verminderungen der Verkehrslärmbelas- tung, vor allem der Lärmbelastung von der Autobahn. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 25 - Weder für den geplanten ersten Bauabschnitt (größere Anzahl von offenen Stellplätzen) noch für den vollständigen Ausbau des Parkhauses überschreitet der von Anliefer-, Be-/ Entlade- und Mitarbeiterverkehr auf den Parkebenen verursachte und von den Betriebsgrundstücken ausgehende Gewerbelärm die Richtwerte der TA Lärm für die Nutzungsausweisungen im Umfeld des Be- bauungsplangebietes. Die Richtwerte werden sowohl im Tageszeitraum als auch Nachtzeitraum unterschritten. Das gilt auch für den von den Außenfas- saden abgestrahlten Lärm. Auch bei Ansatz eines flächenbezogenen Schall- leistungspegels für mögliche zukünftige Nutzungen innerhalb der Gewerbeflä- chen entstehen bei den für eingeschränkte Gewerbegebiete vorgesehenen Ansätzen keine Überschreitungen von Orientierungs- oder Richtwerten. Bei Ausführung des geplanten Baukonzeptes und bei Festsetzung der emp- fohlenen Schutzmaßnahmen bezüglich der Schalldämmung von Außenbautei- len im Bereich von Aufenthaltsnutzungen ist weder für die geplante Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes noch für die angrenzenden Nutzungen mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen. 4.9.2 Luft Die klimaökologischen Untersuchungen zum aktualisierten Plan-Zustand zei- gen, dass sich aus der geplanten Bebauung (Betrachtung der max. möglichen Bauwerkshöhen) keine gravierenden klimatischen Negativeffekte ergeben (Ökoplana, Mannheim / 2014). Auch durch die modifizierte Verkehrsprognose im Planungsgebiet und in des- sen Umfeld werden sich im Bezugsjahr 2018 bezüglich Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10/PM2.5) in bewertungsrelevanten Bereichen keine unzu- lässigen Verhältnisse einstellen. Sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbelastung werden im Bereich der Gebäude eingehal- ten. 5. Umweltbericht Die beschriebenen Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind Gegenstand einer Umwelt- prüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in einem Umweltbericht darge- stellt. Dieser ist gesonderter Bestandteil dieser Begründung (Anlage). 6. Sozialverträglichkeit Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: Die Planung soll bestehende Arbeitsplätze im Karlsruher Stadtgebiet nachhal- tig sichern und die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze ermöglichen. Die Planung leistet somit einen wichtigen Beitrag für den Ausbau des Gewerbestandortes Karlsruhe. Die Festsetzungen erlauben z.B. auch einen möglichen Betriebs- kindergarten in Sichtweite der Arbeitsplätze, der der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Angestellten dienen und unnötige Wege beim Brin- BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 26 - gen und Abholen der Kinder vermeiden könnte. Die Erschließungs- und Ge- bäudeplanung erfüllt umfassende Anforderungen hinsichtlich der Barrierefrei- heit. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Gewerbegebietca. 4,89 ha82,23% Öffentliche Grünfläche inkl. Tiefentalgraben ca. 0,23 ha3,81% Verkehrsflächen inkl. Verkehrsgrün (öffentlich)ca. 0,83 ha13,96% Gesamtca. 5,94 ha100,00% 7.2 Zulässige Bebauung Bruttogeschossfläche ca.53.772 qm 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca.5,94ha100,00% Derzeitige Versiegelungca.0,64ha10,84% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.4,74ha79,74% Hinweise: - In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Durchfahrten vorge- schrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend. - Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei der Berechnung berücksichtigt. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Die sich derzeit in städtischem Eigentum befindlichen Flächen sollen zur Umsetzung der Planung von der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG erworben werden. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksflä- che) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 28 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Gemäß der Satzung sind die Abfallbehälter innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrü- nenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befesti- gen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum sollte in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplan- ten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tiefer liegende Grundstücks- und Gebäudeteile können ggf. nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaus- haltsgesetz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisati- on ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vor- schriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung erfolgt über Versickerungsmulden mit belebter Boden- schicht. Die hydraulische Leistungsfähigkeit der Versickerungsmulde ist ge- mäß Arbeitsblatt DWA-A 138 in der jeweils gültigen Fassung zu bemessen. Die Notentlastung der Versickerungsmulde kann über einen Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem erfolgen. Bei anstehenden ver- sickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung auch durch die Kombination mit einer weiteren Versickerungsmulde hergestellt werden. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größe- rer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 29 - Sollten im überplanten Gebiet Versickerungsflächen errichtet und betrieben werden, dürfen in deren Bereich Dünger, Pflanzenschutzmittel und Tausalze nicht verwendet werden. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infek- tionsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf kei- ne Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denk- malschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen, zu mel- den. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungs- präsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. BP „Südwestliche Untermühlsiedlung“ 13.08.2015 _____________________________________________________________________________________________________ - 30 - 7. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 8. Private Leitungen Private Leitungen im Geltungsbereich sind von der Planung erfasst und wer- den im Zuge der Ausführungsplanung gesichert oder verlegt. Die private Hausanschlussleitung der Polizei wird umgelegt und mit einem Leitungsrecht zugunsten des Leitungsträgers und der Stadt Karlsruhe gesichert. 9. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 10. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11 Artenschutz Die artenschutzrechtlichen Belange wurden vom Büro Spang. Fischer. Natz- schka. GmbH / Walldorf untersucht. In der Artenschutzrechtlichen Verträglich- keitsstudie vom Januar 2015 wurden folgende Maßnahmen erarbeitet, um das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern: - Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung (Maßnahme-Nr. V1), - Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten (Maßnahme-Nr. V2), Sämtliche konfliktvermeidenden Maßnahmen werden bei der abschließenden Ermittlung des Eintretens der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG in Kapitel 8 berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen hat unter einer ökologischen Baubegleitung zu erfolgen. Außerdem können der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie Empfehlungen entnommen werden, wie der Vogelschlag an großen Gebäude- fassaden mit hohem Glasanteil vermieden werden kann.

  • Anlage 5 Lageplan
    Extrahierter Text

  • Anlage 6 Umweltbericht
    Extrahierter Text

    Anlage zum Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach Umweltbericht Auftraggeber: dm-drogerie markt GmbH + Co. KG Carl-Metz-Straße 1 76185 Karlsruhe Tel.: 07 21 / 55 92 0 Fax: 07 21 / 55 22 13 Projektleitung: Dr. Werner Dieter Spang (Dipl.-Geogr., Beratender Ingenieur) Projektbearbeitung: Kerstin Langewiesche (Dipl.-Ing. (FH) Landespflege) Christiane Eble (Dipl.-Geoökol.) Walldorf, 01.04.2015 dm-drogerie markt GmbH + Co. KG Altrottstraße 26 Carl-Metz-Straße 1 69190 Walldorf 76185 Karlsruhe Tel.: 0 62 27 / 83 26 - 0 Tel.: 07 21 / 55 92 0 Fax: 0 62 27 / 83 26 - 20 Fax: 07 21 / 55 22 13 info@sfn-planer.de ServiceCenter@dm.de www.sfn-planer.de www.dm.de 13.08.2015 5 Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................................. 7 1.1 Veranlassung ............................................................................................................ 7 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" ............... 8 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen ............................ 9 2.1 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................ 9 2.2 Relevante Fachpläne .............................................................................................. 11 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 13 3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands ............................................ 14 3.1.1 Pflanzen .................................................................................................................. 14 3.1.2 Tiere ........................................................................................................................ 22 3.1.3 Biologische Vielfalt .................................................................................................. 34 3.1.4 Boden ...................................................................................................................... 35 3.1.5 Wasser .................................................................................................................... 37 3.1.6 Klima und Luft ......................................................................................................... 37 3.1.7 Landschaftsbild ....................................................................................................... 39 3.1.8 Menschen ................................................................................................................ 39 3.1.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................................................ 39 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ............................................................................................................. 40 3.2.1 Pflanzen .................................................................................................................. 46 3.2.2 Tiere ........................................................................................................................ 46 3.2.3 Boden ...................................................................................................................... 49 3.2.4 Wasser .................................................................................................................... 50 3.2.5 Klima und Luft ......................................................................................................... 51 3.2.6 Landschaft ............................................................................................................... 54 3.2.7 Menschen ................................................................................................................ 54 6 3.2.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........................................................................ 56 3.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..................................................... 57 3.2.10 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ...................................................................................... 57 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung ............................................................................................................. 61 3.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................................... 61 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung ....................................................................... 63 5 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt ................................................... 65 6 Zusammenfassung ............................................................................................... 67 7 Literatur .................................................................................................................. 69 8 Anhang ................................................................................................................... 71 1 Einleitung 7 1 Einleitung 1.1 Veranlassung Die Durlacher Allee ist die wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Stadt- zentrum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach. Über die Durlacher Allee verlaufen nicht nur überörtliche und stadtinterne KFZ-Verkehre, sondern auch wichtige Straßen- bahnlinien, beidseitige Radwege des städtischen Radwege-Hauptnetzes und begleitende Gehwege. Den an dieser wichtigen Verkehrsachse gelegenen Flächen kommt hohe städtebauliche Bedeutung zu, was schon lange Gegenstand planerischer Überlegungen ist. Eines der Entwicklungspotenziale entlang dieser Achse liegt zwischen der Autobahn A5 und der Untermühlsiedlung am Rande des Stadtteils Durlach. Es handelt sich um eine ca. 5,95 ha große, weitgehend unbebaute Grundstücksfläche in städtischem Eigentum, die von der Alten Karlsruher Straße in einen westlich und einen östlichen Abschnitt geteilt werden. Die zentrale und Richtung Autobahn auch öffentlichkeitswirksame Lage des Are- als mit seinen ausgezeichneten Erschließungsbedingungen eignet sich bestens für eine hochwertige, repräsentative gewerbliche Bebauung (GSA 2015a) . Aufgrund der guten Standortvoraussetzungen besteht das Interesse der dm-Dro- geriemarktkette, auf dem betreffenden Areal den Neubau der Firmenzentrale zu errichten. Bisher sind die verschiedenen Unternehmensbereiche der Firma aufgrund des stetigen Unternehmenswachstums auf mittlerweile acht Zentralstandorte innerhalb Karlsruhes verteilt worden. Mit der Realisierung eines Neubaus sollen alle Unternehmensbereiche zusammengeführt, die betrieblichen Abläufe optimiert, vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden (GSA 2015a) . Die auf dem Areal an der Durlacher Allee in Betracht kommende Ansiedlung war Gegenstand eines vorausgegangenen Planungswettbewerbs. Ziel der Auslobung war die Planung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Gebäudes mit signifikanter Architektur. Die im Siegerbeitrag entwickelte Konzeption ist Grundlage der geplanten baulichen Umsetzung (GSA 2015a) . Als bauplanungsrechtliche Grundlage einer gewerblichen Ansiedlung an der Dur- lacher Allee und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Auf- stellung eines Bebauungsplans erforderlich (GSA 2015a). Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir- kungen ermittelt werden. Sie werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Dabei sind die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a zu berücksichtigen. Eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes erfolgt in Kapitel 2. 1 Einleitung 8 1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsied- lung" Das künftige Verwaltungsgebäude wird auf den Flächen östlich der Karlsruher Straße errichtet, während der westliche Bereich in überwiegendem Umfang der Bereit- stellung von Parkgeschossen vorbehalten bleibt. Neben der Parkierung sollen westlich der Karlsruher Straße ein im raumordnerischen Sinn kleinflächiger Drogeriemarkt, eine Fahrradparkanlage und gegebenenfalls Dienstleistungsangebote wie z.B. eine Kinder- tagesstätte eine Arztpraxis entstehen. Der Dachbereich der Parkgeschosse wird intensiv übergrünt und landschaftliche gestaltet, daher die Bezeichnung "Grüner Hügel" (GSA 2015a). Bei dem Verwaltungstrakt handelt es sich um ein Gebäude, bei dem die Büro- flächen im ersten Bauabschnitt um eine Abfolge von acht Innenhöfen gruppiert werden. Die wabenförmige Struktur kann in südliche und nördliche Richtung um weitere vier Höfe erweitert werden. Die Gebäudehöhen werden differenziert: Der Haupttrakt ist vierge- schossig geplant. Im Osten, Richtung Untermühlsiedlung, bleibt das Gebäude dreige- schossig. Im Abschnitt zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Siedlung wird der Tiefentalgraben freigelegt und naturnah gestaltet (GSA 2015a). Im dm-Hauptsitz werden im ersten Bauabschnitt ca. 1.500 Mitarbeiter/innen tätig sein und im Endausbau ca. 2.500. Im Endausbau werden ca. 1.000 Stellplätze zur Verfü- gung stehen (GSA 2015a). Zwischen dem Verwaltungstrakt und dem Gebäudetrakt westlich der Alten Karls- ruher Straße entsteht eine repräsentative Platzanlage. Die Straße bleibt in öffentlichem Eigentum und wird von einer Überdachung des Verbindungswegs zwischen den beiden Gebäudeanlagen überspannt. Für Straße und Platz ist eine durchgehende Gestaltung der Oberflächen vorgesehen, wobei der Verlauf der Straßenführung deutlich erkennbar blei- ben soll. Die Konzeption erfordert eine Verkürzung der Rampenlänge zur Durlacher Allee (GSA 2015a) . Als Nutzungsart wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgelegt mit ei- ner Grundflächenzahl von 0,8. Dies entspricht den Obergrenzen des § 17 BauNVO. Zu- lässig sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbebetriebe und öffentliche Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören sowie Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebs- inhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden (GSA 2015a). 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 9 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen Die folgende Darstellung beschränkt sich gemäß Anlage zum BauGB auf diejeni- gen gesetzlichen und planerischen Grundlagen beziehungsweise deren Ziele des Um- weltschutzes, die für den Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung" von Bedeu- tung sind. 2.1 Gesetzliche Grundlagen  Baugesetzbuch (BauGB) Die im BauGB genannten und zu berücksichtigenden Belange des Umweltschut- zes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im vorliegenden Fall  die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,  umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,  umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,  die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,  die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,  die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson- dere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts sowie  die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB). Zu berücksichtigen sind außerdem die Belange der Freizeit und Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 (6) Nr. 3 und 5 BauGB). Nach § 1a (2) BauGB soll mit Grund und Boden schonend umgegangen werden, die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnnutzungen genutzte Flächen dürfen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden (§ 1a (2) BauGB). Die Vermeidung und der Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen nach § 1 (6) Nr. 7a be- zeichneten Bestandteilen sind in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a (3) BauGB). 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 10  Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen (BImSchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) Im BImSchG ist der Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelt- einwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissio- nen geregelt. Dabei sind im Rahmen der vorliegenden Planung insbesondere folgende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften relevant:  TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft),  TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm),  1. BImSchV (Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen) sowie VwV zur 1. BImSchV,  16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung),  22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft),  24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung). Im Zusammenhang mit dem Lärmschutz sind ferner die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) und die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) relevant.  Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz Baden- Württemberg (LNatschG) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generatio- nen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass  die biologische Vielfalt,  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Rege- nerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Land- schaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§ 1 (1) BNatschG). Daneben sind die Belange des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen. 2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen 11  Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz- und Alt- lastenverordnung (BBodSchV) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodeneinwirkungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1 BBodSchG).  Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz Baden-Württemberg Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestanteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). Das Gesetz gilt für Oberflächengewässer und das Grundwasser beziehungsweise Teile dieser Gewässer. 2.2 Relevante Fachpläne In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Mittlerer Oberrhein von 2003 ist die Fläche des Bebauungsplans als "Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Sied- lungserweiterung" ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan Karlsruhe von 2010 weist den Bereich des Unter- suchungsgebiets westlich der Straße "Alte Karlsruher Straße" als "Gewerbliche Baufläche (Planung)", den Bereich östlich der Straße als "Gemischte Baufläche (Planung)" aus. Im Norden schließt sich eine Sonderbaufläche des Bundes an, auf der sich das Bundesauto- bahnpolizeirevier Karlsruhe befindet. Im Osten bestehen Wohnbauflächen, im Süden be- findet sich die Durlacher Allee und im Westen die Bundesautobahn A5. Das Untersuchungsgebiet liegt im Wasserschutzgebiet Hardtwald IIIB, WSG.-Nr. 212010 (STADT KARLSRUHE 2006a). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 13 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Es wird zunächst der derzeitige Zustand der Umwelt im Geltungsbereich des Be- bauungsplans betrachtet. Anschließend werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Das Untersuchungsgebiet für die Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser, Land- schaft und Menschen umfasst den ca. 5,95 ha großen Geltungsbereich des Bebauungs- plans "Südwestliche Untermühlsiedlung". Abbildung 3-1. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" beziehungsweise des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut Tiere. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 14 Bezüglich des Schutzguts Tiere wurde das Untersuchungsgebiet weiter gefasst (insgesamt 8,3 ha) und angrenzende Strukturen, wie Gehölze, Böschungsbereiche und Gärten, in die Bestandserfassung miteinbezogen (siehe Abbildung 3-1), um gegebenen- falls vorhandene unbesetzte Lebensräume europäischer Vogelarten im räumlichen Zu- sammenhang mit dem Planungsgebiet feststellen beziehungsweise vorhabensbedingte Störungen der planungsrelevanten Arten in unmittelbar angrenzenden Habitaten ermitteln zu können. Für die Untersuchungen bezüglich des Schutzguts Klima und Luft wurden angren- zende Bereiche des Planungsgebiets miteinbezogen (ÖKOPLANA 2013). 3.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 3.1.1 Pflanzen  Methodik Die Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden am 16.05.2013 auf Grundlage des Biotoptypenschlüssels des Landes Baden-Württemberg (LUBW 2009) flächendeckend erfasst.  Ergebnisse Das Untersuchungsgebiet wird von Ackerflächen sowie umgebenden Gehölzbioto- pen geprägt. Bei der folgenden Bestandsbeschreibung ist jeweils der Biotoptypen-Code des Biotoptypenschlüssels des Landes Baden-Württemberg in Klammern angegeben. Die Biotoptypen sind in Plan 3.1-1 dargestellt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 15 Abbildung 3.1-1. Die Straße "Alte Karlsruher Straße teilt das Untersuchungsgebiet in die Teilge- biete West und Ost. Blick Richtung Süden (Aufnahme: 16.05.2013).  Äcker 3,18 ha des Untersuchungsgebiets werden von Äckern (37.10) eingenommen. Sie liegen östlich und westlich der Straße "Alte Karlsruher Straße", die das Untersuchungsge- biet in zwei Bereiche teilt (Teilbereich West und Ost) und waren im Untersuchungsjahr mit einer Grünlandeinsaat bestanden. An der Artenzusammensetzung beteiligt sind insbesondere Luzerne (Medicago sa- tiva), Steinklee (Melilotus spec.), Inkarnat-Klee (Trifolium incarnatum) und verschiedene andere Klee-Arten sowie weitere Arten aus der Unterfamilie der Schmetterlingsblütler (Faboideae), zum Beispiel Platterbse (Lathyrus spec.). In beide Ackerflächen sind Dominanzbestände des Staudenknöterichs (Reynoutria spec.) eingestreut. Sie wurden als Staudenknöterich-Bestand (35.36) kartiert. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 16 Abbildung 3.1-2. Blick auf die Ackerfläche mit Grünlandeinsaat im Teilbereich West sowie die an- grenzende Feldhecke entlang der Autobahnauffahrt (Aufnahme: 29.04.2013).  Saumvegetation Am Rand der Ackerflächen, insbesondere am Rand der Ackerfläche im Teilbereich Ost, sowie entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße", ist Saumvegetation vorhanden. Es handelt sich größtenteils um nitrophytische Saumvegetation (35.11). Die Bestände werden hauptsächlich von Obergräsern, wie Gewöhnlichem Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gewöhnlichem Rispengras (Poa trivialis), Gewöhnlichem Knäuelgras (Dactylis glomerata) und Tauber Trespe (Bromus sterilis) gebildet. Nur vereinzelt kommen Kräuter, wie Zaun-Wicke (Vicia sepium), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Kratzdisteln (Cirsium spec.) und Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphon- dylium) vor. Im östlichen Rand des Untersuchungsgebiets ist die Saumvegetation in einem Teilbereich arten- und blütenreicher. Sie kann dem Biotoptyp mesophytische Saumve- getation (35.12) zugeordnet werden. Kennzeichnende Arten sind Acker-Vergissmeinnicht (Myosotis arvensis), Wilde Möhre (Daucus carota), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans), Zaun-Wicke (Vicia sepium), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesen- Labkraut (Galium mollugo), Gundermann (Glechoma hederacea), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis), Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Gewöhn- 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 17 liches Knäuelgras (Dactylis glomerata). Stellenweise treten Weiße Taubnessel (Lamium album) und Echter Beinwell (Symphytum officinale) hinzu. Die Saumvegetation ist teilweise mit Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Großer Brennnessel (Urtica dioica) durchsetzt. Am südlichen Rand der östlichen Acker- fläche geht sie in einen Brennnessel-Bestand (35.31) über. Abbildung 3.1-3. Blick auf die Ackerfläche mit Grünlandeinsaat sowie angrenzender Saumvege- tation im Teilgebiet Ost. Blick Richtung Süden (Aufnahme: 29.04.2013).  Wiesen Am südöstlichen Rand des Untersuchungsgebiets befindet sich eine Fettwiese mittlerer Standorte (33.41). Häufig vorkommende Arten sind Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Zaun-Wicke, Echter Beinwell (Symphytum officinale), Kratzdisteln, Große Brennnessel, Gewöhnlicher Glatthafer, Ge- wöhnliches Rispengras und Gewöhnliches Knäuelgras. Innerhalb der Wiese liegt ein Spielplatz, der dem Grünlandbiotoptyp Trittpflanzen- bestand (33.71) zugeordnet werden kann. Der Bestand setzt sich überwiegend aus Spitz- Wegerich (Plantago lanceolata), Gänseblümchen (Bellis perennis) und Kriechendem Günsel (Ajuga reptans) zusammen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 18 Östlich der Straße "Alte Karlsruher Straße" am südlichen Rand des Unter- suchungsgebiets befindet sich ein Bolzplatz, der ebenfalls als Trittpflanzenbestand kartiert wurde. Kennzeichnende Pflanzenarten des Bestands sind Einjähriges Rispengras (Poa annua) und Weiß-Klee (Trifolium repens). Der Bolzplatz wird auf allen Seiten von einem Streifen Fettwiese mittlerer Standorte umgeben. Im Teilbereich West befinden sich weitere kleine Bereiche mit Fettwiese mittlerer Standorte im Randbereich eines Parkplatzes zwischen der Straße "Alte Karlsruher Straße" und der Auffahrt zur Durchlacher Allee.  