Klärwerk Karlsruhe; Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2: Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung, Auftragserweiterung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung)

Vorlage: 2015/0510
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.08.2015
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2015

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Klärwerk Erneuerung Klärschlammverbrennung
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 29.09.2015 2015/0510 20 öffentlich Dez. 6 Klärwerk Karlsruhe; Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2 Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung Auftragserweiterung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 18.09.2015 6 vorberaten Gemeinderat 29.09.2015 20 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe Klärwerk Karlsruhe; Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2 Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung Auftragserweiterung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) an die TBF + Partner AG zum Angebot vom 24.07.2015 abschließend mit: 880.338,70 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 22.900.000 € Betrieb/Unterhaltung: ca. 245.700 € Kalk. Kosten: ca. 1.525.000 € Die Kosten sind gebührenfähig. Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Projekt: 7.740211 Kontenart: 7872 0000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1.1 Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und der Leistungen Im Klärwerk Karlsruhe wurde im Jahr 2012 die Sanierung der maschinellen Ausrüstung der Klärschlammverbrennungslinie II in Angriff genommen. Ein Großteil der Einrichtun- gen war durch den langjährigen Gebrauch verschlissen und dringend erneuerungsbe- dürftig. Das Projekt wurde im Bauausschuss am 08.10.2010 und im Hauptausschuss am 12.10.2010 vorgestellt. Die Erneuerung erfasst folgende Anlagenteile:  Schlammförderung ab Übernahme Brennstoff  Schlammentwässerung  Schlammtrocknung  Wirbelschichtverbrennung  Dampfkesselanlage einschließlich Energieerzeugung  Waschwasserbehandlung  EMSR-Technik Im Zuge der Erneuerung der Klärschlamm-Verbrennungslinie 2 sind umfangreiche Inge- nieurleistungen auszuführen. Für die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung ging das Ing-Büro TBF + Partner AG, Niederlassung Böblingen, in einem europaweiten VOF-Verfahren als wirtschaftlichste Bieterin hervor. Bei anrechenbaren Baukosten von 16,36 Mio. € beträgt das bisher beauftragte Gesamthonorar für die Leis- tungsphasen 2 bis 8 der Technischen Ausrüstung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) insgesamt 1.883.045 €. Für die Objektüberwachung, Leistungsphase 8, war eine im Bauzeitenplan fixierte Bau- zeit von 21 Monaten vorgesehen. Durch die Insolvenz des hauptsächlich ausführenden Anlagenbauunternehmens kam und kommt es für die Leistungsphase Objektüberwa- chung zu erheblichen Mehraufwendungen, verursacht durch gestörten Planungs- und Bauablauf. Die Mehraufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Verdoppelung der Projekt- und Errichtungsdauer auf 42 Monate mit entsprechend höherer Personalvorhal- tung und höherem Personaleinsatz. Darüber hinaus entsteht ein extrem erhöhter Prüf-, Beratungs- und Koordinierungsaufwand durch eine sehr schwierige Zusammenarbeit mit den beteiligten Anlagenbauern und deren Nachunternehmern. Diese schleppende Ergänzende Erläuterungen Seite 3 und schwierige Zusammenarbeit mit den Anlagenbauern wird toleriert, um das Projekt mit den beauftragten Firmen bzw. dem Insolvenzverwalter zu Ende zu bringen, und nicht neuerlichen jahrelangen Verzug der dringend benötigten Anlage, unkalkulierbare Haftungsrisiken sowie extrem hohe Mehrkosten insbesondere durch die anderen Los- nehmer und durch Fremdentsorgungskosten für die Klärschlämme zu riskieren. Eine Vertragskündigung gegenüber dem Insolvenzverwalter und eine erneute Ausschreibung der verschiedenen Anlagenteile hätte unweigerlich zusätzliche Kosten in Millionenhöhe und weiter Verzögerung der Fertigstellung der Anlage um mehrere Jahre zur Folge ge- habt. Für die beschriebenen Mehraufwendungen des Büros TBF für die LP 8 Objektüberwa- chung wurde ein Zusatzhonorar vereinbart, das sich an den in den bisherigen Verträgen enthaltenen Randbedingungen (anrechenbaren Baukosten, Schwierigkeitsgrad, Umbau- zuschlag, anrechenbaren Baukosten) orientiert. Es schließt ab mit einer Summe von 880.338,70 €. Dabei musste für die zusätzlichen Leistungen nach der geltenden Rechtslage zugestan- den werden, dass statt der Honorartabelle der HOAI 2009 nun die Honorartabelle der HOAI 2013 Anwendung findet. Die HOAI 2013 ist zum Zeitpunkt des Eintretens der Insolvenz bereits als Vertragsgrundlage gültig gewesen. Das Zusatzhonorar ist angemessen und gerechtfertigt, es wurde bereits mit dem Rech- nungsprüfungsamt abgestimmt. Angaben über die Finanzierung (Haushaltsmittel, Verpflichtungsermächtigungen, Zuschüsse): Der Aufwand wird beim Projekt 7.740211 (Abwasserreinigung, Erneuerung Verbren- nungslinie II) verrechnet. Im HJ 2015 werden aufgrund günstiger Vergaben in einigen Gewerken im Rahmen des Projekts 440.000 €, im HJ 2016 444.338,70 € kassenwirk- sam. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe folgender Leistungen: Klärwerk Karlsruhe; Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2 Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung Auftragserweiterung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) an die TBF + Partner AG zum Angebot vom 24.07.2015 abschließend mit: 880.338,70 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. 2. Der Aufwand wird beim PSP-Element 7.740211.700.001 (Abwasserreinigung, Erneuerung Verbrennungslinie II) verrechnet. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2015

  • Protokoll TOP 20
    Extrahierter Text

    NIEDERSCHRIFT Stadt Karlsruhe Gremium: 15. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: 29. September 2015, 15:30 Uhr öffentlich Ort: Südwerk-Bürgerzentrum Südstadt, Henriette-Obermüller-Straße 10, Karlsruhe Vorsitzende/r: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 20 der Tagesordnung: Klärwerk Karlsruhe; Erneuerung der Klärschlamm- verbrennungslinie 2: Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung, Auftragserweiterung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) Vorlage: 2015/0510 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Vergabe fol- gender Leistungen: Klärwerk Karlsruhe; Erneuerung der Klärschlammverbrennungslinie 2 Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung Auftragserweiterung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) an die TBF + Partner AG zum Angebot vom 24.07.2015 abschließend mit: 880.338,70 €. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. 2. Der Aufwand wird beim PSP-Element 7.740211.700.001 (Abwasserreinigung, Erneuerung Verbrennungslinie II) verrechnet. Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Bauausschuss: Ebenfalls nur gelbe Karten, damit Zustimmung. - 2 - Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Oktober 2015