"Lernfabriken 4.0" an beruflichen Schulen

Vorlage: 2015/0523
Art: Anfrage
Datum: 25.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 55

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme TOP 55
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 19.08.2015 eingegangen: 19.08.2015 Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0523 55 öffentlich Dez. 3 "Lernfabriken 4.0" an beruflichen Schulen 1. Beantragte die Stadt Karlsruhe die Teilnahme am Programm über die Förderung von Lernfabriken an beruflichen Schulen im Themenfeld Industrie 4.0 („Lernfabriken 4.0“)? Falls nein, wird sie diese beantragen? Falls keine Antragstellung geplant ist, aus wel- chen Gründen ist dies der Fall? Die Stadt Karlsruhe hat noch keinen Förderantrag zu Lernfabriken 4.0 gestellt. Die in Betracht kommenden Schulen wurden direkt vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft angeschrieben. Die Stadt plant grundsätzlich, nach Rücksprache mit den ausgewählten beruflichen Schulen, die Beantragung. 2. Führte die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit den Schulleitungen der beruflichen Schulen, die ein einschlägiges Aus- und Weiterbildungsprofil anbieten? Falls nein, sind solche Gespräche angedacht? Für dieses Projekt kommen die zwei beruflichen Schulen, die Carl-Benz-Schule und die Heinrich- Hertz-Schule in Frage. Beide Schulen entwickeln derzeit zusammen ein pädagogisches Konzept für einen gemeinsamen Standort. 3. In welcher Höhe werden Kosten durch die Stadt Karlsruhe bei einer Beteiligung am För- derprogramm zu tragen sein? Bitte gesondert aufführen für Förderzeitraum und im An- schluss an Förderzeitraum. Die Landesförderung ist keine klassische Projektförderung. Es gibt daher weder einen Projektzeit- raum noch eine Evaluation des Technikeinsatzes. Das Land geht von Kosten von 1.000.000 € pro Standort aus. Die maximale Förderung des Landes pro Lernfabrik 4.0 Standort beträgt 400.000 €. Der Schulträger muss 50% der Kosten tragen. Von der örtlichen beziehungsweise der regionalen Wirtschaft wird ein Beitrag von 10% erwartet. Dies bedeutet für die Stadt Karlsruhe Kosten von circa 500.000 € für die Wirtschaft von ungefähr 100.000 €. Die zu erwartenden Kosten sind abhängig vom pädagogischen Konzept, das gerade erstellt wird. Haushaltsmittel für dieses Projekt stehen derzeit nicht zur Verfügung. 4. Muss nach Auslaufen des Förderzeitraums das Projekt durch die Stadt Karlsruhe mit eigenen Mitteln fortgesetzt werden? Falls ja, für welche Dauer? Die mit Hilfe der Zuwendung des Landes beschafften, erworbenen oder hergestellten Geräte sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an gerechnet mindestens 5 Jahre für den der Ausschreibung dargestellten Zuwendungszweck einzusetzen. Der Schulträger trägt die laufenden Kosten in der späteren Nutzung und für Betrieb, Reparatur und Wartung.

  • CDU-Lernfabrik 4.0
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Marianne Mußgnug (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 19.08.2015 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15. Plenarsitzung Gemeinderat 29.09.2015 2015/0523 55 öffentlich „Lernfabrik 4.0“ an beruflichen Schulen 1. Beantragte die Stadt Karlsruhe die Teilnahme am Programm über die Förderung von Lernfabriken an beruflichen Schulen im Themenfeld Industrie 4.0 ("Lernfabriken 4.0")? Falls nein, wird sie diese beantragen? Falls keine Antragstellung geplant ist, aus welchen Gründen ist dies der Fall? 2. Führte die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit den Schulleitungen der berufli- chen Schulen, die ein einschlägiges Aus- und Weiterbildungsprofil anbieten? Falls nein, sind solche Gespräche angedacht? 3. In welcher Höhe werden Kosten durch die Stadt Karlsruhe bei einer Beteiligung am Förderprogramm zu tragen sein? Bitte gesondert aufführen für Förderzeitraum und im Anschluss an Förderzeitraum. 4. Muss nach Auslaufen des Förderzeitraums das Projekt durch die Stadt Karlsruhe mit eigenen Mitteln fortgesetzt werden? Falls ja, für welche Dauer? Sachverhalt/Begründung: Durch das benannte Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg sollen die Auszubildenden und Nachwuchskräfte bereits frühzeitig auf die sich im Wandel be- findliche Arbeitswelt im produzierenden Gewerbe - Schlagwort "Industrie 4.0" - vorbe- reitet werden. Die Heinrich-Hertz-Schule und die Heinrich-Hübsch-Schule bieten sich als besonders geeignete Schulen mit den Berufsfeldern Metalltechnik und Elektrotechnik an. Auch eine Kooperation verschiedener Karlsruher Schulen wäre denkbar. Die Stadt Karls- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ruhe ist als kommunale Schulträgerin dieser beruflichen Schulen antragsberechtigt. Mit einer Beteiligung am Förderprogramm, das auch einen Eigenbeitrag der Schul- trägerin bzw. von sich beteiligenden Unternehmen vorsieht, könnten die beruflichen Schulen in Karlsruhe in ihrer Attraktivität weiter gestärkt und die Vernetzung zwi- schen den Schulen und Unternehmen weiter vorangetrieben werden. unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Thorsten Ehlgötz Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Marianne Mußgnug Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. September 2015

  • Protokoll TOP 55
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr Öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 58. Punkt 55 der Tagesordnung: „Lernfabriken 4.0“ an beruflichen Schulen Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch, Thorsten Ehlgötz und Detlef Hof- mann, der Stadträtinnen Bettina Meier-Augenstein, Marianne Mußgnug und Karin Wiedemann (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 19. August 2015 Vorlage: 2015/0523 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 55 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 21. Oktober 2015