Gehölzbiotope Ein Großteil des Teilbereichs West wird von Gehölzbiotopen eingenommen. Die Ackerfläche ist hier fast überall von Feldhecken mittlerer Standorte (41.22) umgeben. Nur im Nordosten wird die Ackerfläche stattdessen von Saumvegetation begrenzt. Im Westen, entlang der Autobahnauffahrt, erreicht die Feldhecke eine Breite von bis zu 40 m. Sie besteht aus Gewöhnlicher Robinie (Robinia pseudoacacia), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Weiden (Salix spec.), Gewöhnlicher Traubenkirsche (Prunus padus), und Zitterpappel (Populus tremula). Am östlichen Rand der Ackerfläche setzt sich die Feldhecke aus Rotem Hartriegel, Brombeere, Schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlichem Liguster (Ligustrum vulgare), Eingriffligem Weißdorn (Crataegus monogyna), Rosengewächsen der Gattun- gen Prunus spec. und Rosa spec. sowie kleinen Bäumen des Berg-Ahorns und der Ech- ten Walnuss (Juglans regia) zusammen. Am östlichen Rand der Feldhecke entlang der Auffahrt zur Durchlacher Allee befindet sich eine Baumreihe (45.12) aus Ahornblättriger Platane (Platanus × acerifolia). Am Parkplatz zwischen der Straße "Alte Karlsruher Straße" und der Auffahrt zur Durchlacher Allee besteht die Feldhecke aus Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Rosengewächsen der Gattungen Prunus spec. und Rosa spec., Gewöhnlichem Liguster, Brombeere und Rotem Hartriegel. Innerhalb der Ackerfläche im Teilbereich West befinden sich drei Feldgehölze so- wie eine als Einzelbaum (45.30) kartierte Stiel-Eiche (Quercus robur). Das nördlichste und größte Feldgehölz wird aus den Gehölzarten Echte Walnuss, Schwarzer Holunder, Eingriffliger Weißdorn, Brombeere und Roter Hartriegel gebildet. Die Krautschicht besteht hauptsächlich aus Kletten-Labkraut (Galium aparine). Das Feldgehölz am östlichen Rand der Ackerfläche, in Nähe der Straße "Alte Karls- ruher Straße", besteht in der Baumschicht aus Eschen-Ahorn (Acer negundo), Euro- päischer Eibe (Taxus baccata), Schwarzem Holunder, Rotem Hartriegel und Brombeere. In der Krautschicht überwiegen Große Brennnessel und Zaun-Wicke. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19 Abbildung 3.1-4. Ackerfläche, Feldhecke und Feldgehölze im Teilgebiet West (Aufnahme: 10.07.2013). Das südlichste Feldgehölz setzt sich aus Berg-Ahorn, Eschen-Ahorn, Eingriffligem Weißdorn, Brombeere, Rotem Hartriegel, Rosengewächsen der Gattung Rosa spec. und Europäischem Pfaffenhütchen zusammen. Weitere Baumreihen aus verschiedenen Gehölzen, wie zum Beispiel Robinien, Pappeln und Weiden, stehen beidseits der Straße "Alte Karlsruher Straße". Auf dem Parkplatz zwischen der Straße "Alte Karlsruher Straße" und der Auffahrt zur Durchlacher Allee befinden sich einige Einzelbäume. Im Teilbereich Ost befindet sich westlich des Bolzplatzes entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" eine Feldhecke mittlerer Standorte aus Rotem Hartriegel, Feld-Ahorn (Acer campestre), Spitz-Ahorn, Gewöhnlichem Liguster und Weiden. Südlich des Bolzplatzes grenzt ein Gebüsch mittlerer Standorte an, das aus Schwarzem Holunder und Rotem Hartriegel besteht. Auf dem Spielplatz im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets wächst ein Feldgehölz (41.10) aus Vogel-Kirsche, Berg-Ahorn, Eingriffligem Weißdorn, Rotem Hart- riegel und Liguster. Nördlich davon befindet sich eine Feldhecke mittlerer Standorte als Begrenzung von Gartengrundstücken sowie eine Echte Walnuss als großer Einzelbaum. Die Feld- hecke setzt sich aus Rotem Hartriegel, Schwarzem Holunder, Brombeere, Rosenge- wächsen der Gattung Prunus spec. und Feld-Ahorn zusammen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 20 Im Süden wird der Teilbereich Ost von einem asphaltierten Fußweg begrenzt, an dem eine Baumreihe aus Kirschen (Prunus spec.) wächst. Abbildung 3.1-5. Baumreihe aus Kirschen am südlichen Rand des Untersuchungsgebiets. Im Hin- tergrund ist der Spielplatz zu erkennen (Aufnahme: 29.04.2013).  Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen Die Straße "Alte Karlsruher Straße", die Auffahrt zur Durchlacher Allee, die Zufahrt und die Fahrgasse des Parkplatzes zwischen den beiden Straßen sowie ein Basketball- platz innerhalb des Bolzplatzes sind versiegelte Flächen im Untersuchungsgebiet, die dem Biotoptyp völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21) zugeordnet werden können. Die Fußgängerwege entlang der Straßen entsprechen dem Biotoptyp gepflasterte Straße oder Platz (60.22). Die Stellplätze des Parkplatzes wurden als Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (60.23), ein überdachter Fahrrad- stellplatz am südlichen Rand des Parkplatzes als von Bauwerken bestandene Fläche (60.10) kartiert. Ebenfalls zu den Siedlungs- und Infrastrukturflächen zählen Gärten (60.60) im Osten des Untersuchungsgebiets. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 21 Abbildung 3.1-6. Parkplatz zwischen Auffahrt zur Durlacher Allee (im Vordergrund) und der Straße "Alte Karlsruher Straße" (Aufnahme: 27.05.2013). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 22 3.1.2 Tiere Eine ausführlichere Darstellung der erfassten Tiergruppen und -arten enthält die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2015). 3.1.2.1 Fledermäuse  Methodik  Erfassung potenzieller Fledermausquartiere Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Bäume wurden am 29.04.2013 auf vom Boden aus mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Fernglases sichtbare Quartiermöglich- keiten für Fledermäuse überprüft. Erfasst wurden hierbei Fäulnishöhlen an Astabbruch- stellen, Stammspalten, hohle Stammbereiche, Höhlungen im Stammfuß sowie abste- hende Rindenteile. Die Bäume, welche entsprechende Strukturen aufwiesen, wurden fo- tografisch dokumentiert, mit GPS verortet und sind in Plan 5.1-1 der artenschutzrecht- lichen Verträglichkeitsstudie dargestellt.  Überprüfung der Besiedlung potenzieller Fledermausquartiere Die zuvor erfassten Quartiermöglichkeiten wurden am 18.06.2013 zur Wochenstu- benzeit hinsichtlich einer aktuellen Nutzung durch Fledermäuse überprüft. Hinweise auf eine Nutzung stellen beispielsweise Kot, Verfärbungen durch Urin sowie Tot- und Le- bendfunde dar. Leicht einsehbare Quartiermöglichkeiten, wie abstehende Rindenstücke, wurden mit einer Taschenlampe ausgeleuchtet. Höher gelegene und schwer einsehbare Bereiche wurden von einer Leiter aus untersucht. Die Überprüfung der mit der Leiter er- reichbaren Baumhöhlen wurde mittels eines Endoskops durchgeführt, dessen flexibles und mit einer Kamera bestücktes Ende in die Baumhöhlen eingeführt werden kann.  Transektbegehungen Zur Erfassung des Fledermausartenspektrums wurden drei nächtliche Begehungen (27.05., 18.06. und 11.07.2013, Beginn jeweils ca. 15 Minuten nach Sonnenuntergang) im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Hierbei wurden sämtliche Gehölzränder in langsa- mem Tempo abgeschritten. Die Gehölzbestände stellen potenzielle Leitlinien und Jagd- habitate für Fledermäuse dar. Die beiden Ackerflächen im Zentrum der beiden Teilflächen östlich und westlich der "Alten Karlsruher Straße" erfüllen diese Funktionen hingegen nicht. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 23 Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden zwei Transektstrecken festgelegt:  Transekt 1: Teilbereich westlich der "Alten Karlsruher Straße" (Länge: 1,3 km),  Transekt 2: Teilbereich östlich der "Alten Karlsruher Straße" (Länge: 1,2 km). Die beiden Transekte sowie die im Planungsgebiet registrierten Fledermauskon- takte sind in Plan 5.1-2 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellt. Die Rufaufzeichnung während der Transektbegehungen erfolgte mit Ultraschallde- tektoren vom Typ D1000X der Firma Pettersson, Uppsala, Schweden. Für die Aufzeich- nung der Rufdateien wurde das Trigger-Level IV verwendet, das Abhören erfolgte im Fre- quenzteiler-Modus. Mit Hilfe eines I-Phones 5 mit der Application "Trails" wurden bei jeder Begehung "Track-Points" mit Datum, Uhrzeit und den XY-Koordinaten aufgezeichnet. Diese konnten anschließend mit Hilfe des Geo-Plugins der Software bcAdmin 3 der Firma ecoObs, Nürnberg, am Rechner mit den aufgezeichneten Fledermaus-Rufdateien verknüpft wer- den.  Auswertung der Rufaufzeichnungen Die Auswertung der von den Detektoren aufgezeichneten Rufe erfolgte mit folgen- den Softwarekomponenten der Firma ecoObs, Nürnberg:  bcAdmin Version 3.0.9 (787) zur rechnergestützten Rufvermessung,  batIdent 1.5 (1) zur rechnergestützten Artdiskriminierung und  bcAnalyze2 Version 1.0 (481) zur manuellen Rufanalyse. Für die manuelle Überprüfung der rechnergestützten Rufauswertung wurde auf Li- teraturangaben (SKIBA 2003) und Erfahrungswerte zurückgegriffen. Die entlang der Transekte erfassten Fledermaus-Rufdateien wurden anhand des Datums und der Uhrzeit mit den aufgezeichneten Track-Points verknüpft und so der Auf- nahmeort lokalisiert und kartografisch dargestellt werden (siehe Plan 5.1-2 der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie). Fledermausrufe, die vom Detektor zwar erfasst, aufgrund des gewählten Trigger-Levels jedoch nicht aufgezeichnet wurden, wurden an- hand der notierten Uhrzeit manuell ergänzt. Hinsichtlich der Rufaufzeichnungen ist zu beachten, dass die Anzahl der aufge- zeichnete Rufdateien nicht die Anzahl der Fledermausindividuen im Untersuchungsgebiet widerspiegelt, sondern vielmehr die Fledermausaktivität. So ist es möglich, dass von ei- nem einzelnen, in nächster Nähe zum Kartierer jagenden Individuum eine hohe Anzahl an Rufdateien aufgenommen wird. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 24  Ergebnisse  Potenzielle Fledermausquartiere Bei der Erfassung von Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermäuse wurden neun Habitatbäume mit insgesamt zehn Quartiermöglichkeiten im Untersu- chungsgebiet festgestellt. Diese befinden sich ausschließlich innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans in dem Teilgebiet westlich der Alten Karlsruher Straße (siehe Plan 5.1-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie). Nähere Angaben zu den untersuchten Bäumen sowie der Befund der überprüften Quartiermöglichkeiten sind in Tabelle 3.1-1 aufgeführt. Tabelle 3.1-1. Im Untersuchungsgebiet am 29.04.2013 erfasste Habitatbäume und Ergebnis der Überprüfung ihrer Quartiereignung für baumbewohnende Fledermausarten am 18.06.2013. Lfd. Nr. Baum- art BHD [cm] Quartiermöglichkeit Höhe [m] Expo- sition Befund / Quartiereignung 1 Totholz 20 1,5 m hoher Baumstumpf mit hohlen Stammpartien 1,0 - 1,5 - Höhlung ca. 50 cm tief; als Quar- tier für Fledermäuse nicht geeig- net, da der Höhleneingang nach oben geöffnet ist und Feuchtigkeit eindringen kann 2 Robinie 30 Spaltenquartier 1,0 SW ca. 10 cm nach oben erweitert, aber sehr eng zulaufend; als Sommerquartier für Einzeltiere geeignet; keine Hinweise auf ak- tuelle Nutzung durch Fledermäuse 3 Robinie 40 abstehende Rinde 0,0 - 5,0 - bedingt als Sommerquartier für Fledermäuse geeignet (zum Un- tersuchungszeitpunkt teilweise stark eingewachsen durch Brom- beergestrüpp); keine Hinweise auf aktuelle Nutzung durch Fleder- mäuse 4 Gemein e Esche 40 abstehende Rinde 6,0 SW nicht kontrollierbar, da sehr stark durch Gebüsch eingewachsen; allenfalls bedingt als Sommer- quartier für Fledermäuse geeignet 5 Eschen- Ahorn 45 ausgefaulte Höhlung im Stamm an Astabbruch- stelle, nach oben als Spal- tenquartier erweitert 3,5 W ausgefaulte Höhlung ca. 15 cm tief und 15 cm breit; Tierhaare am Höhlenboden; Spaltenquartier nach oben stark erweitert; Nist- material (Moos, Tierhaare) und Federn; vermutlich diesjährig ge- nutzter Neststandort einer Kohl- meise (bei Revierkartierung wur- den in unmittelbarer Nähe war- nende Kohlmeisen beobachtet); als Sommer- und Winterquartier für Fledermäuse geeignet 6 Robinie 80 ausgefaulte Höhlung an Astabbruchstelle 8,0 S Höhlung führt in horizontaler Richtung ca. 10 cm tief in den Ast hinein; als Quartier für Fleder- mäuse nicht geeignet (nicht nach oben erweitert) abstehende Rinde am Stamm und stärkeren Ästen 1,5 - 10,0 - als Quartier für Fledermäuse nicht geeignet (Rinde löst sich nicht stark genug ab, so dass keine ge- eigneten Hangplätze vorhanden sind) 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 25 Fortsetzung Tabelle 3.1-1. Lfd. Nr. Baum- art BHD [cm] Quartiermöglichkeit Höhe [m] Expo- sition Befund / Quartiereignung 7 Robinie 45 abstehende Rinde 0,0 - 3,0 - Rinde steht größtenteils zu weit ab, enger anliegende Rindenteile gegebenenfalls als Sommerquar- tier für Einzeltiere geeignet; keine Hinweise auf aktuelle Nutzung durch Fledermäuse 8 Robinie 40 Höhlung im Stammfuß im Bereich von zwei verwach- senen Stämmen 0,5 - selbst mit Endoskop nur schwer kontrollierbar; eventuell sind die unteren Stammpartien ebenfalls ausgefault und nach oben erwei- tert 9 Weide 40 ausgefaulte Höhlung im Stamm an Astabbruchstelle 17,0 NE aufgrund der Höhe nicht kontrol- lierbar  Eignung und Besiedlung potenzieller Fledermausquartiere Bei der Kontrolle der Quartiermöglichkeiten konnten keine Hinweise auf eine aktu- elle oder zurückliegende Nutzung durch Fledermäuse gewonnen werden. Bis auf eine größere ausgefaulte Höhlung im Stamm eines Eschen-Ahorns (Baum- Nr. 5), welche im Untersuchungsjahr wahrscheinlich von einer Kohlmeise als Nistplatz genutzt wurde, wurden keine Baumhöhlen festgestellt, die sich als Winter- oder Wochen- stubenquartier für Fledermäuse eignen. Lediglich vier der erfassten Strukturen kommen als Sommerquartier in Frage. Diese sind jedoch entweder nur bedingt geeignet, da sie stark durch Vegetation eingewachsen und somit für Fledermäuse schwer anfliegbar sind, oder sie eignen sich aufgrund ihrer geringen Größe nur für Einzeltiere.  Fledermausartenspektrum Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden lediglich die Zwergfledermaus (Pi- pistrellus pipistrellus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) nachgewiesen (Tabelle 3.1-2). Die Zwergfledermaus ist auf nationaler Ebene nicht gefährdet, für die Breitflügelfle- dermaus wird eine Gefährdung angenommen (MEINIG et al. 2009). In der Roten Liste des Landes Baden-Württemberg wird die Zwergfledermaus als gefährdet (Kategorie 3) einge- stuft, die Breitflügelfledermaus gilt hingegen als stark gefährdet (Kategorie 2); (BRAUN & DIETERLEN 2003). Wie alle heimischen Fledermausarten sind Zwerg- und Breitflügelfledermaus in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet und damit nach § 7 Abs. 2 BNatSchG streng ge- schützt. Da es sich bei beiden Arten um gebäudebewohnende Fledermäuse handelt, ist das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten innerhalb des Planungsgebiets aus- zuschließen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 26 Tabelle 3.1-2. Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D RL BW Schutzstatu s FFH Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 s IV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 s IV Kategorien der Roten Listen: RL D: MEINIG et al. (2009), RL BW: BRAUN & DIETERLEN (2003): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes. Schutzstatus: s = streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG FFH IV: Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie  Ergebnisse der Transektbegehungen Während der Begehungen gelangen insgesamt 43 Nachweise von Fledermäusen in Form von Sichtbeobachtungen oder Rufaufzeichnungen (siehe Plan 5.1-2 der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie und Tabelle 3.1-3 ). Von den 43 registrierten Sichtbeobachtungen oder Rufaufzeichnungen konnten 40 eindeutig der Zwergfledermaus zugeordnet werden. Drei Rufkontakte, welche bei der letzten Begehung am 11.07.2013 aufgezeichnet wurden, stammten von der Breitflügelfle- dermaus. Einer dieser Rufe wurde am nördlichen Rand des westlichen Teilbereichs, zwei Rufe am nördlichen Rand des östlichen Teilbereichs aufgezeichnet. Aufgrund der zeitli- chen Abfolge der Rufaufzeichnungen ist anzunehmen, dass es sich dabei um ein und dasselbe Tier handelte, welches sich auf einem Transferflug in west-östlicher Richtung befand. Tabelle 3.1-3. Fledermausbeobachtungen und Rufaufzeichnungen während der Transektbege- hungen. Art / Artengruppe / Gattung / Rufgruppe Anzahl Beobachtungen / Rufaufzeichnungen Datum 27.05.2013 18.06.2013 11.07.2013 gesamt Transekt-Nr. 1 2 1 2 1 2 Zwergfledermaus 6 9 1 16 3 5 40 Breitflügelfledermaus 1 2 3 gesamt 6 9 1 16 4 7 43 15 17 11 Mit elf bis maximal 17 Sichtbeobachtungen oder Rufaufzeichnungen pro Begehung ist die festgestellte Aktivität insgesamt als sehr gering zu bewerten. Im westlichen Teil des Untersuchungsgebiets (Transekt-Nr. 1) gelangen pro Begehung lediglich eine bis 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 27 maximal sechs Rufaufzeichnungen und / oder Sichtbeobachtungen, während es im öst- lichen Teilbereich (Transekt-Nr. 2) sieben bis 16 waren. Nachweise baumbewohnender Fledermausarten konnten im Rahmen der Be- standserfassung nicht erbracht werden. Wie die Ergebnisse der Baumhöhlenerfassung zeigen, sind Quartiermöglichkeiten für baumbewohnende Fledermäuse im Planungs- gebiet nur in äußerst geringem Umfang vorhanden. Auch die Kontrolle der Baumhöhlen lieferte keine Hinweise auf eine aktuelle oder zurückliegende Besiedlung. Aktuell genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von baumbewohnenden Fledermäusen sind im Unter- suchungsgebiet daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Eine ausführlichere Darstellung der Ergebnisse zur Untersuchung der Fledermäuse enthält die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014). 3.1.2.2 Brutvögel  Methodik Der Vogelbestand des Untersuchungsgebiets wurde nach der Revierkartierungs- methode erfasst. Hierzu wurden vom 29.04.2013 bis 10.07.2013 insgesamt sechs Bege- hungen in den frühen Morgenstunden unter günstigen Witterungsbedingungen (heiter, windstill, niederschlagsfrei) durchgeführt und der Artenbestand durch Sichtbeobachtung und Registrierung der artspezifischen Gesänge erfasst. Die methodische Vorgehensweise bei der Erfassung und Einstufung der Arten richtet sich nach den Vorgaben von SÜDBECK et al. (2005). Danach ist von einem be- gründeten Brutverdacht auszugehen, wenn die Art an einer bestimmten Stelle mindestens zweimal mit Revier anzeigendem Verhalten beobachtet wird. Als Hinweis auf ein vorhan- denes Brutrevier gilt dabei vor allem das Registrieren der artspezifischen Reviergesänge während des jeweiligen Brutzeitraums der Art. Gesicherte Brutnachweise resultieren aus der Beobachtung besetzter Nester, von Jungvögeln oder Futter tragenden Alttieren. Auf Grundlage der vorliegenden Beobachtungen werden die gesicherten und die sich aus dem begründeten Brutverdacht ergebenden Brutreviere abgegrenzt und die da- raus abzuleitenden Revierzentren kartographisch dargestellt. In der Terminologie von SÜDBECK et al. (2005) entspricht dies dem Brutbestand des Untersuchungsgebiets. Im vorliegenden Bericht werden diese Arten übereinstimmend als Brutvögel bezeichnet. Einmalige Beobachtungen sowie Nachweise, die außerhalb der von SÜDBECK et al. (2005) genannten zeitlichen Wertungsgrenzen lagen, werden nicht als Bruthinweis ge- wertet. In diesen Fällen ist die Vogelart nach den methodischen Vorgaben als Nahrungs- gast des Gebietes oder als Durchzügler einzustufen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 28  Ergebnisse  Brutvogelbestand des Untersuchungsgebiets Im Verlauf der Bestandserfassung wurden insgesamt 29 Vogelarten im Untersu- chungsgebiet registriert. Für 21 Arten liegen Beobachtungen vor, die eine Einstufung als Brutvogel rechtfertigen. Der von diesen Arten gebildete Gesamtbrutbestand umfasst 110 Reviere. Sieben Arten sind als Nahrungsgast, eine Art als Durchzügler zu werten. Eine Zusammenstellung der nachgewiesenen Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus, zur Einstufung in den Roten Listen Deutschlands und Baden-Württembergs sowie zum Status und zur Häufigkeit im Untersuchungsgebiet enthält Tabelle 3.1-4. Darin ist auch die Anzahl der 2013 festgestellten Brutreviere im Untersuchungsgebiet aufge- führt. Die Revierzentren der als Brutvogel eingestuften Arten zeigt Plan 5.2-1 der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie. Tabelle 3.1-4. Im Untersuchungsgebiet 2013 nachgewiesene Vogelarten mit Angaben zum Schutzstatus, zur Gefährdung nach den Roten Listen Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) und Ba- den-Württembergs (HÖLZINGER et al. 2007) sowie zum Status und zur Häufigkeit im Unter- suchungsgebiet (Legende siehe Tabellenende). Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz- status Rote Liste Status im Untersuchungsgebiet D BW Brutvogel (Anzahl Brutreviere Nahrungs- gast Durch- zügler Amsel Turdus merula b 13 Blaumeise Parus caeruleus b 7 Buchfink Fringilla coelebs b 6 Buntspecht Dendrocopos major b 1 Dorngrasmücke Sylvia communis b V 1 Elster Pica pica b 3 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla b 2 Girlitz Serinus serinus b V 2 Grünfink Carduelis chloris b 4 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros b 1 Haussperling Passer domesticus b V V 5 Heckenbraunelle Prunella modularis b 5 Kohlmeise Parus major b 14 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b 23 Nachtigall Luscinia megarhynchos b 7 Rabenkrähe Corvus corone corone b 5 Ringeltaube Columba palumbus b 4 Rotkehlchen Erithacus rubecula b 1 Star Sturnus vulgaris b V 2 Türkentaube Streptopelia decaocto b V 1 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 29 Fortsetzung Tabelle 3.1-4. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz- status Rote Liste Status im Untersuchungsgebiet D BW Brutvogel (Anzahl Brutreviere Nahrungs- gast Durch- zügler Zilpzalp Phylloscopus collybita b 3 Bachstelze Motacilla alba b v Eichelhäher Garrulus glandarius b v Grünspecht Picus viridis s v Mauersegler Apus apus b V h Mehlschwalbe Delichon urbicum b V 3 v Mäusebussard Buteo buteo b, s (A) v Stieglitz Carduelis carduelis b v Gartengrasmücke Sylvia borin b v Gesamt: 29 Arten 2 2 7 110 7 1 Legende: Schutzstatus: b besonders geschützte Art s (A) streng geschützte Art (Anhang A EG-VO 338/97) Rote Liste Gefährdungsstatus: V Arten der Vorwarnliste 3 gefährdet  Gefährdung Mit Haussperling (Passer domesticus) und Mehlschwalbe (Delichon urbicum) wur- den zwei Arten nachgewiesen, die in der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) als Arten der Vorwarnliste 1 (Kategorie V) geführt werden. Während der Haussperling 2013 aktuelle Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet aufwies, trat die Mehlschwalbe lediglich als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet auf. Auf Landesebene werden sieben der nachgewiesenen Arten in der aktuellen Roten Liste der Brutvogelarten (HÖLZINGER et al. 2007) geführt. Mit Dorngrasmücke (Sylvia communis), Girlitz (Serinus serinus), Haussperling, Star (Sturnus vulgaris), Türkentaube (Streptopelia decaocto) und Mauersegler (Apus apus) befinden sich darunter sechs Arten der Vorwarnliste Baden-Württembergs. Die fünf erstgenannten Arten wurden im Untersu- chungsgebiet als Brutvögel nachgewiesen, während der Mauersegler (Apus apus) als Nahrungsgast einzustufen ist. Die Mehlschwalbe, welche landesweit als "gefährdet" (Kategorie 3) gilt, tritt ebenfalls nur als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet auf. 1 Für Arten der Vorwarnliste ist bei Fortbestehen bestandsreduzierender Einwirkungen in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich (SÜDBECK et al. 2007). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 30  Schutzstatus Alle europäischen Vogelarten sind sowohl bundes- als auch europaweit besonders geschützt. Der Mäusebussard (Buteo buteo) ist in Anhang A der EU-Artenschutzverord- nung (EG-VO 338/97) aufgeführt und zählt damit zu den nach europäischem Recht streng geschützten Arten. Der Grünspecht (Picus viridis) ist in Anlage 1 Spalte 3 der Bundesar- tenschutzverordnung (BArtSchV) gelistet und damit auf nationaler Ebene streng ge- schützt. Brutvorkommen der beiden streng geschützten Arten wurden im Untersuchungs- gebiet nicht festgestellt. Sie treten dort vereinzelt als Nahrungsgäste auf.  Bestand und Brutbiologie Die Avifauna des Untersuchungsgebiets ist vergleichsweise arten- und individuen- arm ausgebildet und wird stark von der Lage am Siedlungsrand von Karlsruhe-Durlach und den damit einhergehenden Störeinflüssen durch den Verkehr, die Freizeitnutzung und die Landwirtschaft beeinflusst. Der 2013 im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutbestand europäischer Vo- gelarten setzt sich vor allem aus kommunen Vogelarten zusammen, die häufig in Sied- lungsgebieten anzutreffen sind, wie Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Grünfink (Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling, Blaumeise (Parus caeruleus) und Kohlmeise (Pa- rus major). Auch unter den Nahrungsgästen finden sich Kulturfolger, zum Beispiel Mehl- schwalbe und Mauersegler. Wie die Zusammensetzung des Brutbestands und die Verteilung der Brutreviere zeigen (siehe Plan 5.2-1 der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie), ist für die Avifauna insbesondere der Baum- und Gehölzbestand des Untersuchungsgebiets als Bruthabitat von Bedeutung. Dies spiegelt sich in der hohen Individuendichte der Arten aus der ökologischen Gilde der Freibrüter wider, welche ihr Nest auf Bäumen und Sträuchern oder bodennah in der gehölzbegleitenden Krautschicht anlegen (siehe Tabelle 3.1-5). Am intensivsten genutzt werden hierbei die Feldhecken sowie das größere Feldgehölz im Zentrum des Untersuchungsgebiets, während die Feldhecke entlang der Autobahnauf- fahrt in Westen, die Baumreihen an der Durlacher Allee im Süden sowie die Gehölze am Rand der Untermühlsiedlung im Osten deutlich weniger stark frequentiert sind. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 31 Tabelle 3.1-5. Zusammensetzung des 2013 nachgewiesenen Brutvogelbestands im Untersu- chungsgebiet nach Brutgilden. Brutgilde Artenzahl Anteil am Artenbestand Anzahl Brutreviere Anteil am Brutbestand Freibrüter 12 57 % 74 67 % Höhlen- und Nischenbrüter 7 33 % 32 29 % Bodenbrüter 2 10 % 4 4 % Gesamt 21 100 % 113 100 % Eine ausführlichere Darstellung der Ergebnisse zur Untersuchung der Brutvögel enthält die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014). 3.1.2.3 Zauneidechsen  Methodik Die Erfassung der Zauneidechsen erfolgte im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli 2013 im Rahmen von fünf Begehungen (14.05., 27.05., 06.06., 19.06. und 10.07.2013). Diese wurden jeweils unter günstigen Witterungsbedingungen (heiter bis sonnig, windstill und niederschlagsfrei) durchgeführt. Ein Vorkommen der Art war insbesondere im Bereich der südexponierten Gehölz- ränder sowie der Saumvegetation und Böschungen entlang der Ackerränder, Straßen und Fahrradwege nicht vollständig auszuschließen. Aufgrund des weitgehenden Fehlens ex- ponierter Strukturen, die sich als Sonnplätze eignen, und des wenig grabbaren Substrats (Böden mit hohem Lehmanteil) sind die Habitatbedingungen jedoch suboptimal.  Ergebnisse Die Zauneidechse wurde im Rahmen der Bestandserfassung 2013 trotz der vor- herrschenden optimalen Witterungsbedingungen und einer flächendeckenden Mahd der als Lebensraum in Frage kommenden Saumvegetation am 19.06.2013, welche ein Auf- finden von Individuen der Zauneidechse erleichtert hätte, nicht nachgewiesen. Den Hinweisen auf Beobachtung von Zauneidechsen aus der Bevölkerung wurde nachgegangen und das Untersuchungsgebiet am 27.06. und 18.07.2014 erneut auf Vor- kommen von Zauneidechsen überprüft. Es wurden keine Individuen festgestellt. Ein Vorkommen der Zauneidechse innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" ist daher auszuschließen. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 32 3.1.2.4 Großer Feuerfalter  Methodik Im Bereich der Grünlandeinsaat auf den beiden Ackerflächen und in der angren- zenden nitrophytischen Saumvegetation wurden zerstreute Vorkommen des Stumpfblätt- rigen Ampfers (Rumex obtusifolius) und des Krausen Ampfers (Rumex crispus) festge- stellt. Diese nicht sauren Ampferarten werden vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) zur Eiablage benötigt. Daher wurde am 11.08.2014 eine Begehung des Untersuchungsgebiets zur Flug- zeit der zweiten Generation des Großen Feuerfalters durchgeführt, um Imagines der Art nachweisen zu können. Gegen Ende der Flugzeit der 2. Faltergeneration, am 20.08.2014, wurde im Rah- men einer zweiten Begehung gezielt nach Eiern auf den Blattspreiten des Ampfers sowie Raupen und deren Fraßspuren gesucht.  