Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2015/0522
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Beschlossen mit geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Fraktionsfinanzierung
    Extrahierter Text

    Anlage Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mit- glieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Grundsätze (1) Die Stadt Karlsruhe stellt den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern des Gemeinde- rats zur Finanzierung ihres notwendigen personellen und sächlichen Aufwands bei der Erfül- lung ihrer teilorganschaftlichen Aufgaben, die in der Koordinierung, Steuerung und Erleich- terung der Arbeit der Vertretungskörperschaft bestehen, Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei der Verwendung dieser Mittel sind die Grundsätze des Innenministeriums für die Fraktionsfi- nanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln in der jeweils geltenden Fassung und der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 77 Absatz 2 Gemeinde- ordnung) zu beachten. (2) Die Mittel bestehen aus einem Personalkosten- und einem Sachkostenbudget. Mittel aus dem Sachkostenbudget können zur Deckung des Personalkostenbudgets voll umfänglich ver- rechnet werden. Umgekehrt ist eine Verrechnung nur zu 10 % möglich. (3) Der Anspruch auf die Mittel entsteht nach einer Neuwahl am Tag der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats, bei Bildung oder zahlenmäßiger Veränderung einer Fraktion wäh- rend der Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder im dann entsprechenden Umfang mit dem auf die Bildung/Änderung folgenden Monatsersten. Er endet einen Tag vor der Konstituie- rung des neuen Gemeinderats oder während der Legislaturperiode mit der Auflösung der Fraktion. Die Höhe des anteiligen Anspruchs errechnet sich nach diesen Stichtagen. Entspre- chendes gilt für fraktionslose Gemeinderatsmitglieder. (4) Jede personelle Veränderung mit Einfluss auf die Finanzierung aus kommunalen Haus- haltsmitteln ist der Stadtverwaltung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 2 Personalkostenbudget (1) Die Fraktionen und fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder erhalten ein Personalkosten- budget für die Beschäftigung von voll- oder teilzeitbeschäftigtem Personal sowie für Aushilfs- personal in begründeten Fällen. Das Personalkostenbudget wird summenmäßig errechnet auf der Basis der vom Personal- und Organisationsamt jährlich festgelegten durchschnittlichen Personalkosten entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst -TVöD- in der je- weils geltenden Fassung und den nachfolgenden mandatsbezogenen Stellen-/Beschäfti- gungsobergrenzen: 1. Große Fraktionen (ab neun Mandate); 1,5 Stellen Entgeltgruppe 13 TVöD und 1,0 Stellen Entgeltgruppe 9 TVöD. - 2 - 2. Mittlere Fraktionen (fünf bis acht Mandate); 1,0 Stellen Entgeltgruppe 13 und 0,75 Stellen Entgeltgruppe 9. 3. Kleine Fraktionen (drei oder vier Mandate); 1,0 Stellen Entgeltgruppe 13 und 0,5 Stellen Entgeltgruppe 9. 4. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder (Zwei Mandate); 0,5 Stellen Entgeltgruppe 9. 5. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder (Einzelmandat); 0,25 Stellen Entgeltgruppe 9. (2) Die Arbeitgeberfunktion für das Personal wird durch die jeweiligen Fraktionen bzw. frak- tionslosen Gemeinderatsmitglieder ausgeübt. Die Beschäftigten sind nicht Bedienstete der Stadtverwaltung. (3) Die Auszahlung der tatsächlichen Entgelte an diese Beschäftigten erfolgt durch das Per- sonal- und Organisationsamt. Für diese Serviceleistung wird ein Verwaltungskostenaufschlag von 1 % erhoben. Die für die Auszahlung erforderlichen Daten sind dem Personal- und Or- ganisationsamt rechtzeitig mitzuteilen. Der insoweit verauslagte Betrag ist von den Fraktio- nen bzw. den fraktionslosen Gemeinderatsmitgliedern aus deren jeweiligen Personalbudgets entsprechend den Vorgaben des Personal- und Organisationsamtes an die Stadt zurück zu erstatten. § 3 Sachkostenbudget (1) Das Sachkostenbudget setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem Pro-Kopfbetrag zu- sammen. (2) Der Sockelbetrag ist wie folgt festgelegt: 1. Große Fraktionen (ab dreizehn Mandate): 14.000 € (ab neun Mandate): 12.000 € 2. Mittlere Fraktionen (fünf bis acht Mandate): 10.000 € 3. Kleine Fraktionen (drei oder vier Mandate): 8.000 € € 4. Fraktionslose Gemeinderatsmitglieder (Zwei Mandate oder Einzelmandat): 4.000 € (3) Der jährliche Pro-Kopf-Betrag beläuft sich auf 1.200 € je Gemeinderatsmitglied. (4) Das Sachkostenbudget darf entsprechend den Grundsätzen des Innenministeriums für die Fraktionsfinanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln nur zur Finanzierung folgender Zwecke verwendet werden: - 3 - 1. Sächlicher Verwaltungsaufwand zur Koordinierung, Steuerung und Erleichterung der Ar- beit der Vertretungskörperschaft, insbesondere durch die Geschäftsstellen der Fraktionen bzw. das Personal der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder. 2. Ausgaben für die Durchführung von Fraktionssitzungen und ggf. Klausurtagungen, die der Vorbereitung auf die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen dienen. Die Gewährung von Sitzungsgeldern und eine Bewirtung, die über eine Erfrischung hinausgeht, sind jedoch unzulässig. 3. Ausgaben für die Fortbildung der Gemeinderatsmitglieder, soweit sie den Aufgabenbe- reich des Gemeinderates betreffen, und Ausgaben für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder, soweit sie für die Erledigung von deren Aufgaben notwendig sind. Informationsreisen müssen im unmittel- baren Zusammenhang mit aktuellen Themen des Gemeinderates stehen. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes. 4. Ausgaben für informierende Öffentlichkeitsarbeit soweit sie den kommunalpolitischen Aufgabenbereich der Fraktionen und fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder mit örtlichem kommunalem Bezug zur Gemeinderatsarbeit betreffen. Die Mittel dürfen insbesondere in Vorwahlzeiten nur für die informierende Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichtes und den daraus abgeleiteten Grundsätzen verwendet werden. Die Zulässigkeit der Finanzierung von Ausgaben für die Öffentlichkeits- arbeit ist im Vorfeld von Wahlen entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung einge- schränkt. bzw. entfällt spätestens drei Monate vor der Wahl ganz. 5. Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen, sofern diese satzungsgemäß oder tat- sächlich eine nicht nur untergeordnete Beratung der Fraktion anbieten. Nicht zulässig sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. § 4 Bereitstellung von Räumen, Sach- und Dienstleistungen (1) Die Fraktionen und Einzelmitglieder ohne Fraktionsstatus erhalten ohne Anrechnung auf die Budgetmittel als Grundausstattung: 1. Geeignete Räumlichkeiten nebst laufenden Betriebskosten nach städtischem Standard. Bei der Bemessung von Zahl und Größe der einzelnen Räume ist entsprechend den räumlichen Gegebenheiten die Mitgliederzahl angemessen zu berücksichtigen. 2. Mobiliar (Sitz- und Büromöbel, Schränke) für diese Räume entsprechend den personellen Notwendigkeiten. Die Ausstattung erfolgt gemäß dem bei der Stadtverwaltung üblichen Standard. 