Technisches Rathaus, Fassadensanierung: Vergabe von Architektenleistungen

Vorlage: 2015/0511
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Fassadensanierung Techn. Rathaus
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0511 19 öffentlich Dez. 6 Technisches Rathaus, Fassadensanierung: Vergabe von Architektenleistungen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 18.09.2015 5 vorberaten Gemeinderat 29.09.2015 19 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Bauausschuss für das Projekt Technisches Rathaus - Fassadensanierung, das Architekturbüro K9 Architekten mit den weiterführenden Planungsleistungen der Gebäudeplanung LPh 4-9 zu beauftragen. Dem o. g. Bauvorhaben wurde im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens am 26.09.2014 im Bauausschuss vorberaten und am 07.10.2014 im Hauptausschuss zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem vorgenannten Architekturbüro den entsprechenden Werkvertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 7.258.000,00 Euro 7.258.000,00 Euro 405.000,00 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: 7.880228 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für die Weiterführung des Projektes Technisches Rathaus - Fassadensanierung ist es erforderlich, die Architekten für die Gebäudeplanung mit den weiterführenden Leistungsphasen LPh 4 Genehmigungsplanung LPh Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung- Bauüberwachung und Dokumentation LPh 9 Objektbetreuung zu beauftragen. Durch diese Beauftragung entsteht folgender zu erwartender Honoraraufwand, welcher in der Haushaltsanmeldung enthalten war: Gebäudeplanung des Architekturbüros K9 Architekten, Rehlingstraße 9, 79100 Freiburg im Breisgau LPh 4-9 561.000,00 Euro Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Bauausschuss - Der Gemeinderat beschließt, für die Weiterführung des Projektes Technisches Rathaus - Fassadensanierung, das Architekturbüro K9 Architekten mit den weiterführenden Planungsleistungen der Gebäudeplanung LPh 4-9 zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem vorgenannten Architekturbüro den entsprechenden Werkvertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015

  • Protokoll TOP 19
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 19 der Tagesordnung: Technisches Rathaus, Fassadensanierung: Vergabe von Architektenleistungen Vorlage: 2015/0511 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für die Weiterführung des Projektes Technisches Rathaus - Fassadensanierung, das Architekturbüro K9 Architekten mit den weiterführenden Planungsleistungen der Gebäudeplanung LPh 4-9 zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem vorgenannten Architekturbüro den entsprechenden Werkvertrag auf Grundlage der HOAI abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss: Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 19. Oktober 2015