Ergebnisse Es konnten keine Imagines, Raupen oder Eier des Großen Feuerfalters im Unter- suchungsgebiet nachgewiesen werden. Eine geringe Habitateignung ist zum einen auf den ungünstigen strukturellen Auf- bau der vorhandenen Grünlandeinsaat beziehungsweise der angrenzenden nitrophy- tischen Saumvegetation zurückzuführen. Aufgrund der Wüchsigkeit des Standorts sind die Kraut- und Grasbestände einheitlich hoch- und dichtwüchsig ausgebildet. Mastige Pflanzen prägen das Erscheinungsbild. Der Große Feuerfalter bevorzugt hingegen eher schwächer entwickelte und exponiert stehende Ampferpflanzen, die für die Eiablage frei anfliegbar sind und über waagrecht verlaufende Blätter als Sitzgelegenheiten verfügen (EBERT 1991). Derart entwickelte Ampferpflanzen sind insbesondere auf Weideflächen anzutreffen, da der Ampfer vom Weidevieh verschmäht, die umgebende Vegetation je- doch kurzgehalten wird (SCHULTE et al. 2007). Aufgrund der Hoch- und Dichtwüchsigkeit der Bestände kommen im Untersuchungsgebiet daher nur randständige Exemplare als Eiablageplätze in Frage. Darüber hinaus sind im Untersuchungsgebiet keine Strukturen vorhanden, die sich als Rendezvousplätze für die Partnerfindung eignen. In der Literatur genannt werden hier exponierte, gut auffindbare und meist auffällige Stellen, wie bei- spielsweise Herden höherwüchsiger Gräser oder Kräuter, wie der Schlank-Segge (Carex gracilis), des Rohrglanz-Grases (Phalaris arundinacea) oder dem Mädesüß (Filipendula ulmaria) sowie vom Menschen erzeugte Strukturen, zum Beispiel Mähkanten (SCHULTE et al. 2007). Zum anderen sind in den Offenlandbiotopen des Untersuchungsgebiets kaum Nektarquellen vorhanden. Für die Eiproduktion benötigt das Weibchen allerdings eine 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 33 ausreichende Menge an Nahrung (SCHULTE et al. 2007). Der Große Feuerfalter nutzt ein breites Spektrum an Nahrungspflanzen. Bevorzugt werden insbesondere Kriechender Arznei-Baldrian (Valeriana procurrens), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Blutwei- derich (Lythrum salicaria); (EBERT 1991). Während des Untersuchungszeitraums waren im Bereich der Grünlandeinsaat und der angrenzenden nitrophytischen Saumvegetation kaum blühende Kräuter vorhanden. Infolge der landwirtschaftlichen Nutzung der beiden Ackerflächen sind die Entwick- lungsmöglichkeiten für den Großen Feuerfalter außerdem stark eingeschränkt. Im Unter- suchungsjahr erfolgte eine großflächige und mehrschürige Mahd der zur Futtergewinnung genutzten Grünlandeinsaat. Die Saumbiotope entlang der Straßen werden regelmäßig gemulcht. Durch die Mahd beziehungsweise das Mulchen würde den Raupen des Großen Feuerfalters die Nahrungsgrundlage entzogen oder sie würden getötet. Das Untersuchungsgebiet stellt daher keinen dauerhaften Lebensraum für den Großen Feuerfalter dar, eine bodenständige Population ist nicht vorhanden. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 34 3.1.3 Biologische Vielfalt Nach BNatSchG § 7 (1) ist die biologische Vielfalt die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt (Artenvielfalt) sowie die Vielfalt an For- men von Lebensgemeinschaften und Biotopen (Strukturvielfalt). Bei der Beurteilung der biologischen Vielfalt im Untersuchungsgebiet können die Ackerflächen mit angrenzenden Säumen, die Gehölzbiotope und die Grünlandbiotoptypen unterschieden werden. Das Untersuchungsgebiet ist Teil der alten Kulturlandschaft der Kinzig-Murg-Rinne für die von Gräben durchzogene, ausgedehnte Wald-, Wiesen- und Ackergebiete typisch sind. Diese Biotopstrukturen sind im Untersuchungsgebiet stellenweise in Relikten noch vorhanden. Ackerbiotope sind durch menschliche Nutzung geprägte Lebensräume, in denen durch die regelmäßige Bodenbearbeitung, den Einsatz von Pestiziden und den mono- strukturellen Aufbau extreme Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere herrschen. Zahl- reiche Tierarten können sie nur besiedeln, wenn ausreichend naturnähere Landschafts- elemente im Umkreis vorhanden sind. Im Untersuchungsgebiet zählen dazu die angren- zenden Gehölz- und Saumbiotope. Neben diesen Nachbarschaftseffekten wirkt sich die Grünlandeinsaat auf den Ackerflächen im Untersuchungsjahr, die insbesondere für blü- tenbesuchende Tierarten mehr Nahrungsraum als Getreide- oder Hackfruchtäcker bietet, positiv auf die biologische Vielfalt aus. Gehölzbiotope stellen durch den Schichtaufbau aus Kraut-, Strauch- und gegebe- nenfalls Baumschicht viele verschiedene Lebensräume zur Verfügung und fördern so die Artenvielfalt. Die Gehölzbiotope im Untersuchungsgebiet haben für Gehölze im Sied- lungsbereich eine mittlere Qualität. Die Artenvielfalt ist durchschnittlich wie die Biotopty- penkartierung sowie die Brutvogelkartierung mit ausschließlich kommunen Brutvogelarten gezeigt hat. Die Artenvielfalt von Grünlandbiotoptypen hängt im Wesentlichen von ihrer Nut- zungsintensität ab. Im Untersuchungsgebiet handelt es sich um häufig gemähte Fettwie- sen oder Flächen mit Trittpflanzenbestand, deren floristisches Artenspektrum stark einge- schränkt ist. Sie können daher als unterdurchschnittlich bewertet werden. Insgesamt wirkt sich die Lage des Untersuchungsgebiets mit ringsum angrenzen- den Siedlungsflächen sowie stark befahrenen Straßen negativ auf die biologische Vielfalt aus. Austauschmöglichkeiten mit anderen Lebensräumen, die insbesondere zum Erhalt der genetischen Vielfalt unerlässlich sind, fehlen beziehungsweise sind stark einge- schränkt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 35 3. 1.4 Boden  Methodik Das Schutzgut Boden wurde vom Büro SOLUM, BÜRO FÜR BODEN + GEOLOGIE in einem gesonderten Gutachten betrachtet, das dem Umweltbericht als Anlage beigefügt ist. Die Ergebnisse werden zusammenfassend im Umweltbericht dargestellt. Angaben zu Altlasten wurden dem geotechnischen Gutachten der Firma GHJ In- genieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013) entnommen.  Ergebnisse Im Untersuchungsgebiet wurden sechs Bodeneinheiten unterschieden (SOLUM 2013): Bodeneinheit 1 findet sich auf den erhöhten Flächen des Untersuchungsgebiets und enthält Auengley-Braune Auenböden, selten Braune Auenböden, die aus Ablagerun- gen des Kinzig-Murg-Flusses über Niedermoor bestehen. Bodenartlich besteht die Ab- folge aus sandig-tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über meist stark zersetztem Nie- dermoortorf über Lehm und feinsandigem Schluff. Ab ca. 2 - 3 m unter Gelände folgt Kies. Grundwasser wurde im Bereich der Bodeneinheit 1 zwischen 1,0 - 2,0 m unter Flur festgestellt. Bodeneinheit 2 findet sich im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets und ent- hält Auengley-Braune Auenböden bis Braune Auenböden aus sandbetonten Ablagerun- gen des Kinzig-Murg-Flusses. Bodenartlich besteht die Abfolge aus sandig- tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über sandigem Schluff und schluffigem Sand. Ab ca. 1,5- 2,5 m unter Gelände folgt Kies. Grundwasser wurde zwischen 1,0 - > 2,0 m unter Flur festgestellt. Bodeneinheit 3 enthält die Standorte mit dem höchsten Grundwasserstand: Brau- ner Auenboden-Auengley und Auengley. Der Bodenaufbau besteht aus sandig- tonigem Schluff über schluffigem bis tonigem Lehm über meist stark zersetztem Niedermoortorf über Lehm und feinsandigem Schluff. Ab ca. 2 - 3 m unter Gelände folgt Kies. Das Grundwasser ist oft gespannt (Druckwasser). Der Grundwasserstand zum Zeitpunkt der Geländeaufnahme lag nach Druckausgleich zwischen 0,8 - 1,0 m unter Flur. Bodeneinheit 4 beschreibt Böden am Rande der Wohnsiedlung, die über längere Zeiträume gärtnerisch genutzt wurden. Durch die intensive Nutzung haben sich Hortisole gebildet, aus den Auensedimenten der Kinzig-Murg-Rinne in der sandigeren Fazies, ähn- lich Bodeneinheit 2. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 36 Bodeneinheit 5 umfasst Auffüllungen im Bereich des Spielplatzes in der Südost- ecke des Untersuchungsgebiets, die nicht weiter untersucht wurden. Bei Einheit 6 kann man nicht von einer Bodeneinheit im eigentlichen Sinne sprechen. Es handelt sich um bebaute Flächen, überwiegend Straßen und Wege mit den dazugehörenden Banketten und Böschungen. Auch ein Bolzplatz fällt unter diese Einheit. Die Lage der kartierten Bodeneinheiten ist in Anlage 1.2 des Bodengutachtens (SOLUM 2013) dargestellt. Das Untersuchungsgebiet wird nicht im Altlastenverdachtskataster der Stadt Karls- ruhe geführt. Demnach sind keine umweltschädlichen Nutzungen oder Bodenauftrags- maßnahmen auf dem Grundstück bekannt. Umwelttechnische Untersuchungen an Bo- denproben haben keine Hinweise auf abfallrechtliche oder altlastenrechtliche relevante Verunreinigungen ergeben (GHF 2013).  Bewertung Die Bewertung der Bodenfunktionen der kartierten Bodeneinheiten erfolgte durch SOLUM (2013) unter Anwendung des Leitfadens "Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit" (LUBW 2010). Sie ist zusammen mit der Gesamtbewertung der Bodeneinheiten in Tabelle 3.1-6 dargestellt Nach LUBW (2010) wurden die Bodenfunktionen entsprechend ihrer Leistungs- fähigkeit in folgende Bewertungsklassen eingeteilt:  Bewertungsklasse 0 = versiegelte Böden  Bewertungsklasse 1 = gering  Bewertungsklasse 2 = mittel  Bewertungsklasse 3 = hoch  Bewertungsklasse 4 = sehr hoch Die Wertstufe der jeweiligen Bodeneinheit (Gesamtbewertung) wurde über das arithmetische Mittel der Bewertungsklassen der Bodenfunktionen ermittelt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 37 Tabelle 3.1-6. Bewertung der Bodenfunktionen der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Bo- deneinheiten sowie Gesamtbewertung der Bodeneinheiten nach LUBW (2010). Bodeneinheit natürliche Boden- fruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Filter und Puffer für Schadstoffe Gesamt- bewertung (Wertstufe) 1 3 3 4 3,33 2 3 4 3 3,33 3 2 - 3 3 4 3,16 4 3 4 3 3,33 5 2 2 2 2,00 6 0 0 0 0 3. 1.5 Wasser Am östlichen Rand durchfließt der verdolte Tiefentalgraben auf ca. 120 m Länge das Untersuchungsgebiet. Der Tiefentalgraben ist ein Teilbereich des Gewässers II. Ordnung "Alte Bach", dass am Ortsrand von Grünwettersbach entspringt und südlich von Staffort in die Pfinz- korrektion mündet. In weiten Teilen ist der Tiefentalgraben, wie beispielsweise im Bereich des Stadtgebiets von Karlsruhe-Durlach, verdolt. Im Hohenwettersbach wird er im Hoch- wasserrückhaltebecken "Lustgarten" und in Durlach-Aue im Hochwasserrückhaltebecken "Tiefentalgraben" zurückgehalten. Ursprünglich bestand keine Verbindung zwischen der Alte Bach, die in der Nähe von Durlach entsprang, und dem Tiefentalgraben. Sie entstand in den 1960er Jahren im Zuge des technischen Ausbaus der natürlichen Gewässer in der Umgebung von Karlsruhe (INGENIEURBÜRO GEBLER 2003). Das Untersuchungsgebiet liegt im Wasserschutzgebiet Hardtwald IIIB, WSG.-Nr. 212010 (STADT KARLSRUHE 2006a) . Der mittlere Grundwasserstand liegt bei ca. 112,7 m NHN, der maximale bei ca. 114,0 m NHN. Der Wasserstand wird von der Dauerentnahme von Grundwasser zur Trinkwassergewinnung beeinflusst (GHJ 2013). 3. 1.6 Klima und Luft Die klimaökologischen Auswirkungen der geplanten Bebauung und die verkehrs- bedingte Luftschadstoffbelastung wurden vom Büro ÖKOPLANA in einem gesonderten Gutachten (ÖKOPLANA 2013) betrachtet. Das Gutachten wurde 2014 durch eine klima- ökologische Stellungnahme ergänzt, die die gegenüber dem Planungsentwurf von 2013 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 38 modifizierte Planung berücksichtigt (ÖKOPLANA 2014). Die Ergebnisse des Gutachtens sowie der ergänzenden Stellungnahme werden im Umweltbericht dargestellt. Die Ackerflächen des Vorhabengebiets fungieren am Tag als Ventilationsflächen, über welchen regionale und überregionale Luftströmungen bis zum Boden gelangen kön- nen. Hierdurch wird das bodennahe Ventilationsgeschehen (Be- und Entlüftung) im an- grenzenden Wohngebiet Untermühlsiedlung intensiviert. Strömungsbarrieren bilden die zum Teil dichten Feldhecken und weiteren Gehölzbiotope sowie der Straßendamm der Durlacher Allee (ÖKOPLANA 2013). Nach Sonnenuntergang häufen sich in Strahlungsnächten nordöstliche bis östliche Luftströmungen. Dies ist auf schwache Ausläufer des Pfinztalabwindes zurückzuführen, die Kaltluft aus den Kleingärten Rennichwiesen zwischen Untermühlsiedlung und Pfinz sowie aus dem Gewann Lenzenhub / Untere Hub heranführen. Die örtlichen Freiflächen fungieren dabei als Kaltluftleitbahn (ÖKOPLANA 2013). Die bioklimatische Situation im Bereich der Untermühl- und Dornwaldsiedlung ist bezogen auf das Karlsruher Stadtgebiet recht günstig. Neben den gebietsinternen Frei- flächen sorgen insbesondere die großzügigen Hausgärten sowie die benachbarten Frei- räume (Elfmorgenbruch, Kleingärten Rennichwiesen / Gewanne Lenzenhub / Untere Hub, Kleingärten Dornwald) für thermische Ausgleichswirkungen. Ausgeprägte Wärmeinsel- effekte werden unterbunden (ÖKOPLANA 2013). Der geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 μg/m³ wird im Umfeld des Vorhabengebiets nur in den direkten Fahrbahnbereichen der Durlacher Allee (ca. 42 - 52 μg/m³) sowie im Nahbereich der Bundesautobahn A5 (> 60 μg/m³) über- schritten. Entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" sind NO 2 -Jahresmittelwerte von ca. 34 - 38 μg/m³ zu bilanzieren. Dabei ist die hohe Hintergrundbelastung von 32 μg/m³ zu berücksichtigen. Im Bereich der Wohnbebauung Untermühlsiedlung ergeben sich NO 2 - Jahresmittelwerte von ca. 32 - 36 μg/m³. Die relativ hohen Werte sind auch hier Resultat der Hintergrundbelastung (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 (Jahresmittelgrenzwert: 40 μg/m³) und PM2.5 (Jahresmittelgrenzwert: 25 μg/m³) werden im Vorhabensgebiet und in dessen Umfeld ein- gehalten. Entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" sind nördlich des Parkplatzes PM10-Jahresmittelwerte von ca. 22,5 - 23,0 μ/m³ zu erwarten. In der Johann-Strauß- Straße südlich der Durlacher Allee ergeben sich PM10-Werte von ca. 22,5 - 24,0 μg/m³ (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die Immissionsberechnungen für PM2.5 dokumentieren, dass der ab 2015 gel- tende Feinstaub-Grenzwert von 25 μg/m³ im Vorhabensgebiet und dessen Umfeld nur im Fahrbahnbereich der Bundesautobahn A5 erreicht wird. Entlang der Durlacher Allee wer- den im Straßenraum PM2.5-Jahresmittelwerte von max. 16,6 - 18,0 μg/m³ berechnet. Im Vorhabensgebiet sind PM2.5-Jahresmittelwerte von ca. 15,6 - 17,0 μg/m³ zu erwarten. Der Grenzwert wird somit zu ca. 62 - 68% erreicht (ÖKOPLANA 2013 und 2014). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 39 3.1.7 Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet kann als eine Landschaftsbildeinheit betrachtet werden. Diese wird von Offenlandbereichen (Ackerflächen mit Grünlandeinsaat und Grünlandbio- tope) sowie zahlreichen Gehölzbiotopen unterschiedlicher Größe und Form geprägt. Die Feldhecken, Feldgehölze und Baumreihen wirken als sichtbegrenzende Raumelemente. Aufgrund der anthropogenen Überformung des Untersuchungsgebiets mit wenigen landschaftstypischen und / oder landschaftsprägenden Elementen, kann der Wert des Landschaftsbildes im Untersuchungsgebiet als gering eingestuft werden. 3. 1.8 Menschen Das Untersuchungsgebiet liegt an der Bundestraße B10 (Durlacher Allee) sowie in unmittelbarer Nähe der Bundesautobahn A5. Die hohe Lärmbelastung sowie die Lage zwischen Siedlungsbereichen und stark befahrenen Straßen bietet keine hohe Aufent- haltsqualität. Insbesondere durch die bestehende Infrastruktur wird das Untersuchungs- gebiet jedoch von den Anwohnern zur Naherholung genutzt. Im Süden des Unter- suchungsgebiets befinden sich ein Basketballplatz und ein Bolzplatz. Im Südosten liegt ein Spielplatz, der mehrere Spielgeräte für kleinere Kinder und eine Tischtennisplatte umfasst. Er hat aufgrund fehlender Alternativen für die Kinder der Untermühlsiedlung eine hohe Bedeutung. Darüber hinaus wird das Untersuchungsgebiet von Hundehaltern und Joggern genutzt. 3. 1.9 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Kulturgüter. Im östlichen Bereich des Untersuchungsgebiets verläuft der verdolte Tiefentalgra- ben auf einer Länge von 120 m. Weitere Sachgüter sind die "Alte Karlsruher Straße", die das Untersuchungsgebiet in zwei Hälften teilt und ein Fuß- und Radweg, der am süd- lichen Rand des Untersuchungsgebiets verläuft. Im Süden des Untersuchungsgebiets be- finden sich weiterhin ein Basketballplatz, ein Bolzplatz sowie ein Spielplatz. Entlang der Alten Karlsruher Straße und dem Flurstück 49157/21 liegen ein Mittel- und zwei Niederspannungskabel. Außerdem befinden sich einige Gas- und Wasserleitun- gen auf beziehungsweise unmittelbar neben den beiden Grundstücksteilflächen. Im Ein- zelnen handelt es sich um die Wasserleitung DN 600 im Westen des Flurstücks 49157/25, die Wasserleitung DN 150 im Nordosten von Flurstück 49157/25 sowie Gas- und Wasserleitungen im Süden des Flurstücks 49157/21. Im Gehweg westlich des Flurstücks 49157/21 befinden sich Gas- und Wasser- leitungen, im Gehweg nördlich des Flurstücks 49157/21 eine Gasleitung (GSA 2015a). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 40 3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchfüh- rung der Planung Das Vorhaben beinhaltet die folgenden planinternen Maßnahmen, die Eingriffe vermindern:  Grundstück West  Gestaltung der Freifläche um das Parkhaus Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standortge- rechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt.  Pflanzung von Bäumen Auf den Freiflächen um das Parkhaus werden mindestens 50 Bäume gepflanzt. Es werden einheimische, standorttypische Arten aus regionaler Herkunft, wie beispielsweise Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer cam- pestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Populus tremula), Silber-Pappel (Po- pulus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) und Winter-Linde (Tilia cordata) verwendet. Die Bäume haben einen Stammumfang von mindestens 16 - 18 cm.  Dachbegrünung auf dem Parkhaus Die Dachfläche des Parkhauses wird zu mindestens 80 % intensiv begrünt. Die Substratstärke muss im Bereich der Baumpflanzungen mindestens 60 cm (zuzüglich einer Drainageschicht von 30 cm), im Bereich der Wiesenfläche mindestens 20 cm betra- gen. Es wird eine Wiese aus autochthonem Saatgut bestehend aus in Karlsruhe hei- mischen Arten angelegt. Die Wiesenflächen werden mit mindestens 25 Obstbäumen (Hoch- und Halbstämme) bepflanzt. Es werden mindestens vier verschiedene Obstsorten und verschiedene Sorten innerhalb einer Art gepflanzt. Die Bäume haben einen Stamm- umfang von mindestens 14 - 16 cm. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 41  Erhalt der bestehenden Feldhecke östlich der Autobahn Die Feldhecke östlich der Autobahn wird bis auf wenige Bäume im Randbereich zu den Stellplätzen westlich des Parkhauses, erhalten. Abgängige Bäume und Sträucher werden durch heimische, standortgerechte Arten ersetzt.  Gestaltung der Pkw-Stellplätze Die Pkw-Stellplätze werden mit sickeroffener Oberfläche hergestellt, um eine Infil- tration von Niederschlagswasser zu ermöglichen. Durch die Verwendung von wasser- durchlässigen Belägen wird ein Teil der Funktionserfüllung der Böden als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe erhalten und die Auswir- kungen auf das Schutzgut Klima vermindert.  Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser wird von allen versiegelten Flächen über Retentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) gesammelt und gedrosselt in den Tiefentalgraben abgegeben (siehe Kapitel 3.2.4).  Grundstück Ost  Gestaltung der Freifläche um das Verwaltungsgebäude Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standort- gerechte Arten (Kräuter, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt.  Pflanzung von Bäumen Auf den Freiflächen um das Verwaltungsgebäude werden mindestens sieben Bäume gepflanzt. Es werden einheimische, standorttypische Arten aus regionaler Herkunft, wie beispielsweise Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Po- pulus tremula), Silber-Pappel (Populus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 42 padus) und Winter-Linde (Tilia cordata) verwendet. Die Bäume haben einen Stamm- umfang von mindestens 16 - 18 cm.  Dachbegrünung auf dem Verwaltungsgebäude Die Dachfläche des Verwaltungsgebäudes wird zu mindestens 45 % extensiv be- grünt. Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen. Es wird ein artenreicher, trockener Extensivrasen angelegt.  Begrünung der Tiefgaragen und Innenhöfen Die nicht überbauten Dachflächen von Tiefgaragen und die Innenhöfe von Gebäu- den werden mindestens zu 50% mit Stauden, Gräsern, Einzelsträuchern und Bäumen als Grünfläche angelegt. Die Substratstärke von Tiefgaragendächern muss mindestens 30 cm, im Bereich der Baumpflanzungen mindestens 60 cm betragen.  Gestaltung der Feuerwehrzufahrt Die Feuerwehrzufahrt wird als Schotterrasen angelegt oder mit einem wasser- durchlässigen Belag versehen.  Gestaltung des Teichs Der Teich wird mit unterschiedlich tiefen Gewässerbereichen angelegt und mit naturnaher Ufervegetation (feuchte Hochstaudenflur, einzelne Sträucher), Tauch- und Schwimmblattvegetation bepflanzt. Es werden mindestens 50 % der Ufer bepflanzt. Es werden einheimische, standortgerechte Arten aus regionaler Herkunft verwendet.  Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser wird von allen versiegelten Flächen über Retentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) gesammelt und gedrosselt in den Tiefentalgraben abgegeben (siehe Kapitel 3.2.4). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 43  Zugang ÖPNV  Gestaltung der unbefestigten Flächen Die unbefestigten Flächen werden begrünt. Es wird mindestens ein Trittrasen an- gelegt.  Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser von allen versiegelten Flächen wird über Re- tentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) oder kleinräumig in angrenzen- de Grünflächen entwässert (siehe Kapitel 3.2.4).  P+R-Parkplatz  Gestaltung der Freiflächen auf dem P+R-Parkplatz Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standort- gerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt.  Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser von allen versiegelten Flächen wird über Re- tentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) gesammelt und gedrosselt in den öffentlichen Mischwasserkanal in der Alten Karlsruher Straße abgegeben (siehe Kapitel 3.2.4).  Pflanzung von Bäumen Auf dem P+R-Parkplatz werden mindestens 15 Bäume gepflanzt. Es werden ein- heimische, standorttypische Arten aus regionaler Herkunft, wie beispielsweise Stiel-Eiche (Quercus robur), Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Feld-Ahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zitterpappel (Populus tremula), Silber-Pappel (Populus alba), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Vogel-Kirsche (Prunus avium), Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus) und Winter-Linde (Tilia cordata) 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 44 verwendet. Die Bäume haben einen Stammumfang von mindestens 20 - 25 cm. Es wer- den Bäume aus regionaler Herkunft gepflanzt. Die Größe der offenen Baumscheiben be- trägt mindestens 10 m². Die Pflanzgruben haben eine Größe von mindestens 12 m² und eine Tiefe von 1,5 m.  Gestaltung der Pkw-Stellplätze Die Pkw-Stellplätze werden mit sickeroffener Oberfläche hergestellt, um eine Infil- tration von Niederschlagswasser zu ermöglichen. Durch die Verwendung von wasser- durchlässigen Belägen wird ein Teil der Funktionserfüllung der Böden als Ausgleichskör- per im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe erhalten und die Aus- wirkungen auf das Schutzgut Klima vermindert.  Entwässerung der versiegelten Flächen Das anfallende Niederschlagswasser von allen versiegelten Flächen wird über Re- tentionsbauwerke (Gräben und unterirdische Staukanäle) oder kleinräumig in angrenzen- de Grünflächen entwässert (siehe Kapitel 3.2.4).  Grundstück Tiefentalgraben  Gestaltung des Tiefentalgrabens Der verdohlte Tiefentalgraben wird geöffnet und an den östlichen Rand des Grund- stücks verlegt. Die Sohle des Tiefentalgrabens wird nicht versiegelt, sondern mit einem Sohlsubstrat aus Sand, Lehm oder Kies angelegt. Die Ufer werden mit einheimischen, standortgerechten Arten der feuchten Hoch- staudenflur wie beispielsweise Mädesüß (Filipendula ulmaria), Echter Baldrian (Valeriana officinalis), Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre), Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus), Rossminze (Mentha longifolia), Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris), Sumpf-Ziest (Stachys palustris), Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Gewöhnlicher Blutweiderich (Lythrum salicaria), Langblättriger Ehrenpreis (Veronica longifolia), Zottiges Weidenröschen (Epi- lobium hirsutum), Echter Beinwell (Symphytum officinale), Geflügelte Braunwurz (Scrophularia umbrosa), Krause Distel (Carduus crispus), Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica), Wald-Storchschnabel (Geranium sylvaticum), Weiße Pestwurz (Petasites albus), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum), Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum bul- bosum) bepflanzt. Die Bepflanzung erfolgt punktuell, so dass auch offene Abschnitte bestehen bleiben, auf denen eine natürliche Sukzession stattfinden kann. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 45 Am östlichen Grabenufer werden zur Beschattung des Gewässers mindestens 25 Bäume gepflanzt. Es werden einheimische, standortgerechte Arten aus regionaler Her- kunft verwendet, wie beispielsweise Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Silber-Weide (Salix alba), Purpur-Weide (Salix purpurea), Sal-Weide (Salix caprea), Mandel-Weide (Salix triandra) und Korb-Weide (Salix viminalis). Die Bäume haben einen Stammumfang von mindestens 16 - 18 cm. Weiden werden als Steckhölzer aus der Umgebung (Kinzig-Murg- Rinne) gepflanzt. Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt 1,50 m. Das westliche Ufer bleibt zur Grabenunterhaltung frei von Gehölzen.  Gestaltung der restlichen Freiflächen auf dem Grundstück Tiefentalgraben Zur Begrünung der Freiflächen werden mindestens 50 % einheimische, standort- gerechte Arten (Stauden, Gräser, Sträucher) verwendet. Standortgerechte Straucharten sind beispielsweise Roter Hartriegel (Cornus sanguineum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna und C. laevigata) Ge- wöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Faulbaum (Frangula alnus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schlehe (Prunus spinosa), Echte Hunds-Rose (Rosa canina), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Es werden Sträucher aus regionaler Herkunft gepflanzt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 46 3.2.1 Pflanzen Die Bewertung des Schutzguts Pflanzen erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) . Die Pflanzen wurden entweder nach der Ausprägung der natürlichen Pflanzengesellschaft und den Feuchtigkeitsverhältnissen beurteilt oder bei Gärten und Gehölzbeständen nach dem Anteil heimischer, standorttypischer Pflanzen- arten. Die Bauabschnitte wurden getrennt bewertet (siehe Tabellen 8-1 bis 8-12 im An- hang). Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen ist in Tabelle 3.2-1 dargestellt. Tabelle 3.2-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Pflanzen nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 2.111,72 4.849,98 +2.738,26 Grundstück Ost 1.461,24 2.506,35 +1.045,11 Zugang ÖPNV 161,00 12,00 -149,00 P+R-Parkplatz 311,68 328,67 +16,99 Grundstück Tiefentalgraben 374,60 717,68 +343,08 Verkehrsfläche 106,36 0,00 -106,36 3.2.2 Tiere Im Folgenden werden die Eingriffe in das Schutzgut Tiere sowohl aus Sicht der Eingriffsregelung nach dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB) als auch aus Sicht des Artenschutzes für die jeweiligen Arten beziehungsweise Artengruppe getrennt betrachtet, sofern eine mögliche Betroffenheit nicht a priori auszuschließen ist. Die Bewertung des Schutzguts Tiere erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b). Sie ist, getrennt nach Bauabschnitten, in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Tiere ist in Tabelle 3.2-2 dargestellt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 47 Tabelle 3.2-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Tiere nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 2.087,21 3.140,31 +1.053,10 Grundstück Ost 1.789,23 714,18 -1.075,05 Zugang ÖPNV 86,40 12,00 -74,40 P+R-Parkplatz 241,58 201,40 -40,18 Grundstück Tiefentalgraben 206, 05 677,56 +471,51 Verkehrsfläche 55,98 0,00 -55,98 Bezüglich der Überprüfung des möglichen Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG wird auf die Ausführungen in der arten- schutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014) verwiesen. Die artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie beinhaltet die in Tabelle 3.2-3 auf- geführten Vermeidungsmaßnahmen. Tabelle 3.2-3. Vermeidungsmaßnahmen, die sich aus der artenschutzrechtlichen Verträglichkeits- studie (SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH 2014) ergeben. Vermeidungsmaßnahme Inhalt V1 Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung Spätestens eine Woche vor der Fällung im Herbst / Winter wird überprüft, ob die festgestellte Quartiermöglichkeit von Fledermäusen als Übergangs- oder Überwinterungsquartier genutzt wird. Falls entsprechende Arten festgestellt werden, werden die Tiere entnommen oder beim Verlassen des Quar- tiers mit Hilfe von Reusenfallen abgefangen. In Abhängigkeit von der Witterung werden die Tiere unmittelbar nach dem Fang wieder freigelassen oder in geeignete natürliche Quar- tiere oder zuvor im Umfeld des Rodungsbereichs ausge- brachte Überwinterungskästen umgesetzt. V2 Bauzeitenbeschränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten Die erforderlichen Rodungsarbeiten werden im Winterhalbjahr durchgeführt und damit außerhalb der Lege-, Brut- und Auf- zuchtzeit nachgewiesener Vogelarten. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 48  Weitere Vermeidungsmaßnahmen  Verwendung insektenfreundlicher Lampen Um die Anlockwirkung und das damit verbundene Tötungsrisiko für Insekten zu verringern, werden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Südwestliche Untermühlsiedlung" für die Außenbeleuchtung insektenfreundliche Lampen, beispiels- weise LED-Lampen, verwendet.  Mahd des Grünlands Um eine zukünftige Ansiedlung des Großen Feuerfalters zu vermeiden, wird das Grünland im Untersuchungsgebiet bis Baubeginn regelmäßig gemäht. Die städtischen Flächen werden auf Veranlassung des Liegenschaftsamts zweimal jährlich gemäht. Die Mahdtermine finden Ende April bis Mitte Mai und im Juli statt. 3.2.2.1 Fledermäuse Bei der Kontrolle der Quartiermöglichkeiten konnten keine Hinweise auf eine aktu- elle oder zurückliegende Nutzung durch Fledermäuse gewonnen werden. Es wurde ledig- lich eine größere Stammhöhle festgestellt, die sich als Winter- oder Wochenstuben- quartier für Fledermäuse eignet. Vier der erfassten Strukturen kommen bedingt als Som- merquartier in Frage. Sie sind aufgrund von Vegetation schwer anfliegbar oder eignen sich aufgrund ihrer geringen Größe nur für Einzeltiere. Während der Transektbegehungen wurden die Zwergfledermaus und die Breitflü- gelfledermaus mit sehr geringer Aktivität festgestellt.  Artenschutzrechtliche Betrachtung Unter Berücksichtigung der in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellten konfliktvermeidenden Maßnahme (Maßnahme-Nr. V1 "Baumhöhlenkontrolle vor der Fällung") ist das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG auszuschließen.  Eingriffsregelung Aus der baurechtlichen Eingriffsregelung (§ 1 Abs. 3 BauGB) resultierende Aus- gleichserfordernisse werden durch die in Kapitel 3.2.10 beschriebene Kompensations- maßnahmen ausgeglichen. Weiterer Kompensationsbedarf für Fledermäuse besteht nicht. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 49 3.2.2.2 Brutvögel Die Avifauna des Untersuchungsgebiets ist vergleichsweise arten- und individuen- arm ausgebildet. Der Brutbestand setzt sich vor allem aus kommunen Vogelarten zu- sammen, die häufig in Siedlungsgebieten anzutreffen sind.  Artenschutzrechtliche Betrachtung Unter Berücksichtigung der in der artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie dargestellten konfliktvermeidenden Maßnahmen (Maßnahme-Nr. V2 "Bauzeitenbe- schränkung bezüglich der Durchführung von Rodungsarbeiten") ist das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG auszuschließen.  Eingriffsregelung Aus der baurechtlichen Eingriffsregelung (§ 1 Abs. 3 BauGB) resultierende Aus- gleichserfordernisse werden durch die in Kapitel 3.2.10 beschriebene Kompensations- maßnahmen ausgeglichen. Weiterer Kompensationsbedarf für Vögel besteht nicht. 3. 2.3 Boden Eine Versiegelung von Böden führt zum vollständigen Verlust sämtlicher Boden- funktionen, auf unversiegelten Flächen bleiben sie unvermindert erhalten. Auf teilversie- gelten Flächen behalten die Böden Teile ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- kreislauf. Unversiegelt bleiben im Plan-Zustand mit nicht überplanten Bereichen und neu an- gelegten, unversiegelten Freiflächen ca. 12.453 m². Durch das Verwaltungsgebäude, das Parkhaus, Plätze, Zufahrten und Verkehrsflächen sind im Plan-Zustand ca. 43.057 m² versiegelt. Der Oberflächenabfluss von allen versiegelten Flächen wird über Rückhalte- bauwerke, vor allem Staukanäle, verzögert abgeführt. Die Pkw-Stellplätze westlich des Parkhauses und auf dem P+R-Parkplatz sowie die Feuerwehrzufahrt werden teilversiegelt angelegt und umfassen eine Fläche von ca. 5.042 m². Die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld des Verwaltungsgebäudes und des Parkhauses, die intensive Begrünung des Parkhauses mit einer Obstbaumwiese, die Verwendung eines versickerungsfähigen Pflasterbelags für die Pkw-Stellplätze sowie die Ausführung der Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen oder mit einem wasserdurch- lässigen Belag mindern die Wirkungen des Vorhabens. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 50 Die Bewertung des Schutzguts Boden erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Tabelle 3.2-4 zeigt eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden. Tabelle 3.2-4. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 4.755,32 2.740,24 -2.015,08 Grundstück Ost 5.510,77 1.033,28 -4.477,49 Zugang ÖPNV 46,08 78,70 +32,62 P+R-Parkplatz 486,59 188,31 -298,28 Grundstück Tiefentalgraben 464,58 413,06 -51,52 Verkehrsfläche 17,63 0,00 -17,63 3.2.4 Wasser Im Bereich des Bebauungsplans wird voraussichtlich eine Fläche von 43.057 m² versiegelt. Eine Versiegelung von Böden führt zu einer Verhinderung der Versickerung von Niederschlagswasser. Um den Oberflächenabfluss der versiegelten Flächen zu ver- zögern sieht das Entwässerungskonzept von GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG folgende Entwässerung des Niederschlagswassers vor:  Das abfließende Niederschlagswasser vom Grundstück Ost und West wird zukünftig auf der Fläche gesammelt, in Gräben und unterirdischen Staukanälen zurückgehalten und gedrosselt in den Tiefentalgraben abgegeben.  Im Bereich der Innenhöfe sind Retentionsmulden oder Rigolen vorgesehen. Durch die technischen Bauwerke (Becken, Staukanäle) und Mulden wird der Ab- flussbeiwert der Gesamtfläche auf 0,5 begrenzt. Es wird ein Retentionsvolumen von ca. 1.450 m³ geschaffen, das für ein 100-jährliches Regenereignis erforderlich ist. Weiterhin wird durch die Anlage von Grünflächen mit Gehölzen im Umfeld des Verwaltungsgebäudes und des Parkhauses, die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für die Pkw-Stellplätze und die Ausführung der Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen oder mit einem wasserdurchlässigen Belag der Eingriff in das Schutzgut Wasser gemindert, da eine Infiltration von Niederschlagswasser ermöglicht wird. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 51 Die Bewertung des Schutzguts Wasser erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Tabelle 3.2-5 zeigt eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Wasser. Tabelle 3.2-5. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Wasser nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 4.199,80 4.723,44 +523,64 Grundstück Ost 4.876,40 2.210,72 -2.665,68 Zugang ÖPNV 193,44 120,00 -73,44 P+R-Parkplatz 564,00 488,22 -75,78 Grundstück Tiefentalgraben 576,08 923,28 +347,42 Verkehrsfläche 129,28 0,00 -129,28 3.2.5 Klima und Luft Die geplanten Baumaßnahmen verändern kleinräumig die lokalen Kaltluftbewegun- gen, die meist mit regionalen Nordostwinden verbunden sind. Im Bereich der Wohnbe- bauung Untermühlsiedlung kommt es zu einer geringen Reduktion der Windgeschwindig- keiten (-0,05 bis -0,1 m/s), durch die die Belüftungsintensität leicht abnimmt. Es wird da- her zu keiner erheblichen Schwächung der abendlichen Abkühlung kommen. Die ge- plante Abstufung der Verwaltungszentrale im Osten auf drei Geschosse und die verblei- bende Grünzone zur östlich angrenzenden Wohnbebauung von ca. 35 - 50 m Breite sichert das bodennahe Durchgreifen des Höhenwindes auf Höhe der Pfarrer-Blink- Straße. Vorteilhaft ist auch die Formgebung des "Grünen Hügels" im östlichen Teilbereich des Vorhabengebiets, die eine intensive Belüftung des Straßenraums der Straße "Alte Karlsruher Straße" gewährleistet und einer verstärkten Aufheizung des Vorhabengebiets entgegenwirkt (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Negative Auswirkungen auf die kaltluftbedingte Belüftung der Karlsruher Innenstadt sind ebenfalls nicht zu befürchten (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die thermischen Umgebungsbedingungen werden sich im Vorhabensgebiet und in dessen Umfeld kaum verändern. Voraussetzung ist, dass die im Planungsentwurf darge- stellten Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzung großkroniger Bäume realisiert werden, da sie über ihren Schattenwurf einer übermäßigen Aufheizung von versiegelten Oberflächen und Fassadenteilen entgegen wirken (ÖKOPLANA 2013 und 2014). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 52 Im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Parkdeck wird eine leichte Überschreitung des NO 2 -Grenzwertes von 40 μg/m³ bilanziert. Die Simulationen zeigen kleinräumig Werte von ca. 40 - 41 μg/m³. An den Fassaden der dm-Verwaltungszentrale wird der Grenzwert von 40 μg/m³ jedoch nicht überschritten. Im Bereich der geplanten Kita werden Maximalkon- zentrationen von ca. 36 μg/m³ ermittelt. Bei den angeführten Werten ist jeweils die Hinter- grundbelastung von 32 μg/m³ berücksichtigt (ÖKOPLANA 2013 und 2014). In der Johann-Strauß-Straße steigt die NO 2 -Immissionsbelastung im Jahresmittel an den Hausfassaden von ca. 36 - 38μg/m³ auf ca. 38 - 38,5 μg/m³ an. Eine Grenzwert- überschreitung ist jedoch trotz der Zugrundelegung eines worst-case-Szenarios nicht ge- geben. Der Kurzzeitgrenzwert von 200 μg/m³ (Stundenwert, max. 18 Überschreitun- gen / Jahr) wird bei den vorliegenden NO 2 -Jahresmittelwerten überall sicher eingehalten (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Die Verkehrszusatzbelastung führt bezüglich der Feinstaub-Grenzwerte PM10 und PM2.5 zu keinen Grenzwertüberschreitungen im Vorhabensgebiet und in dessen Umfeld μg/m³ (ÖKOPLANA 2013 und 2014). Entlang der Straße "Alte Karlsruher Straße" liegen die prognostizierten PM10-Jahresmittelwerte an den begleitenden Hausfassaden der dm- Verwaltungszentrale bei 23 - 24 μg/m³ und damit deutlich unter dem Grenzwert von 40 μg/m³. Werte in dieser Größenordnung werden auch an der Westseite des Parkdecks ermittelt. In der Wohnbebauung Untermühlsiedlung sind keine relevanten Modifikationen bezüglich der Feinstaub-Belastung zu bilanzieren. Der Zusatzverkehr in der Johann- Strauß-Straße führt ebenfalls zu keinen relevanten Zusatzbelastungen durch Feinstaub (ÖKOPLANA 2013). Die ergänzenden Untersuchungen 2014 zu den lufthygienischen Umgebungsbedingungen bestätigen, dass im Planungsgebiet und in dessen Umfeld be- zogen auf das Referenzjahr 2016 bezüglich Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10 / PM2.5) sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel als auch für die Kurzzeitbe- lastung im Bereich der Gebäude eingehalten werden (ÖKOPLANA 2014). Auf Grundlage der aktualisierten Verkehrsprognose (KÖHLER & LEUTWEIN 2014a) ist entlang der Johann-Strauß Straße im werktäglichen Gesamtverkehr mit einer Zusatz- belastung von ca. 100 - 200 Kfz zu rechnen (Lkw-Anteil ca. 2%). Auf der Durlacher Allee wird auf Höhe der Alten Karlsruher Straße eine Mehrbelastung von 400 Kfz/Werktag prognostiziert. Die hohen Werte der NO 2 -Immissionen im Planungsumfeld sind im We- sentlichen auf die Hintergrundbelastung zurückzuführen sind. Die NO 2 -Mehrbelastung durch die neu prognostizierten Verkehrszahlen (Johann-Strauß-Straße / Durlacher Allee) ergeben einen Wert von < 0.5 μg/m. Der NO 2 -Jahresmittelwert beläuft sich somit auf max. 39.0 μg/m³, so dass der Grenzwert von 40.0 μg/m³ trotz Verkehrsmehrbelastung eingehalten wird. Auch auf Höhe der geplanten Kita und an den westorientierten dm-Ver- waltungsbaufassaden sind durch die veränderte Verkehrsprognose (Kfz-Mehrbelastung ca. 300 - 400 Kfz/Werktag) keine NO 2 -Grenzwertüberschreitungen zu befürchten. Auch hier steigt die NO 2 -Immissionsbelastung gegenüber der Planprognose von 2013 um weniger als 0.5 - 1.0 μg/m³ an. Im Bereich der Kita wird ein max. NO 2 -Jahresmittelwert von ca. 37 μg/m³ bilanziert. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 53 Parallel zur Durlacher Allee ist eine Einfahrt für Anlieferungsverkehr in das Verwal- tungsgebäude geplant. Laut Verkehrsprognose 2014 (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a) ist dort mit 40 LKW / Tag zu rechnen. Der NO 2 -Grenzwert wird auch hier nicht erreicht. Im Bereich der Wohnbebauung an der Pfarrer-Blink-Straße bleibt die NO 2 -Zusatzbelastung durch den Andienungsverkehr auf deutlich unter 0.5 μg/m³. begrenzt. In der Gesamtsum- me ergibt sich ein NO 2 -Jahresmittelwert von max. 36.0 μg/m³. Insgesamt ergeben sich aus klimaökologischer Sicht durch die geplante Bebauung weder erhebliche negative Auswirkungen auf das Stadtklima noch eine erhebliche Zu- nahme der Immissionsbelastung. Dennoch sollte überlegt werden, ob eine Zufahrt von der Durlacher Allee in Rich- tung geplanter dm-Verwaltungszentrale über einen Vollknoten auf der Durlacher Allee mittelfristig zu realisieren ist. So könnte die Zusatzbelastung für die Dornwaldsiedlung (Johann-Strauß-Straße) reduziert werden (ÖKOPLANA 2013). Die Bewertung des Schutzguts Klima erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in Tabelle 8-1 im Anhang dargestellt. Die Bewertung des Schutzguts Wasser erfolgte nach dem Karlsruher Modell (STADT KARLSRUHE 2006b) und ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Tabelle 3.2-6 zeigt eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Klima. Tabelle 3.2-6. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Klima nach dem Karlsruher Modell. Bauabschnitt Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Grundstück West 3.467,68 3.542,58 +74,90 Grundstück Ost 4.422,92 1.826,84 -2.596,08 Zugang ÖPNV 130,24 60,00 -70,24 P+R-Parkplatz 467,84 364,14 -103,70 Grundstück Tiefentalgraben 481,52 787,92 +306,40 Verkehrsfläche 90,84 0,00 -90,84 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 54 3.2.6 Landschaft Durch das Vorhaben geht der Offenlandcharakter des Untersuchungsgebiets weit- gehend verloren. An die Stelle der Ackerflächen und Grünlandbiotope tritt jedoch neben dem Verwaltungsgebäude der "Grüne Hügel", in den eine Tiefgarage und gegebenenfalls Dienstleistungsangebote wie z. B. eine Kindertagesstätte und eine Arztpraxis integriert werden. Der Hügel wird mit einer Wieseneinsaat und Obstbäumen begrünt und dient als Aufenthaltsort. Die Feldhecken, die das Teilgebiet West des Untersuchungsgebiets be- grenzen, bleiben weitestgehend erhalten. Die Beeinträchtigung durch die Veränderung im Landschaftsbild zwischen Plan- und Ist-Zustand ist daher nicht als erhebliche Umweltauswirkung einzustufen. 3.2.7 Menschen Die Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros für Verkehrswesen, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG geht davon aus, dass sich für die geplante dm-Firmenzentrale 1.325 Fahrten je Werktag ergeben. Durch die dm-Markt-Filiale kommen ca. 300 Fahrten je Werktag hinzu (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a). Die Verkehrsverteilungen zeigen, dass unter Berücksichtigung des derzeitigen Ver- kehrsnetzes deutliche Verkehrszunahmen im Bereich der Dornwaldsiedlung, vor allem in der Johann-Strauß-Straße, entstehen werden (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a). Ein Vollanschluss der Alten Karlsruher Straße an die Durlacher Allee führt zu deut- lichen Entlastungen im Bereich der Dornwaldsiedlung, insbesondere in der Johann- Strauß-Straße (KOEHLER & LEUTWEIN 2014a). Die schalltechnische Untersuchung (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b) zeigt, dass durch den Verkehrslärm des umgebenden Verkehrsnetzes sich bereits für den Ist-Zu- stand im Bereich des Bebauungsplanes Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) ergeben. Für die geplanten Gebäude mit Aufent- haltsnutzung innerhalb des Bebauungsplangebietes ergeben sich für die Planfälle mit be- stehender Anschlusssituation oder Ausbildung eines Vollknotens überwiegend keine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete. Vor allem das geplante Verwaltungsgebäude mit Innenhöfen schafft durch seine Eigenabschirmung ru- hige Innenbereiche. Für einzeln nach außen zu den Lärmemitenten gerichtete Gebäude- fronten ergeben sich geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b). Auf Grund der städtebaulich fehlenden Möglich- keiten von aktiven Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan passive Lärm- schutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außenbauteilen festgelegt (GSA 2015b). 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 55 Bei Beibehaltung der bestehenden Erschließung ergibt sich durch das vorhabens- bedingte erhöhte Verkehrsaufkommen im Bereich der Dornwaldsiedlung eine Erhöhung der Lärmbelastung um ca. 0,5 dB(A). Für den Fall der Errichtung eines Vollknotens in Höhe der Alten Karlsruher Straße ergeben sich für die einzelnen Gebäudefronten in der Dornwaldsiedlung maximale Erhöhungen von 1,0 dB(A). Es kommt jedoch auch teilweise zur Verringerung der Lärmbelastung durch die Abnahme des Durchgangsverkehrs zur Untermühlsiedlung (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b). An keinem Immissionsort der maßgeblichen Gebäude entstehen Erhöhungen von über 3,0 dB(A) beziehungsweise die Auslösewerte von 70 dB(A) im für den dm-Verkehr maßgelblichen Tageszeitraum werden an keinem Immissionsort erreicht. Allerdings ist der Bereich der Dornwaldsiedlung erheblich vorbelastet. Im Nachtzeitraum ist diese Vor- belastung mit knapp 60 dB(A) so hoch, dass in diesem Zeitraum die grundrechtliche Zu- mutbarkeitsschwelle erreicht wird. Die Johann-Strauß-Straße und der nördliche Teil der Hans-Pfitzner-Straße sind durch den vom dm-Neubau ausgelösten zusätzlichen Verkehr von Lärmsteigerungen betroffen. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern, wurden die Gebäude ermittelt, die von einer Lärmerhöhung betroffen sind. Für diese Ge- bäude wurden die Fassadenpegel berechnet (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b). Auf der Grundlage der gewählten Untersuchungsmethodik gewährt die Stadt Karlsruhe für die in Tabelle 3.2-7 genannten Gebäude und Fassadenbereiche passive Schallschutzmaß- nahmen auf Antrag nach Maßgabe der VLärmSchR 97. Tabelle 3.2-7. Von Lärmsteigerungen betroffene Gebäude und Fassadenbereiche. Johann-Strauß-Str. 1 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 2 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 3 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 4 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 5 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 6 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 7 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 8 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 9 2. OG Nordfassade 3. OG Nordfassade Johann-Strauß-Str. 10 2. OG Nord- und Westfassade 3. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 28 2. OG Nord- und Westfassade Hans-Pfitzner-Str. 30 2. OG Nord- und Westfassade 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 56 Im Bereich der Untermühlsiedlung ergeben sich durch die zukünftige Ab- schirmung der Baukörper wahrnehmbare Verminderungen der Belastung durch Ver- kehrslärm, vor allem durch die Autobahn. Durch den Gewerbelärm der von den Betriebs- grundstücken ausgehenden Geräusche mit Anlieferung durch LKW, Be- und Entlade- geräusche sowie den Verkehr der Mitarbeiter auf den Parkebenen beziehungsweise des von deren Außenfassaden abgestrahlten Lärms entstehen auch für den vollständigen Ausbau des Parkhauses weder im Tageszeitraum noch im Nachtzeitraum Überschreitun- gen der TA Lärm für die Nutzungsausweisungen im Umfeld des Bebauungsplangebietes. Auch bei Ansatz eines flächenbezogenen Schallleistungspegels für mögliche zukünftige Nutzungen innerhalb der Gewerbeflächen entstehen bei den für eingeschränkte Gewer- begebiete vorgesehenen Ansätzen keine Überschreitungen von Orientierungs- oder Richtwerten und somit keine Notwendigkeit der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b) . Ausgehend von den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung (KOEHLER & LEUTWEIN 2014b) ist davon auszugehen, dass es durch das erhöhte Verkehrsauf- kommen zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Mensch kommt. Der Basketballplatz und der Bolzplatz im Süden des Untersuchungsgebiets gehen durch das Vorhaben verloren, der Spielplatz wird auf die andere Seite des Radweges an das östliche Ende der Pfarrer-Blink-Straße verlegt. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatz- standort gefunden werden. Deshalb wird der fußläufig zu erreichende Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink-Straße Ecke Elfmorgenbruch aufgewertet. Es ist die Aus- stattung mit einem besandeten Kunstrasen vorgesehen. Alternative Basketballplätze be- finden sich beispielsweise in Durchlach-Aue oder am östlichen Rand von Rintheim. Erhebliche Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzguts Mensch durch den Wegfall der Spiel- und Sportplätze können daher ausgeschlossen werden. 3.2.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Der Tiefentalgraben wird im Rahmen des Vorhabens geöffnet und an die östliche Grenze des Grundstücks verlegt. Die Uferbereiche des Grabens werden naturnah ge- staltet. Vorhabensbedingt werden einige Gas- und Wasserleitungen verlegt. Für die Umle- gung der Wasserleitung DN 600 im Westen des Flurstücks 49157/25 sind noch zwei Trassen in der Diskussion. Die Gas- und Wasserleitungen im Süden des Flurstücks 49157/21 werden / wurden auf einer Teillänge von ca. 90 m für den geplanten Kanalbau des Tiefbauamts in eine etwas weiter südlich gelegene Trasse verlegt (GSA 2015a). Die Sachgüter Basketballplatz und Bolzplatz gehen durch das Vorhaben verloren, der Spielplatz wird auf die andere Seite des Radweges an das östliche Ende der Pfarrer- Blink-Straße verlegt. Für den Bolzplatz konnte kein Ersatzstandort gefunden werden. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 57 Deshalb wird der fußläufig zu erreichende Bolzplatz an der verlängerten Pfarrer-Blink- Straße Ecke Elfmorgenbruch aufgewertet. Es ist die Ausstattung mit einem besandeten Kunstrasen vorgesehen. Alternative Basketballplätze befinden sich beispielsweise in Durchlach-Aue oder am östlichen Rand von Rintheim. Erhebliche Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzguts Kulturgüter und sonstige Sachgüter können ausgeschlossen werden. 3.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die projektbedingten Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den einzel- nen Schutzgütern führen können, wurden direkt bei der Analyse der Schutzgüter darge- stellt und beurteilt. 3.2.10 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands unter Berück- sichtigung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. Die Bilanzierung erfolgte für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf unter Anwendung der Methodik des Karlsruher Modells (STADT KARLSRUHE 2006b). Die Bewertung ist in den Tabellen 8-1 bis 8-12 im Anhang dargestellt. Sie wurde getrennt nach Bauabschnitten auf Grundlage des Planungsstands vom Januar 2015 durchgeführt. Der Planungsstand stellt den maximal zu erwartenden Ausbauzustand dar. Geringfügige Änderungen sind möglich. Sie werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens für den jeweiligen Bauabschnitt berücksichtigt. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz zeigt Tabelle 3.2-8. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 58  Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf Tabelle 3.2-8 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf nach dem Karlsruher Modell. BauabschnittSumme BodenKlimaPflanzenTiereWasserkreislauf Grundstück West Bestand4.755,323.467,682.111,722.087,214.199,8016.621,73 Planung2.740,243.542,584.849,983.140,314.723,4418.996,55 Differenz-2.015,0874,902.738,261.053,10523,64 2.374,82 Grundstück Ost Bestand5.510,774.422,921.461,241.789,234.876,4018.060,56 Planung1.033,281.826,842.506,35714,182.210,728.291,37 Differenz-4.477,49-2.596,081.045,11-1.075,05-2.665,68 -9.769,19 Zugang ÖPNV Bestand46,08130,24161,0086,40193,44617,16 Planung78,7060,0012,0012,00120,00282,70 Differenz32,62-70,24-149,00-74,40-73,44 -334,46 P+R-Parkplatz Bestand486,59467,84311,68241,58564,002.071,69 Planung188,31364,14328,67201,40488,221.570,74 Differenz-298,28-103,7016,99-40,18-75,78 -500,95 Verkehrsfläche Bestand17,6390,84106,3655,98129,28400,09 Planung0,000,000,000,000,000,00 Differenz-17,63-90,84-106,36-55,98-129,28 -400,09 Grundstück Tiefentalgraben Bestand464,58481,52374,60206,05576,082.102,83 Planung413,06787,92717,68677,56923,283.519,50 Differenz-51,52306,40343,08471,51347,20 1.416,67 gesamt-7.213,20 Schutzgüter 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 59  Weitere Schutzgüter Für die Schutzgüter Landschaft, Menschen sowie Kulturgüter und sonstige Sach- güter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen.  Gesamtbewertung Das Kompensationsdefizit beträgt insgesamt 7.213,20 Wertpunkte für die Schutz- güter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Durch die naturnahe Umge- staltung des Gewässerabschnitts 1+980 bis 3+380 der Alb nördlich von Karlsruhe und durch das Pflanzen von 15 Straßenbäumen nördlich des Vorhabengebiets wird der Ein- griff hinsichtlich dieser Schutzgüter vollständig kompensiert.  Kompensationsmaßnahmen  Naturnahe Umgestaltung des Gewässerabschnitts 1+980 bis 3+380 der Alb Der Lauf der Alb wird im Gewässerabschnitt 1+980 bis 3+380 leicht pendelnd an- gelegt. Durch Variation der Gewässerbreite von 10 bis 20 m und Einbau von Strukturele- menten (Kies-Schnellen, Stammbuhnen, Flügelbuhnen) wird die Strömungsvarianz ge- genüber dem Ist-Zustand deutlich erhöht. Durch Einengung des Gewässerbetts erhöht sich insgesamt die Strömungsgeschwindigkeit, was zu einer deutlichen Reduktion von Schlammablagerungen führt. An Prallufern wird die Uferlinie leicht mit Steinschüttungen gesichert. An der Uferlinie erfolgt stellenweise eine initiale Pflanzung von Röhricht, an- sonsten bleibt die Vegetationsentwicklung der natürlichen Sukzession überlassen (STADT KARLSRUHE 2011). Beidseits des Ufers wird durch Abgrabung eines Teils der Berme und Aufschüttung eines Teils des derzeitigen Gewässerbettes ein wechselnd breiter, flacher bis schwach geneigter Auenbereich geschaffen, der großteils bereits ab Wasserständen von 10 cm über Mittelwasser überflutet wird. Wegen der wechselfeuchten bis wechselnassen Stand- ortverhältnisse wird davon ausgegangen, dass sich Bestände von Röhricht und Hoch- staudenflur entwickeln werden (STADT KARLSRUHE 2011). Die Bewertung der Maßnahme ist in Tabelle 8-13 im Anhang dargestellt. Eine Übersicht über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz der Kompensationsmaßnahme ist in Tabelle 3.2-9 dargestellt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 60 Tabelle 3.2-9. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz der Kompensationsmaßnahme nach dem Karlsruher Modell. Ist-Zustand Plan-Zustand Differenz Naturnahe Umgestaltung des Gewässerabschnitts 1+980 bis 3+380 der Alb nördlich von Karlsruhe 49.252,50 62.062,44 12.809,94 Durch die Maßnahme werden nach dem Karlsruher Modell 12.809,94 Punkte bei den Schutzgütern Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf kompensiert. Die Renaturierung wurde von 2011 bis 2013 bereits umgesetzt. Da die Maßnahme mit 50 % vom Land Baden-Württemberg gefördert wurde, kann nur die Hälfte der Punkte (6.405 Wertpunkte) angerechnet werden.  