3. Bürogrundausstattung, einschließlich Wartung und Instandhaltung, welche Personalcom- puter im notwendigen Umfang, ein Faxgerät, einen Drucker sowie ein Kopiergerät umfasst. Nach Möglichkeit kommen Multifunktionsgeräte zum Einsatz. Fraktionen erhalten für die Geschäftsführung bei Bedarf ergänzend jeweils einen Tablet-PC. - 4 - 4. Telefongeräte im notwendigen Umfang gemäß dem bei der Stadtverwaltung üblichen Standard. Laufende Kosten sind aus dem Sachbudget zu bestreiten. Einmalige und laufende Kosten für Telekommunikationsgeräte, die nicht durch die Stadt zur Verfügung gestellt sind, werden ebenfalls nicht übernommen. 5. Die für einen kommunalen Sitzungsdienst (Ratsinformationssystem) erforderliche Ausstat- tung an Hard- und Software wird von der Stadt gestellt. Die Rahmenbedingungen (Gerä- teauswahl, Zugriffsmöglichkeiten, Einschränkungen aus Datenschutzgründen etc.) werden in Abstimmung mit dem Gemeinderat gesondert festgelegt und beschrieben. (2) Gegenstände und Leistungen, die nicht in Absatz 1 enthalten sind, sind aus Budgetmit- teln zu bestreiten. § 5 Auszahlung der Mittel Die Auszahlung der Mittel erfolgt in Teilbeträgen jeweils zum Quartalsbeginn durch Über- weisung auf ein zweckgebundenes Bankkonto der einzelnen Fraktion oder der/des frakti- onslosen Gemeinderatsmitglieder/es. § 6 Abrechnungszeitraum (1) Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei Bestellungen, Aufträgen und sonstigen Zahlungsverpflichtungen, die im Abrechnungszeitraum getätigt wurden oder entstanden sind, können die hierfür erst im nächsten Jahr anfallenden Ausgaben noch dem abgelaufe- nen Abrechnungszeitraum zugerechnet werden, soweit Rechnungsstellung, Lieferung und Bezahlung bis zum 28. Februar des nächsten Jahres erfolgt sind. (2) Nicht verwendete Mittel des Sachkostenbudgets können zum Ende des Abrechnungszeit- raums bis zu 50 % in das folgende Jahr übertragen werden. Mittel des Personalkostenbud- gets sind nicht in das folgende Jahr übertragbar. Insoweit nicht verbrauchte und/oder nicht übertragbare Mittel sind an die Stadt zurück zu erstatten. § 7 Nachweis über die Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) (1) Die Einnahmen sowie die zweckentsprechenden Personal- und Sachausgaben sind durch die Fraktionen und fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder bis spätestens 30. April des Folge- jahres durch prüffähige Unterlagen zu belegen (Verwendungsnachweis). Der Nachweis über die Verwendung des Personal- und Sachkostenbudgets ist über den von der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellten Vordruck (Auflistung der Einnahmen und Ausgaben mit Erläute- rungen) zu führen. Die im Vordruck geforderten Erläuterungen sind ggf. gesondert beizufü- gen. Die Belege sind nach der Systematik des städtischen Vordrucks chronologisch zu sortie- ren und entsprechend zu archivieren. - 5 - (2) Im Verwendungsnachweis hat die /der Vorsitzende der Fraktion bzw. das fraktionslose Gemeinderatsmitglied sowie ggf. die jeweilige Kassenführung durch Unterschrift zu bestäti- gen, dass die geltend gemachten Einnahmen und Ausgaben richtig und vollständig ausge- wiesen sind, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, der entsprechen- de Kassenbestand vorhanden ist und die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die vorliegende Satzung beachtet wurden. (3) Darüber hinaus ist unter Hinweis auf die vom Innenministerium aufgestellten Grundsätze für die Fraktionsfinanzierung zu bescheinigen, dass die Mittel entsprechend der vorgegebe- nen Zweckbindung ausschließlich für die Fraktionsarbeit verwendet und keine Gelder für Wahlkampfzwecke bzw. zur direkten und indirekten Parteienfinanzierung abgezweigt wur- den (4) Falls die ordnungsgemäße Verwendung bis zum 31. Mai des Folgejahres nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen ist, wird die nach § 5 zum 01. Juli auszuzahlende Vorschussrate des Sachkostenbudgets um 50 v. H. gekürzt. Falls auch bis zum 31. Juli des Folgejahres kei- ne prüfungsfähigen Unterlagen vorgelegt sind, wird ab dem 01. September dieses Jahres kein Vorschuss auf das Sachkostenbudget mehr ausgezahlt. § 8 Prüfung Die von den Fraktionen und den fraktionslosen Gemeinderatsmitgliedern vorgelegten Ver- wendungsnachweise unterliegen der örtlichen und überörtlichen Prüfung nach den Vor- schriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg. Hierfür haben die Fraktionen und fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zehn Jahre aufzubewahren; diese Frist beginnt am 01. Januar des der Feststellung der Jahresrech- nung folgenden Haushaltsjahres. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.10.2015 in Kraft und ersetzt damit den Gemeinde- ratsbeschluss vom 29.07.2014, in dem Regelungen zur Finanzierung des Aufwands der Frak- tionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates getroffen sind. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • GR-Fraktionsfinanzierung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0522 5 öffentlich Dez. 1 Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 22.09.2015 2 vorberaten Gemeinderat 29.09.2015 5 Zustimmung zur modifizierten Vorlage Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeindera- tes der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2015: 1.042.275 € Jährl. Steigerung durch Anpassung des Perso- nalkostenbudgets Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.100.11.10.01.90.01 Kontenart: 4430.0000 Ergänzende Erläuterungen: Das Personalkostenbudget wird errechnet auf der Basis der vom Personal- und Organisationsamt jährlich festgelegten durchschnittlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten. Grundlage ist die jeweils geltende Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe stellt den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern des Gemeinderats zur Finanzierung ihres notwendigen personellen und sächlichen Aufwands bei der Erfüllung ihrer teilorganschaftlichen Aufgaben Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Regelun- gen werden durch den Beschluss einer Satzung festgeschrieben. Der Gemeinderatsbeschluss vom 29.07.2014, in dem Regelungen zur Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates getroffen sind, wird durch die vorliegende Satzung ersetzt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeindera- tes der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) entsprechend der Anlage. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015

  • GR Protokoll TOP 5
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) Vorlage: 2015/0522 dazu: Interfraktioneller Änderungsantrag des Stadtrats Tilman Pfannkuch (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion, des Stadtrats Parsa Marvi (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion, des Stadtrats Lüppo Cramer (KULT) sowie der KULT-Gemeinderatsfraktion und des Stadtrats Tom Høyem (FDP) sowie der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 22. September 2015 Vorlage: 2015/0570 Änderungsantrag der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (AfD) vom 28. September 2015 Vorlage: 2015/0580 Änderungsantrag der Stadträtin Sabine Zürn und des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 28. September 2015 Vorlage: 2015/0584 Anfrage der Stadträte Tilman Pfannkuch, Hermann Brenk, Jan Döring, Thorsten Ehlgötz, Dr. Klaus Heilgeist, Detlef Hofmann, Dr. Albert Käuflein, Sven Maier und Dr. Thomas Müller, der Stadträtinnen Dr. Rahsan Dogan, Bettina Meier- Augenstein, Marianne Mußgnug und Karin Wiedemann (CDU) sowie der CDU- Gemeinderatsfraktion vom 29. September 2015 Vorlage: 2015/0586 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Satzung über die Finanzierung des Aufwands der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Ge- meinderates der Stadt Karlsruhe (Fraktionsfinanzierungssatzung) entsprechend der An- lage mit folgenden Änderungen: 1. Ersetzt wird in § 1 (2) „10 %“ durch „15 %“. - 2 - 2. Ersetzt wird in § 2 (1) „den nachfolgenden mandatsbezogenen Stellen-/Be- schäftigungsobergrenzen“ durch „dem nachfolgenden mandatsbezogenen Stel- lenplan“. 