Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2015/0521
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • GR-Anlage Satzung Entschädigung.neu
    Extrahierter Text

    Anlage Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe erhält folgende Fassung: „Bei Fraktionen mit mindestens 9 Mitgliedern erhalten auch die zweiten stellvertretenden Vorsitzenden diese Entschädigung.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.08.2014 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • GR-Satzung Entschädigung neu
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0521 6 öffentlich Dez. 1 Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 22.09.2015 3 vorberaten Gemeinderat 29.09.2015 6 zugestimmt Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Satzung zur Ände- rung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 4.800 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.100.11.10.01.90.01 Kontenart: 4430.0000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit dem Jahr 2010 erhalten bei Fraktionen mit mindestens 10 Mitgliedern auch die zweiten stellvertretenden Vorsitzenden eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 400 €. Um der geänderten Fraktionsstärke bei den großen Fraktionen Rechnung zu tragen, wird in der Entschädigungssatzung die Fraktionsstärke von 10 Mitgliedern auf 9 Mitglieder rückwirkend zum 01.08.2014 geändert. § 1 Abs. 3 Satz 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe erhält folgende Fassung: „Bei Fraktionen mit mindestens 9 Mitgliedern erhalten auch die zweiten stellvertretenden Vorsitzenden diese Entschädigung.“ Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die Satzung zur Ände- rung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 29. September 2015

  • GR Protokoll TOP 6
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2015/0521 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Das ist eine Anpassung an die vorgenommene neue Definition, dass auch eine neun- köpfige Fraktion als große Fraktion gilt, und dass dementsprechend dann auch die bei- den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ebenso bleiben, wie sie früher bei großen Fraktionen auch vorgesehen waren. Wir hatten das im Hauptausschuss diskutiert, dass wir das rückwirkend gelten lassen, weil es auch dem Arbeitsanfall entspricht und im Sinne unserer Logik. Ich bitte dann um das Kartenzeichen, sofern es jetzt keine Wortmeldungen gibt. – Bei 3 Ablehnungen mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Oktober 2015