Pflanzen von 15 Eschen nördlich des Vorhabengebiets Nördlich des Vorhabengebiets werden zwischen der Öffnung des Tiefentalgrabens im Süden und der Steinernen Brücke im Norden auf einer Länge von ca. 170 m 15 Eschen mit 20 bis 25 cm Stammumfang gepflanzt. Die Bäume werden mittig zwischen dem Wegrand und der Böschungsoberkante gepflanzt. Der Abstand der Bäume unter- einander beträgt ca. 10 m, vereinzelt vorhandene Pappeln werden erhalten und im Pflanzschema berücksichtigt. Für jeden Baum erhält man nach dem Karlsruher Modell 57,6 Wertpunkte. Die Bewertung der Maßnahme ist in Tabelle 8-14 im Anhang darge- stellt. Insgesamt ergibt die Maßnahme 864 Wertpunkte. Durch die naturnahe Umgestaltung des Gewässerabschnitts 1+980 bis 3+380 der Alb und das Pflanzen von 15 Eschen nördlich des Vorhabengebiets werden nach dem Karlsruhe Modell insgesamt 7.269 Wertpunkte kompensiert. Das sind 55,8 Wertpunkte mehr als zum Ausgleich des Gesamtdefizits (7.213,20 Wertpunkte) benötigt werden. Durch die beiden Kompensationsmaßnahmen kann der maximal zu erwartende Ausbauzustand ausgeglichen werden (inklusive eines Plus von 55,8 Wertpunkten). Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird der tatsächliche Kompensationsbedarf für den jeweiligen Bauabschnitt festgelegt. 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 61 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht- Durchführung der Planung Bei Nicht-Durchführung der Planung ist ein Fortbestand der beschriebenen Be- standssituation (vgl. Kapitel 3.1) zu erwarten. Einige Biotoptypen, wie die Feldhecken und weiteren Gehölzbestände sowie die Staudenknöterich-Bestände innerhalb der Acker- flächen, werden sich langfristig ausbreiten. 3.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Durlacher Allee ist die wichtigste Verbindungsachse zwischen dem Stadtzen- trum Karlsruhe und dem Stadtteilzentrum Durlach. Den an dieser wichtigen Verkehrs- achse gelegenen Flächen kommt hohe städtebauliche Bedeutung zu, was schon lange Gegenstand planerischer Überlegungen ist. Das Vorhabensgebiet ist im Flächen- nutzungsgebiet bereits als Gewerbe- beziehungsweise Mischfläche ausgewiesen. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen der "Planungswerkstatt Durlacher Allee" eine Leit- bild-Diskussion über die Entwicklung der Verbindungsachse geführt. Die auf dem Areal an der Durlacher Allee in Betracht kommende Ansiedlung war Gegenstand eines Planungs- wettbewerbs. Ziel der Auslobung war die Planung eines nachhaltigen, energieeffizienten und ökologisch hochwertigen Gebäudes mit signifikanter Architektur. Die im Siegerbeitrag entwickelte Konzeption ist Grundlage der geplanten baulichen Umsetzung. Bei der Stellung der bebaubaren Fläche wurde darauf geachtet, dass weitestge- hend die Ackerflächen genutzt werden. Die Randbereiche, wie die Feldhecke entlang der Autobahn A5, werden erhalten. 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 63 4 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung Die Methodik der Umweltprüfung folgt der ökologischen Wirkungsanalyse. Sie umfasst und strukturiert die Arbeitsschritte von der Systembeschreibung (Ist-Zustand) bis zur Bewertung von Auswirkungen (Prognose und Bewertung). Die Aufbereitung und Dar- stellung aller Ergebnisse und die Beschreibung und Bewertung von Empfindlichkeiten so- wie von Wirkungs- und Konfliktbereichen erfolgen jeweils separat für die einzelnen Schutzgüter und beinhalten auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für das Schutzgut Klima und Luft wurde eine klimaökologische Expertise vom Büro ÖKOPLANA (2013) sowie eine ergänzende klimaökologische Stellungnahme (2014) verwendet. Für das Schutzgut Boden wurden ein Bodengutachten des Büros solum, büro für boden + geologie (2013), für das Schutzgut Grundwasser ein geotechnisches Gut- achten der GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013) und für das Schutzgut Menschen eine verkehrliche Untersuchung (2014a) sowie eine schalltechnische Untersuchung (2014b) des Ingenieurbüros für Verkehrswesen, Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG herangezogen. 5 Maßnahmen zu Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 65 5 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt Nach § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorherge- sehene Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maß- nahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Dabei nutzt sie Hinweise von Fachbehörden zu mögli- chen unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt, über die die Gemeinden nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bauleitplans von den Behörden unterrichtet werden (§ 4 (3) BauGB). Die Hinweise der Fachbehörden werden in die Endfassung des Umweltberichts aufgenommen. Die Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des betrachte- ten Vorhabens auf die Umwelt umfasst zwei wesentliche Aspekte:  Die Überwachung der Umsetzung und Pflege sowie der Funktion der planinternen und planexternen Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Kompensation der durch das Vorhaben entstehenden erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- güter und  die Überwachung unvorhergesehener erheblicher Auswirkungen der Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt.  Überwachung der planinternen und planexternen Maßnahmen zur Vermin- derung, Vermeidung und Kompensation  Umweltbaubegleitung Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt unter Beteiligung einer Umweltbaube- gleitung. Die für die Umweltbaubegleitung Verantwortlichen sind beratend tätig, um eine auflagen- und gesetzeskonforme Umsetzung des Vorhabens sowie eine vollständige Um- setzung der gesetzten Standards zu erreichen. Sie dient insbesondere der Vermeidung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, wie Schäden an europarechtlich geschützten Arten und Bodenschäden.  Herstellungskontrolle Es wird kontrolliert, dass die planinternen Vermeidungsmaßnahmen, wie das Pflan- zen von einheimischen, standorttypischen Bäumen aus regionaler Herkunft funktionsfähig hergestellt werden. 5 Maßnahmen zu Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 66  Bauleitung bei der Herstellung der Kompensationsmaßnahmen Die Herstellung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt unter einer naturschutz- fachlich kundigen Bauleitung.  Überwachung unvorhergesehener erheblicher Umweltauswirkungen Die dm-drogerie markt GmbH + Co. KG gewährleistet bei der Realisierung des Vorhabens die Einhaltung der relevanten Vorschriften des BImSchG sowie seiner Verord- nungen (BImSchV), Verwaltungsvorschriften (VwV) und Technischen Anleitungen (TA) (siehe Kapitel 2.1). Diese Vorschriften dienen dem Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich der Entstehung von Immissionen. Weitere Überwachungen sind nicht vorgesehen. 6 Zusammenfassung 67 6 Zusammenfassung Die dm-drogerie markt GmbH + Co. KG plant eine Zusammenführung der ver- schiedenen Unternehmensbereiche in Form einer Zentrale. Im Zuge dieses Vorhabens soll ein energieeffizienter und ökologisch hochwertiger Neubau im Gewann "Untermühl" in Karlsruhe-Durlach entstehen. Das ca. 5,95 ha große Planungsgebiet wird als einge- schränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Neben einem Verwaltungsgebäude mit begrün- tem Parkhaushügel werden möglicherweise ein Drogeriemarkt, eine Fahrradparkanlage sowie gegebenenfalls Dienstleistungsangebote wie z. B. eine Kindertagesstätte und eine Arztpraxis errichtet. Das ca. 5,95 ha große Plangebiet liegt im Westen des Karlsruher Stadtteils Durlach im Gewann Untermühl. Es umfasst neben den Flurstücken 49157/21 und 49157/25 auch Teile der Flurstücke 49166/1 (Alte Karlsruher Straße) und 45322/3 (Durlacher Allee). Es werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen allen genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Im Zuge des Vorhabens sind Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplans geplant. Diese umfassen  das Ausführen der Pkw-Stellplätze mit wasserdurchlässigen Belägen,  die Entwässerung aller versiegelten Flächen über Retentionsbauwerke (Gräben, unterirdischen Staukanäle, Retentionsmulden oder Rigolen),  extensive Begrünung der Dachflächen des Verwaltungsgebäudes,  die intensive Begrünung des Parkhauses,  die Gestaltung der Freiflächen um das Verwaltungsgebäude, um das Parkhaus, im Bereich des P+R-Parkplatzes und auf dem Grundstück "Tiefentalgraben" mit min- destens 50 % einheimischen, standortgerechten Arten (Stauden, Gräser, Sträucher),  das Pflanzen von mindestens sieben einheimischen, standortgerechten Bäumen aus regionaler Herkunft um das Verwaltungsgebäude, 50 Bäumen um das Park- haus und 15 Bäumen auf dem P+R-Parkplatz,  den Erhalt der Feldhecke östlich der Autobahn,  die Begrünung von mindestens 50 % der nicht überbauten Dachflächen von Tief- garagen und der Innenhöfe von Gebäuden mit Stauden, Gräsern, Einzelsträuchern und Bäumen und  das Ausführen der Feuerwehrzufahrt als Schotterrasen oder mit einem wasser- durchlässigen Belag,  die Öffnung und naturnahe Gestaltung des Tiefentalgrabens. Die Ufer werden mit einheimischen, standortgerechten Arten der feuchten Hochstaudenflur sowie min- 6 Zusammenfassung 68 destens 25 einheimischen, standortgerechten Bäumen aus regionaler Herkunft am östlichen Grabenufer bepflanzt. Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des geplanten Vorha- bens ergibt sich durch die Gegenüberstellung des Ist- und Plan-Zustands unter Berück- sichtigung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen. Die Bilanzierung erfolgte für die Schutzgüter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf unter Anwendung der Methodik des Karlsruher Modells. Die Bewertung erfolgte getrennt nach den Bauab- schnitten "Grundstück West", "Grundstück Ost", "Zugang ÖPNV", "P+R-Parkplatz", "Grundstück Tiefentalgraben" sowie dem Bereich "Verkehrsfläche". Das Kompensationsdefizit beträgt insgesamt 7.213,20 Wertpunkte für die Schutz- güter Boden, Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Es wird durch die naturnahe Umgestaltung des Gewässerabschnitts 1+980 bis 3+380 der Alb nördlich von Karlsruhe und durch das Pflanzen von 15 Eschen nördlich des Vorhabengebiets kompensiert. Die Umgestaltung des Gewässerabschnitts der Alb wurde zwischen 2011 bis 2013 bereits umgesetzt. Da die Maßnahme mit 50 % vom Land Baden-Württemberg gefördert wurde, wird nur die Hälfte der Punkte (6.405 Wertpunkte) angerechnet. Das Pflanzen der 15 Eschen ergibt 864 Wertpunkte. Insgesamt ergeben sich durch die beiden Kompensa- tionsmaßnahmen 7.269 Wertpunkte. Das sind 55,8 Wertpunkte mehr als zum Ausgleich des Gesamtdefizits benötigt werden. Durch die Kompensationsmaßnahmen kann der maximal zu erwartende Ausbau- zustand ausgeglichen werden (inklusive eines Plus von 55,8 Wertpunkten). Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird der tatsächliche Kompensationsbedarf für den jeweili- gen Bauabschnitt festgelegt. Für die Schutzgüter Landschaft, Menschen sowie Kulturgüter und sonstige Sach- güter ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. 7 Verwendete Literatur und Quellen 69 7 Verwendete Literatur und Quellen BRAUN, M. & DIETERLEN, F. (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. - Ulmer Ver- lag, Stuttgart. GSA GERHARDT.STADTPLANER.ARCHITEKTEN (2015a): Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung, Karlsruhe-Durchlach, Begründung und Hinweise - Vorentwurf. GSA GERHARDT.STADTPLANER.ARCHITEKTEN (2015b): Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung, Karlsruhe-Durchlach, Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Vorentwurf. GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG (2013): Geotech- nisches Gutachten. - Karlsruhe, unveröffentlicht. HÖLZINGER, J., BAUER, H.-G., BERTOLD, P., BOSCHERT, M. & MAHLER, U. (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand 31.12.2004. - LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (Hrsg.), Karlsruhe. INGENIEURBÜRO DR.-ING ROLF-JÜRGEN GEBLER (2003): Gewässerentwicklungsplan alte Bach. Erläuterungsbericht. - im Auftrag der Stadt Karlsruhe, Walzbachtal. INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN, KOEHLER & LEUTWEIN GMBH & CO. KG (2014a): Verkehrliche Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung" - Im Auftrag der dm-drogeriemarkt GmbH+ Co. KG, unveröffentlicht. INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN, KOEHLER & LEUTWEIN GMBH & CO. KG (2014b): Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung " - Im Auftrag der dm-drogeriemarkt GmbH+ Co. KG, unveröffentlicht. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRT- TEMBERG (2008): Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte. Grundlagen und Beispielhafte Auswertung. - Reihe Bodenschutz, Heft 20, Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRT- TEMBERG (2009): Arten, Biotope, Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschrei- ben, Bewerten. - Karlsruhe, 312 S. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRT- TEMBERG (2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. - Reihe Bodenschutz, Heft 23, Karlsruhe. MEINIG, H., BOYE, O. & HUTTERER, R. (2008): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säu- getiere (Mammalia) Deutschlands. In: BFN BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg., 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 7 Verwendete Literatur und Quellen 70 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1); Landwirtschafts- verlag, Bonn-Bad Godesberg. S. 115 - 153. NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE (2010): Flächennutzungsplan 2010, http://geodaten.karlsruhe.de/nvk/. ÖKOPLANA (2013): Klimaökologisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan "Gewerbegebiet Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach. - Mannheim, unver- öffentlicht. ÖKOPLANA (2014): Ergänzende Klimaökologische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Südwestliche Untermühlsiedlung, Karlsruhe-Durlach. - Mannheim, unveröffentlicht. REGIONALVERBAND MITTLERER OBERRHEIN (HRSG.) (2003): Regionalplan Mittlerer Oberrhein vom 13. März 2002. - Karlsruhe, 179 S. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Kennzeichen, Echoortung und Detektoran- wendung. 1. Auflage. Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben. SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH (2015): Artenschutzrechtliche Verträglichkeits- studie. - Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG. SOLUM BÜRO FÜR BODEN + GEOLOGIE (2013): Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet Untermühlsiedlung", Karlsruhe-Durlach. Untersuchungen zum Schutzgut Boden. - Freiburg im Breisgau, unveröffentlicht. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT [HRSG] (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007. - Ber. Vogelschutz 44: S. 23 - 81. STADT KARLSRUHE (2006a): Rechtsverordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich des von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH auf Gemarkung Karlsruhe betriebenen Wasser- werkes "Hardtwald". http://www1.karlsruhe.de/Stadt/Stadtrecht/s-6-5-2.php STADT KARLSRUHE (2006b): Das Karlsruher Modell zu Ermittlung von Eingriff und Aus- gleich im Zuge von Bebauungsplanverfahren (§ 1a BauGB). STADT KARLSRUHE (2011): Naturnahe Umgestaltung der Alb im Bereich der Raffinerie. Bewertung der Maßnahme nach den Regelungen der Ökokontoverordnung (ÖKVO). - Bearbeitet von Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschafts- kunde. 8 Anhang 71 8 Anhang 8 Anhang 73 Tabelle 8-1. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück West", Schutzgut Boden. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungsverfahren für den Bau- abschnitt berücksichtigt. Grundstück West Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3 BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 15.1071,051.057,491,051057,491,401409,993.524,97 Fettwiese mittlerer Standorte5.2860,88310,111,05370,021,40493,361.173,49 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), versiegelte Flächen 7080,000,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), wasserdurchlässige Flächen 2080,000,000,354,850,000,000,00 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), gestörte Böden (Böschungen, Bankette) 7430,3517,340,3517,340,3517,340,00 Summe22.052,001.384,941449,701920,684755,32 Summe Boden4.755,32 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3 BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche intensiv begrünt9.840,000,70459,200,70459,200,70459,201377,60 Dachfläche, nicht begrünt 2.460,000,000,000,000,000,000,000,00 Fläche, versiegelt (Vorplatz, Hof Kita, Außenstellplätze dm) 3.111,000,000,000,000,000,000,000,00 Stellplätze dm, teilversiegelt800,000,000,000,3518,670,000,00 Grünanlage und Feldgehölz mittlerer Standorte, Bodeneinheit 1 4.074,001,05285,181,05285,181,40380,24950,60 Grünanlage, Bodeneinheit 31.748,000,88102,551,05122,361,40163,15388,06 Grünanlage, Bodeneinheit 6 (vorher versiegelte Fläche) 19,001,401,771,401,771,401,775,32 Summe22.052,00848,70887,181004,362740,24 Summe Boden2.740,24 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.384,941449,701920,684755,32 Planung Wertpunkte848,70887,181.004,362740,24 Zwischensumme-536,24-562,52-916,32-2015,08 NFWKFP Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 8 Anhang 75 Tabelle 8-2. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück West", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tier und Wasserkreislauf. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Bau- genehmigungsverfahren für den Bauabschnitt berücksichtigt. Grundstück West Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte293,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8046,88Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert: 1,00 1,0058,60Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0, 60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 10 0,5029,30Wiesen1,2070,32205,10 Acker11.904,00Ackerflächen im Wechel mit Wiesen / Gehölzen → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,801904,64Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0, 100,10238,08Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0, 05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0, 20, Krautsaum → Zuschlag + 0, 20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,35833,28Äcker0,801904,644.880,64 Nitrophytische Saumvegetation783,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80125,28Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0, 300,3046,98Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0, 30, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,1015,66bewertet wie Rasen1,00156,60344,52 Feldhecke mittlerer Standorte 6.879,00Ackerflächen im Wechsel mit Hecken → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,801100,64Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdländisch → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 30 1,101513,38Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Star im Baufeld) → Zuschlag + 0, 10) 0,751031,85Gehölzflächen1,201650,965.296,83 Feldgehölz823,00Ackerflächen im Wechsel mit Gehölzen → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80131,68Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdländisch → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 30 1,10181,06Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Star im Baufeld) → Zuschlag + 0, 10 0,75123,45Gehölzflächen1,20197,52633,71 Staudenknöterich-Bestand441,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8070,56Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → 0, 100,108,82Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0, 05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0, 20, Krautsaum → Zuschlag + 0, 20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,3530,87bewertet wie Wiesenbrache 1,20105,84216,09 9 Straßenbäume, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 360,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0072,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane, Eschen-Ahorn) → Grundwert: 0, 50, Bestand mittleren Alters → Zuschlag: 0, 20 0,7050,40Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0,30, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,1510,80Straßenbäume1,2086,40219,60 1 Straßenbaum, heimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: bewertet wie "heimisch, aber nicht standorttypisch" (Walnuß) → Grundwert: 0, 90 0,9014,40Tierartengilde Gehölze: heimisch (auch [...] Walnuss) → Grundwert:0, 90, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,7512,00Straßenbäume1,2019,2061,60 Völlig versiegelte Straße oder Platz721,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen 0,000,000,00 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 208,00bewertet wie versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00wassergebunde Decke0,208,328,32 Summe22.052,001.384,941449,701920,683467,682111,722087,214199,8016621,73 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 4.755,32 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche intensiv begrünt (artenreiche Wiese aus authochtonem Saatgut) 9.840,00Wiesen im Wechsel mit anderen Flächen 0,901771,20Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher → Grundwert: 1,20, Streuobstbestand: > 3 Arten, verschiedene Sorten innerhalb einer Art → Zuschlag: 0, 30 1,502952,00Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0, 70, Zusatzstrukuren: Obstbäume → Zuschlag: 0, 20 0,901771,20Streuobstwiesen1,202361,608856,00 überstellt mit 25 Obst-, Hoch- und Halbstämmen, mittelkronig, (pro Baum 40 m²) 1.000,00Einzelbäume in der Stadt0,90180,00Gehölzherkunft: heimisch, aber nicht standorttypisch → Grundwert: 0,90 0,90180,00Tierartengilde Gehölze: bewertet wie "heimisch, aber nicht standorttypisch" → Grundwert: 0,90 0,90180,00Bäume1,20240,00780,00 Dachfläche, nicht begrünt2.460,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Fläche, versiegelt (Vorplatz, Hof Kita, Außenstellplätze dm) 3.911,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Feldhecke mittlerer Standorte (Erhalt der bestehenden Feldhecke) 3.753,00Wiesen im Wechsel mit Feldgehölzen 0,90675,54Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,10825,66Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Star im Baufeld) Zuschlag + 0,10) 0,75562,95Gehölzflächen1,20900,722964,87 Grünanlage2.088,00Grünfläche0,90375,84 Bewertung nach Tabelle "Garten": intensiv gepflegt, nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen → Grundwert: 0, 50, aber auch extensiv genutzte Bereiche mit standortheimischen Gehölzen → Grundwert: 0,90, gemittelt: 0,70 0,70292,32Tierartengilde Gärten/Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölze → Grundwert 0, 35 0,35146,16Gärten1,20501,121315,44 50 Einzelbäume vor dem Parkhaus (innerhalb Grünanlage und auf dem Vorplatz, unterschied- liche Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 3.000,00Einzelbäume in der Stadt0,90540,00Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch → Grundwert:1, 001,00600,00Tierartengilde Gehölze: heimisch, standorttypisch → Grundwert 0, 70, auch auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90, gemittelt →0, 80 0,80480,00Straßenbäume1,20720,002340,00 Summe22.052,00848,70887,181004,363542,584849,983140,314723,4418996,55 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 2.740,24 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.384,941449,701920,683467,682111,722087,214199,8016621,73 Planung Wertpunkte848,70887,181.004,363542,584849,983140,314723,4418996,55 Zwischensumme-1186,82-1496,59-1519,6974,902738,261053,10523,642374,82 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 8 Anhang 77 Tabelle 8-3. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Ost", Schutzgut Boden. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungsverfahren für den Bauab- schnitt berücksichtigt. Grundstück Ost Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 9141,0563,981,0563,981,4085,31213,27 Fettwiese mittlerer Standorte9.5781,05670,461,40893,951,05670,462.234,87 Bodeneinheit 3 (Auengley aus lehmigen Substraten über Ton und Torf) 10.3420,88606,731,05723,941,40965,252.295,92 Bodeneinheit 4 (Auenböden anthropogen überprägt) 1.9111,05133,771,40178,361,05133,77445,90 Bodenheinheit 5 (Auffüllungen aus natürlichem Bodenmaterial) 1.1400,7053,200,7053,200,7053,20159,60 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), versiegelte Flächen 1.0520,000,000,000,000,000,00 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), Bolzplatz, verdichtet 2.3030,3553,740,3553,740,3553,74161,21 Summe27.240,001.581,881967,161961,735510,77 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche extensiv begrünt7.200,000,26124,800,26124,800,26124,80374,40 Dachfläche, nicht begrünt8.800,000,000,000,000,000,000,000,00 Tiefgaragendächer, intensiv begrünt (Substrataufbau 0,60 cm im Bereich der Baumpflanzungen, sonst mindestens 0,30 cm) 1.417,500,3533,080,3533,080,3533,0899,23 Tiefgaragendächer (Innenhof), versiegelt (Wege), Anschluss an Versicherungsmulden 1.417,500,000,000,3533,080,000,0033,08 Fläche, versiegelt (Treppe Eingang, Terrasse Mensa, Vorplatz, Zufahrt Tiefgarage), 3.455,000,000,000,000,000,000,000,00 Fläche versiegelt (Radweg)555,000,000,000,000,000,000,000,00 Feuerwehrzufahrt, teilversiegelt (Schotterrasen mit Einsaat einer artenreichen Wildkräuter- mischung) 1.427,000,000,000,3533,300,000,0033,30 Teich, Bodeneinheit 4590,000,000,000,3513,770,000,0013,77 Grünfläche, Bodeneinheit 1541,001,0537,871,0537,871,4050,49126,23 Grünfläche, Bodeneinheit 283,001,055,811,407,751,055,8119,37 Grünfläche, Bodeneinheit 31.061,000,8862,251,0574,271,4099,03235,54 Grünfläche, Bodeneinheit 4220,001,0515,401,4020,531,0515,4051,33 Grünfläche, Bodeneinheit 5199,000,709,290,709,290,709,2927,86 Grünfläche (Bodeneinheit 6, vorher Böschungen und Bankette) 274,000,356,390,356,390,356,3919,18 Summe27.240,00294,88394,11344,291033,28 Summe Boden1.033,28 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.581,881967,161961,735510,77 Planung Wertpunkte294,88394,11344,291033,28 Zwischensumme-1287,00-1573,05-1617,44-4477,49 TiereWasserkreislaufSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzen Summe NFWKFP WasserkreislaufTiere 8 Anhang 79 Tabelle 8-4. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Ost", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Bau - genehmigungsverfahren für den Bauabschnitt berücksichtigt. Grundstück Ost Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 Beschreibung WZWZ x m²/5WZ x m² Garten837,00Gärten → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,00167,40Ausprägung Gärten: rel . klein, intensiv gepflegt, Rasen, meist nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen, evtl. Gemüse → Grundwert: 0, 50 0,5083,70Tierartengilde Gärten: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölzarten → Grundwert: 0, 35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 15, intensive Nutzung → Abschlag -0,20 0,3050,22Gärten1,20200,88502,20 Fettwiese mittlerer Standorte1.928,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80308,48Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert: 1,00 1,00385,60Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0, 60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 10 0,50192,80Wiesen1,20462,721.349,60 Trittpflanzenbestand1.869,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen u. ä. → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80299,04Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0, 300,30112,14 Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm → Grundwert: 0, 30, Störeinflüsse: intensive Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 20 0,1037,38Rasen1,00373,80822,36 Feldhecke mittlerer Standorte 719,00Ackerflächen im Wechsel mit Hecken → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 0,80115,04Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 30 1,10158,18Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,6086,28Gehölzflächen1,20172,56532,06 Gebüsch mittlerer Standorte 36,00Ackerflächen im Wechsel mit Gehölzen → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 0,805,76Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdländisch → Grundwert: 0,80 0,805,76Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch → Grundwert 0, 70, auch Holunder → Grundwetr 0, 90, gemittelt: 0, 80, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,604,32Gehölzflächen1,208,6424,48 Acker18.371,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen und Gehölzen → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,802939,36Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0, 100,10367,42Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0, 05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0, 20, Krautsaum → Zuschlag + 0, 20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,351285,97Äcker0,802939,367.532,11 Nitrophytische Saumvegetation1.875,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen u.