3. Ersetzt wird in § 3 (4) Nr. 4 „entfällt spätestens drei Monate vor der Wahl ganz“ durch „entfällt spätestens zwei Monate vor der Wahl ganz“. Abstimmungsergebnis: Veränderte Beschlussvorlage (2015/0522): mehrheitlich angenommen Interfraktioneller Änderungsantrag (Vorlage 2015/0570): § 1 Abs. 2: mehrheitlich angenommen § 2 Abs. 1: mehrheitlich angenommen § 3 Abs. 2: mehrheitlich abgelehnt § 3 Abs. 4: mehrheitlich angenommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Dazu rufe ich noch auf den interfraktionellen Änderungsantrag von CDU, SPD, KULT und FDP, den Änderungsantrag der AfD, den Änderungsantrag von Die Linke und eine Anfrage der CDU. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Satzung legen wir den schriftlichen gemein- samen Guss in eine Satzung, die wir nach der letzten Gemeinderatswahl in vielen Run- den miteinander ausverhandelt haben. Das Ganze ging auf die Initiativen der Fraktionen noch aus dem vorherigen Gemeinderat zurück. Ich kann mich an Briefe erinnern, die noch von Frau Baitinger und von Frau Luczak-Schwarz mit unterschrieben waren, die jetzt entweder diesem Gremium nicht mehr angehören oder die Seiten gewechselt ha- ben. Wir haben seinerzeit besprochen, dass wir das mit den bisherigen Fraktionsvorsit- zenden vor der Gemeinderatswahl vorbesprechen, um es dann nach der Gemeinde- ratswahl mit den neuen Vertreterinnen und Vertretern endgültig in eine Regelung zu bringen. Die Ausgangslage seinerzeit war ja die Beobachtung, dass vor allem die perso- nelle Ausstattung der Gemeinderatsfraktionsgeschäftsstellen wie auch der anderen Ge- schäftsstellen deutlich verbessert werden sollte, um hier ein bisschen die fachliche und auch die organisatorische Augenhöhe mit der Verwaltung halten zu können. Dem ist in anderen Städten ja schon vorangeschritten worden. An dem, was in anderen Städten so passiert, haben wir uns dann in vielen Runden angenähert und geeinigt. Das Ganze hat dann zu erheblichen Verbesserungen in der personellen Ausstattung der Gemeinderats- fraktionen und auch der Einzelstadträte und Gruppierungen geführt. Es gab bis zuletzt einige strittige Punkte. Wir haben Ihnen heute in dem Satzungsentwurf die Punkte, soweit wir es als Verwal- tung gut verantworten können, vorgeschlagen. Sie haben jetzt in einem interfraktionel- len Antrag, der doch ziemlich mehrheitsfähig aussieht, wenn ich mir die Antragsteller alle angucke, noch Veränderungen vorgeschlagen. Wir haben das im Hauptausschuss - 3 - ausführlich diskutiert. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich auf die Bedenken von Seiten der Verwaltung und auch die Begründung, warum wir Ihnen das zur Ablehnung empfehlen, hinweisen. Die sind ja dann auch automatisch Teil der protokollarischen Aufarbeitung des heutigen Beschlusses. Darüber hinaus gibt es zwei Änderungsanträge, zu denen wir Ihnen dann auch noch entsprechende Stellungnahmen gegeben haben. Insgesamt geht es mir darum, einen mit Ihnen gemeinsam erarbeiteten Entwurf zur Abstimmung stellen zu wollen, der si- cherlich deutlich umfangreicher ist von der finanziellen Ausstattung als das, was vor der letzten Gemeinderatswahl üblich war, der aber auch aus unserer Sicht der Verwaltung so eine ausgewogene Abstimmung der verschiedenen Zielsetzungen beinhaltet und dann eine gute Grundlage für die weitere Arbeit der Fraktionsgeschäftsstellen wie auch der Geschäftsstellen der Einzelstadträte und Gruppierungen bilden kann. Zur Anfrage der CDU, die ja noch einmal begehrt aufgelistet zu bekommen, was denn im Rahmen dieser Drei-Monats-Frist vor einer Wahl an Öffentlichkeitsarbeit möglich ist und was nicht möglich, möchte ich den Vorschlag erneuern, den wir ja schon gemein- sam mal besprochen hatten in einer der letzten Runden, dass wir uns noch einmal in einem Arbeitskreis aus den Fraktionen und der Verwaltung zusammensetzen und noch einmal die einzelnen öffentlichkeitsrelevanten Tätigkeiten der Geschäftsstellen durchge- hen und dann eben klären, was fällt dann unter dieses Öffentlichkeitsverbot und was nicht. Es sind ja so Fragen aufgetaucht, ist denn überhaupt die Pflege der Website und die Erneuerung der dortigen Inhalte da nicht schon eine unzulässige Öffentlichkeitsar- beit und, und, und. Das müssen wir einfach gemeinsam noch einmal ausdiskutieren. Insofern könnten wir heute die Anfrage sowieso nicht im Detail beantwortet haben, nachdem sie heute Morgen eingegangen ist. Ich schlage Ihnen vor, dass wir das dann zurückstellen und im Rahmen einer solchen gemeinsamen Sitzung miteinander bespre- chen, so dass wir heute diese Anfrage einfach als gemeinsame Handlungsaufforderung verstehen, in dieser Weise noch einmal eine Abgrenzung vorzunehmen. Unabhängig zu welcher Abgrenzung wir dann kommen, ist aus meiner Sicht dann aber die Frage, das auf zwei oder drei Monate nicht abhängig zu machen. Da gibt es grundsätzliche Über- legungen zu dem Thema, wie sie auch in dem Änderungsantrag deutlich werden. Wir empfehlen ausdrücklich die drei Monate. Das entnehmen Sie auch unserer Stellung- nahme. Das entspricht auch dem, was in den anderen vergleichbaren Großstädten in Baden-Württemberg derzeit so Usus ist. Insofern würden wir an der Stelle in guter Ge- sellschaft sein. Das jetzt von meiner Seite noch mal zu den verschiedenen vorliegenden Themen und auch zur Bedeutung dieser Satzung insgesamt. Sie verändert also grundsätzlich nicht die Welt, sondern das gilt schon viele Monate, was da drin steht. Es wird jetzt nur noch mal in eine Satzung gegossen, so dass es jetzt nicht nach außen den Anschein erwe- cken kann, dass wir hier eine deutliche finanzielle Steigerung vornehmen. Die ist schon längst in einem Grundsatzpapier miteinander vereinbart worden. Auch davon profitie- ren im Moment die Stadträte und auch die Fraktions- und anderen Geschäftsstellen. Wir haben jetzt aber eine Satzung, die das Ganze miteinander regelt. Das zur Einlei- tung. Jetzt schaue ich mal in die Runde. Es haben sich schon einige gemeldet. - Herr Stadtrat Pfannkuch. - 4 - Stadtrat Pfannkuch (CDU): Sie haben den historischen Gang der Diskussion richtig zusammengefasst. Man muss vielleicht hinzufügen, dass es bald eineinhalb Jahrzehnte gebraucht hat, bis man wesentliche Gesichtspunkte der Finanzierung der stadträtlichen Arbeit jetzt auf ein neues Fundament gesetzt hat. Sie haben vollkommen zutreffend gesagt, dass die wesentlichen Eckpunkte dieses neuen Fundamentes im Grunde schon seit einiger Zeit gelten. Der Kern dieser Finanzierungssatzung ist die bessere Ausstat- tung mit Personal in der Hoffnung, in der berechtigten Erwartung an alle Akteure in diesem Haus, dass dadurch die Qualität der Arbeit auch besser vorbereitet und besser durchdacht sein kann, und dass die Kommunikation der Fraktionen, der Stadträte mit den Bürgerinnen und Bürgern qualifizierter durchgeführt werden kann. Darüber will ich mich jetzt nicht länger verbreiten. Es ist jetzt wesentlich, dass wir uns mit den Änderungspunkten kurz befassen. Auch da will ich die rein handwerklichen Dinge ein wenig übergehen. Änderungsanträge befassen sich ja mit der Frage, ob eine Verrechenbarkeit von Personalmittel, die nicht verbraucht sind, mit Sachkosten jetzt zulässig sein soll oder nicht. Wir streiten natürlich mit der Verwaltung über eine Band- breite. Die Verwaltung ist da kleinlicher, als das die Fraktionen sehen. Da muss man nachher einzeln einfach abstimmen. Was mir strukturell sehr wichtig erscheint ist ein Punkt, der dritte Punkt dieses gemeinsamen Änderungsantrags, das ist der mit der Öf- fentlichkeitsarbeit. Die Gemeindeordnung hat unsere Tätigkeit als Stadträte sicherlich vor Jahr und Tag in einem ganz anderen Licht gesehen. Da ging es darum, die Verwal- tung zu kontrollieren und mehr nicht. Dass sich die Arbeit der Fraktionen, auch der Ein- zelstadträte, geändert hat, das sieht man hier in jeder Gemeinderatssitzung, aber auch in jeder Ausschusssitzung, noch nicht mal abhängig von Öffentlichkeit oder Nichtöffent- lichkeit. Von daher musste sich da auch etwas vom Leitbild und vom Urgedanken der Öffentlichkeitsarbeit ändern. Jetzt wird halt so eine Monstranz in der öffentlichen Ver- waltung durchgetragen mit einer gewissen Brüderlichkeit im ganzen Land, indem man sagt, wir wollen, dass die Fraktionen und die Einzelstadträte mit Öffentlichkeitsarbeit bis zu einem bestimmten Zeitraum vor einer Wahl, vor jeder Wahl, zurückhaltend, sogar unterlassend, umgehen. Das ist das Wesentliche. Öffentlichkeitsarbeit der Stadträte, ob einzeln oder in Fraktionen, ist dann zu unterlassen. Da haben Sie zu Recht gesagt, da gibt es zwei Streitpunkte. Einmal die Frage, wie lang soll diese Schamfrist denn sein, zwei oder drei Monate. Der Änderungsantrag sagt, zwei Monate reichen in jedem Falle, zumal die Einflussnahme kommunalpolitischer Öffentlichkeitsarbeit auf Wahlen wie Landtag, Europawahl oder Bundestagswahl, von allen Fachleuten nicht als relevant an- gesehen wird. Gleichwohl gibt es Verwaltungsvertreter die sagen, bis zu sechs Monate müsse man sogar diese Sperrfrist ausdehnen. Das kann nicht wahr sein. Von daher ist hier nur die Diskussion zwischen zwei oder drei Monate. Unsere Meinung kennen Sie in dem Zusammenhang. Ein weiterer Punkt in diesem Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist eben auch die Frage, was versteht man unter Öffentlichkeitsarbeit. Diesem Thema widmete sich jetzt eine zuge- gebenermaßen erst heute Vormittag übermittelte Anfrage. Herr Oberbürgermeister, Sie nicken, als würden Sie jetzt von mir bestätigt sein wollen. Sie müssen schon eingeste- hen, dass diese Fragen seit Monaten in der Diskussion sind. Ich weiß von anderen Kol- legen, auch von der KULT-Fraktion, dass das problematisiert, aber eben dann nicht mehr aufgegriffen wurde. Sie haben jetzt wiederholt, das ist alles in Ordnung, dass man das noch klären wird. Wenn das jetzt heute im Protokoll auch eindeutig steht, dann hat - 5 - meine Fraktion auch keine Bedenken, wenn wir uns über diesen Teil der Ausfüllung, der Auslegung, dieser Satzung, was ist zulässige und was ist nicht zulässige Öffentlichkeits- arbeit, da noch vorbehaltend an anderer Stelle unterhalten dürfen, dann können wir heute über diesen Änderungsantrag, Punkt 10, nämlich die Frage zwei oder drei Mona- te, durchaus abstimmen. Dazu muss man jetzt nichts weiter ausführen. Vielleicht noch ein Schlusswort zu den Änderungsanträgen. Die sind zum Teil so gehal- ten, dass ich schon ein bisschen Schwierigkeiten habe, das sehr ernst zu nehmen. Bitte, liebe Einzelstadträte, Einzelstadträtinnen, vergessen Sie nicht, dass Sie bei dieser Frakti- onsfinanzierungssatzung, die eigentlich Stadtratsfinanzierungssatzung heißen könnte, die Hauptprofiteure sind, dass Sie verhältnismäßig sehr viel mehr von dieser zusätzlichen Ausstattung haben, die wir zweifelsfrei auch brauchen, um diese Arbeit zu machen, als die Fraktionen. Das wird nur immer ein bisschen verkannt, wenn man jetzt am Schluss einer Debatte, wo eigentlich der Kuchen, der Ihnen zusteht, schon verteilt ist, jetzt noch populistisch abheben möchte und so tun will, als ob sich jetzt die großen Fraktionen oder überhaupt die Fraktionen am Stadtsäckel bereichern wollen. Ganz und gar nicht ist dieses der Fall. Ich weise das mit aller Energie zurück. Das ist Populismus und nicht mehr. Dabei sollte man es bewenden lassen. Wir werden nachher einzeln über die strit- tigen Punkte noch abzustimmen haben. Stadtrat Zeh (SPD): Herr Oberbürgermeister, Sie haben historisch schon etwas ausge- führt. Ich kann mich auch an die Äußerung von Herrn Pfannkuch anschließen. Erstmalig verabschieden wir heute eine Satzung zur Fraktionsfinanzierung. Es sind klare Regeln. Es ist positiv, und es erhöht auf jeden Fall die Transparenz. Wir haben die Höhen der Summen schon vorab im Gemeinderat im Juni 2014 beschlossen. Die Mittel werden so seit 2014 ausbezahlt. Die Satzung soll nun weitere Details festlegen. Die SPD ist seit Jahren eine sehr sparsame Fraktion. Wir geben rund 20 % unserer Mittel wieder zu- rück. Ich hoffe, diese Sparsamkeit ist auch bei den anderen vorhanden. So haben wir eine zusätzliche halbe Stelle seit August 2014, diese aber erst im Dezember besetzt. Das erklärt die Rückgabe jetzt in 2014. Aber die SPD hatte 2014 mehr Sachkosten, fast 40.000 Euro Ausgaben. Die jetzige Satzung sieht nur noch 24.000 Euro Sachkosten für die SPD vor. Es gab eben früher keine Trennung zwischen Personalkosten und Sachkos- ten. Daher kann man der Verwaltung nicht folgen, dass die neue Satzung eine Steige- rung hier vorsehe. Die von der Fraktion vorgeschlagene Deckungsfähigkeit von 15 % stellt damit immer noch eine drastische Einschränkung dar und reduziert die Sachkosten gegenüber früheren Perioden. Auch hier irrt Die Linke in ihrem Änderungsantrag, was sie hier schreibt. Außerdem entstehen durch den Änderungsantrag keine Mehrkosten, denn die Finanzierung der Sachmittel ist auch bereits im Haushalt dargestellt. Auch soll- te die Satzung nur den Stellenplan festlegen. Die Freiheit, ob hier z. B. zwei ganze Stel- len zu E 10 oder 1 ½ Stellen zu E 13 bei den großen Fraktionen geschaffen werden, oder wie das Personalbudget verteilt wird, sollte frei zu entscheiden sein von den Frak- tionen. Mit dem Änderungsantrag wird lediglich die höchstrichterlich bestätigte Arbeit- geberfunktion der Fraktionen in der Satzung festgeschrieben. Es ist völlig absurd, in ei- ner städtischen Satzung konkrete Eingruppierung von Beschäftigten festzusetzen. Mit dem Vorschlag der Fraktionen wird im Übrigen dem Modell der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Freiburg im Breisgau gefolgt. In beiden Städten wird seit vielen Jahren ebenfalls ein summenmäßiges Budget zur Verfügung gestellt. - 6 - Zu Punkt 3 hat Herr Pfannkuch schon vieles ausgeführt. Generell gilt, Fraktionsmittel dürfen grundsätzlich nicht für Parteienwerbung verwendet werden. Die von der Stadt- verwaltung ins Feld geführten Urteile befassen sich mit Klagen von Fraktionen in Land- tagen und Bundestag gegen die Öffentlichkeitsarbeit von Landesregierung und Bundes- regierung. Das geht hier an der Sache vorbei. Daher ist der interfraktionelle Antrag be- gründet und wir hoffen auf Zustimmung. Auch wenn die Grünen hier nicht mitgehen wollen. Der nächste Tagesordnungspunkt 6 ist ja ein Zugeständnis in dieser Periode nur für die Grüne-Fraktion. Auch diese haben hier Wünsche gehabt. Jetzt hat die Verwal- tung dies sogar noch rückwirkend in Kraft gesetzt. Wir werden aber dort der Verwal- tungsvorlage zustimmen. Zusammengefasst: Der gemeinsame Änderungsantrag verursacht keine Mehrausgaben und sichert