ä. → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80300,00Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0, 300,30112,50Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0, 30, Bodenart: lehmig / schwer / morastig → Abschlag - 0, 20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Großer Feuerfalter) → Zuschlag + 0, 10, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20 0,0518,75bewertet wie Rasen1,00375,00806,25 Mesophytische Saumvegetation228,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen u.ä. → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8036,48Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher → Grundwert: 0, 700,7031,92Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Wiese, frisch,10 -20 Arten → Grundwert: 0, 50, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 10 0,4018,24bewertet wie Rasen1,0045,60132,24 Brennnessel-Bestand89,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 0,8014,24Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0, 100,101,78Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0, 05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0, 20, Krautsaum → Zuschlag + 0, 20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,356,23bewertet wie Wiesenbrache1,2021,3643,61 Staudenknöterich-Bestand232,00Ackerflächen im Wechsel mit Wiesen u.ä. → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 0,8037,12Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0, 100,104,64Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0, 05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0, 20, Krautsaum → Zuschlag + 0, 20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,3516,24bewertet wie Wiesenbrache1,2055,68113,68 5 Straßenbäume, einheimisch, standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 400,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 1,0080,00Gehölzherkunft: heimisch (Birken, Salweide, Feld-Ahorn) → Grundwert:1,00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 1,2096,00Tierartengilde Gehölze: heimisch → Grundwert:0, 70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,5040,00Straßenbäume1,2096,00312,00 1 Straßenbaum, einheimisch, standorttypisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 1,0016,00Gehölzherkunft: heimisch (Silberweide) → Grundwert:1, 00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 1,2019,20Tierartengilde Gehölze: heimisch → Grundwert:0, 70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,508,00Straßenbäume1,2019,2062,40 3 Straßenbäume, heimisch, aber nicht standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 120,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 1,0024,00Gehölzherkunft: heimisch, aber nicht standorttypisch (Kirschen) → Grundwert: 0, 90, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 1,1026,40Tierartengilde Gehölze: Hochstammobstbäume → Grundwert:0, 90, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,7016,80Straßenbäume1,2028,8096,00 4 Straßenbäume, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 320,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 1,0064,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Hybridpappeln) → Grundwert: 0, 50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 0,7044,80Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0, 30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,106,40Straßenbäume1,2076,80192,00 1 Einzelbaum (unterschiedlicher Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0, 10 1,0016,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Eschenahorn) → Grundwert: 0, 50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 0,7011,20Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0, 30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,101,60Straßenbäume1,200,0028,80 Völlig versiegelte Straße oder Platz1.056,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Summe27.240,001.581,881967,161961,734422,921461,241789,234876,40 18060,56 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 5.510,77 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 Beschreibung WZWZ x m²/5WZ x m² Dachfläche extensiv begrünt7.200,00Dachbegrünung mit 15 cm Schichtaufbau0,50720,00Dachbegrünung mit 15 cm Vegetationsschicht → Grundwert: 1, 001,001440,00Dachbegrünung mit 15 cm Vegetationsschicht → Grundwert: 0, 100,10144,00Dachbegrünung mit 15 cm Vegetationsschicht0,65936,003240,00 Dachfläche, nicht begrünt8.800,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Tiefgaragendächer, intensiv begrünt (Substrataufbau 0,60 cm im Bereich der Baumpflanzungen, sonst mindestens 0,30 cm), Anschluss an Versicherungsmulden 1.417,50Dachbegrünung mit durchschnittlich 40 cm Schichtaufbau0,70198,45Dachbegrünung: Mischung aus heimischen und nicht heimischen Gehölzen, kleinere Bäume, Rasen, Sträucher, Kräuter → Grundwert: 0, 50 0,50141,75Dachbegrünung mit 40 cm Vegetationsschicht → Grundwert: 0, 150,1542,53Dachbegrünung mit durchschnittlich 40 cm Vegetationsschicht 0,80226,80609,53 Tiefgaragendächer nicht begrünt, z.T. versiegelt (Wege), z.T. wasserdurchlässige Beläge, Steinflächen (Gestaltungselemente) o.ä., Anschluss an Versicherungsmulden 1.417,5050% versiegelte Flächen → Grundwert: 0, 00, 50 % Rasenfugenpflaster o.ä. → Grundwert: 0, 05, Mittelwert → 0, 03 0,3085,0550% Ausprägung Pflanzengesellschaft: rudimentär, → Grundwert: 0, 10, Abschlag: -0, 05, da nur in Fugen Vegetation; 50% versiegelte Flächen → 0, 00, Mittelwert → 0, 03 0,038,5150% Tierartengilde Grünland: bewertet wie Koppel mit überwiegend offenem Boden → Grundwert 0,10; 50% versiegelte Flächen → 0, 00, Mittelwert → 0, 05 0,0514,1850% völlig versiegelte Flächen → Grundwert: 0, 00; 50% Kies / Schotter / Flächen, deren Abflüsse vollständig von angrenzenden Flächen aufgenommen werden → Grundwert: 0, 40, Mittelwert → 0, 20 0,2056,70164,43 Fläche, versiegelt (Treppe Eingang, Terrasse Mensa, Vorplatz, Zufahrt Tiefgarage) 3.455,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Feuerwehrzufahrt: Schotterrasen mit Einsaat einer artenreicher Wildkräutermischung 1.427,00bewertet wie kleine, eher trockene Verkehrsgrünflächen / Magerrasen 0,50142,70Ausprägung Pflanzengesellschaft: durchschnittlich artenreich, Feuchtigkeitsverhältnisse: trocken → Zuschlag: 0, 20 1,20342,48Tierartengilde Grünland: bewertet wie Wiese, trocken mit 31-40 Arten0,90256,86Schotterfläche mit Trockenvegetation0,50142,70884,74 Teich mit naturnaher Ufervegetation, Tauch- und Schwimmblattvegetation und unterschiedlicher Gewässertiefe 590,00Wasserfläche1,50177,00Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher → Grundwert 1, 20, Feuchtigkeitsverhältnisse: nass → Zuschlag 0, 20 1,40165,20Es gibt keine Tierartengilde Stillgewässer. Ausgehend von der Tierartengilde Bäche wird der Grundwert mit 0,50 angenommen, Sohlstruktur: Sand / Lehm / Kies → Zuschlag 0, 05, stark differnzenzierte Gewässertiefe → Zuschlag 0, 20, Wasserpflanzen → Zuschlag 0, 20 0,95112,10offene Wasserfläche1,50177,00631,30 Grünfläche2.288,00Grünflächen0,90411,84Bewertung nach Tabelle "Garten": intensiv gepflegt, nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen → Grundwert: 0, 50, aber auch extensiv genutzte Bereiche mit standortheimischen Gehölzen → Grundwert: 0, 90, gemittelt: 0,70 0,70320,32Tierartengilde Gärten/Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölze → Grundwert 0, 35 0,3599,89Gärten1,20549,121381,17 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Radweg)555,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 7 Einzelbäume vor dem Verwaltungsgebäude (innerhalb Grünanlage, unterschiedliche Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 420,00Einzelbäume in der Stadt0,9075,60Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch → Grundwert: 1, 001,0084,00Tierartengilde Gehölze: heimisch → Grundwert 0, 700,7058,80Straßenbäume1,20100,80319,20 Summe27.150,00294,88394,11344,291810,642502,26728,352189,128291,37 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 1.033,28 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.581,881967,161961,734422,921461,241789,234876,40 18060,56 Planung Wertpunkte294,88394,11344,291810,642502,26728,352189,128291,37 Zwischensumme-1186,82-1496,59-1519,69-2612,281041,02-1060,88-2687,289769,19 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiere NFWKFP Summe NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf 8 Anhang 81 Tabelle 8-5. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Zugang ÖPNV", Schutzgut Boden. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungsverfah ren für den Bauab- schnitt berücksichtigt. Zugang ÖPNV Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), versiegelte Flächen 3050,000,000,000,000,000,000,00 Fettwiese mittlerer Standorte1750,000,000,354,080,000,004,08 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), gestörte Böden (Böschungen und Bankette) 6000,3514,000,3514,000,3514,0042,00 Summe1.080,0014,0018,0814,0046,08 Summe Boden46,08 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5 BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Befestigte Flächen (Dachfläche nicht begrünt (z.B. Kiosk), Wege) 480,000,000,000,000,000,000,000,00 Unbefestigte Flächen (Trittrasen), Bodeneinheit 6 (vorher versiegelte Flächen) 211,001,4019,691,4019,691,4019,6959,08 Unbefestigte Flächen (Trittrasen), Bodeneinheit 6 (vorher wasserdurchlässige Beläge) 163,000,000,000,353,800,000,003,80 Unbefestigte Flächen (Trittrasen), Bodeneinheit 6 (vorher Böschungen und Bankette) 226,000,355,270,355,270,355,2715,82 Summe1.080,0024,9728,7724,9778,70 Summe Boden78,70 Bilanz Bestand Wertpunkte 14,0018,0814,0046,08 Planung Wertpunkte24,9728,7724,9778,70 Zwischensumme10,9710,6910,9732,62 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP 8 Anhang 83 Tabelle 8-6. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "ÖPNV", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmi - gungsverfahren für den Bauabschnitt berücksichtigt. Zugang ÖPNV Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte154,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8024,64Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich1,0030,80Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0, 60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 10 0,5015,40Wiesen1,2036,96107,80 Fettwiese mittlerer Standorte410,00Ackerflächen im Wechsel mit Hecken → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8065,60Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,1090,20Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal- Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen- Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt [Türkentaube (Vorwarnliste BW) im Baufeld] → Zuschlag + 0, 10) 0,7057,40Gehölzflächen1,2098,40311,60 3 Straßenbäume, einheimisch, standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 120,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0024,00Gehölzherkunft: heimisch (Gemeine Hasel) → Grundwert: 1, 00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 1,2028,80Tierartengilde Gehölze: heimisch (Hasel, Esche) → Grundwert:0, 70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,5012,00Straßenbäume1,2028,8093,60 1 Straßenbaum, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane) → Grundwert: 0, 50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 0,7011,20Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen, Robinien, Walnuss) → Grundwert:0,30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → - 0,20 0,101,60Straßenbäume1,2019,2048,00 Von Bauwerken bestandene Fläche21,000,000,000,000,000,000,000,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz243,00 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 252,00bewertet wie versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00wassergebundene Decke0,2010,0810,08 Summe1.080,0014,0018,0814,00130,24161,0086,40193,44617,16 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 46,08 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Zugang ÖPNV, Dachfläche nicht begrünt (z.B. Kiosk) 100versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völig versiegelte Flächen0,000,000,00 Zugang ÖPNV, befestigte Flächen (Plateau, Treppe, Wege) 380,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völig versiegelte Flächen0,000,000,00 Zugang ÖPNV, unbefestigte Flächen (Trittrasen)600,00Rasen0,5060,00Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert: 0, 30, 0,1012,00Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm → Grundwert: 0, 30, Störeinflüsse: Straßen, zweiseitig, an flächiger Struktur: -0, 20 0,1012,00Rasen1,00120,00204,00 Summe1.080,0024,9728,7724,9760,0012,0012,00120,00282,71 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 78,71 Bilanz Bestand Wertpunkte 14,0018,0814,00130,24161,0086,40193,44617,16 Planung Wertpunkte24,9728,7724,9760,0012,0012,00120,00282,71 Zwischensumme10,9710,6910,97-70,24-149,00-74,40-73,44-334,45 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 8 Anhang 85 Tabelle 8-7. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "P+R-Parkplatz", Schutzgut Boden. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungsverfah ren für den Bauab- schnitt berücksichtigt. P+R-Parkplatz Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 10,001,050,701,050,701,400,932,33 Fettwiese mittlerer Standorte1.995,000,88117,041,05139,651,40186,20442,89 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt), gestörte Böden (Böschungen und Bankette) 591,000,3513,790,3513,790,3513,7941,37 Summe2.596,00131,53154,14200,92486,59 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 486,59 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/WZ x m² Stellplätze P+R, teilversiegelt405,000,000,000,359,450,000,009,45 Versiegelte Flächen (Straße, Zufahrten, Rampe)1.158,000,000,000,000,000,000,00 Grünfläche, Bodeneinheit 3701,000,8841,131,0549,071,4065,43155,62 Grünfläche (Bodeneinheit 6, vorher Böschungen und Bankette) 332,000,357,750,357,750,357,7523,24 Summe2.596,0048,8766,2773,17188,31 Summe Boden188,31 Bilanz Bestand Wertpunkte 131,53154,14200,92486,59 Planung Wertpunkte48,8766,2773,17188,31 Zwischensumme-82,66-87,87-127,75-298,28 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP 8 Anhang 87 Tabelle 8-8. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "P+R-Parkplatz", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Bauge - nehmigungsverfahren für den Bauabschnitt berücksichtigt. P+R-Parkplatz Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Acker1.482,00→ Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80237,12Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär0,1029,64Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0, 05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0, 20, Krautsaum → Zuschlag + 0, 20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,35103,74Äcker0,80237,12607,62 Fettwiese mittlerer Standorte1.042,00→ Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,80166,72Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,10229,24Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber- Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,60125,04Gehölzflächen1,20250,08771,08 Versiegelte Flächen (Straße)72,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 1 Straßenbaum, heimisch, standorttypisch (pro Baum 80 m²), großkronig 80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: heimisch (Spitz-Ahorn) → Grundwert: 1, 00, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 1,2019,20Tierartengilde Gehölze: heimisch (Spitz-Ahorn) → Grundwert:0, 70, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,508,00Straßenbäume1,2019,2062,40 3 Straßenbäume, nicht einheimisch (pro Baum 80 m²), großkronig 240,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0048,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane) → Grundwert: 0, 50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 0,7033,60Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platanen) → Grundwert:0, 30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,104,80Straßenbäume1,2057,60144,00 Summe2.596,00131,53154,14200,92467,84311,68241,58564,002071,69 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 486,59 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Versiegelte Flächen (Straße, Zufahrten, Rampe)1.158,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Stellplätze P+R, teilversiegelt405,00bewertet wie Rasengittersteine0,2016,20 Ausprägung Pflanzengesellschaft: rudimentär, → Grundwert: 0,10, Abschlag: -0,05, da nur in Fugen Vegetation 0,054,05Tierartengilde Grünland: bewertet wie Koppel mit überwiegend offenem Boden → Grundwert 0,10 0,108,10Pflaster mit 6 - 16% Fugen auf Sand 0,3024,3052,65 Grünfläche 1033Grünfläche 0,90185,94 Bewertung nach Tabelle "Garten": intensiv gepflegt, nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen → Grundwert: 0, 50, aber auch extensiv genutzte Bereiche mit standortheimischen Gehölzen → Grundwert: 0,90, gemittelt: 0,70 0,70144,62Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten heimisch → Grundwert 0, 70, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,50103,30Gärten1,20247,92681,78 15 Einzelbäume (unterschiedlicher Kronendurchmesser → pro Baum 60 m²) 900,000,00Einzelbäume in der Stadt0,90162,00Gehölzbestände: heimisch, standorttypisch1,00180,00Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten heimisch → Grundwert 0, 70, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,5090,00Gehölzfläche1,20216,00648,00 Summe2.596,0048,8766,2773,17364,14328,67201,40488,221570,74 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 188,31 Bilanz Bestand Wertpunkte 111,30132,79177,65467,84311,68241,58564,002071,69 Planung Wertpunkte42,3650,5467,39364,14328,67201,40488,221570,74 Zwischensumme-68,94-82,25-109,67-103,7016,99-40,18-75,78-500,95 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP 8 Anhang 89 Tabelle 8-9. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Tiefentalgraben", Schutzgut Boden. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungsverfahren für den Bauabschnitt berücksichtigt. Grundstück Tiefentalgraben Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/WZ x m² Bodeneinheit 3 (Auengley aus lehmigen Substraten über Ton und Torf) 201,000,8811,791,0514,071,4018,7644,62 Fettwiese mittlerer Standorte1.549,001,05108,431,40144,571,05108,43361,43 Bodenheinheit 5 (Auffüllungen aus natürlichem Bodenmaterial) 418,000,7019,510,7019,510,7019,5158,52 Bodenheinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt)333,000,000,000,000,000,000,000,00 Summe2.501,00139,73178,15146,70464,58 Summe Boden464,58 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/WZ x m² Grünanlage, Bodeneinheit 3 195,000,8811,441,0513,651,4018,20 Tiefentalgraben offen, Bodeneinheit 3, zwei Wertstufen Verlust durch Abgrabung 6,000,180,070,350,140,700,28 Grünanlage, Bodeneinheit 4 143,001,0510,011,4013,351,0510,01 Tiefentalgraben offen, Bodeneinheit 4, zwei Wertstufen Verlust durch Abgrabung 362,000,358,450,7016,890,358,45 Gewässerrandstreifen, Bodeneinheit 41.044,001,0573,081,4097,441,0573,08 Grünanlage, Bodenheinheit 5 418,000,7019,510,7019,510,7019,51 Radweg, Bodeneinheit 6333,000,000,000,000,000,000,00 2.501,00122,56160,98129,52413,06 Summe Boden413,06 Bilanz Bestand Wertpunkte 139,73178,15146,70464,58 Planung Wertpunkte122,56160,98129,52413,06 Zwischensumme-17,17-17,17-17,17-51,52 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 8 Anhang 91 Tabelle 8-10. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für den Bauabschnitt "Grundstück Tiefentalgraben", Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungsverfahren für den Bauabschnitt berücksichtigt. Grundstück Tiefentalgraben Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte936,00→ Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,00187,20Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,00187,20Tierartengilde Grünland: Wiese, frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0, 60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0,10 0,5093,60Wiesen1,20224,64692,64 Fettwiese mittlerer Standorte18,00Ackerflächen im Wechsel mit wenigen Wiesen und Gehölzen → Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,802,88Ausprägung Pflanzengesellschaften: rudimentär → Grundwert: 0, 10 0,100,36Tierartengilde Acker / Ackerbrache: Pflanzenartenzahl: fast nur Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 10, Breite Ackerschlag: > 100 - 200 m → Zuschlag + 0, 05, Benachbarungen: Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume → Zuschlag + 0, 20, Krautsaum → Zuschlag + 0, 20, Störeinflüsse: Straße, zweiseitig, an flächiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,351,26Äcker0,802,887,38 Trittpflanzenbestand103,00→ Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0020,60Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm0,306,18Tierartengilde Grünland: Vielschnittrasen, artenarm → Grundwert: 0, 30, Störeinflüsse: intensive Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 20 0,102,06Rasen1,0020,6049,44 Nitrophytische Saumvegetation27,00→ Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,804,32Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm0,301,62Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0, 30, Bodenart: lehmig / schwer / morastig → Abschlag - 0, 20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Großer Feuerfalter) → Zuschlag + 0, 10, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0,20, 0,050,27bewertet wie Rasen1,005,4011,61 Mesophytische Saumvegetation120,00→ Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8019,20Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenreicher0,7016,80Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Wiese, frisch,10 -20 Arten → Grundwert: 0, 50, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 10 0,409,60bewertet wie Rasen1,0024,0069,60 Feldhecke mittlerer Standorte 37,00→ Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,805,92Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,108,14Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,604,44Gehölzflächen1,208,8827,38 7 Straßenbäume, heimisch, aber nicht standorttypisch (pro Baum 40 m²), mittelkronig 280Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0056,00Gehölzherkunft: heimisch, aber nicht standorttypisch (Kirschen) → Grundwert: 0, 90, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0, 20 1,1061,60Tierartengilde Gehölze: Hochstammobstbäume → Grundwert: 0, 90, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,7039,20Straßenbäume1,2067,20224,00 Garten927,00→ Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,00185,40Ausprägung Gärten: rel . klein, intensiv gepflegt, Rasen, meist nicht heimische Gehölze, Zierpflanzen, evtl. Gemüse 0,5092,70Tierartengilde Gärten: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölzarten → Grundwert: 0, 35, fast nur Vielschnittrasen / Sommerblumen / Zierstauden / Nutzpflanzen → Grundwert: 0, 15, intensive Nutzung → Abschlag -0,20 0,3055,62Gärten1,20222,48556,20 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Radweg)333,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Summe2.501,00139,73178,15146,70481,52374,60206,05576,082102,83 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 464,58 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/WZWZ x m²/5/BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Graben, offen 368,00 0,00Wasserfläche1,50110,40Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm → Grundwert 0,30, Feuchtigkeitsverhältnisse: nass → Zuschlag 0, 20 0,5036,80Tierartengilde Bäche: Gewässergütklasse II bis III → Grundwert 0,5, Sohlstruktur: Sand / Lehm / Kies → Zuschlag 0, 05 0,5540,48offene Wasserfläche1,50110,40298,08 Gewässerrandstreifen, mit feuchter Hochstaudenflur 1.044,00bewertet wie Feuchtwiesen1,30271,44Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert 1, 00, Feuchtigkeitsverhältnisse feucht → Zuschlag + 0,10 1,10229,68Tierartengilde Grünland: bewertet wie Wiesenbrache,1-2jährig → Grundwert 1,0 1,00208,80feuchte Hochstaudenflur1,30271,44981,36 25 Bäume auf der Ostseite des Tiefentalgrabens (innerhalb Hochstaudenflur, unterschiedliche Kronendurchmesser → pro Einzelbaum 60 m²) 1.500,00Einzelbäume in der Stadt0,90270,00Gehölzherkunft heimisch, standorttypisch / Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert 1, 00, Feuchtigkeitsverhältnisse feucht → Zuschlag + 0,10 1,00300,00Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten heimisch → Grundwert 0,7, Benachbarungen Gewässer → Zuschlag 0, 20, Krautsaum / Hochstaudenflur → Zusatz 0, 10, Wiesen (Grünfläche) → Zuatz 0, 10 1,10330,00Bäume1,20360,001260,00 Restfläche: Grünfläche 756,00Garten0,90136,08Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich → Grundwert: 1, 00 1,00151,20Tierartengilde Gärten/Parks: Mischung Kraut- und Gehölzvegetation: überwiegend heimische Gehölze, auch Hasel, Himbeere, Hochstammobstbäume, Holunder, Traubenkirsche, Eiche, Weide, Brombeere, Faulbaum → Grundwert 0, 45 plus überwiegend Wiesen, 11 - 20 Arten → 0, 20 0,6598,28Gärten1,20181,44567,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz (Radweg)333,00versiegelte Flächen 0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 Summe2.501,00122,56160,98129,52787,92717,68677,56923,283519,50 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 413,06 Bilanz Bestand Wertpunkte 139,73178,15146,70481,52374,60206,05576,082102,83 Planung Wertpunkte122,56160,98129,52787,92717,68677,56923,283519,50 Zwischensumme-17,17-17,17-17,18306,40343,08471,51347,201416,67 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf 8 Anhang 93 Tabelle 8-11. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Verkehrsfläche, Schutzgut Boden. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungsverfahren für den Bauabschnitt be- rücksichtigt. Verkehrsfläche Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Bodeneinheit 1 (Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund) 4,001,050,281,050,281,400,370,93 Fettwiese mittlerer Standorte4,001,050,281,400,371,050,280,93 Bodeneinheit 3 (Auengley aus lehmigen Substraten über Ton und Torf) 71,000,884,171,054,971,406,6315,76 Bodeneinheit 6 ( bebaut, anthropogen geprägt)3.922,000,000,000,000,000,000,000,00 Summe4.001,004,735,627,2817,63 Summe Boden17,63 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Straße4.001,000,000,000,000,000,000,00 Summe4.001,000,000,000,00 Summe Boden0,00 Bilanz Bestand Wertpunkte 4,735,627,2817,63 Planung Wertpunkte0,000,000,000,00 Zwischensumme-4,73-5,62-7,28-17,63 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP 8 Anhang 95 Tabelle 8-12. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Verkehrsfläche, Schutzgüter Klima, Pflanzen, Tiere und Wasserkreislauf. Der Planungsstand vom Januar 2015 stellt den maximalen Ausbauzustand dar. Mögliche Änderungen werden im Baugenehmigungs- verfahren für den Bauabschnitt berücksichtigt. Verkehrsfläche Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Fettwiese mittlerer Standorte99,00→ Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0019,80Ausprägung Pflanzengesellschaften: durchschnittlich artenreich 1,0019,80 Tierartengilde Grünland: Wiese, wechselfeucht frisch, 21 - 30 Arten → Grundwert: 0, 60, Störeinflüsse: Fuß- und Radweg, Freizeitnutzung (Sport und Spiel) → Abschlag - 0, 10 0,509,90Wiesen1,2023,7673,26 Fettwiese mittlerer Standorte342,00→ Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,8054,72Gehölzherkunft: überwiegend heimisch, sonst fremdl. → Grundwert: 0, 80, Alter des Gehölzbestandes: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0,30 1,1075,24Tierartengilde Gehölze: Pflanzenarten: überwiegend heimisch (auch Hasel, Schwarzer Holunder, Walnuss, Gewöhnliche Traubenkirsche, Stiel-Eiche, Silber-Weide, Sal-Weide, Eingriffliger Weißdorn → 0, 90), auch nicht heimische Arten (Robinie, Eschen-Ahorn, Platane → 0, 30) → Grundwert, gemittelt: 0, 60, Gehölzzustand: gestufter Altersaufbau → Zuschlag + 0, 10, Baumhöhlen → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20 0,6544,46Gehölzflächen1,2082,08256,50 Nitrophytische Saumvegetation2,00→ Grundwert: 0, 70, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 0,800,32Ausprägung Pflanzengesellschaften: artenarm 0,300,12Tierartengilde Grünland: eingestuft wie Vielschnittrasen, artenarm bzw. Wiese mit < 10 Arten → Grundwert: 0, 30, Bodenart: lehmig / schwer / morastig → Abschlag - 0, 20, Rote-Liste-Arten: 1 - 3 Arten, vereinzelt (Großer Feuerfalter) → Zuschlag + 0, 10, Zusatzstrukturen: Höhlenbäume → Zuschlag + 0, 05, Störeinflüsse: Straße, einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → Abschlag - 0, 20, 0,050,02bewertet wie Rasen1,000,400,86 1 Straßenbaum, nicht einheimisch (80 m²)80,00Einzelbäume in der Stadt → Grundwert: 0, 90, Zuschlag Untermühl aufgrund klimatischer Bedeutung + 0,10 1,0016,00Gehölzherkunft: fremdländisch (Platane) → Grundwert: 0, 50, Bestand mittleren Alters: → Zuschlag: 0,20 0,7011,20Tierartengilde Gehölze: nicht heimisch (Platane) → Grundwert:0, 30, Störeinflüsse: Straße einseitig, parallel zu bandartiger Struktur → -0,20 0,101,60Straßenbäume1,2019,2048,00 Von Bauwerken bestandene Flächeversiegelte Flächen0,000,000,000,000,00völlig versiegelte Fläche0,000,000,00 Völlig versiegelte Straße oder Platz3.462,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,00völlig versiegelte Fläche0,000,000,00 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 96,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,00wassergebundene Decke0,203,843,84 Summe4.001,004,735,627,2890,84106,3655,98129,28400,09 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 17,63 Fläche Planung (Stand Januar 2015) WZZ x m²/5WZWZ x m²/5WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Straße4.001,00versiegelte Flächen0,000,000,000,000,000,00völlig versiegelte Flächen0,000,000,00 4.001,000,000,000,000,000,000,000,000,00 Summe Boden (Bewertung siehe extra Tabellenblatt) 0,00 Bilanz Bestand Wertpunkte 4,735,627,2890,84106,3655,98129,28400,09 Planung Wertpunkte0,000,000,000,000,000,000,000,00 Zwischensumme-4,73-5,62-7,28-90,84-106,36-55,98-129,28-400,09 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWK Tiere FP 8 Anhang 97 Tabelle 8-13. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Kompensationsmaßnahme "Naturnahe Umgestaltung der Alb, Gewässerabschnitt 1+980 bis 3+380". Naturnahe Umgestaltung der Alb, Gewässerabschnitt 1+980 bis 3+380 Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand (Stand 2011 )m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Stark ausgebauter Flussabschnitt43.941,00 0,0000,00 0,0000,00 0,0000,00Wasserflächen1,5013182,30artenreicher0,706151,74Tierartengilde Bäche: Gewässergüteklasse II bis III → Grundwert 0, 50, Sohlstruktur: kaum strukturiert → kein Zuschlag 0,504394,10Gewässer mit Uferbefestigung, Offene Wasserfläche → Grundwert 1, 50, Sohle durch Schlammablagerungen gedichtet → Abzug -0,50 1,008.788,2032.516,34 Rohrglanzgras-Röhricht11.031,00 0,700514,78 0,700514,78 0,700514,78sehr gute Wasserversorgung, Bewertung wie Feuchtwiesen 1,302868,06hoher Anteil an Ruderalarten, gestört 0,20441,24Tierartengilde Grünland / Gehölze: Ufervegetation neophytenreich, artenarm, wenige Gehölze (Bewertung wie Wiese mit < 10 Arten) → Grundwert 0,30, Benachbarungen: Gewässer → Zuschlag + 0, 20 0,501103,10Ufervegetation aus Gräsern, Stauden und vereinzelten Gehölzen (bewertet wie feuchte Hochstaudenflur) 1,302.868,068.824,80 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation8.241,00 0,700384,58 0,700384,58 0,700384,58Ufervegetation mit vereinzelten Bäumen (bewertet wie zusammenhängende Wiesenflächen) 1,101813,02Vorkommen von Magerkeitszeigern, überdurchschnittlich artenreich 1,201977,84Tierartengilde Grünland Bewertung wie Wiese wechselfeucht mit 10 - 20 Arten → Grundwert 0, 40, Benachbarungen: Gewässer → Zuschlag + 0,20 0,60988,92mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung1,201.977,847.911,36 Summe63.213,00899,36899,36899,3617863,388570,826486,1213634,1049.252,50 Summe Boden 2.698,08 Fläche Planung m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Mäßig ausgebauter Flussabschnitt26.993,00 0,000,00 0,000,00 0,000,00Wasserflächen1,508097,90durchschnittlich artenreich1,005398,60Tierartengilde Bäche: Gewässergüteklasse II bis III → Grundwert 0, 50, Sohlstruktur: sehr stark strukturiert → Zuschlag 0, 20, Strömungsdiversität: langsam fließendes Wasser + Schnellen → Zuschlag 0,20, Sohlsubstrat Sand oder Kies + enge Verzahung zweier Substrate → Zuschlag 0, 15, Uferlinie: mittelmäßig gegliedert → Zuschlag 0,10 1,156208,39offene Wasserflächen → Grundwert 1, 50, durch erhöhte Strömungsgeschwindigkeit wird Schlammablagerung reduziert, Versickerung eingeschränkt möglich → Abzug -0,25 1,256.748,2526.453,14 Röhricht, Hochstaudenflur21.022,00 0,70981,03 0,70981,03 0,70981,03sehr gute Wasserversorgung, Bewertung wie Feuchtwiesen 1,305465,72typische Artenzusammensetzung → Grundwert 1,00, Ausprägung feucht bis nass → Zuschlag + 0, 15 1,154835,06Tierartengilde Grünland / Gehölze: Artenreiche Ufervegetation bestehend aus Hochstaudenflur, Röhrichtbereichen und zahlreichen Gehölzen (Bewertung wie Wiesenbrache, 3- 5 jährig) → Grundwert 1, 10, Gehölze: heimisch → Grundwert: 0, 70, gemittelt: Grundwert 0,90, Benachbarungen: Gewässer → Zuschlag + 0, 20, Totholz, am Boden liegend → Zuschlag + 0, 05, vegetationslose Kiesflächen → Zuschlag + 0,05 1,205045,28feuchte Hochstaudenfluren / Röhrichtflächen 1,305.465,7223.754,86 Rohrglanzgrasröhricht15.198,00 0,70709,24 0,70709,24 0,70709,24sehr gute Wasserversorgung, Bewertung wie Feuchtwiesen 1,303951,48hoher Anteil an Ruderalarten, gestört 0,20607,92Tierartengilde Grünland / Gehölze: Ufervegetation neophytenreich, artenarm, wenige Gehölze (Bewertung wie Wiese mit < 10 Arten) → Grundwert 0,30, Benachbarungen: Gewässer → Zuschlag + 0, 20 0,501519,80mehr oder weniger gleichmäßige Verdunstung1,203.647,5211.854,44 Summe63.213,001.690,271.690,271.690,2717515,1010841,5812773,4715.861,4962.062,44 Summe Boden 5.070,80 Bilanz Bestand Wertpunkte 1.461,961823,761845,7417863,388570,826486,1213.634,1049.252,50 Planung Wertpunkte275,14327,16326,0417515,1010841,5812773,4715.861,4962.062,44 Zwischensumme-1186,82-1496,59-1519,69-348,282270,766287,352.227,3912.809,94 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiere FPWKNF Summe KlimaPflanzenTiereWasserkreislaufSumme Wasserkreislauf NFWKFP Boden auf Basis WE 0-4 8 Anhang 99 Tabelle 8-14. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz für die Maßnahme "Pflanzen von 15 Eschen nördlich des Vorhabengebiets". Lage der Maßnahme: Tiefentalgraben (ca. 170 m zwischen der Öffnung des Grabens im Süden und der Steinernen Brücke im Norden) Fläche Berechnung nach § 1a BauGB Bestand m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² Summe0,000,000,000,000,000,00 Fläche Planung (Stand Januar 2015) m²WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3WZWZ x m²/5/3BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5BeschreibungWZWZ x m²/5WZ x m² 1 Esche (Straßenbaum, heimisch, großkronig)80,00Einzelbäume in der Stadt0,9014,40Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch → Grundwert:1,00 1,0016,00Tierartengilde Gehölze: heimisch, standorttypisch → Grundwert 0, 70, parallel zu bandartiger Struktur -0,20 0,508,00Straßenbäume1,2019,2057,60 weitere 14 Eschen (Straßenbäume, heimisch (pro Baum 80 m²), großkronig) 1.120,00Einzelbäume in der Stadt0,90201,60Gehölzherkunft: heimisch, standorttypisch → Grundwert:1,00 1,00224,00Tierartengilde Gehölze: heimisch, standorttypisch → Grundwert 0, 70, parallel zu bandartiger Struktur -0,20 0,50112,00Straßenbäume1,20268,80806,40 Summe1.200,00216,00240,00120,00288,00864,00 Bilanz Bestand Wertpunkte 0,000,000,000,000,000,000,000,00 Planung Wertpunkte0,000,000,00216,00240,00120,00288,00864,00 Zwischensumme216,00240,00120,00288,00864,00 Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenSumme NFWKFP Summe Wasserkreislauf NFWK Tiere FP Boden auf Basis WE 0-4 KlimaPflanzenTiereWasserkreislauf

  • Anlage 7 Bodengutachten
    Extrahierter Text

    Projekt 2013_38 Vorhabensbezogener Bebbauungsplan „Gewerbegebiet Untermühl- siedlung“, Karlsruhe- Durlach Untersuchungen zum Schutzgut Boden Im Auftrag der Spang, Fischer, Natzschka GmbH, 69190 Walldorf solum, büro für boden + geologie, Basler Str.19, 79100 Freiburg im Breisgau Tel.: 0761/70319-0, Fax: 0761/70319-25, e-mail: info@solum-freiburg.de, internet: www.solum-freiburg.de Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 2 Projekt: Vorhabensbezogener Bebbauungsplan „Gewerbegebiet Untermühlsiedlung“, Karlsruhe- Durlach Nummer: 2013_38 Arbeitsbereich: Bodenkundliche Untersuchungen : Planung, Spang, Fischer, Natzschka GmbH Auftraggeber: Altrottstr. 26 69190 Walldorf Auftragnehmer: solum, büro für boden + geologie Basler Str. 19 79100 Freiburg i.Br. Tel. 0761/70319-0 Bearbeitung: Dipl.-Geologe G. Glomb (Projektleitung, Auswertung) Stand: 18.07.2013 Seitenzahl: Dieser Bericht enthält 13 Seiten (ohne Anlagen) Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung .......................................................................................................................... 4 2. Leistungsumfang...................................................................................................................... 4 3. Methodik .................................................................................................................................... 4 4. Naturräumliche Faktoren .........................................................................................................5 4.1 Lage und Klima........................................................................................................................... 5 4.2 Geologie und Bodenkunde .........................................................................................................5 5. Ergebnisse der Gelände- und Laborerhebungen.................................................................. 6 5.1 Bodenverhältnisse ............................................................................................................................. 6 5.2 Laboranalytik ..................................................................................................................................... 7 6. Bewertung der Bodenfunktionen............................................................................................ 8 6.1 Allgemeines ....................................................................................................................................... 8 6.21 Natürliche Bodenfruchtbarkeit ......................................................................................................... 8 6.3 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ............................................................................................... 8 6.4 Filter und Puffer für Schadstoffe........................................................................................................ 9 6.5 Sonderstandort für naturnahe Vegetation ......................................................................................... 9 6.6 Archiv der Landschafts- und Kulturgeschichte .................................................................................. 9 6.7 Gesamtbewertung ........................................................................................................................... 10 7. Empfehlungen zu Ausbau und Wiederverwertung des Bodens ....................................... 11 8. Quellenangaben...................................................................................................................... 12 9. Anlagen ................................................................................................................................... 13 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Klimawerte Raum Karlsruhe- Durlach (Quelle: Wasser und Bodenatlas Baden-Württemberg 2007) ................................................................................................................................................ 5 Tabelle 2: Flächenanteile Bodeneinheiten .............................................................................................. 6 Tabelle 3: Laborwerte allgemeine Bodenparameter ............................................................................... 7 Tabelle 4: Funktionserfüllung der Bodeneinheiten im Untersuchungsgebiet „B-Plan Untermühl“........ 10 Tabelle 5: Gesamtbewertung der Böden im Untersuchungsgebiet „B-Plan Untermühl“ ...................... 10 Tabelle 6: Umlagerungseignung von Böden in Abhängigkeit vom Feuchtezustand............................. 11 Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 4 1. Vorbemerkung Die Vollack archiTec GmbH & Co beabsichtigt die Erschließung eines Baugebietes im Gewann Untermühl, Karlsruhe- Durlach (vorhabensbezogener Bebauungsplan). Mit Schreiben vom 26.06.2013 wurde das Büro Solum vom Planungsbüro Spang, Fischer, Natzschka GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens für das Schutzgut Boden beauftragt. Der Auftrag basiert auf dem Angebot vom 20.06.2013. Die Geländeerhebungen fanden am 03.07.2013 statt. Zur Erstellung des Berichts wurden vom Planungsbüro folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: • Planunterlagen als PDF und im dxf- Format • Vorabzug Geotechnisches Gutachten vom 01.07.2013 (Fa. GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co KG, Karlsruhe) 2. Leistungsumfang Für die Abhandlung des Schutzgutes Boden wurden folgende Leistungen erbracht: • Erstellung einer Bodenkarte (M1:1.500) mit Bodenprofilaufnahme (bis max. 2m Tiefe) nach Bodenkundlicher Kartieranleitung KA5 • Laboruntersuchungen (pH- Wert, TOC- Gehalt) • Funktionsbewertung der Böden nach LUBW- Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ • Bericht inkl. Kartendarstellung 3. Methodik Die Geländeansprache der Bodenformen richtete sich nach dem Symbolschlüssel Bodenkunde des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg, Freiburg (1995) und nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 (Hannover 2005). Für jede Sondierung wurden u. a. Morphologie, Nutzung, Mächtigkeit der Bodenhorizonte (jeweils mit Bodenart, Kalkgehalt, Kiesgehalt, Humusgehalt, Feuchtestufe, effektiver Lagerungsdichte und hydromorphen Merkmalen), Bodentyp, Substratformel und geologischer Profiltyp in einem Formblatt aufgenommen. Der Glühverlust ausgesuchter Bodenproben wurde nach DIN 18128 ermittelt, der pH- Wert in CaCl2- Lösung bestimmt. Die nach §2 des Bundesbodenschutzgesetzes geschützten natürlichen Bodenfunktionen wurden unter Anwendung des Leitfadens „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (Reihe Bodenschutz, Heft 23, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg, 2010) und der Broschüre „Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte“ (Reihe Bodenschutz, Heft 20, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg, 2008) bewertet. Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 5 4. Naturräumliche Faktoren 4.1 Lage und Klima Das Untersuchungsgebiet liegt östlich der Autobahnabfahrt Karlsruhe- Durlach auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Karlsruhe, Ortsteil Durlach, im Gewann Untermühl. Das Untersuchungsgebiet weist eine Fläche von etwa 6 ha auf (vgl. Lageplan Anlage 1). Tabelle 1 zeigt die durchschnittlichen Klimadaten für Karlsruhe- Durlach. Das Klima ist gekennzeichnet durch relativ geringe Jahresniederschläge und eine hohe mittlere Jahrestemperatur. Der Regenfaktor nach LANG dient zur Charakterisierung der Klimaverhältnisse. Er wird für Rekultivierungsplanungen herangezogen, da er die Durchfeuchtung und damit die klimaabhängige Vernässungsgefahr von Böden beschreibt (Umweltministerium BW 1991). Der Untersuchungsraum ist demnach als "trocken" zu bezeichnen. Tabelle 1: Klimawerte Raum Karlsruhe- Durlach (Quelle: Wasser und Bodenatlas Baden-Württemberg 2007) Parameter Einheit Wert Mittlerer jährlicher Niederschlag (korrigiert nach Müller-Westermeier 2007) [mm] 700-800 mittlere wirkliche jährliche Lufttemperatur °C 10-11 mittlere jährliche tatsächliche Verdunstungshöhe (REGNIE- Daten 2007) [mm] <400 Mittlere jährliche klimatische Wasserbilanz [mm] 100-200 Regenfaktor nach LANG (Quotient Jahresniederschlag/ Jahresmitteltemperatur) 63-80 4.2 Geologie und Bodenkunde Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich der Kinzig- Murg- Rinne am Ostrand der Oberrheinebene. Verbreitet sind hier Aueablagerungen des ehemaligen Kinzig- Murg- Flusses, in der Regel unterlagert von Stillwassersedimenten oder Torfbildungen. Die im Untergrund anstehenden Sande und Kiese (Obere kiesig- sandige Abfolge) sind Grundwasser führend. Ab etwa 13-15 m Tiefe folgen Festgesteine des Tertiärs, überwiegend Tone und Tonmergel (vgl. auch GK 6916 Karlsruhe, LVA Baden- Württemberg 1985). Laut kleinmaßstäblicher Bodenkarte des LGRB sind als Bodentypen im Untersuchungsgebiet Auengley und Auengley- Brauner Auenboden verbreitet, aus lehmigem Schluff bis schluffigem Lehm, stellenweise über tonigem Lehm und lehmigem Ton sowie über Sand und Kies (Bodeneinheit 150). Der aktuelle Grundwasserstand wird zwischen 1-2,5m unter Flur angegeben (vgl. BK CC7110 Mannheim, GLA 1995). In der Regel beträgt die Mächtigkeit der Deckschichten über dem Kieskörper im Untersuchungsgebiet zwischen 2,0-3,5m (Angaben GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG, Karlsruhe 2013). Das Grundwasser liegt in der Regel als gespannter Aquifer vor. Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 6 5. Ergebnisse der Gelände- und Laborerhebungen 5.1 Bodenverhältnisse Das Untersuchungsgebiet liegt im Gewann Untermühl. Es grenzt im Westen an die Autobahnauffahrt Karlsruhe- Durlach und an die Bundesautobahn A5, sowie im Süden an die Durlacher Allee und wird durch die alte Karlsruher Straße in einen westlichen und einen östlichen Bereich geteilt. Das Plangebiet weist ein flaches Relief auf, wobei der westliche Bereich etwas höher liegt (115-116m ü. NN) als der östliche (113,7-115m ü. NN). Das Gebiet wurde ehemals überwiegend landwirtschaftlich (Acker) genutzt. Zum Beprobungszeitpunkt lagen die Flächen brach. Die Böden wurden mittels Bohrstocksondierungen bis max. 2m Tiefe erfasst. Die Böden sind aus Auensedimenten des Kinzig- Murg- Flusssystems entstanden. Als natürliche Bodentypen kommen vor: • Auengley- Brauner Auenboden aus lehmigen Substraten über Torf im Untergrund (Bodeneinheit 1) • Auengley- Brauner Auenboden aus sandig-lehmigen Substraten (Bodeneinheit 2) • Auengley aus lehmigen Substraten über Ton und Torf (Bodeneinheit 3) Im Bereich ehemaliger oder aktueller gärtnerischer Nutzung (auch Hausgärten) sind die Auenböden anthropogen überprägt. Es finden sich Hortisole (Bodeneinheit 4). Untergeordnet finden sich Auffüllungen aus natürlichem Bodenmaterial (Bodeneinheit 5). Einheit 6 umfasst bebaute Flächen (Straßen, Wege, Sportplätze, überwiegend versiegelt). Tabelle 2 gibt die Flächenanteile der einzelnen Bodeneinheiten wieder. Hinweis: In allen Bodeneinheiten können infolge der Bombardierungen des 2. Weltkrieges lokal gestörte Bodenaufbauten vorkommen. Tabelle 2: Flächenanteile Bodeneinheiten Bodeneinheit [BE] 1 (AG-AB) 2 (AG-AB) 3 (AG) 4 (YO) 5 (Y) 6 (beb.) Fläche [ha] 1,64 0,96 1,82 0,34 0,16 0,85 Bodeneinheit 1 findet sich auf den erhöhten Flächen des Untersuchungsgebietes und enthält Auengley- Braune Auenböden, selten Braune Auenböden, die aus Ablagerungen des Kinzig- Murg- Flusses über Niedermoor bestehen. Bodenartlich besteht die Abfolge aus sandig- tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über meist stark zersetztem Niedermoortorf über Lehm und feinsandigem Schluff. Ab ca. 2-3m unter Gelände folgt Kies. Grundwasser wurde im Bereich der Bodeneinheit 1 zwischen 1,0-2,0m unter Flur festgestellt. Bodeneinheit 2 findet sich im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes und enthält Auengley- Braune Auenböden bis Braune Auenböden aus sandbetonten Ablagerungen des Kinzig- Murg- Flusses. Bodenartlich besteht die Abfolge aus sandig- tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über sandigem Schluff und schluffigem Sand. Ab ca. 1,5-2,5m unter Gelände folgt Kies. Grundwasser wurde zwischen 1,0->2,0m unter Flur festgestellt. Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 7 Bodeneinheit 3 enthält die Standorte mit dem höchsten Grundwasserstand: Brauner Auenboden- Auengley und Auengley. Der Bodenaufbau besteht aus sandig- tonigem Schluff über schluffigem bis tonigem Lehm über meist stark zersetztem Niedermoortorf über Lehm und feinsandigem Schluff. Ab ca. 2-3m unter Gelände folgt Kies. Das Grundwasser ist oft gespannt (Druckwasser). Der Grundwasserstand zum Zeitpunkt der Geländeaufnahme lag nach Druckausgleich zwischen 0,8-1,0m unter Flur. Bodeneinheit 4 beschreibt Böden am Rande der Wohnsiedlung, die über längere Zeiträume gärtnerisch genutzt wurden. Durch die intensive Nutzung haben sich Hortisole gebildet, aus den Auensedimenten der Kinzig- Murg- Rinne in der sandigeren Fazies, ähnlich Bodeneinheit 2. Bodeneinheit 5 umfasst Auffüllungen im Bereich des Spielplatzes in der Südostecke des Untersuchungsgebiets, die nicht weiter untersucht wurden. Bei Einheit 6 kann man nicht von einer Bodeneinheit im eigentlichen Sinne sprechen. Es handelt sich um bebaute Flächen, überwiegend Straßen und Wege mit den dazugehörenden Banketten und Böschungen. Auch ein Bolzplatz fällt unter diese Einheit. 5.2 Laboranalytik Um einen Überblick über allgemeine Bodeneigenschaften zu bekommen, die für die weitere Bodenfunktionsbewertung relevant sind, wurden Mischproben von Ober- und Unterboden aus dem westlichen und östlichen Teil der Untersuchungsfläche entnommen. Die Entnahmetiefen lagen bei 0- 0,3m (Oberboden) resp. 0,3-0,6m (Unterboden). Die Glühverluste belegen, dass sowohl die Oberböden wie die Unterböden als mittel bis stark humos einzustufen sind (AG Bodenkunde 2005). Humose Unterböden sind typisch für Aueablagerungen (M- Horizonte). Die pH- Werte der Oberböden liegen im schwach sauren bis sehr schwach sauren Bereich, im Unterboden liegen die Werte im alkalischen Bereich. Tabelle 3: Laborwerte allgemeine Bodenparameter Probe/ Tiefe Bodenart Tongehalt pH- Wert Humusgehalt [m] nach KA 5, geschätztgeschätzt CaCl2 % TS (korrigiert*) MP1 OB (0-0,3) Uls-Ut3 15% 6,95 4,3 MP1 UB (0,3-0,6) Ut3-Lu 20% 7,34 3,4 MP2 OB (0-0,3) Uls-Ut3 15% 6,37 4,9 MP2 UB (0,3-0,6) Ut3-Lu 20% 7,60 4,5 Anmerkungen: * Glühverlust korrigiert um den Tongehalt (n. Schlichting et al., 1995) = Subtraktion von 0,1% je % Ton Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 8 6. Bewertung der Bodenfunktionen 6.1 Allgemeines Grundlage der Bewertung sind der Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (Reihe Bodenschutz, Heft 23, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg, 2010) sowie die Broschüre „Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte“ (Reihe Bodenschutz, Heft 20, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg, 2008). 6.2 Natürliche Bodenfruchtbarkeit Böden als Grundlage des Pflanzenwachstums sind von großer Bedeutung für die Produktion von Nahrungsmitteln und Biomasse. Bei der Bewertung von Böden wird die„natürliche Bodenfruchtbarkeit“ im Wesentlichen über den Bodenwasserhaushalt bestimmt, der im weiteren Sinne auch die Durchwurzelbarkeit und den Lufthaushalt erfasst. Als weiterer Standortfaktor wird die Hangneigung berücksichtigt, die im Untersuchungsgebiet allerdings keine Rolle spielt. Stauwasser beeinflusste Standorte weisen wegen des geringen verfügbaren Wurzelraums und der zeitweise eingeschränkten Durchlüftung eine geringe, maximal mittlere „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ auf. Die Böden der Bodeneinheiten 1, 2 und 4 werden als hoch leistungsfähig in ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit eingestuft. 6.3 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Böden wirken als Wasserspeicher, indem sie Niederschlagswasser aufnehmen, in den Poren speichern und den Pflanzen zur Verfügung stellen, oder es verzögert an das Grundwasser abgeben. Neben anderen Faktoren tragen Böden somit zur Abflussregulierung und zum natürlichen Hochwasserschutz auf lokaler Ebene bei. Zur Beurteilung werden die Faktoren „Wasserleitfähigkeit bei Sättigung“ und „nutzbares Wasserspeichervermögen“ herangezogen. Zusätzlich werden das Relief und die Landnutzung berücksichtigt. Wasserdurchlässige Böden mit hoher nutzbarer Speicherkapazität erfüllen die Funktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ besonders gut. Geringe Funktionserfüllung zeigen zum Beispiel sehr tonreiche Böden. Die Böden der Bodeneinheiten 2 und 4 mit hohem Wasserspeichervermögen und Wasserdurchlässigkeit werden als sehr hoch leistungsfähig in ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 9 6.4 Filter und Puffer für Schadstoffe Böden besitzen die Eigenschaft, Schadstoffe aufzunehmen, zu binden und mehr oder weniger dauerhaft aus dem Stoffkreislauf zu entfernen. Man unterscheidet die mechanische Filterung von partikulären Schadstoffen und die Pufferung von gelösten Schadstoffen durch Adsorption an Tonminerale oder Huminstoffe oder durch chemische Fällung und Festlegung. Diese Vorgänge wirken dem Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser und der Aufnahme von Schadstoffen durch Pflanzen entgegen. Die Filter- und Pufferprozesse sind von den Boden- und den Schadstoffeigenschaften abhängig. Besonders leistungsfähige Filter und Puffer sind Böden mit hohen pH-Werten und hohen Humus- und Tongehalten. Die Böden der Bodeneinheiten 1 und 3 werden als Böden mit hohen Ton- und Humusmengen als sehr hoch leistungsfähig in ihrer Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe bewertet. Der maximale pH- Wert in der Kontrollsektion liegt >7. 6.5 Sonderstandort für naturnahe Vegetation Im Allgemeinen bieten Standorte mit extremen Bedingungen (z. B. nass, trocken, nährstoffarm) gute Voraussetzungen für die Entwicklung einer stark spezialisierten und häufig schutzwürdigen Vegetation. Extreme Standorteigenschaften führen daher zu einer höheren, nährstoffreichere und frischere Standorte zu einer geringeren Einstufung der Leistungsfähigkeit eines Sonderstandorts für naturnahe Vegetation. Das bedeutet nicht, dass Standorte mit hoher Leistungsfähigkeit aktuell bereits eine stark spezialisierte, naturschutzfachlich wertvolle Vegetation aufweisen. Es handelt sich dabei vielmehr um Standorte, die bei entsprechenden Nutzungsformen besondere Biozönosen entwickeln können und dementsprechend ein hohes Entwicklungspotenzial für spezialisierte Biotope aufweisen. Diese Biotope wiederum bilden einen Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten und sind deshalb naturschutzfachlich wertvoll. Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ wird im Wesentlichen durch den Wasserhaushalt, die Gründigkeit und das Nährstoffangebot bestimmt. Die Böden der Bodeneinheiten 3 werden als wechselfeuchte bis feuchte Standorte eingestuft. 6.6 Archiv der Landschafts- und Kulturgeschichte Bewertungsregeln für die Archive sind in der Broschüre „Böden als Archive der Natur- und Kul- turgeschichte“ (LUBW/LGRB, 2008) beschrieben. Im Untersuchungsgebiet wurden keine besonderen naturgeschichtlichen (z.B. besondere Gesteine, spezielle Landschaftselemente) oder kulturgeschichtlichen Urkunden (z.B. archäologische Fundstellen) festgestellt. Oberflächennahe Moorbildungen kommen nicht vor. Bei den Bodeneinheiten 1 und 3 sind Torfhorizonte meist im Bereich zwischen 1->2m vorhanden. Torfbildungen können eine besondere Zeit- und Klimamarke in der holozänen Landschaftsentwicklung am Oberrhein darstellen. Den Einheiten 1 und 3 wird daher eine mittlere Bedeutung als naturgeschichtliche Urkunde zugemessen. Alle anderen Einheiten haben nur geringe (Einheiten 2, 4) oder keine Bedeutung (Einheiten 5, 6) als Archiv. Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 10 6.7 Gesamtbewertung Die Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen erfolgt in fünf Bewertungsklassen von 0 (versiegelt, keine Funktionserfüllung) bis 4 (sehr hohe Leistungsfähigkeit). In der folgenden Tabelle werden die Einzelbewertungen für die ausgewiesenen Bodeneinheiten dargestellt. Tabelle 4: Funktionserfüllung der Bodeneinheiten im Untersuchungsgebiet „B-Plan Untermühl“ Bodenfunktion Bodeneinheit Sonderstandort für naturnahe Vegetation natürliche Bodenfrucht- barkeit Ausgleichskör- per im Wasser- kreislauf Filter und Puffer für Schadstoffe Archive der Natur- und Kultur- geschichte 1 (AG-AB) 2 3 3 4 2 2 (AG-AB) 2 3 4 3 1 3 (AG) 3* 2-3 3 4 2 4 (YO) 1 3 4 3 1 5 (Y) 1 2 2 2 0 6 (beb.) 0 0 0 0 0 Angaben in den Stufen 0-4 = keine bis sehr hohe Funktionserfüllung; * = Suchräume Die Bodenfunktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ ist nur in den Bewertungsklassen 3 und 4 relevant da Böden, die bei dieser Funktion mit geringeren Bewertungsklassen eingestuft werden in der Regel keine speziellen Eigenschaften für eine naturnahe Vegetation mehr aufweisen. Böden der Bewertungsklasse 3 gehen nicht in die Gesamtbewertung (Wertstufe) von Böden ein, werden aber nachrichtlich in Karten ausgewiesen. Diese Flächen können für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbewertung geeignet sein (vgl. LUBW, 2011). Liegen Böden der Bewertungsklasse 4 hinsichtlich der Bodenfunktionen „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ vor, wird diese Einstufung bei der Gesamtbewertung (Wertstufe) berücksichtigt. Es handelt sich in der Regel um Standorte mit extremen Eigenschaften und kleinflächigem Vorkommen (im Untersuchungsgebiet nicht der Fall). Die Bewertung der Funktion „Archive der Natur- und Kulturgeschichte“ wird grundsätzlich nicht in die Gesamtbewertung von Böden einbezogen, bei hohen Bewertungsklassen (Stufe 4) ist eine Entscheidung im Einzelfall möglich (im Untersuchungsgebiet nicht der Fall). Daher wird die Wertstufe der Böden im Untersuchungsgebiet über das arithmetische Mittel der Bewertungsklassen für die drei Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ sowie „Filter und Puffer für Schadstoffe“ ermittelt und daraus die Bedeutung der einzelnen Flächen für den Bodenschutz abgeleitet (Gesamtbewertung). Die natürlichen Böden im Untersuchungsgebiet weisen demnach eine durchschnittlich hohe Bedeutung für den Bodenschutz auf (Wertstufe 3). Tabelle 5: Gesamtbewertung der Böden im Untersuchungsgebiet „B-Plan Untermühl“ Bodenfunktion Bodeneinheit Natürliche Bodenfrucht- barkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Filter und Puffer für Schadstoffe Wertstufe ** (Gesamtbewertung der Böden) 1 (AG-AB) 3 3 4 3,33 2 (AG-AB) 3 4 3 3,33 3 (AG) 2-3 3 4 3,16 4 (YO) 3 4 3 3,33 5 (Y) 2 2 2 2,00 6 (beb.) 0 0 0 0 Angaben in den Stufen 0-4 = keine bis sehr hohe Funktionserfüllung, ** arithmetischer Mittelwert Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 11 7. Empfehlungen zu Ausbau und Wiederverwertung des Bodens Oberboden (auch Mutterboden) und kulturfähiger Unterboden sind Rohstoffe, die entsprechend sorgsam zu behandeln sind. Sofern sie im Zuge von Baumaßnahmen beansprucht werden, ist auf den fachgerechten Ausbau und Zwischenlagerung besonderen Wert zu legen. Zur erfolgreichen Trennung/ Gewinnung der wieder verwertbaren Bodenschichten empfiehlt sich eine detaillierte Planung mit möglichst konkreter Vorgabe des Bauablaufs. Fachliche Vorgaben sind im Vorfeld konkreter Maßnahmen über eine Bodenkundliche Baubegleitung zu beschreiben. Die ausgebauten Böden sind insbesondere vor Verdichtung und Vernässung zu schützen. Verdichtung führt zu Luftmangel und Wasserstau im Boden. Sie sind ohne aufwendige Melioration nicht wieder zu beheben. Kulturböden sollten deswegen möglichst nicht befahren werden. Falls das Befahren unvermeidlich ist, darf es nur durch Kettenfahrzeuge mit geringer Bodenbelastung erfolgen. Der Mutterboden ist generell getrennt zu gewinnen und separat in Mieten zu lagern. Vorbereitend ist oberirdisches Pflanzenmaterial zu entfernen, um spätere chemische Umsetzungen auf der Miete zu vermeiden (fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Umlagerungen z. B. DIN 19731 und UM, Heft 10, 1991). Bei Wiederverwendung des Bodenmaterials sollte die vorherige Nutzungsform angestrebt werden. Ausgebautes Bodenmaterial sollte im gleichen Klimabereich wieder verwendet werden. Für den Ausbau sollten die Böden möglichst trocken sein, es empfiehlt sich daher ein Zeitraum im Spätsommer oder Herbst. Für den Erfolg einer Rekultivierung sind Bodenfeuchte und Konsistenz die ausschlaggebenden Faktoren. Die besten Ergebnisse werden bei der Bearbeitung fester und halbfester Böden erzielt (MINISTERIUM FÜR UMWELT BW 1991 und DIN 19731, s. Tabelle unten). Nicht natürliches Bodenmaterial (Auffüllungen, Unterbauten von Straßen oder Wegen etc.) ist getrennt auszubauen und zu lagern. Tabelle 6: Umlagerungseignung von Böden in Abhängigkeit vom Feuchtezustand Umlagerungseignung Feuchtezustand nicht bindiger Böden (<17% Ton) Konsistenz bindiger Böden (>17% Ton) optimal trocken (staubig) bis schwach feucht (Probe wird bei Wasserzugabe dunkler) halbfest tolerierbar feucht (Finger werden etwas feucht, Probe wird bei Wasserzugabe nicht dunkler) steifplastisch unzulässig stark feucht (Wasseraustritt beim Klopfen) bis nass (Boden zerfließt) weich, breiig Freiburg, den 18.07.2013 Dipl.-Geologe P. Spatz Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 12 8. Quellenangaben ARBEITSGRUPPE BODENKUNDE: Bodenkundliche Kartieranleitung 5. Auflage (KA5), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover 2005 B UNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Bonn 12.07.1999 B UND-LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ (LABO): Vollzugshilfe zu den Anforderugnen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung); 2002 L ANDESARBEITSKREIS FORSTLICHE REKULTIVIERUNG VON ABBAUSTÄTTEN: Forstliche Rekultivierung – Planung, Rohstoffgewinnung, Rekultivierung, Wiederbewaldung; Schriftenreihe der Umweltberatung im iste, Band 3, 2000 DVWK (HRSG.): Die Gefügemelioration durch Tiefenlockerung – Bisherige Erfahrungen und Ergebnisse. DVWK- Schriften Band 70, Paul Parey Verlag 1985 G EOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.): Bodenkarte von Baden-Württemberg 1:200.000 Blatt CC7110 Mannheim. GLA, Freiburg 1995 G EOLOGISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.): Geologische Karte von Baden- Württemberg 1:25.000 Blatt 6916 Karlsruhe. LVA BW 1985 L ANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG: Boden nutzen, Böden schützen. Fragen und Antworten rund um das Thema Geländeauffüllungen. LfU Karlsruhe 2000 L ANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Heft 23 aus der Reihe Bodenschutz. LUBW Karlsruhe 2010 L ANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.): Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte. Grundlagen und beispielhafte Auswertung. Heft 20 aus der Reihe Bodenschutz. LUBW Karlsruhe 2008 U MWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.): Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen.- Luft, Boden, Abfall, Heft 10. Stuttgart 1991 U MWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (HRSG.): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe. Stuttgart 2006 U MWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG: Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial; Az.: 25-8980.08M20 Land/3, vom 14. März 2007 Projekt 2013_38 B-Plan Untermühlsiedlung, Karlsruhe Bodenuntersuchungen solum, büro für boden + geologie 13 9. Anlagen Anlage 1.1: Sondierpunktkarte 1:1.500 Anlage 1.2: Bodenkarte 1:1.500 Anlage 2: Legende Anlage 3: Analysenergebnisse solab                             !"#  $ %& '   '( ) *                  +,-,                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               !         !                                  " ##$  !%$  %" ##$  !%$  % &!   '(&!   '( (')  !  %(')  !  % " ##$  !%$  %" ##$  !%$  % (')  !  %(')  !  % *  $+#$  %*  $+#$  % (#', '#!#'  %              ! " # $ % & ' ( ) ! " .+.+ .+.+ .+.+ .+..+. ./ ./ ./+ ./+ ./- ./- ./& ./&  '                              !                 "        #$%&! 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GOF Grundwasserstand (Sommer 2013): zwischen 10-20dm Nutzung: Grünland, Acker (Brache) Geologie: Ablagerungen des Kinzig- Murg- Flusses über Niedermoortorf über Schwemmlöss über Kies Vorherrschender Bodenartenaufbau: Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm, humos 2-3 dm Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm 3-12 dm Niedermoortorf, mittel bis stark zersetzt 12-18 dm toniger Lehm bis sandiger Schluff bis schluffiger Sand 18->20dm sandiger Kies 2 Auengley- Brauner Auenboden und Brauner Auenboden aus sandig- tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über sandigem Schluff und schluffigem Sand. Ab ca. 1,5-2,5m unte r Gelände folgt Kies. Grundwasser wurde zwischen 1,0->2,0m unter Flur festgestellt. Carbonatgehalt: meist carbonathaltig ab 4-8dm u. GOF Grundwasserstand (Sommer 2013): zwischen 10->20dm Nutzung: Grünland, Acker (Brache) Geologie: sandbetonte Ablagerungen des Kinzig- Murg- Flusses über Kies Vorherrschender Bodenartenaufbau: Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm, humos 2-3 dm Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm 3-6 dm sandiger Schluff bis schluffiger Sand 6-12dm Sand, kiesig, und sandiger Kies 3 Auengley und Brauner Auenboden- Auengley aus sandig- tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über Niedermoortorf, meist stark zersetzt, über Lehm und schluffigen Sand über Kies. Tieferliegende Auenbereiche. Carbonatgehalt: regelhaft carbonathaltig ab 16-20dm u. GOF Grundwasserstand (Sommer 2013): zwischen 8-10dm Nutzung: Grünland, Acker (Brache) Geologie: Ablagerungen des Kinzig- Murg- Flusses über Niedermoortorf über Schwemmlöss über Kies Vorherrschender Bodenartenaufbau: Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm, humos 2-3 dm Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm 3-10 dm Niedermoortorf, mittel bis stark zersetzt 10-16 dm toniger Lehm bis sandiger Schluff bis schluffiger Sand 16->20dm sandiger Kies Projekt 2013_38 B-Plan Untermühl, Karlsruhe Durlach Anlage 2 4 Hortisol, meist über Auengley- Brauner Auenboden, aus sandig- tonigem Schluff bis schluffigem Lehm über sandigem Schluff und schluffigem Sand. Ab ca. 1,5-2,5m unte r Gelände folgt Kies. Grundwasser tiefer als 2,0m unter Flur. Carbonatgehalt: meist carbonathaltig ab 4-8dm u. GOF Grundwasserstand (Sommer 2013): meist >20dm Nutzung: Gartenland, teilweise brach oder aufgelassen Geologie: sandbetonte Ablagerungen des Kinzig- Murg- Flusses über Kies Vorherrschender Bodenartenaufbau: Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm, humos 2-3 dm Sandig- toniger Schluff bis schluffiger Lehm 3-6 dm sandiger Schluff bis schluffiger Sand 6-12dm Sand, kiesig, und sandiger Kies 5 Auftragsböden aus Auffüllungen mit überwiegend natürlichem Bodenmaterial, teilweise mit Beteiligung von Bauschutt, über Auensedimenten des Kinzig- Murg- Flusses. Mächtigkeiten der Auffüllung wechselnd, in der Regel 0,5-1,0m. Lokales, kleinflächiges Vorkommen im südöstlichen Bereich des Bearbeitungsgebietes. 6 Bebaute Flächen: Verkehrswege (Straßen, Wege, mit Bankette und Böschungen), Sportgelände etc. Böden größtenteils versiegelt. 2. Erläuterungen Tiefenangaben: Angaben des Schichtwechsels in dm unter Flur GOF: Geländeoberfläche Kies- bzw Grusgehalte: Vol.-% Entwicklungstiefe der Böden: dm sehr schwach kiesig, grusig < 1 flach 1,5 - 3 schwach kiesig, grusig 1-10 mittel 3 - 6 mittel kiesig, grusig 10-30 mäßig tief 6 - 10 stark kiesig, grusig 30-50 tief > 10 sehr stark kiesig, grusig 50-75 Anlage: 3 Bestimmung von pH-Werten und CaCO3-Gehalten Projekt: 2013_38 BV Untermühlsiedlung, Karlsruhe Datum: 15.07.2013 pH - Messung CaCO3 - Messung Messlösung: 0,01M CaCl 2 Gerätespez. Probengewicht [g]: 0,7325 Proben-Nr. Lösungmenge [ml]: 50ml Säuerebehälter: 6n HCl Standzeit [Min]: 20 Standzeit [Min]: 10 min. Teilprobe I Teilprobe II Messwerte Teilprobe I Teilprobe II Messwerte Ergebnisse Lfd. - TK- Profil- Hz.- Probenmengen Probenmengen I II Lfd.- Einwaage I II PH-Werte CaCO3 [%] Nr. Nr. Nr. Nr. [g] [ml] [g] [ml] Nr. [g] [g] [%] [%] 6,95 0,00 1 MP1 01 25 25 6,93 6,97 1 7,34 0,00 2 MP1 02 25 25 7,36 7,32 2 6,37 0,00 3 MP2 01 25 25 6,35 6,38 3 7,60 0,00 4 MP2 02 25 25 7,56 7,63 4 solab, büro für bodenuntersuchungen, Basler Str. 19, 79100 Freiburg solab bodenphysikalische Analysen Basler Str. 19 79100 Freiburg Bericht: L26-13 Anlage: Glühverlust nach DIN 18 128 Bearbeiter: BuckDatum: 12.07.13 2013-38 BV Untermühlsiedlung, Karlsruhe Prüfungsnummer: L26-13GLV Entnahmestelle: - Probenbez.: MP1 u.MP2 Entnahmetiefe: 0-30cm u.30-60cm Art der Entnahme: gestört Probe entnommen am: 03.07.13 Probenbezeichnung Ungeglühte Probe + Behälter [g] Geglühte Probe + Behälter [g] Behälter [g] Massenverlust [g] Trockenmasse vor Glühen [g] Glühverlust [-] MP1-01 0-30cm 28.89 28.49 22.05 0.40 6.84 0.058 MP1-02 30-60cm 30.67 30.23 22.51 0.44 8.16 0.054 MP2-01 0-30cm 33.09 32.43 22.75 0.66 10.34 0.064 MP2-02 30-60cm 35.22 34.50 24.16 0.72 11.06 0.065

  • Protokoll TOP 8
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 8 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach: Satzungsbeschluss Vorlage: 2015/0528 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf bleiben unberücksich- tigt, soweit diesen aus den in der Vorbemerkung und den Anlagen zu dieser Vor- lage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden kann. 2. Folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe-Durlach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) und § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- sung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließlich späterer Änderungen und Er- gänzungen den Bebauungsplan „Südwestliche Untermühlsiedlung“, Karlsruhe- Durlach, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung be- schlossen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplans sind zudem örtliche Bauvorschrif- ten gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbst- ständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen er- geben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 22.05.2013 in der Fassung vom 13.08.2015, und sind Bestandteil - 2 - dieser Satzung. Bestandteil des Bebauungsplanes sind außerdem die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 13.08.2015 und alle sonstigen Planunterlagen zur Darstellung und Erläuterung des Vorhabens. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Da ist die Frage, ob Sachvortrag gewünscht ist. Aber Diskussion ist gewünscht. Herr Honné, Sie haben sich gemeldet. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir sind uns wohl alle einig, dass wir diesem Bebauungs- plan zustimmen wollen. Es ist gut, dass dm in Karlsruhe bleibt und die bisher zersplitter- ten Standorte an einer Stelle zusammenführt. Die Bauten sind auch sehr fortschrittlich. Sie sind ja sehr stark begrünt. Auch die inneren Werte sind gut, auch aus Umweltsicht und aus vielen anderen Dingen, auch für die, die darin arbeiten und für die, die es von außen sehen. Insofern sind wir überzeugt, dass das ein Vorzeigeobjekt wird. Dafür nehmen wir auch in Kauf, dass bisher begrüntes Gelände eben dann bebaut wird. Wie so oft, ist auch dieses Mal die verkehrliche Auswirkung das, was in der Öffentlichkeit am stärksten diskutiert wird. Wir glauben, dass der Mehrverkehr von rd. 1.000 Fahr- zeugen in der ersten Ausbaustufe durch die Dornwaldsiedlung verkraftbar ist, auch wenn die sich wünschen, dass für die Bauzeit eine andere Lösung gefunden wird. Das geht aber eben nicht auf die Schnelle. Insofern glauben wir, dass auch die Bauzeit da durchaus zu akzeptieren ist. In der Summe wird in einigen Häusern in den oberen Stockwerken der Grenzwert für die Lärmbelastung überschritten. Da ist denen auch zugesagt worden, dass sie dann Gelder bekommen für Schallschutzfenster. Aufregung gab es, als der letzte Planungsausschuss angeblich dem Ausbau des Vollkno- tens zugestimmt hat. Deshalb will ich das etwas darstellen, auch wenn jetzt heute nichts zu beschließen ist. Der Planungsausschuss hat beschlossen, dass als erster Schritt jetzt erst einmal die Haltestelle beim barrierefreien Umbau so umgebaut wird, dass sie einem Vollknoten nicht entgegensteht. Das ist ganz wichtig, dass man alle Hand- lungsoptionen offen hält. Wenn dm dann gebaut ist, dann müssen wir eben gucken, wie ist dann die Lage und ist ein Vollknoten dann wirklich sinnvoll. Dann muss abge- wogen werden, dann entsteht eine Kreuzung auf der Durlacher Allee mit Ampelanlage, wo bisher nichts ist, wo alle durchfahren können, Radfahrer, Straßenbahnen, Autos. Alle können einfach ungehindert bisher durchfahren. Dann würden die eben alle an diesen Ampeln warten müssen einschließlich Straßenbahnen. Da fahren so viele, die können nicht immer sofort grün bekommen. Das muss man eben abwägen gegenüber dem Minderverkehr, der dadurch möglich wäre, dass nicht mehr die Hälfte des Fahr- zeugverkehrs zu dm durch die Dornwaldsiedlung durchfahren muss. - 3 - Der Umbau der Haltestelle wurde auch stark diskutiert. Darauf will ich jetzt nicht einge- hen, weil das eben ein völlig eigenes Verfahren ist. Da muss man noch mal darüber sprechen, wie denn jetzt die genaue Anbindung dieser neuen Haltestelle sein wird. Dann hatten wir bei der Einleitung des Verfahrens bemängelt, dass der Park-and-ride- Platz verkleinert werden soll. Da akzeptieren wir, dass es heißt: Auf der alten B 10 wird demnächst ein Park-and-ride-Platz hinter dem Durlacher Bahnhof gebaut. Da wird ein Teil hinverlagert werden können. Das hilft aber nur, wenn das auch halbwegs zeitnah passiert. Bisher steht mittelfristig in der Vorlage. Da wäre uns wichtig, dass das eben auch wirklich einigermaßen in der Zeit passiert, wenn der alte Parkplatz verkleinert wird. Dann hatten wir als Zweites angemahnt bei der Einleitung, dass der Bolz- und der Bas- ketballplatz nicht ersetzt werden. Es gibt zwar eine angebotene Verbesserung eines an- deren Bolzplatzes, aber das ist eben kein Ersatz für einen wegfallenden Bolzplatz, insbe- sondere keiner für den Basketballplatz. Es hieß von der Verwaltung, wir finden keinen Platz, wo die dann hinkommen können. Da ist uns ganz wichtig, dass noch einmal in- tensiv gesucht wird, ob es nicht doch möglich wäre, da etwas zu machen, damit diese Plätze dann doch noch benutzt werden können. Im Moment sind die nach unserer Auf- fassung ziemlich stark frequentiert. Trotzdem können wir aber dem Bebauungsplan so zustimmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Bei der vorliegenden Antragsangelegenheit geht es um einen Bebauungsplan, der die verkehrlichen Aspekte ganz bewusst nicht beinhaltet. Deshalb bin ich jetzt einigermaßen überrascht, dass Sie das zum Schwerpunkt Ihrer Aus- führungen machen. Für mich ist jetzt im Vordergrund, das ist ein freudiges Ereignis, dass es möglich war, für dieses Unternehmen dm eine Firmenzentrale hier in unserer Stadt unterzubringen, und zwar in einer absolut gediegenen und angemessenen Weise. Das muss ich jetzt hier einmal deutlich sagen. Städtebaulich tut es sich jedenfalls, das was wir jetzt sehen, sehr zufriedenstellend auf. Die Bauherrin sucht, das sieht man, merkt man und spürt man, sucht einen besonderen Akzent, das für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und für die Firmenphilosophie passt. Das scheint hier wirklich heran- zuwachsen. Ich habe auch den Eindruck, dass der Dialog zwischen der städtischen Sei- te, dem Stadtplanungsamt, und diesem Unternehmen auf sehr hohem Niveau ist, so dass wir uns eigentlich keine großen Gedanken machen müssen. Wo ich jetzt, auch ein bisschen abschweifend, mir Gedanken mache, ist, wir haben na- türlich im Westen einen Leuchtturm. Das ist die jetzige Firmenzentrale dieses Unter- nehmens. Es ist zu hoffen, dass wir für diesen Ort und für diese Hülle wiederum ein Un- ternehmen bekommen, das diesen Leuchtturm ausfüllt und vielleicht in Erstrahlung bringen lässt. Jedenfalls sagen wir uneingeschränkt ja zu diesem bisherigen Verfahren. Zutreffend ist am Rande: Die Bedenken konzentrieren sich auf die verkehrliche Anbin- dung. Da ist aber schon ausgeführt worden, aber an anderer Stelle noch zu vertiefen, dass die verkehrliche Anbindung eigentlich auch auf einem guten Weg ist, indem man nämlich schrittweise sukzessive an das Problem herantastet. Das findet die Zustimmung aller. Wir werden natürlich die Effekte, die das auf die Bürgerinnen und Bürger in der Untermühlsiedlung bzw. Dornwaldsiedlung haben wird, sehr genau beobachten. - 4 - Stadtrat Hermanns (SPD): Auch die SPD-Fraktion sieht das heute als einen großen Meilenstein für den Wirtschaftsstandort Karlsruhe, für die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter von dm, für dm selber, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger von Karlsruhe. Wir freuen uns sehr, dass aufgrund unseres Ergänzungsantrages im Frühjahr jetzt in vorbildlicher Art und Weise auch die Belange der Untermühl- und Dornwaldsiedlung aufgenommen wurden, jetzt nicht in diesem Verfahren, aber eben genau in diesen Pa- rallelverfahren und auch das Versprechen unseres Oberbürgermeisters eingelöst wurde, vor der heutigen Beschlussfassung auch eine Antwort darauf zu liefern, ob grundsätz- lich eben auch ein Vollknoten möglich ist oder nicht. In diesem Sinne danken wir der Verwaltung, dass sie hier in der kurzen Zeit auch geliefert hat und das damit aus unse- rer Sicht ein guter Tag auch für die Bürgerinnen und Bürger ist, weil eben eine gute Abwägung zwischen Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und auf der anderen Seite von unserem Wirtschaftsunternehmen getroffen wurde. Es ist aber auch, das ist auch wichtig, ein guter Tag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dm, da sie seit Jahren in dezentralen Einheiten arbeiten und jetzt endlich eine Perspekti- ve bekommen, wiederum unter einem Dach arbeiten zu können und miteinander auch die Zukunft dieses Unternehmens voranzubringen. Ich bin aber auch sehr glücklich, dass für dm selber mittlerweile durch diesen Beschluss endlich eine Planungssicherheit eintritt und somit auch dieses Zwischenergebnis sicher- lich auch die Sektkorken knallen werden und wir uns selbst als Stadt auch darüber freu- en können. Auch wir als Stadt können zum einen sehr stolz auf dieses Unternehmen sein, was einen herausragenden Ruf in ganz Deutschland hat und durch dieses Zwi- schenergebnis auch den Standort dauerhaft hier sichern konnten. Neben den Arbeits- plätzen und natürlich auch der herausragenden Reputation für die Stadt Karlsruhe, ist es auch ein nicht zu unterschätzender Gewerbesteuerzahler. Das wissen wir alle, für die Zukunft brauchen wir das. Ich möchte mich hier dem Kollegen Pfannkuch anschließen. Aus unserer Sicht ist eben genau dieses vertrauensvolle Miteinander zwischen Verwal- tung und dm selber vorbildlich gewesen und macht auch Hoffnung für die Zukunft, dass Karlsruhe weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen bleibt und ist. Inhaltlich hat die SPD-Fraktion keine Beanstandungen mehr. Beim Fußballplatz – ich habe da selbst Fußballspielen gelernt – ist es sehr bedauerlich, dass er wegfällt. Wir glauben und hoffen, dass durch die Aufwertung des Fußball- und Sportgeländes beim Elfmorgenbruch zumindest eine gewisse Kompensation eintreten wird. Dauerhaft, da wird auch der Ortschaftsrat Durlach gefordert sein, sollte auch in Durlach in absehbarer Zeit eine Kompensation gefunden werden. Bezüglich der befürchteten Absenkung des Grundwassers, das war kein unwesentliches Element der anliegenden Wohnhäuser in der Pfarrer-Blink-Straße und der Alten Karlsruher Straße, ist sozusagen aus unserer Sicht die Antwort der Verwaltung zunächst einmal zufriedenstellend. Das müssen wir natür- lich im Laufe des Verfahrens betrachten, ob hier Gefährdungen stattfinden. Ein weiteres Element, das hat der Kollege Honné schon ausgeführt, was vom Bürgerverein und von den Anwohnern auch vorgetragen wurde, waren die Problematik bezüglich der Ab- nahme der Park-and-ride-Plätze. Das sollten wir einfach beobachten, wie es sich tat- sächlich auswirkt. Auf der B 10 wird zeitnah eine Kompensation stattfinden. In der Ab- wägung können wir da auch zuwarten. Aus unserer Sicht absolute Zustimmung der SPD-Fraktion und nochmals vielen Dank an die Verwaltung. - 5 - Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir von der AfD sind von der verkehrlichen Anbindung noch nicht überzeugt. Wir haben die Befürchtung, dass das Konzept, so wie es jetzt ist, nachher den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird. Dennoch werden wir heute nicht dagegen stimmen, weil wir uns natürlich sehr freuen, dass dm Karlsruhe erhalten bleibt. Wir halten dm für einen wichtigen Faktor hier in Karlsruhe. Stadtrat Cramer (KULT): Meine Fraktion wird heute dieser Vorlage, um die es jetzt konkret geht, vorbehaltlos zustimmen. Alle anderen Fragen, die hier genannt wurden, was die verkehrliche Anbindung und andere Dinge betrifft, werden zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal besprochen und endgültig abgestimmt werden. Wir sind froh, dass dm in Karlsruhe bleibt, dass dm an diesem Platz, von dem ich persönlich gedacht habe, da wird man nie jemand finden, der bereit ist, dorthin zu gehen, baut. Umso mehr sind wir froh, dass es dm gemacht hat, auch mit einer absolut guten Architektur, einer städtebaulich interessanten Lösung dort am Ort. Von daher stimmt meine Fraktion heute vorbehaltlos zu. Wir freuen uns, dass dm in Karlsruhe bleibt. Stadtrat Høyem (FDP): Karlsruhe ist eine Stadt, die wächst. Das ist gut. Wir haben nur begrenzte Flächen, und das ist nicht gut. Deshalb ist es immer schwierig, große Unter- nehmen wie dieses hier zu behalten. Die Verwaltung, aber auch dm, kann stolz sein, dass wir diese Möglichkeit gefunden haben. Wir stimmen ohne Vorbehalt sehr gerne zu und freuen uns, dass es gelungen ist, dm hier zu behalten. Der Vorsitzende: Ich möchte das vielfache Lob nach allen Seiten gerne aufnehmen und mich an dieser Stelle ganz herzlich bei dm für die manchmal zwar auch sehr stritti- ge, aber insgesamt sehr intensive gute Zusammenarbeit bedanken. Es kommt nicht im- mer vor, dass auch bei einer Mehrfachbeauftragung am Ende der Baubürgermeister, der Oberbürgermeister, zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungsam- tes vor Ort sind und zwei Tage mit der Mitarbeiterschaft mitdiskutieren können, wel- ches denn nun der geeignetste Vorschlag ist. Das haben wir alle große Bereicherung empfunden. Ebenso möchte ich mich bei der Verwaltung ganz herzlich bedanken, denn es war jetzt wahrlich keine leichte Sache, in der Kürze der Zeit alle diese Aspekte zu- sammenzutragen und zu einer gemeinsamen Lösung zu bringen. Ich bedanke mich aber auch ausdrücklich bei Ihnen als Gemeinderat, weil sie jetzt schrittweise mitgehen. Wir haben die Verantwortung für die Anwohnerinnen und Anwohner jetzt noch nicht erledigt, sondern sie wird wieder neu aufgerufen, wenn wir sehen, wie sich die verkehr- liche Belastung über die verschiedenen Bauabschnitte hinweg entwickelt. Wir haben alle große Hoffnung, dass die wesentlich bessere ÖPNV-Anbindung, die jetzt dieses Ge- lände ermöglicht, zu einem anderen Split führt, als wir das bisher von den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern wissen. Sollte es dann doch anders kommen, müssen wir dann mit einem möglichen Vollknoten noch mal in die Diskussion und den auch ggf. realisie- ren. Ähnlich verhält es sich mit dem Thema Park-and-ride-Plätze und mit verschiedenen anderen Aspekten. Wir haben hier einen tollen ersten Schritt beschlossen oder be- schließen ihn heute, der insbesondere der Firma dann eine Sicherheit gibt, hier in Karls- ruhe ihren Hauptsitz weiter aufrechterhalten und neu errichten zu können. Wir haben aber auch gleichzeitig eine Lösung, die ausreichend flexibel noch später raus auf ver- schiedene Erweiterungen und Veränderungen reagieren kann. Eine solche Situation ha- ben wir in der Tat nicht allzu oft. Deswegen einen herzlichen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben an dieser wirklich hochqualifizierten diffizilen Arbeit. An der Stelle ist - 6 - es für ganz verschiedene Aspekte unserer Stadt eine sehr weitreichende und auch ganz gewichtige Entscheidung. Jetzt müssen wir nur noch entscheiden. Ich bitte Sie um Ihr Kartenzeichen. – Ich sehe Einstimmigkeit. Das wird dm überwältigen. Vielleicht können wir irgendwann etwas erbitten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Oktober 2015