die Autonomie der Fraktionen als Arbeitgeber. Karlsruhe liegt mit seinen Ausgaben für die Fraktion noch immer unter Stuttgart, Mannheim und Freiburg. Die neue Regelung ist deshalb maßvoll und richtig. Die SPD stimmt zunächst mal für den Änderungsantrag und danach der Satzung zu. Stadträtin Lisbach (GRÜNE): Die Finanzierung der Fraktion neu zu regeln ist sicher notwendig. Dem stimmen wir auch grundsätzlich zu. Das ist einmal, weil die zuneh- mende Anzahl kleinerer Gruppierungen das erfordert. Das erfordert mehr Mittel. Auch die Gemeinderatsarbeit selbst hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Es wird eine zunehmende Professionalisierung erwartet. Es sind viel mehr Informationen als früher zu verarbeiten. Die Aufgabenfülle ist einfach angestiegen. Auch, und das auch viel aus, Bürgerinnen und Bürger wenden sich viel häufiger als früher an uns mit ihren Anliegen. Das finden wir gut und richtig, aber das macht auch viel Arbeit. Das erfordert sehr viel Recherche und viel Kommunikation natürlich. Insofern ist es schon so, dass insgesamt der Arbeitsanfall auch in den Fraktionsgeschäftsstellen ganz enorm ge- stiegen ist, und dass eine Erhöhung des Gesamtvolumens notwendig ist, wenn wir jetzt die Finanzierung auch der Geschäftsstellen neu regeln wollen. Ich will vielleicht noch eine Anmerkung machen zum Kollegen Zeh, der jetzt auf diese Entschädigungssatzung im nächsten Tagesordnungspunkt zu sprechen gekommen ist. Bei den Grünen ist da ein bisschen eine andere Gewichtung da, dass bei uns vielleicht ein bisschen mehr das Schwergewicht auf dem Ehrenamt liegt, vieles über die ehren- amtlich gewählten Stadträten und Stadträtinnen zu machen und vielleicht deswegen die Geschäftsstellen nicht so stark auszurüsten. Das muss natürlich jede Fraktion für sich im Grundsatz auch selbst entscheiden. Warum wir heute diesem Paket trotz einer gewissen Berechtigung, das ist keine Frage, dem Gesamtvolumen dann aber doch nicht zustimmen, ist einfach weil wir meinen, dass hier über das Ziel hinausgeschossen wurde in bestimmten Bereichen. Bis zur Wahl 2014, bis zu dem Grundsatzbeschluss, den wir hier mal diskutiert hatten, hatten wir jährliche Ausgaben für die Fraktionsgeschäftsstellen in Höhe von 570.000 Euro. Mit dem, was wir heute beschließen in der Satzung, sind es 1,04 Millionen. Das ist eine Er- höhung um 80 %. Da meinen wir einfach, das ist zu viel. Wie gesagt, ein ganz großer Teil der Wünsche, nicht alle, aber ein ganz großer Teil der Wünsche, die hier auch in den vorhergehenden Diskussionen kamen, sind für uns nachvollziehbar. Trotzdem se- hen wir uns einfach auch verpflichtet zu einem sparsamen Umgang mit Haushaltsmit- - 7 - teln. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir das auch von der Verwaltung verlan- gen, gerade auch im Zuge der kommenden Haushaltskonsolidierung. Da ist es auch nicht so, dass wir die Belange, die an uns herangetragen werden, dass wir die für unnö- tig halten. Trotzdem müssen wir auch da manchmal sagen, das können wir uns jetzt einfach nicht leisten. Deswegen meinen wir, dass diese 80 % Erhöhung eben doch zu viel sind. (Stadtrat Cramer/KULT: Aber ihr nehmt es dann schon, oder!) Ich hoffe, dass wir auch immer, wie es von dem SPD-Kollegen gerade dargestellt wurde und wie wir es in den letzten Jahren auch immer praktiziert haben, dass wir eine ganze Menge übrig behalten werden und das auch zurückgeben werden. Es ist aber tatsäch- lich auch so, dass sich das Ganze natürlich ein Stück weit hochreizt. Wenn natürlich die eine Geschäftsstelle eben drei hauptamtliche Leute hat, dann ist es für die andere schwierig, dann nur mit einem hinzukommen. Es gibt dann auch gewisse Standards, die man auch gemeinsam erfüllen muss. Von dem her schaukelt sich hier natürlich auch etwas nach oben. Da muss man schon auch vorsichtig sein. Es ist aber auch so, dass wir uns da nicht ganz rausziehen können, denn auch in der Öffentlichkeitsarbeit müssen dann alle so einigermaßen vernünftig präsent bleiben und die verschiedenen Medien dann auch bedienen. Wie auch immer, ich habe jetzt ausgeführt, dass wir hier auch eine differenzierte Hal- tung haben. Deswegen wird es heute bei uns viele Enthaltungen und auch einige Ab- lehnungen geben. Enthaltung deswegen, weil wir eben sehen, dass Teile des Paketes sehr wohl ihre Berechtigung haben. Was den interfraktionellen Änderungsantrag angeht, der von allen Fraktionen, außer unserer, jetzt gestellt wurde, können wir uns der Antwort der Verwaltung anschließen. Bei den Punkten 2 und 3 ist es ja sogar so, dass gewisse Rechtsunsicherheiten angedeu- tet werden für den Fall, dass man es so umsetzt, wie es jetzt hier von den Fraktionen vorgeschlagen wird. Das wollen wir jetzt also auf gar keinen Fall, dass möglicherweise eine Wahl angefochten wird, weil die Karenzfrist, die wir dort gesetzt haben, zu kurz ist. Das sollten wir nicht riskieren. Was wir aber richtig finden, das wurde auch vom Kol- legen Pfannkuch ausgeführt, dass man wirklich mal klar definiert, was fällt unter die Öffentlichkeitsarbeit, die in dieser Karenzzeit erlaubt ist und was nicht. Was natürlich schon wichtig ist, und da müssen wir wirklich auch hinkommen, dass wir unsere norma- le politische Arbeit, Anträge stellen, sie ins Internet stellen, auch mal eine Pressemittei- lung über das, was wir tun, rausgeben. Da meinen wir schon, das muss vor einer Wahl auch möglich sein, dass wir einfach unsere Arbeit ausführen. Alles, was eben dann in Richtung Parteipolitik geht, dass man das eben in dieser Zeit zurückstellt, vor allem, dass man dafür keine Fraktionsmittel ausgibt. Das finden wir richtig und nachvollziehbar und schließen uns deshalb der Antwort der Verwaltung auf diesen Antrag an. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Nur dass ich es nachher nicht vergesse möchte ich darum bitten, dass bei allen Änderungsanträgen jeder Punkt einzeln abgestimmt wird. Herr Pfannkuch, ich muss sagen, ich bin noch ein bisschen dabei, ihren Beitrag von vor- hin zu verdauen. Es war so, wir haben das Ganze vorbesprochen und ich hatte nicht das - 8 - Gefühl, dass unsere Kritik an Ihrem Änderungsantrag überhaupt ernst genommen wur- de bei den Vorbesprechungen. Deswegen haben wir uns gezwungen gesehen, unsere Kritik hier mit unserem Änderungsantrag zu manifestieren. Sie sagen, es sei gar nicht relevant, dass die Gemeinderäte, die Fraktionen, Informationen herausgeben vor der Wahl. Wenn es nicht relevant ist, warum können wir dann nicht einfach bei der Drei- Monats-Frist bleiben? Das habe ich schon nicht verstanden. Dann haben Sie gesagt, Sie haben Schwierigkeiten, unsere Änderungsanträge, also den von der Linken, den wir prinzipiell auch unterstützen, und unseren, ernst zu nehmen. Das habe ich schon ge- merkt in den Vorbesprechungen, dass Sie Schwierigkeiten haben, unsere Kritik ernst zu nehmen. Versetzen Sie sich mal in die Lage der kleineren Gruppierungen. Wir haben eine halbe Stelle fürs Büro. Das ist unsere personelle Ausstattung. Wir haben genau die- selben Aufgaben zu erfüllen, die Frau Lisbach vorhin dankenswerterweise so ausführlich genannt hat, und in derselben Qualität wie die anderen Fraktionen. Wenn Sie davon reden, dass Personalmittel übrig bleiben, dann gilt es für Sie, für die großen Fraktionen, die davon üppig haben, aber nicht für uns kleine Gruppierungen. Wir haben einfach nichts übrig. Vielleicht hilft es Ihnen zu verstehen, warum wir hier unsere Kritik vorbrin- gen. Sie haben dann gesagt, es sei Populismus. Ich verstehe ja das alles, was der Positi- on der CDU zuwiderläuft, zurzeit als Populismus bezeichnet wird. Aber an der Stelle ist es einfach eine sachliche Kritik. Ich finde Populismus ist da wirklich das falsche Wort. Jetzt inhaltlich. Wir sind der Meinung, dass 10 % der Personalmittel umgewandelt wer- den in Sachmittel, dass das einfach zu viel ist. Wir wollten nicht so weit gehen wie Die Linke und gleich auf null % gehen, sondern haben als Kompromiss 5 % vorgeschlagen. Was wir jedoch an dieser Diskussion überhaupt nicht verstehen, ist, als wir das letzte Mal ganz am Anfang der Legislaturperiode darüber diskutiert haben, haben Sie dann erklärt, wie wichtig es ist, dass Sie mehr Personal haben, dass Sie sich besser einsetzen können für die Wähler und für deren Belange. Jetzt auf einmal ist es anscheinend gar nicht mehr so wichtig, weil ja das Geld übrig ist. Das heißt, das Personal ist gar nicht eingestellt worden. Auch Herr Zeh hat gesagt, das Personal ist nicht eingestellt worden. Dann muss man natürlich fragen, ob die Argumentation früher, dass es so wichtig ist, mehr Personalmittel zu haben, wirklich zutreffend war. Ich möchte jedenfalls festhalten, dass das eine sehr starke Bevorteilung der großen Fraktionen ist, weil einfach bei den kleinen gar keine Personalmittel übrig sind. Zu unserem zweiten Antragspunkt. Uns ist aufgefallen, dass bei den Sachmitteln letzt- endlich zwei Komponenten dazu beitragen, die Gesamtsumme festzulegen: einmal ein Sockelbeitrag und dann ein Pro-Kopf-Beitrag pro Mitglied. Da verstehen wir nicht, wieso dieser Sockelbetrag von der Größe der Fraktion abhängt, wenn man schon als Kompensation für die Anzahl der Mitglieder diesen Pro-Kopf-Beitrag hat. Deswegen fordern wir, dass der Sockelbetrag ein echter Sockelbetrag wird und damit alle Fraktio- nen, Gruppierungen und Einzelstadträte dieselbe Summe bekommen, nämlich 8.000 Euro pro Jahr, was dann in Summe 80.000 Euro ausmacht. Das sind lediglich 4.000 Eu- ro mehr als bisher in Summe an Sockelbetrag ausbezahlt wurden. Das ist letztendlich keine Erhöhung. Dann wäre tatsächlich dieser Betrag ein Sockelbetrag. Wie Frau Lis- bach vorhin argumentiert hat, wir haben mehr Aufgaben als früher, wir müssen viel recherchieren, wir müssen viel kommunizieren, es ist insgesamt mehr Arbeit. Das gilt aber für alle Gruppierungen und auch für die Einzelstadträte. Deswegen sollten auch die finanziellen Ausstattungen nicht so stark voneinander differieren und das Plädoyer - 9 - dafür, einen echten Sockelbetrag einzuführen. Alles andere, Grenzen, die dann ver- schoben werden je nach Ausgang der Wahlen, widersprechen dem Gleichbehand- lungsprinzip und sind deswegen abzulehnen. Jetzt möchte ich noch auf den Änderungsantrag der meisten Fraktionen zu sprechen kommen, und zwar auf die beiden Punkte 1 und 3, was die in Summe ausmachen. Bei Punkt 1 wird festgelegt, 15 % der Personalmittel werden Sachmittel. In der Vorlage der Verwaltung werden 10 % vorgeschlagen. Das wäre eine Verdoppelung der Sachmittel für die großen Fraktionen. Das reicht den großen Fraktionen nicht aus. Es müssen 15 % sein. Faktor 2 ½. Jetzt kommt noch dazu, dass mit dem Punkt 3, der Verkürzung der Frist vor den Wahlen auf zwei Monate, de facto hier in Bezug auf die vor uns liegenden Landtagswahlen diese Frist so verschoben wird, dass sie ins neue Jahr hineinläuft. Die Wahlen sind am13. März. Bisher hat die Frist am 13. Dezember geendet. Mit dem Punkt 3 endet die Frist am 13. Januar. D. h., ich habe jetzt das Budget von zwei Jahren das der oben genannten Berechnung unterliegt. Faktor 2 mal 2 ½, wir haben also eine Verfünffachung der Sachmittel, die jetzt den großen Fraktionen zusätzlich zur Verfü- gung gestellt werden. Eine Frage an die großen Fraktionen. Wie sollen die Bürger das verstehen, dass jetzt kurz vor der Landtagswahl auf einmal die Mittel, die sie einsetzen können, um auf ihre Arbeit als Fraktionen hinzuweisen, verfünffachen wollen? Also ich verstehe das nicht. Wenn es Populismus ist, dann würde ich es gerne erklärt bekom- men, wieso das Populismus ist, wenn ich hier die Fakten nenne. (Stadtrat Zeh/SPD: Das hat damit nichts zu tun.) Das hat damit schon etwas zu tun. Sie müssen doch gucken, was am Ende dabei raus- kommt. Sie tun immer so, als hätten Sie da hehre Ziele. Wir müssen aber schauen, was kommt dabei am Ende raus. Es kommt es eine Verfünffachung Ihrer Mittel raus, eine Verfünffachung Ihrer Mittel rechtzeitig zur Landtagswahl. Das sind Fakten. Rechnen Sie es doch nach. Sie können jetzt mit dem Kopf schütteln. Es ist aber so. Rechnen Sie es einfach mal nach. Deswegen lehnen wir es ab. Wir möchten auch, wie gesagt, dass alle Punkte einzeln abgestimmt werden. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Es ist richtig und gut, dass wir auf das neue Wahlsystem reagieren und mit Personalstellen die vielen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträte, die wir heute im Gemeinderat haben, unterstützen, denn wir sitzen alle in vielen Ausschüssen, auch als Einzelstadträte oder in Zweier-Gruppierungen, in fast genau so viel wie die großen Fraktionen. Die Arbeit, die in der Freizeit von uns allen gemacht wird, ist viel und kaum zu bewältigen. Deswegen finden wir es richtig von der Linken im Gemeinderat, dass wir hier Personalstellen geschaffen haben. Was wir aber für falsch halten, dass wir eine kleine Hintertür einbauen, so eine kleine Drehtür für all die Fraktionen, die gerne Personalstellen jetzt benutzen, um ihr Budget für Flyer, für Bekanntmachungen zu erhöhen, und zwar so immens zu erhöhen, dass letztlich die Großen wieder ein Vorteil zu den Kleinen haben. Das können wir nicht akzeptieren. Wir sind auch der Meinung, dass wir auch den vorauseilenden Kompromiss, den die Stadt in ihrer Vorlage reingebaut hat, nicht akzeptieren können, sondern Personalstellen sind Personalstellen. Wenn man hier zur Verfügung stellt, dass 10 % oder jetzt, wie die Mehrheit des Gemeinderates von CDU, SPD, KULT und FDP wollen, auch 15 % der Per- sonalstellen in Sachmittel umgewandelt werden können, dann ist das nicht akzeptabel, - 10 - weil nämlich die Budgets für diese Fraktionen deutlich erhöht werden. Es geht nicht nur darum, Werbung nach außen zu machen, sondern hier eine hohe Qualität in der Vorbe- reitung der Arbeit im Gemeinderat zur Verfügung zu stellen. Es wird so kommen, dass die meisten Fraktionen diese 10 oder 15 %, die beschlossen werden, auch ausnützen werden zu Lasten der Personalstellen. Das wollen wir nicht akzeptieren. Die Fraktionen hätten etwas ehrlicher in der Beratung sagen müssen, wir wollen noch mehr Sachmittel, obwohl sie aufgestockt wurden. Das haben sie nicht gemacht. Sie wollten so eine kleine Hintertür, um sie so aufzustocken. Wenn ich dann draußen noch ein Blatt von Ver.di bekomme zu einem anderen Thema, möchte ich aus Richtung der Gewerkschaft sagen, ich finde es falsch, dass hier die Mit- tel der Personalstellen zur freien Verfügung gestellt werden, so dass Fraktionen ent- scheiden können, ob sie sie ausschöpfen oder umwandeln. Wenn sie nicht ausge- schöpft werden, gehen sie zurück in die Stadt und es können vielleicht andere Personal- stellen geschaffen werden. Aber bitte nicht durch die Hintertür die Werbemittel erhö- hen. Stadtrat Dr. Fischer (KULT): Als erstes möchte ich im Namen meiner Fraktion unserer Freude Ausdruck verleihen, dass es mit dem heutigen Beschluss gelungen ist, die Waf- fengleichheit zwischen Gemeinderat und Verwaltung einigermaßen anzuheben, so dass wir zukünftig unserer Kontroll-, Beratungs- und Anstoßfunktion besser nachkommen können, besser nachkommen im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich will noch ein Wort verlieren zu unserem Änderungsantrag. Hier geht es nicht um eine Erhöhung der Mittel oder um ein größeres Ausgeben von Mitteln, sondern es geht einzig und allein um eine Flexibilisierung der Mittelverwendung, so wie sie in modernen Unternehmen, in modernen Organisationen heutzutage üblich ist, dass man zwischen Personal- und Sachmitteln schieben kann. Um das Wort Sachmittel vielleicht einmal zu erläutern, das wird ja gern falsch verstanden, dass unter Sachmittel Flyer gemeint sind oder schönere Büroausstattung, sondern Sachmittel können z. B. auch sein, wenn eine Fraktion sagt, ich mache eine Umfrage unter Geschäftsleuten, ich beauftrage ein Mei- nungsumfrageinstitut, wie Sie zu den Folgen der Kombilösung stehen. Dann sind das Sachmittel, und genau um so etwas geht es. Warum ist so eine Flexibilisierung nötig. Ich habe dieses Beispiel auch schon im Haupt- ausschuss genannt. Es ist gerade für die kleineren Gruppierungen ein Problem, wenn einer unserer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, was wir verhindern mögen, länger krank wird oder ausscheidet, weil er woanders eine Stelle bekommt, dann müssen wir Teile dieser Arbeit nach außen vergeben. Auch das sind dann wieder Sachmittel und keine Personalmittel. Um das geht es heute. Im Normalfall wird es so sein, dass diese Personalmittel gar nicht umgeschichtet werden müssen in diesem Ausmaß, sondern es geht nur um die Flexibilität im Zweifelsfall es machen zu können, ohne mit der Verwal- tung, ohne mit dem Rechnungsprüfungsamt in lange zeitliche und letztendlich kosten- intensive Debatten einzusteigen. An dieser Stelle ist es mir eine Pflicht, allen Fraktionsgeschäftsführungen, allen Frakti- onsgeschäftsstellen, nicht nur die meiner eigenen Gruppierung zu danken. Ich erlebe dies seit Jahren als eine hervorragend aufgestellte Truppe, die hervorragend auch zu- - 11 - sammenarbeiten, die dafür sorgen, dass wir im Gemeinderat einigermaßen mit der An- tragsflut zurechtkommen. Wenn man sich heute den Vorlagenberg anschaut, das ist so viel, das muss jemand durcharbeiten. Das machen unsere Geschäftsstellen mit, die hel- fen uns dabei. Das ist sehr wichtig. Es ist eine sehr fordernde Arbeit, die jeden Tag aufs Neue Überraschungen bringt. Ich weiß nicht, ob sich das jeder so vorstellen kann. Mor- gens hat man noch einen Arbeitsplan und mittags ist er über den Haufen geworfen, weil ein Bürger oder eine Bürgerin angerufen hat oder weil uns die Verwaltung wieder ein Vorlagenpaket geschickt hat, das man schnell bearbeiten muss. Das leisten unsere Geschäftsstellen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Zum Beispiel haben wir bei uns in der Fraktion die Vorgabe, wenn ein Bürger sich meldet, dann hat er in drei Tagen spä- testens eine, wenn auch vorläufige, Antwort zu bekommen – in drei Tagen. Das heißt auch eine entsprechende Arbeitsdichte. Ich bin der CDU dankbar für ihre Anfrage. Sie greift genau die Fragen auf, die ich vor der Sommerpause im Juni oder Juli, als diese Besprechung war, schon mal genauso formuliert hatte. Es wäre schon eigentlich Zeit gewesen, sich das bis heute aus Sicht der Verwaltung zu überlegen. Aus meiner Sicht ist es okay, wenn das jetzt so weitergeht. Möglicherweise kommt dann auch raus, dass diese Zwei- oder Drei-Monats-Debatte sich von allein erledigt, weil dann endlich die Fragen beantwortet sind, die wir schon im Juni oder Juli gestellt hatten. Jetzt komme ich zu dem unfreundlichen Punkt des heutigen Tages. Ich fange mit der kleineren Unfreundlichkeit an, dem Antrag der Linken. Das ist Heuchelei. Ich will mal zitieren aus den BNN vom 24. September, wo die Linke ankündigt, dass sie am Sams- tag, den 26. September Arbeitssklaven versteigert. Damit will die Partei aufmerksam machen auf die zunehmende Beschäftigung von Leiharbeitern und befristeten Arbeits- verhältnissen etc., also auf schlechte Bezahlung. Da frage ich Sie jetzt mal, bezahlen Sie Ihre Mitarbeiter so anständig, wie wir unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezah- len. Dann können Sie solche Anträge stellen, ansonsten nein. Der zweite Punkt, und der ist für mich noch härter, der Antrag der AfD. Sie haben nichts verstanden. Ich fange mit einem Zitat an: Die bisherige Praxis, bei der der Sockel- betrag usw. anhängt, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Dass das nicht stimmen kann, ist schon allein durch ein bisschen Nachdenken klar, dass das nicht funktioniert. Es steht jetzt übrigens in der Antwort der Verwaltung noch einmal dezidiert beschrie- ben. Dann könnte man jetzt einfach sagen, okay wir streichen diesen Punkt aus unse- rem Antrag, wir haben da wohl was missverstanden. Aber das Größte, das Härteste und in meinen Augen Ungeheuerliche, was hier in diesem Gemeinderat, was es in diesem Gemeinderat, in diesem Gremium noch nicht gab, ist der folgende Satz: ... dass zusätz- liche Sachmittel den Fraktionen des Gemeinderates für die Vorbereitung der Landtags- wahlen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht zulässig, dies findet nicht statt. Das sage ich als Angehöriger einer Gruppierung, die gar nicht zur Landtagswahl antritt. Wenn Sie, Kolleginnen und Kollegen von der AfD, mit solchen Behauptungen auf Wäh- lerstimmenfang gehen, dann versündigen Sie sich gegen die Demokratie. Denn so et- was wird hier unterbunden und findet hier nicht statt. Stadtrat Wenzel (FW): Ein Teil der heutigen Tagesordnung, ich sage mal 5 Kilo, müs- sen wir Einzelstadträte ohne großen Personalaufwand durcharbeiten. Es ist richtig, Sie - 12 - haben es gesagt, wir Einzelstadträte sind positiv aus den Satzungen und der Bewertung rausgekommen. Deshalb war ich auch der Auffassung, dass das von der Stadt vorgeleg- te Paket so auch unverändert durchgeht. Dass natürlich jetzt Wünsche und Änderungen da sind, wir haben das von den Vorrednern gehört, kann ich nicht verstehen und werde ich nicht mittragen. Das Einzige, was ich mittragen werde, hier widerspreche ich dem Kollegen Fischer, ist der Antrag der Linken. Der Unterschied zwischen Sachmitteln, egal wie wir sie nennen, ob es jetzt für Rechtsberatung oder sonstige Sachen ist und Perso- naldebatten sollten wir einfach nicht mischen. Wir Kleinen können das auch nicht. Den Änderungsantrag der AfD und der Fraktion im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln, wie es Frau Lisbach gesagt hat, werde ich hier auch nicht mittra- gen. Wir sollten ein kleines Signal geben zu sagen, dass wir mit dem, was wir vor Mo- naten ausgehandelt haben, auch zufrieden sind. Das sehe ich auch nicht als populis- tisch, wenn der Kollege Fostiropoulos das macht. Wir sollten da ein Signal geben. Wir Kleinen haben es viel schwieriger, denn ich muss jedes Blatt tatsächlich einzeln durchle- sen. Im Hinblick auf die Sparsamkeit in Punkt 6, auch wenn es Frau Lisbach erklärt hat, dem werde ich auch nicht zustimmen, denn hier sollten alle gleich behandelt werden. Der Rest wurde ja schon von den Vorrednern angerissen. Der Vorsitzende: Das war jetzt die letzte Wortmeldung. Bevor wir in die Abstimmung kommen, noch ein paar Anmerkungen. Zum einen hat sich Herr Stadtrat Hock für be- fangen erklärt und schon vor der Debatte sozusagen den Diskussionsraum verlassen. Das fürs Protokoll. Zum Zweiten möchte ich es nicht versäumen, mich bei den städtischen Ämtern, die an diesen Vorbereitungsrunden teilgenommen haben, ganz herzlich zu bedanken, hier ins- besondere das Hauptamt, der Zentrale Juristische Dienst und das Rechnungsprüfungs- amt. Es war manchmal nicht so ganz einfach, wie wir uns da so in Vergleichen zwischen Verwaltung und Politik verstiegen haben, das immer so ohne sich persönlich betroffen zu fühlen, durchzuhalten. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an die Ämter, aber auch an die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, dass wir das insgesamt, ei- gentlich bis auf diese drei Punkte, so gut vorbereiten konnten. Zum Inhaltlichen vier Bemerkungen. Das Erste: Es ist keine Monstranz, wenn wir an die- sen drei Monaten festhalten. Es ist im Moment die gängige Praxis. Wir wissen genau, dass es im Moment kein Gerichtsurteil gibt, das uns statt zwei Monaten auf drei Mona- te trimmt, aber es ist sinnvoll, dass wir das in einem Konvoi mit anderen Städten tun. Es gibt ein Gerichtsurteil, dass sechs Wochen zu knapp sind, und dass man bis zu sechs Monate gehen kann. Das ist auch die Empfehlung an verschiedener Stelle. Es haben sich diese drei Monate einfach als gängige Praxis durchgesetzt. Da hätten wir uns gerne angeschlossen. Das hat nichts mit Monstranz zu tun. Zweitens: Es ist auch nicht absurd, hier von Beschäftigungsobergrenzen zu sprechen, sondern es ist ein Gebot, der auch in mehreren Handreichungen im Land vorgegeben worden ist, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fraktionsgeschäftsstellen adäquat nach dem bezahlt werden sollen, wie auch die Besoldung im öffentlichen Dienst stattfinden sollte. Insofern ist es nicht absurd, sondern es ist nur die Logik dieser Vorgaben. Sie können natürlich den Begriff Beschäftigungsobergrenzen hier raus- schmeißen. Es wird sich am Ende Ihrer Praxis herausstellen, ob Sie das dann so anneh- - 13 - men oder nicht. Es gibt schon gute Gründe, dass wir es zunächst in die Satzung so mit aufgenommen haben, um hier diesen Punkt angemessen zu berücksichtigen. Das Dritte: Wir haben Ihnen immer in Aussicht gestellt, dass wir beim Thema nachweis- liche Krankheitsvertretung auch durchaus flexibel reagieren. Das heißt, Sie müssen die Personalkostenbudget-Übertragbarkeit nicht erhöhen, um eventuellen Krankheitsfällen im Personalbereich dann entgegenzukommen, sondern wir haben immer gesagt, wenn das der Grund ist, warum das Personalbudget gebunden ist, Sie aber in eine Hand- lungsunfähigkeit rutschen, weil jemand längere Zeit erkrankt ist und Sie das nicht über das Krankengeld wieder ausgleichen können, dann sind wir an der Stelle in den Rege- lungen flexibel. So waren wir das bisher auch. Das kann jetzt nicht unbedingt der Grund sein. Viertens: Auch eine ganz klare Ansage, damit das in der Öffentlichkeit gar nicht falsch rüberkommt, aus den Fraktionsmitteln kann und darf keine Landtagswerbung erfolgen. Es werden und können keine Produkte damit bezahlt werden, die in irgendeiner Form Landtagswahlkampfthemen aufnehmen. Das werden wir genau beobachten. Wir wer- den, genauso wie wir uns bei jeder Wahl mit einzelnen Fraktionen rumschlagen, ob sie jetzt denn die letzte Publikation am Freitag vor der Wahl dann aus Fraktionsmitteln be- zahlen dürfen oder nicht bezahlen dürfen, auch in einem solchen Fall, ganz unabhängig von der Frist, das dann natürlich monieren. Das ist auf alle Fälle eine sachfremde Ver- wendung von Fraktionsmitteln. Das geht an der Stelle mit Sicherheit auf keinen Fall. Das noch mal zur Klarstellung dieser Punkte. Jetzt treten wir in die Antragsabarbeitung ein. Ich schlage Ihnen vor, dass ich jeweils die einzelnen Punkte in der Satzung aufrufe, bei denen es Veränderungsanträge gibt und dann die Teile der Änderungsanträge zu den einzelnen Satzungspunkten aufrufe. Dann haben wir das sauber abgearbeitet. Der erste Änderungsantrag bezieht sich auf § 1, Ziffer 2. Da gibt es den Wunsch mehre- rer Fraktionen, das auf 15 Prozent zu erhöhen. Es gibt den Antrag der AfD, es auf 5 Prozent zu reduzieren und den Antrag der Linken, es auf null Prozent zu reduzieren. Welcher Antrag am weitreichendsten ist, hat immer etwas mit den finanziellen Konse- quenzen auf die Stadt zu tun. Am weitreichendsten wäre es, wenn man 15 Prozent überträgt, weil damit die Mittel, die zurückgegeben werden können, natürlich drastisch reduziert werden. Insofern ist das der weitreichendste Antrag. – Herr Stadtrat Fostirop- oulos, es ist so. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Herr Oberbürgermeister, ich glaube, der Weitrei- chendste ist der Null-Antrag. Danach können aufgestockt werden, weil ansonsten dre- hen wir es ja um. Der Vorsitzende: Von den Prozentzahlen gebe ich Ihnen recht. Von dem, wie die Ge- meindeordnung das definiert, nicht. Das Weitreichendste orientiert sich immer an den finanziellen Auswirkungen zu Lasten der Stadt. Wenn Sie es auf null Prozent setzen, dann hat es sozusagen für die Stadt die günstigsten Auswirkungen. Wenn Sie es auf 15 Prozent setzen, hat es im Einzelfall die gravierendsten Auswirkungen. Deswegen ist das der weitreichendste Antrag. Ich habe es erst auch anders gesehen. Man hat mich über- zeugt, weil mir das auch neu war mit diesen finanziellen Auswirkungen immer zu Un- - 14 - gunsten der Stadt. Insofern muss ich hier auf der Position beharren, dass das der weit- reichendste Antrag ist. Ich stelle zur Abstimmung den ersten Punkt des interfraktionellen Antrags, unter § 1 Abs. 2 die entsprechende Zahl auf 15 Prozent zu erhöhen und bitte um das Kartenzei- chen. – Wir haben auf der rechten Seite die CDU-Fraktion, die dafür stimmt und die FDP. 9 auf der linken Seite dafür. Bei der CDU sind es 13, die sind komplett. Dann ha- ben wir bei KULT eine Enthaltung, dann sind wir bei 17, FDP 19 und links waren es 9, sind 28. Das ist damit die Mehrheit. Der Punkt unter § 1 Abs. 2, das auf 15 Prozent zu erhöhen, ist mehrheitlich angenommen. Damit erledigen sich die Änderungsanträge der AfD mit den 5 Prozent und der Linken mit den null Prozent. Wir kommen zu § 2 Abs. 1, Änderung bei Stellen und Beschäftigungsobergrenzen aus dem interfraktionellen Antrag. Da wird begehrt, den Begriff Beschäftigungsobergrenzen zu streichen. Ich bitte hier um das entsprechende Kartenzeichen. – Das ist wieder eine mehrheitliche Annahme dieses Änderungsantrags. Dann kommen wir in der Reihenfolge dessen, wie es in der Satzung aufgebaut ist, zum Änderungsantrag der AfD, einen einheitlichen Sockelbeitrag von 8.000 Euro einzufüh- ren. Das ist § 3 Abs. 2. Da bitte ich um das Kartenzeichen. – Da haben wir 3 befürwor- tende Kartenzeichen, 1 Enthaltung. Der Rest ist Ablehnung. Damit mehrheitlich abge- lehnt. Dann kommen wir unter § 3 Abs. 4 zum letzten Punkt des interfraktionellen Antrags, aus der Drei-Monats-Frist eine Zwei-Monats-Frist zu machen. Auch da bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. – Da haben wir wieder eine mehrheitliche Zustimmung. Rechts ist keine Enthaltung. Damit wären wir dann bei 29 Zustimmungen, der Rest ist Ablehnung, das heißt mehrheitlich angenommen. Jetzt kommen wir zur Gesamtabstimmung über die jetzt dahingehend veränderte Be- schlussvorlage entsprechend der Begehren des interfraktionellen Antrags. Ich bitte jetzt um einen abschließenden Beschluss. Wir haben auf der linken Seite 5 Enthaltungen, dann 11 Gegenstimmen, der Rest ist dann eine deutliche Mehrheit. Damit ist der an drei Punkten veränderte Satzungsentwurf hier mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Oktober 2015